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24.1.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 25/9 |
Mitteilung an die betroffenen Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2011/235/GASP des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Iran unterliegen
(2023/C 25/08)
Die betroffenen Personen werden gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) auf Folgendes hingewiesen:
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind der Beschluss 2011/235/GASP des Rates (2), durchgeführt durch den Durchführungsbeschluss (GASP) 2023/153 des Rates (3), und die Verordnung (EU) Nr. 359/2011 des Rates (4), durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2023/152 des Rates (5).
Der für diese Verarbeitung Verantwortliche ist das Referat RELEX.1 der Generaldirektion Außenbeziehungen (RELEX) des Generalsekretariats des Rates, das unter folgender Anschrift kontaktiert werden kann:
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Rat der Europäischen Union |
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Generalsekretariat |
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RELEX.1 |
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Rue de la Loi/Wetstraat 175 |
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1048 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/BELGIË |
E-Mail: sanctions@consilium.europa.eu
Der Datenschutzbeauftragte des Generalsekretariats des Rates kann folgendermaßen kontaktiert werden:
Datenschutzbeauftragter
data.protection@consilium.europa.eu
Ziel der Verarbeitung ist die Erstellung und Aktualisierung der Liste der Personen, die gemäß dem Beschluss 2011/235/GASP, durchgeführt durch den Durchführungsbeschluss (GASP) 2023/153, und der Verordnung (EU) Nr. 359/2011, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2023/152, restriktiven Maßnahmen unterliegen.
Die betroffenen Personen sind die natürlichen Personen, die die Kriterien für die Aufnahme in die Liste gemäß dem Beschluss 2011/235/GASP und der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 erfüllen.
Die erhobenen personenbezogenen Daten umfassen die zur korrekten Identifizierung der betroffenen Person erforderlichen Daten sowie die Begründung und andere diesbezügliche Daten.
Die erhobenen personenbezogenen Daten können soweit erforderlich mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst und der Europäischen Kommission ausgetauscht werden.
Unbeschadet der in Artikel 25 der Verordnung (EU) 2018/1725 vorgesehenen Einschränkungen wird den Rechten der betroffenen Personen wie dem Auskunftsrecht sowie den Rechten auf Berichtigung oder Widerspruch gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 entsprochen.
Die personenbezogenen Daten werden fünf Jahre lang ab dem Zeitpunkt der Streichung der betroffenen Person von der Liste der Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, oder ab dem Ende der Gültigkeitsdauer der Maßnahme oder für die Dauer von bereits begonnenen Gerichtsverfahren gespeichert.
Unbeschadet gerichtlicher, verwaltungsrechtlicher oder außergerichtlicher Rechtsbehelfe können betroffene Personen gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 Beschwerde beim Europäischen Datenschutzbeauftragten (edps@edps.europa.eu) einlegen.
(1) ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39.
(2) ABl. L 100 vom 14.4.2011, S. 51.
(3) ABl. L 20 I vom 23.1.2023, S. 23.