Brüssel, den 3.12.2025

JOIN(2025) 977 final

GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit der EU


1. Einführung

Die geopolitische Landschaft von heute ist vom immer häufigeren gezielten Einsatz wirtschaftlicher Instrumente zur Durchsetzung strategischer Ziele geprägt. Von disruptiven Zöllen und der Ausnutzung von Abhängigkeiten als Druckmittel bis hin zur willkürlichen Nutzung handelspolitischer Schutzmaßnahmen wenden wichtige Akteure wirtschaftliche Hebel an, um ihre strategischen und geopolitischen Ziele zu verfolgen. Dies stellt eine Gefahr für die Sicherheit, die öffentliche Ordnung, die Wettbewerbsfähigkeit und die Wirtschaft der EU dar.

Diese Risiken für die wirtschaftliche Sicherheit der EU sind nicht neu, haben sich aber in jüngster Zeit verschärft: Die Schwachstellen sind jetzt deutlicher, akuter und augenfälliger geworden. Zu diesen Risiken gehören:

-ein zunehmend instabileres globales Handels- und Investitionsumfeld, gekennzeichnet durch den Anstieg von disruptiven Handelsmaßnahmen und Ausfuhrbeschränkungen, um Abhängigkeiten als Druckmittel einzusetzen,

-eine Zunahme von Verdrängungspraktiken, die auf kritische Lieferketten und Technologien abzielen und unsere industrielle Basis untergraben und von denen einige (z. B. staatlich finanzierte Überkapazitäten) neue Abhängigkeiten schaffen,

-die fortlaufende Verschärfung der Sicherheitslage, unter anderem vor dem Hintergrund des anhaltenden Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine und der Zunahme hybrider Angriffe.

In der Europäischen Strategie für wirtschaftliche Sicherheit 1 legte die EU 2023 die erste Reaktion auf diese Herausforderungen dar. Es werden eine Reihe von Maßnahmen – auf der Grundlage von Risikobewertungen – skizziert, mit denen die wirtschaftliche Sicherheit der EU durch die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, den Schutz vor Risiken und die Zusammenarbeit mit Partnern, deren Interessenlage dieselbe ist, gestärkt werden soll. Diese drei Säulen stehen nach wie vor im Mittelpunkt unserer Politik der wirtschaftlichen Sicherheit, und die Kommission ist gemeinsam mit den Mitgliedstaaten bestrebt, sie bei allen politischen Erwägungen und Maßnahmen zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist wirtschaftliche Sicherheit für die EU von entscheidender Bedeutung, um ihre Werte, ihre Grundsätze und das Wohlergehen ihrer Bürgerinnen und Bürger zu wahren und unsere wirtschaftliche Unabhängigkeit zu festigen.

Seit der Annahme der Strategie 2023 ist es für die EU jedoch noch dringlicher geworden, mutiger, schneller und geeinter zu handeln. In dieser Mitteilung wird dargelegt, wie die Instrumente der Union – in Ergänzung zu ihren ursprünglichen politischen Zielen – strategischer und entschlossener für die wirtschaftliche Sicherheit genutzt werden können. Dies betrifft neben anderen Zielen die Fähigkeit der Union, dank einer starken, dynamischen und krisenfesten Wirtschaft Sicherheit zu gewährleisten, indem potenzielle oder tatsächliche Bedrohungen, die im Rahmen der wirtschaftlichen Außenbeziehungen der EU auftreten, frühzeitig erkannt werden und ihnen zuvorgekommen und darauf reagiert wird. Die EU kann dies vor allem dadurch erreichen, dass sie bei kritischen Technologien, Industrien und Diensten führend bleibt. Darin zeigt sich ein Paradigmenwechsel weg von einer reaktiven Haltung zu einem proaktiveren und systematischeren Einsatz unseres Instrumentariums. Darüber hinaus werden die EU, ihre Mitgliedstaaten und die Industrie in bestimmten Fällen zunehmend wirtschaftliche Nachteile in Kauf nehmen müssen, um Schwachstellen zu beheben und die allgemeine Sicherheit zu stärken.

Bei diesem Appell zu handeln geht es darum, die Informationsbeschaffung, Überwachung und Analyse sowie die Fähigkeit, sich abzeichnenden Bedrohungen zuvorzukommen, zu verbessern, Drittländer davon abzuhalten, die Abhängigkeiten der Union als Druckmittel einzusetzen, unsere Anfälligkeit dafür, dass Drittländer solche Abhängigkeiten als Druckmittel einsetzen könnten, zu verringern und Bestrebungen, unsere Maßnahmen zur Risikominderung zu untergraben, zu verhindern.

Wichtig ist, dass in diesem Aufruf auch anerkannt wird, dass die EU ihre Stärken nutzen muss, unter anderem das beispiellose Gewicht des EU-Binnenmarkts, unsere technologischen und industriellen Fähigkeiten sowie den Zugang zu EU-Förderungen und -Programmen. Dazu gehört auch, dass die wirtschaftlichen Möglichkeiten der EU sowie die Bereiche, in denen andere von der EU abhängig sind, aufgezeigt werden. Deshalb wird mit dieser Mitteilung für einen integrierten, ressortübergreifenden und geschäftsbezogenen Ansatz, eine bessere Steuerung sowie eine noch engere Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Partnern und gegebenenfalls ein gemeinsames Vorgehen plädiert. Sie ergänzt die umfassende EU-Strategie für eine krisenfeste Union. Das Fundament für die wirtschaftliche Sicherheit der EU ist die Sicherheit ihrer Mitgliedstaaten. Sie ist auch untrennbar mit ihren umfassenderen weltweiten Außenbeziehungen und damit mit der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik verbunden, die die EU systematischer für die genannten Ziele nutzen wird.

Auf dieser Grundlage und in eine risikobasierte Analyse eingebettet liegt der Schwerpunkt dieser Mitteilung auf sechs in Abschnitt 3 dargelegten Bereichen, in denen ein hohes Risiko besteht. Es werden die uns zur Verfügung stehenden Instrumente eingesetzt und dargelegt, wie sie weiter verbessert werden können.

2. Ein proaktiver Ansatz für wirtschaftliche Sicherheit

Die EU verfügt über ein breites Spektrum von Instrumenten, die zu ihrer wirtschaftlichen Sicherheit beitragen. Sie muss sie nun strategischer, effizienter und proaktiver einsetzen, um ihre wirtschaftliche Sicherheit zu stärken. Die meisten dieser Instrumente wurden zwar ursprünglich nicht unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Sicherheit entwickelt, sind aber dennoch von großer Bedeutung für die Ziele der Union im Bereich der wirtschaftlichen Sicherheit.

Abbildung 1 zeigt eine nicht erschöpfende Liste der wichtigsten Instrumente, und deren koordinierte Anwendung wird in Abschnitt 3 näher erläutert.



Abbildung 1: Nicht erschöpfende Liste der Instrumente zur Förderung der wirtschaftlichen Sicherheit

Um die wirtschaftliche Sicherheit der EU zu stärken, wird die Kommission diese Instrumente in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten wie folgt einsetzen:

·Mit handels- und wettbewerbspolitischen Instrumenten wird die Risikoexposition der EU schrittweise abgebaut und es wird verhindert, dass die Risikominderungsziele der EU untergraben werden. Dies umfasst die Ausweitung der Diversifizierungsmöglichkeiten und damit unserer allgemeinen Sicherheit durch EU-Handelsabkommen, den strategischen Einsatz des Zoll-Instrumentariums und die Bekämpfung von Verzerrungen, die durch drittstaatliche Subventionen verursacht werden – sowohl im Binnenmarkt als auch im Hinblick auf Subventionen oder gedumpte Einfuhren.

·Resilienz- und Cybersicherheitsinstrumente werden mit den Schwerpunkten der Vorbereitung auf Notfallsituationen und deren Bewältigung sowie der Verringerung der Exposition gegenüber Cyberbedrohungen und anderen externen Gefährdungen eingesetzt.

·Mit Instrumenten für Sicherheit und öffentliche Ordnung wird die übermäßige Exposition der EU gegenüber Risiken verringert, unter anderem um das normale Funktionieren der Gesellschaft sicherzustellen. Zugleich werden Maßnahmen unterstützt, mit denen die Position der EU bei kritischen Technologien und Industrien ausgebaut und verhindert werden soll, dass ihre Risikominderungsziele untergraben werden.

·Restriktive Maßnahmen sowie Maßnahmen gegen Zwangsmaßnahmen dienen der Abschreckung und dem Umgang mit Situationen, in denen Drittländer versuchen, gegenüber der EU Zwang auszuüben, sowie dem Schutz der EU-Unternehmen vor extraterritorialen Maßnahmen von Drittländern. Gegebenenfalls sollen sie beim betreffenden Land einen Verhaltenswandel auslösen.

