EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 19.6.2024
COM(2024) 607 final
Empfehlung für eine
EMPFEHLUNG DES RATES
zur Wirtschafts-, Sozial-, Beschäftigungs-, Struktur- und Haushaltspolitik Irlands
{SWD(2024) 600 final} - {SWD(2024) 607 final}
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 19.6.2024
COM(2024) 607 final
Empfehlung für eine
EMPFEHLUNG DES RATES
zur Wirtschafts-, Sozial-, Beschäftigungs-, Struktur- und Haushaltspolitik Irlands
{SWD(2024) 600 final} - {SWD(2024) 607 final}
Empfehlung für eine
EMPFEHLUNG DES RATES
zur Wirtschafts-, Sozial-, Beschäftigungs-, Struktur- und Haushaltspolitik Irlands
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/1263 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2024 über die wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und über die multilaterale haushaltspolitische Überwachung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates 1 , insbesondere auf Artikel 3 Absatz 3,
auf Empfehlung der Europäischen Kommission,
unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments,
unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,
nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,
nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,
nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,
nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1)Die am 27. Februar 2023 angenommene REPowerEU-Verordnung 2 zielt darauf ab, die Abhängigkeit der EU von Einfuhren fossiler Brennstoffe aus Russland stufenweise zu beenden. Dies würde zur Energieversorgungssicherheit und zur Diversifizierung der Energieversorgung der EU beitragen und zugleich den Einsatz erneuerbarer Energien, die Energiespeicherkapazitäten und die Energieeffizienz erhöhen. Irland hat seinem nationalen Aufbau- und Resilienzplan ein neues REPowerEU-Kapitel hinzugefügt, um wichtige Reformen und Investitionen zu finanzieren, die zur Verwirklichung der REPowerEU-Ziele beitragen werden.
(2)Am 16. März 2023 legte die Kommission die Mitteilung „Langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU: Blick über 2030 hinaus“ 3 vor, um zur politischen Entscheidungsfindung beizutragen und die Rahmenbedingungen für steigendes Wachstum zu schaffen. In dieser Mitteilung wird die Wettbewerbsfähigkeit im Rahmen von neun sich gegenseitig verstärkenden Faktoren betrachtet. Von diesen Faktoren werden der Zugang zu Kapital aus der Privatwirtschaft, Forschung und Innovation, Bildung und Kompetenzen sowie der Binnenmarkt als oberste politische Prioritäten für Reformen und Investitionen angesehen, mit denen die aktuellen Herausforderungen im Bereich der Produktivität angegangen und die EU und ihre Mitgliedstaaten auf lange Sicht wettbewerbsfähiger werden sollen. Im Anschluss an diese Mitteilung legte die Kommission am 14. Februar 2024 den Jahresbericht über den Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit 4 vor. In dem Bericht werden die wettbewerbsbezogenen Stärken und Herausforderungen des europäischen Binnenmarkts ausführlich dargelegt sowie die jährlichen Entwicklungen anhand der neun Wettbewerbsfaktoren bewertet.
(3)Am 21. November 2023 nahm die Kommission den Jahresbericht zum nachhaltigen Wachstum 2024 5 an und leitete damit den Zyklus des Europäischen Semesters für die wirtschaftspolitische Koordinierung 2024 ein. Am 22. März 2024 billigte der Europäische Rat die auf die vier Komponenten der wettbewerbsfähigen Nachhaltigkeit abstellenden Prioritäten des Berichts. Am 21. November 2023 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 auch den Warnmechanismus-Bericht 2024 an, worin Irland nicht als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, bei denen wegen bestehender oder drohender Ungleichgewichte eine eingehende Überprüfung angezeigt war. Am selben Tag nahm die Kommission auch eine Stellungnahme zur Übersicht über die Haushaltsplanung Irlands 2024 an. Die Kommission legte außerdem eine Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets vor, die am 12. April 2024 vom Rat angenommen wurde, sowie den Vorschlag für den Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2024 mit einer Analyse der Umsetzung der Beschäftigungspolitischen Leitlinien und der Grundsätze der Europäischen Säule sozialer Rechte, der am 11. März 2024 vom Rat angenommen wurde.
