EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 4.6.2025
COM(2025) 217 final
Empfehlung für eine
EMPFEHLUNG DES RATES
zur Wirtschafts-, Sozial-, Beschäftigungs-, Struktur- und Haushaltspolitik Ungarns
{SWD(2025) 217 final}
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 4.6.2025
COM(2025) 217 final
Empfehlung für eine
EMPFEHLUNG DES RATES
zur Wirtschafts-, Sozial-, Beschäftigungs-, Struktur- und Haushaltspolitik Ungarns
{SWD(2025) 217 final}
Empfehlung für eine
EMPFEHLUNG DES RATES
zur Wirtschafts-, Sozial-, Beschäftigungs-, Struktur- und Haushaltspolitik Ungarns
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/1263 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2024 über die wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und über die multilaterale haushaltspolitische Überwachung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates 1 , insbesondere auf Artikel 3 Absatz 3,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte 2 , insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,
auf Empfehlung der Europäischen Kommission,
unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments,
unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,
nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,
nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,
nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,
nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
Allgemeine Erwägungen
(1)Mit der Verordnung (EU) 2024/1263, die am 30. April 2024 in Kraft getreten ist, werden die Ziele des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung festgelegt, der durch Reformen und Investitionen gesunde und auf Dauer tragfähige öffentliche Finanzen, ein nachhaltiges und inklusives Wachstum sowie die Resilienz fördern und übermäßige gesamtstaatliche Defizite verhindern soll. Die Verordnung sieht vor, dass der Rat und die Kommission die multilaterale Überwachung im Rahmen des Europäischen Semesters im Einklang mit den im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) festgelegten Zielen und Anforderungen durchführen. Das Europäische Semester umfasst insbesondere die Formulierung und die Überwachung der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen. Außerdem fördert die Verordnung die nationale Eigenverantwortung für die Haushaltspolitik, rückt deren mittelfristige Ausrichtung in den Fokus und sorgt für eine wirksamere und kohärentere Durchsetzung. Jeder Mitgliedstaat muss dem Rat und der Kommission einen nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plan mit seinen haushaltspolitischen Zusagen sowie seinen Reform- und Investitionszusagen vorlegen, der je nach Dauer der nationalen Legislaturperiode einen Zeitraum von vier oder fünf Jahren abdeckt. Der in diesen Plänen skizzierte Nettoausgabenpfad 3 muss den Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1263 entsprechen, insbesondere auch den Vorgaben, den gesamtstaatlichen Schuldenstand bis zum Ende des Anpassungszeitraums auf einen plausibel rückläufigen Pfad zu bringen oder darauf zu halten oder weiterhin auf einem dem Vorsichtsgebot entsprechenden Niveau unter 60 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu halten und das gesamtstaatliche Defizit mittelfristig unter den im Vertrag festgelegten Referenzwert von 3 % des BIP zu senken und/oder darunter zu halten. Sagt ein Mitgliedstaat ein einschlägiges Reform- und Investitionspaket zu, das die in der Verordnung festgelegten Kriterien erfüllt, so kann der Anpassungszeitraum um bis zu drei Jahre verlängert werden.
(2)Die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität 4 (im Folgenden „ARF“) trat am 19. Februar 2021 in Kraft. Im Rahmen der ARF wird den Mitgliedstaaten finanzielle Unterstützung für Reformen und Investitionen bereitgestellt und so für einen unionsfinanzierten Konjunkturimpuls gesorgt. Den Prioritäten des Europäischen Semesters entsprechend trägt die ARF zur wirtschaftlichen und sozialen Erholung bei und treibt nachhaltige Reformen und Investitionen voran, insbesondere mit dem Ziel, den grünen und den digitalen Wandel zu fördern und die Widerstandskraft der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten zu erhöhen. Die ARF hilft auch, die öffentlichen Finanzen zu stärken und das mittel- und langfristige Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum anzukurbeln, den territorialen Zusammenhalt in der Union zu verbessern und die weitere Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte zu unterstützen.
(3)Die am 27. Februar 2023 angenommene Verordnung (EU) 2023/435 des Europäischen Parlaments und des Rates 5 (im Folgenden „REPowerEU-Verordnung“) zielt darauf ab, die Abhängigkeit der Union von Einfuhren fossiler Brennstoffe aus Russland stufenweise zu beenden. Dies trägt zur Energieversorgungssicherheit und zur Diversifizierung der Energieversorgung der Union bei und erhöht zugleich die Nutzung erneuerbarer Energieträger, die Energiespeicherkapazitäten und die Energieeffizienz. Ungarn hat seinem nationalen Aufbau- und Resilienzplan ein neues REPowerEU-Kapitel zur Finanzierung wichtiger Reformen und Investitionen hinzugefügt, die zur Verwirklichung der REPowerEU-Ziele beitragen werden.
(4)Am 11. Mai 2021 legte Ungarn der Kommission im Einklang mit Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 seinen nationalen Aufbau- und Resilienzplan vor. Gemäß Artikel 19 der genannten Verordnung hat die Kommission die Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz des Aufbau- und Resilienzplans nach den in Anhang V der Verordnung enthaltenen Leitlinien bewertet. Am 15. Dezember 2022 erließ der Rat den Durchführungsbeschluss zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Ungarns 6 , der am 8. Dezember 2023 nach Artikel 18 Absatz 2 geändert wurde, um das REPowerEU-Kapitel aufzunehmen 7 . Die Freigabe von Tranchen ist erst nach Annahme eines Beschlusses durch die Kommission gemäß Artikel 24 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/241 möglich, in dem festgestellt wird, dass Ungarn die im Durchführungsbeschluss des Rates festgelegten einschlägigen Etappenziele und Zielwerte in zufriedenstellender Weise erreicht hat. Eine zufriedenstellende Erreichung setzt voraus, dass es inzwischen bei vorangehenden Etappenzielen und Zielwerten für dieselbe Reform oder Investition nicht wieder zu Rückschritten gekommen ist.
(5)Am 18. Februar 2025 hat der Rat auf Empfehlung der Kommission eine Empfehlung zur Billigung des nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plans Ungarns angenommen 8 . Der Plan wurde gemäß Artikel 11 und Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2024/1263 vorgelegt, erstreckt sich auf den Zeitraum von 2025 bis 2028 und sieht eine Haushaltsanpassung über vier Jahre vor.
(6)Am 26. November 2024 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht 2025 an, worin Ungarn als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, bei denen eine eingehende Überprüfung angezeigt war. Die Kommission legte außerdem eine Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets vor sowie einen Vorschlag für den Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2025, in dem die Umsetzung der Beschäftigungspolitischen Leitlinien und der Grundsätze der Europäischen Säule sozialer Rechte analysiert werden. Der Rat nahm die Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets 9 am 13. Mai 2025 und den Gemeinsamen Beschäftigungsbericht am 10. März 2025 an.
