23.2.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 66/21


Veröffentlichung einer Mitteilung über die Genehmigung einer Standardänderung der Produktspezifikation eines Namens im Weinsektor gemäß Artikel 17 Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission

(2023/C 66/07)

Diese Mitteilung wird gemäß Artikel 17 Absatz 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission (1) veröffentlicht.

MITTEILUNG ÜBER DIE GENEHMIGUNG EINER STANDARDÄNDERUNG

„Valençay“

PDO-FR-A0320-AM02

Datum der Mitteilung: 23.11.2022

BESCHREIBUNG UND BEGRÜNDUNG DER GENEHMIGTEN ÄNDERUNG

1.   Amtlicher Gemeindeschlüssel

Die Liste der Gemeinden wurde nach Maßgabe des amtlichen Gemeindeschlüssels 2021 für das geografische Gebiet und das Gebiet in unmittelbarer Nähe aktualisiert.

Es handelt sich um eine rein redaktionelle Änderung, das geografische Gebiet bleibt unverändert.

Die Punkte 6 und 9 des Einzigen Dokuments werden entsprechend geändert.

2.   Rebschnitt

Die Schnittregeln wurden vereinfacht.

Punkt 5 des Einzigen Dokuments wird entsprechend geändert.

3.   Anschnittniveau pro Stock

Das maximale Anschnittniveau pro Stock wurde gestrichen. Die Beibehaltung eines maximalen durchschnittlichen Anschnittniveaus pro Parzelle ermöglicht eine garantiert gute Qualität des Leseguts.

Diese Änderung wirkt sich nicht auf das Einzige Dokument aus.

4.   Agrarökologische Bestimmungen

Es werden verschiedene umweltbezogene Bestimmungen hinzugefügt:

Die chemische Unkrautbeseitigung auf den Vorgewenden ist untersagt;

die vollständige chemische Unkrautbeseitigung auf der Parzelle ist untersagt;

zwischen den Rebzeilen wird angelegte oder spontan gewachsene Vegetation mit physischen oder mechanischen Mitteln kontrolliert.

Durch diese Änderungen wird den gesellschaftlichen Forderungen nach Einschränkung der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und nach einer besseren Berücksichtigung der Umwelt Rechnung getragen.

Diese Änderung wirkt sich nicht auf das Einzige Dokument aus.

5.   Analysestandards

Der Gehalt an Zuckern und der natürliche Mindestalkoholgehalt werden mit dem Ziel einer besseren Qualität des Leseguts abgesenkt.

Der Höchstgehalt an flüchtiger Säure und an Eisen wird zugunsten der europäischen Normen gestrichen.

Im Zusammenhang mit dem erhöhten Zuckergehalt der Trauben wurde der Höchstalkoholgehalt nach Anreicherung von 12,5 % auf 13 % heraufgesetzt.

Die Punkte 4 und 5 des Einzigen Dokuments werden entsprechend geändert.

6.   Önologische Holzkohle

Die bisher verbotene Verwendung von önologischer Holzkohle wird in eng gefasster und begrenzter Art und Weise eingeführt: „Bei der Herstellung von Roséweinen darf – im Most von Jungweinen – önologische Holzkohle weder als solche noch in Zubereitungen eingemischt verwendet werden, wobei von der betreffenden Ernte höchstens 20 % des Volumens der von dem Weinbereitungsbetrieb bereiteten Roséweine mit einer Höchstdosis von 60 g/hl behandelt werden dürfen.“ Damit soll die Verwendung der önologischen Holzkohle auf Partien mit geringerer organoleptischer oder analytischer Qualität (insbesondere bei Fehlaromen im Zusammenhang mit Oxidationsvorgängen) ausgerichtet werden, ohne dass das Erzeugnis seinen typischen Charakter verliert.

Diese Änderung führt zu einer Änderung des Einzigen Dokuments unter Punkt 5.

7.   Gärkellerkapazität

Die Gärkellerkapazität wird so erhöht, dass das 1,6-Fache des Produkts aus Erzeugungsfläche und Durchschnittsertrag pro Hektar, der in den letzten fünf Jahren im Betrieb zu Wein verarbeitet wurde, erreicht wird.

Die erhöhte Gärkellerkapazität hat zum Ziel, das Management der Lagerbestände und die Bedingungen für die Bereitung der Rotweine zu verbessern.

Diese Änderung wirkt sich nicht auf das Einzige Dokument aus.

