EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 29.1.2025
COM(2025) 30 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION
AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
Ein Kompass für eine wettbewerbsfähige EU
Ein Kompass für eine wettbewerbsfähige EU
Europa verfügt über viele wirtschaftliche Stärken, muss aber umgehend handeln, um seine Wettbewerbsfähigkeit wiederzuerlangen und seinen Wohlstand zu sichern. Die EU erfüllt alle Voraussetzungen, um in der Weltwirtschaft von morgen eine Führungsrolle einzunehmen. Sie verfügt über einzigartige Talente und eine qualifizierte Erwerbsbevölkerung, einen großen Pool an privatem Kapital, einen kontinentumspannenden Binnenmarkt, stabile und berechenbare rechtliche Rahmenbedingungen, Rechtsstaatlichkeit und eine einzigartige soziale Marktwirtschaft. In den letzten Jahren hat Europa eine bemerkenswerte Fähigkeit unter Beweis gestellt, auf eine ganze Kette von Krisen zu reagieren. Es hat der Pandemie und dem durch erpresserische Methoden Russlands verursachten Energieschock standgehalten. Es hat beim digitalen und beim grünen Wandel greifbare Fortschritte erzielt und neue politische Maßnahmen und Finanzierungsinstrumente eingeführt, um die Erholung zu unterstützen und das Wirtschaftswachstum zu steigern.
Die EU muss dringend gegen seit Langem bestehende Hindernisse und strukturelle Schwächen vorgehen, die ihre Entwicklung hemmen. Seit mehr als zwei Jahrzehnten hat Europa wegen eines anhaltenden Gefälles beim Produktivitätswachstum nicht mit den anderen großen Volkswirtschaften Schritt halten können. Die EU ist in Bezug auf fortschrittliche Technologien hinter den USA zurückgefallen, während China in vielen Sektoren aufgeholt hat und im Begriff ist, den Wettlauf um eine Führungsrolle auf bestimmten neuen Wachstumsfeldern zu gewinnen. Die eigentliche Ursache dafür ist der Mangel an Innovation. Europa gelingt es nicht, seine Ideen in neue, marktfähige Technologien umzusetzen und diese in seine industrielle Basis zu integrieren. Gleichzeitig wird es den europäischen Unternehmen durch hausgemachte Sachzwänge erschwert, sich zu behaupten. Sie werden durch hohe Energiepreise und überbordende Bürokratie ausgebremst. Darüber hinaus sind sie aufgrund des großflächigen Einsatzes von Industriesubventionen in Drittstaaten in wachsendem Ausmaß mit ungleichen globalen Wettbewerbsbedingungen konfrontiert. Ferner ist Europa zunehmend abhängig von strategischen Inputs und stark konzentrierten Lieferketten.
Um die Zukunft der EU als wirtschaftliches Kraftzentrum, als Investitions- und Produktionsstandort zu sichern, bedarf es dringend einer entschlossenen europäischen Reaktion.
Für Europa steht nicht nur das Wirtschaftswachstum auf dem Spiel, sondern die gesamte Zukunft seines Modells. Wenn Europa es nicht schafft, seine Produktivität zu erhöhen, besteht die Gefahr, dass die niedrigen Wachstumsraten anhalten. Weniger Einkommen für die Beschäftigten, weniger Wohlstand für Benachteiligte und geringere Chancen für alle wären die Folge. Die Welt ist derzeit geprägt von Rivalität zwischen Großmächten und von Wettbewerb um technologische Vorherrschaft und Ressourcenkontrolle. Angesichts dieser globalen Rahmenbedingungen sind Europas Wettbewerbsfähigkeit und das, wofür Europa steht, untrennbar miteinander verbunden.
Unsere Freiheit, Sicherheit und Autonomie hängen mehr denn je von unserer Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit und unserem Wachstum ab. Sie sind der Schlüssel zur Finanzierung des technologischen Wandels und der Energiewende in der EU. Sie werden sicherstellen, dass unser einzigartiges Sozialmodell tragfähig bleibt. Und sie werden die Ressourcen bereitstellen, damit Europa seine Sicherheit gewährleisten und eine globale Rolle in der internationalen Politik spielen kann. Es ist von entscheidender Bedeutung, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Unternehmen gedeihen können und alle gleiche Erfolgschancen haben. Die Steigerung von Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität wird mit der Stärkung der Handlungskompetenz der Menschen einhergehen. Eine grüne Wirtschaft ist ein starker Motor für mehr Wettbewerbsfähigkeit in Europa. Die EU muss ihren nachhaltigen Wohlstand und ihre Wettbewerbsfähigkeit sicherstellen und gleichzeitig ihre einzigartige soziale Marktwirtschaft bewahren, den grünen und den digitalen Wandel erfolgreich bewältigen und ihre Souveränität, ihre wirtschaftliche Sicherheit und ihren globalen Einfluss wahren. Mario Draghi hat davor gewarnt, dass Europa einem langsamen und qualvollen Niedergang entgegensteuert, wenn es einen allmählichen wirtschaftlichen Verfall akzeptiert und bloß verwaltet.
Im Februar 2024 billigten Vertreter europäischer Unternehmen und Gewerkschaften die Antwerpener Erklärung für einen europäischen Industriepakt. Im Letta-Bericht wurde gewarnt, dass Europa in einer Welt, die vom Wettbewerb großer Mächte geprägt ist, die Vorteile seines Binnenmarkts viel stärker in die Waagschale werfen muss, wenn es nicht an Bedeutung verlieren will. Die Gefahr von Deindustrialisierung und wirtschaftlichen Härten war auch ein wichtiges Thema im vergangenen Europawahlkampf. Aufbauend auf der Strategischen Agenda des Europäischen Rates nahmen die Staats- und Regierungschefs der EU die Erklärung von Budapest zum Neuen Deal für die europäische Wettbewerbsfähigkeit an.
Der Draghi-Bericht, der auf Ersuchen von Kommissionspräsidentin von der Leyen erstellt wurde, enthält eine genaue Analyse der prekären Lage, in der sich Europa befindet. Dem Bericht zufolge wird sich Europa auf viele der Faktoren, die das Wachstum in der Vergangenheit gestützt haben, nicht mehr verlassen können: eine durch einen offenen Welthandel abgesicherte hohe Auslandsnachfrage, Zugang zu billiger und reichhaltiger fossiler Energie und nicht zuletzt die „Friedensdividende“ in Form einer Zeit relativer geopolitischer Stabilität, in der die Mitgliedstaaten ihre finanziellen Mittel für andere Prioritäten ausgeben konnten. Europa verliert seine Wachstumsmotoren gerade in dem Moment, in dem es mit einem massiven Investitionsbedarf konfrontiert ist, um seine Wirtschaft zu modernisieren, den grünen und den digitalen Wandel zu finanzieren und seine Sicherheit zu gewährleisten. Der Draghi-Bericht enthält eine klare Diagnose und konkrete Empfehlungen, wie Europa auf einen anderen Pfad gehievt werden kann. Es ist an der Zeit, zu handeln.
Die neue Kommission hat einen ehrgeizigen politischen Auftrag, der sich auf die politischen Leitlinien der Präsidentin stützt: Sie soll eine Wachstums- und Investitionskommission sein. Wettbewerbsfähigkeit ist oberstes Motto und zentraler Kern dieses Auftrags. Diese Mitteilung umreißt einen Kompass, der als Richtschnur für die Arbeit der kommenden fünf Jahre dienen soll, und benennt vorrangige Maßnahmen zur Wiederbelebung der wirtschaftlichen Dynamik in Europa.
Ein neues Wettbewerbsmodell auf der Grundlage innovationsgesteuerter Produktivität
Der Draghi-Bericht zeigt, dass Innovation im Mittelpunkt der europäischen Erneuerung stehen muss. Gleichzeitig gilt es, Wachstumshindernisse zu beseitigen. Die europäische Industriestruktur ist statisch geworden und wird von traditionellen Sektoren dominiert, die weniger für Forschung und Innovation ausgeben als technologiegetriebene Wirtschaftszweige in den USA, und nur wenige Start-up-Unternehmen erreichen mit neuen bahnbrechenden Technologien eine kritische Masse
. Angesichts des bevorstehenden Bevölkerungsrückgangs kann Europa nicht auf einen Anstieg der Erwerbsbevölkerung zählen, um das künftige Wachstum anzukurbeln. Daher muss die anvisierte Steigerung der Produktivität durch das Streben nach Innovation im Spitzenbereich und Investitionen in Kompetenzen erreicht werden und nicht durch Lohnkürzungen.
Gleichzeitig muss Europa andere potenzielle Hindernisse für seine Wettbewerbsfähigkeit überwinden. Der Übergang zu einer CO2-neutralen Wirtschaft muss wettbewerbsfreundlich und technologieneutral vonstattengehen, und der Übergang zu saubereren Energiequellen muss einen Rückgang der Energiekosten und der Preisvolatilität bewirken. Die EU-Rechtsvorschriften müssen verhältnismäßig sein. Die EU muss auch ihre industrielle Präsenz in wichtigen Technologiefeldern gewährleisten und die Risiken für ihre Sicherheit und Resilienz, die sich aus Abhängigkeiten ergeben, mindern. Andernfalls würde die geopolitische Unsicherheit die Aussichten für unsere Unternehmen und das Investitionsklima belasten.
Ziel des Kompasses ist es, Europas traditionelle Stärken zu fördern, seine Ressourcen zu nutzen und die Hindernisse auf europäischer und nationaler Ebene abzubauen.
Europa muss der Ort sein, an dem Technologien, Dienstleistungen und saubere Produkte von morgen erfunden, hergestellt und vermarktet werden, während wir auf dem Weg zur Klimaneutralität voranschreiten. Ein Europa, das auch künftig in Wissenschaft und Forschung bei Innovationen an der Spitze steht. Ein Europa, das die besten Talente der Welt zum Kommen und Bleiben bewegt und hochwertige Arbeitsplätze für alle bietet. Ein Europa, in dem die Aufwärtskonvergenz der Regionen unsere Position in der Welt und unsere Einheit stärkt. Ein Europa, das Strahlkraft als weltweit führender Investitionsstandort entfaltet und Risiken und unternehmerische Initiative belohnt.
Ein Kompass für Wettbewerbsfähigkeit
Mit dem Kompass für Wettbewerbsfähigkeit wird die Wettbewerbsfähigkeit als eine der übergeordneten Handlungsmaximen der EU verankert.
Mit dem Kompass werden zwei Hauptziele verfolgt. Erstens soll ermittelt werden, welche politischen Veränderungen erforderlich sind, damit Europa einen Gang höherschalten kann. Während in einigen Bereichen bestehende Maßnahmen verbessert werden müssen, sind in anderen wesentliche Änderungen erforderlich, um sich an neue Gegebenheiten anzupassen. Das zweite Ziel besteht darin, neue Formen der Zusammenarbeit zu entwickeln, um die Geschwindigkeit und Qualität der politischen Beschlussfassung zu erhöhen, Rahmenregeln und Vorschriften zu vereinfachen und die Fragmentierung zu überwinden. Europa kann nur dann mit seinen kontinentgroßen Wettbewerbern mithalten, wenn die politischen Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten den gleichen Zielen dienen und sich gegenseitig verstärken. Da viele wichtige Hebel – von der Besteuerung über die Arbeitsmärkte bis hin zur Industriepolitik – weitgehend oder teilweise in den Händen der Mitgliedstaaten liegen, werden koordinierte nationale Reformen und Investitionen ein zentraler Bestandteil dieser Gesamtstrategie sein.
Im Draghi-Bericht wurden drei Handlungsfelder herausgestellt, auf denen mehr Einsatz für mehr Wettbewerbsfähigkeit unerlässlich sein wird, und der Kompass enthält ein Konzept und eine Auswahl von Leitinitiativen, um die entsprechenden Maßnahmen in den kommenden Jahren in die Tat umzusetzen:
·Die Innovationslücke schließen
·Ein gemeinsamer Fahrplan für Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit
·Übermäßige Abhängigkeiten verringern und Sicherheit erhöhen
Diese Kernpunkte werden durch Maßnahmen in Bezug auf horizontale Erfolgsfaktoren ergänzt, die notwendig sind, um die Wettbewerbsfähigkeit in allen Sektoren zu stärken:
·Vereinfachung der rechtlichen Rahmenbedingungen, Verringerung des Verwaltungsaufwands und Begünstigung von Geschwindigkeit und Flexibilität,
·umfassende Ausschöpfung der Größenvorteile des Binnenmarktes durch Beseitigung von Hindernissen,
·Finanzierung durch eine Spar- und Investitionsunion und einen neu ausgerichteten EU‑Haushalt,
·Förderung von Kompetenzen und hochwertigen Arbeitsplätzen bei gleichzeitiger Gewährleistung sozialer Gerechtigkeit,
·bessere Koordinierung der politischen Maßnahmen auf EU- und nationaler Ebene.
Jeder Abschnitt enthält am Ende einen Zeitplan und eine nicht erschöpfende Liste der geplanten Initiativen.
Abbildung1: Der Kompass für Wettbewerbsfähigkeit
1. Die drei Handlungsfelder zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
1.1. Die Innovationslücke schließen
Der Anteil Europas an weltweiten Patenten ist mit denen der USA und Chinas vergleichbar. Allerdings wird nur ein Drittel der von EU-Hochschulen eingetragenen Patente kommerziell genutzt. Für europäische Forscher und Unternehmer ist der Weg von der Entdeckung und Patentierung bis zum Markt mit Hindernissen übersät.
Die EU muss wieder eine positive Innovationsdynamik in Gang setzen. Aus dem Draghi-Bericht geht hervor, dass Produktivitätswachstum das Ergebnis einer Kombination aus zwei Faktoren ist: disruptive Innovationen durch neue, dynamische Unternehmen, die etablierte Unternehmen herausfordern, und Effizienzgewinne in ausgereiften traditionellen Industriezweigen, die sich diese Innovationen zu eigen machen. Wenn diese beiden Faktoren – wie derzeit in Europa – schwach ausgeprägt sind, tritt die Wirtschaft in Branchen, in denen der Spielraum für radikale Innovationen abnimmt, auf der Stelle, und die Ausgaben des Privatsektors für Forschung und Entwicklung geraten ins Stocken. Wenn die Zukunft der Industrie gemäß dem Label „Made in Europe“ in Europa gemacht wird, muss die EU die Innovationsdynamik neu beleben.