(4)Am 30. April 2024 trat der neue EU-Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung in Kraft. Dieser umfasst die neue Verordnung (EU) 2024/1263 des Europäischen Parlaments und des Rates über die wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und über die multilaterale haushaltspolitische Überwachung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates. Außerdem beinhaltet er die geänderte Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit und die geänderte Richtlinie 2011/85/EU über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten. 6 Die Ziele des neuen Rahmens sind Tragfähigkeit der öffentlichen Schulden sowie nachhaltiges und inklusives Wachstum durch graduelle Haushaltskonsolidierung sowie Reformen und Investitionen. Er fördert die nationale Eigenverantwortung und zeichnet sich durch eine stärkere mittelfristige Ausrichtung in Verbindung mit einer wirksameren und kohärenteren Durchsetzung aus. Jeder Mitgliedstaat sollte dem Rat und der Kommission einen nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plan vorlegen. Die nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Pläne enthalten die haushaltspolitischen Zusagen sowie die Reform- und Investitionszusagen eines Mitgliedstaats und erstrecken sich je nach regulärer Dauer der nationalen Legislaturperiode auf einen Planungshorizont von vier oder fünf Jahren. Der Nettoausgabenpfad 7 der nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Pläne sollte den Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1263 entsprechen, einschließlich der Vorgaben, den öffentlichen Schuldenstand spätestens bis zum Ende des Anpassungszeitraums auf einen plausibel rückläufigen Pfad zu bringen oder darauf zu halten oder weiterhin auf einem dem Vorsichtsgebot entsprechenden Niveau unter 60 % des BIP zu halten und das öffentliche Defizit mittelfristig unter den Referenzwert von 3 % des BIP zu senken und/oder darunter zu halten. Wenn ein Mitgliedstaat ein einschlägiges Reform- und Investitionspaket zusagt, das die Vorgaben der Verordnung (EU) 2024/1263 erfüllt, kann der Anpassungszeitraum um bis zu drei Jahre verlängert werden. Um die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung dieser Pläne zu unterstützen, wird die Kommission ihnen am [21. Juni] 2024 Leitlinien zum Inhalt der vorzulegenden Pläne und der anschließenden jährlichen Fortschrittsberichte an die Hand geben und ihnen gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2024/1263 technische Leitlinien zu Haushaltsanpassungen (Referenzpfade und gegebenenfalls technische Informationen) übermitteln. Die Mitgliedstaaten sollten ihre mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Pläne bis zum 20. September 2024 übermitteln, es sei denn, der Mitgliedstaat und die Kommission vereinbaren, diese Frist um einen angemessenen Zeitraum zu verlängern. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass ihre nationalen Parlamente einbezogen sowie erforderlichenfalls unabhängige finanzpolitische Institutionen, Sozialpartner und andere nationale Interessenträger konsultiert werden.
(5)Das Europäische Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung verläuft 2024 weiterhin parallel zur Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität. Die vollständige Umsetzung der Aufbau- und Resilienzpläne bleibt für die Verwirklichung der politischen Prioritäten im Rahmen des Europäischen Semesters unerlässlich, da mit diesen Plänen wirksam dazu beigetragen wird, dass alle oder wesentliche Teile der in den einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen der letzten Jahre genannten Herausforderungen angegangen werden. Ebenso relevant bleiben die länderspezifischen Empfehlungen von 2019, 2020, 2022 und 2023 auch für Aufbau- und Resilienzpläne, die nach den Artikeln 14, 18 und 21 der Verordnung (EU) 2021/241 überarbeitet, aktualisiert oder geändert wurden.
