Brüssel, den 12.5.2023

COM(2023) 265 final

2023/0161(NLE)

Vorschlag für einen

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) (ST 12532/21 INIT; ST 12532/21 ADD 1) des Rates vom 3. November 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Estlands

{SWD(2023) 142 final}


2023/0161 (NLE)

Vorschlag für einen

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) (ST 12532/21 INIT; ST 12532/21 ADD 1) des Rates vom 3. November 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Estlands

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität 1 , insbesondere auf Artikel 20 Absatz 1,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Nachdem Estland am 18. Juni 2021 seinen nationalen Aufbau- und Resilienzplan (im Folgenden „ARP“) übermittelt hatte, legte die Kommission dem Rat ihre positive Bewertung vor. Der Rat billigte die positive Bewertung mit seinem Durchführungsbeschluss vom 3. November 2021 2 .

(2)Nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 sollte der maximale finanzielle Beitrag für die nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung nach der dort festgelegten Methode bis zum 30. Juni 2022 für jeden Mitgliedstaat aktualisiert werden. Am 30. Juni 2022 stellte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat die Ergebnisse dieser Aktualisierung vor.

(3)Am 9. März 2023 legte Estland der Kommission gemäß Artikel 21c der Verordnung (EU) 2021/241 einen geänderten nationalen ARP samt REPowerEU-Kapitel vor.

(4)Der geänderte ARP trägt gemäß Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 auch der Aktualisierung des maximalen finanziellen Beitrags Rechnung und enthält gemäß Artikel 21 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 ein Ersuchen an die Kommission, den Durchführungsbeschluss des Rates vom 3. November 2021 zu ändern, da der ARP aufgrund objektiver Umstände teilweise nicht mehr durchzuführen ist. Die von Estland eingereichten Änderungen am ARP betreffen 22 Maßnahmen.

(5)Am 12. Juli 2022 richtete der Rat im Rahmen des Europäischen Semesters Empfehlungen an Estland. Insbesondere empfahl der Rat Estland, die öffentlichen Investitionen für den ökologischen und den digitalen Wandel sowie die Energiesicherheit auszuweiten, unter anderem durch Inanspruchnahme der Aufbau- und Resilienzfazilität, von REPowerEU und anderen Unionsfonds. Der Rat empfahl auch, die soziale Sicherheit unter anderem durch Ausweitung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld zu erhöhen, insbesondere für Personen mit kurzen Beschäftigungsverhältnissen und atypischen Beschäftigungsformen. Er empfahl außerdem, die Erschwinglichkeit und die Qualität der Langzeitpflege zu verbessern, insbesondere durch Gewährleistung ihrer nachhaltigen Finanzierung und durch Integration der Gesundheits- und Sozialdienste. Ferner empfahl der Rat Estland, die Gesamtabhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern und die Einfuhr fossiler Brennstoffe zu diversifizieren, indem der Ausbau erneuerbarer Energie schneller vorangetrieben wird, unter anderem durch weitere Straffung der Genehmigungsverfahren, Gewährleistung von Verbindungsleitungen mit ausreichender Kapazität sowie Verstärkung des eigenen Stromnetzes. Der Rat empfahl Estland, die Energieeffizienz, insbesondere von Gebäuden, zu erhöhen, um den Energieverbrauch zu senken. Außerdem rief der Rat Estland auf, mehr Anstrengungen zu unternehmen, um das Verkehrssystem nachhaltiger zu gestalten, unter anderem durch die Elektrifizierung des Schienennetzes und durch verstärkte Anreize zur Förderung eines nachhaltigen und umweltfreundlicheren Verkehrs, einschließlich der Erneuerung des Kfz-Bestands. Nachdem die Kommission die Fortschritte bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen von 2019, 2020 und 2021 zum Zeitpunkt der Vorlage des geänderten nationalen ARP bewertet hat, stellt sie fest, dass bei der Empfehlung zur Erhöhung der sozialen Sicherheit einige Fortschritte erzielt wurden. Bei der Empfehlung, die Gesamtabhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern, wurden begrenzte Fortschritte erzielt.

(6)Der geänderte ARP wurde vorgelegt, nachdem zuvor im Einklang mit dem nationalen Rechtsrahmen lokale und regionale Gebietskörperschaften, Sozialpartner, Organisationen der Zivilgesellschaft, Jugendorganisationen und andere relevante Interessenträger konsultiert worden waren. Eine Zusammenfassung der Konsultationen wurde zusammen mit dem geänderten nationalen ARP übermittelt. Gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) 2021/241 hat die Kommission die Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz des geänderten ARP nach den in Anhang V der genannten Verordnung enthaltenen Bewertungsleitlinien bewertet.

Aktualisierungen auf der Grundlage von Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241

(7)Mit dem von Estland vorgelegten geänderten ARP werden drei Maßnahmen gestrichen, um der Aktualisierung des maximalen finanziellen Beitrags Rechnung zu tragen. Wie Estland erläuterte, können wegen der Verringerung des maximalen finanziellen Beitrags für Estland von 969 299 213 EUR 3 auf 863 271 631 EUR 4 nicht mehr alle Maßnahmen des ursprünglichen estnischen ARP finanziert werden. Wie Estland erläuterte, sollten bestimmte Maßnahmen gestrichen werden, weil die Mittelzuweisung verringert und die Durchführung durch Kostensteigerungen und Lieferkettenunterbrechungen erschwert wurde.

(8)Bestimmte Maßnahmen der Komponente 5 (Nachhaltiger Verkehr) und der Komponente 6 (Gesundheitsversorgung und Sozialschutz) sind im geänderten ARP nicht mehr enthalten. Dies betrifft die Maßnahme 5.2 (Investition: Bau eines Abschnitts der nach Westen führenden Eisenbahn Tallinn-Rohuküla), die Maßnahme 5.3 (Investition: Bau des multimodalen gemeinsamen Rail-Baltica-Terminals in Tallinn) und die Maßnahme 6.5 (Investition: Kapazitätsaufbau für multifunktionale medizinische Hubschrauber). Maßnahme 5.2 beinhaltet den Bau eines Abschnitts der nach Westen führenden Eisenbahn Tallinn-Rohuküla. Maßnahme 5.3 besteht im Bau des multimodalen gemeinsamen Rail-Baltica-Terminals in Tallinn als Bestandteil eines neu angelegten Schienenverkehrsinfrastrukturprojekts, das zum Nord-Ostsee-Korridor der Transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) gehört. Maßnahme 6.5 beinhaltet die Anschaffung von zwei multifunktionalen medizinischen Hubschraubern einschließlich Zusatzausrüstung, Wartungsmaterial und Erstausbildung des für den Betrieb der Hubschrauber benötigten Personals sowie den Bau von Landestützpunkten und Landeplätzen in medizinischen Notfallzentren. Die Beschreibung dieser Maßnahmen und die zugehörigen Etappenziele und Zielwerte sollten daher aus dem Durchführungsbeschluss des Rates vom 3. November 2021 gestrichen werden.

Änderungen auf der Grundlage von Artikel 21 der Verordnung (EU) 2021/241

(9)Die Änderungen am ARP, die Estland aufgrund objektiver Umstände eingereicht hat, betreffen 19 Maßnahmen.

(10)Wie Estland erläuterte, sind zwei Maßnahmen aufgrund der Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine nicht mehr durchführbar. Aufgrund des Krieges wurde beschlossen, das im Rahmen der Maßnahme 6.2 (Investition: Einrichtung des medizinischen Campus in Nordestland) geplante Krankenhaus um einen Schutzbunker zu erweitern. Durch diese bauliche Erweiterung würden sich die Kosten über die durch die hohe Inflation und die Unterbrechung der Lieferketten bedingte Verteuerung hinaus noch weiter erhöhen und die Bauarbeiten bis nach 2026 verzögern. Infolgedessen wird auch der medizinische Campus in Nordestland gestrichen. Davon betroffen sind die Etappenziele und Zielwerte mit den laufenden Nummern 99 bis 105 der Maßnahme 6.2 (Investition: Einrichtung des medizinischen Campus in Nordestland). Darüber hinaus hat Estland erläutert, dass das Etappenziel mit der laufenden Nummer 94 der Maßnahme 6.1 (Reform: Umfassende Veränderung der Organisation der Gesundheitsversorgung in Estland) innerhalb der Komponente 6 (Gesundheitsversorgung und Sozialschutz) umbenannt werden musste, da mit der Streichung des medizinischen Campus in Nordestland die Notwendigkeit entfallen ist, die einschlägigen Rechtsvorschriften zu ändern, um den Campus in das Verzeichnis der Krankenhäuser aufzunehmen. Estland hat ferner erläutert, dass nicht mehr alle Bestandteile des Etappenziels mit der laufenden Nummer 96 der Maßnahme 6.1 (Reform: Umfassende Veränderung der Organisation der Gesundheitsversorgung in Estland) im Rahmen der Komponente 6 (Gesundheitsversorgung und Sozialschutz) innerhalb des vorläufigen Zeitplans verwirklicht werden können. Die Verzögerung ist darauf zurückzuführen, dass vorrangig Rechtsvorschriften und Leitlinien für Krankenpflegekräfte festgelegt werden mussten, die in der Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine eingesetzt wurden, und betrifft lediglich die Einführung einer neuen Vergütungsregelung für Krankenpflegepersonal. Die Änderungen an der Vergütungsregelung für Ärzte und Apotheker sind von dieser Verzögerung nicht betroffen. Aus diesem Grund wurde das Etappenziel mit der laufenden Nummer 96 in zwei Etappenziele aufgeteilt und die Vergütungsregelung für Krankenpflegepersonal auf das zweite Quartal 2024 verschoben. Aus diesen Gründen hat Estland beantragt, zwei Etappenziele der Maßnahme 6.1 zu ändern und die vorgenannten Etappenziele und Zielwerte der Maßnahme 6.2 zu streichen, und der Durchführungsbeschluss des Rates sollte entsprechend geändert werden.

(11)Wie Estland erläuterte, sind drei Maßnahmen nicht mehr zu den im ursprünglichen ARP veranschlagten Kosten durchführbar, da sie sich durch die hohe Inflation und die Unterbrechungen der Lieferketten beträchtlich verteuert haben. Die Inflation war im gesamten Jahresverlauf 2022 hoch und erreichte im August 2022 mit einem Anstieg des harmonisierten Verbraucherpreisindex um 25,2 % gegenüber August 2021 ihren Höchststand. Die hohe Inflation geht hauptsächlich auf die Energiepreise zurück, die namentlich wegen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine gestiegen sind. Doch auch andere Preise sind rasch gestiegen. Beispielsweise hat sich der Anstieg der Baupreise im Jahr 2021 erheblich beschleunigt, vor allem weil es bei der Lieferung von Baustoffen zu Unterbrechungen kam. In den ersten Quartalen von 2022 beschleunigte sich der Preisanstieg noch mehr, weil Baumaterialien und Arbeitskräfte im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine knapp wurden. Estland zufolge ist die Beschaffung bei bestimmten im ursprünglichen ARP vorgesehenen Großinvestitionen daher nicht mehr zu den 2020 veranschlagten Preisen möglich. Dies betrifft die Etappenziele und Zielwerte mit den laufenden Nummern 74 und 75 der Maßnahme 4.5 (Investition: Programm zur Verstärkung des Stromnetzes zur Steigerung der Kapazitäten zur Erzeugung erneuerbarer Energien und zur Anpassung an den Klimawandel (z. B. Sturmsicherung)), die Etappenziele und Zielwerte mit den laufenden Nummern 76 und 77 der Maßnahme 4.6 (Investition: Programm zur Förderung der Energieerzeugung in Industriegebieten) und die Etappenziele und Zielwerte mit den laufenden Nummern 78 und 79 der Maßnahme 4.7 (Investition: Pilotprogramm für Energiespeicherung) im Rahmen der Komponente 4 (Energie und Energieeffizienz). Vor diesem Hintergrund hat Estland, anstatt die Zielwerte gegenüber dem ursprünglichen Plan abzusenken, diese Maßnahmen beibehalten, indem es den Anstieg der geschätzten Kosten mit Mitteln kompensiert, die durch die Streichung anderer Maßnahmen im Rahmen von Artikel 21 der Verordnung (EU) 2021/241 frei werden. Die Beschreibung dieser Maßnahmen und der zugehörigen Etappenziele und Zielwerte bleibt unverändert.

(12)Eine Maßnahme ist laut Estland inzwischen weder innerhalb der im ursprünglichen ARP vorgesehenen Frist noch zu den im ursprünglichen ARP veranschlagten Kosten durchführbar, da die hohe Inflation und die Unterbrechungen der Lieferketten die Bauarbeiten verzögert und die Maßnahme beträchtlich verteuert haben. Dies betrifft den Zielwert mit der laufenden Nummer 91 der Maßnahme 5.4 (Investition: Bau der Straßenbahnlinie Alter Hafen Tallinn) im Rahmen der Komponente 5 (Nachhaltiger Verkehr). Aus diesen Gründen hat Estland beantragt, dass die Umsetzungsfrist verlängert wird und die durch die Streichung anderer Maßnahmen nach Artikel 21 der Verordnung (EU) 2021/241 frei gewordenen Mittel verwendet werden können, um den Kostenanstieg bei dieser Maßnahme zu decken, und der Durchführungsbeschluss des Rates sollte entsprechend geändert werden.

(13)Wie Estland erläuterte, sind zwei Maßnahmen wegen erheblich gestiegener Lohnkosten und Fachkräftemangel im IT-Sektor nicht mehr durchführbar. Dies betrifft den Zielwert mit der laufenden Nummer 6 der Maßnahme 1.2 (Investition: Entwicklung des E-Baus) sowie die Zielwerte mit den laufenden Nummern 8 und 9 der Maßnahme 1.3 (Investition: Entwicklung digitaler Frachtbriefdienste) im Rahmen der Komponente 1 (Digitaler Wandel in Unternehmen). Aus diesen Gründen hat Estland beantragt, die entsprechenden Zielwerte dieser beiden Maßnahmen gegenüber dem ursprünglichen ARP abzusenken, und der Durchführungsbeschluss des Rates sollte entsprechend geändert werden 

(14)Wie Estland erläuterte, sind vier Maßnahmen nicht mehr durchführbar, da sich die Durchführung durch Unterbrechungen der Lieferketten sowie unerwartete Probleme und Verzögerungen bei der Auftragsvergabe und den Verfahren verzögert hat. Dies betrifft den Zielwert mit der laufenden Nummer 61 der Maßnahme 3.8 (Investition: Bau von Breitbandnetzen mit sehr hoher Kapazität) im Rahmen der Komponente 3 (Digitaler Staat). Aus diesen Gründen hat Estland für die Umsetzung dieses Zielwerts eine Fristverlängerung beantragt. Bei einer Investition hat Estland zusätzlich zu den vorgenannten Gründen erklärt, dass das Etappenziel mit der laufenden Nummer 42 der Maßnahme 2.7 (Investition: Schaffung von Einsatzmöglichkeiten für grüne Wasserstofftechnologien auf Basis von Erneuerbaren) im Rahmen der Komponente 2 (Beschleunigung des ökologischen Wandels in Unternehmen) nicht mehr fristgerecht durchführbar ist, weil Estland seine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen an die endgültige Fassung der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) anpassen muss, die erst verabschiedet wurde, nachdem Estland seine ursprüngliche Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen formuliert hatte. Aus diesen Gründen hat Estland für die Umsetzung dieses Zielwerts eine Fristverlängerung beantragt. Bei einer Reform und einer Investition kamen zu den vorgenannten Gründen noch Verwerfungen in den Verwaltungsabläufen hinzu, weil Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine schnell integriert werden mussten. Dies betrifft den Zielwert mit der laufenden Nummer 14 der Maßnahme 1.4 (Reform: Neue Kompetenzen für den digitalen Wandel in Unternehmen) im Rahmen der Komponente 1 (Digitaler Wandel in Unternehmen) und den Zielwert mit der laufenden Nummer 26 der Maßnahme 2.2 (Investition: Grüne Kompetenzen für den ökologischen Wandel von Unternehmen) im Rahmen der Komponente 2 (Beschleunigung des ökologischen Wandels in Unternehmen). Aus diesen Gründen hat Estland beantragt, die Frist für die Umsetzung dieser beiden Zielwerte zu verlängern und die IT-Plattform für die Registrierung der Bildungsmaßnahmen im Rahmen der Maßnahme 1.4 umzubenennen. Der Durchführungsbeschluss des Rates sollte entsprechend geändert werden.

(15)Estland hat ferner beantragt, dass die restlichen Mittel, die durch die Streichung von Maßnahmen nach Artikel 21 der Verordnung (EU) 2021/241 frei werden, dafür verwendet werden dürfen, zwei Maßnahmen ambitionierter zu gestalten und fünf neue Maßnahmen in den geänderten ARP aufzunehmen. In einem Fall besteht die ambitioniertere Gestaltung in einer Anhebung der Zielwerte. Dies betrifft die Zielwerte mit den laufenden Nummern 35 und 36 der Maßnahme 2.5 (Investition: Einsatz ressourceneffizienter umweltfreundlicher Technologien) im Rahmen der Komponente 2 (Beschleunigung des ökologischen Wandels in Unternehmen). Aus diesen Gründen hat Estland eine Anhebung der vorgenannten Zielwerte beantragt. In einem anderen Fall besteht die ambitioniertere Gestaltung in der Hinzufügung eines weiteren Zielwerts. Dies betrifft den Zielwert mit der laufenden Nummer 69a der Maßnahme 4.3 (Investition: Förderung der Renovierung kleiner Wohngebäude) im Rahmen der Komponente 4 (Energie und Energieeffizienz). Aus diesen Gründen hat Estland beantragt, den Zielwert für diese Maßnahme in den Plan aufzunehmen. Die Aufnahme von fünf neuen Maßnahmen betrifft Etappenziele und Zielwerte mit den laufenden Nummern 43a, 43b und 43c der Maßnahme 2.8 (Investition: Unterstützung von Investitionen in die Versorgungssicherheit) im Rahmen der Komponente 2 (Beschleunigung des ökologischen Wandels in Unternehmen), die Etappenziele mit den laufenden Nummern 80a, 80b und 80c der Maßnahme 4.8 (Investition: Förderung der Entwicklung von Offshore-Windparks) im Rahmen der Komponente 4 (Energie und Energieeffizienz), die Etappenziele und Zielwerte mit den laufenden Nummern 84a und 85a der Maßnahme 5.2a (Investition: Multifunktionsschiff) sowie die Etappenziele und Zielwerte mit den laufenden Nummern 86a und 87a der Maßnahme 5.3a (Investition: Bau der Rail-Baltica-Viadukte) im Rahmen der Komponente 5 (Nachhaltiger Verkehr) sowie die Etappenziele und Zielwerte mi den laufenden Nummern 99a und 100a der Maßnahme 6.2a (Bau von TERVIKUM) im Rahmen der Komponente 6 (Gesundheitsversorgung und Sozialschutz). Aus diesen Gründen hat Estland beantragt, die Etappenziele und Zielwerte dieser fünf Maßnahmen in den Plan aufzunehmen, und der Durchführungsbeschluss des Rates sollte entsprechend geändert werden.

(16)Die Kommission ist der Auffassung, dass die von Estland angeführten Gründe die Aktualisierung nach Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 und die Änderung nach Artikel 21 Absatz 2 jener Verordnung rechtfertigen.

Berichtigung redaktioneller Fehler

(17)Im Durchführungsbeschluss des Rates vom 3. November 2021 ist ein redaktioneller Fehler aufgetreten, der zwei Zielwerte einer Maßnahme betrifft. Der Durchführungsbeschluss des Rates sollte geändert werden, um diesen redaktionellen Fehler zu berichtigen, der dazu führt, dass der Inhalt des der Kommission am 18. Juni 2021 vorgelegten ARP nicht wie zwischen der Kommission und Estland vereinbart zum Ausdruck kommt. Dieser Fehler betrifft die Zielwerte mit den laufenden Nummern 39 und 40 der Maßnahme 2.6 (Investition: Grüner Fonds) im Rahmen der Komponente 2 (Beschleunigung des ökologischen Wandels in Unternehmen). Die Durchführung der betreffenden Maßnahme bleibt von diesen Korrekturen unberührt.

Das REPowerEU-Kapitel auf der Grundlage von Artikel 21c der Verordnung (EU) 2021/241

(18)Das REPowerEU-Kapitel beinhaltet eine aufskalierte Reform und zwei neue Investitionen. Reform 8.1 zielt darauf ab, die Nutzung erneuerbarer Energien zu erleichtern. Insbesondere werden im Rahmen der Reform, aufbauend auf Reform 4.4, geeignete Bereiche für den Ausbau der Windenergie ermittelt, die Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbare Energien mit Schwerpunkt auf Windenergie gestrafft und Kapazitäten bei den für die Genehmigung zuständigen Behörden aufgebaut. Investition 8.2 zielt darauf ab, die Kapazität des Stromverteilernetzes zu erhöhen, damit mehr Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen ans Netz gehen können. Mit Investition 8.3 werden zwei Ziele verfolgt. Erstens sollen die notwendigen rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Bedingungen geschaffen werden, damit mehr nachhaltiges Biogas und nachhaltiges Biomethan produziert und genutzt wird. Zweitens zielt Investition 8.3 darauf ab, die installierte Produktionskapazität für nachhaltiges Biomethan zu erhöhen. Der Beitrag der REPowerEU-Maßnahmen zum Ausbau erneuerbarer Energien sollte helfen, Engpässe in der Energieversorgung zu überwinden und so die Gefahr hoher Energiepreise zu verringern. Dies dürfte allen Verbraucherinnen und Verbrauchern zugutekommen, insbesondere auch den am schwächsten aufgestellten. Estland nutzt nach eigenen Angaben auch Mittel aus seinem nationalen Staatshaushalt, um gezielte Maßnahmen gegen Energiearmut zu finanzieren.

(19)Die Kommission hat den geänderten ARP samt REPowerEU-Kapitel nach den in Artikel 19 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 festgelegten Kriterien bewertet.

Ausgewogene Antwort, die zu den sechs Säulen beiträgt

(20)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe a und des Anhangs V Abschnitt 2.1 der Verordnung (EU) 2021/241 stellt der geänderte ARP samt REPowerEU-Kapitel weitgehend (Einstufung A) eine umfassende und angemessen ausgewogene Antwort auf die wirtschaftliche und soziale Lage dar und leistet somit einen angemessenen Beitrag zu allen in Artikel 3 jener Verordnung genannten sechs Säulen, wobei den spezifischen Herausforderungen des betreffenden Mitgliedstaats und seiner Mittelzuweisung Rechnung getragen wird.

(21)Nach Auffassung der Kommission wirkt sich die Änderung des Plans samt REPowerEU-Kapitel nur auf die Bewertung des Beitrags des ARP zur ersten Säule, d. h. zum ökologischen Wandel, aus. Bei den anderen Säulen haben Art und Umfang der geplanten Änderungen am ARP keinen Einfluss auf die bisherige Bewertung des Plans, der demnach weitgehend eine umfassende und angemessen ausgewogene Antwort auf die wirtschaftliche und soziale Lage darstellt und somit einen angemessenen Beitrag zu allen sechs in Artikel 3 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Säulen leistet. Die Änderung wird das Land in den Bereichen Gesundheit sowie wirtschaftliche, soziale und institutionelle Resilienz im Sinne der fünften Säule weiter stärken. So wird insbesondere die Ersetzung des medizinischen Campus in Nordestland durch TERVIKUM dazu beitragen, dass das estnische Gesundheitssystem widerstandsfähiger und leichter zugänglich wird. Was die Komponente „Nachhaltiger Verkehr“ betrifft, so werden die neuen Maßnahmen wie zum Beispiel der Bau der Rail-Baltica-Viadukte und das Multifunktionsschiff die Verkehrswende im Rahmen der Säule „Ökologischer Wandel“ weiter voranbringen und die Verkehrsverbindungen im Rahmen der vierten Säule (Sozialer und territorialer Zusammenhalt) in ähnlicher Weise verbessern wie die vorherigen Maßnahmen, die den Bau des multimodalen gemeinsamen Rail-Baltica-Terminals und eines Abschnitts der nach Westen führenden Eisenbahn Tallinn-Rohuküla zum Gegenstand hatten.

(22)Mit Blick auf die erste Säule enthält der geänderte ARP Estlands samt REPowerEU-Kapitel zusätzliche Maßnahmen zur Bewältigung ökologischer Herausforderungen, insbesondere im Rahmen der Komponente 2 (Ökologischer Wandel in Unternehmen), der Komponente 4 (Energieeffizienz), der Komponente 5 (Nachhaltiger Verkehr) und der Komponente 8 (REPowerEU-Kapitel).

(23)Die Herausforderungen des ökologischen Wandels werden innerhalb der Komponente 2 mit einer neuen Investition 2.8 angegangen, die darauf abzielt, Industrieunternehmen bei der Umstellung von fossilen auf alternative Energieträger zu unterstützen. Als alternative Energiequellen förderfähig sind Wind, Solarenergie, nachhaltiges Biogas und Erdwärme sowie die Elektrifizierung und der Anschluss an effiziente Fernwärmesysteme. Die Umstellung auf alternative Energien wird sich positiv auf die Eindämmung des Klimawandels, die Energieversorgungssicherheit und die Bezahlbarkeit auswirken.

