EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 16.12.2025
COM(2025) 765 final
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
über die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen
(1)Einführung
Mit der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen
(im Folgenden „Verordnung“) wurde ein gemeinsamer Rahmen für die Erhebung, Erstellung, Übermittlung und Bewertung europäischer umweltökonomischer Gesamtrechnungen geschaffen. Artikel 10 der Verordnung sieht Folgendes vor:
Bis 31. Dezember 2013 und danach alle drei Jahre legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Durchführung dieser Verordnung vor. In diesem Bericht bewertet sie insbesondere die Qualität der übermittelten Daten, die Methoden der Datenerhebung, den Verwaltungsaufwand für Mitgliedstaaten und Befragte sowie Machbarkeit und Effektivität dieser Statistiken.
Dies ist der fünfte Bericht, mit dem diese Verpflichtung erfüllt wird. Die vorherigen Berichte wurden in den Jahren 2022
, 2019
, 2016
und 2013
veröffentlicht.
(2)Umweltökonomische Gesamtrechnungen
Seit 2019 bildet der europäische Grüne Deal die Grundlage für das Engagement der Kommission für die Bewältigung von Klima- und Umweltherausforderungen. Seitdem sind jedoch neue globale Herausforderungen aufgetreten, und die Europäische Kommission ist bestrebt, die EU nachhaltiger, wettbewerbsfähiger und widerstandsfähiger zu machen und sie besser auf den Klimawandel vorzubereiten.
Wirtschaft und Umwelt sind untrennbar miteinander verbunden. Kohärente und vollständige Informationen über die Umweltauswirkungen unserer Wirtschaftstätigkeit, über die sozialen und wirtschaftlichen Vorteile, die wir aus der Umwelt ziehen, und über die Vorteile des Umweltschutzes unterstützen die Umsetzung der Prioritäten der EU in Bezug auf die Stärkung der Nachhaltigkeit und der Widerstandsfähigkeit der Produktion in der EU und die Bereitschaft zur Dekarbonisierung der Wirtschaft. Daher benötigen die politischen Entscheidungsträger hochwertige Statistiken über die Zusammenhänge zwischen Umwelt und Wirtschaft, um Fortschritte zu überwachen und über politische Maßnahmen zu entscheiden.
Umweltökonomische Gesamtrechnungen (kurz auch als „Umweltgesamtrechnungen“ bezeichnet) bieten einen leistungsstarken, vielseitigen Informationsrahmen, in dem die Nachhaltigkeits- und Klimaauswirkungen der Wirtschaftstätigkeiten der EU betrachtet werden. Die etablierten Wirtschaftsstatistiken wie die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen allein sind nicht darauf ausgelegt, die Umweltauswirkungen von Produktion, Verbrauch, Investitionen oder Finanzierung in vollem Umfang zu berücksichtigen. Durch die Integration wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte bieten Umweltgesamtrechnungen ein vollständigeres Bild der Lage.
Der in Kürze erscheinende überarbeitete Standard der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ESVG 202X wird die natürlichen Ressourcen in viel größerem Umfang einbeziehen als zuvor. Die Erstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen wird sich daher mehr denn je auf solide Daten der Umweltgesamtrechnungen stützen.
Die europäischen Umweltgesamtrechnungen stehen mit einer systematischen, für alle Mitgliedstaaten und Umweltthemen anwendbaren Herangehensweise und Erfassung für den supranationalen Aspekt von Umweltbelangen, sodass politische Maßnahmen bewertet und Vergleiche zwischen den Mitgliedstaaten durchgeführt werden können.
Das Hauptmerkmal der Umweltgesamtrechnungen ist die Integration, d. h. die Integration verschiedener Arten von (statistischen, administrativen, modellierten usw.) Informationen und die Integration ökologischer und wirtschaftlicher Aspekte wie i) Energieverbrauch, Besteuerung und Luftemissionen, ii) Entnahme von Materialien und Abfälle, iii) umwelt- und klimabezogene Ausgaben (einschließlich Investitionen) des Staates und der Unternehmen sowie iv) Ausdehnung und Zustand von Ökosystemen und die Beiträge, die Ökosysteme für die Gesellschaft und die Umwelt leisten.
Umweltgesamtrechnungen sind aus folgenden Gründen ein effizientes und wirksames Mittel zur Zusammenstellung von Informationen:
-Verfügbare Daten werden wiederverwendet, sodass neue Informationen mit begrenztem Verwaltungsaufwand für Unternehmen und Öffentlichkeit erstellt werden können;
-sie ermöglichen es, Informationen aus verschiedenen Quellen gegenzuprüfen und miteinander zu vergleichen und so mit begrenztem Aufwand hochwertige Informationen abzuleiten.
