Brüssel, den 4.6.2025

COM(2025) 214 final

Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zur Wirtschafts-, Sozial-, Beschäftigungs-, Struktur- und Haushaltspolitik Lettlands

{SWD(2025) 214 final}


Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zur Wirtschafts-, Sozial-, Beschäftigungs-, Struktur- und Haushaltspolitik Lettlands

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/1263 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2024 über die wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und über die multilaterale haushaltspolitische Überwachung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates 1 , insbesondere auf Artikel 3 Absatz 3,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Allgemeine Erwägungen

(1)Mit der Verordnung (EU) 2024/1263, die am 30. April 2024 in Kraft getreten ist, werden die Ziele des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung festgelegt, der durch Reformen und Investitionen gesunde und auf Dauer tragfähige öffentliche Finanzen, ein nachhaltiges und inklusives Wachstum sowie die Resilienz fördern und übermäßige gesamtstaatliche Defizite verhindern soll. Die Verordnung sieht vor, dass der Rat und die Kommission die multilaterale Überwachung im Rahmen des Europäischen Semesters im Einklang mit den im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) festgelegten Zielen und Anforderungen durchführen. Das Europäische Semester umfasst insbesondere die Formulierung und die Überwachung der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen. Außerdem fördert die Verordnung die nationale Eigenverantwortung für die Haushaltspolitik, rückt deren mittelfristige Ausrichtung in den Fokus und sorgt für eine wirksamere und kohärentere Durchsetzung. Jeder Mitgliedstaat muss dem Rat und der Kommission einen nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plan mit seinen haushaltspolitischen Zusagen sowie seinen Reform- und Investitionszusagen vorlegen, der je nach Dauer der nationalen Legislaturperiode einen Zeitraum von vier oder fünf Jahren abdeckt. Der in diesen Plänen skizzierte Nettoausgabenpfad 2 muss den Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1263 entsprechen, insbesondere auch den Vorgaben, den gesamtstaatlichen Schuldenstand bis zum Ende des Anpassungszeitraums auf einen plausibel rückläufigen Pfad zu bringen oder darauf zu halten oder weiterhin auf einem dem Vorsichtsgebot entsprechenden Niveau unter 60 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu halten und das gesamtstaatliche Defizit mittelfristig unter den im Vertrag festgelegten Referenzwert von 3 % des BIP zu senken und/oder darunter zu halten. Sagt ein Mitgliedstaat ein einschlägiges Reform- und Investitionspaket zu, das die in der Verordnung festgelegten Kriterien erfüllt, so kann der Anpassungszeitraum um bis zu drei Jahre verlängert werden.

(2)Die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität 3 (im Folgenden „ARF“) trat am 19. Februar 2021 in Kraft. Im Rahmen der ARF wird den Mitgliedstaaten finanzielle Unterstützung für Reformen und Investitionen bereitgestellt und so für einen unionsfinanzierten Konjunkturimpuls gesorgt. Den Prioritäten des Europäischen Semesters entsprechend trägt die ARF zur wirtschaftlichen und sozialen Erholung bei und treibt nachhaltige Reformen und Investitionen voran, insbesondere mit dem Ziel, den grünen und den digitalen Wandel zu fördern und die Widerstandskraft der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten zu erhöhen. Die ARF hilft auch, die öffentlichen Finanzen zu stärken und das mittel- und langfristige Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum anzukurbeln, den territorialen Zusammenhalt in der Union zu verbessern und die weitere Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte zu unterstützen.

(3)Die am 27. Februar 2023 angenommene Verordnung (EU) 2023/435 des Europäischen Parlaments und des Rates 4 (im Folgenden „REPowerEU-Verordnung“) zielt darauf ab, die Abhängigkeit der Union von Einfuhren fossiler Brennstoffe aus Russland stufenweise zu beenden. Dies trägt zur Energieversorgungssicherheit und zur Diversifizierung der Energieversorgung der Union bei und erhöht zugleich die Nutzung erneuerbarer Energieträger, die Energiespeicherkapazitäten und die Energieeffizienz. Lettland hat seinem nationalen Aufbau- und Resilienzplan ein neues REPowerEU-Kapitel hinzugefügt, um wichtige Reformen und Investitionen zu finanzieren, die zur Verwirklichung der REPowerEU-Ziele beitragen werden.

(4)Am 30. April 2021 legte Lettland der Kommission gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 seinen nationalen Aufbau- und Resilienzplan vor. Gemäß Artikel 19 der genannten Verordnung hat die Kommission die Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz des Aufbau- und Resilienzplans nach den in Anhang V der Verordnung enthaltenen Leitlinien bewertet. Am 13. Juli 2021 erließ der Rat den Durchführungsbeschluss zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Lettlands 5 , der am 8. Dezember 2023 nach Artikel 18 Absatz 2 geändert wurde, um den für die nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung verfügbaren maximalen finanziellen Beitrag zu aktualisieren und das REPowerEU-Kapitel einzubeziehen 6 . Die Freigabe von Tranchen ist erst nach Annahme eines Beschlusses durch die Kommission gemäß Artikel 24 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/241 möglich, in dem festgestellt wird, dass Lettland die im Durchführungsbeschluss des Rates festgelegten einschlägigen Etappenziele und Zielwerte in zufriedenstellender Weise erreicht hat. Eine zufriedenstellende Erreichung setzt voraus, dass es inzwischen bei vorangehenden Etappenzielen und Zielwerten für dieselbe Reform oder Investition nicht wieder zu Rückschritten gekommen ist.

(5)Am 21. Januar 2025 hat der Rat auf Empfehlung der Kommission eine Empfehlung zur Billigung des nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plans Lettlands angenommen 7 . Der Plan wurde gemäß Artikel 11 und Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2024/1263 vorgelegt, erstreckt sich auf den Zeitraum von 2025 bis 2028 und sieht eine Haushaltsanpassung über vier Jahre vor.

(6)Am 26. November 2024 gab die Kommission eine Stellungnahme zur Übersicht über die Haushaltsplanung Lettlands 2025 ab. Am selben Tag nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht 2025 an, worin Lettland nicht als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, bei denen eine eingehende Überprüfung angezeigt war. Die Kommission legte außerdem eine Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets vor sowie einen Vorschlag für den Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2025, in dem die Umsetzung der Beschäftigungspolitischen Leitlinien und der Grundsätze der Europäischen Säule sozialer Rechte analysiert werden. Der Rat nahm die Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets 8 am 13. Mai 2025 und den Gemeinsamen Beschäftigungsbericht am 10. März 2025 an.

