8.6.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 200/10


Veröffentlichung eines Antrags auf Änderung der Produktspezifikation eines Namens im Weinsektor gemäß Artikel 105 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates

(2023/C 200/08)

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 98 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) innerhalb von zwei Monaten ab dem Datum dieser Veröffentlichung Einspruch gegen den Antrag zu erheben.

ANTRAG AUF ÄNDERUNG DER PRODUKTSPEZIFIKATION

„Açores“

PGI-PT-A1447-AM01

Datum der Antragstellung: 22.3.2017

1.   Für die Änderung geltende Vorschriften

Artikel 105 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 – nicht geringfügige Änderung

2.   Beschreibung und Begründung der Änderung

2.1.   Angaben zum Antragsteller

Beschreibung: Aktualisierung von Angaben zum Antragsteller.

Gründe: Die Angaben sind veraltet, weshalb eine Aktualisierung erforderlich ist. Damit soll sichergestellt werden, dass die Spezifikation den geltenden Rechtsvorschriften entspricht, und die bisherige Beschreibung klarer gefasst werden.

Geänderte Abschnitte im Einzigen Dokument: Diese Änderung wirkt sich nicht auf das Einzige Dokument aus.

Geänderte Abschnitte der Produktspezifikation: „Sonstige Angaben“ – Angaben zum Antragsteller.

2.2.   Angaben zu Interessenträgern

Beschreibung: Löschung von Angaben zu Interessenträgern.

Gründe: Aufgrund eines Missverständnisses wurden irrtümlich die Daten des Antragstellers in dieses Feld eingetragen. Diese Angaben wurden jetzt gelöscht. Damit soll sichergestellt werden, dass die Spezifikation den geltenden Rechtsvorschriften entspricht, und die bisherige Beschreibung klarer gefasst werden.

Geänderte Abschnitte im Einzigen Dokument: Diese Änderung wirkt sich nicht auf das Einzige Dokument aus.

Geänderte Abschnitte der Produktspezifikation: „Sonstige Angaben“ – Interessenträger

2.3.   Angaben zu Kontrollstellen

Beschreibung: Aktualisierung von Angaben zu Kontrollstellen.

Gründe: Die Angaben sind veraltet, weshalb eine Aktualisierung erforderlich ist. Damit soll sichergestellt werden, dass die Spezifikation den geltenden Rechtsvorschriften entspricht, und die bisherige Beschreibung klarer gefasst werden.

Geänderte Abschnitte im Einzigen Dokument: Diese Änderung wirkt sich nicht auf das Einzige Dokument aus.

Geänderte Abschnitte der Produktspezifikation: „Sonstige Angaben“ – Angaben zu Kontrollstellen.

2.4.   Angaben zu den zuständigen Aufsichtsbehörden

Beschreibung: Aktualisierung von Angaben zu den zuständigen Aufsichtsbehörden.

Gründe: Die Angaben sind veraltet, weshalb eine Aktualisierung erforderlich ist. Damit soll sichergestellt werden, dass die Spezifikation den geltenden Rechtsvorschriften entspricht, und die bisherige Beschreibung klarer gefasst werden.

Geänderte Abschnitte im Einzigen Dokument: Diese Änderung wirkt sich nicht auf das Einzige Dokument aus.

Geänderte Abschnitte der Produktspezifikation: „Sonstige Angaben“ – Angaben zu den zuständigen Aufsichtsbehörden.

2.5.   Produktkategorie – Hinzufügung einer neuen Kategorie von Weinbauerzeugnissen

Beschreibung: Die Kategorie „Schaumwein“ wurde hinzugefügt.

Gründe: Ziel ist es, den wirtschaftlichen Wert eines in der Region bereits vorhandenen Erzeugnisses durch die Beantragung der Anerkennung als g. g. A. zu steigern.

Diese Produktart, die sich durch ihre Qualität und Besonderheit auszeichnet, wird von den Erzeugern bereits nach den traditionellen Verfahren der Region hergestellt. Mit der Entscheidung, dieses neue Erzeugnis in die g. g. A. „Açores“ aufzunehmen, werden seine Bedeutung und Qualität sowie der Mehrwert, den es für die Erzeuger darstellt, anerkannt.

Geänderte Abschnitte im Einzigen Dokument: „Kategorien von Weinbauerzeugnissen“, „Beschreibung der Weine“, „Weinbereitungsverfahren“, „Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet“ und „Weitere Bedingungen“.

