EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 11.9.2024
COM(2024) 550 final
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
über die Überprüfung der Verordnung über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz
{SWD(2024) 200 final}
1. Bewertung des Governance-Systems für die Energieunion und für den Klimaschutz: Hintergrund
Die Verordnung über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz (im Folgenden „Governance-Verordnung“) wurde im Dezember 2018 angenommen. Ziel war es, einen soliden Governance-Mechanismus zu schaffen, der es der EU ermöglicht, ihre Energie- und Klimaziele zu erreichen, die Ziele des Übereinkommens von Paris von 2015 zu realisieren und gleichzeitig die Pflichten im Rahmen der Energie- und Klimavorschriften der EU zu integrieren und zu vereinfachen. Die Verordnung deckt die fünf Dimensionen der Energieunion ab: Sicherheit der Energieversorgung, Energiebinnenmarkt, Energieeffizienz, Dekarbonisierung sowie Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit.
Mit der Verordnung wird die integrierte nationale energie- und klimapolitische Planung gefördert, indem ein kohärenter, effizienter und transparenter Rahmen geschaffen wird, mit dem eine lange Liste in unterschiedlichen Rechtsakten enthaltener und sich teilweise überschneidender Überwachungspflichten gestrafft, zusammengeführt und vereinfacht wird. Erstens unterstützt die Verordnung die mittel- und langfristige strategische Planung für Energie und Klima durch integrierte nationale Energie- und Klimapläne (NEKP) und nationale langfristige Strategien (LFS). Zweitens bietet sie den Mitgliedstaaten einen Rahmen, um sowohl der Kommission als auch dem Sekretariat des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) über ihre Fortschritte bei der Erreichung der Vorgaben für 2030 und der langfristigen energie- und klimapolitischen Ziele Bericht zu erstatten. Drittens ermöglicht sie es der Kommission, die von der EU und den Mitgliedstaaten erzielten Fortschritte zu bewerten und zu überwachen und Maßnahmen zu ergreifen, wenn die Zielvorgaben und/oder Fortschritte unzureichend sind.
Ziel der Verordnung ist es, den Verwaltungsaufwand zu verringern, klare Investitionssignale an Investoren auszusenden sowie die Transparenz und Rechenschaftspflicht zu verbessern, indem energie- und klimapolitische Informationen für die Öffentlichkeit leichter zugänglich gemacht werden. Es wurde ein neuer Mechanismus für die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und der EU geschaffen. Zudem wurden die Mitgliedstaaten verpflichtet, Dialoge mit Interessenträgern auf mehreren Ebenen einzurichten, an denen lokale und regionale Gebietskörperschaften, Organisationen der Zivilgesellschaft, Unternehmen, Investoren, andere Interessenträger und die breite Öffentlichkeit beteiligt sind.
In diesem Bericht wird bewertet, wie die Verordnung seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2018 funktioniert hat und umgesetzt wurde; er stützt sich auf eine begleitende Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen. Die Bewertung erfolgt gemäß Artikel 45 der Verordnung. In dem Bericht wird der Beitrag der Verordnung zum Governance-System der Energieunion, zu den langfristigen Zielen des Übereinkommens von Paris, zu den Fortschritten bei der Verwirklichung der Energieziele für 2030, zum EU-Ziel der Klimaneutralität bis 2050 sowie zu den anderen Zielen der Energieunion bewertet. Ferner wird in dem Bericht bewertet, inwieweit die Verordnung die einschlägigen Planungs-, Berichterstattungs- und Überwachungspflichten auf EU- und internationaler Ebene einbezieht und mit diesen kohärent ist.
Die Bewertung des Governance-Rahmens der EU für Energie und Klima ist zeitgerecht und notwendig. Angesichts des sich wandelnden geopolitischen Kontexts und der dringenden Herausforderungen in den Bereichen Klima, Wirtschaft, Wettbewerbsfähigkeit, Soziales und Umwelt hat dies politische Bedeutung. Eine Bewertung bietet eine nützliche Grundlage für die Gestaltung und Umsetzung der künftigen Energie- und Klimapolitik der EU, insbesondere im Hinblick auf unsere Ziele für 2040 und 2050.
Darüber hinaus werden in diesem Bericht Bereiche genannt, in denen Verbesserungsbedarf besteht, einschließlich des Potenzials zur Vereinfachung und Straffung der Berichterstattungspflichten, im Einklang mit der allgemeinen Zusage der Kommission, diese Pflichten um 25 % zu verringern.
Die Bewertung stützt sich auf ein breites Spektrum von Quellen und wurde durch eine von Beratern durchgeführte externe Bewertung untermauert. Die Ergebnisse beruhen zum Teil auf Konsultationen mit nationalen Behörden, Organisationen der Zivilgesellschaft, der Industrie, einer Veranstaltung mit Interessenträgern, Meinungen der Öffentlichkeit im Rahmen einer Aufforderung zur Stellungnahme, Sekundärforschung, Bewertungen der NEKP und der Fortschrittsberichte zu den NEKP durch die Kommission, einer Überprüfung der Planungs-, Berichterstattungs- und Überwachungspflichten im Rahmen des Energie- und Klimarechts der EU sowie Fallstudien in verschiedenen Mitgliedstaaten.
2. Das Governance-System der EU für Energie und Klima in einem sich wandelnden politischen und geopolitischen Kontext
Die europäische und internationale energie- und klimapolitische Landschaft hat sich seit der Annahme der Verordnung erheblich weiterentwickelt. Einerseits ist dies auf die zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels zurückzuführen, die wichtige politische Reaktionen auf EU- und internationaler Ebene ausgelöst haben, darunter den europäischen Grünen Deal, das Europäische Klimagesetz, das Paket „Fit für 55“, die EU-Politik in Bezug auf Klimarisiken und Klimaanpassung sowie die Fortschritte bei der Umsetzung des Übereinkommens von Paris. Der europäische Grüne Deal wurde gleichzeitig zur neuen Wachstumsstrategie der EU, mit der Wirtschaftswachstum und Ressourcennutzung entkoppelt werden. Andererseits hat sich die Energie- und Klimapolitik der EU als Reaktion auf die beispiellosen Krisen weiterentwickelt, die durch die COVID-19-Pandemie und den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ausgelöst wurden.