·Finanzierungen (und deren Einschränkungen) durch EU-Instrumente wie NDICI/Europa in der Welt (Global Gateway), Horizont Europa, NextGenerationEU, InvestEU, das Programm „Digitales Europa“, die Fazilität „Connecting Europe“, das Instrument für Heranführungshilfe (IPA), Wachstumspläne für den Westbalkan und Moldau und die Ukraine-Fazilität, EU4Health und den künftigen Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit sollten die wirtschaftliche Sicherheit der EU im Einklang mit den Bestimmungen der Programme stärken, oder zumindest sollte darauf geachtet werden, dass sie die Sicherheit nicht schwächen.

·Mit sektorspezifischen Initiativen werden die eigenen Kapazitäten und strategischen Fähigkeiten der EU in den Hochrisikobereichen aufgebaut, die im Risikobewertungsprozess ermittelt wurden.

Einführung von Standards für die wirtschaftliche Sicherheit

Die Kommission wird auf der Arbeit der G7 für Standards im Handel aufbauen und die Entwicklung und Anwendung von Standards für die wirtschaftliche Sicherheit fördern. Diese Standards werden folgendermaßen gestaltet sein:

®auf die Diversifizierung kritischer Lieferketten ausgerichtet, indem die Voraussetzungen für den Markteintritt neuer Lieferanten geschaffen werden oder indem der Zugang marktbeherrschender Lieferanten eingeschränkt wird,

®bestimmt von den Grundsätzen der Transparenz, der Interoperabilität und der Einhaltung internationaler Regeln,

®gezielt und maßgeschneidert unter Berücksichtigung der spezifischen Risiken, wirtschaftlichen Auswirkungen und wirtschaftlichen Gegebenheiten jeder Lieferkette.

Schwerpunkte sind hierbei kritische Rohstoffe und Halbleiter-Lieferketten; eine Zusammenarbeit in anderen Bereichen wird ebenfalls geprüft.

Eine enge Zusammenarbeit und Koordinierung mit Ländern, die der wirtschaftlichen Sicherheit und einer regelbasierten Weltordnung ähnliche Bedeutung beimessen, ist wichtiger denn je. Die EU ist bestrebt, die internationale Zusammenarbeit in Fragen der wirtschaftlichen Sicherheit – insbesondere mit vertrauenswürdigen Partnern – zu stärken. Unter anderem geschieht dies durch gezielte Dialoge über wirtschaftliche Sicherheit, die sowohl bilateral als auch in plurilateralem Rahmen geführt werden. Diese Zusammenarbeit ist für ein gemeinsames Vorgehen bei gemeinsamen Interessen oder Anliegen im Bereich der wirtschaftlichen Sicherheit hilfreich. Sie vertieft zudem das gemeinsame Verständnis von Risiken, hilft Bedrohungen frühzeitig zu erkennen, ermöglicht die Planung von Risikominderungsmaßnahmen zur Minimierung negativer externer Effekte, trägt zum Aufbau und zur Erhaltung zuverlässiger und krisenfester Lieferketten in strategischen Schlüsselsektoren bei und dient der Vermeidung negativer Auswirkungen auf unsere gleich gesinnten internationalen Partner.

Die Kommission wird die Zusammenarbeit mit Drittländern suchen – auf bilateraler Ebene, über die G7 und im Rahmen der umfassenden und fortschrittlichen transpazifischen Partnerschaft und anderer einschlägiger Foren. Sie wird mit ihren Partnern bei der Entwicklung und Einführung von Standards der wirtschaftlichen Sicherheit für krisenfeste Lieferketten zusammenarbeiten. Eine engere Zusammenarbeit kann im koordinierten Einsatz von Instrumenten bestehen und Bündnisse mit Partnern umfassen, die im Bereich der wirtschaftlichen Sicherheit ähnliche Ziele verfolgen oder mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert sind.

Die Bedeutung der Nachbarschafts- und Erweiterungspolitik der EU und die Auswirkungen darauf sind ebenfalls angemessen zu berücksichtigen. Risiken und Chancen für die wirtschaftliche Sicherheit der EU werden bei der Umsetzung der Maßnahmen und Programme für diese Regionen durch die Kommission einbezogen. Die Bewerberländer sind auf dem Weg, EU-Mitgliedstaaten zu werden; ihre Angleichung an die Politik der wirtschaftlichen Sicherheit sowie ihre schrittweise Integration in den Binnenmarkt sind entscheidend für ihren erfolgreichen Beitritt und dafür, dass die EU sowohl bestehenden als auch neuen Risiken wirksamer begegnen kann. Daher ist es wichtig, dass die Kandidatenländer dem Konzept der EU für wirtschaftliche Sicherheit entsprechen und sich gegebenenfalls schrittweise an die für die Ziele der wirtschaftlichen Sicherheit relevanten EU-Rechtsvorschriften angleichen.

3. Förderung der wirtschaftlichen Sicherheit Europas: Hochrisikobereiche

Mit der Strategie 2023 wurden Risikobewertungen in Bezug auf die Krisenfestigkeit der Lieferketten und die Energieversorgungssicherheit, kritische Infrastrukturen, die Ausnutzung wirtschaftlicher Abhängigkeiten sowie Technologiesicherheit und Technologieabfluss eingeleitet. Vier kritische Technologien – KI, Quantentechnologien, Halbleiter und Biotechnologie – wurden bereits bewertet. Auf dieser Grundlage hat die Kommission sechs Hochrisikobereiche ermittelt, auf die sie ihre Anstrengungen in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, der Wirtschaft und vertrauenswürdigen Partnern jetzt unmittelbar und in naher Zukunft konzentrieren wird. Gleichzeitig wird die Kommission die Entwicklungen weiterhin beobachten und erforderlichenfalls neu entstehende Hochrisikobereiche prüfen und handeln.



Überblick über die sechs Hochrisikobereiche

3.1 Krisenfestigkeit der Lieferketten stärken und dem durch Abhängigkeiten bei kritischen Waren und Dienstleistungen entstehenden hohen Risiko entgegenwirken

Nicht kumulative Indikatoren für eine Abhängigkeit, die ein hohes Risiko darstellt

60 % oder mehr der EU-Versorgung werden von einem einzigen Drittland oder Marktteilnehmer kontrolliert,

– Inputs oder Dienstleistungen haben aufgrund ihrer Rolle in mehreren Sektoren systemische Bedeutung für die EU-Wirtschaft, z. B. kritische Rohstoffe, Halbleiter,

– Inputs oder Dienstleistungen sind für die Verteidigungsindustrie und die strategischen Kapazitäten der EU oder für bestimmte Lieferketten kritischer Technologien wie Technologien für saubere Energie von entscheidender Bedeutung

– das Drittland hat wirtschaftliche Abhängigkeiten bereits als Druckmittel eingesetzt oder damit gedroht, z. B. durch Ausfuhrbeschränkungen,

– es bestehen bereits nicht marktbedingte Überkapazitäten oder sie werden gerade geschaffen.

Risiko. Moderne Volkswirtschaften sind eng miteinander verflochten und auf ein breites Spektrum an Inputs, Vorleistungsgütern und wesentlichen Dienstleistungen von Partnern weltweit gestützt. Mitunter ist die Versorgungsbasis stark konzentriert – oft in Ländern, die nicht dieselben strategischen Interessen teilen und solche Abhängigkeiten steigern und als Druckmittel einsetzen können und dazu auch bereit sind. Diese Risiken für die Lieferketten der EU sind besonders augenfällig in unserer Abhängigkeit von bestimmten kritischen Rohstoffen, verarbeiteten Materialien und fortgeschrittenen Werkstoffen, Komponenten sauberer Technologien und den wichtigsten Halbleitern sowie in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Arzneimittel, Luftfahrt, Digital- und Weltraumtechnologien. Sie sind auch im Agrar- und Lebensmittelsektor sichtbar, wo in der Vision für Landwirtschaft und Ernährung 2 dargelegt wird, dass strategische Abhängigkeiten abgebaut werden müssen, insbesondere wenn die EU bei der Einfuhr von Futtermitteln und Futtermittelzusatzstoffen sowie Düngemitteln auf nur sehr wenige Partner angewiesen ist.

Anwendungsbeispiel: Wichtige Halbleiter

Risiko: Die strukturelle Abhängigkeit von einem einzigen Drittlandslieferanten bei der Herstellung grundlegender Chips mit niedriger Gewinnspanne gefährdet mehrere europäische Wirtschaftszweige. Solche Halbleiter sind ein kritischer Bestandteil zahlreicher Lieferketten.