(6)Am 28. Mai 2021 legte Irland der Kommission gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 seinen nationalen Aufbau- und Resilienzplan vor. Gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) 2021/241 hat die Kommission die Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz des Aufbau- und Resilienzplans anhand der in Anhang V der Verordnung enthaltenen Leitlinien bewertet. Am 8. September 2021 erließ der Rat einen Beschluss zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Irlands 8 , der am 8. Dezember 2023 nach Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 geändert wurde, um den maximalen finanziellen Beitrag zur nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung zu aktualisieren. Die Freigabe von Tranchen ist erst möglich, nachdem die Kommission in einem Beschluss nach Artikel 24 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/241 festgestellt hat, dass Irland die im Durchführungsbeschluss des Rates festgelegten einschlägigen Etappenziele und Zielwerte in zufriedenstellender Weise erreicht hat. Eine zufriedenstellende Erreichung setzt voraus, dass es bei zuvor erreichten Etappenzielen und Zielwerten nicht wieder zu Rückschritten gekommen ist.
(7)Am 30. April 2024 legte Irland sein Nationales Reformprogramm 2024 und am 10. Mai 2024 gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 sein Stabilitätsprogramm 2024 vor. Nach Artikel 27 der Verordnung (EU) 2021/241 muss sich im Nationalen Reformprogramm 2024 auch die halbjährliche Berichterstattung Irlands über die Fortschritte bei der Durchführung seines Aufbau- und Resilienzplans niederschlagen.
(8)Am 19. Juni 2024 veröffentlichte die Kommission den Länderbericht 2024 für Irland 9 . Bewertet werden darin die Fortschritte Irlands bei der Umsetzung der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen des Rates aus dem Zeitraum 2019 bis 2023 und der Stand der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans durch Irland. Ausgehend von dieser Bewertung wird im Länderbericht aufgezeigt, bei welchen Herausforderungen noch Handlungsbedarf besteht, weil sie mit dem Aufbau- und Resilienzplan nicht oder nur teilweise angegangen werden, und welche Herausforderungen neu hinzugekommen sind oder sich abzeichnen. Ferner werden in dem Bericht die Fortschritte Irlands bei der Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte, bei der Verwirklichung der Kernziele der EU in den Bereichen Beschäftigung, Kompetenzen und Armutsbekämpfung sowie bei den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung bewertet.
(9)Nach den von Eurostat validierten Daten 10 blieb der gesamtstaatliche Überschuss Irlands im Jahr 2023 mit 1,7 % des BIP stabil, während der gesamtstaatliche Schuldenstand von 44,4 % des BIP Ende 2022 auf 43,7 % Ende 2023 zurückging.
(10)Am 12. Juli 2022 empfahl der Rat 11 Irland, dafür zu sorgen, dass der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben 2023 mit einem weitgehend neutralen fiskalpolitischen Kurs 12 im Einklang steht, unter Berücksichtigung der fortgesetzten befristeten und gezielten Unterstützung für die vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen sowie die aus der Ukraine flüchtenden Menschen. Zugleich erhielt Irland die Empfehlung, die laufenden Ausgaben an die sich wandelnde Situation anzupassen. Außerdem wurde Irland empfohlen, die öffentlichen Investitionen für den grünen und den digitalen Wandel sowie die Energiesicherheit unter Berücksichtigung der REPowerEU-Initiative auszuweiten, unter anderem durch Inanspruchnahme der Aufbau- und Resilienzfazilität und von anderen Fonds der Union. Ausgehend von den Schätzungen der Kommission war der finanzpolitische Kurs 13 im Jahr 2023 vor dem Hintergrund hoher Inflation mit 0,9 % des BIP expansiv. Das Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen) leistete 