2.5.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 154/52 |
Veröffentlichung eines Antrags auf Genehmigung einer nicht geringfügigen Änderung einer Produktspezifikation gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
(2023/C 154/12)
Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) innerhalb von drei Monaten ab dem Datum dieser Veröffentlichung Einspruch gegen den Änderungsantrag zu erheben.
ANTRAG AUF GENEHMIGUNG EINER NICHT GERINGFÜGIGEN ÄNDERUNG DER PRODUKTSPEZIFIKATION EINER GESCHÜTZTEN URSPRUNGSBEZEICHNUNG ODER EINER GESCHÜTZTEN GEOGRAFISCHEN ANGABE
Antrag auf Genehmigung einer Änderung gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012
„ESPÁRRAGO DE NAVARRA“
EU-Nr.: PGI-ES-0098-AM01 — 5.2.2021
g. U. ( ) g. g. A. (X)
1. Antragstellende Vereinigung und berechtigtes Interesse
Consejo Regulador de la Indicación Geográfica Protegida „Espárrago de Navarra“ [Regulierungsausschuss g. g. A. „Espárrago de Navarra“]
Avda. Serapio Huici, 22, Edificio Peritos |
31610 Villava (Navarra) |
ESPAÑA |
Telefon +34 948013045
E-Mail-Adresse: ajuanena@intiasa.es
Die antragstellende Vereinigung vertritt die kollektiven Interessen der Erzeuger von „Espárrago de Navarra“ und hat ein berechtigtes Interesse an diesem Antrag auf Änderung der Produktspezifikation der geschützten geografischen Angabe „Espárrago de Navarra“. Sie ist auch die Vereinigung, die ursprünglich den Schutzstatus für dieses Produkt beantragt hat.
Der Regulierungsausschuss g. g. A. „Espárrago de Navarra“ ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, die sich aus Erzeugern des „Espárrago de Navarra“ zusammensetzt. Das Ziel des Ausschusses besteht darin, den Wert des Erzeugnisses zu steigern und die Leistung der g. g. A.-Regelung gemäß Artikel 45 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 zu verbessern.
Der Regulierungsausschuss ist gemäß der ersten Zusatzbestimmung des Gesetzes über transregionale geschützte Ursprungsbezeichnungen und geschützte geografische Angaben (Gesetz 6/2015 vom 12. Mai 2015) offiziell als Verwaltungsorgan für die g. g. A. „Espárrago de Navarra“ anerkannt, und eine seiner besonderen Aufgaben besteht darin, Änderungen der Produktspezifikation vorzuschlagen.
2. Mitgliedstaat oder Drittland
Spanien
3. Rubrik der Produktspezifikation, auf die sich die Änderung bezieht
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Name des Erzeugnisses |
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Beschreibung des Erzeugnisses |
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Geografisches Gebiet |
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Ursprungsnachweis |
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Erzeugungsverfahren |
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Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet |
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Kennzeichnung |
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Sonstiges: Name, anwendbares nationales Recht; Kontrollstelle |
4. Art der Änderung(en)
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Gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 als nicht geringfügig geltende Änderung der Produktspezifikation einer eingetragenen g. U. oder g. g. A. |
☐ |
Gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 als nicht geringfügig geltende Änderung der Produktspezifikation einer eingetragenen g. U. oder g. g. A., für die kein Einziges Dokument (oder etwas Vergleichbares) veröffentlicht wurde |
5. Änderung(en)
5.B. BESCHREIBUNG DES ERZEUGNISSES
5.B.1. Der folgende Absatz aus dem Abschnitt Beschreibung des Erzeugnisses (Abschnitt B):
Weiße, violette oder grüne Spargelstangen oder -triebe der Spargelsorten Argenteuil, Ciprés, Dariana, Desto, Grolim, Juno, Steline und Thielim (Asparagus officinalis L.), die zart, frisch, gesund und sauber sind.
erhält folgende Fassung:
Weiße oder violette Spargelstangen oder -triebe der Spargelsorten Argenteuil, Ciprés, Dariana, Desto, Fortems, Grolim, Hercolim, Juno, Magnus, Plasenesp, Steline und Thielim (Asparagus officinalis L.), die zart, frisch, gesund und sauber sind.
Gründe für die Streichung von „grün“: Mit der erstmaligen Erstellung der Produktspezifikation sollte die Zertifizierung aller in dem abgegrenzten Gebiet angebauten Spargel ermöglicht werden, sodass grüner und violetter Spargel aufgenommen wurde. Die Erzeuger wollen jedoch weißen Spargel mit der für die Erzeugung von „Espárrago de Navarra“ typischen Technik des Anhäufelns von Erde herstellen. Wenn der Spargel über der Bodenoberfläche auftauchen darf, wird er zunächst rosafarben, dann violett und schließlich grün, und es wird davon ausgegangen, dass er von schlechterer Qualität ist. Da in den Jahren, in denen die Regelung „Espárrago de Navarra“ in Kraft war, kein Grünspargel zertifiziert wurde, wurde der Hinweis auf diese Farbe gestrichen, um den hohen Qualitätsstandard zu wahren.
Gründe für die Hinzufügung neuer Sorten: Als die g. g. A.-Regelung eingeführt wurde, gab es keine einheimischen Sorten, und es wurden entweder französische Spargelsorten aus der Argenteuil-Gruppe oder niederländische Spargelsorten aus der Grolim-Gruppe angebaut. Die Unternehmen, die Spargelpflanzen (Kronen) verkaufen, gehen selektiv vor und suchen nach verbesserten Sorten; sie geben die Erzeugung ihrer Vorgängersorten auf und erschweren so den Erzeugern von „Espárrago de Navarra“ die Beschaffung von Pflanzen der zugelassenen Sorten.
Angesichts dieser Probleme, mit denen die Landwirte konfrontiert sind, untersucht das öffentliche Unternehmen INTIA (vormals ITG) seit einigen Jahren die neuen auf den Markt kommenden Sorten weißen Spargels, um diejenigen zu ermitteln, die für das Gebiet der g. g. A. am besten geeignet sind. Diese Studien führten bereits 2004 zu einer Änderung der Liste der zugelassenen Sorten, und die Versuche wurden seitdem fortgesetzt.
Seit 2010 läuft ein Versuch, bei dem mehrere Sorten, die die für „Espárrago de Navarra“ erforderlichen besonderen Merkmale aufweisen, mit einigen der in der Produktspezifikation aufgeführten Sorten verglichen werden. Die Vorphase dieses Versuchs wurde 2015 mit der Empfehlung abgeschlossen, die Liste um die oben vorgeschlagenen Sorten zu erweitern. Dabei wurden folgende Variablen berücksichtigt: Frühe Ernte (ein nützliches Merkmal für Erzeugnisse, die frisch vermarktet werden sollen), durchschnittlicher Ertrag, Durchmesser der Stangen (da die Erzeuger für dickere Stangen, die von den Verbrauchern stärker nachgefragt werden, mehr Geld erhalten) und die spezifischen Qualitätsmerkmale, die für den „Espárrago de Navarra“ erforderlich sind (Fehlen von Mängeln wie offene Spitzen oder hohle oder rissige Stangen). Während der Ernte 2015 wurde eine Probe von Stangen dieser neuen Sorten und von Grolim, der zugelassenen Sorte, die als Referenzsorte diente, entnommen und anschließend in einem der Verarbeitungsbetriebe in Navarra durch Hitze konserviert und verpackt (Glas, Dose oder Ähnliches). Nachdem sich das konservierte Erzeugnis stabilisiert hatte, wurden Tests durchgeführt, um Folgendes zu bewerten:
— |
Fasergehalt, der nach einer vollständigen Überprüfung der verschiedenen Merkmale als Schlüsselvariable ermittelt wurde, da eines der Merkmale von „Espárrago de Navarra“ darin besteht, dass er nicht besonders faserig ist. |
— |
Sensorische Analyse zur Feststellung etwaiger organoleptischer Unterschiede zwischen den getesteten Sorten und den zugelassenen Sorten (in diesem Fall Grolim). Bei den durchgeführten Geschmackstests wurden keine Unterschiede festgestellt. |
Im Anschluss an diese Studien wurde der Schluss gezogen, dass die Produktspezifikation geändert werden sollte, um die Sorten aufzunehmen, die die besten Ergebnisse erzielt hatten, nämlich Hercolim, Magnus und Fortems aus der niederländischen Gruppe und Plasenesp aus der französischen Gruppe.
Wie in der ursprünglichen Produktspezifikation sind die Sorten in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.
