Brüssel, den 27.3.2024

COM(2024) 147 final

2024/0079(NLE)

Vorschlag für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

über ein europäisches Qualitätssicherungs- und Anerkennungssystem in der Hochschulbildung

{SWD(2024) 74 final}


BEGRÜNDUNG

1.KONTEXT DES VORSCHLAGS

Kontext und Zweck des Vorschlags

In ihren politischen Leitlinien von 2019 1 bekundete Kommissionspräsidentin von der Leyen die Absicht, den europäischen Bildungsraum 2 bis 2025 zu vollenden. Ziel ist die Schaffung eines Raumes, in dem alle die Möglichkeit haben, im Ausland zu lernen oder zu studieren.

Die Hochschulbildung spielt eine Schlüsselrolle für die Zukunft Europas, seiner Bürgerinnen und Bürger, seiner Gesellschaften und seiner Volkswirtschaften. Wir müssen die transnationale Zusammenarbeit und die Lernmobilität in der Hochschulbildung (d. h. Auslandsaufenthalte für ein Hochschulstudium) weiter fördern, wie in der 2022 festgelegten europäischen Hochschulstrategie hervorgehoben wird 3 . 

Das Ziel von Qualitätssicherungssystemen ist, dass die Hochschulbildung den Bedürfnissen und Erwartungen von Studierenden, Arbeitgebern, der Gesellschaft und anderen Interessenträgern entspricht. Das schafft die Grundlage für das Vertrauen zwischen den Bildungssystemen, das die Voraussetzung für die automatische Anerkennung von Qualifikationen und letztlich für die Lernmobilität bildet. Einer Umfrage 4 zufolge prüft ein Drittel der Hochschuleinrichtungen bei der Entscheidung über die Anerkennung einer Qualifikation die Qualitätssicherungsvorkehrungen anderer Einrichtungen.

Qualitätssicherung bezieht sich auf die Prozesse, die von einer Hochschuleinrichtung (intern) oder einer Qualitätssicherungsagentur (extern) durchgeführt werden, um die Qualität einer Hochschuleinrichtung zu gewährleisten. Mit den Qualitätssicherungsmaßnahmen werden zwei Ziele verfolgt:

Rechenschaftspflicht: Gewährleistung der Qualität der Tätigkeiten der Hochschuleinrichtung und der Einhaltung einer Reihe von Standards und

Verbesserung: Bereitstellung von Empfehlungen, wie Hochschuleinrichtungen ihre Leistung verbessern können.

Zusammen bilden Rechenschaftspflicht und Verbesserung die Grundlage des Vertrauens. In den meisten Fällen ist die Qualitätssicherung Teil des Prozesses, in dem die nationalen Hochschulsysteme den Hochschulen das Recht zur Einschreibung von Studierenden, zur Verleihung von Abschlüssen bzw. zur Verwendung öffentlicher Mittel gewähren.

Die externe Qualitätssicherung kann verschiedene Formen annehmen:

Ein institutioneller Ansatz bedeutet, dass die Einrichtung lediglich auf institutioneller Ebene einen regelmäßigen externen Qualitätssicherungsprozess durchlaufen muss. Die Einrichtung kann ohne zusätzliche externe Qualitätsüberprüfung Programme entwickeln und durchführen.

Ein Studiengangsansatz bedeutet, dass für jeden einzelnen Studiengang (oder jede Gruppe von Studiengängen) einer oder mehrerer Hochschuleinrichtungen eine regelmäßige externe Qualitätssicherungsprüfung durchgeführt werden muss.

Bei einem kombinierten Ansatz wendet ein Hochschulsystem sowohl institutionelle Ansätze als auch Studiengangsansätze an. Dies ist der meistverwendete Ansatz in der EU 5 .

Die automatische Anerkennung ist das Recht des Inhabers einer von einem Mitgliedstaat ausgestellten Qualifikation (z. B. eines Bachelor-Abschlusses) auf Zugang zu einem Studiengang der nächsten Stufe (z. B. einem Master-Abschluss) in einem anderen Mitgliedstaat, ohne dass ein gesondertes Anerkennungsverfahren erforderlich ist 6 .

Ziel dieses Vorschlags ist, dass die Qualitätssicherungs- und Anerkennungssysteme in der Hochschulbildung Transparenz, Mobilität und transnationale Zusammenarbeit fördern und gleichzeitig eine hohe Qualität und gegenseitiges Vertrauen gewahrt werden. Davon würden Studierende, die an Lernmobilität teilnehmen, und aufnehmende Hochschuleinrichtungen profitieren.

Aufbauend auf den Erfahrungen mit Europäischen Hochschulallianzen 7 wird diese Initiative Partnerschaften zwischen Hochschuleinrichtungen erleichtern und dazu beitragen, mehr gemeinsame Studiengänge und andere gemeinsame Bildungsangebote zu entwickeln mit dem Ziel, einen europäischen Hochschulabschluss einzuführen 8 .

Die Überprüfung der Qualitätssicherung auf EU-Ebene kommt zur rechten Zeit, da die Empfehlung des Rates und des Europäischen Parlaments über die verstärkte europäische Zusammenarbeit zur Qualitätssicherung in der Hochschulbildung 9 aus dem Jahr 2006 stammt. Mit dieser Initiative wurden zwar Fortschritte erzielt (insbesondere durch die Einrichtung des Europäischen Registers der Qualitätssicherungsagenturen, das den Mitgliedstaaten eine Auswahl unter mehreren Agenturen ermöglichte), doch die Umsetzung ist nach wie vor uneinheitlich 10 . Seit 2006 hat sich die Hochschulbildung verändert, insbesondere durch die Gründung Europäischer Hochschulallianzen und die Entwicklung von mehr gemeinsamen Studiengängen und Microcredentials.

Es spricht vieles für eine Vereinfachung. Europäische Hochschulen und andere Allianzen von Hochschuleinrichtungen sind bei der Entwicklung eines gemeinsamen Bildungsangebots mit Hindernissen konfrontiert. Die Qualitätssicherungsverfahren unterscheiden sich entweder von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat (verschiedene Bestimmungen) oder sind langwierig und komplex (gleiche Bestimmungen, aber unterschiedliche administrative Konzepte).

Qualitätssicherungssysteme können bewerten, inwieweit die Hochschulsysteme auf gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen reagieren. Die Interessenträger befürworten eine stärkere Konzentration auf diesen Bereich, und zwar unter Achtung der Autonomie der Hochschulbildung und der Verantwortung der Mitgliedstaaten für ihre Systeme 11 .

Die Neubetrachtung der Qualitätssicherung ist eine Gelegenheit, dieses Thema besser mit der Anerkennung von Qualifikationen und Lernzeiten im Ausland zu verknüpfen, was bislang völlig getrennte Bereiche waren. Der Bericht über die Umsetzung der Empfehlung des Rates zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulqualifikationen und von Qualifikationen der allgemeinen und beruflichen Bildung der Sekundarstufe II sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland aus dem Jahr 2018 12 weist auf Potenzial für Verbesserungen hin.

Der zwischenstaatliche Bologna-Prozess 13 , an dem 49 Länder einschließlich aller EU-Mitgliedstaaten beteiligt sind, hat zu Fortschritten bei der Qualitätssicherung und der Anerkennung in der Hochschulbildung geführt. Zu den entwickelten Instrumenten gehören die Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum (ESG) 14 und der Europäische Ansatz zur Qualitätssicherung von Joint Programmes (der Europäische Ansatz) 15 , mit dem die Akkreditierung erleichtert und Doppelarbeit vermieden werden soll. Das letztgenannte Instrument wurde mangels günstiger Rahmenbedingungen auf nationaler und regionaler Ebene nicht in großem Umfang genutzt. Die vorliegende Initiative baut auf bestehenden Instrumenten auf und fördert deren umfassende Nutzung. Trotz dieser Fortschritte ist die Vision des europäischen Bildungsraums ehrgeiziger.

Diese Initiative ist Teil eines Pakets, das im Arbeitsprogramm der Kommission für 2024 16 im Abschnitt „Förderung unserer europäischen Lebensweise“ angekündigt wurde. Das Paket umfasst eine Mitteilung über ein Konzept für einen europäischen Hochschulabschluss und eine Empfehlung des Rates zu attraktiven und nachhaltigen Laufbahnen in der Hochschulbildung. Die beiden Empfehlungen des Rates unterstützen die Mitteilung und decken einen größeren Bereich als die reine Entwicklung eines europäischen Hochschulabschlusses ab.

Strukturelle und operative Fragen, die in der vorgeschlagenen Empfehlung des Rates behandelt werden

Die Initiative stützt sich auf Konsultationen mit Interessenträgern und Mitgliedstaaten. Ziel ist es, folgende Themen anzugehen:

·Unsicherheit sowie umständliche und langwierige Verfahren für die Anerkennung von Qualifikationen und Lernzeiten im Ausland halten Studierende davon ab, ihren Bildungsweg in einem anderen Land fortzusetzen.

·Aktuelle Qualitätssicherungsvorkehrungen sind komplex und können den Verwaltungsaufwand erhöhen. Die uneinheitliche Nutzung bestehender Instrumente wie des Europäischen Ansatzes behindert die transnationale Zusammenarbeit, da es unverhältnismäßige Auswirkungen auf die Zusammenarbeit innerhalb einer Allianz haben kann, wenn nur ein einziger Mitgliedstaat die Verwendung des Ansatzes nicht zulässt.

·Die Qualitätssicherung konzentriert sich manchmal zu stark auf formale Anforderungen statt auf die Verbesserung des Bildungsangebots, z. B. durch die Einbeziehung bereichsübergreifender Themen bei thematischen Überprüfungen der Hochschuleinrichtungen, etwa des grünen und des digitalen Wandels, der akademischen Freiheit oder der sozialen Inklusion.

Daher wird im Rahmen dieser Initiative Folgendes vorgeschlagen:

·Vereinfachung der Verfahren zur Verwirklichung des europäischen Bildungsraums wenn möglich, insbesondere durch die von Europäischen Hochschulallianzen entwickelten gemeinsamen Studiengänge, gemeinsame Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge, gemeinsame Promotionsprogramme im Rahmen der Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen (MSCA), Programme des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts und über das Programm „Digitales Europa“ finanzierte spezialisierte Bildungsprogramme 17 .

·Entwicklung spezifischer, auf Verbesserungen ausgerichteter und thematischer Überprüfungen zur Verbesserung der Lern- und Lehrqualität unter uneingeschränkter Achtung der institutionellen Autonomie. Eine angemessene Weiterverfolgung der Empfehlungen in diesen Überprüfungen von Hochschuleinrichtungen kann auch die Zweckmäßigkeit des Qualitätssicherungsverfahrens verbessern.