2023 einen expansiven Beitrag von 0,8 % des BIP zum finanzpolitischen Kurs. Darin eingerechnet ist der Rückgang der Kosten der gezielten Sofort-Entlastungsmaßnahmen für die vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen um 0,1 % des BIP. Darunter fallen auch die Kosten für den vorübergehenden Schutz von Vertriebenen aus der Ukraine, die (um 0,1 % des BIP) angestiegen sind. Der expansive Beitrag der national finanzierten laufenden Nettoprimärausgaben im Jahr 2023 wurde also nicht durch die gezielten Sofort-Entlastungsmaßnahmen für die vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen und nur teilweise durch die Unterstützung für die aus der Ukraine fliehenden Menschen verursacht. Darüber hinaus wurde das expansive Wachstum der national finanzierten Primärausgaben (ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen) durch dauerhafte Erhöhungen der Löhne und Gehälter im öffentlichen Dienst und der Sozialleistungen sowie durch höhere Ausgaben für das Gesundheitswesen getrieben. Insgesamt stand das Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben im Jahr 2023 nicht mit der Empfehlung des Rates im Einklang. Die mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben beliefen sich 2023 auf 0,1 % des BIP. Die national finanzierten Investitionen erreichten 2023 einen Umfang von 2,3 % des BIP und erhöhten sich damit gegenüber 2022 um 0,2 Prozentpunkte. Irland hat zusätzliche Investitionen über die Aufbau- und Resilienzfazilität und andere EU-Fonds finanziert. Ferner hat Irland öffentliche Investitionen für den grünen und den digitalen Wandel sowie die Energieversorgungssicherheit – etwa in die Elektrifizierung des Pendler-Schienenverkehrs und in ein Programm zur Bereitstellung digitaler Infrastruktur für Schulen – vorgenommen, die zu einem Teil aus der Aufbau- und Resilienzfazilität sowie aus anderen EU-Fonds finanziert werden.
(11)Die zentralen Projektionen des Stabilitätsprogramms 2024 lassen sich wie folgt zusammenfassen: Nach dem makroökonomischen Szenario, das den Haushaltsprojektionen zugrunde liegt, wird sich das reale BIP-Wachstum 2024 auf 2,6 % und 2025 auf 3,9 % belaufen, während die HVPI-Inflation sowohl 2024 als auch 2025 mit 2,1 % veranschlagt wird. Der gesamtstaatliche Überschuss soll 2024 auf 1,6 % des BIP zurückgehen und sich 2025 auf 1,7 % des BIP erhöhen, während die gesamtstaatliche Schuldenquote bis Ende 2024 auf 41,5 % des BIP und bis Ende 2025 auf 39,5 % sinken soll. Nach 2025 soll der gesamtstaatliche Überschuss den Projektionen zufolge auf 1,5 % des BIP im Jahr 2026 zurückgehen und sich auf 1,7 % des BIP im Jahr 2027 erhöhen. Der gesamtstaatliche Haushaltssaldo soll somit im gesamten Programmzeitraum unter dem Defizit-Referenzwert von 3 % des BIP bleiben. Die gesamtstaatliche Schuldenquote wiederum soll im Zeitraum nach 2025 schrittweise auf 37,8 % im Jahr 2026 und 36,7 % im Jahr 2027 zurückgehen.
(12)Die Kommission geht in ihrer Frühjahrsprognose 2024 von einem realen BIP-Wachstum von 1,2 % im Jahr 2024 und von 3,6 % im Jahr 2025 sowie einer HVPI-Inflation von 1,9 % im Jahr 2024 und 1,8 % im Jahr 2025 aus.
(13)Der öffentliche Überschuss dürfte sich der Frühjahrsprognose 2024 der Kommission zufolge im Jahr 2024 auf 1,3 % des BIP belaufen, während die gesamtstaatliche Schuldenquote bis Ende 2024 voraussichtlich auf 42,5 % zurückgehen wird. Die niedrigeren Überschüsse beruhen auf einem vorsichtigen Ansatz im Hinblick auf das mögliche Fortbestehen eines hohen Ausgabenwachstums in den Jahren 2024 und 2025. Der Rückgang der Schuldenquote im Jahr 2024 ist vor allem auf den öffentlichen Überschuss zurückzuführen und wäre ohne die erheblichen Bestandsanpassungen größer. Ausgehend von den Schätzungen der Kommission wird für 2024 ein weitgehend neutraler finanzpolitischer Kurs von -0,1 % des BIP erwartet.