(24)Mit der Maßnahme zur Förderung der Entwicklung von Offshore-Windparks im Rahmen der Komponente 4, die dazu beiträgt, dass erneuerbare Energiequellen entwickelt werden und so der Anteil erneuerbarer Energien am estnischen Energiemix steigt, werden bedeutende Anstrengungen unternommen. Der Bau neuer Anlagen für die Erzeugung erneuerbarer Energien wird die Umstellung auf eine klimaneutrale Energieerzeugung voranbringen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringern.

(25)Die neuen Maßnahmen im Rahmen der Komponente 5 „Nachhaltiger Verkehr“ tragen dazu bei, umweltfreundlichere Verkehrsträger zu entwickeln und deren Anteil, vor allem mittels Schienen- und Seeverkehr, zu steigern. Der Bau von fünf Rail-Baltica-Viadukten ist ein Beitrag zur Entwicklung einer neuen elektrifizierten Eisenbahnverbindung, während ein neues emissionsarmes Multifunktionsschiff unter anderem zum Schutz der biologischen Vielfalt beitragen wird. Diese Investitionen werden Estland helfen, die Umstellung auf klimafreundlichere Verkehrsträger zu fördern, und zur langfristigen Emissionsreduzierung im Verkehrssektor beitragen.

(26)Die Maßnahmen im REPowerEU-Kapitel tragen zu den Klimazielen der Union für 2030 und zum Ziel der EU bei, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, da sie Anreize für die Nutzung erneuerbarer Energien schaffen sollen. Insbesondere hat Estland im Rahmen der Komponente 8 Maßnahmen geplant, die den Ausbau erneuerbarer Energiequellen erleichtern und dafür sorgen werden, dass mehr erneuerbare Energie in das Stromverteilungsnetz eingespeist und mehr nachhaltiges Biomethan produziert und genutzt wird. Vier der fünf neuen Maßnahmen im geänderten Plan und alle drei Maßnahmen im REPowerEU-Kapitel dürften erheblich zum ökologischen Wandel, einschließlich der Erhaltung der biologischen Vielfalt, oder zur Bewältigung der sich daraus ergebenden Herausforderungen beitragen.

Bewältigung aller oder eines wesentlichen Teils der Herausforderungen, die in den länderspezifischen Empfehlungen ermittelt wurden

(27)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe b und des Anhangs V Abschnitt 2.2 der Verordnung (EU) 2021/241 dürfte der geänderte ARP samt REPowerEU-Kapitel dazu beitragen, alle oder einen wesentlichen Teil der Herausforderungen, die in den länderspezifischen Empfehlungen an Estland (auch mit Blick auf deren finanzpolitische Aspekte) oder in anderen von der Kommission im Rahmen des Europäischen Semesters offiziell angenommenen einschlägigen Dokumenten ermittelt wurden, wirksam zu bewältigen (Einstufung A). So trägt der geänderte ARP insbesondere den länderspezifischen Empfehlungen von 2022 für den Energiebereich Rechnung.

(28)Der geänderte ARP enthält umfangreiche, sich gegenseitig verstärkende Reformen und Investitionen, die dazu beitragen, alle oder einen wesentlichen Teil der wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen anzugehen, die der Rat in seinen länderspezifischen Empfehlungen an Estland im Rahmen des Europäischen Semesters 2022 aufgezeigt hatte. So empfahl der Rat im Energiebereich, die Gesamtabhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern und die Einfuhr fossiler Brennstoffe zu diversifizieren, indem der Ausbau erneuerbarer Energien schneller vorangetrieben wird, unter anderem durch weitere Straffung der Genehmigungsverfahren, Gewährleistung von Verbindungsleitungen mit ausreichender Kapazität sowie Verstärkung des eigenen Stromnetzes. Die neuen Investitionen und Reformen zielen darauf ab, die Energieversorgungssicherheit zu erhöhen, den Einsatz von Offshore-Windenergie zu erleichtern, die Kapazität im Verteilernetz zu erhöhen, die Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien zu straffen und die Erzeugung und Nutzung von nachhaltigem Biomethan zu fördern. Deshalb dürften die Maßnahmen gemäß den länderspezifischen Empfehlungen an Estland von 2022 dazu beitragen, die Gesamtabhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern, indem der Ausbau erneuerbarer Energien schneller vorangetrieben wird. Mit dem geänderten ARP wurden gemäß den länderspezifischen Empfehlungen von 2022 auch die Zielwerte für die Investitionen in die Sanierung kleiner Wohngebäude und den Einsatz ressourceneffizienter umweltfreundlicher Technologien heraufgesetzt. Estland geht die Herausforderungen, die Einfuhren fossiler Brennstoffe zu diversifizieren und ausreichende Kapazitäten für Verbindungsleitungen sicherzustellen, nicht nur mit ARP-Mitteln an. Was die Diversifizierung der Einfuhren fossiler Brennstoffe anbelangt, ist es Estland gelungen, den Kauf von russischem Gas einzustellen, beispielsweise indem es in Zusammenarbeit mit Finnland ein schwimmendes Flüssigerdgas-Tanklager mit integrierter Wiederverdampfungsanlage eingerichtet hat. Was die Verbindungskapazität betrifft, bemüht sich Estland weiterhin um eine Stromnetzsynchronisierung mit der EU. Die Nachhaltigkeit des Verkehrssystems wird entsprechend der länderspezifischen Empfehlung von 2022 zum emissionsarmen Verkehr durch die Investition in die Rail-Baltica-Viadukte und in ein Multifunktionsschiff verbessert. Der Bau von TERVIKUM (eines neuen Gesundheitszentrums in der Stadt Viljandi) wird die integrierte Bereitstellung von Gesundheits- und Sozialdiensten voranbringen. Dies wird helfen, die länderspezifischen Empfehlungen zur integrierten Bereitstellung von Gesundheits- und Sozialdiensten umzusetzen.

(29)Der ARP schafft eine Grundlage für weitere Reformen im Sozial- und Gesundheitssektor mit dem Ziel, dem Personalmangel im Gesundheitswesen entgegenzuwirken, die Qualität und Zugänglichkeit der Langzeitpflege für alle Pflegebedürftigen zu verbessern, die Leistungen bei Arbeitslosigkeit zu verbreitern und das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu verringern, insbesondere durch mehr Lohntransparenz. Bei den im ARP enthaltenen Maßnahmen zur Dekarbonisierung der Wirtschaft geht es hauptsächlich um Investitionen. Was Reformen anbelangt, werden die konkreten Maßnahmen zur schrittweisen Abkehr von Ölschiefer voraussichtlich erst Ende 2025 im Nationalen Entwicklungsplan für den Energiesektor festgelegt.

(30)Die Empfehlungen, mit denen sichergestellt werden soll, dass der Anstieg der national finanzierten laufenden Ausgaben mit einem weitgehend neutralen politischen Kurs im Einklang steht, wobei die fortgesetzte befristete und gezielte Unterstützung für die vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen sowie die aus der Ukraine flüchtenden Menschen berücksichtigt wird, sind nicht als unter den estnischen ARP fallend zu betrachten, auch wenn Estland die nicht rückzahlbare Unterstützung aus der Aufbau- und Resilienzfazilität 2023 weiterhin zur Finanzierung zusätzlicher Investitionen zur Unterstützung der Erholung verwenden dürfte.

Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen

(31)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe d und des Anhangs V Abschnitt 2.4 der Verordnung (EU) 2021/241 ist der ARP geeignet sicherzustellen, dass keine Maßnahme (Einstufung A) zur Durchführung der im ARP enthaltenen Reformen und Investitionsvorhaben eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates 5 verursacht (Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen).

(32)Bei dem geänderten Plan wird die Einhaltung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ nach der Methode bewertet, die in den Technischen Leitlinien der Kommission für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ im Rahmen der Verordnung zur Einrichtung einer Aufbau- und Resilienzfazilität (2021/C 58/01) dargelegt wird. Dabei wird jede geänderte Reform bzw. Investition systematisch in zwei Stufen bewertet. Die Bewertung führt bei allen geänderten Maßnahmen zu dem Schluss, dass entweder kein Risiko erheblicher Beeinträchtigungen besteht oder, falls Risiken festgestellt wurden, diese bei eingehenderer Bewertung nicht mehr bestehen.  Estland hat über die eingehende Bewertung der neuen Maßnahmen, einschließlich jener im REPowerEU-Kapitel, Bericht erstattet. Keine der Maßnahmen im REPowerEU-Kapitel erforderte eine Ausnahme vom Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“. Wo nötig, wurden die Anforderungen der Prüfung auf Einhaltung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ zum festen Bestandteil der Gestaltung einer Maßnahme gemacht und in einem Etappenziel oder Zielwert der betreffenden Maßnahme verankert. Die übermittelten Informationen führen zu dem Schluss, dass keine Maßnahme zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 führt.

Beitrag zu den REPowerEU-Zielen

(33)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe da und Anhang V Abschnitt 2.12 der Verordnung (EU) 2021/241 dürfte das REPowerEU-Kapitel in hohem Maße (Einstufung A) wirksam zur Versorgungssicherheit der gesamten Union beitragen, insbesondere durch eine Diversifizierung der Energieversorgung, eine Steigerung der Nutzung erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz, einen Ausbau der Energiespeicherkapazitäten oder die notwendige Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen vor 2030.

(34)Die Umsetzung der Maßnahmen im REPowerEU-Kapitel dürfte insbesondere zu den in Artikel 21c Absatz 3 Buchstaben b und e der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Zielen beitragen. Die Reform, die die Genehmigung von Projekten im Bereich erneuerbare Energien betrifft, und eine Maßnahme zugunsten von nachhaltigem Biomethan tragen zu dem in Artikel 21c Absatz 3 Buchstabe b jener Verordnung genannten Ziel, d. h. zur Diversifizierung der Energieversorgung der Union durch Erhöhung des Anteils an und beschleunigten Ausbau der Nutzung von erneuerbaren Energien sowie Steigerung der Erzeugung und Nutzung von nachhaltigem Biomethan bei. Die Investition in das Stromnetz trägt zu dem in Artikel 21c Absatz 3 Buchstabe e jener Verordnung genannten Ziel bei, d. h. der erforderlichen Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen vor 2030 durch Verbesserung der internen Energieübertragung und Beseitigung von Engpässen sowie Beschleunigung der Integration erneuerbarer Energiequellen.

(35)Die REPowerEU-Maßnahmen stimmen mit dem Politikrahmen Estlands zur Verringerung der Treibhausgasemissionen und zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energiequellen überein. Die Maßnahmen verstärken außerdem die im ursprünglichen ARP enthaltenen Maßnahmen zur Energiespeicherung, zur Verstärkung des Stromnetzes und zur Förderung erneuerbarer Energien in Industriegebieten, da sie allesamt letztlich den Anteil der erneuerbaren Energien erhöhen werden.

(36)Die REPowerEU-Maßnahmen legen den Fokus folglich in hohem Maße auf den Einsatz erneuerbarer Energien und deren Integration in das Stromnetz, was es Estland ermöglichen wird, den Anteil heimischer Energiequellen am Energiemix zu erhöhen. Dies wird den Bedarf an importierten Kraftstoffen verringern und so die Energieversorgungssicherheit des Landes erhöhen.

Maßnahmen mit grenzüberschreitender oder länderübergreifender Dimension oder Wirkung

(37)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe db und Anhang V Abschnitt 2.13 der Verordnung (EU) 2021/241 dürften die im REPowerEU-Kapitel enthaltenen Maßnahmen in hohem Maße (Einstufung A) grenzüberschreitend oder länderübergreifend ausgerichtet sein oder wirken. Im Sinne der Verordnung (EU) 2021/241 haben alle drei Maßnahmen im REPowerEU-Kapitel und somit 100 % ihrer geschätzten Kosten eine grenzüberschreitende oder länderübergreifende Dimension oder Wirkung. Die Maßnahmen im REPowerEU-Kapitel werden unmittelbar zur Erzeugung und zur Integration erneuerbarer Energiequellen in das Netz beitragen. Folglich werden sie dazu beitragen, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern und die Energienachfrage zu senken, und werden daher entsprechend den Leitlinien der Kommission im Kontext von REPowerEU als Maßnahmen mit positiver grenzüberschreitender Wirkung betrachtet.

Beitrag zum ökologischen Wandel, einschließlich der Erhaltung der biologischen Vielfalt

(38)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe e und Anhang V Abschnitt 2.5 der Verordnung (EU) 2021/241 enthält der geänderte ARP samt REPowerEU-Kapitel Maßnahmen, die in hohem Maße (Einstufung A) zum ökologischen Wandel, einschließlich der Erhaltung der biologischen Vielfalt, oder zur Bewältigung der sich daraus ergebenden Herausforderungen beitragen. Die Maßnahmen zur Unterstützung der Klimaschutzziele machen einen Betrag aus, der 59,4 % der Gesamtzuweisung des Aufbau- und Resilienzplans und 77,6 % der geschätzten Gesamtkosten der Maßnahmen im REPowerEU-Kapitel entspricht (berechnet nach der Methode in Anhang VI der genannten Verordnung). Gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) 2021/241 steht der geänderte ARP samt REPowerEU-Kapitel mit den Informationen im Nationalen Energie- und Klimaplan 2021-2030 in Einklang.

(39)Zusätzlich zu den Maßnahmen, die im ursprünglichen estnischen ARP für den ökologischen Wandel in Unternehmen und für die Komponenten Energie, Energieeffizienz und nachhaltiger Verkehr enthalten waren, werden mit dem geänderten ARP Maßnahmen in den Bereichen Energieeffizienz, Energiespeicherung und Verstärkung des Stromnetzes ausgeweitet. Mit den neuen Maßnahmen legt Estland den Schwerpunkt auf die Beseitigung von Hemmnissen für die Nutzung von Windenergie und schafft Anreize für den Umstieg von Unternehmen auf erneuerbare Energieträger. Durch Hinzufügung einer Investition in ein Multifunktionsschiff zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung wird auch die biologische Vielfalt, die im ursprünglichen Plan nicht ausdrücklich erwähnt wurde, zur Priorität erhoben.

(40)Was die Frage angeht, inwieweit die im REPowerEU-Kapitel des estnischen ARP vorgesehenen Maßnahmen dazu beitragen, die Klimaziele für 2030 und die Klimaneutralität der EU bis 2050 zu erreichen, sollen die Maßnahmen zum einen Anreize für die breitere Nutzung erneuerbarer Energien schaffen und zum anderen die Erzeugung von nachhaltigem Biogas und nachhaltigem Biomethan insbesondere aus lokalen Ressourcen fördern. Insbesondere hat Estland im Rahmen der Komponente 8 Maßnahmen vorgesehen, die den Ausbau erneuerbarer Energien erleichtern und dafür sorgen werden, dass der Richtlinie (EU) 2018/2001 entsprechend mehr Energie aus erneuerbaren Quellen in das Stromverteilungsnetz eingespeist und mehr nachhaltiges Biomethan produziert und genutzt wird.

(41)Diese Maßnahmen werden eine dauerhafte Wirkung entfalten, da sie den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen und die Energiewende zu einem dauerhaft auf Erneuerbare setzenden System in Estland beschleunigen werden. Sie werden die Treibhausgasintensität des Energieverbrauchs in Estland beträchtlich verringern und so dazu beitragen, dass die Klimaziele für 2030 und die angestrebte Klimaneutralität der Union bis 2050 erreicht werden.

(42)Da der maximale finanzielle Beitrag für den estnischen ARP herabgesetzt und zugleich neue Maßnahmen für den ökologischen Wandel in den Plan aufgenommen wurden, hat sich der Klimabeitrag des Plans von 41,5 % auf 59,4 % erhöht.

Beitrag zum digitalen Wandel

(43)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe f und des Anhangs V Abschnitt 2.6 der Verordnung (EU) 2021/241 enthält der geänderte ARP Maßnahmen, die weitgehend zum digitalen Wandel oder zur Bewältigung der sich daraus ergebenden Herausforderungen beitragen. Die Maßnahmen zur Unterstützung der Digitalisierungsziele machen einen Betrag aus, der 24,1 % der Gesamtzuweisung des geänderten ARP entspricht (berechnet nach der Methode in Anhang VII der genannten Verordnung).

(44)Die positive Bewertung des Beitrags zum digitalen Wandel im Durchführungsbeschluss des Rates vom 3. November 2021 bleibt bestehen. Mit Blick auf den digitalen Wandel beinhaltet der geänderte Aufbau- und Resilienzplan geringfügige Änderungen an vier bestehenden Maßnahmen, aber keine neuen Maßnahmen, die zum digitalen Wandel beitragen.  

(45)Da der maximale finanzielle Beitrag für den estnischen ARP herabgesetzt wurde, hat sich der Beitrag des Plans zum digitalen Wandel, gemäß Artikel 21c Absatz 5 ohne das REPowerEU-Kapitel, von 21,5 % auf 24,1 % erhöht.

Überwachung und Durchführung

(46)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe h und des Anhangs V Abschnitt 2.8 der Verordnung (EU) 2021/241 sind die im geänderten ARP samt REPowerEU-Kapitel vorgeschlagenen Modalitäten angemessen (Einstufung A), um die wirksame Überwachung und Durchführung des ARP sicherzustellen, einschließlich des vorgesehenen Zeitplans, der Etappenziele und Zielwerte sowie der entsprechenden Indikatoren.

(47)Art und Umfang der vorgeschlagenen Änderungen am Aufbau- und Resilienzplan Estlands haben keine Auswirkungen auf die bisherige Bewertung der wirksamen Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans. Die Etappenziele und Zielwerte für die geänderten Maßnahmen, auch für die im REPowerEU-Kapitel enthaltenen, sind klar und realistisch, und die für diese Etappenziele und Zielwerte vorgeschlagenen Indikatoren sind relevant, annehmbar und solide.

Kosten

(48)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe i und Anhang V Abschnitt 2.9 der Verordnung (EU) 2021/241 ist die Begründung des geänderten ARP samt REPowerEU-Kapitel für den Betrag der geschätzten Gesamtkosten des ARP in mittlerem Maße (Einstufung B) angemessen und plausibel, steht mit dem Grundsatz der Kosteneffizienz in Einklang und entspricht den erwarteten volkswirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen.

(49)Ausgehend von den übermittelten Informationen ergibt die Bewertung der Kostenschätzungen für die neuen Investitionen und die REPowerEU-Maßnahmen, dass die meisten Kosten angemessen und plausibel sind, wenngleich die Nachweise zeigen, dass die Berechnungen eine unterschiedliche Ausführlichkeit und Tiefe aufweisen. In einigen Fällen waren die Einzelangaben zur Methode und zu den Annahmen für die Kostenschätzungen – teils wegen der Neuartigkeit der Maßnahmen – begrenzt oder weniger klar, was die Einstufung A bei diesem Bewertungskriterium verhindert hat. Darüber hinaus waren die Änderungen bei den Kostenschätzungen für die geänderten Maßnahmen begründet und verhältnismäßig, sodass sich die Angemessenheit und Plausibilität der betreffenden Kostenschätzungen gegenüber dem ursprünglichen ARP nicht verändert hat. Nicht zuletzt stehen die geschätzten Gesamtkosten des geänderten ARP mit dem Grundsatz der Kosteneffizienz im Einklang und entsprechen den erwarteten nationalen volkswirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen.

Kohärenz des ARP

(50)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe k und des Anhangs V Abschnitt 2.11 der Verordnung (EU) 2021/241 enthält der geänderte ARP samt REPowerEU-Kapitel in mittleren Maße (Einstufung B) Maßnahmen zur Durchführung von Reformprojekten und öffentlichen Investitionsvorhaben, die kohärent sind.

(51)Die Änderungen am ARP sind innerhalb jeder einzelnen Komponente kohärent und zeigen thematische Verknüpfungen und Synergien zwischen den verschiedenen Komponenten, insbesondere zwischen jenen für den ökologischen Wandel und dem neuen REPowerEU-Kapitel. Die Maßnahmen im REPowerEU-Kapitel haben die Kohärenz weiter verbessert, indem sie im ursprünglichen ARP enthaltene Maßnahmen zur Energiespeicherung, zur Verstärkung des Stromnetzes und zur Förderung erneuerbarer Energien in Industriegebieten verstärkt haben. Insbesondere beinhalten die REPowerEU-Maßnahmen eine Reform sowie Investitionen, die darauf abzielen, die Erzeugung und Integration erneuerbarer Energiequellen zu erhöhen. Die Maßnahme zur Förderung der energetischen Sanierung privater Wohngebäude wurde gegenüber dem ursprünglichen ARP ebenfalls erheblich ausgeweitet. Die neue Investition zur Förderung der Offshore-Windenergie ist eng mit bestehenden Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien verknüpft und dürfte dazu führen, dass die Höhenbeschränkungen für Windkraftanlagen im Rigaischen Meerbusen und auf drei Inseln aufgehoben werden und damit das Potenzial Estlands für Offshore-Windenergie erschlossen wird. Die neue Investition in die Gesundheitsinfrastruktur stellt nach wie vor sicher, dass der Zugang zur Gesundheitsversorgung, wie im ursprünglichen ARP vorgesehen, verbessert wird. Zugleich wurden einige Einschränkungen in Bezug auf die Kohärenz des ursprünglichen Plans nicht behoben. Der geänderte Plan setzt insgesamt weiterhin stärker auf Investitionen als auf Reformen, und die soziale Dimension des Plans wurde nicht verstärkt. Konkrete Maßnahmen zur schrittweisen Abkehr von Ölschiefer sind im ARP nicht enthalten und werden voraussichtlich erst Ende 2025 im Nationalen Entwicklungsplan für den Energiesektor festgelegt, während auf die Hinzufügung umfassenderer Reformen, etwa für eine umweltfreundliche Besteuerung, verzichtet wurde.

Sonstige Bewertungskriterien

(52)Aus Sicht der Kommission haben die von Estland vorgelegten Änderungen keinen Einfluss auf die im Durchführungsbeschluss des Rates vom 3. November 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Estlands enthaltene positive Bewertung im Hinblick auf die Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz des ARP auf Basis der in Artikel 19 Absatz 3 Buchstaben c, g und j festgelegten Bewertungskriterien.

Konsultationsverfahren

(53)Während der Ausarbeitung des geänderten ARP samt REPowerEU-Kapitel erhielt Estland Unterstützung im Rahmen der Verordnung (EU) 2021/240 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Februar 2021 zur Schaffung eines Instruments für technische Unterstützung (Projektbezeichnung „Unterstützung für REPowerEU“). Bei der Ausarbeitung des Berichts, der in die Gestaltung der Maßnahmen im Rahmen von REPowerEU eingeflossen ist, wurden die Interessenträger in inklusiver Weise einbezogen.

(54)Bei der Umsetzung des geänderten Plans samt REPowerEU-Kapitel werden die Interessenträger bei jeder Maßnahme zur Annahme der einschlägigen Durchführungsrechtsakte konsultiert und im Rahmen einer Veranstaltung, die Estland eigens zu diesem Zweck alljährlich abhält, regelmäßig über die Fortschritte bei der Umsetzung des Plans informiert. Um zu gewährleisten, dass die maßgeblichen Akteure den geänderten ARP samt REPowerEU-Kapitel mittragen, ist es von entscheidender Bedeutung, alle betroffenen lokalen Gebietskörperschaften und Interessenträger einschließlich der Sozialpartner bei der Umsetzung der darin vorgesehenen Investitionen und Reformen durchgehend einzubinden.

Positive Bewertung

(55)Nachdem die Kommission den geänderten ARP samt REPowerEU-Kapitel positiv bewertet und festgestellt hat, dass der Plan die in der Verordnung (EU) 2021/241 festgelegten Bewertungskriterien gemäß Artikel 20 Absatz 2 und Anhang V der genannten Verordnung in zufriedenstellender Weise erfüllt, sollten die zur Umsetzung des geänderten ARP samt REPowerEU-Kapitel erforderlichen Reformen und Investitionsvorhaben, die einschlägigen Etappenziele, Zielwerte und Indikatoren sowie der Betrag festgelegt werden, der von der Union in Form von nicht rückzahlbarer finanzieller Unterstützung für die Durchführung des geänderten ARP samt REPowerEU-Kapitel bereitgestellt wird.

Finanzieller Beitrag

(56)Die geschätzten Gesamtkosten des geänderten ARP samt REPowerEU-Kapitel Estlands belaufen sich auf 953 330 000 EUR. Da der Betrag der geschätzten Gesamtkosten des geänderten ARP samt REPowerEU-Kapitel den aktualisierten finanziellen Beitrag, der Estland maximal zur Verfügung steht, übersteigt, sollte der nach Artikel 11 berechnete finanzielle Beitrag, der Estland für den geänderten ARP samt REPowerEU-Kapitel zugewiesen wird, dem Gesamtbetrag des finanziellen Beitrags entsprechen, der für den geänderten ARP Estlands samt REPowerEU-Kapitel zur Verfügung steht. Dieser Betrag beläuft sich auf 953 184 800 EUR.

(57)Gemäß Artikel 21a Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/241 hat Estland am 28. Februar 2023 einen Antrag auf Zuweisung der in Artikel 21a Absatz 1 jener Verordnung genannten Einnahmen gestellt, die auf Basis der Indikatoren der Methode in Anhang IVa der Verordnung (EU) 2021/241 unter den Mitgliedstaaten aufgeteilt werden. Die geschätzten Gesamtkosten der in Artikel 21c Absatz 3 Buchstaben b bis f genannten Maßnahmen im REPowerEU-Kapitel belaufen sich auf 90 040 000 EUR. Da dieser Betrag den Estland zur Verfügung stehenden Zuweisungsanteil übersteigt, sollte die Estland zur Verfügung stehende zusätzliche nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung dem Zuweisungsanteil entsprechen. Dieser Betrag beläuft sich auf 83 297 553 EUR.

