EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 7.7.2025
COM(2025) 374 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
Fahrplan für Naturgutschriften
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 7.7.2025
COM(2025) 374 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
Fahrplan für Naturgutschriften
Einführung
Die Natur ist unsere stärkste Verbündete. Sie ist unsere Lebensgrundlage und unterstützt unsere Gesundheit und unseren Wohlstand. Sie erbringt wesentliche Ökosystemleistungen wie die Speicherung von Wasser, wodurch sie die Fruchtbarkeit der Böden und die Bestäubung sicherstellt. Sie trägt zum Klimaschutz, zur Anpassung an den Klimawandel und zur Widerstandsfähigkeit gegenüber Katastrophen bei, und das häufig auf sehr kosteneffiziente Weise. Was Unternehmen betrifft, so trägt sie zur Bestimmung der Produktionsverfahren, der Kreditwürdigkeit und des Zugangs zu Finanzmitteln bei. Dies hat wiederum Auswirkungen auf die Risiken für Finanzinstitute, die diesen Unternehmen Darlehen gewähren. Daher zeigen die Finanzaufsichtsbehörden ein zunehmendes Interesse an naturbedingten Risiken 1 .
Daher ist die Natur eine entscheidende Grundlage für eine wettbewerbsfähige und widerstandsfähige Wirtschaft. Die Menschen, die sich am intensivsten mit der Pflege der Natur befassen, wie Land- und Forstwirte, Landbesitzer und Landbewirtschafter, Fischer, Nutzer von Meeres- und Süßwasserökosystemen, Bewirtschafter von Schutzgebieten und lokale Gemeinschaften, müssen für ihren Beitrag zum Schutz und zur Verbesserung des strategischen wirtschaftlichen Vermögenswertes Natur über den Markt angemessen belohnt werden.
Im Finanzierungsinstrumentarium für biologische Vielfalt und Natur stellen Zertifizierungen und Gutschriften 2 eine potenziell wertvolle Möglichkeit dar, öffentliche Mittel zu ergänzen. Durch die Erleichterung von Investitionen in Tätigkeiten, die der Natur zugutekommen, können diese innovativen und freiwilligen Instrumente eine entscheidende zusätzliche Rolle bei der Erhaltung der Gesundheit unserer Land- und Meeresökosysteme spielen und dazu beitragen, den Rückgang der biologischen Vielfalt umzukehren. Im Hinblick auf die Stärkung der Bioökonomie kann den Menschen, die am Schutz, der Wiederherstellung und der nachhaltigen Bewirtschaftung von Ökosystemen beteiligt sind, mit diesen Instrumenten auch die Möglichkeit geboten werden, Einkommen zu generieren, wie in der Vision für Landwirtschaft und Ernährung 3 , der Wasserresilienzstrategie 4 und dem Europäischen Pakt für die Meere 5 hervorgehoben wird, und gleichzeitig für die Ernährungssicherheit und die Multifunktionalität der Wälder gesorgt werden.
Mit diesem Fahrplan wird ein Weg zur Verwirklichung dieser Ziele aufgezeigt. Es wird beabsichtigt, die verschiedenen Finanzierungsquellen für die Natur, z. B. öffentliche Mittel, zu ergänzen, indem die Entwicklung von Instrumenten mit hoher Integrität wie Naturschutzgutschriften unterstützt wird, durch die Investitionen in die Natur zu einem zuverlässigen Motor für die Wertschöpfung werden.
1.Wirtschaftlicher und unternehmerischer Nutzen naturpositiver Maßnahmen
1.1.Öffentliche Investitionen in die Natur für unsere Gesellschaft und Wirtschaft
Die Natur ist nicht nur um ihrer selbst willen wertvoll, sondern auch von wesentlicher Bedeutung für die Bewältigung der miteinander verknüpften Krisen des Klimawandels, des Verlusts an biologischer Vielfalt und der Umweltverschmutzung. Mehr als die Hälfte des weltweiten BIP und zwei Drittel des wirtschaftlichen Mehrwerts der EU hängen von der Natur und ihren Ökosystemleistungen ab 6 . Rund 72 % der Unternehmen des Euro-Währungsgebiets sind in entscheidendem Maße von Ökosystemleistungen abhängig, einschließlich derjenigen außerhalb der EU, insbesondere in Entwicklungs- und Schwellenländern, was die Globalisierung der Lieferketten und die gegenseitige wirtschaftliche Abhängigkeit widerspiegelt. Der Verlust der Natur an Land und auf See gilt heute als wichtiger Faktor für wirtschaftliche Verluste und finanzielle Risiken 7 . Investitionen in die Wiederherstellung der Natur sind daher für die Wettbewerbsfähigkeit, die Resilienz, den Wohlstand und die Sicherheit Europas von entscheidender Bedeutung.
Trotz Pionierarbeit wie dem integrierten System der Ökosystemrechnungen der EU, demzufolge zehn Ökosystemleistungen jährlich einen Nutzen in Höhe von 234 Mrd. EUR erbringen 8 , sind Ökosystemleistungen nach wie vor schwer zu monetarisieren und finden in den Marktpreissignalen nicht angemessen Niederschlag. Dies ist einer der Gründe dafür, dass die Natur überstrapaziert und chronisch unzureichend in die Wiederherstellung und den Schutz der Natur investiert wird.