Die legislativen Entwicklungen in der EU haben sich maßgeblich auf die Verordnung ausgewirkt. Mit dem 2021 verabschiedeten Europäischen Klimagesetz wurden gezielte Änderungen an der Verordnung vorgenommen, um das Ziel der Klimaneutralität der EU aufzunehmen. Ferner führten die Gesetzesänderungen durch das Paket „Fit für 55“ zu neuen Planungs- und Berichterstattungspflichten, von denen einige noch in vollem Umfang in die Verordnung aufgenommen werden müssen. In den Leitlinien der Kommission für die Aktualisierung der NEKP aus dem Jahr 2022 wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre Pläne im Einklang mit dem Klimagesetz, dem Paket „Fit für 55“ und der REPowerEU-Initiative ehrgeiziger zu gestalten.
Seit dem Inkrafttreten der Verordnung waren auch auf internationaler Ebene wichtige politische Entwicklungen zu verzeichnen. Dazu gehören Entscheidungen über die Umsetzung des Übereinkommens von Paris, z. B. durch einen „erweiterten Transparenzrahmen“. Auf der COP 28 nahmen die Vertragsparteien des Übereinkommens von Paris die erste „weltweite Bestandsaufnahme“ vor. Sie kamen zu dem Schluss, dass ihre klimapolitischen Maßnahmen zwar immer wirksamer werden, jedoch dringend zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind. Die Vertragsparteien kamen ferner überein, die globale Kapazität im Bereich der erneuerbaren Energie zu verdreifachen und die Geschwindigkeit bei der Verbesserung der Energieeffizienz bis 2030 zu verdoppeln sowie die Nutzung fossiler Brennstoffe in Energiesystemen schrittweise einzustellen. Darüber hinaus schufen sie einen Rahmen für globale Klimaresilienz und brachten das Arbeitsprogramm von Belém zur Festlegung von Indikatoren für die Anpassung an den Klimawandel auf den Weg. Des Weiteren verpflichteten sie sich, die Maßnahmen zur schrittweisen Abschaffung ineffizienter Subventionen für fossile Brennstoffe, die keine Lösung für Energiearmut oder gefährdete Gruppen darstellen, zu beschleunigen.
Die COVID-19-Pandemie führte zur Schaffung eines bahnbrechenden europäischen Instruments für die wirtschaftliche Erholung, das auch die Möglichkeit bot, den ökologischen Wandel in der EU zu beschleunigen. Die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF), die das Herzstück des Instruments NextGenerationEU (NGEU) bildet und bis zu 800 Mrd. EUR umfasst, verpflichtet die Mitgliedstaaten, mindestens 37 % der Mittel aus ihren nationalen Aufbau- und Resilienzplänen für Maßnahmen bereitzustellen, die zu den Klimazielen beitragen. Die ARF-Verordnung wurde 2022 geändert, um es den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, REPowerEU-Kapitel in ihre Aufbau- und Resilienzpläne aufzunehmen und zusätzliche Mittel zu erhalten, um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland vor 2030 zu beenden. Durch REPowerEU- und Notfall-Gesetzgebungsinitiativen wurden die Auswirkungen der Energiekrise auf Haushalte und Unternehmen auf koordinierte Weise abgemildert.
Diese Aufstockung der Mittel in Verbindung mit ehrgeizigeren Zielen hat die Umsetzung der energie- und klimapolitischen Strategien und Maßnahmen beschleunigt, die die Mitgliedstaaten in ihren ursprünglichen NEKP von 2020 vorgelegt hatten. Einschlägige Maßnahmen, die im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützt werden, müssen sich nun in den endgültigen aktualisierten NEKP wiederfinden, die bis zum 30. Juni 2024 einzureichen waren. Ebenso gilt umgekehrt: Die bestehenden NEKP spielten eine wichtige Rolle bei der Ermittlung von Reformbereichen sowie bei der Finanzierung von Investitionen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität.
Durch die Rückkehr des Krieges an die Grenzen der EU und die daraus resultierende größte Energiekrise seit den 1970er-Jahren wurde die Resilienz der EU akut auf den Prüfstand gestellt. Diese Ereignisse verdeutlichten die Bedeutung der Energieversorgungssicherheit, die Notwendigkeit eines diversifizierten Zugangs zur Energieversorgung und das Erfordernis, erneuerbare Energie und Energieeffizienz zu fördern. Ferner unterstrichen sie die Rolle der Energieversorgungssicherheit im breiteren Kontext der wirtschaftlichen Resilienz, des verstärkten globalen Wettbewerbs und der Notwendigkeit, einen wettbewerbsfähigen Zugang zu Rohstoffen und Komponenten sicherzustellen, um bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen.
Der Governance-Mechanismus der Verordnung hat sich als agiler Rahmen für die Reaktion auf diese Ereignisse erwiesen. Er hat es den Mitgliedstaaten beispielsweise ermöglicht, bei der Aktualisierung ihrer NEKP für den Zeitraum 2021-2030 die sich wandelnden politischen und geopolitischen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Bei der Bewertung der Entwürfe der aktualisierten NEKP kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Energie- und Klimaziele für 2030 in den Entwürfen der aktualisierten NEKP erheblich ehrgeiziger sind als in den ursprünglichen Plänen.
Angesichts des aktualisierten Rechtsrahmens ergab die Bewertung jedoch auch eine Ambitionslücke bei den geplanten Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen und zur Förderung erneuerbarer Energie und der Energieeffizienz. Um diese Lücke zu schließen und andere Mängel in den Planentwürfen zu beheben, richtete die Kommission Empfehlungen an die einzelnen Mitgliedstaaten, die bei der Fertigstellung der aktualisierten NEKP zu berücksichtigen waren. Die Verordnung bestimmt daher die Energie- und Klimaplanung weiterhin in einer entscheidenden Phase.