(58)Außerdem hat Estland am 28. Februar 2023 gemäß Artikel 4a der Verordnung (EU) 2021/1755 einen begründeten Antrag auf vollständige Übertragung seiner vorläufigen Mittelzuweisung aus der Reserve für die Anpassung an den Brexit auf die Fazilität gestellt, diese vorläufige Mittelzuweisung beläuft sich auf 6 615 616 EUR. Dieser Betrag sollte als zusätzliche nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung für die Reformen und Investitionen im REPowerEU-Kapitel bereitgestellt werden.

(59)Der Estland insgesamt zur Verfügung stehende finanzielle Beitrag sollte sich auf 953 184 800 EUR belaufen. 

REPowerEU-Vorfinanzierung

(60)Für die Umsetzung seines REPowerEU-Kapitels hat Estland folgende Mittel beantragt: Übertragung von 6 615 616 EUR aus der vorläufigen Mittelzuweisung aus der Reserve für die Anpassung an den Brexit und 83 297 553 EUR aus den Einnahmen aus dem Emissionshandelssystem gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates.

(61)Für diese Beträge hat Estland am 9. März 2023 gemäß Artikel 21d der Verordnung (EU) 2021/241 einen Antrag auf Vorfinanzierung in Höhe von 20 % der beantragten Mittel gestellt. Unter der Bedingung, dass entsprechende Mittel verfügbar sind, sollte Estland diese Vorfinanzierung vorbehaltlich des Inkrafttretens und nach Maßgabe einer gemäß Artikel 23 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 zwischen der Kommission und Estland zu schließenden Übereinkunft (im Folgenden „Finanzierungsvereinbarung“) zur Verfügung gestellt werden.

(62)Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 3. November 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Estlands sollte daher entsprechend geändert werden. Aus Gründen der Klarheit sollte der Anhang des genannten Durchführungsbeschlusses vollständig ersetzt werden –

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Durchführungsbeschluss (EU) vom 3. November 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Estlands wird wie folgt geändert:

1. Artikel 1 erhält folgende Fassung:

„Artikel 1

Die Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans (ARP) Estlands auf der Grundlage der in Artikel 19 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Kriterien wird gebilligt. Die Reformen und Investitionsvorhaben im Rahmen des ARP, die Modalitäten und der Zeitplan für die Überwachung und Durchführung des ARP, darunter die relevanten Etappenziele und Zielwerte, die relevanten Indikatoren für die Erfüllung der geplanten Etappenziele und Zielwerte sowie die Modalitäten für die Gewährung des uneingeschränkten Zugangs der Kommission zu den zugrunde liegenden einschlägigen Daten sind im Anhang dieses Beschlusses aufgeführt.“

2. In Artikel 2 erhalten die Absätze 1 und 2 folgende Fassung:

„(1) Die Union stellt Estland einen finanziellen Beitrag in Höhe von 953 184 800 EUR 6 in Form einer nicht rückzahlbaren Unterstützung zur Verfügung. Dieser Beitrag umfasst

(1)einen Betrag von 759 545 893 EUR, der bis zum 31. Dezember 2022 für eine rechtsverbindliche Mittelbindung zur Verfügung steht;

(2)einen Betrag von 103 725 738 EUR, der vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 für eine rechtsverbindliche Mittelbindung zur Verfügung steht;

(3)einen Betrag von 83 297 553 EUR 7 gemäß Artikel 21a Absatz 6 der Verordnung (EU) 2021/241 ausschließlich für in Artikel 21c jener Verordnung genannte Maßnahmen mit Ausnahme der in Artikel 21c Absatz 3 Buchstabe a genannten Maßnahmen;

(4)einen Betrag von 6 615 616 EUR, der aus der Reserve für die Anpassung an den Brexit auf die Fazilität übertragen wird.

(2) Der finanzielle Beitrag der Union wird Estland von der Kommission in Tranchen gemäß dem Anhang dieses Beschlusses zur Verfügung gestellt. Ein Betrag von 126 008 898 EUR wird als Vorfinanzierung gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2021/241 bereitgestellt.

Ein Betrag von 17 982 634 EUR wird als Vorfinanzierung gemäß Artikel 21d der Verordnung (EU) 2021/241 bereitgestellt. Die Vorfinanzierung kann von der Kommission in bis zu zwei Teilzahlungen bereitgestellt werden.

Die Vorfinanzierung und die Tranchen können von der Kommission in einem oder mehreren Teilbeträgen bereitgestellt werden. Die Höhe der Teilbeträge hängt von der Verfügbarkeit der Mittel ab.“

3. Der Anhang wird durch den Anhang dieses Beschlusses ersetzt.

Artikel 2

Dieser Beschluss ist an die Republik Estland gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am […]

   Im Namen des Rates

   Der Präsident // Die Präsidentin

(1)    ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17.
(2)    ST 12532/21 INIT; ST 12532/21 ADD 1.
(3)    Dieser Betrag entspricht der Mittelzuweisung nach Abzug des proportionalen Anteils Estlands an den Ausgaben nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241, berechnet nach der Methode in Artikel 11 der genannten Verordnung.
(4)    Dieser Betrag entspricht der Mittelzuweisung nach Abzug des proportionalen Anteils Estlands an den Ausgaben nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241, berechnet nach der Methode in Artikel 11 der genannten Verordnung.
(5)    Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (ABl. L 198 vom 22.6.2020, S. 13).
(6)    Dieser Betrag entspricht der Mittelzuweisung nach Abzug des proportionalen Anteils Estlands an den Ausgaben nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241, berechnet nach der Methode in Artikel 11 der genannten Verordnung.
(7)    Dieser Betrag entspricht der Mittelzuweisung nach Abzug des proportionalen Anteils Estlands an den Ausgaben nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241.

Brüssel, den 12.5.2023

COM(2023) 265 final

ANHANG

des

Vorschlags für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) (ST 12532/21 INIT; ST 12532/21 ADD 1) des Rates vom 3. November 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Estlands


{SWD(2023) 142 final}


ANLAGE

 

ABSCHNITT 1: REFORMEN UND INVESTITIONEN IM RAHMEN DES AUFBAU- UND RESILIENZPLANS 

1.Beschreibung der Reformen und Investitionen

A. KOMPONENTE 1: Digitaler Wandel von Unternehmen

Ziel dieser Komponente des estnischen Aufbau- und Resilienzplans ist die Förderung des digitalen Wandels estnischer Unternehmen und ihrer Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere auf den Exportmärkten. Sie stellt Unternehmen aller Sektoren – mit Schwerpunkt auf KMU und Kleinstunternehmen – in verschiedenen Phasen ihres digitalen Wandels finanzielle Unterstützung sowie spezifische Beiträge zur Annahme und Einführung digitaler Lösungen im Bau- und Straßengüterverkehr bereit. Darüber hinaus befasst sich die Komponente mit der zentralen Frage der digitalen Kompetenzen durch Sensibilisierung von KMU-Managern und Unterstützung der Weiterbildung und Umschulung von Fachkräften auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT).

Maßnahmen zur Unterstützung der Ermittlung von Exportmöglichkeiten und der Förderung estnischer Unternehmen im Ausland werden in Synergie mit den Tätigkeiten von Enterprise Estonia durchgeführt.

Die Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen zu Investitionen in den digitalen Wandel (Länderspezifische Empfehlung 3 im Jahr 2020) und zum Fachkräftemangel (länderspezifische Empfehlung 2 im Jahr 2019).

Es wird erwartet, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 verursacht, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

A.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

1.1.    Investitionen: Digitaler Wandel in Unternehmen

Ziel der Maßnahme ist die Förderung des digitalen Wandels von Unternehmen mit besonderem Schwerpunkt auf KMU und Kleinstunternehmen.

Die Maßnahme besteht in der finanziellen Unterstützung von KMU und Kleinstunternehmen in Estland aus allen Wirtschaftszweigen für Tätigkeiten und Investitionen, die für ihren digitalen Wandel relevant sind. Diese finanzielle Unterstützung, die durch die Eigenmittel der Unternehmen ergänzt wird, deckt einen oder mehrere der folgenden Aspekte ab:

-die Einführung digitaler Technologien,

-die Entwicklung industrieller Daten-Clouds,

-industrielle Forschung, Entwicklung, Erprobung und Pilotprojekte,

-Durchführbarkeitsstudien, Beratungs- und Unterstützungsdienste,

-Schulung von Personal.

Die Mittel werden über offene Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zugewiesen.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 1 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 2 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 3 und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen 4 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. Darüber hinaus ist in der Leistungsbeschreibung vorgesehen, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Die Durchführung der Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

1.2.Investitionen: Entwicklung des elektronischen Baus

Ziel der Maßnahme ist es, zur Beschleunigung des digitalen Wandels im Bausektor beizutragen, um seine Produktivität zu steigern, seinen ökologischen Fußabdruck zu verringern und die Qualität der Gebäude zu verbessern. Diese Investition dürfte auch einen breiteren und effizienteren Datenaustausch zwischen den Interessenträgern fördern.

Die Maßnahme besteht aus drei verschiedenen Aktionsbereichen:

(I)Entwicklung von Software-Schnittstellen zwischen der nationalen E-Bau-Plattform (die derzeit unter der Verantwortung der Abteilung Bau und Wohnungswesen des Ministeriums für Wirtschaft und Kommunikation entwickelt wird) und bestehenden öffentlichen und privaten Informationssystemen, die in diesem Sektor genutzt werden, um unter anderem die Überprüfung der Einhaltung der verschiedenen rechtlichen Anforderungen durch Gebäude sowie die Ausstellung von Bescheinigungen und Genehmigungen zu automatisieren; dazu gehört auch die Schulung der Nutzer der E-Bauplattform (einschließlich der Entwicklung von Schulungsmaterial);

(II)Unterstützung der Einführung internationaler Standards und bewährter Verfahren im Zusammenhang mit der Digitalisierung des Bauwesens und der Gebäudeinstandhaltung, unter anderem durch die Einführung eines Systems zur Klassifizierung von Baudaten, die Einrichtung einer Datenbank über Baumaterialien und Bauprodukte, die Einführung von BIM (Building Information Modelling) im Bereich der Gebäudeinstandhaltung;

(III)Unterstützung von Projekten (die im Rahmen offener Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt wurden) zur Einführung digitaler Bauinstrumente und zur Entwicklung (auch Prototypen) innovativer privater und öffentlicher Dienste, die mit der nationalen Plattform für den elektronischen Bau in Verbindung stehen.

Die Durchführung der Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

1.3.Investitionen: Entwicklung digitaler Frachtbriefe

Ziel der Maßnahme ist es, die Digitalisierung des Informationsaustauschs im Straßengüterverkehr durch die Einführung digitaler Frachtbriefe gemäß der Verordnung (EU) 2020/1056 über elektronische Frachtbeförderungsinformationen (eFTI) zu unterstützen und so zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts beizutragen.

Die Maßnahme umfasst folgende Maßnahmen:

(I)Diensteanbieter bei der Einrichtung von eFTI-Plattformen, um die Einführung digitaler Frachtbriefe (eCMR – elektronischer Frachtbrief) zu ermöglichen,

(II)Verkehrs- und Logistikunternehmen bei der Vernetzung ihrer Systeme und Prozesse mit den eFTI-Plattformen, die es ihnen ermöglichen, digitale Frachtbriefe (eCMR) zu verwenden.

Die entsprechenden Projekte werden über zwei getrennte Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt.

Die Durchführung der Maßnahme muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

1.4.Reform: Reform der Kompetenzen für den digitalen Wandel von Unternehmen

Ziel der Reform ist es, dazu beizutragen, die Kapazitäten der Unternehmen auf Managementebene zur Steuerung und Förderung des digitalen Wandels zu stärken und sicherzustellen, dass genügend IKT-Fachkräfte mit aktuellen Kompetenzen und Kenntnissen zur Verfügung stehen, damit estnische Unternehmen die Chancen, die der digitale Wandel bietet, in vollem Umfang nutzen können. Außerdem sollen sowohl erwerbstätigen als auch Arbeitslosen neue Karrieremöglichkeiten geboten werden, und zwar durch Weiterbildung und Umschulung im IKT-Bereich sowie durch eine bessere Anerkennung von Kompetenzen, die außerhalb des formalen Lernens erworben wurden. Die Maßnahme soll auch dazu beitragen, die Beteiligung von Frauen an IKT-Ausbildungen und IKT-Berufen zu erhöhen.

Die Maßnahme umfasst die folgenden vier Aktionsbereiche:

(I)Ausbildung von Führungskräften in Unternehmen (insbesondere KMU), um deren IKT-Kenntnisse und -Kenntnisse zu verbessern und sie für die potenziellen Vorteile des Einsatzes von IKT zu sensibilisieren;

(II)eine Überarbeitung des Inhalts und der Organisation der Schulung von IKT-Experten unter Berücksichtigung der neuesten technologischen Entwicklungen, der zunehmenden Bedeutung der Cybersicherheit und der Bedürfnisse der Unternehmen;

(III)ein Pilotprojekt zur Umgestaltung des Qualifikationsrahmens für IKT-Spezialisten,

(IV)Weiterbildung und Umschulung von IKT-Spezialisten, auch im Bereich der Cybersicherheit.

Die Durchführung der Maßnahme muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

1.5.Reform: Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen auf ausländischen Märkten

Ziel der Maßnahme ist es, die Exportkapazität und die Wettbewerbsfähigkeit der estnischen Unternehmen, insbesondere der IKT-Branche, zu steigern. Die Maßnahme dürfte für KMU besonders relevant sein. Sie nutzt auch die Möglichkeiten, die die digitalen Instrumente bieten.

Die Maßnahme besteht aus drei Teilmaßnahmen:

(I)Entwicklung von Exportstrategien für bestimmte Länder oder Regionen;

(II)die Einrichtung von Geschäftszentren in wichtigen Exportmärkten;

(III)Werbung für estnische Produkte und Dienstleistungen (insbesondere aus dem IKT-Sektor) durch physische, virtuelle oder hybride Missionen und Veranstaltungen.

Die Durchführung der Maßnahme muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

1.5.1.Teilreform: Länder- und Regionalstrategien

Diese Teilreform besteht in der Entwicklung einer Reihe umfassender Exportstrategien für die wichtigsten Zielländer und -regionen, d. h. diejenigen, die ein hohes Wachstumspotenzial für estnische Unternehmen aufweisen. Sie enthalten spezifische Kapitel über Exportmöglichkeiten für den IKT-Sektor und generell über digitale Lösungen, die in verschiedenen Anwendungsbereichen (wie Governance, Bildung oder Verkehr) entwickelt wurden.

Diese Strategien zielen darauf ab, Unternehmen zu beraten, die auf den betreffenden Märkten tätig sind oder dort tätig sind.

Die Länder und Regionen, auf die sich die Strategien beziehen, werden durch eine Analyse ermittelt, die im Rahmen der Durchführung dieser Teilmaßnahme durchgeführt wird.

Die Durchführung dieser Maßnahme erfolgt in Synergie mit den Tätigkeiten von Enterprise Estonia u. a..

1.5.2.Teilreform: Innovative Geschäftszentren in wichtigen Exportmärkten

Diese Teilreform besteht in der Einrichtung von Geschäftszentren in sieben anderen Ländern (innerhalb und/oder außerhalb der Union), die als wichtige Ausfuhrmärkte gelten. Diese Geschäftszentren müssen über eine geeignete Ausrüstung für physische, virtuelle und hybride Sitzungen, Empfänge und Präsentationen verfügen, die von estnischen Unternehmen in allen Sektoren, die auf den jeweiligen Markt ausgerichtet sind, organisiert werden. Diese Ausrüstung kann auch außerhalb von Ereignissen verwendet werden, um potenziellen Kunden eines Clusters oder eines bestimmten Unternehmens in Estland vorgestellt zu werden. Die Geschäftszentren tragen zur Förderung estnischer Unternehmen bei, unterstützen sie vor Ort bei ihren Exporttätigkeiten und helfen, ausländische Investoren anzuziehen. Die Tätigkeiten der Geschäftszentren werden unter anderem in Synergie mit den Tätigkeiten von Enterprise Estonia durchgeführt.

Der Standort der Geschäftszentren wird nach einer im Rahmen der Durchführung dieser Teilmaßnahme durchzuführenden Analyse ermittelt.

1.5.3.Teilreform: Globale Wirkungsgruppen für den elektronischen Export und virtuelle Phasen

Diese Teilreform umfasst die Einrichtung von Gruppen von Vertretern sowohl der Behörden als auch anderer Interessenträger, insbesondere privater Unternehmen, und die Unterstützung der Werbung für estnische Produkte und Dienstleistungen (insbesondere aus dem IKT-Sektor) durch diese Gruppen durch Dienstreisen und die Teilnahme an physischen, virtuellen oder hybriden Veranstaltungen.

Die Durchführung dieser Teilreform umfasst auch die verstärkte Förderung estnischer Produkte und Dienstleistungen bei Großveranstaltungen unter Nutzung digitaler Instrumente. Die sogenannten „virtuellen Phasen“ werden den estnischen Interessenträgern mehr Möglichkeiten zur Beteiligung eröffnen und estnische digitale Lösungen vorstellen. Diese „virtuellen Phasen“ bestehen aus technischen Lösungen, die physische und digitale Elemente kombinieren, damit entweder eine exportbezogene Veranstaltung in Estland ein globales Publikum erreichen kann oder estnische Exporteure an globalen Veranstaltungen im Ausland teilnehmen können.

Die Durchführung dieser Maßnahme erfolgt in Synergie mit den Tätigkeiten von Enterprise Estonia u. a..

A.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Verwandter Bereich

Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein/Ziel

Name

Qualitative Indikatoren (für Meilensteine)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Meilensteine und Ziele

Maßeinheit

Ausgangsbasis

Ziel

Vierteljahr

Jahr

1

1.1 Digitaler Wandel in Unternehmen

Meilenstein

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen mit Gewährungskriterien und Vergabebedingungen

Veröffentlichung der Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

Q2

2022

Das Ministerium für Wirtschaft und Kommunikation veröffentlicht zusammen mit den Vergabekriterien eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Unterstützung des digitalen Wandels von Unternehmen.

Die Bewertungskriterien und die Bedingungen für die Gewährung der Unterstützung werden auf der Grundlage einer Analyse des Bedarfs der estnischen Unternehmen und der erwarteten Auswirkungen der Maßnahme festgelegt.

Die Förderkriterien müssen auch sicherstellen, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

2

1.1 Digitaler Wandel in Unternehmen

Sind gestellt.

Gewährung von Finanzhilfen

Anzahl der Unternehmen, denen eine Finanzhilfe gewährt wird

0

110

FRAGE 4

2023

Anzahl der Unternehmen, denen das Ministerium für Wirtschaft und Kommunikation Finanzhilfen zur Unterstützung ihres digitalen Wandels gemäß der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gewährt.

3

1.1 Digitaler Wandel in Unternehmen

Sind gestellt.

Gewährung von Finanzhilfen

Anzahl der Unternehmen, denen eine Finanzhilfe gewährt wird

110

230

FRAGE 4

2025

Anzahl der Unternehmen, denen das Ministerium für Wirtschaft und Kommunikation Finanzhilfen zur Unterstützung ihres digitalen Wandels gemäß der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gewährt.

4

1.2 Entwicklung des elektronischen Baus

Meilenstein

Annahme internationaler Normen und bewährter Verfahren für den Einsatz digitaler Technologien im Bauwesen

Übernahme internationaler Standards und bewährter Verfahren

FRAGE 4

2024

Die Arbeiten zur Annahme internationaler Normen und bewährter Verfahren für den Einsatz digitaler Technologien im Bauwesen und im Gebäudemanagement werden vom Ministerium für Wirtschaft und Kommunikation geleitet und koordiniert, wobei ein System zur Klassifizierung von Baudaten eingeführt, eine öffentlich zugängliche Datenbank für Baumaterialien und Bauprodukte eingerichtet und die Modellierung von Gebäudeinformationen im Bereich der Gebäudeinstandhaltung eingeführt wird.

5

1.2 Entwicklung des elektronischen Baus

Meilenstein

Verfügbarkeit öffentlicher Dienstleistungen auf der E-Bauplattform

Inbetriebnahme von Schnittstellen zwischen der E-Bauplattform und den damit verbundenen öffentlichen Diensten

FRAGE 4

2025

Die im Entwicklungsplan für den elektronischen Bau vorgesehenen öffentlichen Dienstleistungen werden auf der E-Bauplattform entwickelt, in Betrieb genommen und veröffentlicht. Den Nutzern wird auch Schulungsmaterial zur Verfügung gestellt.

Dazu gehören Dienstleistungen im Zusammenhang mit der baulichen Umwelt – z. B. Bau- und Planungsgenehmigungen, Gebäuderegister (Logbuch) und Renovierungspass.

6

1.2 Entwicklung des elektronischen Baus

Sind gestellt.

Abschluss von Entwicklungs- und Prototypprojekten

Zahl der abgeschlossenen Projekte

0

102

FRAGE 4

2025

Zahl der abgeschlossenen Projekte zur Entwicklung und/oder Umsetzung digitaler Bauinstrumente und Prototypen innovativer digitaler Lösungen auf der Grundlage der E-Bauplattform.

7

1.3 Entwicklung digitaler Frachtbriefe

Sind gestellt.

Entwicklung von eFTI-Plattformen

Zahl der eingeleiteten Projekte

0

5

Q2

2023

Anzahl der Projekte zur Entwicklung einer eFTI-Plattform, für die ein positiver Finanzhilfebeschluss vorliegt.

8

1.3 Entwicklung digitaler Frachtbriefe

Sind gestellt.

Entwicklung der ECMR-Schnittstelle (elektronischer Frachtbrief)

Zahl der eingeleiteten Projekte

0

200

FRAGE 4

2024

Anzahl der Projekte, die es Verkehrs- und Logistikunternehmen ermöglichen, an eFTI-Plattformen angeschlossen zu werden und eCMR zu nutzen, für die ein positiver Finanzhilfebeschluss vorliegt.

9

1.3 Entwicklung digitaler Frachtbriefe

Sind gestellt.

Gesamtzahl der abgeschlossenen Projekte

Zahl der abgeschlossenen Projekte

0

205

FRAGE 4

2025

Zahl der abgeschlossenen eFTI- und eCMR-Projekte, die zur Einführung digitaler Frachtbriefe beigetragen haben.

10

1.3 Entwicklung digitaler Frachtbriefe

Meilenstein

Ex-post-Bewertung der Entwicklung und Einführung der digitalen Frachtbriefe

Annahme des Berichts über die Ex-post-Bewertung durch das Ministerium für Wirtschaft und Kommunikation

Q2

2026

Eine externe Stelle analysiert die Auswirkungen der Unterstützungsmaßnahme auf den Straßengüterverkehrssektor und legt einen Bewertungsbericht vor, der vom Ministerium für Wirtschaft und Kommunikation angenommen wird.

11

1.4 Reform der Kompetenzen für den digitalen Wandel von Unternehmen

Meilenstein

Inkrafttreten sekundärer Rechtsvorschriften, in denen die Bedingungen für die Unterstützung der Entwicklung digitaler Kompetenzen festgelegt sind

Inkrafttreten des abgeleiteten Rechts

Q2

2022

Die für die Beantragung und Zuweisung der Unterstützung erforderlichen sekundärrechtlichen Vorschriften treten in Kraft. Die Bedingungen für die Unterstützung werden durch einen Ministerialerlass festgelegt, der mit dem Finanzministerium und dem staatlichen gemeinsamen Servicezentrum abgestimmt wird.

Der Ministerialerlass besteht aus folgenden Elementen:

-Ziel der Maßnahme,

-Beschreibung der unterstützten Tätigkeiten,

-Begünstigte und Zielgruppen,

-Durchführungsbedingungen,

-förderfähige Kosten und angewandte Vereinfachungen,

-Zahlungsbedingungen,

Bedingungen für die Berichterstattung und Überwachung.

12

1.4 Reform der Kompetenzen für den digitalen Wandel von Unternehmen

Sind gestellt.

Teilnahme an Schulungsmaßnahmen

Zahl der Teilnehmer

0

500

FRAGE 4

2023

Zahl der Personen, die an Ausbildungsmaßnahmen teilnehmen, die im Rahmen dieser Maßnahme gefördert werden und in der Sensibilisierung von KMU-Managern und der Weiterqualifizierung und Umschulung von IKT-Spezialisten bestehen. Mindestens 35 % der Teilnehmer an diesen Schulungsmaßnahmen müssen Frauen sein.

13

1.4 Reform der Kompetenzen für den digitalen Wandel von Unternehmen

Sind gestellt.

Abschluss von Ausbildungsmaßnahmen

Zahl der Teilnehmer

0

2000

Q2

2026

Zahl der Personen, die ihren Ausbildungskurs im Rahmen der im Rahmen dieser Maßnahme geförderten Ausbildungsmaßnahmen abgeschlossen haben, einschließlich Sensibilisierung von KMU-Managern und Weiterqualifizierung und Umschulung von IKT-Spezialisten. Mindestens 35 % der Teilnehmer, die diese Ausbildungsmaßnahmen abgeschlossen haben, müssen Frauen sein.

