Brüssel, den 2.10.2024

COM(2024) 427 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Jahresbericht über die 2023 finanzierten humanitären Hilfsmaßnahmen der Europäischen Union


INHALT

Einführung    

Globaler Kontext der Hilfeleistungen    

Bereitstellung angemessener und wirksamer humanitärer Hilfe für die betroffene Bevölkerung    

Überprüfung aller externen Evaluierungen spezifischer Maßnahmen    

Commission européenne/Europese Commissie, 1049 Bruxelles/Brussel, BELGIQUE/BELGIË. Tel.: +32 229-91111.

Einführung

Dieser Jahresbericht gibt einen Überblick über die wichtigsten Maßnahmen und Ergebnisse im Jahr 2023 im Bereich der humanitären Hilfe der Union, die von der Generaldirektion Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe (GD ECHO) der Europäischen Kommission durchgeführt wurde. Gemäß Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 1257/96 des Rates vom 20. Juni 1996 über die humanitäre Hilfe muss die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Jahresbericht mit einer Zusammenfassung der im vorangegangenen Haushaltsjahr finanzierten Aktionen vorlegen.

Aufgabe der GD ECHO ist es, Leben zu retten und zu erhalten, menschliches Leid zu verhindern und zu lindern und die Unversehrtheit und die Würde von Bevölkerungsgruppen zu schützen, die innerhalb und außerhalb der EU von Naturkatastrophen oder von vom Menschen verursachten Katastrophen betroffen sind. Im Rahmen dieses allgemeinen übergeordneten Ziels fungiert die GD ECHO sowohl als Geber humanitärer Hilfe der EU als auch als Koordinator und Vermittler von Katastrophenschutzmaßnahmen auf EU-Ebene im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union, das in erheblichem Maße außerhalb der EU zum Einsatz kommt, um in Krisen rasch Soforthilfe und humanitäre Hilfe zu leisten, und so die in diesem Dokument beschriebenen Maßnahmen der GD ECHO im Bereich der humanitären Hilfe ergänzt. Die Tätigkeiten der GD ECHO tragen zur Verwirklichung der politischen Prioritäten der Kommission ein stärkeres Europa in der Welt, europäischer Grüner Deal und Förderung unserer europäischen Lebensweise bei.

Die EU stellt über die GD ECHO humanitäre Hilfe für Menschen in Not in der ganzen Welt bereit und stützt sich dabei auf die humanitären Grundsätze der Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und Neutralität, die in Artikel 214 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und im Europäischen Konsens über die humanitäre Hilfe verankert sind ( 1 ). Die humanitäre Hilfe der EU zielt darauf ab, den Bedürftigsten zu helfen, ungeachtet ihrer Nationalität, Religion, ihres Geschlechts, ihrer ethnischen Herkunft oder politischen Zugehörigkeit. Sie geht auch auf die speziellen Bedürfnisse von Frauen, Kindern, älteren, kranken und behinderten Menschen ein( 2 ).

Globaler Kontext der Hilfeleistungen

2023 gab es aufgrund des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine, der Eskalation der Lage im Nahen Osten, insbesondere in Palästina, des anhaltenden Konflikts in Sudan und der anhaltenden Krisen in der Sahelzone große humanitäre Herausforderungen. Die EU leistete erhebliche Unterstützung für die Ukraine: Seit Februar 2022 wurde humanitäre Hilfe in Höhe von insgesamt 785 Mio. EUR geleistet. Zudem erreichte die weltweite Ernährungsunsicherheit 2023 ein Rekordniveau, da fünf Länder mit einer potenziellen Hungersnot konfrontiert waren und Palästina( 3 ) die schwerste Ernährungskrise in jüngster Zeit erlebte.

Die grundlegenden Herausforderungen im Bereich der weltweiten humanitären Hilfe aufgrund anhaltender Krisen, des Klimawandels, unvorhergesehener Katastrophen und Krankheitsausbrüche haben auch in vielen anderen Teilen der Welt zu einer weiteren Verschlechterung der humanitären Lage geführt, was einen beispiellosen Bedarf an humanitärer Hilfe zur Folge hatte. Laut dem jüngsten Überblick über den weltweiten Bedarf an humanitärer Hilfe (Global Humanitarian Overview 2023) ( 4 ) des Amtes der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) waren Ende 2023 363,3 Millionen Menschen auf humanitäre Hilfe und Schutz angewiesen, was einem Anstieg von 11,4 % gegenüber 2022 entspricht. Allerdings reichten die verfügbaren Finanzmittel nicht zur Deckung dieses wachsenden Bedarfs aus. Die Finanzierungslücke zwischen dem Bedarf an humanitärer Hilfe und den verfügbaren Mitteln stieg von einem Fehlbetrag von 18,3 Mrd. USD im Jahr 2022 auf 27,7 Mrd. USD Ende 2023 ( 5 ).

Die Bereitstellung humanitärer Hilfe ist aufgrund von Unvorhersehbarkeit, Unbeständigkeit und Unsicherheit nach wie vor schwierig, was ein erhebliches Risiko für die Akteure der humanitären Hilfe darstellt. Zugangsbeschränkungen behindern die Bereitstellung humanitärer Hilfe, da der Zugang zu den Bedürftigen vielfach eingeschränkt oder verweigert wird, und erschweren die Durchführung der erforderlichen Kontrollmaßnahmen, wie z. B. Überwachung vor Ort und Bedarfsermittlungen. Zunehmende Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht erhöhen die Komplexität der Erbringung humanitärer Hilfe und die damit verbundenen Risiken zusätzlich.

Trotz dieser Herausforderungen ist es der Kommission gelungen, ihre Ziele im Einklang mit den Prioritäten und wichtigsten Maßnahmen, die in der Mitteilung der Kommission über humanitäre Maßnahmen der EU mit dem Titel „Neue Herausforderungen, unveränderte Grundsätze“ vom März 2021 ( 6 ) festgelegt wurden, zu erreichen. Die EU ist nach wie vor einer der weltweit größten Geber humanitärer Hilfe. Sie hat in 114 Ländern ( 7 ) nach dem grundsatz- und bedarfsorientierten Ansatz humanitäre Hilfe geleistet und damit einen Anteil von 9,4 % an den insgesamt im Rahmen des globalen humanitären Systems bereitgestellten Mitteln gedeckt ( 8 ). Die EU ist bestrebt, dafür zu sorgen, dass Mittel zur Verfügung stehen, um möglichst vielen bedürftigen Menschen in möglichst vielen Ländern zu helfen, und dass die Hilfe rasch, wirksam und umfassend geleistet wird. Das Netzwerk der Außenstellen der GD ECHO (50 Büros in 40 Ländern mit rund 430 nationalen und internationalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern) leistet in dieser Hinsicht wichtige Unterstützung. Die ursprüngliche Mittelausstattung für humanitäre Hilfe für das Jahr 2023 wurde auf 1 643 Mio. EUR ( 9 ) angesetzt. Diese wurde im Laufe des Jahres durch mehrere Mittelaufstockungen ( 10 ) aus den folgenden Quellen ergänzt:

·Solidaritäts- und Soforthilfereserve, für die Bewältigung mehrerer Krisen, einschließlich der Krise in der Ukraine und der zunehmenden weltweiten Ernährungsunsicherheit (579,3 Mio. EUR)

·Umschichtungen und Aufstockungen aus Instrumenten der Rubrik VI zur Bewältigung komplexer Krisen in Palästina, Armenien und Tschad (69,7 Mio. EUR)

·Virement Aide Humanitaire (VAH – Artikel 30 Absatz 2 der Haushaltsordnung), bereitgestellt für Mauretanien (2,7 Mio. EUR)

·externe zweckgebundene Einnahmen der Mitgliedstaaten (5,4 Mio. EUR)

Mit der endgültigen Mittelausstattung für humanitäre Hilfe in Höhe von 2 421,8 Mio. EUR im Jahr 2023 konnte die Kommission nicht nur auf die großen humanitären Krisen z. B. in der Ukraine, Syrien, Palästina oder Sudan reagieren, sondern auch auf die vergessenen Krisen ( 11 ), für die sie 17 % ( 12 ) ihres ursprünglichen Mittelansatzes für 2023 (286 Mio. EUR) bereitstellte. Anhang I bietet einen Überblick über die Mittel, die im Rahmen der Maßnahmen der Kommission im Jahr 2023 für die wichtigsten Krisen bereitgestellt wurden.

Die wichtigsten Maßnahmen in den verschiedenen Regionen der Welt lassen sich wie folgt zusammenfassen:

·Südosteuropa, östliche Nachbarschaft und Türkei: Die humanitären Maßnahmen in der Region waren nach wie vor stark vom Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine geprägt und erstreckten sich auf verschiedene Bereiche, darunter Vorbereitung auf den Winter, Bargeldhilfe, Schutz, Gesundheitsversorgung und Bildung. Die Kommission stellte im Jahr 2023 für die Ukraine 300 Mio. EUR zur Deckung des unmittelbaren humanitären Bedarfs bereit, und konnte so mehr als 17,6 Millionen bedürftige Menschen erreichen. Darüber hinaus wurden 20 Mio. EUR für Soforthilfe bereitgestellt, um den Bedürfnissen der nach Moldau geflohenen ukrainischen Flüchtlinge sowie den Bedürfnissen ihrer Aufnahmegemeinschaften Rechnung zu tragen. In der Türkei stellte die Kommission 78,2 Mio. EUR( 13 ) bereit, um sowohl bedürftige Flüchtlinge als auch die von den beiden Erdbeben vom Februar 2023 betroffene türkische Bevölkerung zu unterstützen. Darüber hinaus wurde die Finanzierung des Sozialen Sicherheitsnetzes für Notsituationen (ESSN) im Juli 2023 im Einklang mit der Strategie zur Verknüpfung von humanitärer Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit erfolgreich von der humanitären Hilfe auf die Entwicklungszusammenarbeit unter Federführung der GD NEAR übertragen.

·Östliches und südliches Afrika: Die Region war weiterhin von Konflikten, Vertreibungen, Epidemien und extremen Wetterbedingungen (wie anhaltende Überschwemmungen und Dürren am Horn von Afrika oder die heftige Wirbelsturmsaison insbesondere in Madagaskar, Malawi und Mosambik) geprägt. Die erhebliche Verschlechterung der humanitären Lage in vielen Ländern wie Sudan, der Demokratischen Republik Kongo (DRK), Südsudan, Uganda, Burundi, Mosambik oder am Horn von Afrika (Somalia, Äthiopien, Kenia) führte zu einer allgemeinen Ernährungsunsicherheit und zu einem Verlust der Existenzgrundlage für viele Menschen. Die Kommission hat auch zusätzliche Mittel bereitgestellt, um die Auswirkungen des im April 2023 begonnenen Konflikts in Sudan zu bewältigen, der die größte Vertreibungskrise weltweit sowie eine humanitäre Krise ausgelöst hat, von der die gesamte Region betroffen ist. Die ursprünglich auf 330,7 Mio. EUR veranschlagten Mittel wurden auf über 595,02 Mio. EUR aufgestockt, um diesen und anderen dringenden humanitären Bedürfnissen in der Region gerecht zu werden.

·Naher Osten: Nach dem Terroranschlag auf Israel vom 7. Oktober 2023, dem anschließenden Konflikt im Gazastreifen und der daraus resultierenden Vertreibung des Großteils der dort ansässigen palästinensischen Bevölkerung (1,7 Millionen Menschen) hat die Kommission ihre humanitäre Hilfe für Palästina auf mehr als 100 Mio. EUR( 14 ) aufgestockt, um die grundlegendsten Bedürfnisse der Palästinenserinnen und Palästinenser zu decken. Die Kommission hat sich auch weiter dafür eingesetzt, den Bedarf der syrischen Bevölkerung zu decken, der durch die Erdbeben im Februar 2023 noch zugenommen hat, und stellte hierfür mehr als 182 Mio. EUR an Hilfe bereit (d. h. Bereitstellung von Nahrungsmitteln, Arzneimitteln, sauberem Wasser, Notunterkünften, Schutz sowie Bildung in Notsituationen). In Jordanien und Libanon wurden mehr als 79 Mio. EUR für die Unterstützung syrischer Flüchtlinge und schutzbedürftiger Aufnahmegemeinschaften eingesetzt.

·West- und Zentralafrika: Die Kommission stellte mehr als 181,5 Mio. EUR ihrer ursprünglichen Mittelausstattung für die Bewältigung von hauptsächlich auf Konflikte zurückzuführender Ernährungsunsicherheit und Mangelernährung sowie zur Deckung der Bedürfnisse von Binnenvertriebenen in verschiedenen Sektoren bereit. Sie stellte mit diesem Betrag außerdem die Beförderung von Personal und Gütern sicher und unterstütze die Katastrophenvorsorge in den Ländern der Sahelzone, im Tschadseebecken, im Nord- und Südwesten Kameruns, im Nordwesten Nigerias und in der Zentralafrikanischen Republik. Zusätzliche Mittel wurden insbesondere zur Bekämpfung der Ernährungsunsicherheit bereitgestellt, wodurch sich die endgültige Mittelausstattung für die Region auf über 279,3 Mio. EUR belief.

