Brüssel, den 29.1.2024

COM(2024) 40 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Instrument für technische Unterstützung – Jahresbericht 2021 und Jahresbericht 2022

{SWD(2024) 17 final}


BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Instrument für technische Unterstützung – Jahresbericht 2021 und Jahresbericht 2022

Das Instrument für technische Unterstützung 1 (Technical Support Instrument – TSI) ist ein EU-Programm, mit dem den EU-Mitgliedstaaten seit 2021 maßgeschneidertes technisches Fachwissen für die Konzipierung und Durchführung von Reformen bereitgestellt wird. Das allgemeine Ziel des TSI besteht darin, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der Union zu fördern, indem die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von Reformen unterstützt werden, die für die wirtschaftliche und soziale Erholung, Resilienz und Aufwärtskonvergenz erforderlich sind. Das TSI baut auf dem Erfolg seines Vorgängers, des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen (Structural Reform Support Programme – SRSP) für den Zeitraum 2017-2020 auf 2 und verfügt über eine deutlich höhere Mittelausstattung.

Das TSI wird von der Generaldirektion Unterstützung von Strukturreformen (GD REFORM) der Europäischen Kommission verwaltet und steht allen Mitgliedstaaten zur Verfügung, die bei der Konzipierung und Umsetzung von Reformen vor Herausforderungen stehen. Dazu gehören Reformen, mit denen darauf abgezielt wird, die Herausforderungen zu bewältigen, die im Rahmen des Europäischen Semesters für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik, von EU-Prioritäten oder von auf Eigeninitiative eines Mitgliedstaats eingeleitete Reformen ermittelt wurden. Im Haushalt für das TSI ist keine Vorabzuweisung von Mitteln an Mitgliedstaaten oder Politikbereiche vorgesehen.

Das TSI bietet den Mitgliedstaaten technische Unterstützung in einer Vielzahl von Politikbereichen. Hierzu zählen die Verwaltung der öffentlichen Finanzen und Vermögenswerte, institutionelle und administrative Reformen, Rahmenbedingungen für Unternehmen, der Finanzsektor, die Märkte für Produkte und Dienstleistungen sowie die Arbeitsmärkte, die allgemeine und berufliche Bildung, die nachhaltige Entwicklung, das Gesundheitswesen und die soziale Sicherheit. Besonderes Gewicht wird dabei auf Maßnahmen zur Förderung des ökologischen und des digitalen Wandels gelegt. Mit dem TSI kann auch die Ausarbeitung und Umsetzung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne 3 unterstützt werden.

Für das TSI ist keine Kofinanzierung durch die Mitgliedstaaten erforderlich. Die Gesamtmittelausstattung des Instruments im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 beläuft sich auf 864,4 Mio. EUR (Abbildung 1). Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten zusätzliche technische Unterstützung, entweder in Form eines Direktbeitrags 4 oder als Teil ihrer Aufbau- und Resilienzpläne, beantragen; diese Möglichkeit wurde bereits genutzt.

2021

2022

2023

2024

2025

2026

2027

Insgesamt

116,4

118,7

121,1

123,5

126,0

128,5

130,4

864,4

Abbildung 1 – TSI-Haushaltsplanung 2021-2027 (in Mio. EUR)

