EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 4.4.2025
COM(2025) 170 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
über den Stand des Migrationsmanagements auf dem griechischen Festland
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 4.4.2025
COM(2025) 170 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
über den Stand des Migrationsmanagements auf dem griechischen Festland
1.Einführung
In den letzten zehn Jahren war Griechenland einer der Mitgliedstaaten, die am stärksten von irregulären Einreisen von Drittstaatsangehörigen über die jeweiligen Land- und Seegrenzen betroffen waren, was erhebliche Herausforderungen mit sich brachte und das griechische Migrationsmanagementsystem aufs Äußerste belastete.
Um diese beträchtlichen Herausforderungen zu bewältigen, die nationalen Kapazitäten zu stärken und die Migrationsmanagementverfahren zu verbessern, haben die Kommission und die EU-Agenturen (die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex), die EU-Asylagentur (EUAA), die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA), im Folgenden „EU-Agenturen“) besonders intensiv mit den griechischen Behörden zusammengearbeitet. Diese Arbeit förderte die Einrichtung eines umfassenden Migrationsmanagementsystems und wurde flankiert durch beträchtliche finanzielle, operative und technische Hilfe zur Unterstützung der zuständigen Ministerien und Dienststellen.
Die Kommission unternahm zudem Anstrengungen, um die allgemeine Durchführung der Dublin-III-Verordnung 1 zu verbessern, insbesondere mit Blick auf Überstellungen von Personen, die internationalen Schutz beantragt haben, als Voraussetzung für das gute Funktionieren des Dublin-Systems. Dies war für Griechenland eine ganz besondere Herausforderung und verdiente engagierte Unterstützung seitens der Kommission. 2016 erließ die Kommission mehrere Empfehlungen zum Thema Dublin-Überstellungen nach Griechenland 2 . In jüngerer Zeit arbeitete die Kommission mit den Mitgliedstaaten an einem Fahrplan zur Verbesserung der Durchführung von Überstellungen im Rahmen der Dublin-III-Verordnung (im Folgenden „Dublin-Fahrplan“) als notwendige Grundlage für einen reibungslosen Übergang zu dem mit der Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement 3 geschaffenen System.
Infolge dieser kontinuierlichen Zusammenarbeit und Unterstützung und der großen Anstrengungen der griechischen Behörden in den letzten Jahren ist das Migrationsmanagement in Griechenland erheblich verbessert worden. Griechenland hat in Schlüsselbereichen des Migrationsmanagements funktionale Asyl- und Aufnahmesysteme und operative Rahmen eingerichtet. Das Land hat darüber hinaus in verschiedenen Bereichen in neue Initiativen investiert, z. B. in das umfassende System zur Unterstützung unbegleiteter Minderjähriger, in IT-Systeme für Asyl und Aufnahme, um die Verfahren effizienter zu machen, sowie in Überprüfungen an den Grenzen. Diese Initiativen sind besonders für die Umsetzung des Migrations- und Asylpakets von Bedeutung.
Die Zahl der irregulären Einreisen nach Griechenland, vor allem über die Inseln Lesbos, Chios, Kos, Leros und Samos, sowie über die Landgrenze in der Region Evros, ist in den letzten beiden Jahren konstant hoch geblieben 4 . Gleichzeitig ist Griechenland nach wie vor eines der Haupttransitländer 5 , da Personen, die internationalen Schutz beantragt haben oder genießen, sich ohne Genehmigung vom griechischen Festland in andere EU-Mitgliedstaaten begeben und dort erneut Schutz beantragen.
Diese Mitteilung gibt einen aktualisierten Überblick über den aktuellen Stand der Asyl- und Aufnahmesysteme auf dem griechischen Festland. Sie bezieht sich schwerpunktmäßig auf die Situation auf dem Festland, wo bei Dublin-Überstellungen die Aufnahme erfolgt. Insbesondere wird auf die Situation von Migrantinnen und Migranten und die für sie verfügbaren Dienstleistungen eingegangen, insbesondere mit Blick auf jene, die aus anderen EU-Mitgliedstaaten nach Griechenland zurückkehren oder dorthin überstellt werden, seien es Personen, die internationalen Schutz im Rahmen der Dublin-Verordnung beantragt haben, oder solche, die internationalen Schutz genießen. Das Hauptziel besteht darin, die Behörden der Mitgliedstaaten in der EU über den aktuellen Stand zu informieren und so dazu beizutragen, dass diejenigen, die sich mit diesen Fällen befassen, über die erforderlichen Informationen für eine reibungslose Abwicklung verfügen. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass das gesamte Migrationsmanagementsystem innerhalb der EU, das auf einer engen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten basiert, wirksam funktioniert.
2.Operative und finanzielle Unterstützung für Griechenland
Die Europäische Kommission (im Folgenden „Kommission“) und die EU-Agenturen unterstützen die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung und Umsetzung von Migrationsmanagementsystemen, die ihrem Zweck gerecht werden und mit dem EU-Besitzstand im Einklang stehen.
Im Rahmen dieser EU-weiten Arbeit leisten die Kommission und die EU-Agenturen erhebliche finanzielle, operative und technische Unterstützung, um den zuständigen Ministerien und Dienststellen in Griechenland bei der Steuerung der Migration zu helfen. Dies hat zu einer engen Zusammenarbeit mit den zuständigen griechischen Behörden und zum Austausch von Informationen über die Lage in Griechenland geführt.
Im September 2020, als das Migrations- und Asylpaket und die dazugehörigen Legislativvorschläge vorgelegt wurden und nachdem die Flüchtlingsunterkunft Moria auf der griechischen Insel Lesbos durch einen Brand zerstört worden war, richtete die Kommission eine spezielle Taskforce für Migrationsmanagement 6 (im Folgenden „Taskforce“) ein, die für die Arbeit der Union in strategischen, operativen, rechtlichen und finanziellen Fragen des Migrationsmanagements zuständig sein sollte 7 . Die Taskforce baute auf der Unterstützung auf, die die Kommission und die EU-Agenturen seit der Migrations- und Flüchtlingskrise von 2015 in Italien, Malta, Zypern, Spanien und Griechenland auf operativer und finanzieller Ebene, unter anderem durch Einsätze vor Ort, bereits geleistet hatten.
Die Unterstützung der Taskforce umfasst die Koordinierung mit einschlägigen nationalen Behörden, internationalen Organisationen und anderen einschlägigen Akteuren in folgenden Bereichen:
·Steuerung der Neuankömmlinge und Registrierung von Personen, die internationalen Schutz beantragen, Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, und illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen;
·Bereitstellung angemessener Aufnahmeeinrichtungen;
·Schutz unbegleiteter Minderjähriger und anderer schutzbedürftiger Gruppen;
·Anwendung effizienter Asyl- und Rückkehrverfahren;
·Umsetzung verschiedener freiwilliger Umsiedlungsregelungen;
·Grenzmanagement im Einklang mit dem Schengen-Besitzstand;
·Förderung der Integrationspolitik und des Zugangs zu sozialen Rechten.
Der Gesamtbetrag der finanziellen Unterstützung, die Griechenland seit 2015 aus den EU-Fonds im Bereich Inneres bereitgestellt wurde, beläuft sich auf etwas mehr als 5 Mrd. EUR, womit Griechenland über die Mittel für eine ehrgeizige, robuste und umfassende Migrationsmanagementpolitik verfügt und seiner großen Verantwortung Rechnung getragen wird. Im Programmplanungszeitraum 2014-2020 wurden Griechenland im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), des Fonds für die innere Sicherheit (ISF – Grenzen und Visa, Polizei) und des Soforthilfeinstruments (ESI) mehr als 3,39 Mrd. EUR zur Verfügung gestellt. Gemäß dem mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 wurden bislang mehr als 1,66 Mrd. EUR aus den Fonds im Bereich Inneres (AMIF, Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik, ISF) bereitgestellt, um die Umsetzung bestehender und künftiger Prioritäten in den Bereichen Migration, Grenzmanagement und innere Sicherheit zu unterstützen. Griechenland hat außerdem rund 681 Mio. EUR aus seiner Kohäsionsmittelausstattung (fast 3 %) für die Deckung des Migrationsmanagementbedarfs aufgewendet und die Inanspruchnahme weiterer 2 % dieser Mittel beantragt.
Ein Großteil der EU-Fonds im Bereich Inneres wird dafür verwendet, die Aufnahmekapazitäten, die Lebensbedingungen der Migrantinnen und Migranten und die Sicherheit in Griechenland zu verbessern. Dazu gehören z. B. die Verstärkung der medizinischen Versorgung von Personen, die internationalen Schutz beantragt haben, die Straffung der Asylverfahren, die Umsiedlung von Personen, die internationalen Schutz beantragt haben oder genießen, in die Mitgliedstaaten und in Länder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) 8 sowie die verstärkte Rückführung von Personen ohne Aufenthaltsrecht in der EU.
