EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 8.9.2025
COM(2025) 465 final
ANHANG
der
Empfehlung für einen
BESCHLUSS DES RATES
über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen im Namen der Europäischen Union über ein partnerschaftliches Abkommen über nachhaltige Fischerei und ein Durchführungsprotokoll zu dem Abkommen mit der Gabunischen Republik
{SWD(2025) 251 final} - {SWD(2025) 252 final}
ANHANG
Verhandlungsrichtlinien
–Ziel der Verhandlungen ist der Abschluss eines partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei und eines Durchführungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Gabunischen Republik gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik.
–In dem partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei und dem dazugehörigen Durchführungsprotokoll sollte der allgemeine Rahmen für die Fischereitätigkeiten von EU-Schiffen in den gabunischen Gewässern und für die Zusammenarbeit der EU mit Gabun im Bereich der Fischerei festgelegt werden.
–Um eine nachhaltige und verantwortungsvolle Fischerei zu fördern und gleichzeitig den beiderseitigen Nutzen für die EU und Gabun zu gewährleisten, sollten sich die Verhandlungsziele der Kommission auf Folgendes stützen:
·Schaffung eines stabilen Rahmens für die bilaterale Zusammenarbeit im Bereich der nachhaltigen Fischerei;
·Gewährleistung des Zugangs zur Fischereizone von Gabun und der erforderlichen Genehmigungen zur Fischerei in dieser Zone für EU-Schiffe, wodurch unter anderem das Netz der für EU-Wirtschaftsteilnehmer verfügbaren partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei im Atlantischen Ozean ausgebaut wird;
·vollständige Umsetzung der einschlägigen Bewirtschaftungspläne, die von regionalen Fischereiorganisationen (RFO) auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten angenommen wurden, um die ökologische Nachhaltigkeit der Fischereitätigkeiten zu gewährleisten und die Meerespolitik auf internationaler Ebene zu fördern. Im Rahmen der Fischereitätigkeiten der Unionsschiffe sollten nur verfügbare Ressourcen gezielt befischt werden, wobei den Fangkapazitäten der lokalen Flotte Rechnung zu tragen und besonderes Augenmerk auf das ausgeprägte Wanderverhalten der betroffenen Bestände zu legen ist. Bei weit wandernden Arten wird der in den Gewässern von Gabun verfügbare Überschuss der unter das partnerschaftliche Fischereiabkommen fallenden Arten durch Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung weit wandernder Arten im Atlantik festgelegt, die von der Internationalen Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) angenommen wurden. Bei Tiefseeschalentieren könnte ein Überschuss an verfügbaren Ressourcen unter Berücksichtigung der besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten und einschlägigen Informationen ermittelt werden;
·Anstreben eines angemessenen, mit den Interessen der Unionsflotte übereinstimmenden Anteils an den Fischereiressourcen;
·Anwendung der gleichen technischen Bedingungen auf alle ausländischen Flotten in der Fischereizone von Gabun, indem eine Klausel über die Nichtdiskriminierung zwischen den Flotten und über die Transparenz der in Gabun erlaubten Fangtätigkeiten aufgenommen wird;
·Gewährleistung, dass der Zugang zu der Fischereizone auf der Grundlage der historischen und der erwarteten künftigen Fischereitätigkeit der Unionsflotte in der Region erfolgt, wobei den neuesten und besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten sowie den Interessen der Regionen in äußerster Randlage der Union Rechnung zu tragen ist;
·Einrichtung eines Dialogs zur Verstärkung der sektorbezogenen Politik, um die Umsetzung einer verantwortungsvollen Fischereipolitik im Einklang mit den Entwicklungszielen von Gabun voranzutreiben, insbesondere hinsichtlich der Fischereipolitik, der Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei, der Kontrolle und der Überwachung von Fischereitätigkeiten, der sozialen Rechte der Fischer sowie der Bereitstellung wissenschaftlicher Gutachten und Förderung der Wirtschaftstätigkeit;
·Aufnahme einer Klausel über die Folgen etwaiger Verletzungen der Menschenrechte (einschließlich sozialer Rechte) und der Grundsätze der Demokratie;
·Gewährleistung, dass das Protokoll zur Förderung von nachhaltigem Wachstum und menschenwürdiger Arbeit im Zusammenhang mit Fischereitätigkeiten beiträgt, wobei die einschlägigen Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zu berücksichtigen sind.
–In dem Protokoll sollte insbesondere Folgendes festgelegt werden:
·die den EU-Schiffen einzuräumenden Fangmöglichkeiten;
·die finanzielle Gegenleistung und die Bedingungen für deren Auszahlung;
·die Mechanismen zur Unterstützung des Fischereisektors.