(7)Am 29. Januar 2025 veröffentlichte die Kommission den Kompass für Wettbewerbsfähigkeit, einen strategischen Rahmen, mit dem die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU in den kommenden fünf Jahren gestärkt werden soll. Darin werden drei zentrale Handlungsfelder für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum genannt: i) Innovation, ii) Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit, iii) Sicherheit. Um die Innovationslücke zu schließen, will die EU die industrielle Innovation fördern, das Wachstum von Start-ups durch Initiativen wie die EU-Start-up- und Scale-up-Strategie unterstützen und die Einführung fortschrittlicher Technologien wie der künstlichen Intelligenz und der Quanteninformatik vorantreiben. Mit Blick auf das Ziel einer grüneren Wirtschaft hat die Kommission einen umfassenden Aktionsplan für bezahlbare Energie und einen Deal für eine saubere Industrie vorgelegt, die sicherstellen, dass der Übergang zu sauberer Energie insbesondere für energieintensive Wirtschaftszweige kosteneffizient und wettbewerbsfreundlich bleibt und das Wachstum ankurbelt. Um übermäßige Abhängigkeiten abzubauen und die Sicherheit zu erhöhen, will die Union globale Handelspartnerschaften stärken, die Lieferketten diversifizieren und den Zugang zu kritischen Rohstoffen und sauberen Energiequellen sichern. Diese Prioritäten werden durch horizontale Erfolgsfaktoren untermauert, insbesondere durch Vereinfachung der Rechtsvorschriften, Vertiefung des Binnenmarkts, Finanzierung der Wettbewerbsfähigkeit, die Spar- und Investitionsunion, Förderung von Kompetenzen und hochwertigen Arbeitsplätzen sowie bessere EU-Politikkoordinierung. Der Kompass für Wettbewerbsfähigkeit ist auf das Europäische Semester abgestimmt, sodass sichergestellt ist, dass die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten mit den strategischen Zielen der Kommission im Einklang steht und bei der wirtschaftspolitischen Steuerung ein einheitlicher Ansatz verfolgt wird, der in der gesamten Union nachhaltiges Wachstum, Innovation und Resilienz fördert.

(8)Das Europäische Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung verläuft 2025 weiterhin parallel zur Umsetzung der ARF. Die vollständige Umsetzung der Aufbau- und Resilienzpläne bleibt für die Verwirklichung der politischen Prioritäten im Rahmen des Europäischen Semesters unerlässlich, da mit diesen Plänen wirksam dazu beigetragen wird, dass alle oder wesentliche Teile der in den einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen der letzten Jahre genannten Herausforderungen angegangen werden. Diese länderspezifischen Empfehlungen sind darüber hinaus auch für die Bewertung der nach Artikel 21 der Verordnung (EU) 2021/241 geänderten Aufbau- und Resilienzpläne relevant.

(9)Die länderspezifischen Empfehlungen 2025 decken alle zentralen wirtschaftspolitischen Herausforderungen ab, die mit den in den Aufbau- und Resilienzplänen vorgesehenen Maßnahmen nicht ausreichend angegangen wurden, wobei auch die in den länderspezifischen Empfehlungen von 2019 bis 2024 genannten einschlägigen Herausforderungen berücksichtigt werden.

(10)Am 4. Juni 2025 veröffentlichte die Kommission den Länderbericht 2025 für Lettland. Darin werden die Fortschritte des Landes bei der Umsetzung der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen und der Stand der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans durch Lettland bewertet. Ausgehend von dieser Bewertung werden im Länderbericht die drängendsten Herausforderungen aufgezeigt, mit denen Lettland konfrontiert ist. Ferner werden in dem Bericht auch die Fortschritte Lettlands bei der Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte, bei der Verwirklichung der Kernziele der Union in den Bereichen Beschäftigung, Kompetenzen und Armutsbekämpfung sowie bei den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung bewertet.

Bewertung des jährlichen Fortschrittsberichts

(11)Am 21. Januar 2025 empfahl der Rat die folgenden Obergrenzen für das Nettoausgabenwachstum Lettlands: 5,9 % im Jahr 2025, 3,6 % im Jahr 2026, 3,4 % im Jahr 2027 und 3,3 % im Jahr 2028, was den kumulierten maximalen Wachstumsraten entspricht, die unter Bezugnahme auf das Jahr 2023 berechnet wurden (15,5 % im Jahr 2025, 19,7 % im Jahr 2026, 23,8 % im Jahr 2027 und 27,9 % im Jahr 2028). Am 29. April 2025 legte Lettland seinen jährlichen Fortschrittsbericht 9 über die Einhaltung der empfohlenen Obergrenzen für das Nettoausgabenwachstum und die Umsetzung der Reformen und Investitionen vor, mit denen die in den länderspezifischen Empfehlungen des Europäischen Semesters genannten größten Herausforderungen in Angriff genommen werden sollen. Der jährliche Fortschrittsbericht spiegelt auch die in Artikel 27 der Verordnung (EU) 2021/241 vorgeschriebene halbjährliche Berichterstattung Lettlands über die Fortschritte bei der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans wider.

(12)Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine und seine Auswirkungen stellen eine existenzielle Herausforderung für die Europäische Union dar. Um eine rasche und signifikante Aufstockung der Verteidigungsausgaben zu bewirken, hat die Kommission die koordinierte Aktivierung der nationalen Ausweichklausel im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts empfohlen. Dieser Vorschlag wurde vom Europäischen Rat am 6. März 2025 begrüßt. Auf Ersuchen Lettlands vom 28. April 2025 nahm der Rat am [Datum] auf Empfehlung der Kommission eine Empfehlung an, die es Lettland gestattet, von der Obergrenze für das Nettoausgabenwachstum abzuweichen und diese zu überschreiten 10 .