Daher sind für die Wiederherstellung und den Schutz der Natur in erster Linie öffentliche Mittel erforderlich. Die EU hat sich verpflichtet, in den Jahren 2026 und 2027 durch mehrere Finanzierungsprogramme und Interventionen 10 % ihres Haushalts für die Unterstützung von Maßnahmen und Investitionen zum Schutz und zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt bereitzustellen 9 und die Finanzierung externer Maßnahmen für die biologische Vielfalt für den Zeitraum 2021-2027 auf 7 Mrd. EUR zu verdoppeln. Dies steht im Einklang mit dem Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal 10 nach dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD), in dem gefordert wird, die Finanzströme aus allen Quellen erheblich zu erhöhen und bis 2030 mindestens 200 Mrd. USD pro Jahr zu mobilisieren, unter anderem durch innovative Finanzierung (Ziel 19).
Diese Verpflichtungen stellen zwar wichtige Fortschritte dar, sind aber nach wie vor bei Weitem nicht ausreichend. Durch den Globalen Biodiversitätsrahmen wird das Ausmaß der Herausforderung hervorgehoben. Im Bereich der biologischen Vielfalt besteht schätzungsweise eine weltweite Finanzierungslücke von 700 Mrd. USD pro Jahr, die nicht allein durch öffentliche Mittel geschlossen werden kann. Auch auf EU-Ebene reichen die derzeitigen öffentlichen Mittel, sei es aus EU-, nationalen oder lokalen Quellen, nicht aus, um den Investitionsbedarf zu decken, der sich auf schätzungsweise 65 Mrd. EUR jährlich beläuft 11 . Eine kontinuierliche und erhebliche öffentliche Finanzierung, einschließlich Beiträgen der EU und der Mitgliedstaaten, im Einklang mit den Vorschriften über staatliche Beihilfen 12 , bleibt unerlässlich, jedoch kommt einer Kombination aus öffentlichen und privaten Finanzmitteln entscheidende Bedeutung zu, um den erforderlichen Umfang und die erforderliche Geschwindigkeit zu erreichen.
1.2.Die Rolle privater Finanzmittel für die Natur
Neben Investitionen des öffentlichen Sektors gibt es zunehmend wirtschaftliche Gründe dafür, dass sich der Privatsektor für die Natur engagiert, insbesondere durch naturpositive Maßnahmen 13 – Maßnahmen, mit denen der Verlust an Natur aufgehalten und umgekehrt wird, einschließlich der Verbesserung und Erhaltung der biologischen Vielfalt. Für Unternehmen kann die Anerkennung der Natur als strategischer Vermögenswert neue Ansätze für das Risikomanagement, die Wertschöpfung und den Aufbau wirtschaftlicher Resilienz ermöglichen. Die Einbeziehung von Aspekten der biologischen Vielfalt in Geschäftsmodelle leistet einen Beitrag dazu, Reputationsrisiken und operationelle Risiken, wie etwa der Rückgang von Bestäubern, der sich auf die Ernteerträge auswirkt 14 , oder Bodendegradation, die durch den Zusammenbruch von Ökosystemen Unterbrechungen der Lieferkette verursacht 15 , zu verringern. Sie trägt ferner dazu bei, den Wiedererkennungswert von Produkten zu verbessern und möglicherweise neue Einnahmequellen zu erschließen. Beispiele in der EU sind Agrar- und Lebensmittelunternehmen, die Landwirte beim Übergang zu einer regenerativen Landwirtschaft unterstützen 16 , oder gemischte Finanzierungsmodelle zur Unterstützung der Aquakultur zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt der Meere 17 .
Unternehmen, die naturpositive Strategien verfolgen, profitieren möglicherweise von einem höheren Vertrauen der Investoren, besseren Finanzkonditionen und einer größeren langfristigen Widerstandsfähigkeit 18 . Außerdem beginnen einige Finanzinstitute, diesen Wert anzuerkennen, und integrieren die biologische Vielfalt zunehmend in Risikobewertungen, was sich in Prämien, Kreditvergabekriterien und Investitionsentscheidungen niederschlägt 19 . So entwickeln Versicherer beispielsweise naturgerechte Versicherungsprodukte für grüne Investitionen oder investieren in Projekte zur Wiederherstellung von Ökosystemen, um das Versicherungsrisiko im Zusammenhang mit Überschwemmungen zu verringern 20 . Dadurch, dass Unternehmen diese Werte schaffen, profitieren nicht nur Interessenträger wie Arbeitnehmer, Kunden, Lieferanten, lokale Gemeinschaften und die Gesellschaft insgesamt, sondern auch ihre Anteilseigner 21 . Die Offenlegungsrahmen nach der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen 22 , der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor 23 und der EU-Taxonomieverordnung 24 können zur Ausweitung dieses Trends beitragen.
Trotz dieses deutlichen Potenzials ist auch der naturpositive Übergang nicht frei von Herausforderungen. Infolge von Vorlaufkosten, Datenlücken und Schwierigkeiten bei der Messung der Auswirkungen auf die biologische Vielfalt können kurzfristige Renditen verzögert und Investitionen verhindert werden. Um diese Hindernisse zu überwinden und die naturpositive Wirtschaft auszuweiten, sind Innovative Instrumente und günstige Rahmenbedingungen erforderlich 25 .
2.Naturschutzgutschriften
2.1.Von der Zertifizierung zu Gutschriften
Naturgutschriften können ein zentrales Instrument sein, um naturpositive Maßnahmen durch private Investitionen zu belohnen, die der Natur und den Unternehmen zugutekommen, einschließlich Land- und Forstwirten, Landbesitzern und Landbewirtschaftern, Fischern, Nutzern von Meeres- und Süßwasserökosystemen, Bewirtschaftern von Schutzgebieten und lokalen Gemeinschaften.