5.B.2. Der folgende Text aus dem Abschnitt Beschreibung des Erzeugnisses (Abschnitt B):
Nicht zugelassene Sorten können bis zu 20 % des Spargelanbaus ausmachen.
erhält folgende Fassung:
Nicht zugelassene Sorten können bis zu 20 % des Spargelanbaus jedes Betriebs ausmachen.
Gründe für die Aufnahme von „jedes Betriebs“: Die Worte „jedes Betriebs“ wurden hinzugefügt, um klarzustellen, dass die 20 %-Grenze für jeden einzelnen Betrieb gilt. Der Grund dafür, dass nicht zugelassene Sorten bis zu diesem Prozentsatz verwendet werden dürfen, ist, dass neue Sorten erprobt und später in die Produktspezifikation aufgenommen werden können. Bevor die Aufnahme einer neuen Sorte beantragt werden kann, muss sie zunächst auf dem Feld getestet werden, um festzustellen, ob sie die für „Espárrago de Navarra“ vorgeschriebenen Merkmale erfüllt.
5.B.3. Der folgende Text aus dem Abschnitt Beschreibung des Erzeugnisses (Abschnitt B):
Der Spargel der zugelassenen Sorten kann als frisches Erzeugnis oder in durch Hitze konservierter Form verkauft werden.
erhält folgende Fassung:
Der Spargel der zugelassenen Sorten kann als frisches oder frisch geschältes Erzeugnis oder in durch Hitze konservierter Form in den Verkehr gebracht werden.
Gründe für diese Änderung: Mit dieser Änderung wird die Definition klarer gefasst. „Espárrago de Navarra“ ist sowohl als frisches Erzeugnis als auch in durch Hitze konservierter Form (d. h. in Gläsern, Dosen oder ähnlichen Behältnissen) zertifiziert und kann daher auf beide Arten auf dem Markt angeboten werden. Beim Verkauf als frisches Erzeugnis, d. h. ohne Wärmebehandlung, werden Spargelstangen entweder frisch oder frisch und geschält (d. h. küchenfertig) angeboten. Im letzteren Fall werden sie als frisch geschälte Erzeugnisse eingestuft und müssen in Verpackungen verkauft werden, in denen sie frisch gehalten werden.
Der Markt für frischen Spargel ist etwas stagnierend, und die mangelnde Kenntnis der Art und Weise, wie frischer Spargel geschält wird, wird als einer der Gründe für die Zurückhaltung der Verbraucher bei seinem Kauf angesehen. Der Markt für frisch geschälte Erzeugnisse in Kunststoffbehältern, vakuumverpackt oder in Verpackungen mit modifizierter Atmosphäre hat sich in den letzten Jahren entwickelt und ist ein System, das für Spargel recht gut funktioniert. Es besteht daher Interesse daran, dieses Format für zertifizierte Erzeugnisse anzubieten.
5.B.4. Im Abschnitt Beschreibung des Erzeugnisses (Abschnitt B) wurde „extra“ durch „Extra“ ersetzt, und der Abschnitt:
Spargel der Klasse „extra“ muss von hoher Qualität, gut geformt und praktisch gerade sein, wobei die Spitze eng verschlossen ist.
erhält folgende Fassung:
Spargel der Klasse „Extra“ muss von hoher Qualität, gut geformt und praktisch gerade sein, wobei die Spitze eng verschlossen ist.
Gründe für diese Änderung: Hierbei handelt es sich um eine Rechtschreibkorrektur.
5.B.5. Der Abschnitt Beschreibung des Erzeugnisses (Abschnitt B) wird wie folgt ergänzt:
Um als frisch geschältes Erzeugnis verkauft zu werden, muss der Spargel – mit einer Toleranz für Schälfehler von nur 10 % – geschält und so verpackt sein, dass sein Aussehen und seine Frische bis zum Verzehr erhalten bleiben. Dieses Erzeugnis muss die gleichen Anforderungen erfüllen wie frischer Stangenspargel, mit Ausnahme des Mindestdurchmessers, der 9 mm beträgt und das Ergebnis des Schälens einer Stange mit einem Durchmesser von 12 mm ist.
Gründe für diesen Zusatz: In diesem Absatz werden die für den geschälten frischen Spargel, der als frisch geschältes Erzeugnis vermarktet werden soll, vorgeschriebenen Merkmale festgelegt. Die für dieses Erzeugnis geforderten Merkmale und die geforderte Qualität sind dieselben wie für frischen Spargel, sodass ein Hinweis auf die Toleranz bei Schälfehlern hinzugefügt wurde. Wie im Zertifizierungssystem ohnehin bereits berücksichtigt, ist es sinnvoll, dass in der Produktspezifikation verankert wird, dass der Durchmesser des geschälten frischen Spargels wie bei Spargelkonserven nicht geringer sein sollte als das Ergebnis des Schälens der dünnsten zulässigen Stangen (Durchmesser von 12 mm), da der Durchmesser durch das Schälen im Durchschnitt um 2 mm verringert wird. Die Anforderungen an den Durchmesser von frischem Spargel bleiben unverändert.
5.B.6. Der folgende Absatz aus dem Abschnitt Beschreibung des Erzeugnisses (Abschnitt B):
Bei durch Hitze konserviertem Spargel muss es sich um ein Erzeugnis der Klasse „extra“ oder der Klasse I handeln, in luftdicht versiegelten Behältnissen und hitzesterilisiert. Durch Hitze konservierter Spargel kann als ganze Spargelstangen oder Spargelstücke, geschält oder ungeschält, verkauft werden.
erhält folgende Fassung:
Bei durch Hitze konserviertem Spargel muss es sich um ein Erzeugnis der Klasse „Extra“ oder der Klasse I handeln, in luftdicht versiegelten Behältnissen und hitzesterilisiert. Durch Hitze konservierter Spargel kann als ganze Spargelstangen, Spargelstücke oder Spargelspitzen, geschält oder ungeschält, verkauft werden.
Gründe für diese Änderung: Im Wortlaut der ursprünglichen Produktspezifikation hieß es, dass durch Hitze konservierter Spargel als ganze Spargelstangen oder als Spargelstücke angeboten werden kann. Die Regeln für die Aufmachung von durch Hitze konserviertem Spargel finden sich in der Norm für durch Hitze konservierte Frischprodukte (Erlass der Regierungspräsidentschaft vom 21. November 1984 zur Verabschiedung der Qualitätsnormen für durch Hitze konservierte Frischprodukte), die eine Reihe von Möglichkeiten bietet:
— |
Ganzer Spargel: Stangen, bestehend aus der Spitze und dem Stängel mit einer Länge von mindestens 12 cm |
— |
Kurzer Spargel: Stangen, bestehend aus der Spitze und dem Stängel mit einer Länge zwischen 7 cm und 12 cm |
— |
Spargelspitzen: Stücke, bestehend aus der Spitze und einem Teil des Stängels mit einer Länge zwischen 2 cm und 7 cm |
— |
Spargelstücke: Stangen, die quer in zarte Stücke von 2 cm bis 7 cm Länge geschnitten sind, wobei die Stücke, die die Spitze umfassen, mindestens 25 % des Abtropfgewichts der Packung ausmachen, sofern auf dem Etikett nichts anderes angegeben ist |
— |
Spargelstängel: Stangen, die quer in Stängelstücke ohne Spitzen mit einer Länge zwischen 1,5 cm und 7 cm geschnitten sind |
Obwohl alle oben genannten Formate gesetzlich zulässig sind, werden nur die Formate, in denen jede Einheit in der Verpackung die gesamte Spitze behält, d. h. ganzer Spargel, kurzer Spargel und Spargelspitzen, als „Espárrago de Navarra“ zertifiziert, da es sich um die hochwertigeren Formate handelt. In der Produktspezifikation sollte daher klargestellt werden, dass es sich hierbei um die einzigen zulässigen Aufmachungsformen handelt.
Auch hier wurde „extra“ zu „Extra“ korrigiert.
5.C. GEOGRAFISCHES GEBIET
5.C.1. Im Abschnitt Geografisches Gebiet (Abschnitt C der Produktspezifikation) wurde folgender Satz gestrichen:
Spargel wird auf einer Fläche von 6 523 Hektar angebaut, davon 4 759 Hektar in Navarra, 1 121 Hektar in La Rioja und 643 Hektar in Aragonien.
Gründe für diese Streichung: Diese Angabe wurde gestrichen, da sie das Gebiet innerhalb des abgegrenzten geografischen Gebiets widerspiegelte, in dem Spargel zum Zeitpunkt der Erstellung der ursprünglichen Produktspezifikation angebaut wurde. Da die Hektarfläche, auf der Spargel angebaut wird, von Jahr zu Jahr variiert, sollte diese Angabe nicht in der Produktspezifikation enthalten sein.
