EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 3.10.2024
COM(2024) 435 final
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
über die Umsetzung der Mitteilung „Die Menschen in den Mittelpunkt stellen – nachhaltiges und inklusives Wachstum sichern – das Potenzial der Gebiete in äußerster Randlage der EU erschließen“
{SWD(2024) 227 final}
EINLEITUNG
Fünf Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger leben in den Gebieten in äußerster Randlage, den abgelegensten Teilen der Europäischen Union: Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, La Réunion und Saint-Martin (Frankreich), Azoren und Madeira (Portugal) sowie die Kanarischen Inseln (Spanien). Diese neun Regionen sind integraler Bestandteil der EU und liegen im Atlantik und im Indischen Ozean, im karibischen Becken und in Südamerika.
Die Gebiete in äußerster Randlage bieten einzigartige Vorzüge, die der gesamten EU zugutekommen: eine strategische Lage in der Nähe von Drittländern, außergewöhnliche geografische Merkmale für Aktivitäten in den Bereichen Raumfahrt und Astrophysik, erneuerbare Energiequellen, eine reiche Artenvielfalt und ausgedehnte Meeresgebiete. Gleichzeitig sind diese Gebiete mit ständigen Entwicklungshemmnissen konfrontiert, wie extreme Abgelegenheit, Insellage, geringe Größe, Anfälligkeit für den Klimawandel und wirtschaftliche Abhängigkeit von einigen wenigen Sektoren. Vor diesem Hintergrund sieht der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Artikel 349) spezifische Maßnahmen zur Unterstützung der Gebiete in äußerster Randlage vor, einschließlich entsprechend abgestimmter Rechtsvorschriften, Strategien und Programme auf EU-Ebene. In diesem Geiste verabschiedet die Kommission seit 2004 spezielle Strategien für diese Gebiete.
Seit 2019 hat sich die Kommission in rund einhundert Maßnahmen, Rechtsakten und Programmen der EU mit den Besonderheiten der Gebiete in äußerster Randlage befasst. Im Jahr 2022 nahm die Kommission eine Mitteilung mit dem Titel „Die Menschen in den Mittelpunkt stellen – nachhaltiges und inklusives Wachstum sichern – das Potenzial der Gebiete in äußerster Randlage der EU erschließen“ an, die umfassender und ehrgeiziger ausgelegt ist als frühere Strategien. In dieser Mitteilung werden fast 80 konkrete, maßgeschneiderte Maßnahmen zur Unterstützung der Gebiete in äußerster Randlage vorgeschlagen. Darüber hinaus werden Empfehlungen an die regionalen und nationalen Verwaltungen gerichtet, die eine wichtige Rolle bei der Entwicklung der Gebiete spielen.
Die Fonds der Kohäsionspolitik haben für die Unterstützung der Gebiete in äußerster Randlage eine zentrale Bedeutung. Im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), des Kohäsionsfonds und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) profitieren diese Gebiete von den höchsten Kofinanzierungssätzen, einer spezifischen zusätzlichen Mittelzuweisung und Ausnahmeregelungen bei Investitionen, z. B. in Häfen, Flughäfen und die Behandlung von Restabfällen. Im Rahmen des EU-Haushalts 2021-2027 hat die Kommission im Zusammenhang mit der Kohäsions-, Agrar- und Fischereipolitik 16 Mrd. EUR für die Gebiete in äußerster Randlage bereitgestellt – eine erhebliche Aufstockung gegenüber den 13 Mrd. EUR für den Zeitraum 2014-2020.
Allerdings bestehen in Bezug auf Lebensbedingungen, Chancen und Perspektiven in den Gebieten in äußerster Randlage nach wie vor große Herausforderungen. Wie im neunten Kohäsionsbericht hervorgehoben, verzeichnen die meisten dieser Gebiete immer noch ein niedriges Pro-Kopf-BIP (unter 75 % des EU-Durchschnitts), wirtschaftliche Ungleichheiten, eine höhere Arbeitslosigkeit (insbesondere unter jungen Menschen) und ein niedrigeres Bildungsniveau. Insbesondere Mayotte, das 2014 als jüngste Region den Status eines Gebiets in äußerster Randlage erhielt, ist die ärmste Region der EU. Die meisten dieser Regionen haben auch mit demografischen Herausforderungen zu kämpfen, wie einer alternden Bevölkerung und der Abwanderung junger Menschen. Deshalb lautet das zentrale Thema der Mitteilung von 2022: „Die Menschen in den Mittelpunkt stellen“.
Die Umsetzung der Mitteilung von 2022 schreitet stetig voran und viele Zusagen der Kommission werden erfüllt. Das Europäische Parlament (Entschließung von 2023 zu der Mitteilung), der Rat (Schlussfolgerungen von 2022 zu den Gebieten in äußerster Randlage) und der Ausschuss der Regionen (Stellungnahme von 2023) haben betont, wie wichtig die vollständige Umsetzung der Mitteilung ist.
Dieser Bericht enthält eine Bestandsaufnahme der erheblichen Fortschritte, die die Kommission bei der Umsetzung der Mitteilung von 2022 im Rahmen vieler Strategien, Fonds, Programme und Instrumente der EU erzielt hat. Etwa zwei Drittel der Maßnahmen wurden bereits umgesetzt oder laufen noch. Außerdem werden die Initiativen beleuchtet, die die Gebiete in äußerster Randlage und ihre jeweiligen Mitgliedstaaten entsprechend den in der Mitteilung ausgesprochenen Empfehlungen ergriffen haben. Die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zu diesem Bericht befasst sich insbesondere mit den wichtigsten kohäsionspolitischen Unterstützungsmaßnahmen in den Gebieten in äußerster Randlage, wobei der Schwerpunkt auf ausgewählten Sektoren liegt, in denen der Bedarf am größten und die Auswirkungen am stärksten sind.
ERHOLUNG
Die COVID-19-Krise hatte erhebliche Auswirkungen auf die Gebiete in äußerster Randlage, insbesondere in den Bereichen Verkehr, Tourismus, allgemeine und berufliche Bildung, Arbeitsplätze und Zugang zu Dienstleistungen. Darüber hinaus sind die Gebiete in äußerster Randlage infolge der russischen Invasion in die Ukraine höheren Energiepreisen ausgesetzt. Die Erholung verläuft in diesen Regionen schleppend, auf den Azoren, Madeira und den Kanarischen Inseln jedoch etwas besser.
Die Fonds der Kohäsionspolitik spielten bei der Erholung dieser Regionen eine Schlüsselrolle und tragen weiterhin zu ihrer Entwicklung bei. Während der COVID-19-Krise erhielten die Gebiete in äußerster Randlage im Rahmen der Kohäsionspolitik zusätzliche 2 Mrd. EUR aus der Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas (REACT-EU). Mit der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) wurden öffentliche Investitionen und Reformen zum Aufbau unterstützt, um die Volkswirtschaften in diesen Regionen zu stärken und widerstandsfähiger zu machen. Auch andere EU-Fonds wie die gemeinsame Agrarpolitik und der Europäische Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) tragen zu ihrer Erholung bei.
Die Kommission hat ein Notfallinstrument für den Binnenmarkt vorgeschlagen, um der Anfälligkeit der Gebiete in äußerster Randlage für Engpässe bei krisenrelevanten Waren und Dienstleistungen entgegenzuwirken. Im Rahmen des Binnenmarkt-Notfall- und Resilienzgesetzes kann die Kommission den Mitgliedstaaten die Verteilung krisenrelevanter Waren und Dienstleistungen an Gebiete empfehlen, die besonders von Störungen der Lieferkette betroffen sind, einschließlich der Gebiete in äußerster Randlage.
1.NACHHALTIGE UND INKLUSIVE ERHOLUNG UND WACHSTUM
1.1.Die Menschen in den Mittelpunkt stellen: Faire und gerechte Chancen für alle
Bekämpfung der Armut und Förderung von Gleichstellung und Inklusion
Die meisten Gebiete in äußerster Randlage verzeichnen im Vergleich zu den Durchschnittswerten ihrer jeweiligen Mitgliedstaaten und der EU ein niedriges Pro-Kopf-BIP, eine geringe Arbeitsproduktivität und Innovationsleistung sowie höhere Arbeitslosen-, Armuts- und Schulabbrecherquoten. Auf diese Herausforderungen ist in den Länderberichten, die im Rahmen des Frühjahrspakets des Europäischen Semesters veröffentlicht wurden, immer wieder hingewiesen worden.
Um Armut und soziale Ungleichheiten zu verringern, unterstützt die Kommission die Gebiete in äußerster Randlage bei der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte, insbesondere durch Fonds der Kohäsionspolitik und die Aufbau- und Resilienzfazilität. In einigen dieser Regionen unterstützt der ESF+ Dienste für ein aktives Altern, Krankheitsprävention, Hilfen für von sozialer Ausgrenzung bedrohte Kinder und Jugendliche (Madeira, Mayotte, Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Réunion), Langzeitpflege (Azoren) und Bekämpfung der Energiearmut (Kanarische Inseln).
Die Kommission unterstützt weiterhin die Beteiligung der Gebiete in äußerster Randlage an der Initiative „Europäische Regionen der Sozialwirtschaft“. 2023 haben sich die Übersee-Abteilung der französischen Kammer für Sozial- und Solidarwirtschaft („ESS France Outre-mer“) und die Kanarischen Inseln diesem Netzwerk angeschlossen. Darüber hinaus setzen Mayotte, Französisch-Guayana, Réunion und Saint-Martin Mittel aus den Fonds der Kohäsionspolitik für die Entwicklung der Sozialwirtschaft ein (z. B. Unternehmensgründung und Ausbildung im Zusammenhang mit der Sozialwirtschaft).
Die Kommission überwacht in diesen Regionen auch Maßnahmen zur Verringerung der Armut, zur Verbesserung der Integration und Gleichstellung sowie zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen. Wie in der Mitteilung von 2022 empfohlen, haben die Mitgliedstaaten und die Gebiete in äußerster Randlage Initiativen verabschiedet. Dazu gehören die französische Strategie zur Armutsbekämpfung 2021-2030 mit Maßnahmen für die Gebiete in äußerster Randlage, die Strategien zugunsten von Menschen mit Behinderungen und die Gleichstellungspläne der Azoren und Madeiras sowie das in San Cristóbal de la Laguna (Kanarische Inseln) umgesetzte Barrierefreiheitskonzept, das 2024 mit dem „Access City Award“ der Kommission ausgezeichnet wurde.