Indem diese Akteure und Interessenträger in die Lage versetzt werden, über individuelle rechtliche Verpflichtungen und die verbindliche Abhilfemaßnahmenhierarchie 26 hinaus naturpositive Maßnahmen nachzuweisen, kann ein Übergang von der Schadensbegrenzung zur aktiven Umkehr des Trends des Verlusts an Natur angeregt werden. Auf politischer Ebene könnten die Mitgliedstaaten Naturgutschriften beispielsweise nutzen, um einzelne Beiträge zu den nationalen Zielen und Verpflichtungen im Rahmen der Verordnung über die Wiederherstellung der Natur 27 oder des Globalen Biodiversitätsrahmens anzuerkennen. Mit diesen Instrumenten könnten auch zugehörige Verfahrensweisen unterstützt werden, wie z. B. nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen, Finanzierung grüner Infrastruktur oder ergebnisbasierte Zahlungen. Um die Glaubwürdigkeit des Verfahrens sicherzustellen, müssen strenge Kriterien in Betracht gezogen werden, die durch klare Governance, Transparenz und Schutzmaßnahmen gestützt werden.
Die Zertifizierung bietet Sicherheit dafür, dass im Einklang mit vorab festgelegten Kriterien oder Grundsätzen spezifische, hochwertige, naturpositive Maßnahmen durchgeführt werden. Im Zuge einer solchen Zertifizierung würden die Konzeption, die Umsetzung, die erzielten und die noch erwarteten Auswirkungen bewertet und ausgehend von der Qualität der Maßnahme ein anerkannter Nachweis über die Umweltintegrität ausgestellt. Als eine von unabhängiger Seite überprüfte formale Anerkennung, dass mit der Maßnahme die vereinbarten Standards hinsichtlich der Relevanz für die biologische Vielfalt und für bewährte Verfahren erfüllt werden, kann das Zertifikat dazu beitragen, die Risiken für die Geldgeber zu verringern und frühzeitig Vertrauen zu schaffen. Ferner können mit dem Zertifikat Vorabinvestitionen unterstützt und den Betreibern der Zugang zu Zahlungen für zertifizierte Maßnahmen ermöglicht werden.
Davon ausgehend könnte eine Naturgutschrift als ein Element betrachtet werden, das für ein naturpositives Ergebnis steht, abgeleitet von einer zertifizierten und von unabhängigen Stellen überprüften Maßnahme und quantifiziert anhand einer anerkannten Messgröße oder eines anerkannten Indikators für die biologische Vielfalt. Diese Messgrößen und Indikatoren können vielgestaltig und an den Kontext angepasst sein und damit die Heterogenität der Ökosysteme und der Ergebnisse widerspiegeln. Rahmen wie die Strategie „Mapping and Assessment of Ecosystems and their Services“ (Kartierung und Bewertung von Ökosystemen und ihren Leistungen) der EU 28 und das „System of Environmental-Economic Accounting – Ecosystem Accounting“ (System der umweltökonomischen Gesamtrechnungen – Ökosystembilanzierung) der Vereinten Nationen 29 sind Beispiele dafür, wie sich eine ökosystemübergreifende Flexibilität mit einer kohärenten, standardisierten, wissenschaftlich fundierten Struktur ökosystemspezifischer Indikatoren und Messgrößen kombinieren lässt.
Mit diesem zweistufigen Modell – Zertifizierung mit anschließender Gutschrift – könnte innovativen Finanzierungsmechanismen die Tür geöffnet werden. Mit Zertifikaten wird dazu beigetragen, naturpositive Investitionen zu strukturieren und voranzubringen, da sie die Grundlage für vertragliche Zahlungen oder Garantien bilden, während sich mit Naturgutschriften die nachgewiesene Wirkung monetarisieren ließe, indem sie Lieferanten und Frühinvestoren potenziell Erträge bieten. Die Aufgabe der Zertifizierung besteht darin, die Maßnahmen zu strukturieren und die Qualitätskontrolle sicherzustellen, während mit den Gutschriften die beobachteten, überprüften Verbesserungen in eine Einheit überführt werden, die registriert, gebündelt, angespart und gehandelt werden kann. Das Verfahren kann einen Mechanismus umfassen, mit dem der Status der Maßnahmen im Zertifikat im Laufe der Zeit aktualisiert wird, sodass Transparenz, adaptives Management und soweit erforderlich die schrittweise Vergabe von Gutschriften auf der Grundlage validierter Etappenziele erleichtert werden.
Ein Beispiel: Eine Gruppe von Landwirten und Landbewirtschaftern arbeitet zusammen an der Verbesserung eines Feuchtgebietökosystems und setzt dafür eine Reihe von Verfahren um. Ein anerkannter unabhängiger Zertifizierer bewertet den Projektplan, die angewandten Methoden und die beabsichtigten Auswirkungen. Auf dieser Grundlage erhält die Gruppe ein Zertifikat, mit dem förmlich anerkannt wird, dass ihre Tätigkeit hohen Qualitätsstandards für naturpositive Maßnahmen entspricht. Mit diesem Zertifikat fällt es ihnen leichter, finanzielle Unterstützung zu erhalten und bei den Interessenträgern Vertrauen zu schaffen, damit diese ihre Verfahren wertschätzen. Das Projekt wird in seinem Zeitverlauf überwacht, und bei nachgewiesenen Ergebnissen werden nach und nach Naturgutschriften vergeben. Die Ausstellung muss nach strengen wissenschaftlichen und Governance-Protokollen erfolgen, um die Integrität zu wahren und vorzeitige Forderungen zu vermeiden. Die Wertschöpfungskette der Naturgutschriften umfasst Intermediäre (z. B. Aggregatoren oder Vermittler auf Landschaftsebene), Zertifizierer, Register und Käufer. Zu den Käufern können Unternehmen in nachgelagerten Sektoren (z. B. Agrar- und Lebensmittelunternehmen), Finanzinstitute, öffentliche Einrichtungen oder Bürgerinnen und Bürger gehören, insbesondere im Zusammenhang mit freiwilligen Beiträgen, der Vergabe öffentlicher Aufträge oder lokalen Programmen zur Gewinnbeteiligung.