Geänderte Abschnitte der Produktspezifikation: „Kategorien von Weinbauerzeugnissen“, „Beschreibung der Weine“, „Weinbereitungsverfahren“, „Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet“ und „Weitere Bedingungen“.

2.6.   Produktkategorie – Hinzufügung einer neuen Kategorie von Weinbauerzeugnissen

Beschreibung: Die Kategorie „Likörwein“ wurde hinzugefügt.

Gründe: Ziel ist es, den wirtschaftlichen Wert eines in der Region bereits vorhandenen Erzeugnisses durch die Beantragung der Anerkennung als g. g. A. zu steigern.

Diese Produktart, die sich durch ihre Qualität und Besonderheit auszeichnet, wird von den Erzeugern bereits nach den traditionellen Verfahren der Region hergestellt. Mit der Entscheidung, dieses neue Erzeugnis in die g. g. A. „Açores“ aufzunehmen, werden seine Bedeutung und Qualität sowie der Mehrwert, den es für die Erzeuger darstellt, anerkannt.

Geänderte Abschnitte im Einzigen Dokument: „Kategorien von Weinbauerzeugnissen“, „Beschreibung der Weine“, „Weinbereitungsverfahren“, „Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet“ und „Weitere Bedingungen“.

Geänderte Abschnitte der Produktspezifikation: „Kategorien von Weinbauerzeugnissen“, „Beschreibung der Weine“, „Weinbereitungsverfahren“, „Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet“ und „Weitere Bedingungen“.

2.7.   Beschreibung der Weine – Weinkategorie

Beschreibung: Die Beschreibung der Weine wurde verbessert und ergänzt.

Gründe: Es wurde festgestellt, dass die frühere Beschreibung zu allgemein und nicht spezifisch genug war, weshalb sie angepasst wurde und die Merkmale der mit der g. g. A. „Açores“ verbundenen Erzeugnisse aufgenommen wurden. Damit soll sichergestellt werden, dass das Einzige Dokument und die Spezifikation den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen.

Geänderte Abschnitte im Einzigen Dokument: Beschreibung der Weine – Weinkategorie

Geänderte Abschnitte der Produktspezifikation: Beschreibung der Weine – Weinkategorie

2.8.   Weinbauverfahren – Höchstertrag

Beschreibung: Der Höchstertrag wurde in 75 Hektoliter geändert; Ausnahmeregelung gestrichen.

Gründe: Der Höchstertrag wurde geringfügig gesenkt, um den Wert an das derzeitige Produktionsniveau anzupassen. Damit sollen für diesen Parameter klare und objektive Kriterien festgelegt werden, um die Einheitlichkeit und Vorhersehbarkeit der Produktionsbedingungen zu gewährleisten.

Geänderte Abschnitte im Einzigen Dokument: „Weinbereitungsverfahren“.

Geänderte Abschnitte der Produktspezifikation: „Weinbereitungsverfahren“.

2.9.   Weinbauverfahren – Önologische Verfahren – Weinkategorie

Beschreibung: Streichung der Mindestausbauzeit als önologisches Verfahren für die Weinkategorie.

Gründe: Da es sich nicht um ein Kriterium handelt, das die Eigenschaften des Weins der g. g. A. „Açores“ wesentlich beeinflusst, wurde die Mindestausbauzeit gestrichen.

Geänderte Abschnitte im Einzigen Dokument: „Weinbereitungsverfahren“.

Geänderte Abschnitte der Produktspezifikation: „Weinbereitungsverfahren“.

2.10.   Wichtigste Keltertraubensorten – Änderung/Anpassung der Liste der Sorten

Beschreibung: Die Namen [der Rebsorten] wurden an die neue nationale Liste angepasst. Hinzugefügte Sorten: Alicante Bouschet, Alvarinho, Arinto dos Açores, Bastardo, Caladoc, Grenache, Grüner Veltliner, Loureiro, Malvarisco, Moscatel-Galego Branco, Petit Verdot, Roupeiro Branco, Sauvignon, Síria, Syrah, Trincadeira, Verdejo, Verdelho Roxo, Vital.

