EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 14.10.2025
COM(2025) 632 final
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
Fünfter Jahresbericht über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union
{SWD(2025) 296 final}
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 14.10.2025
COM(2025) 632 final
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
Fünfter Jahresbericht über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union
{SWD(2025) 296 final}
EINLEITUNG
Dieser Bericht ist der fünfte Jahresbericht der Europäischen Kommission über die Anwendung der EU-Verordnung über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen (ADI) (im Folgenden „Verordnung über die Überprüfung von ADI“ oder „Verordnung“).
Der Bericht deckt das Jahr 2024 ab und sorgt für Transparenz in Bezug auf die Durchführung der Überprüfung von ADI in der EU und die Entwicklungen bei den Überprüfungsmechanismen der Mitgliedstaaten. Er trägt zur Erfüllung der Rechenschaftspflicht der EU auf einem Gebiet bei, auf dem – angesichts der auf dem Spiel stehenden Sicherheitsinteressen – Transparenz auf der Ebene einzelner Transaktionen weder möglich noch angebracht ist.
Er stützt sich auf Berichte der 27 Mitgliedstaaten und andere Quellen und besteht aus vier Kapiteln:
§Kapitel 1 über Trends und Zahlen in Bezug auf ADI in der EU,
§Kapitel 2 über die Entwicklung der Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten,
§Kapitel 3 über Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Überprüfung von ADI,
§Kapitel 4 über den EU-weiten Kooperationsmechanismus für die Überprüfung von ADI.
Dieser Jahresbericht ist ein wichtiges Instrument für strategische Handels- und Investitionskontrollen, die die Sicherheit in der EU gewährleisten sollen.
KAPITEL 1 – AUSLÄNDISCHE DIREKTINVESTITIONEN IN DER EUROPÄISCHEN UNION
1.Allgemeine Entwicklungen
Der Bestand an ADI 1 stieg zwischen 2023 und 2024 um 7,5 %. Konkret war bei den ausländischen Fusionen und Erwerben sowie den Neuansiedlungsinvestitionen ein kumulativer Anstieg um 10 % (von 20 329 auf 22 302) bzw. 6,0 % (von 28 405 auf 30 108) zu verzeichnen (Abbildung 1, Säulen). Dieser Anstieg entspricht den seit 2015 beobachteten Entwicklungen, wobei der Bestand an ADI in die EU-27 in diesem Zehnjahreszeitraum kontinuierlich um durchschnittlich fast 5 250 ADI pro Jahr gewachsen ist. Betrachtet man diese Entwicklung nach Art der ADI, so verzeichnete die EU-27 zwischen 2015 und 2024 jährlich im Schnitt 2 230 ausländische Geschäfte im Bereich Fusionen und Erwerbe sowie 3 011 ausländische Neuansiedlungsinvestitionen. Diese positiven kumulativen Trends bestätigen die Offenheit der EU-Mitgliedstaaten für ausländische Investitionen und verdeutlichen deren Attraktivität für internationale Investoren.
Abbildung 1: Jährliche ADI-Bestände und -Ströme in die EU-27 im Zeitraum 2015-2024 (Anzahl der Geschäfte und Projekte)
Quelle: Ausarbeitung der JRC auf der Grundlage von Daten des Bureau van Dijk, extrahiert am 26. März 2025 aus Orbis M&A und Orbis Crossborder Investment. Die Daten für 2015 entsprechen den ADI-Strömen im Jahr 2015, während die Daten in den Säulen der Folgejahre jeweils der kumulierten Summe der jährlichen Ströme entsprechen.
Die ADI-Zuflüsse (Abbildung 1, Kurven) folgten in den letzten beiden Jahren insgesamt einem Abwärtstrend, wobei von 2022 auf 2023 ein Rückgang um 23 % bzw. von 2023 auf 2024 um 8,4 % zu verzeichnen war. Betrachtet man die Zahl der ADI, so entwickelten sich Fusionen und Erwerbe sowie Neuansiedlungsinvestitionen jedoch unterschiedlich. Konkret ging der Strom ausländischer Geschäfte im Bereich Fusionen und Erwerbe nach einer deutlichen Erholung im Jahr 2021 im darauffolgenden Jahr 2022 um 3,6 % und 2023 um 15 % zurück, bevor er 2024 wieder um 2,7 % zunahm. Die Neuansiedlungsinvestitionsströme hingegen stiegen 2021 um 23 % und 2022 um 13 %. Auf diesen positiven Trend folgten jedoch zwei Jahre mit rückläufigen Zahlen (Rückgang um 29 % im Jahr 2023 und um 19 % im Jahr 2024). Der Abwärtstrend bei den ADI-Strömen, der im Jahr 2023 und teilweise im Jahr 2024 (bei Neuansiedlungsinvestitionen) im Vergleich zum Vorjahr zu beobachten war, könnte auf anhaltende Unsicherheiten 2 zurückgeführt werden, die sich auf die EU-Wirtschaft und die Risikowahrnehmung der Investoren auswirkten.
2.Wichtigste Ursprungsländer ausländischer Investoren
Ein Vergleich zwischen den ausländischen Geschäften im Bereich Fusionen und Erwerbe der Jahre 2023 und 2024 nach Ursprungs-Hoheitsgebieten (Abbildung 2, linkes Diagramm) zeigt, dass diese im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr in allen wichtigen Hoheitsgebieten abgesehen vom Vereinigten Königreich, Offshore-Finanzplätzen (Offshore Financial Centers – im Folgenden „OFCs“) und Kanada insgesamt gestiegen sind. Im Gegensatz dazu spiegelte der im Jahr 2024 beobachtete Rückgang bei der Gesamtzahl der Neuansiedlungsinvestitionen eine Abnahme der Zahl der Projekte aus allen Hoheitsgebieten wider, mit Ausnahme Kanadas, wo die Zahl unverändert blieb (Abbildung 2, rechtes Diagramm).
Abbildung 2: Anzahl der Erwerbe von Beteiligungen (links) und der Neuansiedlungsinvestitionen (rechts) in der EU 2023 und 2024, aufgeschlüsselt nach ausländischem Hoheitsgebiet (für die zehn wichtigsten Investoren)
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Quelle: Ausarbeitung der JRC auf der Grundlage von Daten des Bureau van Dijk, extrahiert am 26. März 2025 aus Orbis M&A und Orbis Crossborder Investment. OFCs: Offshore-Finanzplätze 3 . RoW: übrige Welt.
Die USA waren 2024 der wichtigste ausländische Investor in der EU; auf sie entfielen 30 % aller Erwerbe (597 Geschäfte) und 37 % der Neuansiedlungsinvestitionen (626 Projekte). Während die Geschäfte aus den USA im Bereich Fusionen und Erwerbe 2024 im Vergleich zu 2023 um 7 % stiegen, wurde bei den Neuansiedlungsinvestitionen 2024 im zweiten Jahr in Folge ein Rückgang von 17 % gegenüber dem Vorjahr verzeichnet.
Auf Investoren aus dem Vereinigten Königreich entfielen im Jahr 2024 23 % aller Erwerbe (451 Geschäfte) und 24 % der Neuansiedlungsprojekte (412 Projekte) in der EU-27, womit das Vereinigte Königreich in der Rangliste der wichtigsten ausländischen Hoheitsgebiete den zweiten Platz einnahm. In diesem Fall ging die Zahl der Geschäfte im Bereich Fusionen und Erwerbe sowie der Neuansiedlungsprojekte im Jahr 2024 gegenüber 2023 um 8,9 % bzw. 13 % zurück. Bei den Offshore-Finanzplätzen und Kanada war zwischen 2023 und 2024 ein Abwärtstrend mit einem Rückgang um 8,9 % bzw. 19 % zu verzeichnen. Die Hoheitsgebiete mit dem höchsten Anstieg bei den ausländischen Geschäften im Bereich Fusionen und Erwerbe im Jahr 2024 waren Singapur (+85 %) und Norwegen (+34 %). Schließlich stieg die Zahl der Geschäfte im Bereich Fusionen und Erwerbe aus China und Hongkong im Jahr 2024 um 23 % gegenüber dem Vorjahr, nachdem sie 2023 um 20 % zurückgegangen war.