Die Streichung dieses Textes hat daher keine Änderung des in der Produktspezifikation festgelegten geografischen Gebiets zur Folge. Es handelt sich lediglich um die Streichung veralteter Informationen, die nicht enthalten sein sollten.
5.D. URSPRUNGSNACHWEIS
5.D.1. Der gesamte Abschnitt 5 der Produktspezifikation (Ursprungsnachweis) wurde ersetzt. In der Neuformulierung dieses Abschnitts werden die erforderlichen Register (das Spargelbeetregister, das Register der Anlagen für frische Erzeugnisse und das Register der Verarbeitungsanlagen), die von der Kontrollstelle durchzuführenden Kontrollen der Einhaltung der Produktspezifikation und die Ausstellung von Zertifizierungsetiketten (Zertifizierungsnachweis) nun in einer Weise beschrieben, die den Anforderungen an die Zertifizierung von Spargel als „Espárrago de Navarra“ besser entspricht.
Gründe für diese Änderung: Diese Änderung dient lediglich dazu, besser und präziser zu erläutern, wie nachgewiesen wird, dass das Erzeugnis seinen Ursprung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet hat und den übrigen Anforderungen der Produktspezifikation entspricht.
Der bisherige Wortlaut dieses Abschnitts der Produktspezifikation war relativ vage und vermittelte kein klares Bild von den Kontrollen und Prüfungen, die von der Kontrollstelle durchgeführt werden, um die Einhaltung der Produktspezifikation sicherzustellen.
Der vorgeschlagene neue Wortlaut bietet eine detailliertere Erläuterung der tatsächlichen Kontrollen und Prüfungen, die von der Kontrollstelle im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens durchgeführt werden, das der Norm UNE-EN ISO/IEC 17065:2012 entspricht und von der nationalen Akkreditierungsstelle akkreditiert wurde.
Der Text enthält nun auch Einzelheiten zum Kontrollsystem, das auf Vor-Ort-Kontrollen von Spargelbeeten und in Verarbeitungsbetrieben sowie auf Probenahmen und Prüfungen während der Verarbeitung des im betreffenden Jahr geernteten Spargels beruht. Dieses System wird durch die internen Kontrollsysteme der Erzeuger ergänzt. Der Text enthält nun auch Angaben zu den Registern, in denen die an der Erzeugung von Spargel mit g. g. A. beteiligten Akteure aufgeführt werden müssen, damit das Kontrollsystem angewandt werden kann.
5.E. ERZEUGUNGSVERFAHREN
5.E.1. Der folgende Text wurde aus dem Abschnitt Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet der ursprünglichen Produktspezifikation in den Abschnitt Erzeugungsverfahren (Abschnitt E) der geänderten Produktspezifikation verschoben:
1) Anforderungen an den Anbau:
Anpflanzung:
Nachdem der Boden untersucht wurde, um seine Eignung für den Anbau des Erzeugnisses zu ermitteln und seinen Bedarf an Basaldünger einzuschätzen, wird der Spargel mittels vegetativer Vermehrung mit Rhizomen oder Kronen aus Saatbeeten angepflanzt. Er wird in einer Reihe auf dem Boden platziert und mit einer ca. 8 cm dicken Schicht lockerer Erde bedeckt.
Die Pflanzdichte beträgt 10 000 bis 12 000 Pflanzen pro Hektar, bei einem Abstand zwischen den Pflanzen von etwa 45 cm und einem Reihenabstand von 2–2,1 m.
Pflege der Kultur:
Der Pflanze wird durch die Vorbereitung des Erddamms, die Pflege und Betreuung der Kultur, die Bewässerung und den Einsatz von Mischdüngern und geeigneten Pflanzenschutzmitteln geholfen, sich bis zur Perfektion zu entwickeln.
Ernte:
Der Spargel wird von Hand geerntet, bevor die Stangen über der Dammoberfläche auftauchen. Die Ernte beginnt im zweiten Jahr nach der Anpflanzung und dauert 15 oder 20 Tage und erstreckt sich ab dem dritten Jahr über die gesamte Saison von April bis Mitte Juli.
Nach der Ernte lässt man die Spargelpflanzen ihr Kraut austreiben, sodass sich in der Krone Nährstoffe ansammeln können. Im November, nachdem das Spargelkraut gelb geworden ist, wird es abgeschnitten, und der Erdwall wird eingeebnet.
Gründe für die Verschiebung dieses Textes: In der vorherigen Fassung der Produktspezifikation wurden die Verfahren für den Anbau des Spargels nur im Abschnitt über den Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet beschrieben. Da diese Verfahren zum Anbau von Spargel durchgeführt werden, der entweder frisch oder durch Hitze konserviert (beides fällt unter die g. g. A.) vermarktet werden soll, bestand die erste Änderung darin, die detaillierten Beschreibungen dieser Verfahren vom Abschnitt Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet in den Abschnitt Erzeugungsverfahren zu verschieben.
In der nachstehenden Erläuterung der tatsächlichen Änderungen dieser Angaben zu den Anbaubedingungen stammt daher der alte Text zum Vergleich aus Unterabschnitt c (Anbaubedingungen) in Abschnitt F (Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet) der vorherigen Fassung der Produktionsspezifikation.
5.E.2. Der folgende Absatz aus dem Unterabschnitt Anbaubedingungen von Abschnitt E (Erzeugungsverfahren):
Nachdem der Boden untersucht wurde, um seine Eignung für den Anbau des Erzeugnisses zu ermitteln und seinen Bedarf an Basaldünger einzuschätzen, wird der Spargel mittels vegetativer Vermehrung mit Rhizomen oder Kronen, die aus Saatbeeten gewonnen werden, angepflanzt [Hinweis: Das spanische Wort für „Kronen“ in dieser Version ist „garras“.]. Er wird in einer Reihe auf dem Boden platziert und mit einer ca. 8 cm dicken Schicht lockerer Erde bedeckt.
erhält folgende Fassung:
Der Spargel wird durch vegetative Vermehrung mit Rhizomen oder Kronen [Verwendung des spanischen Worts „zarpas“] angepflanzt, die aus Saatbeeten gewonnen werden. Er wird in einer Reihe auf dem Boden platziert und mit einer Schicht lockerer Erde bedeckt.
Gründe für die Änderung des spanischen Wortes für „Kronen“ von garras in zarpas: Garras wurde in zarpas geändert, da dies der Begriff ist, der von lokalen Landwirten verwendet wird, um sich auf das für die Vermehrung verwendete Pflanzenmaterial, d. h. die Spargelkronen, zu beziehen.
Gründe für die Überarbeitung des Textes: Dies ist eine Beschreibung der Art und Weise, wie die Kultur angebaut wird. Die Dicke der über der Krone angehäuften Erdschicht ist für die Endqualität des Erzeugnisses nicht entscheidend, sondern hängt vielmehr von den landwirtschaftlichen Maschinen ab, die dem Betreiber zur Verfügung stehen.
5.E.3. Der folgende Absatz aus dem Unterabschnitt Anbaubedingungen von Abschnitt E (Erzeugungsverfahren):
Die Pflanzdichte beträgt 10 000 bis 12 000 Pflanzen pro Hektar, bei einem Abstand zwischen den Pflanzen von etwa 45 cm und einem Reihenabstand von 2–2,1 m.
erhält folgende Fassung:
Auf (nicht bewässerten) Trockenflächen-Beeten liegt die Pflanzdichte zwischen 7 000 und 12 000 Pflanzen pro Hektar, während höhere Dichten – bis zu 22 000 Pflanzen pro Hektar – auf bewässerten Beeten und Trockenflächen-Beeten in feuchteren Zonen genutzt werden können, wenn die Erzeuger in den ersten Anbaujahren höhere Erträge erzielen wollen.
Gründe für diese Änderung: Die Pflanzdichte beeinflusst den Ertrag einer Parzelle, nicht aber die Qualität der Spargelernte selbst. Entscheidet sich ein Erzeuger für eine höhere Dichte in den ersten Jahren, so ist der Ertrag etwas höher, aber gleichzeitig wird die Nutzungsdauer des Spargelbeets verkürzt. Wenn eine geringere Dichte gewählt wird, sind die Investitionskosten zwar niedriger, aber auch der Ertrag in den ersten Jahren, und in der Regel kann das Spargelbeet länger genutzt werden. Es ist daher besser, eine große Spanne vorzusehen und die Dichte dem Ermessen der Erzeuger zu überlassen.
Außerdem hängt der Abstand zwischen den Reihen von den Maschinen ab, die dem Erzeuger zur Verfügung stehen, und beeinträchtigt nicht die Qualität des gewonnenen Spargels. Der Abstand zwischen den Pflanzen wird durch die gewünschte Dichte bestimmt, die, wie oben ausgeführt, nicht die Qualität des Spargels, sondern den Ertrag und die Nutzungsdauer des Spargelbeets beeinflusst.