Einzusetzende Instrumente: Die Kommission wird mit vertrauenswürdigen Partnern zusammenarbeiten, um die Versorgungsquellen zu diversifizieren, und den Ausbau der Produktion in der EU vorantreiben. Im Zuge der bevorstehenden Überarbeitung des Chip-Gesetzes werden wirksame Risikominderungsmaßnahmen festgelegt. Die Cybersicherheit importierter wichtiger Halbleiter in sicherheitsbezogenen Anwendungen sollte im Rahmen der Cyberresilienz-Verordnung näher geprüft werden.

Abhängigkeiten mit hohem Risiko können i) als Druckmittel eingesetzt werden, um Zwang auszuüben (z. B. kritische Rohstoffe, die wichtigsten Halbleiter, fortgeschrittene Werkstoffe, Energieerzeugnisse, Drohungen mit der Abschaltung bestimmter Dienste), ii) systemische wirtschaftliche Anfälligkeiten oder systemische Risiken für die öffentliche Ordnung und den Schutz der öffentlichen Gesundheit in Krisen entstehen lassen (z. B. bei persönlicher Schutzausrüstung, der Versorgung mit kritischen Arzneimitteln oder der Lebensmittelversorgung), iii) die Gefahr groß angelegter, sektorübergreifender Störungen erzeugen (z. B. Eingriffe in Telekommunikationsnetze, Abhängigkeit von einem einzigen Cloud-Anbieter, erzwungene Abschaltungen digitaler Dienste), iv) die Wettbewerbsfähigkeit der EU beeinträchtigen und den grünen und digitalen Wandel bremsen, wenn die Versorgung unterbrochen wird (z. B. Batterien, Dauermagnete, Produkte und Komponenten für saubere Technologien, fortgeschrittene Werkstoffe), v) die Autonomie der Mitgliedstaaten bei der Entwicklung und dem Einsatz militärischer Fähigkeiten beeinträchtigen oder vi) die Ernährungssouveränität der EU gefährden.

Ziel. Die Kommission und die Mitgliedstaaten werden anstreben, die Gefahr kurzfristiger Störungen zu minimieren, und gleichzeitig Maßnahmen auf den Weg bringen, um die derzeitigen Abhängigkeiten mit hohem Risiko im Binnenmarkt nach und nach zu verringern und den Versuchen entgegenzuwirken, neue Abhängigkeiten entstehen zu lassen. Die Kommission wird ihre Instrumente nutzen, um Lieferketten zu überwachen, einen Rahmen zur Unterstützung der Diversifizierung der Versorgung zu schaffen und Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt anzugehen, um zu verhindern, dass EU-Maßnahmen untergraben werden. Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Weg zur Kreislaufwirtschaft nehmen ebenfalls eine wichtige Rolle ein.

Die Kommission wird mit den erforderlichen Maßnahmen dafür sorgen, dass ihre alternativen Lieferketten nicht durch Dumping und Preismanipulation geschwächt werden.

Die Kommission wird die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, die vorhandenen Instrumente in vollem Umfang und wirksam einzusetzen, insbesondere die Resilienzkriterien, die die Mitgliedstaaten ab Januar 2026 bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, bei Auktionen und bei öffentlichen Förderregelungen im Rahmen der Netto-Null-Industrie-Verordnung anwenden müssen.

Die Kommission wird auch Maßnahmen ergreifen, um sowohl die internen Kapazitäten und Fähigkeiten der EU auszubauen als auch durch Zusammenarbeit mit Partnern die Versorgung zu diversifizieren. Unter anderem baut sie dabei auf dem ausgedehnten Geflecht von Handelsabkommen der EU und anderen Formen der bilateralen und plurilateralen Zusammenarbeit auf. Dazu gehört auch die Prüfung der Herstellung bestimmter kritischer Produkte in unseren Kandidatenländern und allgemein in unseren Partnerländern, auch in Regionen wie dem Nahen Osten und Nordafrika. Dadurch wird die Krisenfestigkeit diversifizierter Lieferketten der EU gestärkt und den Unternehmen in der EU werden weitere Möglichkeiten eröffnet. Die Kommission wird im Rahmen ihres Risikobewertungsprozesses und ihrer Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der Wirtschaft weiterhin Schwachstellen in den Lieferketten und Abhängigkeiten, die ein hohes Risiko darstellen, ermitteln und kontinuierlich überwachen.



3.2 Anreize für Investitionen aus dem Ausland mit dem Mehrwert der Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit der EU schaffen

Beispiel: Batteriebetriebene Elektrofahrzeuge

Risiko. Die beherrschende Stellung bestimmter Lieferanten von Batterie-Elektrofahrzeugen und strenge Kontrollen der für die Herstellung von Batterie-Elektrofahrzeugen erforderlichen Technologien könnten die Schlüsselrolle der Automobilindustrie in der EU-Wirtschaft untergraben, während diese Lieferanten den EU-Markt nutzen. Außerdem bringen vernetzte Fahrzeuge inhärente Cybersicherheitsrisiken mit sich.

Einzusetzende Instrumente: Die Kommission prüft, wie Investitionen, die einen Mehrwert bringen, gefördert werden können, unter anderem durch handels- und wettbewerbspolitische Initiativen. Sie wird die Handelsströme weiterhin überwachen und ihr Risikominderungsinstrumentarium einsetzen, um die mit Vernetzungselementen einhergehenden Risiken zu verringern, und Investitionen in die nächste Generation von Technologien für Batterie-Elektrofahrzeuge unterstützen, damit Europa krisenfest und wettbewerbsfähig bleibt und die Exposition gegenüber Einrichtungen mit hohem Risiko bei relevanten vernetzten Komponenten von Batterie-Elektrofahrzeugen begrenzt wird, wenn nötig. Die Kommission wird auch Anreize für den Austausch von Technologie und damit zusammenhängendem Know-how schaffen, der für die Ziele der EU im Bereich der wirtschaftlichen Sicherheit förderlich sein kann.

Risiko. Investitionen aus dem Ausland stärken die Krisenfestigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der EU. Sie schaffen Arbeitsplätze, fördern die Entwicklung industrieller Fähigkeiten, erschließen Finanzmittel und Größenvorteile und unterstützen Innovation und Technologietransfer. Bestimmte Formen von Investitionen aus dem Ausland können jedoch Risiken mit sich bringen. Dabei handelt es sich um i) Risiken für die Sicherheit und die öffentliche Ordnung wie Zugang zu sensiblen Daten (z. B. Geolokalisierung, biometrische Daten, Geschäftsgeheimnisse), zu kritischer Infrastruktur sowie zu Technologien mit doppeltem Verwendungszweck und anderen kritischen Technologien; ii) Risiken für die wirtschaftliche Krisenfestigkeit, die die EU anfällig für wirtschaftliche Störungen oder den Einsatz von Abhängigkeiten als Druckmittel machen, z. B. tiefer gehende Abhängigkeiten oder einzelne Fehlerpunkte in kritischen Lieferketten, die von Einrichtungen oder Drittländern kontrolliert werden, die ein hohes Risiko darstellen und unsere wirtschaftlichen Sicherheitsinteressen untergraben (z. B. bei Batterien, kritischen Rohstoffen, Software und Komponenten), und iii) Herausforderungen durch geringe Wettbewerbsfähigkeit, wie ausbleibender Technologietransfer, begrenzte Wertschöpfung (z. B. nur Fertigungsstraßen), Beschäftigung von Arbeitskräften aus dem Investitionsland, was sich unter anderem auf den lokalen Arbeitsmarkt auswirkt.

Ziel. Der Schwerpunkt der Kommission wird darauf liegen, dass die EU offen und attraktiv für ausländische Investitionen bleibt. Sie strebt an, diese Offenheit, wenn es für die wirtschaftliche Sicherheit der EU erforderlich ist, gegen die Notwendigkeit abzuwägen, eine Vertiefung von Abhängigkeiten oder die Entstehung neuer Abhängigkeiten zu vermeiden. Darüber hinaus ist es von entscheidender Bedeutung, die Innovationsfähigkeit von EU-Unternehmen zu erhalten, unter anderem durch den Erwerb wichtiger Rechte des geistigen Eigentums von neu aufkommenden Marktführern aus dem Ausland, und die Versorgungssicherheit und die Kontinuität der Dienste zu gewährleisten. Die Kommission wird mithilfe ihrer Instrumente und Initiativen gezielte Maßnahmen wie Bedingungen für Investitionen aus dem Ausland, die den Technologietransfer von Einrichtungen aus Ländern fördern, die unsere wirtschaftliche Sicherheit gezielt schwächen, festlegen und umsetzen.