3. Auswirkungen der Governance-Verordnung
Wirksamkeit: Ergebnisse in der Praxis.
Mit der Verordnung wurde die strategische Planung verbessert, die erforderlich ist, um die Energie- und Klimaziele der EU für 2030 zu erreichen und den Weg zur Klimaneutralität bis 2050 zu ebnen. Dafür wurden mehrere nationale sektorspezifische Aktionspläne zu einem einzigen, kohärenten NEKP zusammengefasst, der Schlüsselbereiche der Wirtschaft abdeckt und sich an klaren mittelfristigen Zielen orientiert. Auf diese Weise hat die Verordnung dazu beigetragen, die Planung zu verbessern – sowohl innerhalb der Mitgliedstaaten, da die Ministerien zur Verstärkung der sektorübergreifenden politischen Koordinierung verpflichtet wurden, als auch zwischen den Mitgliedstaaten, da die grenzübergreifende regionale Zusammenarbeit intensiviert wurde, unter anderem im Rahmen von Infrastrukturprojekten.
Dennoch bestehen nach wie vor erhebliche Unterschiede in Bezug auf Umfang und Qualität der Pläne und Strategien der Mitgliedstaaten. Die politische Beteiligung am NEKP-Zyklus der Verordnung fällt in den Mitgliedstaaten ebenfalls uneinheitlich aus. Dies hängt zum Teil mit der fortgesetzten Nutzung verschiedener nationaler Planungsrahmen zusammen, was mitunter zu parallelen Planungsverfahren führt. Einige Interessenträger argumentierten, dass die Abfolge der Vorlage von LFS und NEKP nicht aufeinander abgestimmt sei, und merkten an, dass die Anforderungen zur Aktualisierung der LFS nach ihrer Annahme weniger präskriptiv seien als für die NEKP.
Eine bessere Planung und ein kohärenterer politischer Rahmen haben dazu beigetragen, ein besser berechenbares Umfeld für Investoren zu schaffen, doch es bestehen nach wie vor Probleme. Gleichzeitig wird in den Bewertungen der Entwürfe (2019), der endgültigen Fassungen (2020) und der Entwürfe der aktualisierten NEKP (2023) durch die Kommission darauf hingewiesen, dass die NEKP detailliertere Informationen und Analysen zum Investitionsbedarf und zu Finanzierungsquellen enthalten müssen. Zudem enthalten viele NEKP bislang keine soliden Schätzungen der makroökonomischen Auswirkungen geplanter Politiken und Maßnahmen. Darüber hinaus könnte angesichts bestimmter langfristiger Investitionszyklen (z. B. in der Industrie) der Zehnjahreszeitraum der NEKP zu kurz sein; dies unterstreicht, wie wichtig es ist, dass die LFS eine Perspektive von 30 Jahren haben. Zudem benötigen Investoren möglicherweise stärker aufgeschlüsselte Informationen (z. B. auf regionaler und lokaler Ebene).
Die Verordnung hat zur Einführung einer neuen Klima- und Energiepolitik beigetragen. Seit der Annahme der ersten NEKP im Jahr 2020 haben die Mitgliedstaaten eine beträchtliche Anzahl neuer Politiken und Maßnahmen gemeldet. So waren beispielsweise in den nationalen energie- und klimabezogenen Fortschrittsberichten von 2023 29 % aller Maßnahmen neu. Dies zeigt, dass die Mitgliedstaaten kontinuierlich Maßnahmen ergriffen haben, um die Klima- und Energieziele für 2030 zu erreichen. Während mehrere Politiken und Maßnahmen als direkte Reaktion auf die Verordnung eingeführt wurden, sind viele andere eher indirekt damit verbunden, was den „Rahmencharakter“ der Verordnung widerspiegelt, in die Pflichten aus anderen Energie- und Klimavorschriften der EU aufgenommen wurden (Abbildung 1). Wie bereits erwähnt, hat die Kommission gleichzeitig in ihrer EU-weiten Bewertung der Entwürfe der aktualisierten NEKP vom Dezember 2023 festgestellt, dass die Umsetzung der Energie- und Klimapolitik intensiviert werden muss, um die (heute ehrgeizigeren) Ziele für 2030 zu erreichen. Die Anpassung an den Klimawandel muss in den NEKP ebenfalls stärker berücksichtigt werden.
Abbildung 1. Anteil der Politiken und Maßnahmen in den nationalen energie- und klimabezogenen Fortschrittsberichten der Mitgliedstaaten, die mit EU-Strategien und -Rechtsvorschriften verbunden sind
Hinweis: Neue Politiken und Maßnahmen sind die seit den ursprünglichen NEKP eingeführten Politiken und Maßnahmen. Quelle: Assessment of progress towards the objectives of the Energy Union and Climate Action (Bewertung der Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele der Energieunion und des Klimaschutzes), SWD/2023/646 final.
Durch die Verordnung hat sich die Qualität der von den Mitgliedstaaten gemeldeten Informationen in gewissem Maße verbessert. Vor allem hat sie dazu beigetragen, die Qualität der Daten und Prognosen zum Treibhausgasinventar der EU zu steigern. Die nationalen energie- und klimabezogenen Fortschrittsberichte haben dazu beigetragen, die Vollständigkeit der Informationen zu verbessern. Die Angaben in den Fortschrittsberichten weisen jedoch nach wie vor Lücken und Inkonsistenzen auf. Dies gilt auch für den Umfang und die Qualität der gemeldeten Informationen über Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel (Artikel 19 Absatz 1).
Der Zugang der Öffentlichkeit zu Daten hat sich ebenfalls verbessert, z. B. durch die Anforderung, Daten zu neuen Themen zu erheben und zu melden und Informationen auf einer durch die Verordnung eingerichteten E-Plattform zu veröffentlichen und zu konsolidieren. Obwohl diese Daten öffentlich zugänglich sind, werden sie teilweise auf komplexe, nicht immer direkt verständliche Weise dargestellt.
