Brüssel, den 3.11.2025

COM(2025) 920 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

über die Umsetzung und Durchsetzung der Handelspolitik der EU


















































{SWD(2025) 940 final}


Inhalt

I.Zusammenfassung

II.Bestmögliche Nutzung der Präferenzhandelsabkommen
der EU

II.2    Umsetzung bilateraler Handelsabkommen der EU    

III.Unterstützung von KMU bei der Positionierung im internationalen Handel

IV. Abbau von Hemmnissen und Suche nach Lösungen

IV.1    Stand der Dinge und Trends im Jahr 2024    

IV.2    Bilaterale und multilaterale Durchsetzung von Handelsverpflichtungen:
Streitschlichtung    

IV.3    Die zentrale Anlaufstelle    



I.Zusammenfassung

In den letzten Jahren hat sich das globale geopolitische Paradigma erheblich gewandelt, was zu Veränderungen bei der Umsetzung und Durchsetzung der EU-Handelspolitik geführt hat.

In diesem fünften Bericht über die Umsetzung und Durchsetzung der Handelspolitik der EU werden die konzertierten Anstrengungen dargelegt, die unternommen wurden, um Handelsbeziehungen neu auszurichten und zu stärken, Kooperationspartnerschaften aufzubauen und die komplexen Herausforderungen einer zunehmend fragmentierten Welt zu bewältigen, was die bereichsübergreifende Rolle des Handels bei der Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit und Nachhaltigkeit verdeutlicht. 

Handelsabkommen haben dazu beigetragen, die Wettbewerbsfähigkeit der EU weltweit zu stärken

In unsicheren wirtschaftlichen Zeiten haben Handelsabkommen zur Verbesserung des Zugangs von EU-Unternehmen zu Drittlandsmärkten und zur Förderung der EU-Ausfuhren in wichtigen Sektoren beigetragen, wie die folgenden Beispiele zeigen:

·Seit der vorläufigen Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (Comprehensive Economic and Trade Agreement – CETA) im September 2017 sind die Warenausfuhren der EU nach Kanada um 51 % gestiegen. Demgegenüber stiegen die Ausfuhren der EU in die übrige Welt im selben Zeitraum um 20 %. Mit einem Anstieg der Ausfuhren um 40 % war die Landwirtschaft Triebfeder dieses Wachstums, wobei die Weinausfuhren der EU nach Kanada um 22 % und die Käseausfuhren um 97 % stiegen. 1

·Die Ausfuhren der EU nach Japan sind seit dem Inkrafttreten des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (WPA) zwischen der EU und Japan im Jahr 2019 um schätzungsweise 267 Mio. EUR gestiegen. Profitiert haben unter anderem die Sektoren Wein, Getränke und landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse, tierische Erzeugnisse (ausgenommen Schweinefleisch), Feldkulturen und pflanzliche Erzeugnisse.

·Beim Handel von EU-Unternehmen mit den Andenländern, insbesondere Kolumbien, Peru und Ecuador, war als direkte Folge des EU-Freihandelsabkommens (FHA), das 2013 mit Kolumbien und Peru und 2017 mit Ecuador vorläufig in Kraft trat, ein Anstieg um rund 4 Mrd. EUR zu verzeichnen.

Darüber hinaus haben sich die jüngsten Abkommen der EU zur Investitionsförderung und zur verstärkten Anwendung von EU-Vorschriften und -Standards und damit zur Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen positiv auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und deren Expansion außerhalb der EU ausgewirkt. Dies war für die mehr als 680 000 KMU in der EU, die Ausfuhren tätigen und 95 % aller ausführenden EU-Unternehmen ausmachen, von entscheidender Bedeutung.

In einer kürzlich im Auftrag der Kommission durchgeführten Studie zur Ex-post-Bewertung 2 des CETA wurde der prozentuale Anstieg der Zahl der KMU in der EU, die in den Jahren vor dem CETA (2012-2016) Ausfuhren nach Kanada tätigten, mit dem prozentualen Anstieg in den ersten fünf Jahren nach seiner vorläufigen Anwendung (2017–2022) verglichen. Ergebnis der Studie war, dass die Zahl der in der EU ansässigen KMU, die Ausfuhren nach Kanada tätigen, um 20,3 % gestiegen ist, ein Anstieg, der zudem über dem bei größeren Unternehmen zu verzeichnenden Anstieg (13,8 %) lag.

Handelsabkommen haben die Widerstandsfähigkeit der EU-Wirtschaft gestärkt und zu ihrer Diversifizierung beigetragen

Durch die Verfolgung der handelspolitischen Ziele der EU im Rahmen eines integrierten EU-Maßnahmenpakets wird auch der allgemeine Wandel in bestimmten Sektoren unterstützt.

·Industriesektor/Kraftfahrzeuge: Sobald das Mercosur-Abkommen (über das im Dezember 2024 eine politische Einigung erzielt wurde) in Kraft tritt, werden die Zölle auf Kraftfahrzeugteile (derzeit 14 %) und Kraftfahrzeuge (derzeit 35 %) schrittweise abgeschafft, während gleichzeitig das Risiko von Ausfuhrbeschränkungen, die die Versorgung mit kritischen Rohstoffen für die Batterieproduktion in der EU beeinträchtigen, verringert wird.

·Digitaler Handel mit Waren und Dienstleistungen: Die EU hat in ihre bilateralen Handelsabkommen mit Japan (das kürzlich durch ein bilaterales Abkommen über Datenströme ergänzt wurde) 3 , dem Vereinigten Königreich und Neuseeland sowie in ihre modernisierten Abkommen mit Chile und Mexiko Kapitel über den digitalen Handel aufgenommen. Neben diesen bilateralen Abkommen, die Kapitel über den elektronischen Handel enthalten, hat die EU auch Verhandlungen über Abkommen über den digitalen Handel mit Singapur (Juli 2024) und der Republik Korea (März 2025) abgeschlossen.

·Öffentliches Beschaffungswesen: Die EU ist Vertragspartei von Handelsabkommen, einschließlich des Übereinkommens der Welthandelsorganisation (World Trade Organization – WTO) über das öffentliche Beschaffungswesen (Government Procurement Agreement – GPA), das Verpflichtungen im Bereich Beschaffung enthält, die den – auf Gegenseitigkeit beruhenden – Zugang der EU zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten von 40 Ländern 4 (GPA- und/oder FHA-Vertragsparteien) und somit zu öffentlichen Aufträgen im Wert von schätzungsweise 1,8 Billionen EUR gewährleisten.

Wirtschaftliche Sicherheit und Sicherheit der Lieferkette: Handelsabkommen haben zur Diversifizierung beigetragen und die Versorgung mit Inputs gesichert

Handelsabkommen haben den EU-Unternehmen bei der Erschließung neuer Ausfuhrmärkte und der Diversifizierung von Versorgungsquellen und Ausfuhrländern geholfen. Dadurch war es ihnen wiederum möglich, flexibel auf globale Risiken zu reagieren und Abhängigkeiten von bestimmten Märkten zu verringern.

Der Rückgang der EU-Warenausfuhren nach Russland um insgesamt 53,1 Mrd. EUR (Durchschnitt von 2024 gegenüber dem Durchschnitt im Zeitraum 2019-2021) wurde durch den Anstieg der EU-Ausfuhren in FHA-Partnerländer der EU im selben Zeitraum im Wert von über 200 Mrd. EUR mehr als aufgewogen 5 .

Nach der Verhängung von Handelssanktionen gegen Russland fanden EU-Unternehmen rasch neue alternative Märkte, häufig in Ländern, die bereits über ein Handelsabkommen mit der EU verfügen.

·Die Abnahme der Verkäufe von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugteilen an Russland um 8 Mrd. EUR wurde alleine schon durch die Zuwächse bei den Ausfuhren in das Vereinigte Königreich in Höhe von 8,8 Mrd. EUR aufgewogen.

·Der Rückgang der Ausfuhren von Elektromaschinen um 7 Mrd. EUR wurde durch eine Zunahme der Ausfuhren (in Höhe von 7,6 Mrd. EUR) in verschiedene Länder wie die Schweiz, das Vereinigte Königreich, Mexiko und Norwegen ausgeglichen.

Durch das bestehende Netz von EU-Handelsabkommen ist die EU besser in der Lage, ihre strategische Flexibilität zu stärken, was auch den langfristigen wirtschaftlichen Interessen der Union dient. Die Bedeutung neuer Handelsabkommen, deren Annahme noch aussteht oder über die derzeit verhandelt wird, ist angesichts der jüngsten Entwicklungen, insbesondere der Zollmaßnahmen der USA, ebenfalls stärker in den Mittelpunkt gerückt. In diesem Zusammenhang werden Abkommen wie Mercosur, sobald sie in Kraft sind, einen wichtigen Beitrag zur Diversifizierung leisten, die ein zentraler Bestandteil der EU-Handelsstrategie ist. Eine erfolgreiche bilaterale Agenda könnte auch dazu beitragen, den Folgewirkungen der US-Zölle, d. h. dem Anstieg der chinesischen Ausfuhren in andere Länder und dem damit einhergehenden Verlust von EU-Marktanteilen, entgegenzuwirken.

Das große Netz von Handelsabkommen und Partnerschaften der EU hat ihre geopolitische Präsenz in einem sich rasch verschlechternden internationalen Umfeld gestärkt. In diesem Zusammenhang hat es zur Widerstandsfähigkeit der Lieferketten beigetragen, ist die EU dank dieses Netzes doch besser in der Lage, kritische Inputs wie Energie und Rohstoffe, die für die Energiewende und andere kritische Sektoren der EU-Wirtschaft benötigt werden, zu sichern, und die übermäßige Abhängigkeit der EU von einzelnen Märkten zu verringern – eine Schwachstelle, die gegen die EU ausgespielt werden könnte.

·Die EU-Handelsabkommen haben der EU bei ihren Bestrebungen geholfen, sich durch Diversifizierung ihrer Energie- und Rohstoffversorgung von Russland unabhängig zu machen. So haben beispielsweise Einfuhren von Gas und Flüssigerdgas aus Norwegen, Algerien und Kasachstan (neben den Einfuhren aus den USA) dazu beigetragen, das aufgrund der Sanktionen gegen russisches Gas entstandene Versorgungsdefizit auszugleichen, während es durch Kupfereinfuhren aus Chile und der Demokratischen Republik Kongo gelungen ist, die durch den Rückgang der Kupfereinfuhren aus Russland entstandene Lücke zu schließen.

·Die Handelsabkommen der EU haben auch zur Diversifizierung der Versorgung beigetragen, da mehr Produkte mit FHA-Partnern als mit „gleichartigen“ Partnern ohne Freihandelsabkommen gehandelt werden. Jüngste Forschungsarbeiten des Teams des Referats „Chefökonom“ der GD HANDEL, die in Zusammenarbeit mit dem schwedischen Zentralamt für Außenhandel und Wirtschaftsrecht durchgeführt wurden und bei denen die Trends beim Handel der EU mit Kanada, Japan, Vietnam und Singapur im Zeitraum 2016 bis 2023 untersucht wurden, haben bestätigt, dass die Handelsabkommen der EU in den ersten Jahren ihrer Durchführung eine stärker diversifizierte Versorgung bewirkt haben, insbesondere im Bereich der chemischen Erzeugnisse, die eine der wichtigsten Warenkategorien darstellen. Diese Beobachtung spiegelt die allgemeinen Ziele der EU wider, Schwachstellen in den Lieferketten zu reduzieren, Partnerschaften mit gleich gesinnten Ländern aufzubauen und die industriellen Kapazitäten der EU zu stärken und zu vertiefen.

Durch den wirksamen Abbau von Handelshemmnissen wurden die Unternehmen in die Lage versetzt, zu fairen Bedingungen zu konkurrieren, und wurde Gegenseitigkeit gewährleistet

Die Kommission hat in der WTO und in den im Rahmen der Handelsabkommen eingerichteten Verwaltungsstrukturen weiter darauf hingearbeitet, Hemmnisse hinter der Grenze, insbesondere technische Hemmnisse, zu beseitigen. Der Wert der von technischen Handelshemmnissen in Drittländern betroffenen EU-Ausfuhren belief sich im Jahr 2024 auf etwa 25 Mrd. EUR. Wie die nachstehende Grafik zeigt, handelt es sich bei den EU-Ausfuhren, die am stärksten von technischen Handelshemmnissen betroffen sind, um Ausfuhren nach China (14 Mrd. EUR), gefolgt von Marokko (5 Mrd. EUR) und Kolumbien (2 Mrd. EUR).

Abbildung 1: Beispiele für EU-Ausfuhren, die von technischen Handelshemmnissen in Drittländern betroffen sind (2024)

Besonders ausgeprägt sind technische Handelshemmnisse häufig bei Partnern, die entweder über kein Handelsabkommen mit der EU verfügen oder deren Abkommen mit der EU relativ alt ist.

Die starke institutionelle Komponente der EU-Handelsabkommen hat durch die in ihrem Rahmen stattfindenden regelmäßige Kontakte zwischen Handels- und Branchenexperten allen Parteien dabei geholfen, Handelshemmnisse so effizient wie möglich zu verhindern und zu beseitigen.

·Infolge bilateraler Bemühungen auf der Grundlage des zwischen der EU und Japan bestehenden WPA hat Japan seine Liste sicherer Lebensmittelzusatzstoffe so überarbeitet, dass die Interessen der EU-Ausführer geschützt werden. Im Jahr 2024 bestätigte Japan mit dem Hinweis darauf, dass die EU für die Bereitstellung von hochwertigen und sicheren Lebensmitteln bekannt sei, dass 33 in der EU weitverbreitete Zusatzstoffe auf seiner Liste verbleiben würden.

