Brüssel, den 16.6.2025

COM(2025) 327 final

2025/0175(NLE)

Vorschlag für einen

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) (ST 10161/21 INIT; ST 10161/21 ADD 1) vom 13. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Belgiens


2025/0175 (NLE)

Vorschlag für einen

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) (ST 10161/21 INIT; ST 10161/21 ADD 1) vom 13. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Belgiens

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität 1 , insbesondere auf Artikel 20 Absatz 1,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Nachdem Belgien am 30. April 2021 seinen nationalen Aufbau- und Resilienzplan übermittelt hatte, legte die Kommission dem Rat ihre positive Bewertung vor. Der Rat billigte die positive Bewertung mit seinem Durchführungsbeschluss vom 13. Juli 2021 2 . Dieser Durchführungsbeschluss des Rates wurde am 8. Dezember 2023 3 , am 10. Dezember 2024 4 , am 18. Februar 2025 5 , am 11. März 2025 6 und am 27. Mai 2025 7 geändert.

(2)Am 10. Juni 2025 ersuchte Belgien gemäß Artikel 21 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 die Kommission, eine Änderung des Durchführungsbeschlusses des Rates vom 13. Juli 2021 vorzuschlagen, da der Aufbau- und Resilienzplan aufgrund objektiver Umstände teilweise nicht mehr durchzuführen sei. Aus diesem Grund legte Belgien einen geänderten Aufbau- und Resilienzplan vor.

Änderungen auf der Grundlage von Artikel 21 der Verordnung (EU) 2021/241

(3)Die Änderungen am Aufbau- und Resilienzplan, die Belgien aufgrund objektiver Umstände eingereicht hat, betreffen 13 Maßnahmen.

(4)Belgien hat erklärt, dass 13 Maßnahmen geändert wurden, um bessere Alternativen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands umzusetzen, mit denen die Ziele der jeweiligen Maßnahme weiterhin erreicht würden. Dies betrifft das Etappenziel 42 der Investition I-1.24 (Blue Deal) im Rahmen der Komponente 1.3 (Klima und Umwelt), die Beschreibung der Investition I-2.01 (Cybersicherheit und Resilienz der digitalen Gesellschaft des Föderalstaats) sowie den Zielwert 46 der Investition I-2.01 im Rahmen der Komponente 2.1 (Cybersicherheit), das Etappenziel 82 der Investition I-2.14 (Entwicklung eines KI-Instituts zur Nutzung dieser Technologie zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen) im Rahmen der Komponente 2.3 (Glasfaser, 5G und neue Technologien), den Zielwert 99 der Investition I-3.07 (U-Bahn-Erweiterung der Wallonischen Region) und der Investition I-3.08 (Intelligente Verkehrssignale der Wallonischen Region) im Rahmen der Komponente 3.2 (Verkehrsverlagerung), die Beschreibung der Reform R-3.05 (Ladestationen – RBC der Region Brüssel-Hauptstadt) sowie die Zielwerte 121, 122 und 123 der Reform R-3.05 im Rahmen der Komponente 3.3 (Ökologisierung des Straßenverkehrs), die Beschreibung der Maßnahme R-4.06 (Inklusiver Arbeitsmarkt der Flämischen Gemeinschaft) im Rahmen der Komponente 4.2 (Ausbildung und Beschäftigung schutzbedürftiger Gruppen), die Beschreibung der Maßnahme I-4.07 (Requalifizierungsstrategie der Region Brüssel-Hauptstadt) und das Etappenziel 143 der Investition 143 im Rahmen der Komponente 4.2 (Ausbildung und Beschäftigung schutzbedürftiger Gruppen), die Beschreibung der Maßnahme R-5.03 (Lernkonto des Föderalstaats) im Rahmen der Komponente 5.1 (Ausbildung und Arbeitsmarkt), die Beschreibung der Maßnahme R-6.01 (Ausgabenüberprüfungen des Föderalstaats) im Rahmen der Komponente 6.1 (Ausgabenüberprüfungen), die Beschreibung der Maßnahme R-6.05 (Ausgabenüberprüfungen der Französischsprachigen Gemeinschaft) im Rahmen der Komponente 6.1 (Ausgabenüberprüfungen) und das Etappenziel 228 der Reform R-7.02 (Reform des Rechtsmittelverfahrens vor dem Staatsrat des Föderalstaats) im Rahmen der Komponente 7.3 (Erneuerbare Energien). Aus diesem Grund hat Belgien beantragt, die vorgenannten Etappenziele, Zielwerte und Beschreibungen der Maßnahmen zu ändern. Darüber hinaus hat Belgien beantragt, die Frist für die Umsetzung des Etappenziels 226 der Maßnahme I-7.15 (Basisinfrastruktur für H2 des Föderalstaats) im Rahmen der Komponente 7.2 (Neu entstehende Energietechnologien) zu verlängern. Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 13. Juli 2021 sollte entsprechend geändert werden.

(5)Die Kommission ist der Auffassung, dass die von Belgien angeführten Gründe die Änderung(en) nach Artikel 21 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 rechtfertigen und der Durchführungsbeschluss des Rates vom 13. Juli 2021 entsprechend geändert werden sollte.

Verteilung der Etappenziele und Zielwerte

(6)Die Verteilung der Etappenziele und Zielwerte auf die verschiedenen Tranchen sollte geändert werden, um den Änderungen des Plans und dem von Belgien vorgelegten vorläufigen Zeitplan Rechnung zu tragen.

Berichtigung redaktioneller Fehler

(7)Im Text des Durchführungsbeschlusses des Rates wurde ein redaktioneller Fehler gefunden, der eine Maßnahme im Rahmen einer Komponente betrifft. Der Durchführungsbeschluss des Rates sollte geändert werden, um diesen redaktionellen Fehler zu berichtigen, der dazu führt, dass der Inhalt des der Kommission am 13. Juli 2021 vorgelegten Aufbau- und Resilienzplans nicht wie zwischen der Kommission und Belgien vereinbart zum Ausdruck kommt. Der redaktionelle Fehler betrifft die Beschreibung der folgenden Maßnahme V.1: Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung im Rahmen der Komponente V (Prüfung und Kontrolle). Die Durchführung der betreffenden Maßnahmen bleibt von diesen Korrekturen unberührt.

Bewertung durch die Kommission

(8)Die Kommission hat den geänderten Aufbau- und Resilienzplan nach den in Artikel 19 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 festgelegten Bewertungskriterien bewertet.

(9)Aus Sicht der Kommission haben die von Belgien vorgelegten Änderungen keinen Einfluss auf die im Durchführungsbeschluss des Rates (ST 10161/21 INIT; ST 10161/21 ADD 1) vom 13. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Belgiens enthaltene positive Bewertung im Hinblick auf die Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz des Aufbau- und Resilienzplans auf Basis der in Artikel 19 Absatz 3 Buchstaben a, b, c, d, da, db, e, f, g, h, i, j und k festgelegten Bewertungskriterien.

Positive Bewertung

(10)Nachdem die Kommission den geänderten Aufbau- und Resilienzplan positiv bewertet und festgestellt hat, dass er die in der Verordnung (EU) 2021/241 festgelegten Bewertungskriterien gemäß Artikel 20 Absatz 2 und Anhang V in zufriedenstellender Weise erfüllt, sollten die zur Durchführung des geänderten Aufbau- und Resilienzplans erforderlichen Reformen und Investitionsvorhaben, die einschlägigen Etappenziele, Zielwerte und Indikatoren sowie der Betrag festgelegt werden, der von der Union in Form von nicht rückzahlbarer finanzieller Unterstützung für die Durchführung des geänderten Aufbau- und Resilienzplans bereitgestellt wird.

Finanzieller Beitrag

(11)Die Gesamtkosten des geänderten Aufbau- und Resilienzplans Belgiens werden auf 5 279 567 854 EUR geschätzt. Da die veranschlagten Gesamtkosten des geänderten Aufbau- und Resilienzplans den aktualisierten finanziellen Beitrag, der Belgien maximal zur Verfügung steht, übersteigen, sollte der nach Artikel 4a der Verordnung (EU) 2021/1755 des Europäischen Parlaments und des Rates 8 sowie Artikel 20 Absatz 4 und Artikel 21a Absatz 6 der Verordnung (EU) 2021/241 festgelegte finanzielle Beitrag, der Belgien für den geänderten Aufbau- und Resilienzplan zugewiesen wird, 5 033 950 235 EUR betragen. Daher bleibt der Belgien zur Verfügung gestellte finanzielle Beitrag unverändert.

Darlehen

(12)Die Belgien in Form von Darlehen zur Verfügung gestellte Unterstützung in Höhe von 244 200 000 EUR bleibt unverändert.

(13)Der Durchführungsbeschluss (ST 10161/21 INIT; ST 10161/21 ADD 1) des Rates vom 13. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Belgiens sollte daher entsprechend geändert werden. Im Interesse der Klarheit sollte der Anhang des genannten Durchführungsbeschlusses des Rates vollständig ersetzt werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 13. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Belgiens wird wie folgt geändert:

1. Artikel 1 erhält folgende Fassung:

Artikel 1

Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans

Die Bewertung des geänderten Aufbau- und Resilienzplans Belgiens auf der Grundlage der in Artikel 19 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Kriterien wird gebilligt. Die Reformen und Investitionsvorhaben im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans, die Modalitäten und der Zeitplan für die Überwachung und Durchführung des Plans, einschließlich der einschlägigen Etappenziele und Zielwerte und der zusätzlichen Etappenziele und Zielwerte im Zusammenhang mit der Zahlung des Darlehens, die einschlägigen Indikatoren für die Erfüllung der geplanten Etappenziele und Zielwerte sowie die Modalitäten für die Gewährung des uneingeschränkten Zugangs der Kommission zu den zugrunde liegenden einschlägigen Daten sind im Anhang dieses Beschlusses aufgeführt.“

2. Der Anhang wird durch den Anhang dieses Beschlusses ersetzt.

Artikel 2
Adressat

Dieser Beschluss ist an das Königreich Belgien gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am

   Im Namen des Rates

   Der Präsident /// Die Präsidentin

(1)    ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17.
(2)    Dok. ST 10161/21 INIT; Dok. ST 10161/21 ADD 1.
(3)    Dok. ST 15570/23 INIT; Dok. ST 15570/23 ADD 1.
(4)    Dok. ST 15974/24 INIT; Dok. ST 15974/24 ADD 1.
(5)    Dok. ST 5654/25 INIT; Dok. ST 5654/25 ADD 1.
(6)    Dok. ST 6545/25 INIT; Dok. ST 6545/25 ADD 1.
(7)    ST XXX; Dok. ST XXX ADD 1 [Nummer des geänderten Durchführungsbeschlusses des Rates und seines Anhangs einfügen].
(8)    Verordnung (EU) 2021/1755 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Oktober 2021 zur Einrichtung der Reserve für die Anpassung an den Brexit (ABl. L 357 vom 8.10.2021, S. 1).

Brüssel, den 16.6.2025

COM(2025) 327 final

ANHANG

des

Vorschlags für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) (ST 10161/21 INIT; ST 10161/21 ADD 1) vom 13. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Belgiens


ANHANG

ABSCHNITT 1: REFORMEN UND INVESTITIONEN IM RAHMEN DES AUFBAU- UND RESILIENZPLANS

1.Beschreibung der Reformen und Investitionen

A. KOMPONENTE 1.1: Sanierung

Diese Komponente des belgischen Aufbau- und Resilienzplans konzentriert sich auf die Renovierung privater und öffentlicher Gebäude. Das Hauptziel der Komponente besteht darin, den vorhandenen Gebäudebestand zu renovieren und energie- und ressourceneffizienter zu gestalten. Dazu gehören insbesondere öffentliche Gebäude, soziale Infrastrukturen und Wohngebäude sowie ganz allgemein die im Hinblick auf die Energieeffizienz leistungsschwächeren Gebäude. Daher trägt diese Komponente zur Verringerung der Treibhausgasemissionen, zur Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten und des Wachstums im nachhaltigen Bauwesen sowie zur sozialen Widerstandsfähigkeit durch die Senkung der Energiekosten bei.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 2019.3 bei, in der Belgien aufgefordert wird, die investitionsbezogene Wirtschaftspolitik unter anderem auf die CO2-arme Wirtschaft und die Energiewende zu konzentrieren.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

A.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform R-1.01: „Verbesserte Subventionsregelung für Energie“ der Flämischen Region

Die Maßnahme besteht aus drei Teilreformen und drei Teilinvestitionen, deren übergeordnetes Ziel darin besteht, effizientere Renovierungsanreize zu schaffen und private Investitionen in die Energieeffizienz in Flandern zu beschleunigen. Die erste Teilreform besteht aus i) der Einrichtung einer einzigen Anlaufstelle, einem einzigen regionalen Mechanismus, der die Gewährung von Subventionen für die Energieeffizienz von Wohngebäuden und privaten Energieeffizienz und Renovierungen erneuerbarer Energien ab Juli 2022 ermöglicht. Die Teilreform (ii) umfasst die Überarbeitung des Zuschusssystems für die Energieverbrauchskennzeichnung zur Förderung energieeffizienter Renovierungen. Die Teilreform (iii) umfasst die Überarbeitung der Regelung zur Unterstützung der Renovierung von Heimbatterien und intelligenten Steuereinrichtungen für Wärmepumpen, elektrische Heizkessel und elektrische Speicherheizungen. Die drei Teilreformen treten am 1. April 2022 in Kraft. Die Reform wird mit drei Teilinvestitionen im Rahmen der Investition 1A einhergehen: I) Subventionen für Energieeffizienz und erneuerbare Energien sowie Subventionen nach Zielgruppen für Privatwohnungen, die die Teilreform begleiten(i); II) Unterstützung durch das Energieeffizienzlabel-Zuschussprogramm für energieeffiziente Renovierungen von Privatwohnungen, die Teilreform begleiten (ii); III) Zuschüsse für Wohnbatterien für Privatwohnungen, die Teilreform begleiten (iii).

Reform R-1.02: „Verbesserte Subventionsregelung für Energie“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Diese Reform besteht darin, die Energiezuschläge und die Prämien für die Renovierung von Wohnungen ab 2022 zu reformieren und zu einem einzigen regionalen Mechanismus für Einzelpersonen zusammenzufassen. Dank des einheitlichen Systems erhalten die Bürger ein klareres Bild des Betrags, auf den sie für ihre Renovierungsarbeiten Anspruch haben, und sehen eine Vereinfachung der Verwaltungsverfahren für den Erhalt finanzieller Unterstützung durch regionale Boni. Nur ein regionales Webportal informiert die Antragsteller über die verfügbaren Prämien, und es gibt nur ein einziges digitalisiertes Verfahren für die Bürger. Eine begleitende Investition im Rahmen der Investition 1A unterstützt energetische Renovierungen. Die Verordnung zur Reform der Energiebeihilferegelungen für Wohn- und Privatrenovierungen in der Region Brüssel-Hauptstadt tritt am 31. März 2022 in Kraft.

Reform R-1.03: „Verbesserte Energieförderregelung“ der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Mit der Maßnahme wird ab Juli 2021 in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein neues System von Energieabgaben eingeführt. Mit dem Bonusprojekt sollen insbesondere Anreize für die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen und die Verringerung der Kohlendioxidemissionen für bestehende Wohngebäude in der Deutschsprachigen Gemeinschaft geschaffen werden. Die Reform zielt darauf ab, zwischen kleinen Bauwerken, die einen vereinfachten Zugang zu Bonuszahlungen ermöglichen, und größeren Arbeiten zu unterscheiden, die detailliertere Verwaltungsverfahren erfordern. Die Verordnung zur Reform der Energieförderregelungen für Wohngebäude und private Renovierungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft tritt am 31. März 2022 in Kraft.

Investition 1A in „Renovierung des privaten und sozialen Wohnungsbaus“ (I-1A)

Ziel der Investition ist es, die energieeffiziente Renovierung von Privat- und Sozialwohnungen zu fördern. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein. Die Investition setzt sich aus den folgenden sieben Teilmaßnahmen zusammen:

·Teilinvestition i) im Zusammenhang mit der Reform R-1.01(i): Subventionen für Energieeffizienz und erneuerbare Energien sowie Subventionen für Privatwohnungen durch Zielgruppen

·Teilinvestition ii) im Zusammenhang mit der Reform R-101(ii): Unterstützung durch das Energielabel-System für energieeffiziente Renovierungen von Privatwohnungen

·Teilinvestition iii) im Zusammenhang mit der Reform R-101(iii): Unterstützung für eine Regelung für eine Beihilfe für Wohnbatterien für Privatwohnungen.

·Teilinvestitionen im Zusammenhang mit der Reform R-1.02: „Verbesserte Subventionsregelung für Energie“ der Region Brüssel-Hauptstadt

·Investition I-1.01: „Renovierung des sozialen Wohnungsbaus“ der Flämischen Region

·Investition I-1.02: „Renovierung von Sozialwohnungen“ der Region Brüssel-Hauptstadt

·Investition I-1.03: „Renovierung von Sozialwohnungen“ der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Investition I-1.01: „Renovierung des sozialen Wohnungsbaus“ der Flämischen Region

Ziel der Maßnahme ist es, die energetische Sanierung von Sozialwohnungen zu fördern und zu beschleunigen, indem die Unterstützung aus dem flämischen Klimafonds für soziale Wohnungsbaugesellschaften und den flämischen Wohnungsbaufonds erhöht wird. Durch die Renovierung von Sozialwohnungen wird der Primärenergieverbrauch im Sinne der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission für die Renovierung von Gebäuden um durchschnittlich mindestens 30 % gesenkt.

Investition I-1.02: „Renovierung von Sozialwohnungen“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Diese Maßnahme trägt zur Finanzierung der Renovierung von Sozialwohnungen in Brüssel bei. Durch die Renovierung von Sozialwohnungen wird der Primärenergieverbrauch im Sinne der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission für die Renovierung von Gebäuden um durchschnittlich mindestens 30 % gesenkt.

Investition I-1.03: „Renovierung von Sozialwohnungen“ der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Die Maßnahme besteht in der Förderung eines mehrjährigen Sanierungsprogramms in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Mit der Maßnahme soll die Beteiligung der Deutschsprachigen Gemeinschaft an der öffentlichen Wohnungsbaugesellschaft Ostbelgien unterstützt werden, die die Durchführung des Sozialwohnungsinvestitionsprogramms ermöglicht. Durch die Renovierung von Sozialwohnungen wird der Primärenergieverbrauch im Sinne der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission für die Renovierung von Gebäuden um durchschnittlich mindestens 30 % gesenkt.

Investition 1B „Renovierung öffentlicher Gebäude“ (I-1B)

Ziel der Investition ist die Renovierung und Verbesserung der Energieeffizienz öffentlicher Gebäude. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein. Die Investition setzt sich aus den folgenden acht Teilmaßnahmen zusammen:

·Investition I-1.04: Renovierung öffentlicher Gebäude des Föderalstaats

·Investition I-1.05: „Renovierung öffentlicher Gebäude“ der Flämischen Region

·Investition I-1.07: „Renovierung öffentlicher Gebäude – lokale Behörden & Sport“ der Wallonischen Region

·Investition I-1.08: „Renovierung öffentlicher Gebäude“ der Region Brüssel-Hauptstadt

·Investition I-1.09: „Renovierung öffentlicher Gebäude – Schulen“ der Französischen Gemeinschaft

·Investition I-1.10: „Renovierung öffentlicher Gebäude – Sport & IPPJ“ der Französischen Gemeinschaft

·Investition I-1.11: „Renovierung öffentlicher Gebäude – Universitäten“ der Französischen Gemeinschaft

·Investition I-1.12: „Renovierung öffentlicher Gebäude – Kultur“ der Französischen Gemeinschaft

Investition I-1.04: Renovierung öffentlicher Gebäude des Föderalstaats

Die Investitionsmaßnahme besteht in der energetischen Renovierung des Brüsseler Börsengebäudes. Diese Renovierung kann auch aus anderen EU-Fonds unterstützt werden. Durch die aus der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützten und im Auftragsschein genannten energieeffizienten Renovierungsarbeiten wird der Primärenergieverbrauch im Sinne der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission für die Renovierung von Gebäuden um durchschnittlich mindestens 30 % gesenkt. Die Umsetzung der Maßnahme soll bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen sein.

Investition I-1.05: „Renovierung öffentlicher Gebäude“ der Flämischen Region

Die Investitionsmaßnahme besteht darin, die Investitionen in die Renovierung des Gebäudebestands zu erhöhen, um die energetische Renovierung öffentlicher Gebäude zu beschleunigen. Die Unterstützung wird über die Flämische Energiegesellschaft (Vlaams Energiebedrijf) gewährt, die als zentrale Beschaffungsstelle und Dienstleister für andere öffentliche Dienstleistungen (insbesondere die Zentralverwaltung) im Bereich der energiebezogenen Dienstleistungen fungiert. Die Maßnahme umfasst i) direkte Unterstützungsmaßnahmen in Form von energieeffizienten Arbeiten und ii) indirekte Unterstützungsmaßnahmen wie Energieaudits. Die Umsetzung der Maßnahme wird bis 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition I-1.07: „Renovierung öffentlicher Gebäude – lokale Behörden & Sport“ der Wallonischen Region

Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der Energieeffizienz i) öffentlicher Gebäude lokaler Behörden und ii) der Sportinfrastruktur in der Wallonischen Region. Die Förderung erfolgt über eine Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen, die lokalen Behörden und förderfähigen Sportstrukturen offensteht. Durch die Renovierung öffentlicher Gebäude lokaler Behörden wird der Primärenergieverbrauch im Sinne der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission für die Renovierung von Gebäuden durchschnittlich um mindestens 30 % gesenkt. Die Umsetzung der Maßnahme wird bis 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition I-1.08: „Renovierung öffentlicher Gebäude“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Die Investitionsmaßnahme besteht aus zwei Teilen. Erstens die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle (die im Rahmen einer gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung von SIBELGA, dem Betreiber des Strom- und Gasverteilungsnetzes in der Region Brüssel, verwaltet wird), um umfassende energetische Renovierungen öffentlicher Gebäude der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Brüssel zu erleichtern und zu beschleunigen. Die Elektrizitätsverordnung, in der der öffentliche Auftrag von Sibelga festgelegt ist, einschließlich des Betriebs der zentralen Anlaufstelle für öffentliche Renovierungen in Brüssel, tritt am 1. Februar 2022 in Kraft. Zweitens Energiesubventionen für die ausgewählten öffentlichen Renovierungsarbeiten. Mit der Maßnahme wird der Primärenergieverbrauch im Sinne der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission für die Renovierung von Gebäuden um durchschnittlich mindestens 30 % gesenkt. Die Umsetzung der Maßnahme wird bis 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition I-1.09: „Renovierung öffentlicher Gebäude – Schulen“ der Französischen Gemeinschaft

Die Investitionsmaßnahme soll i) einen Investitionsplan für Schulgebäude, die Eigentum der Französischen Gemeinschaft sind, und ii) eine von der Französischen Gemeinschaft geförderte Förderung der Renovierung von Schulgebäuden in Bildungsnetzen unterstützen. Mindestens 85 % der Neubauten müssen einen Primärenergiebedarf erreichen, der mindestens 20 % niedriger ist als die Anforderung an Niedrigstenergiegebäude (nahezu Nullenergiegebäude, nationale Richtlinien). Die Umsetzung der Maßnahme wird bis 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition I-1.10: „Renovierung öffentlicher Gebäude – Sport & IPPJ“ der Französischen Gemeinschaft

Mit dieser Investitionsmaßnahme werden i) die Renovierung von Sportinfrastrukturen und ii) die Renovierung von Einrichtungen für junge Menschen (Institution Publiques de Protection de la Jeunesse – IPPJ) unterstützt. Der Bau neuer Gebäude muss einen Primärenergiebedarf erreichen, der mindestens 20 % niedriger ist als die Anforderung an Niedrigstenergiegebäude (nahezu Nullenergiegebäude, nationale Richtlinien). Durch die Renovierung bestehender Gebäude wird der Primärenergieverbrauch im Sinne der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission für die Renovierung von Gebäuden um durchschnittlich mindestens 30 % gesenkt. Die Umsetzung der Maßnahme wird bis 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition I-1.11: „Renovierung öffentlicher Gebäude – Universitäten“ der Französischen Gemeinschaft

Mit der Investitionsmaßnahme wird eine von der Französischen Gemeinschaft geförderte Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen für die energetische Sanierung von Hochschulgebäuden gewährt. Mindestens die Hälfte der Renovierungsarbeiten, gemessen in m², muss den Primärenergieverbrauch im Sinne der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission zur Renovierung von Gebäuden um durchschnittlich mindestens 30 % senken. Die Umsetzung der Maßnahme wird bis 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition I-1.12: „Renovierung öffentlicher Gebäude – Kultur“ der Französischen Gemeinschaft

Ziel der Investitionsmaßnahme ist die energetische Sanierung öffentlicher Kulturgebäude in der Französischen Gemeinschaft. Die Maßnahme besteht aus zwei Teilen: i) die energetische Sanierung der kulturellen Infrastruktur der Französischen Gemeinschaft und ii) Zuschüsse für Projekte zur energetischen Sanierung kultureller Infrastrukturen, die nicht im Eigentum der Französischen Gemeinschaft stehen (z. B. Infrastruktur im Eigentum der Gebietskörperschaften), die im Rahmen einer Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen vergeben werden. Mindestens die Hälfte der Renovierungsarbeiten, gemessen in m², muss den Primärenergieverbrauch im Sinne der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission zur Renovierung von Gebäuden um durchschnittlich mindestens 30 % senken. Die Umsetzung der Maßnahme wird bis 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

A.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Lfd. Nr. Hinweis:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

1

Verbessertes Energiezuschusssystem in der Flämischen Region (R-1.01)

M

Verbesserte Zuschussprogramme für Energie in Flandern

Veröffentlichung im Amtsblatt

Q1

2022

Annahme einer neuen Verordnung durch die flämische Regierung/das Parlament, um effizientere Anreize zur Beschleunigung privater Investitionen in die Energieeffizienz zu schaffen: I) Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Wohn- und Privatrenovierungen im Zusammenhang mit Energieeffizienz und erneuerbaren Energien, die von Bauunternehmern in einem einzigen regionalen Mechanismus umgesetzt wird, ii) Überarbeitung des Zuschusssystems für die Energieverbrauchskennzeichnung und iii) Einführung des Systems für Heimbatterien und intelligente Steuergeräte.

2

Verbessertes Energiezuschusssystem der Region Brüssel-Hauptstadt (R-1.02)

M

Inkrafttreten der neuen Verordnung über Energiezuschüsse in Brüssel

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der neuen Verordnung

Q1

2022

Inkrafttreten einer Verordnung zur Reform der Energiebeihilferegelungen für Wohn- und Privatrenovierungen in der Region Brüssel-Hauptstadt.

3

Verbessertes Energiezuschussprogramm der Deutschsprachigen Gemeinschaft (R-1.03)

M

Inkrafttreten einer neuen Verordnung über Energiezuschüsse in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der neuen Verordnung

Q1

2022

Inkrafttreten der Verordnung zur Reform des Energiezuschusses für Wohn- und Privatsanierung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

5

Renovierung von Privat- und Sozialwohnungen (I-1A)

T

Renovierung von Privatwohnungen und Sozialwohnungen

(Schritt 1)

Wohnungen

0

64 112

Q2

2023

64112 Wohngebäude (Privat- und Sozialwohnungen) wurden renoviert.

Dieses Ziel wird vorläufig in die folgenden Teilziele unterteilt, die nicht einzeln erreicht werden müssen, sofern die oben genannten Renovierungsniveaus erreicht werden:

Privatwohnungen:

I) Flämische Region (R-1.01, Subventionen für Energieeffizienz und erneuerbare Energien): 50870 Wohnungen.

II) Flämische Region (R-1.01, Energiezuschussregelung für energieeffiziente Renovierungen): 7560 Wohnungen

III) Region Brüssel-Hauptstadt (R-1.02): 2343 Wohnungen

Sozialer Wohnungsbau:

I) Flämische Region (I-1.01): 2640 Sozialwohnungen

II) Region Brüssel-Hauptstadt (I-1.02): 699 Sozialwohnungen

Durch die Renovierung von 3339 Sozialwohnungen wird der Primärenergieverbrauch im Sinne der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission zur Renovierung von Gebäuden um durchschnittlich mindestens 30 % gesenkt.

6

Renovierung von Privat- und Sozialwohnungen (I-1A)

T

Renovierung von Privatwohnungen und Sozialwohnungen

(Schritt 2)

Wohnungen

64 112

131 732

Q2

2024

Weitere 67620 Wohngebäude (Privat- und Sozialwohnungen) wurden renoviert.

Dieses Ziel wird vorläufig in die folgenden Teilziele unterteilt, die nicht einzeln erreicht werden müssen, sofern die oben genannten Renovierungsniveaus erreicht werden:

Privatwohnungen:

I) Flämische Region (R-1.01, Subventionen für Energieeffizienz und erneuerbare Energien): 66150 Wohnungen.

II) Region Brüssel-Hauptstadt (R-1.02): 1002 Wohnungen

Sozialer Wohnungsbau:

I) Region Brüssel-Hauptstadt (I-1.02): 429 Sozialwohnungen

II) Deutschsprachige Gemeinschaft (I-1.03): 39 Sozialwohnungen

Durch die Renovierung von 468 Sozialwohnungen wird der Primärenergieverbrauch im Sinne der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission zur Renovierung von Gebäuden um durchschnittlich mindestens 30 % gesenkt.

7

Renovierung von Privat- und Sozialwohnungen (I-1A)

T

Renovierung von Privatwohnungen und Sozialwohnungen

(Schritt 3)

Wohnungen

131 732

198 108

Q2

2025

Weitere 66376 Wohngebäude (Privat- und Sozialwohnungen) wurden renoviert.

Dieses Ziel wird vorläufig in die folgenden Teilziele unterteilt, die nicht einzeln erreicht werden müssen, sofern die oben genannten Renovierungsniveaus erreicht werden:

Privatwohnungen:

I) Flämische Region (R-1.01, Subventionen für Energieeffizienz und erneuerbare Energien): 64780 Wohnungen.

Sozialer Wohnungsbau:

I) Region Brüssel-Hauptstadt (I-1.02): 197 Sozialwohnungen

II) Deutschsprachige Gemeinschaft (I-1.03): 29 Sozialwohnungen

III) Flämische Region (I-1.01): 1370 Sozialwohnungen.

Durch die Renovierung von 1596 Sozialwohnungen wird der Primärenergieverbrauch im Sinne der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission zur Renovierung von Gebäuden um durchschnittlich mindestens 30 % gesenkt.

9

Renovierung von Privat- und Sozialwohnungen (R-1.01(iii))

T

Gewährung von Finanzhilfen für Haushaltsbatterien und intelligente Steuerungsgeräte in Flandern

Finanzhilfen gewährt

0

8 460

Q2

2023

Seit dem zweiten Quartal 2021 gewährte Zuschüsse für Heimbatterien für Privatwohnungen in Flandern.

11

Renovierungen öffentlicher Gebäude (I-1.08)

M

Anpassung der Elektrizitätsverordnung zur Einführung einer einzigen Anlaufstelle für Renovierungen

Veröffentlichung der Elektrizitätsverordnung im Amtsblatt

Q1

2022

Inkrafttreten der Elektrizitätsverordnung zur Festlegung des öffentlichen Auftrags von Sibelga, einschließlich des Betriebs der zentralen Anlaufstelle für öffentliche Renovierungen in Brüssel.

12

Renovierungen öffentlicher Gebäude

(I-1B)

T

Renovierung öffentlicher Gebäude (Schritt 1)

0

10 800

Q2

2024

Bundesland (I-1.04): Im Sinne der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission für die Renovierung von Gebäuden wurden 10 800 m² öffentliche Gebäude renoviert, davon 6 264 m², um durchschnittlich mindestens 30 % des Primärenergieverbrauchs zu senken.

13

Renovierungen öffentlicher Gebäude

(I-1B)

T

Renovierung öffentlicher Gebäude (Schritt 2)

10 800

256 690

Q2

2025

Zusätzliche 245 890 m² öffentliche Gebäude renoviert, davon 16 823 m², um den Primärenergieverbrauch im Durchschnitt um mindestens 30 % zu senken, wie in der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission für die Renovierung von Gebäuden definiert.

Dieses Ziel wird vorläufig in die folgenden Teilziele unterteilt, die nicht einzeln erreicht werden müssen, sofern die oben genannten Gesamtrenovierungen erreicht werden:

II) Flämische Region (I-1.05): 157 245 m².

III) Region Wallonien (I-1.07): 16 824 m².

IV) Französische Gemeinschaft (I-1.09, I-1.10, I-1.11, I-1.12): 71 821 m², wovon 16 823 m² den Primärenergieverbrauch im Sinne der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission für die Renovierung von Gebäuden um durchschnittlich mindestens 30 % verringern sollen.

14

Renovierungen öffentlicher Gebäude

(I-1B)

T

Renovierung öffentlicher Gebäude (Schritt 3)

256 690

694 470

Q2

2026

Zusätzliche 437 780 m² öffentliche Gebäude renoviert, davon 163 006 m², um durchschnittlich mindestens 30 % des Primärenergieverbrauchs zu senken, wie in der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission für die Renovierung von Gebäuden definiert, und der Bau von 126 212 m² neuer Gebäude, die einen Primärenergiebedarf (PED) erreichen, der mindestens 20 % niedriger ist als die Anforderung an Niedrigstenergiegebäude (nahezu Nullenergiegebäude).

Dieses Ziel wird vorläufig in die folgenden Teilziele unterteilt, die nicht einzeln erreicht werden müssen, sofern die oben genannten Gesamtrenovierungen erreicht werden:

I) Flämische Region (I-1.05): 78 040 m².

II) Region Wallonien (I-1.07): 170 282 m², wovon 102 984 m² den Primärenergieverbrauch im Sinne der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission für die Renovierung von Gebäuden um durchschnittlich mindestens 30 % senken sollen.

III) Region Brüssel-Hauptstadt (I-1.08): 27 724 m² müssen den Primärenergieverbrauch im Sinne der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission für die Renovierung von Gebäuden um durchschnittlich mindestens 30 % senken.

IV) Französische Gemeinschaft (I-1.09, I-1.10, I-1.11, I-1.12): 161 734 m², wovon 32 298 m² den Primärenergieverbrauch im Sinne der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission für die Renovierung von Gebäuden um durchschnittlich mindestens 30 % verringern sollen. Der Bau von 126 212 m² neuer Gebäude muss einen Primärenergiebedarf (PED) erreichen, der mindestens 20 % unter dem Bedarf an Niedrigstenergiegebäuden liegt (nahezu Nullenergiegebäude).

B. KOMPONENTE 1.2: Neue Energietechnologien

Diese Komponente des belgischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, den technologischen Entwicklungen einen starken Impuls zu geben, um die Energiewende zur weiteren Verringerung der CO2-Emissionen zu unterstützen, wobei der Schwerpunkt auf der Systemintegration und der Dekarbonisierung der Industrie liegt.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 2019.3 bei, in der Belgien aufgefordert wird, die investitionsbezogene Wirtschaftspolitik unter anderem auf die CO2-arme und die Energiewende sowie Forschung und Innovation zu konzentrieren, sowie der länderspezifischen Empfehlung 2020.3, um ausgereifte öffentliche Investitionsprojekte vorzuziehen.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

B.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform R-1.04: „Rechtsrahmen für den H2- Markt“

Die Reform umfasst die notwendigen Schritte zur Überarbeitung der Rechtsvorschriften mit dem Ziel, einen detaillierteren Rechtsrahmen für das Funktionieren des H2-Marktes zu schaffen, der Themen wie Aufsicht, diskriminierungsfreier Zugang zu den Verkehrsnetzen und Festlegung von Netzzugangsentgelten umfasst. Für den Transport von H2 treten die von der/den Regierung(en) erlassenen neuen Rechtsvorschriften am 1. Januar 2024 in Kraft.

Reform R-1.05: „Rechtsrahmen für den Transport von Kohlendioxid (CO2) durch Rohrleitungen in Flandern“ der Flämischen Region

Die Reform umfasst die notwendigen Schritte zur Überarbeitung der Rechtsvorschriften mit dem Ziel, einen detaillierteren Rechtsrahmen für den Transport von CO2 durch Rohrleitungen zu schaffen, der Themen wie Aufsicht, diskriminierungsfreier Zugang zu den Verkehrsnetzen und Festlegung von Netzzugangsentgelten umfasst.

Reform R-1.06: „Regulierungsrahmen für den CO2-Markt in Wallonien“ der Wallonischen Region

Die Reform umfasst die notwendigen Schritte zur Überarbeitung der Rechtsvorschriften mit dem Ziel, einen detaillierteren Rechtsrahmen für das Funktionieren der CO2- Märkte zu schaffen, der Themen wie Aufsicht, diskriminierungsfreier Zugang zu den Verkehrsnetzen und Festlegung von Netzzugangsentgelten umfasst. Die von der Regierung der Wallonischen Region erlassenen neuen Rechtsvorschriften treten am 1. Januar 2024 in Kraft.

Die folgenden drei Maßnahmen konzentrieren sich auf föderaler, flämischer und wallonischer Ebene auf „Eine industrielle Wertschöpfungskette für die Wasserstoffwende“.

Investition I-1.15: „Eine industrielle Wertschöpfungskette für die Wasserstoffwende“ des Bundes

Die föderale Maßnahme fördert verschiedene Demonstrationsprojekte im Zusammenhang mit der Erzeugung und Nutzung von Wasserstoff im Zuständigkeitsbereich der föderalen Regierung. Ziel ist es, innovative Projekte mit hohem Potenzial zur Beschleunigung der Energiewende zu fördern, damit sie ausgereift und für kommerzielle Zwecke ausgebaut werden können. Die Projekte werden im Wege einer Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen ausgewählt, die Demonstrationsanlagen für die Erzeugung von grünem und CO2-armem Wasserstoff sowie die Nutzung von Wasserstoff, z. B. in Schiffen, betreffen, soweit die Projekte in die Zuständigkeit der Bundesregierung fallen. In Bezug auf Demonstrationsanlagen für die umweltfreundliche und CO2-arme Wasserstofferzeugung gilt die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für alle Technologien mit Null-Prozessemissionen, wie Elektrolyse, die durch Strom aus erneuerbaren Quellen oder durch Methanpyrolyse betrieben wird. Aus der Aufbau- und Resilienzfazilität wird ein Teil der Kosten dieser Investition unterstützt. Diese Investition kann auch aus anderen Programmen oder Instrumenten der Union für Kosten unterstützt werden, die nicht aus der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützt werden.

Investition I-1.16: „Eine industrielle Wertschöpfungskette für die Wasserstoffwende“ der Flämischen Region

Mit dieser Maßnahme soll der Übergang zu einer nachhaltigen Wasserstoffindustrie in Flandern durch Investitionen und Projektfinanzierung unterstützt werden. Im Wesentlichen wird mit der Finanzierung ein Portfolio von Projekten unterstützt, die wie das geplante Projekt von größerem grenzüberschreitendem europäischem Interesse (IPCEI), dessen integraler Bestandteil es ist 1 , darauf abzielen, eine industrielle Wertschöpfungskette für die Herstellung, den Transport, die Speicherung und damit zusammenhängende Anwendungen von Wasserstoff zu entwickeln. Außerhalb des IPCEI-Portfolios werden auch zusätzliche Projekte mit Schwerpunkt auf Wasserstoff einbezogen, vor allem im Bereich Forschung und Entwicklung sowie Investitionsprojekte.

Investition I-1.17: „Eine industrielle Wertschöpfungskette für die Wasserstoffwende“ der Wallonischen Region

Mit dieser Wallonischen Maßnahme soll der CO2-Fußabdruck der Industrie, des Verkehrs- und des Bausektors durch Projektfinanzierung und Investitionen verringert werden. Es besteht aus einer Reihe kohärenter Unterprojekte (hauptsächlich im Bereich Forschung und Entwicklung und erste industrielle Entwicklung), die die gesamte Wertschöpfungskette für die Herstellung von grünem Wasserstoff abdecken, sowie die Entwicklung verschiedener Anwendungen von Wasserstoff als Energieträger und die Anpassung von Geräten (wie Motoren), die die Nutzung und Valorisierung von Wasserstoff ermöglichen. Dieses Vorhaben ist Teil des geplanten grenzüberschreitenden IPCEI- 2 Projekts für Wasserstoff.

Investition I-1.18: „Entwicklung der CO2-armen Industrie“ der Wallonischen Region

Mit der Investitionsmaßnahme werden verschiedene Projekte gefördert, die auf die Verringerung derCO2 -Emissionen aufgrund des Energieverbrauchs und der Emissionen aus industriellen Prozessen abzielen. Sie wird im Wege einer Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen für FuE-Partnerschaftsprojekte durchgeführt, die darauf abzielen, Technologien auf das Niveau von (vor-)industriellen Demonstrationen oder Pilotversionen in den folgenden Bereichen zu bringen: Elektrifizierung industrieller Prozesse, Wasserstoffproduktion durch Elektrolyse, direkte Verwendung von Wasserstoff in industriellen Anwendungen, Abscheidung und Konzentration vonCO2 -Emissionen und Dekarbonisierung von Ammoniakproduktionsprozessen.

B.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Lfd. Nr. Hinweis:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

15

Rechtsrahmen für den H2-Markt (R-1.04)

M

Inkrafttreten der neuen oder geänderten Gesetze und damit zusammenhängenden Verordnungen, um die Marktentwicklung von H2 zu ermöglichen

Veröffentlichung neuer oder geänderter Gesetze und damit zusammenhängender Verordnungen (Amtsblatt)

Q1

2024

Inkrafttreten der neuen oder geänderten Gesetze, um

-die Marktentwicklung von H2 zu ermöglichen,

-betrifft Themen wie Aufsicht, diskriminierungsfreien Zugang und Tarife.

15a

Rechtsrahmen für den Transport von Kohlendioxid (CO2) durch Rohrleitungen in Flandern (R-1.05)

M

Inkrafttreten der neuen oder geänderten Dekrete und damit zusammenhängenden Verordnungen zur Ermöglichung des Transports von Kohlendioxid (CO2) durch Pipelines in Flandern

Veröffentlichung der neuen oder geänderten Erlasse und damit zusammenhängenden Verordnungen (Amtsblatt)

Q1

2024

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften auf flämischer Ebene, um

-den Transport von CO2 durch Rohrleitungen zu ermöglichen,

-betrifft Themen wie Aufsicht, diskriminierungsfreien Zugang und Tarife.

15-ter

Rechtsrahmen für den CO2-Markt in Wallonien (R-1.06)

M

Inkrafttreten der neuen oder geänderten Dekrete und damit zusammenhängenden Verordnungen, um die Marktentwicklung von CO2 in Wallonien zu ermöglichen

Veröffentlichung der neuen oder geänderten Erlasse und damit zusammenhängenden Verordnungen (Amtsblatt)

Q1

2024

Inkrafttreten der neuen oder geänderten Erlasse auf wallonischer Ebene, um

-die Marktentwicklung von CO2 zu ermöglichen,

-betrifft Themen wie Aufsicht, diskriminierungsfreien Zugang und Tarife.

18

Eine industrielle Wertschöpfungskette für den Übergang zu Wasserstoff (I-1.15)

M

Auftragsvergabe im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

Schriftliche Benachrichtigung erfolgreicher Bewerber über die Auftragsvergabe

 

 

 

Q2

2022

Mitteilung über die Vergabe von Aufträgen im Gesamtwert von mindestens 27 000 000 EUR an erfolgreiche Bewerber im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen „Eine industrielle Wertschöpfungskette für die Wasserstoffwende (föderale Ebene)“. Die Projekte werden im Wege einer Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen ausgewählt, die Demonstrationsanlagen für die Erzeugung von sauberem Wasserstoff sowie die Nutzung von Wasserstoff, z. B. in Schiffen, umfassen, sofern die Projekte in die Zuständigkeit der Bundesregierung fallen. In Bezug auf Demonstrationsanlagen für die Herstellung sauberen Wasserstoff ist die Aufforderung für alle Technologien offen, bei denen keine Prozessemissionen freigesetzt werden, wie z. B. Elektrolyse, die mit Strom aus erneuerbaren Quellen betrieben wird, Pyrolyse.

Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Forschungs- und Innovationsprojekte (FuI) muss folgende Bedingungen erfüllen:

— Die FuI konzentriert sich ausschließlich oder in erster Linie auf Optionen mit geringen Auswirkungen (z. B. Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff oder andere emissionsfreie Umweltinnovationen) oder

— Die FuI dient der Verbesserung der „besten in-class“-Technologie (z. B. Technologien mit der geringsten Wirkung (aber nicht Null/geringe Wirkung) der derzeit verfügbaren Technologien), und es werden geeignete flankierende Maßnahmen ergriffen, um Lock-in-Effekte zu verhindern (Maßnahmen, die die Einführung von Technologien mit geringem Wirkungsgrad oder deren Entwicklung ermöglichen); oder

— Die Ergebnisse des FuI-Prozesses sind auf der Ebene ihrer Anwendung technologisch neutral (d. h. sie können auf alle verfügbaren Technologien angewandt werden).

— Jeder Strom, der in den Projekten verwendet wird, stammt aus grünem Ursprung (z. B. mit EE-Strom) oder auf der Grundlage grüner Strombezugsverträge.

Beträge, die im Rahmen anderer Programme oder Instrumente der Union bereitgestellt werden, werden nicht auf diesen Betrag angerechnet.

19

Eine industrielle Wertschöpfungskette für den Übergang zu Wasserstoff (I-1.15)

M

Auftragsvergabe im Rahmen der zweiten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

Schriftliche Benachrichtigung der erfolgreichen Bewerber über die Auftragsvergabe

 

 

 

Q2

2024

Vergabe von Aufträgen im Rahmen der 2. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte „Eine industrielle Wertschöpfungskette für die Wasserstoffwende“ (Bundesebene). Die Projekte werden im Wege einer Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen ausgewählt, die Demonstrationsanlagen für die Erzeugung von sauberem Wasserstoff sowie die Nutzung von Wasserstoff, z. B. in Schiffen, umfassen, sofern die Projekte in die Zuständigkeit der Bundesregierung fallen. In Bezug auf Demonstrationsanlagen für die Herstellung sauberen Wasserstoff ist die Aufforderung für alle Technologien offen, bei denen keine Prozessemissionen freigesetzt werden, wie z. B. Elektrolyse, die mit Strom aus erneuerbaren Quellen betrieben wird, Pyrolyse.

Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Forschungs- und Innovationsprojekte (FuI) muss folgende Bedingungen erfüllen:

— Die FuI konzentriert sich ausschließlich oder in erster Linie auf Optionen mit geringen Auswirkungen (wie die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff oder andere emissionsfreie Umweltinnovationen); oder

— Die FuI dient der Verbesserung der „besten in-class“-Technologie (z. B. Technologien mit der geringsten Wirkung (aber nicht Null/geringe Wirkung) der derzeit verfügbaren Technologien), und es werden geeignete flankierende Maßnahmen ergriffen, um Lock-in-Effekte zu verhindern (Maßnahmen, die die Einführung von Technologien mit geringem Wirkungsgrad oder deren Entwicklung ermöglichen); oder

— Die Ergebnisse des FuI-Prozesses sind auf der Ebene ihrer Anwendung technologisch neutral (d. h. sie können auf alle verfügbaren Technologien angewandt werden).

