EUROPÄISCHE KOMMISSION
Straßburg, den 12.12.2023
COM(2023) 636 final
2023/0462(COD)
Vorschlag für eine
VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1024/2012 und (EU) 2018/1724 hinsichtlich bestimmter in der Richtlinie (EU) XXXX/XXXX festgelegter Anforderungen
(Text von Bedeutung für den EWR)
{SEC(2023) 637 final} - {SWD(2023) 663 final} - {SWD(2023) 664 final}
BEGRÜNDUNG
1.KONTEXT DES VORSCHLAGS
Dieser Vorschlag wird zusammen mit dem Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Festlegung harmonisierter Anforderungen im Binnenmarkt an die Transparenz der Interessenvertretung im Auftrag von Drittländern vorgelegt, um das Funktionieren des Binnenmarkts dadurch zu verbessern, dass unionsweit ein gemeinsames Maß an Transparenz erreicht wird.
Mit der vorgeschlagenen Richtlinie würden die Mitgliedstaaten verpflichtet, nationale Register zu errichten und zu führen, um die Transparenz der von Einrichtungen ausgeübten Interessenvertretungstätigkeiten zu gewährleisten, sowie für diese Register zuständige Behörden zu benennen. Zudem würden die Mitgliedstaaten mit der vorgeschlagenen Richtlinie verpflichtet, Aufsichtsbehörden zu benennen, die für die Aufsicht über die Erfüllung und Durchsetzung der in der vorgeschlagenen Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und für den Informationsaustausch mit den Aufsichtsbehörden in anderen Mitgliedstaaten und mit der Kommission zuständig sind, soweit sie nach der vorgeschlagenen Richtlinie dazu ermächtigt sind.
Die Verwaltungszusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen den zuständigen nationalen Behörden sowie mit der Kommission, die in der vorgeschlagenen Richtlinie vorgesehen sind, sollten mithilfe des mit der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-System“) umgesetzt werden. Aus diesem Grund sollten die erforderlichen Verfahren für die Verwaltungszusammenarbeit im IMI-System festgelegt werden. Die Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 sollte daher entsprechend geändert werden.
Um den Verwaltungsaufwand für juristische und natürliche Personen, die in den Anwendungsbereich der vorgeschlagenen Richtlinie fallen, so gering wie möglich zu halten, sollte zudem die Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates geändert werden, um einen einfachen Online-Zugang zu Informationen über die sich aus der Richtlinie ergebenden Rechte und Pflichten vorzusehen sowie um sicherzustellen, dass der Zugang zu dem in der Richtlinie vorgeschriebenen Registrierungsverfahren und dessen Abschluss vollständig online erfolgen können.
2.RECHTSGRUNDLAGE, SUBSIDIARITÄT UND VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
•Rechtsgrundlage
Die Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 und die Verordnung (EU) 2018/1724 stützen sich beide auf Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), in dem der Erlass von Maßnahmen für die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts vorgesehen ist. Im Einklang mit der Regel, dass die Rechtsgrundlage eines Änderungsrechtsakts mit der Rechtsgrundlage des geänderten Rechtsakts identisch sein muss, hat dieser Vorschlag dieselbe Rechtsgrundlage wie die beiden Verordnungen, die geändert werden sollen.
•Subsidiarität (bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit)
Das Ziel dieses Vorschlags, nämlich bestehende Kooperationsinstrumente und digitale Zugangstore, die auf Unionsebene eingerichtet wurden, zu nutzen, um die Umsetzung der vorgeschlagenen Richtlinie zur Festlegung harmonisierter Anforderungen im Binnenmarkt an die Transparenz der Interessenvertretung im Auftrag von Drittländern zu erleichtern, kann von den Mitgliedstaaten allein nicht wirksam verwirklicht werden. Daher sind Maßnahmen auf Unionsebene erforderlich.
•Verhältnismäßigkeit
Nach diesem Vorschlag werden keine neuen IT-Tools und Zugangstore eingerichtet, sondern bestehende genutzt. Er geht daher nicht über das für die Verwirklichung seines Ziels erforderliche Maß hinaus.