Die europäischen Umweltgesamtrechnungen basieren auf dem Standardsystem der integrierten umweltökonomischen Gesamtrechnungen (System of Environmental-Economic Accounting: Central Framework – SEEA CF)
und den SEEA-Ökosystemrechnungen (System of Environmental-Economic Accounting: Ecosystem Accounting – SEEA EA)
. Diese Standards wurden von den Vereinten Nationen, der Europäischen Kommission (Eurostat), der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen, der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), dem Internationalen Währungsfonds und der Weltbank erarbeitet und veröffentlicht. Der Standard SEEA CF wird derzeit überarbeitet; eine Aktualisierung ist für 2028 geplant.
Umwelt und Klima wirken sich auf die Menschen in der ganzen Welt aus, und viele grenzüberschreitende Aspekte beider Bereiche hängen mit Luftemissionen, Materialien und Handel, Wasserverbrauch, Energie, Besteuerung, Investitionen usw. zusammen. Globale Standards sind daher von entscheidender Bedeutung. Aus diesem Grund wird der SEEA CF mit dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen und der Zahlungsbilanz koordiniert.
Im Rahmen der oben genannten Standards werden mit der Verordnung europäische Umweltgesamtrechnungen für die Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten, Datenquellen, die Durchführung von Pilotstudien usw. festgelegt. Die Verordnung ist von Bedeutung für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
. In ihr werden die Rechnungen wie folgt in neun Module gegliedert:
-Luftemissionsrechnungen: atmosphärische Emissionen von sechs Treibhausgasen (darunter CO2 und CO2 aus als Treibstoff verwendeter Biomasse) und sieben Luftschadstoffen (einschließlich Ammoniak und Feinstaubpartikel), die nach 64 Luftemissionen verursachenden Wirtschaftszweigen einerseits und Haushalten andererseits aufgegliedert werden.
-Umweltbezogene Steuern nach Wirtschaftstätigkeiten: Steuern im Zusammenhang mit Energie, Verkehr, Umweltverschmutzung und natürlichen Ressourcen, einschließlich besonderer Kategorien für CO2 und Emissionshandelssysteme, die nach 64 zahlenden Wirtschaftszweigen einerseits und Haushalten und Gebietsfremden andererseits aufgegliedert werden.
-Gesamtwirtschaftliche Materialflussrechnungen: die Mengen an physischen Inputs in die Wirtschaft, Material-Bestandsveränderungen in der Volkswirtschaft und Outputs an andere Volkswirtschaften oder Inputs zurück in die Umwelt. Dies sind wesentliche Informationen für die Überwachung der Fortschritte auf dem Weg zu einer Kreislaufwirtschaft.
-Umweltschutzausgabenrechnungen: Ausgaben von Wirtschaftseinheiten für Umweltschutzzwecke. Die Ausgaben umfassen Investitionen und Verbrauchskategorien.
-Rechnungen des Sektors Umweltgüter und ‑dienstleistungen: Produktion, Wertschöpfung und Ausfuhren von Gütern und Dienstleistungen für den Umweltschutz oder das Ressourcenmanagement. Auch die mit diesen Tätigkeiten verbundene Beschäftigung wird gemeldet.
-Rechnungen über physische Energieflüsse: Energieflüsse von der Umwelt in die Wirtschaft (Gewinnung primärer Energieträger), innerhalb der Wirtschaft (industrielle Erzeugung und Verwendung von Energieerzeugnissen) und von der Wirtschaft in die Umwelt (Abgabe von Energieresiduen), die nach 64 Wirtschaftszweigen einerseits und Haushalten andererseits aufgegliedert werden.
-Waldgesamtrechnungen: Daten über die Waldressourcen und die wirtschaftliche Tätigkeit im Wirtschaftsbereich Forstwirtschaft und Holzeinschlag, die mit den im Rahmen des ESVG 2010 übermittelten Daten vollständig kompatibel sind.
-Rechnungen über umweltbezogene Subventionen und ähnliche Transfers: Laufende Transfers und Vermögenstransfers des Staates an Unternehmen und Haushalte zur Unterstützung von Tätigkeiten zum Schutz der Umwelt und der natürlichen Ressourcen, einschließlich der Herstellung und Verwendung von Umweltprodukten.
-Ökosystemrechnungen: Ausdehnung und Zustand der vorhandenen Ökosysteme und die Leistungen, die sie für Gesellschaft und Wirtschaft erbringen. Beispiele für Ökosystemleistungen sind die Bereitstellung von Kulturpflanzen, die Bestäubung von Kulturpflanzen, naturnaher Tourismus und die globale Klimaregulierung.