Die Verordnung ist ein wichtiger Schritt hin zu einer wirksameren öffentlichen Konsultation und Multi-Level-Governance in der Energie- und Klimapolitik, da sie spezifische rechtliche Anforderungen zu beiden Aspekten enthält (Artikel 10 und 11). Die meisten Mitgliedstaaten haben öffentliche Konsultationen zu den Entwürfen ihrer aktualisierten NEKP abgehalten und berichteten über mehrere Initiativen, die dazu dienen, nationale Dialoge über klima- und energiepolitische Fragen auf mehreren Ebenen mit subnationalen Behörden und anderen Interessenträgern zu führen. Die Mitgliedstaaten haben jedoch nicht, wie in der Verordnung gefordert, frühzeitig und umfassend für genug öffentliche Konsultationen oder Dialoge auf mehreren Ebenen von ausreichender Qualität gesorgt. Dies mag zum Teil daran liegen, dass die Bestimmungen der Verordnung nicht hinreichend präzise oder präskriptiv sind. Auch die Zusammenhänge mit den Anforderungen an die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des Übereinkommens von Aarhus oder der Richtlinie über die strategische Umweltprüfung (SUP) sind möglicherweise nicht eindeutig genug. In einigen Fällen könnten auch mangelnde nationale Erfahrung, Probleme in Bezug auf Verwaltungsstrukturen und -kapazitäten und/oder mangelnde politische Unterstützung eine Rolle spielen.
Die Verordnung hatte gemischte Auswirkungen auf die Verbesserung der Pünktlichkeit bei der Berichterstattung, da die Mitgliedstaaten die erforderlichen Pläne und Informationen häufig nach Ablauf der gesetzlichen Frist vorlegen. Verzögerungen scheinen zum Teil darauf zurückzuführen zu sein, dass mehr Zeit für die Anpassung an das Verfahren benötigt wird, oder darauf, dass Fristen entweder zu kurz sind oder zu nahe beieinander liegen (z. B. eine Berichterstattungsfrist im März 2023, gefolgt von einer Frist für die Vorlage der aktualisierten NEKP im Juni 2023). Abweichende nationale oder regionale Verfahren oder Planungszyklen sowie Regierungswechsel haben in bestimmten Fällen ebenfalls zu Verzögerungen geführt. Ferner kann Personalknappheit in manchen Fällen eine Rolle spielen. Verzögerungen gefährden die Aufgabe der Kommission, einen umfassenden und zeitnahen Überblick zu gewährleisten, um die Ambitionen und Fortschritte bei der Verwirklichung der Energie- und Klimaziele zu steuern. Nur vier Mitgliedstaaten legten ihre endgültigen aktualisierten NEKP bis zum 30. Juni 2024 vor. Die Kommission leitete daher EU-Pilotverfahren für diejenigen Mitgliedstaaten ein, die ihre endgültigen aktualisierten nationalen Energie- und Klimapläne noch nicht vorgelegt hatten.
Der Mechanismus zur Einhaltung der Verordnung beruht weitgehend auf Empfehlungen und anderen nicht verbindlichen Mechanismen. Die Mitgliedstaaten müssen Empfehlungen zwar berücksichtigen, jedoch sind sie nicht verbindlich. Eine externe Überprüfung der Bewertungen der endgültigen NEKP durch die Kommission im Jahr 2020 ergab, dass die meisten Empfehlungen an die Mitgliedstaaten (66 % bzw. 378) entweder nur teilweise (53 % bzw. 304) oder gar nicht (13 % bzw. 74) umgesetzt wurden. Einige Interessenträger kritisierten, dass Vertragsverletzungsverfahren höchstens als Reaktion auf einen Verstoß eines Mitgliedstaats gegen Verfahrenspflichten (z. B. verspätete Vorlage der NEKP) eingeleitet würden, aber nicht aufgrund der Nichteinhaltung der in den sektorspezifischen Rechtsvorschriften festgelegten Ziele. Es sei jedoch daran erinnert, dass mehrere Energie- und Klimavorschriften der EU eigene Mechanismen gegen eine unzureichende Umsetzung vorsehen.
Da sich die Verordnung noch in einer frühen Phase der Umsetzung befindet, kamen die wichtigsten Rechtsinstrumente der Verordnung zur Schließung von Lücken bei den Ambitionen oder der Verwirklichung (Artikel 31 und 32) bisher kaum zum Einsatz. Einige Interessenträger bezweifelten die Handlungsfähigkeit der Kommission, wenn Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen in Bezug auf ihre Ambitionen oder deren Verwirklichung nicht ausreichend nachkommen. Bei der EU-weiten Bewertung der endgültigen NEKP im Zyklus 2019-2020 durch die Kommission wurde jedoch eine Ambitionslücke bei der Energieeffizienz festgestellt. Um diese Lücke zu schließen, wurden die Energieeffizienzrichtlinie und die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) im Rahmen des Pakets „Fit für 55“ überarbeitet. Im laufenden Prozess zur Aktualisierung der NEKP verfolgt die Kommission aufmerksam das Risiko des Auftretens von Ambitionslücken. Was die Verwirklichung betrifft, so werden aufgrund der Zeit, die für die Konsolidierung der Energie- und Klimadaten benötigt wird, größere Lücken erst im weiteren Verlauf des Durchführungszeitraums in den Fortschrittsbewertungen sichtbar werden.
