9.6.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 202/31 |
Bekanntmachung gemäß Artikel 13 der Richtlinie 2001/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten über die Auflösung und anschließende Liquidation der Baltic International Bank SE [lettisches Kreditinstitut in Liquidation]
(2023/C 202/06)
Aufforderung zur Forderungsanmeldung. Etwaige Fristen beachten.
Durch Entscheidung des Wirtschaftsgerichtshofs vom 24. März 2023 in der Zivilsache Nr. C75010823 wurde für die Baltic International Bank SE, Unternehmensregisternummer 40003127883, das Liquidationsverfahren eingeleitet. Zum Liquidator der Bank wurde der Rechtsanwalt Olavs Cers bestellt.
Forderungen von Gläubigern und sonstigen Personen sowie sonstige Forderungen gegen die in Liquidation befindliche Baltic International Bank SE müssen bis zum 30. Juni 2023 beim Liquidator angemeldet werden. Nach diesem Datum angemeldete Forderungen werden nach dem in § 3 Abschnitt 139.3 des Kreditinstitutsgesetzes festgelegten Verfahren geprüft und befriedigt.
Während des Liquidationsverfahrens befindet sich der Arbeitsplatz des Liquidators der Baltic International Bank SE an Arbeitstagen von 9.00-17.00 Uhr in Riga, 6 Grēcinieku Street, LV-1050, Telefon + 371 67000444 oder + 371 67365865. E-Mail-Adresse: bib.likvidators@cersjurkans.lv.
Gläubigeranträge sind auf Lettisch abzufassen. Bei anderssprachigen Anträgen ist eine notariell beglaubigte Übersetzung ins Lettische beizufügen. Dem Antrag eines Gläubigers sind Originale oder – bei Vorlage der Originale – notariell beglaubigte Kopien beizufügen, die den Anforderungen des Haager Übereinkommens von 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation entsprechen.
Bei Forderungen in einer Fremdwährung müssen die Gläubiger in ihrer Forderungsanmeldung den Gesamtbetrag der auf diese Währung lautenden Forderung sowie den entsprechenden Betrag in Euro angeben, der gemäß dem von der Europäischen Zentralbank zum 12. Dezember 2022 festgelegten Wechselkurs umgerechnet wurde.
Die Gläubiger der in Liquidation befindlichen Baltic International Bank SE können ihre Forderungen und die dazugehörigen Nachweise wie folgt beim Liquidator der Baltic International Bank SE Olavs Cers einreichen:
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durch persönliches Erscheinen in Riga, 9-4 Strēlnieku Street an Arbeitstagen zwischen 9.00 und 17.00 Uhr; |
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per Einschreiben an die Anschrift 9-4 Strēlnieku Street, Riga, LV-1010, Lettland; |
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durch Übermittlung eines gemäß dem lettischen Gesetz über elektronische Schriftstücke erstellten, mit sicherer elektronischer Signatur und Zeitstempel versehenen elektronischen Dokuments per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse: bib.likvidators@cersjurkans.lv. |
Fügt der Gläubiger seiner Forderung abgeleitete Schriftstücke bei, darf der Liquidator die Vorlage der Originale verlangen und ist der Gläubiger zu deren Vorlage verpflichtet. Der Liquidator hat ferner das Recht, weitere Unterlagen oder von diesen abgeleitete Unterlagen zu verlangen, falls dies erforderlich ist, um über die Forderung eines Gläubigers zu entscheiden.
Detaillierte Angaben dazu, welche Voraussetzungen für die Anmeldung einer Forderung erfüllt sein müssen, sind auf der Website der in Liquidation befindlichen Baltic International Bank SE zu finden: https://www.bib.eu/en/news/03/29/notification-commencement-liquidation-baltic-international-bank-se-filing-creditors-claims-claims