Straßburg, den 16.12.2025

COM(2025) 991 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Die Europäische Strategie für den Wohnungsbau: eine wettbewerbsfähigere und produktivere Bauindustrie


1Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Bau-Ökosystems 

Europa steht vor einer strukturellen Herausforderung in Bezug auf die Erschwinglichkeit von Wohnraum. Die Europäische Strategie für den Wohnungsbau bildet als industrielle Säule einen wesentlichen Bestandteil des Pakets der Kommission für erschwinglichen Wohnraum, das dazu beitragen soll, Wohnen für alle Menschen in Europa bezahlbarer zu machen. Der Schwerpunkt der Strategie liegt darauf, Wettbewerbsfähigkeit, Produktivität und Innovation in der Bauwirtschaft zu stärken. Während harmonisierte Vorschriften für Bauprodukte und ‑dienstleistungen im Binnenmarkt zu einem EU-Rahmen beitragen, fällt das Wohnungswesen weiterhin primär in die Zuständigkeit und Verantwortung der Mitgliedstaaten, Regionen und Städte. Gemeinsame Bemühungen seitens der Organe und Einrichtungen der EU, Regierungsstellen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene, Finanzinstituten und Interessenträgern aus der Industrie sind daher entscheidend dafür, das Wohnraumproblem zu lösen.

Die Wohnraumkrise ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen, von denen einige in der Bauwirtschaft liegen. Nachfrageverschiebungen, eine begrenzte Wohnraumversorgung, steigende Baukosten und anhaltende Produktivitätsunterschiede haben zu einer Wohnungsknappheit beigetragen. In einem Drittel der EU-Regionen konnte die Bautätigkeit nicht mit der wachsenden demografischen Nachfrage Schritt halten. Prognosen der Kommission zufolge wird die Zahl der Haushalte in diesen Gebieten weiter steigen. Um diesem demografischen Druck in den nächsten zehn Jahren gerecht zu werden, müssen in Europa zu den 1,6 Millionen Wohnungen, die derzeit gebaut werden, weitere 650 000 Wohnungen pro Jahr hinzukommen 1 . Eine Verdoppelung der derzeitigen Renovierungsquote und eine allgemeine Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz des Wohngebäudebestands um 16 % bis 2030 sind ebenfalls erforderlich, um die Versorgung mit erschwinglichem, nachhaltigem, resilientem und hochwertigem Wohnraum zu ermöglichen.

Die Wohnungsknappheit spiegelt sich in steigenden Preisen sowohl für Miet- als auch für Eigentumswohnungen wider. Seit 2013 sind die Immobilienpreise in der EU nominal um mehr als 60 % und damit schneller als das Einkommen gestiegen, was sich unmittelbar auf die soziale Inklusion und die Arbeitsmobilität auswirkt. Viele Metropolregionen und touristische Reiseziele sind Stressgebiete, die dem größten Druck ausgesetzt sind.

Um dieser Herausforderung der Erschwinglichkeit von Wohnraum zu begegnen, muss die Europäische Union neben anderen Maßnahmen, die im Plan für erschwinglichen Wohnraum 2 vorgesehen sind, die Lücke zwischen Angebot und Nachfrage in diesem Bereich angehen. Wir müssen die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass der Bausektor seiner Rolle als Wegbereiter für erschwinglichen, nachhaltigen, resilienten und hochwertigen Wohnraum erfüllen kann. Die Steigerung der Produktivität, Kapazität und Wettbewerbsfähigkeit des gesamten Bau-Ökosystems 3 wird es ermöglichen, die Wohnraumversorgung zu verbessern und die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Ziele der Union zu erreichen.

Das Bau-Ökosystem spielt nicht nur eine wichtige Rolle bei der Versorgung der europäischen Bürgerinnen und Bürger mit hochwertigem Wohnraum, sondern trägt auch erheblich zu Wirtschaft und Wachstum in Europa bei; es ist eines der drei größten industriellen Ökosysteme in der EU. Es wird von KMU, darunter hauptsächlich Kleinstunternehmen, dominiert, die 99 % der aktiven Unternehmen ausmachen. Seine komplexe Wertschöpfungskette mit voneinander abhängigen Akteuren reicht von Rohstoffen und Bauprodukten bis hin zu Konzeption, technischer Planung, Bautätigkeiten, Renovierung und Gebäudeinstandhaltung. Ein erheblicher Teil des Ökosystems entfällt auf den öffentlichen Bereich durch die Vergabe öffentlicher Hoch- und Tiefbauaufträge und Investitionen in den sozialen Wohnungsbau. Mit 6,6 Millionen Unternehmen bietet es 27 Millionen Menschen Arbeitsplätze und trägt 12 % zur Bruttowertschöpfung in der EU bei 4 .

Die derzeitige Leistungsfähigkeit des Ökosystems bleibt jedoch hinter seinem Potenzial zurück. Von allen Industriezweigen hat das Baugewerbe seit 2019 den größten Produktivitätsrückgang zu verzeichnen. Die Baukosten sind schneller gestiegen als die Inflation, was auf hohe Material- und Arbeitskosten zurückzuführen ist, die nicht durch Effizienzsteigerungen ausgeglichen werden konnten. Darüber hinaus weist dieses industrielle Ökosystem nach wie vor den geringsten Digitalisierungsgrad in Europa auf: Nur 55 % der Unternehmen nutzen fortgeschrittene digitale Technologien, während der Durchschnitt in den anderen Ökosystemen bei 76 % liegt 5 . Weniger als 10 % der Unternehmen planen langfristige Investitionen in den digitalen Wandel. Die Arbeitsproduktivität pro Stunde ist im Baugewerbe seit 2019 um 8 % zurückgegangen 6 , während die EU-Wirtschaft hier insgesamt bescheidene Zuwächse verzeichnete. Dieses Produktivitätsdefizit hat sowohl der Erschwinglichkeit von Wohnraum als auch der Wettbewerbsfähigkeit der Branche geschadet.

Gleichzeitig weist der Bausektor ein enormes Potenzial zur Verringerung der Emissionen auf. Auf ihn entfallen mehr als 35 % des Abfallaufkommens in der EU und 5-12 % der gesamten nationalen Treibhausgasemissionen 7 . Der Einsatz CO2-armer und biobasierter Baustoffe kann dazu beitragen, den grauen Kohlenstoff 8 in Gebäuden um etwa 40 % zu verringern 9 . Eine verstärkte Renovierung unseres Gebäudebestands ist unerlässlich, um unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen weiter zu verringern, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und die Luftqualität zu verbessern.

Die wichtigste Herausforderung, die es zu bewältigen gilt, ist die Senkung der Kosten für alle Akteure des Bau-Ökosystems. Dazu werden Vereinfachungsmaßnahmen benötigt, die durch eine zunehmenden Digitalisierung in der gesamten Wertschöpfungskette und eine Verringerung des Verwaltungsaufwands für alle Akteure erreicht werden. Darüber hinaus müssen – insbesondere durch eine beschleunigte Normung – die Vorschriften weiter harmonisiert werden, um die Einhaltungskosten zu senken. Die Kommission und die nationalen Wettbewerbsbehörden werden in Bezug auf wettbewerbswidrige Praktiken im Sektor weiterhin wachsam sein.

Es gibt viele Ansatzpunkte für eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Bau-Ökosystems. Ein geringerer Verwaltungsaufwand und schnellere Genehmigungsverfahren können die Durchführung von Bauarbeiten sowohl auf dem privaten als auch auf dem öffentlichen Wohnungsmarkt beschleunigen. Die Ausweitung der Innovation und die Einführung neuer Technologien werden Kleinstunternehmen in den Prozess der Digitalisierung und Produktivitätssteigerung integrieren. Eine stärkere Marktdurchdringung innovativer Bauprodukte und ‑verfahren kann die Produktivität steigern und Skaleneffekte ermöglichen. Die Entwicklung von Märkten für kreislauffähige Materialien und Bauabfälle wird den Zugang zu Inputs verbessern und die Resilienz erhöhen. Die Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette, auch nach Kompetenzen im Zusammenhang mit Digitalisierung und Automatisierung, wird wahrscheinlich die Attraktivität der Branche als Arbeitgeber verbessern und damit auch mehr Frauen und junge Menschen anziehen. Schließlich wird der Abbau noch bestehender Unterschiede in der Regulierung die Schaffung eines echten Binnenmarktes für Bau- und Installationsdienstleistungen unterstützen.

Wir müssen in vier vorrangigen Bereichen tätig werden, um das volle Produktivitätspotenzial des Bau-Ökosystems zu erschließen:

·Vereinfachung und Digitalisierung der Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren für Wohngebäude;

·Förderung von Innovation und Skaleneffekten im Bauwesen zur großmaßstäblichen Nutzung innovativer Produkte und neuer Technologien im Binnenmarkt;

·Sicherung des Zugangs zu Roh- und Sekundärstoffen für eine stabile, erschwingliche und nachhaltige Rohstoffversorgung;

·Sicherstellung des Zugangs zu Dienstleistungen und Kompetenzen, indem Engpässe sowie Hindernisse für die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen beseitigt werden und die Mobilität von Fachkräften und Arbeitnehmern gefördert wird.

Diese Strategie stützt sich auf die jüngste Modernisierung der Bauprodukteverordnung 10 . Die Normen, die im Rahmen der Bauprodukteverordnung entsprechend dem heute veröffentlichten Arbeitsplan zur Bauprodukteverordnung für den Zeitraum 2026-2029 11 angenommen wurden, werden entscheidend zur Harmonisierung im gesamten Binnenmarkt beitragen. Die Strategie dient der Verwirklichung der Ziele der Binnenmarktstrategie 12 und der Empfehlungen des Übergangspfads für das Bauwesen 13 für ein umweltfreundlicheres, digitaleres, resilienteres und wettbewerbsfähigeres Bau-Ökosystem.

2Vereinfachung und Digitalisierung des Ökosystems

Um das vollständige Potenzial des Bau-Ökosystems zu erschließen, ist zunächst zu klären, wie seine Prozesse für alle Akteure einfacher und schneller gestaltet werden können. Die Komplexität und Restriktivität des Rechtsrahmens und das geringe Fortschreiten der Digitalisierung müssen vorrangig angegangen werden.

Die Entwicklung und der Bau von Wohnungen unterliegen vielen Arten von Vorschriften, darunter den Baunormen, der Flächennutzungs- und Flächenwidmungspolitik sowie den Umweltvorschriften. Die meisten Vorschriften mit Einfluss auf das Wohnraumangebot werden von den Mitgliedstaaten, auch auf regionaler und lokaler Ebene, festgelegt. Mit diesen Vorschriften werden unsere Sicherheit und Lebensqualität gewahrt, soziale und wirtschaftliche Ziele gefördert sowie die Umwelt und unser kulturelles Erbe geschützt. Ihre Anhäufung, Komplexität und Fragmentierung resultieren jedoch häufig in erheblichen Einschränkungen, Kosten, Verzögerungen und Unsicherheiten, wodurch sich die Gesamtbaukosten erhöhen. Der Verwaltungsaufwand führt oftmals zu unbeabsichtigten Einschränkungen bei der Bereitstellung von Wohnraum.