·Nordafrika, Irak und die Arabische Halbinsel: Die Kommission stellte 143 Mio. EUR bereit, um die Bedürfnisse der vom Konflikt betroffenen Vertriebenen und Flüchtlinge in Nordafrika (Libyen, Ägypten und Algerien – saharauische Flüchtlinge) und Irak sowie der von Konflikten in Jemen betroffenen Bevölkerungsgruppen zu decken, unter anderem durch sektorübergreifende Unterstützung in Bereichen wie Wasser, Sanitärversorgung und Hygiene, Ernährung, Bildung in Notsituationen, Gesundheitsversorgung – darunter auch psychische und psychologische Unterstützung, integrierte Schutzmaßnahmen, Rechtshilfe (Personenstandsunterlagen) und die Bereitstellung von Unterkünften. Dank zusätzlicher Mittel, mit denen insbesondere die Bewältigungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Konflikt in Jemen verstärkt werden konnte, belief sich die endgültige Zuweisung für diese Region auf 183,12 Mio. EUR.

·Asien und pazifischer Raum: Die Kommission stellte für die Region im Jahr 2023 mehr als 258,59 Mio. EUR zur Verfügung. Diese Mittel wurden hauptsächlich zur Deckung des wachsenden humanitären Bedarfs der Bevölkerung Afghanistans (insbesondere von Frauen und Mädchen, deren Rechte und Chancen durch die Übergangsregierung der Taliban weiter eingeschränkt wurden) und des wachsenden humanitären Bedarfs im Zusammenhang mit der vielschichtigen Krise in Myanmar, einschließlich der Vertreibung in Nachbarländer, vor allem nach Bangladesch, verwendet. Nach heftigen Überschwemmungen wurde in Pakistan Unterstützung geleistet, ferner wurde auch der Bedarf aufgrund von Naturkatastrophen und des Mindanao-Konflikts in den Philippinen berücksichtigt. Die Kommission trug außerdem den humanitären Folgen tropischer Wirbelstürme und von Dürren Rechnung, von denen mehrere pazifische Inseln betroffen waren.

·Nord- und Südamerika und karibischer Raum: Schwerpunkt der Maßnahmen der Kommission war die Unterstützung der von den internen und regionalen Auswirkungen der Krise in Venezuela, dem bewaffneten Konflikt in Kolumbien, der komplexen Krise in Haiti und der allgegenwärtigen organisierten Gewalt in Zentralamerika, Mexiko und Ecuador betroffenen Menschen. Angegangen wurden der humanitäre Bedarf von Vertriebenen auf dem gesamten Kontinent, die Auswirkungen von Naturkatastrophen und Klimakatastrophen sowie akute Ernährungsunsicherheit und Mangelernährung, zudem wurde die Katastrophenvorsorge unterstützt. Die Kommission hatte ursprünglich mehr als 81 Mio. EUR für die Region bereitgestellt, Ende des Jahres wurden diese Mittel auf 152,82 Mio. EUR aufgestockt.

Die Kommission arbeitet mit rund 220 Partnern zusammen (von denen 118 im Rahmen von im Jahr 2023 unterzeichneten Verträgen Mittel erhielten – Liste in Anhang II). 45,9 % der Mittel für 2023 wurden Nichtregierungsorganisationen (NRO), 43,3 % Organisationen der Vereinten Nationen, 10,6 % internationalen Organisationen und 0,2 % Regierungsorganisationen zur Verfügung gestellt.

Bereitstellung angemessener und wirksamer humanitärer Hilfe für die betroffene Bevölkerung

Um den Multilateralismus und eine regelbasierte Weltordnung zu fördern, setzte die Kommission ihr Engagement für humanitäre Hilfe und Politikentwicklung auf europäischer und globaler Ebene aktiv fort und arbeitete an der Umsetzung der in der Mitteilung über humanitäre Maßnahmen der EU festgelegten Prioritäten ( 15 ). Im Hinblick auf die Einhaltung der im Rahmen des Grand Bargain ( 16 ) eingegangenen Verpflichtungen wurden erhebliche Fortschritte erzielt, insbesondere in den Bereichen hochwertige Finanzierung, Barmittel und Lokalisierung. Die Beiträge zu länderspezifisch gebündelten Mitteln ( 17 ) wurden fortgesetzt, um weiterhin die Lokalisierung zu fördern und die Vergabe zweckgebundener Mittel zu reduzieren. Es wurde ein Modell für längerfristige programmatische Partnerschaften ( 18 ) eingeführt, mit dem Konzepte von gemeinsamem strategischem Interesse unterstützt werden. Im Jahr 2023 wurden so zwölf neue programmatische Partnerschaften auf den Weg gebracht. Darüber hinaus setzte sich die Kommission für eine deutlich verbesserte Finanzierung der humanitären Hilfe und eine bessere Aufteilung der Verantwortung unter den Gebern, einschließlich der Mitgliedstaaten, ein. In diesem Zusammenhang hat der Rat im Mai 2023 ein freiwilliges Ziel angenommen, mit dem die Mitgliedstaaten und andere Geber dazu angehalten werden, 0,07 % ihres Bruttonationaleinkommens für humanitäre Hilfe bereitzustellen.

In Bezug auf die Strategie für die humanitäre Logistik ( 19 ) unterstützte die Kommission weiterhin den strategischen, bereichsübergreifenden Ansatz für die Lieferkette, der in den Schlussfolgerungen des Rates (9282/23) ( 20 ) als entscheidend für die Schließung der Finanzierungslücke bezeichnet wurde. In einer 2023 abgeschlossenen Evaluierungsstudie ( 21 ) wurde der Nutzen dieser Strategie bestätigt und die Empfehlung ausgesprochen, sie fortzusetzen. Die Schulung humanitärer Partner und die Förderung bewährter Vorgehensweisen, die Sensibilisierung auf hoher Ebene und die Bereitstellung operativer Orientierungshilfen (für die humanitäre Logistik) wurden 2023 fortgesetzt. Das Thema wurde auch auf dem Europäischen Forum für humanitäre Hilfe 2023 behandelt.

