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Ergänzende Schutzzertifikate sind spezifische Rechte des geistigen Eigentums, durch welche die 20-jährige Laufzeit von Patenten für Arznei- oder Pflanzenschutzmittel um bis zu fünf Jahre verlängert wird.
Sie zielen darauf ab, den Verlust eines wirksamen Patentschutzes aufgrund der obligatorischen und langwierigen Prüfungen auszugleichen, die in der EU für die Zulassungen dieser Erzeugnisse erforderlich sind.
Die einschlägigen EU-Rechtsvorschriften sind folgende:
·Verordnung (EG) Nr. 469/2009 über ergänzende Schutzzertifikate für Arzneimittel
·Verordnung (EG) Nr. 1610/96 über ergänzende Schutzzertifikate für Pflanzenschutzmittel.
Pro EU-Land wurden jährlich zwischen 25 und 81 Anmeldungen ergänzender Schutzzertifikate eingereicht, und seit 1993 wurden mehr als 26 000 nationale ergänzende Schutzzertifikate erteilt. Die durchschnittliche Dauer des Schutzes durch ergänzende Schutzzertifikate wird auf 3,5 Jahre geschätzt.
Im Aktionsplan der Kommission für geistiges Eigentum vom November 2020 (COM(2020) 760 final), der auf der Bewertung der ergänzenden Schutzzertifikate (SWD(2020) 292 final) aufbaut, wurde hervorgehoben, dass die verbleibende Fragmentierung des Systems des geistigen Eigentums in der EU, die zu komplexen und kostspieligen Verfahren führt, angegangen werden muss.
In dem Plan wurde festgestellt, dass der Schutz durch ergänzende Schutzzertifikate für Arzneimittel und Pflanzenschutzmittel nur auf nationaler Ebene verfügbar ist. Gleichzeitig gibt es ein einheitliches Verfahren für die Erteilung Europäischer Patente sowie ein einheitliches Regelwerk für die Erteilung von Zulassungen.
In der gleichen Weise wurde in der Arzneimittelstrategie für Europa (COM(2020) 761 final) betont, wie wichtig Investitionen in Forschung und Entwicklung für die Bereitstellung innovativer Arzneimittel sind. Zugleich wurde hervorgehoben, dass die Unterschiede zwischen den EU-Ländern bei der Umsetzung der Regelungen für geistiges Eigentum, insbesondere für ergänzende Schutzzertifikate, zu Doppelarbeit und Ineffizienzen führen. Dies beeinträchtigt die Wettbewerbsfähigkeit der pharmazeutischen Industrie. Sowohl der Rat der EU als auch das Europäische Parlament haben die Kommission aufgefordert, diese Mängel zu beheben.
Von besonderer Bedeutung für diese Folgenabschätzung ist das System des einheitlichen Patents, das 2023 in Kraft treten soll. Es sieht ein einheitliches Patent vor, das in allen teilnehmenden EU-Ländern auf einheitliche Weise gilt. Darüber hinaus ermöglicht das neue Einheitliche Patentgericht den teilnehmenden Ländern eine zentralisierte Streitbeilegung. Ohne diese politische Initiative für ergänzende Schutzzertifikate gäbe es jedoch kein entsprechendes einheitliches ergänzendes Schutzzertifikat, um einheitliche Patente zu flankieren (verlängern).
Mit dieser Initiative sollen vor allem folgende Probleme gelöst werden:
1.Rechtsunsicherheit in Bezug auf den Status ergänzender Schutzzertifikate,
2.aufwendige Überwachung der ergänzenden Schutzzertifikate,
3.hohe Kosten und hoher Aufwand für die Erlangung und Aufrechterhaltung des Schutzes durch ergänzende Schutzzertifikate in der EU.
Um einen Schutz durch ergänzende Schutzzertifikate in der gesamten EU für die Höchstdauer von fünf Jahren zu erhalten, müssen die Anmelder 27 unterschiedliche Verfahren bei den nationalen Patentämtern einhalten und verschiedene nationale Anmeldungs- und Jahresgebühren in Höhe von insgesamt 192 000 EUR zahlen.
Aufgrund dieser unterschiedlichen Erteilungspraktiken auf nationaler Ebene ist das Ergebnis nationaler Verfahren ungewiss, und sowohl die Dauer als auch das Ergebnis der Prüfung sind uneinheitlich. In der Vergangenheit kam es bei etwa einem Viertel der Anmeldungen für ein und dasselbe Erzeugnis zu unterschiedlichen Entscheidungen.
Hersteller von Generika und Biosimilars sowie öffentliche Käufer aus dem Gesundheitswesen haben Schwierigkeiten, den Status des Schutzes durch ergänzende Schutzzertifikate rechtzeitig zu ermitteln. Für die Hersteller kann dies die Einführung von konkurrierenden Generika oder Biosimilars oder die Teilnahme an Ausschreibungen für den Kauf von Arzneimitteln erschweren.
Für die nationalen Behörden führt dies zu Problemen bei der Beschaffung von Arzneimitteln, insbesondere gemeinsam mit anderen EU-Ländern.
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