EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 5.11.2024
COM(2024) 370 final
2024/0286(BUD)
Vorschlag für einen
BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Belgiens (EGF/2024/002 BE/Limburg Maschinenbau und Papier)
BEGRÜNDUNG
KONTEXT DES VORSCHLAGS
1.Die Regeln für die Finanzbeiträge des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF) sind in der Verordnung (EU) Nr. 2021/691 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013niedergelegt.
2.Am 19. Juli 2024 übermittelte Belgien den Antrag EGF/2024/002 BE/Limburg Maschinenbau und Papier auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF infolge der Entlassungen in den in der NACE-Revision-2-Abteilung 17 („Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus“) und in der NACE-Revision-2-Abteilung 28 („Maschinenbau“) eingestuften Wirtschaftszweigen in der NUTS-2-Region Provincie Limburg (BE22) in Belgien.
3.Nach Prüfung dieses Antrags gelangte die Kommission gemäß allen geltenden Bestimmungen der Verordnung (EU) 2021/691 zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen Finanzbeitrag aus dem EGF erfüllt sind.
ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS
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EGF-Antrag
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EGF/2024/002 BE/Limburg Maschinenbau und Papier
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Mitgliedstaat
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Belgien
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Betroffene Region(en) (NUTS-2-Ebene)
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Provincie Limburg (BE22)
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Datum der Einreichung des Antrags
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19. Juli 2024
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Datum der Bestätigung des Antragseingangs
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19. Juli 2024
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Datum, ab dem die Übersetzung verfügbar war
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27. August 2024
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Datum des Ersuchens um zusätzliche Informationen
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4. September 2024
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Frist für die Übermittlung der zusätzlichen Informationen
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25. September 2024
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Frist für den Abschluss der Bewertung
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5. Dezember 2024
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Interventionskriterium
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Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2021/691
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Anzahl der betroffenen Unternehmen
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2
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Wirtschaftszweig(e)
(NACE-Rev.-2-Abteilung)
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Abteilung 17 Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus
Abteilung 28 Maschinenbau
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Bezugszeitraum (vier Monate):
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31. Dezember 2023 bis 30. April 2024
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Zahl der Entlassungen im Bezugszeitraum (a)
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681
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Zahl der Entlassungen vor oder nach dem Bezugszeitraum (b)
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0
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Gesamtzahl der Entlassungen (a + b)
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681
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Gesamtzahl der förderfähigen Begünstigten
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681
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Gesamtzahl der zu unterstützenden Begünstigten
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632
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Mittel für personalisierte Dienstleistungen (EUR)
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1 126 559
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Mittel für die Durchführung des EGF (EUR)
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0 047 000
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Gesamtmittelausstattung (EUR)
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1 173 559
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EGF-Beitrag in EUR (60 %)
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704 135
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BEWERTUNG DES ANTRAGS
Verfahren
4.Belgien hat den Antrag EGF/2024/002 BE/Limburg Maschinenbau und Papier am 19. Juli 2024 gestellt, also innerhalb von 12 Wochen ab dem Tag, an dem die Interventionskriterien gemäß Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2021/691 erfüllt waren. Noch am selben Tag bestätigte die Kommission den Erhalt des Antrags. Am 27. August 2024 ging die Übersetzung des Antrags bei der Kommission ein und am 4. September 2024 ersuchte sie Belgien um zusätzliche Informationen. Die zusätzlichen Informationen wurden binnen 15 Arbeitstagen nach dem Ersuchen vorgelegt. Die Frist von 50 Arbeitstagen nach Eingang des vollständigen Antrags, innerhalb der die Kommission bewerten soll, ob der Antrag die Bedingungen für die Bereitstellung eines Finanzbeitrags erfüllt, läuft am 5. Dezember 2024 ab.