·Übergang zu einem institutionellen Ansatz für die externe Qualitätssicherung. Die Empfehlung würde dazu beitragen, das Problem bürokratischer, langwieriger und kostspieliger Verfahren anzugehen. Darüber hinaus würde die Qualitätssicherung von Allianzen, z. B. Europäischen Hochschulallianzen, die Zusammenarbeit erleichtern und schnellere Reaktionen auf sich rasch verändernde Bedürfnisse ermöglichen.

·Automatisierung von Anerkennungsverfahren. Voraussetzung hierfür ist eine glaubwürdige, vertrauenswürdige Qualitätssicherung. Diese Initiative ist ein neuer, integrierter Ansatz, um Anerkennung und Qualitätssicherung besser miteinander zu verknüpfen.

Ziele der vorgeschlagenen Empfehlung des Rates

Mit dieser Initiative werden die Mitgliedstaaten und ihre Hochschuleinrichtungen aufgefordert, bestehende Instrumente und Verfahren zu prüfen, um sie zweckmäßig zu gestalten.

Im Hinblick auf die externe Qualitätssicherung würden gemeinsame transnationale Studiengänge von einer Abkehr von Studiengangsansätzen zugunsten der externen Qualitätssicherung profitieren, um mehrfache (nationale) Qualitätssicherungsverfahren zu vermeiden. Eine effizientere Lösung für die nationale Qualitätssicherung bestünde darin, ein einziges Qualitätssicherungsverfahren anzuwenden. Dies würde den Verwaltungsaufwand verringern, Doppelarbeit vermeiden und den Herausforderungen der zunehmenden internationalen Zusammenarbeit gerecht werden. Denjenigen Ländern, die noch einen Studiengangsansatz verfolgen, wird in der Empfehlung vorgeschlagen, den Europäischen Ansatz zur Qualitätssicherung von Joint Programmes in vollem Umfang zu nutzen.

Der Vorschlag ist darauf ausgerichtet, Hochschuleinrichtungen durch Unterstützung des Übergangs zu einem institutionellen Ansatz zu ermöglichen, die Vertrauenswürdigkeit ihrer internen Qualitätssicherungsvorkehrungen durch eine externe institutionelle Qualitätssicherung nachzuweisen. Dies würde ihnen die Möglichkeit geben, Studiengänge im Einklang mit den ESG selbst zu akkreditieren und von der (externen) Studiengangsakkreditierung ausgenommen zu werden.

Mittel- bis langfristig sollten Allianzen wie die Europäischen Hochschulen in der Lage sein, das Qualitätssicherungssystem auf institutionenübergreifender Ebene in einem europäischen Rahmen für ihre gemeinsamen Bildungsangebote extern zu bewerten, sobald sie über ein etabliertes gemeinsames internes Qualitätssicherungssystem verfügen. Dies wäre ein Quantensprung bei der Vereinfachung und ein wichtiger Anreiz, mehr gemeinsame Studiengänge zu entwickeln und auf die Einführung eines europäischen Hochschulabschlusses hinzuarbeiten. Anhang I dieses Vorschlags skizziert die vorgeschlagenen Bausteine dieses europäischen Rahmens als ersten Schritt auf dem Weg zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens, den die Kommission, die Mitgliedstaaten, die Qualitätssicherungs- und Anerkennungseinrichtungen und die Interessenträger in der Hochschulbildung zusammen aufbauen. Die Kommission plant die Einrichtung eines Politiklabors zum europäischen Hochschulabschluss als Plattform für diesen gemeinsamen Gestaltungsprozess.

Kohärenz mit bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

Dieser Vorschlag ist ein wichtiges Element der europäischen Hochschulstrategie. Er beruht auf der Empfehlung des Rates zur Erleichterung einer wirksamen europäischen Hochschulzusammenarbeit 18 , in der dazu aufgerufen wird, „das gegenseitige Vertrauen durch die externe Qualitätssicherung und Akkreditierung gemeinsamer Bildungsprogramme und andere Formen gemeinsamer Bildungsangebote, die im Rahmen von Modellen institutioneller transnationaler Zusammenarbeit, einschließlich der Initiative ‚Europäische Hochschulen‘ [...] entwickelt werden, zu stärken.“ In der Empfehlung des Rates zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulqualifikationen und von Qualifikationen der allgemeinen und beruflichen Bildung der Sekundarstufe II sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland 19 werden darüber hinaus verstärkte Qualitätssicherungssysteme auf Vertrauensbasis gefordert.

In den Schlussfolgerungen des Rates zu weiteren Schritten zur Verwirklichung der automatischen gegenseitigen Anerkennung in der allgemeinen und beruflichen Bildung 20 werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre Bemühungen um die automatische gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen zu verstärken, und daran erinnert, dass der Qualitätssicherung eine wichtige Rolle dabei zukommt, die Vertrauensbildung voranzubringen, da sie Methoden aufzeigt und die Transparenz verbessert.

Der Vorschlag würde auch den Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung des Rates „Europa in Bewegung“ – Lernmobilität für alle 21 – unterstützen.

Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

Diese Empfehlung fördert eine wirksame transnationale Zusammenarbeit und unterstützt Hochschuleinrichtungen bei der Umsetzung des europäischen Grünen Deals 22 , der digitalen Dekade 23 und der Europäischen Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz 24 , indem Qualitätssicherungsverfahren zur Abdeckung dieser Aspekte und des Pakets zur Kompetenz- und Fachkräftemobilität 25 mittels automatischer Anerkennung gefördert werden.

Im Rahmen von Global Gateway unterstützt die EU Partnerländer bei der Entwicklung eines harmonisierten Qualitätssicherungs- und Akkreditierungssystems auf institutioneller, nationaler, regionaler und kontinentaler Ebene, beispielsweise durch die Initiative zur Harmonisierung der Qualitätssicherung und Akkreditierung an afrikanischen Hochschulen.

2.RECHTSGRUNDLAGE, SUBSIDIARITÄT UND VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

Rechtsgrundlage

Die vorgeschlagene Empfehlung des Rates stützt sich auf Artikel 165 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Nach Artikel 165 Absatz 1 AEUV trägt die EU „zur Entwicklung einer qualitativ hoch stehenden Bildung dadurch bei, dass sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fördert und die Tätigkeit der Mitgliedstaaten unter strikter Beachtung der Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Lehrinhalte und die Gestaltung des Bildungssystems erforderlichenfalls unterstützt und ergänzt“. In Artikel 165 Absatz 2 AEUV ist ferner festgelegt, dass die Maßnahmen der EU im Bildungsbereich abzielen auf die „Entwicklung der europäischen Dimension im Bildungswesen“, die „Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Bildungseinrichtungen“ und die „Förderung der Mobilität von Lernenden und Lehrenden, auch durch die Förderung der akademischen Anerkennung der Diplome und Studienzeiten“. Der Vorschlag wahrt die Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Organisation ihrer allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme (einschließlich der Lehrinhalte sowie der kulturellen und sprachlichen Vielfalt) und spiegelt die ergänzende und unterstützende Rolle der EU und die Freiwilligkeit der europäischen Zusammenarbeit wider. Die Initiative schlägt keine Erweiterung der Regelungsbefugnisse der EU oder bindende Verpflichtungen der Mitgliedstaaten vor, die auf der Grundlage ihrer nationalen Gegebenheiten über die Umsetzung dieser Empfehlung entscheiden.

Subsidiarität (bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit)

Der Vorschlag steht im Einklang mit dem in Artikel 5 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) verankerten Subsidiaritätsprinzip und wahrt die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Gestaltung der Bildungssysteme und die Lehr- und Lerninhalte. Lernmobilität und die Förderung transnationaler Zusammenarbeit lassen sich durch gemeinsame Maßnahmen auf EU-Ebene besser erreichen.

Verhältnismäßigkeit

Der Vorschlag steht im Einklang mit dem in Artikel 5 Absatz 4 EUV verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Weder Inhalt noch Form der vorgeschlagenen Empfehlung des Rates gehen über das hinaus, was zur Erreichung ihrer Ziele notwendig ist. Die vorgeschlagenen Maßnahmen respektieren die Praktiken der Mitgliedstaaten und die Vielfalt der Systeme in der EU. Das Engagement der Mitgliedstaaten ist naturgemäß freiwillig, und jeder Mitgliedstaat kann frei über den zu wählenden Ansatz für die Umsetzung der Maßnahmen entscheiden. Diese Initiative entspricht der im AEUV festgelegten Aufgabe, wonach „die Union zur Entwicklung einer qualitativ hoch stehenden Bildung dadurch bei[trägt], dass sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fördert“ (Artikel 165 Absatz 1). Der Mehrwert des Handelns auf EU-Ebene liegt in der Vereinfachung und Stärkung der transnationalen Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten, der Verbesserung der Arbeitsweise des Hochschulsektors in der gesamten EU und der Steigerung seiner weltweiten Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit.

Wahl des Instruments

Zur Erreichung der oben genannten Ziele sieht Artikel 165 Absatz 4 AEUV die Annahme von Empfehlungen durch den Rat auf der Grundlage von Vorschlägen der Kommission vor. Eine Empfehlung des Rates ist ein geeignetes Instrument für den Bereich der Bildung, in dem die Union eine unterstützende Zuständigkeit hat. Dieses Instrument wird für Maßnahmen der Union in diesem Bereich häufig genutzt. Als Rechtsinstrument signalisiert eine Empfehlung des Rates das Engagement der Mitgliedstaaten, die darin enthaltenen Maßnahmen zu verfolgen, und bietet eine starke politische Grundlage für die Zusammenarbeit in diesem Bereich, während die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten in vollem Umfang gewahrt bleibt.

3.ERGEBNISSE DER EX-POST-BEWERTUNG, DER KONSULTATION DER INTERESSENTRÄGER UND DER FOLGENABSCHÄTZUNG

Konsultation der Interessenträger

Dieser Vorschlag für eine Empfehlung des Rates wurde mit betroffenen Interessenträgern erörtert, und zwar sowohl zum Zeitpunkt der Ausarbeitung der europäischen Hochschulstrategie als auch in jüngerer Zeit bei der Ausgestaltung ihrer spezifischen Komponenten. Das Feedback aus diesen Diskussionen wird in dem Vorschlag berücksichtigt.

Der Vorschlag wurde seit Herbst 2022 in vier Sitzungen mit Vertretern der Mitgliedstaaten und wichtigen Interessenträgern der Hochschulbildung in der Arbeitsgruppe für den europäischen Bildungsraum und seit Herbst 2022 im Rahmen von drei Sitzungen mit den für Hochschulbildung zuständigen Generaldirektoren 26 erörtert.

Es fanden Konsultationen während der Jahrestagungen der Nationalen Zentren für akademische Anerkennung (NARIC) im November 2023 und des ENIC-NARIC-Netzes 27 im Juni 2023 statt.

Im September 2023 fand im Rahmen des Zweiten Europäischen Hochschulforums in Barcelona eine zielorientierte Sitzung statt, an der Vertreterinnen und Vertreter Europäischer Hochschulallianzen, von Qualitätssicherungsagenturen und der Mitgliedstaaten teilnahmen.