(14)Nach der Frühjahrsprognose 2024 der Kommission werden im Jahr 2024, ähnlich wie 2023, Ausgaben in Höhe von weniger als 0,1 % des BIP mit nicht rückzahlbarer Unterstützung („Zuschüssen“) aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert. Die mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanzierten Ausgaben werden Investitionen von hoher Qualität und produktivitätssteigernde Reformen ermöglichen, ohne dass sich dies unmittelbar auf den gesamtstaatlichen Haushaltssaldo und den gesamtstaatlichen Schuldenstand Irlands auswirkt.
(15)Am 14. Juli 2023 empfahl der Rat Irland 14 , im Jahr 2024 eine solide Haushaltslage beizubehalten. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der Ausführung ihres Haushaltsplans 2023 und bei der Ausarbeitung ihrer Übersicht über die Haushaltsplanung 2024 zu berücksichtigen, dass die Kommission dem Rat auf Basis der Ist-Daten für 2023 die Eröffnung defizitbedingter Verfahren vorschlagen werde. Der Frühjahrsprognose 2024 der Kommission zufolge wird der strukturelle Saldo Irlands 2024 auf 1,8 % des BIP (nach 1,0 % im Jahr 2023) geschätzt, und damit über dem mittelfristigen Haushaltsziel eines strukturellen Saldos von -0,5 % des BIP liegen. Dies steht mit der Empfehlung des Rates im Einklang.
(16)Darüber hinaus empfahl der Rat Irland, die geltenden Sofort-Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich in den Jahren 2023 und 2024 so früh wie möglich zurückzufahren. Der Rat empfahl Irland darüber hinaus für den Fall, dass neuerliche Energiepreisanstiege neue oder fortgesetzte Entlastungsmaßnahmen erforderlich machen sollten, sicherzustellen, dass diese Entlastungsmaßnahmen gezielt auf den Schutz schwächerer Haushalte und Unternehmen ausgerichtet werden, für die öffentlichen Haushalte tragbar sind und die Anreize zum Energiesparen erhalten. In ihrer Frühjahrsprognose 2024 schätzt die Kommission die Netto-Haushaltskosten 15 der Sofort-Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich 2023 auf 0,4 %, 2024 auf 0,1 % und 2025 auf 0,0 % des BIP. Die Sofort-Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich sollen den Projektionen zufolge in den Jahren 2023 und 2024 so früh wie möglich zurückgefahren werden. Dies steht mit der Empfehlung des Rates im Einklang.
(17)Darüber hinaus empfahl der Rat Irland, die national finanzierten öffentlichen Investitionen aufrechtzuerhalten und die effektive Abrufung von Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität sowie anderen Fonds der Union zu gewährleisten, um insbesondere den grünen und den digitalen Wandel zu fördern. Laut Frühjahrsprognose 2024 der Kommission dürften die national finanzierten öffentlichen Investitionen von 2,3 % des BIP im Jahr 2023 auf 2,5 % des BIP im Jahr 2024 ansteigen. Dies steht mit der Empfehlung des Rates im Einklang. Die mit Mitteln aus EU-Fonds einschließlich Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanzierten öffentlichen Ausgaben wiederum dürften im Jahr 2024 unverändert bei 0,1 % des BIP liegen.
(18)Auf der Grundlage der zum Prognosestichtag bekannten Politikmaßnahmen und unter der Annahme einer unveränderten Politik rechnet die Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2024 für 2025 mit einem öffentlichen Überschuss von 1,2 % des BIP. Die gesamtstaatliche Schuldenquote dürfte bis Ende 2025 auf 41,3 % des BIP sinken. Der Rückgang der Schuldenquote im Jahr 2025 ist vor allem auf den öffentlichen Überschuss zurückzuführen und wäre ohne die erheblichen Bestandsanpassungen größer.