Jedes der oben genannten Module ist in einem Anhang der Verordnung definiert. Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission (Eurostat) seit 2013 Daten gemäß den Anhängen I bis III, seit 2017 Daten gemäß den Anhängen IV bis VI und seit Ende 2025 Daten gemäß den Anhängen VII und VIII übermitteln; die Daten gemäß Anhang IX (Ökosystemrechnungen) sollten bis Ende 2026 übermittelt werden.
(3)Tätigkeiten seit dem letzten Bericht
Änderungen der Verordnung und andere abgeleitete Rechtsvorschriften
Die Verordnung (EU) Nr. 691/2011 wurde mit der Verordnung (EU) 2024/3024 vom 27. November 2024 geändert. Zunächst wurden drei neue Module für Waldgesamtrechnungen, Rechnungen über umweltbezogene Subventionen und ähnliche Transfers sowie Ökosystemrechnungen hinzugefügt.
Die neuen Module für Waldgesamtrechnungen und Rechnungen über umweltbezogene Subventionen und ähnliche Transfers basieren auf bereits (seit 2016 bzw. 2015) erfolgten freiwilligen Datenübermittlungen.
Das Modul „Ökosystemrechnungen“ ist für die meisten Mitgliedstaaten neu. Es baut auf dem 2021 festgelegten Standard SEEA EA der Vereinten Nationen sowie auf den Erfahrungen auf, die Eurostat, die Gemeinsame Forschungsstelle der Kommission (JRC) und einige Mitgliedstaaten in den letzten Jahren gesammelt haben. Eurostat, die JRC und eine Gruppe nationaler Sachverständiger haben seit 2021 Methoden erarbeitet, die erstmals von der JRC im Rahmen des Projekts INCA
entwickelt wurden; Eurostat organisierte in den Jahren 2023 und 2024 freiwillige Datenerhebungen zur Vorbereitung der ersten Berichterstattungsrunde gemäß der Verordnung im Jahr 2026, und die Kommission (Eurostat) kofinanzierte den Kapazitätsaufbau in den Mitgliedstaaten seit 2017 mit jährlichen Finanzhilfen.
Mit diesen drei Modulen werden die für mehrere Maßnahmen und Ziele der EU verfügbaren Informationen verbessert, darunter das Ziel der Klimaneutralität, die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, die EU-Waldstrategie, die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und das globale Übereinkommen über die biologische Vielfalt, die Bodenstrategie für 2030, die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur und der Null-Schadstoff-Aktionsplan. Die Module werden auch dazu beitragen, die Relevanz der Überwachung der Ziele für nachhaltige Entwicklung für die EU zu erhöhen.
Dank der integrierten Struktur der Rechnungen werden die neuen Module auch einen erheblichen Mehrwert für die grundlegenden statistischen Daten erbringen und die Fähigkeiten der sechs bestehenden Module verbessern, da es möglich sein wird, neue und alte Rechnungen zu kombinieren, um neue Indikatoren abzuleiten.
So können beispielsweise die neuen Ökosystemrechnungen mit bestehenden Luftemissionsrechnungen kombiniert werden, um das Volumen der Kohlenstoffbindung durch Ökosysteme mit dem Volumen der Treibhausgasemissionen zu vergleichen. Zudem gibt es in Bezug auf die Gewinnung von Biomasse einen starken Zusammenhang zwischen Ökosystemrechnungen, Waldgesamtrechnungen und gesamtwirtschaftlichen Materialflussrechnungen.
Neben den drei neuen Modulen wurde mit der Verordnung (EU) 2024/3024 vom 27. November 2024 die Situation noch auf andere Weise verbessert. Die Kommission (Eurostat) wurde beauftragt, Daten zu Investitionen in den Klimaschutz zu veröffentlichen und erforderlichenfalls von den Mitgliedstaaten zu erheben (siehe unten). Die Kommission (Eurostat) wurde ferner aufgefordert, eine neue digitale Publikation zum Klimawandel und ein Portal mit Daten aus den Umweltgesamtrechnungen zu erstellen. Die Kommission (Eurostat) wurde beauftragt, eine Studie über die Machbarkeit der monetären Bewertung von Ökosystemleistungen und Studien zur Datenqualität in den Bereichen Wasser, Energiesubventionen und Anpassung an den Klimawandel durchzuführen. Verbesserungen wurden auch in Bezug auf neue Datenquellen für die Gesamtrechnungen, Pilotstudien, Ausnahmeregelungen und die EU-Finanzierung erzielt.
Nachstehend sind weitere Maßnahmen mit der Rechtsgrundlage aufgeführt, die seit dem letzten Bericht an das Europäische Parlament und den Rat ergriffen wurden.
-Durchführungsverordnung (EU) 2024/1769 der Kommission
hinsichtlich der Aktualisierung der indikativen Übersicht der Umweltgüter und ‑dienstleistungen und der umweltökonomischen Tätigkeiten. Mit dieser Verordnung wurde die Referenzliste mit dem Umfang der Erstellung von Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 festgelegt.