Förderfähigkeit des Antrags
Betroffene Unternehmen und Begünstigte
5.Der Antrag betrifft 681 Entlassungen in den in NACE-Revision-2-Abteilung 17 („Herstellung von Papier und Pappe“) und NACE-Revision-2-Abteilung 28 („Maschinenbau“) eingestuften Wirtschaftszweigen. Die Entlassungen erfolgen in der NUTS-2-Region Limburg (BE22).
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Unternehmen und Anzahl der Entlassungen im Bezugszeitraum
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Sappi Lanaken NV (Papier)
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567
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Purmo Group Belgium NV (Maschinenbau)
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114
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Unternehmen insgesamt: 2
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Entlassungen insgesamt:
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681
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Gesamtzahl der Selbstständigen, die ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben haben:
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0
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Gesamtzahl der förderfähigen Arbeitskräfte und Selbstständigen:
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681
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Interventionskriterien
6.Belgien beantragte eine Intervention gemäß dem Interventionskriterium aus Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2021/691, wonach es innerhalb eines Bezugszeitraums von vier Monaten in Unternehmen, die alle in derselben oder in unterschiedlichen Branchen der NACE-Rev.2-Abteilung und in derselben Region auf NUTS-2-Ebene in einem Mitgliedstaat tätig sind, in mindestens 200 Fällen zur Entlassung von Arbeitskräften gekommen sein muss.
7.Der Bezugszeitraum von vier Monaten für den Antrag erstreckt sich vom 31. Dezember 2023 bis zum 30. April 2024.
8.Der Antrag betrifft 681 Entlassungen in der NUTS-2-Region Provincie Limburg (BE22), in den in der NACE-Revision-2-Abteilung 17 („Herstellung von Papier und Pappe“) und der NACE-Revision-2-Abteilung 28 („Maschinenbau“) eingestuften Wirtschaftszweigen.
Berechnung der Zahl der Entlassungen und der Fälle der Aufgabe der Tätigkeit
9.Gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a in Verbindung mit Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2021/691 wurde die Zahl der Entlassungen im Bezugszeitraum ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder von dessen Auslaufen berechnet.
Förderfähige Begünstigte
10.Für eine Unterstützung kommen insgesamt 681 Personen infrage.
Beschreibung der Ereignisse, die zu den Entlassungen und zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit geführt haben
11.Zurückzuführen sind die Entlassungen im Papiersektor auf die sinkende Nachfrage nach Grafikprodukten aufgrund der zunehmenden Digitalisierung und die daraus resultierenden wachsenden Überkapazitäten in der europäischen Industrie für holzfreies gestrichenes Papier (woodfree coated paper, WCP).
12.2009 gab die europäische Papierindustrie eine Kapazität von 9,3 Mio. Tonnen WCP an. Innerhalb von 15 Jahren sind die Kapazitäten der europäischen WCP-Industrie um 50 % auf 4,6 Mio. Tonnen im Jahr 2023 zurückgegangen. 2023 nutzte der Wirtschaftszweig seine Kapazitäten nicht voll aus, sondern produzierte nur 2,7 Mio. Tonnen. Die WCP-Produktion in der Sappi-Gruppe entspricht dem rückläufigen Trend in der europäischen WCP-Industrie.
13.Der Sappi-Standort Lanaken ist gegenüber anderen Standorten des Unternehmens benachteiligt. Lanaken ist auf die Herstellung von WCP spezialisiert, weshalb der Umstieg auf die Produktion anderer, stärker nachgefragter Papiererzeugnisse umfangreiche Investitionen erfordert. Darüber hinaus können zwar andere Sappi-Werke die Produktion des Standorts Lanaken übernehmen, umgekehrt ist dies aber nicht möglich. Vor diesem Hintergrund beschloss die Sappi-Gruppe, die Produktion in Lanaken einzustellen und das Werk zu schließen, da aufgrund struktureller Überkapazitäten in diesem Industriezweig kein geeigneter Käufer gefunden werden konnte.
14.Was letztendlich zu den Entlassungen im Maschinenbausektor geführt hat, ist die Entscheidung von Purmo, die Produktion von 50-mm-Flachheizkörpern in seinem Werk in Zonhoven einzustellen und die entsprechende Produktionslinie zu schließen. Die Folge sind 114 Entlassungen.