(7)Am 29. Januar 2025 veröffentlichte die Kommission den Kompass für Wettbewerbsfähigkeit, einen strategischen Rahmen, mit dem die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU in den kommenden fünf Jahren gestärkt werden soll. Darin werden drei zentrale Handlungsfelder für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum genannt: i) Innovation, ii) Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit, iii) Sicherheit. Um die Innovationslücke zu schließen, will die EU die industrielle Innovation fördern, das Wachstum von Start-ups durch Initiativen wie die EU-Start-up- und Scale-up-Strategie unterstützen und die Einführung fortschrittlicher Technologien wie der künstlichen Intelligenz und der Quanteninformatik vorantreiben. Mit Blick auf das Ziel einer grüneren Wirtschaft hat die Kommission einen umfassenden Aktionsplan für bezahlbare Energie und einen Deal für eine saubere Industrie vorgelegt, die sicherstellen, dass der Übergang zu sauberer Energie kosteneffizient und wettbewerbsfreundlich bleibt, insbesondere für energieintensive Wirtschaftszweige, und das Wachstum ankurbelt. Um übermäßige Abhängigkeiten abzubauen und die Sicherheit zu erhöhen, will die Union globale Handelspartnerschaften stärken, die Lieferketten diversifizieren und den Zugang zu kritischen Rohstoffen und sauberen Energiequellen sichern. Diese Prioritäten werden durch horizontale Erfolgsfaktoren untermauert, insbesondere durch Vereinfachung der Rechtsvorschriften, Vertiefung des Binnenmarkts, Finanzierung der Wettbewerbsfähigkeit, die Spar- und Investitionsunion, Förderung von Kompetenzen und hochwertigen Arbeitsplätzen sowie bessere EU-Politikkoordinierung. Der Kompass für Wettbewerbsfähigkeit ist auf das Europäische Semester abgestimmt, sodass sichergestellt ist, dass die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten mit den strategischen Zielen der Kommission im Einklang steht und bei der wirtschaftspolitischen Steuerung ein einheitlicher Ansatz verfolgt wird, der in der gesamten Union nachhaltiges Wachstum, Innovation und Resilienz fördert.
(8)Das Europäische Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung verläuft 2025 weiterhin parallel zur Umsetzung der ARF. Die vollständige Umsetzung der Aufbau- und Resilienzpläne bleibt für die Verwirklichung der politischen Prioritäten im Rahmen des Europäischen Semesters unerlässlich, da mit diesen Plänen wirksam dazu beigetragen wird, dass alle oder wesentliche Teile der in den einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen der letzten Jahre genannten Herausforderungen angegangen werden. Diese länderspezifischen Empfehlungen sind darüber hinaus auch für die Bewertung der nach Artikel 21 der Verordnung (EU) 2021/241 geänderten Aufbau- und Resilienzpläne relevant.
(9)Die länderspezifischen Empfehlungen 2025 decken alle zentralen wirtschaftspolitischen Herausforderungen ab, die mit den in den Aufbau- und Resilienzplänen vorgesehenen Maßnahmen nicht ausreichend angegangen wurden, wobei auch die in den länderspezifischen Empfehlungen von 2019 bis 2024 genannten einschlägigen Herausforderungen berücksichtigt werden.
(10)Am 4. Juni 2025 veröffentlichte die Kommission den Länderbericht 2025 für Ungarn. Darin werden die Fortschritte des Landes bei der Umsetzung der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen und der Stand der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans durch Ungarn bewertet. Ausgehend von dieser Bewertung werden im Länderbericht die dringendsten Herausforderungen aufgezeigt, mit denen Ungarn konfrontiert ist. Ferner werden in dem Bericht auch die Fortschritte Ungarns bei der Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte, bei der Verwirklichung der Kernziele der Union in den Bereichen Beschäftigung, Kompetenzen und Armutsbekämpfung sowie bei den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung bewertet.
(11)Die Kommission nahm für Ungarn eine eingehende Überprüfung nach Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 vor. Die wichtigsten Ergebnisse der von der Kommission angestellten Bewertung der makroökonomischen Anfälligkeiten Ungarns für die Zwecke der vorgenannten Verordnung wurden am 13. Mai 2025 veröffentlicht 10 . Am 4. Juni 2025 gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass in Ungarn makroökonomische Ungleichgewichte bestehen. Insbesondere Anfälligkeiten, die in erster Linie mit der Wettbewerbsfähigkeit und dem staatlichen Finanzierungsbedarf zusammenhängen, sind nach wie vor relevant. Das rasche Lohnwachstum hat die Kostenwettbewerbsfähigkeit in den letzten Jahren beeinträchtigt, und der Inflationsdruck ist stärker als in der übrigen EU, während die wirtschaftliche Erholung langsam und mit Abwärtsrisiken behaftet ist. Die Zahlungsbilanz wies 2024 einen Überschuss auf, doch Maßnahmen zur Ankurbelung der Inlandsnachfrage stellen Risiken für die externe Tragfähigkeit dar. Das gesamtstaatliche Defizit ging 2024 aufgrund niedrigerer Investitionen und eines Rückgangs der Ausgaben für Energiesubventionen zurück, ist aber nach wie vor hoch und dürfte sich in diesem oder im nächsten Jahr nicht wesentlich verbessern. Die gesamtstaatliche Schuldenquote ist nicht rückläufig, und die Zinslast sowie der Bruttofinanzierungsbedarf sind nach wie vor hoch. Die Verflechtung zwischen Staat und Banken hat sich aufgrund steuerlicher Anreize für inländische Banken zum Ankauf von Staatsschulden ausgeweitet. Die Wohnimmobilienpreise zogen 2024 merklich an, bedingt durch die starke Nachfrage, die durch die nachfrageunterstützenden staatlichen Maßnahmen noch verschärft wurde. Politische Fortschritte wurden nur bedingt erzielt. Ungarn muss dauerhafte finanzpolitische Maßnahmen einführen und sich weniger auf befristete Steuern auf unerwartete Gewinne oder Investitionskürzungen stützen. Die Geldpolitik ist zwar angespannt, ihre Wirksamkeit wurde jedoch durch staatliche Eingriffe geschwächt: wenig zielgerichtete Subventionen und Kredite an private Haushalte und Unternehmen bestehen nach wie vor, und die Kontrolle der Kreditzinsen schränkt die Wirksamkeit der Geldpolitik ein. Gleichzeitig verzerren Wohnbausubventionen und Darlehen zu Sonderbedingungen nach wie vor den Wohnungsmarkt und verschärfen den Druck auf die Wohnimmobilienpreise.
Bewertung des jährlichen Fortschrittsberichts
(12)Am 18. Februar 2025 empfahl der Rat für Ungarn die folgenden Obergrenzen für das Nettoausgabenwachstum: 4,3 % im Jahr 2025, 4,0 % im Jahr 2026, 3,9 % im Jahr 2027 und 3,7 % im Jahr 2028, was den kumulierten maximalen Wachstumsraten entspricht, die unter Bezugnahme auf das Jahr 2023 berechnet wurden (9,1 % im Jahr 2025, 13,5 % im Jahr 2026, 17,9 % im Jahr 2027 und 22,2 % im Jahr 2028). Im Zeitraum 2025-2026 fällt dieses maximale Nettoausgabenwachstum mit dem Korrekturpfad nach Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 zusammen und entspricht damit der Empfehlung des Rates vom 18. Februar 2025 zur Beendigung des übermäßigen Defizits 11 . Am 30. April 2025 legte Ungarn seinen jährlichen Fortschrittsbericht 12 vor, in dem es die auf die Empfehlung des Rates vom 18. Februar 2025 hin ergriffenen Maßnahmen zur Beendigung des übermäßigen Defizits sowie Informationen über die Umsetzung der Reformen und Investitionen darlegte, mit denen die in den länderspezifischen Empfehlungen des Europäischen Semesters genannten größten Herausforderungen in Angriff genommen werden sollen. Der jährliche Fortschrittsbericht spiegelt auch die in Artikel 27 der Verordnung (EU) 2021/241 vorgeschriebene halbjährliche Berichterstattung Ungarns über die Fortschritte bei der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans wider.