-
Delegierte Verordnung (EU) 2025/1131 der Kommission
zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Investitionen in den Klimaschutz und zur Einführung der Klassifikation der Umweltzwecke. Klimaschutz, einschließlich der damit verbundenen Investitionen, ist unerlässlich, um das Ziel der Klimaneutralität in der EU bis 2050 zu erreichen. Aus diesem Grund werden Merkmale anderer Investitionen in den Klimaschutz in die europäischen Umweltgesamtrechnungen aufgenommen. Die Daten decken alle für den Klimaschutz relevanten Wirtschaftszweige und ‑tätigkeiten ab und sind nach Mitgliedstaaten aufgeschlüsselt. Die erste Datenübermittlung zu Investitionen in den Klimaschutz soll im Oktober 2025 erfolgen. Die Klassifikation der Umweltzwecke ist eine neue Klassifikation, die 2024 von den Vereinten Nationen eingeführt wurde und die alte Klassifikation der Umweltschutzaktivitäten und ‑ausgaben (CEPA 2000) und die Klassifikation der Ressourcenmanagementaktivitäten (CReMA 2008) ersetzt.
-Delegierte Verordnung (EU) 2023/137 der Kommission
, mit der die NACE Revision 2 Aktualisierung 1 eingeführt wurde. Da die NACE-Systematik der Wirtschaftszweige die Übermittlung von Daten der Mitgliedstaaten an die Kommission (Eurostat) für umweltökonomische Gesamtrechnungen regelt, wurden mit der Delegierten Verordnung (EU) 2025/472 der Kommission
die Anhänge IV und V der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 geändert, indem die in der NACE Revision 2 ausgedrückten Anforderungen an die Datenübermittlung aktualisiert wurden, um sie an die daran vorgenommenen Aktualisierungen anzupassen. Die Umsetzung der NACE Revision 2 Aktualisierung 1 in der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 wird in Zukunft beginnen.
Trotz der intensiven technischen Vorarbeiten für die drei neuen Module mit allen Mitgliedstaaten beantragten acht Länder Ausnahmeregelungen für die Umsetzung eines oder mehrerer der drei neuen Module; dies bedeutet, dass sie ein bis zwei Jahre später mit der Meldung der Daten beginnen werden als die übrigen Mitgliedstaaten. Alle Anträge auf Ausnahmeregelungen waren hinreichend begründet und wurden mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1170 der Kommission vom 13. Juni 2025
genehmigt. Dreizehn Mitgliedstaaten beantragten Ausnahmeregelungen für die Übermittlung von Daten zu Investitionen in den Klimaschutz zum Aufschub für ein oder zwei Jahre ab Oktober 2025.
Neue Daten und Indikatoren, neue Veröffentlichungen
Seit dem letzten Bericht im Jahr 2022 hat die Kommission (Eurostat) zusätzlich zu den neuen Modulen den Umfang der aus den Umweltgesamtrechnungen verfügbaren Informationen erweitert und deren Qualität verbessert.
-Die Kommission (Eurostat) hat
-ein Statistisches Datenportal für umweltökonomische Gesamtrechnungen („Dashboard“)
und
-eine digitale Publikation zum Klimaschutz
wie in Artikel 10 der geänderten Verordnung vorgeschrieben veröffentlicht.
Beide Produkte wurden im Dezember 2024 freigegeben. In dem Dashboard sind die wichtigsten Indikatoren für umweltökonomische Gesamtrechnungen auf benutzerfreundliche und interaktive Weise zusammengefasst. Die digitale Publikation „Statistics on climate change mitigation“ (Statistiken zum Klimaschutz) enthält interaktive Grafiken und Karten, damit die Leser Daten zu Umweltgesamtrechnungen nutzen können.
-Seit November 2021 veröffentlicht die Kommission (Eurostat) Schätzungen der vierteljährlichen Treibhausgasemissionen
, die vollständig mit den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen übereinstimmen. Ihre Veröffentlichung erfolgt nur viereinhalb Monate nach Ablauf des Bezugszeitraums. Die zeitnahe Veröffentlichung von Emissionsschätzungen entspricht aus politischer Sicht dem Bedarf an schnelleren und häufigeren Informationen. Die neuen Schätzungen erfordern keine zusätzliche Meldung durch die Mitgliedstaaten.
-Zusätzlich zur Veröffentlichung der von den Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung gemeldeten Daten veröffentlicht Eurostat frühzeitige Schätzungen der Luftemissionsrechnungen für Treibhausgase zum Zeitpunkt T + 12 Monate nach Ablauf des Bezugszeitraums und für Materialflussrechnungen zum Zeitpunkt T + 6 Monate.
