EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 20.11.2024
COM(2024) 551 final
2023/0375(COD)
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
gemäß Artikel 294 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
betreffend den
Standpunkt des Rates zur Annahme eines Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/2394 und (EU) 2018/1724 im Hinblick auf die Einstellung der Europäischen OS-Plattform
(Text von Bedeutung für den EWR)
2023/0375 (COD)
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
gemäß Artikel 294 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
betreffend den
Standpunkt des Rates zur Annahme eines Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/2394 und (EU) 2018/1724 im Hinblick auf die Einstellung der Europäischen OS-Plattform
(Text von Bedeutung für den EWR)
1.Hintergrund
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Übermittlung des Vorschlags an das Europäische Parlament und den Rat (Dokument COM(2023) 647 final – 2023/0375 COD):
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17. Oktober 2023
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Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses:
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14. Februar 2024
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Stellungnahme des Europäischen Parlaments in erster Lesung:
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13. März 2024
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Übermittlung des geänderten Vorschlags:
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Nicht zutreffend
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Festlegung des Standpunkts des Rates mit qualifizierter Mehrheit:
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19. November 2024
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2.Gegenstand des Vorschlags der Kommission
Der Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/2394 und (EU) 2018/1724 im Hinblick auf die Einstellung der Europäischen OS-Plattform ist Teil des Rationalisierungspakets, mit dem der Verwaltungsaufwand verringert werden soll, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen im Einklang mit der Mitteilung über die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU zu erhalten.
Die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 wurde zum Zweck der Einrichtung einer Europäischen Plattform für die Online-Streitbeilegung (im Folgenden „OS-Plattform“) erlassen, über die Verbraucher und Unternehmer aus der EU und dem EWR ihre Streitigkeiten über Online-Einkäufe an Stellen der alternativen Streitbeilegung (im Folgenden „AS-Stellen“) verweisen könnten. Die OS-Plattform wird seit 2016 als mehrsprachige digitale Infrastruktur betrieben, über die Verbraucher und Unternehmer einvernehmlich eine AS-Stelle zur Beilegung ihrer Streitigkeiten über einen Online-Kauf ersuchen können. Laut der Verordnung sollte die Kommission die Plattform verwalten, und Online-Unternehmen sollten bestimmte Informationspflichten auf ihren Websites nachkommen, um die Plattform sichtbar zu machen. Die Verordnung sah ferner vor, dass jeder Mitgliedstaat eine OS-Kontaktstelle mit zwei OS-Beratern unterhalten sollte. Obwohl die OS-Plattform jährlich mehr als zwei Millionen Besuche verzeichnet, wurde ihr Ziel gemäß der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 nicht erreicht, da durchschnittlich nur 200 Streitigkeiten pro Jahr vor eine AS-Stelle gelangten und die Kosten für die technische Wartung der Plattform steigen.
Ziel des Vorschlags der Kommission ist es, die OS-Verordnung aufzuheben und die OS-Plattform einzustellen. Gemäß Anhang 7 der einschlägigen Folgenabschätzung werden durch die Einstellung der Plattform über einen Zeitraum von zehn Jahren 4,4 Mio. EUR für den EU-Haushalt eingespart (jährliche Einsparungen in Höhe von 600 000 EUR durch den Wegfall der Wartungskosten der Plattform, bei eventuellen zusätzlichen jährlichen Ausgaben in Höhe von 100 000 EUR für andere, zur Weiterleitung der Verbraucher an die richtige AS-Stelle entwickelte Lösungen), und es wird von einem Nettonutzen von 370 Mio. EUR für Unternehmen aufgrund der Aufhebung überflüssiger Verpflichtungen ausgegangen.
Die Aufhebung der OS-Verordnung läuft den politischen Zielen im Zusammenhang mit der alternativen Streitbeilegung für Verbraucher nicht zuwider. Nach der Einstellung der OS-Plattform wird die Kommission weiterhin die Liste der AS-Stellen führen und Informationen über den Rechtsschutz von Verbrauchern bereitstellen. Der Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten sowie der Richtlinien (EU) 2015/2302, (EU) 2019/2161 und (EU) 2020/1828, der derzeit Gegenstand der interinstitutionellen Dialoge ist, wird eine Rechtsgrundlage für digitale Instrumente bieten, mit denen Verbraucher über angemessene Rechtsbehelfsmöglichkeiten informiert werden, und erforderlichenfalls andere Richtlinien, in denen die OS-Plattform erwähnt wird, ändern.
3.Bemerkungen zu dem Standpunkt des Rates
Im Einklang mit der politischen Einigung wurde der Vorschlag der Kommission inhaltlich nicht geändert. Stattdessen wurde er im Hinblick auf die nächsten Verfahrensschritte für seine Annahme durch die beiden gesetzgebenden Organe zur Überarbeitung an die Rechts- und Sprachsachverständigen weitergeleitet.
Der Standpunkt des Rates entspricht vollständig dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission. Die Änderungen der Rechts- und Sprachsachverständigen berühren nicht die Anwendung der Verordnung, ihren Zeitplan oder die Rolle der Kommission.
Die Kommission kann daher den Vorschlag des Rates billigen.
4.Schlussfolgerung
Die Kommission unterstützt den vom Rat angenommenen Wortlaut.