Die operationellen Instrumente der Europäischen Kapazität für humanitäre Hilfe (EHRC) ( 22 ) wurden 2023 weiterentwickelt und halfen der Kommission dabei, Partner zu unterstützen und humanitäre Hilfe zu erbringen, humanitäre Güter zu liefern und humanitäre Helfer in schwer erreichbare Gebiete zu befördern, in denen die Erbringung der Hilfe andernfalls nicht möglich gewesen wäre. Im Jahr 2023 reagierte die EHRC auf 16 Krisen, von denen 15 Länder betroffen waren ( 23 ), und stellte 56,58 Mio. EUR für die Entwicklung und den Einsatz der Europäischen Kapazität für humanitäre Hilfe und der damit verbundenen Dienste bereit. Im Einzelnen beinhaltete dies:

·Im Rahmen von 85 Flügen der humanitären Luftbrücke der EU wurden mehr als 3 880 Tonnen humanitäre Hilfsgüter in neun Länder befördert.

·Mit den Flügen der humanitären Hilfe der EU wurden mehr als 490 Tonnen Hilfsgüter und 19 400 humanitäre Helferinnen und Helfer in sieben Länder befördert.

·Aus den EHRC-Vorräten gingen mehr als 840 Tonnen Hilfsgüter im Wert von über 4,4 Mio. EUR als Spenden an die Partner.

Die Kommission nutzte ihr Notfallinstrumentarium, das aus dem Notfallinstrument für Großkatastrophen (ALERT), dem Epidemie-Instrument, dem Instrument für minder schwere Katastrophen und dem Fonds für Katastrophensoforthilfe (DREF) besteht, in vollem Umfang und stellte 44,5 Mio. EUR an humanitärer Soforthilfe für unvorhergesehene Ereignisse auf der ganzen Welt bereit. Einige Beispiele für die Verwendung der Mittel:

·Das Instrument für minder schwere Katastrophen wurde 18-mal aktiviert, darunter in folgenden Fällen:  beim Bruch des Staudamms von Nowa Kachowka in der Ukraine, bei den Wirbelstürmen, von denen Vanuatu, Bangladesch und die Philippinen betroffen waren, aber auch bei den Überschwemmungen in Libyen, Haiti und Peru.

·ALERT wurde 14-mal für Sofortmaßnahmen nach den Überschwemmungen in Pakistan, Somalia und Kenia aktiviert sowie zur Reaktion auf die Folgen der tropischen Wirbelstürme in Madagaskar, Mosambik, Malawi, Myanmar und Mexiko und auf die Erdbeben in der Türkei und Syrien, Afghanistan, Marokko, Nepal und Äthiopien.

·Das Epidemie-Instrument wurde achtmal aktiviert, um die Reaktion auf Ausbrüche von Mpox in der Demokratischen Republik Kongo, von Diphtherie in Nigeria, von Cholera in Malawi, Äthiopien, Simbabwe, Sudan und Südsudan sowie auf Brände in Gesundheitseinrichtungen in Bangladesch zu unterstützen.

·Die Kommission unterstützte 65 DREF-Maßnahmen, die von der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (IFRC) in 50 Ländern durchgeführt wurden, unter anderem in Zusammenhang mit dem Auftreten von Cholera in Afrika und mit den Überschwemmungen und Erdbeben in Nordafrika, Südostasien und im Pazifikraum.

Darüber hinaus sorgte die GD ECHO im Jahr 2023 für die Politikentwicklung und -umsetzung und gab Partnern Empfehlungen für hochwertige, kohärente und die Rechenschaftspflicht wahrende humanitäre Maßnahmen, die von der EU finanziert wurden.

Angesichts der eskalierenden Konflikte, der hohen Lebensmittelpreise aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, der wirtschaftlichen Schocks und mehrerer Wetterereignisse stellte die Kommission rund 670 Mio. EUR ( 24 ) für Ernährungshilfe, die Bereitstellung nährstoffreicher Nahrungsmittel und die Verhinderung von Hungersnöten bereit. Im Zeitraum 2021-2024 unterstütze die Kommission die Reaktion von Team Europa auf die weltweite Nahrungsmittelkrise insgesamt mit 8,3 Mrd. EUR.

Für Gesundheitsprojekte wurden 334 Mio. EUR zur Unterstützung globaler Gesundheitssysteme und für lebensrettende medizinische Versorgung bereitgestellt, wobei der Schwerpunkt auf der Prävention von, Vorsorge für und Reaktion auf Epidemien, auf der psychischen Gesundheit und psychologischer Unterstützung sowie auf der sexuellen und reproduktiven Gesundheit lag.

Die GD ECHO konzentrierte sich weiterhin auf den Bereich Wasser, Sanitärversorgung und Hygiene (WASH) und bemühte sich um die Verbesserung des Zugangs zu sauberem Trinkwasser und den gleichberechtigten Zugang zu Sanitärversorgung und Hygiene für von humanitären Krisen betroffene Menschen.

Sie setzte sich durch öffentliche Erklärungen und Beiträge in multilateralen Foren und bei hochrangigen Veranstaltungen auch 2023 systematisch für die Achtung des humanitären Völkerrechts ein. Dies umfasste Themen wie humanitäre Diplomatie, Schutz humanitärer Helferinnen und Helfer, Häuserkämpfe und eine bessere Einhaltung des humanitären Völkerrechts zum Schutz des humanitären Raums. Die GD ECHO hat den Dialog zwischen Gebern, Regulierungsbehörden, lokalen Behörden, humanitären Hilfsorganisationen und dem Privatsektor weiter gefördert, um die Bereitstellung humanitärer Hilfe für alle Bedürftigen sicherzustellen. Darüber hinaus konzentrierte sich die GD ECHO darauf, die Überwachung von Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht zu verbessern, etwa durch strengere Standards für Datenerhebung und Überwachung sowie durch Stärkung einer evidenzbasierten Interessenvertretung. Außerdem rief die GD ECHO ein erstes Projekt ins Leben, um humanitären Helferinnen und Helfern, die Opfer von Angriffen geworden sind, unverzüglich konkrete und greifbare rechtliche, medizinische und materielle Unterstützung zu gewähren.

Die GD ECHO setzte sich weiterhin dafür ein, dass die restriktiven Maßnahmen der EU mit dem humanitären Völkerrecht im Einklang stehen, und förderte die konsequente Einbeziehung von Ausnahmen für humanitäre Zwecke in die Sanktionsregelungen der EU, insbesondere von Ausnahmen für humanitäre Zwecke im Einklang mit der Resolution 2664(2022) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Im Jahr 2023 wurde die Ausnahme für humanitäre Zwecke in etwa 30 Sanktionsregelungen der EU aufgenommen, unter anderem für Jemen, Myanmar, Nicaragua, Niger, Sudan, Syrien und Venezuela.