Bei den Neuansiedlungsinvestitionen wiesen sämtliche der zehn wichtigsten Ursprungs-Hoheitsgebiete außer Kanada im Jahr 2024 einen Rückgang der Zahl der ADI im Vergleich zum Vorjahr auf, der von -46 % für Norwegen bis hin zu -2,5 % im Falle Chinas und Hongkongs reichte.
3.Wichtigste EU-Zielländer für ausländische Erwerbe
Die Zahl der ausländischen Geschäfte im Bereich Fusionen und Erwerbe in der EU war ungleich auf die Zielmitgliedstaaten verteilt (Abbildung 3, linkes Diagramm). Die meisten Länder verzeichneten 2024 mehr Geschäfte als im Vorjahr; nur bei Frankreich, Spanien, Irland und Dänemark nahm die Zahl ab. Im Gegensatz dazu folgte die Zahl der ausländischen Neuansiedlungsinvestitionen in der EU (Abbildung 3, rechtes Diagramm) 2024 einem anderen Trend, da nur zwei Länder (Schweden und Finnland) einen Anstieg gegenüber 2023 verzeichneten.
Abbildung 3: Anzahl der Erwerbe von Beteiligungen (links) und der Neuansiedlungsinvestitionen (rechts) 2023 und 2024, aufgeschlüsselt nach Zielmitgliedstaat (für die zehn wichtigsten Empfänger in der EU-27)
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Quelle: Ausarbeitung der JRC auf der Grundlage von Daten des Bureau van Dijk, extrahiert am 26. März 2025 aus Orbis M&A und Orbis Crossborder Investment. „RoEU27“ steht für die übrige EU-27.
Deutschland und Frankreich waren mit 21 % (412 Geschäften) bzw. 13 % (264 Geschäften) des Gesamtaufkommens im Jahr 2024 die wichtigsten Zielländer für ausländische Geschäfte im Bereich Fusionen und Erwerbe. Die Zahl der Geschäfte in den beiden Ländern entwickelte sich im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr jedoch unterschiedlich: In Deutschland stieg die Zahl um 17 %, während sie in Frankreich um 1,1 % zurückging. Trotz dieser leichten Abnahme überholte Frankreich Spanien und rückte 2024 an die zweite Stelle der wichtigsten ADI-Empfänger. Spanien belegte 2024 mit einem Anteil von 12 % (230 Geschäfte) den dritten Platz. Neben Frankreich und Spanien verzeichneten auch die Mitgliedstaaten Irland (-26 %) und Dänemark (-9,1 %) 2024 weniger ausländische Geschäfte im Bereich Fusionen und Erwerbe als 2023. Unterdessen verzeichnete Polen im Jahr 2024 den stärksten Anstieg bei den Geschäften im Bereich Fusionen und Erwerbe (+39 %), gefolgt von den Niederlanden (+30 %).
Die beiden wichtigsten Zielländer ausländischer Neuansiedlungsinvestitionen im Jahr 2024 waren Spanien und Deutschland mit 24 % (412 Geschäften) bzw. 12 % (212 Geschäften) aller Projekte, dicht gefolgt von Frankreich (11 %, 191 Geschäften). Besonders ausgeprägt war der Rückgang der Projektanzahl gegenüber dem Vorjahr in Irland (-36 %) und Polen (-35 %), während in zwei Mitgliedstaaten, nämlich Schweden (+22 %) und Finnland (+140 %), im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg der Zahl der Neuansiedlungsprojekte zu verzeichnen war.
4.Sektorspezifische Informationen
Fast alle der fünf wichtigsten Sektorkategorien 4 verzeichneten 2024 im Vergleich zu 2023 einen Anstieg der ausländischen Geschäfte im Bereich Fusionen und Erwerbe, mit Ausnahme der Geschäfte im Bereich der Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (Abbildung 4, linkes Diagramm). Die Zahl der ausländischen Neuansiedlungsgeschäfte stieg im Jahr 2024 hingegen nur in einer der fünf wichtigsten Sektorenkategorien (Beherbergung) (Abbildung 4, rechtes Diagramm).
Abbildung 4: Anzahl der Beteiligungen (links) und der Neuansiedlungsinvestitionen (rechts) 2023 und 2024, aufgeschlüsselt nach Wirtschaftszweigen der NACE Rev. 2 (für die fünf wichtigsten Kategorien)
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Quelle: Ausarbeitung der JRC auf der Grundlage von Daten des Bureau van Dijk, extrahiert am 26. März 2025 aus Orbis M&A und Orbis Crossborder Investment. „FWT“ steht für „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“ (NACE Rev. 2, Abschnitt M) und umfasst u. a. FuE-Einrichtungen. „IKT“ steht für „Information und Kommunikation“ (NACE Rev. 2, Abschnitt J). „Verarbeitendes Gewerbe“ steht für „Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren“ (NACE Rev. 2, Abschnitt C). „Finanzen“ steht für „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ (NACE Rev. 2, Abschnitt K). „Handel“ steht für Abschnitt G der NACE Rev. 2. „Beherbergung“ steht für „Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie“ (NACE Rev. 2, Abschnitt I).
Im Jahr 2024 war das verarbeitende Gewerbe mit 27 % der ausländischen Geschäfte im Bereich Fusionen und Erwerbe (526 Geschäfte) bei den Abschlüssen nach wie vor der wichtigste Wirtschaftszweig. Der IKT-Sektor blieb mit 24 % (467 Geschäften) an zweiter Stelle. Beide Sektoren verzeichneten einen Anstieg der Geschäftstätigkeit im Jahr 2024 gegenüber 2023 um 3,3 % im verarbeitenden Gewerbe und um 5,4 % bei IKT. FWT-Dienstleistungen, bei denen die Geschäfte gegenüber 2023 um 14 % zurückgingen, rangierten mit 10 % an dritter Stelle, gefolgt von Finanzen (8,1 %) und Handel (7,3 %).
Was die ausländischen Neuansiedlungsinvestitionen betrifft, so entfiel 2024 fast ein Drittel (31 %) der Projekte (523 Geschäfte) auf Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Handel. Der FWT-Sektor war 2024 mit einem Anteil von 15 % der zweitgrößte Sektor. Im Jahr 2024 wurde das verarbeitende Gewerbe mit einem Anteil von 13 % der drittgrößte Sektor für Neuansiedlungsinvestitionen, während der IKT-Sektor mit einem Anteil von 10 % den vierten Platz belegte. Die Neuansiedlungsinvestitionen im IKT-Sektor und im Handel wiesen im Vergleich zum Vorjahr den größten Rückgang auf – die Zahl der Projekte nahm 2024 um 27 % bzw. 21 % ab. Die Beherbergung war der einzige der fünf wichtigsten Sektoren, in dem die Zahl der Projekte im selben Zeitraum um 1,2 % gestiegen war.
5.Schlussfolgerungen
In der EU-27 sind die ADI-Bestände zwischen 2015 und 2024 stetig gestiegen, und zwar um durchschnittlich 5 250 ADI pro Jahr. In den letzten Jahren waren jedoch eine Verlangsamung der ADI-Zuflüsse und in den Jahren 2023 (-23 %) und 2024 (-8,4 %) Rückgänge zu beobachten. Der Rückgang der Zuflüsse im Jahr 2024 war auf einen Rückgang bei den ausländischen Neuansiedlungsinvestitionen (-19 %) zurückzuführen; die Fusionen und Erwerbe hingegen erholten sich im Vergleich zum Vorjahr (+2,7 %).
2024 wurden die USA und das Vereinigte Königreich zu den wichtigsten ausländischen Investoren. Die USA standen mit einem Anteil von 30 % an der Gesamtzahl der Fusionen und Erwerbe sowie einem Anteil von 37 % am Gesamtaufkommen der Neuansiedlungsinvestitionen an erster Stelle, dicht gefolgt vom Vereinigten Königreich mit 23 % bzw. 24 %. Was die Mitgliedstaaten betrifft, die ADI erhielten, so war Deutschland das bevorzugte Zielland für Fusionen und Erwerbe (Anteil von 21 %), während Spanien die meisten Neuansiedlungsinvestitionen (24 %) erhielt. Betrachtet man schließlich die Verteilung je nach Sektor, so war das verarbeitende Gewerbe (27 %) der wichtigste Sektor für Fusionen und Erwerbe, während der Handel (31 %) bei den Neuansiedlungsinvestitionen an der Spitze stand.