Intelligente, nachhaltige und sozial verantwortliche Reformen tragen zur Stärkung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Resilienz der Mitgliedstaaten bei. Mit dem TSI werden die begünstigten Behörden in den Mitgliedstaaten in beispielloser projektbasierter Form bei der Bewältigung von Reformherausforderungen unterstützt. Diese Unterstützung erfolgt beispielsweise durch strategische und rechtliche Beratung, Studien, Schulungen und Besuche von Sachverständigen, wobei jedes Projekt mehr als eine Form der Unterstützung erhält. Es kann in jeder Phase des Reformprozesses – von der Vorbereitung und Konzeption bis hin zur Entwicklung und Durchführung – genutzt werden. Die institutionellen und administrativen Kapazitäten der EU-Mitgliedstaaten werden daher durch das TSI gestärkt. Das Instrument ist maßgeschneidert und bringt eine einzigartige Kombination von Fachwissen in jedes Projekt ein, das über das interne Fachwissen der Europäischen Kommission, Sachverständige der nationalen Verwaltungen der EU-Mitgliedstaaten (z. B. über TAIEX , das Instrument für technische Hilfe und Informationsaustausch der Europäischen Kommission 5 ), sowie Sachverständige internationaler Organisationen oder des Privatsektors bereitgestellt wird. Wenn externes Fachwissen aus dem Privatsektor benötigt wird, beschafft die Kommission externes Fachwissen im Wege der direkten oder indirekten Mittelverwaltung. 6 Bedienstete der GD REFORM werden in den gesamten Durchführungsprozess der jeweiligen Projekte im vollen Umfang einbezogen.

Durch den Einsatz von Unterstützung vor Ort zur Bewältigung der Reformherausforderungen und zur Förderung eines nachhaltigen und integrativen Wachstums trägt das TSI zur Erholung der Mitgliedstaaten von den sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, zur Bewältigung der Folgen der Aggression Russlands gegen die Ukraine und zur Verbesserung der Qualität der öffentlichen Dienstleistungen bei.

Das TSI ist ein bedarfsgesteuertes Finanzierungsinstrument, das in jährlichen Zyklen durchgeführt wird. Ziel ist es, die qualitativ hochwertigsten Anträge, die von den Mitgliedstaaten eingereicht werden, zu unterstützen, um die Prioritäten auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene anzugehen. Allgemeine Aufforderungen zur Einreichung von Anträgen finden jährlich mit einer Einreichungsfrist bis zum 31. Oktober statt.

Die Kommission kann auch zusätzliche gesonderte Aufforderungen zur Einreichung von Anträgen durchführen, wenn und soweit dies erforderlich ist, um auf einen konkreten aufkommenden Bedarf in den Mitgliedstaaten zu reagieren, und die Mitgliedstaaten in akuten Notlagen mit besonderen Maßnahmen unterstützen. Sowohl im Jahr 2021 als auch 2022 wurden gesonderte Aufforderungen zur Einreichung von Anträgen veröffentlicht.

Der TSI-Zyklus 2021

2021 war das erste Jahr der Umsetzung des Instruments für technische Unterstützung. Aufbauend auf den Erfahrungen und dem Erfolg des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen hat die GD REFORM die potenziell begünstigten Behörden der 27 Mitgliedstaaten erfolgreich für das TSI sensibilisiert und so von Anfang an ein starkes Interesse an dem Instrument sichergestellt.

Im Jahr 2021 (Abbildung 2) reichten die Mitgliedstaaten Anträge auf technische Unterstützung aufgrund von drei Aufforderungen ein:

·der allgemeinen Aufforderung zur Einreichung von Anträgen im Rahmen des TSI 2021,

·einer gezielten Aufforderung zur Einreichung von Anträgen im Zusammenhang mit Schulungen zu Verfahren der umweltgerechten Haushaltsplanung,

·einer gesonderten Aufforderung zur Einreichung von Anträgen auf Unterstützung für EU-Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung ihrer Resilienz- und Aufbaupläne.

Im September 2021 stellte Griechenland im Rahmen des Mechanismus für besondere Maßnahmen einen weiteren Antrag auf Unterstützung zur Bewältigung der dringenden Maßnahmen nach den Waldbränden auf der Insel Euböa, die für die Wiederherstellung und Erholung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme auf den Brandflächen der Insel erforderlich sind.