Die Gründung und Expansion von Unternehmen in Europa wird derzeit durch Marktfragmentierung, Risikokapitalengpässe und unzureichende Unterstützung von Innovationen behindert. Europäischen Start-ups wird es durch weiterhin bestehende regulatorische Hindernisse erschwert, im Binnenmarkt zu expandieren. Außerdem haben sie weniger Zugang zu Wagniskapital und anderen Formen von Risikokapital als Neugründungen in den USA: Nur 5 % des globalen Risikokapitals werden in der EU aufgebracht, während auf die USA 52 % und auf China 40 % entfallen
. Diese beiden Faktoren verstärken sich gegenseitig in ihrer Wirkung: geringere Wachstumsaussichten und höhere Kosten im Falle eines Scheiterns machen europäische Start-ups für Investoren weniger attraktiv. Infolgedessen versuchen viele, sich aus den USA Kapital zu beschaffen, und ziehen dorthin um, um von einem größeren Markt und einer größeren Kundenbasis zu profitieren.
Eine eigene EU-Start-up- und Scale-up-Strategie wird die Hindernisse angehen, die die Gründung und Hochskalierung neuer Unternehmen erschweren. Zunächst sollen die Beziehungen zwischen Hochschulen und Unternehmen verbessert und günstigere Aussichten für die Vermarktung von Patenten geschaffen werden. Mit der Strategie sollen Hindernisse angegangen werden, die auf den fehlenden Zugang zu Risikokapital, einen fragmentierten Binnenmarkt, die begrenzte Verfügbarkeit und Mobilität von Talenten und Fachkräften sowie eine nicht ausreichend zielgerichtete Innovationsförderung zurückzuführen sind. Mit dem europäischen Innovationsgesetz werden der Zugang innovativer Unternehmen zur europäischen Forschungs- und Technologieinfrastruktur erleichtert, geistiges Eigentum, das durch öffentlich finanzierte FuI entsteht, mit dem Ziel vermehrter Patentanmeldungen gefördert, und Reallabore unterstützt, in denen Innovatoren neue Ideen entwickeln und testen können.
Wenn innovative Unternehmen unabhängig von ihrem Investitionsstandorten und ihren Märkten von einem harmonisierten, EU-weiten Regelwerk profitieren könnten, anstatt sich mit 27 unterschiedlichen Rechtsrahmen auseinandersetzen zu müssen, würde dies einen enormen Unterschied ausmachen. Die Kommission wird daher einen 28. Rechtsrahmen vorschlagen, mit dem die geltenden Vorschriften vereinfacht und die Kosten eines Scheiterns gesenkt werden und der alle relevanten Elemente des Gesellschafts-, Insolvenz-, Arbeits- und Steuerrechts einschließt.
Für innovative Unternehmen, die in Europa expandieren, wird die EU alles in ihrer Macht Stehende tun, um sicherzustellen, dass sie über die benötigten Finanzmittel verfügen. Europa fehlt es nicht an Kapital, aber es wird in erster Linie über Bankfinanzierungen und nicht über Eigenkapital oder andere Formen von Risikokapital bereitgestellt. Um ein geeigneteres Finanzierungsumfeld für Start-up- und Scale-up-Unternehmen zu schaffen, sollen künftige Initiativen zur Spar- und Investitionsunion Maßnahmen zur Belebung des europäischen Risikokapitalmarkts enthalten (siehe Abschnitt 2.3).
Darüber hinaus wird die Kommission mit der EIB-Gruppe und privaten Kapitalanlegern zusammenarbeiten, um ein TechEU-Investitionsprogramm einzuführen, mit dem die Finanzierungslücke geschlossen, disruptive Innovationen unterstützt, die industriellen Kapazitäten Europas gestärkt und die Hochskalierung von Unternehmen ermöglicht werden sollen, die in innovative Technologien auf den Gebieten KI, saubere Technologien, kritische Rohstoffe, Energiespeicherung, Quanteninformatik, Halbleiter, Biowissenschaften und Neurotechnologie investieren.
Im Zuge der Entwicklung neuer Konzepte für die Zukunft der Landwirtschaft und der Lebensmittelindustrie sollte das Unternehmertum auch in der Landwirtschaft als Triebkraft für innovative und nachhaltigere landwirtschaftliche Verfahren unterstützt werden.
Ferner wird Europa die Innovationspipeline mit einem neuen Schwerpunkt auf der Erhöhung der FuE-Ausgaben und ihrer Koordinierung bei Projekten mit großen Auswirkungen unterstützen. Um das Gesamtgeflecht der Rahmenbedingungen für Innovationen zu verbessern, wird die Kommission einen Rechtsakt über den Europäischen Forschungsraum vorlegen, der darauf abzielt, dass mehr in Forschung und Entwicklung investiert und der Zielwert von 3 % des BIP erreicht, die Forschungsförderung stärker auf strategische Prioritäten ausgerichtet, die Abstimmung zwischen den Finanzierungsprioritäten der EU und der Mitgliedstaaten intensiviert und die Verbreitung von Wissen und der Austausch von Talenten in ganz Europa gefördert werden. Wie im Draghi-Bericht vorgeschlagen, sollte die vom Europäischen Innovationsrat begonnene, an Elementen des DARPA-Modells orientierte Arbeit zur Unterstützung der Hochskalierung von mit hohem Risiko behafteten Unternehmen mit erhöhter Risikobereitschaft fortgesetzt werden.
Spitzenleistungen in Technologiebereichen, die die Wirtschaft von morgen prägen
Angesichts des Abbaus von Expansionshindernissen muss Europa auch die Voraussetzungen dafür schaffen, dass fortschrittliche Technologien gedeihen können. Europa muss bei der Innovation in Technologiebereichen, die für die Wirtschaft von morgen von Bedeutung sein werden – wie künstliche Intelligenz (KI), Halbleiter- und Quantentechnologien, fortgeschrittene Werkstoffe, Biotechnologie, Technologien für saubere Energie, Robotik, Weltraumtechnik, vernetzte und autonome Mobilität usw. – eine Führungsrolle einnehmen, um seine technologische Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Europa hat bei der Schaffung eines stabilen und sicheren Rahmens für Unternehmen, die digitale Technologien im Binnenmarkt entwickeln und betreiben, mit Maßnahmen wie dem Daten- und dem Daten-Governance-Rechtsakt, dem Cyberresilienzgesetz und dem KI-Gesetz sowie sektorspezifischen Initiativen wie der Netto-Null-Industrie-Verordnung und dem neuen europäischen Gesundheitsdatenraum eine Vorreiterrolle übernommen. Europäische Normen haben die globale Regulierung beeinflusst. Der Schwerpunkt muss nun darauf liegen, unseren Talenten im Technologiebereich den Weg zu ebnen und in der EU eine industrielle Entwicklung von Weltrang zu fördern, um die aus neuen Technologien entstehenden Produktivitätssteigerungen zu erzielen.
Europa braucht die für eine Führungsrolle auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz erforderliche Rechen-, Cloud- und Dateninfrastruktur. Im Rahmen der Strategie „KI-Kontinent“ wird die Initiative für KI-Fabriken darauf abzielen, Aggregationsvorteile und Netzwerkeffekte auf europäischer Ebene voll auszuschöpfen. Aufbauend auf dem bestehenden, Weltrang genießenden Netz von Hochleistungsrechnern in Europa „EuroHPC“ werden mit der Initiative „KI-Fabriken“ eingerichtet, um die Rechenleistung Europas zu steigern und diese Start-up-Unternehmen, Forschern und der Industrie zur Verfügung zu stellen, damit sie ihre KI-Modelle trainieren, entwickeln und verbessern können. Parallel dazu wird die Kommission durch einen EU-Rechtsakt über Cloud- und KI-Entwicklung öffentliche und private Initiativen mobilisieren, um neue KI-Gigafabriken für das Trainieren sehr großer KI-Modelle einzurichten, die wichtige KI-Ökosysteme in der gesamten EU möglich machen sollen. Mit dem Gesetz werden auch Mindestkriterien für in Europa angebotene Cloud-Dienstleistungen festgelegt. Dies wird die Unterstützung für die Entwicklung und Fertigung von Chips in Europa ergänzen, einschließlich weiterer Maßnahmen in Bezug auf hochmoderne KI-Chips. Da die Verfügbarkeit großer und hochwertiger Daten ein wesentlicher Bestandteil der Entwicklung von KI ist, wird die Kommission eine Strategie für eine europäische Datenunion vorschlagen, um den sicheren Austausch privater und öffentlicher Daten zu verbessern und zu erleichtern, den Rechtsrahmen und seine Anwendung zu vereinfachen und die Entwicklung neuer Systeme oder Anwendungen zu beschleunigen.
Europa muss auch weiterhin eine führende Position bei Quantentechnologien einnehmen, die digitale Verschlüsselungssysteme, die der heutigen Kommunikation in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung zugrunde liegen, den Einsatz von Scannern in der Medizin, die Entdeckung neuer Arzneimittel und geschäftliche Transaktionen revolutionieren können. Eine Strategie für Quantentechnologie und ein Rechtsakt über Quantentechnologie werden auf dem bestehenden Chip-Gesetz aufbauen, um der regulatorischen Fragmentierung entgegenzuwirken, EU- und nationale Programme aufeinander abzustimmen und Investitionen in die europaweite Quanteninformatik-, Kommunikations- und Sensorinfrastruktur zu unterstützen.
Investitionen in die neuen Wachstumsmotoren
Die Biowissenschaften fördern Innovationen in der Biotechnologie und bergen ein großes Potenzial für die Wettbewerbsfähigkeit in vielen Wirtschaftszweigen, von der Pharmaindustrie über die Landwirtschaft bis hin zur Energiewirtschaft und zu Lebens- und Futtermitteln. Die Bioökonomie-Strategie der EU wird die EU auf dem rasch expandierenden Bioökonomie-Markt mit erheblichem Wachstumspotenzial in den Bereichen biobasierte Werkstoffe, Bioproduktion, Biochemikalien und Agro-Biotechnologie positionieren, unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringern und die wirtschaftlichen Perspektiven unserer ländlichen Gebiete verbessern. Ein neuer europäischer Rechtsakt für Biotechnologie wird einen zukunftsorientierten Rahmen bieten, der Innovationen in Bereichen wie der Bewertung von Gesundheitstechnologien und klinischen Prüfungen begünstigt und ganz allgemein das Potenzial nutzt, das die Biotechnologie für unsere Wirtschaft bietet.
Die Nachfrage nach innovativen fortgeschrittenen Werkstoffen wird in den kommenden Jahren exponentiell zulegen, Investitionen anziehen und die globalen Lieferketten neu gestalten. Die Kommission wird einen Rechtsakt über fortgeschrittene Werkstoffe vorlegen, um für den gesamten Lebenszyklus – von Forschung und Innovation über die Gründung von Start-up-Unternehmen bis hin zur Herstellung und Einführung – förderliche Rahmenbedingungen zu schaffen.
Analog dazu ist die Raumfahrt ein Hochtechnologiesektor, dessen Marktvolumen bis 2030 voraussichtlich um den Faktor Neun wachsen wird. Die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Raumfahrtsektors muss durch eine engere Koordinierung der öffentlichen Ausgaben, die Unterstützung von Investitionen innovativer europäischer Start-ups und Scale-ups und die Absicherung der Weltraumlieferkette gegen Störungen erhalten werden. Ein Vorschlag für einen Rechtsakt zum Weltraum wird die Funktionsfähigkeit des Binnenmarkts für Weltraumtätigkeiten durch eine Reihe von Maßnahmen sichern und verbessern, mit denen die Anforderungen an die Sicherheit, Resilienz und Nachhaltigkeit von Weltraumtätigkeiten auf Unionsebene harmonisiert und die aus nationalen Rechtsvorschriften herrührende Fragmentierung beseitigt werden.
Auch die Wettbewerbspolitik ist ein wichtiger Hebel zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas. Eine strenge und wirksame Durchsetzung des Kartell- und Fusionskontrollrechts auf der Grundlage klarer und berechenbarer Vorschriften schützt den fairen Wettbewerb und schafft Anreize für Unternehmen, innovativ und effizienter zu werden. Gleichzeitig muss die Wettbewerbspolitik angesichts des globalen Wettlaufs um die Entwicklung von Deep-Tech-Technologien und bahnbrechenden Innovationen mit den sich wandelnden Märkten und technologischen Innovationen Schritt halten. Dies erfordert einen neuen Ansatz, der besser auf gemeinsame Ziele zugeschnitten ist und es den Unternehmen ermöglicht, auf den globalen Märkten zu expandieren, wobei stets einheitliche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt zu gewährleisten sind.
Dies sollte sich in überarbeiteten Fusionskontroll-Leitlinien widerspiegeln, die die Innovation, die Resilienz und die Investitionsintensität des Wettbewerbs in bestimmten strategischen Sektoren angesichts des akuten Bedarfs der europäischen Wirtschaft angemessen berücksichtigen. Ganz allgemein erfordert der neue Ansatz für die EU-Wettbewerbspolitik nicht nur eine vereinfachte und raschere, sondern auch eine konsequentere und gezieltere Durchsetzung. So wird ein kohärenter Ansatz gewährleistet, der den allgemeinen Zielen der EU förderlich ist und insbesondere zur Schließung der Innovationslücke, zur Erfüllung des Erfordernisses einer effizienten Mindestgröße und zur Unterstützung der Dekarbonisierung der EU-Industrie beiträgt. So wird die Kommission beispielsweise den Technologietransferrahmen überprüfen, um sicherzustellen, dass es für Unternehmen klare, einfache und aktuelle Regeln betreffend wettbewerbsfördernde Technologielizenzvereinbarungen gibt, die die Verbreitung von Technologien erleichtern, Anreize für die Aufnahme von FuE schaffen und Innovationen fördern. Die Durchsetzung des Gesetzes über digitale Märkte wird geschlossene Ökosysteme öffnen und es innovativen Unternehmen ermöglichen, Kunden neue digitale Dienstleistungen anzubieten. Und schließlich wird die Kommission in Verbindung mit dem Koordinierungsinstrument für Wettbewerbsfähigkeit (siehe Abschnitt 2.5) eine breitere Nutzung des Instruments der wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) fördern.
