EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 23.4.2025
COM(2025) 185 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
Schengen-Statusbericht 2025
Schengen-Statusbericht 2025
40-jähriges Bestehen des Schengen-Raums
1.Schengen als strategischer Vorteil
Das am 14. Juni 1985 unterzeichnete Übereinkommen von Schengen markierte den Beginn einer neuen Ära der strategischen Zusammenarbeit und einer vertieften Integration, in deren Mittelpunkt die Freiheit und Sicherheit der Menschen steht. Die Vision war einfach und doch tiefgründig: ein Europa aufzubauen, in dem sich die Bürgerinnen und Bürger ohne Hindernisse über die Binnengrenzen hinweg bewegen können, um so das Wirtschaftswachstum, den kulturellen Austausch und den sozialen Zusammenhalt zu fördern und gleichzeitig die kollektive Sicherheit zu verbessern.
Die Schaffung des Schengen-Raums war ein entscheidender Moment im Prozess zum Aufbau eines vereinten Europas – eines Europas für die Bürgerinnen und Bürger. Das Übereinkommen von Schengen brachte zunächst in den Grenzregionen, die im Mittelpunkt des europäischen Integrationsprozesses stehen, greifbare Vorteile und dann auf dem gesamten Kontinent. Im Zuge der Weiterentwicklung des Schengen-Projekts wurde es über ein bloßes Übereinkommen zur Abschaffung der Grenzkontrollen hinaus ausgeweitet. Im Laufe der Jahre hat sich Schengen zu einem stabilen und vielschichtigen System entwickelt, das sich auf ein wirksames Außengrenzenmanagement, gemeinsame Vorschriften für Visa, Rückkehr/Rückführung und polizeiliche Zusammenarbeit, eine enge Koordinierung zwischen den nationalen Behörden und eine engere internationale Zusammenarbeit stützt. Vollständig in den Rahmen der EU integriert, hat das Schengen-System nicht nur an Mitgliedern gewonnen, sondern steckt sich auch immer ehrgeizigere Ziele und symbolisiert Europas Engagement für Einheit, Freiheit und Sicherheit.
Vier Jahrzehnte nach seiner Gründung ist Schengen weit mehr als nur ein Symbol für Mobilität: Es ist ein Instrument, das dazu beiträgt, das Leben der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, Wirtschaft und Handel zu erleichtern und die Stellung der EU in der Welt zu stärken. Heute ist Schengen das Herzstück eines stärkeren und sichereren Europas und erleichtert mehr als 450 Millionen Europäerinnen und Europäern den Alltag. Schengen ist nach wie vor ein Projekt zum Nutzen der Menschen und hat sich in dreierlei Hinsicht zu einem strategischen Vorteil der Union entwickelt.
Erstens ist der Schengen-Raum als wesentliche Voraussetzung für den Binnenmarkt ein entscheidender Motor für Wirtschaftswachstum, Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Souveränität Europas. In einem zunehmend unbeständigen globalen Umfeld, in dem geopolitische Spannungen und geoökonomische Konkurrenz wieder aufleben, benötigt die europäische Wirtschaft ein barrierefreies Umfeld, um zu gedeihen und externen Abhängigkeiten weniger stark ausgesetzt zu sein. Der Schengen-Raum stärkt unsere kollektive Widerstandsfähigkeit, indem er den freien Waren-, Dienstleistungs- und Personenverkehr fördert. Er spielt eine entscheidende Rolle dabei, die Lieferketten in ganz Europa aufrechtzuerhalten und zu stärken und den Binnenmarkt zu festigen, wie im Letta-Bericht hervorgehoben wird.
Zweitens ist Schengen die machtvollste Antwort der EU auf die Herausforderungen einer Welt, in der Bedrohungen keine nationale Angelegenheit mehr sind, die an den Grenzen endet. Der Schengen-Raum ermöglicht es uns, unser kollektives Know-how und unsere gemeinsamen Ressourcen zu nutzen und einen Sicherheitsrahmen zu schaffen, der viel stärker und wirksamer ist als die Summe der einzelnen nationalen Systeme. Schengen bietet eine Reihe von Instrumenten, gemeinsamen Ressourcen und Fähigkeiten, die es braucht, um den heutigen komplexen, grenzüberschreitenden Bedrohungen von Freiheit und Sicherheit die Stirn zu bieten. Diese Bedrohungen, sei es durch organisierte kriminelle Netzwerke oder feindselige staatliche oder nichtstaatliche Akteure, lassen sich von einzelnen Nationen nicht wirksam bekämpfen. In der heutigen geopolitischen und sicherheitspolitischen Landschaft ist Schengen nicht mehr nur ein Vorteil, sondern unverzichtbar.
Drittens ist Schengen, wenn feindselige Akteure versuchen, Europa zu schwächen und zu spalten, eine Kraft der Einheit, die die Europäerinnen und Europäer einander näher bringt. Schengen fördert die Einheit und trägt zu einer gemeinsamen, greifbaren europäischen Identität bei. Das Schengen-System ist eine fest verankerte politische Verteidigungslinie gegen Versuche, Spaltung und Misstrauen unter den Europäerinnen und Europäern zu säen.
Damit die Menschen die Rechte und Freiheiten, die sich aus dem Schengen-Besitzstand ergeben, uneingeschränkt wahrnehmen können, ist das gegenseitige Vertrauen unter den Mitgliedstaaten essenziell, was wiederum eine wirksame Umsetzung der vereinbarten Vorschriften voraussetzt. Gemeinsame Standards bei der Bekämpfung der illegalen Migration, der organisierten Kriminalität, des Terrorismus und der Schleuserkriminalität müssen strikt eingehalten werden, wobei ein angemessener Schutz der Grundrechte gewährleistet sein muss. Wirksame Durchsetzungsmechanismen und koordinierte Anstrengungen auf allen Ebenen sind für eine nachhaltige Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten unverzichtbar.
Heute ist es, genau wie im Jahr 1985, an der Zeit, erneut unser Vertrauen in dieses Projekt zu setzen und anzuerkennen, dass wir uns in einem weiteren entscheidenden Moment in unserem Bemühen um die Erhaltung und Konsolidierung eines starken und geeinten Europas befinden. Ein strategischer Vorteil erfordert kontinuierliche Erneuerung und Investitionen, auf politischer und regulatorischer Ebene sowie auf operativer Ebene.
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Investitionen in Schengen als strategischer Vorteil: Weiterentwicklung der politischen Steuerung und des Regelungsrahmens für den Schengen-Raum
Der Rahmen für die Verwaltung des Schengen-Systems umfasst eine Reihe gemeinsamer Vorschriften und ein System von Institutionen und Verfahren, unter die alle Strategien und Maßnahmen fallen, die einem gut funktionierenden Schengen-Raum zugrunde liegen. Dies sorgt dafür, dass der Raum reibungslos funktioniert und mit den politischen Zielen im Einklang steht, die auf den Grundsätzen der gemeinsamen Verantwortung, des gegenseitigen Vertrauens und der Überwachung der vereinbarten Vorschriften beruhen. Er stützt sich auf eine enge Koordinierung zwischen allen Behörden und eine enge Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und mit den einschlägigen EU-Agenturen.
Während des Schengen-Zyklus 2024-2025 hat das Schengen-Barometer+ regelmäßig einen Überblick über die wichtigsten Faktoren mit Auswirkungen auf den Schengen-Raum geliefert und die Lageanalyse des Schengen-Raums konsolidiert. Diese Informationen verbessern die Vorsorge und die Entwicklung politischer Maßnahmen, z. B. in den Bereichen Bekämpfung des Drogenhandels, Visa und Rückkehr/Rückführung. Die Kommission und der belgische Ratsvorsitz veranstalteten im Jahr 2024 gemeinsam mit den Schengen-Ländern und den Agenturen im Bereich Justiz und Inneres einen Workshop, bei dem betont wurde, dass es darauf ankommt, die Berichtspflichten zu straffen, die Definitionen der Schlüsselindikatoren anzugleichen und andere Instrumente wie EUROSUR für den Informationsaustausch optimal zu nutzen. Der Schengen-Zyklus 2025-2026 wird durch acht operative Schlussfolgerungen, darunter eine Bestandsaufnahme der Rahmenwerke für die Berichterstattung und die Schließung spezifischer Datenlücken, geprägt sein. Dadurch wird das Barometer+ verbessert und zu einem gezielteren und wirksameren Instrument für eine bessere Verwaltung weiterentwickelt.
Unter belgischem Vorsitz wurden auch Fortschritte bei der Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für eine verstärkte Koordinierung erzielt, gemäß dem Vorschlag der Kommission im Jahr 2024. Als Forum für Fragen von gemeinsamem Interesse und zur Vorbereitung der Beratungen für den Schengen-Rat wurde ein Treffen hochrangiger Schengen-Beamter eingerichtet. Im Mittelpunkt der ersten Sitzung standen Verwaltung, rechtliche Kohärenz und Erweiterung. Thema der zweiten Sitzung unter ungarischem Vorsitz war die regionale Zusammenarbeit als konkrete Alternative zu den Kontrollen an den Binnengrenzen, indem das Außengrenzenmanagement und die Zusammenarbeit mit Drittstaaten gestärkt werden. Dieses Format wird weiterhin eine Schlüsselrolle bei der Unterstützung der politischen Koordinierung spielen.
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Die globale politische Landschaft befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel, der sowohl operative Herausforderungen als auch Chancen mit sich bringt. Den Schengen-Raum zu vertiefen und zu erweitern, würde uns angesichts dieser Herausforderungen stärken. Erforderlich sind eine strategische Nachkalibrierung der Umsetzung der Vorschriften und verstärkte Investitionen in Bereichen mit den größten langfristigen Auswirkungen, beginnend auf externer Ebene mit einer starken Visumpolitik und einer engeren Zusammenarbeit mit Drittstaaten. Gleichzeitig müssen wir unsere Außengrenzen wirksam verwalten und mit Blick auf unsere Ressourcen, Ausrüstung und Technologie den Fokus darauf legen, die Sicherheit zu erhöhen. Dadurch wird Raum für eine vertiefte Zusammenarbeit innerhalb des Schengen-Raums geschaffen, um gemeinsame Maßnahmen zu fördern und gleichzeitig eine stärkere Integration der Menschen zu unterstützen. Letztendlich ist der Schengen-Raum keine Ansammlung isolierter Teile, sondern ein verwobenes System, in dem alle Teile auf unsere gemeinsamen Ziele hinarbeiten und das unsere kollektive Widerstandsfähigkeit stärkt.
Die Überwachungsfunktion der Kommission wurde ausgebaut. Aufbauend auf den in den letzten Jahren erzielten Fortschritten wird die Kommission weiterhin in vollem Umfang von Kontrollbesuchen, erneuten Besuchen, unangekündigten Besuchen und anderen ihr zur Verfügung stehenden Durchsetzungsinstrumenten Gebrauch machen. Die Mitgliedstaaten müssen außerdem EU-Mittel vorrangig einsetzen, um die bei Schengen-Evaluierungen und Schwachstellenbeurteilungen von Frontex ermittelten Defizite zu beseitigen. Daher besteht eine Priorität darin, sicherzustellen, dass die EU-Mittel strategisch mit den erforderlichen Reformen verknüpft sind.
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Investitionen in Schengen als strategischer Vorteil: operative Maßnahmen
Der Schengen-Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus als zentrales Steuerungselement ist der Kompass des Systems, um Mängel und verbesserungsbedürftige Bereiche zu erkennen, bevor sie die Integrität des Systems gefährden, und sorgt für ein ausgewogenes Verhältnis von Maßnahmen zur Schließung etwaiger Lücken. Grundpfeiler des Schengen-Systems ist gegenseitiges Vertrauen, und dies wird durch den Evaluierungsmechanismus in die Praxis umgesetzt. Die Schengen-Länder stellen nicht nur sicher, dass ihre Systeme wirksam funktionieren, sondern unterstützen einander auch aktiv und erkennen an, dass der Erfolg (und das Versagen) eines Staates Auswirkungen auf die Stabilität und Sicherheit des gesamten Schengen-Raums hat.
Im Jahr 2024 führte die Kommission das jährliche Evaluierungsprogramm durch, das zu Schengen-Länderberichten Kroatiens, Polens, Ungarns, Tschechiens und der Slowakei führte. Die Kommission überwachte auch die Umsetzung der von Griechenland, Irland und Dänemark gemeldeten Abhilfemaßnahmen. Im Februar 2024 fanden unangekündigte Besuche bei den Konsulaten Deutschlands, Polens und Spaniens in Mumbai, Indien, statt. Nur eine begrenzte Anzahl schwerwiegender Mängel ist seit dem letzten Evaluierungszyklus nicht behoben worden. Doch gibt es nach wie vor eine beträchtliche Zahl anhaltender Probleme, die einer Lösung bedürfen.
Anhang 1 enthält Näheres zur Durchführung der Evaluierungs- und Überwachungstätigkeiten und Anhang 2 enthält das Kompendium der im Rahmen der jüngsten Schengen-Evaluierungen erkannten bewährten Verfahren.
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2.Das politische Rückgrat von Schengen: ein starker gemeinsamer Rahmen für die Verwaltung des Schengen-Systems
Die Bewältigung der geopolitischen Umbrüche und damit zusammenhängender Auswirkungen auf die Freiheit und die Sicherheit beginnt damit, sich erneut zu zwei Grundprinzipien zu bekennen: gemeinsame Verantwortung und gegenseitiges Vertrauen. Gemeinsame Verantwortung für die Wahrung der Rechte und der Sicherheit aller Menschen im gesamten Schengen-Raum. Gegenseitiges Vertrauen unter den Schengen-Ländern, dass jeder Teil des Schengen-Systems kompetent und wirksam im Einklang mit hohen gemeinsamen Standards verwaltet wird.
Im Schengen-Scoreboard 2024 sind Asymmetrien bei der Umsetzung der wichtigsten Schengen-Anforderungen ersichtlich. Rund 65 % der im Rahmen des Schengen-Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus abgegebenen Empfehlungen wurden noch nicht umgesetzt. Anhaltende Mängel haben erhebliche Folgen in der Praxis.
Politische Maßnahmen zur Erneuerung des Bekenntnisses zu gemeinsamer Verantwortung und gegenseitigem Vertrauen müssen durch entschlossenes Handeln auf politischer und operativer Ebene flankiert werden, damit eine rasche und wirksame Umsetzung der Schengen-Vorschriften gewährleistet ist. Dies setzt einen soliden Rahmen für die Verwaltung des Schengen-Systems mit starker politischer Kontrolle, Koordinierung und Rechenschaftspflicht voraus.
Im vergangenen Jahr wurden Fortschritte bei der Konsolidierung des Rahmens für die Verwaltung des Schengen-Systems erzielt, was zu den wichtigsten Prioritäten des Schengen-Zyklus 2024-2025 gehörte. Insbesondere haben die verbesserten Instrumente der Kommission, unter anderem das Schengen-Barometer+ und das Schengen-Scoreboard, dazu beigetragen, unter den Schengen-Ländern das Verständnis zu fördern, was die wichtigsten Fragen sind, die ein gemeinsames Handeln erfordern, etwaige Lücken in der Umsetzung zu ermitteln und Brücken zwischen der technischen und der politischen Ebene zu schlagen. Dies ermöglichte einen strategischeren Ansatz im Hinblick auf die Durchführung und Weiterverfolgung der Schengen-Evaluierungs- und -Überwachungstätigkeiten.
Es eröffnen sich womöglich neue Möglichkeiten, die politische Koordinierung und Überwachung voll auszuschöpfen. Der Schengen-Rat, der nach dem Vorbild des im Rahmen der Schengen-Assoziierungsabkommen eingerichteten Gemischten Ausschusses arbeitet, ist dafür zuständig, strategische Leitlinien für die Politik zu geben, die sich auf die Funktionsweise des Schengen-Raums auswirkt. Ergänzend zur Zusammensetzung des Rates „Inneres“ soll der Schengen-Rat ein offenes Umfeld für einen engen politischen Dialog zwischen den Entscheidungsträgern des Schengen-Raums schaffen.
Damit der Rahmen für die Verwaltung des Schengen-Systems wirklich funktioniert, ist es notwendig, dass umfänglich verstanden wird, welche Schwierigkeiten vor Ort bestehen, dass die gründliche Prüfung anhaltender Schwachstellen und Mängel verbessert und mehr kollektive Verantwortung für wirksame Lösungen übernommen wird. Es braucht Zusammenarbeit, entschlossenes Handeln und spezifische Maßnahmen, um anhaltende Mängel zu beheben und die Integrität der gemeinsam verabschiedeten Vorschriften zu wahren.