Die Kommission sah 15 % ihrer Finanzausstattung für Schutzmaßnahmen vor, da aufgrund der anhaltenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts, der weitverbreiteten Risiken und Gewalttaten der Schwerpunkt auf den am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen nach wie vor ein zentrales Anliegen und eine Priorität darstellt. Verhinderung von geschlechts- und altersbedingter Diskriminierung sowie die Inklusion von Menschen mit Behinderungen( 25 ) wurden in allen Interventionsbereichen durchgängig berücksichtigt, und alle Formen von Gewalt gegen Kinder wurden systematisch angegangen. Aufgrund von Beobachtungen in mehreren aktuellen und anhaltenden Krisen wurde der sexuellen Gewalt im Zusammenhang mit Konflikten mehr Aufmerksamkeit gewidmet. Die Kommission hat ihre Maßnahmen zur Stärkung des Kinderschutzes, einschließlich der Advocacy-Arbeit, erweitert, und den besonderen Bedürfnissen von Kindern, die von bewaffneten Konflikten betroffen sind, Rechnung getragen. Die Kommission arbeitete aktiv mit dem Global Protection Cluster zusammen und war weiterhin aktives Mitglied des Aufrufs zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt in Notsituationen. 

Die Kommission setzte den Schwerpunkt weiterhin auf die Bildung in Notsituationen und hielt an ihrer ehrgeizigen Zusage fest, 10 % der ursprünglichen jährlichen EU-Mittelausstattung für humanitäre Hilfe in Bildung zu investieren. Dementsprechend wurden 162 Mio. EUR bereitgestellt, um von Krisen betroffenen Kindern und Jugendlichen den Zugang zu sicherer und hochwertiger Bildung zu erleichtern. 

Um den CO2-Fußabdruck der humanitären Hilfe und durch sie verursachte Umweltschäden zu verringern, wurden 2023 für alle von der EU finanzierten Hilfsmaßnahmen verbindliche Mindestumweltanforderungen und entsprechende Empfehlungen eingeführt ( 26 ). 2023 wurden auch neue freiwillige Umweltindikatoren veröffentlicht, um den Partnern dabei zu helfen, den Mindestumweltanforderungen in ihren Projekten Rechnung zu tragen. Darüber hinaus wurde die EU der erste Geber für das Sekretariat der Klima- und Umweltcharta für humanitäre Organisationen (200 000 EUR).

Die Kommission hat auch 2023 ihre Unterstützung für die Katastrophenvorsorge weiter verstärkt ( 27 ), um die Vorbereitung auf mehrere Gefahren sowie vorausschauende Maßnahmen zu fördern. Anknüpfend an die Erklärung des Gipfeltreffens EU-LAK 2023, in der die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich Katastrophenvorsorge und Katastrophenrisikomanagement anerkannt wurde, arbeitete die Kommission auch an der Ausarbeitung einer Vereinbarung zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit zwischen der EU und den LAK-Staaten im Bereich der Katastrophenvorsorge und -prävention sowie zur Förderung des Informationsaustauschs und der Schulungsmöglichkeiten. Im Jahr 2023 wurden mehr als 78 Mio. EUR für gezielte Maßnahmen zur Katastrophenvorsorge bereitgestellt. 32,3 % der von der EU finanzierten humanitären Maßnahmen umfassten Elemente der Katastrophenvorsorge ( 28 ).

Die GD ECHO hat 2023 außerdem eine Reihe von Kommunikationsmaßnahmen entwickelt, die darauf abzielen, ein hohes Maß an öffentlicher Unterstützung und politischer Rückendeckung für die humanitäre Hilfe der EU auf der Grundlage des Leitbilds der EU-Solidarität aufrechtzuerhalten. So veröffentlichte die GD ECHO (in Zusammenarbeit mit Partnern im Bereich der humanitären Hilfe) eine Reihe allgemeiner und lokaler Pressemitteilungen und setzte ihre Reihe von Vor-Ort-Besuchen bei europäischen Journalistinnen und Journalisten fort. Die GD ECHO führte 2023 die Kampagne für humanitäre Hilfe „Education no matter what“ (Bildung ohne Wenn und Aber) durch, die sich für das Recht auf hochwertige Bildung für alle, auch in Notsituationen, einsetzte und mehr als 29 Millionen Menschen in 14 Mitgliedstaaten erreichte. Was die digitalen Medien betrifft, so ist die Zahl der Follower der Social-Media-Kanäle (+ 5,71 %) gestiegen und bei den Impressionen in den sozialen Medien war ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen (+ 26,4 %). Zudem wurde für die Website der GD ECHO mit 2 Millionen Seitenaufrufen ein wichtiges Etappenziel erreicht.

Überprüfung aller externen Evaluierungen spezifischer Maßnahmen

Die für die Evaluierung zuständigen Dienststellen der Kommission sind für die Steuerung, Koordinierung, Überwachung und Berichterstattung im Zusammenhang mit der Evaluierung zuständig. Sie liefern zeitnahe und qualitativ hochwertige Evaluierungsergebnisse, die es ermöglichen, fundierte Entscheidungen zu treffen und der Rechenschaftspflicht nachzukommen. Die Evaluierungen können sich auf ein geografisches Gebiet, einen Themenbereich oder eine bestimmte Partnerschaft beziehen. Eine Liste der bis 2023 abgeschlossenen und laufenden Evaluierungen ist in Anhang III enthalten.



LINKS ZUM THEMA

·Allgemeine Informationen zur GD ECHO:

·Finanzdaten zu den humanitären Maßnahmen der Europäischen Kommission im Jahr 2023:

·Informationen über die Tätigkeiten in den vorangegangenen Jahren:

·Jährlicher Tätigkeitsbericht 2023:

Jährlicher Tätigkeitsbericht 2023 der GD ECHO (europa.eu)

·Jährliche Management- und Leistungsbilanz 2023:

 

·Evaluierungsberichte der GD ECHO:

·Daten zur Finanzierung der humanitären Hilfe der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten:

 

(1)

(2)

 () Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission „Europäischer Konsens über die humanitäre Hilfe“ (2008/C 25/01).

(3)

() Im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen , bei dem die EU Vertragspartei ist. 

(4)

() Die Bezeichnung „Palästina“ ist nicht als Anerkennung eines Staates Palästina auszulegen und lässt die Standpunkte der einzelnen Mitgliedstaaten zu dieser Frage unberührt.