Verbreitung von Innovationen in der gesamten Wirtschaft
Die Digitalisierung und Verbreitung fortschrittlicher Technologien in der gesamten europäischen Wirtschaft sind der zweite notwendige Faktor wenn es darum geht, das Produktivitätswachstum in Europa zu erhöhen. Insgesamt werden 70 % des Wertschöpfungszuwachses der Weltwirtschaft in den kommenden zehn Jahren mittels digitaler Technologien zustande kommen
.
In den strategischen Wirtschaftszweigen, in denen Europa traditionell stark ist, wird die Einbindung von KI von entscheidender Bedeutung für die Aufrechterhaltung des Wettbewerbsvorsprungs sein. Heute setzt nur ein begrenzter Teil der EU-Unternehmen digitale Technologien ein – im KI-Bereich sind es beispielsweise nur 13 %. Die Strategie „KI anwenden“ zielt darauf ab, neue industrielle Nutzungen von KI in Sektoren wie verarbeitendes Gewerbe, Automobilindustrie, Energie, Robotik, Arzneimittel und Luftfahrt sowie Finanzdienstleistungen zu fördern und öffentliche Dienstleistungen, z. B. in den Bereichen Gesundheitsversorgung und Justiz, zu verbessern.
Die Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen und die Integration von KI in den öffentlichen Sektor werden die Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Eine bessere EU-weite Koordinierung und Unterstützung der vertikalen Nutzung von KI und des KI-Einsatzes in der Wissenschaft könnte durch ein „CERN für KI“ sichergestellt werden. Der Europäische Forschungsrat und der Europäische Innovationsrat müssen in ihren jeweiligen Tätigkeitsbereichen dieselben strategischen Interessen verfolgen und enger zusammenarbeiten, um ihren Beitrag zu erhöhen.
Führende verarbeitende Unternehmen müssen zudem ihre FuE-Intensität erhöhen und gleichzeitig die Verbreitung von Innovationen beschleunigen. Strategische Partnerschaften mit Start-up-Unternehmen könnten die Entwicklung neuer Produkte und Systeme fördern. Die künftige EU-Forschungsförderung wird die industrielle Wettbewerbsfähigkeit gezielt mit einem strategischeren und weniger bürokratischen Ansatz unterstützen, um den Übergang von der angewandten Forschung zur Hochskalierungsphase zu flankieren.
Die Schließung der Innovationslücke wird Investitionen in hochmoderne digitale Infrastruktur erfordern, einschließlich moderner Glasfasernetze, drahtloser und satellitengestützter Technik sowie 6G- und Cloud-Computing-Kapazitäten. Momentan liegt Europa jedoch bei der Infrastrukturvernetzung weit hinter ihren Zielen für die digitale Dekade bis 2030 zurück. Zur Kurskorrektur soll ein Rechtsakt über digitale Netze Lösungen aufzeigen, wie die Marktanreize für den Aufbau der digitalen Netze der Zukunft verbessert, der Aufwand und die Befolgungskosten verringert und die digitale Konnektivität für Endnutzer verbessert werden können, indem ein integrierter Konnektivitätsbinnenmarkt geschaffen und die Frequenzenpolitik auf EU-Ebene besser koordiniert werden.
Leitinitiativen Säule 1
·Start-up- und Scale-up-Strategie [2. Quartal 2025]
·28. Rechtsrahmen [4. Quartal 2025 – 1. Quartal 2026]
·Europäisches Innovationsgesetz [4. Quartal 2025 – 1. Quartal 2026]
·Rechtsakt über den Europäischen Forschungsraum [2026]
·Initiative für KI-Fabriken [1. Quartal 2025], KI anwenden, KI in der Wissenschaft und Strategien für eine Datenunion [3. Quartal 2025]
·EU-Rechtsakt über Cloud- und KI-Entwicklung [4. Quartal 2025 – 1. Quartal 2026]
·EU-Strategie für Quantentechnologie [2. Quartal 2025] und Rechtsakt über Quantentechnologie [4. Quartal 2025]
·Europäischer Rechtsakt für Biotechnologie und Strategie für Bioökonomie [2025-2026]
·Biowissenschaften-Strategie [2. Quartal 2025]
·Rechtsakt über fortgeschrittene Werkstoffe [2026]
·Rechtsakt zum Weltraum [2. Quartal 2025]
·Überarbeitung der Leitlinien zur Bewertung horizontaler Zusammenschlüsse
·Rechtsakt über digitale Netze [4. Quartal 2025]
1.2 Ein gemeinsamer Fahrplan für Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit
Europa hat einen ambitionierten Rahmen für sein Vorhaben geschaffen, seine Wirtschaft bis 2050 zu dekarbonisieren. Es wird weiterhin entschlossen auf dieses Ziel hinarbeiten, unter anderem über das für 2040 gesetzte Zwischenziel von 90 %. Wenn Ziele und Maßnahmen gut aufeinander abgestimmt sind, kann der geschaffene Rahmen eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit bewirken, denn er bietet sowohl der Wirtschaft als auch den Investoren Sicherheit und Berechenbarkeit. Darüber hinaus ist, wie aus dem Draghi-Bericht hervorgeht, eine gut in die Industrie-, Wettbewerbs-, Wirtschafts- und Handelspolitik integrierte Dekarbonisierungsstrategie ein starker Wachstumsmotor. Diese Überzeugung wird in die Initiative Deal für eine saubere Industrie einfließen, die darauf abzielt, die EU – auch für energieintensive Industrien – als attraktiven Fertigungsstandort zu erhalten und saubere Technologien und neue kreislauforientierte Geschäftsmodelle zu fördern, um die vereinbarten Dekarbonisierungsziele zu erreichen.
Erschwingliche Energie
Die EU muss das Problem der hohen und volatilen Energiepreise für europäische Unternehmen und Haushalte prioritär angehen. Die Energiepreise sind deutlich höher als in konkurrierenden Wirtschaftsräumen, und innerhalb der EU bestehen erhebliche Unterschiede. Die hohen Energiepreise in Europa sind teilweise auf strukturelle Ursachen zurückzuführen. Europa ist bei fast zwei Dritteln seiner Energie auf Einfuhren fossiler Brennstoffe angewiesen. Diese Abhängigkeit nutzt Russland im Zusammenhang mit seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine für Manipulationen aus, die die Hauptursache für die jüngsten Preisspitzen darstellen. Die Abhängigkeit kann nur allmählich verringert werden, indem gewährleistet wird, dass ein zunehmender Anteil der Energie aus kohlenstoffarmer Erzeugung in Europa stammt. Die EU muss daher die Energiewende beschleunigen und die Elektrifizierung fördern. Einige der Kostenkomponenten der Energiepreise können jedoch kurzfristig abgemildert werden, da sie auf Ineffizienzen bei der Gestaltung der Netztarife und der Besteuerung oder auf eine mangelnde Integration des Energiemarktes zurückzuführen sind.
Diese Fragen werden im Rahmen des Aktionsplans für erschwingliche Energie durch eine Reihe von Maßnahmen angegangen, mit denen sichergestellt werden soll, dass Haushalte und Industriekunden in größerem Umfang direkten Zugang zu kostengünstiger Energie haben. Der Aktionsplan wird dazu beitragen, die aus der fortschreitenden Marktintegration resultierende Verringerung der Energiekosten in niedrigere Preise umzumünzen, den Einsatz von Garantien und von Instrumenten zur Risikominderung auszuweiten, um den Abschluss langfristiger Strombezugsverträge zu erleichtern, Anreize für Industriekunden zu schaffen, Nachfrageflexibilitätsdienste anzubieten, und durch besser gestaltete Tarife eine faire Aufteilung der Kosten des Energiesystems zu fördern.
Ein unverzichtbares Element des Aktionsplans sind Investitionen in die europäischen Netze, die mit den Fortschritten auf dem Weg zu einem CO2-neutralen Energiesystem Schritt halten, um das Risiko von Einschränkungen bei erneuerbarer Energie zu verringern und die Vorteile des Energiebinnenmarkts vollumfänglich nutzen zu können. Europa muss verstärkt in die Modernisierung und den Ausbau seines Energieübertragungs- und ‑verteilnetzes investieren und die Investition in Strom-, Wasserstoff- und Kohlendioxidtransportnetze sowie in Speichersysteme beschleunigen.
Saubere Produktion als lohnendes Geschäftsmodell
Um bei den Unternehmen eine Verlagerung hin zu sauberer Produktion und Kreislaufwirtschaft zu erreichen, muss die EU Leitmärkte und -strategien entwickeln, um Vorreiter zu belohnen. Die wichtigste treibende Kraft bei diesem Prozess sind die Kräfte des EU-Binnenmarkts, die durch neue Maßnahmen zur Förderung der Nachfrage nach CO2-armen Produkten, z. B. Benchmarking/Kennzeichnung, Vorgaben oder Präferenzregelungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge oder finanzielle Anreize mittels Differenzverträgen nutzbar gemacht werden können. Als Koordinierungsstelle zwischen der EU und den Mitgliedstaaten wird die Kommission die Bündelung der Nachfrage fördern und die Maßnahmen zwischen Mitgliedstaaten koordinieren, unter anderem durch eine Ausweitung und Vereinfachung der Nutzung von „Auktionen als Dienstleistung“.
Zusätzlich zur Schaffung nachfrageseitiger Anreize müssen Hersteller sauberer Technologien dazu beitragen, innovative Tätigkeiten in Führungspositionen im Bereich der Fertigung umzusetzen. Um insbesondere energieintensive Unternehmen besser bei ihren Bemühungen im Hinblick auf den Übergang zu sauberen Technologien begleiten zu können, ist ein flexibler Beihilferahmen erforderlich. Im Rahmen des Deals für eine saubere Industrie wird die Kommission darlegen, wie durch zielgerichtete Beihilfen und eine vereinfachte Beihilfegewährung Investitionen in die Dekarbonisierung weiter gefördert und gleichzeitig Marktverzerrungen vermieden werden können. Parallel dazu wird die Kommission die Mitgliedstaaten auffordern, dafür zu sorgen, dass die Elemente ihrer Steuersysteme, die sich auf Anreize für private Investitionen auswirken, wie etwa Abschreibungsvorschriften und Steuergutschriften, saubere Produktion zu einem lohnenden Geschäftsmodell werden lassen.
Energieintensive Wirtschaftszweige wie die Stahl-, die Metall- und die chemische Industrie sind in dieser Übergangsphase am stärksten gefährdet. Diese Wirtschaftszweige bilden das Rückgrat der Fertigungsindustrie in Europa, da sie bestimmte Inputs herstellen, die für ganze Wertschöpfungsketten unverzichtbar sind. Um die Wirtschaftszweige in der Phase des Übergangs zu begleiten, werden nach Maßgabe des Deals für eine saubere Industrie für einige von ihnen in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Interessenträgern maßgeschneiderte Aktionspläne erstellt. So sollen beispielsweise im Frühjahr 2025 im Aktionsplan für Stahl und Metall konkrete Maßnahmen vorgeschlagen werden, um dem Investitionsbedarf, dem Zugang zu Primär- und Sekundärrohstoffen und dem Einsatz handelspolitischer Schutzinstrumente Rechnung zu tragen und um mit Blick auf globale nicht marktbedingte Überkapazitäten eine langfristige Lösung festzulegen, die an die Stelle der derzeitigen Schutzmaßnahmen treten soll. Das für Ende 2025 geplante Paket für die chemische Industrie wird von entscheidender Bedeutung sein, um die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftszweigs sowie den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zu gewährleisten, wobei auch der Versorgung mit kritischen Chemikalien Rechnung getragen werden soll.
Mobilität und Technologieneutralität sind für die Wettbewerbsfähigkeit von entscheidender Bedeutung. Die Kommission hat den strategischen Dialog mit der Automobilindustrie eingeleitet, um die dringlichen aktuellen Herausforderungen anzugehen und konkrete Strategien und Lösungen zu entwickeln, um sicherzustellen, dass diese Schlüsselindustrie in Europa eine solide Zukunft hat. Gegenstand des Dialogs wird Folgendes sein: Herausforderungen im Zusammenhang mit Innovation und einer Führungsposition bei Zukunftstechnologien, Energiewende und Dekarbonisierung, weltweiter Zugang zu wettbewerbsbasierten Inputs und Versorgungssicherheit, Arbeitskräfte und Kompetenzen, fairer weltweiter Handel und Wettbewerb, Straffung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und Ankurbelung der Nachfrage durch Investition in die Ladeinfrastruktur und Förderung des verstärkten Umstiegs auf Elektrofahrzeuge. Die CO2-Vorgaben bieten langfristige Sicherheit, um die erforderlichen Investitionen zu lenken. Im Rahmen des Dialogs werden wir unmittelbare Lösungen erarbeiten, um die Investitionskapazität der Industrie zu schützen. Dazu werden wir Möglichkeiten einer Flexibilisierung prüfen, um sicherzustellen, dass unsere Industrie wettbewerbsfähig bleibt, ohne dass die allgemeinen Ambitionen der Ziele für 2025 zurückgeschraubt werden. Um das Ziel der Klimaneutralität von Pkw bis 2035 zu erreichen, ist ferner ein technologieneutraler Ansatz erforderlich, bei dem auch E-Fuels eine Rolle spielen werden; dazu sollen im Rahmen der geplanten Überprüfung die Vorschriften entsprechend geändert werden. Dieser Dialog wird in einen EU-Aktionsplan für die Automobilindustrie einfließen, der ehrgeizige angebots- und nachfrageseitige Initiativen wie einen Vorschlag für grünere Unternehmensflotten umfasst.