Der Rückgang der Neuansiedlungsprojekte im Jahr 2024 betraf fast alle Ursprungs-Hoheitsgebiete, Zielmitgliedstaaten und Sektoren. Die 2024 beobachtete insgesamt leichte Verbesserung bei den Investitionen im Bereich Fusionen und Erwerbe scheint ungleichmäßiger auf die Ursprungs-Hoheitsgebiete, Zielländer und Sektoren verteilt zu sein.
KAPITEL 2 – ENTWICKLUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN IN DEN MITGLIEDSTAATEN 2024
1.Die EU-Verordnung über die Überprüfung von ADI und die Überprüfungsmechanismen der EU-Mitgliedstaaten
Im Laufe des Jahres 2024 animierte die Europäische Kommission weiterhin alle Mitgliedstaaten dazu, nationale Mechanismen zur Überprüfung von ADI einzuführen und umzusetzen, um sicherzustellen, dass die Kommission und alle Mitgliedstaaten über geeignete Instrumente verfügen, um Risiken für die Sicherheit und die öffentliche Ordnung im Zusammenhang mit ADI zu ermitteln und sich mit ihnen zu befassen.
Darüber hinaus setzte sich die Europäische Kommission für die Angleichung der nationalen Überprüfungsmechanismen und -verfahren ein. Sie unterstützte die Mitgliedstaaten durch technische und politische Leitlinien, Sitzungen und den Austausch von Informationen, insbesondere über bewährte Verfahren. Allerdings gibt es nach wie vor erhebliche Unterschiede zwischen den nationalen Überprüfungsmechanismen, insbesondere in Bezug auf i) die Frage, was eine förmliche Überprüfung einer ADI darstellt (und was somit die Mitteilung einer ADI an den Kooperationsmechanismus auslöst), ii) die Fristen im Rahmen der nationalen Überprüfungsverfahren, iii) die von den nationalen Überprüfungsmechanismen erfassten Wirtschaftszweige und iv) die Mitteilungspflichten der Transaktionsparteien gegenüber den nationalen Behörden. Die Beseitigung dieser Unterschiede war einer der Gründe für den im Januar 2024 vorgelegten Legislativvorschlag der Kommission zur Überarbeitung des Kooperationsmechanismus, der derzeit vom Rat und vom Europäischen Parlament fertiggestellt wird.
2.Überblick über die ADI-Überprüfungsmechanismen und die Entwicklung der Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten
Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine und Unsicherheiten angesichts der geopolitischen Entwicklungen haben die Notwendigkeit, kritische (fortschrittliche) Technologien und Infrastrukturen zu sichern, noch stärker in den Mittelpunkt gerückt. Infolgedessen haben einige Mitgliedstaaten ohne Überprüfungsmechanismus als Reaktion auf die sich verändernden Umstände weitere Schritte eingeleitet, um einen nationale Überprüfungsmechanismus einzuführen oder einen bestehenden zu aktualisieren und zu erweitern.
Im Jahr 2024 haben drei Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Einführung eines Überprüfungsmechanismus getroffen, zwei Mitgliedstaaten haben ihre kürzlich angenommenen ADI-Überprüfungsmechanismen in Kraft gesetzt und zehn Mitgliedstaaten haben Änderungen an ihren bestehenden Rechtsvorschriften zur Überprüfung von ADI vorgenommen.
Ende 2024 verfügten 24 EU-Mitgliedstaaten über Rechtsvorschriften zur Überprüfung von ADI.
Die nachstehende Karte gibt einen Überblick über die rechtliche Lage in den EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2024.
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die rechtliche Lage und die Entwicklung der Rechtsvorschriften in allen Mitgliedstaaten mit Stand vom 31. Dezember 2024 5 .
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Nationaler ADI-Überprüfungsmechanismus eingerichtet (keine rechtlichen Änderungen) |
Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Österreich, Portugal, Slowenien, Spanien |
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Bestehender Mechanismus geändert |
Dänemark, Frankreich, Litauen, Niederlande, Polen, Rumänien, Schweden, Slowakei, Tschechien, Ungarn |
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Inkrafttreten eines neuen nationalen ADI-Überprüfungsmechanismus |
Bulgarien, Irland |
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Laufendes Konsultations- oder Gesetzgebungsverfahren, das zur Annahme eines neuen Mechanismus führen dürfte |
Griechenland, Kroatien, Zypern |
Inkrafttreten eines neuen ADI-Überprüfungsmechanismus
In Bulgarien wurde der 2023 vom Parlament vorgeschlagene nationale Überprüfungsmechanismus am 22. Februar 2024 angenommen und am 8. März 2024 verkündet; er wird zu gegebener Zeit nach Erlass der erforderlichen Durchführungsverordnungen in Kraft treten 6 . In Irland trat das im Oktober 2023 erlassene Gesetz zur Überprüfung von Transaktionen aus Drittländern am 6. Januar 2025 in Kraft.
Konsultations- oder Gesetzgebungsverfahren, die zur Annahme eines neuen Mechanismus führen dürften
Mit Stand vom 31. Dezember 2024 hatte Zypern noch keinen nationalen ADI-Überprüfungsmechanismus eingerichtet. Im März 2024 wurde dem Repräsentantenhaus ein Gesetzentwurf vorgelegt. Nach mehreren Änderungen wurde der Gesetzentwurf Anfang 2025 dem „Law Office“ der Republik Zypern erneut zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Der Text wird dem Repräsentantenhaus zu gegebener Zeit erneut zur Annahme vorgelegt werden.
In Kroatien wurde im Oktober 2023 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die einen Legislativvorschlag zur Einrichtung eines ADI-Überprüfungsmechanismus ausarbeiten soll. Mit Stand vom 31. Dezember 2024 war der Entwurf noch nicht fertiggestellt.
In Griechenland hat das Außenministerium die Ausarbeitung von Rechtsvorschriften zur Einrichtung eines nationalen Überprüfungsmechanismus abgeschlossen.
Aktualisierung bestehender ADI-Überprüfungsmechanismen
In Tschechien wurden vorbereitende Arbeiten zur Änderung sowohl des allgemeinen ADI-Überprüfungsmechanismus (Gesetz Nr. 34/2021) als auch des sektorspezifischen Überprüfungsmechanismus im Rahmen des Energiegesetzes (Gesetz Nr. 458/2000) eingeleitet. Die Änderungen des allgemeinen ADI-Überprüfungsmechanismus zielen darauf ab, die Überprüfung von Investitionen und die Untersuchung drittstaatlicher Subventionen miteinander zu verknüpfen und neue Vorschriften für die Kommunikation mit bestimmten ausländischen Investoren einzuführen.
Dänemark änderte seinen ADI-Überprüfungsmechanismus mit dem Gesetz Nr. 674 vom 11. Juni 2024, das die Möglichkeit einer früheren Überprüfung besonderer Finanzvereinbarungen im Zusammenhang mit Ausschreibungen für Offshore-Windenergieanlagen oder anderen großen öffentlichen Energieprojekten vorsieht. Diese neue Bestimmung ist am 1. Juli 2024 in Kraft getreten.
In Frankreich trat die überarbeitete Liste der FuE-Tätigkeiten im Bereich kritischer Technologien, die von dem Überprüfungsmechanismus für Investitionen abgedeckt werden, 2024 nach dem Erlass eines Verwaltungsakts am 28. Dezember 2023 in Kraft. Die überarbeitete Liste umfasst nun auch Fotonik und eine neue Beschreibung sauberer Energie.
In Ungarn konnten einige Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2022/2555 über Cybersicherheit und der Richtlinie (EU) 2022/2557 über die Resilienz kritischer Einrichtungen durch zwei Änderungspakete zu den Rechtsvorschriften über die Überprüfung von ADI in nationales Recht umgesetzt werden.
Litauen hat zwei Listen aktualisiert, die für ADI-Überprüfungsmaßnahmen relevant sind: i) die Liste für die nationale Sicherheit wichtiger Ausrüstung und Vermögenswerte (im Juli und Oktober 2024) und ii) die Liste der Wirtschaftstätigkeiten, die als strategisch bedeutsam für die nationale Sicherheit angesehen werden (am 13. November 2024). Der Umfang der Teilsektoren wurde auf Kryptowährungen und vermögenswertereferenzierte Token ausgeweitet.