Komplexe, restriktive, langsame und unsichere Genehmigungsverfahren tragen zusätzlich dazu bei, dass die Kosten für den Wohnungsbau in die Höhe getrieben werden und sowohl bei Neubauten als auch bei Renovierungen die Baugesamtleistung begrenzt wird 14 . Baugenehmigungen spielen zwar eine wichtige regulatorische Rolle, indem sie die Einhaltung des vielschichtigen Rechtsrahmens sicherstellen 15 , doch ihre Komplexität, Fragmentierung und Vervielfachung führen zu Ineffizienzen, hemmen Investitionen und behindern die Einführung innovativer Bauverfahren wie Offsite-Fertigung und 3D-Druck 16 .

Die Herausforderung besteht also darin, das richtige Gleichgewicht zwischen erforderlicher Aufsicht, Bedingungen und Beschränkungen einerseits und Verfahrenseffizienz andererseits zu finden.

Überall in der EU stehen Projektentwickler bei der Beantragung von Genehmigungen für Wohngebäude vor zahlreichen Herausforderungen 17 . Die nationalen und lokalen Vorschriften sind oft fragmentiert und komplex und enthalten keine klaren Antwortfristen für die Behörden. Häufig müssen die Antragsteller mehrere getrennte „Teilgenehmigungen“ einholen und oft werden die nationalen und lokalen Vorschriften uneinheitlich ausgelegt. Die Antragsphase kann zwischen drei und 24 Monaten dauern, wobei sowohl zwischen den als auch innerhalb der Mitgliedstaaten große Unterschiede bestehen. Eine Rekursphase kann das Verfahren noch weiter in die Länge ziehen. Durch solche Verzögerungen werden die Kosten und die Unsicherheit, insbesondere für KMU, erheblich erhöht, was Wohnbauprojekte risikoreicher und für Investoren weniger attraktiv macht. Obwohl der Reformbedarf weithin anerkannt wird, gibt es keinen umfassenden Überblick über die Genehmigungspraxis in der EU und liegen keine soliden und vergleichbaren Ausgangswerte vor, die für die Überwachung der Fortschritte und die Ausrichtung der Politik herangezogen werden könnten.

Bei der Digitalisierung ist das europäische Bau-Ökosystem im Vergleich zu anderen Ökosystemen in allen Teilen des Lebenszyklus von Gebäuden und Bauwerken weniger weit entwickelt. Dazu gehören Konzeption, Planung und Genehmigung, Bau, Betrieb, Renovierung und Möglichkeiten am Ende der Lebensdauer. Die Digitalisierungsfortschritte in der EU sind nach wie vor uneinheitlich, da die Mitgliedstaaten unterschiedliche Governance-Ansätze verfolgen und ihre Prozesse einen unterschiedlichen technologischen Reifegrad aufweisen 18 . Darüber hinaus erschwert die mangelnde Integration und Interoperabilität zwischen den Systemen die Erhebung und Analyse zuverlässiger Daten über Gebäude und Materialien, was jedoch unerlässlich dafür ist, die Ziele des nachhaltigen Bauens und der Kreislaufwirtschaft zu verwirklichen und Verfahrensweisen im größeren Maßstab umzusetzen. Es gibt noch ungenutztes Potenzial bei der Schaffung eines kohärenten Rahmens, mit dem digitale Genehmigungen, der digitale Produktpass (im Rahmen der neuen Bauprodukteverordnung) und das digitale Gebäudelogbuch zusammengeführt werden.

Die Modernisierung der Verwaltungsverfahren und der Abbau von Beschränkungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Erteilung von Bau- und Renovierungsgenehmigungen, könnten wichtige Auslöser für Produktivitätssteigerungen sein, die durch eine umfassendere Digitalisierung in diesem Sektor, insbesondere für KMU, erzielt werden. Dies würde nicht nur die Genehmigungsverfahren beschleunigen und effizienter machen, sondern auch zu einem besseren Datenaustausch und mehr Transparenz in der gesamten Wertschöpfungskette des Baugewerbes beitragen.

2.1Vereinfachung der Genehmigungsverfahren

Die Vereinfachung der Genehmigungsanforderungen und die Digitalisierung der Genehmigungsverfahren könnten mehr Sicherheit und damit erhebliche wirtschaftliche Vorteile bringen. Nach den Schätzungen in einer in Prag durchgeführten Fallstudie erhöht ein langwieriges Genehmigungsverfahren für Wohngebäude die entsprechenden Baukosten um etwa 16,5 % 19 . Digitale Instrumente wie die Bauwerksdatenmodellierung (BIM) 20 haben bereits unter Beweis gestellt, dass sie bei öffentlichen und bei privaten Wohnbauprojekten dazu beitragen können, den Verwaltungsaufwand zu verringern und die Entscheidungsfristen zu verkürzen. In den Mitgliedstaaten, die in diesem Bereich schon weiter fortgeschritten sind, liegen die konkreten Vorteile bereits auf der Hand. Die in Finnland eingeführten BIM-basierten Genehmigungssysteme 21 haben dazu beigetragen, die Bearbeitungszeiten zu verkürzen, die Transparenz zu erhöhen und die Datenqualität zu verbessern.

Erste Schritte zur Vereinfachung der Genehmigungsverfahren werden durch die Verringerung des Verwaltungsaufwands im Umweltrecht 22 unternommen, was den Legislativvorschlag zur Beschleunigung von Umweltprüfungen 23 einschließt. Die Mitgliedstaaten sind angehalten, die Bestimmungen dieses Pakets möglichst weitgehend zu nutzen, um die Planungs-, Bebauungsplan- und Genehmigungsverfahren für Wohnungsbauvorhaben und die damit verbundene Infrastruktur zu beschleunigen.

Zur Bewältigung der Herausforderungen, die speziell Wohnbauprojekte betreffen, wird die Kommission eine Studie durchführen, um eine umfassende Bewertung der Baugenehmigungsverfahren in den 27 Mitgliedstaaten vorzunehmen. Im Rahmen dieses Projekts, das von Dezember 2025 bis Oktober 2026 läuft, wird der Grad der Digitalisierung in den nationalen Genehmigungsverfahren bewertet und untersucht, wie sich die rechtlichen und technischen Anforderungen auf das Wohnungsangebot auswirken, sei es bei Neubauten, Renovierungen oder Umnutzungen. Zudem werden bestehende Überschneidungen der geltenden Vorschriften und die wichtigsten Ineffizienzen und Engpässe in den Verfahren bewertet. Ferner wird analysiert, wie sich diese Anforderungen auf die Wettbewerbsfähigkeit des Bausektors in der gesamten EU‑27 auswirken, und es werden einschlägige nationale Initiativen zur Vereinfachung, Beschleunigung oder Digitalisierung der Genehmigungsverfahren ermittelt. Besonderes Augenmerk wird den Hindernissen gewidmet, mit denen Klein- und Kleinstunternehmen konfrontiert sind.

Die Studie wird in die künftige Arbeit der Kommission einfließen, was die Ausarbeitung eines Vereinfachungspakets zum Wohnraum im Jahr 2027 und den Rechtsakt für erschwinglichen Wohnraum einschließt. Darüber hinaus kann die Kommission auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Bewertung auch Leitlinien und bewährte Verfahren entwickeln, um die Mitgliedstaaten unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips bei der binnenmarktweiten Einführung gestraffter, vollständig digitaler Genehmigungssysteme zu unterstützen. Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten auf die weitere Vereinfachung hinarbeiten und die Fortschritte in den Mitgliedstaaten überwachen, gegebenenfalls auch im Rahmen der künftigen Europäischen Allianz für Wohnraum.

Maßnahme 1 – Vereinfachung und Digitalisierung der Genehmigungsverfahren

– Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten auf die Vereinfachung der nationalen, regionalen und lokalen Genehmigungsverfahren hinarbeiten, indem eine gründliche Bestandsaufnahme erfolgt, die gegebenenfalls in das Vereinfachungspaket zum Wohnraum (2027) und den Rechtsakt für erschwinglichen Wohnraum (4. Quartal 2026) einfließen wird.

– Die Kommission wird die Reformen der Mitgliedstaaten weiterhin unterstützen und Finanzierungsinstrumente (Konjunktur- und Resilienzpläne, kohäsionspolitische Fonds und Digitales Europa) wirksam einsetzen.

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Die Mitgliedstaaten können bei ihren Bemühungen, die Genehmigungsverfahren zu straffen und zu digitalisieren, von der Unterstützung der EU profitieren. Über das Instrument für technische Unterstützung 24 kann technische und finanzielle Unterstützung bereitgestellt werden, um den Mitgliedstaaten beim Aufbau der erforderlichen Verwaltungskapazitäten und bei der Durchführung der erforderlichen Reformen zu helfen. Das im Jahr 2024 erarbeitete „Digital Building Permits Toolkit for Public Authorities“ bietet praktische Unterstützung, fördert die Einführung von BIM-basierten Genehmigungsverfahren und enthält konkrete Werkzeuge für lokale Verwaltungen.

2.2Förderung der Digitalisierung im Bau-Ökosystem

Die Vereinfachungen im Bau-Ökosystem müssen durch Digitalisierung erfolgen, um die Vorhersehbarkeit und Schnelligkeit für alle Beteiligten zu erhöhen. Die Kommission hat sich verpflichtet, die verstärkte Nutzung digitaler Technologien im Bau-Ökosystem weiter zu unterstützen. 

Zwar gibt es bereits zahlreiche digitale Instrumente, und weitere sind in der Entwicklung, doch ihre Interoperabilität ist noch immer suboptimal. Die Verbesserung der Interoperabilität wird zu erheblichen Effizienzgewinnen führen. Sie wird Systeme unterstützen, bei denen Daten nur einmal bereitgestellt werden müssen, und den Informationsaustausch während des gesamten Lebenszyklus von Bauprojekten erleichtern, von der Konzeptionsphase bis hin zu den Genehmigungsverfahren, der Installationsphase vor Ort, der Nutzungsphase und dem Ende der Lebensdauer. Diese Interoperabilität verbessert nicht nur die Effizienz der Genehmigungsverfahren, sondern ermöglicht auch eine einheitlichere Anwendung der Vorschriften und unterstützt Energieeffizienzziele und Kreislaufführung. Die systemübergreifende Weiterverwendung validierter Daten verringert den Verwaltungsaufwand für Architekten, Ingenieure und Entwickler. Gleichzeitig werden die Behörden in die Lage versetzt, die Einhaltung der Anforderungen an Sicherheit, Zugänglichkeit, Energieeffizienz, Wasserresilienz und Nachhaltigkeit wirksamer zu überwachen.