Parallel dazu wird die Kommission einen Investitionsplan für nachhaltigen Verkehr Maßnahmen vorlegen, der zusätzliche Maßnahmen enthalten wird, um die Risiken zu verringern, die mit Investitionen in den raschen Ausbau der Ladeinfrastruktur sowie der Produktion und des Vertriebs von erneuerbaren und CO2-armen Kraftstoffen verbunden sind. Im Rahmen einer neuen Strategie wird die Rolle herausgestellt werden, die die Häfen und der maritime Sektor Europas in Zukunft in der EU-Wirtschaft spielen werden; darüber hinaus sollen zusätzliche Anstrengungen unternommen werden, um die grenzüberschreitenden Eisenbahnverbindungen in der EU auszubauen, unter anderem auf der Grundlage eines ehrgeizigen Plans für ein europäisches Hochgeschwindigkeitsschienennetz.
Europa muss gegen die Verlagerung von CO2-Emissionen seiner Industrie vorgehen. Bei der geplanten Überprüfung des CO2-Grenzausgleichssystems
sollen die Lage der energieintensiven Industrien, die in das Europäische Emissionshandelssystem (EHS) einbezogen sind, sowie die Notwendigkeit, Fälle der Umgehung und unbeabsichtigte Folgen für die Wertschöpfungsketten so weit wie möglich einzuschränken, Berücksichtigung finden. Um die Wirksamkeit des Systems zu erhöhen, werden im Rahmen dieser Überprüfung die mögliche Ausweitung des Anwendungsbereichs auf weitere Wirtschaftszweige und nachgelagerte Produkte sowie mögliche Maßnahmen zur Bewältigung der Auswirkungen auf die Ausfuhr relevanter Waren untersucht werden. Dies wird einen Betrag zu dem Ziel leisten, die Verlagerung von CO2-Emissionen zu verhindern und eine größere Wirkung im Hinblick auf die Förderung einer globalen CO2-Bepreisung und damit auf die Förderung von auf internationaler Ebene gleichen Wettbewerbsbedingungen zu erzielen.
Mit Blick auf den Schutz und die Förderung von sauberen Technologien und der Dekarbonisierung der Fertigung werden im Rahmen des Deals für eine saubere Industrie und seiner Ergebnisse verschiedene politische Stellschrauben in koordinierter Weise eingesetzt, die von Verfahren zur Erleichterung der Gewährung von Genehmigungen und Zulassungen über industriepolitische Anreize, reformierte Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge, handelspolitische Schutzinstrumente, gezielte Global-Gateway-Investitionen und internationale Partnerschaften bis hin zu einem erweiterten Marktzugang reichen. Die politischen Maßnahmen werden auf einer Bedarfsanalyse und den Marktaussichten beruhen, wobei der Schwerpunkt auf Technologien liegen wird, die für die Dekarbonisierung und die Resilienz der Wirtschaft von entscheidender Bedeutung sind, auf aufstrebenden Wirtschaftszweigen oder auf Technologien, bei denen die derzeit in der EU angesiedelte Produktion durch internationale Wettbewerber, die von ungleichen Wettbewerbsbedingungen, Subventionen oder politischen Unterstützungsmaßnahmen profitieren, die zu nicht marktbedingten Überkapazitäten führen, unter Druck gesetzt werden könnte. Energieeffiziente Technologien werden in großem Maße in Europa entwickelt, was der EU-Wirtschaft einen Wettbewerbsvorteil verschafft. Mit Blick auf die Verwirklichung der Klimaneutralität werden negative Emissionen erforderlich sein. Unter anderem im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinie über den Emissionshandel im Jahr 2026 werden Anreize entwickelt werden, damit dauerhafte CO2-Entnahme zu einem lohnenden Geschäftsmodell wird, sodass Restemissionen aus schwer dekarbonisierbaren Sektoren kompensiert werden können.
Und schließlich wird in der Vision für Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung in der EU dargelegt werden, wie die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit des Agrar- und Lebensmittelsektors – unter Gewährleistung von florierenden ländlichen Gebieten sowie von Ernährungssicherheit und Resilienz – langfristig sichergestellt werden können, ohne dass die Belastungsgrenzen unseres Planeten überschritten werden. Der Europäische Pakt für die Meere wird Europa in die Lage versetzen, seine großen Meeresgebiete und langen Küsten zu nutzen, um Innovationen durch neue blaue Technologien, saubere Energieproduktion und Ernährungssicherheit zu fördern.
Nutzung des Potenzials der Kreislaufwirtschaft
Ressourceneffizienz und die Förderung der kreislauforientierten Verwendung von Materialien tragen zu Dekarbonisierung, Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftlicher Sicherheit bei. Das Kreislaufpotenzial des europäischen Marktes für Wiederaufarbeitung dürfte bis 2030 von derzeit 31 Mrd. EUR auf 100 Mrd. EUR steigen, wodurch 500 000 neue Arbeitsplätze entstehen sollen. Europa muss darauf hinarbeiten, einen Binnenmarkt für Abfälle, Sekundärstoffe und wiederverwendbare Materialien zu schaffen, um die Effizienz zu steigern und das Recycling auszuweiten. Ein Vorschlag für einen Rechtsakt über die Kreislaufwirtschaft wird dazu beitragen, Investitionen in Recyclingkapazitäten zu mobilisieren und die Industrie in der EU dazu anzuhalten, Neumaterial wirksam zu ersetzen und die Deponierung und Verbrennung gebrauchter Rohstoffe einzuschränken. Parallel dazu werden für wichtige Produktgruppen Ökodesign-Anforderungen eingeführt.
Leitinitiativen Säule 2
·Deal für eine saubere Industrie und Aktionsplan für erschwingliche Energie [1. Quartal 2025]
·Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung der Industrie [4. Quartal 2025]
·Aktionsplan für Elektrifizierung und Paket zum Thema „europäische Netze“ [1. Quartal 2026]
·Neuer Rahmen für staatliche Beihilfen [2. Quartal 2025]
·Aktionsplan für Stahl und Metall [2025]
·Paket für die chemische Industrie [4. Quartal 2025]
·Strategischer Dialog über die Zukunft der europäischen Automobilindustrie und Aktionsplan für die Industrie [1. Quartal 2025]
·Investitionsplan für nachhaltigen Verkehr [3. Quartal 2025]
·Strategie für die Häfen der EU und Industriestrategie für die maritime Wirtschaft [2025]
·Plan für Hochgeschwindigkeitsbahnen [2025]
·Überprüfung des CO2-Grenzausgleichssystems [2025]
·Rechtsakt über die Kreislaufwirtschaft [4. Quartal 2026]
·Vision für Landwirtschaft und Ernährung [1. Quartal 2025]
·Pakt für die Meere [2. Quartal 2025]
·Änderung des Klimagesetzes [2025]
1.3. Übermäßige Abhängigkeiten verringern und Sicherheit erhöhen
Die Verbindungen, die die EU weltweit aufgebaut hat, fördern sowohl das Wirtschaftswachstum als auch die Sicherheit. Die ausgeprägte Offenheit der EU für den Handel schafft enge Verflechtungen, wodurch verschiedene Lieferketten unterstützt und enge Bündnisse mit wichtigen Partnern gefördert werden. Der Handel wird für das künftige Wachstum der EU von entscheidender Bedeutung sein.
In einem globalen Wirtschaftssystem, das durch geopolitischen Wettbewerb und Handelsspannungen zersplittert ist, muss die EU Sicherheitserwägungen und Erwägungen der offenen strategischen Autonomie stärker in ihre Wirtschaftspolitik einfließen lassen. Ein sicheres Umfeld ist eine Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der EU. Unternehmen werden keine langfristigen Investitionen in Bereichen tätigen, in denen sie mit Unsicherheiten in Bezug auf das Sicherheitsumfeld oder Bedrohungen für kritische Infrastrukturen konfrontiert sind, in denen sie befürchten, dass ihre Lieferketten infolge internationaler Spannungen unterbrochen und blockiert werden, oder in denen die Gefahr besteht, dass ihre Investitionen vor dem Hintergrund weltweit ungleicher Wettbewerbsbedingungen durch unlauteren Wettbewerb zunichtegemacht werden. Gleichzeitig können Sicherheit und Resilienz zu einer treibenden Kraft für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation werden.
Handel und wirtschaftliche Sicherheit
Der Handel mit Drittländern ist von großer Bedeutung für den Wohlstand Europas. Der Außenhandel mit Waren und Dienstleistungen macht heute bereits einen erheblichen Teil des BIP der EU aus. Im Jahr 2023 belief sich der transatlantische Handel zwischen der EU und den USA auf mehr als 1,5 Billionen EUR; zusammen entfällt fast 30 % des Welthandels auf die EU und die USA. Mit Blick auf die Zukunft wird davon ausgegangen, dass 90 % des weltweiten Wirtschaftswachstums außerhalb der Grenzen Europas erzielt werden. Ein hohes Maß an Öffnung des Handels ist daher nicht nur für die Erhaltung des Wohlstands Europas, sondern auch für die Stärkung seiner Resilienz von entscheidender Bedeutung.
Die Fähigkeit der EU, die Abhängigkeiten durch Diversifizierung zu verringern, wird von wirksamen Partnerschaften abhängen. Die EU verfügt bereits über das weltweit größte und am schnellsten wachsende Netz von Handelsabkommen, das 76 Länder umfasst, auf die fast die Hälfte des EU-Handels entfällt. Wir sind der wichtigste Handelspartner für 72 Länder, die 38 % des weltweiten BIP ausmachen. Darüber hinaus mobilisieren wir weltweit Global-Gateway-Investitionspakete in Schlüsselbereichen, in denen die wirtschaftlichen Interessen Europas mit denen seiner Partner verflochten sind.
Der Abschluss der Verhandlungen über das EU-Mercosur-Abkommen und die Modernisierung des Globalabkommens EU-Mexiko zeigen, wie ein für beide Seiten vorteilhafter Handel mit fairen Wettbewerbsbedingungen und Gegenseitigkeit und mit einer größeren wirtschaftlichen Sicherheit einhergehen kann. So wird beispielsweise durch die Abschaffung der hohen Mercosur-Zölle erreicht, dass EU-Exporteure bei EU-Ausfuhren von anfangs 84 Mrd. EUR pro Jahr mehr als 4 Mrd. EUR an Zöllen pro Jahr einsparen und einen Vorreitervorteil erhalten. Der Zugang zu öffentlichen Aufträgen, der ausschließliche präferenzielle Zugang zu einigen kritischen Rohstoffen und Umweltschutzgütern und der Schutz von mehr als 350 geografischen Angaben der EU für traditionelle Lebensmittel bieten weitreichende Möglichkeiten, das Handelsvolumen zu steigern. Gleichzeitig sind Schutzmaßnahmen für sensible Sektoren vorgesehen. Die EU wird weiterhin eng mit ihren Partnern zusammenarbeiten, um ihr umfangreiches Netz von Handelsabkommen weiter auszubauen mit dem Ziel, den Marktzugang für europäische Unternehmen zu öffnen, für mehr Gegenseitigkeit zu sorgen und gleichzeitig einen offenen, regelbasierten Welthandel zu fördern, der durch eine modernisierte WTO geregelt wird.
Die EU muss ihr Angebot weiter anpassen und nach neuen Wegen suchen, um Partnerschaften zu vertiefen und Vorteile für heimische Unternehmen zu schaffen. Die Möglichkeiten reichen von Abkommen über den digitalen Handel (in diesem Bereich laufen Verhandlungen mit Korea und wurden Verhandlungen mit Singapur abgeschlossen) über Abkommen über die gegenseitige Anerkennung (mit diesen Abkommen, die mit mehreren Partnern, darunter Australien, Japan, Kanada, Neuseeland, die Schweiz und die USA, bestehen bzw. ausgehandelt werden, werden die Kosten von Konformitätsverfahren gesenkt) bis hin zu Abkommen zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen (von denen das erste abgeschlossen wurde, während andere zurzeit ausgearbeitet werden). Daher werden im Rahmen unserer neuen Partnerschaften für sauberen Handel und Investitionen gezielte Handels- und Investitionsvorschriften, Global-Gateway-Investitionen und die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen zu einer einzigen ressortübergreifenden Partnerschaft zusammengeführt. Die genannten Partnerschaften werden Möglichkeiten bieten, zur Sicherung der Versorgung mit Rohstoffen, sauberer Energie, nachhaltigen Kraftstoffen und sauberen Technologien aus aller Welt beizutragen und gleichzeitig europäische nachhaltige Investitionen, die für die Partnerländer Vorteile bieten, auszuweiten und einen Beitrag zur Verwirklichung der von Präsidentin von der Leyen angestrebten globalen Energieziele zu leisten. Im Rahmen des neuen Pakts für den Mittelmeerraum wird eine ehrgeizige Initiative für die Zusammenarbeit in den Bereichen Energie und saubere Technologien im Mittelmeerraum groß angelegte öffentliche und private Investitionen in erneuerbare Energien anregen.
Die Handelsbeziehungen der EU können jedoch mitunter Risiken bergen. In einem zunehmend angespannten Umfeld können übermäßige Abhängigkeiten ausgenutzt und sogar als Druckmittel verwendet werden. Die Industriepolitik von Drittländern kann darauf abzielen, vorsätzlich Überkapazitäten und strategische Abhängigkeiten zu schaffen. Dies erfordert ein Verständnis der Risiken und eine gezielte und verhältnismäßige Reaktion auf diese Risiken.
Wenn der europäische Markt auf nur einen oder wenige Anbieter wichtiger Güter, Dienstleistungen oder anderer Inputs angewiesen ist, sind seitens der EU politische Maßnahmen und Investitionen erforderlich, um ihre wirtschaftliche Sicherheit zu gewährleisten und so die Möglichkeiten zur Ausnutzung der Abhängigkeiten als Druckmittel oder für wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen zu minimieren. Im Draghi-Bericht wird aufgezeigt, wie Europa die Resilienz seiner Lieferketten, insbesondere für kritische Rohstoffe, bzw. die Einfuhren von Produkten im Bereich wesentlicher fortgeschrittener sauberer oder digitaler Technologien wie etwa von Halbleitern sicherstellen muss. Ein weiteres Beispiel sind die derzeitigen Abhängigkeiten bei der Versorgung mit Wirkstoffen für kritische Arzneimittel, die für die öffentliche Gesundheit im Allgemeinen und bestimmte Patienten im Besonderen unerlässlich sind, oder bei Düngemitteln, die für die Ernährungssicherheit von Bedeutung sind.