(13)Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine und seine Auswirkungen stellen eine existenzielle Herausforderung für die Europäische Union dar. Um eine rasche und signifikante Aufstockung der Verteidigungsausgaben zu bewirken, hat die Kommission eine koordinierte Aktivierung der nationalen Ausweichklausel im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts empfohlen. Dieser Vorschlag wurde vom Europäischen Rat am 6. März 2025 begrüßt. Auf Ersuchen Ungarns vom 30. April 2025 nahm der Rat am [Datum] auf Empfehlung der Kommission eine Empfehlung an, die es Ungarn gestattet, vom empfohlenen maximalen Nettoausgabenwachstum abzuweichen und dieses zu überschreiten 13 .
(14)Nach den von Eurostat validierten Daten 14 hat sich das gesamtstaatliche Defizit Ungarns von 6,7 % des BIP im Jahr 2023 auf 4,9 % des BIP im Jahr 2024 verringert, während der gesamtstaatliche Schuldenstand von 73,0 % des BIP Ende 2023 auf 73,5 % des BIP Ende 2024 anschwoll. Den Berechnungen der Kommission zufolge entsprechen diese Entwicklungen einem Nettoausgabenwachstum von 2,3 % im Jahr 2024. Im jährlichen Fortschrittsbericht geht Ungarn für das Jahr 2024 von einem Nettoausgabenwachstum von 2,3 % aus. Nach Schätzungen der Kommission ist der finanzpolitische Kurs 15 , der sowohl die auf nationaler Ebene als auch die aus dem EU-Haushalt finanzierten Ausgaben umfasst, im Jahr 2024 als kontraktiv zu betrachten (3,3 % des BIP).
(15)Dem jährlichen Fortschrittsbericht zufolge wird in dem makroökonomischen Szenario, das den Haushaltsprojektionen Ungarns zugrunde liegt, für 2025 ein reales BIP-Wachstum von 2,5 % erwartet, während die HVPI-Inflation für 2025 mit 4,5 % veranschlagt wird. Die Kommission geht in ihrer Frühjahrsprognose 2025 von einem Wachstum des realen BIP um 0,8 % im Jahr 2025 und 2,5 % im Jahr 2026 sowie einer HVPI-Inflation von 4,1 % im Jahr 2025 und 3,3 % im Jahr 2026 aus.
(16)Das gesamtstaatliche Defizit dürfte dem jährlichen Fortschrittsbericht zufolge im Jahr 2025 auf 4,1 % des BIP zurückgehen, während die gesamtstaatliche Schuldenquote bis Ende 2025 voraussichtlich auf 73,1 % sinken wird. Diese Entwicklungen entsprechen einem Nettoausgabenwachstum von 7,4 % im Jahr 2025. In ihrer Frühjahrsprognose 2025 rechnet die Kommission für 2025 mit einem gesamtstaatlichen Defizit von 4,6 % des BIP. Der Rückgang des Defizits im Jahr 2025 ist in erster Linie auf niedrigere Zinsausgaben zurückzuführen, die auf sinkende Kuponzahlungen auf inflationsindexierte Anleihen und einen weiteren Rückgang der Subventionen für Versorgungsunternehmen zum Ausgleich von Verlusten durch Obergrenzen der Energiepreise für Privathaushalte zurückzuführen sind. Den Berechnungen der Kommission zufolge entsprechen diese Entwicklungen einem Nettoausgabenwachstum von 6,1 % im Jahr 2025. Dies ist aufgrund niedrigerer national finanzierter Ausgaben geringer als die Prognose der ungarischen Behörden im jährlichen Fortschrittsbericht. Die Kommission geht in ihrer Prognose von einem höheren Defizit aus, da aufgrund des schwächeren BIP-Wachstums deutlich geringere Einnahmen aus Produktions- und Einkommenssteuern erzielt werden. In ihren Schätzungen geht die Kommission für 2025 von einem expansiven finanzpolitischen Kurs (0,4 % des BIP) aus, in den sowohl die auf nationaler Ebene als auch die aus dem EU-Haushalt finanzierten Ausgaben einbezogen wurden. Die gesamtstaatliche Schuldenquote dürfte bis Ende 2025 auf 74,5 % des BIP anwachsen. Der Anstieg der Schuldenquote im Jahr 2025 spiegelt in erster Linie das hohe gesamtstaatliche Defizit und eine positive Bestandsanpassung aufgrund der hohen Barzinszahlungen im Vorjahr wider.
(17)Nach der Frühjahrsprognose 2025 der Kommission 16 werden im Jahr 2025 gesamtstaatliche Ausgaben in Höhe von 0,4 % des BIP (gegenüber 0,2 % des BIP 2024) mit nicht rückzahlbarer Unterstützung („Zuschüssen“) aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert. Die aus nicht rückzahlbarer Unterstützung aus der Aufbau- und Resilienzfazilität bestrittenen Ausgaben werden es ermöglichen, hochwertige Investitionen und produktivitätssteigernde Reformen zu finanzieren, ohne dass sich dies unmittelbar auf den gesamtstaatlichen Haushaltssaldo und den gesamtstaatlichen Schuldenstand Ungarns niederschlägt.
(18)Die gesamtstaatlichen Verteidigungsausgaben Ungarns beliefen sich 2021 auf 1,1 % des BIP, 2022 auf 1,4 % des BIP und 2023 auf 1,9 % des BIP 17 . Der Frühjahrsprognose 2025 der Kommission zufolge werden sich die Verteidigungsausgaben sowohl 2024 als auch 2025 auf 2,0 % des BIP belaufen. Dies entspricht einem Anstieg von 0,9 BIP-Prozentpunkten im Vergleich zu 2021. Der Zeitraum, in dem die nationale Ausweichklausel aktiviert wird (2025-2028), ermöglicht es Ungarn, Staatsausgaben neu zu priorisieren bzw. Staatseinnahmen zu erhöhen, sodass dauerhaft höhere Verteidigungsausgaben die mittelfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen nicht gefährden.
(19)Der Frühjahrsprognose 2025 der Europäischen Kommission zufolge dürften die Nettoausgaben Ungarns im Jahr 2025 um 6,1 % und in den Jahren 2024 und 2025 kumulativ um 8,6 % steigen. Nach dieser Prognose wird das Nettoausgabenwachstum des Landes im Jahr 2025 voraussichtlich über der empfohlenen und vom Korrekturpfad festgelegten Obergrenze für das Ausgabenwachstum liegen, wobei die Abweichung 18 bei jährlicher Betrachtung 0,7 % des BIP entspricht. Werden die Jahre 2024 und 2025 zusammen betrachtet, wird das kumulative Nettoausgabenwachstum voraussichtlich unter der empfohlenen Obergrenze bleiben. Unter Berücksichtigung der derzeit veranschlagten Verteidigungsausgaben liegt die erwartete Abweichung innerhalb der Flexibilität im Rahmen der nationalen Ausweichklausel. Daher ruht das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit gegen Ungarn.