Die Verordnung hat die regionale Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in gewissem Umfang gefördert. In den EU-weiten Bewertungen der Entwürfe (2019), der endgültigen Fassung (2020) und des aktualisierten Entwurfs der NEKP (2023) durch die Kommission wurde allgemein festgestellt, dass die Mitgliedstaaten den Bedarf an regionaler Zusammenarbeit ordnungsgemäß ermittelt hatten, wobei einige auf regionale Foren wie die von der Kommission eingerichteten hochrangigen Gruppen zurückgegriffen hatten. Gleichzeitig ergaben die Bewertungen, dass die regionale Konsultation bei der Ausarbeitung der NEKP nicht einheitlich genutzt wird und dass die Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten umsetzen wollen, unterschiedlich detailliert sind. Ein konkretes Beispiel für die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten ist die Art und Weise, in der Finnland und Luxemburg den Finanzierungsmechanismus für erneuerbare Energie (REFM) als Durchführungsmechanismus genutzt haben, um eine Lücke beim Anteil der erneuerbaren Energie in Luxemburg zu vermeiden. Der REFM befindet sich noch in einem frühen Stadium der Umsetzung, sodass noch ungenutztes Potenzial besteht. Geplante künftige Ausschreibungen deuten darauf hin, dass dieser Mechanismus verstärkt genutzt werden könnte.
Effizienz: Vereinfachung und Rationalisierung
Durch die Straffung, Zusammenlegung und Vereinfachung der energie- und klimapolitischen Pflichten stellt die Verordnung einen wichtigen Schritt zur Kostensenkung und zu einer kohärenteren Politik dar. Die Straffung erfolgte in Form von integrierten Plänen (NEKP), Strategien (LFS) und Fortschrittsberichten (NECPR), der Zusammenführung einschlägiger EU- und internationaler Pflichten in einer Verordnung und der vollständigen Aufhebung anderer Pflichten. Nach der Folgenabschätzung zum ursprünglichen Legislativvorschlag der Kommission ist davon auszugehen, dass diese Straffung der Politik zu einer jährlichen Senkung der Kosten für die direkte Berichterstattung im Rahmen aller EU-Energievorschriften um 5 % im Vergleich zum Ausgangswert führt.
Gleichzeitig werden durch die Zusammenführung eines breiten Spektrums von Planungs- und Berichterstattungspflichten in einer Verordnung auch die Kosten aus anderen Rechtsvorschriften gebündelt. Auf der Grundlage der von der Kommission und den nationalen Behörden für die unterstützende Studie gesammelten Informationen werden die einmaligen Kosten, die sich aus diesen Pflichten ergeben, für die 27 Mitgliedstaaten zusammen auf 7,8 Mio. bis 10,5 Mio. EUR und für die EU (Kommission und Europäische Umweltagentur (EUA)) auf 1,1 Mio. EUR geschätztDie jährlich wiederkehrenden Kosten werden für die 27 Mitgliedstaaten zusammen auf 13,9 Mio. bis 19,5 Mio. EUR und für die EU auf 3,8 Mio. EUR geschätzt. Es ist zwar nicht möglich, eine quantitative Schätzung der durch die Verordnung erzielten direkten Einsparungen vorzunehmen, jedoch hat die Straffung, wie in der ursprünglichen Folgenabschätzung vorgesehen, zu einigen Einsparungen geführt.
Darüber hinaus führt die Verordnung zu Effizienzvorteilen, die sich nicht quantifizieren lassen. Die Zusammenführung mehrerer strategischer Planungsdokumente in einem einzigen NEKP mit einem gestrafften Verfahren und vorgeschriebenen Vorlagen sollte, zumindest im Laufe der Zeit, zu einer Verringerung des Verwaltungsaufwands beitragen. Durch den integrierten Ansatz für die nationalen energie- und klimabezogenen Fortschrittsberichte steigen auch die Effizienz und die Qualität des Berichterstattungsprozesses. Diese Vorteile sind schwer quantifizierbar, jedoch von erheblichem Wert, insbesondere weil bessere Daten und eine kohärentere Planung langfristig eine verbesserte Politikgestaltung ermöglichen.
Durch eine weitere Straffung der inhaltlichen und verfahrenstechnischen Aspekte kann der Verwaltungsaufwand, der mit der Planung und Berichterstattung der Energie- und Klimapolitik verbunden ist, noch stärker verringert werden. Trotz der Effizienzvorteile der Verordnung waren viele der konsultierten nationalen Behörden der Ansicht, dass die Umsetzung der Verordnung eine Aufstockung der finanziellen und personellen Ressourcen erfordert. Neben der Notwendigkeit einer stärkeren dienststellenübergreifenden Koordinierung und Zusammenstellung von Daten kann dies daran liegen, dass die nationale Politikplanung oft nicht vollständig an die Verordnung angepasst ist, was zu parallelen Prozessen führt. Die Interessenträger (insbesondere die nationalen Behörden) räumten jedoch ein, dass es eine Lernkurve gibt, und gehen tendenziell davon aus, dass sich der Verwaltungsaufwand im Laufe der Zeit verringern wird, wenn die Erwartungen hinsichtlich der Ergebnisse, die Instrumente und Vorlagen besser abgestimmt sind.
Bestimmte Faktoren können die wahrgenommenen Auswirkungen der Verordnung auf die Verwaltungskosten beeinflussen. Seit der Annahme der Verordnung sind beispielsweise der Umfang, die Ambitionen, die Komplexität und die politische Bedeutung der Energie- und Klimapolitik gestiegen, was sich auf die Planungs- und Berichterstattungspflichten auswirkt. Der derzeitige NEKP/R-Zyklus spiegelt einige dieser politischen Veränderungen wider, entweder in Form von Gesetzesänderungen oder in Form von Leitlinien.
Mit der Verordnung wurde durch eine stärkere Digitalisierung auch die Berichterstattung effizienter, insbesondere da die EU 5 Mio. EUR in die Einrichtung einer speziellen E-Plattform investiert hat. Die Verwendung digitaler Vorlagen und Qualitätssicherungsverfahren hat erheblich zur Vergleichbarkeit der gemeldeten Daten und zu einer leichteren Wiederverwendung von Daten beigetragen. Ferner wird die E-Plattform zunehmend zur Integration von Pflichten genutzt, die sich nicht aus der Verordnung selbst ergeben, was zu erheblichen Kosteneinsparungen und Synergien führt. Durch die Plattform hat sich der Aufwand der Kommission bei der Verwaltung der Berichtszeiträume, der Analyse der Berichtsdaten und der Bereitstellung von Daten zur Wiederverwendung wesentlich verringert.