(13)Nach den von Eurostat validierten Daten 11 ist das gesamtstaatliche Defizit Lettlands von 2,4 % des BIP im Jahr 2023 auf 1,8 % des BIP im Jahr 2024 geschrumpft, während der gesamtstaatliche Schuldenstand von 44,6 % des BIP Ende 2023 auf 46,8 % des BIP Ende 2024 anstieg. Den Berechnungen der Kommission zufolge entsprechen diese Entwicklungen einem Nettoausgabenwachstum von 4,5 % im Jahr 2024. Im jährlichen Fortschrittsbericht 2025 geht Lettland für das Jahr 2024 von einem Nettoausgabenwachstum von 3,9 % aus. Nach Schätzungen der Kommission fiel das Nettoausgabenwachstum höher aus als im jährlichen Fortschrittsbericht angegeben. Die Differenz zwischen den Berechnungen der Kommission und den Schätzungen der nationalen Behörden ist auf eine unterschiedliche Bewertung der diskretionären einnahmenseitigen Maßnahmen im Jahr 2024 zurückzuführen 12 . Nach Schätzungen der Kommission war der finanzpolitische Kurs 13 , der sowohl die auf nationaler Ebene als auch die aus dem EU-Haushalt finanzierten Ausgaben umfasst, im Jahr 2024 neutral. Am 4. Juni 2025 nahm die Kommission einen Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 AEUV an 14 . In diesem Bericht wurde die Haushaltslage Lettlands bewertet, da das gesamtstaatliche Defizit des Landes im Jahr 2025 den im Vertrag festgelegten Referenzwert von 3 % des BIP übersteigt. Aus dem Bericht geht hervor, dass das Defizitkriterium unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren als erfüllt einzustufen ist. Die Kommission kommt auf der Grundlage dieser Bewertung und unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses nach Artikel 126 Absatz 4 AEUV zu dem Schluss, dass sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beabsichtigt, im Juni die Einleitung eines Defizitverfahrens vorzuschlagen.

(14)Dem jährlichen Fortschrittsbericht zufolge wird in dem makroökonomischen Szenario, das den Haushaltsprojektionen Lettlands zugrunde liegt, ein reales BIP-Wachstum von 1,2 % für 2025 und von 2,1 % für 2026 erwartet, während die HVPI-Inflation für 2025 mit 2,5 % und für 2026 mit 2,2 % veranschlagt wird. Die Kommission geht in ihrer Frühjahrsprognose 2025 von einer Zunahme des realen BIP um 0,5 % im Jahr 2025 und um 2,0 % im Jahr 2026 sowie von einer HVPI-Inflation von 3,0 % im Jahr 2025 und 1,7 % im Jahr 2026 aus.

(15)Dem jährlichen Fortschrittsbericht zufolge dürfte das gesamtstaatliche Defizit 2025 auf 3,1 % des BIP und die gesamtstaatliche Schuldenquote bis Ende 2025 auf 49,0 % steigen. Diese Entwicklungen entsprechen einem Nettoausgabenwachstum von 5,7 % im Jahr 2025. In ihrer Frühjahrsprognose 2025 rechnet die Kommission für 2025 mit einem gesamtstaatlichen Defizit von 3,1 % des BIP. Der prognostizierten Erhöhung des Defizits im Jahr 2025 liegen einnahmen- und ausgabenspezifische Faktoren zugrunde. Es ist davon auszugehen, dass sich auf der Einnahmenseite ein Rückgang des Einkommensteueraufkommens infolge der Einkommensteuerreform und ein Rückgang der Vermögenserträge, der in erster Linie auf die Normalisierung der Rentabilität staatseigener Unternehmen im Energie- und Forstsektor infolge niedrigerer Energiepreise zurückzuführen ist, negativ auswirken werden. Auf der Ausgabenseite trägt vor allem eine Zunahme des Arbeitnehmerentgelts, der Zinszahlungen und der Sozialtransfers zum Anstieg des Defizits bei. Den Berechnungen der Kommission zufolge entsprechen diese Entwicklungen einem Nettoausgabenwachstum von 5,7 % im Jahr 2025. In ihren Schätzungen geht die Kommission für 2025 von einem expansiven finanzpolitischen Kurs (1,1 % des BIP) aus, in den sowohl die auf nationaler Ebene als auch die aus dem EU-Haushalt finanzierten Ausgaben einbezogen wurden. Die gesamtstaatliche Schuldenquote dürfte bis Ende 2025 auf 48,6 % des BIP steigen. Der Anstieg der Schuldenquote im Jahr 2025 ist in erster Linie auf Bestandsanpassungen und das prognostizierte Primärdefizit zurückzuführen.

(16)Nach der Frühjahrsprognose 2025 der Kommission werden 2025 gesamtstaatliche Ausgaben in Höhe von 1,8 % des BIP – gegenüber 0,9 % im Vorjahr – mit nicht rückzahlbarer Unterstützung („Zuschüssen“) aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert. Die aus nicht rückzahlbarer Unterstützung aus der Aufbau- und Resilienzfazilität bestrittenen Ausgaben werden es ermöglichen, hochwertige Investitionen und produktivitätssteigernde Reformen zu finanzieren, ohne dass sich dies unmittelbar auf den gesamtstaatlichen Haushaltssaldo und den gesamtstaatlichen Schuldenstand Lettlands niederschlägt.

(17)Die gesamtstaatlichen Verteidigungsausgaben Lettlands beliefen sich 2021 auf 2,5 % des BIP, 2022 auf 2,4 % des BIP und 2023 auf 3,1 % des BIP 15 . Der Frühjahrsprognose 2025 der Kommission zufolge belaufen sich die Verteidigungsausgaben 2024 auf 3,0 % des BIP und 2025 auf 3,3 % des BIP. Das entspricht einem Anstieg um 0,8 BIP-Prozentpunkte im Vergleich zu 2021. Der Zeitraum, in dem die nationale Ausweichklausel aktiviert wird (2025-2028), ermöglicht es Lettland, Staatsausgaben neu zu priorisieren bzw. Staatseinnahmen zu erhöhen, sodass dauerhaft höhere Verteidigungsausgaben die mittelfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen nicht gefährden.

(18)Der Frühjahrsprognose 2025 der Europäischen Kommission zufolge dürften die Nettoausgaben Lettlands im Jahr 2025 um 5,7 % und in den Jahren 2024 und 2025 kumulativ um 10,4 % steigen. Laut dieser Prognose wird das Nettoausgabenwachstum des Landes 2025 – sowohl jährlich als auch zusammen genommen in den beiden Jahren 2024 und 2025 – voraussichtlich unter der empfohlenen Obergrenze für das Ausgabenwachstum liegen.