(5)

 ()  Global Humanitarian Overview 2023, aktualisiert im Dezember (Snapshot vom 31. Dezember 2023) OCHA (unocha.org)  

(6)

()  Global Humanitarian Overview 2022, aktualisiert im Dezember (Snapshot vom 31. Dezember 2022) OCHA (unocha.org)   

(7)

() Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über humanitäre Maßnahmen der EU: neue Herausforderungen, unveränderte Grundsätze . COM(2021) 110 final.

(8)

() Die Entwicklung dieses Werts ist teilweise auf eine Änderung der Methodik infolge von Änderungen auf Ebene des FTS der Vereinten Nationen zurückzuführen.

(9)

()  UN Financial Tracking System, Global Funding Overview Summary 2023  

(10)

() In diesem Betrag sind die Unterstützungsausgaben (BA-Linien) nicht enthalten. Einschließlich dieser Ausgaben beläuft sich der ursprüngliche Betrag für das gesamte Instrument im Jahr 2023 auf 1 654,8 Mio. EUR.

(11)

() Zusätzlich zu diesen Mittelaufstockungen wurden 121,7 Mio. EUR aus der operativen Reserve bereitgestellt.

(12)

() D. h. schwere und langwierige Krisen, die keine mediale Aufmerksamkeit auf sich ziehen und bei denen die internationale Hilfe für die betroffenen Bevölkerungsgruppen unzureichend ist, z. B. die Krise in Haiti oder die Rohingya-Krise.

(13)

() Bezogen auf die ursprüngliche Mittelausstattung von 1 687 Mio. EUR, d. h. die ursprüngliche Mittelausstattung (1 643 Mio. EUR) zuzüglich der ursprünglichen operativen Reserve (122 Mio. EUR), abzüglich der Mittel für Katastrophenvorsorge (78 Mio. EUR). Die ursprünglich für vergessene Krisen zugewiesenen Mittel würden 17,5 % der oben genannten Mittel ausmachen.

(14)

() Dieser Betrag umfasst neu zugewiesene Mittel, den Humanitären Durchführungsplan für die Türkei 2023 und das Notfallinstrumentarium.

(15)

() Davon kamen 92,5 Mio. EUR aus dem Humanitären Durchführungsplan und 10 Mio. EUR wurden über die EHRC bereitgestellt. 

(16)

()    COM(2021) 110 final, siehe Fußnote 5.

(17)

()  The Grand Bargain  

(18)

() Für die Ukraine, Afghanistan, Südsudan und Venezuela.

(19)

()  Programmatische Partnerschaften .

(20)

()  DG ECHO thematic policy document: Humanitarian logistics policy .

(21)

() Schlussfolgerungen des Rates zur Schließung der Finanzierungslücke bei der humanitären Hilfe , 22. Mai 2023. 

(22)

() Evaluierung der Logistik bei Maßnahmen der Europäischen Kommission in den Bereichen Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe, 2018-2022 .

(23)

()  GD ECHO: European Humanitarian Response Capacity (EHRC) Factsheet .

(24)

() Afghanistan, Burkina Faso, die Demokratische Republik Kongo, Ägypten/Palästina, Kenia, Madagaskar, Mali, Armenien, Nepal, Niger, Somalia, Sudan, Tschad, Syrien und die Ukraine.

(25)

() Dieser Betrag ist höher als die durchschnittliche jährliche Finanzierung in Höhe von 530 Mio. EUR im Zeitraum 2019-2021.

(26)

() Im Einklang mit dem operativen Leitfaden „ The Inclusion of Persons with Disabilities in EU-funded Humanitarian Aid Operation “.

(27)

()  guidance_on_the_operationalisation_of_the_mers_for_eu-funded_humanitarian_aid_operations.pdf (europa.eu) .

(28)

() Sie hat damit den im Jahr 2021 angenommenen Ansatz ( DG ECHO Guidance Note on Disaster Preparedness ) umgesetzt. 

(29)

() Diese Zahl basiert auf einer überarbeiteten Methodik, die sich ausschließlich auf die Berichterstattung der humanitären Partner der EU stützt; die Bemühungen zur durchgängigen Berücksichtigung der Katastrophenvorsorge in anderen Einsatzbereichen sind darin möglicherweise nicht berücksichtigt.


Brüssel, den 2.10.2024

COM(2024) 427 final

ANHANG

des

BERICHTS DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Jahresbericht über die 2023 finanzierten humanitären Hilfsmaßnahmen der Europäischen Union









Region

Länder/Krisen

Ursprüngliche Mittelausstattung (in Mio. EUR)

Endgültige Mittelausstattung (in Mio. EUR)

Westafrika

Burkina Faso

25,5

38,92

Westafrika

Mali

26,0

38,54

Westafrika

Mauretanien

6,5

9,67

Westafrika

Niger

25,0

41,63

Westafrika

INSGESAMT

83,0

128,75

Zentralafrika

Tschad

26,5

51,80

Zentralafrika

Kamerun

17,0

24,34

Zentralafrika

Nigeria

34,0

46,00

Zentralafrika

ZAR

20,5

24,50

Zentralafrika

Regional – Zentralafrika (einschließlich programmatischer Partnerschaften)

0,5

3,91

Zentralafrika

INSGESAMT

98,5

150,55

Oberes Nilbecken

Sudan

44,0

125,00

Oberes Nilbecken

Südsudan

41,0

90,90

Oberes Nilbecken

Uganda

30,5

35,30

Oberes Nilbecken

INSGESAMT

115,5

251,20

Horn von Afrika

Dschibuti

0,5

0,50

Horn von Afrika

Äthiopien

60,5

82,50

Horn von Afrika

Kenia

12,5

15,50

Horn von Afrika

Somalia

57,5

82,09

Horn von Afrika

Regional – Horn von Afrika (einschließlich programmatischer Partnerschaften)

-

0,63

Horn von Afrika

INSGESAMT

131,0

181,22

Südliches Afrika und Indischer Ozean

Eswatini

-

1,88

Südliches Afrika und Indischer Ozean

Madagaskar

5,0

14,13

Südliches Afrika und Indischer Ozean

Mosambik

11,0

23,00

Südliches Afrika und Indischer Ozean

Sambia

-

1,60

Südliches Afrika und Indischer Ozean

Simbabwe

-

4,00

Südliches Afrika und Indischer Ozean

Regional – Südliches Afrika und Indischer Ozean (einschließlich programmatischer Partnerschaften)