Auch wenn dies ein deutlicher Fortschritt ist, könnte die Plattform benutzerfreundlicher und weniger komplex gestaltet werden. Die von der Kommission und der EUA bereitgestellten technischen Hilfen und Anleitungen werden von den nationalen Behörden, die am Berichterstattungsprozess beteiligt sind, als besonders nützlich erachtet. Das Nebeneinander von zwei verschiedenen Berichtsplattformen (ReportNET3 und ReportENER) stieß jedoch bei einigen nationalen Behörden und Interessenträgern auf Kritik.
Die Interessenträger sind sich bewusst, dass die Straffung ein kontinuierlicher Prozess ist, und empfahlen, ein besseres Gleichgewicht zwischen dem Umfang und dem Detaillierungsgrad der Planungs-, Berichterstattungs- und Überwachungspflichten einerseits und den wesentlichen Informationen, die die EU zur Zielerreichung benötigt, andererseits zu finden.
Die Kommission ergreift bereits Maßnahmen in Bezug auf den Verwaltungsaufwand. Sie hat zugesagt, den Verwaltungsaufwand für die Berichterstattungspflichten im Rahmen des EU-Rechts um 25 % zu verringern, ohne die wichtigsten politischen Ziele zu gefährden.
Die Kommission hat eine KI-gestützte eingehende Überprüfung der Planungs-, Berichterstattungs- und Überwachungspflichten im Rahmen des Energie- und Klimarechts der EU durchgeführt, wobei auch der Zusammenhang zwischen diesen Pflichten und nachhaltigkeitsbezogenen Berichterstattungspflichten in anderen Politikbereichen berücksichtigt wurde. Insgesamt wurden mehr als 700 Pflichten überprüft, von denen 41 unter die Verordnung fallen (Abbildung 2).
Abbildung 2. Planungs-, Berichterstattungs- und Überwachungspflichten im Rahmen des Energie- und Klimarechts der EU und damit zusammenhängender Politikbereiche – nach Rechtsbereichen und zuständigen Stellen
Anhand dieses Überprüfungsverfahrens ermittelte die Kommission mehrere Schlüsselmaßnahmen in den Rationalisierungsplänen, um neue Maßnahmen zur Verringerung des Berichterstattungsaufwands zu bestimmen, einschließlich der Aufhebung der Berichterstattungspflichten für Erdölvorräte, der Überprüfung der Rechtsvorschriften zur sicheren Gasversorgung und der tertiären Rechtsvorschriften im Rahmen der Rechtsvorschriften über den Gas- und Elektrizitätsbinnenmarkt und der Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts. Hinzu kommen mehrere unterstützende Maßnahmen zur Erleichterung der Einhaltung der Vorschriften. In den Rationalisierungsplänen wurde auch die mögliche Überarbeitung der Verordnung als Mittel zur weiteren Effizienzsteigerung erwähnt.
Kohärente und konsistente Energie- und Klimapolitik
Die Verordnung bildet einen in sich kohärenten, einheitlichen Rahmen, in dem mehrere Planungs-, Berichterstattungs- und Überwachungspflichten zusammengeführt werden, die zuvor auf mehrere EU-Rechtsvorschriften verteilt waren. Dennoch bestehen nach wie vor einige Inkonsistenzen, was vor allem auf die Komplexität der Zusammenführung zahlreicher Pflichten in einem einzigen Rahmen zurückzuführen ist. Bereiche, in denen langjähriges Fachwissen in der Planung und Berichterstattung vorhanden ist (wie Treibhausgasemissionen, erneuerbare Energie und Energieeffizienz), sind in der Regel stärker ausgearbeitet als neuere, bereichsübergreifende Politikbereiche wie der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ oder die Energiearmut. Es wird erwartet, dass die Verordnung und ihre iterative Gestaltung – unterstützt durch Durchführungsverordnungen, Leitlinien der Kommission für den NEKP-Aktualisierungszyklus und Expertensitzungen – das „Learning by Doing“ fördern. In den nachfolgenden Plänen und Berichten sollte mehr Konvergenz und Integration erreicht werden.
Die Verordnung hat zudem zu einer besseren Kohärenz zwischen den EU-Rechtsvorschriften für Energie und Klima und anderen damit zusammenhängenden EU-Rechtsvorschriften sowie mit internationalen Übereinkommen geführt. Die Verordnung enthält gemeinsame Vorschriften für die Planung, Berichterstattung und Überwachung in Bezug auf internationale Übereinkommen. Diese helfen unter anderem den Mitgliedstaaten, ihre Pflichten aus dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen und aus dem Übereinkommen von Paris zu erfüllen. Dennoch sind einige Aktualisierungen der Verordnung erforderlich, um eine vollständige Angleichung an kürzlich vereinbarte internationale Vorschriften und Verfahren zu gewährleisten.
Die Verordnung steht noch nicht ganz im Einklang mit den neuen oder aktualisierten Energie- und Klimavorschriften der EU. Insbesondere spiegelt sie die damit verbundenen neuen oder überarbeiteten Berichterstattungspflichten, die sich aus dem Paket „Fit für 55“ ergeben, noch nicht vollständig wider. So muss beispielsweise das Verfahren gemäß Artikel 4 Absatz 5 der Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie noch integriert werden, um den nationalen Beitrag zur Energieeffizienz oder den entsprechenden iterativen Mechanismus zur Schließung von Lücken gemäß Artikel 4 Absatz 6 festzulegen.