(19)Das gesamtstaatliche Defizit wird dem jährlichen Fortschrittsbericht zufolge im Jahr 2026 auf 3,0 % des BIP zurückgehen, während die gesamtstaatliche Schuldenquote bis Ende 2026 voraussichtlich auf 49,5 % ansteigen wird. Nach 2026 soll das gesamtstaatliche Defizit dem jährlichen Fortschrittsbericht zufolge 2027 auf 3,2 % des BIP steigen und 2029 auf 2,3 % des BIP zurückgehen. Die gesamtstaatliche Schuldenquote wiederum soll nach 2026 zunächst auf 52,8 % im Jahr 2027 steigen und dann allmählich auf 51,3 % im Jahr 2029 sinken. Ausgehend von den zum Prognosestichtag bekannten Politikmaßnahmen rechnet die Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2025 damit, dass das gesamtstaatliche Defizit 2026 weiterhin bei 3,1 % des BIP liegen wird. Diese Entwicklungen entsprechen einem Nettoausgabenwachstum von 4,4 % im Jahr 2026. In ihren Schätzungen geht die Kommission für 2026 von einem expansiven finanzpolitischen Kurs (0,3 % des BIP) aus, in den sowohl die auf nationaler Ebene als auch die aus dem EU-Haushalt finanzierten Ausgaben einbezogen wurden. Die gesamtstaatliche Schuldenquote dürfte sich laut den Prognosen der Kommission bis Ende 2026 auf 49,3 % des BIP erhöhen. Der Anstieg der Schuldenquote im Jahr 2026 ist in erster Linie auf das erwartete Primärdefizit zurückzuführen.

Zentrale politische Herausforderungen

(20)Die Steuereinnahmen Lettlands liegen 2023 bei 32,9 % des BIP und bleiben damit unter dem EU-Durchschnitt von 39,0 %. Die Steuern auf Arbeitseinkommen und den Konsum sind die wichtigsten Einnahmequellen Lettlands, während die vermögensbezogenen Steuern – einschließlich der Körperschaftsteuer, der Kapitalertragsteuer und der Vermögensteuer – im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten einen relativ geringen Anteil am Gesamtsteueraufkommen und am BIP ausmachen. Auch wenn diese relative Lücke bei den Gesamtsteuereinnahmen an sich nicht unbedingt problematisch wäre, stellt sich die Frage nach neuen strukturpolitischen Finanzierungsquellen, zumal der Druck auf die öffentlichen Finanzen mittelfristig steigt, unter anderem infolge i) der Zusage der Regierung, die innere und äußere Sicherheit erheblich zu stärken, ii) eines erheblichen Finanzierungsbedarfs für die Verbesserung der öffentlichen Dienstleistungen, insbesondere im Gesundheits- und Sozialwesen, und iii) großer Infrastrukturprojekte, die von der EU kofinanziert werden (z. B. Rail Baltica).

(21)Auch wenn die Steuerreform, die im Januar 2025 in Kraft trat, einige Aspekte der Vermögensbesteuerung betraf, sind die Auswirkungen auf die Einnahmen aus vermögensbezogenen Steuern 2025 und 2026 mit schätzungsweise unter 0,1 % des BIP eher gering. Indes rechnet die Regierung damit, dass sich ihr finanzpolitischer Spielraum trotz ihrer Entscheidung, ab 2026 zu einer neuen Grundstücks- und Immobilienbewertung für die Immobilienbesteuerung überzugehen, kaum vergrößern wird, und plant in erster Linie, die Einnahmen aus der Immobilienbesteuerung in der Nähe des historischen Durchschnitts zu stabilisieren.

(22)Umfragen unter Eigentümern und Führungskräften von Unternehmen zufolge ging die Schattenwirtschaft 2023 auf 22,9 % des BIP zurück. So ist mit 3,6 Prozentpunkten weniger als 2022 der erste Rückgang seit 2019 zu verzeichnen. Zwar gibt es verschiedene Methoden, den Umfang der Schattenwirtschaft zu messen, und direkte kausale Zusammenhänge lassen sich schwerlich herstellen, doch scheint die Regierung mit ihren beharrlichen Maßnahmen zur Formalisierung der Wirtschaftstätigkeit bewirkt zu haben, dass die Toleranz der Unternehmen gegenüber der Schattenwirtschaft und ihre Bereitschaft, sich daran zu beteiligen, abgenommen hat. Zugleich rechtfertigen die zu beobachtenden positiven Entwicklungen bezüglich des Rückgangs der informellen Wirtschaft weitere Anstrengungen zur Umsetzung der derzeitigen Aktionspläne.

(23)Während mit den jährlichen Ausgabenüberprüfungen für effektivere öffentliche Ausgaben gesorgt werden sollte, sieht die derzeitige Praxis so aus, dass die meisten Einsparungen (ca. 0,3 % des BIP jährlich) wieder an die am Überprüfungsprozess beteiligten Fachministerien gehen. Stattdessen sollte erwogen werden, die eingesparten Mittel wenigen vorrangigen Bereichen, etwa der Verteidigung, der Gesundheitsversorgung und dem Sozialschutz, zugutekommen zu lassen.

(24)Entsprechend dem in Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe b und Anhang V Abschnitt 2.2 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Kriterium enthält der Aufbau- und Resilienzplan ein umfassendes Paket sich gegenseitig verstärkender Reformen und Investitionen, die bis 2026 umzusetzen sind. Diese dürften helfen, alle oder einen wesentlichen Teil der in den entsprechenden länderspezifischen Empfehlungen genannten Herausforderungen wirksam anzugehen. In diesem engen Zeitrahmen ist es unerlässlich, die tatsächliche Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans einschließlich des REPowerEU-Kapitels zu Ende zu führen, um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit Lettlands durch den grünen und den digitalen Wandel zu stärken und zugleich soziale Gerechtigkeit sicherzustellen. Um die im Aufbau- und Resilienzplan enthaltenen Zusagen bis August 2026 zu erfüllen, ist es unerlässlich, dass Lettland die Reformen und Investitionen schneller umsetzt, indem es die entsprechenden Herausforderungen angeht. Es könnte vorteilhaft für Lettland sein, wenn mehr Verwaltungskapazität aufgebaut und die Ausführungsstrategien verbessert würden, um Verzögerungen in Grenzen zu halten und administrative Hürden abzubauen. EU-finanzierte Bauvorhaben drohen sich aufgrund von Kapazitätsengpässen im Bausektor, die auf konkurrierende Anforderungen, den Regulierungsaufwand und externe Faktoren zurückzuführen sind, zu verzögern. Die systematische Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, der Sozialpartner, der Zivilgesellschaft und anderer relevanter Interessenträger bleibt unerlässlich, um sicherzustellen, dass die erfolgreiche Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans auf breiter Basis eigenverantwortlich mitgetragen wird.