Darüber hinaus überwacht die Kommission die Dimension der Gebiete in äußerster Randlage in den einschlägigen nationalen Aktionsplänen zur Umsetzung der Europäischen Garantie für Kinder. Die Aktionspläne Frankreichs und Portugals umfassen Maßnahmen für das Wohlergehen und die Chancengleichheit von Kindern in diesen Gebieten. Spanien setzt die Garantie für Kinder auf den Kanarischen Inseln in Zusammenarbeit mit UNICEF auf Pilotbasis um.
Zugang zu angemessenem Wohnraum, Wasser, Internet, erschwinglichen Verkehrsmitteln und Energie
Die Kommission unterstützt die Gebiete in äußerster Randlage und die entsprechenden Mitgliedstaaten dabei, Synergien zwischen nationalen und EU-Mitteln zu erzielen, um die Lebensbedingungen in den Gebieten in äußerster Randlage zu verbessern, da die meisten von ihnen die Lücke beim Zugang zur Grundversorgung noch schließen müssen.
Im Jahr 2024 veröffentlichte die Kommission eine unabhängige Studie über den Zugang der Menschen zu Wohnraum, Trinkwasser und Sanitärversorgung, Strom sowie Internet- und Telefonanschlüssen in den Gebieten in äußerster Randlage. Trotz der erzielten Fortschritte, unter anderem durch EFRE-Investitionen (2014-2020) und geplante Unterstützung (2021-2027), lautet das Fazit, dass – insbesondere in einigen französischen Gebieten in äußerster Randlage – noch immer ein erheblicher Bedarf besteht.
In der Studie wird empfohlen, weiter in den sozialen Wohnungsbau zu investieren, um allen Menschen vor dem Hintergrund hoher Preise und des Bevölkerungsdrucks angemessenen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Um dieses Problem anzugehen, stellen die Azoren und Madeira EFRE- und ESF+-Unterstützung für die Sanierung des Bestands an Sozialwohnungen und für die Bekämpfung materieller Deprivation bereit. Mit der Aufbau- und Resilienzfazilität werden auch Maßnahmen zur Behebung des Wohnungsmangels unterstützt, z. B. Sozialwohnungen für benachteiligte Familien auf Madeira und nachhaltiger Wohnraum in Le Tampon auf Réunion.
In der Studie über die Lebensbedingungen wird empfohlen, zusätzliche Ressourcen für die Infrastruktur bereitzustellen, um den Zugang zu Trinkwasser in den französischen Gebieten in äußerster Randlage zu verbessern, und in die Speicherung und technische Lösungen für die Wiederverwendung von Wasser zu investieren. In Mayotte, das 2023 von einer schweren Wasserkrise betroffen war, sollen die im Rahmen des EFRE vorgesehenen Investitionen in die Wasserinfrastruktur von 20 Mio. EUR im Zeitraum 2014-2020 auf 47,5 Mio. EUR im Zeitraum 2021-2027 mehr als verdoppelt werden. Darüber hinaus unterstützt der französische „Plan Eau DOM“ die französischen Gebiete in äußerster Randlage bei der Verbesserung der Abwasserversorgung und des Zugangs zu Trinkwasser.
Während in den Gebieten in äußerster Randlage insbesondere dank der EFRE-Unterstützung ein deutlicher Aufwärtstrend bei der Internetanbindung zu verzeichnen ist, haben die meisten von ihnen mit geringeren Übertragungsgeschwindigkeiten als auf dem Festland und einer fehlenden Infrastruktur für die Netzanbindung in ländlichen Gebieten zu kämpfen. Mit den ihnen zusätzlich bereitgestellten EFRE-Mitteln werden die Kosten gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im Verkehrsbereich unterstützt und damit die Verbindungen zwischen ländlichen und städtischen Gebieten sowie zwischen den Inseln gestärkt.
Alle Gebiete in äußerster Randlage stehen aufgrund der Krise im Energiebereich vor Herausforderungen, die durch ihre inhärente Anfälligkeit noch verschärft werden. Darüber hinaus ist das durchschnittliche Haushaltseinkommen in einigen Gebieten weniger schnell gestiegen als die Energiepreise. Mit der Änderung der REPowerEU-Verordnung wurden Flexibilitätsspielräume im Rahmen der kohäsionspolitischen Vorschriften für SAFE-Maßnahmen (Supporting Affordable Energy, SAFE) zur Entlastung finanziell schwächerer Haushalte bei der Bewältigung der Energiearmut eingeführt. Aus dem französischen Aufbau- und Resilienzplan (ARP) werden 70 % der Mittel der Initiative „MaPrimeRenov“ zur Steigerung der Energieeffizienz von Privatwohnungen, auch in den Gebieten in äußerster Randlage, finanziert.
Zugang zu Gesundheitsversorgung
Die Kommission ergänzt die Bemühungen der Mitgliedstaaten, die Gesundheitssysteme widerstandsfähiger und zugänglicher zu machen und Ungleichheiten abzubauen, auch in den von der COVID-19-Krise besonders hart getroffenen Gebieten in äußerster Randlage.
Die Gebiete in äußerster Randlage stellen Mittel der Kohäsionspolitik und ARF-Mittel zur Stärkung ihrer Gesundheitssysteme bereit, die u. a. in die Erweiterung des Netzes von Infrastrukturen und Diensten im Bereich der Langzeitpflege (Madeira) oder in die Entwicklung einer telemedizinischen Plattform zur Überwachung chronischer Wunden (Saint-Martin) fließen. Guadeloupe ist Mitglied von EuroBloodNet, einem der europäischen Referenznetze für seltene und komplexe Krankheiten, das sich mit hämatologischen Krankheiten befasst. Einige Gebiete in äußerster Randlage und ihre Nachbarländer entwickeln Interreg-Projekte zur Prävention und Behandlung von Krankheiten, wie das CUREMA-Projekt im Amazonasbecken und das MACbioIDi2-Projekt in Makaronesien.
Im Jahr 2023 hat die Kommission Gespräche zwischen den Gesundheitsdiensten der Gebiete in äußerster Randlage und den nationalen Gesundheitsbehörden Frankreichs, Portugals und Spaniens gefördert, um die Teilnahme der Gebiete in äußerster Randlage zu erleichtern und ihren Bedürfnissen im Rahmen des Programms EU4Health Rechnung zu tragen. Darüber hinaus ermutigte sie regionale Interessenträger, sich über die Plattform für Gesundheitspolitik an öffentlichen Konsultationen zu beteiligen. Die Arbeitsprogramme EU4Health 2023 und 2024 befassen sich mit den besonderen Bedürfnissen der Gebiete in äußerster Randlage, z. B. in Bezug auf die Kapazitäten für die Abwasserüberwachung und auf die Entwicklung von Bevorratungsstrategien.
Darüber hinaus soll die Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen die Verfügbarkeit medizinischer Gegenmaßnahmen bei der Pandemievorsorge in der gesamten EU sicherstellen, einschließlich der Gebiete in äußerster Randlage, die grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind.
Chancen für junge Menschen: allgemeine und berufliche Bildung, Beschäftigungsförderung und Unternehmertum
Junge Menschen aus Gebieten in äußerster Randlage stehen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Arbeitssuche im Vergleich zu Kontinentaleuropa vor zusätzlichen Herausforderungen. So verzeichnen die Gebiete in äußerster Randlage einige der niedrigsten Beschäftigungsquoten junger Menschen in der EU und einen hohen Anteil junger Menschen, die sich weder in Beschäftigung noch in Bildung oder Ausbildung befinden (NEET).
Zur Bewältigung dieser Probleme hat die Kommission mehrere Maßnahmen ergriffen. Konkret wurde 2023 im Rahmen des EFRE ein mit 1 Mio. EUR ausgestattetes Zuschussprogramm geschaffen, das von jungen Menschen oder Jugendorganisationen in den Gebieten in äußerster Randlage geleitete Kleinprojekte unterstützen soll; Ziel ist es, dass die Betroffenen in ihren lokalen Gemeinschaften eine aktive Rolle übernehmen, wobei der Schwerpunkt auf der Förderung von Gleichstellung und Inklusion liegt. Von den fast 200 bei der Kommission zu diesem Programm eingegangenen Anträgen werden von September 2024 bis Juni 2025 voraussichtlich 70 Maßnahmen durchgeführt.
Aufbauend auf einem Vorschlag der Kommission zur Bewältigung von Herausforderungen im Bildungsbereich wie dem vorzeitigen Schulabbruch nahm der Rat 2022 eine Empfehlung über Wege zum schulischen Erfolg an, in der betont wird, wie wichtig es ist, auf die Bedürfnisse der Gebiete in äußerster Randlage zugeschnittene Maßnahmen zu entwickeln. Der ESF+ unterstützt die Bekämpfung des vorzeitigen Schulabbruchs durch Beratung und Initiativen zur schulischen Unterstützung.
In den Arbeitsprogrammen von Erasmus+ für 2023 und 2024 hat die Kommission einen besonderen Schwerpunkt auf junge Menschen in abgelegenen Gebieten oder Gebieten in äußerster Randlage gelegt und die finanzielle Unterstützung für Teilnehmende aus diesen Regionen aufgestockt. Ein ähnlicher Ansatz wird auch beim Europäischen Solidaritätskorps verfolgt. Die Gebiete in äußerster Randlage sind auch in die Leitinitiativen von Erasmus+ eingebunden. Im Jahr 2023 hat die Kommission im Rahmen der DiscoverEU-Maßnahme zur Integration elf Organisationen aus diesen Regionen Finanzhilfen gewährt, die es mehr als 180 jungen Menschen ermöglichten, durch Europa zu reisen.
Im Beschluss über ein Europäisches Jahr der Kompetenzen, der unter anderem auf dem Kompetenzpakt aufbaut, wird auf die Einschränkungen beim Zugang zu arbeitsmarktrelevanten Umschulungs- und Weiterbildungsangeboten in diesen Regionen hingewiesen. Die Gebiete in äußerster Randlage setzen ESF+-Mittel für Schulungen (z. B. Kurse im Bereich Internationalisierung für Absolventen auf den Kanarischen Inseln und Praktika im Zentrum für künstliche Intelligenz auf Madeira) und für die Förderung des Unternehmertums für die Beschäftigung junger Menschen ein. Die französische Übersee-Agentur für Mobilität unterstützt die internationale Ausbildungsmobilität in den Gebieten in äußerster Randlage.