Die Niederlande haben am 1. Januar 2024 eine Durchführungsverordnung über Offshore-Windenergie erlassen. Die Verordnung ermöglicht die Überprüfung von Teilnehmern an Ausschreibungen für Offshore-Windenergieanlagen und die Übertragung der Kontrolle vor der Inbetriebnahme einer Windanlage.
In Polen wurde mit der Verordnung des Ministerrats vom 18. Dezember 2024 die Liste der geschützten Einrichtungen (Unternehmen, die entweder Vermögenswerte in kritischen Infrastrukturen halten oder in strategischen Sektoren tätig sind) und der entsprechenden zuständigen Aufsichtsbehörden geändert.
In Rumänien wurde mit dem Erlass der Notstandsverordnung Nr. 152/2024 der Begriff „Investor aus der Europäischen Union“ klargestellt und es wurden neue Bestimmungen über gesetzliche Fristen eingeführt. Darüber hinaus wurde das Sekretariat der ADI-Kommission anstatt dem Präsidenten der Wettbewerbsbehörde direkt dem Präsidenten der ADI-Kommission unterstellt.
Schweden hat die Liste der „wesentlichen Dienstleistungen“, die unter das Gesetz zur Überprüfung von ADI (2023:560) fallen, am 1. Oktober 2024 auf weitere Tätigkeiten ausgeweitet. Die wichtigste Änderung besteht darin, dass eine Reihe schutzwürdiger Tätigkeiten, die wichtige gesellschaftliche Funktionen im Bereich der Information und Kommunikation betreffen, hinzugefügt wurden.
In der Slowakei führte der Erlass des Gesetzes Nr. 367/2024 über kritische Infrastrukturen und über Änderungen sowie Ergänzungen bestimmter Rechtsakte zu einer begrenzten Änderung in Bezug auf den Zugang zu Informationen über ADI-Überprüfungsmaßnahmen.
Weitere Einzelheiten zu den legislativen Entwicklungen im Zusammenhang mit den nationalen Überprüfungsmechanismen der Mitgliedstaaten sind der zugehörigen Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zu entnehmen. Die aktuelle Liste der nationalen Überprüfungsmechanismen ist auf der Website der Europäischen Kommission 7 abrufbar.
KAPITEL 3 – MAẞNAHMEN DER MITGLIEDSTAATEN ZUR ÜBERPRÜFUNG VON ADI
Mit der Verordnung über die Überprüfung von ADI wird ein Rahmen für die EU-Mitgliedstaaten geschaffen, um ADI in ihrem Hoheitsgebiet aus Gründen der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung zu überprüfen und Maßnahmen zur Bewältigung spezifischer Risiken zu ergreifen. Die Entscheidung darüber, ob eine bestimmte ADI überprüft werden soll, fällt weiterhin in die alleinige Verantwortlichkeit des Mitgliedstaats, in dem die Investition getätigt wird. Außerdem wurde mit der Verordnung ein Mechanismus für die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Überprüfungsbehörden der Mitgliedstaaten bei der Bewertung der Risiken einzelner ADI-Transaktionen geschaffen. Mit diesem Mechanismus wird ein Informationsaustausch ermöglicht, der die Kommission und andere Mitgliedstaaten in die Lage versetzt, auf mögliche Risiken für die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung, die im Zusammenhang mit einer ADI für andere Mitgliedstaaten oder Programme bzw. Projekte auf EU-Ebene stehen, hinzuweisen. Dies ermöglicht die Bewertung und die Minderung dieser Risiken. Während der Kooperationsmechanismus den Mitgliedstaat, in dem die Investition getätigt wird, bei der Bewertung und der Minderung von Risiken für die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung unterstützt, obliegt die Entscheidung, welche Investitionen geprüft, genehmigt, an Auflagen geknüpft oder blockiert werden sollen, ebendiesem Mitgliedstaat.
Dieses Kapitel enthält auf der Grundlage der Jahresberichte der Mitgliedstaaten an die Kommission gemäß Artikel 5 der Verordnung aggregierte Informationen über die im Jahr 2024 durchgeführten nationalen Überprüfungsmaßnahmen. Insgesamt bearbeiteten die Mitgliedstaaten mit nationalen Überprüfungsmechanismen insgesamt 3 136 Genehmigungsanträge und Fälle, die von den Behörden selbst eingeleitet wurden 8 (von Amts wegen eingeleitete Fälle), gegenüber 1 808 im Jahr 2023 und 1 444 im Jahr 2022. 41 % davon wurden förmlich überprüft, während bei etwa 59 % die Voraussetzungen als nicht erfüllt angesehen wurden oder keine förmliche Überprüfung erforderlich war 9 (Abbildung 5).
Abbildung 5 – Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Überprüfung von ADI
Quelle: Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten.
Von den im Jahr 2024 förmlich geprüften ADI, für die die Mitgliedstaaten einen Beschluss meldeten, wurde die überwiegende Mehrheit (86 %) ohne Auflagen genehmigt (Abbildung 6). Dies bedeutet, dass die Investition genehmigt wurde, ohne dass vom Investor zusätzliche Maßnahmen verlangt wurden. Im Vergleich zum Vorjahr wurde ein etwas höherer Anteil der förmlich überprüften ADI von den Mitgliedstaaten ohne Auflagen genehmigt (2023 waren es 85 %).
Parallel dazu betrafen 9 % der Entscheidungen eine Genehmigung mit bestimmten Auflagen oder Abhilfemaßnahmen, was leicht unter den im Jahr 2023 verzeichneten 10 % liegt. In diesen Fällen haben die nationalen ADI-Überprüfungsbehörden von den Investoren bestimmte Maßnahmen, Zusicherungen und Zusagen gefordert, bevor sie die ADI genehmigten.
Letzlich entschieden die nationalen Behörden (wie in den Vorjahren) in etwa 1 % aller Fälle, die Investition zu blockieren. Schließlich wurden 4 % der Anmeldungen von den Parteien zurückgezogen, bevor eine förmliche Entscheidung getroffen wurde.
Abbildung 6 – Mitgeteilte Entscheidungen über ADI-Fälle
Quelle: Berichte der Mitgliedstaaten an die Kommission.
Schlussfolgerungen zu den Überprüfungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten
§Der Anteil der förmlich überprüften ADI belief sich auf 41 % der Gesamtheit der von den Investoren bzw. Transaktionsparteien bei den nationalen Behörden eingereichten Genehmigungsanträge und der von den nationalen ADI-Überprüfungsbehörden auf eigene Initiative geprüften Fälle. Diese Entwicklung ist stark von Schweden beeinflusst, das für das Berichtsjahr eine sehr hohe Zahl von ADI-Fällen meldete.
§Die meisten überprüften ADI wurden ohne Auflagen genehmigt, nämlich 86 % – ein etwas höherer Wert als im Jahr 2023 (85 %). Dies zeigt, dass die Überprüfung von ADI in den EU-Mitgliedstaaten nicht zu einem restriktiveren Investitionsklima geführt hat, sondern dazu beiträgt, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission stärker für ADI, die Risiken für die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung erhöhen könnten, sensibilisiert werden.
§Bei Genehmigungen mit Auflagen ist der Anteil der Fälle, in denen Risikominderungsmaßnahmen verhängt wurden, mit 9 % etwas niedriger als 2023 (10 %).
§Der Anteil der von Mitgliedstaaten blockierten ADI blieb bei rund 1 %, was dem Durchschnitt der letzten Jahre entspricht.
§Diese Zahlen lassen insgesamt eine stabile Entwicklung erkennen, was bestätigt, dass die EU für ausländische Investitionen offen geblieben ist und die Mitgliedstaaten nur solche ADI blockieren, die eine sehr ernste Bedrohung für die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung darstellen.