Mit ihrer Arbeit konnte die Taskforce die operative Unterstützung, die Griechenland seit 2015 durch die Kommission und die EU-Agenturen erhält, intensivieren. Die Kommission hat Personal nach Griechenland entsandt, das eng mit nationalen Behörden, EU-Agenturen, internationalen Organisationen und der Zivilgesellschaft zusammenarbeitet, um zu helfen, eine wirksame Steuerung der Migration sicherzustellen. In den letzten zwei Jahren bestand das Team aus ca. neun Mitarbeitenden (EU-Bedienstete und von den Mitgliedstaaten abgeordnete nationale Sachverständige). Das entsandte Team arbeitet mit allen einschlägigen Ministerien wie dem Ministerium für Einwanderung und Asyl, dem Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit, dem Ministerium für sozialen Zusammenhalt und Familie, dem Ministerium für Bürgerschutz, dem Ministerium für Schifffahrt und Inselpolitik, dem Bildungsministerium, dem Gesundheitsministerium und dem Verteidigungsministerium sowie mit Organisationen der Zivilgesellschaft, internationalen Organisationen, lokalen und regionalen Behörden und mit Bewohnergemeinschaften in den Zentren zusammen.
Die EU-Agenturen haben im Einklang mit ihren jeweiligen Mandaten, dem EU-Besitzstand und unter uneingeschränkter Achtung der Charta der Grundrechte der EU einen erheblichen Teil der operativen Unterstützung der EU für Griechenland geleistet.
Im Rahmen des jüngsten Operativen Plans (2025) 9 bietet die EUAA Griechenland weiterhin operative Unterstützung und technische Hilfe. Gemäß diesem Plan sollen die nationalen Kapazitäten in den Bereichen Asyl, Aufnahme und schutzbedürftige Personen durch den Einsatz von rund 450 Sachverständigen und 100 Dolmetschenden gestärkt werden. Im Hinblick auf die Umsetzung der Anforderungen des Migrations- und Asylpakets führen die griechischen Behörden darüber hinaus derzeit mehrere strategische Planungsmaßnahmen bezüglich der Zukunft des nationalen Aufnahmesystems durch. Die sukzessive Verringerung und reibungslose Übergabe der operativen Unterstützung durch die Agentur wird im Sinne der Nachhaltigkeit als notwendig erachtet und ist eng mit den laufenden Bemühungen der Behörden verbunden, zusätzliches Personal einzusetzen und die eigenen institutionellen Kapazitäten weiter auszubauen.
Frontex arbeitet seit Langem mit Griechenland zusammen und unterstützt das Land mit rund 460 abgestellten Beamten, die die Grenzüberwachung durchführen und bei der Identitätsfeststellung und Registrierung ankommender Migranten helfen sowie bei der Befragung und Überprüfung und mit technischer Ausstattung. Frontex und Griechenland kooperieren auch bei anderen Tätigkeiten, etwa bei der Ausbildung und beim Kapazitätsaufbau.
Europol leistet im Einklang mit den Zuständigkeiten und dem Mandat der Agentur kontinuierlich operative Unterstützung bei der Steuerung der Migrationsströme, insbesondere für die griechischen Strafverfolgungsbehörden, nämlich die griechische Polizei und die griechische Küstenwache. Europol erleichtert und unterstützt grenzüberschreitende Ermittlungen der Mitgliedstaaten zur Zerschlagung krimineller Netzwerke, die an organisierter Schleuserkriminalität sowie an Menschenhandel, Dokumentenbetrug und anderen Formen von schwerer und organisierter Kriminalität und Terrorismus beteiligt sind.
Im Rahmen ihres Mandats, den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union sowie den Mitgliedstaaten Unterstützung und Fachwissen im Bereich der Grundrechte zur Verfügung zu stellen, nimmt die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) ein breites Spektrum von Tätigkeiten wahr, u. a. Überwachungs- und Beratungsaufgaben. Die FRA besucht regelmäßig die Aufnahme- und Identifizierungszentren, um Grundrechtsdefizite und potenzielle Risiken für Grundrechtsverletzungen zu ermitteln, bewährte Verfahren zusammenzustellen und zu verbreiten und Fachwissen im Bereich der Grundrechte weiterzugeben 10 .
Internationale Organisationen und Organisationen der Zivilgesellschaft leisten auf dem gesamten griechischen Staatsgebiet Unterstützung. Trotz des herausfordernden Umfelds sind in allen Bereichen der Migration weiterhin zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen tätig 11 . Sie arbeiten häufig eng mit den griechischen Behörden zusammen, unter anderem in den Bereichen Dolmetschen, Rechtsberatung, medizinische Versorgung, Bargeldhilfe, nicht-formale Bildung sowie Unterstützung von unbegleiteten Minderjährigen und Familien mit Kindern.
Schließlich wurde Griechenland auch durch bilaterale Vereinbarungen mit anderen Mitgliedstaaten der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 12 unterstützt, die spezifische Projekte 13 finanziert und spezialisiertes Personal entsandt haben, insbesondere im Bereich des Schutzes unbegleiteter Minderjähriger. Die EU und die assoziierten Staaten haben Griechenland auch mittels freiwilliger Umsiedlung unterstützt, zunächst im Rahmen einer zwischen 2020 und 2023 laufenden freiwilligen Umsiedlungsregelung, durch die über 5 000 Menschen aus Griechenland umgesiedelt wurden, und aktuell im Rahmen des freiwilligen Solidaritätsmechanismus im Anschluss an die politische Erklärung vom Juni 2022, die bis Mitte Februar 2025 mehr als 2 100 Überstellungen aus Griechenland ermöglichte.
3.Aufnahmebedingungen auf dem Festland
3.1Aufnahmesystem
Mit Unterstützung der Kommission hat das Ministerium für Einwanderung und Asyl erhebliche Anstrengungen zum Kapazitätsaufbau unternommen, um das Aufnahmesystem zu verbessern, auf nachhaltige Weise Unterkünfte einzurichten und zu verwalten und die für das Migrationsmanagement zuständigen zentralen staatlichen Stellen zu operationalisieren. Nichtsdestotrotz erfuhr das griechische Aufnahmesystem auch Kritik an den Lebensbedingungen der Asylsuchenden und war mit systemischen Herausforderungen konfrontiert, insbesondere aufgrund der hohen Zahl irregulärer Einreisen in den vergangenen zehn Jahren, die während der COVID-19-Pandemie (2020-2021) tendenziell zurückgingen und 2023 und 2024 wieder gestiegen sind 14 .
In den letzten Jahren hat Griechenland die Verwaltung und Koordinierung der Aufnahmeeinrichtungen nach und nach zentralisiert. Der Aufnahme- und Identifizierungsdienst ist die zuständige staatliche Stelle für die Aufnahme, die Identitätsfeststellung und die Registrierung von Personen, die internationalen Schutz beantragen, und von irregulären Migranten. Sein Personal umfasst Registrierungsbeauftragte, Überprüfungsbeamte, Sozialarbeiter und Psychologen, Rechtsberater, Sicherheitspersonal und Verwaltungspersonal und spielt eine entscheidende Rolle bei der Abwicklung von migrationsbezogenen Verfahren. Das Personal des Aufnahme- und Identifizierungsdienstes erfüllt Aufgaben im Zusammenhang mit der Registrierung, der Bereitstellung von Informationen, der Ermittlung schutzbedürftiger Personen, dem Standortmanagement und mit Verwaltungsverfahren in Bezug auf Personen, die internationalen Schutz beantragen. Sicherheits-, Wartungs- und Reinigungsdienste werden auf der Grundlage von Rahmenverträgen durch externe Partner des Aufnahme- und Identifizierungsdienstes erbracht, während medizinische und psychosoziale Dienstleistungen von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) im Rahmen des Projekts „Ippokratis“ (siehe unten) erbracht werden. Der Aufnahme- und Identifizierungsdienst wird von Sachverständigen unterstützt, die von der EUAA abgeordnet werden, und zwar sowohl durch spezialisiertes Personal in den Einrichtungen als auch durch strategische Unterstützung in den Hauptquartieren.
Im Bereich der Aufnahme wurde in den letzten Jahren eine Reihe operativer Rahmen und Instrumente eingeführt, um die Verwaltung und den Betrieb der Aufnahmeeinrichtungen zu verbessern, auch durch den Beitrag und die Unterstützung der EUAA. Dazu gehören u. a. Standortmanagement, Fallbearbeitung, Kommunikation und Information, Logistik, Selbsteinschätzung der Aufnahmebedingungen, Registrierungsverfahren sowie spezielle Rahmenbedingungen für den Schutz unbegleiteter Minderjähriger und schutzbedürftiger Asylantragsteller.