— Jeder Strom, der in den Projekten verwendet wird, stammt aus grünem Ursprung (z. B. mit EE-Strom) oder auf der Grundlage grüner Strombezugsverträge.

20

Eine industrielle Wertschöpfungskette für den Übergang zu Wasserstoff (I-1.15)

M

Projekte, die im Rahmen der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen finanziert werden

Zahlungen an geförderte Projekte

4. QUARTAL

2025

Mindestens 45 000 000 EUR werden für Projekte gezahlt, die im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen „Eine industrielle Wertschöpfungskette für den Übergang zu Wasserstoff“ (föderaler Ebene) vergeben wurden.

Beträge, die im Rahmen anderer Programme oder Instrumente der Union bereitgestellt werden, werden nicht auf diesen Betrag angerechnet.

21

Eine industrielle Wertschöpfungskette für den Übergang zu Wasserstoff (I-1.16)

M

Vergabe von Aufträgen an IPCEI-Projekte für Wasserstoff

Schriftliche Benachrichtigung erfolgreicher Bewerber über die Auftragsvergabe

4. QUARTAL

2022

Vergabe von Aufträgen an IPCEI-Projekte für Wasserstoff (definiert als Vorhaben, die Gegenstand der IPCEI-Anmeldung staatlicher Beihilfen sind) im Rahmen der Maßnahme „Eine industrielle Wertschöpfungskette für die Wasserstoffwende“ (Flandern). Von ausgewählten Projekten ausgeschlossen sind: alle Tätigkeiten im Rahmen des Emissionshandelssystems (EHS) mit prognostizierten CO2-äquivalenten Emissionen, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten für die kostenlose Zuteilung liegen.

Ausgewählte Forschungs- und Innovationsprojekte (FuI) müssen folgende Bedingungen erfüllen:

— Die FuI konzentriert sich ausschließlich oder in erster Linie auf Optionen mit geringen Auswirkungen (wie die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff oder andere emissionsfreie Umweltinnovationen); oder

— Die FuI dient der Verbesserung der „besten in-class“-Technologie (z. B. Technologien mit der geringsten Wirkung (aber nicht Null/geringe Wirkung) der derzeit verfügbaren Technologien), und es werden geeignete flankierende Maßnahmen ergriffen, um Lock-in-Effekte zu verhindern (Maßnahmen, die die Einführung von Technologien mit geringem Wirkungsgrad oder deren Entwicklung ermöglichen); oder

— Die Ergebnisse des FuI-Prozesses sind auf der Ebene ihrer Anwendung technologisch neutral (d. h. sie können auf alle verfügbaren Technologien angewandt werden).

— Jeder Strom, der in den Projekten verwendet wird, stammt aus grünem Ursprung (z. B. mit EE-Strom) oder auf der Grundlage grüner Strombezugsverträge.

22

Eine industrielle Wertschöpfungskette für den Übergang zu Wasserstoff (I-1.16)

M

Vergabe von Aufträgen für Nicht-IPCEI-Wasserstoffprojekte

Schriftliche Benachrichtigung erfolgreicher Bewerber über die Auftragsvergabe

4. QUARTAL

2022

Vergabe von Aufträgen für weitere, nicht IPCEI-Wasserstoffprojekte. Von ausgewählten Projekten ausgeschlossen sind: alle Tätigkeiten im Rahmen des Emissionshandelssystems (EHS) mit prognostizierten CO2-äquivalenten Emissionen, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten für die kostenlose Zuteilung liegen.

Ausgewählte Forschungs- und Innovationsprojekte (FuI) müssen folgende Bedingungen erfüllen:

— Die FuI konzentriert sich ausschließlich oder in erster Linie auf Optionen mit geringen Auswirkungen (wie die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff oder andere emissionsfreie Umweltinnovationen); oder

— Die FuI dient der Verbesserung der „besten in-class“-Technologie (z. B. Technologien mit der geringsten Wirkung (aber nicht Null/geringe Wirkung) der derzeit verfügbaren Technologien), und es werden geeignete flankierende Maßnahmen ergriffen, um Lock-in-Effekte zu verhindern (Maßnahmen, die die Einführung von Technologien mit geringem Wirkungsgrad oder deren Entwicklung ermöglichen); oder

— Die Ergebnisse des FuI-Prozesses sind auf der Ebene ihrer Anwendung technologisch neutral (d. h. sie können auf alle verfügbaren Technologien angewandt werden).

— Jeder Strom, der in den Projekten verwendet wird, stammt aus grünem Ursprung (z. B. mit EE-Strom) oder auf der Grundlage grüner Strombezugsverträge.

23

Eine industrielle Wertschöpfungskette für den Übergang zu Wasserstoff (I-1.16)

M

Abschluss der im Rahmen der Ausschreibung vergebenen Projekte

Endgültiger Projektbericht genehmigt

Q2

2026

Abschluss von Projekten, die im Rahmen der Ausschreibung „Eine industrielle Wertschöpfungskette für die Wasserstoffwende“ (Flandern) mit 67 500 000 EUR vergeben wurden, einschließlich einer neuen Wasserstoffelektrolysekapazität von 75 MW.

24

Eine industrielle Wertschöpfungskette für den Übergang zu Wasserstoff (I-1.17)

M

Vergabe von Aufträgen für IPCEI-Projekte für Wasserstoff

Schriftliche Benachrichtigung erfolgreicher Bewerber über die Auftragsvergabe

Q1

2022

Vergabe von Aufträgen an IPCEI-Projekte für Wasserstoff (definiert als Vorhaben, die Gegenstand der IPCEI-Anmeldung staatlicher Beihilfen sind) im Rahmen der Maßnahme „Eine industrielle Wertschöpfungskette für die Wasserstoffwende“ (Wallonien). Mit den Spezifikationen der Aufforderung zur Einreichung von Projekten wird sichergestellt, dass alle Tätigkeiten im Rahmen des Emissionshandelssystems (EHS) mit prognostizierten CO2-äquivalenten Emissionen ausgeschlossen werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten für die kostenlose Zuteilung liegen.

Alle geförderten Forschungs- und Innovationsprojekte (FuI) müssen folgende Bedingungen erfüllen:

— Die FuI konzentriert sich ausschließlich oder in erster Linie auf Optionen mit geringen Auswirkungen (wie die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff oder andere emissionsfreie Umweltinnovationen); oder

— Die FuI dient der Verbesserung der „besten in-class“-Technologie (z. B. Technologien mit der geringsten Wirkung (aber nicht Null/geringe Wirkung) der derzeit verfügbaren Technologien), und es werden geeignete flankierende Maßnahmen ergriffen, um Lock-in-Effekte zu verhindern (Maßnahmen, die die Einführung von Technologien mit geringem Wirkungsgrad oder deren Entwicklung ermöglichen); oder

— Die Ergebnisse des FuI-Prozesses sind auf der Ebene ihrer Anwendung technologisch neutral (d. h. sie können auf alle verfügbaren Technologien angewandt werden).

— Jeder Strom, der in den Projekten verwendet wird, stammt aus grünem Ursprung (z. B. mit EE-Strom) oder auf der Grundlage grüner Strombezugsverträge.

26

Eine industrielle Wertschöpfungskette für den Übergang zu Wasserstoff (I-1.17)

M

Abschluss aller im Rahmen der Ausschreibung vergebenen IPCEI-Projekte

Endgültiger Projektbericht genehmigt

Q2

2026

Abschluss aller Projekte, die im Rahmen der Ausschreibung „Eine industrielle Wertschöpfungskette für die Wasserstoffwende“ (Wallonien) vergeben wurden, mit 80 000 000 EUR, einschließlich Inbetriebnahme einer grünen Elektrolysekapazität von mindestens 1 MW (einschließlich Infrastruktur).

27

Entwicklung der kohlenstoffarmen Industrie (I-1.18)

M

Vergabe öffentlicher Aufträge

Schriftliche Benachrichtigung erfolgreicher Bewerber über die Auftragsvergabe

Q2

2022

Auftragsvergabe im Rahmen der Maßnahme „Entwicklung der CO2-armen Industrie“. Mit den Spezifikationen der Aufforderung zur Einreichung von Projekten wird sichergestellt, dass alle Tätigkeiten im Rahmen des Emissionshandelssystems (EHS) mit prognostizierten CO2-äquivalenten Emissionen ausgeschlossen werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten für die kostenlose Zuteilung liegen.

Alle geförderten Forschungs- und Innovationsprojekte (FuI) müssen folgende Bedingungen erfüllen:

— Die FuI konzentriert sich entweder ausschließlich oder in erster Linie auf Optionen mit geringen Auswirkungen (wie die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff oder andere emissionsfreie Umweltinnovationen); oder

— Die FuI dient der Verbesserung der „besten in-class“-Technologie (z. B. Technologien mit der geringsten Wirkung (aber nicht Null/geringe Wirkung) der derzeit verfügbaren Technologien), und es werden geeignete flankierende Maßnahmen ergriffen, um Lock-in-Effekte zu verhindern (Maßnahmen, die die Einführung von Technologien mit geringem Wirkungsgrad oder deren Entwicklung ermöglichen); oder

— Die Ergebnisse des FuI-Prozesses sind auf der Ebene ihrer Anwendung technologisch neutral (d. h. sie können auf alle verfügbaren Technologien angewandt werden).

— Jeder Strom, der in den Projekten verwendet wird, stammt aus grünem Ursprung (z. B. mit EE-Strom) oder auf der Grundlage grüner Strombezugsverträge.

28

Entwicklung der kohlenstoffarmen Industrie (I-1.18)

M

Abschluss der im Rahmen der Ausschreibung vergebenen Projekte

Endgültiger Projektbericht genehmigt

Q2

2026

Abschluss von Projekten, die im Rahmen der Ausschreibung „Eine industrielle Wertschöpfungskette für die Wasserstoffwende“ vergeben wurden, mit 30 000 000 EUR, einschließlich Abschluss eines Demonstrationsprojekts mit theoretischem langfristigem Potenzial von 2 Mio. Tonnen CO2-Reduktion pro Jahr

Aus dem Abschlussbericht über das Projekt geht hervor, dass

—Jeder Strom, der in den Projekten verwendet wird, stammt aus grünem Ursprung (z. B. mit EE-Strom) oder auf der Grundlage grüner Strombezugsverträge.

C. KOMPONENTE 1.3: Klima und Umwelt

Die Maßnahmen im Rahmen dieser Komponente des belgischen Aufbau- und Resilienzplans zielen darauf ab, die biologische Vielfalt zu erhalten und wiederherzustellen, indem die nachhaltige Nutzung und Wiederherstellung von Wäldern, Marschen, Wiesen und Grünland sichergestellt wird. Die Maßnahmen im Rahmen dieser Komponente tragen auch zur CO2-Bindungbei. Darüber hinaus bereiten sich die Maßnahmen auf die Auswirkungen des Klimawandels vor, indem die Wasserbewirtschaftung und die grüne Infrastruktur verbessert werden. Dadurch wird die Widerstandsfähigkeit gegenüber Dürren und starken Regenfällen zunehmen, was sich positiv auf die Landwirtschaft, den Tourismus, die Bürger und die Umwelt insgesamt auswirkt.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 2019.3 bei, in der Belgien aufgefordert wird, die investitionsbezogene Wirtschaftspolitik unter anderem auf die CO2-arme und die Energiewende sowie die länderspezifische Empfehlung 2020.3 zu konzentrieren, um Investitionen auf den ökologischen und digitalen Wandel zu konzentrieren.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

C.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investition I-1.22: „Biologische Vielfalt und Anpassung an den Klimawandel“ der Wallonischen Region

Die Investition zielt darauf ab, die Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt und der Ökosystemleistungen zu unterstützen, mit denen die CO2-Speicherkapazität und die Widerstandsfähigkeit gegenüber Auswirkungen des Klimawandels wie Überschwemmungen und Dürren verbessert werden sollen. Die Maßnahme umfasst vier Teilmaßnahmen: 1) Unterstützung der Sanierung widerstandsfähiger Wälder im öffentlichen Raum, 2) Stärkung des Netzes von Schutzgebieten innerhalb des prioritären Aktionsrahmens für den Schutz bestimmter Arten und Lebensräume, 3) Errichtung von zwei Nationalparks in Wallonien und 4) Flussumwidmung und Schaffung von Feuchtgebieten. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition I-1.23: „Ökologische Defragmentierung“ der Flämischen Region

Diese Investitionen in die ökologische Defragmentierung der bestehenden regionalen Verkehrsinfrastruktur sollen zur Wiederherstellung der Ökosysteme und zur Entwicklung eines kohärenten Naturnetzes in Flandern beitragen. Die Maßnahme umfasst 15 konkrete Projekte für Öko-Leerrohre und Ökotunnel (Vorstudien oder Bauarbeiten). Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition I-1.24: „Blue Deal“ der Flämischen Region

Die Investition im Rahmen des Blauen Deals ist Teil eines umfangreicheren Plans von 80 Projekten und Maßnahmen, die auf eine bessere Vorbereitung auf längere Dürreperioden und häufigere Hitzewellen abzielen, indem Dürreprobleme strukturell angegangen werden. Im Rahmen des Plans werden neun Unteraktionen unterschiedlicher Art unterstützt, die sich an verschiedene Akteure wie Industrie, Landwirte und Kommunen richten. Die Maßnahmen betreffen: A) Landschaftsprojekte zur Eindämmung von Dürren, B) ein Forschungsprogramm in der Landwirtschaft, C) zwei Projekte zu Wasserpumpen und Schleusen, D) ein System zur Unterstützung der Wasserbewirtschaftung für Unternehmen, die in innovative Wasserspartechnologien investieren, F) innovative Projekte für die kreislauforientierte Wassernutzung und digitale Überwachung sowie intelligente Wasserdatensysteme, G) die Umsetzung naturbasierter Lösungen in vier definierten Gebieten und I) Projekte zur Wiederherstellung von Feuchtgebieten. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

C.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Lfd. Nr. Hinweis:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

36

Biologische Vielfalt und Anpassung an den Klimawandel (I-1.22)

T

Angewandte Bodenbewirtschaftungsmaßnahmen (Wälder und Schutzgebiete oder Schutzgebiete, die sich im Ausweisungsverfahren befinden) und laufende Projekte

Hektar

0

1 935

Q2

2024

Auf 1 935 Hektar wurden Landbewirtschaftungsmaßnahmen angewandt, um die biologische Vielfalt und die Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel in Wäldern und Schutzgebieten (oder Schutzgebietsvorhaben, die Gegenstand eines Ausweisungsverfahrens sind) zu verbessern, und Fortschritte bei Umwidmungsprojekten.

37

Biologische Vielfalt und Anpassung an den Klimawandel (I-1.22)

T

Durchgeführte Bodenbewirtschaftungsmaßnahmen (Wälder und Schutzgebiete oder Schutzgebiete, die Gegenstand eines Ausweisungsverfahrens sind) und abgeschlossene Umwidmungsprojekte

Hektar

1 935

3 735

Q2

2026

Für 3 735 Hektar galten Landbewirtschaftungsmaßnahmen zur Verbesserung der biologischen Vielfalt und der Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel in Wäldern und Schutzgebieten (oder Schutzgebietsvorhaben im Rahmen des Ausweisungsverfahrens) und abgeschlossene Projekte.

38

Biologische Vielfalt und Anpassung an den Klimawandel (I-1.22)

M

Gewährung von Finanzhilfen für Projekte zur Errichtung von zwei Nationalparks

Schriftliche Mitteilung über die Gewährung von Finanzhilfen an erfolgreiche Bewerber

Q1

2023

Gewährung von Finanzhilfen für zwei Projekte und schriftliche Mitteilung des wallonischen Umweltministers an die erfolgreichen Bewerber im Anschluss an die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für zwei Nationalparks mit einer Gesamtfläche zwischen 10000 und 70 000 Hektar.

39

Biologische Vielfalt und Anpassung an den Klimawandel (I-1.22)

T

Abschluss von zwei Projekten für Nationalparks

Projekte

0

2

Q2

2026

Fertigstellung von Infrastrukturarbeiten für zwei Nationalparks mit einer Gesamtfläche zwischen 10 000 und 70 000 Hektar.

40

Ökologische Defragmentierung (I-1.23)

T

Abschluss von Projekten zur ökologischen Defragmentierung

Projekte

0

15

Q2

2026

Abschluss von Infrastrukturarbeiten für sieben Projekte zur ökologischen Zersplitterung (wie Öko-Leerrohre oder Ökotunnel) und Abschluss von acht Projekten, die nur Vorbereitungsphasen (z. B. Lokalisierungs- und Entwurfsphasen) für acht künftige Projekte zur Zersplitterung der Fragmentierung abdecken.

41

Blauer Deal (I-1.24)

M

Beginn von Projekten zur Stärkung der biologischen Vielfalt und/oder zur Eindämmung der Auswirkungen des Klimawandels.

Schriftliches Vertrags- oder Rechtsdokument zur Bestätigung des Beginns

Q2

2023

Schriftliches Vertrags- oder Rechtsdokument, das als Beleg für den Beginn von 41 von 46 Projekten zur Stärkung der biologischen Vielfalt und/oder zur Eindämmung der Auswirkungen des Klimawandels wie Dürren und Überschwemmungen unterzeichnet oder angenommen wurde: 35 Landschaftsprojekte zur Eindämmung von Dürren (Projekte A in der Beschreibung der Maßnahme), ein Forschungsprogramm in der Landwirtschaft (B), zwei Projekte zu Wasserpumpen und Schleusen (C), ein Förderprogramm für Wasserbewirtschaftung (D), zwei intelligente Wasserdatenmodule und kreislauforientierte Wasserprojekte (F), vier Gebiete für naturbasierte Lösungen (G) und die Wiederherstellung von Feuchtgebieten (I).

42

Blauer Deal (I-1.24)

M

Landkäufe zur Stärkung der biologischen Vielfalt und/oder zur Abschwächung der Auswirkungen des Klimawandels

Eigentumsurkunde

4. QUARTAL

2023

Grundstückserwerb durch die Flämische Landesagentur oder die Flämische Naturschutz- und Forstbehörde (ca. 1 000 Hektar)

43

Blauer Deal (I-1.24)

T

Abschluss der „Blue Deal“ -Projekte

Projekte

0

41

Q2

2026

Abschluss von 41 von 46 Projekten im Rahmen des Blauen Deals zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Dürren (A, B, C, D, F, G, I) mit einer Fläche von 2 255 ha (A, G, I), vier Pumpanlagen gebaut und vier Schleusentüren wiederhergestellt (C), einschließlich der Fertigstellung eines funktionsfähigen intelligenten Wasserüberwachungsnetzes und kreislauforientierter Wasserprojekte (F).

D. KOMPONENTE 2.1: Cybersicherheit

Mit dieser Komponente des belgischen Aufbau- und Resilienzplans soll die allgemeine Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen und die Abwehrbereitschaft gegenüber Cyberkrisen der belgischen Gesellschaft gestärkt werden.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen 2019.3 und 2020.3 zur Konzentration der Investitionen auf den digitalen Wandel und der länderspezifischen Empfehlungen 2019.4 und 2020.3 zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen bei.

D.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investition I-2.01: „Cybersichere und widerstandsfähige digitale Gesellschaft“ des Bundes

Die Investition umfasst Maßnahmen zur 1) Stärkung der Cyberkapazitäten von KMU und Selbstständigen durch Sensibilisierungskampagnen für Cybersicherheit, eine Website, die Dienste wie einen kostenlosen Cyberscan anbietet, um rasch Bereiche zu ermitteln, in denen die Cyberresilienz verbessert werden kann, und Projekte zur Unterstützung von KMU im Bereich der Cybersicherheit wie den Austausch bewährter Verfahren, 2) die Bekämpfung der Cyberkriminalität durch gezielte Warnungen vor Cyber-Schwachstellen und IT-Infektionen für professionelle IT-Nutzer und ein Online-Plug-in, das es Besuchern ermöglicht, die Zuverlässigkeit von Websites zu erkennen, und einen Online-Fragebogen zur Bewertung der Cyberreife von Unternehmen sowie Empfehlungen zur Stärkung ihrer Cyberresilienz, (3) zur Bekämpfung von Phishing durch aktualisierte und neue Plattformen zur Bekämpfung von Phishing, (4) zur Einführung eines globalen Rahmens für die Cybersicherheitssteuerung innerhalb der Abteilung für auswärtige Angelegenheiten auf der Grundlage von ISO27001- 3 Normen und (5) zur Bereitstellung von Cyberresilienzdiensten für die breite belgische Öffentlichkeit, bestehend aus i) Sicherheitsvorfällen bei Cyberangriffen auf IT-Infrastrukturen und -Systemen von Privatunternehmen, Bürger und Regierungsdienste und ii) Dienste, die die Zuordnung solcher Cyberangriffe ermöglichen (d. h. die Identifizierung der Organisation oder Person, von der der Angriff ausgeht), aufgrund der gestiegenen Cyberkapazitäten des Verteidigungsministeriums, dem Zentrum der belgischen Verwaltung für Cybersicherheitsexperten, in dem solche Tätigkeiten zentralisiert sind. Militärische Operationen dürfen nicht finanziert werden, und der Schwerpunkt der Maßnahme ist ziviler Natur, mit Diensten, die darauf abzielen, die Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen und die Cybersicherheit der Gesellschaft insgesamt, d. h. privater Unternehmen, Bürger und staatlicher Dienste, zu schützen und zu verbessern. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition I-2.02: „Cybersicherheit: 5G“ des Bundes

Die Investition zielt darauf ab, die Fähigkeit der Justizpolizei zum Abfangen privater Kommunikation im 5G-Kontext zu stärken, und zwar aufgrund von Investitionen in ein Sweeping- und Jamming-Paket, in Systemen zur Aufnahme von Audio in Häusern und Fahrzeugen, der Fähigkeit, Fahrzeuge und Objekte zu lokalisieren und zu verfolgen, und eines Systems zur Übertragung von Bildern, die im Rahmen besonderer Ermittlungsmethoden erworben wurden. Diese Investitionen werden an 5G angepasst. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition I-2.03: „Cybersicherheit: NTSU/CTIF Abfangen und Schutz“ des Bundes

Mit der Investition soll ein digitales Register der abgefangenen privaten Kommunikation (Li-Vault) eingeführt werden, das von der nationalen technischen und taktischen Unterstützungseinheit der belgischen Föderalpolizei verwaltet wird und von der Justiz, der Polizei und den Nachrichtendiensten genutzt werden kann. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

D.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Lfd. Nr. Hinweis:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

44

Cybersicherheit und Resilienz der digitalen Gesellschaft (I-2.01)

M

Mitteilung über die Vergabe öffentlicher Ausschreibungen

Schriftliche Mitteilung über die Zuschlagserteilung an erfolgreiche Bewerber

Q2

2024

Benachrichtigung über die Vergabe öffentlicher Ausschreibungen i) durch das Wirtschaftsministerium für die Bereitstellung der Website, die es KMU und Selbstständigen ermöglicht, einen kostenlosen Cyber-Scan durchzuführen, um rasch Bereiche zu ermitteln, in denen die Cyberresilienz verbessert werden kann, ii) durch das Wirtschaftsministerium für eine jährliche Sensibilisierungskampagne für Cybersicherheit, die sich an KMU und Selbstständige richtet, iii) durch das Zentrum für Cybersicherheit für die Bereitstellung eines Online-Plugins, das es Besuchern ermöglicht, die Zuverlässigkeit von Websites zu erkennen, iv) durch das Zentrum für Cybersicherheit für die Bereitstellung einer Plattform, auf der größere KMU ihre Cyberreife auf der Grundlage einer Online-Umfrage selbst bewerten können; V) von der belgischen Telekom-Regulierungsbehörde für die Einführung einer Phishing-Lösung für E-Mails, vi) SMS, vii) betrügerische Anrufe und viii) betrügerische Signalisierungsnachrichten in der Infrastruktur der Telekommunikationsbetreiber.

45

Cybersicherheit und Resilienz der digitalen Gesellschaft (I-2.01)

M

Durchführung der ersten Sensibilisierungskampagne zur Cybersicherheit

Erste Sensibilisierungskampagne für Cybersicherheit, die sich an KMU und Selbstständige richtet, in Bezug auf Cyberabwehrrisiken

4. QUARTAL

2022

Erste Sensibilisierungskampagne für Cybersicherheit, die sich an KMU und Selbstständige richtet, zu Risiken für die Cyberabwehrfähigkeit durchgeführt und Website eingerichtet. Diese Website bietet KMU und Selbstständigen einen kostenlosen Cyber-Scan, um rasch Bereiche zu ermitteln, in denen die Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen verbessert werden kann.

46

Cybersicherheit und Resilienz der digitalen Gesellschaft (I-2.01)

T

Instrumente zur Erhöhung der Abwehrfähigkeit gegenüber Cyberangriffen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen

Anzahl der Instrumente

0

4

4. QUARTAL

2024

Der breiten Öffentlichkeit stehen vier Instrumente zur Verbesserung der Cyberresilienz zur Verfügung.

47

Cybersicherheit und Resilienz der digitalen Gesellschaft (I-2.01)

M

Globaler Steuerungsrahmen für die Cybersicherheit im Außenministerium

Umsetzung des globalen Rahmens für die Cybersicherheitssteuerung innerhalb des Außenministeriums

4. QUARTAL

2023

Im Außenministerium wird ein globaler Governance-Rahmen für die Cybersicherheit auf der Grundlage von ISO27001-Normen umgesetzt.

48

Cybersicherheit und Resilienz der digitalen Gesellschaft (I-2.01)

M

Bereitstellung von Cyberabwehrdiensten für die belgische Gesellschaft insgesamt durch das Verteidigungsministerium

Inbetriebnahme der Plattform des Verteidigungsministeriums für die Abwehrfähigkeit gegenüber Cyberangriffen und Veröffentlichung des Berichts über Cyberbedrohungen

Q2

2026

Die Kapazitäten des Verteidigungsministeriums zur Abwehrfähigkeit gegenüber Cyberangriffen werden ausgebaut, um der belgischen Gesellschaft insgesamt, einschließlich Bürgern, Unternehmen und öffentlichen Diensten, Cyberabwehrdienste anbieten zu können. Diese Dienste werden über eine Plattform erbracht, auf der einschlägige Erkenntnisse über Cyberbedrohungen gesammelt werden, und durch die Aufsicht über Akteure, die potenziell Cyberbedrohungen darstellen. Diese Aufsicht besteht aus einem regelmäßigen Bericht, der Aktualisierungen von Cyberakteuren enthält.

49

Cybersicherheit: 5G (I-2.02)

M

Verstärkte Abhörkapazitäten der Kriminalpolizei im 5G-Kontext

Verstärkte Abhörkapazitäten der Kriminalpolizei im 5G-Kontext im gesamten belgischen Hoheitsgebiet durch fünf operative Elemente

4. QUARTAL

2025

Die Abhörmöglichkeiten privater Kommunikation durch die Kriminalpolizei im 5G-Kontext werden auf dem gesamten belgischen Staatsgebiet gestärkt. Dies wird durch die Inbetriebnahme folgender Maßnahmen erreicht:

— ein an 5G angepasstes Sweeping-Paket;

— ein an 5G angepasstes Jamming-Paket;

— Systeme zur Erfassung von Audio in Häusern und an 5G angepassten Fahrzeugen;

— Fähigkeiten zur Lokalisierung und Verfolgung von Fahrzeugen und Objekten, die an 5G angepasst sind; und

— ein System zur Übertragung von Bildern, die im Rahmen besonderer Ermittlungsmethoden erworben wurden.

50

Cybersicherheit: Überwachung und Schutz durch NTSU/CTIF (I-2.03)

M

Digitales Register der abgefangenen privaten Kommunikation, verwaltet von der nationalen technischen und taktischen Unterstützungseinheit der belgischen föderalen Polizei

Eintrag in Betrieb des digitalen Registers der überwachten privaten Kommunikation

Q2

2026

Digitales Register der abgefangenen privaten Kommunikation (Li-vault), verwaltet von der nationalen technischen und taktischen Unterstützungseinheit der belgischen Föderalpolizei, einsatzbereit und einsatzbereit für das Justizsystem, die Polizei und die Nachrichtendienste.

E. KOMPONENTE 2.2: Öffentliche Verwaltung

Diese Komponente des belgischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, die Effizienz der öffentlichen Verwaltung durch die Digitalisierung ihrer Dienste zu steigern.

Diese Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen 2019.3 und 2019.4 bei, in denen Belgien aufgefordert wird, die investitionsbezogene Wirtschaftspolitik unter anderem auf die Digitalisierung zu konzentrieren und den Regulierungs- und Verwaltungsaufwand zu verringern, um Anreize für Unternehmertum zu schaffen. Sie steht auch im Zusammenhang mit der länderspezifischen Empfehlung 2020.3 zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen, zur vorgezogenen Bereitstellung ausgereifter öffentlicher Investitionen und zur Konzentration der Investitionen auf den digitalen Wandel.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

E.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investition I-2.04: „Digitalisierung IPSS; „Digitalisierung IPSS“ des Bundes

Mit dieser Maßnahme soll die Digitalisierung der öffentlichen Sozialversicherungsträger beschleunigt werden. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. August 2026 abgeschlossen sein. Es besteht aus drei Teilmaßnahmen:

Investition I-2.04: „Digitalisierung IPSS; „Digitalisierung IPSS; Teilmaßnahme 1: Digitale Plattform für die Interaktion zwischen der sozialen Sicherheit und den Bürgern und Unternehmen des Bundes

Ziel dieser Investitionen ist es, Bürgern, Unternehmen, einschließlich Selbstständigen, besseren Zugang zu Sozialversicherungsleistungen zu verschaffen und gleichzeitig Leistungsgewinne für Verwaltungen und Unternehmen zu erzielen. Mit der Investition soll auch der Zugang zur belgischen Sozialversicherung in einem europäischen Kontext verbessert werden. Diese Investition soll es ermöglichen, die Kommunikation und den Datenaustausch zwischen den Trägern der Mitgliedstaaten zu verbessern, insbesondere im Zusammenhang mit der Klärung der Rechte, der Aufdeckung von Betrug, der Übermittlung digitaler europäischer Formulare und der Verwendung einer einheitlichen europäischen Bürgeridentifikationsnummer.

Investition I-2.04: „Digitalisierung IPSS; „Digitalisierung IPSS, Teilmaßnahme 2: Verwaltung digitaler Konten für jedes Unternehmen des Bundes

Diese Investitionen sollen es ermöglichen, die Finanzströme zwischen der Sozialversicherung und den Unternehmen sowie potenziellen Finanzintermediären und Dienstleistern zu digitalisieren. Einige der Anwendungen für die Verwaltung von Arbeitgeberkonten stammen aus dem Jahr 1979 und sind sehr heterogen. Dies stellt ein technologisches und menschliches Risiko dar. Ihre Überarbeitung und die Einrichtung eines integrierten, effizienten, sich weiterentwickelnden und hochwertigen Informationssystems sind für die Digitalisierung und die Öffnung der Konten der Arbeitgeber von wesentlicher Bedeutung.

Investition I-2.04: „Digitalisierung IPSS; „Digitalisierung IPSS, Teilmaßnahme 3: Verbesserung der Datenqualität für die automatisierte Entscheidungsfindung und Bereitstellung einer unabhängigen Plattform der sozialen Sicherheit – INASTI“ des Bundes

Diese Maßnahme umfasst die Einrichtung einer zentralen Datenbank durch das Institut national d’assurances sociales pour travailleurs indépendants (INASTI), den Sozialversicherungsträger für Selbständige. Diese Datenbank soll alle Daten zur beruflichen Laufbahn sowie alle Rechte und Pflichten der Selbstständigen enthalten. Die Schaffung einer einheitlichen Datenbank für Selbstständige ist eine Voraussetzung dafür, dass das INASTI dann die Plattform der sozialen Sicherheit für Selbstständige einrichten kann. Über eine solche Plattform wird die Bereitstellung interaktiver elektronischer Formulare und die Automatisierung von Prozessen auf der Grundlage neuer Technologien die Möglichkeit bieten, alle Sozialversicherungsdaten in der „persönlichen“ Akte der Selbstständigen aufzuzeichnen, die jederzeit sofort von den Interessenträgern eingesehen werden kann.

Investition I-2.05: „Digitalisierung SPF“ des föderalen Staats

Mit dieser Maßnahme soll die Digitalisierung der verschiedenen Verwaltungsdienste des Bundes beschleunigt werden. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein. Sie besteht aus 11 Teilmaßnahmen.

Investition I-2.05: „Digitalisierung SPF, Teilmaßnahme 1: Digitaler Wandel der Justiz“ des Föderalen Staates

Diese Teilmaßnahme zielt darauf ab, das allgemeine Niveau der Digitalisierung des belgischen Justizsystems zu erhöhen, was sich voraussichtlich positiv auf seine Gesamteffizienz auswirken wird. Ziel der Teilmaßnahme ist die Behebung verschiedener festgestellter Schwachstellen, angefangen bei der Digitalisierung der internen Prozesse. Der Schwerpunkt liegt insbesondere auf Investitionen, mit denen die derzeitigen Einschränkungen und Ineffizienzen durch Verbesserung der Fallbearbeitung und Einführung einer Automatisierung der Datenerhebung angegangen werden sollen. Darüber hinaus zielt das Projekt darauf ab, den Anteil der Online-Veröffentlichung von Urteilen zu erhöhen, der derzeit niedrig ist und von wesentlicher Bedeutung ist, um Bürger und Unternehmen bei der Einhaltung der Rechtsvorschriften zu unterstützen.

Investition I-2.05: „Digitalisierung SPF, Teilmaßnahme 2: Digitalisierung gerichtlicher Geschäftsprozesse“ des Bundes

Mit dieser Teilmaßnahme soll auf die technischen und technologischen Herausforderungen reagiert werden, denen sich die Bundesjustiz bei immer komplexeren Maßnahmen gegenübersieht. Die Teilmaßnahme soll den Mitgliedern der Bundesjustiz eine Effizienzsteigerung ermöglichen: a) bei der Lösung von Problemen, die heute auftreten, wie Entschlüsselung, 5G, Internetrecherche; B) durch eine verstärkte Automatisierung bestimmter Maßnahmen und den Einsatz von Instrumenten der künstlichen Intelligenz; C) durch eine bessere Datenverwaltung und ein besseres Verständnis der Daten durch die Modernisierung kriminaltechnischer Zentren. Die Teilmaßnahme umfasst den Erwerb spezifischer Softwarelösungen und IT-Ausrüstung (Server).

Investition I-2.05: „Digitalisierung SPF, Teilmaßnahme 3: Unterstützung der Entwicklung digitaler Instrumente und der zunehmenden Digitalisierung der Außenhandelsagentur des Bundes

Diese Teilmaßnahme zielt darauf ab, den Handel durch die Entwicklung digitaler Instrumente und die verstärkte Digitalisierung der Außenhandelsbehörde zu unterstützen, um einen modernen und digitalen Übergang der für die Förderung des Außenhandels zuständigen föderalen Dienste zu ermöglichen. Die Teilmaßnahme umfasst die Entwicklung einer spezifischen Anwendung und die entsprechende Schulung für 25 Nutzer.

Investition I-2.05: „Digitalisierung SPF, Teilmaßnahme 4: Krisenmanagement und Sicherheit“ des Föderalen Staates

Mit dieser Teilmaßnahme soll sichergestellt werden, dass das nationale Krisenzentrum über die Kapazität verfügt, viele Partner unter sicheren Bedingungen aufzunehmen, und dass sie in der Lage sind, sich an die digitale Infrastruktur anzuschließen. Es muss ein hochverfügbares und sicheres Kommunikationsnetz zwischen den am nationalen Krisenmanagement beteiligten Sicherheitspartnern aufgebaut werden, damit vertrauliche und als Verschlusssache eingestufte Informationen weitergegeben werden können. Zu diesem Zweck werden die Entwicklung einer neuen digitalen Kriseninfrastruktur, eines sicheren Kommunikationsnetzes und einer Krisenmanagementplattform in die Teilmaßnahme aufgenommen.

Investition I-2.05: „Digitalisierung SPF, Teilmaßnahme 5: Digital Bozar“ des Föderalstaats

Ziel dieser Teilmaßnahme ist die Einführung digitaler Technologien, die es ermöglichen sollen, zu 100 % digitale Veranstaltungen (wie Musik, Ausstellungen, BOZAR LAB) zu organisieren, um Künstlern und Kulturpartnern Zugang zu neuen Märkten zu verschaffen und den Zugang zur Kultur für Menschen und Gruppen aus der Ferne (auch in anderen Ländern) zu verbessern oder Mobilitätsprobleme (z. B. ältere Menschen) zu bewältigen. Zu diesem Zweck umfasst die Teilmaßnahme eine Infrastrukturkomponente mit der Verlegung von optischen Fasern zwischen dem Königlichen Theater La Monnaie und dem Centre for Fine Arts, einer Cybersicherheitskomponente und der Einführung digitaler Aktivitäten, einschließlich IT-Schulungen für das Personal.

Investition I-2.05: „Digitalisierung SPF, Teilmaßnahme 6: Digitale Verwaltung für Bürger und Unternehmen“ des Bundes

Mit dieser Teilmaßnahme soll eine Strategie für eine radikale Umgestaltung des derzeitigen Modells verwandter Verwaltungsdienste eingeführt und die Akzeptanz digitaler öffentlicher Dienste durch Bürger und Unternehmen gesteigert werden. Sie sieht die Entwicklung einer digitalen Plattform für die Interaktion zwischen der Regierung und den Bürgern und Unternehmen vor.

Investition I-2.05: „Digitalisierung SPF, Teilmaßnahme 8: Digitalisierung der Dienstleistungen der AFSCA für Betreiber und Verbraucher im Föderalstaat

Mit der Teilmaßnahme soll ein Beitrag zum digitalen Wandel der Bundesagentur für die Sicherheit der Lebensmittelkette (AFSCA) geleistet werden, die für die Überwachung der Sicherheit der Lebensmittelkette und der Lebensmittelqualität zuständig ist. Dieses Projekt zielt insbesondere darauf ab, bestehende Anwendungen zu modernisieren und besser zu integrieren, um ein kohärentes System zu bilden und eine rasche, effiziente und vollständig digitale Bearbeitung der Dateien zu gewährleisten. Das Projekt umfasst die Digitalisierung der internen Verfahren, die Entwicklung von zwei Anwendungen, eine für die Betreiber und eine für die Verbraucher, sowie die Einrichtung einer offenen Datenplattform.

Investition I-2.05: „Digitalisierung SPF, Teilmaßnahme 9: Investitionen in die Digitalisierung des SPF Auswärtige Angelegenheiten und der Dienstleistungen des SPF „Auswärtige Angelegenheiten“ des Bundes

Mit dieser Teilmaßnahme soll die Außenverwaltung modernisiert werden. Dieses Projekt umfasst die Entwicklung mehrerer Anwendungen, darunter die Neufassung von Belpas (die Passanträge), die im Hinblick auf die Weiterentwicklung und Modernisierung von Pässen und biometrischen Daten erforderlich ist. Die Teilmaßnahme umfasst auch die Entwicklung einer neuen Anwendung für die Verwaltung der Humanressourcen, die Digitalisierung der Konsularregister und die Modernisierung des IT-Netzes.

Investition I-2.05: „Digitalisierung SPF, Teilmaßnahme 10: Zentrales digitales Zugangstor“ des Föderalstaats

Mit dieser Teilmaßnahme soll eine weitreichende Umgestaltung der belgischen Verwaltungslandschaft gefördert werden, um die Erholung zu unterstützen und das Potenzial des Binnenmarkts voll auszuschöpfen. Zu diesem Zweck werden belgische authentische Quellen in vollem Umfang genutzt, die aus Datenbanken bestehen, in denen echte Daten gespeichert werden und die als Referenz für Personen- und Rechtsdaten dienen. Diese Datenbanken ermöglichen eine Vereinfachung, da die Daten von allen Behörden, die über die entsprechenden Genehmigungen verfügen, wiederverwendet werden können und nicht mehr von Bürgern oder Unternehmen in Anwendung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung verlangt werden. Darüber hinaus zielt die Teilmaßnahme darauf ab, den sicheren Zugang zu öffentlichen Online-Anwendungen durch elektronische Identifizierung zu optimieren und Backoffice-Funktionen für Bürger und Unternehmen zu digitalisieren; Ausweitung der zentralen Unterstützungsdienste für das zentrale digitale Zugangstor auf vollständig nutzerorientierte Unterstützungsdienste durch Versenden von Fragen von Bürgern und Unternehmen an zielgerichtete Verwaltungen und durch Überwachung von Statistiken.

Investition I-2.05: „Digitalisierung SPF, Teilmaßnahme 11: Freisetzung von Regierungsdaten“ des Föderalstaats

Ziel dieser Teilmaßnahme ist es, durch die Erweiterung eines Registers echter Quellen einen besseren Überblick über die verfügbaren staatlichen Daten zu erhalten, die Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit der Daten zu verbessern und den Zugang zu diesen Daten zu erleichtern. Darüber hinaus zielt diese Teilmaßnahme darauf ab, das Vertrauen in die korrekte Nutzung von Daten zu stärken oder ihre Weiterverwendung durch Normung und den Einsatz künstlicher Intelligenz zu maximieren. Dieses Projekt umfasst die Unterstützung für den Ausbau einer Reihe von Plattformen und die Entwicklung neuer Dienste oder den Ausbau bestehender Dienste.

Investition I-2.05: „Digitalisierung SPF, Teilmaßnahme 12: Digitalisierung SPF Beschäftigung“ des Bundes

Diese Teilmaßnahme besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil zielt auf die Einrichtung eines individuellen digitalen Schulungskontos für jede Person ab, die an der Arbeitsmarktdynamik teilnimmt. Das Konto enthält eine Reihe von Informationen wie eine Kompetenzbewertung, durchgeführte Schulungen und eine förmliche Validierung der erworbenen Kompetenzen). Dieses Konto ist den betroffenen Personen zugänglich. Der zweite Teil zielt auf die Einrichtung einer Datenbank zur Überwachung von Änderungen der Arbeitsbedingungen ab. Für die Präsentation der erhobenen Daten und der entsprechenden Berichte wird eine benutzerfreundliche Website eingerichtet.

Investition I-2.06: „elektronische Gesundheitsdienste und Gesundheitsdaten“ des Bundes

Ziel dieses Projekts ist es, die Qualität und Schnelligkeit der Gesundheitsversorgung durch die Digitalisierung von Gesundheitsprozessen zu verbessern. Darüber hinaus sollen die administrativen und technischen Mittel und die Verfügbarkeit gut anonymisierter und sicherer Gesundheitsdaten sichergestellt werden. Im Rahmen des Projekts sind verschiedene Maßnahmen vorgesehen, darunter der Ausbau der Kapazitäten für elektronische Verschreibungen, die Verbesserung der Qualität der Verschreibungen und Kostensenkungen, die beispielsweise durch Unterstützung bei der Suche nach Verschreibungen oder durch die Operationalisierung der Teleüberwachung erreicht werden. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition I-2.07: „Digitalisierung von ONE“ der Französischen Gemeinschaft

Die Maßnahme soll zum digitalen Wandel des Office de la Naissance et de l’Enfance (ONE) beitragen, einer öffentlichen Referenzeinrichtung in der Französischen Gemeinschaft für alle Fragen im Zusammenhang mit Kindheit, Kinderpolitik, Mutter- und Kinderschutz, medizinisch-sozialer Unterstützung für (künftige) Mutter und Kind, Kinderbetreuung außerhalb ihres familiären Umfelds und Unterstützung der Elternschaft. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition I-2.08: „Digitalisierung des Kultur- und Mediensektors“ der Französischen Gemeinschaft

Ziel der Maßnahme ist es, die französischsprachigen Medien und kulturellen Sektoren Belgiens mit Instrumenten auszustatten, die sie bei der Digitalisierung der audiovisuellen und audiovisuellen Werke unterstützen und die Sichtbarkeit dieser Werke erhöhen. Um die Sichtbarkeit der französischsprachigen Medien und des Kultursektors in Belgien über die verschiedenen digitalen Plattformen zu erhöhen, wird eine Reihe technologischer Instrumente entwickelt. Die Maßnahme umfasst auch die Digitalisierung von 37 audiovisuellen und audiovisuellen Werken, die in der französischsprachigen Gemeinschaft produziert werden. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition I-2.09: „Digitalisierung der flämischen Regierung“ der Flämischen Region

Mit dieser Maßnahme werden vier Hauptziele verfolgt:

·Automatisierung möglichst vieler Dienstleistungen, insbesondere solcher, die Zahlungen und proaktive Informationen beinhalten,

·Ermöglichung rascher und wirksamer Regierungsentscheidungen mit Daten, bei denen die Verwendung von Daten zunehmend zu Regierungsentscheidungen beiträgt. In diesem Zusammenhang sind Investitionen in die Entwicklung von Sensordatenplattformen vorgesehen, insbesondere in den Bereichen Mobilität und Umwelt.

·Gewährleistung der Schaffung einer zuverlässigen grundlegenden Infrastruktur durch Stärkung der IKT-Bausteine und Unterstützung,

·Bereitstellung eines hybriden Arbeitsplatzes für flämische Beamte.

Die Maßnahme umfasst elf Projekte, die zusammen zu vier Hauptzielen beitragen: 1. Auf dem Weg zu einem öffentlichen Dienst für Bürger, Unternehmen und Verbände; 2. Schnelle und wirksame Entscheidungen mit Daten ermöglichen; 3. Gewährleistung einer zuverlässigen grundlegenden Infrastruktur durch Stärkung der IKT-Bausteine; und (4) Bereitstellung eines hybriden Arbeitsplatzes für flämische Beamte. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition I-2.10: „Plattform für den regionalen Datenaustausch“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Ziel dieses Projekts ist es, die in der Region Brüssel verfügbaren Daten zum Nutzen der Bürger und Unternehmen in Brüssel zu nutzen, indem eine Brüsseler Datenaustauschplattform entwickelt wird. Insbesondere soll die Plattform die Einrichtung städtischer „digitaler Zwillinge“ (virtuelle Darstellungen der physischen Ressourcen einer Stadt) erleichtern. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Investition I-2.11: „Digitalisierung der Prozesse zwischen Bürgern und Unternehmen“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Ziel dieses Projekts ist es, dem wachsenden Bedarf an Verwaltungsvereinfachung gerecht zu werden und Bürger und Unternehmen in die Lage zu versetzen, ihre Verfahren kohärent, effizient und transparent abzuschließen. In diesem Zusammenhang sollen vier Projekte zum Ziel der Verwaltungsvereinfachung beitragen:

·die Einrichtung einer regionalen Plattform für die Verwaltung der Bürgerbeziehungen in Brüssel (CIRM),

·die Einrichtung einer Plattform für die Digitalisierung von Planfeststellungsverfahren,

·die Einrichtung einer Plattform für die Digitalisierung städtischer Informationsverfahren und städtischer Archive. Dieses Projekt wird mit den für seine ordnungsgemäße Durchführung erforderlichen Reformen und Anpassungen flankiert.

