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24.1.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 25/5 |
Mitteilung an die Personen, die restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2011/72/GASP des Rates, geändert durch den Beschluss (GASP) 2023/159 des Rates, und nach der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2023/156 des Rates, über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Tunesien unterliegen
(2023/C 25/05)
Den Personen, die im Anhang des Beschlusses 2011/72/GASP des Rates (1), geändert durch den Beschluss (GASP) 2023/159 des Rates (2), und in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 des Rates (3), durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2023/156 des Rates (4), aufgeführt sind, wird Folgendes mitgeteilt:
Der Rat der Europäischen Union hat nach Überprüfung der Liste der benannten Personen beschlossen, dass die in den genannten Anhängen aufgeführten Personen weiterhin in der Liste der Personen und Organisationen aufzuführen sind, die restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2011/72/GASP und der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 unterliegen.
Die betroffenen Personen werden darauf hingewiesen, dass sie bei den zuständigen Behörden des jeweiligen Mitgliedstaats/der jeweiligen Mitgliedstaaten (siehe Websites in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 101/2011) beantragen können, dass ihnen die Verwendung eingefrorener Gelder zur Deckung ihrer Grundbedürfnisse oder für bestimmte Zahlungen genehmigt wird (vgl. Artikel 4 der Verordnung).
Die betroffenen Personen können beim Rat bis zum 1. September 2023 unter Vorlage von entsprechenden Nachweisen beantragen, dass der Beschluss, sie in die genannte Liste aufzunehmen, überprüft wird; entsprechende Anträge sind an folgende Anschrift zu richten:
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Rat der Europäischen Union |
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Generalsekretariat |
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RELEX.1 |
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Rue de la Loi/Wetstraat 175 |
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1048 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/BELGIË |
E-Mail: sanctions@consilium.europa.eu
Den eingegangenen Bemerkungen wird bei der nächsten gemäß Artikel 5 des Beschlusses 2011/72/GASP und Artikel 12 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 durchzuführenden Überprüfung der Liste der benannten Personen durch den Rat Rechnung getragen.
(1) ABl. L 28 vom 2.2.2011, S. 62.
(2) ABl. L 22 vom 24.1.2023, S. 18.