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Im Schengen-Zyklus 2025-2026 sollte der integrierten politischen Koordinierung und Entscheidungsfindung in allen Fragen, die strategische Auswirkungen auf die Freiheit und Sicherheit in einem Raum ohne Binnengrenzen haben, Vorrang eingeräumt werden, indem das volle Potenzial des Schengen-Rates ausgeschöpft wird.
·Die Kommission wird die Bemühungen um eine weitere Stärkung der politischen Aufsicht durch den Schengen-Rat unterstützen, damit ein besser koordiniertes Vorgehen der Mitgliedstaaten in Fragen gewährleistet ist, die sich unmittelbar auf das Funktionieren des Schengen-Raums auswirken, und um die Diskussionen über gemeinsame Herausforderungen zu erleichtern.
·Die alltägliche Verwaltung des Schengen-Raums lässt sich verbessern, indem die gemeinsamen Instrumente zur raschen und wirksamen Erkennung und Behebung von Schwachstellen innerhalb des Schengen-Raums weiter gestärkt werden. Die Kommission wird das aggregierte Schengen-Scoreboard entwickeln, um den Schengen-Rat besser bei der Ermittlung der wichtigsten Prioritäten zu unterstützen, damit Lücken geschlossen und rasche Maßnahmen zur Minderung neu auftretender Risiken ergriffen werden können.
Die Kommission ist bereit, mit dem derzeitigen und dem künftigen Vorsitz zusammenzuarbeiten, um diese Ziele im Rahmen der Priorität 1 für den Schengen-Zyklus 2025-2026 zu erreichen, wie in Abschnitt 5 dargelegt.
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Die Arbeit im Rahmen des Schengen-Zyklus 2025-2026 sollte auch Maßnahmen zur Stärkung der nationalen Systeme zur Verwaltung des Schengen-Systems sowohl in den Schengen-Ländern als auch in den Bewerberländern für den EU-Beitritt umfassen. Die Kommission wird eine Reihe von Workshops veranstalten, um sich auf Mindeststandards zu einigen, damit die Schengen-Staaten das Schengen-System durch wirksame politische und administrative Strukturen vollständig umsetzen können. Diese Arbeit wird auf der umfassenden Entwicklung und den Verwaltungsstrukturen aufbauen, die im Rahmen des integrierten europäischen Grenzmanagements eingerichtet wurden. Dieser Ansatz bezieht alle zuständigen Behörden ein.
Wie in den Schengen-Evaluierungen berichtet, fordert die Kommission auf der Grundlage ihrer eigenen Erfahrungen alle Schengen-Länder auf, einen nationalen Koordinator zu benennen, der alle Fragen, die sich auf das Funktionieren des Schengen-Raums auswirken, überwacht und eine klare Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen allen betroffenen Behörden sicherstellt.
Gemäß den Folgemaßnahmen zur thematischen Evaluierung der nationalen Strategien der Mitgliedstaaten für ein integriertes Grenzmanagement 2019-2020 haben alle Schengen-Länder nationale Verfahren zur Überarbeitung ihrer Strategien eingeleitet. Bis Ende 2024 haben 12 Schengen-Länder die überarbeiteten Strategien förmlich angenommen, und acht Schengen-Länder befanden sich in der Annahme. Die Ergebnisse zeigen bemerkenswerte Verbesserungen, unter anderem strengere Rahmen für die Verwaltung des Schengen-Systems und eine bessere Integration von Rückkehrverfahren in die nationalen Strategien. Die meisten Schengen-Länder haben Fortschritte bei der Angleichung ihrer Strategien an die Prioritäten der EU gemacht, was sich in Bereichen wie der Risikoanalyse, dem Lagebewusstsein und der Zusammenarbeit mit der EU zeigt.
Allerdings bestehen nach wie vor erhebliche Lücken bei der Personalplanung, der behördenübergreifenden Koordinierung und den finanziellen Regelungen. Nur wenige Schengen-Länder verknüpfen ihre Strategien erfolgreich mit Aktionsplänen, Bedarfsanalysen und Finanzierungsrahmen. Die nationalen Strategien enthalten noch immer nicht in vollem Umfang spezifische Bestimmungen über Grundrechtsgarantien und Schulungen. Gleichzeitig müssen die Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem im Migrations- und Asylpaket festgelegten Screening-Verfahren wirksam integriert und an das umfassendere integrierte Grenzmanagementsystem angeglichen werden. Investitionen in das Verwaltungssystem für das integrierte europäische Grenzmanagement werden eine solide Grundlage für den Aufbau robuster nationaler Rahmen für die Verwaltung des Schengen-Systems bilden.
3.Das politische und regulatorische Rückgrat: ein weiter gefasster und vertiefter Schengen-Raum
3.1.Ein weiter gefasster Schengen-Raum
Innerhalb von 40 Jahren hat sich Schengen von einer regionalen Initiative einiger EU-Mitgliedstaaten zu einem echten europäischen Projekt entwickelt. Der Schengen-Raum wurde neunmal erweitert und bildet heute den größten Raum der Freizügigkeit ohne Kontrollen an den Binnengrenzen.
Bulgarien und Rumänien wurden am 1. Januar 2025 vollständig in den Schengen-Raum integriert. Der Beschluss des Rates vom 12. Dezember 2024 im Anschluss an seinen Beschluss vom 30. Dezember 2023 in derselben Angelegenheit markierte den Abschluss eines 18-jährigen Prozesses, seit beide Länder nach ihrem Beitritt zur EU Schengen-Staaten wurden. Durch den vollständigen Beitritt zum Schengen-Raum werden Bulgarien und Rumänien voraussichtlich Milliarden von Euro einsparen, da die in diesen beiden Ländern tätigen Unternehmen bei weiterhin bestehenden Binnengrenzen aufgrund erhöhter Logistikkosten, Verzögerungen bei der Auslieferung von Waren und Ausrüstung sowie höherer Kosten für Kraftstoff und Fahrer jährlich schätzungsweise Milliardenbeträge zahlen müssten.
Zypern arbeitet an der Umsetzung der Schengen-Empfehlungen, und die erste Schengen-Evaluierung ist im Gange. Die Kommission unterstützt Zypern auf seinem Weg zu einer tieferen Integration in das Schengen-System.
Irland ist einzig und allein von der Teilnahme an allen Bestimmungen des Schengen-Regelwerks ausgenommen. In Anbetracht der Vorteile für Irland und den Schengen-Raum insgesamt und nachdem es vom Rat ermächtigt wurde, sich an bestimmten Bereichen
wie dem Schengener Informationssystem sowie der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen zu beteiligen, wird derzeit eine Folgemaßnahme zu seiner Schengen-Evaluierung durchgeführt. Die Kommission beabsichtigt, im Jahr 2025 den Schengen-Evaluierungsbericht für Irland vorzulegen. Sollte dieser positiv ausfallen, kann der Rat diese Bestimmungen in Irland umsetzen, was zu einer verstärkten Schengen-Zusammenarbeit führt.
Da sich die EU auf eine weitere Erweiterung vorbereitet und die Beitrittsverhandlungen mehrerer Bewerberländer auf einem guten Weg sind, wird der Schengen-Raum auch auf diese Länder ausgeweitet, da sie das Schengen-Regelwerk ab dem Tag ihres Beitritts zur EU annehmen und umsetzen müssen. Es wird ein neuer transparenter, effizienter und wirksamer Rahmen für die Aufnahme in den Schengen-Raum erforderlich sein, um die Komplexität der Erweiterung dieses Raums zu bewältigen und einen gut vorbereiteten Integrationsprozess zu gewährleisten. Aufbauend auf den Lehren aus der letzten Schengen-Erweiterung muss der Rahmen ein berechenbares und faires Verfahren bieten, das es neuen Ländern ermöglicht, schrittweise davon zu profitieren, Teil des Schengen-Raums zu sein, und am Ende die Kontrollen an den Binnengrenzen als letzten Meilenstein abzuschaffen.
Dieser Prozess erfordert eine strenge Überwachung in allen Phasen, um sicherzustellen, dass die neuen Schengen-Länder kontinuierlich die hohen Standards erfüllen, die von den bestehenden Schengen-Ländern in allen Bereichen angewandt werden und die es für die Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen braucht. Als ersten Schritt müssen diese Länder während der Beitrittsverhandlungen weiter daran arbeiten, die rechtlichen, verwaltungstechnischen und operativen Standards einzuführen, die erforderlich sind, um das Schengen-System bis zum EU-Beitritt in einem voll funktionsfähigen nationalen Rahmen für die Verwaltung des Schengen-Systems zu verankern. Dies erfordert eine solide Vorbereitung, einschließlich der Umsetzung eines Schengen-Aktionsplans, wie in der Mitteilung über die Erweiterungspolitik der EU aus dem Jahr 2024 dargelegt
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3.2.Vertiefung des Schengen-Raums, um für das digitale Zeitalter gerüstet zu sein
Die EU transformiert derzeit das Grenzmanagement dahingehend, dass sie von hauptsächlich physischen Grenzübertrittskontrollen zu einem moderneren und digitaleren Grenzsystem übergeht. Es ist notwendig, die Digitalisierung des Schengen-Rahmens zu beschleunigen, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen, die Außengrenzen und die Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung zu stärken und Bona-fide-Reisen in den Schengen-Raum und die Freiheit, innerhalb des Schengen-Raums frei zu reisen, zu erleichtern und gleichzeitig den Schutz der Grundrechte und Sicherheitsstandards zu gewährleisten.
Im Rahmen der Bemühungen, den Schengen-Raum weltweit zum Referenzstandard für einen nahtlosen und sicheren Reiseverkehr zu machen, traten im Januar 2025 die neuen Vorschriften
für die effiziente Nutzung von Reiseinformationen (im Folgenden „vorab übermittelte Fluggastdaten“) durch Grenz- und Strafverfolgungsbehörden in Kraft. Dies ist ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit, ohne das Reiseerlebnis zu schmälern, wobei gleichzeitig die Rechte des Datenschutzes und der Privatsphäre gewahrt bleiben. Die Kommission beabsichtigt, im Jahr 2025 eine Bewertung der Vorschriften für die Verwendung von Fluggastdatensätzen einzuleiten, um deren Wirksamkeit und Effizienz zu analysieren.
Die Digitalisierung der Verfahren an den EU-Außengrenzen ist ein Schlüsselelement im Umgang mit Sicherheitsrisiken. Im Dezember 2024 legte die Kommission einen Vorschlag zur schrittweisen Inbetriebnahme des Einreise-/Ausreisesystems vor. Dieser Vorschlag ermöglicht es den Schengen-Ländern, das Einreise-/Ausreisesystem über einen Zeitraum von sechs Monaten schrittweise an ihren Außengrenzen einzuführen, sodass sie und eu-LISA über Flexibilität und Instrumente verfügen, um verbleibende Hürden vor der vollständigen Einführung des Systems auszuräumen. Die Kommission fordert die beiden gesetzgebenden Organe auf, für zügige Verhandlungen und eine rasche Annahme des Vorschlags zu sorgen. Die Vorbereitungen für die Einführung des Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems müssen rasch abgeschlossen werden, da eine Reihe von Schengen-Ländern Schwierigkeiten bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen hat.
Die Kommission fordert das Europäische Parlament und den Rat sowie die Behörden der Mitgliedstaaten und eu-LISA auf, dafür zu sorgen, dass diese wichtigen Innovationen voll funktionsfähig sind und dem vom Schengen-Rat im März 2025 vereinbarten neuen Zeitplan folgen.
Während diese Systeme die Sicherheit und Effizienz des Reisens erheblich verbessern werden, ist der im Oktober 2024 vorgelegte Vorschlag der Kommission zur Digitalisierung von Reisedokumenten Teil eines umfassenderen Engagements für digitale Innovationen zum Nutzen der Reisenden. Ziel dieser Initiative ist ein gemeinsamer Standard für digitale Reisedokumente und die EU-weite Einführung einer mobilen Anwendung, um die Grenzkontrollen zu vereinfachen und allen Reisenden ein störungsfreies Reisen zu ermöglichen. Derzeit laufen Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und dem Rat, um dieses Ziel zu verwirklichen. Außerdem wird an der Modernisierung der Visumverfahren gearbeitet, damit auch Drittstaatsangehörigen ein effizienteres und sichereres Visumverfahren offensteht. Nach dem Vorschlag der Kommission über digitale Visa wurde das Gesetzgebungsverfahren mit dessen Annahme im Jahr 2023 abgeschlossen. Die entsprechenden Durchführungsrechtsakte werden derzeit überarbeitet, und es wird angestrebt, im Jahr 2026 mit der Entwicklung der EU-Visumantragsplattform zu beginnen, damit die Plattform im Jahr 2028 in Betrieb genommen und das digitale Visum eingeführt werden kann.
Da sich der gesellschaftliche und technologische Wandel in einem noch nie da gewesenen Tempo vollziehen – unvorstellbar bei der Gründung von Schengen –, muss sich der Schengen-Raum anpassen, um vor der Lage zu bleiben. Neue Technologien und digitale Lösungen werden für die Umgestaltung des Grenzmanagements und die frühzeitige Erkennung von Bedrohungen von entscheidender Bedeutung sein. Investitionen in Forschung und Entwicklung für künftige europäische Grenzmanagement- und Sicherheitstechnologien sollten den Schengen-Raum auch in Zukunft durch modernste europäische Lösungen schützen. Dies erfordert engere Partnerschaften, auch mit assoziierten Schengen-Ländern sowie mit öffentlichen und privaten Interessenträgern wie Forschern, Unternehmern, innovativen Unternehmen oder Forschungs- und Technologieorganisationen. Diese Arbeit muss durch eine verbesserte Vorsorge mittels fortschrittlicher Systeme zur Erkennung von Bedrohungen, die kontinuierliche Überwachung kritischer Infrastrukturen und die Einführung von Echtzeit-Reaktionsprotokollen ergänzt werden. Diese Maßnahmen braucht es, um der zunehmenden Bedrohung durch Cybersicherheitsverstöße, auch in EU-Agenturen und grenzbezogenen Datensystemen, zu begegnen.
3.3.Vertiefung des Schengen-Raums zur Anpassung an die sich wandelnde Sicherheitslandschaft
Am 1. April 2025 verabschiedete die Kommission ProtectEU: eine neue Europäische Strategie für die innere Sicherheit, in der die Arbeit zur Verbesserung des Sicherheitsapparats der EU in den kommenden Jahren und zur durchgängigen Berücksichtigung von Sicherheitserwägungen in allen Rechtsvorschriften, Strategien und Programmen der EU dargelegt ist. Ähnliche Anstrengungen sind auf nationaler Ebene nötig, da die Schengen-Evaluierungen im Jahr 2024 gezeigt haben, dass der strategische Ansatz für die innere Sicherheit nach wie vor eine Lücke aufweist. Die nationalen Behörden sind nach wie vor unvernetzt tätig, setzen Ad-hoc-Maßnahmen um und es fehlt ein umfassender europäischer Ansatz. Dies hindert die Schengen-Länder daran, nationale Prioritäten zu erkennen, Fähigkeiten strategisch zu planen und grenzüberschreitende und ergänzende Maßnahmen auf allen Ebenen (national, regional und lokal) zu konzipieren. Innere Sicherheit in einem Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen zu gewährleisten, erfordert daher einen Ansatz, der eine vertiefte und besser strukturierte Zusammenarbeit zwischen den nationalen Strafverfolgungsbehörden und auf europäischer Ebene fördert, auch im Hinblick auf den Aspekt der Verwaltung.
Wie in der Strategie für die innere Sicherheit angekündigt, wird die Kommission zur Unterstützung der Diskussionen mit den Mitgliedstaaten im Rat über die sich wandelnden Herausforderungen im Bereich der inneren Sicherheit und zum Austausch über zentrale politische Prioritäten regelmäßige Bedrohungsanalysen für die innere Sicherheit der EU erstellen und vorlegen. Um die umfassenderen Arbeiten zur Verbesserung des Lagebewusstseins zu unterstützen, ist es entscheidend, dass die Mitgliedstaaten den Austausch nachrichtendienstlicher Erkenntnisse mithilfe der zentralen Analysekapazität (Single Intelligence Analysis Capacity – SIAC) verbessern und für einen engeren Informationsaustausch mit den Agenturen und Einrichtungen der EU sorgen.