14

1.4 Reform der Kompetenzen für den digitalen Wandel von Unternehmen

Sind gestellt.

Zahl der neuen Weiterbildungs- und Umschulungsmodule

Zahl der im estnischen Informationssystem für die Erwachsenenbildung registrierten Lehrpläne

0

5

FRAGE 4

2024

Anzahl der Weiterbildungs- und Umschulungsmodule, die mit detaillierten Schulungsinhalten, -struktur und -materialien entwickelt wurden, um Schulungen im Zusammenhang mit digitalen Kompetenzen anzubieten. Neue Lehrpläne, die für diese Module entwickelt werden, werden im estnischen Informationssystem für die Erwachsenenbildung registriert.

15

1.4 Reform der Kompetenzen für den digitalen Wandel von Unternehmen

Sind gestellt.

Überprüfung der Qualifikationsstandards für IKT-Spezialisten.

Anzahl der analysierten und erforderlichenfalls angepassten Qualifikationsstandards

0

5

FRAGE 4

2024

Anzahl der etablierten Qualifikationsstandards für IKT-Spezialisten aus dem nationalen Qualifikationsregister, die nach Bedarf analysiert und angepasst wurden.

16

1.5 Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen auf ausländischen Märkten

1.5.1 Länder- und Regionalstrategien

Meilenstein

Vorbereitung der Entwicklung von Strategien

Abschluss der vorbereitenden Arbeiten

Q2

2022

Die Vorbereitungsarbeiten, die für die Ausarbeitung von Exportstrategien erforderlich sind, sind abzuschließen.

Zu diesen Aufgaben gehören:

-eine Analyse, welche externen Märkte für die Entwicklung von Strategien wichtig sind;

-eine Analyse der Interessen der Unternehmen,

Bestandsaufnahme des Bedarfs der exportierenden Unternehmen zur Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf den Exportmärkten, Rangierung des Bedarfs.

17

1.5 Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen auf ausländischen Märkten

1.5.1 Länder- und Regionalstrategien

Meilenstein

Beschaffung von Studien

Unterzeichnung der Verträge

Q2

2024

Angebote für die Ausarbeitung von Strategien und Produktpaketen mit dem Ziel, detaillierte Marktinformationen über ausländische Märkte zu erhalten, werden vom Außenministerium durchgeführt. Die entsprechenden Verträge werden unterzeichnet.

18

1.5 Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen auf ausländischen Märkten

1.5.1 Länder- und Regionalstrategien

Sind gestellt.

Anzahl der länderspezifischen und regionalen Exportstrategien

Anzahl der veröffentlichten Strategien

0

13

Q2

2026

Anzahl der zu entwickelnden nationalen und/oder regionalen Exportstrategien. Diese Strategien umfassen umfassende Analysen und bieten proaktiv intelligente Beratung für Unternehmen, die auf ausländischen Märkten tätig sind und dort tätig sind.

19

1.5 Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen auf ausländischen Märkten

1.5.2 Innovative Geschäftszentren in wichtigen Exportmärkten

Meilenstein

Vorbereitende Analyse zur Festlegung des Inhalts und der Standorte von Geschäftszentren

Erstellung einer vorbereitenden Analyse

Q2

2022

Das Außenministerium erstellt eine vorbereitende Analyse, die die Festlegung des Inhalts und der Standorte der Geschäftszentren ermöglicht. Aus der Analyse geht hervor, wo Geschäftszentren eingerichtet werden können, um die Nachfrage nach in Estland hergestellten Produkten und Dienstleistungen auf den Exportmärkten zu steigern.

20

1.5 Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen auf ausländischen Märkten

1.5.2

Innovative Geschäftszentren in wichtigen Exportmärkten

Sind gestellt.

Zahl der eröffneten Geschäftszentren

Zahl der Geschäftszentren

0

7

Q2

2026

Zahl der Geschäftszentren, die vom Außenministerium eingerichtet wurden, um Unternehmen dabei zu unterstützen, wichtige Exportmärkte zu erschließen und dort tätig zu werden, und um sie dabei zu unterstützen, in Estland hergestellte Produkte und Dienstleistungen in einer Weise zu bewerben, die den Besonderheiten des lokalen Unternehmensumfelds und der lokalen Unternehmenskultur Rechnung trägt.

21

1.5 Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen auf ausländischen Märkten

1.5.3 Globale Wirkungsgruppen für den elektronischen Export und virtuelle Phasen

Meilenstein

Einrichtung von Wirkungsgruppen und Auswahl der Reiseziele für globale digitale Missionen

Beschlüsse über die Zusammensetzung der Wirkungsgruppen und die Ziele der globalen digitalen Missionen

Q2

2022

Auf der Grundlage einer Analyse wählt das Außenministerium globale Reiseziele und Wirkungsgruppen aus, um den Mehrwert der estnischen Ausfuhren digitaler Dienstleistungen zu steigern, die Exportkapazität estnischer Unternehmen, darunter insbesondere IKT-Unternehmen, zu erhöhen und zusätzliche ausländische Investitionen für Innovationen anzuziehen.

22

1.5 Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen auf ausländischen Märkten

1.5.3 Globale Wirkungsgruppen für den elektronischen Export und virtuelle Phasen

Sind gestellt.

Zahl der von den globalen Wirkungsgruppen durchgeführten Dienstreisen und Zahl der Großveranstaltungen, bei denen Estland in „virtuellen Phasen“ vertreten war

Gesamtzahl der durchgeführten Dienstreisen und Veranstaltungen

0

29

Q2

2026

Mindestens 14 Missionen werden von den vom Außenministerium eingerichteten globalen Wirkungsgruppen durchgeführt, um den Mehrwert der estnischen Ausfuhren digitaler Dienstleistungen zu steigern, die Exportkapazität estnischer Unternehmen, darunter insbesondere IKT-Unternehmen, zu erhöhen und zusätzliche ausländische Investitionen für Innovationen anzuziehen.

Estland wird durch „virtuelle Phasen“ bei mindestens 15 Veranstaltungen vertreten.

B.KOMPONENTE 2: Beschleunigung des ökologischen Wandels in Unternehmen

Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Ziel der Komponente des estnischen Aufbau- und Resilienzplans ist es, den ökologischen Wandel im Unternehmenssektor in Estland zu beschleunigen und die damit verbundenen Geschäftsmöglichkeiten zu nutzen. Die Komponente besteht aus zwei Reformen und sechs Investitionen und zielt darauf ab, die Entwicklung umweltfreundlicher Technologien zu unterstützen, umweltfreundliche FuE- und Innovationskapazitäten und Ressourceneffizienz zu steigern, neue Geschäftsmodelle einzuführen und Kompetenzen und Fachwissen in Bereichen zu verbessern, die mit dem ökologischen Wandel zusammenhängen. Die Maßnahmen im Rahmen dieser Komponente zielen auf ein umfassendes Konzept für den ökologischen Wandel ab, mit dem wesentliches Marktversagen behoben und der technologische und verhaltensbezogene Durchbruch erleichtert wird, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu steigern. Die Maßnahmen unterstützen auch die Weiterentwicklung des Kapitalmarkts und der Rahmenbedingungen für Unternehmen.

Die Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen zur Unterstützung der Innovationskapazität kleiner und mittlerer Unternehmen und zur Konzentration von Investitionen auf den ökologischen Wandel, die Gewährleistung eines ausreichenden Zugangs zu Finanzmitteln (länderspezifische Empfehlung 3 im Jahr 2020), den Fachkräftemangel (länderspezifische Empfehlung 2 im Jahr 2019) und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen (länderspezifische Empfehlung 4 im Jahr 2022).

Es wird erwartet, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 verursacht, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

2.1. Reform: Ökologischer Wandel von Unternehmen

Ziel der Reform ist es, den ökologischen Wandel im Unternehmenssektor zu verbessern, der voraussichtlich wirtschaftliche, ökologische und soziale Vorteile mit sich bringt, indem bestehende Unternehmen effizienter und umweltfreundlicher gestaltet werden (Ressourceneffizienz, neue Zertifikate für den ökologischen Wandel und Marktzulassungen für Produkte) und indem das Entstehen neuer grüner Technologieunternehmen (Entwicklung und Einsatz grüner Technologien, neue Chancen für die Valorisierung von Bioressourcen) unterstützt wird.

Die Reform umfasst die Einsetzung einer breit angelegten Taskforce für den grünen Wandel zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Interessenträgern im Bereich der grünen Technologien und die Annahme von Rechtsvorschriften, die für die Durchführung der fünf ergänzenden Investitionen erforderlich sind: 1. Grüne Kompetenzen zur Unterstützung des ökologischen Wandels von Unternehmen; 2. Programme zur Entwicklung umweltfreundlicher Technologien; 3 Modernisierung der Geschäftsmodelle in Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes; 4. Einsatz ressourceneffizienter umweltfreundlicher Technologien; und 5. Grüner Fonds.

Die Reform ist mit Komponente 1 verknüpft, da Digitalisierung und Automatisierung zur Entwicklung grüner Technologien und zum ökologischen Wandel im Unternehmenssektor beitragen.

Die Umsetzung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.

2.2. Investitionen: Grüne Kompetenzen zur Unterstützung des ökologischen Wandels von Unternehmen

Ziel der Investition ist es, dafür zu sorgen, dass hochwertiges Fachwissen für die Umsetzung des ökologischen Wandels in Unternehmen zur Verfügung steht. Die Investition besteht in der Einführung aktueller Weiterbildungs- und Umschulungsprogramme für Erwachsene und der Modernisierung von Studiengängen in der Hochschul- und Berufsbildung sowie in der Entwicklung und Erprobung flexiblerer Ausbildungsprogramme mit Microcredentials unter Berücksichtigung des künftigen Bedarfs der grünen Wirtschaft.

Grüne Kompetenzen werden definiert als Kompetenzen, die für Arbeitsplätze benötigt werden, die zur Verringerung der Treibhausgasemissionen, zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz beitragen und eine umfassendere Einführung von Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft umfassen. In Zusammenarbeit mit den Interessenträgern werden die beruflichen Standards und Qualifikationsprofile aktualisiert und gegebenenfalls neue Profile entwickelt, in denen die erwarteten Lernergebnisse spezifiziert und spezifische Bereiche mit den größten Auswirkungen auf den ökologischen Wandel ausgewählt werden. Umschulungsmöglichkeiten für Menschen, die in Sektoren tätig sind, die bereits vom ökologischen Wandel betroffen sind (Energie, Verkehr, Abfallwirtschaft, neue Branchen und Branchen mit einem Potenzial für die Schaffung von Arbeitsplätzen, die durch den ökologischen Wandel entstehen oder mit ihm in Verbindung stehen) und für diejenigen, die ihre berufliche Laufbahn wechseln möchten.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

2.3. Investitionen: Programme zur Entwicklung grüner Technologien

Mit der Investition soll ein Beitrag zum ökologischen Wandel der Unternehmen geleistet werden, indem die Entwicklung und Verbreitung innovativer grüner Technologien gefördert wird. Die Investitionen dürften die Zahl der forschungsintensiven umweltfreundlichen Technologieunternehmen auf dem Markt erhöhen und das Ökosystem für Start-up-Unternehmen unterstützen. Die Investition besteht in der Unterstützung von Start-ups und Entwicklungsclustern mit Schwerpunkt auf integrierten umweltfreundlichen Technologielösungen durch verschiedene Entwicklungsdienste (u. a. Beschleuniger, Gründerentwicklung, Entwicklung von Prototypen, Pilotprojekte) und in der Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Arten von Organisationen und Akteuren, die bereits auf dem Markt tätig sind (Akademien, Unternehmen, andere Interessenträger).

Der Schwerpunkt der Investitionen liegt auf der Energie- und Ressourceneffizienz, der Förderung der Kreislaufwirtschaft, neuen Geschäftsmodellen, Digitalisierung und Automatisierung. Die im Rahmen der Investition geförderten Projekte sollen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen und zur Steigerung der Ressourcenproduktivität in Estland beitragen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

2.4. Investitionen: Modernisierung der Geschäftsmodelle in Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes

Ziel der Investition ist es, den Wandel der Geschäftsmodelle im verarbeitenden Gewerbe zu unterstützen, um die Übereinstimmung estnischer Produkte mit den Umwelt- und Klimazielen, einschließlich der Grundsätze der Kreislaufwirtschaft, sicherzustellen und die Wettbewerbsfähigkeit der verarbeitenden Unternehmen zu steigern. Mit der Maßnahme werden Projekte zur Modernisierung der Geschäftsmodelle von verarbeitenden Unternehmen im Zusammenhang mit Klima- und Umweltzielen unterstützt. Die Projekte werden auf der Grundlage einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 5 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 6 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 7 und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen 8 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. Darüber hinaus ist in der Leistungsbeschreibung vorgesehen, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

2.5. Investitionen: Einsatz ressourceneffizienter umweltfreundlicher Technologien

Ziel der Investition ist die Verbesserung der Ressourceneffizienz von Unternehmen, einschließlich der Energieeffizienz, mit besonderem Schwerpunkt auf der Valorisierung unzureichend genutzter Bioressourcen wie Rückstände und Nebenprodukte. Die Investition zielt darauf ab, Innovationen in der Produktionstechnologie und Produktentwicklung in Unternehmen zu fördern und zu Lösungen der Kreislaufwirtschaft beizutragen.

Im Rahmen der Maßnahme werden zwei Arten von Investitionen unterstützt:

-Förderung ressourceneffizienter umweltfreundlicher Technologien für Industrieanlagen;

-Valorisierung von Bioressourcen.

Die Projekte werden auf der Grundlage einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt. Die wichtigsten Kriterien für die Auswahl von Projekten, für die eine Finanzhilfe gewährt wird, umfassen je nach Relevanz die Effizienz bei der Verringerung der Treibhausgasemissionen, die Ressourceneffizienz, die Kostenwirksamkeit, die Verringerung von Rückständen und dem Abfallaufkommen, den Mehrwert für Bioressourcen und die Innovationsfähigkeit der zu entwickelnden Lösungen.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 9 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 10 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 11 und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen 12 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. Darüber hinaus ist in der Leistungsbeschreibung vorgesehen, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

2.6. Investitionen: Grüner Fonds

Ziel der Investition ist die Bereitstellung von Kapital für die Entwicklung neuer umweltfreundlicher Technologien in strategischen Bereichen wie Energie, Landwirtschaft, Lebensmittelindustrie, Verkehr und Logistik, Werkstoff- und Chemieindustrie. Aus dem Grünen Fonds werden Mittel für Unternehmen und Sektoren bereitgestellt, deren Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren durch forschungsintensive grüne Technologien gekennzeichnet sind und deren Tätigkeiten zur Lösung von Umweltproblemen, zur Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen oder Technologien, die Treibhausgasemissionen verringern oder Abscheidung und -Treibhausgasemissionen enthalten oder die auf Ökodesign-Anforderungen beruhen, beitragen. Investitionen in nachhaltige Projekte werden unter Berücksichtigung der EU-Taxonomieverordnung getätigt.

Die Maßnahme wird als Finanzinstrument im Rahmen eines umfassenderen Investitionsprogramms für grüne Technologien durchgeführt, das Unternehmen Beteiligungsinvestitionen in Form direkter Beteiligungsinvestitionen und über Risikokapitalfonds, die vom öffentlichen Fondsmanager SmartCap verwaltet werden, ermöglicht.

Die Maßnahme muss den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen. Die zwischen Estland und SmartCap unterzeichnete rechtliche Vereinbarung und die anschließende Investitionspolitik des Grünen Fonds sollen

I.die Anwendung der technischen Leitlinien der Kommission zur Nachhaltigkeitsprüfung für den Fonds „InvestEU“ zu verlangen; und

von Unternehmen, die im vorangegangenen Geschäftsjahr mehr als 50 % ihrer Einnahmen aus folgenden Tätigkeiten und/oder Vermögenswerten erzielt haben, die Annahme und Veröffentlichung von Plänen für den ökologischen Wandel zu verlangen: Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 13 ; Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 14 ; III) Tätigkeiten und Anlagen im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 15 und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen 16 ; und iv) Tätigkeiten und Vermögenswerte, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann; und

II.die Überprüfung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften durch SmartCap durch SmartCap für alle Transaktionen, einschließlich derjenigen, die von der Nachhaltigkeitsprüfung ausgenommen sind, verlangen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

2.7. Investitionen: Schaffung von Möglichkeiten für die Einführung von Technologien für grünen Wasserstoff auf der Grundlage erneuerbarer Energien

Ziel der Investition ist es, die Einführung und Erprobung von wasserstoffintegrierten Wertschöpfungsketten von der Energieerzeugung und -versorgung bis zum Endverbrauch in verschiedenen Anwendungsbereichen zu unterstützen.

Die zu unterstützenden Projekte werden im Anschluss an eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt. Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen richtet sich an Projekte aus allen Wirtschaftszweigen. Der zur Wasserstofferzeugung verwendete Strom wird aus erneuerbaren Energien erzeugt, und der Verbrauch von grünem Wasserstoff erfolgt in Estland.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 17 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 18 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 19 und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen 20 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. Darüber hinaus ist in der Leistungsbeschreibung vorgesehen, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

2.8. Investitionen: Unterstützung von Investitionen in die Versorgungssicherheit

Ziel der Investition ist es, den Übergang von Unternehmen aus fossilen Energiequellen zu alternativen Energiequellen zu unterstützen. Folgende alternative Energiequellen kommen in Betracht:

·erneuerbare Energiequellen im Sinne der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2011 (RED II);

·Speicheranwendungen hinter dem Zähler;

·Elektrifizierung; und

·Anschluss an effiziente Fernwärmesysteme im Einklang mit der Richtlinie 2012/27/EU (Energieeffizienzrichtlinie).

Die geförderten Tätigkeiten umfassen den Kauf, die Installation und den damit verbundenen Bau von Ausrüstungen, die für den Übergang zu alternativen Energiequellen wie oben aufgeführt erforderlich sind.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, wird durch die in der Leistungsbeschreibung für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien sichergestellt, dass nur die oben genannten alternativen Energiequellen unterstützt werden. Geförderte erneuerbare Energiequellen müssen im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2018/2011 stehen und insbesondere die Kriterien für Bioenergie, Nachhaltigkeit und Treibhausgaseinsparungen gemäß den Artikeln 29 bis 31 sowie die Vorschriften über Bioenergie auf Lebens- und Futtermittelbasis gemäß Artikel 26 der letztgenannten Richtlinie einhalten. Geothermische Tätigkeiten umfassen weder die Exploration oder Gewinnung von Öl oder Gas noch die für diese Zwecke verwendeten Ausrüstungen. Es ist sicherzustellen, dass die Freisetzungen von Methan minimiert werden und deutlich unter dem Schwellenwert von 20000 Tonnen CO2eq/Jahr bleiben. DieFörderkriterien in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen schließen Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS) aus, mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen. Wenn mit der Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erzielt werden, die zwar nicht wesentlich niedriger, aber immer noch niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Benchmarks für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission fallen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

B.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investitionen)

Meilenstein/Ziel

Name

Qualitative Indikatoren (für Meilensteine)

Maßeinheit

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Meilensteine und Ziele

Ausgangsbasis

Ziel

Vierteljahr

Jahr

23

2.1 Ökowende von Unternehmen

Meilenstein

Einrichtung einer Taskforce für den ökologischen Wandel zur Umsetzung und Überwachung des ökologischen Wandels

Einsetzung einer Task Force und Arbeitsgruppen

FRAGE 4

2021

Das Umweltministerium reformiert die bestehende (2020 eingerichtete) Arbeitsgruppe für grüne Technologien in die Task Force „Grüner Wandel“ des Aufbau- und Resilienzplans, um die Maßnahmen für den ökologischen Wandel von Unternehmen zu koordinieren und die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen dem öffentlichen Sektor, Interessenträgern und Interessengruppen zu verbessern. Für spezifische Maßnahmen werden die erforderlichen Arbeitsgruppen eingesetzt.

24

2.1 Ökowende von Unternehmen

Meilenstein

Annahme des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft durch die Taskforce für den grünen Wandel

Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft angenommen

FRAGE 4

2022

Die Taskforce für den grünen Wandel wird die bestehenden Tätigkeiten der Kreislaufwirtschaft und verschiedene Aktionspläne in einem einzigen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft überprüfen, der den Übergang Estlands zur Kreislaufwirtschaft vorantreiben wird.

25

2.2 Grüne Kompetenzen zur Unterstützung des ökologischen Wandels von Unternehmen

Meilenstein

Inkrafttreten sekundärer Rechtsvorschriften, in denen die Bedingungen für die Förderung der Entwicklung grüner Kompetenzen festgelegt sind

Inkrafttreten des abgeleiteten Rechts

Q2

2022

Die für die Beantragung und Zuweisung der Unterstützung erforderlichen sekundärrechtlichen Vorschriften treten in Kraft. Sie enthält Bestimmungen, mit denen sichergestellt wird, dass sich die im Rahmen dieser Maßnahme geförderten Maßnahmen auf Bereiche konzentrieren, die zur Verringerung der Treibhausgasemissionen oder zur Anpassung an den Klimawandel beitragen.

26

2.2 Grüne Kompetenzen zur Unterstützung des ökologischen Wandels von Unternehmen

Sind gestellt.

Anzahl der Weiterbildungs- und Umschulungsmodule

Anzahl der Module

0

5

FRAGE 4

2024

Anzahl der entwickelten Weiterbildungs- und Umschulungsmodule, einschließlich detaillierter Ausbildungsinhalte, Struktur und Schulungsmaterialien für Schulungen im Zusammenhang mit grünen Kompetenzen.

27

2.2 Grüne Kompetenzen zur Unterstützung des ökologischen Wandels von Unternehmen

Sind gestellt.

Personen, die an Weiterbildungs- und Umschulungsprogrammen teilnehmen

Zahl der Teilnehmer

0

2830

Q2

2026

Zahl der Personen, die einen der im Rahmen dieser Maßnahme geförderten Kurse absolviert haben.

28

2.3 Entwicklungsprogramm für grüne Technologien

Meilenstein

Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Planung und Aufstellung des Entwicklungsprogramms

Einstellung eines Projektleiters und Einsetzung einer Arbeitsgruppe

FRAGE 4

2021

Es wird ein Projektmanager eingestellt, und es wird eine breit angelegte Gruppe von Interessenträgern eingerichtet, die die Investitionsplanung und -durchführung koordiniert. Die Rolle des Projektmanagers wird festgelegt, um Informationen von den Marktteilnehmern einzuholen und die erforderlichen Unterstützungsmaßnahmen und die Auftragsvergabe zu konzipieren. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Akteuren zusammen, die an der Entwicklung des Unternehmertums beteiligt sind, und verpflichtet sich, mindestens dreimal jährlich zusammenzutreten, um eine Bestandsaufnahme der Entwicklungen bei den investitionsbezogenen Tätigkeiten vorzunehmen und Empfehlungen für weitere Maßnahmen abzugeben. Die Arbeitsgruppe arbeitet Bestimmungen über die Auswahl der im Rahmen des Entwicklungsprogramms zu unterstützenden Maßnahmen so aus, dass sichergestellt ist, dass jede Maßnahme entweder direkt zur Verringerung der Treibhausgasemissionen oder zur Unterstützung der Anpassung an den Klimawandel beiträgt.

29

2.3 Entwicklungsprogramm für grüne Technologien

Meilenstein

Einrichtung des Programms zur Entwicklung grüner Technologien

Unterzeichnung von Verträgen für alle Entwicklungscluster und Unterstützungsmaßnahmen, die konzipiert und eingeleitet wurden

Q2

2024

Die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge für mindestens fünf Entwicklungscluster werden abgeschlossen, und die Aufträge werden an die erfolgreichen Parteien vergeben. Die Unterstützungsmaßnahmen werden konzipiert, und ihre ersten Runden werden für mindestens zehn Start-up-Unternehmen geöffnet. Die Auswahlverfahren müssen sicherstellen, dass jede geförderte Maßnahme entweder direkt zur Verringerung der Treibhausgasemissionen oder zur Anpassung an den Klimawandel beiträgt.

30

2.3 Entwicklungsprogramm für grüne Technologien

Sind gestellt.

Anzahl der im Rahmen des Programms zur Entwicklung grüner Technologien geförderten Cluster

Anzahl der Cluster

0

5

Q2

2026

Anzahl der im Rahmen des Entwicklungsprogramms unterstützten Cluster.

31

2.3 Entwicklungsprogramm für grüne Technologien

Sind gestellt.

Zahl der im Rahmen des Programms zur Entwicklung grüner Technologien geförderten Start-ups, die private Investitionen erhalten haben

Zahl der Start-up-Unternehmen

0

10

Q2

2026

Zahl der im Rahmen des Entwicklungsprogramms unterstützten Start-up-Unternehmen, die während oder nach dem Entwicklungsprogramm Mittel von privaten Investoren erhalten haben.