15.Grund für die Einstellung der Produktion ist der drastische Rückgang der Nachfrage nach Flachheizkörpern in der EU. Die Nachfrage nach alternativen Heizsystemen wie Wärmepumpen und Niedertemperatursystemen verzeichnet vor allem aufgrund der Verpflichtung der Europäischen Union zur Einhaltung der Emissionsziele und der klaren Absicht, Gebäude und Industrie in der EU zu dekarbonisieren, ein rasantes Wachstum.
16.Die plötzlichen Änderungen in Bezug bei der Verfügbarkeit von Gas und den Gaspreisen infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine führten dazu, dass sich das Kaufverhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher zugunsten alternativer Heizlösungen änderte. Dem lagen zum Teil die Bemühungen zugrunde, die Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen zu verringern, und zum Teil die EU-Rechtsvorschriften, die Niedertemperatursysteme zum Nachteil von Flachheizkörpern unterstützen. In einem solchen Szenario ist eine Nachfrageerholung unwahrscheinlich, da sich der Markt für Flachheizkörper zunehmend auf den Ersatz bereits in Betrieb befindlicher Geräte beschränken wird.
17.Das Produktionsvolumen der Purmo-Gruppe ist im Zeitraum 2018-2023 stetig zurückgegangen, und zwar von 820 000 Stück im Jahr 2018 auf 320 000 Stück im Jahr 2023 (-60 %). Beim Vergleich der Produktionskosten der verschiedenen Werke der Purmo-Gruppe in Europa ist der Standort Zonhoven im Nachteil, da seine Kosten um 17 % bis 35 % höher sind.
Erwartete Auswirkungen der Entlassungen auf die lokale, regionale oder nationale Wirtschafts- und Beschäftigungslage
18.Die Entlassungen betreffen zu 83 % Lanaken und zu 27 % Zonhoven, womit die flämische Provinz Limburg von den Entlassungen betroffen ist.
19.Die Arbeitsmärkte von Lanaken und Zonhoven sind gegenüber Limburg insgesamt oder Flandern im Nachteil. Das Verhältnis von Erwerbsbevölkerung zu verfügbaren Arbeitsplätzen liegt in Lanaken bei 49 % und in Zonhoven bei 55 % und damit zwischen 19 und 13 Prozentpunkten niedriger als in Limburg (68 %) sowie zwischen 24 und 18 Prozentpunkten niedriger als in Flandern (73 %). Darüber hinaus liegt das Verhältnis von Arbeitsuchenden zu offenen Stellen in Lanaken und Umgebung (Maasland) bei 4,5 (etwa doppelt so hoch wie in Flandern). Die von den Entlassungen betroffenen Gebiete sind weniger wohlhabend als die Region, in der sie sich befinden.
20.Darüber hinaus wirkt sich eine Umstrukturierung in den Niederlanden ebenfalls auf den Arbeitsmarkt der Region Maasland aus. Der niederländische Automobilhersteller VDL kündigte einen Wegfall von rund 2000 Arbeitsplätzen ab dem 1. März 2024 in seinem Werk in Born an. 700 der Betroffenen waren Grenzgänger mit Wohnsitz in Maasland.
21.Was die Beschäftigungslage betrifft, ging die Zahl der in Limburg verfügbaren Industriearbeitsplätze 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 15 % zurück. Die meisten freien Stellen befanden sich überdies nicht in Maasland oder Zonhoven, sondern in Hasselt-Genk.
22.Im Jahr 2023 lag die Arbeitslosenquote in Flandern bei 3,3 %. Bei Arbeitskräften mit niedrigem Bildungsniveau betrug die Arbeitslosenquote jedoch 5,7 % und bei Arbeitskräften mit Migrationshintergrund 7,1 %. Auch ältere Arbeitskräfte haben es schwerer, eine neue Beschäftigung zu finden. 2023 lag die durchschnittliche regionale Beschäftigungsquote bei 76,8 %, bei Personen ab 55 Jahren betrug sie jedoch 60,8 %.