Der im Rahmen der Mitteilung „Talenterschließung in den Regionen Europas“ vorgesehene Talentförderungsmechanismus kann Gebiete in äußerster Randlage bei der Bekämpfung des niedrigen Bildungsniveaus im tertiären Bereich und der Abwanderung qualifizierter junger Menschen helfen. Guadeloupe ist in einer der Arbeitsgruppen im Rahmen dieses Mechanismus vertreten. 2024 stufte die Kommission die Azoren als eine Region ein, die Gefahr läuft, in eine „Talententwicklungsblockade“ zu geraten, und diese Region wird im Rahmen des Mechanismus maßgeschneiderte Unterstützung erhalten. Im Rahmen der verstärkten Jugendgarantie unterstützt der ESF+ u. a. auf den Kanarischen Inseln Initiativen zur Förderung der Beschäftigung junger Menschen mit einem spezifischen Schulungsangebot, bei dem Beschäftigungsoptionen und -chancen ermittelt werden (62 Mio. EUR). In den französischen Gebieten in äußerster Randlage wurden junge Menschen im Rahmen des Jugendplans „1 jeune 1 solution“ aus der ARF unterstützt. Der portugiesische ARP sieht Unterstützung für die Umschulung und Weiterqualifizierung durch Schulungsmaßnahmen und lebenslanges Lernen auf den Azoren vor.
1.2.Nutzung von Vorzügen, Beseitigung von Einschränkungen, Konzentration auf Schlüsselsektoren
Forschung, Innovation und intelligente Spezialisierung
Die einzigartigen Vorzüge der Gebiete in äußerster Randlage bergen ein hohes Forschungs- und Innovationspotenzial. Im Rahmen des Programms „Horizont Europa“ sind für die Gebiete in äußerster Randlage relevante Themen in die thematischen Cluster integriert. Darüber hinaus können sich Einrichtungen aus diesen Gebieten an den Maßnahmen „Ausweitung der Beteiligung und Verbreitung von Exzellenz“ beteiligen, die zum Aufbau von Forschungs- und Innovationskapazitäten in Ländern mit Entwicklungsrückstand beitragen. Infolgedessen hat die Teilnahme der Gebiete in äußerster Randlage im Rahmen von Horizont Europa zugenommen. Darüber hinaus erhalten die Gebiete in äußerster Randlage im Rahmen der Komponente „Ausweitung“ Unterstützung für 21 Projekte zur Verbesserung ihrer Innovationskapazität und zur Vernetzung mit führenden Forschungspartnern in der EU, z. B. dem QCIRCLE-Exzellenzzentrum für Quantenwissenschaft (Kanarische Inseln, EU-Mittel in Höhe von 14,5 Mio. EUR) und dem TwinSolar-Projekt zur Stärkung der Vernetzung im Energiebereich (Réunion, EU-Mittel in Höhe von 1,5 Mio. EUR).
Einige Gebiete in äußerster Randlage beteiligen sich an der Mission „Wiederbelebung unserer Ozeane und Gewässer bis 2030“ im Rahmen von Horizont Europa, z. B. Madeira, die Azoren, die Kanarischen Inseln und Réunion, die am Projekt BlueMissionAA (ausgestattet mit 3 Mio. EUR) mitwirken. Das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT)schlägt Tätigkeiten zur Unternehmensgründung, zur Kompetenzentwicklung und zu innovationsorientierten Forschungsprojekten vor. 2024 veröffentlichte das EIT eine Strategie für die Gebiete in äußerster Randlage der EU und will bis 2025 im Rahmen seines Regionalen Innovationsschemas drei „Gemeinschaftszentren“ einrichten, um die Interaktion zwischen lokalen Innovationsakteuren in den Gebieten in äußerster Randlage zu fördern.
Um die Innovationskapazität und die Beteiligung an den Wertschöpfungsketten der EU weiter zu fördern, widmet die Kommission den Gebieten in äußerster Randlage im Rahmen des Instruments für Interregionale Innovationsinvestitionen (I3) besondere Aufmerksamkeit (Bonuspunkte für Projekte mit Teilnehmern aus einem Gebiet in äußerster Randlage); diese Regionen sind inzwischen an sechs Projekten beteiligt. Die Kommission hat auch ein von der OECD geleitetes Projekt zur Förderung der Beteiligung dieser Regionen an internationalen Wertschöpfungsketten (Agrar- und Ernährungswirtschaft, Bioökonomie, erneuerbare Energien, blaue Wirtschaft und Kreativwirtschaft) finanziert.
Die Kommission unterstützt zudem Réunion, die Azoren und Madeira als Mitglieder der Community of Practice für intelligente Spezialisierung bei der Ausarbeitung und Umsetzung ihrer Innovationsstrategien (Strategien für intelligente Spezialisierung).
Mobilität, Verkehr
Die Mobilität in den Gebieten in äußerster Randlage wird, unter Berücksichtigung ihrer Abhängigkeit vom Luft- und Seeverkehr, durch mehrere EU-Fonds unterstützt.
Im Zeitraum 2021-2027 sollen aus dem EFRE 559 Mio. EUR in Mobilität und Verkehr investiert werden, insbesondere 338 Mio. EUR im Zusammenhang mit dem öffentlichen Nahverkehr im städtischen Raum in den Gebieten in äußerster Randlage. In diesen Regionen finanziert der EFRE ausnahmsweise die Flughafeninfrastruktur, wie etwa die Erweiterung des Flughafens Roland Garros auf Réunion als erstes bioklimatisches Terminal. Investitionen in Häfen sind ebenfalls förderfähig und Guadeloupe änderte sein EFRE-ESF+-Programm 2021-2027, um den Grand Port Maritime in das Programm zu integrieren. Über die Infrastrukturförderung hinaus trägt die besondere zusätzliche Mittelzuweisung aus dem EFRE für Gebiete in äußerster Randlage zum Ausgleich hoher Betriebskosten im Verkehrsbereich bei. Der portugiesische ARP unterstützt die Anschaffung neuer emissionsfreier Busse für den öffentlichen Verkehr auf Madeira und von Elektrofähren auf den Azoren.
Im Arbeitsprogramm der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) und den darin vorgesehenen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen werden u. a. mit höheren Kofinanzierungssätzen gezielt Anreize für Anträge aus Gebieten in äußerster Randlage – insbesondere für die Infrastruktur von Seehäfen – geschaffen. Die im Rahmen der Infrastrukturfazilität für alternative Kraftstoffe ausgeschriebene Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2024 sieht einen Kofinanzierungssatz von 70 % für diese Regionen vor. Mit der 2024 angenommenen überarbeiteten Verordnung über das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) wird die Zahl der Häfen und Flughäfen der Gebiete in äußerster Randlage erhöht. Außerdem werden städtische Knoten in das Gesamtnetz aufgenommen, sodass sie für eine Finanzierung aus der Fazilität „Connecting Europe“ infrage kommen und sich so die Chancen in künftigen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ erhöhen.
Die Kommission hat die Mitgliedstaaten und die Gebiete in äußerster Randlage aufgefordert, EU-Instrumente wie die Gemeinsame Hilfe bei der Unterstützung von Projekten in europäischen Regionen (JASPERS) zur Förderung von Kapazitäten für die Entwicklung von Großprojekten, z. B. im Verkehrsbereich, zu nutzen. JASPERS unterstützt Französisch-Guayana bei Investitionen in Straßen; eine ähnliche Fördermaßnahme ist für Saint-Martin geplant. Unterstützt wird auch die Entwicklung eines Verkehrsplans auf den Kanarischen Inseln und den Azoren für den Wiederaufbau des Hafens auf der Insel Flores nach dem Hurrikan Lorenzo im Jahr 2019.
Tourismus, Kultur
Die Kommission unterstützt den Tourismus in den Gebieten in äußerster Randlage, einer ihrer wichtigsten Wirtschaftszweige. So werden beispielsweise Mittel aus dem EFRE für den nachhaltigen Tourismus auf den Kanarischen Inseln (40,5 Mio. EUR), für den Tourismus und das kulturelle Erbe auf den Azoren (7 Mio. EUR) sowie für Tourismus und Kultur auf Réunion (121 Mio. EUR) und in Französisch-Guayana (10 Mio. EUR) bereitgestellt.
Die Kommission hat eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht, die die Unterstützung eines nachhaltigen Meeres- und Küstentourismus in den Gebieten in äußerster Randlage im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds EMFAF (EU-Mittel in Höhe von 2 Mio. EUR) zum Gegenstand hat. Im Ergebnis wurden zwei Projekte durchgeführt, eines im Bereich blauer Tourismus (Kanarische Inseln, Madeira, Azoren und Martinique) und ein weiteres zum archäologischen Erbe unter Wasser (Azoren, Madeira, Guadeloupe und Martinique). Der spanische ARP sieht 75 Mio. EUR für den nachhaltigen Tourismus auf den Kanarischen Inseln vor.
Die Kommission ruft im Rahmen des Übergangspfads für den Tourismus zur Abgabe von Verpflichtungen auf. Im Zuge dieser Initiative haben sich die Azoren zur Stärkung des nachhaltigen Tourismus verpflichtet und eine Charta zur Förderung eines nachhaltigeren Unternehmens- und Governance-Modells verabschiedet.
Der EFRE unterstützt die einzigartigen Kultur- und Kreativbranchen in allen Gebieten in äußerster Randlage. Darüber hinaus hat die Kommission im Rahmen des Programms Kreatives Europa Finanzhilfen für zwei Projekte auf den Azoren und auf den Kanarischen Inseln gewährt. Im Zeitraum 2021-2023 hat die EU das Pilotprojekt Archipel.eu (1 Mio. EUR) zur Unterstützung von 51 Projekten für immaterielles Kulturerbe aus Gebieten in äußerster Randlage und überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) kofinanziert.