32

2.4

Modernisierung der Geschäftsmodelle in Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes

Meilenstein

Inkrafttreten des Ministerialerlasses zur Festlegung der Bedingungen für die Zuschussfähigkeit

Inkrafttreten des Ministerialdekrets

Q2

2022

Die Bedingungen für die Gewährung der Unterstützung werden durch Erlass des zuständigen Ministers festgelegt. Die festgelegten Anforderungen umfassen Förderkriterien, um sicherzustellen, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, und zwar mittels einer Ausschlussliste und der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten. In den Auswahl-/Förderkriterien wird festgelegt, dass die geförderten Tätigkeiten und/oder Unternehmen zu einer klimaneutralen Wirtschaft, Resilienz und Anpassung an den Klimawandel beitragen, einschließlich der Ziele der Kreislaufwirtschaft, wie z. B. interne Umsetzung der Grundsätze der Kreislaufwirtschaft, Übertragung von Transport und Lagerung von Unternehmen auf neue Stiftungen.

33

2.4

Modernisierung der Geschäftsmodelle in Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes

Sind gestellt.

Anzahl der geförderten Projekte

Anzahl Projekte

0

70

FRAGE 4

2025

Projekte, die im Einklang mit den in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen festgelegten Förderbedingungen eine Finanzhilfe erhalten haben, um Geschäftsmodelle einzuführen, die den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft, die Resilienz und die Anpassung an den Klimawandel, einschließlich der Ziele der Kreislaufwirtschaft, unterstützen.

34

2.5 Einführung ressourceneffizienter umweltfreundlicher Technologien

Meilenstein

Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen

Veröffentlichung der Bekanntmachung für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen

Q2

2022

Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Unterstützung ressourceneffizienter umweltfreundlicher Technologien und der Valorisierung von Bioressourcen wird veröffentlicht und offen für Bewerbungen sein, einschließlich Förderkriterien, um sicherzustellen, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, und zwar mittels einer Ausschlussliste und der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten. In den Auswahl-/Förderkriterien wird festgelegt, dass die geförderten Tätigkeiten und/oder Unternehmen zu einer klimaneutralen Wirtschaft, Resilienz und Anpassung an den Klimawandel beitragen.

35

2.5 Einführung ressourceneffizienter umweltfreundlicher Technologien

Sind gestellt.

Anzahl der Projekte, die im Anschluss an die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen Finanzhilfen erhalten haben

Anzahl Projekte

0

36

FRAGE 4

2023

Gewährung von Finanzhilfen für 36 Projekte, die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt wurden, für umweltfreundliche Technologien für Industrieanlagen und für die Valorisierung von Bioressourcen gemäß der Leistungsbeschreibung.

36

2.5 Einführung ressourceneffizienter umweltfreundlicher Technologien

Sind gestellt.

Zahl der abgeschlossenen Projekte

Anzahl Projekte

0

36

Q2

2026

Zahl der abgeschlossenen Projekte zur Verbesserung der Ressourceneffizienz durch die Verbesserung umweltfreundlicher Technologien und Bioressourcen auf der Grundlage von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und festgelegten Förderkriterien.

37

2.6 Grüner Fonds

Meilenstein

Unterzeichnung der vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Wirtschaft und Kommunikation und SmartCap

Unterzeichnung der vertraglichen Vereinbarung

FRAGE 4

2021

Das Ministerium für Wirtschaft und Kommunikation und SmartCap unterzeichnen eine vertragliche Vereinbarung über die Verwaltung des Grünen Fonds, die Folgendes enthält:

-Investitionsziele für Investitionen in Unternehmen und Tätigkeiten, die zu einer klimaneutralen Wirtschaft und zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel beitragen, einschließlich Sensibilisierungsmaßnahmen,

Förderkriterien für die Einhaltung des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch die Verwendung der Nachhaltigkeitsprüfung, eine Ausschlussliste und die Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften.

38

2.6 Grüner Fonds

Meilenstein

Annahme des Dokuments zur Anlagepolitik durch SmartCap

Von SmartCap angenommenes Anlagedokument

FRAGE 4

2021

SmartCap verabschiedet die Investitionspolitik für den Grünen Fonds im Einklang mit der zwischen dem Ministerium für Wirtschaft und Kommunikation und SmartCap unterzeichneten vertraglichen Vereinbarung, einschließlich der Investitionsziele und der Förderkriterien zur Gewährleistung der Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) der im Rahmen dieser Maßnahme unterstützten Begünstigten durch die Anwendung von Nachhaltigkeitsprüfungen, der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften und der Verpflichtung für Begünstigte, die im vorangegangenen Geschäftsjahr mehr als 50 % ihrer Einnahmen aus Tätigkeiten oder Vermögenswerten auf der Ausschlussliste erzielt haben, Pläne für den ökologischen Wandel zu verabschieden und zu veröffentlichen.

39

2.6 Grüner Fonds

Sind gestellt.

Volumen der Investitionen in Risikokapitalfonds oder Beteiligungsinvestitionen in Unternehmen

Volumen des investierten Kapitals (in EUR)

0

55 000 000

FRAGE 4

2024

Mindestens 55 Mio. EUR (ohne Betriebsausgaben) werden vom Grünen Fonds im Einklang mit der Investitionspolitik in Risikokapitalfonds oder Unternehmen investiert.

40

2.6 Grüner Fonds

Sind gestellt.

Volumen der Investitionen in Risikokapitalfonds oder Beteiligungsinvestitionen in Unternehmen

Volumen des investierten Kapitals (in EUR)

55 000 000

90 000 000

Q2

2026

Mindestens 90 Mio. EUR (ohne Betriebsausgaben) werden vom Grünen Fonds im Einklang mit der Investitionspolitik in Risikokapitalfonds oder Unternehmen investiert.

41

2.7 Schaffung von Möglichkeiten für die Einführung von Technologien für grünen Wasserstoff auf der Grundlage erneuerbarer Energien

Meilenstein

Inkrafttreten des Ministerialerlasses zur Festlegung der Bedingungen für die Gewährung der Unterstützung

Inkrafttreten des Ministerialdekrets

FRAGE 4

2022

Entwicklung von Kriterien für die Projektauswahl und Inkrafttreten des Ministerialerlasses über die Bedingungen für die Gewährung von Unterstützung für Projekte im Zusammenhang mit integrierten grünen Wasserstofftechnologien. Die Leistungsbeschreibung für diese Unterstützung umfasst Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die Ziele der ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

42

2.7 Schaffung von Möglichkeiten für die Einführung von auf erneuerbaren Energieträgern basierenden grünen Wasserstofftechnologien

Meilenstein

Technologien und Ausrüstung für die Erzeugung von grünem Wasserstoff

Beschaffung, Installation und Inbetriebnahme von Technologien und Ausrüstungen

FRAGE 3

2025

Die für die Erzeugung von grünem Wasserstoff erforderliche Ausrüstung wird von den in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projektträgern erworben, installiert und in Betrieb genommen.

43

2.7 Schaffung von Möglichkeiten für die Einführung von auf erneuerbaren Energieträgern basierenden grünen Wasserstofftechnologien

Sind gestellt.

Zuschüsse für auf erneuerbaren Energieträgern basierende grüne Wasserstofftechnologien in Höhe von mindestens 49,49 Mio. EUR

EUR

0

49 490 000

Q2

2026

Finanzhilfen werden im Einklang mit der Investitionspolitik für Investitionen in Technologien für grünen Wasserstoff auf der Grundlage erneuerbarer Energien in Höhe von mindestens 49,49 Mio. EUR bereitgestellt.

43a

2.8 Förderung von Investitionen in die Versorgungssicherheit

Meilenstein

Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen

Veröffentlichung der Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen

FRAGE 4

2023

Eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Unterstützung von Investitionsprojekten für den Übergang von Unternehmen von fossilen Energiequellen zu alternativen Energiequellen wird veröffentlicht und offen für Anträge gestellt, einschließlich Förderkriterien, um sicherzustellen, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, und zwar durch Anforderungen in Bezug auf geförderte förderfähige alternative Energiequellen und geförderte Tätigkeiten gemäß der Beschreibung der Maßnahme und die Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten.

43b

2.8 Förderung von Investitionen in die Versorgungssicherheit

Sind gestellt.

Anzahl der im Anschluss an die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vergebenen Projekte

Angenommene Projekte

0

70

FRAGE 4

2024

Mindestens 70 Projekte erhielten Unterstützung für Investitionen in den Übergang von Unternehmen von fossilen Energiequellen zu alternativen Energiequellen. Die Projekte müssen den in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen festgelegten Förderkriterien entsprechen.

43c

2.8 Förderung von Investitionen in die Versorgungssicherheit

Sind gestellt.

Zahl der abgeschlossenen Projekte

Abgeschlossene Projekte

0

70

Q2

2026

Mindestens 70 Projekte zur Unterstützung von Investitionen in den Übergang von Unternehmen von fossilen Energiequellen zu alternativen Energiequellen müssen abgeschlossen sein. Die Projekte müssen den in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen festgelegten Förderkriterien entsprechen.



C.KOMPONENTE 3: Digitaler Zustand

Aufbauend auf dem erfolgreichen Einsatz digitaler Technologien für die Erbringung öffentlicher Dienste in Estland in den letzten Jahren zielt diese Komponente des estnischen Aufbau- und Resilienzplans darauf ab, die digitalen Behördendienste weiter zu verbessern, insbesondere im Hinblick auf Nutzerorientierung und Resilienz (auch angesichts der zunehmenden Cybersicherheitsbedrohungen). Die Komponente umfasst Maßnahmen, die es ermöglichen, die Möglichkeiten der neuesten Technologien, insbesondere der künstlichen Intelligenz, zu nutzen, aber auch erhebliche Neugestaltungen sowohl von Front-End- als auch Back-End-Diensten vorzunehmen. Sie kommen sowohl den Bürgern als auch den Unternehmen zugute. Es sind spezifische Maßnahmen vorgesehen, um die Kapazitäten des Landes zur Bekämpfung der Geldwäsche zu stärken. Die Unterstützung für den Aufbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität in ländlichen Gebieten dürfte auch einen breiteren Zugang zu Online-Diensten gewährleisten und ganz allgemein zum weiteren digitalen Wandel des Landes beitragen.

Die Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen zu Investitionen in den digitalen Wandel (Länderspezifische Empfehlung 3 im Jahr 2020) und zum Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche (Länderspezifische Empfehlung 1 im Jahr 2019 und länderspezifische Empfehlung 4 im Jahr 2020).

Es wird erwartet, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 verursacht, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

C.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

3.1.Reform: Schaffung und Entwicklung eines Exzellenzzentrums für Daten-Governance und offene Daten

Ziel der Maßnahme ist es, eine bessere Verwaltung der von den estnischen Behörden erhobenen und im Besitz der estnischen Behörden befindlichen Daten zu fördern. Sie zielt darauf ab, die Qualität der Daten zu verbessern und ihre Nutzung für die Entscheidungsfindung sowie ihre Verfügbarkeit als offene Daten zu erhöhen, damit sie auch von anderen Interessenträgern wiederverwendet werden können.

Die Maßnahme umfasst:

-Schaffung eines Exzellenzzentrums innerhalb von Statistics Estonia (der für die Erstellung amtlicher Statistiken zuständigen estnischen Regierungsstelle), um die Entwicklung der Datenverwaltung in anderen Behörden zu koordinieren und zu unterstützen;

-Entwicklung von Daten-Governance- und Datenaustauschinstrumenten/Informationssystemen,

-die Durchführung von Projekten, die darauf abzielen, die Qualität der im Besitz von Behörden befindlichen Daten zu verbessern und die Verfügbarkeit offener Daten zu erhöhen.

Die Durchführung der Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

3.2.Reform: Entwicklung von Veranstaltungsdiensten und proaktiven digitalen öffentlichen Diensten für Einzelpersonen

Ziel der Maßnahme ist es, die Effizienz der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen zu verbessern und den Verwaltungsaufwand für die Bürger zu verringern.

Die Maßnahme besteht in der Umgestaltung einer Reihe öffentlicher Dienstleistungen (und der zugrunde liegenden IT-Systeme), um deren automatische und proaktive Erbringung auf der Grundlage von Lebens- oder Geschäftsereignissen, mit denen die Bürger konfrontiert sind (z. B. Eheschließung, Geburt eines Kindes oder Gründung eines Unternehmens), zu ermöglichen. Sie soll insbesondere eine bessere Integration der IT-Systeme zwischen verschiedenen Behörden ermöglichen und zur Umsetzung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung beitragen.

Die Durchführung der Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

3.3.Reform: Entwicklung von Veranstaltungsdiensten und digitalem Zugangstor für Unternehmer

Ziel der Maßnahme ist es, die Effizienz und Qualität der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen zu verbessern und den Verwaltungsaufwand für Unternehmer zu verringern.

Die Maßnahme umfasst die Einrichtung eines digitalen Zugangstors für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen für Unternehmer und die Umgestaltung einer Reihe von Diensten (und der zugrunde liegenden IT-Systeme), um sie mit dem Zugangstor zu verbinden, die Unterstützung der Benutzerfreundlichkeit der Dienste, die Umsetzung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung und, soweit möglich, die Ermöglichung einer proaktiven Bereitstellung von Informationen auf der Grundlage von Ereignissen, die Unternehmen erlebt haben.

Dabei werden die Lösungen berücksichtigt, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Verordnung (EU) 2018/1724 über die Einrichtung eines zentralen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten entwickelt wurden.

Die Durchführung der Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

3.4.Investitionen: Programm #Bürokratt (nationale virtuelle Plattform und Ökosystem für Assistenten)

Ziel der Maßnahme ist es, die Benutzerfreundlichkeit und Zugänglichkeit öffentlicher Dienstleistungen in Estland zu verbessern.

Die Maßnahme besteht in der Entwicklung eines sprach- und textbasierten virtuellen KI-Assistenten für den Zugang zu öffentlichen Online-Diensten. Die Arbeiten werden auf Pilotprojekten aufbauen, die 2020 und 2021 bereits durchgeführt wurden.

Die Durchführung der Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

3.5.Investitionen: Neukonfiguration grundlegender digitaler Dienste und sicherer Übergang zur Cloud-Infrastruktur

Ziel der Maßnahme ist es, die Widerstandsfähigkeit, die Sicherheit und die Zuverlässigkeit der IT-Systeme und -Dienste der estnischen Behörden durch deren Migration zu einer privaten Cloud und durch umfassende Sicherheitsprüfungen zu erhöhen.

Die Maßnahme umfasst folgende Elemente:

-die Schaffung einer neuen öffentlichen Stelle, die für die zentrale Verwaltung der IT-Basisdienste und -Infrastrukturen öffentlicher Einrichtungen zuständig ist;

-Die Einrichtung neuer Sicherheitsüberprüfungskapazitäten innerhalb der estnischen Behörde für das Informationssystem (RIA),

-die Beschaffung privater Cloud-Infrastrukturressourcen,

-die Umstellung bestehender Informationssysteme auf die private Cloud,

-umfassende Tests der Sicherheit neuer Cloud-gestützter Informationssysteme, die von Behörden genutzt werden, sowie bestehender Informationssysteme;

-Ausbau der Kapazitäten der Botschaft (d. h. IT-Aufnahmekapazitäten im Ausland, um die Kontinuität der Verfügbarkeit kritischer Datenbanken im Katastrophenfall zu gewährleisten) aufbauend auf dem Pilotprojekt, das zwischen 2017 und 2020 in Luxemburg durchgeführt wurde,

-die Ausweitung der privaten Cloud auf die Botschaft, so dass Systeme, die in die Cloud umgestellt werden, auch in der Botschaft gehostet und von dort betrieben werden können,

-Migration kritischer Systeme zur Datenbankinfrastruktur.

Die Durchführung der Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

3.6.Reform: Zur Erstellung der strategischen Analyse von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Estland

Ziel der Reform ist es, die Kapazitäten der zentralen Meldestelle zur frühzeitigen Ermittlung von Geldwäschesystemen und -kanälen zu stärken.

Die Maßnahme besteht in der Einrichtung eines Zentrums für strategische Analysen innerhalb der zentralen Meldestelle. Dieses Zentrum für strategische Analysen soll eine operativere und effizientere Prävention und Aufdeckung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ermöglichen. Das Team des Zentrums für strategische Analyse ist insbesondere für die Entwicklung von Spezifikationen für ein neues IT-Tool zuständig, das sich auf Daten aus verschiedenen Quellen stützt. Das Zentrum für strategische Analyse könnte auch notwendige Gesetzesänderungen ermitteln.

Die Durchführung der Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

3.7.Investitionen: Informationssystem für die strategische Echtzeitanalyse von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Aufbauend auf der Analyse, die im Rahmen der Umsetzung der Reform 3.6 durchgeführt wurde, zielt die Investition darauf ab, der zentralen Meldestelle ein neues spezielles IT-System zur Verfügung zu stellen, das die Nutzung von Daten verschiedener Behörden und die Ermittlung möglicher Geldwäschesysteme und -kanäle in Echtzeit ermöglicht. Die Maßnahme besteht in der Entwicklung des neuen IT-Systems.

Die Durchführung der Maßnahme muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

3.8.Investitionen: Bau von Breitbandnetzen mit sehr hoher Kapazität

Ziel der Investition ist es, den Zugang zu Breitbandnetzen mit sehr hoher Kapazität (VHCN), die eine Verbindung von mindestens 100 Mbit/s bieten, für Haushalte und sozioökonomisch wichtige Einrichtungen wie Krankenhäuser, Schulen, öffentliche Dienste und Unternehmen zu verbessern.

Die Maßnahme besteht in der finanziellen Unterstützung des Ausbaus von Breitbandnetzen mit sehr hoher Kapazität in Gebieten mit Marktversagen (gemäß Artikel 52 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission). Die Förder- und Auswahlkriterien für die Zuweisung der Mittel müssen ein angemessenes regionales Gleichgewicht gewährleisten.

Die Durchführung der Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

C.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investitionen)

Meilenstein/Ziel

Name

Qualitative Indikatoren (für Meilensteine)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Meilensteine und Ziele

Maßeinheit

Ausgangsbasis

Ziel

Vierteljahr

Jahr

44

3.1 Schaffung und Entwicklung eines Exzellenzzentrums für Daten-Governance und offene Daten

Meilenstein

Einrichtung eines Teams für Datenverwaltung im Statistischen Amt, im Ministerium für Wirtschaft und Kommunikation und in der Behörde für das staatliche Informationssystem

Schaffung der notwendigen Organisationsstruktur für die Koordinierung der Datenverwaltung

FRAGE 4

2021

Einrichtung eines Datenverwaltungsteams in Statistik Estland durch Einstellung von Experten, die mit der Koordinierung des Daten-Governance-Rahmens und der Unterstützung anderer Behörden betraut sind. Darüber hinaus werden im Ministerium für Wirtschaft und Kommunikation und bei der Agentur für das staatliche Informationssystem Stellen für die Durchführung von Entwicklungsprojekten geschaffen. Bis Ende 2021 werden in den drei Einrichtungen mindestens fünf Personen eingestellt.

45

3.1 Schaffung und Entwicklung eines Exzellenzzentrums für Daten-Governance und offene Daten

Sind gestellt.

Abschluss von Projekten zur Verbesserung der Datenqualität

Anzahl Projekte

0

430

Q2

2025

Zahl der abgeschlossenen Projekte, die zu einer besseren Wiederverwendbarkeit von Daten öffentlicher Einrichtungen beitragen, mit aktuellen und genauen Beschreibungen von Datenbanken und Datensätzen.

46

3.1 Schaffung und Entwicklung eines Exzellenzzentrums für Daten-Governance und offene Daten

Sind gestellt.

Veröffentlichung von Datensätzen auf dem nationalen offenen Datenportal

Anzahl der veröffentlichten Datensätze

707

2600

FRAGE 4

2025

Die Zahl der auf dem nationalen offenen Datenportal veröffentlichten und somit über das EU-Portal für offene Daten verfügbaren Datensätze wird von 707 am 13. August 2021 auf 2600 erhöht.

47

3.2 Entwicklung von Veranstaltungsdiensten und proaktiven digitalen öffentlichen Diensten für Einzelpersonen

Sind gestellt.

Einführung von Diensten für Veranstaltungen im persönlichen Leben und/oder proaktiven Diensten

Zahl der Dienste, die in Betrieb sind

0

2

FRAGE 4

2022

Zahl der Online-Veranstaltungen und/oder proaktiven Dienste für das Leben der Bürgerinnen und Bürger.

Die entsprechenden IT-Lösungen, die die Erbringung der Dienstleistungen ermöglichen, müssen zumindest in den grundlegenden Teilen eines bestimmten Dienstes betriebsbereit sein und während der Durchführung der Maßnahme weiterentwickelt werden.

Die Auswahl der betroffenen Dienste erfolgt auf der Grundlage des Entwicklungsplans für persönliche Veranstaltungen und proaktive Dienste.

48

3.2 Entwicklung von Veranstaltungsdiensten und proaktiven digitalen öffentlichen Diensten für Einzelpersonen

Sind gestellt.

Einführung von Diensten für Veranstaltungen im persönlichen Leben und/oder proaktiven Diensten

Zahl der Dienste, die in Betrieb sind

2

10

FRAGE 4

2025

Zahl der Online-Veranstaltungen und/oder proaktiven Dienste für das Leben der Bürgerinnen und Bürger.

Die entsprechenden IT-Lösungen, die die Erbringung der Dienstleistungen ermöglichen, müssen zumindest in den grundlegenden Teilen eines bestimmten Dienstes betriebsbereit sein und während der Durchführung der Maßnahme weiterentwickelt werden.

Die Auswahl der betroffenen Dienste erfolgt auf der Grundlage des Entwicklungsplans für persönliche Veranstaltungen und proaktive Dienste.

49

3.3 Entwicklung von Veranstaltungsdiensten und digitalem Zugangstor für Unternehmer

Sind gestellt.

Einführung von IT-Entwicklungen, die zur Einführung der Dienste für Unternehmensveranstaltungen und des Zugangstors beitragen

Zahl der Projekte, die neue Entwicklungen im Internet erfolgreich umgesetzt haben

0

1

FRAGE 4

2022

Zahl der IT-Entwicklungsprojekte, die zur Einführung der Dienste für Unternehmensveranstaltungen und des Gateways beitragen, mit denen neue Entwicklungen im Internet erfolgreich eingeführt wurden. Diese Entwicklungsprojekte stehen entweder in direktem Zusammenhang mit der Entwicklung des digitalen Zugangstors für Unternehmer oder mit der Entwicklung von Diensten für Unternehmensereignisse, die zusätzlich die Entwicklung verschiedener verwandter Systeme für die Schnittstelle mit dem digitalen Zugangstor umfassen. Als Ergebnis jedes Entwicklungsprojekts muss mindestens eine minimal funktionsfähige IT-Lösung fertiggestellt werden (d. h. die IT-Lösung muss mindestens in den grundlegenden Teilen für die Endnutzer (Unternehmer) betriebsbereit sein und in der Lage sein, während oder nach der Umsetzung der Reform Rückmeldungen für den weiteren Entwicklungsbedarf zu geben).

50

3.3 Entwicklung von Veranstaltungsdiensten und digitalem Zugangstor für Unternehmer

Sind gestellt.

Einführung von IT-Entwicklungen, die zur Einführung der Dienste für Unternehmensveranstaltungen und des Zugangstors beitragen

Zahl der Projekte, die neue Entwicklungen im Internet erfolgreich umgesetzt haben

1

10

FRAGE 4

2025

Zahl der IT-Entwicklungsprojekte, die zur Einführung der Dienste für Unternehmensveranstaltungen und des Gateways beitragen, mit denen neue Entwicklungen im Internet erfolgreich eingeführt wurden. Diese Entwicklungsprojekte stehen entweder in direktem Zusammenhang mit der Entwicklung des digitalen Zugangstors für Unternehmer oder mit der Entwicklung von Diensten für Unternehmensereignisse, die zusätzlich die Entwicklung verschiedener verwandter Systeme für die Schnittstelle mit dem digitalen Zugangstor umfassen. Als Ergebnis jedes Entwicklungsprojekts muss mindestens eine minimal funktionsfähige IT-Lösung fertiggestellt werden (d. h. die IT-Lösung muss mindestens in den grundlegenden Teilen für die Endnutzer (Unternehmer) betriebsbereit sein und in der Lage sein, während oder nach der Umsetzung der Reform Rückmeldungen für den weiteren Entwicklungsbedarf zu geben).

51

Programm 3.4 #Bürokratt (nationale virtuelle Plattform und Ökosystem für Assistenten)

Sind gestellt.

Zugang zu digitalen öffentlichen Diensten über die virtuelle Plattform für Assistenten

Zahl der öffentlichen digitalen Dienste, die über den virtuellen Assistenten zugänglich sind

0

1

Q2

2022

Zahl der über die Plattform des virtuellen Assistenten verfügbaren digitalen öffentlichen Dienste.

52

Programm 3.4 #Bürokratt (nationale virtuelle Plattform und Ökosystem für Assistenten)

Sind gestellt.

Einführung des virtuellen Assistenten Bürokratt in digitalen öffentlichen Dienstumgebungen

Anzahl der Dienstumgebungen

0

18

FRAGE 4

2025

Anzahl der Dienstumgebungen, in denen der virtuelle Assistent einsatzbereit sein soll. Ein „Dienstleistungsumfeld“ bezieht sich auf eine Website von Behörden.

53

Programm 3.4 #Bürokratt (nationale virtuelle Plattform und Ökosystem für Assistenten)

Sind gestellt.