8.   Verbringung zwischen zugelassenen Lagerinhabern

Kapitel 1 Abschnitt IX Nummer 5 Buchstabe b bezüglich des Zeitpunkts der Verbringung des Weins zwischen zugelassenen Lagerinhabern wird gestrichen.

Diese Änderung wirkt sich nicht auf das Einzige Dokument aus.

9.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

Der Verweis auf 2008 wird gestrichen.

Punkt 8 des Einzigen Dokuments wird entsprechend geändert.

10.   Übergangsmaßnahmen

Die ausgelaufenen Übergangsmaßnahmen wurden aufgehoben.

Diese Änderung wirkt sich nicht auf das Einzige Dokument aus.

11.   Meldepflichten

Die Meldepflichten wurden so angepasst, dass nun auch die Kontrollstelle informiert wird.

Diese Änderung wirkt sich nicht auf das Einzige Dokument aus.

12.   Führen von Registern

Ein Register zur Nachverfolgung der Reife und Abfüllung zu führen, wird zur Pflicht.

Diese Änderung wirkt sich nicht auf das Einzige Dokument aus.

13.   Wichtigste zu kontrollierende Punkte

Die wichtigsten zu kontrollierenden Punkte wurden überarbeitet, um sie mit den Kontrollverfahren und den Änderungen der Produktspezifikation in Einklang zu bringen.

Diese Änderung wirkt sich nicht auf das Einzige Dokument aus.

14.   Verweis auf die Kontrollstelle

Der Wortlaut des Verweises auf die Kontrollstelle wurde geändert, um ihn mit dem Wortlaut der anderen Produktspezifikationen für Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung in Einklang zu bringen. Diese Änderung ist lediglich redaktioneller Art.

Diese Änderung wirkt sich nicht auf das Einzige Dokument aus.

EINZIGES DOKUMENT

1.   Name(n)

Valençay

2.   Art der geografischen Angabe

g. U. – geschützte Ursprungsbezeichnung

3.   Kategorien von Weinbauerzeugnissen

1.

Wein

4.   Beschreibung des Weines/der Weine

1.   Weiß- und Roséweine

KURZBESCHREIBUNG

Die Weine weisen einen natürlichen Alkoholgehalt von mindestens 10 % vol auf. Die Weine dürfen nach Anreicherung einen Gesamtalkoholgehalt von 13 % vol nicht überschreiten. Nach der Abfüllung besitzen die Weiß- und Roséweine

einen Höchstgehalt an vergärbaren Zuckern (Glucose + Fructose) von 4 g/l;

einen Gesamtsäuregehalt (ausgedrückt in Gramm Weinsäure pro Liter) von mindestens 3,5.

Der Gesamtschwefeldioxidgehalt und der Gesamtsäuregehalt der Weiß- und Roséweine entsprechen den im Unionsrecht festgelegten Werten.

Die Weißweine bieten Aromen, die in der Regel von intensiven floralen Noten (Ginster, weiße Blüten ...) dominiert werden, unter Umständen kombiniert mit einem mineralischen Anklang, etwa von „Feuerstein“, der sich durch den ausgeprägten Flintanteil der Böden erklärt. Diese lebhaften Weine präsentieren sich mit einer gewissen Vollmundigkeit.

Die Roséweine sind generell leicht, nervös, aber dabei nicht aggressiv, und bieten sehr präsente Aromen von reifen Früchten.

Allgemeine Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol)

 

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol)

 

Mindestgesamtsäuregehalt

 

Höchstgehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter)

 

Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l)

 

2.   Rotweine

KURZBESCHREIBUNG

Die Weine weisen einen natürlichen Alkoholgehalt von mindestens 10 % vol auf. Die Weine dürfen nach Anreicherung einen Gesamtalkoholgehalt von 13 % vol nicht überschreiten. Nach der Abfüllung besitzen die Rotweine einen Höchstgehalt an vergärbaren Zuckern (Glucose + Fructose) von 2 g/l. Die malolaktische Gärung ist bei den Rotweinen abgeschlossen, ihr Apfelsäuregehalt beträgt höchstens 0,3 g/l. Der Gesamtschwefeldioxidgehalt und der Gesamtsäuregehalt der Rotweine entsprechen den im Unionsrecht festgelegten Werten.