2.2.Schaffung von Vertrauen und Integrität
Um für die Glaubwürdigkeit des Verfahrens zu sorgen, müssen strenge Kriterien und Grundsätze festgelegt werden, um die Transparenz sicherzustellen, Interessenkonflikte zu vermeiden und Grünfärberei und Doppelzählungen zu verhindern. Die Trennung der Rollen von Projektträgern, Zertifizierungsstellen und Registerbetreibern ist von zentraler Bedeutung, um die Integrität des Systems und das Marktvertrauen zu wahren.
Für viele Unternehmen – von Versorgungsunternehmen bis hin zu Versicherern – sind Investitionen in die Natur nicht neu. Es gibt bereits mehrere Finanzierungsinstrumente für die Natur, wie grüne Anleihen und Zahlungen für Ökosystemleistungen. Daneben könnte mit Naturgutschriften auf der Grundlage von Zertifikaten ein Mehrwert geschaffen werden, da sie ein überprüfbares und standardisiertes Format für Investitionen in naturpositive Maßnahmen bieten. Richtig ausgestaltet können sie zu einem Schlüsselinstrument werden, um private Investitionen zu lenken und naturpositive Maßnahmen zu belohnen.
Um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten, sollte die Zertifizierung nach Möglichkeit auf bestehenden Standards und Rahmen der EU, z. B. der Regelung für die ökologische/biologische Landwirtschaft 30 , aufgebaut sein und mit diesen in Einklang stehen. Naturgutschriften sollten daher nicht isoliert funktionieren, sondern in diesen breiteren Rahmen integriert und zu einem transformativen Instrument entwickelt werden.
2.3.Jüngste Initiativen und die Entstehung neuer Märkte
Zwar befinden sich Naturgutschriften noch in einem frühen Entwicklungsstadium, jedoch wird ihr Potenzial als erheblich eingeschätzt. Auf globaler Ebene ist die Entwicklung in den letzten Jahren rasch vorangeschritten, und es wurden mehr als 50 Initiativen für Zertifizierungen und Naturgutschriften gemeldet 31 . Internationale Initiativen unter der Leitung von Expertenzusammenschlüssen wie der Biodiversity Credits Alliance (BCA) 32 , dem Weltwirtschaftsforum 33 und dem International Advisory Panel on Biodiversity Credits (IAPB) 34 sowie freiwillige Rahmen für die Offenlegung von naturbezogenen Informationen wie die Taskforce on Nature-Related Financial Disclosures (TNFD) 35 und das Science-Based Targets Network (SBTN) 36 richten sich mit dem Ziel glaubwürdiger Systeme mit hoher Integrität an gemeinsamen Grundsätzen aus, wie Zusätzlichkeit, Zurechnung, Messbarkeit, Dauerhaftigkeit, Unterlassung von Doppelzählung, Transparenz, soziale und ökologische Schutzmaßnahmen, Angleichung an globale Ziele und potenzielle Nutzungsmöglichkeiten.
Gleichzeitig führen mehrere Mitgliedstaaten und Drittländer Pilotprojekte für Finanzierungsmodelle mit Blick auf die biologische Vielfalt durch, bei denen öffentliches und privates Kapital kombiniert werden. In der EU hat Frankreich ein System eingeführt, das auf der Einrichtung von natürlichen Ausgleichs-, Wiederherstellungs- und Renaturierungsgebieten beruht 37 , Irland ein freiwilliges Finanzierungssystem für die Wiederherstellung von Torfflächen entwickelt 38 und Finnland kürzlich ein freiwilliges System zur Unterstützung der nationalen Bemühungen um die biologische Vielfalt umgesetzt 39 . In anderen Mitgliedstaaten – darunter Belgien, Deutschland, Italien, die Niederlande, Portugal, Spanien, die Slowakei und Schweden – führen nichtstaatliche Organisationen wie etwa Organisationen der Zivilgesellschaft, Landbewirtschafter und Finanzinstitute aktiv Pilotprojekte zu Zertifizierungs- und Gutschriftensystemen für die biologische Vielfalt und Natur durch. Darüber hinaus hat das Vereinigte Königreich kürzlich seine Strategie „Biodiversity Net Gain“ (Netto-Biodiversitätsgewinn) 40 umgesetzt, ein verbindliches System für Landbewirtschafter und Bauträger zur Wiederherstellung von Ökosystemen.
Im Zuge der weltweiten Entwicklung der Märkte für Naturgutschriften ist die EU dank ihres umfassenden Regelungsrahmens, mit dem für Verbraucherschutz, Rechenschaftspflicht von Unternehmen und Transparenz bei naturpositiven Investitionen gesorgt wird, gut aufgestellt, um in diesem Bereich eine Führungsrolle zu übernehmen.