Die neue Bauprodukteverordnung ist ein Eckpfeiler auf dem Weg zu stärker digitalisierten Datenströmen im Bauwesen. Die Bauprodukteverordnung sieht vor, dass alle Informationen über Bauprodukte (einschließlich technischer Informationen, Brandverhalten, Sicherheitsinformationen, Umweltauswirkungen und anderer relevanter Informationen) in einer digitalen interoperablen Leistungs- und Konformitätserklärung bereitgestellt werden.

Der digitale Produktpass, der nach der neuen Bauprodukteverordnung ab 2028 verbindlich werden soll 25 , wird es ermöglichen, diese Informationen für verschiedene Anwendungen zu nutzen, etwa bei der Gebäudekonzeption, der Marktüberwachung oder in digitalen Gebäudelogbüchern für spätere Renovierungen. Mit dem digitalen Produktpass werden Papierdokumente, nationale Datenbanken und verstreute PDF-Dokumente durch ein einheitliches, EU-weites digitales System ersetzt, wodurch alle Beteiligten Zugang zu zuverlässigen und geprüften Produktdaten in maschinenlesbarer Form erhalten. Dadurch werden die Verfahren vereinfacht, die Verwaltungskosten gesenkt und die Transparenz erhöht 26 . Der digitale Produktpass wird Entwicklern, Auftragnehmern und Behörden Zugang zu miteinander vergleichbaren Informationen über die technische Leistung und die Umweltleistung von Produkten verschaffen. Er wird die Kreislaufführung im Bausektor verbessern, da es einfacher sein wird, Informationen über die Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit von Materialien im Rahmen von Abbrucharbeiten vorgeschalteten Audits auszutauschen. Ein verbesserter Informationsaustausch über den CO2-Fußabdruck von Baumaterialien wird die Entwicklung von Leitmärkten für CO2-arme Bauprodukte, einschließlich biobasierter Produkte, unterstützen.

Ergänzend zum digitalen Produktpass wird die Kommission auf der Grundlage bewährter Verfahren und zusammengetragener Materialien eine harmonisierte Einführung des digitalen Gebäudelogbuchs 27 in der gesamten EU fördern. Digitale Gebäudelogbücher können in allen Phasen, von Konzeption und Bau bis hin zu Renovierung und Abriss, als einzige Informationsquelle für Gebäude dienen, wodurch die Entscheidungsfindung in jeder Phase ihres Lebenszyklus verbessert wird. Damit ein vernetztes digitales Ökosystem entstehen kann, wird die Kommission einen Normungsauftrag für eine Norm zum digitalen Gebäudelogbuch erarbeiten. Darüber hinaus wird die Kommission einen Mechanismus für den Austausch und die Zusammenführung von Daten zwischen digitalen Gebäudelogbüchern voranbringen, mit dem die Energie- und Wassereffizienz sowie kreislauforientiertes Bauen und Renovieren weiter erleichtert werden.

Das übergeordnete Ziel besteht darin, digitale Instrumente wie den digitalen Produktpass für Bauprodukte, das digitale Gebäudelogbuch, digitale Genehmigungssysteme und Abbrucharbeiten vorgeschaltete Audits vollständig miteinander zu verknüpfen, um die uneingeschränkte Interoperabilität sicherzustellen und alle potenziellen Vorteile der Digitalisierung im Bau-Ökosystem zu erschließen. In Zukunft würden die im Bau-Ökosystem tätigen Unternehmen auch von den Funktionen der Brieftasche für Unternehmen profitieren, wodurch ihre Tätigkeiten weiter erleichtert und beschleunigt werden, z. B. indem die Brieftasche – in Synergie mit dem digitalen Produktpass – für Formulare und Genehmigungen genutzt wird, um nahtlose interoperable Verfahren im Binnenmarkt zu ermöglichen. Dabei müssen die Datenschutzvorschriften uneingeschränkt eingehalten und hohe Cybersicherheitsstandards berücksichtigt werden.

Um den digitalen Wandel des Sektors zu beschleunigen, setzt sich die Kommission im Rahmen der Strategie „KI anwenden“ 28 für einen „Zuerst-KI“-Ansatz ein. Durch diesen Ansatz wird die Einführung von KI-Technologien in Fertigung, Hoch- und Tiefbau bereichsübergreifend mit dem Ziel gefördert, Konzeption, Planung, Bau sowie die Prozesse am Ende der Lebensdauer zu verbessern. Zu den vorrangigen Anwendungen gehören insbesondere KI-generierte BIM-Modelle für bestehende Gebäude, automatisierte Prüfungen auf Einhaltung der Baugenehmigungen sowie KI-gestützte Standortplanung und Konzeptoptimierung.

Darüber hinaus arbeitet die Kommission weiterhin eng mit der EU BIM Task Group und der Gemeinschaft „BIM and Public Procurement“ im Rahmen der Initiative „Public Buyers Community“ 29 zusammen. Diese Kooperationen konzentrieren sich auf die verstärkte Nutzung von BIM durch öffentliche Behörden, da diese durch ihre Vorgehensweisen bei Beschaffung und Genehmigung eine Schlüsselrolle bei der Festlegung digitaler Standards spielen.

Die Kommission ruft die Mitgliedstaaten und Interessenträger zur optimalen Nutzung der vielfältigen Finanzierungsinstrumente 30 auf, mit denen digitale Reformen im Bausektor unterstützt werden, darunter die Schaffung digitaler Systeme für Baugenehmigungen, die Modernisierung der Dateninfrastrukturen des öffentlichen Sektors und die Einführung von Datenräumen und KI-Tools für die automatisierte Prüfung der Einhaltung von Vorschriften und digitale Gebäudezwillinge – all dies trägt zu einem effizienteren, stärker datengesteuerten und nachhaltigeren Bau-Ökosystem bei.



Maßnahme 2 – Schritte hin zu einer vollständigen Digitalisierung des Binnenmarkts für das Bauwesen

– Die verbindliche Anwendung des digitalen Produktpasses ab 2028 ermöglicht allen Interessenträger und für alle Anwendungen den leichten Zugang zu Daten über Bauprodukte.

– Der nächste Schritt bei der Digitalisierung wird die Einführung eines harmonisierten Systems für digitale Gebäudelogbücher sein, mit einem Normungsauftrag als erster Maßnahme (im ersten Quartal 2026 mit dem Ziel, dass bis Ende 2028 eine harmonisierte Norm für digitale Gebäudelogbücher vorliegt).

3Beschleunigung von Innovationen und Modernisierung des Baumarkts

Laut der Investitionserhebung der Europäischen Investitionsbank (EIB) von 2024 31 führten nur 24 % der Bauunternehmen im Jahr 2023 neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen ein, was deutlich unter dem EU-Durchschnitt von 32 % für andere Sektoren liegt. Auch bei den Investitionen in den digitalen Wandel, die in jüngster Zeit getätigt wurden bzw. langfristig zu erwarten sind, steht der Sektor unter allen 14 industriellen Ökosystemen der EU an letzter Stelle 32 . Dies ist auch auf den hohen Anteil an KMU im Bau-Ökosystem der EU zurückzuführen, da diese Unternehmen in der Regel größeren Zwängen hinsichtlich des Finanz- und Humankapitals ausgesetzt sind, das für das Vorantreiben der digitalen Transformation benötigt wird 33 .

Dieses Innovationsdefizit hemmt die Produktivität und schränkt die Fähigkeit des Sektors ein, auf den wachsenden Bedarf an Wohnraum sowie auf die Klima- und Energieziele zu reagieren. Ohne ein stärkeres Ökosystem für Innovation läuft die EU Gefahr, in Bereichen wie modulares Bauen, CO2-arme Baustoffe (einschließlich biobasierter, wiederverwendeter und recycelter Materialien) und intelligente Gebäudetechnologien gegenüber den globalen Wettbewerbern an Boden zu verlieren.

Ausschöpfung der Angebotsseite: industrielle und digitale Innovationen müssen ausgebaut werden.

Durch die verstärkte Einführung fortschrittlicher Technologien im Bauwesen können Geschwindigkeit, Kosteneffizienz und Nachhaltigkeit erheblich verbessert werden. Zu den wichtigsten Innovationen gehören automatisiertes und robotergestütztes Bauen, 3D-Druck, Offsite- und modulares Bauen, CO2-arme Baustoffe (einschließlich biobasierter Materialien) sowie KI-Anwendungen für Konzeption, Projektmanagement und Anlagenbetrieb, von denen viele aus digitalen Scale-up-Unternehmen und KMU hervorgehen.

Hierbei sind Lösungen für Offsite- und modulares Bauen und Renovieren die Innovationen, welche am deutlichsten eine rasche Erhöhung des Wohnraumangebots versprechen 34 35 . Durch die Verlagerung großer Teile des Bauprozesses in kontrollierte Fabrikumgebungen 36 werden Fehler verringert, die Produktion gestrafft und Bauzeiten verkürzt. Dies macht Offsite-Lösungen besonders attraktiv für den Bau von Sozialwohnungen und erschwinglichen Wohnungen, wo Schnelligkeit, Qualität und Kosteneffizienz entscheidend sind 37 . Darüber hinaus können modulare Komponenten häufig demontiert und wiederverwendet werden, was zu Kreislauffähigkeit und Ressourceneffizienz beiträgt. Im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses wird die Kommission ein Planverzeichnis entwickeln, mit dem der Austausch bewährter Verfahren unterstützt wird und die Genehmigungsverfahren erleichtert werden sollen.

Abgesehen vom Wohnungsbaumarkt werden modulare und vorgefertigte Systeme zunehmend auch für Wiederaufbaumaßnahmen in Krisenregionen wie der Ukraine und dem Gazastreifen sowie in Gebieten, die von extremen Wetter- und Klimaereignissen oder anderen Naturkatastrophen betroffen sind, benötigt. Die Unternehmen in der EU verfügen bereits über starke technologische Fähigkeiten und könnten auf diesem expandierenden Markt weltweit führend werden, wenn die Hindernisse abgebaut und Normen harmonisiert werden 38 .

Die Umsetzung dieser Innovationen im größeren Maßstab ist jedoch nach wie vor schwierig. Das Nebeneinander von 27 nationalen Bauvorschriften und unterschiedlichen regionalen Vorschriften fragmentiert den Markt und schränkt die Skalierbarkeit ein. Das Fehlen harmonisierter Normen beeinträchtigt die Zuverlässigkeit, erhöht das Risiko und treibt die Finanzierungskosten für Hersteller und Projekteigentümer in die Höhe. Auch durch die hohen Anfangsinvestitionen in Anlagen für die Offsite-Fertigung, in Verbindung mit der unsicheren Nachfrage und begrenztem Versicherungsschutz, wird das Wachstum weiter gehemmt 39 . Damit das Wachstumspotenzial voll ausgeschöpft werden kann, das im Fall von Wohngebäuden auf jährlich 4,5 % geschätzt wird 40 , müssen die Hindernisse für den Offsite-Bau abgebaut werden.