Die Robe der Rotweine tendiert häufig ins Rubinrote. Der aromatische Ausdruck erinnert an rote Beerenfrüchte und Schattenmorelle und hat würzige und frische Anklänge. Auch als junge Weine angenehm zu trinken, entfalten einige von ihnen im Alter von 3 bis 5 Jahren ihr ganzes Potenzial.

Allgemeine Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol)

 

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol)

 

Mindestgesamtsäuregehalt

 

Höchstgehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter)

 

Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l)

 

5.   Weinbereitungsverfahren

5.1.   Spezifische önologische Verfahren

1.   Spezifisches önologisches Verfahren

Bei der Herstellung von Roséweinen darf – im Most von Jungweinen – önologische Holzkohle weder als solche noch in Zubereitungen eingemischt verwendet werden, wobei von der betreffenden Ernte höchstens 20 % des Volumens der von dem Weinbereitungsbetrieb bereiteten Roséweine mit einer Höchstdosis von 60 g/hl behandelt werden dürfen. Die Weine dürfen nach Anreicherung einen Gesamtalkoholgehalt von 13 % vol nicht überschreiten. Zudem müssen hinsichtlich der önologischen Verfahren alle Verpflichtungen im EU-Recht und im Gesetzbuch für Landwirtschaft und Seefischerei („Code rural et de la pêche maritime“) eingehalten werden.

2.   Pflanzdichte

Anbauverfahren

Die Reben weisen eine Pflanzdichte von mindestens 6 000 Stöcken/ha auf. Der Abstand zwischen den Rebzeilen darf höchstens 1,70 m betragen. Der Abstand zwischen den Stöcken innerhalb einer Zeile muss mindestens 0,90 m betragen.

3.   Rebschnitt

Anbauverfahren

Die Reben werden auf folgende Art geschnitten:

Einfacher Guyot-Schnitt

Schnitt in Form eines „Y“

Kurzer Rebschnitt mit Zapfen (Fächer- oder Cordon-de-Royat-Erziehung, einfach oder doppelt).

Je nach Rebsorte darf die durchschnittliche Anzahl Augen pro Stock höchstens wie folgt sein:

Côt und Gamay 9 Augen insgesamt;

bei den übrigen Rebsorten 12 Augen.

5.2.   Höchsterträge

1.   Rot- und Roséweine

65 hl/ha

2.   Weißweine

68 hl/ha

6.   Abgegrenztes geografisches Gebiet

Traubenernte, Weinherstellung, Weinbereitung und Weinausbau finden in dem geografischen Gebiet statt, das vom französischen Institut für Ursprung und Qualität (Institut national de l’origine et de la qualité, INAO) auf der Sitzung des zuständigen nationalen Ausschusses vom 16. Dezember 2010 genehmigt wurde. Es umfasst zum Zeitpunkt der Genehmigung der Produktspezifikation durch den zuständigen nationalen Ausschuss das Gebiet der folgenden Gemeinden nach Maßgabe des amtlichen Gemeindeschlüssels von 2021:

Departement Indre: Chabris, Fontguenand, Luçay-le-Mâle, Lye, Menetou-sur-Nahon, Poulaines, Valençay, Val-Fouzon, davon nur die Ortsteile Parpeçay und Varennes-sur-Fouzon, La Vernelle, Veuil, Villentrois-Faverolles.

7.   Keltertraubensorte(n)

Cabernet Franc N

Chardonnay B

Gamay N

Orbois B

Pineau d'Aunis N

Pinot noir N

8.   Beschreibung des Zusammenhangs bzw. der Zusammenhänge

8.1.   Beschreibung der natürlichen Faktoren, die für den Zusammenhang von Bedeutung sind

Das geografische Gebiet der kontrollierten Ursprungsbezeichnung „Valençay“, etwa zehn Kilometer südwestlich der Stadt Romorantin-Lanthenay gelegen, ist ein weitläufiges Plateau, das von Tälern durchschnitten ist, die sich durch kleine, nach Norden fließende Flussläufe gebildet haben. Einige davon vereinigen sich im Fouzon-Tal, das parallel zum Cher-Tal liegt, bevor diese am nördlichen Rand des geografischen Gebiets aufeinandertreffen. Das geografische Gebiet erstreckt sich somit über das Gebiet von 13 Gemeinden im Norden des Departements Indre und schließt Selles-sur-Cher ein, eine der Gemeinden von Loir-et-Cher. Die Landschaft ist durch viele kleine Gehölze, durch Reste von Flurhecken und durch das Waldgebiet von Valençay geprägt und in sich geschlossen. Die Rebflächen befinden sich vorzugsweise an den durch Erosion freigelegten Rändern des Plateaus, sowie auf kleinen Anhöhen in der Landschaft.