Europa muss weiterhin Strategien verfolgen, um seine Abhängigkeiten von einzelnen oder stark konzentrierten Lieferanten in wichtigen strategischen Wirtschaftszweigen zu verringern – durch Recycling, Innovation und Forschung, gezielte finanzielle Unterstützung für den Aufbau oder die Förderung heimischer Verarbeitungs- oder Fertigungskapazitäten und die Schaffung von Reserven und Vorräten sowie durch die oben genannten bilateralen und multilateralen Partnerschaften zur Diversifizierung. Darüber hinaus wird die Kommission vor dem Hintergrund der Erpressung, die Russland im Zusammenhang mit seinem Angriffskrieg im Energiebereich ausübt, einen Fahrplan für rechtmäßige Maßnahmen zur Beendigung der russischen Energieeinfuhren vorlegen.
Im Rahmen ihrer Strategie für wirtschaftliche Sicherheit hat die EU vier Risikobereiche und zehn kritische Technologien festgelegt. Auf der Grundlage der laufenden eingehenden Risikobewertungen sollen verhältnismäßige und gezielte Maßnahmen zum Schutz gegen Risiken, zur Stärkung und zur Zusammenarbeit ergriffen werden, um auf ermittelte Risiken zu reagieren und die Resilienz zu steigern. Dazu zählen Maßnahmen wie die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen, Ausfuhrkontrollen und die Überwachung von EU-Investitionen in Drittstaaten. Die Kommission wird gemeinsam mit der G7 und anderen gleich gesinnten Partnern Standards für wirtschaftliche Sicherheit bei wichtigen Lieferketten entwickeln.
Unlauterer Wettbewerb und Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen
Wenn unlauterer Wettbewerb unseren Binnenmarkt bedroht, sollten wir auch die uns zur Verfügung stehenden Instrumente wie die handelspolitischen Schutzinstrumente nutzen und die Verordnung über drittstaatliche Subventionen konsequent durchsetzen. Die optimale Kombination dieser Elemente wird von Wirtschaftszweig zu Wirtschaftszweig unterschiedlich sein. Die EU wird auch weiterhin auf ein modernisiertes WTO-Regelwerk drängen.
Eine intensivere Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten und Formen der Nachfragebündelung oder der gemeinsamen Beschaffung auf EU-Ebene können die Marktmacht gegenüber ausländischen Lieferanten erhöhen. So ist es für die Wettbewerbsfähigkeit der EU von entscheidender Bedeutung, eine zuverlässige und diversifizierte Versorgung mit Rohstoffen zu gewährleisten, da es sich dabei um unerlässliche Inputs für den Energiesektor, die Lebensmittelproduktion und die Industrie handelt. Aufbauend auf der Durchführung der Verordnung zu kritischen Rohstoffen muss eine Politik verfolgt werden, die die Förderung der heimischen Erzeugung, den Aufbau von Lagerbeständen und die Diversifizierung miteinander verbindet. Im Anschluss an die jüngsten Erfahrungen mit AggregateEU wird die Kommission eine Plattform für die gemeinsame Beschaffung kritischer Rohstoffe einrichten, um den Bedarf der EU-Industrie zu ermitteln, die Nachfrage zu bündeln und die gemeinsame Beschaffung zu koordinieren. Analog dazu zielt der Rechtsakt zu kritischen Arzneimitteln darauf ab, die Versorgung mit kritischen Arzneimitteln und ihren Inhaltsstoffen zu verbessern, Marktversagen zu beheben und die Abhängigkeit zu verringern.
Die EU muss sich der Herausforderung stellen, die sich aus unlauterem Wettbewerb und Überkapazitäten bei der weltweiten Produktion ergibt. Solche Überkapazitäten entstehen häufig durch systematische, staatlich induzierte Überinvestitionen und Subventionen entlang der Lieferketten in kritischen und strategischen Industriezweigen. Strukturelle, nicht marktbedingte Überkapazitäten führen zu aggressiven Exportstrategien, die den Druck auf die europäischen Hersteller, die bereits mit ungleichen Wettbewerbsbedingungen konfrontiert sind, erhöhen. Der Verlust von Produktionskapazitäten und Know-how in kritischen Sektoren der europäischen Wirtschaft könnte eine zu starke Abhängigkeit der EU von Einfuhren in Schlüsselsegmenten bewirken.
Dem öffentlichen Sektor kommt eine zentrale Rolle zu. In einem Umfeld, in dem andere wichtige Akteure den Zugang zu ihren Märkten beschränken und versuchen, die Fertigungskapazitäten für kritische Technologien zu steigern, muss Europa seine eigenen Kapazitäten schützen. Die Kommission wird die Einführung einer europäischen Präferenzregelung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge für strategische Sektoren und Technologien vorschlagen. Das öffentliche Auftragswesen macht etwa 14 % des BIP der EU aus. Die geplante Überarbeitung der Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge zielt darauf ab, die technologische Sicherheit und die inländischen Lieferketten zu stärken und die Vorschriften insbesondere für Start-ups und innovative Unternehmen zu vereinfachen und zu modernisieren.
Verteidigungsindustrie, Sicherheit und Krisenvorsorge
Die EU-Verteidigungsindustrie ist von wesentlicher Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit, besitzt jedoch nicht den ausreichenden Umfang und schöpft ihr Potenzial nicht aus. Wenngleich EU-Unternehmen im Verteidigungssektor weltweit wettbewerbsfähig sind, sind sie aufgrund struktureller Schwächen und jahrzehntelang unzureichender Investitionen geschwächt. Der Sektor ist fragmentiert und hauptsächlich durch nationale Akteure gekennzeichnet, von denen viele auf relativ kleinen Inlandsmärkten tätig sind, sodass die Lieferkapazitäten gering sind. Die FuE-Investitionen im Verteidigungsbereich sind deutlich niedriger als in den USA. Infolgedessen ist die EU in hohem Maße von externen Lieferanten abhängig. Es besteht ein wesentliches Risiko, dass die EU bei Innovationen im Verteidigungsbereich und bei der Entwicklung neuer fortschrittlicher Waffensysteme zurückfällt, was mit negativen Auswirkungen auf Technologien mit doppeltem Verwendungszweck verbunden ist. Die europäische Verteidigungsindustrie muss in der Lage sein, das gesamte Spektrum der Verteidigungsfähigkeiten abzudecken und Innovationen für die gesamte Wirtschaft vorantreiben.
Wir müssen die Bemühungen der Mitgliedstaaten, mehr, besser, gemeinsam und in Europa zu investieren, verstärken und unterstützen. Eine engere Abstimmung ist von entscheidender Bedeutung, um alle erforderlichen Verteidigungsfähigkeiten und -infrastrukturen (einschließlich Gütern mit doppeltem Verwendungszweck) in Europa zu finanzieren, zu entwickeln, herzustellen und aufrechtzuerhalten. Europa muss die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Verteidigungsbereich erheblich ausbauen, und zwar durch Bündelung der Nachfrage mittels eines verstärkten Rückgriffs auf die gemeinsame Beschaffung von Verteidigungsgütern, durch Förderung eines raschen Ausbaus der Verteidigungsindustrie sowie der Zusammenarbeit bei gemeinsamer Forschung und Entwicklung mit Schwerpunkt auf gemeinsamen europäischen Initiativen, durch Bündelung von Ressourcen im Rahmen von Verteidigungsvorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse, durch Integration der Industriekapazitäten in der EU und Schaffung eines Binnenmarkts für Verteidigung sowie durch Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln für KMU mit dem Ziel, den Umfang zu erhöhen, Ineffizienzen zu verringern und die Interoperabilität zu fördern. Die Kommission und die Hohe Vertreterin werden ein Weißbuch zur Zukunft der europäischen Verteidigung vorlegen, in dem die zur Erreichung dieser Ziele erforderlichen Maßnahmen dargelegt werden.
Die Erfahrung hat Europa gelehrt, dass Krisenvorsorge wichtig ist. Nun müssen konkrete Maßnahmen ergriffen werden. Die EU und die Mitgliedstaaten müssen einen ressortübergreifenden und gesamtgesellschaftlichen Ansatz verfolgen, um die Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Dieser Ansatz wird eine umfassende öffentlich-private Zusammenarbeit und einen neuen Grundsatzes der konzeptionellen Krisenvorsorge umfassen. Beispielsweise kann in Fällen begrenzter Industrie- und Produktionskapazitäten die Koordinierung der Beschaffung oder Bevorratung krisenrelevanter Güter auf EU-Ebene gemeinsam erfolgen. Auf der Grundlage des Niinistö-Berichts werden die Kommission und die Hohe Vertreterin eine Strategie für eine krisenfeste Union vorlegen, in der ein gemeinsamer Ansatz für bestehende und potenzielle Bedrohungen dargelegt wird.
Die zunehmenden hybriden Bedrohungen erfordern eine engere Abstimmung zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor. Im digitalen Zeitalter nehmen Cyberbedrohungen und Cyberangriffe stetig zu. Ganze Wirtschaftszweige und wesentliche Dienste hängen von der Resilienz unserer digitalen Infrastruktur, unserer Verkehrs- und Weltrauminfrastruktur, unserer Energienetze und unserer technologischen Hardware ab. Unterseekabel sind ein markantes aktuelles Beispiel für einen Bereich, in dem die Sicherheitsrisiken zunehmen. Europa muss die Risiken für die Sicherheit digitaler wie physischer kritischer Infrastruktur in allen Phasen – vom Bau und der Wahl der Technologie bis hin zu Betrieb und Wiederherstellungsfähigkeit – berücksichtigen. In einer Strategie für die innere Sicherheit wird umfassend dargelegt werden, wie die EU auf Sicherheitsbedrohungen – online oder offline – reagieren und sicherstellen kann, dass die Sicherheit konzeptionell in die Rechtsvorschriften und Strategien der EU aufgenommen wird.
Der Klimawandel und extreme Wetterereignisse stellen eine zunehmende Bedrohung für die wirtschaftliche Sicherheit Europas dar. Die EU und die Mitgliedstaaten müssen daher ihre Resilienz steigern und ihre Krisenvorsorge verbessern, indem sie die Klimarisikobewertungen regelmäßig aktualisieren und die Resilienz kritischer Infrastrukturen konzeptionell verbessern. Die Einbeziehung der Klimaresilienz in die Stadtplanung, die Einführung naturbasierter Lösungen, die Entwicklung von Naturschutzgutschriften und die Anpassung an den Klimawandel in der Landwirtschaft unter Wahrung der Ernährungssicherheit gehören ebenfalls zu den sich bietenden Möglichkeiten, um die Wirtschaft und Gesellschaft der EU vor den schlimmsten Auswirkungen von Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Dürren, Waldbränden und Stürmen, die Lieferketten und Produktionsstätten gefährden, zu schützen. Zu diesem Zweck wird ein Europäischer Plan zur Anpassung an den Klimawandel vorgelegt werden.
Generell müssen die Mitgliedstaaten die zunehmende Wasserknappheit angehen, indem sie die Wasserbewirtschaftungsverfahren und -infrastrukturen verbessern, die Wassereffizienz steigern und eine nachhaltige Wassernutzung fördern. Auf EU-Ebene wird die Kommission eine Europäische Strategie für eine resiliente Wasserversorgung vorlegen.
Leitinitiativen Säule 3
·Abschluss und Umsetzung von ehrgeizigen Handelsabkommen und Partnerschaften für sauberen Handel und Investitionen
·Initiative für die Zusammenarbeit in den Bereichen Energie und saubere Technologien im Mittelmeerraum [4. Quartal 2025]
·Gemeinsame Plattform für die Beschaffung kritischer Rohstoffe [2.-3. Quartal 2025]
·Überarbeitung der Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge [2026]
·Weißbuch zur Zukunft der europäischen Verteidigung [1. Quartal 2025]
·Strategie für eine krisenfeste Union [1. Quartal 2025]
·Strategie der inneren Sicherheit [1. Quartal 2025]
·Rechtsakt zu kritischen Arzneimitteln [1. Quartal 2025]
·Europäischer Plan zur Anpassung an den Klimawandel [2026]
·Strategie für eine resiliente Wasserversorgung [2. Quartal 2025]
Horizontale Erfolgsfaktoren für die Wettbewerbsfähigkeit
2.1. Einfacher, schlanker, schneller: geeignete Rechtsvorschriften für eine wettbewerbsfähige EU
Die Bürokratie ist zu einem Hemmschuh für Europas Wettbewerbsfähigkeit geworden. Trotz der fortschrittlichen Agenda der EU für eine bessere Rechtsetzung stellt bürokratischer Aufwand für zwei von drei Unternehmen das Haupthindernis für langfristige Investitionen dar. Viele Unternehmen geben an, dass Europa aufgrund der Komplexität, Vielzahl und Dauer der verschiedenen Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren ein weniger attraktiver Investitionsstandort sei als andere Regionen. Für die Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit Europas bedarf es eines viel umfassenderen Bürokratieabbaus als zuvor. Die Rechtsvorschriften müssen verhältnismäßig, stabil, kohärent und technologieneutral sein.
Alle Einrichtungen auf EU-, nationaler und lokaler Ebene müssen große Anstrengungen unternehmen, um einfachere Vorschriften zu schaffen und Verwaltungsverfahren zu beschleunigen. Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger müssen schneller und kostengünstiger Zugang zu Finanzmitteln und Verwaltungsentscheidungen erhalten. So werden beispielsweise mit dem geplanten Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung, der auf den Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien und der Netto-Null-Industrie-Verordnung aufbaut, die beschleunigten Genehmigungsverfahren auf weitere im Wandel begriffene (z. B. energieintensive) Sektoren ausgeweitet. Die Verfahren für wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) sowie für Energieinfrastrukturvorhaben von gemeinsamem Interesse werden vereinfacht und beschleunigt. Der Vorschlag für den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) wird die Gelegenheit bieten, den Zugang zu Finanzierungsinstrumenten der EU weiter zu erleichtern und diese Finanzierungsinstrumente – die derzeit auf zu viele Programme aufgeteilt sind – im Allgemeinen zu vereinfachen.