-Die Kommission (Eurostat) kombiniert Umweltgesamtrechnungen mit makroökonomischen Modellen wie multiregionalen Input-Output-Tabellen, um höherwertige und detailliertere Umweltfußabdrücke des EU-Verbrauchs wie ihren Treibhausgas-
oder Materialfußabdruck
zu erstellen.
Methoden der Datenerhebung und Verwaltungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen müssen für Umweltgesamtrechnungen in der Regel keine neuen Erhebungen ausfüllen, da meist Daten verwendet werden, die den nationalen Behörden bereits vorliegen. Falls erforderlich, werden diese vorhandenen Daten häufig durch zusätzliche Schätzungen, z. B. aus Modellen, ergänzt. Außer den Daten aus den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen werden bei den Umweltgesamtrechnungen Daten aus vielen verschiedenen Quellen integriert, darunter Statistiken über Energie, Verkehr, Materialien, Land- und Forstwirtschaft, Staatsausgaben und Besteuerung sowie aus nichtstatistischen Quellen wie Erdbeobachtungsdaten, Daten aus biophysikalischen Modellen und Informationen über die biologische Vielfalt aus der Bürgerwissenschaft.
Um die in der Verordnung festgelegten Datenanforderungen zu erfüllen, müssen die Behörden in den Mitgliedstaaten möglicherweise bestehende Daten anpassen, um sie auf die Konzepte der Verordnung auszurichten. Diese Anpassungen können einen gewissen Arbeitsaufwand seitens der nationalen Behörden und der Bürgerinnen und Bürger erfordern, z. B. angepasste oder erweiterte Haushalts- oder Unternehmenserhebungen zur Bereitstellung von Daten für ausgewählte Variablen in den Umweltgesamtrechnungen.
Die Länder können sich auch dafür entscheiden, spezielle Datenerhebungen für die Umweltgesamtrechnungen einzurichten, um die Datenqualität zu verbessern. So haben einige Länder Erhebungen eingeführt, um ihre sonstigen Datenquellen für die Rechnungen des Sektors Umweltgüter und ‑dienstleistungen (Anhang V der Verordnung) zu ergänzen. Diese Erhebungen werden jährlich oder alle paar Jahre durchgeführt. Die daraus resultierende zusätzliche Belastung der Unternehmen ist sehr gering.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Verwaltungsaufwand für Unternehmen und Haushalte bei der Bereitstellung von Daten für die Umweltgesamtrechnungen sehr gering ist.
In Bezug auf den Verwaltungsaufwand für die nationalen Behörden stellt sich die Situation wie folgt dar: Die nationalen Behörden, in der Regel die nationalen statistischen Ämter oder gelegentlich die Ministerien für Energie oder Umwelt, leisten den Großteil der Arbeit zur Erstellung der Rechnungen. Weitere nationale Behörden, die Beiträge zu den Gesamtrechnungen leisten, sind Naturschutzbehörden und die Steuerverwaltung. Diese Arbeit besteht weitgehend in der Wiederverwendung und Integration bestehender statistischer Datenquellen wie Unternehmenserhebungen und nichtstatistischer Datenquellen wie Verwaltungsunterlagen.
Die durchschnittliche Zahl der zur Erstellung der Rechnungen benötigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den nationalen Behörden wird für die neun Anhänge der Verordnung auf sechs bis neun Vollzeitäquivalente (VZÄ) geschätzt
.
Die älteren Anhänge I bis VI erfordern jeweils durchschnittlich 0,5 bis 1 VZÄ. Zunächst wird geschätzt, dass für die drei neuen Anhänge zwei bis drei zusätzliche VZÄ in jeder nationalen Behörde erforderlich sind
, wobei die genaue Zahl von Faktoren wie den Gegebenheiten in dem Mitgliedstaat und dem Umfang der bestehenden Datenquellen abhängt.
Da die Produktionssysteme im Laufe der Zeit reifen, ist mit einer steigenden Effizienz zu rechnen.
Die Verringerung des Verwaltungsaufwands und die Vereinfachung sind der Kommission sehr wichtig. In Zusammenarbeit mit den nationalen statistischen Stellen führt Eurostat Maßnahmen durch, um den Aufwand für die Datenerhebung und ‑meldung zu verringern.
·Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Eurostat entwickeln Methoden, verfassen Leitlinien, stellen Datenerstellungsinstrumente bereit, organisieren Expertengruppen und verwalten Finanzhilfen, die für die Schaffung von Effizienzgewinnen und die Koordinierung in den Mitgliedstaaten von wesentlicher Bedeutung sind.
·Expertengruppen der Kommission (Eurostat) koordinieren die Datenproduktion, fördern den Austausch bewährter Verfahren und gemeinsamer Lösungen und steigern die Effizienz.
