Brüssel, den 26.4.2024

COM(2024) 193 final

2024/0103(NLE)

Vorschlag für einen

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) (ST 10160/21 INIT; ST 10160/21 ADD 1 REV 2) des Rates vom 13. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Italiens

{SWD(2024) 121 final}


2024/0103 (NLE)

Vorschlag für einen

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) (ST 10160/21 INIT; ST 10160/21 ADD 1 REV 2) des Rates vom 13. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Italiens

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität 1 , insbesondere auf Artikel 20 Absatz 1,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Nachdem Italien am 30. April 2021 seinen nationalen Aufbau- und Resilienzplan (im Folgenden „ARP“) übermittelt hatte, legte die Kommission dem Rat ihre positive Bewertung vor. Der Rat billigte die positive Bewertung mit seinem Durchführungsbeschluss vom 13. Juli 2021. Dieser Durchführungsbeschluss des Rates wurde am 19. September 2023 und am 8. Dezember 2023 geändert.

(2)Am 4. März 2024 ersuchte Italien gemäß Artikel 21 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 die Kommission, eine Änderung des Durchführungsbeschlusses des Rates vom 13. Juli 2021 vorzuschlagen, da der ARP aufgrund objektiver Umstände teilweise nicht mehr durchzuführen sei. Aus diesem Grund legte Italien einen geänderten ARP vor.

Änderungen auf der Grundlage von Artikel 21 der Verordnung (EU) 2021/241

(3)Die Änderungen am ARP, die Italien aufgrund objektiver Umstände eingereicht hat, betreffen 24 Maßnahmen.

(4)Italien hat erklärt, dass 23 Maßnahmen geändert wurden, um bessere Alternativen einzuführen, damit das ursprüngliche Ziel der Maßnahme erreicht wird. Betroffen sind: Investition 1.8: „Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 1, einschließlich der Zielwerte M1C1-139 und M1C1-40; Reform 1.8: „Digitalisierung des Justizsystems“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 1, einschließlich Etappenziel M1C1-38a; Reform 1.9: „Reform der öffentlichen Verwaltung“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 1, einschließlich Etappenziel M1C1-59b; Reform 1.10: „Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 1, einschließlich Etappenziel M1C1-86; Reform 1.15: „Reform der Vorschriften für das öffentliche Rechnungswesen“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 1, einschließlich der Etappenziele M1C1-117 und M1C1-118; Reform 1.12: „Reform der Steuerverwaltung“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 1, einschließlich der Zielwerte M1C1-113 und M1C1-114; Investition 1.1: „Gesundheitshäuser der Gemeinschaft zur Verbesserung der territorialen Gesundheitsversorgung“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 6, einschließlich Zielwert M6C1-3; Investition 1.1: „Digitale Infrastruktur“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 1, einschließlich der Zielwerte M1C1-17 und M1C1-26; Reform 1.9.1: „Reform zur Beschleunigung der Umsetzung der Kohäsionspolitik“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 1; Reform 1.11: „Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 1, einschließlich der Etappenziele M1C1-72b und M1C1-72d; Reform 3: „Rationalisierung und Vereinfachung von Anreizen für Unternehmen“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 1, einschließlich Etappenziel M1C12-14b; Reform 1.2: „Nationales Abfallbewirtschaftungsprogramm“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 2, einschließlich der Zielwerte M2C1-15, M2C1-15a, M2C1-16, M2C1-16a; Investition 1.1: „Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 2, einschließlich der Zielwerte M2C1-15b und M2C1-16b; Investition 1.4: „Entwicklung von Biomethan nach Kriterien zur Förderung der Kreislaufwirtschaft“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 2, einschließlich Zielwert M2C2-4; Investition 4.4.3: „Erneuerung der Flotte der Nationalen Feuerwehr“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 2, einschließlich Zielwert M2C2-36; Investition 2.1: „Maßnahmen zur Verringerung der Hochwasser- und hydrogeologischen Risiken“ im Rahmen der Komponente 4 von Mission 2, einschließlich M2C4-11, M2C4-11b und M2C4-13; Investition 4.2: „Entwicklung von Schnellverkehrssystemen (U-Bahn, Straßenwagen, BRT)“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 2; Investition 4.1: „Investitionen in primäre Wasserversorgungsinfrastrukturen für die Sicherheit der Wasserversorgung“ im Rahmen der Komponente 4 von Mission 2, einschließlich der Etappenziele M2C4-28, M2C428a und Zielwert M2C4-29; Investition 4.2: „Verringerung der Verluste in den Wasserversorgungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze“ im Rahmen der Komponente 4 von Mission 2, einschließlich Etappenziel M2C4-30; Investition 4.3: „Investitionen in die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungsagrosystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen“ im Rahmen der Komponente 4 von Mission 2, einschließlich Etappenziel M2C4-33; Investition 11: Ausweitung (Scale-up): „Erneuerung der regionalen Eisenbahnflotte für den öffentlichen Nahverkehr mit Zügen mit sauberen Kraftstoffen und dem Universaldienst“ im Rahmen von Mission 7, einschließlich Etappenziel M7-31; Investition 12: „Zuschussregelung für die Entwicklung einer internationalen, industriellen und FuE-Führungsrolle bei Elektrobussen“ im Rahmen von Mission 7, einschließlich M7-32, M7-33 und M7-34; Investition 15: „Transizione 5.0“ im Rahmen von Mission 7. Aus diesem Grund hat Italien beantragt, die vorgenannten Maßnahmen samt der zugehörigen Etappenziele und Zielwerte zu ändern. Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 13. Juli 2021 sollte entsprechend geändert werden.

(5)Italien hat erläutert, dass Investition 2.2: „Partnerschaften in Forschung und Innovation – Horizont Europa“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 4, einschließlich Zielwert M4C2-2, nicht mehr durchführbar ist, da aufgrund der Marktentwicklungen keine ausreichende Nachfrage mehr vorhanden ist. Auf dieser Grundlage ersuchte Italien um vollständige Streichung der Maßnahme. Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 13. Juli 2021 sollte entsprechend geändert werden.

(6)Italien hat ferner beantragt, die durch Streichung der Maßnahme Investition 2.2: „Partnerschaften in Forschung und Innovation – Horizont Europa“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 4 frei gewordenen Mittel nach Artikel 21 der Verordnung (EU) 2021/241 dafür zu verwenden, eine neue Maßnahme aufzunehmen und bei einer bestehenden Maßnahme den Grad der erforderlichen Umsetzung zu steigern. Dies betrifft jeweils: M4C2-2a von Investition 2.2: „Innovationsvereinbarungen“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 4 und M1C1-38a von Reform 1.8: „Digitalisierung des Justizsystems“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 1. Auf dieser Grundlage ersuchte Italien um die Aufnahme von M4C2-2a und Investition 2.2: „Innovationsvereinbarungen“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 4. Darüber hinaus bat Italien um die Aufnahme von Etappenziel M1C1-38a, um den Grad der erforderlichen Umsetzung von Reform 1.8: „Digitalisierung des Justizsystems“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 1 zu steigern. Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 13. Juli 2021 sollte entsprechend geändert werden.

(7)Die Kommission ist der Auffassung, dass die von Italien angeführten Gründe die Änderung(en) nach Artikel 21 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 rechtfertigen und der Durchführungsbeschluss des Rates vom 13. Juli 2021 entsprechend geändert werden sollte.

Berichtigung redaktioneller Fehler

(8)Im Text des Durchführungsbeschlusses des Rates wurden 55 redaktionelle Fehler gefunden, die 52 Etappenziele und Zielwerte und 40 Maßnahmen im Rahmen von 14 Komponenten betreffen. Der Durchführungsbeschluss des Rates sollte geändert werden, um diese redaktionellen Fehler zu berichtigen, die dazu führen, dass der Inhalt des der Kommission am 30. April 2021 vorgelegten ARP in seiner geänderten Fassung vom 19. September 2023 und vom 8. Dezember 2023 nicht wie zwischen der Kommission und Italien vereinbart zum Ausdruck kommt. Diese redaktionellen Fehler betreffen: M1C1-37a und M1C1-45 von Reform 1.4: „Reform der Ziviljustiz“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 1 und M1C1-46 von Reform 1.5: „Reform der Strafjustiz“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 1; M1C1-120 von Reform 1.14: „Reform des subnationalen finanzpolitischen Rahmens“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 1; M1C1-14 und M1C1-16 von Investition 1.6.5: „Digitalisierung des Staatsrates“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 1; M1C1-140 von Investition 1.4.1: „Bürgererfahrung – Verbesserung der Qualität und Nutzbarkeit digitaler öffentlicher Dienste“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 1; M1C2-32 von Investition 7: „Unterstützung des Produktionssystems für den ökologischen Wandel, Netto-Null-Technologien sowie Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit strategischer Lieferketten“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 1; M2C1-22, M2C1-23, M2C1-24 und M2C1-25 von Investition 3.4: „Fondo Rotativo Contratti di Filiera (FCF) zur Unterstützung von Lieferkettenverträgen für die Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 2; M2C2-22 und M2C2-23 von Investition 4.1: „Investitionen in sanfte Mobilität (nationaler Fahrradplan)“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 2; M2C2-35a von Investition 4.4.2: „Stärkung der regionalen Eisenbahnflotte für den öffentlichen Personennahverkehr durch emissionsfreie Züge und den Universaldienst“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 2; M2C2-40 von Investition 5.1.1: „Entwicklung einer internationalen Führungsrolle der Industrie und von FuE in den Bereichen erneuerbare Energien und Batterien“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 2; M2C4-20 unter Investition 3.1: „Schutz und Verbesserung städtischer und stadtnaher Wälder“ im Rahmen der Komponente 4 von Mission 2; M2C4-36 und M2C4-37 von Investition 4.4: „Investitionen in Abwasser- und Reinigungsarbeiten“ im Rahmen der Komponente 4 von Mission 2; M3C1-6 von Investition 1.1: „Hochgeschwindigkeitsbahnverbindungen nach Süden für Personen- und Güterverkehr“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 3; M3C1-9 von Investition 1.2: „Hochgeschwindigkeitsstrecken im Norden, die mit dem übrigen Europa verbunden sind“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 3; M3C1-14 von Investition 1.4: „Einführung des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS)“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 3; M3C1-17 und M3C1-17a von Investition 1.7: „Modernisierung, Elektrifizierung und Widerstandsfähigkeit der südlichen Eisenbahn“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 3; M3C2-6 von Investition 2.2: „Digitalisierung des Flugverkehrsmanagements“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 3; M3C2-12 von Investition 2.3: „Kaltbügeln“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 3; M3C2-9 von Investition 1.1: „Grüne Häfen: Maßnahmen in den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz in Häfen“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 3; M4C1-15b von Reform 2.1: „Einstellung von Lehrkräften“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 4; M4C1-23 und M4C1-23a von Investition 3.4: „Lehre und fortgeschrittene Universitätskompetenzen“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 4; M4C2-14 von Investition 2.3: „Stärkung und sektorale/territoriale Ausweitung von Technologietransferzentren nach Industriezweigen“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 4; M4C2-8 von Investition 1.3: „Ausweitung der Partnerschaften auf Universitäten, Forschungszentren, Unternehmen und Finanzierung von Projekten der Grundlagenforschung“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 4; M4C2-21 und M4C2-21a von Investition 3.5: „Finanzierung von Start-up-Unternehmen“; im Rahmen der Komponente 2 von Mission 4; M5C2-10 von Investition 3: „Notunterkünfte mit eingeschränktem Leistungsumfang“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 5; M5C3-8, M5C3-9 von Investition 3: „Strukturierte sozialpädagogische Maßnahmen zur Bekämpfung der Bildungsarmut im Süden zur Unterstützung des dritten Sektors“ im Rahmen der Komponente 3 von Mission 5; M5C3-13 von Investition 4: „Infrastrukturinvestitionen für die Sonderwirtschaftszonen (SWZ)“ im Rahmen der Komponente 3 von Mission 5; M6C1-8 von Investition 1.2: „Heim als erster Ort der Pflege und Telemedizin“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 6; M6C2-6 und M6C2-8 von Investition 1.1: „Digitale Aktualisierung der technischen Ausstattung von Krankenhäusern“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 6; M6C2-10a von Investition 1.2: „Auf dem Weg zu einem sicheren und nachhaltigen Krankenhaus“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 6; M6C2-13 von Investition 1.3: „Stärkung der technologischen Infrastruktur und der Instrumente für die Datenerhebung, Datenverarbeitung, Datenanalyse und -simulation“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 6; M7-24 von Investition 7: „Intelligentes nationales Übertragungsnetz“ im Rahmen von Mission 7; M7-25, M7-26, M7-27, M7-28 von Investition 10: „Nachhaltige, kreislauforientierte und sichere Versorgung mit kritischen Rohstoffen“ im Rahmen von Mission 7; M7-29 von Investition 9: Ausgeweitete Maßnahme: „Bereitstellung technischer Hilfe und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans“ im Rahmen von Mission 7; M7-45 von Investition 16: „Unterstützung von KMU bei der Eigenerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen“ im Rahmen von Mission 7; M7-47 und M7-48 von Investition 17: „Finanzierungsinstrument für die energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden und Sozialwohnungen sowie für einkommensschwache und schutzbedürftige Haushalte“ im Rahmen von Mission 7.

(9)Diese redaktionellen Fehler betreffen ferner die Beschreibung der folgenden Maßnahmen: Investition 1.7: „Grundlegende digitale Kompetenzen“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 1; Reform 1.14: „Reform des subnationalen finanzpolitischen Rahmens“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 1; Investition 7: „Unterstützung des Produktionssystems für den ökologischen Wandel, Netto-Null-Technologien sowie Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit strategischer Lieferketten“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 1; Investition 3.4: „Fondo Rotativo Contratti di Filiera (FCF) zur Unterstützung von Lieferkettenverträgen für die Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 2; Investition 4.1: „Investitionen in sanfte Mobilität (nationaler Fahrradplan)“ im Rahmen der Komponente 2 der Mission 2; Investition 5.1: „Entwicklung einer internationalen Führungsrolle der Industrie und von FuE in den Bereichen erneuerbare Energien und Batterien“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 2; Investition 1.1: „Hochgeschwindigkeitsbahnverbindungen nach Süden für Personen- und Güterverkehr“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 3; Investition 1.7: „Modernisierung, Elektrifizierung und Widerstandsfähigkeit der südlichen Eisenbahn“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 3; Investition 2.3: „Stärkung und sektorale/territoriale Ausweitung von Technologietransferzentren nach Industriezweigen“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 4; Investition 3: „Strukturierte sozialpädagogische Maßnahmen zur Bekämpfung der Bildungsarmut im Süden zur Unterstützung des dritten Sektors“ im Rahmen der Komponente 3 von Mission 5; Investition 4: „Infrastrukturinvestitionen für die Sonderwirtschaftszonen (SWZ)“ im Rahmen der Komponente 3 von Mission 5; Investition 1.1: „Digitale Aktualisierung der technischen Ausstattung von Krankenhäusern“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 6; Reform 5: „Plan für neue Kompetenzen – Übergänge“ im Rahmen von Mission 7; Investition 5: „SA.CO.I.3“ im Rahmen von Mission 7; Investition 17: „Finanzierungsinstrument für die energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden und Sozialwohnungen sowie für einkommensschwache und schutzbedürftige Haushalte“ im Rahmen von Mission 7. Die Durchführung der betreffenden Maßnahmen bleibt von diesen Korrekturen unberührt.

Bewertung durch die Kommission

(10)Die Kommission hat den geänderten ARP nach den in Artikel 19 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 festgelegten Kriterien bewertet.

Beitrag zum ökologischen Wandel, einschließlich der Erhaltung der biologischen Vielfalt

(11)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe e und des Anhangs V Abschnitt 2.5 der Verordnung (EU) 2021/241 enthält der geänderte ARP Maßnahmen, die weitgehend (Einstufung A) zum ökologischen Wandel, darunter auch zur Erhaltung der biologischen Vielfalt, oder zur Bewältigung der sich daraus ergebenden Herausforderungen beitragen. Die Maßnahmen zur Unterstützung der Klimaschutzziele machen einen Betrag aus, der 39,4 % der Gesamtzuweisung des geänderten ARP und 75,7 % der geschätzten Gesamtkosten der Maßnahmen im REPowerEU-Kapitel entspricht (berechnet nach der Methode in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241). Gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) 2021/241 steht der geänderte ARP mit den Informationen im Nationalen Energie- und Klimaplan 2021-2030 in Einklang.

(12)Die Änderungen in Bezug auf den Beitrag zum ökologischen Wandel beziehen sich auf die Streichung der Maßnahme Investition 2.2: „Partnerschaften in Forschung und Innovation – Horizont Europa“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 4 und die Berichtigung eines redaktionellen Fehlers hinsichtlich des Beitrags zur Unterstützung der Klimaziele von Investition 17: „Finanzierungsinstrument für die energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden und Sozialwohnungen“ im Rahmen von Mission 7. Dadurch erhöht sich der Gesamtbeitrag zum Klimaziel des Plans und Investition 2.2: „Partnerschaften in Forschung und Innovation – Horizont Europa“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 4 wird gestrichen. Der begrenzte Umfang dieser Änderungen wirkt sich nicht auf die Gesamtbewertung dieses Kriteriums aus.

Beitrag zum digitalen Wandel

(13)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe f und des Anhangs V Abschnitt 2.6 der Verordnung (EU) 2021/241 enthält der geänderte ARP Maßnahmen, die in hohem Maße (Einstufung A) zum digitalen Wandel oder zur Bewältigung der sich daraus ergebenden Herausforderungen beitragen. Die Maßnahmen zur Unterstützung der Digitalisierungsziele machen einen Betrag aus, der 25,6 % der Gesamtzuweisung des geänderten ARP entspricht (berechnet nach der Methode in Anhang VII der Verordnung (EU) 2021/241).

(14)Die Änderungen in Bezug auf den Beitrag zum digitalen Wandel oder zum Umgang mit den damit verbundenen Herausforderungen betreffen die Streichung von Investition 2.2: „Partnerschaften in Forschung und Innovation – Horizont Europa“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 4 und einen höheren Grad der erforderlichen Umsetzung von Reform 1.8: „Digitalisierung des Justizsystems“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 1. Der höhere Grad der erforderlichen Umsetzung der Maßnahme Reform 1.8: „Digitalisierung des Justizsystems“ im Rahmen der Komponente 1 von Mission 1 erfolgt im Zuge der Streichung von Investition 2.2: „Partnerschaften in Forschung und Innovation – Horizont Europa“ im Rahmen der Komponente 2 von Mission 4. Der begrenzte Umfang dieser Änderungen wirkt sich nicht auf die Gesamtbewertung dieses Kriteriums aus.

Kosten

(15)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe i und des Anhangs V Abschnitt 2.9 der Verordnung (EU) 2021/241 ist die im geänderten ARP angegebene Begründung für die geschätzten Gesamtkosten des ARP im moderaten Umfang (Einstufung B) angemessen und plausibel, steht im Einklang mit dem Grundsatz der Kosteneffizienz und entspricht den erwarteten volkswirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen.

(16)Italien hat für eine neue und zwei geänderte Maßnahmen ausreichende Informationen und Nachweise dafür vorgelegt, dass die geschätzten Gesamtkosten nicht durch eine bereits existierende oder geplante Finanzierung durch die Union gedeckt sind. Die von Italien vorgeschlagenen begrenzten Änderungen, die mit einer Kostenbewertung verbunden sind, wirken sich nicht auf die bisherige Bewertung der geschätzten Gesamtkosten des geänderten ARP aus.

Sonstige Bewertungskriterien

(17)Aus Sicht der Kommission haben die von Italien vorgelegten Änderungen keinen Einfluss auf die im Durchführungsbeschluss des Rates ST 10160/21 vom 13. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Italiens enthaltene positive Bewertung im Hinblick auf die Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz des ARP auf Basis der in Artikel 19 Absatz 3 Buchstaben a, b, c, d, da, db, g, h, j und k festgelegten Bewertungskriterien.

Positive Bewertung

(18)Nachdem die Kommission den geänderten ARP positiv bewertet und festgestellt hat, dass der Plan die in der Verordnung (EU) 2021/241 festgelegten Bewertungskriterien gemäß Artikel 20 Absatz 2 und Anhang V der genannten Verordnung in zufriedenstellender Weise erfüllt, sollten die zur Durchführung des geänderten ARP erforderlichen Reformen und Investitionsvorhaben, die einschlägigen Etappenziele, Zielwerte und Indikatoren sowie der Betrag festgelegt werden, der von der Union in Form von nicht rückzahlbarer finanzieller Unterstützung für die Durchführung des geänderten ARP bereitgestellt wird.

Finanzieller Beitrag

(19)Die geschätzten Gesamtkosten des geänderten ARP Italiens belaufen sich auf 194 415 951 466 EUR. Da dieser Betrag den aktualisierten finanziellen Beitrag, der Italien maximal zur Verfügung steht, übersteigt, sollte der nach Artikel 20 Absatz 4 und Artikel 21a Absatz 6 festgelegte finanzielle Gesamtbetrag, der Italien für den geänderten ARP zugewiesen wird, 71 779 623 788 EUR betragen.

(20)Die Italien in Form von Darlehen zur Verfügung gestellte Unterstützung in Höhe von 122 601 810 400 EUR bleibt unverändert.

(21)Der Durchführungsbeschluss ST 10160/21 des Rates vom 13. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des ARP Italiens sollte daher entsprechend geändert werden. Der Klarheit halber sollte der Anhang des genannten Durchführungsbeschlusses des Rates vollständig ersetzt werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die Bewertung des geänderten Aufbau- und Resilienzplans (ARP) Italiens auf der Grundlage der in Artikel 19 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Kriterien wird gebilligt. Die Reformen und Investitionsvorhaben im Rahmen des ARP, die Modalitäten und der Zeitplan für die Überwachung und Durchführung des ARP, einschließlich der einschlägigen Etappenziele und Zielwerte und der zusätzlichen Etappenziele und Zielwerte im Zusammenhang mit der Zahlung des Darlehens, die einschlägigen Indikatoren für die Erfüllung der geplanten Etappenziele und Zielwerte sowie die Modalitäten für die Gewährung des uneingeschränkten Zugangs der Kommission zu den zugrunde liegenden einschlägigen Daten sind im Anhang dieses Beschlusses aufgeführt.

Artikel 2

Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 13. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Italiens wird wie folgt geändert:

Der Anhang erhält die Fassung des Anhangs dieses Beschlusses.

Artikel 3
Adressat

Dieser Beschluss ist an die Italienische Republik gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am […]

Im Namen des Rates

   Der Präsident

(1)    ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17.

Brüssel, den 26.4.2024

COM(2024) 193 final

ANHANG

des

Vorschlags für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) (ST 10160/21 INIT; ST 10160/21 ADD 1 REV 2) des Rates vom 13. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Italiens

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ANHANG

1.Beschreibung der Reformen und Investitionen

A.MISSION 1 KOMPONENTE 1:

Schwerpunkt 1 – Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung: Die Komponente M1C1 der Komponente M1C1 des italienischen Aufbau- und Resilienzplans umfasst Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung der italienischen öffentlichen Verwaltung und umfasst sieben Investitionen und drei Reformen. Die Investitionen zielen insbesondere auf Folgendes ab: I) Rationalisierung und Konsolidierung bestehender digitaler Infrastrukturen der öffentlichen Verwaltung; II) Förderung der Einführung des Cloud-Computing, iii) unter besonderer Berücksichtigung der Harmonisierung und Interoperabilität von Plattformen und Datendiensten, der Umsetzung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung und der Zugänglichkeit von Daten durch einen Katalog von Anwendungsprogrammierschnittstellen; IV) Verbesserung der Verfügbarkeit, Effizienz und Zugänglichkeit aller digitalen öffentlichen Dienste mit dem Ziel, die Akzeptanz und Zufriedenheit der Nutzer zu erhöhen, v) Stärkung der Abwehr Italiens gegen die von Cyberkriminalität ausgehenden Risiken, vi) Förderung des digitalen Wandels großer Zentralverwaltungen; VII) Überwindung der digitalen Kluft durch Stärkung der digitalen Kompetenzen der Bürgerinnen und Bürger. Die Reformen im Rahmen dieses Schwerpunkts zielen insbesondere darauf ab, i) das Vergabeverfahren für Lösungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) durch die öffentliche Verwaltung zu straffen und zu beschleunigen, II) Unterstützung des digitalen Wandels der öffentlichen Verwaltung und iii) Beseitigung von Hindernissen für die Cloud-Einführung durch öffentliche Verwaltungen und Straffung der Datenaustauschverfahren zwischen öffentlichen Verwaltungen.

Die Investitionen und Reformen im Rahmen dieser Komponente tragen dazu bei, den länderspezifischen Empfehlungen an Italien aus den Jahren 2020 und 2019 nachzukommen, wonach „die Wirksamkeit der öffentlichen Verwaltung verbessert werden muss, unter anderem durch Investitionen in die Kompetenzen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, durch Beschleunigung der Digitalisierung und durch Steigerung der Effizienz und Qualität lokaler öffentlicher Dienstleistungen“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2019) und „Investitionen auf den ökologischen und digitalen Wandel, insbesondere auf eine verstärkte digitale Infrastruktur zur Gewährleistung der Bereitstellung wesentlicher Dienste“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020), ausgerichtet werden müssen.

Schwerpunkt 2 – Justiz: Wie im jüngsten Bericht der Europäischen Kommission über die Effizienz der Justiz (CEPEJ) dargelegt, ist die Leistung des italienischen Justizsystems in Bezug auf die Dauer der Verfahren nach wie vor weit von der anderer Mitgliedstaaten entfernt. Schwerpunkt 2 der Komponente M1C1 des Aufbau- und Resilienzplans enthält Maßnahmen, die darauf abzielen, das Justizsystem durch Verkürzung der Verfahrensdauer und Annäherung Italiens an den EU-Median effizienter zu gestalten. Diese Komponente dient der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen an Italien in den Jahren 2020 und 2019 zur Verkürzung der Dauer von Zivilprozessen und zur Verbesserung der Wirksamkeit der Korruptionsbekämpfung (länderspezifische Empfehlungen 4, 2019 und 4, 2020). Darüber hinaus ist die Digitalisierung des Justizsystems auch für den digitalen Wandel von Bedeutung.

Schwerpunkt 3 – Öffentliche Verwaltung: Schwerpunkt 3 der Komponente M1C1 des Aufbau- und Resilienzplans enthält Maßnahmen zur Reform der öffentlichen Verwaltung in Italien und zur Verbesserung der Verwaltungskapazität. Italien liegt sowohl hinsichtlich der Effizienz des Staates als auch hinsichtlich des Vertrauens in den Staat unter dem EU-27-Durchschnitt. Die Reformen der italienischen öffentlichen Verwaltung wurden durch eine erhebliche Umsetzungslücke bei den Top-down-Reformen und die geringe Anerkennung und Verbreitung wertvoller Bottom-up-Innovationen beeinträchtigt. Die Verwaltungskapazitäten sind sehr gering. Die Anstrengungen zur Stärkung der Kapazitäten für die strategische Planung, der Überwachungs- und Evaluierungsmechanismen und der evidenzbasierten politischen Entscheidungsinstrumente sollten fortgesetzt werden. Hauptziel dieser Komponente ist die Stärkung der Verwaltungskapazitäten der italienischen öffentlichen Verwaltungen auf zentraler und lokaler Ebene, sowohl in Bezug auf das Humankapital (Auswahl, Kompetenzen und Laufbahnen) als auch im Hinblick auf die Vereinfachung der Verwaltungsverfahren. In diesem Abschnitt wird die übergeordnete Strukturstrategie für Humanressourcen vorgestellt, die von den Auswahlverfahren bis hin zu Laufbahnen reicht. Die Reform umfasst auch Maßnahmen zur Vereinfachung der Verfahren. Investitionen in neue digitale Toolkits und verstärkte Maßnahmen für lebenslanges Lernen sind in Komponente 1 der Mission 1 enthalten. Diese Komponente dient der Umsetzung der an Italien 2020 und 2019 gerichteten länderspezifischen Empfehlungen zur Verbesserung der Wirksamkeit der öffentlichen Verwaltung (länderspezifische Empfehlung 3, 2019 und länderspezifische Empfehlung 4, 2020).

Schwerpunkt 4 – Öffentliche Auftragsvergabe und Zahlungen der Verwaltung: Schwerpunkt 4 der Komponente M1C1 des Aufbau- und Resilienzplans enthält Maßnahmen, die darauf abzielen, bestimmte zentrale Aspekte des italienischen Rechtsrahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge zu reformieren und verspätete Zahlungen öffentlicher Verwaltungen bei zentralen, regionalen und lokalen Behörden sowie regionalen Gesundheitsbehörden zu verringern. Hauptziel der Reform ist es, die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge zu vereinfachen, die Rechtssicherheit für Unternehmen zu erhöhen und die Vergabe öffentlicher Aufträge zu beschleunigen und gleichzeitig die Verfahrensgarantien in Bezug auf Transparenz und Gleichbehandlung zu wahren. Diese Reformen unterstützen daher die rechtzeitige Verwirklichung der im Rahmen des Plans finanzierten Infrastrukturen und Projekte.

Schwerpunkt 5 – Steuer- und Strukturreformen (Steuerwesen und öffentliche Ausgaben) Schwerpunkt 5 der Komponente M1C1 „Aufbau und Resilienz“ umfasst mehrere Reformen zur Unterstützung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen Italiens (länderspezifische Empfehlung 1, 2019). Auf der Einnahmenseite zielen die Reformen darauf ab, den Steuererhebungsprozess zu verbessern, die Einhaltung der Steuervorschriften zu fördern und Steuerhinterziehung zu bekämpfen, um die Befolgungskosten für die Steuerzahler zu senken und die Einnahmen des Staates zu erhöhen und so zur Verbesserung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen beizutragen. Auf der Ausgabenseite zielen die Reformen darauf ab, die Effizienz der öffentlichen Ausgaben sowohl auf zentraler Ebene zu verbessern, indem der bestehende Rahmen für jährliche Ausgabenüberprüfungen gestärkt wird, als auch auf subnationaler Ebene, indem die Reform der Finanzbeziehungen zwischen den verschiedenen Regierungsebenen abgeschlossen wird.

A.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Schwerpunkt 1 – Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung

Investition 1.1 – Digitale Infrastruktur

Mit dieser Investition soll sichergestellt werden, dass die Systeme, Datensätze und Anwendungen der öffentlichen Verwaltung in äußerst zuverlässigen Rechenzentren mit hohen Qualitätsstandards für Sicherheit, Leistung, Skalierbarkeit, europäische Interoperabilität und Energieeffizienz untergebracht werden. Zu diesem Zweck sieht die Investition die Schaffung einer hochredundanten, nationalen Cloud-basierten hybriden Infrastruktur (Polo Strategico Nazionale, PSN), die Zertifizierung sicherer und skalierbarer öffentlicher Cloud-Alternativen und die Migration der Datensätze und Anwendungen der öffentlichen Verwaltung in eine Cloud-Umgebung vor.

Es wird erwartet, dass die PSN-Infrastruktur von einem Technologieanbieter betrieben wird, der im Rahmen einer europäischen Ausschreibung ausgewählt wird und im Einklang mit den auf europäischer Ebene festgelegten Normen für die Interoperabilität von Daten entsprechend der Gaia-X-Initiative konzipiert wird, um den freien Austausch nicht personenbezogener Daten zwischen den verschiedenen Mitgliedstaaten durch die Vernetzung ihrer nationalen Cloud-Modelle zu ermöglichen. Ähnliche Anforderungen dürften bei der Vorauswahl öffentlicher Cloud-Anbieter angenommen werden.

Die Umstellung der Datensätze und Anwendungen der öffentlichen Verwaltung auf das PSN oder hin zu sicheren zertifizierten öffentlichen Cloud-Anbietern wird voraussichtlich von den Anforderungen an Leistung, Skalierbarkeit und Sensibilität der Daten abhängen, die von den verschiedenen Verwaltungen festgelegt werden, von denen jede ihre Unabhängigkeit bei der Entwicklung von Anwendungen und der Datenverwaltung behält.

Investition 1.3 – Daten und Interoperabilität

Ziel dieser Investition ist es, die vollständige Interoperabilität der wichtigsten Datensätze und Dienste zwischen zentralen und lokalen öffentlichen Verwaltungen zu gewährleisten.

Die Maßnahme sieht die Entwicklung einer nationalen digitalen Datenplattform („Piattaforma Digitale Nazionale Dati“) vor, die die Interoperabilität von Datensätzen durch einen Katalog von Anwendungsprogrammierschnittstellen (API) gewährleisten soll, die zwischen zentralen und lokalen Verwaltungen gemeinsam genutzt werden (Investition 1.3.1). Wenn diese Plattform aufgebaut ist, muss sie die Interoperabilität der Datensätze durch einen Katalog von Anwendungsprogrammierschnittstellen (API) gewährleisten, die von zentralen und lokalen Verwaltungen gemeinsam genutzt werden. Die Plattform muss in vollem Einklang mit dem EU-Recht stehen.

Darüber hinaus wird mit der Maßnahme ein „zentrales digitales Zugangstor“ im Einklang mit der Verordnung (EU) 2018/1724 eingerichtet, das die zentralen und öffentlichen Verwaltungen bei der Umstrukturierung vorrangiger Verfahren unterstützen und die Erfüllung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung (Investition 1.3.2) ermöglichen soll.

Investition 1.5 – Cybersicherheit

Ziel dieser Investition ist es, die Abwehrbereitschaft Italiens gegen die von Cyberkriminalität ausgehenden Risiken zu stärken, insbesondere durch die Einführung eines „nationalen Rahmens für Cybersicherheit“ (PSNC) im Einklang mit den Sicherheitsanforderungen der Richtlinie (EU) 2016/1148 über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen (NIS-Richtlinie) und durch die Stärkung der nationalen Cyberabwehrkapazitäten für technische Inspektionen und Risikoüberwachung.

Die Maßnahme sieht die Entwicklung eines dem neuesten Stand der Technik entsprechenden integrierten Systems vor, das die verschiedenen Einrichtungen im ganzen Land eng miteinander verbindet und international mit Partnern und vertrauenswürdigen Technologieanbietern verbindet. Dies ist auf vier Säulen ausgerichtet: I) Stärkung der Kapazitäten an vorderster Front gegenüber der Öffentlichkeit und Unternehmen/Einrichtungen zur Verwaltung von Warnmeldungen und tatsächlichen öffentlich anerkannten Ereignissen; II) Aufbau/Stärkung der Inspektions- und Auditkapazitäten des Landes in Bezug auf Hardware und Software, die von Personen mit wesentlichen Funktionen zur Zertifizierung der Vertrauenswürdigkeit/Vorbeugung eingesetzt werden; III) Befugnisse der Strafverfolgungs- und Cybereinheiten innerhalb der Polizeikräfte, die für Ermittlungen bei kriminellen Aktivitäten zuständig sind; IV) erhebliche Stärkung der für die nationale Sicherheit und die Reaktion auf Cyberbedrohungen zuständigen Ressourcen und Humanressourcen.

Investition 1.7 – Grundlegende digitale Kompetenzen

Ziel dieser Investition ist es, den Anteil der derzeitigen Bevölkerung, die von digitaler Ausgrenzung bedroht ist, zu verringern, indem die Initiative „Digitaler öffentlicher Dienst“ ins Leben gerufen wird, ein Netz junger Freiwilliger mit unterschiedlichem Hintergrund in ganz Italien, um Personen, die von digitaler Ausgrenzung bedroht sind, Erleichterungs- und Bildungsdienste für die Entwicklung und Verbesserung digitaler Kompetenzen zu bieten (Investition 1.7.1), und durch die Stärkung des bestehenden Netzes von Zentren für digitale Erleichterungen (Investition 1.7.2).

Zentren für digitale Erleichterungen sind physische Zugangspunkte, die sich in der Regel in Bibliotheken, Schulen und Sozialzentren befinden und den Bürgerinnen und Bürgern sowohl Präsenz- als auch Online-Schulungen zu digitalen Kompetenzen bieten, um ihre digitale Inklusion wirksam zu unterstützen. Die Initiative stützt sich auf bestehende erfolgreiche Erfahrungen und zielt darauf ab, eine umfassende Entwicklung solcher Zentren auf nationaler Ebene sicherzustellen. Während 600 Zentren bereits aktiv sind, soll ihre Präsenz durch spezielle Schulungsmaßnahmen und neue Ausrüstung weiter gestärkt werden, wobei das übergeordnete Ziel darin besteht, 2400 neue Zugangspunkte in ganz Italien einzurichten und mehr als 2000000 von digitaler Ausgrenzung bedrohte Bürgerinnen und Bürger auszubilden. Von 3000 Zentren müssen sich mindestens 1200 auf Süditalien konzentrieren. 

Die Initiative „Digitaler öffentlicher Dienst“ ist in drei Jahre unterteilt und soll schrittweise zu folgenden Ergebnissen führen: I) Durchführung von drei jährlichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für digitale Projekte im öffentlichen Dienst, die sich an gemeinnützige Organisationen richten, die im nationalen Register der Organisationen des universellen öffentlichen Dienstes eingetragen sind; II) Aufbau von Kapazitäten der gemeinnützigen Organisationen, die an der jährlichen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für den digitalen öffentlichen Dienst teilnehmen, und Start von Projekten zur digitalen Erleichterung und digitalen Bildung; III) Ausbildung und praktische Erfahrung von mindestens 8300 Freiwilligen in Projekten des digitalen öffentlichen Dienstes; Bereitstellung von 700000 Initiativen zur digitalen Erleichterung und/oder digitalen Bildung, an denen Bürgerinnen und Bürger beteiligt sind, die im Rahmen von Projekten des digitalen öffentlichen Dienstes entwickelt wurden, an denen 8300 Freiwillige arbeiten sollen.

Reform 1.1 – IKT-Beschaffung

Ziel dieser Reform ist es, sicherzustellen, dass die öffentliche Verwaltung Lösungen der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zeitnaher und effizienter beschaffen kann, indem das Vergabeverfahren für IKT-Dienste und -Ressourcen gestrafft und beschleunigt wird.

Die Umsetzung der Reform umfasst drei Aktionslinien. Erstens wird eine einzige Datenbank mit einer weißen Liste der Wirtschaftsteilnehmer eingerichtet, die zur Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen für öffentliche Verwaltungen zugelassen sind, und es wird eine spezielle technologische Infrastruktur eingerichtet, die die Zertifizierung der Lieferanten ermöglicht. Zweitens wird ein vereinfachter Ansatz („schneller Weg“) zur Straffung der IKT-Einkäufe für PNR-Projekte verfolgt. Drittens wird eine digitale Beschaffungsdienstleistung mit dem Ziel eingerichtet, i) nur zertifizierte Anbieter einzubeziehen (Wirtschaftsteilnehmer können jederzeit eine Zertifizierung gemäß Artikel 64 der Richtlinie 2014/24/EU beantragen); II) es ermöglichen, Lieferanten, die einen bestimmten Bedarf erfüllen, rasch zu ermitteln (z. B. über einen Konfigurator); III) Bereitstellung einer intuitiven Nutzererfahrung für Verwaltungen (z. B. klare Beschreibung der angebotenen Dienstleistungen, vergleichende Bewertung der Anbieter). Diese Gesamtstruktur soll auf den vorhandenen Kapazitäten von CONSIP, der staatlichen Beschaffungsstelle Italiens, aufbauen.

Reform 1.2 – Unterstützung des Wandels

Ziel dieser Reform ist es, den digitalen Wandel aller zentralen und lokalen öffentlichen Verwaltungen durch die Einrichtung einer speziellen „Digitalen Transformationsstelle“ zu unterstützen. Die Umwandlungsstelle besteht aus einem vorübergehenden technologiekompetenten Ressourcenpool, der die Migrationsbemühungen und die zentralisierte Aushandlung von „Paketen“ zertifizierter externer Unterstützung organisiert und unterstützt. Darüber hinaus sieht die Maßnahme die Gründung eines Unternehmens vor, das sich auf die Softwareentwicklung und das Betriebsmanagement konzentriert, um den digitalen Ausbau der zentralen Verwaltungen zu unterstützen. Das Umwandlungsamt unterstützt insbesondere die öffentliche Verwaltung bei der Umsetzung der Investitionen 1.1 bis 1.7 im Rahmen dieser Komponente und unterstützt auch die Durchführung von Investitionen und Reformen im Bereich der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung im Rahmen von Mission 6.

Reform 1.3 – Cloud First und Interoperabilität

Ziel dieser Reform ist es, die Hindernisse für die Cloud-Einführung zu beseitigen und die Bürokratie zu straffen, die den Datenaustausch zwischen öffentlichen Verwaltungen verlangsamen, indem eine Reihe von Anreizen und Verpflichtungen eingeführt werden, die darauf abzielen, die Migration zur Cloud zu erleichtern und verfahrenstechnische Beschränkungen für die breite Einführung digitaler Dienste zu beseitigen.

Die Reform umfasst drei Aktionslinien. Erstens müssen Cloud-Lösungen nach einer vordefinierten „Schonfrist“ (z. B. drei Jahre nach Beginn des Wandels) die Kosteneffizienz bei den Ausgaben für Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) steigern, wenn sie sich nicht an den Cloud-Umwandlungsprozess gehalten haben, ihre IKT-Ausgabenmittel einschränken.

Zweitens sollen im Rahmen der Anreize für die Cloud-Migration die geltenden Vorschriften für die öffentliche Rechnungslegung für Ausgaben im Zusammenhang mit Cloud-Diensten überarbeitet werden. Da die Umstellung auf die Cloud derzeit eine Übertragung von Haushaltsmitteln von Investitionsausgaben auf operative Ausgaben beinhaltet, sollten die Vorschriften für die öffentliche Rechnungslegung für Ausgaben im Zusammenhang mit Cloud-Diensten überarbeitet werden, um die Cloud-Migration für öffentliche Verwaltungen nicht zu behindern.

Drittens werden die Normen für die Interoperabilität von Daten im Einklang mit den Bestimmungen über offene Daten und die Verarbeitung personenbezogener Daten überarbeitet und die derzeitigen Verfahren für den Datenaustausch zwischen öffentlichen Verwaltungen vereinfacht, um die Verfahrensaspekte zu straffen und die Verwirklichung der Interoperabilität zwischen den Datenbanken der öffentlichen Verwaltung zu beschleunigen. Darüber hinaus wird der digitale Wohnsitz überprüft und in das nationale Melderegister (ANPR) integriert, um eine bestimmte und sichere digitale Korrespondenz zwischen Bürgern und öffentlichen Verwaltungen zu ermöglichen.

Schwerpunkt 2 – Justiz

Reform 1.4 – Ziviljustiz

Ziel der Reform ist in erster Linie die Verkürzung der Dauer von Zivilverfahren, indem ein breites Spektrum von Maßnahmen zur Verringerung der Zahl neuer Gerichtsverfahren ermittelt, bestehende Verfahren vereinfacht, Rückstände abgebaut und die Produktivität der Gerichte gesteigert wird. Die Verringerung der Zahl der eingehenden Gerichtsverfahren soll durch die Stärkung der Mediation, der alternativen Streitbeilegung und der Schiedsverfahren sowie durch die Überprüfung des derzeitigen Systems der Quantifizierung und Eintreibbarkeit von Gerichtsgebühren erreicht werden. Die Vereinfachung soll durch die Stärkung der „Filterverfahren“ auf der Berufungsebene, die Ausweitung der Fälle, in denen ein Einzelrichter für die Entscheidung zuständig ist, und die tatsächliche Umsetzung verbindlicher Fristen für Verfahren sichergestellt werden. Eine höhere Produktivität der Gerichte soll durch ein Überwachungssystem und Anreize erreicht werden, um gerichtsübergreifende Standardleistungen zu erzielen. Die Reform zielt auch darauf ab, den Rückstand bei den Zivilgerichten durch befristete Einstellungen und gezielte Maßnahmen, einschließlich Anreizregelungen zur Verringerung der Zahl anhängiger Verfahren, abzubauen.

Reform 1.5 – Strafrecht

Die Reform zielt in erster Linie darauf ab, die Dauer von Strafverfahren zu verkürzen, indem ein breites Spektrum von Maßnahmen ermittelt wird, indem die bestehenden Verfahren vereinfacht und die Produktivität der Gerichte gesteigert wird. Die Vereinfachung wird angestrebt, die Anwendung vereinfachter Verfahren auszuweiten, den Einsatz digitaler Technologien auszuweiten, Fristen für die Dauer der Voruntersuchung festzulegen und das Notifizierungssystem zu überarbeiten, um es wirksamer zu gestalten. Eine höhere Produktivität der Gerichte wird durch ein Überwachungssystem und Anreize erreicht, um gerichtsübergreifende Standardleistungen zu erzielen.

Reform 1.6 – Insolvenz

Ziel der Reform ist es, Insolvenzverfahren zu digitalisieren und zu verbessern, indem Frühwarnmechanismen vor einer Insolvenz eingeführt werden und Gerichte und vorgerichtliche Einrichtungen spezialisiert werden, um alle Phasen der Insolvenzverfahren wirksamer zu verwalten, unter anderem durch Schulungen und Spezialisierungen für Mitglieder der Justiz- und Verwaltungsbehörden.

Reform 1.7 – Finanzgerichte

Ziel der Reform ist es, die Durchsetzung des Steuerrechts wirksamer zu gestalten und die hohe Zahl der Rechtsmittel beim Kassationsgerichtshof zu verringern.

Reform 1.8 – Digitalisierung des Justizsystems

Die Reform sieht eine obligatorische elektronische Einreichung aller Dokumente und einen vollständigen elektronischen Arbeitsablauf für Zivilverfahren vor. Außerdem soll eine kostenlose, uneingeschränkt zugängliche und durchsuchbare Datenbank mit zivilrechtlichen Entscheidungen gemäß den Rechtsvorschriften eingeführt werden. Schließlich zielt sie auf die Digitalisierung des erstinstanzlichen Strafverfahrens ab.

Investition 1.8 – Einstellungsverfahren für Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichte

Die Investitionen zielen darauf ab, in naher Zukunft auf organisatorische Faktoren zu reagieren, damit die in Entwicklung befindlichen Reformen schneller Ergebnisse hervorbringen und Synergien maximieren und gleichzeitig durch die außerordentlichen Mittel, die im Rahmen des Plans bereitgestellt werden, einen transformativen Wandel bewirken können.

Das organisatorische Instrument, das als „Verhandlungsstelle“bezeichnet wird, besteht in der Einrichtung (oder, sofern bereits vorhanden, Stärkung) von Teams zur Unterstützung der Richter und Staatsanwälte (durch befristete Einstellung) mit dem Ziel, den Rückstand und die Dispositionszeit in Italien zu verringern.

Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Qualität der Justiz zu verbessern, indem die Richter und Staatsanwälte bei den üblichen Studien-, Rechtsforschungs-, Gesetzes- und Aktengestaltungen unterstützt werden und so die Richter in die Lage versetzt werden, sich auf die komplexeren Aufgaben zu konzentrieren.

Die Investitionen umfassen auch die Einstellung von technischem und administrativem Personal zur Unterstützung der Umsetzung der Ziele des Aufbau- und Resilienzplans. Das Personal des Gerichtsbüros und das technische Verwaltungspersonal unterstützen Verwaltungs-, Zivil- und Strafgerichte sowie territoriale und zentrale Dienststellen des Justizministeriums, die für die Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans zuständig sind. Die Verträge der Personaleinheit haben eine Laufzeit von bis zu drei Jahren, die bis zum 30. Juni 2026 verlängert werden kann.

Die Investition umfasst auch Schulungen zur Unterstützung des digitalen Wandels im Justizsystem.

Schwerpunkt 3 – Öffentliche Verwaltung

Reform 1.9 – Reform der öffentlichen Beschäftigung und Vereinfachung

Bei den Reformen der öffentlichen Beschäftigung wird ein zweistufiger Ansatz verfolgt. Kurzfristig werden dringende Maßnahmen ergriffen, um die Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität bestmöglich zu nutzen, was die Governance des Plans und die unmittelbare Unterstützung der öffentlichen Verwaltungen betrifft, da es an Verwaltungskapazitäten mangelt. Diese Strategie wird mit organisatorischen Reformen und einer Personalstrategie flankiert, die auf einen Wandel in der öffentlichen Verwaltung als Ganzes abzielt. Im Rahmen der Festlegung der Strategiepläne für Humanressourcen wird ein umfassendes Maßnahmenpaket festgelegt, um Aktualisierung der Berufsprofile (auch im Hinblick auf den grünen und den digitalen Wandel); gezieltere und wirksamere Reform der Einstellungsverfahren; Reform des leitenden öffentlichen Dienstes, um die Ernennungsverfahren in der gesamten öffentlichen Verwaltung zu vereinheitlichen; Stärkung der Verbindung zwischen lebenslangem Lernen und Belohnungsmechanismen oder spezifischen Laufbahnen; Festlegung oder Aktualisierung ethischer Grundsätze der öffentlichen Verwaltungen; Stärkung des Engagements für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis; und Reform der horizontalen und vertikalen Mobilität des Personals. Die Reform umfasst dringende Maßnahmen zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren zum Nutzen von Unternehmen und Bürgern bei gleichzeitiger Gewährleistung der reibungslosen Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans.

Durch die Vereinfachungsreform werden Genehmigungen, die nicht aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind, abgeschafft, ebenso wie unnötige Verpflichtungen oder solche, bei denen keine neuen Technologien zum Einsatz kommen. Darüber hinaus setzt sie die Annahme eines Mechanismus der stillschweigenden Zustimmung, die Einführung einer einfachen Kommunikation und die Annahme einheitlicher Regelungen, die mit den Regionen und Gemeinden geteilt werden, um.

Die Vereinfachungsreform umfasst folgende Elemente: Interoperabilität von Geschäfts- und Bauverfahren (SUAP & SUE); die Umsetzung eines gemeinsamen Satzes ergebnisorientierter Leistungsindikatoren; und die Festlegung einer Reihe zentraler Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators, KPI) zur Steuerung des organisatorischen Wandels in den Verwaltungen. Auf die Veröffentlichung des ersten Berichts über die wesentlichen Leistungsindikatoren folgt die Veröffentlichung weiterer Berichte alle sechs Monate.

Zum Zeitpunkt der Einreichung des ersten Zahlungsantrags ist ein Datenspeichersystem zur Überwachung der Durchführung der Aufbau- und Resilienzfazilität vorhanden und einsatzbereit.

Reform 1.9a – Reform zur Beschleunigung der Umsetzung der Kohäsionspolitik

Die Reform zielt darauf ab, die Umsetzung und Effizienz der Kohäsionspolitik in Ergänzung zum nationalen Aufbau- und Resilienzplan zu beschleunigen. Sie sieht das Datum der Genehmigung des Strategieplans für die einzige Sonderwirtschaftszone vor.

Nach dennationalen Rechtsvorschriften ist die Stellungnahme der Einheitlichen Konferenz erforderlich, bevor sie gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 281/1997 in ein Gesetz umgewandelt wird.

Nach Artikel 9 der Verordnung (EU) 2021/241 kann die Reform Unterstützung aus anderen Programmen und Instrumenten der Union erhalten, sofern diese Unterstützung nicht dieselben Kosten deckt. Die ARF deckt keine Kosten der Reform.

Investition 1.9 – Bereitstellung technischer Hilfe und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

Die Investition besteht in der vorübergehenden Einstellung eines Pools von Sachverständigen, um den Verwaltungen technische Hilfe zu leisten und die Verwaltungskapazitäten, insbesondere auf lokaler Ebene, für die Durchführung spezifischer Projekte des Aufbau- und Resilienzplans zu stärken, die je nach Bedarf eingesetzt werden können. Diese Investitionen umfassen auch Ausbildungsprogramme für Beschäftigte im öffentlichen Dienst im Rahmen der Stärkung des Kapazitätsaufbaus.

Schwerpunkt 4 – Öffentliche Auftragsvergabe und Zahlungen durch öffentliche Verwaltungen

Reform 1.10 – Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Der erste Schritt dieser Reform besteht in der Annahme eines ersten Pakets dringender Vereinfachungsmaßnahmen mit einem Gesetzesdekret bis Mai 2021, um Vereinfachung und Digitalisierung der Verfahren der zentralen Beschaffungsstellen; die Verträge in der Antikorruptionsdatenbank der nationalen Antikorruptionsbehörde (ANAC) registrieren; Einrichtung spezieller Büros, die für die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge in Ministerien, Regionen und Metropolregionen zuständig sind; Festlegung eines Ziels zur Verkürzung des zeitlichen Abstands zwischen der Veröffentlichung und der Auftragsvergabe sowie zwischen der Auftragsvergabe und der Fertigstellung der Infrastruktur; und Anreize für alternative Streitbeilegungsmechanismen in der Phase der Vertragserfüllung zu schaffen. Vor Ende 2021 verfügt die zentrale Koordinierungsstelle für die Vergabe öffentlicher Aufträge über eine angemessene Personalausstattung und verabschiedet eine Professionalisierungsstrategie mit Schulungen auf verschiedenen Ebenen; die dynamischen Beschaffungssysteme werden im Einklang mit den Richtlinien über das öffentliche Beschaffungswesen zur Verfügung gestellt; die ANAC schließt die Ausübung der Qualifikation der öffentlichen Auftraggeber ab.

Der zweite Schritt dieser Reform besteht aus einer Reihe von Änderungen des Kodex für das öffentliche Beschaffungswesen, die bis zum zweiten Quartal 2023 umgesetzt werden sollen, mit Maßnahmen, die auf Folgendes abzielen: Verringerung der Fragmentierung der öffentlichen Auftraggeber; die Einrichtung einer elektronischen Plattform als Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der landesweiten Bewertung der Beschaffungskapazität; und die nationale Antikorruptionsbehörde in die Lage zu versetzen, die Qualifikation der öffentlichen Auftraggeber zu überprüfen. Gegenstand der Reform ist auch die weitere Vereinfachung und Digitalisierung der Verfahren der zentralen Beschaffungsstellen und die Festlegung von Interoperabilitäts- und Interkonnektivitätsanforderungen. Mit der Reform sollen auch die Beschränkungen der Möglichkeit der Vergabe von Unteraufträgen, die derzeit im Gesetzbuch über das öffentliche Beschaffungswesen enthalten sind, verringert werden.

Diese Reform besteht auch darin, das nationale e-Beschaffungssystem bis Ende 2023 einsatzbereit zu machen und gezielte Maßnahmen einzuführen, unter anderem durch die Annahme von Primär- und/oder Sekundärrecht, um die Qualifikation und Professionalisierung der öffentlichen Auftraggeber weiter zu verbessern und den Wettbewerb zu erhöhen (z. B. Änderung der geltenden Vorschriften für die Projektfinanzierung).

Reform 1.11 – Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

Ziel der Reform ist es, Zahlungsverzug und keine Zahlungsverzögerungen von der öffentlichen Verwaltung bis hin zu Unternehmen zu vermeiden. Die Reform umfasst ab 2024 die Annahme eines Strukturpakets mit Maßnahmen sowohl auf zentraler als auch auf lokaler Ebene, einschließlich des Inkrafttretens von Rechtsvorschriften.

Mit dieser Reform soll sichergestellt werden, dass bis 2025 i) öffentliche Verwaltungen auf zentraler, regionaler und lokaler Ebene innerhalb von 30 Tagen zahlen und ii) regionale Gesundheitsbehörden innerhalb von 60 Tagen zahlen. Um sicherzustellen, dass das Problem des Zahlungsverzugs strukturell gelöst wird, besteht diese Reform auch darin, sicherzustellen, dass im Jahr 2026 i) die öffentlichen Verwaltungen auf zentraler, regionaler und lokaler Ebene weiterhin innerhalb von 30 Tagen zahlen und ii) die regionalen Gesundheitsbehörden weiterhin innerhalb von 60 Tagen zahlen.

Schwerpunkt 5 – haushaltspolitische Strukturreformen (Steuerwesen und öffentliche Ausgaben)

Reform 1.12 – Reform der Steuerverwaltung

Es werden mehrere Maßnahmen ergriffen, um die Einhaltung der Steuervorschriften zu fördern und die Wirksamkeit der Ausrichtung von Prüfungen und Kontrollen zu verbessern, darunter: I) die Einrichtung der Datenbank und der speziellen IT-Infrastruktur für die Freigabe vorab besiedelter Mehrwertsteuererklärungen; II) Verbesserung der Qualität der für „Einhaltungsschreiben“ verwendeten Datenbank, auch mit dem Ziel, die Häufigkeit falsch positiver Meldungen zu verringern und die Zahl der an die Steuerpflichtigen gerichteten Mitteilungen schrittweise zu erhöhen; III) Reform der geltenden Rechtsvorschriften, um wirksame Verwaltungssanktionen für den Fall sicherzustellen, dass private Anbieter sich weigern, elektronische Zahlungen zu akzeptieren; IV) Abschluss des Prozesses der Datenpseudonymisierung und Analyse von Big Data, um die Wirksamkeit der Risikoanalyse zu erhöhen, die dem Auswahlverfahren für Prüfungen zugrunde liegt. Zur Umsetzung dieser Reformen und zur Stärkung der operativen Kapazitäten der Agentur für Einnahmen wird ihr Personal im Einklang mit dem Leistungsplan 2021-2023 der Agentur um 4 113 Einheiten aufgestockt. Darüber hinaus überprüft die Regierung mögliche Maßnahmen zur Verringerung der Steuerhinterziehung durch unterlassene Rechnungsstellung in den am stärksten betroffenen Sektoren, unter anderem durch gezielte Anreize für die Verbraucher, und ergreift auf der Grundlage der Ergebnisse der Überprüfung wirksame Maßnahmen mit einer ehrgeizigen Verpflichtung, die Neigung zur Umgehung zu verringern.

Reform 1.13 – Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung

Der Plan umfasst eine Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung mit dem Ziel, seine Wirksamkeit zu verbessern, unter anderem durch die Stärkung der Rolle des Finanzministeriums und des Ex-post-Evaluierungsprozesses sowie durch die Verbesserung der Praxis der umweltgerechten Haushaltsplanung und der Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung. Der Plan enthält auch die Verpflichtung, auf der Grundlage des bestehenden Rechtsrahmens im Zeitraum 2023-2025 jährliche Ausgabenüberprüfungen durchzuführen, um Haushaltseinsparungen zu erzielen, um tragfähige öffentliche Finanzen zu unterstützen und/oder wachstumsfördernde Reformen von Steuern oder öffentlichen Ausgaben zu finanzieren.

Reform 1.14 – Reform des haushaltspolitischen Rahmens auf subnationaler Ebene

Die Reform besteht in der Vollendung des „Fiskalföderalismus“ gemäß dem Übertragungsgesetz 42/2009 mit dem Ziel, die Transparenz der Finanzbeziehungen zwischen den verschiedenen Regierungsebenen zu verbessern, den subnationalen Gebietskörperschaften auf der Grundlage objektiver Kriterien Mittel zuzuweisen und die Ausgabeneffizienz auf subnationaler Ebene zu fördern. In der Reform werden insbesondere die relevanten Parameter für die Umsetzung des fiskalischen Föderalismus für Regionen mit gewöhnlichem Status, Provinzen und Metropolregionen festgelegt.

Reform 1.15 – Reform der Vorschriften für die öffentliche Rechnungslegung

Ziel der Reform ist es, die Lücke zu den europäischen Rechnungslegungsstandards zu schließen, indem ein einheitliches System der periodengerechten Rechnungsführung für den öffentlichen Sektor eingeführt wird. Die Reform führt zur Vollendung des konzeptionellen Rahmens als Referenz für das System der periodengerechten Rechnungsführung gemäß den von Eurostat festgelegten qualitativen Merkmalen, den Grundsätzen der periodengerechten Rechnungsführung und dem mehrdimensionalen Kontenplan. Die Reform wird durch die erste Schulungsrunde für den Übergang zum neuen periodengerechten Rechnungsführungssystem für Vertreter öffentlicher Stellen ergänzt, die mindestens 90 % der Primärausgaben des gesamten öffentlichen Sektors abdecken.

Investition 1.10 – Unterstützung der Qualifizierung und der elektronischen Auftragsvergabe

Mit dieser Investition wird im Rahmen der Strategie zur Professionalisierung der öffentlichen Auftraggeber eine Unterstützungsstelle für die Vergabe öffentlicher Aufträge eingerichtet, um die Anforderungen von Anhang II Nummer 4 des Gesetzbuchs über das öffentliche Beschaffungswesen zu erfüllen und sie bei der elektronischen Auftragsvergabe zu unterstützen, den Erwerb digitaler Kompetenzen zu unterstützen und technische Unterstützung bei der Annahme der Digitalisierung des öffentlichen Auftragswesens, einschließlich der Nutzung dynamischer Beschaffungssysteme, zu leisten.

A.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein

/Ziel

Namen

Etappenziel/Zielwert  
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)  
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Einheit von

Mass-nahme

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M1C1-1

Reform 1.1: IKT-Beschaffung

Meilenstein

Inkrafttreten von Gesetzes-dekreten zur Reform 1.1 „IKT-Beschaffung“

Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten des Gesetzesdekrets zur Reform der IKT-Vergabe

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2021

Die erforderlichen Rechtsakte umfassen legislative Eingriffe in das Vereinfachungsgesetz („Decreto Legge Semplificazioni“). Darin wird Folgendes festgelegt:

I) Die Möglichkeit, das Verfahren nach Artikel 48 Absatz 3 des Gesetzbuchs über öffentliche Aufträge auch für Aufträge anzuwenden, die die in Artikel 35 des Gesetzbuchs über öffentliche Aufträge genannten Schwellenwerte überschreiten, und zwar für Beschaffungen von Computergütern und -dienstleistungen, insbesondere auf der Grundlage von Cloud-Technologie, sowie von Konnektivitätsdiensten, die ganz oder teilweise mit den für die Durchführung von PNRR-Projekten bereitgestellten Mitteln finanziert werden;

II) Interoperabilität zwischen den verschiedenen Datenbanken, die von den bescheinigenden Stellen verwaltet werden, die an der Überprüfung der Anforderungen gemäß Artikel 80 des Gesetzbuchs für öffentliche Aufträge beteiligt sind;

III) Die Erstellung einer virtuellen Datei von Wirtschaftsteilnehmern, in der die Daten zur Überprüfung des Fehlens von Ausschlussgründen gemäß Artikel 80 enthalten sind, was die Festlegung einer weißen Liste von Wirtschaftsteilnehmern, für die die Überprüfung bereits durchgeführt wurde, ermöglicht.

M1C1-2

Reform 1.3: Cloud First und Interoperabilität

Meilenstein

Inkrafttreten der Gesetzesdekrete zur Reform 1.3 „Cloud First and Interoperability“

Bestimmung im Gesetz über das Inkrafttreten des Gesetzesdekrets für Cloud-Erst und Interoperabilitäts-reform

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2021

Die erforderlichen Rechtsakte umfassen:

Durchführungsrechtsakte, die insbesondere i) die Agenzia per l‚Italia Digital (AgID) über Polo Strategico Nazionale (PSN) betreffen (gemäß Artikel 33 des Gesetzesdekrets 179/212) und ii) die AgID-Leitlinien zur Interoperabilität (gemäß den Artikeln 50 und 50ter des Codice dell‘Amministrazione Digitale (CAD).

Änderung von Artikel 50 der Richtlinie über chemische Stoffe:

I) Abschaffung der Verpflichtung zum Abschluss von Rahmenvereinbarungen für Verwaltungen, die auf die nationale digitale Datenplattform zugreifen;

II) Klarstellungen zum Thema Privatsphäre: die Übertragung von Daten von einem Informationssystem in ein anderes ändert nicht das Eigentum an den Daten und die Verarbeitung, unbeschadet der Zuständigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, die die Daten als autonome Verantwortliche empfangen und verarbeiten.

Änderungen des Decreto del Presidente della Repubblica (DPR) 445/2000 betreffend den Zugang zu Daten:

I) Aufhebung der für den direkten Datenzugang erforderlichen Ermächtigung;

II) Streichung des Verweises auf Rahmenvereinbarungen in Artikel 72.

Änderung von Artikel 33 des Gesetzesdekrets Nr. 179/2012:

I) Einführung der Möglichkeit für AgID, mit der Centri Elaborazione Dati (CED) und der Cloud-Verordnung die Bedingungen und Methoden zu regeln, nach denen öffentliche Verwaltungen die CED-Migration durchführen müssen;

II) Sanktionen für die Nichteinhaltung der Verpflichtungen zur Migration in die Cloud einzuführen.

M1C1-3

Investition 1.1: Digitale Infrastruktur

Meilenstein

Abschluss des Polo Strategico Nazionale (PSN)

Bericht über die Cloud-Einführung, vom Ministerium für technologische Innovation und digitalen Wandel (MITD)

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2022

Der vollständige Abschluss des Gesamtprojekts wird erreicht, wenn alle betroffenen öffentlichen Verwaltungen die Verlagerung der ermittelten Racks in den Polo Strategico Nazionale (PSN) abgeschlossen haben und die Prüfung von vier Rechenzentren erfolgreich abgeschlossen ist, was den Beginn der Migration der Datensätze und Anwendungen der gezielten öffentlichen Verwaltungen in das PSN ermöglicht.

M1C1-4

Investition 1.3.1: Nationale digitale Datenplattform

Meilenstein

Betrieb der nationalen digitalen Datenplattform

Bericht des Ministeriums für technologische Innovation und digitalen Wandel (MITD) über den Start der nationalen digitalen Datenplattform

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2022

Die Plattform ermöglicht es den Agenturen,

— ihre Anwendungsprogrammierschnitt-stellen (API) im API-Katalog der Plattform veröffentlichen;

— Abschluss und Unterzeichnung digitaler Interoperabilitätsvereinbarungen über die Plattform;

— den API-Zugang mithilfe der Funktionen der Plattform authentifizieren und genehmigen;

— Validierung und Bewertung der Einhaltung des nationalen Interoperabilitätsrahmens.

M1C1-5

Investition 1.5: Cybersicherheit

Meilenstein

Einrichtung der neuen nationalen Agentur für Cybersicherheit

Verwaltungs-verfassungsakt

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2022

Das Etappenziel soll erreicht werden durch 1) die Umwandlung des Gesetzeserlasses, der die Nationale Agentur für Cybersicherheit bildet, in ein Gesetz, das derzeit fertiggestellt wird; 2. die Veröffentlichung des Dekrets des Premierministers (Decreto del Presidente del Consiglio dei Ministri, DPCM), das die interne Regelung der Nationalen Agentur für Cybersicherheit enthält.

M1C1-6

Investition 1.5: Cybersicherheit

Meilenstein

Erstmalige Einführung der nationalen Cybersicherheits-dienste

Bericht über die vollständige Architektur der nationalen Cybersicherheits-dienste

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2022

Das Etappenziel wird mit der Festlegung der detaillierten Architektur des gesamten Ökosystems der nationalen Cybersicherheitsarchitektur erreicht (d. h. eines nationalen Informationsaustausch- und Analysezentrums (ISAC), eines Netzes von Computer-Notfallteams (CERTs), eines nationalen HyperSOC, des Hochleistungsrechnens, das in die Instrumente für künstliche Intelligenz/Maschinenlernen (KI/ML) zur Analyse von Cybersicherheitsvorfällen auf nationaler Ebene integriert ist).

M1C1-7

Investition 1.5: Cybersicherheit

Meilenstein

Start des Netzes von Cybersicherheits-Screening- und -Zertifizierungs-laboratorien

Vorgelegte Unterlagen zum Nachweis der ermittelten Prozesse und Verfahren, die an die Laboratorien weitergegeben werden sollen, und Berichterstattung, aus denen hervorgeht, dass mindestens ein Labor aktiviert wurde

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2022

Das Etappenziel wird erreicht durch:

I) Ermittlung des Ortes der Einrichtung der Screening- und Zertifizierungslaboratorien und -zentren durch die nationale Agentur für Cybersicherheit, der zu rekrutierenden Expertenprofile und der vollständigen Festlegung der Prozesse und Verfahren, die von den Laboratorien gemeinsam genutzt werden sollen.

II) Aktivierung eines Labors.

Die Tätigkeiten zur Bildung und Aktivierung der Prüflabors werden vom Ministero dello Sviluppo Economico (MISE) gemeinsam mit dem CVCN (Nationales Cybersicherheitsscreening- und Zertifizierungslabor) überwacht und in das Bewertungszentrum (CV) vom Innenministerium und vom Verteidigungsministerium integriert.

M1C1-8

Investition 1.5: Cybersicherheit

Meilenstein

Aktivierung einer zentralen Auditstelle für PSNC- und NIS-Sicherheitsmaß-nahmen

Vorgelegter Bericht als Nachweis für die Einrichtung der zentralen Auditstelle

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2022

Innerhalb der nationalen Cybersicherheitsagentur wird eine interne Stelle mit dem Mandat für die Durchführung der Tätigkeiten der zentralen Auditstelle ernannt, die für die PSNC- und NIS-Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich ist.

Die Prozesse, die Logistik und die Betriebsmodalitäten werden in einer angemessenen Dokumentation formalisiert, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf den Betriebsabläufen, d. h. den Regeln für das Mandat, die Prüfung und die Berichterstattung, liegt.

Die IT-Instrumente erfassen, verwalten und analysieren die Prüfdaten und werden vom Referat Audit entwickelt und genutzt.

Es sind Unterlagen über den Abschluss der Entwicklung der Instrumente vorzulegen.

M1C1-9

Investition 1.5: Cybersicherheit

Ziel

Unterstützung der Aufrüstung von Sicherheits-strukturen T1

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

5

Q4

2022

Mindestens fünf Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheitsstrukturen, die in den Bereichen National Security Perimeter for Cyber (PSNC) und Netz- und Informationssysteme (NIS) abgeschlossen wurden.

Zu den Arten von Maßnahmen gehören Modernisierungen der Sicherheitseinsatzzentren (SOC), Verbesserungen der Abwehr von Cybergrenzen und interne Überwachungs- und Kontrollkapazitäten. Die Interventionen konzentrieren sich auf die Sektoren Gesundheitsversorgung, Energie und Umwelt (Trinkwasserversorgung).

M1C1-10

Reform 1.2: Unterstützung des Wandels

Meilenstein

Inkrafttreten des Aufbaus von Transformations-teams und NewCo

Bestimmung im Rechtsakt über das Inkrafttreten des Rechtsakts zur Einrichtung des Transformationsbüros und das Inkrafttreten des Rechtsakts zur Schaffung des NewCo

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2022

Für die Einrichtung des Transformationsbüros müssen dieerforderlichen Rechtsakte Folgendes umfassen:

-Die Veröffentlichung des Gesetzesdekrets „reclutamento“ (bereits vom Ministerrat Nr. 22 vom 4. Juni 2021 gebilligt und am 10. Juni2021 im Amtsblatt („Gazzetta Ufficiale“) veröffentlicht);

-Die Veröffentlichung eines Aufrufs zur Interessenbekundung;

-Auswahl und Übertragung des Auftrags an die Sachverständigen (vorübergehend für die Dauer der Aufbau- und Resilienzfazilität).

Für den NewCo müssen folgende wichtige Schritte erforderlich sein:

-Legislative Genehmigung;

-Decreto del Presidente del Consiglio dei Ministri (DPCM) zur Genehmigung der Gründung der Gesellschaft und Festlegung der Ziele, des Gesellschaftskapitals, der Laufzeit und der Direktoren;

-Einrichtung der Gesellschaft mit notarieller Urkunde;

-Handlungen, die erforderlich sind, um das Unternehmen betriebsbereit zu machen – Satzung und verschiedene Verordnungen.

M1C1-11

Investition 1.6.6: Digitalisierung der Finanzpolizei

Ziel

Finanzpolizei – Erwerb professioneller Datenwissen-schaftsdienste T1

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

5

Q1

2023

Erwerb professioneller Datenwissenschaftsdienste durch Vertrag mit einem Beratungsdienstleister, der insgesamt fünf Humanressourcen umfasst, die sowohl für die Gestaltung der Datenarchitektur als auch für die Erstellung der Algorithmen des Referats „Big Data Analysis“ zuständig sind. Veröffentlichung eines vergebenen Auftrags für den Erwerb von Datenwissenschaftsdiensten im Einklang mit den Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch Verwendung einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften sowie landesweite Freigabe neuer Instrumente im ersten Analysemodul (IT-Backbone).

M1C1-12

Investition 1.3.2: Zentrales digitales Zugangstor

Ziel

Zentrales digitales Zugangstor

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

19

Q4

2023

Die 19 vorrangigen Verwaltungsverfahren, die in Italien von 21 in der Verordnung (EU) 2018/1724 festgelegten vorrangigen Verwaltungsverfahren gelten, entsprechen voll und ganz den Anforderungen gemäß Artikel 6 der EU-Verordnung (EU) 2018/1724. Im Einzelnen: a) die Identifizierung der Nutzer, die Bereitstellung von Informationen und Belegen, die Unterschrift und die endgültige Einreichung erfolgen elektronisch aus der Ferne über einen Dienstkanal, der es den Nutzern ermöglicht, die Anforderungen im Zusammenhang mit dem Verfahren auf benutzerfreundliche und strukturierte Weise zu erfüllen; B) Die Nutzer erhalten eine automatische Empfangsbestätigung, es sei denn, das Ergebnis des Verfahrens wird unverzüglich übermittelt; C) die Ergebnisse des Verfahrens werden elektronisch oder, wenn dies zur Einhaltung des geltenden Unionsrechts oder nationalen Rechts erforderlich ist, auf physischem Wege übermittelt; d) Die Nutzer erhalten eine elektronische Mitteilung über den Abschluss des Verfahrens.

M1C1-13

Investition 1.4.6:

Mobilität als Dienstleistung für Italien

Meilenstein

Mobilität als Dienstleistungs-lösungen M1

Bericht des Ministero delle Infrastrutture e della Mobilità Sostenibili (MIMS) in Zusammenarbeit mit Universitäten über die Durchführung und Bewertung der Ergebnisse der drei Pilotprojekte

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2023

Es wurden drei Pilotprojekte zur Erprobung von „Mobilität als Dienstleistung“ in technologisch fortgeschrittenen Metropolstädten durchgeführt.

Jede Lösung wurde während der Pilotphase von mindestens 1000 Nutzern verwendet.

Jedes Pilotprojekt steht mindestens 1000 Nutzern offen, die auf freiwilliger Basis und auf eigene Kosten auf sie zugreifen können und die individuelle Bewertung vornehmen können, wobei die Möglichkeit besteht, Mobilitätsdienste aus den auf der Plattform verfügbaren Diensten auszuwählen und zu erwerben.

Der MaaS-Dienst soll den Bürgern und Nutzern über eine einzige technologische Plattform die beste Reiselösung auf der Grundlage seiner Bedürfnisse vorschlagen und dabei die Integration der verschiedenen verfügbaren Mobilitätsoptionen (ÖPNV, gemeinsame Nutzung, Führerhaus, Autovermietung) nutzen, um die Reiseerfahrung sowohl in Bezug auf die Planung (Intermodalroutenplaner und Echtzeit-Informationen über Zeiten und Entfernungen) als auch in Bezug auf die Nutzung (Buchung und Bezahlung der Dienste) zu optimieren.

M1C1-14bis

Reform 1.9a: Reform zur Beschleunigung der Umsetzung der Kohäsionspolitik

Meilenstein

Inkrafttreten der nationalen Rechtsvor-schriften zur Beschleunigung der Umsetzung der Kohäsionspolitik

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der nationalen Rechtsvorschriften zur Beschleunigung der Umsetzung der Kohäsionspolitik

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2024

Inkrafttreten nationaler Rechtsvorschriften, in denen im Rahmen der Partnerschaftsvereinbarung und für alle laufenden Programme die Vorkehrungen festgelegt sind, die erforderlich sind, um die Umsetzung der Kohäsionspolitik zu beschleunigen und zu verbessern.

Um den institutionellen Dialog und die institutionelle Zusammenarbeit sowie ein gemeinsames Verständnis der erforderlichen Maßnahmen sicherzustellen, richtet die Regierung unbeschadet der nationalen Rechtsvorschriften über die einheitliche Konferenz bis zum 31. Dezember 2023 eine technische Arbeitsgruppe mit den Verwaltungsbehörden aller regionalen und nationalen Programme im Rahmen der PNRR Cabina di regia ein.

In den Rechtsvorschriften werden die Vorkehrungen festgelegt, die erforderlich sind, um den Interventionen in den folgenden strategischen Sektoren in enger Übereinstimmung mit den für die jeweiligen grundlegenden Voraussetzungen festgelegten Planungsdokumenten Vorrang einzuräumen und diese konkret umzusetzen, einschließlich Maßnahmen zur Stärkung der Verwaltungskapazitäten in diesen Sektoren:

- Wasser;

- Infrastrukturen für hydrogeologische Risiken und Umweltschutz;

- Abfall;

- Verkehr und nachhaltige Mobilität;

- Energie sowie

- Unterstützung der Unternehmensentwicklung und Attraktivität, auch für den digitalen und den ökologischen Wandel.

M1C1-15

Investition 1.6.6: Digitalisierung der Finanzpolizei

Ziel

Finanzpolizei – Erwerb professioneller Datenwissen-schaftsdienste T2

ENTFÄLLT.

Anzahl

5

10

Q1

2024

Erwerb professioneller Datenwissenschaftsdienste im Einklang mit den Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch Verwendung einer Ausschlussliste und der Anforderung, dass die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden müssen, indem Verträge mit einem Beratungsdienstleister geschlossen werden, der fünf zusätzliche Humanressourcen (insgesamt zehn) umfasst, die sowohl für die Gestaltung der Datenarchitektur als auch für die Erstellung der Algorithmen des Referats „Big Data Analysis“ zuständig sind. Veröffentlichung eines vergebenen Auftrags für den Erwerb von Datenwissenschaftsdiensten im Einklang mit den Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch Verwendung einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften sowie landesweite Freigabe neuer Instrumente im ersten Analysemodul (IT-Backbone).

M1C1-17

Investition 1.1: Digitale Infrastruktur

Ziel

Migration zum Polo Strategico Nazionale T1

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

100

Q3

2024

Mindestens 100 Zentrale öffentliche Verwaltungen und lokale Gesundheitsbehörden (Aziende Sanitarie Locali/Aziende ospedaliere) migrieren vollständig mindestens einen Dienst der Verwaltung (einschließlich Systeme, Datensätze und Anwendungen) zur Infrastruktur (Polo Strategico Nazionale). Vollständig migriert werden kann für jedes Institut eine Mischung aus Folgendem bedeuten: nicht-Cloud-fähig bei reinem Hosting, Aufzugs- und Verlagerungsmigration, Aufrüstung zu Infrastructure-as-a-Service (IaaS), Platform-as-a-Service (Paas) oder Software-as-a-Service (SaaS). Die Migration zum Polo Strategico Nazionale kann je nach dem Stand der Technik der IT-Architektur vor Ort, die jeder migrierenden öffentlichen Verwaltung gehört, auf unterschiedliche Weise vollzogen werden. Diese Strategien können von reinen Hosting- und Aufzug- und Verschiebungsmigrationen für nicht-Cloud-fähige Software bis hin zu einer Migration nach IaaS, PaaS oder SaaS für Cloud-fähige Software reichen. Das PSN bietet jeder migrierenden öffentlichen Verwaltung alle Migrationsstrategien an, die für das Erreichen des Ziels „Migration in den Polo Strategico Nazionale“ in Frage kommen.

Die Gesamtheit der öffentlichen Verwaltungen „im Anwendungsbereich“ umfasst:

• Zentrale öffentliche Verwaltungen, auf die der größte Teil der Ausgaben für Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) entfällt (z. B. Nationales Institut für soziale Sicherheit und Justizministerium);

• Zentrale öffentliche Verwaltungen, die Daten in veralteten Rechenzentren aufbewahren, wie aus einer kürzlich durchgeführten Umfrage zur „Cloud-Bereitschaft“ hervorgeht;

• Lokale Gesundheitsbehörden (Aziende Sanitarie Locali/Aziende Ospedaliere), die in erster Linie in Mittel- und Süditalien ansässig sind, verfügen nicht über eine angemessene Infrastruktur zur Gewährleistung der Datensicherheit.

M1C1-18

Investition 1.3.1: Nationale digitale Datenplattform

Ziel

APIs auf der nationalen digitalen Datenplattform T1

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

400

Q4

2024

Dieses Ziel besteht darin, mindestens 400 Anwendungsprogrammierschnitt-stellen (API) zu erreichen, die von den Agenturen eingerichtet, im API-Katalog veröffentlicht und in die nationale digitale Datenplattform integriert sind. Die erfassten APIs wurden bereits erfasst. Die veröffentlichten APIs wirken sich auf folgende Bereiche aus:

I) Ende des 31. Dezember 2023: vorrangige Sozialversicherungsdienste und Einhaltung der Steuervorschriften, einschließlich zentraler nationaler Register (z. B. Melderegister und Register der öffentlichen Verwaltung);

II) Ende des 31. Dezember 2024: verbleibende Sozialversicherungsdienste und Einhaltung der Steuervorschriften.

Jede Implementierung und Dokumentation der API muss den nationalen Interoperabilitätsstandards entsprechen und den Rahmen für die nationale digitale Datenplattform unterstützen; die genannte Plattform muss Funktionen zur Bewertung dieser Einhaltung bereitstellen.

M1C1-19

Investition 1.5: Cybersicherheit

Ziel

Unterstützung der Aufrüstung von Sicherheits-strukturen T2

ENTFÄLLT.

Anzahl

5

50

Q4

2024

Mindestens 50 Verstärkungsmaßnahmen in den Bereichen „National Security Perimeter for Cyber“ (PSNC) und Netz- und Informationssysteme (NIS) abgeschlossen.

Zu den Interventionskategorien gehören beispielsweise Sicherheitseinsatzzentren (SOC), Verbesserungen der Abwehr von Cybergrenzen und interne Überwachungs- und Kontrollkapazitäten im Einklang mit den NIS- und PSNC-Anforderungen. Bei den Interventionen in den NIS-Sektoren liegt ein besonderer Schwerpunkt auf den Sektoren Gesundheitsversorgung, Energie und Umwelt (Trinkwasserversorgung und Abfallwirtschaft).

M1C1-20

Investition 1.5: Cybersicherheit

Meilenstein

Vollständige Einführung nationaler Cybersicherheits-dienste

Bericht über die vollständige Aktivierung der nationalen Cybersicherheits-dienste

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2024

Dieses Etappenziel wird durch die Aktivierung der sektoralen Computer-Notfallteams (CERT), ihre Vernetzung mit dem italienischen IT-Notfallteam (CSIRT) und dem Informationsaustausch- und Analysezentrum (ISAC), die Integration von mindestens fünf Sicherheitseinsatzzentren (SOC) in das nationale HyperSOC, den vollständigen Betrieb der Cybersicherheitsrisikomanagement-dienste, einschließlich der Dienste für die Analyse der Lieferkette und die Cybersicherheitsversicherung, abgeschlossen.

M1C1-21

Investition 1.5: Cybersicherheit

Meilenstein

Fertigstellung des Netzes von Cybersicherheits-Screening- und Zertifizierungs-laboratorien, Bewertungs-zentren

Berichterstattung, Nachweis der vollständigen Aktivierung von mindestens 10 Laboratorien und von zwei Bewertungszentren (CV)

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2024

Aktivierung von mindestens 10 Screening- und Zertifizierungslaboratorien und von zwei Bewertungszentren (CV).

M1C1-22

Investition 1.5: Cybersicherheit

Meilenstein

Uneinge-schränkter Betrieb der Zentralen Auditstelle für PSNC & NIS-Sicherheitsmaß-nahmen mit mindestens 30 abgeschlossenen Inspektionen

Berichterstattung, Inspektionsberichte

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2024

Uneingeschränkter Betrieb der Zentralen Auditstelle mit mindestens 30 abgeschlossenen Inspektionen.

M1C1-23

Investition 1.4.6: Mobilität als Dienstleistung für Italien

Meilenstein

Mobilität als Dienstleistungs-lösungen M2

Vom Ministero delle Infrastrutture e della Mobilità Sostenibili (MIMS) in Zusammenarbeit mit Universitäten bewertete Pilotergebnisse

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2025

Das Etappenziel bezieht sich auf die Durchführung der zweiten Welle von sieben Pilotprojekten, mit denen Mobilität als Dienstleistung in „Follower“-Bereichen getestet werden soll.

Von den Gemeinden wird erwartet, dass sie die Erfahrungen der digitalisierten Metropolregionen nutzen, die im Rahmen der ersten Welle ausgewählt wurden. 40 % der Pilotprojekte werden im Süden durchgeführt.

M1C1-24

Investition 1.7.1: Digitaler öffentlicher Dienst

Ziel

Bürgerinnen und Bürger, die an digitalen Bildungs- und/oder Vermittlungsini-tiativen teilnehmen, die von Organisationen bereitgestellt werden, die im nationalen Register der Organisationen des Universaldienstes eingetragen sind

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

700 000

Q4

2025

Mindestens 700000 digitale Bildungs- und/oder Erleichterungsinitiativen, an denen Bürgerinnen und Bürger beteiligt sind, die von Organisationen bereitgestellt werden, die im nationalen Register der Organisationen des Universaldienstes eingetragen sind.

M1C1-25

Investition 1.6.6: Digitalisierung der Finanzpolizei

Meilenstein

Entwicklung der operativen Informations-systeme zur Bekämpfung der Wirtschafts-kriminalität

Verbesserung der IT-Systeme in Bezug auf neue Funktionen, Leistung und Nutzererfahrung

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2025

Schrittweise (jährliche) Freigabe neuer Funktionen der operativen Informationssysteme, um ihre Aktualität im Einklang mit sich rasch ändernden Rechtsszenarien, auch im Zusammenhang mit der Pandemie, sicherzustellen.

M1C1-26

Investition 1.1: Digitale Infrastruktur

Ziel

Migration zum Polo Strategico Nazionale T2

ENTFÄLLT.

Anzahl

100

280

Q2

2026

Mindestens 280 zentrale öffentliche Verwaltungen und lokale Gesundheitsbehörden (Aziende Sanitarie Locali/Aziende Ospedaliere) migrierten gemäß dem vom Ministerium für digitalen Wandel genehmigten Migrationsplan zu „Polo Strategico Nazionale“.

Die Migration zum Polo Strategico Nazionale kann je nach dem Stand der Technik der IT-Architektur vor Ort, die jeder migrierenden öffentlichen Verwaltung gehört, auf unterschiedliche Weise vollzogen werden.

Diese Strategien können von reinen Hosting- und Aufzug- und Verlagerungsmigrationen für nicht-Cloud-fähige Software bis hin zu einer Migration zu Infrastructure-as-a-Service (IaaS), Platform-as-a-Service (PaaS) oder Software-as-a-Service (SaaS) für Cloud-fähige Software reichen.

Mindestens 40 % der migrierten Dienste werden entweder über IaaS-, PaaS- oder SaaS-Lösungen umgesetzt.

Das PSN bietet jeder migrierenden öffentlichen Verwaltung alle Migrationsstrategien an, die für das Erreichen des Ziels „Migration in den Polo Strategico Nazionale“ in Frage kommen.

Die Gesamtheit der öffentlichen Verwaltungen „im Anwendungsbereich“ umfasst:

• Zentrale öffentliche Verwaltungen, auf die der größte Teil der Ausgaben für Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) entfällt (z. B. Nationales Institut für soziale Sicherheit, Justizministerium);

• Zentrale öffentliche Verwaltungen, die Daten in veralteten Rechenzentren aufbewahren, wie aus einer kürzlich durchgeführten Umfrage zur „Cloud-Bereitschaft“ hervorgeht;

• Lokale Gesundheitsbehörden (Aziende Sanitarie Locali/Aziende Ospedaliere), die in erster Linie in Mittel- und Süditalien ansässig sind, verfügen nicht über eine angemessene Infrastruktur zur Gewährleistung der Datensicherheit.

M1C1-27

Investition 1.3.1: Nationale digitale Datenplattform

Ziel

APIs auf der nationalen digitalen Datenplattform T2

ENTFÄLLT.

Anzahl

400

1 000

Q2

2026

Dieses Ziel besteht darin, mindestens 600 zusätzliche Anwendungsprogrammierschnitt-stellen (API) zu erreichen, die im Katalog veröffentlicht werden (insgesamt 1000).

Die veröffentlichten APIs wirken sich auf folgende Bereiche aus:

I) bis zum 31. Dezember 2025: öffentliche Verfahren wie Einstellung, Ruhestand, Einschreibung an Schulen und Universitäten (z. B. nationales Studentenregister und Car License Register);

II) bis zum 30. Juni 2026: Sozialfürsorge, Verwaltung von Beschaffungsdiensten, nationales Informationssystem für medizinische Daten und gesundheitliche Notlagen wie Patienten- und Ärzteregister.

Jede Implementierung und Dokumentation der API muss den nationalen Interoperabilitätsstandards entsprechen und den Rahmen für die nationale digitale Datenplattform unterstützen; die genannte Plattform muss Funktionen zur Bewertung dieser Einhaltung bereitstellen.

M1C1-28

Investition 1.7.2: Netz digitaler Vermittlungs-dienste

Ziel

Zahl der Bürgerinnen und Bürger, die an neuen digitalen Bildungs- und/oder Vermittlungsini-tiativen teilnehmen, die von digitalen Vermittlungs-zentren bereitgestellt werden

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

2 000 000

Q2

2026

Mindestens 2000000 Bürgerinnen und Bürger, die an digitalen Bildungs- und/oder Vermittlungsinitiativen teilnehmen, die von digitalen Vermittlungszentren bereitgestellt werden.

Zur Erreichung des Ziels werden folgende Schulungsmaßnahmen betrachtet:

personalisierte Einzel-zu-eins-Digitalbildungs- und/oder -erleichterungsinitiativen, die mittels digitaler Erleichterungsmethoden bereitgestellt werden und in der Regel auf der Grundlage der Buchung der Dienstleistung durchgeführt und im Überwachungssystem erfasst werden;

Initiativen zur digitalen Bildung und/oder Erleichterung im Präsenz- und Online-Bereich, die darauf abzielen, die digitalen Kompetenzen der Bürgerinnen und Bürger zu entwickeln, die von den digitalen Vermittlungszentren synchron durchgeführt und im Überwachungssystem erfasst werden;

C) Online-Initiativen zur digitalen Bildung und/oder Erleichterung, die darauf abzielen, die digitalen Kompetenzen der Bürgerinnen und Bürger zu entwickeln, auch im Selbststudium und im asynchronen Modus, aber notwendigerweise mit der Registrierung im Überwachungssystem, die im Rahmen des Schulungskatalogs des Netzes der digitalen Vermittlungsdienste durchgeführt wird und über das umgesetzte Wissensmanagementsystem zugänglich ist.

M1C1-29

Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz

Meilenstein

Inkrafttreten der Rechtsvor-schriften zur Reform der Ziviljustiz

Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten des Ermächtigungs-gesetzes

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2021

Die Ermächtigungsvorschriften umfassen mindestens die folgenden Maßnahmen: I) Einführung eines vereinfachten Verfahrens auf der Ebene des ersten Rechtszugs/Verfahrens und Stärkung der Anwendung von „Filterverfahren“ auf der Ebene des Rechtsbehelfs, einschließlich des erweiterten Rückgriffs auf vereinfachte Verfahren und des Spektrums der Fälle, in denen ein Einzelrichter für die Entscheidung zuständig ist; II) Gewährleistung der tatsächlichen Umsetzung verbindlicher Fristen für die Verfahren und eines Zeitplans für die Sammlung von Beweismitteln und die elektronische Einreichung aller einschlägigen Rechtsakte und Dokumente; III) Reform des Rückgriffs auf Mediation und alternative Streitbeilegung zusammen mit unterstützten Mediations-, Schieds- und anderen möglichen Alternativen, um diese Institute bei der Deflation des Drucks auf das Ziviljustizsystem wirksamer zu gestalten, auch durch Anreize; IV) das Verfahren für Zwangsvollstreckungen zu reformieren, um die bestehende durchschnittliche Dauer zu verkürzen, einschließlich einer schnelleren und kostengünstigeren Vollstreckung der angemeldeten Beträge; das derzeitige System der Quantifizierung und Eintreibbarkeit von Gerichtsgebühren zu reformieren, um unseriöse Rechtsstreitigkeiten zu verringern; V) Einführung eines Überwachungssystems auf Gerichtsebene und Steigerung der Produktivität der Zivilgerichte durch Anreize zur Gewährleistung einer angemessenen Verfahrensdauer und einheitlicher Leistungen in allen Gerichten.

M1C1-30

Reform 1.5: Reform der Strafjustiz

Meilenstein

Inkrafttreten der grundlegenden Rechtsvor-schriften für die Reform der Strafjustiz

Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten des Ermächtigungs-gesetzes

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2021

Unterstützende Rechtsvorschriften, die mindestens folgende Maßnahmen umfassen: i) ein überarbeitetes Meldesystem, ii) eine breitere Nutzung vereinfachter Verfahren, iii) eine breitere Nutzung der elektronischen Einreichung von Schriftstücken, iv) vereinfachte Beweisvorschriften, v) die Festlegung von Fristen für die Dauer von Vorermittlungen und Maßnahmen zur Vermeidung einer Stagnation in der Ermittlungsphase, vi) Ausweitung der Möglichkeit, die Straftat zu beenden, wenn Schadensersatz erstattet wurde, vii) Einführung eines Überwachungssystems auf Gerichtsebene und Steigerung der Produktivität der Strafgerichte durch Anreize zur Gewährleistung einer angemessenen Verfahrensdauer und einheitlicher Leistungen in allen Gerichten.

M1C1-31

Reform 1.6: Reform des Insolvenzrahmens

Meilenstein

Inkrafttreten der grundlegenden Rechtsvor-schriften für den Rahmen für die Insolvenzreform

Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten des Ermächtigungs-gesetzes

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2021

Die Insolvenzreform umfasst mindestens die folgenden Maßnahmen: I) Überprüfung außergerichtlicher Streitbeilegungsverfahren, um Bereiche zu ermitteln, in denen weitere Verbesserungen erforderlich sein könnten, um Anreize für die betroffenen Parteien zu schaffen, solche Verfahren verstärkt in Anspruch zu nehmen; II) Einführung von Frühwarnsystemen und Zugang zu Informationen vor der Insolvenzphase; III) Umstellung auf die Spezialisierung der Gerichte (Handelsrecht, Insolvenzspaltung/Kammer) sowie der vorgerichtlichen Einrichtungen zur Abwicklung von Insolvenzverfahren; IV) die erste Befriedigung gesicherter Gläubiger (vor Steuerforderungen und Arbeitnehmerforderungen) ermöglichen; V) Unternehmen die Möglichkeit geben, ein nicht eigentumsrechtliches Sicherungsrecht zu gewähren. Ergänzend zur Reform der Insolvenz werden Schulungen und Spezialisierungen für Mitglieder der Justiz- und Verwaltungsbehörden, die mit Restrukturierungsverfahren befasst sind, sowie die allgemeine Digitalisierung von Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren und die Einrichtung einer Online-Plattform für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten, insbesondere in der Phase vor der Insolvenz, sichergestellt, für deren Nutzung Anreize geschaffen werden, um die Belastung der Justiz zu verringern (Vorinsolvenzumstrukturierungen, Förderung multilateraler Restrukturierungen und Ermöglichung vorab genehmigter automatisierter Restrukturierungsverfahren und Beilegungen in Fällen von geringem Wert). Eine solche Online-Plattform gewährleistet auch die Interoperabilität mit den IT-Systemen der Banken sowie mit anderen Behörden und Datenbanken, um einen raschen und elektronischen Austausch von Unterlagen und Daten zwischen Schuldnern und Gläubigern zu gewährleisten. Zu diesem Zweck würde der Antragsteller (der Schuldner) dem Austausch seiner personenbezogenen Daten im Einklang mit der DSGVO zustimmen, und diese Bestimmung sollte in das Gesetz aufgenommen werden. Mit der Reform wird ein Sicherheitenregister eingerichtet.

M1C1-32

Investition 1.8: Einstellungs-verfahren für Zivil-, Straf- und Verwaltungs-gerichte

Meilenstein

Inkrafttreten besonderer Rechtsvor-schriften für die Einstellung von Personal aus den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen

Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten der besonderen Rechtsvorschriften über die Einstellung von Personal aus dem nationalen Aufbau- und Resilienzplan

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2021

Genehmigung besonderer Rechtsvorschriften für Einstellungen im Rahmen des nationalen Aufbau- und Resilienzplans mit Genehmigung zur Bekanntmachung und Einstellung.

M1C1-33

Investition 1.8: Einstellungs-verfahren für Verwaltungs-gerichte

Ziel

Beginn der Einstellungs-verfahren für Verwaltungs-gerichte

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

168

Q2

2022

Einleitung der Einstellungsverfahren für mindestens 168 Referate für das Hauptbüro und die Verwaltungsgerichte und die Inbetriebnahme von Referaten. Der Ausgangswert ist die Zahl der am 31. Dezember 2021 im Einsatz befindlichen Mitarbeiter.

M1C1-34

Investition 1.8: Einstellungs-verfahren für Zivil- und Strafgerichte

Ziel

Beginn der Einstellungs-verfahren für Zivil- und Strafgerichte

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

8 764

Q4

2022

Einleitung der Einstellungsverfahren für mindestens 8 764 Einheiten von Personal für das Prozessbüro für Zivil- und Strafgerichte und Inbetriebnahme von Referaten. Der Ausgangswert ist die Personalstärke Ende 2021.

M1C1-35

Reform 1.7: Reform der Steuergerichte

Meilenstein

Umfassende Reform der Steuergerichte erster und zweiter Instanz

Bestimmung im Gesetz über das Inkrafttreten des überarbeiteten Rechtsrahmens

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2022

Der überarbeitete Rechtsrahmen soll die Durchsetzung des Steuerrechts wirksamer gestalten und die hohe Zahl der Rechtsmittel beim Kassationsgerichtshof verringern.

M1C1-36

Reformen 1.4, 1.5 und 1.6: Reform der Zivil- und Strafjustiz und Insolvenzreform

Meilenstein

Inkrafttreten delegierter Rechtsakte zur Reform der Zivil- und Strafjustiz und zur Insolvenzreform

Bestimmung in den delegierten Rechtsakten über das Inkrafttreten der delegierten Rechtsakte

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2022

Inkrafttreten aller delegierten Rechtsakte, deren Inhalt in den Ermächtigungsvorschriften für die Reform der Zivil- und Strafjustiz und für die Insolvenzreform angegeben ist.

M1C1-37

Reformen 1.4 und 1.5: Reform der Zivil- und Strafjustiz

Meilenstein

Inkrafttreten der Reform der Zivil- und Strafjustiz

Bestimmung in den Sekundärrechtsakten, aus denen hervorgeht, dass die sekundären Rechtsakte in Kraft treten

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2023

Abschluss der Annahme aller Verordnungen und sekundären Rechtsquellen, die für die wirksame Anwendung der Grundlagengesetze für Justizreformen erforderlich sind.

M1C1-38

Reform 1.8: Digitalisierung der Justiz

Meilenstein

Digitalisierung des Justizsystems

Bestimmung im Primär- und Sekundärrechtsakt über das Inkrafttreten der entsprechenden Rechtsakte

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2023

Die obligatorische elektronische Einreichung aller Schriftstücke und ein vollständiger elektronischer Ablauf für Zivilverfahren werden festgelegt. Digitalisierung des erstinstanzlichen Strafverfahrens (mit Ausnahme der Vorverhandlungsstelle). Einrichtung einer kostenlosen, vollständig zugänglichen und durchsuchbaren Datenbank für zivilrechtliche Entscheidungen gemäß den Rechtsvorschriften.

M1C1-38bis

Reform 1.8: Digitalisierung der Justiz

Meilenstein

Digitalisierung des Justizsystems

Vollständige Operationalisierung und Interoperabilität von PNR, PDP und APP

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2025

Vollständige Digitalisierung erstinstanzlicher Strafverfahren bis zum Abschluss des Rechtsakts über das „Portale delle notizie di reato“ (PNR), „Portale dei depositi penali“ (PDP) und „Applicativo processo penale“ (APP). Die Plattformen müssen untereinander interoperabel sein.

M1C1-39

Investition 1.8: Einstellungs-verfahren für Zivil- und Strafgerichte

Ziel

Einstellungs- oder Verlängerungs-verfahren für Zivil- und Strafgerichte sowie territoriale und zentrale Dienststellen des Justizministe-riums, die für die Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans zuständig sind

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

10 000

Q2

2024

Abschluss der Einstellungs- oder Erweiterungsverfahren für mindestens 10 000 Einheiten Personal für die Teststelle und für das technische Verwaltungspersonal sowie deren Inbetriebnahme.

Nur Einstellungs- oder Erweiterungsverfahren, die seit dem 1. Januar 2022 abgeschlossen wurden, werden auf dieses Ziel angerechnet.

M1C1-40

Investition 1.8: Einstellungs-verfahren für Verwaltungs-gerichte

Ziel

Einstellungs- oder Verlängerungs-verfahren für Verwaltungs-gerichte

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

158

Q2

2024

Abschluss der Einstellungs- oder Erweiterungsverfahren für mindestens 158 Personaleinheiten für das Hauptbüro und die Verwaltungsgerichte und die Inbetriebnahme von Referaten. Nur Einstellungs- oder Erweiterungsverfahren, die seit dem 1. Januar 2022 abgeschlossen wurden, werden auf dieses Ziel angerechnet.

M1C1-41

Investition 1.8: Einstellungs-verfahren für Verwaltungs-gerichte

Ziel

Abbau des Rückstands bei den regionalen Verwaltungs-gerichten

ENTFÄLLT.

Prozen-tuale

100

75

Q2

2024

Verringerung der Zahl der anhängigen Verfahren um 25 % im Jahr 2019 (109029) an den regionalen Verwaltungsgerichten (Verwaltungsgerichte erster Instanz).

M1C1-42

Investition 1.8: Einstellungs-verfahren für Verwaltungs-gerichte

Ziel

Abbau des Verfahrens-rückstands beim Staatsrat

ENTFÄLLT.

Prozen-tuale

100

65

Q2

2024

Verringerung der Zahl der anhängigen Rechtssachen im Jahr 2019 (24010) beim Staatsrat (zweite Instanz) um 35 %.

M1C1-43

Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz

Ziel

Abbau des Rückstands bei den ordentlichen Zivilgerichten (erste Instanz)

ENTFÄLLT.

Prozen-tuale

100

5

Q4

2024

Verringerung der Zahl der anhängigen Rechtssachen vor den ordentlichen Zivilgerichten (erste Instanz) um 95 % im Jahr 2019 (337740).

Der Ausgangswert ist die Zahl der seit mehr als drei Jahren vor den ordentlichen Zivilgerichten anhängigen Rechtssachen (im Jahr 2019).

M1C1-44

Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz

Ziel

Abbau des Verfahrens-rückstands beim Zivilberufungs-gericht (zweite Instanz)

ENTFÄLLT.

Prozen-tuale

100

5

Q4

2024

Verringerung der Zahl der anhängigen Verfahren bei den Zivilgerichten (zweite Instanz) um 95 % im Jahr 2019 (98371).

Der Ausgangswert ist die Zahl der seit mehr als zwei Jahren vor den Zivilgerichten anhängigen Rechtssachen (im Jahr 2019).

M1C1-37bis

Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz

Meilenstein

Inkrafttreten von Maßnahmen zum Abbau des Rückstands

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten von Primärrecht und Sekundärrechtsakten zum Abbau des Rückstands

Q1

2024

Inkrafttreten des Primärrechts und der abgeleiteten Rechtsquellen, um Folgendes zu ermöglichen:

I.Stärkung der Testbüros, auch durch Anreize, um die auf der Grundlage des Einstellungsprogramms für den nationalen Aufbau- und Resilienzplan eingestellten Personaleinheiten anzuwerben und zu halten;

II.Schaffung von Anreizen für 1. Unterstützung weniger effizienter Gerichte beim Abbau des Rückstands bei der Zivilgerichtsbarkeit; (2) Belohnung von Justizämtern, die die spezifischen jährlichen Ziele der Verringerung der Zahl anhängiger Rechtssachen im Ziviljustizsystem erreichen.

M1C1-45

Reformen 1.4: Reform der Ziviljustiz

Ziel

Verkürzung der Dauer von Zivilverfahren

ENTFÄLLT.

Prozen-tuale

100

60

Q2

2026

Verringerung der Dispositionsdauer um 40 % aller zivil- und handelsrechtlichen Streitsachen im Vergleich zu 2019

M1C1-46

Reform 1.5: Reform der Strafjustiz

Ziel

Verkürzung der Dauer von Strafverfahren

ENTFÄLLT.

Prozen-tuale

100

75

Q2

2026

Verringerung der Dispositionszeit um 25 % aller Straffälle im Vergleich zu 2019

M1C1-47

Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz

Ziel

Abbau des Rückstands bei den ordentlichen Zivilgerichten (erste Instanz)

ENTFÄLLT.

Prozen-tuale

100

10

Q2

2026

Verringerung der Zahl der anhängigen Rechtssachen, die zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 31. Dezember 2022 eröffnet wurden und am 31. Dezember 2022 bei den ordentlichen Zivilgerichten (erste Instanz) noch anhängig waren (1197786).

M1C1-48

Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz

Ziel

Abbau des Verfahrens-rückstands beim Zivilberufungs-gericht (zweite Instanz)

ENTFÄLLT.

Prozen-tuale

100

10

Q2

2026

Verringerung der Zahl der anhängigen Rechtssachen, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2022 eingeleitet wurden und am 31. Dezember 2022 bei den Zivilgerichten (zweite Instanz) noch anhängig waren (179306).

M1C1-49

Investition 1.8: Einstellungs-verfahren für Verwaltungs-gerichte

Ziel

Abbau des Rückstands bei den regionalen Verwaltungs-gerichten (erste Instanz)

ENTFÄLLT.

Prozen-tuale

100

30

Q2

2026

Verringerung der Zahl der anhängigen Rechtssachen (109029) an den regionalen Verwaltungsgerichten (Verwaltungsgericht erster Instanz) um 70 % im Jahr 2019.

M1C1-50

Investition 1.8: Einstellungs-verfahren für Verwaltungs-gerichte

Ziel

Abbau des Verfahrens-rückstands beim Staatsrat

ENTFÄLLT.

Prozent-uale

100

30

Q2

2026

Verringerung der Zahl der anhängigen Rechtssachen (24010) im Staatsrat (zweite Instanz) um 70 % im Jahr 2019.

M1C1-51

Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Inkrafttreten des Primärrechts zur Steuerung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2021

Das Primärrecht betrifft mindestens:

1) Koordinierung und Überwachung der Projekte des italienischen Aufbau- und Resilienzplans auf zentraler Ebene;

Festlegung und Trennung der Zuständigkeiten sowie Billigung der einschlägigen Mandate der verschiedenen Stellen und Verwaltungen, die an der Koordinierung, Überwachung und Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans beteiligt sind;

Festlegung eines Systems zur Früherkennung von Umsetzungsproblemen;

4) Ex-ante-Definition eines Durchsetzungsmechanismus zur Lösung von Umsetzungsproblemen und zur Vermeidung von Verzögerungen, insbesondere gegenüber den verschiedenen Verwaltungsebenen;

5) Definition des Personals (Anzahl und Fachwissen), das für die Koordinierung, Überwachung und Durchführung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans in den beteiligten Verwaltungen zuständig ist;

Definition der technischen Hilfe für die an der Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans beteiligten Verwaltungen, insbesondere auf lokaler Ebene, um den Aufbau von Verwaltungskapazitäten innerhalb der öffentlichen Verwaltung sicherzustellen;

7) Abgrenzung der beschleunigten Verfahren für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans und die rechtzeitige Mittelausschöpfung;

8) Organisation und Verfahren für die Prüfung und Kontrolle des italienischen Aufbau- und Resilienzplans.

M1C1-52

Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Inkrafttreten der Primärvor-schriften zur Vereinfachung der Verwaltungs-verfahren für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans.

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2021

Die Maßnahmen umfassen:

1) Beseitigung kritischer Engpässe, insbesondere in Bezug auf die staatliche und regionale Umweltverträglichkeitsprüfung, die Zulassung neuer Abfallrecyclinganlagen, die Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien und diejenigen, die erforderlich sind, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu erreichen (sog. Superbonus) und die Stadterneuerung. Spezifische Maßnahmen sind der Vereinfachung der Verfahren innerhalb der „Conferenza di servizi“ (eine förmliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehr öffentlichen Verwaltungen) gewidmet.

M1C1-53

Investition 1.9: Technische Unterstützung und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

Meilenstein

Inkrafttreten des Primärrechts zur Bereitstellung technischer Hilfe und zur Stärkung des Kapazitätsauf-baus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2021

Zu den Maßnahmen gehört die Bestimmung, dass folgende Personen vorübergehend eingestellt werden können:

I) 2800 technische Zahlen zur Stärkung der öffentlichen Verwaltungen im Süden, die aus dem Staatshaushalt bezahlt werden;

II) ein Pool von 1000 Experten, die drei Jahre lang eingesetzt werden sollen, um die Verwaltungen bei der Verwaltung der neuen Verfahren für technische Hilfe zu unterstützen.

M1C1-54

Investition 1.9: Technische Unterstützung und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

Ziel

Abgeschlossene Einstellung von Sachverstän-digen für die Durchführung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

1 000

Q4

2021

Abschluss der Einstellungsverfahren für den Pool von 1000 Experten, die für drei Jahre eingesetzt werden sollen, um die Verwaltungen bei der Verwaltung der neuen Verfahren für technische Hilfe zu unterstützen.

M1C1-55

Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Ausweitung der auf den italienischen Aufbau- und Resilienzplan angewandten Methode auf den nationalen Haushalt, um die Absorption von Investitionen zu erhöhen

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Ausweitung der Methodik

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2021

Einführung eines vereinfachten Systems von Etappenzielen und Zielwerten nach dem Vorbild der Aufbau- und Resilienzfazilität für die Planung, Durchführung und Finanzierung von Projekten im Rahmen des ergänzenden Investitionsfonds (30,5 Mrd. EUR).

M1C1-56

Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Inkrafttreten der Rechtsvor-schriften zur Reform der Beschäftigung im öffentlichen Dienst

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Die Ermächtigungsvorschriften umfassen folgende Maßnahmen:

— Festlegung spezifischer Berufsprofile für den öffentlichen Sektor, um die erforderlichen Kompetenzen und Fähigkeiten anzuziehen;

— Schaffung einer einzigen Einstellungsplattform zur Zentralisierung der Einstellungsverfahren für alle zentralen öffentlichen Verwaltungen mit der Verpflichtung, die Nutzung der Plattform auch auf lokale Verwaltungen auszuweiten;

— Reform des Einstellungsverfahrens mit dem Ziel: I) Übergang von einem rein wissensbasierten System zu einem System, das in erster Linie auf Kompetenzen und angemessenen Fähigkeiten beruht; II) Beurteilung der Kompetenzen, die für Beamte erforderlich sind; III) Differenzierung der Einstellungsverfahren zwischen Einstellungen auf der Einstiegsstufe, die ausschließlich kompetenzbasiert ist, und der Einstellung spezialisierter Profile, die Kompetenzen mit einschlägiger Berufserfahrung kombinieren und zum Zugang zur Laufbahn auf höherer Ebene führen sollten. Das Ministerium für öffentliche Verwaltung sorgt für die einheitliche Umsetzung des neuen Prozesses in allen Verwaltungen;

— Reform des leitenden öffentlichen Dienstes, um die Ernennungsverfahren in der gesamten öffentlichen Verwaltung zu vereinheitlichen, die Stellenprofile festzulegen und ihre Leistung zu bewerten;

— die Verbindung zwischen lebenslangem Lernen und Ausbildungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer und Anreizen zur Teilhabe zu stärken, z. B. durch Belohnungsmechanismen oder spezifische Karrierewege, unter besonderer Berücksichtigung des grünen und des digitalen Wandels;

— Festlegung oder Aktualisierung der Ethikgrundsätze der öffentlichen Verwaltungen durch klare Regeln, Verhaltenskodizes und Schulungsmodule zu diesem Thema;

— das Engagement für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu verstärken;

— Überarbeitung des Rechtsrahmens für die vertikale Mobilität, Reform der Laufbahnen im Hinblick auf die Schaffung und den Zugang zu mittleren Führungspositionen („Quad“) und Zugang zu Führungspositionen („dirigenti di prima e seconda fascia“) aus der Verwaltung. Dazu gehören die Reform des Leistungsbewertungssystems und die Stärkung des Zusammenhangs zwischen Laufbahnentwicklung und Leistungsbewertung;

— Überarbeitung des Rechtsrahmens für die horizontale Mobilität, um einen effizienten Arbeitsmarkt in den öffentlichen Verwaltungen zu schaffen, einschließlich a) der Schaffung eines transparenten einheitlichen Anzeigesystems für alle freien Stellen in der zentralen und lokalen Verwaltung, b) der Möglichkeit, sich überall für alle verfügbaren Stellen zu bewerben, c) die Abschaffung der Genehmigung zur Mobilität von der Herkunftsverwaltung und d) die Einführung erheblicher Beschränkungen für die Nutzung alternativer Mobilitätsmittel, die nicht zu Transfers führen (d. h. „comandi“ und „distacchi“), um sie ausnahmsweise und streng befristet zu machen.

M1C1-57

Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Inkrafttreten der Verwaltungs-verfahren für die Vereinfachungs-reform zur Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität

Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten des abgeleiteten Rechts

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2022

Inkrafttreten aller damit zusammenhängenden delegierten Rechtsakte, Ministerialerlasse, abgeleiteten Rechtsvorschriften und aller anderen Vorschriften, die für die wirksame Umsetzung der Vereinfachung erforderlich sind, einschließlich Vereinbarungen mit Regionen im Falle einer ausschließlichen und gleichzeitigen regionalen Zuständigkeit.

M1C1-58

Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Inkrafttreten von Rechtsakten zur Reform der Beschäftigung im öffentlichen Dienst

Bestimmung über das Inkrafttreten der Rechtsakte zur Reform der Beschäftigung im öffentlichen Dienst

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2023

Inkrafttreten aller damit zusammenhängenden delegierten Rechtsakte, Ministerialerlasse, abgeleiteten Rechtsvorschriften und aller sonstigen Vorschriften, die für die wirksame Umsetzung der Reform erforderlich sind.

M1C1-59

Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Inkrafttreten der strategischen Personal-verwaltung in der öffentlichen Verwaltung

Bestimmung über das Inkrafttreten der Rechtsvorschriften über die Einführung einer strategischen Personalverwaltung in der öffentlichen Verwaltung

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2023

Die Rechtsvorschriften und delegierten Rechtsakte für die Einführung eines strategischen Personalmanagements in der öffentlichen Verwaltung umfassen: Festlegung – im Rahmen des integrierten Tätigkeits- und Organisationsplans (PIAO) – von Personalstrategieplänen für Einstellungen, Laufbahnentwicklung und Ausbildung für alle zentralen und regionalen Verwaltungen, unterstützt durch eine integrierte Datenbank mit Kompetenzen und Profilen; Einrichtung einer zentralen Delivery Unit, die das Personalplanungssystem koordiniert und unterstützt. In einer zweiten Phase werden die HR-Strategiepläne auf große Gemeinden ausgeweitet, während kleine und mittlere Gemeinden Gegenstand spezifischer Investitionen in den Kapazitätsaufbau sind.

M1C1-59BIS

Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Umsetzung der strategischen Personal-verwaltung in der öffentlichen Verwaltung

Veröffentlichung des ersten Halbjahresberichts über die wesentlichen Leistungsindikatoren.

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2024

Der erste halbjährliche Bericht über die wesentlichen Leistungsindikatoren wird veröffentlicht.

M1C1-59b

Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Umsetzung der strategischen Personal-verwaltung in der öffentlichen Verwaltung

„HR-Toolkit“ verfügbar, mit INPA und Syllabus interoperabel und in die PIAO-Datenbank integriert sowie Überprüfung der Strategiepläne für Humanressourcen.

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2026

Die integrierte Datenbank („HRM-Toolkit“) steht allen öffentlichen Verwaltungen mit mehr als 50 Mitarbeitern zur Verfügung, die per Gesetz eine PIAO annehmen müssen. Das „HRM-Toolkit“ muss mit der Rekrutierungsplattform (INPA) und der Plattform „Syllabus“ interoperabel sein. Das „HRM-Toolkit“ und die PIAO-Datenbank werden integriert.

Das Ministerium für öffentliche Verwaltung überprüft für mindestens eine Stichprobe von nationalen und subnationalen Verwaltungen mit mehr als 50 Mitarbeitern, die die PIAO übernehmen, den Inhalt der entsprechenden Personalstrategiepläne und ergreift im erforderlichen Umfang Folgemaßnahmen.

M1C1-60

Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Vollständige Umsetzung (einschließlich aller delegierten Rechtsakte) der Vereinfachung und/oder Digitalisierung einer Reihe von 200 kritischen Verfahren, die Bürger und Unternehmen betreffen

Inkrafttreten des abgeleiteten Rechts

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2024

Für eine Vereinfachung wurden folgende vorrangige Bereiche ermittelt:

1.Umweltgenehmigungen, erneuerbare Energien und grüne Wirtschaft

2.Baugenehmigungen und Stadterneuerung

3.Digitale Infrastrukturen

4.Handelspraktiken

Weitere kritische Sektoren sind:

1.Arbeitsrecht und soziale Sicherheit

2.Tourismus

3.Lebensmittelindustrie

Die ausgewählten staatlichen und regionalen Verfahren lassen sich nach folgenden Hauptbereichen zusammenfassen:

1.Umwelt- und Energiegenehmigungen:

-Verfahren der staatlichen Umweltverträglichkeits-prüfung

-Regionales Verfahren der Umweltverträglichkeits-prüfung

-Genehmigungen zur Umweltsanierung

-Strategische Umweltverträglichkeits-prüfung

-Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU)

-Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien

-Repowering-, Repowering- und Reblading-Verfahren

-Genehmigungsverfahren für Energieinfrastrukturen

-Abfallbezogene Genehmigungen

2.Bau- und Stadterneuerung:

-Verfahren zur Energieeinsparung und Rationalisierung des Energieverbrauchs (Konformitätsverfahren usw.)

- Dienstleistungskonferenz

3.Digitale Infrastrukturen:

-Genehmigungen für Kommunikationsinfrastruk-turen

4.Geschäftsverfahren:

-Verfahren im Einzelhandel

-Geschäfts- und Bauverfahren (SUAP und SUE)

-Verfahren für handwerkliche Tätigkeiten

5.Andere Verfahren:

-Bescheinigung der stillschweigenden Zustimmung

-Ersatzleistung

-Brandverhütungsverfahren

-Genehmigungen für Sonderwirtschaftszonen

-Genehmigungen für die öffentliche Sicherheit

-Landschaftszulassungen

-Arzneimittel- und Gesundheitsgenehmi-gungen

-Seismische und hydrogeologische Verfahren/Genehmi-gungen

M1C1-61

Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Abschluss der Umsetzung (einschließlich aller delegierten Rechtsakte) der Vereinfachung und/oder Digitalisierung eines zusätzlichen Pakets von 50 kritischen Verfahren, die sich unmittelbar auf die Bürgerinnen und Bürger auswirken

Inkrafttreten des abgeleiteten Rechts

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2025

Die vereinfachten Verfahren betreffen folgende Bereiche:

-Personenstand und Personenstand

-Identität, digitaler Wohnsitz und Zugang zu Online-Diensten

-Invalidität

M1C1-62

Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Steigerung der Absorption von Investitionen

Veröffentlichung eines Durchführungsberichts durch das Finanzministerium

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2025

Einen Durchführungsbericht zu veröffentlichen, um die Auswirkungen der Maßnahmen zur Bereitstellung technischer Hilfe und zum Kapazitätsaufbau zu messen, die Fähigkeit zur Planung, Verwaltung und Ausführung der aus dem nationalen Haushalt finanzierten Investitionsausgaben zu verbessern, um eine erhebliche Ausschöpfung der bis 2024 zugewiesenen Mittel des ergänzenden Fonds zu erreichen.

M1C1-63

Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Vollendung der Vereinfachung und Einrichtung eines Verzeichnisses aller vereinfachten Verfahren und entsprechenden Verwaltungs-regelungen mit uneingeschränk-ter Rechtsgültigkeit im gesamten Staatsgebiet

Veröffentlichung des Datenspeichers auf der Website des zuständigen Fachministeriums

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2026

Die Überprüfung der Verfahrensregelungen ist für alle vereinfachten Verfahren abzuschließen.

Auch die Überprüfung und Überwachung von:

1.Die wirksame Anwendung der vereinfachten Verfahren,

2.neue standardisierte Formulare und

3.entsprechende digitalisierte Verwaltung

muss gewährleistet sein.

Die Vereinfachung gilt für insgesamt 600 kritische Verfahren, einschließlich derjenigen, die unter die Etappenziele M1C1 60 und M1C1 61 fallen.

M1C1-64

Investition 1.9: Technische Unterstützung und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

Ziel

Ausbildung und Schulungen

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

350 000

Q2

2026

Mindestens 350000 Beschäftigte im öffentlichen Dienst der zentralen öffentlichen Verwaltungen sind in Weiterbildungs- oder Umschulungsinitiativen eingeschrieben.

M1C1-65

Investition 1.9: Technische Unterstützung und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

Ziel

Ausbildung und Schulungen

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

400 000

Q2

2026

Mindestens 400000 Beschäftigte im öffentlichen Dienst anderer öffentlicher Verwaltungen sind in Weiterbildungs- oder Umschulungsinitiativen eingeschrieben.

M1C1-66

Investition 1.9: Technische Unterstützung und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

Ziel

Ausbildung und Schulungen

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

245 000

Q2

2026

Mindestens 245000 (70 %) öffentliche Bedienstete der zentralen öffentlichen Verwaltungen haben die in M1C1-64 genannten Schulungsinitiativen (formelle Zertifizierung oder Folgenabschätzung) erfolgreich abgeschlossen.

M1C1-67

Investition 1.9: Technische Unterstützung und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

Ziel

Ausbildung und Schulungen

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

280 000

Q2

2026

Mindestens 280000 (70 %) öffentliche Bedienstete anderer öffentlicher Verwaltungen haben die in M1C1-65 genannten Schulungsinitiativen (formelle Zertifizierung oder Folgenabschätzung) erfolgreich abgeschlossen.

M1C1-68

Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Archivsystem für Audit und Kontrollen: Informationen für die Überwachung der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität

Prüfbericht zur Bestätigung der Funktionen des Archivs

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2021

Ein Datenspeichersystem zur Überwachung der Umsetzung der ARF muss vorhanden und einsatzbereit sein.

Das System muss mindestens die folgenden Funktionen umfassen:

a) Erhebung von Daten und Überwachung der Erreichung der Etappenziele und Zielwerte;

B) Erhebung, Speicherung und Sicherstellung des Zugangs zu den nach Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe d Ziffern i bis iii der ARF-Verordnung erforderlichen Daten.

M1C1-69

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Meilenstein

Inkrafttreten des Dekrets zur Vereinfachung des öffentlichen Auftragswesens

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzeserlasses zur Vereinfachung des Systems der Vergabe öffentlicher Aufträge.

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2021

Mit dem Erlass des Gesetzes wird das System der Vergabe öffentlicher Aufträge durch mindestens die folgenden Sofortmaßnahmen vereinfacht:

I. Festlegung von Zielvorgaben, um die Zeit zwischen der Veröffentlichung und der Auftragsvergabe zu verkürzen.

II. Legt Ziele und ein Überwachungssystem fest, um die Zeit zwischen der Auftragsvergabe und der Fertigstellung der Infrastruktur zu verkürzen („fase esecutiva“).

III. Verlangt, dass die Daten aller Verträge in der Antikorruptionsdatenbank der nationalen Antikorruptionsbehörde (ANAC) erfasst werden.

IV. Einführung und Schaffung von Anreizen für alternative Streitbeilegungsmechanismen in der Phase der Ausführung öffentlicher Aufträge.

v. Einrichtung spezieller Büros, die für die Vergabe öffentlicher Aufträge in Ministerien, Regionen und Metropolregionen zuständig sind.

Weitere Spezifikationen:

— Vereinfachung und Digitalisierung der Verfahren der zentralen Beschaffungsstellen („centrali di committenza“);

— Umsetzung der Artikel 41 und 44 des geltenden Gesetzbuchs über das öffentliche Beschaffungswesen;

— Festlegen, wie die Verfahren für alle öffentlichen Aufträge und Konzessionen digitalisiert werden sollten, und Anforderungen an Interoperabilität und Interkonnektivität festzulegen;

— Umsetzung von Artikel 44 des geltenden Gesetzbuchs über das öffentliche Beschaffungswesen.

M1C1-70

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Meilenstein

Inkrafttreten der Überarbeitung des Kodex für das öffentliche Beschaffungs-wesen (D.Lgs. n. 50/2016)

Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten des Delegationsrechts, mit dem das derzeitige Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen reformiert wird (D.Lgs. n. 50/2016)

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Dieses Gesetz legt alle genauen Kriterien und Grundsätze für die systemische Reform des Gesetzbuchs über das öffentliche Beschaffungswesen fest.

Das Übertragungsrecht schreibt zumindest folgende Grundsätze und Kriterien vor:

I. Verringerung der Fragmentierung der öffentlichen Auftraggeber, 1) Festlegung der grundlegenden Elemente des Qualifikationssystems, 2) Anforderung der Einrichtung einer elektronischen Plattform als Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der landesweiten Bewertung der Beschaffungskapazitäten, 3) Ermächtigung der nationalen Antikorruptionsbehörde (ANAC) zur Überprüfung der Qualifikation der öffentlichen Auftraggeber in Bezug auf die Beschaffungskapazität (Art und Volumen der Beschaffungen), 4) Schaffung von Anreizen für die Inanspruchnahme bestehender zentraler Beschaffungsstellen.

II. Vereinfachung und Digitalisierung der Verfahren der zentralen Beschaffungsstellen („centrali di committenza“)

III. Festlegung, wie die Verfahren für alle öffentlichen Aufträge und Konzessionen digitalisiert werden sollen, und Festlegung von Interoperabilitäts- und Interkonnektivitätsanforderungen.

IV. Schrittweise Verringerung der Beschränkungen für die Vergabe von Unteraufträgen.

M1C1-71

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Meilenstein

Inkrafttreten aller erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvor-schriften und Durchführungs-rechtsakte (einschließlich des abgeleiteten Rechts) für das System der Vergabe öffentlicher Aufträge

Inkrafttreten aller erforderlichen Rechtsvorschriften und Durchführungs-rechtsakte

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2021

Alle erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften und Durchführungsrechtsakte (gegebenenfalls einschließlich des abgeleiteten Rechts) müssen zu folgenden Ergebnissen führen:

I. Die zentrale Koordinierungsstelle für die Vergabe öffentlicher Aufträge muss über eine angemessene (in der operativen Vereinbarung festzulegende) Personal- und Finanzausstattung verfügen, um voll einsatzfähig zu sein, auch aufgrund der Unterstützung durch eine spezielle ANAC-Struktur.

II. Die zentrale Koordinierungsstelle für die Vergabe öffentlicher Aufträge nimmt mit Unterstützung der ANAC und der Nationalen Verwaltungsakademie die Professionalisierungsstrategie an (vgl. im Zusammenhang mit dem von Italien vorgeschlagenen Reformprogramm 2.1.6), die die Arten der Ausbildung auf verschiedenen Ebenen, die spezielle Anleitung und die Erstellung operativer Leitlinien umfasst.

III. Die dynamischen Beschaffungssysteme werden von Consip zur Verfügung gestellt und stehen im Einklang mit den Vergaberichtlinien.

IV. Die ANAC schließt im Anschluss an die Umsetzung von Artikel 38 des Gesetzbuchs über das öffentliche Beschaffungswesen die Qualifikation der öffentlichen Auftraggeber in Bezug auf die Beschaffungskapazität ab.

v. Das Überwachungssystem für den Zeitraum zwischen der Auftragsvergabe und dem Abschluss der Infrastrukturarbeiten ist betriebsbereit.

VI. Die Daten aller Verträge sind in der Antikorruptionsdatenbank der nationalen Antikorruptionsbehörde (ANAC) erfasst.

VII. Alle speziellen Büros, die für die Vergabe öffentlicher Aufträge in Ministerien, Regionen und Metropolregionen zuständig sind.