23.Angesichts des Profils der entlassenen Arbeitskräfte, von denen ein Drittel 55 Jahre oder älter ist und die zu 30 % ein niedriges Bildungsniveau haben, sowie des rückläufigen Trends bei den offenen Stellen und der geografischen Verteilung benötigen die Arbeitskräfte zusätzliche gezielte Unterstützung, damit ihnen der Übergang ins Erwerbsleben gelingt.
Anwendung des EU-Qualitätsrahmens für die Antizipation von Veränderungen und Umstrukturierungen
24.Belgien hat dargelegt, inwieweit die im EU-Qualitätsrahmen für die Antizipation von Veränderungen und Umstrukturierungen enthaltenen Empfehlungen berücksichtigt wurden.
25.Die entlassenden Unternehmen hielten sich an die belgischen Rechtsvorschriften bei Massenentlassungen, wonach ein obligatorisches Verfahren für die Information und Anhörung der Vertretungen der Arbeitskräfte festgelegt ist. Das Verfahren ermöglicht die Auslotung etwaiger Möglichkeiten zur Vermeidung von Entlassungen oder zur Verringerung ihres Ausmaßes. Ferner sollen die Auswirkungen des Verlusts des Arbeitsplatzes durch ergänzende Sozialmaßnahmen, wie Unterstützung bei der Wiederbeschäftigung oder Umschulung entlassener Arbeitskräfte, abgeschwächt werden.
26.Belgien hat angegeben, dass die nationalen arbeitsrechtlichen Vorschriften zur aktiven Handhabung von Umstrukturierungen Unternehmen, die eine Umstrukturierung vornehmen, dazu verpflichten, einen Beschäftigungsdienst einzurichten, der Arbeitskräfte, welche im Rahmen einer Massenentlassung ihre Stelle verloren haben, in einem Zeitraum von drei Monaten 30 Stunden Outplacement-Dienste anbietet (60 Stunden in sechs Monaten für Arbeitskräfte, die älter als 45 Jahre sind).
27.In Bezug auf die Maßnahmen zur Unterstützung der entlassenen Arbeitskräfte teilte Belgien mit, dass die ersten Informationsveranstaltungen für die Arbeitskräfte am 26. Dezember 2023 durchgeführt und die Beschäftigungsdienste unmittelbar nach den Entlassungen eingerichtet wurden. Am 13. März 2024 veranstaltete das öffentliche Arbeitsbeschaffungsamt für Flandern (VDAB) in Lanaken eine Jobmesse für ehemalige Arbeitskräfte von Sappi und Purmo, an der sich rund 20 Unternehmen beteiligten. In seiner Einladung zu der Veranstaltung gab das VDAB Empfehlungen, wie man sich auf den Besuch vorbereitet, um ihn optimal zu nutzen, sowie Tipps zur Kontaktaufnahme mit den auf der Messe anwesenden Unternehmen.
Komplementarität mit Maßnahmen, die mit nationalen oder Unionsmitteln gefördert werden
28.Belgien hat bestätigt, dass die nachstehend beschriebenen Maßnahmen, die einen Finanzbeitrag aus dem EGF erhalten, keine weiteren Finanzbeiträge aus anderen Finanzierungsinstrumenten der Union erhalten.
29.Das koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen ergänzt Maßnahmen, die mit anderen nationalen oder Unionsmitteln gefördert werden.
Verfahren für die Anhörung der zu unterstützenden Begünstigten oder ihrer Vertreter oder der Sozialpartner sowie lokaler und regionaler Gebietskörperschaften
30.Nach Angaben Belgiens wurde das koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen im Einklang mit Artikel 7 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2021/691 in Absprache mit den Sozialpartnern geschnürt. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sind auf allen Ebenen an den Maßnahmen des VDAB beteiligt. Die Sozialpartner sitzen nicht nur im Verwaltungsrat des VDAB, sondern arbeiten auch in operativer Hinsicht eng mit dem VDAB zusammen, gemeinsam mit anderen Akteuren auf regionaler Ebene (Flandern), auf Ebene der Provinzen sowie auf lokaler Ebene.