3.Erkenntnisse aus den Erfahrungen mit CO2-Märkten
Im Zusammenhang mit Naturgutschriften bestehen dieselben Herausforderungen wie bei anderen Systemen, die auf Zertifizierungen beruhen, z. B. Systemen für die ökologische/biologische Landwirtschaft oder die Energieeffizienz, mit denen ebenfalls das Ziel verfolgt wird, positive Umweltauswirkungen zu ermitteln und zu belohnen. Bei der Schaffung von Märkten für Naturgutschriften können CO2-Märkte nützliche Erkenntnisse für die Gestaltung widerstandsfähiger, inklusiver und vertrauenswürdiger Systeme mit hoher Integrität bieten.
Die jüngsten Entwicklungen auf freiwilligen CO2-Märkten machen sowohl Herausforderungen als auch Chancen deutlich. Bedenken hinsichtlich der Integrität und des Risikos von Grünfärberei führten zur Schrumpfung dieser Märkte, während gleichzeitig nach wie vor hochwertige Projekte mit positiven ökologischen und sozialen Nebeneffekten von den Käufern bevorzugt und stark nachgefragt wurden 41 . Dadurch wird deutlich, dass es wichtig ist, frühzeitig solide Grundlagen für die Märkte für Naturgutschriften zu schaffen, und zwar sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite. Daher ist es wichtig, ambitionierten und wissenschaftlich strengen Standards, einer unabhängigen Überwachung, eindeutigen Anwendungs- und Forderungsfällen sowie einer zuverlässigen Governance Vorrang einzuräumen, um Reputationsrisiken vorzubeugen.
Mit der EU-Verordnung über CO2-Entnahmen und kohlenstoffspeichernde Landbewirtschaftung 42 wird in der EU ein freiwilliges Zertifizierungssystem für CO2-Entnahmen und ökosystembasierte Emissionsreduktionen eingeführt, das auf einer soliden Überwachung, Berichterstattung und Überprüfung gegründet ist. Es wird darin das zweistufige Verfahren von Konformitätszertifikaten und zertifizierten Einheiten eingeführt, mit dem der Zugang zu privaten Finanzmitteln vereinfacht wird, und das System der strengen Kriterien für Quantifizierung, Zusätzlichkeit, langfristige Speicherung und Nachhaltigkeit verankert. Insbesondere müssen mit Tätigkeiten der kohlenstoffspeichernden Landbewirtschaftung positive Nebeneffekte für die biologische Vielfalt und die Ökosystemleistungen erbracht werden. Außerdem können weitere freiwillige positive Nebeneffekte einbezogen werden, womit ein wichtiger Präzedenzfall für künftige, auf die biologische Vielfalt ausgerichtete Rahmen geschaffen wird. Damit wird einem wachsenden Markttrend entsprochen: Käufer schätzen zunehmend robuste Kredite, die positive Nebeneffekte bieten, insbesondere solche im Zusammenhang mit naturbasierten Lösungen. Mit der Einbeziehung der biologischen Vielfalt in die CO2-Zertifizierung könnte nicht nur die ökologische Glaubwürdigkeit der zertifizierten Einheiten gestärkt werden, sondern es könnten auch die Käufer mit den Auswirkungen auf die biologische Vielfalt vertraut gemacht und möglicherweise die Grundlage für eigenständige Märkte für Naturgutschriften geschaffen werden. Das mit der Verordnung über CO2-Entnahmen und kohlenstoffspeichernde Landbewirtschaftung verbundene Sekundärrecht, das derzeit im Entstehen begriffen ist, wird Bestimmungen für die Überprüfung durch unabhängige Dritte und wissenschaftlich fundierte Instrumente zur Bewertung von Risiken im Zusammenhang mit Dauerhaftigkeit und Umkehrung umfassen, um dazu beizutragen, das Vertrauen in Zertifizierungen und Akkreditierungen wiederherzustellen.
Aus den CO2-Märkten lassen sich wertvolle Lehren ziehen, um erste Fortschritte zu erleichtern, für Politikkohärenz zu sorgen und den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten. Gleichzeitig müssen die spezifischen Merkmale von Naturgutschriften berücksichtigt werden, einschließlich Messgrößen, Zwecken und Schutzmaßnahmen, sowie Standortspezifizität, Messbarkeit und Latenz der Auswirkungen auf die biologische Vielfalt. Mit Naturgutschriften kann außerdem ein breiterer Anwendungsbereich erfasst werden, da sie für Interventionen und Gebiete gelten können, die nicht miteinander verbunden sind oder nur ein begrenztes zusätzliches Potenzial für die Kohlenstoffbindung, aber einen hohen Wert für die biologische Vielfalt aufweisen, wie die Unterstützung von Bestäubern oder die Wiederherstellung trockener Ökosysteme.
4.Entwicklung von Naturgutschriften
Seit Beginn der aktuellen Mandatsperiode hat die Kommission die Mitgliedstaaten und Interessenträger konsultiert, um die Arbeit zu diesem Thema voranzubringen. Bei diesen Konsultationen wurde offenbar, dass ein kooperativer Prozess – sowohl innerhalb der EU als auch auf internationaler Ebene – eingerichtet werden muss, der auf Grundsätzen der hohen Integrität, Transparenz und wissenschaftlich fundierten Beiträgen beruht. Die Interessenträger hoben hervor, dass es wichtig sei, nicht nur neue Interventionen, sondern auch den laufenden Naturschutz und die Aufrechterhaltung bewährter Verfahren zu belohnen. Ebenfalls betonten sie, dass es wichtig sei, die Herausforderungen im Zusammenhang mit den lokalen Aspekten der biologischen Vielfalt und des Landbesitzes, die Lehren aus dem CO2-Markt, die Zugänglichkeit für kleine Betreiber, Marktanreize und die Notwendigkeit der Kohärenz mit bestehenden politischen Maßnahmen zu berücksichtigen.