Im letzten Jahrzehnt konnte das griechische Ministerium für Einwanderung und Asyl das Aufnahmesystem und die Zahl der funktionierenden Einrichtungen straffen, indem es entschied, welche Einrichtungen auf dem Festland ausgebaut und welche geschlossen werden sollten, wobei der Schwerpunkt darauf lag, Einrichtungen zu schließen, die entweder zu klein, nicht kosteneffizient oder sehr abgelegen waren, und solche beizubehalten, die bessere Aufnahmebedingungen und einen einfacheren Zugang zu Dienstleistungen boten. Im Januar 2025 waren 22 15 Einrichtungen in Betrieb (von denen sich zehn im Süden und zwölf im Norden Griechenlands befinden). Darüber hinaus sind drei Einrichtungen speziell für die Erstaufnahme konzipiert und umfassen Dienste für die Registrierung von Asylanträgen (sogenannte Aufnahme- und Identifizierungszentren) 16 . Im Hinblick auf die Einreisen nach Griechenland wird die Zahl der offenen Aufnahmeeinrichtungen auf dem Festland als ausreichend angesehen. Im Januar 2025 hatten die 22 Aufnahmeeinrichtungen auf dem Festland eine Gesamtkapazität von 21 393 Plätzen mit einer Belegungsquote von 56 %, und die drei Registrierungs- und Identifizierungszentren verfügten über eine Kapazität von 5 163 Plätzen mit einer Belegungsquote von 59 % 17 . Die genannten Einrichtungen sind die wichtigste Form der Unterbringung von Asylsuchenden, abgesehen von den speziellen Unterkünften für unbegleitete Minderjährige. Am 21. März 2025 kündigte der Minister für Einwanderung und Asyl die bevorstehende Schließung von drei Einrichtungen an, von denen sich zwei auf dem Festland (Elefsina, Volos) befinden 18 .
Die Aufnahmezentren sind offene Einrichtungen, die von den griechischen Behörden verwaltet und von internationalen Organisationen, EU-Agenturen und nichtstaatlichen Organisationen unterstützt werden. Alle Einrichtungen bieten eine einfache Unterkunft, in denen Menschen sowohl im Sommer als auch im Winter untergebracht werden können. Es werden keine Zelte mehr für die Unterbringung genutzt, und Zelthallen kommen zurzeit nur in den Einrichtungen in Korinth, Katsikas und Filippiada zum Einsatz. Das Niveau und der Zustand der Infrastrukturen können je nach Einrichtung unterschiedlich sein, und in einigen Fällen ist die verfügbare Kapazität aufgrund von Schäden, Reparaturbedürftigkeit oder Nichtverfügbarkeit von Ersatzteilen reduziert.
Der bestehende Rahmen sieht die Bereitstellung bestimmter wichtiger Dienstleistungen in allen Einrichtungen auf dem Festland vor: Unterbringung und Schutz, Nahrungsmittel und lebensnotwendige Güter einschließlich Bargeldhilfe, medizinische Versorgung, Information und Rechtsberatung. Medizinische Reihenuntersuchungen und die Beurteilung der Schutzbedürftigkeit werden in den Aufnahme- und Identifizierungszentren durchgeführt. Die Qualität und Verfügbarkeit dieser Dienstleistungen können je nach Art der Einrichtung, nach ihrem Standort und den verfügbaren Mitteln variieren, doch wird ein zufriedenstellendes Niveau der Aufnahmebedingungen aufrechterhalten. Bei der Bargeldhilfe für Antragsteller, die seit Oktober 2021 vom Ministerium für Einwanderung und Asyl verwaltet wird, kommt es derzeit zu Verzögerungen.
Die Reinigungs-, Wartungs- und Sicherheitsdienste des Aufnahme- und Identifizierungsdienstes haben in hohem Maße zum täglichen Management der Aufnahmeeinrichtungen beigetragen, was die Lebensbedingungen in den Aufnahmezentren und die Sicherheit in den Einrichtungen verbessert und so ein sicheres Umfeld schafft. Das Ministerium für Einwanderung und Asyl hat bei der Verwaltung dieser Dienste Rahmenverträge genutzt, um eine bedarfsgerechte Flexibilität zu ermöglichen. Schutz und Sicherheit wurden auch infolge einer Überprüfung der standortspezifischen Risiken und der Unterstützung beim Kapazitätsaufbau zur Prävention und Bewältigung von Notfällen verbessert.
Insgesamt haben sich die Aufnahmebedingungen in den Aufnahmezentren auf dem Festland seit 2015 erheblich verbessert und können in Bezug auf die – auch mithilfe von EU-Finanzmitteln –bereitgestellten Einrichtungen, Infrastruktur, Ausrüstung und Dienstleistungen im Allgemeinen als zufriedenstellend angesehen werden. Diese Einrichtungen haben auch zur Entlastung der Inseln beigetragen. Dennoch wurden einige Defizite festgestellt, und es gab Ausfälle bei wichtigen Dienstleistungen, etwa bei der Bereitstellung von Dolmetschleistungen sowie bei der Beförderung, Rechtsberatung und Bargeldhilfe. Organisationen der Zivilgesellschaft haben über die Aussetzung dieser Dienstleistungen sowie über andere Einschränkungen berichtet, die in erster Linie mit der Abgelegenheit einiger Einrichtungen und den daraus resultierenden Schwierigkeiten bei der sozialen Integration zusammenhängen. Ende 2024 gaben die griechischen Behörden an, auf zentraler Ebene Maßnahmen zu ergreifen, um diese Lücken durch die Unterzeichnung neuer Verträge und Vereinbarungen zu schließen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die bestehenden Defizite keine Schwachstellen im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 der Dublin-III-Verordnung darstellen, d. h. eine besonders hohe Schwelle der Erheblichkeit erreichen, die für den Asylantragsteller zu einer Situation extremer materieller Not führt, die es ihm nicht erlaubt, seine elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen 19 . Die Kommission arbeitet weiterhin eng mit den griechischen Behörden zusammen, um sicherzustellen, dass die erforderlichen Dienstleistungen auch nach Beendigung der EU-Finanzierungsprojekte aufrechterhalten werden. Ein Beispiel hierfür ist das Projekt „Supporting the Greek Authorities in Managing the National Reception System for Asylum Seekers and Vulnerable Migrants“ (Unterstützung der griechischen Behörden bei der Verwaltung des nationalen Systems für die Aufnahme von Asylsuchenden und schutzbedürftigen Migranten). Das mit einem Budget von mehr als 191 Mio. EUR ausgestattete Projekt sorgte dafür, dass wichtige Dienstleistungen rechtzeitig und flexibel, also bedarfsgerecht, erbracht wurden, darunter die Versorgung mit grundlegenden Gütern wie Brennstoffen oder Kits mit Non-Food-Artikeln, während Dienstleistungen zum Management von Festlandeinrichtungen im Rahmen des nationalen griechischen AMIF-Programms übernommen wurden, um eine nachhaltige Reaktion sicherzustellen.
Die in den griechischen Unterkünften betriebenen IT-Systeme werden durch den bestehenden nationalen Rahmen reguliert. Einige Akteure haben jedoch Bedenken dazu geäußert, wie sich diese IT-Systeme auf den Datenschutz und die Grundrechte auswirken. Die griechische Datenschutzbehörde (DPA) hat wegen der Installation der Systeme HYPERION und CENTAUR in den Aufnahmeeinrichtungen und Unterkünften für Asylantragsteller eine Geldbuße gegen das Ministerium für Einwanderung und Asyl verhängt. Das Ministerium für Einwanderung und Asyl hat daraufhin die einschlägige Datenschutz-Folgenabschätzung und die Grundrechte-Folgenabschätzung für die IT-Systeme erstellt und auf seiner Website veröffentlicht 20 .
Maßnahmen, die aus den EU-Fonds im Bereich Inneres für den Zeitraum 2021-2027 21 finanziert werden, unterliegen der Erfüllung der horizontalen grundlegenden Voraussetzungen, von denen sich eine auf die Mechanismen zur Gewährleistung der Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union bei der Durchführung der aus den Fonds im Bereich Inneres unterstützten Programme bezieht. Die Mitgliedstaaten müssen die Konformität mit den horizontalen grundlegenden Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Annahme der nationalen Programme und während deren Durchführung nachweisen. Wenn die horizontale grundlegende Voraussetzung der Einhaltung der Charta auf der Ebene des jeweiligen spezifischen Ziels nicht mehr erfüllt werden, erstattet die Kommission die betroffenen Ausgaben nicht mehr. Im Falle Griechenlands wurde diese Anforderung zu Beginn des Programmplanungszeitraums als von Griechenland erfüllt angesehen, was die Auszahlung von EU-Mitteln ermöglichte.