Biologische Vielfalt
Mehrere nationale und regionale Strategien haben einen besseren Schutz der biologischen Vielfalt zum Ziel, so etwa das Programm „Blaue Azoren“ oder die französische nationale Biodiversitätsstrategie 2030 mit Fahrplänen für die Wiederherstellung der einzelnen Regionen.
Um den außergewöhnlich hohen Wert der Gebiete in äußerster Randlage hinsichtlich der biologischen Vielfalt zu schützen, erhalten einige dieser Regionen Unterstützung aus dem LIFE-Programm, das Anträgen aus Gebieten in äußerster Randlage besondere Aufmerksamkeit widmet und entsprechende Bonuspunkte vorsieht. Dies gilt im Falle der französischen Gebiete in äußerster Randlage für das Projekt ARTISAN (EU-Mittel in Höhe von 10 Mio. EUR) mit Fokus auf naturbasierten Lösungen sowie für BIODIV’OM (EU-Mittel in Höhe von 5,6 Mio. EUR) zum Schutz bedrohter Arten.
Im Jahr 2023 führte die Kommission im Rahmen von LIFE die Zuschussregelung BESTLIFE2030 mit einem Kofinanzierungssatz von 95 % ein, um die Erhaltung der biologischen Vielfalt in den Gebieten in äußerster Randlage und den ÜLG zu unterstützen. Die Kommission hat vorgeschlagen, die Unterstützung zu verstärken, indem Projekte zum Schutz prioritärer Lebensräume oder Arten sowie neu entdeckter Arten, die als bedroht gelten, mit dem höchstmöglichen Kofinanzierungssatz (75 %) in das LIFE-Arbeitsprogramm für 2025-2027 aufgenommen werden, und zwar ausdrücklich auch in den Gebieten in äußerster Randlage, weil diese eine außerordentlich hohe biologische Vielfalt aufweisen. Außerdem wurde das Pilotprojekt MOVE-ON für die Kartierung und Bewertung der Ökosysteme in den Gebieten in äußerster Randlage und den ÜLG ausgeweitet.
Andere EU-Fonds fördern den Schutz der biologischen Vielfalt, z. B. werden im Rahmen des spanischen ARP Technologien zur Überwachung von Ökosystemen oder die Untersuchung biologischer Invasionen auf den Kanarischen Inseln (23 Mio. EUR) unterstützt.
In der 2024 angenommenen Verordnung über die Wiederherstellung der Natur wird betont, dass der besonderen Lage der Gebiete in äußerster Randlage im Einklang mit der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 Rechnung getragen werden muss.
Blaue Wirtschaft
Die Gebiete in äußerster Randlage bieten dank ihrer großen ausschließlichen Wirtschaftszonen ein einzigartiges Potenzial für die blaue Wirtschaft. Die meisten Gebiete in äußerster Randlage haben umfassende Strategien für eine nachhaltige blaue Wirtschaft angenommen, um traditionelle und neu entstehende blaue Wertschöpfungsketten zu stärken, und nutzen zu deren Umsetzung Synergieeffekte bei der von der EU geleisteten Unterstützung.
Die Kommission hat die Besonderheiten dieser Regionen in ihrem überarbeiteten Rechtsrahmen für staatliche Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor berücksichtigt. Im Jahr 2023 änderte die Kommission die Verordnung über De-minimis-Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor, um den dringenden Sicherheitsbedenken der Flotte der kleinen Küstenfischerei in den Gebieten in äußerster Randlage Rechnung zu tragen und es ihren Mitgliedstaaten zu ermöglichen, den Erwerb, die Modernisierung oder den Bau von Fischereifahrzeugen mit einer Länge von weniger als 12 Metern zu unterstützen. De-minimis-Beihilfen von bis zu 40 000 EUR pro Unternehmen können ohne vorherige Kontrolle durch die Kommission gewährt werden, sofern die Mitgliedstaaten ein zentrales Register einrichten.
Seit 2018 sehen die Leitlinien für staatliche Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor die Möglichkeit vor, Beihilfen für die Flottenerneuerung in den Gebieten in äußerster Randlage zu gewähren, sofern das betreffende Flottensegment im Gleichgewicht mit den Fischbeständen steht, wie im jüngsten nationalen Flottenbericht dargelegt. Im Jahr 2023 wurde mit den überarbeiteten Leitlinien für staatliche Beihilfen die Möglichkeit geschaffen, Beihilfen für Investitionen in Ausrüstung zu gewähren, die zur Erhöhung der Sicherheit kleiner Schiffe in diesen Regionen beitragen. Auf der Grundlage dieser Leitlinien hat die Kommission staatliche Beihilferegelungen genehmigt, um die Erneuerung der Fischereiflotte in einem portugiesischen und fünf französischen Gebieten in äußerster Randlage zu unterstützen, sofern die Mitgliedstaaten nachweisen, dass die Fischbestände und die Fangkapazität der Flotte im Gleichgewicht stehen. Die Kommission hat die Bewertung des Gleichgewichts in Bezug auf drei Flottensegmente in Martinique, zwei auf Réunion, eines in Guadeloupe und eines auf Madeira 2024 nicht infrage gestellt, sodass in den betreffenden Regionen Beihilfen nach den einschlägigen Regelungen gewährt werden konnten. Darüber hinaus hat die Kommission 2024 aufgrund außergewöhnlicher sicherheitsbedingter Umstände auch ausnahmsweise Beihilfen für Guayana für Schiffe mit einer Länge von bis zu 24 Metern genehmigt.
Die Kommission unterstützt, unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der Gebiete in äußerster Randlage, die Mitgliedstaaten aktiv bei der Erhebung fischereibezogener Daten gemäß den nationalen Arbeitsplänen für die Datenerhebung und auf der Grundlage einer thematischen Studie aus dem Jahr 2022. In der 2024 angenommenen Mitteilung zur Ergänzung der bestehenden Leitlinien für die Bewertung des Flottengleichgewichts, insbesondere für die Gebiete in äußerster Randlage, werden deren Besonderheiten berücksichtigt. Um die Erstellung von Gutachten zu diesen Regionen zu erleichtern, hat die Kommission zudem im Jahr 2024 die dem Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für Fischerei unterstellte Sachverständigengruppe zu Fragen der Gebiete in äußerster Randlage reaktiviert.
Die Kommission berücksichtigt weiterhin die Interessen der Gebiete in äußerster Randlage bei der Aushandlung bilateraler partnerschaftlicher Abkommen über nachhaltige Fischerei mit Drittländern. Damit soll sichergestellt werden, dass die Gebiete in äußerster Randlage (z. B. die Kanarischen Inseln, Réunion) von der durch solche Abkommen geschaffenen Tätigkeit profitieren und ihre Flotten einen angemessenen Anteil an den in Gewässern anderer Länder eingeräumten Fangmöglichkeiten erhalten können. Mit dem 2022 verlängerten Abkommen zwischen der EU und der Republik Seychellen wird die Nachhaltigkeit der Fischerei in den Gewässern von Mayotte unterstützt.
Im Rahmen des EMFAF 2021-2027 unterstützt die Kommission mit einem Budget von fast 330 Mio. EUR die nachhaltige Fischerei und Aquakultur sowie die blaue Wirtschaft in den Gebieten in äußerster Randlage. Sie trägt den Besonderheiten dieser Regionen auch durch die Bereitstellung eines eigenen Budgets (183 Mio. EUR) zum Ausgleich der ihnen zusätzlich entstehenden Kosten Rechnung. Die Kommission hat einen förmlichen Aktionsplan für jedes Gebiet in äußerster Randlage gebilligt, um sicherzustellen, dass die EU-Unterstützung an die Bedürfnisse der einzelnen Regionen angepasst wird. Darüber hinaus hat die Kommission gezielte territoriale Analysen in die EU-Beobachtungsstelle der blauen Wirtschaft und den Bericht über die blaue Wirtschaft 2024 aufgenommen, ebenso wie in die Meeresbeckenstrategie für den Atlantik und den zugehörigen Aktionsplan zur Förderung einer nachhaltigen blauen Wirtschaft in den Gebieten in äußerster Randlage, in der Region Makaronesien und in der Karibik. Im Einklang mit der Richtlinie über die maritime Raumplanung wurde auch die Annahme maritimer Raumordnungspläne auf den Azoren, Madeira und den Kanarischen Inseln sowie in Französisch-Guayana aus dem EMFAF unterstützt.
Die Mitgliedstaaten und die Gebiete in äußerster Randlage bemühen sich um die Erhebung von Daten, um die Kenntnisse über die Fischereiressourcen zu verbessern (z. B. das französische EMFAF-finanzierte Projekt Accobiom). Frankreich hat die Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten bei der Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei in den Gewässern von Französisch-Guayana verstärkt. Um Entscheidungen über Raumplanung, Projektdurchführung und Investitionen zu unterstützen, arbeitet die Gemeinsame Forschungsstelle der Kommission zurzeit an einer Bestandsaufnahme zum Potenzial erneuerbarer Offshore-Energie in den Gebieten in äußerster Randlage.
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Der Agrarsektor in den Gebieten in äußerster Randlage ist für deren Ernährungsautonomie von entscheidender Bedeutung. Die Kommission hat eng mit den Mitgliedstaaten zusammengearbeitet, um sicherzustellen, dass die Strategiepläne Frankreichs, Portugals und Spaniens im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik den besonderen Bedürfnissen der jeweiligen Gebiete in äußerster Randlage Rechnung tragen. Diese 2022 angenommenen Pläne enthalten eine regionale Dimension. Darüber hinaus haben die meisten französischen Gebiete in äußerster Randlage Pläne zur Ernährungsautonomie verabschiedet.
Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und die ARF unterstützen den ökologischen und digitalen Wandel der Landwirtschaft in diesen Regionen. Diese Fonds unterstützen Initiativen wie die Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe, die Unterstützung von Agrarumweltinitiativen und den ökologischen Landbau (z. B. Bewässerungsinfrastrukturen auf den Kanarischen Inseln, Réunion und Madeira). Aus dem ELER werden zudem Forschungs- und Entwicklungsprojekte (z. B. zu dürreresistenten Zuckerrohrsorten) und Projekte zur Entwicklung von Tourismus, Unternehmen und Grundversorgungsleistungen unterstützt.