Ausgehend von diesen Beiträgen wird die Entwicklung von Naturgutschriften mehrere Schritte erfordern:
·Aufbau einer engen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und den Interessenträgern, um deren Fachwissen für die Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses zu nutzen und gleichzeitig die internationale Zusammenarbeit zu fördern,
· Entwicklung transparenter Methoden mit hoher Integrität sowie mit einem klaren Schwerpunkt auf Einfachheit und Nutzbarkeit bei gleichzeitiger Sicherstellung einer glaubwürdigen Governance und von Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Reputationsrisiken, unter anderem in Verbindung mit Grünfärberei, Doppelzählung und Verlagerungseffekten,
·Ermittlung und Entwicklung von Marktnachfrage und ‑angebot,
·erforderlichenfalls Bereitstellung von öffentlichem Startkapital, z. B. durch Fazilitäten zur Risikominderung, Instrumenten für gemischte Finanzierung und Finanzhilfen für technische Hilfe, um Naturgutschriften einzuleiten.
An diesen ersten Schritten wird sich zeigen, ob auf EU-Ebene weitere Regulierungsmaßnahmen erforderlich sind und mit welchen Herausforderungen und Chancen diese für Schlüsselsektoren einhergehen würden. Die spezifischen Bedürfnisse und die häufig lokalen oder regionalen Dimensionen der Natur und der biologischen Vielfalt lassen ebenfalls darauf schließen, dass diese Märkte zunächst vor Ort erprobt werden könnten, bevor sie ausgebaut werden. Dies könnte parallel zum Engagement auf internationaler Ebene erfolgen.
4.1.Sicherstellung einer starken Zusammenarbeit der Interessenträger in der EU und Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit
Das Funktionieren eines Marktes hängt von der Akzeptanz seiner Akteure ab. Daher wird die EU mit Maßnahmen beginnen, mit denen ein sinnvolles Engagement der Interessenträger in der gesamten EU und auf internationaler Ebene aufgebaut wird.
Um den Prozess einzuleiten, wird die Kommission daher einen Aufruf zur Interessenbekundung für die Teilnahme an einer neuen EU-Expertengruppe für Naturgutschriften veröffentlichen. Diese Gruppe wird sich über Wissen austauschen, die Zusammenarbeit fördern, bewährte Verfahren ermitteln und Beiträge zu verschiedenen Methoden, Zertifizierungssystemen, Überwachungsansätzen und Governance-Modellen liefern. Im Rahmen der Governance der Gruppe wird für eine Straffung der Arbeitsmethoden gesorgt. Die Teilnahme wird integrativ sein und einzelne Experten, Vertreter der Mitgliedstaaten und anderer öffentlicher Einrichtungen sowie ein breites Spektrum von Interessenträgern, wie Land- und Forstwirte, Landbesitzer und Landbewirtschafter, Fischer, Nutzer von Meeres- und Süßwasserökosystemen, Bewirtschafter von Schutzgebieten, lokale Gemeinschaften, Unternehmen und Investoren, die in der EU und auf internationaler Ebene tätig sind, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), wissenschaftliche Gemeinschaften und Organisationen der Zivilgesellschaft, umfassen. Besonderes Augenmerk sollte auch darauf gelegt werden, dass indigene Völker und ortsansässige Gemeinschaften unter uneingeschränkter Achtung ihrer Rechte, ihrer Wissenssysteme und ihrer Rolle als Garant für die biologische Vielfalt sinnvoll einbezogen werden.
Maßnahme [2025]: Die Kommission wird eine Expertengruppe für Naturgutschriften einsetzen, um Fachwissen zu mobilisieren, Austausch über bewährte Verfahren zu führen und Beiträge zu leisten.
Die Kommission wird durch ihre Forschungs-, Innovations- und Pilotinitiativen, auch im Rahmen von Horizont Europa und des LIFE-Programms, zu dieser Arbeit beitragen. In einer Reihe von Pilotprojekten in der gesamten EU und darüber hinaus werden reale Ansätze für Naturgutschriften bereits erprobt, wodurch wichtige Erfahrungen gewonnen werden, die als Richtschnur für die künftige Politik und Praxis herangezogen werden können. So wird beispielsweise im Rahmen von Pilotprojekten in Estland und Frankreich untersucht, wie durch Naturgutschriften naturpositive Maßnahmen in Wäldern und Feuchtgebieten unterstützt werden könnten. Außerhalb der EU wird im Rahmen eines Projekts in Peru bewertet, wie Unternehmen mit Sitz in der EU unter Einhaltung der EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Erhaltung der biologischen Vielfalt im Ausland beitragen können 43 . Darüber hinaus laufen mit Unterstützung der Europäischen Weltraumorganisation 44 und der Copernicus-Dienste 45 spezielle Projekte zur Erprobung von Überwachungs-, Berichterstattungs- und Überprüfungsmethoden, unter anderem im Hinblick auf den Einsatz von Fernerkundungs- und Geodatenwerkzeugen. Einige dieser Projekte werden direkt von der Kommission unterstützt, während andere von nationalen Behörden, Forschungseinrichtungen und/oder der Zivilgesellschaft unterstützt werden.
Auf internationaler Ebene wird die Kommission eine noch engere Zusammenarbeit in wichtigen Foren wie der Biodiversity Credit Alliance, dem Weltwirtschaftsforum und dem International Advisory Panel on Biodiversity Credits anstreben. So soll sichergestellt werden, dass sich die EU bei der Entwicklung ihrer Politik an neuen globalen Standards orientiert und so auch dazu beiträgt, die internationale Entwicklung der Märkte für Naturgutschriften zu gestalten. Parallel dazu sollte die EU im Vorfeld wichtiger globaler Meilensteine, einschließlich der nächsten Biodiversitätskonferenz, die internationale Zusammenarbeit fördern.