Qualitätssicherungsvorkehrungen für den europäischen Hochschulabschluss wurden auf dem Europäischen Bildungsgipfel und der Erasmus-Mundus-Konferenz im November 2023 erörtert. Im November 2023 und Januar 2024 fanden außerdem Workshops mit Interessenträgern aus dem Bereich der Qualitätssicherung statt.

Die Kommission hat zu Konsultierungszwecken auch die Gelegenheit wahrgenommen, an Veranstaltungen externer Interessenträger teilzunehmen. Dazu gehörten Veranstaltungen, die vom Europäischen Register für Qualitätssicherung (EQAR), der Europäischen Vereinigung für Qualitätssicherung im Hochschulbereich (ENQA) und der Europäischen Vereinigung von Institutionen im Hochschulwesen (EURASHE) organisiert wurden.

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Mehrere Studien, Berichte, Ergebnisse von Erasmus+-Projekten und Beiträge von Interessenverbänden bilden die Grundlage für den Vorschlag für eine Empfehlung des Rates. Hierzu zählt insbesondere Folgendes:

Eine von der Kommission in Auftrag gegebene Studie 28 über den Stand der automatischen Anerkennung und Qualitätssicherung in der EU und die Durchführbarkeit eines Qualitätssicherungs- und Anerkennungssystems.

Eine Umfrage der Kommission zur Analyse der ersten Entwicklungen nach der Annahme der Empfehlung des Rates zur Erleichterung einer wirksamen europäischen Hochschulzusammenarbeit. Die Ergebnisse wurden anschließend mit Vertreterinnen und Vertretern der Ministerien erörtert.

Eine Studie des Netzwerks von Experten für soziale Aspekte der allgemeinen und beruflichen Bildung (NESET) über die Einbeziehung einer sozialen Dimension in Qualitätssicherungssysteme. 29

Eine Online-Peer-Learning-Aktivität zur Qualitätssicherung in der Hochschulbildung, die im Mai 2023 gemeinsam mit Österreich ausgerichtet wurde, und eine weitere solche Aktivität zur wirksamen Nutzung der Daten und Erkenntnisse aus der Werdegang-Nachverfolgung als Informationsgrundlage für die Politikentwicklung und die Qualitätssicherung, die im November 2023 unter spanischem EU-Ratsvorsitz in Madrid im Rahmen der Tätigkeiten des Europäischen Netzes zur Werdegang-Nachverfolgung organisiert wurde.

Die Ergebnisse des im Rahmen von Erasmus+ finanzierten EUniQ-Projekts, an dem mehrere Qualitätssicherungsagenturen in ganz Europa beteiligt waren, führten zur Entwicklung eines Vorschlags für einen Qualitätssicherungsrahmen für Europäische Hochschulallianzen.

Die laufenden Fortschritte des durch Erasmus+ finanzierten IMINQA-Projekts zur Unterstützung der Entwicklung der Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum, insbesondere in Bezug auf die Arbeit zur Qualitätssicherung für Europäische Hochschulallianzen, die Umsetzung des europäischen Konzepts zur Qualitätssicherung von Joint Programmes und die Qualitätssicherung von Microcredentials.

Die anhaltenden Fortschritte des im Rahmen von Erasmus+ finanzierten QA-FIT-Projekts, an dem die wichtigsten Organisationen von Interessenträgern im Bereich der Qualitätssicherung beteiligt sind und das umfassende Erkenntnisse über den aktuellen Stand der Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum und die Notwendigkeit von Reformen der derzeitigen Instrumente gewinnen will.

Ergebnisse von sechs Erasmus+-Pilotprojekten zur Erprobung einer Gütesiegel-Strategie für gemeinsame europäische Hochschulabschlüsse.

Diese Studien wurden durch mehrere Beiträge von Interessenverbänden sowohl vor als auch während des Zeitraums der Aufforderung zur Stellungnahme ergänzt.

Folgenabschätzung

Angesichts der erwarteten Auswirkungen und aufgrund der Tatsache, dass die Maßnahmen als Ergänzung zu Initiativen der Mitgliedstaaten konzipiert sind und die vorgeschlagenen Aktivitäten freiwillig erfolgen, wurde auf eine Folgenabschätzung verzichtet. Der Vorschlag wurde auf der Grundlage spezieller Studien, der Konsultation der Mitgliedstaaten, der öffentlichen Konsultation sowie zahlreicher gezielter Konsultationen von Interessenträgern ausgearbeitet.

Grundrechte

Mit der vorgeschlagenen Empfehlung des Rates werden die EU-Grundrechte gewahrt. Die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union 30 anerkannten Grundsätze, insbesondere das Recht auf Bildung nach Artikel 14, das Recht auf akademische Freiheit nach Artikel 13 und das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten nach Artikel 8, werden gefördert.

4.AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT

Obwohl die Initiative keine zusätzlichen Mittel aus dem Unionshaushalt erfordert, werden die Maßnahmen aus dieser Empfehlung Finanzierungsquellen auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene mobilisieren.

5.SONSTIGES

Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Zur Unterstützung der Durchführung schlägt die Kommission vor, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten spezifische Leitfäden, Handbücher und andere konkrete Hilfsmittel auf der Grundlage von Erkenntnissen, Peer-Learning-Aktivitäten und der Ermittlung bewährter Verfahren zu entwickeln. Die Kommission beabsichtigt, über die Anwendung der Empfehlung im Rahmen der einschlägigen Überwachungs- und Berichterstattungssysteme der EU zu berichten.

Übersicht über einzelne Bestimmungen des Vorschlags

In der vorgeschlagenen Empfehlung des Rates wird ein differenzierter Ansatz angeregt, der die Vielfalt der Qualitätssicherungs- und Anerkennungssysteme im europäischen Bildungsraum berücksichtigt. Die Empfehlung unterstützt einen schrittweisen Übergang zu einer stärkeren externen institutionellen Qualitätssicherung und weitere Schritte zu einer automatischen Anerkennung auf der Grundlage von Vertrauen. Sie baut auf den bereits getroffenen Maßnahmen in der Hochschulbildung auf, verfolgt aber einen ehrgeizigeren und stärker von der EU vorangetriebenen Ansatz.

In der Empfehlung des Rates werden Maßnahmen vorgeschlagen, die von den Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Hochschulsysteme ergriffen werden können. Die Empfehlung verdeutlicht die Bereitschaft der Kommission, die Maßnahmen der Mitgliedstaaten in diesem Bereich zu unterstützen und zu ergänzen. Die begleitende Arbeitsunterlage beschreibt verschiedene neuere Forschungsergebnisse sowie die Meinungen und Erfahrungen europäischer Interessenträger, um die vorgeschlagene Empfehlung des Rates zu untermauern.

2024/0079 (NLE)

Vorschlag für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

über ein europäisches Qualitätssicherungs- und Anerkennungssystem in der Hochschulbildung

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 165 Absatz 4,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Qualitätssicherungssysteme sind im gesamten europäischen Bildungsraum und darüber hinaus von entscheidender Bedeutung für hohe Qualitätsstandards in der Bildung und den Aufbau von Vertrauen zwischen Hochschulsystemen und einrichtungen. Sie sind ein wichtiger Baustein der transnationalen Zusammenarbeit. Qualitätssicherung ist die Grundlage für gegenseitiges Vertrauen, das transnationale Zusammenarbeit und nahtlose Lernmobilität ermöglicht.

(2)Die Hauptverantwortung für die Qualität ihres Bildungsangebots liegt bei den Hochschuleinrichtungen, welche die höchsten Standards zu einer zentralen institutionellen Priorität machen und Qualitätssicherungsstrategien und prozesse entwickeln sollten, um die Erreichung dieses Ziels zu gewährleisten.

(3)Die Einführung der Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum (ESG) 31 war ein grundlegender Schritt zur Konsolidierung des Europäischen Hochschulraums (EHR), mit dem die Schaffung einer Qualitätskultur in Hochschulsystemen und einrichtungen in ganz Europa unterstützt wurde; diese Standards und Leitlinien sind jedoch noch nicht vollständig implementiert worden.

(4)Die europäische Gesellschaft durchläuft dynamische Veränderungen wie den grünen und den digitalen Wandel, der durch die künstliche Intelligenz zusätzlich verstärkt wird. Die Systeme der Hochschulbildung sollten in der Lage sein, auf diesen Wandel zu reagieren. Qualitätssicherungsprozesse sollten die Hochschuleinrichtungen in diesem Umbruch durch die Bereitstellung von Expertenüberprüfungen zur Verbesserung des Bildungsangebots unterstützen.

(5)Die Qualitätssicherungsprozesse sollten flexibler, internationaler und zweckmäßiger gestaltet werden, wobei sicherzustellen ist, dass diese Verfahren weiterhin darauf ausgerichtet sind, höchste Qualitätsstandards zu gewährleisten. Feedback von Absolventinnen und Absolventen über ihre Lern- und Karrierewege und die Relevanz ihrer im Rahmen dieses Lernens erworbenen Kompetenzen ist ein wertvolles Überwachungsinstrument, um Qualität und Relevanz auf institutioneller und systemischer Ebene sicherzustellen. Die Europäische Initiative zur Werdegang-Nachverfolgung 32 hat dazu beigetragen, die Nachverfolgung systematischer und vergleichbarer zu gestalten.

(6)Unterschiedliche nationale Qualitätssicherungsvorkehrungen führen nach wie vor zu komplexen Rahmenbedingungen für die transnationale Zusammenarbeit in der Hochschulbildung, was die Entwicklung gemeinsamer Bildungsprogramme durch Allianzen von Hochschuleinrichtungen behindert und die Bildungsmöglichkeiten für Hochschuleinrichtungen und Studierende einschränkt. Spezifische Anforderungen oder Standards sind manchmal stärker auf den Prozess ausgerichtet und nicht eindeutig mit Lernergebnissen verknüpft, was die qualitätsverbessernde Wirkung begrenzt.

(7)Nationale Anforderungen an die externe Qualitätssicherung auf der Ebene von Hochschulstudiengängen stellen bei der Schaffung länderübergreifender gemeinsamer Bildungsangebote in der Regel eine besondere Herausforderung dar. Diese Qualitätssicherungsverfahren können zu kostspielig, zu langwierig und mitunter widersprüchlich sein und die Hochschuleinrichtungen daran hindern, schnell genug auf neue Bedürfnisse zu reagieren und neue Bildungsangebote für Studierende zu entwickeln.

(8)Bestehende Instrumente wie der Europäische Ansatz zur Qualitätssicherung von Joint Programmes (Europäischer Ansatz) 33 werden von der Hochschulgemeinschaft und den Mitgliedstaaten sehr geschätzt, doch aufgrund unterschiedlicher nationaler Ansätze ist die Umsetzung nach wie vor unzureichend.