3.3 Dynamische industrielle Basis für Verteidigung und Weltraum sowie in anderen Industriezweigen mit hohem Risiko unterstützen

Anwendungsbeispiel: Schlüsselkomponenten für Drohnen und Drohnenabwehrsysteme

Risiko: Abhängigkeit von Lieferanten aus Drittländern bei wichtigen Komponenten von Drohnen, Batterien und Drohnenabwehrsystemen; extrem kurzer Innovationszyklus zur Aufrechterhaltung der operativen Wirksamkeit von Drohnenlösungen auf der Grundlage realer Erfahrungen auf dem Gefechtsfeld (Monate, mitunter Wochen).

Einzusetzende Instrumente: Die Kommission wird ihre Instrumente im Rahmen der Programme für die europäische Verteidigungsindustrie nutzen, um das Bestehen von Produktionskapazitäten in der EU sicherzustellen und die Innovationszyklen für Drohnentechnologien auf der Grundlage realer operativer Erfahrungen zu verkürzen. Sie wird die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch auf freiwilliger Basis zwischen den einschlägigen Stellen (z. B. nationale Beschaffungsstellen oder internationale Beschaffungsorganisationen – OCCAR, EDA, NATO) sowie im Rahmen der Instrumente und Maßnahmen der europäischen Programme für die Verteidigungsindustrie weiter stärken. Um die Krisenfestigkeit der Lieferketten zu gewährleisten, wird sie eine gezielte Bestandsaufnahme der Lieferketten für bestimmte Produkte und Ausrüstungen einschließlich Gütern mit doppeltem Verwendungszweck vornehmen und die Produktion durch Koinvestitionen unterstützen.

Risiko. Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, zunehmende geopolitische Spannungen und politisch gesteuerte Maßnahmen zum Einsatz von Handelsabhängigkeiten als Druckmittel machen deutlich, wie wichtig Investitionen in eine dynamische heimische industrielle Basis sind, die die Wirtschaft der EU ankurbelt und ihre strategische Autonomie stützt – insbesondere im Verteidigungssektor und in der Weltraumwirtschaft sowie in strategischen Bereichen, deren Güter oft einen doppelten Verwendungszweck haben, wie Verkehr (z. B. Luftfahrt, Flugtechnik, Schiffbau und Häfen). Zu den Risiken in diesem Bereich gehören: i) unzureichende (eigene) Investitionen; ii) geringe Produktionsmengen in Kombination mit einer unzureichenden Beschaffung inländischer Technologie für die institutionelle Infrastruktur; iii) nicht marktbezogene Politik und Praktiken von Drittländern, die zu Verzerrungen auf globalen und regionalen Märkten führen; iv) ungerechtfertigte oder unverhältnismäßige Ausfuhrkontrollen seitens Drittländern, die europäischen Produkten und Technologien auferlegt werden (extraterritoriale Wirkung der Ausfuhrregelungen von Drittländern); v) Verlust von Eigentum und Kontrolle durch ausländische Übernahmen, in bestimmten Fällen auch durch Portfolioerwerb; (vi) ein starrer Rechtsrahmen und fragmentierte Kapitalmärkte, die weder den Mittelfluss erleichtern noch die Gründung und das Wachstum risikoreicher und gleichzeitig renditestarker Technologien im Zusammenhang mit Fähigkeiten mit doppeltem Verwendungszweck fördern.

Bestimmte Komponenten in kritischen Sektoren wie der Verteidigung werden von Hochrisikoeinrichtungen bezogen, was im Falle geopolitischer Spannungen den Zugang zu und die Verwendung von Verteidigungsgütern, Technologien mit doppeltem Verwendungszweck und Mitteln der militärischen Mobilität verhindern könnte. Darüber hinaus ist es von entscheidender Bedeutung, dass die EU kontinuierlich über hoch qualifizierte Arbeitskräfte verfügt und bei den Technologien, die das Fundament strategischer Sektoren bilden, nicht hinter der Innovationskurve zurückbleibt. Eine wirksame Minderung dieser Risiken durch die rasche Mobilisierung zielgerichteter, wirkungsvoller Instrumente ist für die Verteidigung und die militärischen Fähigkeiten der EU unerlässlich.

Ziel. Die Kommission wird ihre Instrumente einsetzen, um strategische Produktionskapazitäten und -fähigkeiten in der EU aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln, insbesondere durch: i) Förderung öffentlicher und privater Investitionen, gegebenenfalls in Verbindung mit Risikoreduzierung; ii) Stützung der Nachfrage (Anreize), auch durch Aggregierung oder gemeinsame Beschaffung; iii) Verhinderung der Verlagerung strategischer Fähigkeiten und Sektoren; iv) schrittweise Entfernung potenziell feindseliger Akteure aus den Verteidigungs- und anderen kritischen Lieferketten, was auch die Begrenzung der Beschaffung beschränkter kritischer Verteidigungs- und Weltraumtechnologien von außerhalb der EU umfasst; v) Minderung von Bedrohungen durch ausländische Direktinvestitionen in Unternehmen, die kritische Produkte oder Technologien liefern; vi) Unterstützung der Entwicklung kritischer Technologien, Komponenten und Werkstoffe in der EU auf der Grundlage langfristiger Ziele sowie ihrer inländischen Beschaffung für institutionelle Infrastrukturen; vii) Sicherstellung der notwendigen Voraussetzungen für Start-ups und etablierte Unternehmen in der EU, um zu expandieren, z. B. durch angemessene Finanzierung und eine vorübergehende zolltarifliche Vorzugsbehandlung für bestimmte Inputs sowie ein günstiges Umfeld auf den Kapitalmärkten.

Vorrangig geht es darum, die industrielle Basis für Verteidigung und Weltraum zu stützen. Während der unmittelbare Schwerpunkt auf den spezifischen Hochrisikosituationen liegt, die bei der Risikobewertung ermittelt wurden, wird die Kommission unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Sicherheit alle Schlüsselindustrien wie saubere Technologien, Energie und energieintensive und kreislauforientierte Industrien, Agrar- und Lebensmittelindustrie, Digitaltechnik und Elektronik, Luftfahrt (einschließlich Flugtechnik), Schiffbau, Automobilindustrie und Gesundheitsindustrie genau überwachen.



3.4 Führungsrolle bei kritischen Technologien entwickeln und bewahren

Anwendungsbeispiel: Quantentechnologie

Risiko: Ausländische staatlich unterstützte oder ein hohes Risiko darstellende Einrichtungen versuchen, über Investitionen, Übernahmen oder Forschungs- und Entwicklungspartnerschaften Zugang zu Know-how und Infrastrukturen der EU in der Quanteninformatik, Kommunikation und Sensorik zu erhalten. Dadurch nimmt die militärische und nachrichtendienstliche Nutzung im Ausland in sensiblen Bereichen zu und wird die technologische Souveränität der EU untergraben.

Einzusetzende Instrumente: Die Kommission wird weiterhin wesentliche Akteure und Infrastrukturen in der EU in der Quantenphysik erfassen und ausländische Investitionen, Partnerschaften und Ströme von geistigem Eigentum verfolgen und auf dieser Grundlage Überprüfungen ausländischer Direktinvestitionen, Ausfuhrkontrollen und Risikobewertungen im Bereich der Forschungssicherheit durchführen. Sie wird ihre Instrumente einsetzen, um risikobehaftete Investitionen zu untersuchen und gemeinsam mit den Mitgliedstaaten rasche Reaktionen auf versuchte feindselige Übernahmen oder Informationsabflüsse abzustimmen. Im Sinne der Ziele der wirtschaftlichen Sicherheit wird sie Finanzierungsquellen und Lieferanten für kritische Quantenkomponenten und -dienste aus der EU oder von gleich gesinnten Partnern Vorrang einräumen und in sensiblen Bereichen die Abhängigkeit von Hochrisikoanbietern von Quanten- und Cloud-Diensten begrenzen. Ferner soll sichergestellt werden, dass Einrichtungen unter ungebührlicher ausländischer Einflussnahme keinen Zugang zu sensiblen Quantentechnologieprojekten haben.