Um den sich wandelnden sicherheitspolitischen Herausforderungen in einer besser koordinierten, kohärenteren und wirksameren Weise zu begegnen, ist die grenzüberschreitende operative Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung ausschlaggebend. Die weiterhin bestehenden Hürden in Bezug auf Recht und Rechtsprechung, die in der im Jahr 2024 von der Kommission durchgeführten Bewertung der Empfehlungen des Rates zur operativen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung festgestellt wurden, behindern nach wie vor eine wirksame operative Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden. Wie in der Europäischen Strategie für die innere Sicherheit angekündigt, wird die Kommission auf die Einsetzung einer hochrangigen Gruppe für die Zukunft der operativen Zusammenarbeit im Bereich der Strafverfolgung hinarbeiten, um eine gemeinsame strategische Vision zu entwickeln und konkrete Lösungen vorzuschlagen, um rechtliche Lücken zu schließen, den Informationsaustausch zu verbessern und ein hohes Maß an innerer Sicherheit im gesamten Schengen-Raum zu gewährleisten.
Eine der Herausforderungen, mit denen die Strafverfolgungsbehörden konfrontiert sind, besteht darin, den rechtmäßigen Zugang zu Daten zu gewährleisten. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Sicherheit und Privatsphäre ist für den Schutz von Freiheit und Sicherheit unerlässlich. Aufbauend auf den Empfehlungen, die die hochrangige Gruppe für den Zugang zu Daten für eine wirksame Strafverfolgung im Mai 2024 angenommen hat, und wie in der Europäischen Strategie für die innere Sicherheit angekündigt, wird die Kommission im ersten Halbjahr 2025 einen Fahrplan vorlegen, in dem sie die rechtlichen und praktischen Maßnahmen vorschlägt, die einen rechtmäßigen und wirksamen Zugang zu Daten gewährleisten.
Schließlich muss der Rechtsrahmen zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität aktualisiert werden. Die Kommission fordert das Europäische Parlament und den Rat nachdrücklich auf, die Verhandlungen zur Stärkung der Rolle von Europol bei der Bekämpfung der Schleuserkriminalität zügig abzuschließen. In der Zwischenzeit werden die Arbeiten zur Verbesserung der bereits verfügbaren Instrumente fortgesetzt. Im Januar 2025 unterstützte die Kommission die Einrichtung eines professionellen Netzes von Ermittlern im Bereich der Online-Schleuserkriminalität, das vom Europäischen Zentrum zur Bekämpfung der Migrantenschleusung von Europol und der EU-Meldestelle für Internetinhalte verwaltet wird. Dieses Netz wird dazu beitragen, kriminelle Gruppen, die online tätig sind, zu zerschlagen. Auf der zweiten Internationalen Konferenz zur Bekämpfung der Migrantenschleusung werden die Fortschritte bewertet und weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Konsolidierung der Arbeit der Globalen Allianz zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität vorangebracht.
Ähnliche Initiativen wurden für den Bereich des Drogenhandels durchgeführt, wobei der Schwerpunkt auf der Sensibilisierung für die Faktoren liegt, die dieser wachsenden Bedrohung zugrunde liegen. Die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Interessenträgern, wie sie durch die Europäische Hafenallianz gefördert wird, ist für die Bekämpfung des Missbrauchs des gewerblichen Verkehrs entscheidend. Die Initiative wird in die künftige EU-Hafenstrategie einfließen, die die Kommission im Jahr 2025 verabschieden will, und sie wird, wie in der Europäischen Strategie für die innere Sicherheit angekündigt, auf kleinere Häfen und Binnenhäfen ausgeweitet.
4.Das operative Rückgrat von Schengen: Umsetzung
Der wahre Erfolg des Schengen-Raums hängt grundsätzlich davon ab, dass das System von den Tausenden vor Ort tätigen Behörden, einschließlich mehrerer EU-Agenturen, wirksam umgesetzt wird. Nur durch ein kohärentes, hochwertiges und koordiniertes Vorgehen lassen sich politische Verpflichtungen in die Praxis umsetzen. Der operative Rahmen des Schengen-Raums wird von Grenzschutzbeamten, Strafverfolgungsbeamten und Einwanderungsbehörden unterstützt und ist entscheidend, um aus der ehrgeizigen Vision des Schengen-Raums einen echten strategischen Vorteil zu machen. Die Schengener Evaluierungs- und -Überwachungstätigkeiten im Jahr 2024 haben gezeigt, dass das Fundament des Schengen-Raums zwar nach wie vor solide ist, in kritischen Bereichen jedoch immer noch gewisse Lücken bestehen. Hier sind gezielte Folgemaßnahmen nötig, um zu verhindern, dass diese Mängel die Integrität und die allgemeine Sicherheit des Schengen-Raums untergraben.
4.1.Stärkung der Vorsorge weit über unsere Grenzen hinaus
Schengen kommt in erster Linie den europäischen Bürgern und Einwohnern zugute, da es die Freizügigkeit im Schengen-Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen erleichtert. Diese Vorteile erstrecken sich auch auf alle Drittstaatsangehörigen, die sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet eines Schengen-Landes aufhalten.
Im Jahr 2024 lag die Gesamtzahl der regulären Bona-fide-Reisenden, die entweder mit einem Schengen-Visum einreisten oder für visumfreies Reisen infrage kamen, über einer halben Milliarde. Für Kurzaufenthalte können Drittstaatsangehörige im Rahmen eines einheitlichen Schengen-Visumsystems Zugang zum Schengen-Raum erhalten, wenn sie nicht ohnehin Anspruch auf visumfreies Reisen haben. Dieses System gewährleistet zusammen mit dem Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystem, das im Jahr 2026 eingeführt werden soll, standardisierte Grenzkontroll-, Sicherheits- und Einreiseverfahren für Kurzaufenthalte in allen Schengen-Ländern und verbessert die Kohärenz und Effizienz bei der Verwaltung sowohl der internen Mobilität als auch der externen Ein- und Ausreise. Es ist unsere erste Verteidigungslinie.
Der Stand der Umsetzung der gemeinsamen Visumvorschriften ist hoch, wie im Rahmen der Schengener Evaluierungs- und -Überwachungstätigkeiten im Jahr 2024 festgestellt wurde. Mehrere Schengen-Länder haben Schwächen bei der Effizienz der Arbeitsabläufe in den Konsulaten, die Schengen-Visa bearbeiten, oder in Bezug auf ihr IT-System für die Bearbeitung von Visa rasch behoben. In den Ländern, die die meisten Schengen-Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt bearbeiten, sind jedoch noch einige Verbesserungen erforderlich, um eine hohe Zahl von Anträgen wirksam bearbeiten zu können.
Die erheblichen Vorteile der mit Schengen verbundenen Rechte und Freiheiten an, die zentral wichtig sind, um global vernetzt zu sein und sich auszutauschen, werden in Ländern auf der ganzen Welt anerkannt. Die EU muss sich weiterhin für hohe globale Standards für das Grenzmanagement, die Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung und den Informationsaustausch einsetzen, wobei ein starker Schutz der Grundrechte zu gewährleisten ist.
Die Beziehungen zu Partnerländern in unserer Nachbarschaft und darüber hinaus zu vertiefen, muss künftig damit einhergehen, dass sich eindeutig zur Einhaltung unserer hohen Standards und gemeinsamen Werte bekannt wird. Drittstaaten, die Anspruch auf visumfreien Zugang oder privilegierte Schengen-Beziehungen haben, dürfen nicht nur in den Genuss der Vorteile kommen, sondern müssen auch diesen grundlegenden Verpflichtungen nachkommen. Dies erfordert eine stärkere Überwachung und Rechenschaftspflicht. In der neuen Visastrategie der Kommission, die im Laufe des Jahres 2025 angenommen werden soll, wird die Rolle der Visumpolitik als Triebkraft für die Wettbewerbsfähigkeit als Hebel für mehr innere Sicherheit in der EU und zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit Drittstaaten, auch bei der Rückübernahme, untersucht. Die Strategie wird auch Maßnahmen zur Erleichterung der Anwerbung von herausragenden Studierenden, Forschenden und ausgebildeten Arbeitskräften aus Drittländern zur Unterstützung der Union der Kompetenzen berücksichtigen.
Die Förderung eines stärkeren Zusammenhalts und einer stärkeren Integration mit den EU-Bewerberländern bietet die Gelegenheit, Erfahrungen auszutauschen und grundlegende Werte und Standards auf unsere Nachbarn auszuweiten. In den letzten Jahren hat Frontex seine Unterstützung für Bewerberländer verstärkt. Die EU hat Statusvereinbarungen mit Albanien, Bosnien und Herzegowina, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien ausgehandelt. Im Jahr 2024 wurde die Präsenz von Frontex auf die Grenze zwischen Montenegro und Albanien ausgeweitet. Mit diesen Vereinbarungen wird eine äußerst wichtige Linie des Grenzmanagements über die eigenen Außengrenzen der EU hinaus ausgeweitet. Das trägt dazu bei, potenziellen Risiken zu begegnen, bevor sie in die EU gelangen.
Im Jahr 2024 haben die Bewerberländer Schritte zur Angleichung an die Schengen-Anforderungen unternommen, darunter Maßnahmen zum Schutz hoher Standards beim Grenzmanagement, zur Angleichung der Visumpolitik, zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des Terrorismus und hybrider Bedrohungen sowie für eine intensivierte Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung. Über den EU-Aktionsplan für den Westbalkan wurden konkrete Fortschritte bei der Migrationssteuerung erzielt. Die Fortschritte sind jedoch nach wie vor uneinheitlich, und es sind weitere Maßnahmen zur Angleichung der Visumpolitik und zum Aufbau eines nationalen Rahmens für die Verwaltung des Schengen-Systems erforderlich. Montenegro und Serbien haben positive Schritte zur Erstellung eines Schengen-Aktionsplans unternommen. Die Kommission beobachtet aufmerksam alle EU-Bewerberländer. Die Behörden in den Bewerberländern werden schrittweise in die Schengen-relevanten Tätigkeiten einbezogen, einschließlich Schulungs- und Überwachungsmaßnahmen.
Erweiterung bedeutet auch, sich auf neue geopolitische Herausforderungen für das Grenzmanagement und Sicherheitsbedrohungen vorzubereiten. Die Kommission wird dieser Arbeit bei ihrer Überprüfung der Politik Vorrang einräumen und sich dabei auf den Aufbau eines dynamischen Systems konzentrieren, das vollständig für künftige Bedürfnisse und Konfigurationen gerüstet ist.
Die Partnerländer sind bestrebt, ihre Beziehungen zu den Mitgliedstaaten im Schengen-Raum zu vertiefen, um eine privilegierte Beziehung in den Bereichen Grenzmanagement und Sicherheit aufzubauen, die greifbare Vorteile für ihre Bürgerinnen und Bürger mit sich bringt und durch erleichterte Bona-fide-Reisen und legale Migration engere Kontakte zwischen den Menschen ermöglicht. Frontex verhandelt derzeit mit fast 20 Drittstaaten über Arbeitsvereinbarungen, die den Informationsaustausch über EUROSUR und Vereinbarungen über Risikoanalysen umfassen könnten. Um die Sicherheit des Schengen-Raums weiter zu erhöhen, haben Europol und die EU-Mitgliedstaaten in den letzten Jahren ihre Arbeit für eine verbesserte Übermittlung und Verarbeitung von Informationen aus wichtigen Drittstaaten intensiviert. Mit diesem Ansatz wird sichergestellt, dass relevante Daten, insbesondere über Terrorverdächtige, effizient verarbeitet und ausgetauscht werden, um Sicherheitsbedrohungen an den EU-Außengrenzen aufzudecken und zu verhindern.
Die Kommission begrüßt den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen über Vereinbarungen zwischen der EU und Island bzw. Norwegen über die Verwendung von Fluggastdatensätzen. Die Vorschriften sind formal nicht Teil des Schengen-Rechtsrahmens, aber sie werden es diesen Schengen-Ländern ermöglichen, diese Art von Daten zu übermitteln und zu verarbeiten, und so die Fähigkeit des Schengen-Raums zur Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität erheblich verbessern.
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Der Schengen-Zyklus 2025-2026: engere Koordinierung des auswärtigen Handelns von Schengen
Die globale Dimension des Schengen-Raums spielt auch bei der Bekämpfung von Destabilisierungstaktiken in der ganzen Welt eine entscheidende Rolle, insbesondere in Situationen geopolitischer Rivalität, wie sie von Russland eingesetzt werden. Der Schengen-Rahmen ermöglicht es der EU, gemeinsam zu handeln, beispielsweise durch Maßnahmen im Rahmen des Visa-Aussetzungsmechanismus und durch die Bündelung von Ressourcen, insbesondere der EU-Agenturen, um kritischen Bedrohungen zu begegnen. Gleichzeitig kann sich die EU zu einem koordinierten Vorgehen gegenüber Drittstaaten verpflichten, einschließlich der Verfahren zur Genehmigung der Einreise in den Schengen-Raum.
Im Jahr 2024 analysierte die Kommission die Umsetzung der am 30. September 2022 herausgegebenen Leitlinien für die allgemeine Erteilung von Visa für russische Antragsteller. Die Bewertung zeigt, dass die gemeinsame Maßnahme zu einer erheblichen Verringerung der Zahl der für russische Staatsangehörige ausgestellten Schengen-Visa geführt hat, von mehr als 4 Millionen im Jahr 2019 auf 0,5 Millionen im Jahr 2023. Es bestehen jedoch nach wie vor unterschiedliche Verfahren in den Schengen-Ländern, was die Sicherheit der EU gefährden könnte. Einige Länder stellen russischen Staatsangehörigen immer noch Touristenvisa in großer Zahl aus, wodurch die gemeinsamen Bemühungen um mehr Sicherheit untergraben werden. Daher ist es essenziell wichtig, der kohärenten Umsetzung koordinierter Maßnahmen in Bezug auf Drittstaaten in allen Schengen-Ländern Vorrang einzuräumen, wie dies vom Schengen-Rat im März 2025 erörtert wurde.
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4.2.Mehr Sicherheit für die Menschen durch ein solides Grenzmanagement und wirksamere Rückführungen
Ein hochwertiges integriertes europäisches Grenzmanagement ist ein Eckpfeiler des Erfolgs des Schengen-Raums. Im Jahr 2024 war der Schengen-Raum mit 40 % des weltweiten internationalen Reiseverkehrs an seinen Außengrenzen erneut das weltweit am häufigsten besuchte Reiseziel. Dieses erhebliche Passagieraufkommen wurde durch die tägliche Arbeit von mehr als 120 000 Mitarbeitern der europäischen Grenz- und Küstenwache wirksam bewältigt, obwohl die hohe Arbeitsbelastung die Behörden vor große Herausforderungen stellt.
Gleichzeitig waren geopolitische und sicherheitspolitische Konflikte eine Ursache für Migrationsströme, was die Verwaltung der Außengrenzen des Schengen-Raums weiter erschwerte, einschließlich Taktiken, die Migration für politische Zwecke als Waffe einzusetzen. Die intensiveren Bemühungen der EU, z. B. durch verstärkte Partnerschaften mit Drittländern, führten zu einem deutlichen Rückgang der irregulären Grenzübertritte. Im Jahr 2024 wurden rund 240 000 Fälle festgestellt, der niedrigste Stand seit 2021.
Irreguläre Grenzübertritte in die EU (Frontex)
Neben dem Problem eines hohen Aufkommens an Passagieren, einschließlich solcher, die versuchen, die Einreisevoraussetzungen zu umgehen, sind die Außengrenzen der EU wachsenden und komplexeren Sicherheitsbedrohungen ausgesetzt. Die anhaltende Gewalt in der Sahelzone verstärkt die Vertreibung und schafft einen fruchtbaren Boden für terroristische Gruppen, um ihre Netzwerke zu stärken, wobei russische Söldner die Spirale der Gewalt möglicherweise noch verschärfen und die Rekrutierungsbemühungen der Dschihadisten erleichtern. Ebenso erzeugen regionale Krisen außerhalb der EU einen Dominoeffekt, der terroristischen Akteuren des gesamten ideologischen Spektrums neue Anreize zur Rekrutierung, Mobilisierung oder zum Ausbau ihrer Kapazitäten bietet. Zwar scheinen diese Bedrohungen derzeit eher lokaler oder regionaler Art zu sein, doch müssen sie an den Außengrenzen nach wie vor aufmerksam beobachtet werden, um die Rückkehr ausländischer terroristischer Kämpfer in die EU zu verhindern und die Gefahr des Terrorismus zu mindern. Auch die Außengrenzen sind nach wie vor anfällig für den Schmuggel illegaler Waren wie Drogen und Feuerwaffen, was potenziell die organisierte Kriminalität weiter anheizt.