·Infolge bilateraler Bemühungen mit Serbien im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens hob Serbien im März 2025 sein – seit April 2024 bestehendes – Verbot der Einfuhr von Holzpellets auf, aufgrund dessen sich der Wert der EU-Ausfuhren um rund 4 Mio. EUR verringert hatte. Ebenso wurden die im März 2024 eingeführten mengenmäßigen Beschränkungen für die Einfuhr von Margarine und Sonnenblumenöl im März 2025 aufgehoben, und die im Januar 2025 eingeführten mengenmäßigen Beschränkungen für die Ausfuhr von Metallschrott wurden im Juli 2025 aufgehoben.

Bleiben diplomatische Bemühungen hingegen erfolglos, nimmt die Kommission Streitbeilegungsverfahren in Anspruch (im Zeitraum Juni 2024 bis Juni 2025 wurden fünf neue Verfahren eingeleitet) oder ergreift autonome Maßnahmen, um ihre Interessen zu schützen. 2025 hat die Kommission damit begonnen, ihre Befugnisse im Rahmen des EU-Instruments betreffend das internationale Beschaffungswesen (International Procurement Instrument – IPI) zu nutzen, um gegen unlautere Praktiken vorzugehen, die den Zugang von Anbietern, Waren und Dienstleistungen aus der EU zu öffentlichen Aufträgen in Handelspartnerländern einschränken:

·Am 14. Januar 2025 veröffentlichte die Kommission nach Einleitung einer Untersuchung des chinesischen Medizinprodukte-Sektors entsprechende Feststellungen, die bestätigten, dass China Medizinprodukte-Anbieter aus der EU bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, die diese Produkte betrafen, ungerecht behandelt hatte.

·Am 19. Juni 2025 beschloss die Kommission, Maßnahmen gegen China zu verhängen 6 , mit denen es chinesischen Unternehmen untersagt wurde, an EU-Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich Medizinprodukte, deren Wert 5 Mio. EUR übersteigt, teilzunehmen. Darüber hinaus dürfen erfolgreiche Bieter nicht mehr als 50 % der Inputs für diese Aufträge aus China beziehen.

Handelsabkommen haben eine wichtige Rolle bei der Förderung der Nachhaltigkeit gespielt

Die Handelsabkommen der EU haben weiterhin eine wichtige Rolle bei der Stärkung des Handels und der Nachhaltigkeit gespielt. 14 der seit 2012 geschlossenen Abkommen (angefangen mit dem Abkommen mit der Republik Korea) enthalten Bestimmungen zur Förderung internationaler Arbeits- und Umweltstandards. Die Kommission hat unter enger Einbeziehung der Internen Beratungsgruppen der EU, in denen die Interessen von Unternehmen, Gewerkschaften und anderen Interessenträgern vertreten sind, und die im Rahmen dieser Abkommen eingerichtet wurden, um die Kommission bei der Umsetzung ihrer Handelsabkommen zu unterstützen, ihre Arbeit zur Ermittlung länderspezifischer Prioritäten in den Bereichen Arbeit, Geschlechtergleichstellung, Umwelt, Klima und Zivilgesellschaft fortgesetzt.

Im Jahr 2024 wurden in Kolumbien, Guatemala und Moldau Fortschritte bei der Ratifizierung und Umsetzung zentraler internationaler Übereinkommen über Arbeitnehmerrechte erzielt.

Die zentrale Anlaufstelle 7 der Kommission hat zwei weitere formelle Beschwerden in Bezug auf den Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung (trade and sustainable development – TSD) geprüft, die beide jeweils Vietnam betreffen. Eine Beschwerde ging im März 2024 ein und betraf die Ratifizierung zentraler Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und eine weitere Beschwerde ging im Februar 2025 ein und betraf die Verletzung von Menschenrechten und Arbeitnehmerrechten.

Gegenstand des Berichts

Der vorliegende Bericht ist der fünfte konsolidierte Jahresbericht 8 über die Umsetzung und Durchsetzung von Handelsverpflichtungen im Rahmen der im Jahr 2024 bestehenden bilateralen Präferenzhandelsabkommen 9 sowie der WTO. Er gibt einen Überblick über die wichtigsten Aktivitäten und Errungenschaften der EU, die im Jahr 2024 und in den ersten sieben Monaten des Jahres 2025 unter Federführung des Leitenden Handelsbeauftragten der Kommission durchgeführt bzw. erzielt wurden.

Die begleitende Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen 10 enthält zusätzliche Informationen über 41 der wichtigsten bilateralen Präferenzhandelsabkommen der EU. Die Website der Kommission 11 enthält ergänzende Informationen zu diesem Bericht betreffend: i) die Entwicklung des EU-Handels mit Präferenzhandelspartnern im Jahr 2024, ii) die Inanspruchnahme von Zollpräferenzen bei EU-Ausfuhren und Einfuhren der Präferenzhandelspartner, sowohl für die EU als auch für die Mitgliedstaaten, und iii) Daten zur Nutzung von Zollkontingenten im Rahmen bestimmter Handelsabkommen.

Der Schwerpunkt dieses Berichts liegt auf der Umsetzung und Durchsetzung der EU-Handelspolitik durch das Netz von Präferenzhandelsabkommen und -beziehungen der EU. Er steht jedoch auch im Zusammenhang mit umfassenderen Fragen der wirtschaftlichen Sicherheit und Durchsetzung in bestimmten Bereichen, die in diesem Bericht nur kurz behandelt werden, aber Gegenstand gesonderter Berichte der Kommission sind. Hierzu zählen unter anderem:

·der Einsatz handelspolitischer Schutzinstrumente (Antidumping-, Antisubventions- und Schutzmaßnahmen), der Gegenstand des jährlichen Berichts der Kommission über handelspolitische Schutzinstrumente 12 ist,

·die Überwachung und Bekämpfung von Nachahmungen, Produktpiraterie und anderen Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums, die Gegenstand des Berichts über die Rechte des geistigen Eigentums in Drittländern 13 und der Beobachtungsliste „Produkt- und Markenpiraterie“ 14 sind, die alle zwei Jahre von der Kommission veröffentlicht werden.

·die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen (ADI) und die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, die die strategischen Handels- und Investitionskontrollen der EU im Hinblick auf die Sicherheit darstellen und die Gegenstand der Jahresberichte der Kommission über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen 15 und über die Verordnung (EU) 2021/821 (Ausfuhrkontrollverordnung) sind 16 ,

·die Anwendung des Allgemeinen Präferenzsystems der EU (APS) 17 , das Gegenstand der APS-Berichte der Kommission ist.

Darüber hinaus werden gesonderte Jahresberichte über die Anwendung der Verordnung über drittstaatliche Subventionen 18 und des Instruments betreffend das internationale Beschaffungswesen 19 erstellt.

II.Bestmögliche Nutzung der Präferenzhandelsabkommen der EU

II.1    Handel der EU mit Präferenzhandelspartnern – wichtigste Entwicklungen im Jahr 2024

2024 traten das FHA zwischen der EU und Neuseeland (1. Mai 2024) und das WPA mit Kenia (1. Juli 2024) in Kraft, wodurch sich die Zahl bestehender Präferenzhandelsabkommen auf 44 20 erhöhte; der diesbezügliche Handel entsprach dabei 46,1 % 21 des gesamten Außenhandels der EU.

Wie Abbildung 2 zeigt, waren die größten Präferenzhandelspartner der EU (d. h. diejenigen, auf die jeweils mehr als 5 % des gesamten EU-Handels mit Präferenzhandelspartnern entfallen) das Vereinigte Königreich (21,8 % des EU-Handels mit Präferenzhandelspartnern), gefolgt von der Schweiz (14,2 %), der Türkei (9,1 %), Norwegen (6,9 %), Japan (5,6 %) und Südkorea (5,3 %). Auf diese sechs Partner entfielen 2024 zusammen 63 % des EU-Präferenzhandels.

Abbildung 2: EU-Handel nach Präferenzhandelspartnern (2024)

Quelle: Eurostat Comext.

Wie aus Abbildung 3 hervorgeht, ging der Handel der EU mit Präferenzhandelspartnern im Jahr 2024 um 0,8 % zurück; beim Handel der EU mit allen Partnern (-1,1 %) und Handelspartnern ohne FHA (-1,4 %) war jedoch ein noch stärkerer Rückgang zu verzeichnen. Im selben Zeitraum war bei den EU-Ausfuhren in die Länder der Präferenzhandelspartner ein Anstieg um 1,4 % zu verzeichnen; dieser lag damit über den Zuwächsen, den es bei den Ausfuhren in alle Partnerländer (1,1 %) und in die Länder von Handelspartnern ohne FHA (0,7 %) gab.

Abbildung 3: Jährliches Wachstum des EU-Warenhandels nach Art des Partners (2023-2024)

Quelle: Eurostat Comext.

Insbesondere die moderneren Handelsabkommen wie das CETA, das WPA zwischen der EU und Japan oder das FHA zwischen der EU und Vietnam erleichtern der EU-Industrie meist den Marktzugang.

·So ist beispielsweise das FHA zwischen der EU und Vietnam, das im August 2020 in Kraft trat, eines der ehrgeizigsten Handelsabkommen, das die EU bislang mit einem Entwicklungsland geschlossen hat. Mit dem Abkommen wurden die Zölle zudem schrittweise abgeschafft und nichttarifäre Handelshemmnisse abgebaut, wodurch für beide Seiten bessere Marktzugangsbedingungen geschaffen wurden. In den letzten fünf Jahren machten die Ausfuhren der EU nach Vietnam zwei Drittel des Anstiegs der EU-Ausfuhren in die Asean-4 22 aus. Die Ausfuhren der wichtigsten Warenkategorie für die EU, d. h. Kapitel 30 (Arzneimittel), haben sich von 1,1 Mrd. EUR im Jahr 2019 auf 2,1 Mrd. EUR im Jahr 2024 fast verdoppelt und entsprachen in beiden Jahren 60 % der EU-Arzneimittelausfuhren. 23

·Die Zahl der erfolgreichen Bieter aus der EU auf dem japanischen öffentlichen Beschaffungsmarkt ist seit dem Inkrafttreten des WPA EU-Japan stetig gestiegen. Im Jahr 2022 (letzte verfügbare Daten) erhielten EU-Unternehmen in Japan den Zuschlag für öffentliche Aufträge im Wert von 317 Mio. EUR.

EU-Handelsabkommen haben auch dazu beigetragen, dass die EU ihre Position als wichtigster Ausführer von Agrarlebensmittelerzeugnissen behaupten konnte

Bei den Agrarlebensmittelausfuhren der EU in alle Partnerländer war 2024 mit 235 Mrd. EUR (+2,8 % gegenüber 2023) ein neuer Rekord zu verzeichnen. 2024 nahm der Handel der EU mit Präferenzhandelspartnern (Einfuhren und Ausfuhren) stärker zu (+6,4 %) als der Handel der EU mit Handelspartnern ohne FHA (+2,8 %).

Abbildung 4: Jährliches Wachstum des EU-Agrarlebensmittelhandels nach Art des Partners (2023-2024)

Das Vereinigte Königreich war unter den Präferenzhandelspartnern sowie insgesamt das mit Abstand wichtigste Bestimmungsland für Agrarlebensmittelausfuhren der EU: 23 % aller EU-Ausfuhren entfielen auf das Vereinigte Königreich.

Die Agrarlebensmittelausfuhren der EU in das Vereinigte Königreich stiegen zwischen dem Jahr 2021, als das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich in Kraft trat, und dem Jahr 2024 um 12 Mrd. EUR (+29 %). Ebenso stiegen die Ausfuhren der EU in die Ukraine seit 2016 um 2,1 Mrd. EUR (+139 %), nach Kanada seit 2017 um 1,6 Mrd. EUR (+51 %) und nach Japan seit 2019 um 1 Mrd. EUR (+15 %).

Nach einem Rückgang im Jahr 2023 stiegen die Agrarlebensmitteleinfuhren der EU wieder auf das Niveau von 2022 und beliefen sich 2024 insgesamt auf fast 172 Mrd. EUR. Grund für diese Erholung waren in erster Linie die höheren Einfuhrpreise für Kakao, Kaffee, Obst und Nüsse. Brasilien war mit einem Anteil von 10 % an den gesamten Agrarlebensmitteleinfuhren der EU der wichtigste Lieferant der EU, gefolgt vom Vereinigten Königreich (9 %), das seine Position als wichtigste Quelle für Agrarlebensmitteleinfuhren der EU unter den Präferenzhandelspartnern festigen konnte. Die Ukraine war ebenfalls ein wichtiger Lieferant in der Lebensmittelkette der EU (8 %), wobei Getreide die Hälfte der ukrainischen Ausfuhren ausmachte und dieses hauptsächlich für den EU-Futtermittelmarkt bestimmt war.

Das breite Netz von Handelsabkommen der EU hat zur grundsätzlich starken Handelsleistung der EU im Agrarlebensmittelsektor beigetragen. Insbesondere nahm der Agrarlebensmittelhandel der EU mit Kanada, Japan und Vietnam nach der Umsetzung entsprechender Handelsabkommen zu, wobei die Ausfuhren von Erzeugnissen, denen präferenzieller Zugang gewährt wurde, aufgrund der Abschaffung oder Senkung der Zölle erheblich gestiegen sind. In einer im November 2024 veröffentlichten Studie der Kommission 24 über die Ausfuhrleistung im Hinblick auf EU-Erzeugnisse, denen im Rahmen des CETA präferenzieller Zugang gewährt wird, wurde festgestellt, dass die Ausfuhren zwischen 2019 und 2023 um durchschnittlich 14 % gestiegen waren, was einem Zuwachs von 400 Mio. EUR entspricht. Dieser Erfolg könnte zum Teil auf die durch die enge Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten erzielte kontinuierliche Beseitigung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Hemmnisse in den Partnerländern (95 zwischen 2020 und 2024) zurückzuführen sein.