Die Veränderung beginnt bei der Kommission. Zum ersten Mal koordiniert ein für Umsetzung und Vereinfachung zuständiges Kommissionsmitglied die Arbeit der Kommission in diesem Bereich; ferner wird unter Federführung dieses Mitglieds der Kommission ein Screening des EU-Besitzstands durchgeführt, um nach Bedarf Potenzial zur Vereinfachung, Konsolidierung und Kodifizierung der Rechtsvorschriften zu ermitteln. Jedes Mitglied der Kommission wird zweimal jährlich Umsetzungsdialoge mit Interessenträgern führen, um Probleme bei der Umsetzung festzustellen, sich mit Unternehmen über deren Anliegen auszutauschen und Möglichkeiten zur Vereinfachung und zur Verringerung des Aufwands zu ermitteln. Die Kommissionsdienststellen werden unter Einbeziehung von Interessenträgern Realitätschecks durchführen, die in die Stresstests zu den EU-Rechtsvorschriften einfließen werden. Der Vereinfachung müssen ein praktisches Verständnis der Funktionsweise der Wertschöpfungsketten und ein Regulierungssystem zugrunde liegen, das auf Vertrauen und Anreizen beruht und nicht auf engmaschiger Kontrolle. Die Kommission wird im kommenden Monat ihr Gesamtkonzept dazu vorlegen.
Die Kommission wird für Vereinfachung in nie da gewesenem Umfang sorgen. Ziel ist es, die vereinbarten politischen Ziele möglichst einfach, zielgerichtet, wirksam und mit möglichst geringem Aufwand zu erreichen. Um sicherzustellen, dass in den kommenden Jahren anhaltende und messbare Bemühungen angestellt werden, hat die Kommission ehrgeizige quantitative Ziele für die Verringerung des Berichterstattungsaufwands festgelegt: eine Verringerung von mindestens 25 % für alle Unternehmen und von mindestens 35 % für KMU. Die Berichtspflichten sind ein Teil des gesamten Verwaltungsaufwands. Um unsere Bemühungen weiter zu verstärken, sollten die Ziele zur Verringerung des Aufwands um 25 bzw. 35 % daher in Zukunft von den Kosten für die Berichtspflichten auf die Kosten des gesamten Verwaltungsaufwands ausgeweitet werden. Auf diese Weise sollen bis zum Ende des Mandats wiederkehrende Kosten in Höhe von rund 37,5 Mrd. EUR eingespart werden
. Das 35 %-Ziel für KMU soll mithilfe gezielter Maßnahmen erreicht werden.
Den Startschuss setzt die Kommission im kommenden Monat mit dem ersten einer Reihe von horizontal angelegten Omnibus-Vereinfachungspaketen. Das erste Omnibuspaket sieht unter anderem weitreichende Vereinfachungen in den Bereichen nachhaltige Finanzberichterstattung, Sorgfaltspflichten im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Taxonomie vor. Im Einklang mit den Zielen des Rahmens für ein nachhaltiges Finanzwesen, Investitionen in die Energiewende zu mobilisieren, wird die Kommission dafür sorgen, dass die Anforderungen besser auf die Bedürfnisse der Investoren abgestimmt werden, Zeitpläne angemessen sind, Finanzparameter nicht von Investitionen in kleinere, im Wandel begriffene Unternehmen abhalten und Verpflichtungen in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang der Tätigkeiten verschiedener Unternehmen stehen. Das Paket wird sich insbesondere mit den mittelbaren Auswirkungen von Vorschriften befassen, um zu verhindern, dass kleinere Unternehmen entlang der Lieferketten in der Praxis übermäßigen Berichtspflichten ausgesetzt werden, die von den Gesetzgebern nicht beabsichtigt waren.
Zur Gewährleistung einer im Verhältnis zur Größe der Unternehmen angemessenen Regulierung wird in Kürze eine neue Definition des Begriffs „kleine Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung“ vorgeschlagen. Diese neue Kategorie für Unternehmen, die größer als KMU, aber kleiner als große Unternehmen sind, ermöglicht – ebenso wie bei KMU – eine auf diese Unternehmen zugeschnittene Vereinfachung der Vorschriften, wovon Tausende von Unternehmen in der Union profitieren werden. Darüber hinaus arbeitet die Kommission auch an einer Vereinfachung des CO2-Grenzausgleichssystems für kleinere Marktteilnehmer.
Im Laufe des Jahres und während des gesamten Mandats wird die Kommission auf Basis des Austauschs mit den Interessenträgern weitere Vereinfachungsmaßnahmen vorlegen. Im Rahmen der Überarbeitung der REACH-Verordnung wird sich die Kommission mit dem Besitzstand und neuen Initiativen im Bereich Chemikalien befassen und so konkrete Vereinfachungen in der Praxis herbeiführen und eine schnellere Entscheidungsfindung zu bedeutenden Gefahren sowie in Bezug auf Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit und Gefahrenschutz gewährleisten. Im Anschluss an die vorgeschlagene Überarbeitung des EU-Rechtsrahmens für Arzneimittel zur Beschleunigung und Straffung der Zulassungs- und Regulierungsverfahren bereitet die Kommission derzeit zeitnah greifende Durchführungsmaßnahmen zur Aufwandsverringerung und zur Vereinfachung im Bereich Medizinprodukte vor. Ferner wird dieses Jahr ein umfassendes Vereinfachungspaket zum Zweck einer spürbaren Verringerung des Aufwands für landwirtschaftliche Betriebe und zur Entlastung der Landwirte vorgelegt.
Ein neuer KMU- und Wettbewerbs-Check im Rahmen von Folgenabschätzungen wird dazu beitragen, dass neue Initiativen stärker gefiltert werden, wobei auch die zu erwartenden Auswirkungen auf die Kostenunterschiede im Vergleich zu internationalen Wettbewerbern bewertet werden. Der Kostenabschätzung von vorgeschlagenen delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten wird gegebenenfalls ein größerer Stellenwert eingeräumt.
Digitalisierung und Vereinfachung gehen bei der Verringerung des Berichterstattungsaufwands Hand in Hand. Unternehmen und Behörden müssen bei der Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften besser begleitet werden – durch verstärkte Unterstützung, Aufbau von Kapazitäten und technische Hilfe. Der Einsatz von digitalen Instrumenten und KI zur Unterstützung der Vereinfachungsbemühungen auf Regierungsebene muss erleichtert werden, etwa durch die vollständige grenzüberschreitende Interoperabilität zwischen den von öffentlichen Einrichtungen eingesetzten Lösungen für elektronische Rechnungsstellung, elektronische Signatur, elektronische Einreichung und den digitalen Produktpass. Die Berichterstattung sollte soweit möglich auf digitale Formate auf der Grundlage standardisierter Daten umgestellt werden. Die Europäische Brieftasche für Unternehmen, die auf dem eIDAS-Rahmen der EU aufbaut und Unternehmen eine Umgebung zur nahtlosen Interaktion mit allen öffentlichen Verwaltungen bietet, wird ein entscheidendes Instrument für die einfache und digitale Abwicklung von Geschäften in der EU darstellen.
Um gleiche Wettbewerbsbedingungen im gesamten Binnenmarkt zu gewährleisten und gegen Fragmentierung und Überregulierung vorzugehen, wird die Kommission die vollständige Harmonisierung und Durchsetzung entschlossen verfolgen. Die Kommission wird nicht nur ihre Arbeit zur Vereinfachung der Verzeichnisführung im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung fortsetzen, sondern auch eine einheitlichere Umsetzung und Durchsetzung weiterverfolgen.
Alle EU-Organe müssen zusammenarbeiten, um eine „regulatorische Einbahnstraße“ zu verhindern. Alle Organe müssen – unter Einhaltung der Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit – während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens den Grundsatz der besseren Rechtsetzung verfolgen. In Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und dem Rat wird durch eine überarbeitete interinstitutionelle Vereinbarung sichergestellt, dass die Verpflichtung zur Vereinfachung und der Fokus auf die Umsetzung vom Beginn bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens greifen.
2.2. Das Potenzial des europäischen Binnenmarkts voll ausschöpfen
In einer Welt der Giganten ist der Binnenmarkt der Schlüssel zum Aufbau kontinentaler Größe. In den vergangenen 30 Jahren hat sich der Binnenmarkt als Motor der Wettbewerbsfähigkeit Europas erwiesen und bewährt. Heute ist er der Heimatmarkt von 23 Millionen Unternehmen, die fast 450 Millionen Europäerinnen und Europäer mit Waren und Dienstleistungen versorgen. Unternehmen profitieren von der Freizügigkeit und stabilen Geschäftsbedingungen und können sich auf die Rechtstaatlichkeit verlassen. Verbraucher profitieren von großer Auswahl und hohen Schutzstandards. Aber das Potenzial des Binnenmarkts ist noch lange nicht voll ausgeschöpft. Trotz wiederholter Bemühungen zur Beseitigung von Hemmnissen für den freien Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehr bleiben einige hartnäckige Hindernisse bestehen, und neue Hindernisse und Fragmentierung treten zutage.
Der Jahresbericht 2025 über den Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit zeigt auf, welche schwerwiegenden Folgen Untätigkeit hat: In den vergangenen Jahren hat sich die Marktintegration verlangsamt. Der Anteil des Handels zwischen Mitgliedstaaten am BIP der EU ging 2023 sowohl bei den Waren (-23,8 %) als auch bei den Dienstleistungen (-7,6 %) zurück
. Im Binnenmarkt beträgt der Handel mit grenzüberschreitenden Dienstleistungen weniger als ein Drittel des Warenhandels und ist, im Gegensatz zum Warenhandel, geringer als der Handel mit Dienstleistungen mit Nicht-EU-Ländern. Im Letta-Bericht werden immer noch bestehende Hindernisse aufgezeigt und die Vorteile dargelegt, die eine beschleunigte Integration der Märkte für elektronische Kommunikation, der Energie- und Finanzmärkte sowie der Aufbau eines Binnenmarkts für Verteidigung mit sich bringen würden.
Die Beseitigung der verbleibenden Hindernisse und ein Ausbau des Binnenmarkts werden die Wettbewerbsfähigkeit in allen Facetten erhöhen, indem größere Märkte geschaffen, Energiepreise gesenkt und ein besserer Zugang ermöglicht werden
. Um das Funktionieren des Binnenmarkts in allen Wirtschaftszweigen zu verbessern, wird der Steuerungsrahmen durch eine horizontale Binnenmarktstrategie modernisiert: Hindernisse innerhalb der EU werden abgebaut und neue verhindert, die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten wird gestärkt und es wird ein neuer Ansatz für die Umsetzung vorschlagen. Eine gestärkte Taskforce für die Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften wird dafür sorgen, dass unnötiger Umsetzungsaufwand vermieden wird, und die allgemeine Um- und Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften sicherstellen. Im Interesse einer Vertiefung des Binnenmarkts und zur Vereinfachung werden weitere Harmonisierungsmaßnahmen zur Verringerung der noch bestehenden rechtlichen Fragmentierung eingeleitet. Die frühzeitige und schrittweise Integration von Kandidatenländern in Teile des Binnenmarkts wird es Unternehmen ermöglichen, sich in die europäischen Wertschöpfungsketten zu integrieren, und so den Konvergenzprozess erleichtern und zudem Investitionen, Handel und Wettbewerbsfähigkeit fördern.
Eine modernisierte Kohäsionspolitik ist ein entscheidender Faktor für stärkeres Wachstum, eine Verringerung der Unterschiede und die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit im gesamten Binnenmarkt und trägt gleichzeitig zur langfristigen Entwicklung und zum gerechten Übergang von Regionen und Gemeinschaften bei.
Die Kommission wird die Gelegenheit nutzen, um Normungsprozesse schneller und leichter zugänglich zu machen, insbesondere für KMU und Start-up-Unternehmen. Das derzeitige europäische Normungssystem ist nicht auf die kürzeren Innovationszyklen bei neuen Technologien ausgelegt. Die systematische Beteiligung an globalen Normungsprozessen ist von entscheidender Bedeutung, damit die Ergebnisse mit den Interessen der EU im Einklang stehen und um die Industrie dabei zu unterstützen, ihre Wettbewerbsposition auf den Märkten für Schlüsseltechnologien wie 5G- und 6G-Telekommunikation, KI, Technologien für erneuerbare Energien, Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, Barrierefreiheit und das Internet der Dinge zu bewahren. Für Fälle, in denen Unternehmen Rechtssicherheit in Bezug auf die Einhaltung der EU-Vorschriften benötigen, weil es keine harmonisierten Normen gibt, diese nicht verfügbar sind oder dringender Bedarf besteht, müssen Alternativlösungen gesucht werden.
2.3. Finanzierung der Wettbewerbsfähigkeit und eine Spar- und Investitionsunion
Um die bereits vereinbarten Ziele zu erreichen, müssen umfangreiche Mittel aufgebracht werden. Innovation, die Energiewende und die Verbreitung digitaler Technologien in allen Wirtschaftszweigen verursachen sehr hohe Kapitalkosten, auch bei dem in großem Maßstab erforderlichen Ausbau von Gemeingütern wie Infrastruktur auf dem gesamten Kontinent. Die Mitgliedstaaten haben sich zu quantitativen Zielen für erneuerbare Energien, die Erhöhung der Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf 3 % des BIP, die Erhöhung der Verteidigungsausgaben auf mindestens 2 % des BIP (für NATO-Mitglieder) und die Modernisierung der digitalen Infrastruktur der EU verpflichtet. Im Draghi-Bericht wird der zusätzliche Gesamtinvestitionsbedarf in Europa bis 2030 auf 750-800 Mrd. EUR pro Jahr geschätzt, was bedeutet, dass die Gesamtinvestitionsquote der EU um etwa 5 Prozentpunkte des EU-BIP pro Jahr steigen muss, um das zuletzt in den 1960ern und 1970ern verzeichnete Niveau zu erreichen. Die Gewährleistung ausreichender öffentlicher und privater Investitionen ist von entscheidender Bedeutung für das Produktivitätswachstum und das Erreichen der Innovations-, Klimaneutralitäts- und Verteidigungsziele der EU.