Das Management der EU-Außengrenzen fällt in die gemeinsame Verantwortung der Schengen-Länder und der EU. Im Einklang mit seinem Mandat leistet Frontex mit mehr als 2 600 Beamten der ständigen Reserve und technischen Mitteln, die in Schengen-Staaten und Drittstaaten eingesetzt werden, weiterhin wichtige Unterstützung für das Grenzmanagement. Im Jahr 2024 begann Frontex mit der Einführung seines neuen operativen Konzepts und seiner neuen Befehlsstruktur, über die sichergestellt wird, dass Einsätze schneller und flexibler auf die operative Situation reagieren können. Aufbauend auf den erheblichen Fortschritten, die in den letzten Jahren erzielt wurden, und um dem kontinuierlichen Bedarf gerecht zu werden, wird die Kommission an der Stärkung der Agentur arbeiten, unter anderem durch Bereitstellung modernster Technologien für Überwachung und Lageerfassung. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass die Schengen-Länder weiterhin rechtzeitig einen Beitrag zur Europäischen Grenz- und Küstenwache leisten, insbesondere in Bezug auf Personal und Ressourcen. Darüber hinaus wird die Kommission im nächsten Jahr vorschlagen, Frontex zu stärken, um die Grenzsicherheit weiter zu verbessern und die Zusammenarbeit der EU angesichts neu entstehender Bedrohungen zu stärken.
Neben der Ausstattung von Frontex mit den Ressourcen, die die Agentur zur Unterstützung gemeinsamer Aktionen vor Ort benötigt, ist es entscheidend, dass die Schengen-Länder ihre Anstrengungen verstärken, da bei der Umsetzung der Grenzmanagementverfahren nach wie vor erhebliche Lücken bestehen.
Diese Umsetzungslücken betreffen insbesondere die Grenzübertrittskontrollen. Die Schengen-Evaluierungen zeigen, dass fast die Hälfte aller Schengen-Länder Defizite in den Bereichen Personal, Ausbildung und Umsetzung der Grenzübertrittskontrollverfahren sowie technische Probleme haben, die die Funktionalität der IT-Ausrüstung beeinträchtigen, insbesondere bei der Nutzung des Schengener Informationssystems. Bleiben diese Mängel bestehen, stellt dies eine Sicherheitslücke für den Schengen-Raum dar, weshalb die Kommission mit den Schengen-Ländern zusammenarbeiten wird, um die Gründe für die mangelnden Fortschritte zu prüfen. Die Kommission wird dem Schengen-Rat während des Schengen-Zyklus 2025-2026 über die diesbezüglichen Fortschritte Bericht erstatten.
Was die Grenzüberwachung betrifft, so bestehen in einigen Schengen-Ländern, die aufgrund des hohen Risikos des Drogenhandels aus Drittstaaten und der zunehmenden Migration erhöhten Sicherheitsbedrohungen ausgesetzt sind, erhebliche Defizite. Diese Schwachstellen betreffen in erster Linie die Überwachung der Seegrenzen. Im vergangenen Jahr hat die EU im Rahmen des Instruments für Grenzmanagement und Visa zusätzliche Mittel in Höhe von 378 Mio. EUR bereitgestellt, um die Schengen-Länder bei der Stärkung ihrer Grenzüberwachungsinfrastruktur und -kapazitäten zu unterstützen. Die Kommission fordert die Schengen-Länder auf, schneller zu handeln, damit sichergestellt ist, dass die Mittel in Bereiche mit dem dringendsten Bedarf fließen, und den Einsatz der verfügbaren Technologien zu optimieren.
Ein wirksameres Management der Außengrenzen muss mit wirksamen Maßnahmen zur Rückführung von Personen einhergehen, die kein Recht auf Aufenthalt in den Mitgliedstaaten haben. Reisende, die für einen kurzen oder langen Aufenthalt einreisen, müssen alle Sicherheitsanforderungen erfüllen und der Pflicht, fristgerecht aus dem Schengen-Raum auszureisen, gewissenhaft nachkommen. Andernfalls verfügt der Schengen-Raum über eine Reihe gemeinsamer Mindestvorschriften für die Rückführung von Personen ohne Aufenthaltsrecht, einschließlich Personen, die die legalen Einreiseverfahren umgehen. Sobald das Einreise-/Ausreisesystem einsatzbereit ist, wird es die Durchsetzung geltenden Rechts verbessern, indem schneller aufgedeckt wird, wer sich zu lange im Land aufhält, da diese Personen einen erheblichen Anteil der Reisenden ausmachen, die kein Recht auf Aufenthalt haben und daher die Rückkehr antreten müssen.
Im Jahr 2024 stieg die Zahl der tatsächlichen Rückführungen gegenüber 2023 um fast 12 % auf fast 123 400 Rückführungen. Die erheblich gestiegene Unterstützung durch Frontex hatte einen wesentlichen Anteil daran. In diesem Jahr unterstützte Frontex die Schengen-Länder bei der Rückführung von mehr als 56 000 Personen, was einem Anstieg um 43 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Auch die freiwillige Rückkehr nahm weiter zu und stieg von 54 % im Jahr 2023 auf 64 % der Rückkehrer im Jahr 2024.
Trotz dieser positiven Entwicklung stellt die Wirksamkeit der nationalen Rückkehrsysteme im gesamten Schengen-Raum nach wie vor eine große Herausforderung dar, da nur jede fünfte rückzuführende Person auch tatsächlich rückgeführt wird. Mindestens die Hälfte aller Schengen-Länder hat nach wie vor mit erheblichen Schwierigkeiten bei der Durchführung von Rückführungen zu kämpfen; diese Schwierigkeiten sind in Ländern mit einer hohen Zahl von Rückführungsfällen besonders ausgeprägt.
Die Verwendung gemeinsamer Ausschreibungen im Schengener Informationssystem für Drittstaatsangehörige, die den Schengen-Raum verlassen müssen, hat zu wirksameren Rückführungen beigetragen, wobei die Koordinierung und der Informationsaustausch deutlich verbessert wurden. Das System wird jedoch noch nicht ausreichend als gemeinsames Instrument zur Identifizierung von Personen und zur Unterstützung der Rückführungsbemühungen genutzt, da in einer Reihe von Schengen-Ländern die Zahl der erstellten Ausschreibungen zur Rückkehr 60 % unter der Zahl der ergangenen Rückkehrentscheidungen liegt. Dies bedeutet, dass es möglicherweise Rückkehrer gibt, die flüchtig sind, aber das System enthält keine Informationen, um ihre Rückkehr zu gewährleisten. Darüber hinaus nahmen einige Schengen-Länder im Jahr 2024 keine Fingerabdrücke in Ausschreibungen zur Rückkehr auf, und viele enthielten keine Identitätsdokumente und Lichtbilder, selbst wenn diese verfügbar waren. Hier muss auf nationaler Ebene dringend gehandelt werden.
Angesichts der besonderen Herausforderungen im Zusammenhang mit Drittstaatsangehörigen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, hat der EU-Rückkehrkoordinator Leitlinien für die Nutzung von Ausschreibungen im Rahmen des Schengener Informationssystems und der „Sicherheitskennzeichnung“ bereitgestellt und sich dabei auf die Verfahren der Mitgliedstaaten gestützt.
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Thematische Evaluierung wirksamerer Rückführungen im Jahr 2024
Zur Unterstützung des europäischen Rückführungssystems führte die Kommission eine thematische Schengen-Evaluierung der Wirksamkeit des Rückführungssystems durch. Dabei wurden zwar Fortschritte bei der Entwicklung nationaler Rückführungssysteme festgestellt, aber es wurde auch deutlich, dass die Situation komplex ist, da die nationalen Rechtsrahmen und Verfahren in den einzelnen Schengen-Ländern unterschiedlich sind, was die Wirksamkeit der EU insgesamt schwächt.
Bei der Evaluierung wurden drei Hauptprobleme ermittelt. Erstens hindern fehlende Risikoanalysen, die dazu dienen, Schwankungen in der Zahl der Rückkehrer vorauszusehen, die nationalen Behörden daran, Vorsorgemaßnahmen zu treffen, unter anderem eine integrierte Ressourcenplanung, insbesondere für die Notfallplanung. Zweitens ist ein reibungsloser Rückführungsprozess für die Schengen-Länder herausfordernd, da es in den wichtigsten Phasen an Effizienz mangelt, z. B. beim Rechtsbehelfssystem, bei der wirksamen Identifizierung vor der Rückführung und bei der ausreichenden Überwachung der Einhaltung der Rückkehrverpflichtung. Drittens muss die operative Umsetzung von Ausschreibungen zur Rückkehr im Rahmen des Schengener Informationssystems durch alle nationalen Behörden verbessert werden, um eine wirksamere Entscheidungsfindung in Rückkehrverfahren zu erreichen.
Für diese Herausforderungen können die Schengen-Länder auf eine breite Palette bewährter Verfahren zurückgreifen. So haben einige Länder (Niederlande, Norwegen) integrierte Planungs- und Kontrollzyklen für alle am Rückführungsprozess beteiligten Behörden eingeführt, die eine regelmäßige Koordinierung ermöglichen und eine optimale Ressourcenzuweisung gewährleisten. Darüber hinaus hat sich der Einsatz von IT-Instrumenten zur Fallbearbeitung, die den Informationsaustausch in Echtzeit zwischen verschiedenen Behörden ermöglichen, als nützlich erwiesen (Estland, Niederlande, Norwegen, Österreich). Ebenso wichtig sind Verfahren, die der Rückkehrberatung als zentralem Schritt in jedem Rückkehrverfahren Vorrang einräumen und auf die spezifischen Bedürfnisse der Rückkehrer (Bulgarien, Niederlande, Norwegen, Österreich) zugeschnitten sind, wodurch die Wirksamkeit der Rückführungen insgesamt erheblich verbessert werden kann.
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Der Status quo ist keine Option mehr. Die Kommission hat daher einen neuen Rechtsrahmen für die Rückkehr vorgeschlagen und fordert die beiden gesetzgebenden Organe auf, die Verhandlungen zügig voranzutreiben. Es ist an der Zeit, fragmentierte Lösungen hinter sich zu lassen und Fortschritte bei der gegenseitigen Anerkennung und Durchsetzung der Entscheidungen zu erzielen und gleichzeitig die erforderlichen nationalen und europäischen Ressourcen in einer Weise zu bündeln, dass sie allen zugutekommen, und dabei die Stärken des jeweils anderen als Beitrag zum allgemeinen europäischen Interesse anzuerkennen. Bis zu einer Einigung über den neuen Rechtsrahmen für Rückführungen und dessen Anwendung fordert die Kommission die Schengen-Länder auf, die in der thematischen Evaluierung abgegebenen Empfehlungen unverzüglich umzusetzen, um die bestehenden Rahmen optimal zu nutzen und bessere und schnellere Ergebnisse zu erzielen.
4.3.Ein hohes Maß an koordinierten Maßnahmen innerhalb des Schengen-Raums
Ein hohes Maß an Lagebewusstsein, insbesondere an den Außengrenzen, ist eine Grundvoraussetzung für die Abwehrbereitschaft in einer unsteten Sicherheitslandschaft. Der EU-Rahmen bietet bereits solide Instrumente für die Lageerfassung und Risikoanalyse, wie z. B. EUROSUR zur Verbesserung des Außengrenzenmanagements durch die Integration von Informationen auf nationaler und EU-Ebene, einschließlich Satellitenbildern, Informationssystemen und Berichterstattungsanwendungen, um das Bewusstsein an den EU-Grenzen zu schärfen. Rund 50 % der Schengen-Länder weisen jedoch nach wie vor gravierende Mängel auf, die häufig mit einem Mangel an geschultem Personal und einer unzureichenden behördenübergreifenden Zusammenarbeit zusammenhängen, wodurch sich das Potenzial dieser Instrumente verringert. Um die festgestellten Mängel zu beheben und den Schengen-Ländern und Frontex praktische Leitlinien für die Umsetzung und Verwaltung von EUROSUR an die Hand zu geben, nahm die Kommission im Januar 2025 eine Empfehlung zur Erstellung des EUROSUR-Handbuchs an.
Im Schengen-Zyklus 2025-2026 ist es notwendig, auf den bestehenden Bemühungen aufzubauen und neuen Bedrohungen einen Schritt voraus zu sein, indem jederzeit Klarheit über die Entwicklungen vor Ort besteht. Dazu müssen die verfügbaren Instrumente wie EUROSUR optimal genutzt und ein robusterer und integrierter analytischer Ansatz unter aktiver Beteiligung der EU-Agenturen umgesetzt werden.
Ein rascher und wirksamer Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden ist nach wie vor eines der wirksamsten Instrumente zur Verhütung und Bekämpfung von Kriminalität. Bis Ende 2024 mussten alle Schengen-Länder die neuen Vorschriften der Richtlinie über den Informationsaustausch in ihre nationalen Systeme umsetzen, um eine nahtlose und koordinierte Kommunikation zu gewährleisten. Elf Schengen-Länder haben die Umsetzung dieser Richtlinie noch nicht gemeldet, und sieben haben nur eine teilweise Umsetzung gemeldet. Mehrere Länder haben noch keine funktionierende zentrale Kontaktstelle eingerichtet, die mit einem interoperablen Fallbearbeitungssystem verbunden ist. Diese Verzögerungen stellen ein Risiko für alle dar. Es ist dringend erforderlich, dass alle Länder die rechtliche und technische Umsetzung abschließen, damit die Strafverfolgungsbehörden rasch Informationen austauschen können.
Die erweiterten Funktionen von IT-Großsystemen, insbesondere des Schengener Informationssystems, müssen ihr volles Potenzial zur Verbesserung der Sicherheit noch entfalten. Darüber hinaus stehen viele Schengen-Staaten weiterhin vor Herausforderungen bei der Umsetzung kritischer Funktionen an den Außengrenzen, wie z. B. der Abfrage von Fingerabdrücken bei der Nutzung des Visa-Informationssystems. Diese Schwierigkeiten, die größtenteils auf einen Mangel an Ressourcen zurückgehen, führen dazu, dass diese Instrumente nicht ausreichend genutzt werden und kritische Sicherheitslücken bestehen bleiben. Ohne gezielte Investitionen und eine feste Verpflichtung zur vollständigen Inbetriebnahme des Schengen- und des Visa-Informationssystems bleibt das Potenzial dieser Systeme als robuste und zuverlässige Säule der Sicherheit ungenutzt.
Neben der Verwirklichung eines nahtlosen Informationsaustauschs und zur Ergänzung unserer Maßnahmen an den Außengrenzen ist eine strukturierte und wirksame Zusammenarbeit bei der grenzüberschreitenden operativen Strafverfolgung erforderlich.
Die vom Schengen-Koordinator im Rahmen des Schengen-Zyklus 2023-2024 geführten Gespräche sowie die jüngsten Schengen-Evaluierungsbesuche in einigen Schengen-Ländern (Tschechien, Kroatien, Ungarn und die Slowakei) haben gezeigt, dass sich die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, insbesondere in den Regional- und Grenzgebieten, im vergangenen Jahr erheblich verbessert hat. Im Jahr 2024 wurden mehrere bilaterale und multilaterale Abkommen erneuert, um den Behörden dabei zu helfen, diese Ziele der Zusammenarbeit vor Ort umzusetzen, einschließlich Bestimmungen über die Ausübung polizeilicher und anderer hoheitlicher Befugnisse in Grenzregionen, wie im überarbeiteten Schengener Grenzkodex vorgesehen.
Im vergangenen Jahr wurde auch der Schwerpunkt zunehmend auf die Umsetzung stärker strategisch ausgerichteter Instrumente gelegt, mit denen ein „Gesamtrouten-Konzept“ verfolgt wird, das über die unmittelbaren Risiken an den Binnengrenzen hinausgeht, um den Bedrohungen an den Außengrenzen Herr zu werden. Im Jahr 2024 wurde die regionale Schengen-Initiative zwischen Österreich, Bulgarien, Griechenland, Ungarn, Rumänien und der Slowakei weiter gestärkt. Sie umfasst nun Maßnahmen an der Grenze zwischen Bulgarien und der Türkei, um Bedrohungen wirksamer vorzubeugen, bevor sie den Schengen-Raum erreichen. Auch Kroatien, Italien und Slowenien werden gemeinsame Patrouillen entlang ihrer Grenze zu Bosnien und Herzegowina durchführen, um die regionale Zusammenarbeit zu verbessern.