·die Einrichtung einer Plattform für die Digitalisierung von Umweltgenehmigungsverfahren.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform R-2.01: „Vereinfachung der Verwaltungsverfahren: elektronische Behördendienste für Unternehmen, Vereinfachung der Verwaltungsverfahren“ des Bundes

Ziel dieser Reform ist eine Verwaltungsvereinfachung, insbesondere durch die vollständige Digitalisierung der Verfahren für die Gründung, Änderung und Auflösung von Geschäftstätigkeiten und juristischen Personen. Insbesondere tritt ein Kooperationsabkommen in Kraft, das Maßnahmen enthält, die die Gründung, Änderung und Auflösung von Geschäftstätigkeiten in elektronischer Form ermöglichen. Das mit der Kooperationsvereinbarung eingeführte neue digitale System, das drei elektronische Formulare für die Gründung, Änderung und Auflösung von Geschäftstätigkeiten umfasst, ist ein alternativer administrativer Kanal, der eine vereinfachte Alternative zu den bestehenden Formularen bietet. Darüber hinaus treten die Gesetze und Königlichen Erlasse in Kraft, die schrittweise die Online-Erstellung, Änderung und Auflösung juristischer Personen für alle Rechtsformen über Notare oder über das Just-Act ermöglichen. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Reform R-2.02: „Elektronische Behördendienste: Ausschreibungsverfahren“ des Föderalstaats

Diese Reform besteht aus einem kohärenten Maßnahmenpaket zur Ausweitung der Nutzung der elektronischen Auftragsvergabe, einschließlich eines neuen Königlichen Erlasses, mit dem der Rechtsrahmen des Bundes für die Durchführung von Ausschreibungsverfahren angepasst werden soll, um die Nutzung der neuen und verbesserten eGovernment-Plattform zu erleichtern. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

E.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

SeqNb.

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

51

Digitalisierung IPSS (I-2.04) (Teilmaßnahme 2)

T

Die gesamte Kommunikation des öffentlichen Instituts für soziale Sicherheit (IPSS) ist digital und

die Daten werden zentral/konsolidiert

%

0

100

Q2

2024

100 % der Kommunikation zwischen dem öffentlichen Institut für soziale Sicherheit (IPSS) und den Arbeitgebern in Bezug auf die Abrechnung/Zahlung werden digitalisiert. Das nationale Sozialversicherungsamt (RSZ/ONSS) ist in das Pan-European Public Procurement On-Line (PEPPOL) -Netz integriert.

52

Digitalisierung IPSS (I-2.04) (Teilmaßnahme 1)

M

Digitale Lösung verfügbar – Web-Schnittstelle (IPSS)

Endgültige Version der IPSS-Webschnittstelle ist betriebsbereit

Q1

2026

Die Endnutzerrecht-Verwaltungsschnittstellen für die Kommunikation des öffentlichen Instituts für soziale Sicherheit (IPSS) stehen zur Verfügung. Partner, Unternehmen und Bürger verfügen über neue, effiziente Schnittstellen für die Verwaltung ihrer Erklärungen und die Kommunikation mit der Sozialversicherung. Die Kommunikationskanäle wurden automatisiert und modernisiert. Die Managementinstrumente für alle neuen Anwendungen, die entwickelt wurden, um die Nutzerrechte und den Zugang zu verwalten, neue Arbeitgeber zu registrieren und neue oder aktualisierte Beziehungen zwischen der Sozialversicherung und einem Arbeitgeber/Beschäftigten anzugeben, sind vorhanden und ermöglichen eine einfache Pflege und Erleichterung künftiger Entwicklungen. Die Interessenträger haben Zugang zu ihren Daten, die durchsuchbar und offen sind. Die neue Plattform ist voll funktionsfähig, modern, wartbar und skalierbar. Die Infrastruktur ist vorhanden, um alle neuen Anträge auf Registrierung neuer Arbeitgeber zu unterstützen und neue oder aktualisierte Beziehungen zwischen der Sozialversicherung und einem Arbeitgeber/Arbeitnehmer anzugeben.

53

Digitalisierung IPSS (I-2.04)

(Teilmaßnahme 3)

M

Digitale Lösung verfügbar – Interaktive Plattform (IPSS)

Die interaktive Plattform für Selbstständige ist voll funktionsfähig.

Q2

2026

Eine interaktive Plattform des öffentlichen Instituts für soziale Sicherheit (IPSS) für Selbstständige ist voll funktionsfähig und sieht Folgendes vor:

·interaktive elektronische Formulare und Automatisierung von Prozessen, wie das Überbrückungsrecht und die Ausnahmen, auf die Selbstständige Anspruch haben.

·Alle Informationen über die soziale Sicherheit werden in der „Individualakte“ des Selbständigen erfasst, die von den Beteiligten jederzeit sofort eingesehen werden kann.

·Die Plattform ermöglicht die Automatisierung von Prozessen, die Beschleunigung der Kommunikation von Entscheidungen und die automatische Gewährung abgeleiteter Rechte.

·Die Plattform ist mit anderen Trägern wie dem nationalen Sozialversicherungsamt (NSSO) und dem Nationalen Institut für Kranken- und Invaliditätsversicherung (NIHDI) oder Plattformen verbunden und ermöglicht den Austausch mit anderen Ländern im Bereich der sozialen Sicherheit.

54

Digitalisierung SPF (I-2.05) (Teilmaßnahme: 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9, 11 und 12)

M

Die Anforderungen sind festgelegt.

Festlegung und Genehmigung der Anforderungen für die verschiedenen Teilmaßnahmen

Q2

2022

Die Anforderungen für die Teilmaßnahmen 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9, 11 und 12 werden von den zuständigen Verwaltungen festgelegt und vom zuständigen Ministerium genehmigt.

55

Digitalisierung SPF (I-2.05) (Teilmaßnahme: 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9, 11 und 12)

M

Die Projekte sind abgeschlossen und die Ergebnisse sind operationell.

Die Projekte sind abgeschlossen und operationell

Q2

2026

Projekte, die den Teilmaßnahmen 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9, 11 und 12 entsprechen, sind abgeschlossen und operationell. 74 800 000 EUR wurden ausgezahlt.

56

Digitalisierung SPF (I-2.05)

(Teilmaßnahme 1: Digitaler Wandel der Justiz)

M

Projektmanagement für den digitalen Wandel der Justiz nach Erlass eines Erlasses

Annahme des Ministerialerlasses über ein Programmverwaltungsbüro, das für den digitalen Wandel der Justiz eingerichtet wurde

4. QUARTAL

2021

Annahme eines Ministerialerlasses durch den Justizminister zur Einrichtung eines Programmverwaltungsbüros mit einer klaren Verwaltungsstruktur zur Digitalisierung des Fonds „Justiz“. Dazu gehören eine klare Definition der Aufgaben und Kompetenzen sowie klare Regelungen für die verschiedenen am digitalen Wandel beteiligten Parteien.

57

Digitalisierung SPF (I-2.05)

(Teilmaßnahme 1: Digitaler Wandel der Justiz)

M

Veröffentlichung des Just-on-Web-Online-Portals

Das Just-on-Web-Basisportal wird online eingerichtet.

4. QUARTAL

2022

Das Just-on-Web-Basisportal wird online eingerichtet. „Just-on-Web“ ist das „One Stop“-Webportal, auf dem Einzelpersonen, Unternehmen, Rechtsanwälte und Behörden Zugang zu Justizdiensten und Informationen haben. In einer ersten Phase bietet das Just-on-Web-Basisportal eine begrenzte Anzahl von Diensten wie die Einreichung von Verfahrensschriftstücken in einer Rechtssache, die Konsultation von Strafverfahren in Bezug auf Sexualstraftaten, die Konsultation und Zahlung von Verkehrsstrafen, die Einsichtnahme in persönliche Amtshandlungen (wie Eheschließung, Adoption) und die Einleitung eines Verfahrens zum Schutz von Personen.

58

Digitalisierung SPF (I-2.05)

(Teilmaßnahme 1: Digitaler Wandel der Justiz)

M

Interne Zentralisierung von Gerichtsentscheidungen

Gerichtsurteile können über das Just-on-Web-Portal eingesehen werden.

4. QUARTAL

2025

Die einschlägigen neuen Gerichtsurteile der erstinstanzlichen Gerichte (einschließlich Friedensrichter und Polizeigerichte) und der Berufungsgerichte werden intern zentralisiert. Ein automatisierter Pseudonymisierungsalgorithmus wandelt diese zentrale Datenquelle in eine veröffentlichbare Version um, die den Datenschutzvorschriften entspricht. 50 % aller Urteile, die seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einrichtung des zentralen Registers ergangen sind, können über das Just-on-Web-Portal eingesehen werden.

59

Digitalisierung SPF (I-2.05)

(Teilmaßnahme 1: Digitaler Wandel der Justiz)

M

Datenbank für die Datenerhebung

Eine Datenbank für die Erhebung von Daten, die täglich über den Fortgang von Gerichtsverfahren aktualisiert werden, ist einsatzbereit.

4. QUARTAL

2024

Eine Datenbank für die Erhebung von Daten über die Durchführung von Gerichtsverfahren ist einsatzbereit und wird täglich aktualisiert. Die veröffentlichten Daten beziehen sich auf die Zahl der neuen Fälle, die Zahl der abgeschlossenen und anhängigen Verfahren und die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Zivil-, Geschäfts- und Strafsachen.

60

Digitalisierung SPF (I-2.05)

(Teilmaßnahme 1: Digitaler Wandel der Justiz)

M

Neues Fallbearbeitungssystem für sieben Einrichtungen

Für sieben Einrichtungen wird ein neues Fallbearbeitungssystem entwickelt und eingeführt.

4. QUARTAL

2025

Für sieben Einrichtungen, die ein veraltetes Aktenverwaltungssystem verwenden, wird ein neues Fallbearbeitungssystem entwickelt und eingeführt, um das Justizsystem effizienter zu gestalten, indem der Schwerpunkt auf eine weitreichende Digitalisierung gelegt wird, die es ermöglicht, die Akten schneller und in größeren Mengen als heute zu bearbeiten. Die Auswahl der Einrichtungen erfolgt im Benehmen mit dem Kollegium der Gerichte, dem Kollegium des öffentlichen Ministeriums, dem Kollegium des Kassationshofs und dem IKT-Lenkungsausschuss, wobei grundsätzlich Einrichtungen Vorrang haben, die nicht Teil des Vertrags Mammouth at Central Hosting (MaCH) Phase 2 sind.

61

Digitalisierung SPF (I-2.05)

(Teilmaßnahme 10: Zentrales digitales Zugangstor)

M

Die Front-End-Schnittstelle wird entwickelt.

Für 10 Tätigkeitsbereiche wurde ein Fully Only Once-Compliance-Front-End entwickelt, getestet und validiert.

4. QUARTAL

2025 4

Für 10 Bereiche (d. h. Personenstandsregister, Melderegister, Sozialversicherung (Arbeitnehmer), Sozialversicherung (Arbeitgeber), Kfz-Register, Berufsqualifikationen, juristische Personen, Unternehmensgründung, Unternehmensgründung, Unternehmensgründung, Unternehmensgründung, Unternehmensgründung, Unternehmensgründung, Unternehmensgründung, Unternehmensgründung) wurde ein vollständig nur den Anforderungen genügendes Front-End entwickelt, getestet und validiert. Das System muss die Einhaltung der eIDAS-Verordnung (elektronische Identifizierung, Authentifizierung und Vertrauensdienste) gewährleisten und vollständig auf die Nutzer ausgerichtet sein, indem das Prinzip „no wrong door“ (keine falsche Tür) vollständig angewandt wird.

Der Grundsatz „keine falsche Tür“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Endnutzer (Bürger oder Unternehmer) unabhängig von seinem Eingangspunkt mit den Hilfsdiensten Kontakt aufnehmen kann, unabhängig davon, ob es sich um „Ihr Europa“ oder „Belgium.be“, ein regionales Portal, eine lokale Eingangsstelle oder einen öffentlichen Dienst handelt, unabhängig von dem Gerät, das er benutzt (z. B. Mobiltelefon, Tablet, Laptop) und unabhängig vom Gegenstand seiner Frage. Die Verwaltungslogik hinter der Eingangsstelle auf Backoffice-Ebene muss sicherstellen, dass die Frage des Endnutzers am richtigen Schreibtisch eintrifft, ohne dass sich der Endnutzer fragen muss, welche Verwaltung für welches Thema zuständig ist.

62

elektronische Gesundheitsdienste und Gesundheitsdaten (I-2.06)

M

Inkrafttreten des Gesetzes zur Einrichtung der Gesundheitsdatenbehörde

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes

Q1

2022

Inkrafttreten des Gesetzes zur Einrichtung der Behörde für Gesundheitsdaten, in dem insbesondere die Rolle und die Zuständigkeiten der Behörde festgelegt sind.

63

elektronische Gesundheitsdienste und Gesundheitsdaten (I-2.06)

M

Anforderungen an die Teilprojekte

Festlegung der Anforderungen an die eHealth-Teilprojekte

Q2

2022

Die Anforderungen an die verschiedenen eHealth-Teilprojekte sind festgelegt.

64

elektronische Gesundheitsdienste und Gesundheitsdaten (I-2.06)

M

Vollständige Durchführung des Projekts

Erfolgreicher Abschluss der verschiedenen Teilprojekte im Bereich der elektronischen Gesundheitsdienste

4. QUARTAL

2025

Alle Teilprojekte im Zusammenhang mit elektronischen Gesundheitsdiensten und Gesundheitsdaten führten zu voll funktionsfähigen und integrierten Diensten und Fähigkeiten.

65

Digitalisierung von ONE (I-2.07)

M

Inbetriebnahme neuer digitaler Plattformen

Es wurden digitale Plattformen geschaffen, die allen Nutzern zur Verfügung stehen.

4. QUARTAL

2025

Es werden digitale Plattformen geschaffen, die allen Nutzern zur Verfügung stehen. Dazu gehören die folgenden Plattformen:

MEINE: Die Plattform der Begünstigten, deren Ziel es ist, die Begünstigten auf sichere und private Weise mit sachdienlichen und gezielten Informationen entsprechend ihren Bedürfnissen und ihrer Situation zu versorgen (Grundsatz der „Segmentierung“).

PRO: Professionelle Plattform, die Angehörigen der Kinderbetreuungsberufe die Instrumente an die Hand geben soll, um die verschiedenen Geschäftsprozesse zu verwalten, sowie die Informationen, die ihre Entwicklung unterstützen sollen, und die Interaktion mit dem ONE

AMT: Plattformagenten, die für die Agenten von ONE bestimmt sind und alle Anwendungen für die Verwaltung von Geschäftsprozessen, Unterstützungsdiensten, Entscheidungshilfen, Dashboards und relevanten Informationen zusammenführen. Sie ist eine der Komponenten des digitalen Arbeitsplatzes.

66

Digitalisierung des Kultur- und Mediensektors (I-2.08)

T

Abschluss von Projekten für digitalisierte und verbesserte audiovisuelle und audiovisuelle Werke

Abschluss der Projekte

0

37

Q2

2026

Vollständiger Abschluss von 37 Projekten, die in die folgenden Kategorien fallen:

· digitalisierte und erweiterte audiovisuelle Werke und Audiowerke: 30 Projekte

·Schaffung einheimischer digitaler Werke: 7 Projekte

67

Digitalisierung des Kultur- und Mediensektors (I-2.08)

T

Integration technologischer Instrumente durch Pilotunternehmen in den Bereichen Kultur und Medien

Zahl der Betreiber

0

5

Q2

2026

Integration entwickelter technologischer Instrumente mit mindestens zwei Pilotmedienbetreibern (Zusammenführung von Presse-, Rundfunk-, Fernseh- und Digitalaktivitäten) und mindestens drei kulturellen Pilotbetreibern (darunter mindestens zwei verschiedene Disziplinen).

Die technologischen Instrumente werden in „Open Source“ entwickelt und im Rahmen einer Lizenz für „kreative Gemeingüter“ kostenlos zur Verfügung gestellt.

68

Digitalisierung der flämischen Regierung (I-2.09)

M

Genehmigung der Förderung von 11 Projekten

Mindestens ein Beschluss zur Genehmigung der Förderung für jedes der 11 Projekte

4. QUARTAL

2022

Die flämische Regierung oder die jeweilige Stelle genehmigt die Unterstützung für 11 Projekte, die zusammen zu vier Hauptzielen beitragen: 1. Auf dem Weg zu einem öffentlichen Dienst für Bürger, Unternehmen und Verbände; 2. Schnelle und wirksame Entscheidungen mit Daten ermöglichen; 3. Gewährleistung einer zuverlässigen grundlegenden Infrastruktur durch Stärkung der IKT-Bausteine; und (4) Bereitstellung eines hybriden Arbeitsplatzes für flämische Beamte.

69

Digitalisierung der flämischen Regierung (I-2.09)

M

Abschluss der Projekte

11 Projekte sind abgeschlossen

4. QUARTAL

2025

11 Projekte im Rahmen des Etappenziels 68, die zusammen zu vier Hauptzielen beitragen: 1. Auf dem Weg zu einem öffentlichen Dienst für Bürger, Unternehmen und Verbände; 2. Schnelle und wirksame Entscheidungen mit Daten ermöglichen; 3. Gewährleistung einer zuverlässigen grundlegenden Infrastruktur durch Stärkung der IKT-Bausteine; und (4) Die Bereitstellung eines hybriden Arbeitsplatzes für flämische Beamte ist abgeschlossen.

70

Plattform für den regionalen Datenaustausch (I-2.10)

M

Öffentliche Auftragsvergabe

Ein Dienstreiseauftrag wird veröffentlicht.

Q2

2021

Es wird ein Dienstreiseauftrag veröffentlicht, in dem die hohen Anforderungen an die Lösung für eine Datenaustauschplattform sowie die Rollenverteilung zwischen dem Regionalen Informatikzentrum Brüssel (BRIC) und den Unterauftragnehmern sowie der Bedarf im Hinblick auf die Datenverwaltung und die für die Plattform erforderliche Verwaltung dargelegt werden.

71

Plattform für den regionalen Datenaustausch (I-2.10)

T

10 öffentliche Verwaltungen werden für die Umsetzung von Projekten auf der regionalen Datenplattform unterstützt.

Öffentliche Verwaltungen,

0

10

4. QUARTAL

2024

Für die Entwicklung von Projekten auf der neuen regionalen Datenaustauschplattform der Region Brüssel werden zehn öffentliche Verwaltungen unterstützt. Die Unterstützung umfasst die Entwicklung der Datenintegration, Datenanalyse, aber auch spezifische Ressourcenzuweisungen von Paradigm, um die öffentlichen Verwaltungen bei ihren Projekten wie Datenspezialisten und Datenanalysten zu unterstützen.

Die öffentlichen Verwaltungen werden unter den wichtigsten Verwaltungen der Region ausgewählt, in der die Notwendigkeit eines Datenaustauschs festgestellt wurde und in denen dies einen Mehrwert für die Region Brüssel bietet.

72

Digitalisierung der Prozesse zwischen Bürgern und Unternehmen (I-2.11)

M

Inbetriebnahme neuer digitaler Plattformen

Eine neue Plattform (CRM), die die Interaktion zwischen Verwaltung und Bürgern/Unternehmen sowie zwischen Verwaltungen erleichtert, ist in der Region Brüssel einsatzbereit.

Q2

2021

Eine neue Plattform (CRM), die die Interaktion zwischen der Verwaltung und den Bürgern/Unternehmen sowie zwischen den Verwaltungen erleichtert, ist in der Region Brüssel einsatzbereit.

Die CRM-Plattform steht für die Entwicklung spezifischer CRM-Projekte in der Region Brüssel zur Verfügung. Ziel ist es, bis Ende 2024 16 Projekte auf regionaler und/oder lokaler Ebene (Parking.Brussels, Hub.Brussels, Bruxelles Economie und Arbeitgeber) durchzuführen.

73

Digitalisierung der Prozesse zwischen Bürgern und Unternehmen (I-2.11)

T

Inbetriebnahme von 3 Online-Plattformen (Städtebaugenehmigung, städtebauliche Information und Umweltgenehmigung)

Digitale Plattformen

0

3

4. QUARTAL

2025

Drei digitale Plattformen für städtebauliche Genehmigungen, städtebauliche Informationen und Umweltgenehmigungen sind in der Region Brüssel in Betrieb.

Die Plattform für die Digitalisierung der Baugenehmigungen ermöglicht es Bürgern und Unternehmen, ihren Antrag auf die verschiedenen Arten von Baugenehmigungen digital zu stellen; sie müssen in der Lage sein, den Status ihrer Genehmigungen online weiterzuverfolgen, die erforderlichen Dokumente digital auszutauschen und das Verfahren für die Ausstellung ihrer Genehmigungen zu verfolgen.

Die Plattform für die Digitalisierung der städtebaulichen Informationen bietet Dienstleistungen an, mit denen die Anfragen und die Folgemaßnahmen zu den städtebaulichen Informationen verwaltet werden können, indem Dritte (wie Immobilienagenturen, Notare) einbezogen werden. Es bietet Dienstleistungen zur Digitalisierung der Stadtplanungsarchive auf der Grundlage von Standards an.

Die Plattform für die Digitalisierung der Umweltgenehmigungen soll es Bürgern und Unternehmen ermöglichen, Anforderungen an die verschiedenen Arten von Umweltgenehmigungen zu stellen, darunter: normale Genehmigungen, Klassen, Erweiterungen, Sondergenehmigungen, gemischte Genehmigungen. Die Plattform integriert ferner alle Phasen des Verfahrens von der Anforderung von Ergänzungen bis zur Vorlage der Genehmigung.

77

Vereinfachung der Verwaltungsverfahren (R-2.01)

M

Inkrafttreten von Maßnahmen zur Vereinfachung der Online-Gründung eines Unternehmens

Veröffentlichung des letzten Rechtsakts zur Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Moniteur belge, einschließlich Maßnahmen zur Ermöglichung der Gründung, Änderung und Auflösung von Geschäftstätigkeiten in elektronischer Form. Bestimmungen über das Inkrafttreten der Gesetze und königlichen Dekrete, die schrittweise die Schaffung, Änderung und Auflösung juristischer Personen im Internet für alle Rechtsformen ermöglichen

4. QUARTAL

2023

Inkrafttreten der Kooperationsvereinbarung zwischen Bund und Föderalstaaten, einschließlich Maßnahmen zur Ermöglichung der Gründung, Änderung und Auflösung von Geschäftstätigkeiten in elektronischer Form. Das mit der Kooperationsvereinbarung eingeführte neue digitale System, das drei elektronische Formulare für die Gründung, Änderung und Auflösung von Geschäftstätigkeiten umfasst, ist ein alternativer administrativer Kanal, der eine vereinfachte Alternative zu den bestehenden Formularen bietet.

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften, die die Schaffung, Änderung und Auflösung juristischer Personen im Internet für alle Rechtsformen über Notare oder über Just-Act ermöglichen.

78

Elektronische Behördendienste: Ausschreibungsverfahren (R-2.02)

M

Inkrafttreten eines neuen Rechtsrahmens

Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten des neuen Königlichen Erlasses

Q2

2022

Inkrafttreten eines neuen Königlichen Erlasses, mit dem der Regelungsrahmen des Bundes für die Durchführung von Ausschreibungsverfahren angepasst wird, um die Nutzung der neuen und verbesserten E-Government-Plattform zu erleichtern.

Ziel des neuen Königlichen Erlasses ist es,

·Angleichung der Teilnehmer an der Beschaffungspolitik des Bundes, um die Durchdringungsrate der gemeinsamen Beschaffung auf Bundesebene zu verbessern;

·Nimmt einen gemeinsamen Fahrplan an, mit dem auf gezieltere Ziele in Bezug auf die nachhaltige Entwicklung und den Zugang zu KMU eingegangen wird;

·Entwicklung von Einkaufsstrategien durch Einkaufssegmente mit Kategorieplänen.

·Stärkung der Rolle des bundesweiten Einkaufszentrums der SPF Bosa.

·Vollendung der Verwaltungsvereinfachung und Standardisierung der Verfahren, insbesondere um den Bedürfnissen der föderalen Teilnehmer Rechnung zu tragen

79

Elektronische Behördendienste: Ausschreibungsverfahren (R-2.02)

M

Umsetzung des neuen Instruments

Eine neue Plattform für die elektronische Auftragsvergabe ist einsatzbereit

4. QUARTAL

2025

Eine neue Plattform für die elektronische Auftragsvergabe ist einsatzbereit. Die neue Plattform soll landesweit Echtzeitdaten über die Vergabe öffentlicher Aufträge bereitstellen.

Die neue & verbesserte Plattform besteht aus mindestens den folgenden Modulen: Interne Genehmigungsflüsse mit digitalen Signaturen, mit denen papiergestützte Genehmigungen abgeschafft werden, die Vorlage zur Erhöhung der Kohärenz und zur Verringerung von Fehlern, die Einreichung mittels strukturierter Fragebögen, die die Komplexität und Fehler bei der Einreichung verringern und den Bewertungsprozess beschleunigen, eine Checkliste für Käufer, die sie zu einer besseren und kohärenteren Beschaffung von Dienstleistungen und Waren anleitet. Die neue Plattform soll landesweit Echtzeitdaten über öffentliche Aufträge bereitstellen und Möglichkeiten der Verknüpfung mit den Instrumenten des Bundeshaushalts & für die Fakturierung vorsehen. Während des Projekts sind Entscheidungen über mögliche zusätzliche Funktionen unter Berücksichtigung ihrer erwarteten Kapitalrendite für die bundesweiten Kundenorganisationen der Plattform zu treffen.

E.3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Investition I-2.05a: „Digitalisierung SPF: Digitalisierung der Asyl- und Einwanderungsmanagementprozesse“ des Bundes

Diese Teilmaßnahme zielt darauf ab, die digitale Infrastruktur zu modernisieren, um eine bessere und kontrollierte Integration mit internen und öffentlichen Ämtern zu ermöglichen, die Migrationsdienste zu modernisieren und auszubauen, wobei der Schwerpunkt auf der Nutzererfahrung liegt; Standardisierung und Sicherung des gegenseitigen Austauschs von Daten und Dokumenten. Das Projekt umfasst die Einrichtung einer digitalen Integrationsplattform, einer Kreuzfahrt-Datenbank für Ausländer und die Entwicklung eines Datenlagers, das es ermöglichen soll, migrationsbezogene Daten und Statistiken zu generieren, zu speichern, zu strukturieren und zu kombinieren. Die Umsetzung der Maßnahme wird bis 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

E.4.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Lfd. Nr.
Hinweis:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

54b

Digitalisierung SPF (I-2.05a)

M

Die Anforderungen sind festgelegt.

Festlegung und Genehmigung der Anforderungen

Q2

2022

Die Anforderungen werden von den zuständigen Verwaltungen festgelegt und vom zuständigen Ministerium genehmigt.

55b

Digitalisierung SPF (I-2.05a)

M

Das Projekt ist abgeschlossen und die Ergebnisse sind betriebsbereit.

Projekt ist abgeschlossen und betriebsbereit

Q2

2026

Das Projekt ist abgeschlossen und betriebsbereit. 17 700 000 EUR wurden ausgezahlt.

F. KOMPONENTE 2.3: Glasfaser, 5G und neue Technologien

Diese Komponente des belgischen Aufbau- und Resilienzplans umfasst Reformen und Investitionen im Zusammenhang mit 5G, einer Vernetzungsinfrastruktur mit sehr hoher Kapazität und künstlicher Intelligenz (KI), die voraussichtlich wesentliche Bausteine für den digitalen Wandel in Belgien liefern werden.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 2020.3 insofern bei, als darin eine Konzentration der Investitionen auf den digitalen Wandel, insbesondere in digitale Infrastrukturen wie 5G- und Gigabit-Netze, und die länderspezifische Empfehlung 2019.3 gefordert wird, indem eine Ausrichtung der investitionsbezogenen Wirtschaftspolitik auf nachhaltige Forschung und Innovation, insbesondere im Bereich der Digitalisierung, unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede gefordert wird.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

F.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investition I-2.13: „Abdeckung weißer Flecken durch Entwicklung von sehr schnellen Glasfasernetzen“ der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Die Investition zielt darauf ab, die Glasfaserfähigkeit in Belgien zu fördern. Bei dieser Maßnahme handelt es sich um Investitionen über ein Gemeinschaftsunternehmen in den Glasfaserausbau im gesamten deutschsprachigen Gebiet der Gemeinschaft, einem Gebiet, in dem diese Investitionen wirtschaftlich nicht rentabel sind. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition I-2.14: „Entwicklung eines KI-Instituts zur Nutzung dieser Technologie zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Mit diesen Investitionen wird der Einsatz von KI in Bereichen wie Gesundheit und Wohlergehen, Umwelt, Mobilität, Energie sowie Medien und Demokratie gefördert. Das Institut für künstliche Intelligenz für das Common Good Institute Brüssel (FARI) fördert die Entwicklung von KI-Lösungen in Zusammenarbeit mit Hochschulen, Unternehmen, Politikgestaltung und Bürgern. Es umfasst auch einen KI-Test- und Erfahrungslabor, in dem KI-gestützte Technologien vorgestellt werden, um die breite Öffentlichkeit und die Industrie zu sensibilisieren (einschließlich einer Schulungsdimension). Zu den Dienstleistungen, die das KI-Institut für das Common Good Institute anbietet, gehören die digitale und digitale 5 Unterstützung lokaler Behörden bei der Stadtplanung und der Bürgerbeteiligung. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Investition I-2.15: „Verbesserung der Anbindung der 35 Wirtschaftsparks in Wallonien“ der Wallonischen Region

Diese Investition dient dem Ausbau von Glasfasernetzen in 35 öffentlichen Gewerbeparks in der Wallonischen Region durch das Infrastrukturfinanzierungsunternehmen Sofico in der Wallonischen Region, sofern diese Investitionen nicht als wirtschaftlich rentabel angesehen werden, um eine 100 %ige Glasfaserabdeckung für alle öffentlichen Gewerbeparks in der Wallonischen Region zu erreichen („Faseranbindung für 35 Gewerbeparks“). Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform R-2.03: „Einführung von 5G – Nationaler Festnetz- und Mobilfunk-Breitbandplan – Bundes- und Landesebene“

Diese Maßnahme besteht aus Reformen sowohl auf föderaler als auch auf regionaler Ebene, die zur Beseitigung von Engpässen, einschließlich regulatorischer Engpässe, für die Einführung von 5G-Netzen und für den Aufbau ultraschneller Konnektivitätsinfrastrukturen wie Glasfaserleitungen beitragen sollen. Auf Bundesebene treten das 5G-Gesetz und Königliche Erlasse zur Zuweisung von EU-Pionier-Frequenzbändern spätestens am 1. Januar 2022 in Kraft. Die 5G-Frequenzauktion wird bis zum 30. Juni 2022 abgeschlossen. Darüber hinaus müssen alle drei Regionen die Strahlungsnormen überarbeiten, die eine wirksame Einführung des 5G-Frequenzspektrums ermöglichen. Die überarbeiteten regionalen Standards treten bis zum 31. März 2022 in Kraft.

Belgien setzt auch das Konnektivitätsinstrumentarium um, das bewährte Verfahren für die Konnektivität zur Senkung der Kosten für den Aufbau elektronischer Kommunikationsnetze und für einen effizienten Zugang zu den auf Belgien zugeschnittenen 5G-Funkfrequenzen enthalten soll. Dazu gehört auch ein nationaler Fahrplan zur Vereinfachung der Genehmigungs- und Genehmigungsverfahren für den Ausbau von 5G-Netzen und Netzen mit sehr hoher Kapazität wie Glasfasernetzen. Bis zum 30. Juni 2022 wird ein Bericht über den Stand der Umsetzung des Konnektivitäts-Instrumentariums veröffentlicht.

F.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Lfd. Nr. Hinweis:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

80

Abdeckung weißer Flecken durch den Ausbau von Hochgeschwindigkeits-Glasfasernetzen (I-2.13)

T

Abdeckung

% (Prozent)

0

20

Q2

2026

20 % der Haushalte (7400 Haushalte) in der deutschsprachigen Gemeinschaft in Glasfaser-weißzonen erhalten Zugang zu Glasfasernetzen mit sehr hoher Kapazität.

81

Entwicklung eines KI-Instituts, um diese Technologie zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen einzusetzen (I-2.14)

M

Abschluss von Pilotprojekten der KI für das „Common Good Institute“

Endgültiger Bericht über Pilotprojekte der KI für das „Common Good Institute“ gebilligt

Q2

2022

Vier Pilotprojekte des KI-Instituts für das Common Good Institute wurden abgeschlossen, indem gemeinnützigen oder gemeinnützigen Organisationen oder öffentlichen Einrichtungen in Bereichen wie Bildung in den Bereichen KI, Gesundheitswesen und Beschäftigung in der Region Brüssel Unterstützungsleistungen (wie Ausbildung, Entwicklung von Konzepten für Softwarelösungen) angeboten werden.

82

Entwicklung eines KI-Instituts, um diese Technologie zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen einzusetzen (I-2.14)

M

Im Rahmen der KI für das „Common Good Institute“ eingerichtetes Expertenteam

Innerhalb des KI-Instituts für das Common Good Institute geschaffenes multidisziplinäres Expertenteam

4. QUARTAL

2023

Innerhalb des KI-Instituts für das Common Good Institute wird ein multidisziplinäres Expertenteam eingerichtet.

83

Entwicklung eines KI-Instituts, um diese Technologie zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen einzusetzen (I-2.14)

T

KI-Dienste, die von der KI für das Common Good Institute erbracht werden

Anzahl

0

3

4. QUARTAL

2024

Drei KI-Dienste des KI-Instituts für das Common Good Institute wurden lokalen Behörden zur Verfügung gestellt, d. h. digitale Doppelunterstützung, Schulungen und Beratungstätigkeiten im Zusammenhang mit Bürgerdienstleistungen (z. B. Engagement).

84

Verbesserung der Anbindung von 35 Wirtschaftsparks in Wallonien (I-2.15)

T

Glasfaseranbindung für 35 Gewerbeparks

Anzahl

0

35

4. QUARTAL

2025

35 regionale Gewerbegebiete in Wallonien erhalten Zugang zu festen Glasfasernetzen mit sehr hoher Kapazität.

89

Einführung von 5G – nationaler Festnetz- und Mobilbreitbandplan (R-2.03)

M

EU-Konnektivitäts-Toolbox

Umsetzung des EU-Konnektivitäts-Instrumentariums, einschließlich eines Fahrplans

Q2

2021

Plan zur Umsetzung bewährter Verfahren des EU-Konnektivitätspakets, einschließlich der Annahme eines Fahrplans zur Vereinfachung der Genehmigungs- und Genehmigungsverfahren, die für den Ausbau von 5G-Netzen und Netzen mit sehr hoher Kapazität wie Glasfasernetzen relevant sind.

90

Einführung von 5G – nationaler Festnetz- und Mobilbreitbandplan (R-2.03)

M

Veröffentlichung des Rechtsrahmens für die 5G-Frequenzzuteilung

Veröffentlichung des Rechtsrahmens für die 5G-Frequenzzuteilung

4. QUARTAL

2021

Veröffentlichung des 5G-Gesetzes und Königlicher Erlasse zur Zuweisung von EU-Pionier-Funkfrequenzbändern, wie sie von der Gruppe für Frequenzpolitik für 5G-Netze unter investitionsfreundlichen Bedingungen festgelegt wurden.

91

Einführung von 5G – nationaler Festnetz- und Mobilbreitbandplan (R-2.03)

M

5G-Auktion

Organisation und Durchführung der 5G-Auktion durch das Belgische Institut für Postdienste und Telekommunikation

Q2

2022

Abschluss der 5G-Auktion durch die Regulierungsbehörde des Bundes (Belgisches Institut für Post und Telekommunikation), insbesondere: Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen, Genehmigungsentscheidung des belgischen Instituts für Post und Telekommunikation.

92

Einführung von 5G – nationaler Festnetz- und Mobilbreitbandplan (R-2.03)

M

Implementierung der „Status Connectivity Toolbox“

Veröffentlichung eines Berichts über den Stand der Umsetzung des Konnektivitäts-Instrumentariums

Q2

2022

Bericht des Bundesministeriums für Telekommunikation über den Stand der Umsetzung des Konnektivitäts-Instrumentariums im Einklang mit dem Anwendungsbereich und dem Verfahren, die im Fahrplan für die Umsetzung des belgischen Konnektivitäts-Instrumentariums dargelegt sind.

93

Einführung von 5G – nationaler Festnetz- und Mobilbreitbandplan (R-2.03)

M

Überarbeitung des Rechtsrahmens der drei Regionen für Strahlenschutznormen

Überarbeitung der regionalen Rechtsrahmen für Strahlungsnormen

Q3

2022

Anpassung und Inkrafttreten der jeweiligen Rechtsrahmen der Region Flandern, der Region Brüssel-Hauptstadt und der Region Wallonien, mit der die Strahlungsnormen geändert werden, um eine wirksame Einführung von 5G-Frequenzen zu ermöglichen.

G. KOMPONENTE 3.1: Infrastruktur für Radfahrer und Fußgänger

Die im Rahmen dieser Komponente des belgischen Aufbau- und Resilienzplans vorgeschlagenen Maßnahmen zielen darauf ab, die Rad- und Fußgängerinfrastruktur in ganz Belgien auszubauen und zu verbessern.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 2020.3 bei, in der Belgien aufgefordert wird, Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel, insbesondere in die Infrastruktur für einen nachhaltigen Verkehr, zu konzentrieren.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

G.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investition I-3A: Infrastruktur für den Fahrradverkehr

Ziel der Investition ist die Schaffung zusätzlicher Radverkehrsinfrastrukturen und die Verbesserung der bestehenden Infrastruktur. Diese Maßnahme besteht aus den folgenden drei Teilmaßnahmen:

·Investition I-3.01: „Radinfrastruktur“ der Flämischen Region

·Investition I-3.02: „Radinfrastruktur – Korridore Vélo“ der Wallonischen Region

·Investition I-3.03a: „Radinfrastruktur – Vélo Plus – RBC“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Investition I-3.01: „Radinfrastruktur“ der Flämischen Region

Diese Investition besteht darin, 40 km neue Radwege zu bauen und 365 km Radwege zu renovieren. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition I-3.02: „Radinfrastruktur – Korridore Vélo“ der Wallonischen Region

Diese Investition besteht in dem Bau von mindestens 11,57 km Radwegen durch zwei Radkorridore entlang der Autobahn E411 und der Strecke N275. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition I-3.03a: „Radinfrastruktur – Vélo Plus – RBC“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Diese Investition besteht in dem Bau von mindestens 7000 Fahrradstellplätzen und mindestens 11,7 km Radwegen sowie in der Modernisierung von 4,5 km Radwegen in Brüssel. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

G.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Seq.Nb.

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

94

Radverkehrsinfrastruktur (I-3A)

M

Beginn aller Rad- und Fußgängerprojekte

Annahme der Entscheidung oder der Zuschlagserteilung

Q2

2024

Radverkehrsinfrastruktur – VLA (I-3.01): Annahme der Beschlüsse über die Haushalts- und/oder Zuschussmodalitäten für das Programm der Beleidsdomein Mobiliteit en Openbare Werken.

Radverkehrsinfrastruktur – Korridore vélo – WAL (I-3.02): Vergabe von Aufträgen für vier Abschnitte in Wallonien

Radverkehrsinfrastruktur – VeloPlus – RBC (I-3.03a): Annahme eines Beschlusses über Radwege in Brüssel (RBC)

95

Radverkehrsinfrastruktur (I-3A)

T

Neue und renovierte Radwege

Kilometer

0

6.3

Q1

2024

6,3 km neue und modernisierte Radwege.

Dieses Ziel wird vorläufig in folgende Teilziele unterteilt, die nicht einzeln erreicht werden müssen, sofern die oben genannten Kilometer von Radwegen erreicht werden:

I) Region Brüssel-Hauptstadt (im Zusammenhang mit I-3.03a): 6,3 modernisierte und neue km

96

Radverkehrsinfrastruktur (I-3A)

T

Neue und renovierte Radwege

Kilometer

6.3

432.77

Q2

2026

432,77 km neue und umgebaute Radwege.

Dieses Ziel wird vorläufig in folgende Teilziele unterteilt, die nicht einzeln erreicht werden müssen, sofern die oben genannten Kilometer von Radwegen erreicht werden:

I) Region Brüssel-Hauptstadt (im Zusammenhang mit I-3.03a): 4,5 umgebaute und 11,7 neue km

II) Flämische Region (im Zusammenhang mit I-3.01): 365,0 umgebaut und 40,0 km neu

III) Region Wallonien (in Verbindung mit I-3.02): 11,57 neue km

97

Radverkehrsinfrastruktur – VeloPlus – RBC (I-3.03a)

T

Neue öffentliche Fahrradparkplätze für Bewohner

Fahrradparkplätze

0

7 000

Q2

2026

7000 neue öffentliche Fahrradparkplätze.

G.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Investition I-3.03b: „Radinfrastruktur – Vélo Plus – FED“ des Bundes

Diese Investition besteht in dem Bau von mindestens 4,8 km Radwegen in Brüssel. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition I-3.04: „Rad- und Fußgängerinfrastruktur – Schuman“ des Bundes

Diese Investition besteht in dem Bau von mindestens 25000 m² Fahrrad- und Fußgängerinfrastruktur um den Schuman-Platz in Brüssel. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

G.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Seq.Nb.

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

96a

Radverkehrsinfrastruktur – Vélo Plus – Föderalstaat (I-3.03b)

M

Beginn aller Rad- und Fußgängerprojekte

Annahme der Entscheidung oder der Zuschlagserteilung

Q2

2024

Erteilung einer Baugenehmigung in Brüssel.

96b

Radverkehrsinfrastruktur – Vélo Plus – Föderalstaat (I-3.03b)

T

Neue und renovierte Radwege

Kilometer

0

4.8

Q2

2026

4,8 km neue und modernisierte Radwege.

98

Rad- und Fußgängerinfrastruktur – Schuman (I-3.04)

T

Neuer öffentlicher Raum für Fußgänger, Radfahrer und öffentliche Verkehrsmittel in Schuman

0

25 000

Q2

2026

25 000 m² neue öffentliche Räume für Fußgänger, Radfahrer und öffentliche Verkehrsmittel in Schuman

H. KOMPONENTE 3.2: Verkehrsverlagerung

Die im Rahmen dieser Komponente des belgischen Aufbau- und Resilienzplans vorgeschlagenen Maßnahmen zielen darauf ab, die Verkehrsverlagerung durch Investitionen in den Schienenverkehr, den öffentlichen Nahverkehr, intelligente Mobilität und Binnenwasserstraßen zu unterstützen.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 2019.3 bei, in der Belgien aufgefordert wird, „die investitionsbezogene Wirtschaftspolitik auf den nachhaltigen Verkehr, einschließlich der Modernisierung der Eisenbahninfrastruktur, die CO2-arme Energiewende und die Energiewende sowie Forschung und Innovation, insbesondere im Bereich der Digitalisierung, unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede zu konzentrieren. Bewältigung der wachsenden Herausforderungen im Bereich der Mobilität durch verstärkte Anreize und Beseitigung von Hindernissen zur Steigerung von Angebot und Nachfrage im kollektiven und emissionsarmen Verkehr“ und der länderspezifischen Empfehlung 2020.3, in der Belgien aufgefordert wird, „Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel, insbesondere in die Infrastruktur für einen nachhaltigen Verkehr“, zu konzentrieren.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

H.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform R-3.01: „Performance Infrabel/NMBS-SNCB“ des föderalen Staats

Diese Reform besteht in der Annahme der neuen Leistungsverträge der NMBS-SNCB und von Infrabel sowie ihres mehrjährigen Investitionsplans, der mindestens Folgendes gewährleistet:

·Rechtzeitige Durchführung der Investitionen in den Vorortverkehr „Réseau suburbain bruxellois – Geweestelijk ExpressNet“ (RER-GEN) bis 2031 im Einklang mit dem Gesetz zur Annahme des interregionalen Kooperationsabkommens 6 über strategische Eisenbahninvestitionen 7 .

·Die richtigen Anreize für Effizienz und Dienstleistungsqualität, die in den Vertrag eingebettet sind.

·Vollständige Investitionen I-3.09 „Eisenbahn-zugängliche und multimodale Bahnhöfe – FED“, I-3.10 „Schiene – effizientes Netz – FED“ und I-3.12 „Schiene – Intelligente Mobilität – FED“, die in dieser Komponente des RRP enthalten sind.

Der Vertrag wird bis zum 30. Juni 2023 geschlossen.

Reform R-3.02: „Mobilitätsbudget“ des föderalen Staats

Diese Reform zielt darauf ab, die Anreize zur Steigerung der Nachfrage nach Verkehrsmitteln zwischen Wohnung und Arbeitsplatz, die eine nachhaltige Alternative zu Firmenwagen darstellen (z. B. kollektiver Verkehr und Fahrrad), zu verstärken, da die Inanspruchnahme des derzeitigen Mobilitätsbudgets nach wie vor sehr begrenzt ist. Ziel ist es, eine Verkehrsverlagerung von Autos zu bewirken. Die Reform besteht in der Verabschiedung eines Gesetzes zur Festlegung eines überarbeiteten Mobilitätsbudgets. Das Kapitel des Gesetzes zur Änderung des Mobilitätshaushalts tritt am 1. September 2021 in Kraft.