5.E.4. Der folgende Absatz aus dem Unterabschnitt Anbaubedingungen von Abschnitt E (Erzeugungsverfahren):
Der Pflanze wird durch die Vorbereitung des Erddamms, die Pflege und Betreuung der Kultur, die Bewässerung und den Einsatz von Mischdüngern und geeigneten Pflanzenschutzmitteln geholfen, sich bis zur Perfektion zu entwickeln.
erhält folgende Fassung:
Der Pflanze wird durch die Vorbereitung des Erddamms, die Pflege und Betreuung der Kultur, die Bewässerung und den Einsatz von Dünger und geeigneten Pflanzenschutzmitteln geholfen, sich bis zur Perfektion zu entwickeln.
Gründe für diese Änderung: Die angewandten Anbautechniken müssen geeignet sein und den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen. Zum Zeitpunkt der ursprünglichen Ausarbeitung der Produktspezifikation war es üblich, Mischdünger einzusetzen, heute gibt es jedoch ein breites Spektrum möglicher Düngemittel, von denen einige – wie z. B. organische Düngemittel – eher für Spargel geeignet und umweltfreundlicher sind. Es ist daher besser, diese Entscheidung den Erzeugern zu überlassen.
5.E.5. Der folgende Absatz aus dem Unterabschnitt Anbaubedingungen von Abschnitt E (Erzeugungsverfahren):
Der Spargel wird von Hand geerntet, bevor die Stangen über der Dammoberfläche auftauchen. Die Ernte beginnt im zweiten Jahr nach der Anpflanzung und dauert 15 oder 20 Tage und erstreckt sich ab dem dritten Jahr über die gesamte Saison von April bis Mitte Juli.
erhält folgende Fassung:
Der Spargel wird von Hand geerntet, bevor die Stangen über der Dammoberfläche auftauchen. Die Ernte beginnt im zweiten Jahr nach der Pflanzung und dauert 15 oder 20 Tage und erstreckt sich ab dem dritten Jahr über die gesamte Saison.
Gründe für diese Änderung: Die Verweise auf die Erntemonate mussten gestrichen werden, da die Einführung von Sorten, die etwas früher wachsen, und die Verwendung schwarzer Kunststofffolien auf dem Damm bedeuten, dass die Ernte in einigen Gebieten etwas früher beginnt und damit auch früher endet.
Die Ernte beginnt in der Regel mit dem Auftauchen des ersten Spargels aus dem Boden, was von den Witterungsbedingungen in einem bestimmten Jahr abhängt, und endet, wenn der Spargel nicht mehr von ausreichender Qualität ist, was in der Regel in den ersten wirklich heißen Sommertagen der Fall ist.
5.E.6. Der folgende Absatz aus dem Unterabschnitt Anbaubedingungen von Abschnitt E (Erzeugungsverfahren):
Nach der Ernte lässt man die Spargelpflanzen ihr Kraut austreiben, sodass sich in der Krone Nährstoffe ansammeln können [Hinweis: Der hier verwendete spanische Begriff ist „garra“.]. Im November wird das Kraut abgeschnitten, und der Erdwall wird eingeebnet.
erhält folgende Fassung:
Nach der Ernte lässt man die Spargelpflanzen ihr Kraut austreiben, sodass sich in der Krone Nährstoffe ansammeln können [„zarpa“ im überarbeiteten spanischen Text]. Nachdem das Spargelkraut gelb geworden ist, wird es abgeschnitten. Der Damm wird dann erneut vorbereitet.
Gründe für diese Änderung: Der spanische Begriff, der zur Bezeichnung der Spargelkrone verwendet wird, wurde von garra in zarpa geändert, da es sich dabei um den von den Landwirten verwendeten Begriff handelt.
Im Text wird nicht mehr darauf hingewiesen, dass das Kraut im November zurückgeschnitten werden muss, da dieser Zeitpunkt davon abhängt, ob die Bodenbedingungen geeignet sind und das Kraut bereits gelb geworden ist. Normalerweise ist dies im November der Fall, aber in besonders regenreichen Jahren ist das Kraut zu diesem Zeitpunkt noch nicht gelb geworden und der Boden noch sehr feucht und daher nicht in einem geeigneten Zustand, sodass das Kraut zu einem späteren Zeitpunkt zurückgeschnitten werden muss.
5.E.7. Der folgende Text wurde in den Abschnitt Erzeugungsverfahren (Abschnitt E) eingefügt:
2. Konservierung durch Hitze:
Gründe für diesen Zusatz: Die Tatsache, dass die Beschreibung der Anbaubedingungen in den Abschnitt „Erzeugungsverfahren“ verschoben wurde, erfordert eine Unterteilung in Unterabschnitte, um zu verdeutlichen, was in den einzelnen Abschnitten erörtert wird.
5.E.8. Im Abschnitt Erzeugungsverfahren (Abschnitt E) wurde folgender Text gestrichen:
Der Spargel der zugelassenen Sorten muss auf eingetragenen Parzellen angebaut worden sein. Die Stangen müssen von Hand geerntet werden, wobei sorgfältig darauf zu achten ist, dass sie nicht brechen oder austrocknen.
Gründe für diese Streichung: Diese Informationen wurden gestrichen, da sie überflüssig waren und bereits Gesagtes wiederholten: Bereits weiter oben im Text wurde ausgeführt, dass die Parzellen registriert werden müssen, dass zugelassene Sorten verwendet werden müssen und dass die Ernte von Hand erfolgen muss.
5.E.9. Im Abschnitt Erzeugungsverfahren (Abschnitt E) wurde folgender Text gestrichen:
Die Ernte muss unter Beachtung der vom Ausschuss für das Erntejahr festgelegten Regeln behutsam zu den Handhabungs- und Verarbeitungseinrichtungen transportiert werden.
Gründe für diese Streichung: Dieser Satz war aufgenommen worden, um den Erntevorschriften Rechnung zu tragen, die der Regulierungsausschuss „Espárrago de Navarra“ jedes Jahr veröffentlicht hat. Da die Veröffentlichung mit der Einführung des Zertifizierungssystems jedoch eingestellt wurde, ist der Satz bedeutungslos geworden.
Weißer Spargel trocknet sehr leicht aus. Wird das Erzeugnis nicht behutsam transportiert, wird es nicht in gutem Zustand an die Verarbeitungsunternehmen geliefert und bei der Sortierung der Rohstoffe abgelehnt.
5.E.10. Der folgende Text im Abschnitt Erzeugungsverfahren (Abschnitt E der Produktspezifikation) (unter 2. Konservierung durch Hitze):
Abbrühen oder Blanchieren – Der Spargel wird in 87–95 °C heißes Wasser oder Dampf getaucht, um Gase zu eliminieren, die Enzymaktivität zu hemmen, das Erzeugnis zu reinigen und die Anzahl der vorhandenen Mikroorganismen zu reduzieren.
erhält folgende Fassung:
Abbrühen oder Blanchieren – Der Spargel wird in heißes Wasser oder Dampf getaucht, um Gase zu eliminieren, die Enzymaktivität zu hemmen, das Erzeugnis zu reinigen und die Anzahl der vorhandenen Mikroorganismen zu verringern.
Gründe für diese Änderung: Im Text wird die Temperatur, bei der das Erzeugnis abgebrüht wird, nicht mehr erwähnt, da es sich um einen Fehler handelte. Da das Abbrühen mit Dampf oder Wasser erfolgen kann, macht es keinen Sinn, die Temperatur zu begrenzen.
5.E.11. Der folgende Text im Abschnitt Erzeugungsverfahren (Abschnitt E der Produktspezifikation) (unter 2. Konservierung durch Hitze):
Verpacken – Das Erzeugnis wird in Weißblechdosen (Dosen) oder Gläser gefüllt. Nach dem Wiegen endet das Verpackungsverfahren mit der Zugabe von Konservierungsflüssigkeit.
erhält folgende Fassung:
Verpacken – Das Erzeugnis wird in Behälter gefüllt, die für die anschließende Hitzebehandlung geeignet sind. Nach dem Wiegen endet das Verpackungsverfahren mit der Zugabe von Konservierungsflüssigkeit.
Gründe für diese Änderung: Es ist sinnvoll, jede Art von Behältnissen zuzulassen, die der anschließenden Hitzebehandlung zur Haltbarmachung des Spargels standhalten können. Als die Produktspezifikation erstellt wurde, enthielt sie allgemeine Verweise auf Dosen und Gläser, die zu dieser Zeit weitverbreitet waren. Immer wieder kommen leichtere Materialien auf den Markt, die der Hitzesterilisation bestens standhalten, wie z. B. Aluminium.