(19)Es bestehen Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen der Kosteneffizienz des Gesundheitssystems auf die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Irland ist das einzige Land in der EU ohne universelle Grundversorgung, was den Druck auf die Krankenhäuser erhöht. Auch die Alterung der Bevölkerung wird wahrscheinlich zu einer Belastung des Gesundheitswesens führen: Für Irland wird bis 2070 ein Anstieg der öffentlichen Gesundheitsausgaben um 1,5 Prozentpunkte des BIP erwartet, was deutlich über dem für die EU prognostizierten Anstieg um 0,4 Prozentpunkte liegt.
(20)Nach dem in Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe b und Anhang V Abschnitt 2.2 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Kriterium enthält der Aufbau- und Resilienzplan ein umfassendes Paket sich gegenseitig verstärkender Reformen und Investitionen, die bis 2026 umzusetzen sind. Diese dürften helfen, alle oder einen wesentlichen Teil der Herausforderungen, die in den entsprechenden länderspezifischen Empfehlungen ermittelt wurden, wirksam anzugehen. In diesem engen Zeitrahmen ist eine zügige wirksame Umsetzung des Plans, insbesondere auch des REPowerEU-Kapitels nach dessen Annahme, unerlässlich, um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit Irlands durch den grünen und den digitalen Wandel zu stärken und zugleich soziale Gerechtigkeit sicherzustellen. Um die im Plan enthaltenen Zusagen bis August 2026 zu erfüllen, muss Irland mit der Umsetzung der Reformen fortfahren und Investitionen beschleunigen, indem es sich abzeichnende Verzögerungen angeht und gleichzeitig starke Verwaltungskapazitäten gewährleistet. Dazu gehört auch die fristgerechte Einreichung der anstehenden Auszahlungsanträge. Die systematische Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, der Sozialpartner, der Zivilgesellschaft und anderer relevanter Interessenträger bleibt unerlässlich, um sicherzustellen, dass die erfolgreiche Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans auf breiter Basis eigenverantwortlich mitgetragen wird.
(21)Im Rahmen der Halbzeitüberprüfung der kohäsionspolitischen Mittel nach Artikel 18 der Verordnung (EU) 2021/1060 muss Irland jedes Programm bis März 2025 überprüfen und dabei unter anderem die in den länderspezifischen Empfehlungen 2024 ermittelten Herausforderungen sowie seinen Nationalen Energie- und Klimaplan berücksichtigen. Diese Überprüfung bildet die Grundlage für die endgültige Zuweisung der EU-Mittel für jedes einzelne Programm. Bei der Kohäsionspolitik und der Europäischen Säule sozialer Rechte hat Irland zwar Umsetzungsfortschritte erzielt, doch bleiben noch Herausforderungen bestehen. Irland weist nach wie vor erhebliche wirtschaftliche und soziale Unterschiede zwischen den Ballungsräumen und anderen Gebieten des Landes auf, insbesondere in der Northern and Western Region. Die Arbeitsmarktintegration benachteiligter Gruppen, die einem unverhältnismäßig hohen Armutsrisiko und sozialer Ausgrenzung ausgesetzt sind, weist erhebliche Schwächen auf. Die in den Programmen vereinbarten Prioritäten sind zwar weiterhin relevant, ihre Umsetzung müsste jedoch beschleunigt werden. Zu dem nach wie vor relevanten Ziel, Innovationsökosysteme auf regionaler Ebene zu stärken, gehört auch das Ziel, die Innovationslücke zwischen der Northern and Western Region und den beiden anderen Regionen zu verringern. Zur Bekämpfung von Arbeitskräftemangel, Armut und sozialer Ausgrenzung ist es nach wie vor wichtig, den Zugang zu sozialen Diensten zu erleichtern und gezielte Qualifizierungsmaßnahmen für die am stärksten benachteiligten Gruppen zu entwickeln. Irland könnte die Initiative „Plattform für strategische Technologien für Europa“ nutzen, um Investitionen in die Digitalisierung und den digitalen Wandel in kleinen und mittleren Unternehmen sowie die Forschung im Bereich der Technologien für saubere Energie im Einklang mit der Strategie für intelligente Spezialisierung, der „Vision of Ireland’s Industry 4.0 Strategy 2020-2025“ und der Einrichtung von „Future Manufacturing Ireland“ zu fördern.
