EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 26.3.2025
JOIN(2025) 130 final
GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
über die Europäische Strategie für eine Union der Krisenvorsorge
Einleitung
Frieden und Stabilität gehören unverbrüchlich zum europäischen Projekt. Jedoch sieht sich Europa mit einer neuen Realität konfrontiert, die wachsende Risiken und große Unsicherheit mit sich bringt. Russlands rechtswidriger Angriffskrieg gegen die Ukraine, zunehmende geopolitische Spannungen, staatlich geförderte hybride Angriffe und Cyberattacken, Sabotage gegen kritische Infrastrukturen, Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland sowie elektronische Kriegsführung sind an der Tagesordnung. Dies ist ein Weckruf für Europa.
Die COVID-19-Pandemie hat bereits bestehende Ungleichheiten weiter verschärft und gezeigt, dass das Gesundheitswesen und die Lieferketten der Union, etwa für Energie, Medizinprodukte, Lebensmittel und kritische Rohstoffe, tiefgreifend gestört werden können. Angesichts des derzeitigen rauen geopolitischen und wirtschaftlichen Wettbewerbs und konfliktgeladenen Kontexts werden sie immer anfälliger für wirtschaftliche Manipulation und Nötigung.
Darüber hinaus ist die EU zunehmend den Folgen des Klimawandels, der fortschreitenden Umweltzerstörung und dem Risiko weiterer Pandemien ausgesetzt. Auf dem europäischen Kontinent schreitet die Erderwärmung am schnellsten voran. Überschwemmungen, Dürren, Waldbrände, Küstenerosion, Hitze- und Kältewellen und Stürme verursachen verheerende Naturkatastrophen. Wenn dieses Problem nicht angegangen wird, indem die Fähigkeit unserer Gesellschaften zur Risikobewältigung strukturell verbessert wird, werden die menschlichen, wirtschaftlichen und sozialen Kosten des Klimawandels in den kommenden Jahren noch weiter steigen, auch durch zunehmenden Druck infolge der negativen Auswirkungen des Klimawandels in anderen Teilen der Welt, z. B. durch Störungen der Handelsrouten und globalen Lieferketten. Klima, Umwelt und Sicherheit hängen eng miteinander zusammen.
Europa hat auf diese Krisen mit beispielloser Geschwindigkeit und Entschlossenheit reagiert und Solidarität und Resilienz unter Beweis gestellt. Es hat rasch eine Behörde für die Krisenvorsorge und ‑reaktion bei gesundheitlichen Notlagen eingerichtet, eine Strategie zur gemeinsamen Beschaffung von Impfstoffen gegen COVID-19 entwickelt und die Programme SURE und NextGenerationEU eingerichtet, um die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Krise zu bewältigen. Die Kommission hat mit Lösungen zur Abfederung des Anstiegs der Energiepreise und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit – auch durch innovative Verkehrslösungen – eine Vorreiterrolle übernommen. Millionen ukrainischer Flüchtlinge fanden Zuflucht und gastfreundliche Aufnahme in der EU. Europäische Instrumente wie das Katastrophenschutzverfahren der Union und die strategische Reserve der EU für europäische Kapazitäten und Vorräte zur Katastrophenbewältigung (rescEU) haben ihren Mehrwert bewiesen.
Keine der großen Krisen der vergangenen Jahre war ein isoliertes oder nur vorübergehendes Phänomen, sondern sie zeugen von einem allgemeinen Trend, der von langfristigen politischen, wirtschaftlichen, klimatischen, ökologischen und technologischen Veränderungen bestimmt wird. Europa kann es sich nicht leisten, sich aufs Reagieren zu beschränken.
Der Niinistö-Bericht über Krisenvorsorge und Einsatzbereitschaft der EU kam zu dem Schluss, dass die zivile und militärische Vorsorge und Bereitschaft Europas dringend gestärkt werden müssen, damit die wachsenden aktuellen Herausforderungen und künftige Krisen bewältigt werden können. In dem Bericht wurde ein grundsätzlich neuer Denkansatz gefordert und anerkannt, dass Krisenvorsorge nicht nur eine nationale Aufgabe, sondern auch ein gemeinsames europäisches Unterfangen ist, das eine Stärkung der Rolle der Union bei der Koordinierung und Unterstützung der Mitgliedstaaten erfordert. Die vorliegende Strategie baut auf dem Niinistö-Bericht auf und enthält einen Aktionsplan für eine Union der Krisenvorsorge.
Warum wir eine Union der Krisenvorsorge brauchen
Im Laufe der Zeit hat die EU vielfältige Instrumente zur Stärkung der strukturellen Resilienz entwickelt und ausgebaut, um bestimmten Arten von Risiken zu begegnen und auf Krisen in verschiedenen Sektoren zu reagieren. In der Praxis traten jedoch eine Reihe von Defiziten im EU-Rahmen für die Krisenvorsorge zutage.
Erstens ist das Krisenmanagement der EU meist reaktiv und nicht proaktiv. Ein Grund hierfür ist der unzureichende Einsatz von Instrumenten zur strategischen Vorausschau, Antizipation und Frühwarnung. Es fehlt eine integrierte Bewertung der Risiken, Bedrohungen und ihrer Kaskadeneffekte, auch von außerhalb der Union.
Zweitens sind für das EU-Instrumentarium für das Krisenmanagement verschiedene Institutionen, Dienste und Agenturen zuständig und die sektorübergreifende und grenzüberschreitende Koordinierung ist lückenhaft. Bei der zivil-militärischen Koordinierung besteht ein Defizit und die Verzahnung von internem und auswärtigem Handeln der EU muss gestärkt werden.
Drittens sind die auf EU-Ebene bestehenden Strukturen und Mechanismen hinsichtlich ihres Umfangs und ihrer Ressourcen begrenzt. Auch das gesamtgesellschaftliche Engagement, einschließlich des Privatsektors, ist im Bereich der Krisenreaktion nur begrenzt. Die Finanzierungsmechanismen der Union sind nicht flexibel genug und die nationalen Haushalte sind nicht ausreichend strategisch ausgerichtet.
Die Union der Krisenvorsorge wird einen Mehrwert zu den Maßnahmen der Mitgliedstaaten bieten, insbesondere indem sie –unter uneingeschränkter Achtung der Subsidiarität, der nationalen Zuständigkeiten und der Besonderheiten der Mitgliedstaaten – die nationalen Anstrengungen ergänzt, die Koordinierung und Effizienz verbessert und eine Kultur der Krisenvorsorge und Resilienz fördert. Sie unterstützt die Mitgliedstaaten, die verpflichtet sind, im Geiste der Solidarität zu handeln und sich bei jedweder Krise im Einklang mit Artikel 222 AEUV gegenseitig zu helfen.
Das übergeordnete Ziel der Union der Krisenvorsorge besteht darin, eine sichere und resiliente EU mit den Fähigkeiten zu schaffen, die erforderlich sind, um Bedrohungen und Gefahren unabhängig von ihrer Art oder ihres Ursprungs zu antizipieren und zu bewältigen, zu gewährleisten, dass die europäischen Bürgerinnen und Bürger angemessen geschützt und vorbereitet sind, und die für die Gesellschaft lebenswichtigen Funktionen unter allen Umständen zu erhalten. Die Krisenvorsorge muss in einem neuen Licht gesehen werden. Es ist von entscheidender Bedeutung, das Bewusstsein zu schärfen und alle Interessenträger, auch die Bürgerinnen und Bürger, in die Lage zu versetzen, individuell und kollektiv Krisenvorsorge zu betreiben.
Ein besser vorbereitetes Europa erfordert eine stärkere Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten sowie mit anderen Interessenträgern und internationalen Partnern, insbesondere den Erweiterungsländern und den Partnerländern in der Nachbarschaft, deren Krisenvorsorge und Resilienz auch für unsere eigene Sicherheit von entscheidender Bedeutung sind. Forschung und Innovation in der EU leisten einen wesentlichen Beitrag, da auf diese Weise jeweils angepasste, optimierte und dem neuesten Stand der Technik entsprechende Reaktionen auf Krisen ermöglicht werden. Der Forschungs- und Innovationssektor sollte in das Bewusstsein für Sicherheitsrisiken und hybride Bedrohungen sowie in die Resilienz dagegen investieren, auch im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit.