Ausfuhren hochwertiger EU-Erzeugnisse werden durch den Schutz geografischer Angaben im Rahmen von Freihandelsabkommen und anderen internationalen Abkommen gesichert. Zum 31. Dezember 2024 war eine große Zahl geografischer Angaben der EU im Rahmen bilateraler Abkommen mit mehr als 30 Ländern geschützt, die zusammen etwa 60 % des weltweiten BIP und 30 % der Weltbevölkerung ausmachen.

Neuseeland – Vorteile für geschützte geografische Angaben der EU.

·Aufgrund des im FHA zwischen der EU und Neuseeland vorgeschriebenen Schutzes geografischer Angaben muss Neuseeland Erzeugnisse, bei denen es sich nicht um echte geografische Angaben handelt, vom Markt nehmen. Für die gebräuchlichsten geografischen Angaben (wie Feta, Portwein und Prosecco) wurden Übergangsfristen von bis zu neun Jahren eingeräumt, und zwei Bezeichnungen wurden unter Bestandsschutz gestellt.

·Der Schutz geografischer Angaben im Rahmen des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Neuseeland kommt den Erzeugern in der EU zugute, da er dafür sorgt, dass ihre Rechte gewahrt werden und unlauterer Wettbewerb unterbunden wird.

Insgesamt ist der Agrarlebensmittelhandel der EU stark diversifiziert und umfasst viele Ein- und Ausfuhrpartner. Dennoch bestehen beim Handel mit bestimmten Agrarlebensmittelerzeugnissen nach wie vor Abhängigkeiten. 25 In Bezug auf Einfuhren gewährleisten FHA Stabilität in den Handelsbeziehungen zwischen der EU und ihren Partnern und stärken die Widerstandsfähigkeit der EU. Am 12. Juni 2025 nahm der Rat zudem eine Verordnung zur Einführung neuer Zölle auf die verbleibenden landwirtschaftlichen Erzeugnisse und bestimmte Düngemittel aus Russland und Belarus, für die noch keine zusätzlichen Zölle galten, an. Ziel ist es, die Abhängigkeit der EU von diesen Einfuhren zu reduzieren und für geringere Ausfuhrerlöse Russlands zu sorgen, um dem Land die Finanzierung seines Angriffskriegs gegen die Ukraine auf diese Weise zu erschweren. Die Verordnung trat am 1. Juli 2025 in Kraft.

Der EU-Dienstleistungsverkehr mit Präferenzhandelspartnern nahm stärker zu als der Dienstleistungsverkehr mit Handelspartnern ohne FHA

Der EU-Dienstleistungsverkehr (Ein- und Ausfuhren) mit Präferenzhandelspartnern 26 belief sich 2023 auf 1,3 Billionen EUR (letzte verfügbare Zahlen), was fast der Hälfte (48 %) des gesamten Dienstleistungsverkehrs der EU entspricht. Zwischen 2022 und 2023 nahm der EU-Dienstleistungsverkehr mit Präferenzhandelspartnern schneller zu als der Dienstleistungsverkehr mit Handelspartnern ohne FHA (+4,5 % gegenüber +1,2 %).

Die Handelsbilanz der EU im Dienstleistungsverkehr mit Präferenzhandelspartnern wies einen Überschuss von 178,2 Mrd. EUR auf, während ihre Handelsbilanz mit der übrigen Welt ein Defizit von 25,4 Mrd. EUR aufwies. Die Gesamthandelsbilanz der EU im Dienstleistungsverkehr belief sich 2023 auf 152,8 Mrd. EUR, was einem Rückgang um 15,6 % gegenüber 2022 entspricht.

Nach der Erholung von der COVID-19-Pandemie, in deren Folge der EU-Dienstleistungsverkehr (Einfuhren und Ausfuhren) zwischen 2021 und 2022 stark zunahm (+24,1 %), verlangsamte sich das Wachstum 2023 wieder auf ein eher normales Maß (+2,8 %). Unterdessen führte die EU 2023 Dienstleistungen im Wert von rund 1 427 Mrd. EUR aus (+1,6 % gegenüber 2022). Die wichtigsten Ausfuhrsektoren waren sonstige unternehmensbezogene Dienstleistungen (23,9 %), Telekommunikations-, EDV- und Informationsdienstleistungen (20,7 %), Transportdienstleistungen (17,2 %), Reisedienstleistungen (126 %) und Finanzdienstleistungen (7,1 %). Die EU führte Dienstleistungen im Wert von rund 1 274 Mrd. EUR ein (+4,1 % gegenüber 2022).

Abbildung 5: Jährliches Wachstum des EU-Dienstleistungsverkehrs (2022-2023)

Die EU ist bei den digital bereitgestellten Dienstleistungen weltweit führend; auf diese Dienstleistungen entfiel im Jahr 2023 mehr als die Hälfte (54 %) des gesamten Außenhandels der EU mit Dienstleistungen und sie machten rund 3 Billionen EUR der Ein- und Ausfuhren aus.

II.2    Umsetzung bilateraler Handelsabkommen der EU

A.Umsetzung der Marktzugangsverpflichtungen

Verhinderung/Beseitigung von Hemmnissen durch FHA-Ausschüsse

Die Erfahrung im Umgang mit potenziellen Handelshemmnissen hat gezeigt, dass die EU immer dann besonders wirksam intervenieren kann, wenn neue rechtliche oder regulatorische Hemmnisse noch vor ihrem Inkrafttreten erkannt und antizipiert werden. Dies ist auch einer der Gründe, weshalb Transparenz und Frühwarnung sowohl in der WTO als auch in den im Rahmen der EU-Handelsabkommen eingerichteten Verwaltungsstrukturen eine so große Bedeutung zugemessen wird. Prävention ist auch für KMU von entscheidender Bedeutung, die möglicherweise nur über begrenzte Ressourcen verfügen, um potenzielle Entwicklungen auf ihren Ausfuhrmärkten zu verfolgen.

Die wirksamsten Maßnahmen waren kollektive Maßnahmen, d. h. die Mobilisierung der Ressourcen der Kommission, der EU-Delegationen, der Mitgliedstaaten und der Unternehmen, die sowohl in den Partnerländern als auch in der EU tätig sind. So haben beispielsweise koordinierte Maßnahmen im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich kürzlich dazu beigetragen, ein potenzielles Hemmnis in Form einer Subventionierung von Investitionen in Offshore-Windenergie über die mit 646 Mio. EUR ausgestatteten „Sustainable Industry Rewards“ des Vereinigten Königreichs zu verhindern. Die EU hat diese Maßnahme 2022 erfolgreich angefochten.

Um Kapazitäten aufzubauen, prüfen die Kommission und die Mitgliedstaaten weiterhin praktische Möglichkeiten zur Erleichterung des Informationsflusses zwischen den EU-Delegationen und den Botschaften der Mitgliedstaaten in Drittländern.

Handelsabkommen haben als Sprungbrett für die Zusammenarbeit in Bereichen von beiderseitigem Interesse gedient

Den unterschiedlichen technischen Vorschriften in den einzelnen Ländern gerecht werden zu müssen, wirkt sich stark auf die Kosten und die Komplexität der Geschäftstätigkeit im Ausland aus. Aus diesem Grund nutzt die EU ihre Handelsabkommen, um die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen in Bereichen von beiderseitigem Interesse zu erleichtern und die Kosten durch Anerkennung der jeweiligen Ansätze der Vertragsparteien und Förderung der Kohärenz zwischen diesen Ansätzen zu senken. Nachstehend sind einige Beispiele für eine erfolgreiche Zusammenarbeit im Jahr 2024 aufgeführt.

·Durch den Austausch über Regulierungsfragen zwischen der Europäischen Arzneimittel-Agentur und Health Canada, der über das Forum für die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen EU-Kanada stattfindet, könnte der Zugang zu Kinderarzneimitteln verbessert werden. Die Gespräche zwischen der Canadian Hydrogen Association und Hydrogen Europe führten dazu, dass im Juni 2024 eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet wurde, während die Gespräche über die Regulierung von Wasserstoffenergie, nachhaltige Verfahren und künstliche Intelligenz weitergehen.

·Der Marktzugang wurde auch durch Abkommen über die gegenseitige Anerkennung (mutual recognition agreements – MRA) in Bezug auf Konformitätsbewertungen erleichtert; dank dieser Abkommen sind keine kostspieligen Doppelprüfungen mehr nötig. 2024 wurde eine neue EU-Konformitätsbewertungsstelle im Rahmen des MRA EU-USA von 1999 27 akkreditiert; zudem wurde die Akkreditierung zweier EU-Konformitätsbewertungsstellen im Rahmen des MRA EU-Japan verlängert.

B.Handel und nachhaltige Entwicklung im Fokus

Im Jahr 2024 setzte die Kommission ihre Überprüfung der Politik im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung (Trade and Sustainable Development – TSD) 28 fort und würdigte dabei die Rolle von TSD in der Handelspolitik.

Mit Blick auf die 14 EU-Abkommen mit spezifischen TSD-Kapiteln hat die Kommission in enger Zusammenarbeit mit den Internen Beratungsgruppen der EU ihre Arbeit zur Ermittlung länderspezifischer Prioritäten in den Bereichen Arbeit, Geschlechtergleichstellung, Umwelt, Klima und Zivilgesellschaft fortgesetzt. Die drei jüngsten Abkommen (das Interims-Handelsabkommen EU-Chile, das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EU-Kenia und das FHA EU-Neuseeland) enthalten auch verbindliche Bestimmungen über die Gleichstellung der Geschlechter, die Stärkung der Rolle der Frau und die Arbeitnehmerrechte.

Im Jahr 2024 beauftragte die Kommission einen unabhängigen Berater mit der Durchführung einer Ex-post-Bewertung der Auswirkungen der FHA der EU auf wichtige Umweltaspekte, einschließlich des Klimas. Diese im Februar 2025 veröffentlichte Bewertung 29 enthält eine qualitative Analyse der Auswirkungen der Umwelt- und Klimabestimmungen in sieben EU-Handelsabkommen basierend auf einer Prüfung anhand der Aktenlage und auf Interviews mit verschiedenen Interessenträgern. Sie wird von 20 Fallstudien zu insgesamt 11 Partnerländern begleitet.

·In der Bewertung wurde der Schluss gezogen, dass sich die Umweltbestimmungen in den FHA grundsätzlich positiv auf die Umwelt und das Klima in den Partnerländern ausgewirkt und insbesondere nicht zu Rückschritten bei Umwelt- oder Klimastandards geführt haben, um den Handel zu fördern oder Investitionen zu mobilisieren.

·Konkret ergab die Bewertung, dass die mit den Klima- und Umweltbestimmungen in den FHA der EU angestrebten Ziele im Allgemeinen erreicht wurden und sich die Bestimmungen als wirksam erwiesen haben. Zudem wurden sie als effizient erachtet, da der Nutzen der Erreichung der Ziele die den Interessenträgern entstehenden Kosten überwiegt.

·Und schließlich kam man in der Bewertung zu dem Schluss, dass die Umweltbestimmungen in den FHA der EU kohärent und zweckmäßig sind.

Eine weitere Priorität im Jahr 2024 bestand darin, die Fortschritte bei der ersten TSD-Beschwerde zu überwachen, die im Mai 2022 von einer Nichtregierungsorganisation bei der zentralen Anlaufstelle der Kommission eingereicht worden war und Arbeitnehmerrechte im Bergbausektor in Peru und Kolumbien betraf. Der Dialog mit diesen Ländern wurde 2024 fortgesetzt, um Probleme bei der Umsetzung ihres jeweiligen Arbeitsrechts zu ermitteln. Im Falle Kolumbiens konzentrierten sich die Gespräche auf die Fortschritte bei den innerstaatlichen Arbeitsmarktreformen. Was die Zusammenarbeit mit Peru im TSD-Bereich betrifft, wurde im März und November 2024 eine Liste von Maßnahmen der technischen Zusammenarbeit in den Bereichen Vereinigungsfreiheit, Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Bekämpfung der Schattenwirtschaft und insbesondere Stärkung des Arbeitsaufsichtssystems veröffentlicht. Diese Maßnahmen sollen in den kommenden Jahren durchgeführt werden und werden dabei umfassend durch EU-Programme unterstützt.

Die positiven Ergebnisse dieser Arbeit zeigen, dass die Zivilgesellschaft eine wichtige Rolle dabei spielt, die Einhaltung der TSD-Bestimmungen in Drittländern zu überwachen und auf mögliche Probleme aufmerksam zu machen.

Im März 2024 ging bei der zentralen Anlaufstelle eine zweite formelle Beschwerde betreffend die TSD-Bestimmungen ein. Sie betraf das TSD-Kapitel im FHA zwischen der EU und Vietnam, insbesondere die Zusage Vietnams, „kontinuierliche und nachhaltige Anstrengungen zu unternehmen, um die noch ausstehenden grundlegenden IAO-Übereinkommen zu ratifizieren“. In ihrer vorläufigen Bewertung stellte die Kommission fest, dass Vietnam bei den kontinuierlichen und nachhaltigen Anstrengungen zur Ratifizierung des IAO-Übereinkommens 87 nur wenig Fortschritte gemacht hatte. Am 27. November 2024 verabschiedete Vietnam ein neues Gewerkschaftsgesetz. Dieses neue Gesetz macht die Ratifizierung des Übereinkommens 87 jedoch weder zur Bedingung noch schreibt es sie vor, und es stellt auch keine Ratifizierung des Übereinkommens 87 dar. Am 21. März 2025 übermittelte das vietnamesische Innenministerium ein Schreiben mit aktuellen Informationen zu mehreren arbeitsbezogenen Themen, die für die EU von Interesse sind. Das Schreiben enthielt einige Erkenntnisse aus jüngster Zeit sowie die Auslegung des neuen Gewerkschaftsgesetzes durch Vietnam, lieferte jedoch keine ausreichenden Informationen zu den bisherigen und geplanten Anstrengungen Vietnams, sodass nicht bewertet werden konnte, ob das Land seiner Verpflichtung im Rahmen des FHA EU-Vietnam, kontinuierliche und nachhaltige Anstrengungen zur Ratifizierung des IAO-Übereinkommens 87 zu unternehmen, nachkommt. Daher ist eine weitere Analyse erforderlich, zu deren Durchführung die Kommission die Vorlage weiterer Informationen durch Vietnam erwartet.