Zugang zu digitalen öffentlichen Diensten über die virtuelle Plattform für Assistenten

Zahl der öffentlichen digitalen Dienste, die über den virtuellen Assistenten zugänglich sind

1

20

FRAGE 4

2025

Zahl der über die Plattform des virtuellen Assistenten verfügbaren digitalen öffentlichen Dienste.

54

3.5 Neukonfiguration grundlegender digitaler Dienste und sicherer Übergang zur Cloud-Infrastruktur

Meilenstein

Entwicklung zentral bereitgestellter/gemeinsamer IT-Basisdienste

Öffnung der gemeinsamen Server-Hosting- und Computerarbeitsplatzdienste für Behörden

FRAGE 3

2022

Grundlegende IT-Dienste, die zentral bereitgestellt bzw. gemeinsam genutzt werden, können von neuen Nutzern (Ministerien und anderen Behörden) abgeonnent werden.

55

3.5 Neukonfiguration grundlegender digitaler Dienste und sicherer Übergang zur Cloud-Infrastruktur

Sind gestellt.

Einführung einer nationalen privaten Cloud-Infrastruktur durch Behörden

Zahl der in die nationale private Cloud migrierten Informationssysteme

0

10

FRAGE 4

2023

Anzahl der Informationssysteme, für die die Umstellung auf die private Cloud-Infrastruktur abgeschlossen werden muss.

56

3.5 Neukonfiguration grundlegender digitaler Dienste und sicherer Übergang zur Cloud-Infrastruktur

Meilenstein

Ausweitung der Cloud-Infrastruktur auf die Botschaft

Abschluss der Ausweitung der nationalen privaten Cloud auf die Infrastruktur der estnischen Botschaft

FRAGE 4

2023

Die Aufnahme und der Betrieb von Informationssystemen, die von der Botschaft in die private Cloud migriert werden, müssen möglich sein. Zu diesem Zweck werden neue Hardware und Lizenzen erworben und eingerichtet.

57

3.5 Neukonfiguration grundlegender digitaler Dienste und sicherer Übergang zur Cloud-Infrastruktur

Sind gestellt.

Migration kritischer Systeme zur nationalen Cloud-Infrastruktur der Botschaft

Anzahl der kritischen Systeme

0

10

FRAGE 4

2024

Zahl der kritischen Systeme, die auf die Infrastruktur und Plattform der nationalen Cloud-Datenbank umgestellt wurden. Kritische Systeme sind Systeme, die für die Nachhaltigkeit des Staates von entscheidender Bedeutung sind.

58

3.5 Neukonfiguration grundlegender digitaler Dienste und sicherer Übergang zur Cloud-Infrastruktur

Sind gestellt.

Zentrale Sicherheitsprüfung der Informationssysteme der Behörden

Anzahl der durchgeführten Prüfungen

0

16

FRAGE 4

2024

Anzahl der umfassenden Sicherheitsprüfungen, die von der Behörde für das Informationssystem durchgeführt wurden – die Testergebnisse werden in Berichten zusammengefasst.

59

3.6 Erstellung der strategischen Analyse von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Estland

Meilenstein

Inkrafttreten der Änderung des Gesetzes über die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie anderer für das Zentrum für strategische Analyse erforderlicher Änderungen der Rechtsvorschriften, der Verwaltung und der Verträge

Gesetzliche Bestimmung, die das Datum des Inkrafttretens des geänderten Rechtsakts und des Inkrafttretens anderer Gesetzgebungsakte, Verwaltungsakte und Verträge angibt

FRAGE 4

2024

Die folgenden Schritte werden abgeschlossen, damit das Zentrum für strategische Analysen auf Daten zugreifen und diese verarbeiten kann, die für die Aufdeckung und Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung relevant sind:

(1)eine Änderung des Gesetzes zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wird im Riigi Teataja veröffentlicht und tritt in Kraft.

(2)Änderungen der Satzung der einschlägigen nationalen Datensätze treten in Kraft —

Änderungen der Bedingungen der Verträge über den Datenaustausch der zentralen Meldestelle werden von den Vertragsparteien unterzeichnet.

60

3.7 Informationssystem für die strategische Echtzeitanalyse von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Meilenstein

Entwicklung des neuen IKT-Analysesystems in Echtzeit für das Zentrum für strategische Analysen und Übermittlung an die zentrale Meldestelle

Übermittlung des neuen IKT-Systems an die zentrale Meldestelle

Q2

2026

Die Entwicklung des IKT-Systems, das Echtzeitanalysen zur Aufdeckung und Verhütung von Geldwäsche ermöglicht, wird abgeschlossen. Das System ist betriebsbereit und wird von der zentralen Meldestelle genutzt.

61

3.8 Aufbau von Breitbandnetzen mit sehr hoher Kapazität

Sind gestellt.

Ausbau des Breitbandnetzes mit sehr hoher Kapazität für neue Standorte

Anzahl der Standorte

0

4000

FRAGE 4

2024

Zahl der neuen Standorte (Wohngebäude, Unternehmen, Betriebe), die unter den VHCN fallen (und somit die Möglichkeit haben, eine Verbindung von mindestens 100 Mbit/s zu erhalten) dank der Maßnahme.

62

3.8 Aufbau von Breitbandnetzen mit sehr hoher Kapazität

Sind gestellt.

Ausbau des Breitbandnetzes mit sehr hoher Kapazität für neue Standorte

Anzahl der Standorte

4000

8097

FRAGE 4

2025

Anzahl der zusätzlichen Standorte (Wohngebäude, Unternehmen, Betriebe), die unter den VHCN fallen (und somit die Möglichkeit haben, eine Verbindung von mindestens 100 Mbit/s zu erhalten) dank der Maßnahme.

D.KOMPONENTE 4: Energie und Energieeffizienz

Diese Komponente des estnischen Aufbau- und Resilienzplans befasst sich mit der Herausforderung der Dekarbonisierung des Energiesektors. Die Ziele der Komponente bestehen darin, die Abhängigkeit von Ölschiefer zu verringern, Anreize für die Nutzung erneuerbarer Energien zu schaffen und die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern.

Die Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung, Investitionen in Energieinfrastruktur und Ressourcen- und Energieeffizienz zu konzentrieren und so zur schrittweisen Dekarbonisierung der Wirtschaft beizutragen (länderspezifische Empfehlung 3 in den Jahren 2019 und 2020). Verbesserte und neue Maßnahmen zur Unterstützung der länderspezifischen Empfehlung zur Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen durch Erleichterung des Einsatzes erneuerbarer Energiequellen und Steigerung der Energieeffizienz (länderspezifische Empfehlung 4 im Jahr 2022).

Es wird erwartet, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 verursacht, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

D.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

4.1.Reform: Förderung der Energieeffizienz

Ziel der Reform ist es, die administrativen Hindernisse für energieeffiziente Renovierungen abzubauen, indem Wohnungsverbände, private Haushalte und lokale Gebietskörperschaften in Bezug auf Rechtsvorschriften, technische Aspekte und die Finanzierung von Renovierungen beraten werden. Mit der Reform wird auch der Einsatz innovativer Lösungen wie Renovierungen mit vorgefertigten Elementen unterstützt, um die Renovierungskapazität zu erhöhen und den CO2-Fußabdruck des Gebäudebestands zu verringern (Ökonomisierung der Materialien und Gewährleistung der Qualität). Ziel der Reform ist es, die Renovierungsquoten in Gebieten mit niedrigerem Immobilienwert zu erhöhen.

Die Maßnahme besteht in der Einrichtung eines regionalen Beratungsnetzes und der Schulung technischer Berater, um die erforderlichen Informationen bereitzustellen und Anreize für Renovierungen zu schaffen. Der Zugang zu Informationen über energieeffiziente Renovierungen wird weiter gewährleistet, indem eine eigene Website und digitale Instrumente eingerichtet werden, die das Verständnis des Ergebnisses, der Kosten und des Nutzens der Renovierung erleichtern. Die Komponente ist mit einer Maßnahme zur Digitalisierung von Baudaten im Rahmen der Komponente 1 des estnischen Aufbau- und Resilienzplans verknüpft.

Die Umsetzung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

4.2.Investitionen: Förderung der Renovierung von Wohngebäuden

Ziel der Maßnahme ist es, die umfassende Renovierung von Wohngebäuden zu fördern, um die Energieeffizienz zu steigern, den Energieverbrauch zu senken und die Lebensbedingungen ihrer Bewohner zu verbessern. Das Ziel besteht auch darin, die Renovierungsquoten in Gebieten mit niedrigerem Immobilienwert zu erhöhen.

Wohnungsgenossenschaften werden bei Renovierungen unterstützt, die eine Verbesserung um mindestens eine Energieeffizienzklasse oder, im Falle vollständiger Renovierungen, um mindestens die Energieeffizienzklasse C erreichen. Die Renovierungen müssen mindestens einer mittleren Renovierung entsprechen, die eine durchschnittliche Primärenergieeinsparung von mindestens 30 % aufweist. Differenzierte regionale Unterstützungssätze werden angewandt: 30 % in Tallinn und Tartu, 40 % in den Gebieten um Tallinn und Tartu auf der Grundlage des Immobilienpreises und 50 % in allen anderen Gebieten. Außerhalb von Tallinn und Tartu können die Wohnungsverbände teilweise Umbauarbeiten durchführen, um eine Verschlechterung des technischen Zustands des Gebäudes zu verhindern; in diesem Fall ist der Fördersatz niedriger. Darüber hinaus plant Estland im Rahmen seiner langfristigen nationalen Strategien die Finanzierung ergänzender Renovierungsmaßnahmen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und REACT-EU.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

4.3.Investitionen: Förderung der Renovierung kleiner Wohngebäude

Ziel der Maßnahme ist es, die umfassende Renovierung von Privatwohnungen zu fördern, um die Energieeffizienz zu steigern, den Energieverbrauch zu senken und die Lebensbedingungen ihrer Bewohner zu verbessern. Das Ziel besteht auch darin, die Renovierungsquoten in Gebieten mit niedrigerem Immobilienwert zu erhöhen.

Private Eigentümer erhalten Unterstützung für Renovierungen, mit denen eine Verbesserung der Energieeffizienz oder im Falle vollständiger Renovierungen mindestens die Energieverbrauchsklasse C erreicht wird. Es gelten unterschiedliche regionale Fördersätze: 30 % in Tallinn und Tartu, 40 % in den Gebieten um Tallinn und Tartu auf der Grundlage des Immobilienpreises und 50 % in allen anderen Gebieten. Für die Zwecke der Maßnahme wird Wohnraum (Wohnung) definiert als „eine oder mehrere Wohnungen in einem einzigen Gebäude oder in einem separaten Gebäude, die für einen einzigen Haushalt bestimmt sind, um das ganze Jahr über zu leben“ (gemäß Eurostat).

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. März 2026 abgeschlossen sein.

4.4.Reform: Förderung des ökologischen Wandels in der Energiewirtschaft

Ziel dieser Maßnahme ist es, einen Beitrag zur Dekarbonisierung der Energieerzeugung und des Energieverbrauchs in Estland zu leisten, indem die Ziele und Maßnahmen der estnischen Energiepolitik (einschließlich derjenigen im Zusammenhang mit dem Ausstieg aus dem Ölschiefer) aktualisiert und administrative Hindernisse für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien beseitigt werden.

Der nationale Entwicklungsplan für den Energiesektor wird aktualisiert und enthält Ziele für die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen, die Energieeffizienz und die Versorgungssicherheit. Der Plan wird auch Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeit von Ölschiefer im estnischen Energiesektor und Ziele für den Ausstieg aus der Nutzung von Ölschiefer im Energiesektor umfassen.

Die Reform umfasst auch die Annahme der erforderlichen Rechtsvorschriften und die Erstellung von Leitlinien zur Beschleunigung der Installation von Kapazitäten zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen sowie Maßnahmen zur Lockerung der verteidigungsbezogenen Höhenbeschränkungen für Windparks.

Die Umsetzung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

4.5.Investitionen: Programm zur Stärkung des Stromnetzes zur Steigerung der Kapazitäten für die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Anpassung an den Klimawandel (z. B. Schutz vor Stürmen)

Ziel dieser Maßnahme ist es, einen Beitrag zur Dekarbonisierung der estnischen Stromerzeugung zu leisten, indem die Kapazität des Übertragungsnetzes erhöht wird, wodurch eine zusätzliche Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen miteinander verbunden werden kann.

Im Rahmen dieser Maßnahme müssen die Investitionen des Übertragungsnetzbetreibers in das Übertragungsnetz

mit dem Ziel kofinanziert werden, eine zusätzliche Netzkapazität von mindestens 310 MW zu schaffen.

Die Durchführung der Maßnahme muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

4.6.Investitionen: Programm zur Förderung der Energieerzeugung in Industriegebieten

Die Maßnahme zielt darauf ab, das Elektrizitätssystem effizienter zu gestalten, indem Anreize für eine verbrauchsnahe Stromerzeugung gesetzt werden. Die Maßnahme soll Anreize für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen in oder in der Nähe von Industriegebieten schaffen, indem der erforderliche Netzanschluss kofinanziert wird. Im Rahmen dieser Maßnahme werden Investitionen von Unternehmen zur Anbindung von Kapazitäten zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen an das Netz durch Zuschüsse unterstützt. Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit dem Technischen Leitfaden „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 21 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 22 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 23 und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen 24 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. Darüber hinaus ist in der Leistungsbeschreibung vorgesehen, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

4.7.Investitionen: Pilotprogramm zur Energiespeicherung

Ergänzend zu den oben genannten Maßnahmen, dem Ausstieg aus Ölschiefer und der verstärkten Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen werden Projekte zur Speicherung erneuerbarer Energie unterstützt.

Ziel der Maßnahme ist die Durchführung eines Pilotprogramms zur Speicherung erneuerbarer Energien in Estland. Das im Rahmen dieses Pilotprogramms erworbene Wissen soll eine Grundlage für künftige Nullsubventionsinvestitionen in Speicheranlagen bilden. Im Rahmen dieser Maßnahme werden Unternehmen, die in Speicheranlagen für erneuerbare Energie investieren, Zuschüsse gewährt.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

4.8.Investitionen: Förderung der Entwicklung von Offshore-Windparks

Ziel dieser Maßnahme ist die Inbetriebnahme und Inbetriebnahme eines Radar- und passiven Radarsystems/Sensoren, das Offshore-Windkraftanlagen unabhängig von ihrer Höhe im Golf von Riga und den estnischen Inseln Hiiumaa, Saaremaa und Vormsi betreiben kann.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. März 2026 abgeschlossen sein.

D.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investitionen)

Meilenstein/Ziel

Name

Qualitative Indikatoren (für Meilensteine)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Meilensteine und Ziele

Maßeinheit

Ausgangsbasis

Ziel

Vierteljahr

Jahr

63

4.1 Förderung der Energieeffizienz

Meilenstein

Abschluss der Kooperationsvereinbarung, in der die Bedingungen für die Zusammenarbeit zwischen AB festgelegt sind

KredEx/Unternehmen Estland und Bezirksentwicklungszentren

Abschluss der Kooperationsvereinbarung zwischen der SA KredEx/enterpise Estonia und den Bezirksentwicklungszentren

FRAGE 4

2022

Abschluss eines Kooperationsabkommens zwischen SA KredEx/enterpise Estonia mit den Entwicklungszentren der Grafschaft, wonach in jedem estnischen Komitat SA KredEx/enterpise Estonia mindestens einen ausgebildeten Spezialisten im Bezirksentwicklungszentrum zur Verfügung stellt, der bei der Renovierung beraten wird.

64

4.1 Förderung der Energieeffizienz

Meilenstein

Digitale Instrumente zur Erleichterung des Zugangs zu Informationen über Renovierungen, einschließlich der Visualisierung der Ergebnisse der Renovierung und der Schätzung der Renovierungskosten, sind in Betrieb genommen worden.

Operative benutzerfreundliche Renovierungswebsite und Preismodelle

FRAGE 4

2024

SA KredEx/Enterprise Estonia aktualisiert die Homepage für Wohngebäude, um schnelle, aktuelle und operative Informationen für diejenigen, die an einer Renovierung interessiert sind, und für Antragsteller zu gewährleisten.

Es werden digitale Online-Tools zur Verfügung gestellt, damit die an einer Renovierung interessierten Parteien die möglichen Ergebnisse sichtbar machen und die potenziellen Kosten mit und ohne Förderregelungen berechnen können, wenn die Parameter ihres Gebäudes hinzugefügt werden.

65

4.2 Förderung der Renovierung von Wohngebäuden

Meilenstein

Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Anträgen auf Zuschüsse zur Renovierung von Wohnwohngebäuden

Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Wohnungsbausanierungszuschüsse

Q2

2022

SA KredEx/Unternehmen Estland veröffentlicht Aufforderungen zur Einreichung von Bewerbungen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohnwohngebäuden. Die Unterstützung wird nach Regionen auf der Grundlage des Immobilienwerts differenziert, wobei der Fördersatz in Regionen mit niedrigem durchschnittlichen Immobilienwert höher ist.

Die Unterstützung wird für Renovierungsprojekte gewährt, mit denen eine Verbesserung um mindestens eine Energieeffizienzklasse oder – im Falle vollständiger Renovierungen – um mindestens die Energieeffizienzklasse C erreicht wird. Die Renovierungen müssen mindestens mittelschweren Renovierungen entsprechen, die eine durchschnittliche Primärenergieeinsparung von mindestens 30 % gemäß der Empfehlung (EU) 2019/786 der Europäischen Kommission aufweisen. Die Ergebnisse werden durch Ex-ante- und Ex-post-Bescheinigungen über die Gesamtenergieeffizienz bescheinigt.

66

4.2 Förderung der Renovierung von Wohngebäuden

Sind gestellt.

Wohnungen mit verbesserter Gesamtenergieeffizienz

Anzahl Wohnungen

0

2600

FRAGE 4

2024

Mindestens 2600 Wohnungen müssen renoviert werden und eine Verbesserung um mindestens eine Energieeffizienzklasse oder, im Falle vollständiger Renovierungen, um mindestens die Energieeffizienzklasse C erreichen. Die Renovierungen müssen mindestens mittelschweren Renovierungen entsprechen, die eine durchschnittliche Primärenergieeinsparung von mindestens 30 % gemäß der Empfehlung (EU) 2019/786 der Europäischen Kommission aufweisen. Die Ergebnisse werden durch Ex-ante- und Ex-post-Bescheinigungen über die Gesamtenergieeffizienz bescheinigt.

67

4.2 Förderung der Renovierung von Wohngebäuden

Sind gestellt.

Geschätzte jährliche Verringerung der Treibhausgasemissionen

ENTFÄLLT

Tonnen CO2eq/Jahr

0

2200

Q2

2026

Jährliche Emissionen von mindestens 2200 Tonnen CO2-Äquivalent eingespart wurden. Das Ziel wird als Verringerung der Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) als Summe aller bis 2024 abgeschlossenen Renovierungsprojekte gemessen. Die Energieeffizienzklasse für jedes renovierte Gebäude wird spätestens 2025 gemessen; und ihre auf dieser Grundlage geschätzten jährlichen Treibhausgasemissionen. Der Ausgangswert bezieht sich auf die geschätzten Treibhausgasemissionen des Gebäudes vor der Renovierung. Es ist zu bewerten, ob die Tätigkeiten der Fördermaßnahme durchgeführt und alle erforderlichen Unterlagen von den Wohnungsgemeinschaften vorgelegt wurden (z. B. Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz, Audit). Die Berechnung des Ergebnisses der Treibhausgaseinsparungen erfolgt auf der Grundlage des Modells SA Kredex/Enterprise Estonia für den Energieverbrauch und anderer relevanter Daten. Die erzielten Ergebnisse sind am Ende der unterstützenden Maßnahmen zu liefern.

68

4.3 Förderung der Renovierung kleiner Wohngebäude

Meilenstein

Veröffentlichte Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Renovierungsbeihilfen

Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen

Q2

2022

SA KredEx/Unternehmen Estland veröffentlicht Aufforderungen zur Einreichung von Bewerbungen zur Verbesserung der Energieeffizienz privater Wohngebäude. Die Unterstützung wird nach Regionen auf der Grundlage des Immobilienwerts differenziert, wobei der Fördersatz in Regionen mit niedrigem durchschnittlichen Immobilienwert höher ist.

Die Unterstützung wird für Renovierungsprojekte gewährt, mit denen eine Verbesserung der Energieeffizienz oder im Falle vollständiger Renovierungen mindestens die Energieeffizienzklasse C erreicht wird. Die Ergebnisse werden durch Ex-ante- und Ex-post-Berechnungen der Gesamtenergieeffizienz von KredEx bescheinigt.

69

4.3 Förderung der Renovierung kleiner Wohngebäude

Sind gestellt.

Wohnungen mit verbesserter Gesamtenergieeffizienz

Anzahl Wohnungen

0

80

FRAGE 4

2024

Mindestens 80 Wohnungen müssen renoviert werden und eine Verbesserung der Energieeffizienz oder bei vollständigen Renovierungen mindestens die Energieeffizienzklasse C erreichen. Die Ergebnisse werden durch Ex-ante- und Ex-post-Berechnungen der Gesamtenergieeffizienz von KredEx zertifiziert.

69a

4.3 Förderung der Renovierung kleiner Wohngebäude

Sind gestellt.

Wohnungen mit verbesserter Gesamtenergieeffizienz

Anzahl Wohnungen

80

900

FRAGE 1

2026

Mindestens 900 Wohnungen müssen renoviert werden und eine Verbesserung der Energieeffizienz oder bei vollständigen Renovierungen mindestens die Energieeffizienzklasse C erreichen. Die Ergebnisse werden durch Ex-ante- und Ex-post-Berechnungen der Gesamtenergieeffizienz von KredEx zertifiziert.

70

4.4 Förderung des ökologischen Wandels in der Energiewirtschaft

Meilenstein

Regierungsbeschluss über Investitionen, die erforderlich sind, um die verteidigungsbezogenen Höhenbeschränkungen für Windparks zu lockern

Annahme des Beschlusses der Regierung

Q2

2021

Die Regierung erlässt einen Beschluss über die Durchführung der erforderlichen Investitionen, um die verteidigungsbedingten Einschränkungen der Höhe von Windparks zu lockern.

71

4.4 Förderung des ökologischen Wandels in der Energiewirtschaft

Meilenstein

Annahme des Beschlusses der Regierung über die Einleitung des Vorbereitungsprozesses für den Nationalen Entwicklungsplan für den Energiesektor, die Benennung der Verantwortlichen und die Fristen

Annahme des Beschlusses der Regierung

FRAGE 4

2021

Der Regierungsbeschluss über die Einleitung des Prozesses zur Ausarbeitung des nationalen Entwicklungsplans für den Energiesektor wird genehmigt, wobei die zuständige(n) Stelle(n) und die entsprechenden Fristen festgelegt werden. Der Entwicklungsplan befasst sich unter anderem mit den Zielen der Steigerung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen, der Energieeffizienz und der Aufrechterhaltung und Verbesserung der Versorgungssicherheit sowie der Einstellung der Nutzung von Ölschiefer für die Stromerzeugung im Jahr 2035 und der schrittweisen Einstellung der Schieferölproduktion bis 2040.

72

4.4 Förderung des ökologischen Wandels in der Energiewirtschaft

Meilenstein

Inkrafttreten der einschlägigen primären und/oder abgeleiteten Rechtsvorschriften und Veröffentlichung von Leitlinien zur Verringerung der Hindernisse für die Installation von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie und von Energiespeicheranlagen

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des einschlägigen Primärrechts und/oder des Inkrafttretens des abgeleiteten Rechts und die Veröffentlichung von Leitfäden

FRAGE 4

2024

Die Leitlinien, die erforderlich sind, um die Installation von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie und von Energiespeicheranlagen zu erleichtern und Anreize dafür zu schaffen, werden veröffentlicht, und die einschlägigen Primär- und/oder Sekundärvorschriften treten in Kraft, um die Hindernisse für die Installation von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie wie die Straffung der Genehmigungsverfahren und andere relevante festgestellte Hindernisse zu beseitigen.

73

4.4 Förderung des ökologischen Wandels in der Energiewirtschaft

Meilenstein

Annahme des Nationalen Entwicklungsplans für den Energiesektor durch die Regierung

Von der Regierung angenommenes Dokument

FRAGE 4

2025

Der nationale Entwicklungsplan für den Energiesektor wird von der Regierung genehmigt. Der Plan umfasst die Maßnahmen im Zusammenhang mit der schrittweisen Einstellung der Nutzung von Ölschiefer für die Stromerzeugung im Jahr 2035 und der Schieferölförderung bis 2040. Sie enthält auch Zielvorgaben für die Ersetzung der Stromerzeugungskapazität durch erneuerbare Energien.

74

4.5 Programm zur Stärkung des Stromnetzes zur Steigerung der Kapazitäten zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Anpassung an den Klimawandel (z. B. Schutz vor Stürmen)

Meilenstein

Unterzeichnung des Vertrags über die Kofinanzierung von Netzinvestitionen mit dem Fernleitungsnetzbetreiber

Unterzeichnung eines Vertrags mit dem Fernleitungsnetzbetreiber

FRAGE 1

2022

Zwischen dem Ministerium für Wirtschaft und Kommunikation und Elering AS wird eine Kofinanzierungsvereinbarung für Investitionen in das Stromnetz geschlossen. In dem Vertrag werden die erwarteten Ergebnisse und Fristen festgelegt.