Der Weg zu einer Union der Krisenvorsorge
Damit die bestehenden Defizite der EU-Maßnahmen beseitigt werden und eine echte Union der Krisenvorsorge geschaffen wird, stützt sich die Strategie auf die folgenden Grundsätze:
=einen integrierten gefahrenübergreifenden Ansatz, der das gesamte Spektrum natürlicher und anthropogener Risiken und Bedrohungen abdeckt und alle verfügbaren Instrumente einbezieht;
=einen behördenübergreifenden Ansatz, der alle relevanten Akteure auf allen Regierungsebenen (lokal, regional, national und EU) einbezieht und die Zusammenarbeit, die Politikkohärenz und die gemeinsame Nutzung von Ressourcen fördert. Ziel ist es, die zunehmenden Risiken und Bedrohungen, ihr Zusammenspiel und ihre Kaskadeneffekte umfassend anzugehen. Dazu gehört eine wirksame Zusammenarbeit zwischen den Zivil- und Verteidigungsbehörden und die kohärente Berücksichtigung interner und externer Dimensionen;
=einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz, der eine alle einbeziehende Kultur der Krisenvorsorge und Resilienz fördert, an der Bürgerinnen und Bürger, lokale Gemeinschaften, die Zivilgesellschaft, Unternehmen und Sozialpartner sowie Wissenschaft und Hochschulen beteiligt sind.
Eine solide Krisenvorsorge gibt es nicht umsonst. Investitionen in die Krisenvorsorge sind mit Kosten verbunden, die jedoch durch langfristige Resilienzgewinne, weniger Störungen, niedrigere Erholungskosten und langfristige Wettbewerbsfähigkeit aufgewogen werden. Die Finanzierung auf EU-Ebene muss flexibel, skalierbar und auf alle Gefahren ausgerichtet sein, damit die Union in allen Phasen einer Krise rechtzeitig und solidarisch und unter uneingeschränkter Achtung der jeweiligen Zuständigkeiten der EU und der Mitgliedstaaten handeln kann. Wenn somit Vorsorge- und Resilienzerwägungen in den EU-Haushaltsprogrammen von Anfang an berücksichtigt werden, kann dies dazu beitragen, Schwachstellen und Risiken zu verringern und die Kosten von Abhilfemaßnahmen zu senken.
Um im Einklang mit diesen Grundsätzen eine Union der Krisenvorsorge zu schaffen, baut die Strategie auf den Zielen für Katastrophenresilienz auf: Antizipieren, Vorsorgen, Warnen, Bewältigen und Sichern. In diesem Rahmen werden Maßnahmen in folgenden sieben Bereichen vorgeschlagen:
·Vorausschau und Antizipation
·Resilienz lebenswichtiger gesellschaftlicher Funktionen
·Vorsorge auf Ebene der Bevölkerung
·Öffentlich-private Zusammenarbeit
·Zivil-militärische Zusammenarbeit
·Koordinierung der Krisenreaktion
·Resilienz durch externe Partnerschaften
Die Strategie umfasst 30 Leitmaßnahmen, die eines oder mehrere der Ziele in den oben genannten Bereichen betreffen, und wird von einem Aktionsplan begleitet (siehe Anhang).
Diese Strategie ergänzt andere wichtige EU-Initiativen und wird ihrerseits durch diese ergänzt. Dies betrifft insbesondere die Strategie für die innere Sicherheit, das Weißbuch zur europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030, den Europäischen Plan zur Anpassung an den Klimawandel, den Rechtsakt zu kritischen Arzneimitteln, den Deal für eine saubere Industrie, den Europäischen Pakt für die Meere, den Europäischen Schutzschild für die Demokratie, die Union der Kompetenzen und die Union der Gleichheit.
1.Vorausschau und Antizipation
In akuten Krisen, aber auch für deren Antizipation, spielt der Zeitfaktor eine wesentliche Rolle. Strategische Vorausschau, Lageerfassung und Frühwarnung sind entscheidend und müssen weiter gestärkt werden. Die frühzeitige Erkennung von Risiken und Bedrohungen kann einen wertvollen Zeitvorteil darstellen und dazu beitragen, Krisen abzuwenden oder ihre Bewältigung zu erleichtern und ihre Auswirkungen zu minimieren. Sektorübergreifende Risikobewertungen auf EU-Ebene, die auf Erkenntnissen beruhen, sich auf wissenschaftlichen Rat stützen und von regelmäßigen Stresstests und Bedrohungsbewertungen begleitet werden, sind von grundlegender Bedeutung.
Die Fähigkeiten der EU müssen vollständig interoperable, gefahrenübergreifende Ende-zu-Ende-Frühwarnsysteme, die von zeitnahen, zuverlässigen Daten gespeist werden, umfassen, um die Entscheidungsträger besser über Risiken und die damit zusammenhängenden potenziellen Auswirkungen zu informieren.
Ein gefahrenübergreifender Ansatz, bei dem Risiko- und Bedrohungsbewertungen zusammengeführt werden, muss verwertbare Erkenntnisse für die Entscheidungsfindung liefern, sodass die EU konsequent handeln und Bedrohungen wirksamer abwenden oder darauf reagieren kann. Dabei müssen die Risikobewertungen auf nationaler und auf EU-Ebene miteinander kombiniert werden, indem Daten- und Expertenanalysen in einen sektorübergreifenden, grenzüberschreitenden Ansatz integriert werden.
Den Eckpfeiler einer Kultur der kontinuierlichen Verbesserung sollte ein Rahmen für systematische Evaluierungen, Stresstests und Schulungen bilden. Regelmäßige Eignungsprüfungen der Krisenmanagementmechanismen und ‑instrumente der EU müssen i) deren Eignung und Kohärenz gewährleisten, ii) die Ableitung bewährter Verfahren sowie die Ermittlung von Lücken und Überschneidungen ermöglichen und iii) zur Maximierung von Synergien und Effizienz beitragen.
Leitmaßnahmen
1)Entwicklung einer umfassenden EU-Bewertung der Risiken und Bedrohungen
Um einen vollständig integrierten Ansatz zu gewährleisten, werden die Kommission und die Hohe Vertreterin mit Unterstützung der EU-Agenturen eine umfassende (sektor- und gefahrenübergreifende) EU-Bewertung der Risiken und Bedrohungen entwickeln. Diese wird Erkenntnisse aus verschiedenen Politikbereichen, einschließlich der inneren und äußeren Sicherheit, einbeziehen und sich auf wissenschaftliche Analysen, EU-finanzierte Forschung und Innovation, Echtzeit-Frühwarnsysteme, Satellitenüberwachung und Geodaten wie den Copernicus-Katastrophen- und ‑Krisenmanagementdienst sowie auf bestehende Bewertungen auf EU- und nationaler Ebene und Erkenntnisse aus der Wirtschaft stützen. Dadurch werden die Berichtspflichten gestrafft, unnötiger Verwaltungsaufwand vermieden und gleichzeitig die Effizienz verbessert. Die Rolle des Einheitlichen Analyseverfahrens (SIAC) als zentrale Stelle für die Zusammenführung nachrichtendienstlicher Erkenntnisse der Mitgliedstaaten wird von entscheidender Bedeutung sein. Das SIAC wird im Einklang mit dem Gemeinsamen Dokument der Hohen Vertreterin und der Mitgliedstaaten bis Ende 2025 ausgebaut und erhält zusätzliche Ressourcen.
Diese Bewertung wird zu gegebener Zeit dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt.
2)Einrichtung eines „Krisen-Dashboards“ für Entscheidungsträger
Die Kommission und die Hohe Vertreterin werden in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und mit Unterstützung der einschlägigen EU-Agenturen ein „Krisen-Dashboard“ entwickeln, das sektorspezifische Schnellwarnsysteme vereint und die Koordinierung der Entscheidungsträger verbessert.
Diese umfassende EU-Bewertung der Risiken und Bedrohungen und das „Krisen-Dashboard“ werden in die Beratungen des Kollegiums der Kommissionsmitglieder, insbesondere im Format eines Sicherheitskollegiums, einfließen und zu einer vertieften Kenntnis des sicherheitspolitischen und strategischen Umfelds Europas und zur gezielten politischen Ausrichtung der Maßnahmen der Kommission in den Bereichen Krisenvorsorge und Resilienz beitragen.
3)Stärkung des Zentrums für die Koordination von Notfallmaßnahmen (ERCC)
Um dem ERCC eine proaktivere Rolle bei der Bewältigung von Notfällen und Krisen zu ermöglichen, wird es weiter ausgestattet, um i) regelmäßige Briefings mit operativen Einschätzungen zu sektor- und gefahrenübergreifenden Risiken zu erstellen, ii) deren Kaskadeneffekte zu ermitteln und zu analysieren und iii) Szenarien zu entwickeln.