(20)Der Rat empfahl Ungarn überdies, die Sofort-Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich vor der Heizperiode 2024/2025 zurückzufahren. In der Frühjahrsprognose 2025 der Kommission werden die Netto-Haushaltskosten 19 der Sofort-Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich auf 1,0 % des BIP im Jahr 2024 geschätzt, während sie 2025 auf 0,5 % zurückgehen dürften. Insbesondere die Subventionen für Versorgungsunternehmen zum Ausgleich von Verlusten durch Obergrenzen der Energiepreise für Privathaushalte blieben in Kraft. Die Sofort-Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich wurden vor der Heizperiode 2024/2025 nicht zurückgefahren. Dies steht nicht mit der Empfehlung des Rates im Einklang.
(21)Der jährliche Fortschrittsbericht enthält keine Haushaltsprognosen über das Jahr 2025 hinaus. Ausgehend von den zum Prognosestichtag bekannten Politikmaßnahmen rechnet die Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2025 für 2026 mit einem gesamtstaatlichen Defizit von 4,7 % des BIP. Der leichte Anstieg des gesamtstaatlichen Defizits im Jahr 2026 ist in erster Linie auf die Auswirkungen höherer Steuerbefreiungen für Mütter sowie Lohnerhöhungen und Prämien im öffentlichen Sektor zurückzuführen. Diese Entwicklungen entsprechen einem Nettoausgabenwachstum von 6,0 % im Jahr 2026. In ihren Schätzungen geht die Kommission für 2026 von einem expansiven finanzpolitischen Kurs (1,0 % des BIP) aus, in den sowohl die auf nationaler Ebene als auch die aus dem EU-Haushalt finanzierten Ausgaben einbezogen wurden. Die gesamtstaatliche Schuldenquote dürfte laut Prognosen der Kommission bis Ende 2026 auf 74,3 % des BIP sinken. Der Rückgang der Schuldenquote im Jahr 2026 ist in erster Linie auf das höhere nominale BIP-Wachstum zurückzuführen.
Zentrale politische Herausforderungen
(22)Einige Praktiken verzerren das Funktionieren des Finanz- und Privatkundenmarkts, was auch die Wirksamkeit der Geldpolitik beeinträchtigen könnte. Während die Obergrenzen für Bankeinlagen und Unternehmenskreditzinsen 2024 schrittweise abgeschafft wurden, wird von den Banken allgemein erwartet, dass sie die Kreditzinsen senken. Darüber hinaus werden zur Ankurbelung der Inlandsnachfrage weithin gezielte zinsvergünstigte Kredite an private Haushalte und Unternehmen sowie administrativ kontrollierte Hypothekenzinsen vergeben. Der Anteil der zinsvergünstigten Darlehen ist im Vergleich zum Niveau vor der COVID-19-Pandemie nach wie vor hoch, was zu einer suboptimalen Kapitalbereitstellung durch die Finanzierung von Projekten mit geringen Renditen und begrenzten Produktivitätsgewinnen führt. Obwohl die Preisobergrenzen für Lebensmittel im Jahr 2024 schrittweise abgeschafft wurden, begrenzte die Regierung im Jahr 2025 die Differenz zwischen dem Einzelhandelspreis und dem Verkaufspreis für eine breite Palette von Lebensmitteln.
(23)Schwachstellen bei Haushaltsplanung und -vollzug haben die politische Transparenz eingeschränkt und in der Vergangenheit zu einer expansiven Verzerrung der Haushaltspolitik beigetragen. Die sehr frühe Annahme der Jahreshaushaltspläne seit dem Jahr 2016, mit Ausnahme des Jahres 2024, schränkte die Zuverlässigkeit der makroökonomischen Prognosen und der Haushaltsprognosen ein. Die Einführung einer „Gefahrenlage“, die seit 2020 in Kraft ist, hat den Ermessensspielraum bei der Ausführung der jährlichen Haushaltspläne erhöht. Der nationale haushaltspolitische Rahmen Ungarns hat nicht zu einem vorsichtigeren finanzpolitischen Kurs geführt und weist eine Reihe von Mängeln auf, wie z. B. prozyklische Merkmale der Schuldenregel und eine schwache Durchsetzung der mittelfristigen Haushaltsplanung. Häufige und erhebliche Überarbeitungen der Haushaltsziele haben die Rolle des Haushalts als Anker für die Marktteilnehmer untergraben und die Glaubwürdigkeit der mittelfristigen Haushaltspläne infrage gestellt. Eine mittelfristige Haushaltsplanung auf der Grundlage mehrjähriger Ausgabenobergrenzen, wie sie in den Haushaltsregeln der EU festgelegt ist, könnte dazu beitragen, die expansive Verzerrung der Haushaltspolitik zu beseitigen. Das Mandat und die operativen Kapazitäten des ungarischen Fiskalrats sind nach wie vor begrenzt. Die neuen Strukturen für die Verwaltung öffentlicher Fonds wie Trusts von öffentlichem Interesse schwächen die Haushaltsaufsicht, da sie offenbar ohne wirksame Kontrollmechanismen funktionieren.
(24)Die Alterung der Bevölkerung dürfte die Herausforderungen für die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen in Ungarn verschärfen. Das Verhältnis der Erwerbsbevölkerung zu Personen ab 65 Jahren dürfte von 2,9 im Jahr 2023 auf 1,8 im Jahr 2070 zurückgehen. Daher wird von einem erheblichen Anstieg der Rentenausgaben von etwa 7,7 % des BIP im Jahr 2022 auf über 12 % des BIP im Jahr 2070 ausgegangen. Der Schuldentragfähigkeitsanalyse der Kommission zufolge sind die Haushaltsrisiken mittelfristig und langfristig hoch. Die Gestaltung des Rentensystems führt zu Gerechtigkeitsproblemen, z. B. steigenden Rentenausgaben für Personen mit hohem Einkommen und einem großen Rentengefälle zwischen Rentnern verschiedener Alterskohorten, da die Rentenberechnungsmethode für Schwankungen des nationalen Durchschnittslohns anfällig ist. Die Mindestrente ist seit 2008 nominal unverändert geblieben und trägt nicht wirksam dazu bei, angemessene Renten für Personen zu gewährleisten, die ihre berufliche Laufbahn unterbrochen haben und deren Durchschnittseinkommen während ihrer beruflichen Laufbahn niedrig ist.