Zu unterstützende Begünstigte und vorgeschlagene Maßnahmen
Zu unterstützende Begünstigte
31.Voraussichtlich nehmen 632 entlassene Arbeitskräfte an den Maßnahmen teil. Gemäß Artikel 8 Absatz 7 Buchstabe f der Verordnung (EU) 2021/691 werden diese Arbeitskräfte nachstehend nach Geschlecht, Altersgruppe und Bildungsniveau aufgeschlüsselt:
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Kategorie
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Voraussichtliche Zahl
der Begünstigten
|
|
Geschlecht:
|
Männer:
|
604
|
(95,6 %)
|
|
|
Frauen:
|
28
|
(4,4 %)
|
|
|
Nicht-binär:
|
0
|
(0,0 %)
|
|
Altersgruppe:
|
Unter 30-Jährige:
|
55
|
(8,7 %)
|
|
|
30- bis 54-Jährige:
|
355
|
(56,2 %)
|
|
|
Über 54-Jährige:
|
222
|
(35,1 %)
|
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Bildungsniveau:
|
Sekundarbereich I oder weniger
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184
|
(29,1 %)
|
|
|
Sekundarbereich II oder postsekundarer Bereich
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338
|
(53,5 %)
|
|
|
Tertiärer Bereich
|
110
|
(17,4 %)
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Vorgeschlagene Maßnahmen
32.Im Einklang mit Artikel 8 Absatz 7 Buchstabe h der Verordnung (EU) 2021/691 enthält das den entlassenen Arbeitskräften bereitzustellende personalisierte, koordinierte Paket die folgenden Maßnahmen:
–Sozialinterventionsberatung (Social Intervention Advisor, SIA): Die erste Dienstleistung, die entlassenen Arbeitskräften angeboten wird, ist die Inanspruchnahme einer Sozialinterventionsberatung. Die Dienstleistung beginnt mit der Bereitstellung von Informationen über die Unterstützung beim beruflichen Übergang, die den Arbeitskräften zur Verfügung steht. Die SIA ist für die Arbeitskräfte während des gesamten Prozesses ein Ansprechpartner.
–Berufsvorbereitung und -orientierung: Auf der Grundlage der ersten Gespräche zur Profilerstellung werden Berufsberater die Arbeitskräfte motivieren und unterstützen und sie über Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt und Karrieremöglichkeiten informieren. Die Arbeitskräfte sollen ermutigt werden, ihre Kompetenzen auszubauen oder neue Kompetenzen zu erwerben und an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen, die ihnen dabei helfen, eine neue Beschäftigung zu finden. Die Berater unterstützen die Arbeitskräfte unter anderem auch bei ihrer Arbeitssuche, beim Bewerbungsprozess und bei der Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche.
Arbeitskräften, deren Profile geringere Übereinstimmungen mit den in den verfügbaren Stellenangeboten gesuchten Profilen haben oder die die niederländische Sprache nur unzureichend beherrschen, soll eine intensivere Berufsberatung angeboten werden.
–Aktive Unterstützung bei der Arbeitssuche: Neben anderen unterstützenden Tätigkeiten gehören dazu die Dienste sogenannter Jobscouts, die bei der Ermittlung noch nicht veröffentlichter offener Stellen, die sich für die betroffenen Arbeitskräfte eignen könnten. Darüber hinaus werden verschiedene Veranstaltungen zur Stellensuche, wie beispielsweise Jobbörsen, organisiert.
–Ausbildung, Weiterbildung und Berufsbildung: Die Arbeitskräfte erhalten Zugang zum Standardausbildungsangebot des VDAB. Darüber hinaus werden nach Vereinbarung individueller Projekte mit der Berufsberatung spezifische Bildungsangebote für den festgestellten Bedarf bereitgestellt.