Im Februar 2025 ging eine – ebenfalls das FHA EU-Vietnam betreffende – dritte TSD-Beschwerde ein, die die Verletzung von Menschenrechten und Arbeitnehmerrechten betraf. Die Kommission führt derzeit ihre vorläufige Bewertung dieser Beschwerde durch.

Im Rahmen bilateraler Handelsabkommen der EU, die TSD-Kapitel enthalten, werden gemeinsame TSD-Ausschüsse eingerichtet, um entsprechende Fragen zu erörtern.

Nachstehend sind einige Beispiele für konkrete Fortschritte aufgeführt, die im Jahr 2024 bei der Ratifizierung und Umsetzung zentraler Übereinkommen über Arbeitnehmerrechte und die Umwelt gemacht wurden, und die die Partnerländer dazu veranlasst haben, Verbesserungen an ihrem jeweiligen nationalen Rahmen (im Einklang mit den in ihren Abkommen mit der EU enthaltenen Bestimmungen) vorzunehmen.

·Kolumbien ratifizierte am 6. Dezember 2024 das IAO-Übereinkommen C156 (Übereinkommen über Arbeitnehmer mit Familienpflichten). Guatemala ratifizierte am 6. August 2024 das IAO-Übereinkommen C191 (Übereinkommen über ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld). Moldau ratifizierte am 19. März 2024 das IAO‑Übereinkommen C190 (Übereinkommen über Gewalt und Belästigung).

·Zudem machte Moldau Fortschritte bei der Modernisierung seiner innerstaatlichen Arbeits- und Umweltregelungen. Das Land verabschiedete ein Gesetz über den Klimawandel, mit dem ein rechtlicher Rahmen für die Erzielung von Klimaneutralität bis 2050 geschaffen wird. Darüber hinaus wurde im Jahr 2024 das moldauische Low Emission Development Programme 2030 (Programm für emissionsarme Entwicklung 2030) auf den Weg gebracht; zudem veröffentlichte das Land Ökodesign-Anforderungen an 21 energieverbrauchsrelevante Produkte. Was die Arbeitsaufsicht betrifft, berichtete Moldau über Gesetzesänderungen, die unangekündigte Kontrollen zur Aufdeckung und Regularisierung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit ermöglichen. Fortschritte in diesem Bereich gab es auch in Georgien, wo das Arbeitsaufsichtssystem durch Neueinstellungen, Schulungen und den Aufbau von Kapazitäten weiter gestärkt wurde. Darüber hinaus verabschiedete das Land seine National Climate Change Strategy 2030 (nationale Klimaschutzstrategie 2030).

Wie bereits in den Vorjahren nutzte die Kommission die im Rahmen von EU-Handelsabkommen eingesetzten TSD-Ausschüsse, um Partner bei wichtigen Aspekten der Überprüfung der TSD-Politik einzubeziehen und die Zusammenarbeit in Umwelt- und Klimafragen sowie in Gleichstellungsfragen zu verbessern. Dies erfolgte insbesondere durch spezielle politische Dialoge und Grüne Partnerschaften. Nachstehend sind einige Beispiele für die im Jahr 2024 erzielten Fortschritte aufgeführt.

·Die EU und die Republik Korea vertieften ihre Zusammenarbeit im Rahmen ihrer im Mai 2023 ins Leben gerufenen Grünen Partnerschaft bei handelsbezogenen Themen wie Offshore-Windenergie, Dekarbonisierung der Schifffahrtsindustrie, Kreislaufwirtschaft und dem CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM).

·Die EU und Japan intensivierten ihre Zusammenarbeit im Rahmen der Grünen Allianz bei Themen wie CO2-Bepreisung, Offshore-Windenergie sowie CO2-Abscheidung und -Nutzung.

·Die EU und Singapur verstärkten ihre Zusammenarbeit bei Technologien zur Förderung des ökologischen Wandels.

·Zwischen der EU und Zentralamerika sowie zwischen der EU und Peru, Kolumbien und Ecuador wurde ein Dialog aufgenommen, um die Umsetzung der Nachhaltigkeitskomponente ihrer jeweiligen Handelsabkommen zu stärken.

·Die EU und Kanada führten Gespräche über die Umsetzung der CETA-Empfehlung zu Handel und Geschlechteraspekten 30 . Es fanden Veranstaltungen zum Austausch von Informationen über Strategien, Gesetze und bewährte Verfahren zu einer Reihe von Fragen statt. Am 19. März 2024 wurde im Rahmen des Forums der Zivilgesellschaft 2024 ein Workshop zu Handel, Gleichstellung und KMU organisiert, und im April 2024 fand in Toronto eine Veranstaltung zum Thema „Unterstützung von Frauen im internationalen Handel“ statt.

Die im Rahmen der TSD-Kapitel geschaffenen Strukturen waren für die Partner der EU auch wichtige Foren, um ein besseres Verständnis der kürzlich vorgeschlagenen oder erlassenen EU‑Rechtsvorschriften zur Nachhaltigkeit zu entwickeln, hatten verschiedene Partner bei einigen dieser Rechtsvorschriften doch große Bedenken. Im Vorfeld der letzten Sitzung des TSD-Ausschusses mit Neuseeland organisierte die Kommission beispielsweise Treffen zwischen Sachverständigen für nachhaltige Waldbewirtschaftung aus der EU und Neuseeland, bei denen es um das Thema Entwaldung ging.

Die EU hat weiterhin die technische Zusammenarbeit zur Unterstützung der Nachhaltigkeitsziele finanziert

Um Fortschritte bei der Umsetzung und Durchsetzung der die nachhaltige Entwicklung betreffenden Elemente in den EU-Handelsabkommen zu erzielen, setzt die Kommission grundsätzlich darauf, ihren Partnern entsprechende Anreize zu bieten, verfügt gleichzeitig aber auch über die Möglichkeit der Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens. Im Jahr 2024 setzte die EU die Durchführung von Kooperationsprojekten in Zentralamerika 31 und Südostasien fort, unter anderem im Wege von Phase 2 des Projekts „Handel für menschenwürdige Arbeit“ (4 Mio. EUR für den Zeitraum 2024-2027), mit dem die Umsetzung von Arbeitsnormen verbessert werden soll, insbesondere in Bangladesch, der Mongolei, den Philippinen und Vietnam. Mit der Initiative „Verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln für grüne, digitale und resiliente Lieferketten in Asien“ unterstützte die EU auch weiterhin die Arbeit der OECD und ihrer Partner in der Region, indem sie für international vereinbarte Standards für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln sensibilisierte und den Aufbau von Kapazitäten zur Umsetzung dieser Standards unterstützte.

Zusammenarbeit mit Internen Beratungsgruppen (Domestic Advisory Groups – DAG)

Ein insgesamt mit 3 Mio. EUR ausgestattetes EU-Projekt zur Unterstützung der Umsetzung von Mechanismen der Zivilgesellschaft im Rahmen von Handelsabkommen, das 2018 von der Kommission in Auftrag gegeben wurde, wurde Ende 2024 abgeschlossen. Dank der Beiträge der DAG wird eine neue Finanzfazilität eingerichtet, um die Arbeit der DAG zu unterstützen, wobei die Möglichkeit zur Unterstützung von DAG in mehreren FHA-Partnerländern, einschließlich in Anden-Staaten und Ländern Zentralamerikas, besteht. Mit der neuen Unterstützungsfazilität (mit einer Mittelausstattung von 1,5 Mio. EUR für zwei Jahre, die einmal verlängert werden kann) wird die Arbeit der DAG in der EU und in Partner-Entwicklungsländern finanziert. Der Anwendungsbereich des neuen Vertrags für dieses Projekt wurde angepasst, um den Bedürfnissen der DAG-Mitglieder Rechnung zu tragen, wie z. B. zusätzliche Beiträge von Sachverständigen, Mitschrift bei Sitzungen und Unterstützung der Sekretariatsarbeiten der DAG in den Partnerländern, um sie bei der Organisation von Sitzungen zu unterstützen.

Die Beiträge der DAG sowohl der EU als auch der Partnerländer, die die Lage vor Ort in den Partnerländern überwachen, fließen in den Standpunkt der Kommission ein, wenn es um die Sicherstellung der Umsetzung der TSD-Verpflichtungen geht. Nachstehend sind einige Beispiele aufgeführt.

Beispiele für Beiträge von DAG.

·Die von zivilgesellschaftlichen Organisationen der EU in Vietnam vorgebrachten Probleme im Zusammenhang mit Verletzungen der Menschenrechte von Umweltaktivisten oder Gewerkschaftsvertretern stützen die diesbezüglichen Gespräche der EU mit Vietnam.

·Die von der DAG EU-Kanada bereitgestellten Informationen halfen beiden Seiten, den gemeinsamen TSD-Arbeitsplan EU-Kanada voranzubringen.

·Von der DAG EU-Japan vorgelegte Beispiele lieferten Informationen zu einer groß angelegten Werbekampagne in Japan, die von der Advertising Review Organisation (Organisation für die Überprüfung von Werbemaßnahmen) wegen mutmaßlichen Greenwashings untersucht wurde. Dies floss in die Diskussionen über die Vorteile eines regulierten Ansatzes in diesem Bereich ein, wie er bereits in der EU verfolgt wird.

·Vor dem Hintergrund der politischen Unsicherheit und der Rückschritte bei der Demokratie in Georgien äußerten Organisationen der Zivilgesellschaft Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit des georgischen Gesetzesentwurfs über Familienwerte und den Schutz von Minderjährigen mit den IAO-Übereinkommen 111 (Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf) und 190 (Gewalt und Belästigung) und forderten die Rücknahme des Gesetzes.

III.Unterstützung von KMU bei der Positionierung im internationalen Handel

Während des gesamten Jahres 2024 setzte sich die Kommission weiterhin nachdrücklich dafür ein, Unternehmen in der EU, insbesondere KMU, dabei zu helfen, die EU-Handelsabkommen optimal zu nutzen.

A.Optimierung und Förderung der Plattform Access2Markets

Die Plattform Access2Markets hatte seit ihrer Einrichtung im Jahr 2020 zwölf Millionen Besucher. Im Jahr 2024 verzeichnete sie mit mehr als drei Millionen Besuchern die bis dahin größte Besucherzahl. Gleichzeitig hat die Kommission 14 000 Interessenträger in der Nutzung der Plattform geschult, sodass sie von kostenlosen, mehrsprachigen Informationen profitieren können. Die Plattform Access2Markets wurde regelmäßig optimiert, sodass sie noch effizienter, benutzerfreundlicher und für europäische KMU, die international expandieren möchten, von noch größerem Nutzen ist. Sie enthält nun auch neue Dienstleistungsstatistiken.

·Das Selbstbewertungsinstrument zur Einhaltung der Ursprungsregeln (Rules of Origin Self‑Assessment tool – ROSA) ist ein wertvolles Tool, anhand dessen Unternehmen beurteilen können, ob ihre Erzeugnisse die Voraussetzungen für eine Präferenzbehandlung im Rahmen eines EU‑Handelsabkommens erfüllen. Das Instrument wurde 2024 erheblich verbessert, um es in allen EU-Sprachen zur Verfügung zu stellen und das FHA mit Neuseeland aufzunehmen. Es umfasst nun 32 Abkommen und die Bedingungen im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems.

·My Trade Assistant for Services and Investment“ ist ein Online-Tool, das 2022 eingeführt wurde und praktische Informationen über die Anforderungen enthält, die EU-Dienstleistungserbringer erfüllen müssen, wenn sie in Länder außerhalb der EU ausführen. Es wird durchschnittlich 2 000 mal pro Monat konsultiert. Nach einer Ausweitung im Jahr 2024 deckt das Tool nun mehr als 100 Dienstleistungssektoren wie Unternehmens- und Fachdienstleistungen, Finanzdienstleistungen, Telekommunikationsdienstleistungen und Verkehrsdienstleistungen in acht Ländern ab: China, Hongkong (SVR), Japan, Kanada, Norwegen, Schweiz, USA und Vereinigtes Königreich. 2025 wurden Informationen zu Brasilien, Indien, Mexiko und Südafrika auf My Trade Assistant for Services and Investment hochgeladen.

·Mit My Trade Assistant for Procurement können EU-Unternehmen feststellen, ob eine bestimmte öffentliche Ausschreibung unter eines der bilateralen Handelsabkommen der EU fällt. Das Tool erstreckt sich auf die USA, Kanada, Japan, das Vereinigte Königreich und seit 2025 die Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Nordmazedonien, das Kosovo und Montenegro.

·Access2Conformity, das der Plattform Access2Markets im Jahr 2023 hinzugefügt wurde, hilft EU-Ausführern, zu ermitteln, wo in der EU sie ihre Produkte für die Ausfuhr in Drittländer, die über ein MRA mit der EU verfügen, auf ihre Konformität hin überprüfen und zertifizieren lassen können. Das Tool erstreckt sich derzeit auf Australien, Kanada, Japan, Neuseeland, die USA und die Schweiz.

·Procurement4Buyers wurde der Plattform Access2Markets im Juni 2024 hinzugefügt. Das Tool hilft öffentlichen Auftraggebern in der EU festzustellen, welche ihrer Ausschreibungen Bietern, Waren und Dienstleistungen aus bestimmten Drittländern diskriminierungsfrei zugänglich gemacht werden sollten. Dies trägt dazu bei, die Transparenz der Beschaffungsverpflichtungen der EU gegenüber Drittländern zu gewährleisten.