KAPITEL 4 – EU-WEITER KOOPERATIONSMECHANISMUS FÜR DIE ÜBERPRÜFUNG VON ADI
1.Mitteilungen im Rahmen der Verordnung über die Überprüfung von ADI
1.1 Überblick über die Tätigkeit im Jahr 2024
Im Jahr 2024 übermittelten 21 Mitgliedstaaten insgesamt 477 Mitteilungen gemäß Artikel 6 der Verordnung über die Überprüfung von ADI gegenüber 488 Mitteilungen von 18 Mitgliedstaaten im Jahr 2023 10 . Auf vier Mitgliedstaaten (Spanien, Österreich, Italien und Frankreich) entfielen 76 % der Mitteilungen und auf sieben Mitgliedstaaten (Spanien, Österreich, Italien, Frankreich, Deutschland, die Niederlande und Litauen) 84 % 11 . Die mitgeteilten Transaktionen wichen unter anderem in Bezug auf den sektoralen Mindestanwendungsbereich, den Transaktionswert und die Herkunft der tatsächlichen Investoren stark voneinander ab.
Quelle: Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten.
Aus der vorstehenden Karte geht die Zahl der ADI hervor, die von Mitgliedstaaten im Rahmen des EU-weiten Kooperationsmechanismus für die Überprüfung von ADI anderen Mitgliedstaaten und der Kommission mitgeteilt wurden. Im Jahr 2024 übermittelten sieben der 21 Mitgliedstaaten mit einem geltenden nationalen Überprüfungsmechanismus über 10 Mitteilungen, sechs 6-10 und acht weniger als 5 Mitteilungen.
Im Vergleich zum Vorjahr ging die Zahl der Mitteilungen im Jahr 2024 um 2 % (von 488 auf 477) zurück. Abgesehen von diesem geringfügigen Rückgang ist die Zahl der Mitteilungen in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. 2021 gab es 414 Mitteilungen, 2022 waren es 421 und im Jahr 2023 488; die Zahl der ADI mitteilenden Mitgliedstaaten stieg von 13 im Jahr 2021 auf 21 im Jahr 2024.
1.2Hauptwirtschaftszweige 12 der dem Kooperationsmechanismus mitgeteilten ADI
Die fünf Sektoren mit den meisten Transaktionen waren 2023 das verarbeitende Gewerbe 13 (25 % aller Transaktionen), die IKT 14 (22 %), der Handel 15 (14 %), Finanzdienstleistungen 16 (10 %) und freiberufliche Dienstleistungen 17 (9 %). Dies ist sehr ähnlich wie im Vorjahr, als dieselben fünf Sektoren die ersten Plätze in derselben Reihenfolge besetzten. Mitteilungen im Zusammenhang mit Tätigkeiten im Sektor „verarbeitendes Gewerbe“ haben im Vergleich zu 2023, als ihr Anteil bei 23 % lag, noch mehr an Bedeutung gewonnen. Schließlich machten Mitteilungen im Energie- und Verkehrssektor 6 % bzw. 5 % der Gesamtzahl der Mitteilungen im Jahr 2024 aus; der Anteil anderer Sektoren 18 lag bei 9 %.
Abbildung 7 – Sektorale Aufschlüsselung aller Mitteilungen im Jahr 2024
Quelle: Mitteilungen der Mitgliedstaaten.
1.3Gesamtwert der dem Kooperationsmechanismus mitgeteilten ADI
Betrachtet man den Wert der Transaktionen, so wiesen 58 % der mitgeteilten ADI einen Wert 19 von weniger als 500 Mio. EUR auf, was einem Anstieg um 5 Prozentpunkte gegenüber 53 % im Jahr 2023 entspricht. 30 % der Transaktionen betrafen einen Wert von 500 Mio. EUR und mehr (29 % im Jahr 2023).
Abbildung 8 – Wert je gemeldeter ADI-Transaktion 2024 20
Quelle: Mitteilungen der Mitgliedstaaten.
1.4Verfahren und Schnelligkeit beim Abschluss von ADI-Fällen
Im Einklang mit der Verordnung über die Überprüfung von ADI werden die von den Mitgliedstaaten mitgeteilten ADI-Transaktionen von der Kommission in zwei Phasen bewertet. Alle mitgeteilten Transaktionen werden einer vorläufigen Bewertung („Phase 1“) unterzogen, wobei nur eine begrenzte Zahl in Phase 2 übergeht.
In Phase 2 wird eine detailliertere Bewertung solcher Fälle vorgenommen, die die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung in mehr als einem Mitgliedstaat beeinträchtigen oder Risiken für Projekte oder Programme von EU-Interesse darstellen könnten. Fälle in Phase 2 können, wie in der Verordnung über die Überprüfung von ADI vorgesehen, mit einer Stellungnahme der Kommission abgeschlossen werden. Diese Stellungnahmen bleiben jedoch gemäß Artikel 10 der Verordnung vertraulich. In der Stellungnahme kann die Kommission i) mitteilen, dass die ADI ihrer Ansicht nach die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung in mehr als einem Mitgliedstaat oder ein Projekt oder Programm von Unionsinteresse voraussichtlich beeinträchtigt, ii) geeignete Maßnahmen zur Prüfung empfehlen, oder sie kann iii) einschlägige Informationen über die überprüfte ADI teilen, die in die Bewertung durch den mitteilenden Mitgliedstaat und dessen endgültige Entscheidung einfließen.
Im Jahr 2024 schloss die Kommission 92 % der 477 Fälle in Phase 1 ab, d. h. innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung durch die überprüfenden Mitgliedstaaten (gleicher Anteil wie im Jahr 2023). Die übrigen 8 % der Transaktionen gingen in Phase 2 über, wobei vom mitteilenden Mitgliedstaat zusätzliche Informationen angefordert wurden 21 . Im Jahr 2024 entfielen auf fünf Mitgliedstaaten mehr als 66 % der Fälle der Phase 2, was einem Anstieg im Vergleich zu 2023 entspricht, als die fünf wichtigsten Mitgliedstaaten, die Fälle mitteilten, die von der Kommission in Phase 2 überführt wurden, auf 60 % kamen. Wie im Jahr 2023 gab die Kommission bei weniger als 2 % der mitgeteilten Transaktionen eine Stellungnahme ab.
Abbildung 9 – In Phase 1 und Phase 2 abgeschlossene Fälle
Quelle: Mitteilungen der Mitgliedstaaten.
Bei der Einleitung von Phase 2 fordert die Kommission zusätzliche Informationen vom mitteilenden Mitgliedstaat an, die je nach Transaktion und den einzelnen der Mitteilung zugrunde liegenden Informationen variieren 22 . Diese Informationen umfassen häufig Fragen zu den Absichten und dem Geschäftsplan des Investors in Bezug auf das Ziel oder die Kunden des Zielunternehmens in sensiblen Sektoren. Diese Informationen werden angefordert, um besser beurteilen zu können, wie kritisch das Zielunternehmen ist und inwieweit von dem ausländischen Investor eine Bedrohung ausgehen könnte.
Im Jahr 2024 nahmen die Mitgliedstaaten am Kooperationsmechanismus teil, indem sie unter anderem in rund 10 % der Fälle Fragen stellten und indem sie Kommentare zu ADI-Transaktionen in einem anderen Mitgliedstaat abgaben. Der Anteil der von Mitgliedstaaten kommentierten Fälle lag mit rund 3 % deutlich unter den 6 % aus dem Jahr 2023 23 . Der Anteil der Mitgliedstaaten, die anderen Mitgliedstaaten Kommentare übermittelten, lag unverändert bei etwa einem Drittel 24 .
1.5Hauptwirtschaftszweige der ADI, die der detaillierten Risikobewertung der Kommission in Bezug auf die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung unterzogen wurden
Der Hauptwirtschaftszweig bei Phase 2 war das verarbeitende Gewerbe, auf das 50 % aller Transaktionen entfielen und das deutlich über dem Anteil von 39 % im Jahr 2023 lag (Abbildung 10). Der zweitgrößte Wirtschaftszweig waren die IKT, auf die fast ein Fünftel aller Fälle der Phase 2 entfielen (24 % im Jahr 2023). Mit einem Anteil von 8 % rangierten Fälle der Phase 2, die Finanzdienstleistungen betrafen, unverändert gegenüber dem Vorjahr an dritter Stelle.
Abbildung 10 – Wichtigste Zielwirtschaftszweige in Phase 2 bei den Fällen von 2024
Quelle: Mitteilungen der Mitgliedstaaten.