(22)Zusätzlich zu den mit dem Aufbau- und Resilienzplan sowie anderen EU-Fonds angegangenen wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen steht Irland vor mehreren Herausforderungen im Zusammenhang mit der Trinkwasserversorgung und Abwasseraufbereitung sowie dem Abfallbewirtschaftungssystem. Darüber hinaus sind nach wie vor Herausforderungen in Bezug auf das Elektrizitätssystem, die Energieinfrastruktur und die Technologien für intelligente Netze sowie die Energieeffizienz zu bewältigen.
(23)Es bestehen nach wie vor erhebliche Defizite im Bereich der Trinkwasserversorgung und Abwasseraufbereitung, die sich auf die Wasserqualität auswirken und durch die anhaltend hohen Leckageraten im Wasserversorgungssystem noch verschärft werden. Irland erfüllt die in der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser festgelegten Standards nur unzureichend, da ein erheblicher Teil des kommunalen Abwassers vor allem aufgrund veralteter Infrastruktur weiterhin nicht behandelt oder gesammelt wird. Ein beträchtlicher Teil der irischen Bevölkerung ist noch immer nicht an eine Abwasserentsorgung mit zumindest einer Zweitbehandlungsstufe angeschlossen. Wasserentnahmen und Veränderungen von Gewässern werden aufgrund des Fehlens eines geeigneten Rechtsrahmens nicht ausreichend kontrolliert. Das Fehlen einer angemessenen Infrastruktur für die Trinkwasserversorgung sowie für die Abwassersammlung und -aufbereitung könnte den Bau von Wohnungen oder Industrieanlagen in bestimmten Gebieten einschränken und somit die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen.
(24)Das irische Energiesystem zeigte auch 2023 Anzeichen von Anfälligkeit, da die Strompreise für Endkunden nach wie vor über dem EU-Durchschnitt lagen. Im zweiten Halbjahr 2023 verzeichnete Irland die höchsten Strompreise für Haushaltskunden in der EU, und die Preise stagnieren weiter auf hohem Niveau. Irland hat ehrgeizige Ziele für den Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen festgelegt und mit dem Einsatz zusätzlicher erneuerbarer Energiequellen begonnen; diese größeren Mengen aus variabler Erzeugung werden das Stromnetz belasten. Sowohl auf Übertragungs- als auch auf Verteilungsebene wird zusätzliche Netzkapazität benötigt, einschließlich neuer grenzüberschreitender Projekte. Die unzureichenden Netzkapazitäten wirken sich auch auf die Wettbewerbsfähigkeit aus, insbesondere wenn es darum geht, Unternehmen anzuziehen und zu halten. Durch Kapazitätsengpässe bedingte höhere Produktionskosten können Unternehmen abschrecken. Die nationale Regulierungsbehörde wurde mit der Erstellung eines Plans für nachfrageseitige Flexibilität beauftragt, damit das irische Energiesystem effizient und mit einem hohen Anteil erneuerbarer Elektrizität betrieben werden kann. Nachfrageseitige Flexibilität und eine erhebliche Modernisierung der Übertragungs-, Verteilungs- und Speicherinfrastruktur werden von entscheidender Bedeutung sein, wenn Irland das in seinem Klimaaktionsplan festgelegte Ziel von 80 % Strom aus erneuerbaren Quellen erreichen, die Einschränkung der bestehenden Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen verringern und die geplante Offshore-Windenergieerzeugung von 5 GW bis 2030 integrieren will. Weitere Maßnahmen zur Förderung der nachfrageseitigen Flexibilität und der Beteiligung der Verbraucher an verteilten Energieressourcen sind erforderlich, um die Verbraucher zu stärken und gleichzeitig die Flexibilität des Energiesystems zu verbessern. Dies schließt die Beteiligung der Verbraucher an Ausgleichs- und Flexibilitätssystemen ein.