(25)Entsprechend dem in Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe b und Anhang V Abschnitt 2.2 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Kriterium enthält der Aufbau- und Resilienzplan ein umfassendes Paket sich gegenseitig verstärkender Reformen und Investitionen, die bis 2026 umzusetzen sind. Diese dürften helfen, alle oder einen wesentlichen Teil der in den entsprechenden länderspezifischen Empfehlungen genannten Herausforderungen wirksam anzugehen. In diesem engen Zeitrahmen ist es unerlässlich, die tatsächliche Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans einschließlich des REPowerEU-Kapitels zu Ende zu führen, um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit Ungarns durch den grünen und den digitalen Wandel zu stärken und zugleich soziale Gerechtigkeit sicherzustellen. Um die im Aufbau- und Resilienzplan enthaltenen Zusagen bis August 2026 zu erfüllen, ist es für Ungarn unerlässlich, die Durchführung von Reformen und Investitionen dringend zu beschleunigen, indem einschlägige Herausforderungen angegangen werden und indem zunächst die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der finanziellen Interessen der EU umgesetzt werden. Die Stärkung des Rahmens für die Korruptionsbekämpfung und die Stärkung des Wettbewerbs im öffentlichen Auftragswesen sind in dieser Hinsicht Schlüsselelemente und auch von entscheidender Bedeutung für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit. Die systematische Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, der Sozialpartner, der Zivilgesellschaft und anderer relevanter Interessenträger bleibt unerlässlich, um sicherzustellen, dass die erfolgreiche Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans auf breiter Basis eigenverantwortlich mitgetragen wird.
(26)Die Umsetzung kohäsionspolitischer Programme, die mit Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund, JTF) und dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) sowie dem Kohäsionsfonds (KF) einhergehen, hat sich in Ungarn beschleunigt. Die Bemühungen um eine rasche Umsetzung dieser Programme müssen fortgesetzt werden, wobei ihre Wirkung vor Ort so weit wie möglich maximiert werden sollte. Darüber hinaus ist es für die erfolgreiche Umsetzung der kohäsionspolitischen Programme von entscheidender Bedeutung, dass Ungarn die noch offenen Fragen in Bezug auf die grundlegenden Voraussetzungen, insbesondere die noch offenen Fragen in Bezug auf die Einhaltung der Charta der Grundrechte und den Schutz der finanziellen Interessen der Union, dringend löst. Ungarn ergreift im Rahmen seiner kohäsionspolitischen Programme bereits Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wachstums. Gleichzeitig sieht sich Ungarn nach wie vor Herausforderungen gegenüber, unter anderem im Zusammenhang mit der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit im Rahmen des industriellen Wandels, der Stärkung von Innovation und digitalen Kapazitäten, der Beschleunigung der Energiewende, der Verbesserung des Zugangs zu erschwinglichem Wohnraum, einschließlich Sozialwohnungen, der Weiterbildung und der Integration benachteiligter Gruppen in den Arbeitsmarkt, der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie von Ungleichheiten im Bildungsbereich und der Verbesserung der Wasserresilienz. Gemäß Artikel 18 der Verordnung (EU) 2021/1060 ist Ungarn verpflichtet, im Rahmen der Halbzeitüberprüfung des Kohäsionsfonds jedes Programm u. a. unter Berücksichtigung der in den länderspezifischen Empfehlungen für 2024 festgestellten Herausforderungen zu überprüfen. Mit den am 1. April 2025 angenommenen Vorschlägen der Kommission 20 wird die Frist für die Vorlage einer Bewertung der Ergebnisse der Halbzeitüberprüfung für jedes Programm über den 31. März 2025 hinaus verlängert. Außerdem sind darin flexible Regelungen zur Beschleunigung der Programmdurchführung sowie Anreize für die Mitgliedstaaten vorgesehen, kohäsionspolitische Mittel für fünf strategische Prioritätsbereiche der Union bereitzustellen, d. h. Wettbewerbsfähigkeit im Bereich strategische Technologien, Verteidigung, Wohnen, Wasserresilienz und Energiewende.
(27)Die Plattform für strategische Technologien für Europa (STEP) bietet die Möglichkeit, in eine wichtige strategische Priorität der EU zu investieren und damit die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken. STEP wird über elf bestehende EU-Fonds finanziert. Durch Förderung von Investitionen in prioritären Bereichen können die Mitgliedstaaten auch zum Programm „InvestEU“ beitragen. Ungarn könnte diese Initiativen nutzen, um die Entwicklung kritischer Technologien einschließlich sauberer und ressourceneffizienter Technologien sowie die Herstellung entsprechender Produkte voranzutreiben.
(28)Neben den wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen, die mit dem Aufbau- und Resilienzplan und anderen EU-Fonds angegangen werden, steht Ungarn vor einigen zusätzlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit den Rahmenbedingungen für Unternehmen, dem Zugang zu Finanzmitteln, Innovationen, der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland, Subventionen für fossile Brennstoffe, dem Ausgleich im Stromnetz, der Wasserbewirtschaftung, der Bildung, dem Qualifikationsniveau und der Integration benachteiligter Gruppen in den Arbeitsmarkt, der Sozialhilfe, dem sozialen Dialog und dem Wohnraum.
(29)Dem Kompass für Wettbewerbsfähigkeit zufolge müssen alle Einrichtungen auf EU-, nationaler und lokaler Ebene große Anstrengungen unternehmen, um einfachere Vorschriften zu erlassen und Verwaltungsverfahren zu beschleunigen. Die Kommission hat sich ehrgeizige Ziele zur Verringerung der Verwaltungslasten gesetzt: insgesamt um mindestens 25 % und für KMU um mindestens 35 %. Sie hat neue Instrumente geschaffen, um diese Ziele zu erreichen, darunter systematische Stresstests für den Bestand an EU-Rechtsvorschriften und einen verstärkten Dialog mit den Interessenträgern. Um diesem Ziel gerecht zu werden, muss Ungarn nun auch entsprechende Maßnahmen ergreifen. 