Angesichts der Bedeutung des verarbeitenden Gewerbes bietet Abbildung 11 einen Überblick über die Faktoren 25 , anhand deren die Kritikalität der Transaktionen im verarbeitenden Gewerbe im Hinblick auf die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung bewertet wurde. Der am häufigsten herangezogene Faktor ist das Vorliegen ausländischer Investitionen in kritische Technologien, auf die im Jahr 2024 ein Anteil von insgesamt 49 % (gegenüber 51 % im Jahr 2023) entfiel. Der zweitwichtigste Faktor waren mit 26 % (gegenüber 34 % im Jahr 2023) ADI in kritische Infrastrukturen; es folgte mit 20 % die Versorgung mit kritischen Ressourcen (gegenüber 13 % im Jahr 2023). Der Zugang zu sensiblen Informationen (einschließlich personenbezogener Daten) machte schließlich 5 % der Gesamtzahl aus; der Anteil lag damit um 3 Prozentpunkte über den 2 % im Jahr 2023.
Abbildung 11 – Faktoren, die zu Fällen der Phase 2 im verarbeitenden Gewerbe geführt haben
Quelle: Mitteilungen der Mitgliedstaaten.
Eine genauere Betrachtung der Mitteilungen im Zusammenhang mit kritischen Technologien, die in die Phase 2 überführt wurden (Abbildung 12), zeigt, dass 37 % dieser Fälle auf Tätigkeiten im Verteidigungsbereich entfielen (um 11 Prozentpunkte mehr gegenüber 26 % im Jahr 2023); es folgten Halbleiter und Luft- und Raumfahrt mit 21 % bzw. 16 %. Im Vergleich zu 2023 haben sich die Rankings dieser letzteren beiden Technologien umgekehrt; damals entfielen nämlich auf Halbleiter 17 % und auf die Luft- und Raumfahrt 22 %. Die anderen kritischen Technologien, einschließlich künstlicher Intelligenz und Robotik, machten 26 % aller Technologien aus.
Abbildung 12 – Arten der kritischen Technologien in den Fällen der Phase 2
Quelle: Mitteilungen der Mitgliedstaaten.
1.6Herkunft der tatsächlichen Investoren bei ADI, die dem Kooperationsmechanismus mitgeteilt wurden
In den 477 im Jahr 2024 mitgeteilten Fällen waren die sechs wichtigsten Ursprungs-Hoheitsgebiete die USA, das Vereinigte Königreich, China (einschließlich Hongkong), Japan, Kanada und die Vereinigten Arabischen Emirate. Gegenüber 2023 stieg der Anteil der dem Kooperationsmechanismus mitgeteilten ADI von Investoren aus den Vereinigten Staaten beträchtlich an, und zwar um 7 Prozentpunkte von 33 % im Jahr 2023 auf 40 % aller Transaktionen im Jahr 2024. Der Anteil der Investoren aus dem Vereinigten Königreich ging dagegen geringfügig zurück, nämlich von 12 % im Jahr 2023 auf 11 % im Jahr 2024. Eine weitere wichtige Entwicklung war der Anstieg der Transaktionen aus China, deren Anteil um 50 % stieg, von 6 % im Jahr 2023 auf 9 % im Jahr 2024. ADI aus Japan belegten 2024 (wie im Jahr 2023) mit 4 % aller Transaktionen den vierten Platz. Schließlich hatten ADI von Investoren aus Kanada und den Vereinigten Arabischen Emiraten jeweils einen Anteil von 3 % (gegenüber 5 % bzw. 6 % im Jahr 2023).
30 % 26 der mitgeteilten Fälle stammten aus Hoheitsgebieten, die nicht zu den ersten sechs gehörten, während es im Jahr 2023 33 % waren. Die Konzentration der Investitionen aus den wichtigsten Ursprungsländern hat sich damit geringfügig erhöht. Im Jahr 2023 entfielen 66 % der mitgeteilten Fälle auf die sechs wichtigsten Investoren, gegenüber 70 % im Jahr 2024.
Abbildung 13 – Ursprungsländer der tatsächlichen Investoren in den Fällen des Jahres 2024
Quelle: Mitteilungen der Mitgliedstaaten.
1.7Mitteilungen über ADI, auf die mehrere Rechtsordnungen Anwendung finden, an den Kooperationsmechanismus und wichtigste Wirtschaftszweige
Von allen im Jahr 2024 mitgeteilten Fällen betrafen 19 % der Mitteilungen Transaktionen, die einer Überprüfung in zwei oder mehr Mitgliedstaaten unterzogen wurden (gegenüber 29 % im ersten Jahresbericht, 28 % im zweiten, 20 % im dritten und 36 % im vierten) 27 . Gegenstand dieser Mitteilungen waren vor allem die folgenden Wirtschaftszweige: i) das verarbeitende Gewerbe mit einem Anteil von 26 % (gegenüber 23 % im Jahr 2023), ii) die IKT mit einem Anteil von 20 % (gegenüber 21 % im Jahr 2023), iii) der Handel mit einem Anteil von 14 % (gegenüber 19 % im Jahr 2023), iv) freiberufliche Dienstleistungen mit einem Anteil von 7 % (gegenüber 13 % im Jahr 2023) und v) Energie mit einem Anteil von 6 % (gegenüber 5 % im Jahr 2023) (Abbildung 1). Auf das Baugewerbe und das Gesundheitswesen entfielen 6 % der Transaktionen, auf die mehrere Rechtsordnungen Anwendung finden. Auf andere Wirtschaftszweige, darunter Verkehr und Wasser, entfielen 7 % der Gesamtzahl der Fälle, auf die mehrere Rechtsordnungen Anwendung finden.
Tabelle 1 – Hauptwirtschaftszweige der ADI, auf die mehrere Rechtsordnungen Anwendung finden
|
Verarbeitendes Gewerbe |
26 % |
|
IKT |
20 % |
|
Handel |
14 % |
|
Finanzdienstleistungen |
10 % |
|
Freiberufliche Dienstleistungen |
7 % |
|
Baugewerbe |
6 % |
|
Energie |
6 % |
|
Gesundheitswesen |
6 % |
|
Sonstiges |
7 % |
Quelle: Mitteilungen der Mitgliedstaaten.
1.8Nicht mitgeteilte Fälle
Die Verordnung über die Überprüfung von ADI gestattet es den Mitgliedstaaten und der Kommission, Informationen über ADI auszutauschen, die dem EU-Kooperationsmechanismus nicht mitgeteilt wurden, und, falls die anderen Mitgliedstaaten oder die Kommission Risiken für die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung feststellen, Kommentare oder eine Stellungnahme abzugeben. Im Jahr 2024 nutzte die Kommission dieses Verfahren in begrenztem Umfang, um Erkundigungen zu Transaktionen einzuholen, die keiner Überprüfung unterzogen wurden.
Schlussfolgerungen über den EU-weiten Kooperationsmechanismus für die Überprüfung von ADI
§Die Überprüfung von ADI blieb zunächst ein unverzichtbares Instrument, das zum Schutz der kollektiven Sicherheit der EU gegen Investitionen aus Drittländern, die Risiken für die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung erhöhen könnten, beitrug.
§Zweitens ist der EU-Kooperationsmechanismus für die Überprüfung von ADI nach wie vor von großer Bedeutung. Dies spiegelt sich in der Zahl der Mitteilungen wider, die ungefähr auf dem Niveau von 2023 blieb (477 Mitteilungen im Jahr 2024 gegenüber 488 im Jahr 2023). Gleichzeitig stammten 84 % aller Mitteilungen aus sieben Mitgliedstaaten: Spanien, Österreich, Italien, Frankreich, Deutschland, den Niederlanden und Litauen. Obwohl inzwischen 24 Mitgliedstaaten Überprüfungsmechanismen anwenden, wurden von 21 Mitgliedstaaten Transaktionen mitgeteilt (gegenüber 13 im Jahr 2021). Dieser Aufwärtstrend spiegelt die zunehmende Vertrautheit mit dem Kooperationsmechanismus wider. Darüber hinaus hatten die Mitgliedstaaten Gelegenheit, Fachgespräche in Sitzungen der Sachverständigengruppe zur Überprüfung von ADI und in der jährlichen „Screeners’ Academy“ zu führen, die 2024 von der rumänischen ADI-Überprüfungsbehörde ausgerichtet wurde.