Risiko. Einige Drittländer und Unternehmen haben ihr Interesse daran gezeigt, die Kontrolle über neu entstehende oder fortschrittliche Technologien und das entsprechende Know-how der EU zu erlangen. In einigen Fällen zielten solche Maßnahmen darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der Union bei der betreffenden Technologie zu beeinträchtigen. Sie verfolgen dieses Ziel beispielsweise durch Übernahmen, Zusammenarbeit in Forschung und Entwicklung, Reverse Engineering oder Industriespionage. Außerdem erweitern sie auf nicht natürliche Weise ihren Marktanteil zulasten innovativerer Unternehmen, was wiederum deren Erträge verringert, die sie in Forschung und Entwicklung auf höchstem Niveau investieren könnten. Langfristig werden die Wirtschaftsleistung, Sicherheit und geopolitische Position der EU davon abhängen, dass wir unsere technologischen Fähigkeiten erhalten und weiterentwickeln können. Daher ist es von strategischer Bedeutung, die Fähigkeiten der EU bei all diesen Technologien zu erhalten, indem spezielle EU-Finanzierungsinstrumente verbessert werden und die Frage der Technologiesicherheit und des Technologieabflusses angegangen wird. Zugleich ist der zunehmend fragmentierten Durchführung und Durchsetzung der Ausfuhrkontrollen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Ziel. Die Kommission wird ihre Instrumente einsetzen, um ein positives Umfeld für die Entwicklung kritischer Technologien in der EU zu fördern und gegen Verzerrungen vorzugehen, um eine Untergrabung der Bemühungen der EU zu verhindern. Sie wird die Marktentwicklungen überwachen und Forschung und Innovation in der EU durch Start-ups und Scale-ups, etablierte Unternehmen, Hochschulen und andere Forschungs- und Innovationseinrichtungen weiter unterstützen. Der Schwerpunkt wird dabei auf der Verbreitung und Valorisierung von Errungenschaften in Forschung, Entwicklung und Innovation in der industriellen Basis des Binnenmarkts liegen. Das 28. Regime, das den Unternehmen einheitliche, harmonisierte EU-weite Regeln für die Gründung, die Unternehmensführung, die Mobilität und den Zugang zu Finanzmitteln bietet, wird die wirtschaftliche Krisenfestigkeit der EU stärken, indem es sicherere grenzüberschreitende Tätigkeiten und robustere, diversifiziertere Lieferketten ermöglicht.

Die Kommission wird die Forschungs- und Innovationssicherheit verbessern und die erforderlichen flankierenden Maßnahmen ergreifen, um das Risiko des Abflusses von Technologie oder Know-how zu reduzieren, der z. B. durch räuberische Übernahmen, Zusammenarbeit in Forschung und Entwicklung sowie Investitionen in EU-Märkte von strategischer Bedeutung und aufstrebende EU-Märkte in sensiblen Bestimmungszielen oder Sektoren erfolgen könnte, und gleichzeitig weiterhin vertrauenswürdige internationale Forschungs- und Innovationspartnerschaften fördern, die für die Ziele der Union im Bereich der wirtschaftlichen Sicherheit von entscheidender Bedeutung sind. Sie wird untersuchen, wie sichergestellt werden kann, dass Unternehmen und Forschungs- und Innovationseinrichtungen in der EU expandieren und Übernahmen und Eigentumswechsel vermeiden können, die ausschließlich wegen unzureichender Finanzierungsmöglichkeiten aus vertrauenswürdigen Quellen passieren. Gleichzeitig strebt die Kommission an, den Zugang von Hochrisikoeinrichtungen zu von der Union unterstützten Maßnahmen im Bereich kritischer Technologien zu verhindern, wenn dies möglicherweise als Druckmittel gegen die EU eingesetzt werden kann.



Beispiel: Detektionsgeräte an den EU-Außengrenzen (Häfen, Flughäfen, Landgrenzen)

Risiko: Keine einheitliche Praxis in der EU; Abhängigkeit von einem einzigen Anbieter oder einer begrenzten Zahl von Anbietern, unbefugter Zugang (auch über autorisierte Kanäle, z. B. Wartung), der sich auf die Leistung der Detektionsgeräte und die Integrität und vertrauliche Behandlung damit zusammenhängender sensibler Informationen auswirkt; Anfälligkeit für Schadsoftware, die die entsprechenden Informationen, Systeme und Netze über die befallenen Geräte gefährden oder verfälschend wirken könnte.

Einzusetzende Instrumente: Auf der Grundlage der Bewertung des Cybersicherheitsrisikos nach der NIS-2-Richtlinie ist die Kommission bestrebt, die festgestellten Risiken durch die Ermittlung von Hochrisikoanbietern, die Verwendung von Systemen für die Cybersicherheitszertifizierung, die Stärkung der Cybersicherheitsstandards und die Einbeziehung von Sicherheitsanforderungen in Ausschreibungen zu mindern. Die Kommission wird prüfen, inwiefern drittstaatliche Subventionen bestimmten Lieferanten einen Wettbewerbsvorteil verschaffen können.

3.5 Zugang zu sensiblen Informationen und Daten, die die wirtschaftliche Sicherheit der EU aushöhlen könnten, verhindern

Risiko. Drittländer erhalten entweder durch Industriespionage, Hardware oder Software, mit der sie die EU beliefern und die in bestimmten Produkten verwendet wird (z. B. vernetzte Fahrzeuge, 5G oder andere Telekommunikationssysteme, Elektrizitätsnetzinfrastruktur, DNA-Sequenzierungsplattformen), oder durch ihr Eigentum an und ihre Kontrolle über bestimmte Unternehmen, die über sensible Informationen und Daten verfügen (z. B. Hafen-, Flughafen- und Verkehrsbetreiber, Finanzdienste, KI-Modelle, Datenportale, Telekommunikation, personenbezogene Daten oder sensible Marktinformationen) Zugang zu sensiblen Informationen und Daten der EU oder ihrer Mitgliedstaaten. Es gibt eindeutig Auswirkungen auf die Sicherheit und die öffentliche Ordnung, die durch potenzielle wirtschaftliche Auswirkungen noch verstärkt werden, z. B. im Zusammenhang mit der Fragmentierung der Lieferketten. Im Energiesektor beispielsweise umfasst dieses Risiko auch den Erwerb von EU-Unternehmen, die über fortschrittliche Technologien für die Überwachung und Verarbeitung operativer Daten aus kritischen Energieinfrastrukturen verfügen, durch Investoren von außerhalb der EU.

Ziel. Ziel ist, das Risiko des Zugangs von Einrichtungen, die ein hohes Risiko darstellen, und damit zusammenhängenden Einrichtungen zu sensiblen Informationen und Daten der EU oder ihrer Mitgliedstaaten zu verringern und, wenn möglich, zu beseitigen und dadurch die potenziellen negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft und Sicherheit der EU zu begrenzen. Entsprechend den einschlägigen Verfahren wird auch auf das Risiko geachtet, das von ausländischem Personal in strategischen Sektoren und ausländischen Studierenden an Hochschulen ausgeht, unter anderem im MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik).



3.6 Störungen kritischer Infrastrukturen der EU, die die Wirtschaft der EU beeinträchtigen, verhindern und entschärfen

Risiko. Störungen der kritischen Infrastruktur der EU – einschließlich kritischer Verkehrs-, Weltraum-, Energie- und Kommunikationsinfrastruktur, insbesondere solcher, die von strategischer Bedeutung für die militärische Mobilität ist – durch ausländische Akteure, was zu Kaskadeneffekten auf die europäische Wirtschaft führen könnte. Der Schwerpunkt wird darauf liegen, die Stabilität der erbrachten Dienste zu gewährleisten. Störungen können durch physische Angriffe, Cyberattacken oder hybride Angriffe auftreten, einschließlich der Sabotage ganzer Anlagen oder ihrer Teile oder Unterkomponenten. Sie könnten auch mit IKT-Lieferketten in Verbindung gebracht werden, die die Grundlage für kritische Komponenten oder Dienste für kritische Infrastrukturen bilden. Es besteht auch die Gefahr, dass Drittländer und Betreiber, von denen ein hohes Risiko ausgeht, sich in der kritischen Infrastruktur der EU positionieren, um in der Lage zu sein, sie (bei Bedarf) zu stören. Darüber hinaus besteht ein Reputations- und Glaubwürdigkeitsrisiko, wenn bestimmte Infrastrukturen bedroht oder tatsächlich beeinträchtigt werden. Ferner besteht das Risiko, dass Drittländer eine führende Rolle bei der Festlegung internationaler Standards übernehmen, was sich auf kritische Infrastrukturen auswirken kann.

Beispiel: Solar-Wechselrichter

Risiko: Zunehmende Abhängigkeit von einem einzigen Lieferanten; Cyberrisiken – Manipulation der Parameter der Stromerzeugung, Verhinderung der Stromerzeugung, Zugang zu operativen Daten, Infiltrierung von Akteuren der Lieferkette.