Das Programm zur Lösung der spezifisch auf Abgelegenheit und Insellage zurückzuführenden Probleme (POSEI) dient der Förderung der Landwirtschaft in den Gebieten in äußerster Randlage. Im Jahr 2022 leitete die Kommission eine Evaluierung des POSEI-Programms ein, um die Wirksamkeit, die Effizienz und den EU-Mehrwert seiner Durchführung im Programmplanungszeitraum 2014-2020 zu bewerten. Die Bewertungsergebnisse, die 2025 veröffentlicht werden sollen, werden in Überlegungen zur Sicherstellung der langfristigen Zukunft des Agrarsektors in den Gebieten in äußerster Randlage einfließen.
Im Rahmen des ELER und des POSEI-Programms leistete die Kommission auch einen Beitrag zur Behebung der durch den Ausbruch des Vulkans auf La Palma verursachten Schäden. Das Programm 2014-2022 zur Entwicklung des ländlichen Raums der Kanarischen Inseln wurde 2022 und 2023 geändert, um einen nationalen Beitrag Spaniens in Höhe von insgesamt 20 Mio. EUR für die Wiederherstellung der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe und die Wiederaufnahme der Produktion aufzunehmen. Das POSEI-Programm der Kanarischen Inseln wurde geändert, damit die Erzeuger (vor allem im Bananensektor) weiterhin Einkommensbeihilfen erhalten können. Spanien erhielt einen weiteren finanziellen Beitrag in Höhe von 9,5 Mio. EUR aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union für die Unterstützung wesentlicher Hilfs- und Wiederaufbaumaßnahmen.
2022 nahm die Kommission eine Überarbeitung der Rahmenregelung für staatliche Beihilfen im Agrarsektor und der Gruppenfreistellungsverordnung für die Landwirtschaft an. Mit der überarbeiteten Rahmenregelung wird die Beihilfeintensität in Gebieten in äußerster Randlage für verschiedene Arten von Investitionen von 75 % auf 80 % angehoben und werden spezifische Bestimmungen, etwa über Betriebsbeihilfen zum Ausgleich der Mehrkosten für den Transport landwirtschaftlicher Erzeugnisse dieser Gebiete, beibehalten. Im Einzelfall können nach diesen besonderen Vorschriften auch für andere zusätzliche Kosten Beihilfen gewährt werden.
1.3.Das Richtige tun: Förderung des grünen und des digitalen Wandels
1.3.1. Grüner Wandel: Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft
Klimaschutz
Die Gebiete in äußerster Randlage sind besonders anfällig für den Klimawandel und in hohem Maße von ihrer Verkehrsanbindung abhängig. Deshalb hat die Kommission deren Konnektivitätsbedarf im Rahmen des überarbeiteten Emissionshandelssystems (EHS) besonders berücksichtigt.
Um die territoriale Anbindung sicherzustellen, sind Inlandsflüge und Seereisen zwischen einem Gebiet in äußerster Randlage und allen anderen Flughäfen oder Häfen desselben Mitgliedstaats – einschließlich Flügen und Seereisen innerhalb desselben Gebiets in äußerster Randlage – bis 2030 vom EHS ausgenommen. Rund 1,6 Mrd. EUR wurden aus EHS-Einnahmen bereitgestellt, um die Preisdifferenz zwischen der Verwendung von förderfähigen nachhaltigen Flugkraftstoffen und fossilem Kerosin bis 2030 auszugleichen. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Flughäfen in Gebieten in äußerster Randlage, wo diese Mittel den vollen Preisunterschied zu fossilem Kerosin decken können. Die Kommission wird 2024 und danach alle zwei Jahre über die Umsetzung der Ausweitung des EHS auf den Seeverkehr Bericht erstatten und dabei die Gebiete in äußerster Randlage gebührend berücksichtigen. 2026 wird sie die Luftverkehrsanbindung von Inseln und abgelegenen Regionen wie den Gebieten in äußerster Randlage bewerten.
Darüber hinaus hat die Kommission den Gebieten in äußerster Randlage im Rahmen des Klima-Sozialfonds besondere Aufmerksamkeit gewidmet, der vorsieht, dass die Mitgliedstaaten geografische Besonderheiten, darunter die Gebiete in äußerster Randlage, in ihren Klima-Sozialplänen berücksichtigen sollten.
Im Rahmen der EU-Strategie für die Anpassung an den Klimawandel hat die Kommission zehn Workshops in den verschiedenen Einzugsbereichen der Gebiete in äußerster Randlage ausgerichtet. Ziel war es, den Austausch über Lösungen für die Anpassung an den Klimawandel zwischen diesen Regionen und ihren Nachbarländern z. B.in Bezug auf die Widerstandsfähigkeit der Küsten, die Landwirtschaft, die biologische Vielfalt, die Bewirtschaftung der Wasserressourcen und den Tourismus zu stärken. In diesem Zusammenhang hat sie ein Kompendium mit den innovativsten bewährten Verfahren veröffentlicht.
In ihrer im März 2024 angenommenen Mitteilung „Bewältigung von Klimarisiken – Schutz der Menschen und des Wohlstands“ hat die Kommission die spezifischen Klimarisiken der Gebiete in äußerster Randlage herausgestellt. Die europäische Klimarisikobewertung, die die Mitteilung ergänzt, enthält ein eigenes Kapitel zu den Gebieten in äußerster Randlage, in dem die Klimarisiken, denen diese Regionen ausgesetzt sind, detailliert beschrieben werden.
Aus dem EFRE werden Investitionen in die Anpassung an den Klimawandel und die Risikoprävention in allen Gebieten in äußerster Randlage (334 Mio. EUR im Zeitraum 2021-2027) unterstützt, zum Beispiel Investitionen in die seismische Sanierung von Schulen auf Guadeloupe und Martinique sowie Maßnahmen gegen Erosion und Überschwemmungen an Flussufern auf Réunion.
Einige Gebiete in äußerster Randlage führen Projekte zur Bekämpfung des Klimawandels durch, wie das aus LIFE finanzierte Projekt „Adapt’Island“ zu innovativen und reproduzierbaren Verfahren zur Wiederherstellung von Küsten- und Meeresökosystemen in der Karibik. Einige Regionen haben auch Gesetzesinitiativen verabschiedet, wie z. B. das Gesetz der Kanarischen Inseln zum Klimawandel und zur Energiewende.
Erneuerbare Energiequellen und Energieeffizienz
Die Kommission unterstützt den Übergang der Gebiete in äußerster Randlage zu einem umweltfreundlicheren Energiemix, um ihr Potenzial für erneuerbare Energien wie z. B. ihre beträchtlichen Offshore-Windkraft- und Solarenergieressourcen zu erschließen. In der EU-Strategie für Solarenergie hat die Kommission das Solarenergiepotenzial dieser Regionen herausgestellt. Die Kommission unterstützt die Erzeugung erneuerbarer Energien durch verschiedene EU-Fonds; so stellen z. B. die Kanarischen Inseln Mittel in Höhe von 42 Mio. EUR aus dem EFRE für die Förderung erneuerbarer Energien bereit, und der portugiesische ARP unterstützt viele Investitionen in erneuerbare Energien in den Gebieten in äußerster Randlage, beispielsweise durch Anreize für Haushalte und KMU zum Kauf von Photovoltaikanlagen auf den Azoren (SOLENERGE-Projekt).
Durch den EFRE wird die Energieeffizienz privater und öffentlicher Gebäude gefördert. Martinique stellt 5 Mio. EUR aus dem EFRE für die Renovierung von Wohngebäuden und öffentlichen Gebäuden bereit, während die Azoren EFRE-Mittel für die Energieeffizienz (16,3 Mio. EUR) und die Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme (7,5 Mio. EUR) vorsehen. Mit den Interreg-Programmen wird der Austausch zwischen den Gebieten in äußerster Randlage und ihren Nachbarländern im Bereich des Energiemanagements gefördert.
Im Rahmen der Initiative „Saubere Energie für EU-Inseln“ hat die Kommission gezielt den Kapazitätsaufbau in den Gebieten in äußerster Randlage unterstützt, z. B. das Projekt Waste-To-Energy (PI-Projekt) auf Saint-Martin, eine Studie über Batterie-Energiespeichersysteme auf La Palma (Kanarische Inseln) und das Projekt „H2PortoSanto“ zur Umwandlung von Restbiomasse in sauberen Wasserstoff auf Madeira.
Die Kommission unterstützt mehrere Regionen bei der Ausarbeitung von Dekarbonisierungsplänen für ihre Energiesysteme und entwickelt Leitlinien für den Netzzugang von erneuerbaren Energieträgern und das Netzmanagement auf nicht miteinander verbundenen EU-Inseln, die vier Gebiete in äußerster Randlage abdecken. Im Rahmen der Initiative „Für Inseln optimierte neue Energielösungen“ hat die Kommission den Übergang zu sauberer Energie durch die lokale Energiegemeinschaft in La Palma (Kanarische Inseln) und das Projekt H2 auf den Azoren begleitend unterstützt.
Die Gebiete in äußerster Randlage haben begonnen, das Potenzial von Wasserstoff auszuloten. So hat beispielsweise die Europäische Investitionsbank den Wasserstofffahrplan von Guadeloupe finanziert (660 Mio. EUR), und im Rahmen des Projekts „Hyguane“ in Französisch-Guayana sollen ab 2027 110 Tonnen grünen Wasserstoffs erzeugt werden, um das Weltraumzentrum und den Verkehrssektor Guayanas zu versorgen.
Mehrere Gebiete haben Strategien zum Ausbau der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen, zur Förderung der Energieeffizienz und zur Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verabschiedet. Dazu gehören die Strategie 2030 der Azoren für die Energiegewinnung aus Zucker, der Verbund der Stromnetze zwischen den Inseln der Kanarischen Inseln und die mehrjährigen Energieprogramme der französischen Gebiete in äußerster Randlage.