§Drittens dient der EU-Kooperationsmechanismus vor dem Hintergrund des starken Engagements der Union für ein offenes Investitionsumfeld weiterhin als begrenztes und zielgerichtetes Instrument für Ausnahmefälle, in denen eine ADI die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung der Union voraussichtlich beeinträchtigt. Von den 477 im Jahr 2024 mitgeteilten Fällen wurde die überwiegende Mehrheit (92 %) in Phase 1 abgeschlossen (d. h. innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung durch die überprüfenden Mitgliedstaaten), wobei nur 8 % einer eingehenden Bewertung des Sicherheitsrisikos durch die Kommission unterzogen wurden. Im Vergleich zu 2023 blieb dieser Anteil unverändert. Im Jahr 2024 gab die Kommission, wie im Jahr 2023, in weniger als 2 % der Fälle eine Stellungnahme ab.
§Viertens hat das verarbeitende Gewerbe seine führende Position bei Fällen der Phase 2 sogar von 39 % im Jahr 2023 auf 50 % im Jahr 2024 ausgebaut. Bei genauerer Betrachtung der Faktoren, die für die Notwendigkeit einer eingehenden Bewertung des Sicherheitsrisikos in Phase 2 ausschlaggebend sind, ist festzustellen, dass die Relevanz des Ziels für „kritische Technologien“ der Faktor war, der in 49 % der Fälle (gegenüber 51 % im Jahr 2023) die weitere Bewertung auslöste. Die Mitteilungen im Zusammenhang mit kritischen Technologien, die in die Phase 2 überführt wurden, zeigen, dass auf Tätigkeiten im Verteidigungsbereich ein Anteil von 37 % entfiel und sie somit gegenüber dem Jahr 2023 (26 %) an Bedeutung gewonnen haben. Darüber hinaus überholte der Halbleitersektor den Luft- und Raumfahrtsektor gegenüber dem Jahr 2023 und rückte mit 21 % an die zweite Stelle, gefolgt von der Luft- und Raumfahrt mit 16 %.
§Schließlich stammten die meisten Investoren weiterhin aus den beiden wichtigsten Ursprungs-Hoheitsgebieten: Auf die USA und das Vereinigte Königreich entfielen 51 % aller dem EU-Kooperationsmechanismus mitgeteilten Investitionen. Der Anteil der US-Investoren stieg jedoch von 2023 (33 %) auf 2024 (40 %) erheblich. Dagegen ging der Anteil der Investoren aus dem Vereinigten Königreich von 2023 (12 %) auf 2024 (11 %) leicht zurück. Eine weitere bemerkenswerte Entwicklung betrifft chinesische Investoren (sowie Investoren aus Hongkong), deren Anteil von 2023 (6 %) auf 2024 (9 %) um 50 % gestiegen ist. Auf Investoren aus Kanada und den Vereinigten Arabischen Emiraten entfiel mit jeweils 3 % gegenüber 5 % bzw. 6 % im Jahr 2023 ein geringerer Anteil an den gesamten Transaktionen.
2.Jüngste Fortschritte bei der Überprüfung von ADI und Ausblick: vorgeschlagene Überarbeitung der Verordnung über die Überprüfung von ADI
Im Rahmen der Europäischen Strategie für wirtschaftliche Sicherheit 28 legte die Europäische Kommission am 24. Januar 2024 einen Legislativvorschlag zur Überarbeitung der Verordnung über die Überprüfung von ADI 29 vor. Der Vorschlag baut auf den Erfahrungen auf, die mit über 1 200 ADI-Fällen sowie im Rahmen einer OECD-Studie, einer eingehenden Bewertung durch die Kommission und eines Sonderberichts des Europäischen Rechnungshofs gewonnen wurden.
Mit dem Vorschlag sollen die wichtigsten Mängel des derzeitigen Rahmens behoben werden, darunter das Fehlen von Überprüfungsmechanismen in einigen Mitgliedstaaten, die Fragmentierung der Rechtsvorschriften und das Fehlen eines standardisierten Ansatzes für die Transaktionen, die alle Mitgliedstaaten überprüfen müssen. Folgende Ziele werden verfolgt:
§Sicherstellung der Einrichtung von Überprüfungsmechanismen in allen Mitgliedstaaten,
§Einführung eines gemeinsamen Mindestanwendungsbereichs und einer Mindestharmonisierung der nationalen Mechanismen,
§Ausweitung des Anwendungsbereichs der Überprüfungen auf in der EU ansässige Investoren, die letztlich von Einrichtungen in Drittländern kontrolliert werden,
§Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission sowie Verbesserung der Erfüllung der Rechenschaftspflicht.
3.Überprüfung von Investitionen in Drittstaaten – Annahme der Empfehlung (EU) 2025/63 der Kommission
Am 15. Januar 2025 nahm die Kommission eine Empfehlung zur Überprüfung von EU-Investitionen in Drittstaaten an. Die Initiative zielt darauf ab, die wirtschaftliche Sicherheit der EU zu stärken, künftige politische Entscheidungen zu steuern und das offene Investitionsumfeld der EU weiter auszubauen.
Die Empfehlung gilt für drei Technologiebereiche von strategischer Bedeutung, die als mit einem hohen potenziellen Risiko behaftet gelten (Halbleiter, künstliche Intelligenz und Quantentechnologien), und fordert die Mitgliedstaaten auf, Risiken für die wirtschaftliche Sicherheit zu bewerten, die sich aus EU-Investitionen in Drittstaaten ergeben könnten. Konkret sollten die Mitgliedstaaten
§frühere und laufende Investitionen von Unternehmen mit Sitz in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet in den drei Technologiebereichen in Drittstaaten überprüfen,
§zusammen mit der Kommission Informationen sammeln und etwaige Risiken und Sicherheitsbedenken im Zusammenhang mit Investitionen in Drittstaaten bewerten sowie am Ende des vorgeschlagenen Überprüfungszeitraums von 15 Monaten geeignete politische Maßnahmen prüfen. Diese Risiken könnten sich aus dem Abfluss von Technologie oder Know-how im Rahmen einer Investition in einen Drittstaat ergeben, wodurch diese Technologie für militärische oder nachrichtendienstliche Zwecke gegen die EU oder ihre Mitgliedstaaten oder zur Untergrabung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit genutzt werden könnte,
§die einschlägigen Interessenträger, darunter Unternehmen sowie Vertreter der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft, konsultieren und mit ihnen zusammenarbeiten, um sich ein vollständiges Bild des Investitionsumfelds und der möglichen Sicherheitsrisiken zu verschaffen.
Die Empfehlung stützt sich auf Gespräche mit den Mitgliedstaaten im Rahmen der im Juli 2023 eingesetzten Expertengruppe der Kommission für Investitionen in Drittstaaten und auf die öffentliche Konsultation, die im Anschluss an das im Januar 2024 veröffentlichte Weißbuch über Investitionen in Drittstaaten durchgeführt wurde.
Folgemaßnahmen und nächste Schritte
Die Mitgliedstaaten mussten bis zum 15. März 2025 eine zentrale Anlaufstelle benennen. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts hatten 25 Mitgliedstaaten der Kommission mitgeteilt, welche Behörden für die Überprüfung von Investitionen in Drittstaaten zuständig sind.
Die Mitgliedstaaten sind ferner aufgefordert, Folgendes vorzulegen: i) bis zum 15. Juli 2025 einen Fortschrittsbericht und ii) bis zum 30. Juni 2026 einen umfassenden Bericht über die Umsetzung dieser Empfehlung und etwaige ermittelte Risiken.
Ausländische Direktinvestitionstransaktionen lassen sich in Neuansiedlungsinvestitionen sowie Fusionen und Erwerbe unterteilen. Bei internationalen Neuansiedlungsinvestitionen handelt es sich in der Regel um die Gründung eines neuen Unternehmens oder die Errichtung von Anlagen im Ausland, während eine internationale Fusion oder ein internationaler Erwerb darin besteht, dass das Eigentum an vorhandenen Vermögenswerten, die mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit in Verbindung stehen, auf einen Eigentümer im Ausland übertragen wird. Fusionen und Erwerbe werden berücksichtigt, wenn sie den Erwerb von Anteilen von mehr als 10 % des Kapitals eines EU-27-Unternehmens beinhalten.
Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine ging im Februar 2025 in das vierte Jahr. Zusätzliche geopolitische Spannungen wie die Ausweitung und Vertiefung des Nahost-Konflikts oder die Bedrohung durch eskalierende globale Handelsspannungen stellten 2024 ebenfalls Risikoquellen dar.