Einzusetzende Instrumente: Die Kommission wird Cyberrisiken weiterhin im Rahmen einer koordinierten Bewertung nach der NIS-2-Richtlinie beurteilen (soll 2026 abgeschlossen werden). Auf dieser Grundlage wird sie Risikominderungsmaßnahmen ergreifen, die sowohl auf die Stärkung der Vorsorge (z. B. Verordnung über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor, Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen) als auch auf die Behebung ermittelter Schwachstellen ausgerichtet sind, z. B. durch Zertifizierung und Normung im Rahmen der Cyberresilienz-Verordnung und nicht preisbezogene Kriterien im Rahmen der Netto-Null-Industrie-Verordnung. Die Kommission wird die Marktentwicklungen überwachen und ist bestrebt, Investitionen, von denen ein hohes Risiko ausgeht, zu verhindern oder deren Folgen zu mindern. Die Kommission wird weiterhin prüfen, inwiefern drittstaatliche Subventionen die Wettbewerbsbedingungen auf den Solarenergiemärkten verzerren können, insbesondere subventionierte Einfuhren.

Ziel. Ziel ist, im Einklang mit den einschlägigen EU-Strategien für Verteidigung, innere Sicherheit und Vorsorge die bestehenden Vorschriften durchzusetzen, um das Risiko des Datenverlusts und des Ausspähens von Daten sowie physischer Störungen und Cyber-Störungen zu verringern, insbesondere durch i) Beschränkung des Eigentums, der Kontrolle und des Betriebs europäischer kritischer Infrastrukturen durch Hochrisikoeinrichtungen; ii) Verstärkung physischer Schutzmaßnahmen; iii) Begrenzung von Cyber-Schwachstellen; iv) Begrenzung der Abhängigkeit von einzelnen Anbietern oder Hochrisikoanbietern sowie Begrenzung von versteckten Schwachstellen, Hintertüren oder potenziellen systemischen Störungen der IKT-Versorgung, insbesondere in Fällen der technologischen Bindung oder Abhängigkeit von Anbietern; v) Reservierung kritischer Herstellungskapazitäten der EU, um in Zeiten globaler Lieferkettenunterbrechungen oder Gesundheitskrisen die Möglichkeit zu haben, die Produktion anzukurbeln; vi) Verhinderung des Zugangs für Hochrisikoeinrichtungen zu von der Union unterstützten Maßnahmen, einschließlich solcher durch öffentliche Finanzinstitute und -instrumente unterstützten Maßnahmen; vii) Unterstützung der Entwicklung vertrauenswürdiger Lieferanten kritischer Unterkomponenten in der EU und in vertrauenswürdigen Drittländern, damit es praktikable Alternativen gibt; viii) Unterstützung von Leitinitiativen im Verteidigungsbereich und damit zusammenhängenden Bereichen (Schutzschild für die Ostflanke, Europäische Drohnenabwehrinitiative).

4. Maßnahmen zur Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit der EU

Eine wirksame und fundierte Politik und Entscheidungsfindung der EU im Bereich der wirtschaftlichen Sicherheit beruht auf dem Zugang zu hochwertigen Informationen und deren gründlicher Analyse. Das mit der Strategie 2023 eingeführte Risikobewertungssystem wird weiterhin im Mittelpunkt dieser Bemühungen stehen. Die bestehenden Bewertungen werden aktualisiert, vertieft und durch neue Bewertungen für alle kritischen Technologien und Lieferketten ergänzt.

Die Kommission wird ihre Fähigkeit zur Beschaffung von Informationen zur wirtschaftlichen Sicherheit weiter ausbauen. Sie wird die Bestandsaufnahme strategischer Abhängigkeiten entlang der Wertschöpfungsketten, die für die Wirtschaft der Union Schwachstellen verursachen, beschleunigen und die Überwachung und frühzeitige Erkennung von Handlungen von Drittländern mit dem Ziel, neue Abhängigkeiten zu schaffen oder bestehende zu erhalten, verstärken.

Darüber hinaus hängt der Erfolg der Politik der wirtschaftlichen Sicherheit in der EU von einer stärkeren Koordinierung sowohl auf EU-Ebene als auch mit den Mitgliedstaaten ab. Dies schließt den Aufbau eines gemeinsamen Verständnisses der Bedrohungen der wirtschaftlichen Sicherheit, die Ermittlung konkreter Risiken und die Entwicklung von Risikominderungsmaßnahmen ein. Es sollte durch einen besseren Informationsfluss, ein umfassendes Verständnis der Kosten und des Nutzens von EU-Maßnahmen und die Bereitschaft, gemeinsam zu handeln, wo es nötig ist, untermauert werden, sodass die EU in eine Position der Stärke versetzt wird. Die Kommission hat die erforderlichen internen organisatorischen Schritte unternommen. Es erfordert jedoch auch eine neue Art der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und zunehmend auch zwischen ihnen und in den Mitgliedstaaten selbst, insbesondere in Politikbereichen, die zunehmend strategische Bedeutung annehmen, aber traditionell dezentralisiert sind, wie Forschung und Innovation.

Die EU wird weiterhin eng mit der Industrie zusammenarbeiten, einen sicheren Informationsaustausch gewährleisten und sich hier in einer strukturierteren Weise engagieren. Die Industrie steht an vorderster Front, wenn es um die wirtschaftliche Sicherheit der EU geht. Die Unternehmen müssen krisenfester werden und ihre kritischen Lieferketten diversifizieren. Vor allem dürfen sie es nicht mehr zulassen, dass eine vollständige Abhängigkeit von einem einzigen Lieferanten besteht, von dem ein hohes Risiko ausgeht. Es ist auch von entscheidender Bedeutung, dass sie die Kosten, die mit einer stärkeren Diversifizierung einhergehen, in ihre Geschäftsmodelle integrieren und den Nutzen anerkennen, den die Krisenfestigkeit im Angesicht der geopolitischen Risiken mit sich bringt. Dies muss ein wechselseitiger Prozess sein, bei dem der öffentliche und der private Sektor die Verantwortung gemeinsam tragen, damit die politischen Entscheidungsträger die Fähigkeit der EU zur Bewertung der Bedrohungslage und zur Geschäftsanalytik verbessern und sie zum Handeln befähigen können und zugleich die Industrie dabei unterstützen können, Maßnahmen zur Risikominderung auf Unternehmensebene zu ergreifen.

Die Kommission wird mit Unterstützung der Hohen Vertreterin

®ihre Kapazitäten für die Beschaffung und Analyse von Informationen verbessern, indem sie Risikobewertungen zu bestimmten kritischen Lieferketten, kritischen Infrastrukturen und kritischen Technologien schneller vorantreibt und regelmäßig Aufforderungen zur Stellungnahme veröffentlicht, um Informationen von Industrie und Interessenträgern zu Schwachstellen in der Lieferkette und zur Exposition gegenüber Druck von außen zu erhalten. 

®über ihr Netz für wirtschaftliche Sicherheit eine stärkere Abstimmung und einen besseren Informationsaustausch mit den Mitgliedstaaten fördern. Die Kommission wird mit diesem Netz die Entwicklung von Szenarien fördern, das Verständnis von Bedrohungen, Risiken und Möglichkeiten der Risikominderung aufeinander abstimmen, den Informationsaustausch erleichtern und die Umsetzung unterstützen, insbesondere was den Einsatz der Instrumente betrifft, die in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen. In diesem Zusammenhang wird die Kommission dafür sorgen, dass geeignete Informationssysteme zur Verfügung stehen, um den schnellen und sicheren Austausch von Verschlusssachen zwischen und mit den Mitgliedstaaten in Fragen der wirtschaftlichen Sicherheit zu unterstützen – unter anderem zu Risikobewertungen, kritischen Einrichtungen und Hochrisikoeinrichtungen sowie potenziell bedenklichen Transaktionen. Dies wird die Arbeit des EU-Bevorratungsnetzwerks ergänzen, dessen Schwerpunkt darauf liegt, in Krisensituationen die Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern sicherzustellen.