75

4.5 Programm zur Stärkung des Stromnetzes zur Steigerung der Kapazitäten zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Anpassung an den Klimawandel (z. B. Verbesserung der Widerstandsfähigkeit gegen Stürme)

Sind gestellt.

Zusätzliche Netzkapazität, die durch Investitionen in das Übertragungsnetz geschaffen wird

Zusätzliche Netzkapazität (MW)

0

310

Q2

2026

Erhöhung der Kapazität des estnischen Stromübertragungsnetzes um mindestens 310 MW.

76

4.6 Programm zur Förderung der Energieerzeugung in Industriegebieten

Meilenstein

Veröffentlichung einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte zur Förderung der Energieerzeugung in Industrieanlagen

Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

FRAGE 4

2022

Das Umweltinvestitionszentrum veröffentlicht eine offene Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Unterstützung der Netzanschlusskosten von Unternehmen, die Strom aus erneuerbaren Quellen in Industrieanlagen erzeugen. Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen stützt sich auf Projektauswahlkriterien und Gewährungsbedingungen, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

77

4.6 Programm zur Förderung der Energieerzeugung in Industriegebieten

Sind gestellt.

Zusätzliche Anschlusskapazität für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen in oder in der Nähe von an das Netz angeschlossenen Industriestandorten

Geschaffene Verbindungskapazität (MW)

0

28

Q2

2026

Zusätzliche Anschlusskapazität für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen in oder in der Nähe von Industriestandorten mit einer Leistung von mindestens 28 MW.

78

4.7 Pilotprogramm zur Energiespeicherung

Meilenstein

Veröffentlichung einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für ein Pilotprogramm zur Energiespeicherung

Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

FRAGE 4

2022

Das Umweltinvestitionszentrum veröffentlicht eine offene Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Unterstützung von Energiespeicherprojekten.

Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen stützt sich auf Projektauswahlkriterien und Gewährungsbedingungen, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden. In den Auswahl-/Förderkriterien wird festgelegt, dass die geförderten Tätigkeiten und/oder Unternehmen zu einer klimaneutralen Wirtschaft, zur Klimaresilienz und zur Anpassung an den Klimawandel, einschließlich der Ziele der Kreislaufwirtschaft, beitragen.

79

4.7 Pilotprogramm zur Energiespeicherung

Sind gestellt.

Zusätzliche Wärmespeicherkapazität infolge der Investitionsförderung

Installierte Kapazität (m³)

0

35 000

Q2

2026

Die Investitionsförderung muss zur Installation einer Wärmespeicherung von mindestens 35 000 m³ in Fernwärmesystemen führen.

80

4.7 Pilotprogramm zur Energiespeicherung

Sind gestellt.

Zusätzliche Stromspeicherkapazität infolge der Investitionsförderung

Installierte Kapazität (MW)

0

4

Q2

2026

Die Investitionsförderung muss zur Installation von mindestens 4 MW Stromspeicherkapazität führen.

80a

4.8 Förderung der Entwicklung von Offshore-Windparks

Meilenstein

Ausgewählte Auftragnehmer für Radar- und Passivradarsystem/-sensoren und Vertragsunterzeichnung

Unterzeichnete Verträge

FRAGE 4

2024

Unterzeichnung von Verträgen für die Detailplanung, Luftüberwachungsradar, passive Radarsysteme/-sensoren, Tiefbauarbeiten und Radarbauarbeiten. Die Auftragnehmer werden auf der Grundlage einer Ausschreibung ausgewählt.

80b

4.8 Förderung der Entwicklung von Offshore-Windparks

Meilenstein

Radar- und Passivradarsystem/-sensoren werden in Betrieb genommen

Datum der Aufnahme des Betriebs

FRAGE 1

2026

Das Radar- und passive Radarsystem/-sensoren müssen betriebsbereit sein.

80c

4.8 Förderung der Entwicklung von Offshore-Windparks

Meilenstein

Aufhebung der Höhenbegrenzung für Offshore-Windkraftanlagen im Golf von Riga und auf den estnischen Inseln Hiiumaa, Saaremaa, Vormsi

Bekanntmachung

FRAGE 1

2026

Eine Bekanntmachung des Verteidigungsministeriums, die auf seiner Website veröffentlicht wurde und aus der hervorgeht, dass die Höhenbeschränkungen für Offshore-Windkraftanlagen im Golf von Riga und auf den estnischen Inseln Hiiumaa, Saaremaa und Vormsi aufgehoben wurden.

E.KOMPONENTE 5: Nachhaltiger Verkehr

Die Komponente des estnischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, die Herausforderung der Dekarbonisierung des Verkehrssektors anzugehen. Die Ziele der Komponente bestehen darin, die Emissionen zu verringern und Anreize für die Einführung nachhaltiger Verkehrsträger zu schaffen.

Die Reform und die Investitionen der Komponente unterstützen die Entwicklung des grenzüberschreitenden Projekts Rail Baltic, das die drei baltischen Hauptstädte und -länder mit Polen und der übrigen Union verbindet. Die Maßnahmen im Rahmen der Komponente zielen darauf ab, die Rail Baltic mit anderen nationalen Eisenbahnen und anderen TEN-V-Hubs (Flughafen Tallinn und Althafen) zu verbinden und den Zugang zu ihren lokalen Haltestellen zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu erleichtern.

Die Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung, Investitionen in Ressourceneffizienz und nachhaltigen Verkehr als Beitrag zur Dekarbonisierung der Wirtschaft zu konzentrieren (länderspezifische Empfehlung 3 in den Jahren 2019 und 2020). Die neuen Maßnahmen entsprechen auch der länderspezifischen Empfehlung zur Intensivierung derAnstrengungen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit des Verkehrssystems, unter anderem durch die Elektrifizierung des Schienennetzes und durch verstärkte Anreize zur Förderung eines nachhaltigen und umweltfreundlicheren Verkehrs (länderspezifische Empfehlung 4 im Jahr 2022).

Es wird erwartet, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 verursacht, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

E.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

5.1.Reform: Aufbau einer sicheren, grünen, wettbewerbsfähigen, bedarfsorientierten und nachhaltigen Verkehrs- und Energieinfrastruktur

Ziel der Reform ist es, die CO2-Emissionen des Verkehrssektors zu verringern und Anreize für die Einführung nachhaltiger Verkehrsträger zu schaffen.

Die Maßnahme besteht in der Annahme und Umsetzung des neuen Entwicklungsplans für Verkehr und Mobilität und des dazugehörigen Durchführungsplans. Der Schwerpunkt des Plans liegt auf der Verringerung des ökologischen Fußabdrucks von Verkehrssystemen und umfasst Maßnahmen zur Entwicklung vernetzter und gemeinsam genutzter Mobilität in städtischen Gebieten auf Kosten von Privatfahrzeugen und zur Förderung eines umfassenden Rahmens für die leichte Mobilität (zu Fuß oder mit dem Fahrrad) in Gebieten außerhalb größerer städtischer Zentren. Der Plan umfasst Eisenbahninvestitionen, die darauf ausgerichtet sind, die Geschwindigkeit und Sicherheit von Fahrten zu erhöhen und Verbindungen sowohl für den Personen- als auch für den Güterverkehr zu schaffen. Zu den wichtigsten Maßnahmen im Rahmen dieses Plans, die innerhalb des Zeitrahmens der Aufbau- und Resilienzfazilität umgesetzt werden sollen, gehören der Bau und der Ausbau der elektrifizierten Eisenbahn von Tallinn nach Tartu sowie die Harmonisierung des öffentlichen Verkehrssystems in der Hauptstadtregion Tallinn (Ticketsysteme und Preisgestaltung).

Die Umsetzung der Reform muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

5.2.[gestrichen]

5.2.a    Investitionen: Multifunktionales Arbeitsschiff

Ziel der Investition ist es, die Sicherheit und den Zustand der Wasserstraßen zu gewährleisten, die für den Betrieb des Seeverkehrs erforderlich sind, die Durchführung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung zu ermöglichen und die Forschungskapazitäten für Umweltstudien zu erhöhen. Zu diesem Zweck muss ein emissionsarmes Schiff mit Forschungskapazitäten, Bojenanlagen und emissionsmindernden Fähigkeiten gebaut werden.

Das Schiff muss entweder elektrisch oder mit Kraftstoffen (Wasserstoff- oder Wasserstoff-basierte synthetische Kraftstoffe oder nachhaltiges Biomethan) betrieben werden, die gemäß den technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) die folgenden Anforderungen an die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen erfüllen:

a.Wasserstoff und wasserstoffbasierte synthetische Kraftstoffe werden aus erneuerbaren Energiequellen hergestellt, die der Richtlinie (EU) 2018/2001 über erneuerbare Energien (RED II) und den damit verbundenen Durchführungs- und delegierten Rechtsakten entsprechen, und sie erfüllen analog zu dem in Artikel 25 Absatz 2 und Anhang V der Richtlinie (EU) 2018/2001 dargelegten Ansatz eine Anforderung von 73,4 % für Wasserstoff [entspricht Lebenszyklus-THG-Emissionen unter 3 t CO2e/tH2] und 70 % für wasserstoffbasierte synthetische Kraftstoffe im Verhältnis zu einem Vergleichswert für fossile Brennstoffe von 94 g CO2e/MJ;

b.Für Biomethan stehen sie im Einklang mit den Nachhaltigkeitskriterien und den Kriterien für Treibhausgaseinsparungen gemäß den Artikeln 29 bis 31 und den Vorschriften für Biokraftstoffe auf Lebens- und Futtermittelbasis gemäß Artikel 26 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) und den damit verbundenen Durchführungsrechtsakten und delegierten Rechtsakten.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

5.3.[gestrichen]

5.3.a    Investitionen: Bau von Viadukten der Rail Baltic

Ziel der Maßnahme ist es, den Anteil der nachhaltigen Mobilität in Estland zu erhöhen, indem ein Beitrag zum Projekt Rail Baltic geleistet wird, das die drei baltischen Staaten verbindet.

Die Investition besteht in der Errichtung von fünf Durchdringungsrohren in Kangru in der Nähe von Tallinn: Kangru viaduct, Raudalu viaduct, Raku viaduct, Männiku Lichtverkehr viaduct und Männiku Lichtverkehrstunnel.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. März 2026 abgeschlossen sein.

5.4.Investitionen: Bau der Straßenbahnlinie des Alten Hafens Tallinn

Ziel der Maßnahme ist es, den Anteil der nachhaltigen Mobilität in der Region Tallinn zu erhöhen. Zu diesem Zweck zielt die Maßnahme darauf ab, die Rail Baltic mit Seeverbindungen mit den nordischen Ländern über den Althafen Tallinn zu verbinden.

Die Stadtverkehrsbehörde Tallinn, die für den Betrieb des öffentlichen Verkehrs in Tallinn zuständig ist, wird beim Bau einer neuen Straßenbahnlinie mit einer Länge von etwa 2 km unterstützt, die den Flughafen Tallinn, das Drehkreuz Rail Baltic, das Stadtzentrum, den Althafen und den regionalen Bahnhof miteinander verbindet.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

5.5    Investitionen: Investitionen der Gemeinden in Fahrrad- und Fußwege

Ziel der Maßnahme ist es, die Abhängigkeit von Kraftfahrzeugen zu verringern und die nachhaltige Mobilität in Gebieten außerhalb der drei großen städtischen Zentren (Tallinn, Tartu, Pärnu) zu erhöhen, wo die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinden ein Hindernis für die Entwicklung sicherer und klimafreundlicher Fahrrad- und Fußgängerkorridore darstellt.

Die Gemeinden erhalten Unterstützung für den Bau einer 24 km langen Fahrrad- und Fußgängerinfrastruktur, um einen sicheren und nachhaltigen Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen, einschließlich öffentlicher Verkehrsmittel, und zu Arbeitsplätzen zu gewährleisten. Besondere Aufmerksamkeit gilt auch den lokalen Haltestellen der Rail Baltic und der Anbindung an das bestehende Rad- und Fußgängernetz.

Die Maßnahme ergänzt eine ähnliche Maßnahme, die voraussichtlich aus dem EFRE finanziert wird und dazu beiträgt, die Fahrradmobilität in den drei großen städtischen Zentren Tallinn, Tartu und Pärnu zu erhöhen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

E.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Verwandter Bereich

Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein/Ziel

Name

Qualitative Indikatoren (für Meilensteine)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Meilensteine und Ziele

Maßeinheit

Ausgangsbasis

Ziel

Vierteljahr

Jahr

81

5.1 Aufbau einer sicheren, grünen, wettbewerbsfähigen, bedarfsorientierten und nachhaltigen Verkehrs- und Energieinfrastruktur

Meilenstein

Annahme des Entwicklungsplans für Verkehr und Mobilität 2021-2035 durch die Regierung

Annahme des Entwicklungsplans für Verkehr und Mobilität 2021-2035

FRAGE 1

2022

Der Entwicklungsplan für Verkehr und Mobilität 2021-2035 wird von der Regierung genehmigt. Dazu gehören die Schaffung des gemeinsamen Verkehrssystems der Hauptstadtregion Tallinn, Maßnahmen zur Erleichterung der Nutzung von lokalem Biomethan, Maßnahmen zur Entwicklung einer nachhaltigen und aktiven städtischen Mobilität in größeren Städten nach der Logik integrierter Verkehrskorridore, die Planung multimodaler Infrastruktur, die Erhöhung der Verbindungen, Geschwindigkeit und Sicherheit des Schienenverkehrs, die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Umweltfreundlichkeit des Seeverkehrs und seine multimodale Anbindung sowie die Entwicklung eines schnelleren und sichereren Straßenverkehrs.

Der Plan enthält das Ziel, die CO2-Emissionen gegenüber 2018 um 700000 Tonnen (bzw. 30 %) zu senken und bis 2035 einen Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch im Verkehrssektor von 24 % zu erreichen.

82

5.1 Aufbau einer sicheren, grünen, wettbewerbsfähigen, bedarfsorientierten und nachhaltigen Verkehrs- und Energieinfrastruktur

Meilenstein

Annahme des Umsetzungsplans für die Entwicklung eines umweltfreundlichen und nachhaltigen öffentlichen Verkehrs des Plans zur Entwicklung von Verkehr und Mobilität 2021-2035

Annahme des Durchführungsplans

FRAGE 4

2022

Der Durchführungsplan wird vom Lenkungsausschuss des Entwicklungsplans für Verkehr und Mobilität 2021-2035 genehmigt. Dazu gehören die Schaffung des gemeinsamen Verkehrssystems der Hauptstadtregion Tallinn, Maßnahmen zur Erleichterung der Nutzung von lokalem Biomethan, Maßnahmen zur Entwicklung einer nachhaltigen und aktiven städtischen Mobilität in größeren Städten nach der Logik integrierter Verkehrskorridore, die Planung multimodaler Infrastruktur, die Erhöhung der Verbindungen, Geschwindigkeit und Sicherheit des Schienenverkehrs, die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, der Ökologisierung und der multimodalen Anbindung des Seeverkehrssektors sowie die Entwicklung eines schnelleren und sichereren Straßenverkehrs. Der Durchführungsplan enthält eine jährliche Berichterstattungspflicht des zuständigen Ministers an die Regierung.

83

5.1 Aufbau einer sicheren, grünen, wettbewerbsfähigen, bedarfsorientierten und nachhaltigen Verkehrs- und Energieinfrastruktur

Meilenstein

Umsetzung des Entwicklungsplans für Verkehr und Mobilität 2021-2035

Umsetzung mehrerer wichtiger Maßnahmen des Entwicklungsplans für Verkehr und Mobilität 2021-2035 abgeschlossen

Q2

2026

Die Umsetzung der wichtigsten Maßnahmen des Entwicklungsplans für Verkehr und Mobilität wird abgeschlossen, einschließlich des Baus und Ausbaus der elektrifizierten Eisenbahnstrecken von Tallinn nach Tartu und der Harmonisierung des öffentlichen Verkehrssystems in der Hauptstadtregion Tallinn (einschließlich gemeinsamer Fahrscheinsysteme und Preissysteme).

84a

5.2.a Mehrzweck-Arbeitsschiff

Meilenstein

Unterzeichnung des Vertrags über den Bau des Schiffes

Vertrag unterzeichnet

FRAGE 1

2024

Der Vertrag über den Bau des multifunktionalen Arbeitsschiffs wird vom Auftragnehmer und der Nationalflotte (Riigilaevastik) unterzeichnet. Der Vertrag enthält eine Spezifikation des vom Schiff zu verwendenden Kraftstoffs gemäß den in der Beschreibung der Investition festgelegten Anforderungen an die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen.

85a

5.2.a Mehrzweck-Arbeitsschiff

Meilenstein

Geliefertes Schiff

Geliefertes und angenommenes Schiff

Q2

2026

Das multifunktionale Arbeitsschiff wird entsprechend der Beschreibung, den Kriterien und Bedingungen gemäß der Beschreibung der Investition geliefert und von der nationalen Flotte (Riigilaevastik) akzeptiert.

86a

5.3.a Bau von Viadukten der Rail Baltic

Meilenstein

Bauaufträge für den Bau von Viadukten der Rail Baltic

Unterzeichnung von Bauaufträgen

FRAGE 3

2023

Unterzeichnung von Bauaufträgen für die folgenden Viadukte der Rail Baltic: Kangru viaduct, Raudalu viaduct, Raku viaduct, Männiku Lichtverkehr viaduct und Männiku Lichtverkehrstunnel.

87a

5.3.aErrichtung von Viadukten der Rail Baltic

Sind gestellt.

Abgeschlossene Viadukte

Anzahl der Viadukte

0

5

FRAGE 1

2026

Der Bau folgender Viadukte der Rail Baltic wurde abgeschlossen und vom öffentlichen Auftraggeber akzeptiert: Kangru viaduct, Raudalu viaduct, Raku viaduct, Männiku Lichtverkehr viaduct und Männiku Lichtverkehrstunnel.

89

5.4 Bau der Straßenbahnlinie des Alten Hafens Tallinn

Meilenstein

Fertigstellung der Planung des Straßenbahnbauprojekts

Genehmigung der Projektkonzeption

FRAGE 4

2021

Der Stadtplanungs- und Versorgungsrat von Tallinn nimmt die Planung des Straßenbahnbauprojekts an.

90

5.4 Bau der Straßenbahnlinie des Alten Hafens Tallinn

Meilenstein

Vergabe eines Bauauftrags

Unterzeichnung des Vertrags über den Bau der Straßenbahnlinie

Q2

2022

Bauvertrag zwischen Tallinn Urban Planning and Utilities Board und dem Auftragnehmer für den Bau der Straßenbahnlinie zwischen der Straße Gonsiori und der Põhja Puiestee

91

5.4 Bau der Straßenbahnlinie des Alten Hafens Tallinn

Sind gestellt.

Neue Straßenbahnlinie in Betrieb

Zähler der Straßenbahnlinie

0

2500

FRAGE 4

2025

Der Straßenbahnabschnitt von 2500 Meter Länge wird gemäß der von der Stadt Tallinn erteilten Genehmigung mit Schreiben fertiggestellt und in Betrieb genommen.

92

5.5 Investitionen der Gemeinden in Fahrrad- und Fußwege

Meilenstein

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen

Veröffentlichung der Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen

FRAGE 4

2022

Es wird eine offene Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Investitionen der Gemeinden in Fahrrad- und Fußwege veröffentlicht.

93

5.5 Investitionen der Gemeinden in Fahrrad- und Fußwege

Sind gestellt.

Ausbau der Bike- und Fußwegeinfrastruktur

Km Fahrrad- und Fußwege

0

24

FRAGE 4

2025

Als Ergebnis der Förderregelung müssen mindestens 24 Kilometer Fahrrad- und Fußwege gebaut werden. Dabei handelt es sich in der Regel um neue Wege. In begründeten Fällen ist der Wiederaufbau bestehender Fahrrad- und Fußwege zulässig, z. B. wenn die Breite des bestehenden Fußgängerwegs nicht den Normen entspricht, wodurch es für Fußgänger und Radfahrer unmöglich ist, sich gleichzeitig sicher und ohne Einmischung zu bewegen.

F.KOMPONENTE 6: Gesundheitsversorgung und Sozialschutz

Mit dieser Komponente des estnischen Aufbau- und Resilienzplans sollen die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Resilienz und dem Zugang zum Gesundheitssystem, der Angemessenheit des Netzes der sozialen Sicherheit, der Zugänglichkeit von Sozialleistungen und der Jugendarbeitslosigkeit angegangen werden. Mit den Maßnahmen im Rahmen der Komponente werden folgende Ziele verfolgt: Bekämpfung des Arbeitskräftemangels im Gesundheitswesen, Stärkung der Primär- und Krankenhausversorgung, Verlängerung der Dauer der Arbeitslosenversicherung in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit, Verbesserung des Zugangs zu Sozialleistungen,Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles.

Die Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung zur Verbesserung der Zugänglichkeit und Resilienz des Gesundheitssystems, unter anderem durch die Behebung des Arbeitskräftemangels im Gesundheitswesen, die Stärkung der Primärversorgung und die Sicherstellung der Versorgung mit kritischen medizinischen Produkten (länderspezifische Empfehlung 1 im Jahr 2020), zur Verbesserung des sozialen Sicherheitsnetzes, zur Verbesserung des Zugangs zu sozialen Diensten auf integrierte Weise (länderspezifische Empfehlung 2 im Jahr 2019, länderspezifische Empfehlung 2 im Jahr 2020 und länderspezifische Empfehlung 3 im Jahr 2022) und zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles, unter anderem durch Verbesserung der Lohntransparenz (länderspezifische Empfehlung 2 im Jahr 2019).

Es wird erwartet, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 verursacht, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

F.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

6.1.Reform: Eine umfassende Änderung der Organisation des Gesundheitswesens in Estland

Ziel der Reform ist es, die Widerstandsfähigkeit des estnischen Gesundheitssystems zu verbessern, auch im Hinblick auf die Bewältigung von Krisen, um sicherzustellen, dass die Menschen Zugang zu einer hochwertigen, integrierten Gesundheitsversorgung in ganz Estland haben. Die Reform umfasst folgende Elemente:

(I)Bis zum 31. Dezember 2024 wird ein Fahrplan für die Entwicklung des Krankenhausnetzes angenommen, in dem das konsolidierte Krankenhausnetz beschrieben wird, um die Effizienz und die Infrastruktur zu verbessern, und in dem die Spezialisierung von Krankenhäusern festgelegt wird, um den hohen ungedeckten Bedarf an medizinischer Versorgung zu verringern.

(II)Der Arbeitskräftemangel im Gesundheitswesen wird durch drei Maßnahmen behoben:

a.Bis zum 31. Dezember 2022 wird ein strategischer Rahmen angenommen, in dem die Bereitstellung von Gesundheitsdienstleistungen in den verschiedenen Gesundheitssektoren, insbesondere die spezialisierte Versorgung, die Zuweisung von materiellen und personellen Ressourcen und der Finanzierungsmechanismus zur Gewährleistung einer hochwertigen Gesundheitsversorgung im ganzen Land dargelegt werden. Bis 2023 wird die Zulassung zur Krankenpflegeausbildung gegenüber 2020 um 5 % erhöht.

b.Das Erstattungssystem für Ärzte und Apotheker wird geändert, um Anreize für das Gesundheitspersonal zu schaffen, in abgelegenen Gebieten zu arbeiten.

c.Das Erstattungssystem für Krankenschwestern und Krankenpfleger wird eingerichtet, um ihnen Anreize zu bieten, in abgelegenen Gebieten zu arbeiten.

d.Die Vereinbarung zwischen dem Sozialministerium und der Universität Tartu wird dahin gehend geändert, dass die Anforderungen für die schrittweise Erhöhung der Zulassung in bestimmten Berufen mit Engpässen, insbesondere Allgemeinmedizinern, Psychiatern und internen Krankheiten, festgelegt werden. Die Änderung tritt am 30. Juni 2026 in Kraft.

6.2.[gestrichen]

6.2.a    Investitionen: Bau von TERVIKUM

Die Investition soll dazu beitragen, den Zugang zur Gesundheitsversorgung sowie die Bereitstellung von Gesundheits- und Sozialdiensten auf integrierte Weise zu verbessern.

Die Investition besteht in der Errichtung eines neuen Gesundheitszentrums in der Stadt Viljandi. Die Investition besteht aus zwei Teilen, einem allgemeinen Krankenhaus und einem Zentrum für die medizinische Grundversorgung.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

6.3.Reform: Stärkung der medizinischen Grundversorgung

Ziel der Reform ist es, den Zugang zur allgemeinen medizinischen Versorgung zu gewährleisten, die Kontinuität der Behandlung zu verbessern und die medizinische Grundversorgung flexibler und auf den Menschen ausgerichteter zu gestalten. Die Reform besteht aus drei Teilmaßnahmen. Erstens wurde die Nutzung elektronischer Konsultationen in der Primärversorgung am 30. September 2020 ausgeweitet, um den Zugang zu fachärztlicher Versorgung zu verbessern, sodass Patienten von einem Facharzt beraten werden konnten, ohne sie persönlich konsultieren zu müssen. Zweitens traten am 31. März 2021 Rechtsvorschriften zur Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung in Kraft, indem die Unterstützung für Allgemeinmediziner erhöht und das Finanzierungsmodell für die allgemeine medizinische Versorgung geändert wurde, um die Arbeit in primären Gesundheitszentren in abgelegenen Gebieten attraktiver zu machen. Drittens wird das Gesetz über die Organisation des Gesundheitswesens in Bezug auf die Verwaltung der Patientenliste, die Gewährleistung der Kontinuität der medizinischen Grundversorgung und die Ausweitung der Rechte von Krankenschwestern und Krankenpflegern auf die Verschreibung von Arzneimitteln auf Patienten geändert.