Anzahl der

eingereichten Anträge

Anzahl der

ausgewählten Anträge

Für die ausgewählten Anträge vorgesehene Mittel in Mio. EUR

Allgemeine Aufforderung zur Einreichung von Anträgen

706

232

104,3

Anträge auf Schulungen zu Verfahren der umweltgerechten Haushaltsplanung 7

18

18

0,45

Gesonderte Aufforderung bezüglich Unterstützung für Aufbau- und Resilienzpläne

38

26

10,49

Besondere Maßnahmen

1

1

0,18

TSI INSGESAMT (2021)

763

277

115,42

Abbildung 2 – TSI-Übersichtstabelle 2021

Die 232 Anträge, die im Rahmen der allgemeinen Aufforderung zur Einreichung von Anträgen für das TSI 2021 ausgewählt wurden, deckten wichtige Prioritäten der EU ab, darunter 8 :

·125 Anträge im Zusammenhang mit der Ausarbeitung oder Durchführung nationaler Aufbau- und Resilienzpläne,

·102 Anträge im Zusammenhang mit dem digitalen Wandel,

·68 Anträge im Zusammenhang mit dem europäischen Grünen Deal,

·16 Anträge im Zusammenhang mit der Gleichstellung: Unterstützung von Frauen, Menschen mit Behinderungen, der Roma-Gemeinschaft, Migrantinnen und Migranten, älteren Menschen und der LGBTIQ+-Gemeinschaft.

In den 27 Plänen für die Zusammenarbeit und Unterstützung, die im Jahr 2021 mit den Mitgliedstaaten vereinbart wurden, werden die abgedeckten Politikbereiche und der Umfang der durchzuführenden Unterstützungsmaßnahmen sowie vorläufige Zeitpläne und die geschätzte Mittelausstattung beschrieben.

Die 277 Anträge, die 2021 im Rahmen der vier verschiedenen Aufforderungen zur Einreichung von Anträgen für das TSI ausgewählt wurden, wurden zu 263 Projekten gestrafft, da in einigen Fällen mehrere Anträge zu einem einzigen Projekt zusammengefasst wurden, um Größenvorteile bei der Umsetzung zu erzielen und lokale Synergien zu fördern. Zwei dieser 263 Projekte waren gleichzeitig auf den Bedarf mehrerer Länder ausgerichtet und ebneten den Weg für einen länderübergreifenden Ansatz, der in den folgenden Jahren entwickelt werden soll.

Ende Oktober 2023 waren 151 TSI-Projekte aus dem Jahr 2021 abgeschlossen, fünf Projekte waren gestrichen worden und 107 Projekte waren noch nicht abgeschlossen. Ein Beispiel für ein wichtiges TSI-Projekt aus dem Jahr 2021 ist die Umsetzung von Verfahren der umweltgerechten Haushaltsplanung in den EU-Mitgliedstaaten . Weitere Beispiele und Einzelheiten sind der beigefügten Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zu entnehmen.

Der TSI-Zyklus 2022

Aufbauend auf den Erfahrungen und der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der TSI-Runde 2021 gelang es der GD REFORM im zweiten Jahr der Umsetzung des Instruments, die potenziell begünstigten Behörden der 27 Mitgliedstaaten noch stärker für das Programm zu sensibilisieren, wobei unterstrichen wurde, dass die Qualität der Anträge auf technische Unterstützung der entscheidende Faktor für die Auswahl war.

Der TSI-Zyklus 2022 wurde auf der ersten TSI-Jahreskonferenz eingeleitet, die am 30. Juni und am 1. Juli 2021 stattfand. Dabei wurden die Gespräche mit den Mitgliedstaaten zu möglichen Anträgen für den Zyklus 2022 aufgenommen und zwei wesentliche Änderungen eingeführt: Mehrländerprojekte, die auf die Bewältigung gemeinsamer Probleme vieler Mitgliedstaaten und die Steigerung des EU-Mehrwerts des Instruments ausgerichtet sind, sowie „Vorzeigeprojekte“, mit denen Reformen unterstützt werden, die in allen Mitgliedstaaten dringend benötigt werden und mit den Prioritäten der EU im Einklang stehen.