12,0

12,43

Südliches Afrika und Indischer Ozean

INSGESAMT

28,0

57,04

DRK und Große Seen

DRK

45,7

94,83

DRK und Große Seen

Burundi

9,0

9,00

DRK und Große Seen

Kongo

1,5

1,5

DRK und Große Seen

Regional – Programmatische Partnerschaften

-

0,23

DRK und Große Seen

INSGESAMT

56,2

105,56

Nordafrika

Algerien

9,0

9,00

Nordafrika

Ägypten

5,0

5,00

Nordafrika

Libyen

-

5,00

Nordafrika

Regional

2,0

2,00

Nordafrika

INSGESAMT

16,0

21,00

Irak

Irak

17,0

17,00

Jemen

Jemen (einschließlich programmatischer Partnerschaften)

110,0

145,12

Palästina

Palästina (besetzte palästinensische Gebiete) (einschließlich programmatischer Partnerschaften)

24,2

92,49

Syrien

Syrien

142,5

183,08

Syrien

Libanon

60,0

66,98

Syrien

Jordanien

12,5

12,50

Syrien

Koordinierung und Sichtbarkeit programmatische Partnerschaften – IFRC

-

0,23

Syrien

INSGESAMT

215,0

262,79

Türkei

Türkei

50,0

65,00

Ukraine, Westbalkan und östliche Nachbarschaft

Ukraine

145,0

300,14

Ukraine, Westbalkan und östliche Nachbarschaft

Östliche Nachbarschaft

1,2

12,61

Ukraine, Westbalkan und östliche Nachbarschaft

Moldau

10,0

20,05

Ukraine, Westbalkan und östliche Nachbarschaft

Bosnien und Herzegowina

1,6

2,63

Ukraine, Westbalkan und östliche Nachbarschaft

INSGESAMT

157,8

335,43

Südwest- und Zentralasien

Afghanistan

89,0

149,02

Südwest- und Zentralasien

Iran

10,2

10,20

Südwest- und Zentralasien

Pakistan

6,5

17,52

Südwest- und Zentralasien

Tadschikistan und Kirgisistan

-

3,35

Südwest- und Zentralasien

Regional – Programmatische Partnerschaften

-

0,22

Südwest- und Zentralasien

INSGESAMT

105,7

180,31

Süd-, Ost- und Südostasien sowie pazifischer Raum

Myanmar/Birma

17,3

29,62

Süd-, Ost- und Südostasien sowie pazifischer Raum

Bangladesch

23,2

35,63

Süd-, Ost- und Südostasien sowie pazifischer Raum

Nepal

2,0

2,20

Süd-, Ost- und Südostasien sowie pazifischer Raum

Philippinen

3,5

3,20

Süd-, Ost- und Südostasien sowie pazifischer Raum

Regional – Rohingya-Krise

2,0

3,00

Süd-, Ost- und Südostasien sowie pazifischer Raum

Regional – Südostasien

2,3

4,46

Süd-, Ost- und Südostasien sowie pazifischer Raum

Regional – Programmatische Partnerschaften

-

0,17

Süd-, Ost- und Südostasien sowie pazifischer Raum

INSGESAMT

50,3

78,28

Lateinamerika

Kolumbien

11,5

11,50

Lateinamerika

Venezuela

32,0

78,63

Lateinamerika

Regional – Zentralamerika

11,0

21,95

Lateinamerika

Regional – Südamerika

13,5

16,95

Lateinamerika

Regional – Programmatische Partnerschaften

-

0,79

Lateinamerika

INSGESAMT

68,0

129,82

Karibik-Region

Haiti

8,5

18,50

Karibik-Region

Regional – Karibik-Region

4,5

4,50

Karibik-Region

INSGESAMT

13,0

23,00

Nicht-geografische Maßnahmen

Katastrophen weltweit 1  

141,5

109,04

Nicht-geografische Maßnahmen

Ergänzende und thematische Maßnahmen 2  

162,3

88,16

 

Nicht geografische Maßnahmen INSGESAMT

303,8

197,20

ENDSUMME

1 643,0

2 421,76

(1)

Diese Haushaltslinie umfasst das Notfallinstrumentarium, die Europäische Kapazität für humanitäre Hilfe, die Strategie für Humanitäre Logistik sowie Humanitäre Durchführungspläne.

(2)

Diese Haushaltslinie umfasst den Finanzierungsbeschluss über technische Hilfe und die Außenstellen, die Krisenreaktionskapazität und Humanitäre Durchführungspläne für politische Unterstützungsprojekte sowie verspätete Zahlungen für das Jahr 2023.


Brüssel, den 2.10.2024

COM(2024) 427 final

ANHANG

des

BERICHTS DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Jahresbericht über die 2023 finanzierten humanitären Hilfsmaßnahmen der Europäischen Union




1 Anhang II: Durchführungspartner der GD ECHO, die im Jahr 2023 Mittel erhalten haben

Spezialisierte Agenturen der Mitgliedstaaten

Mitgliedstaat

Name

Deutschland

Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit

Internationale Organisationen

Land

Name

Schweiz

Comité International de la Croix-Rouge (CICR)

Schweiz

Fédération Internationale des Sociétés de la Croix-Rouge Et Du Croissant Rouge

Organisationen der Vereinten Nationen

Land

Name

Italien

Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen

Italien

Welternährungsprogramm

Besetzte palästinensische Gebiete

Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten

Kenia

Programm der Vereinten Nationen für menschliche Siedlungen

Schweiz

Internationale Organisation für Migration

Schweiz

Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte

Schweiz

Hoher Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge

Schweiz

Büro der Vereinten Nationen für die Verringerung des Katastrophenrisikos

Schweiz

Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten der Vereinten Nationen

Schweiz

Weltgesundheitsorganisation

Vereinigte Staaten

UNDP-Büro für Multi-Partner-Treuhandfonds

Vereinigte Staaten

UNICEF

Vereinigte Staaten

Vereinte Nationen – Panamerikanische Gesundheitsorganisation

Vereinigte Staaten

Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen

Vereinigte Staaten

Dienst der Vereinten Nationen für Antiminenprogramme

Vereinigte Staaten

Büro der Vereinten Nationen für Projektdienste

Vereinigte Staaten

Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen

Vereinigte Staaten

Abteilung für Sicherheit und Gefahrenabwehr der Vereinten Nationen

k. A.