B.Unterstützung von KMU bei der bestmöglichen Nutzung internationaler Handelsübereinkünfte

Der internationale Handel bietet der Wirtschaft, den Unternehmen und den Verbrauchern eine Vielzahl von Vorteilen. Daten aus dem Jahr 2023 zufolge waren rund 95 % der Unternehmen, die Ausfuhren aus der EU tätigten, zwar KMU, der Wert ihrer Ausfuhren machte jedoch nur 30 % der Gesamtausfuhren aus. Im Jahr 2024 verstärkte die Kommission noch einmal ihre Anstrengungen, KMU bei der Verbesserung ihrer internationalen Reichweite zu unterstützen.

Enterprise Europe Network

Das Enterprise Europe Network 32 (EEN) unterstützt KMU mit internationalen Ambitionen, einschließlich Start-up-Unternehmen und Scale-up-Unternehmen. Es bietet Unternehmenspartnerschafts-Dienstleistungen, Unterstützung beim Markteintritt und bei Einfuhren/Ausfuhren sowie regulatorische Orientierungshilfe.

Zu diesem Zweck arbeitete das EEN eng mit Kontaktstellen auf internationalen Märkten zusammen, die für KMU in der EU von erheblichem Interesse sind, darunter Japan, Südkorea, Singapur, Vietnam, Indien, Kanada, Chile, das Vereinigte Königreich und die USA.

Am 30. September 2024 wurde eine offene Aufforderung mit dem Ziel veröffentlicht 33 , das EEN zu stärken und auf weitere strategische Drittländer auszuweiten. Ziel der offenen Aufforderung war es, neue Organisationen zur Unterstützung von Unternehmen, auch als „internationale Netzwerkpartner“ bezeichnet, für das EEN zu gewinnen und ihre Erfahrungen vor Ort zu nutzen.

Im Dezember 2024 führte das EEN bei seinen Beratern, die Internationalisierungsdienstleistungen für lokale Unternehmen anbieten, eine Online-Umfrage durch. Die wichtigsten Ergebnisse dieser Umfrage waren folgende:

ØEtwa ein Drittel der EEN-Berater hatte Kunden, die um Beratung in der Frage baten, wie sie von ermäßigten Zöllen und einer Angleichung der Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit EU-Handelsabkommen profitieren können.

ØRund 45 % der EEN-Berater berieten Kunden regelmäßig im Zusammenhang mit EU-Handelsabkommen. Mehr als ein Drittel der EEN-Berater verwiesen Kunden an spezialisiertere Dienstleister.

ØÜber 40 % der EEN-Berater hatten bereits Erfolge und/oder Erfolgsgeschichten im Zusammenhang mit den von ihnen für ihre Kunden erbrachten Handelsdienstleistungen zu verzeichnen.

ØMehr als zwei Drittel der EEN-Berater nutzten regelmäßig (oder zumindest gelegentlich) die EU-Plattform Access2Markets.

Im Jahr 2024 unterstützte und veranstaltete das EEN Webinare zur Förderung von EU-Handelsabkommen, die auf YouTube 34 übertragen wurden, darunter Webinare zu folgenden Themen:

-Prüfung und Zertifizierung für die Ausfuhr – die Vorteile von Abkommen über die gegenseitige Anerkennung in Bezug auf den Inhalt der Konformitätsbewertung.

-Geschäftstätigkeit in Neuseeland: Umsetzung des Handelsabkommens zwischen der EU und Neuseeland.

-Geschäftstätigkeit in Vietnam: Sondierung von Möglichkeiten im lokalen Agrarlebensmittelsektor.

Konkrete Ergebnisse der Arbeit von EEN-Unternehmensberatern und Beispiele dafür, wie sie KMU in der EU dabei geholfen haben, Handelsmöglichkeiten zu nutzen, finden sich auf der EEN-Website 35 .

Market Access Days

Die Kommission hat in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten weiterhin Market Access Days organisiert. Diese Veranstaltungen, die in verschiedenen EU-Ländern stattfanden, haben dazu beigetragen, die Unternehmen auf nationaler und lokaler Ebene für die Vorteile von EU-Handelsabkommen zu sensibilisieren. 2024 fanden Market Access Days in Frankreich, Österreich, Deutschland, Belgien, den Niederlanden und Ungarn statt. Der Leitende Handelsbeauftragte nahm an diesen Veranstaltungen teil, bei denen fast 700 Interessenträger zusammenkamen, um die spezifischen Herausforderungen des Zugangs zu Drittlandsmärkten und die Wettbewerbsvorteile von Handelsabkommen zu erörtern.

Studie über die EU-Strategie für die Internationalisierung von KMU

Am 3. Februar 2025 veröffentlichte 36 die Kommission eine Studie über die EU-Strategie für die Internationalisierung von KMU. In der Studie wurden bestehende nationale Unterstützungsmaßnahmen und EU-Unterstützungsmaßnahmen dargelegt und analysiert und Lücken, Überschneidungen und mögliche Verbesserungen aufgezeigt. Sie enthielt Empfehlungen für eine effizientere Nutzung der vorhandenen nationalen Ressourcen und EU-Ressourcen. Die Ergebnisse der Studie wurden bei einem Workshop 37 am 7. Februar 2025 vorgestellt. Die Kommission arbeitet an der Umsetzung der wichtigsten Empfehlungen der Studie.

Umsetzung der KMU-Kapitel in den Handelsabkommen der EU

Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada (CETA). Im Dezember 2024 einigten sich die EU und Kanada nach regelmäßigen Gesprächen zwischen ihren jeweiligen KMU-Kontaktstellen auf einen dreijährigen Aktionsplan 38 (2025-2027) zur Umsetzung der CETA-Empfehlung zu KMU.

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) EU-Japan. Am 20. September 2024 hielten die KMU-Kontaktstellen der EU und Japans ihre vierte Sitzung im Rahmen des WPA ab, gefolgt von einer gesonderten Sitzung am 11. November 2024 in Brüssel. Beide Seiten berichteten über ihre jüngsten Initiativen zur Umsetzung der Bestimmungen über den Informationsaustausch im Rahmen des WPA und über andere Maßnahmen, mit denen noch mehr KMU darin bestärkt werden sollen, das WPA für sich zu nutzen. Der gemeinsame Tätigkeitsbericht der KMU-Kontaktstellen ist online verfügbar. 39 Darüber hinaus spielte das Zentrum für industrielle Zusammenarbeit EU-Japan 40 bei der Unterstützung von KMU weiterhin eine Schlüsselrolle. Beispiele für KMU aus der EU, denen der Eintritt in den japanischen Markt gelungen ist, sind online verfügbar. 41

FHA EU-Neuseeland. Nach dem Inkrafttreten des FHA zwischen der EU und Neuseeland am 1. Mai 2024 hielten die KMU-Kontaktstellen der EU und Neuseelands am 11. Dezember 2024 ihre erste Sitzung ab. Sie erörterten die Fortschritte bei der Erfüllung der im KMU-Kapitel enthaltenen Verpflichtungen zum Informationsaustausch, Themen, die für künftige Sitzungen von Interesse sind, und die Frage, wie künftige Tätigkeiten strukturiert werden sollen.

Welthandelsorganisation (WTO)

Im Jahr 2024 trug die EU zur Entwicklung des Global Trade Helpdesk 42 bei, einer gemeinsamen Initiative der WTO, des Internationalen Handelszentrums und der Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen zur Vereinfachung der Marktforschung durch Bündelung und Bereitstellung von Handels- und Unternehmensinformationen auf einem zentralen Online-Portal. Die EU nahm an der 13. Ministerkonferenz der WTO teil, die vom 26. Februar bis zum 2. März 2024 in Abu Dhabi stattfand. Auf dieser Konferenz wurden zwei Dokumente mit dem Titel Access to finance for women-led micro, small and medium-sized enterprises (‘MSMEs’): a compendium of financial inclusion initiatives (Zugang zu Finanzmitteln für von Frauen geführte Kleinstunternehmen und kleine und mittlere Unternehmen (KKMU): ein Kompendium der Initiativen zur finanziellen Inklusion) 43 und A compendium of special provisions for MSMEs in Authorized Economic Operator (AEO) Programs (Ein Kompendium der Sonderbestimmungen für KKMU in Programmen für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO)) 44 mit jeweils maßgeblichen Beiträgen der EU vorgelegt.

Im Laufe des Jahres 2024 nahm die EU auch an den vier Sitzungen der – aus 103 Ländern bestehenden – informellen KKMU-Arbeitsgruppe der WTO 45 teil, bei denen sie den WTO-Mitgliedern das EEN, die TRACES-Online-Plattform für Tier- und Pflanzengesundheitsbescheinigungen und die Maßnahmen zur Umsetzung des KKMU-Pakets vom Dezember 2020 vorstellte.

IV. Abbau von Hemmnissen und Suche nach Lösungen

IV.1    Stand der Dinge und Trends im Jahr 2024

Im Jahr 2024 wurde die globale Handelslandschaft zunehmend von einer Mischung aus anhaltenden geopolitischen Spannungen, wirtschaftlichen Schwankungen und Veränderungen in der Handelspolitik beeinflusst. Länder und Handelsblöcke hatten Mühe damit, ein Gleichgewicht zwischen dem Schutz inländischer Industrien und der Gewährleistung eines freien und fairen Handelssystems zu finden.

Einfuhrbeschränkungen, Local-Content-Anforderungen, diskriminierende Praktiken sowie ganz allgemein Maßnahmen zur Substitution von Einfuhren (z. B. nichtautomatische Lizenzen für eine Vielzahl von Einfuhren), insbesondere in der südlichen Nachbarschaft 46 , aber auch in Asien, wurden für einige der EU-Handelspartner zur bevorzugten Industriestrategie.

EU-Unternehmen waren weiterhin mit ausfuhrbeschränkenden Maßnahmen konfrontiert, die auf (kritische) Rohstoffe abzielen, damit politischer Raum für die industrielle Entwicklung und Verarbeitung geschaffen wird; hierzu zählen die Maßnahmen, die insbesondere von Partnerländern in Südostasien (z. B. das von Indonesien verhängte Ausfuhrverbot für Nickelerz), im Fernen Osten (z. B. Chinas Beschränkungen der Ausfuhren seltener Erden) oder in Afrika südlich der Sahara (z. B. Ghana, Tansania oder in jüngerer Zeit die von Namibia und Simbabwe verhängten Ausfuhrverbote für Lithium) ergriffen wurden, aber auch die Maßnahme der USA zur Beschränkung des Zugangs von mehr als 120 Ländern, darunter auch einige EU-Mitgliedstaaten, zu Ausfuhren von fortschrittlichen Halbleitern. 

Es zeigte sich erneut, wie wichtig es ist, Handelshemmnisse und protektionistische Maßnahmen anzugehen und zu überwinden, gab dieses Thema doch weiterhin Anlass zur Sorge, da insgesamt 23 neue Hemmnisse registriert wurden. Bei der Mehrzahl handelte es sich um gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (neun neue Hemmnisse), gefolgt von technischen Handelshemmnissen (fünf neue Hemmnisse) und Hemmnissen für die Erbringung von Dienstleistungen (vier neue Hemmnisse).

A.Zahl der registrierten Handels- und Investitionshemmnisse zum 31. Dezember 2024

Ende 2024 waren insgesamt 410 Marktzugangshemmnisse in 67 Drittländern in der Datenbank Access2Markets der Kommission registriert. Dies sind 13 Hemmnisse weniger als Ende 2023, als noch 423 Hemmnisse registriert waren. Dieser Rückgang ist – wie bereits in den Vorjahren – auf die Verfolgung einer Doppelstrategie zurückzuführen: erstens proaktive Zusammenarbeit mit Partnerländern zur Beseitigung von Handelshemmnissen, die sich nachteilig auf EU-Ausführer auswirken, und zweitens Durchführung regelmäßiger interner Überprüfungen zur Löschung veralteter Einträge, die keine tatsächlichen Marktzugangsprobleme mehr darstellen.

Was die geografische Verteilung betrifft, so wurden 2024 die meisten Marktzugangshemmnisse in Russland (32), Indien (31) und China (30) registriert, gefolgt von den USA (24), Brasilien und Indonesien (jeweils 18). Dieses Verteilungsmuster entspricht im Großen und Ganzen der Verteilung aus dem Jahr 2023, obgleich sich die Reihenfolge der drei Länder mit den meisten Hemmnissen geändert hat, da Russland und Indien China überholten. In Brasilien und Indonesien war erneut dieselbe Anzahl an Hemmnissen zu verzeichnen. Weitere Drittländer mit 10 oder mehr Hemmnissen waren Südkorea (17), die Türkei (14), Malaysia, Australien und Algerien (jeweils 11) sowie Mexiko, Thailand und Marokko (jeweils 10). Wie Abbildung 6 zeigt, wurden 63 % der Handelshemmnisse von nichtpräferenziellen Handelspartnern auferlegt.

Abbildung 6: Verteilung der Hemmnisse nach Art des Abkommens

Wie aus Abbildung 7 hervorgeht, stellten gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche (sanitary and phytosanitary – SPS) Maßnahmen im Jahr 2024 die größte Kategorie von Hemmnissen dar, wobei 93 Hemmnisse bzw. 23 % aller registrierten Hemmnisse auf diese Kategorie entfielen, was den Werten aus dem Jahr 2024 entspricht. Technische Handelshemmnisse (Technical barriers to trade – TBT) waren mit 79 Hemmnissen die zweitgrößte Kategorie, während auf Zölle, Abgaben gleicher Wirkung und mengenmäßige Beschränkungen 65 Hemmnisse entfielen. Die drei wichtigsten Kategorien machten Ende 2024 58 % aller aktiven Handelshemmnisse aus.