Mit den Vorzeigeprojekten wird den Mitgliedstaaten die Antragstellung erleichtert, indem bereits teilweise entwickelte Unterstützungsinitiativen bereitgestellt werden, die noch konkretisiert und auf den Bedarf der Mitgliedstaaten zugeschnitten werden müssen. Die GD REFORM schlug zwölf Vorzeigeprojekte zu Themen vor, die nach einer eingehenden Konsultation der in den Politikbereichen tätigen Generaldirektionen der Kommission und der nationalen Koordinierungsbehörden in allen Mitgliedstaaten ausgewählt wurden, um die Kohärenz mit den nationalen Prioritäten und das Engagement der nationalen Behörden zu gewährleisten. Von den zwölf Vorschlägen für TSI-Vorzeigeprojekte für das Jahr 2022 waren fünf auf den ökologischen Wandel und drei auf den digitalen Wandel ausgerichtet.

Im Jahr 2022 (Abbildung 3) reichten die Mitgliedstaaten Anträge auf technische Unterstützung im Zusammenhang mit zwei Aufforderungen ein:

·der allgemeinen Aufforderung zur Einreichung von Anträgen im Rahmen des TSI 2022,

·einer gesonderten Aufforderung zur Einreichung von Anträgen auf Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, insbesondere bei der Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine und der schrittweisen Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland.

Darüber hinaus

·stellte Kroatien vier Anträge gemäß Artikel 7 der TSI-Verordnung, in dem den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt wird, auf eigene Kosten zusätzliche Unterstützung im Rahmen des TSI zu beantragen,

·reichten fünf Mitgliedstaaten Anträge gemäß Artikel 7 Absatz 2 der ARF-Verordnung ein, laut dem die Mitgliedstaaten vorschlagen können, Zahlungen für zusätzliche technische Unterstützung im Rahmen des TSI (als geschätzte Kosten) in ihren Aufbau- und Resilienzplan aufzunehmen.

Anzahl der

eingereichten Anträge

Anzahl der

ausgewählten Anträge

Für die ausgewählten Anträge vorgesehene Mittel in Mio. EUR

Allgemeine Aufforderung

512

211

102,40

Gesonderte Aufforderung bezüglich der Ukraine

32

28

9,28

TSI INSGESAMT (2022)

544

239

111,68

Artikel 7 TSI-Verordnung

4

3

2,76

Artikel 7 Absatz 2 ARF-Verordnung

5

5

3,87

Abbildung 3 – TSI-Übersichtstabelle 2022

Die Anträge, die im Rahmen der allgemeinen Aufforderung zur Einreichung von Anträgen für das TSI 2022 ausgewählt wurden, deckten wichtige Prioritäten der EU ab, darunter 9 :

·103 Anträge im Zusammenhang mit der Durchführung nationaler Aufbau- und Resilienzpläne,

·95 Anträge im Zusammenhang mit dem digitalen Wandel,

·63 Anträge im Zusammenhang mit dem europäischen Grünen Deal,

·24 Anträge im Zusammenhang mit der Gleichstellung: Unterstützung von Frauen, Menschen mit Behinderungen, der Roma-Gemeinschaft, Migrantinnen und Migranten, älteren Menschen und der LGBTIQ+-Gemeinschaft.

Die 239 Anträge, die im Jahr 2022 im Zuge der beiden Aufforderungen zur Einreichung von Anträgen auf technische Unterstützung ausgewählt wurden, wurden in 185 Projekte umgewandelt. Diese führten wiederum zu 270 Reformen, da die Anzahl der Mehrländerprojekte zur gleichzeitigen Deckung des Bedarfs mehrerer Länder stark gestiegen war. Bei Mehrländerprojekten wird jede länderspezifische Komponente des Projekts als Reform bezeichnet. Definitionsgemäß besteht ein Mehrländerprojekt aus mehreren länderspezifischen Reformen. Bei Einzelprojekten entspricht jedes Projekt einer einzigen Reform.

Die 185 TSI-Projekte des Jahres 2022 verteilten sich wie folgt: 164 Einzelprojekte für individuelle Mitgliedstaaten und 21 Mehrländerprojekte, die 106 länderspezifische Reformen umfassen.