®eine Informationsplattform für wirtschaftliche Sicherheit einrichten, auf der sie mit Unterstützung des EAD, von INTCEN/SIAC 3 , des Netzes der EU-Delegationen und der Mitgliedstaaten sowie mithilfe bestehender Instrumente zur wirtschaftlichen Überwachung des Binnenmarkts wie des Warnmeldesystems für die Lieferkette SCAN die im Rahmen der bestehenden öffentlichen und privaten Mechanismen verfügbaren Informationen konsolidieren und abbilden und die Erhebung zusätzlicher Informationen, die für die wirtschaftliche Sicherheit relevant sind, koordinieren wird. Dies schließt einen Marktüberwachungsmechanismus zur Erhebung von Informationen über Entwicklungen in Hochrisikobereichen ein, der rasch verfügbare Informationen über Handelsströme in Sektoren einschließt, die der Diversifizierung unterliegen, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen der EU nicht untergraben werden. Sie wird auch die Informationen über Unternehmen konsolidieren, die ein hohes Risiko darstellen, um das Verfahren zur Bewertung der Förderfähigkeit durch EU-Mittel und der Teilnahme an einem Investitions- oder Beschaffungsverfahren der EU zu unterstützen. Darüber hinaus würden die EU-Zollbehörde und die EU-Zolldatenplattform es ermöglichen, die Umsetzung der entsprechenden EU-Initiativen zur wirtschaftlichen Sicherheit auf effiziente Weise zu unterstützen und durchzusetzen, und auch den Austausch einschlägiger Informationen erleichtern.

®das strukturierte Engagement der EU-Delegationen in Zusammenarbeit mit den Vertretungen der Mitgliedstaaten, anderen EU-Einrichtungen und der EU-Wirtschaft in Drittländern intensivieren; für wirkungsvolle Beiträge zu Risikobewertungen, -überwachung und -minderung im Hinblick auf die wirtschaftliche Sicherheit sorgen, unter anderem durch die Erleichterung des Austauschs zwischen Unternehmen und zwischen Unternehmen und Behörden.

®bis zum dritten Quartal 2026 prüfen, inwieweit es die Verordnung über Binnenmarkt-Notfälle und die Resilienz des Binnenmarkts (IMERA) ermöglicht, von Unternehmen in Hochrisikobereichen Informationen über die Lieferkette auf Unternehmensebene zu erheben. Auf der Grundlage dieser Analyse wird die Kommission prüfen, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.

®den Mitgliedstaaten empfehlen, hochrangige nationale Berater für wirtschaftliche Sicherheit zu benennen, die für die regierungsübergreifende Koordinierung der Bewertung und Minderung von Risiken für die wirtschaftliche Sicherheit zuständig sind. Die Kommission wird eine stärkere politische Koordinierung und gemeinsame Maßnahmen fördern, indem sie diese Berater regelmäßig zusammenbringt. Ferner ersucht sie den Rat der EU, die regelmäßige Einberufung der einschlägigen Ratsformationen für Beratungen auf politischer Ebene in Erwägung zu ziehen.

®eine Gruppe vertrauenswürdiger Berater aus Vertretern der EU-Wirtschaft einrichten, die unter anderem Beratung zu spezifischen Risiken und möglichen Reaktionen leistet und Strategien zur Risikominderung erörtert. Die Kommission wird regelmäßig Vertreter der Industrie einladen, an sektorspezifischen Diskussionen des Netzes für wirtschaftliche Sicherheit teilzunehmen, und gegebenenfalls die Mitglieder der Europäischen Kommission informieren.

®ein Informationsportal für die Krisenfestigkeit des Handels einrichten, um EU-Unternehmen im Rahmen des Portals für den Zugang zu Märkten (Access2Markets) aktuelle Informationen über Ausfuhrbeschränkungen und andere restriktive Maßnahmen von Drittländern sowie über die potenziellen Risiken, die die Stärkung der Krisenfestigkeit der EU erforderlich machen, zur Verfügung zu stellen.

®die Beobachtungsstelle für kritische Technologien erweitern, um die Lieferketten der Verteidigungs- und Weltraumindustrie und damit verbundene Lieferketten zu ermitteln, zu überwachen und zu analysieren, neue Technologien zu erfassen und die Umsetzung der daraus resultierenden EU-Technologiefahrpläne auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene zu unterstützen.

®das künftige Kompetenzzentrum für Forschungssicherheit nutzen, um die Forschungssicherheit zu fördern und die Krisenfestigkeit der Forschungsgemeinschaft zu steigern, unter anderem durch die Entwicklung einer Plattform zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht, um Hochschulen bei der Auswahl ihrer internationalen Partner zu unterstützen.

®Möglichkeiten zur Angleichung der Bewerberländer an unseren Ansatz für wirtschaftliche Sicherheit und zu deren Integration prüfen, insbesondere in den Bereichen, in denen ihre Schwachstellen bei der wirtschaftlichen Sicherheit auch ein Sicherheitsrisiko für die EU darstellen können.

Aufbauend auf einer verstärkten Analyse und Steuerung kann die EU ihre Ziele im Bereich der wirtschaftlichen Sicherheit besser verfolgen, indem sie i) den Einsatz bestehender Instrumente präzisiert und verbessert und ii) erforderlichenfalls neue Instrumente entwickelt.

Erstens wird die Kommission die Art und Weise, wie sie einige ihrer Instrumente einsetzt, anpassen, damit diese bei der Bewältigung von Risiken für die wirtschaftliche Sicherheit wirksamer sind, und eine bessere Koordinierung dieser Instrumente anstreben.

Die Kommission wird folgende Schritte unternehmen, um den Einsatz der Instrumente zu verbessern:

®Finanzierung durch die EU:

·In Zukunft wird die Kommission bei ihren Finanzierungsmaßnahmen Anreize für Projekte schaffen, die die wirtschaftliche Sicherheit der EU unterstützen.

·Insbesondere sollte sie Finanzmittel in ausreichender Höhe mobilisieren, um die Abhängigkeit von kritischen Technologien, Komponenten und Werkstoffen insbesondere in Sektoren von strategischer Bedeutung wie Weltraum und Verteidigung zu verringern, auch um die Technologiefahrpläne der Beobachtungsstelle für kritische Technologien vollständig umzusetzen.

·Die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Durchführungspartner sollten bestrebt sein, den Zugang von Einrichtungen, die ein hohes Risiko darstellen, zu von der Union unterstützten Maßnahmen in sensiblen Bereichen zu verhindern. Artikel 136 der Haushaltsordnung bietet eine horizontale Rechtsgrundlage zum Schutz der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung der EU bei der Ausführung des EU-Haushalts durch die Kommission und die Durchführungspartner. Dadurch ist es möglich, Hochrisikoeinrichtungen daran zu hindern, EU-Mittel zu erhalten, und den Zugang zu EU-Mitteln in den strategisch wichtigen Sektoren und Bereichen kritischer Technologie und Infrastruktur für Einrichtungen aus Drittländern, die die wirtschaftlichen Sicherheitsinteressen der EU untergraben, zu beschränken. Zur Klarstellung sei erläutert, dass die Durchführungspartner auch bei Vorhaben auf eigenes Risiko davon absehen sollten, Projekte zu unterstützen, die den vorstehenden Ausführungen nicht entsprechen. Zu diesem Zweck und im Sinne einer besseren politischen Abstimmung zwischen den EU-Programmen und den Zielen der wirtschaftlichen Sicherheit werden im ersten Quartal des Jahres 2026 Leitlinien zur Verfügung gestellt, um die Entwicklung eines kohärenteren und wirkungsvolleren Vorgehens zu unterstützen. Darüber hinaus wird die Kommission die Mitgliedstaaten, die EIB-Gruppe und andere internationale Finanzinstitutionen sowie nationale Förderbanken und -institute, die einen nationalen Haushalt oder den EU-Haushalt ausführen, dazu anhalten, EU-Unternehmen, die Abhängigkeiten von Drittländern in kritischen Sektoren reduzieren, prioritär zu unterstützen. Dies gilt insbesondere bei bestimmten Projekten, kritischen Technologien und kritischen Infrastrukturen, die als mit hohem Risiko behaftet eingestuft wurden. Ebenso sollte Hochrisikoanbietern aus Drittländern der Zugang zu EU- und nationalen Finanzmitteln verwehrt werden, wenn anhand spezifischer Kriterien festgestellt wird, dass diese Drittländer die wirtschaftlichen Sicherheitsinteressen der EU untergraben.

®Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen:

·Entwicklung von Leitlinien auf der Grundlage der Erfahrungen mit der Durchführung der geltenden Verordnung über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen, um sicherzustellen, dass die nationalen Überprüfungsbehörden bei der Überprüfung unter anderem in strategischen Sektoren einheitlich vorgehen. In den Leitlinien ist auch darzulegen, wie das potenzielle kumulative Risiko durch mehrere Investitionen zu berücksichtigen ist. Ergänzt wird dies durch weitere Leitlinien zum Zusammenwirken von Anforderungen auf EU-Ebene und der Anwendung nationaler Überprüfungsmechanismen im Finanzsektor.