4)Entwicklung eines EU-Ausbildungskatalogs und einer Plattform für gewonnene Erkenntnisse
Um eine koordinierte und wirksame Krisenvorsorge und ‑reaktion zu gewährleisten, werden die Kommission und die Hohe Vertreterin einen Katalog von Methoden und Leitlinien für die Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Ausbildung im Bereich der Krisenvorsorge entwickeln. Darüber hinaus werden sie einen umfassenden und inklusiven EU-weiten Plan für die Ausbildung und Kompetenzentwicklung in den Bereichen Sicherheit, Verteidigung und Krisenmanagement konzipieren, der darauf abzielt, Fachkräfte, Freiwillige und Entscheidungsträger mit dem erforderlichen Fachwissen in allen Sektoren und allen Mitgliedstaaten auszustatten. Auf EU-Ebene wird eine Plattform für den Austausch gewonnener Erkenntnisse geschaffen, die Erfahrungen aus früheren Krisen und Übungen für künftige Einsätze vereint.
5)Einrichtung eines staatlichen Erdbeobachtungsdienstes der EU (EOGS)
Die EU wird einen staatlichen Erdbeobachtungsdienst entwickeln, der insbesondere eine sichere, zuverlässige, zeitnahe, kontinuierliche und gezielte Satellitenerkundung ermöglicht, bestehende und künftige Fähigkeiten stärkt und auf den langjährigen Erfahrungen mit der Nutzung von Copernicus in den Bereichen Notfallmanagement und Sicherheit aufbaut.
2.Resilienz lebenswichtiger gesellschaftlicher Funktionen
Lebenswichtige gesellschaftliche Funktionen sind grundlegende Systeme und Strukturen, die unter allen Umständen den gesellschaftlichen Betrieb ermöglichen und gleichzeitig unsere Gesellschaften, Volkswirtschaften, Kulturen und demokratischen Institutionen schützen. Zu diesen Funktionen gehören in erster Linie die Sicherheit der EU-Bevölkerung, einschließlich des Schutzes vor Naturkatastrophen, die Kontinuität des Regierungshandelns und die staatliche Entscheidungsfindung, demokratische Prozesse, sozialer Zusammenhalt und wirtschaftliche Stabilität sowie die innere und äußere Sicherheit. Sie bilden die Grundlage für eine stabile und sichere Gesellschaft.
Der bestehende EU-Rechtsrahmen
deckt die meisten Bereiche ab (siehe Schaubild), die lebenswichtige gesellschaftliche Funktionen gewährleisten. Dazu gehören sektorübergreifende Krisenvorschriften sowie sektorspezifische Notfallpläne und Rechtsvorschriften zur Stärkung der Resilienz unserer Gesellschaften in Bereichen wie Ernährungssicherheit, Trinkwasser, Energieversorgung, Telekommunikation und Verkehr, Abfallbewirtschaftung, Gesundheitssysteme, Baunormen, Naturschutz, Hochwasserschutzpläne, Finanzdienstleistungen usw.
Damit die lebenswichtigen gesellschaftlichen Funktionen unter allen Umständen aufrechterhalten werden können, wird ein geeigneter Rahmen benötigt: Erstens muss die EU über geeignete Instrumente verfügen, um eine demokratische Regierungsführung und demokratische Entscheidungsprozesse zu schützen und eine wirksame Risikominderung und Krisenreaktion auf europäischer Ebene zu gewährleisten. Zweitens ist die Integrität des Binnenmarkts, untermauert durch den freien Personen-, Waren-, Kapital- und Dienstleistungsverkehr sowie durch eine solide Sozial-, Wirtschafts- und Fiskalpolitik, von wesentlicher Bedeutung für die wirtschaftliche und finanzielle Stabilität und Resilienz. Drittens muss die EU die Umwelt schützen und naturbasierte Lösungen wie auch eine nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen fördern. Viertens muss die EU zur Stärkung der strategischen Autonomie und zur Reduzierung der Schwachstellen die Kreislaufwirtschaft, die langfristige Sicherheit der Lieferketten und die Resilienz gegenüber Zwang von außen verbessern, den Zugang zu Rohstoffen, grundlegenden Gütern und kritischen Versorgungsleistungen sicherstellen, die Nutzung von Weltraumressourcen und ‑diensten optimieren und gleichzeitig in Forschung und Innovation investieren, um die industrielle Wettbewerbsfähigkeit und die technologische Führungsrolle zu erhalten.
Leitmaßnahmen
6)Systematische Verankerung der Krisenvorsorge in den Strategien und Maßnahmen der EU
Vorsorge- und Sicherheitserwägungen werden in die Rechtsvorschriften, Strategien und Programme der EU einbezogen und durchgängig berücksichtigt. Bei der Ausarbeitung oder Überprüfung neuer Strategien, Rechtsvorschriften und Programme werden Vorsorge- und Sicherheitsaspekte berücksichtigt, wobei konsequent die potenziellen Auswirkungen der bevorzugten politischen Option auf Vorsorge und Sicherheit ermittelt werden. Zu diesem Zweck werden politische Entscheidungsträger in der Kommission regelmäßig geschult.
Eine solide Wirtschafts- und Sozialpolitik, die im Rahmen des Europäischen Semesters koordiniert wird, ist für die Resilienz und Krisenvorsorge von entscheidender Bedeutung. Gegebenenfalls werden die Fortschritte bei der Umsetzung von Strukturreformen, die auch für die Krisenvorsorge relevant sind, im Rahmen des Europäischen Semesters bewertet. Wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen, die für die Krisenvorsorge wichtig sind, können in den länderspezifischen Empfehlungen berücksichtigt werden, wodurch Anreize für die Mitgliedstaaten geschaffen werden, diese Reformen durchzuführen und umzusetzen.
Die Verringerung des damit verbundenen Verwaltungsaufwands und die Straffung der Verfahren werden zur Flexibilität und Wirksamkeit der Vorsorgemaßnahmen beitragen. Die Kommission wird in Absprache mit allen einschlägigen Interessenträgern die erforderlichen Vereinfachungsmaßnahmen ausarbeiten.
Die Kommission wird die Notwendigkeit und Realisierbarkeit eines EU-Rechtsakts zur Krisenvorsorge bewerten, um die Resilienz der lebenswichtigen gesellschaftlichen Funktionen durch die Festlegung gemeinsamer Standards und messbarer langfristiger Ziele zu stärken.
7) Festlegung von Mindestanforderungen an die Krisenvorsorge
Unmittelbare Priorität hat die dringende und vollständige nationale Umsetzung und Anwendung des Rechtsrahmens der Union, insbesondere der CER-Richtlinie und der NIS-2-Richtlinie, wie dies auch in der künftigen Strategie für die innere Sicherheit dargelegt werden wird. Auf der Grundlage der praktischen Umsetzung dieser Richtlinien wird die Kommission prüfen, ob möglicherweise zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind.
Parallel dazu wird die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten weitere Sektoren und Dienstleistungen ermitteln, die von den bestehenden Rechtsvorschriften nicht erfasst werden und für die möglicherweise Handlungsbedarf besteht. Auf der Grundlage dieser Bewertung wird die Kommission Empfehlungen zu Mindestanforderungen an die Krisenvorsorge, einschließlich eines Überwachungsmechanismus, vorlegen. Diese werden mit den Zielen für Katastrophenresilienz im Einklang stehen und die Resilienz-Grundanforderungen der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) ergänzen.
Die EU-Institutionen werden Maßnahmen ergreifen, um ihre eigene interne Krisenvorsorge zu verbessern, insbesondere durch eine verstärkte Sicherheit der Kommunikation zwischen den EU-Institutionen und den Mitgliedstaaten.
8)Überarbeitung des Katastrophenschutzverfahrens der Union
Die Kommission wird den Rechtsrahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union überarbeiten, um dessen Wirksamkeit und Effizienz in Notfällen und Krisen mit weitreichenden Auswirkungen, die eine umfassende Reaktion und Koordinierung auf europäischer Ebene erfordern, weiter zu verbessern.
9)Vorschlag einer EU-Bevorratungsstrategie
Die Kommission wird eine EU-weite Bevorratungsstrategie vorschlagen, die alle bestehenden sektorspezifischen Bevorratungsmaßnahmen einbezieht. Diese Strategie wird den Zugang zu kritischen Ressourcen in der gesamten EU verbessern, z. B. im Hinblick auf die Notfall- und Katastrophenbewältigung, medizinische Gegenmaßnahmen, kritische Rohstoffe, Ausrüstung für die Energieversorgung, Schutzräume sowie eventuell Agrar-/Lebensmittelerzeugnisse und Wasser. Ziel ist es, zentrale Reserven auf EU-Ebene mit Beiträgen der Mitgliedstaaten, die durch öffentlich-private Partnerschaften unterstützt werden, zu kombinieren, um Effizienz, Skalierbarkeit und Kostenwirksamkeit zu gewährleisten.