–Ausbildung am Arbeitsplatz: Die Arbeitskräfte erhalten eine Ausbildung am Arbeitsplatz in dem Unternehmen, das sie nach der Ausbildung einstellen wird. Je nach Bedarf der Arbeitskraft kann die Ausbildung zwischen 4 und 26 Wochen dauern. An die Ausbildung schließt sich ein unbefristeter oder befristeter Arbeitsvertrag von mindestens der gleichen Dauer wie die Ausbildung an.
33.Die standardmäßige Unterstützung entlassener Arbeitskräfte durch das VDAB umfasst digitale Tools und Bildungsangebote zu digitalen Kompetenzen. Die Arbeitskräfte lernen ferner, wie sie verschiedene digitale Plattformen des VDAB, etwa die Datenbank für offene Stellen, optimal nutzen können, oder erhalten spezielle Coachings für erfolgreiche Online-Bewerbungen. Das Bildungsangebot des VDAB umfasst auch den Erwerb von Kompetenzen, die in einer ressourceneffizienten Wirtschaft gebraucht werden. Dies dient der Verbreitung der Kompetenzen, die gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/691 im digitalen industriellen Zeitalter und in einer ressourceneffizienten Wirtschaft erforderlich sind.
34.Die hier beschriebenen vorgeschlagenen Maßnahmen stellen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die zu den förderfähigen Maßnahmen nach Artikel 7 der Verordnung (EU) 2021/691 zählen. Diese Maßnahmen treten nicht an die Stelle passiver Sozialschutzmaßnahmen.
35.In Bezug auf die Maßnahmen zur Unterstützung der entlassenen Arbeitskräfte hat Belgien mitgeteilt, dass der Wiedereingliederungsdienst kurz nach den Entlassungen eingerichtet wurde.
36.Belgien hat die erforderlichen Informationen zu den Maßnahmen vorgelegt, die für das betreffende Unternehmen aufgrund des nationalen Rechts oder aufgrund von Kollektivvereinbarungen zwingend vorgeschrieben sind. Im Einklang mit Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/691 bestätigte Belgien, dass der Finanzbeitrag aus dem EGF nicht an die Stelle solcher Maßnahmen tritt.
Veranschlagte Mittel
37.Die Gesamtkosten werden auf 1 173 559 EUR geschätzt, wovon die Kosten für personalisierte Dienstleistungen mit 1 126 559 EUR und die Ausgaben für Vorbereitung, Verwaltung, Information und Werbung sowie Kontrolle und Berichterstattung mit 47 000 EUR veranschlagt werden.
38.Insgesamt wird ein Finanzbeitrag aus dem EGF in Höhe von 704 135 EUR (60 % der Gesamtkosten) beantragt.
39.Im Einklang mit Artikel 8 Absatz 7 Buchstabe m der Verordnung (EU) 2021/691 gab Belgien an, dass die nationale Vor- und Kofinanzierung vom VDAB gestellt wird.