(25)Die Umsetzung kohäsionspolitischer Programme, die mit Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Fonds für einen gerechten Übergang (JTF), dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und dem Kohäsionsfonds (KF) einhergehen, hat sich in Lettland beschleunigt. Die Bemühungen um eine rasche Umsetzung dieser Programme müssen fortgesetzt werden, wobei ihre Wirkung vor Ort so weit wie möglich maximiert werden sollte. Lettland ergreift im Rahmen seiner kohäsionspolitischen Programme bereits Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wachstums. Zugleich steht Lettland weiterhin vor Herausforderungen, unter anderem in Bezug auf die wirtschaftliche und soziale Resilienz; dazu zählen die Reduzierung von Armut und sozialer Ausgrenzung, der soziale Wohnungsbau, die Integration benachteiligter Gruppen in den Arbeitsmarkt sowie das Bildungsangebot, die Energiewende und die regionale Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere in den östlichen Grenzregionen. Gemäß Artikel 18 der Verordnung (EU) 2021/1060 ist Lettland verpflichtet, im Rahmen der Halbzeitüberprüfung des Kohäsionsfonds jedes Programm u. a. unter Berücksichtigung der in den länderspezifischen Empfehlungen für 2024 festgestellten Herausforderungen zu überprüfen. Mit den am 1. April 2025 angenommenen Vorschlägen der Kommission 16 wird die Frist für die Vorlage einer Bewertung der Ergebnisse der Halbzeitüberprüfung für jedes Programm über den 31. März 2025 hinaus verlängert. Außerdem sind darin flexible Regelungen zur Beschleunigung der Programmdurchführung sowie Anreize für die Mitgliedstaaten vorgesehen, kohäsionspolitische Mittel für fünf strategische Prioritätsbereiche der Union bereitzustellen, d. h. Wettbewerbsfähigkeit im Bereich strategische Technologien, Verteidigung, Wohnen, Wasserresilienz und Energiewende.

(26)Die Plattform für strategische Technologien für Europa (STEP) bietet die Möglichkeit, in eine wichtige strategische Priorität der EU zu investieren und damit die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken. STEP wird über elf bestehende EU-Fonds finanziert. Durch Förderung von Investitionen in prioritären Bereichen können die Mitgliedstaaten auch zum Programm „InvestEU“ beitragen. Lettland könnte diese Initiativen nutzen, um die Entwicklung kritischer Technologien einschließlich sauberer und ressourceneffizienter Technologien sowie die Herstellung entsprechender Produkte voranzutreiben.

(27)Zusätzlich zu den wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen, denen mit dem Aufbau- und Resilienzplan und anderen EU-Fonds begegnet wird, steht Lettland vor einer Reihe weiterer Herausforderungen in den Bereichen Unternehmensumfeld, Kapitalbeschaffung, Forschung und Innovation, erneuerbare Energie, Energieeffizienz, Nachhaltigkeit des Verkehrs, Ressourceneinsatz, Arbeits- und Fachkräftemangel, Sozialschutz, Gesundheitsversorgung und Wohnraum.

(28)Dem Kompass für Wettbewerbsfähigkeit zufolge müssen alle Einrichtungen auf EU-, nationaler und lokaler Ebene große Anstrengungen unternehmen, um einfachere Vorschriften zu erlassen und Verwaltungsverfahren zu beschleunigen. Die Kommission hat sich ehrgeizige Ziele zur Verringerung der Verwaltungslasten gesetzt: insgesamt mindestens 25 % und für KMU mindestens 35 %. Sie hat neue Instrumente geschaffen, um diese Ziele zu erreichen, darunter systematische Stresstests für den Bestand an EU-Rechtsvorschriften und einen verstärkten Dialog mit den Interessenträgern. Um diesem Ziel gerecht zu werden, muss Lettland nun auch entsprechende Maßnahmen ergreifen. 47 % der Unternehmen empfinden die Komplexität der Verwaltungsverfahren als Problem für ihre Geschäfte in Lettland 17 . Der lettische Regelungsrahmen stellt ein Investitionshemmnis dar; so ist beispielsweise das Lizenzvergabesystem übermäßig kompliziert. Diese Probleme belasten insbesondere Sektoren wie die Immobilienentwicklung, und die Notwendigkeit von Reformen zur Verbesserung des Unternehmensumfelds liegt auf der Hand. Es ist von entscheidender Bedeutung, die Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und zu straffen, um das Wirtschaftswachstum und die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, was auch im Einklang mit von der EU unterstützten umfassenderen Initiativen stünde. Das könnte auch zur Stärkung des Vertrauens der Öffentlichkeit in faktenbasierte Regierungsentscheidungen und zum Abbau der Schattenwirtschaft beitragen und somit einen nachhaltigen wirtschaftlichen Fortschritt fördern.

(29)Lettische Unternehmen nutzen seltener als Unternehmen in den meisten anderen EU-Ländern traditionelle Außenfinanzierungsquellen wie Bankkredite und den Kapitalmarkt. Die marktüblichen Kreditzinsen sind hoch, und die Besicherungsanforderungen sind insbesondere für Kapitalgesellschaften, auch für kleine und mittlere Unternehmen, streng. Dadurch werden die Unternehmen in ihrer Expansionsfähigkeit und in ihren Möglichkeiten eingeschränkt, in Bereiche von strategischer Bedeutung zu investieren, etwa in den grünen Wandel, die Kommerzialisierung von Innovationen oder Projekte zur regionalen Entwicklung. Besondere Aufmerksamkeit verdient die östliche Grenzregion Lettlands, in der mehr Investitionen zur Stärkung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Resilienz geboten sind. Die Förderung des Wettbewerbs im Bankensektor und öffentlicher Kredit- und Garantieprogramme zur Erleichterung von Investitionen in Bereichen von strategischer Bedeutung könnten für einen besseren Zugang zu Finanzmitteln sorgen.

(30)In Lettland fließen im EU-weiten Vergleich mit am wenigsten Privatinvestitionen in Forschung und Innovation (in Prozent des BIP). Die Unternehmen in Lettland beschäftigen weniger Forschende als Unternehmen in vergleichbaren Ländern. Die Verwertung von Forschungstätigkeiten und die Zusammenarbeit zwischen Privatunternehmen und Hochschulen lassen zu wünschen übrig. Die lettische Regierung hat bereits einige wichtige Schritte zur Reform des Hochschulwesens unternommen. So wurde beispielsweise die Anforderung lettischer Sprachkenntnisse für mehrere akademische Positionen gelockert, wodurch die lettischen Universitäten mehr Möglichkeiten haben, talentierte Kräfte aus dem Ausland zu gewinnen. Lettland ist dabei, das Forschungs- und Innovationssystem zu reformieren, um qualifizierten Nachwuchs zu fördern und im Land zu halten, z. B. durch eine Erhöhung der Gehälter von Doktorandinnen und Doktoranden. Eine erfolgreiche Umsetzung dieser Reformen und eine Aufstockung der Mittel für die akademische Forschung könnten dazu führen, dass sich das Angebot gut ausgebildeter Forschender für Unternehmen verbessert. Darüber hinaus sollte Lettland die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Hochschulen fördern und könnte direkte FuE-Anreize für Unternehmen in Betracht ziehen, z. B. Steuerermäßigungen für FuE-Investitionen oder die innovationsfördernde Auftragsvergabe.