•Wahl des Instruments
Mit Artikel 114 AEUV wird dem Gesetzgeber die Befugnis zum Erlass von Verordnungen und Richtlinien übertragen.
Da mit diesem Vorschlag die Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 und die Verordnung (EU) 2018/1724 geändert würden, ist im Einklang mit dem Grundsatz, dass aus Gründen der Rechtssicherheit ein Änderungsrechtsakt von der gleichen Art sein sollte wie der ursprüngliche Rechtsakt, eine Verordnung das geeignete Rechtsinstrument.
3.ERGEBNISSE DER EX-POST-BEWERTUNG, DER KONSULTATION DER INTERESSENTRÄGER UND DER FOLGENABSCHÄTZUNG
•Folgenabschätzung
Im Rahmen der Ausarbeitung des Vorschlags der Kommission für eine Richtlinie zur Festlegung harmonisierter Anforderungen im Binnenmarkt an die Transparenz der Interessenvertretung im Auftrag von Drittländern wurde eine Folgenabschätzung durchgeführt.
Die bevorzugte politische Option, die bei der Folgenabschätzung ermittelt wurde, umfasst a) die Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012, um die Verwaltungszusammenarbeit und den Informationsaustausch, die in der Initiative vorgesehen sind, unter Nutzung bestehender IT-Tools umzusetzen, und b) die Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724, um einen einfachen Online-Zugang zu Informationen über die sich aus dieser politischen Option ergebenden Rechte und Pflichten vorzusehen sowie um sicherzustellen, dass der Zugang zu dem in dieser politischen Option vorgeschriebenen Registrierungsverfahren und dessen Abschluss vollständig online erfolgen können.
•Grundrechte
Dieser Vorschlag hat abgesehen von den Auswirkungen, die sich aus der vorgeschlagenen Richtlinie zur Festlegung harmonisierter Anforderungen im Binnenmarkt an die Transparenz der Interessenvertretung im Auftrag von Drittländern ergeben könnten, keine Auswirkungen auf die Grundrechte.
Zur Bewertung der Auswirkungen des genannten Vorschlags auf die Grundrechte siehe COM(2023) 637 final.
4.AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT
Die Kosten, die für die Ausweitung des IMI-Systems erforderlich sind, um die Verwaltungszusammenarbeit und den Informationsaustausch, die in der vorgeschlagenen Richtlinie zur Festlegung harmonisierter Anforderungen im Binnenmarkt an die Transparenz der Interessenvertretung im Auftrag von Drittländern vorgesehen sind, zu ermöglichen, sind in COM(2023) 637 final umrissen.
5.WEITERE ANGABEN
•Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Die vorgeschlagene Verordnung ist technischer Art und wird zusammen mit der vorgeschlagenen Richtlinie zur Festlegung harmonisierter Anforderungen im Binnenmarkt an die Transparenz der Interessenvertretung im Auftrag von Drittländern vorgelegt.
Mit Artikel 1 wird die Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 hinsichtlich der Nutzung des mit ihr eingerichteten IMI-Systems für die Zwecke der vorgeschlagenen Richtlinie geändert. Dies soll es ermöglichen, die Verwaltungszusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den zuständigen nationalen Behörden sowie mit der Kommission, die in Artikel 11 Absatz 4, Artikel 16 Absätze 5 und 6, Artikel 17 Absätze 2, 4 und 5 sowie Artikel 18 der vorgeschlagenen Richtlinie vorgesehen sind, mithilfe des IMI-Systems umzusetzen.
Mit Artikel 2 wird die Verordnung (EU) 2018/1724 hinsichtlich der Nutzung des einheitlichen digitalen Zugangstors für die Zwecke der vorgeschlagenen Richtlinie geändert. Zu diesem Zweck wird in Anhang I der genannten Verordnung eine Nummer angefügt, um sicherzustellen, dass das einheitliche digitale Zugangstor den Zugang zu Informationen über die in der vorgeschlagenen Richtlinie festgelegten Rechte, Pflichten und Vorschriften ermöglicht. Zudem werden in der Tabelle in Anhang II der genannten Verordnung Felder angefügt, damit seitens der MS sichergestellt wird, dass die Nutzer vollständig online Zugang zu der in der vorgeschlagenen Richtlinie vorgesehenen Registrierung erhalten und diese auch vollständig online abschließen können.