5.E.12. Der folgende Text im Abschnitt Erzeugungsverfahren (Abschnitt E der Produktspezifikation) (unter 2. Konservierung durch Hitze):
Absaugen – Dies ist ein wesentlicher Schritt, bei dem ein Vakuum erzeugt wird, indem die Luft aus dem Behälter entfernt wird, bevor er versiegelt wird; dadurch wird die Wahrscheinlichkeit einer Oxidation und des daraus resultierenden Verlusts von Vitaminen und Nährstoffen verringert.
erhält folgende Fassung:
Absaugen – Dies ist ein fakultativer Schritt, bei dem ein Vakuum erzeugt wird, indem die Luft aus dem Behälter entfernt wird, bevor er versiegelt wird; dadurch wird die Wahrscheinlichkeit einer Oxidation und des daraus resultierenden Verlusts von Vitaminen und Nährstoffen verringert.
Gründe für diese Änderung: Es ist sinnvoller, das Absaugen zu einem fakultativen Schritt zu machen.
Das übliche Verfahren zur Herstellung eines Vakuums besteht darin, einem mit geschältem und gebrühtem Spargel gefüllten Behälter heiße Konservierungsflüssigkeit zuzugeben und ihn dann zu versiegeln.
Dies ist zwar das empfohlene Verfahren, doch ist es in Einrichtungen, in denen die Zugabe der Konservierungsflüssigkeit und das Verschließen des Behälters einige Zeit vor der Sterilisation erfolgen, aus Gründen der Lebensmittelsicherheit besser, die Konservierungsflüssigkeit kalt zuzugeben, auch wenn dadurch kein Vakuum entsteht.
Wird das Erzeugnis warm gehalten, könnten thermophile Mikroorganismen gedeihen, was zu Verderb führen könnte. Einrichtungen, in denen der Spargel einige Zeit vor der Sterilisation verpackt wird, wird daher empfohlen, kalte Konservierungsflüssigkeit zum Befüllen der Behältnisse zu verwenden.
5.E.13. Der folgende Text im Abschnitt Erzeugungsverfahren (Abschnitt E der Produktspezifikation) (unter 2. Konservierung durch Hitze):
Sterilisation – Bei diesem Verfahren werden alle Mikroorganismen im konservierten Erzeugnis vollständig zerstört. Nach der Versiegelung werden die Behältnisse unter bestimmten Temperatur- und Druckbedingungen für einen bestimmten Zeitraum mit Dampf, Heißwasser, einer Mischung aus beidem oder einem anderen zugelassenen Erhitzungssystem erhitzt.
erhält folgende Fassung:
Sterilisation – Hierbei handelt es sich um ein Verfahren, bei dem das versiegelte Spargelbehältnis einer Hitzebehandlung unterzogen wird, um alle Formen lebender Mikroorganismen, die das Lebensmittel unter normalen Lagerbedingungen beeinträchtigen könnten, zu zerstören oder zu inaktivieren. Die Hitzebehandlung muss ausreichend sein, um die handelsübliche Sterilität zu gewährleisten.
Gründe für diese Änderung: Der neue Text enthält eine genauere Beschreibung des Konzepts der Hitzesterilisation und präzisiert nun, dass diese Hitzebehandlung ausreichen muss, um ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen.
Bei den Kontrollen registrierter Anlagen wird die Hitzesterilisation als kritischer Punkt betrachtet, und eine der Anforderungen der Kontrollstelle besteht darin, dass die angewandte Hitzebehandlung ausreicht, um die handelsübliche Sterilität zu gewährleisten. Dies muss in der Produktspezifikation deutlich gemacht werden.
5.E.14. Der folgende Text im Abschnitt Erzeugungsverfahren (Abschnitt E der Produktspezifikation) (unter 2. Konservierung durch Hitze):
Abkühlen – Sobald die Hitzebehandlung abgeschlossen ist, werden die Dosen so schnell wie möglich abgekühlt, um sicherzustellen, dass das Produkt nicht überhitzt.
erhält folgende Fassung:
Abkühlen – Sobald die Hitzebehandlung abgeschlossen ist, werden die Behältnisse so schnell wie möglich abgekühlt, um sicherzustellen, dass das Produkt nicht überhitzt.
Gründe für diese Änderung: Der Begriff „Dosen“ wurde in „Behältnisse“ geändert, um klarzustellen, dass diese Anforderung für alle Behältnisse gilt, die dem Sterilisationsverfahren unterzogen werden.
5.E.15. Der Abschnitt Erzeugungsverfahren (Abschnitt E) wird wie folgt ergänzt:
3. Frisch verkaufte Erzeugnisse:
Die Vorbereitungsschritte, d. h. Anlieferung der Ernte und Waschen, in den Betrieben für Frischware sind den Vorbereitungsschritten für Spargel, der konserviert werden soll, sehr ähnlich. Der nächste Schritt, nur für frisch geschälten Spargel, ist das Schälen. Der Spargel wird dann sortiert und verpackt, wobei sichergestellt wird, dass der Inhalt jeder Packung dieser Produktspezifikation entspricht.
Nachdem der Spargel für den Verkauf als frisch geschältes Erzeugnis geschält wurde, muss er verpackt und unter Bedingungen gelagert werden, die ihn bis zum Verzehr frisch halten.
Gründe für diesen Zusatz: Es ist sinnvoll, diesen Absatz aufzunehmen, um einen Eindruck davon zu vermitteln, wie der Spargel in Anlagen für frische Erzeugnisse gehandhabt wird. Die Merkmale des frischen Erzeugnisses sind zwar im Abschnitt Beschreibung des Erzeugnisses im Einzelnen aufgeführt, doch die vorherige Fassung der Produktspezifikation enthielt keinen Hinweis auf das Verfahren, das Spargel zur Frischvermarktung durchläuft.
Im Text wird nun darauf hingewiesen, dass frisch geschälter Spargel bis zum Verzehr so verpackt und gelagert werden muss, dass er in gutem Zustand bleibt. Obwohl frisch geschälte Erzeugnisse derzeit in Schalen hitzeversiegelt mit modifizierter Atmosphäre oder vakuumverpackt verkauft werden, werden diese Methoden im Text nicht vorgeschrieben. Denn es gibt viele Anwendungen und ständige Weiterentwicklungen, da zahlreiche Arten von Folienverpackungen auf dem Markt erscheinen, die für Spargel geeignet sein könnten.
5.E.16. Im Abschnitt Erzeugungsverfahren (Abschnitt E) wurde folgender Text gestrichen:
Der Regulierungsausschuss überwacht alle diese Vorgänge – Anlieferung, Handhabung oder Verarbeitung, Verpackung und Zertifizierung des Endprodukts – und vergibt Qualitätsnoten.
Gründe für diese Streichung: Dieser Absatz wurde gestrichen, da bereits aus dem Abschnitt über den Ursprungsnachweis hervorgeht, dass das Kontrollsystem den gesamten Produktionsprozess abdeckt.
Nach dem derzeitigen Zertifizierungsmodell weist der Regulierungsausschuss nicht jeder Packung (Produktklassifizierung) eine Qualitätsnote zu, was in die Verantwortung des Erzeugers fällt. Die Kontrollstelle muss die Einhaltung der Produktspezifikation bescheinigen.
5.F. ZUSAMMENHANG MIT DEM GEOGRAFISCHEN GEBIET
5.F.1. Wie oben erläutert, wurde die ausführliche Beschreibung des Anbauverfahrens aus dem Abschnitt Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet in den Abschnitt Erzeugungsverfahren der Produktspezifikation verschoben, um den Text besser an die Vorschriften über Produktspezifikationen gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel anzupassen.
Folglich wurde folgender Unterabschnitt innerhalb des Abschnitts Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet:
c) Anbaubedingungen
Anpflanzung:
Nachdem der Boden untersucht wurde, um seine Eignung für den Anbau des Erzeugnisses zu ermitteln und seinen Bedarf an Basaldünger einzuschätzen, wird der Spargel mittels vegetativer Vermehrung mit Rhizomen oder Kronen aus Saatbeeten angepflanzt. Er wird in einer Reihe auf dem Boden platziert und mit einer ca. 8 cm dicken Schicht lockerer Erde bedeckt.
Die Pflanzdichte beträgt 10 000 bis 12 000 Pflanzen pro Hektar, bei einem Abstand zwischen den Pflanzen von etwa 45 cm und einem Reihenabstand von 2–2,1 m.
Pflege der Kultur:
Der Pflanze wird durch die Vorbereitung des Erddamms, die Pflege und Betreuung der Kultur, die Bewässerung und den Einsatz von Mischdüngern und geeigneten Pflanzenschutzmitteln geholfen, sich bis zur Perfektion zu entwickeln.