(9)Die Empfehlung des Rates zur Erleichterung einer wirksamen europäischen Hochschulzusammenarbeit 34 plädiert dafür, den Europäischen Ansatz als wichtigen Schritt zur Unterstützung des Übergangs zu einer stärkeren Rolle der externen Qualitätssicherung der Einrichtungen zu nutzen, statt einzelne Studiengänge zu prüfen.

(10)Gemeinsame Studiengänge sind zu einem von allen Interessenträgern der Hochschulbildung sehr geschätzten Aushängeschild des europäischen Bildungsraums geworden. Angemessene Qualitätssicherungsvorkehrungen sind eine Voraussetzung dafür, dass diese gemeinsamen Studiengänge in der gesamten Union umfassend eingeführt werden können. Die Schaffung eines europäischen Hochschulabschlusses auf der Grundlage gemeinsam festgelegter europäischer Kriterien, der auf nationaler, regionaler oder institutioneller Ebene verliehen wird, könnte die bestehenden Probleme im Zusammenhang mit der Qualitätssicherung und Akkreditierung von gemeinsamen Studiengängen lösen, indem ein Rahmen geschaffen wird, der in die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten integriert werden könnte.

(11)Im Einklang mit der Empfehlung zur Erleichterung einer wirksamen europäischen Hochschulzusammenarbeit gehen mehrere Mitgliedstaaten schrittweise zu externen Qualitätssicherungssystemen über, die eher auf die institutionelle Ebene ausgerichtet sind. Die Interessenträger haben schnellere Lösungen gefordert, die ihr Engagement im Rahmen ihrer Hochschulallianzen und anderer Kooperationsmodelle unterstützen. Die Stärkung der internen Qualitätssicherungssysteme könnte ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Prozesse bei gleichzeitiger Gewährleistung höchster Qualitätsstandards sein.

(12)Allianzen von Hochschuleinrichtungen, z. B. Europäische Hochschulallianzen 35 , stehen bei der transnationalen Zusammenarbeit in vorderster Reihe. Diese Allianzen verpflichten sich, ihre Zusammenarbeit auf die nächste Stufe zu heben, indem sie europäische interuniversitäre Campus einrichten, in denen ein gemeinsames Bildungsangebot zur Norm wird. Als wichtigen Schritt bei der Schaffung dieser Campus entwickeln die Allianzen interne Qualitätssicherungssysteme, damit die Qualität ihres gemeinsamen Bildungsangebots den höchsten Standards entspricht. Es muss ein Qualitätssicherungsrahmen geschaffen werden, der es ihnen ermöglicht, ihr Qualitätssicherungssystem mit allen gemeinsamen Bildungsaktivitäten der Allianzen auf institutionenübergreifender Ebene bewerten zu lassen, die Identität dieser Allianzen zu festigen, ihren Interessenträgern Sicherheit zu gewähren und die gemeinsame Bildungsvermittlung zu erleichtern. Wichtige Bausteine für erste Schritte zur Entwicklung eines solchen Rahmens wurden ermittelt.

(13)Die automatische gegenseitige Anerkennung von Auslandsqualifikationen und lernzeiten ist notwendig, um Lernmobilität für alle zu realisieren, die Mobilität von Intelligenz zu unterstützen und die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern. Die Mitgliedstaaten einigten sich in der Empfehlung des Rates von 2018 zur automatischen gegenseitigen Anerkennung von Hochschulabschlüssen und Qualifikationen der Sekundarstufe II sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland 36 darauf, dass eine von einem Mitgliedstaat ausgestellte Qualifikation eines bestimmten Niveaus dazu berechtigt, sich ohne ein gesondertes Anerkennungsverfahren für die Aufnahme in einen weiterführenden Studiengang in einem anderen Mitgliedstaat zu bewerben. Robuste Qualitätssicherungssysteme bilden die Grundlage für den Aufbau des für eine automatische Anerkennung notwendigen Vertrauens.

(14)Zur Unterstützung dieser Empfehlung beabsichtigt die Kommission die Einrichtung eines Politiklabors zum europäischen Hochschulabschluss mit einer Expertengruppe, an der Mitgliedstaaten, Hochschuleinrichtungen, Qualitätssicherungs-/Akkreditierungsagenturen, Studierendenvertreter sowie Wirtschafts- und Sozialpartner beteiligt sind, um die Maßnahmen und erforderlichen nationalen Reformen zu beschleunigen. Ziel der Initiative ist es, der Kommission und den Interessenträgern Orientierungshilfen für den Übergang zu einem europäischen Hochschulabschluss und für die Umsetzung eines institutionenübergreifenden Rahmens für Allianzen von Hochschuleinrichtungen zur Verfügung zu stellen. Das Politiklabor würde eng mit Erasmus+-Beschleunigerteams für die Anerkennung zusammenarbeiten, um den Prozess zu unterstützen und zu begleiten.

(15)Die Kommission plant die Einrichtung eines jährlichen Forums zum europäischen Hochschulabschluss 37 , um Synergien mit dem Europäischen Hochschulraum auszuschöpfen; dies erfolgt in Zusammenarbeit mit den Interessenträgern im Bereich Qualitätssicherung und Anerkennung, einschließlich der Mitgliedstaaten, des Europäischen Registers für Qualitätssicherung in der Hochschulbildung (EQAR) 38 , der Organisationen, die die E4-Gruppe 39 bilden, des Europäischen Netzwerks von Informationszentren und der Nationalen Informationszentren für Fragen der akademischen Anerkennung 40 , der Vertreter der nationalen Qualifikationsrahmen und der Wirtschafts- und Sozialpartner. Das Ziel ist, Orientierungshilfen zu bieten und die politischen Fortschritte beim Übergang zu einem europäischen Hochschulabschluss, auch durch das Politiklabor zum europäischen Hochschulabschluss, sowie bei der Weiterverfolgung der Umsetzung dieser Empfehlung zu überwachen.

(16)Die Kommission beabsichtigt, die Weiterentwicklung der vom EQAR verwalteten Datenbank für externe Qualitätssicherungsergebnisse (DEQAR) 41 zu unterstützen und dabei auf bewährten Verfahren von Anerkennungsinformationszentren aufzubauen, die die Datenbank für die automatische Anerkennung nutzen.

(17)Die Kommission beabsichtigt, die Entwicklung und Bekanntmachung von Verfahren zur Werdegang-Nachverfolgung weiter zu unterstützen, um die Qualität und Relevanz der Hochschulbildung zu steigern und Vergleiche und Benchmarking zwischen Ländern und Einrichtungen zu verbessern.

(18)Die Kommission beabsichtigt, mit den Mitgliedstaaten und der Hochschulgemeinschaft weiter die Erfahrungen auszutauschen, die mit transnationalen Kooperationsinitiativen gesammelt wurden, etwa im Rahmen der Europäischen Hochschulallianzen und Programme (z. B. gemeinsame Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge, gemeinsame MSCA-Promotionsprogramme oder aus dem Programm „Digitales Europa“ 42 finanzierte spezialisierte Bildungsprogramme).

(19)Die Kommission beabsichtigt, die Mitgliedstaaten zu ermutigen, das Instrument für technische Unterstützung (TSI) zu nutzen, um maßgeschneidertes technisches Fachwissen für die Konzeption und Durchführung der notwendigen Reformen im Hochschulbereich – unter anderem durch die Verbesserung der Governance- und Qualitätssicherungsmechanismen für Hochschuleinrichtungen – zu erhalten.

(20)Die Kommission beabsichtigt, das Benchlearning zwischen Qualitätssicherungsagenturen zu fördern.

(21)Diese Empfehlung wahrt uneingeschränkt die Grundsätze der Subsidiarität, der institutionellen Autonomie und der akademischen Freiheit, und sie wird im Einklang mit nationalen Gegebenheiten und in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und allen relevanten Interessenträgern umgesetzt —

HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ABGEGEBEN:

Verbesserung aller Qualitätssicherungssysteme

1.Den Mitgliedstaaten wird empfohlen,

a)die auf Verbesserung ausgerichtete Dimension der Qualitätssicherung zu entwickeln, um kontinuierliche Verbesserungen zu fördern und ein hohes Maß an transnationalem Vertrauen und Rechenschaftspflicht innerhalb der Hochschuleinrichtungen aufrechtzuerhalten;

b)sicherzustellen, dass Qualitätssicherungssysteme zweckmäßig sind, um auf wichtige gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen zu reagieren, die sich auf die Hochschulbildung auswirken. Hochschulsysteme können diese Aspekte auf unterschiedliche Weise berücksichtigen, z. B. indem Hochschuleinrichtungen dazu angehalten werden, sie in ihre internen Qualitätssicherungsverfahren einzubeziehen, spezifische Ziele in ihre regelmäßige externe Qualitätssicherung aufzunehmen oder gezielte oder thematische Qualitätsüberprüfungen auf Systemebene durchzuführen. Ein derartiger Ansatz sollte in voller Übereinstimmung mit den ESG erfolgen und könnte Themen abdecken wie:

i)Förderung und Schutz der im Bologna-Prozess definierten grundlegenden akademischen Werte 43 ;

ii)Bedeutung der Lehre und der Lernergebnisse für die Beschäftigungsfähigkeit und die persönliche Entwicklung, z. B. auf der Grundlage von Informationen aus der Werdegang-Nachverfolgung oder einer engeren Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern, einschließlich Curriculumsgestaltung und Angebot von Praktikumsmöglichkeiten 44 ;

iii)Eignung der Programme (die zu einem vollwertigen Abschluss oder Microcredentials führen), die Kompetenzen (d. h. Wissen, Fähigkeiten und Einstellungen) von Studierenden und lebenslang Lernenden in Bezug auf wichtige gesellschaftliche und wirtschaftliche Prioritäten wie den grünen und den digitalen Wandel zu verbessern;

iv)relevante Synergien zwischen Bildung (einschließlich beruflicher Aus- und Weiterbildung), Forschung, Innovation und Dienst an der Gesellschaft;

v)inklusive Hochschulbildung im Sinne des Bologna-Prozesses, die unter anderem die Zugänglichkeit und die Gleichstellung der Geschlechter sowie das studierendenzentrierte Lernen und das Wohlbefinden der Studierenden fördert;

vi)attraktive und nachhaltige akademische Laufbahnen und Arbeitsbedingungen; 45

vii)Strategien zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit;

c)den Arbeits- und Verwaltungsaufwand und die finanziellen Auswirkungen externer Qualitätssicherungsverfahren für Hochschuleinrichtungen auf der Grundlage einer Kosten-Nutzen-Analyse der Qualitätssicherungsverfahren zu verringern;

d)zur Förderung einer Qualitätskultur zu gewährleisten, dass Entscheidungen über die Akkreditierung und Registrierung von Hochschuleinrichtungen und Studiengängen im Einklang mit den ESG transparent und objektiv erfolgen, und zwar unter Einbeziehung relevanter Expertenbeiträge und unter Beteiligung der Hochschulgemeinschaft, einschließlich Studierender und Personal;

e)den Umfang zu überwachen, in dem Qualitätssicherungsverfahren jeweils zu einer Verbesserung der Qualität des Bildungsangebots führen, und die Veröffentlichung von Qualitätssicherungsprüfungen (auf institutioneller Ebene oder auf Studiengangsebene) in einer weitverbreiteten Sprache im DEQAR zu fördern, um die transnationale Transparenz der Qualität des Bildungsangebots an den Hochschulen zu verbessern;

f)zu gewährleisten, dass die internen institutionellen Qualitätssicherungssysteme das gesamte Spektrum des Bildungsangebots einer Hochschuleinrichtung abdecken. Für Bildungsangebote, die zu Microcredentials führen, sind der europäische Ansatz für Microcredentials für lebenslanges Lernen und Beschäftigungsfähigkeit und die Grundsätze der Union für die Gestaltung und Ausstellung von Microcredentials 46 als Referenz zu verwenden;

g)die Qualitätssicherungsagenturen dabei zu unterstützen und sie dazu zu ermutigen, Aktivitäten für das Lernen voneinander zu organisieren, die es nationalen Hochschuleinrichtungen und Qualitätssicherungsagenturen ermöglichen, ihre Verfahren mit denen aus anderen Teilen des europäischen Bildungsraums zu vergleichen. Dies kann durch Benchlearning 47 erfolgen, bei dem Hochschuleinrichtungen und Qualitätssicherungsagenturen von anderen führenden Hochschuleinrichtungen lernen können, oder durch die Analyse der Werdegang-Nachverfolgung in Europa.