Wie im zweiten Jahresbericht über die Durchführung der ARF erwähnt 10 ,

·haben 23 Mitgliedstaaten allgemeine Unterstützung für bereichsübergreifende Aspekte der Durchführung von Aufbau- und Resilienzplänen erhalten bzw. erhalten derzeit solche Unterstützung, einschließlich Unterstützung für die Überarbeitung der Pläne, während alle 27 Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Umsetzung der ARF-Maßnahmen politikspezifische Unterstützung erhalten.

·beteiligen sich acht Mitgliedstaaten derzeit an einem im Rahmen des TSI unterstützten Mehrländerprojekt zum Aufbau von Kapazitäten für eine wirksame Kommunikation über die Vorteile der Aufbau- und Resilienzpläne.

·haben 17 Mitgliedstaaten Unterstützung im Rahmen des REPowerEU-Plans erhalten oder erhalten diese derzeit. Einige Maßnahmen haben auch eine digitale Dimension (z. B. die Digitalisierung im Energiebereich).

Bis Ende Oktober 2023 waren zwei TSI-Projekte des Jahres 2022 abgeschlossen und 183 Projekte waren noch nicht abgeschlossen. Zu wichtigen TSI-Projekten des Jahres 2022 zählen das Mehrländerprojekt zum Gender-Mainstreaming in der öffentlichen Politik und in Haushaltsverfahren , die Unterstützung Rumäniens zur Beschleunigung des Zugangs zu essenziellen Dienstleistungen für vertriebene Ukrainerinnen und Ukrainer und die EU-Akademie für die Aufsicht im digitalen Finanzwesen . Weitere Beispiele und Einzelheiten sind der beigefügten Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zu entnehmen.

Projektdurchführung

Die Durchführung des TSI erfordert die laufende Mitwirkung der GD REFORM von der Konzeptionsphase eines Projekts bis zu seiner Umsetzung.

Die GD REFORM ist bereits in der Anfangsphase der Projektfindung aktiv; dabei werden umfassende Kontakte zu den nationalen Behörden sowie ständige Kontakte zwischen den Länderkoordinatoren der GD REFORM und den entsprechenden Koordinierungsbehörden unterhalten und Treffen von Führungskräften der GD REFORM und den nationalen Behörden der einzelnen Mitgliedstaaten in der jeweiligen Hauptstadt durchgeführt.

Sobald die Anträge ausgewählt und der Durchführungsmodus festgelegt ist, setzen sich die Referentinnen und Referenten der GD REFORM regelmäßig mit den nationalen Behörden in Verbindung, um die gewünschten Projektergebnisse zu ermitteln und die entsprechenden Tätigkeiten und Arbeitspläne zu gestalten. Diese Mitarbeitenden sind stets Mitglieder spezifischer Projektteams, zusammen mit (etwaigen) ausgewählten Anbietern, und sie arbeiten bei der täglichen Verwaltung des Projekts zusammen. Sie sorgen auch für eine wirksame Kommunikation zwischen (möglichen) Anbietern und nationalen Behörden und fördern so ein übereinstimmendes Verständnis, um den Erfolg des Projekts sicherzustellen.

Die GD REFORM koordiniert ihre Arbeit mit anderen Kommissionsdienststellen über ein ständiges Netz von Vertreterinnen und Vertretern anderer Generaldirektionen. Dies geschieht, um sicherzustellen, dass die technische Unterstützung im Rahmen des TSI auf die EU-Politik abgestimmt ist, sich nicht mit anderen EU-Maßnahmen überschneidet und Synergien mit anderen EU-Programmen freigesetzt werden. Diese Zusammenarbeit mit anderen Kommissionsdienststellen bietet auch eine Gelegenheit, den Zugang zu technischem Fachwissen zu erleichtern, das in der Kommission verfügbar ist oder über andere EU-Programme leicht mobilisiert werden kann.