Maßnahmen [2025-2026]: Die Kommission wird sich in internationalen Foren und mit gleich gesinnten internationalen Partnern engagieren, unter anderem bei der Vorbereitung der COP 17 des Übereinkommens über die biologische Vielfalt.
4.2.Entwicklung solider Methoden und Governance
4.2.1.Methoden der kohlenstoffspeichernden Landbewirtschaftung mit positiven Nebeneffekten für die biologische Vielfalt
Nach dem Inkrafttreten der ersten Methoden, das für Anfang 2026 geplant ist, wird im Rahmen der Verordnung über CO2-Entnahmen und kohlenstoffspeichernde Landbewirtschaftung die Zertifizierung von Tätigkeiten der kohlenstoffspeichernden Landbewirtschaftung mit positiven Nebeneffekten für die biologische Vielfalt wie Wiedervernässung von Torfflächen, Anpflanzung von Bäumen sowie nachhaltige Landwirtschaft und Agroforstwirtschaft ermöglicht, wodurch sichergestellt wird, dass mit Projekten zur Kohlenstoffbindung auch die biologische Vielfalt und die Ökosysteme geschützt und wiederhergestellt werden.
Maßnahme [2026]: Die Kommission wird im Rahmen der Verordnung über CO2-Entnahmen und kohlenstoffspeichernde Landbewirtschaftung die ersten Methoden der kohlenstoffspeichernden Landbewirtschaftung mit verbindlichen positiven Nebeneffekten für die biologische Vielfalt annehmen.
4.2.2.Entwicklung von EU-Methoden und Governance-Rahmen für Naturgutschriften
Mit den Kriterien und Methoden für die Zertifizierung naturpositiver Maßnahmen müssen ein hohes Maß an Transparenz sowie angebots- und nachfrageseitiger Integrität sichergestellt und Risiken vermieden werden. Gleichzeitig müssen sie einfach und praktikabel und nach Möglichkeit auf bestehende Grundsätze oder Standards gestützt sein.
Die Kommission wird die Expertengruppe auffordern, Fachwissen über Kriterien und Methoden zur Verfügung zu stellen, indem sie bestehende nationale und internationale Verfahren erfassen und sich darüber austauschen und die wichtigsten Optionen und zentralen Herausforderungen im Zusammenhang mit Naturgutschriften ermitteln.
Maßnahme [Mitte 2026]: Die Kommission wird die Expertengruppe auffordern, ihr Fachwissen über Kriterien und Methoden für Märkte für Naturgutschriften zur Verfügung zu stellen.
Robuste Governance-Rahmen sind für glaubwürdige Märkte für Naturgutschriften ebenfalls von entscheidender Bedeutung. Es müssen dadurch klar die Regeln für Eigentumsrechte, die Registrierung, die Übertragung von Gutschriften, die unabhängige Überprüfung sowie die Haftung im Zusammenhang mit der Nichterfüllung oder der Umkehrung naturpositiver Maßnahmen festgelegt werden. Derzeit verursacht das Fehlen eines weithin akzeptierten Rahmens für die Messung, Berichterstattung und Überprüfung von Naturgutschriften in Verbindung mit der mangelnden gegenseitigen Anerkennung zwischen den Mitgliedstaaten zu Unsicherheit, und es besteht die Gefahr, dass die Marktintegrität beeinträchtigt wird.
Bei der Gestaltung eines Governance-Rahmens müssen mehrere Aspekte berücksichtigt werden, damit Produktionssektoren die Natur in ihre Geschäftsmodelle einbeziehen und gleichzeitig die multifunktionale Rolle von Land-, Süßwasser- und Meeresökosystemen gewahrt bleibt. Dabei sollte auf Einfachheit, Nutzbarkeit und Synergien mit anderen Politikbereichen der EU sowie auf Eigentumsrechte, auch im Zusammenhang mit Daten, geachtet werden. Zudem ist es wichtig, im Einklang mit dem Grundsatz „Vorfahrt für KMU“ den besonderen Bedürfnissen von Kleinbauern und KMU Rechnung zu tragen.
Maßnahme [2027]: Die Kommission wird die Expertengruppe auffordern, unter besonderer Berücksichtigung von Kleinbauern sowie kleinen und mittleren Unternehmen ihr Fachwissen über die Gestaltung von Governance-Rahmen für Naturgutschriften zur Verfügung zu stellen.
4.3.Förderung der Bereitschaft für Märkte für Naturgutschriften
Parallel zu den Arbeiten an Kriterien, Methoden und Governance werden weitere Arbeiten erforderlich sein, um Angebot und Nachfrage auf dem Markt zu ermitteln und potenzielle Hemmnisse oder Engpässe zu beseitigen. Dies erfordert eine weitere Markt- und Trendanalyse, insbesondere in Bezug auf die Investitionsfaktoren und die Kapazität der Akteure, einschließlich Kleinbauern, mit Blick auf Naturgutschriften Angebot und Nachfrage zu generieren.
Die bestehenden Maßnahmen der EU können bei diesem Prozess ein wichtiger Faktor sein. Beispielsweise werden mit der Verordnung über die Wiederherstellung der Natur ein robuster Rahmen für die Wiederherstellung von Ökosystemen geboten und vorhersehbare Nachfragesignale für öffentliche und private Investoren geschaffen. Sie ist ein Eckpfeiler für die Schaffung naturpositiver Maßnahmen, die anerkannt sind und überprüft werden können. Das Potenzial von Naturgutschriften zur Finanzierung der Wiederherstellung der Natur in Ergänzung zu öffentlichen Mitteln und anderen privaten Finanzierungen wird im kommenden Bericht über die Finanzierung der Wiederherstellung der Natur anerkannt 46 .