Entwicklung eines institutionenübergreifenden Qualitätssicherungskonzepts für Allianzen von Hochschuleinrichtungen

2.Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, einen europäischen Rahmen zu entwickeln, der es jeder Art von Allianzen von Hochschuleinrichtungen, die an einer über eine Ad-hoc- oder projektbezogene Zusammenarbeit hinausgehenden dauerhaften, langfristigen Kooperation beteiligt sind (z. B. an Europäischen Hochschulallianzen), ermöglicht, sich einer gemeinsamen externen Bewertung ihrer gemeinsamen internen Qualitätssicherungsvorkehrungen zu unterziehen, die alle gemeinsamen Maßnahmen oder zumindest ihr eigenes gemeinsames Bildungsangebot wie gemeinsame Studiengänge oder gemeinsame Microcredentials abdeckt. Diese Arbeit sollte folgende Maßnahmen umfassen:

a)Zusammenarbeit mit Interessenträgern der Qualitätssicherung bei der Entwicklung und Erprobung dieses institutionenübergreifenden Qualitätssicherungsrahmens auf der Grundlage der Bausteine in Anhang I dieser Empfehlung und auf der Grundlage der Ergebnisse der über Erasmus+ finanzierten Projekte EUniQ 48 und IMINQA 49 ;

b)Zulassung und Ermutigung der im EQAR registrierten Qualitätssicherungsagenturen zur Durchführung solcher externen Qualitätssicherungsbewertungen auf der Grundlage dieses institutionenübergreifenden Qualitätssicherungsrahmens;

c)Anerkennung der Ergebnisse der Qualitätssicherungsbewertung auf der Grundlage eines solchen institutionenübergreifenden Qualitätssicherungsrahmens in den nationalen Qualitätssicherungssystemen, wobei sicherzustellen ist, dass alle von der Allianz abgedeckten gemeinsamen Bildungsangebote als qualitätsgesichert und akkreditiert gelten, ohne dass zusätzliche Qualitätssicherungsanforderungen erfüllt werden müssen.

Flexiblere Gestaltung von studiengangsbezogenen oder kombinierten Ansätzen für die externe Qualitätssicherung

3.Den Mitgliedstaaten wird empfohlen,

a)die transnationale Zusammenarbeit und die Agilität der Hochschulsysteme zu erleichtern durch:

i)Unterstützung von Hochschuleinrichtungen bei der Einführung oder Verbesserung eines robusten internen Qualitätssicherungsprozesses und der Entwicklung einer starken institutionellen Qualitätskultur, was den Übergang zu einem institutionellen Ansatz für die externe Qualitätssicherung ermöglicht;

ii)Übergang zu einem institutionellen Ansatz für die Qualitätssicherung, sobald Hochschuleinrichtungen über eine robuste interne Qualitätssicherung verfügen, indem beispielsweise die obligatorische Studiengangsakkreditierung durch Qualitätssicherungsagenturen auf die Erstakkreditierung für neue Studiengänge beschränkt wird und Selbstakkreditierungsverfahren als Teil des internen Qualitätssicherungsverfahrens eingeführt werden;

iii)Stärkung eines evidenzbasierten Ansatzes für die Qualitätssicherung unter Verwendung eines Spektrums von Daten, die u. a. im Rahmen der Werdegang-Nachverfolgung erhoben wurden, und

iv)Unterstützung des Peer-Learning und des Kapazitätsaufbaus in Hochschuleinrichtungen zur Stärkung ihrer Qualitätskultur beim Übergang zu einem institutionellen Ansatz für die externe Qualitätssicherung;

b)die Anwendung des Europäischen Ansatzes zu ermöglichen und zu fördern, indem

i)auf nationaler Ebene hinzugefügte Qualitätssicherungskriterien oder sonstige ungerechtfertigte potenzielle administrative oder regulatorische Hindernisse aufgehoben werden;

ii)günstige Rahmenbedingungen geschaffen werden, die den in der Qualitätssicherung tätigen Personen Orientierung und Unterstützung bieten;

iii)gewährleistet wird, dass die Nutzung des Ansatzes im Vergleich zu den auf nationaler Ebene durchgeführten Verfahren keine finanzielle Benachteiligung mit sich bringt.

Schaffung der Grundlagen für einen europäischen Hochschulabschluss

4.Den Mitgliedstaaten wird empfohlen,

a)Qualitätssicherungsagenturen, die im EQAR registriert sind, Folgendes zu ermöglichen:

i)das europäische Gütesiegel 50 für Studiengänge mit gemeinsamem Abschluss zu verleihen, die den europäischen Kriterien gemäß Anhang II entsprechen, wenn ein studiengangsbezogener oder ein kombinierter Ansatz für die externe Qualitätssicherung vorgeschrieben ist;

ii)Hochschuleinrichtungen, die einer externen Qualitätssicherung auf institutioneller Ebene unterliegen, die Befugnis zu erteilen, auf Grundlage einer internen Qualitätssicherung und der Einhaltung der europäischen Kriterien das europäische Gütesiegel für ihre Studiengänge mit gemeinsamem Abschluss zu verleihen;

iii)Allianzen von Hochschuleinrichtungen, die einer externen Qualitätssicherung auf institutionenübergreifender Ebene unterliegen, die Befugnis zu erteilen, auf der Grundlage einer institutionenübergreifenden Bewertung, die gemäß den in Anhang I festgelegten Grundsätzen durchgeführt wurde, und der Einhaltung der europäischen Kriterien das europäische Gütesiegel zu verleihen;

b)mit dem EQAR zusammenzuarbeiten, um zu ermitteln, wie die regelmäßige ESG-Überprüfung der Arbeit der nationalen Qualitätssicherungsagenturen ergänzt werden kann, um sicherzustellen, dass damit gemeinsame Studiengänge den europäischen Kriterien entsprechen, und ein Repository für Studiengänge zu schaffen, die die europäischen Kriterien erfüllen und die einen europäischen Hochschulabschluss verleihen dürfen.

Einführung der automatischen Anerkennung

5.Den Mitgliedstaaten wird empfohlen,

a)die Bewertung der Umsetzung der automatischen Anerkennung 51 durch interne und externe Qualitätssicherungsverfahren von Hochschuleinrichtungen zu fördern und zu unterstützen;

b)in enger Zusammenarbeit mit Hochschuleinrichtungen und anderen beteiligten Interessenträgern klare Leitlinien für Hochschuleinrichtungen zu entwickeln, wie sie zwischen der automatischen Anerkennung einer Zugangsqualifikation und dem Recht der Hochschuleinrichtungen, Entscheidungen über die Zulassung zu einem bestimmten Studiengang zu treffen, unterscheiden können. Diese Leitlinien sollten regelmäßig auf Grundlage der Ergebnisse der Überprüfungen des Erasmus+-Beschleunigerteams 52 im Hinblick auf die Umsetzung der automatischen Anerkennung überprüft werden;

c)die Hochschuleinrichtungen dabei zu unterstützen, einen Lernergebnisansatz für Zulassungsverfahren zu verfolgen, wobei der Schwerpunkt auf Kompetenzen im Zusammenhang mit dem Qualifikationsniveau und nicht auf spezifischen Lehrplaninhalten liegen sollte;

d)mit Hochschuleinrichtungen und nationalen Anerkennungsstellen zusammenzuarbeiten, um Anerkennungsentscheidungen zu überwachen und die Datenerhebung und evidenzbasierte Ansätze auf institutioneller, nationaler und europäischer Ebene zu verbessern;

e)die Hochschuleinrichtungen dabei zu unterstützen, alle Abschlüsse und Microcredentials in einem Format zu vergeben, das kompatibel ist mit den Standards der europäischen digitalen Zertifikate 53 (EDC) einschließlich des Europäischen Lernmodells 54 , denen eine Schlüsselrolle für die automatische Anerkennung zukommt, und zwar mittels der in den EDC vorgesehenen integrierten Prüfungen der Authentizität und der Qualitätssicherungs- und Akkreditierungsnachweise;

f)den Kapazitätsaufbau und die Vernetzung des Personals in ENIC-NARIC 55 -Zentren und Hochschuleinrichtungen durch Schulungen und digitale Instrumente einschließlich der künstlichen Intelligenz anzuregen und zu unterstützen und eine enge Zusammenarbeit mit den Anerkennungs- und Qualitätssicherungsbehörden sicherzustellen;

g)gemeinsam mit dem ENIC-NARIC-Netz und der Europäischen Vereinigung für Qualitätssicherung im Hochschulbereich (ENQA) eine enge Zusammenarbeit zwischen dem in Anerkennung und der Qualitätssicherung tätigen Personal zu unterstützen.

6.Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, diese Empfehlungen so bald wie möglich umzusetzen, um einen reibungslosen Übergang in Richtung eines europäischen Hochschulabschlusses zu ermöglichen. Sie werden ersucht, die Kommission im Rahmen der Arbeitsstrukturen für den europäischen Bildungsraum 56 regelmäßig über die entsprechenden auf geeigneter Ebene durchgeführten Maßnahmen zu unterrichten, um die Ziele dieser Empfehlung als wesentliche Schritte zur Verwirklichung und Weiterentwicklung des europäischen Bildungsraums zu unterstützen.