(31)2024 stammte 74 % des lettischen Stroms aus erneuerbaren Quellen, davon 51 % aus Wasserkraft. Der Solar- und Windenergieanteil lag jedoch mit 8 % bzw. 4 % immer noch deutlich unter dem in Litauen und Estland und auch unter dem EU-Durchschnitt. Es besteht Spielraum für eine weitere Diversifizierung des Energiemixes aus erneuerbaren Quellen, indem mehr auf Wind- und Solarenergie gesetzt wird und die Energieerzeugung aus diesen Quellen gesteigert wird. Insbesondere muss über die eher überschaubaren Maßnahmen, die im nationalen Aufbau- und Resilienzplans vorgesehen sind, hinaus mehr unternommen werden, um die Genehmigungsverfahren für neue Solar- und Windenergieprojekte zu beschleunigen und zu straffen. Auch sollte Lettland weitere Maßnahmen für eine größere nachfrageseitige Flexibilität ergreifen, etwa indem die Energiespeicherung durch Endverbraucher und die Beteiligung an dezentralen Energieressourcen sowie an Ausgleichs- und Flexibilitätsdiensten gefördert werden. Zudem sollten die Rollen bestimmter Energiemarktteilnehmer, z. B. Aggregatoren für Kleinabnehmer, klar definiert werden. Unabhängig davon übersteigen die Anträge auf Netzanschlussgenehmigungen für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien die verfügbare Kapazität des Stromnetzes erheblich, weshalb seit Juli 2023 vorerst keine neuen Genehmigungen erteilt werden. Obschon 2025 einige positive Entwicklungen in der Gesetzgebung zu verzeichnen sind, wären weitere Regulierungsmaßnahmen zum besseren Warteschlangenmanagement für den Netzanschluss möglich.

(32)Die Sektoren Gebäude und Verkehr sind energie- und klimapolitisch von entscheidender Bedeutung. Zwar laufen derzeit umfangreiche Energieeffizienzprogramme oder sind in Planung, doch hängen sie nach wie vor zu stark von öffentlichen Mitteln, hauptsächlich EU-Mitteln, ab. Es wäre von Vorteil, wenn sich Lettland um die Sanierung seines relativ alten Gebäudebestands bemühen würde und dafür i) zusätzliche private Mittel einwerben, ii) Finanzierungsinstrumenten und Optionen zur Risikoabfederung den Vorzug vor Energieeffizienzprogrammen auf der Grundlage von Zuschüssen geben und iii) die Entwicklung des Energiedienstleistungssektors als eines wichtigen Faktors für den Markt für Investitionen in die Energieeffizienz unterstützen würde. Im Verkehrssektor, der immer noch größtenteils erdölabhängig ist, besteht ebenfalls ein erhebliches Potenzial für die weitere Elektrifizierung und Dekarbonisierung. Einige positive Maßnahmen sind entweder getroffen worden oder in Vorbereitung, doch könnte Lettland den Einsatz von Elektrofahrzeugen und die Herstellung und den Verbrauch erneuerbarer und CO2-armer Kraftstoffe sowohl im öffentlichen als auch im privaten Verkehr mehr fördern. Zugleich wären zusätzliche Investitionen in den Ausbau des Ladenetzes ebenfalls von Vorteil. Auch außerhalb des Gebäude- und des Verkehrssektors könnte die Förderung einer weiteren Elektrifizierung angesichts des hohen und zunehmenden Anteils erneuerbarer Energien am nationalen Strommix eine wirksame Strategie zur Verringerung der CO2-Intensität insgesamt und zur Erhöhung der Energieversorgungssicherheit sein.

(33)Lettland muss schneller Fortschritte in Richtung Kreislaufwirtschaft machen, um die Ziele der Union in diesem Bereich zu erreichen. Die Indikatoren für nachhaltiges Wirtschaftswachstum des Landes liegen unter dem EU-Durchschnitt, und sein Materialfußabdruck nimmt weiter zu. Lettland hat zwar sein Abfallbewirtschaftungssystem verbessert, doch landet noch immer fast die Hälfte der Siedlungsabfälle auf Mülldeponien, und das Land könnte sein Ziel für das Recycling von Siedlungsabfällen für 2025 verfehlen.

(34)Der Arbeits- und Fachkräftemangel belastet nach wie vor das Wirtschaftswachstum und behindert den Übergang zu einer innovativen, digitalen und grünen Wirtschaft. Die Alterung der Bevölkerung führt zu einem Rückgang der Erwerbsbevölkerung, und in Schlüsselsektoren wie dem Baugewerbe, dem verarbeitenden Gewerbe, der Gebäudeisolierung, der Forstwirtschaft und dem Gesundheitswesen ist die Zahl der unbesetzten Stellen hoch. Langfristigen Prognosen zufolge wird sich dieser Mangel in den kommenden Jahrzehnten sogar noch verschärfen. Bessere Arbeitsbedingungen könnten dazu beitragen, qualifizierte Arbeitskräfte zu gewinnen und zu halten, auch in Bereichen wie dem Gesundheits- und Sozialwesen. Unter anderem sind die geringe Anzahl Hochschulabsolventen in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) und der Mangel an Forschenden dieser Fachgebiete wesentliche Hindernisse für den Ausbau der lettischen Forschungs- und Innovationskapazitäten, insbesondere im privaten Sektor. Lettland ist dabei, einen nachhaltigen Rahmen für die Erwachsenenbildung zu entwickeln; die Teilnahme Erwachsener an Bildungsmaßnahmen und die Einbindung von Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohter Personen in politische Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen bei der Arbeitssuche oder dem Verbleib im Erwerbsleben liegen jedoch unter dem EU-Durchschnitt. Auch das relativ niedrige und sinkende Niveau der digitalen Kompetenz stellt ein wesentliches Risiko für die Produktivität dar. Um das ungenutzte Arbeitskräfteangebot zu erschließen, könnten – auch für Geringqualifizierte und regionenübergreifend – gezieltere Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen angeboten werden. Die Zusammenarbeit mit Arbeitgebern könnte mithilfe von Programmen für arbeitsbasiertes Lernen und von Arbeitgeberseite durchgeführte und finanzierte Mitarbeiterschulungen zur Weiterqualifizierung der Arbeitskräfte intensiviert werden.