Investition I-3B: „Verbesserung des öffentlichen Verkehrs in Wallonien“

Ziel der Investition ist die Verbesserung des öffentlichen Verkehrs in Wallonien. Diese Maßnahme besteht aus den folgenden beiden Teilmaßnahmen:

·Investition I-3.07: „U-Bahn-Erweiterung“ der Wallonischen Region

·Investition I-3.08: „Intelligente Verkehrssignale“ der Wallonischen Region

Investition I-3C: „Bahnrenovierungsarbeiten und Bahnhofszugänglichkeitsarbeiten“

Ziel der Investition ist es, die Schienen zu modernisieren und die Bahnhöfe zugänglicher zu machen. Diese Maßnahme besteht aus den folgenden beiden Teilmaßnahmen:

·Investition I-3.09: „Rail-Barrierefreie und multimodale Bahnhöfe“ des föderalen Staates

·Investition I-3.10: „Rail – effizientes Netz“ des föderalen Staates

Investition I-3D: „Freigabe offener Daten für die Anwendung Intelligente Mobilität“

Ziel der Investition ist die Freisetzung offener Daten für eine Anwendung für intelligente Mobilität. Diese Maßnahme besteht aus den folgenden beiden Teilmaßnahmen:

·Investition I-3.12: „Rail – Intelligente Mobilität“ des föderalen Staates

·Investition I-3.13: „Einführung von Mobility-as-a-Service (MaaS)“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Investition I-3E: IT-Module für den Schienenverkehr

Ziel der Investition ist die Operationalisierung der IT-Module zur Verbesserung des Verkehrsmanagements und der Fahrscheinausstellung. Diese Maßnahme besteht aus den folgenden beiden Teilmaßnahmen:

·Investition I-3.10: „Rail – effizientes Netz“ des föderalen Staates

·Investition I-3.12: „Rail – Intelligente Mobilität“ des föderalen Staates

Investition I-3H: „Tools für intelligente Mobilität“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Ziel der Investition ist es, die Umstellung auf umweltfreundlichere Verkehrsträger zu erleichtern. Diese Maßnahme besteht aus den folgenden beiden Teilmaßnahmen:

·Investition I-3.15a: Floya App

·Investition I-3.15b: Erweiterung des ANPR-Camera-Netzes der Region Brüssel-Hauptstadt

Investition I-3.07: „U-Bahn-Erweiterung“ der Wallonischen Region

Diese Investition besteht in der Modernisierung und Erweiterung des U-Bahn-Netzes von Charleroi bis zum Grand Hôpital de Charleroi (Viviers). Die modernisierte und erweiterte Strecke muss 5,5 km lang sein. Die Erhöhung der Betriebskosten als Ausgleich für den erweiterten U-Bahndienst wird in den überarbeiteten öffentlichen Dienstleistungsvertrag der Region Wallonien „Opérateur de Transport de Wallonie“ aufgenommen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition I-3.08: „Intelligente Verkehrssignale“ der Wallonischen Region

Diese Investitionen bestehen in der Installation intelligenter Ampeln, um der Mobilität des öffentlichen Verkehrs in Wallonien an mindestens 400 Kreuzungen Vorrang einzuräumen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition I-3.09: „Rail-Barrierefreie und multimodale Bahnhöfe“ des föderalen Staates

Diese Investition besteht darin, in Bahnhöfen mindestens 6000 Fahrradstellplätze zu bauen 8 und mindestens 25 der 28 ermittelten Bahnhöfe 9 barrierefrei zu machen, im Einklang mit den technischen Spezifikationen für die Interoperabilität der Verordnung (EU) Nr. 1300/2014 der Kommission für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition I-3.10: „Rail – effizientes Netz“ des föderalen Staates

Diese Investition besteht in der Modernisierung von mindestens 32 Eisenbahnabschnitten im Gesamtnetz, in der Modernisierung von mindestens 18 speziellen Schienengüterverkehrsinfrastrukturen, in der Beseitigung von mindestens fünf Infrastrukturengpässen, die die Leistung der Strecke Brüssel-Luxemburg behindern (Eurocap-Schiene), in der Beseitigung von mindestens vier Eisenbahnengpässen in Brüssel und in der Entwicklung eines IT-Moduls für das Verkehrsmanagement. Einige der Projekte umfassen Kosten, die nicht aus der Aufbau- und Resilienzfazilität, sondern aus der Fazilität „Connecting Europe“ unterstützt werden. Dies betrifft die Eisenbahnstrecken L154 (Schienenarbeiten, Oberleitungsarbeiten, die Entfernung von drei Bahnübergängen und die Anpassung einer Vermittlungsstation), L24 (eingebettete Schienenstrecke auf der Brücke über Albert Canal, Gleis- und Oberleitungsarbeiten), L166 (eingebettete Ballaststrecke auf zwei Brigaden über dem Fluss Lesse und eine Brücke über die Nationalstraße, Gleis- und Oberleitungsarbeiten und die Entfernung von zwei Bahnübergängen) und das Tunnelmanagementsystem des Zentralbahnhofs Antwerpen (Entwicklung eines Minderungsplans, Installation des linearen Wärme-„Fibrolasers“-Brandmeldesystems, eines automatischen Sicherheitsmanagementsystems, Einführung eines Überwachungs- und Datenerfassungs-Visualisierungssystems und Anerkennung der Einhaltung der SIL- und TSI-SRT-Normen). Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition I-3.11: „Albert-Kanal und Trilogiport“ der Wallonischen Region

Diese Investition besteht in der Erweiterung der multimodalen Plattform des Trilogiports in Lüttich, in der Erhöhung der Höhe von drei Brücken (Lixhe, Haccourt und Hermalle-sous-Argenteau) über dem Albert-Canal und in der Installation ergänzender Signalgebungen in einer Brücke (Lanaye) über dem Albert-Canal, um den Gütertransport von bis zu 9,1 m Höhe (4 Frachtebenen) durch Schleppkähne zu ermöglichen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. August 2026 abgeschlossen sein.

Investition I-3.12: „Rail – Intelligente Mobilität“ des föderalen Staates

Diese Investition besteht in der Einrichtung eines offenen Datenroutenplaners und von acht IT-Modulen mit einer mit anderen regionalen Verkehrsunternehmen (STIB-MIVB, De Lijn, TEC) interoperablen Fahrscheinplattform. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. März 2025 abgeschlossen sein.

Investition I-3.13: „Einführung von Mobility-as-a-Service (MaaS)“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Diese Investition besteht in der Einrichtung eines Brüsseler Datenzentrums, das eine rasche Speicherung, Verarbeitung, Analyse und den Austausch von Mobilitätsdaten ermöglicht, die von Anbietern von Mobilitätsdiensten und Aggregatoren für Mobilität als Dienstleistung generiert werden („MaaS-Aggregatoren“). Der Brüsseler Datenzentrum erstreckt sich nicht nur auf den öffentlichen Verkehr, sondern auch auf den Radverkehr. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. März 2025 abgeschlossen sein.

Investition I-3.14: „Zuschüsse zur Verkehrsverlagerung“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Diese Investition besteht in der Unterstützung eines neuen überarbeiteten Zuschusses für die Verkehrsverlagerung, indem er auf alle neuen Arten nachhaltiger Verkehrsträger (Car-Sharing, Fahrrad-Sharing, Roller) ausgeweitet wird, um die Anreize zur Steigerung der Nachfrage nach einem kollektiven und emissionsarmen Verkehr zu verstärken. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Investition I-3.15a: „Floya-App“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Diese Investition besteht in der Inbetriebnahme einer kostenlosen mobilen Anwendung („FLOYA“). Die Anwendung bietet den Nutzern vollständige und genaue Informationen über die verfügbaren Verkehrsträger, einschließlich ihrer jeweiligen Kosten. Die Umsetzung der Investition wird bis 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Investition I-3.15b: „Erweiterung des Netzwerks ANPR Camera“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Diese Investition besteht in der Erweiterung des Kameranetzes der Region Brüssel-Hauptstadt (Automatic Number Plate Recognition, ANPR) um 159 Kameras. Ziel dieser Investition ist es, die Durchsetzung der Niedrigemissionszone (LEZ) und der Zonen mit eingeschränktem Zugang (ZAL) zu verbessern, wodurch die Verkehrsüberlastung verringert und der Übergang zu umweltfreundlicheren Verkehrsalternativen erleichtert wird. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

H.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Seq.Nb.

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

99

Ausbau des öffentlichen Verkehrs in Wallonien (I-3b)

T

Beginn der großen Infrastrukturarbeiten für den Bus (intelligente Straßensignale und leichte U-Bahn (Charleroi))

Projekte

0

2

Q3

2023

Erweiterung U-Bahn Charleroi – WAL (I-3.07)

-Erteilung von Baugenehmigungen

Intelligente Straßensignale – WAL (I-3.08)

-Vergabe öffentlicher Bauaufträge (Bekanntmachung der Auftragsvergabe wurde veröffentlicht)

100

Ausbau des öffentlichen Verkehrs in Wallonien (I-3b)

T

Inbetriebnahme intelligenter Verkehrslichter

Anzahl der Kreuzungen mit intelligenten Straßenlichtern auf der zentralen Plattform

0

260

Q2

2025

Intelligente Straßensignale – WAL (I-3.08)

-Ausrüstung von 260 Kreuzungen mit intelligenten Straßensignalen.

101

Ausbau des öffentlichen Verkehrs in Wallonien (I-3b)

T

Fertigstellung der Arbeiten und Kreuzungen mit intelligenten Straßenlichtern

Km:

Anzahl der Kreuzungen mit intelligenten Straßenlichtern auf der zentralen Plattform

0

260

5.5

400

Q2

2026

Die Fertigstellung von 5,5 km zusätzlichen öffentlichen Verkehrsinfrastrukturen für den Ausbau der U-Bahn (Charleroi) und 400 Kreuzstraßen mit intelligenten Ampeln für Busse im öffentlichen Verkehr sind auf einer zentralen Straßensignalisierungsplattform betriebsbereit.

102

Ausbau des öffentlichen Verkehrs in Wallonien (I-3b)

M

Unterzeichnung des überarbeiteten öffentlichen Dienstleistungsvertrags der OTW („Opérateur de Transport de Wallonie“)

Überarbeiteter öffentlicher Dienstleistungsvertrag der OTW („Opérateur de Transport de Wallonie“)

Q2

2024

Unterzeichnung des überarbeiteten öffentlichen Dienstleistungsvertrags von OTW („Opérateur de Transport de Wallonie“) mit einem zugesagten Ausgleich für die zusätzlichen Betriebsausgaben der U-Bahn von Charleroi.

103

Arbeiten zur Modernisierung der Eisenbahn und zur Barrierefreiheit der Bahnhöfe (I-3C)

T

Abschluss der Umbau- und Modernisierungsarbeiten und der Arbeiten zur Verbesserung der Zugänglichkeit der Bahnhöfe (Schritt 1)

Abgeschlossene Arbeiten

0

32

Q3

2022

Abschluss von 27 Maßnahmen zur Modernisierung der Schieneninfrastruktur (I-3.10) und Zugänglichmachung von fünf Bahnhöfen (I-3.09) gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1300/2014 der Kommission in Bezug auf mindestens vier Kriterien:

— hohe Bahnsteige (76 cm);

— Bahnsteige, die über Rampen oder Aufzüge zugänglich sind;

— taktiles Oberflächenleitsystem; und

— mindestens ein Fahrkartenautomat, der für Personen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich ist.

Und 6000 Fahrradstellplätze hinzufügen.

104

Arbeiten zur Modernisierung der Eisenbahn und zur Barrierefreiheit der Bahnhöfe (I-3C)

T

Abschluss der Umbau- und Modernisierungsarbeiten und der Arbeiten zur Verbesserung der Zugänglichkeit der Bahnhöfe (Schritt 2)

Abgeschlossene Arbeiten

32

62

Q3

2023

Abschluss von 50 Interventionen zur Modernisierung der Eisenbahninfrastruktur (I-3.10) und Zugänglichkeit von 12 Bahnhöfen (I-3.09) gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1300/2014 der Kommission in Bezug auf mindestens vier Kriterien:

— hohe Bahnsteige (76 cm);

— Bahnsteige, die über Rampen oder Aufzüge zugänglich sind;

— taktiles Oberflächenleitsystem; und

— mindestens ein Fahrkartenautomat, der für Personen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich ist.

105

Arbeiten zur Modernisierung der Eisenbahn und zur Barrierefreiheit der Bahnhöfe (I-3C)

T

Abschluss der Umbau- und Modernisierungsarbeiten und der Arbeiten zur Verbesserung der Zugänglichkeit der Bahnhöfe (Schritt 3)

Abgeschlossene Arbeiten

62

84

Q2

2026

Abschluss von 59 Maßnahmen zur Modernisierung der Schieneninfrastruktur und Zugänglichkeit von 25 Bahnhöfen (I-3.09) gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1300/2014 der Kommission nach mindestens vier Kriterien:

— hohe Bahnsteige (76 cm);

— Bahnsteige, die über Rampen oder Aufzüge zugänglich sind;

— taktiles Oberflächenleitsystem; und

— mindestens ein Fahrkartenautomat, der für Personen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich ist.

106

Canal Albert und Trilogiport (I-3.11)

M

Vergabe von Aufträgen für die Arbeiten an den Brücken über Canal Albert/und einer neuen Plattform in Trilogiport

Schriftliche Mitteilung über Zuschlagserteilung

Q1

2025

Vergabe sämtlicher Aufträge für die Arbeiten der neuen multimodalen Plattform Trilogiport in Lüttich und der 4 Brücken oberhalb des Albert-Kanals (Lanaye, Lixhe, Haccourt und Hermalle-sous-Argenteau Brücken).

107

Canal Albert und Trilogiport (I-3.11)

T

Abschluss der Arbeiten an den Brücken über Canal Albert/und einer neuen Plattform in Trilogiport

Anzahl der Arbeiten

0

5

Q2

2026

Abschluss der Arbeiten an der multimodalen Plattform des Trilogiports in Lüttich (Empfang des Provisoires „Procès-verbal de reception provisoire“) und der Arbeiten zur Erhöhung der Höhe von drei Brücken über der Albert-Canal-Brücke (Lixhe, Haccourt und Hermalle-sous-Argenteau-Brücken) und Installation ergänzender Signalgebungen auf einer Brücke über dem Albert-Canal (Lanaye).

108

Freigabe offener Daten für die Anwendung „Intelligente Mobilität“ (I-3D)

T

Freisetzung offener Daten für die Anwendung „Intelligente Mobilität“

Projekte

0

3

Q1

2025

Freisetzung offener Daten für die Anwendung „Intelligente Mobilität“:

— Fahrscheinausstellung der SNCB (1 Projekt),

— Planung der SNCB und Echtzeitdaten (1 Projekt)

— Brüsseler Mobilitätsdienste (1 Projekt)

109

IT-Module für den Schienenverkehr (I-3E)

T

IT-Module für den Schienenverkehr

Baugruppen

0

10

4. QUARTAL

2024

IT-Module für den Schienenverkehr Infrabel-Verkehrsmanagementsystem (1 Modul)

SNCB-NMBS Routeplanner (1 Modul)

SNCB-NMBS Ticketkomponenten (8 Module), die einen besseren Betrieb und bessere Kundenerfahrungen im Güter- und Personenverkehr ermöglichen.

110

Mobiliteitsbudget (R-3.02)

M

Annahme des Mobilitätsbudgets

Annahme des Mobilitätsbudgets

Q3

2021

Annahme des Mobilitätsbudgets.

111

Leistung der SNCB/INFRABEL (R-3.01)

M

Genehmigung der neuen Leistungsverträge der NMBS-SNCB und von Infrabel sowie des mehrjährigen Investitionsplans, Vertrag

Auftragsvergabe

Q2

2023

Der neue Erfüllungsvertrag enthält Bestimmungen, die Folgendes gewährleisten:

— die rechtzeitige Ausführung der Arbeiten für die RER-GEN im Einklang mit dem Gesetz zur Annahme des interregionalen Kooperationsabkommens über strategische Eisenbahninvestitionen (Anhang Ia der Loi portant assentiment à l‚accord de coopération du 5 octobre 2018 entre l’Etat fédéral, la Région wallonne et la Région de Bruxelles-Capitale relatif au financement des infrastructure ferroviaires stratégiques/Wet houdende instemming, la Région wallingsakkoord de Bruxelles-Capitale relatif au finance beroviaires stratégiques/Wet houdende instemming instemming met het samewerkingsakkoord de Staatune 2018 – Bündliche Staatsfinanzen)

— Richtige Anreize für Effizienz und Dienstleistungsqualität, die im Vertrag verankert sind

Abschluss der in dieser Komponente des ARP enthaltenen Investitionen I-3.09 „Schienenzugang und multimodale Bahnhöfe – FED“, I-3.10 „Schienen – effizientes Netz – FED“ und I-3.12 „Schienen – intelligente Mobilität – FED“

112

„Tools für intelligente Mobilität“ der Region Brüssel-Hauptstadt (I-3H) 

T

Instrumente für intelligente Mobilität sind in Betrieb

Kameras

0

159

Q3

2023

159 ANPR-Kameras sind installiert und in Betrieb (I-3.15b).

Darüber hinaus ist die Anwendung FLOYA in Betrieb (I-3.15a).

113

Zuschüsse zur Verkehrsverlagerung (I-3.14)

T

4676 neue Zuschüsse zur Verkehrsverlagerung

Anzahl

0

4 676

4. QUARTAL

2024

4676 neue Zuschüsse zur Verkehrsverlagerung wurden gewährt.

I. KOMPONENTE 3.3: Ökologisierung des Straßenverkehrs

Die im Rahmen dieser Komponente des belgischen Aufbau- und Resilienzplans vorgeschlagenen Maßnahmen zielen auf die Förderung eines emissionsarmen Straßenverkehrs ab.

Die Komponente leistet einen Beitrag zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 2019.3 zur Ausrichtung der investitionsbezogenen Wirtschaftspolitik auf nachhaltigen Verkehr, einschließlich der Modernisierung der Eisenbahninfrastruktur, der CO2-armen Energiewende und der Energiewende [...] durch verstärkte Anreize und die Beseitigung von Hindernissen für die Steigerung von Angebot und Nachfrage im kollektiven und emissionsarmen Verkehr und der länderspezifischen Empfehlung 2020.3, um Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel, insbesondere in die Infrastruktur für einen nachhaltigen Verkehr, zu konzentrieren.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

I.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investition I-3F: Ladestationen

Ziel der Investition ist die Errichtung von elektrischen Ladestationen. Diese Maßnahme umfasst die folgenden vier Teilmaßnahmen:

·Reform R-3.04: „Ladestationen – WAL“ der Wallonischen Region

·Reform R-3.05: „Ladestationen – RBC“ der Region Brüssel-Hauptstadt

·Die Investition I-3.18: „Ladestationen – FED“ des Bundes

·Investition I-3.19: „Ladestationen – VLA“ der Flämischen Region

Investition I-3G: „Ökologisierung der Busflotte“

·Investition I-3.16: „Ökologisierung der Busflotte – VLA“ der Flämischen Region

·Die Investition I-3.17 „Ökologisierung der Busflotte – RBC“ der Region Brüssel-Hauptstadt

·Investition I-3.20: „Ökologisierung der Busflotte – WAL“ der Wallonischen Region

Reform R-3.03: „Emissionsfreie Firmenwagen – FED“ des Bundes

Diese Reform besteht darin, die bestehende Steuerregelung für Firmenwagen auf konventionelle Pkw schrittweise abzuschaffen und sie ab 2026 auf Elektrofahrzeuge zu beschränken. Die reformierte Regelung für die Besteuerung von Firmenwagen sieht Folgendes vor: 1) keine Abzugsfähigkeit konventioneller Firmenwagen, die ab 2026 erworben wurden, 2) eine schrittweise Senkung des Steuersatzes der steuerlichen Abzugsfähigkeit konventioneller Firmenwagen, die zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2025 erworben wurden, auf 0 % bis 2028, 3) eine schrittweise Senkung des Vorsteuerabzugssatzes für emissionsfreie Firmenfahrzeuge auf höchstens 67,5 % bis 2031 und 4) eine steuerliche Abzugsfähigkeit für Benzin und Dieselkraftstoff für Hybridfahrzeuge, die zwischen 2023 und 2025 erworben wurden, bis Januar 2023 auf 50 % gesenkt. Darüber hinaus wird der CO2-Beitrag für ab dem 1. Juli 2023 erworbene konventionelle Fahrzeuge ab dem 1. Juli 2023 um 2,25 erhöht und 2025 und 2026 schrittweise auf den Faktor 5,50 im Jahr 2027 angehoben. (6) Für ab dem 1. Juli 2023 erworbene emissionsfreie Unternehmensfahrzeuge erhöht sich der Mindestsolidaritätsbeitrag ab dem Jahr 2025 so, dass langfristig für das durchschnittliche Firmenfahrzeug der gleiche Betrag an Sozialversicherungsbeiträgen geschuldet wird, wie es zum Zeitpunkt der Annahme des Plans der Fall ist. Die Reform, einschließlich der oben genannten Übergangszeiträume und Durchführungsphasen, wird bis zum 30. September 2021 angenommen und tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Reform R-3.04: „Ladestationen – WAL“ der Wallonischen Region

Diese Reform umfasst die Annahme eines Rechtsrahmens und die Vergabe von Konzessionen für die Ladeinfrastruktur in der Wallonischen Region sowie die Errichtung von 4708 gleichwertigen öffentlichen Ladestationen. Die Zielvorgabe für die Anzahl der zu installierenden öffentlichen Ladestationen (CPE) muss dem indikativen Ziel eines CPE für zehn Elektrofahrzeuge Rechnung tragen. Der Plan zum Aufbau von Ladestationen wird von der wallonischen Regierung bis zum 30. September 2022 angenommen.

Reform R-3.05: „Ladestationen – RBC“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Diese Maßnahme umfasst die Annahme eines Rechtsrahmens und die Vergabe von Konzessionen für Ladeinfrastruktur in der Region Brüssel-Hauptstadt bis zum 31. Dezember 2023 und den Anschluss von 180 neuen öffentlichen Ladestationen an das Stromnetz. Dieser Plan muss mit der Richtlinie 2014/94/EU über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe im Einklang stehen. Der Erlass zur Festlegung der Sicherheitsstandards für die Errichtung von Ladepunkten außerhalb der Straße in der Region Brüssel-Hauptstadt wird bis spätestens 1. März 2022 angenommen und tritt bis zum 31. Juli 2022 in Kraft. Die Durchführung der Maßnahme insgesamt muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Reform R-3.06: „Förderung emissionsfreier Verkehr – VLA“ der Flämischen Region

Diese Maßnahme besteht in der Annahme eines Rechtsrahmens, der Anreize für die Errichtung öffentlicher Ladepunkte durch Konzessionen und halböffentliche Punkte durch Zuschüsse in der Flämischen Region schafft. Der Rechtsrahmen soll die Kartierung der künftigen Ladestationen ermöglichen, die Konzessionsvergabe für öffentliche Ladestationen einleiten, Anreize für die Einrichtung halböffentlicher Ladestationen auf Privatgrundstücken schaffen, den Verwaltungsaufwand verringern, um die Vorlaufzeit für die Errichtung von Ladestationen zu verkürzen, und Anreize für intelligente Stromladungen schaffen, um Angebot und Nachfrage nach Strom auszugleichen. Der Rechtsrahmen tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Reform R-3.07: Verbesserung des flämischen Rahmens für die Überwachung der Fahrzeugemissionen

Mit dieser Maßnahme soll der flämische Rahmen für die Überwachung der Fahrzeugemissionen verbessert werden. Sie besteht aus i) der Annahme von Rechtsvorschriften, die für die Durchführung der neuen Partikelzählerprüfungen bei regelmäßigen und nicht regelmäßigen Inspektionen erforderlich sind, und ii) der Einrichtung einer Datenbank, in der Emissionspartikelzähler aus den Beobachtungen regelmäßiger Inspektionen erfasst werden; III) Überarbeitung des Rechtsrahmens für Unterwegskontrollen, um leichte Nutzfahrzeuge einzubeziehen;  und iv) Einführung neuer Rechtsvorschriften, die die Verwendung von Daten ermöglichen, die bei der Überwachung der Emissionen von Fahrzeugen im Straßenverkehr erhoben werden.

Die Durchführung der Reform soll bis zum 31. März 2026 abgeschlossen sein.

Investition I-3.16: „Ökologisierung der Busflotte – VLA“ der Flämischen Region

Diese Investition zugunsten des flämischen öffentlichen Verkehrsunternehmens VVM-De Lijn besteht aus:

-Nachrüstung von mindestens 225 M3 Niederflur-Hybridbussen in Plug-in-Hybridbusse,

-Beschaffung von mindestens 32 M3 mit Plug-in-Hybridbussen im Niederflur,

-Beschaffung von mindestens 54 M3 Niederflur-Elektrobussen,

-Installation von mindestens 345 Ladestationen für Busse.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Die Investition I-3.17 „Ökologisierung der Busflotte – RBC“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Diese Investition, die für „STIB-MIVB“, den Betreiber des öffentlichen Verkehrs der Region Brüssel-Hauptstadt, getätigt wurde, besteht in der Beschaffung von 33 M3 Niederflur-Elektrobussen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Die Investition I-3.18: „Ladestationen – FED“ des Bundes

Diese Investition besteht in der Förderung eines Steueranreizes für private und halböffentliche Ladestationen für Elektroautos. Der Steueranreiz ermöglicht die Abzugsfähigkeit der Einrichtungskosten eines Ladepunkts zu Hause und in Einkaufszentren, Supermärkten und Parkplätzen für Unternehmen. Der Steueranreiz muss die Einrichtung von mindestens 36551 privaten Ladestationen ermöglichen. Der Steueranreiz tritt am 30. September 2021 in Kraft. Es ist möglich, dass auch andere EU-Mittel zur Errichtung von Ladestationen beitragen, die von diesen steuerlichen Anreizen profitieren.

Investition I-3.19: „Ladestationen – VLA“ der Flämischen Region

Diese Investition besteht darin, 27000 neue (öffentliche und halböffentliche) Ladepunkte in der gesamten Flämischen Region zugänglich zu machen. Die Flämische Region arbeitet Pläne zur Optimierung der Einrichtung von Ladestationen aus, die 24 Stunden zugänglich sind, und unterstützt die Entwicklung von Speicheranlagen in Gebieten, die weit von Ladestationen auf Autobahnen entfernt sind. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition I-3.20: „Ökologisierung der Busflotte – WAL“ der Wallonischen Region

Diese Investition, die für „Le TEC-OTW“, den Betreiber des öffentlichen Verkehrs der Wallonischen Region, getätigt wurde, besteht in der Beschaffung von 14 Gelenk-Elektrobussen, 18 biikulierten Elektrobussen, langsamen und schnellen Ladestationen und dem Bau eines Busdepots für die Elektroflotte. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein. 

Investition I-3.21: „Ladeinfrastruktur für Busse“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Diese Investition besteht in der Einrichtung einer Ladeinfrastruktur für Elektrobusse in der Region Brüssel-Hauptstadt. Die Ladeinfrastruktur umfasst Ladestationen für Nacht und Chancen mit der jeweiligen elektrischen Infrastruktur in einem Busdepot sowie Opportunitätsladestationen mit der jeweiligen elektrischen Infrastruktur in fünf Buslinienterminals. Die Umsetzung der Maßnahme wird bis 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

I.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Lfd. Nr. Hinweis:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

114

Ökologisierung der Busflotte (I-3G)

T

Förmliche Anordnung für umweltfreundliche Busse und zugehörige Ladeinfrastruktur in Flandern und Brüssel

Bestellungen

0

5

4. QUARTAL

2024

Ökologisierung der Busflotte – VLA

-Auftrag für die Nachrüstung von Hybridbussen in E-Hybridbusse durch Änderung des bestehenden Rahmenvertrags

-Bestellung von Plug-in-Hybridbussen innerhalb des bestehenden Rahmenvertrags

-Bestellung für vollelektrische Busse

-Auftrag für den Einbau einer Ladeinfrastruktur in den Depots der (voll-) elektrischen Busse und der Plug-in-Hybridbusse

Ökologisierung der Busflotte – RBC

-Bestellung von 12 Elektrobussen mit Gelenkantrieb

115

Ökologisierung der Busflotte – (I-3G)

T

In Betrieb genommene umweltfreundliche Busse und technisch angepasste Depots in Flandern, Brüssel und Wallonien

Fahrzeuge

0

363

4. QUARTAL

2025

Ökologisierung der Busflotte – VLA

-257 Neue und nachgerüstete Plug-in-E-Hybridbusse werden geliefert und in Betrieb genommen (die Busse werden so angepasst, dass sie Dienstleistungen in dem Bereich erbringen, in dem sie zugewiesen werden)

-54 Volle Elektrobusse werden geliefert und in Betrieb genommen (die Busse werden so angepasst, dass sie Dienstleistungen in dem Bereich erbringen, in dem sie zugewiesen werden

-Die Ladeinfrastruktur wird in den Bushaltestellen in den zugewiesenen Bereichen in Betrieb genommen.

Ökologisierung der Busflotte – RBC

-Lieferung von 33 Gelenk-Elektrobussen und Tests

Ökologisierung der Busflotte – WAL

-Lieferung von 14 Gelenk-Vollelektrobussen

-Lieferung von 5 biartikulierten Vollelektrobussen

115 b

Ökologisierung der Busflotte – (I-3G)

T

In Betrieb genommene grüne Busse und in Wallonien neu gebaute Depots

Fahrzeuge

363

376

Q2

2026

Ökologisierung der Busflotte – WAL

-Lieferung von 13 biartikulierten Elektrobussen

-Installation von 32 „niedrigen“ Ladestationen und 2 Schnellladestationen (eine im Busdepot, andere in einer Terminallinie)

-Das Busdepot ist betriebsbereit.

116

Förderung des emissionsfreien Verkehrs – VLA (R-3.06)

M

Annahme eines Rahmens für den Aufbau der Ladeinfrastruktur in der Flämischen Region

Annahme des Rahmens

4. QUARTAL

2021

Annahme eines politischen Rahmens für den Aufbau der Ladeinfrastruktur in der Flämischen Region. Der politische Rahmen soll Folgendes ermöglichen:

Karte der künftigen Ladepunkte

Ausschreibung der Konzessionsvergabe für öffentlich zugängliche Ladestationen

Förderung der Einrichtung von (halb-)öffentlichen Ladestationen im Privatbereich

— Verkürzung der Fristen für die Errichtung von Ladestationen durch Verringerung des Verwaltungsaufwands

Anreize für intelligentes Laden von Strom

117

Ladestationen – VLA (I-3.19)

M

Vergabe von Konzessionen für die Entgeltinfrastruktur

Schriftliche Benachrichtigung erfolgreicher Bewerber über die Auftragsvergabe

Q2

2022

Vergabe von Konzessionen für die Ladeinfrastruktur. Der Rahmen für den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur wird durch Konzessionen der flämischen Regierung gewährleistet, während der Ausbau privaten Betreibern überlassen bleibt.

118

Ladestationen – RBC (R-3.05)

M

Erlass eines Erlasses zur Festlegung der Sicherheitsstandards und eines Bereitstellungsplans für die Infrastruktur

Annahme des Erlasses zur Festlegung der Sicherheitsstandards und eines Bereitstellungsplans für die Infrastruktur

Q1

2022

Erlass eines Dekrets zur Festlegung der Sicherheitsnormen für die Einrichtung von Ladestationen außerhalb der Straße in der Region Brüssel-Hauptstadt, einschließlich eines Mindestverhältnisses, das bis spätestens 31. Dezember 2025 auf jedem Parkplatz installiert werden muss. Und Annahme eines Plans für die Bereitstellung der Infrastruktur, der Folgendes umfasst:

— Eine geografische Verteilung der in Brüssel zu errichtenden öffentlichen Ladestationen, die anschließend aktualisiert wird
— Ein Ziel öffentlicher Ladestationen, die im Zeitraum 2022-2024 installiert werden sollen 
— Ein Installationsplan für Schnellladegeräte in der Stadt 
— Ein Installationsplan für die Ladeinfrastruktur außerhalb der Straße, der mit allen einschlägigen Interessenträgern (z. B. öffentliche Parkplätze, Einzelhandel, Wohnungswesen, Bürogebäudesektor) erörtert wurde.

Dieser Plan muss mit der Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe im Einklang stehen.

119

Ladestationen – WAL (R-3.04)

M

Annahme eines Plans für die Errichtung von Ladestationen

Annahme eines Plans für die Errichtung von Ladestationen

Q3

2022

Annahme eines Plans für den Aufbau von Ladestationen, der Folgendes umfasst:

— Anzahl der bis zum 31. August 2026 zu installierenden Ladestationen

— Die Verfahren für den Ausbau der Infrastruktur

— Die erforderliche Grundlage für die Veröffentlichung der Ausschreibungen

— Das Ziel für die Anzahl der bis 2026 zu installierenden öffentlichen Ladestationen (CPE), wobei das indikative Ziel einer CPE für zehn Elektrofahrzeuge zu berücksichtigen ist.

120

Ladestationen – FED (I-3.18)

M

Annahme des Steueranreizes für die Einrichtung privater und halböffentlicher Ladestationen

Annahme des Steueranreizes

4. QUARTAL

2021

Einführung des Steueranreizes für die Einrichtung privater und halböffentlicher Ladestationen.

121

Ladestationen RBC (R-3.05)

T

Neue öffentliche Ladestationen, die an das Stromnetz angeschlossen sind

Ladestationen

0

180

Q2

2023

Region Brüssel-Hauptstadt (im Zusammenhang mit R-3.05): 180 neue Ladestationen, die an das Stromnetz angeschlossen sind. Jede Ladestation verfügt über zwei Ladepunkte.

122

Ladestationen (I-3F)

T

Neue zugängliche halböffentliche und öffentliche Ladestationen

Ladepunkte

0

27 000

Q2

2025

Flämische Region (im Zusammenhang mit I-3.19): 27000 neue barrierefreie Ladepunkte

123

Ladestationen (I-3F)

T

Zusätzliche private, halböffentliche und öffentliche Ladepunkte (Schritt 3)

Ladestationen (CPE)

27 000

68 219

Q2

2026

REACH 68219 neue Äquivalente privater, halböffentlicher und öffentlicher Ladepunkte (CPE).

Dieses Ziel wird vorläufig in die folgenden Teilziele unterteilt, die nicht einzeln erreicht werden müssen, sofern die oben genannte Anzahl von Ladepunkten erreicht wird:

I) Bundesebene (bezüglich I-3.18): 36511 Ladepunkte

II) Flämische Region (im Zusammenhang mit I-3.19): 27000 Ladepunkte

III) Region Wallonien (in Verbindung mit R-3.04): 4708 Ladepunkte

124

Verbesserung des flämischen Rahmens für die Überwachung der Fahrzeugemissionen  (R-3.07)

M

Annahme der rechtlichen Rahmenbedingungen für einen neuen Partikelzählertest bei Inspektionen und für die Überwachung der Emissionen von Fahrzeugen im Straßenverkehr.

Annahme der rechtlichen Rahmenbedingungen

Q1

2023

Annahme des:

— Die Rechtsvorschriften müssen ab Juli 2022 die neuen Partikelzählertests in regelmäßige und nicht periodische Inspektionen aufnehmen;

— Rechtsvorschriften, die die Verwendung von Daten ermöglichen, die bei der Überwachung der Emissionen im Straßenverkehr erhoben werden, um Überwachung und Durchsetzung der Einhaltung der emissionsbezogenen technischen Anforderungen an Fahrzeuge; Forschungsarbeiten durchzuführen; und die Eigentümer problematischer Fahrzeuge zur teilweisen Fahrzeugkontrolle zu laden.

125

Verbesserung des flämischen Rahmens für die Überwachung der Fahrzeugemissionen  (R-3.07)

M

Partikelzählerdatenbank und Unterwegskontrollen von leichten Nutzfahrzeugen

Inbetriebnahme der Datenbank; Annahme des Rechtsrahmens

Q1

2026

Inbetriebnahme einer Datenbank, die Partikelzählerdaten aus regelmäßigen Inspektionsbeobachtungen enthält.
Annahme des Rechtsrahmens für die Einführung von Unterwegskontrollen von leichten Nutzfahrzeugen.

126

Emissionsfreie Firmenwagen (R-3.03)

M

Annahme des Gesetzes zur Reform der Steuerregelung für Firmenwagen

Annahme des Entwurfs zur Anpassung des Gesetzes zur Reform der Regelung für die Besteuerung von Firmenwagen

Q3

2021

Annahme eines reformierten Systems zur Besteuerung von Firmenwagen durch das Bundesparlament, bei dem neue Firmenwagen ab 2026 emissionsfrei sein müssen, um von der bestehenden Präferenzregelung profitieren zu können. Die reformierte Regelung für die Besteuerung von Unternehmensfahrzeugen sieht 1) keine Abzugsfähigkeit konventioneller Firmenwagen, die ab 2026 erworben wurden, 2) eine schrittweise Senkung des Steuersatzes der steuerlichen Abzugsfähigkeit konventioneller Firmenwagen, die zwischen dem 1. Juli2023 und dem 31. Dezember 2025 erworben wurden, auf 0 % bis 2028, 3) eine schrittweise Senkung des Vorsteuerabzugssatzes für emissionsfreie Firmenfahrzeuge auf höchstens 67,5 % bis 2031 und 4) eine steuerliche Abzugsfähigkeit für Benzin und Dieselkraftstoff für Hybridfahrzeuge, die zwischen 2023 und 2025 erworben wurden, ab dem 1.Januar 2023 auf 50 % vor. Darüber hinaus wird der CO2-Beitrag für ab dem 1. Juli 2023 erworbene konventionelle Fahrzeuge ab dem 1. Juli 2023 um 2,25 erhöht und 2025 und 2026 schrittweise auf den Faktor 5,50 im Jahr 2027 angehoben. (6) Für ab dem 1. Juli 2023 erworbene emissionsfreie Unternehmensfahrzeuge erhöht sich der Mindestsolidaritätsbeitrag ab dem Jahr 2025 so, dass langfristig für das durchschnittliche Firmenfahrzeug der gleiche Betrag an Sozialversicherungsbeiträgen geschuldet wird, wie es zum Zeitpunkt der Vorlage des Plans der Fall ist.

246

Ladeinfrastruktur für Busse – BCR (I-3.21)

T

Installierte Ladeinfrastruktur

Anzahl

0

92

Q2

2026

Vollständige Installation von 76 Übernachtungs- und 16 Opportunitätsladestationen (mit der jeweiligen elektrischen Infrastruktur) in einem Busdepot und in fünf Buslinienterminals.

J. KOMPONENTE 4.1: Bildung 2.0

Die im Rahmen dieser Komponente des belgischen Aufbau- und Resilienzplans vorgeschlagenen Maßnahmen zielen darauf ab, die Inklusivität der Bildungssysteme zu verbessern und gleichzeitig ihre Leistungsfähigkeit zu steigern, um sicherzustellen, dass die Kompetenzen, die vermittelt werden, besser mit den Kompetenzen übereinstimmen, die auf dem Arbeitsmarkt benötigt werden.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 2019.2 zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Inklusivität der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und zur Beseitigung des Missverhältnisses zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage bei.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

J.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform R-4.01: „Digisprong“ der Flämischen Gemeinschaft

Diese Reform umfasst Maßnahmen im Zusammenhang mit vier Säulen: 1) Reformen in den Bereichen IKT-Bildung, Medienkompetenz und computergestütztes Denken, 2) Förderung einer wirksamen IKT-Schulpolitik durch Stärkung der Rolle der IKT-Koordinatoren, 3) digital qualifizierte Lehrkräfte und Ausbilder für Lehrkräfte und 4) Einrichtung eines Wissens- und Beratungszentrums zur Unterstützung der Schulen bei der Digitalisierung ihres Bildungsangebots. Die Rechtsvorschriften über den neuen IKT-Rahmen für die Pflichtschulbildung in Flandern treten bis zum 31. Dezember 2023 in Kraft.

Reform R-4.02: „Hochschulförderungsfonds“ der Flämischen Gemeinschaft

Mit dieser Reform soll ein Strategiepapier zu den folgenden drei Zielen vorgelegt werden: 1) Schaffung eines zukunftssicheren und flexiblen Angebots an flämischen Hochschuleinrichtungen, 2) Weiterentwicklung des lebenslangen Lernens in der Hochschulbildung und 3) optimale Nutzung digitaler Bildungsformen. Konkret soll in einem Visionsvermerk i) ein neues Profil für die Hochschulbildung in Flandern festgelegt werden, um sicherzustellen, dass die Hochschuleinrichtungen dem Stand der Technik entsprechen, und ii) eine Vision für lebenslanges Lernen entwickeln. Das Visionspapier wird bis zum 31. Dezember 2023 vom Minister für allgemeine und berufliche Bildung der flämischen Regierung gebilligt.

Reform R-4.03: „Globaler Aktionsplan gegen den vorzeitigen Schulabbruch“ der Französischen Gemeinschaft

Diese Reform besteht aus einer umfassenden Strategie, die drei Aktionsbereiche – Prävention, Intervention, Entschädigung – und Entwicklung auf kohärente und konkrete Weise umfasst und auf einer neuen (verstärkten) Koordinierung der in verschiedenen Bereichen tätigen Akteure und der verschiedenen Unterstützungsdienste beruht. Die Annahme der Reform wird bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen.

Investition I-4.01: „Digisprong“ der Flämischen Gemeinschaft

Diese Investition umfasst die beiden folgenden Elemente: (1) Ausstattung aller Schulen mit einem digitalen Gerät für jeden Schüler und (2) Bereitstellung wirksamer Lerninstrumente und Schulungen für Lehrkräfte, um ihre digitalen Kompetenzen zu verbessern. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.

Investition I-4.02: „Hochschulförderungsfonds“ der Flämischen Gemeinschaft

Diese Investitionen bestehen aus 1) der Schaffung eines zukunftssicheren und flexiblen Angebots an flämischen Hochschuleinrichtungen, 2) der Weiterentwicklung des lebenslangen Lernens in der Hochschulbildung und 3) der Unterstützung der nachhaltigen Einführung neuer digitaler Bildungsformen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.Investition I-4.03: „Personalisierte Beratung in der Pflichtschule“ der Französischen Gemeinschaft

Diese Investition wird entwickelt, um auf psychosoziale, bildungsbezogene und pädagogische Probleme von Schülern in Grund- und Sekundarschulen zu reagieren und die Ausbreitung von Bildungsbenachteiligungen und Schulabbrüchen infolge von COVID-19 zu bekämpfen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.

Investition I-4.04: „Digitale Strategie für Hochschulbildung und Erwachsenenbildung“ der Französischen Gemeinschaft

Diese Investitionen umfassen 1) die Ausstattung von Schulen und Hochschuleinrichtungen mit digitaler Ausrüstung, 2) die Entwicklung der digitalen Kompetenzen von Schülern und Lehrkräften mithilfe spezieller Werkzeuge und Methoden für digitale Kompetenzen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition I-4.05: „Digitale Kehrtwende für Schulen aus Brüssel“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Diese Investitionen umfassen 1) die digitale Ausstattung von Schulen mit einem hohen Anteil schutzbedürftiger Schüler und 2) die Stärkung der internen Vernetzung der Brüsseler Schulen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Investition I-4.06: „Digitaler Wandel der Bildung“ der deutschsprachigen Gemeinschaft,

Ziel der Investition ist es, alle Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe mit Laptops auszustatten. Die Ausstattung der Lehrkräfte erfolgt auf freiwilliger Basis: nur Lehrkräfte, die einen Laptop beantragt haben, dürfen mit einem Laptop ausgerüstet sein. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition I-4: „Bereitstellung digitaler Ausrüstung und IT-Infrastruktur für Schulen“

Ziel der Investition „Bereitstellung digitaler Ausrüstung und IT-Infrastruktur für Schulen“ ist es, die Bereitstellung der erforderlichen digitalen Ausrüstung und IT-Infrastruktur für Schulen sicherzustellen.

Die Investition setzt sich aus folgenden Teilmaßnahmen/Aktionen zusammen:

·Investition I-4.01: „Digisprong“ der Flämischen Gemeinschaft

·Investition I-4.04: „Digitale Strategie für Hochschulbildung und Erwachsenenbildung“ der Französischen Gemeinschaft

·Investition I-4.06: „Digitaler Wandel der Bildung“ der deutschsprachigen Gemeinschaft

J.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Lfd. Nr. Hinweis:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

127

Digisprong (R-4.01)

M

Annahme eines neuen IKT-Rahmens für die Pflichtschulbildung in Flandern

Annahme neuer Rechtsvorschriften durch das flämische Parlament zur Verbesserung des IKT-Rahmens

4. QUARTAL

2023

Annahme der neuen Rechtsvorschriften durch das flämische Parlament zur Verbesserung des derzeitigen IKT-Rahmens in Bezug auf zwei Aspekte:

die Rolle der IKT-Koordinatoren in Schulen

— und die IKT-Mindestziele.

Die Rechtsvorschriften sollen es ermöglichen, i) die Rolle der IKT-Koordinatoren auf allen Bildungsebenen zu stärken und eine bessere Überwachung der IKT-Politik in Schulen durch die Änderung des Dekrets 31 zu gewährleisten und ii) die Mindestziele für die zweite und dritte Stufe der Sekundarbildung zu ratifizieren.

128

Hochschulförderungsfonds (R-4.02)

M

Zukunftsvision für eine zukunftsorientierte, flexible und digitale Hochschulbildung

Annahme eines Visionspapiers durch die flämische Regierung

4. QUARTAL

2023

Billigung eines Visionspapiers der flämischen Regierung durch den Minister für allgemeine und berufliche Bildung, in dem das Profil der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens in Flandern dargelegt wird. Mit dem neuen Text soll die Vision für die Entwicklung eines flämischen Hochbildportfolios festgelegt werden, das zukunftssicher und flexibel ist. Er wird in Absprache mit einem breiten Spektrum von Interessenträgern, einschließlich Hochschuleinrichtungen, Berufsfeldern und Sozialpartnern, ausgearbeitet.

Konkret soll sie i) ein neues Profil für die Hochschulbildung in Flandern festlegen, um sicherzustellen, dass die Hochschuleinrichtungen dem neuesten Stand der Technik entsprechen, und ii) eine Vision für lebenslanges Lernen entwickeln.

129

Globaler Aktionsplan zur Bekämpfung des Schulabbruchs (R-4.03)

M

Neuer umfassender Plan gegen Schulabbruch

Annahme neuer Rechtsakte gegen Schulabbruch durch die Französische Gemeinschaft

Q2

2024

Der Gesamtplan zur Bekämpfung des Schulabbruchs umfasst überprüfte Dekrete in 4 Schlüsselbereichen:

„Centres Psycho-Médicaux-Sociaux (CPMS)“: mit dem Erlass wird ihre Rolle überprüft, um den Schwerpunkt ihrer Mission auf Schulabbrecher zu legen.

(2) Ausschluss von Schulen: mit dem Dekret werden die Ausschlussgründe begrenzt und eine einzige Beschwerdekammer eingerichtet, um die Gleichbehandlung der Studenten zu gewährleisten.

(3) Prävention und Intervention: mit dem Erlass sollen die Unterstützungs- und Präventionsmechanismen für Studierende gestärkt werden, die besondere Signale für einen möglichen Schulabbruch zeigen (z. B. Studierende mit 10 halben Tagen ungerechtfertigter Abwesenheit).

(4) Entschädigung: mit dem Dekret sollen Ausgleichsmechanismen gefördert werden, die es Studierenden – insbesondere denjenigen, die mehrere Monate lang abwesend sind – ermöglichen, von Arbeitnehmern in der 3. Linie übernommen zu werden, um Übergangsunterstützung bei einem SAS oder im Rahmen eines Praktikums oder Bürgerprojekts zu leisten.

131

Bereitstellung digitaler Ausrüstung und IT-Infrastruktur für Schulen (I-4)

T

Ausstattung der Schulen/Einrichtungen mit geeigneten IKT-Geräten und -Infrastrukturen zur Verbesserung der Gesamtleistung der Bildungssysteme

Zahl der Schulen/Einrichtungen, die Mittel erhalten

0

3 828

4. QUARTAL

2022

3828 Schulen und/oder Bildungseinrichtungen in Belgien haben Mittel für die Modernisierung der IKT-Infrastruktur erhalten, darunter:

— Flämische Gemeinschaft (I-4.01): 3785 Pflichtschulen

Deutschsprachige Gemeinschaft (I-4.06): 43 Pflichtschulen.

133

Bereitstellung digitaler Ausrüstung und IT-Infrastruktur für Schulen“ (I-4)

T

Ausstattung der Schulen/Einrichtungen mit geeigneten IKT-Geräten und -Infrastrukturen zur Verbesserung der Gesamtleistung der Bildungssysteme

Zahl der Schulen/Einrichtungen, die Mittel erhalten

3 828

3 905

Q2

2026

3905 Schulen und/oder Bildungseinrichtungen in Belgien haben Mittel für die Modernisierung der IKT-Infrastruktur erhalten, darunter:

Französische Gemeinschaft (I-4,04), 40 % (77) der Einrichtungen für soziale Förderung und Hochschulbildung.

134

Hochschulförderungsfonds (I-4.02)

T

Verbesserung des Hochschulangebots in Flandern, um es zukunftssicherer und flexibler zu gestalten

Zahl der Hochschuleinrichtungen, die Mittel erhalten haben

0

7

4. QUARTAL

2023

7 Hochschuleinrichtungen haben Mittel aus dem Hochschulförderungsfonds erhalten.

Über den Hochschulförderungsfonds erstellen die Hochschuleinrichtungen auf der Grundlage von Analysen der Bildungsportfolios Aktionspläne zur Anpassung und Verringerung der bestehenden Angebote und erstellen erforderlichenfalls neue Pläne. Darüber hinaus ist auf die Anpassung der Programme zu achten, die den Erfordernissen des Arbeitsmarktes und der Gesellschaft Rechnung trägt.