Geschehen zu Brüssel am […]

   Im Namen des Rates

   Der Präsident/Die Präsidentin

(1)    Politische Leitlinien für die künftige Europäische Kommission 2019-2024, https://commission.europa.eu/system/files/2020-04/political-guidelines-next-commission_de.pdf.
(2)    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Vollendung des europäischen Bildungsraums bis 2025, 30. September 2020 (COM(2020) 625 final).
(3)    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine europäische Hochschulstrategie, 18. Januar 2022 (COM(2022) 16 final).
(4)    Bericht der Kommission an den Rat über die Umsetzung der Empfehlung des Rates zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulqualifikationen und von Qualifikationen der allgemeinen und beruflichen Bildung der Sekundarstufe II sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland, 23. Februar 2023 (COM(2023) 91 final).
(5)    In einer (laufenden) Umfrage der Kommission aus dem Jahr 2023 zur Umsetzung der Empfehlung des Rates zur Erleichterung einer wirksamen europäischen Hochschulzusammenarbeit antworteten 14 Ministerien von Mitgliedstaaten, dass sie bei der externen Qualitätssicherung einen kombinierten Ansatz verfolgen.
(6)    Empfehlung des Rates vom 26. November 2018 zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulqualifikationen und von Qualifikationen der allgemeinen und beruflichen Bildung der Sekundarstufe II sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland (ABl. C 444 vom 10.12.2018, S. 1).
(7)     Initiative „Europäische Hochschulen“ | Europäischer Bildungsraum (europa.eu) .
(8)    Siehe die begleitende Mitteilung der Kommission über ein Konzept für einen europäischen Hochschulabschluss.
(9)    Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 über die verstärkte europäische Zusammenarbeit zur Qualitätssicherung in der Hochschulbildung (ABl. L 64 vom 4.3.2006, S. 60).
(10)    Vorläufige Daten aus einer laufenden Studie der Kommission.
(11)    Siehe Ergebnisse des Erasmus-finanzierten Projekts „Quality Assurance Fit for the Future“ (QA-Fit) .  
(12)    Bericht der Kommission an den Rat über die Umsetzung der Empfehlung des Rates zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulqualifikationen und von Qualifikationen der allgemeinen und beruflichen Bildung der Sekundarstufe II sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland, 23. Februar 2023 (COM(2023) 91 final).
(13)     Europäischer Hochschulraum und Bologna-Prozess. (ehea.info) .
(14)     Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum , angenommen von den für die Hochschulbildung zuständigen Ministerinnen und Ministern im Europäischen Hochschulraum im Mai 2015.
(15)     Europäischer Ansatz zur Qualitätssicherung von Joint Programmes , angenommen von den für die Hochschulbildung zuständigen europäischen Ministerinnen und Ministern im Mai 2015.
(16)    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2024. Heute handeln, um für morgen bereit zu sein, 17. Oktober 2023 (COM(2023) 638 final).
(17)    Verordnung (EU) 2021/694 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Aufstellung des Programms „Digitales Europa“ und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2015/2240 (Text von Bedeutung für den EWR) (ABl. L 166 vom 11.5.2021, S. 1).
(18)    Empfehlung des Rates vom 5. April 2022 zur Erleichterung einer wirksamen europäischen Hochschulzusammenarbeit (Text von Bedeutung für den EWR) 2022/C 160/01 (ABl. C 160 vom 13.4.2022, S. 1).
(19)    Empfehlung des Rates vom 26. November 2018 zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulqualifikationen und von Qualifikationen der allgemeinen und beruflichen Bildung der Sekundarstufe II sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland (ABl. C 444 vom 10.12.2018, S. 1).
(20)    Schlussfolgerungen des Rates zu weiteren Schritten zur Verwirklichung der automatischen gegenseitigen Anerkennung in der allgemeinen und beruflichen Bildung (ABl. C 185 vom 26.5.2023, S. 44).
(21)    Vorschlag für eine Empfehlung des Rates „Europa in Bewegung“ – Lernmobilität für alle, 15. November 2023 (COM(2023) 719 final).
(22)    https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/european-green-deal_de.
(23)     Europas digitale Dekade: Ziele für 2030 | Europäische Kommission (europa.eu) .
(24)    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz, 1. Juli 2020 (COM(2020) 274 final).
(25)    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über Kompetenz- und Fachkräftemobilität, 15. November 2023 (COM(2023) 715 final).
(26)    Eine Gruppe hochrangiger Verantwortlicher mit Zuständigkeit für die Hochschulbildung, die zweimal jährlich zusammenkommt; die Sitzung wird von dem Mitgliedstaat organisiert, der den EU-Ratsvorsitz innehat.
(27)    Das ENIC-Netz (Europäisches Netzwerk von Informationszentren) und das NARIC-Netz (nationale Informationszentren für Fragen der akademische Anerkennung) arbeiten eng zusammen und werden zusammen als ENIC-NARIC-Netz bezeichnet. ENIC besteht aus Anerkennungseinrichtungen der am Übereinkommen von Lissabon über die Anerkennung von Qualifikationen beteiligten Staaten, wobei das Sekretariat vom Europarat und von der UNESCO gestellt wird, während dem NARIC die Anerkennungseinrichtungen der Erasmus+-Programmländer angehören. Die beiden Netze verfügen über ein gemeinsames Arbeitsprogramm, eine gemeinsame Charta und einen gemeinsamen Vorstand.
(28)    Laufende Studie.
(29)    Verknüpfung von Qualitätssicherung und sozialer Dimension der Hochschulbildung: Literaturauswertung und Kartierung nationaler Verfahren – NESET (nesetweb.eu) .
(30)    Charta der Grundrechte der Europäischen Union (ABl. C 326 vom 26.10.2012, S. 391).
(31)     Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum (ESG) .
(32)

   Empfehlung des Rates vom 20. November 2017 zur Werdegang-Nachverfolgung (ABl. C 423 vom 9.12.2017, S. 1).

(33)    Der von den EHR-Ministern im Mai 2015 gebilligte Ansatz soll „ein wichtiges Hindernis für die Entwicklung von Joint Programmes durch Festlegung von Standards beseitigen, die auf den vereinbarten Werkzeugen für den EHEA basieren, ohne zusätzliche nationale Kriterien anzuwenden“ ( Europäischer Ansatz zur Qualitätssicherung von Joint Programmes ).
(34)    Empfehlung des Rates vom 5. April 2022 zur Erleichterung einer wirksamen europäischen Hochschulzusammenarbeit (ABl. C 160 vom 13.4.2022, S. 1).
(35)    https://education.ec.europa.eu/education-levels/higher-education/european-universities-initiative.
(36)    Empfehlung des Rates vom 26. November 2018 zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulqualifikationen und von Qualifikationen der allgemeinen und beruflichen Bildung der Sekundarstufe II sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland (ABl. C 444 vom 10.12.2018, S. 1).
(37)    Wie in der Mitteilung über ein Konzept für einen europäischen Hochschulabschluss vorgeschlagen.
(38)    Das Europäische Register für Qualitätssicherung in der Hochschulbildung (EQAR) ist das offizielle Register der Qualitätssicherungsagenturen, die weitgehend in Übereinstimmung mit den Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum (EHR) arbeiten.
(39)    Die E4-Gruppe besteht aus der Europäischen Vereinigung für Qualitätssicherung im Hochschulbereich (ENQA), dem Europäischen Hochschulverband (EUA), der Europäischen Vereinigung von Institutionen im Hochschulwesen (EURASHE) und der Europäischen Studierendenunion (ESU). Die E4-Gruppe war Gründungsmitglied von EQAR.
(40)    Das ENIC-Netz (Europäisches Netzwerk von Infrormationszentren) und das NARIC-Netz (nationale Informationszentren für Fragen der akademische Anerkennung) arbeiten eng zusammen und werden zusammen als ENIC-NARIC-Netz bezeichnet. ENIC besteht aus Anerkennungseinrichtungen der am Übereinkommen von Lissabon über die Anerkennung von Qualifikationen beteiligten Staaten, wobei das Sekretariat vom Europarat und von der UNESCO gestellt wird, während dem NARIC die Anerkennungseinrichtungen der Erasmus+-Programmländer angehören. Die beiden Netze verfügen über ein gemeinsames Arbeitsprogramm, eine gemeinsame Charta und einen gemeinsamen Vorstand.
(41)    DEQAR ist die Datenbank für externe Qualitätssicherungsergebnisse für Qualitätssicherungsagenturen, die im Europäischen Register für Qualitätssicherung in der Hochschulbildung (EQAR) aufgeführt sind. Alle im EQAR registrierten Agenturen können ihre Berichte in der Datenbank veröffentlichen. Die Teilnahme an DEQAR ist freiwillig (https://www.eqar.eu/qa-results/search/).
(42)    Verordnung (EU) 2021/694 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Aufstellung des Programms „Digitales Europa“ und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2015/2240 (Text von Bedeutung für den EWR) (ABl. L 166 vom 11.5.2021, S. 1).
(43)    www.ehea.info.
(44)    Empfehlung des Rates vom 20. November 2017 zur Werdegang-Nachverfolgung (ABl. C 423 vom 9.12.2017, S. 1).
(45)    Im Sinne des Vorschlags für eine Empfehlung des Rates für attraktive und nachhaltige Laufbahnen in der Hochschulbildung, der von der Kommission zusammen mit dem Vorschlag für diese Empfehlung angenommen wurde.
(46)    Empfehlung des Rates vom 16. Juni 2022 über einen europäischen Ansatz für Microcredentials für lebenslanges Lernen und Beschäftigungsfähigkeit (ABl. C 243 vom 27.6.2022, S. 10).
(47)    Benchlearning ist definiert als ein Prozess zur Schaffung einer systemischen und integrierten Verbindung zwischen Benchmarking und Aktivitäten des Lernens voneinander in allen Bereichen, die mit der Qualitätssicherung im Hochschulbereich zusammenhängen.
(48)    Im Rahmen des EUniQ-Projekts wurde ein Konzept für eine umfassende Qualitätssicherung europäischer Hochschulen entwickelt (https://www.nvao.net/en/euniq).
(49)    IMINQA ist das Dachprojekt zur Unterstützung der thematischen Bologna-Peer-Gruppe für Qualitätssicherung (https://ehea.info/page-TPG-C-on-QA-Meetings-2021-2024#h61slbqps7o9t9ay8p1ys562l19y8x9j).
(50)    Gemäß Artikel 12 der Empfehlung des Rates vom 5. April 2022 zur Erleichterung einer wirksamen europäischen Hochschulzusammenarbeit (Text von Bedeutung für den EWR) 2022/C 160/01 (ABl. C 160 vom 13.4.2022, S. 1).
(51)    Wie in der Empfehlung des Rates vom 26. November 2018 zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulqualifikationen und von Qualifikationen der allgemeinen und beruflichen Bildung der Sekundarstufe II sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland (ABl. C 444 vom 10.12.2018, S. 1) definiert.
(52)    Wie im Bericht der Kommission an den Rat über die Umsetzung der Empfehlung des Rates zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von Qualifikationen der Hochschulbildung und der Sekundarstufe II sowie der Ergebnisse von Lernaufenthalten im Ausland, 23. Februar 2023 (COM(2023) 91 final), empfohlen.
(53)     Europäische digitale Zertifikate – Einführung digitale Zertifikate| Europass .
(54)     Europäisches Lernmodell für Interessenträger| Europass .
(55)    Das ENIC-Netz (Europäisches Netzwerk von Infrormationszentren) und das NARIC-Netz (nationale Informationszentren für Fragen der akademische Anerkennung) arbeiten eng zusammen und werden zusammen als ENIC-NARIC-Netz bezeichnet. ENIC besteht aus Anerkennungseinrichtungen der am Übereinkommen von Lissabon über die Anerkennung von Qualifikationen beteiligten Staaten, wobei das Sekretariat vom Europarat und von der UNESCO gestellt wird, während dem NARIC die Anerkennungseinrichtungen der Erasmus+-Programmländer angehören. Die beiden Netze verfügen über ein gemeinsames Arbeitsprogramm, eine gemeinsame Charta und einen gemeinsamen Vorstand.
(56)    Gemäß der Entschließung des Rates zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030) (ABl. C 66 vom 26.2.2021, S. 1).

