EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 10.4.2025
COM(2025) 162 final
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
über den Stand der Vorbereitungen für die vollumfängliche Durchführung der Interoperabilitätsverordnungen nach Artikel 78 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2019/817 und Artikel 74 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2019/818
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
über den Stand der Vorbereitungen für die vollumfängliche Durchführung der Interoperabilitätsverordnungen nach Artikel 78 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2019/817 und Artikel 74 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2019/818
1.Einleitung
Dank der Interoperabilität können die großen EU-Informationssysteme beim Migrations-, Grenz- und Sicherheitsmanagement so eingesetzt werden, dass Effizienzsteigerungen und Skaleneffekte erzielt werden, ohne dass mehr Daten erhoben werden müssen. Zu diesen Systemen zählen das Einreise-/Ausreisesystem (EES), das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS), das Europäische Strafregisterinformationssystem für Drittstaatsangehörige (ECRIS-TCN), das Schengener Informationssystem (SIS), das Visa-Informationssystem (VIS) und Eurodac. Diese Systeme, von denen einige neu sind und andere modernisiert wurden, werden mittels neu eingerichteter Interoperabilitätskomponenten und eines Tools für die statistische Berichterstattung miteinander interagieren.
Die Verordnungen zur Errichtung des Rahmens für die Interoperabilität, mit denen die Basis für die Einrichtung des Europäischen Suchportals (ESP), des gemeinsamen Dienstes für den Abgleich biometrischer Daten (sBMS), des gemeinsamen Speichers für Identitätsdaten (CIR), des Detektors für Mehrfachidentitäten (MID) und des zentralen Speichers für Berichte und Statistiken (CRRS) geschaffen wurde, traten am 11. Juni 2019 in Kraft. Dank dieser neuen Komponenten können die nationalen Behörden entsprechend ihren jeweiligen Zugangsrechten einfacher Daten abfragen, betrügerische Identitäten aufdecken und gegen kriminelle Organisationen ermitteln. Die Architektur enthält zudem Mechanismen zur Kontrolle der Datenqualität, damit sichergestellt ist, dass die erfassten Daten korrekt und aktuell sind. Die Datenverarbeitung unterliegt einem strengen Datenschutzrahmen.
Gemäß den Verordnungen muss die Kommission in Zusammenarbeit mit der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT‑Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu‑LISA) den Stand der Durchführung überwachen und bewerten. Auf dieser Grundlage legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat jedes Jahr einen Bericht über den Stand der Vorbereitungen für die vollumfängliche Durchführung der Verordnungen vor. Dies ist der fünfte Bericht, der sich auf den Zeitraum von Dezember 2023 bis Dezember 2024 bezieht. Da ähnliche Berichtspflichten für jedes System bestehen, das zum Interoperabilitätsrahmen gehört, widmet sich dieser Bericht hauptsächlich der Durchführung der Verordnungen. Der aktuelle Entwicklungsstand einzelner Systeme ist nur Gegenstand, sofern er für den Bericht relevant ist.
2.Stand der Umsetzung der Interoperabilitätskomponenten und ‑tools durch die Kommission
Mit den Verordnungen wurde der Kommission die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte zur Ergänzung und Durchführung bestimmter technischer Details der Interoperabilität zu erlassen. Diese Details sind für eu-LISA, die für die Konzeption und Entwicklung der Komponenten und Tools innerhalb der Systemarchitektur zuständige Agentur, im Hinblick auf die Entwicklung der Systeme von Bedeutung.
Alle für die Gewährleistung der Interoperabilität erforderlichen Rechtsakte wurden inzwischen erlassen (drei delegierte Rechtsakte und zehn Durchführungsrechtsakte). Im Berichtszeitraum wurden folgende für die Interoperabilität relevante Verordnungen erlassen: (i) die Verordnung (EU) 2024/982 über Prüm II, (ii) die Verordnung (EU) 2024/1358 über Eurodac, (iii) die Verordnungen (EU) 2024/1352 und (EU) 2024/1356 über die Überprüfung von Drittstaatsangehörigen sowie (iv) die Verordnungen (EU) 2025/12 und (EU) 2025/13 über vorab übermittelte Fluggastdatensätze. Sieben Rechtsakte müssen noch geändert werden, um das Sekundärrecht an die jüngsten Entwicklungen anzupassen. Die Kommission hat Änderungen ausgearbeitet, die in den zuständigen Ausschüssen und Expertengruppen erörtert wurden, sodass bis zum Ende des Berichtszeitraums eine stabile Fassung der Rechtsakte vereinbart werden konnte. Der Erlass der Rechtsakte ist für das erste Halbjahr 2025 geplant.