Diese positiven Entwicklungen bestätigen das Potenzial der Empfehlung (EU) 2022/915 des Rates vom 9. Juni 2022 zur operativen Zusammenarbeit im Bereich der Strafverfolgung und der Empfehlungen der Kommission vom 23. November 2023 zu alternativen Maßnahmen zu Binnengrenzkontrollen. Die Schengen-Länder haben gemeinsam viele neue Verfahren entwickelt, darunter gemeinsame Polizeidienststellen und regelmäßige grenzüberschreitende gemeinsame Risikoanalysen, um gemeinsame Aktionen besser aufeinander abzustimmen. Darüber hinaus führen mehrere Länder das mit dem überarbeiteten Schengener Grenzkodex eingeführte Überstellungsverfahren ein, das darauf abzielt, die direkte Überstellung irregulärer Migranten an den Binnengrenzen zu erleichtern, wobei derzeit Vorkehrungen für seine praktische Anwendung getroffen werden. Die Kommission fordert die Schengen-Länder auf, eng mit ihren Nachbarn zusammenzuarbeiten, insbesondere dort, wo die Kontrollen an den Binnengrenzen wieder eingeführt wurden, um neue Kooperationsinitiativen zu entwickeln und den Reisenden ein reibungsloses Überschreiten der Binnengrenzen zu ermöglichen.
Gleichzeitig gibt es noch ungenutztes Potenzial für die operative Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung, da die nationalen Ansätze sehr unterschiedlich sind und nicht immer strategisch betrachtet und umgesetzt werden. Zwar wurden neue Initiativen und Verfahren entwickelt, diese werden jedoch im gesamten Schengen-Raum nicht einheitlich übernommen und in vielen Fällen nicht als Teil des umfassenderen Instrumentariums für die Schengen-Sicherheit betrachtet. Es besteht ein gemeinsames Interesse daran, die nationalen Anstrengungen zu verstärken und die Vorteile einer engeren Zusammenarbeit voll auszuschöpfen. Dies wird auch dazu beitragen, Störungen an den Binnengrenzen zu beheben und das ordnungsgemäße Funktionieren der Grenzübertritte entlang des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) zu gewährleisten.
Die Schengen-Evaluierungen im Jahr 2024 bestätigten, dass viele Schengen-Länder nach wie vor nicht über den Rechtsrahmen für die Umsetzung einer wirksamen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit verfügen, da mehrere Abkommen nach wie vor veraltet sind. In einigen Ländern bestehen auch operative Hindernisse, wie z. B. Beschränkungen bei der Durchführung einer ausreichenden mobilen Überwachung oder rechtliche Beschränkungen für die Polizei, Fahrgastdaten von Fährbetreibern zu erhalten. Diese haben in einigen Fällen zur Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen geführt, obwohl in vielen Fällen die gleichen Ergebnisse – oft effektiver und effizienter – mit nationalen Polizeibefugnissen erzielt werden könnten.
Besonders dringlich sind Abhilfemaßnahmen für die Schengen-Länder, die die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen gemeldet haben, da dies eine Abweichung von den Grundsätzen der Schengen-Zusammenarbeit darstellt. Bis April 2025 haben zehn Schengen-Länder wieder Kontrollen an den Binnengrenzen eingeführt oder ausgeweitet.
Am 10. Juli 2024 trat der überarbeitete Schengener Grenzkodex in Kraft. Er enthält einen aktualisierten Rahmen für die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen mit klareren Fristen und strengeren Überwachungs- und Berichterstattungspflichten für die Schengen-Länder und die Kommission. Das Inkrafttreten des überarbeiteten Schengener Grenzkodexes gilt als Beginn des neuen Rechtsrahmens, was bedeutet, dass die Fristen und Verpflichtungen im Rahmen des neuen Kodexes ab dem Zeitpunkt der ersten Mitteilung seit seinem Inkrafttreten berechnet werden. Die Kommission hat Vorlagen für die Mitteilungen und Berichte angenommen, die von den Mitgliedstaaten bei der Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen zu übermitteln sind.
Die Kommission beobachtet aufmerksam die Maßnahmen der Schengen-Länder und führt einen strukturierten Dialog mit allen betroffenen Mitgliedstaaten, um etwaige Lücken oder Unstimmigkeiten bei der Anwendung der neuen Vorschriften, einschließlich Überstellungsverfahren an den Binnengrenzen, zu ermitteln. Mit den laufenden Bewertungen soll sichergestellt werden, dass jede umgesetzte Maßnahme sowohl verhältnismäßig als auch notwendig ist; zweitens soll gewährleistet werden, dass die Meldungen zur Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen strikt auf echte und gerechtfertigte Fälle beschränkt sind, insbesondere auf Fälle, in denen die fraglichen Maßnahmen lediglich die Bemühungen um polizeiliche Zusammenarbeit verstärken.
Die Kommission begrüßt die Intensivierung der operativen Zusammenarbeit, auch auf regionaler Ebene, und fördert weitere Initiativen wie die Ausübung polizeilicher Befugnisse in Grenzgebieten, die wirksame Instrumente sind, um den berechtigten Bedenken der Mitgliedstaaten in Bezug auf Migration und Sicherheit Rechnung zu tragen. Die Kommission setzt sich weiterhin für die Wahrung der Grundsätze der Freizügigkeit und der Sicherheit im gesamten Schengen-Raum ein und wird nach Bedarf im kommenden Schengen-Zyklus Folgemaßnahmen ergreifen, unter anderem durch die Abgabe von Stellungnahmen gemäß dem überarbeiteten Schengener Grenzkodex.
5.Prioritäten im Schengen-Zyklus 2025-2026
Die Vorteile, die der Schengen-Raum den Menschen in der EU gebracht hat, waren kaum vorstellbar, als die fünf Gründungsmitgliedstaaten vor 40 Jahren das Übereinkommen von Schengen unterzeichneten. Im Laufe der Zeit hat sich Schengen zu einem robusten und umfassenden System entwickelt, mit dem die Außengrenzen, die Sicherheit und die Migration in koordinierter Weise unter uneingeschränkter Achtung der europäischen Werte und Grundrechte wirksam verwaltet werden.
Um diese Errungenschaften aufrechtzuerhalten und darauf aufzubauen, erfordert der Schengen-Raum kontinuierliche Aufmerksamkeit und kontinuierliches Engagement. Vierzig Jahre nach der Gründung des Schengen-Raums ist es wichtig, anzuerkennen, dass sich die geopolitische und sicherheitspolitische Landschaft verändert hat, und die erforderlichen Schritte zu unternehmen, um sicherzustellen, dass die Grundlagen des Schengen-Raums widerstandsfähig genug sind, um künftigen Herausforderungen zu begegnen. Angesichts des laufenden EU-Erweiterungsprozesses hat dies für die Kommission Priorität.
Im Schengen-Zyklus 2025-2026 müssen die Maßnahmen in drei Hauptbereichen verstärkt werden. Erstens ist es entscheidend, den Rahmen für die Verwaltung des Schengen-Systems zu konsolidieren, um die politische Koordinierung zu verbessern. Dies bietet erhebliche Möglichkeiten für einen strukturierteren Ansatz, bei dem die wirksame Umsetzung, die gemeinsame Verantwortung und die klare Rechenschaftspflicht auf allen Ebenen im Vordergrund stehen.
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Priorität 1: Konsolidierung des Rahmens für die Verwaltung des Schengen-Systems auf der Grundlage der im vergangenen Jahr erzielten Fortschritte und im Hinblick auf die Einführung eines stärker strukturierten Ansatzes mit Schwerpunkt auf der Umsetzung, gemeinsamer Verantwortung und Rechenschaftspflicht. Zwar ist die technische Überwachung nach wie vor wichtig, doch reicht sie nicht aus, weshalb eine Stärkung der politischen Steuerung erforderlich ist, um greifbare Fortschritte zu erzielen.
-Auf EU-Ebene erfordert dies einen strukturierten Rahmen für die Weiterverfolgung der Prioritäten, einschließlich einer stärkeren politischen Kontrolle. Die Kommission wird in diesem Bereich eng mit den Ratsvorsitzen und den Schengen-Ländern zusammenarbeiten.
-Auf nationaler Ebene müssen die Schengen-Länder wirksame nationale Systeme zur Verwaltung des Schengen-Systems mit einer stärkeren internen Koordinierung aller Schengen-Angelegenheiten weiterentwickeln. Die EU-Bewerberländer müssen solche nationalen Systeme zur Verwaltung des Schengen-Systems auch vor dem Beitritt entwickeln, um sich auf den Beitritt zum Schengen-Raum vorzubereiten.
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Zweitens bedarf es eines strukturierten und kohärenten Sicherheitskonzepts, das eine engere polizeiliche Zusammenarbeit erfordert. Angesichts der fortbestehenden rechtlichen und operativen Beschränkungen müssen auf europäischer und nationaler Ebene weitere Anstrengungen unternommen werden, um die Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden zu intensivieren. Ein umfassender Ansatz, der das gesamte Spektrum der Sicherheitsbedrohungen abdeckt, muss ein zentraler Pfeiler des Schengen-Systems werden.
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Priorität 2: Ein strukturierter und kohärenter Ansatz für die polizeiliche Zusammenarbeit, um das Potenzial der Empfehlung des Rates zur operativen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung und des Schengener Grenzkodexes zu nutzen, und auf Initiativen der regionalen Zusammenarbeit hinzuarbeiten, die das Gesamtrouten-Konzept verfolgen.
-Auf EU-Ebene sind Folgemaßnahmen zu den wichtigsten Schlussfolgerungen der Bewertung der Empfehlungen im Zusammenhang mit der polizeilichen Zusammenarbeit durch die Kommission erforderlich, in der festgestellt wird, dass „anhaltende rechtliche, technische und operative Herausforderungen die Grenzen der derzeitigen unverbindlichen Empfehlungen aufzeigen“. Es wird eine strategische Diskussion auf EU-Ebene eingeleitet, um eine gemeinsame Vision zu entwickeln.
-Auf nationaler Ebene müssen die Schengen-Länder die bestehenden Kooperationsinitiativen angesichts der breiteren Dimension der Bedrohungen, die über die unmittelbaren Nachbarn hinausgehen und eine koordinierte Reaktion auf Herausforderungen entlang der gesamten Route erfordern, neu bewerten. Dies erfordert den Einsatz aller Instrumente der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, auch in den Binnengrenzregionen, im Einklang mit dem überarbeiteten Schengener Grenzkodex. Der Schengen-Koordinator wird die Arbeiten zur operativen Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden weiter unterstützen, unter anderem durch den Aufbau einer engeren Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden der EU-Bewerberländer.
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Drittens müssen die Anstrengungen beschleunigt werden, um die Versprechen der Digitalisierung zu erfüllen, wobei in den kommenden Monaten wichtige Meilensteine erreicht werden müssen, um sicherzustellen, dass das Einreise-/Ausreisesystem und das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem voll auf Kurs sind, um den neuen Zeitplan einzuhalten. Weitere Verzögerungen müssen unbedingt vermieden werden, da dies erhebliche Kosten verursachen würde, einschließlich längerer Sicherheitslücken, Ineffizienzen beim Grenzmanagement und verpasster Möglichkeiten zur Straffung der Migrationsverfahren.
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Priorität 3: Beschleunigung der Digitalisierung von Verfahren und Systemen zur Erhöhung der Sicherheit und Effizienz an den EU-Außengrenzen und innerhalb des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen.
-Auf EU-Ebene erfordert dies eine strenge politische Überwachung der Einhaltung der Etappenziele und des überarbeiteten Zeitplans. Gleichzeitig müssen die strategischen Diskussionen über den umfassenderen Digitalisierungsrahmen fortgesetzt werden, um Sicherheits- und Effizienzlücken zu schließen, unter anderem in den Bereichen Dokumentensicherheit, Migrationsmanagement und Rückkehr.
-Auf nationaler Ebene sollten die Schengen-Länder die bestehenden Instrumente, insbesondere das Schengener Informationssystem und das Visa-Informationssystem, besser nutzen. Die Schengen-Länder müssen die Ausrüstung, Verfahren und Systeme einrichten, die die rechtzeitige und wirksame Einführung des Interoperabilitätsrahmens ermöglichen, insbesondere das Einreise-/Ausreisesystem, das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem, Eurodac und das Visa-Informationssystem.
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Die Kommission ersucht den Schengen-Rat, diese Prioritäten auf seiner nächsten Tagung im Juni 2025 zu billigen. Die für diesen neuen Schengen-Zyklus dargelegten Prioritäten und Überlegungen sollten die Grundlage für einen verstärkten politischen Dialog sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene, einschließlich im Europäischem Parlament und im Rat, bilden.
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 23.4.2025
COM(2025) 185 final
ANHANG
der
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Aussschuss der Regionen
Schengen-Statusbericht 2025
ANHANG 1
Umsetzung des Schengen-Systems: Ein horizontaler und länderspezifischer Überblick über die Schengen-Evaluierungs- und -Überwachungstätigkeiten, einschließlich der Lage an den Binnengrenzen
Schengen ist der weltweit größte Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen. Vom Schengen-Raum profitieren mehr als 450 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie Drittstaatsangehörige, die in der EU leben oder die EU als Touristen, Studierende oder zu Geschäftszwecken besuchen. In den letzten vier Jahrzehnten hat Schengen dank eines soliden Rahmens, der seinem täglichen Betrieb zugrunde liegt, diese Freiheit und Sicherheit gewährleistet. Das Schengen-System legt harmonisierte Einreisebestimmungen auf hohem Niveau fest, gewährleistet ein strenges und wirksames Management der Außengrenzen und fördert eine effektive Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung und in Einwanderungsfragen. Das System funktioniert nicht isoliert; es beruht auf einem Rahmen für die Verwaltung des Schengen-Systems, der der wirksamen Umsetzung der Schengen-Vorschriften und koordinierten Reaktionen Vorrang einräumt.
Vor diesem Hintergrund spielt der Schengen-Evaluierungs- und -Überwachungsmechanismus eine Schlüsselrolle dabei, die richtigen Bedingungen für einen gut funktionierenden Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen zu schaffen. Im Rahmen dieses Peer-to-Peer-Mechanismus führen Teams nationaler Sachverständiger, die von der Kommission koordiniert und von Beobachtern aus Agenturen und Einrichtungen der EU unterstützt werden, Evaluierungen der einzelnen Schengen-Länder durch, um Defizite zu ermitteln und für deren rasche Behebung zu sorgen und so Übertragungseffekte zu verhindern, die die Integrität und Stabilität des Schengen-Raums gefährden könnten. Der Mechanismus ist auch das Instrument, mit dem beurteilt wird, ob die neuen Länder bereit sind, sämtliche Schengen-Vorschriften anzuwenden, mit dem letztendlichen Ziel, die Kontrollen an den Binnengrenzen im Rahmen des Schengen-Beitrittsprozesses abzuschaffen.
Im Jahr 2024 erzielten die Kommission und die Schengen-Länder mit tatkräftiger Unterstützung durch die Agenturen und Einrichtungen der EU weitere Fortschritte bei der dritten Generation von Schengen-Evaluierungen. Die Anwendung der neuen Verordnung über den Schengen-Evaluierungsmechanismus hat zu einer erheblichen Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands geführt (die neuen Schengen-Länderberichte führten zu sechsmal weniger Berichten und damit zu weniger Empfehlungen), wobei eine stärkere strategische Ausrichtung und Straffung sowie eine größere Transparenz der Ergebnisse erreicht wurden. Dies wurde auch durch eine stärkere Einbeziehung der nationalen Länderkoordinatoren unterstützt. Darüber hinaus wurde eine umfassende Schulungsstrategie entwickelt, um einen einheitlichen Schulungsrahmen für die Schengen-Evaluierung zu schaffen. Die Kommission wird diesen neuen Ansatz mit kürzeren Berichten und weniger Empfehlungen weiter konsolidieren und sich gleichzeitig auf eine stärkere Umsetzung der wichtigsten Strukturreformen konzentrieren.
Im Jahr 2024 wurden in Kroatien, Polen, Ungarn, der Slowakei und Tschechien Schengen-Evaluierungen durchgeführt, die insbesondere die Lage an den östlichen Grenzen der EU beleuchteten. In diesen Evaluierungen traten die Herausforderungen zutage, die sich aus dem derzeitigen geopolitischen Umfeld ergeben, einschließlich der hybriden Bedrohungen durch Russland, die erhebliche Auswirkungen auf die innere Sicherheit des Schengen-Raums haben. Insgesamt ergaben die Evaluierungen, dass sich diese Länder wirksam an der Schengen-Architektur beteiligen und die geltenden Vorschriften umsetzen. Angesichts der sich wandelnden sicherheitspolitischen Herausforderungen ist jedoch eine bessere Vorsorge erforderlich. Während die uneingeschränkte Achtung der Grundrechte an der Grenze eine allen gemeinsame Herausforderung darstellte, ergab die Evaluierung Ungarns schwerwiegende Mängel bei der Achtung der Grundrechte in den Grenz- und Rückkehrverfahren. Auch in den Konsulaten Dänemarks, Norwegens und Schwedens wurden Evaluierungen im Zusammenhang mit den Schengen-Evaluierungen zur Visumpolitik im Jahr 2022 durchgeführt, wodurch der Rückstand bei den Evaluierungen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie aufgeschoben worden waren, endlich aufgeholt werden konnte. Darüber hinaus fand ein unangekündigter Besuch in Mumbai (Indien) statt, bei dem es um die Anwendung der gemeinsamen Visumpolitik durch die Konsulate Deutschlands, Polens und Spaniens ging.