49 % der Unternehmen empfinden die Komplexität der Verwaltungsverfahren als Problem für ihre Geschäfte in Ungarn 21 . Die schwachen Rahmenbedingungen für Unternehmen stellen nach wie vor eine große Hürde für Innovationen dar. Den Indikatoren für die Wettbewerbsfähigkeit zufolge erzielte Ungarn 2024 eines der schlechtesten Ergebnisse in der EU. Die Unternehmen sehen sich großen Schwankungen bei der Regulierung gegenüber, was die langfristige Unternehmensplanung erschwert. Die Öffentlichkeit und die Interessenträger werden nicht zu wichtigen Gesetzesentwürfen konsultiert, da diese häufig von einzelnen Mitgliedern statt der Regierung im Parlament eingereicht werden, sodass keine öffentliche Konsultation erforderlich ist. Die Regierung nutzt nach wie vor in großem Umfang Notstandsverordnungen, um Gesetze während der „Gefahrenlage“ zu ändern, die in den letzten fünf Jahren aus verschiedenen Gründen kontinuierlich verlängert wurde. Die seit Langem bestehende Notfallregelung schränkt die öffentliche Konsultation ein und ermöglicht plötzliche, oft größere politische Umbrüche, die den normalen Geschäftsbetrieb beeinträchtigen können. Die mangelnde Gleichbehandlung von Unternehmen schränkt den Wettbewerb ein. Es herrscht eine konzentrierte Marktstruktur vor und nur wenige Unternehmen konkurrieren auf bestimmten Märkten 22 . Einige Dienste werden staatlichen oder privaten Unternehmen übertragen, die ohne Wettbewerb agieren können. Der großflächige Einsatz von Rahmenvereinbarungen im öffentlichen Auftragswesen schränkt auch den Wettbewerb ein, indem er bestimmte Unternehmen bindet und ihnen hilft, eine marktbeherrschende Stellung zu erlangen. Insbesondere der Einzelhandel agiert in einem unsicheren Unternehmensumfeld. Die Einzelhändler sind auch von administrativen Eingriffen betroffen, wie z. B. Preisobergrenzen für den Einzelhandel, Begrenzungen der Verkaufsspannen, verbindlichen Preisnachlässe, Verbot des Verkaufs von Lebensmitteln 48 Stunden vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums und obligatorischer Online-Preisberichterstattung. Politische Maßnahmen und hohe Steuern beeinträchtigen die Wettbewerbsfähigkeit der Einzelhändler. Der zunehmende Einsatz sektorspezifischer Steuern verkompliziert das Steuersystem und wirkt sich unverhältnismäßig stark auf größere Unternehmen aus, die sich häufig in ausländischem Besitz befinden. Im Jahr 2023 machten die Einnahmen aus sektorspezifischen Steuern 2,7 % des BIP aus. Am stärksten betroffen sind Unternehmen im Banken-, Energie-, Einzelhandels-, Baustoff-, Versicherungs-, Telekommunikations- und Versorgungssektor. Der Staat ist im Bereich geschäftlicher Transaktionen tätig und verdrängt private Akteure, indem er mehrere große Unternehmen mit subventionierter Finanzierung erwirbt oder den Kauf erleichtert. Verschiedene staatliche Eingriffe dienen dazu, vornehmlich ausländische Eigentümer zum Verkauf ihrer Unternehmen zu zwingen und so die Gründung öffentlicher oder mit dem Staat verbundener nationaler Champions zu erleichtern. Die zunehmende Präsenz von Private-Equity-Fonds bringt neue Herausforderungen mit sich. Diese Unternehmensstruktur wird insbesondere von Einzelpersonen mit Verbindungen zur Regierung genutzt, da sie – ähnlich wie Offshore-Unternehmen – Anonymität gewährleistet. Anzahl und Größe der Private-Equity-Fonds sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen und machten 2024 mehr als 2,5 % des BIP aus. Private-Equity-Fonds investieren zunehmend in Unternehmen, die Zuschläge im öffentlichen Auftragswesen und hochwertige Konzessionen erhalten, und sind stark in Unternehmenstransaktionen mit dem Staat verwickelt. Die schwachen Rahmenbedingungen für Unternehmen haben zur Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit beigetragen, bremsen Investitionen und führen letztlich zu einer höheren Inflation und einer nur langsamen wirtschaftlichen Erholung, wie die eingehende Überprüfung Ungarns im Rahmen des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht ergeben hat.
(30)Die Kapitalmärkte als Kanäle zur Finanzierung von Start-up-Unternehmen und hochinnovativen kleinen bis mittleren Unternehmen sind in Ungarn unterentwickelt. Im Jahr 2023 belief sich die Aktienmarktkapitalisierung auf 17,6 % des BIP (EU-Durchschnitt: 68 %). Die jüngsten politischen Maßnahmen haben die Entwicklung der Kapitalmärkte weiter behindert, wie z. B. steuerfreie langfristige Anleihen für Kleinanleger und steuerliche Anreize für Wohnbauinvestitionen.
(31)Die FuE-Intensität ist in den letzten zehn Jahren nur geringfügig gestiegen und lag 2023 immer noch deutlich unter dem EU-Durchschnitt (1,4 % gegenüber 2,2 % des BIP). Die öffentlichen FuE-Ausgaben, auch an Hochschulen, gehören zu den niedrigsten in der EU, wodurch wissenschaftliche Exzellenz gebremst wird. Die laufende Umstrukturierung von Forschungsinstituten sowie unklare interne Evaluierungsmechanismen tragen zu unsicheren Arbeitsbedingungen für Forscher bei. Abteilungen für Technologietransfer sind noch nicht ausreichend in akademische Kreise eingebettet und werden von diesen nicht ausreichend akzeptiert, und Spin-off-Kanäle sind ebenfalls noch unterentwickelt. Die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen beschränkt sich hauptsächlich auf etablierte Unternehmen mit Verbindungen zu Hochschulen. Aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands und nicht immer klarer Förderfähigkeitsregeln für Innovationsausgaben sind nur wenige, hauptsächlich große Unternehmen innovativ und profitieren von den verschiedenen Subventionen.
(32)Ungarn ist bei fossilen Brennstoffen nach wie vor stark von Russland abhängig. Im Jahr 2024 waren mehr als 70 % des Erdgases und mehr als 80 % des verbrauchten Rohöls russischen Ursprungs. Die Bemühungen Ungarns um eine Abkehr von der Abhängigkeit von Russland gehen nur langsam voran.
(33)Ungarn gewährt umfangreiche einschlägige Subventionen für fossile Brennstoffe, ohne dass ein Auslaufen vor 2030 geplant ist. Für einen Ausstieg kämen in erster Linie jene Subventionen für fossile Brennstoffe infrage, die weder einer gezielten Bekämpfung von Energiearmut dienen noch ernsthaften Bedenken hinsichtlich der Energieversorgungssicherheit geschuldet sind, die Elektrifizierung behindern und für die industrielle Wettbewerbsfähigkeit nicht entscheidend sind. In Ungarn sind Subventionen für fossile Brennstoffe – wie das Programm zur Senkung der Kosten der Versorgungsunternehmen, eine Mehrwertsteuerermäßigung für Fernwärme mit Erdgas und Verbrauchsteuererstattungen für die landwirtschaftliche Nutzung von Diesel – wirtschaftlich ineffizient, erhalten die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aufrecht und bieten keine Anreize für die Elektrifizierung im Wohnungssektor. Die Senkung und schrittweise Abschaffung dieser Subventionen steht im Einklang mit den Verpflichtungen der EU und kann Ungarn dabei helfen, die Staatsausgaben zu kontrollieren.
(34)Ohne eine größere Systemflexibilität senkt der schnelle Einsatz erneuerbarer Energien nicht die Abhängigkeit von Stromimporten und hat auch schon zu extremen Schwankungen des Großhandelsstrompreises an einzelnen Tagen geführt. Haushaltskunden haben nur begrenzten Zugang zu dynamischen Preisen, und die Verbreitung intelligenter Stromzähler ist gering (unter 10 %), was auch die Flexibilität beeinträchtigt. Der begrenzte grenzüberschreitende Handel hindert Ungarn daran, die Vorteile des Binnenmarkts voll auszuschöpfen, indem es den Strom dort hinleitet, wo die Nachfrage höher ist. Darüber hinaus führt der geringe Wettbewerb auf dem ungarischen Regelreservemarkt zu höheren Kosten. Die Energiepreise für Unternehmen in Ungarn gehören zu den höchsten in der EU. Die Energieeinfuhren gingen 2024 zurück, sind aber nach wie vor beträchtlich, sodass das außenwirtschaftliche Gleichgewicht anfällig für den Anstieg der Energiepreise ist, was eine Herausforderung darstellt, die im Rahmen des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht ermittelt wurde.