M1C1-72

Reform 1.11: Verringerung verspäteter Zahlungen durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheits-behörden

Meilenstein

Maßnahmen zur Verringerung verspäteter Zahlungen der öffentlichen Verwaltung an Unternehmen werden genehmigt

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten von Regelungen zur Verringerung von Zahlungsverzug der ZS an Unternehmen

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2023

Inkrafttreten neuer Vorschriften zur Verringerung von Zahlungsverzug durch die öffentliche Verwaltung an Unternehmen.

Die Maßnahmen umfassen mindestens die folgenden Schlüsselelemente:

I. Das System InIT wird in der zentralen öffentlichen Verwaltung eingesetzt, um die Wirtschafts- und Finanzbuchhaltung und die Ausführung der öffentlichen Ausgaben zu unterstützen.

II. Zahlungsverzug: die Indikatoren, die auf der Datenbank des IT-Systems des MoF (Commercial Credit Platform – PCC) beruhen, sind die gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist von Behörden an Unternehmen und die gewichtete durchschnittliche Zahlungsverzögerung von Behörden an Unternehmen für jede der folgenden Ebenen der öffentlichen Verwaltung:

-zentrale Behörden (Amministrazioni dello Stato, enti pubblici nazionali e altri enti)

-regionale Behörden (Regioni und Provinz Autonome),

-lokale Behörden (enti locali)

-Gesundheitsbehörden (enti del Servizio sanitario nazionale).

M1C1-72bis

Reform 1.11: Verringerung verspäteter Zahlungen durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheits-behörden

Meilenstein

Legislative und spezifische Maßnahmen zur Verringerung von Zahlungsverzug auf zentraler/lokaler Ebene

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Primärrechts und den Erlass von Maßnahmen zur Verringerung von Zahlungsverzug der ZS an Unternehmen

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2024

Die folgenden legislativen und spezifischen Maßnahmen treten in Kraft:

— Leitlinien zur Klärung des Anwendungsbereichs gewerblicher und nichtkommerzieller Transaktionen im Einklang mit der Zahlungsverzugsrichtlinie;

— Leitlinien zur Präzisierung des Anwendungsbereichs von Artikel 4 Absatz 6 der Zahlungsverzugsrichtlinie im Einklang mit dieser Richtlinie;

— Rechtsvorschriften, mit denen sichergestellt wird, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Mittel erhalten, um ihre Rechnungen rechtzeitig von der zentralen Ebene zu begleichen;

— Rechtsvorschriften, nach denen die Behörden verpflichtet werden, jährliche Cashflow-Pläne anzunehmen, die die Einhaltung der gesetzlichen Zahlungsfristen gewährleisten;

— interne Audit- und Kontrollkapazitäten der Ministerien und Regionen zur Überwachung der Situation von Rechnungen, die nicht rechtzeitig bezahlt werden.

Die folgenden spezifischen Maßnahmen werden in folgenden Bereichen ergriffen:

Zentrale Ebene:

— Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Ministerien und zentralen Verwaltungen, die die italienischen Behörden bis Ende 2023 als strukturell verspätete Zahler innerhalb der 30-Tage-Frist feststellen, einzeln zahlen (z. B. Ministerium für Landwirtschaft, Justiz, Verteidigung, Inneres, Infrastruktur);

— Veröffentlichung ihrer vierteljährlich aktualisierten Zahlungsrückstände durch diese Ministerien;

— Stärkung von Task Forces, sofern vorhanden, und Einsetzung von Taskforces, die noch nicht aktiviert sind; die automatische Aktivierung von Taskforces bei strukturell verspäteten Zahlern.

Auf lokaler Ebenewerden folgende spezifische Maßnahmen ergriffen: 

— Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die lokalen Verwaltungen, die von den italienischen Behörden als strukturell verspätet eingestuft werden (wie die Gemeinden Neapel, Lecce und Salerno), bis Ende 2023 innerhalb der 30-Tage-Frist zahlen;

— Veröffentlichung ihrer vierteljährlich aktualisierten Zahlungsrückstände durch diese Behörden.

M1C1-72ter

Reform 1.11: Verringerung verspäteter Zahlungen durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheits-behörden

Meilenstein

Aufstockung der Humanressour-cen für verspätete Zahlungen

Bestimmung über das Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Aufstockung der personellen Ressourcen für Zahlungsverzug

ENTFÄLL.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2024

Inkrafttreten von Rechtsakten, die eine Aufstockung der Humanressourcen für Zahlungen in folgenden Bereichen vorsehen:

— Ministerien und Zentralverwaltungen je nach den spezifischen organisatorischen Erfordernissen der beteiligten Zentralverwaltung;

— lokale Verwaltungen in Abhängigkeit von den spezifischen organisatorischen Erfordernissen der beteiligten lokalen Verwaltung.

M1C1-72quater

Reform 1.11: Verringerung verspäteter Zahlungen durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheits-behörden

Meilenstein

Einführung von Gutschriften an Dritte

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Primärrechts.

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2024

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Einführung von Bestimmungen, nach denen die Vergabe von Krediten an Dritte nach 30 Tagen Schweigen/Untätigwerden der öffentlichen Verwaltungen zulässig ist

M1C1-72quinquien

Reform 1.11: Verringerung verspäteter Zahlungen durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheits-behörden

Meilenstein

Ausführung von Zahlungen im InIT-System

Das INIT-System ist für die Ausführung von Zahlungen betriebsbereit.

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2025

Das InIT-System ist voll funktionsfähig und verfügt über folgende Fähigkeiten:

Sie ermöglicht die Ausführung der Zahlungen, ohne sich bei der Abwicklung von Zahlungen auf die Interoperabilität mit den alten Plattformen zu verlassen.

—Sie gewährleistet die Verfügbarkeit von Zahlungsdaten, einschließlich Verzögerungen, zur Unterstützung der Prüfungs- und Kontrolltätigkeiten der Ministerien und des italienischen Rechnungshofs.

M1C1-72sixies

Reform 1.11: Verringerung verspäteter Zahlungen durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheits-behörden

Meilenstein

Horizontale Maßnahmen zur Verringerung verspäteter Zahlungen der ZS an Unternehmen

Plattform ist betriebsbereit

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2025

Eine spezielle Plattform für Informationen über gewerbliche Kredite für Gläubigerunternehmen und öffentliche Verwaltungen, die Schuldner sind, muss einsatzbereit sein. Die Plattform muss mindestens Folgendes bereitstellen:

Informationen für Unternehmen (Gläubiger) über den Rechtsrahmen für Kredite an die öffentliche Verwaltung, die Rechte eines Gläubigerunternehmens, die rechtlichen Schritte, die bei Zahlungsverzögerungen unternommen werden können, das Funktionieren des Zahlungsmechanismus der Lieferanten und die Kontaktstelle für Gläubigerunternehmen.

Informationen für öffentliche Verwaltungen (Schuldner) über rechtliche Anforderungen für die Begleichung von Handelsschulden, administrative Leitlinien, Überwachungsinstrumente, die der öffentlichen Verwaltung zur Verfügung stehen, und mögliche bewährte Verfahren zur Verbesserung der Zahlungsleistung.

—Alle Websites des Ministeriums müssen einen Link zu dieser Plattform haben.

M1C1-73

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Meilenstein

Inkrafttreten der Reform des Gesetzbuchs über das öffentliche Beschaffungs-wesen

Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten des gesetzesvertretenden Dekrets zur Umsetzung aller Bestimmungen des Gesetzes über die Reform des Gesetzbuchs über das öffentliche Beschaffungswesen.

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2023

Inkrafttreten des Legislativdekrets zur Umsetzung aller Bestimmungen des Delegierungsgesetzes zur Reform des Gesetzbuchs über das öffentliche Beschaffungswesen.

M1C1-74

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Meilenstein

Inkrafttreten aller erforderlichen Durchführungs-maßnahmen und abgeleiteten Rechtsvor-schriften für die Reform zur Vereinfachung des Gesetzbuchs über das öffentliche Auftragswesen

Inkrafttreten aller erforderlichen Durchführungs-maßnahmen und abgeleiteten Rechtsvorschriften

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2023

Inkrafttreten aller erforderlichen Durchführungsmaßnahmen und abgeleiteten Rechtsvorschriften für die Reform/Vereinfachung des öffentlichen Beschaffungssystems (auch aufgrund der Überarbeitung des Gesetzbuchs über das öffentliche Beschaffungswesen).

M1C1-73bis

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Meilenstein

Annahme von Leitlinien für die Umsetzung des Qualifikations-systems für öffentliche Auftraggeber.

Annahme von Leitlinien für die Umsetzung des Qualifikationssystems für öffentliche Auftraggeber.

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2024

Annahme – nach Konsultation der ANAC – eines Rundschreibens mit Leitlinien zur Systematisierung der geltenden Vorschriften und zur Erläuterung, dass eine Qualifikation auch für Vergaben unterhalb der Schwellenwerte nach wie vor möglich und ratsam ist, und um Anreize für die Nutzung von (qualifizierten) zentralen Beschaffungsstellen zu schaffen, wenn eine Qualifikation nicht vorhanden oder nicht möglich ist (Artikel 62 Absatz 6 Buchstabe a der D.lgs. 36/2023)

M1C1-73ter

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Meilenstein

Anreize für die Qualifizierung und Professiona-lisierung der öffentlichen Auftraggeber.

Annahme von Durchführungs-maßnahmen und Rechtsvorschriften, aus denen hervorgeht, dass Rechtsvorschriften in Kraft treten.

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2024

Bewertung der Auswirkungen der Umsetzung des Kodex für das öffentliche Beschaffungswesen durch die Cabina di Regia ex. Artikel 221 des Gesetzbuchs über das öffentliche Beschaffungswesen nach Konsultation der ANAC:

-die Zahl der qualifizierten öffentlichen Auftraggeber und zentralen Beschaffungsstellen;

-Anzahl und Wert der öffentlichen Aufträge, die von ihnen in eigenem Namen und im Namen nicht qualifizierter Stellen verwaltet werden;

-die Auswirkungen des Systems auf den Zeitplan für die Auftragsvergabe und den Abschluss öffentlicher Aufträge.

Veröffentlichung der Ergebnisse der Bestandsaufnahme der Beteiligung nicht qualifizierter Einrichtungen an Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau.

Weitere Initiativen zur Schaffung von Anreizen für die Qualifikation der öffentlichen Auftraggeber, die Verringerung der Fragmentierung und die Professionalisierung nicht qualifizierter Stellen werden nach Konsultation der ANAC angenommen.

Weitere Instrumente für die technische/administrative Unterstützung lokaler oder nicht qualifizierter öffentlicher Auftraggeber, sofern eine Zentralisierung nicht möglich oder durchführbar ist, werden angenommen und sind einsatzbereit.

M1C1-73quater

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Meilenstein

Inkrafttreten der Leitlinien für die Vergabe von Aufträgen unterhalb des EU-Schwellenwerts

Inkrafttreten der Leitlinien für die Vergabe von Aufträgen unterhalb des EU-Schwellenwerts

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2023

Erlass eines Rundschreibens über die Vergabe von Aufträgen unterhalb des EU-Schwellenwerts und veröffentlicht im italienischen Amtsblatt. In dem Rundschreiben wird klargestellt, dass öffentliche Auftraggeber offene und nichtoffene Verfahren für Beschaffungen unterhalb des EU-Schwellenwerts nutzen können.

M1C1-73quinquien

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Meilenstein

Inkrafttreten neuer Rechtsvor-schriften zur Projektfinan-zierung

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten neuer Rechtsvorschriften

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2024

Inkrafttreten neuer Rechtsvorschriften über die Projektfinanzierung zur Steigerung der Effizienz und des Wettbewerbs, insbesondere zur Steigerung der Bestreitbarkeit von Konzessionen.

M1C1-75

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Meilenstein

Uneingeschränk-ter Betrieb des nationalen elektronischen Beschaffungs-systems

Verfügbarkeit der in der Machbarkeitsstudie definierten Funktionen (auszuarbeiten als Projektaufgabe 1)

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2023

Das nationale eVergabesystem ist betriebsbereit und steht voll und ganz im Einklang mit den EU-Vergaberichtlinien und umfasst die vollständige Digitalisierung der Verfahren bis zur Auftragsausführung (intelligente Auftragsvergabe), ist mit den Verwaltungssystemen der öffentlichen Verwaltung interoperabel, enthält eine digitale Habilitation der EO, Auktionssitzungen, maschinelles Lernen zur Erkennung von Trends, CRM mit Chatbots, digitales Engagement und Statuskette.

M1C1-75bis

Investition 1.10: Unterstützung für Qualifikation und elektronische Auftragsvergabe

Meilenstein

Unterstützung für Qualifikation und elektronische Auftragsvergabe

Inbetriebnahme der vergabeunterstützen-den Funktion

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2024

Im Rahmen der Strategie für die Professionalisierung der öffentlichen Auftraggeber wird eine Unterstützungsfunktion bei der Auftragsvergabe eingerichtet. Die Unterstützungsfunktion bei der Auftragsvergabe ist den öffentlichen Auftraggebern gewidmet, um die Anforderungen von Anhang II Nummer 4 des Gesetzbuchs über das öffentliche Beschaffungswesen zu erfüllen und sie bei der elektronischen Auftragsvergabe zu unterstützen, den Erwerb digitaler Kompetenzen zu unterstützen und technische Unterstützung bei der Annahme der Digitalisierung des öffentlichen Auftragswesens, einschließlich der Nutzung dynamischer Beschaffungssysteme, zu leisten.

M1C1-76

Reform 1.11: Verringerung verspäteter Zahlungen durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheits-behörden

Ziel

Die durchschnittliche Zahl der Tage, an denen die zentralen öffentlichen Verwaltungen den Unternehmen zahlen müssen, verringert

ENTFÄLLT.

Gewichtete durch-schnittliche Zahlungs-frist

ENTFÄLLT.

30

Q1

2025

Die gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo di pagamento“) der zentralen Behörden (Amministrazioni dello Stato, Enti pubblici nazionali e altri enti) an Unternehmen beträgt höchstens 30 Tage.

M1C1-77

Reform 1.11: Verringerung verspäteter Zahlungen durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheits-behörden

Ziel

Die durchschnittliche Zahl der Tage, an denen die regionalen öffentlichen Verwaltungen den Unternehmen zahlen müssen, verringert

ENTFÄLLT.

Gewichtete durch-schnittliche Zahlungs-frist (in Tagen)

ENTFÄLLT.

30

Q1

2025

Auf der Grundlage der kommerziellen Kreditplattform (PCC) beträgt die gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo di pagamento“) regionaler Behörden (Regioni und Provinz Autonome) an Unternehmen höchstens 30 Tage.

M1C1-78

Reform 1.11: Verringerung verspäteter Zahlungen durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheits-behörden

Ziel

Die durchschnittliche Zahl der Tage, an denen die lokalen öffentlichen Verwaltungen den Unternehmen zahlen müssen, verringert

ENTFÄLLT.

Gewichtete durch-schnittliche Zahlungs-frist

(in Tagen)

ENTFÄLLT.

30

Q1

2025

Auf der Grundlage der kommerziellen Kreditplattform (PCC) beträgt die gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo di pagamento“) lokaler Behörden (enti locali) an Unternehmen höchstens 30 Tage.

M1C1-79

Reform 1.11: Verringerung verspäteter Zahlungen durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheits-behörden

Ziel

Die durchschnittliche Zahl der Tage, an denen die öffentlichen Gesundheits-behörden den Unternehmen zahlen müssen, verringert

ENTFÄLLT.

Gewichtete durch-schnittliche Zahlungs-frist

(in Tagen)

ENTFÄLLT.

60

Q1

2025

Auf der Grundlage der kommerziellen Kreditplattform (PCC) beträgt die gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo di pagamento“) derGesundheitsbehörden (Enti del Servizio sanitario nazionale) an Unternehmen höchstens 60 Tage.

M1C1-80

Reform 1.11: Verringerung verspäteter Zahlungen durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheits-behörden

Ziel

Die durchschnittliche Zahl der Tage, in denen die zentralen öffentlichen Verwaltungen die Zahlungen an die Unternehmen leisten müssen, verringern

ENTFÄLLT.

Gewo-gener durch-schnittli-cher Zahlungs-verzug

(in Tagen)

ENTFÄLLT.

0

Q1

2025

Auf der Grundlage der kommerziellen Kreditplattform (PCC) beträgt die gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo di ritardo“) der zentralen Behörden (Amministrazioni dello Stato, Enti pubblici nazionali e altri enti) an Unternehmen höchstens 0 Tage.

M1C1-81

Reform 1.11: Verringerung verspäteter Zahlungen durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheits-behörden

Ziel

Die durchschnittliche Zahl der Tage, in denen die regionalen öffentlichen Verwaltungen die Zahlungen an die Unternehmen leisten müssen, verringert

ENTFÄLLT.

Gewo-gener durch-schnittli-cher Zahlungs-verzug

(in Tagen)

ENTFÄLLT.

0

Q1

2025

Auf der Grundlage der kommerziellen Kreditplattform (PCC) beträgt die gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo di ritardo“) der regionalen Behörden (Regioni und Provinz Autonome) an Unternehmen höchstens 0 Tage.

M1C1-82

Reform 1.11: Verringerung verspäteter Zahlungen durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheits-behörden

Ziel

Die durchschnittliche Zahl der Tage, in denen die lokalen öffentlichen Verwaltungen die Zahlungen an die Unternehmen leisten müssen, verringern

ENTFÄLLT.

Gewo-gener durch-schnittli-cher Zahlungs-verzug

(in Tagen)

ENTFÄLLT.

0

Q1

2025

Auf der Grundlage der kommerziellen Kreditplattform (PCC) beträgt die gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo di ritardo“) lokaler Behörden (enti locali) an Unternehmen höchstens 0 Tage.

M1C1-83

Reform 1.11: Verringerung verspäteter Zahlungen durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheits-behörden

Ziel

Die durchschnittliche Zahl der Tage, in denen die öffentlichen Gesundheits-behörden die Zahlungen an die Unternehmen leisten müssen, verringern

ENTFÄLLT.

Gewo-gener durch-schnittli-cher Zahlungs-verzug

(in Tagen)

ENTFÄLLT.

0

Q1

2025

Auf der Grundlage der kommerziellen Kreditplattform (PCC) beträgt die gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo di ritardo“) der Gesundheitsbehörden(Enti del Servizio sanitario nazionale) für Unternehmen höchstens 0 Tage.

M1C1-84

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Ziel

Durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Veröffentlichung und der Auftragsvergabe

ENTFÄLLT.

Anzahl

139

100

Q4

2023

Auf der Grundlage der im Amtsblatt der EU (TED-Datenbank) festgelegten Methoden und unter Verwendung von Daten aus der nationalen IT-Datenbank für öffentliche Aufträge (BDNCP), die von der ANAC verwaltet wird, wird die durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Frist für die Einreichung der Angebote und der Auftragsvergabe bei Aufträgen, die die Schwellenwerte der EU-Vergaberichtlinien überschreiten, auf weniger als 100 Tage verkürzt.

M1C1-84bis

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Meilenstein

Maßnahmen zur Beschleunigung der Entscheidungs-findung bei der Auftragsvergabe durch öffentliche Auftraggeber

Annahme von Durchführungs-maßnahmen

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2024

Um die Entscheidungsgeschwindigkeit bei der Auftragsvergabe zu verbessern und den durch die Reform des Gesetzbuchs über das öffentliche Beschaffungswesen ausgelösten Prozess durch die Digitalisierung der Auftragsvergabe und die Professionalisierung der öffentlichen Auftraggeber zu beschleunigen, führt die Cabina di regia, ex. Artikel 221 des Gesetzbuchs über öffentliche Aufträge, nach Konsultation der ANAC Folgendes durch:

—Analyse der Auswirkungen der elektronischen Auftragsvergabe auf den Zeitpunkt der Auftragsvergabe bis zum Vertragsabschluss;

—Bewertung der Entscheidungsgeschwindigkeit nach dem Stand der Technik;

— Überwachung bewährter Verfahren der öffentlichen Auftraggeber zur Verkürzung der Vergabefristen;

Analyse des Rechtsrahmens mit dem Ziel, kritische Fragen in Vergabeverfahren zu ermitteln, und auf der Grundlage der Analyse Vorschläge für abgeschlossene Initiativen zur Verkürzung der Entscheidungsgeschwindigkeit.

Ausgehend von den Daten für 2024 überwacht die ANAC jährlich die durchschnittliche Entscheidungsgeschwindigkeit der öffentlichen Auftraggeber auf der Grundlage der ihr durch Artikel 222 des Gesetzbuchs über das öffentliche Beschaffungswesen übertragenen Befugnisse.

Öffentliche Auftraggeber, deren durchschnittliche Entscheidungsgeschwindigkeit mehr als 160 Tage in TED beträgt, müssen an der Qualifikations- und Professionalisierungsmaßnahme teilnehmen.

M1C1-85

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Ziel

Durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Auftragsvergabe und der Errichtung der Infrastruktur

ENTFÄLLT.

Prozen-tuale

100

90

Q4

2023

Die durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Auftragsvergabe und der Errichtung der Infrastruktur („fase esecutiva“) wird um mindestens 10 % verkürzt.

M1C1-86

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Ziel

Im Rahmen der Professionali-sierungsstrategie für öffentliche Auftraggeber ausgebildete Beamte

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

20 000

Q4

2023

Im Rahmen der Professionalisierungsstrategie für öffentliche Auftraggeber wurden mindestens 20000 Beamte geschult.

M1C1-87

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Ziel

Öffentliche Auftraggeber, die dynamische Beschaffungs-systeme nutzen

ENTFÄLLT.

Prozen-tuale

0

15

Q4

2023

Mindestens 15 % der öffentlichen Auftraggeber nutzen dynamische Beschaffungssysteme gemäß der EU-Richtlinie 2014/24 (zwei Jahre Beobachtungszeitpunkt und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Nutzung des DPS in Italien hauptsächlich über dem Schwellenwert liegt, da die unter dem Schwellenwert liegenden Beschaffungen hauptsächlich über eMarketplaces erfolgen). Das Ziel bezieht sich auf öffentliche Auftraggeber der Zentralregierung (250 PA, die bis zum 30. April 2021 für das nationale e-Procurement System registriert wurden, das von Consip im Namen des MEF verwaltet wird).

M1C1-88

Reform 1.11: Verringerung verspäteter Zahlungen durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheits-behörden

Ziel

Die durchschnittliche Zahl der Tage, an denen die zentralen öffentlichen Verwaltungen den Unternehmen zahlen müssen, verringert

ENTFÄLLT.

Gewichtete durch-schnittliche Zahlungs-frist

30

30

Q1

2026

Die gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo di pagamento“) der zentralen Behörden (Amministrazioni dello Stato, Enti pubblici nazionali e altri enti) an Unternehmen beträgt höchstens 30 Tage.

M1C1-89

Reform 1.11: Verringerung verspäteter Zahlungen durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheits-behörden

Ziel

Die durchschnittliche Zahl der Tage, an denen die regionalen öffentlichen Verwaltungen den Unternehmen zahlen müssen, verringert

ENTFÄLLT.

Gewichtete durch-schnittliche Zahlungs-frist

30

30

Q1

2026

Auf der Grundlage der kommerziellen Kreditplattform (PCC) beträgt die gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo di pagamento“) regionaler Behörden (Regioni und Provinz Autonome) an Unternehmen höchstens 30 Tage.

M1C1-90

Reform 1.11: Verringerung verspäteter Zahlungen durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheits-behörden

Ziel

Die durchschnittliche Zahl der Tage, an denen die lokalen öffentlichen Verwaltungen den Unternehmen zahlen müssen, verringert

ENTFÄLLT.

Gewichtete durch-schnittliche Zahlungs-frist

30

30

Q1

2026

Auf der Grundlage der kommerziellen Kreditplattform (PCC) beträgt die gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo di pagamento“) lokaler Behörden (enti locali) an Unternehmen höchstens 30 Tage.

M1C1-91

Reform 1.11: Verringerung verspäteter Zahlungen durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheits-behörden

Ziel

Die durchschnittliche Zahl der Tage, an denen die öffentlichen Gesundheits-behörden den Unternehmen zahlen müssen, verringert

ENTFÄLLT.

Gewichtete durch-schnittliche Zahlungs-frist

60

60

Q1

2026

Auf der Grundlage der kommerziellen Kreditplattform (PCC) beträgt die gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo di pagamento“) derGesundheitsbehörden (Enti del Servizio sanitario nazionale) an Unternehmen höchstens 60 Tage.

M1C1-92

Reform 1.11: Verringerung verspäteter Zahlungen durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheits-behörden

Ziel

Die durchschnittliche Zahl der Tage, in denen die zentralen öffentlichen Verwaltungen die Zahlungen an die Unternehmen leisten müssen, verringern

ENTFÄLLT.

Gewo-gener durch-schnittli-cher Zahlungs-verzug

(in Tagen)

0

0

Q1

2026

Auf der Grundlage der kommerziellen Kreditplattform (PCC) beträgt die gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo di ritardo“) der zentralen Behörden (Amministrazioni dello Stato, Enti pubblici nazionali e altri enti) für Unternehmen höchstens 0 Tage.

M1C1-93

Reform 1.11: Verringerung verspäteter Zahlungen durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheits-behörden

Ziel

Die durchschnittliche Zahl der Tage, in denen die regionalen öffentlichen Verwaltungen die Zahlungen an die Unternehmen leisten müssen, verringert

ENTFÄLLT.

Gewo-gener durch-schnittli-cher Zahlungs-verzug

(in Tagen)

0

0

Q1

2026

Auf der Grundlage der kommerziellen Kreditplattform (PCC) beträgt die gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo di ritardo“) der regionalen Gebietskörperschaften (Regioni und Provinz Autonome) an Unternehmen höchstens 0 Tage.

M1C1-94

Reform 1.11: Verringerung verspäteter Zahlungen durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheits-behörden

Ziel

Die durchschnittliche Zahl der Tage, in denen die lokalen öffentlichen Verwaltungen die Zahlungen an die Unternehmen leisten müssen, verringern

ENTFÄLLT.

Gewo-gener durch-schnittli-cher Zahlungs-verzug

(in Tagen)

0

0

Q1

2026

Auf der Grundlage der kommerziellen Kreditplattform (PCC) beträgt die gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo di ritardo“) lokaler Behörden (enti locali) an Unternehmen höchstens 0 Tage.

M1C1-95

Reform 1.11: Verringerung verspäteter Zahlungen durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheits-behörden

Ziel

Die durchschnittliche Zahl der Tage, in denen die öffentlichen Gesundheits-behörden die Zahlungen an die Unternehmen leisten müssen, verringern

ENTFÄLLT.

Gewo-gener durch-schnittli-cher Zahlungs-verzug

(in Tagen)

0

0

Q1

2026

Auf der Grundlage der kommerziellen Kreditplattform (PCC) beträgt die gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo di ritardo“) der Gesundheitsbehörden (enti del Servizio sanitario nazionale) für Unternehmen höchstens 0 Tage.

M1C1-96

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Ziel

Durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Veröffentlichung und der Auftragsvergabe

ENTFÄLLT.

Anzahl

193

115

Q4

2025

Auf der Grundlage der Daten aus dem Amtsblatt der EU (TED-Datenbank) wird die durchschnittliche Zeitspanne zwischen dem Schlusstermin für die Einreichung der Angebote und dem Datum der Vertragsunterzeichnung bei Aufträgen, die die Schwellenwerte der EU-Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge überschreiten, auf höchstens 115 Tage verkürzt.

Gewährleistung einer vollständigen Kohärenz und keine zeitliche Lücke zwischen der Veröffentlichung der Daten über den Vertragsabschluss in TED und im BDNCP (ANAC).

M1C1-97

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Ziel

Durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Auftragsvergabe und der Errichtung der Infrastruktur

ENTFÄLLT.

Prozen-tuale

100

88

Q4

2024

Die durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Auftragsvergabe und der Errichtung der Infrastruktur („fase esecutiva“) wird um mindestens 12 % verkürzt.

M1C1-97a

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Ziel

Durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Auftragsvergabe und der Errichtung der Infrastruktur

ENTFÄLLT.

Prozen-tuale

100

85

Q4

2025

Die durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Auftragsvergabe und der Errichtung der Infrastruktur („fase esecutiva“) wird um mindestens 15 % verkürzt.

M1C1-98

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Ziel

Im Rahmen der Professionali-sierungsstrategie für öffentliche Auftraggeber ausgebildete Beamte

ENTFÄLLT.

Prozen-tuale

20

40

Q4

2024

Mindestens 40 % der Beamten wurden im Rahmen der Professionalisierungsstrategie für öffentliche Auftraggeber im Hinblick auf ihre Qualifikation geschult. Dieser Prozentsatz berücksichtigt die Gesamtzahl der aktiv an der Vergabe öffentlicher Aufträge beteiligten Beamten, d. h. 100000 öffentliche Auftraggeber, die bis zum 30. April 2021 bei dem von Consip im Namen des MEF verwalteten nationalen e-Beschaffungssystem registriert waren.

M1C1-98bis

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Ziel

Im Rahmen der Professionali-sierungsstrategie für öffentliche Auftraggeber ausgebildete Beamte

ENTFÄLLT.

Prozen-tuale

20

60

Q4

2025

Mindestens 60 % der Beamten wurden im Rahmen der Professionalisierungsstrategie für öffentliche Auftraggeber im Hinblick auf ihre Qualifikation geschult. Dieser Prozentsatz berücksichtigt die Gesamtzahl der aktiv an der Vergabe öffentlicher Aufträge beteiligten Beamten, d. h. 100000 öffentliche Auftraggeber, die bis zum 30. April 2021 bei dem von Consip im Namen des MEF verwalteten nationalen e-Beschaffungssystem registriert waren.

M1C1-99

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Ziel

Öffentliche Auftraggeber, die dynamische Beschaffungs-systeme nutzen

Prozentsatz der öffentlichen Auftraggeber der Zentralregierung, die dynamische Beschaffungssysteme gemäß der EU-Richtlinie 2014/24 einsetzen

Prozen-tuale

15

20

Q4

2024

Mindestens 20 % der öffentlichen Auftraggeber nutzen dynamische Beschaffungssysteme gemäß der Richtlinie 2014/24 (zwei Jahre Beobachtungszeitpunkt und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Nutzung des DPS in Italien hauptsächlich über dem Schwellenwert liegt, da die unter dem Schwellenwert liegenden Beschaffungen hauptsächlich über eMarketplaces erfolgen). Das Ziel bezieht sich auf öffentliche Auftraggeber der Zentralregierung (250 PA, die bis zum 30. April 2021 für das nationale e-Procurement System registriert wurden, das von Consip im Namen des MEF verwaltet wird).

M1C1-99bis

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Investition 1.10: Unterstützung der Qualifizierung und der elektronischen Auftragsvergabe

Ziel

Digitale Kompetenzen der öffentlichen Auftraggeber

Prozentsatz der digital kompetenten lokalen öffentlichen Auftraggeber

Prozen-tuale

0

50

Q4

2025

Mindestens 50 % der lokalen öffentlichen Auftraggeber verfügen über die für die Qualifikation erforderlichen digitalen Kompetenzen.

Öffentliche Auftraggeber, die dieselben Anforderungen über zentrale Beschaffungsstellen erfüllen, werden auch für die Zwecke der Erreichung des Ziels gezählt.

M1C1-100

Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüber-prüfung

Meilenstein

Inkrafttreten von Rechtsvor-schriften zur Verbesserung der Wirksamkeit der Ausgabenüber-prüfung – Stärkung des Finanzministe-riums

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2021

Der überarbeitete Rahmen für Ausgabenüberprüfungen in zentralen staatlichen Verwaltungen (Ministerien) soll seine Wirksamkeit verbessern, indem die Rolle des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen gestärkt wird. Insbesondere sieht sie eine stärkere Rolle des Wirtschafts- und Finanzministeriums bei der Ex-ante-Evaluierung, der Überwachung und der Ex-post-Bewertung vor, damit die gründliche Durchführung der Überprüfungen und die Verwirklichung der angestrebten Ziele durchgesetzt werden können.

M1C1-101

Reform 1.12:

Reform der Steuerverwaltung

Meilenstein

Annahme einer Überprüfung möglicher Maßnahmen zur Verringerung der Steuerhinter-ziehung

Veröffentlichung der Überprüfung

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2021

Annahme eines Berichts als Grundlage für Maßnahmen der Regierung zur Verringerung der Steuerhinterziehung durch unterlassene Rechnungsstellung, insbesondere in den Sektoren, die am stärksten von Steuerhinterziehung betroffen sind, unter anderem durch gezielte Anreize für Verbraucher.

M1C1-102

Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüber-prüfung

Meilenstein

Annahme eines Berichts über die Wirksamkeit der Praktiken ausgewählter öffentlicher Verwaltungen bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Sparplänen

Veröffentlichung des Berichts

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2022

Der Bericht wird von der Buchhaltungsabteilung des Finanzministeriums in Zusammenarbeit mit ausgewählten Verwaltungen erstellt, um

-Bewertung ihrer Praktiken bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Sparplänen.

-Festlegung von Leitlinien für alle öffentlichen Verwaltungen.

M1C1-103

Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

Meilenstein

Inkrafttreten von Primär- und Sekundärrechts- und Verwaltungs-vorschriften und Abschluss von Verwaltungs-verfahren zur Förderung der Einhaltung der Steuervor-schriften und zur Verbesserung der Prüfungen und Kontrollen

Rechts- und Verwaltungs-vorschriften, aus denen das Inkrafttreten hervorgeht

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Die Bestimmungen umfassen:

I) vollständige Inbetriebnahme der Datenbank und der speziellen IT-Infrastruktur für die Freigabe der vorab besiedelten Mehrwertsteuererklärung gemäß Artikel 4 Absatz 1 des Gesetzesdekrets Nr. 127/2015.

II) Die Datenbank für die „Befolgungsschreiben“ (mit dem Steuerpflichtigen, bei dem Unregelmäßigkeiten festgestellt werden) wird erweitert, um die Häufigkeit falsch positiver Meldungen zu verringern und die Zahl der an die Steuerpflichtigen gerichteten Mitteilungen zu erhöhen.

III) Inkrafttreten reformierter Rechtsvorschriften, um wirksame Verwaltungssanktionen für den Fall zu gewährleisten, dass private Anbieter sich weigern, elektronische Zahlungen anzunehmen (ursprünglicher Artikel 23 des Gesetzesdekrets Nr. 124/2019, der nach der Umwandlung in ein Gesetz aufgehoben worden war, stellt einen Bezugspunkt dar).

(IV) Abschluss des Prozesses der Datenpseudonymisierung gemäß Artikel 1 Absätze 681-686 des Gesetzes Nr. 160/2019 und Einrichtung einer digitalen Infrastruktur für die Analyse von Massendaten, die durch die Interoperabilität vollständig pseudonymisierter Datenbanken generiert werden, um die Wirksamkeit der Risikoanalyse, die dem Auswahlverfahren zugrunde liegt, zu erhöhen.

(V) Inkrafttreten von Primär- und Sekundärrecht zur Umsetzung zusätzlicher wirksamer Maßnahmen auf der Grundlage der Ergebnisse der Überprüfung möglicher Maßnahmen zur Verringerung der Steuerhinterziehung durch unterlassene Rechnungsstellung.

M1C1-104

Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüber-prüfung

Meilenstein

Annahme von Einsparzielen für Ausgabenüber-prüfungen für die Jahre 2023-2025

Quantitatives Sparziel für die im Dokument über Wirtschaft und Finanzen festgelegten aggregierten Zentralverwaltungen – in Euro

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Auf der Grundlage der Gesetzesdekrete 90 und 93 von 2016 und des Gesetzes Nr. 163/2016 wurden im Wirtschaftsfinanzdokument Ziele für jährliche Ausgabenüberprüfungen für die aggregierten zentralen staatlichen Verwaltungen für die Jahre 2023, 2024 und 2025 festgelegt. Die Einsparziele müssen ein angemessenes Ambitionsniveau widerspiegeln.

M1C1-105

Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

Ziel

Höhere Anzahl von „Einhaltungs-schreiben“

ENTFÄLLT.

Anzahl

2 150 908

2 581 090

Q4

2022

Die Zahl der „Einhaltungsschreiben“, mit denen Steuerpflichtige, bei denen Anomalien festgestellt werden, frühzeitig informiert werden, wird gegenüber 2019 um mindestens 20 % erhöht.

M1C1-106

Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

Ziel

Verringerung der Zahl falsch positiver „Konformitäts-schreiben“

ENTFÄLLT.

Anzahl

126 500

132 825

Q4

2022

Die Zahl der falsch-positiven „Einhaltungsschreiben“ (die eine frühzeitige Mitteilung an Steuerpflichtige ermöglichen, bei denen Anomalien festgestellt werden, bei denen jedoch keine Betrugsfälle nachträglich aufgedeckt werden) wird gegenüber 2019 um mindestens 5 % verringert.

M1C1-107

Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

Ziel

Erhöhung des Steuerauf-kommens durch „Einhaltungs-schreiben“

ENTFÄLLT.

Euro

2 130 000 000

2 449 500 000

Q4

2022

Die durch „Einhaltungsschreiben“ generierten Steuereinnahmen erhöhen sich gegenüber 2019 um 15 %.

M1C1-108

Reform 1.15: Reform der Vorschriften für die öffentliche Rechnungslegung

Meilenstein

Billigung des Konzeptrahmens, der Grundsätze der perioden-gerechten Rechnungs-führung und des mehrdimen-sionalen Kontenplans

Beschluss der Rechnungsführungs-abteilung des Finanzministeriums zur Genehmigung der Verwaltungsstruktur der periodischen Rechnungslegung

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2024

Fertigstellung eines konzeptionellen Rahmens als Referenz für das periodengerechte Rechnungsführungssystem gemäß den von Eurostat (EPSAS-Arbeitsgruppe) festgelegten qualitativen Merkmalen;  
Festlegung von Standards der periodengerechten Rechnungsführung auf der Grundlage von IPSAS/EPSAS; Entwicklung eines mehrdimensionalen und mehrstufigen Kontenplans.

M1C1-109

Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

Ziel

Übermittlung der ersten vorab bewohnten MwSt-Erklärungen

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

2 300 000

Q2

2023

Für das Steuerjahr 2022 müssen mindestens 2300000 Steuerpflichtige vorab bewohnte Mehrwertsteuererklärungen erhalten.

M1C1-110

Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüber-prüfung

Meilenstein

Neueinstufung des allgemeinen Staatshaushalts unter Bezugnahme auf die Umweltausgaben und die Ausgaben zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter

Aufnahme der Neueinstufung des allgemeinen Staatshaushalts in Bezug auf die Umweltausgaben und die Ausgaben zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in das Haushaltsgesetz 2024

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2023

Das Haushaltsgesetz 2024 stellt dem Parlament einen Haushalt für nachhaltige Entwicklung zur Verfügung, der aus der Einstufung des allgemeinen Staatshaushalts in Bezug auf die Umweltausgaben und die Ausgaben zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter besteht. Die Einstufung steht im Einklang mit den Kriterien, die der Definition der Ziele für nachhaltige Entwicklung zugrunde liegen, und den Zielen der Agenda 2030.

M1C1-111

Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüber-prüfung

Meilenstein

Abschluss der jährlichen Ausgabenüber-prüfung für 2023 unter Bezugnahme auf das für 2022 festgelegte Einsparziel für 2023

Annahme des Berichts des Finanzministeriums über die Ausgabenüberprüfung im Jahr 2023, in dem der Abschluss des Prozesses und die Erreichung der Zielvorgabe bescheinigt wird.

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2024

Der dem Ministerrat gemäß den Gesetzesdekreten 90 und 93 von 2016 und dem Gesetz 163/2016 zu übermittelnde Bericht des Finanzministeriums muss

—Zertifizierung des Abschlusses der Ausgabenüberprüfung für 2023 in Bezug auf die Bestimmung für den Rahmen für die Ausgabenüberprüfung.

—zertifizieren, dass das im Jahr 2022 festgelegte Ziel erreicht wurde.

M1C1-112

Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

Ziel

Verbesserung der operativen Kapazitäten der Steuerverwaltung gemäß dem „Leistungsplan 2021-2023“ der Agentur für Einnahmen

ENTFÄLLT.

Zahl der Einstel-lungen

0

4 113

Q2

2024

Das Personal der Agentur für Einnahmen wird um 4 113 Einheiten aufgestockt, wie im „Leistungsplan 2021-2023“ angegeben.

M1C1-113

Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

Ziel

Höhere Anzahl von „Einhaltungs-schreiben“

ENTFÄLLT.

Anzahl

2 150 908

3 011 271

Q4

2023

Die Zahl der „Einhaltungsschreiben“, mit denen Steuerpflichtige, bei denen Anomalien festgestellt werden, frühzeitig informiert werden, wird gegenüber 2019 um mindestens 40 % erhöht.

M1C1-114

Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

Ziel

Erhöhung des Steuerauf-kommens durch „Einhaltungs-schreiben“

ENTFÄLLT.

Euro

2 130 000 000

2 769 000 000

Q4

2023

Die durch „Einhaltungsschreiben“ generierten Steuereinnahmen erhöhen sich gegenüber 2019 um 30 %.

M1C1-115

Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüber-prüfung

Meilenstein

Abschluss der jährlichen Ausgabenüber-prüfung für 2024 unter Bezugnahme auf das in den Jahren 2022 und 2023 für 2024 festgelegte Einsparziel

Annahme des Berichts des Finanzministeriums über die Ausgabenüberprüfung im Jahr 2024, in dem der Abschluss des Prozesses und die Erreichung der Zielvorgabe bescheinigt wird.

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2025

Der dem Ministerrat gemäß den Gesetzesdekreten 90 und 93 von 2016 und dem Gesetz 163/2016 zu übermittelnde Bericht des Finanzministeriums muss

— den Abschluss der Ausgabenüberprüfung für 2024 in Bezug auf die Bestimmung für den Rahmen für die Ausgabenüberprüfung zu bescheinigen.

— zu bescheinigen, dass das in den Jahren 2022 und 2023 gesetzte Ziel erreicht wurde.

M1C1-116

Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

Ziel

Verringerung der Steuerhinter-ziehung im Sinne des Indikators „Vermeidung der Steuerhinter-ziehung“

ENTFÄLLT.

Prozen-tuale

0

—5

Q4

2025

Bei allen Steuern ohne Grundsteuern (Imposta Municipale Unica) und Verbrauchsteuern wird die „Vermeidung zur Umgehung“ im Jahr 2023 um 5 % des Ausgangswerts von 2019 niedriger sein als 2019. Die Referenzschätzung für 2019 wird in den aktualisierten Regierungsbericht über die Schattenwirtschaft aufgenommen, der gemäß Artikel 2 des Gesetzesdekrets Nr. 160/2015 im November 2021 veröffentlicht wird. Die Ermäßigung um 5 % ist unter Bezugnahme auf die Schätzungen zu beachten, die im aktualisierten Jahrgang desselben Berichts enthalten sind, der im November 2025 auf der Grundlage von Daten für das Steuerjahr 2023 veröffentlicht werden soll.

M1C1-117

Reform 1.15:

Reform der Vorschriften für die öffentliche Rechnungslegung

Ziel

Vertreter öffentlicher Einrichtungen, die für den Übergang zum neuen perioden-gerechten Rechnungs-führungssystem geschult sind

ENTFÄLLT.

Prozen-tuale

0

90

Q1

2026

Ende der ersten Schulungsrunde für den Übergang zum neuen periodengerechten Rechnungsführungssystem für Vertreter öffentlicher Stellen, die mindestens 90 % der Primärausgaben des gesamten öffentlichen Sektors abdecken.

M1C1-118

Reform 1.15:

Reform der Vorschriften für die öffentliche Rechnungslegung

Meilenstein

Erstellung von Jahres-abschlüssen und Inkrafttreten des Rechtsakts über die perioden-gerechte Rechnungs-führung für öffentliche Stellen, die mindestens 90 % der Primärausgaben des gesamten öffentlichen Sektors abdeckt.

Bestimmung im Gesetzgebungsakt über das Inkrafttreten des Gesetzgebungsakts. Inkrafttreten aller Durchführungs-maßnahmen (einschließlich Leitlinien, Betriebshandbücher und Schulungsprogramme) der periodengerechten Rechnungsführung für Einrichtungen des öffentlichen Sektors, auf die mindestens 90 % der Primärausgaben des gesamten öffentlichen Sektors entfallen.

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2026

Als Pilotphase für den Rechtsakt über die Vorschriften für die öffentliche Rechnungslegung werden Jahresabschlüsse der öffentlichen Verwaltung für öffentliche Stellen erstellt, die mindestens 90 % der Primärausgaben des gesamten öffentlichen Sektors ausmachen.

Darüber hinaus tritt ein Rechtsakt in Kraft, der die Einführung des neuen Systems der periodengerechten Rechnungsführung für öffentliche Stellen vorsieht, das ab 2027 mindestens 90 % der Primärausgaben des gesamten öffentlichen Sektors abdeckt. 

Darüber hinaus treten folgende Durchführungsmaßnahmen in Kraft:

(1) Leitlinie(en) und Betriebshandbuch(e) für die Anwendung der Rechnungslegungsstandards zusammen mit Beispielen und praktischen Erklärungen zur Unterstützung der Betreiber; und  
2. Schulungsprogramm: Einrichtung von Schulungsprogrammen für den Übergang zum neuen periodengerechten Rechnungsführungssystem.

M1C1-119

Reform 1.14:

Reform des haushalts-politischen Rahmens auf subnationaler Ebene

Meilenstein

Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts zur Umsetzung des regionalen fiskalischen Föderalismus

Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten des fiskalischen Föderalismus für Regionen mit gewöhnlichem Status.

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2026

Inkrafttreten des Rechtsrahmens für den „Fiskalföderalismus“ („Federalismo fiscale“) gemäß dem bestehenden Übertragungsgesetz 42/2009. Insbesondere werden im Primär- und Sekundärrecht die einschlägigen Parameter für die Umsetzung des fiskalischen Föderalismus für Regionen mit gewöhnlichem Status festgelegt, wie im Gesetzesdekret 68/2011 (Artikel 1-15), zuletzt geändert durch das Gesetz 176/2020 (Artikel 31-Sexties), festgelegt.

M1C1-120

Reform 1.14:

Reform des haushalts-politischen Rahmens auf subnationaler Ebene

Meilenstein

Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts zur Umsetzung des regionalen fiskalischen Föderalismus

Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten des fiskalischen Föderalismus für Provinzen und Metropolregionen.

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2026

Inkrafttreten des Rechtsrahmens für den „Fiskalföderalismus“ („Federalismo fiscale“) gemäß dem bestehenden Übertragungsgesetz 42/2009. Insbesondere werden im Primär- und Sekundärrecht die einschlägigen Parameter für die Umsetzung des fiskalischen Föderalismus für Provinzen und Metropolstädte gemäß dem Gesetzesdekret 68/2011 (Artikel 1-15), zuletzt geändert durch das Gesetz 178/2020 (Artikel 1, Komma 783), festgelegt.

M1C1-121

Reform 1.12:

Reform der Steuerverwaltung

Ziel

Verringerung der Steuerhinter-ziehung im Sinne des Indikators „Vermeidung der Steuerhinter-ziehung“

ENTFÄLLT.

Prozen-tuale

0

—15

Q2

2026

Bei allen Steuern ohne Grundsteuern (Imposta Municipale Unica) und Verbrauchsteuern wird die „Vermeidung zur Umgehung“ im Jahr 2024 um 15 % des Ausgangswerts von 2019 niedriger sein als 2019. Die Referenzschätzung für 2019 wird in den aktualisierten Regierungsbericht über die Schattenwirtschaft aufgenommen, der gemäß Artikel 2 des Gesetzesdekrets Nr. 160/2015 im November 2021 veröffentlicht wird. Die Kürzung um 15 % ist unter Bezugnahme auf eine Schätzung für das Steuerjahr 2024 zu beobachten, die in einem speziellen Bericht enthalten ist, der vom Finanzministerium bis Juni 2026 auf der Grundlage derselben Methodik erstellt wird, die auch für den Bericht gemäß Artikel 2 des Gesetzesdekrets Nr. 160/2015 verwendet wird.

M1C1-122

Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüber-prüfung

Meilenstein

Abschluss der jährlichen Ausgabenüber-prüfung für 2025 unter Bezugnahme auf das in den Jahren 2022, 2023 und 2024 für 2025 festgelegte Einsparziel.

Annahme des Berichts des Finanzministeriums über die Ausgabenüberprüfung im Jahr 2025, in dem der Abschluss des Prozesses und die Erreichung des Ziels bescheinigt wird.

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2026

Der dem Ministerrat gemäß den Gesetzesdekreten 90 und 93 von 2016 und dem Gesetz 163/2016 zu übermittelnde Bericht des Finanzministeriums muss

— den Abschluss der Ausgabenüberprüfung für 2025 in Bezug auf die Bestimmung für den Rahmen für die Ausgabenüberprüfung zu bescheinigen.

— zu bescheinigen, dass das in den Jahren 2022, 2023 und 2024 festgelegte Ziel erreicht wurde.

A.3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Investition 1.2 – Cloud-Ermöglichung für lokale vorbereitende Maßnahmen

Ziel dieser Investition ist es, die Datensätze und Anwendungen eines wesentlichen Teils der lokalen öffentlichen Verwaltung zu einer sicheren Cloud-Infrastruktur zu migrieren, sodass jede Verwaltung innerhalb einer Reihe zertifizierter öffentlicher Cloud-Umgebungen frei wählen kann.

Die Maßnahme sieht auch ein Paket zur Unterstützung von Verwaltungen „Migration als Dienstleistung“ vor, das Folgendes umfasst: I) die Anfangsbewertung, ii) die für die Einleitung der Anstrengungen erforderliche verfahrenstechnische/administrative Unterstützung, iii) die Verhandlungen über die erforderliche externe Unterstützung und iv) das Gesamtprojektmanagement während der Durchführung. Ein vom Ministerium für technologische Innovation und digitalen Wandel (MITD) beaufsichtigtes Team soll eine breite Liste qualifizierter Anbieter ermitteln und zertifizieren und eine Reihe von Standard-Unterstützungspaketen aushandeln, die auf die Größe der Verwaltung und die an der Migration beteiligten Dienste zugeschnitten sind.

Investition 1.4 – Digitale Dienste und Erfahrungen der Bürgerinnen und Bürger

Ziel dieser Investition ist es, ein integriertes und harmonisiertes Angebot modernster bürgerorientierter digitaler Dienste zu entwickeln, ihre breite Anwendung in allen zentralen und lokalen Verwaltungen sicherzustellen und die Nutzererfahrung zu verbessern.

Die Maßnahme muss

(I)Verbesserung der Erfahrungen mit digitalen öffentlichen Diensten durch die Festlegung wiederverwendbarer Dienstleistungsmodelle, die vollständige Barrierefreiheitsanforderungen gewährleisten (Investition 1.4.1 – Bürgererfahrung – Verbesserung der Qualität und Nutzbarkeit digitaler öffentlicher Dienste);

(II)Verbesserung der Zugänglichkeit digitaler öffentlicher Dienste (Investition 1.4.2 – Inklusion der Bürger: Verbesserung der Zugänglichkeit digitaler öffentlicher Dienste);

(III)Förderung der Annahme der digitalen Anwendung für Zahlungen zwischen Bürgern und öffentlichen Verwaltungen (PagoPa) und der Einführung der App „IO“ als zentraler digitaler Kontaktpunkt zwischen Bürgern und Verwaltung für ein breites Spektrum von Dienstleistungen (einschließlich Mitteilungen) im Einklang mit der „One-Stop-Shop“-Logik (Investition 1.4.3 – Ausweitung der PagoPA-Plattformdienste und der App „IO“);

(IV)Förderung der Einführung von Plattformen für die nationale digitale Identität (Sistema Pubblico di Identità Digitale, SPID und Carta d’Identità Elettronica, CIE) und des nationalen Registers (Anagrafe nazionale della popolazione residente, ANPR) (Investition 1.4.4 – Ausbau der nationalen Plattformen für digitale Identität (SPID, CIE) und des nationalen Registers (ANPR));

(V)Entwicklung einer zentralen Plattform für Notifizierungen (Investition 1.4.5 – Digitalisierung öffentlicher Bekanntmachungen);

(VI)Förderung der Einführung von „Mobilität als Dienstleistung“ (Mobility as a Service – MaaS) in Metropolstädten, um den Nahverkehr zu digitalisieren und den Nutzern eine integrierte Mobilitätserfahrung von der Reiseplanung bis hin zu Zahlungen für mehrere Verkehrsträger zu vermitteln (Investition 1.4.6 – Mobilität als Dienstleistung für Italien, wobei diese letzte Maßnahme auf der Grundlage nicht rückzahlbarer finanzieller Unterstützung finanziert wird).

Investition 1.6 – Digitaler Wandel großer Zentralverwaltungen

Ziel dieser Investition ist es, eine Reihe vorrangiger Prozesse, Tätigkeiten und Dienstleistungen innerhalb der wichtigsten Zentralverwaltungen neu zu gestalten und zu digitalisieren, um die Effizienz dieser Verwaltungen zu steigern und die Verfahren zu vereinfachen. Zu den betreffenden Zentralverwaltungen gehören: I) das Nationale Institut für soziale Sicherheit (INPS) und das Nationale Institut für die Unfallversicherung am Arbeitsplatz (INAIL), ii) das Justizsystem, iii) das Verteidigungsministerium, iv) das Innenministerium, v) die Finanzpolizei.

Was das Innenministerium betrifft, so sieht das Projekt i) die Digitalisierung von Dienstleistungen für die Bürger und die Neugestaltung der zugrunde liegenden internen Prozesse vor; II) Entwicklung interner Anwendungen und Managementsysteme zur Entwicklung eines internen zentralisierten Systems zur Überprüfung der physischen und digitalen Identität und damit zusammenhängender Attribute, das es öffentlichen Bediensteten (z. B. Polizei) ermöglicht, die persönlichen Dokumente und Führerscheine (z. B. Gesundheitsausweis, Führerschein usw.) im Besitz von Bürgern zu überprüfen, die mit der CIE in Verbindung stehen; III) Weiterqualifizierung des Personals zur Stärkung der digitalen Fähigkeiten (1.6.1 – Digitalisierung des Innenministeriums).

In Bezug auf das Justizsystem sieht das Projekt Folgendes vor: i) die Digitalisierung der Archive der letzten zwanzig Jahre (1.1.2006 – 30.6.2026) (7750000 Gerichtsakten) im Zusammenhang mit Zivilverfahren der unteren Gerichte (Tribunali ordinari), der Berufungsgerichte und der Gerichtsakten des Obersten Gerichtshofs, der Friedensgerichte der Bezirkshauptstädte, der Jugendämter, der Strafabteilungen der Gerichte und der Berufungsgerichte und der Staatsanwaltschaften; II) die Schaffung eines Datensees (Software-Ebene), der als einziger Zugangspunkt zu allen vom Justizsystem erzeugten Rohdaten dient. Die im Datensee gespeicherten Informationen werden durch den Einsatz von Lösungen der künstlichen Intelligenz genutzt, um I) zivil- und strafrechtliche Sanktionen zu anonymisieren; II) automatische Identifizierung des Verhältnisses zwischen Opfer und Täter in Rechtsvorschriften; III) Verwaltung, Analyse und Organisation früherer Rechtsprechungen, um die Konsultation von Zivilrichtern und Staatsanwälten zu erleichtern; IV) Durchführung fortgeschrittener statistischer Analysen der Effizienz und Wirksamkeit des Justizsystems; V) Verwaltung und Überwachung der Bearbeitungszeiten der Tätigkeiten der Justizämter (Investitionen 1.6.2 – Digitalisierung des Justizministeriums und 1.6.5 – Digitalisierung des Staatsrats, die auf der Grundlage nicht rückzahlbarer finanzieller Unterstützung finanziert werden).

In Bezug auf INPS und INAIL umfasst das Projekt eine umfassende Überprüfung ihrer internen Systeme und Verfahren sowie der Entwicklung ihrer digitalen Berührungspunkte mit Einwohnern, Unternehmen und anderen öffentlichen Verwaltungen, um den Nutzern eine nahtlose digitale Erfahrung zu bieten (1.6.3 – Digitalisierung des Nationalen Instituts für soziale Sicherheit (INPS) und des Nationalen Instituts für die Unfallversicherung am Arbeitsplatz (INAIL)).

Was das Verteidigungsministerium betrifft, so umfasst das Projekt i) die Verbesserung der Sicherheit von drei grundlegenden Informationsbeständen (Personal, Verwaltungsdokumentation, interne und externe Kommunikation) und ii) die Migration aller Systeme und Anwendungen zu einem quelloffenen Paradigma im Einklang mit den Sicherheitsstrategien des Referenzrahmens (Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums).

Was die Finanzpolizei betrifft, so zielt das Projekt insbesondere darauf ab, i) Datenbanken neu zu organisieren, II) Einführung der Datenwissenschaft in den operativen und Beschlussfassungsprozess (Investition 1.6.6 – Digitalisierung der Finanzpolizei, finanziert auf der Grundlage nicht rückzahlbarer finanzieller Unterstützung).

A.4.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein

/Ziel

Namen

Etappenziel/Zielwert   
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren ( für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Einheit von

Mass-nahme

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M1C1-14

Investition 1.6.5: Digitalisierung des Staatsrats

Ziel

Staatsrat – Gerichtsdokumente, die zur Analyse im Datahouse T1 zur Verfügung stehen

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

800 000

Q4

2023

Anzahl der Gerichtsdokumente im Zusammenhang mit dem System der Verwaltungsgerichtsbarkeit (z. B. Urteile, Stellungnahmen und Dekrete), für die Metadaten im Data-Warehouse vollständig verfügbar sind.

M1C1-16

Investition 1.6.5: Digitalisierung des Staatsrats

Ziel

Staatsrat – Gerichtsdokumente, die zur Analyse im Datahouse T2 zur Verfügung stehen

ENTFÄLLT.

Anzahl

800 000

2 500 000

Q4

2023

Anzahl der Gerichtsdokumente im Zusammenhang mit dem System der Verwaltungsgerichtsbarkeit (z. B. Urteile, Stellungnahmen und Dekrete), für die Metadaten im Data-Warehouse vollständig verfügbar sind.

M1C1-123

Investition 1.6.3 – Digitalisierung des Nationalen Instituts für soziale Sicherheit (INPS) und der Nationalen Unfallversicherung (INAIL)

Ziel

INPS – Dienstleistungen/Inhalte T1 „Onelick by design“

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

35

Q4

2022

35 zusätzliche Dienste auf der institutionellen Website der INPs ( www.inps.it ).

Die Dienste müssen auf der institutionellen Website durch geeignete Profilinglogiken zugänglich sein (das System bietet Dienste von möglichem Interesse auf der Grundlage des Alters, der Arbeitsmerkmale, der wahrgenommenen Vorteile und der Nutzerhistorie).

Die 35 Dienstleistungen beziehen sich auf die folgenden institutionellen Bereiche des INPS:

•Rentenleistungen

•Soziale Schockabsorber

•Leistungen bei Arbeitslosigkeit

•Vorteile bei Behinderung

•Entleerungen

•Einziehung von Beiträgen durch Unternehmen

•Dienstleistungen von Agrararbeitern

•Betrugsbekämpfung, Korruption und Transparenz

In den aufgeführten institutionellen Bereichen werden die Dienste, die eingeführt werden sollen, die digitale Einreichung von Dienstanfragen, die Überprüfung der Anforderungen an den Nutzen, die Überwachung des Stands der Praxis durch die Nutzer, den proaktiven Vorschlag von Diensten auf der Grundlage der Bedürfnisse der Nutzer und die automatische Verlängerung der Vorteile ohne Notwendigkeit neuer Anwendungen betreffen.

Schließlich werden Monitoring-Dashboards eingerichtet, die sowohl die Überwachung der bereitgestellten Vorteile durch INPS als auch die datengesteuerte Unterstützung der Entscheidungen der politischen Entscheidungsträger ermöglichen.

M1C1-124

Investition 1.6.3 – Digitalisierung des Nationalen Instituts für soziale Sicherheit (INPS) und der Nationalen Unfallversicherung (INAIL)

Ziel

INPS – Arbeitnehmer mit verbesserten Fähigkeiten im Bereich der Informations- und Kommunikations-technologien (IKT) T1

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

4 250

Q4

2022

Mindestens 4250 INPS-Mitarbeiter, die in Bezug auf ihre Informationen bewertet wurden und über zertifizierte verbesserte Kompetenzen in den folgenden Bereichen des europäischen e-Kompetenzrahmens verfügen: I) Plan; II) Bau; III) Run (iv) möglich; V) Verwaltung.

Die Bereiche, in denen die Kompetenzen verbessert werden können, werden entsprechend der Zielgruppe der Lernenden ermittelt.

M1C1-125

Investition 1.2 – Cloud-Ermöglichung für lokale vorbereitende Maßnahmen

Meilenstein

Vergabe (aller) öffentlicher Ausschreibungen für Cloud-Tools für lokale öffentliche Verwaltungen

Mitteilung über die Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge für Cloud-Elementierung für lokale öffentliche Verwaltungen

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2023

Benachrichtigung über die Vergabe von (allen) öffentlichen Ausschreibungen für jede Art der beteiligten öffentlichen Verwaltung (Gemeinde, Schulen, lokale Gesundheitsagenturen), um Migrationspläne zu sammeln und zu bewerten. Die Veröffentlichung von drei speziellen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen wird es dem Ministerium für technologische Innovation und digitalen Wandel ermöglichen, die sehr spezifischen Bedürfnisse jeder Art der beteiligten öffentlichen Verwaltung zu bewerten.

Die vergebenen Ausschreibungen (d. h. die Veröffentlichung der Liste der öffentlichen Verwaltungen, die für eine Förderung zugelassen sind) bezogen sich auf drei öffentliche Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Gemeinden, Schulen und lokale Gesundheitsagenturen, um Migrationspläne im Einklang mit den Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) unter Verwendung einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften zu sammeln und zu bewerten.

M1C1-126

Investition 1.4.3 – Ausweitung der PagoPA-Plattformdienste und der App „IO“

Ziel

Ausbau der PagoPA-Plattformdienste T1

ENTFÄLLT.

Anzahl

9 000

11 450

Q4

2023

Gewährleistung einer Erhöhung der Zahl der in die Plattform integrierten Dienste für:

öffentliche Verwaltungen, die sich bereits im Basisszenario befinden (9000 Einrichtungen)

— neue öffentliche Verwaltungen, die der Plattform beitreten (2450 neue Einrichtungen).

In beiden Fällen muss die Gesamtzahl der Dienste der öffentlichen Verwaltungen, die der Plattform beitreten, gegenüber dem Basisszenario 2021 (31.3.2021) um mindestens 20 % steigen. Die Zahl der zu integrierenden Dienste hängt von der Art der Verwaltung ab (das endgültige Ziel für 2026 besteht darin, durchschnittlich 35 Dienstleistungen für Gemeinden, 15 Dienstleistungen für Regionen, 15 Dienstleistungen für Gesundheitsbehörden, 8 Dienstleistungen für Schulen und Universitäten zu erreichen).

M1C1-127

Investition 1.4.3 – Ausweitung der PagoPA-Plattformdienste und der App „IO“

Ziel

Ausweitung der Anwendung von „IO“ App T1

ENTFÄLLT.

Anzahl

2 700

7 000

Q4

2023

Dafür sorgen, dass die Zahl der in „IO-App“ integrierten Dienste erhöht wird für:

öffentliche Verwaltungen, die sich bereits im Ausgangsszenario befinden (2700 Einrichtungen)

— neue öffentliche Verwaltungen, die sich der Plattform anschließen (4300 neue Einrichtungen).

In beiden Fällen muss die Gesamtzahl der Dienste der öffentlichen Verwaltungen, die der Plattform beitreten, gegenüber dem Basisszenario 2021 (31.3.2021) um mindestens 20 % steigen. Die Zahl der zu integrierenden Dienste hängt von der Art der Verwaltung ab (das endgültige Ziel für 2026 besteht darin, durchschnittlich 35 Dienstleistungen für Gemeinden, 15 Dienstleistungen für Regionen, 15 Dienstleistungen für Gesundheitsbehörden, 8 Dienstleistungen für Schulen und Universitäten zu erreichen).

M1C1-128

Investition 1.4.5 – Digitalisierung öffentlicher Bekanntmachungen

Ziel

Ausweitung der digitalen öffentlichen Bekanntmachungen T1

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

800

Q4

2023

Mindestens 800 zentrale öffentliche Verwaltungen und Gemeinden in Bezug auf die digitale Meldeplattform (DNP) stellen Bürgerinnen und Bürgern, juristischen Personen, Verbänden und sonstigen öffentlichen oder privaten Einrichtungen digitale rechtsverbindliche Mitteilungen zur Verfügung.

M1C1-129

Investition 1.6.1 – Digitalisierung des Innenministeriums

Ziel

Ministerium des Innern – Vollständig umgestaltete und digitalisierte Prozesse T1

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

7

Q4

2023

Vollständig umgestaltete interne Verfahren und Prozesse (insgesamt 7 Prozesse bis zum 31. Dezember 2023) und die vollständig online abgeschlossen werden können (z. B. Büroautomatisierung, Mobilitätsdienste und E-Learning).

M1C1-130

Investition 1.6.2 – Digitalisierung des Justizministeriums

Ziel

Digitalisierte Gerichtsakten T1

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

3 500 000

Q4

2023

Digitalisierung von 3500000 Gerichtsakten aus den letzten 20 Jahren (1.1.2006 – 30.6.2026) im Zusammenhang mit abgeschlossenen oder laufenden Gerichtsverfahren.

M1C1-131

Investition 1.6.2 – Digitalisierung des Justizministeriums

Meilenstein

Justizdaten-Wissenssysteme T1

Bericht über den Beginn der Auftragsausführung

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2023

Beginn der Ausführung des Vertrags über die Errichtung von sechs neuen Wissenssystemen zum Data Lake:

1)Anonymisierungssystem für zivil- und strafrechtliche Verurteilungen

2)Integriertes Grenzschutzsystem

3)Management- und Analysesystem für Zivilprozesse

4)Verwaltungs- und Analysesystem für Strafverfahren

5)Fortgeschrittenes Statistiksystem für Zivil- und Strafverfahren

6)Automatisiertes System zur Identifizierung der Beziehung zwischen Opfer und Schuld.

Die Ausführung jedes öffentlichen Auftrags beginnt mit einem besonderen Verwaltungsakt des für das Verfahren Verantwortlichen, der als „Beginn der Auftragsausführung“ bezeichnet wird.

M1C1-132

Investition 1.6.3 – Digitalisierung des Nationalen Instituts für soziale Sicherheit (INPS) und der Nationalen Unfallversicherung (INAIL)

Ziel

INPS – Dienstleistungen/Inhalte T2 „Onelick by design“

ENTFÄLLT.

Anzahl

35

70

Q4

2023

35 zusätzliche Dienste auf der institutionellen Website von Inps ( www.inps.it ).

Die Dienste müssen auf der institutionellen Website durch geeignete Profilinglogiken zugänglich sein (das System muss Dienste von möglichem Interesse auf der Grundlage des Alters, der Arbeitsmerkmale, der wahrgenommenen Vorteile und der Nutzerhistorie vorschlagen).

Die 35 Dienstleistungen beziehen sich auf die folgenden institutionellen Bereiche des INPS:

•Rentenleistungen

•Soziale Schockabsorber

•Leistungen bei Arbeitslosigkeit

•Vorteile bei Behinderung

•Entleerungen

•Einziehung von Beiträgen durch Unternehmen

•Dienstleistungen von Agrararbeitern

•Betrugsbekämpfung, Korruption und Transparenz

In den aufgeführten institutionellen Bereichen betreffen die zu implementierenden Dienste die digitale Einreichung von Dienstanfragen, die Überprüfung der Anforderungen an den Nutzen, die Überwachung des Stands der Praxis durch die Nutzer, den proaktiven Vorschlag von Diensten auf der Grundlage der Bedürfnisse der Nutzer, die automatische Verlängerung der Vorteile ohne Notwendigkeit neuer Anwendungen.

Schließlich werden Monitoring-Dashboards eingerichtet, die sowohl die Überwachung der bereitgestellten Vorteile durch INPS als auch die datengesteuerte Unterstützung der Entscheidungen der politischen Entscheidungsträger ermöglichen.

M1C1-133

Investition 1.6.3 – Digitalisierung des Nationalen Instituts für soziale Sicherheit (INPS) und der Nationalen Unfallversicherung (INAIL)

Ziel

INPS – Beschäftigte mit verbesserten Fähigkeiten im Bereich der Informations- und Kommunikations-technologien (IKT)

ENTFÄLLT.

Anzahl

4 250

8 500

Q4

2023

Weitere 4250 INPS-Mitarbeiter, die mit zertifizierten verbesserten Kompetenzen in den folgenden Bereichen des europäischen e-Kompetenzrahmens bewertet wurden: I) Plan; II) Bau; III) Run (iv) möglich; V) Verwaltung.

Die Bereiche, in denen die Kompetenzen verbessert werden müssen, werden entsprechend der Zielgruppe der Lernenden ermittelt.

M1C1-134

Investition 1.6.3 – Digitalisierung des Nationalen Instituts für soziale Sicherheit (INPS) und der Nationalen Unfallversicherung (INAIL)

Ziel

INAIL – vollständig umgestaltete und digitalisierte Prozesse/Dienstleis-tungen T1

ENTFÄLLT.

Anzahl

29

53

Q4

2023

Ziel ist es, 53 (52 %) umgestaltete institutionelle Prozesse und Dienste zu erreichen, um sie vollständig digitalisieren zu können.

Die beteiligten Bereiche des INAIL sind: Versicherungs-, Sozial- und Gesundheitsdienste, Prävention und Sicherheit, Zertifizierungen und Überprüfungen.

Insbesondere wird das erwartete Ziel für jedes Gebiet oben angegeben:

·Versicherung: 8 (25 %);

·Sozial- und Gesundheitsdienste: 18 (50 %);

·Präventions- und Sicherheitsmaßnahmen: 9 (80 %);

·Zertifizierungen und Überprüfungen: 18 (80 %).

M1C1-135

Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungs-ministeriums

Ziel

Verteidigungsminis-terium – Digitalisierung der Verfahren T1

ENTFÄLLT.

Anzahl

4

15

Q4

2023

Digitalisierung, Überarbeitung und Automatisierung von 15 Verfahren im Zusammenhang mit der Personalverwaltung im Verteidigungsbereich (z. B. Einstellung, Beschäftigung und Ruhestand, Gesundheit der Beschäftigten), ausgehend von vier bereits digitalisierten Verfahren.

M1C1-136

Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsminis-teriums

Ziel

Verteidigungsminis-terium – Digitalisierung der Zertifikate T1

ENTFÄLLT.

Anzahl der digitali-sierten Zertifikate

190 000

450 000

Q4

2023

Zahl der digitalisierten Ausweise (450000), die vom Verteidigungsministerium ausgestellt wurden und auf der Infrastruktur laufen, ergänzt durch einen Notfallwiederherstellungs-standort, ausgehend von 190000 bereits digitalisierten Zertifikaten.

M1C1-137

Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsminis-teriums

Meilenstein

Verteidigungsminis-terium – Inbetriebnahme institutioneller Webportale und Intranetportale

Institutionelle Webportale und Intranet-Webportale voll funktionsfähig

ENTFÄLLT

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2023

Entwicklung und Umsetzung i) institutioneller Webportale und ii) Intranet-Portale für besondere Erfordernisse der internen Kommunikation.

M1C1-138

Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsminis-teriums

Ziel

Verteidigungsminis-terium – Migration nicht missionskritischer Anwendungen in Lösung für den umfassenden Informationsschutz durch Infrastrukturöffnung (S.C.I.P.I.O.) T1

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

10

Q4

2023

Erstmalige Migration und operative Verfügbarkeit missionsunabhängiger Anwendungen zu neuen Open-Source-Infrastrukturen. Dies umfasst die Implementierung der Hardware-Umgebung, die Installation quelloffener Middleware-Komponenten und die Umgestaltung von Anwendungen.

M1C1-139

Investition 1.2 – Cloud-Ermöglichung für lokale vorbereitende Maßnahmen

Ziel

Cloud-Engagement für die lokale öffentliche Verwaltung T1

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

4 083

Q3

2024

Die Migration von 4083 lokalen öffentlichen Verwaltungen zu zertifizierten Cloud-Umgebungen gilt als erreicht, wenn die Prüfung aller in jedem Migrationsplan enthaltenen Systeme, Datensätze und Anwendungsmigration erfolgreich ist.

M1C1-140

Investition 1.4.1 – Bürgererfahrung – Verbesserung der Qualität und Nutzbarkeit digitaler öffentlicher Dienste

Ziel

Verbesserung der Qualität und Nutzbarkeit digitaler öffentlicher Dienste T1

ENTFÄLLT.

Prozen-tuale

0.1

40

Q4

2024

Verwaltungen (Gemeinden, Primar- und Sekundarbereich von Bildungseinrichtungen der 1. und 2. Klasse und spezielle Piloteinrichtungen im Bereich der Gesundheitsversorgung und des Kulturerbes), die sich an ein gemeinsames Modell- und Gestaltungssystem halten, um die Interaktion der Nutzer zu vereinfachen und die Wartung in den kommenden Jahren zu erleichtern.

Die Einhaltung des gemeinsamen Designs/Modells von Websites/Dienstekomponenten besteht aus:

(1) Bewertung der eingereichten Projekte;

(2) Bewertung des Projektabschlusses anhand wichtiger Nutzbarkeitskennzahlen (Scores für die digitale Nutzbarkeit) über eine bereits verfügbare spezielle Plattform.

M1C1-141

Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsminis-teriums

Ziel

Digitalisierung der Verfahren des Verteidigungsminis-teriums T2

ENTFÄLLT.

Anzahl

15

20

Q4

2024

Digitalisierung, Überarbeitung und Automatisierung von 20 Verfahren im Zusammenhang mit der Verwaltung des Verteidigungspersonals (z. B. Einstellung, Beschäftigung und Ruhestand, Gesundheit der Beschäftigten), beginnend mit einer Ausgangsbasis von 15 bereits digitalisierten Verfahren mit Ziel 1.

M1C1-142

Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsminis-teriums

Ziel

Digitalisierung der Zertifikate des Verteidigungsminis-teriums T2

ENTFÄLLT.

Anzahl der digitali-sierten Zertifikate

450 000

750 000

Q4

2024

Zahl der digitalisierten Ausweise (750000), die vom Verteidigungsministerium ausgestellt wurden und auf der Infrastruktur laufen, ergänzt durch einen Notfallwiederherstellungs-standort, beginnend mit 450000 bereits digitalisierten Zertifikaten mit Ziel 1.

M1C1-143

Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsminis-teriums

Ziel

Verteidigungsminis-terium – Migration nicht missionskritischer Anwendungen in Lösung für den umfassenden Informationsschutz durch Infrastrukturöffnung (S.C.I.P.I.O.) T2

ENTFÄLLT.

Anzahl

10

15

Q4

2024

Endgültige Migration von vier für die Mission kritischen und elf nicht missionskritischen Anwendungen zu neuen Open-Source-Infrastrukturen, die die Implementierung der Hardware-Umgebung, die Installation quelloffener Middleware-Komponenten und die Neugestaltung von Anwendungen umfassen, beginnend mit einer Ausgangsbasis von zehn, die bereits mit Ziel 1 migriert wurden.

M1C1-144

Investition 1.4.2 – Inklusion der Bürger – Verbesserung der Zugänglichkeit digitaler öffentlicher Dienste

Ziel

Verbesserung der Zugänglichkeit digitaler öffentlicher Dienste

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

55

Q2

2025

Bis zum 2. Quartal 2025 unterstützt AgID 55 lokale öffentliche Verwaltungen, um

— Lieferung von 28 technischen und professionellen Sachverständigen

— Verringerung der Fehlerzahl bei mindestens zwei digitalen Diensten, die von jeder Verwaltung bereitgestellt werden, um 50 %

— Verbreitung und Schulung von mindestens drei Instrumenten zur Neugestaltung und Entwicklung der am häufigsten genutzten digitalen Dienste jeder Verwaltung

— Sicherstellen, dass mindestens 50 % des Bedarfs an assistiven Technologien und Software für Arbeitnehmer mit Behinderungen bestimmt sind.

M1C1-145

Investition 1.4.4 – Ausweitung der nationalen Plattformen für die digitale Identität (SPID, CIE) und des nationalen Registers (ANPR)

Ziel

Nationale Plattformen für die digitale Identität (SPID, CIE) und das nationale Register (ANPR)

ENTFÄLLT.

Anzahl der Bürger mit eID

17 500 000

42 300 000

Q4

2025

Zahl der italienischen Bürger mit gültigen digitalen Identitäten auf der nationalen digitalen Identitätsplattform.

M1C1-146

Investition 1.4.4 – Ausbau der nationalen Plattformen für die digitale Identität (SPID, CIE) und des nationalen Registers (ANPR)

Ziel

Nationale Plattformen für die digitale Identität (SPID, CIE) und das nationale Register (ANPR)

ENTFÄLLT.

Anzahl

6 283

16 500

Q1

2026

Zahl der öffentlichen Verwaltungen (von insgesamt 16500), die die elektronische Identifizierung (eID) (SPID oder CIE) übernehmen.

M1C1-147

Investition 1.2 – Cloud-Ermöglichung für lokale vorbereitende Maßnahmen

Ziel

Cloud-Engagement für die lokale öffentliche Verwaltung T2

ENTFÄLLT.

Anzahl

4 083

12 464

Q2

2026

Die Migration von 12464 lokalen öffentlichen Verwaltungen zu zertifizierten Cloud-Umgebungen gilt als erreicht, wenn die Prüfung aller in jedem Migrationsplan enthaltenen Systeme, Datensätze und Anwendungsmigration erfolgreich ist.

M1C1-148

Investition 1.4.1 – Bürgererfahrung – Verbesserung der Qualität und Nutzbarkeit digitaler öffentlicher Dienste

Ziel

Verbesserung der Qualität und Nutzbarkeit digitaler öffentlicher Dienste T2

ENTFÄLLT.

Prozen-tuale

40

80

Q2

2026

Verwaltungen (Gemeinden, Primar- und Sekundarbereich von Bildungseinrichtungen der1. und 2. Klasse sowie spezielle Piloteinrichtungen im Bereich der Gesundheitsversorgung und des Kulturerbes), die sich an ein gemeinsames Modell- und Gestaltungssystem halten, um die Interaktion der Nutzer zu vereinfachen und die Wartung in den kommenden Jahren zu erleichtern.

Die Einhaltung des gemeinsamen Designs/Modells von Websites/Dienstekomponenten besteht aus:

(1) Bewertung der eingereichten Projekte;

(2) Bewertung des Projektabschlusses anhand wichtiger Nutzbarkeitskennzahlen (Scores für die digitale Nutzbarkeit) über eine bereits verfügbare spezielle Plattform.

Die Gemeinden müssen die Einhaltung des gemeinsamen Design-Servicemodells für durchschnittlich mindestens 3,5 Dienste unter allen Gemeinden, die zur Erreichung des Ziels beitragen, gewährleisten.

M1C1-149

Investition 1.4.3 – Ausweitung der PagoPA-Plattformdienste und der App „IO“

Ziel

Ausbau der PagoPA-Plattformdienste T2

ENTFÄLLT.

Anzahl

11 450

14 100

Q2

2026

Gewährleistung einer Erhöhung der Zahl der in die Plattform integrierten Dienste für:

öffentliche Verwaltungen haben sich bereits der Plattform angeschlossen (11450 Einrichtungen);

— neue öffentliche Verwaltungen, die sich der Plattform anschließen (2650 neue Einrichtungen).

Die Zahl der zu integrierenden Dienstleistungen hängt von der Art der Verwaltung ab (das Endziel besteht darin, durchschnittlich 35 Dienstleistungen für Gemeinden, 15 Dienstleistungen für Regionen, 15 Dienstleistungen für Gesundheitsbehörden, 8 Dienstleistungen für Schulen und Universitäten zu erreichen).

M1C1-150

Investition 1.4.3 – Ausweitung der PagoPA-Plattformdienste und der App „IO“

Ziel

Ausweitung der „IO“-App T2

ENTFÄLLT.

Anzahl

7 000

14 100

Q2

2026

Dafür sorgen, dass die Zahl der in „IO-App“ integrierten Dienste erhöht wird für:

öffentliche Verwaltungen, die bereits IO verwenden (7000 Einrichtungen);

— neue öffentliche Verwaltungen, die sich der Plattform anschließen (rund 7100 neue Einrichtungen).

Die Zahl der zu integrierenden Dienstleistungen hängt von der Art der Verwaltung ab (das Endziel besteht darin, durchschnittlich 35 Dienstleistungen für Gemeinden, 15 Dienstleistungen für Regionen, 15 Dienstleistungen für Gesundheitsbehörden, 8 Dienstleistungen für Schulen und Universitäten zu erreichen).

M1C1-151

Investition 1.4.5 – Digitalisierung öffentlicher Bekanntmachungen

Ziel

Ausweitung der digitalen öffentlichen Bekanntmachungen T2

ENTFÄLLT.

Anzahl

800

6 400

Q2

2026

Mindestens 6400 zentrale öffentliche Verwaltungen und Gemeinden in Bezug auf die digitale Meldeplattform (DNP) stellen Bürgerinnen und Bürgern, juristischen Personen, Verbänden und sonstigen öffentlichen oder privaten Einrichtungen digitale rechtsverbindliche Mitteilungen zur Verfügung.

M1C1-152

Investition 1.6.1 – Digitalisierung des Innenministeriums

Ziel

Innenministerium – Vollständig umgestaltete und digitalisierte Prozesse T2

ENTFÄLLT.

Anzahl

7

45

Q2

2026

Interne Verfahren und Prozesse wurden vollständig umgestaltet (insgesamt 45 Prozesse bis zum 31. August 2026) und können vollständig online abgeschlossen werden (z. B. Büroautomatisierung, Mobilitätsdienste und E-Learning).

M1C1-153

Investition 1.6.2 – Digitalisierung des Justizministeriums

Ziel

Digitalisierte Gerichtsakten T2

ENTFÄLLT.

Anzahl

3 500 000

7 750 000

Q2

2026

Digitalisierung von 7750000 Gerichtsakten aus den letzten 20 Jahren (1/01/206 – 30.6.2026) im Zusammenhang mit abgeschlossenen oder laufenden Gerichtsverfahren.

M1C1-154

Investition 1.6.2 – Digitalisierung des Justizministeriums

Ziel

Wissenssysteme für Justizdatensee T2

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

6

Q2

2026

Einführung von sechs neuen Datensee-Wissenssystemen.

1)Anonymisierungssystem für zivil- und strafrechtliche Verurteilungen

2)Integriertes Grenzschutzsystem

3)Management- und Analysesystem für Zivilprozesse

4)Verwaltungs- und Analysesystem für Strafverfahren

5)Fortgeschrittenes Statistiksystem für Zivil- und Strafverfahren

6)Automatisiertes System zur Identifizierung der Beziehung zwischen Opfer und Schuld.

Bei den sechs Positionen handelt es sich um separate Systeme, die ähnliche Technologien verwenden. Der Rahmen der Systeme ist derselbe: Verknüpfung von Daten und Dokumenten aus internen und externen Quellen; die Muster der Systeme unterscheiden sich je nach Nutzer (z. B. Zivil- und Strafrichter) und den Zielen (z. B. Statistiken und Urteile).

M1C1-155

Investition 1.6.3 – Digitalisierung des Nationalen Instituts für soziale Sicherheit (INPS) und der Nationalen Unfallversicherung (INAIL)

Ziel

INAIL – vollständig umgestaltete und digitalisierte Prozesse/Dienstleis-tungen T2

ENTFÄLLT.

Anzahl

53

82

Q2

2026

Ziel ist es, 82 (80 %) umgestaltete institutionelle Prozesse und Dienste zu erreichen, um sie vollständig digitalisieren zu können. Die beteiligten Bereiche des INAIL sind: Versicherungs-, Sozial- und Gesundheitsdienste, Prävention und Sicherheit, Zertifizierungen und Überprüfungen.

Insbesondere wird das erwartete Ziel für jedes Gebiet oben angegeben:

·Versicherung: 26 (80 %);

·Sozial- und Gesundheitsdienste: 29 (80 %);

·Präventions- und Sicherheitsmaßnahmen: 9 (80 %);

·Zertifizierungen und Überprüfungen: 18 (80 %).

B. MISSION 1 KOMPONENTE 2:

Schwerpunkt 1 – Digitalisierung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit des Produktionssystems

Schwerpunkt 1 der Mission 1 Komponente 2 des italienischen Aufbau- und Resilienzplans betrifft Investitionen und Reformen, die hauptsächlich darauf abzielen, i) den digitalen Wandel und die Innovation des Produktionssystems durch Anreize für Investitionen in Technologien, Forschung, Entwicklung und Innovation zu unterstützen, II) Ausbau ultraschneller Breitband- und 5G-Netze zur Verringerung der digitalen Kluft sowie Satellitenkonstellationen und -dienste; III) Förderung der Entwicklung strategischer Wertschöpfungsketten und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen mit Schwerpunkt auf KMU.

Die Maßnahmen im Rahmen dieser Komponente zielen darauf ab, Lücken zu schließen, die sich aus dem Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI) 2020 in Bezug auf den digitalen Wandel von Unternehmen und die Defizite bei der Konnektivität ergeben, um die soziale und wirtschaftliche Resilienz des Landes zu stärken.

Die Investitionen und Reformen im Rahmen dieser Komponente leisten einen Beitrag zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen an Italien aus den Jahren 2020 und 2019 zur „Stärkung des Fernunterrichts und der Kompetenzen, einschließlich digitaler Kompetenzen“ (länderspezifische Empfehlung 2, 2020), zur „Förderung privater Investitionen zur Förderung der wirtschaftlichen Erholung“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020), zur Konzentration der Investitionen auf den ökologischen und digitalen Wandel, insbesondere auf eine verstärkte digitale Infrastruktur zur Gewährleistung der Bereitstellung wesentlicher Dienste (länderspezifische Empfehlung 3, 2020), „die Weiterqualifizierung zu fördern, unter anderem durch die Stärkung digitaler Kompetenzen“ (länderspezifische Empfehlung 2, 2019), „die investitionsbezogene Wirtschaftspolitik auf Forschung und Innovation und die Qualität der Infrastruktur, auch unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede, zu konzentrieren“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2019) und in gewissem Umfang „Unterstützung des Zugangs von Nichtbanken zu Finanzmitteln für innovative und kleinere Unternehmen“ (länderspezifische Empfehlung 5, 2019).

Es wird erwartet, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 verursacht, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

Schwerpunkt 2 – Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und des Wettbewerbs

Das Hauptziel des Schwerpunkts 2 der Mission 1 Komponente 2 besteht darin, die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern, um unternehmerische Initiative zu erleichtern, und die Rahmenbedingungen für Wettbewerb zu schaffen, um eine effizientere Ressourcenallokation und Produktivitätsgewinne zu fördern. Das wichtigste Instrument zur Erreichung dieser Ziele ist das jährliche Wettbewerbsrecht, das jedes Jahr verabschiedet werden soll.

Die Investitionen und Reformen im Rahmen dieser Komponente sollen dazu beitragen, den länderspezifischen Empfehlungen an Italien aus dem Jahr 2019 nachzukommen, wonach „Wettbewerbsbeschränkungen [...] angegangen werden müssen, auch durch ein neues jährliches Wettbewerbsrecht“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2019).

B.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Schwerpunkt 1 – Digitalisierung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit des Produktionssystems

Investition 1: Übergang 4.0

Ziel der Maßnahme ist es, den digitalen Wandel von Unternehmen zu unterstützen, indem Anreize für private Investitionen in Vermögenswerte und Tätigkeiten geschaffen werden, die die Digitalisierung unterstützen. Die im Rahmen des italienischen Aufbau- und Resilienzplans finanzierte Maßnahme ist Teil eines umfassenderen Plans für den Übergang 4.0, der weitere auf nationaler Ebene finanzierte Unterstützungsmaßnahmen zur Förderung des digitalen Wandels von Unternehmen umfasst.

Die Maßnahme besteht aus einer Steuergutschriftsregelung und deckt Ausgaben ab, die in den Steuererklärungen geltend gemacht werden müssen, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2023 eingereicht wurden (30. November 2024 für Unternehmen, deren Steuerjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht). Die Maßnahme umfasst auch die Definition von Steuergutschriften, die durch einen Beschluss der Agentur für Einnahmen festgelegt werden, damit die Begünstigten die Steuergutschriften im Rahmen des F24-Zahlungsmodells nutzen können.

Die unterstützten Steuergutschriften decken die folgenden Vermögenswerte und Tätigkeiten ab:

1.Investitionsgüter, bestehend aus: I) 4.0 (d. h. technologisch fortgeschrittene) Sachanlagen wie Produktionsmaschinen, deren Betrieb durch computergestützte Systeme oder Sensoren/Drippen gesteuert wird, Maschinen und Systeme zur Produkt- oder Prozesssteuerung sowie interaktive Systeme; alle müssen durch digitale Merkmale wie automatisierte Integration und Mensch-Maschine-Schnittstelle gekennzeichnet sein; II) 4.0 immaterielle Investitionsgüter wie 3D-Modellierung, unternehmensinterne Kommunikationssysteme, Software für künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen, Systeme, Plattformen und Anwendungen; III) standardmäßige immaterielle Investitionsgüter, z. B. Software für die Unternehmensleitung. Dies betrifft Steuergutschriften in den Steuererklärungen zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2023 (30. November 2024 für Unternehmen, deren Steuerjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht).

2.Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten, die Forschung und Entwicklung, technologische Innovation, grüne und digitale Innovation und Design umfassen. Dies betrifft Steuergutschriften in den Steuererklärungen zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2023 (30. November 2024 für Unternehmen, deren Steuerjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht).

3.Schulungsmaßnahmen, die durchgeführt werden, um Kenntnisse über einschlägige Technologien wie Big Data und Datenanalyse, Mensch-Maschine-Schnittstelle, Internet der Dinge, digitale Integration von Geschäftsabläufen und Cybersicherheit zu erwerben oder zu konsolidieren. Dies betrifft Steuergutschriften in den Steuererklärungen zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2023 (30. November 2024 für Unternehmen, deren Steuerjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht).

Die Maßnahme umfasst die Einsetzung eines wissenschaftlichen Ausschusses, dem Sachverständige des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen, des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und der Bank von Italien angehören, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Regelung zu bewerten.

Reform 1: Reform des Systems des gewerblichen Eigentums

Hauptziel der Reform ist es, das System des gewerblichen Eigentums an moderne Herausforderungen anzupassen und sicherzustellen, dass das Innovationspotenzial wirksam zur Erholung und Resilienz des Landes beiträgt. Insbesondere sollen folgende Ziele verfolgt werden: Verbesserung des Systems zum Schutz des gewerblichen Eigentums; Förderung der Nutzung und Verbreitung gewerblicher Schutzrechte, insbesondere durch KMU; Erleichterung des Zugangs zu immateriellen Vermögenswerten und ihrer gemeinsamen Nutzung bei gleichzeitiger Gewährleistung einer angemessenen Kapitalrendite; Gewährleistung einer strengeren Achtung des gewerblichen Eigentums; Stärkung der Rolle Italiens in europäischen und internationalen Foren für gewerbliches Eigentum.

Die Maßnahme betrifft die Reform des italienischen Gesetzbuchs über den gewerblichen Rechtsschutz, die mindestens folgende Bereiche abdeckt: I) den Rechtsrahmen überprüfen, um den Schutz gewerblicher Schutzrechte zu stärken und die Verfahren zu vereinfachen, ii) die Unterstützung von Unternehmen und Forschungseinrichtungen zu verstärken, iii) die Entwicklung von Fähigkeiten und Kompetenzen zu verbessern, iv) den Wissenstransfer zu erleichtern und v) die Förderung innovativer Dienstleistungen zu stärken.

Investition 6: Investitionen in das System gewerblicher Schutzrechte

Ziel der Investition ist es, das System des gewerblichen Eigentums zu unterstützen und seine Reform zu begleiten, wie im Rahmen der Reform 1 dieser Komponente vorgesehen. Die Maßnahme umfasst finanzielle Unterstützung für Projekte von Unternehmen und Forschungseinrichtungen im Zusammenhang mit gewerblichem Eigentum, wie z. B. patentbezogene Maßnahmen (Brevetti+), Programme für den Konzeptnachweis (POC) und die Stärkung von Technologietransferbüros.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den Technischen Leitlinien für die „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die Förderkriterien für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen Forschung und Entwicklung aus, die sich auf die folgende Liste von Tätigkeiten beziehen: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 1 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), bei denen projizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 2 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 3 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 4 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Schwerpunkt 2 – Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und des Wettbewerbs

Reform 2: Jährliches Wettbewerbsrecht 2021, 2022, 2023 und 2024

Das Wettbewerbsgesetz wird jedes Jahr verabschiedet, um die wettbewerblichen Verfahren für die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge für lokale öffentliche Dienstleistungen (insbesondere in den Bereichen Abfall und öffentlicher Verkehr) zu verstärken, die ungerechtfertigte Verlängerung von Konzessionen in Häfen, Autobahnen, Ladestationen und Wasserkraftanlagen für etablierte Betreiber in vielen Sektoren zu vermeiden, die ordnungsgemäße Regulierung öffentlicher Dienstleistungsaufträge zu gewährleisten, die Vorschriften über die Zusammenrechnung zu überarbeiten und den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Laufzeit und dem angemessenen Ausgleich öffentlicher Dienstleistungsaufträge anzuwenden. Das Wettbewerbsrecht wird auch die Anreize für die Regionen erhöhen, ihre öffentlichen Dienstleistungsaufträge für regionale Schienenverkehrsdienste auszuschreiben. Außerdem wird eine klare Trennung zwischen den Funktionen der Regulierung/Kontrolle und der Verwaltung der Verträge eingeführt.

In Bezug auf sektorspezifische Maßnahmen umfassen die jährlichen Wettbewerbsgesetze Maßnahmen in den Bereichen Energie (Strom, Gas und Wasser), Abfallwirtschaft und Verkehr (Häfen, Schiene und Autobahnen), die die Investitionen und Reformen im Rahmen der Missionen 2 und 3 ergänzen. Flankierende Maßnahmen zur Gewährleistung der Akzeptanz des Wettbewerbs auf den Stromeinzelhandelsmärkten treten spätestens am 31.Dezember 2022 in Kraft. Mit dem jährlichen Wettbewerbsgesetz 2022 wird insbesondere der Stromnetzentwicklungsplan angenommen und die Einführung intelligenter Stromzähler der zweiten Generation gefördert, die bis zum 31. Dezember 2025 33 Millionen Einheiten in ganz Italien erreichen sollen.

Darüber hinaus sollen die Gesetze die Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessern, indem sie zumindest I) Angleichung der Fusionskontrollvorschriften an das EU-Recht, ii) Konsolidierung, Digitalisierung und Professionalisierung der Marktüberwachungsbehörden und iii) Verkürzung der Akkreditierungszeit für die Bereitstellung von Informationen über Arbeitnehmer von sieben auf vier Tage, um die Zahl der Tage für die Gründung eines Unternehmens zu verringern.

Reform 3: Rationalisierung und Vereinfachung der Anreize für Unternehmen.

Die Reform besteht in einer systematischen Überprüfung aller nationalen Anreize für Unternehmen und der damit verbundenen Instrumente.

Die Reform wird in zwei Schritten umgesetzt:

1.Veröffentlichung eines Berichts über die Bewertung der Anreize für Unternehmen. In dem Bericht werden auch konkrete Vorschläge zur Vereinfachung und Rationalisierung der Anreize für Unternehmen ausgearbeitet.

 

2.Inkrafttreten der Gesetzgebungsakte zur Umsetzung des Mandatsgesetzes „Legge delega Incentivi“. Der Anwendungsbereich der Rechtsakte besteht darin, die Anreize für Unternehmen zu straffen und zu rationalisieren.

 

Die Reform umfasst die Umstrukturierung und weitere Umsetzung von zwei Schlüsselinstrumenten, die vom Ministerium für Unternehmen und Made in Italien (MIMIT) verwaltet werden:

a) der RNA (Nationales Beihilfenregister) und

B) die Plattform incentivi.gov.it.


B.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Massnahme

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/Zielwert   
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren ( für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M1C2-1

Investition 1: Übergang 4.0

Meilenstein

Inkrafttreten von Rechtsakten, mit denen potenziellen Begünstigten Steuergutschriften für den Übergang 4.0 zur Verfügung gestellt werden sollen, und Einsetzung des Wissenschaftli-chen Ausschusses

Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes, die die Steuergutschriften ermöglicht, und Bestimmung in den entsprechenden Durchführungsrechts-akten, aus denen hervorgeht, dass sie in Kraft treten

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2021

Mit den Rechtsakten werden den potenziellen Begünstigten Steuergutschriften für den Übergang 4.0 zur Verfügung gestellt. Dabei handelt es sich um Steuergutschriften für i) 4,0 (d. h. technologisch fortgeschrittene) Sachanlagen, ii) 4,0 immaterielle Investitionsgüter, iii) normale immaterielle Investitionsgüter, iv) Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten und v) Ausbildungstätigkeiten.

Die Steuergutschriften werden durch einen Beschluss der Agentur für Einnahmen festgelegt, damit die Begünstigten die Steuergutschriften mit dem F24-Zahlungsmodell nutzen können. Zur Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Steuergutschriften für den Übergang 4.0 wird ein wissenschaftlicher Ausschuss eingesetzt, dem Sachverständige des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen, des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und der Bank von Italien angehören.

M1C2-2

Investition 1: Übergang 4.0

Ziel

Übergang 4.0 – Steuergutschriften für Unternehmen auf der Grundlage von im Zeitraum 2021–2022 vorgelegten Steuererklä-rungen

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

69 900

Q2

2024

Auf der Grundlage von Steuererklärungen, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2022 vorgelegt wurden, wurden Unternehmen in Bezug auf 4,0 immaterielle Investitionsgüter, standardmäßige immaterielle Investitionsgüter, Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten oder Ausbildungsmaßnahmen mindestens 69900 Steuergutschriften gewährt. Insbesondere wird erwartet, dass

— Unternehmen wurden auf der Grundlage von Steuererklärungen, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2022 eingereicht wurden, mindestens 17700 Steuergutschriften für 4,0 Sachanlagen gewährt;

— Unternehmen wurden auf der Grundlage von Steuererklärungen, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2022 eingereicht wurden, mindestens 27300 Steuergutschriften für immaterielle Investitionsgüter gewährt;

— Unternehmen wurden auf der Grundlage von Steuererklärungen, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2022 vorgelegt wurden, mindestens 13600 Steuergutschriften für standardmäßige immaterielle Investitionsgüter gewährt;

— mindestens 10300 Steuergutschriften für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten wurden Unternehmen auf der Grundlage von Steuererklärungen gewährt, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2022 eingereicht wurden;

— Unternehmen wurden auf der Grundlage von Steuererklärungen, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2022 eingereicht wurden, mindestens 1000 Steuergutschriften für Ausbildungsmaßnahmen gewährt.

Für Unternehmen, deren Steuerjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht, wird das Ende des für die Abgabe der Steuererklärungen für alle oben aufgeführten Steuergutschriften maßgeblichen Zeitraums vom 31. Dezember 2022 bis zum 30. November 2023 verlängert.

M1C2-3

Investition 1: Übergang 4.0

Ziel

Übergang 4.0 – Steuergutschriften für Unternehmen auf der Grundlage der im Zeitraum 2021–2023 vorgelegten Steuererklä-rungen

ENTFÄLLT.

Anzahl

69 900

111 700

Q2

2025

Auf der Grundlage von Steuererklärungen, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2023 vorgelegt wurden, wurden Unternehmen in Bezug auf 4,0 immaterielle Investitionsgüter, standardmäßige immaterielle Investitionsgüter, Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten oder Ausbildungsmaßnahmen mindestens 111700 Steuergutschriften gewährt. Insbesondere wird erwartet, dass

— Unternehmen wurden auf der Grundlage von Steuererklärungen, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2023 vorgelegt wurden, mindestens 26900 Steuergutschriften für 4,0 Sachanlagen gewährt;

— Unternehmen wurden auf der Grundlage von Steuererklärungen, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2023 vorgelegt wurden, mindestens 41500 Steuergutschriften für immaterielle Investitionsgüter gewährt;

— Unternehmen wurden auf der Grundlage von Steuererklärungen, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2023 vorgelegt wurden, mindestens 20700 Steuergutschriften für standardmäßige immaterielle Investitionsgüter gewährt;

— mindestens 20600 Steuergutschriften für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten wurden Unternehmen auf der Grundlage von Steuererklärungen gewährt, die zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2023 eingereicht wurden;

— mindestens 2000 Steuergutschriften für Ausbildungsmaßnahmen wurden Unternehmen auf der Grundlage von Steuererklärungen gewährt, die zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2023 eingereicht wurden.

Für Unternehmen, deren Steuerjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht, wird das Ende des für die Abgabe der Steuererklärungen für alle oben aufgeführten Steuergutschriften maßgeblichen Zeitraums vom 31. Dezember 2023 bis zum 30. November 2024 verlängert.

Der Ausgangswert bezieht sich auf die Anzahl der Steuergutschriften für den Übergang 4.0, die Unternehmen auf der Grundlage von Steuererklärungen gewährt wurden, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2022 für 4,0 immaterielle Investitionsgüter und normale immaterielle Güter vorgelegt wurden, und auf Steuererklärungen, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2022 für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten sowie für Ausbildungstätigkeiten vorgelegt wurden. Für Unternehmen, deren Steuerjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht, werden auch Steuererklärungen, die bis zum 30. November 2023 eingereicht wurden, für alle oben aufgeführten Steuergutschriften in den Ausgangswert einbezogen.

M1C2-4

Reform 1: Reform des Systems des gewerblichen Eigentums

Meilenstein

Inkrafttreten eines Gesetzesdekrets zur Reform des italienischen Gesetzbuchs über den gewerblichen Rechtsschutz und der einschlägigen Durchführungs-rechtsakte

Bestimmung im Gesetz über das Inkrafttreten des neuen Gesetzbuchs über gewerbliches Eigentum und Bestimmung in den entsprechenden Durchführungsrechts-akten, aus denen hervorgeht, dass sie in Kraft treten

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q3

2023

Mit dem neuen Gesetzesdekret wird das italienische Gesetzbuch über den gewerblichen Rechtsschutz (Gesetzesdekret Nr. 30 vom 10. Februar 2005) geändert und mindestens folgende Bereiche abgedeckt: I) Überprüfung des Rechtsrahmens, um den Schutz gewerblicher Schutzrechte zu stärken und die Verfahren zu vereinfachen, ii) die Unterstützung von Unternehmen und Forschungseinrichtungen zu verstärken, iii) die Entwicklung von Fähigkeiten und Kompetenzen zu verbessern, iv) den Wissenstransfer zu erleichtern, v) die Förderung innovativer Dienstleistungen zu stärken.

M1C2-5

Investition 6: Investitionen in das System gewerblicher Schutzrechte

Ziel

Projekte, die durch Finanzierungs-möglichkeiten im Zusammenhang mit gewerblichem Eigentum unterstützt werden

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

254

Q4

2025

Mindestens 254 zusätzliche Projekte, die durch Finanzierungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit gewerblichem Eigentum für Unternehmen und Forschungseinrichtungen unterstützt werden, wie z. B. patentbezogene Maßnahmen (Brevetti+), Programme für den Konzeptnachweis (POC) und Technologietransferbüros (TTO), im Einklang mit den Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch die Verwendung einer Ausschlussliste und die Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften.

M1C2-6

Reform 2: Jährliches Wettbewerbs-recht

Meilenstein

Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbs-gesetzes 2021

Bestimmung über das Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsgesetzes 2021.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2022

Das jährliche Wettbewerbsrecht enthält mindestens die folgenden Schlüsselelemente, deren Durchführungsmaßnahmen und abgeleitete Rechtsvorschriften (falls erforderlich) spätestens am 31. Dezember 2022 angenommen werden und in Kraft treten.

Il betrifft:  
Durchsetzung des Kartellrechts  
Lokale öffentliche Dienstleistungen  
— Energie  
— Verkehr  
— Abfälle  
— Unternehmensgründung  
— Marktüberwachung

Durchsetzung des Kartellrechts:

I. Beseitigung zusätzlicher Hindernisse für die Fusionskontrolle durch weitere Angleichung der italienischen Fusionskontrollvorschriften an das EU-Recht.

Lokale öffentliche Dienstleistungen:

II. Stärkung und breitere Anwendung des Grundsatzes des Wettbewerbs bei lokalen öffentlichen Dienstleistungsaufträgen, insbesondere im Bereich der Abfallwirtschaft und des öffentlichen Nahverkehrs.

III. Begrenzung der Direktvergabe, indem die lokalen Behörden verpflichtet werden, Abweichungen von der Ausschreibung öffentlicher Dienstleistungsaufträge zu begründen (gemäß Artikel 192 des Gesetzbuchs über das öffentliche Beschaffungswesen).

IV. Für die ordnungsgemäße Regulierung öffentlicher Dienstleistungsaufträge sorgen, indem Artikel 19 des Gesetzes 124/2015 als einheitlicher Text über lokale öffentliche Dienstleistungen, insbesondere im Bereich der Abfallbewirtschaftung, umgesetzt wird.

v. Vorschriften und Aggregationsmechanismen schaffen Anreize für Gemeindegewerkschaften, um die Zahl der Auftraggeber und öffentlichen Auftraggeber zu verringern, indem sie mit den optimalen territorialen Aggregierungen („ambiti territoriali ottimali“) und den Gebieten und angemessenen Ebenen lokaler und regionaler öffentlicher Verkehrsdienste („bacini e livelli adeguati di servizi di trasporto pubblico locale e regionale“) mit mindestens 350000 Einwohnern verknüpftwerden.

Der Rechtsakt über lokale öffentliche Dienstleistungen, mit dem Artikel 19 des Gesetzes 124/2015 umgesetzt wird, muss mindestens

— Definition öffentlicher Dienstleistungen auf der Grundlage von Kriterien des EU-Rechts;

— allgemeine Grundsätze für die Erbringung, Regulierung und Verwaltung lokaler öffentlicher Dienstleistungen enthält;

— Einführung eines allgemeinen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei der Laufzeit von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen;

— die Regulierungs- und Kontrollfunktionen und die Verwaltung öffentlicher Dienstleistungsaufträge klar voneinander zu trennen;

— sicherstellen, dass die lokalen Behörden ihre Erhöhung der Anteile der teilnehmenden Unternehmen für In-House-Auszeichnungen begründen;

— einen angemessenen Ausgleich für öffentliche Dienstleistungsaufträge vorsehen, der auf einer Kostenrechnung beruht, die von unabhängigen Regulierungsbehörden überwacht wird (z. B. ARERA für Energie oder ART für den Verkehr);

— Begrenzung der durchschnittlichen Laufzeit von In-House-Verträgen und Verringerung und Harmonisierung der Standardlaufzeit der ausgeschriebenen Aufträge zwischen den Bietern, sofern die Laufzeit das wirtschaftliche und finanzielle Gleichgewicht der Aufträge gewährleistet, auch auf der Grundlage der von der Verkehrsbehörde festgelegten Kriterien.

Energie:

VI. Die Ausschreibung von Konzessionsverträgen für Wasserkraft verbindlich vorzuschreiben und den Rechtsrahmen für Wasserkraftkonzessionen festzulegen.

VII. Die Ausschreibung von Konzessionsverträgen für die Gasverteilung verbindlich vorzuschreiben.

VIII. Festlegung transparenter und diskriminierungsfreier Anforderungen für die Zuweisung öffentlicher Räume für das Laden von Strom oder für die Betreiber der ausgewählten Ladestationen/-stationen.

IX. Abschaffung regulierter Tarife für die Stromversorgung für das Aufladen von Elektrofahrzeugen.

Der Wettbewerbsrahmen für Wasserkraftkonzessionen muss mindestens

 Forderung, dass wichtige Wasserkraftanlagen auf zentraler Ebene durch allgemeine und einheitliche Kriterien geregelt werden.

Die Regionen verpflichten, die wirtschaftlichen Kriterien für die Laufzeit von Konzessionsverträgen festzulegen.

—Ausstieg der Möglichkeit der Vertragsverlängerung (wie bereits vom italienischen Verfassungsgericht entschieden).

Die Regionen verpflichten, die Kriterien für den Zugang zu den Ausschreibungskriterien zu harmonisieren (um ein berechenbares Unternehmensumfeld zu schaffen).

Verkehr:

X. Festlegung klarer, diskriminierungsfreier und transparenter Kriterien für die Vergabe von Hafenkonzessionen.

XI. Beseitigung von Hindernissen für Hafenkonzessionäre bei der Zusammenführung von Hafenkonzessionen in mehreren großen und mittleren Häfen.

XII. Hindernisse zu beseitigen, die die Konzessionäre daran hindern, einen Teil der Hafendienste selbst zu erbringen und ihre eigene Ausrüstung zu verwenden, unbeschadet der Sicherheit der Arbeitnehmer, sofern die zum Schutz der Sicherheit der Arbeitnehmer erforderlichen Bedingungen im Hinblick auf das Ziel der Gewährleistung der Sicherheit in den Hafengebieten notwendig und verhältnismäßig sind.

XIII. Vereinfachung der Überarbeitung der Verfahren für die Überarbeitung der Hafengenehmigungspläne.

XIV. Umsetzung von Artikel 27 Absatz 2 Buchstabe d des Gesetzesdekrets Nr. 50/2017, der den Regionen Anreize bietet, ihre regionalen Eisenbahnverträge auszuschreiben.

Abfälle:

XV. Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für Abfallbehandlungsanlagen.

Unternehmensgründung:

XVI. Verkürzung der Akkreditierungszeit für die Bereitstellung von Informationen über Arbeitnehmer von sieben auf vier Tage, um die Zahl der Tage für die Gründung eines Unternehmens zu verringern.

Marktüberwachung:

XVII. Konsolidierung der nationalen Marktüberwachungsbehörden in höchstens zehn Agenturen in den wichtigsten Regionen Italiens, von denen jede alle Produktgruppen abdeckt und dem gemäß der Verordnung 2019/1020 („Warenpaket“) eingerichteten zentralen Verbindungsbeamten Bericht erstattet.

XVIII. Die nationalen Marktüberwachungsbehörden verpflichten, digitalisierte Produktinspektionen und Datenerhebungen durchzuführen, künstliche Intelligenz zur Rückverfolgung gefährlicher und illegaler Produkte einzusetzen und Trends und Risiken im Binnenmarkt zu ermitteln.

XIX. Verpflichtung der nationalen Marktüberwachungsbehörden, Schulungen und die Nutzung des Informations- und Kommunikationssystems für die europaweite Marktüberwachung vorzusehen.

XX. Einrichtung neuer akkreditierter Laboratorien für Produktprüfungen für alle Produktgruppen. Diese Laboratorien führen Tests des elektronischen Handels, physische Laboruntersuchungen, gemeinsame Maßnahmen (Zoll-/Marktüberwachungsbehörden; zwei oder mehr nationale Marktüberwachungsbehörden, nationale und EU-Marktbehörden).

M1C2-7

Reform 2: Jährliches Wettbewerbs-recht

Meilenstein

Inkrafttreten aller energiebezo-genen Durchführungs-maßnahmen und abgeleiteten Rechtsvor-schriften (falls erforderlich)

Inkrafttreten aller energiebezogenen Durchführungs-maßnahmen und abgeleiteten Rechtsvorschriften (falls erforderlich)

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2022

Inkrafttreten aller energiebezogenen Durchführungsmaßnahmen und sekundärrechtlichen Vorschriften (falls erforderlich), um

I. Einführung regulierter Preise für Kleinstunternehmen und Haushalte ab dem 1. Januar 2023.

II. Flankierende Maßnahmen ergreifen, um die Akzeptanz des Wettbewerbs auf den Stromeinzelhandelsmärkten zu fördern.

Die flankierenden Maßnahmen zur Gewährleistung der Akzeptanz des Wettbewerbs auf den Stromeinzelhandelsmärkten müssen mindestens Folgendes vorsehen:

— Die Kundenbasis versteigern, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für neue Marktteilnehmer zu schaffen.

— Festsetzung einer Obergrenze als maximalen Marktanteil, der jedem Anbieter zur Verfügung steht;

— Den italienischen Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, von ihrem Energieversorger die Offenlegung ihrer Abrechnungsdaten gegenüber einem Drittanbieter zu verlangen;

— Die Stromrechnung transparenter zu gestalten, indem den Verbrauchern Zugang zu den Teilkomponenten des „spesi per oneri di sistema“ gewährt wird;

— Aufhebung der Verpflichtung der Versorger, Gebühren zu erheben, die nichts mit dem Energiesektor zu tun haben.

M1C2-8

Reform 2: Jährliches Wettbewerbs-recht

Meilenstein

Inkrafttreten aller Durchführungs-maßnahmen (gegebenenfalls einschließlich abgeleiteter Rechtsvor-schriften) für die wirksame Umsetzung und Anwendung der Maßnahmen, die sich aus dem jährlichen Wettbewerbsrecht 2021 ergeben

Inkrafttreten aller sekundären Rechtsvorschriften, einschließlich aller notwendigen Regelungen für Maßnahmen, die sich aus dem jährlichen Wettbewerbsrecht 2021 ergeben

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2022

Inkrafttreten aller Durchführungsmaßnahmen (gegebenenfalls einschließlich abgeleiteter Rechtsvorschriften) für die wirksame Umsetzung und Anwendung der Maßnahmen, die sich aus dem jährlichen Wettbewerbsrecht 2021 ergeben.

M1C2-9

Reform 2: Jährliches Wettbewerbs-recht

Meilenstein

Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbs-gesetzes 2022

Bestimmung über das Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsgesetzes 2022.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2023

Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsrechts 2022   
Das jährliche Wettbewerbsrecht enthält mindestens die folgenden Schlüsselelemente, deren Durchführungsmaßnahmen und abgeleitete Rechtsvorschriften (falls erforderlich) spätestens am 31. Dezember 2023 angenommen werden und in Kraft treten.

Er muss:

I) Einführung eines klaren Verfahrens für die Annahme des Stromnetzentwicklungsplans für das nächste Jahrzehnt innerhalb vorab festgelegter Fristen, in jedem Fall jedoch bis zum 31. Dezember (alle zwei Jahre)(*), das den Abschluss des Verfahrens gewährleistet und das Genehmigungsverfahren vereinfacht.

(*) Der Stromnetzentwicklungsplan 2021 wird bis zum 31. Dezember 2023 angenommen.

II) Förderung der Einführung intelligenter Stromzähler der zweiten Generation;

Kartellrecht:

III) die Dauer der von der italienischen Wettbewerbsbehörde (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato) vorzunehmenden Prüfung von Zusammenschlüssen, die den wirksamen Wettbewerb nach Art. 6 des Gesetzes 287/1990 erheblich behindern könnten, von 45 Tagen auf 90 Tage zu verlängern.

Einzelhandel:

IV) Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für Verkaufsförderung durch Unternehmen, die Verkaufsstellen in verschiedenen Gemeinden halten.

Arzneimittel:

V) Gewährleistung der Verhältnismäßigkeit der Zulassungsanforderungen für den Verkauf von galenischen Arzneimitteln.

M1C2-10

Reform 2: Jährliches Wettbewerbs-recht

Meilenstein

Inkrafttreten aller Durchführungs-maßnahmen (gegebenenfalls einschließlich abgeleiteter Rechtsvor-schriften) für die wirksame Umsetzung und Anwendung der Maßnahmen, die sich aus dem jährlichen Wettbewerbs-recht 2022 ergeben

Inkrafttreten aller sekundären Rechtsvorschriften, einschließlich aller erforderlichen Vorschriften für Maßnahmen, die sich aus dem jährlichen Wettbewerbsrecht 2022 ergeben

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2023

Inkrafttreten aller abgeleiteten Rechtsvorschriften (falls erforderlich), einschließlich aller erforderlichen Vorschriften für die wirksame Umsetzung und Anwendung aller genannten Maßnahmen, die sich aus dem jährlichen Wettbewerbsrecht 2022 ergeben.

M1C2-11

Reform 2: Jährliches Wettbewerbs-recht

Meilenstein

Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbs-gesetzes 2023

Bestimmung über das Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsrechts 2023.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2024

Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsrechts 2023. Das jährliche Wettbewerbsrecht enthält mindestens die folgenden Schlüsselelemente, deren Durchführungsmaßnahmen und sekundärrechtliche Vorschriften (falls erforderlich) spätestens am 31. Dezember 2024 angenommen werden und in Kraft treten.

Sie umfasst mindestens die folgenden Maßnahmen:

Autobahnen:

I) in Bezug auf den Zugang zu Konzessionen und die Vertragsbeendigung muss das jährliche Wettbewerbsrecht mindestens

— die Ausschreibung von Konzessionsverträgen für Autobahnen verbindlich vorzuschreiben und die Durchsetzbarkeit des Rechtsrahmens für die Vergabe von Autobahnkonzessionen zu stärken und den Nutzern der Autobahnen ein angemessenes Dienstleistungsniveau zu gewährleisten, unbeschadet der hausinternen Bereitstellung innerhalb der im EU-Recht festgelegten Grenzen(*);

Verbesserung der Effizienz der Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit Konzessionsverträgen;

— eine detaillierte und transparente Beschreibung des Gegenstands des Konzessionsvertrags verlangen

—die Konzessionsbehörden verpflichten, Konzessionen für Straßenabschnitte, die im öffentlichen Verfahren vergeben werden, unter Berücksichtigung der von der Regulierungsbehörde (Autorità di Regolazione dei Trasporti – ART) geschätzten Effizienzschätzungen und der Kosten der Straßenkonzessionäre zu benennen;

— verstärkte Kontrolle der Kosten und der Errichtung der Autobahninfrastruktur durch das Infrastrukturministerium;

— die automatische Verlängerung von Konzessionsverträgen zu verhindern, unter anderem durch eine wesentliche Verbesserung der Effizienz des Managements bei allen technischen und administrativen Verfahren im Zusammenhang mit der regelmäßigen Aktualisierung der Wirtschafts- und Finanzpläne und der jährlichen Umsetzung dieser Pläne sowie durch das Verbot der Anwendung der in Artikel 193 des Gesetzbuchs über das öffentliche Beschaffungswesen geregelten Verfahren als Mittel zur Vergabe abgelaufener oder auslaufender Straßenkonzessionsverträge;

— die Regelung der Kündigungs- und Kündigungsbedingungen zu vereinfachen/zu präzisieren, auch um ein angemessenes Maß an Bestreitbarkeit von Konzessionen für den relevanten Markt bzw. die relevanten Märkte aufrechtzuerhalten;

— rechtzeitige und vollständige Umsetzung des Regulierungsmodells für die Erhebung von Zugangsentgelten unter Berücksichtigung I) die regelmäßigen Aktualisierungen der mehrjährigen wirtschaftlichen und finanziellen Planung der Konzessionäre (wie von der zuständigen Regulierungsbehörde genehmigt) und ii) die jährliche Umsetzung dieser Pläne.

— für die Beendigung des Vertrags im öffentlichen Interesse sieht das Gesetz zumindest eine angemessene Entschädigung vor, damit der Konzessionsnehmer Investitionen, die nicht vollständig amortisiert sind, amortisiert werden kann. In Bezug auf die Kündigung des Vertrags wegen schwerer Vertragsverletzung muss das Gesetz ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der Wiederherstellung des vom Konzessionär geforderten Schadens und einer angemessenen Entschädigung für noch nicht zurückgezahlte Investitionen vorsehen. Schwerwiegende Verstöße werden ausdrücklich gesetzlich festgelegt.

 

II) in Bezug auf das Regulierungsmodell für die Erhebung von Entgelten muss das jährliche Wettbewerbsrecht mindestens

— Die Konzessionäre verpflichten, die vollständige und fristgerechte Umsetzung des Regulierungsmodells von ART für die Berechnung der Zugangsgebühren sicherzustellen.  

— Die Konzessionäre verpflichten, die vollständige und fristgerechte Umsetzung des Regulierungsmodells von ART für die Preisgestaltung und Ausschreibung von Unterkonzessionen für die Bereitstellung von Ladediensten für Elektrofahrzeuge und andere Dienstleistungen zu gewährleisten. 

— Die Zugangsgebühren sollen Anreize für Investitionen bieten und beruhen auf einer Preisobergrenze-Methode, die auf einer transparenten vergleichenden Analyse der Kosten des gesamten Wirtschaftssektors nach klaren, einheitlichen und transparenten Kriterien beruht.

III) in Bezug auf die Rechte der Nutzer muss das jährliche Wettbewerbsrecht mindestens

— Gewährleistung der vollständigen und fristgerechten Umsetzung des Rechtsrahmens von ART zum Schutz der Nutzerrechte und zur Bereitstellung eines angemessenen Dienstleistungsniveaus.

IV) in Bezug auf die Auslagerung von Bauleistungen muss das jährliche Wettbewerbsrecht mindestens

— Nach Art. 186 Abs. 2 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 36/2023 werden die Konzessionäre von Autobahnen verpflichtet, Dritte durch öffentliche Beweisverfahren zwischen 50 % und 60 % der Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge zu betrauen. Die Anteile werden anhand der Beträge der den Konzessionsunterlagen beigefügten Wirtschafts- und Finanzpläne und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Größe und der Merkmale des Konzessionsnehmers, der Dauer der Konzessionsvergabe, ihrer Restlaufzeit, ihres Gegenstands, ihres wirtschaftlichen Werts und der Höhe der getätigten Investitionen berechnet.

(*) soweit es sich um In-House-Betrauungen handelt, hat das Gesetz

— eine obligatorische Ex-ante- Überprüfung der Rechtmäßigkeit der In-House-Beauftragung verlangen und die Einleitung des Ausschreibungsverfahrens oder der In-House-Betrauungen ohne diese Überprüfung verbieten;

— die Behörde für die Regulierung des Verkehrs (ART) mit angemessenen Instrumenten und Befugnissen zur Durchführung der oben genannten Überprüfungen und mit der (rechtlichen) Unterstützung durch die nationale Behörde für Korruptionsbekämpfung (ANAC) betrauen;

— die Errichtung einer Mindestanzahl von Ladestationen, die Einrichtung angemessener Park- und Rastplätze für die Betreiber des Güterverkehrs und die vollständige Einhaltung des von ART für den Schutz der Nutzerrechte und die Bereitstellung eines angemessenen Dienstleistungsniveaus als Zuschlagskriterien für neue Straßenkonzessionen geschaffenen Regelungsrahmens zu verlangen.

Kaltbügeln:

V) Inkrafttreten regulatorischer Anreize für die Nutzung von Kaltbügeldiensten in Häfen;

Liste der Erdgaseinzelhändler:

VI) Festlegung der Kriterien und Anforderungen für den Zugang und die Dauerhaftigkeit von Unternehmen in der Liste der Erdgaseinzelhandelsverkäufer gemäß Artikel 17 des Gesetzesdekrets Nr. 164/2000 zur Verbesserung der Transparenz und zur Unterstützung der Auswahl der Verbraucher auf wettbewerbsorientierten Märkten;

Versicherung:

VII) Inkrafttreten der erforderlichen Rechtsakte, um die Übertragbarkeit von Daten für Kfz-Blackboxen zwischen Versicherern zu ermöglichen;

Unternehmensgründung:

VIII) Überprüfung und Aktualisierung der Rechtsvorschriften über Start-up-Unternehmen, innovative KMU und Risikokapital (z. B. Startup Act 2012), um die bestehenden Rechtsvorschriften zu rationalisieren, die Definition von Start-up-Unternehmen zu überarbeiten und Investitionen privater und institutioneller Investoren in Risikokapital zu fördern.

M1C2-12

Reform 2: Jährliches Wettbewerbs-recht

Meilenstein

Inkrafttreten aller Durchführungs-maßnahmen (gegebenenfalls einschließlich abgeleiteter Rechtsvor-schriften) für die wirksame Umsetzung und Anwendung der Maßnahmen, die sich aus dem jährlichen Wettbewerbsrecht 2023 ergeben

Inkrafttreten aller sekundären Rechtsvorschriften, einschließlich aller erforderlichen Vorschriften für Maßnahmen, die sich aus dem jährlichen Wettbewerbsrecht 2023 ergeben

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2024

Inkrafttreten aller abgeleiteten Rechtsvorschriften (falls erforderlich), einschließlich aller erforderlichen Vorschriften für die wirksame Umsetzung und Anwendung aller Maßnahmen, die sich aus dem jährlichen Wettbewerbsrecht 2023 ergeben.

M1C2-13

Reform 2: Jährliches Wettbewerbs-recht

Meilenstein

Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbs-gesetzes 2024

Bestimmung über das Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbs-gesetzes 2024.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2025

Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsrechts 2024.

Der Gesetzentwurf wird dem Parlament bis Juni 2024 vorgelegt. Er wird von den Kammern bis Ende 2024 gebilligt. Sekundärrechtliche Vorschriften (falls erforderlich) bis spätestens 4. Quartal 2025.

M1C2-14

Reform 2: Jährliches Wettbewerbs-recht

Ziel

Einführung von Millionen intelligenter 2G-Messgeräte.

ENTFÄLLT.

Anzahl

20

33

Q4

2025

Es werden mindestens 33 Millionen intelligente 2G-Messgeräte installiert.

M1C2-14bis

Reform 3: Rationali-sierung und Vereinfachung der Anreize für Unternehmen.

Meilenstein

Veröffentlichung des Berichts über die Bewertung aller Anreize für Unternehmen

Veröffentlichung des Berichts

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2025

Das Ministerium für Unternehmen und Made in Italien veröffentlicht einen Bericht, in dem alle Anreize und Investitionen für Unternehmen bewertet werden.

In dem Bericht werden konkrete Vorschläge für die Rationalisierung der nationalen Anreize ausgearbeitet.

M1C2-14b

Reform 3: Rationali-sierung und Vereinfachung der Anreize für Unternehmen.

Meilenstein

Inkrafttreten des Primärrechts zur Rationalisierung fester Anreize

Inkrafttreten des Primärrechts

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2026

Inkrafttreten aller Rechtsakte zur Rationalisierung fester Anreize.

Die Reform betrifft Anreize auf nationaler Ebene.

Die Reform umfasst die Umstrukturierung und weitere Umsetzung von zwei Schlüsselinstrumenten, die vom Ministerium für Unternehmen und Made in Italien (MIMIT) verwaltet werden: a) die RNA (Nationales Register für staatliche Beihilfen) und b) die Plattform für Anreizei.gov.it.

..


B.3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Investition 2: Innovation und Technologie der Mikroelektronik

Ziel der Investition ist es, die Entwicklung der strategischen Wertschöpfungskette der Mikroelektronik zu unterstützen, indem in Siliziumkarbidsubstrate investiert wird, die ein notwendiger Input für die Herstellung von Hochleistungsleistungsgeräten ist. Die Investition wird im Einklang mit den bestehenden Beihilfevorschriften durchgeführt und dürfte sich positiv auf die Beschäftigung auswirken.

Investition 3: Wissenschaftsexzellenz. Schnelle Internetverbindungen (Ultrabreitband und 5G)

Ziel der Investition ist die Vervollständigung des nationalen ultraschnellen und 5G-Telekommunikationsnetzes im gesamten Staatsgebiet. Diese Investitionen dürften erheblich zu den Zielen des digitalen Wandels und zur Verringerung der digitalen Kluft in Italien beitragen.