Gründe: Die für die Erzeugung von Weinen in der g. g. A.-Region „Açores“ festgelegten Sorten mussten angepasst und aktualisiert werden, um sie mit dem neuen Rechtsrahmen der nationalen Liste der für die Weinerzeugung in Portugal geeigneten Sorten in Einklang zu bringen. Dazu gehören die in der Rebsortenkarte des geografischen Gebiets aufgeführten Sorten, die für die Festlegung der Merkmale der g. g. A.-Erzeugnisse „Açores“ relevant sind. Mit dieser Aufnahme ist keine Änderung des unverwechselbaren Charakters der Erzeugnisse der g. g. A. „Açores“ verbunden; vielmehr steigert sie diese.

Geänderte Abschnitte im Einzigen Dokument: „Wichtigste Keltertraubensorten“

Geänderte Abschnitte der Produktspezifikation: „Wichtigste Keltertraubensorten“

2.11.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet – alle Kategorien

Beschreibung: Die Beschreibung des Zusammenhangs mit dem geografischen Gebiet wurde angepasst und verbessert.

Gründe: Da festgestellt wurde, dass die bisherige Beschreibung des Zusammenhangs mit dem geografischen Gebiet (Weinkategorie) zu allgemein und nicht spezifisch genug war und neue Produktkategorien (Schaumwein und Likörwein) in die Beschreibung des Zusammenhangs aufgenommen werden mussten, wurde der Inhalt dieses Abschnitts umformuliert, sodass nun alle Produktkategorien enthalten sind. Dadurch wird die Objektivität des Inhalts verbessert, da der Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet für alle Kategorien gilt.

Geänderte Abschnitte im Einzigen Dokument: „Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet“.

Geänderte Abschnitte der Produktspezifikation: „Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet“.

EINZIGES DOKUMENT

1.   Name des Erzeugnisses

Açores

2.   Art der geografischen Angabe

g. g. A. – geschützte geografische Angabe

3.   Kategorien von Weinbauerzeugnissen

1.

Wein

3.

Likörwein

4.

Schaumwein

4.   Beschreibung des Weines/der Weine

1.   Weißweine und Roséweine

Weißweine – Die Weißweine sind von grünlich gelber oder gelber Farbe, die während des Ausbaus oder der Gärung im Fass etwas an Intensität zunimmt. Die Aromen weisen je nach den verwendeten Rebsorten fruchtige und blumige Noten auf. Nach einer gewissen Zeit können sie Reifungsaromen mit einer positiven oxidativen Note aufweisen. Am Gaumen zeichnen sie sich durch eine gute Säure, Salzigkeit, deutliche Mineralität und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Säure und Alkohol aus; mit zunehmender Alterung können sich rauchige und oxidative Noten entwickeln.

Roséweine – Die Roséweine sind lachs- oder rosafarben und besitzen fruchtige Aromen, die gut mit der Salzigkeit harmonieren, sowie eine ausgeprägte Säure und Mineralität am Gaumen. Es sind Weine von typischer Frische mit einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Säure und Alkohol.

Für die übrigen Analyseparameter gelten die aktuellen gesetzlichen Grenzwerte.

Allgemeine Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol)

 

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol)

11

Mindestgesamtsäure

46,6  Milliäquivalent je Liter

Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent je Liter)

18

Höchstgehalt an Schwefeldioxid (Milligramm je Liter)

200

2.   Rotweine

Rotweine – Diese Weine sind von roter Farbe, mit fruchtigen Aromen und leicht rauchigen Noten. Mit zunehmender Alterung nimmt die Rauchigkeit ab und treten die Reifungsaromen in den Vordergrund. Im Geschmack sind sie frisch mit leicht rauchigen Noten und einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Tanninen und Alkohol.

Für die übrigen Analyseparameter gelten die aktuellen gesetzlichen Grenzwerte.

Allgemeine Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol)

 

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol)

11

Mindestgesamtsäure

46,6  Milliäquivalent je Liter

Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent je Liter)

20

Höchstgehalt an Schwefeldioxid (Milligramm je Liter)

150

3.   Schaumweine – Weißweine und Rosés

Die weißen Schaumweine sind von hellgelber Farbe. Die Aromen sind fruchtig, mit Zitrus- und mineralischen Noten und milden Rauchnoten. Je nach Lagerzeit können sie Röstaromen annehmen. Am Gaumen sind sie frisch, trocken, mit guter Säure, salzig und mineralisch, mit Körper und einem langen Abgang. Sie haben eine dezente Mousse mit feiner, anhaltender Perlage.

Die Rosé-Schaumweine sind rosa, zwiebelschalen- und grapefruitfarben. In den Aromen überwiegen rote Früchte mit mineralischen Noten. Je nach Lagerzeit können sie Röstaromen annehmen. Am Gaumen sind sie frisch, trocken, mit guter Säure, salzig und mineralisch, mit Körper und einem langen Abgang. Sie haben eine dezente Mousse mit feiner, anhaltender Perlage.