Ferner ist die Kommission nach Artikel 77 der Verordnung (EU) 2019/817 und Artikel 73 der Verordnung (EU) 2019/818 verpflichtet, ein Handbuch für die Umsetzung und den Betrieb der Interoperabilitätskomponenten zur Verfügung zu stellen. Das Handbuch soll den Nutzern der EU-Informationssysteme (z. B. Grenz-, Visa-, Einwanderungs- und Strafverfolgungsbehörden) mit benutzerfreundlichen Leitlinien die Arbeit mit den neuen Interoperabilitätsfunktionen erleichtern. Das Handbuch wurde von der Kommission in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, eu‑LISA, Europol, Frontex und der Agentur für Grundrechte (FRA) ausgearbeitet. Es fanden Beratungen statt, die zu einer stabilen Fassung des Dokuments bis zum Ende des Berichtszeitraums führten. Die Kommission wird das Dokument im ersten Quartal 2025 überprüfen und im zweiten Quartal 2025 annehmen.
Die Kommission hat eine digitale Plattform eingerichtet, auf der die Systemhandbücher in digitaler Form zur Verfügung stehen. Das Arbeitsumfeld der Nutzer der EU-Informationssysteme wird immer komplexer, da neue Funktionen eingeführt werden, etwa die manuelle Überprüfung gelber Verknüpfungen, bei denen gleichzeitig Daten aus mehreren Systemen und Komponenten abgefragt werden müssen. Deshalb sollte die Plattform möglichst benutzerfreundlich sein und wurde so gestaltet, dass die Nutzer gut erkennen können, was für sie relevant ist (indem mithilfe von Filtern nur relevante Inhalte angezeigt werden), und leicht zwischen den Handbüchern navigieren können, wenn ein bestimmtes Verfahren dies erfordert. Die Plattform wurde den Mitgliedstaaten im Berichtszeitraum zur Verfügung gestellt.
3.Stand der Umsetzung der Interoperabilität durch die Mitgliedstaaten und die Agenturen der Union
Die Verordnungen legen einen Governance-Rahmen fest, der sich aus dem Programmverwaltungsrat für Interoperabilität und der Beratergruppe für Interoperabilität zusammensetzt und eine korrekte Gestaltung und Entwicklung der Interoperabilitätskomponenten und -tools gewährleisten soll. Die beiden Gremien, in denen die Kommission vertreten ist, sind bei eu‑LISA angesiedelt. Sie erörtern die technische Durchführung der Verordnungen und überwachen die Fortschritte anhand eines monatlichen oder zweimonatlichen Fragebogens, in dem die Mitgliedstaaten und die zuständigen Agenturen der Union über ihre technischen Vorbereitungen Auskunft geben.
Bei der regelmäßigen Überwachung durch eu-LISA hat sich gezeigt, dass die meisten Mitgliedstaaten und Agenturen am Ende des Berichtszeitraums voraussichtlich im Zeitplan liegen. Zwar melden mehrere Mitgliedstaaten Verzögerungen, doch werden wohl alle die Anforderungen erfüllen. Einige Mitgliedstaaten tragen nicht kontinuierlich zu dieser regelmäßigen Überwachung bei, was die Kommission auf höchster Ebene zur Sprache gebracht hat. Es ist wichtig, dass die Kommission und eu-LISA über die Fortschritte bei der Umsetzung der Interoperabilität auf nationaler Ebene unterrichtet werden, damit frühzeitig etwaige notwendige Risikominderungsmaßnahmen ergriffen werden können.
eu-LISA, die für die technische Entwicklung der Interoperabilitätskomponenten und ‑tools zuständige Agentur, hat im Berichtszeitraum stetige Fortschritte erzielt. Der gemeinsame Dienst für den Abgleich biometrischer Daten (sBMS) befindet sich kurz vor der Fertigstellung, und die Vorbereitungen für seine Inbetriebnahme sind im Gange. Wie alle Interoperabilitätskomponenten und ‑tools wird er zeitgleich mit einem EU-Informationssystem in Betrieb genommen, das seine Dienste nutzen wird.
Die technische Entwicklung des Europäischen Suchportals (ESP) ist ebenfalls gut vorangekommen. Es wurden mehrere verbesserte Versionen entwickelt, und derzeit laufen die Tests. Es steht zu erwarten, dass das ESP zeitgleich mit dem ersten EU-Informationssystem in Betrieb genommen wird, das seine Dienste nutzen wird, und das wird höchstwahrscheinlich das Europäische Strafregisterinformationssystem für Drittstaatsangehörige (ECRIS-TCN) sein. Ähnlich sieht es beim gemeinsamen Speicher für Identitätsdaten (CIR) aus – er ist auf einem ähnlichen technischen Entwicklungsstand und wird ebenfalls derzeit getestet. Wie das ESP wird auch der CIR zeitgleich mit dem ersten EU-Informationssystem in Betrieb genommen, das seine Dienste nutzen wird.