Abbildung 7: Arten der Ende 2024 registrierten Hemmnisse

Was die Trends betrifft, so war 2024 in zwei spezifischen Kategorien ein starker Rückgang zu verzeichnen: In der Kategorie „Zölle und mengenmäßige Beschränkungen“, bei der die Zahl der Hemmnisse von 70 auf 65 sank, und in der Kategorie „Ausfuhrabgaben und -beschränkungen“, bei der die Hemmnisse von 20 auf 16 zurückgingen. Auch die SPS-Maßnahmen nahmen weiter ab und verzeichneten seit 2020 einen kumulativen Rückgang um fast 15 %, womit sich ein fünfjähriger Trend fortsetzte. Ebenso gab es bei Zöllen und mengenmäßigen Beschränkungen sowie bei Verwaltungsverfahren im selben Zeitraum eine Abnahme um 17 %. Die Hemmnisse im Zusammenhang mit dem öffentlichen Beschaffungswesen gingen im Vergleich zu 2020 um 4 % zurück.

In allen anderen Kategorien blieb die Anzahl der Hemmnisse im Vergleich zu den Ende 2020 verzeichneten Zahlen relativ stabil.

B.Trends bei der Zahl der Handels- und Investitionshemmnisse im Zeitraum 2020-2024

Im Jahr 2024 stieg die Zahl der neu registrierten Hemmnisse im Vergleich zu 2023 weiter an, blieb aber deutlich unter dem Niveau vor der COVID-19-Pandemie. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 23 neue Hemmnisse verzeichnet, gegenüber 16 im Jahr 2023.

Kategorie

2020

2021

2022

2023

2024

SPS

13

2

3

3

9

TBT

5

6

2

3

5

Zölle, Abgaben gleicher Wirkung und mengenmäßige Beschränkungen

5

2

3

4

2

Verwaltungsverfahren

5

1

0

4

2

Dienstleistungen und Investitionen

4

1

0

0

4

Sonstige Maßnahmen55 

4

2

0

0

0

Rechte des geistigen Eigentums

1

0

2

0

1

Öffentliches Beschaffungswesen

3

2

0

0

0

Ausfuhrabgaben und ‑beschränkungen

1

0

0

2

0

Insgesamt 

41 

16 

10 

16 

23

Der stärkste Anstieg war bei SPS-Maßnahmen zu verzeichnen, bei denen neun neue Hemmnisse registriert wurden, mehr als in jedem der drei Vorjahre. Bei den TBT stieg die Zahl der neu registrierten Hemmnisse auf fünf, gegenüber drei im Jahr 2023. Im Gegensatz dazu gab es bei Zöllen, Abgaben gleicher Wirkung und mengenmäßigen Beschränkungen einen Rückgang von vier Hemmnissen im Jahr 2023 auf zwei im Jahr 2024. In der Kategorie „Dienstleistungen und Investitionen“ wurden vier neue Hemmnisse registriert, nachdem in den beiden Vorjahren keine Hemmnisse verzeichnet worden waren.

Wie aus der nachstehenden Tabelle hervorgeht, war der Sektor Landwirtschaft und Fischerei auch im Jahr 2024 am stärksten betroffen: Hier wurden mit zehn neuen Hemmnissen mehr als doppelt so viele Hemmnisse registriert als noch im Jahr 2023. Auch bei den Dienstleistungen war mit vier neuen Maßnahmen (gegenüber einer Maßnahme im Vorjahr) ein Anstieg zu verzeichnen. Neue Hemmnisse wurden auch in bislang nicht betroffenen Wirtschaftsbereichen wie Kosmetika, Elektronik, Holz/Papier, Textilien/Leder und Keramik/Glas registriert. Im Gegensatz dazu gingen die horizontalen Maßnahmen auf null zurück.

Art des Sektors 

Neue Hemmnisse

2022 

Neue Hemmnisse

2023 

Neue Hemmnisse 2024

Landwirtschaft und Fischerei

5

4

10

Horizontal

3

5

0

Wein und Spirituosen

1

1

1

Sonstige Wirtschaftsbereiche

1

1

0

Automobilindustrie

0

2

0

Arzneimittel

0

2

2

Bergbau

0

1

0

Dienstleistungen

0

1

4

Keramik und Glas

0

0

1

Kosmetika

0

0

2

Elektronik

0

0

1

Holz, Papier und Zellstoff

0

0

1

Textilien und Leder

0

0

1

Insgesamt 

10 

16 

23

Abbildung 8 zeigt die geografische Verteilung der neuen Handelshemmnisse im Jahr 2024. Die südliche Nachbarschaft verzeichnete mit acht Hemmnissen erneut die höchste Zahl neuer Handelshemmnisse, dicht gefolgt von Süd- und Südostasien, Australien und Neuseeland, wo sechs neue Hemmnisse zu verzeichnen waren.

Abbildung 8: Geografische Verteilung neuer Handelshemmnisse im Jahr 2024

C. Im Jahr 2024 beseitigte Hemmnisse

Im Jahr 2024 wurden beim Abbau von Handelshemmnissen Fortschritte erzielt: So konnten 44 Hemmnisse in 27 Partnerländern ganz oder teilweise beseitigt werden. Dies gelang durch diplomatische Bemühungen und den wirksamen Einsatz der im Rahmen bilateraler Handelsabkommen geschaffenen bzw. in der WTO zur Verfügung stehenden institutionellen Mechanismen.

In allen Fällen arbeitete die Kommission eng mit den Mitgliedstaaten und den Interessenträgern in der EU zusammen. Diese Zusammenarbeit erfolgte im Wege der Marktzugangspartnerschaft, in deren Rahmen monatliche Sitzungen des Beratenden Ausschusses für den Marktzugang stattfinden, in dem die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Wirtschaftsverbände der EU zusammenkommen. Die EU-Delegationen in den Partnerländern spielten beim Abbau von Handelshemmnissen durch Nutzung ihres Fachwissens vor Ort und Erleichterung des direkten Zugangs zu den Behörden der Partnerländer eine Schlüsselrolle. Der Ausschuss für Handelspolitik des Rates befasste sich ebenfalls regelmäßig mit Fragen der Um- und Durchsetzung, auch hinsichtlich der länderspezifischen Hemmnisse.

Die Mehrzahl der angegangenen Hemmnisse (48 %) betraf den Sektor Landwirtschaft und Fischerei. Darüber hinaus ging es in 14 % der Fälle um sektorübergreifende Fragen, die Erzeugnisse aus mehr als einem Wirtschaftsbereich betrafen.

Abbildung 9: Anzahl angegangener Hemmnisse nach Sektor (2024)

Die Mehrzahl der beseitigten Hemmnisse betraf erneut SPS-Maßnahmen, wobei im Jahr 2024 21 Hemmnisse beseitigt wurden und in den ersten sieben Monaten des Jahres 2025 ähnliche Erfolge zu verzeichnen waren. Die – in enger Zusammenarbeit mit den Handelsreferenten der Mitgliedstaaten und den einschlägigen Wirtschaftsverbänden erzielte – Vermeidung und vollständige oder teilweise Beseitigung solcher Hemmnisse hatte direkte positive Auswirkungen auf den europäischen Lebensmittelsektor, wie die folgenden Beispiele zeigen.

·Saudi-Arabien hob sein gegen Rindfleisch aus der EU verhängtes Verbot auf. In der Folge belief sich der Wert der EU-Ausfuhren von Rind-, Schaf- und Ziegenfleisch nach Saudi-Arabien im Jahr 2024 auf rund 10 Mio. EUR (der Großteil davon entfiel auf Rindfleisch), und dieser Wert dürfte in Zukunft weiter steigen.

·Nachdem Singapur die Einfuhr von Rind- und Schweinefleisch aus Deutschland für drei Monate ausgesetzt hatte, erkannte Singapur Deutschland im April 2025 als „von der Maul- und Klauenseuche freie Zone ohne Impfung“ an und gestattete die Wiederaufnahme der Ausfuhren. Deutschland ist derzeit einer der wichtigsten Schweinefleischlieferanten Singapurs, wobei sich die Ausfuhren im Jahr 2024 auf einen Wert von 25 Mio. EUR beliefen. Singapur genehmigte auch Ausfuhren von Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnissen aus Portugal unter der Bedingung einer Vorabregistrierung. Im Februar 2025 wurde eine erste Sendung von 25 Tonnen Schweinefleisch aus Portugal nach Singapur ausgeführt.

·Die USA haben Italien amtlich als frei von vesikulärer Schweinekrankheit anerkannt. Infolgedessen haben sie die Handelsbeschränkungen für Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnisse mit Ursprung in der Toskana und Umbrien aufgehoben. Die Aufhebung dieser Beschränkungen wird sich sehr positiv auf die italienischen Ausfuhren bestimmter Spezialitäten in die USA auswirken, insbesondere von hochwertigen geschützten Erzeugnissen wie der geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) „Finocchiona“ und der g.g.A. „Prosciutto di Norcia“. 13,5 % der zertifizierten „Finocchiona“-Erzeugung und 15 % der „Prosciutto di Norcia“-Erzeugung entfallen auf Ausfuhren in die USA.

·Die USA öffneten ihren Markt zudem erneut für Einfuhren von Schaf- und Ziegenfleischerzeugnissen. Dies dürfte sich positiv auf EU-Ausführer auswirken, insbesondere auf Ausführer aus Spanien, denn Schätzungen zufolge werden die Ausfuhren von 120 Tonnen im Jahr 2025 auf 750 Tonnen im Jahr 2027 steigen, was rund 13 Mio. EUR pro Jahr entspricht.

Fünf der 2024 aufgehobenen Hemmnisse waren TBT, während es sich bei sieben weiteren Hemmnissen um Zölle, Abgaben gleicher Wirkung und mengenmäßige Beschränkungen handelte. Die Beseitigung dieser Hemmnisse trug dazu bei, die Kosten zu senken und den Marktzugang für EU-Ausführer zu verbessern. Nachstehend sind einige Beispiele für die beseitigten Hemmnisse aufgeführt.

·Paraguay hat eine Gebühr für die Legalisation von Ausfuhrdokumenten in seinen Konsulaten (die EU-Einführer 22 Mio. EUR pro Jahr kostet) abgeschafft, womit ein zentraler Streitpunkt in den Handelsbeziehungen zwischen der EU und Paraguay vom Tisch ist.

·Im Jahr 2021 beschloss die Dominikanische Republik, Einführer alkoholischer Getränke von ihrem Steueraufsichts- und -rückverfolgbarkeitssystem (TRAFICO) auszunehmen, nachdem die EU-Delegation, die Mitgliedstaaten und andere betroffene Länder entsprechende Maßnahmen ergriffen hatten. Dieses System erfordert eine individuelle Kennzeichnung jeder einzelnen Produkteinheit (z. B. Flaschen, Dosen usw.) und hatte zu deutlichen höheren Kosten für eingeführte Produkte im Vergleich zu einheimischen Produkten geführt. Die EU-Einführer sparen nun jährlich rund 6,5 Mio. EUR.

·Im Jahr 2025 setzte die Dominikanische Republik auch der Diskriminierung von Einfuhren von Käse, gekochtem Schinken und Gemüsekonserven aus der EU ein Ende, die im Gegensatz zu ihren inländischen Entsprechungen einer Mehrwertsteuer von 18 % unterlagen. Nach bilateralen Gesprächen sowie Gesprächen im WTO-Marktzugangsausschuss beendeten die Behörden der Dominikanischen Republik die Diskriminierung, indem sie die Mehrwertsteuer auf inländische Erzeugnisse (mit Ausnahme bestimmter Arten von Gemüsekonserven und Putenschinken-Konserven) ausweiteten. Hiervon dürften EU-Ausfuhren von Käse und Schinken in die Dominikanische Republik profitieren, die sich 2024 auf rund 50 Mio. EUR beliefen.

·Die peruanische Fischereibehörde hat ihre Vorschriften für die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen geändert und im November 2024 die Tätigkeit eines EU-Labors in Peru als Prüfstelle für die Ausstellung von SPS-Bescheinigungen für die Ausfuhr von Lebens- und Futtermitteln amtlich anerkannt. Dies bedeutet, dass das EU-Labor nicht mehr mit verfahrenstechnischen Hürden zu kämpfen haben wird, wie z. B. Vor-Ort-Inspektionen und übermäßig strenge Arbeitsbedingungen für seine Mitarbeiter. Dieser Durchbruch gelang nach jahrelangen Verhandlungen über den Abbau regulatorischer Hemmnisse im Rahmen des Handelsabkommens der EU mit Peru.

·Indonesien hob sein Einfuhrverbot für Textilien und Textilerzeugnisse (z. B. Teppiche) von EU-Unternehmen auf. Vor der Aufhebung des Verbots konnten Textilunternehmen aus der EU nur Halbfertigmaterialien oder unfertige Erzeugnisse einführen, wenn sie hierzu von KMU, die beim indonesischen Industrieministerium registriert sind, aufgefordert wurden.

·Saudi-Arabien erleichterte den Marktzugang für Keramikfliesen aus der EU in den Jahren 2024 und 2025 ein weiteres Mal, indem es die Prüfungen weniger aufwendig gestaltete. Nach zahlreichen Versuchen, das Problem im Rahmen von WTO-Sitzungen zu TBT und im Rahmen bilateraler Treffen zu lösen, einschließlich eines Schreibens des Leitenden Handelsbeauftragten der Kommission vom September 2024, legte Saudi-Arabien schließlich eine schriftliche Garantie dafür vor, dass in seinen Prüfstellen eine Obergrenze für die EU-Ausführern entstehenden Prüfungskosten eingehalten werde. Nachdem redundante Tests und Produktprüfungen infolge einer Untersuchung im Rahmen der Verordnung über Handelshemmnisse eingestellt worden waren, war bei den EU-Ausfuhren von Keramikfliesen nach Saudi-Arabien ein stetiges Wachstum zu verzeichnen, wobei der Ausfuhrwert von 385 Mio. EUR im Jahr 2021 auf 502 Mio. EUR im Jahr 2024 stieg. Insgesamt machen Keramikfliesen 30 % aller EU-Ausfuhren nach Saudi-Arabien aus.