Ankurbelung der Nachfrageseite: Schaffung eines Marktes für nachhaltiges und resilientes Bauen

Ergänzend zur Innovation auf der Angebotsseite muss die EU auch die Marktnachfrage nach nachhaltigen, resilienten und innovativen Produkten stärken. Der Übergang zur Klimaneutralität erhöht den Bedarf an CO2-armen Baustoffen wie CO2-armem Zement, CO2-armem Beton, emissionsarmem Stahl, Rezyklatanteil in Produkten, biobasierten und wiederverwendeten Produkten.

Die Kommission wird diesen Wandel verstärken, indem sie mit dem Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung der Industrie Nachhaltigkeits- und Resilienzanforderungen für die öffentliche Beschaffung von in der EU hergestellten CO2-armen Produkten einführt. Mit diesen Maßnahmen werden Innovationen belohnt und gleichzeitig die Umwelt- und Sozialstandards der EU gewahrt. Die Kriterien, Begriffsbestimmungen und Kennzeichnungen für Bauprodukte werden in der Bauprodukteverordnung festgelegt.

Parallel dazu wird die anstehende Überarbeitung der Richtlinie über die Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Erleichterung der Nachhaltigkeit bei Ausschreibungen dazu beitragen, dass eine stabile Nachfrage nach CO2-armen (einschließlich biobasierten) Bauprodukten und innovativen Verfahren wie neuartigen modularen Baulösungen, die häufig von KMU hergestellt werden, besteht. Gegenstand der Überprüfung sind auch Aspekte der Vergabe von Unteraufträgen, die unter anderem die Zuständigkeiten und Qualifikationen der Auftragnehmer und die Transparenz der Lieferketten betreffen, was dazu beitragen kann, Missbrauch zu bekämpfen und Arbeitgeber im Bausektor, die sich an die Grundsätze einer vertrauensvollen Zusammenarbeit halten, zu unterstützen. Die Ankurbelung des enormen EU-Marktes für öffentliche Aufträge kann das Risiko privater Investitionen verringern, die Produktionskapazität beschleunigen und die Kosten durch Skaleneffekte senken 41 . Schließlich werden die Initiativen im Rahmen der Bioökonomie-Strategie 42 das Baugewerbe als einen der führenden Märkte für biobasierte Produkte unterstützen.

Im Einklang mit den Zielen der Bioökonomie-Strategie wird mit dem Unionsrahmen für die Zertifizierung von CO2-Entnahmen und kohlenstoffspeichernder Landbewirtschaftung eine Zertifizierung der dauerhaften biogenen CO2-Speicherung in Gebäuden entwickelt. Dies wird die Umweltvorteile biobasierter Lösungen in der Branche sichtbarer machen und ihre Marktnachfrage erhöhen.

3.1Modernisierung des Rechtsrahmens zur Steigerung der Innovationsakzeptanz

Die neue Bauprodukteverordnung ist ein wichtiger Schritt hin zu einem moderneren und innovationsfreundlicheren Rechtsrahmen. Der neue Rechtsrahmen wird allen technischen und regulatorischen Erfordernissen gerecht, einschließlich Umweltfragen und Digitalisierung.

Im Rahmen der Einführung des EU-Besitzstands im Bereich der Bauprodukteverordnung 43 will die Kommission bis 2033 alle harmonisierten Normen aktualisieren, die in den letzten 25 Jahren entwickelt wurden, und den Anwendungsbereich auf alle einschlägigen Produktfamilien ausweiten. Der Einführungsprozess bietet eine umfassende Grundlage für eine effiziente und rasche Normungsentwicklung. Die Entwicklung von Normen für wichtige Materialien wie Zement erhält Vorrang, um ihre zeitnahe Bereitstellung zu ermöglichen. Der EU-Besitzstand im Bereich der Bauprodukteverordnung wird die binnenmarktweite Harmonisierung der Produktnormen beschleunigen, wodurch der Verwaltungsaufwand verringert und der Marktzugang für nachhaltigere Produkte erleichtert wird, was insbesondere für KMU im Bau-Ökosystem von entscheidender Bedeutung ist.

Die neuen Normen werden zum Bau sicherer, zugänglicher und umweltfreundlicher Gebäude beitragen, den Binnenmarkt stärken und die Kosten durch Skaleneffekte senken. Entscheidend ist, dass die Bauprodukteverordnung den Übergang von präskriptiven nationalen Bauvorschriften zu leistungsbasierten Normen unterstützen und somit mehr Flexibilität für innovative Bauverfahren ermöglichen wird. Damit Offsite- und modulare Systeme grenzüberschreitend genutzt werden können, wird die Kommission der Entwicklung spezifischer Normen für vorgefertigte Produkte, Bausätze und modulare Einheiten Vorrang einräumen, um einen Binnenmarkt für diese Produkte zu schaffen. KMU sind bei der Entwicklung der Normung angemessen vertreten, und die Kommission wird sicherstellen, dass KMU durch die harmonisierten Normen und die anwendbaren delegierten Rechtsakte nicht übermäßig belastet werden.

Um die Rechtsvorschriften in die Praxis umzusetzen, wird die Kommission Leitlinien für modulare und Offsite-Baulösungen herausgeben. Diese Leitlinien werden bewährte Verfahren und erfolgreiche Konzeptnachweise in Bezug auf die Verbesserung der Sicherheit, Zugänglichkeit, Nachhaltigkeit, Erschwinglichkeit und des raschen Rückbaus mit modularen Lösungen einschließen und ihren breiteren Einsatz sowohl bei Neubauten als auch bei Renovierungen unterstützen 44 . Sie werden auf den erfolgreichen Projekten aufbauen, die im Rahmen des LIFE-Finanzierungsprogramms für die Energiewende in Verbindung mit modularen und Offsite-Bauweisen entwickelt wurden 45 . Diese Bemühungen erstrecken sich auch auf den Anwendungsbereich der internationalen Säule des Neuen Europäischen Bauhauses, die Projekte zum Wiederaufbau der Ukraine und zur Verbreitung bewährter Verfahren für eine nachhaltige und robuste Erholung nach dem Krieg umfasst.

Darüber hinaus wird die Kommission dafür sorgen, dass mit den Eurocodes der zweiten Generation 46 Innovation unterstützt wird, beispielsweise durch Instrumente für die Bewertung und Wiederverwendung bestehender Tragwerke sowie für die Verwendung von innovativen Materialien wie Tragwerken aus Faserverbund-Kunststoffen und vorgespannten Membrantragwerken.

Maßnahme 3 – Förderung der Übernahme von Innovationen durch die Entwicklung von Normen 

– Die Kommission wird die Entwicklung von Normen für Bauprodukte im Rahmen der neuen Bauprodukteverordnung beschleunigen. Die ersten neuen Produktnormen werden sich auf Zement, Metallbauprodukte, Glas, Türen und Fenster beziehen. Die Kommission hat für die Umsetzung der Bauprodukteverordnung einen ersten Arbeitsplan für den Zeitraum 2026-2029 angenommen, der auch Prioritäten und Zeitvorgaben enthält.

– Die Kommission wird im Rahmen des Acquis-Prozesses im Bereich der Bauprodukteverordnung vorrangig daran arbeiten, Aufträge zur Entwicklung von Normen für Offsite-Bauprodukte und modulare Systeme auszuarbeiten (Beginn Anfang 2026, mit dem Ziel der Erteilung des ersten Normungsauftrags im Jahr 2027).

Zusammen werden diese Maßnahmen einen positiven Kreislauf zwischen Innovation und Nachfrage schaffen: Ein harmonisierter Binnenmarkt für nachhaltige Bauprodukte wird Innovatoren das nötige Vertrauen für Investitionen geben, während umweltorientierte Beschaffungs- und Industriestrategien die für die Ausweitung der Produktion erforderliche Marktattraktivität schaffen werden. Durch die Modernisierung sowohl der regulatorischen als auch der technologischen Grundlagen des Bauwesens kann Europa viel schneller als bisher erschwinglicheren, nachhaltigeren und hochwertigeren Wohnraum bereitstellen.

3.2 Verstärkter Einsatz innovativer Baustoffe und ‑produkte

Um die wachsende Nachfrage nach schnellerem, umweltfreundlicherem und erschwinglicherem Bauen zu bedienen, muss der europäische Bausektor dringend die Investitionen in innovative Werkstoffe, Produkte und Technologien beschleunigen. Dies wird ein ressourcenschonendes, kosteneffizientes und innovatives Wachstum fördern und gleichzeitig eine nachhaltige Nutzung der begrenzten natürlichen Ressourcen ermöglichen.

Fortschritte erfolgen weiterhin nur schleppend und werden durch hohe Entwicklungskosten, fragmentierte Vorschriften und eine zurückhaltende Finanzierung gebremst. Infolgedessen vergrößert sich die Lücke zwischen dem aktuellen Marktbedarf und den derzeitigen Kapazitäten der Industrie. Davon sind in erster Linie KMU betroffen, da sie im Vergleich zu großen Unternehmen über eine geringere Investitionskapazität verfügen.

Um diese Lücke zu schließen, hat die Europäische Investitionsbank einen Kreditrahmen im Umfang von 400 Mio. EUR angekündigt, der für Unternehmen, einschließlich KMU, in der gesamten Wertschöpfungskette des Wohnungsbaus – von Materialherstellern bis hin zu Bauunternehmen und Ausrüstungsherstellern – bereitgestellt wird. Diese Initiative wird mit Unterstützung aus InvestEU umgesetzt und dient der Finanzierung neuer Technologien mit dem Potenzial, zur Senkung der hohen Bau- und Entwicklungskosten beizutragen und die Bereitstellung neuer Wohnungsbestände zu beschleunigen. Sie wird Innovationen in den Bereichen Digitalisierung, Automatisierung und KI-Anwendungen unterstützen, um die Qualität bei Planung und Bau zu verbessern. Ihr Anwendungsbereich umfasst innovative Bautechniken, innovative Lösungen für Energieeffizienz und erneuerbare Energien, Materialinnovationen (Glas, Zement, Beton, Baustahl, Keramik, Holzprodukte usw.) sowie Investitionen von Ausrüstungsherstellern in Forschung, Entwicklung und Innovation, einschließlich Robotik und intelligenter Baumaschinen.

Über den Kreditrahmen der EIB hinaus wird bei der neuen gesamteuropäischen Investitionsplattform für erschwinglichen und nachhaltigen Wohnraum, an der die EIB-Gruppe, nationale Förderbanken, die Entwicklungsbank des Europarates (CEB), die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) und andere Finanzinstitute beteiligt sind, ein Wertschöpfungskettenansatz verfolgt, der von Innovationen im Bauwesen bis hin zur Immobilienentwicklung im weiteren Sinne reicht, wodurch die öffentlichen Investitionen maximiert werden sollen, um zusätzliche private Investitionen zu mobilisieren. Die Plattform wird die Sichtbarkeit der Investitionsmöglichkeiten im sozialen, erschwinglichen und nachhaltigen Wohnungsbau erhöhen, um Investoren und Projektträger besser anzusprechen.