Die Investition umfasst die Vergabe von Konzessionen und umfasst fünf schnellere Verbindungsprojekte:

1.„Italia a 1 Giga“, die 1 Gigabit/s im Download und 200 Mbit/s für Upload-Anschlüsse in Gebieten mit Marktversagen des grauen und schwarzen Zugangs der nächsten Generation (NGA) bereitstellt. Diese Gebiete werden nach Abschluss einer Kartierung festgelegt;

2.„Italia 5G“, die 5G-Anschlüsse in Gebieten mit Marktversagen bereitstellt, d. h. in Gebieten, in denen keine Mobilfunknetze errichtet wurden; oder nur 3G-Netze verfügbar sind und in naher Zukunft keine 4G- und/oder 5G-Mobilfunknetze geplant sind; oder ein nachgewiesenes Marktversagen vorliegt;

3.„Vernetzte Schulen“ (die Versorgung von Schulgebäuden mit einer Breitbandanbindung von 1 Gigabit/s),

4.„Vernetzte Gesundheitseinrichtungen“ (die Bereitstellung von Breitbandanschlüssen mit Geschwindigkeiten bis 1 Gigabit/s für öffentliche Gesundheitseinrichtungen),

5.„Vernetzte kleinere Inseln“ für Ultrabreitbandverbindungen für ausgewählte kleinere Inseln ohne Glasfaserverbindungen zum Kontinent.

Investition 4: Satellitentechnologie und Weltraumwirtschaft

Das Ziel der Investition besteht darin, Satellitenverbindungen im Hinblick auf den digitalen und ökologischen Wandel zu entwickeln und einen Beitrag zur Entwicklung des Raumfahrtsektors zu leisten. Die Investition zielt auch darauf ab, Dienste wie sichere Kommunikations- und Überwachungsinfrastrukturen für verschiedene Wirtschaftszweige zu ermöglichen, und umfasst zu diesem Zweck sowohl vorgelagerte (Startdienste, Produktion und Betrieb von Satelliten und Infrastruktur) als auch nachgelagerte Tätigkeiten (Erzeugung von Produkten und Diensten, die ermöglicht werden).

Die Investition schließt die Erteilung von Zuschlägen in Ausschreibungsverfahren ein und umfasst vier Projekte:

1.Kommunikation per Satellit (Satcom): dieses Projekt besteht aus Tätigkeiten zur Entwicklung von Technologien und Systemen mit doppeltem Verwendungszweck zur Bereitstellung hochgradig sicherer Satelliten-Kommunikationsdienste für staatliche Verwendungszwecke.

2.Erdbeobachtung (Earth Observation, EO); dieses Projekt besteht i) aus vorgelagerten Tätigkeiten einschließlich Spezifikation, Konzeption, Entwicklung einer Konstellation für die Fernerkundung (Synthetic Aperture Radar (SAR), hyperspektral) und Beschaffung von Starts mit Schwerpunkt auf Land-, See- und Atmosphärenüberwachung; II) nachgelagerte Tätigkeiten: der Verwirklichung des Projekts „CyberItaly“, das die Schaffung einer digitalen Replikation des Landes umfasst.

3.Space Factory, bestehend aus zwei Teilprojekten: I) Weltraumwerk 4.0: Spezifikation, Entwurf und Bau digitaler Fertigungs-, Montage- und Erprobungseinrichtungen für kleine Satelliten und Umsetzung eines cyber-physischen Produktionssystems und einer digitalen Satellitenpartnerschaft mit dem Ziel, eine bidirektionale Verbindung zwischen dem digitalen Modell und seinem physischen Gegenstück herzustellen; II) Zugang zum Weltraum: Forschung, Entwicklung und Erstellung von Prototypen für die Realisierung umweltfreundlicher Technologien für die künftige Generation von Raketenantrieben und Trägerraketen, einschließlich Demonstration ausgewählter Technologien während des Fluges.

4.Wirtschaftliche Orbitnutzung, die in der Implementierung eines Demonstrationssystems für in der Umlaufbahn erfolgende Wartungsdienste und für Interoperabilität im Orbit besteht, Erhöhung der nationalen Kapazität zur Beobachtung und Verfolgung von Objekten im Weltraum (Space Surveillance and Tracking – SST), einschließlich eines Netzes bodengestützter Sensoren für die Beobachtung und Verfolgung von Weltraummüll, Konzeption, Entwicklung und Inbetriebnahme von Anlagen für den Erwerb und die Verwaltung und Bereitstellung des Datendienstes zur Unterstützung des Weltraumverkehrsmanagements.

Es ist vorgesehen, dass die Investition keine militärischen oder verteidigungspolitischen Ziele und Implikationen besitzt.

Investition 5: Strategien für die industrielle Lieferkette und Internationalisierung

Ziel der Investition ist es, die industriellen Lieferketten zu stärken, insbesondere durch Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln, und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen (insbesondere KMU) zu fördern, insbesondere durch Unterstützung ihrer Internationalisierung und Stärkung ihrer Widerstandsfähigkeit nach der COVID-19-Krise.

Die Investition umfasst zwei Interventionsbereiche:

1.Refinanzierung des von SIMEST verwalteten Fonds 394/81. Sie besteht aus der Refinanzierung eines bestehenden Fonds, der derzeit von der öffentlichen Agentur SIMEST verwaltet wird und mit dem Unternehmen, insbesondere KMU, finanziell unterstützt werden, um ihre Internationalisierung durch verschiedene Instrumente wie Programme für den Zugang zu ausländischen Märkten und die Entwicklung des elektronischen Handels zu unterstützen.

2.Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der Lieferketten. Sie besteht aus der finanziellen Unterstützung von Unternehmen über das Instrument des Entwicklungsvertrags für Projekte im Zusammenhang mit wichtigen strategischen Wertschöpfungsketten wie Programmen zur industriellen Entwicklung, Entwicklungsprogrammen für Umweltschutz, nachhaltige Mobilität und Tourismus.

Die oben genannten Interventionen werden im Einklang mit der Investitionspolitik durchgeführt, die mit den Zielen der Verordnung (EU) 2021/241 im Einklang steht, auch in Bezug auf die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“, wie in den Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) näher ausgeführt.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien für die „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, muss die rechtliche Vereinbarung zwischen Italien und der betrauten Einrichtung oder dem für das Finanzinstrument zuständigen Finanzintermediär und die anschließende Investitionspolitik des Finanzinstruments

I.die Anwendung der technischen Leitlinien der Kommission zur Nachhaltigkeitsprüfung für den Fonds „InvestEU“ verlangen; und

II.die folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit ausschließen: I) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 5 ; II) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 6 ; III) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 7 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 8 ; und iv) Tätigkeiten und Vermögenswerte, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen die Umwelt schädigen kann; und

III.bei allen Transaktionen, einschließlich derjenigen, die von der Nachhaltigkeitsprüfung ausgenommen sind, die Überprüfung der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten durch die betraute Einrichtung oder den Finanzintermediär verlangen.

Investition 7. Unterstützung des Produktionssystems für den ökologischen Wandel, Netto-Null-Technologien sowie Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz strategischer Lieferketten:

Diese Maßnahme besteht aus zwei Teilinvestitionen.

Teilinvestition 1:

Diese Teilinvestition besteht aus einer öffentlichen Investition in eine Fazilität „Net-Null-Technologien“, um Anreize für private Investitionen zu schaffen und den Zugang zu Finanzmitteln in den Bereichen Energieeffizienz, Erzeugung erneuerbarer Energien für den Eigenverbrauch und nachhaltige Umgestaltung des Produktionsprozesses zu verbessern.

Mit der Investition wird Folgendes unterstützt:

I)den ökologischen Wandel des nationalen Produktionssystems auf verschiedenen Ebenen durch die Unterstützung von Investitionen in die Stärkung der Produktionsketten für Geräte, die für den ökologischen Wandel relevant sind (z. B. Batterien, Solarpaneele, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseure und Geräte für die CO2-Abscheidung und -Speicherung),

II)die Energieeffizienz von Produktionsprozessen (auch durch die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen für den Eigenverbrauch mit Ausnahme von Biomasse),

III)die Nachhaltigkeit der Produktionsprozesse, auch im Hinblick auf die Kreislaufwirtschaft und eine effizientere Ressourcennutzung.

Die Fazilität wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, zinsvergünstigten Darlehen und Zinszuschüssen direkt an den Privatsektor vergeben. Auf der Grundlage der Investitionen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität zielt die Fazilität zunächst darauf ab, Finanzmittel in Höhe von mindestens 3 600 000 000 EUR bereitzustellen.

Die Fazilität wird von Invitalia S.p.A. als Durchführungspartner verwaltet. Die Fazilität umfasst die folgenden Finanzierungsinstrumente:

·Entwicklungsvertrag, mit dem Netto-Null-Technologien-Projekte im Wert von mehr als 20 000 000 EUR durch Zuschüsse, Zinszuschüsse und zinsvergünstigte Darlehen unterstützt werden.

·Fonds für den industriellen Wandel, aus dem Projekte zwischen 3 000 000 EUR und 20 000 000 EUR durch Zuschüsse, Zinszuschüsse und zinsvergünstigte Darlehen unterstützt werden.

Zur Durchführung der Investition in die Fazilität unterzeichnen Italien und Invitalia S.p.A. ein Durchführungsabkommen mit folgendem Inhalt:

1.Beschreibung des Entscheidungsprozesses der Fazilität: Die endgültigen Investitions- und Vergabeentscheidungen der Fazilität werden von einem Investitionsausschuss oder einem anderen einschlägigen gleichwertigen Leitungsgremium gefasst und mit der Mehrheit der Stimmen von Mitgliedern, die von der Regierung unabhängig sind, gebilligt.

2.Kernanforderungen der damit verbundenen Anlagepolitik, die Folgendes umfassen:

a.Die Beschreibung der Finanzprodukte und der förderfähigen Endbegünstigten.

b.Die Anforderung, dass alle geförderten Investitionen wirtschaftlich tragfähig sein müssen.

c.Die Anforderung, den Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (DNSH) gemäß den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) einzuhalten. Die Anlagepolitik schließt insbesondere folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit aus: I) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung, 9 ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen, 10 iii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 11 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 12 .

d.Die Anforderung, dass Endempfänger der Fazilität keine Unterstützung aus anderen Unionsinstrumenten erhalten dürfen, um dieselben Kosten zu decken.

3.Der von der Durchführungsvereinbarung abgedeckte Betrag, die Gebührenstruktur für den Durchführungspartner und die Anforderung, Rückflüsse gemäß der Investitionspolitik der Fazilität zu reinvestieren.

4.Überwachungs-, Audit- und Kontrollanforderungen, einschließlich:

a.Die Beschreibung des Überwachungssystems des Durchführungspartners zur Berichterstattung über die mobilisierten Investitionen.

b.Die Beschreibung der Verfahren des Durchführungspartners, mit denen die Prävention, Aufdeckung und Behebung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten sichergestellt wird.

c.Die Verpflichtung, die Förderfähigkeit jeder Operation im Einklang mit den Anforderungen des Durchführungsübereinkommens zu überprüfen, bevor sie sich zur Finanzierung einer Operation verpflichtet.

d.Die Verpflichtung, risikobasierte Ex-post-Prüfungen gemäß einem Prüfplan der Invitalia S.p.A. durchzuführen. Bei diesen Prüfungen wird Folgendes überprüft:

I.dass die Kontrollsysteme wirksam sind, einschließlich der Aufdeckung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten;

II.Einhaltung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen, der Vorschriften über staatliche Beihilfen und der Anforderungen an die Klimaziele; und

III.die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Fazilität keine Unterstützung aus anderen Unionsinstrumenten erhalten haben, um dieselben Kosten zu decken, eingehalten wird. Bei den Prüfungen wird auch die Rechtmäßigkeit der Transaktionen und die Einhaltung der Bedingungen des geltenden Durchführungsübereinkommens überprüft.

5. Anforderungen an Klimainvestitionen, die vom Durchführungspartner durchgeführt werden: mindestens 1 430 000 000 EUR der ARF-Investitionen in die Fazilität sollen zu den Klimaschutzzielen gemäß Anhang VI der ARF-Verordnung beitragen. 13

Teilinvestition 2:

Diese Teilinvestition besteht aus einer öffentlichen Investition in eine Fazilität „Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz strategischer Lieferketten“, um Anreize für private Investitionen zu schaffen und den Zugang zu Finanzmitteln zu verbessern, um die industriellen Lieferketten zu stärken.

Mit den Investitionen werden Projekte im Zusammenhang mit wichtigen strategischen Wertschöpfungsketten wie Industrieentwicklungsprogrammen und Entwicklungsprogrammen für den Umweltschutz unterstützt.

Die Fazilität wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, zinsvergünstigten Darlehen und Zinszuschüssen direkt an den Privatsektor vergeben. Auf der Grundlage der Investitionen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität zielt die Fazilität darauf ab, Finanzmittel in Höhe von mindestens 700 000 000 EUR zu aktivieren.

Die Fazilität wird von Invitalia S.p.A. als Durchführungspartner verwaltet.

Zur Durchführung der Investition in die Fazilität unterzeichnen Italien und Invitalia ein Durchführungsabkommen mit folgendem Inhalt:

1.Beschreibung des Entscheidungsprozesses der Fazilität: Die endgültigen Investitions- und Vergabeentscheidungen der Fazilität werden von einem Investitionsausschuss oder einem anderen einschlägigen gleichwertigen Leitungsgremium gefasst und mit der Mehrheit der Stimmen von Mitgliedern, die von der Regierung unabhängig sind, gebilligt.

2.Kernanforderungen der damit verbundenen Anlagepolitik, die Folgendes umfassen:

I)Die Beschreibung des Finanzprodukts/der Finanzprodukte und der förderfähigen Endbegünstigten.

II)Die Anforderung, dass alle geförderten Investitionen wirtschaftlich tragfähig sein müssen.

III)Die Anforderung, den Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (DNSH) gemäß den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) einzuhalten. Die Anlagepolitik schließt insbesondere folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit aus: I) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung, 14 ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen, 15 iii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 16 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 17 .

IV)Die Anforderung, dass Endempfänger der Fazilität keine Unterstützung aus anderen Unionsinstrumenten erhalten dürfen, um dieselben Kosten zu decken.

3.Der von der Durchführungsvereinbarung abgedeckte Betrag, die Gebührenstruktur für den Durchführungspartner und die Anforderung, Rückflüsse gemäß der Investitionspolitik der Fazilität zu reinvestieren.

4.Überwachungs-, Audit- und Kontrollanforderungen, einschließlich:

a.Die Beschreibung des Überwachungssystems des Durchführungspartners zur Berichterstattung über die mobilisierten Investitionen.

b.Die Beschreibung der Verfahren des Durchführungspartners, mit denen die Prävention, Aufdeckung und Behebung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten sichergestellt wird.

c.Die Verpflichtung, die Förderfähigkeit jeder Operation im Einklang mit den Anforderungen des Durchführungsübereinkommens zu überprüfen, bevor sie sich zur Finanzierung einer Operation verpflichtet.

d.Die Verpflichtung zur Durchführung risikobasierter Ex-post-Prüfungen gemäß einem Prüfplan des BSG Invitalia. Bei diesen Audits wird Folgendes überprüft:

I.dass die Kontrollsysteme wirksam sind, einschließlich der Aufdeckung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten;

II.Einhaltung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen, der Vorschriften über staatliche Beihilfen und der Anforderungen an die Klimaziele; und

III.die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Fazilität keine Unterstützung aus anderen Unionsinstrumenten erhalten haben, um dieselben Kosten zu decken, eingehalten wird. Bei den Prüfungen wird auch die Rechtmäßigkeit der Transaktionen und die Einhaltung der Bedingungen des geltenden Durchführungsübereinkommens überprüft.

Die Umsetzung der Maßnahme wird bis 31. August 2026 abgeschlossen sein.

B.4.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Laufende Nummer

Massnahme

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/Zielwert 
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M1C2-15

Investition 2: Innovation und Technologie der Mikroelektronik

Ziel

Produktions-kapazität von Siliziumkarbid-substraten

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

374 400

Q2

2026

Realisierung einer zusätzlichen Produktionskapazität von mindestens 374400 Siliziumkarbidsubstraten pro Jahr. Die zufrieden stellende Erreichung des Ziels hängt auch von der Beschäftigung von mindestens 700 zusätzlichen Personen ab, die mit der zusätzlichen Kapazität verbunden sind.

M1C2-16

Investition 3: Wissenschafts-exzellenz. Schnelle Internetverbin-dungen (Ultrabreitband und 5G)

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge für schnellere Verbindungs-projekte

Benachrichtigung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für schnellere Verbindungsprojekte

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Mitteilung der Vergabe aller öffentlichen Aufträge für schnellere Verbindungsprojekte, die Folgendes umfassen: i) „Italia a 1 Giga“, ii) „Italia 5G“, iii) „vernetzte Schulen“, iv) „Vernetzte Gesundheitseinrichtungen“; und v) „Vernetzte kleinere Inseln“.

M1C2-17

Investition 3: Wissenschafts-exzellenz. Schnelle Internetverbin-dungen (Ultrabreitband und 5G)

Ziel

Hausnummern mit 1 Gbit/s-Anbindung

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

3 400 000

Q2

2026

Mindestens 3400000 zusätzliche Hausnummern (darunter mindestens 450000 verstreute Haushalte, d. h. in entlegenen Gebieten), die über Fiber-to-the-House/Gebäude (FTTH/B), festen drahtlosen Zugang (FWA) mit einer Netzanbindung von mindestens 1 Gbit/s verbunden sind

M1C2-18

Investition 3: Wissenschafts-exzellenz. Schnelle Internetverbin-dungen (Ultrabreitband und 5G)

Ziel

Schulgebäude und Gesundheits-einrichtungen mit 1 Gbit/s-Anbindung

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

17 700

Q2

2026

Mindestens 9000 Schulen und 8700 öffentliche Gesundheitseinrichtungen mit einer Konnektivität von mindestens 1 Gbit/s.

M1C2-19

Investition 3: Wissenschafts-exzellenz. Schnelle Internetverbin-dungen (Ultrabreitband und 5G)

Ziel

Inseln mit Ultrabreitband-anbindung

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

18

Q4

2024

Mindestens weitere 18 Inseln ohne Glasfaserverbindungen zum Kontinent, die über eine Ultrabreitbandanbindung durch einen neuen optischen Backhaul verfügen.

M1C2-20

Investition 3: Wissenschafts-exzellenz. Schnelle Internetverbin-dungen (Ultrabreitband und 5G)

Ziel

Außerstädtische Straßen und Korridore mit 5G-Abdeckung ermöglicht

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

12 600

Q2

2026

Zusätzlich mindestens 12 600 km außerstädtische Straßen und Korridore mit 5G-Abdeckung.

M1C2-21

Investition 3: Wissenschafts-exzellenz. Schnelle Internetverbin-dungen (Ultrabreitband und 5G)

Ziel

Gebiete mit Marktversagen mit 5G-Versorgung

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

1 400

Q2

2026

Mindestens weitere 1400 mqkm Marktversagen ermöglichten eine 5G-Versorgung, davon mindestens 500 mqkm mit 5G-Abdeckung.

M1C2-22

Investition 4: Satellitentech-nologie und Weltraum-wirtschaft

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Satellitentech-nologie- und Weltraum-projekte

Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Satellitentechnologie- und Weltraumprojekte

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2023

Mitteilung der Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Satellitentechnologie- und Weltraumprojekte, die i) Satcom, ii) Erdbeobachtung, iii) Space Factory und iv) Wirtschaft in der Umlaufbahn umfassen.

M1C2-23

Investition 4: Satellitentech-nologie und Weltraum-wirtschaft

Ziel

Erdteleskope, operatives SST-Zentrum, Raumwerks- und Flüssigkeits-antriebs-demonstrator

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

6

Q2

2026

Mindestens drei weitere Hochleistungs-Teleskope zur Identifizierung von Objekten im Weltraum, ein operatives Beobachtungs- und Verfolgungszentrum im Weltraum (SST) (Netz zur Beobachtung und Verfolgung von Weltraummüll), eine Weltraumfabrik (integrierte Strecken für Fertigung, Montage, Integration und Testung (M-AIT) kleiner Satelliten), ein Flüssigantriebsdemonstrator für die neue Generation von Trägerraketen.

M1C2-24

Investition 4: Satellitentech-nologie und Weltraum-wirtschaft

Ziel

Verwendete Konstellationen oder Konzept-nachweise

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

2

Q2

2026

Mindestens zwei zusätzliche Konstellationen oder Nachweis des Konzepts von Konstellationen, die im Rahmen von Satcom- und Erdbeobachtungsinitiativen eingesetzt werden

M1C2-25

Investition 4: Satellitentech-nologie und Weltraum-wirtschaft

Ziel

Dienstleis-tungen für öffentliche Verwaltungen

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

8

Q2

2026

Mindestens acht zusätzliche Dienstleistungen für öffentliche Verwaltungen, die sich aus unterstützten Weltrauminitiativen ergeben, z. B. Küstendienste und Meeres-Küstenüberwachung, Luftqualitätsdienste, Bodenbewegungsdienste, Überwachung der Abdeckung von Diensten und Bodennutzung, hydrometeorologische Dienste, Wasserressourcen, Notdienste, Sicherheitsdienste.

M1C2-26

Investition 5.1: Refinanzierung und Umgestaltung des von SIMEST verwalteten Fonds 394/81

Meilenstein

Inkrafttreten der Refinanzierung des Fonds 394/81 und Annahme der Investitions-politik

Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten der Gesetzesverord-nung(en) zur Refinanzierung der Zuschuss- und Darlehens-komponente des Fonds 394/81

Billigung des Beschlusses des Ausschusses zur Festlegung der Auswahlkriterien für die zu finanzierenden Projekte

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q3

2021

Die Gesetzesverordnung(en) sieht die Refinanzierung der Zuschuss- und Darlehenskomponente des Fonds 394/81 vor. Der Verwaltungsrat des Fonds nimmt einen Beschluss zur Festlegung der Anlagepolitik an.

Die Anlagepolitik im Zusammenhang mit der Refinanzierung des Fonds 394/81 legt mindestens Folgendes fest: I) Art und Umfang der unterstützten Projekte, die mit den Zielen der Verordnung (EU) 2021/241 im Einklang stehen müssen; die Leistungsbeschreibung umfasst Förderkriterien, um die Einhaltung der technischen Leitlinien für die „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) der im Rahmen dieser Maßnahme geförderten Projekte durch die Verwendung von Nachhaltigkeitsprüfungen, eine Ausschlussliste und die Anforderung der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten sicherzustellen, ii) die Art der unterstützten Vorhaben, iii) die Begünstigten, wobei KMU überwiegen, und ihre Förderfähigkeitskriterien, iv) Bestimmungen zur Reinvestition potenzieller Rückflüsse für ähnliche politische Ziele, auch nach 2026, falls sie nicht zur Rückzahlung von Zinssätzen aus Darlehen gemäß der Verordnung (EU) 2021/241 wiederverwendet werden.

Die vertragliche Vereinbarung mit der betrauten Einrichtung oder dem Finanzintermediär schreibt die Verwendung der Technischen Leitlinien für die „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) vor.

M1C2-27

Investition 5.1: Refinanzierung und Umgestaltung des von SIMEST verwalteten Fonds 394/81

Ziel

KMU, die Unterstützung aus dem Fonds 394/81 erhalten haben

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

4 000

Q4

2021

Mindestens weitere 4000 KMU erhielten ab dem 1. Januar 2021 Unterstützung aus dem Fonds 394/81.

M1C2-28

Investition 5.2: Wettbewerbs-fähigkeit und Widerstands-fähigkeit der Lieferketten

Meilenstein

Inkrafttreten eines Dekrets, das die Investitions-politik der Entwicklungs-verträge enthält

Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten des Dekrets

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2022

Die Anlagepolitik der Entwicklungsverträge legt mindestens Folgendes fest: I) Art und Umfang der unterstützten Projekte, die mit den Zielen der Verordnung (EU) 2021/241 im Einklang stehen müssen; die Leistungsbeschreibung umfasst Förderkriterien, um die Einhaltung der technischen Leitlinien für die „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) der im Rahmen dieser Maßnahme geförderten Projekte durch die Verwendung von Nachhaltigkeitsprüfungen, eine Ausschlussliste und die Anforderung der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten sicherzustellen, ii) die Art der unterstützten Vorhaben, iii) die Begünstigten und ihre Förderfähigkeitskriterien, iv) Bestimmungen zur Reinvestition potenzieller Rückflüsse für ähnliche politische Ziele, auch nach 2026, falls sie nicht zur Rückzahlung von Zinssätzen aus Darlehen gemäß der Verordnung (EU) 2021/241 wiederverwendet werden.

Die vertragliche Vereinbarung mit der betrauten Einrichtung oder dem Finanzintermediär schreibt die Verwendung der Technischen Leitlinien für die „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) vor.

M1C2-29

Investition 5.2: Wettbewerbs-fähigkeit und Widerstands-fähigkeit der Lieferketten

Ziel

Genehmigte Entwicklungs-verträge

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

40

Q4

2023

Im Einklang mit ihrer Investitionspolitik wurden mindestens 40 Entwicklungsverträge genehmigt. Die zufrieden stellende Erreichung des Ziels hängt auch von der Aktivierung von Investitionen in Höhe von mindestens 1500 Mio. EUR ab.

M1C2-30

Investition 7. Unterstützung des Produktions-systems für den ökologischen Wandel, Netto-Null-Technologien sowie Wettbewerbs-fähigkeit und Widerstands-fähigkeit strategischer Lieferketten

Meilenstein

Durchführungs-vereinbarung

Inkrafttreten des Durchführungs-übereinkommens

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2024

Inkrafttreten des Durchführungs-übereinkommens.

M1C2-31

Investition 7 Unterstützung des Produktions-systems für den ökologischen Wandel, Netto-Null-Technologien sowie Wettbewerbs-fähigkeit und Widerstands-fähigkeit strategischer Lieferketten

Meilenstein

Das Ministerium für Unternehmen und Made in Italien hat die Investition abgeschlossen.

Übertragungs-bescheinigung

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2024

Italien überträgt 2 500 000 000 EUR an Invitalia für die Fazilität.

Dar.:

·2 000 000 000 EUR für die Teilinvestition 1 Netto-Null-Technologien;

·500 000 000 EUR für die Teilinvestition 2 „Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz strategischer Lieferketten“.

M1C2-32

Investition 7. Unterstützung des Produktions-systems für den ökologischen Wandel, Netto-Null-Technologien sowie Wettbewerbs-fähigkeit und Widerstands-fähigkeit strategischer Lieferketten

Ziel

Mit den Endbegüns-tigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen

ENTFÄLLT.

Prozentuale

0

100

Q2

2026

Invitalia muss rechtliche Finanzierungsvereinbarungen mit Endbegünstigten über einen Betrag geschlossen haben, der erforderlich ist, um 100 % der Investitionen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität in Höhe von 2 500 000 000 EUR (unter Berücksichtigung der Verwaltungsgebühren) in Anspruch zu nehmen.

Insbesondere:

·2 000 000 000 EUR für die Teilinvestition 1 Netto-Null-Technologien;

·500 000 000 EUR für die Teilinvestition 2 „Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz strategischer Lieferketten“.

C. MISSION 1 KOMPONENTE 3: Tourismus und Kultur 4.0.

Diese Komponente des italienischen Aufbau- und Resilienzplans konzentriert sich auf die Wiederbelebung von zwei Sektoren, die stark von der COVID-19-Krise betroffen sind: Kultur und Tourismus. Die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Kultursektor zielen darauf ab, Kulturstätten sowohl digital als auch physisch zugänglicher, energieeffizienter und sicherer im Hinblick auf Naturkatastrophen zu machen und die Erholung der Kultur- und Kreativbranche zu unterstützen, unter anderem durch die Förderung der Attraktivität kleiner Kulturstätten und der ländlichen Architektur, um auch den territorialen Zusammenhalt zu stärken. Es sind drei Maßnahmenpakete vorgesehen: I) Maßnahmen zur Entwicklung des Kulturerbes der nächsten Generation, einschließlich Investitionen in den digitalen Wandel und zur Verbesserung der Energieeffizienz von Kulturstätten, ii) kulturgeführte Sanierung kleiner historischer Stätten, religiöses und ländliches Erbe; III) Maßnahmen für die Kultur- und Kreativwirtschaft 4.0. Die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Tourismus zielen darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors zu stärken, unter anderem durch die Verringerung der Fragmentierung des Sektors und die Steigerung von Skaleneffekten, die Verbesserung und Verbesserung der Standards im Gastgewerbe, die Förderung digitaler Innovationen und die Nutzung neuer Technologien durch die Betreiber sowie die Unterstützung des ökologischen Wandels des Sektors. In diesem Zusammenhang sind Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen, einschließlich KMU, die im Tourismussektor tätig sind, und Tourismusunternehmen geplant, unter anderem durch Investitionen in digitale Instrumente.

Die Investitionen und Reformen im Rahmen dieser Komponente tragen zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen an Italien bei, insbesondere zur Notwendigkeit, „private Investitionen zur Förderung der wirtschaftlichen Erholung zu fördern und Investitionen auf den ökologischen und digitalen Wandel zu konzentrieren“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020). Sie unterstützen auch den sozialen und territorialen Zusammenhalt und die Wettbewerbsfähigkeit der italienischen Wirtschaft und fördern gleichzeitig die Digitalisierung und Nachhaltigkeit des Tourismussektors.

C.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investition 1.1 Digitale Strategie und Plattformen des Kulturerbes

Die Maßnahme umfasst Maßnahmen zur Digitalisierung des italienischen Kulturerbes, um den Zugang zu kulturellen Ressourcen und digitalen Dienstleistungen zu verbessern.

Mit der Maßnahme wird eine neue nationale digitale Infrastruktur geschaffen, um digitale Ressourcen zu sammeln, zu integrieren und zu speichern und über spezielle Plattformen für die öffentliche Nutzung zur Verfügung zu stellen. Die Interventionen zum „physischen“ Kulturerbe werden mit der Digitalisierung von Museen, Archiven, Bibliotheken und Kulturstätten einhergehen, damit die Bürgerinnen und Bürger neue Formen der Nutzung des Kulturerbes erkunden können.

Investition 1.2: Beseitigung physischer und kognitiver Barrieren in Museen, Bibliotheken und Archiven, um einen breiteren Zugang und eine breitere Teilhabe an der Kultur zu ermöglichen

Ziel der Maßnahme ist die Beseitigung architektonischer, kultureller und kognitiver Hindernisse in einer Reihe italienischer Kultureinrichtungen. Die Maßnahmen werden mit Schulungen für Verwaltungspersonal und Kulturakteure kombiniert, mit denen eine Kultur der Barrierefreiheit gefördert und Fachwissen über rechtliche Aspekte, Aufnahme, kulturelle Mediation und Förderung entwickelt wird.

Investition 1.3: Verbesserung der Energieeffizienz in Kinos, Theatern und Museen

Mit der Maßnahme soll die Energieeffizienz von Gebäuden im Zusammenhang mit dem Kultur- und Kreativsektor verbessert werden. Sie finden sich häufig in veralteten, ineffizienten Anlagen, die hohe Wartungskosten im Zusammenhang mit Klimaanlagen, Beleuchtung, Kommunikation und Sicherheit verursachen. Mit der Investition sollen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz italienischer Museen, Kinos und Theater (sowohl öffentlicher als auch privater Art) finanziert werden.

Reform 3.1: Annahme von Mindestumweltkriterien für kulturelle Veranstaltungen

Ziel der Reform ist es, den ökologischen Fußabdruck kultureller Veranstaltungen (wie Ausstellungen, Festivals, Kulturveranstaltungen und Musikveranstaltungen) zu verbessern, indem soziale und ökologische Kriterien in die Vergabe öffentlicher Aufträge für Kulturveranstaltungen aufgenommen werden, die von der öffentlichen Hand finanziert, gefördert oder organisiert werden.

Investition 3.3: Aufbau von Kapazitäten für Kulturakteure zur Bewältigung des digitalen und ökologischen Wandels

Das übergeordnete Ziel der Investition besteht darin, die Erholung der Kultur- und Kreativbranche zu unterstützen. Dies umfasst zwei Interventionen.

Die erste Maßnahme („Unterstützung der Erholung kultureller Aktivitäten durch Förderung von Innovation und Nutzung digitaler Technologien in der gesamten Wertschöpfungskette“) zielt darauf ab, Kultur- und Kreativakteure bei der Umsetzung digitaler Strategien und dem Ausbau ihrer Managementkapazitäten zu unterstützen.

Die zweite Maßnahme („Förderung eines grünen Ansatzes in der gesamten Kultur- und Kreativbranche“) zielt darauf ab, einen ökologisch nachhaltigen Ansatz in der gesamten Kette zu fördern, den ökologischen Fußabdruck zu verringern und ein innovatives und inklusives Ökodesign, auch im Rahmen der Kreislaufwirtschaft, zu fördern, um die Öffentlichkeit zu einem verantwortungsbewussteren Umweltverhalten zu bewegen.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in den Leistungsbeschreibungen für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 18 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), bei denen projizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 19 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 20 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 21 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Investition 4.1: Zentrum für den digitalen Tourismus

Ziel der Maßnahme ist die Schaffung einer digitalen Tourismusplattform, die über eine spezielle Internetplattform zugänglich ist und das gesamte Tourismus-Ökosystem in die Lage versetzt, sein eigenes Angebot zu verbessern, zu integrieren und zu fördern. Mit der Investition wird eine neue digitale Infrastruktur finanziert und Unternehmen mit Datenanalyseinstrumenten unterstützt, die von der nationalen Tourismusbeobachtungsstelle bereitgestellt werden.

Schließlich sieht die Maßnahme auch die Schaffung eines Kompetenzzentrums zur Unterstützung von Beschleunigungsprogrammen vor.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in den Leistungsbeschreibungen für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 22 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), bei denen projizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 23 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 24 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 25 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden können, die mit den einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften im Einklang stehen.

Reform 4.1: Reglementierung der Berufe von Fremdenführern

Die Investitionen in das digitale Tourismuszentrum werden durch eine Reform zur Straffung der Vorschriften für Fremdenführer ergänzt. Die Maßnahme sieht unter Beachtung der örtlichen Vorschriften eine Berufsorganisation für Fremdenführer und deren Herkunftsgebiet vor. Die systematische und einheitliche Anwendung der Reform würde es ermöglichen, die Grundprinzipien des Berufs zu regulieren und das Niveau der Dienstleistungserbringung im gesamten Staatsgebiet zu vereinheitlichen, was sich positiv auf den Markt auswirken würde. Die Reform umfasst Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, um das Angebot bestmöglich zu unterstützen.

C.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Massnahme

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/Zielwert   
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren ( für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M1C3-1

Investition 1.1 Digitale Strategie und Plattformen für das Kulturerbe

Ziel

Schulung der Nutzer über die E-Learning-Plattform des Kulturerbes

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

30 000

Q4

2025

Die geschulten Zielnutzer messen die Wirksamkeit des Schulungsangebots, das für das Programm für lebenslanges Lernen digital angeboten wird.

Die Interventionskategorie umfasst:

Erstellung von Schulungskursen, Durchführung von Frontunterricht und E-Learning-Programmen, die auf der Grundlage einer Kompetenzbewertung der verschiedenen Zielgruppen von Lernenden konzipiert werden (entspricht drei Kursebenen: Grundfertigkeiten, Spezialkompetenzen, Managementfähigkeiten).

Begünstigte dieser Maßnahme sind: Mitarbeiter des Ministeriums, Mitarbeiter von Kulturinstituten lokaler Behörden, freiberufliche Kulturakteure.

M1C3-2

Investitionen – 1.1 Digitale Strategie und Plattformen für das Kulturerbe

Ziel

Digitale Ressourcen, die in der Digitalen Bibliothek erstellt und veröffentlicht werden

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

65 000 000

Q4

2025

Mit den digitalen Zielressourcen wird der Anstieg der Menge digitalisierter Kulturgüter gemessen, deren digitale Vervielfältigungen online mithilfe digitaler Technologien genutzt werden können.

Zu den zu vervollständigenden digitalen Ressourcen gehören: Digitalisierung von Büchern und Manuskripten, Dokumenten und Fotografien, Kunstwerken und historischen und archäologischen Artefakten, Denkmälern und archäologischen Stätten, Audio- und Videomaterialien, einschließlich Normalisierung früherer Digitalisierungen und Metadaten

Empfänger: Museen, Archive, Bibliotheken und Kulturinstitute

M1C3-3

Investitionen – 1.2 Beseitigung physischer und kognitiver Barrieren in Museen, Bibliotheken und Archiven, um einen breiteren Zugang zur Kultur und die Teilhabe daran zu ermöglichen

Ziel

Maßnahmen zur Verbesserung der physischen und kognitiven Zugänglichkeit an Kulturorten

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

617

Q2

2026

352 Museen, Denkmäler/, archäologische Gebiete und Parks, 129 Archive, 46 Bibliotheken und 90 nichtstaatliche Kulturstätten.

Die Interventionen betreffen physische Eingriffe zur Beseitigung architektonischer Barrieren und die Installation technologischer Instrumente, die den Einsatz von Probanden mit eingeschränkten sensorischen Fähigkeiten (taktile, akustische, olfaktorische Erfahrungen) ermöglichen.

37 % der Interventionen werden in südlichen Regionen durchgeführt.

M1C3-4

Investitionen – 1.3 Verbesserung der Energieeffizienz in Kinos, Theatern und Museen

Ziel

Abschluss der Maßnahmen zu staatlichen Museen und Kulturstätten, Theaterhallen und Kinos (erste Serie)

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

80

Q3

2023

Der Indikator bezieht sich auf die Zahl der abgeschlossenen Maßnahmen, die durch die Bescheinigung der ordnungsgemäßen Ausführung der Arbeiten nachgewiesen wurden.

Zu den durchzuführenden Maßnahmen gehören:

- technische und wirtschaftliche Planung, Energieaudits, erste Umweltanalysen, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Entlastungen und Bewertungen zur Ermittlung kritischer Probleme, Ermittlung der sich daraus ergebenden Maßnahmen zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz;

- Interventionen in Bezug auf die Gebäudehülle;

- Austausch/Erwerb von Ausrüstung, Werkzeugen, Systemen, Geräten, digitaler Anwendungssoftware sowie Zubehör für ihren Betrieb, Erwerb von Patenten, Lizenzen und Know-how;

- Installation intelligenter Systeme für die Fernsteuerung, Regulierung, Verwaltung, Überwachung und Optimierung des Energieverbrauchs (intelligente Gebäude) und Schadstoffemissionen, auch durch den Einsatz von Technologiemixen.

M1C3-5

Investitionen – 1.3 Verbesserung der Energieeffizienz in Kinos, Theatern und Museen

Ziel

Maßnahmen zu staatlichen Museen und Kulturstätten, Theaterhallen und Kinos sind abgeschlossen (zweite Serie)

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

420

Q4

2025

Der Indikator bezieht sich auf 55 Interventionen in staatlichen Museen und Kulturstätten, 230 Theaterhallen und 135 Kinos, die mit der Zertifizierung der regelmäßigen Ausführung der Arbeiten abgeschlossen wurden.

Zu den durchzuführenden Maßnahmen gehören:

- technische und wirtschaftliche Planung, Energieaudits, erste Umweltanalysen, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Entlastungen und Bewertungen zur Ermittlung kritischer Probleme, Ermittlung der sich daraus ergebenden Maßnahmen zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz;

- Interventionen in Bezug auf die Gebäudehülle;

- Austausch/Erwerb von Ausrüstung, Werkzeugen, Systemen, Geräten, digitaler Anwendungssoftware sowie Zubehör für ihren Betrieb, Erwerb von Patenten, Lizenzen und Know-how;

- Installation intelligenter Systeme für die Fernsteuerung, Regulierung, Verwaltung, Überwachung und Optimierung des Energieverbrauchs (intelligente Gebäude) und Schadstoffemissionen, auch durch den Einsatz von Technologiemixen.

M1C3-6

Reform – 3.1 Umweltmindest-kriterien für kulturelle Veranstaltungen

Meilenstein

Inkrafttreten eines Dekrets zur Festlegung sozialer und ökologischer Kriterien bei öffentlichen Ausschrei-bungen für öffentlich finanzierte kulturelle Veranstal-tungen

Bestimmung des Dekrets über das Inkrafttreten des Dekrets über die Festlegung von Mindestumweltkriterien für kulturelle Veranstaltungen

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2022

Für folgende Aspekte werden Kriterien festgelegt: Verringerung des Papier- und Druckverbrauchs, Verwendung umweltfreundlicher Materialien, Stufenaufbau aus rezyklierten und wiederverwendeten Materialien und nachhaltigen Einrichtungsgegenständen, umweltfreundliche Werbeartikel mit geringen Umweltauswirkungen, Auswahl des Standorts auf der Grundlage des Schutzes der biologischen Vielfalt, Verpflegungsdienste mit geringen Umweltauswirkungen, Transport bis zur Veranstaltung und Transport von Materialien, Energieverbrauch für die Organisation der Veranstaltung.

Zu den sozialen Kriterien zur Förderung von Zugänglichkeit und Inklusion gehören: Förderung der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen; Förderung von Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen, Langzeitarbeitslose, Angehörige benachteiligter Gruppen (z. B. Wanderarbeitnehmer und ethnische Minderheiten) und Menschen mit Behinderungen; Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs von Unternehmen, deren Eigentümer oder Beschäftigte ethnischen oder Minderheiten angehören, wie Genossenschaften, Sozialunternehmen und gemeinnützigen Organisationen; Förderung von „menschenwürdiger Arbeit“, verstanden als das Recht auf produktive und frei gewählte Arbeit, auf grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit, auf angemessene Löhne, sozialen Schutz und sozialen Dialog.

Die Reform erstreckt sich auf kulturelle Veranstaltungen wie Ausstellungen, Festivals und darstellende Künste.

M1C3-7

Investitionen – 3.3 Aufbau von Kapazitäten für Kulturakteure zur Bewältigung des digitalen und ökologischen Wandels.

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge mit der/den durch-führenden Organi-sation(en) für alle Maßnahmen zur Bewältigung des digitalen und ökologischen Wandels von Kulturakteuren

Mitteilung der Vergabe aller öffentlichen Aufträge an die Organisationen und Netze, die für die Durchführung der Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau zuständig sind

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2023

Bei den ausgewählten Durchführungsstellen handelt es sich um spezialisierte Organisationen oder Netze, die über Kompetenzen und Erfahrungen sowohl auf dem Gebiet der Ausbildung als auch in den Bereichen kulturelle Produktion, Umwelt, Kulturmanagement und Ausbildung verfügen.

Die Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Projekte, die im Rahmen der wettbewerbsorientierten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt wurden, muss mit den Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang stehen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften eingehalten werden.

M1C3-8

Investition – 4.1 Digitales Tourismus-zentrum

Meilenstein

Vergabe von Aufträgen für die Entwicklung des digitalen Tourismus-portals

Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Entwicklung des digitalen Tourismusportals

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2021

Mitteilung über die Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge für die Entwicklung des digitalen Tourismusportals.

Das digitale Tourismusportal soll das derzeitige Portal Italia.it durch die Einführung einer Cloud und einer offenen Architektur aufrüsten, wodurch die Vernetzung mit dem Ökosystem stark gefördert wird. Das verbesserte Portal umfasst: Schaffung einer neuen Front-End-Schnittstelle und eines neuen Navigationsbaums; Überprüfung des Layouts, der Struktur und der Funktionen der Abschnitte, Seiten und Artikel; Einführung von Karten; mehrsprachiges Management (zum Zeitpunkt des Umstiegs wird das Portal auf Italienisch und Englisch präsentiert). Die Integration der anderen derzeit unterstützten Sprachen wird in den Monaten erwartet, die unmittelbar auf die Inbetriebnahme folgen.

Vergabe der Aufträge an die im Rahmen der wettbewerbsorientierten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte im Einklang mit den Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch Verwendung einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften.

M1C3-9

Investition 4.1 Digitales Tourismus-zentrum

Ziel

Beteiligung touristischer Akteure am digitalen Tourismus-zentrum

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

20 000

Q2

2024

Die Zahl der beteiligten Tourismusunternehmen (z. B. Hotel, Reiseveranstalter und Unternehmen gemäß ATECO-Code 55.00; 56.00 UHR; 79.00.00 und andere Strukturen des Sektors) entsprechen 4 % der geschätzten 500000 italienischen Akteure (Weiterbildung, Schulungsmaßnahmen, Kommunikation, Datenanalyse, Lösungen zur Innovationsförderung).

Mindestens 37 % der beteiligten Tourismusunternehmen müssen im Süden ansässig sein.

M1C3-10

Reform 4.1 Reglemen-tierung der Berufe von Fremdenführern.

Meilenstein

Festlegung einer nationalen Norm für Fremdenführer

Die Festlegung der nationalen Mindestnorm bedeutet nicht die Schaffung eines neuen reglementierten Berufs.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2024

Die Festlegung der nationalen Mindestnorm bedeutet nicht die Schaffung eines neuen reglementierten Berufs.

Die Reform sieht auch Schulungen und berufliche Aktualisierungen vor, um das Angebot besser zu unterstützen. Die Reform gilt als Methode für den Erwerb einer einzigartigen Berufsqualifikation, die auf nationaler Ebene durch ein nationales Gesetz und anschließende Ministerialerlasse der „Vereinigten Staatsregionen“ nach einheitlichen Standards angenommen wurde.

M1C3-11

Investition 1.3 – Verbesserung der Energieeffizienz in Kinos, Theatern und Museen

Meilenstein

Inkrafttreten des Dekrets des Kulturminis-teriums über die Mittel-zuweisung:

Verbesserung der Energie-effizienz an Kulturorten

Bestimmung des Dekrets über das Inkrafttreten des Dekrets des Kulturministeriums (MIC) über die Zuweisung von Ressourcen zur Verbesserung der Energieeffizienz an Kulturorten

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Kulturstätten sind Kinos, Theater und Museen.

(INV. 1.3) Für Museen und Kulturorte zur Verbesserung der Energieeffizienz wird die Maßnahme durch Anerkennung der Projektvorschläge im staatlichen Kulturministerium (MiC) im Ziel-1-Fall durchgeführt. Andernfalls erfolgt die Ermittlung nichtstaatlicher Einrichtungen in Ziel-2- und Ziel-3-Fällen im Wege von Ausschreibungen.

Die Vergabe der Aufträge an die im Rahmen der wettbewerbsorientierten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte erfolgt im Einklang mit den Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch die Verwendung einer Ausschlussliste und die Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften.

C3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Investition 2.1: Attraktivität kleiner historischer Städte

Diese Investition ist in das „Piano Nazionale Borghi“-Programm zur Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung benachteiligter Gebiete integriert, das auf der kulturellen Erneuerung kleiner Städte und der Wiederbelebung des Tourismus beruht. Die Maßnahmen sind auf integrierte Kulturprojekte vor Ort ausgerichtet.

Die Maßnahmen konzentrieren sich auf I) Wiederherstellung des historischen Erbes, Modernisierung offener öffentlicher Räume (z. B. Beseitigung architektonischer Barrieren, Verbesserung von Stadtmöbeln), Schaffung kleiner kultureller Dienstleistungen, auch für touristische Zwecke; II) die Schaffung und Förderung neuer Routen (z. B. thematische Routen, historische Routen) und Führungen zu fördern; III) die Einführung finanzieller Unterstützung für kulturelle, kreative, touristische, kommerzielle, landwirtschaftliche und handwerkliche Tätigkeiten mit dem Ziel, die lokale Wirtschaft durch die Förderung lokaler Produkte, Kenntnisse und Techniken neu zu beleben.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in den Leistungsbeschreibungen für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 26 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), bei denen projizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 27 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 28 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 29 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Investition 2.2: Schutz und Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft

Diese Investitionen sollen einen systematischen Prozess der Modernisierung historischer ländlicher Gebäude (private Einrichtungen oder Einrichtungen des dritten Sektors) und des Landschaftsschutzes fördern.

Viele ländliche Gebäude und landwirtschaftliche Strukturen wurden schrittweise aufgegeben, verschlechtert und verändert, wodurch ihre besonderen Merkmale und ihre Beziehung zur Umgebung untergraben wurden. Durch die Wiederherstellung des ländlichen Gebäudebestands soll die Maßnahme die Qualität der Landschaft des ländlichen Raums verbessern, indem ein zu wenig genutzter Gebäudebestand, der der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist, zurückgegeben wird.

Investition 2.3: Programme zur Verbesserung der Identität der Orte: Parks und historische Gärten

Diese Investition zielt darauf ab, dem Niedergang der Städte entgegenzuwirken und die gemeinsame Identität von Orten wiederherzustellen, neue Möglichkeiten zur Wiederbelebung der lokalen Wirtschaft zu schaffen, die Auswirkungen der Krise abzumildern und die Kompetenzen für die Verwaltung und Instandhaltung historischer Parks und Gärten zu verbessern.

Mit der Investition sollen historische Parks und Gärten renoviert und umfassende Kenntnisse und Rehabilitierungen der italienischen historischen Parks und Gärten im Hinblick auf ihre ordnungsgemäße Instandhaltung, Verwaltung und öffentliche Nutzung geschaffen werden. Für die Sanierung dieser Standorte und die Schulung des örtlichen Personals, das sie im Laufe der Zeit behandeln/reservieren kann, werden Mittel bereitgestellt.

Über den kulturellen und historischen Wert hinaus tragen Gärten und historische Parks zur Stärkung der Umweltwerte bei und spielen eine wichtige Rolle bei der Erhaltung der Erhaltung, der Sauerstofferzeugung, der Verringerung von Umweltverschmutzung und Lärm sowie der Regulierung des Mikroklimas.

Investition 2.4: Seismische Sicherheit von Gebetsstätten, Restaurierung des FEC-Erbes und Schutzeinrichtungen für Kunstwerke (Aufbaukunst)

Es wird ein Präventionsplan gegen Seismen eingeführt, um das Risiko für Gebetsstätten erheblich zu verringern und so die potenziellen Wiederherstellungskosten nach Katastrophen sowie den dauerhaften Verlust vieler Vermögenswerte zu vermeiden. Der Aktionsplan umfasst drei Aktionsbereiche: Schutz von Kultstätten vor seismischen Risiken; Restaurierung des Kulturerbes des Fonds für Gebetsstätten (FEC) und Bau von Lagerhäusern als Schutz für Kunstwerke im Falle von Katastrophenereignissen.

Die Investition sieht auch die Einrichtung des Nationalen funktionalen Zentrums für den Schutz von Kulturgütern vor menschlichen und natürlichen Risiken (CEFURISC) vor, das eine synergistischere Nutzung bestehender Technologien und Umweltsysteme für die Überwachung, Überwachung und Verwaltung von Kulturstätten ermöglicht. 

Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

Mit der Maßnahme sollen Unternehmen unterstützt werden, die in der Tourismusbranche tätig sind. Sie umfasst eine Steuergutschrift für Arbeiten zur Verbesserung der Beherbergungseinrichtungen, einen Garantiefonds zur Erleichterung des Zugangs zu Krediten für Unternehmen des Sektors (über einen eigenen Abschnitt des KMU-Garantiefonds), die Aktivierung des Thematischen Fonds der EIB für Tourismus zur Unterstützung innovativer Investitionen in diesem Sektor sowie einen Beteiligungsfonds (Nationaler Tourismusfonds) für die Sanierung von Immobilien mit hohem touristischem Potenzial. Ein zusätzliches Finanzinstrument (FRI – Fondo Rotativo) ergänzt die oben genannten Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen, die im Tourismussektor tätig sind. Die oben genannten Interventionen werden im Einklang mit der Investitionspolitik im Einklang mit den Zielen der Verordnung (EU) 2021/241 durchgeführt, auch in Bezug auf die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“, wie in den technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ im Rahmen der Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität (2021/C58/01) näher ausgeführt.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien für die „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, müssen die rechtliche Vereinbarung und die anschließende Investitionspolitik der Finanzinstrumente

I.die Anwendung der technischen Leitlinien der Kommission zur Nachhaltigkeitsprüfung für den Fonds „InvestEU“ verlangen; und

II.die folgende Liste von Tätigkeiten ausschließen: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 30 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), bei denen projizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 31 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 32 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 33 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen die Umwelt schädigen kann; und

III.bei allen Transaktionen, einschließlich derjenigen, die von der Nachhaltigkeitsprüfung ausgenommen sind, die Überprüfung der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten durch die betraute Einrichtung oder den Finanzintermediär verlangen.

Investition 3.2: Entwicklung der Filmindustrie (Projekt Cinecittà)

Ziel der Investition ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des italienischen Film- und audiovisuellen Sektors. Mit dem Projekt sollen die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise abgemildert werden, um das Wirtschaftswachstum, die Beschäftigung und die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, unter anderem durch Maßnahmen im Bereich der Ausbildung, und zwar mit drei Aktionslinien.

·Zeile A: Bau neuer Studios und Wiederherstellung bestehender Studios und Anlagen, einschließlich Hightech-Lösungen.

·Zeile B: Innovative Investitionen zur Förderung der Produktions- und Ausbildungsaktivitäten des Versuchszentrums für Cinematografie, einschließlich neuer Instrumente für audiovisuelle Produktion, Internationalisierung, Kultur- und Bildungsaustausch; Entwicklung der Infrastruktur (virtuelles Live-Set) für die berufliche und bildungsbezogene Nutzung durch E-Learning, Digitalisierung und Modernisierung des Gebäude- und Anlagenbestands, insbesondere im Hinblick auf die Förderung des technologischen und ökologischen Wandels; Erhaltung und Digitalisierung des audiovisuellen Erbes

·Zeile C: Stärkung der beruflichen Fähigkeiten und Kompetenzen im audiovisuellen Sektor in drei beruflichen Makrobereichen: Unternehmen/Manager; kreativ/künstlerisch; technische Fachkräfte.

Investition 4.3: Caput Mundi Next Generation EU für touristische Großveranstaltungen.

Das Projekt soll die Zahl der zugänglichen touristischen Stätten erhöhen, gültige und qualifizierte touristische und kulturelle Alternativen in Bezug auf die überfüllten zentralen Gebiete schaffen, den Einsatz digitaler Technologien erhöhen, Grünflächen und die Nachhaltigkeit des Tourismus verbessern. Die Investition sieht sechs Interventionslinien vor:

1.„Romanisches Kulturerbe für die nächste Generation“ für die Erneuerung und Restaurierung des kulturellen und städtischen Erbes und von Komplexen von hohem historischem und architektonischem Wert der Stadt Rom;

2.„Jubilee-Trassen“ (von Pagan nach Christian Rom) zur Verbesserung, Sicherheit, antiseismischen Konsolidierung, Wiederherstellung von Orten und Gebäuden von historischem Interesse und archäologischen Wegen;

3.#LaCittàCondivisa, einschließlich der Sanierung von Standorten in Randgebieten;

4.#Mitingodiverde für Interventionen auf Parks, historischen Gärten, Villas und Brunnen;

5.#Roma 4.0 für die Digitalisierung kultureller Dienstleistungen und die Entwicklung von Apps für Touristen;

6.#Amanotesa mit dem Ziel, das kulturelle Angebot an Randgebieten für die soziale Integration zu erhöhen.

C.4  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/Zielwert   
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren ( für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M1C3-12

Investition 2.1 – Attraktivität kleiner historischer Städte

Meilenstein

Inkrafttreten des Dekrets des Kulturminis-teriums über die Zuweisung von Mitteln an Gemeinden für die Attraktivität kleiner historischer Städte

Bestimmung des Dekrets über das Inkrafttreten des Dekrets des Kulturministeriums über die Zuweisung von Mitteln an Gemeinden für die Attraktivität kleiner historischer Städte

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Das Dekret des Kulturministeriums stellt den Gemeinden Mittel für die Attraktivität kleiner historischer Städte zu.

Die an der Steigerung der Attraktivität kleiner historischer Städte beteiligten Gemeinden beziehen sich auf die 250 Gemeinden/Dörfer, die dem Ministerium für Kultur die Interventionsprogramme übermittelt haben.

Die Kriterien für die Auswahl der 250 Dörfer (Inv. 2.1) werden von MiC, Regionen, ANCI und internen Bereichen geteilt, die zunächst ermitteln sie die Gebiete, die aufgrund der Komplementaritäten zwischen den verschiedenen Programmen für eine Förderung (Inv2.1) in Betracht kommen. Danach erfolgt die Auswahl der Dörfer auf der Grundlage a) territorialer, wirtschaftlicher und sozialer Kriterien (statistische Indikatoren), b) der Fähigkeit des Projekts, die touristische Attraktivität zu steigern und die kulturelle Teilhabe zu erhöhen. Folgende statistische Indikatoren werden berücksichtigt: demografische Größe (Gemeinden mit Pop. Lt; 5000 Einwohner) und Trend; Touristenströme, Museumsbesucher; Kohärenz des touristischen Angebots (Hotels und andere Hotels, B& B, Zimmer und Mietunterkünfte); die demografische Entwicklung der Gemeinde; der Grad der kulturellen Teilhabe der Bevölkerung; Kohärenz zwischen Kultur-, Kreativ- und Tourismusunternehmen (gewinnorientierten und gemeinnützigen) Unternehmen und verwandten Beschäftigten.

Die Auftragsvergabe für Projekte, die im Rahmen der wettbewerbsorientierten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt wurden, umfasst Folgendes:

a) Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den Technischen Leitlinien für die „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften eingehalten werden.

B) Verpflichtung, dass der Klimabeitrag der Investition nach der Methode in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 mindestens 25 % der Gesamtkosten der durch die Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützten Investitionen ausmacht.

C) Verpflichtung, über die Durchführung der Maßnahme nach der Hälfte der Laufzeit der Regelung und über das Ende der Laufzeit der Regelung Bericht zu erstatten.

M1C3-13

Investition 2.2 – Schutz und Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft

Meilenstein

Inkrafttreten des Dekrets des Kulturminis-teriums über die Mittelzuweisung:

zum Schutz und zur Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft

Bestimmung des Dekrets über das Inkrafttreten des Dekrets des Ministeriums für Kultur (MIC) über die Mittelzuweisung

zum Schutz und zur Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Die Mittel werden durch das Dekret des Kulturministeriums zugewiesen.

zum Schutz und zur Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft.

Zum Schutz und zur Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft (Inv 2.2) wird bei der Auswahl der zurückzufordernden Vermögenswerte die Fähigkeit der Investition, Auswirkungen auf die Erhaltungsziele der Landschaftswerte zu erzielen, bevorzugt. Vorrang haben:

— für Vermögenswerte in Gebieten von hohem Landschaftswert (Vermögenswerte in Gebieten von Landschaftsinteresse oder von bemerkenswertem öffentlichem Interesse (Art. 142-139 der DLgs 42/2004), an Landschaften, die der Anerkennung durch die UNESCO unterliegen, FAO GIAHS;

— für Vermögenswerte, die bereits für die öffentliche Nutzung zur Verfügung stehen oder deren Zugänglichkeit der Eigentümer auch innerhalb lokaler und integrierter Schaltkreise und Netze zustimmt;

— „Flächenprojekte“, die von aggregierten Themen vorgelegt werden und die es ermöglichen, die Ziele der Landschaftserneuerung wirksamer zu erreichen;

— Projekte in Bereichen, die die Integration und Synergien mit anderen Kandidaten für die PNR-Verordnung und anderen Plänen/Projekten territorialer Art fördern, die vom nationalen Programm (Ministerium für Kultur) unterstützt werden.

Für die Festlegung der Arten ländlicher Architekturen, die Gegenstand der Intervention sind, kann das Dekret des MiBAC vom 6. Oktober 2005 (in Durchführung des Gesetzes Nr. 378 vom 24. Dezember 2003 – Schutz und Verbesserung der Architektur des ländlichen Raums) als Bezugspunkt dienen. Zunächst können die Kriterien Folgendes betreffen: der Zustand der Erhaltung der Vermögenswerte, der Umfang der Nutzung und die Rolle, die diese Güter im territorialen und städtischen Kontext spielen.

Die Vergabe der Aufträge an die im Rahmen der wettbewerbsorientierten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte erfolgt im Einklang mit den Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01), indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften eingehalten werden.

M1C3-14

Investition 2.3 – Programme zur Verbesserung der Identität von Orten, Parks und historischen Gärten

Meilenstein

Inkrafttreten des Dekrets des Kulturminis-teriums über die Mittelzuweisung: für Projekte zur Verbesserung der Identität von Orten, Parks und historischen Gärten

Bestimmung des Dekrets über das Inkrafttreten des Dekrets des Kulturministeriums über die Zuweisung von Mitteln für Projekte zur Verbesserung der Identität von Orten, Parks und historischen Gärten

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Das Dekret des Kulturministeriums weist den zuständigen Verwaltungen die Mittel für Projekte zur Verbesserung der Identität von Orten, Parks und historischen Gärten zu.

Historische Parks und Gärten (Inv. 2.3) Gegenstand einer Intervention sind ausschließlich geschützte Kulturgüter, für die künstlerische oder historische Interessen erklärt wurden. Sie können sowohl dem Staatsministerium für Kultur (MiC) als auch nichtstaatlichen Vermögenswerten angehören. Die Auswahl erfolgt anhand von Kriterien, die von einer wissenschaftlich-technischen Koordinierungsgruppe festgelegt werden, die sich aus Vertretern der MiC, der Universität, der ANCI und der Branchenverbände zusammensetzt.

Die Vergabe der Aufträge an die im Rahmen der wettbewerbsorientierten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte erfolgt im Einklang mit den Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01), indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften eingehalten werden.

M1C3-15

Investition 2.4 – Seismische Sicherheit von Gebetsstätten, Restaurierung des FEC-Erbes und Schutz-einrichtungen für Kunstwerke

Meilenstein

Inkrafttreten des Dekrets des Kulturminis-teriums über die Mittelzuweisung:

für seismische Sicherheit anstelle von Gebetsstätten und Restaurierung des Kulturerbes (Fondo Edifici di Culto)

Bestimmung des Dekrets über das Inkrafttreten des Dekrets des Kulturministeriums über die Zuweisung der Mittel

für seismische Sicherheit anstelle von Gebetsstätten und Restaurierung des Kulturerbes (Fondo Edifici di Culto)

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Das Dekret des Kulturministeriums bestimmt die für die Durchführung zuständige Stelle sowie die Förderfähigkeit und Finanzierung von Gebäuden, die Gegenstand der Interventionen sind.

und Typologie.

(INV 2.4) Die Erdbebenpräventions- und Sicherheitsmaßnahmen an Gebetsstätten betreffen die Gebiete, die von mehreren Erdbeben betroffen sind, die ab 2009 die italienischen Regionen (Abruzzen, Latium, Marken und Umbrien) getroffen haben.

Die Interventionen des FEC (Fondo Edifici di Culto) werden auf der Grundlage des Zustands der Erhaltung der Vermögenswerte des Erbes des FEC (Fondo Edifici di Culto) ausgewählt.

Die Vergabe der Aufträge an die im Rahmen der wettbewerbsorientierten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte erfolgt im Einklang mit den Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01), indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften eingehalten werden.

M1C3-16

Investitionen – 2.1 Attraktivität kleiner historischer Städte

Ziel

Abgeschlossene Maßnahmen zur Verbesserung von Kultur- oder Tourismusstätten

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

1 300

Q2

2025

Die zufrieden stellende Erreichung des Ziels hängt auch von der Unterstützung von mindestens 1800 KMU für Projekte in den Kleinhistorischen Städten ab.

Mit dem Ziel wird die Zahl der zur Verbesserung von Kultur- und Tourismusstätten abgeschlossenen Interventionen gemessen, die durch individuelle Bescheinigungen über die regelmäßige Durchführung (Wiederherstellung und Sanierung des Kulturerbes, für kulturelle und touristische Dienstleistungen bestimmte Gebäude, kleine touristische Infrastrukturen) nachgewiesen werden. Die Informationen umfassen:

—Adaptive Wiederverwendung sowie funktionale, strukturelle und anlagentechnische Sanierung von Gebäuden und öffentlichen Räumen für kulturelle Dienstleistungen (wie Museen und Bibliotheken), Verbesserung der Energieeffizienz, Nutzung alternativer und erneuerbarer Energien und Beseitigung von Hindernissen, die den Zugang von Menschen mit Behinderungen einschränken.

Erhaltung und Valorisierung des kulturellen Erbes (z. B. archäologische, geschichtlich-künstistische, architektonische, demo-etno-anthropologische);

Schaffung von Wissens- und Informationsplattformen und integrierten Informationssystemen;

Schaffung kultureller und künstlerischer Aktivitäten, Schaffung und Förderung kultureller und thematischer Routen, historischer Routen, Rad- und/oder Fußgängerwege für die Anbindung und Nutzung von Orten von touristischem Interesse (wie Museen, Denkmäler, Unesco-Stätten, Bibliotheken, archäologische Gebiete und andere kulturelle, religiöse und künstlerische Sehenswürdigkeiten);

— Unterstützung der Kultur-, Tourismus-, Handels-, Agrar- und Lebensmittelunternehmen und Handwerksbetriebe.

37 % der Interventionen werden in weniger entwickelten Regionen durchgeführt.

M1C3-17

Investitionen – 2.2 Schutz und Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft

Ziel

Abschluss der Interventionen zum Schutz und zur Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

3 000

Q4

2025

Mit dem Ziel wird die Gesamtzahl der Vermögenswerte ermittelt, die Gegenstand abgeschlossener Maßnahmen sind (wie aus der Bescheinigung über die regelmäßige Ausführung der Arbeiten hervorgeht).

Die zufrieden stellende Erreichung des Ziels hängt auch davon ab, dass 900 zusätzliche Arbeiten zum Schutz und zur Verbesserung der ländlichen Architektur und des Landschaftsschutzes beginnen (wie die Bescheinigung über den Beginn der Arbeiten belegt).

Zu den durchzuführenden Maßnahmen gehören:

1. Konservative Sanierung und funktionale Erholung von landwirtschaftlichen Siedlungen, Artefakten und historischen ländlichen Gebäuden, landwirtschaftlichen Kulturpflanzen von historischem Interesse und typischen Elementen der Architektur und der ländlichen Landschaft. Zu den Techniken für die Wiederherstellung und strukturelle Anpassung umweltverträgliche Lösungen und die Nutzung alternativer Energiequellen gehören der Vorzug.

2. Abschluss der Zählung des ländlichen Kulturerbes und Einführung nationaler und regionaler Informationsinstrumente

M1C3-18

Investition 2.3 „Programme zur Herausstellung der Identität von Orten: Parks und historische Gärten

Ziel

Zahl der umgebauten Parks und historischen Gärten

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

40

Q4

2025

Der Indikator bezieht sich auf die Zahl der umgebauten historischen Parks und Gärten (wie durch die Bescheinigung über die regelmäßige Ausführung der Arbeiten nachgewiesen wird).

Die zufrieden stellende Erfüllung des Ziels hängt auch vom Abschluss von Schulungsmaßnahmen für mindestens 1260 Betreiber ab.

Für eine zufrieden stellende Erfüllung der Neuqualifizierung von Parks und historischen Gärten sind u. a. folgende Arten von Interventionen durchzuführen:

-Erhaltung/Wiederherstellung/Beherrschung der Entwicklung der Vegetationskomponente;

-Restaurierung der derzeitigen architektonischen und monumentalen Komponenten (z. B. kleine Gebäude, Brunnen und Einrichtungsgegenstände);

-Analyse und Optimierung der derzeitigen Nutzungsmethoden für Räume, um eine optimale Nutzung zu ermöglichen;

-Achtung der anfälligsten oder wertvollsten Gebiete;

-Maßnahmen zur Gewährleistung der Zugänglichkeit für Menschen mit eingeschränkter Funktionalität,

-Sicherung der Einzäunungsbereiche, Zugangstore, Videoüberwachungssysteme;

-Bereitstellung von Informationsinstrumenten (z. B. Plakate und Leitfäden) zur Förderung des Wissens und der bewussten Nutzung durch die Bürger;

-Valorisierungsmaßnahmen zur Förderung der Kultur-, Bildungs- und Freizeitnutzung.

M1C3-19

Investition – 2.4 Seismische Sicherheit von Gebetsstätten, Restaurierung des FEC-Erbes (Fondo Edifici di Culto) und Schutzeinrichtungen für Kunstwerke (Recovery Art)

Ziel

Abgeschlossene Maßnahmen zur Verbesserung der seismischen Sicherheit in Gebetsstätten, Restaurierung des FEC-Erbes (Fondo Edifici di Culto) und Schutzeinrichtungen für Kunstwerke

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

300

Q4

2025

Mit dem Ziel wird die Zahl der Interventionen für die Sicherheit vor Seismen von Gebetsstätten, die Restaurierung von FEC (Fondo Edifici di Culto) und die Unterbringung von Kunstwerken im Falle abgeschlossener Katastrophen gemessen (wie durch die Bescheinigung über die regelmäßige Ausführung der Arbeiten nachgewiesen).

Die Interventionen umfassen:

I) vorbeugende antiseismische Eingriffe architektonischer Vermögenswerte zur Wiederherstellung bestehender Schäden und zur Sicherung des kulturellen Erbes;  
II) Im Rahmen des Wiederaufbau-Art. Erhaltungsprojekts werden befristete und geschützte Lagerstätten für die Erhaltung beweglicher Vermögenswerte im Katastrophenfall geschaffen.

M1C3-20

Investition – 3.2 Entwicklung der Filmindustrie (Projekt Cinecittà)

Meilenstein

Unterzeichnung der Verträge zwischen der Durchführungs-stelle Cinecittà SPA und den Unternehmen über den Bau von neun Studios

Unterzeichnung der Verträge

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2023

Unterzeichnung der Verträge zwischen der Durchführungsstelle, der Cinecittà SPA und den Unternehmen über den Bau von neun Studios.

 

Diese Maßnahme umfasst den Bau neuer Studios, die Wiederherstellung bestehender Studios, Investitionen in neue digitale Technologien, Systeme und Dienstleistungen zur Stärkung der Filmstudios von Cinecittà, die von Cinecittà SPA verwaltet werden.

Der Vertrag zwischen der Durchführungsstelle Cinecittà SPA und den Unternehmen enthält Auswahlkriterien/Förder-kriterien für die Einhaltung der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C 58/01) für geförderte Vermögenswerte/Tätigkeiten und/oder Unternehmen.

Verpflichtung/Ziel, 20 % in Vermögenswerte/Tätigkeiten und/oder Unternehmen zu investieren, die die Auswahlkriterien für die digitale Markierung erfüllen, und 70 % der Auswahlkriterien für die Verfolgung klimabezogener Ausgaben.

M1C3-21

Investition – 3.2 Entwicklung der Filmindustrie (Projekt Cinecittà)

Ziel

Anzahl der Studios, deren Umbau-, Modernisierungs- und Bauarbeiten abgeschlossen sind

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

9

Q2

2026

Die Interventionen betreffen Folgendes:

—Bau von fünf neuen Studios und

— die Renovierung von vier bestehenden Studios.

Die zufrieden stellende Erreichung des Ziels hängt auch vom Abschluss der in den Zeilen B und C in der Beschreibung der Maßnahme angegebenen Interventionen ab.

M1C3-22

Investition 4.2 Fonds für die Wettbewerbs-fähigkeit von Tourismus-unternehmen

Meilenstein

Investitionspolitik für die

thematischer Fonds der Europäischen Investitionsbank;

Annahme der Investitionspolitik

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2021

Die Anlagepolitik legt mindestens Folgendes fest: die Art, den Umfang und die unterstützten Vorhaben, die zu unterstützenden Begünstigten, die Förderkriterien für die Begünstigten und ihre Auswahl im Rahmen einer offenen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen; sowie Bestimmungen zur Reinvestition potenzieller Rückflüsse für dieselben politischen Ziele.

Die Investitionspolitik sieht vor, dass 50 % des Fonds für Energieeffizienzmaßnahmen bestimmt sind.

Die Investitionspolitik umfasst Auswahlkriterien, um die Einhaltung der Technischen Leitlinien für die „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) der im Rahmen dieser Maßnahme geförderten Transaktionen durch die Verwendung von Nachhaltigkeitsprüfungen, eine Ausschlussliste und die Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften sicherzustellen.

M1C3-23

Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbs-fähigkeit von Tourismus-unternehmen

Meilenstein

Investitionspolitik für den Nationalen Tourismusfonds,

Annahme der Investitionspolitik

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2021

Der Fonds ist für den Erwerb, die Umstrukturierung und die Sanierung von italienischen Immobilien bestimmt, um die touristische Entwicklung in den am stärksten von der Krise betroffenen Gebieten oder Randgebieten (Küstengebiete, kleinere Inseln, Gebiete in äußerster Randlage, ländliche Gebiete und Berggebiete) zu unterstützen.

Die Investitionspolitik umfasst Auswahlkriterien, um die Einhaltung der Technischen Leitlinien für die „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) der im Rahmen dieser Maßnahme geförderten Transaktionen durch die Verwendung von Nachhaltigkeitsprüfungen, eine Ausschlussliste und die Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften sicherzustellen.

M1C3-24

Investition 4.2 Fonds für die Wettbewerbs-fähigkeit von Tourismus-unternehmen

Meilenstein

Investitionspolitik für die KMU-Bürgschaftsfonds,

Annahme der Investitionspolitik

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2021

Die Investitionspolitik sieht vor, dass 50 % des Fonds für Energieeffizienzmaßnahmen bestimmt sind.

Die Investitionspolitik umfasst Auswahlkriterien, um die Einhaltung der Technischen Leitlinien für die „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) der im Rahmen dieser Maßnahme geförderten Transaktionen durch die Verwendung von Nachhaltigkeitsprüfungen, eine Ausschlussliste und die Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften sicherzustellen.

M1C3-25

Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbs-fähigkeit von Tourismus-unternehmen

Meilenstein

Investitionspolitik für den Fondo Rotativo

Annahme der Investitionspolitik

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2021

Die Investitionspolitik sieht vor, dass 50 % des Fonds für Energieeffizienzmaßnahmen bestimmt sind.

Die Investitionspolitik umfasst Auswahlkriterien, um die Einhaltung der Technischen Leitlinien für die „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) der im Rahmen dieser Maßnahme geförderten Transaktionen durch die Verwendung von Nachhaltigkeitsprüfungen, eine Ausschlussliste und die Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften sicherzustellen.

M1C3-26

Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbs-fähigkeit von Tourismus-unternehmen

Meilenstein

Inkrafttreten des Durchführungs-erlasses über die Steuergutschrift für die Sanierung von Unterkünften.

Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes, die die Steuergutschriften ermöglicht, und Bestimmung in den entsprechenden Durchführungsrechts-akten, aus denen hervorgeht, dass sie in Kraft treten

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2021

Das Referenzgesetz für die Gewährung der Steuergutschrift ist das Gesetz Nr. 83 vom 31. Mai 2014, mit dem die Anerkennung einer Steuergutschrift für Maßnahmen zur Sanierung von Beherbergungsbetrieben eingeführt wurde.

Auswahl-/Förderfähigkeitskriterien für die Einhaltung der technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) für geförderte Vermögenswerte/Tätigkeiten und Begünstigte, die mindestens die Verwendung einer Ausschlussliste und die Einhaltung des einschlägigen EU- und nationalen Umweltrechts der unterstützten Vermögenswerte/Tätigkeiten und Begünstigten sowie die Sicherstellung der Einhaltung vorschreiben.

M1C3-27

Investition- 4.3 Caput Mundi-Next Generation EU für touristische Großveran-staltungen

Ziel

Anzahl der

Kultur- und Tourismusstätten, deren Neuqualifizierung durchschnittlich 50 % des Stato Avanzamento Lavori (SAL) erreichte (erste Serie)

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

100

Q4

2024

Die Investition umfasst Maßnahmen, die Folgendes betreffen:

1. Revitalisierung und Restaurierung des kulturellen und städtischen Erbes und von Komplexen von hohem historischem und architektonischem Wert der Stadt Rom für die Investitionslinie „Romanisches Kulturerbe für die nächste Generation EU-Next Generation“;

2.Verbesserung, Sicherheit, antiseismische Konsolidierung, Wiederherstellung von Orten und Gebäuden von historischem Interesse und archäologische Wege für die Investitionslinie „Jubilee-Trassen“;

3.die Sanierung von Standorten in Randgebieten für die Investitionslinie „#LaCittàCondivisa“;

4.Interventionen in Parks, historischen Gärten, Villas und Brunnen für die Investitionslinie #Mitingodiverde;

5.Digitalisierung kultureller Dienstleistungen und Entwicklung von Apps für Touristen oder Investitionslinie #Roma 4.0;

6.Maßnahmen zur Erhöhung des kulturellen Angebots an Randgebieten für die soziale Integration im Rahmen der Investitionslinie #Amanotesa.

M1C3-28

Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbs-fähigkeit von Tourismus-unternehmen

Ziel

Zahl der Tourismus-unternehmen, die durch die Steuergutschrift für Infrastrukturen und/oder Dienstleistungen unterstützt werden;

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

3 500

Q4

2025

Mindestens 3500 Tourismusunternehmen, die durch die Steuergutschrift für Infrastrukturen und/oder Dienstleistungen unterstützt werden;

Die Unterstützung durch die Steuergutschrift erhöht die Qualität der touristischen Gastfreundschaft durch

-Investitionen in ökologische Nachhaltigkeit (erneuerbare Energiequellen weniger energieintensiv)

-Neuentwicklung und Anhebung der Qualitätsstandards der italienischen Unterbringungs-einrichtungen 

M1C3-29

Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbs-fähigkeit von Tourismus-unternehmen

Ziel

Zahl der Tourismus-projekte, die aus den thematischen Fonds der Europäischen Investitionsbank unterstützt werden sollen

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

170

Q2

2026

Unterstützung von mindestens 170 Tourismusprojekten;

Die Unterstützung aus den thematischen Fonds der Europäischen Investitionsbank zielt darauf ab,

·Unterstützung innovativer Investitionen für den digitalen Wandel

·Erhöhung des Angebots an Dienstleistungen für den Tourismus

·Förderung der Zusammenlegung von Unternehmen

M1C3-30

Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbs-fähigkeit des Tourismus

Unternehmen

Ziel

Thematische Fonds der Europäischen Investitionsbank:

Auszahlung an den Fonds in Höhe von insgesamt 350000000 EUR

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

350 000 000

Q4

2022

Die Auszahlung erfolgt im Einklang mit der im Meilenstein festgelegten Investitionspolitik.

M1C3-31

Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbs-fähigkeit von Tourismus-unternehmen

Ziel

Nationaler Tourismusfonds:

Auszahlung an den Fonds in Höhe von insgesamt 150000000 EUR für Eigenkapital-unterstützung

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

150 000 000

Q4

2022

Die Auszahlung erfolgt im Einklang mit der im Meilenstein festgelegten Investitionspolitik.

M1C3-32

Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbs-fähigkeit von Tourismus-unternehmen

Ziel

Zahl der Tourismus-unternehmen, die aus dem KMU-Garantiefonds unterstützt werden sollen

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

1 000

Q4

2025

Mindestens 1000 Tourismusunternehmen, die aus dem KMU-Garantiefonds unterstützt werden.

M1C3-33

Investition 4.2 Fonds für die Wettbewerbs-fähigkeit von Tourismus-unternehmen

Ziel

Zahl der Unternehmen, die im Rahmen des Fondo Rotative unterstützt werden sollen (erste Charge)

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

300

Q4

2025

Mindestens 300 Unternehmen, die von Fondo Rotativo unterstützt werden;

Die über den Fondo Rotativo finanzierten Interventionen umfassen:

-Maßnahmen zur energetischen Neuqualifizierung

-Interventionen in Bezug auf die Gebäudehülle und Renovierung gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b des DPR 380/2001 (einheitlicher Text der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Gebäude)

-Maßnahmen zur Beseitigung architektonischer Barrieren.

-Eingriffe in den vollständigen oder teilweisen Austausch von Klimaanlagen.

-Erwerb von Möbeln und Innenausstattungen, die ausschließlich für die von diesem Dekret erfassten Unterbringungseinrichtungen bestimmt sind

-Interventionen im Hinblick auf die Annahme von Maßnahmen gegen Seismen

-Renovierung der Innenausstattungskomponenten.

-Errichtung von Wärmepools und Erwerb von Ausrüstungen und Geräten, die für die Durchführung von Kuraktivitäten sowie für Messen zur Erneuerung der Ausstellungsstrukturen erforderlich sind.

M1C3-34

Investition 4.2 Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismus-unternehmen

Ziel

Zahl der vom Nationalen Tourismusfonds für den Tourismus umgebauten Immobilien

Anzahl

0

12

Q4

2025

Mindestens 12 Immobilien, die vom Nationalen Tourismusfonds für den Tourismus umgebaut wurden und unter Berücksichtigung der Hebelwirkung 17 Immobilien erreichen könnten.

Die Unterstützung aus dem Nationalen Tourismusfonds zielt auf Folgendes ab:

-Investitionen in Produkt-, Prozess- und Managementinnovationen zur Förderung des digitalen Wandels bei der Erbringung touristischer Dienstleistungen,

-Investitionen gewährleisten die Qualität der Standards der touristischen Gastfreundschaft

-Förderung von Aggregierungen und der Entwicklung von Unternehmensnetzwerken.

M1C3-35

Investitionen – 4.3 Caput Mundi-Next Generation EU für touristische Großveranstal-tungen

Meilenstein

Unterzeichnung jeder Vereinbarung für sechs Projekte zwischen einem Tourismusminis-terium und den Begünstigten/

Durchführungs-stellen

Veröffentlichung der Programmverein-barung zwischen dem Ministerium für Tourismus, der Stadt Rom-Hauptstadt und den anderen beteiligten Akteuren

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Die Vereinbarungen werden für die folgenden sechs Projekte unterzeichnet:  
1) römisches Kulturerbe für die nächste Generation EU-Next-Generation; Von Pagan Rom zu Christian Rom – Jugendwege; 3) #Lacittàcondivisa; 4) #Mitingodiverde; 5) Roma 4.0; 6) #Amanotesa

Die Liste der Begünstigten/Durchführungs-stellen umfasst: Stadt Rom; Archäologische Superintendenz für das Kultur-, Umwelt- und Landschaftserbe von Rom (MIC); Archäologischer Park des Kolosseums; Archäologischer Park der Appia Antica; Diözese von Rom; Ministerium für Tourismus Region Latium.

Vor der Ausschreibung werden die Auswahl- und Zuschlagskriterien sowie die Besonderheiten der Projekte mit den entsprechenden Ressourcen festgelegt.

Die Vergabe der Aufträge an die im Rahmen der wettbewerbsorientierten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte erfolgt im Einklang mit den Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01), indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften eingehalten werden.

M1C3-36

Investitionen – 4.3 Caput Mundi-Next Generation EU für touristische Großveran-staltungen

Ziel

Zahl der Kultur- und Tourismusstätten, deren Neuqualifizierung abgeschlossen ist

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

200

Q2

2026

Die Investition umfasst Maßnahmen, die Folgendes betreffen:

-Revitalisierung und Restaurierung des kulturellen und städtischen Erbes und von Komplexen von hohem historischem und architektonischem Wert der Stadt Rom für die Investitionslinie „Romanisches Kulturerbe für die nächste Generation EU-Next Generation“;

-Verbesserung, Sicherheit, antiseismische Konsolidierung, Wiederherstellung von Orten und Gebäuden von historischem Interesse und archäologische Wege für die Investitionslinie „Jubilee-Trassen“;

-die Sanierung von Standorten in Randgebieten für die Investitionslinie „#LaCittàCondivisa“;

-Interventionen in Parks, historischen Gärten, Villas und Brunnen für die Investitionslinie #Mitingodiverde;

-Digitalisierung kultureller Dienstleistungen und Entwicklung von Apps für Touristen oder Investitionslinie #Roma 4.0;

-Maßnahmen zur Erhöhung des kulturellen Angebots an Randgebieten für die soziale Integration im Rahmen der Investitionslinie #Amanotesa.

Die Investition umfasst Requalifizierungsmaßnahmen, die an mindestens fünf archäologischen/kulturellen Stätten im Rahmen der Investitionslinie „Romanisches Kulturerbe für die nächste Generation EU-Next Generation“ in mindestens 125 archäologischen/kulturellen Stätten für „Jubilee Pfade“ durchgeführt werden; mindestens 50 archäologische/kulturelle Stätten für #Lacittàcondivisa; mindestens 15 archäologische/kulturelle Stätten für #Mitingodiverde, mindestens 5 archäologische/kulturelle Stätten für Roma 4.0

Die zufrieden stellende Erreichung des Ziels hängt auch vom Abschluss aller Projekte der Investitionslinie „#Amanotesa“ und von der öffentlichen Verfügbarkeit der App „CaputMundi – Roma4U“ ab.

D. MISSION 2 KOMPONENTE 1: Kreislaufwirtschaft, Agrar- und Lebensmittelwirtschaft und ökologischer Wandel

Diese Komponente des italienischen Aufbau- und Resilienzplans umfasst Investitionen und Reformen in den Bereichen Abfallbewirtschaftung, Kreislaufwirtschaft, Unterstützung von Agrar- und Lebensmittelwertschöpfungsketten und ökologischer Wandel. Diese Reformen und Investitionen werden ergänzt durch Reformen zur Stärkung des Wettbewerbs in der Abfallwirtschaft und bei den lokalen öffentlichen Dienstleistungen im Rahmen der Reformkomponente „Unternehmensumfeld“ und zur Verbesserung des Wasserverbrauchs in der Landwirtschaft. Diese Komponente entspricht den länderspezifischen Empfehlungen, Investitionen in den ökologischen Wandel, auch in die Kreislaufwirtschaft, zu konzentrieren.

Die Investitionen und Reformen im Rahmen dieser Komponente leisten einen Beitrag zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen an Italien aus den Jahren 2020 und 2019 zur Notwendigkeit, „Investitionen auf den ökologischen und digitalen Wandel, insbesondere auf die Abfall- und Wasserwirtschaft, zu konzentrieren“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020) und „die investitionsbezogene Wirtschaftspolitik auf [...] und die Qualität der Infrastruktur, auch unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede“, auszurichten (länderspezifische Empfehlung 3, 2019).

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

D.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Kreislaufwirtschaft

Reform 1.1 – Nationale Strategie für die Kreislaufwirtschaft

Diese Reform besteht aus der Annahme einer breit angelegten nationalen Strategie für die Kreislaufwirtschaft, die ein neues digitales System zur Rückverfolgbarkeit von Abfällen, steuerliche Anreize zur Unterstützung von Recyclingtätigkeiten und der Verwendung von Sekundärrohstoffen, eine Überarbeitung der Umweltbesteuerung, das Recht auf Wiederverwendung und Reparatur, die Reform des Systems der erweiterten Herstellerverantwortung (erweiterte Herstellerverantwortung) und des Systems der Konsortien, die Unterstützung bestehender Regulierungsinstrumente (wie Rechtsvorschriften über die Beendigung von Abfällen und Mindestumweltkriterien im Rahmen der umweltgerechten Vergabe öffentlicher Aufträge) und die Unterstützung des Projekts zur industriellen Symbiose umfasst. Die Reform des Systems der erweiterten Herstellerverantwortung und der Konsortien soll auch der Notwendigkeit einer effizienteren Nutzung des Umweltbeitrags Rechnung tragen, um die Anwendung transparenter und diskriminierungsfreier Kriterien sicherzustellen. Es wird eine spezielle Aufsichtsbehörde unter dem Vorsitz des Ministeriums für den ökologischen Wandel (MITE) eingerichtet, die das Funktionieren und die Wirksamkeit der Konsortiensysteme überwachen soll. Die Maßnahme betrifft alle Konsortien (nicht nur das CONAI-Verpackungssystem).

Reform 1.3 – Technische Unterstützung für lokale Behörden

Diese Reform besteht in der technischen Unterstützung lokaler Behörden durch die Regierung bei der Umsetzung der Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten, bei der Entwicklung von Plänen und Projekten zur Abfallbewirtschaftung und bei Ausschreibungsverfahren. Durch die Unterstützung von Vergabeverfahren wird sichergestellt, dass Konzessionen im Bereich der Abfallbewirtschaftung auf transparente und diskriminierungsfreie Weise erteilt werden, wodurch die Wettbewerbsverfahren verstärkt werden, um bessere Standards für öffentliche Dienstleistungen zu erreichen. Diese Reform unterstützt daher die Umsetzung der im Rahmen der Komponente „Reform des Unternehmensumfelds“ vorgeschlagenen Reformen der Abfallbewirtschaftung. Die technische Unterstützung erstreckt sich auch auf die umweltgerechte Vergabe öffentlicher Aufträge.

Investition 2.1 – Logistikplan für die Bereiche Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht

Diese Maßnahme besteht in der Gewährung von Unterstützung für materielle und immaterielle Investitionen (z. B. Lagereinrichtungen für landwirtschaftliche Rohstoffe, Umwandlung und Erhaltung von Rohstoffen, Digitalisierung der Logistik und Infrastrukturmaßnahmen auf den Lebensmittelmärkten), Investitionen in den Lebensmitteltransport und die Logistik zur Senkung der ökologischen und wirtschaftlichen Kosten und der Innovation von Produktionsverfahren, Präzisionslandwirtschaft und Rückverfolgbarkeit (z. B. Blockchain). Die Auswahlkriterien stehen im Einklang mit der Bedarfsanalyse, die das Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forstwirtschaft im Rahmen des Strategieplans der gemeinsamen Agrarpolitik entwickelt hat. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Verringerung der Emissionen in der Transport- und Logistikphase im Agrar- und Lebensmittelsektor durch Elektrofahrzeuge und Verkehrssysteme sowie die Förderung der Digitalisierung des Sektors und der Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern.

Investition 2.2 – Agrarsolarpark

Diese Maßnahme besteht in der Förderung von Investitionen in Produktionsstrukturen der Landwirtschaft, der Viehzucht und der Agroindustrie, zur Beseitigung und Entsorgung des bestehenden Daches und zum Bau eines neuen isolierten Daches, zur Schaffung automatisierter Lüftungs- und/oder Kühlsysteme und zur Installation von Solarpaneelen, intelligentes Management von Strömen und Akkumulatoren.

Investition 2.3 – Innovation und Mechanisierung im Agrar- und Lebensmittelsektor

Diese Maßnahme besteht in der Unterstützung von Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte mit folgenden Zielen:

-landwirtschaftliche Innovation und Mechanisierung, insbesondere geländegängige Maschinen und Geräte;

-Innovation bei der Verarbeitung, Lagerung und Verpackung von nativem Olivenöl extra.

Geländegängige Maschinen und Geräte dürfen emissionsfrei sein oder ausschließlich mit Biomethan betrieben werden, das die in der Richtlinie 2018/2001 (RED-II-Richtlinie) festgelegten Kriterien erfüllt. Hersteller von Biokraftstoff- und Biomethangas und Biokraftstoff müssen gemäß der Richtlinie 2018/2001 von unabhängigen Bewertern ausgestellte Zertifikate (Nachweis für Nachhaltigkeit) vorlegen. Der Betreiber erwirbt Ursprungszeugnisse, die dem erwarteten Kraftstoffverbrauch entsprechen.

Investition 3.3 – Kultur und Sensibilisierung für Umweltthemen und -herausforderungen

Diese Investition besteht in der Konzeption und Herstellung digitaler Inhalte, um das Bewusstsein für Umwelt- und Klimaprobleme zu schärfen. Die digitalen Inhalte bestehen aus Podcasts, Schulvideos, Videos und Artikeln. Es wird eine Online-Plattform ohne Abonnement eingerichtet, um das umfassendste „Repository“ von Bildungs- und Freizeitmaterial zu umweltbezogenen Themen zu werden. Es wird erwartet, dass an der Produktion digitaler Inhalte wichtige Influencer beteiligt sind. Beispiele für Themen, die über verschiedene Kanäle abgedeckt werden, sind: die Regeln für den Wandel, den Energiemix und die Rolle der erneuerbaren Energien, den Klimawandel, die Nachhaltigkeit der Atmosphäre und der globalen Temperaturen, die verborgene Rolle der Ozeane, die Wasserreserven, den individuellen und organisatorischen ökologischen Fußabdruck, die Kreislaufwirtschaft und die neue Landwirtschaft.

D.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/Zielwert   
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren ( für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M2C1-1

Reform 1.1 – Nationale Strategie für die Kreislaufwirtschaft

Meilenstein

Inkrafttreten des Ministerialerlasses zur Annahme der nationalen Strategie für die Kreislaufwirtschaft

Bestimmung des Ministerialerlasses über das Inkrafttreten

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Der Ministerialerlass zur Annahme der nationalen Strategie für die Kreislaufwirtschaft enthält mindestens die folgenden Maßnahmen:

-ein neues digitales System zur Rückverfolgbarkeit von Abfällen, das einerseits die Entwicklung eines Sekundärmarkts für Rohstoffe (durch die Schaffung eines klaren Rahmens für die Versorgung mit Sekundärrohstoffen) unterstützt, andererseits die Kontrollbehörden bei der Verhinderung und Bekämpfung der illegalen Abfallbewirtschaftung.

-steuerliche Anreize zur Unterstützung von Recyclingtätigkeiten und der Verwendung von Sekundärrohstoffen;

-Überarbeitung des Umweltsteuersystems für Abfälle, um das Recycling im gesamten Hoheitsgebiet zu erleichtern als die Deponierung und Verbrennung;

-Recht auf Wiederverwendung und Reparatur;

-Reform des Systems der erweiterten Herstellerverantwortung (erweiterte Herstellerverantwortung) und der Konsortien, um die Verwirklichung der EU-Ziele durch die Schaffung eines speziellen Aufsichtsorgans unter dem Vorsitz von MITE zu unterstützen, um die Funktionsweise und die Wirksamkeit der Systeme der Konsortien zu überwachen;

-Unterstützung der bestehenden Regulierungsinstrumente: Ende des Abfallrechts (national und regional), Mindestumweltkriterien (CAM) im Rahmen der umweltgerechten Vergabe öffentlicher Aufträge. Bei der Entwicklung/Aktualisierung von EOW und CAM geht es insbesondere um Bauwesen, Textilien, Kunststoffe, Elektro- und Elektronik-Altgeräte.

-Unterstützung des Projekts der Industriesymbiose durch Regulierungs- und Finanzinstrumente.)

M2C1-2

Reform 1.3 – Technische Unterstützung für lokale Behörden

Meilenstein

Billigung der Vereinbarung über die Entwicklung des Aktionsplans für den Aufbau von Kapazitäten zur Unterstützung lokaler Behörden

Veröffentlichung der genehmigten Vereinbarung auf der Website des Ministeriums

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Die Vereinbarung über die Entwicklung des Aktionsplans für den Aufbau von Kapazitäten zur Unterstützung der lokalen Behörden bei der Umsetzung der im Gesetz (Gesetzesdekret Nr. 50/2016 über die öffentliche Auftragsvergabe) festgelegten Mindestumweltkriterien im Rahmen der umweltgerechten Vergabe öffentlicher Aufträge (GPP) und den Beginn der Unterstützungsmaßnahme wird genehmigt.

Die technische Unterstützung der lokalen Behörden (Regionen, Provinzen und Gemeinden) wird von der Regierung (Ministerium für den ökologischen Wandel, Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung u. a.) über die eigenen Unternehmen gewährleistet. Die technische Unterstützung umfasst Folgendes:

-technische Hilfe bei der Umsetzung der Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten;

-Unterstützung bei der Ausarbeitung von Plänen und Projekten im Bereich der Abfallbewirtschaftung;

-Unterstützung von Ausschreibungsverfahren, auch um sicherzustellen, dass Konzessionen im Bereich der Abfallbewirtschaftung auf transparente und diskriminierungsfreie Weise vergeben werden, wodurch wettbewerbsorientierte Verfahren gefördert werden, um bessere Standards für öffentliche Dienstleistungen zu erreichen.

Das Ministerium für den ökologischen Wandel arbeitet einen spezifischen Aktionsplan für den Aufbau von Kapazitäten aus, um lokale Behörden und professionelle öffentliche Auftraggeber bei der Anwendung der im Gesetz (Gesetzesdekret Nr. 50/2016 über die öffentliche Auftragsvergabe) festgelegten Mindestumweltkriterien (CAM) im Rahmen des umweltorientierten öffentlichen Beschaffungswesens (GPP) zu unterstützen.

M2C1-3

Investition 2.1: Logistikplan für die Bereiche Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht

Meilenstein

Veröffentlichung der endgültigen Rangfolge im Rahmen der Regelung für logistische Anreize

Veröffentlichung auf der Website des Ministeriums oder einem anderen Unterstützungskanal

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2022

Im Genehmigungserlass wird die endgültige Rangfolge festgelegt.

Die logistische Anreizregelung umfasst Folgendes:

a) Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den Technischen Leitlinien für die „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften eingehalten werden.

B) Verpflichtung, dass der Klimabeitrag der Investition nach der Methode in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 mindestens 32 % der Gesamtkosten der durch die Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützten Investitionen ausmacht.

C) Verpflichtung, dass der digitale Beitrag der Investition nach der Methode in Anhang VII der Verordnung (EU) 2021/241 mindestens 27 % der Gesamtkosten der durch die Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützten Investitionen ausmacht.

d) Verpflichtung, über die Durchführung der Maßnahme nach der Hälfte der Laufzeit der Regelung und über das Ende der Laufzeit der Regelung Bericht zu erstatten.

M2C1-4

Investition 2.2: AGRI-Solarpark

Ziel

Zuweisung von Mitteln an die Begünstigten in % der gesamten für die Investition bereitgestellten Finanzmittel

ENTFÄLLT.

Prozentuale

0

30

Q4

2022

Angabe der begünstigten Projekte, deren Gesamtwert mindestens 30 % der gesamten für die Investition bereitgestellten Finanzmittel beträgt. Die Investition wird nach zwei verschiedenen Verfahren durchgeführt, die bereits bestehen und refinanziert werden. Diese Verfahren sehen die Auszahlung von Darlehen an Unternehmen vor, die die Anforderungen erfüllen und den Antrag stellen.

M2C1-5

Investition 2.2: AGRI-Solarpark

Ziel

Zuweisung von Mitteln an die Begünstigten in % der gesamten für die Investition bereitgestellten Finanzmittel

ENTFÄLLT.

Prozentuale

19

32

Q4

2023

Die begünstigten Vorhaben, deren Gesamtwert mindestens 32 % der gesamten für die Investition bereitgestellten Finanzmittel beträgt, sind anzugeben. Das Vergabeverfahren sieht die Auszahlung von Finanzhilfen oder anderen Anreizen an Unternehmen vor, die die Anforderungen erfüllen und den Antrag einreichen.

M2C1-6

Investition 2.2: AGRI-Solarpark

Ziel

Zuweisung von Mitteln an die Begünstigten in % der gesamten für die Investition bereitgestellten Finanzmittel

ENTFÄLLT.

Prozentuale

32

63.5

Q2

2024

Angabe der begünstigten Projekte, deren Gesamtwert mindestens 63,5 % der gesamten für die Investition bereitgestellten Finanzmittel beträgt. Das Vergabeverfahren sieht die Auszahlung von Finanzhilfen oder anderen Anreizen an Unternehmen vor, die die Anforderungen erfüllen und den Antrag einreichen.

M2C1-6bis

Investition 2.2: AGRI-Solarpark

Ziel

Zuweisung von Mitteln an die Begünstigten in % der gesamten für die Investition bereitgestellten Finanzmittel

ENTFÄLLT.

Prozentuale

63.5

100

Q4

2024

Angabe der begünstigten Projekte, deren Gesamtwert mindestens 100 % der für die Investition bereitgestellten zusätzlichen Finanzmittel beträgt. Das Vergabeverfahren sieht die Auszahlung von Finanzhilfen oder anderen Anreizen an Unternehmen vor, die die Anforderungen erfüllen und den Antrag einreichen.

M2C1-7

Investition 2.3: Innovation und Mechanisierung im Agrar- und Lebensmittelsektor

Ziel

Veröffentlichung der endgültigen Rangfolge mit Angabe der Endempfänger.

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

10 000

Q4

2024

Ermittlung von mindestens 10000 Endempfängern für Investitionen in Innovationen in der Kreislauf- und Bioökonomie.

Die Investitionen müssen mindestens eine der folgenden Aspekte umfassen:

— Ersetzung von mehr

umweltschädliche Geländefahrzeuge

Einführung von Präzisionslandwirtschaft und Maschinen für die Landwirtschaft 4.0

— Ersetzung veralteter Anlagen für Olivenmühlen

Zur Einhaltung der Do-Nein-Vorschrift

Geländefahrzeuge sind emissionsfrei oder ausschließlich mit Biomethan betrieben, das die in der Richtlinie 2018/2001 (RED II-Richtlinie) festgelegten Kriterien erfüllt.

Hersteller von Biokraftstoff- und Biomethangas und Biokraftstoff müssen gemäß der Richtlinie 2018/2001 von unabhängigen Bewertern ausgestellte Zertifikate (Nachweis für Nachhaltigkeit) vorlegen.

Der Betreiber erwirbt Ursprungszeugnisse, die dem erwarteten Kraftstoffverbrauch entsprechen.

M2C1-8

Investition 2.3: Innovation und Mechanisierung im Agrar- und Lebensmittelsektor

Ziel

Förderung von Investitionen in Innovationen in der Kreislauf- und Bioökonomie

ENTFÄLLT.

Anzahl

10 000

15 000

Q2

2026

Mindestens 15000 Endempfänger haben nach Abschluss der Projekte Unterstützung für bezahlte Investitionen in Innovationen in der Kreislaufwirtschaft und der Bioökonomie erhalten.

Die geförderten Investitionen sind:

 Austausch umweltfreundlicherer Geländefahrzeuge

Einführung der Präzisionslandwirtschaft

 Ersetzung veralteter Anlagen für Olivenmühlen

Um dem Grundsatz „Do-No-Significant-Harm“ zu entsprechen, dürfen Geländefahrzeuge emissionsfrei sein oder ausschließlich mit Biomethan betrieben werden, das die in der Richtlinie 2018/2001 (RED II-Richtlinie) festgelegten Kriterien erfüllen muss.

Hersteller von Biokraftstoff- und Biomethangas und Biokraftstoff müssen gemäß der Richtlinie 2018/2001 von unabhängigen Bewertern ausgestellte Zertifikate (Nachweis für Nachhaltigkeit) vorlegen. Der Betreiber erwirbt Ursprungszeugnisse, die dem erwarteten Kraftstoffverbrauch entsprechen.

M2C1-9

Investition 2.2: AGRI-Solarpark

Ziel

AGRI-Voltaikstromerzeugung

ENTFÄLLT.

kW

0

1 383 000

Q2

2026

Installierte Solarstromerzeugungskapazität von mindestens 1 383 000 kW

M2C1-10

Investition 2.1: Logistikplan für die Bereiche Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht

Ziel

Maßnahmen zur Verbesserung der Logistik in den Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

48

Q2

2026

Mindestens 48 Interventionen zur Verbesserung der Logistik in den Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht.

M2C1-11

Investition 3.3: Kultur und Sensibilisierung für Umweltthemen und -herausforderungen

Meilenstein

Einführung einer Web-Plattform und Verträge mit Autoren

Mitteilung über die Unterzeichnung des Vertrags mit den Produzenten von Inhalten

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Öffentlicher Start der Web-Plattform und Unterzeichnung der endgültigen Vereinbarungen mit „Inhaltsproduzenten“. Ziel der Projekte ist die Entwicklung von mindestens 180 Podcasts, schulspezifischen Videokursen und Videoinhalten, die auf der Web-Plattform zum ökologischen Wandel erstellt und verfügbar sind.

M2C1-12

Investition 3.3: Kultur und Sensibilisierung für Umweltthemen und -herausforderungen

Ziel

Audiovisuelles Material zum ökologischen Wandel

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

180

Q2

2026

Mindestens 180 Podcasts, schulspezifische Videokurse und Videoinhalte, die auf der Web-Plattform produziert und live produziert werden



D.3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Reform 1.2 – Nationales Abfallbewirtschaftungsprogramm

Diese Reform besteht in der Annahme eines breit angelegten nationalen Abfallbewirtschaftungsprogramms, das auf ein Höchstmaß an Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling und Verwertung von Abfällen abzielt, die Anpassung des für die integrierte Abfallbewirtschaftung erforderlichen Netzes von Anlagen, die Minimierung der Endlagerung als letzte und verbleibende Option, die Einrichtung von Überwachungssystemen, die Verhinderung der Einleitung neuer Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien, die Bekämpfung der geringen Abfallsammlung, die Verhinderung der Deponierung und die Gewährleistung der Komplementarität mit regionalen Abfallprogrammen, die Verwirklichung der Ziele des europäischen und nationalen Abfallrechts und die Bekämpfung der illegalen Ablagerung von Abfällen und der Verbrennung im Freien.

Investition 1.1 – Umsetzung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen

Diese Investition umfasst die Verbesserung und Mechanisierung des getrennten Abfallsammelnetzes der Gemeinden, den Bau neuer Behandlungs-/Recyclinganlagen für organische Abfälle, Verpackungen aus verschiedenen Materialien, Glas und Papier sowie innovative Behandlungs-/Recyclinganlagen, die sich mit der persönlichen Entsorgung (PAD), Klärschlamm, Lederabfällen und Textilabfällen befassen.

Investition 1.2 – Kreislaufwirtschaft: „Leitprojekte“

Diese Investition besteht in der Unterstützung der Verbesserung des Netzes für die getrennte Sammlung, unter anderem durch Digitalisierung der Prozesse und/oder der Logistik, sowie der Behandlungs-/Recyclinganlagen für die folgenden Sektoren:

-Elektro- und Elektronik-Altgeräte, einschließlich Windturbinenblättern und Photovoltaikpaneelen;

-Papier-/Kartonindustrie;

-Recycling von Kunststoffabfällen (mechanisches, chemisches Recycling, „Kunststoffdrehscheiben“) einschließlich Kunststoffverursacher (MPL). In diesem Bereich werden Industriesymbioseprojekte in Form von „Kreislaufgebieten“ gefördert, um eine vollständige Wiederverwendung von Nebenprodukten für das Recycling von Kunststoffen zu gewährleisten und Produkte mit hoher Wertschöpfung herzustellen;

-Textilien („Textile Hubs“).

Darüber hinaus soll ein globales Überwachungssystem gegen illegales Dumping unter Verwendung von Satelliten, Drohnen und Technologien der künstlichen Intelligenz (KI) entwickelt werden (für eine weitere Beschreibung der Gesamtintervention siehe Investition 1.1 – Umsetzung eines fortgeschrittenen und integrierten Überwachungs- und Prognosesystems im Rahmen der Komponente 4 der Mission 2). Das Globale Überwachungssystem unterstützt zusammen mit den vorgeschlagenen Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit von Abfällen die lokalen Kontrollbehörden und Ordnungskräfte bei der Verhütung, Kontrolle und Bekämpfung illegaler Deponierung und organisierter Kriminalität im Bereich der Abfallbewirtschaftung.

Investition 3.1 – Grüne Inseln

Diese Investition besteht in der Finanzierung und Durchführung von Projekten in den Bereichen Energie (z. B. erneuerbare Energien, Netz- und Energieeffizienz), Wasser (z. B. Entsalzung), Verkehr (z. B. Radwege, emissionsfreie Busse und Boote) und Abfall (z. B. Abfalltrennung) auf den 19 nicht miteinander verbundenen kleinen Inseln. Biomethan muss die Kriterien der Richtlinie 2018/2001 (RED-II-Richtlinie) erfüllen. Hersteller von Biokraftstoff- und Biomethangas und Biokraftstoff müssen gemäß der Richtlinie 2018/2001 von unabhängigen Bewertern ausgestellte Zertifikate (Nachweis für Nachhaltigkeit) vorlegen. Der Betreiber erwirbt Ursprungszeugnisse, die dem erwarteten Kraftstoffverbrauch entsprechen. Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in den Leistungsbeschreibungen für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 34 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), bei denen projizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 35 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 36 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 37 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Investition 3.2 – Grüne Gemeinschaften

Diese Investition besteht in der Unterstützung von ländlichen Gebieten und Berggebieten, die ihre wichtigsten Ressourcen (sogenannte „grüne Gemeinschaften“) durch Investitionen insbesondere in folgenden Bereichen ausgewogen nutzen wollen:

-integrierte und zertifizierte Bewirtschaftung des agroforstwirtschaftlichen Erbes („auch durch den Austausch von Gutschriften aus der Abscheidung von Kohlendioxid, der Bewirtschaftung der biologischen Vielfalt und der Zertifizierung der Holzlieferkette“);

-integrierte und zertifizierte Bewirtschaftung der Wasserressourcen;

-Erzeugung von Energie aus lokalen erneuerbaren Quellen wie Mikrowasserkraftwerken, Biomasse, Biogas, Windkraft, Kraft-Wärme-Kopplung und Biomethan;

-Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus („geeignet, lokale Produkte zu verbessern“);

-Bau und nachhaltige Bewirtschaftung des Gebäudebestands und der Infrastruktur eines modernen Bergs;

-Energieeffizienz und intelligente Integration von Anlagen und Netzen;

-die nachhaltige Entwicklung der Produktionstätigkeiten (Null-Abfallerzeugung);

-Integration von Mobilitätsdiensten;

-Entwicklung eines nachhaltigen landwirtschaftlichen Modells („das auch durch die Erzeugung und Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen im Elektro-, Wärme- und Verkehrssektor energieunabhängig ist“).

-Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in den Leistungsbeschreibungen für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 38 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), bei denen projizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 39 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 40 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 41 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Investition 3.4 – Fondo Rotativo Contratti di Filiera (FCF) zur Unterstützung von Lieferkettenverträgen in den Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht

Diese Maßnahme besteht in einer öffentlichen Investition in eine Fazilität, den Fondo Rotativo Contratti di Filiera (FCF), um Anreize für private Investitionen zu schaffen und den Zugang zu Finanzmitteln in Italien in den Bereichen Agrar- und Lebensmittelwirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht zu verbessern. Im Rahmen der Fazilität werden Zuschüsse und zinsvergünstigte Darlehen direkt über ISMEA (Istituto di Servizi per il Mercato Agricolo Alimentare) bereitgestellt. Der Betrag der Fazilität beläuft sich auf 2 Mrd. EUR, einschließlich der an ISMEA zu zahlenden Gebühren.

Die Fazilität wird von ISMEA als Durchführungspartner verwaltet. Der Fonds umfasst folgende Produktlinien:

·Unterstützung von Unternehmen, Unternehmensgruppen oder Vereinigungen landwirtschaftlicher Erzeuger sowie Organisationen für Forschung und Wissensverbreitung in den Bereichen Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht durch die Verbesserung der Produktionsverfahren durch die Einbeziehung einer Mischung aus folgenden Tätigkeiten:

oVerbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit von Produktionsprozessen durch Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte, um die Effizienz des Energie-, Wasser- und Ressourcenverbrauchs der betreffenden Produktionsprozesse erheblich zu steigern;

oInvestitionen in Projekte in den Bereichen Wissen, Ausbildung, Forschung und Innovation, Technologietransfer und -entwicklung, die auch die Reorganisation der Beziehungen zwischen den verschiedenen Akteuren der Lieferkette unterstützen können, um die Nachhaltigkeit der Produktionsprozesse zu verbessern;

oInvestitionen in die Digitalisierung von Unternehmen, einschließlich des elektronischen Handels und neu entstehender Technologien;

oInstallation von Photovoltaik- und Solarpaneelen

Ziel der Maßnahme ist es, die Treibhausgasemissionen, die Lebensmittelverschwendung und den Einsatz von Pestiziden und antimikrobiellen Mitteln zu verringern, die Energieeffizienz zu verbessern und die Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien zu steigern.

Zur Durchführung der Investition in die Fazilität unterzeichnen das Ministerium und die ISMEA eine Durchführungsvereinbarung, die folgende Inhalte enthält:

1.Beschreibung des Entscheidungsprozesses der Fazilität: Die endgültige Investitionsentscheidung des Fonds wird von einem Investitionsausschuss oder einem anderen einschlägigen gleichwertigen Leitungsgremium getroffen und mit der Mehrheit der Stimmen von Mitgliedern, die von der Regierung unabhängig sind, gebilligt.

2.Kernanforderungen der damit verbundenen Anlagepolitik, die Folgendes umfassen:

a.Die Beschreibung des Finanzprodukts/der Finanzprodukte und der förderfähigen Endbegünstigten.

b.Die Anforderung, dass alle geförderten Investitionen wirtschaftlich tragfähig sein müssen.

c.Die Anforderung, den Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (DNSH) gemäß den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) einzuhalten. Die Anlagepolitik schließt insbesondere folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit aus: I) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung, 42 ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen, 43 iii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 44 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 45 .

d.Die Anforderung, dass die Endbegünstigten des Fonds keine Unterstützung aus anderen Unionsinstrumenten erhalten dürfen, um dieselben Kosten zu decken.

3.Der von der Durchführungsvereinbarung abgedeckte Betrag, die Gebührenstruktur für den Durchführungspartner und die Anforderung, Rückflüsse gemäß der Investitionspolitik der Fazilität zu reinvestieren.

4.Überwachungs-, Audit- und Kontrollanforderungen, einschließlich:

a.Die Beschreibung des Überwachungssystems des Durchführungspartners zur Berichterstattung über die mobilisierten Investitionen.

b.Die Beschreibung der Verfahren des Durchführungspartners, mit denen die Prävention, Aufdeckung und Behebung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten sichergestellt wird.

c.Die Verpflichtung, die Förderfähigkeit jeder Operation im Einklang mit den Anforderungen des Durchführungsübereinkommens zu überprüfen, bevor sie sich zur Finanzierung einer Operation verpflichtet.

d.Die Verpflichtung zur Durchführung risikobasierter Ex-post-Prüfungen gemäß einem ISMEA-Prüfplan. Bei diesen Prüfungen wird überprüft, i) ob die Kontrollsysteme wirksam sind, einschließlich der Aufdeckung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten; II) Einhaltung des DNSH-Grundsatzes, der Vorschriften über staatliche Beihilfen, der Anforderungen an klimabezogene und digitale Ziele gemäß Anhang VI der ARF-Verordnung und Anhang VII der ARF-Verordnung; und iii) die Anforderung, dass die Endbegünstigten des Fonds keine Unterstützung aus anderen Unionsinstrumenten erhalten haben dürfen, um dieselben Kosten zu decken, eingehalten wird. Bei den Prüfungen wird auch die Rechtmäßigkeit der Transaktionen und die Einhaltung der Bedingungen des geltenden Durchführungsübereinkommens und der Finanzierungsvereinbarungen überprüft.

5.Anforderungen an Klimainvestitionen, die vom Durchführungspartner durchgeführt werden: mindestens 924 000 000,00 EUR der Investitionen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität in den Fonds tragen zu den Klimaschutzzielen gemäß Anhang VI der ARF-Verordnung bei. 46

Die Durchführung der Maßnahme wird durch Übertragung des Gesamtbetrags der Mittel an ISMEA für den Fonds bis zum 31. August 2026 abgeschlossen.

D.4.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/Zielwert   
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren ( für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M2C1-13

Reform 1.2 – Nationales Abfallbewirtschaftungsprogramm

Meilenstein

Inkrafttreten des Ministerialerlasses für das Nationale Abfallbewirtschaftungsprogramm

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Der Ministerialerlass für das Nationale Abfallbewirtschaftungsprogramm umfasst mindestens die folgenden Ziele:

ein Höchstmaß an Vorbereitung zur Wiederverwendung, zum Recycling und zur Verwertung von Abfällen zu erreichen und dabei mindestens die in Artikel 181 des Gesetzesdekrets 152/06 festgelegten Ziele zu erreichen und auch die Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung zu berücksichtigen;

a)Anpassung des Netzes von Anlagen, die für die integrierte Abfallbewirtschaftung erforderlich sind – im Hinblick auf die Entwicklung der Kreislaufwirtschaft – und Gewährleistung der notwendigen Kapazitäten, um die unter Buchstabe a genannten Ziele zu erreichen, und folglich die Endlagerung als End- und Restoption im Einklang mit dem Grundsatz der Nähe und unter Berücksichtigung der im Rahmen der nationalen Abfallvermeidungsplanung gemäß Artikel 180 des Gesetzesdekrets 152/06 festgelegten Vermeidungsziele zu minimieren;

b)eine angemessene Überwachung der Durchführung des Programms einzuführen, damit ständig überprüft werden kann, ob die Ziele des Programms eingehalten werden, und dass gegebenenfalls Korrekturinstrumente zum Erreichen der geplanten Maßnahmen eingeführt werden müssen;

c)die Einleitung neuer Vertragsverletzungsverfahren gegen die Italienische Republik wegen Nichtumsetzung der europäischen Vorschriften über die Abfallkreislaufplanung zu verhindern;

d)Bekämpfung der geringen Abfallsammlung und Verhinderung der Deponierung (siehe auch Nationale Strategie für die Kreislaufwirtschaft);

e)die regionale Abfallbewirtschaftungsanlage ergänzt das nationale Abfallbewirtschaftungsprogramm;

f)Schließung der Lücken bei der Abfallbewirtschaftung und der regionalen Kluft in Bezug auf die Kapazität der Anlagen und die Qualitätsstandards zwischen den verschiedenen Regionen und Gebieten des nationalen Hoheitsgebiets mit dem Ziel, Verzögerungen auszugleichen;

g)Verwirklichung der derzeitigen und neuen Ziele, die in den europäischen und nationalen Rechtsvorschriften vorgesehen sind;

h)um die illegale Ablagerung von Abfällen und die Verbrennung im Freien (z. B. im Gebiet Terra dei Fuochi) durch Maßnahmen zu bekämpfen, umfasste die Einführung eines neuen Abfallrückverfolgbarkeitssystems, das mit Satelliten, Drohnen und Technologien der künstlichen Intelligenz (KI) unterstützt wird, um gegen illegale Deponien vorzugehen.

M2C1-14

Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen;

Investition 1.2 – Leitinitiativen zur Kreislaufwirtschaft

Meilenstein

Inkrafttreten des Ministerialerlasses.

Annahme des Ministerialerlasses zur Genehmigung der Auswahlkriterien für die von den Gemeinden vorgeschlagenen Projekte.

Veröffentlichung in der Gazzetta Ufficiale

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q3

2021

Der Ministerialerlass über die Genehmigung der Kriterien für die Auswahl der von den Gemeinden vorgeschlagenen Projekte tritt in Kraft.

Im Ministerialerlass wird festgelegt, dass die Projekte unter folgenden Kriterien ausgewählt werden:

-Kohärenz mit den Rechtsvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten und dem Europäischen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft,

-Erwartete Verbesserung der Recyclingziele

-Kohärenz mit regionalen und nationalen Planungsinstrumenten,

-Beitrag zur Lösung von EU-Vertragsverletzungen, Synergien mit anderen sektorspezifischen Planungen (z. B. PNIEC) und/oder anderen Komponenten des Plans, innovative Technologien auf der Grundlage umfassender Erfahrungen;

-Technische Qualität des Vorschlags.

-Kohärenz und Komplementarität mit kohäsionspolitischen Programmen und ähnlichen Projekten, die über andere EU- und nationale Instrumente finanziert werden

Die Maßnahmen umfassen keine Investitionen in Deponien, Entsorgungsanlagen, mechanisch-biologische Behandlungs-/Mechanische Behandlungsanlagen oder Verbrennungsanlagen im Einklang mit dem DNSH-Grundsatz.

M2C1-15

Reform 1.2

Nationales Abfallentsorgungsprogramm;

 

Ziel

Verringerung irregulärer Deponien (T1)

ENTFÄLLT.

Anzahl

33

11

Q2

2024

Reduzierung irregulärer Deponien im Vertragsverletzungsverfahren NIF 2003/2077 von 33 auf 11 (d. h. um mindestens 66 %).

Bis zum 31. Dezember 2023 sind mindestens 27 (von 33) Stornierungsanfragen an die Europäische Kommission zu richten. Der Antrag auf Ausschluss muss eine vollständige Analyse der Kontamination (Boden und Wasser), eine klare Erläuterung der Kontaminationsanierung und Garantien enthalten, dass jegliches Risiko einer künftigen Kontamination ausgeschlossen ist.

Bis zum 30. Juni 2024 sind mindestens 29 (von 33) Stornierungsanfragen an die Europäische Kommission zu richten. Der Antrag auf Ausschluss muss eine vollständige Analyse der Kontamination (Boden und Wasser), eine klare Erläuterung der Kontaminationsanierung und Garantien enthalten, dass jegliches Risiko einer künftigen Kontamination ausgeschlossen ist.

M2C1-15bis

Reform 1.2

Nationales Abfallentsorgungsprogramm:

Ziel

Verringerung irregulärer Deponien (T2)

ENTFÄLLT.

Anzahl

34

14

Q4

2023

Verringerung der Zahl irregulärer Deponien, die Gegenstand des Vertragsverletzungsverfahrens 2011/2215 waren, von 34 auf 14 (d. h. um mindestens 60 %).

M2C1-15b

Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen

Ziel

Verringerung der regionalen Unterschiede bei der getrennten Sammlung

ENTFÄLLT.

Prozentpunkte

22.8

20

Q4

2023

Die Differenz zwischen dem nationalen Durchschnitt und der Region mit der schlechtesten Leistung bei der getrennten Sammlung wird auf 20 Prozentpunkte verringert.

M2C1-15-Quer

Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen

Meilenstein

Inkrafttreten der Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Bioabfällen

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2023

Die Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Bioabfällen ist im Einklang mit dem EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft bis zum 31. Dezember 2023 einsatzbereit.

M2C1-16

Reform 1.2

Nationales Abfallentsorgungsprogramm

Ziel

Unregelmäßige Deponien

ENTFÄLLT.

Anzahl

11

0

Q2

2026

Verringerung irregulärer Deponien im Vertragsverletzungsverfahren 2003/2077 von 11 auf 0 (d. h. mindestens 100 %)

M2C1-16bis

Reform 1.2

Nationales Abfallentsorgungsprogramm

Ziel

Unregelmäßige Deponien

ENTFÄLLT.

Anzahl

14

9

Q4

2024

Verringerung irregulärer Deponien im Vertragsverletzungsverfahren 2011/2215 von 14 auf 9 (d. h. mindestens 75 %)

M2C1-16ter

Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen

Ziel

Regionale Unterschiede bei den Quoten für die getrennte Sammlung

ENTFÄLLT.

Prozentpunkte

27,6

20

Q4

2024

Verringerung der Unterschiede zwischen den drei durchschnittlich drei leistungsstärksten Regionen und den drei Regionen mit der schlechtesten Leistung bei den Quoten für die getrennte Sammlung um 20 Prozentpunkte.

M2C1-17

Investition 1.2 – Leitinitiativen zur Kreislaufwirtschaft

Ziel

Recyclingquoten von Siedlungsabfällen im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

ENTFÄLLT.

Rückgewinnungsquote

ENTFÄLLT.

55

Q4

2025

Die Recyclingquote von Siedlungsabfällen muss mindestens 55 % erreichen (im Sinne von Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe C der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle in der durch die Richtlinie 2018/851 geänderten Fassung).

M2C1-17bis

Investition 1.2 – Leitinitiativen zur Kreislaufwirtschaft

Ziel

Recyclingquoten von Verpackungsabfällen im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

ENTFÄLLT.

Rückgewinnungsquote

ENTFÄLLT.

65

Q4

2025

Die Recyclingquote von Verpackungsabfällen nach Gewicht muss mindestens 65 % erreichen (im Sinne von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g Ziffer I-VI der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungsabfälle (in der durch die Richtlinie 2018/852 geänderten Fassung)).

M2C1-17b

Investition 1.2 – Leitinitiativen zur Kreislaufwirtschaft

Ziel

Recyclingquoten von Holzverpackungen im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

ENTFÄLLT.

Rückgewinnungsquote

ENTFÄLLT.

25

Q4

2025

Die Recyclingquote von Holzverpackungen nach Gewicht muss mindestens 25 % (im Sinne von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g Ziffer I-VI der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungsabfälle (in der durch die Richtlinie 2018/852 geänderten Fassung))25 % erreichen.

M2C1-17quater

Investition 1.2 – Leitinitiativen zur Kreislaufwirtschaft

Ziel

Recyclingquoten für Eisenmetallverpackungen im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

ENTFÄLLT.

Rückgewinnungsquote

ENTFÄLLT.

70

Q4

2025

Die Recyclingquote von Eisenmetallverpackungen nach Gewicht muss mindestens 70 % betragen (gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g I-VI der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungsabfälle (in der durch die Richtlinie 2018/852 geänderten Fassung)).

M2C1-17 Quinquien

Investition 1.2 – Leitinitiativen zur Kreislaufwirtschaft

Ziel

Recyclingquoten von Aluminiumverpackungen im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

ENTFÄLLT.

Rückgewinnungsquote

ENTFÄLLT.

50

Q4

2025

Die Recyclingquote von Aluminiumverpackungen nach Gewicht muss mindestens 50 % betragen (im Sinne von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g Ziffer I-VI der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungsabfälle (in der durch die Richtlinie 2018/852 geänderten Fassung)).

M2C1-17-Sexie

Investition 1.2 – Leitinitiativen zur Kreislaufwirtschaft

Ziel

Recyclingquoten von Glasverpackungen im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

ENTFÄLLT.

Rückgewinnungsquote

ENTFÄLLT.

70

Q4

2025

Die Recyclingquote von Glasverpackungen nach Gewicht muss mindestens 70 % betragen (im Sinne von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g Ziffer I-VI der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungsabfälle (in der durch die Richtlinie 2018/852 geänderten Fassung)).

M2C1-17-Septies

Investition 1.2 – Leitinitiativen zur Kreislaufwirtschaft

Ziel

Recyclingquoten von Papier und Pappe im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

ENTFÄLLT.

Rückgewinnungsquote

ENTFÄLLT.

75

Q4

2025

Die Recyclingquote von Papier und Pappe nach Gewicht muss mindestens 75 % betragen (gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g I-VI der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungsabfälle (in der durch die Richtlinie 2018/852 geänderten Fassung)).

M2C1-17 octies

Investition 1.2 – Leitinitiativen zur Kreislaufwirtschaft

Ziel

Recyclingquoten von Kunststoffverpackungen im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

ENTFÄLLT.

Rückgewinnungsquote

ENTFÄLLT.

50

Q4

2025

Die Recyclingquote von Kunststoffverpackungen nach Gewicht muss mindestens 50 % erreichen (im Sinne von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g Ziffer I-VI der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungsabfälle (in der durch die Richtlinie 2018/852 geänderten Fassung)).

M2C1-17 Nonies

Reform 1.1

Nationales Programm für die Kreislaufwirtschaft;

Investition 1.2 – Leitinitiativen zur Kreislaufwirtschaft

Meilenstein

Inkrafttreten der getrennten Sammlung gefährlicher Abfallfraktionen aus Haushalten und Textilien

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2025

Inkrafttreten der getrennten Sammlung gefährlicher Abfallfraktionen aus Haushalten und Textilien im Einklang mit dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft.

M2C1-18

Investition 3.1: Grüne Inseln

Meilenstein

Inkrafttreten des Direktorialdekrets

Bestimmung des Erlasses über das Inkrafttreten des Gesetzes

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q3

2022

Mit dem Direktorialerlass wird die Rangfolge der Projekte im Zusammenhang mit den Ergebnissen der öffentlichen Bekanntmachung genehmigt. Das Auswahlverfahren umfasst Folgendes:

a) Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den Technischen Leitlinien für die „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften eingehalten werden.

B) Verpflichtung, dass der Klimabeitrag der Investition nach der Methode in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 mindestens 37 % der Gesamtkosten der durch die Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützten Investitionen ausmacht.

C) Verpflichtung, über die Durchführung der Maßnahme nach der Hälfte der Laufzeit der Regelung und über das Ende der Laufzeit der Regelung Bericht zu erstatten.

Mögliche Interventionsbereiche sind:

-integrierte und zertifizierte Bewirtschaftung des agroforstwirtschaftlichen Erbes („auch durch den Austausch von Gutschriften aus der Abscheidung von Kohlendioxid, der Bewirtschaftung der biologischen Vielfalt und der Zertifizierung der Holzlieferkette“);

-integrierte und zertifizierte Bewirtschaftung der Wasserressourcen;

-Erzeugung von Energie aus lokalen erneuerbaren Quellen wie Mikrowasserkraftwerken, Biomasse, Biogas, Windkraft, Kraft-Wärme-Kopplung und Biomethan;

-Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus („geeignet, lokale Produkte zu verbessern“);

-Bau und nachhaltige Bewirtschaftung des Gebäudebestands und der Infrastruktur eines modernen Bergs;

-Energieeffizienz und intelligente Integration von Anlagen und Netzen;

-die nachhaltige Entwicklung der Produktionstätigkeiten (Null-Abfallerzeugung);

-Integration von Mobilitätsdiensten;

-— die Entwicklung eines nachhaltigen landwirtschaftlichen Modells („das auch durch die Erzeugung und Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen im Elektro-, Wärme- und Verkehrssektor energieunabhängig ist“).