Dieses enorm umfangreiche Unterfangen erfordert, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten private Investitionen – unter anderem vonseiten institutioneller Investoren – erfolgreicher mobilisieren und öffentliche Mittel präziser und gezielter einsetzen. Während der Erfolg vieler Unternehmen auf Risikokapital und Beteiligungsinvestitionen aufbaut, ist die EU übermäßig auf Fremdfinanzierung durch Banken angewiesen.
Die Sparquoten der privaten Haushalte in der EU waren im Jahr 2022 um 65 % höher als in den USA. Der EU-Finanzsektor lenkt diese Mittel jedoch nicht effizient in produktive Investitionen und stellt nicht ausreichend Kapital für Innovation in der EU-Wirtschaft bereit. Daher erhalten die Bürgerinnen und Bürger keine angemessenen Erträge auf ihre Ersparnisse, und jedes Jahr investieren Menschen aus Europa Ersparnisse im Umfang von 300 Mrd. EUR auf Märkten außerhalb der EU.
Integration sowie tiefere und liquidere Kapitalmärkte sind in der EU erforderlich, um Mittel des Privatsektors zu mobilisieren und sie in zukunftsorientierte Wachstumssektoren zu lenken. Parallel dazu muss die Risikofreude privater Investoren erhöht werden, indem öffentliche Gelder als Anker genutzt werden.
Seit langem bestehende Vorbehalte müssen aus dem Weg geräumt werden, und die Kommission wird 2025 eine Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorlegen, gefolgt von einer Reihe spezifischer Vorschläge, die auf die Schaffung von Wohlstand für die Menschen in Europa und die Mobilisierung von Kapital für europäische Projekte abzielen. Zu diesem Zweck müssen kostengünstige Spar- und Anlageprodukte auf EU‑Ebene gefördert und gleichzeitig Anreize für Privatanleger geschaffen werden, diese zu nutzen. Die Kommission wird sich auch mit der Frage befassen, inwieweit die private und die betriebliche Altersversorgung die Bürgerinnen und Bürger der EU bei der Rentenvorsorge unterstützen und ihnen dabei helfen können, ihre Ersparnisse in die Wirtschaft zu lenken. Parallel dazu wird die Kommission Maßnahmen ergreifen, um Hindernisse für eine marktorientierte Konsolidierung der Finanzmarktinfrastruktur zu beseitigen.
Und schließlich wird die Kommission Maßnahmen zur Förderung des EU‑Verbriefungsmarkts vorlegen, um zusätzliche Finanzierungskapazitäten für Banken zu schaffen (die über Kreditvergabe insbesondere Unternehmen und KMU zu Gute kommen sollten) und Maßnahmen für eine wesentlich einheitlichere Aufsicht präsentieren; sie wird die EU-weite Reform und Harmonisierung der derzeit noch sehr fragmentierten Insolvenzrahmen einschließlich der Rangfolge von Forderungen und der Insolvenzauslöser sowie der Vorschriften für Finanzsicherheiten und Abwicklung weiterverfolgen; ferner wird die Kommission steuerliche Hindernisse für grenzüberschreitende Investitionen beseitigen.
Bessere wirtschaftspolitische Koordinierung
Zusätzlich zu öffentlichen Direktinvestitionen bedarf es zur Risikominderung und zur Mobilisierung von privaten Investitionen im erforderlichen Umfang öffentlicher Unterstützung. Angesichts des Haushaltsvolumens der Mitgliedstaaten (rund 50 % des BIP der EU) wird die Fähigkeit der EU, strategische öffentliche Investitionen einschließlich europäischer öffentlicher Güter zu finanzieren, davon abhängen, welche Prioritäten im Hinblick auf dieses Ziel bei den nationalen makroökonomischen und fiskalpolitischen Maßnahmen gesetzt und wie sie koordiniert werden.
Der überarbeitete EU-Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung unterstützt dieses Ziel durch die verstärkte Integration nachhaltiger fiskalpolitischer und wachstumsfördernder Maßnahmen – durch stärker abgestufte Anpassungspfade, die im Vergleich zum vorherigen Rechtsrahmen mehr haushaltspolitischen Spielraum für die Festlegung vorrangiger Reformen und Investitionen bieten
. Bei der der ersten Bewertung nach dem neuen Rahmen wurde bei fünf Mitgliedstaaten der Anpassungszeitraum unter Zugrundelegung einer Reihe von Reform- und Investitionszusagen von vier auf sieben Jahre verlängert. In Zukunft sollte die Stärkung der Schuldentragfähigkeit durch eine schrittweise Haushaltskonsolidierung zunehmend mit der Sicherung öffentlicher Investitionen, einer größeren nationalen Eigenverantwortung und einer besseren Durchsetzung einhergehen.
Eine neue Ausrichtung für den EU-Haushalt
Mit der Verordnung zur Einrichtung der Plattform „Strategische Technologien für Europa“ (Strategic Technologies for Europe Platform – STEP) hat die EU begonnen, Mittel von elf verschiedenen Finanzierungsprogrammen auf Industrievorhaben zur Förderung von drei kritischen Technologien umzulenken: digitale Technologien und Deep-Tech-Innovationen, saubere und ressourceneffiziente Technologien und Biotechnologien. Über eine einzige Anlaufstelle, das STEP-Portal, erhalten Projektträger, Verwaltungsbehörden und Investoren einfacher und leichter Zugang zu EU-Mitteln. Die bisher gesammelten Erfahrungen belegen den Mehrwert einer Neuausrichtung der EU-Finanzhilfe auf klare und gemeinsame Prioritäten zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit.
Der nächste mehrjährige Finanzrahmen bietet die Gelegenheit, noch weiter zu gehen und die Struktur und die Zuweisung von EU-Haushaltsmitteln zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit neu zu denken. Die Ausgaben der EU sind derzeit auf zu viele Programme aufgeteilt – oftmals ist die koordinierte strategische Steuerung begrenzt, und die Empfänger sind häufig mit hoher Komplexität konfrontiert. Zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU bedarf es einer Reihe gemeinsam vereinbarter Finanzierungsprioritäten in Form von öffentlichen Gütern der EU und länderübergreifenden Investitionsvorhaben, die im Rahmen eines Mechanismus zur stärkeren politischen Steuerung festzulegen sind (siehe Abschnitt 2.5). Um diesem Bedarf in stärker integrierter Weise gerecht zu werden, wird der nächste MFR einen Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit umfassen. Mit dem Fonds wird eine Investitionskapazität zur Förderung strategischer Technologien und Produktion geschaffen (von KI über Weltraum und saubere Technologien bis hin zu Sektoren der Biotechnologie und vieles mehr), die für die Wettbewerbsfähigkeit Europas, und so auch für Forschung und Innovation sowie für Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse, von entscheidender Bedeutung sind. Der Fonds wird dazu beitragen, private Investitionen zu mobilisieren und Risiken zu mindern.
Aber öffentliche Finanzierung reicht nicht aus: Auch privates Kapital muss in großem Maßstab mobilisiert werden. Das Potenzial der EIB-Gruppe muss voll ausgeschöpft werden, um private Investitionen einzuwerben und Europas Investitionslücken in allen Schlüsselbereichen – von der Dekarbonisierung bis zur Verteidigung – zu schließen. Das Netzwerk der europäischen Förderbanken und andere internationale Finanzinstitute können ebenso dazu beitragen, öffentliche Investitionen weiter anzukurbeln. Finanzinstrumente zur Risikominderung und Haushaltsgarantien haben sich – mit einem bisherigen durchschnittlichen Multiplikatoreffekt von mehr als 15 – als wirksame Werkzeuge erwiesen. Auf der Grundlage der erfolgreichen Umsetzung des InvestEU-Programms, im Rahmen dessen bereits Investitionen in Höhe von 218 Mrd. EUR mobilisiert wurden, davon 65 % aus privaten Quellen, wird eine breitere Nutzung von EU-finanzierten Programmen zur Risikominderung vorgeschlagen, um risikoreichere Investitionen und mehr Scale-up-Investitionen in Schlüsselsektoren der Wirtschaft zu unterstützen. Auch die Eigenmittel der EIB-Gruppe sollten stärker mobilisiert werden. Zusammen mit EU-Mitteln sollte dies einen verstärkten Rückgriff auf Garantien, Darlehen, Mischfinanzierungsinstrumente und andere Arten von Finanzierungsinstrumenten (einschließlich Eigenkapital) für alle aus dem EU-Haushalt unterstützten politischen Prioritäten ermöglichen. Dazu gehört es auch, den Anwendungsbereich bestehender Finanzierungsprogramme zu erweitern, beginnend bei InvestEU, und die Mandate der EIB-Gruppe und anderer Partner breiter, einfacher, schneller und flexibler zu gestalten. Angesichts der Offenheit dieser Instrumente bestehen Möglichkeiten für eine verstärkte Zusammenarbeit und Synergien mit und zwischen nationalen Förderbanken.
2.4. Förderung von Kompetenzen und hochwertigen Arbeitsplätzen bei gleichzeitiger Gewährleistung sozialer Gerechtigkeit
Die Grundlage für die Wettbewerbsfähigkeit Europas sind die Menschen. In der EU sind einige der besten Wissenschaftler und Forscher der Welt sowie eine dynamische Kreativ- und Kulturwirtschaft beheimatet. Sie verfügt über ein großes Angebot an qualifizierten Arbeitskräften, über leistungsstarke Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, inklusive Arbeitsmärkte, Antidiskriminierungsgesetze und solide Wohlfahrtsstaaten. Der europäische Arbeitsmarkt ist jedoch in einem tiefgreifenden Wandel begriffen. Die Zahl der Erwerbstätigen in der EU stieg im Jahr 2023 auf 216,5 Millionen, sodass die Beschäftigungsquote mit 75,3 % einen neuen Höchststand und die Arbeitslosenquote mit 6,1 % einen historischen Tiefstand erreichte, aber dennoch sind weiterhin Qualifikationsdefizite und ein Arbeitskräftemangel zu verzeichnen. So berichten fast vier von fünf kleinen und mittleren Unternehmen in der EU von Schwierigkeiten bei der Suche nach Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit den erforderlichen Kompetenzen
.
Eine wirksame Sozialpolitik auf der Grundlage der Europäischen Säule sozialer Rechte ist für die Schaffung eines wettbewerbsfähigen Europas von zentraler Bedeutung. Eine wettbewerbsfähigere Wirtschaft mit hoher Produktivität wird sicherstellen, dass unser Sozialmodell langfristig finanziell tragfähig ist und dass die Bürgerinnen und Bürger klare Wege zu ihrem eigenen wirtschaftlichen Erfolg sehen. Alle Menschen in Europa müssen die Möglichkeit haben, einen Beitrag zur weiteren Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit zu leisten, und von der gesteigerten Wettbewerbsfähigkeit profitieren können.
Um dafür zu sorgen, dass das Qualifikationsangebot und die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zueinander passen, wird die Kommission eine Initiative zur Schaffung einer Union der Kompetenzen vorlegen, die auf Investitionen, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen, die Schaffung zukunftssicherer Kompetenzen, den Erhalt von Kompetenzen, faire Mobilität, die Anwerbung und Integration von Fachkräften aus Drittländern sowie die Anerkennung verschiedener Bildungswege ausgerichtet ist, damit die Menschen überall in der Union arbeiten können. Weiterbildungen und Umschulungen für vorhandene Arbeitskräfte in Europa sind von entscheidender Bedeutung, um Arbeitsplatz- und Berufswechsel zu ermöglichen. Die Union der Kompetenzen wird einen Strategieplan für die Bildung in MINT-Fächern, einen Aktionsplan für Grundkompetenzen mit dem Schwerpunkt Schulbildung und eine Europäische Strategie für die berufliche Aus- und Weiterbildung umfassen und zur Stärkung der europäischen Hochschulallianzen beitragen. Ferner ist für die Arbeitsmarktrelevanz von Kompetenzen und Berufen ein intensiver Dialog mit den Sozialpartnern erforderlich, um die Anerkennung und Validierung von Kompetenzen zu erleichtern und Erkenntnisse zu aktuell und künftig benötigten Kompetenzen sowie zu Arbeitsmarkttrends zu gewinnen. Zu den Maßnahmen in diesem Bereich gehört auch eine Initiative für die Portabilität von Kompetenzen, mit der die Anerkennung erworbener Kompetenzen im Mobilitätsfall erleichtert werden soll. Darüber hinaus muss Europa auch leichter zugänglich und attraktiver für qualifizierte Fachkräfte aus Drittländern sein, um die wir mit anderen Ländern konkurrieren; dazu werden wir uns auf die bestehenden Fachkräftepartnerschaften mit Partnerländern und den künftigen EU-Talentpool stützen.
Da Europa mit einer schrumpfenden Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter konfrontiert ist, muss zudem die Erwerbsbeteiligung erhöht werden. Es gibt viele Faktoren, die den Zugang von Frauen, jungen sowie älteren Menschen, die erwerbstätig bleiben möchten, zum Arbeitsmarkt einschränken. Auch für Geringqualifizierte, Menschen mit Behinderungen und andere unterrepräsentierte Gruppen ist der Zugang zum Arbeitsmarkt schwierig. Die Steigerung der Erwerbsbeteiligung und der Produktivität hängt weitgehend von fairen Arbeitsbedingungen, angemessenen Löhnen und Gehältern, der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sowie vom Zugang zu erschwinglicher und hochwertiger Kinderbetreuung und Langzeitpflege ab. Um diese und andere Aspekte, die sich auf die Erwerbsbeteiligung auswirken, anzugehen, wird die Kommission mit den Sozialpartnern zusammenarbeiten und anschließend einen Fahrplan für hochwertige Arbeitsplätze vorlegen. Auch einen Plan für erschwinglichen Wohnraum wird die Kommission vorstellen.