Die Kommission wird auch eine Strategie zur Unterstützung medizinischer Gegenmaßnahmen bei Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit vorlegen, um die Gesundheitssicherheit in der EU zu verbessern, die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken und die Bevölkerung vor grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren, einschließlich chemischer, biologischer, radiologischer und nuklearer Bedrohungen (CBRN-Bedrohungen), zu schützen. Ergänzend dazu sollen im Rahmen des kürzlich vorgeschlagenen Rechtsakts zu kritischen Arzneimitteln Notfallreserven vorgehalten werden.
10)Vorschlag eines Plans zur Anpassung an den Klimawandel
Die Kommission wird einen Europäischen Plan zur Anpassung an den Klimawandel vorlegen, um die Mitgliedstaaten bei der Vorbereitung auf Klimarisiken und der Stärkung der Resilienz der Union zu unterstützen. Aufbauend auf der Europäischen Bewertung der Klimarisiken wird mit dem Plan die Krisenvorsorge systematisch in den einschlägigen sektorspezifischen Maßnahmen und Investitionen der EU verankert; zudem wird in der gesamten EU ein proaktives Risikomanagement in den Bereichen Klima, Umwelt und Wasser gestärkt. Der Plan, der sich auf gemeinsame Klima-Referenzszenarien stützt, wird für die Bevölkerung, Unternehmen und politische Entscheidungsträger von Nutzen sein.
11)Sicherstellung der Versorgung mit Wasser und anderen kritischen natürlichen Ressourcen
Wasser, Boden und andere natürliche Ressourcen sind nicht nur für die Nahrungsmittelversorgung, sondern auch für das reibungslose Funktionieren unserer Wirtschaft von entscheidender Bedeutung. Der Europäischen Zentralbank zufolge vergeben die Banken im Euro-Währungsgebiet fast 75 % der Unternehmensdarlehen an Unternehmen, die in hohem Maße von mindestens einer Ökosystemleistung, insbesondere von Wasser, abhängig sind. Die Kommission wird eine Europäische Strategie für eine resiliente Wasserversorgung vorschlagen, mit der der Weg zur Sicherheit und Resilienz der Wasserversorgung aufgezeigt wird; hierfür ist die Verfügbarkeit von sauberem Wasser sicherzustellen und die EU besser vor wasserbedingten Risiken zu schützen. Des Weiteren sollen naturbasierte Lösungen gefördert werden, um die Krisenvorsorge und Resilienz, auch für den Fall von Naturkatastrophen, zu verbessern. Im Rahmen einer Bioökonomie-Strategie der EU und eines Rechtsakts zur Kreislaufwirtschaft wird die Kommission darauf hinwirken, dass der Anteil kreislauffähiger und biobasierter Materialien in unseren Wertschöpfungsketten erhöht und so unsere Unabhängigkeit von der Einfuhr kritischer Rohstoffe gestärkt wird.
3.Vorsorge auf Ebene der Bevölkerung
Krisenvorsorge ist eine kollektive Aufgabe. Behörden, Medien, Bildungs- und Kultureinrichtungen, Jugendorganisationen und zivilgesellschaftliche Organisation, Sozialpartner, Unternehmen, lokale Netze und Gemeinschaften sowie Bürgerinnen und Bürger, auch Kinder, spielen hierbei eine entscheidende Rolle. Jüngste Eurobarometer-Umfragen zeigen, dass sich im Jahr 2024 fast die Hälfte der Europäerinnen und Europäer (49 %) nicht gut über Katastrophenrisiken, von denen sie betroffen sein könnten, informiert fühlten und 65 % von ihnen mehr Informationen benötigen, um sich auf Katastrophen oder Notfälle vorzubereiten.
Das Bewusstsein für Risiken und Bedrohungen ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger und die Gemeinschaften in der EU aktiv an den Bemühungen um Krisenvorsorge und ‑reaktion beteiligen. Ungleichheit ist ein Risikofaktor für die Vorsorge. Frauen und Gruppen in prekären Situationen wie Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen, die von Diskriminierung, Armut und/oder sozialer Ausgrenzung betroffen sind, sind unverhältnismäßig stark von Krisen betroffen, wodurch bereits bestehende Benachteiligungen und Ungleichheiten oft verschärft werden. Daher müssen Gleichstellungsaspekte im Einklang mit dem Rahmen für die Union der Gleichheit und insbesondere dem Fahrplan für Frauenrechte bei allen Krisenvorsorgemaßnahmen durchgängig berücksichtigt werden. Desinformation sowie Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland sind besonders schädlich, da sie das Vertrauen der Öffentlichkeit untergraben und die Auswirkungen von Krisen verschärfen können. Auch der Mangel an zugänglichen Informationen unterminiert die gesellschaftliche Vorsorge.
Es bedarf eines Paradigmenwechsels hin zu einem Denkansatz, der eine Kultur der Krisenvorsorge und Resilienz fördert.
Förderung einer Kultur der inklusiven Krisenvorsorge und der generationenübergreifenden Resilienz der Gesellschaft
Krisenvorsorge ist Sache aller Teile der Gesellschaft. Eine gemeinschaftliche Zusammenarbeit und Freiwilligentätigkeiten sollten unterstützt werden. Sozialdienste und ein angemessener Sozialschutz sollten sicherstellen, dass niemand bei den Bemühungen zur Krisenvorsorge zurückgelassen wird. Unter Rückgriff auf bewährte Vorgehensweisen, auch im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union, sollten die Kommission und die Mitgliedstaaten die Eigenständigkeit und die psychische Resilienz fördern und für mehr individuelle, generationenübergreifende und private Krisenvorsorge eintreten.
Die Kommission wird auf einen Europäischen Zivilschutzmechanismus hinarbeiten, bei dem alle Aspekte des Krisen- und Katastrophenmanagements berücksichtigt werden, um die Weiterentwicklung des gesellschaftlichen Bewusstseins zu unterstützen und in die Risikosensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger zu investieren.
Stärkung der Resilienz der Bürgerinnen und Bürger
Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeinschaften in der gesamten EU müssen in der Lage sein, Zugang zu hochwertigen und verlässlichen Informationen zu erhalten, sich die erforderlichen Fähigkeiten für deren Bewertung anzueignen, sich aktiv für die Krisenprävention einzusetzen und sich ausreichend auf die Reaktion auf Krisen vorzubereiten. Schulen, Lehrkräfte, Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter sowie Ausbildende spielen eine Schlüsselrolle bei der Förderung der digitalen Kompetenz, der Medienkompetenz, des kritischen Denkens und des bürgerschaftlichen Engagements sowie bei der Vermittlung demokratiepolitischer Bildung, wie es im Zusammenhang mit der Union der Kompetenzen hervorgehoben wurde. Die Sozialpartner können einen entscheidenden Beitrag zu diesen Vorsorgeanstrengungen leisten, unter anderem durch Information und Schulung der Arbeitskräfte. Um der Informationsmanipulation und der Desinformation aus dem Ausland systematischer entgegenzuwirken, sollten das EU-Instrumentarium gegen ausländische Informationsmanipulation und Einmischung, das Gesetz über digitale Dienste und der geplante Europäische Schutzschild für die Demokratie umfassend genutzt werden.
Verbesserung der öffentlichen Warnsysteme und der Krisenkommunikation
Es bedarf besserer EU-weiter öffentlicher Warnsysteme und zugänglicher, inklusiver Krisenkommunikationssysteme, die sowohl im Vorfeld von Krisen (Risikokommunikation) als auch während Krisen (Krisenkommunikation) zum Einsatz kommen, sodass alle Menschen unabhängig von Alter, Sprache, Behinderung, Rechtsstatus usw. unter allen Umständen erreicht werden können. Die jüngsten Krisenerfahrungen zeigen, dass das Augenmerk vor allem auf besonders schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen – von Diskriminierung, Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen Menschen – sowie auf Menschen aus anderen Ländern (Reisenden, Saisonarbeitskräften, Migranten usw.) liegen und Desinformation verhindert werden muss. Im Rahmen der EU-Brieftasche für die Digitale Identität könnte eine öffentliche Warnfunktion für Notfallmeldungen entwickelt werden. So könnten Behörden auf einfache Weise direkt mit den Bürgern kommunizieren und authentifizierte Warnungen verbreiten.
Gewährleistung der Verfügbarkeit von Schlüsselkompetenzen und der Arbeitskräftemobilität in Krisenzeiten
Wirksame Strategien im Bereich allgemeine und berufliche Bildung einschließlich für kritische Funktionen sind – wie im Rahmen der Union der Kompetenzen hervorgehoben wurde – von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass die Arbeitskräfte über die benötigten Kompetenzen verfügen und in Notsituationen in der gesamten EU eingesetzt werden können.
Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern zusammenarbeiten, um i) die Verfügbarkeit und Mobilität von qualifiziertem Personal in Notfällen sicherzustellen, indem Grundlagen für die EU-weite rasche Entsendung von Arbeitskräften und Freiwilligen geschaffen werden, und ii) die Attraktivität der beruflichen Laufbahnen in den Bereichen Katastrophenschutz, Notfalldienste, einschließlich der medizinischen Notfallversorgung, und Sicherheit zu erhöhen.