Im Rahmen der Evaluierungsmaßnahmen wurde auch der Lage an den Binnengrenzen besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Obwohl keines der bewerteten Schengen-Länder während der Evaluierungsbesuche wieder Kontrollen an den Binnengrenzen eingeführt hatte, betrafen diese Kontrollen einige der evaluierten Länder (d. h. Kroatien, Polen, Ungarn, die Slowakei und Tschechien) aufgrund der Wiedereinführung solcher Kontrollen durch Nachbarländer. Der Schengen-Koordinator sprach dieses wichtige Thema auch bei regelmäßigen bilateralen und multilateralen Treffen mit Schengen-Ländern an. Im Rahmen dieses strukturierten Dialogs fanden 15 Treffen zwischen Ländern, die wieder Kontrollen an den Binnengrenzen eingeführt hatten, und Ländern, die von solchen Kontrollen betroffen waren, statt. In diesen Gesprächen wurde der zielgerichtete Charakter der Kontrollen an den Binnengrenzen bekräftigt und es wurden Möglichkeiten zur weiteren Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der verbesserten Instrumente, die mit dem im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Schengener Grenzkodex eingeführt wurden, aufgezeigt.
Während der verstärkten Überwachungsbemühungen im Rahmen des Schengen-Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus fanden erneute Besuche und Kontrollbesuche in Griechenland (wegen im Jahr 2021 festgestellter schwerwiegender Mängel), Irland (als Teil der laufenden erstmaligen Schengen-Evaluierung) und Dänemark statt. Die Ergebnisse aller Überwachungstätigkeiten wurden in das Schengen-Scoreboard 2024 aufgenommen, das den Schengen-Ländern auf der Tagung des Schengen-Rates im Dezember vorgestellt wurde.
2024 war auch das Jahr, in dem mit der Durchführung der thematischen Evaluierung zu wirksameren Rückführungen eine wichtige strategische Priorität des Europäischen Rates umgesetzt wurde. Die Annahme des Berichts im Dezember 2024 ebnete den Weg für konkrete Verbesserungen der Rückkehrsysteme, wobei Mängel im Rückkehrverfahren ermittelt wurden, die die Wirksamkeit des Systems einschränken, sowie bewährte Verfahren, die von einigen Schengen-Ländern umgesetzt wurden und Lösungen für gemeinsame Herausforderungen bieten. Die Ergebnisse der thematischen Evaluierung fließen auch in den am 11. März 2025 angenommenen Vorschlag der Kommission für einen neuen Rechtsrahmen für die Rückkehr/Rückführungen ein und enthalten einen Fahrplan für Maßnahmen bis zum Inkrafttreten der neuen Vorschriften.
Mit Blick auf die Zukunft in diesem wichtigen Jahr, in dem wir den 40. Jahrestag des Übereinkommens von Schengen feiern, einer der wichtigsten Errungenschaften der EU-Integration, ist der Schengen-Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus für die Arbeit vor Ort zur Umsetzung der Schengen-Architektur nach wie vor von zentraler Bedeutung. Um dem neuen Rechtsrahmen Rechnung zu tragen, wird der Evaluierungsfragebogen aktualisiert, und die Kommission wird den strategischen Schwerpunkt verstärken, indem sie (in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Länderkoordinatoren) den Evaluierungsumfang präzisiert, um den Schwerpunkt auf die Bereiche mit den größten Auswirkungen zu legen. Dies wiederum muss mit einer stärkeren politischen Kontrolle einhergehen, da anhaltende Mängel bei der Umsetzung der Schengen-Vorschriften nach wie vor dessen ordnungsgemäßes Funktionieren beeinträchtigen. Die Behebung dieser Mängel erfordert dringend konkrete Abhilfemaßnahmen.
1.Evaluierungs- und Überwachungstätigkeiten 2024
Evaluierungstätigkeiten im Jahr 2024
Im vergangenen Jahr haben Sachverständige sowohl aus der Kommission als auch aus den Schengen-Ländern, unterstützt von Beobachtern der Agenturen, Ämter und Einrichtungen der EU, das Jahresprogramm 2024 für die Schengen-Evaluierungen umgesetzt. Evaluiert wurden Kroatien, Polen, Ungarn, die Slowakei und Tschechien. Im Anschluss an diese Evaluierungen nahm die Kommission Schengen-Länderberichte für Kroatien und Polen sowie einen Evaluierungsbericht über die in Ungarn festgestellten schwerwiegenden Mängel an. Die Evaluierungen Dänemarks, Norwegens und Schwedens (die aufgrund der Einschränkungen durch die COVID-19-Pandemie verschoben worden waren) wurden ebenfalls abgeschlossen.
Angesichts der regionalen Dynamik in diesen Ländern, insbesondere in den Ländern, die hybriden Bedrohungen durch Russland und dem Einsatz – seitens Belarus – von Migration als Waffe ausgesetzt sind, angesichts des hohen Migrationsdrucks und der grenzüberschreitenden Kriminalität, wurde den folgenden Prioritäten besondere Aufmerksamkeit geschenkt:
·Solide nationale Verwaltung des Schengen-Systems als Voraussetzung dafür, dass die Schengen-Länder durch effiziente politische und administrative Kapazitäten wirksam am Schengen-System teilnehmen und es vollständig umsetzen können;
·gestärktes Grenzmanagement zur wirksamen Kontrolle der Außengrenzen, sowohl unter normalen Umständen als auch in Krisenzeiten, einschließlich einer soliden Notfallplanung zusammen mit der uneingeschränkten Achtung der Grundrechte im Rahmen des integrierten europäischen Grenzmanagements;
·zweckmäßige Sicherheitsinitiativen mit benachbarten Schengen-Ländern nach einem Gesamtrouten-Konzept, bei dem der Fokus auf einer proaktiven Zusammenarbeit zwischen den Polizeikräften und nahtlosem Informationsaustausch liegt;
·strenge Kontrollen der Einreisevoraussetzungen von Drittstaaten im Rahmen von Visumverfahren und Durchführung effizienter Verfahren zur Rückführung von Personen, denen der Verbleib im Schengen-Raum nicht gestattet ist;
·Nutzung von IT-Großsystemen zur Unterstützung aller Phasen des Schengen-Prozesses, um sicherzustellen, dass ihre verbesserten Funktionen greifbare Ergebnisse bei der Stärkung der Sicherheit, dem Management der Außengrenzen und der Erleichterung des Informationsaustauschs unter Einhaltung der Datenschutzanforderungen liefern.
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Wichtigste Schlussfolgerungen der Länderevaluierungen 2024
Insgesamt wurde in den Länderevaluierungen 2024 die wachsende Bedeutung der Schengen-Architektur bei der Bewältigung der wichtigsten Herausforderungen für die Schengen-Länder und die EU hervorgehoben, darunter der zunehmende Druck an den Außengrenzen, die Gewährleistung der inneren Sicherheit angesichts neuer Bedrohungen und die Straffung der Prozesse in allen Bereichen. Besonders deutlich wurde dies in den evaluierten Ländern, insbesondere entlang der Ostgrenze der EU, die eine ähnliche regionale Dynamik aufweisen.
Während einige der evaluierten Länder erhebliche Fortschritte bei der Umsetzung der Schengen-Vorschriften erzielt haben, beispielsweise in Bezug auf eine verstärkte Überwachung der Landgrenzen und eine aktivere polizeiliche Zusammenarbeit, ist es für andere weiterhin herausfordernd, die hohen Schengen-Standards vollständig zu erfüllen. Schwachstellen ergeben sich häufig aus nicht ausreichenden spezialisierten Ressourcen, einer Diskrepanz zwischen strategischen und operativen Prioritäten und dem unzureichenden Einsatz bestehender technischer und rechtlicher Instrumente zur Erkennung und Ausschaltung sich rasch entwickelnder grenzüberschreitender Sicherheitsbedrohungen.
Aus den Evaluierungen aus dem Jahr 2024 geht erneut hervor, dass es dringend notwendig ist, auf politischer, strategischer und operativer Ebene Prioritäten für die Schengen-Politik, -Prozesse und -Instrumente zu setzen, um eine wirksame Umsetzung vor Ort zu gewährleisten und so zu einem gut funktionierenden Schengen-Raum beizutragen.
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Im Februar 2024 führte die Kommission einen unangekündigten Besuch bei den Konsulaten Deutschlands, Polens und Spaniens in Mumbai (Indien) durch, um die gemeinsame Visumpolitik zu bewerten. Ziel war es, potenzielle Schwachstellen in diesem zentralen Knotenpunkt vor dem Schengen-Raum zu bewerten, der zu den Standorten gehört, an denen die meisten Visa für den kurzfristigen Aufenthalt ausgestellt werden und wo die Nachfrage ständig wächst. Die Evaluierung ermöglichte es, einige der Beschwerden zu bewerten, die bei der Kommission regelmäßig wegen übermäßig langer Wartezeiten für Termine eingehen, was unter anderem zu Visa-Shopping führen kann. In diesem Zusammenhang bewertete das Evaluierungsteam sowohl die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern als auch länderspezifische Fragen (z. B. für Deutschland die Zentralisierung der Vorgänge in Mumbai). Die unangekündigte Evaluierung ergab, dass keine schwerwiegenden Mängel bei der Anwendung der Visumpflicht durch die drei Schengen-Länder in ihren jeweiligen Konsulaten bestehen und dass Entscheidungen über Visumanträge im Allgemeinen gut begründet sind. Zu den wiederkehrenden Problemen, die nach wie vor Aufmerksamkeit erfordern und wo Verbesserungen nötig sind, gehören die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern und die Nutzung von IT-Systemen zur Unterstützung von Visumverfahren.
Überwachungstätigkeiten 2024
Die kontinuierliche Überwachung steht im Mittelpunkt der Arbeit für eine verantwortungsvolle Verwaltung, um Herausforderungen zu erkennen und mit konkreten, messbaren Ergebnissen zu reagieren. Daher hängt der Erfolg des Schengen-Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus – und damit auch die Stabilität des Schengen-Raums selbst – von der wirksamen Umsetzung der empfohlenen Abhilfemaßnahmen ab. Die Maßnahmen sind auf die spezifische Lage in den einzelnen Schengen-Ländern zugeschnitten und zielen darauf ab, sowohl die Anwendung der Schengen-Vorschriften zu verbessern als auch sicherzustellen, dass jeder Mitgliedstaat einen positiven Beitrag zur gemeinsamen Freiheit und Sicherheit leistet.
Im Rahmen ihrer Bemühungen um eine stärkere Überwachung der Schengen-Evaluierungen hat die Kommission die von den Schengen-Ländern vorgelegten Folgeberichte verstärkt geprüft, um etwaige Lücken und Verzögerungen bei der Umsetzung unverzüglich zu ermitteln. Durch das Schengen-Scoreboard ist die Berichterstattung der Schengen-Länder zwar kohärenter und regelmäßiger geworden, doch muss bei den Folgeberichten noch mehr Pünktlichkeit erreicht werden. Im Jahr 2024 reichten sieben Schengen-Länder ihre Folgeberichte verspätet ein. Die Bemühungen müssen sich auch auf die Verbesserung der Qualität der Berichterstattung konzentrieren, damit die bereitgestellten Informationen wirklich relevant sind. Auf diese Weise kann die Kommission ihre Überwachungsfunktion wirksam wahrnehmen und sicherstellen, dass ein sinnvoller Austausch stattfindet, der zu greifbaren Lösungen führt und sowohl Fortschritte als auch noch bestehende Lücken offenlegt.
Im Rahmen der verstärkten Überwachung führte die Kommission gezielte Überwachungsbesuche durch, darunter einen erneuten Besuch zur Bewertung bereits festgestellter schwerwiegender Mängel und drei Kontrollbesuche zur Bewertung der Fortschritte bei der Umsetzung der Aktionspläne.
Erneuter Besuch im Jahr 2024
·Griechenland (November 2024). Angesichts der im Jahr 2021 festgestellten schwerwiegenden Mängel in Bezug auf die Verfahren und Garantien für die Rückführung von Drittstaatsangehörigen ohne Aufenthaltsrecht bestand das Ziel des Besuchs darin, die Umsetzung der Abhilfemaßnahmen zu bewerten. In Anbetracht der begrenzten Fortschritte Griechenlands kam das Evaluierungsteam zu dem Schluss, dass die schwerwiegenden Mängel nach wie vor bestehen.
Kontrollbesuche im Jahr 2024
·Griechenland – Management der Außengrenzen (September 2024). Der Grund für diesen Besuch waren die begrenzten Fortschritte, die Griechenland im Anschluss an die Evaluierung im Jahr 2021 gemeldet hatte. Bei dem Besuch wurde deutlich, dass die Fortschritte auf strategischer Ebene und an den Landgrenzen gering sind und dringend Abhilfe geschaffen werden muss.
·Dänemark – Management der Außengrenzen (Dezember 2024). Ziel war es, die von den dänischen Behörden gemeldeten Entwicklungen bei der Stärkung der allgemeinen Verwaltung und Koordinierung des Grenzmanagements zu bewerten. Der Besuch bestätigte, dass bemerkenswerte Verbesserungen erzielt wurden; es sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich, um die vollständige Umsetzung der verstärkten Grenzverwaltungsstruktur zu beschleunigen, die durch eine umfassende Personalstrategie mit ausreichender Personalausstattung und angemessenen Schulungen unterstützt wird.
·Irland – Innere Sicherheit als Folgemaßnahme zur laufenden erstmaligen Evaluierung (November 2024). Der Besuch bestätigte, dass durch die Einführung des Schengener Informationssystems, einschließlich der neuen Funktionen, bedeutende Fortschritte bei der Verbesserung der inneren Sicherheit der EU erzielt wurden; die Verbesserungen bei der polizeilichen Zusammenarbeit blieben jedoch begrenzt. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um die Arbeiten im Rahmen der erstmaligen Schengen-Evaluierung voranzubringen, die von einer stärkeren Verwaltung des Schengen-Systems profitieren würde, um die rasche Umsetzung von Abhilfemaßnahmen zu gewährleisten.
Derzeit weisen drei Schengen-Länder nach wie vor schwerwiegende Mängel bei der Umsetzung der Schengen-Vorschriften auf. Der Schengen-Koordinator steht diesbezüglich in engem Kontakt mit den jeweiligen nationalen Behörden, und die Kommission überwacht die Situation aufmerksam.
Nach den jüngsten Bewertungen der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Folgeberichte schließt die Kommission hiermit die Aktionspläne Liechtensteins in den Bereichen Schengener Informationssystems und polizeiliche Zusammenarbeit sowie den Aktionsplan Sloweniens zur Einhaltung der Datenschutzanforderungen bei der Umsetzung der Schengen-Architektur gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Verordnung über den Schengen-Evaluierungsmechanismus ab. In Anbetracht der Ergebnisse der im Jahr 2024 durchgeführten Evaluierungstätigkeiten hat die Kommission die zum Zeitpunkt der Evaluierung noch offenen Aktionspläne Polens technisch abgeschlossen.
2.Schengen-Scoreboard 2024
Auf der Tagung des Schengen-Rates im Dezember 2024 stellte die Kommission den Ministerinnen und Ministern des Schengen-Raums das Schengen-Scoreboard 2024 zur Verfügung. Das Scoreboard wurde von maßgeschneiderten strategischen Prioritäten begleitet, in denen die erzielten Fortschritte hervorgehoben und gleichzeitig größere Anstrengungen in Schlüsselbereichen gefordert wurden.
Schengen-Scoreboard 2024 (Aggregation): Allgemeiner Stand der Umsetzung nach spezifischen Dimensionen.