Der von eu-LISA entwickelte Detektor für Mehrfachidentitäten (MID) ist ebenfalls im Plan und wird gerade getestet. Während des MID-Übergangszeitraums wird die Zentralstelle bei Frontex eine wichtige operative Rolle bei der Bearbeitung der gelben Verknüpfungen spielen. Nach den Berichten von Frontex laufen die Vorbereitungen planmäßig, und eu-LISA kommt auch gut voran mit der Entwicklung des Tools, das Frontex für diese Aufgabe verwenden wird. Infolge der Annahme der neuen Eurodac-Verordnung und der Einbindung von Eurodac in den Interoperabilitätsrahmen wird der MID-Übergangszeitraum auch auf Eurodac-Daten Anwendung finden. Die Auswirkungen dieser Entwicklungen auf die Arbeit der Zentralstelle werden derzeit bewertet.
Die Entwicklung des zentralen Speichers für Berichte und Statistiken (CRRS) kommt ebenfalls gut voran; am Ende des Berichtszeitraums lief die Vorbereitung der Tests. Der CRRS wird zeitgleich mit dem ESP und dem CIR in Betrieb gehen.
4.Schulungsbedarf
Die Kommission hat im Berichtszeitraum weiterhin Schulungen zum Thema Interoperabilität unterstützt. In den meisten Schulungen wird schwerpunktmäßig vermittelt, welche Anforderungen mit den Verordnungen verbunden sind, doch steigt die Nachfrage nach weiterführenden Schulungen. Das könnte daran liegen, dass der Wissensstand zu dem Thema in den einzelnen Mitgliedstaaten und oft auch in verschiedenen Nutzergruppen in ein und demselben Mitgliedstaat sehr unterschiedlich sein kann. Die Kommission nahm im November 2024 an einer Interoperabilitätsschulung der CEPOL in Malta teil. Darüber hinaus unterstützte sie die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte bei der Konzeption eines E-Learning-Kurses über den Einsatz der EU-Informationssysteme beim Migrationsmanagement und bei der Polizeiarbeit sowie eines E-Learning-Kurses zum Thema Interoperabilität und Grundrechte.
Für den nächsten Berichtszeitraum erwartet die Kommission ein wachsendes Interesse an speziellen Interoperabilitätsthemen wie dem MID und den entsprechenden Verfahren sowie einen anhaltenden Bedarf an allgemeinen Informationen über die Verordnungen. Die Kommission wird weiterhin mit den Interessenträgern zusammenarbeiten, um diesen Bedarf zu decken.
5.EU‑Mittel
Was die Finanzierung der interoperabilitätsbezogenen Arbeiten bei eu-LISA angeht, wurden dem jüngsten Fortschrittsbericht zufolge bis Mai 2024 für Entwicklungs- und Durchführungstätigkeiten 121,1 Mio. EUR gebunden und 71,4 Mio. EUR ausgezahlt.
Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, sämtliche Mittel, die ihnen im Rahmen ihrer aus dem Fonds für die innere Sicherheit (Grenzen und Visa) unterstützten nationalen Programme für den Zeitraum 2014-2020 zur Verfügung stehen, bis zum Ablauf der Förderfähigkeit der Ausgaben am 30. Juni 2024 auszuschöpfen. Sie wurden ferner aufgefordert, die im Rahmen der nationalen Programme verfügbaren Mittel, die aus dem Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (BMVI) finanziert werden, für die Weiterentwicklung und Umsetzung der Interoperabilität der EU-Informationssysteme zu verwenden.
6.Ergebnis
Die Gewährleistung der Interoperabilität ist ein wesentlicher Bestandteil einer verbesserten IT-Architektur für die neuen und modernisierten EU-Informationssysteme. Es geht nicht nur darum, den Grenz-, Visum-, Asyl-, Einwanderungs- und Strafverfolgungsbehörden einen schnelleren, effizienteren und systematischeren Datenzugang zu gewähren, sondern auch darum, den Grenzübertritt von Millionen Drittstaatsangehörigen, die die Europäische Union jedes Jahr besuchen, reibungsloser und sicherer zu machen.
Im aktuellen Berichtszeitraum wurden wesentliche Fortschritte bei der technischen Entwicklung und Erprobung der Interoperabilitätskomponenten und ‑tools sowie bei der Ausarbeitung begleitender Maßnahmen wie des Interoperabilitätshandbuchs und der digitalen Plattform, die diesbezüglich einen einfachen Zugang gewährleistet, erzielt. Im nächsten Berichtszeitraum dürften die ersten Interoperabilitätskomponenten und das Tool für die statistische Berichterstattung in Betrieb genommen werden – je nachdem, wann die entsprechenden EU-Informationssysteme an den Start gehen. Wie oben erläutert, werden die Interoperabilitätskomponenten und ‑tools gleichzeitig mit dem ersten System in Betrieb genommen, das deren Dienste nutzen wird.
Die Kommission wird die Fortschritte weiterhin genau überwachen und die mit der Durchführung der Verordnungen verbundenen Risiken bewerten. Der Rat und das Europäische Parlament werden in regelmäßigen Berichten und über die Ausschüsse und Expertengruppen der Kommission laufend über den weiteren Fortgang informiert.