Leitmaßnahmen
12) Verbesserung der Frühwarnsysteme
Die Kommission wird im Rahmen der Initiative „PreparEU“ gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Leitlinien ausarbeiten, um sie bei ihrer Kommunikation über die verschiedenen Risiken und Situationen vor und während einer Krise zu unterstützen. Der Copernicus-Katastrophen- und Krisenmanagementdienst sowie der bald verfügbare Galileo-Satellitendienst für Notfallwarnungen (EWSS) werden es den nationalen Katastrophenschutzbehörden ermöglichen, frühzeitig auf weltraumgestützte Frühwarninformationen zuzugreifen, um direkte Warnmeldungen an die Bevölkerung zu übermitteln.
13)Sensibilisierung für Risiken und Bedrohungen
Die Kommission wird einen jährlichen EU-Tag für Krisenvorsorge vorschlagen, um die Bemühungen nationaler, regionaler und lokaler Behörden und Gemeinschaften zur Verbesserung der Krisenvorsorge und zur Sensibilisierung der Bevölkerung für die Notwendigkeit von Vorsorgemaßnahmen zu unterstützen. Ergänzend dazu sollen gemeinsam mit den Mitgliedstaaten weitere Kommunikationsmaßnahmen wie Leitlinien für die Kommunikation über die verschiedenen Risiken und Krisensituationen, auch was die Bedürfnisse schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen angeht, entwickelt werden. Dabei werden auch Sensibilisierungsprogramme wie Bürgerforen, das EUvsDisinfo-Portal, Online-Kampagnen und Toolkits für die strategische Kommunikation und die Bekämpfung der Informationsmanipulation eine Rolle spielen.
14)Entwicklung von Leitlinien zur Sicherstellung der Eigenvorsorge der Bevölkerung für mindestens 72 Stunden
Bei extremen Störungen ist die Anfangsphase die kritischste. Die Kommission wird den Mitgliedstaaten Leitlinien mit dem Ziel vorschlagen, eine Eigenvorsorge der Bevölkerung für mindestens 72 Stunden sicherzustellen. Im Rahmen der Initiative „PreparEU“ werden diese Leitlinien die Bevorratung grundlegender Güter, die Krisenplanung, die Verfügbarkeit von Schutzräumen, Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit kritischer Boden- und Raumressourcen sowie weitere Maßnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Eigentum im Krisenfall abdecken und durch gezielte Kampagnen und Aktivitäten begleitet werden. Eine neue Online-Plattform der EU wird Bürgerinnen und Bürgern sowie Reisenden maßgeschneiderte und zugängliche Informationen über die Risiken, mit denen sie konfrontiert sein könnten, sowie praktische Schritte zur Minderung dieser Risiken zur Verfügung stellen.
15)Einbeziehung der Krisenvorsorge in schulische Lehrpläne und die Schulung des Bildungspersonals
Im Einklang mit der Union der Kompetenzen wird die Kommission, beginnend mit der frühkindlichen Bildung, Leitlinien für die Aufstellung von Lehrplänen entwickeln, um den Erwerb von Grundfertigkeiten im Bereich der Krisenvorsorge, einschließlich Medienkompetenz, als Schlüssel für eine aktive und informierte Bürgerschaft und die Bekämpfung von Desinformation und Informationsmanipulation zu unterstützen. Lehrkräfte werden Zugang zu Ressourcen und beruflichen Weiterbildungsmöglichkeiten auf der Europäischen Plattform für Schulbildung erhalten.
16)Förderung der Krisenvorsorge in Jugendprogrammen
Im Rahmen von EU-Jugendprogrammen wie dem Europäischen Solidaritätskorps und Erasmus+ soll Krisenvorsorge nun zu einer Priorität werden, um Vorsorge, Resilienz, Teilhabe am demokratischen Leben und bürgerschaftliches Engagement zu fördern. Dabei wird ein Bottom-up-Ansatz verfolgt, mit dem Organisationen und Einrichtungen (Hochschulen, Schulen, Berufsbildungseinrichtungen, Erwachsenenbildungszentren, Jugend- und Sportorganisationen usw.) ermutigt werden, eine Finanzierung zu beantragen.
17)Anwerbung von Talenten zur Stärkung der Krisenvorsorge der EU
Die Anwerbung von Spitzenforschern stellt für Europa nicht nur eine Chance, sondern auch eine Notwendigkeit dar, um die langfristige Resilienz und die Krisenvorsorge der EU sicherzustellen. Daher will die EU schnellstmöglich konkrete Maßnahmen prüfen, um Forschende anzuwerben.
Der EU-Talentpool wird die Einstellung von Arbeitsuchenden aus Drittländern erleichtern, was es Fachkräften in für die Krisenvorsorge relevanten Bereichen, in denen Engpässe bestehen, erleichtern könnte, sich um Stellen in der EU zu bewerben. Zudem könnten Talentpartnerschaften genutzt werden, um Fachkräfte in kritischen Sektoren, die mit der Krisenvorsorge zusammenhängen, anzusprechen und gleichzeitig in die entsprechenden Kompetenzen in den Partnerländern zu investieren.
4.Öffentlich-private Zusammenarbeit
Die öffentlich-private Zusammenarbeit ist ein entscheidender Pfeiler der Krisenvorsorge der EU. Mit ihr wird sichergestellt, dass Ressourcen, Fachwissen und Innovation aus allen Sektoren wirksam und effizient genutzt werden. Landwirtschaft und Fischerei sowie Industrie und Unternehmen spielen eine zentrale Rolle bei der Aufrechterhaltung lebenswichtiger gesellschaftlicher Funktionen und grundlegender Dienstleistungen. Gleichzeitig ist der Privatsektor zunehmend Klima- und Umweltrisiken und den damit verbundenen steigenden Kosten (z. B. Versicherungskosten, Verlust von Vermögenswerten, wirtschaftliche Schäden aufgrund extremer Wetterereignisse) sowie Sicherheitsbedrohungen wie Unterbrechungen der Lieferketten und Cyberangriffen ausgesetzt. Indem die EU die öffentlich-private Zusammenarbeit fördert, kann sie Risiken besser antizipieren, die Grundversorgung sicherstellen und ihre strategische Autonomie schützen.
Stärkung einer strukturierten öffentlich-privaten Zusammenarbeit bei der Krisenvorsorge
Die EU, die Behörden und die Industrie sollten die Mechanismen stärken für: i) einen gezielten wechselseitigen Informationsaustausch, ii) die Beteiligung an der strategischen Vorausschau oder antizipatorischen Initiativen, iii) gemeinsame Ausbildungsmaßnahmen und iv) eine koordinierte Reaktion auf Krisen. Aufbauend auf den bestehenden Vereinbarungen sollte die EU öffentlich-private Partnerschaften stärken, um kritische Versorgungs- und Dienstleistungen durch strategische Vorräte, gemeinsame Beschaffung, Rahmenverträge, Diversifizierung der Quellen und kreislauforientierte Lösungen zu sichern und die Risiken von Störungen und Schocks auf dem Weltmarkt zu verringern. Darüber hinaus müssen öffentliche und private Lösungen geschaffen werden, um den wachsenden Herausforderungen bei der Absicherung gegen Naturkatastrophen in der EU zu begegnen. Die Lücke beim Versicherungsschutz dürfte sich aufgrund des zunehmenden Risikos durch den Klimawandel weiter vergrößern. Die Kommission wird mögliche Lösungen zur Verringerung dieser Lücke prüfen, erforderlichenfalls durch Weiterverfolgung der Vorschläge der Europäischen Zentralbank und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung.
Bei den bestehenden Investitions- und Kapazitätsaufbauprogrammen der EU sollten – in Ergänzung der politischen Maßnahmen zur systematischen Verankerung der Krisenvorsorge in wirtschaftlichen Entscheidungen – Erwägungen der Krisenvorsorge in die Unterstützung für Unternehmen und Mitgliedstaaten miteinbezogen werden.
Im Einklang mit der Union der Kompetenzen muss die EU die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Organisationen in strategischen Sektoren wie Cybersicherheit fördern, um sicherzustellen, dass der Arbeitskräftebedarf und das Bildungsangebot aufeinander abgestimmt sind.