Zur Mobilisierung privater Investitionen müssen auch die regulatorischen Hindernisse beseitigt werden, die derzeit eine grenzüberschreitende Verbreitung neuer Technologien verhindern. Um hier Abhilfe zu schaffen, wird die Kommission im Rahmen des Koordinierungsinstruments für Wettbewerbsfähigkeit (Competitiveness Coordination Tool – CCT) ein Pilotprojekt starten, bei dem Offsite- und modulare Bauweisen im Mittelpunkt stehen. Damit sollen grenzüberschreitende Mehrländerprojekte gefördert werden, während die regulatorische Fragmentierung, die eine ausreichende Größenordnung von Offsite- und modularen Bauweisen verhindert, abgebaut wird.

Dieses Pilotprojekt wird den teilnehmenden Mitgliedstaaten dabei helfen, ihre rechtlichen Rahmenbedingungen anzugleichen, und so die ungehinderte Verbreitung von Offsite-Bauprodukten und ‑Komponenten im gesamten Binnenmarkt erleichtern. Gleichzeitig wird über das Koordinierungsinstrument für Wettbewerbsfähigkeit gezielte finanzielle Unterstützung bereitgestellt, um die Lieferketten zu stärken und die industriellen Kapazitäten auszubauen. Auf der Nachfrageseite werden mit dem Instrument ergänzende Maßnahmen eingeführt, um innovative Baulösungen auf öffentlichen und privaten Märkten attraktiver und wettbewerbsfähiger zu machen und auch dazu beizutragen, dass in allen Teilen der EU erschwingliche Wohngebäude innerhalb kurzer Zeit und zu wettbewerbsfähigen Kosten gebaut werden.

Bestehende EU-Programme werden auch künftig eine Schlüsselrolle dabei spielen, die Innovation im Bausektor zu beschleunigen. Das Neue Europäische Bauhaus (NEB) 47 wird weiterhin mittels Politik, Wissen und Finanzierung die Bereitstellung von hochwertigem, erschwinglichem und nachhaltigem Wohnraum unterstützen, indem Innovationen gefördert und die Akteure des Bau-Ökosystems bei der Einführung integrierter und ganzheitlicher Lösungen gezielt unterstützt werden. Parallel dazu werden im Rahmen von Horizont Europa (über die NEB-Fazilität und die Built4People-Partnerschaft) weiterhin Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsprojekte mit Schwerpunkt auf fortschrittlichen Materialien, kreislauforientiertem Bauen und digitalem Wandel finanziert. Diese Instrumente werden dazu beitragen, Innovationen aus dem Labor in die großmaßstäbliche Nutzung zu überführen und die Führungsrolle Europas im Bereich des nachhaltigen Bauens zu stärken.

Maßnahme 4 – Nutzung von Finanzinstrumenten zur verstärkten Bereitstellung innovativer Baustoffe, ‑produkte und ‑technologien

– Die EIB hat kürzlich (mit Unterstützung aus InvestEU) einen neuen Kreditrahmen im Umfang von 400 Mio. EUR eingerichtet, um Investitionen in neue Technologien mit dem Potenzial zu fördern, zur Senkung der hohen Bau- und Entwicklungskosten beizutragen und die Bereitstellung neuer Wohnungsbestände zu beschleunigen.

– Die Kommission wird im Rahmen des Koordinierungsinstruments für Wettbewerbsfähigkeit ein Pilotprojekt zu Offsite-Bauweisen mit dem Ziel einleiten, regulatorische Hindernisse zu beseitigen und einen echten gesamteuropäischen Markt für den Sektor zu schaffen, damit dieser die erforderliche Größe erreicht, um schneller auf die dringenden Bauziele reagieren zu können. Im Laufe des Jahres 2026 wird die Kommission die Bemühungen zur Entwicklung dieses Projekts mit den Mitgliedstaaten leiten.

– Die Kommission wird weiterhin die Erforschung und Einführung hochwertiger innovativer Lösungen finanziell fördern und bewährte Verfahren im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses verbreiten.

 

Schließlich kann auch die Kohäsionspolitik eine Rolle bei der beschleunigten Einführung innovativer Baustoffe und ‑produkte spielen, indem gezielte Investitionen in regionale Innovationsökosysteme unterstützt werden und die Übernahme zukunftsweisender Lösungen erleichtert wird. In Kombination werden diese Maßnahmen sowohl das Angebot an als auch die Nachfrage nach innovativen Baulösungen erhöhen und Europa in die Lage versetzen, schneller, intelligenter und nachhaltiger zu bauen und gleichzeitig neue Chancen für Unternehmen und Beschäftigte in der gesamten Wertschöpfungskette des Baugewerbes zu schaffen.

4Sicherstellung eines stabilen Zugangs zu Baustoffen

Steigende Materialkosten und Hindernisse für die Nutzung von Sekundärstoffen

Der europäische Bausektor ist zunehmendem Druck durch unbeständige Rohstofflieferungen, steigende Kosten und einen fragmentierten Zugang zu Sekundärstoffen ausgesetzt. Die Preise wichtiger Bauprodukte sind zwischen 2020 und 2024 drastisch gestiegen, z. B. um 28 % bei Beton und 45 % bei Keramikprodukten wie Ziegeln und Dachziegeln 48 . Da die Materialkosten 30-40 % der Gesamtkosten im Wohnungsbau ausmachen, treiben diese Trends die Wohnraumpreise unmittelbar in die Höhe und machen die Bauplanung unvorhersehbar. Lieferkettenstörungen, die Knappheit kritischer Ressourcen und das Fehlen umfassender Informationen über die Materialverfügbarkeit verstärken das Problem zusätzlich und erschweren es den Entwicklern, Engpässe oder Preisspitzen vorherzusehen.  49

Die gleichen Herausforderungen bestehen auch bei Sekundärstoffen: Mehrere Rechtsvorschriften wie die neue Bauprodukteverordnung, die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden 50 und andere klimabezogene Rechtsvorschriften 51 fördern die Herstellung und Verwendung recycelter oder CO2-armer Produkte. Insbesondere wird das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial neuer Gebäude auf der Grundlage eines EU-Rahmens 52 aufbauend auf gemäß der Bauprodukteverordnung verfügbaren Daten berechnet, was die Nachfrage nach nachhaltigen Bauprodukten stärken wird. Trotz zunehmender wirtschaftlicher Anreize bleibt die Akzeptanz jedoch begrenzt: Nur 0,7 % der Bau- und Abbruchabfälle werden für die Wiederverwendung aufbereitet, und die Recyclingquoten für wichtige Baustoffe sind nach wie vor gering, z. B. 10 % bei Gips und 6 % bei Glas 53 . Zwei der Haupthindernisse sind unzureichende Informationen über die an Abbruchstandorten auf den europäischen Märkten anfallenden Materialien, wodurch die Entwicklung robuster Sekundärmärkte verhindert wird, sowie fragmentierte bzw. fehlende Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft 54 , wodurch administrative Hürden entstehen, die den grenzüberschreitenden Verkehr von Sekundärstoffen behindern.

Maßnahmen zur Verbesserung der Verfügbarkeit von Primär- und Sekundärstoffen

Ein stabiler Zugang zu Primärbaustoffen ist entscheidend dafür, die wachsende Nachfrage nach Wohnraum decken und die Klimaziele der EU erreichen zu können. Die Kommission verfolgt dabei einen mehrschichtigen Ansatz. Bestehende Initiativen, darunter der Rechtsakt zu kritischen Rohstoffen 55 , der Aktionsplan für erschwingliche Energie 56 , der Europäische Aktionsplan für Stahl und Metalle 57 und der Aktionsplan „REsourceEU“ 58 , zielen darauf ab, die Betriebsmittelkosten zu senken und die Vorhersehbarkeit bei Baumaterialien zu verbessern.

In den letzten 15 Jahren hat es die Kartierung und Verfolgung kritischer Rohstoffe für die strategischen Sektoren der EU ermöglicht, Engpässe vorherzusehen und Maßnahmen zu ergreifen, um die Risiken von Versorgungsstörungen zu mindern 59 . Einige dieser Rohstoffe, darunter Feldspat, Bor, Zuschlagstoffe, Gips, Quarzsand, Kalkstein und Perlit, sind für das Bauwesen besonders wichtig. Über die Europäische Beobachtungsstelle für das Bauwesen 60 wird die Kommission diese und andere einschlägige Rohstoffe und Produkte – wie Stahl – mit größerer Detailtiefe verfolgen und in Berichten über ihre Verfügbarkeit und ihren Preis bereitstellen informieren 61 .

Im Bereich der Sekundärstoffe arbeitet die Kommission an der Schaffung eines funktionierenden Binnenmarktes für wiederverwendete und recycelte Produkte. Durch harmonisierte Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft von Stoffen werden aus Abfällen wertvolle Produkte, was ihren grenzüberschreitenden Handel erleichtert und ihre Verwendung sowohl bei Neubauten als auch bei Renovierungen ermöglichen wird. Die Gemeinsame Forschungsstelle entwickelt derzeit Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft von Zuschlagstoffen aus Bau- und Abbruchabfällen. Darüber hinaus wird mit dem Rechtsakt zur Kreislaufwirtschaft die Fragmentierung der Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft abgebaut und die Verwendung von Sekundärstoffen auch in Bauprodukten erleichtert.

Die Mitgliedstaaten sind gemäß der Abfallrahmenrichtlinie 62 verpflichtet, die Wiederverwendung von Bau- und Abbruchabfällen zu fördern. Zu diesem Zweck haben viele Mitgliedstaaten bereits Abbruch- und Umbauarbeiten vorgeschaltete Audits verbindlich eingeführt, bei denen Daten über die anfallenden Materialien erhoben werden. Abbrucharbeiten vorgeschaltete Audits erhöhen die Transparenz und erleichtern das Entstehen von Marktplätzen für Sekundärstoffe, indem eine Verbindung zwischen dem Materialangebot an den Abbruchstandorten und der Herstellernachfrage geschaffen wird. Das volle Potenzial dieser Informationen wird jedoch erst erschlossen, wenn sie digital bereitgestellt und veröffentlicht werden und die Industrie auf dieser Grundlage Sekundärstoffe sammeln und erwerben und deren Verfügbarkeit vorhersagen kann.