®Ausfuhrkontrollen bei Gütern mit doppeltem Verwendungszweck:

·Durchführung einer umfassenden Bewertung der Verordnung über die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck. Dabei wird die Kommission bewerten, ob vor dem Hintergrund der neuen geopolitischen und geoökonomischen Gegebenheiten die Ziele der Verordnung erreicht werden. Berücksichtigt werden auch die Auswirkungen zunehmender einseitiger Kontrollen, die auch den Binnenmarkt beeinträchtigen können. Sie wird gemeinsam mit den Mitgliedstaaten weiter ausloten, wie in diesem neuen Kontext in neu entstehenden Technologiebereichen Kontrollen auf europäischer Ebene effizient angewandt werden können. Während des Bewertungsprozesses wird die Kommission für die aktive Einbeziehung von Interessenträgern aus den Mitgliedstaaten, der Industrie, von Forschungsinstituten und von Hochschulen Sorge tragen.

®Handelspolitische Schutzinstrumente:

·Wenn ein Fall eingeleitet wird, der für die wirtschaftliche Sicherheit der EU relevant ist, wird der wirtschaftlichen Sicherheit der EU bei der Durchführung der Untersuchung und bei der Gestaltung möglicher Maßnahmen Rechnung getragen.

®Instrumente für Binnenmarkt, Zoll und Wettbewerb:

·Die Kommission wird die Verordnung über drittstaatliche Subventionen in vollem Umfang nutzen, um dort, wo solche Subventionen zu Verzerrungen führen, die Risiken für die wirtschaftliche Sicherheit darstellen, einen fairen Wettbewerb aufrechtzuerhalten.

·Sie wird die Mitgliedstaaten dazu anhalten, die bestehenden Beihilfemöglichkeiten wie den Rahmen für staatliche Beihilfen für eine saubere Industrie, die Leitlinien für Regionalbeihilfen, den Rahmen für Forschung, Entwicklung und Innovation, die allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung und wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse als Instrumente zur Stärkung der Krisenfestigkeit vollständig auszuschöpfen.

·Sie wird die Nutzung strategischer Zollinstrumente (Zollaussetzungen, autonome Kontingente) für wichtige Inputs im Hinblick auf die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der Union überprüfen.

Zweitens wird die Kommission neue Maßnahmen entwickeln, um die wirtschaftliche Sicherheit der EU zu verbessern.

Die Kommission wird

®die Einrichtung eines Beobachtungsmechanismus für Start-up-Unternehmen auf EU-Ebene in Form eines Pilotprojekts prüfen, um Start-ups in kritischen Technologiebereichen zu ermitteln, die anfällig für das Risiko feindlicher ausländischer Übernahmen sind, und sie auf Investitionen aus der EU als Alternativen und andere Formen der Unterstützung (z. B. Beratung, Kapazitätsaufbau, Zusammenführung mit Investoren) hinzuweisen. Dieser Mechanismus wäre eng mit bestehenden Initiativen wie der EU-Strategie für Start-ups und Scale-ups abgestimmt,

®gemeinsam mit den Aufsichtsbehörden Portfolioinvestitionen (die nicht in den Anwendungsbereich des ADI-Koordinierungsmechanismus fallen) in Bereichen überwachen, die aus Gründen der wirtschaftlichen Sicherheit als mit hohem Risiko behaftet eingestuft wurden,

®in das künftige Koordinierungsinstrument für Wettbewerbsfähigkeit für Schlüsselsektoren von strategischer Bedeutung eine Komponente der wirtschaftlichen Sicherheit aufnehmen,

®die industrielle Basis und die Krisenfestigkeit der Lieferketten der EU durch den Rechtsakt zur Beschleunigung der Industrie stärken,

®wie in ResourceEU dargelegt, die Sekundärmärkte für kritische Rohstoffe weiter entwickeln, unter anderem durch den Rechtsakt über die Kreislaufwirtschaft, um in Bereichen, die aus Gründen der wirtschaftlichen Sicherheit als mit hohem Risiko behaftet eingestuft wurden, die Finanzierung strategischer Projekte für kritische Rohstoffe zu erleichtern,

®bis zum dritten Quartal 2026 prüfen, wie der Schutz der Industrie vor unfairen handelspolitischen Vorgehensweisen und negativen globalen Marktentwicklungen wie Überkapazitäten gestärkt werden kann. In diesem Zusammenhang wird die Kommission die Wirksamkeit und Angemessenheit der bestehenden Instrumente bewerten und prüfen, ob neue Maßnahmen notwendig sind,

®die Blocking-Verordnung mit dem Ziel überprüfen, ihre Anwendung zu vereinfachen, die Befolgungskosten für natürliche Personen und Unternehmen in der EU zu senken und eine glaubwürdige Abschreckung gegen die extraterritoriale Anwendung von Sanktionen durch Drittländer zu schaffen. Dadurch wird die wirtschaftliche Sicherheit Europas gestärkt, indem EU-Wirtschaftsteilnehmer durch einen berechenbareren, wirkungsvolleren und widerstandsfähigeren Rahmen besser vor Maßnahmen von Drittländern, die mit der EU im Konflikt stehen, geschützt werden,

®prüfen, wie Unternehmen in bestimmten Hochrisikosektoren dazu bewogen werden können sicherzustellen, dass ihre Versorgung auf mindestens zwei Lieferanten beruht, damit Fälle von Exposition gegenüber einem einzigen marktbeherrschenden Lieferanten begrenzt bleiben,

®unbeschadet der Vorschriften über staatliche Beihilfen prüfen, inwieweit Unternehmen, die von Entscheidungen im Zuge der Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen abhängen, in Situationen, in denen bei ausbleibender Investition ihre finanzielle Tragfähigkeit gefährdet sein könnte, finanziell unterstützt werden können,

®im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge europäische Präferenzkriterien für bestimmte Sektoren von strategischer Bedeutung vorschlagen, mit denen unser öffentliches Beschaffungswesen die Nachfrage dahin lenkt, dass sie eine führende Rolle der europäischen Industrie fördert, unsere Krisenfestigkeit erhöht und Sicherheitsrisiken mildert,

®im Rahmen des anstehenden Chip-Gesetzes 2.0, des Rechtsakts über Quantentechnologie, des Rechtsakts über Cloud- und KI-Entwicklung und der Open-Source-Strategie der Kommission Anreize für Unternehmen schaffen, Abhängigkeiten in neu entstehenden Technologiebereichen zu verringern,

®im Zuge der bevorstehenden Überarbeitung des Rechtsakts zur Cybersicherheit auf EU-Ebene Beschränkungen des Zugangs von Hochrisikoanbietern zur kritischen Infrastruktur erlassen.

5. Fazit

Die EU bekennt sich nach wie vor entschieden zu einem offenen und regelbasierten Handel mit den dazugehörigen Investitionsbeziehungen und der internationalen Zusammenarbeit. Sie wird daher weiterhin offenen Handel mit Partnern in der ganzen Welt und ein offenes Investitionsumfeld unterstützen und davon profitieren. Zugleich ist es im heutigen geopolitischen Umfeld unumgänglich, die wirtschaftliche Sicherheit der EU zu wahren. Die Bewältigung der Risiken, die mit der Offenheit einhergehen, ist der Schlüssel, damit wir ebendiese Offenheit sowie unsere Sicherheit allgemein und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie erhalten.

Um dieses Ziel verfolgen zu können, verfügt die EU bereits über viele Instrumente. Diese Instrumente müssen nun strategisch eingesetzt und erforderlichenfalls weiter verbessert werden, um überzeugend vor Bedrohungen der wirtschaftlichen Sicherheit der EU abzuschrecken, damit sie gar nicht erst auftreten, und um wirksam zu reagieren, wenn es doch zur Bedrohung kommt. Zu diesem Zwecke müssen die Kommission, das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten die gleiche Richtung einschlagen und eng mit der Industrie zusammenarbeiten, damit auf effiziente Weise fundierte Entscheidungen getroffen werden können.

Die EU ist entschlossen, alle verfügbaren Instrumente proaktiver, strategischer und besser abgestimmt zu nutzen, um dauerhaft für eine starke, sichere und krisenfeste Wirtschaft zu sorgen und unter den neuen geopolitischen und geoökonomischen Bedingungen, die den Welthandel bestimmen, wirksam agieren zu können.

(1)

JOIN(2023) 20 final.

(2)

COM/2024/75 vom 19. Februar 2025.

(3)

Das EU-Zentrum für Informationsgewinnung und Lageerfassung (EU INTCEN) beim Europäischen Auswärtigen Dienst ist Teil des Einheitlichen Analyseverfahrens (SIAC) der EU. Es handelt sich hierbei um das zivile nachrichtendienstliche Zentrum der EU, das den Entscheidungsträgern in allen EU-Organen eingehende Analysen zur Verfügung stellt.