Leitmaßnahmen
18)Einrichtung einer öffentlich-privaten Taskforce für Krisenvorsorge
Die Kommission wird eine Taskforce für Krisenvorsorge einrichten, die sich auf das Industrieforum, das Enterprise Europe Network, das Europäische Cluster-Netzwerk und andere bestehende Strukturen stützt. Darin werden wichtige Interessenträger des öffentlichen Sektors, der Industrie, der Wirtschaft, des Finanzdienstleistungssektors, der Wissenschaftsgemeinschaft sowie Vertreter der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft zusammenkommen. Ziel der Taskforce ist es, i) bei der Stärkung des Kontinuitätsmanagements für lebenswichtige Funktionen und grundlegende Dienstleistungen zusammenzuarbeiten, ii) Informationen über Schwachstellen und Störungen der Lieferkette auszutauschen, iii) Leitlinien, Rahmenvorgaben und Anreize bereitzustellen, um private Einrichtungen dabei zu unterstützen, die Mindestanforderungen an die Krisenvorsorge zu erfüllen, iv) Koordinierung von Eindämmungsmaßnahmen in den kritischen Sektoren, die grundlegende Dienstleistungen erbringen, mit denen die lebenswichtigen gesellschaftlichen Funktionen gewährleistet werden, und v) Unterstützung der Bemühungen im Bereich der Krisenkommunikation.
19)Entwicklung öffentlich-privater Notfallprotokolle
Die Kommission wird gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die einschlägigen rechtlichen und operativen Rahmenvorgaben, gegebenenfalls einschließlich der Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge, überarbeiten, um in Notfällen eine gezielte Flexibilität sowohl in rechtlicher als auch finanzieller Hinsicht zu ermöglichen. Dazu gehören gerechtfertigte und zeitlich begrenzte Ausnahmen, um die rasche Verfügbarkeit kritischer Materialien, Güter und Dienstleistungen sowie die Sicherheit kritischer Produktionslinien zu gewährleisten. Durch Notfallprotokolle und durch die Arbeit der öffentlich-privaten Taskforce für Krisenvorsorge werden die Kommission und die Mitgliedstaaten einen Rahmen für die koordinierte Beteiligung kritischer Akteure des Privatsektors an der Krisenvorsorge entwickeln.
20)Überarbeitung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge
Die Kommission wird einen Vorschlag zur Überarbeitung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge vorlegen, der auf dem derzeitigen Rahmen und den Lehren aus vergangenen Krisen, einschließlich der Erfahrungen mit der COVID-19-Pandemie, aufbaut. Ziel der Überarbeitung wird sein, die Krisenvorsorge zu stärken, indem die Versorgungssicherheit entlang der wichtigsten Wertschöpfungsketten, insbesondere in Krisenzeiten, erhöht wird. Bereits jetzt gelten besondere Bestimmungen für Notfälle; so können öffentliche Auftraggeber beispielsweise Fristen verkürzen, um Verfahren zu beschleunigen.
21)Einrichtung eines Europäischen Kompetenzzentrums für Forschungssicherheit
Forschung und Innovation (FuI) sind in besonderem Maße der Bedrohung durch Einflussnahme aus dem Ausland sowie Sicherheitsrisiken und hybriden Bedrohungen ausgesetzt. Im Einklang mit der Empfehlung des Rates zur Stärkung der Forschungssicherheit wird die Kommission ein Europäisches Kompetenzzentrum für Forschungssicherheit einrichten, das Erkenntnisse sammelt und die Mitgliedstaaten und die Akteure des Forschungs- und Innovationssektors unterstützt.
5.Zivil-militärische Zusammenarbeit
Wir müssen uns auf sektorübergreifende Vorfälle und Krisen großen Ausmaßes vorbereiten, einschließlich der Möglichkeit bewaffneter Aggressionen, die einen oder mehrere Mitgliedstaaten betreffen. In den meisten Krisenszenarien tragen die nationalen Zivilbehörden die Hauptverantwortung. In einer wachsenden Zahl von Szenarien (z. B. Gesundheitsnotfälle, extreme Wetterereignisse, hybride und Cyberangriffe) sind zivile Behörden auf militärische Unterstützung angewiesen. Im Falle eines bewaffneten Angriffs würden die Streitkräfte wiederum zivile Unterstützung benötigen, um das kontinuierliche Funktionieren des Staates und der Gesellschaft sicherzustellen. Daher müssen wir – in uneingeschränkter Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten – die Interaktion zwischen zivilen und militärischen Akteuren verbessern, ohne deren jeweilige Zuständigkeiten in Frage zu stellen. Darüber hinaus werden groß angelegte Übungen oft zu kleinteilig, ohne Ausschöpfung ihres Potenzials angegangen und die einschlägigen zivilen und militärischen Akteure werden nicht konsequent einbezogen.
Entwicklung einer strategischen und nachhaltigen Abschreckung
Um Sicherheitsvorfällen und -krisen vorzubeugen, sie abzuwehren und wirksamer darauf zu reagieren sowie um böswillige Akteure abzuschrecken, muss die EU ihr gesamtes Instrumentarium nutzen, darunter: i) die Cyberdiplomatie, ii) das Instrumentarium gegen ausländische Informationsmanipulation und Einmischung (FIMI-Toolbox), iii) hybride Toolboxen und iv) die Architektur des Mechanismus zur Reaktion auf Bedrohungen im Weltraum sowie v) die den zivilen und militärischen Gemeinschaften zur Verfügung stehenden Verteidigungsfähigkeiten, gegebenenfalls einschließlich proaktiver Abwehrmaßnahmen im Einklang mit dem Völkerrecht.
Die Hohe Vertreterin und die Kommission werden Strategien entwickeln, um spezifische Bedrohungsakteure abzuschrecken, die die EU durch hybride, Cyber- und FIMI-Aktivitäten ins Visier nehmen, sowie um solche Aktivitäten zu verhindern und darauf zu reagieren. Um die Wirkung dieser Maßnahmen zu erhöhen und die Bedrohungsakteure abzuschrecken, ist eine enge Koordinierung mit der NATO und anderen gleich gesinnten Partnern erforderlich.
Gewährleistung einer engeren zivil-militärischen Interoperabilität
Die EU wird die Beistandsklausel (Artikel 42 Absatz 7 EUV) und die Solidaritätsklausel (Artikel 222 AEUV) weiter operationalisieren und die Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO verstärken, auch für den Fall, dass Artikel 5 des Nordatlantikvertrags aktiviert wird. Darüber hinaus muss die EU, um gemeinsam im Geiste der Solidarität gemäß Artikel 222 AEUV handeln zu können, in der Lage sein, alle verfügbaren Mittel und Ressourcen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten einzusetzen. Dies könnte auch militärische Ressourcen umfassen, die von den Mitgliedstaaten gemeinsam zur Verfügung gestellt werden.
Systematische Förderung des doppelten Verwendungszwecks
Die EU muss bei allen ihren Infrastrukturinvestitionen und ihrer gesamten Fähigkeitenplanung Aspekte des doppelten Verwendungszwecks berücksichtigen (wobei „doppelter Verwendungszweck“ bedeutet, dass eine Verwendung sowohl durch militärische als auch durch zivile Stellen möglich ist), z. B. im Hinblick auf militärische Mobilität, Massenevakuierungen, sichere Kommunikation und Konnektivität, maritime Sicherheit, Cyberfähigkeiten sowie Weltraumressourcen und -dienste. Aufbauend auf den bestehenden Bemühungen der Kommission und der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) sollte die EU weiterhin Infrastrukturen, Kommunikationssysteme, Transportmittel, Ausrüstung, Lagerbestände, medizinische Gegenmaßnahmen, Energieversorgungssysteme und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck fördern, die sowohl dem zivilen als auch dem militärischen Bedarf gerecht werden.
Leitmaßnahmen
22)Treffen umfassender zivil-militärischer Vereinbarungen zur Krisenvorsorge
Die Kommission und die Hohe Vertreterin werden Vereinbarungen für die zivil-militärische Krisenvorsorge ausarbeiten, in denen die Aufgaben, Zuständigkeiten und Prioritäten der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU sowie der Mitgliedstaaten bei der Vorbereitung und Reaktion auf Sicherheitsvorfälle und Krisen festgelegt werden. Diese werden durch Standardarbeitsanweisungen ergänzt werden, um die Koordinierung zwischen den EU-Stellen und den Mitgliedstaaten zu verstärken. Als Grundlage werden dabei Projekte im Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (SSZ), das Weißbuch zur europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030 und die aktuelle Analyse der Lücken bei der Resilienz und den Bewältigungskapazitäten im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union sowie der Fortschrittskatalog für militärische Planziele dienen. Die Arbeit der Kommission an einem Europäischen Zivilschutzmechanismus wird ebenfalls zu diesen Vereinbarungen beitragen.
Die EU wird die operative Zusammenarbeit auf Personalebene mit der NATO in allen Krisenkontexten – von hybriden Kampagnen bis hin zu bewaffneter Aggression – weiter stärken.