Das Biomethan muss den Nachhaltigkeitskriterien und den Kriterien für Treibhausgaseinsparungen gemäß den Artikeln 29 bis 31 und den Vorschriften für Biokraftstoffe auf Lebens- und Futtermittelbasis gemäß Artikel 26 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) und den damit verbundenen Durchführungsrechtsakten und delegierten Rechtsakten entsprechen, damit die Maßnahme dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen und den einschlägigen Anforderungen in Anhang VI Fußnote 8 der Verordnung (EU) 2021/241 entsprechen kann.

M2C1-19

Investition 3.1: Grüne Inseln

Ziel

Durchführung integrierter Projekte auf kleinen Inseln

ENTFÄLLT.

Anzahl der kleinen Inseln

0

19

Q2

2026

Mindestens 19 kleine Inseln führen abgeschlossene integrierte Projekte durch, die mindestens drei verschiedene Arten von Interventionen umfassen.

Insgesamt muss der Klimabeitrag der Investition nach der Methode in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 mindestens 37 % der Gesamtkosten der aus der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützten Investitionen ausmachen.

Förderfähig sind folgende Interventionen:

-Energieeffizienzmaßnahmen;

-Entwicklung und/oder Modernisierung von Diensten und Infrastrukturen im Bereich der kollektiven Mobilität; elektrisch betriebene Busse und Boote; Notunterkünfte für öffentliche Verkehrsdienste; Car-Sharing, Bike-Sharing, Roller-Sharing;

-Bau und/oder Anpassung von Radwegen, Bau von Schutzbereichen;

-effiziente getrennte Sammlung mit Stärkung der Sammelsysteme;

-Bau/Modernisierung ökologischer Inseln mit zugehörigen Wiederverwendungszentren;

-Entsalzungssysteme;

-Anlagen für erneuerbare Energien für die Stromerzeugung, einschließlich Photovoltaik, Offshore-Windenergie und Meeresenergie, wie z. B. Wellen- oder Gezeitenenergie;

-Energieeffizienzmaßnahmen zur Senkung der Stromnachfrage;

-Eingriffe in das Stromnetz und die damit zusammenhängende Infrastruktur: Speichervorrichtungen, Integration des Stromnetzes in das Wassersystem der Insel, intelligente Netze, innovative Energiemanagement- und -überwachungssysteme.

M2C1-20

Investition 3.2: Grüne Gemeinschaften

Meilenstein

Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge für die Auswahl grüner Gemeinschaften

Mitteilung über die Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge für die Auswahl grüner Gemeinschaften

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q3

2022

Mitteilung des Vergabeverfahrens für die Finanzhilfen, einschließlich Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den Technischen Leitlinien für die „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften eingehalten werden.

M2C1-21

Investition 3.2: Grüne Gemeinschaften

Ziel

Durchführung der in den Plänen der Grünen Gemeinschaften vorgestellten Maßnahmen

ENTFÄLLT.

Prozentsatz der von den Grünen Gemeinschaften vorgelegten Interventionen

0

90

Q2

2026

Abschluss der Durchführung von mindestens 90 % der Maßnahmen, die in den von den Grünen Gemeinschaften vorgelegten Plänen vorgesehen sind (gemäß Artikel 72 des Gesetzes 221/2015)

M2C1-22

Investition 3.4: Fondo Contratti di Filiera (FCF) zur Unterstützung von Verträgen über Lieferketten in den Bereichen Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht

Meilenstein

Durchführungsvereinbarung

Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2024

Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens.

M2C1-23

Investition 3.4: Fondo Contratti di Filiera (FCF) zur Unterstützung von Verträgen über Lieferketten in den Bereichen Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht

Ziel

Mit den Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen

ENTFÄLLT.

Prozentuale

0

50

Q2

2025

ISMEA muss rechtliche Finanzierungsvereinbarungen mit Endbegünstigten über einen Betrag geschlossen haben, der erforderlich ist, um (unter Berücksichtigung der Verwaltungsgebühren) mindestens 50 % der ARF-Investitionen in den Fonds zu verwenden. Die ISMEA erstellt einen Bericht, in dem der Prozentsatz dieser Finanzierung, der nach der Methode in Anhang VI zu den Klimazielen beiträgt, aufgeführt ist.

M2C1-24

Investition 3.4: Fondo Contratti di Filiera (FCF) zur Unterstützung von Verträgen über Lieferketten in den Bereichen Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht

Ziel

Mit den Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen

ENTFÄLLT.

Prozentuale

50

100

Q2

2026

ISMEA muss rechtliche Finanzierungsvereinbarungen mit Endbegünstigten über einen Betrag geschlossen haben, der erforderlich ist, um 100 % der ARF-Investitionen in den Fonds zu verwenden (unter Berücksichtigung der Verwaltungsgebühren).

M2C1-25

Investition 3.4: Fondo Contratti di Filiera (FCF) zur Unterstützung von Verträgen über Lieferketten in den Bereichen Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht

Meilenstein

Das Ministerium hat den Gesamtbetrag der Mittel übertragen.

Übertragungsbescheinigung

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2024

Italien überträgt 1 960 000 000,00 EUR an ISMEA für die Fazilität.

E. MISSION 2 KOMPONENTE 2: Energiewende und nachhaltige Mobilität

Diese Komponente des italienischen Aufbau- und Resilienzplans umfasst Investitionen und Reformen in die Energiewende. Sie umfasst Reformen, um die Genehmigung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energiequellen zu erleichtern. Die Komponente umfasst Investitionen in die Versorgungskette für erneuerbare Energien, Wasserstoffstrom, Biomethananlagen und intelligente Netze. Diese Reformen und Investitionen werden durch Reformen zur Stärkung des Wettbewerbs auf dem Strommarkt im Rahmen der Reformkomponente „Unternehmensumfeld“ ergänzt.

Diese Komponente umfasst auch Investitionen und Reformen im Bereich der nachhaltigen Mobilität. Sie umfasst Reformen, um die Genehmigung von Projekten im Bereich der nachhaltigen Mobilität zu erleichtern. Die Komponente umfasst Investitionen in den Bau von Radwegen und Infrastrukturen für den schnellen Transit von U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen sowie in die Beschaffung emissionsfreier Busse, Fahrzeuge, Brandbekämpfungs- und Flughafenfahrzeuge. Diese Reformen und Investitionen werden durch Reformen ergänzt, die darauf abzielen, regulierte Preise für das Laden von Strom zu beseitigen und den Wettbewerb im Bereich der Konzessionen für Ladestationen, der regionalen Eisenbahnen und des öffentlichen Nahverkehrs im Rahmen der Reformkomponente „Unternehmensumfeld“ zu stärken.

Die Investitionen und Reformen im Rahmen dieser Komponente sollen dazu beitragen, den länderspezifischen Empfehlungen an Italien aus den Jahren 2020 und 2019 nachzukommen, wonach „Investitionen auf den ökologischen und digitalen Wandel, insbesondere auf eine saubere und effiziente Erzeugung und Nutzung von Energie [...] im öffentlichen Verkehr, [...] ausgerichtet werden müssen“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020) und „die investitionsbezogene Wirtschaftspolitik auf [...] und die Qualität der Infrastruktur, auch unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede“, ausgerichtet werden müssen (länderspezifische Empfehlung 3, 2019).

Die Komponente unterstützt die an Italien herausgegebenen Leitlinien für die Umsetzung seines nationalen Energie- und Klimaplans (SWD(2020) 911 final), in denen Italien aufgefordert wurde, bestehende Anlagen für erneuerbare Energien, insbesondere bestehende Windkraftanlagen, zu fördern, umzugestalten und zu repowerieren und innovative Offshore-Energie im Mittelmeerraum zu erkunden.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

E.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform 1 – Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für Onshore- und Offshore-Anlagen für erneuerbare Energien und neuer Rechtsrahmen zur Aufrechterhaltung der Erzeugung aus erneuerbaren Quellen sowie Verlängerung der Laufzeit und der Förderfähigkeit der derzeitigen Förderregelungen

Diese Reform umfasst:

-Das Inkrafttreten eines Rechtsrahmens für Anlagen für erneuerbare Energiequellen und das Repowering und die Sanierung bestehender Anlagen;

-Inkrafttreten eines Rechtsrahmens, in dem Kriterien für die Bestimmung der Gebiete festgelegt werden, die für die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien mit einer Gesamtleistung von mehr als 50 GW im Einklang mit dem italienischen nationalen Energie-Klimaplan und den Zielen des Grünen Deals geeignet und nicht geeignet sind; der Regelungsrahmen wird zwischen den Regionen und den anderen betroffenen staatlichen Verwaltungen vereinbart.

-Vervollständigung des Fördermechanismus für erneuerbare Energiequellen auch für zusätzliche, nicht ausgereifte Technologien oder Technologien mit hohen Betriebskosten und Verlängerung der Auktionsfrist für den sogenannten RES1-Mechanismus (auch um der Verlangsamung infolge der gesundheitlichen Notlage Rechnung zu tragen), wobei die Grundsätze des wettbewerbsfähigen Zugangs gewahrt bleiben;

-Das Inkrafttreten von Bestimmungen fördert Investitionen in Speichersysteme im Erlass zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/944 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt.

Reform 2 – Neue Rechtsvorschriften zur Förderung der Erzeugung und des Verbrauchs von erneuerbarem Gas

Diese Reform besteht darin, die Unterstützung für sauberes Biomethan durch die Annahme von Rechtsvorschriften zu verstärken, um den Umfang der förderfähigen Biomethanprojekte zu erweitern und den Zeitraum für die Verfügbarkeit von Zuschüssen zu verlängern. Das Biomethan muss die Kriterien der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) erfüllen, damit die Maßnahme dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen und den einschlägigen Anforderungen in Anhang VI Fußnote 8 der Verordnung (EU) 2021/241 entsprechen kann.

Reform 3 – Verwaltungsvereinfachung und Abbau regulatorischer Hindernisse für den Einsatz von Wasserstoff

Diese Reform besteht darin, dass ein Rechtsrahmen zur Förderung von Wasserstoff als erneuerbare Energiequelle in Kraft tritt. Dieser Rechtsrahmen umfasst:

-Technische Sicherheitsvorschriften für Produktion, Transport, (technische und regulatorische Kriterien für die Einführung von Wasserstoff in das Erdgasnetz), Speicherung und Nutzung von Wasserstoff;

-Ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren mit einer einzigen Anlaufstelle, um die Genehmigung für den Bau und den Betrieb einer kleinen Wasserstofferzeugungsanlage (für Elektrolyseure mit einer Leistung von weniger als 1-5 MW; der Schwellenwert für die Speicherung wird in den genannten technischen Sicherheitsvorschriften für Wasserstoff festgelegt).

-Regulierung der Beteiligung von Wasserstofferzeugungsanlagen an Netzdiensten. Die Energieregulierungsbehörde (ARERA) wird beauftragt, nach Konsultation der Interessenträger eine spezifische Regulierungsmaßnahme zu erlassen.

-Ein System von Herkunftsnachweisen für erneuerbaren Wasserstoff, um den Verbrauchern Preissignale zu geben.

-Verfahren und/oder Kriterien zur Festlegung der ausgewählten Betankungsflächen entlang der Autobahnen zur Optimierung des Standorts der Tankstellen, um H2-Korridore für Lastkraftwagen zu schaffen, beginnend mit den norditalienischen Regionen bis zum Po-Tal und den Logistikknotenpunkten und den wichtigsten Autobahnen entlang der Halbinsel.

-Koordinierung des Zehnjahresentwicklungsplans des nationalen Fernleitungsnetzbetreibers (ÜNB) mit den Plänen anderer europäischer Übertragungsnetzbetreiber, die auf die Entwicklung gemeinsamer Normen für den Wasserstofftransport mittels bestehender oder spezieller Gasfernleitungen abzielen.

Reform 4 – Maßnahmen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Wasserstoff

Diese Reform besteht in der Annahme steuerlicher Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für die Erzeugung und/oder Nutzung von Wasserstoff im Einklang mit den EU-Vorschriften über die Besteuerung und zur Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie II. Mit dieser Maßnahme soll die Wasserstofferzeugung auf der Grundlage von Elektrolyse mit erneuerbaren Energiequellen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) oder Netzstrom gefördert werden.“



Reform 5 – Intelligentere Verfahren für die Projektbewertung im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs mit ortsfesten Anlagen und im schnellen Massenverkehr

Diese Reform besteht aus der Verabschiedung von Rechtsvorschriften, in denen eindeutig Zuständigkeiten für die Genehmigung von Projekten des öffentlichen Nahverkehrs festgelegt werden, und eine Vereinfachung des Zahlungsverfahrens.

Investition 4.1 – Investitionen in sanfte Mobilität (Nationaler Zykluspfadplan)

Diese Investition besteht in dem Bau von mindestens 565 km Radwegen in Metropolregionen und mindestens 746 km Radwegen. Die Metropolwege werden in mindestens 40 Metropolregionen oder Städten, in denen Universitäten angesiedelt sind, entwickelt 47 . Radwege sollen das Pendeln der ersten und letzten Meile erleichtern, d. h. Orte in Metropolregionen oder Städten, in denen Universitäten an nahegelegene intermodale Knoten (wie U-Bahnhöfe oder Bahnhöfe) oder Universitäten zu nahe gelegenen intermodalen Knoten (wie U-Bahnhöfen oder Bahnhöfen) angeschlossen sind. Die förderfähigen Fahrradwege sind im Gesetz Nr. 208 vom 28. Dezember 2015 festgelegt.

Investition 4.3 – Errichtung von Ladeinfrastrukturen

Diese Investition besteht in der Unterstützung der Entwicklung von:

-7500 schnelle öffentliche Ladeinfrastrukturpunkte auf Autobahnen;

-13755 Schnellladeinfrastrukturpunkte in städtischen Zentren;

-100 Versuchsladestationen, die an die Speicherung angeschlossen sind.

Diese Investitionen werden durch Reformen der Stromladepreise und -konzessionen ergänzt, die in der Komponente „Reform des Unternehmensumfelds“ aufgeführt sind.

E.2  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/Zielwert   
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren ( für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M2C2-6

Reform 1 Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für Onshore- und Offshore-Anlagen für erneuerbare Energien und neuer Rechtsrahmen zur Förderung der Erzeugung aus erneuerbaren Quellen sowie Verlängerung der Laufzeit und der Förderfähigkeit der derzeitigen Förderregelungen

Meilenstein

Inkrafttreten eines Rechtsrahmens zur Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für den Aufbau von Strukturen für erneuerbare Offshore- und Offshore-Energien

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2024

Der Rechtsrahmen umfasst folgende Ziele:

Schaffung eines vereinfachten und zugänglichen Regelungsrahmens für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien und Repowering und Neugestaltung bestehender Anlagen im Einklang mit den Bestimmungen des Vereinfachungserlasses;

Erlass einer mit den Regionen und den anderen betroffenen staatlichen Verwaltungen geteilten Disziplin zur Festlegung von Kriterien für die Bestimmung der Gebiete, die für die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien mit einer Gesamtleistung, die mindestens dem vom PNIEC festgelegten entspricht, geeignet und nicht geeignet sind, um die Ziele der Entwicklung erneuerbarer Energiequellen zu erreichen;

die Vollendung des EE-Fördermechanismus auch für zusätzliche Technologien, die nicht ausgereift sind oder mit hohen Betriebskosten verbunden sind, und die Verlängerung der Auktionsfrist für den sogenannten EE1-Mechanismus;

eine Reform zur Förderung von Investitionen in Speichersysteme, die im Gesetzesdekret zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/944 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt zum Ausdruck kommt.

M2C2-7

Reform 2 Neue Rechtsvorschriften zur Förderung der Erzeugung und des Verbrauchs von erneuerbarem Gas

Meilenstein

Inkrafttreten eines Gesetzesdekrets zur Förderung der Verwendung von erneuerbarem Gas für die Verwendung von Biomethan im Verkehrs-, Industrie- und Wohnsektor sowie eines Durchführungsdekrets, in dem die Bedingungen und Kriterien für seine Nutzung und das neue Anreizsystem festgelegt sind.

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2021

Das gesetzesvertretende Dekret umfasst insbesondere:

1-legislative Änderung für ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren und Änderung des derzeitigen Finanzhilfemechanismus, um i) den Förderumfang zu erweitern und ii) den Zeitraum für die Verfügbarkeit von Zuschüssen zu verlängern und iii) den Mechanismus für die Einspeisung in die Tarife und den Herkunftsnachweis für erneuerbares Gas vorzusehen.

2-Die Umsetzung der RED II-Richtlinie durch gesetzesvertretendes Dekret

3- Die allgemeine Koordinierung würde vom Ministero della Transizione Ecologica (MiTE) mit Unterstützung der anderen Verwaltungen mit beratender Funktion erfolgen: Landwirtschaftsministerium (MIPAAF), Ministerium für Wirtschaft und Finanzen (MEF) und Gestore Servizi Energetici.

M2C2-8

Investition 2.1 Stärkung intelligenter Netze

Meilenstein

Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge zur Erhöhung der Netzkapazität

Mitteilung über die Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge für

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2022

Mitteilung über die Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge zur Erhöhung der Netzkapazität für die Verteilung erneuerbarer Energien und die Elektrifizierung des Energieverbrauchs

M2C2-12

Investition 2.2 Interventionen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes

Meilenstein

Vergabe der Projekte zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes

Mitteilung über die Vergabe der Projekte

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2022

Vergabe der Projekte zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit von mindestens 4 000 km im Stromnetz, um die Häufigkeit und Dauer von Energieausfällen aufgrund extremer Wetterbedingungen zu verringern.

M2C2-14

Investition 3.3 Wasserstofftests für den Straßenverkehr

Meilenstein

Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge für die Entwicklung von Aufladestationen auf der Grundlage von Wasserstoff

Mitteilung über die Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge für den Bau von mindestens 40 Aufladestationen auf Wasserstoffbasis

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2023

Mitteilung der Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge für den Bau von mindestens 40 Aufladestationen auf Wasserstoffbasis im Einklang mit der Richtlinie 2014/94/EU über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe.

M2C2-16

Investition 3.4 Wasserstofftests für die Eisenbahnmobilität

Meilenstein

Zuweisung von Mitteln für Wasserstofftests für die Eisenbahnmobilität

Mitteilung der Mittelzuweisung

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2023

Zuweisung von Mitteln nach den Verfahren und Kriterien, die für den Bau von zehn Wasserstofftankstellen für Eisenbahnen an sechs Eisenbahnstrecken festgelegt wurden.

M2C2-18

Investition 3.5 Wasserstoffforschung und -entwicklung

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen FuE-Aufträge an Forschungsprojekte im Bereich Wasserstoff

Mitteilung über die Vergabe der Aufträge für Forschung und Entwicklung im Bereich Wasserstoff

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Mitteilung der Vergabe von FuE-Verträgen mit dem Ziel, die Kenntnisse über die Umsetzung des Wasserstoffvektors in der Produktions-, Speicher- und Vertriebsphase zu verbessern. In den Verträgen sind mindestens vier Dimensionen der Forschung zu entwickeln:

a) Erzeugung von grünem und sauberem Wasserstoff

innovative Technologien für die Speicherung, den Transport und die Umwandlung von Wasserstoff in Derivate und E-Fuels

C) Brennstoffzellen für stationäre Anwendungen und Mobilität

integrierte intelligente Managementsysteme zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit und Zuverlässigkeit intelligenter wasserstoffbasierter Infrastrukturen

Diese Maßnahme unterstützt analog zu dem Ansatz gemäß Artikel 25 Absatz 2 und Anhang V der Richtlinie (EU) 2018/2001 die Erzeugung von Wasserstoff auf der Grundlage einer Elektrolyse unter Nutzung erneuerbarer Energiequellen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 (Richtlinie über erneuerbare Energien) oder Tätigkeiten mit Strom aus dem Netz oder Wasserstoff, die die Anforderung von Einsparungen von Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus von 73,4 % für Wasserstoff erfüllen, was zu Treibhausgasemissionen von weniger als 3 t CO2-Äq/tH2 und 70 % für wasserstoffbasierte synthetische Kraftstoffe im Vergleich zu einem Vergleichswert für fossile Brennstoffe von 94 g CO2-Äq/MJ führt.

M2C2-20

Reform 3 Verwaltungsvereinfachung und Abbau regulatorischer Hindernisse für den Einsatz von Wasserstoff

Meilenstein

Inkrafttreten der erforderlichen gesetzgeberischen Maßnahmen

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2023

Die erforderlichen legislativen Maßnahmen enthalten i) Sicherheitsvorschriften in Bezug auf die Erzeugung, den Transport und die Speicherung von Wasserstoff, ii) die Vereinfachung der Verfahren für den Bau kleiner Strukturen für die Erzeugung von grünem Wasserstoff und iii) Maßnahmen in Bezug auf die Bedingungen für den Bau von Aufladestationen auf der Grundlage von Wasserstoff.

Mit dieser Maßnahme werden nur Wasserstofftätigkeiten unterstützt, die die Anforderung von Einsparungen von Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus von 73,4 % für Wasserstoff erfüllen, was zu 3 t CO2-Äq/tH2 führt.

M2C2-21

Reform 4 Maßnahmen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Wasserstoff

Meilenstein

Inkrafttreten steuerlicher Anreize

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes

N.A.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Mit dem Gesetz werden steuerliche Anreize zur Förderung der Erzeugung von grünem Wasserstoff und zur Förderung des Verbrauchs von grünem Wasserstoff im Verkehrssektor festgelegt.

Mit dieser Maßnahme werden nur Wasserstofftätigkeiten unterstützt, die die Anforderung von Einsparungen von Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus von 73,4 % für Wasserstoff erfüllen, was zu 3 t CO2-Äq/tH2 führt.

M2C2-22

Investition 4.1 Investitionen in sanfte Mobilität (Nationaler Zykluspfadplan)

Zielvorgabe:

Radfahrspuren T1

ENTFÄLLT.

Kilometer

0

200

Q4

2023

Fertigstellung von mindestens 200 km Radwegen in Metropolregionen gemäß der Beschreibung der Maßnahme oder den Städten, in denen Universitäten angesiedelt sind.

M2C2-23

Investition 4.1 Investitionen in sanfte Mobilität (Nationaler Zykluspfadplan)

Ziel

Radfahrspuren T2

ENTFÄLLT.

Kilometer

200

1 311

Q2

2026

Fertigstellung von mindestens 365 km Radwegen in Metropolregionen (wie in der Beschreibung der Maßnahme definiert) oder in Städten, in denen Universitäten untergebracht sind, und mindestens 746 km Radwege im Sinne des Gesetzes Nr. 208 vom 28. Dezember 2015.

M2C2-27

Investition 4.3 Installation von Ladeinfrastrukturen

Meilenstein

Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge für die Installation von Ladeinfrastrukturen M1

Mitteilung über die Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge für die Installation von Ladeinfrastrukturen

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2023

Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge zum Bau von mindestens 4700 Ladestationen in städtischen Gebieten (alle Gemeinden).

Das Projekt kann auch Pilot-Ladestationen zur Energiespeicherung umfassen.

M2C2-28

Investition 4.3 Installation von Ladeinfrastrukturen

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Errichtung von Ladeinfrastrukturen M2

Mitteilung über die Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge für die Installation von Ladeinfrastrukturen

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2024

Vergabe der Aufträge für den Bau von 7500 schnellen öffentlichen Ladestationen entlang der Autobahn und mindestens 9055 in städtischen Gebieten (alle Gemeinden).

Das Projekt kann auch Pilot-Ladestationen zur Energiespeicherung umfassen.

M2C2-29

Investition 4.3 Installation von Ladeinfrastrukturen

Ziel

Zahl der Schnellladestationen entlang freier Wege

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

2 500

Q4

2025

Inbetriebnahme von mindestens 2500 öffentlichen Schnellladestationen für Elektrofahrzeuge mit einer Leistung von mindestens 175 kW entlang von Freistraßen.

M2C2-29bis

Investition 4.3 Installation von Ladeinfrastrukturen

Ziel

Zahl der Schnellladestationen in städtischen Gebieten

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

4 700

Q4

2025

Inbetriebnahme von mindestens 4700 öffentlichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge mit einer Leistung von mindestens 90 kW in städtischen Gebieten (alle Gemeinden).

Das Projekt kann auch Pilot-Ladestationen zur Energiespeicherung umfassen.

M2C2-30

Investition 4.3: Errichtung von Ladeinfrastrukturen

Ziel

Zahl der Schnellladestationen entlang freier Wege

Anzahl

2 500

7 500

Q4

2025

Inbetriebnahme von mindestens 7500 öffentlichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge mit einer Leistung von mindestens 175 kW.

Das Projekt kann auch Pilot-Ladestationen zur Energiespeicherung umfassen.

M2C2-30bis

Investition 4.3: Errichtung von Ladeinfrastrukturen

Ziel

Zahl der Schnellladestationen in städtischen Gebieten

Anzahl

4 700

13 755

Q4

2025

Inbetriebnahme von mindestens 13755 Schnellladestationen für Elektrofahrzeuge in städtischen Gebieten mit einer Leistung von mindestens 90 kW.

Das Projekt kann auch Pilot-Ladestationen zur Energiespeicherung umfassen.

M2C2-30ter

Investition 4.3: Errichtung von Ladeinfrastrukturen

Ziel

Zahl der Schnellladestationen

Anzahl

0

100

Q4

2025

Inbetriebnahme von mindestens 100 Versuchsladestationen, die an die Speicheranlage angeschlossen sind

M2C2-33

Investition 4.4.2: Stärkung der Eisenbahnflotte des regionalen öffentlichen Verkehrs mit emissionsfreien Zügen und Universaldienst

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge zur Stärkung der regionalen Eisenbahnflotte des öffentlichen Verkehrs mit emissionsfreien Zügen und Universaldiensten

Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die regionale Eisenbahnflotte des öffentlichen Personennahverkehrs durch emissionsfreie Züge und den Universaldienst

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2023

Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Erwerb emissionsfreier Züge 48 .

M2C2-37

Reform 5: Intelligentere Verfahren für die Projektbewertung im Bereich der öffentlichen Nahverkehrssysteme mit ortsfesten Anlagen und im schnellen Massenverkehr

Meilenstein

Inkrafttreten eines Gesetzesdekrets

Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten des Gesetzesdekrets

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2021

Mit dem Gesetzesdekret werden die Kriterien für die Bewertung von Projekten in Bezug auf den öffentlichen Nahverkehr vereinfacht und das Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt.

M2C2-38

Investition 5.1: Erneuerbare Energien und Batterien

Meilenstein

Inkrafttreten eines Ministerialerlasses

Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten des Ministerialdekrets

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

In dem Ministerialerlass werden die Höhe der verfügbaren Mittel, die Zugangsbedingungen der Begünstigten, die Fördervoraussetzungen für Programme und Projekte, die förderfähigen Ausgaben sowie die Form und Intensität der Beihilfen für die Entwicklung hocheffizienter Fotovoltaikpaneele und die Entwicklung von Batterien festgelegt.

M2C2-41

Investition 5.3: Elektrobusse

Meilenstein

Inkrafttreten eines Ministerialerlasses, in dem die Höhe der verfügbaren Mittel festgelegt wird, um den Zweck der Intervention zu erreichen (Lieferkette Busse)

Bestimmung des Ministerialerlasses über das Inkrafttreten

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2021

In dem Ministerialerlass wird die Höhe der verfügbaren Ressourcen für die Durchführung von etwa 45 Projekten des industriellen Wandels durch „Entwicklungsverträge“ festgelegt.

M2C2-42

Investition 5.4: Unterstützung von Start-up-Unternehmen und Risikokapital, die im ökologischen Wandel tätig sind

Meilenstein

Unterzeichnung der Finanzvereinbarung

Mitteilung über die Unterzeichnung der Finanzvereinbarung

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

In der Finanzvereinbarung werden die indirekten Investitionen in die Finanzierung von Risikokapitalfondsmanagern mit Investitionen und Unternehmen/Start-up-Zielen im Einklang mit den Zielen des ökologischen Wandels festgelegt, um das für Forscher und Start-up-Unternehmen zur Verfügung stehende Kapital zu erweitern, die Maßnahmen aktiver Risikokapitalfonds zu stärken und neue und innovative Unternehmen in Partnerschaft mit Unternehmen zu entwickeln.

Die Finanzvereinbarung muss Folgendes enthalten:

-eine Investitionspolitik,

-Zulassungskriterien,

Einhaltung der Technischen Leitlinien für die „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) für geförderte Transaktionen im Rahmen dieser Maßnahme durch Anwendung der Nachhaltigkeitsprüfung, einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften.

E.3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Investition 1.1 – Entwicklung von Agrarvoltaiksystemen

Diese Investition besteht aus Zuschüssen und Darlehen zur Unterstützung von Investitionen in den Bau von Agrarvoltaiksystemen und die Einrichtung von Messinstrumenten zur Überwachung der zugrunde liegenden landwirtschaftlichen Tätigkeit zur Bewertung des Mikroklimas, der Wassereinsparung, der Wiederherstellung der Bodenfruchtbarkeit, der Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel und der landwirtschaftlichen Produktivität für die verschiedenen Arten von Kulturen.

Investition 1.2 – Förderung erneuerbarer Energien für Energiegemeinschaften und gemeinsam handelnde Eigenverbraucher erneuerbarer Energien

Diese Investition besteht in der Förderung der Installation von 1 730 MW neuer Stromerzeugungskapazitäten für den kollektiven Eigenverbrauch und von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, insbesondere in Gemeinden mit weniger als 5000 Einwohnern. Die Förderung basiert auf Zuschüssen für den Bau erneuerbarer Energiequellen und Erzeugungsanlagen in Verbindung mit Energiespeichersystemen.

Investition 1.4 – Entwicklung von Biomethan nach Kriterien zur Förderung der Kreislaufwirtschaft

Diese Investition umfasst:

-Förderung des Baus neuer Anlagen zur Erzeugung von Biomethan

-Umstellung und Verbesserung der Effizienz bestehender landwirtschaftlicher Biogasanlagen (einschließlich organischer Einwirkungen von festen Siedlungsabfällen) auf die Erzeugung von Biomethan für Verkehr, Industrie und Heizung. Das Biomethan muss die in der Richtlinie 2018/2001 (RED-II-Richtlinie) festgelegten Kriterien erfüllen, damit die Maßnahme dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen und den einschlägigen Anforderungen in Anhang VI Fußnote 8 der Verordnung (EU) 2021/241 entsprechen kann.

-Ersetzung veralteter und hocheffizienter mechanischer Fahrzeuge durch Fahrzeuge, die ausschließlich mit Biomethan betrieben werden, das die Kriterien der Richtlinie 2018/2001 (RED-II-Richtlinie) erfüllt. Hersteller von Biokraftstoff- und Biomethangas und Biokraftstoff müssen gemäß der Richtlinie 2018/2001 von unabhängigen Bewertern ausgestellte Zertifikate (Nachweis für Nachhaltigkeit) vorlegen. Der Betreiber erwirbt Ursprungsnachweise, die dem erwarteten Kraftstoffverbrauch entsprechen.

-Verbreitung ökologischer Verfahren in der Biogaserzeugungsphase (Standorte mit minimaler Bodenverarbeitung, innovative Systeme mit geringer Emissionsintensität für die Verteilung von Gärrückständen).

Investition 2.1 – Stärkung intelligenter Netze

Diese Investition besteht in der Umgestaltung der Verteilernetze und ihrer Verwaltung mit Eingriffen sowohl in das Stromnetz als auch in dessen Softwarekomponenten, um neue Energieszenarien zu ermöglichen, in denen Verbraucher und Prosumenten ebenfalls eine Rolle spielen können.

Investition 2.2 – Interventionen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes

Diese Investition besteht in Maßnahmen zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes gegenüber extremen Wetterereignissen (Wind-/Abfallen von Bäumen, Eis, Hitzewellen, Überschwemmungen und hydrogeologischen Risiken), insbesondere im Verteilernetz, und zur Verringerung der Wahrscheinlichkeit länger andauernder Unterbrechungen der Stromversorgung und der negativen sozialen und wirtschaftlichen Folgen für die betroffenen Gebiete.

Investition 3.1 – Erzeugung von Wasserstoff in Brachflächen (Hydrogentäler)

Diese Investition besteht in der Förderung der lokalen Produktion und Nutzung von grünem Wasserstoff in der Industrie, in KMU und im lokalen Verkehr, wodurch neue Wasserstofftäler geschaffen werden, die hauptsächlich in Süditalien angesiedelt sind und die lokale Erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen und lokale Nutzung ermöglichen. Ziel des Projekts ist die Wiederverwendung aufgegebener Industriegebiete für die Prüfung von Anlagen zur Wasserstofferzeugung aus lokalen EE-Anlagen, die sich im selben Industriegebiet und in denselben Industrieanlagen oder in benachbarten Gebieten befinden. Mit dieser Maßnahme soll die Wasserstofferzeugung auf der Grundlage von Elektrolyse mit erneuerbaren Energiequellen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) oder Netzstrom gefördert werden.“

Investition 3.2 – Wasserstoffnutzung in schwer zu dekarbonisierenden Industriezweigen

Diese Investition besteht in der Unterstützung von Forschung, Entwicklung und Innovation zu industriellen Prozessen zur Entwicklung von Initiativen zur Nutzung von Wasserstoff in Industriesektoren, die Methan als Energiequelle für thermische Energie nutzen (Zement, Papierfabriken, Keramik, Glasindustrie usw.). Der Sektor fossiler Brennstoffe wie Ölraffinerien ist nicht förderfähig. Mit dieser Maßnahme soll die Wasserstofferzeugung auf der Grundlage von Elektrolyse mit erneuerbaren Energiequellen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) oder Netzstrom gefördert werden.“ 

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit dem Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität gemäß den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die Förderkriterien bei künftigen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS) aus, bei denen projizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen. Erreicht die Tätigkeit die prognostizierten Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind, aber immer noch unter den einschlägigen Richtwerten liegen, so ist zu erläutern, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.

Investition 3.3 – Wasserstofftests für den Straßenverkehr

Diese Investition besteht in der Errichtung von mindestens 40 Wasserstofftankstellen auf Autobahnen, Logistiklagern und Häfen gemäß den Anforderungen der Richtlinie 2014/94 über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe.

Investition 3.4 – Wasserstofftests für die Eisenbahnmobilität

Diese Investition besteht in dem Bau von mindestens zehn Wasserstofftankstellen auf mindestens sechs Eisenbahnstrecken. Die Wasserstoffzug-Tankstellen werden vorzugsweise in der Nähe lokaler Produktionsstätten für Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen und/oder Wasserstofftankstellen an Autobahnen gebaut.

Investition 3.5 – Wasserstoffforschung und -entwicklung

Diese Investition besteht in der Unterstützung von FuE-Tätigkeiten im Bereich Wasserstoff in folgenden Bereichen:

-Erzeugung von grünem und sauberem Wasserstoff

-Innovative Technologien für die Speicherung, den Transport und die Umwandlung von Wasserstoff in Derivate und E-Fuels

-Brennstoffzellen für stationäre Anwendungen und Mobilität

-Integrierte intelligente Managementsysteme zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit und Zuverlässigkeit intelligenter Wasserstoffinfrastrukturen

Diese Maßnahme unterstützt analog zu dem Ansatz gemäß Artikel 25 Absatz 2 und Anhang V der Richtlinie (EU) 2018/2001 die Erzeugung von Wasserstoff auf der Grundlage einer Elektrolyse unter Nutzung erneuerbarer Energiequellen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 (Richtlinie über erneuerbare Energien) oder Tätigkeiten mit Strom aus dem Netz oder Wasserstoff, die die Anforderung von Einsparungen von Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus von 73,4 % für Wasserstoff erfüllen, was zu Treibhausgasemissionen von weniger als 3 t CO2-Äq/tH2 und 70 % für wasserstoffbasierte synthetische Kraftstoffe im Vergleich zu einem Vergleichswert für fossile Brennstoffe von 94 g CO2-Äq/MJ führt.

Investition 4.2 – Entwicklung von Schnelltransportsystemen

Ziel der Maßnahme ist es, den Schnellverkehr im Massenverkehr zu erhöhen und so eine Verkehrsverlagerung vom Pkw- auf den öffentlichen Verkehr zu fördern.

Diese Investition umfasst:

Bau neuer Strecken und Ausbau bestehender Strecken mit Schnelltransportsystemen für mindestens 231 km. Die Liste der Vorhaben umfasst mindestens 96 km U-Bahn- oder Straßenbahn und mindestens 135 km Oberleitungsbus, Bus Rapid Transit (BRT) oder Seilbahnen.

Die Modernisierung der Infrastruktur für schnelle Massentransportsysteme, einschließlich ihrer Digitalisierung. Diese Maßnahmen umfassen die Modernisierung von U-Bahn-Stationen und U-Bahn-Infrastrukturen, Signalsystemen für Schienen- oder Straßenbahnen und öffentlichen Transitlagern.

Erwerb emissionsfreier Fahrzeuge für schnelle Massentransportsysteme.

Diese Maßnahme umfasst mindestens 28 Interventionen und richtet sich an die Metropolregionen 49 Bari, Bergamo, Bologna, Catania, Firenze, Genua, Mailand, Napoli, Padova, Perugia, Rimini, Roma und Tarent.

Die sowohl für den Bau als auch für den Ausbau in Betracht kommende Infrastruktur (d. h. U-Bahn-Fahrspuren, Straßenbahnstrecken, Oberleitungsbusspuren, Bus-Schnelltransit oder Seilbahnen) muss den Betrieb emissionsfreier Fahrzeuge ermöglichen. Die Investition darf nicht den Bau oder die Modernisierung von Straßen außerhalb des Interventionsbereichs umfassen, es sei denn, diese sind integraler Bestandteil der Infrastruktur, die den Betrieb emissionsfreier Fahrzeuge ermöglicht.

Investition 4.4.1 – Stärkung der emissionsfreien Busflotte im regionalen öffentlichen Verkehr

Diese Investition besteht in der Beschaffung von mindestens 3000 emissionsfreien Niederflurbussen und mindestens 1000 Ladestationen für emissionsfreie und emissionsarme Niederflurbusse. Busse müssen mit digitalen Merkmalen ausgestattet sein. Förderfähige Busse sind Niederflur (d. h. Fahrzeuge der Klassen M2 und M3 gemäß UNECE-Normen) und entweder Elektro- oder Wasserstoff-Brennstoffzellen.

Investition 4.4.2 – Stärkung der Eisenbahnflotte des regionalen öffentlichen Verkehrs durch emissionsfreie Züge und Universaldienst

Diese Investition besteht in der Beschaffung und Inbetriebnahme von mindestens 66 emissionsfreien Personenzügen 50 (wobei ein Zug aus mindestens einer Lokomotive besteht und Fahrgastwagen umfasst) und weiteren 100 Fahrzeugen für den Universaldienst. Insgesamt muss die Investition mindestens 523 Einheiten umfassen, von denen mindestens 66 Lokomotiven sein müssen.

Investition 4.4.3 – Erneuerung der Flotte für den Kommando der nationalen Feuerwehr

Diese Investition besteht in der Beschaffung von 200 Flughafenfahrzeugen und 3600 Feuerlöschfahrzeugen der nationalen Feuerwehr sowie in der Errichtung von 875 Ladestationen und mindestens 3000 mobilen Ladestationen. 3500 Fahrzeuge sind emissionsfrei, während der Rest entweder ausschließlich mit Biomethan oder mit Biokraftstoffen betrieben wird, wobei die Nachhaltigkeitskriterien und die Kriterien für Treibhausgaseinsparungen gemäß den Artikeln 29-31 und die Vorschriften für Biokraftstoffe auf Lebens- und Futtermittelbasis gemäß Artikel 26 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) und die damit verbundenen Durchführungsrechtsakte und delegierten Rechtsakte eingehalten werden. Die Betreiber erwerben einen Herkunftsnachweis, der dem erwarteten Kraftstoffverbrauch entspricht. Fahrzeuge, die mit Biokraftstoff betrieben werden, müssen für B100 typgenehmigt sein.

Investition 5.1 – Entwicklung einer internationalen, industriellen und FuE-Führung im Bereich erneuerbare Energien und Batterien

Diese Maßnahme besteht in einer öffentlichen Investition in eine Fazilität, die „Fazilität für erneuerbare Energien und Batterien“, um Anreize für private Investitionen zu schaffen und den Zugang zu Finanzmitteln zu verbessern, um die Entwicklung einer Wertschöpfungskette für erneuerbare Energien und Batterien zu unterstützen. Die Fazilität wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, zinsvergünstigten Darlehen und Zinszuschüssen direkt an den Privatsektor vergeben. Auf der Grundlage der Investitionen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität zielt die Fazilität zunächst darauf ab, Finanzmittel in Höhe von mindestens 1 400 000 000 EUR bereitzustellen.

Die Fazilität wird von Invitalia S.p.A. als Durchführungspartner verwaltet. Die Fazilität umfasst die folgenden Produktlinien:

-Der erste Schwerpunkt liegt auf der Herstellung von Photovoltaik- oder Windenergietechnologien und soll die Produktionskapazität für Photovoltaik- oder Windenergietechnologien um mindestens 2,4 GW/Jahr erhöhen.

-Der zweite Schwerpunkt liegt auf der Herstellung von Batterien und soll die Produktionskapazität für Batterien um mindestens 13 GW/Jahr erhöhen.

Zur Durchführung der Investition in die Fazilität unterzeichnen Italien und Invitalia ein Durchführungsabkommen mit folgendem Inhalt:

1.Beschreibung des Entscheidungsprozesses der Fazilität: Die endgültige Investitionsentscheidung der Fazilität wird von einem Investitionsausschuss oder einem anderen einschlägigen gleichwertigen Leitungsgremium getroffen und mit der Mehrheit der Stimmen von Mitgliedern, die von der Regierung unabhängig sind, gebilligt.

2.Kernanforderungen der damit verbundenen Anlagepolitik, die Folgendes umfassen:

e.Die Beschreibung der Finanzprodukte und der förderfähigen Endbegünstigten.

f.Die Anforderung, dass alle geförderten Investitionen wirtschaftlich tragfähig sein müssen.

g.Die Anforderung, den Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (DNSH) gemäß den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) einzuhalten. Die Anlagepolitik schließt insbesondere folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit aus: I) Tätigkeiten und Vermögenswerte, die nicht in Betracht kommen: I) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung, 51 ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen, 52 iii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 53 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 54 .

h.Die Anforderung, dass Endempfänger der Fazilität keine Unterstützung aus anderen Unionsinstrumenten erhalten dürfen, um dieselben Kosten zu decken.

3.Der von der Durchführungsvereinbarung abgedeckte Betrag, die Gebührenstruktur für den Durchführungspartner und die Anforderung, Rückflüsse gemäß der Investitionspolitik der Fazilität zu reinvestieren.

4.Überwachungs-, Audit- und Kontrollanforderungen, einschließlich:

i.Die Beschreibung des Überwachungssystems des Durchführungspartners zur Berichterstattung über die mobilisierten Investitionen.

j.Die Beschreibung der Verfahren des Durchführungspartners, mit denen die Prävention, Aufdeckung und Behebung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten sichergestellt wird.

k.Die Verpflichtung, die Förderfähigkeit jeder Operation im Einklang mit den Anforderungen des Durchführungsübereinkommens zu überprüfen, bevor sie sich zur Finanzierung einer Operation verpflichtet.

l.Die Verpflichtung zur Durchführung risikobasierter Ex-post-Prüfungen gemäß einem Prüfplan des BSG Invitalia. Bei diesen Audits wird Folgendes überprüft:

I.dass die Kontrollsysteme wirksam sind, einschließlich der Aufdeckung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten;

II.Einhaltung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen, der Vorschriften über staatliche Beihilfen und der Anforderungen an die Klimaziele;

III.die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Fazilität keine Unterstützung aus anderen Unionsinstrumenten erhalten haben, um dieselben Kosten zu decken, eingehalten wird. Bei den Prüfungen wird auch die Rechtmäßigkeit der Transaktionen und die Einhaltung der Bedingungen des geltenden Durchführungsübereinkommens überprüft.

5.Anforderungen an Klimainvestitionen, die vom Durchführungspartner durchgeführt werden: mindestens 1 000 000 000 EUR der ARF-Investitionen in die Fazilität sollen zu den Klimaschutzzielen gemäß Anhang VI der ARF-Verordnung beitragen. 55

Die Umsetzung der Maßnahme wird bis 31. August 2026 abgeschlossen sein.

Investition 5.2 – Entwicklung einer internationalen, industriellen und FuE-Führung im Bereich Wasserstoff

Diese Investition besteht in der Unterstützung von Projekten zur Entwicklung einer Wertschöpfungskette für Wasserstoff in Italien, die auch für die Teilnahme an potenziellen wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse im Bereich Wasserstoff geeignet ist.

Investition 5.3 – Entwicklung einer internationalen, industriellen und FuE-Führung bei Elektrobussen

Diese Investition besteht in der Unterstützung von etwa 45 Projekten, mit denen der digitale und ökologische Wandel der Busindustrie hin zu Elektro- und vernetzten Bussen gefördert werden kann. Mit diesen Investitionen sollen auch Investitionen in die Erneuerung der Elektrobusflotte unterstützt werden (ohne Hybridbusse abzudecken).

Investition 5.4 – Unterstützung von Start-ups und Risikokapital, die im ökologischen Wandel tätig sind

Diese Maßnahme besteht in einer öffentlichen Investition in eine Fazilität, den Fonds für den grünen Wandel, um Anreize für private Investitionen zu schaffen, den Zugang von Start-up-Unternehmen, die am ökologischen Wandel beteiligt sind, zu Finanzmitteln in Italien zu verbessern und den Risikokapitalmarkt in diesem Sektor zu entwickeln. Die Fazilität wird direkt oder indirekt durch Beteiligungs- oder eigenkapitalähnliche Unterstützung betrieben. Insbesondere im Falle von Direktinvestitionen wird die GTF Start-up-Unternehmen mit Eigenkapital oder Quasi-Eigenkapital (wie z. B. Wandelanleihen) unterstützen; im Falle indirekter Investitionen finanziert die SGR Fonds Dritter (–AIF – Alternative Investmentfonds), die durch die Bereitstellung von Eigenkapital- oder Quasi-Eigenkapital-, Fremd- oder Quasi-Schuldtiteln betrieben werden. Die GTF investiert in folgende Interventionsbereiche: erneuerbare Energien, Kreislaufwirtschaft, Mobilität, Energieeffizienz, Abfallwirtschaft und Energiespeicherung.

Auf der Grundlage der Investitionen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität zielt die Fazilität zunächst darauf ab, Finanzmittel in Höhe von mindestens 250 000 000 EUR bereitzustellen.

Die Fazilität wird von CDP Venture Capital SGR als Durchführungspartner verwaltet. Die GTF hat eine Laufzeit von 15 Jahren, um der Laufzeit der investierten Drittmittel zu entsprechen, und investiert in die folgenden Produktlinien:

·Beteiligungs- oder Quasi-Eigenkapitalunterstützung für grüne Start-up-Unternehmen (direkte Art);

·Beteiligungskapital, beteiligungsähnliche Unterstützung für Risikokapital-Eigenkapitalfonds/Schuldenfonds (indirekt);

·Unterstützung in Form von Beteiligungs- oder Quasi-Eigenkapitalfinanzierungen für Gründungs-/Beschleunigungsprogramme.

MIMIT und SGR ändern das geltende Durchführungsabkommen („Accordo Finanziario“) und die GTF-Regeln, um folgende Bestimmungen aufzunehmen:

Beschreibung des Entscheidungsprozesses der Fazilität: die endgültige Investitionsentscheidung der Fazilität wird von einem Verwaltungsrat oder einem anderen einschlägigen gleichwertigen Leitungsgremium getroffen und mit der Mehrheit der Stimmen von Mitgliedern, die von der Regierung unabhängig sind, gebilligt 56 .

Kernanforderungen der damit verbundenen Anlagepolitik, die Folgendes umfassen:

Die Beschreibung der Finanzprodukte und der förderfähigen Endbegünstigten.

Die Anforderung, dass alle geförderten Investitionen wirtschaftlich tragfähig sein müssen.

Die Anforderung, den Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (DNSH) gemäß den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) einzuhalten. Insbesondere im Falle der allgemeinen Unterstützung von Start-up-Unternehmen schließt die Investitionspolitik Unternehmen aus, die einen wesentlichen Schwerpunkt 57 auf folgenden Sektoren haben: I) Energieerzeugung auf der Grundlage fossiler Brennstoffe und damit verbundene Tätigkeiten 58 ; II) energieintensive und/oder CO2-intensive Industrien 59 ; III) Herstellung, Vermietung oder Verkauf umweltschädlicher Fahrzeuge 60 ; IV) Abfallsammlung, Abfallbehandlung und -entsorgung 61 , v) Aufbereitung von Kernbrennstoffen, Erzeugung von Kernenergie. Darüber hinaus erfordert die Investitionspolitik die Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten durch die Endbegünstigten der Fazilität.

Die Anforderung, dass Endempfänger der Fazilität keine Unterstützung aus anderen Unionsinstrumenten erhalten dürfen, um dieselben Kosten zu decken.

Der von der Durchführungsvereinbarung abgedeckte Betrag, die Gebührenstruktur für den Durchführungspartner und die Anforderung, Rückflüsse gemäß der Investitionspolitik der Fazilität zu reinvestieren.

Überwachungs-, Audit- und Kontrollanforderungen, einschließlich:

1.Die Beschreibung des Überwachungssystems des Durchführungspartners zur Berichterstattung über die mobilisierten Investitionen.

2.Die Beschreibung der Verfahren des Durchführungspartners, mit denen die Prävention, Aufdeckung und Behebung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten sichergestellt wird.

3.Die Verpflichtung, die Förderfähigkeit jeder Operation im Einklang mit den Anforderungen des Durchführungsübereinkommens zu überprüfen, bevor sie sich zur Finanzierung einer Operation verpflichtet.

4.Die Verpflichtung zur Durchführung risikobasierter Ex-post-Prüfungen gemäß einem Prüfplan der SGR. Bei diesen Prüfungen wird überprüft, i) ob die Kontrollsysteme wirksam sind, einschließlich der Aufdeckung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten; II) die Einhaltung des DNSH-Grundsatzes und der Vorschriften über staatliche Beihilfen; und iii) die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Fazilität keine Unterstützung aus anderen Unionsinstrumenten erhalten haben dürfen, um dieselben Kosten zu decken, eingehalten wird. Bei den Prüfungen wird auch die Rechtmäßigkeit der Transaktionen und die Einhaltung der Bedingungen des geltenden Durchführungsübereinkommens und der Finanzierungsvereinbarungen überprüft.

1.Anforderungen für die Auswahl von Risikokapital- Eigenkapitalfonds/Schuldenfonds: Der Fonds für den grünen Wandel wählt Finanzintermediäre in offener, transparenter und diskriminierungsfreier Weise aus, wobei unter anderem alle Anforderungen und Antragsformulare sowohl auf der SGR- als auch auf der MIMIT-Website veröffentlicht werden. Es werden Ex-ante- Kontrollen auf das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten bei Finanzintermediären für alle beteiligten Finanzakteure durchgeführt. Das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts bezieht sich stets auf den „Endbegünstigten“ der Fazilität.

2.Pflicht zur Unterzeichnung von Finanzierungsvereinbarungen: Die GTF unterzeichnet Finanzierungsvereinbarungen mit den Finanzintermediären im Einklang mit den Kernanforderungen, die alle Anforderungen enthalten, unter denen die GTF tätig ist, einschließlich:

1.Die Verpflichtung des Finanzintermediärs, seine Entscheidungen entsprechend den oben genannten Anforderungen an die Entscheidungsfindung und die Investitionspolitik zu treffen, auch in Bezug auf die Einhaltung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen.

2.Die Beschreibung des vom Finanzintermediär einzurichtenden Überwachungs-, Prüfungs- und Kontrollrahmens, der sinngemäß allen oben genannten Überwachungs-, Prüfungs- und Kontrollanforderungen unterliegt.

Die Umsetzung der Maßnahme wird bis 31. August 2026 abgeschlossen sein.

E.4.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/Zielwert  
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren ( für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M2C2-3

Investition 1.4 Entwicklung von Biomethan nach Kriterien zur Förderung der Kreislaufwirtschaft

Ziel

Austausch von landwirtschaftlichen Zugmaschinen

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

300

Q2

2026

Austausch von mindestens 300 landwirtschaftlichen Zugmaschinen durch mechanische Zugmaschinen, die ausschließlich mit Biomethan angetrieben werden und auch mit Werkzeugen für die Präzisionslandwirtschaft ausgestattet sind.

Biomethan muss die in der Richtlinie 2018/2001 (RED-II-Richtlinie) festgelegten Kriterien erfüllen, um dem Grundsatz „Do-No-Significant-Harm“ zu entsprechen. Hersteller von Biokraftstoff- und Biomethangas und Biokraftstoff müssen gemäß der Richtlinie 2018/2001 von unabhängigen Bewertern ausgestellte Zertifikate (Nachweis für Nachhaltigkeit) vorlegen. Der Betreiber erwirbt Ursprungszeugnisse, die dem erwarteten Kraftstoffverbrauch entsprechen.

M2C2-4

Investition 1.4 Entwicklung von Biomethan nach Kriterien zur Förderung der Kreislaufwirtschaft

Ziel

Zusätzliche Produktionskapazität für Biomethan

ENTFÄLLT.

1 000 000 000

0

0.6

Q2

2025

Ausbau der Produktionskapazität für Biomethan aus der Umstellung der bestehenden Anlagen (einschließlich organischer Abfälle aus festen Siedlungsabfällen) und von neuen Anlagen auf mindestens 0,6 Mrd. m³.

Das Biomethan muss die in der Richtlinie 2018/2001 (RED-II-Richtlinie) festgelegten Kriterien erfüllen, damit die Maßnahme dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen und den einschlägigen Anforderungen in Anhang VI Fußnote 8 der Verordnung (EU) 2021/241 entsprechen kann.

Hersteller von Biokraftstoff- und Biomethangas und Biokraftstoff müssen gemäß der Richtlinie 2018/2001 von unabhängigen Bewertern ausgestellte Zertifikate (Nachweis für Nachhaltigkeit) vorlegen.

M2C2-5

Investition 1.4 Entwicklung von Biomethan nach Kriterien zur Förderung der Kreislaufwirtschaft

Ziel

Zusätzliche Produktionskapazität für Biomethan

ENTFÄLLT.

1 000 000 000

0.6

2.3

Q2

2026

Ausbau der Produktionskapazität für Biomethan aus der Umstellung der bestehenden Anlagen (einschließlich organischer Abfälle aus festen Siedlungsabfällen) und von neuen Anlagen auf mindestens 2,3 Mrd. m³ Ende Juni 2026.

Biomethan muss die in der Richtlinie 2018/2001 (RED-II-Richtlinie) festgelegten Kriterien erfüllen, damit die Maßnahme dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen und den einschlägigen Anforderungen in Anhang VI Fußnote 8 der Verordnung (EU) 2021/241 entsprechen kann.

Hersteller von Biokraftstoff- und Biomethangas und Biokraftstoff müssen gemäß der Richtlinie 2018/2001 von unabhängigen Bewertern ausgestellte Zertifikate (Nachweis für Nachhaltigkeit) vorlegen.

M2C2-9

Investition 2.1 Stärkung intelligenter Netze

Ziel

Intelligente Netze – Erhöhung der Netzkapazität für die Verteilung erneuerbarer Energien

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

1 000

Q4

2024

Erhöhung der Netzkapazität für die Verteilung erneuerbarer Energien um mindestens 1 000 MW

M2C2-10

Investition 2.1 Stärkung intelligenter Netze

Ziel

Intelligente Netze – Erhöhung der Netzkapazität für die Verteilung erneuerbarer Energien

ENTFÄLLT.

Anzahl

1 000

4 000

Q2

2026

Erhöhung der Netzkapazität für die Verteilung erneuerbarer Energien um mindestens 4 000 MW

M2C2-11

Investition 2.1 Stärkung intelligenter Netze

Ziel

Intelligente Netze – Elektrifizierung des Energieverbrauchs

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

1 500 000

Q2

2026

Elektrifizierung des Energieverbrauchs mit mindestens 1500000 Einwohnern

M2C2-13

Investition 2.2 Interventionen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes

Ziel

Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

4 000

Q2

2026

Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes von mindestens 4 000 km, um die Häufigkeit und Dauer von Energieausfällen aufgrund extremer Wetterbedingungen zu verringern.

M2C2-15

Investition 3.3 Wasserstofftests für den Straßenverkehr

Ziel

Entwicklung von Aufladestationen auf Wasserstoffbasis

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

40

Q2

2026

Entwicklung von mindestens 40 Aufladestationen auf Wasserstoffbasis für leichte und schwere Nutzfahrzeuge im Einklang mit der Richtlinie 2014/94/EU

M2C2-17

Investition 3.4 Wasserstofftests für die Eisenbahnmobilität

Ziel

Anzahl der Wasserstofftankstellen

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

10

Q2

2026

Bau von zehn auf Wasserstoff basierenden Tankstellen auf sechs Eisenbahnstrecken, die durch öffentliche Verfahren des Ministeriums für nachhaltige Mobilität (MIMS) und des Ministeriums für ökologischen Wandel (MITE) festgelegt werden.

M2C2-19

Investition 3.5 Wasserstoffforschung und -entwicklung

Ziel

Anzahl der Projekte für Forschung und Entwicklung im Bereich Wasserstoff

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

10

Q2

2026

Mindestens 10 durchgeführte FuE-Projekte (eines für jede FuE-Dimension) mit einem Testzertifikat oder einer Veröffentlichung

Es werden vier F & E-Tätigkeitsbereiche entwickelt, die sich auf Folgendes beziehen:

a) Erzeugung von grünem und sauberem Wasserstoff

innovative Technologien für die Speicherung, den Transport und die Umwandlung von Wasserstoff in Derivate und E-Fuels

C) Brennstoffzellen für stationäre Anwendungen und Mobilität

integrierte intelligente Managementsysteme zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit und Zuverlässigkeit intelligenter wasserstoffbasierter Infrastrukturen

Mit dieser Maßnahme wird die Wasserstofferzeugung auf der Grundlage einer Elektrolyse unter Nutzung erneuerbarer Energiequellen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 (Richtlinie über erneuerbare Energien) oder Netzstrom- oder Wasserstofftätigkeiten unterstützt, die die Anforderung von Einsparungen von Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus von 73,4 % für Wasserstoff erfüllen, was zu THG-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus von weniger als 3 t CO2-Äq/tH2 und 70 % für wasserstoffbasierte synthetische Kraftstoffe im Vergleich zu einem Vergleichswert für fossile Brennstoffe von 94 g CO2-Äq/MJ führt, analog zu dem in Artikel 25 Absatz 2 und Anhang V der Richtlinie (EU) 2018/2001 dargelegten Ansatz.

M2C2-24

Investition 4.2 Entwicklung von schnellen Massentransportsystemen

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Aufbau von Infrastrukturen für schnelle Massentransportsysteme

Mitteilung der Vergabe öffentlicher Aufträge

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2023

Mitteilung der Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Aufbau von Infrastrukturprojekten, wie in der Beschreibung der Maßnahme definiert.

M2C2-25

Investition 4.2 Entwicklung von schnellen Massentransportsystemen

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Erwerb emissionsfreier Fahrzeuge und für Maßnahmen zur Modernisierung der Infrastruktur für schnelle Massentransportsysteme

Mitteilung der Vergabe öffentlicher Aufträge

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q3

2024

Mitteilung der Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Erwerb von mindestens 85 Einheiten rollenden Materials und von mindestens 5 Eingriffen zur Modernisierung der Infrastruktur von Schnelltransportsystemen gemäß der Beschreibung der Maßnahme.

M2C2-25bis

Investition 4.2 Entwicklung von schnellen Massentransportsystemen

Ziel

Mindestens 5 Maßnahmen zur Modernisierung der Infrastruktur für schnelle Massentransportsysteme

Anzahl

0

5

Q2

2026

Abschluss von mindestens 5 Interventionen zur Modernisierung der Infrastruktur (gemäß Definition in der Beschreibung der Maßnahme) von schnellen Massentransportsystemen.

Nach Abschluss der Arbeiten muss die betreffende Infrastruktur betriebsbereit oder zugänglich sein (je nach Art der Infrastruktur).

M2C2-25ter

Investition 4.2 Entwicklung von schnellen Massentransportsystemen

Ziel

Erwerb von mindestens 85 Einheiten Rollmaterial für den schnellen Massentransport

Anzahl

0

85

Q2

2026

Erwerb von mindestens 85 Einheiten emissionsfreier Fahrzeuge für den schnellen Massentransport in Metropolregionen, wie in der Beschreibung der Maßnahme definiert.

M2C2-26

Investition 4.2 Entwicklung von schnellen Massentransportsystemen

Ziel

Anzahl der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur (km)

ENTFÄLLT.

Kilometer

0

231

Q2

2026

Bau von mindestens 231 km öffentlicher Verkehrsinfrastruktur in funktionalen städtischen Gebieten, wie in der Beschreibung der Maßnahme definiert.

M2C2-31

Investition 4.4.3: Erneuerungsflotte für das Kommando der Nationalen Feuerwehr

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Erneuerungsflotte für den Kommando der Nationalen Feuerwehr

Mitteilung über die Vergabe sämtlicher Aufträge für die Erneuerungsflotte für den Kommando der Nationalen Feuerwehr

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

N.A.

Q2

2024

Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Erwerb nationaler Feuerwehrfahrzeuge.

M2C2-32

Investition 4.4.1: Stärkung der Busflotte des regionalen öffentlichen Personennahverkehrs mit emissionsfreien Niederflurbussen

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge zur Stärkung der Busflotte des regionalen öffentlichen Verkehrs mit emissionsfreien Niederflurbussen

Mitteilung über die Vergabe sämtlicher Aufträge

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2023

Mitteilung der Vergabe öffentlicher Aufträge für den Erwerb von mindestens 3000 emissionsfreien Niederflurbussen.

M2C2-34

Investition 4.4.1: Stärkung der Busflotte des regionalen öffentlichen Personennahverkehrs mit emissionsfreien Niederflurbussen

Ziel

Anzahl der gekauften emissionsfreien Niederflurbusse T1

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

800

Q4

2024

Erwerb von mindestens 800 emissionsfreien Niederflurbussen, die im Rahmen von M2C2-32 zur Stärkung der jeweiligen Flotte beschafft wurden.

M2C2-34 Bis

Investition 4.4.2: Stärkung der Eisenbahnflotte des regionalen öffentlichen Verkehrs mit emissionsfreien Zügen und Universaldienst

Ziel

Anzahl emissionsfreier Züge T1

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

25

Q4

2024

Erwerb der EG-Konformitätserklärung gemäß Artikel 15 des Gesetzesdekrets Nr. 57/2019 (d. h. Dichiarazione di verifica di conformità CE di cui all‘art 15 del D.Lgs 57/2019) für mindestens 25 emissionsfreie Züge zur Stärkung der jeweiligen Flotte.

M2C2-35

Investition 4.4.1: Stärkung der Busflotte des regionalen öffentlichen Personennahverkehrs mit emissionsfreien Niederflurbussen

Ziel

Anzahl emissionsfreier Niederflurbusse trat T2 in Kraft

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

3 000

Q2

2026

Inbetriebnahme von mindestens 3000 emissionsfreien Niederflurbussen, die im Rahmen von M2C2-32 zur Stärkung der jeweiligen Flotte beschafft wurden.

M2C2-35 ter

Investition 4.4.1: Stärkung der Busflotte des regionalen öffentlichen Personennahverkehrs mit emissionsfreien Niederflurbussen

Ziel

Zahl der Ladestationen für emissionsfreie und emissionsarme Niederflurbusse

Anzahl

0

1 000

Q2

2026

Inbetriebnahme von mindestens 1000 Ladestationen für emissionsfreie oder emissionsarme Niederflurbusse.

M2C2-35 bis

Investition 4.4.2: Stärkung der Eisenbahnflotte des regionalen öffentlichen Verkehrs mit emissionsfreien Zügen und Universaldienst

Ziel

Anzahl emissionsfreier Züge und Zahl der Beförderungen für den Universaldienst

ENTFÄLLT.

Anzahl

25

66

Q2

2026

Inbetriebnahme und Erwerb der EG-Konformitätserklärung gemäß Artikel 15 des Gesetzesdekrets Nr. 57/2019 (d. h. Dichiarazione di verifica di conformità CE di cui all’art 15 del D.Lgs 57/2019) von mindestens 53 emissionsfreien Zügen für die regionale Eisenbahnflotte, von mindestens 13 bimodalen Zügen und 100 Fahrzeugen für den Universaldienst.

Was den Universaldienst/die Intercity betrifft, so muss sich das mit den ARF-Mitteln erworbene rollende Material im Eigentum des Staates befinden. Nach Ablauf des Dienstleistungsauftrags des etablierten Anbieters werden diese Fahrzeuge daher der neuen Vergabestelle des Dienstleistungsauftrags in voller Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 1370/2007 zur Verfügung gestellt.

M2C2-36

Investition 4.4.3: Erneuerungsflotte für das Kommando der Nationalen Feuerwehr

Ziel

Anzahl der sauberen Fahrzeuge für die Erneuerung des Kommandos der Nationalen Feuerwehr

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

3 800

Q2

2026

Inbetriebnahme von mindestens 3800 sauberen Fahrzeugen für die Erneuerungsflotte für den Kommando der Nationalen Feuerwehr.

3500 Fahrzeuge können zu 100 % ökologisch gekennzeichnet werden, da sie zu 100 % elektrisch sein müssen und die Ladestationen mit Photovoltaik-Modulen betrieben werden. Die 300 schweren Nutzfahrzeuge, 200 für Flughäfen und 100 für die Stadtrettung dürfen entweder ausschließlich mit Biomethan oder mit Biokraftstoffen betrieben werden und die in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II-Richtlinie) festgelegten Kriterien erfüllen. Hersteller von Biokraftstoff- und Biomethangas und Biokraftstoff müssen gemäß der Richtlinie 2018/2001 von unabhängigen Bewertern ausgestellte Zertifikate (Nachweis für Nachhaltigkeit) vorlegen. Der Betreiber erwirbt Ursprungszeugnisse, die dem erwarteten Kraftstoffverbrauch entsprechen. Fahrzeuge, die mit Biokraftstoff betrieben werden, müssen für B100 typgenehmigt sein.

M2C2-38bis

Investition 5.1: Erneuerbare Energien und Batterien

Meilenstein

Durchführungsvereinbarung

Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens

Q4

2024

Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens.

M2C2-39

Investition 5.1.: Erneuerbare Energien und Batterien

Meilenstein

Das Ministerium für Unternehmen und Made in Italien hat den Geldtransfer an Invitalia S.p.A. abgeschlossen.

Übertragungsbescheinigung

Q4

2024

Italien überträgt 1 000 000 000 EUR an Invitalia S.p.A. für die Fazilität.

M2C2-40

Investition 5.1: Erneuerbare Energien und Batterien

Ziel

Mit den Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen über die Energieerzeugungskapazität von Photovoltaik- oder Windenergietechnologien und Batterien

Prozentsatz (%)

0

100 %

Q4

2025

Invitalia S.p.A. muss rechtliche Finanzierungsvereinbarungen mit Endbegünstigten über einen Betrag geschlossen haben, der erforderlich ist, um 100 % der ARF-Investitionen in die Fazilität zu nutzen (unter Berücksichtigung der Verwaltungsgebühren).

M2C2-42BIS

Investition 5.4 – Unterstützung von Start-up-Unternehmen und Risikokapital, die im ökologischen Wandel tätig sind.

Meilenstein

Das Ministerium hat die Mittelübertragung an CDP Venture Capital SGR abgeschlossen.

Übertragungsbescheinigung

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2024

Italien überträgt 250 000 000 EUR an CDP Venture Capital SGR für die Fazilität.

Für eine zufrieden stellende Erreichung des Ziels ist auch eine Änderung der Durchführungsvereinbarung zwischen Italien und CDP Venture Capital SGR sowie der Verordnungen über die Fazilität im Einklang mit den im Durchführungsbeschluss des Rates festgelegten Bedingungen erforderlich.

M2C2-43

Investition 5.4 – Unterstützung von Start-up-Unternehmen und Risikokapital, die im ökologischen Wandel tätig sind.

Ziel

Abschluss rechtlicher Vereinbarungen mit Risikokapitalfonds und Start-up-Unternehmen

EUR

0

100 %

Q2

2026

Cassa Depositi e Prestiti Venture Capital muss rechtliche Finanzierungsvereinbarungen mit Start-up-Unternehmen, Gründungs-/Beschleunigungsprogrammen oder Risikokapitalfonds über einen Betrag geschlossen haben, der erforderlich ist, um 100 % der ARF-Investitionen (250 Mio. EUR) in die Fazilität zu nutzen (einschließlich der durchschnittlichen Obergrenze von höchstens 13 % der Verwaltungsgebühren und Kosten der GTF während der Laufzeit des Fonds und auch Ex-ante-Konditionalitäten für nachfolgende Investitionsrunden, mit Ausnahme von getragenem Interesse, Leistungsgebühren und allen Kosten und Verwaltungsgebühren im Zusammenhang mit Fonds Dritter).

Die Investition wird in die beiden folgenden Interventionslinien aufgeteilt:

— Direktinvestitionen.

— Indirekte Investitionen.

Für indirekte Investitionen in Risikokapitalfonds muss die Cassa Depositi e Prestiti Venture Capital rechtliche Finanzierungsvereinbarungen mit Risikokapitalfonds über einen Betrag geschlossen haben, der erforderlich ist, um etwa 60 % der ARF-Investitionen in die Fazilität zu verwenden (ohne Verwaltungsgebühren und Kosten der GTF während der Laufzeit des Fonds).

Für indirekte Investitionen in Start-up-Unternehmen enthalten die rechtlichen Finanzierungsvereinbarungen mit Risikokapitalfonds eine verbindliche Verpflichtung, eine kumulative Hebelwirkung des eingesetzten Kapitals sowohl auf Ebene der Fonds als auch auf Ebene der Start-up-Unternehmen von mindestens 1x1 während der gesamten Laufzeit des Fonds zu erzielen.

Bei Direktinvestitionen muss CDP-Risikokapital rechtliche Finanzierungsvereinbarungen mit Start-ups/Gründungs-/Beschleunigungsprogrammen über einen Betrag geschlossen haben, der erforderlich ist, um rund 40 % der ARF-Investitionen (250 Mio. EUR) in die Fazilität zu verwenden (einschließlich Verwaltungsgebühren und Kosten der GTF während der Laufzeit des Fonds).

Bei Direktinvestitionen kann die rechtliche Finanzierungsvereinbarung mit Start-up-Unternehmen auch Ex-ante-Konditionalitäten für nachfolgende Investitionsrunden enthalten (d. h. die Bedingungen für die Freigabe von Fördermitteln der Serie B oder C).

Verpflichtungen im Rahmen dieser Maßnahme, die vor dem Inkrafttreten der Änderungen der Investitionspolitik der Durchführungsvereinbarung und im Einklang mit der Vereinbarung im Rahmen des Etappenziels M2C2-42 eingegangen wurden, werden ebenfalls auf die Erreichung des Ziels angerechnet.

Ab dem Tag des Inkrafttretens des Durchführungsbeschlusses des Rates sollten neue Verpflichtungen der neuen Investitionspolitik gemäß dem neuen Durchführungsbeschluss des Rates folgen.

M2C2-44

Investition 1.1 Entwicklung von Agrarvoltaiksystemen

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Installation von Photovoltaikmodulen in agrovoltaischen Systemen

Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Installation von Photovoltaikpaneelen in Agrovoltaikanlagen

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2024

Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Installation von Photovoltaikpaneelen und Messgeräten in Agrovoltaikanlagen.

Die installierte Leistung von Agrovoltaiksystemen experimenteller Art dürfte die Entwicklung innovativer Lösungen für Bodenanlagen fördern, in denen mehrere Landnutzungen nebeneinander bestehen können, was konkurrierende Vorteile mit sich bringt. Die Inbetriebnahme der Anlagen wird im nationalen Gaudì-System (Produktionsanlagenregister) erfasst, das schlüssige Nachweise für die Erreichung der Ziele liefert.

M2C2-45

Investition 1.1 Entwicklung von Agrarvoltaiksystemen

Ziel

Installation von Photovoltaik-Solarpaneelen in agrovoltaischen Systemen

ENTFÄLLT.

MW

0

900

Q2

2026

Installation von Photovoltaik-Solarpaneelen in agrovoltaischen Systemen mit einer Leistung von mindestens 900 MW.

M2C2-46

Investition 1.2 Förderung erneuerbarer Energiequellen für Energiegemeinschaften und gemeinsam handelnde Eigenverbraucher erneuerbarer Energien

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Vergabe von Finanzhilfen für die Durchführung der Interventionen für Energiegemeinschaften

Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Durchführung der Interventionen für Energiegemeinschaften

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2025

Unterzeichnung der Verträge über die Vergabe von Finanzhilfen für die Durchführung der Interventionen für Energiegemeinschaften.

M2C2-47

Investition 1.2 Förderung erneuerbarer Energien für Energiegemeinschaften und gemeinsam handelnde Eigenversorger im Bereich erneuerbare Energien

Ziel

Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen durch Energiegemeinschaften und gemeinsam handelnde Eigenversorger im Bereich erneuerbare Energien

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

1 730

Q2

2026

Energiegemeinschaften in Gemeinden mit weniger als 5000 Einwohnern dabei zu unterstützen, die Anlage mit einer Leistung von mindestens 1 730 MW aus erneuerbaren Quellen zu versorgen. Mit dieser Maßnahme werden keine Wasserstofftätigkeiten unterstützt, die zu Treibhausgasemissionen von mehr als 3 t CO2-Äq/tH2 führen.

M2C2-48

Investition 3.1 Erzeugung von Wasserstoff in Brachflächen (Hydrogen Valleys)

Meilenstein

Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge für Projekte zur Erzeugung von Wasserstoff in stillgelegten Industriezentren

Mitteilung über die Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge für die Erzeugung von Wasserstoff in stillgelegten Industriezentren

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2023

Vergabe von Projekten zur Erzeugung von Wasserstoff in stillgelegten Industriezentren. Es werden Mittel für die Erzeugung von grünem Wasserstoff mit weniger als 3 t CO2-Äq/tH2 bereitgestellt, um das beste Ergebnis bei der Dekarbonisierung zu erzielen. Diese Maßnahme unterstützt die Erzeugung von Wasserstoff auf der Grundlage einer Elektrolyse unter Nutzung erneuerbarer Energiequellen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 (Erneuerbare-Richtlinie) oder Netzstrom.

M2C2-49

Investition 3.1 Erzeugung von Wasserstoff in Brachflächen (Hydrogen Valleys)

Ziel

Abschluss des Projekts zur Wasserstofferzeugung in Industriegebieten

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

10

Q2

2026

Abschluss von mindestens 10 Projekten zur Wasserstofferzeugung in aufgegebenen Industriegebieten mit einer durchschnittlichen Kapazität von jeweils mindestens 1-5 MW.

Mit dieser Maßnahme wird die Wasserstofferzeugung auf der Grundlage von Elektrolyse unter Nutzung erneuerbarer Energiequellen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 (Erneuerbare-Richtlinie) oder Netzstrom unterstützt.

M2C2-50

Investition 3.2 Wasserstoffnutzung in schwer zu dekarbonisierenden Industrien

Meilenstein

Vereinbarung zur Förderung des Übergangs von Methan zu grünem Wasserstoff

Unterzeichnung des Abkommens

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2023

Unterzeichnung der Vereinbarung mit den ausgewählten Projektträgern zur Förderung des Übergangs von Methan zu grünem Wasserstoff. Die Projekte sind zum Teil auf den zu entwickelnden FuEuI-Prozess und teilweise auf die Realisierung und Erprobung eines industriellen Prototyps unter Verwendung von Wasserstoff ausgerichtet. Mit dieser Maßnahme wird die Wasserstofferzeugung auf der Grundlage von Elektrolyse unter Nutzung erneuerbarer Energiequellen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 (Erneuerbare-Richtlinie) oder Netzstrom unterstützt.

M2C2-51

Investition 3.2 Wasserstoffnutzung in schwer zu dekarbonisierenden Industrien

Ziel

Einführung von Wasserstoff in den industriellen Prozess

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

1

Q2

2026

Einführung von Wasserstoff in mindestens einer Industrieanlage zur Dekarbonisierung schwer zu verringernder Sektoren. Mit dieser Maßnahme soll die Wasserstofferzeugung auf der Grundlage von Elektrolyse mit erneuerbaren Energiequellen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) oder Netzstrom gefördert werden.“

Mit mindestens 400 000 000 EUR werden industrielle Entwicklungen unterstützt, die 90 % der Nutzung von Methan und fossilen Brennstoffen in einem industriellen Prozess durch Wasserstoff ersetzen, der auf Elektrolyse unter Nutzung erneuerbarer Energiequellen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 (Erneuerbare-Richtlinie) oder Netzstrom basiert.

M2C2-52

Investition 5.2 Wasserstoff

Meilenstein

Herstellung von Elektrolyseuren

Mitteilung über die Veröffentlichung aller öffentlichen Aufträge

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Vergabe des Auftrags für den Bau einer Industrieanlage für die Herstellung von Elektrolyseuren.

M2C2-53

Investition 5.2 Wasserstoff

Ziel

Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Fertigstellung von Industrieanlagen zur Herstellung von Elektrolyseuren

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

1

Q2

2026

Bau von mindestens einer Industrieanlage für die Herstellung von Elektrolyseuren mit einer Gesamtkapazität von mindestens 1 GW/Jahr.

F. MISSION 2 COMPONENT 3 – Energieeffizienz und Renovierung von Gebäuden

Die Energieeffizienz ist der Eckpfeiler dieser Komponente, die sich auf drei Hauptsäulen stützt.

·Die erste Säule besteht in der Einführung eines vorübergehenden Anreizes für die energetische und antiseismische Sanierung von Privatimmobilien durch einen Steuerabzug der für die Interventionen anfallenden Kosten. Förderfähig sind Maßnahmen, mit denen die Gesamtenergieeffizienz der Wohnung um mindestens zwei Kategorien des Energieausweises erhöht wird, wodurch im Durchschnitt eine Verbesserung des Energieverbrauchs von mehr als 30 % erreicht wird.

·Die zweite Säule dieser Komponente ist die Verbesserung der Effizienz und Sicherheit öffentlicher Schulen und juristischer Zitaten.

·Die dritte Säule zielt darauf ab, den Bau und den Ausbau effizienter Fernwärmenetze in städtischen Gebieten zu fördern.

Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Reformen, um die Durchführung von Projekten zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Diese Komponente dürfte erheblich zur Erreichung der Klima- und Energieziele Italiens für 2030 beitragen, da der zivile Sektor für fast die Hälfte des Gesamtenergieverbrauchs in Italien verantwortlich ist. Die meisten Gebäude wurden vor der Annahme der Kriterien für Energieeinsparungen und dem Inkrafttreten der entsprechenden Rechtsvorschriften gebaut, so dass der Bedarf an Energieeffizienz und Anpassung an Erdbebenrisiken erheblich ist.

Mit dieser Komponente wird ein Teil der länderspezifischen Empfehlung 3 von 2020, in der der Rat Italien empfohlen hat, Maßnahmen zu ergreifen, um „Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel, insbesondere in die Wasserbewirtschaftung, sowie die Stärkung der digitalen Infrastruktur zur Gewährleistung der Erbringung wesentlicher Dienstleistungen“ zu fördern. Ferner werden Teile der länderspezifischen Empfehlungen 3 aus dem Jahr 2019 („Investitionsorientierte Wirtschaftspolitik zur Qualität der Infrastruktur unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede“) behandelt. [...] und die Wirksamkeit der öffentlichen Verwaltung durch Beschleunigung der Digitalisierung und durch Steigerung der Effizienz und Qualität lokaler öffentlicher Dienstleistungen zu verbessern.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

F.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investition 2.1: Stärkung des Ökobonus für Energieeffizienz

Mit der Superbonus-Maßnahme wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden finanziert, einschließlich Sozialwohnungen gemäß Artikel 119 des sogenannten „Decreto Rilancio“, das angenommen wurde, um die negativen wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Pandemie zu bewältigen. Dies dient zwei Zielen, 1) einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der im integrierten nationalen Energie- und Klimaplan Italiens (PNIEC) für 2030 festgelegten Energieeinspar- und Emissionsreduktionsziele zu leisten und 2) antizyklische Unterstützung für den Bausektor und die private Nachfrage bereitzustellen, um die Auswirkungen des Wirtschaftsabschwungs auszugleichen.

Die Unterstützung wird in Form eines Steuerabzugs über einen Zeitraum von fünf Jahren gewährt. Bis zum 16. Februar 2023 ist vorgesehen, dass sich die Begünstigten als Alternative zum Instrument des Steuerabzugs anstelle der direkten Inanspruchnahme des Abzugs dafür entscheiden können, Finanzinstrumente (sogenannte „Kreditübertragung“ und „Rechnungsabschlag“) einzusetzen, um das Problem der hohen anfänglichen Investitionskosten anzugehen. Im Rahmen dieser alternativen Instrumente ist vorgesehen, dass der dem Begünstigten erwachsene Steuerabzug in gleicher Höhe in folgender Form vorgenommen wird:

1. einen Beitrag in Form eines Nachlasses auf den Vorauszahlungspreis des Lieferanten (d. h. Bauunternehmen, Konstrukteure oder allgemeiner des Generalunternehmers), der ihn direkt auf der Rechnung absetzt und in Form einer Steuergutschrift zurückerstattet, die die Kosten der Erstinvestition verringert;

2. eine Steuergutschrift, die an ein Finanzinstitut abzugeben ist, das das erforderliche Kapital im Voraus einzahlt. Dieser Mechanismus kompensiert den möglichen Negativanreiz, die Renovierung aufgrund der hohen anfänglichen Investitionskosten nicht durchzuführen. Die Wahl des Generalunternehmers oder des Finanzinstituts bleibt dem Begünstigten überlassen.

Wohnungseigentum, Einfamilienhäuser, gemeinnützige Wohnungsgenossenschaften, gemeinnützige Organisationen und freiwillige Zusammenschlüsse, Amateursportvereine und Sozialwohnungen können in den Genuss dieses steuerlichen Anreizes kommen. Um für eine Förderung infrage zu kommen, muss die Renovierung als „umfassende Renovierung“ (d. h. als eine mittlere Renovierung gemäß der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission) eingestuft werden und somit zu einer Verbesserung um mindestens zwei Energieeffizienzklassen führen (was einer Primärenergieeinsparung von durchschnittlich 40 % entspricht). Der Umfang förderfähiger Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme ist breit gefächert und schließt beispielsweise Rammen- oder Schleppereingriffe, Wärmedämmung lichtundurchlässiger Oberflächen und Eingriffe in Klimaanlagen (Brennwertkessel, Wärmepumpen; Anschluss an effiziente Fernwärmenetze unter besonderen Bedingungen, Solarthermie; Biomassekessel unter besonderen Bedingungen), PV-Systeme mit zugehörigen Speichersystemen oder Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ein. Die technischen Anforderungen an die Interventionen und die Verfahren zur Bescheinigung der Einhaltung der spezifischen Höchstanforderungen und Kosten sind bereits in zwei Ministerialerlässen vom 6. August 2020 festgelegt worden.

Der Superbonus ist bereits seit dem 1. Juli 2020 aktiv und gilt bis zum 30. Juni 2022 (für Sozialwohnungen bis zum 31. Dezember 2022). Bei Arbeiten an Mehrfamilienhäusern oder Sozialwohnungen kann für einen weiteren Zeitraum von sechs Monaten Zugang zu der Leistung verlangt werden, wenn mindestens 60 % der Arbeiten vor den oben genannten Zeitpunkten ausgeführt wurden. Um komplexeren Interventionen mehr Zeit einzuräumen, ist geplant, die Anwendung der Maßnahme für Mehrfamilienhäuser bis zum 31. Dezember 2022 und für den sozialen Wohnungsbau bis zum 30. Juni 2023 zu verlängern, unabhängig davon, ob mindestens 60 % der Arbeiten abgeschlossen wurden.

Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind. Insbesondere dürfen die Kosten der Installation von Brennwertkesseln höchstens 20 % der Gesamtkosten des Renovierungsprogramms ausmachen. Werden Brennwertkessel als gewählter Ersatz bestehender, ineffizienter Gas-, Kohle- und Ölkessel installiert, müssen sie eine Leistung der Klasse a aufweisen. Darüber hinaus muss die Installation von Erdgaskesseln den Bedingungen der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C 58/01) entsprechen.

Reform 1.1 – Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren für Energieeffizienzmaßnahmen

Ziel dieser Reform ist es, die Verfahren für die Durchführung von Maßnahmen im Bereich der Energieeffizienz zu vereinfachen und zu beschleunigen. Sie umfasst vier wichtige Maßnahmen:

·Einrichtung des nationalen Portals für die Energieeffizienz von Gebäuden: Das Portal unterstützt Bürger und Betreiber bei der Verwaltung von Energieeffizienzprojekten und ist eine einfache Quelle für den Zugang zu Informationen für Entscheidungsträger. Sie enthält Informationen über die Gesamtenergieeffizienz des nationalen Gebäudebestands, die Unternehmen und Bürgern bei ihren Entscheidungen zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz ihrer Immobilien helfen sollen. Es wird eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet, die Bürgern und Unternehmen Unterstützung und alle nützlichen Informationen in Bezug auf die energetische Kartierung von Gebäuden, die Einhaltung der sektorspezifischen Vorschriften, die Bewertung des Effizienzpotenzials und die Auswahl der Prioritäten für Maßnahmen, einschließlich stufenweiser Sanierungspläne, der Auswahl der für diesen Zweck am besten geeigneten Förderinstrumente und der Ausbildung beruflicher Fähigkeiten bereitstellt.

·Stärkung der Tätigkeiten des Informations- und Schulungsplans für den zivilen Sektor – Der Informations- und Schulungsplan trägt der Notwendigkeit Rechnung, sowohl spezifische Initiativen zur Schließung der Informationslücke bei den Endnutzern im Wohngebäudesektor als auch geeignete Schulungsmaßnahmen zu Anreizen und zu den wirksamsten Interventionen für Unternehmen, die Energiedienstleistungen anbieten, die Interventionen durchführen, und für Kondominium-Administratoren zu entwickeln. Der Plan wird unter Berücksichtigung des sich aus der Superbonus-Maßnahme ergebenden Bedarfs ausgearbeitet, um seine Wirksamkeit zu maximieren und die Grundlagen für eine dauerhafte Effizienzkultur im Bauwesen zu schaffen. 

·Aktualisierung und Stärkung des Nationalen Energieeffizienzfonds: Mit der Überarbeitung der Verordnungen über die Einrichtung und Verwaltung des Nationalen Energieeffizienzfonds (Artikel 15 des Gesetzesdekrets Nr. 102/2014 und interministerielles Dekret vom 22. Dezember 2017) treten Änderungen in Kraft, um die Verbesserung und Nutzung der verfügbaren Ressourcen zu fördern.

·Beschleunigung der Durchführungsphase von Projekten, die aus dem EPAC-Programm für die Umstrukturierung der öffentlichen Hand finanziert werden: Es wird eine Überprüfung derRechtsvorschriften durchgeführt, um eine effizientere Verwaltung der Ressourcen zu fördern, die speziell für das Programm zur Verbesserung der Gebäudequalifikation der Zentralen öffentlichen Verwaltung (PREPAC) vorgesehen sind.

F.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/Zielwert   
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren ( für Etappenziele)
(für
Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M2C3-1

Investition 2.1 – Stärkung des Ökobonus für Energieeffizienz

Meilenstein

Inkrafttreten der Verlängerung des Superbonus

Bestimmung in dem/den Rechtsakt(en) über das Inkrafttreten

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2021

Der/die Rechtsakt(e)

Verlängerung der Leistungen von Ecobonus und Sismabonus bis zum 31. Dezember 2022

für Kondominien und 30. Juni 2023 für soziale Zwecke

Wohnungswesen (IAKP).

M2C3-2

Investition 2.1 – Stärkung des Ökobonus für Energieeffizienz

Ziel

Gebäuderenovierung Superbonus T1

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

17 000 000

Q2

2023

Vollständige Gebäuderenovierung für (mindestens 17000000 Quadratmeter, die zu Primärenergieeinsparungen von mindestens 40 % führen und mindestens zwei Kategorien im Energieeffizienzausweis erhöhen).

M2C3-3

Investition 2.1 – Stärkung des Ökobonus für Energieeffizienz

Ziel

Gebäuderenovierung Superbonus T2

ENTFÄLLT.

Anzahl

17 000 000

35 800 000

Q4

2025

Vollständige Gebäuderenovierung für mindestens 35800000 Quadratmeter, was zu Primärenergieeinsparungen von mindestens 40 % führt, wobei mindestens zwei Kategorien im Energieeffizienzausweis zu erreichen sind.

M2C3-4

Reform 1.1: Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren für Energieeffizienzmaßnahmen

Meilenstein

Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren für Energieeffizienzmaßnahmen

Bestimmung in dem/den Rechtsakt(en) über das Inkrafttreten

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Durch den/die Rechtsakt(e) werden die Verfahren für Energieeffizienzinterventionen vereinfacht und beschleunigt, indem

·Einrichtung eines nationalen Portals für die Energieeffizienz von Gebäuden

·Stärkung der Maßnahmen des Informations- und Schulungsplans für den zivilen Sektor

·Aktualisierung und Stärkung des Nationalen Fonds für Energieeffizienz

·Beschleunigung der Durchführungsphase der aus dem PREPAC-Programm finanzierten Projekte

F.3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Investition 1.1: Bau neuer Schulen durch Gebäudeersatz

Diese Maßnahme konzentriert sich auf die schrittweise Ersetzung eines Teils des Gebäudebestands öffentlicher Schulen mit dem Ziel, moderne und nachhaltige Strukturen zu schaffen.

Die Ziele der Maßnahmen sind die Verringerung des Energieverbrauchs, eine erhöhte seismische Sicherheit von Gebäuden und die Entwicklung von Grünflächen.

Der Plan soll 166 Schulgebäude mit einer Gesamtfläche von 400 Tausend m² umfassen.

Investition 1.2 – Bau von Gebäuden, Neuqualifizierung und Stärkung des Immobilienvermögens der Rechtspflege

Ziel dieser Maßnahme ist die Sanierung und Neuqualifizierung unzureichender Strukturen der Justizverwaltung.

Im Mittelpunkt der Maßnahme steht die Erhaltung vorhandener Vermögenswerte, die den Schutz, die Valorisierung und die Restaurierung des historischen Erbes ermöglichen, das häufig die Verwaltungsämter des italienischen Justizsystems kennzeichnet. Neben der Energieeffizienz zielt das Programm auch darauf ab, die wirtschaftliche, ökologische und soziale Nachhaltigkeit der Interventionen durch die Nutzung nachhaltiger Materialien und die Nutzung von selbst erzeugtem Strom aus erneuerbaren Quellen zu gewährleisten. Durch die Maßnahmen können auch die Strukturen angepasst werden, um die Erdbebenanfälligkeit von Gebäuden zu verringern.

Die indikative Liste der Gemeinden, in denen die Interventionen durchgeführt werden, lautet wie folgt: Bari, Bergamo, Bologna, Cagliari, Florenz, Genua, Latina, Messina, Mailand, Monza, Neapel, Palermo, Perugia, Reggio Calabria, Rom, Trani, Turin, Velletri und Venedig.

Die Intervention umfasst keine Erdgaskessel.

Investition 3.1: Förderung einer effizienten Fernwärme

Fernwärme spielt eine wichtige Rolle bei der Verwirklichung der Umweltziele des Wärme- und Kältesektors, insbesondere in großen städtischen Gebieten, in denen das Problem noch akuter ist.

Im Rahmen der Maßnahme muss eine effiziente Fernwärmeversorgung entwickelt werden, die auf der Verteilung von Wärme aus erneuerbaren Quellen, aus Abwärme oder Kraft-Wärme-Kopplung in Hochleistungsanlagen beruht. Mit der Maßnahme werden Vorhaben finanziert, die im Rahmen einer 2022 zu veröffentlichenden Ausschreibung für den Bau neuer Netze oder den Ausbau bestehender Fernwärmenetze ausgewählt werden. Eine spätere Ausschreibung kann 2023 erfolgen. Vorrang erhalten Projekte, die die größten Einsparungen bei nicht erneuerbaren Primärenergie gewährleisten.

Es wird erwartet, dass jährlich 20 kt RÖE fossile Primärenergie und 40 kt CO2-Emissionen in den nicht unter das EHS fallenden Sektoren vermieden werden.

Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind. Insbesondere darf der Bau eines effizienten Fernwärmesystems keine fossilen Brennstoffe als Wärmequelle nutzen, sondern ausschließlich auf Wärme aus erneuerbaren Quellen, Abwärme oder Kraft-Wärme-Kopplung in leistungsstarken Anlagen angewiesen sein. Die zugehörige Fernwärmeinfrastruktur folgt der Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG (ABl. L 315 vom 14.11.2012, S. 1) und soll eine Verringerung um 0,04 Mio. t CO2/Jahr gewährleisten.

F.4.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/Zielwert   
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren ( für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M2C3-5

Investition 1.1: Bau neuer Schulen durch Gebäudeersatz

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Bau neuer Schulen durch Ersetzung von Gebäuden zur Verbesserung der Energieversorgung von Schulgebäuden nach einer öffentlichen Ausschreibung

Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q3

2023

Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Ersetzung neuer Schulen, die für eine Finanzierung in Frage kommen, die von den lokalen Behörden formalisiert wurden und einer Gesamtfläche von mindestens 400000 Quadratmetern entsprechen

M2C3-6

Investition 1.1: Bau neuer Schulen durch Gebäudeersatz

Ziel

Durch Gebäudeersatz werden mindestens 400000 m² neue Schulen gebaut.

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

400 000

Q1

2026

Abschluss des Baus von mindestens 400000 Quadratmetern an neuen Schulen durch Ersatz von Gebäuden, wodurch der Primärenergieverbrauch mindestens 20 % niedriger ist als die Anforderung an Niedrigstenergiegebäude

M2C3-7

Investition 1.2 – Bau von Gebäuden, Neuqualifizierung und Stärkung des Immobilienvermögens der Rechtspflege

Meilenstein

Die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Bau neuer Gebäude, die Umgestaltung und Stärkung des Immobilienvermögens der Justizverwaltung wird vom öffentlichen Auftraggeber im Anschluss an eine öffentliche Ausschreibung unterzeichnet.

Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2023

Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Bau von Gebäuden, die Neuqualifizierung und die Stärkung des Immobilienvermögens der Justizverwaltung.

M2C3-8

Investition 1.2 – Bau von Gebäuden, Neuqualifizierung und Stärkung des Immobilienvermögens der Rechtspflege

Ziel

Bau von Gebäuden, Neuqualifizierung und Stärkung des Immobilienvermögens der Rechtspflege

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

289 000

Q1

2026

Bau von Gebäuden, Neuqualifizierung und Stärkung von Immobilien der Justizverwaltung von mindestens 289000 Quadratmetern

M2C3-9

Investition 3.1: Förderung einer effizienten Fernwärme

Meilenstein

Aufträge zur Verbesserung der Wärmenetze werden vom Ministerium für den ökologischen Wandel nach einer öffentlichen Ausschreibung vergeben.

Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2022

Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Bau neuer Fernwärmenetze oder den Ausbau bestehender Fernwärmenetze, einschließlich der Anforderung, den Energieverbrauch zu senken.

Vergabe der Aufträge an die Projekte, die im Rahmen der wettbewerbsorientierten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Einklang mit den Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) ausgewählt wurden, unter Verwendung einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften.

M2C3-10

Investition 3.1: Förderung einer effizienten Fernwärme

Ziel

Aufbau oder Ausbau von Fernwärmenetzen

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

20

Q1

2026

Fertigstellung des Baus neuer Fernwärmenetze oder des Ausbaus bestehender Netze, um den Energieverbrauch um mindestens 20 KTOE pro Jahr zu senken.

Die Investition muss die in Fußnote 9 des Anhangs VI der Verordnung 241/2021/EU zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität festgelegten Bedingungen erfüllen.

G. MISSION 2 COMPONENT 4 – Territoriale Planung und Wasserressourcen

Ziel dieser Komponente des italienischen Aufbau- und Resilienzplans ist es, eine Reihe lang anhaltender Schwachstellen im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der Wasserressourcen und hydrogeologischen Risiken in Italien zu beheben und eine Reihe von Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt zu ergreifen. Dies soll durch eine signifikante und ausgewogene Kombination von Reformen und Investitionen in diesen verschiedenen Dimensionen erreicht werden.

Was die Reformen betrifft, so wird im Rahmen der Komponente eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, die hauptsächlich darauf abzielen, die Effizienz der Bewirtschaftung der Wasserressourcen zu verbessern, indem die Fragmentierung des Sektors verringert, eine angemessene Preispolitik eingeführt und eine Reihe von Anreizen zur Bewältigung der bestehenden Probleme im Zusammenhang mit der Abwasserbewirtschaftung geschaffen werden. Die Reformen im Rahmen dieser Komponente umfassen auch eine Reihe von Maßnahmen zur Vereinfachung der Konzeption und Durchführung von Projekten im Zusammenhang mit der Wasserinfrastruktur und dem Management und der Verringerung hydrologischer Risiken.

Die Investitionen im Zusammenhang mit dieser Komponente sollen dazu beitragen, das hydrogeologische Risiko in Italien sowohl unter dem Gesichtspunkt der Prävention als auch unter dem Gesichtspunkt der Anpassung zu mindern und besser zu steuern, und zielen darauf ab, die Wasserinfrastruktur widerstandsfähiger zu machen. Darüber hinaus zielen sie darauf ab, die Bewirtschaftung der Wasserressourcen durch eine bessere Abwasserbewirtschaftung und eine erhebliche Verringerung der Wasserleckagen, auch in der Landwirtschaft, erheblich zu verbessern. Die Investitionen stärken die Digitalisierung dieser Sektoren und machen sie energieeffizienter und besser an den Klimawandel angepasst. Diese Komponente umfasst auch eine Reihe von Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und der Grünflächen im Einklang mit der „Biodiversitätsstrategie der EU für 2030“.

Mit dieser Komponente wird ein Teil der länderspezifischen Empfehlung 3 von 2020, in der der Rat der Europäischen Union Italien empfohlen hat, Maßnahmen zu ergreifen, um „Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel, insbesondere in die Wasserbewirtschaftung, sowie eine verstärkte digitale Infrastruktur zur Gewährleistung der Erbringung wesentlicher Dienste“ zu fördern. Ferner werden Teile der länderspezifischen Empfehlung 3 aus dem Jahr 2019 („Fokus-investitionsbezogene Wirtschaftspolitik zur Qualität der Infrastruktur unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede“) behandelt. [...] und die Wirksamkeit der öffentlichen Verwaltung durch Beschleunigung der Digitalisierung und durch Steigerung der Effizienz und Qualität lokaler öffentlicher Dienstleistungen zu verbessern.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

G.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform 2.1 – Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren für die Durchführung von Interventionen gegen hydrogeologische Instabilität

Ziel dieser Reform ist es, die vom italienischen Rechnungshof aufgezeigten Schwachstellen bei der Steuerung hydrogeologischer Risiken zu beseitigen. Sie besteht darin, die Verfahren für die Durchführung von Projekten in diesem Bereich zu vereinfachen und zu beschleunigen, einschließlich der Festlegung von Höchstfristen für jede Phase; Priorisierung von Interventionen im Einklang mit der nationalen Risikobewertung, Artikel 6 des Beschlusses 1313/2013/EU, der Bewertung der Risikomanagementfähigkeiten und dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen; Aufstellung eines Plans zur Stärkung der Verwaltungskapazitäten der für die Durchführung dieser Projekte zuständigen Stellen und Stärkung der Koordinierung zwischen den verschiedenen beteiligten Regierungsebenen, unter anderem durch Straffung des Informationsflusses.

Reform 2 – Reform des Rechtsrahmens für eine bessere Bewirtschaftung und nachhaltige Wassernutzung

Ziel dieser Reform ist es, die seit langem bestehenden Probleme des Wassersektors in Italien anzugehen, die sich in zahlreichen laufenden Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichteinhaltung der Richtlinie 91/271/EWG des Rates, in einer übermäßigen Fragmentierung des Sektors und in Ermangelung angemessener Anreize und Preispolitik widerspiegeln. Die geplanten Maßnahmen dürften die Fragmentierung des Sektors erheblich verringern, indem die Zahl der Betreiber verringert und Skaleneffekte gefördert werden, Anreize zur Verringerung der Wasserleckagen und des übermäßigen Wasserverbrauchs im Agrarsektor geschaffen und angemessene Preispolitiken für einen nachhaltigeren Wasserverbrauch festgelegt werden.

Mit den Regionen Kampanien, Kalabrien, Molise und Sizilien wird eine Reihe von Vereinbarungen unterzeichnet, um die Fragmentierung der Zahl der Betreiber, die Wasserdienstleistungen erbringen, zu verringern. In der Absichtserklärung werden Ziele in Bezug auf die Einrichtung lokaler Regierungsstellen, die Verringerung der Zahl der Betreiber und die Erzielung von Größenvorteilen festgelegt, damit innerhalb von zwei Jahren nach Unterzeichnung der Vereinbarung für mindestens 40000 Einwohner ein einziger Betreiber festgelegt werden kann.

Reform 4.2 „Maßnahmen zur Gewährleistung vollständiger Managementkapazitäten für integrierte Wasserdienstleistungen“

Ziel dieser Reform ist es, größere Probleme bei der Bewirtschaftung der Wasserressourcen anzugehen und das System effizienter zu gestalten.

Das System dürfte die bestehende Zersplitterung der Zahl der Betreiber verringern, die derzeit eine effiziente Nutzung der Wasserressourcen in einigen Teilen des Landes behindert. Die Reform soll auch die richtigen Anreize für eine bessere Nutzung der Wasserressourcen in der Landwirtschaft schaffen, ein Sanktionssystem für die illegale Wassergewinnung einführen und ein Preissystem einführen, das dem Verursacherprinzip besser entspricht und gleichzeitig den Ausbau bestehender Bewässerungssysteme verhindert. Die Maßnahmen werden in Zusammenarbeit mit den Regionen erlassen, in denen die Bewirtschaftung der Wasserressourcen derzeit problematischer ist.

Investition 3.2 – Digitalisierung von Nationalparks und Meeresschutzgebieten

Mit dieser Maßnahme werden standardisierte und digitalisierte Verfahren für die Modernisierung, Effizienz und wirksame Funktionsweise von Schutzgebieten in ihren verschiedenen Dimensionen wie Naturschutz, Verwaltungsvereinfachung der Verfahren und Dienstleistungen für Besucher von Nationalparks und Meeresschutzgebieten festgelegt. Nach der Intervention dürfte sich die Überwachung der natürlichen Ressourcen verbessert haben, um die erforderlichen Präventiv- und Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, wenn dies für den Schutz der biologischen Vielfalt erforderlich ist. Es wird auch erwartet, dass sie zu besseren Dienstleistungen und einem besseren Bewusstsein für die biologische Vielfalt für Besucher von Nationalparks und Meeresschutzgebieten im Hinblick auf einen nachhaltigeren Tourismus und einen verantwortungsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen führen wird.

G.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/Zielwert   
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren ( für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M2C4-1

Reform 2.1. Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren für die Durchführung von Interventionen gegen hydrogeologische Instabilität

Meilenstein

Inkrafttreten der Vereinfachung des Rechtsrahmens für ein besseres Management hydrologischer Risiken

Bestimmung in dem/den einschlägigen Rechtsakt(en) über das Inkrafttreten

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Der neue Rechtsrahmen soll (mindestens)

-Präventionsmaßnahmen im Einklang mit der nationalen Risikobewertung, Artikel 6 des Beschlusses 1313/2013/EU, der Bewertung der Risikomanagementfähigkeiten und dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen Vorrang einzuräumen;

-Beschleunigung der Verfahren für die Projektplanung und Festlegung allgemeiner Grundsätze zur Vereinfachung von Projektdurchführungs- und Finanzierungsverfahren sowie von Projekten mit hydrologischen Risiken;

-Harmonisierung und Straffung des Informationsflusses, um Redundanzen bei der Berichterstattung zwischen den verschiedenen staatlichen Informationssystemen zu verringern, und Entwicklung eines Systems von Indikatoren für eine bessere Ermittlung hydrologischer Risiken im Einklang mit den Empfehlungen des italienischen Rechnungshofs.

-Die Koordinierung der Interventionen zwischen den verschiedenen Regierungsebenen im Einklang mit den Empfehlungen des italienischen Rechnungshofs zu verstärken;

-Schaffung gemeinsamer Datenbanken über Vorfälle („Dissesto“) im Einklang mit den Empfehlungen des italienischen Rechnungshofs;

-Festlegung maximaler Fristen für jede Phase.

-Aufstellung eines Plans zur Stärkung der Kapazitäten der betreffenden Einrichtungen.

M2C4-2

Reform 4.2 „Maßnahmen zur Gewährleistung vollständiger Managementkapazitäten für integrierte Wasserdienstleistungen“

Meilenstein

Inkrafttreten der Reform zur Gewährleistung der vollen Verwaltungskapazitäten für integrierte Wasserversorgungsdienste

Bestimmung in dem/den einschlägigen Rechtsakt(en) über das Inkrafttreten

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q3

2022

Das allgemeine Gesetz/die allgemeinen Vorschriften über Wasserdienstleistungen im Hinblick auf ihre nachhaltige Nutzung und Anreize für Investitionen in die Wasserinfrastruktur, die mindestens

-Verringerung der Fragmentierung von Unternehmen durch Vorschriften und Aggregationsmechanismen, um Anreize für derzeit autonome Betreiber zu schaffen, in den einzigartigen Betreiber für die gesamte Ambito Territoriale Ottimale zu integrieren;

-Schaffung von Anreizen für eine nachhaltige Wassernutzung in der Landwirtschaft, insbesondere zur Unterstützung der Nutzung des gemeinsamen Überwachungssystems für die Wassernutzung (SIGRIAN) für kollektive und selbstversorgende Bewässerungszwecke;

-Festlegung eines Systems regulierter Preise, das der Nutzung von Umweltressourcen und der Umweltverschmutzung im Einklang mit dem Verursacherprinzip angemessen Rechnung trägt

M2C4-3

Reform 4.2 „Maßnahmen zur Gewährleistung vollständiger Managementkapazitäten für integrierte Wasserdienstleistungen“

Meilenstein

Reform des Rechtsrahmens für eine bessere Bewirtschaftung und nachhaltige Nutzung von Wasser

Inkrafttreten der Vereinbarungen (MoU)

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2021

Unterzeichnung der „Memoranda of Understading“ (MoU) durch das Ministerium für den ökologischen Wandel mit den Regionen Kampanien, Kalabrien, Molise und Sizilien, um die Fragmentierung der Zahl der Betreiber, die Wasserdienstleistungen erbringen, zu verringern. In der Absichtserklärung sollten Ziele in Bezug auf die Einrichtung lokaler Verwaltungsstellen, die Verringerung der Zahl der Betreiber und die Erzielung von Größenvorteilen festgelegt werden, um einzelne Betreiber für mindestens 40000 Einwohnerzu schaffen.

M2C4-4

Reform 4.2 „Maßnahmen zur Gewährleistung vollständiger Managementkapazitäten für integrierte Wasserversorgungsdienste“

Meilenstein

Inkrafttreten des neuen Rechtsrahmens für Bewässerungszwecke

Bestimmung in der einschlägigen Rechtsvorschrift über das Inkrafttreten

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Der überarbeitete Rechtsrahmen muss mindestens

—Einrichtung eines Sanktionssystems für die illegale Wassergewinnung

Eine Folgenabschätzung gemäß Artikel 4 Absatz 7 der Wasserrahmenrichtlinie vorzuschreiben, um die (möglicherweise kumulativen) Auswirkungen auf alle potenziell betroffenen Wasserkörper zu bewerten.

—Sicherstellen, dass diese Erweiterung des bestehenden Bewässerungssystems (auch durch verstärkte Nutzung von Wasser, d. h. nicht nur durch physische Ausdehnung) auch durch effizientere Methoden vermieden wird, wenn sich die betreffenden Wasserkörper (Oberflächen- oder Grundwasser) in einem weniger als guten oder potenziell guten Zustand befinden oder (im Zusammenhang mit der Intensivierung des Klimawandels) voraussichtlich nicht in einem guten oder potenziell guten Zustand befinden.

M2C4-5

Investition 3.2: Digitalisierung von Nationalparks

Meilenstein

Inkrafttreten der Verwaltungsvereinfachung und Entwicklung digitaler Dienste für Besucher von Nationalparks und Meeresschutzgebieten

Bestimmung im Ministerialerlass über das Inkrafttreten

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2022

Mit dem Ministerialerlass wird die Entwicklung digitaler Dienste für Besucher von Nationalparks und Meeresschutzgebieten beauftragt.

G.3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Reform 3.1 Annahme nationaler Programme zur Luftreinhaltung

Ziel der Reform ist es, die nationalen und regionalen Rechtsvorschriften anzugleichen und damit zusammenhängende Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen von Luftschadstoffen einzuführen (im Einklang mit den in der Richtlinie 2016/2284 über nationale Emissionshöchstmengen und zur Änderung von Klimagasen festgelegten Zielen).

Investition 1.1: Einführung eines fortgeschrittenen und integrierten Überwachungs- und Prognosesystems

Im Rahmen der Investition wird ein Überwachungssystem entwickelt, um die Risiken infolge des Klimawandels und der unzureichenden Raumplanung durch den Einsatz fortschrittlicher Technologien zu ermitteln und vorherzusagen. Diese Technologien ermöglichen die Fernsteuerung großer territorialer Bänder und bilden die Grundlage für die Ausarbeitung von Risikopräventionsplänen, einschließlich des Ausbaus der bestehenden Infrastruktur und der Ermittlung illegaler Abfallbeseitigung. Die wichtigsten Instrumente, die zur Erreichung dieser Ziele entwickelt werden, sind die Erhebung von Geodaten mithilfe von Satellitenbeobachtungssystemen, Drohnen, Fernsensoren und die Integration von Informationssystemen; Telekommunikationsnetze mit den höchsten Sicherheitsanforderungen; Einrichtung zentraler und regionaler Kontrollräume, um Zugang zu den vor Ort gesammelten Informationen zu erhalten; und Cybersicherheitssysteme und -dienste zum Schutz vor Cyberangriffen. Die Interventionen finden hauptsächlich in den acht Regionen des Südens statt.

Investition 2.1: Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos und des hydrogeologischen Risikos

Das italienische Hoheitsgebiet ist durch eine erhebliche hydrogeologische Instabilität gekennzeichnet, die durch die Auswirkungen des Klimawandels noch verschärft wird. Dieses Risiko wirkt sich nicht nur nachteilig auf die Lebensqualität aus, sondern auch auf die Wirtschaftstätigkeit der Gebiete, die diesem Risiko am stärksten ausgesetzt sind.

Diese Maßnahme ist in zwei Aktionsbereiche unterteilt: Protezione Civile und „Nothilfekommissarin für den Wiederaufbau in den Gebieten Emilia Romagna, Toskana und Marken“, die von den Überschwemmungen im Mai 2023 betroffen waren (Commissario per la ricostruzione nel territorio della regione Emilia Romagna, Toscana e Marche) als zuständige Verwaltung.

Was die erste Aktionslinie betrifft, so wird ein breites und umfassendes Maßnahmenpaket durchgeführt, um beschädigte öffentliche Strukturen und Infrastrukturen (Maßnahmen des Typs E) wiederherzustellen und das Restrisiko zu verringern, das eng mit dem Ereignis verbunden ist und in erster Linie auf den Schutz der öffentlichen und privaten Sicherheit abzielt (Maßnahmen des Typs D).

Die zweite Aktionslinie umfasst Interventionen, die vom Kommissar für Notsituationen, insbesondere in den Provinzen Ascoli Piceno, Bologna, Ferrara, Fermo, Firenze, Forli-Cesena, Modena, Pesaro-Urbino, Ravenna, Reggio-Emilia und Rimini benannt wurden.

Die Interventionen betreffen:

·Maßnahmen zur Wiederherstellung von Wasserstraßen und zur Verbesserung des Schutzes vor Überschwemmungen und Erdrutschen. Die Interventionen umfassen so weit wie möglich naturbasierte Lösungen und können die Wiederverwendung von durch Überschwemmungen transportierten Materialien vorsehen. Die Interventionen sollten auch so weit wie möglich die Einführung nachhaltiger Boden- und Landbewirtschaftungsverfahren fördern, um die langfristige Widerstandsfähigkeit der Böden zu unterstützen, die Bodendegradation zu stoppen und die Auswirkungen des Klimawandels abzumildern;

·Rehabilitationsmaßnahmen des Verkehrsnetzes. Die Maßnahmen können ergänzende Infrastrukturen (einschließlich Brücken) umfassen, die beschädigt wurden und repariert werden müssen;

·Maßnahmen zur Wiederherstellung öffentlicher Gebäude, einschließlich öffentlicher Häuser und Gesundheitszentren.

Es ist davon auszugehen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Die Investition darf weder die Installation oder den Austausch von Gaskesseln noch den Erwerb von Fahrzeugen vorsehen.

Investition 3.1: Schutz und Ausbau städtischer und stadtnaher Wälder

Ziel dieser Maßnahme ist es, Grünflächen zu schützen und ihre Zahl zu erhöhen, um sowohl die biologische Vielfalt zu erhalten und zu verbessern als auch die Lebensqualität der Bewohner dieser Gebiete zu verbessern. Die Maßnahmen konzentrieren sich auf die 14 Metropolregionen Italiens, die am stärksten von Umweltproblemen wie Luftverschmutzung, Verlust der biologischen Vielfalt oder den Auswirkungen des Klimawandels betroffen sind. Forstliches Vermehrungsmaterial (Saatgut oder Pflanzen) wird für diese Flächen an mindestens 4500000 Bäumen und Sträuchern (in 4 500 Hektar) angepflanzt und mindestens 3,5 Millionen Bäume an ihrem endgültigen Bestimmungsort umgepflanzt.

Die Interventionen erfolgen im Anschluss an die Annahme eines städtischen Waldplans mit dem Ziel, die biologische Vielfalt im Einklang mit der Europäischen Biodiversitätsstrategie zu erhalten und zu verbessern, die Luftverschmutzung in Metropolregionen zu verringern und die Zahl der Vertragsverletzungsverfahren gegen die Luftqualität zu verringern.

Investition 3.3 – Wiedernaturierung des Po-Gebiets

Das Po-Gebiet ist seit 1970 durch eine übermäßige Wasserverschmutzung, Bodenverbrauch und Ausgrabungen im Flussbett gekennzeichnet. All diese Probleme haben sich negativ auf einige seiner natürlichen Lebensräume ausgewirkt und das hydrogeologische Risiko erhöht.

Diese Maßnahme zielt darauf ab, natürliche Prozesse zu reaktivieren und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt zu fördern. Dies würde die Wiederherstellung des Flusses und eine effizientere nachhaltige und effizientere Nutzung der Wasserressourcen gewährleisten.

Investition 3.4: Sanierung verwaister Stätten

Die Verschmutzung durch die Industrie hat viele sogenannte „Orphan-Standorte“ geschaffen, die ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellen und schwerwiegende Auswirkungen auf die Lebensqualität der betroffenen Bevölkerungsgruppen haben.

Ziel dieser Maßnahme ist es, diese Flächen wiederherzustellen, um die Umweltauswirkungen zu verringern und die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Im Rahmen des Projekts werden die besten verfügbaren innovativen Untersuchungstechnologien genutzt, um den tatsächlichen Sanierungsbedarf zu ermitteln und die Entwicklung dieser Gebiete, auch im Wohnungsbau, zu ermöglichen.

Diese Maßnahme besteht zunächst in der Annahme eines Aktionsplans für die Revitalisierung verwaister Gebiete, um den Flächenverbrauch zu verringern und die Stadterneuerung zu verbessern. In dem Plan werden die verwaisten Gebiete in allen 21 Regionen und autonomen Provinzen sowie die durchzuführenden spezifischen Maßnahmen aufgeführt.

Investition 3.5: Wiederherstellung und Schutz von Meeresboden- und Meereslebensräumen

Diese Maßnahme umfasst groß angelegte Maßnahmen zur Wiederherstellung und zum Schutz des Meeresbodens und der Meereslebensräume mit dem Ziel, die anhaltende Schädigung dieser Ökosysteme umzukehren.

Die durchzuführenden spezifischen Maßnahmen umfassen die Entwicklung einer angemessenen Kartierung der Lebensräume des Meeresbodens und die Umweltüberwachung. Um eine angemessene Planung und Durchführung groß angelegter Wiederherstellungs- und Schutzmaßnahmen zu gewährleisten, wird das nationale Forschungs- und Beobachtungssystem für Meeres- und Küstenökosysteme gestärkt. Darüber hinaus werden Meeresbeobachtungsplattformen ausgebaut, um die technisch-wissenschaftlichen Kapazitäten zur Überwachung der Meeresumwelt zu erhöhen und insbesondere die Wirksamkeit der Schutz- und Bewirtschaftungsmaßnahmen im Rahmen des Klimaänderungsszenarios zu bewerten. Diese Investitionen ermöglichen dann eine systematische und umfassende Kartierung empfindlicher Lebensräume in italienischen Meeresgewässern, um die Wiederherstellung der Umwelt und die Ausweisung von Schutzgebieten im Einklang mit der EU-Biodiversitätsstrategie von 2013 und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie umzusetzen.

Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind. Durch die Durchführung von Forschungstätigkeiten zu Meeresökosystemen kann die Maßnahme den Erwerb wissenschaftlicher Ausrüstung und/oder Schiffe umfassen. Insbesondere werden die neu gebauten Schiffe die modernsten verfügbaren Technologien nutzen und so weit wie möglich die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung gewährleisten.

Reform 4.1 Vereinfachung der Rechtsvorschriften und Stärkung der Governance für die Durchführung von Investitionen in die Wasserversorgungsinfrastruktur

Der derzeitige Rechtsrahmen und die bestehende Fragmentierung des Managements wirken sich negativ auf die Kapazitäten für die Planung und Durchführung von Investitionen in Wasserversorgungsinfrastrukturen aus.

Ziel dieser Reform ist es, den Rechtsrahmen zu vereinfachen und wirksamer zu gestalten und erforderlichenfalls die Durchführungsstellen zu unterstützen, die nicht über ausreichende Kapazitäten verfügen, um diese Investitionen innerhalb der ursprünglich gesetzten Fristen zu tätigen und abzuschließen.

Die wichtigsten Maßnahmen, die zur Erreichung dieser Ziele geplant sind, betreffen i) die Schaffung eines zentralen öffentlichen Finanzierungsinstruments für Investitionen im Wassersektor, mit dem die derzeit eher verstreuten Ressourcen zusammengeführt werden; II) Vereinfachung der Verfahren für die Berichterstattung und Überwachung der finanzierten Investitionen, iii) weitere Einbeziehung der Aufsichtsbehörde in die Planung der durchzuführenden Investitionen und in mögliche Änderungen des Plans.

Das Ministerium für Infrastruktur und Verkehr legt den Reformvorschlag für den Bereich der Wasserversorgung vor.

Investition 4.1 Primärwasserinfrastruktur für die Wasserversorgungssicherheit

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Wasserversorgung wichtiger städtischer Gebiete und großer bewässerter Gebiete zu gewährleisten, die Sicherheit und Widerstandsfähigkeit des Netzes zu erhöhen und die Wassertransportkapazität zu verbessern. Die Maßnahmen erstrecken sich auf das gesamte Staatsgebiet, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf größeren Anlagen im Süden des Landes liegt.

Es ist davon auszugehen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Insbesondere ist für jede Teilinvestition vor, während und nach Beginn der Bauarbeiten die vollständige Einhaltung der Anforderungen des EU-Rechts, einschließlich der Wasserrahmenrichtlinie, sicherzustellen. Darüber hinaus unterliegen Teilmaßnahmen gegebenenfalls einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß der Richtlinie 2011/92/EU sowie einschlägigen Prüfungen im Zusammenhang mit der Richtlinie 2000/60/EG und der Richtlinie 92/43/EWG, einschließlich der Durchführung der erforderlichen Minderungsmaßnahmen. Die Maßnahme umfasst nicht den Bau neuer Dämme, sondern nur die Verbesserung bestehender Staudämme; bei den Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf bestehende Arbeiten werden die Szenarien berücksichtigt, in denen der betreffende Fluss in seiner zum Zeitpunkt des Baus geänderten Fassung in seinem natürlichen Zustand bleibt. Alle geplanten Teilinterventionen, einschließlich derjenigen, die sich auf bestehende Staudämme beziehen, müssen dem nach nationalem und Unionsrecht vorgeschriebenen Umweltgenehmigungsverfahren entsprechen.

Investition 4.2. Verringerung der Verluste in den Wasserversorgungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze

Die fragmentierte und ineffiziente Bewirtschaftung der Wasserressourcen hat zu erheblichen Wasserleckagen geführt, wobei die durchschnittlichen Verluste im Süden des Landes über 40 % und über 50 % liegen. Ziel dieses Projekts ist es, die Trinkwasserverluste durch die Modernisierung und Modernisierung der Wasserverteilungsnetze durch fortschrittliche Kontrollsysteme, die die Überwachung der Hauptknoten und der sensibelsten Punkte des Netzes ermöglichen, erheblich zu verringern.

Investition 4.3. Investitionen in die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen

Ziel dieser Maßnahme ist die Steigerung der Effizienz der Bewässerungssysteme durch die Entwicklung innovativer und digitalisierter Infrastrukturen für einen nachhaltigeren und besser an den Klimawandel angepassten Agrarsektor. Die Investition besteht hauptsächlich in der Umstellung von Bewässerungssystemen auf Systeme mit höherer Effizienz; Anpassung der Verteilernetze, um Verluste zu verringern; Installation von Technologien für eine effiziente Nutzung der Wasserressourcen, z. B. Zähler und Fernsteuerung. Im Rahmen der geförderten Investition sind Wasserzähler einzurichten, die die Messung von Wasser ermöglichen.

Es ist davon auszugehen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Insbesondere ist für jede Teilinvestition vor, während und nach Beginn der Bauarbeiten die vollständige Einhaltung der Anforderungen des EU-Rechts, einschließlich der Wasserrahmenrichtlinie, sicherzustellen. Darüber hinaus unterliegen Projekte, sofern sie nach nationalem Recht anwendbar sind, einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß der Richtlinie 2011/92/EU sowie einschlägigen Prüfungen im Zusammenhang mit der Richtlinie 2000/60/EG und der Richtlinie 92/43/EWG, einschließlich der Durchführung der erforderlichen Minderungsmaßnahmen.

Investition 4.4. Abwasserentsorgung und Reinigung

Die Wassersysteme weisen erhebliche Schwächen in Bezug auf die Kanalisations- und Reinigungssysteme auf, was sich in einer hohen Zahl von Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichteinhaltung des Unionsrechts durch viele Gemeinden des Landes niederschlägt.

Ziel dieser Maßnahme ist es, Investitionen zu tätigen, die die Reinigung von Abwasser, das in Meeres- und Binnengewässer eingeleitet wird, effizienter machen und, soweit möglich, Reinigungsanlagen in „grüne Fabriken“ für die Wiederverwendung von gereinigtem Abwasser für Bewässerungs- und industrielle Zwecke umwandeln. Diese Investitionen dürften dazu beitragen, die Zahl der Gemeinden mit schwachen Kanalisations- und Reinigungssystemen zu verringern.

G.4.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/Zielwert   
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren ( für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M2C4-6

Investition 3.2: Digitalisierung von Nationalparks

Ziel

Verwaltungsvereinfachung und Entwicklung digitaler Dienste für Besucher von Nationalparks und Meeresschutzgebieten

ENTFÄLLT.

Prozentuale

0

70

Q2

2024

Mindestens 70 % der Nationalparks und Meeresschutzgebiete haben digitale Dienste für Besucher von Nationalparks und Meeresschutzgebieten entwickelt (mindestens zwei davon: die Verbindung zum Portal Naturitalia.IT; einen Antrag auf Verwaltungsverfahren oder eine App für nachhaltige Mobilität).

M2C4-7

Reform 3.1: Annahme nationaler Luftreinhalteprogramme

Meilenstein

Inkrafttreten eines nationalen Luftreinhalteprogramms

Bestimmung im DPCM über das Inkrafttreten

ENTFÄLLT.

N.A.

ENTFÄLLT.

Q4

2021

Mit dem Erlass des Präsidenten des Ministerrats (DPCM) wird ein nationales Luftreinhalteprogramm festgelegt, mit dem geeignete Maßnahmen zur Verringerung der Luftverschmutzung im Einklang mit der EU-Richtlinie 2016/2284 und dem Gesetzesdekret Nr. 81 vom 30. Mai 2018 zur Umsetzung dieser Richtlinie eingeführt werden.

M2C4-8

Erhält Investition 1.1 Einführung eines fortgeschrittenen und integrierten Überwachungs- und Prognosesystems

Meilenstein

Einsatzplan für ein fortschrittliches und integriertes Überwachungs- und Prognosesystem zur Ermittlung hydrologischer Risiken

Bestimmung des Ministerialerlasses über das Inkrafttreten

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q3

2021

Mit dem Ministerialerlass wird ein Einsatzplan für die Einführung eines fortgeschrittenen und integrierten Überwachungs- und Prognosesystems zur Ermittlung hydrologischer Risiken genehmigt. Sie muss mindestens

-Fernerkundungsanwendungen und Datenfeldsensoren in Betracht ziehen;

-Entwicklung eines Kommunikationssystems, das den Koordinator und die Interoperabilität zwischen den verschiedenen Betreibern in den Kontrollräumen ermöglicht.

-Einrichtung zentraler und regionaler Kontrollräume

-Entwicklung von Cybersicherheitssystemen und -diensten

M2C4-9

Erhält Investition 1.1 Einführung eines fortgeschrittenen und integrierten Überwachungs- und Prognosesystems

Ziel

Einführung eines fortgeschrittenen und integrierten Überwachungs- und Prognosesystems zur Ermittlung hydrologischer Risiken

ENTFÄLLT.

Prozentuale

0

90

Q2

2025

90 % der Fläche der südlichen Regionen werden von dem fortgeschrittenen und integrierten Überwachungs- und Prognosesystem zur Ermittlung hydrologischer Risiken abgedeckt.

M2C4-11

Investition 2.1.a. Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos und der hydrogeologischen Risiken – Interventionen in Emilia Romagna, Toskana und Marken

Meilenstein

Ermittlung der Interventionen durch Rechtsverordnung(en) des für den Notfall zuständigen Kommissionsmitglieds

Verordnung(en) des Beauftragten für Notfälle

Q3

2024

In einer oder mehreren Verordnungen des Notfallkommissars werden die genaue Liste der Maßnahmen zur Wiederherstellung von Wasserstraßen und zur Verbesserung des Schutzes vor Überschwemmungen und Erdrutschen, die Maßnahmen zur Wiederherstellung öffentlicher Gebäude, einschließlich öffentlicher Häuser und Gesundheitszentren, und die Gesamtzahl der km des zu sanierenden Verkehrsnetzes festgelegt. Der Wert der Gesamtzahl der Interventionen beträgt mindestens 1,2 Mrd. EUR.

M2C4-11bis

Investition 2.1.a. Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos und der hydrogeologischen Risiken – Interventionen in Emilia Romagna, Toskana und Marken

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Interventionen in Emilia-Romagna, Toskana und Marken

Mitteilung der Vergabe öffentlicher Aufträge

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2025

Mitteilung der Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Interventionen zum Risikomanagement und zur Verringerung hydrogeologischer Risiken. Der Gesamtwert der Aufforderungen, aus denen diese Auszeichnungen stammen, beläuft sich auf mindestens 1,2 Mrd. EUR.