Ernte:
Der Spargel wird von Hand geerntet, bevor die Stangen über der Dammoberfläche auftauchen. Die Ernte beginnt im zweiten Jahr nach der Anpflanzung und dauert 15 oder 20 Tage und erstreckt sich ab dem dritten Jahr über die gesamte Saison von April bis Mitte Juli.
Nach der Ernte lässt man die Spargelpflanzen ihr Kraut austreiben, sodass sich in der Krone Nährstoffe ansammeln können. Im November wird das Kraut abgeschnitten, und der Erdwall wird eingeebnet.
ersetzt durch:
c) Faktor Mensch
Die in Abschnitt E beschriebenen Anbaubedingungen sind ein weiterer Faktor, der die Spezifität und Qualität dieses Erzeugnisses beeinflusst.
Dank des Fachwissens der lokalen Erzeuger und einer über mehrere Generationen gewachsenen Tradition werden die Pflanzen mit großer Sorgfalt und zum besten Zeitpunkt für jeden Schritt angepflanzt, gepflegt und abgeerntet. Die Tatsache, dass der Spargel von Hand direkt von der Pflanze geerntet wird, und zwar genau zum richtigen Zeitpunkt, bevor die Stangen aus dem Erdwall herausragen, beeinflusst die Qualität des Endprodukts.
Die Tatsache, dass 1969 in Navarra die „erste regionale Spargelkonferenz“ stattfand, auf der die verschiedenen technischen und agronomischen Fragen des Spargelanbaus erörtert wurden, ist nur ein Beispiel für die Bedeutung des Anbaus von „Espárrago de Navarra“.
Gründe für diese Änderung: Es handelt sich um eine rein redaktionelle Änderung, die den tatsächlichen Zusammenhang zwischen den Merkmalen des Erzeugnisses und seinem geografischen Umfeld nicht berührt. Die Angaben über den historischen und den natürlichen Zusammenhang sind unverändert geblieben, und die Beschreibung der menschlichen Faktoren in der Anbauphase wurde überarbeitet, damit sie besser in diesen Abschnitt der Produktspezifikation passt, während die detaillierten Erläuterungen zu den Anbauverfahren im Abschnitt Erzeugungsverfahren zu finden sind.
Diese Änderung ist gerechtfertigt, weil sie den Text besser an die Beschreibungen der verschiedenen Abschnitte der Produktspezifikation anpasst, die in Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel aufgeführt sind.
Die Informationen wurden durch einen Verweis auf die „erste regionale Spargelkonferenz“ ergänzt. Leitlinien zu den Anforderungen an den Anbau von „Espárrago de Navarra“ finden sich in Dokumenten aus dem Jahr 1900, die vorwiegend aus lokalen Veröffentlichungen stammen. Aufgrund des Interesses an dessen Anbau und der damit verbundenen Fragen wurde 1969 eine Konferenz organisiert, auf der die Teilnehmer über mehrere Tage hinweg Anbaumerkmale, Probleme und mögliche Lösungen erörterten.
5.F.2. Innerhalb des Abschnitts Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet (Abschnitt F der Produktspezifikation) wurde Buchstabe a mit dem Titel Ansehen überarbeitet und weiterentwickelt. Der folgende Absatz:
Der Spargelanbau hat in den Gebieten an den Ufern des Flusses Ebro Tradition. Er wurde zunächst in kleinen Familienunternehmen betrieben, wobei spezifische Anbautechniken angewandt wurden, die von Generation zu Generation weitergegeben und im Laufe der Zeit verfeinert wurden.
erhält folgende Fassung:
Die Qualität des „Espárrago de Navarra“ und sein heutiges Ansehen, die die Grundlage für seine Eintragung als geschützte geografische Angabe bildeten, sind das Ergebnis der Arbeit der Erzeuger und aus einer Tradition des Spargelanbaus in den Gebieten am Ufer des Ebro hervorgegangen. Er wurde zunächst in kleinen Familienunternehmen betrieben, wobei spezifische Anbautechniken angewandt wurden, die von Generation zu Generation weitergegeben und im Laufe der Zeit verfeinert wurden.
Gründe für diese Änderung: Dieser Absatz wurde überarbeitet, um hervorzuheben, dass das Ansehen von „Espárrago de Navarra“ ein Schlüsselfaktor für die Eintragung des Namens als g. g. A. war. „Espárrago de Navarra“ gehört zu den geschützten Namen, die von den spanischen Verbrauchern am häufigsten erkannt werden.
5.F.3. Innerhalb des Abschnitts Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet (Abschnitt F der Produktspezifikation) wurde Buchstabe a) mit dem Titel Ansehen überarbeitet. Der folgende Absatz:
Das Erzeugnis wird auf den Seiten 373 und 374 von „El Practicón“ erwähnt, einer Koch-Sammelschrift von 1893, die damals ein echtes Kompendium der internationalen Küche war.
erhält folgende Fassung:
„Espárrago de Navarra“ wird in „El Practicón“ erwähnt, einer Koch-Sammelschrift von Ángel Muro aus dem Jahr 1893, die damals ein echtes Kompendium der internationalen Küche war. In dem Abschnitt über Spargel wird das Erzeugnis aus Navarra als besonders hochwertig bezeichnet.
Gründe für diese Änderung: Der Verweis auf die Seitenzahlen, auf denen dieser Hinweis zu finden ist, wurde gestrichen, da die Seitenzahl des Buches je nach Ausgabe variiert, sodass der Verweis nicht immer korrekt war. Der Text gibt nun auch den Namen des Autors an und zitiert die eigentliche Zeile, die sich auf das Erzeugnis bezieht.
5.F.4. Innerhalb des Abschnitts Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet (Abschnitt F der Produktspezifikation) wurde Buchstabe a mit dem Titel Ansehen überarbeitet. Der folgende Absatz:
Die Spezifische Bezeichnung „Espárrago de Navarra“ wurde durch das Regionaldekret 52/86 des Ministeriums für Landwirtschaft und ländliche Angelegenheiten der Regierung von Navarra vom 14. Februar 1986 vorläufig genehmigt.
erhält folgende Fassung:
Um das bereits gewonnene Ansehen von „Espárrago de Navarra“ zu schützen, wurde die Spezifische Bezeichnung „Espárrago de Navarra“ 1986 durch das Regionaldekret 52/86 des Ministeriums für Landwirtschaft und ländliche Angelegenheiten der Regierung von Navarra vom 6. Oktober 1986 vorläufig genehmigt.
Gründe für diese Änderung: Das Jahr, in dem die Verordnung „Espárrago de Navarra“ erstmals veröffentlicht wurde, wird nun angegeben, um hervorzuheben, dass das Erzeugnis bereits 1986 als hinreichend bekannt angesehen wurde, um auf regionaler Ebene als „Spezifische Bezeichnung“ anerkannt zu werden. In den 1970er-Jahren begann der Absatz von „Espárrago de Navarra“ zu schwächeln, da Spargel aus anderen Ländern eingeführt wurde, in denen die Erzeugung billiger war. Dadurch sanken die Preise für die Erzeuger, und die Anbauflächen für die Kulturen gingen infolgedessen zurück. Diese Situation hat die Erzeuger veranlasst, eine Qualitätsregelung einzuführen, um ihren Spargel zu schützen und ihn von anderen Erzeugnissen zu unterscheiden, ein Prozess, der zur Veröffentlichung der Verordnung auf nationaler Ebene führte.
5.F.5. Am Ende von Buchstabe a) Ansehen des Abschnitts Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet (Abschnitt F der Produktspezifikation) wurden die folgenden beiden Absätze angefügt:
Die traditionelle Anbaumethode und die anschließende Handhabung bzw. Verarbeitung in den unter die Regelung fallenden Betrieben haben dem Erzeugnis im Laufe der Jahre einen guten Ruf eingebracht und es zu einer der bekanntesten Marken in Spanien gemacht.
Die Verbraucher nehmen „Espárrago de Navarra“ als ein Erzeugnis von herausragender Qualität wahr. In einer 1997 vom Consulting-Unternehmen ACNielsen durchgeführten Marktstudie, an der 546 spanische Verbraucher von außerhalb des geografischen Gebiets des „Espárrago de Navarra“ teilnahmen, kannten 42 % der Teilnehmer den „Espárrago de Navarra“ und schätzten vor allem seine Qualität insgesamt und seine organoleptischen Eigenschaften.