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Maßnahmen
|
Geschätzte Teilnehmerzahl
|
Geschätzte Kosten pro Teilnehmer/in
(in EUR)
|
Geschätzte Gesamtkosten
(in EUR)
|
|
Personalisierte Dienstleistungen (Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 2 Unterabsatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2021/691)
|
|
Sozialinterventionsberatung
(De sociaal interventie-adviseurs)
|
632
|
60
|
38 044
|
|
Berufsvorbereitung und -orientierung
(Actieve bemiddeling en begeleiding naar werk & Bemiddeling en begeleiding naar werk via tenderpartners)
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220
|
2 815
|
619 352
|
|
Aktive Unterstützung bei der Arbeitssuche
(Dedicated accountmanager voor contacten met werkgevers)
|
632
|
120
|
76 088
|
|
Ausbildung, Weiterbildung und Berufsbildung (Aanbod opleidingen in eigen beheer & Aanbod erkende opleidingen bij partners)
|
40
|
9 587
|
383 475
|
|
Ausbildung am Arbeitsplatz
(Opleiding in de onderneming - IBO)
|
10
|
960
|
9 600
|
|
Zwischensumme (a):
Prozentsatz des Pakets personalisierter Dienstleistungen
|
–
|
1 126 559
|
|
|
|
(100 %)
|
|
Beihilfen und Anreize (Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 2 Unterabsatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/691)
|
|
Anreize und Beihilfen
|
0
|
0
|
0
|
|
Zwischensumme (b):
Prozentsatz des Pakets personalisierter Dienstleistungen
|
–
|
0
|
|
|
|
(0,00 %)
|
|
Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/691
|
|
1. Vorbereitung
|
–
|
6 000
|
|
2. Verwaltung
|
–
|
10 000
|
|
3. Information und Werbung
|
–
|
0
|
|
4. Kontrolle und Berichterstattung
|
–
|
31 000
|
|
Zwischensumme (c):
Anteil an den Gesamtkosten in Prozent:
|
–
|
47 000
|
|
|
|
(4,00 %)
|
|
Gesamtkosten (a + b + c):
|
–
|
1 173 559
|
|
EGF-Beitrag (60 % der Gesamtkosten)
|
–
|
704 135
|
Zeitraum, in dem Ausgaben für einen Finanzbeitrag infrage kommen
40.Belgien leitete am 26. Dezember 2023 die personalisierten Dienstleistungen zugunsten der zu unterstützenden Begünstigten ein. Die Ausgaben für die Maßnahmen kommen daher ab dem 26. Dezember 2023 bis 24 Monate nach Inkrafttreten des Finanzierungsbeschlusses für einen Finanzbeitrag aus dem EGF in Betracht.
41.Belgien entstanden ab dem 20. November 2023 Verwaltungsausgaben für den Einsatz des EGF. Die Ausgaben für die Vorbereitung, Verwaltung, Information und Werbung sowie Kontrolle und Berichterstattung kommen daher ab dem 20. November 2023 bis 31 Monate nach dem Inkrafttreten des Finanzierungsbeschlusses für einen Finanzbeitrag aus dem EGF in Betracht.
Verwaltungs- und Kontrollsysteme
42.Der Antrag enthält eine Beschreibung des Verwaltungs- und Kontrollsystems, in der die Zuständigkeiten der beteiligten Stellen dargelegt sind, wie in Artikel 23 der Verordnung (EU) 2021/691 vorgeschrieben. Belgien hat der Kommission mitgeteilt, dass der Finanzbeitrag aus dem EGF vom VDAB verwaltet wird. Die Zahlungen werden vom Finanzdienst des VDAB geleistet. Das Departement für Finanzen und Haushalt – Prüfreferat der flämischen Prüfbehörde für die europäischen Strukturfonds ist die Prüfbehörde für den EGF.
Verpflichtungszusagen des betreffenden Mitgliedstaats
43.Belgien gab – wie vorgeschrieben – folgende Zusicherungen:
–Die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung werden beim Zugang zu den vorgeschlagenen Maßnahmen und bei ihrer Durchführung beachtet.
–Die nationalen und die Unionsrechtsvorschriften über Massenentlassungen wurden eingehalten.
–Die entlassenden Unternehmen, die nach den Entlassungen ihre Tätigkeit fortgesetzt haben, sind ihren rechtlichen Verpflichtungen nachgekommen und haben für ihre Arbeitskräfte entsprechende Vorkehrungen getroffen.
–Es werden Maßnahmen ergriffen, um jegliche Doppelfinanzierung zu vermeiden.
–Der Finanzbeitrag aus dem EGF entspricht den verfahrensrechtlichen und materiellen Rechtsvorschriften der Union über staatliche Beihilfen.
AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT
Haushaltsvorschlag
44.Gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 in der durch die Verordnung (EU, Euratom) 2024/765 vom 29. Februar 2024 geänderten Fassung darf die Mittelausstattung des EGF einen jährlichen Höchstbetrag von 30 Mio. EUR (zu Preisen von 2018) nicht überschreiten.