Vorbehaltlich der Ergebnisse einer laufenden Folgenabschätzung wird die Kommission im Rahmen des Rechtsakts zur Kreislaufwirtschaft eine digitale europäische Plattform zur Bewertung von Bauressourcen (Digital European Construction Resource Assessment – DECRA) entwickeln, die nationale Datenbanken mit Informationen über Abbrucharbeiten vorgeschaltete Audits verbindet. Über diese Plattform werden maßgebliche Daten in einem durchsuchbaren und maschinenlesbaren Format zugänglich gemacht. Durch größere Transparenz können Hersteller Sekundärstoffquellen innerhalb kurzer Zeit ermitteln, wodurch die Abhängigkeit von neuen Rohstoffen verringert und die Produktionskosten gesenkt werden. Für Mitgliedstaaten, die noch nicht über ein System für Abbrucharbeiten vorgeschaltete Audits verfügen, stellt dies eine Investition dar, die durch die Vorteile der verstärkten Verwendung von Sekundärstoffen im Bauwesen weitgehend ausgeglichen wird. Die Kommission wird außerdem bis zum dritten Quartal 2026 prüfen, ob es sinnvoll ist, solche Audits verbindlich vorzuschreiben, indem ein digital bereitzustellender Minimaldatensatz mit obligatorischen und freiwilligen Angaben eingeführt wird, wobei der Verwaltungsaufwand so gering wie möglich bleiben soll.

Schließlich werden mit der neuen Bauprodukteverordnung verbleibende Lücken geschlossen, indem der Rezyklatanteil und Kreislaufaspekte (Reparaturfähigkeit, Wiederverwendbarkeit, Recyclingfähigkeit und Verlängerung der Lebensdauer) in die Produktnormen aufgenommen werden, sodass wiederverwendete und recycelte Produkte EU-weit gleichberechtigt mit neuen Materialien konkurrieren können. In Kombination werden diese Maßnahmen die Materialversorgung stabilisieren, das Potenzial von Sekundärressourcen erschließen, Kosten senken und einen nachhaltigeren, resilienteren und kreislauforientierteren Bausektor unterstützen.

Die vollständige Integration von Aspekten der Kreislauffähigkeit wird bei den Unternehmen zu Einsparungen führen, die Abhängigkeit von Drittländern in Bezug auf im Bausektor benötigte Rohstoffe begrenzen und zu seiner Dekarbonisierung beitragen, indem die Gewinnung und Verarbeitung von Primärrohstoffen verringert wird.

5Sicherstellung des Zugangs zu Dienstleistungen und Verbesserung der Kompetenzen 

Die Integration des EU-Binnenmarkts im Bereich Bau- und Installationsdienstleistungen ist nach wie vor gering. Bauleistungen werden nach wie vor überwiegend inländisch erbracht, wobei 90 % der Unternehmen, in der Regel KMU, sie nur lokal ausführen. Obwohl auf das Bau-Ökosystem etwa 12 % der Bruttowertschöpfung der EU entfallen, erfolgen im Bereich des Baugewerbes nur wenige Tätigkeiten grenzüberschreitend: Schätzungen zufolge beträgt die Handelsintegration bei Dienstleistungen im Baugewerbe nur 1 %. Zu den Gründen für die geringe Integration von Bauleistungen gehören restriktive nationale Vorschriften über Geschäftserlaubnisse, die hohe Zahl reglementierter Berufe in diesem Sektor und die komplexen Regelungen für die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen, Zeugnissen und Befähigungsnachweisen. Diese Hindernisse schränken die Geschäftsmöglichkeiten der Unternehmen und die Wahlmöglichkeiten der Kunden ein und behindern den grenzüberschreitenden Verkehr von Baudienstleistungen an die Orte mit der größten Nachfrage. Ein Abbau der Hindernisse für die Erbringungen von Bauleistungen würde die Bruttowertschöpfung in der EU erheblich steigen lassen 63 .

Der Arbeits- und Fachkräftemangel ist seit Langem ein strukturelles Problem im Baugewerbe, das die Leistungsfähigkeit des Sektors behindert. Der Anteil der Unternehmen, die einen Arbeitskräftemangel als Faktor angeben, der ihre Gesamtproduktion einschränkt, war in den letzten Jahren konstant hoch und liegt seit Anfang 2023 bei 25-30 % 64 . Darüber hinaus leidet das Bau-Ökosystem unter einer insgesamt negativen öffentlichen Wahrnehmung, die mit geringer Arbeitsplatzsicherheit und ‑stabilität, harten Arbeitsbedingungen sowie Gesundheits- und Sicherheitsrisiken zusammenhängt, und Tätigkeiten im Baugewerbe gelten immer noch als stereotypische „Männerarbeit“ 65 . Dies führt zu Unsicherheit und hohen Arbeitskosten für Bauunternehmen, was sich in steigenden Wohnungsbaukosten niederschlägt.

Sowohl die gestiegene Nachfrage nach Wohnraum als auch der grüne und digitale Wandel erhöhen die Nachfrage nach spezialisierten und hoch qualifizierten Arbeitskräften im Dienstleistungssektor 66 erheblich. Gleichzeitig hat dieser Wandel in Bezug auf die erforderlichen Qualifikationen, was einen erhöhten Bedarf an Fähigkeiten in Verbindung mit dem Einsatz von KI, Robotern und modularer Konzeption einschließt, das Potenzial, junge Menschen anzuziehen und das Geschlechtergleichgewicht zu verbessern. In diesem Zusammenhang sind weitere Anstrengungen zur Förderung der Berufsausbildung von wesentlicher Bedeutung, einschließlich der gezielten Ansprache von Frauen. Die Weiterbildung und Umschulung von Beschäftigten im Baugewerbe in Richtung der am stärksten nachgefragten Fachkompetenzen sowie die Vollendung des Binnenmarkts für Baudienstleistungen werden dazu beitragen, das Arbeitskräfteangebot zu verbessern und Kapazitäten für den Wohnungsbau zu sichern.

Ergänzend zu den Bemühungen, Fachkräfte innerhalb der Union zu gewinnen, kommt auch der gezielten legalen Mobilität aus Drittländern eine wichtige Rolle zu. Mit der kürzlich angenommenen Plattform „EU Talent Pool“ soll die Einstellung von Arbeitsuchenden aus Nicht-EU-Ländern in Berufen mit EU-weitem Fachkräftemangel auf allen Qualifikationsniveaus erleichtert werden, wobei das Baugewerbe einer der Sektoren mit der größten Personalknappheit ist 67 . Weitere Instrumente zur Verbesserung der legalen Wege in den EU-Arbeitsmarkt sind die Fachkräftepartnerschaften 68 , die überarbeitete EU-Richtlinie über eine kombinierte Erlaubnis und die erste Strategie für eine EU-Visumpolitik 69 . Im Rahmen des Pakets für faire Arbeitskräftemobilität (3. Quartal 2026) wird die Kommission zudem gemeinsame Vorschriften für eine einfachere Anerkennung der Qualifikationen und Validierung der Kompetenzen von Drittstaatsangehörigen vorschlagen, um die Kohärenz und Transparenz zu verbessern und so die Klarheit für Arbeitnehmer sowie für Arbeitgeber und Behörden zu erhöhen.

5.1Beseitigung der Binnenmarkthindernisse für Baudienstleistungen

Die Kommission beabsichtigt, die Hindernisse für die grenzüberschreitende Erbringung von Baudienstleistungen abzubauen. Ziel ist es, das Potenzial des Binnenmarkts für Bau- und Installationsdienstleistungen voll auszuschöpfen und die Produktivität des Sektors zu steigern. Dies gilt insbesondere für Grenzregionen, in denen KMU im Bausektor mit Hindernissen bei der grenzüberschreitenden Erschließung des grenznahen Marktes konfrontiert sind. Darüber hinaus wurde in der Mitteilung über die Union der Kompetenzen 70 die Initiative für die Portabilität von Kompetenzen angekündigt, die Arbeitnehmern und Unternehmen mehr Möglichkeiten eröffnen soll, das Potenzial des Binnenmarkts voll auszuschöpfen. Eine ihrer wichtigsten Maßnahmen, die im Rahmen des Pakets für faire Arbeitskräftemobilität vorgelegt werden soll, wird darin bestehen, die automatische Anerkennung durch gemeinsame Ausbildungsrahmen auf weitere reglementierte Berufe auszuweiten und die Anerkennungsverfahren für reglementierte Berufe zu modernisieren und zu straffen, insbesondere durch die Nutzung digitaler Instrumente, wodurch die Verfahren auch erleichtert und verkürzt werden sollen.

Eine zweite Maßnahme wird darin bestehen, zu prüfen, mit welchen Mitteln die Transparenz und Vergleichbarkeit von Qualifikationen bei nicht reglementierten Berufen verbessert werden können und ein koordinierter, interoperabler EU-Rahmen für eine sichere grenzüberschreitende Anerkennung gefördert werden kann.

Der Rechtsakt für Baudienstleistungen zielt darauf ab, den freien Verkehr von Bau- und Installationsdienstleistungen im Binnenmarkt zu fördern, indem sichergestellt wird, dass Unternehmen, Unternehmer und Fachkräfte, die in ihrem Herkunftsmitgliedstaat eine Geschäfts- bzw. Berufserlaubnis haben, unter Wahrung der sozialen Rechte leichter Dienstleistungen in anderen Mitgliedstaaten erbringen können. Die Initiative zielt darauf ab, ein berechenbares und stabiles Geschäftsumfeld für Unternehmen und Unternehmer zu fördern, und wird auch die grenzüberschreitende Tätigkeit von KMU unterstützen.



Maßnahme 6 – Verstärkung des grenzüberschreitenden Verkehrs von Baudienstleistungen

– Die Kommission wird durch einen Rechtsakt für Baudienstleistungen (4. Quartal 2026) sicherstellen, dass Unternehmen und Fachkräfte Baudienstleistungen leichter grenzüberschreitend erbringen können, ohne dass die Sozialstandards gesenkt werden.

– Mit der Initiative für die Portabilität von Kompetenzen sollen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in die Lage versetzt werden, die Anerkennungssysteme effizienter zu nutzen, und die Anerkennungsverfahren modernisiert werden (3. Quartal 2026).

5.2Abbau des Fachkräftemangels im Bau-Ökosystem

Die Kommission hat sich verpflichtet, das Bau-Ökosystem bei der Entwicklung geeigneter Kompetenzen zu unterstützen, um die wachsende Nachfrage nach Arbeitskräften und Qualifikationen im Wohnungsbau und bei anderen Tätigkeiten im Baugewerbe zu decken. So wurde beispielsweise im Rahmen der groß angelegten Kompetenzpartnerschaft für das Baugewerbe 71 ein Vorzeigemodell für gemeinsames Engagement geschaffen: Wichtige Akteure in industriellen Ökosystemen, darunter Verbände und einschlägige Behörden, verpflichten sich, zusammenzuarbeiten und in Weiterbildung und Umschulung zu investieren. Insbesondere werden Synergien geschaffen, um eine hohe Beteiligung von KMU-Beschäftigten an solchen Schulungsangeboten zu ermöglichen. Durch die Maßnahmen im Rahmen dieser Partnerschaft sollen bis 2030 jährlich 30 % der Arbeitskräfte in der gesamten Baubranche, d. h. 3 Millionen Menschen, die Möglichkeit erhalten, an Weiterbildungs- bzw. Umschulungsangeboten teilzunehmen.