Gründe für diese Änderung: Diese Absätze wurden hinzugefügt, um das Ansehen des „Espárrago de Navarra“ weiter zu veranschaulichen. Seit der Einrichtung des Regulierungsausschusses im Jahr 1986 wurden verschiedene Werbekampagnen organisiert. Die oben genannte Marktstudie wurde durchgeführt, um die Wirksamkeit einer dieser Kampagnen zu ermitteln. Die Bekanntheit der Marke „Espárrago de Navarra“ unter den Verbrauchern war hoch – die Vertrautheit mit einem Namen aus einer anderen Region (da die Studie nicht im Gebiet der g. g. A. durchgeführt wurde) bei 42 % der Befragten ist ein sehr aussagekräftiges Ergebnis. Das Erzeugnis wird vom Verbraucher als eine Art weißer Spargel mit ausgeprägtem Geschmack wahrgenommen.
5.H. KENNZEICHNUNG
5.H.1. Der folgende Text im Abschnitt Kennzeichnung (Abschnitt H der Produktspezifikation):
Jedes eingetragene Unternehmen muss über die vom Regulierungsausschuss genehmigten Etiketten für die Vermarktung des Erzeugnisses verfügen.
Die Angabe „Denominación Específica [Spezifische Bezeichnung] ‚Espárrago de Navarra‘“ muss auf diesen Etiketten erscheinen.
erhält folgende Fassung:
Die für die Vermarktung des „Espárrago de Navarra“ zu verwendenden Etiketten sind dem Regulierungsausschuss zur Information vorzulegen.
Die Angabe „Indicación Geográfica Protegida [Geschützte geografische Angabe] ‚Espárrago de Navarra‘“ muss auf diesen Etiketten erscheinen.
Gründe für diese Änderung: Mit dieser Änderung wird zunächst die Anforderung gestrichen, dass Etiketten vom Regulierungsausschuss genehmigt werden müssen. Die Etiketten, die für die Vermarktung des Produkts verwendet werden sollen, müssen nun lediglich dem Ausschuss zur Information vorgelegt werden. Der Grund für diese Änderung liegt darin, dass die Genehmigung von Etiketten nicht zu den Aufgaben des Regulierungsausschusses gehört, die sich aus den geltenden nationalen Rechtsvorschriften ergeben, nämlich Artikel 17 Buchstabe h Absatz 4 des Gesetzes über transregionale geschützte Ursprungsbezeichnungen und geschützte geografische Angaben (Gesetz 6/2015 vom 12. Mai 2015), Artikel 13 des Königlichen Dekrets 267/2017 vom 17. März 2017 zur Durchführung des Gesetzes über transregionale geschützte Ursprungsbezeichnungen und geschützte geografische Angaben (Gesetz 6/2015 vom 12. Mai 2015) und dem Lebensmittelkennzeichnungsgesetz (Gesetz 12/2013 vom 2. August 2013). Vielmehr ist es Aufgabe des Regulierungsausschusses, Mindestanforderungen für Etiketten festzulegen und die von den Marktteilnehmern vorgelegten Etiketten zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie den genannten Mindestanforderungen entsprechen und dass die Verbraucher bei Verwendung derselben Marke oder Aufmachung für Spargel mit g. g. A. und ohne g. g. A. ausreichend informiert werden, damit sie die jeweiligen Spargel in Bezug auf ihre Einstufung und Herkunft leicht voneinander unterscheiden können und sie nicht verwechseln. Hat der Regulierungsausschuss im Anschluss an diese Überprüfung Bedenken hinsichtlich der Etiketten eines Marktteilnehmers, so ist er verpflichtet, diese der zuständigen Behörde zu melden, die dann ein eigenes Urteil zu der Angelegenheit abgibt.
Des Weiteren wurde die veraltete Bezeichnung Denominación Específica („Spezifische Bezeichnung“) durch Indicación Geográfica Protegida („Geschützte geografische Angabe“) ersetzt, d. h. durch die Qualitätsregelung, nach der dieses Erzeugnis nunmehr eingetragen wird. Der Begriff „Spezifische Bezeichnung“ wurde im Rahmen des inzwischen aufgehobenen Gesetzes über Rebe, Wein und Alkohol (Gesetz 25/1970 vom 2. Dezember 1970) für Nichtweinerzeugnisse verwendet. Er wird nicht mehr reguliert oder genutzt und musste daher gestrichen werden.
Infolgedessen wurden auch die Abbildungen des Logos und der Muster-Zertifizierungsetiketten für die g. g. A., die diesen Abschnitt der Produktspezifikation veranschaulichen, geändert, um der Änderung des Begriffs Denominación Específica in Indicación Geográfica Protegida Rechnung zu tragen.
5. SONSTIGES
5.A. NAME DES ERZEUGNISSES
5.A.1. Der Begriff Denominación Específica oder „Spezifische Bezeichnung“ wurde aus Abschnitt A (Name des Erzeugnisses) der Produktspezifikation gestrichen, da er irrtümlich aufgenommen worden war und der geschützte Name lediglich „Espárrago de Navarra“ lautet (ursprünglich „Spezifische Bezeichnung ‚Espárrago de Navarra‘“). „Spezifische Bezeichnung“ bezog sich auf die Qualitätsregelung, die vor der Eintragung des Namens als geschützte geografische Angabe im Rahmen der EU-Regelung galt.
5.G. KONTROLLSTELLE
5.G.1. Die Produktspezifikation enthält keinen Punkt mehr, in dem die Struktur des Regulierungsausschusses, des Verwaltungsorgans für g. g. A., beschrieben wird. An ihrer Stelle gibt es nun einen Punkt, in dem die Kontrollstelle INTIA beschrieben wird.
Gründe für diese Änderung: Der Abschnitt über das Kontrollsystem in der vorherigen Fassung der Produktspezifikation enthielt Informationen, die in diesem Zusammenhang nicht relevant sind, nämlich eine Beschreibung der Struktur, der Befugnisse und der Aufgaben des Verwaltungsorgans für g. g. A. gemäß den nationalen Rechtsvorschriften. Diese Angaben wurden gestrichen und durch Angaben zur Kontrollstelle ersetzt, die die Einhaltung der Produktspezifikation gemäß Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel kontrolliert.
5.I. ANWENDBARE NATIONALE RECHTSVORSCHRIFTEN
5.I.1. Die folgende Liste aus Abschnitt I der Produktspezifikation (Anwendbare nationale Rechtsvorschriften):
— |
Gesetz 25/1970 vom 2. Dezember 1970 über Weinbau, Wein und alkoholische Getränke |
— |
Dekret Nr. 835/1972 vom 23. März 1972 zur Genehmigung der Durchführungsverordnungen zum Gesetz 25/1970 |
— |
Regionaldekret 52/1986 vom 14. Februar 1986 zur vorläufigen Genehmigung der Spezifischen Bezeichnung „Espárrago de Navarra“ |
— |
Erlass des Regionalministeriums für Landwirtschaft und ländliche Angelegenheiten der Regierung von Navarra vom 6. Oktober 1986 zur Genehmigung der Verordnung über die Spezifische Bezeichnung „Espárrago de Navarra“ und ihren Regulierungsausschuss |
— |
Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung vom 3. März 1987 zur Ratifizierung der Verordnung über die Spezifische Bezeichnung „Espárrago de Navarra“ und ihren Regulierungsausschuss |
— |
Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung vom 13. Juli 1993 zur Ratifizierung der Verordnung über die Spezifische Bezeichnung „Espárrago de Navarra“ und ihren Regulierungsausschuss |
wurde ersetzt durch:
— |
Erlass der Regierungspräsidentschaft vom 21. November 1984 zur Genehmigung der Qualitätsnormen für durch Hitze konservierte frische Erzeugnisse. |
Gründe für diese Änderung: Alle in der vorstehenden Liste aufgeführten Rechtsvorschriften wurden aufgehoben.
Auch wenn dieser Abschnitt über die anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften unter der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel nicht mehr in die Produktspezifikationen aufgenommen werden muss, wurde er dennoch beibehalten, um den Verweis auf den Erlass der Regierungspräsidentschaft vom 21. November 1984 zur Genehmigung der Qualitätsnormen für durch Hitze konservierte frische Erzeugnisse beizubehalten, da dessen Bestimmungen speziell für durch Hitze konservierten „Espárrago de Navarra“ gelten.
EINZIGES DOKUMENT
„ESPÁRRAGO DE NAVARRA“
EU-Nr.: PGI-ES-0098-AM01 — 5.2.2021
g. U. ( ) g. g. A. (X)
1. Name(n) [der g. U. Oder g. G. A.]
„Espárrago de Navarra“
2. Mitgliedstaat oder Drittland
Spanien
3. Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder Lebensmittels
3.1. Art des Erzeugnisses
Klasse 1.6. Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet
3.2. Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt
„Espárrago de Navarra“ besteht aus Spargelstangen der unter die g. g. A. fallenden Sorten, die auf eingetragenen Spargelbeeten angebaut werden.