Eine Analyse der im Jahr 2024 durchgeführten Evaluierungs- und Überwachungstätigkeiten ergab Fortschritte in mehreren wichtigen Bereichen, wobei einige Schengen-Länder bei der Umsetzung ihrer jeweiligen Aktionspläne rasch vorankamen. Im Bereich der Schengen-Visumpolitik beispielsweise berichteten mehrere Länder über horizontale Verbesserungen bei der Behebung von Mängeln in der Praxis externer Dienstleister. Insbesondere Norwegen und Schweden haben trotz der Evaluierung im Bereich der Visumpolitik im Jahr 2024 erhebliche Fortschritte erzielt und stehen kurz vor dem Abschluss ihrer Aktionspläne. Auch Zypern hat erhebliche Anstrengungen unternommen, um die erforderlichen Abhilfemaßnahmen umzusetzen, wobei der Rückkehrprozess und das Schengener Informationssystem deutlich verbessert wurden. In der Zwischenzeit haben die Evaluierungen Polens und Ungarns zwar zu neuen Empfehlungen geführt, aber auch erhebliche Fortschritte bei der Umsetzung der Abhilfemaßnahmen aus dem vorangegangenen Evaluierungszyklus aufgezeigt.
Das Schengen-Scoreboard 2024 bestätigte jedoch auch eine in den letzten Jahren beobachtete anhaltende Entwicklung, nämlich das ungleiche Tempo der Umsetzung der Empfehlungen auf nationaler Ebene nach einer Schengen-Evaluierung. Während das Schengen-Scoreboard eine Momentaufnahme des Stands der Umsetzung zu einem bestimmten Zeitpunkt bietet, weisen die im selben Jahr bewerteten Schengen-Länder, von denen man annehmen kann, dass sie sich in einem ähnlichen Umsetzungsstadium befinden, immer noch deutlich unterschiedliche Fortschritte auf. Während beispielsweise zwei der Schengen-Länder, die im Jahr 2025 evaluiert werden, alle Empfehlungen fast vollständig umgesetzt haben, gilt dies nicht für das dritte Land.
Stand der Umsetzung der Empfehlungen aus der Schengen-Evaluierung vom April 2025.
Darüber hinaus bestehen in mehreren Schengen-Ländern auch Jahre nach den Evaluierungen noch zahlreiche seit langem bestehende Mängel; viele dieser Mängel betreffen zentrale Aspekte des Schengen-Rahmens. Dies untergräbt die Wirksamkeit des Schengen-Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus dabei, das Funktionieren, die Sicherheit und die Integrität des Schengen-Raums uneingeschränkt zu unterstützen. Das wiederum führt zu kritischen Schwachstellen, die, wenn sie nicht rasch behoben werden, sich erheblich negativ auf das Funktionieren des Schengen-Raums insgesamt auswirken könnten.
Ein horizontales Element, das dringend Abhilfemaßnahmen erfordert, betrifft die Einführung der IT-Großsysteme, die der Schengen-Architektur zugrunde liegen – eine Schwachstelle mit weitreichenden Folgen für die Sicherheit des Grenzmanagements, die Migration und die Strafverfolgung. Dies wurde in mindestens der Hälfte der evaluierten Länder als erheblicher Mangel eingestuft. Trotz der verbesserten Funktionen des Schengener Informationssystems, das die Sicherheit erhöhen und die Verfahren straffen soll, bleibt sein volles Potenzial ungenutzt, da die Schengen-Länder das System nicht entsprechend den erforderlichen Standards und Fähigkeiten nutzen. So geben fünf Länder nach wie vor keine Ausschreibungen zu schutzbedürftigen Personen aus, wie z. B. Kindern, die von Entführungen bedroht sind, während 75 % dieser Ausschreibungen auf ein Land zurückgehen. Nur 16 Länder haben Ausschreibungen zu Ermittlungszwecken erstellt, was zu kritischen Systemlücken führt: diese Ermittlungen ermöglichen es, zum Zwecke der Verfolgung von Straftaten und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche oder nationale Sicherheit Informationen über Personen oder damit verbundene Objekte zu erhalten. Diese Lücken wirken sich auf die Sicherheit des Schengen-Raums insgesamt aus.
Gleichzeitig geben die Schengen-Länder wesentliche Daten nicht angemessen in das System ein, selbst wenn diese Informationen auf nationaler Ebene ohne Weiteres verfügbar sind. Anfang 2025 wurden rund 1,7 Millionen Ausschreibungen zu Personen erstellt, von denen nur rund 900 000 (52 %) Lichtbilder und nur rund 600 000 (35 %) Fingerabdrücke enthielten. Diese gravierenden Lücken beeinträchtigen erheblich die Fähigkeit der Länder, Personen zu identifizieren, insbesondere solche, die Sicherheitsbedrohungen darstellen. Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten zuweilen eine Reihe von Datenschutzanforderungen an die IT-Großsysteme verbessern und die Überwachung dieser Anforderungen verstärken. Die Behebung dieser Mängel ist nicht nur eine technische Notwendigkeit, sondern eine grundlegende Voraussetzung für den Schutz der Integrität und Sicherheit des Schengen-Raums.
Die Kommission fordert alle Schengen-Länder auf, wirksame Folgemaßnahmen zu den Ergebnissen der Schengen-Scoreboards 2024 zu ergreifen und gegebenenfalls aktiv mit dem Schengen-Koordinator zusammenzuarbeiten. Haben die Empfehlungen finanzielle Auswirkungen auf die Schengen-Länder, fordert die Kommission diese Länder auf, ihre Umsetzung im Rahmen der nationalen Programme der EU-Fonds vorrangig zu behandeln. Obwohl erhebliche Finanzmittel zur Verfügung stehen, werden EU-Mittel häufig nicht dort eingesetzt, wo sie am dringendsten benötigt werden. Die Empfehlungen aus der Schengen-Evaluierung, die Schwachstellenbeurteilungen und die Finanzierung im Rahmen des neuen mehrjährigen Finanzrahmens müssen enger miteinander verknüpft werden.
3.Thematische Schengen-Evaluierungen im Jahr 2024
Thematische Schengen-Evaluierungen bieten eine einzigartige Gelegenheit, den Stand der Umsetzung der Schengen-Vorschriften in den Schengen-Ländern zu einem bestimmten Zeitpunkt zu bewerten und die Verfahren der Länder zu vergleichen, die vor ähnlichen Herausforderungen stehen.
Thematische Evaluierung wirksamerer Rückführungen
Im Verlauf des letzten Jahres rief der Europäische Rat zu entschlossenem Handeln auf allen Ebenen auf, um die Rückführung aus der EU zu erleichtern, zu verstärken und zu beschleunigen und dabei alle einschlägigen Strategien, Instrumente und Werkzeuge der EU zu nutzen. Eine wirksamere Umsetzung der geltenden Rechtsvorschriften für die Rückkehr in Verbindung mit weiteren Arbeiten an einem gemeinsamen Konzept für die Rückkehr trägt ebenfalls zu einer schnelleren und effizienteren Umsetzung des Migrations- und Asylpakets bei.
Als Reaktion auf diese Aufforderung zum Handeln wurde im Jahr 2024 die thematische Schengen-Evaluierung zu wirksameren Rückführungen durchgeführt und abgeschlossen. Der Bericht wurde im Dezember 2024 angenommen und enthält eine bereichsübergreifende Analyse der derzeitigen Instrumente, die zu diesem Ziel beitragen können, darunter die Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache, die Rückführungsrichtlinie, der Schengener Grenzkodex und das Schengener Informationssystem.
Das Evaluierungsteam setzte sich aus 15 Sachverständigen aus Schengen-Ländern, zwei Sachverständigen der Kommission, einem Beobachter von Frontex und einem Beobachter der Agentur für Grundrechte zusammen. Im Laufe des Jahres 2024 arbeitete das Team an einer gründlichen Analyse und führte Besuche in Italien, Norwegen und den Niederlanden durch, um Verfahren zu evaluieren, die aufgrund ihrer Besonderheiten nicht wirksam aus der Ferne bewertet werden konnten.
Die Evaluierung zeigte die Komplexität der Rückkehrprozesse auf, die für ein breites Spektrum von Drittstaatsangehörigen gelten, darunter
·Personen, die legal in den Schengen-Raum einreisen, aber ihre Aufenthaltsgenehmigung oder ihren rechtmäßigen Aufenthalt überschreiten (z. B. Staatsangehörige visumfreier Drittländer),
·Personen, die illegal einreisen und an den Außengrenzen aufgegriffen werden, und
·Personen, die aufgrund eines illegalen Aufenthalts nach legaler oder illegaler Einreise im Hoheitsgebiet eines Schengen-Landes aufgegriffen werden.
Wirksame Rückkehrmaßnahmen gehören somit zu den nachhaltigsten Instrumenten zum Schutz des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen.
Angesichts der zahlreichen beteiligten Interessenträger, Verfahren und Mechanismen wurde in dem thematischen Schengen-Evaluierungsbericht die Bedeutung der Rückkehr als zentraler Bestandteil des integrierten europäischen Grenzmanagements hervorgehoben. Um dies zu erreichen, ist eine wirksame behördenübergreifende Zusammenarbeit auf nationaler und europäischer Ebene entscheidend, ebenso wie ein ausreichendes Maß an Vorsorge und ein besserer Informationsaustausch. Dies ist sowohl für eine effiziente und fundierte Entscheidungsfindung als auch für die Vollstreckung von Rückkehrentscheidungen erforderlich. All dies kann durch das Schengener Informationssystem erleichtert werden. In dem Bericht werden gemeinsame Herausforderungen im Zusammenhang mit den wichtigsten Phasen des Rückkehrprozesses, einschließlich seiner Einleitung, der Identifizierung von Drittstaatsangehörigen, der freiwilligen Rückkehr und der Rückführungen, sowie der Kooperationsstrukturen und -mechanismen, die diese Prozesse unterstützen, aufgezeigt.
Auf der Grundlage des Evaluierungsberichts nahm der Rat Empfehlungen zum Umgang mit den festgestellten gemeinsamen Herausforderungen an. Im Evaluierungsbericht werden auch bewährte Verfahren aus einigen Schengen-Ländern aufgezeigt, die zur Umsetzung von Abhilfemaßnahmen beitragen können.
Die Ergebnisse der thematischen Evaluierung flossen in den Vorschlag für ein neues gemeinsames Konzept für die Rückkehr ein, den die Kommission im März 2025 vorgelegt hat. Sie bilden einen Fahrplan für die Verbesserung der nationalen Rückkehrsysteme, bis der neue Rechtsrahmen vollständig in Kraft ist.
Folgemaßnahmen zur thematischen Evaluierung des integrierten europäischen Grenzmanagements
Das integrierte Grenzmanagement ist gemäß Artikel 77 Absatz 2 Buchstabe d des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ein zentrales Ziel der EU. Ziel ist es, Grenzübertritte zu erleichtern und ein einheitliches, hohes Maß an Grenzkontrollen an den EU-Außengrenzen zu gewährleisten, wodurch ein Beitrag zur inneren Sicherheit der EU und zu einer effizienten Migrationssteuerung unter Achtung der Grundrechte geleistet wird. Es basiert auf einem Vierstufenmodell der Zugangskontrolle und umfasst Maßnahmen in Drittstaaten wie bei der gemeinsamen Visumpolitik, Maßnahmen in Zusammenarbeit mit benachbarten Drittstaaten, Kontrollmaßnahmen an den Außengrenzen, Risikoanalysen sowie Maßnahmen innerhalb des Schengen-Raums und im Bereich Rückkehr.
Im Zeitraum 2019-2020 wurde eine thematische Evaluierung der nationalen Strategien der Schengen-Länder für ein integriertes Grenzmanagement durchgeführt. Im Anschluss an die thematische Evaluierung nahm der Rat einen Beschluss mit einer Empfehlung zur Behebung der bei der thematischen Evaluierung der nationalen Strategien der Mitgliedstaaten für ein integriertes Grenzmanagement 2019-2020 festgestellten Mängel an. In der Empfehlung wurden die wichtigsten Aspekte genannt, die die Länder bei der Überarbeitung ihrer nationalen Strategien berücksichtigen müssen.
Im zweiten Halbjahr 2024 prüften die Sachverständigen der Kommission und der Schengen-Länder zusammen mit einem Beobachter von Frontex, der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache, die bisherigen Fortschritte. Dabei wurde untersucht, inwieweit die überarbeiteten nationalen Strategien auf die politischen Prioritäten der EU abgestimmt waren, wobei der Schwerpunkt auf Governance-Mechanismen, Ressourcenplanung und strategischen Zielen lag. Anhand von 140 Indikatoren wurde evaluiert, inwieweit die Empfehlungen aus der vorherigen Evaluierung umgesetzt wurden, und es wurden Bereiche ermittelt, die noch weiterer Aufmerksamkeit bedürfen.
Diese umfassende Analyse ist ein wichtiges Instrument, um die Kohärenz und operative Wirksamkeit der Verwaltung des Schengen-Systems zu verbessern und die Umsetzung des integrierten europäischen Grenzmanagements sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene zu stärken.
Ergebnis der Bewertung
Die Ergebnisse zeigen deutliche Verbesserungen, was ein Zeichen dafür ist, dass die Länder fest entschlossen sind, im Einklang mit dem mehrjährigen strategischen Politikzyklus der EU Fortschritte zu erzielen. Zu den wichtigsten Verbesserungen seit der Evaluierung 2019-2020 gehören stärkere Governance-Mechanismen sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene, ein kohärenterer risikobasierter Ansatz für Grenzkontrollen und eine bessere strategische Planung der finanziellen Ressourcen. Insbesondere die Rückkehrkomponente ist zu einem zentralen Element der nationalen Strategien geworden, wodurch der integrierte Ansatz durch die Einbeziehung des Migrationsmanagements gestärkt wird, auch wenn eine weitere Harmonisierung noch erforderlich ist. Ein weiterer wichtiger Schritt nach vorn ist die verstärkte Fokussierung auf die innere Sicherheit, die nun eine tragende Säule des integrierten Grenzmanagements in allen Schengen-Ländern darstellt.
Es bestehen jedoch nach wie vor Defizite. Die nationalen Strategien sind häufig nicht auf die Kapazitätenplanung abgestimmt, insbesondere in den Bereichen personelle Ressourcen, Schulung und Investitionen in Infrastruktur und Ausrüstung. Darüber hinaus ist die behördenübergreifende Zusammenarbeit nach wie vor fragmentiert, wodurch die Wirksamkeit der Verwaltungsstrukturen eingeschränkt wird. Diese anhaltenden Mängel, die bereits in der vorherigen Evaluierung festgestellt wurden, machen deutlich, dass eine weitere Integration und strategische Koordinierung erforderlich sind, um ein wirklich einheitliches und widerstandsfähiges integriertes europäisches Grenzmanagementsystem zu gewährleisten.
Folgemaßnahmen zur thematischen Evaluierung des Drogenhandels im Schengen-Raum
Angesichts des erheblichen Anstiegs des Drogenhandels in die EU, der sich an Rekordbeschlagnahmungen von Kokain zeigt, wurde von Februar bis November 2023 eine thematische Evaluierung durchgeführt, um bewährte Verfahren für die nationalen Kapazitäten der Länder zur Bekämpfung des Drogenhandels in die EU zu ermitteln. Infolgedessen nahm der Rat im März 2024 einen Durchführungsbeschluss mit einer Empfehlung für die Umsetzung der in der thematischen Schengen-Evaluierung 2023 ermittelten bewährten Verfahren an.
Da das vorrangige Ziel dieser thematischen Schengen-Evaluierung darin bestand, bewährte Verfahren zu ermitteln, wurden die Schengen-Länder aufgefordert, den Mehrwert und die Durchführbarkeit der Übernahme dieser Verfahren in ihren nationalen Rahmen zu bewerten und sich dabei gegebenenfalls mit Ländern zu beraten, die diese Praktiken bereits umgesetzt haben.
Von den 27 evaluierten Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern legten alle bis auf ein Land der Kommission und dem Rat Aktionspläne vor. Die Kommission hat Aktionspläne von Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, der Schweiz, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn erhalten.
Im Jahr 2024 überprüfte die Kommission die Aktionspläne, die vorgelegt wurden, um die Umsetzung der Empfehlung des Rates zu überprüfen, in der die Länder aufgefordert wurden, die Umsetzung der bei der thematischen Evaluierung ermittelten bewährten Verfahren in ihren jeweiligen nationalen Systemen zu analysieren und zu prüfen.