(35)Ungarn ist zunehmend von Klimarisiken betroffen, belegt durch die Dürren insbesondere im Jahr 2022, aber auch im Jahr 2024, die zu erheblichen Verlusten im Agrarsektor führten. Unzureichende Verwaltungskapazitäten und unzureichende grüne Infrastruktur untergraben die allgemeine Wasserresilienz Ungarns und insbesondere seine natürliche Wasserrückhaltekapazität. Darüber hinaus ist die Wasserqualität aufgrund der Verschmutzung durch Landwirtschaft, Industrie und menschliche Siedlungen schlecht. Nur 11,3 % der Oberflächengewässer weisen einen guten ökologischen Zustand auf (EU-Durchschnitt: 37,3 %). Ungarn erzielt bei der Verwirklichung der Kreislaufwirtschaft nur langsam Fortschritte und legt den Schwerpunkt nicht ausreichend auf Wiederverwendung, Reparatur und Recycling. Den Daten aus dem Jahr 2023 zufolge liegen die Ressourcenproduktivität Ungarns von 1,33 EUR/kg und der Anteil kreislauforientiert verwendeter Materialien von 5,9 % deutlich unter dem EU-Durchschnitt (2,74 EUR/kg bzw. 11,8 %), und es ist auch kein Fortschritt zu beobachten. Die knappe Zuteilung von Ressourcen und unzureichende Behandlungskapazitäten im Bereich der Abfallbewirtschaftung haben zu relativ niedrigen Recyclingquoten und einer übermäßigen Abhängigkeit von Deponien geführt.
(36)Das Potenzial Ungarns in den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit und Innovation wird durch schwache Grundfertigkeiten bei benachteiligten Schülern und Schülern in der beruflichen Bildung, eine geringe Quote der Tertiärabschlüsse und begrenzte Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen für schutzbedürftige Gruppen eingeschränkt. Starke Ungleichheiten im Bildungswesen, von denen insbesondere die Roma betroffen sind, führen dazu, dass jeder zweite benachteiligte Schüler nur geringe Grundfertigkeiten besitzt. Die PISA-Studie aus dem Jahr 2022 zeigt eine der größten Lücken bei der durchschnittlichen Leistung in Mathematik zwischen allgemeinen Programmen und Programmen der beruflichen Bildung in der EU, was vor allem auf sozioökonomische Unterschiede zurückzuführen ist. Die Teilnahme an der beruflichen Bildung nimmt zu, doch ist das System nach wie vor unzureichend durchlässig 23 , und die dreijährigen Programme der beruflichen Bildung – mit ihren reduzierten allgemeinen Bildungsinhalten – bieten keinen direkten Zugang zu Bildungswegen, die zu höheren Qualifikationsniveaus führen. Der Lehrkräftemangel stellt vor dem Hintergrund einer alternden Erwerbsbevölkerung ein dringendes Problem dar, insbesondere in den am stärksten benachteiligten Regionen und ländlichen Gebieten. Im Jahr 2024 begann Ungarn mit der Umsetzung einer umfassenden Reform der Lehrergehälter, die aus dem ESF+ kofinanziert wird. Darüber hinaus könnten eine größere Autonomie der Lehrkräfte und ein Lehrerbewertungssystem, das innovative und inklusive pädagogische Ansätze belohnt, dazu beitragen, leistungsstarke Bewerber anzuziehen und junge Lehrkräfte in diesem Beruf zu halten. Trotz der steigenden Nachfrage nach hoch qualifizierten Arbeitskräften ist die Quote der Tertiärabschlüsse nach wie vor eine der niedrigsten in der EU. Dies geht mit einem geringen Anteil von Hochschulabsolventen in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik einher, was die Fähigkeit Ungarns, Investitionen in High-Tech-Sektoren anzuziehen, weiter einschränkt.
(37)Die durchschnittliche Beschäftigungsquote ist hoch, aber einige benachteiligte Gruppen wie Menschen mit niedrigem Bildungsniveau, Menschen mit Behinderungen und Roma sehen sich nach wie vor mit Hindernissen beim Zugang zu Weiterbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten sowie beim Eintritt in ein stabiles Beschäftigungsverhältnis konfrontiert. Dies bleibt nach wie vor ein ungenutztes Reservoir an Arbeitskräften, während Ungarn auch auf ausländische Arbeitnehmer angewiesen ist. Für benachteiligte Gruppen fehlen wirksame Umschulungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie geeignete maßgeschneiderte Unterstützungsdienste, einschließlich der Entwicklung von Querschnittskompetenzen, gesundheitlicher und psychologischer Unterstützung und Unterstützung bei der Arbeitssuche. Die jüngste Änderung des Rechtsrahmens für die öffentliche Arbeitsvermittlung ermöglicht Ausbildungsmaßnahmen, und die Kapazitäten der öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen können in dieser Hinsicht verbessert werden. Die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit beträgt mehr als 12 Monate. Das dreimonatige Arbeitslosengeld schränkt die Zeit für die Weiterbildung oder die Suche nach einer geeigneten Beschäftigung ein und erhöht das Risiko von minderwertigen Arbeitsplätzen, Langzeitarbeitslosigkeit und Armut.
(38)Der soziale Dialog zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften ist nach wie vor schwach, insbesondere im öffentlichen Sektor. Obwohl das Dreiparteien-Forum im privaten Sektor 2024 einen Rechtsrahmen für Verhandlungen über Mindestlöhne erhielt, wurden 2024 und 2025 vorgeschlagene wichtige wirtschaftspolitische Maßnahmen angenommen, ohne die einschlägigen Arbeitgeber und Gewerkschaften zu konsultieren. Die Arbeitnehmerrechte im öffentlichen Sektor werden nach und nach ausgehöhlt. Für bestimmte Beschäftigte im öffentlichen Dienst wurde ein gesonderter Beschäftigungsstatus geschaffen, wodurch ihre Fähigkeit zur Verteidigung ihrer kollektiven Interessen geschwächt wird.
(39)Soziale Ausgrenzung und Armut nehmen zu, insbesondere bei Kindern, älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen. Die Ungleichheit der Vermögensverteilung hat erheblich zugenommen und gehört zu den höchsten in der EU. Das Steuersystem begünstigt Haushalte mit hohem Einkommen, während der größte Teil der sozialen Unterstützung in Form von Steuergutschriften gewährt wird. Die Angemessenheit des Mindesteinkommens, insbesondere der Arbeitslosenunterstützung (FHT), gehört zu den niedrigsten in der EU. Die Auswirkungen der Sozialleistungen schwächten sich 2023 im Hinblick auf die Verringerung der Armut (insbesondere bei Kindern) weiter ab und blieben im Hinblick auf die Verringerung der Einkommensungleichheit gering. Ein von der EU finanziertes Programm zur Förderung von Wohnraum, sozialen Dienstleistungen und Bildung in den 300 am stärksten benachteiligten Gemeinden ist ein wichtiger Schritt nach vorn, doch bedarf es gezielterer Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu allgemeinen sozialen und grundlegenden Dienstleistungen. Die ungleiche geografische Verteilung der Ärzte stellt ein großes Hindernis für den Zugang zur Gesundheitsversorgung in entlegenen Regionen des Landes dar. Die politischen Maßnahmen zur Bewältigung der niedrigen Gesundheitsausgaben und des anhaltenden Mangels an Fachkräften im Gesundheitswesen sind nach wie vor begrenzt. Die Lebenserwartung bei der Geburt gehört zu den niedrigsten in der EU. Die Bewältigung dieser Herausforderungen würde auch zur Förderung der sozialen Aufwärtskonvergenz im Einklang mit der von den Kommissionsdienststellen durchgeführten zweiten Stufe der Länderanalyse des Rahmens für soziale Konvergenz beitragen 24 .