Die für die Weinlese genau abgegrenzten Parzellen weisen Böden auf, die sich in der Hauptsache auf Folgendem entwickelt haben:

im Süden des geografischen Gebiets auf weichen Kreideschichten des Turons (Rendzinen, kalkhaltige Braunerden) und Tonmergel mit Feuerstein aus der Oberkreide (lessivierte oder erodierte Braunerden),

im Südosten des geografischen Gebiets auf tonig-sandigem Verwitterungsmaterial aus dem Eozän, zum Teil mit deutlich kiesigem Anteil,

im Norden des geografischen Gebiets, in der Nähe des Cher- und des Fouzon-Tals, überwiegend auf Seekreide der Regionen Berry und Beauce aus dem Eozän und dem Aquitan (Rendzinen, kalkhaltige Braunerden), und eher punktuell auf tonig-sandigen Formationen der Sologne (Burdigal).

Das gemäßigte ozeanische Klima zeichnet sich im regionalen Klima durch etwas höhere Durchschnitts- und Mindesttemperaturen und leicht frischere Höchstwerte in der Vegetationsperiode der Rebpflanzen aus.

Beschreibung der menschlichen Faktoren, die für den Zusammenhang von Bedeutung sind

Die Region Valençay gehörte einst zur früheren Provinz Berry. Zum ersten Mal wird der Weinbau im 10. Jahrhundert im Zusammenhang mit Gaben an das Kloster erwähnt. Ein notarielles Dokument aus dem 15. Jahrhunderts führt „zahlreiche Weingärten entlang dem Nahon“ auf und zahlreiche weitere Hinweise aus Dokumenten der darauffolgenden Jahrhunderte legen Zeugnis davon ab, dass der Weinbau – wenn auch nicht immer weiterentwickelt – so doch zumindest aufrechterhalten wurde.

TALLEYRAND, der Besitzer des Schlosses Valençay, besaß ferner etwa ein Dutzend Hektar Rebflächen auf seinem Grund und Boden, und seine Nichte, die Herzogin von DINO, berichtete 1830 von der Lese guter Weine im Kanton Valençay, die im gesamten Departement konsumiert würden.

1876 stellte Jules GUYOT in seinem Werk „Etude des vignobles de France“ fest, dass das Weinbaugebiet entlang den Flussläufen des Kantons Valençay den besten Wein des Departements hervorbrächte. Zwar sind diese Flussläufe nicht schiffbar, aber bereits im 19. Jahrhundert wird ein Teil der Produktion exportiert, insbesondere über den Cher. Der größte Teil der Weine wird jedoch eher lokal verkauft.

50 % der erzeugten Mengen sind Rotweine, 40 % Weißweine und 10 % Roséweine. Die Weißweine bieten Aromen, die in der Regel von intensiven floralen Noten (Ginster, weiße Blüten ...) dominiert werden, unter Umständen kombiniert mit einem mineralischen Anklang, etwa von „Feuerstein“, der sich durch den ausgeprägten Flintanteil der Böden erklärt. Diese lebhaften Weine präsentieren sich mit einer gewissen Vollmundigkeit.

8.2.   Die Robe der Rotweine tendiert häufig ins Rubinrote. Der aromatische Ausdruck erinnert an rote Beerenfrüchte und Schattenmorelle und hat würzige und frische Anklänge. Auch als junge Weine angenehm zu trinken, entfalten einige von ihnen im Alter von 3 bis 5 Jahren ihr ganzes Potenzial.

Die Roséweine sind generell leicht, nervös, aber dabei nicht aggressiv, und bieten sehr präsente Aromen von reifen Früchten. Den Traditionen entsprechend umfasst das für die Weinlese abgegrenzte Parzellengebiet nur Rendzinen, Braunerden oder flachgründige Böden sowie tonig-sandige Böden. Diese gesunden Böden zeichnen sich durch ein gutes thermisches Verhalten und mäßige Wasserreserven aus. Sie begünstigen eine frühzeitige Vegetation und die Reife der Trauben. In dem Gebiet wird für den Weinbau bevorzugt die Plateaurandlage genutzt.