23)Entwicklung von Normen für zivil-militärische Planungen und Investitionen mit doppeltem Verwendungszweck
Die Kommission und die Hohe Vertreterin werden in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Infrastrukturen und Ressourcen mit doppeltem Verwendungszweck in allen Mitgliedstaaten ermitteln, um sicherzustellen, dass Investitionen die zivile Resilienz, die gesellschaftliche Sicherheit und den militärischen Bedarf in einer sich gegenseitig verstärkenden Weise unterstützen und dabei auf militärischen Anforderungen aufbauen. Darüber hinaus wird die Kommission Standards für Maßnahmen zur Förderung des doppelten Verwendungszwecks festlegen, die bereits in der Konzeptions- und Planungsphase sowohl zivilen als auch militärischen Anforderungen Rechnung tragen. Die Kommission und die Hohe Vertreterin werden sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten beim Bau oder Ausbau der Infrastruktur des Transeuropäischen Verkehrsnetzes prüfen, ob es notwendig, zweckmäßig und machbar ist, strengere Normen als diejenigen für den zivilen Verkehr anzuwenden, um Gewicht, Größe oder Umfang der militärischen Beförderung von Truppen und Material im Einklang mit den militärischen Anforderungen zu berücksichtigen. Besonderes Augenmerk wird auf die spezifischen Anforderungen und Auswirkungen des Völkerrechts, einschließlich des humanitären Völkerrechts, gelegt.
Die EU strebt an, technische Normen für die Konzeption von Infrastrukturen, Ressourcen und Produkten mit potenziell doppeltem Verwendungszweck zu entwickeln und zu fördern, gegebenenfalls unter Berücksichtigung bestehender NATO-Normen.
24)Organisation regelmäßiger EU-Übungen zur Förderung einer umfassenden Krisenvorsorge
Die Kommission und die Hohe Vertreterin werden in der gesamtem EU regelmäßige umfassende und sektorübergreifende Übungen zur Krisenvorsorge organisieren. Zweck dieser Übungen wird sein, die Beschlussfassung, Koordinierung und operative Reaktion innerhalb der EU sowie sektorübergreifend zu testen, auch im Hinblick auf den Anwendungsbereich von Artikel 42 Absatz 7 EUV und Artikel 222 AEUV. Diese Maßnahmen werden es den Mitgliedstaaten zudem ermöglichen, ihre nationalen Übungen zu bündeln, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu fördern und die Anstrengungen aufeinander abzustimmen. In der Kommission und im Rat wird ein spezifischer szenariobasierter Austausch organisiert, um die Beschlussfassungsverfahren für komplexe und größere Krisen zu testen und zu verbessern und strukturelle Schwachstellen zu ermitteln. Gegebenenfalls werden bei den Übungen auch der Privatsektor und die internationalen Partner der EU einbezogen.
6.Krisenreaktion
Eine wirksame Koordinierung der Krisenreaktion ist in Notfällen von entscheidender Bedeutung. In den letzten zehn Jahren wurde eine wachsende Zahl von EU-Strukturen und -Instrumenten eingerichtet, um die Mitgliedstaaten vor, während und nach einer Krise zu unterstützen.
In der Kommission spielt das ERCC bereits eine zentrale Rolle bei der Bewältigung von Krisen, Naturkatastrophen und vom Menschen verursachten Katastrophen. In diesen Krisensituationen unterstützt es sowohl die EU-Institutionen als auch die EU-Mitgliedstaaten. Das ERCC gewährleistet rund um die Uhr die Einsatzfähigkeit des Katastrophenschutzverfahrens der Union sowohl bei der Vorsorge als auch bei der Bewältigung und steht den Mitgliedstaaten und der EU zur Verfügung, wenn die Integrierte Regelung für die politische Reaktion auf Krisen (IPCR) aktiviert wird oder die Solidaritätsklausel zur Anwendung kommt.
Innerhalb des EAD gewährleisten verschiedene Mechanismen eine koordinierte und zeitnahe Reaktion der EU auf externe Krisen und Notfälle mit Auswirkungen auf die Sicherheitsinteressen der EU. Zu diesen Mechanismen zählt das Krisenreaktionszentrum (CRC), das für die Sicherheit des EU-Personals und die Geschäftskontinuität der Delegationen in einer Krise zuständig ist und die Mitgliedstaaten im Falle einer konsularischen Krise unterstützt. Das CRC sorgt für Kohärenz und Koordinierung bei der Sammlung von Informationen zur Lageerfassung in einer Krise, indem es alle einschlägigen Dienststellen unter Leitung der Hohen Vertreterin zusammenbringt.
Im Rat trägt die IPCR-Regelung zu einer koordinierten Beschlussfassung bei größeren und komplexen Krisen bei. Sie erleichtert die gemeinsame Lageerfassung der Mitgliedstaaten und EU-Institutionen und hat sich in den letzten Jahren als flexibel und skalierbar erwiesen.
Die meisten dieser Mechanismen betreffen nach wie vor nur einen einzigen Politikbereich, während Krisen zunehmend miteinander verflochten sind. Daher muss für eine bessere Koordinierung der bestehenden Mechanismen und Instrumente gesorgt werden.
Verbesserung der zentralen und sektorübergreifenden Koordinierung und Fähigkeit zur Krisenreaktion
Die EU muss ihre Krisenkoordinierung verstärken und dabei auf bestehenden Strukturen aufbauen. Koordinierungsmechanismen wie die IPCR-Regelung, der interne Krisenkoordinierungsmechanismus der Kommission ARGUS, das ERCC und das CRC des EAD müssen ausgebaut werden, um die bevorstehenden Herausforderungen zu bewältigen. Eine Optimierung der IPCR-Regelung würde die Fähigkeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten verbessern, die Solidaritätsklausel (Artikel 222 AEUV) anzuwenden, aber auch ihre Aktivierung vereinfachen.
Die EU muss ihre Reaktionsfähigkeiten und strategischen Krisenreserven, einschließlich Lagerbeständen und einsatzfähiger Mittel, weiter stärken, um kritische Engpässe zu beheben und eine rasche Reaktion, auch bei hybriden Angriffen, sicherzustellen. Dazu gehören sichere Kommunikationskanäle und die Einrichtung des Europäischen Systems für kritische Kommunikation.
Die Schaffung eines Europäischen Zivilschutzmechanismus dürfte zur Stärkung der sektorübergreifenden Reaktionsfähigkeiten beitragen. Das auswärtige Handeln der EU muss wirksamer mit internen Krisenreaktionsfähigkeiten verknüpft werden.
Leitmaßnahmen
25)Einrichtung eines EU-Zentrums für Krisenkoordination
Die Kommission wird ein EU-Zentrum für Krisenkoordination einrichten, das auf den Strukturen und dem Fachwissen des ERCC aufbaut. Das ERCC wird weiterhin seine Katastrophenschutzfunktionen wahrnehmen, die bei der Reaktion auf Krisen auch künftig von entscheidender Bedeutung sein werden. Ziel ist es, die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der sektorübergreifenden Folgen von Krisen auf der Grundlage einer verstärkten Planung und einer umfassenderen Analyse und Lageerfassung fortzusetzen und auszubauen.
Das zum ERCC gehörende EU-Zentrum für Krisenkoordination wird sowohl innerhalb der Kommission als auch bei der Unterstützung der Gesprächspartner in den Mitgliedstaaten eine Rolle spielen, wobei der Schwerpunkt auf der Antizipation und Bewältigung der Folgen von Krisen in allen Sektoren liegen wird. Um das auswärtige Handeln wirksamer mit der internen Krisenreaktion zu verknüpfen, wird sich das EU-Zentrum für Krisenkoordination eng mit dem EAD und insbesondere mit dem CRC abstimmen. Unbeschadet der Rolle des EAD wird das Zentrum für Krisenkoordination i) auf allen Ebenen auf ein gemeinsames Verständnis von Krisen und deren Auswirkungen auf verschiedene Sektoren und die gesamte Bevölkerung hinarbeiten, ii) die sektorübergreifende Arbeit erleichtern, indem es federführende Dienststellen beim Krisenmanagement unterstützt, ohne sektorale Zuständigkeiten zu übernehmen, und iii) die Gesamtreaktion auf Krisen überwachen und gleichzeitig für eine kontinuierliche Rückmeldung an den Rat, auch im Rahmen der IPCR-Regelung, sorgen.
26)Stärkung der auf EU-Ebene angesiedelten rescEU-Reserve für Bewältigungskapazitäten
Aufbauend auf dem Erfolg bei der Entwicklung der Brandbekämpfung aus der Luft und anderer rescEU-Kapazitäten wird die Kommission die Aufrechterhaltung und den möglichen Ausbau ihrer vorhandenen Kapazitäten (Brandbekämpfung aus der Luft, medizinische Versorgung, CBRN, Unterkünfte, Transport, Energie) sicherstellen. Außerdem wird sie die Einrichtung eines europäischen Feldkrankenhauses zum Abschluss bringen. Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten wird die Kommission die Möglichkeit prüfen, diese strategischen Reserven auf andere Arten von Kapazitäten, bei denen Lücken festgestellt werden (z. B. Reparatur kritischer Infrastrukturen, Telekommunikation usw.), auszuweiten.