·Im Januar 2024 reformierte Brasilien nach entsprechenden Aufforderungen seitens der OECD und der EU seine Vorschriften über die „Verrechnungspreisgestaltung“, d. h. den Preis, den sich die Zweigniederlassungen desselben Unternehmens für grenzüberschreitend bereitgestellte Waren und Dienstleistungen gegenseitig in Rechnung stellen. Solche Transaktionen müssen nun gemäß den neuen, dem „Fremdvergleichsgrundsatz“ der OECD angeglichenen Vorschriften zum Marktpreis abgerechnet werden. Diese Änderung, die seit langer Zeit eine der Prioritäten der EU war, sorgt für mehr Steuersicherheit, verringert Doppelbesteuerung und erleichtert den in Brasilien tätigen EU-Unternehmen die Einhaltung der Vorschriften. Obgleich es noch etwas dauern wird, bis sie ihre volle Wirkung entfaltet, ist diese Änderung doch bereits ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Schaffung eines gerechteren und berechenbareren Handelsumfelds.

Im Jahr 2024 waren auch beim Abbau von Ausfuhrbeschränkungen deutliche Fortschritte zu verzeichnen.

·Die Türkei hob ein seit Langem geltendes Lizenzsystem für die Ausfuhr von Kupferschrott auf, das in der Praxis aufgrund der von diesem System auferlegten prohibitiven Bedingungen ein Ausfuhrverbot darstellte. Kupferschrott wird nun automatisch für die Ausfuhr registriert.

·Indien und Bangladesch hoben ihre seit Langem bestehenden Ausfuhrbeschränkungen für Häute und Felle auf, durch die der Bekleidungs- und Lederindustrie der EU seit längerer Zeit Nachteile entstanden waren. Indien schaffte seine übermäßig hohen (und mit Sätzen zwischen 25 % und 60 % weltweit höchsten) Ausfuhrzölle auf rohe Häute und Felle sowie auf bestimmtes Halbfertigleder ab, die es der Bekleidungsindustrie in der EU schwer gemacht hatten, eine ausreichende Menge an Rohstoffen aus zuverlässigen Quellen zu Marktpreisen zu erwerben. Im Jahr 2025 wurde der Regelzoll auf wet blue Leder für Häute und Felle von 10 % auf null und der Regelzoll auf Leder (getrocknete Häute) von 20 % auf null gesenkt. 2024 hob Bangladesch sein Ausfuhrverbot teilweise auf und gestattet nun im Einzelfall die Ausfuhr von rohen Häuten und von wet blue Leder.

IV.2    Bilaterale und multilaterale Durchsetzung von Handelsverpflichtungen: Streitschlichtung

Die meisten Hemmnisse werden weiterhin durch bilaterale Zusammenarbeit mit dem Handelspartner im Rahmen von FHA- oder WTO-Ausschüssen angegangen, jedoch ist es nach wie vor in einigen Fällen notwendig, zu formellen Streitbeilegungsverfahren überzugehen, entweder im Rahmen eines bilateralen Abkommens oder im Rahmen der WTO. Für Letztere ist es daher weiterhin von entscheidender Bedeutung, die Möglichkeit der Rechtsprechung in Streitfällen zwischen WTO-Mitgliedern aufrechtzuerhalten. 

Insbesondere haben die Mehrparteien-Interimsvereinbarung (Multi-Party Interim Appeal Arbitration Agreement – MPIA) sowie Ad‑hoc‑Rechtsmittelschiedsvereinbarungen dazu beigetragen, die Rechtsprechung durch die WTO in Streitfällen aufrechtzuerhalten, obwohl das WTO-Rechtsmittelgremium seit 2019 nicht mehr tätig werden kann, da die Vereinigten Staaten die Ernennung seiner Mitglieder blockieren. Die MPIA garantiert ihren Teilnehmern den Zugang zu einem funktionierenden Streitbeilegungssystem in der WTO und ermöglicht die Durchsetzung von Regeln und die Rechtsprechung in Handelsstreitigkeiten, ohne dass Rechtsmittel „ins Leere“ eingelegt werden. Nach dem Beitritt Paraguays, Malaysias und des Vereinigten Königreichs im ersten Halbjahr 2025 umfasst die MPIA nun 57 der 166 WTO-Mitglieder (die EU-Mitgliedstaaten mitgezählt), auf die 57 % des Welthandels entfallen. Die MPIA wurde 2020 eingeführt und hat sich bei der Gewährleistung einer geordneten Beilegung von Streitigkeiten als wirksam erwiesen.

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts wurden bei keiner der Streitigkeiten zwischen MPIA-Teilnehmern Rechtsmittel „ins Leere“ eingelegt. Der erste MPIA-Schiedsspruch erging im Dezember 2022 in einem von der EU angestrengten Streitfall (DS 591 Kolumbien – gefrorene Pommes frites).

Am 22. April 2025 legte auch die EU im Rahmen der MPIA Rechtsmittel in der Sache DS611 (China – Prozessführungsverbote) ein. Am 21. Juli hob das WTO-Schiedsgericht zentrale Feststellungen des ursprünglichen Panels auf und pflichtete der EU in ihrer Schlussfolgerung bei, dass Chinas Politik der Prozessführungsverbote nicht mit dem TRIPS-Übereinkommen vereinbar ist. Dies ist ein wichtiger Erfolg für High-Tech-Unternehmen in der EU, deren Forschungsergebnisse durch die in Frage stehende chinesische Politik untergraben wurden. Damit ist sichergestellt, dass europäische Unternehmen ihr geistiges Eigentum weiterhin vor europäischen Gerichten verteidigen können. 

Die Streitbeilegung ist nach wie vor ein wichtiges Instrument für Durchsetzungsmaßnahmen der EU. Sie stellt eine etablierte und regelbasierte Möglichkeit zur Beilegung von Streitigkeiten dar, die Händlern, Unternehmen und Regierungen Rechtssicherheit und Berechenbarkeit bietet.

Zwischen Juni 2024 und Juli 2025 wurden insgesamt fünf neue Streitbeilegungsverfahren eingeleitet:

·Am 14. Juni 2024 leitete die EU ein bilaterales Streitbeilegungsverfahren gegen Algerien im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Algerien 47 ein, in dessen Rahmen sie um Konsultationen mit den algerischen Behörden ersuchte, um gegen mehrere Beschränkungen für EU-Ausfuhren und -Investitionen vorzugehen, darunter ein Einfuhrlizenzsystem mit der Wirkung eines Einfuhrverbots, Subventionen, die von der Verwendung lokaler Einsatzgüter für die Automobilherstellung abhängig sind, eine Begrenzung ausländischer Beteiligungen an Unternehmen, die Waren nach Algerien einführen, und ein Einfuhrverbot für Keramik und Marmor. Die EU ficht diese handels- und investitionsbeschränkenden Maßnahmen als mit den Verpflichtungen Algeriens im Rahmen des Assoziierungsabkommens EU-Algerien unvereinbar an. Leider war es nicht gelungen, die Bedenken der EU durch entsprechende Konsultationen auszuräumen. Daher hat die EU am 15. Juli 2025 in dieser Streitigkeit den nächsten Schritt eingeleitet und einen Schiedsrichter ernannt.

·Am 26. Juli 2024 ersuchte die EU um Streitbeilegungskonsultationen bei der WTO aufgrund der Anwendung von Local-Content-Kriterien für Offshore‑Windenergieprojekte durch Taiwan (DS 625, Chinesisch-Taipeh – Maßnahme bezüglich Investitionen in Offshore-Windkraftanlagen). Nach Auffassung der EU führen die Local-Content-Kriterien Taiwans für die Teilnahmeberechtigung und Vergabe bei Auktionen zur Zuweisung von Energieerzeugungskapazität für Offshore-Windparks zur Diskriminierung eingeführter Waren und Dienstleistungen. Im Anschluss an die Konsultationen erzielten die EU und Taiwan im November 2024 eine Einigung darüber, wie Taiwan den Bedenken der EU künftig Rechnung tragen wird. Die EU überwacht die Umsetzung dieser Verpflichtungen.

·Am 23. September 2024 ersuchte die EU um Streitbeilegungskonsultationen mit China bei der WTO aufgrund der Einleitung einer Antisubventionsuntersuchung betreffend die Einfuhren bestimmter Milcherzeugnisse aus der Europäischen Union (DS 628, China – Einleitung einer Antisubventionsuntersuchung betreffend Einfuhren bestimmter Milcherzeugnisse). Es war das erste Mal, dass die EU beschlossen hat, eine Untersuchung in der Einleitungsphase anzufechten. Anlass für das Vorgehen der EU war ein aufkommendes Muster, wonach China innerhalb kurzer Zeit Handelsschutzmaßnahmen auf der Grundlage fragwürdiger Behauptungen und unzureichender Beweise eingeleitet hat. Damit kommt die Kommission ihrer Zusage nach, die Interessen der EU-Milchwirtschaft und der gemeinsamen Agrarpolitik entschlossen gegen missbräuchliche Verfahren zu verteidigen.

·Am 25. November 2024 ersuchte die EU um Streitbeilegungskonsultationen mit China bei der WTO aufgrund vorläufiger Antidumpingzölle, die China auf Brandy aus der EU eingeführt hatte (DS 631, China – Vorläufige Antidumpingzölle auf Brandy aus der EU). Um die Konsultationen wurde ersucht, da die EU der Auffassung ist, dass die vorläufigen Maßnahmen gegen die WTO-Regeln verstoßen, da China die Maßnahmen auf unzureichende Nachweise und fragwürdige Behauptungen stützte (insbesondere auf eine drohende Schädigung seiner Brandy-Industrie und den ursächlichen Zusammenhang zwischen der angeblich drohenden Schädigung und den Einfuhren von Brandy aus der EU).

·Am 20. Januar 2025 ersuchte die EU um Streitbeilegungskonsultationen mit China bei der WTO aufgrund der Praxis der chinesischen Gerichte, weltweite Lizenzgebühren für standardessenzielle Patente ohne Zustimmung des Patentinhabers festzusetzen (DS 632, China – Weltweite Lizenzbedingungen für standardessenzielle Patente). Mit dieser Praxis werden EU-Unternehmen daran gehindert, EU-Gerichte anzurufen, um ihre Rechte des geistigen Eigentums zu verteidigen, und wird Druck auf innovative europäische Unternehmen ausgeübt, die Lizenzgebühren für ihre Patente weltweit zum Vorteil chinesischer Unternehmen zu senken.

Sieht sich die EU Verzögerungstaktiken gegenüber oder kommen die Partnerländer den Entscheidungen des Expertenpanels nicht nach, kann die Kommission ein Verfahren zur Einhaltung der Vorschriften einleiten, wie es in der Sache DS 577 (USA – reife Oliven) geschehen ist. Nachdem die USA den Feststellungen im Bericht des Compliance-Panels vom 14. März 2024 keine Taten hatte folgen lassen, ersuchte die EU am 14. November 2024 das Streitbeilegungsgremium der WTO, die Ergreifung von Gegenmaßnahmen gemäß Artikel 22.2 der Streitbeilegungsvereinbarung zu genehmigen. Nach dem Antrag der USA auf ein Schiedsverfahren in Bezug auf den Umfang der von der EU vorgeschlagenen Gegenmaßnahmen wurde am 29. November 2024 ein WTO-Panel eingesetzt, und die Verfahren laufen derzeit.

Schließlich unternahm die Kommission weiterhin Anstrengungen, um sicherzustellen, dass die Entscheidungen des Panels zugunsten der EU vollständig umgesetzt werden. Zu diesem Zweck macht sie umfassenden Gebrauch von den Möglichkeiten, die das WTO‑Streitbeilegungssystem bietet. Im November 2024 leitete die Kommission im Rahmen ihrer verschärften Durchsetzungsverordnung 48 ein Konsultationsverfahren zu den Auswirkungen ein, die die von Indien auf bestimmte IKT-Waren angewendeten, mit den WTO-Regeln unvereinbaren Zölle auf Unternehmen haben, die von den indischen Maßnahmen oder von möglichen, von der EU als Reaktion hierauf ergriffenen handelspolitischen Maßnahmen betroffen sind.

IV.3    Die zentrale Anlaufstelle

Die zentrale Anlaufstelle der Kommission ist eine zentrale Plattform, auf der Unternehmen, Wirtschaftsverbände und andere Interessenträger in der EU Handelshemmnisse effizient melden können. Sie bietet ein gestrafftes Verfahren für die Bewertung von Beschwerden und seit ihrer Einrichtung vor fünf Jahren sind mehr als 180 externe Beschwerden bei der Anlaufstelle eingegangen. Die große Mehrheit der Beschwerden (etwa 97 %) betrifft Probleme beim Marktzugang, während 3 % Probleme in Bezug auf Handel und nachhaltige Entwicklung (trade and sustainable development – TSD) betreffen. 2024 erwies sich die zentrale Anlaufstelle erneut als wirksames Instrument.

Zentrale Anlaufstelle: Funktionsweise

Beschwerden können über spezielle Online-Formulare auf der Plattform Access2Markets eingereicht werden. Es gibt ein Formular für Probleme beim Marktzugang und ein weiteres für Probleme in Bezug auf TSD und das Allgemeine Präferenzsystem (APS). Diese Formulare sollen der Generaldirektion Handel und wirtschaftliche Sicherheit der Kommission (GD TRADE) genügend Informationen an die Hand geben, um eine erste Bewertung vorzunehmen und über angemessene Maßnahmen zu entscheiden.