Um diese Anforderungen zu erfüllen, hat Griechenland ein dreistufiges System eingerichtet, das sich auf Folgendes stützt:
·interne Kontrollverfahren zur Untersuchung und Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit Einsätzen der griechischen Polizei oder der griechischen Küstenwache;
·Untersuchungen durch unabhängige Behörden wie die griechische Ombudsstelle und die nationale Transparenzbehörde;
·die Möglichkeit für Staatsanwälte, Anschuldigungen nach einer einschlägigen Beschwerde oder entsprechenden Berichten von Medien, internationalen Organisationen und NRO zu untersuchen.
3.2Medizinische Versorgung
Die Kommission unterstützt das griechische Ministerium für Einwanderung und Asyl und das Gesundheitsministerium, um Personen, die internationalen Schutz beantragt haben oder genießen, in Griechenland Zugang zu medizinischer Versorgung, psychischer Gesundheitsfürsorge und psychosozialer Unterstützung zu gewähren. Gesundheitsdienstleistungen werden sowohl in Aufnahmeeinrichtungen als auch in anderen Räumlichkeiten (Kliniken, die von NRO oder staatlichen Krankenhäusern betrieben werden) erbracht.
Seit Juli 2024 wird die medizinische Versorgung durch das Projekt Ippokratis 22 durch medizinische Teams ergänzt, die in allen offenen Unterkünften auf dem griechischen Festland eingesetzt werden. Das Projekt zielt auf eine weiträumige Ausdehnung flexibler Gesundheitsdienste ab, insbesondere angesichts früherer Unzulänglichkeiten, die in erster Linie mit den Herausforderungen zusammenhingen, vor dem Hintergrund eines allgemeinen Fachkräftemangels Personal zu finden und einzustellen. Mit dem Projekt sollen auch bestehende Lücken geschlossen werden, insbesondere durch angemessene und rechtzeitige Bewertungen der Schutzbedürftigkeit (Ermittlung schutzbedürftiger Asylantragsteller) und Überweisungen an fachärztliche Einrichtungen sowie durch eine stärkere Fokussierung auf die psychische Gesundheitsfürsorge sowohl der Bewohner als auch des Personals von Aufnahmeeinrichtungen.
„Ippokratis“ wird vom griechischen Ministerium für Einwanderung und Asyl verwaltet und von der IOM und einem Gesundheitsdienstleister durchgeführt. Die Hauptaufgaben im Rahmen des Vertrags sind die medizinische Grundversorgung, die Ermittlung schutzbedürftiger Personen bei der Ankunft und während des gesamten Asylverfahrens, die Erleichterung der Beförderung externer Gesundheitsdienstleister, der Betrieb mobiler Kliniken mit Säuglingszimmern, Laboratorien, Röntgenvorrichtungen und Empfangsbereichen, einschließlich Radiologinnen und Radiologen, Laborpersonal und Fahrerinnen und Fahrern, sowie die Bereitstellung medizinischer Ausrüstung.
Das Programm sieht die Einstellung von 554 Fachärztinnen und Fachärzten auf Vollzeit- und Teilzeitbasis in verschiedenen Regionen vor (106 auf den Ägäischen Inseln, 182 in Nordgriechenland und 147 in Südgriechenland), darunter Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin, Pathologie, Gynäkologie, Kinderheilkunde, Psychiatrie sowie radiologietechnologisches Personal, Hebammen, Krankenpflegepersonal, Laborpersonal, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Psychologinnen und Psychologen. Die Entsendung von Personal läuft seit 2024.
Personen, die internationalen Schutz genießen, haben ebenso wie griechische Staatsangehörige freien Zugang zur Gesundheitsversorgung. Einige hatten jedoch Probleme, die auf verwaltungstechnische Hindernisse bei der ersten Zuteilung oder Umwandlung der AMKA (Sozialversicherungsnummer) nach der Zuerkennung des Status oder auf fehlende Informationen über die Verfahren und die erforderlichen Nachweise zurückzuführen waren. Diese Probleme wurden der vom Ministerium für Einwanderung und Asyl eingesetzten Taskforce für Integration zur Kenntnis gebracht (siehe auch Abschnitt 5).
3.3Schutz schutzbedürftiger Personen
In den letzten Jahren wurden erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Bedingungen für schutzbedürftige Personen zu verbessern.
Seit 2023 nimmt das Ministerium für Migration und Asyl die Zuständigkeit für Schutzdienste wahr, die zuvor – von Januar 2021 bis Dezember 2023 – von der IOM erbracht wurden. Ziel ist es, in allen Aufnahmezentren auf dem griechischen Festland Schutzdienstleistungen, Dienstleistungen im Bereich der psychischen Gesundheit, psychologische Unterstützung und Kompetenzentwicklung anzubieten. Das von der IOM finanzierte Projekt „Harmonising Protection Practices in Greece“ (HARP) 23 hat die Qualität der humanitären Hilfe und des Schutzes für Asylantragsteller im Rahmen des griechischen Aufnahmesystems verbessert, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf schutzbedürftigen Personen liegt.
3.4Unbegleitete Minderjährige
In Griechenland wurden erhebliche Fortschritte beim Schutz unbegleiteter Minderjähriger erzielt, insbesondere, seitdem 2020 im Ministerium für Einwanderung und Asyl das Spezialsekretariat für den Schutz unbegleiteter Minderjähriger (Special Secretariat for the Protection of Unaccompanied Minors – SSUAM) 24 eingerichtet wurde. Mit dem SSUAM ist es gelungen, ein unterstützendes Ökosystem für die ordnungsgemäße Identifizierung, die ordnungsgemäße Aufnahme und den ordnungsgemäßen Schutz unbegleiteter Minderjähriger zu schaffen. 2023 wurde das SSUAM durch das Generalsekretariat für schutzbedürftige Personen und den institutionellen Schutz (General Secretariat for Vulnerable Persons and Institutional Protection – SGVP) ersetzt, das auch für den Schutz unbegleiteter Minderjähriger zuständig ist.
Unbegleitete Minderjährige werden in Griechenland in speziellen Einrichtungen untergebracht und erfahren eine besondere Betreuung. Diese Einrichtungen sind von den allgemeinen Aufnahmeeinrichtungen auf dem Festland getrennt, mit Ausnahme der Aufnahme- und Identifizierungszentren von Malakasa und Fylakio, in denen spezielle sichere Zonen für unbegleitete Minderjährige bestehen. In der Einrichtung von Diavata soll bis März 2025 ein sicherer Bereich geschaffen werden, in dem ein Akteur des Kinderschutzes rund um die Uhr anwesend sein wird.
In Langzeitunterkünften (Unterkünfte und teilbetreute Unterbringung) stehen 1 775 Plätze zur Verfügung, die seit 2017 aus dem AMIF finanziert werden. Ab 2020 wurden Wohnungen für die teilbetreute Unterbringung unbegleiteter Minderjähriger im Alter von 16 bis 17 Jahren bereitgestellt, die Unterbringung und Schutzdienste bieten. Statistiken über die Zahl und die Unterbringung unbegleiteter Minderjähriger werden monatlich von den griechischen Behörden bereitgestellt 25 .
Seit Dezember 2020 dürfen laut Gesetz unbegleitete Minderjährige, die keine sichere oder bekannte Unterkunft haben, nicht mehr von der Polizei in Schutzgewahrsam genommen werden. Das SGVP hat einen nationalen Soforthilfemechanismus (NERM) eingerichtet, um unbegleitete Minderjährige, die in prekären Situationen leben, zu identifizieren, mit einer rund um die Uhr erreichbaren speziellen Telefon-Hotline, mobilen Kinderschutzeinheiten in Attika und Thessaloniki und einer speziellen Notunterkunft für unbegleitete Minderjährige, bis diese an eine langfristige Unterkunft weiterverwiesen werden.
Die Altersbestimmung unbegleiteter Minderjähriger wird vom Aufnahme- und Identifizierungsdienst des Ministeriums für Einwanderung und Asyl durchgeführt. Ein gemeinsamer Ministerialbeschluss über die Altersbestimmung 26 sieht ein dreistufiges Verfahren vor (körperliche, psychosoziale und medizinische Untersuchung). Die Altersbestimmung findet nur im Zweifelsfall statt, und es gilt ein Vertrauensvorschuss, bis die Beurteilung abgeschlossen ist.
Eine weitere wichtige Reform ist die Einrichtung eines ständigen Vormundschaftssystems durch die Verabschiedung des Gesetzes 4960/2022. Nach einem offenen Aufruf wurden zwei NRO (METAdrasi und Praxis) ausgewählt, die bis zu 180 qualifizierte Vormunde in ganz Griechenland mobilisieren sollen. Bis Januar 2025 wurden bislang 120 Vormunde von den Staatsanwaltschaften ernannt, die in ganz Griechenland im Einsatz sind. Jeder Vormund kann für bis zu 15 unbegleitete Minderjährige verantwortlich sein. Die Regeln für die Arbeitsweise des neu geschaffenen Vormundschaftsrates, für die Ernennung seiner Mitglieder und für die Einrichtung des Beschwerdeverfahrens in Bezug auf die Arbeit der Vormunde werden in gemeinsamen Ministerialbeschlüssen festgelegt. Bei der Ausarbeitung von operativen Leitlinien, Standardarbeitsanweisungen und Schulungen, die für die Umsetzung und Überwachung des Systems erforderlich sind, wird das SGVP von Sachverständigen der EUAA unterstützt.