Diese Lagen setzen ein optimales Management der Pflanze und ihres Erzeugungspotenzials voraus, was durch die Reberziehung und einen konsequenten Schnitt realisiert wird.

Der Weinbau ist an die Böden und ein Klima angepasst, das dadurch bestimmt ist, dass ozeanische und kontinentale Einflüsse aufeinandertreffen und das Tal des Cher thermisch regulierend wirkt. Die Auswahl der Rebsorten und die Pflege der Reben ist eine Kunst – Produkt der Erfahrung mehrerer Generationen von Winzern, die stets danach streben, ihre Erzeugnisse zu verbessern. Dieses Know-how kommt auch darin zum Ausdruck, dass der Erzeuger für seine Verschnitte eine sorgfältige Auswahl trifft.

Diese Auswahl führt zur Erzeugung lebhafter, runder Weißweine, die florale Geschmacksnoten aufweisen, wie sie für Ton-Kalkböden charakteristisch sind, oder eine Mineralität durch Böden mit hohem „Feuerstein“-Anteil. Die Rotweine, die diesen flachgründigen, sich schnell erwärmenden Böden entstammen, präsentieren sich mit Noten von roten Beerenfrüchten und Gewürznoten. Die Roséweine aus diesen Lagen, die eine gute Reife begünstigen, bringen sowohl Noten reifer Früchte als auch Frische zum Ausdruck.

Diese Arbeit, Zeugnis der menschlichen Gemeinschaft, wurde erstmals 1970 – mit Erhalt der Ursprungsbezeichnung Vin délimité de qualité supérieure (Weine höherer Qualität aus begrenztem Anbaugebiet) – anerkannt. Eine weitere Anerkennung folgte im Jahr 2004, als die kontrollierte Ursprungsbezeichnung zuerkannt wurde.

Valençay bietet auch heute noch die Weine – die ihren Widerhall in Gedichten von RONSARD oder PEGUY finden, Sternstunden der Geschichte Frankreichs evozierend – an, die einst die Tafeln von Königen oder Prinzen zierten und ein Juwel des Cher-Tals sind.

9.   Weitere wesentliche Bedingungen (Verpackung, Kennzeichnung, sonstige Anforderungen)

Rechtsrahmen:

Nationale Rechtsvorschriften

Art der weiteren Bedingung:

Abweichung in Bezug auf die Erzeugung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet

Beschreibung der Bedingung:

Das Gebiet in unmittelbarer Nähe, für das in Bezug auf die Weinherstellung, Weinbereitung und den Weinausbau eine Ausnahmeregelung gilt, setzt sich aus dem vom Institut national de l’origine et de la qualité (INAO) in der Sitzung des zuständigen nationalen Ausschusses vom 10. Februar 2011 genehmigten geografischen Gebiet zusammen. Es umfasst zum Zeitpunkt der Genehmigung dieser Spezifikation durch den zuständigen nationalen Ausschuss das Gebiet der folgenden Gemeinden gemäß dem amtlichen Gemeindeschlüssel des Jahres 2021:

Departement Indre: Saint-Christophe-en-Bazelle, Vicq-sur-Nahon, Val-Fouzon, davon nur der Ortsteil Sainte-Cécile;

Departement Indre-et-Loire: Nouans-les-Fontaines;

Departement Loir-et-Cher: Billy, Châteauvieux, Châtillon-sur-Cher, Couffy, Meusnes.

Rechtsrahmen:

Nationale Rechtsvorschriften

Art der weiteren Bedingung:

Zusätzliche Bestimmungen für die Kennzeichnung

Beschreibung der Bedingung:

a)

Alle fakultativen Angaben sind auf den Etiketten in Zeichen aufgedruckt, deren Maße in Höhe, Breite und Stärke höchstens das Doppelte der Zeichen zur Angabe des Namens der kontrollierten Ursprungsbezeichnung betragen.

b)

Bei Weinen mit der kontrollierten Ursprungsbezeichnung darf auf dem Etikett der Name einer kleineren geografischen Einheit angegeben werden, sofern

es sich um einen in den Kataster aufgenommenen Ort handelt und

dieser in der Erntemeldung angegeben ist.

Link zur Produktspezifikation

https://info.agriculture.gouv.fr/gedei/site/bo-agri/document_administratif-5fb136ab-6126-4e61-a569-7094f9a12b65


(1)  ABl. L 9 vom 11.1.2019, S. 2.