7.Resilienz durch externe Partnerschaften
Die Sicherheit und Resilienz der EU und ihrer Mitgliedstaaten sind zunehmend auch mit der Sicherheit und Resilienz ihrer Partner verknüpft, insbesondere der Erweiterungsländer und Partnerländer in der Nachbarschaft, die mit ähnlichen globalen Krisen und Herausforderungen konfrontiert sind. Unsere Partner sind häufig Ziel hybrider und anderer feindseliger Aktivitäten, einschließlich wirtschaftlichen Zwangs durch böswillige ausländische Akteure, die versuchen, ihre Schwachstellen und Abhängigkeiten als Waffe zu nutzen. Die Zusammenarbeit mit unseren Partnern, wenn es darum geht, Krisen zu antizipieren, sich auf sie vorzubereiten, sie zu verhindern und auf sie zu reagieren, ist für beide Seiten vorteilhaft. Sie ist Ausdruck der Solidarität der EU und von grundlegender Bedeutung, um das Risiko von Kaskaden- oder Spillover-Effekten für die EU bei Krisen, die woanders ihren Ursprung haben, zu verringern.
In einem immer volatileren geopolitischen Umfeld sollten die EU und die Mitgliedstaaten zur Bewältigung globaler Herausforderungen wie Klimawandel und globale Gesundheit weiterhin maßgeschneiderte und für beide Seiten vorteilhafte bilaterale und plurilaterale Partnerschaften aufbauen und vertiefen, insbesondere indem sie mit den Kandidaten- und Nachbarländern der EU enger zusammenarbeiten und sie unterstützen. Die EU sollte auch ihre Anstrengungen zur Stärkung eines wirksamen Multilateralismus verstärken, insbesondere in der NATO und den Vereinten Nationen.
Einbeziehung von Resilienz und Krisenvorsorge in das auswärtige Handeln der EU
Die EU und ihre Partner sollten gemeinsam ihre Resilienz stärken, um insbesondere den zunehmenden hybriden Bedrohungen, einschließlich Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland sowie Cyberangriffen, entgegenzuwirken, unter anderem in folgenden Bereichen: i) wirtschaftliche Sicherheit, Handel und Investitionen, ii) Resilienz von Gesellschaften, Rechtsstaatlichkeit und Institutionen, iii) kulturelles Erbe, iv) Gesundheitssicherheit und Pandemievorsorge, v) Klimawandel und Umweltzerstörung, vi) Energie, vii) Verkehr und sichere Versorgungsrouten, viii) Entwicklungshilfe und humanitäre Hilfe sowie ix) Verringerung des Katastrophenrisikos, Katastrophenvorsorge und Antizipation. Um die Resilienz weltweit zu stärken, sollten die Maßnahmen der EU auf die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung abgestimmt werden und den Sendai-Rahmen der Vereinten Nationen für Katastrophenvorsorge unterstützen.
Leitmaßnahmen
27)Stärkung der gemeinsamen Resilienz mit den Kandidatenländern
Die EU wird im Rahmen der Erweiterungspolitik und im Zuge des Prozesses ihrer schrittweisen Integration die gemeinsame Resilienz mit den Kandidatenländern fördern, unter anderem durch deren Einbeziehung in die einschlägigen Vorsorgeinitiativen und den Krisenmanagementrahmen der EU. Die EU wird die Zusammenarbeit mit diesen Ländern in den Bereichen Vorsorge, Resilienz und Krisenmanagement sowie Sicherheit und Verteidigung verstärken, insbesondere um hybride Bedrohungen, einschließlich Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland sowie Cyberangriffe, zu bekämpfen.
28)Integration von Krisenvorsorge und Resilienz in bilaterale Partnerschaften und multilaterale Institutionen
Die EU wird Instrumente wie Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaften und Missionen und Operationen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik nutzen und die Zusammenarbeit mit wichtigen Partnerländern und Gesellschaften im Bereich Krisenvorsorge und Resilienz verbessern. Die EU muss ihre Krisenkommunikationsnetze auf der ganzen Welt überprüfen und ausbauen, um ihre Partner bei der Bewältigung von komplexen Krisen und Notfällen zu unterstützen.
Die multilaterale Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und regionalen Partnern, insbesondere mit den Vereinten Nationen und ihren Organisationen, wird intensiviert werden. Die Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen wird Folgendes umfassen: Unterstützung von Friedenssicherung, Friedenskonsolidierung, Konfliktverhütung, Stabilisierung und Wiederaufbau nach Konflikten als Mittel zum Aufbau von Resilienz im Einklang mit den gemeinsamen Prioritäten der EU und der Vereinten Nationen für 2025-2027. Darüber hinaus wird die EU die Krisenvorsorge weiterhin durch Entwicklungshilfe und humanitäre Hilfe stärken – ein Schlüsselelement, um die Resilienz der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen zu erhöhen und die Ursachen der Fragilität zu bekämpfen.
29)Integration von Krisenvorsorge und Resilienz in die Zusammenarbeit mit der NATO
Krisenvorsorge und Resilienz werden in die strukturierten Dialoge zwischen der EU und der NATO, gegenseitige Briefings und Schulungen integriert werden. Besondere Aufmerksamkeit gilt der militärischen Mobilität, dem Klima und der Sicherheit, neuen disruptiven Technologien, dem Cyberraum, dem Weltraum und der Verteidigungsindustrie. Zur Förderung der Krisenvorsorge und Resilienz sind Maßnahmen in den Bereichen Austausch in Bezug auf hybride Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland, maritime Sicherheit, operative Zusammenarbeit und Kapazitätsaufbau für Partner geplant.
30)Stärkung der gemeinsamen Resilienz im Rahmen der auswärtigen Wirtschafts- und Entwicklungspolitik
Die EU wird im Rahmen ihrer auswärtigen Wirtschafts- und Entwicklungspolitik gemeinsame Resilienz mit ihren Partnern aufbauen und übermäßige Abhängigkeiten verringern. Dies wird durch wichtige Initiativen wie Global Gateway, das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI) – Europa in der Welt, das Instrument für Heranführungshilfe III und den bevorstehenden Neuen Pakt für den Mittelmeerraum unterstützt. Auch die Diversifizierung und stärkere Integration der Versorgungs- und Wertschöpfungsketten in den Partnerländern durch Freihandelsabkommen, Partnerschaften für sauberen Handel und saubere Investitionen, strategische Rohstoffpartnerschaften sowie Digitalpartnerschaften werden zu diesen Bemühungen beitragen.
Schlussfolgerungen und Ausblick
Vor dem Hintergrund zunehmender anthropogener und natürlicher Risiken und der sich verschlechternden Sicherheitsperspektiven in Europa ist es für die EU und ihre Mitgliedstaaten dringend an der Zeit, die Krisenvorsorge zu stärken. Zwar bleiben die Mitgliedstaaten die Hauptakteure, wenn es um Katastrophenschutz, Krisenvorsorge und Krisenreaktion geht, doch wird in der Strategie das Konzept einer Krisenfesten Union dargelegt, bei der die EU-Unterstützung die nationalen Bemühungen ergänzt. Gemeinsam werden wir wirksamer und flexibler sein – mit klaren Zuständigkeiten und einer stärkeren Antizipations- und Reaktionsfähigkeit in allen relevanten Sektoren. Flexible Instrumente werden den Mitgliedstaaten helfen, auf unvorhergesehene Notfälle zu reagieren. Die Bemühungen um eine Krisenfeste Union werden auch dazu beitragen, die EU inklusiver, wettbewerbsfähiger und wohlhabender zu machen. Auf diese Weise könnte Europa alle Größenvorteile und Effizienzgewinne nutzen, die sich aus einem gemeinsamen Handeln auf Unionsebene ergeben.
Die Umsetzung der Strategie wird regelmäßig überwacht werden. Aktualisierungen werden dem Rat und dem Europäischen Parlament regelmäßig mitgeteilt werden, um die Fortschritte bei der Umsetzung zu verfolgen.
Gleichzeitig fordert die Kommission den Rat und das Europäische Parlament auf, mit der Kommission und der Hohen Vertreterin gemeinsam an der Strategie und den im Aktionsplan dargelegten Maßnahmen zu arbeiten und sich gemeinsam für ihre Umsetzung einzusetzen.
Gemeinsam können wir ein sichereres, resilienteres und besser geschütztes Europa schaffen.