(40)Die Wohnkosten, die zwischen 2010 und 2024 um 230 % gestiegen sind, wirken sich negativ auf den Lebensstandard aus, insbesondere bei Menschen, die unterhalb der Armutsgrenze leben. Der Bestand an Sozialwohnungen ist gering und nimmt ab, wobei Haushalte mit niedrigem Einkommen nur begrenzten Zugang zu Wohnraumförderung haben, da es keine klare und gezielte staatliche Unterstützung im Bereich der Wohnbaupolitik gibt. Großzügige und nicht zielgerichtete Wohnbaubeihilfen und ein eingeschränktes Wohnungsangebot trugen zum Anstieg der Wohnimmobilienpreise bei.
(41)In Anbetracht der von der Kommission durchgeführten eingehenden Überprüfung und der Schlussfolgerung der Kommission zum Bestehen von Ungleichgewichten spiegeln die nachstehenden Empfehlungen 1, 2, 3, 4 und 6 die Empfehlungen nach Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 wider. Die in den Empfehlungen 1, 2, 4 und 6 genannten Maßnahmen tragen dazu bei, Anfälligkeiten in Verbindung mit staatlichem und externem Finanzierungsbedarf anzugehen. Die in Empfehlung 3 genannten Maßnahmen tragen dazu bei, Anfälligkeiten in Verbindung mit der Kostenwettbewerbsfähigkeit und dem Preisdruck anzugehen —
EMPFIEHLT, dass Ungarn 2025 und 2026 Maßnahmen ergreift, um
1.die Gesamtverteidigungsausgaben und die Verteidigungsbereitschaft insgesamt den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 6. März 2025 entsprechend zu erhöhen; das vom Rat am 18. Februar 2025 empfohlene maximale Nettoausgabenwachstum einzuhalten, das übermäßige Defizit zu beenden und gleichzeitig die im Rahmen der nationalen Ausweichklausel zugestandene Abweichung für höhere Verteidigungsausgaben in Anspruch zu nehmen; die Sofort-Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich zurückzufahren; eine wirksame Koordinierung und klare Abgrenzung der makroökonomischen Politik zu betreiben, damit die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und der Zahlungsbilanz gewährleistet ist; schrittweise die noch vorhandenen Preis- und Zinsobergrenzen sowie gleichwertige Maßnahmen aufzuheben, um verzerrende Effekte zu verringern und die reibungslose Transmission der Geldpolitik zu erleichtern; den mittelfristigen Haushaltsrahmen zu stärken, die Aufstellung der Jahreshaushaltspläne an das Haushaltsjahr anzupassen und den Ermessensspielraum bei der Ausführung der jährlichen Haushaltspläne zu begrenzen; die langfristige Tragfähigkeit des Rentensystems zu sichern und zugleich für die Aufrechterhaltung eines angemessenes Rentenniveaus zu sorgen, indem insbesondere die Einkommensungleichheiten angegangen werden;
2.angesichts der geltenden Fristen für den rechtzeitigen Abschluss der Reformen und Investitionen gemäß der Verordnung (EU) 2021/241 den Aufbau- und Resilienzplan einschließlich des REPowerEU-Kapitels dringend schneller umzusetzen, indem umgehend die notwendigen Maßnahmen umgesetzt werden, um den Schutz der finanziellen Interessen der EU sicherzustellen; die Umsetzung der kohäsionspolitischen Programme (EFRE, JTF, ESF+, CF) zu beschleunigen und dabei gegebenenfalls auf den durch die Halbzeitüberprüfung eröffneten Chancen aufzubauen; die EU-Instrumente, einschließlich der Möglichkeiten, die InvestEU und die Plattform für strategische Technologien für Europa bieten, optimal zu nutzen, und so die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern;
3.den Rechtsrahmen zu verbessern und den Wettbewerb auf den Märkten für Waren und Dienstleistungen, insbesondere im Einzelhandel, zu stärken, indem willkürliche administrative Eingriffe und die selektive Anwendung maßgeschneiderter Rechtsvorschriften, die bestimmten Unternehmen ungerechtfertigte Vorteile oder Nachteile verschaffen, und den Markt beeinträchtigende staatlich unterstützte Transaktionen vermieden werden, und indem im Einklang mit den Grundsätzen des Binnenmarkts und der Rechtsstaatlichkeit der Einsatz von Sofortmaßnahmen auf das absolut Notwendige reduziert wird; die Entwicklung der Kapitalmärkte durch verstärkte steuerliche und regulatorische Anreize zu fördern; den Innovationsrahmen für den öffentlichen Sektor und die Unternehmen zu stärken, indem die Vorhersehbarkeit der öffentlichen FuE-Ausgaben verbessert und bestehende Maßnahmen besser auf KMU ausgerichtet werden;
4.die Diversifizierung der Versorgung mit fossilen Brennstoffen zu beschleunigen, um die Abhängigkeit von russischen Quellen schrittweise zu beenden und konkrete Handlungen zur schrittweisen Abschaffung der Subventionen für fossile Brennstoffe zu setzen, insbesondere jene im Zusammenhang mit Verbrauchsteuern auf Diesel und jene, die die Elektrifizierung im Wohnsektor behindern; die Flexibilität und den Wettbewerb im Elektrizitätssektor durch Stärkung des Regelreservemarkts und Förderung des grenzüberschreitenden Stromhandels zu verbessern; die Wasserresilienz durch natürliche Wasserrückhaltung und Stärkung der Verwaltungskapazitäten sowie die Kreislaufwirtschaft, insbesondere durch Stärkung der Abfallbehandlungskapazitäten, zu verbessern;
5.die Bildungsergebnisse und die Quote der Tertiärabschlüsse zu verbessern und die Beteiligung benachteiligter Gruppen, insbesondere der Roma, an einer hochwertigen Regelschulbildung zu erhöhen, indem die Attraktivität des Lehrerberufs und der Anteil der Schüler, die einen Abschluss der Sekundarstufe II erwerben, der Zugang zur tertiären Bildung ermöglicht, weiter erhöht werden;
6.den Zugang zu wirksamen Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik, insbesondere durch die Bereitstellung von Weiterbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten für die am stärksten benachteiligten Gruppen zu verbessern, und einen wirksamen sozialen Dialog zu gewährleisten; die Angemessenheit der Sozialhilfe und der Leistungen bei Arbeitslosigkeit zu verbessern und den Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen für alle zu gewährleisten; Unterstützungsmaßnahmen im Wohnungssektor für einkommensschwache Haushalte umzusetzen und das Wohnraumangebot, auch für Sozialwohnungen, zu erhöhen.
Geschehen zu Brüssel am
Im Namen des Rates
Der Präsident /// Die Präsidentin