Ausgehend von den eingereichten Aktionsplänen haben Belgien, Dänemark, Estland, Griechenland, Kroatien, Malta, die Niederlande, Österreich und Tschechien die meisten bewährten Verfahren umgesetzt bzw. beabsichtigen deren Umsetzung. Darüber hinaus weisen die bewährten Verfahren zur Erfassung illegaler Drogenströme die höchste Gesamtumsetzungsrate auf, was ein starkes gemeinsames Engagement und erhebliche Fortschritte bei der Ermittlung illegaler Drogenströme in den Schengen-Raum zeigt. Im Gegensatz dazu ist die Umsetzungsrate bei den bewährten Verfahren zur Schaffung von Hindernissen und zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit von Logistikzentren insgesamt bemerkenswert niedrig, was die erheblichen Herausforderungen verdeutlicht, die sich aus beschränkten Ressourcen, operativen Komplexitäten oder unterschiedlichen nationalen Prioritäten ergeben können. Der Mangel an substanziellen Fortschritten in diesem Bereich ist angesichts der strategischen Bedeutung logistischer Knotenpunkte, die bei der Bekämpfung des Drogenhandels kritische Schwachpunkte sind, besonders besorgniserregend. Die Bewältigung dieser Herausforderungen erfordert eine stärkere Koordinierung, eine gezielte Finanzierung und mehr technische Unterstützung für Länder, die in diesem Bereich Schwierigkeiten haben.
Auf Grundlage der in den Aktionsplänen enthaltenen Informationen betrachtet die Kommission alle eingereichten Aktionspläne als abgeschlossen, mit einer Ausnahme. Die Umsetzung bewährter Verfahren wird weiterhin durch regelmäßige Schengen-Evaluierungen im Einklang mit dem mehrjährigen Evaluierungsprogramm und dem Durchführungsbeschluss des Rates überwacht.
4.Die Lage an den Binnengrenzen
Am 1. Januar 2025 wurden die Kontrollen an den Landbinnengrenzen zu Rumänien und Bulgarien aufgehoben, sodass nur noch ein EU-Mitgliedstaat, Zypern, auf die Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen wartet.
Am 10. Juli 2024 trat der überarbeitete Schengener Grenzkodex in Kraft, mit dem ein neuer Rahmen für die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen mit überarbeiteten Fristen und strengeren Anforderungen an die Überwachung und Berichterstattung festgelegt wurde. Auf Grundlage dieser neuen Vorschriften hat die Kommission Durchführungsbeschlüsse erlassen, mit denen ein Muster für die Länder zur Meldung der Wiedereinführung oder Verlängerung von Kontrollen an den Binnengrenzen sowie ein einheitliches Format für die Berichterstattung über die Wiedereinführung oder Ausweitung von Kontrollen an den Binnengrenzen geschaffen werden.
Seit dem Inkrafttreten des geänderten Schengener Grenzkodexes haben zehn Schengen-Länder wieder Grenzkontrollen an ihren Binnengrenzen eingeführt. Sechs Mitgliedstaaten (Dänemark, Deutschland, Frankreich, Norwegen, Österreich und Schweden) hatten bereits vor dem Inkrafttreten des geänderten Schengener Grenzkodexes über längere Zeit Grenzkontrollen durchgeführt. Deutschland hat in der Folge den geografischen Anwendungsbereich dieser Kontrollen auf alle seine Binnengrenzen ausgeweitet. Die Niederlande meldeten erstmals die Wiedereinführung von Grenzkontrollen an allen Land- und Luftgrenzen. Bulgarien hat als vorbeugende Maßnahme nach der Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen vorübergehend wieder Kontrollen an den Landgrenzen eingeführt.
Die Kommission wendet die neuen Fristen und Berichtspflichten auf alle Wiedereinführungen und Verlängerungen an, die seit dem Inkrafttreten des geänderten Kodex gemeldet wurden.
Im Rahmen ihres laufenden Dialogs über die Kontrollen an den Binnengrenzen stand die Kommission in engem Kontakt mit den Ländern, die wieder Kontrollen an den Binnengrenzen eingeführt haben, sowie mit den Ländern, die von der Wiedereinführung solcher Maßnahmen betroffen sind. Diese Gespräche haben den Informationsaustausch zwischen dem betreffenden Land sowie zwischen der Kommission und den Schengen-Ländern gefördert. Die Kommission hat betont, dass die Länder verpflichtet sind, Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen von Grenzkontrollen auf den grenzüberschreitenden Verkehr, den Güterverkehr und das Funktionieren der Grenzregionen so weit wie möglich zu begrenzen. Im Mittelpunkt der Gespräche standen auch die kontinuierlichen Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlungen der Kommission vom November 2023 für alternative Maßnahmen zur Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der öffentlichen Ordnung und der nationalen Sicherheit.
Gleichzeitig wurden im Rahmen der im Jahr 2024 durchgeführten Schengen-Evaluierungen Zentren für die Zusammenarbeit im Polizei- und Zollwesen und Polizeidienststellen in den Regionen an den Binnengrenzen besucht. Ziel dieser Besuche war es, zu überprüfen, ob die Strukturen und Verfahren einen rechtzeitigen Informationsaustausch und wirksame gemeinsame Maßnahmen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, der irregulären Migration und der Bedrohung der öffentlichen Sicherheit gewährleisten. Das übergeordnete Ziel dieser Bewertungen bestand darin, a) einen effizienten Informationsaustausch und die operative Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden zu gewährleisten und dadurch die innere Sicherheit zu verbessern und b) Bereiche zu ermitteln, in denen Verbesserungs- oder Korrekturmaßnahmen erforderlich sind. Diese Überwachungstätigkeiten und Gespräche haben gezeigt, dass die Kontrollen nicht systematisch durchgeführt werden.
Die Kommission bemüht sich auch darum, dass kein Schengen-Land und keine grenzüberschreitende Region von der Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen besonders betroffen ist, insbesondere nicht solche mit einer einzigartigen geografischen Lage. In den Fällen, in denen die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen das tägliche Leben von Privatpersonen und Unternehmen erheblich beeinträchtigt, werden entsprechende Maßnahmen ergriffen.
Die Kommission hat auch die operative Zusammenarbeit zwischen Schengen-Ländern gefördert, um die Sicherheits- und Migrationsprobleme der Mitgliedstaaten wirksamer und effizienter anzugehen. Die Kommission hat auch die Entwicklung der regionalen Zusammenarbeit entlang der Migrationsrouten gefördert und dabei auch aktiv mit Drittländern zusammengearbeitet. Um eine rasche, aber auch geordnete Rückkehr irregulärer Migranten an den Binnengrenzen zu gewährleisten, müssen die Schengen-Länder ihre bereits bestehenden bilateralen Rückübernahmeabkommen anwenden oder alternativ operative Vereinbarungen treffen, um das mit dem geänderten Schengener Grenzkodex eingeführte Überstellungsverfahren durchzuführen.
Bislang hat ein Mitgliedstaat, Deutschland, seit Inkrafttreten des geänderten Schengener Grenzkodex die Kontrollen an den Binnengrenzen verlängert. Auf Ersuchen Luxemburgs hat die Kommission bereits eine Konsultation eingeleitet. Dies hat zu Treffen auf operativer und ministerieller Ebene geführt, um praktische Hindernisse für grenzüberschreitende Ströme zu beseitigen und die Zusammenarbeit bei alternativen operativen Maßnahmen zu intensivieren. Die Kommission setzt sich weiterhin für die Wahrung der Grundsätze der Freizügigkeit und der Sicherheit im gesamten Schengen-Raum ein und wird nach Bedarf im kommenden Schengen-Zyklus Folgemaßnahmen ergreifen, unter anderem durch die Abgabe von Stellungnahmen gemäß dem überarbeiteten Schengener Grenzkodex.
5.Schengener Evaluierungs- und -Überwachungsinstrumente
Im November 2024 richtete die Kommission den Pool der Sachverständigen für Schengen-Evaluierungen für das Jahr 2025 ein. Im Einklang mit den Anforderungen des Schengen-Evaluierungs- und -Überwachungsmechanismus haben fast alle Schengen-Länder mindestens einen Sachverständigen benannt. Nur ein Land verzichtete mit der Begründung, dass die Benennung die Erfüllung der nationalen Aufgaben erheblich beeinträchtigen würde, und es daher nicht in der Lage sei, für jeden Bereich des Schengen-Systems mindestens einen Sachverständigen zu benennen.
Insgesamt wurden 545 nationale Sachverständige benannt, davon wurden 525 nationale Sachverständige für den Pool für das Jahr 2025 ausgewählt, wobei die in der Verordnung (EU) 922/2022 und in der entsprechenden Aufforderung an die Schengen-Länder festgelegten allgemeinen und spezifischen Kriterien berücksichtigt wurden.
Zahl der ausgewählten Sachverständigen pro Schengen-Land (2025).
Um einen hochwertigen Pool von Sachverständigen für Evaluierungs- und Überwachungstätigkeiten zu gewährleisten, wurde im Jahr 2024 eine Schulungsstrategie für Schengen-Evaluierungen ausgearbeitet. In der Strategie werden die Kernaspekte der Schulungsmaßnahmen zur Schengen-Evaluierung auf der Grundlage kurz- und mittelfristiger Ziele dargelegt, um eine kohärente Methodik für einen gemeinsamen und integrierten Schulungsrahmen für Schengen-Evaluierungen umzusetzen. Sie zielt unter anderem darauf ab, einen gemeinsamen Lehrplan für alle Schulungsmaßnahmen zu erstellen, die Steuerung der Durchführung von Schulungen zu stärken und die Auswahl von Schulungsteilnehmern zu straffen, wodurch die Synergien mit dem Pool der Sachverständigen für Schengen-Evaluierungen verbessert werden. Im Jahr 2024 wurden 90 Sachverständige im Rahmen von Erstausbildungsmaßnahmen innerhalb dieses gemeinsamen Rahmens als Sachverständige für Schengen-Evaluierungen geschult und zertifiziert.
Der dritte Workshop für Länderkoordinatoren und leitende Sachverständige fand im Januar 2025 statt und brachte die Schengen-Länder und die Länderkoordinatoren der Kommission sowie die benannten federführenden Sachverständigen für die Evaluierungen in den Jahren 2024 und 2025 zusammen. Mehr als 40 hochrangige Sachverständige aus den Schengen-Ländern, die eine Gemeinschaft von mehr als 500 Sachverständigen für Schengen-Evaluierungen vertreten, führten einen strategischen Austausch über die Zukunft des Schengen-Raums und insbesondere darüber, wie der Rahmen für die Verwaltung des Schengen-Systems sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene gestärkt werden kann. Der Workshop diente auch der Vorbereitung der nationalen Länderkoordinatoren und federführenden Sachverständigen auf die Schengen-Evaluierungstätigkeiten im Jahr 2025.
6.Ausblick: Evaluierungs- und Überwachungstätigkeiten im Jahr 2025
Im Jahr 2025 jährt sich die Unterzeichnung des Übereinkommens von Schengen am 14. Juni 1985 zum 40. Mal. Dieser Meilenstein wird das ganze Jahr über die Agenda für die Verwaltung des Schengen-Systems prägen und den Schengen-Raum als Symbol für unsere gemeinsame Errungenschaft bekräftigen, nämlich ein sicheres und geeintes Europa, das den europäischen Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen gleichermaßen zugutekommt. Während wir diese wichtige Errungenschaft feiern, wird Schengen weiterhin im Mittelpunkt der Prioritäten der Kommission stehen und – in einer geopolitischen Landschaft voller Umbrüche – weiter ein wesentlicher strategischer Vorteil sein.
Der Schengen-Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus wird weiterhin den dynamischen und sich wandelnden Charakter des Schengen-Projekts abbilden und für dessen Widerstandsfähigkeit und Wirksamkeit in einem sich wandelnden Umfeld sorgen. Es wurden neue rechtliche Anforderungen verabschiedet, insbesondere solche, die sich aus dem Migrations- und Asylpaket ergeben (z. B. Screening-Verordnung, Verordnung zum Rückführungsverfahren an der Grenze) und Anforderungen im Zusammenhang mit der neuen digitalen Architektur zur Unterstützung des Grenzmanagements und der inneren Sicherheit des Schengen-Raums (z. B. Interoperabilitätsverordnungen, einzuhaltende Vorschriften im Rahmen des ETIAS, Zugang der Strafverfolgungsbehörden zum EES, ETIAS, Interoperabilität, Richtlinie über den Informationsaustausch).
Auf dieser Grundlage wird die Kommission im Benehmen mit den Schengen-Ländern und den einschlägigen EU-Einrichtungen im Jahr 2025 den Schengen-Standardfragebogen überarbeiten. Mit dem aktualisierten Fragebogen werden auch die strategischen Aspekte gestärkt, die dem reibungslosen Funktionieren des Schengen-Raums zugrunde liegen, wie etwa die Verwaltung des Schengen-Systems und die Nutzung der entsprechenden EU-Finanzinstrumente.
Im Einklang mit dem mehrjährigen Evaluierungsprogramm für den Zeitraum 2023-2029 wird das jährliche Evaluierungsprogramm 2025 umgesetzt. Dazu gehören die regelmäßigen Evaluierungen der Schweiz, Sloweniens und Österreichs sowie die Evaluierungen Bulgariens und Rumäniens nach ihrer vollständigen Integration in den Schengen-Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen. Was die Überwachungstätigkeiten für das Jahr 2025 betrifft, so plant die Kommission Besuche in Frankreich (die bereits im März 2025 stattgefunden haben), Griechenland (September 2025) und Portugal.
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Januar
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Februar
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März
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April
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Mai
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Juni
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Juli
August
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September
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Oktober
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November
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Dezember
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Regelmäßige Evaluierung
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Schweiz
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Slowenien
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Österreich
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Rumänien
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Bulgarien
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Erstmalige Evaluierung
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Thematische Evaluierung
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Angesichts der besonderen Rolle thematischer Evaluierungen bei der Ermittlung bereichsübergreifender Herausforderungen für den Schengen-Raum und dem Umgang damit, wie z. B. Drogenhandel und Rückkehr/Rückführung, in den beiden vorangegangenen Jahren, hält die Kommission nach Konsultationen mit den Schengen-Ländern das Jahr 2026 für einen günstigen Zeitpunkt, um eine weitere thematische Evaluierung einzuleiten. Angesichts des anhaltenden Krieges in der Ukraine und der weiterhin erhöhten Sicherheitsrisiken würde diese Evaluierung darauf abzielen, Lücken und Schwachstellen in der Schengener Grenz- und Sicherheitsarchitektur zu ermitteln, um deren Kohärenz zu stärken und das Gesamtniveau der inneren Sicherheit zu erhöhen.
Darüber hinaus wird die Kommission im Jahr 2025 weiterhin die Folgemaßnahmen zu den laufenden erstmaligen Schengen-Evaluierungen überwachen, um die technische Bereitschaft der beiden betroffenen Länder voranzubringen. Im Fall Zyperns könnten die erforderlichen Besuche noch im Jahr 2025 stattfinden, sofern die zyprischen Behörden die erforderlichen Abhilfemaßnahmen bis dahin umgesetzt haben. Für Irland beabsichtigt die Kommission, den Schengen-Evaluierungsbericht über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, die Zusammenarbeit im Drogenbereich und Artikel 26 des Schengener Durchführungsübereinkommens in der ersten Hälfte des Jahres 2025 zu veröffentlichen. Wenn das Ergebnis positiv ausfällt und Abhilfemaßnahmen in anderen relevanten Bereichen, insbesondere der polizeilichen Zusammenarbeit, zügig umgesetzt werden, wird der Rat in der Lage sein, diese Bestimmungen für Irland in Kraft zu setzen, und sie werden zu einer verstärkten Schengen-Zusammenarbeit führen.
Die Kommission wird 2025 außerdem ihre Bemühungen dahin gehend verstärken, die nahtlose Integration der Schengen-Anforderungen für Länder zu unterstützen, die der EU beitreten wollen. Da EU-Bewerberländer Schengen-Beitrittskandidaten sind, hat der EU-Erweiterungsprozess erhebliche Auswirkungen auf den Schengen-Raum. Die EU-Bewerberländer müssen alle Schengen-Anforderungen bis zum Zeitpunkt ihres EU-Beitritts erfüllen, auch wenn einige Schengen-Rechte, wie der uneingeschränkte aktive Zugang zu allen Informationssystemen, das Recht auf die Ausstellung von Schengen-Visa und das Recht auf die Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen, erst zu einem späteren Zeitpunkt gelten werden. Die Kommission wird eng mit den Bewerberländern zusammenarbeiten, damit das Schengen-System zum Zeitpunkt des EU-Beitritts in einem voll funktionsfähigen nationalen Rahmen für die Verwaltung des Schengen-Systems verankert ist. Dies erfordert eine solide Vorbereitung, einschließlich der Umsetzung der Schengen-Aktionspläne, wie es in der Mitteilung über die Erweiterungspolitik der EU aus dem Jahr 2024 ausgeführt ist.
Was schließlich Schulungen betrifft, so hat die Umsetzung eines gemeinsamen Lehrplans in den Erstschulungskursen im Jahr 2024 eine solide Grundlage für die Gestaltung künftiger Schulungen geschaffen. Die nächsten Erstschulungen sind für Frühjahr, Sommer und Herbst 2025 geplant.