M2C4-11ter

Investition 2.1.a. Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos und der hydrogeologischen Risiken – Interventionen in Emilia Romagna, Toskana und Marken

Meilenstein

Abschluss der Projekte

Bescheinigung über den Abschluss von Projekten

Q2

2026

Abschluss von:

·mindestens 90 % der Maßnahmen zur Wiederherstellung von Wasserstraßen und zur Verbesserung des Schutzes vor Überschwemmungen und Erdrutschen, wie in den Verordnungen des Beauftragten für Notfälle festgelegt;

·Rehabilitationsmaßnahmen des Verkehrsnetzes für eine Reihe von Kilometern, die in den Verordnungen des Beauftragten für Notfälle festgelegt sind,

·Mindestens 90 % der Maßnahmen zur Wiederherstellung öffentlicher Gebäude, einschließlich öffentlicher Häuser und Gesundheitszentren, wie in den Verordnungen des Beauftragten für Notsituationen festgelegt.

M2C4-12

Investition 2.1.b. Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos und des hydrogeologischen Risikos

Meilenstein

Inkrafttreten des überarbeiteten Rechtsrahmens für Interventionen gegen Hochwasserrisiken und hydrogeologische Risiken

Bestimmungen in den Verordnungen über das Inkrafttreten

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2021

Die Dekrete zur Genehmigung des ersten Interventions- und Investitionsplans in dem jeweiligen Gebiet (Delegierter des Kommissionsmitglieds/Region/Autonome Provinz) zur Verringerung des Hochwasser- und hydrogeologischen Risikos zielen darauf ab, den Beginn der ursprünglichen Bedingungen wiederherzustellen und die Widerstandsfähigkeit der Gebiete gegenüber Naturkatastrophen zu gewährleisten.

M2C4-13

Investition 2.1b – Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos und des hydrogeologischen Risikos

Ziel

Abschluss der Interventionen vom Typ D und Typ E

ENTFÄLLT.

Prozentuale

0

90

Q2

2026

Abschluss von 90 % der Interventionen des Typs E und des Typs D zur Wiederherstellung beschädigter öffentlicher Strukturen, die in den Genehmigungsurkunden des Nationalen Katastrophenschutzdienstes festgestellt wurden.

M2C4-18

Investieren. 3.1: Schutz und Ausbau städtischer und stadtnaher Wälder

Meilenstein

Inkrafttreten der überarbeiteten Gesetzesänderungen zum Schutz und zur Valorisierung städtischer und stadtnaher Grünflächen

Bestimmung in den einschlägigen Rechtsvorschriften über die Annahme des städtischen Forstplans

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2021

Der städtische Waldbewirtschaftungsplan steht im Einklang mit den Zielen des Gesetzes vom 12. Dezember 2019, 141 („Klimagesetz“) und im Anschluss an eine von den Metropolstädten durchzuführende Planungsphase. In dem Plan sollten mindestens folgende Ziele festgelegt werden:

-Erhaltung und Verbesserung der diffusen biologischen Vielfalt im Einklang mit der Europäischen Biodiversitätsstrategie,

-Beitrag zur Verringerung der Luftverschmutzung in Metropolregionen,

-Verringerung der Verfahren bei Verstößen gegen die Luftqualität;

-Wiederherstellung von vom Menschen geschaffenen Landschaften und Verbesserung der Schutzgebiete in unmittelbarer Nähe von Metropolregionen;

Eindämmung des Bodenverbrauchs und Wiederherstellung nützlicher Böden.

M2C4-19

Investieren. 3.1: Schutz und Ausbau städtischer und stadtnaher Wälder

Ziel

Pflanzenbäume zum Schutz und zur Valorisierung städtischer und stadtnaher Grünflächen T1

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

1 650 000

Q4

2022

Mindestens 1650000 Bäume zur Wiederaufforstung städtischer und stadtnaher Gebiete gemäß Artikel 4 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019, 141 („Klimagesetz“) zu pflanzen.

M2C4-20

Investieren. 3.1: Schutz und Ausbau städtischer und stadtnaher Wälder

Ziel

Pflanzenbäume zum Schutz und zur Valorisierung städtischer und stadtnaher Grünflächen T2

ENTFÄLLT.

Anzahl

1 650 000

4 500 000

Q4

2024

Anpflanzung von forstlichem Vermehrungsgut (Saatgut oder Pflanzen) für mindestens 4500000 Bäume und Sträucher zur Wiederaufforstung städtischer und stadtnaher Gebiete gemäß Artikel 4 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019, 141 (sogenanntes Klimagesetz).

M2C4-20bis

Investieren. 3.1: Schutz und Ausbau städtischer und stadtnaher Wälder

Ziel

Pflanzenbäume zum Schutz und zur Valorisierung städtischer und stadtnaher Grünflächen T3

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

3 500 000

Q2

2026

Umpflanzung von forstlichem Vermehrungsmaterial (Saatgut oder Pflanzen) für mindestens 3500000 Bäume und Sträucher zur Wiederaufforstung städtischer und stadtnaher Gebiete gemäß Artikel 4 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019, 141 (sogenanntes Klimagesetz).

M2C4-21

Investition 3.3 Wiedernaturierung des Po-Gebiets

Meilenstein

Überarbeitung des Rechtsrahmens für Interventionen zur Wiedernaturierung des Po-Gebiets

Bestimmung in der einschlägigen Rechtsvorschrift über das Inkrafttreten

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2023

Inkrafttreten einschlägiger Rechtsvorschriften mit dem Ziel, den ökologischen Korridor des Flussbetts wiederherzustellen, einschließlich natürlicher Wiederaufforstung und Maßnahmen zur Wiederherstellung und Reaktivierung seitlicher Zweige und Ochsen.

M2C4-22

Investition 3.3 Wiedernaturierung des Po-Gebiets

Ziel

Verringerung der Flussbettkünstlichkeit für die Renaturierung des Po-Gebiets T1

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

13

Q4

2024

Verringerung der Flussbettkünstlichkeit um mindestens 13 km, zurück zur Achse des Po.

M2C4-23

Investition 3.3 Wiedernaturierung des Po-Gebiets

Ziel

Verringerung der Flussbettkünstlichkeit für die Renaturierung des Po-Gebiets T2

ENTFÄLLT.

Anzahl

13

37

Q1

2026

Verringerung der Flussbettkünstlichkeit um mindestens 37 km, zurück zur Achse des Po.

M2C4-24

Investition 3.4. Sanierung des „Orphan-site-Bodens“

Meilenstein

Rechtsrahmen für die Sanierung verwaister Stätten

Bestimmung im einschlägigen Rechtsakt über die Annahme des Aktionsplans

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2022

Der Aktionsplan für die Revitalisierung verwaister Standorte soll den Flächenverbrauch verringern und die Stadterneuerung verbessern. Das Aufforderungsschreiben muss mindestens enthalten:

-Ermittlung verwaister Stätten in allen 21 Regionen und/oder Autonomen Provinzen

-Die spezifischen Maßnahmen, die in jedem verwaisten Standort zu ergreifen sind, um den Flächenverbrauch zu verringern und die Stadterneuerung zu verbessern

M2C4-25

Investition 3.4. Sanierung des „Orphan-site-Bodens“

Ziel

Wiederbelebung verwaister Stätten

ENTFÄLLT.

Prozentuale

0

70

Q1

2026

Revitalisierung von mindestens 70 % der Fläche von „Waisenstandorten“, um den Flächenverbrauch zu verringern und die Stadterneuerung zu verbessern.

M2C4-26

Investition 3.5. Wiederherstellung und Schutz des Meeresbodens und der Meereslebensräume

Ziel

Wiederherstellung und Schutz von Meeresboden- und Meereslebensräumen

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

22

Q2

2025

Abschluss von mindestens 22 groß angelegten Interventionen zur Wiederherstellung und zum Schutz von Lebensräumen am Meeresboden und im Meer sowie von Küstenbeobachtungssystemen.

M2C4-27

Reform 4.1. Vereinfachung der Rechtsvorschriften und Stärkung der Governance für die Durchführung von Investitionen in die Wasserversorgungsinfrastruktur

Meilenstein

Inkrafttreten der Vereinfachung der Rechtsvorschriften für Interventionen in der primären Wasserinfrastruktur zur Gewährleistung der Wasserversorgungssicherheit

Bestimmung(en) der einschlägigen Rechtsvorschrift(en) über das Inkrafttreten

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2022

Die überarbeiteten Rechtsvorschriften sollen die Governance stärken und die Durchführung von Investitionen in die Wasserversorgungsinfrastruktur vereinfachen. Der neue Rechtsrahmen sollte mindestens

— Den Nationalen Plan für Maßnahmen im Wassersektor zum zentralen Finanzierungsinstrument für Investitionen im Wassersektor zu machen.

— Die Stellungnahme einzuholen und die Regulierungsbehörde („Autorità di Regolazione per Energia Reti e Ambiente“) aktiv in jede Änderung oder Aktualisierung des Plans einzubeziehen.

— Unterstützung und flankierende Maßnahmen für Durchführungsstellen, die nicht in der Lage sind, Investitionen im Zusammenhang mit der Primärbeschaffung innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens durchzuführen.

— Vereinfachung der Verfahren für die Berichterstattung und Überwachung der im Wassersektor finanzierten Investitionen.

M2C4-28

Investition 4.1. Investitionen in primäre Wasserinfrastrukturen zur Gewährleistung der Wasserversorgungssicherheit

Meilenstein

Vergabe von Finanzmitteln für alle Projekte für Investitionen in die primäre Wasserinfrastruktur und für die Sicherheit der Wasserversorgung

Veröffentlichung des Erlasses/der Dekrete

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q3

2023

Veröffentlichung der Zulassungsverordnung(en) mit der Vergabe (Zuweisung) von Fördermitteln für Projekte für Investitionen in die primäre Wasserinfrastruktur und für die Sicherheit der Wasserversorgung.

Der Anwendungsbereich der Verträge ist wie folgt:

-Sicherheit der Wasserversorgung wichtiger städtischer Gebiete;

-Bauliche Arbeiten zur Erhöhung der Sicherheit und Widerstandsfähigkeit des Netzes, einschließlich der Anpassung an den Klimawandel (ausgenommen Staudämme);

-Erhöhung der Wassertransportkapazität.

Mit den Auswahlkriterien wird sichergestellt, dass die Investition mit einem Klimakoeffizienten von 40 % gemäß Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 über die Aufbau- und Resilienzfazilität in vollem Umfang zu den Klimaschutzzielen beiträgt.

M2C4-29

Investition 4.1. Investitionen in primäre Wasserinfrastrukturen zur Gewährleistung der Wasserversorgungssicherheit

Ziel

Investitionen in die primäre Wasserinfrastruktur zur Gewährleistung der Wasserversorgungssicherheit

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

50

Q1

2026

Erhöhung der Wasserversorgungssicherheit und der Widerstandsfähigkeit der Wasserversorgungsinfrastruktur in mindestens 50 (komplexen und elementaren) Wassersystemen, davon mindestens 35 komplexe Wassersysteme

M2C4-30

Investition 4.2. Verringerung der Verluste in den Wasserversorgungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze

Meilenstein

Gewährung von Finanzmitteln für alle Projekte für Interventionen in Wasserversorgungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze

Veröffentlichung des Erlasses/der Dekrete

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q3

2023

Veröffentlichung der Zulassungsverordnung(en) mit der Vergabe (Zuweisung) von Fördermitteln für Projekte zur Modernisierung und Effizienz der Wasserversorgungsnetze.

Die Verträge haben folgenden Umfang:

-Maßnahmen zur Verringerung der Verluste in Trinkwassernetzen;

-Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Wassersysteme gegenüber dem Klimawandel;

-Stärkung der Digitalisierung der Netze für eine optimale Bewirtschaftung der Wasserressourcen, Verringerung des Abfallaufkommens und Begrenzung von Ineffizienzen

M2C4-31

Investition 4.2. Verringerung der Verluste in den Wasserversorgungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze

Ziel

Maßnahmen in Wasserversorgungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze T1

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

14 000

Q4

2024

Bezirk mit mindestens 14 000 Kilometern Wassernetz

M2C4-32

Investition 4.2. Verringerung der Verluste in den Wasserversorgungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze

Ziel

Maßnahmen in Wasserversorgungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze T2

ENTFÄLLT.

Anzahl

14 000

45 000

Q1

2026

Bezirk mit mindestens 45 000 Kilometern Wassernetz

M2C4-33

Investition 4.3 Investitionen in die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen

Meilenstein

Vergabe von Finanzmitteln für alle Projekte zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen

Veröffentlichung des Erlasses/der Dekrete.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2023

Veröffentlichung der Zulassungsverordnung(en) mit der Vergabe (Zuweisung) von Finanzmitteln für Projekte für die Interventionen in den Netzen und Bewässerungssystemen und über das damit verbundene Digitalisierungs- und Überwachungssystem.

Die Verträge haben folgenden Umfang:

-Förderung der Messung und Überwachung der Nutzung in kollektiven Netzen (durch die Installation von Zählern und Fernkontrollsystemen), einschließlich des Übergangs von der Eigenversorgung zur kollektiven Nutzung als Voraussetzung für die Vollendung der Einführung einer Wasserpreispolitik auf der Grundlage der Wassermengen für eine effiziente Nutzung der Wasserressourcen in der Landwirtschaft und damit zur Verringerung illegaler Wasserentnahmen in ländlichen Gebieten.

 

-Bewässerungsinvestitionen sollten darauf abzielen, die bestehende Bewässerung effizienter zu gestalten, auch wenn sich der betreffende Wasserkörper in einem guten Zustand befindet.

Es ist davon auszugehen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen zu berücksichtigen sind.

(2021/C58/01). Insbesondere ist bei jeder Unterinvestition die vollständige Einhaltung der Anforderungen des EU-Rechts, einschließlich der Wasserrahmenrichtlinie, vor, während und nach Beginn der Bauarbeiten sicherzustellen.

 

Darüber hinaus unterliegen Interventionen, sofern sie nach nationalem Recht anwendbar sind, einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß der Richtlinie 2011/92/EU sowie einschlägigen Prüfungen im Zusammenhang mit der Richtlinie 2000/60/EG und der Richtlinie 92/43/EWG, einschließlich der Durchführung der erforderlichen Minderungsmaßnahmen.

M2C4-34

Investition 4.3 Investitionen in die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen

Ziel

Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen T1

ENTFÄLLT.

Prozentuale

24

26

Q4

2024

Erhöhung des Prozentsatzes der mit Zählern ausgestatteten Entnahmequellen auf mindestens 26 %.

Die Maßnahmen zur Verbesserung der Gesamtnetzeffizienz umfassen auch die Installation von

-150 Drittelzähler;

-7500 4. Meter;

-Digitalisierung und Netzverbesserungen.

M2C4-34bis

Investition 4.3 Investitionen in die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen

Ziel

Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen T1

ENTFÄLLT.

Prozentuale

26

29

Q2

2026

Erhöhung des Prozentsatzes der mit Zählern ausgestatteten Entnahmequellen auf mindestens 29 %.

Die Maßnahmen zur Verbesserung der Gesamtnetzeffizienz umfassen auch die Installation von

-500 Drittelzähler;

-20000 Zähler vierter Ebene;

-Digitalisierung und Netzverbesserungen.

M2C4-35

Investition 4.3 Investitionen in die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen

Ziel

Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen T1

ENTFÄLLT.

Prozentuale

8

12

Q4

2024

Mindestens 12 % der bewässerten Fläche müssen von einer effizienten Nutzung der Bewässerungsressourcen profitieren.

M2C4-35bis

Investition 4.3 Investitionen in die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen

Ziel

Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen T2

ENTFÄLLT.

Prozentuale

12

24

Q1

2026

Mindestens 24 % des Prozentsatzes der bewässerten Fläche, die von einer effizienten Nutzung der Bewässerungsressourcen profitiert

M2C4-36

Investition 4.4 Investitionen in die Kanalisation und Reinigung

Meilenstein

Gewährung von Fördermitteln für Projekte zur Abwasserentsorgung und -reinigung

Veröffentlichung eines Dekrets

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2023

Veröffentlichung des Zulassungserlasses mit der Vergabe (Zuweisung) der Mittel für die Projektvorschläge.

Die Interventionen

-Effizientere Reinigung des in Meeres- und Binnengewässer eingeleiteten Abwassers, auch durch technologische Innovationen;

-Soweit möglich, Umwandlung einiger Reinigungsanlagen in „grüne Fabriken“, in denen gereinigtes Abwasser für Bewässerungs- und industrielle Zwecke wiederverwendet wird.

Diese Maßnahme darf die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigen, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Insbesondere ist die Verbrennung von Klärschlamm nicht förderfähig.

M2C4-37

Investition 4.4 Investitionen in die Kanalisation und Reinigung

Ziel

Maßnahmen zur Abwasserentsorgung und -reinigung T1

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

500 000

Q2

2025

Verringerung der Zahl der Einwohner von Gemeinden, die gegen die Richtlinie 91/271/EWG des Rates verstoßen, weil das kommunale Abwasser nicht angemessen gesammelt und behandelt wird, um mindestens 500000

M2C4-38

Investition 4.4 Investitionen in die Kanalisation und Reinigung

Ziel

Maßnahmen zur Abwasserentsorgung und -reinigung T2

ENTFÄLLT.

Anzahl

500 000

2 250 000

Q1

2026

Verringerung der Zahl der Einwohner von Gemeinden, die gegen die Richtlinie 91/271/EWG des Rates verstoßen, weil das kommunale Abwasser nicht angemessen gesammelt und behandelt wird, um mindestens 2250000

H. MISSION 3 KOMPONENTE 1: Nachhaltige Verkehrsinfrastruktur

H.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

ENTFÄLLT.

H.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

ENTFÄLLT.

H.3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Die Investitionen in diese Komponente unterstützen den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (Hochgeschwindigkeits-, Güterverkehrs-, Regionalbahnen, Europäisches Eisenbahnverkehrsleitsystem). Sie werden von Reformen begleitet, um Investitionen in die Eisenbahninfrastruktur zu beschleunigen und die Qualität der Straßeninfrastruktur zu verbessern. Die Komponente „Reform des Unternehmensumfelds“ enthält eine Maßnahme, die zusätzliche Anreize für die Regionen schafft, ihre regionalen öffentlichen Dienstleistungsaufträge für den Schienenverkehr auszuschreiben. Diese Komponente enthält Maßnahmen zur Entwicklung der Nutzung von Wasserstoff im Schienenverkehr.

Mit dieser Komponente wird die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 3 aus dem Jahr 2019, in der Italien aufgefordert wird, eine investitionsbezogene Wirtschaftspolitik für [...] die Qualität der Infrastruktur unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede zu fördern, und der länderspezifischen Empfehlung 3 „Front-load-reife öffentliche Investitionsprojekte“ aus dem Jahr 2020 und „Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel, insbesondere in saubere und effiziente Energieerzeugung und -nutzung, Forschung und Innovation, nachhaltigen öffentlichen Verkehr, Abfall- und Wasserwirtschaft sowie verstärkte digitale Infrastruktur zur Gewährleistung der Bereitstellung wesentlicher Dienstleistungen“ unterstützt.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

Reform 1.1 – Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens für den Vertrag zwischen dem Ministerium für Infrastruktur und Verkehr (MIT) und dem Eisenbahninfrastrukturbetreiber Rete Ferroviaria Italiana

Mit dieser Reform soll die Anforderung aufgehoben werden, dass die parlamentarischen Kommissionen zu der Liste der Investitionen der Contratti di Programma (CdP) des Eisenbahninfrastrukturbetreibers Rete Ferroviaria Italiana Stellung nehmen müssen. Die parlamentarischen Kommissionen geben eine Stellungnahme zum strategischen Investitionsprogramm ab.

Reform 1.2 – Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens für Projekte

Diese Reform besteht darin, Rechtsvorschriften zu erlassen, die es ermöglichen, die Angabe des Ortes der Arbeiten zum Zeitpunkt des „Projekts zur technischen wirtschaftlichen Durchführbarkeit“ (PFTE) vorherzusehen, anstatt die endgültige Projektplanungsphase abzuwarten. Zusätzliche Genehmigungen, die nicht auf dem PFTE erworben werden können, würden in späteren Projektplanungsphasen eingeholt, ohne dass die „Conferenza dei Servizi“ als Ausnahme vom Gesetz Nr. 241/1990 einberufen würde. Durch diese Änderungen wird die Dauer der Genehmigung von Projekten von 11 auf 6 Monate verkürzt.

Investition 1.1 – Hochgeschwindigkeitsbahnverbindungen nach Süden für Personen- und Güterverkehr

Diese Investition umfasst den Bau von 119 km Hochgeschwindigkeitsbahninfrastruktur für den Personen- und Güterverkehr auf den Strecken Napoli-Bari, Salerno-Reggio Calabria und Palermo-Katania.

Bei der Bewertung und Genehmigung jedes relevanten Projekts bzw. jeder relevanten Investition sind alle Vorschriften und Verfahren gemäß Artikel 6 Absatz 3 und Artikel 6 Absatz 4 der EU-Richtlinie 92/43/EWG sowie die nationalen Leitlinien für die Folgenabschätzung zu beachten, die im Amtsblatt der Italienischen Republik Nr. 303 vom 28. Dezember 2019 veröffentlicht wurden.

Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind.

Investition 1.2 – Hochgeschwindigkeitsstrecken im Norden, die mit dem Rest Europas verbunden sind

Diese Investition besteht im Bau von 165 km Hochgeschwindigkeitsbahninfrastruktur für den Personen- und Güterverkehr auf den Strecken Brescia-Verona-Vicenza-Padova, Ligurien-Alpi. Bei der Bewertung und Genehmigung jedes relevanten Projekts/der betreffenden Investition sind alle Vorschriften und Verfahren gemäß Artikel 6 Absatz 3 und Artikel 6 Absatz 4 der EU-Richtlinie 92/43/EWG sowie die nationalen Leitlinien für die Folgenabschätzung zu beachten, die im Amtsblatt der Italienischen Republik Nr. 303 vom 28. Dezember 2019 veröffentlicht wurden.

Es ist davon auszugehen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) festgelegten Risikominderungsmaßnahmen und die von Italien zu erreichenden Etappenziele und Zielwerte zu berücksichtigen sind.

Für das Segment Rho-Parabiago ist eine positive Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich, die die rechtlichen Kriterien vollständig und inhaltlich erfüllt, wobei alle Ergebnisse und Bedingungen der Umweltverträglichkeitsprüfung vollständig berücksichtigt werden, sofern dies erforderlich ist, um die Einhaltung der technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen zu erreichen (2021/C58/01). Die UVP wird im Einklang mit der Richtlinie 2011/92/EU sowie den einschlägigen Prüfungen im Zusammenhang mit der Richtlinie 2000/60/EG und der Richtlinie 92/43/EWG, einschließlich der Durchführung der erforderlichen Minderungsmaßnahmen, veröffentlicht und abgeschlossen. Alle Maßnahmen, die im Rahmen der UVP als notwendig erachtet werden, um die Einhaltung der technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu gewährleisten, werden in das Projekt integriert und in den Phasen des Baus, des Betriebs und der Stilllegung der Infrastruktur eingehalten.

Investition 1.3 – Diagonale Verbindungen

Diese Investition besteht im Bau von 27 km Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken für den Personen- und Güterverkehr auf den Strecken Orte-Falconara e Taranto-Metaponto-Potenza-Battipaglia. Bei der Bewertung und Genehmigung jedes relevanten Projekts/der betreffenden Investition sind alle Vorschriften und Verfahren gemäß Artikel 6 Absatz 3 und Artikel 6 Absatz 4 der EU-Richtlinie 92/43/EWG sowie die nationalen Leitlinien für die Folgenabschätzung zu beachten, die im Amtsblatt der Italienischen Republik Nr. 303 vom 28. Dezember 2019 veröffentlicht wurden.

Investition 1.4 – Europäisches Eisenbahnverkehrsleitsystem (ERTMS)

Diese Investition besteht in der Ausrüstung von 2 785 km Eisenbahnstrecken mit dem Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystem (ERTMS) im Einklang mit dem europäischen ERTMS-Einführungsplan.

Investition 1.5 – Stärkung der Metropolenknoten und der wichtigsten nationalen Verbindungen

Diese Investition besteht in der Modernisierung von mindestens 1 280 km Eisenbahnstrecken, die auf 12 Metropolstädteknoten und den wichtigsten nationalen Verbindungen (Ligurien-Alps, Bologna-Venedig-Trieste/Udine, Bologna-Mailano, Bologna-Verona-Brennero, zentrale und nördliche Tyrrhenische Verbindung, Adria-Ionisches Meer, städtische Knoten und regionale Strecken) gebaut werden; Frachtterminals). Bei der Bewertung und Genehmigung jedes relevanten Projekts oder jeder relevanten Investition sind alle Vorschriften und Verfahren gemäß Artikel 6 Absatz 3 und Artikel 6 Absatz 4 der EU-Richtlinie 92/43/EWG sowie die nationalen Leitlinien für die Folgenabschätzung zu beachten, die im Amtsblatt der Italienischen Republik Nr. 303 vom 28. Dezember 2019 veröffentlicht wurden.

Investition 1.6 – Stärkung der regionalen Strecken – Modernisierung der regionalen Eisenbahnen (Management RFI)

Diese Investition besteht in der Modernisierung von 646 km regionaler Strecken, deren Eigentum an Rete Ferroviaria Italiana (RFI) übertragen wurde oder schrittweise auf die Rete Ferroviaria Italiana (RFI) übertragen wird. Bei der Bewertung und Genehmigung jedes relevanten Projekts oder jeder relevanten Investition sind alle Vorschriften und Verfahren gemäß Artikel 6 Absatz 3 und Artikel 6 Absatz 4 der EU-Richtlinie 92/43/EWG sowie die nationalen Leitlinien für die Folgenabschätzung zu beachten, die im Amtsblatt der Italienischen Republik Nr. 303 vom 28. Dezember 2019 veröffentlicht wurden.

Die Maßnahmen sind in folgenden Haushaltslinien geplant:

-Piemont: Modernisierung und Modernisierung des Turin Cerese-Canavesana: Verbesserung der Regelmäßigkeit der Verkehrsströme;

-Friaul-Julisch Venetien: FuC-Eisenbahn: Infrastruktur- und Technologiearbeiten an der Strecke Udine-Cividale: Verbesserung der Regelmäßigkeit der Verkehrsströme;

-Umbrien: Umbriische Zentralbahn (FCU): infrastrukturelle und technologische Maßnahmen;

-Kampanien (EAV): Stärkung und Modernisierung der Strecke Cancello-Benevento: Verbesserung der Sicherheitsstandards für den Eisenbahnbetrieb;

-Apulien: Verbindungsleitung Bari-Bitritto: Modernisierung der Infrastruktur: Einhaltung der technischen/regulatorischen Standards der nationalen Eisenbahninfrastruktur; Ferrovie del Sud Est (FSE): Modernisierung der Infrastruktur der Strecke Bari-Taranto: die Maßnahme muss die Anpassung an die Leistungsstandards der RFI und die technischen Spezifikationen für die Interoperabilität ermöglichen; FSE: Fertigstellung der SCMT/ERTMS-Ausrüstung im Netz: Verbesserung der Verkehrsleistung, Kapazitätsoptimierung, Verbesserung der Sicherheitsstandards; FSE: Errichtung intermodaler Hubs und Modernisierung von 20 Bahnhöfen: die Maßnahme zielt darauf ab, die Zugänglichkeit der Bahnhöfe zu verbessern und Bereiche für den Austausch von Schienenbus, Schienen-Privatautos und Bahnfahrrad zu schaffen;

-Kalabrien: Verbindungsleitung Rosarno-S. Ferdinando: Modernisierung der Ausrüstung der Strecken Rosarno und San Ferdinando für den Anschluss an Gioia Tauro.

Investition 1.7 – Modernisierung, Elektrifizierung und Widerstandsfähigkeit des Schienenverkehrs im Süden

Diese Investition besteht in der Modernisierung, Elektrifizierung und Widerstandsfähigkeit von 1 162 km Eisenbahnstrecken im Süden. Projekte, die unter diese Maßnahme fallen, können aus anderen europäischen Programmen unterstützt werden. Eine solche Unterstützung wird bei der Verwirklichung dieser Investition nicht berücksichtigt. Darüber hinaus können Projekte, die unter diese Maßnahme fallen, aus nationalen Mitteln unterstützt werden.

Investition 1.8 – Modernisierung der Bahnhöfe (Rete Ferroviaria Italiana (RFI)) im Süden)

Diese Investition besteht in der Modernisierung und Zugänglichmachung von 38 Bahnhöfen im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1300/2014 der Kommission und den EU-Vorschriften über die Eisenbahnsicherheit. Bei der Bewertung und Genehmigung jedes relevanten Projekts oder jeder relevanten Investition sind alle Vorschriften und Verfahren gemäß Artikel 6 Absatz 3 und Artikel 6 Absatz 4 der EU-Richtlinie 92/43/EWG sowie die nationalen Leitlinien für die Folgenabschätzung zu beachten, die im Amtsblatt der Italienischen Republik Nr. 303 vom 28. Dezember 2019 veröffentlicht wurden.

Investition 1.9 – interregionale Verbindungen

Diese Investition besteht in der Beschleunigung der Maßnahmen auf 221 km der folgenden Strecken:

·Mailand – Genua

·Palermo – Catania (linea storica)

·Battipaglia-Potenza

·Orte – Falconara.

Die Investition zielt darauf ab, die Leistungsfähigkeit der derzeitigen Infrastrukturen durch Maßnahmen zu steigern, die Folgendes umfassen könnten:

·Änderungen der Pläne für den Fußabdruck der Stationen (PRG – Piano Regolatore Generale);

·ERTMS;

·Konfiguration und/oder Änderung des Verkehrssteuerungssystems wie ACC (Apparato Centrale Computerizzato) und ACCM (Apparato Centrale a Calcolatore Multistazione)

·weitere Verbesserungen der physischen Infrastrukturen, u. a. Schienenbetten, Ausrüstung und sonstige Infrastrukturmaßnahmen.

Reform 2.1 – Annahme von „Leitlinien für die Einstufung und das Risikomanagement, die Bewertung der Sicherheit und die Überwachung bestehender Brücken“

Diese Reform besteht in der Annahme von Leitlinien für die Einstufung und das Risikomanagement, die Bewertung der Sicherheit und die Überwachung bestehender Brücken. Die Annahme von „Leitlinien“, die die Anwendung gemeinsamer Normen und Methoden auf das gesamte nationale Straßennetz ermöglichen.

Reform 2.2 – Übertragung des Eigentums an Brücken und Viadukten von den unteren zu den höher eingestuften Straßen

Diese Reform besteht in der Übertragung des Eigentums an den Brücken, Viadukten und Überfahrten von den unteren Straßen auf die höherartigen Straßen (Autobahnen und Hauptstadtstraßen), um die Gesamtsicherheit des Straßennetzes zu erhöhen, da die Brücken, Viadukten und Überfahrten von ANAS und/oder Autobahnkonzessionären unterhalten werden, die über bessere Planungs- und Instandhaltungskapazitäten als die einzelnen Gemeinden oder Provinzen verfügen.

H.4.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/Zielwert   
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren ( für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M3C1-1

Reform 1.1 – Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens für den Vertrag zwischen MIT und RFI

Meilenstein

Inkrafttreten einer Gesetzesänderung zum Genehmigungsverfahren des Contratti di Programma (CdP)

Bestimmung im Gesetz über das Inkrafttreten der Gesetzesänderung zum Genehmigungsverfahren von Contratti di Programma

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2021

Durch die Änderung der Rechtsvorschriften wird die Frist für das Genehmigungsverfahren für die Contratti di Programma (CdP) des Eisenbahninfrastrukturbetreibers Rete Ferroviaria Italiana verkürzt.

M3C1-2

Reform 1.2 – Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens für Projekte

Meilenstein

Inkrafttreten einer Änderung der Rechtsvorschriften, durch die die Dauer der Genehmigung von Projekten von 11 auf sechs Monate verkürzt wird

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Gesetzesänderung, durch die die Genehmigungsfrist von 11 auf sechs Monate verkürzt wird.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2021

Durch die Änderung der Rechtsvorschriften wird die Dauer der Genehmigung von Projekten von 11 auf sechs Monate verkürzt.

M3C1-3

Investition 1.1 – Hochgeschwindigkeitsbahnverbindungen nach Süden für Personen- und Güterverkehr

Meilenstein

Vergabe des Auftrags/der Aufträge für den Bau von Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken auf den Strecken Neapel-Bari und Palermo-Catania

Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Bau von Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken auf den Strecken Neapel-Bari und Palermo-Catania

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2022

Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Bau von Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken auf den Strecken Napoli-Bari und Palermo-Catania unter uneingeschränkter Einhaltung der Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge

Der (die) Vertrag(e) bezieht sich auf die folgenden Teile dieser Linien:

Linie Neapel-Bari: Orsara-Bovino

Verbindungsleitung Palermo-Catania: Catenanuova – Dittaino und Dittaino – Enna

M3C1-4

Investition 1.1 – Hochgeschwindigkeitsbahnverbindungen nach Süden für Personen- und Güterverkehr

Meilenstein

Vergabe des Auftrags für den Bau von Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken auf den Strecken Salerno Reggio Calabria

Mitteilung über die Vergabe des multidisziplinären Auftrags für den Bau einer Hochgeschwindigkeitsbahnstrecke auf der Strecke Salerno-Reggio Calabria

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2023

Mitteilung über die Vergabe des multidisziplinären Auftrags für den Bau einer Hochgeschwindigkeitsbahnstrecke auf der Strecke Salerno Reggio Calabria.

Der Vertrag bezieht sich auf folgende Teile dieser Haushaltslinie: Battipaglia – Romagnano

M3C1-6

Investition 1.1 – Hochgeschwindigkeitsbahnverbindungen nach Süden für Personen- und Güterverkehr

Ziel

Hochgeschwindigkeitsbahn für den Personen- und Güterverkehr auf den Strecken Napoli-Bari, Salerno-Reggio Calabria, Palermo-Catania

ENTFÄLLT.

Kilometer

0

119

Q2

2026

119 km Hochgeschwindigkeitsbahn für den Personen- und Güterverkehr auf den Strecken Napoli-Bari, Salerno-Reggio Calabria, Palermo-Catania, gebaut für Genehmigungs- und Betriebsphasen.

Die vorläufige Aufteilung ist wie folgt:

Linie Neapel-Bari 49 km; 

dar.:

Frasso – Telese 11

Telese – Vitulano 19 km

Apice – Hirpinien 19 km

Salerno – Reggio Calabria 33 km

davon 33 km Strecke Palermo – Catania, davon 37 km:

Catenanuova – Dittaino 22 km

Dittanio – Enna 15 km

M3C1-23

Investition 1.9

Interregionale Verbindungen

Ziel

Investition 1.9

Interregionale Verbindungen

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

70

Q4

2025

Ausbau der interregionalen Verbindungen auf 70 km

Folgende Strecken sind aufzurüsten:

Mailand-Genua

Palermo Catania (linea storica)

Battipaglia Potenza

Orte Falconara

M3C1-24

Investition 1.9

Interregionale Verbindungen

Ziel

Investition 1.9

Interregionale Verbindungen

ENTFÄLLT.

Anzahl

70

221

Q2

2026

Insgesamt sind 221 km interregionale Verbindungen gestiegen.

Folgende Strecken sind aufzurüsten:

Mailand-Genua (70 km)

Palermo Catania (linea storica) (84 km)

Battipaglia Potenza (60 km)

Orte Falconara (7 km)

M3C1-9

Investition 1.2 – Hochgeschwindigkeitsstrecken im Norden, die mit dem Rest Europas verbunden sind

Ziel

Hochgeschwindigkeitsschienenverkehr für den Personen- und Güterverkehr auf den Strecken Brescia-Verona-Vicenza-Padova; Ligurien-Alpi.

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

165

Q2

2026

165 km Hochgeschwindigkeitsbahn für den Personen- und Güterverkehr auf den Strecken Brescia-Verona-Vicenza-Padova; Ligurien-Alpi gebaut, genehmigungs- und betriebsbereit.

Die 165 km sind in folgende Segmente zu bauen:

Brescia-Verona, 48 km

Verona-Bivio Vicenza, 44 km

Genua-Knoten und dritter Giovi-Grenzübergang 53 km

Rho-Parabiago 9 km

Pavia-Milano-Rogoredo 11 km

M3C1-10

Investition 1.3 – Diagonale Verbindungen

Meilenstein

Zuschlagserteilung für den Bau der Verbindungen auf den Strecken Orte-Falconara und Taranto-Metaponto-Potenza-Battipaglia

Mitteilung über die Vergabe des multidisziplinären Auftrags für den Bau von Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken auf den Strecken Orte-Falconara und Tarent-Metaponto-Potenza-Battipaglia

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2024

Mitteilung über die Vergabe des multidisziplinären Auftrags für den Bau der Verbindungen auf den Strecken Orte-Falconara und Taranto-Metaponto-Potenza-Battipaglia.

Der (die) Vertrag(e) bezieht sich auf folgende Zeilen:

Orte-Falconara

Tarent – Metaponto-Potenza-Battipaglia

M3C1-11

Investition 1.3 – Diagonale Verbindungen

Ziel

Hochgeschwindigkeitsbahn für den Personen- und Güterverkehr auf den Strecken Orte-Falconara und Taranto-Metaponto-Potenza-Battipaglia

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

27

Q2

2026

27 km Hochgeschwindigkeitsbahn für den Personen- und Güterverkehr auf den Strecken Orte-Falconara und Taranto-Metaponto-Potenza-Battipaglia, gebaut für Genehmigungs- und Betriebsphasen.

Die 27 km sind wie folgt aufzuschlüsseln:

Orte-Falconara, 13 km

Tarent – Metaponto – Potenza – Battipaglia, 14 km

M3C1-12

Investition 1.4 – Einführung des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS)

Meilenstein

Vergabe der Aufträge für das Europäische Eisenbahnverkehrsleitsystem

Mitteilung der Vergabe aller öffentlichen Aufträge zur Einführung des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2022

Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge zur Einführung des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS)

M3C1-13

Investition 1.4 – Einführung des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS)

Ziel

1 400 km Eisenbahnstrecken, die mit dem Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystem ausgerüstet sind

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

1 400

Q2

2025

1 400 km Eisenbahnen, die mit dem Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystem im Einklang mit dem europäischen Einführungsplan ausgestattet sind und für die Genehmigungs- und Betriebsphasen bereit sind.

M3C1-14

Investition 1.4 – Einführung des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS)

Ziel

2 785 km Eisenbahnstrecken, die mit dem Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystem ausgerüstet sind

ENTFÄLLT.

Anzahl

1 400

2 785

Q2

2026

2 785 km Eisenbahnstrecken, die mit dem Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystem im Einklang mit dem europäischen Einführungsplan ausgestattet sind und für die Genehmigungs- und Betriebsphasen bereit sind.

M3C1-15

Investition 1.5 – Stärkung der Metropolenknoten und der wichtigsten nationalen Verbindungen

Ziel

700 km ausgebaute Streckenabschnitte auf Metropolknoten und wichtigen nationalen Verbindungen

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

700

Q4

2024

Mindestens 700 km ausgebaute Streckenabschnitte an Metropolknoten und wichtigen nationalen Verbindungen, die für die Genehmigungs- und Betriebsphasen bereit sind.

M3C1-16

Investition 1.5 – Stärkung der Metropolenknoten und der wichtigsten nationalen Verbindungen

Ziel

1 280 km ausgebaute Streckenabschnitte auf Metropolknoten und wichtigen nationalen Verbindungen

ENTFÄLLT.

Anzahl

700

1 280

Q2

2026

Mindestens 1 280 km Streckenabschnitte verbesserter/ausgebauter Strecken auf Metropolknoten und wichtigen nationalen Verbindungen, die genehmigungs- und betriebsbereit sind

M3C1-17

Investition 1.7 – Modernisierung, Elektrifizierung und Widerstandsfähigkeit der Eisenbahnen im Süden

Ziel

172 km abgeschlossene Arbeiten im Zusammenhang mit der Widerstandsfähigkeit der Eisenbahnen im Süden, die für die Genehmigungs- und Betriebsphasen bereit sind.

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

172

Q4

2023

Abschluss der Arbeiten für mindestens 172 km im Zusammenhang mit der Widerstandsfähigkeit der Südbahnen, die für die Genehmigungs- und Betriebsphasen bereit sind.

Die 172 km beziehen sich auf folgende Strecken:

 Paola – Reggio Kalabrien;

 Lentini Diramazione-Gela;

 Messina – Catania – Siracusa;

 Caserta – Battipaglia;

 Roma – Neapel; und

 Bari – Brindisi.

Das Ziel soll durch CLP (d. h. „Codice Locale Progetto“) erreicht werden, die nicht aus anderen EU-Mitteln als der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützt werden.

M3C1-17bis

Investition 1.7 – Modernisierung, Elektrifizierung und Widerstandsfähigkeit der Eisenbahnen im Süden

Ziel

1 162 km abgeschlossene Arbeiten im Zusammenhang mit der Modernisierung, Elektrifizierung und Widerstandsfähigkeit der Eisenbahnen im Süden, die für die Genehmigungs- und Betriebsphase bereit sind.

ENTFÄLLT.

Anzahl

172

1162

Q2

2026

Abschluss der Arbeiten für mindestens 1 162 km im Zusammenhang mit der Modernisierung, Elektrifizierung und Widerstandsfähigkeit der Südbahnen, die für die Genehmigungs- und Betriebsphase bereit sind.

Die Arbeiten werden wie folgt aufgeteilt:

— Mindestens 462 km an Eingriffen im Zusammenhang mit der Modernisierung und Elektrifizierung beziehen sich auf folgende Strecken:

Region Molise

-Venafro-Campobasso-Termoli;

Region Apulien

-Pescara-Foggia

-Potenza-Foggia

-Link Brindisi (einschließlich intermodaler Hub);

-Verbindungen zu Tarent;

-Taranto-Brindisi

Region Kalabrien

Ionische Linie Sibari-Melito Porto Salvo; Catanzaro Lido – Lamezia Terme Region Basilicata

-Ferrandina-Matera

Region Kampanien

-Salerno Arechi – Aeroporto Pontecagnano

Region Sizilien

-Agrigento – Porto Empedocle

-Link zum Hafen von Augusta

-Verbindung zum Flughafen Trapani Birgi

Region Sardinien

-Eisenbahnverbindung zum Flughafen Olbia

-Gleisverdoppelung Decimomannu-Villamassargia

Mindestens 528 km an Resilienzinterventionen beziehen sich auf folgende Linien:

Region Kampanien, Basilicata und Kalabrien:

 Roma – Neapel (AV,via Cassino, via Formia);

 Aversa – Caserta

 Villa Literno – Napoli Gianturco;

 Neapel – Salerno LMV Napoli – Salerno Storica;

 Nocera Inferiore – Salerno;

 Battipaglia – Paola;

 Battipaglia – Potenza;

 Caserta – Battipaglia; Caserta – Foggia; Catanzaro – Reggio Kalabrien;

 Paola – Reggio Kalabrien; und

 Paola – Cosenza – Sibari;

Region Molise:

 Termoli – Campobasso.

Region Apulien:

 Bari-Taranto;

 Tarent – Brindisi; und

 Barletta-Spinazzola.

Region Sizilien:

 Fiumetorto – Agrigento;

• Lercara dir. – Bicocca;

 Messina – Catania – Siracusa;

 Palermo – Messina; und

 Caltanissetta Xirbi – Canicattì – Aragona; Canicattì – Siracusa.

Das Ziel soll durch CLP (d. h. „Codice Locale Progetto“) erreicht werden, die nicht aus anderen EU-Mitteln als der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützt werden.

M3C1-18

Investition 1.6 – Stärkung der regionalen Strecken – Modernisierung der regionalen Eisenbahnen (Management RFI)

Ziel

Ausbau regionaler Strecken, genehmigungs- und betriebsbereit

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

646

Q2

2026

646 km ausgebaute regionale Strecken, die genehmigungs- und betriebsbereit sind.

M3C1-19

Investition 1.8 – Modernisierung von Bahnhöfen (RFI-Management; im Süden)

Ziel

Modernisierte und zugängliche Bahnhöfe

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

10

Q4

2024

Zehn Bahnhöfe werden im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1300/2014 der Kommission und den EU-Vorschriften über die Eisenbahnsicherheit modernisiert und zugänglich gemacht.

M3C1-20

Investition 1.8 – Modernisierung von Bahnhöfen (RFI-Management; im Süden)

Ziel

Modernisierte und zugängliche Bahnhöfe

ENTFÄLLT.

Anzahl

10

38

Q2

2026

38 Bahnhöfe werden im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1300/2014 der Kommission und den EU-Vorschriften über die Eisenbahnsicherheit modernisiert und zugänglich gemacht.

M3C1-21

Reform 2.1 – Umsetzung des jüngsten „Dekrets zur Vereinfachung“ (umgewandelt in Gesetz Nr. 120 vom 11. September 2020) durch Erlass eines Erlasses über die Annahme von „Leitlinien für die Einstufung und das Risikomanagement, die Bewertung der Sicherheit und die Überwachung bestehender Brücken“

Meilenstein

Inkrafttreten der „Leitlinien für die Einstufung und das Risikomanagement, die Bewertung der Sicherheit und die Überwachung bestehender Brücken“

Bestimmung des Dekrets über das Inkrafttreten des Dekrets zur Annahme der „Leitlinien für die Einstufung und das Risikomanagement, die Bewertung der Sicherheit und die Überwachung bestehender Brücken“

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2021

In den „Leitlinien“ werden gemeinsame Standards und Methoden für das gesamte nationale Straßennetz für die Klassifizierung und das Risikomanagement, die Bewertung der Sicherheit und die Überwachung bestehender Brücken festgelegt.

M3C1-22

Reform 2.2 – Übertragung des Eigentums an Brücken und Viadukten von den unteren zu den höher eingestuften Straßen

Meilenstein

Übertragung des Eigentums an den Brücken, Viadukten und Überfahrten von den unteren aufgeordneten Straßen auf die höherrangigen Straßen (Autobahnen und Nationalstraßen)

Bestimmung im einschlägigen Rechtsakt, die sich auf das Inkrafttreten der Eigentumsübertragung an den Brücken, Viadukten und Überfahrten von den unteren zu den höherrangigen Straßen (Autobahnen und Hauptstraßen) bezieht

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2021

Die Übertragung des Eigentums an den Kunstwerken muss innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes 120/20 erfolgen. Sie soll gemäß den Bestimmungen des Codice della Strada (Gesetzesdekret 285/1992) und seiner Verordnungen (Präsidialdekret 495/92) durchgeführt werden, die Bestimmungen über die Eigentumsübertragung zwischen Straßeneigentümern vorsehen.

I. MISSION 3 – Intermodalität und integrierte Logistik

Ziel dieser Komponente des italienischen Aufbau- und Resilienzplans ist es, die italienischen Häfen effizienter und wettbewerbsfähiger, energieeffizienter und besser in die Logistikkette zu integrieren. Außerdem soll das Flugverkehrsmanagementsystem digitalisiert werden.

Zu diesem Zweck umfasst sie einerseits wichtige Reformen, um die Verfahren zu vereinfachen, die Hafenplanung zu aktualisieren und Konzessionen in italienischen Häfen wettbewerbsfähiger zu machen. Andererseits werden einige Investitionen getätigt, um die Intermodalität mit den Grundzügen der europäischen Kommunikation zu gewährleisten, um Verbindungen zum illegalen Handel zwischen den Ozeanen und den Mittelmeerländern zu entwickeln, die Dynamik und die Wettbewerbsfähigkeit des italienischen Hafensystems zu steigern, auch im Hinblick auf die Verringerung der Treibhausgasemissionen. Die Investitionen im Zusammenhang mit dieser Komponente dürften das Passagier- und Frachtaufkommen in italienischen Häfen erheblich steigern, was sich positiv auf die stimulierende Wirtschaftstätigkeit in den jeweiligen Gebieten und auf die Volkswirtschaft insgesamt auswirken wird.

Andererseits bezieht sich diese Komponente auf die Digitalisierung der Logistiksysteme, einschließlich der Flughafensysteme. Es wird erwartet, dass diese Sektoren durch den Einsatz innovativer technologischer Lösungen wettbewerbsfähiger werden, um das System effizienter zu gestalten und auch ihre Umweltauswirkungen zu verringern.

Mit dieser Komponente wird der länderspezifischen Empfehlung 3 aus dem Jahr 2019 Rechnung getragen, in der Italien nachdrücklich aufgefordert wird, eine investitionsbezogene Wirtschaftspolitik zur Qualität der Infrastruktur zu verfolgen, und der länderspezifischen Empfehlung 3 von 2020, in der empfohlen wird, „Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel, insbesondere in saubere und effiziente Energieerzeugung und -nutzung, Forschung und Innovation, nachhaltigen öffentlichen Verkehr, Abfall- und Wasserwirtschaft sowie verstärkte digitale Infrastruktur zur Gewährleistung der Bereitstellung wesentlicher Dienstleistungen“ zu tätigen.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

I.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform 1.1 – Vereinfachung der Verfahren für die strategische Planung

Diese Maßnahme sieht eine Aktualisierung der Hafenplanung vor, um eine strategische Vision des italienischen Hafensystems zu gewährleisten. Die Reform regelt mindestens i) die Entwicklungsziele der Hafenbehörden, II) die Gebiete, die ausschließlich für Hafen- und Hinterhafenfunktionen bestimmt sind, iii) die Infrastrukturverbindungen von Straße und Schiene zu Häfen auf der letzten Meile, iv) die Kriterien für die Bestimmung des Planungsinhalts und v) die Leitlinien, die Regeln und Verfahren für die Ausarbeitung der Hafenregulierungspläne eindeutig bestimmen.

Reform 1.2 – Wettbewerbsorientierte Konzessionsvergabe in italienischen Häfen

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Bedingungen in Bezug auf die Laufzeit der Konzession, die Aufsichts- und Kontrollbefugnisse der Bewilligungsbehörden, die Erneuerungsverfahren, die Übertragung der Anlagen an den neuen Konzessionär am Ende der Konzession und die Festlegung der Mindestgebühren, die den Konzessionsnehmern in Rechnung gestellt werden, festzulegen.

Reform 1.3 – Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für das Kaltbügeln in italienischen Häfen

Mit dieser Maßnahme soll das Genehmigungsverfahren für den Bau der nationalen Stromübertragungsnetze zur Stromversorgung von Schiffen (Kaltbügeleisen) vereinfacht undverringert werden.

Das Ministerium für Infrastruktur und Verkehr unterbreitet einen Vorschlag zur Straffung des Genehmigungsverfahrens. Insbesondere wird vorgeschlagen, die Kaltbügelprojekte von den Gebietskörperschaften bewerten zu lassen, die dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung Bericht erstatten, die die Projekte in kürzerer Zeit untersuchen und folglich genehmigen könnten. Darüber hinaus ist ein regulatorischer Eingriff ins Auge zu fassen, um ein einheitliches Genehmigungsverfahren für Projekte mit einer Spannung von mehr als 132 kV und den Rest festzulegen, um die Prozesssynergien zu nutzen.

Reform 2.1: Einführung eines Single Customs Window („Sportello Unico Doganale“)

Ziel ist die Einrichtung eines speziellen Portals für die zentrale Kontrollstelle, das die Interoperabilität mit nationalen Datenbanken und die Koordinierung der Kontrolltätigkeiten des Zolls ermöglicht.

Investition 2.1: Digitalisierung der Logistikkette

Diese Investition dürfte die Wettbewerbsfähigkeit der nationalen Logistik durch die Schaffung eines interoperablen digitalen Systems zwischen öffentlichen und privaten Akteuren im Fracht- und Logistikbereich steigern, das die Verfahren, Prozesse und Kontrollen vereinfacht, indem der Schwerpunkt auf der Entmaterialisierung von Dokumenten und dem Austausch von Daten und Informationen liegt.

Investition 2.2: Digitalisierung des Flugverkehrsmanagements

Diese Investition zielt auf die digitale Modernisierung des Sektors ab, die sowohl die Entwicklung neuer Instrumente für die Digitalisierung von Luftfahrtinformationen als auch die Einführung von Plattformen und Diensten für unbemannte Luftfahrzeuge umfasst.

Die Projekte umfassen die Entwicklung und Konnektivität des unbemannten Verkehrsleitsystems (UTMS), die Digitalisierung von Luftfahrtinformationen und die Festlegung eines neuen Instandhaltungsmodells.

Investition 2.3: Kaltes Bügeln 

Diese Investition besteht in der Errichtung eines Netzes für die Stromversorgung im Hafengebiet (Docks) und der damit verbundenen Infrastruktur für den Anschluss an das nationale Übertragungsnetz. Im Einklang mit der Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe muss die landseitige Stromversorgung auch das Aufladen von Elektroschiffen ermöglichen.

I.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/Zielwert   
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren ( für Etappenziele)
(für
Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M3C2-1

Reform 1.1 – Vereinfachung der Verfahren für die strategische Planung

Meilenstein

Inkrafttreten von Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der Vereinfachung der Verfahren für die strategische Planung

Bestimmung in dem/den Rechtsakt(en) über das Inkrafttreten der legislativen Änderungen im Zusammenhang mit der Vereinfachung der Verfahren für den strategischen Planungsprozess

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2022

In dem überarbeiteten Rechtsrahmen wird Folgendes festgelegt:

— Alle Hafenbehörden nehmen ihre strategischen Systemplanungsdokumente (DPSS) und ihre Hafenregulierungspläne (PRP) an und berücksichtigen dabei die Reform der italienischen Hafensysteme von 2016, die mit dem Gesetzesdekret Nr. 169 vom 4. August 2016 genehmigt wurde.

Das DPSS regelt mindestens folgende Elemente:

—Die Entwicklung der Ziele der für das Hafensystem zuständigen Behörden;

—Die ermittelten und umrissenen Bereiche, die ausschließlich für Hafen- und Hinterhafenfunktionen bestimmt sind,

—Die Infrastrukturverbindungen von Straße und Schiene mit Häfen auf der letzten Meile,

—Die Kriterien, die bei der Bestimmung des Inhalts der Planung zugrunde gelegt wurden,

—Die Leitlinien, die Regeln und die Verfahren für die Ausarbeitung der Hafenregulierungspläne unzweideutig zu identifizieren.

M3C2-2

Reform 1.2 – Wettbewerbsorientierte Konzessionsvergabe in italienischen Häfen

Meilenstein

Inkrafttreten der Verordnung über Hafenkonzessionen

Bestimmung in der Verordnung über das Inkrafttreten der Verordnung über Hafenkonzessionen

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2022

In der neuen Verordnung werden die Rahmenbedingungen für die Vergabe von Konzessionen in Häfen festgelegt. In der Verordnung wird mindestens Folgendes festgelegt:

—Die Bedingungen für die Laufzeit der Konzession;

—Die Überwachungs- und Kontrollbefugnisse der Bewilligungsbehörden;

—Die Modalitäten der Erneuerung;

—Die Übertragung der Anlagen an den neuen Konzessionär am Ende der Konzession;

—Die von den Lizenznehmern zu entrichtenden Mindestgebühren.

M3C2-3

Reform 2.1 – Einführung eines Single Customs Window („Sportello Unico Doganale“) 

Meilenstein 

Inkrafttreten des Erlasses über den Einheitszoll

Schreibtisch (Sportello Unico Doganale) 

Bestimmung des Dekrets über das Inkrafttreten des Dekrets über den einheitlichen Zollschalter (Sportello Unico Doganale) 

ENTFÄLLT. 

ENTFÄLLT. 

ENTFÄLLT. 

Q4 

2021 

In dem Dekret werden die Methoden und Spezifikationen des Single Customs Desk im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1239/2019 zur Umsetzung des Single-Windows für den europäischen Seeverkehr und der Verordnung (EU) 2020/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2020 über elektronische Frachtbeförderungsinformationen (eFTI) festgelegt. 

M3C2-4

Reform 1.3 – Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für Kaltbügelanlagen

Meilenstein

Inkrafttreten der Vereinfachung der Zulassungsverfahren für Kaltbügelanlagen

Rechtsvorschrift über das Inkrafttreten der Vereinfachung der Zulassungsverfahren für Kaltbügelanlagen

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2022

Straffung des Genehmigungsverfahrens, um die Genehmigungsdauer für den Bau von Energietransportinfrastrukturen, mit denen Schiffe während der Anlegephase mit Strom von Land zu Land versorgt werden sollen, auf höchstens 12 Monate zu verkürzen (bei Eingriffen, die keiner Umweltprüfung unterzogen werden).

M3C2-5

Investition 2.1 – Digitalisierung der Logistikkette

Ziel

Digitalisierung der Logistikkette

ENTFÄLLT.

Prozentuale

0

70

Q2

2024

Mindestens 70 % der Hafenbehörden müssen mit PCS-Standarddiensten (Hafengemeinschaftssystem) ausgestattet sein, die mit den beteiligten öffentlichen Verwaltungen interoperabel und mit der EU-Verordnung (EU) Nr. 1056/2020 und dem neuen PLN (nationale digitale Logistikplattform) vereinbar sind.

M3C2-6

Investition 2.2: Digitalisierung des Flugverkehrsmanagements

Meilenstein

Digitalisierung des Flugverkehrsmanagements: Inbetriebnahme neuer Instrumente

Zertifizierungen des TOC, der digitalisierten Luftfahrtinformationen und des UTMS

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2026

Inbetriebnahme der folgenden drei Projekte:

a) Technische Betriebszentrale (TOC) und mindestens zwei Flugverkehrsmanagementsysteme

B) Digitalisierte Luftfahrtinformationen

unbemanntes Verkehrsleitsystem und Konnektivität (UTMS).

M3C2-7

Investition 2.3: Kaltes Bügeln

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge

Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Bau von mindestens 15 Kaltbügelanlagen

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q3

2024

Veröffentlichung der Ausschreibung und Vergabe aller Aufträge für den Bau von mindestens 15 Kaltbügelanlagen in mindestens 10 Häfen.

M3C2-12

Investition 2.3: Kaltes Bügeln

Ziel

Inbetriebnahme der Infrastruktur für die Kaltbügelung.

 

Anzahl

0

15

Q1

2026

Inbetriebnahme von mindestens 15 Kaltbügelanlagen mit elektrischer Energie in mindestens 10 Häfen.

I.3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Investition 1.1: Grüne Häfen: Maßnahmen in den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz in Häfen

Hauptziel dieser Maßnahme ist die Verringerung der CO2-Emissionen und die Verbesserung der Luftqualität in Hafenstädten durch Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien in Häfen. Ziel ist es, zur Verringerung der jährlichen CO2-Gesamtemissionen in dem betreffenden Hafengebiet beizutragen. Die Projekte sind aus den Projekten auszuwählen, die die einzelnen Hafensystembehörden in ihren Umweltplanungsdokumenten für Hafensysteme (DEASP) angegeben haben. Das Programm „Grüne Häfen“ dürfte auch zu einer erheblichen Verringerung anderer Verbrennungsschadstoffe führen, die die Hauptursache für die Verschlechterung der Luftqualität in Hafenstädten sind. Diese Investition umfasst den Erwerb emissionsfreier Fahrzeuge und Serviceboote oder die Umwandlung von mit fossilen Brennstoffen betriebenen Fahrzeugen und Servicebooten in emissionsfreie Fahrzeuge.

Reform 2.2: Einrichtung einer nationalen Plattform für digitale Logistik zur Digitalisierung von Fracht- und/oder Personenverkehrsdiensten

Ziel der Reform ist es, die Hafengemeinschaftssysteme der einzelnen Hafensystembehörden mit der nationalen Plattform für digitale Logistik interoperabel zu machen.

I.4.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/Zielwert   
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren ( für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M3C2-8

Investition 1.1: Grüne Häfen: Maßnahmen in den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz in Häfen

Ziel

Grüne Häfen: Vergabe von Arbeiten

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

7

Q4

2022

Zuweisung der Arbeiten an mindestens sieben Hafensystembehörden. Das Auswahlverfahren für die Vergabe von Bauleistungen umfasst Folgendes:

a) Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die Arbeiten den Technischen Leitlinien für die „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) und den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten entsprechen.

B) Verpflichtung, dass der Klimabeitrag der Investition nach der Methode in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 mindestens 79 % der Gesamtkosten der durch die Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützten Investitionen ausmacht.

C) Verpflichtung, über die Durchführung der Maßnahme nach der Hälfte der Laufzeit der Regelung und über das Ende der Laufzeit der Regelung Bericht zu erstatten.

M3C2-9 

Investition 1.1: Grüne Häfen: Maßnahmen in den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz in Häfen 

Ziel 

Grüne Häfen: Abschluss der Arbeiten

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

75

Q2 

2026 

Abschluss von mindestens 75 Projekten für die Hafenbehörden. Mindestens 79 % der gesamten Investitionskosten der Aufbau- und Resilienzfazilität werden für Tätigkeiten zur Unterstützung des Klimaschutzes gemäß der Methodik in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 verwendet. 

M3C2-10

Reform 2.2: Einrichtung einer nationalen Plattform für digitale Logistik zur Digitalisierung von Fracht- und/oder Personenverkehrsdiensten

Meilenstein

Nationale Plattform für digitale Logistik

Bestimmung im Rechtsakt über das Inkrafttreten des Rechtsakts

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2024

Inkrafttreten eines Rechtsakts, der die Interoperabilität der Hafengemeinschaftssysteme mit der nationalen Plattform für digitale Logistik gewährleistet.

Darüber hinaus sieht der Rechtsakt vor, dass Hafensystembehörden mit PCS-Standarddiensten (Hafengemeinschaftssystem) ausgestattet sind, die mit den beteiligten öffentlichen Verwaltungen interoperabel sind und mit der EU-Verordnung 1056/2020 und der nationalen Plattform für digitale Logistik vereinbar sind.

MISSION 4 KOMPONENTE 1: Stärkung des Angebots an Bildungsdiensten: von Kinderkrippen bis zu Universitäten

Diese Komponente des italienischen Aufbau- und Resilienzplans umfasst vier Interventionsbereiche: Verbesserung der Qualität und quantitative Ausweitung der allgemeinen und beruflichen Bildung – von Kindergärten bis zur Universität; II) Reform des Lehrberufs, insbesondere im Hinblick auf die Einstellungs- und Ausbildungsprozesse, mit dem Ziel, die Kompetenzen des Lehrpersonals zu verbessern und das Missverhältnis zwischen den Regionen zu beseitigen; III) Weiterbildung und Modernisierung der Infrastruktur zur Verbesserung des Unterrichts in den Bereichen Digitales, Mathematik, Naturwissenschaften, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) und Mehrsprachigkeit bei gleichzeitiger Verbesserung der Sicherheit und der Energieeffizienz von Schulgebäuden; IV) Reform von Hochschulgruppen, Ermöglichung von Studienabschlüssen und Promotionsprogrammen mit dem Ziel, die angewandte Forschung zu fördern und die Zahl der Promotionsstipendien zu erhöhen.

Die Maßnahmen im Rahmen dieser Komponente zielen darauf ab, die Schwächen des italienischen Bildungs-, Ausbildungs- und Forschungssystems zu beheben, um die Bildungsergebnisse und die Beschäftigungsfähigkeit italienischer Studierender zu verbessern.

Die Investitionen und Reformen im Rahmen dieser Komponente leisten einen Beitrag zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen an Italien aus den Jahren 2020 und 2019 zur Notwendigkeit, „die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt durch eine umfassende Strategie zu unterstützen, auch durch den Zugang zu hochwertiger Kinderbetreuung“ (länderspezifische Empfehlung 2, 2019), zur „Verbesserung der Bildungsergebnisse, auch durch angemessene und gezielte Investitionen, und zur Förderung der Weiterqualifizierung, auch durch die Stärkung digitaler Kompetenzen“ (länderspezifische Empfehlung 2, 2019), zur „Förderung von Forschung und Innovation“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2019), zur Stärkung des Fernunterrichts und der Kompetenzen, einschließlich digitaler Kompetenzen (länderspezifische Empfehlung 2, 2020) und „Investitionen auf Forschung und Innovation zu konzentrieren“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020).

J.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investition 1.1: Plan für Kinderkrippen und Vorschulen sowie frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung

Der Investitionsplan für die Altersgruppe der 0- bis 6-Jährigen zielt darauf ab, das Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen durch den Bau, die Renovierung und die Gewährleistung der Sicherheit von Kinderkrippen und Vorschulen zu erhöhen, eine Erhöhung des Bildungsangebots und der verfügbaren Zeitnischen für die Altersgruppe der 0- bis 6-Jährigen zu gewährleisten und damit die Unterrichtsqualität zu verbessern. Die Maßnahme soll die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt fördern und Betreuungspersonen dabei unterstützen, Familie und Beruf miteinander in Einklang zu bringen.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in den Leistungsbeschreibungen für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 62 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), bei denen projizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 63 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 64 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 65 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Investition 1.2: Plan für die Verlängerung der Vollzeitbeschäftigung

Ziel der Maßnahme ist es, die Verlängerung der Schulzeit zu finanzieren, um das Bildungsangebot der Schulen zu erhöhen und sie über die Schulzeiten hinaus für das Territorium zugänglich zu machen. Die Maßnahme sieht den Bau oder die Renovierung von Kantinenflächen für mindestens 1000 Bauwerke vor, um die Schulzeit zu verlängern. Längere Schulzeiten dürften sich positiv auf die Bekämpfung des vorzeitigen Schulabbruchs auswirken.

Investition 1.3: Plan zur Verbesserung der Schulsportinfrastruktur

Die Maßnahme zielt darauf ab, die Sportinfrastruktur zu stärken und sportliche Aktivitäten zu fördern. Die Verstärkung der sportlichen Aktivität dürfte dazu beitragen, den Schulabbruch zu bekämpfen, die soziale Inklusion zu verbessern und die persönlichen Fähigkeiten zu stärken.

Mit der Investition sollen die an Schulen angeschlossenen Sportanlagen und Sportgyms modernisiert werden, um eine Erhöhung des Bildungsangebots zu gewährleisten und eine Verlängerung der Schulzeit zu fördern. Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in den Leistungsbeschreibungen für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 66 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), bei denen projizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 67 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 68 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 69 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Investition 1.4: Außerordentliche Intervention zur Verringerung territorialer Lücken in den Zyklen I und II der Sekundarstufe II und zur Bekämpfung des Schulabbruchs

Die Maßnahme zielt darauf ab, den Schülerinnen und Schülern angemessene Grundkompetenzen zu garantieren, unter anderem durch die Entwicklung eines einheitlichen nationalen Portals für Online-Schulungen. Besondere Aufmerksamkeit gilt Schulen, die größere Leistungsschwierigkeiten hatten, indem sie die Maßnahmen auf die Bedürfnisse der Schüler zugeschnitten haben, wobei eine Unterstützungsmaßnahme des Schulleiters mit externen Ausbildern sowie in den kritischsten Fällen die Verfügbarkeit von mindestens einer zusätzlichen Personaleinheit pro Fachfach (Italienisch, Mathematik und Englisch) und für mindestens zwei Jahre vorgesehen ist. Mit der Investition wird die Durchführung von Mentoring-Aktivitäten für mindestens 820000 junge Menschen, die von vorzeitigem Schulabbruch bedroht sind, und junge Menschen, die bereits abgebrochen sind, gefördert. Sie sieht die Nutzung einer Online-Plattform für Mentoring- und Schulungsmaßnahmen vor.

Die Maßnahme soll die Gleichstellung der Geschlechter fördern und dazu beitragen, Ungleichheiten, einschließlich territorialer Unterschiede, beim Zugang zu Bildung zu überwinden.

Reform 1.1: Reform der technischen und professionellen Institute

Ziel der Reform ist es, die Lehrpläne der technischen und professionellen Institute an die Kompetenzen anzupassen, die das italienische Produktionssystem, auch auf lokaler Ebene, benötigt. Die Reform soll insbesondere die technische und berufliche Bildung mit Industrie 4.0 in Einklang bringen und digitale Innovationen einbeziehen.

Reform 1.2: Reform der tertiären Berufsbildung (IVS)

Die Reform zielt darauf ab, das System der tertiären Berufsbildung durch Vereinfachung der IVS-Governance zu stärken, um die Zahl der Institute und die Zahl der Einschreibungen im Hinblick auf das lokale Gebiet zu erhöhen.

Die Reform dürfte das Missverhältnis zwischen Arbeitskräfteangebot und -nachfrage überbrücken.

Investition 1.5: Entwicklung des tertiären Berufsbildungssystems (IVS)

Die Maßnahme ergänzt die Reform 1.2 – Reform der tertiären Berufsbildung – zur Stärkung des Bildungsangebots der Berufsbildungsinstitute. Sie trägt dazu bei, das Bildungsangebot der Berufsbildungseinrichtungen zu erhöhen und die Beteiligung der Unternehmen an den Bildungsprozessen zu erhöhen, um eine bessere Anbindung an das Netzwerk der Unternehmer zu erreichen. Die Maßnahme dürfte auch die Jugendarbeitslosigkeit verringern, indem das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage angegangen wird.

Die Investition soll die Zahl der Studierenden erhöhen, die an IVS-Kursen teilnehmen, und die Laborstrukturen (Einführung innovativer Technologien 4.0) stärken und gleichzeitig in die Kompetenzen der Lehrkräfte investieren. Geplant ist die Aktivierung einer nationalen digitalen Plattform, die es Studierenden ermöglicht, die Stellenangebote für Personen, die eine berufliche Qualifikation erwerben, kennenzulernen.

Reform 1.3: Umstrukturierung des Schulsystems

Mit der Reform werden zwei Ziele verfolgt:

1)Anpassung der Schülerzahl pro Klasse.

Die Zahl der Lehrkräfte wird angesichts des Bevölkerungsrückgangs und zur Verringerung der Schülerzahl pro Klasse und zur schrittweisen Verbesserung des Verhältnisses zwischen der Zahl der Schüler und der Zahl der Lehrkräfte mit gemeinsamen Standpunkten auf dem Niveau des Schuljahres 2020/2021 festgelegt. Die Durchführung der Maßnahme darf die Zahl der verfügbaren Gebäude nicht erhöhen. Die Initiative soll den einzelnen Schülern, insbesondere den Schwächsten und sicherlich auch Schülern mit Behinderungen, individuell Rechnung tragen. Die Verbesserung des Schüler-Lehrer-Verhältnisses dürfte sich positiv auf die Qualität des Unterrichts und die Verfügbarkeit von Ressourcen für Schulgebäude auswirken.

2)Überprüfung der Vorschriften über die Größe von Schulgebäuden.

Die regionale Schulbevölkerung wird als „effektiver Parameter“ für die Ermittlung der Bildungseinrichtungen mit einem Schulleiter und einer Kopfmistresse und nicht der Bevölkerung der einzelnen Schule herangezogen, wie dies in den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehen ist.

Reform 1.4: Reform des „Orientierungssystems“

Ziel der Reform ist die Einführung von Orientierungsmodulen (mindestens 30 Stunden pro Jahr) für die vierte und fünfte Klasse der Sekundarstufe II. Hauptziel ist es, Studierende dabei zu unterstützen, vor ihrer Eingliederung in den Arbeitsmarkt eine fundierte Entscheidung zwischen der Fortsetzung des Studiums oder der beruflichen Weiterbildung zu treffen. Die Reform sieht auch die Einrichtung einer digitalen Orientierungsplattform im Zusammenhang mit dem tertiären Bildungsangebot von Hochschulen und Berufsbildungsinstituten (IVS) vor.

Investition 1.6: Aktive Ausrichtung im Übergang zwischen Schule und Hochschule

Ziel der Maßnahme ist es, den Übergang von der Sekundarstufe II zur Universität zu erleichtern und zu fördern und die Zahl der Schulabbrüche zu verringern und so die Zahl der Absolventen zu erhöhen. Die Investitionen sollen die Erfolgsindikatoren erhöhen (Schulbesuch, Verbesserung des Lernniveaus, Zahl der zum nächsten akademischen Jahr zugelassenen Studierenden usw.) und das geschlechtsspezifische Gefälle sowohl in Bezug auf Beschäftigung als auch in Bezug auf die Teilnahme an der Hochschulbildung in allen Bereichen verringern.

Diese Initiative sieht die Bereitstellung von Kursen für alle Schüler der Sekundarstufe II vor, um sie bei der Wahl des Tertiärbereichs zu unterstützen, eine bessere Anpassung zwischen Vorbereitung und beruflicher Bildung zu ermöglichen und Schülern dabei zu helfen, sich auf den Übergang zwischen Schule und Hochschule zu konzentrieren. Die Vorlesungen werden von Hochschulprofessoren durchgeführt und an Schüler der Sekundarstufe II ausgerichtet. Nachhaltigkeit soll dadurch erreicht werden, dass die Ausbildung auf Hochschulprofessoren ausgeweitet wird, so dass im Anschluss an dieses Dreijahresprogramm Orientierungshilfen für das interne Hochschulpersonal zur Verfügung stehen.

Investition 1.7: Stipendien für den Hochschulzugang

Ziel der Maßnahme ist es, einen gleichberechtigten Zugang zur Bildung zu gewährleisten, indem Studierenden in sozioökonomischen Schwierigkeiten und mit relativ hohen Opportunitätskosten für fortgeschrittene Studiengänge vor einem frühen Übergang auf dem Arbeitsmarkt der Zugang zur tertiären Bildung erleichtert wird. Dies soll insbesondere durch eine Erhöhung der Zahl der Stipendien erreicht werden, die Hochschulstudenten im Rahmen der Unterstützung aus der Aufbau- und Resilienzfazilität gewährt werden.

Diese Maßnahme wird durch React-EU ergänzt, aus dem im Jahr 2023 in südlichen Regionen 13000 Stipendien für den Hochschulzugang finanziert werden sollen.

Reform 1.5: Reformen von Hochschulabschlüssen

Die Reform sieht eine Aktualisierung der Hochschullehrpläne vor, um die bestehenden starren Grenzen zu verringern, die die Möglichkeit, interdisziplinäre Wege zu schaffen, stark einschränken. Mit der Reform soll auch die Möglichkeit erweitert werden, Berufsbildungsprogramme durchzuführen, indem innovative berufsorientierte Abschlüsse eingeführt werden.

Reform 1.6: Grundlegende Reform des Hochschulabschlusses

Die Reform sieht eine Vereinfachung des Verfahrens für den Zugang zu Berufen vor, für die die Einschreibung in Auftrag gegeben werden muss, indem eine spezielle Berufsprüfung durchgeführt wird. Die Maßnahme trägt dazu bei, die nationale Abschlussprüfung jedes Grades mit der entsprechenden Berufsstandsprüfung zu harmonisieren und so allgemeine und klare Regeln und einen Ersatz zu schaffen.

Reform 2.1: Einstellung von Lehrkräften

Mit der Reform soll ein neues Modell für die Einstellung von Lehrkräften geschaffen werden, das an ein Überdenken ihrer Erstausbildung und während ihrer gesamten Laufbahn geknüpft ist. Diese Maßnahme hat das strategische Ziel, die Qualität des italienischen Bildungssystems erheblich zu verbessern. Mit der Reform sollen insbesondere die derzeitigen öffentlichen Auswahlverfahren vereinfacht werden. Mit den Maßnahmen sollen höhere Anforderungen für den Zugang zu den Lehrberufen, ein wirksamerer Mobilitätsrahmen für Lehrkräfte, die Begrenzung übermäßiger Mobilität und eine klare Verbindung zwischen Laufbahnentwicklung und Leistungsbewertung und kontinuierlicher beruflicher Weiterentwicklung eingeführt werden.

Reform 2.2: Tertiäre weiterführende Schule und Pflichtschulung für Schulleiter, Lehrkräfte, Verwaltungspersonal und technisches Personal

Ziel der Reform ist es, ein hochwertiges Schulungssystem für das Schulpersonal für die kontinuierliche berufliche und berufliche Weiterentwicklung aufzubauen. Sie sieht die Einrichtung einer qualifizierten Stelle vor, die für die Veröffentlichung von Leitlinien im Einklang mit den europäischen Standards und für die Auswahl und Koordinierung von Ausbildungsinitiativen zuständig ist und diese gegebenenfalls mit Laufbahnfortschritten verknüpft, wie dies in der Reform der Einstellungen vorgesehen ist – Reform 2.1: Einstellung von Lehrkräften, die im Plan enthalten sind.

Investition 2.1: Integrierter digitaler Unterricht und Schulungen zum digitalen Wandel für Schulpersonal

Ziel der Maßnahme ist die Schaffung eines ständigen Systems für die Entwicklung digitaler Didaktiken sowie digitaler und pädagogischer Kompetenzen des Schulpersonals. Die Maßnahme sieht Folgendes vor:

-die Schaffung eines Systems für die Weiterbildung von Lehrkräften und Schulpersonal für den digitalen Wandel;

-Die Annahme eines nationalen Bezugsrahmens für integrierten digitalen Unterricht, um die Annahme von Lehrplänen für digitale Kompetenzen in allen Schulen zu fördern.

Die Aktionslinie sieht die Ausbildung von rund 650000 Lehrkräften und Schulpersonal, die Einrichtung von rund 20000 Fortbildungskursen über einen Zeitraum von fünf Jahren und die Einrichtung lokaler Ausbildungszentren vor. Alle mehr als 8000 Bildungseinrichtungen in Italien werden an den Ausbildungsprojekten beteiligt.

Investition 3.1: Neue Kompetenzen und neue Sprachen

Ziel der Maßnahme ist die Integration von Lehrplanaktivitäten, -methoden und -inhalten in alle Ebenen der Schulen, mit denen die MINT-, Digital- und Innovationskompetenzen gestärkt werden sollen. Die Maßnahme konzentriert sich auf Studierende und sieht einen umfassenden interdisziplinären Ansatz vor. Die Maßnahme zielt darauf ab, Chancengleichheit und Gleichstellung der Geschlechter in Bezug auf den methodischen Ansatz und die Ausrichtung der MINT-Fächer zu gewährleisten.

Die Maßnahme soll durch die Ausweitung der Konsultations- und Informationsprogramme zu Erasmus+ mit Unterstützung des nationalen Erasmus+ Instituts für Dokumentation, Innovation und Bildungsforschung (INDIRE) und seines Botschafternetzwerks die Mehrsprachenkompetenzen von Studierenden und Lehrkräften stärken.

Es wird auch ein digitales System entwickelt, um die Sprachkenntnisse auf nationaler Ebene mit Unterstützung der jeweiligen Zertifiziererstellen zu überwachen.

Investition 3.2: Schule 4.0: innovative Schulen, Leitungen, neue Klassenräume und Workshops

Ziel der Maßnahme ist die Modernisierung der schulischen Einrichtungen in anpassungsfähige, flexible und digitale Lernumgebungen mit technologisch fortgeschrittenen Workshops und einem arbeitsbasierten Lernprozess. Diese Maßnahme soll den digitalen Wandel des italienischen Schulsystems mit vier Initiativen beschleunigen:

-Umwandlung von rund 100000 traditionellen Klassen in vernetzte Lernumgebungen mit Einführung entsprechender Bildungsgeräte

-Einrichtung von Workshops für digitale Berufe im zweiten Zyklus

-Digitalisierung der Schulverwaltungen

-Verkabelung im Inneren von ca. 40000 Schulgebäuden und zugehörige Geräte

Investition 3.3: Schulgebäudesicherheits- und Struktursanierungsplan

Hauptziel der Maßnahme ist es, durch Verbesserung der Sicherheit und des Energieverbrauchs von Schulgebäuden zur Erholung des Klimawandels beizutragen. Insbesondere trägt die Maßnahme zur Verbesserung der Energieeffizienzklassen und zur Senkung des Verbrauchs und der CO2-Emissionen sowie zur Erhöhung der strukturellen Sicherheit von Gebäuden bei. Besondere Aufmerksamkeit gilt den am stärksten benachteiligten Gebieten mit dem Ziel, wirtschaftliche und soziale Ungleichgewichte anzugehen und zu beseitigen. Die Investition umfasst nicht die Beschaffung von Erdgaskesseln.

Investition 3.4: Lehr- und Hochschulkompetenzen

Ziel der Maßnahme ist die Qualifizierung und Innovation von Hochschulprogrammen (einschließlich Promotionsprogrammen) durch drei strategische Ziele: Digitalisierung „Innovationskultur“; Internationalisierung.

Im Einzelnen werden folgende Teilmaßnahmen durchgeführt:

-Bis zu 500 Doktoranden werden in drei Jahren (100+ 200+ 200+ 200) an Programmen zum digitalen und ökologischen Wandel eingeschrieben.

-Einrichtung von drei digitalen Bildungszentren (DEH), um die Kapazität des Hochschulsystems zu verbessern, Studierenden und Hochschulmitarbeitern digitale Bildung anzubieten;

-Stärkung der Hochschulen

-Umsetzung von zehn transnationalen Bildungsinitiativen – TNE – in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit

-Internationalisierungsaktivitäten künstlerischer und musikalischer Hochschulen (AFAM) durch Unterstützung von 15 Internationalisierungsprojekten von AFAM-Einrichtungen zur Förderung ihrer Rolle im Ausland bei der Erhaltung und Förderung der italienischen Kultur

Reform 4.1: Ph.D. Programmreform

Ziel der Reform ist es, die Verordnung über Promotionsprogramme zu aktualisieren, die Verfahren für die Beteiligung von Unternehmen und Forschungszentren an Promotionsprogrammen zu vereinfachen und die angewandte Forschung zu stärken. Mit der vorgeschlagenen Reform werden alle Investitionen im Zusammenhang mit Promotionsprogrammen im Zielbereich „Bildung und Forschung“ integriert.

Investition 4.1: Erweiterung der Zahl und der Karrieremöglichkeiten von Doktoranden (forschungsorientiert, öffentliche Verwaltung und Kulturerbe)

Die Maßnahme zielt darauf ab, den Bestand an Humankapital für forschungsorientierte Tätigkeiten, die öffentliche Verwaltung und das kulturelle Erbe zu erhöhen. Die Investition sieht die Schaffung von 1200 zusätzlichen allgemeinen Promotionsprogrammen pro Jahr (über drei Jahre), 1000 zusätzliche Promotionsprogramme für die öffentliche Verwaltung (über drei Jahre) und mindestens 200 neue Promotionsprogramme zum Kulturerbe pro Jahr (über drei Jahre) vor.

J.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/Zielwert   
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren ( für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M4C1-1

Reform 1.5: Reform von Hochschulabschlüssen; Reform 1.6: Die Reform der Hochschulabschlüsse zu ermöglichen; Reform 4.1: Ph.D. Programmreform

Meilenstein

Inkrafttreten der Reformen des tertiären Bildungssystems zur Verbesserung der Bildungsergebnisse (Primärrecht) in folgenden Bereichen: a) Ermöglichung von Hochschulabschlüssen; B) Gruppen von Hochschulabschlüssen; C) Reform der Promotionsprogramme

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Reformen

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2021

Die Reformen umfassen mindestens die folgenden Schlüsselelemente:   
I) Initiativen zur Reform der Hochschulabschlüsse, mit denen ein höheres Maß an Flexibilität eingeführt wird, um dem sich wandelnden Qualifikationsbedarf auf dem Arbeitsmarkt gerecht zu werden;   
II) Initiativen zur Reform der Voraussetzungen für Hochschulabschlüsse, zur Vereinfachung und Beschleunigung des Berufszugangs;  
III) Initiativen zur Reform der PHD-Programme im Hinblick auf eine bessere Einbeziehung von Unternehmen und die Förderung der angewandten Forschung;  
Maßnahmen zur Reform des tertiären Berufsbildungssystems, einschließlich der Stärkung der Verbindungen und des möglichen Übergangs zu Berufsabschlüssen (lauree professionalizzanti), um der Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt nach technischen Kompetenzen gerecht zu werden

M4C1-2

Investition 1.7: Stipendien für den Hochschulzugang

Meilenstein

Inkrafttreten von Ministerialdekreten zur Reform der Stipendien zur Verbesserung des Zugangs zur tertiären Bildung

Bestimmung im Gesetz über das Inkrafttreten der Reform

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2021

Die vom Ministerium für Hochschule und Forschung angenommenen Ministerialerlasse über die Reform der Stipendien sollen den Zugang begabter Studierender in sozioökonomischen Schwierigkeiten zur Hochschulbildung verbessern und die Höhe der Stipendien und die Zahl der Begünstigten bis zum 31. Dezember 2024 erhöhen. Diese Studierenden werden anhand des ISEE – Indicatore della Situazione Economica Equivalente ermittelt.

M4C1-3

Reform 2.1: Einstellung von Lehrkräften

Meilenstein

Inkrafttreten der Reform des Lehrerberufs.

Bestimmung im Gesetz über das Inkrafttreten der Reform

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Der überarbeitete Rechtsrahmen soll hochwertige Lehrkräfte anwerben, einstellen und motivieren, insbesondere durch:   
I) Verbesserung des Einstellungssystems   
II) Einführung einer höheren Qualifikation in der Lehre für den Zugang zum Beruf in der Sekundarstufe;   
III) Begrenzung der übermäßigen Mobilität von Lehrkräften (im Interesse der Kontinuität des Unterrichts);  
IV) Festlegung einer Laufbahnentwicklung, die eindeutig mit der Leistungsbewertung und der kontinuierlichen beruflichen Weiterentwicklung verknüpft ist.

M4C1-4

Investition 3.2: Schule 4.0: innovative Schulen, Leitungen, neue Klassenräume und Workshops

Meilenstein

Der Plan „Schul 4.0“ zur Förderung des digitalen Wandels des italienischen Schulsystems wird angenommen.

Bildungsministerium – Erlass zur Annahme des Schulplans 4.0

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Der vom Bildungsministerium angenommene Plan „Schul 4.0“ zur Förderung des digitalen Wandels des italienischen Schulsystems umfasst:

a) Umwandlung von 100000 Klassenzimmern in innovative Lernumgebungen

Einrichtung von Labors für die neuen digitalen Berufe in allen höheren Schulen.

Mit Maßnahme a) werden Schulräume, die für traditionelle Klassenräume bestimmt sind, in innovative, adaptive und flexible Lernumgebungen umgewandelt, die zusammen mit digitalen, physischen und virtuellen Technologien verbunden und integriert sind. Die Investitionen in Schuleinrichtungen sollen die innovativsten Unterrichtstechnologien (Kodierungs- und Robotikgeräte, Geräte der virtuellen Realität, fortgeschrittene digitale Geräte für inklusive Bildung usw.) auf mindestens 100000 Klassenzimmer von Grund- und Sekundarschulen bringen, die für den Unterricht genutzt werden.

Maßnahme b) richtet mindestens ein Labor für digitale Berufe in jeder höheren Schule ein, ein Labor, das eng mit Unternehmen und innovativen Start-up-Unternehmen verbunden ist, um neue Arbeitsplätze im Bereich der neuen digitalen Berufe (wie künstliche Intelligenz, Robotik, Big Data, Cybersicherheit, blaue und grüne Wirtschaft) zu schaffen.

Mindestens 40 % der begünstigten Schulen müssen sich in Süditalien befinden.

M4C1-5

Reform 1.3: Umstrukturierung des Schulsystems; Reform 1.2: Reform des tertiären Berufsbildungssystems (IVS); Reform 1.1: Reform der technischen und professionellen Institute; Reform 1.4: Reform des Orientierungssystems

Meilensteine

Inkrafttreten der Reformen des Primar- und Sekundarschulsystems zur Verbesserung der Bildungsergebnisse

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Reformen

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2022

Die primärrechtlichen Reformen des Primar- und Sekundarschulsystems zur Verbesserung der Bildungsergebnisse (durch Primärrecht) umfassen mindestens die folgenden Schlüsselelemente:   
I) Initiativen zur Reform der Organisation des Bildungssystems zur Anpassung an die demografischen Entwicklungen (z. B. Anzahl der Schulen und Schüler/Lehrkräfte)  
II) Initiativen zur Reform des Orientierungssystems, um die Schulabbrecherquote im Tertiärbereich zu minimieren;  
III) Initiativen zur Stärkung der beruflichen Sekundarbildung (Istituti tecnico-professionali), einschließlich der Annahme des neuen Lehrplans und ihrer Ausrichtung auf die Innovationsleistung des nationalen Industrieplans 4.0 (Ministero dello Sviluppo economico, Decreto 26 Maggio 2020);  
IV) Initiativen für die Ausbildung von Schulleitern, Lehrkräften und Verwaltungs-/Fachpersonal und die Einrichtung der weiterführenden Hochschule zur Verbesserung der Unterrichtsqualität;  
Initiativen für die Integration von Aktivitäten, Methoden und Inhalten zur Entwicklung und Stärkung von Lehrplänen in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) sowie digitaler und innovativer Kompetenzen in allen Bildungszyklen, vom Kindergarten bis zur Sekundarstufe II, mit dem Ziel, die Einschreibung in tertiäre MINT-Lehrpläne, insbesondere für Frauen, zu fördern.

Damit das Etappenziel zufrieden stellend erreicht werden kann, müssen die Rechtsvorschriften verbindliche Fristen für den Erlass der abgeleiteten Rechtsvorschriften, Leitlinien und alle erforderlichen Rechtsvorschriften (Überwachung durch die Datenbank des Bildungsministeriums) enthalten, um eine reibungslose Umsetzung zu gewährleisten.

M4C1-6

Reform 2.2: Tertiäre weiterführende Schule und Weiterbildung von Schulleitern, Lehrkräften, Verwaltungspersonal und technischem Personal

Meilenstein

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Schaffung eines hochwertigen Schulausbildungssystems.

Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten der Rechtsvorschriften.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2022

Die Rechtsvorschriften enthalten Bestimmungen, die darauf abzielen, ein hochwertiges Ausbildungssystem für das Schulpersonal im Einklang mit der kontinuierlichen beruflichen und beruflichen Weiterentwicklung aufzubauen, eine qualifizierte Stelle einzurichten, die für die Leitlinien für die Aus- und Weiterbildung von Schulpersonal zuständig ist, sowie die Auswahl und Koordinierung von Ausbildungsinitiativen, wie in der Einstellungsreform vorgesehen, an den beruflichen Aufstieg zu knüpfen. Die Einführung eines Systems der Erst- und Weiterbildung sollte es ermöglichen, die derzeitige Zersplitterung der Ausbildungswege zu überwinden, für die es derzeit keine einheitliche nationale Strategie gibt.

M4C1-7

Investition 1.4: Außerordentliche Intervention zur Verringerung territorialer Lücken in den Zyklen I und II der Sekundarstufe II und zur Bekämpfung des Schulabbruchs

Ziel

Studierende oder junge Menschen, die an Mentoring-Aktivitäten oder Ausbildungskursen teilgenommen haben

Mentoring-Aktivitäten werden angeboten.

Anzahl

0

820 000

Q3

2025

Durchführung von Mentoring-Aktivitäten für mindestens 820000 junge Menschen, die von vorzeitigem Schulabbruch bedroht sind, und junge Menschen, die bereits abgebrochen sind.

M4C1-8

Investition 1.3: Plan zur Verbesserung der Schulsportinfrastruktur

Meilenstein

Vergabe von Aufträgen für Maßnahmen zum Bau und zur Renovierung von Sportanlagen und Sportgyms, die im Dekret des Bildungsministeriums vorgesehen sind

Mitteilung der Begünstigten der lokalen Behörden über die Finanzierung aller öffentlichen Aufträge für die förderfähigen Interventionen

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2024

Vergabe von Aufträgen für die Maßnahmen zum Bau und zur Renovierung von Sportanlagen und Sportgyms gemäß den im Dekret des Bildungsministeriums festgelegten Bedingungen und im Anschluss an eine öffentliche Ausschreibung. Die Vergabe muss im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfolgen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden müssen.

Mit dem Investitionsplan sollen Sportanlagen und Sportgyms, die mit Schulen verbunden sind, errichtet und renoviert werden, um eine Erhöhung des Bildungsangebots und eine Stärkung der Schuleinrichtungen zu gewährleisten, wodurch eine längere Schulzeit gefördert wird. Die Initiative soll die Integration der Schule in die Umgebung fördern und die Ausübung von Sport- und Motoraktivitäten fördern.

M4C1-9

Investition 1.1: Plan für Kinderkrippen und Vorschulen sowie frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung

Meilenstein

Vergabe von Aufträgen für den Bau, die Renovierung und die Gewährleistung der Sicherheit von Kinderkrippen, Vorschulen und frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung

Mitteilung der Begünstigten der lokalen Behörden über die Finanzierung der Vergabe öffentlicher Aufträge für die erste Gruppe förderfähiger Interventionen

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2023

Auftragsvergabe und räumliche Verteilung für Kinderkrippen, Vorschulen, frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung. Die Vergabe erfolgt im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C 58/01) durch Verwendung einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften.

M4C1-10

Reform 2.1: Einstellung von Lehrkräften; Reform 1.3: Umstrukturierung des Schulsystems; Reform 1.2: Reform des tertiären Berufsbildungssystems (IVS); Reform 1.4: Reform des Orientierungssystems; Reform 1.5: Reform von Hochschulabschlüssen; Reform 1.6: Grundlagen für die Reform der Hochschulabschlüsse

Meilenstein

Inkrafttreten von Verordnungen zur wirksamen Umsetzung und Anwendung aller Maßnahmen zur Reform der Primar-, Sekundar- und Tertiärbildung, soweit erforderlich

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Verordnungen.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2023

Das Sekundärrecht enthält alle Vorschriften, die für die wirksame Umsetzung und Anwendung aller Maßnahmen im Zusammenhang mit den Reformen der Primar-, Sekundar- und Tertiärbildung erforderlich sind:

— Die Reformen des tertiären Bildungssystems zur Verbesserung der Bildungsergebnisse (Primärrecht) in folgenden Bereichen: a) Ermöglichung von Hochschulabschlüssen; B) Gruppen von Hochschulabschlüssen; C) Reform der Promotionsprogramme;

— Die Ministerialdekrete zur Reform der Stipendien zur Verbesserung des Zugangs zur tertiären Bildung;

— Die Reform des Lehrerberufs;

— Die Reformen des Primar- und Sekundarschulsystems zur Verbesserung der Bildungsergebnisse;

— Die Rechtsvorschriften zielten darauf ab, ein hochwertiges Ausbildungssystem für die Schule aufzubauen.

M4C1-10a

Reform 1.1: Reform der technischen und professionellen Institute

Meilenstein

Inkrafttreten des abgeleiteten Rechts.

Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten des abgeleiteten Rechts.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2024

Das Sekundärrecht zur Reform der technischen und professionellen Institute ist in Kraft getreten.

M4C1-11

Investition 1.7: Stipendien für den Hochschulzugang

Ziel

Vergebenes Hochschulstipendium

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

55 000

Q4

2023

Mindestens 55000 Studierende erhalten Stipendien, die ausschließlich aus Mitteln der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert werden. 

M4C1-12

Investition 4.1: Erweiterung der Zahl und der Karrieremöglichkeiten von Doktoranden (forschungsorientiert, öffentliche Verwaltung und Kulturerbe)

Ziel

Pro Jahr gewährte Promotionsstipendien (über drei Jahre)

ENTFÄLLT.

Anzahl

9 000

16 200

Q4

2024

Mindestens 1200 zusätzliche Promotionsstipendien pro Jahr über einen Zeitraum von drei Jahren); mindestens 1000 zusätzliche Promotionsstipendien in der öffentlichen Verwaltung werden pro Jahr (über drei Jahre) gewährt; mindestens 200 neue Promotionsstipendien zum Kulturerbe werden pro Jahr (über drei Jahre) gewährt.

Als Ausgangswert wurde die derzeitige (gerundete) Zahl der Doktoranden ermittelt, die ihr Studium jedes Jahr in Italien beginnen:

a) Doktoranden sind so zu gestalten, dass Unternehmen besser einbezogen und die angewandte Forschung gefördert werden;   
die Promotion für die öffentliche Verwaltung muss sich an den Rechtsrahmen halten, der in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für öffentliche Verwaltung umzusetzen ist. Doktortitel in der öffentlichen Verwaltung können in verschiedenen Doktorgraden angeboten werden, die von der CUN, Consiglio Universitario Nazionale (z. B.: Recht, Wirtschaft und Statistik, Politik- und Sozialwissenschaften), soweit dies darauf abzielt, den Kandidaten weiter zu qualifizieren, einen Beitrag zur Entwicklung verbesserter Regierungssysteme zu leisten.  
C) Für Promotionen für das Kulturerbe gilt ein Rahmen, der in enger Zusammenarbeit mit dem Kulturministerium festzulegen ist (z. B. Antiquitäten, Philologie, Literaturstudien, Kunstgeschichte und Geschichte, Philosophie, Pädagogik und Psychologie, wie vom CUN, Consiglio Universitario Nazionale festgelegt).

M4C1-13

Investition 2.1: Integrierte digitale Unterrichts- und Schulungsmaßnahmen zum digitalen Wandel für das Schulpersonal;

Ziel

Schulung von Schulleitern, Lehrkräften und Verwaltungspersonal

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

650 000

Q4

2025

Mindestens 650000 Schulleiter, Lehrkräfte und Verwaltungspersonal werden geschult.

Integrierte digitale Aus- und Weiterbildung des Schulpersonals im Bereich des digitalen Wandels (650000 Lehrkräfte, Führungskräfte und Verwaltungspersonal, insgesamt geschult).

M4C1-14

Reform 2.1: Einstellung von Lehrkräften

Ziel

Mit dem reformierten Einstellungssystem eingestellte Lehrkräfte

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

20 000

Q4

2024

Mindestens 20000 Lehrkräfte, die im Rahmen des reformierten Einstellungssystems eingestellt wurden

M4C1-14a

Reform 2.1: Einstellung von Lehrkräften

Ziel

Mit dem reformierten Einstellungssystem eingestellte Lehrkräfte

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

20 000

Q3

2025

Mindestens 20000 Lehrkräfte, die im Rahmen des reformierten Einstellungssystems eingestellt wurden

M4C1-14b

Reform 2.1: Einstellung von Lehrkräften

Ziel

Bewerber, die nach dem reformierten Einstellungssystem das öffentliche Auswahlverfahren für Lehrer erfolgreich bestanden haben.

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

30 000

Q2

2026

Nach dem reformierten Einstellungssystem haben mindestens 30000 Bewerber das öffentliche Auswahlverfahren für Lehrer erfolgreich bestanden.

Alle erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber müssen vor der Teilnahme am öffentlichen Auswahlverfahren 60 ECTS des Erstqualifikationsverfahrens absolviert haben.

M4C1-15

Investition 1.7: Stipendien für den Hochschulzugang

Ziel

Vergebene Stipendien für den Hochschulzugang

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

55 000

Q4

2024

Mindestens 55000 Studierende erhalten Stipendien, die ausschließlich aus Mitteln der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert werden.

M4C1-15a

Investition 1.7: Stipendien für den Hochschulzugang

Ziel

Vergebene Stipendien für den Hochschulzugang

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

55 000

Q4

2025

Mindestens 55000 Studierende erhalten Stipendien, die ausschließlich aus Mitteln der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert werden.

M4C1-16

Investition 3.1: Neue Kompetenzen und neue Sprachen

Ziel

Schulen, die 2024/25 MINT-Beratungsprojekte aktiviert haben

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

8 000

Q2

2025

Mindestens 8000 Schulen, die MINT-Beratungsprojekte aktiviert haben.

Die Projekte zielen auf die Entwicklung und Digitalisierung der nationalen digitalen Plattform MINT ab, die auf die vollständige Umsetzung des Programms, die Überwachung und Verbreitung von (nach Geschlecht aufgeschlüsselten) Informationen und Daten ab der Vor- und Grundschule bis zur ersten und zweiten Sekundarschule bis hin zu technischen und beruflichen Instituten und Universitäten abzielt.

M4C1-17

Investition 3.1: Neue Kompetenzen und neue Sprachen

Ziel

Jährliche Sprach- und Methodikkurse für Lehrkräfte

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

1 000

Q2

2025

Jährlich mindestens 1000 Sprach- und Methodikkurse für alle Lehrkräfte

M4C1-18

Investition 1.1: Plan für Kinderkrippen und Vorschulen sowie frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung

Ziel

Neue Plätze für Bildungs- und frühkindliche Betreuungsdienste (von null bis sechs Jahren)

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

150 480

Q2

2026

Mindestens 150480 neue Plätze für Bildung und frühkindliche Betreuung (von null bis sechs Jahren).

Mit dem Plan für den Bau und die Neugestaltung von Kindergärten besteht das Ziel darin, die verfügbaren Plätze zu erhöhen und den Bildungsdienst von Null bis sechs Jahren zu verbessern.

M4C1-19

Investition 3.2: Schule 4.0: innovative Schulen, Leitungen, neue Klassenräume und Workshops

Ziel

Die Klassen verändern sich dank der Schule 4.0 in innovative Lernumgebungen.

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

100 000

Q4

2025

Anzahl der in innovativen Lernumgebungen umgewandelten Klassenräume in den Plan „Schule 4.0“.

Im Rahmen der Maßnahme sollen Schulräume, die für traditionelle Klassenzimmer genutzt werden, in innovative, adaptive und flexible Lernumgebungen umgewandelt werden, die gemeinsam mit digitalen Technologien vernetzt und integriert sind. Mit der Investition sollen alle innovativsten Unterrichtstechnologien (z. B. Codierungs- und Robotikgeräte, Geräte der virtuellen Realität und fortgeschrittene digitale Geräte für inklusiven Unterricht) in mindestens 100000 Klassenzimmern in Grund- und Sekundarschulen, die für den Unterricht genutzt werden, eingebracht werden.

M4C1-20

Investition 1.5: Entwicklung des tertiären Berufsbildungssystems (IVS)

Ziel

Zahl der Studierenden, die in einem Berufsbildungssystem (IVS) eingeschrieben sind

ENTFÄLLT.

Anzahl

11 000

22 000

Q4

2025

Anstieg der Zahl der Schüler, die jährlich in das Berufsbildungssystem eingeschrieben sind (100 %).

M4C1-20a

Investition 1.5: Entwicklung des tertiären Berufsbildungssystems (IVS)

Meilenstein

Umsetzung des neuen nationalen Überwachungssystems

Einführung des neuen IVS-Überwachungssystems

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2025

Das neue nationale System zur Überwachung der mit den IVS-Kursen erzielten Ergebnisse, die vollständig umgesetzt und einsatzbereit sind.

M4C1-21

Investition 1.2: Plan für die Verlängerung der Vollzeitbeschäftigung

Ziel

Strukturen zur Aufnahme von Schülern über die Schulzeit hinaus

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

1 000

Q2

2026

Mindestens 1000 Bauten werden gebaut oder ausgebaut, um die Verlängerung der Schulzeit und die Öffnung der Schulen über die Schulzeiten hinaus zu erleichtern.

M4C1-22

Investition 1.3: Plan zur Verbesserung der Schulsportinfrastruktur

Ziel

Gebaute oder renovierte Sqm als Fitnessstudios oder Sportanlagen

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

230 400

Q2

2026

Mindestens 230400 Sqm gebaut oder renoviert, um als Fitness- oder Sportanlagen, die mit der Schule verbunden sind, genutzt zu werden.

Nationales Schulgebäuderegister und Daten aus der Überwachung der GPU, gültig für das nationale Dreijahresprogramm

M4C1-23

Investition 3.4: Lehr- und Hochschulkompetenzen

Ziel

Neue Doktoranden, die in drei Jahren im Rahmen von Programmen zum digitalen und ökologischen Wandel verliehen wurden

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

500

Q2

2026

Mindestens 500 neue Doktoranden in drei Jahren im Rahmen von Programmen zum digitalen und ökologischen Wandel

Ziel des Projekts ist die Qualifizierung und Innovation von Hochschulwegen (und Doktoranden) durch folgende Hebel: a) Digitalisierung; „Innovationskultur“; Internationalisierung.

M4C1-23a

Investition 3.4: Lehr- und Hochschulkompetenzen

Meilenstein

Abschluss der Durchführung von Teilmaßnahmen „Lehren und fortgeschrittene Hochschulkompetenzen“

Die Teilmaßnahmen „Lehren und fortgeschrittene Hochschulkompetenzen“ werden umgesetzt.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2026

Die Teilmaßnahmen „Lehren und fortgeschrittene Hochschulkompetenzen“ werden umgesetzt.

Die Teilmaßnahmen umfassen:

1.Einrichtung von drei digitalen Bildungszentren (DEH);

2.Aktivierung von drei Netzen von Oberuniversitätsschulen;

3.Umsetzung von zehn transnationalen Bildungsinitiativen – TNE;

4.Durchführung von 15 Projekten zur Internationalisierung von künstlerischen und musikalischen Hochschulen (AFAM).

M4C1-24

Investition 1.6: Aktive Ausrichtung beim Übergang zwischen Schule und Hochschule.

Ziel

Schüler, die an Übergangskursen zwischen Schule und Hochschule teilgenommen haben

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

1 000 000

Q2

2026

Mindestens 1000000 Schüler der Sekundarstufe II besuchten einen Übergangskurs zwischen Schule und Hochschule.

M4C1-25

Investition 1.4: Außerordentliche Intervention zur Verringerung territorialer Lücken in den Zyklen I und II der Sekundarstufe II und zur Bekämpfung des Schulabbruchs

Ziel

Die Lücke bei der Schulabbrecherquote im Sekundarbereich

ENTFÄLLT.

Prozentuale

13,5

10,2

Q2

2026

Verringerung der Lücke bei der Schulabbrecherquote im Sekundarbereich auf den EU-Durchschnitt 2019 (10,2 %).

M4C1-26

Investition 3.3: Schulgebäudesicherheits- und Struktursanierungsplan

Ziel

M2 renovierte Schulgebäude

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

2 600 000

Q2

2026

Mindestens 2600000 Sqm von Schulgebäuden werden renoviert oder rekonstruiert. Mit dem Plan für die bauliche und energetische Sanierung von Schulgebäuden wird eine Gesamtfläche von 2600000 Sqm erwartet.

J.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen) 

 

Reform 1.7: Reform der Regelung für den Studentenwohnsitz und Investitionen in den Studentenwohnsitz  

Ziel der Reform ist es, private und öffentliche Einrichtungen zur Einrichtung von Unterkünften für Studierende zu ermutigen, wobei das Ministerium für Hochschule und Forschung einen Teil der Mieteinnahmen in den ersten drei Jahren des Betriebs der Strukturen übernimmt. Das Ziel besteht darin, die verfügbaren Plätze für Schüler außerhalb der Schule bis 2026 zu erhöhen.

Die geplante Investition zielt darauf ab, 60000 Schlafunterkünfte zu schaffen und damit den Abstand Italiens zum EU-Durchschnitt in Bezug auf den Anteil der Studierenden, die mit Wohnraum versorgt werden, erheblich zu verringern. Ziel ist es, einen breiten Zugang zu Wohnraum zu gewährleisten, damit sich eine angemessene Zahl von Studierenden eine weiterführende Ausbildung in ihrem bevorzugten Fachgebiet und Ort unabhängig von ihrem sozioökonomischen Hintergrund leisten kann. Zu diesem Zweck sind 30 % der neuen Studienplätze Studierenden vorbehalten, die sich in sozioökonomischen Schwierigkeiten befinden, wie sie von den so genannten Organisationen für „Diritto allo Studio“ (Recht auf Studienorganisationen) definiert sind.  

Die Mietgebühr für Universitätsstudenten wird mindestens 15 % niedriger festgesetzt als die Marktpreise vor Ort.

Die Investition umfasst nicht die Beschaffung von Erdgaskesseln.

Wohnheime, die bereits vor dem Start des entsprechenden Aufrufs zur Einreichung von Projekten als Studentenwohnheime genutzt wurden, können für die Zielwerte nicht berücksichtigt werden. Um das Endziel der geschaffenen Betten zu erreichen, werden zwischen 2021 und 2025 Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen veröffentlicht.

J.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen) 

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/Zielwert   
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren ( für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M4C1-27

Reform 1.7: Reform der Regelung für den Studentenwohnsitz und Investitionen in den Studentenwohnsitz

Meilenstein

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Änderung der geltenden Vorschriften für die Unterbringung von Studierenden.

Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten der Rechtsvorschriften.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT

Q4

2021

Die überarbeiteten Rechtsvorschriften  
Die geltenden Vorschriften für die Unterbringung von Studierenden (Gesetz 338/2000 und Gesetzesdekret 68/2012) zu ändern, um

(1). Förderung der Umstrukturierung und Renovierung von Strukturen anstelle neuer Neubauten (mit einem höheren Anteil von derzeit 50 %) an Bauten mit dem höchsten Umweltstandard, der durch die vorgelegten Projekte zu gewährleisten ist;

(2). Vereinfachung der Präsentation und Auswahl von Projekten und damit des Zeitplans für die Umsetzung, auch dank der Digitalisierung;

(3)durch Gesetz eine Abweichung von den im Gesetz Nr. 338/2000 festgelegten Kriterien hinsichtlich des Kofinanzierungsanteils, der gewährt werden kann, vorsehen.

Es wird eine Reform durchgeführt, indem in den italienischen Rechtsrahmen für die Finanzierung von Studentenwohnungen folgende wesentliche Änderungen aufgenommen werden:

1. Öffnung der Beteiligung an der Finanzierung auch für private Investoren (gemäß der in der Durchführung beschriebenen Regelung), wobei auch öffentlich-private Partnerschaften möglich sind, bei denen die Universität die verfügbaren Mittel nutzen wird, um das finanzielle Gleichgewicht von Immobilieninvestitionen in Studentenwohnungen zu fördern;

2. Gewährleistung der langfristigen Tragfähigkeit der privaten Investitionen, indem sichergestellt wird, dass die Steuerregelung von der Regelung für Hoteldienstleistungen auf das System für Sozialwohnungen umgestellt wird, indem die Nutzung der neuen Unterkünfte für die Unterbringung von Studierenden während des akademischen Jahres eingeschränkt wird, die Nutzung der Strukturen jedoch gestattet wird, wenn sie nicht für die Gastfreundschaft der Studierenden benötigt werden. Dies wiederum wird dazu beitragen, ein neues Angebot an Unterkünften zu erschwinglichen Mieten bereitzustellen;

3. Die Finanzierung sowie zusätzliche Steuervergünstigungen (z. B. Gleichbehandlung mit Sozialwohnungen) von der Nutzung der neuen Unterkünfte für Studentenwohnungen während des gesamten Investitionshorizonts und der Einhaltung der vereinbarten Obergrenze für die den Studierenden in Rechnung gestellten Mieten auch über das Auslaufen besonderer Fördersysteme hinaus, die dazu beitragen, die Investition der privaten Betreiber anzustoßen;

4. Neufestlegung der Standards für die Unterbringung von Studierenden durch Neufestlegung der gesetzlichen Anforderungen an den gemeinsamen Raum pro Student, der in den Gebäuden im Austausch für besser ausgestattete (Einzel-)Räume zur Verfügung steht.

M4C1-28

Reform 1.7: Reform der Regelung für den Studentenwohnsitz und Investitionen in den Studentenwohnsitz

Meilenstein

Vergabe öffentlicher Aufträge für die Schaffung zusätzlicher Schlafgelegenheiten (Betten)

Veröffentlichung der Vergaben in der Website des Ministeriums

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT

Q2

2023

Vergabe von Erstaufträgen für die Schaffung zusätzlicher Schlafunterkünfte (Betts)“;

M4C1-29

Reform 1.7: Reform der Regelung für den Studentenwohnsitz und Investitionen in den Studentenwohnsitz

Meilenstein

Inkrafttreten der Reform der Rechtsvorschriften für Studentenwohnungen.

Bestimmung im Gesetz über das Inkrafttreten der Reform.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT

Q4

2022

Die Reform umfasst: (1) Öffnung der Beteiligung an der Finanzierung auch für private Investoren, einschließlich öffentlich-privater Partnerschaften, bei denen die Hochschule die verfügbaren Mittel nutzen wird, um das finanzielle Gleichgewicht von Immobilieninvestitionen in Studentenwohnungen zu fördern; (2). Gewährleistung der langfristigen Tragfähigkeit der privaten Investitionen, indem sichergestellt wird, dass die Steuerregelung von der Regelung für Hoteldienstleistungen auf das System für Sozialwohnungen umgestellt wird, indem die Nutzung der neuen Unterkünfte für die Unterbringung von Studierenden während des akademischen Jahres eingeschränkt wird, die Nutzung der Strukturen jedoch gestattet wird, wenn sie nicht für die Gastfreundschaft der Studierenden benötigt werden; (3). Die Finanzierung sowie zusätzliche Steuervergünstigungen (z. B. Gleichbehandlung mit Sozialwohnungen) von der Nutzung der neuen Unterkünfte für Studentenwohnungen während des gesamten Investitionshorizonts und der Einhaltung der vereinbarten Obergrenze für die den Studierenden in Rechnung gestellten Mieten auch über das Auslaufen von Sonderfinanzierungsregelungen hinaus, die dazu beitragen, die Investitionen der privaten Betreiber anzustoßen, abhängig zu machen; (4). Neufestlegung der Standards für die Unterbringung von Studierenden durch Neufestlegung der gesetzlichen Anforderungen an den gemeinsamen Raum pro Student, der in den Gebäuden im Austausch für besser ausgestattete (Einzel-)Räume zur Verfügung steht.

M4C1-30

Reform 1.7: Reform der Regelung für den Studentenwohnsitz und Investitionen in den Studentenwohnsitz

Ziel

Einrichtung von Schlafunterkünften nach den einschlägigen Rechtsvorschriften

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

60 000

Q2

2026

Mindestens 60000 zusätzliche Schlafgelegenheiten (Betten), die nach den einschlägigen Rechtsvorschriften, einschließlich des Gesetzes Nr. 338/2000 in der im August 2022 überarbeiteten Fassung, und der neuen gesetzlichen Regelung im Rahmen des Etappenziels M4C1-29, Reform 1.7, geschaffen wurden: Reform der Regelung für den Studentenwohnsitz und Investitionen in den Studentenwohnsitz

K. MISSION 4 KOMPONENTE 2: Von der Forschung zur Wirtschaft

Diese Komponente des italienischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, Investitionen in Forschung und Innovation zu unterstützen, Innovation und Technologieverbreitung zu fördern, Kompetenzen zu stärken und den Übergang zu einer wissensbasierten Wirtschaft zu unterstützen. Es unterstützt das öffentliche Forschungssystem, die Qualifikationen und die Mobilität der Forscher sowie die öffentlich-private Zusammenarbeit auf nationaler und EU-Ebene. Sie baut auf drei Hauptsäulen auf: I) Verbesserung der wissenschaftlichen Grundlagen; II) starke Verbindungen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft (Wissens- und Technologietransfer; III) Unterstützung von Unternehmensinnovationen (insbesondere KMU, Start-up-Unternehmen).

Die Investitionen und Reformen im Rahmen dieser Komponente leisten einen Beitrag zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen an Italien aus den Jahren 2020 und 2019 zur Notwendigkeit, „die investitionsbezogene Wirtschaftspolitik auf Forschung und Innovation und die Qualität der Infrastruktur zu konzentrieren“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2019), „private Investitionen zur Förderung der wirtschaftlichen Erholung zu fördern“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020), „Investitionen auf den ökologischen und digitalen Wandel, insbesondere auf Forschung und Innovation“ zu konzentrieren (länderspezifische Empfehlung 3, 2020).

K.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investition 1.2: Finanzierung von Projekten, die von Nachwuchsforschern vorgestellt werden

Ziel der Investition ist es, jungen Forschern neue Möglichkeiten zu eröffnen, um sie in Italien zu halten. Mit der Maßnahme werden Forschungstätigkeiten von mindestens 850 Nachwuchsforschern nach dem Vorbild von Programmen wie dem Europäischen Forschungsrat (ERC) und den individuellen Marie-Skłodowska-Curie-Stipendien (MSCA-IF), dem Exzellenzsiegel und internationalen Postdoktoranden unterstützt, damit sie erste Erfahrungen in der Forschungsverantwortung sammeln können. Ein Teil des den ERC-Forschern zugewiesenen Beitrags ist für die Einstellung von mindestens einem Forscher ohne Lehrplan vorgesehen.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in den Leistungsbeschreibungen für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 70 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), bei denen projizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 71 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 72 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 73 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. Die Leistungsbeschreibung schreibt außerdem vor, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden können, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Investition 2.2a: Innovationsabkommen

Mit der Investition sollen Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte (sogenannte „Innovationsvereinbarungen“) finanziert werden, um die Schaffung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen oder die Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen durch die Entwicklung von Schlüsseltechnologien in Bereichen zu unterstützen, die mit der zweiten Säule des Programms „Horizont Europa“ gemäß der Verordnung (EU) 2021/695 im Einklang stehen.

Bei den Projektbegünstigten handelt es sich um Unternehmen, Unternehmensvereinigungen oder Forschungseinrichtungen, die eine Innovationsvereinbarung in einem der folgenden Interventionsbereiche durchführen:

oHerstellungsverfahren;

odigitale Schlüsseltechnologien, einschließlich Quantentechnologien;

oneue Grundlagentechnologien;

ofortgeschrittene Werkstoffe;

okünstliche Intelligenz und Robotik;

okreislauforientierte Industrie;

oCO2-arme und saubere Industrien;

onicht übertragbare und seltene Krankheiten;

oInfektionskrankheiten, einschließlich armutsbedingte und vernachlässigte Krankheiten;

oInstrumente, Technologien und digitale Lösungen für Gesundheit und Pflege, einschließlich personalisierte Medizin;

oIndustrieanlagen in der Energiewende;

oindustrielle Wettbewerbsfähigkeit im Verkehrssektor;

osauberer, sicherer und zugänglicher Verkehr und Mobilität;

ointelligente Mobilität;

oEnergiespeicherung;

oLebensmittelsysteme;

obiobasierte Innovationssysteme in der Bioökonomie der Union;

oKreislaufsysteme.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den Technischen Leitlinien für die „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die ausgewählten Projekte die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 74 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), bei denen projizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 75 ; III) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 76 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 77 . Die ausgewählten Projekte müssen den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten entsprechen.

Investition 3.3: Einführung innovativer Doktoranden, die dem Innovationsbedarf der Unternehmen entsprechen und die Einstellung von Forschern durch Unternehmen fördern

Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung hochkarätiger Kompetenzen, insbesondere in den Bereichen der Schlüsseltechnologien, durch:

·Einrichtung spezieller Promotionsprogramme unter Mitwirkung und Einbeziehung von Unternehmen;

·Anreize für Unternehmen, Forscher einzustellen.

Konkret sieht die Maßnahme, die vom MUR – Ministerium für Universität und Forschung – durchgeführt wird, die Gewährung von insgesamt 6000 Promotionsstipendien in drei Jahren mit privater Kofinanzierung und Anreizen für Unternehmen zur Einstellung von Forschern vor.

Reform 1.1: Durchführung von FuI-Unterstützungsmaßnahmen zur Förderung von Vereinfachung und Mobilität

Die Reform wird vom Ministerium für Hochschule und Forschung (MUR) und vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung (MiSE) durch die Einrichtung eines interministeriellen Lenkungsausschusses und den Erlass von zwei Ministerialdekreten umgesetzt: I) die Mobilität hochrangiger Personen (durch Anreize) zu steigern und zu unterstützen (z. B.: Forscher und Manager) zwischen Hochschulen, Forschungsinfrastrukturen und Unternehmen und ii) Vereinfachung der Verwaltung von Forschungsfonds, iii) Reform des Laufbahnverlaufs von Forschern, um ihren Schwerpunkt verstärkt auf Forschungstätigkeiten zu legen. Die Reform soll zu einem systematischeren Ansatz für FuE-Tätigkeiten über die derzeitige Logik der Umverteilung von Ressourcen hinausgehen, indem ein geteilter Ansatz bevorzugt wird, und konzentriert sich auf die Vereinfachung des Verwaltungsaufwands bei der Verwaltung der Mittel für öffentlich-private Forschungstätigkeiten, wodurch eine erhebliche Wirkung erzielt wird, indem eine Streuung und Fragmentierung der Prioritäten vermieden wird, die auch durch die erste Komponente der Mission unterstützt werden. Öffentliche Forschungseinrichtungen (EPR) spielen sowohl als mögliche Projektleiter für Partnerschaften, nationale Kampagnen und territoriale Ökosysteme als auch als potenzielle Teilnehmer an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des PNR-Fonds und des Infrastrukturfonds eine Schlüsselrolle.

K.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/Zielwert   
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren ( für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M4C2-1

Investition 1.2: Finanzierung von Projekten, die von Nachwuchsforschern vorgestellt werden

Ziel

Zahl der Studierenden, die ein Forschungsstipendium erhalten haben

ENTFÄLLT.

Anzahl

50

300

Q4

2022

Gewährung von mindestens 300 Forschungsstipendien an Studierende. Das Auswahlverfahren für die Vergabe umfasst Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den Technischen Leitlinien für die „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

Bei der zufrieden stellenden Erfüllung des Ziels wird auch berücksichtigt, dass mindestens 300 Nachwuchsforscher unter Vertrag genommen werden.

M4C2-1a

Investition 1.2: Finanzierung von Projekten, die von Nachwuchsforschern vorgestellt werden

Ziel

Zahl der Studierenden, die ein Forschungsstipendium erhalten haben

ENTFÄLLT.

Anzahl

300

850

Q2

2025

Gewährung von mindestens 850 Forschungsstipendien an Studierende. Das Auswahlverfahren für die Gewährung von Forschungszuschüssen umfasst Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den Technischen Leitlinien für die „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften eingehalten werden.

Bei der zufrieden stellenden Erreichung des Ziels wird auch berücksichtigt, dass mindestens 850 Nachwuchsforscher unter Vertrag genommen werden.

M4C2-2a

Investition 2.2a: Innovationsabkommen

Ziel

Abschluss der Innovationsvereinbarungen

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

32

Q4

2025

Abschluss von mindestens 32 Innovationsabkommen.

M4C2-3

Investition 3.3: Einführung innovativer Doktoranden, die dem Innovationsbedarf der Unternehmen entsprechen und die Einstellung von Forschern durch Unternehmen fördern

Ziel

Zahl der innovativen Promotionsstipendien werden vergeben

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

6 000

Q4

2024

Vergabe von mindestens 6000 Promotionsstipendien.

Zu den kritischen Anforderungen für die Ermittlung innovativer Doktoranden zählen:

a) die disziplinarischen und thematischen Bereiche abdecken, die dem Bedarf an hochqualifizierten Arbeitskräften der am Programm beteiligten Regionen entsprechen;

B) eine Gesamtlaufzeit von drei Jahren haben;

C) für die Durchführung des gesamten Doktoranden-, Ausbildungs-, Forschungs- und Bewertungskurses am Verwaltungs- und Betriebssitz der begünstigten Universität in den Zielregionen des Programms sorgen, unbeschadet der Studien- und Forschungszeiten im Unternehmen und im Ausland, die im Einklang mit den geplanten Ausbildungs- und Forschungstätigkeiten in den Büros des vorgeschlagenen Themas geplant sind;

d) Studien- und Forschungszeiträume im Unternehmen von mindestens sechs (6) bis höchstens achtzehn (18) Monaten vorsehen;

e) Studien- und Forschungsaufenthalte im Ausland von mindestens sechs (6) bis höchstens achtzehn (18) Monaten vorsehen;

F) sicherstellen, dass der Doktorand im Einklang mit dem Gesetz qualifizierte und spezifische operative und wissenschaftliche Strukturen für Studien- und Forschungstätigkeiten nutzen kann, einschließlich (gegebenenfalls für die Art des Kurses) wissenschaftlicher Laboratorien, Bibliotheken, Datenbanken usw.;

Durchführung von didaktischen Maßnahmen zur Verbesserung der Sprachen und der IT, zum Forschungsmanagement und zur Kenntnis europäischer und internationaler Forschungssysteme, zur Verbesserung der Forschungsergebnisse und des geistigen Eigentums;

die Beteiligung von Unternehmen an der Festlegung des Ausbildungskurses auch im Rahmen einer umfassenderen Zusammenarbeit mit der Universität vorsehen;

I) Gewährleistung der Einhaltung horizontaler Grundsätze (ökologische Nachhaltigkeit; nachhaltige Entwicklung, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung; Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen).

Das Auswahlverfahren umfasst Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den Technischen Leitlinien für die „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

M4C2-4

Reform 1.1: Durchführung von F & E-Unterstützungsmaßnahmen zur Förderung von Vereinfachung und Mobilität

Meilenstein

Inkrafttreten der Ministerialerlasse zur Vereinfachung von FuE und Mobilität im Zusammenhang mit dem ordentlichen Finanzierungsfonds.

Bestimmung in der Verordnung über das Inkrafttreten des Gesetzes

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Die Ministerialerlasse enthalten folgende Schlüsselelemente:

I) Übergang zu einem systematischeren Ansatz für FuE-Tätigkeiten durch ein neues vereinfachtes Modell, mit dem eine erhebliche Wirkung erzielt werden soll, indem eine Streuung und Fragmentierung der Prioritäten vermieden wird; II) Reform der Rechtsvorschriften zur Erhöhung der Mobilität hochrangiger Persönlichkeiten (z. B. Forscher und Manager) zwischen Hochschulen, Forschungsinfrastrukturen und Unternehmen; III) Vereinfachung der Mittelverwaltung; IV) Reform des Laufbahnverlaufs von Forschern, um ihren Schwerpunkt stärker auf Forschungstätigkeiten zu legen.

K.3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Investition 1.1: Forschungsprojekte von erheblichem nationalem Interesse (PRIN)

Die Maßnahme besteht in der Finanzierung von Forschungsprojekten von großem nationalem Interesse (PRIN). Die Projekte haben eine Laufzeit von mindestens zwei Jahren und erfordern die Zusammenarbeit von Forschungseinheiten von Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die geförderten Projekte werden vom Ministerium für Hochschule und Forschung auf der Grundlage der Qualität des wissenschaftlichen Profils der Verantwortlichen sowie der Originalität, methodischen Eignung, Wirkung und Durchführbarkeit des Forschungsprojekts ausgewählt. Diese Art von Tätigkeit soll die Entwicklung forschungsorientierter Initiativen zur Pionierforschung und eine stärkere Interaktion zwischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen fördern.

Mit der Investition sollen bis 2026 5350 Projekte finanziert werden.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in den Leistungsbeschreibungen für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 78 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), bei denen projizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 79 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 80  und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 81 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. Die Leistungsbeschreibung schreibt außerdem vor, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden können, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Investition 1.3: Ausweitung von Partnerschaften auf Hochschulen, Forschungszentren, Unternehmen und Finanzierung von Projekten der Grundlagenforschung

Im Vergleich zu anderen europäischen Peer-Ländern scheinen die niedrigen Patente und Spin-off-Produktionen im italienischen Forschungs- und Hochschulsystem besonders kritisch zu sein 82 . Dies ist auf einige strukturelle Herausforderungen zurückzuführen, wie die dominierende Rolle kleiner und mittlerer Unternehmen in der Volkswirtschaft, die großen regionalen Unterschiede in Bezug auf Einkommen und Produktivität und die geringe Fähigkeit der Hochschulen, mit Unternehmen zusammenzuarbeiten.

Ziel der Investition ist die Finanzierung von mindestens 14 großen Grundlagenforschungsprogrammen, die von weit verbreiteten Netzen öffentlicher und privater Probanden durchgeführt werden. Die Investition steht im Einklang mit einem der PNR-Ziele, nämlich der Förderung positiver Veränderungen durch die Mobilisierung der Grundlagenforschung. Für jedes Programm werden spezielle Verfahren zur Einbeziehung der Interessenträger durchgeführt, um die Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen und den Technologie- und Wissenstransfer in Gebiete, Unternehmen und öffentliche Verwaltungen zu erleichtern.

Die Investition soll nationale Technologieketten stärken und ihre Beteiligung an strategischen europäischen und globalen Wertschöpfungsketten fördern. Mögliche Beispiele hierfür sind: nachhaltige Mobilität (nachhaltige Batterien, Materialien, Logistik usw.), alternative Energien, Superleiter, Überwachung und Prävention des Klimawandels, Kreislaufwirtschaft in der Modeindustrie, Industriesymbiose, Ökodesign und Nachhaltigkeitsdesign, Abfallbewirtschaftung, Recycling und Upcycling, biologische Vielfalt, grüne Produktionsprozesse, selbstfahrende Fahrzeuge, Impfstoffe, Bioreaktoren, neue Rohstoffe, Wasserwirtschaft und Erhaltung des Kulturerbes der Wasserressourcen.  Jedes Programm soll die Bündelung kleiner und mittlerer Unternehmen rund um große private Akteure und öffentliche Forschungszentren sowie kooperative und ergänzende Forschungstätigkeiten fördern. FuE-Projekte umfassen Investitionen sowohl in Humankapital als auch in die Entwicklung der Grundlagenforschung für Universitäten, Forschungszentren und Unternehmen. 