Im Rahmen der Blueprint Alliance „Modernising professional training in the construction sector“ 72 , einer sektorübergreifenden Partnerschaft zur Modernisierung der Berufsausbildung im Bausektor, werden Schulungsmaßnahmen entwickelt, um den dringendsten Qualifikationsbedarf im Jahr 2026 und den langfristigen Qualifikationsbedarf im Jahr 2028 zu decken. Dies schließt Initiativen zur Verbesserung der Images des Ökosystems und zur Steigerung der Attraktivität für junge und weibliche Fachkräfte ein, unter anderem durch den Ausbau des Ausbildungsstellenangebots. Zusammen mit dieser Mitteilung veröffentlichte die Kommission einen Analysebericht, in dem der derzeitige und – mit einem Ausblick auf 2030der künftige Qualifikations- und Arbeitskräftebedarf im Baugewerbe 73 dargestellt wird. Dieser Bericht wird die Fragmentierung bei der Erfassung von Daten über Kompetenzen verringern und Erkenntnisse in Bezug auf künftige kompetenzbezogene Maßnahmen im Bau-Ökosystem liefern.

Diese Maßnahmen werden durch andere Tätigkeiten der Kommission ergänzt, mit denen die Entwicklung kritischer Kompetenzen sowie Einführung und Austausch bewährter Verfahren in den Bereichen umfassende Renovierung, BIM-Modellierung und kreislauforientiertes Bauen unterstützt werden. Diese Maßnahmen werden über verschiedene Initiativen der Kommission wie BUILD UP Skills, die Zentren der beruflichen Exzellenz (Centres of Vocational Excellence) im Bausektor und die Europäische Ausbildungsallianz umgesetzt. Die Kommission hält die Mitgliedstaaten dazu an, den Europäischen Sozialfonds+ und nationale öffentliche Mittel optimal zu nutzen, um zukunftstaugliche Lehrangebote im Umschulungs- und Weiterbildungsbereich zu schaffen.

Maßnahme 7 – Erhöhung der Verfügbarkeit qualifizierter Arbeitskräfte im Baugewerbe

– Der künftige Europäische Fonds für Wettbewerbsfähigkeit bietet die Möglichkeit, Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen in den vom Fonds abgedeckten Bereichen, darunter dem Bauwesen, zu unterstützen und öffentlich-private Partnerschaften zwischen Hochschulen, Anbietern beruflicher Aus- und Weiterbildung, Unternehmen (insbesondere KMU), Sozialpartnern und Instituten für angewandte Forschung zu fördern.

– Die NEB-Akademie wird mit dem Ziel erweitert, Innovation und Forschung voranzutreiben, EU-weit Kapazitäten und Kompetenzen für innovative Bauverfahren und ‑stoffe aufzubauen sowie KMU und Fachkräfte zu unterstützen.

Die NEB-Akademie wird die Weiterbildung und Umschulung im Bau-Ökosystem beschleunigen, um den Übergang zu einem regenerativeren und stärker kreislauforientierten System der Materialnutzung zu unterstützen. Die Erweiterung und Konsolidierung der NEB-Akademie wird die Entwicklung von Wissen, Kompetenzen und Innovation weiter voranbringen, auch durch die Unterstützung von Start-up-Unternehmen und Reallaboren für innovative Produkte.

6Zusammenarbeit bei der Umsetzung

Für eine Neubelebung des Bau-Ökosystems mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit Europas anzukurbeln, muss dieser fragmentierte und ressourcenintensive Sektor in ein modernes, wettbewerbsfähiges, digitales und nachhaltiges industrielles Ökosystem umgewandelt werden. Ein produktiveres Bau-Ökosystem führt zu einer höheren Bauintensität und damit zu einem erschwinglicheren Wohnraumangebot.

Die Kommission wird die Lage des Sektors, seine Resilienz, Produktivität und die laufende Dekarbonisierung in enger Zusammenarbeit mit allen einschlägigen Akteuren kontinuierlich überwachen. Das Hochrangige Bauforum (High-Level Construction Forum – HLCF) 74 wird die wichtigste Plattform für die weitere Kommunikation über die in der Strategie dargelegten Maßnahmen sowie dafür sein, die Wirtschaftsleistung des Sektors und seinen Beitrag zur Verringerung der Wohnungsknappheit zu überwachen. Das HLCF wird Synergien mit der Europäischen Allianz für Wohnraum (European Housing Alliance – EHA) schaffen, die im Europäischen Plan für erschwinglichen Wohnraum angekündigt wurde. Die Allianz wird eine Plattform für die Überwachung der Umsetzung nationaler Maßnahmen in Bezug auf Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren bieten.

Dies ist ein gemeinsames Unterfangen. Den Mitgliedstaaten, regionalen und lokalen Behörden, der Industrie, den Sozialpartnern und Finanzinstituten kommt eine wichtige Rolle zu. Durch kollektive Bemühungen kann Europa sein Bau-Ökosystem in einen echten Motor für Wettbewerbsfähigkeit verwandeln, der nicht nur Wohnraum, sondern auch Resilienz, Chancen und Vertrauen in die Zukunft Europas schafft.

(1)

Siehe Balouktsi et al. (2025), Housing investment needs in the EU (Investitionsbedarf im Wohnungsbau in der EU), JRC Science for Policy Brief.

(2)

COM(2025) 1025 – Ein Europäischer Plan für erschwinglichen Wohnraum.

(3)

Definition und Einzelheiten zur Ökosystemstruktur: swd-annual-single-market-report-2021_en.pdf.

(4)

Dashboard mit Indikatoren für industrielle Ökosysteme (auf der Grundlage von Eurostat).

(5)

Europäische Investitionsbank (2024), Investment Survey 2024, European Union Overview .

(6)

Europäische Zentralbank.

(7)

 GD Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, Buildings and construction (Gebäude und Bauwesen).

(8)

  BIOBUILD Project – Thermal Solutions for Green Buildings (BIOBUILD-Projekt – Thermische Lösungen für umweltfreundliche Gebäude).

(9)

  Paving the way for lowering embodied carbon emissions in the building and construction sector  (Wegbereitung für die Verringerung der grauen CO2-Emissionen im Gebäude- und Bausektor), Clean Technologies and Environmental Policy .

(10)

Verordnung (EU) 2024/3110 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (ABl. L, 2024/3110, 18.12.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/3110/oj ).

(11)

COM(2025) 772.

(12)

Mitteilung der Kommission „Der Binnenmarkt: unser europäischer Heimatmarkt in einer unsicheren Welt – Eine Strategie für einen einfachen, nahtlosen und starken Binnenmarkt“ (COM(2025) 500).

(13)

„Transition Pathway for Construction“, Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen (2023) – DocsRoom – Europäische Kommission .

(14)

B-Ready in the EU https://openknowledge.worldbank.org/collections/9969d01c-9434-483c-bb5d-d8a8416e77b3 .

(15)

Andere Genehmigungsverfahren können anwendbar sein: eine Bebauungsgenehmigung für die Entwicklung einer bestimmten Funktion, eine Teilungsgenehmigung für die Aufteilung eines Grundstücks in Parzellen, eine Umweltgenehmigung für Großbauvorhaben oder eine Betriebsgenehmigung für eine bestimmte wirtschaftliche Tätigkeit.

(16)

  https://doi.org/10.1080/09613218.2024.2400467 .

(17)

Europäische Kommission (2025, auch in der Aufforderung zur Stellungnahme), „Questionnaire on building permit process and digital building permits – summary report“ (Fragebogen zu Baugenehmigungsverfahren und digitalen Baugenehmigungen – zusammenfassender Bericht).

(18)

Während einige Länder ein dezentrales System betreiben, bei dem kommunale Behörden Baugenehmigungen erteilen (z. B. Österreich), haben andere Länder zentralisierte nationale Plattformen entwickelt (z. B. Estland). Darüber hinaus nutzen nur einige Mitgliedstaaten (z. B. Estland und Finnland) Online-Genehmigungssysteme und integrieren die Bauwerksdatenmodellierung (Building Information Modelling – BIM) zunehmend in ihre Verfahren.

(19)

Lukavec, M., Čáp, V., und Čermáková, K. (2024), How permitting process length influences development costs and real estate prices (Wie sich die Dauer von Genehmigungsverfahrens auf die Entwicklungskosten und die Immobilienpreise auswirkt). Economics and Environment89(2), 768-768.

(20)

Bei BIM-basierten Genehmigungen stützt sich das Baugenehmigungsverfahren auf Bauwerksdatenmodellierungen (BIM). Die Antragsteller reichen ein 3D-BIM-Modell ein, das eine automatische Prüfung anhand von Baunormen und ‑vorschriften ermöglicht, wobei das Modell gegebenenfalls mit einem digitalen Zwilling der umliegenden Gebäude und Infrastrukturen verknüpft wird. Dieses System ermöglicht es, die Konformitätsprüfung von einem manuellen zu einem halbautomatischen Prozess zu machen.

(21)

Nach Schätzwerten zu der Stadt Järvenpää kann die durchschnittliche Dauer der Prüfungen für ein durchschnittliches Mehrfamilienhaus von 1-2 Tagen bei manueller Bearbeitung anhand von 2D-Zeichnungen im PDF-Format auf 1-5 Minuten bei automatisiertem Vorgehen verkürzt werden. Durch den Einsatz vom automatisierten Prüfungen und IFC-Modellen mit den erforderlichen Dateninhalten wird die durchschnittliche Zeit der Bearbeitung eines vollständigen Baugenehmigungsantrags von schätzungsweise 40 Arbeitstagen auf 10 Arbeitstage verkürzt.

(22)

COM(2025) 980 – Simplifying for sustainable competitiveness (Vereinfachungen für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit).

(23)

COM(2025) 984 – Der Vorschlag sieht Änderungen von Rechtsvorschriften und eine Beschleunigung und Straffung von Umweltprüfungen vor, z. B. indem mehrfache Prüfungen bei geringfügigen Änderungen oder Erweiterungen vermieden werden, auch im Zusammenhang mit Planung und Bau neuer Wohngebäude mit erschwinglichen oder Sozialwohnungen sowie der direkt mit diesen Wohngebäuden verknüpften sozialen Infrastruktur.

(24)

Das Instrument für technische Unterstützung (Technical Support Instrument – TSI) ist ein EU-Programm, das den EU-Mitgliedstaaten maßgeschneidertes technisches Fachwissen für die Gestaltung und Umsetzung von Reformen bietet. Es wurde in jüngerer Zeit zur Umsetzung von BIM im öffentlichen Beschaffungswesen genutzt, unter anderem bei der Einrichtung von Pilotprojekten in Griechenland und Spanien.

(25)

Das horizontale System für den digitalen Produktpass wird voraussichtlich Anfang 2027 eingeführt. Ein delegierter Rechtsakt zur Bauprodukteverordnung, der die Umsetzung des digitalen Produktpasses betrifft, wird folgen, und 18 Monate später, d. h. bis 2028, wird der digitale Produktpass für Bauprodukte, die unter harmonisierte Normen und Europäische Bewertungsdokumente fallen, verbindlich. Die ersten Produkte sind Zement und Metallbauprodukte, gefolgt von Fenstern und Türen.