Griechenland hat auch Maßnahmen ergriffen, um den Übergang ehemaliger unbegleiteter Minderjähriger ins Erwachsenenalter zu erleichtern. Bis Ende 2027 wird das Projekt „HELIOS Junior“ von der IOM in Zusammenarbeit mit Partnern durchgeführt und aus dem AMIF finanziert (19 Mio. EUR). Ziel des Projekts ist es, rund 2 000 ehemalige unbegleitete Minderjährige zwischen 18 und 21 Jahren umfassend zu unterstützen und ihre Integration in Griechenland zu erleichtern.
3.5Bildung
Nach griechischem Recht 27 müssen minderjährige Kinder während ihres Aufenthalts im Land an einer öffentlichen Grundschule oder weiterführenden Schule angemeldet sein. Doch nicht nur Minderjährige, auch erwachsene Personen, die internationalen Schutz beantragen, haben Zugang zu Bildung, solange keine Abschiebungsmaßnahme gegen sie vollstreckt wird. Der Zugang zu Bildung wird vom Ministerium für Bildung, religiöse Angelegenheiten und Sport organisiert, und der einschlägige Rechtsrahmen sieht in allen Aufnahmestrukturen sowie in städtischen Gebieten (in lokalen Bildungsdirektionen) die Anwesenheit eines lokalen Koordinators für die Bildung von Flüchtlingen vor, um Minderjährige (einschließlich unbegleiteter Minderjähriger) zu registrieren und in Schulen anzumelden. Die Hauptaufgabe der lokalen Koordinatoren besteht darin, die notwendigen Mittel zur Unterstützung des Integrationsprozesses bereitzustellen, der unter ähnlichen Bedingungen wie für griechische Staatsangehörige ablaufen sollte, mit erleichterter Registrierung bei Schwierigkeiten mit der Vorlage von Dokumenten.
Das Projekt „All Children in Education“ (ACE) (Alle Kinder in Bildungseinrichtungen), das von der EU finanziert und von der UNICEF durchgeführt wird, bot Migrantenkindern in ganz Griechenland nichtformale Bildung. Zwischen 2021 und 2024 haben mehr als 25 000 Flüchtlings- und Migrantenkinder von diesem Programm profitiert, was dazu beitrug, die Zahl der Kinder in der formalen Bildung zu erhöhen. Der Erfolg dieses Projekts führte dazu, dass sowohl die Kommission als auch die griechischen Behörden sich bereit erklärten, das Projekt rechtzeitig zu verlängern und es von den griechischen Behörden im Rahmen des ESF+ verwalten zu lassen, um die Nachhaltigkeit der positiven Ergebnisse zu gewährleisten. Die Kommission hat gemeinsam mit den griechischen Behörden Folgemaßnahmen ergriffen, und die Dienste werden voraussichtlich im Sommer 2025 wieder aufgenommen.
4.Verfahren zur Gewährung internationalen Schutzes
Die beiden wichtigsten für Asylverfahren zuständigen Behörden sind der griechische Asyldienst und die Rechtsbehelfsbehörde. Der Asyldienst ist über die regionalen Asylbüros und die Asylstellen im ganzen Land die zuständige Behörde für die Prüfung und Entscheidung von Anträgen auf internationalen Schutz. Ein Antrag kann im Rahmen des regulären Verfahrens, des beschleunigten Verfahrens, des Zulässigkeitsverfahrens oder des Verfahrens an der Grenze geprüft werden 28 . Beschwerden gegen Entscheidungen des griechischen Asyldienstes können bei der Rechtsbehelfsbehörde eingelegt werden. Auf dieser Ebene haben die Rechtsmittelführer Zugang zu unentgeltlicher Rechtsberatung. Die Rechtsbehelfsbehörde besteht aus 20 unabhängigen Rechtsbehelfsausschüssen.
2024 beschäftigte der griechische Asyldienst insgesamt 856 Mitarbeitende, darunter fest angestelltes Personal und Zeitarbeitskräfte, während die EUAA den griechischen Asyldienst mit rund 135 entsandten Sachverständigen unterstützt 29 . Auf dem Festland und auf den Ägäischen Inseln gibt es 13 regionale Asylbüros und 13 Asylstellen, darunter zwei auf Schutzbedürftigkeit spezialisierte Stellen in Athen und Thessaloniki, die während des gesamten Asylverfahrens spezialisierte Unterstützung bieten. Darüber hinaus gibt es Abteilungen für Dublin, Aberkennung und Rückführung, Schulungen und administrative Unterstützung 30 .
Die Bearbeitung von Asylanträgen wurde in den letzten Jahren effizienter gestaltet, wobei der griechische Asyldienst mit Unterstützung der EUAA besondere Anstrengungen unternimmt, durch den Einsatz von mehr Personal den Rückstand bei den ausstehenden Entscheidungen abzubauen.
Die Zahl der Asylanträge ist in den letzten vier Jahren stetig gestiegen, von rund 28 000 im Jahr 2020 auf über 73 000 im Jahr 2024 31 . Damit lag Griechenland 2024 auf Platz zwei der EU-Mitgliedstaaten mit den meisten Asylanträgen im Verhältnis zur Bevölkerung. Die Hauptherkunftsländer der Antragsteller sind Syrien und Afghanistan, gefolgt von Pakistan (2021/2022), Irak (2023) und Ägypten (2024) 32 . Die Anerkennungsquote in Bezug auf die Gesamtzahl der erlassenen Entscheidungen ist zwischen 2021 und 2024 von rund 45 % auf rund 68 % gestiegen.
Im November 2024 gab es insgesamt 26 275 ausstehende Entscheidungen über Anträge auf internationalen Schutz 33 . Es gab Bemühungen, durch die Spezialisierung bestimmter Ämter den Rückstand bei den laufenden Verfahren zu verringern. Der Rückstand wurde auch durch ein seit September 2023 laufendes Pilotprojekt abgebaut, bei dem Staatsangehörige aus bestimmten Ländern mit hohen Anerkennungsquoten, nämlich aus Afghanistan, Syrien, Eritrea, Palästina, dem Sudan und dem Jemen, keiner Befragung unterzogen werden 34 . In diesen Fällen liegt die durchschnittliche Dauer der Prüfung eines Asylantrags bei etwa 45 Tagen. Wie auch in anderen Mitgliedstaaten hat der griechische Asyldienst seit Dezember 2024, nach dem Sturz des Assad-Regimes in Syrien, Entscheidungen über Anträge auf internationalen Schutz von Syrerinnen und Syrern „eingefroren“.
Personen, die sich auf dem Festland befinden, ohne zuvor ein Identitätsfeststellungsverfahren an der Grenze durchlaufen zu haben (entweder auf den Inseln oder in Fylakio im Regionalbezirk Evros), müssen ihre Anträge bei den Aufnahme- und Identifizierungszentren Malakasa und Diavata einreichen, indem sie über die spezielle Online-Plattform einen Termin vereinbaren. Der Aufnahme- und Identifizierungsdienst ist für die Registrierung der Anträge in diesen Registrierungszentren zuständig und wird dabei von der EUAA unterstützt. Die Einführung der Plattform hat jedoch Bedenken hervorgerufen: Da die Plattform derzeit keine Möglichkeit vorsieht, die Identität einer Person zu überprüfen, sind die Behörden der Auffassung, dass die Registrierung auf der Plattform nicht als Antrag auf internationalen Schutz angesehen werden dürfe. Die Kommission hat diese Bedenken dem Ministerium für Einwanderung und Asyl mitgeteilt 35 , insbesondere in Bezug auf den Zugang zu den im Rahmen der Aufnahme gewährten materiellen Leistungen.
Im Einklang mit der Erklärung EU-Türkei und einem gemeinsamen Ministerialbeschluss 36 wendet Griechenland auf Anträge von Asylbewerbern bestimmter Staatsangehörigkeiten 37 , die über die Türkei nach Griechenland eingereist sind, das Konzept des sicheren Drittstaats (und das Zulässigkeitsverfahren) an. Die griechischen Behörden beabsichtigen, ihre Verfahren im Anschluss an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C‑134/23 38 im Zusammenhang mit dem Unzulässigkeitsverfahren und nach der Ankündigung des Präsidenten des griechischen Staatsrats vom 21. März 2025 39 zu ändern.