Neben ranghohen Führungskräften der nationalen Behörden gehört jedem Projektlenkungsausschuss automatisch auch eine Bedienstete oder ein Bediensteter der GD REFORM an. Ihre Aufgabe besteht darin, sicherzustellen, dass das Projekt mit den nationalen und EU-Prioritäten im Einklang steht und erforderlichenfalls an den sich wandelnden Kontext angepasst wird, um einen Beitrag zur nationalen Reformagenda zu leisten.

Evaluierung

Die Evaluierung des Programms und der Projekte des TSI speist sich aus den Ergebnissen der Mitgliedstaaten und der Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Die GD REFORM bewertet die Unterstützung, die sie den Mitgliedstaaten gewährt, sowohl auf Programm- als auch auf Projektebene.

11 Im Einklang mit den Leitlinien der Kommission für eine bessere Rechtsetzung wird das TSI einer Halbzeit- (bis Februar 2025) und einer Ex-post-Evaluierung (bis Dezember 2030) unterzogen; beide werden durch eine von einem unabhängigen Dritten durchgeführte Studie gestützt. Die Halbzeitevaluierung des TSI dürfte eine wichtige Rolle bei der Gestaltung der nächsten Generation dieses Programms spielen.

Neben der auf Programmebene durchgeführten Evaluierung hat die GD REFORM ein zweistufiges Verfahren zur Bewertung von TSI-Projekten zur technischen Unterstützung eingeführt. Der erste Schritt erfolgt kurz nach Projektabschluss, um zu bewerten, ob die wichtigsten am Projekt beteiligten Interessenträger mit der Konzeption und Durchführung des Projekts zufrieden sind. Ziel des zweiten Schritts ist es, zu bewerten, inwieweit das Projekt die erwarteten Ergebnisse erreicht hat; dieser Schritt findet mindestens ein Jahr nach Abschluss des Projekts statt.

Obwohl die Projektlaufzeit variieren kann, dauert es im Durchschnitt 24 Monate, bis ein TSI-Projekt abgeschlossen ist. Seit Beginn der ersten TSI-Projekte Mitte 2021 waren – zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichts – nur wenige Projekte länger als seit einigen Monaten abgeschlossen. Aus den ersten verfügbaren Antworten auf die Evaluierungsfragebögen ging eine positive Bewertung des TSI hervor. Insbesondere begrüßten die nationalen Behörden, dass sie in die Projektfindungsphase und in die Projektumsetzung eng eingebunden wurden. Die nationalen Behörden schätzten auch die aktive Rolle der GD REFORM bei der direkten Kontaktaufnahme mit ihnen und den Anbietern technischer Unterstützung.

Kommunikation

Die Durchführung des TSI erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Verwaltungen, um die Gestaltung und Umsetzung ihrer Reformen zum Nutzen ihrer Bürgerinnen und Bürgern sowie ihrer Unternehmen zu unterstützen. Um sicherzustellen, dass die Finanzierung durch die EU sichtbar ist, bewirbt die GD REFORM das TSI selbst, die TSI-Projekte und deren Ergebnisse über spezielle Kanäle und stellt gezielte Informationen für verschiedene Zielgruppen, einschließlich der Medien und der Öffentlichkeit, zur Verfügung.

So hat die GD REFORM erfolgreich eine TSI-Pressekonferenz und eine TSI-Jahreskonferenz in den jährlichen Programmzyklus eingebettet. Darüber hinaus werden die Tätigkeiten und Ergebnisse des TSI und der entsprechenden TSI-Projekte auf der Webseite  Unterstützung von Reformen veröffentlicht, auf der detaillierte Informationen nach Politikbereich und nach Land  bereitgestellt werden. Die Website umfasst auch die zentrale öffentliche Online-Datenbank der Abschlussdokumente von TSI-Projekten. Über das Twitter-/X-Konto @EU_reforms teilt die GD REFORM Informationen über das TSI auf den sozialen Medien.