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den Technischen Leitlinien für die „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, werden die folgenden Tätigkeiten von den Förderkriterien für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Programmen ausgeschlossen: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 83 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), bei denen projizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 84 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 85 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 86 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. Die Leistungsbeschreibung schreibt außerdem vor, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden können, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen. 

Investition 1.4: Stärkung der Forschungsstrukturen und Unterstützung der Schaffung von „nationalen FuE-Spitzenleitern“ für einige Schlüsseltechnologien

Mit dieser Maßnahme soll die Einrichtung von mindestens fünf nationalen Forschungszentren finanziert werden, die nach wettbewerbsorientierten Verfahren ausgewählt werden und durch die Zusammenarbeit von Hochschulen, Forschungszentren und Unternehmen eine kritische Schwelle an Forschungs- und Innovationskapazitäten erreichen können. Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage wettbewerblicher Aufforderungen, an denen sich nationale Konsortien unter Leitung eines koordinierenden Leiters beteiligen können, wobei auch die vorherige Bestandsaufnahme zu berücksichtigen ist.

Schlüsselelemente jedes nationalen Zentrums sind a) die Schaffung und Erneuerung einschlägiger Forschungseinrichtungen, b) die Beteiligung privater Akteure an der Durchführung und Durchführung von Forschungsprojekten, c) die Unterstützung von Start-up-Unternehmen und Spin-off-Generation. Die Auswahl sollte im Wege spezieller Aufforderungen erfolgen, von denen die erste Anfang 2022 veröffentlicht wird. Die Wahl zwischen den Vorschlägen für die Teilnahme an den Aufforderungen erfolgt in ähnlicher Weise wie der Europäische Innovationsrat.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in den Leistungsbeschreibungen für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 87 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), bei denen projizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 88 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 89 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 90 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. Die Leistungsbeschreibung schreibt außerdem vor, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden können, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Investition 1.5: Aufbau und Stärkung von „Innovationsökosystemen für Nachhaltigkeit“, Aufbau von „Territorienführern von FuE“.

Mit der vom MUR durchgeführten Maßnahme werden bis 2026 mindestens 10 (bestehende oder neue) „territoriale FuI-Stichproben“ finanziert, die auf der Grundlage spezifischer Wettbewerbsverfahren ausgewählt werden, wobei der Schwerpunkt auf der Fähigkeit zur Förderung sozialer Nachhaltigkeit liegt. Jedes Projekt muss folgende Elemente aufweisen:a) innovative Ausbildungsmaßnahmen, die in Synergie von Universitäten und Unternehmen durchgeführt werden und darauf abzielen, das Missverhältnis zwischen den von den Unternehmen benötigten Qualifikationen und den von Hochschulen sowie von Industriedoktoranden angebotenen Qualifikationen zu verringern; b) Forschungstätigkeiten und/oder Forschungsinfrastrukturen, die gemeinsam von Universitäten und Unternehmen, insbesondere KMU, durchgeführt werden; c) Unterstützung von Start-up-Unternehmen;d) Einbeziehung lokaler Gemeinschaften in Innovations- und Nachhaltigkeitsfragen.

Die zu finanzierenden Projekte werden anhand folgender Kriterien ausgewählt: I) wissenschaftliche und technische Qualität und ihre Übereinstimmung mit der territorialen Ausrichtung; II) die Fähigkeit, die Innovationskapazitäten von Unternehmen, insbesondere von KMU, zu fördern; III) Fähigkeit, nationale und internationale Beziehungen zu wichtigen Forschungseinrichtungen und führenden Unternehmen aufzubauen; IV) wirksame Fähigkeit zur Einbeziehung der lokalen Gemeinschaften.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in den Leistungsbeschreibungen für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 91 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), bei denen projizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 92 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 93 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 94 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. Die Leistungsbeschreibung schreibt außerdem vor, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden können, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Investition 2.1: Wichtiges Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse:

Ziel der Maßnahme ist es, den in Artikel 1 (232) des Haushaltsgesetzes 2020 genannten derzeitigen IPCEI-Fonds durch zusätzliche Mittel zu ergänzen.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in den Leistungsbeschreibungen für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 95 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), bei denen projizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 96 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 97 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 98 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. Die Leistungsbeschreibung schreibt außerdem vor, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden können, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Investition 2.3: Stärkung und sektorale/territoriale Ausdehnung von Technologietransferzentren nach Industriesegmenten

Ziel der vom Ministerium für Unternehmen und Made in Italien durchgeführten Maßnahme ist es, ein Netz von fünfzig Zentren (Kompetenzzentren, Europäisches Zentrum für digitale Innovation, Exzellenzsiegel, Test- und Versuchsfazilität, nationale Zentren für digitale Innovation) zu unterstützen, die für die Projektentwicklung, die Bereitstellung fortschrittlicher technologischer Dienstleistungen für Unternehmen und innovative und qualifizierte Technologietransferdienste zuständig sind. Ziel des Prozesses der Vereinfachung und Rationalisierung der mit der Maßnahme angestrebten Zentren ist es, fortgeschrittene technologische Dienstleistungen für Unternehmen zu steigern, indem der Schwerpunkt auf modernste Fertigungstechnologien und Spezialisierungen gelegt wird.

Die von den Zentren erbrachten Dienstleistungen umfassen: I) digitale Bewertung, ii) Test-Pre-invest, iii) Schulung; IV) Zugang zu Finanzmitteln; finanzielle und operative Unterstützung für die Entwicklung von Innovationsprojekten (Technologie-Reifegrad (TRL) größer als 5); VI) Technologievermittlung; und vii) Sensibilisierung auf lokaler Ebene.

Das EDIH und der TEF können für die Durchführung ihrer Tätigkeiten Mittel aus anderen EU-Fonds, einschließlich des Programms „Digitales Europa“, erhalten. 

Die Investition umfasst zwei Interventionslinien:

Im Rahmen der ersten Haushaltslinie werden aus der Aufbau- und Resilienzfazilität ausschließlich 35 Zentren ohne Unterstützung aus anderen EU-Quellen finanziert.

Im Rahmen der zweiten Linie finanziert die Aufbau- und Resilienzfazilität einen Teil von 13 europäischen digitalen Innovationszentren (EDIH) und zwei Test- und Versuchsanlagen (TEF), während der andere Teil der Kosten aus dem Programm „Digitales Europa“ stammt. Insbesondere werden 13 EDIH und zwei TEF, die aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und dem Programm „Digitales Europa“ finanziert werden, in Arbeitspakete unterteilt 99 . Die Unterstützung aus der Aufbau- und Resilienzfazilität darf sich nicht auf Arbeitspakete beziehen, für die EDIH und TEF im Rahmen des Programms „Digitales Europa“ Unterstützung erhalten.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in den Leistungsbeschreibungen für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 100 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), bei denen projizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 101 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 102 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 103 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden können, die mit den einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften im Einklang stehen.

Investition 3.1: Fonds für den Aufbau eines integrierten Systems von Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen

Ziel des Fonds ist es, die Osmose zwischen wissenschaftlichen Erkenntnissen aus hochwertigen Forschungsinfrastrukturen und dem Wirtschaftssektor zu erleichtern und so Innovationen zu fördern. Zu diesem Zweck unterstützt die vom MUR – Ministerium für Hochschule und Forschung – durchgeführte Maßnahme die Schaffung von Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen, die Industrie und Hochschulen miteinander verbinden. Der Bau- und Forschungsinfrastrukturfonds unterstützt die Schaffung oder Stärkung von Forschungsinfrastrukturen von europäischer Bedeutung und von speziellen Innovationsinfrastrukturen auf Wettbewerbsbasis und fördert die Kombination öffentlicher und privater Investitionen.

Insbesondere werden im Rahmen der Maßnahme mindestens 30 (bestehende oder neu finanzierte) Infrastrukturprojekte mit einem Forschungsmanager für jede Infrastruktur finanziert.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in den Leistungsbeschreibungen für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 104 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), bei denen projizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 105 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 106 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 107 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. Die Leistungsbeschreibung schreibt außerdem vor, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden können, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Investition 3.2: Finanzierung von Start-up-Unternehmen, Fonds für den digitalen Wandel

Diese Maßnahme besteht in einer öffentlichen Investition in eine Fazilität, den Fonds für den digitalen Wandel, um Anreize für private Investitionen zu schaffen, den Zugang zu Finanzmitteln im italienischen digitalen Start-up-Ökosystem zu verbessern und den Risikokapitalmarkt in diesem Sektor zu entwickeln. Die Fazilität wird direkt oder indirekt durch Beteiligungs- oder eigenkapitalähnliche Unterstützung betrieben. Insbesondere im Falle von Direktinvestitionen wird die DTF Start-up-Unternehmen mit Eigenkapital oder Quasi-Eigenkapital (wie z. B. Wandelanleihen) unterstützen; im Falle indirekter Investitionen finanziert die SGR Fonds Dritter (AIF – Alternative Investmentfonds), die durch die Bereitstellung von Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Instrumenten, Schuldtiteln oder Quasi-Schuldtiteln betrieben werden. Auf der Grundlage der Investitionen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität zielt die Fazilität zunächst darauf ab, Finanzmittel in Höhe von mindestens 400 000 000 EUR bereitzustellen.

Die Fazilität wird von CDP Venture Capital SGR als Durchführungspartner verwaltet. Die DTF hat eine Laufzeit von 15 Jahren, um der Laufzeit der Mittel Dritter zu entsprechen, und investiert in die folgenden Produktlinien:

·Beteiligungs- oder Quasi-Eigenkapitalunterstützung für digitale Start-ups (direkte Art);

·Beteiligungs- oder Quasi-Eigenkapitalunterstützung für Risikokapital-/private Beteiligungsfonds (indirekt);

·Unterstützung in Form von Beteiligungs- und Quasi-Eigenkapitalfinanzierungen für Gründungs-/Beschleunigungsprogramme.

MIMIT und SGR ändern das tatsächliche Durchführungsabkommen („Accordo Finanziario“) und die DTF-Regeln, um folgende Bestimmungen aufzunehmen:

1.Beschreibung des Entscheidungsprozesses der Fazilität: Die endgültige Investitionsentscheidung der Fazilität wird von einem Verwaltungsrat oder einem anderen einschlägigen gleichwertigen Leitungsgremium getroffen und mit der Mehrheit der Stimmen von Mitgliedern, die von der Regierung unabhängig sind, gebilligt 108 .

Kernanforderungen der damit verbundenen Anlagepolitik, die Folgendes umfassen:

Die Beschreibung der Finanzprodukte und der förderfähigen Endbegünstigten.

Die Anforderung, dass alle geförderten Investitionen wirtschaftlich tragfähig sein müssen.

Die Anforderung, den Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (DNSH) gemäß den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) einzuhalten. Insbesondere im Falle der allgemeinen Unterstützung von Start-up-Unternehmen schließt die Investitionspolitik Unternehmen aus, die einen wesentlichen Schwerpunkt 109 auf folgenden Sektoren haben: I) Energieerzeugung auf der Grundlage fossiler Brennstoffe und damit verbundene Tätigkeiten 110 ; II) energieintensive und/oder CO2-intensive Industrien 111 ; III) Herstellung, Vermietung oder Verkauf umweltschädlicher Fahrzeuge 112 ; IV) Abfallsammlung, Abfallbehandlung und -entsorgung 113 , v) Aufbereitung von Kernbrennstoffen, Erzeugung von Kernenergie. Darüber hinaus erfordert die Investitionspolitik die Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten durch die Endbegünstigten der Fazilität.

Die Anforderung, dass Endempfänger der Fazilität keine Unterstützung aus anderen Unionsinstrumenten erhalten dürfen, um dieselben Kosten zu decken.

Der von der Durchführungsvereinbarung abgedeckte Betrag, die Gebührenstruktur für den Durchführungspartner und die Anforderung, Rückflüsse gemäß der Investitionspolitik der Fazilität zu reinvestieren.

Überwachungs-, Audit- und Kontrollanforderungen, einschließlich:

1.Die Beschreibung des Überwachungssystems des Durchführungspartners zur Berichterstattung über die mobilisierten Investitionen.

2.Die Beschreibung der Verfahren des Durchführungspartners, mit denen die Prävention, Aufdeckung und Behebung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten sichergestellt wird.

3.Die Verpflichtung, die Förderfähigkeit jeder Operation im Einklang mit den Anforderungen des Durchführungsübereinkommens zu überprüfen, bevor sie sich zur Finanzierung einer Operation verpflichtet.

4.Die Verpflichtung zur Durchführung risikobasierter Ex-post-Prüfungen gemäß einem Prüfplan der SGR. Bei diesen Prüfungen wird überprüft, i) ob die Kontrollsysteme wirksam sind, einschließlich der Aufdeckung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten; II) die Einhaltung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen und der Vorschriften über staatliche Beihilfen und iii) die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Fazilität keine Unterstützung aus anderen Unionsinstrumenten erhalten haben, um dieselben Kosten zu decken. Bei den Prüfungen wird auch die Rechtmäßigkeit der Transaktionen und die Einhaltung der Bedingungen des geltenden Durchführungsübereinkommens und der Finanzierungsvereinbarungen überprüft.

2.Anforderungen für die Auswahl von Risikokapital- Eigenkapitalfonds/ Fremdkapitalfonds: Der Fonds für den digitalen Wandel wählt Finanzintermediäre in offener, transparenter und diskriminierungsfreier Weise aus, wobei unter anderem alle Anforderungen und Antragsformulare sowohl auf der SGR- als auch auf der MIMIT-Website veröffentlicht werden. Es werden Ex-ante- Kontrollen auf das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten bei Finanzintermediären für alle beteiligten Finanzakteure durchgeführt. Das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts bezieht sich stets auf den „Endbegünstigten“ der Fazilität.

3.Pflicht zur Unterzeichnung von Finanzierungsvereinbarungen: Der Fonds für den digitalen Wandel unterzeichnet Finanzierungsvereinbarungen mit den Finanzintermediären im Einklang mit den Kernanforderungen, die alle Anforderungen enthalten, unter denen die DTF tätig ist, einschließlich:

3.Die Verpflichtung des Finanzintermediärs, seine Entscheidungen entsprechend den oben genannten Anforderungen an die Entscheidungsfindung und die Investitionspolitik zu treffen, auch in Bezug auf die Einhaltung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen.

4.Die Beschreibung des vom Finanzintermediär einzurichtenden Überwachungs-, Prüfungs- und Kontrollrahmens, der sinngemäß allen oben genannten Überwachungs-, Prüfungs- und Kontrollanforderungen unterliegt.

Die Umsetzung der Maßnahme wird bis 31. August 2026 abgeschlossen sein.

K.4.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/Zielwert   
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren ( für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M4C2-5

Investition 1.1: Forschungsprojekte von erheblichem nationalem Interesse (PRIN)

Ziel

Zahl der vergebenen Forschungsprojekte

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

3 150

Q4

2023

Vergabe von mindestens 3150 Progetti di Ricerca di Interesse Nazionale-Forschungsprojekten.

Die Vergabe der Aufträge an die Projekte, die im Rahmen der wettbewerbsorientierten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt wurden, erfolgt im Einklang mit den Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) unter Verwendung einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften.

M4C2-6

Investition 1.1: Forschungsprojekte von erheblichem nationalem Interesse (PRIN)

Ziel

Zahl der vergebenen Forschungsprojekte

ENTFÄLLT.

Anzahl

3 150

5 350

Q2

2025

Vergabe von mindestens 5350 Forschungsprojekten Progetti di Ricerca di Interesse Nazionale.

Die Vergabe der Aufträge an die Projekte, die im Rahmen der wettbewerbsorientierten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt wurden, erfolgt im Einklang mit den Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) unter Verwendung einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften.

M4C2-7

Investition 1.1: Forschungsprojekte von erheblichem nationalem Interesse (PRIN)

Ziel

Zahl der befristet beschäftigten Forscher

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

900

Q2

2025

Mindestens 900 neue befristet beschäftigte Forscher werden eingestellt.

Die eingestellten Forscher konzentrieren sich auf die Prioritäten, die mit den sechs Clustern des Europäischen Rahmenprogramms für Forschung und Innovation 2021-2027 im Einklang stehen: I) Gesundheit; II) humanistische Kultur, Kreativität, sozialer Wandel, eine Gesellschaft der Inklusion; III) Sicherheit der Sozialsysteme; IV) Digitales, Industrie, Luft- und Raumfahrt; V) Klima, Energie, nachhaltige Mobilität; VI) Lebensmittel, Bioökonomie, biologische Vielfalt, Landwirtschaft, Umwelt.

M4C2-8

Investition 1.3: Ausweitung von Partnerschaften auf Hochschulen, Forschungszentren, Unternehmen und Finanzierung von Projekten der Grundlagenforschung

Ziel

Zahl der befristet beschäftigten Forscher, die für die geplanten Partnerschaften im Bereich der Grundlagenforschung zwischen Forschungsinstituten und Privatunternehmen eingestellt wurden

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

1 400

Q2

2025

Für jede der geplanten Partnerschaften für Grundlagenforschung, die zwischen Forschungsinstituten und Privatunternehmen unterzeichnet werden, müssen mindestens 100 neue befristet beschäftigte Forscher eingestellt werden (1.3).

Zwischen Forschungsinstituten und Privatunternehmen werden mindestens 14 Partnerschaften für Grundlagenforschung unterzeichnet.

Ob das Ziel zufrieden stellend erreicht werden kann, hängt vom Anteil der befristeten Verträge ab, die an Forscherinnen vergeben werden: mindestens 40 %.

Die Projekte werden auf der Grundlage von Wettbewerbskriterien ausgewählt, darunter i) die Einhaltung der PNR-Ziele und -Prioritäten (Piano Nazionale di Ricerca); II) Einbeziehung von Interessenträgern, um den Technologie-Reifegrad (TRL) mit dem gesellschaftlichen Reifegrad (SRL) zu kombinieren;

Darüber hinaus werden spezifische Auswahlkriterien festgelegt, um i) ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den beteiligten Gebieten (durch die Förderung der Einbeziehung von Akteuren aus verschiedenen Regionen und Gebieten des Landes, einschließlich des Südens und der Inseln), ii) die Beteiligung sowohl der großen als auch der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) unter besonderer Berücksichtigung jüngerer Unternehmen (weniger als fünf Jahre nach ihrer Gründung) und innovativer Unternehmen zu gewährleisten.

Die Aufforderung zur Einreichung von Programmen und das Auswahlverfahren umfassen Folgendes:

a) Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den Technischen Leitlinien für die „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften eingehalten werden.

B) Verpflichtung, dass der Klimabeitrag der Investition nach der Methode in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 mindestens 42 % der Gesamtkosten der durch die Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützten Investitionen ausmacht.

C) Verpflichtung, über die Durchführung der Maßnahme nach der Hälfte der Laufzeit der Regelung und über das Ende der Laufzeit der Regelung Bericht zu erstatten.

M4C2-9

Investition 1.4: Stärkung der Forschungsstrukturen und Unterstützung der Schaffung von „nationalen FuE-Spitzenleitern“ für einige Schlüsseltechnologien

Ziel

Die nationalen Zentren sind operativ und werden von den nationalen Zentren für Schlüsseltechnologien durchgeführt.

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

5

Q2

2026

Die nationalen Zentren, an die Aufträge vergeben und mit dem Meilenstein M4C2-19 bewertet wurden, sind in Betrieb und haben ihre Tätigkeiten gemäß der einschlägigen Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen abgeschlossen.

M4C2-10

Investition 2.1: IPCEI

Meilenstein

Veröffentlichung der Aufforderung zur Interessenbekundung für die Ermittlung der nationalen Projekte, einschließlich Projekten im Bereich der Mikroelektronik des IPCEI

Die Aufforderung zur Interessenbekundung wird veröffentlicht.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2021

Die IPCEI-Projekte, die gefördert werden sollen, werden voraussichtlich je nach dem aktuellen Stand der laufenden nationalen IPCEI-Verfahren und dem Stand des Verfahrens zur Anmeldung staatlicher Beihilfen aktualisiert.

Das ausgewählte IPCEI berücksichtigt spezifische innovative Industriesektoren im Einklang mit den bereits ermittelten europäischen Wertschöpfungsketten.

Diese Maßnahme umfasst sowohl bereits genehmigte als auch künftige IPCEI wie Cloud, Gesundheit, Reihenmaterialien und Cybersicherheit.

Die Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen umfassen Folgendes:

a) Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den Technischen Leitlinien für die „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften eingehalten werden.

B) Verpflichtung, dass der Klimabeitrag der Investition nach der Methode in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 mindestens 40 % der Gesamtkosten der durch die Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützten Investitionen ausmacht.

C) Verpflichtung, dass der digitale Beitrag der Investition nach der Methode in Anhang VII der Verordnung (EU) 2021/241 mindestens 60 % der Gesamtkosten der durch die Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützten Investitionen ausmacht.

d) Verpflichtung, über die Durchführung der Maßnahme nach der Hälfte der Laufzeit der Regelung und am Ende der Laufzeit der Regelung Bericht zu erstatten.

M4C2-11

Investition 2.1: IPCEI

Meilenstein

Inkrafttreten eines nationalen Rechtsakts, mit dem die für die Unterstützung der Projektteilnehmer erforderlichen Mittel zugewiesen werden.

Bestimmung des nationalen Gesetzes über das Inkrafttreten des Gesetzes

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Im nationalen Gesetz werden die Verfahren und Fristen für die Einreichung von Projekten sowie die Zugangsanforderungen potenzieller Begünstigter festgelegt.

M4C2-12

Investition 2.1: IPCEI

Meilenstein

Die Liste der Teilnehmer an IPCEI-Projekten ist bis zum 30.6.2023 fertiggestellt.

Veröffentlichung der Teilnehmerliste

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2023

Die Liste enthält die zugelassenen Themen, die an IPCEI-Projekten teilnehmen, im Anschluss an die Überprüfungen und Bewertungen der vorgelegten Projekte, die im Einklang mit den Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) unter Verwendung einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten durchgeführt werden.

M4C2-13

Investition 2.3: Stärkung und sektorale/territoriale Ausdehnung von Technologietransferzentren nach Industriesegmenten

Ziel

Zahl der neu einzurichtenden Hubs

ENTFÄLLT.

Anzahl

8

35

Q4

2025

Inbetriebnahme von 27 neuen Drehkreuzen im Rahmen der ersten Interventionslinie der Maßnahme.

Der Schwerpunkt des Ziels liegt auf drei Arten von Hubs:

-Kompetenzzentren

-Exzellenzsiegel

-Netz von bodennahen Innovationszentren.

M4C2-14

Investition 2.3: Stärkung und sektorale/territoriale Ausdehnung von Technologietransferzentren nach Industriesegmenten

Ziel

Auszahlung in Höhe von 307 000 000 EUR

ENTFÄLLT.

EUR

0

307 000 000

Q2

2026

307 000 000 EUR werden im Rahmen der ersten Interventionslinie der Maßnahme an Technologietransferzentren ausgezahlt, um das nationale Netz zu stärken und Dienstleistungen für Unternehmen zu erbringen.

Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen:

-I) digitale Bewertung, ii) Prüfung vor Investitionen, iii) Schulung;

-IV) Zugang zu Finanzmitteln;

-finanzielle und operative Unterstützung für die Entwicklung von Innovationsprojekten (TRL mehr als 5);

-VI) Technologievermittlung

-VII) Sensibilisierung auf lokaler Ebene.

M4C2-15

Investition 2.3: Stärkung und sektorale/territoriale Ausdehnung von Technologietransferzentren nach Industriesegmenten

Ziel

Anzahl der unterstützten KMU

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

5 000

Q2

2026

Mindestens 5000 KMU, die von nationalen Finanzierungszentren unterstützt werden (Kompetenzzentren; Exzellenzsiegel; Nationale digitale Innovationszentren) im Rahmen der ersten Interventionslinie der Maßnahme durch die Erbringung von Dienstleistungen, die Folgendes umfassen:

I)Digitale Bewertung

II)Prüfung vor der Investition,

III)Schulung,

IV)Zugang zu Finanzmitteln;

V)finanzielle und operative Unterstützung für die Entwicklung von Innovationsprojekten (TRL mehr als 5);

VI)Technologievermittlung

VII)Sensibilisierung auf lokaler Ebene.

M4C2-15a

Investition 2.3: Stärkung und sektorale/territoriale Ausdehnung von Technologietransferzentren nach Industriesegmenten

Meilenstein

Abschluss der EDIH- und TEF-Arbeitspakete

Abschluss der Arbeitspakete des Europäischen Digitalen Innovationszentrums (EDIH) und der Erprobungs- und Versuchsanlagen (TEF)

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2026

Abschluss aller Arbeitspakete der 13 europäischen digitalen Innovationszentren und der beiden Test- und Versuchseinrichtungen im Rahmen der zweiten Interventionslinie der Maßnahme, mit Ausnahme der Arbeitspakete, die aus dem Programm „Digitales Europa“ finanziert werden.

M4C2-16

Investition 3.1: Fonds für den Aufbau eines integrierten Systems von Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen

Ziel

Zahl der finanzierten Infrastrukturen

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

30

Q2

2023

Mindestens 30 Infrastrukturen, die für das integrierte System der Forschungs- und Innovationsinfrastruktur finanziert werden.  
Die Innovationsinfrastruktur umfasst Mehrzweckinfrastrukturen, die mindestens drei Themenbereiche abdecken können: I) Quanten, ii) fortgeschrittene Werkstoffe, iii) Photonik, iv) Lebenswissenschaften, v) künstliche Intelligenz, vi) Energiewende.

Die zufrieden stellende Erreichung des Ziels hängt auch von der Einstellung von mindestens 30 Forschungsmanagern für das integrierte System der Forschungs- und Innovationsinfrastruktur ab.

M4C2-16a

Investition 3.1: Fonds für den Aufbau eines integrierten Systems von Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen

Ziel

Zahl der Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen, die geschaffen wurden oder ihre Tätigkeiten abgeschlossen haben

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

30

Q2

2026

Mindestens 30 Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen, die gemäß der entsprechenden Aufforderung zur Einreichung von Projekten geschaffen oder ihre Tätigkeiten abgeschlossen haben.

M4C2-17

Investition 3.1: Fonds für den Aufbau eines integrierten Systems von Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen; Investitionen

Meilenstein

Vergabe von Aufträgen für folgende Projekte: integriertes System von Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen

Mitteilung der Auftragsvergabe

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Mitteilung der Vergabe der Aufträge an die im Rahmen der wettbewerbsorientierten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte im Einklang mit den Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch Verwendung einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften.

Die Vorschläge werden anhand folgender Kriterien ausgewählt:

wissenschaftliche/technologische/Innovationsführerschaft, ihr Innovationspotenzial (sowohl in Bezug auf offene Innovation/offene Daten als auch in Bezug auf proprietäre Entwicklungen), ihre Übereinstimmung mit den Themenbereichen oder für neuartige disruptive Entwicklungen, ihre Übersetzungs- und Innovationspläne, die Unterstützung durch die Industrie als Partner für offene Innovation und/oder als Nutzer, die Stärke der Geschäftsentwicklungstätigkeiten, die Entstehung von Rechten des geistigen Eigentums, klare Regeln für die Unterscheidung zwischen offenen und geschützten Output- und Lizenzierungsplänen, ihre Fähigkeit, Industriedoktoranden zu entwickeln und aufzunehmen, Verbindungen zum Unternehmen oder andere Arten von Fonds, um die Entwicklung neuer Start-up-Unternehmen zu erleichtern.

Das Auswahlverfahren erfordert eine DNSH-Bewertung und gegebenenfalls eine strategische Umweltprüfung (SUP), falls davon auszugehen ist, dass das Projekt eine konsistente Wirkung auf das Gebiet hat.

M4C2-18

Invesment1.5: Aufbau und Stärkung von „Innovationsökosystemen für Nachhaltigkeit“, Aufbau von „Gebietsführern im Bereich Forschung und Entwicklung“

Meilenstein

Vergabe von Aufträgen für Projekte, die Innovationsökosysteme betreffen;

Mitteilung der Auftragsvergabe

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Mitteilung der Vergabe der Aufträge an die im Rahmen der wettbewerbsorientierten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte im Einklang mit den Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch Verwendung einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften.

Das Auswahlverfahren erfordert eine DNSH-Bewertung und gegebenenfalls eine strategische Umweltprüfung (SUP), falls davon auszugehen ist, dass das Projekt eine konsequente Auswirkung auf das Gebiet hat.

Die nationalen Zentren werden im Anschluss an eine wettbewerbsorientierte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen geschaffen, indem bestehende weltweit führende Laboratorien, die bereits in Universitäten vertreten sind, mit öffentlichen und privaten Forschungszentren zusammengeführt und neue maßgeschneiderte Infrastrukturen geschaffen werden.

M4C2-18 Bis

Invesment1.5: Aufbau und Stärkung von „Innovationsökosystemen für Nachhaltigkeit“, Aufbau von „Gebietsführern im Bereich Forschung und Entwicklung“

Ziel

Von den Innovationsökosystemen durchgeführte Tätigkeiten

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

10

Q2

2026

Mindestens zehn Innovationsökosysteme haben ihre in der entsprechenden Aufforderung zur Einreichung von Projekten festgelegten Tätigkeiten abgeschlossen.

M4C2-19

Investition 1.4: Stärkung der Forschungsstrukturen und Unterstützung der Schaffung von „nationalen FuE-Spitzenleitern“ für einige Schlüsseltechnologien

Meilenstein

Vergabe von Aufträgen für Projekte, die nationale F & E-Leiter im Bereich Schlüsseltechnologien betreffen

Mitteilung der Auftragsvergabe

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

N

Q2

2022

Mitteilung der Vergabe der Aufträge an die im Rahmen der wettbewerbsorientierten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte im Einklang mit den Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch Verwendung einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften.

Die Projekte werden für 30 % der Mittel als Interventionen „Forschungs- und Innovationsprozesse, Technologietransfer und Zusammenarbeit zwischen Unternehmen mit Schwerpunkt auf einer CO2-armen Wirtschaft, Resilienz und Anpassung an den Klimawandel“ (IF022) und für 15 % der Mittel als Interventionen „Forschungs- und Innovationsprozesse, Technologietransfer und Zusammenarbeit zwischen Unternehmen mit Schwerpunkt auf der Kreislaufwirtschaft“ (IF023) ausgewählt.

Die Projekte werden unter Berücksichtigung ihrer Durchführbarkeit, Nachhaltigkeit, Finanzierung aus anderen Quellen (z. B. Regionalfonds), Einbeziehung des produktiven Sektors, Qualität der Partner und Auswirkungen auf die soziale und ökologische Nachhaltigkeit bewertet. Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Finanzierung von Projekten als Innovationsökosysteme. Das Auswahlverfahren erfordert eine DNSH-Bewertung und gegebenenfalls eine strategische Umweltprüfung (SUP) für den Fall, dass das Projekt voraussichtlich kohärente Auswirkungen auf das Gebiet haben wird.

M4C2-20

Investition 3.2: Finanzierung von Start-up-Unternehmen

Meilenstein

Die Vereinbarung zwischen der IT-Regierung und dem Durchführungspartner Cassa Depositi e Prestiti (CDP) über die Einrichtung des Finanzierungsinstruments

Die Vereinbarung wird von der italienischen Regierung und der Cassa Depositi e Prestiti unterzeichnet.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Die Investitionspolitik/-strategie des Finanzinstruments muss folgende Elemente enthalten:

- Investitionsziele (Fondsgröße, Anzahl der Vorhaben, im Laufe der Zeit zu unterstützende Beträge, aufgeschlüsselt nach Begünstigten wie KMU und Midcap-Unternehmen/Großunternehmen)

- Anwendungsbereich und förderfähige Begünstigte

- Förderfähige Finanzintermediäre und Auswahlverfahren

- Art der gewährten Unterstützung (z. B. Garantien, Darlehen, Beteiligungs- und Quasi-Eigenkapital)

- Gezielte Risiken/Rendite für die einzelnen Arten von Anlegern

- Risikopolitik und Politik zur Bekämpfung von Geldwäsche

- Governance (Partner, Fondsverwalter, Vorstand, Investitionsausschuss, Rolle und Zuständigkeiten)

- Diversifizierung und Konzentrationsgrenzen

- Eigenkapitalpolitik einschließlich Ausstiegsstrategie für Kapitalbeteiligungen

- DNSH und Nachhaltigkeitsprüfung und Ausschlussliste

- Kreditpolitik für Fremdkapitalinvestitionen, einschließlich der erforderlichen Garantien und Sicherheiten

- Zeitplan für die Mittelbeschaffung und die Umsetzung

M4C2-21bis

Investition 3.2 – Finanzierung von Start-ups

Meilenstein

Das Ministerium hat die Mittelübertragung an CDP Venture Capital SGR abgeschlossen.

Übertragungsbescheinigung

Q4

2024

Italien überträgt 400 000 000 EUR an CDP Venture Capital für die Fazilität.

 

Für eine zufrieden stellende Erreichung des Ziels ist auch eine Änderung der Durchführungsvereinbarung zwischen Italien und der CDP Venture Capital SGR und der Verordnung über die Fazilität im Einklang mit den im Durchführungsbeschluss des Rates festgelegten Bedingungen erforderlich.

M4C2-21

Investition 3.2 – Finanzierung von Start-up-Unternehmen.

Ziel

Mit Start-ups oder Risikokapitalfonds unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen

Inkrafttreten rechtlicher Finanzierungsvereinbarungen

EUR

0

100 %

Q2

2026

Cassa Depositi e Prestiti Venture Capital muss rechtliche Finanzierungsvereinbarungen mit Start-up-Unternehmen, Gründungs-/Beschleunigungsprogrammen oder Risikokapitalfonds über einen Betrag geschlossen haben, der erforderlich ist, um 100 % der ARF-Investitionen (400 Mio. EUR) in die Fazilität zu nutzen (einschließlich der durchschnittlichen Obergrenze von höchstens 13 % der Verwaltungsgebühren und Kosten der DTF während des Lebenszyklus des Fonds und auch Ex-ante-Konditionalitäten für nachfolgende Investitionsrunden, mit Ausnahme von getragenen Interessenten, Leistungsgebühren und allen Kosten und Verwaltungsgebühren im Zusammenhang mit Fonds Dritter).

 
Die Investition wird in die beiden folgenden Interventionslinien aufgeteilt:

— Direktinvestitionen.

— Indirekte Investitionen.

Für indirekte Investitionen in Risikokapitalfonds muss die Cassa Depositi e Prestiti Venture Capital rechtliche Finanzierungsvereinbarungen mit Risikokapitalfonds über einen Betrag geschlossen haben, der erforderlich ist, um etwa 60 % der ARF-Investitionen in die Fazilität zu verwenden (ohne Verwaltungsgebühren und Kosten der DTF während der Laufzeit des Fonds).

Für indirekte Investitionen in Start-up-Unternehmen enthalten die rechtlichen Finanzierungsvereinbarungen mit Risikokapitalfonds eine verbindliche Verpflichtung, eine kumulative Hebelwirkung des eingesetzten Kapitals sowohl auf Ebene der Fonds als auch auf Ebene der Start-up-Unternehmen von mindestens 1x1 während der gesamten Laufzeit des Fonds zu erzielen.

Bei Direktinvestitionen muss CDP-Risikokapital rechtliche Finanzierungsvereinbarungen mit Start-up-Unternehmen/Gründungs-/Beschleunigungsprogrammen über einen Betrag geschlossen haben, der erforderlich ist, um ungefähr 40 % der ARF-Investitionen (400 Mio. EUR) für die Fazilität zu verwenden (einschließlich Verwaltungsgebühren und Kosten der DTF während der Laufzeit des Fonds).

Auch bei Direktinvestitionen kann die rechtliche Finanzierungsvereinbarung mit Start-up-Unternehmen Ex-ante-Konditionalitäten für nachfolgende Investitionsrunden enthalten. (d. h. die Bedingungen für die Freigabe der Fördermittel der Serie B oder C).

Verpflichtungen im Rahmen dieser Maßnahme, die vor dem Inkrafttreten der Änderungen der Investitionspolitik der Durchführungsvereinbarung und im Einklang mit der Vereinbarung im Rahmen des Etappenziels M4C2-20 früherer Investitionspolitik eingegangen wurden, werden ebenfalls auf die Erreichung des Ziels angerechnet.

Ab dem Tag des Inkrafttretens des Durchführungsbeschlusses des Rates werden neue Verpflichtungen der neuen Investitionspolitik gemäß dem neuen Durchführungsbeschluss des Rates folgen.

M4C2-22

Investition 2.1: IPCEI

Ziel

Anzahl der geförderten Projekte

ENTFÄLLT.

Anzahl

1

20

Q2

2025

Mindestens 20 Projekte, die im Rahmen des IPCEI-Modells unterstützt werden;

Die Schätzung der Zielwerte basiert auf den Betriebsmethoden der in Italien aktivierten IPCEI-Projekte (Mikroelektronik 1, Batterien 1, Batterien 2).

L. MISSION 5 KOMPONENTE 1: Beschäftigung

Mit den Maßnahmen im Rahmen dieser Komponente des italienischen Aufbau- und Resilienzplans wird eine umfassende und integrierte Reform der aktiven Arbeitsmarktpolitik und der beruflichen Bildung eingeführt. Die Stärkung aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen und die Verbesserung des Kapazitätsaufbaus der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV), einschließlich ihrer Integration in Bildungs- und Berufsbildungsanbieter und private Akteure, dürften die Effizienz der Dienstleistungen erhöhen. Darüber hinaus zielen die Maßnahmen dieser Komponente darauf ab, die soziale Anfälligkeit für Schocks zu verringern, insbesondere durch die Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit in all ihren Formen und Sektoren, indem wirksamere Sanktionen sowie stärkere Anreize für legale Arbeit festgelegt werden. Darüber hinaus fördert diese Komponente die Gleichstellung der Geschlechter (gleiches Entgelt) durch das Zertifizierungssystem für die Gleichstellung der Geschlechter. Außerdem investiert sie in junge Menschen, indem sie die Quantität und Qualität der Ausbildungsprogramme erhöht, z. B. durch die Teilnahme am Programm für den universellen öffentlichen Dienst.

Die Durchführung dieser Maßnahmen dürfte zur Bewältigung der Herausforderungen beitragen, die in der länderspezifischen Empfehlung 2 zum Arbeitsmarkt aus dem Jahr 2020, in der Italien aufgefordert wird, „die Auswirkungen der Krise auf die Beschäftigung abzumildern, unter anderem durch [...] aktive Beschäftigungsförderung“, der länderspezifischen Empfehlung 2 zur Förderung von Kompetenzen, einschließlich digitaler Kompetenzen, und der länderspezifischen Empfehlung 2 von 2019, „die Anstrengungen zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit zu verstärken und sicherzustellen, dass aktive Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik insbesondere junge Menschen und schutzbedürftige Gruppen erreichen“. Unterstützung der Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt“ und die länderspezifische Empfehlung 2 von 2019 zur „Förderung der Weiterqualifizierung, auch durch Stärkung digitaler Kompetenzen“.

L.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform 1 – Aktive Arbeitsmarktpolitik (Aktive Arbeitsmarktpolitik) und berufliche Bildung

Ziel dieser Reform ist die Förderung eines effizienteren aktiven Arbeitsmarktsystems durch Bereitstellung spezifischer Arbeitsvermittlungsdienste und personalisierter Aktivierungspläne für den Arbeitsmarkt. Die Schaffung eines nationalen Programms für die garantierte Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer (GOL) soll die Bereitstellung maßgeschneiderter Dienstleistungen für Arbeitslose ermöglichen und so deren Aktivierungspfade stärken. Das GOL-Programm wird von dem Nationalen Plan für neue Kompetenzen und der Festlegung der wesentlichen nationalen Ebenen der Berufsbildungsmaßnahmen begleitet. Das Berufsbildungssystem in Italien soll durch die Förderung eines territorialen Netzes von Bildungs-, Ausbildungs- und Arbeitsvermittlungsdiensten sowie durch die Entwicklung eines inklusiven Systems für lebenslanges Lernen und innovative Weiterbildungs- und Umschulungspfade verbessert werden.

Investition 1 – Stärkung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV)

Ziel dieser Investition ist es, eine wirksame Erbringung von Beschäftigungs- und Ausbildungsdiensten zu ermöglichen. Diese Maßnahme umfasst Infrastrukturinvestitionen, die Entwicklung regionaler Arbeitsmarktbeobachtungsstellen, die Entwicklung der Interoperabilität zwischen regionalen und nationalen Informationssystemen, die Konzeption und Durchführung von Schulungsmaßnahmen zur Aktualisierung der Kompetenzen von Berufsberatern. Die Maßnahme sah auch die Gestaltung und Umsetzung der Inhalte und Kommunikationskanäle der angebotenen Dienste vor.

Reform 2 – Nationaler Plan zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Qualität der Arbeit und die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer zu verbessern. Diese Maßnahme umfasst Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit, Ausbeutung der Arbeitskraft (Caporalato) und anderer Formen irregulärer Erwerbstätigkeit. Die Reform umfasst: I) Einführung direkter und indirekter Maßnahmen zur Umwandlung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit in angemeldete Erwerbstätigkeit, indem sichergestellt wird, dass die Vorteile einer Tätigkeit in der angemeldeten Wirtschaft die Kosten der Erwerbstätigkeit in der nicht angemeldeten Wirtschaft überwiegen; II) Stärkung der Inspektionskapazitäten der nationalen Arbeitsinspektion; III) Verbesserung der Produktion, Erhebung und zeitnahen Verbreitung granularer Daten über nicht angemeldete Erwerbstätigkeit; IV) Unterstützung des Prozesses der Umwandlung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit in reguläre Erwerbstätigkeit, Unterstützung der Annahme von Abschreckungsmaßnahmen und Anreizen für reguläre Erwerbstätigkeit; Durchführung von Kommunikationskampagnen, Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen; V) Stärkung des Governance-Systems zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit auf nationaler und lokaler Ebene.

Investition 2 – Zertifizierungssystem für die Gleichstellung der Geschlechter

Ziel dieser Maßnahme ist es, dieErwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen und das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu verringern. Diese Investitionen umfassen die Umsetzung und Durchsetzung des nationalen Zertifizierungssystems für die Gleichstellung der Geschlechter, um die Transparenz auf dem Arbeitsmarkt und in den Geschäftsabläufen zu fördern und mittel- bis langfristig zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Frauen in Bezug auf Qualität, Entlohnung und Befähigung zur Selbstbestimmung beizutragen.

Investition 3 – Stärkung des dualen Systems

Ziel dieser Maßnahme ist es, junge Menschen und Erwachsene ohne Sekundarbildung beim Zugang zu Beschäftigungsmöglichkeiten zu unterstützen, indem die Zahl der Personen erhöht wird, die im Rahmen des dualen Systems, einschließlich der Lehrlingsausbildung, an der formalen und beruflichen Aus- und Weiterbildung teilnehmen. Diese Investitionen sollen dazu beitragen, die Synergien zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung und dem Arbeitsmarkt zu erhöhen und die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen durch den Erwerb neuer Kompetenzen im Einklang mit dem digitalen und dem grünen Wandel mit dem Lernen am Arbeitsplatz zu verbessern. Sie trägt zu Folgendem bei: I) Modernisierung des Systems der allgemeinen und beruflichen Bildung durch Förderung des Lernens am Arbeitsplatz und Stärkung des Dialogs mit den Unternehmen; II) Aufstockung der Mittel, um Schulungen in marginalisierten Gebieten anzubieten; III) Schaffung einer soliden und inklusiven Governance, an der auch die Wirtschafts- und Sozialpartner beteiligt sind.

Investition 4– Abbau des Universaldienstes

Ziel dieser Maßnahme ist es, den öffentlichen Universaldienst zu stärken, die Zahl der jungen Menschen, die am nichtformalen Lernen teilnehmen, zu erhöhen und ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu verbessern. Diese Investitionen umfassen Maßnahmen zur Sensibilisierung für die Bedeutung einer aktiven Bürgerschaft, zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit und des sozialen Zusammenhalts junger Menschen unter besonderer Berücksichtigung des ökologischen und des digitalen Wandels.

L.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/Zielwert   
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren ( für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M5C1-1

Reform 1 – aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Berufsbildung

Meilenstein

Inkrafttreten des interministeriellen Dekrets zur Festlegung eines nationalen Programms für die garantierte Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer (GOL) und eines interministeriellen Dekrets zur Festlegung eines nationalen Plans für neue Kompetenzen

Bestimmung in den interministeriellen Dekreten über das Inkrafttreten der beiden interministeriellen Dekrete im Anschluss an Vereinbarungen auf der Regierungskonferenz über das Programm GOL und den Nationalen Plan für neue Kompetenzen

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2021

Die Handlungen für GOL müssen mindestens I) die wesentlichen Elemente und ihre Standards der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV), einschließlich der Prognose von Kompetenzen, personalisierte Schulungspläne, Beratung und Jobcoaching, festzulegen, um die wirksame Bereitstellung personalisierter Arbeitsvermittlungsdienste nach gemeinsamen und einheitlichen Standards im gesamten Hoheitsgebiet sicherzustellen, ii) sicherzustellen, dass die von den öffentlichen Arbeitsverwaltungen angebotenen Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen vollständig mit dem nationalen Plan für neue Kompetenzen, einschließlich digitaler Kompetenzen, im Einklang stehen, iii) sicherstellen, dass die öffentlichen Arbeitsverwaltungen auf die Bedürfnisse der Empfänger ausgerichtet sind, iv) sicherstellen, dass die öffentlichen Arbeitsverwaltungen vorrangig auf die am stärksten gefährdeten Personen ausgerichtet sind; V) eine Zielvorgabe von mindestens 25 % der Begünstigten der Programme „Gesicherte Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern“ als Empfänger einschlägiger Schulungen festzulegen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf digitalen Kompetenzen liegt und für die schwächsten Bevölkerungsgruppen Vorrang eingeräumt wird; VI) neue Mechanismen schaffen, die die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Systemen stärken und strukturell gestalten, auch im Hinblick auf die Ermittlung des jeweiligen Qualifikationsbedarfs und die Bereitstellung von Stellenangeboten. Das Dekret sieht vor, dass die Empfänger von Netzen der sozialen Sicherheit innerhalb von vier Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem sie das Recht auf soziale Sicherungsnetze erwerben, Zugang zu den im Rahmen des nationalen Programms „Gesicherte Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer“ erbrachten Dienstleistungen haben. Die Rechtsakte für den nationalen Plan für neue Kompetenzen müssen mindestens I) Festlegung gemeinsamer Standards und wesentlicher Niveaus der beruflichen Bildung im gesamten Hoheitsgebiet, ii) sich sowohl auf Beschäftigte als auch Arbeitslose sowie auf Personen mit dem Ziel, ihre digitalen Kompetenzen zu verbessern und lebenslanges Lernen zu fördern. III) Ermittlung von Kompetenzen und einschlägigen Standards auf der Grundlage einer Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Systemen, iv) Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedürfnisse der betrachteten Zielgruppen, zu denen mindestens die Schwächsten gehören müssen, v) alle einschlägigen sektoralen Strategien umfassen, um einen umfassenden Ansatz zu verfolgen, einschließlich des nationalen Strategieplans für Kompetenzen Erwachsener. vi) die Bestimmung für die Entwicklung eines Systems zur Vorhersage neuer Kompetenzen, die kurzfristig und mittelfristig auf dem Arbeitsmarkt benötigt werden.

M5C1-2

Reform 1 – aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und berufliche Bildung

Meilenstein

Inkrafttreten aller Pläne für die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) auf regionaler Ebene

Bestimmung über das Inkrafttreten der von den Regionen angenommenen Pläne und der durchgeführten Tätigkeiten

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2022

Die nationale Regelung des Programms „Gesicherte Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer“ sieht vor, dass auf regionaler Ebene die zur Durchführung des Programms erforderlichen operativen Maßnahmen festgelegt werden. Um die Kohärenz zwischen der nationalen Regelung und der regionalen Umsetzung zu gewährleisten, werden regionale Pläne für die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) angenommen.

Neben der Annahme der Pläne führen die Regionen die Tätigkeiten auf der Grundlage der Pläne durch und erreichen mindestens 10 % der vorgesehenen Begünstigten des Programms (endgültiges Ziel: 3000000 Personen).

Mit dem Inkrafttreten der Pläne für die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) soll es möglich sein, das Programm zur Gewährleistung der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer (GOL) vollständig umzusetzen.

M5C1-3

Reform 1 – aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und berufliche Bildung

Ziel

Personen, die unter das Programm „Gesicherte Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer“ (GOL) fallen

ENTFÄLLT.

Anzahl

300 000

3 000 000

Q4

2025

Mindestens 3000000 Menschen profitieren vom Programm „Gesicherte Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer“. Die zufrieden stellende Erfüllung des Ziels hängt auch von der zufrieden stellenden Erfüllung eines sekundären Ziels ab: mindestens 75 % der Begünstigten sind Frauen, Langzeitarbeitslose, Menschen mit Behinderungen oder Menschen unter 30 oder über 55 Jahren.

M5C1-4

Reform 1 – aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und berufliche Bildung

Ziel

Garantierte Beschäftigungsfähigkeit der Begünstigten an der beruflichen Bildung teilgenommen haben

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

800 000

Q4

2025

Die berufliche Bildung ist Teil des Programms für 800000 der Begünstigten aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen in fünf Jahren. Daher haben mindestens 800000 der 3000000 Begünstigten an einer Berufsausbildung teilgenommen. Die zufrieden stellende Erfüllung des Ziels hängt auch von der zufrieden stellenden Erfüllung eines sekundären Ziels ab: mindestens 300000 dieser Begünstigten haben an Schulungen zu digitalen Kompetenzen teilgenommen.

M5C1-5

Reform 1 – aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Berufsbildung

Ziel

Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) in jeder Region erfüllen die Kriterien des im Programm „Gesicherte Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer“ (GOL) festgelegten wesentlichen Niveaus der ÖAV-Dienstleistungen.

ENTFÄLLT.

Prozentuale

0

80

Q4

2025

Ein grundlegender Bestandteil des Programms ist die Festlegung einer Reihe wesentlicher Dienstleistungen für die Begünstigten von ALMPS, angefangen bei den am stärksten gefährdeten Personen. Bis Ende 2025 haben mindestens 80 % der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) in jeder Region die Kriterien des wesentlichen Niveaus der öffentlichen Arbeitsverwaltungen gemäß dem Programm „Gesicherte Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer“ erfüllt.

M5C1-6

Investition 1 – Stärkung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV)

Ziel

Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) führen die im Stärkungsplan vorgesehenen Maßnahmen über den Dreijahreszeitraum 2021-2023 durch.

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

250

Q4

2022

Mindestens 250 öffentliche Arbeitsverwaltungen (ÖAV) haben im Dreijahreszeitraum 2021-2023 mindestens 50 % der im „Stärkungsplan“ vorgesehenen Tätigkeiten abgeschlossen.

Diese Maßnahmen stehen im Einklang mit dem zentralen Stärkungsplan und werden auf regionaler Ebene auf der Grundlage einer Bedarfsanalyse und der zugewiesenen Ressourcen weiter definiert.

Zu diesen Tätigkeiten zählen: I) Renovierung und Sanierung der derzeitigen Standorte der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) und Erwerb neuer Standorte; II) weitere Umsetzung des IT-Systems im Hinblick auf eine nationale Interoperabilität; III) berufliche Fortbildung des Personals; IV) Einrichtung regionaler Beobachtungsstellen für die lokalen Arbeitsmärkte; V) institutionelle Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit.

Infrastrukturmaßnahmen sind in diesem Ziel nicht enthalten.

Bei der Erreichung des Ziels in Bezug auf die territoriale Verteilung (Nord, Mitte und Süd) wird ein ausgewogenes Verhältnis gewährleistet.

M5C1-7

Investition 1 – Stärkung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV)

Ziel

Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) haben die im Stärkungsplan vorgesehenen Maßnahmen abgeschlossen.

ENTFÄLLT.

Anzahl

250

500

Q4

2025

Mindestens 500 öffentliche Arbeitsverwaltungen (ÖAV) haben die in den regionalen Plänen für die Entwicklung öffentlicher Beschäftigungszentren (Piani regionali di potenziamento dei centri per l’impiego) vorgesehenen Maßnahmen zu 100 % abgeschlossen.

Diese Maßnahmen stehen im Einklang mit dem zentralen Stärkungsplan und werden auf regionaler Ebene auf der Grundlage einer Bedarfsanalyse und der zugewiesenen Ressourcen weiter definiert.

Zu diesenTätigkeiten zählen: I) weitere Umsetzung des IT-Systems im Hinblick auf die nationale Interoperabilität; II) berufliche Fortbildung des Personals;  
III) Einrichtung regionaler Beobachtungsstellen für die lokalen Arbeitsmärkte; IV) institutionelle Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit.

Infrastrukturmaßnahmen sind in diesem Ziel nicht enthalten.

Bei der Erreichung des Ziels wird auch durch Subsidiaritätsmaßnahmen ein Gleichgewicht in Bezug auf die territoriale Verteilung (Nord, Zentrum und Süd) gewährleistet.

M5C1-7bis

Investition 1 – Stärkung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV)

Ziel

Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) haben die im Stärkungsplan vorgesehenen Maßnahmen abgeschlossen.

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

500

Q2

2026

Mindestens 500 öffentliche Arbeitsverwaltungen (ÖAV) haben die in den regionalen Plänen für die Entwicklung öffentlicher Beschäftigungszentren (Piani regionali di potenziamento dei centri per l’impiego) vorgesehenen Maßnahmen zur Renovierung und Sanierung der derzeitigen Gebäude der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) und der regionalen Agenturen sowie den Erwerb neuer Gebäude abgeschlossen, wie im Dekret des Generalsekretärs des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik DSG Nr. 123/2020 beschrieben.

M5C1-8

Reform 2 – Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit

Meilenstein

Inkrafttreten eines nationalen Plans und eines Fahrplans für die Umsetzung zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit in allen Wirtschaftszweigen.

Bestimmungen des Gesetzes über das Inkrafttreten des nationalen Plans und die Einrichtung der interinstitutionellen Arbeitsgruppe, die für die Erstellung des nationalen Plans und des Fahrplans für die Umsetzung zuständig sein wird

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2022

Annahme eines nationalen Plans und eines Fahrplans für die Umsetzung mit Terminvorgaben (ein Jahr) zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit in allen Wirtschaftszweigen. Der nationale Plan baut auf der allgemeinen Strategie zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und dem behördenübergreifenden Ansatz auf, der bei der Annahme des Nationalen Plans gegen die Ausbeutung von Arbeitskräften in der Landwirtschaft – „Piano triennale di contrasto allo sfruttamento lavorativo in agricoltura e al caporalato (2020-2022)“ – angewandt wird. Der Nationale Plan und der Fahrplan für die Umsetzung umfassen mindestens Folgendes:   
I) Maßnahmen zur Verbesserung der Produktion, Erhebung und rechtzeitigen Verbreitung granularer Daten über nicht angemeldete Erwerbstätigkeit;   
II) Einführung direkter und indirekter Maßnahmen zur Umwandlung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit in angemeldete Erwerbstätigkeit, indem sichergestellt wird, dass die Vorteile einer Tätigkeit in der angemeldeten Wirtschaft die Kosten der Erwerbstätigkeit in der nicht angemeldeten Wirtschaft überwiegen. Zum Beispiel a) abschreckende Maßnahmen wie die Verschärfung von Inspektionen und Sanktionen und Präventivmaßnahmen zur Förderung der erklärten Arbeit, z. B. gezielte finanzielle Anreize, auch durch eine Überprüfung und Rationalisierung bestehender Maßnahmen; B) Stärkung der Verbindung mit der Beschäftigungs- und Sozialpolitik;   
III) eine an Arbeitgeber und Arbeitnehmer gerichtete nationale Informationskampagne über die „Beschränkung“ nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit unter aktiver Beteiligung der Sozialpartner;   
IV) eine Governance-Struktur zur Gewährleistung einer wirksamen Durchführung der Maßnahmen;

V) Maßnahmen zur Überwindung illegaler Siedlungen zur Bekämpfung der Ausbeutung der Arbeitskraft in der Landwirtschaft.

M5C1-9

Reform 2 – Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit

Meilenstein

Vollständige Umsetzung der im nationalen Plan enthaltenen Maßnahmen im Einklang mit dem Fahrplan

Umgesetzte Maßnahmen des nationalen Plans

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2024

Vollständige Umsetzung aller im nationalen Plan enthaltenen Maßnahmen im Einklang mit dem Fahrplan.

M5C1-10

Reform 2 – Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit

Ziel

Erhöhung der Zahl der Arbeitsinspektionen

ENTFÄLLT.

Prozentuale

0

20

Q2

2025

Erhöhung der Anzahl der Inspektionen um mindestens + 20 % gegenüber dem Zeitraum 2019-2021. Im Zweijahreszeitraum 2019-20 betrugen die Arbeitsinspektionen durchschnittlich rund 85000.

M5C1-11

Reform 2 – Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit

Ziel

Geringere Häufigkeit nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit

ENTFÄLLT.

Prozentuale

0

2

Q1

2026

Verringerung der Häufigkeit nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit um mindestens 2 Prozentpunkte je nach Zielsektor.

Hauptziel des Ziels ist es, das Ambitionsniveau des nationalen Plans festzulegen, der bis 2022 angenommen werden soll. In diesem Zusammenhang sind analytische Spezifikationen vorzulegen und die relevanten und durchführbaren Indikatoren zu ermitteln.

M5C1-12

Investition 2 – Zertifizierungssystem für die Gleichstellung der Geschlechter

Meilenstein

Inkrafttreten des Zertifizierungssystems für die Gleichstellung der Geschlechter und begleitende Anreizmechanismen für Unternehmen

Bestimmungen des Gesetzes über das Inkrafttreten der Rechtsakte und Durchführungsmaßnahmen zur Festlegung des Zertifizierungssystems

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2022

Das Zertifizierungssystem für die Gleichstellung der Geschlechter und die begleitenden Anreizmechanismen für Unternehmen müssen mindestens die folgenden Dimensionen abdecken: Wachstumschancen für Frauen, gleiches Entgelt für gleiche Arbeit, Managementmaßnahmen zur Förderung der Geschlechtervielfalt, Mutterschutz.

Festlegung der Anreizmechanismen für Organisationen, die das Zertifizierungsverfahren durchführen, und der technischen Leitlinien. Einschließlich: I) Ausarbeitung der technischen Standards des Gender-Zertifizierungssystems für Unternehmen; II) Ermittlung des Anreizmechanismus; III) Die Maßnahme wird von der Einrichtung eines IT-Systems begleitet.

M5C1-13

Investition 2 – Zertifizierungssystem für die Gleichstellung der Geschlechter

Ziel

Unternehmen haben die Gleichstellungszertifizierung erhalten

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

800

Q2

2026

Mindestens 800 Unternehmen (davon 450 KMU) haben die Gleichstellungszertifizierung erhalten.

Die Unternehmen tragen die Kosten des Zertifizierungsverfahrens selbst.

M5C1-14

Investition 2 – Zertifizierungssystem für die Gleichstellung der Geschlechter

Ziel

Unternehmen, die durch technische Hilfe unterstützt werden, haben die Gleichstellungszertifizierung erhalten

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

1 000

Q2

2026

Mindestens 1000 Unternehmen, die im Rahmen der technischen Hilfe unterstützt wurden, haben die Gleichstellungszertifizierung erhalten.

Für die Bereitstellung von flankierenden Maßnahmen in Form von Mentoring, technischer/leitender Unterstützung, Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und unternehmerischer Bildung ist ein Gutscheinsystem zu verwenden.

M5C1-15

Investition 3 – Stärkung des dualen Systems

Ziel

Personen, die im Fünfjahreszeitraum 2021-2025 am dualen System teilgenommen und die entsprechende Zertifizierung erhalten haben

ENTFÄLLT.

Anzahl

39 000

129 000

Q4

2025

Im Vergleich zum Ausgangsszenario wurden im Fünfjahreszeitraum 2021-2025 mindestens 90000 zusätzliche Einschreibungen für das duale System durchgeführt und die entsprechenden Bescheinigungen über den Abschluss des Lehrgangs erteilt.

Die Verteilung der Mittel an die Regionen für die Stärkung des dualen Systems erfolgt auf der Grundlage der Zahl der in Berufsbildungskursen eingeschriebenen Studierenden.

M5C1-15bis

Investition 4 – Universaler öffentlicher Dienst

Meilenstein

Normative Überarbeitung der derzeitigen „Disposizioni concernenti la disciplina dei rapporti tra enti e operatori Volontari del servizio civile universale“, angenommen als Dpcm (Decreto del Presidente del Consiglio dei ministri) am 14. Januar 2019 mit dem Ziel, den Universaldienst zu stärken

Annahme des einschlägigen Rechtsakts

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2024

Inkrafttreten des überarbeiteten Rechtsakts über die Beziehungen zwischen Einrichtungen und Freiwilligenbetreibern unter Berücksichtigung der Ergebnisse des TSI-Projekts (20IT06 – „Unterstützung der Konzeption und Umsetzung des Projekts des Aufbau- und Resilienzplans des Universaldienstes (UCS) zur Erschließung von Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen“).

Der überarbeitete Rechtsakt

— die Beteiligung junger Menschen zu erhöhen;

— Vereinfachung der Verfahren; und 
— Verbesserung der Qualität von UCS-Projekten.

M5C1-16

Investition 4 – Universaler öffentlicher Dienst

Ziel

Die Menschen haben im Vierjahreszeitraum 2021-2024 am Programm für den Universaldienst teilgenommen und die entsprechende Zertifizierung erhalten.

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

166 670

Q2

2026

Im Vierjahreszeitraum 2021-2024 haben mindestens 166670 Personen am Programm für den Universaldienst teilgenommen.

Das Hauptziel besteht darin, den universellen öffentlichen Dienst zu stärken, die Zahl der Freiwilligen zu erhöhen und die Qualität der Programme und Projekte, an denen junge Menschen beteiligt sind, zu verbessern.

L.3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Investition 5 Gründung von Frauenunternehmen

Ziel dieser Maßnahme ist es, zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen beizutragen und insbesondere die Beteiligung von Frauen an unternehmerischen Tätigkeiten zu fördern. Mit der Investition wird die Gründung von Frauenunternehmen unterstützt. Die wichtigsten Ziele der Maßnahme sind: I) Systematisierung und Umgestaltung der derzeitigen Unterstützungsmaßnahmen zur Unterstützung des weiblichen Unternehmertums, um deren Wirksamkeit zu erhöhen; II) Unterstützung der Durchführung bereits eingerichteter und in Betrieb befindlicher innovativer Unternehmensprojekte; III) Unterstützung der Gründung unternehmerischer Tätigkeiten von Frauen durch Mentoring, technische Unterstützung für Führungskräfte, Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben usw.; IV) durch gezielte Kommunikationsmaßnahmen ein günstiges kulturelles Klima für das Unternehmertum von Frauen zu schaffen.

L.4  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/Zielwert   
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren ( für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M5C1-17

Investition 5 Gründung von Frauenunternehmen

Meilenstein

Der Fonds zur Unterstützung des Unternehmertums von Frauen wird angenommen.

Ministerialerlass zur Einrichtung des „Fondo Impresa Donna“ wird genehmigt.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q3

2021

Der Fonds zur Unterstützung des Unternehmertums von Frauen wird im Wege eines Ministerialerlasses angenommen, in dem eine Reihe von Förderkriterien im Einklang mit den Zielen der Aufbau- und Resilienzfazilität festgelegt werden, einschließlich des DNSH-Grundsatzes und der Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung und der operativen Vereinbarungen mit dem/den Finanzmittler(n).

Bei diesen Fonds handelt es sich um den „Fondo Impresa Donna“, der die spezifische Maßnahme zur Förderung des weiblichen Unternehmertums durchführt. Durchführungsmaßnahmen werden vorab vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und der PCM-Abteilung für Chancengleichheit vereinbart, die Folgendes zum Ziel haben:

— Stärkung der bestehenden Maßnahmen, die bereits von internen Gremien des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung (wie NITO-ON, Smart & Start) verwaltet werden, durch eine Kapitalzuführung, die nur Frauenunternehmen vorbehalten ist;

— Bereitstellung einer Aufstockung des mit dem Haushaltsgesetz 2021 eingerichteten Fonds für weibliches Unternehmertum (ab dem 3. Quartal 2022);

— Konzipierung von flankierenden Maßnahmen, Überwachungs- und Kommunikationskampagnen. Die PCM-Abteilung für Chancengleichheit führt eine mehrjährige Informationskampagne zur Förderung des weiblichen Unternehmertums durch, um Berufsberatungsmaßnahmen für Frauen jeden Alters und Studierende an Universitäten zu Fächern und Berufen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, und die Einrichtung einer Kommunikationsplattform.

M5C1-18

Investition 5 Gründung von Frauenunternehmen

Ziel

Finanzielle Unterstützung für Unternehmen wurde zugesagt

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

700

Q2

2023

Im Vergleich zum Basisszenario wurde mindestens 700 weiteren Unternehmen finanzielle Unterstützung zugesagt.

Die Umsetzung der Unterstützung des weiblichen Unternehmertums erfolgt über bereits aktive Instrumente (NITO-ON, Smart & Start) und den neuen Fonds, der durch das Haushaltsgesetz für 2021 eingerichtet wurde (Frauenunternehmen, die bis November 2020 durch bestehende Finanzierungsinstrumente unterstützt werden).

M5C1-19

Investition 5 Gründung von Frauenunternehmen

Ziel

Unternehmen im Sinne der einschlägigen Investitionspolitik haben finanzielle Unterstützung erhalten

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

2 400

Q2

2026

Die finanzielle Unterstützung wurde gemäß der einschlägigen Investitionspolitik an mindestens 2400 Unternehmen ausgezahlt.

Die Umsetzung der Unterstützung des weiblichen Unternehmertums erfolgt über bereits aktive Instrumente (NITO-ON, Smart & Start) und den neuen Fonds, der durch das Haushaltsgesetz für 2021 eingerichtet wurde.

M. MISSION 5 KOMPONENTE 2: Soziale Infrastrukturen, Familien, Gemeinschaften und Dritter Sektor

Die in dieser Komponente enthaltenen geplanten Reformen und Investitionen zielen darauf ab, die Resilienz zu stärken, indem die Integration und Inklusion der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen in individueller, familiärer und sozialer Hinsicht unterstützt wird. Diese Komponente enthält eine nationale Strategie für die aktive Eingliederung schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen. Mit dieser Komponente werden folgende Ziele verfolgt: I) Stärkung der Rolle integrierter sozialer Dienste zur Unterstützung von Familien, Minderjährigen und Jugendlichen, zur Unterstützung von Elternfähigkeiten und zum Schutz schutzbedürftiger Familien sowie von Menschen mit Behinderungen, unter anderem durch den Ausbau der sozialen Infrastruktur unter Einbeziehung des dritten Sektors; II) Verbesserung der Autonomie von Menschen mit Behinderungen durch Bereitstellung gemeindenaher und wohnortnaher Sozial- und Gesundheitsdienste und Beseitigung von Hindernissen für den Zugang zu Wohnraum und Beschäftigungsmöglichkeiten; III) Verbesserung der Inklusion von Menschen in extremer Marginalisierung und wohnungsbezogener Deprivation (z. B. Obdachlose) durch ein breiteres Angebot an Hilfseinrichtungen und Diensten für die vorübergehende Unterbringung, personalisierte Wege hin zu Autonomie und persönlicher Resilienz; IV) Verbesserung der Verfügbarkeit erschwinglicherer öffentlicher und privater Wohnungen sowie städtischer und territorialer Sanierung; V) Ausbau der Widerstandsfähigkeit der Schwächsten durch Verbreitung der Sportkultur und Einrichtung von Sportinfrastrukturen durch die Schaffung von Stadtparks, in denen Sportaktivitäten mit Unterhaltungsaktivitäten zum Nutzen der Gemeinschaften kombiniert werden können.

Die Umsetzung dieser Maßnahmen dürfte zur Bewältigung der Herausforderungen beitragen, die in den länderspezifischen Empfehlungen 2 zur Sozialpolitik von 2019, in denen Italien aufgefordert wird, „sicherzustellen, dass die Sozialpolitik wirksam integriert wird und insbesondere junge Menschen und schutzbedürftige Gruppen erreicht“ wird, und in den länderspezifischen Empfehlungen 2 von 2020 zur „Gewährleistung eines angemessenen Zugangs zum Sozialschutz“.

M.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform 1 – Rahmengesetz für Menschen mit Behinderungen

Das Hauptziel der Reform besteht darin, die Rechtsvorschriften über Behinderungen zu ändern und die Deinstitutionalisierung (d. h. den Übergang von öffentlichen oder privaten Einrichtungen zu ihren Familien oder in Gemeinschaftswohnungen) und die Autonomie von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Dies umfasst (I) die Stärkung des Angebots an sozialen Dienstleistungen, (II) die Vereinfachung des Zugangs zu Sozial- und Gesundheitsdiensten, (III) Reformen der Bewertung von Behinderungen, (IV) die Förderung von Projekten für ein unabhängiges Leben, (V) die Förderung der Arbeit von Sachverständigenteams, die Menschen mit Behinderungen mit multidimensionalen Bedürfnissen unterstützen können.

Reform 2 – Reform für nicht selbststehende ältere Menschen

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Sozialdienste zu reformieren und die Lebensbedingungen älterer Menschen, die nicht ausreichend sind, zu verbessern. Diese Reform umfasst: I) Vereinfachung des Zugangs älterer Menschen zu Dienstleistungen durch die Schaffung einheitlicher Anlaufstellen für den sozialen und gesundheitlichen Zugang, (II) Ermittlung von Möglichkeiten zur Anerkennung der mangelnden Eigenständigkeit auf der Grundlage des Unterstützungsbedarfs, (III) Durchführung einer multidimensionalen Bewertung, (IV) Festlegung individueller Projekte zur Förderung der Deinstitutionalisierung. Diese Reform wird durch spezifische, im Plan vorgesehene Maßnahmen erwartet, die sowohl im Rahmen der Mission „Gesundheit“ (M6) als auch im Zusammenhang mit Projekten zur Stärkung der lokalen Gesundheitsdienste und der häuslichen Pflege und im Rahmen dieser Komponente, insbesondere in Bezug auf die Investition 1, die Intervention II zur Deinstitutionalisierung, vorgesehen sind.

Investition 1 – Unterstützung schutzbedürftiger Menschen und Verhinderung der Institutionalisierung

Ziel dieser Maßnahme ist es, schutzbedürftige Menschen zu unterstützen und eine Institutionalisierung zu verhindern. Diese Investition umfasst folgende Maßnahmen: I) Förderung von Elternfähigkeiten und Vermeidung der Schutzbedürftigkeit von Familien und Kindern; II) Unterstützung eines autonomen Lebens und der Deinstitutionalisierung älterer Menschen; II) Stärkung der häuslichen Sozialdienste, um eine frühzeitige unterstützte Entlassung zu gewährleisten und Krankenhausaufenthalte zu verhindern; III) Stärkung der sozialen Dienste und Verhinderung von Burnout unter Sozialarbeitern.

Investition 2 – Selbständigkeitsmuster für Menschen mit Behinderungen

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Autonomie von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Ziel der Investition ist es, den Prozess der Deinstitutionalisierung zu beschleunigen, indem kommunale und häusliche Sozial- und Gesundheitsdienste bereitgestellt werden, um die Autonomie von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Die Maßnahme fördert den Zugang zu Wohnraum und Beschäftigungsmöglichkeiten, einschließlich neuer Möglichkeiten, die sich aus der Informationstechnologie ergeben.

Investition 3 – „Housing First and Post Stations“

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Inklusion marginalisierter Menschen durch die Unterbringung von Erst- und Poststationen zu schützen und zu unterstützen. Die Einführung des Konzepts „Wohnung zuerst“ bedeutet, dass die Gemeinden Wohnungen für Einzelpersonen, kleine Gruppen oder Familien bis zu 24 Monate zur Verfügung stellen. Darüber hinaus werden für jede einzelne Person/Familie maßgeschneiderte Projekte aktiviert, um Programme zur Entwicklung des persönlichen Wachstums durchzuführen und ihnen dabei zu helfen, ein höheres Maß an Autonomie zu erreichen, auch durch Ausbildungsmaßnahmen und andere Dienstleistungen zur Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit. Andererseits bedeutet die Einrichtung von „Poststationen“ die Einrichtung eines Service- und Inklusionszentrums für Obdachlose. Diese Zentren bieten neben einem begrenzten Nachtempfang u. a. wichtige Einrichtungen wie Gesundheitsdienste, Catering, Postverteilung, kulturelle Mediation, Beratung, Berufsorientierung, Rechtsberatung und Warenverteilung an.

M.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

.

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/Zielwert   
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren ( für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M5C2-1

Reform 1 – Rahmengesetz für Menschen mit Behinderungen

Meilenstein

Inkrafttreten des Rahmengesetzes zur Stärkung der Autonomie von Menschen mit Behinderungen.

Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten des Rahmengesetzes

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2021

Das Rahmengesetz, das aus einem Übertragungsgesetz besteht, stärkt die Autonomie von Menschen mit Behinderungen im Einklang mit den Grundsätzen der UN-BRK und der Europäischen Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021–2030, die mindestens Folgendes umfasst: I) die umfassende Definition und Verbesserung des Angebots an sozialen Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen in Verbindung mit der Förderung der Deinstitutionalisierung und des unabhängigen Lebens, ii) die Vereinfachung der Verfahren für den Zugang zu Gesundheits- und Sozialdiensten und iii) die Überprüfung der Verfahren zur Bewertung des Behinderungszustands im Hinblick auf eine multidimensionale Bewertung des Zustands jeder Person.

Menschen mit Behinderungen sind diejenigen, die gemäß den Grundsätzen des VN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Gesetz Nr. 104/1992 definiert sind. In Italien fällt das Bewertungsverfahren in die Zuständigkeit der Regionen, und die Person wird vom örtlichen Gesundheitsdienst oder vom Nationalen Institut für soziale Wohlfahrt bewertet.

Das Gesetz wird vom Minister für Behinderungen zur Genehmigung durch den Ministerrat gemäß dem festgelegten Fahrplan vorgeschlagen.

Im Anschluss an die Annahme des Rahmengesetzes werden die lokalen Sozialdienste umstrukturiert, Qualitätsstandards festgelegt und IKT-Plattformen bereitgestellt, um die Dienstleistungen zu verbessern und effizienter zu gestalten.

M5C2-2

Reform 1 – Rahmengesetz für Menschen mit Behinderungen

Meilenstein

Inkrafttreten des Rahmengesetzes und Annahme der gesetzesvertretenden Dekrete zur Weiterentwicklung der Bestimmungen des Rahmengesetzes zur Stärkung der Autonomie von Menschen mit Behinderungen durch die Regierung

Bestimmungen des Gesetzes über das Inkrafttreten der gesetzesvertretenden Dekrete

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2024

In den gesetzesvertretenden Dekreten werden die Bestimmungen des Rahmengesetzes zur Stärkung der Autonomie von Menschen mit Behinderungen ausgearbeitet. Das Gesetz enthält mindestens Bestimmungen über (I) die Stärkung des Angebots an sozialen Dienstleistungen, (II) die Vereinfachung des Zugangs zu Sozial- und Gesundheitsdiensten, (III) Reformen der Bewertung von Behinderungen, (IV) die Förderung von Projekten für ein unabhängiges Leben, (V) die Förderung der Arbeit von Sachverständigenteams, die Menschen mit Behinderungen mit mehrdimensionalen Bedürfnissen unterstützen können.

M5C2-3

Reform 2 – Reform für nicht selbststehende ältere Menschen

Meilenstein

Inkrafttreten eines Rahmengesetzes, das die Maßnahmen zugunsten älterer Menschen ohne Selbstversorgung stärkt

Bestimmungen des Gesetzes über das Inkrafttreten des  Rahmengesetzes, das die Maßnahmen zugunsten älterer Menschen ohne Selbstversorgung stärkt

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2023

Mit dem von der Regierung vorgeschlagenen Rahmengesetz sollen die Maßnahmen zugunsten nicht unabhängiger älterer Menschen verstärkt werden. Das Gesetz vereinfacht und stellt einheitliche Ansprechpartner für Sozial- und Gesundheitsdienste bereit, überprüft die Verfahren zur Bewertung des Zustands nicht selbstbestimmter älterer Menschen und erhöht das Angebot an Sozial- und Gesundheitsdiensten, die zu Hause erbracht werden können. In dem Gesetz sind auch die erforderlichen Finanzmittel festzulegen.

M5C2-4

Reform 2 – Reform für nicht selbststehende ältere Menschen

Meilenstein

Inkrafttreten der gesetzesvertretenden Dekrete zur Weiterentwicklung der Bestimmungen des Rahmengesetzes zur Stärkung der Maßnahmen zugunsten älterer Menschen ohne Selbstversorgung

Bestimmungen des Gesetzes über das Inkrafttreten der gesetzesvertretenden Dekrete

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2024

Mit den gesetzesvertretenden Dekreten sollen die Bestimmungen des Rahmengesetzes konkretisiert werden, um die Maßnahmen zugunsten nicht unabhängiger älterer Menschen zu stärken und die verschiedenen Maßnahmen umzusetzen.

M5C2-5

Investition 1 – Unterstützung schutzbedürftiger Menschen und Verhinderung der Institutionalisierung

Meilenstein

Inkrafttreten des Einsatzplans

Bestimmungen des Gesetzes über das Inkrafttreten des Einsatzplans

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2021

Der Einsatzplan legt die Anforderungen an Projekte fest, die von lokalen Stellen vorgelegt werden können und die sich auf vier Dimensionen beziehen: I) Unterstützung für Eltern von Kindern im Alter von 0 bis 17 Jahren, ii) Unterstützung der Autonomie älterer Menschen, iii) häusliche Dienstleistungen für ältere Menschen und iv) Unterstützung von Sozialarbeitern.

Die Maßnahme „Unterstützung der Eltern“ umfasst mindestens 18 Monate lang Unterstützung für Empfängerfamilien mit i) einer Vorbewertung des familiären Umfelds und der Situation der Kinder, ii) einer Bewertung der Situation durch ein multidisziplinäres Team qualifizierter Fachkräfte und iii) Bereitstellung mindestens einer der folgenden Dienstleistungen: häusliche Dienste, Teilnahme an Unterstützungsgruppen für Eltern und Kinder; Zusammenarbeit zwischen Schulen, Familien und sozialen Diensten und/oder gemeinsamen Familienbetreuungsdiensten.

Die Maßnahme „ältere Autonomie“ besteht mindestens darin, Altersheime für ältere Menschen in Gruppen autonomer Wohnungen umzubauen, die mit allen erforderlichen Einrichtungen und Diensten, einschließlich Hausautomatisierung, Telemedizin und Fernüberwachung, ausgestattet sind.

Die Maßnahme „Heimatdienstleistungen für ältere Menschen“ zielt darauf ab, Fachkräften spezielle Schulungen für häusliche Dienstleistungen für ältere Menschen anzubieten.

Die Maßnahme „Unterstützung von Sozialarbeitern“ besteht darin, soziale Akteure zu unterstützen, ihre Professionalität zu stärken und Kompetenzen zu teilen, vor allem durch die Einführung von Instrumenten für die gemeinsame Nutzung von Kompetenzen und die Bereitstellung von Aufsichtsdiensten für die Akteure, um die Arbeit der Akteure zu unterstützen.

M5C2-6

Investition 1 – Unterstützung schutzbedürftiger Menschen und Verhinderung der Institutionalisierung

Ziel

Die Sozialbezirke erzielen mindestens eines der folgenden Ergebnisse: I) Unterstützung von Eltern, ii) Autonomie älterer Menschen, iii) häusliche Dienstleistungen für ältere Menschen oder iv) Förderung von Sozialarbeitern, um Burnout zu verhindern

ENTFÄLLT.

Prozentuale

0

85

Q1

2026

Mindestens 85 % der Sozialbezirke erreichen mindestens eines der folgenden Ergebnisse: I) Unterstützung von Eltern von Kindern im Alter von 0 bis 17 Jahren, ii) Autonomie älterer Menschen, iii) häusliche Dienstleistungen für ältere Menschen oder iv) Förderung von Sozialarbeitern, um Burnout zu verhindern.

85 % der italienischen Sozialbezirke sind an dem Projekt beteiligt.

Die in den vier Dimensionen und den einschlägigen Anforderungen vorgesehenen Maßnahmen sind im operativen Plan für die aktive Inklusion gefährdeter Bevölkerungsgruppen festgelegt, deren Lage sich infolge der epidemiologischen COVID-19-Notlage verschlechtert hat.

Die Maßnahme erstreckt sich auf das gesamte Staatsgebiet. Es wird erwartet, dass sich alle Sozialbezirke beteiligen, wobei die Strategie darin besteht, dass solche Projekte den Weg zur Stabilisierung der Dienstleistungen ebnen, indem ein wesentliches Maß an Sozialhilfe, das im gesamten Gebiet gewährt wird, förmlich anerkannt wird.

M5C2-7

Investition 2 – Selbständigkeitsmuster für Menschen mit Behinderungen

Ziel

Sozialbezirke haben mindestens ein Projekt im Zusammenhang mit der Renovierung von Wohnräumen und/oder der Bereitstellung von IKT-Geräten für Menschen mit Behinderungen durchgeführt, begleitet von Schulungen zu digitalen Kompetenzen.

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

500

Q4

2022

Von Sozialbezirken werden mindestens 500 Projekte im Zusammenhang mit der Renovierung von Wohnräumen und/oder der Bereitstellung von IKT-Geräten für Menschen mit Behinderungen durchgeführt, zusammen mit Schulungen zu digitalen Kompetenzen.

Die zufrieden stellende Erfüllung des Ziels hängt auch von der zufrieden stellenden Erfüllung eines sekundären Ziels ab: mindestens 500 Sozialbezirke haben mindestens ein Projekt im Zusammenhang mit der Renovierung von Wohnräumen und/oder der Bereitstellung von IKT-Geräten für Menschen mit Behinderungen durchgeführt, begleitet von Schulungen zu digitalen Kompetenzen.

Durchführung von mindestens einem Projekt aus mindestens 500 Sozialbezirken, die an dem nichtwettbewerblichen Verfahren teilgenommen haben.

M5C2-8

Investition 2 – Selbständigkeitsmuster für Menschen mit Behinderungen

Ziel

Menschen mit Behinderungen haben eine Renovierung des Wohnraums und/oder die Bereitstellung von IKT-Geräten erhalten. Die Dienstleistungen werden von Schulungen zu digitalen Kompetenzen begleitet.

ENTFÄLLT.

Anzahl

1 000

5 000

Q1

2026

Mindestens 5000 Menschen mit Behinderungen haben eine Renovierung des Wohnraums und/oder die Bereitstellung von IKT-Geräten erhalten. Die Dienstleistungen werden von Schulungen zu digitalen Kompetenzen begleitet.

Abdeckung von mindestens 5000 Personen (1000 vorhandene und 4000 neue Menschen) mit Behinderungen als Empfänger der von der technischen Hilfe durchgeführten Maßnahmen.

Die Definition des Begriffs „Behinderte“ (basierend auf dem ICF) ist im nationalen Plan 2019 für Menschen, die nicht ausreichend sind, enthalten. Im Rahmen früherer Projekte wurden bereits Leitlinien für das Projekt der Autonomie behinderter Menschen entwickelt. Die Genehmigung eines spezifischen Gesetzes Nr. 112/2016 und die Einrichtung eines spezifischen nationalen Fonds für die Maßnahme gelten für das gesamte Staatsgebiet. Alle Sozialbezirke werden zur Teilnahme aufgefordert, wobei die Strategie darin besteht, dass solche Projekte den Weg zur Stabilisierung der Dienstleistungen ebnen, indem ein wesentliches Niveau der im gesamten Gebiet zu gewährenden Sozialhilfe förmlich anerkannt wird.

M5C2-9

Investition 3 – „Housing First and Post Stations“

Meilenstein

Inkrafttreten des operativen Plans für Projekte im Bereich Wohnen an Erst- und Poststationen, in dem die Anforderungen an Projekte festgelegt werden, die von lokalen Stellen eingereicht werden können, und Veröffentlichung einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

Bestimmungen des Gesetzes über das Inkrafttreten des Einsatzplans

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2022

In dem operativen Plan für Projekte im Bereich „Housing First and Post Stations“ werden die Anforderungen an Projekte, die von lokalen Einrichtungen eingereicht werden können, sowie die Veröffentlichung einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen festgelegt.

Projekte im Bereich Wohnraum sehen zunächst vor, dass lokale Einrichtungen Wohnungen für Einzelpersonen, kleine Gruppen oder Familien bis zu 24 Monate zur Verfügung stellen, vorzugsweise durch die Renovierung und Renovierung von Staatseigentum. Dies wird durch Entwicklungs- und Autonomieprogramme ergänzt.

Projekte zu Poststationen sehen die Entwicklung von Dienstleistungs- und Inklusionszentren für Obdachlose vor. Ergänzt wird dies durch Arbeitsvermittlungsprogramme in Zusammenarbeit mit den Arbeitsvermittlungszentren.

M5C2-10

Investition 3 – „Housing First and Post Stations“

Ziel

Menschen, die in erheblicher materieller Deprivation leben, die für mindestens sechs Monate im Rahmen der Projekte „Housing First“ und „Poststationen“ übernommen wurden

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

25 000

Q1

2026

Aufnahme von mindestens 25000 Menschen, die in erheblicher materieller Deprivation leben, als Empfänger von Maßnahmen an Housing First und Poststationen.

Die zufrieden stellende Erfüllung des Ziels hängt auch von der zufrieden stellenden Erfüllung eines sekundären Ziels ab: im Rahmen der Projekte „Housing First“ müssen mindestens 3000 Personen eine vorübergehende Unterkunft für mindestens sechs Monate zur Verfügung gestellt werden, und mindestens 22000 Personen müssen die Dienstleistungen in Anspruch nehmen, die im Rahmen der Poststationsvorhaben des Sozialbezirks angeboten werden.

Menschen in schwerer Deprivation werden wie folgt definiert: siehe Linee di indirizzo per il contrasto alla grave emarginazione in Italia, genehmigt von der Conferenza Unificata il 11.5.2015 und Artikel 5 des jährlichen Erlasses über den Armutsfonds 2018, in dem sie zu diesem Zweck als a) auf der Straße oder in prekären Unterkünften lebend bezeichnet werden; B) Nutzung öffentlicher Schlafgelegenheiten; C) in Hostels für Bedürftige untergebracht sind; d) aus Bauwerken (einschließlich Gefängnis) ausscheiden und keinen Wohnplatz haben.

Die Maßnahme erstreckt sich auf das gesamte Staatsgebiet, wobei jedoch Gebiete, in denen Probleme im Zusammenhang mit Obdachlosigkeit und schwerer Armut dringlicher sind (Metropolregionen, aber auch einige ländliche Gebiete mit einer großen Zahl von Saisonarbeitnehmern, darunter viele Ausländer), bevorzugt werden sollen.

M.3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Investition 4 – Investitionen in Projekte zur Stadterneuerung zur Verringerung von Marginalisierung und sozialer Degradation

Ziel dieser Maßnahme ist es, den Gemeinden Zuschüsse für Investitionen in die Stadterneuerung zu gewähren, die Marginalisierung und die soziale Degradation zu verringern und den sozialen und ökologischen Kontext städtischer Zentren unter uneingeschränkter Achtung des Grundsatzes „Do-no significant Harm“ zu verbessern. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Wiederverwendung und Refunktionierung öffentlicher Flächen und bestehender öffentlicher Gebäude für Zwecke von öffentlichem Interesse zu unterstützen und die Stadtlandschaft durch die Renovierung öffentlicher Gebäude zu verbessern, wobei besonderes Augenmerk auf die Entwicklung sozialer, kultureller, pädagogischer und didaktischer Dienstleistungen, einschließlich sportlicher Aktivitäten, gelegt wird.

Die Maßnahme darf die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigen, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Sie umfasst Gaskondensatoren, die nicht für Interventionen im Rahmen dieser Maßnahme in Betracht kommen.

Investition 5 – Pläne für die städtische Integration (allgemeine Projekte und Überwindung illegaler Siedlungen zur Bekämpfung der Ausbeutung von Arbeitskräften in der Landwirtschaft)

Ziel dieser Maßnahme ist es, große degradierte städtische Gebiete zu regenerieren, neu zu beleben und auszubauen, wobei besonderes Augenmerk auf die Schaffung neuer Dienste für den Menschen und die Neuqualifizierung der Barrierefreiheit und der intermodalen Infrastrukturen gelegt wird, um die Umwandlung gefährdeter Gebiete in intelligente und nachhaltige Städte zu ermöglichen. Diese Investition umfasst zwei Maßnahmen: I) Unterstützung allgemeiner Projekte zur Umsetzung und Umsetzung integrierter städtischer Pläne, wie z. B. Instandhaltung und Wiederverwendung öffentlicher Flächen und Gebäude, Sanierung und Valorisierung nicht genutzter oder ungenutzter städtischer Gebiete usw. (II) spezifische Projekte zur Überwindung illegaler Siedlungen in der Landwirtschaft. Die lokalen Verwaltungen werden bei der Erstellung von Aktionsplänen zur Überwindung illegaler Siedlungen und zur Bereitstellung angemessener Wohnraumlösungen für Arbeitnehmer in der Landwirtschaft unterstützt. Darüber hinaus wird im Rahmen dieser Investition in Zusammenarbeit mit der EIB ein thematischer Fonds (Fonds) eingerichtet, der auf die Unterstützung privater Interventionen in Initiativen zur Stadterneuerung ausgerichtet ist. Dieser Fonds wird verwendet, um den klimatischen und digitalen Wandel städtischer Gebiete zu unterstützen.

Die Maßnahme darf die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigen, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Sie umfasst Gaskondensatoren, die nicht für Interventionen im Rahmen dieser Maßnahme in Betracht kommen.

Investition 6 – Innovativer Plan für die Qualität des Wohnraums

Ziel dieser Maßnahme ist es, neue öffentliche Wohnungen zu errichten und geschädigte Gebiete zu sanieren, wobei der Schwerpunkt auf grüner Innovation und Nachhaltigkeit liegt. Mit der Investition wird Folgendes unterstützt: I) Neuentwicklung, Umstrukturierung und Erhöhung des Angebots an öffentlichem Wohnraum; II) Regenerierung von Bereichen, Räumen und öffentlichem und privatem Eigentum; III) Verbesserung der Zugänglichkeit und Sicherheit städtischer Gebiete und der Erbringung von Dienstleistungen; IV) Entwicklung partizipativer und innovativer Managementmodelle zur Unterstützung des sozialen und städtischen Wohlergehens.

Investition 7 – Sport und soziale Eingliederung

Ziel dieser Maßnahme ist die Regeneration städtischer Gebiete mit Schwerpunkt auf Sporteinrichtungen, um die soziale Inklusion und Integration, insbesondere in den am stärksten benachteiligten Gebieten Italiens, zu fördern. Mit den geförderten Projekten wird Folgendes unterstützt: I) Bau und Sanierung von Sportanlagen in benachteiligten Gebieten des Landes, einschließlich Metropolregionen; II) die Verteilung von Sportausrüstung für benachteiligte Gebiete; III) die Fertigstellung und Anpassung bestehender Sportanlagen, z. B.: (Beispiele: funktionale Wiederherstellung, Umstrukturierung, außerordentliche Instandhaltung, Beseitigung architektonischer Barrieren und Energieeffizienz).

M.4.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

 

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren  (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren  (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M5C2-11

Investition 4 – Investitionen in Projekte zur Stadterneuerung zur Verringerung von Marginalisierung und sozialer Degradation

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Investitionen in die Stadterneuerung zur Verringerung von Marginalisierung und sozialer Degradation mit Projekten im Einklang mit den Zielen der Aufbau- und Resilienzfazilität, einschließlich des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen

Meldung aller öffentlichen Aufträge für Investitionen in die Stadterneuerung zur Verringerung von Marginalisierung und sozialer Degradation mit Projekten im Einklang mit den Zielen der Aufbau- und Resilienzfazilität, einschließlich des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2022

Meldung aller öffentlichen Aufträge, die an mindestens 300 Gemeinden mit mehr als 15000 Einwohnern für Investitionen in die Stadterneuerung zur Verringerung von Marginalisierung und sozialer Degradation im Rahmen von Projekten im Einklang mit den Zielen der Aufbau- und Resilienzfazilität, einschließlich des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen, vergeben wurden.

Die Zuschüsse werden Gemeinden mit mehr als 15000 Einwohnern gewährt, bei denen es sich nicht um Provinzhauptstädte, Provinzhauptstädte oder Stadthauptstädte handelt.

Projekte der städtischen Generation umfassen mindestens eine der folgenden Maßnahmen:

1.Wiederverwendung und Neufunktionierung von öffentlichen Bereichen und bestehenden öffentlichen Gebäudestrukturen für Zwecke des öffentlichen Interesses, einschließlich des Abriss missbräuchlicher Arbeiten, die von Privatpersonen bei Fehlen oder völliger Abweichung von der Baugenehmigung und der Anordnung der betreffenden Bereiche durchgeführt werden;

2.Verbesserung der Qualität der Stadtlandschaft und des sozialen und ökologischen Gefüges, unter anderem durch die Renovierung öffentlicher Gebäude, unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklung sozialer und kultureller, pädagogischer und didaktischer Dienstleistungen;

3.Grüne, nachhaltige und intelligente Verkehrsprojekte.

Die Höchstbeträge pro Gemeinde betragen:

5 000 000 EUR für Gemeinden mit 15000 bis 49999 Einwohnern;

10 000 000 EUR für Gemeinden mit 50000 bis 100000 Einwohnern;

20 000 000 EUR für Gemeinden mit mehr als 100000 Einwohnern und für Gemeinden, die Provinzhauptstädte oder Metropolregionen sind.

M5C2-12

Investition 4 – Investitionen in Projekte zur Stadterneuerung zur Verringerung von Marginalisierung und sozialer Degradation

Ziel

Projekte für Maßnahmen zur Stadterneuerung, die Gemeinden betreffen

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

1 080

Q2

2026

Mindestens 1080 abgeschlossene Projekte, die von Gemeinden mit mehr als 15000 Einwohnern mit einer Fläche von mindestens 1000000 Quadratmetern eingereicht wurden.

Bei den Interventionen handelt es sich um die Maßnahmen, die im einschlägigen Meilenstein für Maßnahmen zur Stadterneuerung festgelegt sind.

M5C2-13

Investition 5 – Integrierte Pläne für Städte – allgemeine Projekte

Meilenstein

Inkrafttreten des Investitionsplans für Stadterneuerungsprojekte in Metropolregionen

Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten des Plans für Stadterneuerungsprojekte in Metropolregionen

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2022

In der Investitionsoffensive werden Kriterien festgelegt, die mit den Zielen der Aufbau- und Resilienzfazilität, einschließlich des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen, im Einklang stehen. Die Projekte beziehen sich auf folgende Interventionskategorien:

a) Instandhaltung für die Wiederverwendung und Wiederinbetriebnahme öffentlicher Bereiche.

Verbesserung der Qualität des städtischen Décor und des sozialen und ökologischen Gefüges.

Verbesserung der Umweltqualität und des digitalen Profils der städtischen Gebiete.

M5C2-14

Investition 5 – Integrierte Pläne für Städte – allgemeine Projekte

Ziel

Abschluss integrierter Planungsprojekte in Metropolregionen

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

300

Q2

2026

In allen 14 Metropolregionen wurden mindestens 300 integrierte Planungsprojekte in mindestens einer der drei folgenden Dimensionen abgeschlossen:

 

— Instandhaltung für die Wiederverwendung und Wiederinbetriebnahme öffentlicher Räume und bestehender öffentlicher Gebäudestrukturen;

 

— Verbesserung der Qualität des städtischen Décor und des sozialen und ökologischen Gefüges, u. a. durch Renovierung öffentlicher Gebäude;

 

— Verbesserung der Umweltqualität und des digitalen Profils der städtischen Gebiete durch die Förderung digitaler Technologien und von Technologien mit geringeren CO2- Emissionen.

 

Die zufrieden stellende Erfüllung des Ziels hängt auch von der zufrieden stellenden Erfüllung eines sekundären Ziels ab: Abschluss integrierter Planungsmaßnahmen in einer Fläche von mindestens 3000000 Quadratmetern durch alle 14 Metropolregionen.

M5C2-15

Investition 5 – Integrierte Pläne für Städte – Überwindung illegaler Siedlungen zur Bekämpfung der Ausbeutung von Arbeitskräften in der Landwirtschaft

Meilenstein

Inkrafttreten des Ministerialerlasses über die Bestandsaufnahme illegaler Siedlungen wird von dem „Tavolo di contrasto allo sfruttamento lavorativo in agricoltura“ angenommen, und das Ministerialdekret über die Zuweisung von Mitteln wird angenommen.

Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten des Ministerialdekrets

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2022

Mit dem Ministerialerlass werden die Mittel auf der Grundlage der Bestandsaufnahme der illegalen Siedlungen zugewiesen, die vom „Tavolo di contrasto allo sfruttamento lavorativo in agricoltura“ realisiert wurden. Es ist ein Standard für vorübergehende und langfristige Wohnlösungen festzulegen.

M5C2-16

Investition 5 – Integrierte Pläne für Städte – Überwindung illegaler Siedlungen zur Bekämpfung der Ausbeutung von Arbeitskräften in der Landwirtschaft

Ziel

Die Projektaktivitäten werden in den in den lokalen Plänen als illegale Siedlungen eingestuften Gebieten abgeschlossen.

ENTFÄLLT.

Prozentuale

0

90

Q1

2025

Projektaktivitäten wurden in mindestens 90 % der in den lokalen Plänen als illegale Siedlungen eingestuften Gebiete abgeschlossen.

Nach der Mittelzuweisung legt die zuständige Verwaltung für jede festgestellte illegale Siedlung einen „lokalen Aktionsplan“ vor.

M5C2-17

Investition 5 – Integrierte Pläne für Städte – EIB-Fonds

Meilenstein

Die Investitionsstrategie des Fonds wird vom Finanzministerium (MEF) genehmigt.

Die Investitionsstrategie des Fonds wird vom Finanzministerium genehmigt.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q3

2022

Die Anlagestrategie des Fonds legt mindestens Folgendes fest: I) die Art und den Umfang der geförderten Investitionen, die nachhaltige Stadterneuerungs- und -entwicklungsprojekte fördern und mit den Zielen der Aufbau- und Resilienzfazilität im Einklang stehen, auch in Bezug auf die Einhaltung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen, wie im Leitfaden der Kommission vom 12. Februar 2021 näher ausgeführt, ii) die unterstützten Vorhaben, iii) die zu unterstützenden Begünstigten, bei denen es sich um private Projektträger von finanziell selbsttragenden Projekten handelt, bei denen die öffentliche Unterstützung durch ein Marktversagen oder das Risikoprofil gerechtfertigt ist, und ihre Förderfähigkeitskriterien, iv) die Förderkriterien für die Begünstigten und ihre Auswahl im Rahmen einer offenen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen; V) die Aufnahme einer spezifischen Linie für menschenwürdige Wohnraumlösungen für Arbeitnehmer in der Landwirtschaft und in der Industrie und vi) Bestimmungen zur Reinvestition potenzieller Rückflüsse für dieselben politischen Ziele, auch nach 2026.

Die vertragliche Vereinbarung mit der betrauten Stelle, die die Verwendung der DNSH-Leitlinien erfordert.

M5C2-18

Investition 5 – Integrierte Pläne für Städte – EIB-Fonds

Ziel

Geldwert des Beitrags zum Thematischen Fonds und Unterstützung städtischer Projekte

ENTFÄLLT.

EUR

0

545 000 000

Q2

2026

Beitrag von mindestens 545 000 000 EUR zum Thematischen Fonds.

Die zufrieden stellende Erfüllung des Ziels hängt auch von der zufrieden stellenden Erfüllung eines sekundären Ziels ab: Unterstützung von mindestens 10 städtischen Projekten.

Genehmigung von Projekten in Höhe von mindestens 545 000 000 EUR durch die Investment Board des Fonds (der das Finanzministerium angehört) und Genehmigung von mindestens 10 Projekten durch den Investment Board des Fonds (der das Finanzministerium angehört).

M5C2-19

Investition 6 – Innovationsprogramm für Wohnqualität

Meilenstein

Regionen und Autonome Provinzen (einschließlich der in diesen Gebieten gelegenen Gemeinden und/oder Metropolregionen) unterzeichneten die Vereinbarungen über die Neuentwicklung und den Ausbau des sozialen Wohnungsbaus.

Unterzeichnung von Vereinbarungen mit lokalen Behörden

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2022

Mindestens 15 Regionen und Autonome Provinzen (einschließlich Gemeinden und/oder Metropolstädten in diesen Gebieten) unterzeichneten die Vereinbarungen über die Neuentwicklung und den Ausbau des sozialen Wohnungsbaus.

 

Unterzeichnung von Vereinbarungen mit mindestens 15 an Projekten beteiligten Regionen und Autonomen Provinzen. 

Konstruktion: neue öffentliche Unterkünfte für:

— die für den öffentlichen Wohnungsbau bestimmten Vermögenswerte neu zu entwickeln, umzustrukturieren und zu erhöhen;

— Neufunktionierung von Gebieten, Räumen und öffentlichem und privatem Eigentum, auch durch die Erneuerung des städtischen und sozioökonomischen Gefüges;

— Verbesserung der Zugänglichkeit und Sicherheit städtischer Gebiete und der Bereitstellung von Dienstleistungen und städtischen/lokalen Infrastrukturen;

— bereits gebaute Gebiete und Flächen regenerieren, die Umweltqualität verbessern und die Klimaresilienz gegenüber dem Klimawandel verbessern, auch durch Vorhaben mit Auswirkungen auf die Verdichtung der Städte;

— Ermittlung und Nutzung innovativer Management- und Inklusionsmodelle und -instrumente, des sozialen und städtischen Wohlergehens sowie partizipativer Prozesse.

Geförderte Wohneinheiten und öffentliche Räume sollen von den in dem entsprechenden Etappenziel beschriebenen Tätigkeiten profitieren.

M5C2-20

Investition 6 – Innovationsprogramm für Wohnqualität

Ziel

Anzahl der geförderten Wohneinheiten (sowohl hinsichtlich Bau als auch Sanierung) und Quadratmeter der unterstützten öffentlichen Räume

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

10 000

Q1

2026

Unterstützung für mindestens 10000 Wohneinheiten (sowohl Bau als auch Sanierung). Die zufrieden stellende Erfüllung des Ziels hängt auch von der zufrieden stellenden Erfüllung eines sekundären Ziels ab, das mindestens 800000 Quadratmeter öffentliche Räume umfasst.

M5C2-21

Investition 7 – Das Projekt Sport und soziale Eingliederung

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Projekte in den Bereichen Sport und soziale Inklusion im Anschluss an eine öffentliche Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Projekte in den Bereichen Sport und soziale Eingliederung

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2023

Mitteilung der Vergabe öffentlicher Aufträge, die mindestens eines der folgenden Elemente umfasst:

1. Bau neuer Sportanlagen in benachteiligten Gebieten des Landes;

2. Bereitstellung von Sportausrüstung, einschließlich der Anwendung von Technologie auf den Sport);

3. Neuqualifizierung und Anpassung bestehender Sportanlagen (z. B.: Beseitigung von architektonischen Barrieren, Energieeffizienz usw.).

Ziel des Projekts ist es, die Wiederbelebung städtischer Gebiete durch einen Schwerpunkt auf Sporteinrichtungen sicherzustellen, um die soziale Inklusion und Integration, insbesondere in den am stärksten benachteiligten Gebieten Italiens, zu fördern.

Die Auswahlkriterien müssen gewährleisten, dass mindestens 50 % der Investition Neubauten zugewiesen werden, die den einschlägigen Anforderungen in Anhang VI Fußnote 5 der Verordnung (EU) 2021/241 entsprechen.

M5C2-22

Investition 7 – Das Projekt Sport und soziale Eingliederung

Ziel

Interventionen im Zusammenhang mit den Verträgen über Sporteinrichtungen

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

100

Q2

2026

Mindestens 100 Interventionen im Zusammenhang mit Verträgen über Sporteinrichtungen.

Die zufrieden stellende Erfüllung des Ziels hängt auch von der zufrieden stellenden Erfüllung eines sekundären Ziels ab: die abgeschlossenen Interventionen müssen eine Fläche von mindestens 200000 Quadratmetern abdecken.

Das Projekt befasst sich mit Fragen der Stadterneuerung nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit und Resilienz, wobei der Schwerpunkt auf Sporteinrichtungen liegt, um die soziale Inklusion und Integration, insbesondere in den am stärksten benachteiligten Gebieten Italiens, zu fördern.

Mindestens 50 % der Investitionen sind für Neubauten bestimmt, die den einschlägigen Anforderungen in Anhang VI Fußnote 5 der Verordnung (EU) 2021/241 entsprechen. 

N. MISSION 5 KOMPONENTE 3: Spezielle Interventionen für den territorialen Zusammenhalt

Diese Komponente des Aufbau- und Resilienzplans umfasst zwei Interventionsbereiche: I) Plan für die Resilienz von Binnen-, Rand- und Berggebieten; II) Projekte zur Entwicklung des Südens, einschließlich Investitionen zur Bekämpfung der Bildungsarmut, zur Konsolidierung ländlicher Apotheken als lokale Gesundheitsdienste, zur Verbesserung der Vermögenswerte, die aus der organisierten Kriminalität beschlagnahmt wurden, und Infrastrukturinvestitionen in Sonderwirtschaftszonen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die territoriale Kluft in drei Bereichen zu überwinden: Demografie und Dienstleistungen; Kompetenzentwicklung; investieren.

Die Investitionen und Reformen im Rahmen dieser Komponente tragen zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen bei, die 2019 und 2020 an Italien gerichtet wurden und in denen es um die Notwendigkeit geht, eine investitionsbezogene Wirtschaftspolitik für Forschung und Innovation und die Qualität der Infrastruktur unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede zu schaffen (länderspezifische Empfehlung 2019.3); „Verbesserung der Bildungsergebnisse“ (länderspezifische Empfehlung 2019.2); „Stärkung der Resilienz und Kapazität des Gesundheitssystems [...]“ (länderspezifische Empfehlung 2020.1); „Gewährleistung eines angemessenen [...] und des Zugangs zu sozialem Schutz“ (länderspezifische Empfehlung 2020.2).

N.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Erhält Investition 1.1 Innenbereiche – 1: Verbesserung der sozialen Dienste und Infrastrukturen der Gemeinschaften

Ziel der Maßnahme ist es, die Probleme der sozialen Ausgrenzung und der Marginalisierung anzugehen, indem die Bereitstellung von Dienstleistungen durch die Aufstockung der Mittel für die von den lokalen Behörden erbrachten öffentlichen Dienstleistungen intensiviert wird (der Umsetzungsmechanismus besteht in der Gewährung von Zuschüssen für die Gemeinden). Die finanzierten Projekte können Folgendes betreffen: häusliche Pflegedienste für ältere Menschen; Krankenschwestern/Krankenpfleger und Hebammen; Stärkung kleiner Krankenhäuser (ohne Erste Hilfe) oder einiger grundlegender Dienstleistungen (z. B. Radiologie, Kardiologie, Gynäkologie) und ambulanter Zentren; Infrastrukturen für die Hubschrauberrettung; Stärkung der Zentren für Menschen mit Behinderungen; Beratungszentren, kulturelle Dienstleistungen, Sportdienstleistungen und Aufnahme von Migranten. Die Maßnahme sieht entweder die Schaffung neuer Dienste und Infrastrukturen oder die Verbesserung bestehender Dienste und Infrastrukturen durch eine Erhöhung der Zahl der Empfänger oder der Qualität der Versorgung vor.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in den Leistungsbeschreibungen für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 114 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), bei denen projizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 115 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 116 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 117 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Investition 1.1.2: Gesundheitseinrichtungen zur territorialen Nähe

Ziel der Maßnahme ist die Konsolidierung ländlicher Apotheken als lokale Gesundheitsdienste (Ländliche Apotheken werden auf der Grundlage des L. 27. März 1968, Nr. 221 definiert. Mit dieser Maßnahme sollen ländliche Apotheken, die während der COVID-19-Krise ein grundlegender Bezugspunkt für die lokale Bevölkerung waren, unverzüglich unterstützt werden. Indem sie ihre Rolle bei der Bereitstellung von Gesundheitseinrichtungen festigen, können Apotheken weiterhin ein zentrales Element des Gemeinschaftslebens sein und die Gesundheitsversorgung so bürgernah wie möglich gestalten. Im Einzelnen wird erwartet, dass diese Apotheken ihre Rolle stärken, indem sie I) Teilnahme am integrierten häuslichen Hilfsdienst; II) Erbringung von Dienstleistungen der zweiten Ebene im Einklang mit diagnostischen Therapiepfaden, die für bestimmte Krankheiten vorgesehen sind; III) Abgabe von Medikamenten, die der Patient nun im Krankenhaus abholen muss; IV) Überwachung des Patienten anhand der elektronischen Patientenakte und des Arzneimitteldossiers.

Investition 1.3: Strukturierte sozialpädagogische Maßnahmen zur Bekämpfung der Bildungsarmut im Süden zur Unterstützung des dritten Sektors

Ziel der Maßnahme ist die Förderung des dritten Sektors in den südlichen Regionen (Abruzzen, Apulien, Basilikata, Kalabrien, Kampanien, Molise, Sardinien und Sizilien) und die Bereitstellung sozialpädagogischer Dienstleistungen für Minderjährige im Einklang mit den Bestimmungen der Partnerschaftsvereinbarung für den Programmplanungszeitraum 2021–2027 der europäischen Kohäsionspolitik.

Die sozialpädagogischen Maßnahmen zur Bekämpfung der Bildungsarmut und zur Unterstützung des dritten Sektors werden voraussichtlich in folgenden Bereichen durchgeführt:

- Maßnahmen für Kinder im Alter von null bis sechs Jahren mit dem Ziel, die Bedingungen für den Zugang zu Kinderbetreuungs- und Kindergartendiensten zu verbessern und die Elternschaft zu unterstützen;

-Maßnahmen für Kinder im Alter von fünf bis zehn Jahren mit dem Ziel, wirksame Bildungsmöglichkeiten zu gewährleisten und Schulabbruch, Mobbing und andere Notsituationen frühzeitig zu verhindern;

-Maßnahmen für Kinder im Alter von 11 bis 17 Jahren, die darauf abzielen, das Bildungsangebot zu verbessern und das Phänomen des vorzeitigen Schulabgangs zu verhindern.

Mit den Interventionen soll sichergestellt werden, dass die folgenden Hauptbestandteile der Ausschreibung erfüllt sind:

-Öffentliche Bekanntmachungen belaufen sich auf jeweils mindestens 50 000 000 EUR.

-Die Projekte von Rechtspersonen des dritten Sektors dauern mindestens ein Jahr und bis zu zwei Jahre.

N.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/Zielwert   
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren ( für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M5C3-1

Investition 1.1.1: Innenbereiche – Ausbau der sozialen Dienste und Infrastrukturen der Gemeinschaften

Meilenstein

Vergabe der Ausschreibung für die Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Dienste und Infrastrukturen im Inneren und für die Unterstützung von Apotheken in Gemeinden mit weniger als 3000 Einwohnern

Mitteilung der Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Interventionen

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2022

Durch die Intervention werden neue Dienste und Infrastrukturen geschaffen oder bestehende Infrastrukturen durch eine Erhöhung der Zahl der Empfänger oder der Qualität der Versorgung verbessert.

Die Veröffentlichung aller wettbewerbsorientierten Aufforderungen erfolgt unter Einhaltung der Vorgaben, einschließlich Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den Technischen Leitlinien für die „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

Innenbereiche sind diejenigen, die in der Strategia Nazionale Aree Interne ausgewiesen sind; Apotheken im ländlichen Raum werden auf der Grundlage eines Gesetzes definiert. 27. März 1968, Nr. 221.

M5C3-3

Investition 1.1.2: Gesundheitseinrichtungen in territorialer Nähe

Ziel

Förderung ländlicher Apotheken in Gemeinden, Fächern oder Siedlungen mit weniger als 5000 Einwohnern (erste Charge)

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

500

Q4

2023

Die Intervention kommt mindestens 500 ländliche Apotheken in Gemeinden, Hamelets oder Siedlungen mit weniger als 5000 Einwohnern zugute.

M5C3-4

Investition 1.1.2: Gesundheitseinrichtungen in territorialer Nähe

Ziel

Förderung ländlicher Apotheken in Gemeinden, Fächern oder Siedlungen mit weniger als 5000 Einwohnern (zweite Gruppe)

ENTFÄLLT.

Anzahl

500

2 000

Q2

2026

Mindestens 2000 ländliche Apotheken in Städten oder Siedlungen mit weniger als 5000 Einwohnern müssen von der Intervention profitieren.

M5C3-8

Investition 1.3: Strukturierte sozialpädagogische Maßnahmen zur Bekämpfung der Bildungsarmut im Süden zur Unterstützung des dritten Sektors

Ziel

Pädagogische Unterstützung für Minderjährige (erste Gruppe)

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

20 000

Q2

2023

Mindestens 20000 Minderjährige bis 17 Jahre erhalten eine pädagogische Unterstützung. Die Projekte konzentrieren sich auf folgende Bereiche:

• Maßnahmen für Kinder im Alter von null bis sechs Jahren mit dem Ziel, die Bedingungen für den Zugang zu Kindergärten und Kindergärten zu verbessern und die Elternschaft zu unterstützen;

• Maßnahmen für Kinder im Alter von fünf bis zehn Jahren zur Gewährleistung wirksamer Bildungsmöglichkeiten und zur frühzeitigen Verhinderung von Schulabbruch, Mobbing und anderen Stressphänomenen;

• Maßnahmen für Kinder zwischen 11 und 17 Jahren, die darauf abzielen, das Bildungsangebot zu verbessern und das Phänomen des vorzeitigen Schulabbruchs zu verhindern.

Hauptbestandteile der Ausschreibung:

— Öffentliche Bekanntmachungen müssen jeweils mindestens 50 000 000 EUR ausmachen.   
— Die Projekte von Einrichtungen des dritten Sektors haben eine Laufzeit von mindestens einem Jahr und bis zu zwei Jahren.

 
Die Maßnahmen finden in den Regionen Abruzzen, Apulien, Basilikata, Kalabrien, Kampanien, Molise, Sardinien und Sizilien statt.

M5C3-9

Investitionen1.3: Strukturierte sozialpädagogische Maßnahmen zur Bekämpfung der Bildungsarmut im Süden zur Unterstützung des dritten Sektors

Ziel

Pädagogische Unterstützung für Minderjährige (zweite Gruppe)

ENTFÄLLT.

Anzahl

20 000

44 000

Q2

2026

Mindestens 44000 Minderjährige im Alter von null bis 17 Jahren erhalten pädagogische Unterstützung.

 

N.3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Reform 1: Vereinfachung der Verfahren und Stärkung des Kommissars in den Sonderwirtschaftszonen

Die Reform soll zur Vereinfachung des Governance-Systems beitragen und die Umsetzungszeit für Interventionen in den Sonderwirtschaftszonen straffen. Mit der Reform wird die zentrale digitale Anlaufstelle für die Sonderwirtschaftszonen eingerichtet und die Rolle der Kommission gestärkt.

Investition 1.4: Infrastrukturinvestitionen für die Sonderwirtschaftszonen (SEZ)

Ziel dieser Investitionen ist es, die Wirksamkeit der Reform zur Einführung von SWZ zu gewährleisten, indem weitere Verzögerungen bei der wirtschaftlichen Entwicklung in den südlichen Gebieten, die bereits über eine produktive Basis verfügen, vermieden werden.

Die unter die Maßnahme fallenden Vorhaben sollen die Wettbewerbsfähigkeit und die wirtschaftliche Entwicklung in den SWZ durch primäre Verstädterungsarbeiten im Sinne der italienischen Rechtsvorschriften und die Anbindung dieser Gebiete an die Straßen- und Eisenbahnnetze fördern. Ziel der Interventionen ist es, Anreize für Unternehmen und Unternehmen zu schaffen, ihre Produktionstätigkeiten in SWZ zu verlegen. Die Infrastrukturinvestitionen dürften mit Verbindungen der letzten Meile zu Häfen oder Industriegebieten in Zusammenhang stehen; digitale Logistik, Verstädterung oder Energieeffizienzarbeiten; Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Häfen.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in den Leistungsbeschreibungen für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung 118 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), bei denen projizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 119 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 120 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 121 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen. 

N.4  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/Zielwert   
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren ( für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M5C3-10

Reform1: Vereinfachung der Verfahren und Stärkung des Kommissars in den Sonderwirtschaftszonen

Meilenstein

Inkrafttreten der Verordnung zur Vereinfachung der Verfahren und Stärkung der Rolle des Kommissars in den Sonderwirtschaftszonen

Bestimmung der Verordnung über das Inkrafttreten der Verordnung, die lediglich die Verfahren regelt und die Rolle des Kommissars in den Sonderwirtschaftszonen stärkt

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2021

Die Verordnung umfasst: die

Einrichtung der zentralen digitalen Anlaufstelle für die Sonderwirtschaftszonen zur Vereinfachung der Verfahren; Bestimmungen zur Stärkung der Rolle des Kommissars in der ZES.

 

Sonderwirtschaftszonen sind spezifische Bereiche, die im Gesetzesdekret 91/2017 (Veröffentlichung im Amtsblatt 141/2017) festgelegt sind, das durch das Gesetz L 123/2017 (veröffentlicht im Amtsblatt Mezzogiorno 188/2017) in ein Gesetz umgewandelt wurde.

M5C3-11

Investition 1.4: Infrastrukturinvestitionen für die Sonderwirtschaftszone

Meilenstein

Inkrafttreten von Ministerialdekreten zur Genehmigung der Einsatzpläne für alle acht Sonderwirtschaftszonen

Bestimmung im Gesetz über das Inkrafttreten der Ministerialverordnungen des Ministeriums.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2021

Mit dem Dekret werden den für die Durchführung zuständigen Bereichen Mittel zugewiesen und spezifische Bedingungen festgelegt, um etwaige Umweltauswirkungen der Interventionen zu vermeiden.

Die Veröffentlichung aller wettbewerbsorientierten Aufforderungen erfolgt unter Einhaltung der Vorgaben, einschließlich Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den Technischen Leitlinien für die „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

M5C3-12

Investition 1.4: Infrastrukturinvestitionen für die Sonderwirtschaftszone

Ziel

Beginn der Infrastrukturmaßnahmen in den Sonderwirtschaftszonen

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

41

Q2

2024

Geplant sind folgende Maßnahmen:

— Link „letzte Meile“: Schaffung wirksamer Verbindungen zwischen Industriegebieten und dem TEN-V-Eisenbahnnetz;

— Arbeiten in den Bereichen digitale Logistik und Energie- und Umwelteffizienz;

— Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Sicherheit der Infrastruktur in Bezug auf den Zugang zu Häfen.

Die Interventionen müssen für mindestens 22 Verbindungen der letzten Meile mit Häfen oder Industriegebieten des ZES begonnen haben (wie durch die Bescheinigung für den Beginn der Arbeiten nachgewiesen); mindestens 15 Interventionen in den Bereichen digitale Logistik, Verstädterung oder Energieeffizienz in denselben Bereichen; vier Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Häfen.

M5C3-13

Investition 1.4: Infrastrukturinvestitionen für die Sonderwirtschaftszone

Ziel

Abschluss der Infrastrukturmaßnahmen in den Sonderwirtschaftszonen.

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

41

Q2

2026

Fertigstellung von mindestens 22 letzten Meile-Anschlüssen an Häfen oder Industriegebiete der ZES; mindestens 15 Interventionen in den Bereichen digitale Logistik, Urbanisierung oder Energieeffizienz in denselben Bereichen; und mindestens vier Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Häfen wurden abgeschlossen.

Die e-Liste der Interventionen umfasst beispielsweise folgende oder gleichwertige Maßnahmen:

• Fertigstellung der TEN-V-Gesamtnetzinfrastruktur in den Häfen von Vasto und Ortona sowie in den Industriegebieten Saletti und Manoppello (Abruzzen)

•Infrastruktur im Hafen von Salerno und in den Industriegebieten Ufita, Marcianise, Battipaglia und Nola (Kampanien)

•Verbindungen zwischen dem Hafen von Manfredonia und den städtischen Gebieten Termoli, Brindisi und Lecce (Apulien und Molise).

• Verbindungsleitungen zwischen dem Hafen von Tarent und den städtischen Gebieten Tarent, Potenza und Matera (Apulien und Basilikata).

• Infrastrukturmaßnahmen für die Zugänglichkeit des Hafens von Gioia Tauro (Kalabrien).

•Zugänglichkeit der Infrastruktur zum Hafen von Cagliari (Sardegna)

•Infrastrukturmaßnahmen für die Zugänglichkeit der Häfen Augusta, Riporto, Sant’Agata di Militello und Gela (Sizilien).

MISSION 6 KOMPONENTE 1: Nachbarschaftsnetze, Einrichtungen und Telemedizin für die territoriale Gesundheitsversorgung

Ziel dieser Komponente ist es, den nationalen Gesundheitsdienst Italiens (NHS) zu stärken, indem unter anderem der Schutz vor umwelt- und klimabedingten Gesundheitsrisiken verbessert und besser auf die Bedürfnisse der Gemeinschaften in Bezug auf die lokale Versorgung und Unterstützung eingegangen wird. Die lokale Gesundheitsversorgung ist fragmentiert und unterliegt regionalen Unterschieden, die zu unterschiedlichen Gesundheitsleistungen und Gesundheitsergebnissen in den einzelnen Regionen führen. Integrierte häusliche Pflegedienste werden als gering angesehen, und die verschiedenen Anbieter von Gesundheits- und Sozialdienstleistungen werden als nur schwach integriert angesehen. Darüber hinaus wurde die Fähigkeit des italienischen nationalen Gesundheitsdienstes (NHS) zur Bewältigung von Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit der Umweltexposition und dem Klimawandel durch mehrere Umweltkrisen und Notlagen erprobt, die die Herausforderungen aufgrund unzureichender Präventionsmaßnahmen deutlich gemacht haben. Ziel dieser Komponente des italienischen Aufbau- und Resilienzplans ist es, den nationalen Gesundheitsdienst Italiens (NHS) zu stärken, indem unter anderem der Schutz vor umwelt- und klimabedingten Gesundheitsrisiken verbessert und besser auf die Bedürfnisse der Gemeinschaften in Bezug auf die lokale Versorgung und Unterstützung eingegangen wird.

Die Investitionen und Reformen dieser Komponente tragen zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen an Italien aus den Jahren 2019 und 2020 bei, in denen es darum geht, „die investitionsbezogene Wirtschaftspolitik unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede auf Forschung und Innovation und die Qualität der Infrastruktur zu konzentrieren“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2019), „die Resilienz und Kapazität des Gesundheitssystems in den Bereichen Gesundheitspersonal, kritische medizinische Produkte und Infrastrukturen zu stärken“ (länderspezifische Empfehlung 1, 2020) und „Investitionen auf den ökologischen und digitalen Wandel, insbesondere auf [...] verstärkte digitale Infrastrukturen zur Gewährleistung der Erbringung wesentlicher Dienstleistungen“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020), auszurichten.

O.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

ENTFÄLLT.

O.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

ENTFÄLLT.



O.3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Reform 1: Festlegung eines neuen Organisationsmodells für das territoriale Gesundheitsversorgungsnetz.

Die Reform ist ein vorbereitendes Element für die Investitionen der Komponente. Sie schafft ein neues Modell der territorialen Gesundheitsversorgung und schafft eine neue institutionelle Struktur für Gesundheits-, Umwelt- und Klimaprävention. Dies soll durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

1.Schaffung eines neuen Organisationsmodells für das territoriale Gesundheitsversorgungsnetz durch Festlegung eines Rechtsrahmens, in dem strukturelle, technologische und organisatorische Standards festgelegt werden.

2.Festlegung einer neuen institutionellen Struktur für Gesundheits-, Umwelt-Klima-Prävention nach einem integrierten Ansatz („Eine Gesundheit“) und einer ganzheitlichen Vision („Planetäre Gesundheit“).

Investition 1.1: Gesundheitseinrichtungen der Gemeinschaft zur Verbesserung der territorialen Gesundheitsversorgung.

Das Investitionsvorhaben besteht in der Einrichtung und Inbetriebnahme von mindestens 1038 Gesundheitseinrichtungen der Gemeinschaft durch Aktivierung, Entwicklung und Aggregierung von Primärversorgungsdiensten und Einrichtung (energieeffizienter) Hilfszentren für eine integrierte Reaktion auf den Pflegebedarf.

Investition 1.2: Zuhause als erster Ort der Pflege und Telemedizin

Die Investition besteht in der großmaßstäblichen Einführung telemedizinischer Lösungen und der Unterstützung von Innovationen im Gesundheitswesen durch folgende Maßnahmen:

1.Häusliche Pflege als erste Anlaufstelle (Investition 1.2.1) – Ziel ist es, die Zahl der in der häuslichen Pflege behandelten Personen durch Investitionen in Hardware und verbesserte Dienstleistungen auf 10 % der über 65-Jährigen zu erhöhen.

2.Territoriale Koordinierungszentren (Investition 1.2.2) – Die geplante Investition betrifft die Einrichtung von mindestens 480 territorialen Koordinierungszentren („Centrali Operative Territoriali“), die verschiedene territoriale, soziale und Krankenhausdienste sowie das Netz für Notfälle miteinander verbinden und koordinieren sollen. Von den territorialen Koordinierungszentren wird erwartet, dass sie die Fernsteuerung der den Patienten zur Verfügung gestellten Geräte gewährleisten, den Informationsaustausch zwischen Angehörigen der Gesundheitsberufe unterstützen und als Bezugspunkt für Pflegekräfte und Patientenbedürfnisse dienen.

3.Telemedizin zur besseren Unterstützung von Patienten mit chronischen Krankheiten (Investition 1.2.3) – Die Investition zielt darauf ab, 1) Projekte zu finanzieren, die eine Interaktion zwischen Arzt und Patient, insbesondere Diagnose und Überwachung, ermöglichen, 2) eine nationale Plattform für die Früherkennung von Telemedizinprojekten (im Zusammenhang mit Mission 6 Komponente 2 – Investition 1.3) zu schaffen und 3) Ad-hoc-Forschungsinitiativen zu digitalen Gesundheits- und Pflegetechnologien zu finanzieren.

Zusätzliche Maßnahmen mit Bezug zur häuslichen Pflege sind in Mission 5 Komponente 2 aufgeführt, insbesondere die Reformen 1 und 2 sowie die Investitionen 1 und 2.

Investition 1.3: Stärkung der medizinischen Zwischenversorgung und ihrer Einrichtungen (Gemeinschaftskliniken)

Mit der Investition sollen mindestens 307 Gemeinschaftskliniken geschaffen werden, d. h. Gesundheitseinrichtungen für Patienten, die nach einer Episode einer geringfügigen oder chronischen Krankheit eine geringe Intensität und kurzfristige klinische Eingriffe benötigen.

O.4.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/Zielwert   
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren ( für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M6C1-1

Reform 1: Festlegung eines neuen Organisationsmodells für das territoriale Gesundheitsversorgungsnetz

Meilenstein

Inkrafttreten des Sekundärrechts (Ministerialerlass) zur Reform der Organisation des Gesundheitswesens.

Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten des Gesetzes l

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Inkrafttreten des abgeleiteten Rechts (Ministerialdekret), das Folgendes vorsieht:

— Festlegung eines neuen Organisationsmodells für das territoriale Gesundheitsversorgungsnetz durch die Festlegung eines Regelungsrahmens, in dem strukturelle, technologische und organisatorische Standards in allen Regionen festgelegt werden; Festlegung einer neuen institutionellen Struktur der Gesundheits-, Umwelt-Klima-Prävention nach dem Konzept „Eine Gesundheit“.