Brüssel, den 27.3.2024

COM(2024) 147 final

ANHÄNGE

des

Vorschlags für eine Empfehlung des Rates

über ein europäisches Qualitätssicherungs- und Anerkennungssystem in der Hochschulbildung

{SWD(2024) 74 final}


ANHANG I

Bausteine für einen institutionenübergreifenden Qualitätssicherungsrahmen für Allianzen von Hochschuleinrichtungen

1.Einleitung

Die folgenden Bausteine sollen als Grundlage für die Entwicklung eines umfassenden Rahmens für einen neuen institutionenübergreifenden Qualitätssicherungsansatz für Allianzen von Hochschuleinrichtungen dienen. Sie bauen auf den Ergebnissen der im Rahmen von Erasmus+ finanzierten Projekte QA-FIT und IMINQA auf. Diese Bausteine wurden gemeinsam mit Interessenträgern aus dem Bereich der Qualitätssicherung entwickelt und sollen keine anderen Qualitätssicherungsprozesse duplizieren. Sie werden gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und den Interessenträgern der Hochschulbildung weiterentwickelt. Sie werden als freiwilliges Instrument dienen, das Allianzen von Hochschuleinrichtungen einsetzen können, um die Qualität und Effizienz ihrer gemeinsam verwalteten Tätigkeiten zu gewährleisten.

2.Zweck

Im Einklang mit den Grundsätzen der Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum (ESG) 1 sollte eine Bewertung der Qualitätssicherung die zwei Ziele Rechenschaftspflicht und Verbesserung miteinander kombinieren, d. h.:

a)zur Qualitätsverbesserung der Allianz beitragen und die Allianz bei der Erreichung ihrer Ziele unterstützen und

b)die Allianz in die Lage versetzen, die Qualität ihrer gemeinsam verwalteten Tätigkeiten nachzuweisen.

Im Ergebnis sollte die Bewertung durch eine von der Allianz ausgewählte Qualitätssicherungsagentur:

a)bestätigen, dass die Kooperation von Hochschuleinrichtungen eine Allianz im Sinne dieser Empfehlung ist;

b)eine Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Allianz bewirken, indem gemeinsam verwaltete Tätigkeiten einmal in einem festgelegten Zeitraum einer gemeinsamen externen Qualitätsprüfung unterzogen werden, anstatt von mehreren nationalen externen Qualitätssicherungssystemen geprüft zu werden, und

c)die Qualitätssicherung bei gemeinsamen Bildungsangeboten von Allianzen, z. B. gemeinsamen Studiengängen oder Microcredentials, vereinfachen.

3.Grundsätze

Die von den Qualitätssicherungsagenturen entwickelte Bewertungsmethode sollte:

a)die Autonomie und Vielfalt der Allianzen reflektieren;

b)eine Allianz ermutigen, ein gemeinsames internes Qualitätssicherungssystem einzurichten, das das gesamte gemeinsame Bildungsangebot abdeckt;

c)dem Grundsatz der einmaligen Erfassung folgen: das gemeinsame Bildungsangebot sollte innerhalb der jeweiligen Gültigkeitsdauer nur einmal extern auf seine Qualität überprüft werden; und

d)alle relevanten Teile der ESG, des Europäischen Ansatzes zur Qualitätssicherung von Joint Programmes und gegebenenfalls der europäischen Kriterien für einen europäischen Hochschulabschluss gemäß Anhang II dieser Empfehlung sollten integriert werden.

4.Zielgruppe

Die Bewertung sollte jeder Allianz von Hochschuleinrichtungen im Europäischen Hochschulraum offen stehen.

Die Allianz sollte über eine Form der internen Qualitätssicherung auf Allianzebene verfügen, die für bestimmte gemeinsam verwaltete Tätigkeiten verantwortlich zeichnet.

5.Anwendungsbereich

Der Schwerpunkt der Bewertung sollte auf der Wirksamkeit der internen Qualitätssicherungs- und Qualitätsverbesserungsmechanismen der Allianz liegen.

Die Allianz sollte definieren und offenlegen, welche gemeinsamen Bildungsangebote und Aktivitäten der gemeinsamen internen Qualitätssicherung auf Allianzebene unterliegen.

6.Eckdaten

Die Bewertung sollte sich auf Standards stützen, die Teil 1 der ESG vollständig einbeziehen.

Die Standards sollten auch die Bestätigung vorsehen, dass die interne Qualitätssicherung der Allianz Folgendes gewährleistet:

a)Die von der Allianz angebotenen gemeinsamen Bildungsprogramme entsprechen den Standards des Europäischen Ansatzes zur Qualitätssicherung von Joint Programmes und

b)die gemeinsamen Bildungsprogramme erfüllen die europäischen Kriterien für das europäische Gütesiegel oder gegebenenfalls des europäischen Hochschulabschlusses, falls die Allianz die Verleihung eines solchen beschließt.

Die Bewertung sollte von einer von der Allianz ausgewählten, beim EQAR registrierten Agentur durchgeführt werden.

Die Bewertung sollte über eine kohärente Methodik und ein kohärentes Verfahren erfolgen, die in einem umfassenden, auf der Grundlage dieser Bausteine entwickelten Rahmen festzulegen sind und die unabhängig von der im EQAR registrierten Agentur, welche die Bewertung durchführt, angewandt werden.

Die Methodik sollte sicherstellen, dass jedes Verfahren auf die jeweilige Allianz zugeschnitten ist, wobei der Auftrag und die Zusammensetzung der Allianz (z. B. Größe und geografische Verteilung) sowie der Umfang der gemeinsam verwalteten Tätigkeiten zu berücksichtigen sind.

7.Ergebnisse und Folgen

Die Bewertung sollte zu einer Entscheidung der beim EQAR registrierten Agentur führen, die positiv, positiv mit Auflagen, oder negativ ausfallen könnte.

Eine positive Bewertungsentscheidung sollte der Allianz das Recht geben,

a)ihr gemeinsames Bildungsangebot, das Gegenstand der Überprüfung ist, selbst zu akkreditieren und dabei den Europäischen Ansatz zur Qualitätssicherung von Joint Programmes zu verwenden und

b)das europäische Gütesiegel für Studiengänge zu verwenden, die die Kriterien für den europäischen Hochschulabschluss (Gütesiegel) erfüllen, und – wenn möglich und auf freiwilliger Basis – einen europäischen Hochschulabschluss zu verleihen.

Die Mitgliedstaaten sollten eine positive Bewertungsentscheidung wie folgt anerkennen:

a)in Bezug auf die nationale externe Qualitätssicherung auf institutioneller Ebene: Verzicht auf zusätzliche nationale Qualitätssicherungsverfahren bei allen gemeinsamen Bildungsangeboten, die im Rahmen der gemeinsamen internen Qualitätssicherung positiv bewertet wurden, und

b)in Bezug auf die nationale externe Qualitätssicherung auf Studiengangsebene: Verzicht auf zusätzliche nationale Qualitätssicherungsverfahren bei allen Studiengängen, die im Rahmen der gemeinsamen internen Qualitätssicherung positiv bewertet wurden.

ANHANG II

Die europäischen Kriterien legen die wichtigsten Merkmale des europäischen Hochschulabschlusses und des europäischen Gütesiegels fest. Sie garantieren die Einhaltung der höchsten Standards für das Angebot transnationaler Studiengänge und transnationaler Abschlüsse und veranschaulichen, warum sich diese Abschlüsse von den in anderen Teilen der Welt verliehenen Abschlüssen unterscheiden.

Hochschuleinrichtungen könnten den europäischen Hochschulabschluss auf der Grundlage einer Bewertung durch bestehende nationale Strukturen (z. B. nationale Qualitätssicherungsagenturen) vergeben, bei der festgestellt wird, ob der gemeinsame Studiengang alle diese europäischen Kriterien erfüllt.

Die im Folgenden vorgeschlagenen europäischen Kriterien sind das Ergebnis einer umfangreichen Zusammenarbeit und Testphase, an der mehr als 140 Hochschuleinrichtungen aus allen Mitgliedstaaten, 17 Ministerien und 20 nationale Qualitätssicherungsagenturen, Studierendenorganisationen sowie Wirtschafts- und Sozialpartner beteiligt waren.

Europäische Kriterien für einen europäischen Hochschulabschluss (Gütesiegel)

EQR-Niveaus

Transnationale Organisation und Verwaltung des Programms

Beteiligte Hochschuleinrichtungen

Der gemeinsame Studiengang wird von mindestens zwei Hochschuleinrichtungen aus mindestens zwei verschiedenen Mitgliedstaaten angeboten.

6, 7, 8

Transnationale Durchführung im Hinblick auf einen gemeinsamen Abschluss

Der gemeinsame Studiengang wird von allen beteiligten Hochschuleinrichtungen gemeinsam konzipiert und durchgeführt.

6, 7, 8

Der gemeinsame Studiengang führt zur Vergabe eines gemeinsamen Abschlusses.

6, 7, 8

Studierende erhalten einen gemeinsamen Diplomzusatz 2 .

6, 7

Für den gemeinsamen Studiengang sind die Lernergebnisse und Credits im Einklang mit dem ECTS-Leitfaden beschrieben.

6, 7

Gemeinsame Vorkehrungen für den gemeinsamen Studiengang

Der gemeinsame Studiengang umfasst gemeinsame Strategien, Verfahren und/oder Vorkehrungen zur Festlegung der Planung und Umsetzung von Curricula sowie aller organisatorischer und administrativer Angelegenheiten.

Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden sind in den Entscheidungsprozess zur Festlegung der gemeinsamen Strategien und Verfahren und/oder Vorkehrungen eingebunden.

6, 7, 8

Qualitätssicherungsvorkehrungen

Die interne und externe Qualitätssicherung erfolgt gemäß den Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum (ESG). Die Hochschuleinrichtungen, das Studienfach oder der Studiengang werden von einer bei der EQAR registrierten Agentur bewertet.