Alle flämischen Hochschuleinrichtungen können Projekte im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vorschlagen und einreichen. Die Teilnahme an dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist für Hochschuleinrichtungen jedoch nicht verpflichtend und es wird auch keine Abnahmegarantie vorgelegt.

135

Individuelle Beratung in der Pflichtschulbildung (I-4.03)

M

Annahme eines neuen Regelungsrahmens, in dem die Bedingungen für die Intervention des Systems festgelegt sind

Annahme des Regelungsrahmens des Dekrets durch das Parlament der Französischen Gemeinschaft, in dem die Modalitäten des Tätigwerdens des Systems festgelegt sind

Q3

2021

Annahme eines neuen Gesetzesrahmens durch das Parlament der Französischen Gemeinschaft zur Regelung einer Übergangsregelung mit Bestimmungen über: 1) die Gewährung von Mitteln an Schulen im Zusammenhang mit Differenzierungs- und Sanierungsstrategien und der Bekämpfung des Schulabbruchs, 2) die Änderung der PR-FPO/WBE-Verträge im Kontext der Krise und 3) die Aufgaben des CPMS im Kontext der Krise.

136

Individuelle Beratung in der Pflichtschulbildung (I-4.03)

T

Einführung eines verstärkten Unterstützungsmechanismus für bedürftige Studierende

Schulen (und CPMS), die Unterstützung und Coaching erhalten

0

531

4. QUARTAL

2022

Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen (z. B. Lehrkräfte, Erzieher, Personal für psychologische Unterstützung) zur Unterstützung von 531 Schulen/CPMS auf der Grundlage des ermittelten Bedarfs.

137

Digitale Wende für Brüsseler Schulen (I-4.05)

T

Ausstattung der Schulen/Einrichtungen mit geeigneten IKT-Geräten und -Infrastrukturen zur Verbesserung der Gesamtleistung der Bildungssysteme

In Schulen installierte IKT-Geräte und WLAN-Hotspots

900

2200

4. QUARTAL

2021

In den Brüsseler Schulen werden 2200 IKT-Geräte (Laptops, Tablets, interaktive Armaturenbretter) und WIFI-Zugangspunkte installiert. Die Verteilung richtet sich nach den Bedürfnissen der Schulen (mit Schwerpunkt auf Schulen mit einem niedrigeren sozioökonomischen Index).

138

Digitale Wende für Brüsseler Schulen (I-4.05)

T

Ausstattung der Schulen/Einrichtungen mit geeigneten IKT-Geräten und -Infrastrukturen zur Verbesserung der Gesamtleistung der Bildungssysteme

In Sekundarschulen installierte IKT-Geräte und WLAN-Hotspots

2 200

3 500

4. QUARTAL

2024

3500 IKT-Geräte und WIFI-Hotspots werden an Schulen in Brüssel geliefert.

K. KOMPONENTE 4.2: Ausbildung und Beschäftigung schutzbedürftiger Gruppen

Die im Rahmen dieser Komponente des belgischen Aufbau- und Resilienzplans vorgeschlagenen Maßnahmen zielen darauf ab, die soziale und arbeitsmarktpolitische Integration schutzbedürftiger Gruppen, darunter Menschen mit Migrationshintergrund, Frauen, Menschen mit Behinderungen, Häftlinge und Menschen, die von digitaler Ausgrenzung bedroht sind, zu stärken. Mehrere der Maßnahmen zielen darauf ab, die digitale Inklusion zu fördern und den Zugang zu grundlegenden Diensten wie elektronischen Behördendiensten zu verbessern, indem die Bereitstellung digitaler Ausrüstung mit Schulungen zu digitalen Kompetenzen kombiniert wird.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 2019.2 zur Stärkung der Eingliederung schutzbedürftiger Gruppen in den Arbeitsmarkt und der länderspezifischen Empfehlung 2020.2 zur Abmilderung der beschäftigungs- und sozialpolitischen Auswirkungen der Krise bei.

K.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform R-4.04: „Bekämpfung der Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt“ des föderalen Staats

Die Reform zielt auf die Bekämpfung von Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt ab und besteht aus 1) der Verbesserung des Regelungsrahmens für Diskriminierungstests, 2) der Veröffentlichung eines Gesetzes zur Einrichtung einer Abteilung innerhalb des Föderalen Öffentlichen Dienstes für Beschäftigung, Arbeit und sozialer Dialog, die für die Überwachung der Vielfalt und die Erstellung sektoraler Merkblätter über die Beschäftigungsstruktur der einzelnen Tätigkeitsbereiche zuständig ist, und 3) Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für die Überwachung des Sozialrechts des Föderalen Öffentlichen Dienstes für Beschäftigung, Arbeit und sozialer Dialog, um die Wirksamkeit diskriminierender Tests zu verbessern. Der angepasste Rechtsrahmen für die Prüfung von Diskriminierungen tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Reform R-4.05: „Requalifizierungsstrategie“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Die Reform zielt darauf ab, die nachhaltige Eingliederung benachteiligter Gruppen in den Arbeitsmarkt zu fördern, und besteht in der Annahme von zwei Rechtsvorschriften, die Folgendes zum Ziel haben: 1) Einführung einer systematischen Bewertung der digitalen und Sprachkenntnisse und/oder eines Entwicklungspfads für Arbeitsuchende in Brüssel und 2) Einführung eines spezifischen Bonussystems zur Unterstützung von Arbeitgebern bei der Einstellung von Arbeitsuchenden mit Behinderungen. Darüber hinaus wird die gemeinsam vereinbarte Ausstiegsquote (taux de sortie vers l’emploi) in den Verwaltungsverträgen 2023–2027 von Actiris, Bruxelles Formation und VDAB Brussel umgesetzt, in denen der Rahmen für die Durchführung, Überwachung und Folgenabschätzung festgelegt wird. Die Rechtsakte zur Förderung der Eingliederung schutzbedürftiger Gruppen in den Arbeitsmarkt treten bis zum 31. Dezember 2024 in Kraft.

Reform R-4.06: „Ein integrativer Arbeitsmarkt“ der Flämischen Gemeinschaft

Die Reform zielt auf die Integration benachteiligter Gruppen in den Arbeitsmarkt ab und besteht aus 1) der Überarbeitung der Rechtsvorschriften zur Förderung der Integration von Migranten in den Arbeitsmarkt und 2) aus Addenda über Nichtdiskriminierung und Inklusion, die zu den Sektorvereinbarungen hinzugefügt werden. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Investition I-4.07: „Requalifizierungsstrategie“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Die Investition zielt darauf ab, die nachhaltige Integration schutzbedürftiger Gruppen in den Arbeitsmarkt zu fördern, und besteht in 1) der Einführung einer systematischen Bewertung der sprachlichen und digitalen Kompetenzen von Arbeitsuchenden, 2) der Bereitstellung von „Not-“ Kinderbetreuung für Eltern, die eingestellt wurden oder eine Ausbildung absolvieren, und 3) der Unterstützung von Projekten im Bereich der sozialen Innovation. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition I-4.08: „E-inclusion for Belgium“ des föderalen Staats

Ziel der Investition ist die Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Integration benachteiligter Gruppen in die Gesellschaft durch Verbesserung ihrer digitalen Kompetenzen. Die Investition besteht aus einer Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen zur Förderung der digitalen Inklusion benachteiligter Gruppen. Die Projekte zielen entweder darauf ab, 1) das Bewusstsein schutzbedürftiger Zielgruppen zu schärfen, damit sie sich mit einschlägigen IKT vertraut machen, um ihre persönliche Situation zu verbessern und die soziale Integration zu stärken, 2) die digitalen Kompetenzen schutzbedürftiger Zielgruppen zu verbessern, um ihre persönliche Situation zu verbessern und die soziale Integration zu stärken, oder 3) die digitalen Kompetenzen der Betreuungspersonen schutzbedürftiger Zielgruppen zu verbessern. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen sein.

Investition I-4.09: „Digitale Plattformen für Häftlinge“ des föderalen Staats

Ziel der Investition ist die Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Integration von Häftlingen in die Gesellschaft durch digitale Dienste. Die Investition besteht in der Entwicklung einer digitalen Plattform in Gefängnissen, die es Häftlingen ermöglicht, Schulungen zu absolvieren, Zugang zu Strafvollzugsdiensten und Rehabilitationsdiensten zu erhalten und um einen Arbeitsplatz zu suchen oder sich um einen Arbeitsplatz zu bewerben. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Investition I-4.10: „Geschlecht und Arbeit“ des föderalen Staats

Ziel der Investition ist es, die Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern auf dem Arbeitsmarkt zu analysieren und die Eingliederung von Frauen in den Arbeitsmarkt zu fördern. Die Investition besteht in der Veröffentlichung einer Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen zur Integration schutzbedürftiger Frauen in den Arbeitsmarkt. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Investition I-4.11: „Digibanks“ der Flämischen Region

Ziel der Investition ist die Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Integration benachteiligter Gruppen durch die Förderung ihrer digitalen Inklusion auf kommunaler Ebene. Die Investition besteht in 1) der Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zu digitalen Technologien, 2) der Bereitstellung von Schulungen und Wissensaustausch zur Stärkung digitaler Kompetenzen und 3) der Bereitstellung des digitalen Zugangs zu grundlegenden Dienstleistungen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.

K.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Lfd. Nr. Hinweis:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

139

Umschulungsstrategie (R-4.05)

M

Annahme von Rechtstexten durch die Regierung von Brüssel zur Förderung der Eingliederung benachteiligter Gruppen in den Arbeitsmarkt

Veröffentlichung von Rechtstexten im Amtsblatt

4. QUARTAL

2024

Annahme zweier Rechtsvorschriften durch die Brüsseler Regierung zur Förderung der nachhaltigen Eingliederung schutzbedürftiger Gruppen in den Arbeitsmarkt, insbesondere 1) Einführung einer systematischen Bewertung der digitalen und Sprachkenntnisse und/oder eines Entwicklungspfads für Arbeitsuchende in Brüssel und 2) Einführung eines spezifischen Bonussystems zur Unterstützung von Arbeitgebern bei der Einstellung von Arbeitsuchenden mit Behinderungen.

Umsetzung der gemeinsam vereinbarten Ausstiegsquote (taux de sortie vers l’emploi)in den Verwaltungsverträgen 2023-2027 von Actiris, Bruxelles Formation und VDAB Brussel zur Festlegung des Rahmens für die Durchführung, Überwachung und Folgenabschätzung.

140

Bekämpfung von Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt (R-4.04)

M

Angepasster Rechtsrahmen und verbesserte Anwendung diskriminierender Tests

Veröffentlichung des geänderten Rechtsrahmens im Amtsblatt

4. QUARTAL

2023

(1) Veröffentlichung des angepassten Rechtsrahmens für diskriminierende Tests (Artikel 42/1 Sozialstrafgesetzbuch) im Amtsblatt, 2. Veröffentlichung eines Gesetzes zur Einrichtung einer Abteilung des FÖD Beschäftigung, Arbeit und sozialer Dialog, die für die Überwachung der Vielfalt und die Erstellung sektoraler Merkblätter über die Beschäftigungsstruktur der einzelnen Tätigkeitsbereiche zuständig ist, und (3) Ausbildung für die Überwachung des Sozialrechts des Föderalen Öffentlichen Dienstes für Beschäftigung, Arbeit und sozialer Dialog, um die Wirksamkeit diskriminierender Tests zu verbessern.

141

Ein integrativer Arbeitsmarkt (R-4.06)

T

Abschluss sektorspezifischer Nichtdiskriminierungsmaßnahmen

Branchen

0

37

Q1

2023

(1) Inkrafttreten des überarbeiteten flämischen Integrationsdekrets zur Förderung der Integration von Migranten in den Arbeitsmarkt; (2) 37 Berufssektoren setzen Aktionspläne zur Nichtdiskriminierung um (siehe Addenda Nichtdiskriminierung und Inklusion 2021–2022). Die flämische Regierung bewertet die Umsetzung der einzelnen sektoralen Aktionspläne.

143

Umschulungsstrategie (I-4.07)

M

Gewährung von Finanzhilfen im Zusammenhang mit Initiativen für soziale Innovation

Schriftliche Benachrichtigung erfolgreicher Bewerber über die Auftragsvergabe

Q2

2023

Gewährung von Zuschüssen durch die öffentlichen Arbeitsverwaltungen für Initiativen für soziale Innovation.

144

Umschulungsstrategie (I-4.07)

T

Kompetenzprofil und Jobberatung

Arbeitssuchende

0

6 000

4. QUARTAL

2024

6000 Arbeitsuchende in Brüssel haben ein Kompetenzprofil und eine systematische Jobberatung erhalten, die sich auf die Sprachkenntnisse und digitalen Kompetenzen konzentriert, die von der öffentlichen Arbeitsverwaltung eingeführt wurden.

145

Umschulungsstrategie (I-4.07)

T

Nachhaltiger Integrationspfad für Menschen mit Behinderungen T

Menschen mit Behinderungen

0

450

4. QUARTAL

2025

450 Menschen mit Behinderungen (Arbeitsuchende oder Arbeitnehmer) haben ein Schulungsmodul zum nachhaltigen Integrationsweg besucht.

146

Digitale Integration für Belgien (I-4.08)

T

Gewährung von Zuschüssen

Finanzhilfen gewährt

0

15

Q2

2024

Gewährung von 15 Finanzhilfen durch die zuständige Stelle und das Programm für soziale Integration für Projekte, die den Kriterien der Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen E-INCLUSION FOR BELGIEN entsprechen. Die Projekte zielen darauf ab, 1) schutzbedürftige Zielgruppen dafür zu sensibilisieren, sich mit einschlägigen IKT vertraut zu machen, um ihre persönliche Situation zu verbessern und ihre soziale Integration zu stärken, 2) die digitalen Kompetenzen schutzbedürftiger Zielgruppen zu verbessern, um ihre persönliche Situation zu verbessern und die soziale Integration zu stärken, und 3) die digitalen Kompetenzen der Betreuungspersonen schutzbedürftiger Zielgruppen zu verbessern.

147

Digitale Plattformen für Häftlinge (I-4.09)

T

Abschluss der Einführung

Gefängnisse

0

32

4. QUARTAL

2024

Abschluss des Aufbaus einer digitalen Plattform in 32 Gefängnissen, die es den Häftlingen ermöglicht, (1) eine Schulung aus seiner/ihrer Zelle absolvieren oder die geforderten Übungen in einem Online- oder Präsenzschulungskurs durchführen; 2. Zugang zu Strafvollzugs- und Rehabilitationsdiensten; 3. einen eingeschränkten und sicheren Zugang zum Internet haben, um einen Arbeitsplatz zu suchen oder zu bewerben, auf digitale Werke zuzugreifen oder Informationen mit Verwandten und Unterstützungsdiensten auszutauschen.

148

Geschlecht und Arbeit (I-4.10)

T

Unterzeichnung von Finanzhilfevereinbarungen

Finanzhilfen

0

18

4. QUARTAL

2024

Unterzeichnung von 18 Finanzhilfevereinbarungen im Anschluss an die Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen „Brot und Rosen“

149

Digibanks (I-4.11)

T

Unterzeichnung von Partnerschaften zur Förderung der digitalen Inklusion

Gemeinden

0

100

4. QUARTAL

2022

Unterzeichnung einer Digibank-Partnerschaft durch 100 Gemeinden in Flandern mit dem Flandern Department of Work and Social Economy, um (1) einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Technologien zu gewährleisten; 2. Stärkung der digitalen Kompetenzen durch Schulung und Wissensaustausch; 3.Bereitstellung des digitalen Zugangs zu essenziellen Diensten.

L. KOMPONENTE 4.3: Soziale Infrastruktur

Mit den Maßnahmen im Rahmen dieser Komponente des belgischen Aufbau- und Resilienzplans werden zwei Ziele verfolgt:

·Erhöhung des Angebots an Sozialwohnungen zur Bereitstellung menschenwürdiger Wohnbedingungen für schutzbedürftige Gruppen (Obdachlose, Menschen mit Behinderungen oder Verlust der Autonomie) im Rahmen einer Deinstitutionalisierungsstrategie;

·Verbesserung der frühkindlichen Kinderbetreuung, insbesondere für schutzbedürftige Haushalte in Wallonien, darunter Frauen und Alleinerziehende mit niedrigem Einkommen.

Diese Komponente zielt darauf ab, schutzbedürftigen Gruppen eine Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, um ihre Integration in den Arbeitsmarkt und allgemein in die Gesellschaft zu erleichtern.

Die Komponente leistet einen Beitrag zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 2019.2 zu negativen Arbeitsanreizen und zur Stärkung der Eingliederung schutzbedürftiger Gruppen in den Arbeitsmarkt und der länderspezifischen Empfehlung 2020.2 zur Abmilderung der beschäftigungs- und sozialpolitischen Auswirkungen der Krise.

L.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investition I-4.12: „Entwicklung von Sozialwohnungen und Wohnungen für schutzbedürftige Personen“ der Wallonischen Region

Die Investition umfasst den Bau und die energieeffiziente Renovierung i) von Niedrigmietwohnungen, ii) von inklusivem und solidarischem Wohnraum sowie iii) von Unterkünften für Gruppen mit schlechten Wohnverhältnissen. Darüber hinaus besteht die Investition darin, iv) Wohnungen schutzbedürftiger Menschen, d. h. Menschen über 65 und/oder Menschen mit Behinderungen, mit Fernhilfeboxen auszustatten, um die Institutionalisierung dieser Menschen mit eingeschränkter Autonomie zu verzögern oder zu vermeiden oder die Dauer ihres Krankenhausaufenthalts zu verkürzen. Vor dieser Investition verabschiedet die wallonische Regierung eine Deinstitutionalisierungsstrategie für die Langzeitpflege. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition I-4.13: „Schaffung und Renovierung der frühkindlichen Infrastruktur“ der Wallonischen Region

Die Investition zielt darauf ab, die Versorgung mit frühkindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen zu verbessern. Die Investition umfasst den Bau und die energetische Renovierung von Kinderbetreuungsplätzen sowie die Eröffnung zusätzlicher neuer Plätze in bestehenden Einrichtungen des Geburts- und Kinderamtes (Office de la naissance et de l’enfance). In Kinderbetreuungseinrichtungen der Ebene 2 (Zugänglichkeitszuschüsse gemäß Artikel 88 des Regierungsdekrets der Französischen Gemeinschaft vom 2. Mai 2019) werden neue Kinderbetreuungsplätze geschaffen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

L.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Folgende Nummer:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

150

Entwicklung von Sozialwohnungen und Wohnungen für schutzbedürftige Personen (I-4.12)

M

Wallonische Strategie zur Deinstitutionalisierung (wallonische Gesundheitspolitik)

Billigung einer wallonischen Strategie zur Deinstitutionalisierung durch die wallonische Regierung

4. QUARTAL

2021

Billigung einer Strategie der Wallonischen Region zur Deinstitutionalisierung im Rahmen der wallonischen Gesundheitspolitik, insbesondere für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen: 1) Spezifizierung des Konzepts der Deinstitutionalisierung, 2) Festlegung von Kriterien für die Institutionalisierung und Deinstitutionalisierung, 3) quantitative und qualitative Bewertung der von den Gast- und Beherbergungseinrichtungen initiierten Deinstitutionalisierung, 4) Erstellung eines Sachstands in Bezug auf die Erbringung von Dienstleistungen (5) und Abgabe von Empfehlungen für die Umsetzung der Strategie.

151

Entwicklung von Sozialwohnungen und Wohnungen für schutzbedürftige Personen (I-4.12)

T

Vergabe eines Teils der Arbeiten

Wohneinheiten

0

280

Q2

2024

Vergabe von Bauaufträgen durch Betreiber für 280 Niedrigmietwohnungen).

152

Entwicklung von Sozialwohnungen und Wohnungen für schutzbedürftige Personen (I-4.12)

T

Installation von Fernassistenten für Menschen, die ihre Autonomie verlieren

Installierte Fernassistenzkästen

0

5 000

Q3

2025

5000 Fernunterstützungskästen, die in den Häusern schutzbedürftiger Personen, d. h. Personen über 65 und/oder Menschen mit Behinderungen, installiert sind.

153

Entwicklung von Sozialwohnungen und Wohnungen für schutzbedürftige Personen (I-4.12)

T

Bewohnbare Wohneinheiten

Zahl der neuen oder renovierten Wohneinheiten

0

1 212

Q3

2026

1212 in der Wallonischen Region gebaute oder renovierte öffentliche Wohneinheiten (niedrige Mietwohnungen, inklusive und solidarische Wohnungen sowie Unterkünfte für Gruppen mit schlechten Wohnverhältnissen) sind zur Belegung bereit.

154

Bau und Renovierung der frühkindlichen Infrastruktur (I-4.13)

T

Vergabe von Bauaufträgen an Projektträger

Kinderbetreuungsplätze

0

255

4. QUARTAL

2023

Vergabe von Bauaufträgen durch Betreiber (Kinderkrippen) für 15 % der neu geschaffenen Kinderbetreuungsplätze, d. h. 255.

155

Bau und Renovierung der frühkindlichen Infrastruktur (I-4.13)

T

Eröffnung von Kinderbetreuungsplätzen

Zahl der geschaffenen oder renovierten Kinderbetreuungsplätze

0

1 700

Q3

2026

Im Rahmen der frühkindlichen Kinderbetreuung in Wallonien wurden 1700 neue Kinderbetreuungsplätze geschaffen. Zu den neuen Kinderbetreuungsplätzen gehören Plätze, die infolge des Baus neuer Gebäude, der Renovierung bestehender Gebäude oder der Eröffnung zusätzlicher neuer Plätze in bestehenden Einrichtungen des Amtes für Geburten und Kinder (Office de la naissance et de l’enfance)geschaffen werden.

   

M. KOMPONENTE 4.4: Ende der Laufbahn und Ruhegehälter

Diese Komponente des belgischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, eine politische Antwort auf die Herausforderungen des Rentensystems im Hinblick auf soziale Angemessenheit und Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu geben.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 2019.1 zur Gewährleistung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen des Rentensystems bei.

M.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform R-4.07: „Ende der Berufslaufbahn und Ruhegehälter“ des föderalen Staats

Diese Reform zielt darauf ab, 1) das Rentensystem zukunftssicher zu machen, 2) die finanzielle Tragfähigkeit des Systems der sozialen Sicherheit und der öffentlichen Finanzen zu verbessern, 3) die Solidaritätsrolle des Rentensystems zu stärken, 4) den „Versicherungsgrundsatz“ zu stärken, 5) einen „Geschlechtstest“ einzuführen, (6) die Konvergenz zwischen und innerhalb der verschiedenen Rentensysteme zu gewährleisten, (7) die Effizienz der mit Renten befassten Verwaltungsdienste zu verbessern. Das Gesetz zur Reform des Rentensystems wird bis zum 30. Juni 2024 verabschiedet und tritt am 1. Januar 2025 in Kraft, wobei für bestimmte Vorschriften angemessene Übergangsfristen vorgesehen werden können.

Zur Einbeziehung der Interessenträger plant die Bundesregierung, im Jahr 2021 eine Konferenz zum Thema Beschäftigung zu organisieren, deren Schwerpunkt auf „Karriereenden“ und der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer liegen soll. Auf der Grundlage der Schlussfolgerungen dieser Konferenz wird der Bundesregierung ein Aktionsplan mit Vorschlägen für konkrete Maßnahmen vorgelegt.

M.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Seq.Nb.

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

156

Rente und Ende der Laufbahn (R-4.07)

M

Aktionsplan auf der Grundlage der Ergebnisse der Beschäftigungskonferenz

Livestreaming (und Aufzeichnung) von Arbeitskonferenzen und vorgeschlagener Aktionsplan, die auf die Tagesordnung des Bundesrates gesetzt werden

Q2

2022

Livestreaming (und Aufzeichnung) der Debatten der Arbeitskonferenz durch die Verwaltung (SPF ETCS). Ein Vorschlag für einen Aktionsplan zur Erhöhung der Beschäftigungsquote der Arbeitnehmer, der sich dem Ende der beruflichen Laufbahn nähert, auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme der bestehenden einschlägigen föderalen Maßnahmen, die vom Bundesministerium für Arbeit ausgearbeitet wurden, sowie der Beiträge der Sozialpartner, Regionen und anderer Interessenträger vor und während der Konferenz wird ausgearbeitet und auf die Tagesordnung des Ministerrates gesetzt. Ziel dieses Aktionsplans ist es, konkrete Regelungsvorschläge (legislativ oder administrativ) vorzulegen, die von den Bundesbehörden (ggf. dem Bundesparlament) angenommen werden.

157

Rente und Ende der Laufbahn (R-4.07)

M

Vorschlag für eine Rentenreform

Vom Ministerrat der Bundesregierung angenommener Reformvorschlag

4. QUARTAL

2021

Vom Ministerrat der Bundesregierung angenommener Vorschlag zur Reform des Rentensystems, der folgende Elemente umfasst:

I) Maßnahmen zur Verbesserung der finanziellen und sozialen Nachhaltigkeit des Rentensystems;

II) Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für Menschen, nach Erfüllung der Vorruhestandsregelungen aktiv auf dem Arbeitsmarkt zu bleiben;

III) Maßnahmen zur Stärkung ihrer solidarischen Rolle, um eine angemessene Mindestrente, ihre versicherungstechnische Rolle und ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu gewährleisten, wobei das allgemeine Ziel der Verbesserung der finanziellen und sozialen Nachhaltigkeit des Rentensystems zu berücksichtigen ist;

IV) Maßnahmen zur Gewährleistung der Konvergenz zwischen und innerhalb der verschiedenen Systeme.

158

Rente und Ende der Laufbahn (R-4.07)

M

Annahme der Rentenreform

Verabschiedung des Gesetzes zur Reform des Rentensystems durch das Bundesparlament

Q2

2024

Verabschiedung des Gesetzes zur Reform des Rentensystems durch das Bundesparlament. Der Vertrag umfasst folgende Elemente:

I) Maßnahmen zur Verbesserung der finanziellen und sozialen Nachhaltigkeit des Rentensystems;

II) Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für Menschen, nach Erfüllung der Vorruhestandsregelungen aktiv auf dem Arbeitsmarkt zu bleiben;

III) Maßnahmen zur Stärkung ihrer solidarischen Rolle, um eine angemessene Mindestrente, ihre versicherungstechnische Rolle und ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu gewährleisten, wobei das allgemeine Ziel der Verbesserung der finanziellen und sozialen Nachhaltigkeit des Rentensystems zu berücksichtigen ist;

IV) Maßnahmen zur Gewährleistung der Konvergenz zwischen und innerhalb der verschiedenen Systeme.

N. KOMPONENTE 5.1: Ausbildung und Arbeitsmarkt

Diese Komponente des belgischen Aufbau- und Resilienzplans besteht aus Maßnahmen, die darauf abzielen, die Beschäftigungsquote zu erhöhen und gleichzeitig einen integrativen Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Die Maßnahmen bestehen darin, die Arbeitskräfte mit Kompetenzen auszustatten, die dem aktuellen und künftigen Arbeitsmarktbedarf entsprechen, einschließlich des ökologischen und des digitalen Wandels, und die Erwerbsbeteiligung durch Schulungen, Aktivierungsmaßnahmen und Coaching zu erhöhen, aber auch durch die Bekämpfung von Beschäftigungsfallen und dafür, dass Arbeit sich lohnt.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 2019.2 zur Verringerung des Missverhältnisses zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage und der länderspezifischen Empfehlung 2020.2 zur Abmilderung der beschäftigungs- und sozialpolitischen Auswirkungen der Krise bei.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

N.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investition I-5.01: „A6K/E6K Digitale und technologische Innovationen und Trainingszentren“ der Wallonischen Region

Im Rahmen der Investitionsmaßnahme wird ein multidisziplinäres Zentrum für Ingenieurwissenschaften (A6K) entwickelt, in dem Teams für Industrieunternehmen, Start-up-Unternehmen, Universitäten und Forschungszentren zusammengelegt werden, um Innovation und industriellen Wandel in Wallonien anzuregen, sowie ein technologisches Bildungszentrum (E6K), eine innovative physische Plattform, die öffentliche und private digitale und technologische Bildungsakteure im Stadtzentrum von Charleroi zusammenbringt, die eine vielfältige Ausbildung in Inhalt und Dauer anbieten. Die Investition besteht in der Renovierung und dem Bau von Gebäuden, in denen die Zentren untergebracht sind, sowie in der Unterstützung von Maßnahmen, die zur Beschleunigung und Ausweitung des Projekts erforderlich sind. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition I-5.02: „EU Biotech School and Health Hub“ der Wallonischen Region

Die Investitionsmaßnahme umfasst den Bau und die Ausrüstung eines Schulungszentrums mit einer Fläche von 5500 m² im Biopark in Gosselies (Provinz Hainaut, Wallonische Region), dessen Schwerpunkt auf der Entwicklung von Kompetenzen für die Weiterentwicklung des Biotechnologie-/Biopharmasektors liegt. Der Schwerpunkt der EU-Biotechnologie-Schule & Health Hub liegt auf der Durchführung von Schulungsprogrammen, die auf vier Säulen beruhen: STIM-Immersion, Bioproduktion und Lieferkette, Daten und Digitales, Allgemeines und Mini-AA in Betriebswirtschaft. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. September 2025 abgeschlossen sein.

Investition I-5.03: „Modernisierung der Ausbildungsinfrastruktur“ der Wallonischen Region

Die Investitionsmaßnahme umfasst den Bau, die Renovierung und die Erneuerung modernster Ausrüstung von sechs Projekten zur Förderung der Kompetenzentwicklung in Wallonien: I) das Schulungszentrum in Belgrad (Namur); II) die Erweiterung (273 m² Standort Seneffe) und die Herrichtung (1 052 m² FOREM-Gebäude – 300 m² Halle 3 – 700 m² Lüttich) des Kompetenzzentrums Aptaskil, das auch aus anderen EU-Mitteln unterstützt werden kann; III) die Erweiterung des Kompetenzzentrums für Technik; IV) die Renovierung des Technischen Kompetenzzentrums (Seraing); V) Ausbau der Infrastruktur des klassischen Ausbildungszentrums von Forem; VI) Einrichtung eines Zentrums für Contemporaines Eco-Techs and Continuous Training (Mons). Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition I-5.04: „Lern- und Karriereoffensive“ der Flämischen Region

Mit der Maßnahme wird die Vereinbarung zwischen der flämischen Regierung und den Sozialpartnern umgesetzt, die das Ziel der Förderung der Ausbildung und des lebenslangen Lernens umfasst. Die Maßnahme besteht aus einer Reihe von Teilmaßnahmen: I) Kompetenzprüfungen bei Unternehmen; II) Ausweitung des Online-Schulungsangebots; III) Ausbildungsmaßnahmen für Zeitarbeitslose; IV) starkes soziales Unternehmertum; V) zusätzliche Unterstützung für Ausbildungsurlaub. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Investition I-5.05: „Strategie zur Wiederbelebung des Arbeitsmarktes“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Die Investition besteht in der Umsetzung einer Strategie zur Erholung des Arbeitsmarktes in der Region Brüssel. Die Strategie konzentriert sich auf die Effizienz und Optimierung der Aktivierungs- und Ausbildungspolitik sowie auf die Unterstützung von Arbeitsuchenden und Arbeitnehmern für künftige Arbeitsplätze oder Arbeitsplätze in Mangelsituationen. Bei den Investitionsmaßnahmen handelt es sich um die Unterstützung der Umschulung oder der Neuausrichtung auf Mangelberufe. Zu diesem Zweck werden 600 Personen, die von den Maßnahmen der Brüssel-Strategie profitieren, auch Unterstützung für Umschulungen oder Umschulungen in Mangelberufe erhalten. Die Umschulung oder Umleitung muss multiform sein: Schulung, Screening, Erprobung und Anpassung des Stellenprofils in den Datenbanken. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Investition I-5.06: „Digitale Kompetenzen“ der Flämischen Region

Mit der Maßnahme wird die Vereinbarung zwischen der flämischen Regierung und den Sozialpartnern umgesetzt, die das Ziel des „digitalen Wandels in Flandern“ (Säule II der Vereinbarung) umfasst. Das Projekt umfasst drei getrennte Initiativen: I) „eLearning-Aktionsplan“, in dem öffentliche Schulungsanbieter aufgefordert werden, ihr Online-Schulungsangebot weiterzuentwickeln, ii) „digitale Instrumente und Dienste für Berufslaufbahnen“ mit der Entwicklung eines individuellen Ausbildungs- und Karrierekontos, iii) „digitale Instrumente und Dienste für Arbeitgeber und Partner“, mit dem digitalen Wandel der öffentlichen Arbeitsverwaltung Flanderns (VDAB) und des Ministeriums für Arbeit und Sozialwirtschaft (Werk & Social Economie). Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Investition I-5.07: „Digitales lebenslanges Lernen“ der Wallonischen Region

Die Investitionsmaßnahme zielt darauf ab, die digitale Ausbildung in Wallonien zu stärken. Im Rahmen dieses Ziels wird digitale Ausrüstung für die Entwicklung von 22 immersiven Schulungsräumen in Ausbildungszentren und 17 intelligenten Ecken für lokale Dienste des wallonischen Instituts für duale Ausbildung für selbstständig beschäftigte und kleine und mittlere Unternehmen (IFAPME) bereitgestellt. Der grundlegende Bedarf an digitaler Ausbildung wird in die Schulungsprogramme integriert, und für Lehrkräfte und Praktikanten werden 10000 Stunden pädagogischer Schulungen für den digitalen Wandel angeboten.

Es werden fünf neue Ausbildungsstätten der öffentlichen Arbeitsverwaltung (FOREM) gebaut, eine neue Plattform „Neugestaltung und MINT“ gebaut und vier bestehende Standorte renoviert. Es wird eine digitale Ausrüstung bereitgestellt, die die Schaffung von 9 immersiven Schulungsräumen („digitale Fabriken“) und die Digitalisierung der „Umgestaltung und MINT-Plattform“ ermöglicht. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Reform R-5.01: „Beschränkung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit über die Zeit und verbesserte degressive Struktur der Leistungen bei Arbeitslosigkeit“ des Föderalstaats

Die Reformmaßnahme umfasst zwei Komponenten: I) Inkrafttreten des Gesetzes zur Begrenzung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit auf höchstens 24 Monate und ii) Inkrafttreten des Gesetzes, mit dem die degressive Struktur der Leistungen bei Arbeitslosigkeit vereinfacht und verstärkt wird.

Reform R-5.03: „Lernkonto“ des Bundes

Die Reformmaßnahme besteht aus drei Teilen. Die Maßnahme zielt darauf ab, i) jedem Arbeitnehmer ein individuelles Recht auf Fortbildung zu gewähren, II) Steuervergünstigungen für Unternehmen zu entwickeln, die den Arbeitnehmern mehr Ausbildungsstunden als die bereits gesetzlich vorgesehenen gewähren, und iii) in Absprache mit den föderierten Einheiten Hindernisse für die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmer in vorübergehender Arbeitslosigkeit zu beseitigen. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Um jedem Arbeitnehmer ein individuelles Recht auf Ausbildung i) zu gewähren, ist eine Änderung des Gesetzes vom 5. März 2017 über die praktikable und handhabbare Arbeit vorgesehen. Nach den geltenden Rechtsvorschriften muss auf branchenübergreifender Ebene sichergestellt werden, dass jeder Arbeitnehmer Anspruch auf durchschnittlich fünf Fortbildungstage (oder die entsprechende Stundenzahl) pro Jahr hat. Ziel der Reform ist es, vor Ende der Wahlperiode für jeden Mitarbeiter ein individuelles Recht auf Fortbildung zu erreichen. Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten bleiben entsprechend, vorbehaltlich von Ausnahmen oder Ausnahmen.

Für ii) die Reform trat gemäß Titel 2 Kapitel 1 Abschnitt 4 des Programmgesetzes vom 20. Dezember 2020, das am 30. Dezember 2020 im Amtsblatt veröffentlicht wurde, am 1. Januar 2021 in Kraft. Steuervergünstigungen werden in Form einer Befreiung von der Steuervorauszahlung für Arbeitnehmer gewährt, die in einem ununterbrochenen Zeitraum von 30 Kalendertagen eine mindestens zehntägige Schulung absolviert haben (bei Unternehmen mit Schicht- oder Nachtarbeit während eines ununterbrochenen Zeitraums von 60 Kalendertagen; für kleine Unternehmen beträgt der Schwellenwert 5 Tage in einem ununterbrochenen Zeitraum von 75 Kalendertagen).

Um Hindernisse für die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmer in vorübergehender Arbeitslosigkeit zu beseitigen, wird mit der Reform die Verpflichtung eingeführt, dass Arbeitnehmer mit langer oder struktureller befristeter Arbeitslosigkeit bei der zuständigen regionalen Dienststelle gemeldet werden.

Die Änderung des Gesetzes vom 5. März 2017 über die durchführbare und handhabbare Arbeit tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Reform R-5.04: „Lebenslanges Lernen“ der Flämischen Gemeinschaft

Die Reformmaßnahme ebnet den Weg zu einer individuellen Lern- und Karriererechnung, die alle Bildungsanreize an einem zentralen Ort deutlich sichtbar macht, damit die Bürger ihre Lernrechte und die verfügbare Unterstützung klar erkennen können. Die Sozialpartner und die flämische Regierung einigen sich auf ein Strategiepapier, in dem dargelegt wird, wie ein Lern- und Laufbahnkonto in Flandern eingeführt werden soll, wobei der Notwendigkeit Rechnung zu tragen ist, die Transparenz für die Bürger zu erhöhen, schutzbedürftige Gruppen besser zu integrieren und die Abstimmung mit der auf föderaler Ebene eingerichteten digitalen Plattform für Lernkonten sicherzustellen. Das Visionspapier ist bis zum 30. Juni 2022 vorzulegen.

Reform R-5.05: „Reform der Unterstützung für Arbeitsuchende in Wallonien“ der Wallonischen Region

Die Reformmaßnahmen zielen darauf ab, die Aktivierung von Arbeitssuchenden in Wallonien effizienter zu gestalten, indem das Dekret über Coaching und lösungsorientierte Unterstützung für Arbeitsuchende angepasst wird. Die neue Coaching und lösungsorientierte Unterstützung für Arbeitsuchende zielt darauf ab, alle Arbeitsuchenden zu unterstützen, alle verfügbaren Informationen zu nutzen, Kompetenzen bei der Registrierung zu überprüfen und die Zusammenarbeit zwischen der wallonischen öffentlichen Arbeitsverwaltung (Forem) und den Unterstützungspartnern zu optimieren. Bei der Reform sollen effiziente digitale Instrumente genutzt werden, die es ermöglichen, die entfernten und/oder persönlichen beruflichen Laufbahnen für die unabhängigsten Arbeitsuchenden zu gestalten und gleichzeitig die persönliche Unterstützung derjenigen zu stärken, die am meisten Unterstützung benötigen. DerErlass über Coaching und lösungsorientierte Unterstützung für Arbeitsuchende wird bis zum 30. September 2021 angenommen und tritt zehn Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

N.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Lfd. Nr. Hinweis:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

159

A6K/E6K

Plattform für digitale und technologische Innovation und Ausbildung (I-5.01)

M

Aktivität entwickelt über A6K-E6K

Bericht des Lenkungsausschusses über die abgeschlossenen Geschäftsschritte

Q1

2023

Bericht über die Schritte zur Unternehmensentwicklung im Hinblick auf die Einrichtung des Zentrums für digitale und technologische Innovation und Ausbildung: Entwicklung des Inkubationsangebots durch Gründung eines Wagnisträgers, Entwicklung eines digitalen Ausbildungsangebots, Aufforderung zur Einreichung von Projekten für neu gegründete Unternehmen, Technologiedemonstrationssysteme und Infrastruktur im Zusammenhang mit Kooperations- und Projektoperationen.

160

Modernisierung der Weiterbildungsinfrastruktur (I-5.03)

T

Gebäude und Ausrüstung für Ausbildung, Arbeitsvermittlungsdienste

m2

0

11 374

4. QUARTAL

2025

11 374 m² umfassen den Kauf, die Renovierung oder den Bau (und die Ausstattung) und/oder die Ausrüstung folgender Gebäude:

-Aptaskil

-Technocité

-FOREM

-Zentrum der Ökotechnologien – Mons

161

EU Biotech School and Health Hub (I-5.02)

T

Bau und Ausstattung des EU Biotech School and Health Hub

m2

0

5 500

Q3

2025

5 500 m² voll ausgestattetes Gebäude für Ausbildungs-, Beschäftigungs- und Gründerdienstleistungen im Rahmen eines von SODEVIMMO durchgeführten Baus eines polyvalenten Gebäudes mit der Bezeichnung Biotech 5 mit einer Fläche von 25 000 m² im Biopark in Gosselies. Die Ausrüstung umfasst insbesondere Module der virtuellen Realität, einen MINT-Tauchraum, digitale Zwillingsanlagen, digitale Ausrüstung für Lernräume und eine robotergesteuerte Produktionslinie.

162

A6K/E6K Digitale und technologische Innovationen und Trainingszentren (I-5.01)

T

Abschluss der Renovierung und Erweiterung von A6K-E6K

m2

5 000

25 000

Q2

2026

25 000 m² voll ausgestattetes Gebäude für Ausbildungs-, Beschäftigungs- und Inkubationsdienste.

163

Modernisierung der Weiterbildungsinfrastruktur (I-5.03)

T

Gebäude und Ausrüstung für Ausbildung, Arbeitsvermittlungsdienste

11 374

35 574

Q2

2026

Insgesamt 35 574 m² gebaute, renovierte und/oder ausgestattete Gebäude, davon 24 200 m² für das „Ecocentre de formation“ in Belgrad, Technifutur, und das „Centre des Ecotechnologies“ in Jemappes.

164

Lern- und Karriereoffensive (I-5.04)

T

Unterstützung für Fortbildungsurlaube und Online-Schulungen in Flandern

Zahl der Einschreibungen in Online-Ausbildungs-/Ausbildungsurlaubsrechte, die genutzt wurden

0

307 500

4. QUARTAL

2022

Seit 2021 wurden 307500 Schulungsurlaube in Anspruch genommen oder Einschreibungen in Online-Schulungsangeboten registriert.

165

Lernen und Karriereoffensive (I-5.04)

T

Unterstützung von Unternehmen in Flandern durch Kompetenzprüfungen und Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen

Unternehmen

0

357

4. QUARTAL

2024

357 Unternehmen, die unter eine der folgenden Kategorien fallen, haben die Förderung im Rahmen der Maßnahme in Anspruch genommen: i) KMU, die mit einem Kompetenztest erreicht wurden, ii) sozialwirtschaftliche Unternehmen, die bei ihrem innovativen strategischen Wandel durch die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen „Strategischer Wandel für offene Innovation“ und „zukunftsorientierte Schulungen zur Unterstützung der am stärksten gefährdeten Gruppen in der Sozialwirtschaft“ unterstützt werden.

166

Strategie zur Wiederbelebung des Arbeitsmarktes mit Schwerpunkt auf Effizienz und Optimierung der Aktivierungs- und Ausbildungspolitik (I-5.05)

T

Aktivierungsunterstützung für Arbeitsuchende und Arbeitnehmer in Brüssel

Personen

0

600

4. QUARTAL

2024

600 Personen kommen in den Genuss der Maßnahmen der Brüsseler Strategie, einschließlich des Förderprogramms für Umschulungen oder Umschulungen in Berufen, in denen es an Engpässen mangelt. Die Umschulung oder Umleitung muss multiform sein: Schulung, Screening, Testen und sogar Anpassung des Stellenprofils in den Datenbanken.

167

Lernen und Karriereoffensive (I-5.04)

M

Unterstützung von Langzeitarbeitslosen in Flandern

VDAB-Bericht, in dem die Öffentlichkeitsarbeit bescheinigt wird

4. QUARTAL

2022

Alle Personen, die seit 01/01/2021 vorübergehend arbeitslos sind, werden von der flämischen öffentlichen Arbeitsverwaltung (VDAB) kontaktiert, um sich für eine Ausbildung, ein Praktikum, eine befristete Arbeitsstelle oder eine Freiwilligentätigkeit anzumelden.

168

Lebenslanges Lernen der Flämischen Gemeinschaft (R-5.04)

M

Strategiepapier zu Lern- und Karrierekonten in Flandern

Veröffentlichung der Vereinbarung durch die Regierung

 

 

 

Q2

2022

Vereinbarung zwischen den Sozialpartnern und der flämischen Regierung über ein Strategiepapier, in dem dargelegt wird, wie ein Lern- und Laufbahnkonto in Flandern eingeführt werden soll, wobei der Notwendigkeit Rechnung zu tragen ist, die Transparenz für die Bürger zu erhöhen, schutzbedürftige Gruppen besser zu integrieren und die Abstimmung mit der auf föderaler Ebene eingerichteten digitalen Plattform für Lernkonten sicherzustellen.

169

Digitale Kompetenzen (I-5.06)

T

Entwicklung des E-Learning-Angebots in Flandern

E-Learning-Projekte

0

37

4. QUARTAL

2022

37 E-Learning-Projekte werden im Anschluss an eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genehmigt, eingeleitet und abgeschlossen.

170

Digitale Kompetenzen (I-5.06)

M

Digitale Instrumente und Dienste für Bürger, Arbeitgeber und die Partner des flämischen öffentlichen Arbeitsvermittlungsdienstes (VDAB), die vollständig in Flandern eingesetzt werden

Management- und Politiküberwachungsbericht des VDAB und der Abteilung WSE

4. QUARTAL

2024

In dem Bericht wird die vollständige Einführung der folgenden digitalen Instrumente und Dienste für Bürger, Arbeitgeber und VDAB-Partner bescheinigt, die vollständig in Flandern eingesetzt werden:

1. Eine personalisierte digitale Karrieremöglichkeit in Verbindung mit einem personalisierten Angebot an Schulungsmöglichkeiten und Anreizen für die Bürger ist zugänglich und einsatzbereit.

2. Der digitale Arbeitgeberschalter des VDAB und die digitale Partnerplattform sind einsatzbereit, sodass VDAB-Mediatoren aktiv mit allen Arbeitgebern Kontakt zu Stellenangeboten unter geteilter Mittelverwaltung aufnehmen und sie digital bei der Besetzung der freien Stellen unterstützen können. Die Weiterverfolgung aller VDAB-Partner erfolgt auch über die digitale Partnerplattform.

3. Digitale Dienstleistungen für Arbeitgeber wurden über einen digitalen Arbeitgeberschalter der Abteilung WSE erweitert, der für alle Arbeitgeber zugänglich ist.

4. Das Datenökosystem der Abteilung WSE für Partner wird operationell gemacht: 15 relevante Datensätze werden auf der offenen Datenplattform zu Forschungs- und anderen Zwecken zur Verfügung gestellt.

171

Digitales lebenslanges Lernen (I-5.07)

M

Modernisierung der Bereitstellung von Coaching und Schulungen zu digitalen Kompetenzen, einschließlich grundlegender digitaler Kompetenzen in Wallonien, durch digitale Werkzeuge, modernste Infrastruktur, kompetentes Mentoring und innovative Projekte.