Kreislaufwirtschaft
Die Gebiete in äußerster Randlage haben ein hohes Potenzial für die Entwicklung von Lösungen für die Kreislaufwirtschaft. Die Kohäsionspolitik unterstützt die Entwicklung der Kreislaufwirtschaft in den Gebieten in äußerster Randlage. Die Abfallbewirtschaftung und das Abfallrecycling werden sowohl mit EFRE- als auch mit Interreg-Mitteln gefördert; so fließen z. B. auf Réunion 18 Mio. EUR aus dem EFRE in die Förderung der Kreislaufwirtschaft, und in der Karibik wird die Sammlung und Verwertung von Sargassum im Rahmen des Interreg-Projekts „SARGOOD“ (450 000 EUR) unterstützt. Die Gebiete in äußerster Randlage werden auch im Rahmen des LIFE-Programms unterstützt (so zielt das Projekt „AgriLoop“ darauf ab, wenig genutzte Reststoffe in wiederverwertbare Bioprodukte mit hohem Mehrwert umzuwandeln).
Um den Austausch zu erleichtern und bewährte Verfahren im Bereich der Kreislaufwirtschaft zu fördern, wird derzeit im Rahmen der Europäischen Plattform der Interessenträger für die Kreislaufwirtschaft – einer zentralen Anlaufstelle für Veranstaltungen, Finanzierungsmöglichkeiten und bewährte Verfahren im Bereich der Kreislaufwirtschaft – ein Webinar zum Thema Kreislaufwirtschaft in Gebieten in äußerster Randlage organisiert.
Mehrere Gebiete in äußerster Randlage haben Strategien zur Förderung der Abfallvermeidung, zur besseren Verwertung und Bewirtschaftung von Abfällen und zum Umgang mit gefährlichen Abfällen entwickelt. Dazu gehören der regionale Abfallvermeidungs- und -bewirtschaftungsplan von Französisch-Guayana und die regionale Strategie für die Abfallbewirtschaftung auf Madeira. Mehrere Gebiete in äußerster Randlage haben Strategien entwickelt, die den Besonderheiten ihrer Regionen Rechnung tragen, wie z. B. die für die Kreislaufwirtschaft auf den Azoren.
1.3.2. Förderung der Digitalisierung: Schaffung neuer Möglichkeiten
Die Kommission unterstützt die Gebiete in äußerster Randlage aktiv bei der Entwicklung von Lösungen für ihre durch die Entfernung zu Kontinentaleuropa bedingten Anforderungen im Bereich der digitalen Konnektivität.
Im Rahmen der digitalen Säule der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) gewährt die Kommission höhere Kofinanzierungssätze für Projekte, an denen die Gebiete in äußerster Randlage beteiligt sind, und hat Finanzmittel für die Seekabelinfrastruktur in diesen Regionen in Höhe von mehr als 125 Mio. EUR bewilligt. Ein aus der Fazilität „Connecting Europe“ (30 Mio. EUR) und dem EFRE (10 Mio. EUR) finanziertes Projekt hat den Anschluss von Französisch-Guayana an das EllaLink-Kabelsystem zum Gegenstand, das Lateinamerika mit Europa verbindet. Ein weiteres Projekt (40 Mio. EUR im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“) unterstützt neue Seekabel, die Lissabon mit den Azoren und die Azoren mit Madeira verbinden. Im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ werden auch Seekabelinfrastrukturen auf den Kanarischen Inseln (36 Mio. EUR) und in den französischen Gebieten in äußerster Randlage in der Karibik (20,6 Mio. EUR) unterstützt.
In ihrem Konnektivitätspaket hat die Kommission auf die Abhängigkeit der Gebiete in äußerster Randlage von per Seekabel übertragenen Daten hingewiesen. Sie empfahl den Mitgliedstaaten, gezielte Maßnahmen zur Verbindung eines Mitgliedstaats mit seinen Gebieten in äußerster Randlage als „Kabelvorhaben von europäischem Interesse“ auszuweisen.
In der Verordnung zur Einrichtung des Programms der Union für sichere Konnektivität wird hervorgehoben, dass weltraumgestützte Satellitenkommunikationsdienste die am besten geeignete Möglichkeit sind, wenn keine bodengestützten Kommunikationssysteme vorhanden sind. Das Programm der Union für sichere Konnektivität sollte die Konnektivität in der gesamten Union, einschließlich der Gebiete in äußerster Randlage, und weltweit ermöglichen.
Wie in der Gemeinsamen Mitteilung über eine EU-Weltraumstrategie für Sicherheit und Verteidigung dargelegt, ist die Bodeninfrastruktur in den Gebieten in äußerster Randlage angesichts ihrer strategischen Lage und ihrer einzigartigen Fähigkeiten für Weltraum, Sicherheit und Verteidigung von entscheidender Bedeutung. Insbesondere das Guiana Space Centre in Französisch-Guayana und andere in den Gebieten in äußerster Randlage im Zusammenhang mit Weltraumhäfen entstehende Projekte tragen zur Stärkung des autonomen Zugangs der EU zum Weltraum und ihrer Resilienz bei.
Die Kommission fördert digitale Instrumente in den Gebieten in äußerster Randlage durch das Netz europäischer digitaler Innovationszentren und die spezifischen Hubs in den Gebieten in äußerster Randlage, die aus dem Programm „Digitales Europa“ (DIGITAL) finanziert werden und Schulungs- und Vernetzungsmöglichkeiten bieten. Aus der ARF können zusätzliche Mittel für Hubs (Smart Island Hub auf Madeira) bereitgestellt oder in die Entwicklung neuer Sektoren investiert werden (eGames Lab zur Entwicklung einer Videospielindustrie auf Madeira).
In ihrem ersten Bericht über den Stand der digitalen Dekade empfahl die Kommission den Mitgliedstaaten, private Investitionen zu ergänzen, um die Konnektivitätslücken ihrer Gebiete in äußerster Randlage zu schließen und digitale Kompetenzen zu fördern. Für die Digitalisierung der Bildung stehen mehrere EU-Finanzierungsinstrumente zur Verfügung. Im Rahmen des EFRE werden die Kanarischen Inseln bei der Umsetzung ihres Plans für digitale Bildung unterstützt. Der portugiesische ARP unterstützt digitale Ausrüstungen und die Lehrerausbildung auf Madeira (22 Mio. EUR). Mit seiner Initiative „Guyane Connectée, combler les écarts“ will Französisch-Guayana die satellitengestützte Netzanbindung und die sichere Stromversorgung in Klassenräumen verbessern.
Die Kommission hat die Gebiete in äußerster Randlage zur Teilnahme an den Webinaren des Netzes der Breitband-Kompetenzbüros zu den Themen intelligente Seekabel, Satellitenanbindung und Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe Digital“ ermutigt. Dieses Netz hat Videos über den Breitbandausbau auf Réunion und den Kanarischen Inseln produziert. 2024 wurden zwei spezielle Webinare zu den im Rahmen des Konnektivitätspakets gebotenen Möglichkeiten durchgeführt.
2.ZUSAMMENARBEIT MIT ANDEREN EUROPÄISCHEN REGIONEN, NACHBAR- UND WEITEREN LÄNDERN
Interreg und Zusammenarbeit mit dem Instrument „NDICI/Europa in der Welt“ und den Finanzierungsinstrumenten für die überseeischen Länder und Gebiete
Die geografische Lage der Gebiete in äußerster Randlage ist für die globalen Interessen der EU von entscheidender Bedeutung. Daher widmete die Kommission den Gebieten in äußerster Randlage bei der Überarbeitung der Strategien und Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und Teilen der Welt, in denen Gebiete in äußerster Randlage liegen, besondere Aufmerksamkeit und förderte die Zusammenarbeit mit den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG).
In der neuen Agenda für die Beziehungen zwischen der EU und Lateinamerika und der Karibik (LAK) wird die Präsenz der EU in dieser Region über die Gebiete in äußerster Randlage als Vorteil dieser Partnerschaft herausgestellt, und es ist vorgesehen, die Zusammenarbeit zwischen den LAK-Staaten, den Gebieten in äußerster Randlage sowie den ÜLG zu stärken. Im Rahmen des 2023 unterzeichneten Partnerschaftsabkommens zwischen der EU und der Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten wird in den Protokollen für Afrika und die Karibik zur regionalen Zusammenarbeit mit Gebieten in äußerster Randlage und ÜLG ermutigt.
Die Kommission hat die externe Dimension der Interreg-Programme 2021-2027 für die Gebiete in äußerster Randlage dahin gehend gestärkt, dass an entsprechenden Projekten nunmehr mindestens ein benachbartes Partnerland und/oder ein überseeisches Land bzw. Gebiet beteiligt sein sollte. Im Zeitraum 2014-2020 haben die Gebiete in äußerster Randlage mehrere Interreg-Projekte entwickelt, die der Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen dienen, etwa in Bezug auf die Bekämpfung von Sargassum oder eine integrierte Reaktion bei regionalen Katastrophen. Dies wird im Rahmen der Programme 2021-2027 fortgesetzt, die Mittel in Höhe von über 19 Mio. EUR für die Anpassung an den Klimawandel vorsehen.
Um die Finanzierung gemeinsamer Maßnahmen durch Interreg und die Finanzierungsinstrumente für das auswärtige Handeln der Union zu ermöglichen, bieten die Interreg-Verordnung, die Verordnung über NDICI/Europa in der Welt und der Übersee-Assoziationsbeschluss einschließlich Grönlands (Decision on the Overseas Association, including Greenland, DOAG) die Möglichkeit, Finanzmittel zu kombinieren. Insbesondere legen die Kommissionsdienststellen die Bedingungen für die Aufnahme zusätzlich veranschlagter Haushaltsmittel (15 Mio. EUR) aus dem NDICI für die Interreg-Programme für Madeira, die Azoren und die Kanarischen Inseln (MAC) und den Indischen Ozean fest. Das von den Partnern des MAC-Programms beschlossene Projekt ATLANTE wird entscheidend zu diesem Ziel beitragen. Des Weiteren hat die Kommission Mittel in Höhe von 15 Mio. EUR aus der Zuweisung im Rahmen des Übersee-Assoziationsbeschlusses genehmigt, um die intraregionale Zusammenarbeit zwischen den ÜLG und ihren Nachbarn, einschließlich der Gebiete in äußerster Randlage, zu fördern. Die Kommission hat (z. B. auf dem ÜLG-EU-Forum 2024) Gespräche über gemeinsame vorrangige Maßnahmen im Bereich der digitalen Vernetzung (bzw. Vernetzungsinfrastruktur) und im Bereich der blauen und grünen Wirtschaft aufgenommen.