6, 7, 8

Der gemeinsame Studiengang wird anhand der Standards des Europäischen Ansatzes zur Qualitätssicherung von Joint Programmes bewertet.

6, 7, 8

Werdegang-Nachverfolgung

Der gemeinsame Studiengang umfasst ein Werdegang-Nachverfolgungssystem für Absolventinnen und Absolventen.

6, 7, 8

Lernerfahrung

Studierendenzentriertes Lernen

Der gemeinsame Studiengang wird so konzipiert, kontinuierlich verbessert und durchgeführt, dass die Studierenden ermutigt werden, aktiv am Lernprozess mitzuwirken. Die Bewertung der Studierenden reflektiert diesen Ansatz.

6, 7, 8

Interdisziplinarität

Der gemeinsame Studiengang umfasst eingebettete Interdisziplinaritätskomponenten.

6, 7, 8

Arbeitsmarktrelevanz

Der gemeinsame Studiengang steht mit den Anforderungen des Arbeitsmarktes in Einklang, indem sektorübergreifende Komponenten oder Tätigkeiten 3 und die Entwicklung von Querschnittskompetenzen integriert werden.

6, 7, 8

Digitale Kompetenzen

Der gemeinsame Studiengang umfasst Komponenten und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Entwicklung fortgeschrittener digitaler Kompetenzen von Studierenden, wobei diese Komponenten und Maßnahmen auf die Kapazitäten und Rahmenbedingungen des gemeinsamen Studiengangs zugeschnitten und auf seinen Umfang und seine akademische Ausrichtung abgestimmt sind.

6, 7, 8

Transnationaler Campus – Zugang zu Dienstleistungen

Das Programm verfolgt gemeinsame Strategien, damit Studierende und Personal Zugang zu einschlägigen Dienstleistungen in allen teilnehmenden Hochschuleinrichtungen haben, und zwar unter gleichen Bedingungen wie alle eingeschriebenen Studierenden und örtlichen Bediensteten.

6, 7, 8

Flexible und eingebettete Mobilität von Studierenden

Der gemeinsame Studiengang bietet eine tiefe interkulturelle Erfahrung, darunter mindestens eine Phase physischer Mobilität von Studierenden (die in mehrere Aufenthalte aufgeteilt werden kann) an einer oder mehreren Partnereinrichtungen, die insgesamt mindestens 60 ECTS auf EQR-Niveau 6 und 30 ECTS auf EQR-Niveau 7 entsprechen. Der gemeinsame Studiengang bietet Alternativen für Studierende, die nicht in der Lage sind, zu reisen.

6, 7

Der gemeinsame Studiengang bietet umfassende interkulturelle Erfahrungen, einschließlich einer insgesamt mindestens sechsmonatigen Phase physischer Mobilität an einer oder mehreren Partnereinrichtungen.

Der gemeinsame Studiengang bietet Alternativen für Studierende, die nicht in der Lage sind, zu reisen.

8

Gemeinsame Beurteilung und gemeinsame Betreuung für Dissertationen

Dissertationen werden von mindestens zwei Betreuerinnen bzw. Betreuern begleitet und gemeinsam mit Korreferentinnen bzw. ‑referenten oder einem Ausschuss mit Mitgliedern aus mindestens zwei verschiedenen Einrichtungen in zwei verschiedenen Ländern beurteilt.

8

Europäische Werte

Demokratische Werte

Der gemeinsame Studiengang umfasst Strategien zur Förderung und Achtung demokratischer Werte.

6, 7, 8

Mehrsprachigkeit

Während des gemeinsamen Studiengangs lernt jeder Studierende mindestens 2 verschiedene EU-Sprachen kennen.

6, 7, 8

Inklusivität

Der gemeinsame Studiengang engagiert sich für eine breite Partizipation, indem Vielfalt, Gleichstellung und Inklusion gefördert und maßgeschneiderte Maßnahmen zur Unterstützung von Studierenden und Personal mit geringeren Chancen angeboten werden.

6, 7, 8

Der gemeinsame Studiengang ist der Einhaltung der Grundsätze der Europäischen Charta für Forscher verpflichtet.

8

Grüner Wandel

Der gemeinsame Studiengang umfasst Strategien und Maßnahmen im Zusammenhang mit ökologischer Nachhaltigkeit und implementiert Maßnahmen zur Minimierung des ökologischen Fußabdrucks seiner Aktivitäten.

6, 7, 8



ANHANG III

Glossar

„Allianz“ bezieht sich auf eine Gruppe europäischer Hochschuleinrichtungen in einer transnationalen, langfristigen, strukturellen Zusammenarbeit mit einer gemeinsamen Absichtserklärung, die von den zuständigen Entscheidungsgremien jedes Mitglieds der Allianz auf institutioneller Ebene gebilligt wurde. Diese Zusammenarbeit umfasst eine gemeinsame Entscheidungsfindung in Bezug auf Governance-Aspekte, und ein Hauptziel ist die Bereitstellung gemeinsamer Bildungsangebote. Dazu gehören beispielsweise Allianzen von Hochschuleinrichtungen, die im Rahmen der Initiative „Europäische Hochschulen“ finanziert werden 4 .

„Bildungsangebot“ bezieht sich auf das Hochschulangebot im weitesten Sinne, einschließlich der Studiengänge, die zu einem vollwertigen Abschluss führen, der Studiengänge, die zu Microcredentials führen, sowie der Angebote, die nicht Teil eines Programms sind, das zu einem formalen Abschluss führt.

„Bewertung“ bezieht sich auf eine interne oder externe Überprüfung der Qualitätssicherung einer Hochschuleinrichtung oder eines Bildungsangebots.

„Gemeinsamer Studiengang bzw. Joint Programme“ bezieht sich auf ein integriertes Curriculum, das von verschiedenen Hochschuleinrichtungen koordiniert und angeboten wird und zu Doppel-/Mehrfachabschlüssen oder einem gemeinsamen Abschluss führt. 

„Studiengang mit gemeinsamem Abschluss“ ist ein gemeinsamer Studiengang, der zu einem gemeinsamen Abschluss führt.

„Gemeinsam verwaltete Tätigkeiten“ sind diejenigen Aktivitäten der Allianz und ihrer beteiligten Hochschuleinrichtungen, für die gemäß Beschluss der Allianz das gemeinsame interne Qualitätssicherungssystem der Allianz gilt.

„Qualitätssicherung“ bezieht sich auf sowohl interne als auch externe Prozesse, die von einer Hochschuleinrichtung oder einer Qualitätssicherungsagentur durchgeführt werden, um ein Lernumfeld zu gewährleisten, in dem die Studieninhalte, die Lernmöglichkeiten und die Einrichtungen gerecht und zweckmäßig sind. Mit den Qualitätssicherungsmaßnahmen werden zwei Ziele verfolgt:

·Rechenschaftspflicht: Ein Qualitätssicherungssystem gewährleistet gegenüber der Hochschulgemeinschaft und der Öffentlichkeit die Qualität der Tätigkeiten einer Hochschuleinrichtung durch Einhaltung einer Reihe von Standards. Dies kann als Grundlage für die Gewährung bestimmter Rechte an die Einrichtung dienen: Anwerbung von Studierenden, Verleihung von Abschlüssen, Bezug öffentlicher Mittel.

·Verbesserung: Qualitätssicherungssysteme bieten auch Beratung und Empfehlungen für bzw. innerhalb von Hochschuleinrichtungen, um ihre Tätigkeiten zu verbessern.

Zusammengenommen schaffen Rechenschaftspflicht und Verbesserung im Rahmen eines Qualitätssicherungssystems Vertrauen in die Leistung einer Hochschuleinrichtung. Sie sind von entscheidender Bedeutung für die Entwicklung einer Qualitätskultur, die von allen Beteiligten getragen wird: von den Studierenden und dem Personal bis hin zu Hochschulleitung und management. Der Begriff „Qualitätssicherung“ wird in diesem Dokument verwendet, um alle Aktivitäten innerhalb des kontinuierlichen Verbesserungszyklus zu beschreiben, einschließlich Rechenschaftspflicht und Verbesserungsmaßnahmen.

a)„Interne Qualitätssicherung“ bezeichnet die Prozesse, die von den Hochschuleinrichtungen selbst durchgeführt werden. Sie werden in der Regel im Rahmen der Qualitätssicherungsstrategie von Hochschuleinrichtungen entwickelt, was deren Hauptverantwortung für die Qualität ihrer Leistungen und deren Sicherstellung unterstreicht.

b)„Externe Qualitätssicherung“ bezeichnet die Prozesse, die von Qualitätssicherungsagenturen durchgeführt werden.

c)Beim „institutionellen Ansatz für die externe Qualitätssicherung“ muss die Einrichtung lediglich auf institutioneller Ebene einen externen Qualitätssicherungsprozess durchlaufen; dabei wird die Wirksamkeit der internen Qualitätssicherungsprozesse der Einrichtung bewertet und festgestellt, inwieweit die Einrichtung über eine ausreichend ausgereifte Qualitätskultur verfügt, um die hohe Qualität ihrer Lernangebote zu gewährleisten. Der Ansatz ermöglicht es der Einrichtung, Studiengänge zu entwickeln und durchzuführen, ohne dass eine externe Qualitätsprüfung auf Studiengangsebene erforderlich ist (in vielen Ländern wird dies als Selbstakkreditierung bezeichnet).

d)Beim „Studiengangsansatz für die externe Qualitätssicherung“ muss jeder einzelne Studiengang (oder jede Gruppe von Studiengängen), der/die von einer oder mehreren Hochschuleinrichtungen durchgeführt werden soll, einer externen Qualitätssicherungsprüfung unterzogen werden.

e)Ein „kombinierter Ansatz für die externe Qualitätssicherung“ bezieht sich auf eine Situation, in der innerhalb eines Hochschulsystems sowohl institutionelle Ansätze als auch Studiengangsansätze für die externe Qualitätssicherung verfolgt werden. Dies ist in den meisten Hochschulsystemen in der EU der Fall 5 .

(1)     Europäische_Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im EHEA .
(2)     Diplomzusatz | Europass .
(3)    Sektorübergreifende Komponenten und Tätigkeiten umfassen unter anderem Elemente wie die Zusammenarbeit mit Wirtschafts- und Sozialkreisen bei der Entwicklung und Umsetzung von Curricula sowie Praktika, Lernen am Arbeitsplatz, Abordnung/Entsendung, Freiwilligentätigkeit, Lernen durch Engagement, herausforderungsbasierte Ansätze.
(4)

    Initiative „Europäische Hochschulen“ | Europäischer Bildungsraum (europa.eu) .

(5)    Antworten auf eine Umfrage der Kommission aus dem Jahr 2023 zur Umsetzung der Empfehlung des Rates zur Erleichterung einer wirksamen europäischen Hochschulzusammenarbeit haben ergeben, dass 14 Ministerien bei der externen Qualitätssicherung einen kombinierten Ansatz verfolgen.