Die Kohärenz zwischen den NEKP und den Plänen im Rahmen von EU-Förderprogrammen erfordert ebenfalls Aufmerksamkeit. So sollten die Mitgliedstaaten beispielsweise in ihren endgültigen aktualisierten NEKP detailliertere Angaben zu Synergien mit ihren nationalen Strategieplänen der gemeinsamen Agrarpolitik und zu einschlägigen Maßnahmen und Reformen in ihren nationalen Aufbau- und Resilienzplänen und den REPowerEU-Kapiteln machen. Unstimmigkeiten zwischen den in den Entwürfen der aktualisierten NEKP eingegangenen Verpflichtungen und den regionalen Zwischenverpflichtungen zum Ausstieg aus fossilen Brennstoffen, die in den angenommenen territorialen Plänen für einen gerechten Übergang eingegangen wurden, sollten ebenfalls beseitigt werden.
Des Weiteren besteht Spielraum für mehr Kohärenz und Synergien mit anderen Politikbereichen, unter anderem in Bezug auf Umwelt (z. B. Luftqualität, Kreislaufwirtschaft, Wasser und biologische Vielfalt), Landwirtschaft, Verkehr, Industrie und makroökonomische Politik.
Relevanz und Mehrwert für eine Energie- und Klimaunion
Die Verordnung schafft durch die Verbesserung der Kohärenz und Koordinierung der Energie- und Klimapolitik der Mitgliedstaaten einen Mehrwert für die EU. Dieser EU-Mehrwert entsteht, da die Verordnung einen Rahmen und Mechanismen zur Förderung einer konsistenteren und koordinierten nationalen Energie- und Klimapolitik vorsieht und klarere Signale an Investoren aussendet. Dies sind wesentliche Voraussetzungen für die Verwirklichung der gemeinsamen energie- und klimapolitischen Ziele und Vorgaben der EU für 2030 und darüber hinaus.
Durch die Anforderung der Veröffentlichung zusätzlicher Daten und Berichte führt die Verordnung zur Bereitstellung von Informationen auf EU- oder nationaler Ebene, die andernfalls nicht verfügbar wären. Berechenbarkeit und Transparenz der Energie- und Klimapolitik der Mitgliedstaaten haben sich verbessert, weil ein umfassender, integrierter Governance-Rahmen geschaffen wurde. Dies wird durch standardisierte Planungs-, Berichterstattungs- und Überwachungsverfahren und -fristen, eine stärkere Koordinierung und den öffentlichen Zugang zu Informationen untermauert.
Die Verordnung hat die Rechenschaftspflicht in gewissem Umfang verbessert, da die Planungs- und Berichterstattungspflichten auf weitere Bereiche ausgeweitet, die öffentliche Zugänglichkeit der Daten verbessert und ein iterativer Prozess eingerichtet wurde, der es der Kommission ermöglicht, die Qualität und die Ambitionen der Pläne der Mitgliedstaaten zu bewerten.
Einige Interessenträger haben kritisiert, dass es der Verordnung an klaren, harmonisierten und wirksamen Rechten für den Zugang zur Justiz fehle, um NEKP und LFS vor nationalen Gerichten anzufechten, wenn diese die Anforderungen an die Beteiligung nicht erfüllen oder gegen Umweltvorschriften verstoßen. Dies trage zu einer uneinheitlichen Anwendung in der gesamten EU bei und untergrabe die Einhaltung des Übereinkommens von Aarhus, das eine bessere öffentliche Kontrolle von Rechtsakten mit Auswirkungen auf die Umwelt ermöglicht. Obwohl in der Verordnung eindeutig festgelegt ist, dass die Konsultationen zu den Plänen gegebenenfalls im Einklang mit den Bestimmungen der SUP-Richtlinie stehen müssen, vertraten einige Interessenträger die Auffassung, dass mehr Klarheit wünschenswert sei, um den Zugang zur Justiz in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
Mehr als fünf Jahre nach der Annahme der Verordnung bleiben ihre Hauptziele von großer Relevanz und werden wahrscheinlich noch bedeutsamer werden. Die sozioökonomischen, ökologischen und geopolitischen Herausforderungen der letzten Jahre in Verbindung mit der zunehmenden Dringlichkeit, den Klimawandel zu bekämpfen und unsere Klimaresilienz zu stärken, verändern die politischen Prioritäten. Sie haben gezeigt, dass die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten und in der EU intensiviert werden muss, um die zunehmend ehrgeizigen und anspruchsvollen Klima- und Energieziele zu erreichen, die Fragen der Energieversorgungssicherheit, der Erschwinglichkeit und des gerechten Übergangs anzugehen, Forschung und Innovation durch eine Steigerung der Attraktivität für Investoren zu fördern und eine echte Energieunion zu schaffen. Ein robuster, vereinfachter und flexibler Governance-Rahmen bleibt ein wichtiges Instrument, damit die EU diese Ziele erreichen kann.
4. Schlussfolgerungen und Erkenntnisse
Seit ihrem Inkrafttreten im Dezember 2018 hat die Verordnung dazu geführt, dass die Planung und Berichterstattung im Bereich Energie und Klima kohärenter, integrierter und einfacher wurde. Die Verordnung hat ihren Mehrwert in einem sich rasch wandelnden Kontext bewiesen, der unter anderem durch eine immer ehrgeizigere und bereichsübergreifende Energie- und Klimapolitik und -gesetzgebung, die COVID-19-Pandemie sowie die Energiekrise, die durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ausgelöst wurde, geprägt war. Die Verordnung hat eine wichtige Rolle dabei gespielt, die EU auf Kurs zu bringen, um ihre energie- und klimapolitischen Ziele und Vorgaben für 2030 und darüber hinaus effizienter zu erreichen. Die endgültigen aktualisierten NEKP werden ein wichtiges Instrument sein, um diese Ziele zu realisieren.
Obwohl sich der durch die Verordnung geschaffene allgemeine politische Rahmen selbst unter wechselnden Umständen bewährt hat, zeigt diese Bewertung auch Bereiche mit Verbesserungspotenzial auf. Sie liefert Einblicke, die in die laufende Umsetzung und mögliche Überarbeitung der Verordnung einfließen werden.