Für die übrigen Analyseparameter gelten die aktuellen gesetzlichen Grenzwerte.

Allgemeine Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol)

 

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol)

11

Mindestgesamtsäure

46,6  Milliäquivalent je Liter

Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent je Liter)

18

Höchstgehalt an Schwefeldioxid (Milligramm je Liter)

185

4.   Schaumweine – rot

Die Farbe der roten Schaumweine reicht von rot bis rubinrot. Die Aromen sind wie folgt: rote Früchte, mit rauchigen und mineralischen Noten. Je nach Lagerzeit können sie Röstaromen annehmen. Am Gaumen sind sie frisch, trocken, mit guter Säure, salzig und mineralisch, mit einem Hauch von Tanninen, mittlerem Körper und einem langen Abgang. Sie haben eine dezente Mousse mit feinen, sich schnell bildenden Kohlensäurebläschen.

Für die übrigen Analyseparameter gelten die aktuellen gesetzlichen Grenzwerte.

Allgemeine Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol)

 

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol)

11

Mindestgesamtsäure

46,6  Milliäquivalent je Liter

Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent je Liter)

20

Höchstgehalt an Schwefeldioxid (Milligramm je Liter)

185

5.   Likörwein

Die Likörweine sind von bernsteinfarbener bis goldbrauner Farbe. Bezüglich des Aromas sind sie fruchtig und können auch Honig-, Karamell-, Röst- und rauchige Noten sowie Gewürzaromen aufweisen, die auf die Reifung im Fass zurückzuführen sind. Am Gaumen sind sie trocken oder halbtrocken, mit guter Säure, salzig, mineralisch, mit Körper, Trockenfruchtnote, rauchig, Honiggeschmack und einem langen Abgang.

Für die übrigen Analyseparameter gelten die aktuellen gesetzlichen Grenzwerte.

Allgemeine Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol)

 

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol)

16

Mindestgesamtsäure

46,6  Milliäquivalent je Liter

Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent je Liter)

30

Höchstgehalt an Schwefeldioxid (Milligramm je Liter)

150

5.   Weinbereitungsverfahren

a.   Wesentliche önologische Verfahren

1.   Weine, Schaumweine und Likörweine – Weinbauverfahren und Böden

Anbaumethoden

Auf den Rebflächen, die für die Herstellung von Weinen, Schaumweinen und Likörweinen mit der g. g. A. „Açores“ bestimmt sind, müssen die in der Region üblichen Anbaumethoden angewandt werden.

Die Reben, die für die Herstellung von Weinbauerzeugnissen mit der g. g. A. „Açores“ bestimmt sind, müssen auf Böden mit den folgenden Merkmalen gepflanzt werden oder bereits dort wachsen:

nichthumose Lithosole und Lithosole auf einem verfestigten Substrat aus Basalt oder ähnlichen Gesteinen;

flachgründige oder gesättigte, typische braune Andosole;

Regosole, die auf Basaltgestein, trachytisches Gestein oder pyroklastisches Material zurückgehen, das auf flachem Basaltgestein abgelagert ist;

Tone oder Molassen.

2.   Weine – natürlicher Alkoholgehalt (in % vol)

Einschlägige Einschränkung für die Weinbereitung

Moste, die für die Erzeugung von Weinen mit der g. g. A. „Açores“ bestimmt sind, müssen einen natürlichen Mindestalkoholgehalt von 10 % vol aufweisen.

3.   Schaumweine – natürlicher Alkoholgehalt (in % vol)

Einschlägige Einschränkung für die Weinbereitung

Moste, die für die Erzeugung von Schaumweinen mit der g. g. A. „Açores“ bestimmt sind, müssen einen natürlichen Mindestalkoholgehalt von 9 % vol aufweisen.

4.   Likörweine – natürlicher Alkoholgehalt (in %vol)

Einschlägige Einschränkung für die Weinbereitung

Moste, die für die Erzeugung von Likörweinen mit der g. g. A. „Açores“ bestimmt sind, müssen einen natürlichen Mindestalkoholgehalt von 10 % vol aufweisen.

5.   Schaumweine – Verfahren

Spezifisches önologisches Verfahren

Das technische Verfahren für die Herstellung des Weins ist die klassische Flaschengärung.