(35)In Lettland herrscht immer noch eine anhaltend hohe Ungleichverteilung und – vor allem für ältere Menschen – ein großes Risiko, von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen zu sein. Die Ausgaben für den Sozialschutz sind im Verhältnis zum BIP niedrig und gingen zwischen 2022 und 2023 von 14,0 % auf 13,5 % zurück, während die Sozialtransfers (Renten ausgenommen) im EU-weiten Vergleich nach wie vor nur eine äußerst geringe Verringerung der Einkommensungleichheit bewirken. Darüber hinaus ist die Sicherstellung einer angemessenen Einkommensstützung für ältere Menschen immer noch ein großes Problem. So schützt das Sozialschutzsystem einen erheblichen Teil der Bevölkerung nicht vor Armut oder sozialer Ausgrenzung. Darüber hinaus wirken sich trotz der Einführung eines Mindestleistungskorbs große sozioökonomische Unterschiede zwischen den Regionen auf die Bereitstellung von Sozialleistungen durch die Gemeinden aus. Und schließlich sind angesichts der demografischen Entwicklung auch die öffentlichen Ausgaben für die Langzeitpflege und die häusliche Pflege nach wie vor unzureichend.

(36)Die schlechten Gesundheitsergebnisse der Bevölkerung lassen sich in erster Linie auf die niedrigen öffentlichen Ausgaben für die Gesundheitsversorgung und eine ungesunde Lebensweise zurückführen. Die öffentlich finanzierte Gesundheitsversorgung ist in Lettland aufgrund des begrenzten Umfangs der staatlichen Leistungen eingeschränkt, was zu hohen Eigenleistungen für die Gesundheitsversorgung führt. Die damit verbundene finanzielle Belastung ist für Haushalte mit niedrigem Einkommen unverhältnismäßig hoch. Deshalb zählt Lettland zu den Ländern, in denen der nach Angaben der Betroffenen ungedeckte Bedarf an medizinischer Versorgung am höchsten ist. Die Bereitstellung von Gesundheitsleistungen wird darüber hinaus durch einen Mangel an Arbeitskräften im Gesundheitswesen, insbesondere in der Krankenpflege, weiter beeinträchtigt. Die Regierung hat einen Gesetzentwurf zur Reform der Finanzierung des Gesundheitswesens vorgelegt; der Vorschlag enthält jedoch nicht die Zusage, dass ein höherer BIP-Anteil für den Sektor bereitgestellt wird.

(37)Es mangelt an bezahlbarem hochwertigem Wohnraum, was hauptsächlich auf niedrige Investitionen in den Wohnungsbau zurückzuführen ist. Der Wohnungsmangel hemmt die Mobilität der Arbeitskräfte und die soziale Inklusion. Darüber hinaus ist der bestehende Wohnungsbestand von schlechter Qualität, insbesondere was die Energieeffizienz angeht; das führt dazu, dass die Haushalte aufgrund der steigenden Energiekosten finanziell unter Druck geraten.

(38)Da die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets wirtschaftlich eng miteinander verflochten sind und gemeinschaftlich zum Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion beitragen, sprach der Rat 2025 die Empfehlung aus, dass die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets unter anderem im Rahmen ihrer Aufbau- und Resilienzpläne Maßnahmen ergreifen sollten, um die Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets 2025 umzusetzen. Die Empfehlungen 2, 3, 4 und 5 für Lettland tragen zur Umsetzung der ersten Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet zur Wettbewerbsfähigkeit bei, während die Empfehlungen 4 und 5 zur Umsetzung der zweiten Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet zur Widerstandsfähigkeit beitragen und die Empfehlung 1 zur Umsetzung der dritten Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet zur makroökonomischen und finanziellen Stabilität beiträgt, die in der Empfehlung für 2025 festgelegt wurden —

EMPFIEHLT, dass Lettland 2025 und 2026 Maßnahmen ergreift, um

1.die Gesamtverteidigungsausgaben und die Verteidigungsbereitschaft insgesamt den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 6. März 2025 entsprechend zu erhöhen; das vom Rat am 21. Januar 2025 empfohlene maximale Nettoausgabenwachstum einzuhalten und gleichzeitig die im Rahmen der nationalen Ausweichklausel zugestandene Abweichung für höhere Verteidigungsausgaben in Anspruch zu nehmen; die öffentlichen Finanzen auf den steigenden Bedarf an Strukturausgaben, darunter für Verteidigung, Gesundheitsversorgung und Sozialschutz, auszurichten, etwa durch eine Ausdehnung der Besteuerung auf weniger wachstumsschädliche Quellen, die Verlagerung informeller oder nicht angemeldeter Tätigkeiten in die formelle Wirtschaft und die Umlenkung der Ausgaben in vorrangige Bereiche auf der Grundlage von Überprüfungen der öffentlichen Ausgaben;

2.angesichts der laut Verordnung (EU) 2021/241 geltenden Fristen für den rechtzeitigen Abschluss der Reformen und Investitionen den Aufbau- und Resilienzplan einschließlich des REPowerEU-Kapitels schneller umzusetzen; die Umsetzung der kohäsionspolitischen Programme (EFRE, JTF, ESF+, KF) zu beschleunigen und dabei gegebenenfalls auf den durch die Halbzeitüberprüfung eröffneten Chancen aufzubauen; die EU-Instrumente, einschließlich des Spielraums, den InvestEU und die Plattform für strategische Technologien für Europa bieten, optimal zu nutzen und so die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern;

3.die Regulierung zu vereinfachen, die Regulierungsinstrumente zu verbessern und den Verwaltungsaufwand der Unternehmen zu verringern; den Zugang kleiner und mittlerer Unternehmen zu Finanzmitteln zu verbessern, unter anderem durch Stimulierung des Wettbewerbs auf den Finanzmärkten und Förderung öffentlicher Kredit- und Garantieprogramme zur Erleichterung von Investitionen von strategischer Bedeutung, insbesondere in den Bereichen grüner Wandel, Skalierung und Kommerzialisierung von Innovationen und regionale Entwicklung; private Investitionen in Forschung und Innovation zu erleichtern, unter anderem mithilfe weiterer Reformen des Hochschulwesens, um eine engere Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Hochschulen zu bewirken;