Griechenland erhebt eine Gebühr für Zweitanträge und weitere Folgeanträge; die Kommission hat gegenüber dem Ministerium für Einwanderung und Asyl klargemacht, dass diese Gebühr im Einklang mit dem EU-Recht abgeschafft werden muss.
Die Kommission führt mit dem Ministerium für Einwanderung und Asyl sowie mit den türkischen Behörden einen Dialog über diese Aspekte.
Die Produktivität der Rechtsbehelfsbehörde hat sich im Laufe der Zeit verbessert 40 . Ende 2022 schloss die EUAA ihre Unterstützungstätigkeit für die Rechtsbehelfsbehörde ab, mit der der Rückstand auf ein vertretbares Maß reduziert werden sollte. Im Zeitraum vom 1. Dezember 2019 bis zum 30. November 2024 wurden auf dem griechischen Festland 54 596 Mal Rechtsmittel mit einer durchschnittlichen Wartezeit von 91 Tagen eingelegt.
Rechtsbeistand in zweiter Instanz wird vom Staat gewährt, und zwar durch die Einrichtung und Unterhaltung eines Rechtsbeistandsregisters, in dem rund 110 Anwälte erfasst sind. Parallel dazu hat der griechische Asyldienst systematische Informationen entwickelt, die den Antragstellern in allen Phasen des Verfahrens zur Verfügung gestellt werden.
5.Integration von Personen, die internationalen Schutz genießen
Im Februar 2022 nahm Griechenland eine nationale Integrationsstrategie 41 an, in welcher der Notwendigkeit eines umfassenden Integrationskonzepts Rechnung getragen wird. Derzeit werden zahlreiche Projekte durchgeführt, von denen viele aus EU-Mitteln finanziert werden; sie unterstützen die Integration von Drittstaatsangehörigen, insbesondere im Hinblick auf ihren Zugang zum Arbeitsmarkt.
Über das Projekt HELIOS, das bislang wichtigste Integrationsprojekt in Griechenland, haben 47 753 42 Personen, die internationalen Schutz genießen, an Willkommenskursen, Bildungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit teilgenommen. Im Rahmen des Projekts wurden auch Unterstützung bei der Wohnungssuche und andere Aktivitäten angeboten, die Menschen dabei halfen, sich zu vernetzen und zu ihrer neuen Gemeinschaft beizutragen. Seit der Aktivierung des Projekts bis zum 31. Oktober 2024 wurden 10 816 Haushalte aktiv mit Mietzuschüssen unterstützt. Das Projekt HELIOS wurde von der IOM 43 mit EU-Mitteln in Höhe von rund 60 Mio. EUR und der Unterstützung mehrerer NRO und Kommunen 44 umgesetzt. Ab dem 1. Januar 2022 übernahm das Ministerium für Einwanderung und Asyl das Projektmanagement und die Finanzierung.
Das Projekt HELIOS lief am 30. November 2024 aus und wurde ab Januar 2025 durch HELIOS+ ersetzt, das aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF+) finanziert wird, um die langfristige Fortführung dieser Dienstleistungen sicherzustellen. Tatsächlich werden ganz ähnliche Dienstleistungen für Personen erbracht, die internationalen Schutz genießen, insbesondere in Bezug auf Mietzuschüsse und Sprach- und Integrationskurse, doch es wird einen deutlich stärkeren Fokus auf der Beschäftigungsfähigkeit geben.
Zu den HELIOS+-Dienstleistungen gehören:
·Unterstützung bei der Wohnungssuche: Stärkung der selbstständigen Lebensführung in Griechenland durch Bereitstellung von Unterstützung zur Sicherung der Unterkunft, einschließlich Mietzuschüssen,
·Förderung der Beschäftigungsfähigkeit: Stärkung der HELIOS+-Zielgruppe und Erleichterung ihres Zugangs zum Arbeitsmarkt durch Gruppen- und Einzelgespräche zur Berufsberatung, Berufsbildung und Vernetzung mit lokalen Arbeitgebern,
·Zugang zu sozialen und öffentlichen Dienstleistungen: Erleichterung des autonomen Zugangs zu sozialen und öffentlichen Dienstleistungen und Überwachung des Integrationsprozesses der HELIOS+-Zielgruppe durch Unterstützungstreffen mit Einzelpersonen und Gruppen,
·Sprach- und Kommunikationskompetenzen: Unterstützung der unabhängigen Kommunikation von HELIOS+-Begünstigten in der lokalen Gesellschaft und am Arbeitsplatz durch Griechischkurse,
·Integration: Sensibilisierung und Stärkung der Aufnahmegemeinschaften und der beteiligten Akteure auf lokaler und regionaler Ebene durch Maßnahmen zur Förderung des sozialen Zusammenhalts und des kulturellen Austauschs.
Darüber hinaus leiteten Griechenland und Deutschland im Januar 2025 gemeinsam ein Brückenprojekt ein, um Personen, die internationalen Schutz genießen, unmittelbar nach ihrer Überstellung von Deutschland nach Griechenland zu unterstützen. Das Brückenprojekt bietet den Begünstigten Unterkunft, Verpflegung und soziale Beratung sowie Unterstützung bei der Vorbereitung der erforderlichen Dokumente, um eine nahtlose Integration in HELIOS+ zu gewährleisten. Dieses Brückenprojekt wird mit EU-Mitteln unterstützt und von der IOM durchgeführt.
Die Kapazitäten der griechischen Direktion für soziale Integration wurden durch das Instrument für technische Unterstützung (TSI) 45 der Kommission gestärkt, insbesondere im Hinblick auf die Konzeption, Entwicklung und Umsetzung von Reformen im Bereich der Integration. Darüber hinaus richtet das Ministerium für Einwanderung und Asyl eine Online-Plattform für soziale Inklusion ein, um Drittstaatsangehörigen den Zugang zum griechischen Arbeitsmarkt zu erleichtern. Dies ergänzt andere Initiativen zur Förderung der Arbeitsmarktintegration von Personen, die internationalen Schutz genießen.
Auch ein aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) 46 gefördertes Projekt, das seit dem zweiten Halbjahr 2022 durchgeführt wird, bereitet Flüchtlinge auf den Arbeitsmarkt vor und fördert die Zusammenarbeit mit Unternehmen und anderen Interessenträgern. Weitere Integrationsinitiativen sind spezielle Jobmessen für lokale Arbeitgeber und Personen, die internationalen Schutz genießen, in den Aufnahme- und Identifizierungszentren (organisiert in Zusammenarbeit mit dem UNHCR und der IOM) sowie die Einrichtung zentraler Anlaufstellen zur Information und Bereitstellung spezialisierter Dienstleistungen für Drittstaatsangehörige (Zentren für die Integration von Migranten, die aus dem ESF+ finanziert werden). Diese Initiativen führen zu Kooperationen und Netzwerken, die den Begünstigten Zugang zu Diensten und Programmen für die soziale Integration ermöglichen und beinhalten Maßnahmen zur sozialen Integration, die den sozialen Zusammenhalt fördern 47 .
Das Ministerium für Einwanderung und Asyl hat weitere Initiativen in diesem Bereich angekündigt, z. B. die Integrationsbüros in Aufnahmeeinrichtungen und spezielle Projekte im Rahmen des Kooperationsprogramms Schweiz-Griechenland 2023-2026. Darüber hinaus arbeiten die Behörden an zusätzlichen Integrationsmaßnahmen und nutzen die im Programmplanungszeitraum 2021-2027 über den Europäischen Sozialfonds+ verfügbaren Mittel.
Das UNHCR beteiligt sich aktiv an gezielten Maßnahmen zur Förderung der Integration von Flüchtlingen. Mit Pilotprojekten wie einem Projekt für Fahren und Straßenverkehrssicherheit, Sprachkursen für erwachsene Flüchtlinge auf den Inseln und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen beim Zugang zu Sozialleistungen. Das vom UNHCR betriebene ADAMA-Zentrum 48 ist ein Ort, an dem Begünstigte praktische Unterstützung, Beratung und Hilfe bei der Navigation auf dem griechischen Arbeitsmarkt erhalten können. Darüber hinaus gibt es auf lokaler Ebene verschiedene Initiativen wie etwa die Integrationsräte für Migranten und Flüchtlinge, die manche Kommunen ins Leben gerufen haben, um Aktivitäten durchzuführen, die eine Bürgerbeteiligung ermöglichen. Einige Städte haben das Städtenetzwerk für Integration (Cities Network for Integration – CNI) gegründet, das bewährte Verfahren für die Integration von Migranten und Flüchtlingen plant, organisiert, umsetzt und Informationen darüber austauscht. Die Stadt Athen hat das Athener Koordinierungszentrum für Migranten- und Flüchtlingsfragen eingerichtet, um die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Athen und der Zivilgesellschaft, internationalen Organisationen und der Zentralregierung zu erleichtern.