Maßnahmen [2025-2026]: Die Kommission wird eine EU-weite Bewertung des Angebots und der Nachfrage nach Naturgutschriften vornehmen. Anschließend wird die Kommission auf dieser Grundlage die Expertengruppe auffordern, Beiträge zur Förderung von Märkten für Naturgutschriften vorzulegen.
4.4.Öffentliche Anschubfinanzierung von Naturgutschriften
Die Entwicklung robuster und skalierbarer Märkte für Naturgutschriften kann durch gezielte öffentliche oder öffentlich-private Anschubfinanzierung oder durch Mechanismen zur Risikominderung weiter unterstützt werden, um frühe Initiativen für Biodiversitätszertifizierungen und Naturgutschriften, die wesentlich sind, um privates Kapital anzuziehen, zu belohnen und auszuweiten. Ohne diese Vorabunterstützung ist es wahrscheinlich, dass der Ausbau der Naturfinanzierungen weiterhin durch hohe Transaktionskosten, bruchstückhafte Informationen und Unsicherheiten in Bezug auf Renditen eingeschränkt wird. Mit der InvestEU-Beratungsplattform der Europäischen Investitionsbank 47 und im Rahmen des LIFE-Programms mit Green Assist 48 erfolgen bereits Sondierungsarbeiten, unter anderem zur Wiederherstellung von Torfflächen, um praktische Ansätze zu entwickeln, mit denen das Angebot an und die Nachfrage nach Naturgutschriften in Einklang gebracht werden können.
Zwar besteht bei der Zertifizierung die Möglichkeit einer Vergütung im Voraus, jedoch geht sie mit Kosten für die Wirtschaftsbeteiligten einher. Darüber hinaus entstehen durch die Einrichtung des Governance-Systems Kosten und Verwaltungsaufwand für den privaten und den öffentlichen Sektor, wobei die Kosten aber voraussichtlich durch die Bewertung der Naturgutschriften gedeckt werden.
Als Vorläufer für aus dem Privatsektor finanzierte Naturgutschriften kann öffentliches Anschubkapital, auch aus EU-Mitteln, die beim Übergang zu einer sauberen Wirtschaft zur Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit der EU und innovativer europäischer Projekte zur Verfügung stehen, eine wichtige Rolle spielen, indem Akteuren, die an naturpositiven Maßnahmen beteiligt sind, Garantien und/oder eine vorhersehbare Einnahmequelle geboten werden.
Maßnahmen [2025-2027]: Zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU und innovativer europäischer Projekte wird ein Pilotprojekt zu Naturgutschriften eingeleitet und mit EU-Mitteln unterstützt.
4.5.Nächste Schritte
Im Zeitraum 2025 bis 2027 wird die Kommission die oben beschriebenen Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der Märkte für Naturgutschriften in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, Interessenträgern und internationalen Partnern zu unterstützen. Da das Engagement von Land- und Forstwirten für den Erfolg von Naturgutschriften von entscheidender Bedeutung ist, wird die Kommission den Europäischen Ausschuss für Landwirtschaft und Ernährung 49 eng einbeziehen.
Durch diese Zusammenarbeit wird der Weg für die weitere Prüfung politischer Optionen geebnet, einschließlich der Frage, wie die bestehende CO2-Architektur genutzt werden könnte, um einen neuen Aktionsbereich für Naturgutschriften zu schaffen und so die Umsetzungskosten im Einklang mit den Vereinfachungszielen zu begrenzen. Da die Märkte für Naturgutschriften noch im Entstehen begriffen sind, könnten umfassendere Mechanismen zur Förderung der Nachfrage geprüft werden, darunter Anreize für die Einführung durch Offenlegungs- und Vergabevorschriften, steuerliche Anreize, sektorspezifische Anforderungen oder andere Regulierungsinstrumente.
In diesen Prozess werden die Lehren aus nationalen Programmen, Pilotprojekten, internationalen Beispielen und der Wissenschaft einfließen, damit alle potenziellen neuen Instrumente an wissenschaftlichen Grundlagen, der praktischen Durchführbarkeit sowie an den Zielen der EU und internationalen Zielen ausgerichtet sind.
Maßnahme [2027]: Auf der Grundlage der Erfahrungen und Konsultationen sowie der Beiträge der Expertengruppe wird die Kommission die erzielten Fortschritte überprüfen und die nächsten Schritte für die Entwicklung und Ausweitung der Märkte für Naturgutschriften prüfen.
Schlussfolgerung
Mit den in diesem Fahrplan skizzierten Schritten wird ein Weg aufgezeigt, um auf diesen Grundlagen politische Maßnahmen mit robusten Methoden, soliden Zertifizierungsverfahren und inklusiven Governance-Rahmen zu entwickeln und eine hohe angebots- und nachfrageseitige Integrität für Naturgutschriften zu ermöglichen. Dabei wird der Schwerpunkt von Anfang an auf der Sicherstellung von Subsidiarität, Integrität, Einfachheit und Minimierung des Verwaltungsaufwands liegen.
Alle Interessenträger werden gebeten, ihre Ansichten und Beiträge zu den in diesem Fahrplan dargelegten Elementen sowie zu allen anderen Themen, die sie im Zusammenhang mit Naturgutschriften ansprechen möchten, zu übermitteln.