45.Nach Prüfung des Antrags hinsichtlich der Bedingungen von Artikel 13 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) 2021/691 und unter Berücksichtigung der Zahl der zu unterstützenden Begünstigten, der vorgeschlagenen Maßnahmen und des Kostenvoranschlags schlägt die Kommission vor, den EGF für einen Betrag von 704 135 EUR (60 % der Gesamtkosten der vorgeschlagenen Maßnahmen) in Anspruch zu nehmen, damit ein Finanzbeitrag für den Antrag bereitgestellt werden kann.
46.Der vorgeschlagene Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF wird gemäß Artikel 15 Absatz 1 Unterabsatz 1 Satz 2 der Verordnung (EU) 2021/691 und gemäß Nummer 9 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel einvernehmlich vom Europäischen Parlament und vom Rat erlassen.
Verwandte Rechtsakte
47.Zeitgleich mit diesem Vorschlag für einen Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF unterbreitet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Vorschlag für die Übertragung des Betrags von 704 135 EUR auf die entsprechende Haushaltslinie.
48.Zeitgleich mit der Annahme dieses Vorschlags für einen Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF nahm die Kommission einen Beschluss über einen Finanzbeitrag an, der einen Finanzierungsbeschluss im Sinne des Artikels 110 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 darstellt. Der genannte Finanzierungsbeschluss tritt gemäß Artikel 15 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) 2021/691 an dem Tag in Kraft, an dem die Kommission darüber unterrichtet wird, dass das Europäische Parlament und der Rat der Übertragung der Haushaltsmittel zustimmen.
2024/0286 (BUD)
Vorschlag für einen
BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Belgiens (EGF/2024/002 BE/Limburg Maschinenbau und Papier)
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/691 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013, insbesondere auf Artikel 15 Absatz 1 Unterabsatz 1,
gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel, insbesondere auf Nummer 9,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1)Die Ziele des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF) bestehen darin, Solidarität zu bekunden und menschenwürdige und nachhaltige Beschäftigung in der Union zu fördern, indem entlassene Arbeitskräfte und Selbstständige, die im Zuge größerer Umstrukturierungsmaßnahmen ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben haben, unterstützt werden und ihnen dabei geholfen wird, so rasch wie möglich wieder eine menschenwürdige und nachhaltige Beschäftigung zu finden.
(2)Gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates in der durch die Verordnung (EU, Euratom) 2024/765 geänderten Fassung und im Einklang mit Artikel 16 der Verordnung (EU) 2021/691 darf die Mittelausstattung des EGF einen jährlichen Höchstbetrag von 30 Mio. EUR (zu Preisen von 2018) nicht überschreiten.
(3)Am 19. Juli 2024 übermittelte Belgien im Einklang mit Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/691 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF infolge der Entlassungen in den in der NACE-Revision-2-Abteilung 17 („Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus“) und in der NACE-Revision-2-Abteilung 28 („Maschinenbau“) eingestuften Wirtschaftszweigen in der NUTS-2-Region Limburg (BE22) in Belgien. Ergänzt wurde er im Einklang mit Artikel 8 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/691 durch zusätzliche Informationen. Auf der Grundlage der Bewertung, die die Kommission im Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des EGF vorgenommen hat, wird davon ausgegangen, dass dieser Antrag die Bedingungen für die Bereitstellung eines Finanzbeitrags aus dem EGF gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2021/691 erfüllt.
(4)Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 704 135 EUR für den Antrag Belgiens bereitgestellt werden kann.
(5)Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte dieser Beschluss ab dem Datum seines Erlasses gelten —
HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2024 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer in Anspruch genommen, um den Betrag von 704 135 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Mitteln für Zahlungen bereitzustellen.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem [Datum seines Erlasses].
Geschehen zu Brüssel am
Im Namen des Europäischen Parlaments
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
Der Präsident /// Die Präsidentin