Bericht über den Abschluss der verschiedenen Projekte

Q2

2026

Die IKT-Ausrüstung wird für 39 immersive Schulungsräume des Wallonischen Instituts für Ersatzausbildung für selbstständig beschäftigte und kleine und mittlere Unternehmen (IFAPME) zur Verfügung gestellt und einsatzbereit (22 Ausbildungszentren und 17 lokale Dienstleistungsstandorte). 9 Standorte der wallonischen öffentlichen Arbeitsverwaltungen (FOREM) werden in digitalen Fabriken umgewandelt und ausgerüstet (4 renoviert und 5 gebaut), und 1 Standort ist als Umgestaltung & STEM-Plattform auszurüsten. Der grundlegende Bedarf an digitaler Ausbildung wird in die aktuellen Schulungsprogramme sowie in neu entwickelte Ausbildungsprogramme im IT-Sektor integriert, die auf dem Bedarf des Arbeitsmarktes beruhen, und auf dieser Grundlage werden Lehrkräften und Praktikanten 10 000 Stunden pädagogischer Schulungen für den digitalen Wandel angeboten. 6 000 m² Ausbildungsinfrastrukturen, in denen Schulungen zu digitalen Kompetenzen angeboten werden, müssen gebaut oder angepasst werden.

172

Lernkonto (R-5.03)

M

Föderale Reform zur Entwicklung des individuellen Anspruchs auf Weiterbildung der Beschäftigten.

Veröffentlichung im Amtsblatt

4. QUARTAL

2021

Auf der Grundlage des Dialogs zwischen den Sozialpartnern und der Bundesregierung wurde die Überarbeitung des Gesetzes vom 5. März 2017 über realisierbare und handhabbare Arbeiten verabschiedet, mit der ein Weg eingeführt wird, der gewährleistet, dass ab 2024 alle Arbeitnehmer Anspruch auf durchschnittlich 5 Fortbildungstage pro Jahr haben.

173

Lernkonto (R-5.03)

M

Bundesreform zur Schaffung von Anreizen für Unternehmen, Schulungen anzubieten

Veröffentlichung im Amtsblatt

Q1

2021

Annahme des Programmgesetzes vom 20. Dezember 2020 durch das Parlament, mit dem eine teilweise Befreiung (11,75 %) von der Quellensteuer für Arbeitnehmer nach einer Schulung von mindestens 10 Tagen eingeführt wird.

174

Lernkonto (R-5.03)

M

Reform zur Einführung einer obligatorischen Registrierung in der öffentlichen Arbeitsverwaltung

Bestimmungen des Dekrets über das Inkrafttreten

4. QUARTAL

2023

Inkrafttreten des Dekrets, mit dem die Verpflichtung eingeführt wird, dass Arbeitnehmer, die langzeitig oder strukturell arbeitslos sind, beim zuständigen Regionaldienst gemeldet werden müssen.

175

Zeitliche Begrenzung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit und verstärkte degressive Struktur der Leistungen bei Arbeitslosigkeit (R-5.01)

M

Bundesreform der Begrenzung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit auf höchstens zwei Jahre und der degressiven Struktur der Leistungen bei Arbeitslosigkeit.

Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes

4. QUARTAL

2025

Das Gesetz, das die Dauer der Leistungen bei Arbeitslosigkeit auf höchstens 24 Monate begrenzt, tritt in Kraft.

Das Gesetz, das die degressive Struktur der Leistungen bei Arbeitslosigkeit vereinfacht und verstärkt, tritt in Kraft.

177

Reform der Unterstützung für Arbeitsuchende in Wallonien (R-5.05)

M

Reform der Unterstützung für Arbeitsuchende in Wallonien

Veröffentlichung im Amtsblatt

Q3

2021

Annahme des Dekrets über Coaching und lösungsorientierte Unterstützung für Arbeitsuchende durch das wallonische Parlament.

O. KOMPONENTE 5.2: Unterstützung der Wirtschaftstätigkeit

Diese Komponente des belgischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, einen Beitrag zur wirtschaftlichen Erholung zu leisten und den Übergang zu einer umweltfreundlicheren und stärker digitalisierten Wirtschaft zu erleichtern, indem Ressourcen auf Innovation und Unterstützung vielversprechender Sektoren konzentriert werden. Die im Rahmen dieser Komponente zusammengefassten Maßnahmen verfolgen drei spezifischere Ziele:

·Unterstützung der Entwicklung von Aktivitäten, die vielversprechende Möglichkeiten bieten, einen Mehrwert für das Gebiet zu schaffen und dessen Wert zu steigern;

·Förderung und Unterstützung von Forschung und Innovation, um das künftige Wirtschaftspotenzial des Landes zu entwickeln und seine Exzellenz und Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen;

·Förderung effizienterer Produktionsverfahren, insbesondere auf der Grundlage neu entstehender Technologien.

Bei dieser Komponente wird den KMU besondere Aufmerksamkeit gewidmet, die den größten Teil des Wirtschaftsgefüges Belgiens ausmachen und von der Wirtschaftskrise besonders betroffen sind.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 2019.3 insofern bei, als darin eine Konzentration auf Forschung und Innovation sowie auf die CO2-arme und die Energiewende sowie die länderspezifische Empfehlung 2020.3 gefordert wird, in der gefordert wird, die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern, öffentliche Investitionsprojekte vorzuziehen und private Investitionen zu fördern, um die wirtschaftliche Erholung zu fördern.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

O.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investition I-5.08: „Nuklearmedizin“ des Föderalstaats

Mit dieser Investition werden zwei Herausforderungen im Zusammenhang mit der Gewährleistung einer künftigen ausreichenden Verfügbarkeit von zwei der vielversprechendsten Radioisotope in der Nuklearmedizin für die Krebsbehandlung – 177Lu und 225Ac – angegangen. Die erste Maßnahme befasst sich mit dem Bedarf aneiner neuen Infrastruktur beim SCK CEN (dem belgischen Kernforschungszentrum), der erforderlich ist, um unter Berücksichtigung des prognostizierten künftigen Bedarfs eine Erhöhung des Angebots von 177Lu sicherzustellen, der voraussichtlich von 16000 Patienten im Jahr 2020 auf 138000 Patienten im Jahr 2026 in der EU steigen wird. Hauptziel der zweiten Maßnahme ist die Durchführung einer Studie mit dem Ziel, die Lücke zwischen bestehenden Technologien und dem ermittelten Bedarf zur Ermöglichung einer großmaßstäblichen Herstellung von Radioisotopen 225Ac zu schließen. Die Durchführung der Investition wird bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen.

Investition I-5.08a: „Nukleare Medizin – Theranostik“ des Föderalstaats

Ziel dieser Investition ist es, die Sicherheit der Versorgung mit medizinischen Isotopen durch die Entwicklung einer innovativen Zieltechnologie für Cyclotrone (Teilprojekt 1) und die Optimierung des Produktionsprozesses für niedrig angereichertes Uran (LEU) (Teilprojekt 2) zu unterstützen. Diese Investition umfasst zwei FuE-Teilprojekte, die sich auf Folgendes konzentrieren: 1) Entwicklung einer innovativen Zieltechnologie für die Herstellung von Cyclotronisotopen. Als Ergebnis der FuE-Tätigkeiten ist ein neues Design bereit, das es ermöglicht, Prototypziele zu erstellen und sie zur Validierung des Prozesses in einem neuen Projekt zu bestrahlen; und 2) Optimierung des LEU-basierten Produktionsprozesses. Als Ergebnis der FuE-Tätigkeiten wurden Verbesserungsmöglichkeiten bewertet und/oder erprobt, und die relevantesten werden in einem Bericht aufgeführt. Für jedes Teilprojekt wird bis Mitte 2026 ein Bericht erstellt. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition I-5.10: „FuE: Abfallminimierung während des Abbaus“ des Bundes

Mit dieser Investition sollen die notwendigen Investitionen finanziert werden, die es ermöglichen, das belgische Fachwissen auf dem Gebiet der radiologischen Charakterisierung und Dekontaminierung und der Methoden für deren Anwendung während der Stilllegung der belgischen Kernkraftwerke auszubauen, die im Rahmen des geplanten Ausstiegs der Stromerzeugung in Belgien und der möglichen Valorisierung anderer Stilllegungs- und Standortsanierungsprojekte durchgeführt werden sollen. Ziel des Projekts ist es, die Abfallmenge, die bei der endgültigen Stilllegung der belgischen Kernkraftwerke anfallen soll, so gering wie möglich zu halten. So soll beispielsweise die Wiederverwendung und das Recycling von Metallen und Beton maximiert werden. Alle Tätigkeiten werden in stark gesicherten CEN-Anlagen des SCK durchgeführt und müssen der erteilten Umweltgenehmigung entsprechen. Schließlich sind Cradle-to-Grave-Lösungen (von der Wiege bis zur Bahre) bereitzustellen, die nicht zu Sekundärabfällen führen, die nicht bewirtschaftet werden können. Das Projekt konzentriert sich ausschließlich auf die Wiederverwendung, das Recycling und die Endlagerung von nicht nuklearen Abfällen, während die Entsorgung radioaktiver Abfälle aus Stilllegungsarbeiten nicht in den Projektumfang fällt. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition I-5.11: „Stärkung von FuE“ der Flämischen Region

Diese Investition zielt darauf ab, die Innovation der Wirtschaftsteilnehmer Flanderns durch Forschung, Entwicklung und Innovation zu fördern, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf drei Bereichen liegt: Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Gesundheit. Es sind zwei verschiedene Achsen vorgesehen. Eine erste Achse zielt auf FuI-Projekte ab, wobei der Schwerpunkt auf nachhaltigen, digitalen und gesundheitsbezogenen Tätigkeiten liegt, an denen Unternehmen oder Einrichtungen beteiligt sind, die nicht auf Geschäftstätigkeiten ausgerichtet sind (z. B. Krankenhäuser, Universitäten, Forschungszentren). Die zweite Achse konzentriert sich auf die gezielte Unterstützung von Unternehmen im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation. Im Rahmen dieses Schwerpunkts können sich FuE-Projekte beispielsweise auf den Arzneimittelsektor und die 3D-Drucktechnologie beziehen. Die Unterstützung für die Teilnahme an der geplanten IPCEI für Mikroelektronik ist ebenfalls vorgesehen. Im Rahmen der Maßnahme werden mindestens 200 Projekte vergeben, die alle Interventionsbereiche der Maßnahme abdecken. Aus der Aufbau- und Resilienzfazilität wird ein Teil der Kosten dieser Investition unterstützt. Diese Investition kann auch aus anderen Programmen oder Instrumenten der Union für Kosten unterstützt werden, die nicht aus der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützt werden.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in den Leistungsbeschreibungen für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems, mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Referenzwerten liegen 10 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 11 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 12 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. August 2026 abgeschlossen sein.

Investition I-5.12: „Umsiedlung von Nahrungsmitteln und Entwicklung von Logistikplattformen“ der Wallonischen Region

Ziel dieser Investitionen ist es, die Entwicklung neuer landwirtschaftlicher Sektoren auf der Grundlage des Prinzips kurzer Versorgungsketten und die Entwicklung fehlender Instrumente („Bindeglieder“) innerhalb der bestehenden Versorgungskette zu unterstützen. Es ist in zwei Teilmaßnahmen unterteilt:

·Schaffung von 30 kleinen Infrastrukturen zur Unterstützung der Erzeugung, der Lagerung, des Transports und der kleinmaßstäblichen Verarbeitung von Erzeugnissen aus vier Lebensmittelketten (Obst, Gemüse, Getreide und pflanzliche Proteine). Sie umfasst ferner vier Projekte, eines für jede Lebensmittelkette, zur Unterstützung der Entwicklung und Erzeugung von Saatgut, Sämlingen und Techniken, die an den Klimawandel und den Anbau ohne pflanzenschutzrechtliche Einträge angepasst sind;

·Bau von zwei Logistikzentren für Großhändler, Lebensmittelverarbeitung von Primärprodukten und Gründerzentren von Genossenschaften, einschließlich der Installation von 1700 Solarpaneelen, 15 Ladepunkten für Elektrofahrzeuge und eines 200-kW-Energiespeichersystems. Sie wird durch den Bau kritischer Infrastrukturen (mindestens fünf Teile der Infrastruktur, davon eine Lagerhalle, eine Mühle, eine Verarbeitungseinheit für Obst/Gemüse und eine BtoB-Lagerhalle und ein Marktplatz) ergänzt, die zum Aufbau der nachhaltigen Lebensmittelkette in der gesamten Wallonischen Region beitragen soll.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in den Leistungsbeschreibungen für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung; II) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 13 ; und iii) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition I-5.13: „Digitalisierung des wallonischen Tourismussektors“ der Wallonischen Region

Ziel dieser Investition ist es, die Tourismusbranche in der Wallonischen Region widerstandsfähiger zu machen. Der Schwerpunkt des Projekts liegt auf der Digitalisierung des Sektors durch die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Online-Präsenz von Tourismusakteuren (KMU, Selbstständige und gemeinnützige Vereinigungen) und ihrer Unabhängigkeit von Drittplattformen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform R-5.06: „Optimierung der Verfahren: Schnellere Genehmigungs- und Rechtsbehelfsverfahren“ der Flämischen Region

Ziel dieser Reform ist die Vereinfachung der Umweltgenehmigungsverfahren, unter anderem durch die Einführung von Bedingungen für die Möglichkeit, Entscheidungen anzufechten. Sie besteht aus einer Überprüfung der bestehenden Verordnung mit dem Ziel, die für die Bearbeitung eines Falls benötigte Zeit zu verkürzen und mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Am Ende der Überprüfung wird ein Bericht mit einem Überblick über neue und überprüfte Maßnahmen veröffentlicht. Die Umsetzung der Reform soll bis 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.

Reform R-5.07: „Verbreiterung der Innovationsgrundlage“ der Flämischen Region

Mit dieser Reform soll sichergestellt werden, dass die bestehenden Instrumente den Zugang von KMU zu Innovationsbeihilfen nicht einschränken. Sie umfasst eine Überprüfung der bestehenden Instrumente zur Förderung von Innovationen, die leichter zugänglich und an die Bedürfnisse von KMU angepasst sind. Am Ende der Überprüfung wird ein Bericht mit einem Überblick über neue und überprüfte Maßnahmen veröffentlicht. Die Umsetzung der Reform soll bis 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.

Investition I-5.18: „KMULD: Hochmoderne MEtal MElting Limiting waste during De & D“ des Föderalstaats

Diese Investition soll zur Maximierung des Recyclings von Metallen beitragen, die bei der künftigen Stilllegung kerntechnischer Anlagen anfallen. Es besteht aus grundlegenden FuE zur Verbesserung der Kenntnisse über Metallschmelzprozesse, gefolgt von Forschung und Entwicklung der Industrie, um praktische Anwendungen umfassend zu erkunden. Mit der Investition soll auch die Kapazität für die Verarbeitung von Metallen, die aus der Stilllegung kerntechnischer Anlagen rezykliert werden, ausgebaut werden. In diesem Zusammenhang besteht die Investition in der Einrichtung eines Schmelzofens, der im nicht radioaktiven Modus verwendbar ist. Auf diese Investition sollen weitere Schritte folgen, die zum Betrieb des Schmelzofens mit radioaktivem Material führen, der erst 2027 erfolgen soll. Die Durchführung dieser Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

O.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Lfd. Nr. Hinweis:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

179

Nuklearmedizin (I-5.08)

M

Bau und Inbetriebnahme der Radioisotopanlage (FANC und FAGG)

Einrichtung und Betrieb der Anlage.

Q2

2026

Die Anlage für Radioisotope 177Lu wurde errichtet und ist in Betrieb, nachdem sie alle erforderlichen Genehmigungen von der Agence fédérale de Contrôle nucléaire (FANC) und dem Bundesamt für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte (FAGG) erhalten hat und alle auf Bundes- und Flämischer Ebene im Zusammenhang mit der Richtlinie 2011/92 geltenden Rechtsvorschriften einhalten.

180

Nuklearmedizin (I-5.08)

M

Fertigstellung des Technologiepakets

Durchführbarkeitsbericht, in dem das Technologiepaket beschrieben wird, das Investoren benötigt, um ab 226Ra die großmaßstäbliche Produktion von 225Ac durchzuführen

4. QUARTAL

2024

Es wurde ein Durchführbarkeitsbericht veröffentlicht, in dem das Technologiepaket beschrieben wird, das Investoren benötigt, um ab 226Ra in großem Maßstab 225Ac herzustellen.

Der Bericht umfasst folgende Elemente:

1) Betrieb einer Heißzelle am SCK CEN für den Umgang mit 226Ra-Quellen

2. Konstruktion eines Elektronen-Gamma-Konverters für die großmaßstäbliche Produktion

3. Entwurf von Ziel- und Bestrahlungsmodulen für die großmaßstäbliche Produktion

4) ein großmaßstäbliches radiochemisches Trennverfahren und 226Ra-Recyclingverfahren – für eine großmaßstäbliche Umsetzung bereit

5) konzeptionelle Gestaltung der Produktionsanlage 225Ac

6) Fahrplan für die Genehmigung des Gebäudes für den Umgang mit Radioaktivität (FANC) und GMP-Lizenzierung (FAGG).

184

FuE: Minimierung des Abfalls während des Abbaus (I-5.10)

M

Vergabe eines öffentlichen Auftrags für den Bau einer Materialbehandlungsanlage

(Mater)

Schriftliche Mitteilung über die Vergabe des öffentlichen Auftrags für den Bau einer Materialbehandlungsanlage (MaT)

4. QUARTAL

2023

Notifizierung der Zuschlagserteilung durch den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit über den Bau einer Materialbehandlungsanlage (matt), die für die Durchführung von Kalttests und Demonstrationen der Technologien erforderlich ist, die für die Wiederverwendung, das Recycling und die Endlagerung von nicht nuklearen Abfällen aus dem Stilllegungsbetrieb von Kernkraftwerken entwickelt werden sollen; die erforderlichen Baugenehmigungen sind einzuholen. Das Gebäude muss allen geltenden Rechtsvorschriften auf Bundes- und flämischer Ebene im Zusammenhang mit der Richtlinie 2011/92 entsprechen.

185

FuE: Minimierung des Abfalls während des Abbaus (I-5.10)

M

Errichtung und Inbetriebnahme einer Materialbehandlungsanlage (MaT); Tisch-Top-Studie abgeschlossen

Betriebsbereitschaft der Materialbehandlungsanlage (Matte)

Q2

2026

Die Materialbehandlungsanlage (matt), die für die Durchführung von Kalttests und Demonstrationen der zu entwickelnden Technologien für die Wiederverwendung, das Recycling und die Endlagerung von nicht nuklearen Abfällen aus dem Stilllegungsbetrieb von Kernkraftwerken benötigt wird, wird nach Abschluss des Auswahlverfahrens für die erforderlichen Infrastrukturen und Ausrüstungen errichtet, ausgerüstet und betriebsbereit. Im Rahmen des Projekts wird eine Fallstudie (Desktop) für die vollständige Stilllegung einer bestimmten Komponente (z. B. eines Dampfgenerators) der belgischen Kernkraftwerke („cradle to grave“) abgeschlossen. Die Genehmigung der Bel-V-Tochterorganisation der belgischen Föderalen Agentur für Nuklearkontrolle (FANC) ist einzuholen.

186

Stärkung von FuE (I-5.11)

M

Vergabe öffentlicher Aufträge für FuE- und Infrastrukturprojekte

Bekanntgabe der Zuwendungsprojekte

4. QUARTAL

2022

Mitteilung der VLAIO und des „Departement Economie, Wetenschap en Innovatie“ (EWI) über die Vergabe von 200 Projekten an die erfolgreichen Bewerber im Anschluss an die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen mit einer Leistungsbeschreibung, einschließlich Förderfähigkeitskriterien, die sicherstellen, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden. 20 000 000 EUR werden für das Projekt „PREVAIL“ für Projekte vergeben, die im Rahmen von Zuschussregelungen vergeben werden, die nicht mit Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen durchgeführt werden. Die Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) wird auch durch ein Förderkriterium auf der Grundlage derselben Ausschlussliste und die Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften durchgesetzt.

187

Stärkung von FuE (I-5.11)

M

Geförderte FEI- und Infrastrukturprojekte

Zahlungen an geförderte Projekte

Q2

2026

Mindestens 20 000 000 EUR werden für das Projekt „PREVAIL“ gezahlt.

Beträge, die im Rahmen anderer Programme oder Instrumente der Union bereitgestellt werden, werden nicht auf diesen Betrag angerechnet.

Mindestens 200 500 000 EUR werden für Projekte gezahlt, um die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und die Auswahl im Rahmen von Zuschussprogrammen zu unterstützen.

188

Verlagerung von Lebensmitteln und Entwicklung von Logistikplattformen (I-5.12)

M

Vergabe öffentlicher Bauaufträge für den Bau einer Infrastruktur für den Lebensmittelsektor durch die beiden interkommunalen Unternehmen (SPI, IGRETEC)

Schriftliche Mitteilung über die Vergabe öffentlicher Bauaufträge für den Bau von Infrastrukturen für den Lebensmittelsektor

Q1

2024

Vergabe öffentlicher Bauaufträge für den Bau von zwei Logistikzentren durch die beiden interkommunalen Einrichtungen (SPI, IGRETEC) mit Spezifikationen, einschließlich Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

189

Verlagerung von Lebensmitteln und Entwicklung von Logistikplattformen (I-5.12)

T

Unterstützung für 30 Projekte zur Umverteilung von Nahrungsmitteln, 4 aufstrebende Sektoren und 5 Infrastrukturprojekte

 

Projekte

0

39

4. QUARTAL

2022

Gewährung von Zuschüssen für 30 kleine Infrastrukturen, 4 größere Strukturierungsprojekte (eines für jeden Sektor: Obst, Gemüse, Getreide, pflanzliche Proteine) und mindestens 5 Infrastrukturteile.

190

Verlagerung von Lebensmitteln und Entwicklung von Logistikplattformen (I-5.12)

T

Bau von zwei Logistik-Drehkreuzen abgeschlossen

Hubs

0

2

Q2

2025

Bau und Ausrüstung von zwei Logistikzentren, die für die Tätigkeiten von Großhändlern, Lebensmittelverarbeitung von Primärprodukten und Gründerzentren von Genossenschaften zuständig sind, für eine Gesamtfläche von 5 500 m². Die Ausrüstung der beiden Logistikknoten umfasst die Installation von 1700 Solarpaneelen, 15 Ladepunkten für Elektrofahrzeuge und einem 200-kW-Energiespeichersystem.

191

Verlagerung von Lebensmitteln und Entwicklung von Logistikplattformen (I-5.12)

T

Der Bau von mindestens 5 Infrastruktureinheiten, 30 kleinen Infrastrukturen und vier größeren Strukturierungsprojekten ist abgeschlossen.

Infrastruktur

0

39

Q2

2026

Der Bau von mindestens fünf Infrastrukturteilen (davon eine Lagerhalle, eine Mühle, eine Verarbeitungseinheit für Obst/Gemüse und eine BtoB-Lagerhalle und ein Marktplatz), 30 kleine Infrastrukturen und vier größere Strukturierungsprojekte sind abgeschlossen und es werden Mittel in Höhe von 40 500 000 EUR ausgeführt.

192

Digitalisierung des wallonischen Tourismussektors (I-5.13)

T

Zahl der aktiven Nutzer des „regionalen Marketinginstruments“

Aktive Nutzer

0

685

4. QUARTAL

2025

685 Tourismusunternehmen sind aktive Nutzer der „outil régional de commercialisation“. Ein aktiver Nutzer ist definiert als Nutzer oder Reiseveranstalter, der die „Outil Regional de commercialisation (ORC)“ direkt als Online-Reservierungswerkzeug oder Registrierkartentool verwendet oder dessen Online-Reservierungsinstrument direkt mit der ORC verknüpft ist.

193

Reform – Schnellere Genehmigungs- und Rechtsbehelfsverfahren (R-5.06)

M

Reform der Umweltgenehmigungs- und Rechtsbehelfsverfahren

Veröffentlichung eines Berichts und Regierungsbeschlüsse.

4. QUARTAL

2022

Veröffentlichung eines vom flämischen Minister für Justiz und Rechtsdurchsetzung, Umwelt, Energie und Tourismus gebilligten Berichts mit einem Überblick über neue und überarbeitete Maßnahmen zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit Umweltgenehmigungsverfahren und Regierungsentscheidungen.

194

Reform – Ausbau der Innovationsgrundlage (R-5.07)

M

Reform der Verordnung zur Innovationsförderung

Veröffentlichung eines Berichts und damit zusammenhängende Regierungsbeschlüsse

4. QUARTAL

2022

Veröffentlichung eines vom flämischen Minister für Wirtschaft, Innovation, Arbeit, Sozialwirtschaft und Landwirtschaft gebilligten Berichts mit einem Überblick über neue und überprüfte Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs von KMU zu Maßnahmen zur Innovationsförderung und die diesbezüglichen Regierungsbeschlüsse.

247

Nuklearmedizin – theranostisches Konzept (I-5.08a)

M

FuE-Entwicklung abgeschlossen

Zwei FuE-Projekte sind abgeschlossen

Q2

2026

Für das Teilprojekt „Innovative Zieltechnologie für die Produktion von Cyclotronisotopen“ wird die FuE-Tätigkeit abgeschlossen. Ein neues Design ist bereit und ermöglicht die Erstellung von Prototypzielen und deren Bestrahlung zur Validierung des Prozesses in einem neuen Projekt.

Für das Teilprojekt „Optimierung des LEU-basierten Produktionsprozesses“ wird die FuE-Tätigkeit abgeschlossen. Verbesserungsmöglichkeiten wurden bewertet und/oder erprobt, und die relevantesten sind anzugeben.

Die FuE-Tätigkeiten für die beiden Teilprojekte sind abgeschlossen und es werden 5 967 000 EUR ausgeführt.

248

SMELD – Fed (I-5.18)

M

Vorbereitende Studie über die Anforderungen an die Errichtung des Schmelzofens

Vorbereitende Studie veröffentlicht

Q2

2024

Die vorbereitende Studie über die Anforderungen an die Errichtung des Schmelzofens wird abgeschlossen und ein Bericht veröffentlicht.

249

SMELD-Fed (I-5.18)

M

Es wird ein Schmelzofen im industriellen Maßstab eingerichtet.

Schmelzofen im industriellen Maßstab im Betrieb im nicht radioaktiven Modus

Q2

2026

Der industrielle Schmelzofen wird eingerichtet und voll funktionsfähig im nicht-radioaktiven Modus.

P. KOMPONENTE 5.3: Kreislaufwirtschaft und

Die Maßnahmen im Rahmen dieser Komponente des Aufbau- und Resilienzplans sollen generell zur Entwicklung einer Kreislaufwirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß beitragen. Sie zielen insbesondere auf die Entwicklung von Recycling, Wiederverwendung und Industriesymbiose ab. Neben der Förderung bestimmter Verfahren besteht das Ziel darin, Innovationen in den Bereichen Abfall- und Ressourcenverarbeitung zu fördern und Schulungen in bestimmten Bereichen der Kreislaufwirtschaft zu entwickeln.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 2019.3 bei, in der Belgien aufgefordert wird, die investitionsbezogene Wirtschaftspolitik unter anderem auf die CO2-arme und die Energiewende sowie Forschung und Innovation zu konzentrieren, sowie die länderspezifische Empfehlung 2020.3, in der Belgien aufgefordert wird, sich auf den ökologischen und digitalen Wandel zu konzentrieren, insbesondere in saubere und effiziente Produktion, Kreislaufwirtschaft sowie Forschung und Innovation.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

P.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform R-5.08: „Brüsseler Regionalstrategie für den wirtschaftlichen Wandel“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Ziel dieser Reform ist es, eine regionale Strategie für den wirtschaftlichen Wandel zu entwerfen, indem alle regionalwirtschaftspolitischen Instrumente mobilisiert, eine bessere Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Akteuren sowie eine aktive Beteiligung des Privatsektors erreicht werden. Seine operativen Ziele sollen auf den Ergebnissen von 10 Arbeitsgruppen beruhen.

In der regionalen Strategie für den wirtschaftlichen Übergang werden Ziele für 2030 und ein Aktionsplan für fünf Jahre festgelegt. Er wird durch Beschluss der Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt bis zum 31. März 2022 angenommen.

Reform R-5.09: „Governance Circular Flandern“ der Flämischen Region

Kreiselflandern ist die zentrale Plattform in Flandern, die den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft in Zusammenarbeit mit Partnern aus der Industrie, Wissenseinrichtungen, öffentlichen Verwaltungen, Banken und der Zivilgesellschaft erleichtern soll. Mit dieser Reform soll die Verwaltung dieser Plattform erheblich verbessert und ausgeweitet werden. In diesem Rahmen konzentrieren sich öffentlich-private Partnerschaften auf eine Kombination thematischer Arbeitsprogramme wie kreislauforientierte Bauvorhaben, Chemie/Kunststoffe, andere Produktketten in der verarbeitenden Industrie, Bioökonomie und Lebensmittelversorgungskette sowie eine Reihe strategischer Hebel (Finanzierung, Innovation, kreislauforientierte Versorgung, Forschung, Sensibilisierung). Die Texte des Fahrplans und der Arbeitsprogramme werden voraussichtlich am 31. Dezember 2021 vorliegen.

Investition I-5.14: „Recycling-Hub“ der Flämischen Region

Mit der Maßnahme für das Recycling von Flandern sollen mindestens sechs bedeutende Investitionen in neue Recyclinganlagen getätigt werden. Der Schwerpunkt liegt auf fehlenden Verbindungen in einer Reihe von Wertschöpfungsketten, die eine lokale kreislauforientierte Produktion ermöglichen, wie etwa das Recycling von Windeln, Matratzen und Textilien. Investitionen werden auch im Kunststoff- und Chemiesektor angestrebt.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in den Leistungsbeschreibungen für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung; II) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 14 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 15 ; und iii) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. In den Beschlüssen über die Gewährung der Finanzhilfe wird festgelegt, dass die Beihilfe unter der Bedingung gewährt wird, dass die Tätigkeit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten entspricht.

Die Maßnahme wurde im vierten Quartal 2020 eingeleitet. Die Zuschlagserteilung erfolgt bis zum 31. Dezember 2022. Die Projekte müssen bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition I-5.15: „Back Circular Belgium Builds“ des Föderalen Staates

Mit dieser Investition soll der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft in Belgien beschleunigt werden. Damit werden mehrere Ziele verfolgt:

·Vermeidung von Markt- oder Politikfragmentierung und Förderung eines integrierten Ansatzes durch die Bildung einer kreislauforientierten Koalition mit besonderem Schwerpunkt auf den Zuständigkeiten des Bundes für die Kreislaufwirtschaft und der Verknüpfung föderaler Zuständigkeiten mit lokalen und regionalen Zuständigkeiten, z. B. Design für Knappheit, Wiederverwendung, Reparatur und Recycling, Chemikaliensicherheit, Überprüfung und Zertifizierung von Recyclinganteilen;

·Finanzierung von insgesamt 10 Kreislaufprojekten in Industrie und Forschungszentren zur Beschleunigung des Übergangs und des Ausbaus in der Praxis mit Schwerpunkt auf Projekten zur Substitution gefährlicher Chemikalien und Ökodesign-Projekten;

·Sensibilisierung und Information der KMU durch gezielte Kampagnen, eine Website und die Einrichtung eines Selbstbewertungsinstruments für KMU.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für die bevorstehende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die kreisfreien Projekte enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems, mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Referenzwerten liegen 16 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 17 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 18 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen. Die kreislauforientierte Koalition wird bis zum 31. Dezember 2021 gegründet und die Projekte müssen bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition I-5.16: „Einführung der Kreislaufwirtschaft“ in der Wallonischen Region

Um die wallonische Kreislaufwirtschaft zu verwirklichen, werden Investitionen im Wege einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Forschung und Entwicklung durch die Schaffung von Innovationspartnerschaften in zwei vorrangigen Wertschöpfungsketten, nämlich Metallen und Baumaterialien, durchgeführt. Der Schwerpunkt der Projekte liegt auf der Kreislauffähigkeit (Wiederverwendung, Hochskalierung und Recycling) von Metallen, Batterien und Mineralien.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in den Leistungsbeschreibungen für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems, mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Referenzwerten liegen 19 ; und iii) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen. Die Maßnahme wurde im ersten Quartal 2021 eingeleitet und soll bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

P.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Lfd. Nr. Hinweis:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

195

Brüsseler Regionalstrategie für den wirtschaftlichen Wandel (R-5.08)

M

Annahme der regionalen Strategie für den wirtschaftlichen Wandel

Beschluss der Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt über die Annahme der Strategie

Q1

2022

Strategie der Region Brüssel für den wirtschaftlichen Wandel, die von der Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt (Décision du Gouvernement de la Région de Bruxelles-Capitale) angenommen wurde und in der Ziele für 2030 festgelegt werden, die auf der Koordinierung zwischen öffentlichen Akteuren und der aktiven Beteiligung des Privatsektors beruhen, einschließlich eines Fünfjahres-Aktionsplans mit prioritären Aktionsbereichen, mit dem ein kohärentes Paket öffentlicher Anreize für Innovation und unternehmerische Initiative für den ökologischen Wandel geschaffen wird.

196

Governance Circular Flandern (R-5.09)

M

Start der Lenkungsgruppe Kreisflandern

Lenkungsgruppe für die Governance von Kreisflandern ernannt und Fahrplan und Arbeitsagenden angenommen

4. QUARTAL

2021

Lenkungsgruppe für die Governance von Kreisflandern ernannt und Fahrplan und Arbeitsagenden für die Lenkung von Kreislaufwirtschaftsprojekten und die Entwicklung strategischer Hebel angenommen

197

Recyclingplattform (I-5.14)

T

Vergabe von sechs öffentlichen Aufträgen für Recyclinganlagen

Ausstattung

0

6

4. QUARTAL

2022

Sechs Investitionsprojekte für Recyclinganlagen wurden für eine Förderung ausgewählt. Eine Jury nimmt eine Bewertung der Projekte vor; die endgültige Auswahl wird vom flämischen Umweltminister bestätigt.

Vergabe der Aufträge an die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte mit Leistungsbeschreibung, einschließlich Förderfähigkeitskriterien, die sicherstellen, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird. In den Beschlüssen über die Gewährung der Finanzhilfe wird festgelegt, dass die Beihilfe unter der Bedingung gewährt wird, dass die Tätigkeit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten entspricht.

198

Recyclingplattform (I-5.14)

T

Abschluss der Arbeiten in sechs Recyclinganlagen

Ausstattung

0

6

Q2

2026

Sechs Recyclinganlagen wurden gebaut, angepasst oder erweitert, um die Recyclingverfahren zu verbessern.

199

Belgisches Back Circular (I-5.15)

M

Vergabe öffentlicher Aufträge für kreislauforientierte Projekte

Benachrichtigung der erfolgreichen Bewerber über die Vergabe öffentlicher Aufträge

Q1

2024

Das operative Sekretariat hat im Anschluss an eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für zehn Kreislaufwirtschaftsprojekte Verträge geschlossen, um die Zusammenarbeit bei Maßnahmen im Bereich der Kreislaufwirtschaft und die Auswahl erfolgreicher Bewerber zu fördern. Bei den Bewerbern handelt es sich um private Unternehmen, die für die Durchführung eines Forschungs- oder Betriebsprojekts im Bereich Ökodesign oder chemische Substitution Finanzmittel benötigen. Ein Bewerber gilt als erfolgreich, wenn sein Investitionsvorhaben offiziell zur Finanzierung durch die Koalition ausgewählt wird.

Mitteilung über die Vergabe öffentlicher Aufträge für die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte mit Vorgaben für die Förderfähigkeit, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften eingehalten werden.

200

Belgisches Back Circular (I-5.15)

M

Abschluss von Sensibilisierungs- und Informationsmaßnahmen für KMU und von Kreislaufprojekten

Berichte über die Wirkung der Kampagnen, Berichte über den Abschluss der kreislauforientierten Projekte

Q2

2026

Mindestens drei Sensibilisierungs- und Informationsmaßnahmen für KMU (jährliche Sensibilisierungskampagnen (über drei Jahre), eine Website und ein Selbstbewertungsinstrument) zu Aspekten der Kreislaufwirtschaft abgeschlossen und mindestens neun kreislauforientierte Projekte abgeschlossen.

201

Einführung der Kreislaufwirtschaft in Wallonien (I-5.16)

M

Vergabe öffentlicher Aufträge für Projekte zur Förderung der Kreislaufwirtschaft in Wallonien

Benachrichtigung der erfolgreichen Bewerber über die Vergabe öffentlicher Aufträge

Q2

2022

Auswahl erfolgreicher Bewerber im Anschluss an die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte zum Recycling und zur Wiederverwendung von Metallen, Batterien und Mineralien. Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen muss eine Leistungsbeschreibung einschließlich Förderfähigkeitskriterien enthalten, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

202

Einführung der Kreislaufwirtschaft in Wallonien (I-5.16)

T

Abschluss von Projekten zur Förderung der Kreislaufwirtschaft in Wallonien

Projekte

0

11

Q2

2026

Mindestens 11 Projekte zum Recycling und zur Wiederverwendung von Metallen, Batterien und Mineralien wurden abgeschlossen.

Q. KOMPONENTE 6.1: Ausgabenüberprüfung

Diese Komponente des belgischen Aufbau- und Resilienzplans besteht aus Maßnahmen, die auf die Durchführung von Ausgabenüberprüfungen auf verschiedenen Regierungsebenen ausgerichtet sind. Das übergeordnete Ziel besteht darin, die Qualität und Zusammensetzung der öffentlichen Ausgaben zu verbessern.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 2019.1 zur Verbesserung der Zusammensetzung und Effizienz der öffentlichen Ausgaben bei.

FRAGE 1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform R-6: „Ausgabenüberprüfungen“

Ziel der Reform ist es, Ausgabenüberprüfungen auf verschiedenen Regierungsebenen einzuführen. Die Durchführung der Reformen muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein. Diese Maßnahme umfasst die folgenden fünf Teilmaßnahmen:

·Reform R-6.01 „Ausgabenüberprüfungen“ des Bundes

·Reform R-6.02 „Ausgabenüberprüfungen – flämische allgemeine Revision und Ausgabennorm“ von Flandern

·Reform R-6.03 „Ausgabenüberprüfungen – Nullhaushalt“ der Wallonischen Region

·Reform R-6.04 „Ausgabenüberprüfung“ der Region Brüssel-Hauptstadt

·Reform R-6.05 „Ausgabenüberprüfungen“ der Französischen Gemeinschaft

Reform R-6.01: „Ausgabenüberprüfungen“ des Bundes

Ziel der Reformmaßnahme ist die strukturelle Durchführung von Ausgabenüberprüfungen auf föderaler Ebene und im Bereich der sozialen Sicherheit. Im Rahmen des Programms der Kommission zur Unterstützung von Strukturreformen hat die OECD die Vorbereitung von Ausgabenüberprüfungen unterstützt. In den Jahren 2019 und 2020 leistete sie technische Hilfe und Empfehlungen zur wirksamen Umsetzung von Ausgabenüberprüfungen im belgischen Haushaltsverfahren. Im Einklang mit den Empfehlungen der OECD beschloss die Bundesregierung, Anfang 2021 Pilotprojekte in drei Hauptbereichen zu starten: Steuerausgaben, Primärausgaben, Sozialversicherungssektor. Zu diesem Zweck wurden Arbeitsgruppen eingesetzt, die ihren Bericht im Hinblick auf die Aufstellung des Haushaltsplans 2022 vorlegen sollen. Zu diesem Zeitpunkt wählt die Regierung eine neue Reihe von Themen aus, die im nächsten Jahr vorzulegen sind. Nach Abschluss der Pilotprojekte entscheidet die Regierung im Jahr 2022, wie Ausgabenüberprüfungen zu einem wiederkehrenden Prozess und Bestandteil des Haushaltsverfahrens werden.

Reform R-6.02: „Ausgabenüberprüfungen – flämische allgemeine Revision und Ausgabennorm“ von Flandern

Mit der Reformmaßnahme sollen die Ausgaben der Regionalregierung Flanderns neu priorisiert und nach Möglichkeit begrenzt werden: einerseits durch die Entwicklung einer Ausgabennorm und andererseits durch die sogenannte „Vlaamse Brede Herovering (VBH)“, die darauf abzielt, Ausgabenüberprüfungen im flämischen Haushaltsverfahren in den kommenden Jahren strukturell zu verankern. In der Ausgabennorm, die 2022 angenommen werden soll, wird der maximale Wachstumspfad der Staatsausgaben unter Berücksichtigung der Entwicklung des Einnahmenwachstums und der festgelegten Haushaltsziele festgelegt. Zweck des VBH- Programms ist es, bis Mitte 2021 eine Bewertung von zehn Politikbereichen durchzuführen, die als Grundlage für die Festlegung des Umfangs der Ausgabenüberprüfungen dienen soll. Die Maßnahme zielt darauf ab, Ausgabenüberprüfungen in elf Politikbereichen von September 2021 bis Oktober 2025 zu unterstützen.

Reform R-6.03: „Ausgabenüberprüfungen – Null-basierter Haushalt“ der Wallonischen Region

Die Reformmaßnahme besteht aus einer ergebnisneutralen Haushaltsplanung und Ausgabenüberprüfungen, die alle Ausgaben und Einnahmen in sieben Politikbereichen abdecken und sich auf alle Abteilungen der wallonischen Verwaltung sowie auf 170 Dienststellen der öffentlichen Verwaltung erstrecken. Der Ansatz der Nullfinanzierung, der eine umfassende jährliche Begründung der Ausgaben erfordert, konzentriert sich auf Betriebs- und Investitionsausgaben, während Ausgabenüberprüfungen auf Interventionsausgaben im Zusammenhang mit der Übertragung öffentlicher Mittel an Unternehmen, Haushalte und lokale Behörden ausgerichtet sind. Die Übung wird in einer Reihe von vier Wellen von Oktober 2020 bis Juni 2022 mit Unterstützung externer Berater durchgeführt. Nach Abschluss des Haushaltsverfahrens entscheidet die wallonische Regierung, wie Ausgabenüberprüfungen dauerhaft in das Haushaltsverfahren integriert werden sollen.

Reform R-6.04: „Ausgabenüberprüfung“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Die Reformmaßnahme umfasst die Durchführung und den Abschluss von zwei Pilotausgabenüberprüfungen und die anschließende Einbeziehung von Ausgabenüberprüfungen in das Haushaltsverfahren der Region Brüssel. Mit Unterstützung des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen (SRSP) leitete die Region Brüssel zwei Pilotprojekte zur Überprüfung der Ausgaben in den Bereichen Mobilität und sozialer Wohnungsbau ein. Ihr Hauptziel besteht darin, die Kapazitäten innerhalb der Verwaltung (insbesondere der Brüsseler Finanz- und Haushaltsverwaltung und des Instituts für Statistik und Analyse in Brüssel) zu stärken und Lehren zu ziehen, um das Instrument strukturell zu verankern. Auch dank des SRSP hat die Brüsseler Regierung dank einer Bewertung der öffentlichen Ausgaben und finanziellen Rechenschaftspflicht (Public Expenditure and Financial Accountability, PEFA), die im Juli 2021 abgeschlossen werden soll, von einer umfassenden Lückenanalyse ihres öffentlichen Finanzverwaltungssystems profitiert. Auf der Grundlage der Erfahrungen mit der Durchführung der Pilotüberprüfungen und der Ergebnisse der PEFA-Analyse entscheidet die Brüsseler Regierung, wie Ausgabenüberprüfungen strukturell in das Haushaltsverfahren integriert werden können.

Reform R-6.05: „Ausgabenüberprüfungen“ der Französischen Gemeinschaft

Die Reformmaßnahme besteht in der Durchführung von Pilot-Ausgabenüberprüfungen und der anschließenden Einbeziehung von Ausgabenüberprüfungen in das Haushaltsverfahren der Französischen Gemeinschaft. Eine erste Runde von Pilotüberprüfungen wurde für die Ausarbeitung des Haushaltsplans 2022 ausgewählt. Eine zweite Welle wird folgen und bis Mitte 2022 abgeschlossen sein.

FRAGE 2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung1

Lfd. Nr. Hinweis:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

205

Ausgabenüberprüfungen (R-6)

M

Ausgabenüberprüfung – Pilotprojekt oder Einbeziehung in das Haushaltsverfahren (1)

Abgeschlossene Pilotprojekte und zugehörige Berichte

4. QUARTAL

2021

Für die Bundes-, Wallonische und die Behörden der Region Brüssel-Hauptstadt: Abschluss der Pilotphase der Ausgabenüberprüfung und Erstellung eines Berichts. Für die flämischen Behörden: Ausgabenüberprüfung Integration in das Haushaltsverfahren (1): Regierungsbeschlüsse, in denen festgelegt wird, wie Ausgabenüberprüfungen (oder ein ähnlicher Ansatz) in das Haushaltsverfahren integriert werden. In den Beschlüssen werden die Strategie zur Ausgabenüberprüfung und ein Zeitplan für künftige Überprüfungen festgelegt, einschließlich quantifizierter Ziele. Im Einklang mit den Leitlinien der Euro-Gruppe unter anderem für einen klaren Umfang und eine klare Gestaltung der Überprüfungen sowie für transparente Überwachung, Berichterstattung und Evaluierung sorgen.

206

Ausgabenüberprüfungen (R-6)

M

Ausgabenüberprüfung Integration in das Haushaltsverfahren (1) oder Pilotabschluss

Regierungsbeschluss

4. QUARTAL

2022

Für die Bundes-, Wallonische und die Behörden der Region Brüssel-Hauptstadt: Ausgabenüberprüfung Integration in das Haushaltsverfahren (1): Regierungsbeschlüsse, in denen festgelegt wird, wie Ausgabenüberprüfungen (oder ein ähnlicher Ansatz) in das Haushaltsverfahren integriert werden. In den Beschlüssen werden die Strategie zur Ausgabenüberprüfung und ein Zeitplan für künftige Überprüfungen festgelegt, einschließlich quantifizierter Ziele. Im Einklang mit den Leitlinien der Euro-Gruppe unter anderem für einen klaren Umfang und eine klare Gestaltung der Überprüfungen sowie für transparente Überwachung, Berichterstattung und Evaluierung sorgen. Für die französischen Behörden der Gemeinschaft: Abschluss der Pilotphase der Ausgabenüberprüfung und Schwärzung der Berichte.

207

Ausgabenüberprüfungen (R-6)

M

Einbeziehung der Ausgabenüberprüfung in das Haushaltsverfahren (1) oder (2)/Ex-post-Analyse der Ausgabenüberprüfung

Regierungsbeschluss

 

 

 

4. QUARTAL

2023

Für die französischen Behörden der Gemeinschaft: Ausgabenüberprüfung Integration in das Haushaltsverfahren (1): Regierungsbeschlüsse, in denen festgelegt wird, wie Ausgabenüberprüfungen (oder ein ähnlicher Ansatz) in das Haushaltsverfahren integriert werden. In den Beschlüssen werden die Strategie zur Ausgabenüberprüfung und ein Zeitplan für künftige Überprüfungen festgelegt, einschließlich quantifizierter Ziele. Im Einklang mit den Leitlinien der Euro-Gruppe unter anderem für einen klaren Umfang und eine klare Gestaltung der Überprüfungen sowie für transparente Überwachung, Berichterstattung und Evaluierung sorgen. Für die Behörden des Bundes, der Flämischen Region, der Wallonischen Region und der Region Brüssel-Hauptstadt: Ausgabenüberprüfung Integration in das Haushaltsverfahren (2): Systematische Einbeziehung der Ergebnisse der Ausgabenüberprüfungen in die jährliche und/oder mehrjährige Haushaltsplanung ab der Vorbereitung des Haushaltsgesetzes für 2024. Dazu gehört unter anderem die Ex-post-Quantifizierung der Ergebnisse, einschließlich Einsparungen, im Zusammenhang mit dem Ausgabenüberprüfungsprogramm. Für die Behörden des Bundes und der Flämischen Region: Ex-post-Analyse der Ausgaben: Veröffentlichung des Bewertungsberichts über Ausgabenüberprüfungen.