·Die Kommission (Eurostat) hat ein Datenerstellungsinstrument und EU-weite Daten für Ökosystemdienstleistungsrechnungen (das Instrument INCA) sowie ein Datenerstellungsinstrument für Energierechnungen (den PEFA Builder) entwickelt und den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt. Die Mitgliedstaaten, die diese Instrumente nutzen, müssen nicht viel tun, um Rechnungen über Energie und Ökosystemleistungen von zufriedenstellender Qualität zu erstellen. Die Mitgliedstaaten können auch ihre eigenen Instrumente und Daten nutzen.
·Die Rechnungen über die Ausdehnung und den Zustand von Ökosystemen können weitgehend auf bestehenden EU-weiten Daten basieren.
·Mehrere nationale Behörden haben (von der Kommission kofinanzierte) Finanzhilfen eingesetzt, um Methoden umzusetzen oder die erforderlichen Instrumente für die Datenproduktion zu entwickeln und so ihre Effizienz zu steigern.
Diese Initiativen der Kommission (Eurostat) haben den Verwaltungsaufwand und die Kosten in den Mitgliedstaaten erheblich verringert. Diese Verringerung wird auf etwa ein bis zwei VZÄ pro Mitgliedstaat und mindestens 2 Mio. EUR pro Jahr für alle Mitgliedstaaten zusammen geschätzt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Aufwand für die nationalen Behörden begrenzt und im Vergleich zu den Vorteilen der Umweltgesamtrechnungen viel geringer ist. Eurostat widmet dieser Thematik viel Aufmerksamkeit und bemüht sich fortlaufend, den Aufwand für die Datenerhebung zu verringern. Zu diesem Zweck führt Eurostat eine ständige Kommunikation mit den Mitgliedstaaten in dieser Angelegenheit.
(4)Machbarkeit und Effektivität der Statistiken
Die Effektivität der Umweltgesamtrechnungen hängt von zwei Faktoren ab: erstens, wie bestehende Informationen in einen einzigen Gesamtrechnungsrahmen umorganisiert werden können, und zweitens, wie und in welchem Ausmaß die Rechnungen verwendet werden.
Was den ersten Faktor angeht, so wird dies dadurch veranschaulicht, dass die Schätzung der Ökosystemleistung zur Bereitstellung von Kulturpflanzen im neuen Anhang IX auf der Grundlage vorhandener Informationen aus den Materialflussrechnungen in Anhang III erfolgt.
Was den zweiten Faktor angeht, so fließen Umweltgesamtrechnungen in wirtschaftliche Analysen und Folgenabschätzungen ein und werden zur Überwachung der Fortschritte bei der Erreichung der politischen Ziele verwendet. Mehrere Indikatoren für die Umweltgesamtrechnung wie der Materialfußabdruck, der Anteil der kreislauforientiert verwendeten Materialien, der Anteil der Umweltsteuern an den Gesamtsteuereinnahmen und der Treibhausgasfußabdruck des EU-Verbrauchs wurden verwendet, um die Fortschritte der EU bei der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung
und die Fortschritte des achten allgemeinen Umweltaktionsprogramms der Union für die Zeit bis 2030
zu überwachen.
Im Überwachungsrahmen der EU für die Kreislaufwirtschaft
werden anhand der Umweltgesamtrechnungen mehrere Indikatoren für den Materialeinsatz in der Wirtschaft und die Verwendung von Primär- und Sekundärmaterialien zusammengestellt.
Aus den Umweltgesamtrechnungen abgeleitete Indikatoren tragen auch dazu bei, die Fortschritte der EU bei der Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens über die biologische Vielfalt
und die Wirksamkeit anderer Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt und zur Verwirklichung des Null-Schadstoff-Ziels zu überwachen.
Die Indikatoren für den Zustand von Ökosystemen sind auf die Indikatoren abgestimmt, die zur Überwachung der Verordnung über die Wiederherstellung der Natur verwendet werden. Dies bedeutet, dass Umweltgesamtrechnungen genutzt werden können, um die Fortschritte der EU bei der Erreichung der einschlägigen Ziele zu überwachen.
Die Darstellung politikrelevanter Indikatoren im neuen Dashboard für Umweltgesamtrechnungen
und die eingehende Analyse der Wechselwirkungen zwischen Klimaschutz und Wirtschaftstätigkeiten, die in der digitalen Publikation über Klimaschutz
vorgestellt wird, unterstützen die Nutzung der Gesamtrechnungen für die Politikgestaltung.
Die Machbarkeit der neuen Module, die in die Verordnung aufgenommen wurden, ist in ihrer Gestaltung inhärent, da sie von speziellen Taskforces mit nationalen Sachverständigen und/oder mithilfe von Finanzhilfen getestet wurden, bevor die Kommission die Änderung vorschlug. Die Kommission (Eurostat) stellt in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine methodische Unterstützung in Form von Handbüchern bereit.