(26)

Als Teil der Digitalisierungsbemühungen im Rahmen der überarbeiteten Bauprodukteverordnung ist die Einführung eines Online-Informationssystems vorgesehen, in dem die Leistungserklärungen, Konformitätserklärungen und Gebrauchsanweisungen zu allen harmonisierten Produkten gespeichert werden sollen. Dieses System wird den Zugang zu diesen Erklärungen erleichtern, sodass die Nutzer von Bauprodukten Informationen in kürzerer Zeit finden können. Dadurch wird sich der Verwaltungsaufwand um voraussichtlich 310 Mio. EUR verringern.

(27)

Ein digitales Gebäudelogbuch ist ein zentrales digitales Archiv, in dem alle einschlägigen Informationen über ein Gebäude gespeichert werden, von Konzeption und Bau über den gesamten Lebenszyklus einschließlich Betrieb, Instandhaltung und gegebenenfalls Renovierung. Diese einzige verlässliche Datenquelle (Single Source of Truth) für Gebäude soll dazu dienen, das Informationsmanagement zu verbessern, die Transparenz zu erhöhen und eine fundierte Entscheidungsfindung für Akteure wie Eigentümer, Nutzer, Finanzinstitute und Behörden zu erleichtern.

(28)

Strategie „KI anwenden“ (COM(2025) 723 final).

(29)

  https://public-buyers-community.ec.europa.eu/communities/bim-and-public-procurement .

(30)

Aufbau- und Resilienzfazilität, Digitales Europa, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung und Horizont Europa.

(31)

Europäische Investitionsbank (2024), Investment Survey 2024, European Union Overview .

(32)

Europäische Kommission, Jährlicher Binnenmarktbericht 2022.

(33)

  https://ec.europa.eu/eurostat/web/interactive-publications/digitalisation-2025 .

(34)

Vor allem in Ländern wie Irland und dem Vereinigten Königreich, die drastischer Wohnungsknappheit gegenüberstehen, entwickeln sich Offsite-Verfahren zu einer tragfähigen Option für den schnellen und kostengünstigen Bau von Wohnhäusern.

(35)

Europäische Kommission: GD Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, Market potential of offsite construction for housing supply – Report (Marktpotenzial von Offsite-Bauweisen für die Wohnraumversorgung), Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2025.

(36)

Die vermehrte Fabrikfertigung wird neue Berufsbilder im Baugewerbe eröffnen und die Attraktivität des Sektors erhöhen, wodurch der Arbeitskräftemangel abgebaut werden kann, auch durch die verstärkte Gewinnung von weiblichen Beschäftigten.

(37)

Ecorys (in Auftrag gegeben von der GD GROW, 2025), Market potential of offsite construction for housing supply (Marktpotenzial von Offsite-Bauweisen für die Wohnraumversorgung).

(38)

Die derzeitigen Wiederaufbaumaßnahmen in der Ukraine liefern nützliche Erfahrungswerte: Beim Bau neuer Wohngebäude werden häufig innovative Verfahren zur Behandlung und Wiederverwendung von Abbruchabfällen, zur Wiederverwendung von Baumaterialien und für den modularen Bau angewendet. In vielen Fällen könnten diese Verfahren für den Wiederaufbau in anderen vom Krieg zerstörten Gebieten, wie dem Gazastreifen, übernommen werden. Auch in der EU könnten sich viele dieser Innovationen in der Baupraxis als nützlich erweisen und dazu beitragen, die Wohnungsknappheit zu überwinden.

(39)

Aufforderung zur Stellungnahme.

(40)

Europäische Kommission, Monitoring industrial ecosystems – Construction Analytical Report 2024 (Überwachung industrieller Ökosysteme – Analysebericht für das Bauwesen 2024).

(41)

So wird beispielsweise der für das vierte Quartal 2026 geplante Rechtsakt zu fortgeschrittenen Werkstoffen Forschung und Innovation fördern sowie zum Ausbau der Produktionskapazitäten in der EU und zur Straffung der Regulierungsverfahren für fortgeschrittene Werkstoffe beitragen. Der Schwerpunkt wird insbesondere auf Werkstoffen liegen, die für den grünen und digitalen Wandel in allen Sektoren, einschließlich des Baugewerbes, von wesentlicher Bedeutung sind. Die Bioökonomie-Strategie sieht Maßnahmen zum Abbau technischer Hindernisse vor, wodurch die kommerzielle Nutzung innovativer biobasierter Baulösungen ausgebaut werden soll.

Ein Industrieplan zum Grünen Deal für das klimaneutrale Zeitalter (COM(2023) 62).

(42)

Ein strategischer Rahmen für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Bioökonomie in der EU (SWD(2025) 895).

(43)

Dieser Prozess umfasst gemeinsame Anstrengungen der Kommission, der Mitgliedstaaten, Interessenträger und Normungsorganisationen bei der Entwicklung von Normungsaufträgen und Rechtsakten, die für die effiziente Umsetzung der Bauprodukteverordnung erforderlich sind.

(44)

Zu weiteren laufenden Projekten siehe: https://joint-research-centre.ec.europa.eu/projects-and-activities/iresist-home/ongoing-projects_en.

(45)

Zum Beispiel: LIFE Giga Regio Factory – https://www.energiesprong.org/projects/giga-regio-factory.

(46)

Die Eurocodes sind eine Reihe von zehn freiwilligen europäischen Normen, EN 1990 bis EN 1999, in denen ein gemeinsames Konzept für die Konzeption von Gebäuden sowie anderen Bauwerken und Bauprodukten festgelegt ist.

(47)

  https://new-european-bauhaus.europa.eu/index_de .

(48)

Quelle: Eurostat.

(49)

Aufforderung zur Stellungnahme.

(50)

Richtlinie (EU) 2024/1275 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) (ABl. L, 2024/1275, 8.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1275/oj ).

(51)

Dazu zählen das europäische Emissionshandelssystem für Großemittenten (EU‑EHS 1), die Energieeffizienzrichtlinie und die EU-Taxonomie sowie nationale Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit Fahrplänen zur Senkung der CO2-Emissionen.

(52)

Delegierte Verordnung der Kommission zur Änderung von Anhang III der Richtlinie (EU) 2024/1275 und zur Festlegung eines Unionsrahmens für die nationale Berechnung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials.

(53)

JRC Publications Repository, Techno-economic and environmental assessment of construction and demolition waste management in the European Union (Technoökonomische und umweltbezogene Bewertung der Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen in der Europäischen Union).

(54)

Damit Baustoffe von Abbruchstandorten mit dem rechtlichen Status „Abfall“ für die Weiterverwendung zur Verfügung stehen, müssen die sogenannten Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft erfüllt sein. In der Abfallrahmenrichtlinie sind bestimmte Elemente festgelegt, die in diese Kriterien (Qualitätskriterien, Einsatzstoffe, Behandlungsverfahren usw.), die die Mitgliedstaaten festlegen können, einfließen müssen. Wenn es keine Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft gibt oder wenn sie sich zwischen den Mitgliedstaaten oder Regionen unterscheiden, behindert dies die Wiederverwendung und die Kreislaufführung von Sekundärstoffen.

(55)

Mit dem Rechtsakt zu kritischen Rohstoffen (2024) soll für eine sichere und nachhaltige Versorgung mit kritischen Rohstoffen für strategische Sektoren der EU wie saubere Energie und digitale Technologien gesorgt werden.

(56)

Da die Energiepreise ein wesentlicher Faktor für den Anstieg der Materialpreise sind, zielt der Aktionsplan für erschwingliche Energie (2025) darauf ab, die Energiekosten vorhersehbarer und erschwinglicher zu machen, die Materialkosten zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

(57)

Der Schwerpunkt des Europäischen Aktionsplans für Stahl und Metalle (2025) liegt darauf, einen Leitmarkt für CO2-armen Stahl zu schaffen, die Kreislaufwirtschaft auszubauen, die internationalen Wettbewerbsbedingungen anzugleichen und Investitionen in diesen Sektoren zu mobilisieren.

(58)

COM(2025) 945 – RESourceEU Action Plan: Accelerating our critical raw materials strategy to adapt to a new reality (RESourceEU-Aktionsplan: Beschleunigung unserer Strategie für kritische Rohstoffe zur Anpassung an eine neue Realität).

(59)

Verordnung (EU) 2024/1252 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen.

(60)

https://single-market-economy.ec.europa.eu/sectors/construction/european-construction-observatory-eco_en.

(61)

Besonderes Augenmerk wird bei jedem der ausgewählten Materialien auf Einfuhren, Produktion, Ausfuhren und Preisen liegen. Es werden die Produktfamilien, bei denen diese Rohstoffe zum Einsatz kommen, und die Wirtschaftszweige ermittelt, die von Schwankungen bei diesen Rohstoffen am stärksten betroffen sind.

(62)

Richtlinie (EU) 2018/851 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle.

(63)

ifo Institut, Building a Stronger Single Market: Potential for Deeper Integration of the Services Sector within the EU (Aufbau eines stärkeren Binnenmarkts: Potenzial für eine vertiefte Integration des Dienstleistungssektors innerhalb der EU), EconPol Policy Report 52/2024.

(64)

Eurostat.

(65)

Der Anteil der im Baugewerbe (NACE-Abschnitt F) tätigen Frauen lag 2024 bei 10,6 % (Eurostat).

(66)

  The greening of the EU construction sector  (Die Ökologisierung des Baugewerbes in der EU) | Cedefop . 

(67)

Nach ihrer Einrichtung wird dies die erste EU-weite Online-Plattform sein, die allen Drittstaatsangehörigen offensteht, die legal in der Union arbeiten möchten, und auf der die teilnehmenden Mitgliedstaaten Stellenangebote von Arbeitgebern mit Sitz in ihrem Hoheitsgebiet eintragen können.

(68)

Bislang wurden Fachkräftepartnerschaften mit Marokko, Tunesien, Ägypten, Pakistan und Bangladesch geschlossen. Diese Partnerschaften bieten einen politischen und finanziellen Rahmen zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union, den Mitgliedstaaten und wichtigen Partnerländern in den Bereichen Mobilität und Kompetenzentwicklung.

(69)

Die für Januar 2026 geplante Strategie sieht Maßnahmen vor, mit denen die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittländern gefördert wird.

(70)

https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/union-skills_de.

(71)

Im Rahmen des Kompetenzpakts – https://pact-for-skills.ec.europa.eu/about/industrial-ecosystems-and-partnerships_en.

(72)

GD Beschäftigung, Soziales und Integration, Blueprint for sectoral cooperation on skills (Konzept für die sektorübergreifende Zusammenarbeit im Bereich der Qualifikationen).

(73)

Europäische Beobachtungsstelle für das Bauwesen, Analytical Report on Skills (Analysebericht über Kompetenzen).

(74)

  https://single-market-economy.ec.europa.eu/sectors/construction/construction-transition-pathway_en .