Die Verordnung muss dazu beitragen, in der EU eine Reihe erweiterter und immer ehrgeizigerer Energie- und Klimaziele zu erreichen, die über die Verwirklichung ihrer Ziele für 2030 hinausgehen. Die Verordnung sollte regulatorische Stabilität gewährleisten und unsere Ambitionen für 2030 wahren, die für Investitionen in die Energiewende von grundlegender Bedeutung sind, und gleichzeitig als Grundlage für die Gestaltung und Umsetzung der Energie- und Klimapolitik im Einklang mit unseren Zielen für 2040 und 2050 dienen. Ihr Governance-Mechanismus muss dazu beitragen, den Übergang zur Klimaneutralität zu beschleunigen. Zudem ist es erforderlich, die Wettbewerbsfähigkeit, die Energieversorgungssicherheit und die Energieresilienz zu berücksichtigen, Herausforderungen in der gesamten Lieferkette für saubere Technologien und Netto-Null-Technologien anzugehen, Anreize für den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen und Subventionen für fossile Brennstoffe zu schaffen, Energiearmut und Fragen des gerechten Übergangs zu behandeln, Aspekte von Kompetenzen und Beschäftigung einzubeziehen und unter Berücksichtigung des jüngsten europäische Klimarisikobewertung mehr Gewicht auf Überlegungen zur Anpassung an den Klimawandel zu legen. Dies erfordert eine weitere Stärkung des energie- und klimapolitischen Governance-Systems der EU, um gegen verbleibende Fragmentierung, Lücken und unkoordinierte nationale Ansätze vorzugehen.
Im Einklang mit der Zusage der Kommission, den mit den Berichterstattungspflichten verbundenen Verwaltungsaufwand um 25 % zu verringern, bestehen Möglichkeiten, die Verordnung weiter zu vereinfachen und zu rationalisieren, unter anderem durch Digitalisierung. Zu diesen Möglichkeiten gehören eine weitere Straffung der NEKP und der nationalen energie- und klimabezogenen Fortschrittsberichte, die weitere Angleichung der Berichterstattung an die Anforderungen des Übereinkommens von Paris und seines erweiterten Transparenzrahmens, die Abschaffung der Berichterstattung über Erdölvorräte sowie die Ausweitung und Verbesserung der Funktionalität der E-Plattform, um beispielsweise eine effektivere Wiederverwendung von Daten zu ermöglichen. Daneben sollten weitere Optionen geprüft werden, z. B. die Möglichkeiten zur Verbesserung der Synergien und der Kohärenz mit anderen Bereichen des EU-Rechts und internationalen Verpflichtungen der EU bzw. deren Integration, um zusätzliche Effizienzgewinne zu erzielen. Auch sollte sorgfältig geprüft werden, inwieweit die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Verordnung auf andere Politikbereiche als Energie und Klima dazu beitragen würde, weitere Effizienzgewinne zu erzielen.
Um sicherzustellen, dass künftige NEKP echte Investitionspläne für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft sind, muss die Verordnung mehr Sicherheit für öffentliche und insbesondere private Investitionen auf allen Ebenen bieten. Die wichtigsten Planungsinstrumente der Verordnung müssen den Investitionsbedarf und die Finanzierungsquellen auf EU-, nationaler und regionaler Ebene besser deutlich machen, stärkere Signale geben, den Investoren bessere Daten liefern und die wirtschaftlichen Chancen und Auswirkungen der Energie- und Klimawende aufzeigen. Beginnend mit den endgültigen aktualisierten Plänen, die die Mitgliedstaaten bis zum 30. Juni 2024 annehmen mussten, sollte mit den NEKP sichergestellt werden, dass die EU ihre Ambitionen und Ziele für 2030 und darüber hinaus erreicht.
Eine bessere Einhaltung der Vorschriften würde zur Erreichung der Ziele der Verordnung beitragen. Im Europäischen Klimagesetz und in den sektorspezifischen Rechtsvorschriften wurden die allgemeinen Ambitionen, Ziele und Vorgaben der EU festgelegt. Allerdings bestehen nach wie vor Probleme in Bezug auf die rechtzeitige Vorlage der Pläne, eine ausreichende Berichtsqualität und die wirksame Umsetzung. Es bedarf weiterer Überlegungen, wie sich die Einhaltung der Vorschriften verbessern lässt.
In mehreren Bereichen könnte die Kohärenz verbessert werden. Dazu gehören die Beziehungen zwischen LFS und NEKP sowie – im Zusammenhang mit dem EU-Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung – zwischen den NEKP und den nationalen Haushalten. Auch wenn die Verordnung das wichtigste Instrument für die Berichterstattung der Mitgliedstaaten über Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel darstellt, fehlen Indikatoren zur Verfolgung der Fortschritte in diesem Bereich. Darüber hinaus geht die Verordnung möglicherweise nicht ausreichend auf sektorspezifische Aspekte ein (z. B. Dekarbonisierungsbedarf in Industrie, Verkehr und Gebäuden), um die erforderlichen Maßnahmen auszulösen.
Um die mittel- und langfristigen Energie- und Klimaziele der EU zu erreichen, müssen sich die Mitgliedstaaten, die regionalen und lokalen Behörden, die Industrie, der Finanzsektor, die Sozialpartner und die Zivilgesellschaft stärker engagieren und zusammenarbeiten. Es wird ein echter kooperativer Ansatz benötigt, der auf Konsultation, Informationsaustausch, dem Austausch bewährter Verfahren, technischer Unterstützung und Koordinierung beruht. Ein stärker strategisch ausgerichteter und gestraffter Ansatz für die regionale Zusammenarbeit könnte die gemeinsame Arbeit an grenzüberschreitenden Projekten, einschließlich Projekten zum Aufbau der für die Netto-Null-Energiewende erforderlichen Infrastruktur, verbessern und eine intelligente Spezialisierung der Mitgliedstaaten fördern.