6.   Likörweine – Ausbauzeit

Spezifisches önologisches Verfahren

Likörweine werden mindestens 12 Monate ausgebaut.

7.   Likörweine – Erzeugungsverfahren

Die Likörweine der g. g. A. „Açores“ werden aus Traubenmost hergestellt, der die Bedingungen für die Herstellung von Weinen der g. g. A. „Açores“ erfüllt. Ihnen darf neutraler Weingeist oder Weindestillat zugesetzt werden, sofern die in den geltenden Rechtsvorschriften festgelegten Kriterien eingehalten werden.

b.   Höchsterträge

Weine, Schaumweine und Likörweine der g. g. A. „Açores“

75 Hektoliter je Hektar

6.   Abgegrenztes geografisches Gebiet

Das geografische Gebiet, in dem die Weine der g. g. A. „Açores“ erzeugt werden, umfasst die gesamte Inselgruppe der Azoren.

7.   Wichtigste Keltertraubensorte(n)

 

Agronómica

 

Alicante Bouschet

 

Alvarinho

 

Aragonez - Tinta Roriz; Tempranillo

 

Arinto - Pedernã

 

Arinto dos Açores - Terrantez da Terceira

 

Bastardo - Graciosa

 

Bical - Borrado-das-Moscas

 

Cabernet Franc

 

Cabernet Sauvignon

 

Caladoc

 

Castelão - João-de-Santarém(1); Periquita

 

Chardonnay

 

Complexa

 

Fernão-Pires - Maria-Gomes

 

Galego Dourado

 

Generosa

 

Gewürztraminer

 

Gouveio

 

Grenache

 

Grüner Veltliner

 

Loureiro

 

Malvarisco

 

Malvasia

 

Malvasia Fina - Boal; Bual

 

Merlot

 

Moscatel Galego Branco - Gelber Muskateller

 

Moscatel Graúdo - Moscatel de Setúbal

 

Petit Verdot

 

Pinot Gris - Pinot Grigio

 

Pinot Noir

 

Riesling

 

Rio Grande

 

Roupeiro Branco

 

Rufete - Tinta Pinheira

 

Sauvignon – Sauvignon Blanc

 

Seara Nova

 

Sercial - Esgana Cão

 

Syrah – Shiraz

 

Síria – Roupeiro, Códega

 

Terrantez do Pico

 

Tinta Barroca

 

Tinta Negra Mole, Saborinho

 

Touriga Franca

 

Touriga Nacional

 

Trincadeira – Tinta Amarela, Trincadeira Preta

 

Tália – Ugni Blanc Trebbiano Toscano

 

Verdejo

 

Verdelho

 

Verdelho Roxo

 

Vinhão – Sousão

 

Viosinho

 

Vital

8.   Beschreibung des Zusammenhangs bzw. der Zusammenhänge

Weine, Schaumweine und Likörweine der g. g. A. „Açores“

Angaben zum geografischen Gebiet, die für den Zusammenhang von Bedeutung sind

Diese Angaben gelten für Weine, Likörweine und Schaumweine.

Natürliche Einflüsse

Die Inselgruppe der Azoren ist vulkanischen Ursprungs und liegt im Atlantik, 1 600 km westlich der Küste des portugiesischen Festlands.

Sie besteht aus neun Inseln mit einer Fläche zwischen 17 und 749 km2 und liegt am Schnittpunkt der amerikanischen, der europäischen und der afrikanischen tektonischen Platte.

Auf der Inselgruppe der Azoren herrscht ein gemäßigtes Seeklima mit milden Temperaturen zwischen 16 °C im Winter und 26 °C im Sommer.

Durch den Einfluss des Golfstroms ist auch die Temperatur des Meeres mild und liegt im Durchschnitt zwischen 14 und 22 °C.

Die Sonne scheint im Winter drei bis vier Stunden pro Tag und im Sommer etwa sieben bis acht Stunden pro Tag.

Es regnet das ganze Jahr über in unterschiedlichem Maße, wobei die Niederschläge im Allgemeinen zwischen Oktober und März stärker und konstanter sind. In jedem dieser Monate fallen durchschnittlich mehr als 100 mm Niederschlag, und es gibt etwa 20 Regentage pro Monat. Die Niederschläge auf den Azoren sind in der Regel Schauer, die gelegentlich heftig ausfallen können. Die relative Luftfeuchtigkeit (Jahresdurchschnitt) beträgt etwa 75 %.