Kapitalentwicklungsfonds der Vereinten Nationen

Nichtregierungsorganisationen

Land

Name

Österreich

Care Österreich

Österreich

Caritas Österreich

Österreich

Österreichisches Rotes Kreuz

Österreich

SOS-Kinderdorf International

Österreich

World Vision Österreich

Belgien

Caritas International (BE)

Belgien

Croix Rouge de Belgique – Communauté Francophone

Belgien

Médecins du Monde – Dokters Van De Wereld

Belgien

OXFAM-Solidarité

Belgien

Plan International Belgium vzw

Belgien

Vétérinaires Sans Frontières Belgique – Dierenartsen Zonder Grenzen België

Kroatien

Međunarodni Medicinski Zbor Hrvatska

Tschechien

ADRA, o.p.s.

Tschechien

Človek V Tísni, O.P.S.

Dänemark

Danish Committee For Aid To Afghan Refugees

Dänemark

Dansk Flygtningehjaelp

Dänemark

Dansk Rode Kors (DNK)

Dänemark

Folkekirkens Nodhjaelp, (FKN)

Dänemark

Red Barnet

Finnland

Kirkon Ulkomaanapu Sr

Finnland

Pelastakaa Lapset – Rädda Barnen

Finnland

Plan Suomi Säätiö

Finnland

Suomen Punainen Risti

Frankreich

Acted

Frankreich

Action Contre la Faim

Frankreich

Care France

Frankreich

Croix-Rouge Française

Frankreich

Fédération Handicap International

Frankreich

Immap France

Frankreich

Médecins du Monde

Frankreich

MRCA/Relief International

Frankreich

Première Urgence Internationale

Frankreich

Solidarités International

Frankreich

The Alliance For International Medical Action

Frankreich

Triangle Génération Humanitaire

Deutschland

ADRA Deutschland e. V.

Deutschland

Care Deutschland e. V.

Deutschland

Deutsche Welthungerhilfe e. V.

Deutschland

Deutscher Caritasverband e. V.

Deutschland

Deutsches Rotes Kreuz

Deutschland

Evangelisches Werk für Diakonie Und Entwicklung e. V.

Deutschland

Help – Hilfe zur Selbsthilfe e. V.

Deutschland

International Rescue Committee IRC Deutschland gGmbH

Deutschland

Malteser Hilfsdienst e. V.

Deutschland

MEDAIR e. V.

Deutschland

Plan International Deutschland e. V.

Deutschland

Save the Children Deutschland e. V.

Deutschland

World Vision

Irland

Concern Worldwide

Irland

Goal

Irland

Plan Ireland Charitable Assistance

Irland

Trocaire

Italien

Actionaid International Italia ETL

Italien

Cesvi Fondazione Onlus

Italien

Comitato Internazionale Per Lo Sviluppo Dei Popolis

Italien

Cooperazione Internazionale

Italien

Fondazione Avsi

Italien

Fondazione Terre Des Hommes Italia Onlus

Italien

Intersos

Italien

Oxfam Italia Onlus Associazione

Italien

Save The Children Italia ONLUS

Italien

Servizio Dei Gesuiti per I Rifugiati

Italien

Un Ponte Per

Italien

Weworld-GVC Onlus

Luxemburg

Aide Internationale de la Croix-Rouge Luxembourgeoise A.S.B.L.

Luxemburg

Fondation Caritas Luxembourg

Niederlande

Het Nederlandse Rode Kruis

Niederlande

International Ngo Safety Organisation

Niederlande

Mercy Corps Netherlands

Niederlande

Save the Children

Niederlande

Stichting Care Nederland

Niederlande

Stichting CORDAID

Niederlande

Stichting Oxfam Novib

Niederlande

Stichting Plan International Nederland

Niederlande

Stichting TEAR Fund Nederland

Niederlande

Stichting War Child

Niederlande

Stichting World Vision Nederland

Niederlande

Zoa

Norwegen

Care Norge

Norwegen

Kirkens Nødhjelp

Norwegen

Norwegian Refugee Council

Norwegen

Redd Barna

Polen

Polska Akcja Humanitarna

Portugal

Fundação Aga Khan Portugal

Spanien

Acción Contra El Hambre

Spanien

Entreculturas – Fe Y Alegria

Spanien

Fundación Oxfam Intermon

Spanien

Fundación Educación Y Cooperación – Educo

Spanien

Fundación Plan International España

Spanien

Fundación Save The Children

Spanien

Médicos el Mundo España

Spanien

Solidaridad Internacional Andalucía

Schweden

DIAKONIA

Schweden

Läkarmissionen

Schweden

Plan International Sverige Insamlingsstiftelse

Schweden

PMU Interlife/PINGST FFS

Schweden

Radda Barnens Riksforbund

(1)  Partner der GD ECHO bei der Durchführung EU-finanzierter humanitärer Hilfsmaßnahmen im Jahr 2023.

Brüssel, den 2.10.2024

COM(2024) 427 final

ANHANG

des

BERICHTS DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Jahresbericht über die 2023 finanzierten humanitären Hilfsmaßnahmen der Europäischen Union








Anhang III: Externe Evaluierung der humanitären Hilfe

Die für die Evaluierung zuständigen Dienststellen der Kommission sind für die Steuerung, Koordinierung, Überwachung und Berichterstattung im Zusammenhang mit der Evaluierung zuständig. Sie liefern zeitnahe und qualitativ hochwertige Evaluierungsergebnisse, die es ermöglichen, fundierte Entscheidungen zu treffen und der Rechenschaftspflicht nachzukommen. Die Evaluierungen können sich auf ein geografisches Gebiet, einen Themenbereich oder eine bestimmte Partnerschaft beziehen.

Im Jahr 2023 hat die GD ECHO die folgenden strategischen Evaluierungen abgeschlossen:

· Evaluierung der Reaktion der GD ECHO auf die regionale Krise in Venezuela , 2017-2021

· Evaluierung der Partnerschaft der GD ECHO mit dem UNHCR 2017-2021

· Evaluierung der humanitären Logistik bei Maßnahmen der Europäischen Kommission in den Bereichen Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe, 2018-2022

· Evaluierung des Mobilitätspakets im Rahmen der Reaktivierung des Soforthilfeinstruments 2020-2022

· Evaluierung der Partnerschaft der GD ECHO mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) 2018-2022

Stand Januar 2024 waren Evaluierungen in folgenden Bereichen im Gang:

·Umfassende Evaluierung der humanitären Hilfe der Europäischen Kommission 2017-2022

·Evaluierung der humanitären Maßnahmen der Europäischen Union zur Katastrophenvorsorge in Zentralafrika 2019-2023

·Evaluierung der Partnerschaft der GD ECHO mit UNICEF 2019-2023