(5)Qualität der seit dem letzten Bericht übermittelten Daten
Gemäß der Verordnung sind die Mitgliedstaaten und die EWR-Länder verpflichtet, Daten und Berichte über die Qualität ihrer Daten an Eurostat zu übermitteln
. Einige Bewerberländer und potenzielle Bewerberländer für die EU-Mitgliedschaft übermitteln auf freiwilliger Basis die gemäß der Verordnung erforderlichen Daten teilweise oder vollständig. In diesem Durchführungsbericht bildet die erste Gruppe von Ländern (EU-/EWR-Länder) den Schwerpunkt. Eurostat validiert die eingegangenen Daten und Datenqualitätsberichte und macht sie auf seiner Website
öffentlich zugänglich, zusammen mit technischen und methodischen Erläuterungen und Hintergrundinformationen
.
Die meisten Mitgliedstaaten übermitteln vollständige Datensätze und Qualitätsberichte innerhalb der in der Verordnung festgelegten Fristen
. Während der Berichtszeiträume versäumten einige wenige Mitgliedstaaten die Fristen, in der Regel nur um wenige Tage, was jedoch keine spürbaren Auswirkungen auf die Nutzer hatte.
Insgesamt sind die von den Mitgliedstaaten für alle Anhänge der Verordnung übermittelten statistischen Daten von sehr guter Qualität, und diese Qualität hat sich zwischen 2022 und 2025 weiter verbessert. Dies wird in den Qualitätsindikatoren für Luftemissionsrechnungen und Materialflussrechnungen dokumentiert, die Eurostat mit den Metadaten veröffentlicht. Die Kohärenz zwischen den Energierechnungen und den Luftemissionsrechnungen wird regelmäßig bewertet und hat sich ebenfalls verbessert.
Die Kommission (Eurostat) geht davon aus, dass sich die Qualität (Vollständigkeit) der neu eingeführten Daten für Anhang V über Investitionen in den Klimaschutz in den nächsten zwei Jahren verbessern wird, da vielen Mitgliedstaaten eine Ausnahmeregelung gewährt wurde. Diese zusätzliche Zeit wird es ihnen ermöglichen, sich besser vorzubereiten. In den ersten Jahren der Datenübermittlung fehlen die Daten für diese Mitgliedstaaten daher, und Eurostat wird sie mithilfe von Modellierungstechniken schätzen. In diesem Bereich sind weitere Verbesserungen erforderlich. Die Kommission (Eurostat) arbeitet weiterhin mit den Mitgliedstaaten an der Lösung von Problemen technischer und methodischer Natur.
Zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Datenqualität sind entweder geplant oder werden bereits umgesetzt, wie im nächsten Abschnitt dargelegt.
(6)Verbesserungsmaßnahmen
Die Kommission (Eurostat) und die Mitgliedstaaten haben sich auf eine Europäische Strategie für Umweltgesamtrechnungen verständigt. Die aktuelle Fassung läuft über den Zeitraum von 2024 bis 2028
. In der Strategie, die in der Verordnung nicht vorgeschrieben ist, ist ein Arbeitsprogramm festgelegt und werden die europäischen Bemühungen um eine verstärkte Nutzung und Weiterentwicklung der Umweltgesamtrechnungen, einschließlich etwaiger neuer Module, koordiniert. Im Hinblick auf die Durchführung der Verordnung werden mit der Strategie folgende Ziele verfolgt:
-Verbesserung der Kommunikation über die Umweltgesamtrechnungen und verstärkte Nutzung dieser Gesamtrechnungen. Dadurch wird sichergestellt, dass sie weiterhin für politische und andere Arten von Anwendungsfällen nützlich bleiben. Dieses Ziel kann auch aktuellere Daten, Visualisierungen und Präsentationen umfassen. Zudem umfasst es die weitere Verwendung von Indikatoren auf der Grundlage von Umweltgesamtrechnungen oder die Sensibilisierung und die Bereitstellung von Informationen für fachkundige Nutzer und die Öffentlichkeit.
-Beispielsweise beabsichtigt Eurostat, im Jahr 2026 frühzeitige Schätzungen für Energierechnungen zu veröffentlichen. Beispiele für neue Kommunikationsprodukte sind Abschnitt 4 zu entnehmen.
-Vorbereitung der Umsetzung der drei neuen Module zu Wäldern, Ökosystemen und umweltbezogenen Subventionen (Abschnitt 3). Zu den vorbereitenden Tätigkeiten gehören freiwillige Datenerhebungen, die Veröffentlichung von Eurostat-Handbüchern, die Vereinbarung von Datenvalidierungsregeln und Schulungen für nationale Datenersteller.