Als Folge des Aufeinandertreffens von Luftmassen ist der Wind ein wesentliches Merkmal des Klimas auf der gesamten Inselgruppe der Azoren. Der Grund dafür sind die Feuchtigkeit und der Salzgehalt des Winds, die in gewissem Maße auf das Terrain und Relief der einzelnen Inseln zurückzuführen sind.

Aufgrund ihres vulkanischen und relativ jungen geologischen Ursprungs sind die Böden flach und reich an groben Elementen (Kieselsteinen); sie sind hauptsächlich auf basaltischem, trachytischem und andesitischem Gestein entstanden.

Menschliche Einflüsse

Der Weinbau auf der Inselgruppe der Azoren geht auf die Zeit der Besiedlung Mitte des 15. Jahrhunderts zurück. Es wird angenommen, dass Franziskanermönche die Reben einführten. Bei ihrer Ankunft stellten die Mönche Ähnlichkeiten zwischen den Boden- und Klimaverhältnissen auf Sizilien und einigen Inseln des Archipels fest. Daher pflanzten sie Sorten aus Italien, insbesondere Verdelho, der rasch Verbreitung fand.

In den Gebieten, die den Atlantikwinden am stärksten ausgesetzt waren, mussten von Anfang an Vorkehrungen getroffen werden, um den Anbau von Reben zu ermöglichen. Dies prägte die Landschaft und führte zum Bau von „Currais“ oder „Curraletas“ (von Steinwällen eingefasste Flächen). Diese Wälle erfüllten zwei Zwecke: Beseitigung von Steinen aus den Böden und Schutz vor dem Wind.

Diese vom Menschen geprägte Kulturlandschaft, die aus der Notwendigkeit heraus entstand, die Weinberge vor den atlantischen Winden zu schützen, hat von der UNESCO den Status als Weltkulturerbe erhalten.

Spezifische Merkmale der Erzeugnisse, die im Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet stehen:

 

Weine, Likörweine und Schaumweine

Die Weine, Schaumweine und Likörweine g. g. A. „Açores“ sind Erzeugnisse, die einzigartige und unverwechselbare Eigenschaften aufweisen, insbesondere Frische, Salzigkeit, Mineralität, einen guten Säuregehalt und fruchtige Aromen.

Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet:

 

Weine, Likörweine und Schaumweine

Die spezifischen Bedingungen des geografischen Gebiets sind ausschlaggebend für die charakteristischen Merkmale der Weinbauerzeugnisse der g. g. A. „Açores“.

Die hohen Niederschlagsmengen und die hohe Luftfeuchtigkeit begünstigen eine langsame Reifung der Trauben und tragen so zu der Säure und der ausgeprägten Frische der Weine, Schaumweine und Likörweine der g. g. A. „Açores“ bei.

Der Grobboden erhöht die Wärmereflexion, was die Reifung der Trauben und die Entfaltung der aromatischen Verbindungen der Rebsorten fördert, wodurch Weine, Schaumweine und Likörweine mit charakteristischen Aromen entstehen.

Die vulkanischen Böden verleihen in Verbindung mit dem durch die Insellage bedingten starken Einfluss des Atlantiks den Weinbauerzeugnissen der g. g. A. „Açores“ ihre charakteristische Mineralität und ihre Salzigkeit.

Der menschliche Einfluss drückt sich, in Wahrung einer jahrhundertealten Tradition, in der Gestaltung der Parzellen („Currais“ und Curraletas“) aus. Diese Anlagen sind zum Schutz der Reben vor den atlantischen Winden und zur Schaffung optimaler Wachstumsbedingungen für die Reben unerlässlich. Dies ist für die Reifung der Trauben von großer Bedeutung und sorgt für die Ausgewogenheit der Aromen in den erzeugten Weinen, Schaumweinen und Likörweinen.

9.   Weitere wesentliche Bedingungen

Weine, Schaumweine und Likörweine der g. g. A. „Açores“

Rechtsrahmen:

Nationale Rechtsvorschriften

Art der weiteren Bedingung:

Zusätzliche Bestimmungen für die Kennzeichnung

Beschreibung der Bedingung:

Prüfung der Kennzeichnung vor dem Inverkehrbringen.

Das Erkennungsmerkmal ist zwingend vorgeschriebener Bestandteil der Kennzeichnung.

Link zur Produktspezifikation

https://www.ivv.gov.pt/np4/8616.html


(1)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671.