Unterstützt aus Programmen wie Horizont Europa und Interreg-Atlantik arbeiten die Azoren, Madeira und die Kanarischen Inseln mit anderen atlantischen Regionen der EU bei der Bewirtschaftung von Abfällen aus dem Meer (Projekt Free LitterAT) und der Dekarbonisierung von Häfen (ENEPORTS-Projekt) zusammen.
Handel
Im Einklang mit Artikel 349 des Vertrags muss, angesichts der wirtschaftlichen Abhängigkeit der Gebiete in äußerster Randlage von einigen wenigen Erzeugnissen, den Handelsbeziehungen dieser Gebiete mit Nachbarländern oder Ländern, die – in einigen Fällen mit geringeren Kosten und niedrigeren Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltstandards – ähnliche Waren herstellen, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.
Die Kommission hat den Interessen der Gebiete in äußerster Randlage bei Verhandlungen über Handelsabkommen weiterhin Rechnung getragen und mögliche Auswirkungen auf sie berücksichtigt, insbesondere im Rahmen der Ex-ante-Nachhaltigkeitsprüfungen und der Ex-post-Bewertungen. In der Nachhaltigkeitsprüfung von 2023 zur Förderung einer Vertiefung des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (WPA) zwischen der EU und dem östlichen und südlichen Afrika wird die besondere Situation der Gebiete in äußerster Randlage in Bezug auf landwirtschaftliche Erzeugnisse und Fischerei hervorgehoben. In den 2024 begleitend zu den Verhandlungen zwischen der EU und Indien durchgeführten Nachhaltigkeitsprüfungen wurde auf die Bedenken der Gebiete in äußerster Randlage in Bezug auf Zucker hingewiesen und eine Fallstudie zu diesem Sektor aufgenommen, wobei der Beitrag von Réunion zur öffentlichen Konsultation berücksichtigt wurde. Im Jahr 2023 wurde in den Dokumenten zur Folgenabschätzung der Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Zentralamerika sowie zwischen der EU und Kolumbien, Ecuador und Peru festgestellt, dass potenzielle negative Auswirkungen in Bezug auf Bananen und Zucker in den Gebieten in äußerster Randlage nicht auszuschließen seien und eine weitere Bewertung erforderlich wäre, um derartige Auswirkungen zu untersuchen. Die laufende Bewertung des WPA zwischen der EU und der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC) sieht eine Analyse der Auswirkungen des Abkommens auf diese Regionen vor.
Die meisten Handelsabkommen enthalten eine bilaterale Schutzklausel, die in der Regel für alle Produkte gilt. Darüber hinaus enthalten einige Abkommen besondere Bestimmungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse, und die meisten Abkommen enthalten ferner besondere Schutzklauseln für die Gebiete in äußerster Randlage. Darüber hinaus wird der präferenzielle Zugang zum EU-Markt für sensible landwirtschaftliche Erzeugnisse (z. B. Zucker) nur in Form von Zollkontingenten gewährt, außer im Falle von WPA, die mit Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten) geschlossen wurden. Diese Erzeugnisse sind mitunter sogar von der Liberalisierung in bilateralen Abkommen ausgeschlossen (z. B. Zucker und Bananen im fortgeschrittenen Rahmenabkommen EU-Chile und im Interimshandelsabkommen).
Der Bananenhandel und der Bananenmarkt der EU werden von der Kommission im Interesse der Markttransparenz regelmäßig durch öffentlich zugängliche Marktberichte überwacht, und es werden entsprechende Maßnahmen ergriffen, um die Erzeugung in der EU (und in den Gebieten in äußerster Randlage) zu schützen und einen fairen Wettbewerb, auch gegenüber Drittländern, zu gewährleisten. Im Abschlussbericht zu einer im Jahr 2022 durchgeführten Studie über den Bananenmarkt kam die Kommission zu dem Schluss, dass zwischen den Interessen der Bananenerzeuger in der EU (einschließlich der Gebiete in äußerster Randlage), denen der AKP-Länder (mit historisch zollfreiem Zugang für deren Entwicklung) und der Zollermäßigung für Ausführer aus Lateinamerika insgesamt ein Gleichgewicht besteht. Dieser Einschätzung zufolge hatten diese internationalen Verpflichtungen der EU keine Destabilisierung der EU-Bananenerzeugung in den Gebieten in äußerster Randlage oder des EU-Bananenmarkts zur Folge. Das POSEI-Programm und die Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums haben entscheidend zur Unterstützung der Bananenerzeuger in den Gebieten in äußerster Randlage und zur Erhaltung der Erzeugung in der EU beigetragen.
Schließlich hat sich die Kommission für die Teilnahme von Interessenträgern der Gebiete in äußerster Randlage an zivilgesellschaftlichen Dialogen und „Access2Markets“-Workshops (2023 und 2024) eingesetzt, um den Handel mit Drittländern zu unterstützen und das Bewusstsein für Handelsabkommen zu schärfen.
Migration
Einige Gebiete in äußerster Randlage wie die Kanarischen Inseln, Mayotte und Französisch-Guayana sind einem starken Migrationsdruck ausgesetzt. Die Kommission unterstützt diese Regionen mit mehreren EU-Fonds, mit denen die nationalen Mittel aufgestockt und ergänzt werden können. Die Kommission hat die Möglichkeit geschaffen, aus den Fonds der Kohäsionspolitik – Einsatz von Kohäsionsmitteln zugunsten von Flüchtlingen in Europa (CARE) und Flexible Unterstützung der Gebiete (FAST-CARE) – Maßnahmen zur Integration von Migranten zu unterstützen, zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Zugang zum Arbeitsmarkt oder zur langfristigen sozialen Integration u. a. in den Bereichen Wohnraum, Gesundheitsversorgung, Übersetzung oder Ausbildung.
Die drei wichtigsten EU-Fonds für Migration, Grenzmanagement und Sicherheit sind der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (BMVI, für den Schengen-Raum) und der Fonds für die innere Sicherheit (ISF). Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass ihre nationalen Programme im Rahmen des AMIF, des BMVI und des ISF den spezifischen Herausforderungen der Gebiete in äußerster Randlage Rechnung tragen. Darüber hinaus werden im Rahmen der thematischen Fazilitäten dieser Fonds Mittel für neu entstehenden oder unvorhergesehenen Bedarf bereitgestellt, was auch für Gebiete in äußerster Randlage gilt. Die Kommission hat die Mitgliedstaaten auch zur Einbindung regionaler Behörden ermutigt, um deren Bedenken Rechnung zu tragen. In Ergänzung zu den AMIF- und ESF+-Mitteln für unbegleitete Minderjährige, für die Aufnahme an der Grenze und für Sensibilisierungskampagnen wird das Programm Interreg MAC 2021-2027 (Kohäsionspolitik) das Mobilitäts- und Migrationsmanagement unterstützen (Beitrag von 8,5 Mio. EUR).
Im AMIF-Programm Frankreichs wird die Rolle der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften insbesondere im Bereich der Integration von Flüchtlingen und Migranten hervorgehoben und es sind darin ein höherer Kofinanzierungssatz sowie ein geringerer Schwellenbetrag für förderfähige Projekte in den Gebieten in äußerster Randlage (Senkung von 500 000 EUR auf 200 000 EUR) vorgesehen. Im Rahmen des portugiesischen Programms werden mit AMIF-Mitteln auf den Flughäfen von Madeira und den Azoren provisorische Unterkünfte eingerichtet; zudem sollen in beiden Regionen Projekte zur Integration von Migranten unterstützt werden. Im Rahmen des BMVI wurden Mittel für die Modernisierung von Grenzüberwachungsstationen und deren Vernetzung mit dem nationalen (kontinentalen) Grenzüberwachungssystem bereitgestellt. In den Jahren 2023 und 2024 beantragte Spanien finanzielle Unterstützung aus der Soforthilfe der thematischen Fazilitäten, um den Druck auf das Aufnahmesystem der Kanarischen Inseln zu verringern (20 Mio. EUR, AMIF) und die Kapazitäten dieser Region in Bezug auf die Unterstützung und Identifizierung der an ihren Küsten ankommenden Zuwanderer zu stärken (17,5 Mio. EUR, BMVI). Dies wurde von der Kommission bewilligt.
Die Kommission überwacht die Migrationslage, unterstützt die Bewusstseinsbildung und ermutigt zur Inanspruchnahme von EU-Mitteln für Migrationsbelange. Den Begleitausschüssen für die Migrationsfonds der drei Mitgliedstaaten mit Gebieten in äußerster Randlage gehören Vertreter dieser Regionen an. In den Jahren 2022 und 2023 organisierte die Kommission Treffen mit Spanien und den Kanarischen Inseln, um über den Anstieg der Zahl der Neuankömmlinge in der Inselgruppe, insbesondere die hohe Zahl unbegleiteter Minderjähriger, zu beraten.
Sowohl Frontex als auch die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) unterstützen die spanischen Behörden beim Außengrenzenmanagement und bei der Aufnahme von Migranten mit Personal auf den Kanarischen Inseln. Seit 2023 unterstützt die EUAA Spanien, einschließlich der Kanarischen Inseln, bei der Stärkung des Aufnahmesystems für unbegleitete Minderjährige. Im Jahr 2023 legte die Kommission einen Aktionsplan für die Migrationsrouten im westlichen Mittelmeer und im Atlantik vor, der insbesondere Maßnahmen für die Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern irregulärer Migranten umfasst.
Diese Anstrengungen werden auf nationaler und regionaler Ebene verstärkt. Spanien hat im Rahmen des nationalen Haushalts 2022 eine Kooperationsvereinbarung (50 Mio. EUR) mit den Kanarischen Inseln unterzeichnet, um der steigenden Zahl unbegleiteter Minderjähriger zu begegnen. Ergänzend zu den EU-Mitteln für unbegleitete Minderjährige haben die Kanarischen Inseln eigene Mittel bereitgestellt und spezielle Programme zu deren Unterstützung beim Übergang ins Erwachsenenleben entwickelt.