-Zusammenarbeit mit anderen Datenproduzenten. Dies betrifft sowohl die Zusammenarbeit mit Teilen des statistischen Systems (z. B. Sozialstatistiken zur Entwicklung umfassenderer Nachhaltigkeitsmaßstäbe) als auch mit anderen Datenproduzenten außerhalb des statistischen Systems (z. B. Umweltbehörden, der Forschungsgemeinschaft und Ministerien). Außerdem umfasst es die Zusammenarbeit und methodische Koordinierung mit der internationalen Statistikgemeinschaft, z. B. bei der Überprüfung des SNA, des ESVG 202X und der Arbeit am Handbuch zur Zahlungsbilanz und zum Auslandsvermögensstatus, 7. Auflage (BPM7). Der in Kürze erscheinende überarbeitete Standard der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ESVG 202X wird die natürlichen Ressourcen in viel stärkerem Maße umfassen als zuvor.
-Erkundung neuer Datenquellen, um die Datenqualität zu verbessern und die Datenproduktion effizienter zu gestalten.
-Etablierung einer Forschungsagenda für europäische Umweltgesamtrechnungen für die Zukunft. Eine erste Fassung der Forschungsagenda wurde Mitte 2025 erstellt.
Der Strategie ist ein Aktionsplan beigefügt, in dem Maßnahmen und Fristen für jedes der oben genannten Ziele aufgelistet sind.
(7)Vorschläge für neue Module und neue umweltstatistische Produkte
Die Kommission kann auf der Grundlage der Ergebnisse der von den Mitgliedstaaten durchgeführten Pilot- und Machbarkeitsstudien neue Module für die in Artikel 4 Absatz 2 aufgeführten Themen
– insbesondere für Energiesubventionen – vorschlagen.
Für zwei dieser Themen (Subventionen für fossile Brennstoffe und Anpassung an den Klimawandel) hat die Kommission (Eurostat) in den letzten zwei bis drei Jahren die folgenden statistischen Instrumente entwickelt:
-Eine freiwillige Datenerhebung zu potenziell umweltschädlichen Subventionen, die im Jahr 2023 eingeleitet wurde und jährlich fortgesetzt werden soll. Die Bewertung der Methodik und der Ergebnisse erfolgt in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten.
-Eine experimentelle Methodik und makroökonomische Daten zur Anpassung an den Klimawandel auf der Grundlage verfügbarer statistischer Daten.
Die Arbeit der EU zu diesen beiden Themen ist ein wichtiger internationaler Beitrag zur G20-Initiative III für Datenlücken und zur Aktualisierung des internationalen Standards SEEA CF.
Die Kommission und die Mitgliedstaaten werden gemeinsam neue Module erarbeiten. Gemäß Artikel 4 der Verordnung muss die Kommission eine Bewertung der methodischen Möglichkeiten und der Machbarkeit der monetären Bewertung von Ökosystemleistungen durchführen. Gemäß Artikel 10 der Verordnung muss die Kommission die Qualität der verfügbaren Daten über Energiesubventionen, einschließlich Subventionen für fossile Brennstoffe, über die Anpassung an den Klimawandel und über Wasser bewerten.
Die Kommission (Eurostat) ist jedoch der Ansicht, dass der Zeitpunkt für die Vorlage neuer Module nicht richtig ist, es sei denn, die Nachfrage nach diesen Modulen aus politischer Sicht steigt. Die Umsetzung der drei neuen Module erfordert erhebliche Anstrengungen seitens der Mitgliedstaaten. Die Erfahrungen mit den ersten beiden Phasen von Modulen, die 2011 und 2014 etabliert wurden, haben zudem gezeigt, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten über mehrere Datenübermittlungen hinweg weiterhin in Produktionssysteme und in die Verbesserung der Datenproduktion investieren müssen, bevor die Produktionssysteme ausgereift sind und die Qualität der Daten stabil ist.
(8)Schlussfolgerungen
Seit dem letzten Bericht haben die Kommission und die Mitgliedstaaten weitere Fortschritte bei der Umsetzung der europäischen Umweltgesamtrechnungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 gemacht, indem sie insbesondere
-den Anwendungsbereich um drei neue thematische Module, die in die Verordnung aufgenommen wurden, sowie um neue Variablen zu Investitionen in den Klimaschutz erweitert haben,
-die Datenqualität verbessern und die Datenproduktion effizienter gestalten,
-die Kommunikation über Umweltgesamtrechnungen ausweiten,
-weitere Indikatoren entwickeln, um dem Nutzerbedarf gerecht zu werden, und
-fortlaufend die Notwendigkeit bewerten, die Qualität der europäischen Umweltgesamtrechnungen im Lichte neuer Prioritäten und Bereiche anzupassen und zu verbessern.