M6C1-2

Investition 1.1: Gesundheitseinrichtungen der Gemeinschaft zur Verbesserung der territorialen Gesundheitsversorgung

Meilenstein

Genehmigung eines Vertrags über die institutionelle Entwicklung

Notifizierung der Genehmigung durch das Ministerium für Gesundheit und Regionen

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Genehmigung eines Vertrags über die institutionelle Entwicklung (Contratto Istituzionale di Sviluppo) mit dem italienischen Gesundheitsministerium als zuständiger und durchführender Behörde und Beteiligung der regionalen Verwaltungen zusammen mit den anderen betroffenen Einrichtungen für Gesundheitseinrichtungen der Gemeinschaft:

Der Vertrag über die institutionelle Entwicklung ist ein Governance-Instrument, in dem alle für die Einrichtung des Gesundheitshauses der Gemeinschaft zur Verbesserung der territorialen Gesundheitsfürsorge geeigneten Parteien aufgeführt sind. In dem Vertrag werden auch die Verpflichtungen festgelegt, die jede italienische Region übernimmt, um die Erreichung der erwarteten Ergebnisse in Bezug auf das Gesundheitshaus der Gemeinschaft zu gewährleisten.

Der Vertrag zielte darauf ab, den territorialen Zusammenhalt, die Entwicklung und das Wirtschaftswachstum zu unterstützen und die Durchführung komplexer Maßnahmen zu beschleunigen. Der Vertrag über die institutionelle Entwicklung ist besonders nützlich für Großprojekte oder Investitionen in einzelne, funktional miteinander verbundene Interventionen, die einen integrierten Ansatz und die Nutzung der europäischen Strukturfonds und der nationalen Fonds erfordern, die auch in Plänen und operationellen Programmen enthalten sind, die aus nationalen und europäischen Mitteln finanziert werden.

M6C1-3

Investition 1.1: Gesundheitseinrichtungen der Gemeinschaft zur Verbesserung der territorialen Gesundheitsversorgung

Ziel

Zur Verfügung gestellte und technologisch ausgestattete Gesundheitseinrichtungen (erste Charge)

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

1 038

Q2

2026

Es werden mindestens 1038 Gesundheitseinrichtungen der Gemeinschaft zur Verfügung gestellt und technologisch ausgestattet, um einen gleichberechtigten Zugang, die räumliche Nähe und die Qualität der Versorgung für Menschen unabhängig von Alter und klinischem Bild (chronisch kranke Patienten, nicht ausreichend pflegebedürftige Personen, Menschen mit Behinderungen, psychischer Not, Armut) zu gewährleisten, und zwar durch Aktivierung, Entwicklung und Aggregierung von Primärversorgungsdiensten und Einrichtung von (energieeffizienten) Hilfszentren für eine multiprofessionelle Reaktion.

Mindestens 50 % der Unterstützung aus der Aufbau- und Resilienzfazilität für die Investitionskosten sind für den Bau neuer Gebäude (Interventionsfeld 025 ter) gemäß den Anforderungen in Anhang VI Fußnote 5 der Verordnung (EU) 2021/241 oder für die Renovierung von Gebäuden (Interventionsfeld 026) bestimmt.

M6C1-4

Investition 1.2: Zuhause als erster Ort der Pflege und Telemedizin

Meilenstein

Genehmigung der Leitlinien mit dem digitalen Modell für die Umsetzung der häuslichen Pflege

Vom Gesundheitsministerium genehmigte Leitlinien

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Mit den Leitlinien werden die Verfahren gestrafft, die zur Verbesserung der häuslichen Pflege durch die Entwicklung von Fernüberwachungstechniken und der Hausautomatisierung erforderlich sind.

M6C1-5

Investition 1.2: Zuhause als erster Ort der Pflege und Telemedizin

Meilenstein

Vertrag über die institutionelle Entwicklung vom Ministerium für Gesundheit und Regionen genehmigt

Mitteilung des genehmigten Vertrags

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Genehmigung eines Vertrags über die institutionelle Entwicklung (Contratto Istituzionale di Sviluppo) mit dem italienischen Gesundheitsministerium als zuständiger und durchführender Behörde und Beteiligung der regionalen Verwaltungen zusammen mit den anderen für die häusliche Pflege zuständigen Stellen.

Im Vertrag über die institutionelle Entwicklung werden für jede Intervention oder Interventionskategorie der Zeitplan, die Zuständigkeiten der Auftragnehmer, die Bewertungs- und Überwachungskriterien sowie die Sanktionen bei Verstößen festgelegt. Ferner werden die Bedingungen für eine mögliche teilweise Definanzierung von Interventionen oder die Zuweisung der entsprechenden Mittel auf eine andere Regierungsebenen im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip festgelegt.

M6C1-6

Investition 1.2: Zuhause als erster Ort der Pflege und Telemedizin

Ziel

Zusätzliche in der häuslichen Pflege behandelte Personen (erste Charge)

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

842 000

Q2

2026

Erhöhung der Zahl der in häuslicher Pflege behandelten Personen auf 10 % der über 65-Jährigen (schätzungsweise 1,5 Millionen Menschen im Jahr 2026). Um dieses Ziel zu erreichen, muss die Zahl der über 65-Jährigen, die in häuslicher Pflege behandelt werden, bis 2026 um mindestens 842000 erhöht werden. Integrierte häusliche Pflege ist eine Dienstleistung für Menschen aller Altersgruppen mit einer oder mehreren chronischen Krankheiten oder einem klinischen Zustand, der eine kontinuierliche und hochspezialisierte professionelle Gesundheits- und Sozialfürsorge erfordert.

M6C1-7

Investition 1.2: Zuhause als erster Ort der Pflege und Telemedizin

Ziel

Voll funktionsfähige Koordinierungszentren (zweite Gruppe)

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

480

Q4

2024

Der entscheidende Punkt dieser Intervention ist die Inbetriebnahme von mindestens 480 territorialen Koordinierungszentren („Centrali Operative Territoriali“), die die Aufgabe haben, die verschiedenen territorialen, sozialen und Krankenhausversorgungsdienste sowie das Netz für Notfälle zu koordinieren und miteinander zu verbinden, um die Kontinuität, Zugänglichkeit und Integration der Versorgung zu gewährleisten.

M6C1-8

Investition 1.2: Zuhause als erster Ort der Pflege und Telemedizin

Ziel

Mindestens ein Telemedizinprojekt für jede Region (unter Berücksichtigung sowohl der Projekte, die in der jeweiligen Region durchgeführt werden, als auch der Projekte, die im Rahmen von Regionalkonsortien entwickelt werden können)

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

20

Q4

2023

Die nationale Telemedizinstrategie fördert und finanziert die Entwicklung und den Ausbau neuer Telemedizinprojekte und -lösungen innerhalb der regionalen Gesundheitssysteme und stellt als solche einen wichtigen (technologischen) Wegbereiter für die Umsetzung des verstärkten Ansatzes der Fernversorgung im Gesundheitswesen dar, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf chronischen Patienten liegt.

M6C1-9

Investition 1.2: Zuhause als erster Ort der Pflege und Telemedizin

Ziel

Anzahl der Personen, die durch Telemedizin-Tools unterstützt werden (dritte Gruppe)

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

300 000

Q4

2025

Mindestens 300000 Personen, die durch Telemedizin-Tools unterstützt werden.

Die Maßnahme umfasst die Finanzierung von Ad-hoc-Forschungsinitiativen zu digitalen Gesundheits- und Pflegetechnologien.

M6C1-10

Investition 1.3: Stärkung der medizinischen Zwischenversorgung und ihrer Einrichtungen (Gemeinschaftskliniken)

Meilenstein

Genehmigung eines Vertrags über die institutionelle Entwicklung (Contratto Istituzionale di Sviluppo)

Mitteilung über die Genehmigung des Vertrags über die institutionelle Entwicklung

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Genehmigung eines Vertrags über die institutionelle Entwicklung (Contratto Istituzionale di Sviluppo) mit dem italienischen Gesundheitsministerium als zuständiger und durchführender Behörde und Beteiligung der regionalen Verwaltungen zusammen mit den anderen betroffenen Einrichtungen für Gemeinschaftskrankenhäuser.

Im Vertrag über die institutionelle Entwicklung werden alle für die Investitionen geeigneten Standorte sowie die Verpflichtungen aufgeführt, die jede Region eingehen muss, um die Erreichung des angestrebten Ergebnisses zu gewährleisten. Im Falle eines Verstoßes durch eine Region leitet das Gesundheitsministerium den Kommissar „ad acta“ ein. In Bezug auf den Technologiepark der Anlagen, d. h. alle Instrumente, Lizenzen und Verbindungsleitungen, sind aggregierte Beschaffungsmethoden zu bevorzugen.

M6C1-11

Investition 1.3: Stärkung der medizinischen Zwischenversorgung und ihrer Einrichtungen (Gemeinschaftskliniken)

Ziel

Renovierte, vernetzte und technologisch ausgestattete Gemeinschaftskrankenhäuser (erste Charge)

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

307

Q2

2026

Mindestens 307 Gemeinschaftskrankenhäuser renoviert, vernetzt und technologisch ausgerüstet

Gemeinschaftskrankenhäuser sind Gesundheitseinrichtungen für Patienten, die nach einer Episode einer geringfügigen oder chronischen Krankheit eine geringe Intensität und kurzfristige klinische Eingriffe benötigen, die möglicherweise zu Hause erbracht werden können, aber aufgrund der mangelnden Eignung des Hauses (Struktur und/oder Familie) in diese Einrichtungen aufgenommen werden.

P. MISSION 6 KOMPONENTE 2: Innovation, Forschung und Digitalisierung der nationalen Gesundheitsdienste

Diese Komponente des italienischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, die notwendigen Voraussetzungen für eine größere Resilienz des nationalen Gesundheitsdienstes zu schaffen, und zwar durch: I) Ersatz veralteter Gesundheitstechnologien in Krankenhäusern; II) die Entwicklung einer erheblichen strukturellen Verbesserung der Sicherheit von Krankenhausgebäuden; III) Verbesserung der Gesundheitsinformationssysteme und digitalen Instrumente; IV) Förderung und Stärkung des Bereichs der wissenschaftlichen Forschung; V) die Verbesserung der Humanressourcen.

Die Investitionen und Reformen im Rahmen dieser Komponente tragen zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen an Italien aus den Jahren 2020 und 2019 bei, in denen es darum geht, „die Resilienz und Kapazität des Gesundheitssystems in den Bereichen Gesundheitspersonal, kritische medizinische Produkte und Infrastruktur zu stärken“ (länderspezifische Empfehlung 1, 2020), „Investitionen auf den ökologischen und digitalen Wandel, insbesondere auf [...] verstärkte digitale Infrastrukturen zur Gewährleistung der Erbringung wesentlicher Dienstleistungen“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020), zu konzentrieren und die investitionsbezogene Wirtschaftspolitik auf Forschung und Innovation und die Qualität der Infrastruktur zu konzentrieren, wobei auch regionale Unterschiede zu berücksichtigen sind (länderspezifische Empfehlung 3, 2019). 

P.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform 1: Überarbeitung und Aktualisierung des derzeitigen Rechtsrahmens der Wissenschaftlichen Institute für Krankenhausbehandlung und Pflege (IRCCS)

Ziel der Reform ist es, das Netz der Wissenschaftlichen Institute für Krankenhausbehandlung und Pflege (IRCCS) neu zu organisieren, um i) die Qualität des nationalen Gesundheitssystems (NHS) zu verbessern, ii) die Beziehung zwischen Gesundheit und Forschung zu verbessern und iii) die rechtliche Regelung des IRCCS und die Forschungspolitik im Zuständigkeitsbereich des italienischen Gesundheitsministeriums zu überprüfen.

Mit der Reform soll die Verwaltung der öffentlichen IRCCS verbessert werden, indem i) das strategische Management verbessert wird, ii) die Befugnisse und Zuständigkeitsbereiche besser definiert werden und iii) die Regeln für den Status des wissenschaftlichen Direktors der öffentlichen IRCCS und des Forschungspersonals umfassend festgelegt werden.

Schließlich handelt es sich um eine spezifische Teilmaßnahme, mit der die IRCCS nach ihrer Tätigkeit (Einzelspezialisten oder Generalisten) unterschieden, ein integriertes Netz von IRCCS geschaffen und der Austausch von Fachwissen zwischen den IRCCS selbst und den anderen Strukturen des italienischen NHS erleichtert wird.

Investition 2.1: Stärkung und Verbesserung der biomedizinischen Forschung des NHS

Diese Investition besteht in der Stärkung des biomedizinischen Forschungssystems durch zwei Interventionsbereiche: a)Projekte zum Nachweis des Konzeptnachweises (PoC) zur Unterstützung der Entwicklung von Technologien mit geringer technologischer Reife sowie zur Förderung des Technologietransfers an die Industrie, b) Finanzierung von Forschungsprogrammen/-projekten im Bereich seltener Krankheiten und seltener Krebserkrankungen und anderer Krankheiten mit erheblichen Auswirkungen auf die Gesundheit.

P.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/Zielwert   
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren ( für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M6C2-1

Reform 1: Überarbeitung und Aktualisierung des derzeitigen Rechtsrahmens der Wissenschaftlichen Institute für Krankenhausbehandlung und Pflege (IRCCS) und der Forschungspolitik des Gesundheitsministeriums, um die Verbindung zwischen Forschung, Innovation und Gesundheitsversorgung zu stärken

Meilenstein

Inkrafttreten des gesetzesvertretenden Dekrets über die Neuordnung der Regelungen für die wissenschaftlichen Institute für Krankenhausaufenthalte und Behandlungen (IRCSS)

Bestimmung des Erlasses über das Inkrafttreten

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2022

Mit der Reform soll das IRCCS-Netz neu organisiert werden, um die Qualität und Exzellenz des NHS zu verbessern, die Beziehung zwischen Gesundheit und Forschung zu verbessern, die rechtliche Regelung des IRCCS und die Forschungspolitik im Zuständigkeitsbereich des italienischen Gesundheitsministeriums zu überprüfen.

Die Reform umfasst Maßnahmen, um I) Stärkung der Verbindung zwischen Forschung, Innovation und Gesundheitsversorgung; II) Verbesserung der Governance der öffentlichen IRCCS durch Verbesserung des strategischen Managements und bessere Festlegung der Befugnisse und Zuständigkeitsbereiche.

M6C2-2

Investition 2.1: Stärkung und Verbesserung der biomedizinischen Forschung des NHS

Ziel

Geförderte Forschungsprojekte zu seltenen Krebserkrankungen und Krankheiten

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

100

Q4

2025

Gewährung von Finanzmitteln für Forschungsprogramme/-projekte im Bereich seltene Krankheiten und seltene Krebserkrankungen. Diese Krankheiten, die eine hohe biomedizinische Komplexität aufweisen und oft multiorganisatorische Ausdrucksformen sind, erfordern eine Mischung aus hoher klinischer Kompetenz und fortgeschrittener Diagnose- und Forschungstätigkeiten und erfordern Spitzentechnologien und die Koordinierung von Kooperationsnetzen auf nationaler und europäischer Ebene.  
Die Finanzierung von Forschungsprojekten zu seltenen Krankheiten und seltenen Krebserkrankungen erfolgt im Wege einer öffentlichen Ausschreibung.

Mindestens 100 Forschungsprojekte müssen eine erste Finanzierungstranche erhalten haben.

M6C2-3

Investition 2.1: Stärkung und Verbesserung der biomedizinischen Forschung des NHS

Ziel

Geförderte Forschungsprojekte zu Krankheiten mit erheblichen Auswirkungen auf die Gesundheit

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

324

Q4

2025

Gewährung von Fördermitteln für Forschungsprogramme/-projekte im Bereich Krankheiten, die sich stark auf die Gesundheit auswirken.  
Die Gewährung von Fördermitteln für Forschungsprojekte zu Krankheiten, die sich stark auf die Gesundheit auswirken, erfolgt im Wege einer öffentlichen Ausschreibung.

Mindestens 324 Forschungsprojekte müssen eine erste Finanzierungstranche erhalten haben.

P.3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausrüstung von Krankenhäusern

Diese Investition besteht in der Verbesserung der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung, um die Produktivität des Personals zu steigern, die Qualität der Prozesse zu verbessern, die Patientensicherheit und die Erbringung hochwertiger Dienstleistungen zu gewährleisten. Die Investition umfasst drei Interventionsbereiche:

1.Modernisierung großer Gesundheitsausrüstungen, indem veraltete Modelle durch technisch fortschrittliche ersetzt werden. Ersatzausrüstung kann entsorgt oder an andere Standorte des nationalen Gesundheitsdienstes umverteilt werden.

2.Informatisierung der Prozesse von Krankenhäusern mit einer Notfallabteilung erster und zweiter Ebene („Dipartimenti Emergenza e Accettazione“, DEA).

3.Zunahme der Betten in Intensiv- und semiintensiven Pflegeeinheiten in Krankenhäusern des nationalen Gesundheitsdienstes.

Investition 1.2: Auf dem Weg zu einem sicheren und nachhaltigen Krankenhaus

Diese Investition besteht in der Anpassung der Krankenhäuser an die antiseismischen Vorschriften. Zu diesem Zweck sind zwei verschiedene Investitionslinien vorgesehen:

1.Maßnahmen zur seismischen Modernisierung und Verbesserung von Krankenhauseinrichtungen, die aus der Erhebung über den von den Regionen ermittelten Bedarf hervorgehen.

2.Mehrjährige Intervention zur Renovierung und Modernisierung des physischen und technologischen Rahmens des öffentlichen Gesundheitswesens.

Investition 1.3: Stärkung der technologischen Infrastruktur und der Instrumente für die Datenerhebung, Datenverarbeitung, Datenanalyse und -simulation

Diese Investition besteht in der deutlichen Verbesserung der technologischen Infrastruktur, die der Versorgung, der Gesundheitsanalyse und der Prognosekapazität des italienischen NHS zugrunde liegt. Die Investition besteht aus zwei verschiedenen Projekten:

1.Stärkung der Infrastruktur und Nutzung der bestehenden elektronischen Patientenakten. Dies soll erreicht werden, indem es zu einer vollständig digital-nativen Datenumgebung wird, die somit homogen, konsistent und im gesamten Hoheitsgebiet übertragbar ist. Die EHR hat drei Kernfunktionen: erstens sollen die Angehörigen der Gesundheitsberufe gestärkt werden, indem sie es ihnen ermöglichen, sich auf dieselbe Quelle klinischer Informationen zu verlassen, die die gesamte Krankengeschichte eines Patienten detailliert darlegen; zweitens wird es zum Zugangspunkt für Bürger und Patienten zu den grundlegenden Dienstleistungen der nationalen und regionalen Gesundheitssysteme; drittens sind die Gesundheitsverwaltungen befugt, die klinischen Daten für die Durchführung von Gesundheitsanalysen und die Verbesserung der Gesundheitsversorgung zu nutzen.

2.Stärkung der Infrastruktur sowie der technologischen und analytischen Instrumente des Gesundheitsministeriums, um die wesentlichen Niveaus der Hilfe (LEA, d. h. die vom NHS landesweit garantierten Dienste) zu überwachen und die Gesundheitsversorgung und -dienste entsprechend dem Bedarf der Bevölkerung und der Entwicklung der demografischen, innovations- und epidemiologischen Trends zu planen. Dieses zentrale und vorrangige Ziel des italienischen Gesundheitsministeriums wird durch die Verwirklichung der folgenden vier Teilziele erreicht: I) Ausbau der Infrastruktur des italienischen Gesundheitsministeriums, Integration klinischer EHR-Daten mit klinischen, administrativen und Kostendaten des neuen Gesundheitsinformationssystems (NSIS) sowie mit anderen gesundheitsbezogenen Informationen und Daten im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ zur Überwachung des „LEA“ und zur Gewährleistung von Gesundheitsüberwachungs- und Vigilanzaktivitäten; II) Verbesserung der Erhebung, Verarbeitung und Generierung von NSIS-Daten auf lokaler Ebene, Neugestaltung und Standardisierung des regionalen und lokalen Prozesses der Datengenerierung, um das NSIS-Instrument zur Messung der Qualität, Effizienz und Angemessenheit des NHS zu verbessern; III) Entwicklung fortgeschrittener Analyseinstrumente zur Bewertung komplexer Phänomene und Szenariovorhersagen, um die zentrale Kapazität zur Planung des Gesundheitswesens und zur Erkennung neu auftretender Krankheiten zu verbessern; IV) Einrichtung einer nationalen Plattform, auf der das Angebot und die Nachfrage nach Telemedizindiensten der akkreditierten Anbieter gedeckt werden können.

Investition 2.2: Entwicklung von technischen, beruflichen, digitalen und Managementkompetenzen von Fachkräften im Gesundheitswesen

Diese Investition besteht in der Erhöhung der Stipendien für den spezifischen Kurs in der Allgemeinmedizin; Einführung eines Schulungsplans zur Sicherheit in Bezug auf Krankenhausinfektionen für das gesamte NHS-Personal; Aktivierung eines Schulungspfads für Personal mit Spitzenpositionen in den NHS-Stellen in den Bereichen Management und digitale Kompetenzen sowie Finanzierung von Verträgen über die fachärztliche Weiterbildung.

P.4  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

 

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/Zielwert   
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren ( für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M6C2-4

Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausrüstung von Krankenhäusern

Meilenstein

Vom Gesundheitsministerium/italienische Regionen genehmigter Umstrukturierungsplan

Mitteilung der Genehmigung

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2021

Genehmigung des Umstrukturierungsplans zur Stärkung der Fähigkeit der NHS-Krankenhäuser, Pandemienotfälle angemessen zu bewältigen, indem die Zahl der Betten in Intensiv- und subintensiven Pflegeeinheiten erhöht wird.

Durch den Umstrukturierungsplan für Krankenhäuser wird die Zahl der Betten erhöht, die in den Intensiv- und Halbintensivenstationen der NHS-Krankenhäuser zur Verfügung stehen.

M6C2-5

Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausrüstung von Krankenhäusern

Meilenstein

Genehmigung des Vertrags über die institutionelle Entwicklung

Mitteilung über die Unterzeichnung des Vertrags über die institutionelle Entwicklung durch das Gesundheitsministerium und die italienischen Regionen

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Genehmigung eines Vertrags über die institutionelle Entwicklung (Contratto Istituzionale di Sviluppo) mit dem italienischen Gesundheitsministerium als zuständiger und durchführender Behörde und unter Beteiligung regionaler Verwaltungen und anderer wichtiger Interessenträger.

Der Vertrag über die institutionelle Entwicklung ist das Instrument, das in den geltenden nationalen Rechtsvorschriften (kombinierte Bestimmungen von Artikel 1 und Artikel 6 des Gesetzesdekrets Nr. 88 vom 31. Mai 2011 und Artikel 7 des Gesetzesdekrets Nr. 91 vom 20. Juni 2017 durch das Gesetz Nr. 123 vom 3. August 2017) festgelegt wurde, um die Umsetzung strategischer Projekte zu beschleunigen, die funktional miteinander verbunden sind. Im Vertrag über die institutionelle Entwicklung sind alle für die i-Investitionen geeigneten Standorte sowie die Verpflichtungen aufgeführt, die jede Region eingehen muss, um die Erreichung des erwarteten Ergebnisses zu gewährleisten. Im Falle eines Verstoßes durch eine Region leitet das Gesundheitsministerium den Kommissar „ad acta“ ein.

M6C2-6

Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausrüstung von Krankenhäusern

Ziel

Betriebsbereite große Sanitärausrüstung

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

3100

Q2

2026

Anzahl und Typologien der zu ersetzenden Geräte sind: 333 CT (Computertomografie) mit 128 Scheiben oder mehr, 178 NMR (Kernmagnetresonanz) bei 1,5 T oder mehr, 78 Linear Acceleratoren, 932 feste Röntgensysteme, 193 Angiografie, 78 Gammakameras, 51 Gammakameras/CT (Computertomografie), 34 PET (positron emission tomography) CT (Computertomografie), 295 Mammographie, 928 Ultraschall).

Ersatzgeräte können an anderen NHS-Standorten entsorgt oder wiederverwendet werden.

M6C2-7

Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausrüstung von Krankenhäusern

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge

Mitteilung aller vergebenen öffentlichen Aufträge.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q4

2022

Veröffentlichung von Ausschreibungsverfahren (Rahmenvertrag Consip) und Abschluss von Verträgen mit Dienstleistern und Digitalisierung von Krankenhäusern der Klassen DEA I und II)

Die Verträge umfassen den Erwerb von: Datenverarbeitungszentrum (DPC), einschließlich IKT und damit verbundener Arbeiten, die für die Computerisierung der gesamten Krankenhausstruktur erforderlich sind, b) Erwerb von Hardware- und/oder Software-Informationstechnologie, elektromedizinischen Technologien sowie zusätzlicher Technologien und aller Nebenarbeiten, die für die Informatisierung der Krankenhausabteilungen erforderlich sind. Die Bewertung der derzeitigen Digitalisierungsebene, die der Durchführung der Intervention vorausgeht, soll es ermöglichen, diese Bewertung entsprechend dem tatsächlichen Bedarf der einzelnen Regionen/Krankenhäuser zu verfeinern.

M6C2-8

Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausrüstung von Krankenhäusern

Ziel

Krankenhäuser werden digitalisiert (DEA – Not- und Aufnahmeabteilungen – Level I und Level II)

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

280

Q4

2025

Jedes digitalisierte Krankenhaus verfügt über ein Datenverarbeitungszentrum (DPC), das für die Informatisierung der gesamten Krankenhausstruktur und eine ausreichende Hardware- und/oder Software-Informationstechnologie, elektromedizinische Technologien sowie zusätzliche Technologien erforderlich sind, um die Informatisierung der einzelnen Krankenhausabteilungen zu erreichen.

Von Consip („Concessionaria Servizi Informativi Pubblici“) bereitgestellte Beschaffungsinstrumente – zusätzlich zu den bis zum 31.12.2022 abgeschlossenen Instrumenten – sind zulässig, ebenso wie der elektronische Markt für öffentliche Verwaltung (Mepa) oder das dynamische Beschaffungssystem der öffentlichen Verwaltung (SDAPA) für zusätzliche Beschaffungen.

M6C2-9

Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausrüstung von Krankenhäusern

Ziel

Zusätzliche Betten in ICU und subintensive Pflege

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

5 922

Q2

2026

Die Bereitstellung von mindestens 2692 Intensivbetten und 3230 Betten im halbintensiven Bereich mit entsprechenden Belüftungsgeräten ist strukturell zu gestalten (was einem Anstieg der Zahl der Betten vor der Pandemie um etwa 60 % entspricht).

M6C2-10

Investition 1.2: Auf dem Weg zu einem sicheren und nachhaltigen Krankenhaus

Ziel

Die Maßnahmen gegen Seismen in Krankenhäusern sind abgeschlossen.

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

84

Q2

2026

Mindestens 84 Maßnahmen gegen Seismen in Krankenhäusern wurden abgeschlossen, um sie an die antiseismischen Vorschriften anzupassen.

M6C2-10a

Investition 1.2: Auf dem Weg zu einem sicheren und nachhaltigen Krankenhaus

Ziel

Auszahlung von ARF-Mitteln für Projekte gemäß Artikel 20 Finanzgesetz 67/88 „Gesundheitsbau“

ENTFÄLLT.

Prozentuale

0

90

Q2

2026

Mindestens 90 % der 250 000 000 EUR werden für Projekte zur Umstrukturierung und Modernisierung von Krankenhäusern im Zusammenhang mit Programmvereinbarungen nach Artikel 20 L. 67/88 ausgezahlt, die vom Gesundheitsministerium mit der jeweiligen Region oder Autonomen Provinz durchgeführt werden.

M6C2-11

Investition 1.3: Stärkung der technologischen Infrastruktur und der Instrumente für die Datenerhebung, Datenverarbeitung, Datenanalyse und -simulation

Ziel

Allgemeinmediziner, die die elektronische Patientenakte eingeben.

ENTFÄLLT.

Prozentuale

0

85

Q4

2025

Dieses Ziel soll durch die Erhöhung der Zahl der Arten digitaler Dokumente, die in der elektronischen Patientenakte digitalisiert werden, sowie durch fachliche Unterstützung und Schulungen zur Durchsetzung der digitalen Weiterbildung von Allgemeinmedizinern im ganzen Land erreicht werden.

M6C2-12

Investition 1.3: Stärkung der technologischen Infrastruktur und der Instrumente für die Datenerhebung, Datenverarbeitung, Datenanalyse und -simulation

Meilenstein

Das System der Krankenversicherungskarten und die Infrastruktur für die Interoperabilität der elektronischen Patientenakten sind voll funktionsfähig.

Inbetriebnahme des Krankenversicherungskartensystems  
und der Infrastruktur für die Interoperabilität der EHR.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2026

Inbetriebnahme des Krankenversicherungskartensystems und der Infrastruktur für die Interoperabilität der elektronischen Patientenakte: Einrichtung eines zentralen Speichers, einer Interoperabilitäts- und Dienstplattform gemäß dem Standard für die schnellen Interoperabilitätsressourcen im Gesundheitswesen, wobei die bereits vorhandenen Erfahrungen in diesem Bereich genutzt und Standards für die Speicherung, Sicherheit und Interoperabilität gewährleistet werden.

M6C2-13

Investition 1.3: Stärkung der technologischen Infrastruktur und der Instrumente für die Datenerhebung, Datenverarbeitung, Datenanalyse und -simulation

Ziel

Alle Regionen haben die EHR angenommen und nutzen diese

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

21

Q2

2026

Alle Regionen erstellen, nutzen und hochladen digital native Dokumente auf der EHR. Das Ziel umfasst insbesondere:

— Die digital nativen Dokumente werden gemäß dem Dekret vom 18. Mai 2022 und den nachfolgenden Dekreten über den Inhalt der elektronischen Patientenakte in die elektronische Patientenakte hochgeladen.

— Finanzielle Unterstützung für Gesundheitsdienstleister bei der Aktualisierung ihrer Ausrüstung und bei der Sicherstellung, dass Gesundheitsdaten, -metadaten und -dokumentation als digital national generiert werden.

— Finanzielle Unterstützung für Gesundheitsdienstleister, die bereit sind, die nationale Plattform, Interoperabilität und UI/UX-Standards zu übernehmen.

— Kompetenzunterstützung (Humankapital) für Gesundheitsdienstleister und regionale Gesundheitsbehörden bei der Umsetzung von Infrastruktur- und Datenänderungen im Hinblick auf die Annahme der nationalen elektronischen Patientenakte.

M6C2-14

Investition 2.2: Entwicklung von technischen, beruflichen, digitalen und Managementkompetenzen von Fachkräften im Gesundheitswesen

Ziel

Es werden Stipendien für eine spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin vergeben.

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

1 800

Q2

2023

Durch diese Investition werden die Stipendien für den spezifischen Kurs in der Allgemeinmedizin erhöht, wodurch der Abschluss von drei dreijährigen Ausbildungszyklen gewährleistet wird;

M6C2-15

Investition 2.2: Entwicklung von technischen, beruflichen, digitalen und Managementkompetenzen von Fachkräften im Gesundheitswesen

Ziel

Es werden zusätzliche Stipendien für eine spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin vergeben.

ENTFÄLLT.

Anzahl

1 800

2 700

Q2

2024

Durch diese Investition werden die Stipendien für den spezifischen Kurs in der Allgemeinmedizin erhöht, wodurch der Abschluss von drei dreijährigen Ausbildungszyklen gewährleistet wird.

M6C2-16

Investition 2.2: Entwicklung von technischen, beruflichen, digitalen und Managementkompetenzen von Fachkräften im Gesundheitswesen

Ziel

Schulungen zu Managementkompetenzen und digitalen Kompetenzen für Mitarbeiter des Nationalen Gesundheitsdienstes

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

4 500

Q2

2026

4500 Mitarbeiter des Nationalen Gesundheitsdienstes erhalten Schulungen zu Managementkompetenzen und digitalen Kompetenzen.

Mit dieser Investition wird ein Schulungspfad für Personal mit Spitzenpositionen in den NHS-Stellen aktiviert, damit es die erforderlichen Management- und digitalen Kompetenzen und Fähigkeiten erwerben kann, um aktuelle und künftige gesundheitliche Herausforderungen in einer integrierten, nachhaltigen, innovativen, flexiblen und ergebnisorientierten Perspektive bewältigen zu können.

M6C2-17

Investition 2.2: Entwicklung von technischen, beruflichen, digitalen und Managementkompetenzen von Fachkräften im Gesundheitswesen

Ziel

Zahl der finanzierten Verträge über die fachärztliche Weiterbildung

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

4 200

Q2

2026

Mit dieser Investition werden Verträge über die fachärztliche Weiterbildung finanziert, die die Finanzierung weiterer 4200 Ausbildungsverträge für einen vollständigen Studienzyklus (5 Jahre) ermöglichen.

Q.MISSION 7: REPowerEU

Das REPowerEU-Kapitel zielt darauf ab, die Fernleitungs- und Verteilernetze, einschließlich der Erdgasnetze, zu stärken; Beschleunigung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen, Senkung des Energiebedarfs, Steigerung der Energieeffizienz und Schaffung von Kompetenzen im öffentlichen und privaten Sektor für den ökologischen Wandel; Förderung der Wertschöpfungsketten für erneuerbare Energien und Wasserstoff durch Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zu Krediten und Steuergutschriften.

Die Komponente dient der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen an Italien in den Jahren 2022 und 2023. Insbesondere soll der Ausbau zusätzlicher Kapazitäten für erneuerbare Energien beschleunigt werden, indem in große Stromverbundprojekte (d. h. zwei Verbindungsleitungen, die Sardinien und Sizilien mit dem Festland verbinden, und drei Verbindungsleitungen zwischen Österreich, Slowenien und Italien) investiert, das nationale Übertragungsnetz modernisiert und die Genehmigungsverfahren gestrafft werden. Sie trägt dazu bei, die Kapazität für die interne Gasfernleitung zu erhöhen, um Engpässe zu überwinden, Energieimporte zu diversifizieren und die Versorgungssicherheit zu stärken. Sie fördert eine nachhaltige Mobilität durch den Abbau umweltschädlicher Subventionen und die Stärkung der Eisenbahnflotte. Sie trägt dazu bei, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern, indem der Verbrauch der Haushalte elektrifiziert und die Widerstandsfähigkeit des Netzes erhöht wird. Sie trägt zur Steigerung der Energieeffizienz in Wohn- und Unternehmenssektoren bei, unter anderem durch gezielte Anreizregelungen und Finanzierungsinstrumente. Schließlich umfasst sie Reformen und Investitionen zur Verbesserung der Bereitstellung und des Erwerbs der für den ökologischen Wandel erforderlichen Kompetenzen – sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor.

Neun Projekte haben eine grenzüberschreitende Dimension. Drei von ihnen haben direkte grenzüberschreitende Auswirkungen: 1) eine Investition zur Erhöhung der Nennkapazität der bestehenden Stromverbindungsleitungen zwischen Italien, Österreich und Slowenien; Eine Investition, die zum Bau einer elektrischen Verbindungsleitung zwischen Sardinien, Korsika und der Toskana beiträgt; Eine Investition in eine Kompressorstation, die die Gasexporte nach Mitteleuropa erhöht. Andere Projekte kommen indirekt grenzüberschreitenden Mitgliedstaaten zugute, indem sie Engpässe bei der Energieübertragung und -verteilung beseitigen und die Effizienz und Widerstandsfähigkeit des Netzes erhöhen.

Es ist davon auszugehen, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Maßnahmen und Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (C(2023) 6454 final) zu berücksichtigen ist,während der Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen nicht für die Investition 13 – Adriatische Strecke Phase 1 (Verdichterstation Sulmona und Sestino-Minerbio-Gasfernleitung) und 14 – Grenzüberschreitende Gasausfuhrinfrastruktur gemäß Artikel 21c Absatz 6 der Verordnung (EU) 2021/241 gilt.

FRAGE 1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform 1. Straffung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien auf zentraler und lokaler Ebene

Ziel dieser Reform ist es, die bestehenden Rechtsvorschriften und Bestimmungen zur Regelung des Einsatzes erneuerbarer Energiequellen zu konsolidieren und zu straffen.

Die Reform besteht in der Annahme und dem Inkrafttreten eines einzigen primären Gesetzgebungsakts (auch bekannt als Testo Unico), der alle Normen zur Regulierung des Einsatzes erneuerbarer Energien zusammenfasst, zusammenfasst und konsolidiert und alle einschlägigen früheren Rechtsvorschriften ersetzt. In dem Rechtsakt werden auch Grundsätze für die Straffung und Harmonisierung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energiequellen auf subnationaler Ebene festgelegt.

Der Testo Unico hat folgende Hauptprioritäten:

1)Ermittlung von „Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energien“ im Einklang mit der überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie. Diese Gebiete werden auch im Einklang mit maritimen Raumordnungsplänen ausgewiesen, um den Einsatz von Offshore-Windenergie zu beschleunigen.

2)Festlegung von Grundsätzen für die Straffung und Harmonisierung der Genehmigungsverfahren auf subnationaler Ebene für erneuerbare Energiequellen. Insbesondere legt der Testo Unico „Obergrenzenregeln“ fest, d. h. die Regionen können keine strengeren Genehmigungsvorschriften als die nationalen Rechtsvorschriften anwenden.

3)Gewährleistung der Einrichtung und Inbetriebnahme einer einzigen digitalen Plattform für den Erhalt aller Genehmigungen auf nationaler und regionaler Ebene, die für die Installation und den Einsatz erneuerbarer Energiequellen erforderlich sind. Insbesondere stellt der Testo Unico sicher, dass die Plattform auf dem Grundsatz der einmaligen Erfassung beruht, wonach Antragsteller den öffentlichen Einrichtungen dieselben Informationen oder Dokumente nur einmal zur Verfügung stellen müssen.

Reform 2. Verringerung umweltschädlicher Subventionen

Ziel dieser Reform ist die Verringerung der umweltschädlichen Subventionen (EHS) auf der Grundlage des von MASE veröffentlichten jährlichen Katalogs umweltschädlicher Subventionen.

Reform 3. Senkung der Kosten für den Anschluss von Biomethan an das Gasnetz

Ziel der Reform ist es, die Einbeziehung von Biomethan in das Energiesystem und den Energiemarkt zu erleichtern und neue nachhaltige Produktionskapazitäten für Biomethan im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2018/2001 (Erneuerbare-Richtlinie) und ihren delegierten Rechtsakten zu schaffen. Ziel ist es, die Flexibilität und Effizienz des Erdgasnetzes zu fördern, indem die Umwandlung in Biomethan erleichtert wird. Mehr Flexibilität und Effizienz dürften zur Dekarbonisierung des Energiesystems und zur Energieunabhängigkeit beitragen.

Die Umsetzung der Reform soll 1) die Anschlusskosten nachhaltiger Biomethan-Produktionsanlagen senken und 2) Investitionen fördern, die ausschließlich auf die Einführung von nachhaltigem Biomethan in Erdgasnetzen abzielen. Mit der Reform wird Folgendes gefördert: I) stärkere Integration zwischen Übertragungs- und Verteilernetzen; II) Einführung von Mechanismen zur Aufteilung der Kosten von Investitionen in den Netzanschluss. Durch diese Mechanismen werden die Kosten vom Biomethanerzeuger auf die gesamte Gemeinschaft verlagert, die von nachhaltigem Biomethan profitiert.

Reform 4. Minderung des mit Strombezugsverträgen für erneuerbare Energie verbundenen finanziellen Risikos

Ziel der Reform ist die Einführung eines Garantiesystems zur Minderung des finanziellen Risikos im Zusammenhang mit Strombezugsverträgen für erneuerbare Energien mit einer Laufzeit von mindestens drei Jahren.

Mit der Reform wird Folgendes erreicht:

I)von jedem Betreiber verlangen, dass er eine teilweise Deckung des Gegenwerts der Strombezugsverträge durch Garantieinstrumente auf dem Strommarkt garantiert;

II)Einführung von Maßnahmen zur Minderung des Ausfallrisikos, einschließlich Anforderungen und Beschränkungen für den Bieter und regulatorische Sanktionen im Falle des Ausfalls des Herstellers;

III)Ermittlung einer institutionellen Einheit, die die Rolle des Verkäufers/Käufers letzter Instanz übernehmen und von der ausfallenden Gegenpartei übernehmen und die Erfüllung der gegenüber dem leistungsstarken Gegenposten eingegangenen Verpflichtungen sicherstellen würde.

Reform 5. Plan für neue Kompetenzen – Übergänge

Ziel der Reform ist es, den Rechtsrahmen für die Ausbildung zu aktualisieren und die Instrumente zur Bekämpfung des Missverhältnisses zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage umzusetzen. Mit der Reform wird der neue Kompetenzplan aktualisiert, der mit Erlass vom 14. Dezember 2021 angenommen und in der Gazzetta Ufficiale n.307 vom 28. Dezember 2021 veröffentlicht wurde. Ziel ist es, die Mechanismen zu stärken, die die Planung von Schulungen mit den Erfordernissen des Arbeitsmarkts verknüpfen, mit dem spezifischen Ziel, den ökologischen und den digitalen Wandel besser zu begleiten, indem einschlägige Akteure in spezielle Kompetenzpakte eingebunden werden. Ziel der Reform ist es, die Rolle des Privatsektors bei der Ausbildung zu stärken und die Anerkennung von Kompetenzen zu verbessern, einschließlich der Kompetenzen, die am Arbeitsplatz und durch Kurzschulungsmodule erworben wurden. Die Pilotprojekte im Rahmen von Investition 10, die der Reform vorausgingen, werden bei der Gestaltung und Durchführung der Reform berücksichtigt.

Die im Rahmen dieser Reform unterstützte Ausbildung darf sich nicht auf Folgendes beziehen: I) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung, 122 ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen, 123 iii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 124 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 125 . In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Investition 1. Ausgeweitete Maßnahme: Stärkung intelligenter Netze

Ziel dieser Investition ist es, die Investition 2.1 (Stärkung intelligenter Netze) im Rahmen der Komponente 2 der Mission 2 aufzustocken. Die Scale-up-Investition besteht aus Eingriffen in Mittel- und Niederspannungsnetzabschnitten, wodurch der Energieverbrauch von mindestens 230000 Einwohnern elektrifiziert wird, als dies bereits in der bestehenden Maßnahme vorgesehen ist. Die bestehenden Investitionen und der erweiterte Teil zusammen müssen den Verbrauch von mindestens 1730000 Einwohnern elektrifizieren.

Investition 2. Der ausgeweiteten Maßnahme Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes

Mit dieser Investition werden die Investitionen 2.2 im Rahmen der Komponente 2 der Mission 2 aufgestockt. Die ausgeweiteten Investitionen bestehen aus Maßnahmen zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit von mindestens 648 km Stromnetz, die über die in der bestehenden Maßnahme bereits vorgesehenen hinausgehen. Es gelten dieselben Bedingungen, die bereits in der bestehenden Maßnahme vorgesehen sind. Die bestehenden Investitionen und die Scale-up-Investitionen zusammen müssen die Widerstandsfähigkeit von mindestens 4 648 km verbessern.

Investition 3. Der ausgeweiteten Maßnahme Wasserstoffproduktion in Brachflächen (Hydrogen Valleys)

Bei dieser Investition handelt es sich um eine expandierende Version der Investition 3.1 im Rahmen der Mission 2 Komponente 2 des Aufbau- und Resilienzplans Italiens. Die Scale-up-Investition besteht darin, zwei weitere Projekte zur Erzeugung von Wasserstoff in stillgelegten Industriegebieten abzuschließen, als bereits in der bestehenden Maßnahme vorgesehen. Die bestehenden Investitionen und die Scale-up-Investitionen sollen zusammen den Abschluss von mindestens 12 Projekten unterstützen.

Mit der Maßnahme wird die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff auf der Grundlage von Elektrolyse im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2018/2001 (Erneuerbare-Richtlinie) und ihren delegierten Rechtsakten nur unterstützt. Alle anderen Bedingungen, die bereits in der bestehenden Maßnahme vorgesehen sind, gelten.

Investition 4. Tyrrhenischer Zusammenhang

Ziel dieser Investition ist der Ausbau der Stromübertragungsinfrastruktur, um die Sammlung von Kapazitäten aus erneuerbaren Energiequellen in Süditalien und ihre Integration in das nationale Übertragungsnetz zu ermöglichen.

Mit dieser Investition wird der Bau der „Tyrrhenischen Verbindungsleitung“ und insbesondere der „Östlichen Verbindungsleitung“ zwischen Sizilien und Kampanien unterstützt. Mit der Investition wird die Installation von 514 km der Direktstromkabel (HVDC) zwischen Eboli und Caracoli finanziert. Die Investition muss bis zum 31. August 2026 abgeschlossen sein.

Investition 5. SA.CO.I.3

Ziel dieser Investition ist die Modernisierung der Stromübertragungsinfrastruktur, die Sardinien über Korsika mit dem Rest Italiens verbindet, um die Sammlung von Kapazitäten aus erneuerbaren Energiequellen auf Sardinien und ihre Integration in das nationale Übertragungsnetz zu ermöglichen.

Ziel der Investition ist es, den Bau des Verbundprojekts „Sardinisch-Korsika-Italien 3“ zu unterstützen. Sie besteht in der Fertigstellung des Baus der Umrüstungsanlagen in Codrongianos, Sardinien, und in Suvereto, Toskana. „Schalzen“ sind die externen Infrastrukturen der Umrüstungsanlagen und umfassen keine Maschinen oder andere Ausrüstungsgegenstände, die nach Abschluss dieser Investition installiert werden müssen. Die Investition muss bis zum 31. August 2026 abgeschlossen sein.

Investition 6. Grenzüberschreitende Stromverbundprojekte zwischen Italien und Nachbarländern

Ziel dieser Investition ist der Ausbau und die Modernisierung der Stromübertragungsinfrastruktur zwischen Italien, Österreich und Slowenien. Die Investition besteht insbesondere in der Fertigstellung der folgenden grenzüberschreitenden Verbindungsleitungen:

-„Somplago (Italien)-Würmlach (Österreich) zur Erhöhung der Nennkapazität der bestehenden Verbindungsleitungen um 300 MW;

-„Zaule (Italien)-Dekani (Slowenien)“

-„Redipuglia (Italien) – Vrtojba (Slowenien)“

Nach Abschluss der Arbeiten an den Verbindungsleitungen Zaule-Dekani und Redipuglia-Vrtojba wird die kumulative Nennkapazität der Verbindungsleitungen zwischen Italien und Slowenien um 250 MW erhöht.

Die Investition betrifft nur die Fertigstellung des Teils der Verbindungsleitung auf italienischer Seite bis zum 31. August 2026. Nach Abschluss der Arbeiten muss die Infrastruktur nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der übrigen Infrastruktur auf österreichischer und slowenischer Seite betriebsbereit sein.

Um der Gefahr einer Überkompensation vorzubeugen, legt Italien der Kommission bis zum 31. August 2026 einen Bericht vor. Aus dem Bericht muss hervorgehen, dass die den drei Verbindungsleitungen gewährten Ausnahmen von den Energiemarktvorschriften nach wie vor gerechtfertigt sind. Darüber hinaus wird bewertet, ob geeignete Vorkehrungen getroffen werden, um sicherzustellen, dass die Bedingungen des Artikels 63 Absatz 1 der Elektrizitätsverordnung (EU) 2019/943 weiterhin erfüllt sind. Bei der Bewertung wird geprüft, inwieweit sich die einschlägigen EU- und öffentlichen Mittel auf die Bedingungen im Zusammenhang mit dem Risiko der Projekte auswirken.

Investition 7. Intelligentes nationales Übertragungsnetz

Ziel der Investition ist die Digitalisierung des nationalen Übertragungsnetzes (NTG) und die Verbesserung des vom Übertragungsnetzbetreiber verwalteten Verwaltungs- und Kontrollsystems. Die Investition konzentriert sich sowohl auf das Übertragungsnetz als auch auf seine Softwarekomponenten und erleichtert die Integration von Verbrauchern und Prosumenten in den Energiemarkt, beschleunigt die Nutzung erneuerbarer Energien und erhöht die Widerstandsfähigkeit des Netzes.

Die Investition umfasst Folgendes:

-Installation des sicheren Protokolls 104 in mindestens 250 Stromstationen. Nach der Installation und in Synergie mit der Architektur der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) fließen alle Daten über das zentrale Verwaltungs- und Kontrollsystem.

-Installation von 5G-Geräten oder IKT-Architekturen in mindestens 40 Elektrostationen.

-Installation eines industriellen IoT-Überwachungssystems auf mindestens 1500 Stromspylons zur Erhebung von Daten, die im Managementsystem verarbeitet werden können.

Die im Rahmen dieser Investition installierten Geräte müssen erforderlichenfalls die gemäß der Richtlinie 2009/125/EG festgelegten energiebezogenen Anforderungen an Server und Datenspeicher oder Computer und Computerserver oder elektronische Displays erfüllen. Mit der Investition müssen die besten Anstrengungen unternommen werden, um die einschlägigen Verfahren umzusetzen, wie z. B. IT-Ausrüstung und -Dienste, die in der neuesten Fassung des Europäischen Verhaltenskodex für die Energieeffizienz von Datenzentren oder im CEN-CENELEC-Dokument CLC TR50600-99-1 „Rechenzentrumseinrichtungen und -infrastrukturen – Teil 99-1: Empfohlene Verfahren für Energiemanagement) als „erwartete Verfahren“ (expected practices) aufgeführt sind.

Investition 8. Nachhaltige, kreislauforientierte und sichere Versorgung mit kritischen Rohstoffen

Ziel dieser Investition ist es, die Rückgewinnung und das Recycling kritischer Rohstoffe und damit der Wertschöpfungsketten für kritische Rohstoffe und Technologien im Zusammenhang mit dem ökologischen Wandel zu unterstützen.

Die Investition umfasst vier Hauptaktionslinien:

1)Ökodesign: Ziel dieser Interventionslinie ist es, den Bedarf an kritischen Rohstoffen und das Potenzial des Ökodesigns zur Verringerung der Nachfrage nach kritischen Rohstoffen zu verstehen, wobei ein kreislauforientierter Ansatz industrieller Lieferketten im Zusammenhang mit der Energiewende gefördert wird.

Das erwartete Ergebnis dieses Tätigkeitsfelds ist ein Bericht, in dem der künftige Bedarf an kritischen Rohstoffen analysiert wird. In dem Bericht wird das Potenzial des Ökodesigns bewertet, die Nachfrage nach kritischen Rohstoffen zu verringern und deren Recyclingfähigkeit zu fördern.

2)FuE-Projekte mit Schwerpunkt auf Ökodesign und der Verbesserung der Sammlung, der Logistik und des Recyclings von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, einschließlich Windturbinenblättern und Photovoltaikpaneelen. Die Projekte konzentrieren sich auf die folgenden drei Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationslinien:

I)Neue oder verbesserte Technologien, Informationssysteme und Geschäftsmethoden für die Verwertung, das Recycling und die Behandlung von Abfällen kritischer und strategischer Rohstoffe;

II)Einbeziehung des Ökodesigns in die Herstellung komplexer Produkte und Systeme sowie in Markt- und Verbrauchsprozesse;

III)Optimierung der Sammlung und Sortierung von Siedlungsabfällen, um eine kohärente und hochwertige Versorgung mit kritischen Rohstoffen für den städtischen Bergbau zu gewährleisten.

3)Stadtbergbau: Ziel dieser Interventionslinie ist die Schätzung des Potenzials städtischer Bergbautätigkeiten und der bereits vorhandenen Abfälle aus eingestellten Bergbautätigkeiten.

Das erwartete Ergebnis für diese Tätigkeitslinie ist eine öffentliche Datenbank (geografisches Informationssystem), die die Geolokalisierung und Visualisierung der Verteilung rezyklierbarer Ressourcen oder Materialien, die über städtische Umgebungen (Stadtbergwerke) verteilt sind, sowie bestehender Abfälle in stillgelegten Bergwerken ermöglicht.

4)Die Einrichtung oder Ausrüstung eines Technologiezentrums für Stadtbergbau und Ökodesign. Das Zentrum ist ein Netz von Laboratorien, das die Interaktion zwischen privaten Unternehmen und Forschungseinrichtungen fördert, um die Verwertung und das Recycling aus der Lieferkette von komplexen Produkten und Rohstoffen mit niedriger End-of-Life-Recycling-Input-Quote (Eol-RIR) im Zusammenhang mit dem ökologischen Wandel (einschließlich Lithium, Neodym und Siliziummetall) zu verbessern.

Das erwartete Ergebnis für diesen Tätigkeitsbereich ist die Ausrüstung dieser Laboratorien.

Investition 9. Der ausgeweiteten Maßnahme technische Unterstützung und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

Mit dieser Investition wird die Investition 1.9 der Mission 1 Komponente 1 des Aufbau- und Resilienzplans Italiens aufgestockt.

Mit dieser Maßnahme werden die bestehenden Investitionen aufgestockt, indem das bestehende Schulungsprogramm auf der Lernplattform www.syllabus.gov.it durch Schulungsmodule ergänzt wird, die lokale Beamte auf den ökologischen Wandel vorbereiten.

Die Schulungsmodule müssen mindestens folgende Themen behandeln: Genehmigungsverfahren für Anlagen aus erneuerbaren Quellen; Förderung von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften; Unterstützung und Organisation von Energieeinsparungen in der öffentlichen Verwaltung; umweltfreundliche elektronische Beschaffung von Energie und Produkten mit geringeren Umweltauswirkungen; Auftragsvergabe für die Energieeffizienz von Gebäuden; Führungsrolle der öffentlichen Verwaltung bei Energieeffizienz und nachhaltigem Verhalten im Energiebereich: bewährte Verfahren und Verbreitung der Nachhaltigkeitskultur; Modelle für die Förderung einer nachhaltigen Mobilität zur Energieeinsparung.

Investition 10. Pilotprojekte zu Kompetenzen „Crescere Green“

Ziel dieser Investition ist die Entwicklung grüner Kompetenzen auf überregionaler Ebene unter Einbeziehung der Unternehmen und des Privatsektors und mit sektoraler Ausrichtung.

Der Schwerpunkt der Kurzschulungsmaßnahmen liegt auf den beruflichen Kompetenzen, die für den ökologischen Wandel auf dem Arbeitsmarkt am dringendsten erforderlich sind. Die betroffenen Berufe werden in den Kompetenzpakten unter „Reform 5: Plan für neue Kompetenzen – Übergänge“. Die Empfänger werden unter den Teilnehmern des Nationalen Programms für die garantierte Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer (GOL) (unter „Mission 5: Komponente 1 – Reform 1“), die nach einem Bewertungsverfahren einen Pfad mit einer speziellen Ausbildungskomponente verfolgen muss. Die Investition zielt auch darauf ab, die Kapazitäten der an der Planung von Ausbildungsmaßnahmen beteiligten Verwaltungen, Institutionen und Partner zu erhöhen.

Die mit dieser Investition geförderte Ausbildung darf sich nicht auf Folgendes beziehen: I) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung, 126 ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen, 127 iii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 128 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 129 . In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Investition 11. Stärkung der Eisenbahnflotte des regionalen öffentlichen Verkehrs mit emissionsfreien Zügen und Universaldienst

Diese Investition besteht in der Beschaffung und Inbetriebnahme von mindestens 69 emissionsfreien Personenzügen (wobei ein Zug aus mindestens einer Lokomotive besteht und Fahrgastwagen umfasst) und weiteren 30 Fahrzeugen für den Universaldienst. Insgesamt muss die Investition mindestens 342 Einheiten umfassen, von denen mindestens 69 Lokomotiven sein müssen. Förderfähig sind nur elektrische oder Wasserstoff-Brennstoffzellen. Bimodale Züge sind nicht förderfähig.

Investition 12: Zuschussregelung für die Entwicklung einer internationalen, industriellen und FuE-Führung bei emissionsfreien Bussen

Diese Maßnahme besteht aus einer öffentlichen Investition in ein Zuschussprogramm „Entwicklung einer internationalen, industriellen und FuE-Führung bei emissionsfreien Bussen“, um Anreize für private Investitionen zu schaffen und den Zugang zu Finanzmitteln in Italien zu verbessern, um Investitionen in die Lieferkette der Herstellung emissionsfreier Busflotten (Batterie-Elektro-, Wasserstoff-Brennstoffzellen- oder Wasserstoff-Verbrennungsmotoren) zu unterstützen. Im Rahmen des Programms werden Zuschüsse direkt an den Privatsektor vergeben. Auf der Grundlage der Investitionen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität sollen im Rahmen der Regelung zunächst Zuschüsse in Höhe von mindestens 100 000 000 EUR bereitgestellt werden.

Die Regelung wird von Invitalia S.p.A. als Durchführungspartner verwaltet. Die Regelung umfasst die folgende Produktlinie:

· Finanzhilfen für Unternehmen in der Lieferkette der emissionsfreien Busherstellung. Hybridbusse sind nicht förderfähig.

Zur Durchführung der Investition im Rahmen der Regelung unterzeichnen Italien und Invitalia S.p.A. ein Durchführungsabkommen mit folgendem Inhalt:

1.Beschreibung des Entscheidungsprozesses im Rahmen des Programms: Die endgültige Entscheidung über die Gewährung des Systems wird von einem Investitionsausschuss oder einem anderen einschlägigen gleichwertigen Leitungsgremium getroffen und mit der Mehrheit der Stimmen von Mitgliedern, die von der Regierung unabhängig sind, gebilligt.

2.Kernanforderungen der damit verbundenen Finanzhilfepolitik, die Folgendes umfassen:

a.Die Beschreibung der gewährten Finanzhilfen und der förderfähigen Endbegünstigten.

b.Die Anforderung, dass alle geförderten Investitionen wirtschaftlich tragfähig sein müssen.

c.Die Anforderung, den Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (DNSH) gemäß den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) einzuhalten. Die Finanzhilfepolitik schließt insbesondere folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit aus: I) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung, 130 ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen, 131 iii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 132 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 133 .

d.Die Anforderung, dass die Endbegünstigten des Programms keine Unterstützung aus anderen Unionsinstrumenten erhalten dürfen, um dieselben Kosten zu decken.

3.Den unter die Durchführungsvereinbarung fallenden Betrag, die Gebührenstruktur für den Durchführungspartner und die Anforderung, nicht verwendete Erlöse aus der Regelung, auch nach 2026, für dieselben politischen Zwecke zu verwenden.

4.Überwachungs-, Audit- und Kontrollanforderungen, einschließlich:

a.Die Beschreibung des Überwachungssystems des Durchführungspartners zur Berichterstattung über die mobilisierten Finanzhilfen.

b.Die Beschreibung der Verfahren des Durchführungspartners, mit denen die Prävention, Aufdeckung und Behebung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten sichergestellt wird.

c.Die Verpflichtung, die Förderfähigkeit jedes Vorhabens im Einklang mit den Anforderungen des Durchführungsübereinkommens zu überprüfen, bevor eine Finanzhilfe für ein Vorhaben gewährt wird.

d.Die Verpflichtung, risikobasierte Ex-post-Prüfungen im Einklang mit einem Prüfplan von Invitalia S.p.A. durchzuführen. Bei diesen Prüfungen wird überprüft, ob i) die Kontrollsysteme wirksam sind, einschließlich der Aufdeckung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten; II) Einhaltung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen, der Vorschriften über staatliche Beihilfen und der Anforderungen an die Klimaziele; und iii) die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Regelung keine Unterstützung aus anderen Unionsinstrumenten erhalten haben, um dieselben Kosten zu decken, eingehalten wird. Bei den Prüfungen wird auch die Rechtmäßigkeit der Vorgänge und die Einhaltung der Bedingungen der geltenden Durchführungsvereinbarung und der Finanzhilfevereinbarung überprüft.

5.Anforderungen an Klimainvestitionen, die vom Durchführungspartner durchgeführt werden: mindestens 100 000 000 EUR der ARF-Investitionen in das Programm sollen zu den Klimaschutzzielen gemäß Anhang VI der ARF-Verordnung beitragen. 134  

Die Umsetzung der Maßnahme wird bis 31. August 2026 abgeschlossen sein.

Q.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein

/Ziel

Namen

Etappenziel/Zielwert   
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren ( für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M7-1

Reform 1: Straffung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien

Meilenstein

Ermittlung von „Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energien“

Bestimmung im Rechtsakt über das Inkrafttreten des Primärrechts zur Bestimmung von Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energien

Q4

2024

Inkrafttreten des Primärrechts zur Festlegung von „Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energien“ in subnationalen Verwaltungseinheiten.

M7-2

Reform 1: Straffung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien

Meilenstein

Inkrafttreten des Primärrechts (Testo Unico)

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Primärrechts

Q2

2025

Inkrafttreten des Testo Unico (Primärrecht) zur Sammlung, Zusammenstellung und Konsolidierung aller Normen, die den Einsatz erneuerbarer Energien regeln, und ersetzt alle einschlägigen Rechtsvorschriften der Vergangenheit.

M7-3

Reform 1: Straffung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien

Meilenstein

Einrichtung und Inbetriebnahme der digitalen Plattform für den einzigen Eingang für Genehmigungen im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien

Einrichtung und Inbetriebnahme der digitalen Plattform für den einzigen Eingang für Genehmigungen im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien

Q4

2025

Die zentrale digitale Plattform für die Einholung aller Genehmigungen im Zusammenhang mit der Installation und dem Einsatz erneuerbarer Energiequellen auf nationaler und regionaler Ebene wird eingerichtet und in Betrieb genommen. Der Grundsatz der einmaligen Erfassung wird in Kraft gesetzt.

M7-4

Reform 2: Verringerung umweltschädlicher Subventionen

Meilenstein

Annahme eines Regierungsberichts, der auf den Ergebnissen der Regierungskonsultation mit Interessenträgern aufbaut, um den Fahrplan zur Verringerung umweltschädlicher Subventionen bis 2030 festzulegen.

Annahme des Regierungsberichts

Q4

2024

Die Reform sieht die Verringerung umweltschädlicher Subventionen vor, die im „Katalog der umweltschädlichen Subventionen 2022“ festgelegt sind. In einem Bericht werden die Maßnahmen dargelegt, die zur Konsultation der einschlägigen Interessenträger zu der oben genannten Reform der umweltschädlichen Subventionen ergriffen wurden, einschließlich der Beiträge der Interessenträger. Zu den konsultierten Interessenträgern gehören einschlägige öffentliche Stellen und private Interessenträger.

M7-5

Reform 2: Verringerung umweltschädlicher Subventionen

Meilenstein

Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts.

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts.

Q4

2025

Die Umsetzung der Reform der umweltschädlichen Subventionen beginnt mit einer Verringerung der umweltschädlichen Subventionen um mindestens 2 Mrd. EUR im Jahr 2026.

Darüber hinaus wird in den Rechtsvorschriften der Zeitplan für eine weitere Verringerung der umweltschädlichen Subventionen um mindestens 3,5 Mrd. EUR bis 2030 festgelegt.

M7-6

Reform 3: Senkung der Kosten für den Anschluss von Biomethan an das Gasnetz

Meilenstein

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Senkung der Kosten für den Anschluss von Biomethan-Produktionsanlagen an das Gasnetz

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts.

Q3

2025

Die Rechtsvorschriften

·Senkung der Kosten des Anschlusses von Biomethan-Produktionsanlagen an das Gasnetz für den Erzeuger.

·Schaffung regulatorischer Anreize für Investitionen in das Gasnetz zur Entwicklung erneuerbarer Gase.

M7-7

Reform 4: Minderung des mit Strombezugsverträgen für erneuerbare Energie verbundenen finanziellen Risikos

Meilenstein

Inkrafttreten des Primärrechts

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes

Q3

2024

Inkrafttreten des Primärrechts. Das Primärrecht

I)von jedem Betreiber verlangen, dass er eine teilweise Deckung des Gegenwerts der Strombezugsverträge durch Garantieinstrumente auf dem Strommarkt garantiert;

II)Einführung von Maßnahmen zur Minderung des Ausfallrisikos, einschließlich Anforderungen und Beschränkungen für den Bieter und regulatorische Sanktionen bei Ausfall des Herstellers

III)Ermittlung einer institutionellen Einheit, die die Rolle des Verkäufers/Käufers letzter Instanz übernehmen und von der ausfallenden Gegenpartei übernehmen und die Erfüllung der gegenüber dem leistungsstarken Gegenposten eingegangenen Verpflichtungen sicherstellen würde.

M7-8

Reform 4: Minderung des mit Strombezugsverträgen für erneuerbare Energie verbundenen finanziellen Risikos

Meilenstein

Inkrafttreten des abgeleiteten Rechts

Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten des abgeleiteten Rechts

Q4

2024

Inkrafttreten aller sekundären Rechtsvorschriften, mit denen die Umsetzung des Primärrechts sichergestellt wird.

M7-9

Reform 5: Plan für neue Kompetenzen – Übergänge

Meilenstein

Annahme und Veröffentlichung des neuen Kompetenzplans – Übergänge und des Fahrplans für die Umsetzung

Annahme des Plans und des Fahrplans

Q1

2024

Der mit Erlass vom 14. Dezember 2021 angenommene und in Gazzetta ufficiale n.307 vom 28. Dezember 2021 veröffentlichte „Piano Nuove Competenze“ wird geändert, und der neue Plan für Kompetenzen für den Übergang tritt in Kraft. Der Plan enthält die allgemeinen Grundsätze, die in den regionalen Gesetzen näher zu spezifizieren sind und die Folgendes umfassen:

I)stärkere Einbeziehung des Privatsektors in das Ausbildungsangebot,

II)bessere Anerkennung der Ausbildung am Arbeitsplatz und von Microcredentials,

III)verstärkte Ex-ante-Arbeitsmarktanalyse und Überwachung der beruflichen Auswirkungen der Ausbildung.

Außerdem wird ein Umsetzungsfahrplan angenommen.

M7-10

Reform 5: Plan für neue Kompetenzen – Übergänge

Meilenstein

Inkrafttreten regionaler Rechtsvorschriften

Bestimmung in den Gesetzen über das Inkrafttreten der regionalen Gesetze

Q3

2025

Inkrafttreten der regionalen Rechtsvorschriften.

Die Gesetze betreffen alle Regionen und autonomen Provinzen und führen Folgendes ein:

I)Mechanismen, mit denen sichergestellt wird, dass Ausbildungsmaßnahmen auf der Grundlage des vom Arbeitsmarkt geäußerten Bedarfs geplant werden, wobei denjenigen Vorrang eingeräumt wird, in denen das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage am größten ist, z. B. im Rahmen genehmigter Kompetenzpakte;

II)die Verpflichtung zur Angabe der voraussichtlichen Beschäftigungsergebnisse in Schulungsbekanntmachungen und Ankündigungen;

III)Anerkennung von innerbetrieblicher Ausbildung;

IV)die Anerkennung erworbener Kompetenzen und Kurzschulungen (die sogenannten Microcredentials);

V)Mechanismen zur Förderung der privaten Kofinanzierung.

M7-11

Investition 1: Der ausgeweiteten Maßnahme Stärkung intelligenter Netze

Ziel

Intelligente Netze – Elektrifizierung des Energieverbrauchs

Anzahl

1 500 000

1 730 000

Q2

2026

Elektrifizierung des Energieverbrauchs mit mindestens 1730000 Einwohnern.

M7-12

Investition 2: Der ausgeweiteten Maßnahme Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes

Ziel

Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes

Anzahl

4 000

4 648

Q2

2026

Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes von mindestens 4 648 km.

M7-13

Investition 3: Wissenschaftsexzellenz. Der ausgeweiteten Maßnahme Wasserstoffproduktion in Brachflächen (Hydrogen Valleys)

Ziel

Abschluss des Projekts zur Wasserstofferzeugung in Industriegebieten

Anzahl

10

12

Q2

2026

Abschluss von mindestens 12 Projekten zur Wasserstofferzeugung in aufgegebenen Industriegebieten mit einer durchschnittlichen Kapazität von jeweils mindestens 1-5 MW.

M7-14

Investition 4: Tyrrhenischer Zusammenhang

Meilenstein

Vergabe öffentlicher Aufträge

Mitteilung der Auftragsvergabe

Q3

2024

Mitteilung über die Vergabe aller Aufträge für die Arbeiten, die für die Verlegung von 514 km Kabel zwischen Caracoli und Eboli erforderlich sind.

M7-15

Investition 4: Tyrrhenischer Zusammenhang

Ziel

514 km Kabel verlegt

Kilometer

0

514

Q2

2026

514 km Kabel verlegt, die Caracoli (Palermo) mit Eboli (Salerno) verbinden und eine Kapazität von 500 MW gewährleisten.

M7-16

Investition 5: SA.CO.I.3

Meilenstein

Vergabe öffentlicher Aufträge

Mitteilung der Auftragsvergabe

Q4

2024

Mitteilung über die Vergabe aller Aufträge für die Arbeiten, die für die Fertigstellung der Schalen der Umrüstungsstationen Sardiniens und der Toskana erforderlich sind.

M7-17

Investition 5: SA.CO.I.3

Meilenstein

Fertigstellung der Umrüstungsstationen in Sardinien (Codrongianos) und Toskana (Suvereto)

Mitteilung über den Abschluss der Arbeiten

Q2

2026

Mitteilung über die Fertigstellung der Schalen der Umrüstungsstationen Sardiniens und Toskana.

M7-18

Investition 6: Grenzüberschreitende Stromverbundprojekte zwischen Italien und Nachbarländern

Meilenstein

Vergabe von Aufträgen für den Bau der Verbindungsleitung Italien-Österreich „Somplago – Würmlach“

Mitteilung der Auftragsvergabe

Q3

2025

Mitteilung über die Vergabe aller für den Bau der Verbindungsleitung Italien-Österreich „Somplago – Würmlach“ erforderlichen Aufträge.

M7-19

Investition 6: Grenzüberschreitende Stromverbundprojekte zwischen Italien und Nachbarländern

Ziel

Erhöhung der Nennkapazität der Verbindungsleitung zwischen Italien und Österreich infolge der Fertigstellung der Verbindungsleitung

MW

0

300

Q2

2026

Fertigstellung der Verbindungsleitung Italien-Österreich: „Somplago – Würmlach“. Nach Abschluss der Arbeiten auf italienischer Seite wird die Nennkapazität der Verbindungsleitung zwischen Italien und Österreich um 300 MW erhöht.

M7-20

Investition 6: Grenzüberschreitende Stromverbundprojekte zwischen Italien und Nachbarländern

Meilenstein

Vergabe von Aufträgen für den Bau von zwei Verbindungsleitungen zwischen Italien und Slowenien: „Zaule – Dekani“ und „Redipuglia – Vrtojba“

Mitteilung der Auftragsvergabe

Q2

2025

Mitteilung der Vergabe aller Verträge, die für den Bau von zwei Verbindungsleitungen zwischen Italien und Slowenien erforderlich sind: „Zaule-Dekani“ und „Redipuglia-Vrtojba“.

M7-21

Investition 6: Grenzüberschreitende Stromverbundprojekte zwischen Italien und Nachbarländern

Ziel

Erhöhung der Nennkapazität der Verbindungsleitung zwischen Italien und Slowenien nach Abschluss der Arbeiten

MW

0

250

Q4

2025

Fertigstellung der Verbindungsleitungen Italien-Slowenien: „Zaule – Dekani“ und „Redipuglia – Vrtojba“. Nach Abschluss der Arbeiten auf italienischer Seite wird die kumulative Nennkapazität der beiden Verbindungsleitungen zwischen Italien und Slowenien um 250 MW erhöht.

M7-22

Investition 7: Intelligentes nationales Übertragungsnetz

Ziel

Installation von 5G-Ausrüstung oder IKT-Architektur in Bahnhöfen

Anzahl der Stationen

0

40

Q2

2026

Die neue 5G-Ausrüstung oder IKT-Architektur wird in mindestens 40 Stationen installiert und implementiert.

M7-23

Investition 7: Intelligentes nationales Übertragungsnetz

Ziel

Neues Netzmanagement- und -steuerungssystem

Anzahl

0

250

Q2

2026

Installation des sicheren Protokolls 104 (Protokoll IEC 62351) in mindestens 250 Elektrostationen.

M7-24

Investition 7: Intelligentes nationales Übertragungsnetz

Ziel

Industrielles Internet der Dinge

Anzahl

0

1 500

Q2

2026

Industrielle IoT-Überwachungssysteme, die in mindestens 1500 Stromspylons installiert sind, um Daten zu sammeln, die im Managementsystem verarbeitet werden können.

M7-25

Investition 8: Nachhaltige, kreislauforientierte und sichere Versorgung mit kritischen Rohstoffen

Meilenstein

Veröffentlichung des Berichts über den künftigen Bedarf an kritischen Rohstoffen und das Potenzial des Ökodesigns zur Verringerung der Nachfrage nach kritischen Rohstoffen

Veröffentlichung des Berichts

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT

Q2

2025

In dem Bericht werden der künftige Bedarf an kritischen Rohstoffen und das Potenzial des Ökodesigns zur Verringerung der Nachfrage nach kritischen Rohstoffen analysiert.

M7-26

Investition 8: Nachhaltige, kreislauforientierte und sichere Versorgung mit kritischen Rohstoffen

Meilenstein

Geografisches Informationssystem (GIS) über mineralische Abfälle für eine nachhaltige, kreislauforientierte und sichere Versorgung mit kritischen Rohstoffen

Veröffentlichung der Datenbank

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT

Q4

2025

Öffentliche Datenbank (geografisches Informationssystem), die die Geolokalisierung und Visualisierung rezyklierbarer Ressourcen oder Materialien in städtischen Gebieten (Stadtbergwerke) sowie bestehender Abfälle in stillgelegten Bergwerken ermöglicht.

M7-27

Investition 8: Nachhaltige, kreislauforientierte und sichere Versorgung mit kritischen Rohstoffen

Ziel

Abschluss von FuE-Projekten in den Bereichen Ökodesign und Stadtbergbau für eine nachhaltige, kreislauforientierte und sichere Versorgung mit kritischen Rohstoffen

Anzahl

0

10

Q2

2026

Abschluss von mindestens 10 FuE-Projekten mit Schwerpunkt Ökodesign und Verbesserung der Sammlung, der Logistik und des Recyclings von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, einschließlich Windturbinenblättern und Photovoltaikmodulen.

M7-28

Investition 8: Nachhaltige, kreislauforientierte und sichere Versorgung mit kritischen Rohstoffen

Ziel

Ausrüstung von Laboratorien des Technologiezentrums für Stadtbergbau und Ökodesign

Anzahl

0

6

Q2

2026

Ausrüstung von mindestens 6 Laboratorien, die zum Technologiezentrum für Stadtbergbau und Ökodesign gehören.

Die Laboratorien ermöglichen die Zusammenarbeit zwischen privaten Unternehmen und Forschungseinrichtungen bei der Suche nach Lösungen zur Steigerung der Rückgewinnung und des Recyclings kritischer Rohstoffe im Zusammenhang mit dem ökologischen Wandel.

M7-29

Investition 9: Der ausgeweiteten Maßnahme Technische Unterstützung und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

Ziel

Ausbildung und Schulungen

Anzahl

280 000

281 750

Q2

2026

Mindestens 281750 Beschäftigte anderer öffentlicher Verwaltungen haben Schulungsinitiativen (formelle Zertifizierung oder Folgenabschätzung) erfolgreich abgeschlossen.

Mindestens 1750 dieser Beschäftigten im öffentlichen Dienst müssen in lokalen öffentlichen Verwaltungen beschäftigt sein und über Schulungsinitiativen zum ökologischen Wandel verfügen, wie in der Beschreibung der Maßnahme dargelegt.

M7-30

Investition 10: Pilotprojekte zu Kompetenzen „Crescere Green“

Ziel

Bereitstellung von Schulungen für 20000 Personen

Anzahl

0

20 000

Q2

2025

Das Pilotprojekt ist regionenübergreifend unter Beteiligung von Unternehmen des Privatsektors organisiert.

Die Ausbildungsanbieter sind bundesweit gemäßden regionalen Rechtsvorschriften zu zertifizieren (Accreditati). Die Schulungsmodule konzentrieren sich auf branchenspezifische Kompetenzen für den ökologischen Wandel im Einklang mit den in den Kompetenzpakten festgelegten Berufen und werden auf nationaler Ebene überwacht.

Mindestens 20000 Begünstigte des Programms „Gesicherte Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer“ (GOL) haben die Schulungsmodule abgeschlossen. Die Maßnahmen zur Stärkung der Verwaltungskapazitäten werden abgeschlossen.

Höchstens 4 % der Mittel sind für die Stärkung der Verwaltungskapazitäten der an der Planung und Durchführung von Schulungen beteiligten Akteure bestimmt.

M7-31

Investition 11: Stärkung der Eisenbahnflotte des regionalen öffentlichen Verkehrs mit emissionsfreien Zügen und Universaldienst

Ziel

Anzahl emissionsfreier Züge und Zahl der Beförderungen für den Universaldienst

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

69

Q2

2026

Inbetriebnahme und Erwerb der EG-Konformitätserklärung gemäß Artikel 15 des Gesetzesdekrets Nr. 57/2019 (d. h. Dichiarazione di verifica di conformità CE di cui all‚art 15 del D.Lgs 57/2019) von mindestens 69 emissionsfreien (elektrischen oder wasserstoffbetriebenen Brennstoffzellen) und 30 Wagen für den Universaldienst zusätzlich zu den unter der Investition 4.4.2 der Mission 2 Komponente 2 genannten Fahrzeugen

Was den Universaldienst/die Intercity betrifft, so muss sich das mit den ARF-Mitteln erworbene rollende Material im Eigentum des Staates befinden. Nach Ablauf des Dienstleistungsauftrags des etablierten Anbieters werden diese Fahrzeuge daher der neuen Vergabestelle des Dienstleistungsauftrags in voller Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 1370/2007 zur Verfügung gestellt.

M7-32

Investitions 12 Zuschussregelung für die Entwicklung einer internationalen, industriellen und FuE-Führung bei emissionsfreien Bussen

Meilenstein

Durchführungsvereinbarung

Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens

 

 

Q1

2024

Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens.

M7-33

Investitions 12 Zuschussregelung für die Entwicklung einer internationalen, industriellen und FuE-Führung bei emissionsfreien Bussen

Ziel

Mit den Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen

 

Prozentsatz (%)

0 %

100 %

Q1

2026

Invitalia S.p.A. muss rechtliche Finanzhilfevereinbarungen mit Endbegünstigten über einen Betrag geschlossen haben, der erforderlich ist, um 100 % der ARF-Investitionen für das Programm zu verwenden (unter Berücksichtigung der Verwaltungsgebühren). Invitalia S.p.A. erstellt einen Bericht, in dem der Prozentsatz dieser Finanzierung, der nach der Methode in Anhang VI der ARF-Verordnung zu den Klimazielen beiträgt, im Einzelnen aufgeführt ist.

M7-34

Investitions 12 Zuschussregelung für die Entwicklung einer internationalen, industriellen und FuE-Führung bei emissionsfreien Bussen

Meilenstein

Das Ministerium hat die Investition abgeschlossen.

Übertragungsbescheinigung

Q2

2025

Italien überweist 100 000 000 EUR an Invitalia S.p.A. für die Regelung.

FRAGE 3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Investition 13. Adriatische Leitung Phase 1 (Kompressorstation Sulmona und Gasfernleitung Sestino-Minerbio)

Ziel dieser Investition ist die Verbesserung der Energieinfrastruktur und der Energieanlagen zur Deckung des für die Versorgungssicherheit erforderlichen unmittelbaren Bedarfs an Gas, einschließlich Flüssigerdgas, insbesondere um eine Diversifizierung der Versorgung im Interesse der Union als Ganzes zu ermöglichen.

Ziel der Investition ist die Unterstützung des Baus einer Kompressorstation in Sulmona und einer Gasfernleitung, die die Knoten von Sestino und Minerbio als Teil der Adria-Linie verbindet. Die neu gebaute Infrastruktur dürfte die Kapazität für den Gastransport um 14 Mio. m³/Tag erhöhen.

Italien ermittelt den Status gebietsspezifischer Erhaltungsziele (SSCO) und überarbeitet erforderlichenfalls die Umweltverträglichkeitsprüfungen (Valutazione Incidenza Ambientale) bis zum Beginn der Arbeiten in den betreffenden Gebieten entsprechend.

Die Kompressorstation Sulmona und die Gasfernleitung Sestino-Minerbio werden bis zum 31. August 2026 gebaut.

Investition 14. Grenzüberschreitende Gasexportinfrastruktur

Ziel dieser Investition ist die Verbesserung der Energieinfrastruktur und der Energieanlagen zur Deckung des für die Versorgungssicherheit erforderlichen unmittelbaren Bedarfs an Gas, einschließlich Flüssigerdgas, insbesondere um eine Diversifizierung der Versorgung im Interesse der Union als Ganzes zu ermöglichen.

Diese Investition besteht in der Modernisierung der bestehenden Gasinfrastruktur, die die Ausfuhr von Erdgas über den Ausspeisepunkt Tarvisio ermöglicht. Die Investition besteht insbesondere im Bau einer neuen elektrischen Kompressoranlage in der Kompressorstation Poggio Renatico. Es wird erwartet, dass die neu gebaute Infrastruktur die Kapazität der Gasexporte über den Ausspeisepunkt Tarvisio um 8 Mrd. m³/Jahr erhöht.

Die Kompressionszentrale in der Kompressorstation Poggio Renatico wird bis zum 31. August 2026 gebaut.

Investition 15. Transizione 5.0

Mit dieser Maßnahme wird die Energiewende in Produktionsprozessen hin zu einem energieeffizienten, nachhaltigen und auf erneuerbaren Energieträgern basierenden Produktionsmodell unterstützt. Infolgedessen sollte die Maßnahme im Zeitraum 2024-2026 zu Energieeinsparungen in Höhe von 0,4 Mio. t RÖE beim Endenergieverbrauch führen. 

Unternehmen wird eine Steuergutschrift gewährt, die den zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 31. Dezember 2025 entstandenen Kosten entspricht, wenn sie in Folgendes investieren:

a)digitale Vermögenswerte (4.0 Sachanlagen, 4.0 immaterielle Investitionsgüter 135 )

b)Anlagen, die für die Eigenerzeugung und den Eigenverbrauch aus erneuerbaren Quellen erforderlich sind (mit Ausnahme von Biomasse)

c)Schulung des Personals in Kompetenzen für den ökologischen Wandel.

Der Steuervorteil muss mindestens drei inkrementellen Schwellenwerten der Verringerung des Endenergieverbrauchs (um mindestens 3 %) oder den bei den angestrebten Prozessen erzielten Energieeinsparungen (von mindestens 5 % im Vergleich zum vorherigen Verbrauch für solche Prozesse) im Zusammenhang mit Investitionen in die unter Buchstabe a genannten Vermögenswerte entsprechen 136 .

Daher muss die Intensität des Steuervorteils entsprechend den zertifizierten Energieeffizienzverbesserungen und den erzielten Energieeinsparungen steigen.

Um förderfähig zu sein, muss das Projekt von einem unabhängigen Gutachter zertifiziert werden, der bescheinigt, dass das Innovationsprojekt vorab die Förderkriterien im Zusammenhang mit der Verringerung des Gesamtenergieverbrauchs erfüllt. Darüber hinaus wird durch eine Ex-post-Bescheinigung die tatsächliche Durchführung der Investitionen gemäß den Bestimmungen der Ex-ante-Bescheinigung bescheinigt.

Mindestens 4 032 000 000 EUR der Investition tragen zur Verwirklichung der Klimaschutzziele gemäß Anhang VI der ARF-Verordnung bei. 137

Die Maßnahme besteht aus einer Steuergutschriftsregelung und deckt Ausgaben ab, die zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 31. August 2026 geltend gemacht werden müssen.

Bis zu 1 % des Ziels werden für die Entwicklung einer IT-Plattform und damit zusammenhängende Tätigkeiten bereitgestellt, die Folgendes betreffen: I) Verwaltung der von den Begünstigten vorgelegten Bescheinigungen; II) die Bewertung, den Austausch und die Verwaltung der für die Analyse verwendeten Daten erleichtern; und iii) die Überwachungs- und Kontrolltätigkeiten.

Darüber hinaus wird mit der Maßnahme der Umfang des mit dem Etappenziel M1C2-1 (Transizione 4.0) eingesetzten wissenschaftlichen Ausschusses erweitert, um bis zum 31. August 2026 einen Bericht zu erstellen, in dem die Wirksamkeit der Investitionen aus dem nationalen Aufbau- und Resilienzplan unter der Zuständigkeit des Ministeriums für Unternehmen und Made in Italien (MIMIT) und mögliche Synergien mit anderen EU-Finanzierungsquellen in Sektoren, die für die EU und die nationale Wettbewerbsfähigkeit und Autonomie von strategischer Bedeutung sind, bewertet werden.

Investition 16. Unterstützung von KMU bei der Eigenerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen

Diese Maßnahme besteht aus einer öffentlichen Investition in eine Zuschussregelung „Unterstützung von KMU bei der Eigenerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen“, um Anreize für private Investitionen zu schaffen und den Zugang zu Finanzmitteln für die Eigenerzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen durch Italien zu verbessern.

Mit der Regelung sollen Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Durchführung von Investitionsprogrammen unterstützt werden, die auf die Eigenerzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen abzielen.

Im Rahmen der Regelung werden Zuschüsse direkt an den Privatsektor vergeben. Auf der Grundlage der Investitionen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität sollen im Rahmen der Regelung zunächst Zuschüsse in Höhe  von mindestens 320 000 000 EUR bereitgestellt werden.

Die Regelung wird von Invitalia SpA als Durchführungspartner verwaltet. Die Regelung umfasst folgende Produktlinien:

- nicht rückzahlbare Beiträge – im Durchschnitt etwa 50 % der Gesamtinvestition – für den Erwerb von Systemen und damit zusammenhängenden digitalen Technologien, die die direkte Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen für den unmittelbaren Eigenverbrauch oder durch Akkumulations-/Speichersysteme ermöglichen.

Zur Durchführung der Investition im Rahmen der Regelung unterzeichnen Italien und Invitalia SpA ein Durchführungsabkommen mit folgendem Inhalt:

1.Beschreibung des Entscheidungsprozesses im Rahmen des Programms: Die endgültige Investitionsentscheidung des Systems wird von einem Investitionsausschuss oder einem anderen einschlägigen gleichwertigen Leitungsgremium getroffen und mit der Mehrheit der Stimmen von Mitgliedern, die von der Regierung unabhängig sind, gebilligt.

2.Kernanforderungen der damit verbundenen Anlagepolitik, die Folgendes umfassen:

a)Beschreibung der Art der gewährten Unterstützung und der förderfähigen Endbegünstigten.

b)Die Anforderung, dass alle geförderten Investitionen wirtschaftlich tragfähig sein müssen.

c)Die Anforderung, den Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (DNSH) gemäß den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) einzuhalten. Insbesondere im Falle der allgemeinen Unterstützung von Unternehmen schließt die Investitionspolitik Unternehmen aus, die einen wesentlichen Schwerpunkt auf 138 den folgenden Sektoren haben: I) Energieerzeugung auf der Grundlage fossiler Brennstoffe und damit verbundene Tätigkeiten 139 ; II) energieintensive und/oder CO2-intensive Industrien 140 ; III) Herstellung, Vermietung oder Verkauf umweltschädlicher Fahrzeuge 141 ; IV) Abfallsammlung, Abfallbehandlung und -entsorgung 142 , v) Aufbereitung von Kernbrennstoffen, Erzeugung von Kernenergie. Darüber hinaus setzt die Investitionspolitik voraus, dass die Endbegünstigten des Programms die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten einhalten.

d)Die Anforderung, dass die Endbegünstigten des Programms keine Unterstützung aus anderen Unionsinstrumenten erhalten dürfen, um dieselben Kosten zu decken.

3.Den unter die Durchführungsvereinbarung fallenden Betrag, die Gebührenstruktur für den Durchführungspartner und die Anforderung, nicht verwendete Erlöse aus der Regelung, auch über 2026 hinaus, für dieselben politischen Zwecke zu investieren.

4.Überwachungs-, Audit- und Kontrollanforderungen, einschließlich:

I)Die Beschreibung des Überwachungssystems des Durchführungspartners zur Berichterstattung über die mobilisierten Investitionen.

II)Die Beschreibung der Verfahren des Durchführungspartners, mit denen die Prävention, Aufdeckung und Behebung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten sichergestellt wird.

III)Die Verpflichtung, die Förderfähigkeit jeder Operation im Einklang mit den Anforderungen des Durchführungsübereinkommens zu überprüfen, bevor sie sich zur Finanzierung einer Operation verpflichtet.

IV)Die Verpflichtung, risikobasierte Ex-post-Prüfungen gemäß einem Prüfplan der Invitalia SpA durchzuführen. Bei diesen Prüfungen wird überprüft, i) ob die Kontrollsysteme wirksam sind, einschließlich der Aufdeckung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten; II) Einhaltung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen, der Vorschriften über staatliche Beihilfen und der Anforderungen an die Klimaziele; und iii) die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Regelung keine Unterstützung aus anderen Unionsinstrumenten erhalten haben, um dieselben Kosten zu decken, eingehalten wird. Bei den Prüfungen wird auch die Rechtmäßigkeit der Transaktionen und die Einhaltung der Bedingungen des geltenden Durchführungsübereinkommens überprüft.

5.Anforderungen an Klimainvestitionen, die vom Durchführungspartner durchgeführt werden: 320 000 000 EUR der ARF-Investitionen in die Fazilität sollen gemäß Anhang VI der ARF-Verordnung zu den Klimaschutzzielen beitragen. 143

Die Umsetzung der Maßnahme wird bis 31. August 2026 abgeschlossen sein.

Investition 17. Finanzierungsinstrument für die energetische Renovierung von öffentlichem und sozialem Wohnungsbau sowie von einkommensschwachen und finanziell schwächeren Haushalten

Ziel der Maßnahme ist es, die Renovierung einkommensschwacher und finanziell schwächerer Haushalte zu unterstützen und Energiearmut zu verringern. Diese Maßnahme besteht aus einer öffentlichen Investition in eine Fazilität, das „Finanzinstrument zur Verringerung der Energiearmut“, um Anreize für private Investitionen zu schaffen und den Zugang zu Finanzmitteln für die energetische Sanierung von Sozialwohnungen und öffentlichen Wohngebäuden zu verbessern, um eine Energieeffizienzverbesserung von mindestens 30 % zu erreichen.

Die Fazilität wird vom Durchführungspartner verwaltet. Dabei kann es sich um die Cassa Depositi e Prestiti oder die Europäische Investitionsbank handeln. Die Cassa Depositi e Prestiti und die Europäische Investitionsbank können ebenfalls gemeinsam als Durchführungspartner auftreten. Der Durchführungspartner wird in den weiteren Spezifikationen der operativen Vereinbarungen präzisiert. Die Fazilität wird in Form von Zuschüssen und/oder zinsvergünstigten Darlehen für Energiedienstleistungsunternehmen für die energetische Renovierung von Wohneinheiten betrieben.

Auf der Grundlage der Investitionen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität soll die Fazilität zunächst mindestens 1 381 000 000 EUR an finanzieller Unterstützung bereitstellen.

Die Fazilität umfasst die folgenden Produktlinien:

·Öffentlicher Wohnungsbau:

Im Rahmen dieser Produktlinie wird finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, Zinszuschüssen, zinsvergünstigten Darlehen und Marktdarlehen für Energiedienstleistungsunternehmen (ESCO) für die energetische Sanierung von öffentlichem Wohnraum bereitgestellt.

·Sozialwohnungen:

Diese Produktlinie bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, Zinszuschüssen, zinsvergünstigten Darlehen und Marktdarlehen für Energiedienstleistungsunternehmen (ESCO) für die energetische Sanierung von Sozialwohnungen.

·Energetische Renovierungen in einkommensschwachen Haushalten in Gebäuden mit mehreren Wohnungen:

Im Rahmen dieser Produktlinie wird finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, Zinszuschüssen, zinsvergünstigten Darlehen und Marktdarlehen für Energiedienstleistungsunternehmen (ESCO) für energetische Renovierungen in einkommensschwachen und finanziell schwächeren Haushalten in Gebäuden mit mehreren Wohnungen bereitgestellt.

Zwei Drittel der Fazilität sind für die energetische Renovierung von öffentlichen und Sozialwohnungen bestimmt; ein Drittel ist für energetische Renovierungen in einkommensschwachen Haushalten in Gebäuden mit mehreren Wohnungen bestimmt.

Zur Durchführung der Investition in die Fazilität unterzeichnen Italien und der Durchführungspartner ein Durchführungsabkommen mit folgendem Inhalt:

1.Beschreibung des Entscheidungsprozesses der Fazilität: Die endgültige Investitionsentscheidung der Fazilität wird von einem Investitionsausschuss oder einem anderen einschlägigen gleichwertigen Leitungsgremium getroffen und mit der Mehrheit der Stimmen von Mitgliedern, die von der Regierung unabhängig sind, gebilligt.

2.Kernanforderungen der damit verbundenen Anlagepolitik, die Folgendes umfassen:

a.Die Beschreibung des Finanzprodukts/der Finanzprodukte und der förderfähigen Endbegünstigten 144 .

b.Die Anforderung, dass alle geförderten Investitionen wirtschaftlich tragfähig sein müssen.

c.Die Anforderung, den Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (DNSH) gemäß den Technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) einzuhalten. Die Anlagepolitik schließt insbesondere folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit aus: I) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung, 145 ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen, 146 iii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 147 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 148 .

d.Die Anforderung, dass Endempfänger der Fazilität keine Unterstützung aus anderen Unionsinstrumenten erhalten dürfen, um dieselben Kosten zu decken.

3.Den unter die Durchführungsvereinbarung fallenden Betrag, die Gebührenstruktur für den Durchführungspartner und die Anforderung, Rückflüsse gemäß der Investitionspolitik der Fazilität zu reinvestieren, es sei denn, sie werden für Rückzahlungen von Darlehen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität verwendet.

4.Überwachungs-, Audit- und Kontrollanforderungen, einschließlich:

a.Die Beschreibung des Überwachungssystems des Durchführungspartners zur Berichterstattung über die mobilisierten Investitionen.

b.Die Beschreibung der Verfahren des Durchführungspartners, mit denen die Prävention, Aufdeckung und Behebung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten sichergestellt wird.

c.Die Verpflichtung, die Förderfähigkeit jeder Operation im Einklang mit den Anforderungen des Durchführungsübereinkommens zu überprüfen, bevor sie sich zur Finanzierung einer Operation verpflichtet.

d.Die Verpflichtung, risikobasierte Ex-post-Prüfungen gemäß einem Prüfungsplan der Cassa Depositi e Prestiti und/oder der Europäischen Investitionsbank durchzuführen. Bei diesen Prüfungen wird überprüft, i) ob die Kontrollsysteme wirksam sind, einschließlich der Aufdeckung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten; II) Einhaltung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen, der Vorschriften über staatliche Beihilfen und der Anforderungen an die Klimaziele; und iii) die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Fazilität keine Unterstützung aus anderen Unionsinstrumenten erhalten haben dürfen, um dieselben Kosten zu decken, eingehalten wird. Bei den Prüfungen wird auch die Rechtmäßigkeit der Transaktionen und die Einhaltung der Bedingungen des geltenden Durchführungsübereinkommens überprüft.

Anforderungen an Klimainvestitionen, die vom Durchführungspartner durchgeführt werden: 1 381 000 000 EUR der ARF-Investitionen in die Fazilität sollen gemäß Anhang VI der ARF-Verordnung zu den Klimaschutzzielen beitragen. 149

FRAGE 4:  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)  

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein

/Ziel

Namen

Etappenziel/Zielwert   
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren ( für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M7-35

Investition 13: Adriatische Leitung Phase 1 (Kompressorstation Sulmona und Gasfernleitung Sestino-Minerbio)

Meilenstein

Annahme und Aktualisierung einschlägiger Umweltverträglichkeitsprüfungen (VIncA)

Ermittelte SSCOs und VincA entsprechend überarbeitet und angenommen

Q1

2024

Die italienischen Behörden

·Festlegung der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (SSCO) für die von dem Projekt betroffenen Natura-2000-Gebiete nach der vom Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit in den Jahren 2022 und 2023 angenommenen Methodik.

·Überprüfung der bereits im Rahmen der Habitat-Richtlinie (VINCA) durchgeführten Verträglichkeitsprüfungen im Lichte der neu eingerichteten SSCO.

·Aktualisierung (falls erforderlich) der bereits im Rahmen der FFH-Richtlinie durchgeführten Verträglichkeitsprüfungen (VINCA) im Einklang mit den nationalen Leitlinien vom 28. Dezember 2019 und Sicherstellung ihrer Einbeziehung in das Gesamtverfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung.

M7-36

Investition 13: Adriatische Leitung Phase 1 (Kompressorstation Sulmona und Gasfernleitung Sestino-Minerbio)

Meilenstein

Vergabe öffentlicher Aufträge

Mitteilung der Auftragsvergabe

Q2

2024

Mitteilung über die Vergabe aller Aufträge für die Arbeiten, die für die Fertigstellung der Verdichterstation Sulmona und der Gasfernleitung Sestino-Minerbio erforderlich sind.

M7-37

Investition 13: Adriatische Leitung Phase 1 (Kompressorstation Sulmona und Gasfernleitung Sestino-Minerbio)

Meilenstein

Abschluss der Arbeiten

Mitteilung über den Abschluss der Arbeiten

Q2

2026

Die Verdichterstation Sulmona und die Gaspipeline Sestino-Minerbio müssen fertiggestellt sein.

M7-38

Investition 14: Grenzüberschreitende Gasexportinfrastruktur

Meilenstein

Vergabe öffentlicher Aufträge

Mitteilung der Auftragsvergabe

Q2

2024

Mitteilung über die Vergabe aller Aufträge für die Arbeiten, die für die Fertigstellung der Kompressorstation Poggio Renatico erforderlich sind

M7-39

Investition 14: Grenzüberschreitende Gasexportinfrastruktur

Meilenstein

Abschluss der Arbeiten

Mitteilung über den Abschluss der Arbeiten

Q2

2026

Die Verdichtungsanlage in der Kompressorstation Poggio Renatico muss fertiggestellt sein.

M7-40

Investition 15: Transizione 5.0 grün

Meilenstein

Inkrafttreten des Rechtsakts zur Festlegung der Kriterien für förderfähige Interventionen

Bestimmung im

Rechtsvorschriften mit Angabe

der Eingang in

Rechtskraft des Gesetzes

Q1

2024

Mit dem Rechtsakt werden potenziellen Empfängern Steuergutschriften für den Übergang 5.0 zur Verfügung gestellt, wobei die Förderkriterien, auch in Bezug auf Mindestenergieeinsparungen, und die maximale Ausgabenobergrenze für die Maßnahme festgelegt werden.

M7-41

Investition 15: Transizione 5.0 grün

Ziel

Gewährung von ARF-Mitteln

Betrag der bewilligten Mittel (EUR)

0

6 300 000 000

Q2

2026

Mitteilung der Gewährung aller für diese Investition vorgesehenen Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität.

Die zufrieden stellende Erreichung des Ziels hängt auch von der Veröffentlichung des Berichts über die Bewertung der ARF-Investitionen unter der Verantwortung des Ministeriums für Unternehmen und Made in Italien ab.

M7-42

Investition 15: Transizione 5.0 grün

Ziel

0,4 Mio. t RÖE Energieeinsparungen beim Endenergieverbrauch im Zeitraum 2024-2026

Mio. t RÖE

0

0.4

Q2

2026

Die Investition soll im Zeitraum 2024-2026 zu einer Energieeinsparung von 0,4 MTOE beim Endenergieverbrauch führen.

M7-43

Investition 16: Unterstützung von KMU bei der Eigenerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen

Meilenstein

Durchführungsvereinbarung

Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens

Q4

2024

Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens.

M7-44

Investition 16: Unterstützung von KMU bei der Eigenerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen

Meilenstein

Das Ministerium für Unternehmen und Made in Italien hat den Geldtransfer an Invitalia abgeschlossen.

Übertragungsbescheinigung

Q4

2024

Italien überträgt 320 000 000 EUR an Invitalia für die Fazilität.

M7-45

Investition 16: Unterstützung von KMU bei der Eigenerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen

Ziel

Rechtliche Vereinbarungen mit Endbegünstigten

ENTFÄLLT.

Prozentualer Anteil (in %)

0

100 %

Q2

2026

Invitalia S.p.A. muss rechtliche Vereinbarungen mit Endbegünstigten über den Betrag geschlossen haben, der erforderlich ist, um 100 % der ARF-Investitionen für das Programm zu verwenden (unter Berücksichtigung der Verwaltungsgebühren).

Invitalia S.p.A. erstellt einen Bericht, in dem der Prozentsatz dieser Finanzierung, der nach der Methode in Anhang VI der ARF-Verordnung zu den Klimazielen beiträgt, im Einzelnen aufgeführt ist.

M7-46

Investition 17: Finanzierungsinstrument für die energetische Sanierung von öffentlichem und sozialem Wohnungsbau

Meilenstein

Definition des Ziels der Leistungsbeschreibung

Inkrafttreten des Rechtsakts mit der Festlegung des Mandats des Finanzinstruments

Q3

2024

Festlegung des Mandats des Finanzierungsinstruments, das auf öffentliche und soziale Wohngebäude und energetische Renovierungen in einkommensschwachen und finanziell schwächeren Haushalten in Gebäuden mit mehreren Wohnungen abzielt.

M7-47

Investition 17: Finanzierungsinstrument für die energetische Sanierung von öffentlichem und sozialem Wohnungsbau

Meilenstein

Durchführungsvereinbarung

Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens

Q2

2025

Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens im Einklang mit den in der Beschreibung der Maßnahme genannten Anforderungen.

Insbesondere enthält das Durchführungsabkommen Förderkriterien für die Mindestverbesserung der Energieeffizienz, die mit dem Instrument erreicht werden soll (mindestens 30 % bei der Senkung des Primärenergiebedarfs) und die förderfähigen Haushalte (sofern die Förderfähigkeit auf der Grundlage ihrer Anfälligkeit festgelegt wird).

M7-48

Investition 17: Finanzierungsinstrument für die energetische Sanierung von öffentlichem und sozialem Wohnungsbau

Meilenstein

Das Ministerium hat die Investition abgeschlossen.

Übertragungsbescheinigung

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2025

Italien überträgt 1 381 000 000 EUR an den Durchführungspartner der Fazilität.

M7-49

Investition 17: Finanzierungsinstrument für die energetische Sanierung von öffentlichem und sozialem Wohnungsbau

Ziel

Mit den Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen

Prozentsatz (%)

0 %

100 %

Q2

2026

Der Durchführungspartner muss rechtliche Finanzierungsvereinbarungen mit Energiedienstleistungsunternehmen (ESCO) über einen Betrag geschlossen haben, der erforderlich ist, um 100 % der ARF-Investitionen in die Fazilität zu nutzen (unter Berücksichtigung der Verwaltungsgebühren).

In der Finanzierungsvereinbarung mit Energiedienstleistungsunternehmen (ESCO) wird festgelegt, welche Vermögenswerte einer Energieeffizienzsanierung unterzogen werden.

100 % dieser Finanzmittel tragen nach der Methode in Anhang VI der ARF-Verordnung zur Verwirklichung der Klimaziele bei.

2.Geschätzte Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans

Die geschätzten Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans Italiens belaufen sich auf 194 415 951 466 EUR.

ABSCHNITT 2: FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG

1.Finanziellen Beitrag

Die in Artikel 2 Absatz 2 genannten Tranchen werden wie folgt strukturiert:

1.1.Erste Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

M1C1-51

Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Inkrafttreten des Primärrechts zur Steuerung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

M1C1-52

Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Inkrafttreten der Primärvorschriften zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans.

M1C1-53

Investition 1.9: Technische Unterstützung und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

Meilenstein

Inkrafttreten des Primärrechts zur Bereitstellung technischer Hilfe und zur Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

M1C1-69

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Meilenstein

Inkrafttreten des Dekrets zur Vereinfachung des öffentlichen Auftragswesens

M1C1-1

Reform 1.1: IKT-Beschaffung

Meilenstein

Inkrafttreten von Gesetzesdekreten zur Reform 1.1 „IKT-Beschaffung“

M1C1-2

Reform 1.3: Cloud First und Interoperabilität

Meilenstein

Inkrafttreten der Gesetzesdekrete zur Reform 1.3 „Cloud First and Interoperability“

M1C1-29

Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz

Meilenstein

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Reform der Ziviljustiz

M1C1-30

Reform 1.5: Reform der Strafjustiz

Meilenstein

Inkrafttreten der grundlegenden Rechtsvorschriften für die Reform der Strafjustiz

M1C1-31

Reform 1.6: Reform des Insolvenzrahmens

Meilenstein

Inkrafttreten der grundlegenden Rechtsvorschriften für den Rahmen für die Insolvenzreform

M1C1-32

Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichte

Meilenstein

Inkrafttreten besonderer Rechtsvorschriften für die Einstellung von Personal aus den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen

M1C1-54

Investition 1.9: Technische Unterstützung und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

Ziel

Abgeschlossene Einstellung von Sachverständigen für die Durchführung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

M1C1-55

Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Ausweitung der auf den italienischen Aufbau- und Resilienzplan angewandten Methode auf den nationalen Haushalt, um die Absorption von Investitionen zu erhöhen

M1C1-68

Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Archivsystem für Audit und Kontrollen: Informationen für die Überwachung der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität

M1C1-71

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Meilenstein

Inkrafttreten aller erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften und Durchführungsrechtsakte (einschließlich des abgeleiteten Rechts) für das System der Vergabe öffentlicher Aufträge

M1C1-100

Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung

Meilenstein

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Verbesserung der Wirksamkeit der Ausgabenüberprüfung – Stärkung des Finanzministeriums

M1C1-101

Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

Meilenstein

Annahme einer Überprüfung möglicher Maßnahmen zur Verringerung der Steuerhinterziehung

M1C2-1

Investition 1: Übergang 4.0

Meilenstein

Inkrafttreten von Rechtsakten, mit denen potenziellen Begünstigten Steuergutschriften für den Übergang 4.0 zur Verfügung gestellt werden sollen, und Einsetzung des Wissenschaftlichen Ausschusses

M1C3-8

Investition – 4.1 Digitales Tourismuszentrum

Meilenstein

Vergabe von Aufträgen für die Entwicklung des digitalen Tourismusportals

M2C2-7

Reform 2 Neue Rechtsvorschriften zur Förderung der Erzeugung und des Verbrauchs von erneuerbarem Gas

Meilenstein

Inkrafttreten eines Gesetzesdekrets zur Förderung der Verwendung von erneuerbarem Gas für die Verwendung von Biomethan im Verkehrs-, Industrie- und Wohnsektor sowie eines Durchführungsdekrets, in dem die Bedingungen und Kriterien für seine Nutzung und das neue Anreizsystem festgelegt sind.

M2C2-37

Reform 5: Intelligentere Verfahren für die Projektbewertung im Bereich der öffentlichen Nahverkehrssysteme mit ortsfesten Anlagen und im schnellen Massenverkehr

Meilenstein

Inkrafttreten eines Gesetzesdekrets

M2C2-41

Investition 5.3: Elektrobusse

Meilenstein

Inkrafttreten eines Ministerialerlasses, in dem die Höhe der verfügbaren Mittel festgelegt wird, um den Zweck der Intervention zu erreichen (Lieferkette Busse)

M2C3-1

Investition 2.1 – Stärkung des Ökobonus für Energieeffizienz

Meilenstein

Inkrafttreten der Verlängerung des Superbonus

M2C4-3

Reform 4.2 „Maßnahmen zur Gewährleistung vollständiger Managementkapazitäten für integrierte Wasserdienstleistungen“

Meilenstein

Reform des Rechtsrahmens für eine bessere Bewirtschaftung und nachhaltige Nutzung von Wasser

M3C2-3

Reform 2.1 – Einführung eines Single Customs Window („Sportello Unico Doganale“) 

Meilenstein 

Inkrafttreten des Dekrets über den Single Customs Desk (Sportello Unico Doganale) 

M4C1-1

Reform 1.5: Reform von Hochschulabschlüssen; Reform 1.6: Die Reform der Hochschulabschlüsse zu ermöglichen; Reform 4.1: Ph.D. Programmreform

Meilenstein

Inkrafttreten der Reformen des tertiären Bildungssystems zur Verbesserung der Bildungsergebnisse (Primärrecht) in folgenden Bereichen: a) Ermöglichung von Hochschulabschlüssen; B) Gruppen von Hochschulabschlüssen; C) Reform der Promotionsprogramme

M4C1-2

Investition 1.7: Stipendien für den Hochschulzugang

Meilenstein

Inkrafttreten von Ministerialdekreten zur Reform der Stipendien zur Verbesserung des Zugangs zur tertiären Bildung

M5C1-1

Reform 1 – aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Berufsbildung

Meilenstein

Inkrafttreten des interministeriellen Dekrets zur Festlegung eines nationalen Programms für die garantierte Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer (GOL) und eines interministeriellen Dekrets zur Festlegung eines nationalen Plans für neue Kompetenzen

M5C2-1

Reform 1 – Rahmengesetz für Menschen mit Behinderungen

Meilenstein

Inkrafttreten des Rahmengesetzes zur Stärkung der Autonomie von Menschen mit Behinderungen.

M5C2-5

Investition 1 – Unterstützung schutzbedürftiger Menschen und Verhinderung der Institutionalisierung

Meilenstein

Inkrafttreten des Einsatzplans

Ratenzahlungsbetrag

11 494 252 874 EUR

1.2.Zweite Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

M2C4-5

Investition 3.2: Digitalisierung von Nationalparks

Meilenstein

Inkrafttreten der Verwaltungsvereinfachung und Entwicklung digitaler Dienste für Besucher von Nationalparks und Meeresschutzgebieten

M5C2-9

Investition 3 – „Housing First and Post Stations“

Meilenstein

Inkrafttreten des operativen Plans für Projekte im Bereich Wohnen an Erst- und Poststationen, in dem die Anforderungen an Projekte festgelegt werden, die von lokalen Stellen eingereicht werden können, und Veröffentlichung einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

M1C1-33

Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte

Ziel

Beginn der Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte

M1C1-56

Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Reform der Beschäftigung im öffentlichen Dienst

M1C1-70

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Meilenstein

Inkrafttreten der Überarbeitung des Kodex für das öffentliche Beschaffungswesen (D.Lgs. n. 50/2016)

M1C1-103

Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

Meilenstein

Inkrafttreten von Primär- und Sekundärrechts- und Verwaltungsvorschriften und Abschluss von Verwaltungsverfahren zur Förderung der Einhaltung der Steuervorschriften und zur Verbesserung der Prüfungen und Kontrollen

M1C1-104

Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung

Meilenstein

Annahme von Einsparzielen für Ausgabenüberprüfungen für die Jahre 2023-2025

M1C3-11

Investition 1.3 – Verbesserung der Energieeffizienz in Kinos, Theatern und Museen

Meilenstein

Inkrafttreten des Dekrets des Kulturministeriums über die Mittelzuweisung: Verbesserung der Energieeffizienz an Kulturorten

M2C1-1

Reform 1.1 – Nationale Strategie für die Kreislaufwirtschaft

Meilenstein

Inkrafttreten des Ministerialerlasses zur Annahme der nationalen Strategie für die Kreislaufwirtschaft

M2C1-2

Reform 1.3 – Technische Unterstützung für lokale Behörden

Meilenstein

Billigung der Vereinbarung über die Entwicklung des Aktionsplans für den Aufbau von Kapazitäten zur Unterstützung lokaler Behörden

M2C1-11

Investition 3.3: Kultur und Sensibilisierung für Umweltthemen und -herausforderungen

Meilenstein

Einführung einer Web-Plattform und Verträge mit Autoren

M2C2-18

Investition 3.5 Wasserstoffforschung und -entwicklung

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen FuE-Aufträge an Forschungsprojekte im Bereich Wasserstoff

M2C2-21

Reform 4 Maßnahmen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Wasserstoff

Meilenstein

Inkrafttreten steuerlicher Anreize

M2C2-38

Investition 5.1: Erneuerbare Energien und Batterien

Meilenstein

Inkrafttreten eines Ministerialerlasses

M2C2-42

Investition 5.4: Unterstützung von Start-up-Unternehmen und Risikokapital, die im ökologischen Wandel tätig sind

Meilenstein

Unterzeichnung der Finanzvereinbarung

M2C3-4

Reform 1.1: Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren für Energieeffizienzmaßnahmen

Meilenstein

Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren für Energieeffizienzmaßnahmen

M2C4-1

Reform 2.1. Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren für die Durchführung von Interventionen gegen hydrogeologische Instabilität

Meilenstein

Inkrafttreten der Vereinfachung des Rechtsrahmens für ein besseres Management hydrologischer Risiken

M2C4-4

Reform 4.2 „Maßnahmen zur Gewährleistung vollständiger Managementkapazitäten für integrierte Wasserversorgungsdienste“

Meilenstein

Inkrafttreten des neuen Rechtsrahmens für Bewässerungszwecke

M4C1-3

Reform 2.1: Einstellung von Lehrkräften

Meilenstein

Inkrafttreten der Reform des Lehrerberufs.

M4C1-4

Investition 3.2: Schule 4.0: innovative Schulen, Leitungen, neue Klassenräume und Workshops

Meilenstein

Der Plan „Schul 4.0“ zur Förderung des digitalen Wandels des italienischen Schulsystems wird angenommen.

M4C2-4

Reform 1.1: Durchführung von F & E-Unterstützungsmaßnahmen zur Förderung von Vereinfachung und Mobilität

Meilenstein

Inkrafttreten der Ministerialerlasse zur Vereinfachung von FuE und Mobilität im Zusammenhang mit dem ordentlichen Finanzierungsfonds.

Ratenzahlungsbetrag

11 494 252 874 EUR



1.3.Dritte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

M2C4-2

Reform 4.2 „Maßnahmen zur Gewährleistung vollständiger Managementkapazitäten für integrierte Wasserdienstleistungen“

Meilenstein

Inkrafttreten der Reform zur Gewährleistung der vollen Verwaltungskapazitäten für integrierte Wasserversorgungsdienste

M1C1-3

Investition 1.1: Digitale Infrastruktur

Meilenstein

Abschluss des Polo Strategico Nazionale (PSN)

M1C1-4

Investition 1.3.1: Nationale digitale Datenplattform

Meilenstein

Betrieb der nationalen digitalen Datenplattform

M1C1-5

Investition 1.5: Cybersicherheit

Meilenstein

Einrichtung der neuen nationalen Agentur für Cybersicherheit

M1C1-6

Investition 1.5: Cybersicherheit

Meilenstein

Erstmalige Einführung der nationalen Cybersicherheitsdienste

M1C1-7

Investition 1.5: Cybersicherheit

Meilenstein

Start des Netzes von Cybersicherheits-Screening- und -Zertifizierungslaboratorien

M1C1-8

Investition 1.5: Cybersicherheit

Meilenstein

Aktivierung einer zentralen Auditstelle für PSNC- und NIS-Sicherheitsmaßnahmen

M1C1-9

Investition 1.5: Cybersicherheit

Ziel

Unterstützung der Aufrüstung von Sicherheitsstrukturen T1

M1C1-10

Reform 1.2: Unterstützung des Wandels

Meilenstein

Inkrafttreten des Aufbaus von Transformationsteams und NewCo

M1C1-34

Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Zivil- und Strafgerichte

Ziel

Beginn der Einstellungsverfahren für Zivil- und Strafgerichte

M1C1-35

Reform 1.7: Reform der Steuergerichte

Meilenstein

Umfassende Reform der Steuergerichte erster und zweiter Instanz

M1C1-36

Reformen 1.4, 1.5 und 1.6: Reform der Zivil- und Strafjustiz und Insolvenzreform

Meilenstein

Inkrafttreten delegierter Rechtsakte zur Reform der Zivil- und Strafjustiz und zur Insolvenzreform

M1C1-57

Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Inkrafttreten der Verwaltungsverfahren für die Vereinfachungsreform zur Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität

M1C1-102

Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung

Meilenstein

Annahme eines Berichts über die Wirksamkeit der Praktiken ausgewählter öffentlicher Verwaltungen bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Sparplänen

M1C1-105

Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

Ziel

Höhere Anzahl von „Einhaltungsschreiben“

M1C1-106

Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

Ziel

Verringerung der Zahl falsch positiver „Konformitätsschreiben“

M1C1-107

Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

Ziel

Erhöhung des Steueraufkommens durch „Einhaltungsschreiben“

M1C2-6

Reform 2: Jährliches Wettbewerbsrecht

Meilenstein

Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsgesetzes 2021

M1C2-7

Reform 2: Jährliches Wettbewerbsrecht

Meilenstein

Inkrafttreten aller energiebezogenen Durchführungsmaßnahmen und abgeleiteten Rechtsvorschriften (falls erforderlich)

M1C2-8

Reform 2: Jährliches Wettbewerbsrecht

Meilenstein

Inkrafttreten aller Durchführungsmaßnahmen (gegebenenfalls einschließlich abgeleiteter Rechtsvorschriften) für die wirksame Umsetzung und Anwendung der Maßnahmen, die sich aus dem jährlichen Wettbewerbsrecht 2021 ergeben

M1C3-6

Reform – 3.1 Umweltmindestkriterien für kulturelle Veranstaltungen

Meilenstein

Inkrafttreten eines Dekrets zur Festlegung sozialer und ökologischer Kriterien bei öffentlichen Ausschreibungen für öffentlich finanzierte kulturelle Veranstaltungen

M2C1-3

Investition 2.1: Logistikplan für die Bereiche Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht

Meilenstein

Veröffentlichung der endgültigen Rangfolge im Rahmen der Regelung für logistische Anreize

M2C1-4

Investition 2.2: AGRI-Solarpark

Ziel

Zuweisung von Mitteln an die Begünstigten in % der gesamten für die Investition bereitgestellten Finanzmittel

M2C2-8

Investition 2.1 Stärkung intelligenter Netze

Meilenstein

Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge zur Erhöhung der Netzkapazität

M2C2-12

Investition 2.2 Interventionen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes

Meilenstein

Vergabe der Projekte zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes

M3C2-1

Reform 1.1 – Vereinfachung der Verfahren für die strategische Planung

Meilenstein

Inkrafttreten von Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der Vereinfachung der Verfahren für die strategische Planung

M3C2-2

Reform 1.2 – Wettbewerbsorientierte Konzessionsvergabe in italienischen Häfen

Meilenstein

Inkrafttreten der Verordnung über Hafenkonzessionen

M3C2-4

Reform 1.3 – Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für Kaltbügelanlagen

Meilenstein

Inkrafttreten der Vereinfachung der Zulassungsverfahren für Kaltbügelanlagen

M4C1-5

Reform 1.3: Umstrukturierung des Schulsystems; Reform 1.2: Reform des tertiären Berufsbildungssystems (IVS); Reform 1.1: Reform der technischen und professionellen Institute; Reform 1.4: Reform des Orientierungssystems

Meilensteine

Inkrafttreten der Reformen des Primar- und Sekundarschulsystems zur Verbesserung der Bildungsergebnisse

M4C1-6

Reform 2.2: Tertiäre weiterführende Schule und Weiterbildung von Schulleitern, Lehrkräften, Verwaltungspersonal und technischem Personal

Meilenstein

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Schaffung eines hochwertigen Schulausbildungssystems.

M4C2-1

Investition 1.2: Finanzierung von Projekten, die von Nachwuchsforschern vorgestellt werden

Ziel

Zahl der Studierenden, die ein Forschungsstipendium erhalten haben

M5C1-2

Reform 1 – aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und berufliche Bildung

Meilenstein

Inkrafttreten aller Pläne für die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) auf regionaler Ebene

M5C1-6

Investition 1 – Stärkung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV)

Ziel

Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) führen die im Stärkungsplan vorgesehenen Maßnahmen über den Dreijahreszeitraum 2021-2023 durch.

M5C1-8

Reform 2 – Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit

Meilenstein

Inkrafttreten eines nationalen Plans und eines Fahrplans für die Umsetzung zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit in allen Wirtschaftszweigen.

M5C1-12

Investition 2 – Zertifizierungssystem für die Gleichstellung der Geschlechter

Meilenstein

Inkrafttreten des Zertifizierungssystems für die Gleichstellung der Geschlechter und begleitende Anreizmechanismen für Unternehmen

M5C2-7

Investition 2 – Selbständigkeitsmuster für Menschen mit Behinderungen

Ziel

Sozialbezirke haben mindestens ein Projekt im Zusammenhang mit der Renovierung von Wohnräumen und/oder der Bereitstellung von IKT-Geräten für Menschen mit Behinderungen durchgeführt, begleitet von Schulungen zu digitalen Kompetenzen.

M5C3-1

Investition 1.1.1: Innenbereiche – Ausbau der sozialen Dienste und Infrastrukturen der Gemeinschaften

Meilenstein

Vergabe der Ausschreibung für die Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Dienste und Infrastrukturen im Inneren und für die Unterstützung von Apotheken in Gemeinden mit weniger als 3000 Einwohnern

M6C2-1

Reform 1: Überarbeitung und Aktualisierung des derzeitigen Rechtsrahmens der Wissenschaftlichen Institute für Krankenhausbehandlung und Pflege (IRCCS) und der Forschungspolitik des Gesundheitsministeriums, um die Verbindung zwischen Forschung, Innovation und Gesundheitsversorgung zu stärken

Meilenstein

Inkrafttreten des gesetzesvertretenden Dekrets über die Neuordnung der Regelungen für die wissenschaftlichen Institute für Krankenhausaufenthalte und Behandlungen (IRCSS)

Ratenzahlungsbetrag

11 494 252 874 EUR

1.4.Vierte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

M1C1-11

Investition 1.6.6: Digitalisierung der Finanzpolizei

Ziel

Finanzpolizei – Erwerb professioneller Datenwissenschaftsdienste T1

M1C1-72

Reform 1.11: Verringerung verspäteter Zahlungen durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

Meilenstein

Maßnahmen zur Verringerung verspäteter Zahlungen der öffentlichen Verwaltung an Unternehmen werden genehmigt

M1C1-73

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Meilenstein

Inkrafttreten der Reform des Gesetzbuchs über das öffentliche Beschaffungswesen

M2C2-14

Investition 3.3 Wasserstofftests für den Straßenverkehr

Meilenstein

Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge für die Entwicklung von Aufladestationen auf der Grundlage von Wasserstoff

M2C2-16

Investition 3.4 Wasserstofftests für die Eisenbahnmobilität

Meilenstein

Zuweisung von Mitteln für Wasserstofftests für die Eisenbahnmobilität

M2C2-20

Reform 3 Verwaltungsvereinfachung und Abbau regulatorischer Hindernisse für den Einsatz von Wasserstoff

Meilenstein

Inkrafttreten der erforderlichen gesetzgeberischen Maßnahmen

M5C2-3

Reform 2 – Reform für nicht selbststehende ältere Menschen

Meilenstein

Inkrafttreten eines Rahmengesetzes, das die Maßnahmen zugunsten älterer Menschen ohne Selbstversorgung stärkt

M1C1-37

Reformen 1.4 und 1.5: Reform der Zivil- und Strafjustiz

Meilenstein

Inkrafttreten der Reform der Zivil- und Strafjustiz

M1C1-58

Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Inkrafttreten von Rechtsakten zur Reform der Beschäftigung im öffentlichen Dienst

M1C1-74

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Meilenstein

Inkrafttreten aller erforderlichen Durchführungsmaßnahmen und abgeleiteten Rechtsvorschriften für die Reform zur Vereinfachung des Gesetzbuchs über das öffentliche Auftragswesen

M1C1-109

Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

Ziel

Übermittlung der ersten vorab bewohnten MwSt-Erklärungen

M2C2-27

Investition 4.3 Installation von Ladeinfrastrukturen

Meilenstein

Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge für die Installation von Ladeinfrastrukturen M1

M2C2-33

Investition 4.4.2: Stärkung der Eisenbahnflotte des regionalen öffentlichen Verkehrs mit emissionsfreien Zügen und Universaldienst

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge zur Stärkung der regionalen Eisenbahnflotte des öffentlichen Verkehrs mit emissionsfreien Zügen und Universaldiensten

M2C3-2

Investition 2.1 – Stärkung des Ökobonus für Energieeffizienz

Ziel

Gebäuderenovierung Superbonus T1

M4C1-9

Investition 1.1: Plan für Kinderkrippen und Vorschulen sowie frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung

Meilenstein

Vergabe von Aufträgen für den Bau, die Renovierung und die Gewährleistung der Sicherheit von Kinderkrippen, Vorschulen und frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung

M5C3-8

Investition 1.3: Strukturierte sozialpädagogische Maßnahmen zur Bekämpfung der Bildungsarmut im Süden zur Unterstützung des dritten Sektors

Ziel

Pädagogische Unterstützung für Minderjährige (erste Gruppe)

Ratenzahlungsbetrag

2 315 646 882 EUR

1.5.Fünfte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

M1C2-4

Reform 1: Reform des Systems des gewerblichen Eigentums

Meilenstein

Inkrafttreten eines Gesetzesdekrets zur Reform des italienischen Gesetzbuchs über den gewerblichen Rechtsschutz und der einschlägigen Durchführungsrechtsakte

M1C3-4

Investitionen – 1.3 Verbesserung der Energieeffizienz in Kinos, Theatern und Museen

Ziel

Abschluss der Maßnahmen zu staatlichen Museen und Kulturstätten, Theaterhallen und Kinos (erste Serie)

M1C1-12

Investition 1.3.2: Zentrales digitales Zugangstor

Ziel

Zentrales digitales Zugangstor

M1C1-13

Investition 1.4.6: Mobilität als Dienstleistung für Italien

Meilenstein

Mobilität als Dienstleistungslösungen M1

M1C1-38

Reform 1.8: Digitalisierung der Justiz

Meilenstein

Digitalisierung des Justizsystems

M1C1-59

Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Inkrafttreten der strategischen Personalverwaltung in der öffentlichen Verwaltung

M1C1-73quater

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Meilenstein

Inkrafttreten der Leitlinien für die Vergabe von Aufträgen unterhalb des EU-Schwellenwerts

M1C1-75

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Meilenstein

Uneingeschränkter Betrieb des nationalen elektronischen Beschaffungssystems

M1C1-84

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Ziel

Durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Veröffentlichung und der Auftragsvergabe

M1C1-85

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Ziel

Durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Auftragsvergabe und der Errichtung der Infrastruktur

M1C1-86

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Ziel

Im Rahmen der Professionalisierungsstrategie für öffentliche Auftraggeber ausgebildete Beamte

M1C1-87

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Ziel

Öffentliche Auftraggeber, die dynamische Beschaffungssysteme nutzen

M1C1-110

Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung

Meilenstein

Neueinstufung des allgemeinen Staatshaushalts unter Bezugnahme auf die Umweltausgaben und die Ausgaben zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter

M1C2-9

Reform 2: Jährliches Wettbewerbsrecht

Meilenstein

Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsgesetzes 2022

M1C2-10

Reform 2: Jährliches Wettbewerbsrecht

Meilenstein

Inkrafttreten aller Durchführungsmaßnahmen (gegebenenfalls einschließlich abgeleiteter Rechtsvorschriften) für die wirksame Umsetzung und Anwendung der Maßnahmen, die sich aus dem jährlichen Wettbewerbsrecht 2022 ergeben

M1C3-7

Investitionen – 3.3 Aufbau von Kapazitäten für Kulturakteure zur Bewältigung des digitalen und ökologischen Wandels.