3.STÄRKUNG VON PARTNERSCHAFT, DIALOG UND UNTERSTÜTZUNG
Die Kommission hat den Dialog mit den Gebieten in äußerster Randlage durch gebietsspezifische förmliche jährliche Dialoge auf Ebene der Kommissionsmitglieder erheblich verstärkt. Im Rahmen dieser Dialoge wird die Entwicklungsstrategie der einzelnen Gebiete erörtert, wird darüber beraten, welche Unterstützung die EU hierbei leisten kann, und es wird nach Lösungen zur Überwindung von Regulierungs- oder Finanzierungsengpässen gesucht. Darüber hinaus organisiert die Kommission zahlreiche Treffen, an denen mehrere Kommissionsdienststellen sowie das betreffende Gebiet und der betreffende Mitgliedstaat teilnehmen, um über konkrete, auf die einzelnen Gebiete zugeschnittene Maßnahmen zu beraten.
Ihrer Zusage entsprechend hat die Kommission den Gebieten in äußerster Randlage bei der Inanspruchnahme der verschiedenen Fördermöglichkeiten der EU geholfen. Sie entwickelte eine Reihe von Workshops zu wettbewerbsorientierten EU-Programmen (Fazilität „Connecting Europe“, „Digitales Europa“, LIFE; Erasmus+, Horizont Europa, Kreatives Europa und Binnenmarktprogramm), informierte über alle einschlägigen Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen und richtete ein eigenes Beratungsinstrument für diese Regionen ein. Das neue auf Abruf verfügbare Beratungsinstrument hat eine ganze Reihe öffentlicher und privater Interessenträger dabei unterstützt, regionale Entwicklungsstrategien zu entwickeln und umzusetzen und Synergien zwischen Angeboten im Rahmen von EU-Fonds und -Programmen zu schaffen. Die Kommission hat die Unterstützung von 23 Anträgen auf Beratungsdienste in unterschiedlichsten Bereichen genehmigt.
Die Gebiete in äußerster Randlage müssen ihre Verwaltungskapazität – auch im Hinblick auf kohäsionspolitische Programme – weiter ausbauen, und zwar mit Unterstützung ihrer Mitgliedstaaten und unter umfassender Nutzung der ihnen im Rahmen dieser Programme zur Verfügung gestellten Mittel für technische Hilfe. Die Verwaltungskapazität trägt auch maßgeblich dazu bei, dass die notwendigen Reformen durchgeführt und so die Investitionen optimal genutzt werden können.
Die Kommission hat die Gebiete in äußerster Randlage aufgefordert, Unterstützung aus dem Instrument für technische Unterstützung zu beantragen, und ist bei der Einführung des Instruments in den Jahren 2023 und 2024 in Frankreich, Portugal und Spanien auf diese Regionen zugegangen. Im Jahr 2023 leistete die Kommission technische Unterstützung für die französischen Gebiete in äußerster Randlage durch ein Projekt zur Unterstützung von Reformen, mit denen die Kapazitäten dieser Gebiete, im Rahmen horizontaler Programme der EU Zugang zu Finanzmitteln zu erhalten, gestärkt wird. Sie hat eine Leitinitiative zum Thema „Überwindung der Hindernisse für die regionale Entwicklung“ ins Leben gerufen, in der Anträge aus den Gebieten in äußerster Randlage gezielt gefördert werden. 2024 wird die Kommission die französischen Gebiete in äußerster Randlage unter anderem durch die Bereitstellung von Bildungsinhalten dabei unterstützen, das Wissen der Bürgerinnen und Bürger über das digitale Finanzwesen zu verbessern.
Staatliche Beihilfen
Die Kommission trägt den Besonderheiten der Gebiete in äußerster Randlage, insbesondere der geringen Größe ihrer Volkswirtschaften, weiterhin Rechnung und hat sie bei der sektorübergreifenden Überarbeitung der Verordnungen und Leitlinien für staatliche Beihilfen berücksichtigt. So hat die Kommission beispielsweise im befristeten Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels von 2023 eine höhere Unterstützung für Investitionen in den Regionen in äußerster Randlage ermöglicht. Bei der Überarbeitung der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung im Jahr 2023 hat die Kommission einen Aufschlag von 15 % auf die Beihilfeintensität für industrielle Forschungs- und Versuchsvorhaben in den Regionen in äußerster Randlage in bestimmten Fördergebieten eingeführt und so die Förderung von FuE-Projekten in diesen Regionen erleichtert; außerdem hat sie günstige Bestimmungen für Regionalbeihilfen beibehalten, die sowohl einen Ausgleich für zusätzliche Betriebskosten von Unternehmen in diesen Regionen als auch eine höhere Beihilfeintensität für Investitionsbeihilfen zulassen. Ferner hat die Kommission 2023 eine neue allgemeine De-minimis-Verordnung und eine neue De-minimis-Verordnung für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse angenommen, die eine Anhebung der Obergrenzen je Unternehmen von 200 000 EUR auf 300 000 EUR bzw. von 500 000 EUR auf 750 000 EUR über einen Zeitraum von drei Jahren vorsehen, was den Unternehmen in Gebieten in äußerster Randlage zugutekommen wird. Darüber hinaus wurden die Leitlinien für Regionalbeihilfen geändert, um eine Anhebung der Beihilfeintensität für unter die Verordnung über die „Plattform für strategische Technologien für Europa“ (STEP) fallende Projekte um bis zu 10 % zu ermöglichen.
SCHLUSSFOLGERUNGEN
Die Umsetzung der Mitteilung „Die Menschen in den Mittelpunkt stellen – nachhaltiges und inklusives Wachstum sichern – das Potenzial der Gebiete in äußerster Randlage der EU erschließen“ verläuft planmäßig. Innerhalb von etwas mehr als zwei Jahren hat die Kommission viele ihrer Verpflichtungen erfüllt, indem sie die Besonderheiten der Gebiete in äußerster Randlage in zahlreichen Politikbereichen, Legislativvorschlägen, Initiativen und Projekten berücksichtigt hat. Auch die Gebiete in äußerster Randlage und ihre Mitgliedstaaten tragen durch die Entwicklung verschiedener nationaler oder regionaler Initiativen wie Reformen, Gesetze und Pläne, finanzielle Förderprogramme und Projekte zur Umsetzung der Mitteilung von 2022 und den damit verbundenen Empfehlungen bei.
Im Rahmen der Kohäsionspolitik finanzierte Investitionen haben in den Gebieten in äußerster Randlage eine Schlüsselrolle gespielt und werden dies weiterhin tun. Andere EU-Fonds und -Programme wie die Aufbau- und Resilienzfazilität, die Fazilität „Connecting Europe“, der Europäische Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds, POSEI und LIFE hatten in diesen Regionen erhebliche positive Auswirkungen in den Bereichen Verkehr, Digitalisierung, Landwirtschaft und Umwelt.
Darüber hinaus hat die Kommission die Besonderheiten der Gebiete in äußerster Randlage in vielen Politikbereichen der EU verankert, etwa in Bezug auf den Klimaschutz (Emissionshandelssystem), die Fischerei (De-minimis-Beihilfen für Fangflotten der kleinen Küstenfischerei), staatliche Beihilfen (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung), die Digitalisierung (Konnektivitätspaket), die Verkehrskonnektivität (Transeuropäisches Verkehrsnetz) und den Handel (Nachhaltigkeitsprüfungen). Außerdem hat die Kommission spezifische Instrumente und Angebote geschaffen (z. B. spezielle Beratungsinstrumente und Workshops, Jugendprojekt), um die Gebiete in äußerster Randlage bei der Inanspruchnahme der verschiedenen Möglichkeiten der EU-Unterstützung zu helfen, die ihnen zunehmend zugutekommen.
Diese Bemühungen müssen fortgesetzt werden. Wie im neunten Kohäsionsbericht hervorgehoben, weisen die meisten Gebiete in äußerster Randlage ein Pro-Kopf-BIP von weniger als 75 % des EU-Durchschnitts auf, und einige dieser Gebiete befinden sich in einer regionalen Entwicklungsfalle (oder drohen, in eine solche Falle zu geraten). Um die Kluft zu den Lebensbedingungen in Kontinentaleuropa zu schließen, ist es von entscheidender Bedeutung, weiterhin in die Deckung der Grundbedürfnisse, z. B. Wasser und Wohnraum, zu investieren und die (Energie-)Armut zu bekämpfen.
Im Einklang mit Artikel 349 des Vertrags wird die Kommission den Gebieten in äußerster Randlage weiterhin besondere Aufmerksamkeit widmen und Maßnahmen ergreifen, die den ständigen Entwicklungshemmnissen dieser Gebiete Rechnung tragen. Eine maßgeschneiderte Unterstützung durch die EU ist unerlässlich, damit sich die Gebiete in äußerster Randlage und ihre Bürgerinnen und Bürger weiterentwickeln und von der Zugehörigkeit zum Binnenmarkt profitieren können. Dazu gehört auch, die Herausforderungen des ökologischen, digitalen und demografischen Wandels anzugehen und die damit verbundenen Chancen bestmöglich zu nutzen. Das gilt für diese Regionen in besonderem Maße und ist auch für die EU als Ganzes wichtig, die von ihrem Potenzial in strategischen Sektoren wie Raumfahrt, erneuerbare Energien, biologische Vielfalt oder blaue Wirtschaft profitieren und die Chancen nutzen kann, die diese Gebiete im Hinblick auf die Beziehungspflege mit anderen Kontinenten und Regionen der Welt bieten. Um dieses Potenzial zu erschließen, wird die Kommission die Gebiete in äußerster Randlage unter anderem in Bereichen wie Verkehr, Landwirtschaft, Fischerei, Handel, Migration und Soziales weiterhin unterstützen.
Die Anstrengungen der EU zur Unterstützung der Entwicklung der Gebiete in äußerster Randlage und zur Verbesserung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage müssen von den Regionen selbst und ihren Mitgliedstaaten mitgetragen werden. Geeignete Entwicklungsstrategien, Reformen und Investitionen sind nach wie vor dringend erforderlich, um die Unterschiede zur restlichen EU abzubauen. Insbesondere müssen die öffentlichen Dienstleistungen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in diesen Regionen unterstützen werden, unter anderem durch die Stärkung der Verwaltungskapazitäten unter Nutzung der auf EU- und nationaler Ebene gebotenen Möglichkeiten. Darüber hinaus ist es entscheidend, dass die EU und die Mitgliedstaaten die Zusammenarbeit mit Nachbarländern unterstützen, um eine gute Integration der Gebiete in äußerster Randlage in die regionalen und globalen Wertschöpfungsketten zu gewährleisten.