All diese Initiativen zielen darauf ab, den Übergang vom Status des Antragstellers zum Status einer Person, die internationalen Schutz genießt, sowie die allgemeine Integration in die griechische Gesellschaft weiter zu erleichtern. Während der griechische Rechtsrahmen im Allgemeinen eine Integration ermöglicht, stellen Mängel bei der Umsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften erhebliche Herausforderungen für eine nahtlose Integration dar. Zu diesen Herausforderungen gehören die Ausstellung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln, Formalitäten für die Ausstellung grundlegender Dokumente (z. B. für Krankenversicherung, Bankkonten, Steuer), die Anerkennung von Qualifikationen, der Zugang zu Arbeit und Bildung, der Zugang zu Wohnraum und der generelle Mangel an Sozialwohnungen in Griechenland.
Zwar haben Personen, die internationalen Schutz genießen, Zugang zu einer Form der finanziellen Unterstützung (dem garantierten Mindesteinkommen 49 ), doch können verwaltungstechnische Probleme diesen Zugang einschränken. Darüber hinaus erhalten sie aufgrund von Anforderungen, die an die Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts im Land geknüpft sind, bei der Anerkennung ihres Status keinen unmittelbaren Zugang zu einigen anderen Sozialleistungen, die griechischen Staatsangehörigen zur Verfügung stehen. Diese Beschränkung hat zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Griechenland geführt, das anhängig ist 50 . In der Praxis bleiben Personen, denen internationaler Schutz zuerkannt wurde, häufig über den geltenden Übergangszeitraum hinaus in Aufnahmeeinrichtungen, die eigentlich für Personen gedacht sind, die internationalen Schutz beantragen.
Wenn Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz Reisedokumente beantragen, werden diese oft zusammen mit dem Aufenthaltstitel ausgestellt, was häufig dazu führt, dass diese Personen in andere Mitgliedstaaten weiterreisen.
Um diese Hindernisse zu beseitigen, hat das Ministerium für Einwanderung und Asyl im Januar 2024 eine Integrations-Taskforce eingerichtet 51 . Ziel ist es, wirksame Integrationsmaßnahmen vor Ort zu erleichtern und die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen verschiedenen Ministerien und Behörden zu verbessern. Die Umsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften sowie administrative Engpässe werden in diesem Forum regelmäßig erörtert.
6.Schlussfolgerungen
In den letzten Jahren hat Griechenland ein nationales Migrationsmanagementsystem entwickelt, das über die Infrastruktur, die Ausstattung und die Instrumente verfügt, die benötigt werden. Durch den Ausbau der Kapazitäten seiner Behörden hat Griechenland Probleme im Zusammenhang mit der Überbelegung und unzumutbaren Aufnahmebedingungen in den Zentren auf dem Festland angegangen. Die Verfahren für die Aufnahme und den internationalen Schutz wurden gestrafft und beschleunigt. Der Schutz der am meisten schutzbedürftigen Personen hat sich verbessert, und der Rechtsrahmen für unbegleitete Minderjährige bietet eine positive Perspektive. Die Integration entwickelt sich derzeit zu einer nationalen politischen Priorität.
Auch wenn bestimmte Aspekte des Migrationsmanagements möglicherweise noch verbessert werden müssen, kann auf dieser Grundlage der Schluss gezogen werden, dass das griechische Asyl- und Aufnahmesystem auf dem griechischen Festland keine systemischen Schwachstellen aufweist, die eine Gefahr einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung im Sinne des Artikels 4 der EU-Grundrechtecharta mit sich bringen. Infolgedessen sollten Dublin-Überstellungen nach Griechenland in gleicher Weise wie bei den übrigen Mitgliedstaaten erfolgen, d. h. ohne die von der Kommission in ihrer Empfehlung (EU) 2016/1117 empfohlene Anforderung individueller Zusicherungen und im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Auslegung von Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013. Diese Empfehlung ist daher nicht mehr gültig. Die Kommission wird weiterhin in engem Kontakt mit den griechischen Behörden bleiben, um insbesondere die Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 sowie die ordnungsgemäße Umsetzung des EU-Besitzstands und des Migrations- und Asylpakets sicherzustellen.
Die Taskforce für Migrationsmanagement hat sich in Zusammenarbeit mit allen einschlägigen Interessenträgern als wirksames und nützliches Instrument erwiesen, um mittels besserer Zusammenarbeit und Kommunikation erhebliche Verbesserungen in Griechenland zu erzielen. Wie in allen Mitgliedstaaten besteht in bestimmten Politikbereichen Raum für Verbesserungen. Die Kommission wird weiterhin mit Griechenland und den EU-Agenturen zusammenarbeiten, um den bestehenden Rahmen für die Zusammenarbeit zu konsolidieren und das erklärte Ziel Griechenlands zu erreichen, das Migrationsmanagementsystem und die Behandlung von Drittstaatsangehörigen, die in das Land einreisen, weiter zu verbessern. Die operative, technische und finanzielle Unterstützung für Griechenland wird fortgesetzt, unter anderem durch den Einsatz von Bediensteten der Kommission und EU-Agenturen vor Ort sowie durch die Umsetzung der EU-Fonds im Bereich Inneres für den mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027.
Schließlich arbeitet die Kommission eng mit den Mitgliedstaaten, einschließlich Griechenland, zusammen, um die Durchführung des Migrations- und Asylpakets zu unterstützen. Im Anschluss an den von der Kommission im Juni 2024 vorgelegten gemeinsamen Durchführungsplan 52 erstellte Griechenland seinen eigenen nationalen Durchführungsplan, in dem die von den nationalen Behörden geplanten nächsten Schritte zur Durchführung der Bestimmungen des Pakets bis Juni 2026 unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Aufschlüsselung in thematische Bausteine dargelegt sind. Er enthält einen Überblick über die Ziele und Anforderungen, die erforderlich sind, um die entsprechenden legislativen, strukturellen und operativen Änderungen zu ermöglichen, die bei der Gestaltung des nationalen Migrationsmanagementsystems vorgesehen sind. Dazu gehören unter anderem die Überprüfung des Aufnahmesystems, die Verfahren zur Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz, Vorsorge, Integration sowie die Vorschriften zu Verantwortlichkeiten und Solidarität. Bis Mitte 2026, wenn die Rechtsinstrumente des Pakets in Kraft treten, wird die Kommission die Bemühungen der Mitgliedstaaten, das Paket von Rechtsakten in die Praxis umzusetzen, weiter unterstützen.
Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung) (ABl. L 180 vom 29.6.2013, S. 31).
Die Letzte war die Empfehlung (EU) 2016/2256 der Kommission vom 8. Dezember 2016 an die Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Wiederaufnahme der Überstellungen nach Griechenland gemäß der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates, C/2016/8525 (ABl. L 340 vom 15.12.2016, S. 60).
Verordnung (EU) 2024/1351 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 über Asyl- und Migrationsmanagement, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1147 und (EU) 2021/1060 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 604/201 (ABl. L, 2024/1351, 22.5.2024). Der Dublin-Fahrplan wurde von den Mitgliedstaaten in der Sitzung des Strategischen Ausschusses für Einwanderungs-, Grenz- und Asylfragen (SAEGA) vom 29. November 2022 gebilligt. Nach der Billigung des Dublin-Fahrplans brachten alle Mitgliedstaaten zahlreiche Initiativen auf den Weg, mit denen die Effizienz der nationalen Dublin-Stellen gesteigert und bestehende Verfahren verbessert werden sollen. Die Kommission sammelte alle neuen bewährten Verfahren im Anschluss an die Durchsetzung des Dublin-Fahrplans und präsentierte sie am 23. November 2023 in einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen (SWD(2023) 390 final, Commission Staff Working Document: The Dublin Roadmap in Action. Enhancing the Effectiveness of the Dublin III Regulation: identifying good practices in the Member States).
Nach Angaben von Frontex waren es 2023 rund 50 000 Einreisen und 2024 rund 60 000 Einreisen. Ebenso wie andere Mitgliedstaaten verzeichnete Griechenland während und nach der COVID-19-Pandemie einen erheblichen Rückgang der Zahl von Einreisen Drittstaatsangehöriger. Im Sommer 2023 ist die Zahl der ankommenden Drittstaatsangehörigen dann stark gestiegen und bis heute (mit Schwankungen) auf hohem Niveau geblieben.
Eurodac-Treffermeldungen und Dublin-Statistiken bieten für die Sekundärmigration nur einen Näherungswert, da sie sich zurzeit nicht auf Antragsteller, sondern nur auf Anträge beziehen. Zwischen 2021 und 2024 gab es 75 000 bis 121 000 Eurodac-Treffermeldungen pro Jahr für Griechenland als Ausgangsland.