208

Ausgabenüberprüfungen (R-6)

M

Einbeziehung der Ausgabenüberprüfung in das Haushaltsverfahren/Ex-post-Analyse der Ausgabenüberprüfung

Prüfbericht

 

 

 

4. QUARTAL

2024

Für die französischen Behörden der Gemeinschaft: Einbeziehung der Ausgabenüberprüfung in das Haushaltsverfahren: Systematische Einbeziehung der Ergebnisse der Ausgabenüberprüfungen in die jährliche und/oder mehrjährige Haushaltsplanung ab der Vorbereitung des Haushaltsgesetzes für 2026. Dazu gehört unter anderem die Ex-post-Quantifizierung der Ergebnisse, einschließlich Einsparungen, im Zusammenhang mit dem Ausgabenüberprüfungsprogramm. Für die Wallonische Region, die Region Brüssel-Hauptstadt und die französischen Behörden der Gemeinschaft: Ex-post-Analyse der Ausgaben: Veröffentlichung des Bewertungsberichts über Ausgabenüberprüfungen.

REPowerEU-Kapitel

R. KOMPONENTE 7.1: Renovierung von Gebäuden

Das REPowerEU-Kapitel befasst sich mit der Herausforderung, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern und die Energieeffizienz zu steigern. Ziel dieser Komponente des REPowerEU-Kapitels des belgischen Aufbau- und Resilienzplans ist es, den bestehenden Gebäudebestand zu renovieren und ihn energie- und ressourceneffizienter zu gestalten. Der Schwerpunkt der Komponente liegt auf der Renovierung privater und öffentlicher Gebäude, einschließlich sozialer Infrastruktur und Wohngebäuden, und generell der Gebäude mit weniger Energieeffizienz. Daher trägt diese Komponente zur Verringerung der Treibhausgasemissionen und zur Förderung des Wachstums im nachhaltigen Bauwesen sowie zur sozialen Resilienz durch Senkung der Energierechnungen bei.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen 2022.4 und 2023.4 bei, in denen Belgien aufgefordert wird, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen insgesamt zu verringern, indem die Energieeffizienz verbessert und der Verbrauch fossiler Brennstoffe in Gebäuden verringert wird.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

R.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform R-7.01: „Überarbeitung des Luft-, Klima- und Energiekodexes“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Diese Reform besteht darin, den Brüsseler Kodex für Luft, Klima und Energie (COBRACE) zu ändern und neue Verpflichtungen in Bezug auf die Renovierung von Gebäuden und neuen Gebäuden einzuführen. Für alle EPB-Einheiten für Wohn- und Nichtwohngebäude ist ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPB) erforderlich. Bei Wohngebäuden müssen alle EPB-Einheiten renoviert werden, um die folgenden Anforderungen an den Primärenergieverbrauch zu erfüllen: EPB-Einheiten des Wohngebäudebestands müssen mindestens einem Primärenergieverbrauch von weniger als 275 kWh/m²/Jahr (Grenzwert der Klasse E) innerhalb von 10 Jahren oder spätestens 2033 und weniger als 150 kWh/m²/Jahr (Grenzwert der Klasse C) für die innerhalb von 20 Jahren zu erfüllenden Anforderungen entsprechen.

Ab dem 1. Januar 2025 dürfen alle neuen Gebäude nur noch über Heizsysteme verfügen, bei denen Wärmeerzeuger die Ökodesign-Anforderungen der Richtlinie 2009/125/EG erfüllen und Wärme ausschließlich aus Strom und/oder Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugen und/oder an ein effizientes Fernwärmesystem angeschlossen sind. Zweitens müssen ab 2027 alle Neubauten, die sich im Eigentum einer Behörde befinden, von dieser genutzt werden oder genutzt werden sollen, das Ziel der „Nullemission“ erfüllen und mit einer Anlage zur Erzeugung von Solarenergie ausgestattet sein. Drittens muss das Nullemissionsziel ab 2030 durch Neubauten erreicht werden.

Der Übergangszeitraum für die Umsetzung der Reform beginnt am 30. Juni 2024 mit Inkrafttreten der Ökodesign-Anforderungen für Heizungsanlagen am 1. Januar 2025.

Die Umsetzung der Maßnahme soll bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen sein.

Investition I-7.01: „Verbesserte Subventionsregelung für Energie“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Mit dieser Maßnahme werden Zuschüsse aus dem RENOLUTION-Renovierungsförderungsprogramm für energetische Renovierungen für einkommensschwache Haushalte finanziert. Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Mit der Investition I-7.02 „Erweiterte Maßnahme: Verbesserte Energiesubventionsregelung“ der Flämischen Region

Mit dieser Investition wird die Reform R-1.01, Teilinvestition i) „Verbesserung der Energiesubventionsregelung“ der Flämischen Region im Rahmen der Komponente 1.1: Renovierung. Mit dem ausgeweiteten Teil dieser Maßnahme wird die Erhöhung des Zuschusses pro Endempfänger für energieeffiziente Renovierungen von Privatwohnungen finanziert. Die Umsetzung der Maßnahme wird bis 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition I-7.03: „Energiezuschüsse für Privatwohnungen“ der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Bei dieser Maßnahme handelte es sich um die Investitionskomponente der R-1.03 „Erhöhte Energiesubventionsregelung“ der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Rahmen der Komponente 1.1: Renovierung. Die Maßnahme besteht in der Gewährung von Energieprämien für die Renovierung von Privatwohnungen, die zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen. Die Umsetzung der Maßnahme soll bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen sein.

Investition I-7.04: „Renovierung von Sozialwohnungen“ der Wallonischen Region

Diese Investition besteht in der Ausstattung von Sozialwohnungen mit Solarpaneelen und Wärmepumpen. Die Umsetzung der Maßnahme wird bis 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition I-7.05: „Energie-Klimamaßnahmen in öffentlichen Gebäuden“ des Landes

Diese Investition besteht in der Ausstattung der öffentlichen Gebäude des Bundes mit Ladestationen, Solarpaneelen und LED-Leuchten. Das Ziel der Investition in die Ladeinfrastruktur muss mit der Richtlinie (EU) 2023/2413 zur Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 im Einklang stehen. Die Umsetzung der Maßnahme wird bis 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition I-7: „Energieeinsparungen in öffentlichen Gebäuden“ der Flämischen Region

Die Umsetzung der Maßnahme wird bis 30. Juni 2026 abgeschlossen sein. Die Investition setzt sich aus folgenden Teilmaßnahmen/Aktionen zusammen:

·Investition I-7.06: „Renovierung öffentlicher Gebäude“ der Flämischen Region

·Investition I-7.07: „Energiemaßnahmen für öffentliche Schulen“ der Flämischen Region

·Investition I-7.08: „Energiemaßnahmen für Pflegegebäude“ der Flämischen Region

·Investition I-7.09: „Energiemaßnahmen für das VRT-Gebäude“ der Flämischen Region

Investition I-7.06: „Renovierung öffentlicher Gebäude“ der Flämischen Region

Diese Investition besteht in der energetischen Renovierung von vier öffentlichen Gebäuden: Martelaarsplein 7, Martelaarsplein 19 und Kreupelenstraat 2, Brüssel, (2) Winston Churchillkaai 2, Oostende, (3) Justitiehuis, Ieper, (4) Koolstraat 35, Brüssel. Durch die Maßnahme wird der Primärenergieverbrauch im Sinne der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission für die Renovierung von Gebäuden um durchschnittlich mindestens 30 % gesenkt. Die Umsetzung der Maßnahme wird bis 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition I-7.07: „Energiemaßnahmen für öffentliche Schulen“ der Flämischen Region

Diese Investition besteht in der Einführung von Solarpaneelen an öffentlichen Schulen auf der Grundlage einer vorbereitenden Studie. Die Umsetzung der Maßnahme wird bis 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition I-7.08: „Energiemaßnahmen für Pflegegebäude“ der Flämischen Region

Diese Investition besteht in 1) der Durchführung von Energieaudits und 2) der Fertigstellung von Energiemaßnahmen in Pflegegebäuden. Die Umsetzung der Maßnahme wird bis 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition I-7.09: „Energiemaßnahmen für das VRT-Gebäude“ der Flämischen Region

Diese Investition besteht in der Einführung von Wärmepumpen und Solarpaneelen sowie von LED-Lampen, Dachisolierung und intelligenter Energieüberwachung im neuen Gebäude der VRT (Vlaamse Radio en Televisie). Die Umsetzung der Maßnahme wird bis 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition I-7.10: „Energiemaßnahmen für AWV-Gebäude“ der Flämischen Region

Diese Investition besteht in der Fertigstellung von vier Projekten zur Errichtung von AWV-Gebäuden (Agentschap Wegen en Verkeer): Isolierung, Wärmepumpen, Solarpaneele und LED-Lampen. Durch die Maßnahme wird der Primärenergieverbrauch im Sinne der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission für die Renovierung von Gebäuden um durchschnittlich mindestens 30 % gesenkt. Die Umsetzung der Maßnahme wird bis 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

R.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Lfd. Nr. Hinweis:

Verbundene Maßnahme

M/T

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung des Etappenziels/Zielziels

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

211

Überarbeitung des Codes für Luft, Klima und Energie – RBC (R-7.01)

M

Neue Verpflichtungen für die Gebäuderenovierung

Bestimmung im Rechtsakt über das Inkrafttreten der COBRACE-Änderungsverordnung

Q2

2024

Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung des Brüsseler Luft-, Klima- und Energiegesetzbuchs. Zu diesen neuen Verpflichtungen gehört, dass i) für alle EPB-Einheiten für Wohn- und Nichtwohngebäude ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden erforderlich ist, ii) EPB-Einheiten des Wohngebäudebestands mindestens einem Primärenergieverbrauch von weniger als 275 kWh/m²/Jahr (Grenzwert der Klasse E) innerhalb von zehn Jahren oder spätestens 2033 und iii) weniger als 150 kWh/m²/Jahr (Grenzwert der Klasse C) für die innerhalb von 20 Jahren zu erfüllenden Anforderungen entsprechen müssen. Ab dem 1. Januar 2025 dürfen iv) alle neuen Gebäude nur über Heizsysteme verfügen, deren Wärmeerzeuger die Ökodesign-Anforderungen der Richtlinie 2009/125/EG erfüllen und Wärme ausschließlich aus Strom und/oder Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugen und/oder an ein effizientes Fernwärmesystem angeschlossen sind.

212

Verbesserte Energiesubventionsregelung“ – RBC (I-7.01)

T

Energiezuschüsse für einkommensschwache Haushalte

Anzahl

0

3 498

4. QUARTAL

2024

3498 Wohngebäude, die mithilfe von Energiezuschüssen renoviert wurden, um die Primärenergienachfrage zugunsten einkommensschwacher Haushalte zu senken.

213

Verbesserte Energiesubventionsregelung der Flämischen Region (I-7.02)

M

Verstärkte Energiesubventionsregelung der Flämischen Region

Inkrafttreten der Änderung des Dekrets über die Energiesubventionsregelung der flämischen Regierung

Q1

2022

Inkrafttreten der Änderung des Dekrets über die Energiesubventionsregelung im Zusammenhang mit der Unterreform R-1.01 (i). Darin werden eine Erhöhung der Unterstützung für die beiden Zielgruppen mit dem niedrigsten Einkommen sowie eine Erhöhung der Zuschüsse für Dachdämmung und der Zuschüsse für Wärmepumpen festgelegt.

214

Energiezuschüsse – Deutschsprachige Gemeinschaft (I-7.03)

T

Renovierung von Privatwohnungen

Anzahl

0

774

Q2

2024

774 Privatwohnungen wurden mit Unterstützung von Energiezuschüssen renoviert.

215

Renovierung von Sozialwohnungen – WAL (I-7.04)

T

Solarpaneele und Wärmepumpen in Sozialwohnungen

Anzahl

0

3 600

Q2

2026

3600 Sozialwohnungen wurden mit Solarpaneelen ausgestattet, darunter 285 Sozialwohnungen mit Solarpaneelen und Wärmepumpen.

216

Energie-Klimamaßnahmen in öffentlichen Gebäuden – Bundesland (I-7.05)

T

Abgeschlossene energetische Maßnahmen

Anzahl

0

3 622

4. QUARTAL

2025

Die 50 ausgewählten Projekte zur Installation von LED-Leuchten, Solarpaneelen und Ladepunkten in Bundesgebäuden wurden abgeschlossen, darunter mindestens 224 kW LED-Leuchten, 3300 kWp Solarpaneele und 98 Ladepunkte. Das Ziel der Ladeinfrastruktur muss mit der Richtlinie (EU) 2023/2413 zur Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 im Einklang stehen.

217

Energiemaßnahmen für AWV-Gebäude (I-7.10)

T

Abgeschlossene Projekte im Bereich Energiemaßnahmen

Anzahl

0

4

4. QUARTAL

2025

Vier Projekte zur Installation von AWV-Gebäuden: Wärmepumpen, Isolierung, Solarpaneele und LED-Leuchten wurden fertiggestellt, wodurch sich der Primärenergieverbrauch im Sinne der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission zur Renovierung von Gebäuden um durchschnittlich mindestens 30 % verringert.

218

Energieeinsparung in öffentlichen Gebäuden – VLA (I-7)

T

Energieeffiziente Renovierung öffentlicher Gebäude

Anzahl

0

555

Q2

2026

Vier öffentliche Gebäude wurden renoviert: Martelaarsplein 7, Martelaarsplein 19 und Kreupelenstraat 2, Brussel, (2) Winston Churchillkaai 2, Oostende, (3) Justitiehuis, Ieper, (4) Koolstraat 35, Brüssel (I-7,06), wodurch der Primärenergieverbrauch im Sinne der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission zur Renovierung von Gebäuden um durchschnittlich mindestens 30 % gesenkt wird. Die Verringerung des Primärenergieverbrauchs um durchschnittlich mindestens 30 % wird anhand von Ex-ante- und Ex-post-Energieausweisen für jedes dieser Gebäude nachgewiesen. Gemäß Anhang I der EPBD (Richtlinie 2010/31/EU) können die Energieausweise ex-ante und ex-post auf dem berechneten Energieverbrauch im Einklang mit der einschlägigen (nationalen) Methode für die Gesamtenergieeffizienz beruhen.

Mindestens 100 öffentliche Schulgebäude wurden mit insgesamt mindestens 100 000 m² Solarpaneelen (I-7.07) ausgestattet.

Mindestens 400 Pflegegebäude wurden einem Energieaudit unterzogen. Mindestens 50 Pflegegebäude haben die geförderten energetischen Maßnahmen abgeschlossen (I-7.08).

Das VRT-Gebäude wurde mit Wärmepumpen und Solarpaneelen sowie mit LED-Leuchten, Dachisolierung und intelligenter Energieüberwachung ausgestattet (I-7.09).

S. KOMPONENTE 7.2: Neue Energietechnologien

Diese Komponente des belgischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, den technologischen Entwicklungen einen starken Impuls zu geben, um die Energiewende zu unterstützen und die CO2-Emissionen zu verringern, wobei der Schwerpunkt auf der Systemintegration und der Dekarbonisierung der Industrie liegt.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen 2022.4 und 2023.4 bei, in denen Belgien aufgefordert wird, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen insgesamt zu verringern, indem unteranderem die Dekarbonisierung der Industrie weiter gefördert und die politischen Anstrengungen zum Erwerb von Fähigkeiten und Kompetenzen für den ökologischen Wandel intensiviert werden.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

S. 1 Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investition I-7.11: „Forschungsplattform für die Energiewende“ der Französischen Gemeinschaft

Diese Maßnahme umfasst Investitionen in eine Reihe von FuE-Einrichtungen und -Ausrüstungen zugunsten französischsprachiger Universitäten. Die von dieser Maßnahme erfassten Technologien betreffen einen oder mehrere der folgenden Bereiche: Erzeugung erneuerbarer und CO2-armer Energie; Energieerzeugung, -umwandlung und -speicherung; CO2-Abscheidung und -Valorisierung; rationelle Energienutzung in Gebäuden und in der Mobilität; Betrieb des Stromnetzes. Die Umsetzung der Maßnahme wird bis 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition I-7.12: „Energieimportinfrastruktur“ des Bundes

Diese Maßnahme besteht in der Unterstützung von Demonstrations- oder FuE-Projekten mit dem Ziel, die Infrastruktur für die Einfuhr von Wasserstoff oder Strom zu optimieren. Es werden zwei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen organisiert: eine Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen zur Förderung der Forschung, Entwicklung und Demonstration von Technologien und Infrastrukturen, die zur Einfuhr von Wasserstoff nach Belgien beitragen können, und ii) eine Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen zur Unterstützung der Forschung, Entwicklung und Demonstration von Technologien und Infrastrukturen für die Einfuhr von Strom oder Wasserstoff nach Belgien durch die Gewährung von Finanzhilfen. Die Umsetzung der Maßnahme wird bis 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition I-7.13: „Aufforderung zur Dekarbonisierung der Industrie“ der Wallonischen Region

Diese Maßnahme besteht darin, finanzielle Anreize für Energieinvestitionen in der wallonischen Industrie und für die Entwicklung neuer Industrien im Bereich umweltfreundlicher Technologien zu schaffen. Diese Investitionen umfassen Projekte in den Bereichen Energieeffizienz, z. B. Management von Industriewärme, CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS), bei denen CO2 aus unvermeidbaren Prozessemissionen stammt, Brennstoffumstellung, Erzeugung erneuerbarer Energie oder Aufbau neuer industrieller Elemente der Wertschöpfungskette von Technologien im Zusammenhang mit dem ökologischen Wandel, wie die Wertschöpfungskette für Batterien (bei der Produktion oder beim Management kritischer Materialien) und die Wertschöpfungskette für erneuerbaren oder fossilen Wasserstoff.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit dem Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität gemäß den technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) im Einklang steht, werden Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen, von den Förderkriterien in der bevorstehenden Aufforderung ausgeschlossen. Wenn mit der Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich niedriger, aber immer noch unter den einschlägigen Referenzwerten liegen, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Darüber hinaus kann die Maßnahme an Standorten, die als EHS-Anlagen registriert sind, auch Interventionen unterstützen, die sich nicht auf die Emissionen der EHS-Anlage auswirken und somit Maßnahmen sind, die nicht innerhalb der EHS-Anlagengrenzen liegen (siehe Leitlinien für die Auslegung dieser Grenzen). Referenzwerte für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt. Die Umsetzung der Maßnahme wird bis 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition I-7.14: „Aufforderung zu Klimaschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft“ der Flämischen Region

Diese Investition besteht in der Förderung von Energiespartechniken (wie Isolierung, Wärmespeicherung, Wärmerückgewinnung, Überwachung der Häufigkeit von Pumpen und Ventilatoren, Vorkühlung), grüner Wärme und erneuerbarer Energie (z. B. solarbetriebene Warmwasserbereiter, Wärmepumpen, nachhaltige und lokale Nutzung von Biomasse) zur Verringerung der Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft. Für die Durchführung der Maßnahme gelten dieselben Modalitäten wie für die Maßnahme „3.23 – VLIF – Produktive Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben“ im flämischen Strategieplan im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik. Die Durchführung der Maßnahme muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

S. 2 Meilensteine, Zielvorgaben, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Umsetzung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Lfd. Nr. Hinweis:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

M/T

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

219

Forschungsplattform für die Energiewende (I-7.11)

M

Veröffentlichung öffentlicher Ausschreibungen für Ausrüstung.

Veröffentlichung öffentlicher Ausschreibungen

Q2

2024

Freigabe öffentlicher Ausschreibungen für die Beschaffung gezielter Ausrüstung im Rahmen des Projekts „Forschungsplattform für die Energiewende“ (Fedération Wallonie-Bruxelles), die in Bezug auf die geplanten Forschungs- und Innovationstätigkeiten folgende Bedingungen erfüllt:

— Die FuI konzentriert sich ausschließlich oder in erster Linie auf Optionen mit geringen Auswirkungen (z. B. Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff oder emissionsfreie Umweltinnovationen); oder

— Die FuI dient der Verbesserung der „besten in-class“-Technologie (z. B. Technologien mit der geringsten Wirkung (aber nicht Null/geringe Wirkung) der derzeit verfügbaren Technologien), und es werden geeignete flankierende Maßnahmen ergriffen, um Lock-in-Effekte zu verhindern (Maßnahmen, die die Einführung von Technologien mit geringem Wirkungsgrad oder deren Entwicklung ermöglichen); oder

— Die Ergebnisse des FuI-Prozesses sind auf der Ebene ihrer Anwendung technologisch neutral (d. h. sie können auf alle verfügbaren Technologien angewandt werden).

220

Forschungsplattform für die Energiewende (I-7.11)

M

Beschaffung der Geräte

Projektabschlussbericht

4. QUARTAL

2025

21 182 204 EUR, die nach Abschluss der Beschaffung von Ausrüstung ausgeführt wurden, und die restlichen 2 353 578 EUR wurden bestellt.

221

Energieimportinfrastruktur (I-7.12)

M

Vergabe von Aufträgen im Rahmen der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen

Schriftliche Benachrichtigung der erfolgreichen Bewerber

Q2

2024

Vergabe von Aufträgen für Demonstrations- oder FuE-Projekte, die im Rahmen der Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen zur Optimierung der Importinfrastruktur für Wasserstoff oder Strom ausgewählt wurden.

222

Energieimportinfrastruktur (I-7.12)

M

Abschluss der im Rahmen der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen vergebenen Projekte

Abschluss des Projektberichts genehmigt

Q2

2026

Abschluss von Projekten, die im Rahmen der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zur Optimierung der Importinfrastruktur für Wasserstoff oder Strom vergeben wurden, mit mindestens 12 000 000 EUR. 

223

Forderung nach Dekarbonisierung der Industrie (I-7-13)

M

Auftragsvergabe im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

Schriftliche Benachrichtigung der erfolgreichen Bewerber

Q2

2024

Vergabe von Aufträgen an Projekte im Einklang mit der in der Beschreibung der Maßnahme festgelegten DNSH-Anforderung im Anschluss an die Aufforderung zur Einreichung von Projekten zur Energieeffizienz zu Themen wie Management von industrieller Wärme, CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS), bei denen abgeschiedenes CO2 auf unvermeidbare Prozessemissionen zurückzuführen ist, Brennstoffumstellung, Erzeugung erneuerbarer Energien oder Aufbau neuer industrieller Elemente der Wertschöpfungskette von Technologien im Zusammenhang mit dem ökologischen Wandel, wie die Wertschöpfungskette für Batterien (bei der Herstellung oder bei der Bewirtschaftung kritischer Materialien) und die Wertschöpfungskette für erneuerbaren oder fossilen Wasserstoff.

224

Forderung nach Dekarbonisierung der Industrie (I-7.13)

M

Abschluss der im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vergebenen Projekte

Abschluss des Projektberichts genehmigt

Q2

2026

Abschluss von Projekten, die im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen „Dekarbonisierung der Industrie“ mit mindestens 64 000 000 EUR vergeben wurden.

225

Forderung nach Klimaschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft (I-7.14)

T

Abschluss der im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vergebenen Projekte

Anzahl

0

270

Q2

2026

Abschluss von mindestens 270 Projekten in der Landwirtschaft zu Energiespartechniken, grüner Wärme oder erneuerbaren Energien zur Verringerung der Treibhausgasemissionen.

S. 3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Investition I-7.15 „Backbone for H2“ des Bundes

Diese Investition besteht in der Entwicklung eines Wasserstofftransportnetzes mit Schwerpunkt auf den wichtigsten Industrieclustern Flandern (Antwerp, Gent), Wallonien (Hainaut, Lüttich) und Brüssel. Die durchzuführenden Vorhaben werden auf der Grundlage einer Validierung des Marktbedarfs festgelegt und sind Teil eines geplanten umfassenderen grenzüberschreitenden wichtigen Vorhabens von gemeinsamem europäischem Interesse („IPCEI“) für Wasserstoff. Die Umsetzung der Maßnahme wird bis 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

S. 4 Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Folgende Nummer:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

M/T

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

226

Rückgrat für H2 (I-7.15)

M

Annahme des Investitionsplans für die H2-Backbone-Infrastruktur

Annahme des Investitionsplans „Backbone for H2“ durch die Bundesregierung

4. QUARTAL

2023

Annahme des Investitionsplans „Backbone for H2“ durch die Bundesregierung zur Entwicklung der ersten Cluster für H2-Backbone-Projekte nach Konsultation der zuständigen Regulierungsstelle (CREG).

Der Investitionsplan enthält eine vorgeschlagene Auswahl von Projekten, die die folgenden Bedingungen (DNSH-Bedingungen) erfüllen:

1. Bau oder Betrieb neuer Wasserstofftransportnetze (innerhalb dieser Nummer soll auch der Ausbau der bestehenden speziellen Wasserstoffpipelines und Änderungen an diesen Rohrleitungen zur Sicherung von mehr Anschlusspunkten und einer Methode des offenen Zugangs erfolgen);

2. Umwandlung/Umwidmung bestehender Erdgasnetze auf 100 % Wasserstoff.

227

Rückgrat für H2 (I-7.15)

T

Bau und Betrieb einer 150 km langen Pipeline für H2

Kilometer

0

150

Q2

2026

Bau und Betrieb einer 150 km langen H2-Pipeline (oder durch Umwidmung von bisher für den Transport anderer Gase genutzten Rohrleitungen).

Die folgenden Bedingungen (DNSH-Bedingungen)müssen erfüllt sein:

1. Bau oder Betrieb neuer Wasserstofftransportnetze (innerhalb dieser Nummer soll auch der Ausbau der bestehenden speziellen Wasserstoffpipelines und Änderungen an diesen Rohrleitungen zur Sicherung von mehr Anschlusspunkten und einer Methode des offenen Zugangs erfolgen);

2. Umwandlung/Umwidmung bestehender Erdgasnetze auf 100 % Wasserstoff.

T. KOMPONENTE 7.3: Erneuerbare Energien

Ziel dieser Komponente ist es, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern, indem die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen gefördert, ein größerer Verbund und Flexibilität des Stromsystems sichergestellt und die Integration erneuerbarer Energiequellen beschleunigt wird. Insbesondere sollen mit den Maßnahmen im Rahmen dieser Komponente die Kapazitäten zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen gefördert werden, insbesondere durch Investitionen in Offshore-Wind- und Solarenergie und durch eine Reform des Rechtsrahmens, um die Installation von Windkraftanlagen und Photovoltaikpaneelen zu fördern und die Dauer von Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Projekten zur Energiewende zu verkürzen.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen 2022.4 und 2023.4 bei, in denen Belgien aufgefordert wird, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen insgesamt zu verringern, indem „der Ausbau erneuerbarer Energien und der damit verbundenen Netzinfrastruktur durch eine weitere Straffung der Genehmigungsverfahren, unter anderem durch eine Verkürzung der Rechtsbehelfsverfahren, und durch die Annahme von Rechtsrahmen zur weiteren Förderung von Investitionen in Anlagen für erneuerbare Energien und zur Erleichterung der gemeinsamen Energienutzung beschleunigt wird“.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

T.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Mit der Reform R-7.02 „Reform der Rechtsmittelverfahren des Staatsrats“ des Föderalen Staatsrats

Diese Reform des Staatsrats besteht darin, 1) die Zeit für die Bearbeitung von Rechtsbehelfsverfahren im Zusammenhang mit Entscheidungen über Energieinvestitionen und Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien zu verkürzen (soweit der Staatsrat die zuständige Stelle ist) und2) der Bearbeitung von Dossiers zur Energiewende Vorrang einzuräumen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Anteil erneuerbarer Energien in Belgien zu erhöhen und den Einsatz erneuerbarer Energien zu beschleunigen, indem administrative Engpässe im Zusammenhang mit Rechtsbehelfsverfahren bei der Durchführung der Investitionen in erneuerbare Energien beseitigt werden. Die Umsetzung der Maßnahme soll bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen sein.

Reform R-7.03: „PV-Verpflichtung für Großverbraucher“ der Flämischen Region

Mit dieser Reform wird eine Verpflichtung zur Installation von Fotovoltaikpaneelen für private Gebäude in Flandern eingeführt, die an Stromabnahmepunkte angeschlossen sind, bei denen ab dem Kalenderjahr 2021 eine Abnahme von mehr als 1 GWh pro Jahr stattfindet, und für Gebäude öffentlicher Einrichtungen in Flandern, die an Stromabnahmepunkte angeschlossen sind, an die ab dem Kalenderjahr 2021 eine Abnahme von mehr als 250 MWh pro Jahr erfolgt. Die Durchführung der Maßnahme muss bis zum 30. Juni 2023 abgeschlossen sein.

Die Reform R-7.04 „Beschleunigung der Energiewende“ der Wallonischen Region

Diese Reform besteht darin, die Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien zu verkürzen und ganz allgemein die Entwicklung solcher Projekte zu erleichtern, indem sie 1. Reform des Naturschutzgesetzes, (2) Überarbeitung des Windschutzrahmens 2013, (3) Überarbeitung des Rahmens für die Entwicklung und Genehmigung erneuerbarer Energien, (4) Verbot von Kohle und Heizöl für Heizung und Warmwasserbereitung in Gebäuden. Die Umsetzung der Maßnahme wird bis 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

Investition I-7.16: „Schwimmende Solarenergie“ des Föderalstaats

Diese Investition besteht in FuE zur Förderung der technischen, wirtschaftlichen und finanziellen Durchführbarkeit schwimmender Solarpaneele in der Nordsee und zur Erhöhung des Technologie-Reifegrads dieser Technologie von vier auf sieben (auf einer neunstufigen Skala), was zur Installation und Inbetriebnahme eines vollmaßstäblichen Demonstrationssystems für schwimmende Solarpaneele mit einer Kapazität von 1 bis 5 MW führen wird. Die Umsetzung der Maßnahme wird bis 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition I- 7.17: „Optimierung der Energieverteilung“ der Wallonischen Region

Diese Investition besteht in der Gewährung von Zuschüssen an die beiden wichtigsten Stromnetzbetreiber in der Wallonischen Region (ORES und RESA), um die Netze intelligenter zu gestalten und den Ausbau des Netzes umzusetzen. Die den einzelnen Betreibern gewährten Subventionen müssen proportional zu ihrem Anteil an der Gesamtzahl der Netznutzer sein. Die Umsetzung der Maßnahme wird bis 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition I-7.18: „Innovative Initiativen zur Erzeugung erneuerbarer Energie“ der Flämischen Region

Diese Maßnahme besteht in der Gewährung von Subventionen an Unternehmen, die in Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Erzeugung innovativer Technologien im Bereich der Solarenergie (Fotovoltaikzellen, Solarthermiesysteme, Energiespeicherung und Einspeisung in Energienetze (elektrisch oder thermische)) investieren, sowie an Unternehmen, die in die Elektrifizierung der Hafeninfrastruktur in Flandern (landseitige Elektrizität) investieren. Zu diesem Zweck wird eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht, die auf Projekte in diesen beiden Bereichen ausgerichtet ist. Die Umsetzung der Maßnahme wird bis 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition I-7.19: „Beseitigung von Hindernissen für erneuerbare Energien“ des Bundes

Ziel dieser Maßnahme ist die Verringerung der Beschränkungen in der Umgebung von Flughäfen (z. B. Radarentfernung, Höhenbeschränkungen, Fläche und Lage von Ausschlusszonen), die von Flugverkehrskontrolldiensten für den Bau von Windkraftanlagen auferlegt werden, um den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen und den Einsatz erneuerbarer Energien zu beschleunigen. Diese Maßnahme besteht in der Rationalisierung der Flugsicherungssysteme, der Einführung neuer Technologien und der Optimierung der Betriebsverfahren, was dazu beitragen wird, die Schutzzonen um Flughäfen herum zu verringern, wodurch zusätzliche Flächen für den Bau neuer Windparks frei werden, wodurch der Anteil erneuerbarer Energien erhöht und der Einsatz von Energie aus erneuerbaren Quellen beschleunigt wird. Die Umsetzung der Maßnahme wird bis 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

T.2 Meilensteine, Ziele, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Umsetzung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Lfd. Nr. Hinweis:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

M/T

Namen

Etappenziel/
Zielwert

(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

228

Beschwerdeverfahren beim Staatsrat (R-7.02)

M

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes zur Verkürzung der Verfahren für die Erteilung von Genehmigungen für erneuerbare Energien

Q2

2024

(1) Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Rechtsbehelfsverfahren gegen Entscheidungen über Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien und Energieinvestitionen vor der Abteilung für Verwaltungsstreitsachen des Staatsrats.

Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Verfahren für die Erteilung von Genehmigungen für erneuerbare Energien zu verkürzen, indem

·Aufhebung der vorläufigen Interventionsanordnung,

·die Frist, in der der Wirtschaftsprüfer seinen Bericht über den Fall vorlegt, auf sechs Monate begrenzt wird,

·Änderung der Aussetzungsverfahren,

·Vorrang für Fälle der Energiewende,

·Verkürzung der Zeit, die für die Bearbeitung von Verfahren vor der Abteilung für Verwaltungsstreitsachen benötigt wird, und

·Verkürzung der Zeit, die für die Bearbeitung einer ordentlichen Nichtigkeitsklage benötigt wird, es sei denn, es kommt zu einem verfahrensrechtlichen Zwischenfall.

(2) Inkrafttreten der Königlichen Verordnung, die

·Beschwerden im Zusammenhang mit der Nutzung erneuerbarer Energien und der Energiewende vorrangig zu behandeln,

·Instrumente zur Priorisierung der Fallbearbeitung, der internen Organisation und der Stärkung von Kammern oder Abteilungen festlegt, um eine schnellere Bearbeitung der Verfahren für die Behandlung von Fällen der Energiewende zu gewährleisten;

·verkürzt die Frist für die Bearbeitung von Rechtsmitteln in diesen Fällen auf 15 Monate (außer bei Verfahrensvorfällen).

229

PV-Verpflichtung für Großverbraucher (R-7.03)

M

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

Bestimmung im Rechtsakt über das Inkrafttreten von Bestimmungen zur Einführung der Verpflichtung zur Installation von Solarpaneelen für bestimmte Gebäude

Q2

2023

Inkrafttreten des Dekrets zur Einführung einer Verpflichtung zur Installation von Photovoltaik-Solarpaneelen für: 1) Gebäude in Flandern, die an Stromabnahmepunkte angeschlossen sind, an die ab dem Kalenderjahr 2021 eine Abnahme von mehr als 1 GWh pro Jahr erfolgt, und 2) Gebäude öffentlicher Einrichtungen in Flandern, die an Stromabnahmepunkte angeschlossen sind, an die ab dem Kalenderjahr 2021 eine Abnahme von mehr als 250 MWh pro Jahr erfolgt.

230

Beschleunigung der Energiewende (R-7.04)

M

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten von Bestimmungen zur Überarbeitung des Naturschutzgesetzes und des überarbeiteten Windenergie-Referenzrahmens

4. QUARTAL

2024

(1) Inkrafttreten der Reform des Naturschutzgesetzes zur Vereinfachung der Verfahren zur Bewertung der Auswirkungen von Projekten von Stromerzeugungsanlagen aus erneuerbaren Quellen auf die biologische Vielfalt in Gebieten, die als „Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energien“ definiert werden.

(2) Inkrafttreten des überarbeiteten Referenzrahmens für Windenergie, um das überwiegende öffentliche Interesse an erneuerbaren Energien zu verankern; Anpassung des Abstands von Masten zu den Lebensräumen, Anpassung der Verpflichtung zur Installation einer Mindestanzahl von Masten; Anpassung der Ambitionen von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien an die besten verfügbaren Technologien.

231

Beschleunigung der Energiewende (R-7.04)

M

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten von Bestimmungen zum Verbot von Kohle und Heizöl

Q2

2025

Inkrafttreten der Überarbeitung des Erlasses der wallonischen Regierung über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, mit dem Kohle und Heizöl für Heizzwecke und Warmwasser für den häuslichen Gebrauch ab dem 1. März 2025 in neuen Gebäuden und ab dem 1. Januar 2026 in bestehenden Gebäuden verboten werden.

232

Schwimmender Solar (I-7.16)

M

Vollmaßstäbliche Demonstrationsanlage operativ

Installation und Inbetriebnahme

4. QUARTAL

2025

Vollmaßstäbliches schwimmendes Solarpaneel-Demonstrationssystem mit einer Kapazität zwischen 1 und 5 MW.

233

Optimierung der Energieverteilung (I-7.17)

M

Gewährung von Subventionen an die beiden wichtigsten Stromnetzbetreiber in der Wallonischen Region

Schriftliche Mitteilung über die Gewährung von Subventionen durch die wallonische Regierung

Q1

2024

Gewährung von Subventionen an die beiden wichtigsten Stromnetzbetreiber in der Wallonischen Region (proportional zu ihrem Anteil an der Gesamtzahl der Netznutzer) im Hinblick auf die Installation intelligenter Zähler, die Einführung von IT-Lösungen für das Smartgrid-Management oder die Umsetzung von Investitionen in den Netzausbau.

234

Optimierung der Energieverteilung (I-7.17)

M

Abschluss der Projekte

Abschluss des Projektberichts genehmigt

Q2

2026

Die Installation intelligenter Zähler sowie die Einführung von IT-Lösungen für das Smartgrid-Management oder Investitionen in den Netzausbau mit mindestens 68 400 000 EUR wurden abgeschlossen.

235

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für innovative Initiativen zur Erzeugung erneuerbarer Energien (I-7.18)

M

Vergabe von Aufträgen im Rahmen der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen

Schriftliche Benachrichtigung erfolgreicher Bewerber über die Auftragsvergabe

Q2

2024

Vergabe von Aufträgen für Projekte, die Investitionen in die Landstromversorgung und FuE für Initiativen zur Erzeugung von Solarenergie zum Gegenstand haben, ausgewählt im Rahmen einer Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen.

236

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für innovative Initiativen zur Erzeugung erneuerbarer Energien (I-7.18)

M

Abschluss der Projekte

Abgeschlossene und operative ausgewählte Projekte

Q2

2026

Projekte, die im Rahmen einer Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen ausgewählt wurden, und entsprechende Investitionen in Landstrom und FuE für Initiativen zur Erzeugung von Solarenergie wurden abgeschlossen.

237

Beseitigung von Hindernissen für erneuerbare Energien (I-7.19)

M

Abschluss der Projekte

Abschluss der Projekte durch Skeyes und Verteidigung

Q2

2026

Erwerb und Installation von 4 X-Band-Radaren durch die Verteidigung und die neue Überwachungstechnologie – 40 Einheiten der Breitenmultilateration (WAM) durchSkeye s.

238

Beseitigung von Hindernissen für erneuerbare Energien (I-7.19)

M

Inkrafttreten der Verordnung

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Verordnung

Q2

2026

Inkrafttreten einer neuen Verordnung zur Verringerung der Beschränkungen der zivilen und militärischen Flugverkehrskontrolle rund um Flughäfen beim Bau von Windkraftanlagen.

T.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Investition I-7.20: „Offshore-Energieinsel“ des Föderalstaats

Diese Investitionsmaßnahme zielt auf die Entwicklung eines Offshore-Energiedrehkreuzes („Energieinsel“) im belgischen Teil der Nordsee ab. Mit der Verwirklichung dieses Energiezentrums werden zwei Hauptziele verfolgt: Erstens muss sie den Anschluss von mindestens 3,15 GW künftiger Offshore-Windenergie an das Onshore-Stromnetz ermöglichen. Zweitens soll sie die Integration und den Import von mehr erneuerbarer Energie in und um die Nordsee erleichtern, indem sie mit anderen Ländern oder Regionen verbunden wird. Die Umsetzung der Maßnahme wird bis 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

T.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Lfd. Nr. Hinweis:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

M/T

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für das Etappenziel)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

239

Offshore-Energieinsel (I-7.20)

M

Abschluss von FEED und Umweltstudien

Veröffentlichung von FEED und Umweltstudien

4. QUARTAL

2022

Fertigstellung von FEED (Front-End-Engineering Design) und Umweltstudien für die Maßnahme „Offshore-Energieinseln“.

240

Offshore-Energieinsel (I-1.7.20)

M

Erteilung von Umweltgenehmigungen für Energieinseln

Erteilung von Umweltgenehmigungen für Energieinseln

Q3

2023

Umweltgenehmigungen, die der Übertragungsnetzbetreiber für eine Energieinsel in der Nordsee erteilt hat, die fünf Hektar nutzbare Boden- und Umweltgenehmigungen für den Ausbau von Offshore-Verbindungskabeln zwischen der Küste und der Energieinsel umfasst.

241

Offshore-Energieinsel (I-7.20)

M

Abschluss der Arbeiten im Zusammenhang mit der Energieinsel

Abschluss der Arbeiten

Q2

2026

Abschluss der Arbeiten im Zusammenhang mit der Energieinsel, die fünf Hektar Nutzfläche umfassen und für Offshore-Verbindungskabel zwischen der Küste und der Energieinsel bereit sind. Die Insel ermöglicht eine künftige Verbindungsleitung zu einem oder mehreren anderen Ländern.

U. KOMPONENTE 7.4: Mobilität

Die im Rahmen dieser Komponente des belgischen Aufbau- und Resilienzplans vorgeschlagenen Maßnahmen zielen darauf ab, den emissionsarmen Straßenverkehr und die Verkehrsverlagerung durch Investitionen in die Schiene zu unterstützen.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen 2022.4 und 2023.4 bei, um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen insgesamt zu verringern, indem die Nutzung und Bereitstellung öffentlicher Verkehrsmittel sowie die sanfte Mobilität gefördert werden.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

U.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investition I-7.21: „Ökologisierung der Busflotte – RBC“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Diese Maßnahme war Teil der Investition I-3.17: „Ökologisierung der Busflotte – RBC“ im Rahmen der Komponente 3.3: Ökologisierung des Straßenverkehrs. Die Maßnahme umfasst den Erwerb zusätzlicher Elektrobusse: 23 M3 Niederboden-Gelenkbusse und 24 Standard-Elektrobusse. Die Umsetzung der Maßnahme wird bis 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition I-7.22: „Ladestationen – FED“ des Bundes

Diese Maßnahme war Teil der Investition I-3.18: „Ladestationen – FED“ im Rahmen der Komponente 3.3: Ökologisierung des Straßenverkehrs. Die Investition soll den Aufbau von 1832 bidirektionalen Ladestationen für Elektrofahrzeuge ermöglichen, nachdem der in der Investition I-3-18 „Ladestationen – FED“ genannte Steueranreiz überarbeitet wurde, um die Abzugsfähigkeit der Kosten dieser bidirektionalen Ladestationen einzubeziehen. Die Umsetzung der Maßnahme wird bis 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition I-7.23: „Öffentliche LED-Beleuchtung“ der Flämischen Region

Diese Investition besteht darin, alte Leuchten (mit Hoch- und Niederdruck-Natriumlampen) durch LED-Leuchten auf Autobahnen und in Tunneln in der Flämischen Region zu ersetzen. Diese Investition umfasst die Installation von 18500 LED-Leuchten auf Autobahnen und 4250 LED-Leuchten in fünf Tunneln. Die Umsetzung der Maßnahme wird bis 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition I-7.24: „Rail – effizientes Netz“ des föderalen Staates

Diese Maßnahme war Teil der Investition I-3.10: „Eisenbahn – effizientes Netz“ des Bundeslandes imRahmen der Komponente 3.2: Modal-Verschiebung. Die Maßnahme umfasst die Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke 11. Die Durchführung der Maßnahme muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

U.2 Meilensteine, Ziele, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Umsetzung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Lfd. Nr. Hinweis:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

M/T

Namen

Etappenziel/
Zielwert (für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

242

Ökologisierung der Busflotte – BCR (I-7.21)

T

Elektrobusse im Betrieb

Anzahl

33

80

Q2

2026

23 M3 Niedergeschoss-Elektrobusse und 24 Standard-Elektrobusse werden geliefert und in Betrieb genommen.

243

Ladestationen – FED (I-7.22)

T

Errichtung bidirektionaler Ladestationen

Anzahl

0

1 832

Q2

2026

Errichtung von 1832 bidirektionalen Ladestationen.

244

Öffentliche LED-Beleuchtung – VLA (I-7.23)

T

LED-Beleuchtung installiert

Anzahl

0

22 750

Q2

2026

18500 LED-Leuchten auf Autobahnen und 4250 LED-Lampen in fünf Tunneln installiert.

245

Effizientes Schienennetz – FED (I-7.24)

T

Elektrifizierung von Eisenbahnstrecken

Anzahl (oder km)

0

13

Q2

2026

Elektrifizierung von 13 km Schiene (in beiden Richtungen) auf der Linie 11 abgeschlossen.

V. AUDIT UND KONTROLLE

V.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Ein Datenspeichersystem für die Aufzeichnung und Speicherung aller relevanten Daten im Zusammenhang mit der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans – die Erreichung von Etappenzielen und Zielwerten, Daten über Endempfänger, Auftragnehmer, Unterauftragnehmer und wirtschaftliche Eigentümer – muss vor der Einreichung des ersten Zahlungsantrags betriebsbereit sein. Belgien legt vor dem ersten Zahlungsantrag einen speziellen Prüfbericht vor, in dem die Wirksamkeit der Funktionen des Datenspeichersystems bestätigt wird.

Darüber hinaus wird Belgien auch vor der Einreichung des ersten Zahlungsantrags im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität sicherstellen, dass auf Ebene der Koordinierungsstelle auf interföderaler Ebene angemessene Koordinierungsvereinbarungen, einschließlich Gegenkontrollen, umgesetzt werden, um eine Doppelfinanzierung aus der Fazilität und anderen Unionsprogrammen im Einklang mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zu vermeiden.

Um robuste interne Kontrollsysteme zu gewährleisten, die der besonderen Struktur Belgiens angemessen sind, passen die Koordinierungsstellen erforderlichenfalls in Zusammenarbeit mit den Durchführungsstellen ihr Verfahrenshandbuch an, in dem das Verwaltungs- und Kontrollsystem beschrieben wird, und erteilen den Durchführungsstellen Anweisungen. Die Handbücher/Dokumente enthalten Verfahren zur Erlangung der Gewähr für die Unterzeichnung der Verwaltungserklärungen, die dem bei der Kommission eingereichten Zahlungsantrag beigefügt sind.

Wurde die Finanzinspektion mit der Zuständigkeit für solche Kontrollen betraut, so nehmen die Koordinierungsstellen darüber hinaus eine Mitteilung über die Ex-ante-Überprüfung der Einhaltung des Unionsrechts und des nationalen Rechts und des Schutzes der finanziellen Interessen der Union an, die im Einklang mit der Verordnung (EU) 2021/241 durchzuführen ist, und übermitteln diese an die Finanzinspektion.