(25)Trotz der Fortschritte bei der Umsetzung von Initiativen zur Verbesserung der Energieeffizienz sind weitere Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs und zur Dekarbonisierung des Gebäudebestands nötig, insbesondere die energetische Modernisierung von Wohngebäuden, die Renovierung und ein beschleunigter Übergang zu erneuerbaren Heizformen. Irland ist es nach wie vor nicht gelungen, den Energieverbrauch einzudämmen, der laut dem irischen Bericht über die nationalen Energieprognosen bis 2030 ansteigen und die sektoralen Emissionsobergrenzen für den Gebäudesektor überschreiten wird. Auch wenn das tatsächliche Volumen umfassender Renovierungen weiterhin überschaubar ist, hat Irland mit der Umsetzung der ehrgeizigen Ziele seines Klimaaktionsplans begonnen. Aus dem Staatshaushalt 2024 wurden mehr als 400 Mio. EUR für die Energieeffizienz von Gebäuden bereitgestellt. Die Umsetzung der weitreichenden Energiesparprogramme für den öffentlichen Sektor könnte die Gesamtenergieeffizienz des öffentlichen Gebäudebestands erhöhen. Auch zur Verringerung des Energieverbrauchs im Verkehr und in der Industrie durch die weitere Elektrifizierung des Pendler-Schienenverkehrs und die Schaffung von Anreizen für Energieüberwachungs- und -kontrollsysteme müssen weitere Anstrengungen unternommen werden.
(26)Angesichts der engen Verflechtungen zwischen den Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets und ihres kollektiven Beitrags zur Funktionsweise der Wirtschafts- und Währungsunion empfahl der Rat den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets 2024, unter anderem im Rahmen ihrer Aufbau- und Resilienzpläne Maßnahmen zu ergreifen, um die in der Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets enthaltenen Empfehlungen umzusetzen. Im Falle Irlands tragen die Empfehlungen 1, 2, 3 und 4 dazu bei, die erste, zweite und vierte Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet umzusetzen —
EMPFIEHLT, dass Irland 2024 und 2025 Maßnahmen ergreift, um
1.den mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plan rechtzeitig zu übermitteln; den erwarteten Anstieg der alterungsbedingten Ausgaben anzugehen, indem das Gesundheitssystem kosteneffizienter gestaltet wird;
2.sich abzeichnende Verzögerungen anzugehen, damit der Aufbau- und Resilienzplan, insbesondere auch das REPowerEU-Kapitel nach dessen Annahme, weiterhin zügig und wirksam umgesetzt und die Reformen und Investitionen bis August 2026 zum Abschluss gebracht werden können; die kohäsionspolitischen Programme schneller umzusetzen; im Rahmen ihrer Halbzeitüberprüfung die vereinbarten Prioritäten im Blick zu behalten und zugleich die Möglichkeiten in Erwägung zu ziehen, die die Initiative „Plattform für strategische Technologien für Europa“ zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit eröffnet;
3.die Investitionen in die Trinkwasser- und Abwasserinfrastruktur zur Verbesserung der Wasserqualität und zur Verringerung von Leckagen zu erhöhen;
4.die Anstrengungen zur Verbesserung der Flexibilität des Elektrizitätssystems sowie zur Modernisierung und zum Ausbau der Netzkapazität zu verstärken; eine Strategie zur Förderung der nachfrageseitigen Steuerung und Straffung der Planungs- und Genehmigungsverfahren von Speicheranlagen und Netzanschlüssen zu entwickeln und umzusetzen und die Anstrengungen zur Verbesserung der Energieeffizienz privater Gebäude mit dem Ziel einer Senkung der Energierechnungen und der Kosten des Energiesystems zu verstärken.
Geschehen zu Brüssel am
Im Namen des Rates
Der Präsident