2023/0462 (COD)
Vorschlag für eine
VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1024/2012 und (EU) 2018/1724 hinsichtlich bestimmter in der Richtlinie (EU) XXXX/XXXX festgelegter Anforderungen
(Text von Bedeutung für den EWR)
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 114,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,
nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses,
nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen,
gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1)Mit der Richtlinie (EU) [XXXX/XXXX] des Europäischen Parlaments und des Rates werden harmonisierte Anforderungen an wirtschaftliche Interessenvertretungstätigkeiten, die im Auftrag einer Drittlandseinrichtung ausgeübt werden, festgelegt, um das Funktionieren des Binnenmarkts dadurch zu verbessern, dass unionsweit ein gemeinsames Maß an Transparenz erreicht wird.
(2)Die Verwaltungszusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen den benannten nationalen Behörden oder den Aufsichtsbehörden und der Kommission, die in der Richtlinie (EU) XXXX/XXXX vorgesehen sind, sind mithilfe des mit der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-System“) umzusetzen. Aus diesem Grund sollten die erforderlichen Verfahren für die Verwaltungszusammenarbeit im IMI-System festgelegt werden. Die Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 sollte daher entsprechend geändert werden.
(3)Um den Verwaltungsaufwand für juristische und natürliche Personen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) XXXX/XXXX fallen, so gering wie möglich zu halten, sollte zudem die Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates geändert werden, um einen einfachen Online-Zugang zu Informationen über die sich aus der Richtlinie (EU) XXXX/XXXX ergebenden Rechte und Pflichten vorzusehen sowie um sicherzustellen, dass der Zugang zu dem in der genannten Richtlinie vorgeschriebenen Registrierungsverfahren und dessen Abschluss vollständig online erfolgen können —
HABEN FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012
Im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 wird folgende neue Nummer 17 angefügt:
„17. Richtlinie (EU) [XXXX/XXXX] des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Anforderungen im Binnenmarkt an die Transparenz der Interessenvertretung im Auftrag von Drittländern und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937*: Artikel 11 Absatz 4, Artikel 16 Absätze 5 und 6, Artikel 17 Absätze 2, 4 und 5 sowie Artikel 18.
____________________
* ABl. L […] vom […], S. […], ELI: ….“
Artikel 2
Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724
Die Verordnung (EU) 2018/1724 wird wie folgt geändert:
1.In Anhang I wird im Bereich „J. Gründung, Führung und Schließung eines Unternehmens“ folgende Nummer 12 angefügt:
„12. Transparenz der Interessenvertretung“
2.In Anhang II wird die Tabelle wie folgt geändert:
a)In der zweiten Spalte „Verfahren“ wird folgendes Feld angefügt:
„Registrierung der Interessenvertretung nach der Richtlinie (EU) XXXX/XXXX*
____________________
* Richtlinie (EU) XXXX/XXXX des Europäischen Parlaments und des Rates vom XXXX zur Festlegung harmonisierter Anforderungen im Binnenmarkt an die Transparenz der Interessenvertretung im Auftrag von Drittländern und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 (ABl. L […] vom […], S. […], ELI: …).“
b)In der dritten Spalte „Erwartete Ergebnisse, gegebenenfalls vorbehaltlich einer Bewertung des Antrags durch die zuständige Behörde gemäß nationalen Rechtsvorschriften“ wird folgendes Feld angefügt:
„Bestätigung der Registrierung und Zuweisung der Europäischen Interessenvertretungsnummer“
Artikel 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Straßburg am […]
Im Namen des Europäischen Parlaments
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
Der Präsident/Die Präsidentin