Schließlich erteilen die Koordinierungsstellen allen Durchführungsstellen Anweisungen in Bezug auf die Ex-ante-Überprüfung des Risikos von Interessenkonflikten bei der Durchführung von ARF-Maßnahmen vor der Unterzeichnung von Verträgen oder der Gewährung von Finanzhilfen. Dies umfasst verbindliche Erklärungen der beteiligten Personen über das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten in allen Phasen der Auswahlverfahren sowohl für Ausschreibungen als auch für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen sowie – auf Risikobasis – den Einsatz eines geeigneten Instruments zur Risikobewertung, um die in den Anweisungen dargelegten Überprüfungen von Interessenkonflikten durchzuführen.

Die Etappenziele 250 und 251 im Rahmen dieser Maßnahme müssen zum Zeitpunkt der Einreichung des zweiten Zahlungsantrags bei der Kommission erreicht sein und sind eine Voraussetzung für künftige Zahlungen.

V.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Folgende Nummer:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

M/T

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

209

Überwachung und Durchführung des Plans

M

Archivsystem für Audit und Kontrollen: Informationen für die Überwachung der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität

Prüfbericht zur Bestätigung der Funktionen des Archivs

Vor der ersten Zahlungsaufforderung

Vor der ersten Zahlungsaufforderung

Ein Datenspeichersystem zur Überwachung der Umsetzung der ARF muss vorhanden und einsatzbereit sein.

Das System muss mindestens die folgenden Funktionen umfassen:

a) Datenerhebung und Überwachung der Erreichung von Etappenzielen und Zielwerten;

B) die nach Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe d Ziffern i bis iii der ARF-Verordnung erforderlichen Daten zu erheben, zu speichern und sicherzustellen.

210

Überwachung und Durchführung des Plans

M

Schutz der finanziellen Interessen der EU

Durchführungsmodalitäten

Vor der ersten Zahlungsaufforderung

Vor der ersten Zahlungsaufforderung

Auf Ebene der Koordinierungsstelle auf interföderaler Ebene werden angemessene Koordinierungsvorkehrungen, einschließlich Gegenkontrollen, getroffen, um eine Doppelfinanzierung aus der Fazilität und anderen Programmen der Union im Einklang mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zu vermeiden.

250

Überwachung und Durchführung des Plans

M

Anpassung des Verwaltungs- und Kontrollsystems für den Aufbau- und Resilienzplan

Angepasstes Verfahrenshandbuch und Anweisungen für die Durchführungsstellen. Gegebenenfalls Annahme und Übermittlung einer Mitteilung an die Finanzinspektion.

Vor der zweiten Zahlungsaufforderung

Vor der zweiten Zahlungsaufforderung

Die Koordinierungsstellen im belgischen Aufbau- und Resilienzplan passen erforderlichenfalls in Zusammenarbeit mit den Durchführungsstellen ihr Verfahrens-/Dokumenthandbuch an, in dem ihr Verwaltungs- und Kontrollsystem dargelegt ist, und erteilen den Durchführungsstellen entsprechende Anweisungen, um den Rahmen für die Prävention, Aufdeckung und Behebung schwerwiegender Unregelmäßigkeiten wie Betrug, Interessenkonflikte, Korruption und Doppelfinanzierung zu stärken. Das aktualisierte Verfahrenshandbuch und die zugehörigen Anweisungen müssen mindestens Folgendes enthalten:

a) Bestimmungen für Strategien/Politiken zur Betrugsbekämpfung und Korruptionsbekämpfung in allen Durchführungsstellen unter Berücksichtigung aller Elemente, die im Leitfaden zur Bewertung des Betrugsrisikos und zu wirksamen und verhältnismäßigen Betrugsbekämpfungsmaßnahmen für die ESI-Fonds 2014-2020 dargelegt sind;

B) Verfahren, mit denen sichergestellt wird, dass Personen, die die Verwaltungserklärung(en) gegenüber der Kommission unterzeichnen, Gewähr dafür erlangen, dass die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Etappenziele und Zielwerte in zufrieden stellender Weise erreicht werden, dass die Mittel im Einklang mit allen geltenden Vorschriften, insbesondere den Vorschriften zur Vermeidung von Interessenkonflikten, Betrug, Korruption und Doppelfinanzierung, verwaltet wurden;

C) Bestimmungen, die funktionale interne und externe Kanäle für die Meldung von Missständen innerhalb aller Stellen vorschreiben;

d) Bestimmungen, die Vor-Ort-Überprüfungen durch die Durchführungsstellen oder die Koordinierungsstelle (Region Brüssel-Hauptstadt) mit besonderem Schwerpunkt auf dem Schutz der finanziellen Interessen der Union vorschreiben;

E) Verfahren für die Meldung von Unregelmäßigkeiten an das OLAF und andere zuständige Behörden innerhalb aller Stellen;

F) Verfahren zur Überprüfung der Einhaltung des Unionsrechts und des nationalen Rechts, insbesondere in Bezug auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und staatliche Beihilfen, innerhalb der Durchführungsstellen.

Wurde die Finanzinspektion mit der Zuständigkeit für solche Kontrollen betraut, so nimmt die zuständige Koordinierungsstelle darüber hinaus eine Mitteilung über die im Einklang mit der Verordnung (EU) 2021/241 durchzuführenden Ex-ante-Überprüfungen der Einhaltung des Unionsrechts und des nationalen Rechts sowie des Schutzes der finanziellen Interessen der Union an die Finanzinspektion an und übermittelt diese an die Finanzinspektion.

251

Überwachung und Durchführung des Plans

M

Vermeidung, Aufdeckung und Abschreckung von Interessenkonflikten

Erteilte Anweisungen

Vor der zweiten Zahlungsaufforderung

Vor der zweiten Zahlungsaufforderung

Die Koordinierungsstellen im belgischen Aufbau- und Resilienzplan erteilen allen Durchführungsstellen Anweisungen in Bezug auf Ex-ante-Überprüfungen des Risikos von Interessenkonflikten bei der Durchführung von ARF-Maßnahmen vor der Unterzeichnung des Vertrags oder der Gewährung der Finanzhilfe. Dazu gehören i) obligatorische Erklärungen der beteiligten Personen über das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten in allen Phasen der Auswahlverfahren sowohl für Ausschreibungen als auch für Projektausschreibungen und ii) auf Risikobasis die Verwendung eines geeigneten Instruments zur Risikobeurteilung im Hinblick auf die Durchführung der in den Anweisungen dargelegten Kontrollen von Interessenkonflikten. In den Anweisungen werden Interessenkonflikte im Einklang mit Artikel 61 der Haushaltsordnung definiert.

2.Geschätzte Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans

Die geschätzten Gesamtkosten des geänderten Aufbau- und Resilienzplans Belgiens samt REPowerEU-Kapitel belaufen sich auf 5279567854 EUR. Die Gesamtkosten des REPowerEU-Kapitels werden auf 705603658 EUR veranschlagt. Insbesondere belaufen sich die geschätzten Gesamtkosten der in Artikel 21c Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2023/435 genannten Maßnahmen auf 0 EUR, die Kosten der anderen Maßnahmen im REPowerEU-Kapitel auf 705603658 EUR.

ABSCHNITT 2: FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG

1.Finanziellen Beitrag

Die in Artikel 2 Absatz 2 genannten Tranchen werden wie folgt strukturiert:

Erste Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Seq. nb

Name der Maßnahme

M/T

Namen

56

Digitalisierung SPF (I-2.05) (Teilmaßnahme 1: Digitaler Wandel der Justiz)

M

Projektmanagement für den digitalen Wandel der Justiz nach Erlass eines Erlasses

70

Plattform für den regionalen Datenaustausch (I-2.10)

M

Öffentliche Auftragsvergabe

72

Digitalisierung der Prozesse zwischen Bürgern und Unternehmen (I-2.11)

M

Inbetriebnahme neuer digitaler Plattformen

89

Einführung von 5G – nationaler Festnetz- und Mobilbreitbandplan (R-2.03)

M

EU-Konnektivitäts-Toolbox

90

Einführung von 5G – nationaler Festnetz- und Mobilbreitbandplan (R-2.03)

M

Veröffentlichung des Rechtsrahmens für die 5G-Frequenzzuteilung

110

Mobiliteitsbudget (R-3.02)

M

Annahme des Mobilitätsbudgets

116

Förderung des emissionsfreien Verkehrs – VLA (R-3.06)

M

Annahme eines Rahmens für den Aufbau der Ladeinfrastruktur in der Flämischen Region

120

Ladestationen – FED (I-3.18)

M

Annahme des Steueranreizes für die Einrichtung privater und halböffentlicher Ladestationen

126

Emissionsfreie Firmenwagen (R-3.03)

M

Annahme des Gesetzes zur Reform der Steuerregelung für Firmenwagen

135

Individuelle Beratung in der Pflichtschulbildung (I-4.03)

M

Annahme eines neuen Regelungsrahmens, in dem die Bedingungen für die Intervention des Systems festgelegt sind

137

Digitale Wende für Brüsseler Schulen (I-4.05)

T

Ausstattung der Schulen/Einrichtungen mit geeigneten IKT-Geräten und -Infrastrukturen zur Verbesserung der Gesamtleistung der Bildungssysteme

150

Entwicklung von Sozialwohnungen und Wohnungen für schutzbedürftige Personen (I-4.12)

M

Wallonische Strategie zur Deinstitutionalisierung (wallonische Gesundheitspolitik)

172

Lernkonto (R-5.03)

M

Föderale Reform zur Entwicklung des individuellen Anspruchs auf Weiterbildung der Beschäftigten.

173

Lernkonto (R-5.03)

M

Bundesreform zur Schaffung von Anreizen für Unternehmen, Schulungen anzubieten

177

Reform der Unterstützung für Arbeitsuchende in Wallonien (R-5.05)

M

Reform der Unterstützung für Arbeitsuchende in Wallonien

196

Governance Circular Flandern (R-5.09)

M

Start der Lenkungsgruppe Kreisflandern

205

Ausgabenüberprüfungen (R-6)

M

Ausgabenüberprüfung – Pilotprojekt oder Einbeziehung in das Haushaltsverfahren (1)

209

Überwachung und Durchführung des Plans

M

Archivsystem für Audit und Kontrollen: Informationen für die Überwachung der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität

210

Überwachung und Durchführung des Plans

M

Schutz der finanziellen Interessen der EU

Ratenbetrag

942 962 800 EUR

Zweite Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Seq. nb

Name der Maßnahme

M/T

Namen

1

Verbessertes Energiezuschusssystem in der Flämischen Region (R-1.01)

M

Verbesserte Zuschussprogramme für Energie in Flandern

2

Verbessertes Energiezuschusssystem der Region Brüssel-Hauptstadt (R-1.02)

M

Inkrafttreten der neuen Verordnung über Energiezuschüsse in Brüssel

3

Verbessertes Energiezuschussprogramm der Deutschsprachigen Gemeinschaft (R-1.03)

M

Inkrafttreten einer neuen Verordnung über Energiezuschüsse in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

11

Renovierungen öffentlicher Gebäude (I-1.08)

M

Anpassung der Stromverordnung zur Einführung einer zentralen Anlaufstelle für Renovierungen

18

Eine industrielle Wertschöpfungskette für den Übergang zu Wasserstoff (I-1.15)

M

Auftragsvergabe im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

21

Eine industrielle Wertschöpfungskette für den Übergang zu Wasserstoff (I-1.16)

M

Vergabe von Aufträgen an IPCEI-Projekte für Wasserstoff

22

Eine industrielle Wertschöpfungskette für den Übergang zu Wasserstoff (I-1.16)

M

Vergabe von Aufträgen für Nicht-IPCEI-Wasserstoffprojekte

24

Eine industrielle Wertschöpfungskette für den Übergang zu Wasserstoff (I-1.17)

M

Vergabe von Aufträgen für IPCEI-Projekte für Wasserstoff

27

Entwicklung der kohlenstoffarmen Industrie (I-1.18)

M

Vergabe öffentlicher Aufträge

45

Cybersicherheit und Resilienz der digitalen Gesellschaft (I-2.01)

M

Durchführung der ersten Sensibilisierungskampagne zur Cybersicherheit

54

Digitalisierung SPF (I-2.05) (Teilmaßnahme: 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9, 11 und 12)

M

Die Anforderungen sind festgelegt.

57

Digitalisierung SPF (I-2.05) (Teilmaßnahme 1: Digitaler Wandel der Justiz)

M

Veröffentlichung des Just-on-Web-Online-Portals

62

elektronische Gesundheitsdienste und Gesundheitsdaten (I-2.06)

M

Inkrafttreten des Gesetzes zur Einrichtung der Gesundheitsdatenbehörde

63

elektronische Gesundheitsdienste und Gesundheitsdaten (I-2.06)

M

Anforderungen an die Teilprojekte

68

Digitalisierung der flämischen Regierung (I-2.09)

M

Genehmigung der Förderung von 11 Projekten

78

Elektronische Behördendienste: Ausschreibungsverfahren (R-2.02)

M

Inkrafttreten eines neuen Rechtsrahmens

81

Entwicklung eines KI-Instituts, um diese Technologie zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen einzusetzen (I-2.14)

M

Abschluss von Pilotprojekten der KI für das „Common Good Institute“

91

Einführung von 5G – nationaler Festnetz- und Mobilbreitbandplan (R-2.03)

M

5G-Auktion

92

Einführung von 5G – nationaler Festnetz- und Mobilbreitbandplan (R-2.03)

M

Umsetzung des Statuskonnektivitäts-Instrumentariums

93

Einführung von 5G – nationaler Festnetz- und Mobilbreitbandplan (R-2.03)

M

Überarbeitung des Rechtsrahmens der drei Regionen für Strahlenschutznormen

103

Arbeiten zur Modernisierung der Eisenbahn und zur Barrierefreiheit der Bahnhöfe (I-3C)

T

Abschluss der Umbau- und Modernisierungsarbeiten und der Arbeiten zur Verbesserung der Zugänglichkeit der Bahnhöfe (Schritt 1)

112

I-3H: „Tools für intelligente Mobilität“ der Region Brüssel-Hauptstadt (I-3H)

T

Instrumente für intelligente Mobilität sind in Betrieb

117

Ladestationen – VLA (I-3.19)

M

Vergabe von Konzessionen für die Entgeltinfrastruktur

118

Ladestationen – RBC (R-3.05)

M

Erlass eines Erlasses zur Festlegung der Sicherheitsstandards und eines Bereitstellungsplans für die Infrastruktur

119

Ladestationen – WAL (R-3.04)

M

Annahme eines Plans für die Errichtung von Ladestationen

131

Bereitstellung digitaler Ausrüstung und IT-Infrastruktur für Schulen (I-4)

T

Ausstattung der Schulen/Einrichtungen mit geeigneten IKT-Geräten und -Infrastrukturen zur Verbesserung der Gesamtleistung der Bildungssysteme

136

Individuelle Beratung in der Pflichtschulbildung (I-4.03)

T

Einführung eines verstärkten Unterstützungsmechanismus für bedürftige Studierende

149

Digibanks (I-4.11)

T

Unterzeichnung von Partnerschaften zur Förderung der digitalen Inklusion

156

Rente und Ende der Laufbahn (R-4.07)

M

Aktionsplan auf der Grundlage der Ergebnisse der Beschäftigungskonferenz

164

Lern- und Karriereoffensive (I-5.04)

T

Unterstützung für Fortbildungsurlaube und Online-Schulungen in Flandern

167

Lernen und Karriereoffensive (I-5.04)

M

Unterstützung von Langzeitarbeitslosen in Flandern

168

Lebenslanges Lernen der Flämischen Gemeinschaft (R-5.04)

M

Strategiepapier zu Lern- und Karrierekonten in Flandern

169

Digitale Kompetenzen (I-5.06)

T

Entwicklung des E-Learning-Angebots in Flandern

186

Stärkung von FuE (I-5.11)

M

Vergabe öffentlicher Aufträge für FuE- und Infrastrukturprojekte

189

Verlagerung von Lebensmitteln und Entwicklung von Logistikplattformen (I-5.12)

T

Unterstützung für 30 Projekte zur Umverteilung von Nahrungsmitteln, vier aufstrebende Sektoren und 5 Infrastrukturprojekte

193

Reform – Schnellere Genehmigungs- und Rechtsbehelfsverfahren (R-5.06)

M

Reform der Umweltgenehmigungs- und Rechtsbehelfsverfahren

194

Reform – Ausbau der Innovationsgrundlage (R-5.07)

M

Reform der Verordnung zur Innovationsförderung

195

Brüsseler Regionalstrategie für den wirtschaftlichen Wandel (R-5.08)

M

Annahme der regionalen Strategie für den wirtschaftlichen Wandel

197

Recyclingplattform (I-5.14)

T

Vergabe von sechs öffentlichen Aufträgen für Recyclinganlagen

201

Einführung der Kreislaufwirtschaft in Wallonien (I-5.16)

M

Vergabe öffentlicher Aufträge für Projekte zur Förderung der Kreislaufwirtschaft in Wallonien

206

Ausgabenüberprüfungen (R-6)

M

Ausgabenüberprüfung Integration in das Haushaltsverfahren (1) oder Pilotabschluss

213

Verbesserte Energiesubventionsregelung der Flämischen Region (I-7.02)

M

Verstärkte Energiesubventionsregelung der Flämischen Region

250

Überwachung und Durchführung des Plans

M

Anpassung des Verwaltungs- und Kontrollsystems für den Aufbau- und Resilienzplan

251

Überwachung und Durchführung des Plans

M

Vermeidung, Aufdeckung und Abschreckung von Interessenkonflikten

Ratenbetrag

 1 006 646 610 EUR

Dritte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung) :

Seq. nb

Name der Maßnahme

M/T

Namen

5

Renovierung von Privat- und Sozialwohnungen (I-1A)

T

Renovierung von Privatwohnungen und Sozialwohnungen (Stufe 1)

9

Renovierung von Privat- und Sozialwohnungen (R-1.01(iii))

T

Gewährung von Zuschüssen für Heimbatterien in Flandern

12

Renovierung öffentlicher Gebäude (I-1B)

T

Renovierung öffentlicher Gebäude (Schritt 1)

15

Rechtsrahmen für den H2-Markt (R-1.04)

M

Inkrafttreten der neuen oder geänderten Gesetze und damit zusammenhängenden Verordnungen, um die Marktentwicklung von H2 zu ermöglichen

15a

Rechtsrahmen für den Transport von Kohlendioxid (CO2) durch den Markt für Rohrleitungen in Flandern (R-1.05)

M

Inkrafttreten der neuen oder geänderten Dekrete und damit zusammenhängenden Verordnungen zur Ermöglichung des Transports von Kohlendioxid (CO2) durch Pipelines in Flandern

38

Biologische Vielfalt und Anpassung an den Klimawandel (I-1.22)

M

Gewährung von Finanzhilfen für Projekte zur Errichtung von zwei Nationalparks

42

Blauer Deal (I-1.24)

M

Landkäufe zur Stärkung der biologischen Vielfalt und/oder zur Abschwächung der Auswirkungen des Klimawandels

44

Cybersicherheit und Resilienz der digitalen Gesellschaft (I-2.01)

M

Mitteilung über die Vergabe öffentlicher Ausschreibungen

46

Cybersicherheit und Resilienz der digitalen Gesellschaft (I-2.01)

T

Instrumente zur Erhöhung der Abwehrfähigkeit gegenüber Cyberangriffen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen

47

Cybersicherheit und Resilienz der digitalen Gesellschaft (I-2.01)

M

Globaler Steuerungsrahmen für die Cybersicherheit im Außenministerium

51

Digitalisierung IPSS (I-2.04) (Teilmaßnahme 2)

T

Die gesamte Kommunikation des öffentlichen Instituts für soziale Sicherheit (IPSS) ist digital und die Daten werden zentralisiert/konsolidiert.

77

Vereinfachung der Verwaltungsverfahren (R-2.01)

M

Inkrafttreten von Maßnahmen zur Vereinfachung der Online-Gründung eines Unternehmens

82

Entwicklung eines KI-Instituts, um diese Technologie zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen einzusetzen (I-2.14)

M

Im Rahmen der KI für das „Common Good Institute“ eingerichtetes Expertenteam

99

Ausbau des öffentlichen Verkehrs in Wallonien (I-3b)

T

Beginn der großen Infrastrukturarbeiten für den Bus (intelligente Straßensignale und leichte U-Bahn (Charleroi))

104

Arbeiten zur Modernisierung der Eisenbahn und zur Barrierefreiheit der Bahnhöfe (I-3C)

T

Abschluss der Umbau- und Modernisierungsarbeiten und der Arbeiten zur Verbesserung der Zugänglichkeit der Bahnhöfe (Schritt 2)

111

Leistung der SNCB/INFRABEL (R-3.01)

M

Genehmigung der neuen Leistungsverträge der NMBS-SNCB und von Infrabel sowie des mehrjährigen Investitionsplans, Vertrag

113

Zuschüsse zur Verkehrsverlagerung (I-3.14)

T

Erste 4375 neue Anträge auf Zuschüsse zur Verkehrsverlagerung

121

Ladestationen (I-3F)

T

Zusätzliche betriebliche halböffentliche und öffentliche Ladestationen (Schritt 1)

124

Emissionsbetrug (R-3.07)

M

Annahme des Rechtsrahmens für die Überwachung der Fahrzeugemissionen in Flandern

127

Digisprong (R-4.01)

M

Annahme eines neuen IKT-Rahmens für die Pflichtschulbildung in Flandern

128

Hochschulförderungsfonds (R-4.02)

M

Zukunftsvision für eine zukunftsorientierte, flexible und digitale Hochschulbildung

134

Hochschulförderungsfonds (I-4.02)

T

Verbesserung des Bildungsangebots in Flandern, um es zukunftssicherer und flexibler zu gestalten

140

Bekämpfung von Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt (R-4.04)

M

Angepasster Rechtsrahmen und verbesserte Anwendung diskriminierender Tests

141

Ein integrativer Arbeitsmarkt (R-4.06)

T

Abschluss sektorspezifischer Nichtdiskriminierungsmaßnahmen

143

Umschulungsstrategie (I-4.07)

M

Gewährung von Finanzhilfen im Zusammenhang mit Initiativen für soziale Innovation

146

Digitale Integration für Belgien (I-4.08)

T

Gewährung von Zuschüssen

148

Geschlecht und Arbeit (I-4.10)

T

Unterzeichnung von Finanzhilfevereinbarungen

154

Bau und Renovierung der frühkindlichen Infrastruktur (I-4.13)

T

Vergabe von Bauaufträgen an Projektträger

159

A6K/E6K Digitale und technologische Innovationen und Trainingszentren (I-5.01)

M

Aktivität entwickelt über A6K-E6K

174

Lernkonto (R-5.03)

M

Reform zur Einführung einer obligatorischen Registrierung in der öffentlichen Arbeitsverwaltung

184

FuE: Minimierung des Abfalls während des Abbaus (I-5.10)

M

Vergabe eines öffentlichen Auftrags für den Bau einer Materialbehandlungsanlage (Matte)

207

Ausgabenüberprüfungen (R-6)

M

Einbeziehung der Ausgabenüberprüfung in das Haushaltsverfahren (1) oder (2)/Ex-post-Analyse der Ausgabenüberprüfung

228

Beschwerdeverfahren beim Staatsrat (R-7.02)

M

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

229

PV-Verpflichtung für Großverbraucher (R-7.03)

M

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

Ratenbetrag

 688 829 691 EUR

Vierte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung) :

Seq. nb

Name der Maßnahme

M/T

Namen

6

Renovierung von Privat- und Sozialwohnungen (I-1A)

T

Renovierung von Privatwohnungen und Sozialwohnungen (Schritt 2)

15-ter

Rechtsrahmen für den CO2-Markt in Wallonien (R-1.06)

M

Inkrafttreten der neuen oder geänderten Dekrete und damit zusammenhängenden Verordnungen, um die Marktentwicklung von CO2 in Wallonien zu ermöglichen

19

Eine industrielle Wertschöpfungskette für den Übergang zu Wasserstoff (I-1.15)

M

Auftragsvergabe im Rahmen der zweiten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

36

Biologische Vielfalt und Anpassung an den Klimawandel (I-1.22)

T

Angewandte Bodenbewirtschaftungsmaßnahmen (Wälder und Schutzgebiete oder Schutzgebiete, die sich im Ausweisungsverfahren befinden) und laufende Projekte

41

Blauer Deal (I-1.24)

M

Beginn von Projekten zur Stärkung der biologischen Vielfalt und/oder zur Eindämmung der Auswirkungen des Klimawandels.

59

Digitalisierung SPF (I-2.05) (Teilmaßnahme 1: Digitaler Wandel der Justiz)

M

Datenbank für die Datenerhebung

71

Plattform für den regionalen Datenaustausch (I-2.10)

T

10 öffentliche Verwaltungen werden für die Umsetzung von Projekten auf der regionalen Datenplattform unterstützt.

83

Entwicklung eines KI-Instituts, um diese Technologie zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen einzusetzen (I-2.14)

T

KI-Dienste, die von der KI für das Common Good Institute erbracht werden

94

Radverkehrsinfrastruktur (I-3A)

M

Beginn aller Rad- und Fußgängerprojekte

95

Radverkehrsinfrastruktur (I-3A)

T

Neue und renovierte Radwege

102

Ausbau des öffentlichen Verkehrs in Wallonien (I-3b)

M

Unterzeichnung des überarbeiteten öffentlichen Dienstleistungsvertrags der OTW („Opérateur de Transport de Wallonie“)

109

IT-Module für den Schienenverkehr (I-3E)

T

IT-Module für den Schienenverkehr

114

Ökologisierung der Busflotte (I-3G)

T

Förmliche Anordnung für umweltfreundliche Busse und zugehörige Ladeinfrastruktur in Flandern und Brüssel

129

Globaler Aktionsplan zur Bekämpfung des Schulabbruchs (R-4.03)

M

Neuer umfassender Plan gegen Schulabbruch

138

Digitale Wende für Brüsseler Schulen (I-4.05)

T

Ausstattung der Schulen/Einrichtungen mit geeigneten IKT-Geräten und -Infrastrukturen zur Verbesserung der Gesamtleistung der Bildungssysteme

139

Umschulungsstrategie (R-4.05)

M

Annahme von Rechtstexten durch die Regierung von Brüssel zur Förderung der Eingliederung benachteiligter Gruppen in den Arbeitsmarkt

144

Umschulungsstrategie (I-4.07)

T

Kompetenzprofil und Jobberatung

147

Digitale Plattformen für Häftlinge (I-4.09)

T

Abschluss der Einführung

151

Entwicklung von Sozialwohnungen und Wohnungen für schutzbedürftige Personen (I-4.12)

T

Vergabe eines Teils der Arbeiten

157

Rente und Ende der Laufbahn (R-4.07)

M

Vorschlag für eine Rentenreform

158

Rente und Ende der Laufbahn (R-4.07)

M

Annahme der Rentenreform

165

Lernen und Karriereoffensive (I-5.04)

T

Unterstützung von Unternehmen in Flandern durch Kompetenzprüfungen und Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen

166

Strategie zur Wiederbelebung des Arbeitsmarktes mit Schwerpunkt auf Effizienz und Optimierung der Aktivierungs- und Ausbildungspolitik (I-5.05)

T

Aktivierungsunterstützung für Arbeitsuchende und Arbeitnehmer in Brüssel

170

Digitale Kompetenzen (I-5.06)

M

Digitale Instrumente und Dienste für Bürger, Arbeitgeber und die Partner des flämischen öffentlichen Arbeitsvermittlungsdienstes (VDAB), die vollständig in Flandern eingesetzt werden

180

Nuklearmedizin (I-5.08)

M

Fertigstellung des Technologiepakets

188

Verlagerung von Lebensmitteln und Entwicklung von Logistikplattformen (I-5.12)

M

Vergabe öffentlicher Bauaufträge für den Bau einer Infrastruktur für den Lebensmittelsektor durch die beiden interkommunalen Unternehmen (SPI, IGRETEC)

199

Belgisches Back Circular (I-5.15)

M

Vergabe öffentlicher Aufträge für kreislauforientierte Projekte

208

Ausgabenüberprüfungen (R-6)

M

Einbeziehung der Ausgabenüberprüfung in das Haushaltsverfahren/Ex-post-Analyse der Ausgabenüberprüfung

211

Überarbeitung des Codes für Luft, Klima und Energie – RBC (R-7.01)

M

Neue Verpflichtungen für die Gebäuderenovierung

212

Verbesserte Energiesubventionsregelung – RBC (I-7.01)

T

Energiezuschüsse für einkommensschwache Haushalte

214

Energiezuschüsse – Deutschsprachige Gemeinschaft (I-7.03)

T

Renovierung von Privatwohnungen

219

Forschungsplattform für die Energiewende (I-7.11)

M

Veröffentlichung öffentlicher Ausschreibungen für Ausrüstung.

221

Energieimportinfrastruktur (I-7.12)

M

Auftragsvergabe im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

223

Forderung nach Dekarbonisierung der Industrie (I-7.13)

M

Auftragsvergabe im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

230

Beschleunigung der Energiewende (R-7.04)

M

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

233

Optimierung der Energieverteilung (I-7.17)

M

Gewährung von Subventionen an die beiden wichtigsten Stromnetzbetreiber in der Wallonischen Region

235

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für innovative Initiativen zur Erzeugung erneuerbarer Energien (I-7.18)

M

Vergabe von Aufträgen im Rahmen der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen

248

KMULD – GEFÜTTERT (I-5.18)

M

Vorbereitende Studie über die Anforderungen an die Errichtung des Schmelzofens

Ratenbetrag

 822 883 299 EUR

Fünfte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung) :

Seq. nb

Name der Maßnahme

M/T

Namen

7

Renovierung von Privat- und Sozialwohnungen (I-1A)

T

Renovierung von Privatwohnungen und Sozialwohnungen (Schritt 3)

13

Renovierung öffentlicher Gebäude (I-1B)

T

Renovierung öffentlicher Gebäude (Schritt 2)

20

Eine industrielle Wertschöpfungskette für den Übergang zu Wasserstoff (I-1.15)

M

Abschluss aller im Rahmen der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen vergebenen Projekte

49

Cybersicherheit: 5G (I-2.02)

M

Verstärkte Abhörkapazitäten der Kriminalpolizei im 5G-Kontext

58

Digitalisierung SPF (I-2.05) (Teilmaßnahme 1: Digitaler Wandel der Justiz)

M

Interne Zentralisierung von Gerichtsentscheidungen

61

Digitalisierung SPF (I-2.05) (Teilmaßnahme 10: Zentrales digitales Zugangstor)

M

Die Front-End-Schnittstelle wird entwickelt.

64

elektronische Gesundheitsdienste und Gesundheitsdaten (I-2.06)

M

Vollständige Durchführung des Projekts

65

Digitalisierung von ONE (I-2.07)

M

Inbetriebnahme neuer digitaler Plattformen

69

Digitalisierung der flämischen Regierung (I-2.09)

M

Abschluss der Projekte

73

Digitalisierung der Prozesse zwischen Bürgern und Unternehmen (I-2.11)

T

Inbetriebnahme von 3 Online-Plattformen (Städtebaugenehmigung, städtebauliche Information und Umweltgenehmigung)

79

Elektronische Behördendienste: Ausschreibungsverfahren (R-2.02)

M

Umsetzung des neuen Instruments

84

Verbesserung der Anbindung von 35 Wirtschaftsparks in Wallonien (I-2.15)

T

Glasfaseranbindung für 35 Gewerbeparks

100

Ausbau des öffentlichen Verkehrs in Wallonien (I-3b)

T

Inbetriebnahme intelligenter Verkehrslichter

106

Canal Albert und Trilogiport (I-3.11)

M

Vergabe von Aufträgen für die Arbeiten an den Brücken über Canal Albert/und einer neuen Plattform in Trilogiport

108

Freigabe offener Daten für die Anwendung „Intelligente Mobilität“ (I-3D)

T

Freisetzung offener Daten für die Anwendung „Intelligente Mobilität“

115

Ökologisierung der Busflotte (I-3G)

T

In Betrieb genommene umweltfreundliche Busse und technisch angepasste Depots in Flandern, Brüssel und Wallonien

122

Ladestationen (I-3F)

T

Zusätzliche private, halböffentliche und öffentliche Ladepunkte (Schritt 2)

145

Umschulungsstrategie (I-4.07)

T

Nachhaltiger Integrationsweg für Menschen mit Behinderungen

152

Entwicklung von Sozialwohnungen und Wohnungen für schutzbedürftige Personen (I-4.12)

T

Installation von Fernassistenten für Menschen, die ihre Autonomie verlieren

160

Modernisierung der Weiterbildungsinfrastruktur (I-5.03)

T

Gebäude und Ausrüstung für Ausbildung, Arbeitsvermittlungsdienste

161

EU Biotech School and Health Hub (I-5.02)

T

Bau und Ausstattung des EU Biotech School and Health Hub

190

Verlagerung von Lebensmitteln und Entwicklung von Logistikplattformen (I-5.12)

T

Bau von zwei Logistik-Drehkreuzen abgeschlossen

192

Digitalisierung des wallonischen Tourismussektors (I-5.13)

T

Zahl der aktiven Nutzer des „regionalen Marketinginstruments“

216

Energie-Klimamaßnahmen in öffentlichen Gebäuden – Bundesland (I-7.05)

T

Abgeschlossene energetische Maßnahmen

217

Energiemaßnahmen in AWV-Gebäuden (I-7.10)

T

Abgeschlossene Projekte im Bereich Energiemaßnahmen

220

Forschungsplattform für die Energiewende (I-7.11)

M

Beschaffung der Geräte

231

Beschleunigung der Energiewende (R-7.04)

M

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

232

Schwimmender Solar (I-7.16)

M

Vollmaßstäbliche Demonstrationsanlage operativ

Ratenbetrag

 610 013 071 EUR

Sechste Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung) :

Seq. nb

Name der Maßnahme

M/T

Namen

14

Renovierung öffentlicher Gebäude (I-1B)

T

Renovierung öffentlicher Gebäude (Schritt 3)

23

Eine industrielle Wertschöpfungskette für den Übergang zu Wasserstoff (I-1.16)

M

Abschluss der im Rahmen der Ausschreibung vergebenen Projekte

26

Eine industrielle Wertschöpfungskette für den Übergang zu Wasserstoff (I-1.17)

M

Abschluss aller im Rahmen der Ausschreibung vergebenen IPCEI-Projekte

28

Entwicklung der kohlenstoffarmen Industrie (I-1.18)

M

Abschluss der im Rahmen der Ausschreibung vergebenen Projekte

37

Biologische Vielfalt und Anpassung an den Klimawandel (I-1.22)

T

Durchgeführte Bodenbewirtschaftungsmaßnahmen (Wälder und Schutzgebiete oder Schutzgebiete, die Gegenstand eines Ausweisungsverfahrens sind) und abgeschlossene Umwidmungsprojekte

39

Biologische Vielfalt und Anpassung an den Klimawandel (I-1.22)

T

Abschluss von zwei Projekten für Nationalparks

40

Ökologische Defragmentierung (I-1.23)

T

Abschluss von Projekten zur ökologischen Defragmentierung

43

Blauer Deal (I-1.24)

T

Abschluss der „Blue Deal“ -Projekte

48

Cybersicherheit und Resilienz der digitalen Gesellschaft (I-2.01)

M

Bereitstellung von Cyberabwehrdiensten für die belgische Gesellschaft insgesamt durch das Verteidigungsministerium

50

Cybersicherheit: Überwachung und Schutz durch NTSU/CTIF (I-2.03)

M

Digitales Register der abgefangenen privaten Kommunikation, verwaltet von der nationalen technischen und taktischen Unterstützungseinheit der belgischen föderalen Polizei

52

Digitalisierung IPSS (I-2.04) (Teilmaßnahme 1)

M

Digitale Lösung verfügbar – Web-Schnittstelle (IPSS)

53

Digitalisierung IPSS (I-2.04) (Teilmaßnahme 3)

M

Digitale Lösung verfügbar – Interaktive Plattform (IPSS)

55

Digitalisierung SPF (I-2.05) (Teilmaßnahme: 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9, 11 und 12)

M

Die Projekte sind abgeschlossen und die Ergebnisse sind operationell.

60

Digitalisierung SPF (I-2.05) (Teilmaßnahme 1: Digitaler Wandel der Justiz)

M

Neues Fallbearbeitungssystem für sieben Einrichtungen

66

Digitalisierung des Kultur- und Mediensektors (I-2.08)

T

Abschluss von Projekten für digitalisierte und verbesserte audiovisuelle und audiovisuelle Werke

67

Digitalisierung des Kultur- und Mediensektors (I-2.08)

T

Integration technologischer Instrumente durch Pilotunternehmen in den Bereichen Kultur und Medien

80

Abdeckung weißer Flecken durch den Ausbau von Hochgeschwindigkeits-Glasfasernetzen (I-2.13)

T

Abdeckung

96

Radverkehrsinfrastruktur (I-3A)

T

Neue und renovierte Radwege

97

Radverkehrsinfrastruktur – VeloPlus – RBC (I-3.03a)

T

Neue öffentliche Fahrradparkplätze für Bewohner

101

Ausbau des öffentlichen Verkehrs in Wallonien (I-3b)

T

Fertigstellung der Arbeiten und Kreuzungen mit intelligenten Straßenlichtern

105

Arbeiten zur Modernisierung der Eisenbahn und zur Barrierefreiheit der Bahnhöfe (I-3C)

T

Abschluss der Umbau- und Modernisierungsarbeiten und der Arbeiten zur Verbesserung der Zugänglichkeit der Bahnhöfe (Schritt 3)

107

Canal Albert und Trilogiport (I-3.11)

T

Abschluss der Arbeiten an den Brücken über Canal Albert/und einer neuen Plattform in Trilogiport

115 b

Ökologisierung der Busflotte – (I-3G)

T

In Betrieb genommene grüne Busse und in Wallonien neu gebaute Depots

123

Ladestationen (I-3F)

T

Zusätzliche private, halböffentliche und öffentliche Ladepunkte (Schritt 3)

125

Emissionsbetrug (R-3.07)

M

IT-System, das Emissionsdaten mit Beobachtungen regelmäßiger technischer und Straßenverkehrssicherheitsüberprüfungen einbezieht

133

Bereitstellung digitaler Ausrüstung und IT-Infrastruktur für Schulen“ (I-4)

T

Ausstattung der Schulen/Einrichtungen mit geeigneten IKT-Geräten und -Infrastrukturen zur Verbesserung der Gesamtleistung der Bildungssysteme

155

Bau und Renovierung der frühkindlichen Infrastruktur (I-4.13)

T

Eröffnung von Kinderbetreuungsplätzen

153

Entwicklung von Sozialwohnungen und Wohnungen für schutzbedürftige Personen (I-4.12)

T

Bewohnbare Wohneinheiten

162

A6K/E6K Digitale und technologische Innovationen und Trainingszentren (I-5.01)

T

Abschluss der Renovierung und Erweiterung von A6K-E6K

163

Modernisierung der Weiterbildungsinfrastruktur (I-5.03)

T

Gebäude und Ausrüstung für Ausbildung, Arbeitsvermittlungsdienste

171

Digitales lebenslanges Lernen (I-5.07)

M

Modernisierung der Bereitstellung von Coaching und Schulungen zu digitalen Kompetenzen, einschließlich grundlegender digitaler Kompetenzen in Wallonien, durch digitale Instrumente, modernste Infrastruktur, kompetentes Mentoring und innovative Projekte

175

Zeitliche Begrenzung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit und verstärkte degressive Struktur der Leistungen bei Arbeitslosigkeit (R-5.01)

M

Bundesreform der Begrenzung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit auf höchstens zwei Jahre und der degressiven Struktur der Leistungen bei Arbeitslosigkeit.

179

Nuklearmedizin (I-5.08)

M

Bau und Inbetriebnahme der Radioisotopanlage (FANC und FAGG)

185

FuE: Minimierung des Abfalls während des Abbaus (I-5.10)

M

Errichtung und Inbetriebnahme einer Materialbehandlungsanlage (MaT); Tisch-Top-Studie abgeschlossen

187

Stärkung von FuE (I-5.11)

M

Geförderte FEI- und Infrastrukturprojekte

191

Verlagerung von Lebensmitteln und Entwicklung von Logistikplattformen (I-5.12)

T

Der Bau von mindestens fünf Infrastruktureinheiten, 30 kleinen Infrastrukturen und vier größeren Strukturierungsprojekten ist abgeschlossen.

198

Recyclingplattform (I-5.14)

T

Abschluss der Arbeiten in sechs Recyclinganlagen

200

Belgisches Back Circular (I-5.15)

M

Abschluss von Sensibilisierungs- und Informationsmaßnahmen für KMU und von Kreislaufprojekten

202

Einführung der Kreislaufwirtschaft in Wallonien (I-5.16)

T

Abschluss von Projekten zur Förderung der Kreislaufwirtschaft in Wallonien

215

Renovierung von Sozialwohnungen – WAL (I-7.04)

T

Solarpaneele und Wärmepumpen in Sozialwohnungen

218

Energieeinsparung in öffentlichen Gebäuden – VLA (I-7)

T

Energieeffiziente Renovierung öffentlicher Gebäude

222

Energieimportinfrastruktur (I-7.12)

T

Abschluss der im Rahmen der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen vergebenen Projekte

224

Forderung nach Dekarbonisierung der Industrie (I-7.13)

T

Abschluss der im Rahmen der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen vergebenen Projekte

225

Forderung nach Klimaschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft (I-7.14)

T

Abschluss der im Rahmen der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen vergebenen Projekte

234

Optimierung der Energieverteilung (I-7.17)

M

Abschluss der Projekte

236

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für innovative Initiativen zur Erzeugung erneuerbarer Energien (I-7.18)

M

Abschluss der Projekte

237

Beseitigung von Hindernissen für erneuerbare Energien (I-7.19)

M

Abschluss der Projekte

238

Beseitigung von Hindernissen für erneuerbare Energien (I-7.19)

M

Inkrafttreten der Verordnung

242

Ökologisierung der Busflotte – BCR (I-7.21)

T

Elektrobusse im Betrieb

243

Ladestationen – FED (I-7.22)

M

Errichtung bidirektionaler Ladestationen

244

Öffentliche LED-Beleuchtung – VLA (I-7.23)

T

LED-Beleuchtung installiert

245

Effizientes Schienennetz – FED (I-7.24)

T

Elektrifizierung von Eisenbahnstrecken

246

Ladeinfrastruktur für Busse – BCR (I-3.21)

T

Installierte Ladeinfrastruktur

247

Nuklearmedizin – theranostisches Konzept (I-5.08a)

M

FuE-Entwicklung abgeschlossen

249

KMULD – GEFÜTTERT (I-5.18)

M

Es wird ein Schmelzofen im industriellen Maßstab eingerichtet.

Ratenbetrag

EUR 962 614 764

2.Darlehen

Die in Artikel 3 Absatz 2 genannten Tranchen werden wie folgt strukturiert:

Erste Rate (Darlehen) :

Seq. nb

Name der Maßnahme

M/T

Namen

54b

Digitalisierung SPF (I-2.05a)

M

Die Anforderungen sind festgelegt.

239

Offshore-Energieinsel (I-7.20)

M

Abschluss von FEED und Umweltstudien

Ratenbetrag

 48 840 000 EUR

Zweite Tranche (Darlehen):

Seq. nb

Name der Maßnahme

M/T

Namen

240

Offshore-Energieinsel (I-7.20)

M

Erteilung von Umweltgenehmigungen für Energieinseln

Ratenbetrag

24 420 000 EUR

Dritte Tranche (Darlehen):

Seq. nb

Name der Maßnahme

M/T

Namen

96a

Radverkehrsinfrastruktur – Vélo Plus – Föderalstaat (I-3.03b)

M

Beginn aller Rad- und Fußgängerprojekte

226

Rückgrat für H2 (I-7.15)[L]

M

Annahme des Investitionsplans für die H2-Backbone-Infrastruktur

Ratenbetrag

48 840 000 EUR

Vierte Tranche (Darlehen):

Seq. nb

Name der Maßnahme

M/T

Namen

55b

Digitalisierung SPF (I-2.05a)

M

Das Projekt ist abgeschlossen und die Ergebnisse sind betriebsbereit.

96b

Radverkehrsinfrastruktur – Vélo Plus – Föderalstaat (I-3.03b)

T

Neue und renovierte Radwege

98

Radverkehr & Fußgängerinfrastruktur – Schuman (I-3.04)

T

Neuer öffentlicher Raum für Fußgänger, Radfahrer und öffentliche Verkehrsmittel in Schuman

241

Offshore-Energieinsel (I-7.20)

M

Abschluss der Arbeiten im Zusammenhang mit der Energieinsel

227

Rückgrat für H2 (I-7.15)[L]

T

Bau und Betrieb einer 150 km langen Pipeline für H2

Ratenbetrag

 122 100 000 EUR

(1)      IPCEI unterliegen der Anmeldepflicht und der Stillhalteverpflichtung nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Die Auswahl und die Besonderheiten der vorgeschlagenen Projekte können Anpassungen erforderlich machen, um die Einhaltung der geltenden Vorschriften zu gewährleisten.
(2)      Siehe Fußnote 1.
(3) gemeinsam von der Internationalen Organisation für Normung (ISO) und der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC) veröffentlichte Normen. ISO 27001 ist Teil von ISO 27000 (auch bekannt als „ISMS Family of Standards“ oder „ISO27K“) umfasst Informationssicherheit.
(4)      Der Zeitplan für die Umsetzung dieses Etappenziels lässt die Verpflichtungen Belgiens gemäß der Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Oktober 2018 über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 unberührt.
(5) Digitale Zwillinge sind virtuelle Replikate von Objekten, Prozessen oder Orten aus der physischen Welt.
(6) Vgl. Anhang Ia der Loi portant assentiment à l‚accord de coopération du 5 octobre 2018 entre l’Etat fédéral, la Région flamande, la Région wallonne et la Région de Bruxelles-Capitale relatif au financement des infrastructure ferroviaires stratégiques/Wet houdende instemming met het samenwerkingsakkoord van 5 oktober 2018 tussen de Federale Staat, het Vlaamse Geweste, het Hoalse de Geweste ent Brussels ent Brussels
(7) Dies knüpft an die länderspezifische Empfehlung Nr. 3 2018 an: „Die wachsenden Herausforderungen im Bereich der Mobilität bewältigen, insbesondere durch Investitionen in neue oder bestehende Verkehrsinfrastrukturen und verstärkte Anreize für die Nutzung kollektiver und emissionsarmer Verkehrsmittel“
(8) Diest, Gent Dampoort, Herentals, Löwen, Mechelen-Nekkerspoel
(9) Barvaux, Dinant, Fexche-le-haut-Clocher, Marche-en-famenne, Zwijndrecht, Alken, Buggenhout, Eupen, Fleurus, Louvain-la-Neuve, Sint-Agatha-Berchem, Watermael, Ans, Antwerpen-Zuid, Blankenberge, Diest, Mechelen-Nekkerspoel, Visé, Huy, Luttre, Meiser, Sint-Job, Tubise, Verviers-Central, Waremme, Kiewit, Sint-Truiden und Diepenbeek.
(10) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(11) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(12) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(13) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(14) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(15) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(16) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(17) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(18) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(19) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.