Die wichtigsten Offshore-Finanzplätze nach Anzahl der Geschäfte im Jahr 2024 sind (in alphabetischer Reihenfolge): Bermuda, die Britischen Jungferninseln, die Kaimaninseln, Liechtenstein und Monaco. Für eine vollständige Liste der Offshore-Finanzplätze siehe z. B. die an die Mitteilung der Kommission „Offenheit für ausländische Direktinvestitionen bei gleichzeitigem Schutz grundlegender Unionsinteressen“ anknüpfende Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen SWD(2019) 108 final vom 13. März 2019.
Die verwendeten Kategorien gehen auf die Grundstruktur der NACE Rev. 2 zurück, siehe: https://ec.europa.eu/eurostat/web/nace-rev2 .
Weitere Einzelheiten sind der zugehörigen Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zu entnehmen.
Mit Stand vom 16. Juni 2025 waren die einschlägigen Durchführungsverordnungen für den bulgarischen Überprüfungsmechanismus noch nicht angenommen.
Die Liste der von den Mitgliedstaaten notifizierten Überprüfungsmechanismen (mit Stand 8. Januar 2025) ist abrufbar unter:
https://circabc.europa.eu/rest/download/7e72cdb4-65d4-4eb1-910b-bed119c45d47 .
Die Mitgliedstaaten verfügen über verschiedene Überprüfungsverfahren, deren Anwendungsbereiche, Prozessschritte, Ex-ante- oder Ex-post-Kontrollen der Förderfähigkeit, Zeitpläne für die Überprüfung usw. variieren und die sich alle in der Fallberichterstattung wiederfinden. So erklären beispielsweise einige Mitgliedstaaten bei manchen Investitionen vor der Einleitung eines förmlichen Überprüfungsverfahrens, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, während andere Mitgliedstaaten die Investitionen zunächst förmlich prüfen und dann die Voraussetzungen für nicht erfüllt erklären. Die Abbildungen und Zahlen in diesem Kapitel dienen daher der Darstellung des durchschnittlichen Verhaltens der Mitgliedstaaten bei Überprüfungsmaßnahmen für das Berichtsjahr und beruhen auf den von den Mitgliedstaaten gemeldeten Daten.
Es ist zu beachten, dass die gemeldeten Daten stark von der Tatsache beeinflusst sind, dass Schweden im ersten vollen Jahr der Anwendung seines ADI-Überprüfungsmechanismus eine sehr hohe Zahl von Fällen gemeldet hat, die die jährliche Zahl der von allen anderen Mitgliedstaaten gemeldeten Fälle bei Weitem übersteigt. Würde Schweden aus der Berechnung ausgeklammert, so betrüge der Anteil der förmlich überprüften Fälle 67 % und der Anteil der Fälle, die keine förmliche Überprüfung erfordern, 33 %.
Siehe https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=COM(2024)464&lang=de .
Im Jahr 2023 betrug dieser Anteil 69 % bzw. 85 %.
Entsprechend dem allgemeinen Ansatz wurde der wichtigste Tätigkeitsbereich als Leitindikator ausgewählt. Dies steht auch im Einklang mit den Informationen in allen Sektordiagrammen in der zu diesem Jahresbericht gehörigen Arbeitsunterlage.
Das verarbeitende Gewerbe umfasst Tätigkeiten von Unternehmen, die an der Verarbeitung von Materialien zu neuen Produkten beteiligt sind (z. B. Herstellung von Elektrogeräten und -motoren, Industriemaschinen und -ausrüstungen, Waffen und Munition und Arzneimitteln).
„IKT“ steht für „Informations- und Kommunikationstechnologien“. Darunter fallen Tätigkeiten von Unternehmen, die wesentliche Infrastrukturen und Werkzeuge für die Gewinnung, den Austausch und die Verbreitung von Wissen liefern (z. B. Computerprogrammierung, Softwareveröffentlichung, Datenverarbeitung und -hosting oder Tätigkeiten im Bereich der drahtlosen Telekommunikation).
Zum Handel gehören der Groß- und Einzelhandel mit Tätigkeiten im Zusammenhang mit pharmazeutischen und chemischen Produkten, Elektronik- und Telekommunikationsausrüstung und -material, Computern, peripheren Geräten für Computer sowie Software, Metallen und Metallerzen.
Finanzdienstleistungen umfassen die Tätigkeiten von Holdings, Fonds oder ähnlichen Akteuren im Finanzsektor, die darauf abzielen, eine bestimmte (Eigenkapital-)Beteiligung an einem Zielunternehmen zu erwerben oder die Kontrolle darüber zu erlangen (z. B. Fondsverwaltungstätigkeiten, Tätigkeiten von Holdinggesellschaften, Finanzdienstleistungen und Versicherungstätigkeiten).
Zu den freiberuflichen Dienstleistungen gehören die Tätigkeiten von Anwaltskanzleien und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie von Unternehmensberatungen und Ingenieurbüros (z. B. Tätigkeiten im Bereich Unternehmensverwaltung und -führung, Markt- und Meinungsforschung, Beratung, Forschung und Entwicklung in der Biotechnologie).
Die Kategorie „Sonstige“ umfasst alle anderen Wirtschaftszweige unter 5 %, insbesondere das Baugewerbe, das Gesundheitswesen und die Erbringung von administrativen Dienstleistungen.
Es handelt sich, soweit verfügbar, um den Gesamtwert der Transaktion, zu der die mitgeteilte Transaktion gehörte.
„Nicht verfügbar/nicht offengelegt“ bedeutet, dass Angaben fehlen, nicht verfügbar sind oder nicht offengelegt wurden, und schließt auch die Kategorie „nicht anwendbar“ ein (z. B. weil eine Transaktion eine Umstrukturierung beinhaltete oder keine Investition getätigt wurde).
In solchen Fällen beträgt die Frist für die Abgabe von Kommentaren bzw. Stellungnahmen 20 Kalendertage nach Eingang der vom mitteilenden Mitgliedstaat angeforderten Informationen.
Mit dem Mitteilungsformular „Notification form: Request for information from the investor for the purposes of notifications pursuant to Article 6 of Regulation (EU) 2019/452“ (Anforderung von Angaben von einem Investor für die Zwecke einer Mitteilung nach Artikel 6 der Verordnung 2019/452) sollen eine gewisse Einheitlichkeit und ein Mindestmaß an Informationen über die Transaktion, den Investor und das Zielunternehmen, die in der Mitteilung gemäß der Verordnung genannt werden, gewährleistet werden. Das Formular ist abrufbar unter https://policy.trade.ec.europa.eu/enforcement-and-protection/investment-screening_en.
Mehrere Länder können ein und dieselbe Transaktion kommentieren.
In den meisten Fällen, in denen Mitgliedstaaten Fragen gestellt hatten, wurden durch die ihnen übermittelten Antwort die potenziellen Bedenken ausgeräumt, sodass keine Kommentare eingingen.
Diese Faktoren sind in Artikel 4 der Verordnung über die Überprüfung von ADI aufgeführt. Bei einer Transaktion können mehrere Faktoren herangezogen werden, um die Kritikalität einer bestimmten ADI für die Sicherheit und die öffentliche Ordnung zu beurteilen.
Zu den Ländern bzw. Hoheitsgebieten mit nicht unerheblichem Anteil gehören Jersey, Indien, Singapur und die Schweiz mit jeweils 2 %. Der Anteil von ADI aus Russland belief sich im Jahr 2024 auf 1 % der dem Kooperationsmechanismus mitgeteilten Gesamtinvestitionen.
„ADI-Transaktionen, auf die mehrere Rechtsordnungen Anwendung finden“ bezeichnet in diesem Zusammenhang ADI-Transaktionen, bei denen das Zielunternehmen eine Unternehmensgruppe ist, die in mehr als einem Mitgliedstaat (und möglicherweise auch in Drittländern) präsent ist, z. B. durch Tochterunternehmen in mehr als einem Mitgliedstaat. Solche Geschäfte können von mehr als einem Mitgliedstaat mitgeteilt werden, wenn die Transaktion in den Anwendungsbereich ihres Überprüfungsmechanismus fällt und sie eine förmliche Überprüfung einleiten.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A52025DC0037 .