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge mit der/den durchführenden Organisation(en) für alle Maßnahmen zur Bewältigung des digitalen und ökologischen Wandels von Kulturakteuren

M2C1-5

Investition 2.2: AGRI-Solarpark

Ziel

Zuweisung von Mitteln an die Begünstigten in % der gesamten für die Investition bereitgestellten Finanzmittel

M2C2-22

Investition 4.1 Investitionen in sanfte Mobilität (Nationaler Zykluspfadplan)

Zielvorgabe:

Radfahrspuren T1

M4C1-10

Reform 2.1: Einstellung von Lehrkräften; Reform 1.3: Umstrukturierung des Schulsystems; Reform 1.2: Reform des tertiären Berufsbildungssystems (IVS); Reform 1.4: Reform des Orientierungssystems; Reform 1.5: Reform von Hochschulabschlüssen; Reform 1.6: Grundlagen für die Reform der Hochschulabschlüsse

Meilenstein

Inkrafttreten von Verordnungen zur wirksamen Umsetzung und Anwendung aller Maßnahmen zur Reform der Primar-, Sekundar- und Tertiärbildung, soweit erforderlich

M4C1-11

Investition 1.7: Stipendien für den Hochschulzugang

Ziel

Vergebenes Hochschulstipendium

M5C3-3

Investition 2: Gesundheitseinrichtungen in territorialer Nähe

Ziel

Förderung ländlicher Apotheken in Gemeinden, Fächern oder Siedlungen mit weniger als 5000 Einwohnern (erste Charge)

M1C1-113

Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

Ziel

Höhere Anzahl von „Einhaltungsschreiben“

M1C1-114

Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

Ziel

Erhöhung des Steueraufkommens durch „Einhaltungsschreiben“

Ratenzahlungsbetrag

3 731 584 149 EUR

1.6.Sechste Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

M1C1-14bis

Reform 1.9a: Reform zur Beschleunigung der Umsetzung der Kohäsionspolitik

Meilenstein

Inkrafttreten der nationalen Rechtsvorschriften zur Beschleunigung der Umsetzung der Kohäsionspolitik

M1C1-15

Investition 1.6.6: Digitalisierung der Finanzpolizei

Ziel

Finanzpolizei – Erwerb professioneller Datenwissenschaftsdienste T2

M1C1-37bis

Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz

Meilenstein

Inkrafttreten von Maßnahmen zum Abbau des Rückstands

M1C1-72bis

Reform 1.11: Verringerung verspäteter Zahlungen durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

Meilenstein

Legislative und spezifische Maßnahmen zur Verringerung von Zahlungsverzug auf zentraler/lokaler Ebene

M2C2-6

Reform 1 Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für Onshore- und Offshore-Anlagen für erneuerbare Energien und neuer Rechtsrahmen zur Förderung der Erzeugung aus erneuerbaren Quellen sowie Verlängerung der Laufzeit und der Förderfähigkeit der derzeitigen Förderregelungen

Meilenstein

Inkrafttreten eines Rechtsrahmens zur Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für den Aufbau von Strukturen für erneuerbare Offshore- und Offshore-Energien

M4C1-8

Investition 1.3: Plan zur Verbesserung der Schulsportinfrastruktur

Meilenstein

Vergabe von Aufträgen für Maßnahmen zum Bau und zur Renovierung von Sportanlagen und Sportgyms, die im Dekret des Bildungsministeriums vorgesehen sind

M5C1-9

Reform 2 – Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit

Meilenstein

Vollständige Umsetzung der im nationalen Plan enthaltenen Maßnahmen im Einklang mit dem Fahrplan

M5C2-4

Reform 2 – Reform für nicht selbststehende ältere Menschen

Meilenstein

Inkrafttreten der gesetzesvertretenden Dekrete zur Weiterentwicklung der Bestimmungen des Rahmengesetzes zur Stärkung der Maßnahmen zugunsten älterer Menschen ohne Selbstversorgung

M7-9

Reform 5: Plan für neue Kompetenzen – Übergänge

Meilenstein

Annahme und Veröffentlichung des neuen Kompetenzplans – Übergänge und des Fahrplans für die Umsetzung

M7-32

Investitions 12 Zuschussregelung für die Entwicklung einer internationalen, industriellen und FuE-Führung bei emissionsfreien Bussen

Meilenstein

Durchführungsvereinbarung

M1C1-39

Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Zivil- und Strafgerichte

Ziel

Abschluss der Einstellungsverfahren für Zivil- und Strafgerichte sowie territoriale und zentrale Dienststellen des Justizministeriums, die für die Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans zuständig sind

M1C1-40

Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte

Ziel

Abschluss der Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte

M1C1-41

Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte

Ziel

Abbau des Rückstands bei den regionalen Verwaltungsgerichten

M1C1-42

Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte

Ziel

Abbau des Verfahrensrückstands beim Staatsrat

M1C1-59A

Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Umsetzung der strategischen Personalverwaltung in der öffentlichen Verwaltung

M1C1-73bis

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Meilenstein

Annahme von Leitlinien für die Umsetzung des Qualifikationssystems für öffentliche Auftraggeber.

M1C1-108

Reform 1.15: Reform der Vorschriften für die öffentliche Rechnungslegung

Meilenstein

Billigung des Konzeptrahmens, der Grundsätze der periodengerechten Rechnungsführung und des mehrdimensionalen Kontenplans

M1C1-111

Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung

Meilenstein

Abschluss der jährlichen Ausgabenüberprüfung für 2023 unter Bezugnahme auf das für 2022 festgelegte Einsparziel für 2023

M1C1-112

Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

Ziel

Verbesserung der operativen Kapazitäten der Steuerverwaltung gemäß dem „Leistungsplan 2021-2023“ der Agentur für Einnahmen

M1C2-2

Investition 1: Übergang 4.0

Ziel

Übergang 4.0 – Steuergutschriften für Unternehmen auf der Grundlage von im Zeitraum 2021–2022 vorgelegten Steuererklärungen

M1C3-9

Investition 4.1 Digitales Tourismuszentrum

Ziel

Beteiligung touristischer Akteure am digitalen Tourismuszentrum

M1C3-10

Reform 4.1 Reglementierung der Berufe von Fremdenführern.

Meilenstein

Festlegung einer nationalen Norm für Fremdenführer

M2C1-6

Investition 2.2: AGRI-Solarpark

Ziel

Zuweisung von Mitteln an die Begünstigten in % der gesamten für die Investition bereitgestellten Finanzmittel

M3C2-5

Investition 2.1 – Digitalisierung der Logistikkette

Ziel

Digitalisierung der Logistikkette

M5C2-2

Reform 1 – Rahmengesetz für Menschen mit Behinderungen

Meilenstein

Inkrafttreten des Rahmengesetzes und Annahme der gesetzesvertretenden Dekrete zur Weiterentwicklung der Bestimmungen des Rahmengesetzes zur Stärkung der Autonomie von Menschen mit Behinderungen durch die Regierung

Ratenzahlungsbetrag

1 943 488 219 EUR

1.7.Siebte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

M1C1-17

Investition 1.1: Digitale Infrastruktur

Ziel

Migration zum Polo Strategico Nazionale T1

M7-7

Reform 4: Minderung des mit Strombezugsverträgen für erneuerbare Energie verbundenen finanziellen Risikos

Meilenstein

Inkrafttreten des Primärrechts

M7-14

Investition 4: Tyrrhenischer Zusammenhang

Meilenstein

Vergabe öffentlicher Aufträge

M3C2-7

Investition 2.3: Kaltes Bügeln

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge

M1C1-18

Investition 1.3.1: Nationale digitale Datenplattform

Ziel

APIs auf der nationalen digitalen Datenplattform T1

M1C1-19

Investition 1.5: Cybersicherheit

Ziel

Unterstützung der Aufrüstung von Sicherheitsstrukturen T2

M1C1-20

Investition 1.5: Cybersicherheit

Meilenstein

Vollständige Einführung nationaler Cybersicherheitsdienste

M1C1-21

Investition 1.5: Cybersicherheit

Meilenstein

Fertigstellung des Netzes von Cybersicherheits-Screening- und Zertifizierungslaboratorien, Bewertungszentren

M1C1-22

Investition 1.5: Cybersicherheit

Meilenstein

Uneingeschränkter Betrieb der Zentralen Auditstelle für PSNC & NIS-Sicherheitsmaßnahmen mit mindestens 30 abgeschlossenen Inspektionen

M1C1-43

Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz

Ziel

Abbau des Rückstands bei den ordentlichen Zivilgerichten (erste Instanz)

M1C1-44

Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz

Ziel

Abbau des Verfahrensrückstaus beim Zivilberufungsgericht (zweite Instanz)

M1C1-60

Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Vollständige Umsetzung (einschließlich aller delegierten Rechtsakte) der Vereinfachung und/oder Digitalisierung einer Reihe von 200 kritischen Verfahren, die Bürger und Unternehmen betreffen

M1C1-72ter

Reform 1.11: Verringerung verspäteter Zahlungen durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

Meilenstein

Aufstockung der Humanressourcen für verspätete Zahlungen

M1C1-72quater

Reform 1.11: Verringerung verspäteter Zahlungen durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

Meilenstein

Einführung von Gutschriften an Dritte

M1C1-73ter

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Meilenstein

Anreize für die Qualifizierung und Professionalisierung der öffentlichen Auftraggeber.

M1C1-73quinquien

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Meilenstein

Inkrafttreten neuer Rechtsvorschriften zur Projektfinanzierung

M1C1-75bis

Investition 1.10: Unterstützung für Qualifikation und elektronische Auftragsvergabe

Meilenstein

Unterstützung für Qualifikation und elektronische Auftragsvergabe

M1C1-84bis

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Meilenstein

Maßnahmen zur Beschleunigung der Entscheidungsfindung bei der Auftragsvergabe durch öffentliche Auftraggeber

M1C1-97

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Ziel

Durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Auftragsvergabe und der Errichtung der Infrastruktur

M1C1-98

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Ziel

Im Rahmen der Professionalisierungsstrategie für öffentliche Auftraggeber ausgebildete Beamte

M1C1-99

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Ziel

Öffentliche Auftraggeber, die dynamische Beschaffungssysteme nutzen

M1C2-11

Reform 2: Jährliches Wettbewerbsrecht

Meilenstein

Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsgesetzes 2023

M1C2-12

Reform 2: Jährliches Wettbewerbsrecht

Meilenstein

Inkrafttreten aller Durchführungsmaßnahmen (gegebenenfalls einschließlich abgeleiteter Rechtsvorschriften) für die wirksame Umsetzung und Anwendung der Maßnahmen, die sich aus dem jährlichen Wettbewerbsrecht 2023 ergeben

M2C1-6bis

Investition 2.2: AGRI-Solarpark

Ziel

Zuweisung von Mitteln an die Begünstigten in % der gesamten für die Investition bereitgestellten Finanzmittel

M2C1-7

Investition 2.3: Innovation und Mechanisierung im Agrar- und Lebensmittelsektor

Ziel

Veröffentlichung der endgültigen Rangfolge mit Angabe der Endempfänger.

M2C2-28

Investition 4.3 Installation von Ladeinfrastrukturen

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Errichtung von Ladeinfrastrukturen M2

M4C1-12

Investition 4.1: Erweiterung der Zahl und der Karrieremöglichkeiten von Doktoranden (forschungsorientiert, öffentliche Verwaltung und Kulturerbe)

Ziel

Pro Jahr gewährte Promotionsstipendien (über drei Jahre)

M4C1-14

Reform 2.1: Einstellung von Lehrkräften

Ziel

Mit dem reformierten Einstellungssystem eingestellte Lehrkräfte

M4C1-15

Investition 1.7: Stipendien für den Hochschulzugang

Ziel

Vergebene Stipendien für den Hochschulzugang

M4C2-3

Investition 3.3: Einführung innovativer Doktoranden, die dem Innovationsbedarf der Unternehmen entsprechen und die Einstellung von Forschern durch Unternehmen fördern

Ziel

Zahl der innovativen Promotionsstipendien werden vergeben

M5C1-15bis

Investition 4 – Universaler öffentlicher Dienst

Meilenstein

Normative Überarbeitung der derzeitigen „Disposizioni concernenti la disciplina dei rapporti tra enti e operatori Volontari del servizio civile universale“, angenommen als Dpcm (Decreto del Presidente del Consiglio dei ministri) am 14.Januar 2019 mit dem Ziel, den Universaldienst zu stärken 

M7-1

Reform 1: Straffung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien

Meilenstein

Ermittlung von „Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energien“

M7-4

Reform 2: Verringerung umweltschädlicher Subventionen

Meilenstein

Annahme eines Regierungsberichts, der auf den Ergebnissen der Regierungskonsultation mit Interessenträgern aufbaut, um den Fahrplan zur Verringerung umweltschädlicher Subventionen bis 2030 festzulegen.

M7-8

Reform 4: Minderung des mit Strombezugsverträgen für erneuerbare Energie verbundenen finanziellen Risikos

Meilenstein

Inkrafttreten des abgeleiteten Rechts

M7-16

Investition 5: SA.CO.I.3

Meilenstein

Vergabe öffentlicher Aufträge

M4C1-10a

Reform 1.1: Reform der technischen und professionellen Institute

Meilenstein

Inkrafttreten des abgeleiteten Rechts.

Ratenzahlungsbetrag

5 294 563 760 EUR

1.8.Achte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

M1C1-23

Investition 1.4.6: Mobilität als Dienstleistung für Italien

Meilenstein

Mobilität als Dienstleistungslösungen M2

M1C1-76

Reform 1.11: Verringerung verspäteter Zahlungen durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

Ziel

Die durchschnittliche Zahl der Tage, an denen die zentralen öffentlichen Verwaltungen den Unternehmen zahlen müssen, verringert

M1C1-77

Reform 1.11: Verringerung verspäteter Zahlungen durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

Ziel

Die durchschnittliche Zahl der Tage, an denen die regionalen öffentlichen Verwaltungen den Unternehmen zahlen müssen, verringert

M1C1-78

Reform 1.11: Verringerung verspäteter Zahlungen durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

Ziel

Die durchschnittliche Zahl der Tage, an denen die lokalen öffentlichen Verwaltungen den Unternehmen zahlen müssen, verringert

M1C1-79

Reform 1.11: Verringerung verspäteter Zahlungen durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

Ziel

Die durchschnittliche Zahl der Tage, an denen die öffentlichen Gesundheitsbehörden den Unternehmen zahlen müssen, verringert

M1C1-80

Reform 1.11: Verringerung verspäteter Zahlungen durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

Ziel

Die durchschnittliche Zahl der Tage, in denen die zentralen öffentlichen Verwaltungen die Zahlungen an die Unternehmen leisten müssen, verringern

M1C1-81

Reform 1.11: Verringerung verspäteter Zahlungen durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

Ziel

Die durchschnittliche Zahl der Tage, in denen die regionalen öffentlichen Verwaltungen die Zahlungen an die Unternehmen leisten müssen, verringert

M1C1-82

Reform 1.11: Verringerung verspäteter Zahlungen durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

Ziel

Die durchschnittliche Zahl der Tage, in denen die lokalen öffentlichen Verwaltungen die Zahlungen an die Unternehmen leisten müssen, verringern

M1C1-83

Reform 1.11: Verringerung verspäteter Zahlungen durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

Ziel

Die durchschnittliche Zahl der Tage, in denen die öffentlichen Gesundheitsbehörden die Zahlungen an die Unternehmen leisten müssen, verringern

M1C1-25

Investition 1.6.6: Digitalisierung der Finanzpolizei

Meilenstein

Entwicklung der operativen Informationssysteme zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität

M1C1-61

Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Abschluss der Umsetzung (einschließlich aller delegierten Rechtsakte) der Vereinfachung und/oder Digitalisierung eines zusätzlichen Pakets von 50 kritischen Verfahren, die sich unmittelbar auf die Bürgerinnen und Bürger auswirken

M1C1-62

Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Steigerung der Absorption von Investitionen

M1C1-115

Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung

Meilenstein

Abschluss der jährlichen Ausgabenüberprüfung für 2024 unter Bezugnahme auf das in den Jahren 2022 und 2023 für 2024 festgelegte Einsparziel

M1C2-3

Investition 1: Übergang 4.0

Ziel

Übergang 4.0 – Steuergutschriften für Unternehmen auf der Grundlage der im Zeitraum 2021–2023 vorgelegten Steuererklärungen

M4C1-16

Investition 3.1: Neue Kompetenzen und neue Sprachen

Ziel

Schulen, die 2024/25 MINT-Beratungsprojekte aktiviert haben

M4C1-17

Investition 3.1: Neue Kompetenzen und neue Sprachen

Ziel

Jährliche Sprach- und Methodikkurse für Lehrkräfte

M4C2-1a

Investition 1.2: Finanzierung von Projekten, die von Nachwuchsforschern vorgestellt werden

Ziel

Zahl der Studierenden, die ein Forschungsstipendium erhalten haben

M5C1-10

Reform 2 – Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit

Ziel

Erhöhung der Zahl der Arbeitsinspektionen

M7-2

Reform 1: Straffung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien

Meilenstein

Inkrafttreten des Primärrechts (Testo Unico)

M7-20

Investition 6: Grenzüberschreitende Stromverbundprojekte zwischen Italien und Nachbarländern

Meilenstein

Vergabe von Aufträgen für den Bau von zwei Verbindungsleitungen zwischen Italien und Slowenien: „Zaule – Dekani“ und „Redipuglia – Vrtojba“

M7-25

Investition 8: Nachhaltige, kreislauforientierte und sichere Versorgung mit kritischen Rohstoffen

Meilenstein

Veröffentlichung des Berichts über den künftigen Bedarf an kritischen Rohstoffen und das Potenzial des Ökodesigns zur Verringerung der Nachfrage nach kritischen Rohstoffen

M7-30

Investition 10: Pilotprojekte zu Kompetenzen „Crescere Green“

Ziel

Bereitstellung von Schulungen für 20000 Personen

M7-34

Investitions 12 Zuschussregelung für die Entwicklung einer internationalen, industriellen und FuE-Führung bei emissionsfreien Bussen

Meilenstein

Das Ministerium hat die Investition abgeschlossen.

M1C2-14bis

Reform 3: Rationalisierung und Vereinfachung der Anreize für Unternehmen.

Meilenstein

Veröffentlichung des Berichts über die Bewertung aller Anreize für Unternehmen

Ratenzahlungsbetrag

541 589 EUR 877



1.9.Neunte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

M4C1-7

Investition 1.4: Außerordentliche Intervention zur Verringerung territorialer Lücken in den Zyklen I und II der Sekundarstufe II und zur Bekämpfung des Schulabbruchs

Ziel

Studierende oder junge Menschen, die an Mentoring-Aktivitäten oder Ausbildungskursen teilgenommen haben

M4C1-14a

Reform 2.1: Einstellung von Lehrkräften

Ziel

Mit dem reformierten Einstellungssystem eingestellte Lehrkräfte

M7-6

Reform 3: Senkung der Kosten für den Anschluss von Biomethan an das Gasnetz

Meilenstein

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Senkung der Kosten für den Anschluss von Biomethan-Produktionsanlagen an das Gasnetz

M7-10

Reform 5: Plan für neue Kompetenzen – Übergänge

Meilenstein

Inkrafttreten regionaler Rechtsvorschriften

M7-18

Investition 6: Grenzüberschreitende Stromverbundprojekte zwischen Italien und Nachbarländern

Meilenstein

Vergabe von Aufträgen für den Bau der Verbindungsleitung Italien-Österreich „Somplago – Würmlach“

M1C1-24

Investition 1.7.1: Digitaler öffentlicher Dienst

Ziel

Bürgerinnen und Bürger, die an digitalen Bildungs- und/oder Vermittlungsinitiativen teilnehmen, die von Organisationen bereitgestellt werden, die im nationalen Register der Organisationen des Universaldienstes eingetragen sind

M1C1-96

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Ziel

Durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Veröffentlichung und der Auftragsvergabe

M1C1-97a

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Ziel

Durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Auftragsvergabe und der Errichtung der Infrastruktur

M1C1-98bis

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Ziel

Im Rahmen der Professionalisierungsstrategie für öffentliche Auftraggeber ausgebildete Beamte

M1C1-99bis

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Beschaffungswesen Investitionen 1.10: Unterstützung der Qualifizierung und der elektronischen Auftragsvergabe

Ziel

Digitale Kompetenzen der öffentlichen Auftraggeber

M1C1-116

Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

Ziel

Verringerung der Steuerhinterziehung im Sinne des Indikators „Vermeidung der Steuerhinterziehung“

M1C2-5

Investition 6: Investitionen in das System gewerblicher Schutzrechte

Ziel

Projekte, die durch Finanzierungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit gewerblichem Eigentum unterstützt werden

M1C2-13

Reform 2: Jährliches Wettbewerbsrecht

Meilenstein

Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsgesetzes 2024

M1C2-14

Reform 2: Jährliches Wettbewerbsrecht

Ziel

Einführung von Millionen intelligenter 2G-Messgeräte.

M1C3-1

Investition 1.1 Digitale Strategie und Plattformen für das Kulturerbe

Ziel

Schulung der Nutzer über die E-Learning-Plattform des Kulturerbes

M1C3-2

Investitionen – 1.1 Digitale Strategie und Plattformen für das Kulturerbe

Ziel

Digitale Ressourcen, die in der Digitalen Bibliothek erstellt und veröffentlicht werden

M1C3-5

Investitionen – 1.3 Verbesserung der Energieeffizienz in Kinos, Theatern und Museen

Ziel

Maßnahmen zu staatlichen Museen und Kulturstätten, Theaterhallen und Kinos sind abgeschlossen (zweite Serie)

M2C2-29

Investition 4.3 Installation von Ladeinfrastrukturen

Ziel

Zahl der Schnellladestationen entlang freier Wege

M2C2-29bis

Investition 4.3 Installation von Ladeinfrastrukturen

Ziel

Zahl der Schnellladestationen in städtischen Gebieten

M2C2-30

Investition 4.3: Errichtung von Ladeinfrastrukturen

Ziel

Zahl der Schnellladestationen entlang freier Wege

M2C2-30bis

Investition 4.3: Errichtung von Ladeinfrastrukturen

Ziel

Zahl der Schnellladestationen in städtischen Gebieten

M2C2-30ter

Investition 4.3: Errichtung von Ladeinfrastrukturen

Ziel

Zahl der Schnellladestationen

M2C3-3

Investition 2.1 – Stärkung des Ökobonus für Energieeffizienz

Ziel

Gebäuderenovierung Superbonus T2

M4C1-13

Investition 2.1: Integrierte digitale Unterrichts- und Schulungsmaßnahmen zum digitalen Wandel für das Schulpersonal;

Ziel

Schulung von Schulleitern, Lehrkräften und Verwaltungspersonal

M4C1-15a

Investition 1.7: Stipendien für den Hochschulzugang

Ziel

Vergebene Stipendien für den Hochschulzugang

M4C1-19

Investition 3.2: Schule 4.0: innovative Schulen, Leitungen, neue Klassenräume und Workshops

Ziel

Die Klassen verändern sich dank der Schule 4.0 in innovative Lernumgebungen.

M4C1-20

Investition 1.5: Entwicklung des tertiären Berufsbildungssystems (IVS)

Ziel

Zahl der Studierenden, die in einem Berufsbildungssystem (IVS) eingeschrieben sind

M4C1-20a

Investition 1.5: Entwicklung des tertiären Berufsbildungssystems (IVS)

Meilenstein

Umsetzung des neuen nationalen Überwachungssystems

M4C2-2a

Investition 2.2a: Innovationsabkommen

Ziel

Abschluss der Innovationsvereinbarungen

M5C1-3

Reform 1 – aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und berufliche Bildung

Ziel

Personen, die unter das Programm „Gesicherte Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer“ (GOL) fallen

M5C1-4

Reform 1 – aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und berufliche Bildung

Ziel

Garantierte Beschäftigungsfähigkeit der Begünstigten an der beruflichen Bildung teilgenommen haben

M5C1-5

Reform 1 – aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Berufsbildung

Ziel

Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) in jeder Region erfüllen die Kriterien des im Programm „Gesicherte Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer“ (GOL) festgelegten wesentlichen Niveaus der ÖAV-Dienstleistungen.

M5C1-7

Investition 1 – Stärkung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV)

Ziel

Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) haben die im Stärkungsplan vorgesehenen Maßnahmen abgeschlossen.

M5C1-15

Investition 3 – Stärkung des dualen Systems

Ziel

Personen, die im Fünfjahreszeitraum 2021-2025 am dualen System teilgenommen und die entsprechende Zertifizierung erhalten haben

M6C2-2

Investition 2.1: Stärkung und Verbesserung der biomedizinischen Forschung des NHS

Ziel

Geförderte Forschungsprojekte zu seltenen Krebserkrankungen und Krankheiten

M6C2-3

Investition 2.1: Stärkung und Verbesserung der biomedizinischen Forschung des NHS

Ziel

Geförderte Forschungsprojekte zu Krankheiten mit erheblichen Auswirkungen auf die Gesundheit

M7-3

Reform 1: Straffung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien

Meilenstein

Einrichtung und Inbetriebnahme der digitalen Plattform für den einzigen Eingang für Genehmigungen im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien

M7-5

Reform 2: Verringerung umweltschädlicher Subventionen

Meilenstein

Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts.

M7-21

Investition 6: Grenzüberschreitende Stromverbundprojekte zwischen Italien und Nachbarländern

Ziel

Erhöhung der Nennkapazität der Verbindungsleitung zwischen Italien und Slowenien nach Abschluss der Arbeiten

M7-26

Investition 8: Nachhaltige, kreislauforientierte und sichere Versorgung mit kritischen Rohstoffen

Ziel

Geografisches Informationssystem (GIS) über mineralische Abfälle für eine nachhaltige, kreislauforientierte und sichere Versorgung mit kritischen Rohstoffen

M1C1-38bis

Reform 1.8: Digitalisierung der Justiz

Meilenstein

Digitalisierung des Justizsystems

M1C1-72quinquien

Reform 1.11: Verringerung verspäteter Zahlungen durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

Meilenstein

Ausführung von Zahlungen in der InIT-Datenbank

M1C1-72sixies

Reform 1.11: Verringerung verspäteter Zahlungen durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

Meilenstein

Horizontale Maßnahmen zur Verringerung verspäteter Zahlungen der ZS an Unternehmen

Ratenzahlungsbetrag

7 670 089 282 EUR

1.10.Zehnte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

M1C1-88

Reform 1.11: Verringerung verspäteter Zahlungen durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

Ziel

Die durchschnittliche Zahl der Tage, an denen die zentralen öffentlichen Verwaltungen den Unternehmen zahlen müssen, verringert

M1C1-89

Reform 1.11: Verringerung verspäteter Zahlungen durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

Ziel

Die durchschnittliche Zahl der Tage, an denen die regionalen öffentlichen Verwaltungen den Unternehmen zahlen müssen, verringert

M1C1-90

Reform 1.11: Verringerung verspäteter Zahlungen durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

Ziel

Die durchschnittliche Zahl der Tage, an denen die lokalen öffentlichen Verwaltungen den Unternehmen zahlen müssen, verringert

M1C1-91

Reform 1.11: Verringerung verspäteter Zahlungen durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

Ziel

Die durchschnittliche Zahl der Tage, an denen die öffentlichen Gesundheitsbehörden den Unternehmen zahlen müssen, verringert

M1C1-92

Reform 1.11: Verringerung verspäteter Zahlungen durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

Ziel

Die durchschnittliche Zahl der Tage, in denen die zentralen öffentlichen Verwaltungen die Zahlungen an die Unternehmen leisten müssen, verringern

M1C1-93

Reform 1.11: Verringerung verspäteter Zahlungen durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

Ziel

Die durchschnittliche Zahl der Tage, in denen die regionalen öffentlichen Verwaltungen die Zahlungen an die Unternehmen leisten müssen, verringert

M1C1-94

Reform 1.11: Verringerung verspäteter Zahlungen durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

Ziel

Die durchschnittliche Zahl der Tage, in denen die lokalen öffentlichen Verwaltungen die Zahlungen an die Unternehmen leisten müssen, verringern

M1C1-95

Reform 1.11: Verringerung verspäteter Zahlungen durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

Ziel

Die durchschnittliche Zahl der Tage, in denen die öffentlichen Gesundheitsbehörden die Zahlungen an die Unternehmen leisten müssen, verringern

M1C1-117

Reform 1.15: Reform der Vorschriften für die öffentliche Rechnungslegung

Ziel

Für den Übergang zum neuen periodengerechten Rechnungsführungssystem geschulte öffentliche Einrichtungen

M1C1-119

Reform 1.14: Reform des haushaltspolitischen Rahmens auf subnationaler Ebene

Meilenstein

Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts zur Umsetzung des regionalen fiskalischen Föderalismus

M1C1-120

Reform 1.14: Reform des haushaltspolitischen Rahmens auf subnationaler Ebene

Meilenstein

Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts zur Umsetzung des regionalen fiskalischen Föderalismus

M3C2-6

Investition 2.2: Digitalisierung des Flugverkehrsmanagements

Meilenstein

Digitalisierung des Flugverkehrsmanagements: Inbetriebnahme neuer Instrumente

M5C1-11

Reform 2 – Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit

Ziel

Geringere Häufigkeit nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit

M5C2-6

Investition 1 – Unterstützung schutzbedürftiger Menschen und Verhinderung der Institutionalisierung

Ziel

Die Sozialbezirke erzielen mindestens eines der folgenden Ergebnisse: I) Unterstützung von Eltern, ii) Autonomie älterer Menschen, iii) häusliche Dienstleistungen für ältere Menschen oder iv) Förderung von Sozialarbeitern, um Burnout zu verhindern

M5C2-8

Investition 2 – Selbständigkeitsmuster für Menschen mit Behinderungen

Ziel

Menschen mit Behinderungen haben eine Renovierung des Wohnraums und/oder die Bereitstellung von IKT-Geräten erhalten. Die Dienstleistungen werden von Schulungen zu digitalen Kompetenzen begleitet.

M5C2-10

Investition 3 – „Housing First and Post Stations“

Ziel

Menschen, die in erheblicher materieller Deprivation leben, die für mindestens sechs Monate im Rahmen der Projekte „Housing First“ und „Poststationen“ übernommen wurden

M7-33

Investitions 12 Zuschussregelung für die Entwicklung einer internationalen, industriellen und FuE-Führung bei emissionsfreien Bussen

Ziel

Mit den Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen

M3C2-12

Investition 2.3: Kaltes Bügeln

Ziel

Inbetriebnahme der Infrastruktur für die Kaltbügelung.

M1C1-26

Investition 1.1: Digitale Infrastruktur

Ziel

Migration zum Polo Strategico Nazionale T2

M1C1-27

Investition 1.3.1: Nationale digitale Datenplattform

Ziel

APIs auf der nationalen digitalen Datenplattform T2

M1C1-28

Investition 1.7.2: Netz digitaler Vermittlungsdienste

Ziel

Zahl der Bürgerinnen und Bürger, die an neuen digitalen Bildungs- und/oder Vermittlungsinitiativen teilnehmen, die von digitalen Vermittlungszentren bereitgestellt werden

M1C1-45

Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz

Ziel

Verkürzung der Dauer von Zivilverfahren

M1C1-46

Reform1.5: Reform der Strafjustiz

Ziel

Verkürzung der Dauer von Strafverfahren

M1C1-47

Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz

Ziel

Abbau des Rückstands bei den ordentlichen Zivilgerichten (erste Instanz)

M1C1-48

Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz

Ziel

Abbau des Verfahrensrückstaus beim Zivilberufungsgericht (zweite Instanz)

M1C1-49

Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte

Ziel

Abbau des Rückstands bei den regionalen Verwaltungsgerichten (erste Instanz)

M1C1-50

Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte

Ziel

Abbau des Verfahrensrückstands beim Staatsrat

M1C1-59b

Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Umsetzung der strategischen Personalverwaltung in der öffentlichen Verwaltung

M1C1-63

Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Vollendung der Vereinfachung und Einrichtung eines Verzeichnisses aller vereinfachten Verfahren und entsprechenden Verwaltungsregelungen mit uneingeschränkter Rechtsgültigkeit im gesamten Hoheitsgebiet

M1C1-64

Investition 1.9: Technische Unterstützung und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

Ziel

Ausbildung und Schulungen

M1C1-65

Investition 1.9: Technische Unterstützung und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

Ziel

Ausbildung und Schulungen

M1C1-66

Investition 1.9: Technische Unterstützung und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

Ziel

Ausbildung und Schulungen

M1C1-67

Investition 1.9: Technische Unterstützung und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

Ziel

Ausbildung und Schulungen

M1C1-118

Reform 1.15: Reform der Vorschriften für die öffentliche Rechnungslegung

Meilenstein

Inkrafttreten der Reform der periodengerechten Rechnungsführung für mindestens 90 % des gesamten öffentlichen Sektors.

M1C1-121

Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

Ziel

Verringerung der Steuerhinterziehung im Sinne des Indikators „Vermeidung der Steuerhinterziehung“

M1C1-122

Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung

Meilenstein

Abschluss der jährlichen Ausgabenüberprüfung für 2025 unter Bezugnahme auf das in den Jahren 2022, 2023 und 2024 für 2025 festgelegte Einsparziel.

M1C3-3

Investitionen – 1.2 Beseitigung physischer und kognitiver Barrieren in Museen, Bibliotheken und Archiven, um einen breiteren Zugang zur Kultur und die Teilhabe daran zu ermöglichen

Ziel

Maßnahmen zur Verbesserung der physischen und kognitiven Zugänglichkeit an Kulturorten

M2C1-8

Investition 2.3: Innovation und Mechanisierung im Agrar- und Lebensmittelsektor

Ziel

Förderung von Investitionen in Innovationen in der Kreislauf- und Bioökonomie

M2C1-9

Investition 2.2: AGRI-Solarpark

Ziel

AGRI-Voltaikstromerzeugung

M2C1-10

Investition 2.1: Logistikplan für die Bereiche Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht

Ziel

Maßnahmen zur Verbesserung der Logistik in den Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht

M2C1-12

Investition 3.3: Kultur und Sensibilisierung für Umweltthemen und -herausforderungen

Ziel

Audiovisuelles Material zum ökologischen Wandel

M2C2-23

Investition 4.1 Investitionen in sanfte Mobilität (Nationaler Zykluspfadplan)

Ziel

Radfahrspuren T2

M4C1-18

Investition 1.1: Plan für Kinderkrippen und Vorschulen sowie frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung

Ziel

Neue Plätze für Bildungs- und frühkindliche Betreuungsdienste (von null bis sechs Jahren)

M4C1-21

Investition 1.2: Plan für die Verlängerung der Vollzeitbeschäftigung

Ziel

Strukturen zur Aufnahme von Schülern über die Schulzeit hinaus

M4C1-22

Investition 1.3: Plan zur Verbesserung der Schulsportinfrastruktur

Ziel

Gebaute oder renovierte Sqm als Fitnessstudios oder Sportanlagen

M4C1-23

Investition 3.4: Lehr- und Hochschulkompetenzen

Ziel

Neue Doktoranden für drei Jahre im Rahmen von Programmen zum digitalen und ökologischen Wandel

M4C1-23a

Investition 3.4: Lehr- und Hochschulkompetenzen

Meilenstein

Abschluss der Durchführung von Teilmaßnahmen „Lehren und fortgeschrittene Hochschulkompetenzen“

M4C1-24

Investition 1.6: Aktive Ausrichtung beim Übergang zwischen Schule und Hochschule.

Ziel

Schüler, die an Übergangskursen zwischen Schule und Hochschule teilgenommen haben

M4C1-25

Investition 1.4: Außerordentliche Intervention zur Verringerung territorialer Lücken in den Zyklen I und II der Sekundarstufe II und zur Bekämpfung des Schulabbruchs

Ziel

Die Lücke bei der Schulabbrecherquote im Sekundarbereich

M4C1-26

Investition 3.3: Schulgebäudesicherheits- und Struktursanierungsplan

Ziel

M2 renovierte Schulgebäude

M5C1-7bis

Investition 1 – Stärkung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV)

Ziel

Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) haben die im Stärkungsplan vorgesehenen Maßnahmen abgeschlossen.

M5C1-13

Investition 2 – Zertifizierungssystem für die Gleichstellung der Geschlechter

Ziel

Unternehmen haben die Gleichstellungszertifizierung erhalten

M5C1-14

Investition 2 – Zertifizierungssystem für die Gleichstellung der Geschlechter

Ziel

Unternehmen, die durch technische Hilfe unterstützt werden, haben die Gleichstellungszertifizierung erhalten

M5C1-16

Investition 4 – Universaler öffentlicher Dienst

Ziel

Die Menschen haben im Vierjahreszeitraum 2021-2024 am Programm für den Universaldienst teilgenommen und die entsprechende Zertifizierung erhalten.

M5C3-4

Investition 2: Gesundheitseinrichtungen in territorialer Nähe

Ziel

Förderung ländlicher Apotheken in Gemeinden, Fächern oder Siedlungen mit weniger als 5000 Einwohnern (zweite Gruppe)

M5C3-9

Investitionen1.3: Strukturierte sozialpädagogische Maßnahmen zur Bekämpfung der Bildungsarmut im Süden zur Unterstützung des dritten Sektors

Ziel

Pädagogische Unterstützung für Minderjährige (zweite Gruppe)

M7-11

Investition 1: Der ausgeweiteten Maßnahme Stärkung intelligenter Netze

Ziel

Intelligente Netze – Elektrifizierung des Energieverbrauchs

M7-12

Investition 2: Der ausgeweiteten Maßnahme Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes

Ziel

Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes

M7-13

Investition 3: Wissenschaftsexzellenz. Der ausgeweiteten Maßnahme Wasserstoffproduktion in Brachflächen (Hydrogen Valleys)

Ziel

Abschluss des Projekts zur Wasserstofferzeugung in Industriegebieten

M7-15

Investition 4: Tyrrhenischer Zusammenhang

Ziel

514 km Kabel verlegt

M7-17

Investition 5: SA.CO.I.3

Meilenstein

Fertigstellung der Umrüstungsstationen in Sardinien (Codrongianos) und Toskana (Suvereto)

M7-19

Investition 6: Grenzüberschreitende Stromverbundprojekte zwischen Italien und Nachbarländern

Ziel

Erhöhung der Nennkapazität der Verbindungsleitung zwischen Italien und Österreich infolge der Fertigstellung der Verbindungsleitung

M7-22

Investition 7: Intelligentes nationales Übertragungsnetz

Ziel

Installation von 5G-Ausrüstung oder IKT-Architektur in Bahnhöfen

M7-23

Investition 7: Intelligentes nationales Übertragungsnetz

Ziel

Neues Netzmanagement- und -steuerungssystem

M7-24

Investition 7: Intelligentes nationales Übertragungsnetz

Ziel

Industrielles Internet der Dinge

M7-27

Investition 8: Nachhaltige, kreislauforientierte und sichere Versorgung mit kritischen Rohstoffen

Ziel

Abschluss von FuE-Projekten in den Bereichen Ökodesign und Stadtbergbau für eine nachhaltige, kreislauforientierte und sichere Versorgung mit kritischen Rohstoffen

M7-28

Investition 8: Nachhaltige, kreislauforientierte und sichere Versorgung mit kritischen Rohstoffen

Ziel

Ausrüstung von Laboratorien des Technologiezentrums für Stadtbergbau und Ökodesign

M7-29

Investition 9: Der ausgeweiteten Maßnahme Technische Unterstützung und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

Ziel

Ausbildung und Schulungen

M7-31

Investition 11: Stärkung der Eisenbahnflotte des regionalen öffentlichen Verkehrs mit emissionsfreien Zügen und Universaldienst

Ziel

Anzahl emissionsfreier Züge und Zahl der Beförderungen für den Universaldienst

M1C2-14b

Reform 3: Rationalisierung und Vereinfachung der Anreize für Unternehmen.

Meilenstein

Inkrafttreten des Primärrechts zur Rationalisierung fester Anreize

M4C1-14b

Reform 2.1: Einstellung von Lehrkräften

Ziel

Bewerber, die nach dem reformierten Einstellungssystem das öffentliche Auswahlverfahren für Lehrer erfolgreich bestanden haben.

Ratenzahlungsbetrag

12 799 902 997 EUR

2.Unterstützung in Form von Darlehen

Die in Artikel 3 Absatz 2 genannten Tranchen werden wie folgt strukturiert:

2.1.Erste Tranche (Unterstützung in Form eines Darlehens):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

M4C2-10

Investition 2.1: IPCEI

Meilenstein

Veröffentlichung der Aufforderung zur Interessenbekundung für die Ermittlung der nationalen Projekte, einschließlich Projekten im Bereich der Mikroelektronik des IPCEI

M1C2-26

Investition 5.1: Refinanzierung und Umgestaltung des von SIMEST verwalteten Fonds 394/81

Meilenstein

Inkrafttreten der Refinanzierung des Fonds 394/81 und Annahme der Investitionspolitik

M2C1-14

Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen; Investition 1.2 – Leitinitiativen zur Kreislaufwirtschaft

Meilenstein

Inkrafttreten des Ministerialerlasses.

M2C4-8

Erhält Investition 1.1 Einführung eines fortgeschrittenen und integrierten Überwachungs- und Prognosesystems

Meilenstein

Einsatzplan für ein fortschrittliches und integriertes Überwachungs- und Prognosesystem zur Ermittlung hydrologischer Risiken

M5C1-17

Investition 5 Gründung von Frauenunternehmen

Meilenstein

Der Fonds zur Unterstützung des Unternehmertums von Frauen wird angenommen.

M1C2-27

Investition 5.1: Refinanzierung und Umgestaltung des von SIMEST verwalteten Fonds 394/81

Ziel

KMU, die Unterstützung aus dem Fonds 394/81 erhalten haben

M1C3-22

Investition 4.2 Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

Meilenstein

Investitionspolitik für die thematischer Fonds der Europäischen Investitionsbank;

M1C3-23

Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

Meilenstein

Investitionspolitik für den Nationalen Tourismusfonds,

M1C3-24

Investition 4.2 Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

Meilenstein

Investitionspolitik für die KMU-Bürgschaftsfonds,

M1C3-25

Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

Meilenstein

Investitionspolitik für den Fondo Rotativo

M1C3-26

Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

Meilenstein

Inkrafttreten des Durchführungserlasses über die Steuergutschrift für die Sanierung von Unterkünften.

M2C4-7

Reform 3.1: Annahme nationaler Luftreinhalteprogramme

Meilenstein

Inkrafttreten eines nationalen Luftreinhalteprogramms

M2C4-12

Investition 2.1.b. Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos und des hydrogeologischen Risikos

Meilenstein

Inkrafttreten des überarbeiteten Rechtsrahmens für Interventionen gegen Hochwasserrisiken und hydrogeologische Risiken

M2C4-18

Investieren. 3.1: Schutz und Ausbau städtischer und stadtnaher Wälder

Meilenstein

Inkrafttreten der überarbeiteten Gesetzesänderungen zum Schutz und zur Valorisierung städtischer und stadtnaher Grünflächen

M3C1-1

Reform 1.1 – Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens für den Vertrag zwischen MIT und RFI

Meilenstein

Inkrafttreten einer Gesetzesänderung zum Genehmigungsverfahren des Contratti di Programma (CdP)

M3C1-2

Reform 1.2 – Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens für Projekte

Meilenstein

Inkrafttreten einer Änderung der Rechtsvorschriften, durch die die Dauer der Genehmigung von Projekten von 11 auf sechs Monate verkürzt wird

M3C1-21

Reform 2.1 – Umsetzung des jüngsten „Dekrets zur Vereinfachung“ (umgewandelt in Gesetz Nr. 120 vom 11. September 2020) durch Erlass eines Erlasses über die Annahme von „Leitlinien für die Einstufung und das Risikomanagement, die Bewertung der Sicherheit und die Überwachung bestehender Brücken“

Meilenstein

Inkrafttreten der „Leitlinien für die Einstufung und das Risikomanagement, die Bewertung der Sicherheit und die Überwachung bestehender Brücken“

M3C1-22

Reform 2.2 – Übertragung des Eigentums an Brücken und Viadukten von den unteren zu den höher eingestuften Straßen

Meilenstein

Übertragung des Eigentums an den Brücken, Viadukten und Überfahrten von den unteren aufgeordneten Straßen auf die höherrangigen Straßen (Autobahnen und Nationalstraßen)

M4C1-27

Reform 1.7: Reform der Regelung für den Studentenwohnsitz und Investitionen in den Studentenwohnsitz

Meilenstein

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Änderung der geltenden Vorschriften für die Unterbringung von Studierenden.

M5C3-10

Reform1: Vereinfachung der Verfahren und Stärkung des Kommissars in den Sonderwirtschaftszonen

Meilenstein

Inkrafttreten der Verordnung zur Vereinfachung der Verfahren und Stärkung der Rolle des Kommissars in den Sonderwirtschaftszonen

M5C3-11

Investition 1.4: Infrastrukturinvestitionen für die Sonderwirtschaftszone

Meilenstein

Inkrafttreten von Ministerialdekreten zur Genehmigung der Einsatzpläne für alle acht Sonderwirtschaftszonen

M6C2-4

Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausrüstung von Krankenhäusern

Meilenstein

Vom Gesundheitsministerium/italienische Regionen genehmigter Umstrukturierungsplan

Ratenzahlungsbetrag

12 643 678 161 EUR

2.2.Zweite Tranche (Unterstützung in Form eines Darlehens):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

M1C2-28

Investition 5.2: Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der Lieferketten

Meilenstein

Inkrafttreten eines Dekrets, das die Investitionspolitik der Entwicklungsverträge enthält

M2C4-27

Reform 4.1. Vereinfachung der Rechtsvorschriften und Stärkung der Governance für die Durchführung von Investitionen in die Wasserversorgungsinfrastruktur

Meilenstein

Inkrafttreten der Vereinfachung der Rechtsvorschriften für Interventionen in der primären Wasserinfrastruktur zur Gewährleistung der Wasserversorgungssicherheit

M5C2-11

Investition 4 – Investitionen in Projekte zur Stadterneuerung zur Verringerung von Marginalisierung und sozialer Degradation

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Investitionen in die Stadterneuerung zur Verringerung von Marginalisierung und sozialer Degradation mit Projekten im Einklang mit den Zielen der Aufbau- und Resilienzfazilität, einschließlich des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen

M5C2-15

Investition 5 – Integrierte Pläne für Städte – Überwindung illegaler Siedlungen zur Bekämpfung der Ausbeutung von Arbeitskräften in der Landwirtschaft

Meilenstein

Inkrafttreten des Ministerialerlasses über die Bestandsaufnahme illegaler Siedlungen wird von dem „Tavolo di contrasto allo sfruttamento lavorativo in agricoltura“ angenommen, und das Ministerialdekret über die Zuweisung von Mitteln wird angenommen.

M5C2-19

Investition 6 – Innovationsprogramm für Wohnqualität

Meilenstein

Regionen und Autonome Provinzen (einschließlich der in diesen Gebieten gelegenen Gemeinden und/oder Metropolregionen) unterzeichneten die Vereinbarungen über die Neuentwicklung und den Ausbau des sozialen Wohnungsbaus.

M1C2-16

Investition 3: Wissenschaftsexzellenz. Schnelle Internetverbindungen (Ultrabreitband und 5G)

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge für schnellere Verbindungsprojekte

M1C3-12

Investition 2.1 – Attraktivität kleiner historischer Städte

Meilenstein

Inkrafttreten des Dekrets des Kulturministeriums über die Zuweisung von Mitteln an Gemeinden für die Attraktivität kleiner historischer Städte

M1C3-13

Investition 2.2 – Schutz und Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft

Meilenstein

Inkrafttreten des Dekrets des Kulturministeriums über die Mittelzuweisung: zum Schutz und zur Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft

M1C3-14

Investition 2.3 – Programme zur Verbesserung der Identität von Orten, Parks und historischen Gärten

Meilenstein

Inkrafttreten des Dekrets des Kulturministeriums über die Mittelzuweisung: für Projekte zur Verbesserung der Identität von Orten, Parks und historischen Gärten

M1C3-15

Investition 2.4 – Seismische Sicherheit von Gebetsstätten, Restaurierung des FEC-Erbes und Schutzeinrichtungen für Kunstwerke

Meilenstein

Inkrafttreten des Dekrets des Kulturministeriums über die Mittelzuweisung: für seismische Sicherheit anstelle von Gebetsstätten und Restaurierung des Kulturerbes (Fondo Edifici di Culto)

M1C3-35

Investitionen – 4.3 Caput Mundi-Next Generation EU für touristische Großveranstaltungen

Meilenstein

Unterzeichnung jeder Vereinbarung für sechs Projekte zwischen einem Tourismusministerium und den Begünstigten/Durchführungsstellen

M2C1-13

Reform 1.2 – Nationales Abfallbewirtschaftungsprogramm

Meilenstein

Inkrafttreten des Ministerialerlasses für das Nationale Abfallbewirtschaftungsprogramm

M2C2-52

Investition 5.2 Wasserstoff

Meilenstein

Herstellung von Elektrolyseuren

M4C2-11

Investition 2.1: IPCEI

Meilenstein

Inkrafttreten eines nationalen Rechtsakts, mit dem die für die Unterstützung der Projektteilnehmer erforderlichen Mittel zugewiesen werden.

M4C2-17

Investition 3.1: Fonds für den Aufbau eines integrierten Systems von Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen; Investitionen

Meilenstein

Vergabe von Aufträgen für folgende Projekte: integriertes System von Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen

M4C2-18

Invesment1.5: Aufbau und Stärkung von „Innovationsökosystemen für Nachhaltigkeit“, Aufbau von „Gebietsführern im Bereich Forschung und Entwicklung“

Meilenstein

Vergabe von Aufträgen für Projekte, die Innovationsökosysteme betreffen;

M4C2-19

Investition 1.4: Stärkung der Forschungsstrukturen und Unterstützung der Schaffung von „nationalen FuE-Spitzenleitern“ für einige Schlüsseltechnologien

Meilenstein

Vergabe von Aufträgen für Projekte, die nationale F & E-Leiter im Bereich Schlüsseltechnologien betreffen

M4C2-20

Investition 3.2: Finanzierung von Start-up-Unternehmen

Meilenstein

Die Vereinbarung zwischen der IT-Regierung und dem Durchführungspartner Cassa Depositi e Prestiti (CDP) über die Einrichtung des Finanzierungsinstruments

M6C1-1

Reform 1: Festlegung eines neuen Organisationsmodells für das territoriale Gesundheitsversorgungsnetz

Meilenstein

Inkrafttreten des Sekundärrechts (Ministerialerlass) zur Reform der Organisation des Gesundheitswesens.

M6C1-2

Investition 1.1: Gesundheitseinrichtungen der Gemeinschaft zur Verbesserung der territorialen Gesundheitsversorgung

Meilenstein

Genehmigung eines Vertrags über die institutionelle Entwicklung

M6C1-4

Investition 1.2: Zuhause als erster Ort der Pflege und Telemedizin

Meilenstein

Genehmigung der Leitlinien mit dem digitalen Modell für die Umsetzung der häuslichen Pflege

M6C1-5

Investition 1.2: Zuhause als erster Ort der Pflege und Telemedizin

Meilenstein

Vertrag über die institutionelle Entwicklung vom Ministerium für Gesundheit und Regionen genehmigt

M6C1-10

Investition 1.3: Stärkung der medizinischen Zwischenversorgung und ihrer Einrichtungen (Gemeinschaftskliniken)

Meilenstein

Genehmigung eines Vertrags über die institutionelle Entwicklung (Contratto Istituzionale di Sviluppo)

M6C2-5

Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausrüstung von Krankenhäusern

Meilenstein

Genehmigung des Vertrags über die institutionelle Entwicklung

Ratenzahlungsbetrag

12 643 678 161 EUR

2.3.Dritte Tranche (Unterstützung in Form eines Darlehens):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

M2C1-18

Investition 3.1: Grüne Inseln

Meilenstein

Inkrafttreten des Direktorialdekrets

M2C1-20

Investition 3.2: Grüne Gemeinschaften

Meilenstein

Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge für die Auswahl grüner Gemeinschaften

M5C2-17

Investition 5 – Integrierte Pläne für Städte – EIB-Fonds

Meilenstein

Die Investitionsstrategie des Fonds wird vom Finanzministerium (MEF) genehmigt.

M1C1-123

Investition 1.6.3 – Digitalisierung des Nationalen Instituts für soziale Sicherheit (INPS) und der Nationalen Unfallversicherung (INAIL)

Ziel

INPS – Dienstleistungen/Inhalte T1 „Onelick by design“

M1C1-124

Investition 1.6.3 – Digitalisierung des Nationalen Instituts für soziale Sicherheit (INPS) und der Nationalen Unfallversicherung (INAIL)

Ziel

INPS – Arbeitnehmer mit verbesserten Fähigkeiten im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) T1

M1C3-30

Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

Ziel

Thematische Fonds der Europäischen Investitionsbank: Auszahlung an den Fonds in Höhe von insgesamt 350 000 000 EUR.

M1C3-31

Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

Ziel

Nationaler Tourismusfonds: Auszahlung an den Fonds in Höhe von insgesamt 150 000 000 EUR für Eigenkapitalunterstützung.

M2C3-9

Investition 3.1: Förderung einer effizienten Fernwärme

Meilenstein

Aufträge zur Verbesserung der Wärmenetze werden vom Ministerium für den ökologischen Wandel nach einer öffentlichen Ausschreibung vergeben.

M2C4-19

Investieren. 3.1: Schutz und Ausbau städtischer und stadtnaher Wälder

Ziel

Pflanzenbäume zum Schutz und zur Valorisierung städtischer und stadtnaher Grünflächen T1

M2C4-24

Investition 3.4. Sanierung des „Orphan-site-Bodens“

Meilenstein

Rechtsrahmen für die Sanierung verwaister Stätten

M3C1-3

Investition 1.1 – Hochgeschwindigkeitsbahnverbindungen nach Süden für Personen- und Güterverkehr

Meilenstein

Vergabe des Auftrags/der Aufträge für den Bau von Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken auf den Strecken Neapel-Bari und Palermo-Catania

M3C1-12

Investition 1.4 – Einführung des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS)

Meilenstein

Vergabe der Aufträge für das Europäische Eisenbahnverkehrsleitsystem

M3C2-8

Investition 1.1: Grüne Häfen: Maßnahmen in den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz in Häfen

Ziel

Grüne Häfen: Vergabe von Arbeiten

M4C1-29

Reform 1.7: Reform der Regelung für den Studentenwohnsitz und Investitionen in den Studentenwohnsitz

Meilenstein

Inkrafttreten der Reform der Rechtsvorschriften für Studentenwohnungen.

M5C2-13

Investition 5 – Integrierte Pläne für Städte – allgemeine Projekte

Meilenstein

Inkrafttreten des Investitionsplans für Stadterneuerungsprojekte in Metropolregionen

M6C2-7

Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausrüstung von Krankenhäusern

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge

Ratenzahlungsbetrag

9 825 328 389 EUR



2.4.Vierte Tranche (Darlehensunterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

M1C1-125

Investition 1.2 – Cloud-Ermöglichung für lokale vorbereitende Maßnahmen

Meilenstein

Vergabe (aller) öffentlicher Ausschreibungen für Cloud-Tools für lokale öffentliche Verwaltungen

M1C2-22

Investition 4: Satellitentechnologie und Weltraumwirtschaft

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Satellitentechnologie- und Weltraumprojekte

M2C2-48

Investition 3.1 Erzeugung von Wasserstoff in Brachflächen (Hydrogen Valleys)

Meilenstein

Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge für Projekte zur Erzeugung von Wasserstoff in stillgelegten Industriezentren

M2C2-50

Investition 3.2 Wasserstoffnutzung in schwer zu dekarbonisierenden Industrien

Meilenstein

Vereinbarung zur Förderung des Übergangs von Methan zu grünem Wasserstoff

M5C2-21

Investition 7 – Das Projekt Sport und soziale Eingliederung

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Projekte in den Bereichen Sport und soziale Inklusion im Anschluss an eine öffentliche Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

M1C3-20

Investition – 3.2 Entwicklung der Filmindustrie (Projekt Cinecittà)

Meilenstein

Unterzeichnung der Verträge zwischen der Durchführungsstelle Cinecittà SPA und den Unternehmen über den Bau von neun Studios

M2C4-21

Investition 3.3 Wiedernaturierung des Po-Gebiets

Meilenstein

Überarbeitung des Rechtsrahmens für Interventionen zur Wiedernaturierung des Po-Gebiets

M4C1-28

Reform 1.7: Reform der Regelung für den Studentenwohnsitz und Investitionen in den Studentenwohnsitz

Meilenstein

Vergabe öffentlicher Aufträge für die Schaffung zusätzlicher Schlafgelegenheiten (Betten)

M4C2-12

Investition 2.1: IPCEI

Meilenstein

Die Liste der Teilnehmer an IPCEI-Projekten ist bis zum 30.6.2023 fertiggestellt.

M4C2-16

Investition 3.1: Fonds für den Aufbau eines integrierten Systems von Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen

Ziel

Zahl der finanzierten Infrastrukturen

M5C1-18

Investition 5 Gründung von Frauenunternehmen

Ziel

Finanzielle Unterstützung für Unternehmen wurde zugesagt

M6C2-14

Investition 2.2: Entwicklung von technischen, beruflichen, digitalen und Managementkompetenzen von Fachkräften im Gesundheitswesen

Ziel

Es werden Stipendien für eine spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin vergeben.

Ratenzahlungsbetrag

16 611 453 220 EUR



2.5.Fünfte Tranche (Darlehensunterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

M2C3-5

Investition 1.1: Bau neuer Schulen durch Gebäudeersatz

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Bau neuer Schulen durch Ersetzung von Gebäuden zur Verbesserung der Energieversorgung von Schulgebäuden nach einer öffentlichen Ausschreibung

M2C4-28

Investition 4.1. Investitionen in primäre Wasserinfrastrukturen zur Gewährleistung der Wasserversorgungssicherheit

Meilenstein

Vergabe von Fördermitteln für alle Projekte (für Investitionen in die Primärwasserinfrastruktur und für die Sicherheit der Wasserversorgung)

M2C4-30

Investition 4.2. Verringerung der Verluste in den Wasserversorgungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze

Meilenstein

Gewährung von Finanzmitteln für alle Projekte für Interventionen in Wasserversorgungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze

M1C1-14

Investition 1.6.5: Digitalisierung des Staatsrats

Ziel

Staatsrat – Gerichtsdokumente, die zur Analyse im Datahouse T1 zur Verfügung stehen

M1C1-16

Investition 1.6.5: Digitalisierung des Staatsrats

Ziel

Staatsrat – Gerichtsdokumente, die zur Analyse im Datahouse T2 zur Verfügung stehen

M1C1-126

Investition 1.4.3 – Ausweitung der PagoPA-Plattformdienste und der App „IO“

Ziel

Ausbau der PagoPA-Plattformdienste T1

M1C1-127

Investition 1.4.3 – Ausweitung der PagoPA-Plattformdienste und der App „IO“

Ziel

Ausweitung der Anwendung von „IO“ App T1

M1C1-128

Investition 1.4.5 – Digitalisierung öffentlicher Bekanntmachungen

Ziel

Ausweitung der digitalen öffentlichen Bekanntmachungen T1

M1C1-129

Investition 1.6.1 – Digitalisierung des Innenministeriums

Ziel

Ministerium des Innern – Vollständig umgestaltete und digitalisierte Prozesse T1

M1C1-130

Investition 1.6.2 – Digitalisierung des Justizministeriums

Ziel

Digitalisierte Gerichtsakten T1

M1C1-131

Investition 1.6.2 – Digitalisierung des Justizministeriums

Meilenstein

Justizdaten-Wissenssysteme T1

M1C1-132

Investition 1.6.3 – Digitalisierung des Nationalen Instituts für soziale Sicherheit (INPS) und der Nationalen Unfallversicherung (INAIL)

Ziel

INPS – Dienstleistungen/Inhalte T2 „Onelick by design“

M1C1-133

Investition 1.6.3 – Digitalisierung des Nationalen Instituts für soziale Sicherheit (INPS) und der Nationalen Unfallversicherung (INAIL)

Ziel

INPS – Beschäftigte mit verbesserten Fähigkeiten im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)

M1C1-134

Investition 1.6.3 – Digitalisierung des Nationalen Instituts für soziale Sicherheit (INPS) und der Nationalen Unfallversicherung (INAIL)

Ziel

INAIL – vollständig umgestaltete und digitalisierte Prozesse/Dienstleistungen T1

M1C1-135

Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums

Ziel

Verteidigungsministerium – Digitalisierung der Verfahren T1

M1C1-136

Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums

Ziel

Verteidigungsministerium – Digitalisierung der Zertifikate T1

M1C1-137

Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums

Meilenstein

Verteidigungsministerium – Inbetriebnahme institutioneller Webportale und Intranetportale

M1C1-138

Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums

Ziel

Verteidigungsministerium – Migration nicht missionskritischer Anwendungen in Lösung für den umfassenden Informationsschutz durch Infrastrukturöffnung (S.C.I.P.I.O.) T1

M1C2-29

Investition 5.2: Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der Lieferketten

Ziel

Genehmigte Entwicklungsverträge

M2C1-15bis

Reform 1.2 Nationales Abfallbewirtschaftungsprogramm: Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen

Ziel

Verringerung irregulärer Deponien (T2)

M2C1-15b

Reform 1.2 Nationales Abfallbewirtschaftungsprogramm: Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen

Ziel

Regionale Unterschiede bei der getrennten Sammlung

M2C1-15-Quer

Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen

Meilenstein

Inkrafttreten der Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Bioabfällen

M2C2-24

Investition 4.2 Entwicklung von schnellen Massentransportsystemen

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Bau von U-Bahnen, Straßenbahnen, Oberleitungsbussen und Seilbahnen in Metropolregionen

M2C2-32

Investition 4.4.1: Stärkung der Busflotte des regionalen öffentlichen Personennahverkehrs mit emissionsfreien Niederflurbussen

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge zur Stärkung der Busflotte des regionalen öffentlichen Verkehrs mit emissionsfreien Niederflurbussen

M2C3-7

Investition 1.2 – Bau von Gebäuden, Neuqualifizierung und Stärkung des Immobilienvermögens der Rechtspflege

Meilenstein

Die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Bau neuer Gebäude, die Umgestaltung und Stärkung des Immobilienvermögens der Justizverwaltung wird vom öffentlichen Auftraggeber im Anschluss an eine öffentliche Ausschreibung unterzeichnet.

M2C4-33

Investition 4.3 Investitionen in die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen

Meilenstein

Vergabe von Finanzmitteln für alle Projekte zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen

M2C4-36

Investition 4.4 Investitionen in die Kanalisation und Reinigung

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Abwasserentsorgung und -reinigung

M3C1-4

Investition 1.1 – Hochgeschwindigkeitsbahnverbindungen nach Süden für Personen- und Güterverkehr

Meilenstein

Vergabe des Auftrags für den Bau von Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken auf den Strecken Salerno Reggio Calabria

M3C1-17

Investition 1.7 – Modernisierung, Elektrifizierung und Widerstandsfähigkeit der Eisenbahnen im Süden

Ziel

150 km abgeschlossene Arbeiten im Zusammenhang mit der Modernisierung, Elektrifizierung und Widerstandsfähigkeit der Eisenbahnen im Süden, die für die Genehmigungs- und Betriebsphase bereit sind.

M4C2-5

Investition 1.1: Forschungsprojekte von erheblichem nationalem Interesse (PRIN)

Ziel

Zahl der vergebenen Forschungsprojekte

M6C1-8

Investition 1.2: Zuhause als erster Ort der Pflege und Telemedizin

Ziel

Mindestens ein Telemedizinprojekt für jede Region (unter Berücksichtigung sowohl der Projekte, die in der jeweiligen Region durchgeführt werden, als auch der Projekte, die im Rahmen von Regionalkonsortien entwickelt werden können)

Ratenzahlungsbetrag

9 030 593 086 EUR

2.6.Sechste Tranche (Darlehensunterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

M3C1-10

Investition 1.3 – Diagonale Verbindungen

Meilenstein

Zuschlagserteilung für den Bau der Verbindungen auf den Strecken Orte-Falconara und Taranto-Metaponto-Potenza-Battipaglia

M7-35

Investition 13: Adriatische Leitung Phase 1 (Kompressorstation Sulmona und Gasfernleitung Sestino-Minerbio)

Meilenstein

Annahme und Aktualisierung einschlägiger Umweltverträglichkeitsprüfungen (VIncA)

M7-40

Investition 15: Transizione 5.0 grün

Meilenstein

Inkrafttreten des Rechtsakts zur Festlegung der Kriterien für förderfähige Interventionen

M2C1-15

Reform 1.2 Nationales Abfallbewirtschaftungsprogramm; Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen

Ziel

Verringerung irregulärer Deponien (T1)

M2C1-22

Investition 3.4: Fondo Contratti di Filiera (FCF) zur Unterstützung von Verträgen über Lieferketten in den Bereichen Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht

Meilenstein

Durchführungsvereinbarung

M2C2-31

Investition 4.4.3: Erneuerungsflotte für das Kommando der Nationalen Feuerwehr

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Erneuerungsflotte für den Kommando der Nationalen Feuerwehr

M2C4-6

Investition 3.2: Digitalisierung von Nationalparks

Ziel

Verwaltungsvereinfachung und Entwicklung digitaler Dienste für Besucher von Nationalparks und Meeresschutzgebieten

M3C2-10

Reform 2.2: Einrichtung einer nationalen Plattform für digitale Logistik zur Digitalisierung von Fracht- und/oder Personenverkehrsdiensten

Meilenstein

Nationale Plattform für digitale Logistik

M5C3-12

Investition 1.4: Infrastrukturinvestitionen für die Sonderwirtschaftszone

Ziel

Beginn der Infrastrukturmaßnahmen in den Sonderwirtschaftszonen

M6C2-15

Investition 2.2: Entwicklung von technischen, beruflichen, digitalen und Managementkompetenzen von Fachkräften im Gesundheitswesen

Ziel

Es werden zusätzliche Stipendien für eine spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin vergeben.

M7-36

Investition 13: Adriatische Leitung Phase 1 (Kompressorstation Sulmona und Gasfernleitung Sestino-Minerbio)

Meilenstein

Vergabe öffentlicher Aufträge

M7-38

Investition 14: Grenzüberschreitende Gasexportinfrastruktur

Meilenstein

Vergabe öffentlicher Aufträge

Ratenzahlungsbetrag

7 908 481 227 EUR

2.7.Siebte Tranche (Darlehensunterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

M1C1-139

Investition 1.2 – Cloud-Ermöglichung für lokale vorbereitende Maßnahmen

Ziel

Cloud-Engagement für die lokale öffentliche Verwaltung T1

M2C2-25

Investition 4.2 Entwicklung von schnellen Massentransportsystemen

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Erwerb emissionsfreier Fahrzeuge und für Maßnahmen zur Modernisierung der Infrastruktur für schnelle Massentransportsysteme

M2C4-11

Investition 2.1.a. Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos und der hydrogeologischen Risiken – Interventionen in Emilia Romagna, Toskana und Marken

Meilenstein

Ermittlung der Interventionen durch Rechtsverordnung(en) des für den Notfall zuständigen Kommissionsmitglieds

M7-46

Investition 17: Finanzierungsinstrument für die energetische Sanierung von öffentlichem und sozialem Wohnungsbau

Meilenstein

Definition des Ziels der Leistungsbeschreibung

M1C1-140

Investition 1.4.1 – Bürgererfahrung – Verbesserung der Qualität und Nutzbarkeit digitaler öffentlicher Dienste

Ziel

Verbesserung der Qualität und Nutzbarkeit digitaler öffentlicher Dienste T1

M1C1-141

Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums

Ziel

Digitalisierung der Verfahren des Verteidigungsministeriums T2

M1C1-142

Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums

Ziel

Digitalisierung der Zertifikate des Verteidigungsministeriums T2

M1C1-143

Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums

Ziel

Verteidigungsministerium – Migration nicht missionskritischer Anwendungen in Lösung für den umfassenden Informationsschutz durch Infrastrukturöffnung (S.C.I.P.I.O.) T2

M1C2-19

Investition 3: Wissenschaftsexzellenz. Schnelle Internetverbindungen (Ultrabreitband und 5G)

Ziel

Inseln mit Ultrabreitbandanbindung

M1C2-30

Investition 7. Unterstützung des Produktionssystems für den ökologischen Wandel, Netto-Null-Technologien sowie Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit strategischer Lieferketten

Meilenstein

Durchführungsvereinbarung

M1C2-31

Investition 7 Unterstützung des Produktionssystems für den ökologischen Wandel, Netto-Null-Technologien sowie Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit strategischer Lieferketten

Meilenstein

Das Ministerium für Unternehmen und Made in Italien hat die Investition abgeschlossen.

M1C3-27

Investition- 4.3 Caput Mundi-Next Generation EU für touristische Großveranstaltungen

Ziel

Zahl der Kultur- und Tourismusstätten, deren Neuqualifizierung durchschnittlich 50 % des Stato Avanzamento Lavori (SAL) erreichte (erste Charge)

M2C1-16bis

Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen

Ziel

Unregelmäßige Deponien

M2C1-16ter

Reform 1.2 Nationales Programm für Investitionen in die Abfallwirtschaft 1.1 – Umsetzung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen

Ziel

Regionale Unterschiede bei den Quoten für die getrennte Sammlung

M2C1-25

Investition 3.4: Fondo Contratti di Filiera (FCF) zur Unterstützung von Verträgen über Lieferketten in den Bereichen Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht

Meilenstein

Das Ministerium hat den Gesamtbetrag der Mittel übertragen.

M2C2-9

Investition 2.1 Stärkung intelligenter Netze

Ziel

Intelligente Netze – Erhöhung der Netzkapazität für die Verteilung erneuerbarer Energien

M2C2-34

Investition 4.4.1: Stärkung der Busflotte des regionalen öffentlichen Personennahverkehrs mit emissionsfreien Niederflurbussen

Ziel

Anzahl der gekauften emissionsfreien Niederflurbusse T1

M2C2-34 Bis

Investition 4.4.2: Stärkung der Eisenbahnflotte des regionalen öffentlichen Verkehrs mit emissionsfreien Zügen und Universaldienst

Ziel

Anzahl emissionsfreier Züge T1

M2C2-38bis

Investition 5.1: Erneuerbare Energien und Batterien

Meilenstein

Durchführungsvereinbarung

M2C2-39

Investition 5.1.Erneuerbare Energien und Batterien

Meilenstein

Das Ministerium für Unternehmen und Made in Italien hat den Geldtransfer an Invitalia S.p.A. abgeschlossen.

M2C2-42BIS

Investition 5.4 – Unterstützung von Start-up-Unternehmen und Risikokapital, die im ökologischen Wandel tätig sind.

Meilenstein

Das Ministerium hat die Mittelübertragung an CDP Venture Capital SGR abgeschlossen.

M2C2-44

Investition 1.1 Entwicklung von Agrarvoltaiksystemen

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Installation von Photovoltaikmodulen in agrovoltaischen Systemen

M2C4-22

Investition 3.3 Wiedernaturierung des Po-Gebiets

Ziel

Verringerung der Flussbettkünstlichkeit für die Renaturierung des Po-Gebiets T1

M2C4-31

Investition 4.2. Verringerung der Verluste in den Wasserversorgungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze

Ziel

Maßnahmen in Wasserversorgungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze T1

M2C4-34

Investition 4.3 Investitionen in die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen

Ziel

Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen T1

M2C4-35

Investition 4.3 Investitionen in die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen

Ziel

Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen T1

M3C1-15

Investition 1.5 – Stärkung der Metropolenknoten und der wichtigsten nationalen Verbindungen

Ziel

700 km ausgebaute Streckenabschnitte auf Metropolknoten und wichtigen nationalen Verbindungen

M3C1-19

Investition 1.8 – Modernisierung von Bahnhöfen (RFI-Management; im Süden)

Ziel

Modernisierte und zugängliche Bahnhöfe

M4C2-21bis

Investition 3.2 – Finanzierung von Start-ups

Meilenstein

Das Ministerium hat die Mittelübertragung an CDP Venture Capital SGR abgeschlossen.

M6C1-7

Investition 1.2: Zuhause als erster Ort der Pflege und Telemedizin

Ziel

Voll funktionsfähige Koordinierungszentren (zweite Gruppe)

M7-43

Investition 16: Unterstützung von KMU bei der Eigenerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen

Meilenstein

Durchführungsvereinbarung

M7-44

Investition 16: Unterstützung von KMU bei der Eigenerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen

Meilenstein

Das Ministerium für Unternehmen und Made in Italien hat den Geldtransfer an Invitalia abgeschlossen.

M2C4-20

Investieren. 3.1: Schutz und Ausbau städtischer und stadtnaher Wälder

Ziel

Pflanzenbäume zum Schutz und zur Valorisierung städtischer und stadtnaher Grünflächen T2

Ratenzahlungsbetrag

15 715 972 025 EUR

2.8.Achte Tranche (Darlehensunterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

M5C2-16

Investition 5 – Integrierte Pläne für Städte – Überwindung illegaler Siedlungen zur Bekämpfung der Ausbeutung von Arbeitskräften in der Landwirtschaft

Ziel

Die Projektaktivitäten werden in den in den lokalen Plänen als illegale Siedlungen eingestuften Gebieten abgeschlossen.

M7-47

Investition 17: Finanzierungsinstrument für die energetische Sanierung von öffentlichem und sozialem Wohnungsbau

Meilenstein

Durchführungsvereinbarung

M7-48

Investition 17: Finanzierungsinstrument für die energetische Sanierung von öffentlichem und sozialem Wohnungsbau

Meilenstein

Das Ministerium hat die Investition abgeschlossen.

M1C1-144

Investition 1.4.2 – Inklusion der Bürger – Verbesserung der Zugänglichkeit digitaler öffentlicher Dienste

Ziel

Verbesserung der Zugänglichkeit digitaler öffentlicher Dienste

M1C3-16

Investitionen – 2.1 Attraktivität kleiner historischer Städte

Ziel

Abgeschlossene Maßnahmen zur Verbesserung von Kultur- oder Tourismusstätten

M2C1-23

Investition 3.4: Fondo Contratti di Filiera (FCF) zur Unterstützung von Verträgen über Lieferketten in den Bereichen Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht

Ziel

Mit den Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen

M2C2-4

Investition 1.4 Entwicklung von Biomethan nach Kriterien zur Förderung der Kreislaufwirtschaft

Ziel

Zusätzliche Produktionskapazität für Biomethan

M2C4-9

Erhält Investition 1.1 Einführung eines fortgeschrittenen und integrierten Überwachungs- und Prognosesystems

Ziel

Einführung eines fortgeschrittenen und integrierten Überwachungs- und Prognosesystems zur Ermittlung hydrologischer Risiken

M2C4-11bis

Investition 2.1.a. Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos und der hydrogeologischen Risiken – Interventionen in Emilia Romagna, Toskana und Marken

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Interventionen in Emilia-Romagna, Toskana und Marken

M2C4-26

Investition 3.5. Wiederherstellung und Schutz des Meeresbodens und der Meereslebensräume

Ziel

Wiederherstellung und Schutz von Meeresboden- und Meereslebensräumen

M3C1-13

Investition 1.4 – Einführung des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS)

Ziel

1 400 km Eisenbahnstrecken, die mit dem Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystem ausgerüstet sind

M4C2-6

Investition 1.1: Forschungsprojekte von erheblichem nationalem Interesse (PRIN)

Ziel

Zahl der vergebenen Forschungsprojekte

M4C2-7

Investition 1.1: Forschungsprojekte von erheblichem nationalem Interesse (PRIN)

Ziel

Zahl der befristet beschäftigten Forscher

M4C2-8

Investition 1.3: Ausweitung von Partnerschaften auf Hochschulen, Forschungszentren, Unternehmen und Finanzierung von Projekten der Grundlagenforschung

Ziel

Zahl der befristet beschäftigten Forscher, die für die geplanten Partnerschaften im Bereich der Grundlagenforschung zwischen Forschungsinstituten und Privatunternehmen eingestellt wurden

M4C2-22

Investition 2.1: IPCEI

Ziel

Anzahl der geförderten Projekte

M2C4-37

Investition 4.4 Investitionen in die Kanalisation und Reinigung

Ziel

Maßnahmen zur Abwasserentsorgung und -reinigung T1

Ratenzahlungsbetrag

11 184 566 013 EUR



2.9.Neunte Tranche (Darlehensunterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

M1C1-145

Investition 1.4.4 – Ausweitung der nationalen Plattformen für die digitale Identität (SPID, CIE) und des nationalen Registers (ANPR)

Ziel

Nationale Plattformen für die digitale Identität (SPID, CIE) und das nationale Register (ANPR)

M1C3-17

Investitionen – 2.2 Schutz und Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft

Ziel

Abschluss der Interventionen zum Schutz und zur Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft

M1C3-18

Investition 2.3 „Programme zur Herausstellung der Identität von Orten: Parks und historische Gärten

Ziel

Zahl der umgebauten Parks und historischen Gärten

M1C3-19

Investition – 2.4 Seismische Sicherheit von Gebetsstätten, Restaurierung des FEC-Erbes (Fondo Edifici di Culto) und Schutzeinrichtungen für Kunstwerke (Recovery Art)

Ziel

Abgeschlossene Maßnahmen zur Verbesserung der seismischen Sicherheit in Gebetsstätten, Restaurierung des FEC-Erbes (Fondo Edifici di Culto) und Schutzeinrichtungen für Kunstwerke

M1C3-28

Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

Ziel

Zahl der Tourismusunternehmen, die durch die Steuergutschrift für Infrastrukturen und/oder Dienstleistungen unterstützt werden;

M1C3-32

Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

Ziel

Zahl der Tourismusunternehmen, die aus dem KMU-Garantiefonds unterstützt werden sollen

M1C3-34

Investition 4.2 Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

Ziel

Zahl der vom Nationalen Tourismusfonds für den Tourismus umgebauten Immobilien

M2C1-17

Investition 1.2 – Leitinitiativen zur Kreislaufwirtschaft

Ziel

Recyclingquoten von Siedlungsabfällen im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

M2C1-17bis

Investition 1.2 – Leitinitiativen zur Kreislaufwirtschaft

Ziel

Recyclingquoten von Verpackungsabfällen im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

M2C1-17b

Investition 1.2 – Leitinitiativen zur Kreislaufwirtschaft

Ziel

Recyclingquoten von Holzverpackungen im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

M2C1-17quater

Investition 1.2 – Leitinitiativen zur Kreislaufwirtschaft

Ziel

Recyclingquoten für Eisenmetallverpackungen im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

M2C1-17 Quinquien

Investition 1.2 – Leitinitiativen zur Kreislaufwirtschaft

Ziel

Recyclingquoten von Aluminiumverpackungen im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

M2C1-17-Sexie

Investition 1.2 – Leitinitiativen zur Kreislaufwirtschaft

Ziel

Recyclingquoten von Glasverpackungen im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

M2C1-17-Septies

Investition 1.2 – Leitinitiativen zur Kreislaufwirtschaft

Ziel

Recyclingquoten von Papier und Pappe im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

M2C1-17 octies

Investition 1.2 – Leitinitiativen zur Kreislaufwirtschaft

Ziel

Recyclingquoten von Kunststoffverpackungen im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

M2C1-17 Nonies

Reform 1.1 Nationales Programm für die Kreislaufwirtschaft; Investition 1.2 – Leitinitiativen zur Kreislaufwirtschaft

Meilenstein

Inkrafttreten der getrennten Sammlung gefährlicher Abfallfraktionen aus Haushalten und Textilien

M2C2-40

Investition 5.1: Erneuerbare Energien und Batterien

Ziel

Mit den Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen über die Energieerzeugungskapazität von Photovoltaik- oder Windenergietechnologien und Batterien

M2C2-46

Investition 1.2 Förderung erneuerbarer Energiequellen für Energiegemeinschaften und gemeinsam handelnde Eigenverbraucher erneuerbarer Energien

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Vergabe von Finanzhilfen für die Durchführung der Interventionen für Energiegemeinschaften

M3C1-23

Investition 1.9 Interregionale Verbindungen

Ziel

Investition 1.9 Interregionale Verbindungen

M4C2-13

Investition 2.3: Stärkung und sektorale/territoriale Ausdehnung von Technologietransferzentren nach Industriesegmenten

Ziel

Zahl der neu einzurichtenden Hubs

M6C1-9

Investition 1.2: Zuhause als erster Ort der Pflege und Telemedizin

Ziel

Anzahl der Personen, die durch Telemedizin-Tools unterstützt werden (dritte Gruppe)

M6C2-8

Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausrüstung von Krankenhäusern

Ziel

Krankenhäuser werden digitalisiert (DEA – Not- und Aufnahmeabteilungen – Level I und Level II)

M6C2-11

Investition 1.3: Stärkung der technologischen Infrastruktur und der Instrumente für die Datenerhebung, Datenverarbeitung, Datenanalyse und -simulation

Ziel

Allgemeinmediziner, die die elektronische Patientenakte eingeben.

M1C3-33

Investition 4.2 Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

Ziel

Zahl der Unternehmen, die im Rahmen des Fondo Rotative unterstützt werden sollen (erste Charge)

Ratenzahlungsbetrag

7 118 464 154 EUR

2.10.Zehnte Tranche (Darlehensunterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

M1C1-146

Investition 1.4.4 – Ausbau der nationalen Plattformen für die digitale Identität (SPID, CIE) und des nationalen Registers (ANPR)

Ziel

Nationale Plattformen für die digitale Identität (SPID, CIE) und das nationale Register (ANPR)

M2C3-6

Investition 1.1: Bau neuer Schulen durch Gebäudeersatz

Ziel

Durch Gebäudeersatz werden mindestens 400 000 m² neue Schulen gebaut.

M2C3-8

Investition 1.2 – Bau von Gebäuden, Neuqualifizierung und Stärkung des Immobilienvermögens der Rechtspflege

Ziel

Bau von Gebäuden, Neuqualifizierung und Stärkung des Immobilienvermögens der Rechtspflege

M2C3-10

Investition 3.1: Förderung einer effizienten Fernwärme

Ziel

Aufbau oder Ausbau von Fernwärmenetzen

M2C4-23

Investition 3.3 Wiedernaturierung des Po-Gebiets

Ziel

Verringerung der Flussbettkünstlichkeit für die Renaturierung des Po-Gebiets T2

M2C4-25

Investition 3.4. Sanierung des „Orphan-site-Bodens“

Ziel

Wiederbelebung verwaister Stätten

M2C4-29

Investition 4.1. Investitionen in primäre Wasserinfrastrukturen zur Gewährleistung der Wasserversorgungssicherheit

Ziel

Investitionen in die primäre Wasserinfrastruktur zur Gewährleistung der Wasserversorgungssicherheit

M2C4-32

Investition 4.2. Verringerung der Verluste in den Wasserversorgungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze

Ziel

Maßnahmen in Wasserversorgungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze T2

M2C4-35bis

Investition 4.3 Investitionen in die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen

Ziel

Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen T2

M2C4-38

Investition 4.4 Investitionen in die Kanalisation und Reinigung

Ziel

Maßnahmen zur Abwasserentsorgung und -reinigung T2

M5C2-20

Investition 6 – Innovationsprogramm für Wohnqualität

Ziel

Anzahl der geförderten Wohneinheiten (sowohl hinsichtlich Bau als auch Sanierung) und Quadratmeter der unterstützten öffentlichen Räume

M1C1-147

Investition 1.2 – Cloud-Ermöglichung für lokale vorbereitende Maßnahmen

Ziel

Cloud-Engagement für die lokale öffentliche Verwaltung T2

M1C1-148

Investition 1.4.1 – Bürgererfahrung – Verbesserung der Qualität und Nutzbarkeit digitaler öffentlicher Dienste

Ziel

Verbesserung der Qualität und Nutzbarkeit digitaler öffentlicher Dienste T2

M1C1-149

Investition 1.4.3 – Ausweitung der PagoPA-Plattformdienste und der App „IO“

Ziel

Ausbau der PagoPA-Plattformdienste T2

M1C1-150

Investition 1.4.3 – Ausweitung der PagoPA-Plattformdienste und der App „IO“

Ziel

Ausweitung der „IO“-App T2

M1C1-151

Investition 1.4.5 – Digitalisierung öffentlicher Bekanntmachungen

Ziel

Ausweitung der digitalen öffentlichen Bekanntmachungen T2

M1C1-152

Investition 1.6.1 – Digitalisierung des Innenministeriums

Ziel

Innenministerium – Vollständig umgestaltete und digitalisierte Prozesse T2

M1C1-153

Investition 1.6.2 – Digitalisierung des Justizministeriums

Ziel

Digitalisierte Gerichtsakten T2

M1C1-154

Investition 1.6.2 – Digitalisierung des Justizministeriums

Ziel

Wissenssysteme für Justizdatensee T2

M1C1-155

Investition 1.6.3 – Digitalisierung des Nationalen Instituts für soziale Sicherheit (INPS) und der Nationalen Unfallversicherung (INAIL)

Ziel

INAIL – vollständig umgestaltete und digitalisierte Prozesse/Dienstleistungen T2

M1C2-15

Investition 2: Innovation und Technologie der Mikroelektronik

Ziel

Produktionskapazität von Siliziumkarbidsubstraten

M1C2-17

Investition 3: Wissenschaftsexzellenz. Schnelle Internetverbindungen (Ultrabreitband und 5G)

Ziel

Hausnummern mit 1 Gbit/s-Anbindung

M1C2-18

Investition 3: Wissenschaftsexzellenz. Schnelle Internetverbindungen (Ultrabreitband und 5G)

Ziel

Schulgebäude und Gesundheitseinrichtungen mit 1 Gbit/s-Anbindung

M1C2-20

Investition 3: Wissenschaftsexzellenz. Schnelle Internetverbindungen (Ultrabreitband und 5G)

Ziel

Außerstädtische Straßen und Korridore mit 5G-Abdeckung ermöglicht

M1C2-21

Investition 3: Wissenschaftsexzellenz. Schnelle Internetverbindungen (Ultrabreitband und 5G)

Ziel

Gebiete mit Marktversagen mit 5G-Versorgung

M1C2-23

Investition 4: Satellitentechnologie und Weltraumwirtschaft

Ziel

Erdteleskope, operatives SST-Zentrum, Raumwerks- und Flüssigkeitsantriebsdemonstrator

M1C2-24

Investition 4: Satellitentechnologie und Weltraumwirtschaft

Ziel

Verwendete Konstellationen oder Konzeptnachweise

M1C2-25

Investition 4: Satellitentechnologie und Weltraumwirtschaft

Ziel

Dienstleistungen für öffentliche Verwaltungen

M1C2-32

Investition 7. Unterstützung des Produktionssystems für den ökologischen Wandel, Netto-Null-Technologien sowie Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit strategischer Lieferketten

Ziel

Mit den Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen

M1C3-21

Investition – 3.2 Entwicklung der Filmindustrie (Projekt Cinecittà)

Ziel

Anzahl der Studios, deren Umbau-, Modernisierungs- und Bauarbeiten abgeschlossen sind

M1C3-36

Investitionen – 4.3 Caput Mundi-Next Generation EU für touristische Großveranstaltungen

Ziel

Zahl der Kultur- und Tourismusstätten, deren Neuqualifizierung abgeschlossen ist

M2C1-16

Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen

Ziel

Unregelmäßige Deponien

M2C1-19

Investition 3.1: Grüne Inseln

Ziel

Durchführung integrierter Projekte auf kleinen Inseln

M2C1-21

Investition 3.2: Grüne Gemeinschaften

Ziel

Durchführung der in den Plänen der Grünen Gemeinschaften vorgestellten Maßnahmen

M2C1-24

Investition 3.4: Fondo Contratti di Filiera (FCF) zur Unterstützung von Verträgen über Lieferketten in den Bereichen Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht

Ziel

Mit den Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen

M2C2-3

Investition 1.4 Entwicklung von Biomethan nach Kriterien zur Förderung der Kreislaufwirtschaft

Ziel

Austausch von landwirtschaftlichen Zugmaschinen

M2C2-5

Investition 1.4 Entwicklung von Biomethan nach Kriterien zur Förderung der Kreislaufwirtschaft

Ziel

Zusätzliche Erzeugung von Biomethan

M2C2-10

Investition 2.1 Stärkung intelligenter Netze

Ziel

Intelligente Netze – Erhöhung der Netzkapazität für die Verteilung erneuerbarer Energien

M2C2-11

Investition 2.1 Stärkung intelligenter Netze

Ziel

Intelligente Netze – Elektrifizierung des Energieverbrauchs

M2C2-13

Investition 2.2 Interventionen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes

Ziel

Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes

M2C2-15

Investition 3.3 Wasserstofftests für den Straßenverkehr

Ziel

Entwicklung von Aufladestationen auf Wasserstoffbasis

M2C2-17

Investition 3.4 Wasserstofftests für die Eisenbahnmobilität

Ziel

Anzahl der Wasserstofftankstellen

M2C2-19

Investition 3.5 Wasserstoffforschung und -entwicklung

Ziel

Anzahl der Projekte für Forschung und Entwicklung im Bereich Wasserstoff

M2C2-25bis

Investition 4.2 Entwicklung von schnellen Massentransportsystemen

Ziel

Mindestens 5 Maßnahmen zur Modernisierung der Infrastruktur für schnelle Massentransportsysteme

M2C2-25ter

Investition 4.2 Entwicklung von schnellen Massentransportsystemen

Ziel

Erwerb von mindestens 85 Einheiten Rollmaterial für den schnellen Massentransport

M2C2-26

Investition 4.2 Entwicklung von schnellen Massentransportsystemen

Ziel

Anzahl der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur (km)

M2C2-35

Investition 4.4.1: Stärkung der Busflotte des regionalen öffentlichen Personennahverkehrs mit emissionsfreien Niederflurbussen —

Ziel

Anzahl emissionsfreier Niederflurbusse trat T2 in Kraft

M2C2-35 ter

Investition 4.4.1: Stärkung der Busflotte des regionalen öffentlichen Personennahverkehrs durch mit sauberen Kraftstoffen betriebene Fahrzeuge

Ziel

Zahl der Ladestationen für emissionsfreie und emissionsarme Niederflurbusse

M2C2-35 bis

Investition 4.4.2: Stärkung der Eisenbahnflotte des regionalen öffentlichen Verkehrs mit emissionsfreien Zügen und Universaldienst

Ziel

Anzahl emissionsfreier Züge und Zahl der Beförderungen für den Universaldienst

M2C2-36

Investition 4.4.3: Erneuerungsflotte für das Kommando der Nationalen Feuerwehr

Ziel

Anzahl der sauberen Fahrzeuge für die Erneuerung des Kommandos der Nationalen Feuerwehr

M2C2-43

Investition 5.4 – Unterstützung von Start-up-Unternehmen und Risikokapital, die im ökologischen Wandel tätig sind.

Ziel

Abschluss rechtlicher Vereinbarungen mit Risikokapitalfonds und Start-up-Unternehmen

M2C2-45

Investition 1.1 Entwicklung von Agrarvoltaiksystemen

Ziel

Installation von Photovoltaik-Solarpaneelen in agrovoltaischen Systemen

M2C2-47

Investition 1.2 Förderung erneuerbarer Energien für Energiegemeinschaften und gemeinsam handelnde Eigenversorger im Bereich erneuerbare Energien

Ziel

Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen durch Energiegemeinschaften und gemeinsam handelnde Eigenversorger im Bereich erneuerbare Energien

M2C2-49

Investition 3.1 Erzeugung von Wasserstoff in Brachflächen (Hydrogen Valleys)

Ziel

Abschluss des Projekts zur Wasserstofferzeugung in Industriegebieten

M2C2-51

Investition 3.2 Wasserstoffnutzung in schwer zu dekarbonisierenden Industrien

Ziel

Einführung von Wasserstoff in den industriellen Prozess

M2C2-53

Investition 5.2 Wasserstoff

Ziel

Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Fertigstellung von Industrieanlagen zur Herstellung von Elektrolyseuren

M2C4-11ter

Investition 2.1.a. Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos und der hydrogeologischen Risiken – Interventionen in Emilia Romagna, Toskana und Marken

Meilenstein

Abschluss der Projekte

M2C4-13

Investition 2.1b – Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos und des hydrogeologischen Risikos

Ziel

Abschluss der Interventionen vom Typ D und Typ E

M2C4-20bis

Investieren. 3.1: Schutz und Ausbau städtischer und stadtnaher Wälder

Ziel

Pflanzenbäume zum Schutz und zur Valorisierung städtischer und stadtnaher Grünflächen T3

M2C4-34bis

Investition 4.3 Investitionen in die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen

Ziel

Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen T1

M3C1-6

Investition 1.1 – Hochgeschwindigkeitsbahnverbindungen nach Süden für Personen- und Güterverkehr

Ziel

Hochgeschwindigkeitsbahn für den Personen- und Güterverkehr auf den Strecken Napoli-Bari, Salerno-Reggio Calabria, Palermo-Catania

M3C1-24

Investition 1.9 Interregionale Verbindungen

Ziel

Investition 1.9 Interregionale Verbindungen

M3C1-9

Investition 1.2 – Hochgeschwindigkeitsstrecken im Norden, die mit dem Rest Europas verbunden sind

Ziel

Hochgeschwindigkeitsschienenverkehr für den Personen- und Güterverkehr auf den Strecken Brescia-Verona-Vicenza-Padova; Ligurien-Alpi.

M3C1-11

Investition 1.3 – Diagonale Verbindungen

Ziel

Hochgeschwindigkeitsbahn für den Personen- und Güterverkehr auf den Strecken Orte-Falconara und Taranto-Metaponto-Potenza-Battipaglia

M3C1-14

Investition 1.4 – Einführung des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS)

Ziel

2 785 km Eisenbahnstrecken, die mit dem Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystem ausgerüstet sind

M3C1-16

Investition 1.5 – Stärkung der Metropolenknoten und der wichtigsten nationalen Verbindungen

Ziel

1 280 km ausgebaute Streckenabschnitte auf Metropolknoten und wichtigen nationalen Verbindungen

M3C1-17bis

Investition 1.7 – Modernisierung, Elektrifizierung und Widerstandsfähigkeit der Eisenbahnen im Süden

Ziel

650 km abgeschlossene Arbeiten im Zusammenhang mit der Modernisierung, Elektrifizierung und Widerstandsfähigkeit der Eisenbahnen im Süden, die für die Genehmigungs- und Betriebsphase bereit sind.

M3C1-18

Investition 1.6 – Stärkung der regionalen Strecken – Modernisierung der regionalen Eisenbahnen (Management RFI)

Ziel

Ausbau regionaler Strecken, genehmigungs- und betriebsbereit

M3C1-20

Investition 1.8 – Modernisierung von Bahnhöfen (RFI-Management; im Süden)

Ziel

Modernisierte und zugängliche Bahnhöfe

M4C1-30

Reform 1.7: Reform der Regelung für den Studentenwohnsitz und Investitionen in den Studentenwohnsitz

Ziel

Einrichtung von Schlafunterkünften nach den einschlägigen Rechtsvorschriften

M4C2-9

Investition 1.4: Stärkung der Forschungsstrukturen und Unterstützung der Schaffung von „nationalen FuE-Spitzenleitern“ für einige Schlüsseltechnologien

Ziel

Die nationalen Zentren sind operativ und werden von den nationalen Zentren für Schlüsseltechnologien durchgeführt.

M4C2-14

Investition 2.3: Stärkung und sektorale/territoriale Ausdehnung von Technologietransferzentren nach Industriesegmenten

Ziel

Auszahlung in Höhe von 307 000 000 EUR.

M4C2-15

Investition 2.3: Stärkung und sektorale/territoriale Ausdehnung von Technologietransferzentren nach Industriesegmenten

Ziel

Anzahl der unterstützten KMU

M4C2-15a

Investition 2.3: Stärkung und sektorale/territoriale Ausdehnung von Technologietransferzentren nach Industriesegmenten

Meilenstein

Abschluss der EDIH- und TEF-Arbeitspakete

M4C2-16a

Investition 3.1: Fonds für den Aufbau eines integrierten Systems von Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen

Ziel

Zahl der Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen, die geschaffen wurden oder ihre Tätigkeiten abgeschlossen haben

M4C2-18 Bis

Invesment1.5: Aufbau und Stärkung von „Innovationsökosystemen für Nachhaltigkeit“, Aufbau von „Gebietsführern im Bereich Forschung und Entwicklung“

Ziel

Von den Innovationsökosystemen durchgeführte Tätigkeiten

M4C2-21

Investition 3.2 – Finanzierung von Start-up-Unternehmen.

Ziel

Mit Start-ups oder Risikokapitalfonds unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen

M5C1-19

Investition 5 Gründung von Frauenunternehmen

Ziel

Unternehmen im Sinne der einschlägigen Investitionspolitik haben finanzielle Unterstützung erhalten

M5C2-12

Investition 4 – Investitionen in Projekte zur Stadterneuerung zur Verringerung von Marginalisierung und sozialer Degradation

Ziel

Projekte für Maßnahmen zur Stadterneuerung, die Gemeinden betreffen

M5C2-14

Investition 5 – Integrierte Pläne für Städte – allgemeine Projekte

Ziel

Abschluss integrierter Planungsprojekte in Metropolregionen

M5C2-18

Investition 5 – Integrierte Pläne für Städte – EIB-Fonds

Ziel

Geldwert des Beitrags zum Thematischen Fonds und Unterstützung städtischer Projekte

M5C2-22

Investition 7 – Das Projekt Sport und soziale Eingliederung

Ziel

Interventionen im Zusammenhang mit den Verträgen über Sporteinrichtungen

M5C3-13

Investition 1.4: Infrastrukturinvestitionen für die Sonderwirtschaftszone

Ziel

Abschluss der Infrastrukturmaßnahmen in den Sonderwirtschaftszonen.

M6C1-3

Investition 1.1: Gesundheitseinrichtungen der Gemeinschaft zur Verbesserung der territorialen Gesundheitsversorgung

Ziel

Zur Verfügung gestellte und technologisch ausgestattete Gesundheitseinrichtungen (erste Charge)

M6C1-6

Investition 1.2: Zuhause als erster Ort der Pflege und Telemedizin

Ziel

Zusätzliche in der häuslichen Pflege behandelte Personen (erste Charge)

M6C1-11

Investition 1.3: Stärkung der medizinischen Zwischenversorgung und ihrer Einrichtungen (Gemeinschaftskliniken)

Ziel

Renovierte, vernetzte und technologisch ausgestattete Gemeinschaftskrankenhäuser (erste Charge)

M6C2-6

Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausrüstung von Krankenhäusern

Ziel

Betriebsbereite große Sanitärausrüstung

M6C2-9

Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausrüstung von Krankenhäusern

Ziel

Zusätzliche Betten in ICU und subintensive Pflege

M6C2-10

Investition 1.2: Auf dem Weg zu einem sicheren und nachhaltigen Krankenhaus

Ziel

Die Maßnahmen gegen Seismen in Krankenhäusern sind abgeschlossen.

M6C2-10a

Investition 1.2: Auf dem Weg zu einem sicheren und nachhaltigen Krankenhaus

Ziel

Auszahlung von ARF-Mitteln für Projekte gemäß Artikel 20 Finanzgesetz 67/88 „Gesundheitsbau“

M6C2-12

Investition 1.3: Stärkung der technologischen Infrastruktur und der Instrumente für die Datenerhebung, Datenverarbeitung, Datenanalyse und -simulation

Meilenstein

Das System der Krankenversicherungskarten und die Infrastruktur für die Interoperabilität der elektronischen Patientenakten sind voll funktionsfähig.

M6C2-13

Investition 1.3: Stärkung der technologischen Infrastruktur und der Instrumente für die Datenerhebung, Datenverarbeitung, Datenanalyse und -simulation

Ziel

Alle Regionen haben die EHR angenommen und nutzen diese

M6C2-16

Investition 2.2: Entwicklung von technischen, beruflichen, digitalen und Managementkompetenzen von Fachkräften im Gesundheitswesen

Ziel

Schulungen zu Managementkompetenzen und digitalen Kompetenzen für Mitarbeiter des Nationalen Gesundheitsdienstes

M6C2-17

Investition 2.2: Entwicklung von technischen, beruflichen, digitalen und Managementkompetenzen von Fachkräften im Gesundheitswesen

Ziel

Zahl der finanzierten Verträge über die fachärztliche Weiterbildung

M7-37

Investition 13: Adriatische Leitung Phase 1 (Kompressorstation Sulmona und Gasfernleitung Sestino-Minerbio)

Meilenstein

Abschluss der Arbeiten

M7-39

Investition 14: Grenzüberschreitende Gasexportinfrastruktur

Meilenstein

Abschluss der Arbeiten

M7-41

Investition 15: Transizione 5.0 grün

Ziel

Gewährung von ARF-Mitteln

M7-42

Investition 15: Transizione 5.0 grün

Ziel

0,4 Mio. t RÖE Energieeinsparungen beim Endenergieverbrauch im Zeitraum 2024-2026

M7-45

Investition 16: Unterstützung von KMU bei der Eigenerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen

Ziel

Rechtliche Vereinbarungen mit Endbegünstigten

M7-49

Investition 17: Finanzierungsinstrument für die energetische Sanierung von öffentlichem und sozialem Wohnungsbau

Ziel

Mit den Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen

M1C3-29

Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

Ziel

Zahl der Tourismusprojekte, die aus den thematischen Fonds der Europäischen Investitionsbank unterstützt werden sollen

M3C2-9

Investition 1.1: Grüne Häfen: Maßnahmen in den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz in Häfen

Ziel

Grüne Häfen: Abschluss der Arbeiten

Ratenzahlungsbetrag

19 919 595 964 EUR



ABSCHNITT 3: ZUSÄTZLICHE REGELUNG

1.Vorkehrungen für die Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans

Die Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans Italiens erfolgt gemäß den folgenden Modalitäten.

Wie in der durch Gesetzesverordnung Nr. 13 vom 24. Februar 2023 geänderten Gesetzesverordnung Nr. 77 vom 31. Mai 2021 vorgesehen, wird für die Überwachung und Durchführung des Plans eine Reihe von Koordinierungsstrukturen geschaffen. Dazu zählen insbesondere: I) ein hochrangiger Lenkungsausschuss („cabina di regia“), der unter dem Vorsitz des Ministerrats eingesetzt wurde und dessen Hauptaufgabe darin besteht, die Umsetzung des Plans zu steuern und zu koordinieren; II) eine Missionsstruktur, die vom Vorsitz des Ministerrats zumindest für die Dauer des Plans eingerichtet wurde und die befugt ist, als zentrale Koordinierungsstelle für die Durchführung und Überwachung des Plans zu fungieren; III) eine technische Struktur im Ministerium für Wirtschaft und Finanzen, die die operative Überwachung der Umsetzung des Plans, die Kontrolle der Ordnungsmäßigkeit der Verfahren und Ausgaben und die Berichterstattung sowie die technische und operative Unterstützung der Umsetzungsphase durchführt. Die für die Missionen zuständige Stelle beim Ministerratspräsidium fungiert auf nationaler Ebene als zentrale Anlaufstelle für die Europäische Kommission. Das Wirtschafts- und Finanzministerium stellt die Auswertung der Ergebnisses des Plans sicher. Die Sozialpartner und andere Interessenträger nehmen an speziellen Sitzungen des „cabina di regia“ teil, um ihre Beteiligung an der Durchführung des Plans sicherzustellen. Darüber hinaus werden auf den einzelnen zentralen Verwaltungsebenen, die für im Plan enthaltene Maßnahmen zuständig sind, Koordinierungsstrukturen benannt, deren Aufgabe im Management, in der Überwachung, der Berichterstattung und der Kontrolle der maßgeblichen Interventionen besteht, auch in Bezug auf die Aufsicht über die Durchführung und den Fortschritt bei der Erreichung der Etappenziele und Zielwerte. Und schließlich sind für den Fall von Problemen bei der Durchführung Durchsetzungsmechanismen, unter anderem mittels Aktivierung von Bevollmächtigungen gegenüber den für die Maßnahmen des Plans zuständigen Verwaltungsstellen, vorgesehen, die dem Ziel dienen, eine fristgerechte und wirksame Fertigstellung von Projekten zu gewährleisten; ferner sind Ex-ante-Mechanismen für die Lösung von Konflikten eingerichtet worden.

Zur Stärkung der Verwaltungskapazitäten für die Überwachung und Durchführung ist geplant, unter anderem hinsichtlich der zentralen, für die im Plan vorgesehenen Interventionen zuständigen Verwaltungen sowie das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen (einschließlich der zentralen Koordinierungsstelle und der staatlichen Rechnungsstelle) Zeitarbeitskräfte anzuwerben, wie dies in der Gesetzesverordnung Nr. 80 vom 9. Juni 2021 vorgesehen ist; Zeitarbeitskräfte sollen auch hinsichtlich der Verwaltungsstellen für Süditalien angeworben werden, von denen eine Verstärkung des an der Planung und der Verwendung von EU-Mitteln beteiligten Humankapitals erwartet wird; dies ist insbesondere im Gesetz Nr. 178 von 2020 so vorgesehen. Der Gesetzesverordnung Nr. 13 vom 24. Februar 2023 entsprechend sind darüber hinaus der für die Missionen zuständigen Stelle beim Ministerratspräsidium Mittel zugewiesen worden, um deren effektive Arbeit sicherzustellen. Und schließlich ist eine operative Unterstützung zentraler und lokaler Verwaltungsstellen bei der Durchführung von Projekten vorgesehen, wobei dies auch den Einsatz öffentlicher Kapitalgesellschaften, eines Pools von Experten für technische Hilfe sowie die Möglichkeit, auf externes Expertenwissen zurückzugreifen, umfasst. Der Gesetzesverordnung Nr. 77 vom 31. Mai 2021 und der Gesetzesverordnung Nr. 13 vom 24. Februar 2023 entsprechend werden diese Aktionen von der Umsetzung von Maßnahmen zum Bürokratieabbau und zur Vereinfachung von Verwaltungsverfahren flankiert.

Die Modalitäten beinhalten auch die Nutzung eines integrierten IT-Systems („ReGiS“). Der bestehende Prüfdienst des Generalinspektors für die Finanzbeziehungen zur Europäischen Union (IGRUE) im Ministerium für Wirtschaft und Finanzen hat die Aufgabe, die Prüfsysteme zu koordinieren und mit Unterstützung durch die staatlichen Rechnungsämter (Ragionerie Territoriali dello Stato, RTS) Kontrollen durchzuführen. Die verbesserten Regelungen mit der Guardia di Finanza und einschlägigen unabhängigen Behörden wie der nationalen Korruptionsbekämpfungsagentur ANAC bleiben bestehen und verstärken auf diese Weise die Rolle, die diesen Behörden bezüglich des Schutzes der öffentlichen Finanzen einschließlich der Finanzen der EU in der italienischen Rechtsordnung bereits übertragen wird.

2.Modalitäten für die Gewährung des uneingeschränkten Zugangs der Kommission zu den zugrunde liegenden Daten

Um der Kommission uneingeschränkten Zugang zu den zugrunde liegenden einschlägigen Daten zu gewähren, hat Italien folgende Regelungen getroffen:

Das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen fungiert als technische Struktur für die Überwachung, einschließlich der Überwachung der Fortschritte bei den Etappenzielen und Zielwerten, sowie gegebenenfalls für die Durchführung von Kontroll- und Prüftätigkeiten sowie für die Erstellung von Berichten und die Weiterleitung von Zahlungsanträgen. Sie koordiniert die Berichterstattung über Etappenziele und Zielwerte, relevante Indikatoren, aber auch qualitative Finanzinformationen und andere Daten, z. B. über Endempfänger. Die Datenkodierung findet auf der Ebene der zentralen, für die Maßnahmen aus dem Plan zuständigen Verwaltungen statt; diese melden die erforderlichen Daten an das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen. In Übereinstimmung mit Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 übermittelt Italien der Kommission nach Abschluss der relevanten vereinbarten Etappenziele und Zielwerte in Abschnitt 2.1 des vorliegenden Anhangs einen gebührend begründeten Antrag auf Zahlung des Finanzbeitrags und gegebenenfalls des Darlehens. Italien stellt sicher, dass die Kommission auf Antrag uneingeschränkten Zugang zu den zugrunde liegenden einschlägigen Daten hat, die die ordnungsgemäße Begründung des Zahlungsantrags stützen, und zwar sowohl für die Bewertung des Zahlungsantrags gemäß Artikel 24 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 als auch für Prüfungs- und Kontrollzwecke.

(1) Ausgenommen a) Projekte im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Nutzung von Erdgas, die die in Anhang III der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegten Bedingungen erfüllen, und b) Tätigkeiten und Anlagen gemäß Ziffer ii, bei denen die Verwendung fossiler Brennstoffe vorübergehend und für den rechtzeitigen Übergang zu einem von fossilen Brennstoffen freien Betrieb technisch unvermeidbar ist.
(2) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(3) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden
(4) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(5)

Ausgenommen Projekte im Rahmen dieser Maßnahme in Bezug auf die Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie die zugehörige Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Verwendung von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.

(6)

Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.

(7)

Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

(8)

Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

(9) Ausgenommen a) Anlagen und Tätigkeiten im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie die damit verbundene Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Verwendung von Erdgas, die die in Anhang III der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegten Bedingungen erfüllen, und b) Tätigkeiten und Anlagen gemäß Ziffer ii, bei denen die Verwendung fossiler Brennstoffe vorübergehend und für den rechtzeitigen Übergang zu einem von fossilen Brennstoffen freien Betrieb technisch unvermeidbar ist.
(10) Erreicht die geförderte Tätigkeit die prognostizierten Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, so ist zu erläutern, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(11) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 
(12) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 
(13) Endbegünstigte, die mit spezifischen Projekten assoziiert sind, müssen für jedes geförderte Projekt eine Begründung des ausgewählten Interventionsbereichs zusammen mit einer Beschreibung des Projekts für die Zwecke der Berechnung des Beitrags zum Klimaschutz vorlegen.
(14) Ausgenommen a) Anlagen und Tätigkeiten im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie die damit verbundene Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Verwendung von Erdgas, die die in Anhang III der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegten Bedingungen erfüllen, und b) Tätigkeiten und Anlagen gemäß Ziffer ii, bei denen die Verwendung fossiler Brennstoffe vorübergehend und für den rechtzeitigen Übergang zu einem von fossilen Brennstoffen freien Betrieb technisch unvermeidbar ist.
(15) Erreicht die geförderte Tätigkeit die prognostizierten Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, so ist zu erläutern, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(16) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(17) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(18) Ausgenommen a) Projekte im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Nutzung von Erdgas, die die in Anhang III der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegten Bedingungen erfüllen, und b) Tätigkeiten und Anlagen gemäß Ziffer ii, bei denen die Verwendung fossiler Brennstoffe vorübergehend und für den rechtzeitigen Übergang zu einem von fossilen Brennstoffen freien Betrieb technisch unvermeidbar ist.
(19) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(20)

20 Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, sowie für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Nutzung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

(21) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(22) Ausgenommen a) Projekte im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Nutzung von Erdgas, die die in Anhang III der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegten Bedingungen erfüllen, und b) Tätigkeiten und Anlagen gemäß Ziffer ii, bei denen die Verwendung fossiler Brennstoffe vorübergehend und für den rechtzeitigen Übergang zu einem von fossilen Brennstoffen freien Betrieb technisch unvermeidbar ist.
(23) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(24)

24 Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, sowie für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Nutzung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

(25) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(26) Ausgenommen a) Projekte im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Nutzung von Erdgas, die die in Anhang III der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegten Bedingungen erfüllen, und b) Tätigkeiten und Anlagen gemäß Ziffer ii, bei denen die Verwendung fossiler Brennstoffe vorübergehend und für den rechtzeitigen Übergang zu einem von fossilen Brennstoffen freien Betrieb technisch unvermeidbar ist.
(27) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(28)

Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

(29) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(30) Ausgenommen a) Projekte im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Nutzung von Erdgas, die die in Anhang III der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegten Bedingungen erfüllen, und b) Tätigkeiten und Anlagen gemäß Ziffer ii, bei denen die Verwendung fossiler Brennstoffe vorübergehend und für den rechtzeitigen Übergang zu einem von fossilen Brennstoffen freien Betrieb technisch unvermeidbar ist.
(31) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(32) 32 Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, sowie für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Nutzung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(33) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(34) Ausgenommen a) Projekte im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Nutzung von Erdgas, die die in Anhang III der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegten Bedingungen erfüllen, und b) Tätigkeiten und Anlagen gemäß Ziffer ii, bei denen die Verwendung fossiler Brennstoffe vorübergehend und für den rechtzeitigen Übergang zu einem von fossilen Brennstoffen freien Betrieb technisch unvermeidbar ist.
(35) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(36) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(37) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(38) Ausgenommen a) Projekte im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Nutzung von Erdgas, die die in Anhang III der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegten Bedingungen erfüllen, und b) Tätigkeiten und Anlagen gemäß Ziffer ii, bei denen die Verwendung fossiler Brennstoffe vorübergehend und für den rechtzeitigen Übergang zu einem von fossilen Brennstoffen freien Betrieb technisch unvermeidbar ist.
(39) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(40) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(41) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(42) Ausgenommen a) Anlagen und Tätigkeiten im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie die damit verbundene Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Verwendung von Erdgas, die die in Anhang III der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegten Bedingungen erfüllen, und b) Tätigkeiten und Anlagen gemäß Ziffer ii, bei denen die Verwendung fossiler Brennstoffe vorübergehend und für den rechtzeitigen Übergang zu einem von fossilen Brennstoffen freien Betrieb technisch unvermeidbar ist.
(43) Erreicht die geförderte Tätigkeit die prognostizierten Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, so ist zu erläutern, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(44) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 
(45) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 
(46) Endbegünstigte, die mit spezifischen Projekten assoziiert sind, müssen für jedes geförderte Projekt eine Begründung des ausgewählten Interventionsbereichs zusammen mit einer Beschreibung des Projekts für die Zwecke der Berechnung des Beitrags zum Klimaschutz vorlegen. Für die Zwecke der Berechnung des Klimabeitrags legen die Endbegünstigten aus Beteiligungskapital, Quasi-Eigenkapital, Unternehmensanleihen oder gleichwertigen Instrumenten, die nicht auf spezifische Projekte ausgerichtet sind, eine Begründung für die ausgewählten Interventionsbereiche vor. Der Durchführungspartner ist ferner verpflichtet, dem Mitgliedstaat einen halbjährlichen Bericht über die Durchführung jedes Projekts/jeder Tätigkeit vorzulegen.
(47) Metropolregionen sind in dieser Maßnahme als „funktionale städtische Gebiete“ im Sinne der Datenbank der Europäischen Kommission und der OECD zu verstehen (Dijkstra, L., H. Poelman und P. Veneri (2019), The EU-OECD definition of a functional urban area, OECD Regional Development Working Papers Nr. 2019/11, OECD Publishing, Paris, https://doi.org/10.1787/d58cb34d-en).
(48) Im Einklang mit dem Interventionsbereich 72a des Anhangs VI der Verordnung (EU) 2021/241 gilt er auch für Zwei-Zug.
(49) Metropolregionen sind in dieser Maßnahme als „funktionale städtische Gebiete“ gemäß der Definition in der Datenbank der Europäischen Kommission und der OECD (Dijkstra, L., H. Poelman und P. Veneri (2019)).
(50) Im Einklang mit dem Interventionsbereich 72a des Anhangs VI der Verordnung (EU) 2021/241 gilt er auch für Zwei-Zug.
(51) Ausgenommen a) Anlagen und Tätigkeiten im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie die damit verbundene Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Verwendung von Erdgas, die die in Anhang III der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegten Bedingungen erfüllen, und b) Tätigkeiten und Anlagen gemäß Ziffer ii, bei denen die Verwendung fossiler Brennstoffe vorübergehend und für den rechtzeitigen Übergang zu einem von fossilen Brennstoffen freien Betrieb technisch unvermeidbar ist.
(52) Erreicht die geförderte Tätigkeit projizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die entsprechenden Referenzwerte, sind die Gründe dafür anzugeben, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(53) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 
(54) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(55) Endbegünstigte, die mit spezifischen Projekten assoziiert sind, müssen für jedes geförderte Projekt eine Begründung des ausgewählten Interventionsbereichs zusammen mit einer Beschreibung des Projekts für die Zwecke der Berechnung des Beitrags zum Klimaschutz vorlegen. Für die Zwecke der Berechnung des Klimabeitrags legen die Endbegünstigten aus Beteiligungskapital, Quasi-Eigenkapital, Unternehmensanleihen oder gleichwertigen Instrumenten, die nicht auf spezifische Projekte ausgerichtet sind, eine Begründung für die ausgewählten Interventionsbereiche vor. Der Durchführungspartner ist ferner verpflichtet, dem Mitgliedstaat einen halbjährlichen Bericht über die Durchführung jedes Projekts/jeder Tätigkeit vorzulegen.
(56) CDP Venture Capital SGR übt die Verwaltungstätigkeiten im Einklang mit den Grundsätzen der Unabhängigkeit und Autonomie gemäß der AIFM-Richtlinie aus.
(57) Es wird davon ausgegangen, dass ein Endbegünstigter einen „wesentlichen Schwerpunkt“ auf einen Sektor oder eine Geschäftstätigkeit hat, wenn dieser Sektor bzw. diese Tätigkeit im Verhältnis zu den Bruttoeinnahmen, dem Gewinn oder dem Kundenstamm des Endempfängers als wesentlicher Bestandteil der Geschäftstätigkeit des Endempfängers ermittelt wird. Die Bruttoeinnahmen aus dem beschränkten Sektor oder der Tätigkeit dürfen in keinem Fall 50 % der Bruttoeinnahmen übersteigen.
(58)

Ausgenommen a) Anlagen und Tätigkeiten im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie die damit verbundene Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Verwendung von Erdgas, die die in Anhang III der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegten Bedingungen erfüllen, und b) Tätigkeiten und Anlagen gemäß Ziffer ii, bei denen die Verwendung fossiler Brennstoffe vorübergehend und für den rechtzeitigen Übergang zu einem von fossilen Brennstoffen freien Betrieb technisch unvermeidbar ist.

(59)

Einschließlich Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen. Erreicht die geförderte Tätigkeit die prognostizierten Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, so ist zu erläutern, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.

(60)

Umweltschädliche Fahrzeuge werden als nicht emissionsfreie Fahrzeuge definiert.

(61) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht recyclingfähiger gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(62) Ausgenommen a) Projekte im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Nutzung von Erdgas, die die in Anhang III der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegten Bedingungen erfüllen, und b) Tätigkeiten und Anlagen gemäß Ziffer ii, bei denen die Verwendung fossiler Brennstoffe vorübergehend und für den rechtzeitigen Übergang zu einem von fossilen Brennstoffen freien Betrieb technisch unvermeidbar ist.
(63) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(64)

64 Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, sowie für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Nutzung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

(65) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(66) Ausgenommen a) Projekte im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Nutzung von Erdgas, die die in Anhang III der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegten Bedingungen erfüllen, und b) Tätigkeiten und Anlagen gemäß Ziffer ii, bei denen die Verwendung fossiler Brennstoffe vorübergehend und für den rechtzeitigen Übergang zu einem von fossilen Brennstoffen freien Betrieb technisch unvermeidbar ist.
(67) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(68)

Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

(69) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(70) Ausgenommen Projekte im Rahmen dieser Maßnahme in Bezug auf die Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie die zugehörige Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Verwendung von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(71) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(72) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(73) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(74) Ausgenommen a) Projekte im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Nutzung von Erdgas, die die in Anhang III der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegten Bedingungen erfüllen, und b) Tätigkeiten und Anlagen gemäß Ziffer ii, bei denen die Verwendung fossiler Brennstoffe vorübergehend und für den rechtzeitigen Übergang zu einem von fossilen Brennstoffen freien Betrieb technisch unvermeidbar ist.
(75) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(76) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(77) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(78) Ausgenommen Projekte im Rahmen dieser Maßnahme in Bezug auf die Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie die zugehörige Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Verwendung von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(79) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(80) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(81) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(82)  OECD, Skills Studies on „Supporting Entrepreneurship and Innovation in Higher Education in Italy“ (Förderung von Unternehmertum und Innovation in der Hochschulbildung in Italien)
(83) Ausgenommen Projekte im Rahmen dieser Maßnahme in Bezug auf die Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie die zugehörige Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Verwendung von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(84) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(85) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(86) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(87) Ausgenommen Projekte im Rahmen dieser Maßnahme in Bezug auf die Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie die zugehörige Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Verwendung von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(88) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(89) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(90) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(91) Ausgenommen Projekte im Rahmen dieser Maßnahme in Bezug auf die Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie die zugehörige Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Verwendung von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(92) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(93) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(94) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(95) Ausgenommen Projekte im Rahmen dieser Maßnahme in Bezug auf die Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie die zugehörige Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Verwendung von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(96) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(97)

Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

(98) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(99) Ein Arbeitspaket ist ein Bestandteil der Aufschlüsselung der Projektarbeiten, wie z. B.: testen Sie vor Investitionen, Kompetenzen und Schulungen, Projektmanagement und -koordinierung. Er stellt eine Gruppe von Projektarbeiten dar, die in Aktivitäten und Aufgaben beschrieben werden. Die Arbeitspakete müssen eine klare und logische Verbindung zu den Projektzielen und den anderen Arbeitspaketen aufweisen. Jedes Arbeitspaket stellt einen Teil des Projekts dar, der zur Erreichung der Gesamtziele des Projekts führt.
(100) Ausgenommen Projekte im Rahmen dieser Maßnahme in Bezug auf die Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie die zugehörige Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Verwendung von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(101) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(102)

Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

(103) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(104) Ausgenommen Projekte im Rahmen dieser Maßnahme in Bezug auf die Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie die zugehörige Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Verwendung von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(105) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(106)

Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

(107) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(108) CDP Venture Capital SGR übt die Verwaltungstätigkeiten im Einklang mit den Grundsätzen der Unabhängigkeit und Autonomie gemäß der AIFM-Richtlinie aus.
(109) Es wird davon ausgegangen, dass ein Endbegünstigter einen „wesentlichen Schwerpunkt“ auf einen Sektor oder eine Geschäftstätigkeit hat, wenn dieser Sektor bzw. diese Tätigkeit im Verhältnis zu den Bruttoeinnahmen, dem Gewinn oder dem Kundenstamm des Endempfängers als wesentlicher Bestandteil der Geschäftstätigkeit des Endempfängers ermittelt wird. Die Bruttoeinnahmen aus dem beschränkten Sektor oder der Tätigkeit dürfen in keinem Fall 50 % der Bruttoeinnahmen übersteigen.
(110)

Ausgenommen a) Anlagen und Tätigkeiten im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie die damit verbundene Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Verwendung von Erdgas, die die in Anhang III der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegten Bedingungen erfüllen, und b) Tätigkeiten und Anlagen gemäß Ziffer ii, bei denen die Verwendung fossiler Brennstoffe vorübergehend und für den rechtzeitigen Übergang zu einem von fossilen Brennstoffen freien Betrieb technisch unvermeidbar ist.

(111)

Einschließlich Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen. Erreicht die geförderte Tätigkeit die prognostizierten Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, so ist zu erläutern, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.

(112)

Umweltschädliche Fahrzeuge werden als nicht emissionsfreie Fahrzeuge definiert.

(113) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht recyclingfähiger gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(114) Ausgenommen Projekte im Rahmen dieser Maßnahme in Bezug auf die Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie die zugehörige Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Verwendung von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(115) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(116)

Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

(117) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(118) Ausgenommen Projekte im Rahmen dieser Maßnahme in Bezug auf die Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie die zugehörige Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Verwendung von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(119) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(120)

Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

(121) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(122) Ausgenommen a) Anlagen und Tätigkeiten im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie die damit verbundene Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Verwendung von Erdgas, die die in Anhang III der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegten Bedingungen erfüllen, und b) Tätigkeiten und Anlagen gemäß Ziffer ii, bei denen die Verwendung fossiler Brennstoffe vorübergehend und für den rechtzeitigen Übergang zu einem von fossilen Brennstoffen freien Betrieb technisch unvermeidbar ist.
(123) Erreicht die geförderte Tätigkeit die prognostizierten Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, so ist zu erläutern, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(124) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 
(125) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 
(126) Ausgenommen a) Anlagen und Tätigkeiten im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie die damit verbundene Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Verwendung von Erdgas, die die in Anhang III der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegten Bedingungen erfüllen, und b) Tätigkeiten und Anlagen gemäß Ziffer ii, bei denen die Verwendung fossiler Brennstoffe vorübergehend und für den rechtzeitigen Übergang zu einem von fossilen Brennstoffen freien Betrieb technisch unvermeidbar ist.
(127) Erreicht die geförderte Tätigkeit die prognostizierten Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, so ist zu erläutern, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt. 
(128) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 
(129) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 
(130)

Ausgenommen a) Anlagen und Tätigkeiten im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie die damit verbundene Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Verwendung von Erdgas, die die Bedingungen gemäß Anhang III der Technischen Leitlinien (2021/C58/01) erfüllen, und b) Tätigkeiten und Anlagen gemäß Ziffer ii, bei denen die Verwendung fossiler Brennstoffe vorübergehend und für den rechtzeitigen Übergang zu einem von fossilen Brennstoffen freien Betrieb technisch unvermeidbar ist.

(131)

Erreicht die geförderte Tätigkeit die prognostizierten Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, so ist zu erläutern, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.

(132)

Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 

(133)

Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 

(134)

Die Endbegünstigten sind verpflichtet, für jedes geförderte Projekt eine Begründung des ausgewählten Interventionsbereichs zusammen mit einer Beschreibung des Projekts für die Zwecke der Berechnung des Beitrags zum Klimaschutz vorzulegen. Der Durchführungspartner ist ferner verpflichtet, dem Mitgliedstaat einen halbjährlichen Bericht über die Durchführung jedes Projekts/jeder Tätigkeit vorzulegen.

(135) Insbesondere bezieht sich die Regelung auf die Anhänge A und B des Gesetzes vom 11. Dezember 2016, Nr. 232.
(136) Bei neu gegründeten Unternehmen sollten die Energieeinsparungen im Verhältnis zum durchschnittlichen Jahresverbrauch eines Unternehmens mit ähnlichen Merkmalen (Größe) gemessen werden, das im selben Sektor tätig ist (ATECO-Code).
(137) Es wird davon ausgegangen, dass ein Endbegünstigter einen „wesentlichen Schwerpunkt“ auf einen Sektor oder eine Geschäftstätigkeit hat, wenn dieser Sektor bzw. diese Tätigkeit im Verhältnis zu den Bruttoeinnahmen, dem Gewinn oder dem Kundenstamm des Endempfängers als wesentlicher Bestandteil der Geschäftstätigkeit des Endempfängers ermittelt wird. Die Bruttoeinnahmen aus dem beschränkten Sektor oder der Tätigkeit dürfen in keinem Fall 50 % der Bruttoeinnahmen übersteigen.
(138)

Ausgenommen a) Anlagen und Tätigkeiten im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie die damit verbundene Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Verwendung von Erdgas, die die in Anhang III der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegten Bedingungen erfüllen, und b) Tätigkeiten und Anlagen gemäß Ziffer ii, bei denen die Verwendung fossiler Brennstoffe vorübergehend und für den rechtzeitigen Übergang zu einem von fossilen Brennstoffen freien Betrieb technisch unvermeidbar ist.

(139)

Einschließlich Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen. Erreicht die geförderte Tätigkeit die prognostizierten Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, so ist zu erläutern, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.

(140)

Umweltschädliche Fahrzeuge werden als nicht emissionsfreie Fahrzeuge definiert.

(141) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht recyclingfähiger gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(142) Endbegünstigte, die mit spezifischen Projekten assoziiert sind, müssen für jedes geförderte Projekt eine Begründung des ausgewählten Interventionsbereichs zusammen mit einer Beschreibung des Projekts für die Zwecke der Berechnung des Beitrags zum Klimaschutz vorlegen.
(143) Endbegünstigte, die mit spezifischen Projekten assoziiert sind, müssen für jedes geförderte Projekt eine Begründung des ausgewählten Interventionsbereichs zusammen mit einer Beschreibung des Projekts für die Zwecke der Berechnung des Beitrags zum Klimaschutz vorlegen.
(144) Ausgenommen a) Anlagen und Tätigkeiten im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie die damit verbundene Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Verwendung von Erdgas, die die in Anhang III der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegten Bedingungen erfüllen, und b) Tätigkeiten und Anlagen gemäß Ziffer ii, bei denen die Verwendung fossiler Brennstoffe vorübergehend und für den rechtzeitigen Übergang zu einem von fossilen Brennstoffen freien Betrieb technisch unvermeidbar ist.
(145) Erreicht die geförderte Tätigkeit die prognostizierten Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen, so ist zu erläutern, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt. 
(146) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 
(147) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 
(148) Endbegünstigte, die mit spezifischen Projekten assoziiert sind, müssen für jedes geförderte Projekt eine Begründung des ausgewählten Interventionsbereichs zusammen mit einer Beschreibung des Projekts für die Zwecke der Berechnung des Beitrags zum Klimaschutz vorlegen.