Schlussfolgerung

In den ersten beiden Jahren der Durchführung erhielten alle Mitgliedstaaten bei der Konzeption und Umsetzung von Reformen technische Unterstützung im Rahmen des TSI. Die Zahl der eingegangenen Anträge war durchweg höher als die Zahl der Anträge, die durch das Programm abgedeckt werden konnten, was das Interesse der nationalen Behörden an den durch das Instrument gebotenen Möglichkeiten verdeutlicht.

Die wachsende Zahl von Mehrländerprojekten im Verlauf der ersten zwei Jahre zeigte die Leistungsfähigkeit des TSI-Programms, weiteren EU-Mehrwert zu schaffen und den Austausch bewährter Verfahren und Möglichkeiten des wechselseitigen Lernens zwischen den nationalen Verwaltungen zu erleichtern.

Die GD REFORM hat ihre Kommunikation über die TSI-Tätigkeiten intensiviert, um die Nachvollziehbarkeit bezüglich des Instruments zu verbessern und die nationalen Behörden auf die im Rahmen des TSI gebotenen Möglichkeiten aufmerksam zu machen. Ziel dieser Kommunikation war es, den nationalen Behörden ein umfassenderes Verständnis der im Rahmen des TSI gebotenen Möglichkeiten zu vermitteln und sie in die Lage zu versetzen, Projekte zu konzipieren, für die sie das Instrument optimal einsetzen können, um ihrem spezifischen Bedarf gerecht zu werden.

Insbesondere haben die Bediensteten der GD REFORM auf allen Ebenen konzertierte Maßnahmen ergriffen, um die Mitgliedstaaten in der Durchführungsphase zu unterstützen und so den Erfolg der Projekte sicherzustellen und zu gewährleisten, dass ihre Ergebnisse mit den Zielen der Mitgliedstaaten im Einklang stehen. Die GD REFORM arbeitet auch mit den nationalen Behörden zusammen, um über die Durchführung spezifischer Projekte hinauszugehen, die mit der Erzielung der Ergebnisse enden, und kann die Behörden ggf. bei der Weiterverfolgung der Projektergebnisse zur Umsetzung ihrer Reformagenden unterstützen.

Da die Umsetzung des ersten Zyklus des TSI im Jahr 2021 begann, ist es noch zu früh, um die Projektergebnisse in der Praxis zu bewerten. Ausgehend von den Rückmeldungen von begünstigten Behörden auf Projektebene und von Koordinierungsbehörden auf Länderebene, begrüßten die Mitgliedstaaten jedoch im Allgemeinen die Unterstützung im Rahmen des TSI, insbesondere die aktive Rolle, die sie bei der Konzeption und Durchführung von Projekten innehaben, sowie die wirksame Kommunikation seitens der GD REFORM.

(1)

Verordnung (EU) 2021/240 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Februar 2021 zur Schaffung eines Instruments für technische Unterstützung (ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 1) (im Folgenden „ TSI-Verordnung “).

(2)

Verordnung (EU) 2017/825 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 über die Auflegung des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen für den Zeitraum 2017-2020 und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 und (EU) Nr. 1305/2013 (ABl. L 129 vom 19.5.2017, S. 1) (im Folgenden „ SRSP-Verordnung “).

(3)

Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17) (im Folgenden „ ARF-Verordnung “), Artikel 7 Absatz 2.

(4)

Artikel 7 TSI-Verordnung .

(5)

  https://neighbourhood-enlargement.ec.europa.eu/funding-and-technical-assistance/taiex_de

(6)

Die Liste der Stellen, die EU-Mittel im Rahmen der indirekten Mittelverwaltung für das TSI ausführen, ist auf der TSI-Website verfügbar.

(7)

Weitere fünf Mitgliedstaaten traten dem Schulungsprogramm im Jahr 2022 bei.

(8)

Ein einzelner Antrag auf technische Unterstützung kann zu mehreren EU-Prioritäten beitragen.

(9)

Ein einzelner Antrag auf technische Unterstützung kann zu mehreren EU-Prioritäten beitragen.

(10)

  https://commission.europa.eu/publications/recovery-and-resilience-facility-annual-report-2023_de .

(11)

Artikel 16 TSI-Verordnung .