Im Dezember 2023 aktualisierte und vereinfachte die GD TRADE den Leitfaden 49 für die Nutzung der zentralen Anlaufstelle und legte eine vorläufige Frist von 120 Arbeitstagen für die Bearbeitung von Beschwerden im Zusammenhang mit TSD/APS fest.

Zur Klärung von Fragen können vor der Einreichung einer Beschwerde Besprechungen mit potenziellen Beschwerdeführern organisiert werden, und nach der Einreichung der Beschwerde können Folgebesprechungen abgehalten werden. Die Kommission kann erforderlichenfalls auch von sich aus („von Amts wegen“) eine Beschwerde einlegen.

Im Jahr 2024 gingen bei der zentralen Anlaufstelle 43 Beschwerden über Handelshemmnisse in 24 Partnerländern ein, die sich auf alle geografischen Regionen erstreckten. Wie schon in den Vorjahren betraf die Mehrheit der Beschwerden (etwa ein Drittel) die Region südliche Nachbarschaft, Naher Osten, Türkei, Russland und Zentralasien. Hierauf folgte die Region Süd- und Südostasien, Australien und Neuseeland, auf die 28 % der Beschwerden entfielen. Fast ein Fünftel aller Beschwerden betraf Europa und die östliche Nachbarschaft 50 . Auf diese drei Regionen entfielen zusammen rund 78 % aller im Jahr 2024 eingegangenen Beschwerden.

Abbildung 10: 2024 bei der zentralen Anlaufstelle eingereichte Beschwerden nach Region

Im Jahr 2024 gingen bei der zentralen Anlaufstelle Beschwerden von einem breiten Spektrum von Interessenträgern ein. Die überwiegende Mehrheit wurde von der EU-Wirtschaft eingereicht, wobei 25 Beschwerden von Einzelunternehmen, zehn von europäischen Wirtschaftsverbänden und drei von nationalen Wirtschaftsverbänden eingereicht wurden. Weitere vier Beschwerden wurden von den EU-Mitgliedstaaten eingereicht. Dies entspricht dem seit der Einrichtung der zentralen Anlaufstelle zu beobachtenden allgemeinen Trend. Bislang wurden 89 % aller externen Beschwerden von der EU-Wirtschaft eingereicht, davon 52 % von Einzelunternehmen, 29 % von EU-Wirtschaftsverbänden und 8 % von nationalen Wirtschaftsverbänden. Die übrigen 10 % entfallen auf die Mitgliedstaaten.

Bislang bezogen sich 48 % aller eingereichten Beschwerden auf die Ermittlung neuer oder bestehender Handelshemmnisse.

Nicht alle 2024 eingegangenen Beschwerden führten zur Feststellung eines Handelshemmnisses. Darüber hinaus wurden einige Beschwerden nicht berücksichtigt, da ihre Einreichung bei der zentralen Anlaufstelle nicht durch EU-Interessenträger oder andere gemäß dem Leitfaden zur Einreichung von Beschwerden befugte Stellen erfolgte. Eine Reihe von Beschwerden wurde nicht weiterbearbeitet, da der zentralen Anlaufstelle nicht genügend Informationen vorgelegt worden waren, um eine Bewertung durchzuführen. Darüber hinaus betrafen einige Beschwerden EU-Mitgliedstaaten und fielen daher nicht in den Zuständigkeitsbereich der zentralen Anlaufstelle. Und schließlich wurden einige Beschwerden nicht als Handelshemmnisse registriert, da die zentrale Anlaufstelle bei ihrer vorläufigen Bewertung keinen Beleg für einen Verstoß fand. Diese Beschwerden wurden ohne Ergreifung weiterer Maßnahmen abgeschlossen.

Praktisches Beispiel: Argentinien – Keramikfliesen

Beschwerde: Ende 2023 ging bei der zentralen Anlaufstelle eine Beschwerde über eine Entschließung Argentiniens zur Einführung eines neuen Einfuhrzertifizierungssystems für sowohl im Inland hergestellte als auch eingeführte Keramikfliesen ein.

Gemeldetes Problem: Gemäß dem System waren die Hersteller verpflichtet, von einer Drittstelle, nämlich dem argentinischen Institut für Normung und Zertifizierung (IRAM), eine Konformitätsbewertung durchführen zu lassen, bevor sie ihre Produkte in Verkehr bringen konnten. Diese Maßnahme wurde als unnötiges Hindernis für EU-Hersteller erachtet, die ihre Fliesen bereits nach einem weltweit anerkannten Eigenzertifizierungs-Standard herstellen, der keine Konformitätsbewertung durch eine Drittstelle erfordert. Dieses System stellte daher eine erhebliche wirtschaftliche/administrative Belastung für EU-Unternehmen dar, die auf dem argentinischen Markt tätig sein wollten.

Ergriffene Maßnahmen: Nach gemeinsamen Bemühungen der Kommission, verschiedener Mitgliedstaaten und der EU-Delegation in Buenos Aires fand im März 2024 ein Treffen mit dem argentinischen Handelsminister statt, der einräumte, dass die Entschließung eine übermäßige Belastung für die Hersteller darstelle und das Risiko berge, dass der Endverbraucher in Argentinien höhere Preise für Keramikfliesen zahlen muss.

Lösung: Am 30. August 2024 wurde eine neue Entschließung (236/2024) veröffentlicht, mit der die für Einführer geltenden Anforderungen aufgehoben wurden. Stattdessen können Unternehmen, die für Einfuhren von Baustoffen (einschließlich Keramikfliesen) eine Zertifizierung benötigen, eine eidesstattliche Erklärung über die Übereinstimmung mit der internationalen Zertifizierung vorlegen, die der Zertifizierung durch das IRAM als gleichwertig erachtet wird. Die Beseitigung dieses Hemmnisses wird für EU-Ausführer von Keramikfliesen nach Argentinien auf rund 16 Mio. EUR geschätzt.

(1)

Quelle: Ex-post-Bewertung des CETA EU-Kanada; Veröffentlichung des Abschlussberichts am 16. Juni 2025: Circabc .

(2)

 Studie von Trade Impact B.V. zur Ex-post-Bewertung, veröffentlicht am 16. Juni 2025; Circabc .

(3)

  Abkommen zwischen der EU und Japan über grenzüberschreitende Datenströme .

(4)

Albanien, Armenien, Australien, Bosnien und Herzegowina, Chile, Kolumbien, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Georgien, Guatemala, Honduras, Hongkong, Island, Irak, Israel, Japan, Kasachstan, Südkorea, Kosovo, Liechtenstein, Mexiko, Moldau, Montenegro, Aruba, Neuseeland, Nicaragua, Nordmazedonien, Norwegen, Panama, Peru, Serbien, Singapur, Schweiz, Taiwan, Ukraine, Vereinigtes Königreich, USA und Vietnam.

(5)

Bei Einbeziehung der EWR-Partner und der Zollunion-Partner erhöht sich dieser Anstieg auf rund 270 Mrd. EUR.

(6)

 ABl. L, 2024/2754, 29.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/2754/oj .

(7)

Die zentrale Anlaufstelle ist die erste Kontaktstelle für alle in der EU ansässigen Interessenträger, die mit potenziellen Handelshemmnissen in Drittländern oder mit Verstößen gegen Nachhaltigkeitsvorschriften im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung oder des Allgemeinen Präferenzsystems konfrontiert sind.

(8)

Der vierte Bericht wurde am 3. Oktober 2024 veröffentlicht und ist hier abrufbar: Register der Kommissionsdokumente – COM(2024) 385 .

(9)

Für die Zwecke dieses Berichts bezieht sich der Begriff „Präferenz-“ auf Abkommen, mit denen eine Freihandelszone errichtet oder der Handel mit Dienstleistungen liberalisiert wird und die daher von der Meistbegünstigung des GATT und des GATS ausgenommen sind.

(10)

 Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen: „Individual Information Sheets on the Implementation of EU Trade Agreements“; SWD(2025) 940; Circabc .

(11)

 Kommission/GD TRADE; Webseite zur Um- und Durchsetzung: „Implementing and enforcing EU trade agreements“ – Europäische Kommission (europa.eu) .

(12)

43. Jahresbericht der Kommission über die handelspolitischen Schutzmaßnahmen: Register der Kommissionsdokumente – COM(2025) 428 .

(13)

Der jüngste Bericht über den Schutz und die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in Drittländern, der am 22. Mai 2025 veröffentlicht wurde, ist hier abrufbar: Register der Kommissionsdokumente – SWD(2025) 131 .

(14)

Die letzte Beobachtungsliste „Produkt- und Markenpiraterie“, die am 22. Mai 2025 veröffentlicht wurde, ist hier abrufbar: Register der Kommissionsdokumente – SWD(2025) 132 .

(15)

 Fünfter Jahresbericht über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union und Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 14. Oktober 2025; Register der Kommissionsdokumente – COM(2025) 632 .

(16)

Siehe: Bericht über die Durchführung der Verordnung (EU) 2021/821, Statistical update on dual-use export control of 30 January 2025, COM(2025) 19, Register der Kommissionsdokumente – COM(2025) 19 .

(17)

 Jüngster Bericht über die Anwendung der APS-Verordnung, JOIN(2023) 34 final: Register der Kommissionsdokumente – JOIN(2023) 34 (europa.eu) .

(18)

Siehe Artikel 52 der Verordnung (EU) 2022/2560 (ABl. L 330 vom 23.12.2022, S. 1). Der erste Bericht ist 2026 fällig.

(19)

Siehe den Bericht gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2022/1031 vom 30. Juli 2025, COM(2025) 430 final, eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52025DC0430 .

(20)

Eine Liste der Abkommen ist hier abrufbar:  https://policy.trade.ec.europa.eu/eu-trade-relationships-country-and-region/negotiations-and-agreements_en . 

(21)

Kommen die Abkommen mit Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay (Mercosur) und die WPA mit den ostafrikanischen und westafrikanischen Gemeinschaften, die finalisiert wurden und nun noch angenommen werden müssen (auf sie entfallen 3,4 % des gesamten EU-Handels) noch hinzu, wird der Anteil des EU-Präferenzhandels auf fast 50 % steigen.

(22)

ASEAN-4 bezieht sich auf Indonesien, Malaysia, die Philippinen und Thailand.

(23)

Quelle: Eurostat (Comext).

(24)

Studie der Europäischen Kommission/GD AGRI, veröffentlicht am 26. November 2024: „Monitoring agri trade policy“ .

(25)

Vierter Bericht über den Stand der Ernährungssicherheit in der EU, EU Agricultural Economic Briefs .

(26)

Unter Präferenzhandelspartnern sind die 76 Länder zu verstehen, mit denen die EU ein Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat, unabhängig davon, ob das Abkommen auch Dienstleistungen einschließt oder nicht.

(27)

  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A21999A0204%2801%29 .

(28)

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Schlussfolgerungen der TSD-Überprüfung findet sich auch im Jahresbericht 2022 über die Umsetzung und Durchsetzung: Register der Kommissionsdokumente – COM(2022) 730 (europa.eu) .

(29)

  https://circabc.europa.eu/ui/group/8a31feb6-d901-421f-a607-ebbdd7d59ca0/library/01b3ba3c-a300-45ca-b12c-d069db91ed7e/details?download=true .

(30)

  CETA Trade and Gender Recommendation: EU-Canada Work Plan 2020-2021 .

(31)

  https://www.euroclima.org/en/mapas-2021-en .

(32)

  https://een.ec.europa.eu/ .

(33)

  https://een.ec.europa.eu/news/open-invitation-join-enterprise-europe-network-international-network-partner .

(34)

  https://www.youtube.com/playlist?list=PLq0qsbVGoO6EO_q6ho_ip0x9IgDTRRAJd .

(35)

  https://een.ec.europa.eu/success-stories .

(36)

  https://single-market-economy.ec.europa.eu/publications/study-european-union-smes-internationalisation-strategy_en .

(37)

  https://single-market-economy.ec.europa.eu/news/hybrid-workshop-sme-internationalisation-2025-02-10_en .

(38)

  https://circabc.europa.eu/ui/group/09242a36-a438-40fd-a7af-fe32e36cbd0e/library/8c22233e-aa1c-4d70-9f0e-abcd021fc1f7/details .

(39)

  https://circabc.europa.eu/ui/group/09242a36-a438-40fd-a7af-fe32e36cbd0e/library/619f8187-79fe-4141-9756-ca58c042333d/details .

(40)

  https://www.eu-japan.eu/ .

(41)

  https://www.eu-japan.eu/eubusinessinjapan/procedures/import-export/case-studies-and-success-stories .

(42)

  https://globaltradehelpdesk.org/en .

(43)

  directdoc.aspx (wto.org) .

(44)

  INFMSMEW47R1.pdf .

(45)

  https://www.wto.org/english/tratop_e/msmes_e/msmes_e.htm .

(46)

Die südliche Nachbarschaft umfasst zehn Partnerländer (Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Palästina, Syrien und Tunesien), die im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) mit der EU zusammenarbeiten.

(47)

  https://circabc.europa.eu/ui/group/09242a36-a438-40fd-a7af-fe32e36cbd0e/library/46ce9fe8-838a-4d71-8dde-9f4cd9976d3e/details?download=true .

(48)

Verordnung (EU) 2021/167 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Februar 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 654/2014 über die Ausübung der Rechte der Union in Bezug auf die Anwendung und die Durchsetzung internationaler Handelsregeln (ABl. L 49 vom 12.2.2021, S. 1, ELI:  http://data.europa.eu/eli/reg/2021/167/oj ).

(49)

  https://trade.ec.europa.eu/access-to-markets/en/form-assets/operational_guidelines.pdf .

(50)

Die östliche Nachbarschaft umfasst sechs Länder Osteuropas und des Südkaukasus (Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldau und Ukraine), die im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) mit der EU zusammenarbeiten.