4.die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern und die Energieversorgungssicherheit zu erhöhen, indem der Einsatz der erneuerbaren Energien, insbesondere von Wind- und Solarenergie, beschleunigt wird; die Genehmigungsverfahren und das Warteschlangenmanagement für den Netzanschluss zu verbessern und die Energiespeicherung, die Laststeuerung und marktbasierte Flexibilitätslösungen zu fördern; den Primär- und Endenergieverbrauch sowie die CO2-Intensität mithilfe von mehr Energieeffizienzmaßnahmen, insbesondere im Gebäudesektor, und der Förderung einer weiteren Elektrifizierung zu verringern; die Dekarbonisierung des Verkehrs, insbesondere des Straßenverkehrs, zu beschleunigen, indem der Einsatz von Elektrofahrzeugen, die Herstellung und der Vertrieb erneuerbarer Kraftstoffe für den Verkehr und der Ausbau der Ladeinfrastruktur gefördert werden; die Ressourceneffizienz zu steigern und den Übergang zur Kreislaufwirtschaft durch Öko-Innovationen und nachhaltige Ressourcenbewirtschaftungsverfahren zu beschleunigen;

5.gegen den Arbeits- und Fachkräftemangel, insbesondere in den Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) und in anderen Fachbereichen, die für den grünen Wandel, die Forschung und die Digitalisierung sowie im Sozial- und Gesundheitswesen gefragt sind, unter anderem durch gezielte Weiterbildung und Umschulung und bessere Arbeitsbedingungen vorzugehen; den Sozialschutz zu stärken, um Ungleichheiten zu verringern, unter anderem durch eine angemessenere Anpassung der Altersrenten und einen besseren Zugang zu hochwertigen Sozialleistungen, insbesondere im Bereich der häuslichen Pflege, und gleichzeitig die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu wahren; die Leistungen des Gesundheitswesens qualitativ und quantitativ an den Bedarf anzupassen, um die Gesundheitsergebnisse zu verbessern, unter anderem durch die Aufstockung der personellen und finanziellen Ressourcen, die Erweiterung des gesetzlichen Leistungspakets und die Verringerung der Eigenleistungen; die Verfügbarkeit und die Qualität von Sozialwohnungen und bezahlbarem energieeffizientem Wohnraum, unter anderem mithilfe von Sanierungsmaßnahmen, zu verbessern.

Geschehen zu Brüssel am

   Im Namen des Rates

   Der Präsident /// Die Präsidentin

(1)    ABl. L, 2024/1263, 30.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1263/oj.
(2)    Nettoausgaben im Sinne von Artikel 2 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2024/1263. Demnach bezeichnet der Ausdruck „Nettoausgaben“ die Staatsausgaben ohne i) Zinsausgaben, ii) diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen, iii) Ausgaben für Programme der Union, die vollständig durch Einnahmen aus den Unionsfonds ausgeglichen werden, iv) nationale Ausgaben für die Kofinanzierung von Programmen, die von der Union finanziert werden, v) konjunkturelle Komponenten der Ausgaben für Leistungen bei Arbeitslosigkeit und vi) einmalige und sonstige befristete Maßnahmen.
(3)    Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/241/oj).
(4)    Verordnung (EU) 2023/435 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Februar 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/241 in Bezug auf REPowerEU-Kapitel in den Aufbau- und Resilienzplänen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013, (EU) 2021/1060 und (EU) 2021/1755 sowie der Richtlinie 2003/87/EG (ABl. L 63 vom 28.2.2023, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/435/oj).
(5)    Durchführungsbeschluss des Rates vom 13. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Lettlands (10157/2021).
(6)    Durchführungsbeschluss des Rates vom 8. Dezember 2023 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses des Rates vom 13. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Lettlands (15569/2023).
(7)    Empfehlung des Rates vom 21. Januar 2025 zur Billigung des nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plans Lettlands (ABl. C, 2025/652, 10.2.2025).
(8)    Empfehlung des Rates vom 13. Mai 2025 zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets (ABl. C, C/2025/2782, 22.5.2025, ELI:  http://data.europa.eu/eli/C/2025/2782/oj ).
(9)    Die jährlichen Fortschrittsberichte 2025 sind abrufbar unter: https://economy-finance.ec.europa.eu/economic-and-fiscal-governance/stability-and-growth-pact/preventive-arm/annual-progress-reports_en?prefLang=de.
(10)    Empfehlung des Rates, die es Lettland gestattet, vom empfohlenen Nettoausgabenpfad abzuweichen und diesen zu überschreiten (Aktivierung der nationalen Ausweichklausel) [Bitte ergänzen: (ABl. C, 2025/xxx, x.x.2025)].
(11)    Eurostat-Euroindikatoren vom 22.4.2025.
(12)    Die Kommission stuft bestimmte einnahmenseitige Maßnahmen nicht als diskretionäre finanzpolitische Maßnahmen ein, z. B. zusätzliche Dividendenzahlungen staatlicher Aktiengesellschaften und sekundäre Auswirkungen auf die Steuereinnahmen. Zweitrundeneffekte auf die Einnahmen stellen keine diskretionäre finanzpolitische Maßnahme dar, sondern gehen über makroökonomische Effekte in die Prognose der Kommission ein. Auch zusätzliche Dividendenzahlungen staatlicher Aktiengesellschaften fließen in die Prognose der Kommission ein, werden aber nicht als diskretionäre finanzpolitische Maßnahmen eingestuft, da sie nicht mit Änderungen der „normalen“ Dividendenpolitik, z. B. Anpassungen der Ausschüttungsquote, verbunden sind.
(13)    Der finanzpolitische Kurs gibt die jährliche Veränderung der zugrunde liegenden gesamtstaatlichen Haushaltslage an. Er dient der Bewertung des wirtschaftlichen Impulses, der von den auf nationaler Ebene sowie aus dem EU-Haushalt finanzierten haushaltspolitischen Maßnahmen ausgeht. Gemessen wird der finanzpolitische Kurs als Differenz zwischen i) dem mittelfristigen Potenzialwachstum und ii) der Veränderung der Primärausgaben abzüglich diskretionärer einnahmenseitiger Maßnahmen, aber einschließlich der mit nicht rückzahlbarer Unterstützung (Zuschüssen) aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben.
(14)    Bericht der Kommission nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (COM(2025) 615 final vom 4.6.2025).
(15)    Eurostat, nach dem Verwendungszweck klassifizierte Staatsausgaben (COFOG).
(16)    Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1058 und (EU) 2021/1056 in Bezug auf spezifische Maßnahmen zur Bewältigung strategischer Herausforderungen im Rahmen der Halbzeitüberprüfung (COM(2025) 123 final).
(17)    Kurzbericht „Businesses‘ attitudes towards corruption in the EU“, Eurobarometer-Bericht (April 2024).