PV(2020) 2350 final (23. September 2020). Die Taskforce wurde als innovative Struktur innerhalb der Generaldirektion Migration und Inneres (GD HOME) der Europäischen Kommission eingerichtet. Sie arbeitet mit einem Matrixansatz, nutzt dabei bestehende Ressourcen in den jeweiligen Referaten der GD HOME (Politik, Operatives, Finanzen) und arbeitet mit allen anderen beteiligten Kommissionsdienststellen eng zusammen. Als Russland im Februar 2022 seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine begann, wurden die Unterstützungsmaßnahmen auf die am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten wie Polen, Tschechien, die Slowakei, Ungarn und Rumänien ausgeweitet, um ihnen bei der Bewältigung der Herausforderungen und der Aufnahme von Kriegsflüchtlingen beizustehen.
Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz.
https://euaa.europa.eu/sites/default/files/EUAA_Operational_Plan_to_Greece_2025.pdf .
Im Juli 2024 veröffentlichte die FRA einen Bericht, der Beispiele für zwischen 2020 und 2024 aufgetretene mutmaßliche Verletzungen der Rechte von Migranten und Flüchtlingen enthält und in dem dargelegt wird, wie Misshandlungsvorfälle an den Grenzen besser untersucht werden können. https://fra.europa.eu/de/publication/2024/guidance-investigating-alleged-ill-treatment-borders.
Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024, Länderkapitel Griechenland, S. 31-33.
Der EWR umfasst die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen.
Nationalen Daten zufolge kamen 2024 insgesamt 54 888 Neuankömmlinge auf dem Land- und Seeweg nach Griechenland [ohne Kreta], was einem Anstieg um 23 % im Vergleich zu 2023 entsprach.
https://migration.gov.gr/en/ris/perifereiakes-monades/domes/ .
Malakasa, Diavata und Fylakio.
Es kann zu geringfügigen Abweichungen zwischen der Statistik und der nominalen Kapazität kommen, wenn Räumlichkeiten – meist aufgrund notwendiger Wartungs- oder Reparaturarbeiten – nicht verfügbar sind.
Diese Schwelle wäre erreicht, wenn die Gleichgültigkeit der Behörden eines Mitgliedstaats zur Folge hätte, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befände, die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre. Diese Schwelle ist daher selbst in durch große Armut oder eine starke Verschlechterung der Lebensverhältnisse der betreffenden Person gekennzeichneten Situationen nicht erreicht, sofern sie nicht mit extremer materieller Not verbunden sind, aufgrund deren sich diese Person in einer solch schwerwiegenden Lage befindet, dass sie einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gleichgestellt werden kann (vgl. in diesem Sinne das Urteil des Gerichtshofs vom 19. März 2019, Jawo, C‑163/17, EU:C:2019:218, Rn. 91 bis 93, und den Beschluss vom 13. November 2019, Hamed und Omar, C‑540/17 und C‑541/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:964, Rn. 39, und das Urteil des Gerichtshofs vom 19. Dezember 2024 in den verbundenen Rechtssachen C‑185/24 und C‑189/24 [Tudmur], Rn. 37).
https://migration.gov.gr/privacy-policy/.
Verordnung (EU) 2021/1147 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, PE/56/2021/INIT (ABl. L 251 vom 15.7.2021, S. 1), Verordnung (EU) 2021/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 zur Schaffung eines Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung, PE/57/2021/INIT (ABl. L 251 vom 15.7.2021, S. 48), und Verordnung (EU) 2021/1149 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 zur Einrichtung des Fonds für die innere Sicherheit, PE/58/2021/INIT (ABl. L 251 vom 15.7.2021, S. 94).
Dieses Projekt wird im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds 2021-2027 unterstützt.
https://migration.gov.gr/en/grammateies/eidiki-grammateia-prostasias-asynodeyton-anilikon/ .
https://migration.gov.gr/wp-content/uploads/2025/01/SGVP_Statistics-January_EN.pdf .
Gemeinsamer Ministerialbeschluss 9889/2020 (B'3390).
Artikel 55 und 56 des Gesetzes 4939/2022.
https://ecre.org/aida-country-report-on-greece-2023-update/ , S. 29.
Nach Angaben des griechischen Asyldienstes und der EUAA.
https://ecre.org/aida-country-report-on-greece-2023-update/ .
Nach Angaben des Ministeriums für Einwanderung und Asyl. Das Pilotprojekt stützt sich auf Artikel 82 Absatz 7 des Gesetzes 4939/2022 und gilt für die Anträge von Asylantragstellern aus Afghanistan, Syrien, Eritrea, Palästina, Sudan und Jemen.
Der AIDA-Länderbericht über Griechenland bietet einen detaillierten Überblick über die legislativen und praxisbezogenen Entwicklungen in Asylverfahren und den Inhalt des internationalen Schutzes im Jahr 2023 – https://ecre.org/aida-country-report-on-greece-2023-update/.
Gemeinsamer Ministerialbeschluss 42799/2021.
Seit Juni 2021 werden alle Anträge auf internationalen Schutz, die von Staatsangehörigen Syriens, Afghanistans, Somalias, Pakistans und Bangladeschs im gesamten griechischen Hoheitsgebiet gestellt werden, nach dem Konzept des sicheren Drittstaats gemäß JMD 42799/2021, geändert durch JMD 485868/2021 und 734214/2022, geprüft.
Urteil des Gerichtshofs vom 4. Oktober 2024, Elliniko Symvoulio gia tous Prosfyges und Ypostirixi Prosfygon sto Aigaio, C‑134/23.
Am 21. März 2025 gab der Präsident des griechischen Staatsrats bekannt, dass das Plenum am 27. Februar 2025 beschlossen habe, den gemeinsamen Ministerialbeschluss 538595/12.12.2023 zur Erstellung einer nationalen Liste sicherer Drittstaaten insoweit aufzuheben, als er die Türkei als sicheren Drittstaat für Antragsteller auf internationalen Schutz aus Syrien, Afghanistan, Pakistan, Bangladesch und Somalia benennt. https://www.adjustice.gr/webcenter/portal/ste/pageste/epikairotita/anakoinwseis-proedrou?contentID=SNEWS-TEMPLATE1742568296785&_afrLoop=5703496456933569#!%40%40%3F_afrLoop%3D5703496456933569%26centerWidth%3D65%2525%26contentID%3DSNEWS-TEMPLATE1742568296785%26leftWidth%3D0%2525%26rigthWidth%3D35%2525%26showFooter%3Dfalse%26showHeader%3Dtrue%26_adf.ctrl-state%3Dblf2qupbn_83 .
In der Rechtsbehelfsbehörde gibt es 21 unabhängige Rechtsbehelfsausschüsse. Die Rechtsbehelfsausschüsse setzen sich jeweils aus drei aktiven Verwaltungsrichtern zusammen. Jeder Ausschuss verfügt über mindestens einen Sekretär. Jeder Richter hat einen Berichterstatter. Berichterstatter und Sekretäre wurden von der EUAA bereitgestellt (Verordnung über die Arbeitsweise der Rechtsbehelfsbehörde vom 4.11.2020).
https://migration.gov.gr/en/migration-policy/integration/politiki-entaxis-se-ethniko-epipedo/ . Die Strategie umfasst vier Hauptsäulen: Vorabintegration von Asylsuchenden; soziale Integration von Personen, die internationalen Schutz genießen; Prävention von und wirksamer Schutz vor allen Formen von Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch; Überwachung des Integrationsprozesses.
IOM-Factsheet, bis zum 31.10.2024.
Catholic Relief Services (CRS), Danish Refugee Council Greece (DRC Greece), Greek Council for Refugees (GCR), Solidarity Now, INTERSOS, Municipality Development Agency Thessaloniki S.A. (MDAT), Metadrasi, PLOIGOS, Gemeinnützige Stiftung der Gemeinde Livadeia (ΚΕΔΗΛ), TSoC – The Smile of the Child.
In ganz Griechenland gibt es 11 KEMs, die von den Kommunen verwaltet und aus dem ESF+ finanziert werden. Nur Migranten, die sich rechtmäßig in Griechenland aufhalten, haben Zugang zu ihren Dienstleistungen, u. a. Beratung, rechtliche Informationen, soziale und psychologische Unterstützung, Beantragung von Leistungen, nicht obligatorische Griechischkurse und Vorbereitung auf die Prüfungen für die griechische Staatsbürgerschaft.
Das garantierte Mindesteinkommen bietet eine monatliche Geldleistung für Haushalte, die
unterhalb der Armutsgrenze leben. Es beinhaltet auch eine Komponente zur Förderung der Beschäftigung sowie Aktivierungsdienste.
Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (Neufassung) (ABl. L 337 vom 20.12.2011, S. 9). Siehe auch: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/inf_23_142.
https://commission.europa.eu/publications/2024-rule-law-report-communication-and-country-chapters_de .
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Gemeinsamer Durchführungsplan für das Migrations- und Asylpaket (COM(2024) 251 final).