EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 12.7.2024
SWD(2024) 178 final
ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN
EVALUIERUNG (ZUSAMMENFASSUNG)
Begleitunterlage zur
Empfehlung für einen
BESCHLUSS DES RATES
über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen im Namen der Europäischen Union über ein neues Protokoll zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens mit der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe und über etwaige Änderungen des partnerschaftlichen Fischereiabkommens oder einen neuen Wortlaut eines partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei
{COM(2024) 295 final} - {SWD(2024) 177 final}
Im Rahmen der externen Dimension der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) der EU handelt die Kommission die Protokolle zur Durchführung der partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei mit Drittländern aus und setzt diese um. Mit den partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei wird ein rechtlicher, ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Regelungsrahmen für Fangtätigkeiten von Fischereifahrzeugen der Union in Drittlandgewässern geschaffen. Im Gegenzug zahlt die EU dem jeweiligen Partnerland eine finanzielle Gegenleistung für den Zugang zu seinen Gewässern und finanzielle Unterstützung zur Umsetzung einer nationalen Strategie für Fischerei und blaue Wirtschaft. Der Beitrag der EU wird durch von den Schiffseignern aus der EU zu zahlende Gebühren ergänzt.
Gemäß Artikel 31 Absatz 10 der GFP-Grundverordnung1 sorgt die Europäische Kommission dafür, dass unabhängige Ex-ante- und Ex-post-Bewertungen eines jeden Durchführungsprotokolls zu einem partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei durchgeführt werden, bevor sie dem Rat eine Empfehlung zur Genehmigung der Aufnahme von Verhandlungen über ein Nachfolgeprotokoll vorlegt.
Diese Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen enthält eine Ex-ante- und eine Ex-post-Bewertung der Anwendung des derzeitigen Durchführungsprotokolls (im Folgenden „Durchführungsprotokoll“) des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der EU und der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe (im Folgenden „Abkommen“). Diese Bewertungen stützen sich in erster Linie auf eine unabhängige Bewertung, die von einem externen Berater durchgeführt wurde.
Die Ex-post-Bewertung deckt (mit dem Zeitraum bis Dezember 2023) den Großteil der Geltungsdauer des derzeitigen Durchführungsprotokolls ab, das vom 1. August 2019 bis zum 31. Juli 2024 gilt. Sie enthält eine Gesamtbewertung des Durchführungsprotokolls, einschließlich Schlussfolgerungen hinsichtlich seiner Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und Akzeptanz sowie hinsichtlich des Mehrwerts, der mit der Maßnahme für die EU geschaffen wird. Die detaillierten Bewertungsfragen, die diesen Bewertungskriterien entsprechen, finden sich in Anhang III sowie in Abschnitt 4.
In der Ex-ante-Bewertung werden die einschlägigen Ziele des Abkommens und seines Durchführungsprotokolls unter Berücksichtigung des derzeitigen und künftigen Bedarfs für diese Maßnahme analysiert. Sie berücksichtigt die Erfahrungen mit früheren Durchführungsprotokollen und die Ergebnisse der Ex-post-Bewertung des derzeitigen Durchführungsprotokolls. Schließlich werden die möglichen Auswirkungen der zwei wichtigsten politischen Optionen geprüft und Schlussfolgerungen gezogen: die Aushandlung oder Nichtverhandlung eines neuen Durchführungsprotokolls.
In der Ex-ante-Bewertung wird die Aushandlung eines neuen Durchführungsprotokolls für das Abkommen mit einigen Anpassungen als bevorzugte politische Option genannt:
·In Bezug auf die Zugangskomponente und die technische Komponente würden diese Anpassungen darauf abzielen, einen umfassenderen Informationsaustausch über die wirksame Nutzung der Fangmöglichkeiten und den Dialog über die sozialen Bedingungen für Seeleute sicherzustellen.
·In Bezug auf die Unterstützung des Fischereisektors würden die Anpassungen darauf abzielen, die Vertragsparteien in die Lage zu versetzen, die vereinbarten Prioritäten im Einklang mit der nationalen Entwicklungspolitik von São Tomé und Príncipe wirksam umzusetzen.
·Es sollte eine kontinuierliche Zusammenarbeit in den Bereichen Meerespolitik, Fischereiwissenschaft, Überwachung und Kontrolle sowie Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU-Fischerei) gewährleistet werden.
·Das Umsetzungstempo sollte durch eine bessere Planung und Programmaufstellung optimiert werden.