Es handelt sich um weiße oder violette Spargelstangen oder -triebe der Spargelsorten Argenteuil, Ciprés, Dariana, Desto, Fortems, Grolim, Hercolim, Juno, Magnus, Plasenesp, Steline und Thielim (Asparagus officinalis L.), die zart, frisch, gesund und sauber sind.
Nicht zugelassene Sorten können bis zu 20 % des Spargelanbaus jedes Betriebs ausmachen.
Die Spargelstangen werden als frische oder frisch geschälte Erzeugnisse oder in durch Hitze konservierter Form angeboten. Sie unterliegen in Anwendung der allgemeinen Rechtsvorschriften Längen-, Durchmesser- und Klassenanforderungen mit zusätzlichen Anforderungen hinsichtlich des Mindestdurchmessers von 12 mm für frischen Spargel und von 9 mm für durch Hitze konservierten und geschälten Spargel.
3.3. Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs) und Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)
Der Rohstoff für „Espárrago de Navarra“ besteht aus Spargelstangen der Sorte Asparagus officinalis L., die ausschließlich in dem abgegrenzten geografischen Gebiet angebaut werden.
Spargel, der frisch verkauft werden soll, muss aus ganzen Stangen bestehen, die frisch aussehen und frisch riechen, gesund sind, keine Druckstellen aufweisen, keine Schäden durch Insekten oder Nagetiere haben und nach dem Waschen sauber und gut entwässert sind.
Frisch geschälter Spargel muss geschält und so verpackt werden, dass er frisch bleibt.
Bei durch Hitze konserviertem Spargel muss es sich um ein Erzeugnis der Klasse „Extra“ oder der Klasse I handeln, in luftdicht versiegelten Behältnissen und hitzesterilisiert. Durch Hitze konservierter Spargel kann als ganze Spargelstangen, Spargelstücke oder Spargelspitzen, geschält oder ungeschält, verkauft werden.
3.4. Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen
Alle Anbau-, Handhabungs- oder Verarbeitungsvorgänge müssen in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen.
3.5. Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw. des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen
Die Spargelstangen sind als frische oder frisch geschälte Erzeugnisse oder in durch Hitze konservierter Form anzubieten.
Der Inhalt jeder in Verkehr gebrachten Einheit muss stets einheitlich sein und darf nur aus Spargel bestehen, der im Erzeugungsgebiet angebaut wird, aus den zugelassenen Sorten besteht und die Qualitäts- und Größenanforderungen für eine einzige Handelskategorie erfüllt.
3.6. Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen
Das für die Vermarktung des Erzeugnisses verwendete Etikett muss die Angabe „Espárrago de Navarra“ und das offizielle Logo der g. g. A. enthalten:
Jede Packung muss außerdem ein Zertifizierungsetikett mit einer eindeutigen Seriennummer tragen, das in der registrierten Einrichtung so angebracht wurde, dass es nicht wiederverwendet werden kann. Zertifizierungsetiketten werden vom Regulierungsausschuss (dem Verwaltungsorgan für die g. U.) geliefert und geprüft und allen Marktteilnehmern, die sie beantragen und der Produktspezifikation entsprechen, in nicht diskriminierender Weise zur Verfügung gestellt. Ein Beispiel für ein Zertifizierungsetikett:
Auf dem Etikett ist das verwendete Aufmachungsformat (frisch, frisch geschnitten oder durch Hitze konserviert) anzugeben.
4. Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets
Das Erzeugungsgebiet umfasst 263 Gemeinden im zentralen Teil des Ebrotals, die zu Navarra (südliche Hälfte) oder den benachbarten Regionen Aragonien und La Rioja gehören.
Das Verarbeitungsgebiet ist identisch mit dem Erzeugungsgebiet.
5. Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet
Der Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und „Espárrago de Navarra“ beruht auf dessen Qualität und Ansehen, die durch die Merkmale des geografischen Gebiets und die Art und Weise des Anbaus des Erzeugnisses geprägt sind.
5.1. Besonderheit des Erzeugnisses
Die Spargelstangen sind aufgrund der Klima- und Bodenbedingungen in dem Anbaugebiet von „Espárrago de Navarra“ und insbesondere aufgrund des Unterschieds zwischen Tages- und Nachttemperaturen bei der Ernte kaum faserig.
Die Stangen des „Espárrago de Navarra“ sind weiß, weil sie nach dem traditionellen Verfahren des Anhäufelns von Erde auf der Anbaufläche angebaut werden, um zu verhindern, dass der Spargel mit dem Licht in Berührung kommt.
5.2. Besonderheit des geografischen Gebiets
Die Boden- und Klimabedingungen des abgegrenzten geografischen Gebiets spielen eine entscheidende Rolle für die Qualität von „Espárrago de Navarra“.
Der Rohstoff erhält seine besonderen Eigenschaften, die zu hochwertigem Spargel führen, durch die Landschaft mit sanften, 200 bis 600 m hohen Hügeln, durch die lokalen Böden, die im Allgemeinen aus sandig-tonigem Lehm – und in geringerem Maße aus sandigem Lehm – bestehen und leicht alkalisch sind, durch das gemäßigte Mittelmeerklima mit Temperaturschwankungen zwischen Tag und Nacht und durch die Lage an den Ufern des Ebro und seiner Nebenflüsse Ega, Arga, Aragón, Leza und Cidacos.
Die traditionelle Art und Weise, in der dieser Spargel angebaut wird, und die Art und Weise, wie die Ernte nach der Tradition im abgegrenzten Gebiet behandelt oder verarbeitet wird, verleihen dem „Espárrago de Navarra“ seine endgültigen Eigenschaften.
5.3. Wie die Besonderheit des geografischen Gebiets die Besonderheit des Erzeugnisses beeinflusst
Die Merkmale des „Espárrago de Navarra“ sind durch das geografische Anbaugebiet geprägt. Obwohl das lokale Klima einem gemäßigten Mittelmeerklima entspricht, führen die Temperaturschwankungen zwischen Tag und Nacht zu einem bescheideneren Ertrag, aber weniger faserigem Spargel. Die Bodeneigenschaften beeinflussen die Entwicklung der Stangen und bremsen das Wachstum in gewissem Maße, aber mit positiven Auswirkungen auf die Qualität.
Die traditionelle Art und Weise, in der dieser Spargel mithilfe von Erddämmen angebaut und geerntet wird, sobald die Stangen aus dem Damm auftauchen, führt zu dem charakteristischen weißen Spargel mit der g. g. A. „Espárrago de Navarra“. Die Erfahrung, mit der die Erzeugnisse sowohl in Konservierungsbetrieben als auch in Anlagen für frische Erzeugnisse behandelt und verpackt werden, führt zu einem hochwertigen Endprodukt.
Durch die traditionelle Art des Anbaus und die anschließende Behandlung oder Verarbeitung in den unter die Regelung fallenden Einrichtungen hat das Erzeugnis im Laufe der Jahre einen guten Ruf erlangt und ist damit zu einer der bekanntesten Marken in Spanien geworden.
Die Tatsache, dass 1969 in Navarra die „erste regionale Spargelkonferenz“ stattfand, auf der verschiedene technische und agronomische Fragen des Spargelanbaus erörtert wurden, ist nur ein Beispiel für die Bedeutung des Anbaus von „Espárrago de Navarra“.
Die Verbraucher nehmen „Espárrago de Navarra“ als ein Erzeugnis von herausragender Qualität wahr. In einer 1997 vom Consulting-Unternehmen ACNielsen durchgeführten Marktstudie, an der 546 spanische Verbraucher von außerhalb des geografischen Gebiets des „Espárrago de Navarra“ teilnahmen, kannten 42 % der Teilnehmer den „Espárrago de Navarra“ und schätzten vor allem seine Qualität insgesamt und seine organoleptischen Eigenschaften.
„Espárrago de Navarra“ wird in zahlreichen Quellen als anerkanntes Produkt genannt. Einer der ältesten bekannten bibliografischen Hinweise auf „Espárrago de Navarra“ findet sich in El Practicón, einer Koch-Sammelschrift von 1893, die damals ein echtes Kompendium der internationalen Küche war.
Die Qualität dieses Spargels wird seit Jahren anerkannt. Der „Espárrago de Navarra“ wurde erstmals anerkannt, als mit dem Regionaldekret vom 14. Februar 1986 eine vorläufige Genehmigung für die Verordnungen des Regulierungsausschusses erteilt wurde.
Verweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation
https://www.mapa.gob.es/es/alimentacion/temas/calidad-diferenciada/pliegoenwordmodificado_v4003_tcm30-539985.pdf