Die Arbeitswelt verändert sich, und während sich neue, schnell wachsende Wirtschaftszweige entwickeln, müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Wege finden, um sich anzupassen, damit sie ihren Arbeitsplatz behalten oder einen neuen finden können und beim Wechsel über ein Sicherheitsnetz verfügen. Im Rahmen des Europäischen Semesters wird ein besonderer Schwerpunkt darauf gelegt, die Mitgliedstaaten zur Modernisierung der Sozialschutzsysteme zu ermutigen, um einen angemessenen, effizienten und wirksamen Schutz für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu gewährleisten. Rentenreformen sollten mit Initiativen einhergehen, die ein längeres Erwerbsleben fördern, ein aktives und gesundes Leben im Alter ermöglichen und inklusivere Arbeitsmärkte schaffen.
2.5. Durch Bündelung der Kräfte maximale Wirkung erzielen: ein Koordinierungsinstrument für Wettbewerbsfähigkeit
Der EU wird es erst gelingen, ihre Ziele zu erreichen, wenn die Politik der einzelnen Länder und die Politik der EU wirksamer aufeinander abgestimmt werden. Europa erreicht weniger, als es durch gemeinsames Handeln erreichen könnte, weil die EU und die Mitgliedstaaten eine unterschiedliche Industrie- und Forschungspolitik mit unterschiedlichen Zielen verfolgen. Innerhalb des Binnenmarkts verfolgt jeder Mitgliedstaat seine eigene Industrie- und Förderpolitik, um die nationale Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, ohne zu berücksichtigen, was in anderen Mitgliedstaaten geschieht, oder sogar zum Nachteil anderer Länder. Dies verringert die Wirksamkeit der politischen Maßnahmen und Ressourcen und schränkt den allgemeinen Nutzen aus EU-weiter Perspektive ein
.
Die Kommission wird ein neues Koordinierungsinstrument für Wettbewerbsfähigkeit vorschlagen, um in ausgewählten Schlüsselbereichen und bei zentralen Projekten, die von strategischer Bedeutung und von gemeinsamem europäischem Interesse sind, zusammen mit den Mitgliedstaaten die gemeinsamen wettbewerbsfähigkeitsbezogenen Prioritäten zu verfolgen. Im Rahmen des Europäischen Semesters und von NextGenerationEU wurde das erfolgreiche Konzept eingeführt, Reformen und Investitionen miteinander zu verknüpfen, um die Prioritäten der EU auf nationaler Ebene umzusetzen. Dieser Ansatz sollte durch koordinierte grenzübergreifende und EU-weite Maßnahmen ergänzt werden.
Das Koordinierungsinstrument für Wettbewerbsfähigkeit wird das Ziel haben, die Industrie- und Forschungspolitik und die Investitionen auf EU- und nationaler Ebene aufeinander abzustimmen. Es wird dazu beitragen, neue wichtige Initiativen und/oder grenzübergreifende Projekte mit europäischem Mehrwert für den wirtschaftlichen Strukturwandel, die Produktivität, das langfristige Wachstum und hochwertige Arbeitsplätze umzusetzen, die dem Binnenmarkt zugutekommen. Maßnahmen im Zusammenhang mit gemeinsamen wettbewerbsfähigkeitsbezogenen Prioritäten in bestimmten Wirtschaftszweigen, notwendige unterstützende Reformen und Investitionen sowie konkrete Projekte, die eine grenzübergreifende Koordinierung erfordern, werden in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und anderen wichtigen Interessenträgern ermittelt werden. Das Koordinierungsinstrument für Wettbewerbsfähigkeit wird in Verbindung mit einem gestrafften Europäischen Semester zur Anwendung kommen, dessen Schwerpunkt auf Reformen und Investitionen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit auf nationaler Ebene liegt. Beide werden Teil eines kohärenten und schlanken Lenkungsmechanismus sein, der die Grundlage für Investitions- und Reformentscheidungen auf EU- und nationaler Ebene bildet. Dieser neue Lenkungsmechanismus wird die Prioritäten der EU mit dem EU-Haushalt verknüpfen, da für die Verwirklichung einer Investitionsunion die Ausgaben der Union und die öffentlichen und privaten Ausgaben auf die wettbewerbsfähigkeitsbezogenen Prioritäten der EU abgestimmt werden müssen.
In einer ersten Phase wird die Kommission vorschlagen, die Politik der EU und der Mitgliedstaaten in einigen ausgewählten Bereichen, die einen eindeutigen Mehrwert für die Wettbewerbsfähigkeit der EU bieten, im Rahmen von Pilotprojekten aufeinander abzustimmen. Zu diesen Bereichen könnten die Energie- und die Verkehrsinfrastruktur (z. B. Stromnetze und Stromspeicherung sowie nachhaltige Kraftstoffe und Ladeinfrastruktur), digitale Infrastruktur und vertikale KI-Anwendungsfälle, Biotechnologie sowie andere wichtige Produktionskapazitäten (z. B. für kritische Arzneimittel) gehören.
Angesichts des hohen Investitionsbedarfs für die Umsetzung solcher Pilotprojekte muss mithilfe öffentlicher Mitteln privates Kapital in größtmöglichem Umfang mobilisiert werden. Die Kommission wird in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Fortschritte im Hinblick auf ein wirksames einheitliches Vorgehen überwachen. Auf der Grundlage dieser Erfahrungen wird die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten einen Lenkungsmechanismus für Investitionen entwickeln. Die Kommission beabsichtigt, zusammen an einer Methodik zur Ermittlung und Benennung anderer strategischer Infrastrukturnetze, Wirtschaftszweige oder Tätigkeiten zu arbeiten, die sich für eine Koordinierung von Investitionen und politischen Maßnahmen im Rahmen des Koordinierungsinstruments für Wettbewerbsfähigkeit eignen, wobei ihr Potenzial für Innovation, Dekarbonisierung und wirtschaftliche Sicherheit zu berücksichtigen ist.
Im Rahmen des derzeitigen MFR könnten auf Grundlage der erfolgreichen Erfahrungen mit der STEP-Plattform, in deren Rahmen bereits mehr als 6 Mrd. EUR aus den kohäsionspolitischen Fonds der Mitgliedstaaten und Regionen für die Unterstützung strategischer Ziele umgewidmet und 8,7 Mrd. EUR über fünf direkt von der Kommission verwaltete Programme bereitgestellt wurden, finanzielle Anreize für die Durchführung koordinierter Investitionen geschaffen werden. Zusätzlich zu einer weiteren Umwidmung von Mitteln aus kohäsionspolitischen Fonds könnten finanzielle Anreize für die Umsetzung der Aktionspläne von der EIB-Gruppe, nationalen Förderbanken und anderen Durchführungspartnern auf Grundlage einer ausgeweiteten InvestEU-Garantie bereitgestellt werden. Dies würde eine Umwidmung der den Mitgliedstaaten aus dem Programm NextGenerationEU bereitgestellten Mittel zugunsten der Mitgliedstaaten-Komponente des Fonds „InvestEU“ sowie gezielte Änderungen der „InvestEU“-Vorschriften umfassen, um die Risikoübernahmekapazität des Fonds zu erhöhen.
Im Rahmen des nächsten MFR wird die Umsetzung des Koordinierungsinstruments für Wettbewerbsfähigkeit durch einen neuen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit unterstützt werden. Mit dem Fonds soll das Problem angegangen werden, dass die Ausgaben auf zu viele sich überschneidende Programme verteilt sind, von denen viele dieselben Maßnahmen finanzieren, gleichzeitig aber unterschiedliche Auflagen haben und somit eine wirksame Kombination der Finanzierungsmittel erschweren. Die umfassende Architektur des Fonds ist darauf ausgelegt, europäische Projekte während des gesamten Investitionsprozesses – von der Forschung über die Hochskalierung und die industrielle Einführung bis hin zur Fertigung – zu begleiten. Er wird in der Lage sein, unser gesamtes Finanzierungsinstrumentarium flexibel zu mobilisieren: Finanzhilfen, Darlehen, Beteiligungskapital und Auftragsvergabe. Um Kohärenz zu gewährleisten und die Wirkung zu maximieren, könnten darüber hinaus Mittel im Zusammenhang mit künftigen nationalen Plänen, die wichtige Reformen und Investitionen miteinander verknüpfen, finanzielle Anreize und Unterstützung für die im Rahmen des Koordinierungsinstruments ermittelten Maßnahmen bieten.
Erfolgsfaktoren für die Leitinitiativen
Omnibus-Vereinfachungspaket und Definition des Begriffs „kleine Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung“ [26.2.2025]
·Europäische Brieftasche für Unternehmen [2025]
·Binnenmarktstrategie [2. Quartal 2025]
·Überarbeitung der Normungsverordnung [2026]
·Spar- und Investitionsunion [1. Quartal 2025]
·Nächster MFR einschließlich des Fonds für Wettbewerbsfähigkeit und eines Koordinierungsinstruments für Wettbewerbsfähigkeit [2025]
·Union der Kompetenzen [1. Quartal 2025]
·Fahrplan für hochwertige Arbeitsplätze [4. Quartal 2025]
·Initiative für die Portabilität von Kompetenzen [2026]
3. Schlussfolgerung
Das vorrangige Ziel für die kommenden Jahre muss die Wiederherstellung der Wettbewerbsstärke Europas sein. Wenngleich Europa alle Trümpfe in der Hand hält, um in der Weltwirtschaft von morgen wettbewerbsfähig zu sein, muss es seine Anstrengungen dringend intensivieren. Europa muss seine Trümpfe ausspielen und rasch seinen eigenen Weg zu innovationsbasiertem Produktivitätswachstum in Richtung einer klimaneutralen Zukunft einschlagen. Der Kompass für Wettbewerbsfähigkeit weist uns den Weg in Richtung einer EU, in der Innovatoren Produkte rasch auf den Markt bringen können und Unternehmen dank eines integrierten und effizienten EU-weiten privaten Kapitalmarkts unkompliziert Zugang zu Finanzmitteln haben. Eine EU, in der Start-up-Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit – unabhängig davon, ob es sich um Waren oder Dienstleistungen handelt – an jedem beliebigen Ort des Binnenmarkts aufbauen und ausweiten können. Eine EU, die einen angemessenen Anteil an den weltweit führenden Akteuren in Deep-Tech-Sektoren hat und in der das verarbeitende Gewerbe und die Landwirtschaft erfolgreich Wettbewerbsfähigkeit mit dem Übergang zu einer CO2-armen und nachhaltigen Erzeugung kombinieren. Eine EU, in der sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an hochwertigen Arbeitsplätzen entfalten können und sich dauerhaft auf Sozialschutz und die sozialen Sicherheitsnetze verlassen können. Eine EU, in der alle Kunden dank eines der weltweit größten kontinentalen Märkte und einer der weltweit größten Netzinfrastrukturen Zugang zu erschwinglicher und sauberer Energie und entsprechenden Produkten haben, wann und wo immer sie sie benötigen. Eine EU, die in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten das gemeinsame Gewicht nutzt, um geeint zu handeln und übermäßige Abhängigkeiten zu verringern.
Der Kompass schlägt einen neuen Ansatz für die Wettbewerbsfähigkeit vor, der – gestützt auf eine gemeinsame Vision – Industriepolitik, Investitionen und Reformen miteinander kombiniert, wobei die einzelnen Komponenten sich gegenseitig verstärken. Reformen zur Vertiefung des Binnenmarkts sind notwendig, damit die industriepolitischen Maßnahmen und Investitionen ihre Wirkung voll entfalten und so zur Vergrößerung des Binnenmarkts beitragen, die Hochskalierung von Unternehmen erleichtern und zur Aufrechterhaltung eines gesunden Wettbewerbsdrucks zum Nutzen von Unternehmen sowie von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beitragen. Dieser Ansatz wird durch umfassende Vereinfachungsbemühungen und einen neuen Governance-Rahmen zur Koordinierung der Maßnahmen auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten untermauert.
Die EU-Ebene ist nicht allein für die Wettbewerbsfähigkeit verantwortlich. Die EU‑Organe, die nationalen Regierungen, die regionalen Behörden und auch die Unternehmen müssen ihre Anstrengungen verstärken, um dieser Herausforderung zu begegnen, indem sie ihr Engagement und ihre Zusammenarbeit in diesem gemeinsamen Unterfangen auf eine neue Ebene bringen. Das Koordinierungsinstrument für Wettbewerbsfähigkeit wird ein wichtiges Instrument für die Umsetzung der strategischen Prioritäten sein. Bei der Umsetzung dieser Agenda wird die Kommission eng mit den Interessenträgern zusammenarbeiten und diese regelmäßig konsultieren, um vorrangige Problembereiche zu ermitteln und Lösungen zur Verbesserung der Geschäftsbedingungen zu finden. Der soziale Dialog wird dafür auch weiterhin die Grundlage bilden.
Der Kompass wird den Rahmen für die Arbeit der Kommission während dieses gesamten Mandats vorgeben. Für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit gibt es keine schnelle Lösung. Einige der Maßnahmen im Rahmen des Kompasses werden rasch vorgelegt werden und können schnell greifbare Wirkungen entfalten. Doch viele Maßnahmen werden erst mittelfristig Ergebnisse erzielen und einen stetigen Kurs erfordern. Die im Rahmen des Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit erzielten Fortschritte werden jährlich überwacht; im Jahresbericht über den Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit wird darüber Bericht erstattet.
Das Zeitfenster ist eng. Wenn die EU sich nicht dafür entscheidet, geeint für eine von nachhaltigem Wohlstand für alle geprägte Zukunft zu handeln, muss sie Spaltung und wirtschaftlichen Niedergang in Kauf nehmen.
Die Kommission ersucht das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Rat und die Sozialpartner, den Kompass für Wettbewerbsfähigkeit zu billigen und aktiv zur Umsetzung der darin enthaltenen Initiativen beizutragen.