Die Umsetzung der Reform muss bis zum 31. März 2023 abgeschlossen sein.

6.4.Reform: Erneuerung der Verwaltung der elektronischen Gesundheitsdienste

Ziel der Reform ist es, den Governance-Rahmen für elektronische Gesundheitsdienste zu aktualisieren, um den Bedürfnissen des Gesundheitssystems besser gerecht zu werden und die Entwicklung digitaler Lösungen zur Unterstützung eines nachhaltigen Gesundheitssystems in Estland sicherzustellen. Die Reform besteht in der Annahme eines überarbeiteten nationalen Governance-Modells für die Informations- und Kommunikationstechnologien des derzeitigen Gesundheitssystems, um ein zukunftsorientiertes neues Governance-Modell für elektronische Gesundheitsdienste zu schaffen und ein gemeinsames Verständnis der Partner für die Aufteilung der Aufgaben und Zuständigkeiten im Bereich der elektronischen Gesundheitsdienste zu fördern.

Die Umsetzung der Reform muss bis zum 30. Juni 2023 abgeschlossen sein.

6.5.[gestrichen]

6.6.Investitionen: Bereitstellung von Arbeitsmarktmaßnahmen zur Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit

Ziel der Investition ist es, jungen Menschen mit geringer Berufserfahrung dabei zu helfen, eine Beschäftigung zu finden. Die Rechtsvorschriften über das erneuerte System „My First Job“ (M1T) umfassen zwei Komponenten: einen Lohnzuschuss an den Arbeitgeber und die Erstattung der Ausbildungskosten eines Jugendlichen. Ein Lohnzuschuss und ein Ausbildungsgeld (bis zu 2 500 EUR) werden einem Arbeitgeber gezahlt, der einen jungen Menschen im Alter zwischen 16 und 29 Jahren beschäftigt und als arbeitslos gemeldet ist, der keine oder nur kurze Berufserfahrung erworben hat. Die M1T-Maßnahme wird in andere Dienste integriert, insbesondere mit einer Folgeunterstützung für junge Menschen und Arbeitgeber über den Beginn des Beschäftigungsverhältnisses hinaus. Ziel ist es insbesondere, eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu verhindern und in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber und dem Jugendlichen den Ausbildungsbedarf des Jugendlichen zu ermitteln. Bis zum 30. Juni 2022 wird ein verstärkter Aktionsplan für die Jugendgarantie vorgelegt, mit dem die Durchführung der Investition durch zusätzliche Maßnahmen zur Unterstützung junger Arbeitsloser unterstützt wird. Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Kompetenzen junger Menschen, Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, einschließlich der Einbeziehung und Prävention von NEET-Situationen, sowie die Festlegung der wichtigsten Parteien und ihrer Rolle bei der Prävention und Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

6.7.Reform: Verlängerung der Laufzeit von Leistungen der Arbeitslosenversicherung

Ziel der Reform ist es, die seit langem bestehende Herausforderung zu bewältigen, die Angemessenheit des Netzes der sozialen Sicherheit zu verbessern. Die Reform besteht in der Einführung eines Mechanismus zur Aktivierung der Verlängerung des Zeitraums der Arbeitslosenversicherung um 60 Tage, insbesondere wenn die registrierte Arbeitslosenquote die nicht beschleunigte Inflation/Lohnrate der Arbeitslosigkeit (NAIRU/NAWRU) deutlich übersteigt. Der Verlängerungsmechanismus und der Spielraum, der höchstens 2 % betragen darf, werden im Dialog mit den Sozialpartnern vereinbart. Die Maßnahme soll Menschen dabei helfen, einen längeren Zeitraum der Arbeitslosigkeit unter schwierigen Arbeitsmarktbedingungen zu überbrücken.

Die Reform wird bis zum 30. Juni 2023 umgesetzt.

6.8.Reform: Langzeitpflege

Ziel der Reform ist die Verbesserung der Langzeitpflege. Die Reform umfasst folgende Elemente:

(I)Änderungen des Sozialfürsorgegesetzes legen die Definition der Langzeitpflege fest und verpflichten die lokalen Behörden, den Grundsatz zu berücksichtigen, dass eine Person in der Lage sein muss, so lange wie möglich in ihrem Haushalt und in ihrem üblichen Umfeld mit ausreichend hochwertigen Dienstleistungen zu leben. Die Änderungen treten am 30. Juni 2022 in Kraft.

(II)Ein Aktionsplan für eine integrierte Sozial- und Gesundheitsversorgung sieht die Einführung eines integrierten Pflegemodells in ganz Estland vor, legt die Aufgaben und Zuständigkeiten der beteiligten Akteure fest und legt die Finanzierung des Systems fest. Der Aktionsplan wird bis zum 31. Dezember 2022 angenommen.

(III)In einem Dekret des Ministers für Sozialschutz werden die Gestaltung und die Merkmale der Betreuungs- und Pflegedienste der lokalen Behörden für Menschen mit geringerem Pflegebedarf sowie die Bedingungen für ihre Umsetzung festgelegt. Sie umfasst insbesondere angemessene Investitionen und die Entwicklung von Dienstleistungen durch lokale Behörden, um älteren Menschen mit geringeren Betreuungsbedürfnissen und Menschen mit Behinderungen ein unabhängiges Leben zu ermöglichen, um ein unabhängiges Leben zu unterstützen. Erlass des Ministers für Sozialschutz bis zum 31. Dezember 2024.

(IV)Legislative Änderungen zur Verbesserung des Unterstützungssystems für Kinder mit höherem Betreuungsbedarf müssen die Modernisierung und Integration von Diensten für Kinder mit höherem Betreuungsbedarf vorsehen. Insbesondere werden Dienstleistungen in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Sozialschutz und Beschäftigung integriert, um Familien, die unter Pflegelast leiden, umfassend zu unterstützen. Das derzeitige Unterstützungssystem muss vereinfacht und die Bewertung des Betreuungsbedarfs konsolidiert werden, damit die Eltern über eine sichere Anlaufstelle für erste Beratung und Unterstützung verfügen. Die Gesetzesänderungen treten am 31. März 2025 in Kraft.

6.9.Reform: Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles

Ziel der Reform ist die Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles. Die Reform besteht aus der Annahme des Plans zur Entwicklung der Wohlfahrt für den Zeitraum 2023-2030 und seiner Umsetzung sowie der Einführung eines digitalen Instruments für das geschlechtsspezifische Lohngefälle.

Der Entwicklungsplan für das Wohlergehen wird bis zum 31. März 2024 angenommen und enthält die strategischen Ziele der Verringerung sozialer Ungleichheiten und Armut, der Gewährleistung der Gleichstellung der Geschlechter und einer stärkeren sozialen Inklusion sowie der Förderung der Gleichbehandlung von Personen, die Minderheiten angehören. Der Entwicklungsplan enthält Maßnahmen zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles, insbesondere durch die Erhöhung der Lohntransparenz, die Verringerung der Prävalenz und der negativen Auswirkungen von Geschlechterstereotypen auf das Leben und die Entscheidungen von Frauen und Männern, auch in Bezug auf Bildungs- und Berufswahlen und die Betreuungslast, und die Unterstützung einer wirksameren Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes.

Bis zum 31. März 2024 wird ein digitales Instrument für das geschlechtsspezifische Lohngefälle eingeführt, das Arbeitgebern ein einfaches und einfaches Instrument für den Erhalt und die Analyse von Daten und Informationen über das geschlechtsspezifische Lohngefälle und seine möglichen Gründe in ihren Organisationen bietet und sie dadurch dabei unterstützt, fundierte Entscheidungen zu treffen und wirksame Maßnahmen zur Umsetzung des Grundsatzes des gleichen Entgelts und zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles zu ergreifen.

Die Umsetzung der Reform muss bis zum 31. März 2024 abgeschlossen sein.

F.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investitionen)

Meilenstein/Ziel

Name

Qualitative Indikatoren (für Meilensteine)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Meilensteine und Ziele

Maßeinheit

Ausgangsbasis

Ziel

Vierteljahr

Jahr

94

6.1 Eine umfassende Änderung der Organisation des Gesundheitswesens in Estland

Meilenstein

Inkrafttreten der Regierungsverordnung über den Fahrplan für den Ausbau des Krankenhausnetzes

Inkrafttreten der Regierungsverordnung

FRAGE 4

2024

Inkrafttreten der Regierungsverordnung, in der Folgendes festgelegt wird:

- die Liste der regionalen, zentralen, lokalen und Rehabilitationskliniken, um einen gleichberechtigten Zugang zur Gesundheitsversorgung zu gewährleisten;

- Anforderungen, Ziele und Maßnahmen zur Konsolidierung des Krankenhausnetzes;

- die notwendigen Investitionen für den Bau, die Renovierung und das Neuprofilieren der Krankenhäuser, die in der Liste der Krankenhäuser aufgeführt sind.

95

6.1 Eine umfassende Änderung der Organisation des Gesundheitswesens in Estland

Meilenstein

Annahme des strategischen Rahmens zur Behebung des Arbeitskräftemangels im Gesundheitswesen

Annahme des strategischen Rahmens zur Bekämpfung des Arbeitskräftemangels im Gesundheitswesen durch den Minister für Gesundheit und Arbeit

FRAGE 4

2022

Im strategischen Rahmen zur Behebung des Fachkräftemangels im Gesundheitswesen wird Folgendes dargelegt:

-Maßnahmen zur Organisation des Gesundheitswesens in den verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens, insbesondere der spezialisierten Versorgung;

-Bereitstellung von materiellen und personellen Ressourcen zur Gewährleistung der Gesundheitsversorgung im gesamten Hoheitsgebiet,

Finanzierungs-, Governance- und Informationsaustauschmechanismen, die landesweite Leistungsfähigkeit gewährleisten.

96

6.1 Eine umfassende Änderung der Organisation des Gesundheitswesens in Estland

Meilenstein

Inkrafttreten der Dekrete des Ministers für Gesundheit und Arbeit zur Änderung des Erstattungssystems für Ärzte und Apotheker

Inkrafttreten der Dekrete des Ministers für Gesundheit und Arbeit

FRAGE 1

2023

Inkrafttreten der Dekrete des Ministers für Gesundheit und Arbeit, mit denen das Erstattungssystem für Ärzte und Apotheker verbessert wird, um Anreize für die Beschäftigten im Gesundheitswesen zu schaffen, in abgelegenen Gebieten zu arbeiten.

96a

6.1 Eine umfassende Änderung der Organisation des Gesundheitswesens in Estland

Meilenstein

Inkrafttreten des Dekrets des Ministers für Gesundheit und Arbeit und der Änderung des Gesetzes über die Organisation des Gesundheitswesens zur Einführung des Erstattungssystems für Krankenschwestern und Krankenpfleger

Inkrafttreten des Dekrets des Ministers für Gesundheit und Arbeit und der Änderung des Gesetzes über Gesundheitsorganisationen

Q2

2024

Inkrafttreten des Dekrets des Ministers für Gesundheit und Arbeit und der Änderung des Gesetzes über Gesundheitsorganisationen, mit dem das Erstattungssystem für Krankenschwestern und Krankenpfleger eingeführt wird, um ihnen Anreize zu bieten, in abgelegenen Gebieten zu arbeiten. Dieses Erstattungssystem gilt für Krankenschwestern und Krankenschwestern/Krankenpfleger für allgemeine und fortgeschrittene Praxis in der medizinischen Grundversorgung und in Krankenhäusern.

97

6.1 Eine umfassende Änderung der Organisation des Gesundheitswesens in Estland

Sind gestellt.

Zulassung zur Krankenpflegeausbildung

Prozentualer Anstieg der Zahl der zur Krankenpflegeausbildung zugelassenen Personen

0

5

FRAGE 4

2023

DieZulassung von Personen zur Krankenpflegeausbildung wurde gegenüber 2020 um 5 % erhöht.

98

6.1 Eine umfassende Änderung der Organisation des Gesundheitswesens in Estland

Meilenstein

Inkrafttreten der Ministerialverordnung zur Änderung der Vereinbarung zwischen dem Sozialministerium und der Universität Tartu über den Mangel an Ärzten in bestimmten Fachrichtungen

Inkrafttreten der Ministerialverordnung und Vereinbarung zwischen dem Sozialministerium und der Universität Tartu

Q2

2026

Inkrafttreten der Ministerialverordnung zur Änderung der Vereinbarung zwischen dem Sozialministerium und der Universität Tartu, in der die Anforderungen für die schrittweise Erhöhung der Zulassung in bestimmten Berufen mit Engpässen, insbesondere Allgemeinmedizinern, Psychiatern und internen Krankheiten, festgelegt werden.

99a

6.2.a

Bau von TERVIKUM

Meilenstein

Unterzeichnung des Vertrags über den Bau von TERVIKUM

Unterzeichnung des Vertrags

Q2

2023

Die Riigi Kinnisvara AS (Vertreter des Viljandi Haigla) und der Auftragnehmer unterzeichnen einen Vertrag über den Bau von TERVIKUM, einschließlich der Installation der gebäudetechnischen Systeme, insbesondere der technischen Anlagen für Heizung, Kühlung, Lüftung, Warmwasserbereitung, Beleuchtung und Stromerzeugung, Mess-, Überwachungs- und Kontrollsystemen und Innenanlagen.

100a

6.2.a Bau von TERVIKUM

Meilenstein

TERVIKUM gebaut

TERVIKUM gebaut und ausgerüstet

FRAGE 4

2025

Der Bau des TERVIKUM, bestehend aus einem allgemeinen Krankenhaus und einem Zentrum für die medizinische Grundversorgung, wird abgeschlossen, und das Gebäude wird mit der für die Inbetriebnahme des TERVIKUM erforderlichen Ausrüstung geliefert.

106

6.3 Stärkung der medizinischen Grundversorgung

Meilenstein

Inkrafttreten des Regierungserlasses zur Änderung der Liste der Gesundheitsleistungen der estnischen Krankenkasse über den Zugang zu spezialisierter medizinischer Versorgung

Inkrafttreten von Gesetzesänderungen zum Regierungserlass

FRAGE 3

2020

Inkrafttreten von Gesetzesänderungen, die den Zugang zu spezialisierter Gesundheitsversorgung verbessern sollen, indem die Nutzung der elektronischen Konsultation in der Primärversorgung ausgeweitet wird, sodass Patienten von einem Facharzt beraten werden können, ohne sie persönlich konsultieren zu müssen.

107

6.3 Stärkung der medizinischen Grundversorgung

Meilenstein

Inkrafttreten von Änderungen des Regierungserlasses zur Änderung der Liste der Gesundheitsleistungen der estnischen Krankenkasse über die Kosten und Leistungen der Allgemeinmediziner

Inkrafttreten der Gesetzesänderungen zum Regierungserlass

FRAGE 1

2021

Gesetzesänderungen treten in Kraft, die die Finanzierung von Fixkosten und Dienstleistungen für Allgemeinmediziner vorsehen, um die Zuweisung von Mitteln für die medizinische Primärpraxis außerhalb von Ballungsräumen, insbesondere in abgelegenen Gebieten, zu erhöhen und den Zugang der Patienten zu Diagnose- und Vorsorgediensten zu verbessern.

108

6.3 Stärkung der medizinischen Grundversorgung

Meilenstein

Inkrafttreten von Änderungen des Gesetzes über die Organisation von Gesundheitsdienstleistungen

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes

FRAGE 1

2023

Inkrafttreten der Änderungen des Gesetzes über die Organisation des Gesundheitswesens, die die Verwaltung der Patientenliste ändern, die Kontinuität der medizinischen Grundversorgung gewährleisten und die Rechte von Krankenschwestern und Krankenpflegern auf die Verschreibung von Arzneimitteln auf Patienten ausweiten.

109

6.4 Erneuerung der Verwaltung der elektronischen Gesundheitsdienste

Meilenstein

Billigung des Governance-Rahmens für elektronische Gesundheitsdienste und seines Umsetzungsfahrplans

Billigung des Vorschlags für den Governance-Rahmen für elektronische Gesundheitsdienste und den Umsetzungsfahrplan durch den Lenkungsausschuss der „Eesti tervise IKT juhtimise raamistik“

Q2

2023

Billigung des Vorschlags für den Governance-Rahmen und den Umsetzungsfahrplan, mit dem der Governance-Rahmen für elektronische Gesundheitsdienste und die Koordinierung der Entwicklung elektronischer Gesundheitsdienste aktualisiert werden sollen.

113

6.6 Bereitstellung von Arbeitsmarktmaßnahmen zur Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit

Meilenstein

Inkrafttreten des Dekrets des Ministers für Gesundheit und Arbeit zur Stärkung der Regelung „Mein erster Arbeitsplatz“

Inkrafttreten des Dekrets des Ministers für Gesundheit und Arbeit

FRAGE 1

2022

Inkrafttreten des Dekrets des Ministers für Gesundheit und Arbeit, in dem die Merkmale der Regelung und die Bedingungen für ihre Durchführung, einschließlich der Finanzierung und der Zielgruppe, festgelegt werden. Ziel des Programms ist es, jungen Menschen, die keine oder nur geringe Berufserfahrung haben, die Möglichkeit zu geben, Berufserfahrung zu sammeln und ihre Fähigkeiten zur Teilnahme am Arbeitsmarkt zu verbessern.

114

6.6 Bereitstellung von Arbeitsmarktmaßnahmen zur Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit

Meilenstein

Jugendgarantie

Aktionsplan

Annahme des verstärkten Aktionsplans für die Jugendgarantie durch die Regierung

Q2

2022

Die Regierung verabschiedet einen geänderten Aktionsplan für die Jugendgarantie zur Förderung der Jugendbeschäftigung. In diesem Aktionsplan werden – einschließlich Maßnahmen zur Verbesserung der Kompetenzen junger Menschen – Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit festgelegt, einschließlich der Einbeziehung und Prävention von NEET-Situationen.

Festlegung der wichtigsten Parteien und ihrer Rolle bei der Prävention und Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit.

115

6.6 Bereitstellung von Arbeitsmarktmaßnahmen zur Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit

Sind gestellt.

Zahl der jungen Menschen, die am Programm „Mein erster Arbeitsplatz“ teilnehmen

Zahl der Teilnehmer

0

3178

FRAGE 4

2025

Mindestens 3178 junge Menschen im Alter von 16 bis 29 Jahren haben am Programm „Mein erster Arbeitsplatz“ teilgenommen (kumulative Zahl der Teilnehmer).

116

6.7 Verlängerung der Dauer der Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung

Meilenstein

Inkrafttreten der Änderungen des

Gesetz über Leistungen und Leistungen bei Arbeitslosigkeit und das

Arbeitslosenversicherungsgesetz

Inkrafttreten der Gesetzesänderungen

Q2

2023

Inkrafttreten der Änderungen des Gesetzes, die einen dauerhaften Mechanismus zur Aktivierung der Verlängerung der Laufzeit von Leistungen der Arbeitslosenversicherung um 60 Tage vorsehen, insbesondere wenn die registrierte Arbeitslosenquote die nicht beschleunigte Inflation/Lohnrate der Arbeitslosigkeit deutlich übersteigt. Der Verlängerungsmechanismus und der Spielraum, der höchstens 2 % betragen darf, werden im Dialog mit den Sozialpartnern vereinbart.

117

6.8 Langzeitpflege

Meilenstein

Inkrafttreten von Änderungen des Sozialfürsorgegesetzes

Inkrafttreten von Gesetzesänderungen

Q2

2022

Inkrafttreten von Gesetzesänderungen zum Sozialfürsorgegesetz, in denen der Begriff der Langzeitpflege festgelegt und die lokalen Behörden verpflichtet werden, den Grundsatz zu berücksichtigen, dass eine Person in der Lage sein muss, so lange wie möglich in ihrem Haushalt, in ihrem üblichen Umfeld und mit ausreichend hochwertigen Dienstleistungen zu leben.

118

6.8 Langzeitpflege

Meilenstein

Aktionsplan für ein integriertes Pflegemodell

Annahme des Aktionsplans

FRAGE 4

2022

Das Sozialministerium verabschiedet einen Aktionsplan, der die Einführung eines integrierten Pflegemodells in ganz Estland sowie die Aufgaben und Zuständigkeiten der am künftigen Finanzierungsmodell des Systems beteiligten Akteure vorsieht.

119

6.8 Langzeitpflege

Meilenstein

Inkrafttreten des Dekrets des Ministers für Sozialschutz

Inkrafttreten des Dekrets des Ministers für Sozialschutz

FRAGE 4

2024

In dem Dekret des Ministers für Sozialschutz werden die Gestaltung und die Merkmale der Dienstleistungen der lokalen Behörden für Menschen mit niedrigerem Pflegebedarf sowie die Bedingungen für ihre Umsetzung festgelegt. Sie umfasst insbesondere Investitionen und die Entwicklung von Dienstleistungen lokaler Behörden zur Gewährleistung einer eigenständigen Lebensführung für ältere Menschen mit geringerem Pflegebedarf und Menschen mit Behinderungen zur Unterstützung einer eigenständigen Lebensführung.

120

6.8 Langzeitpflege

Meilenstein

Inkrafttreten der Gesetzesänderungen des Unterstützungssystems für Kinder mit hohem Betreuungsbedarf

Inkrafttreten der Gesetzesänderungen

FRAGE 1

2025

Inkrafttreten von Gesetzesänderungen, die die Modernisierung und Integration von Diensten für Kinder mit höherem Betreuungsbedarf vorsehen. Insbesondere

Dienstleistungen in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Sozialschutz und Beschäftigung werden integriert, um Familien, die unter Pflegelast leiden, umfassend zu unterstützen, und

— das derzeitige Unterstützungssystem muss vereinfacht und die Bewertung des Betreuungsbedarfs konsolidiert werden, damit die Eltern über eine sichere Anlaufstelle für erste Beratung und Unterstützung verfügen.

121

6.9 Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles

Meilenstein

Annahme des Entwicklungsplans für die Wohlfahrtspflege 2023-2030 durch die Regierung

Annahme des Entwicklungsplans für die Wohlfahrt

FRAGE 1

2024

In dem Plan werden die Maßnahmen zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles dargelegt.

122

6.9 Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles

Meilenstein

Digitales Instrument für das geschlechtsspezifische Lohngefälle

Entwicklung eines Prototyps eines Instruments zur Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles

FRAGE 4

2022

Es wird ein Prototyp eines Instruments für das geschlechtsspezifische Lohngefälle für Arbeitgeber entwickelt, um ihnen Daten und Informationen über das geschlechtsspezifische Lohngefälle und seine möglichen Gründe in ihren Organisationen zur Verfügung zu stellen und auf diese Weise fundierte Entscheidungen zu unterstützen und wirksame Maßnahmen zur Umsetzung des Grundsatzes des gleichen Entgelts und zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles zu ergreifen.

123

6.9 Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles

Meilenstein

Digitales Instrument für das geschlechtsspezifische Lohngefälle

Einführung eines digitalen Instruments für das geschlechtsspezifische Lohngefälle

FRAGE 1

2024

Das digitale Instrument zur Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles steht Arbeitgebern zur Verfügung, um ihnen Daten und Informationen über das geschlechtsspezifische Lohngefälle und seine möglichen Gründe in ihren Organisationen zur Verfügung zu stellen und auf diese Weise fundierte Entscheidungen zu unterstützen und wirksame Maßnahmen zur Umsetzung des Grundsatzes des gleichen Entgelts und zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles zu ergreifen.

G.RECHNUNGSPRÜFUNG UND KONTROLLE

G.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Ziel der Reform ist es, den Rechtsrahmen für die Umsetzung und Überwachung des Aufbau- und Resilienzplans zu schaffen. Darin werden die Rolle der einschlägigen öffentlichen Stellen bei der Durchführung des Plans und die Art und Weise festgelegt, wie diese Stellen ihre Aufgaben erfüllen.

Die Umsetzung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein.

G.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investitionen)

Meilenstein/Ziel

Name

Qualitative Indikatoren (für Meilensteine)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Meilensteine und Ziele

Maßeinheit

Ausgangsbasis

Ziel

Vierteljahr

Jahr

124

Überwachung und Umsetzung des Plans

Meilenstein

Inkrafttreten der Regierungsverordnung über den Rechtsrahmen für die Durchführung und Überwachung des Aufbau- und Resilienzplans Estlands.

Inkrafttreten der Regierungsverordnung

FRAGE 4

2021

Inkrafttreten der Verordnung zur Schaffung des Rechtsrahmens für die Durchführung und Überwachung des Aufbau- und Resilienzplans Estlands vor Stellung des ersten Zahlungsantrags. In der Verordnung werden mindestens die Behörden festgelegt, die an der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans Estlands beteiligt sind, und ihre Aufgaben, einschließlich der Aufgaben des Finanzministeriums, der sektoralen Ministerien und des staatlichen gemeinsamen Servicezentrums.

H.KOMPONENTE 8: REPowerEU

Das REPowerEU-Kapitel befasst sich mit der Herausforderung, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. Die Ziele der Komponente bestehen darin, den Einsatz erneuerbarer Energiequellen zu erleichtern; Erleichterung der Dekarbonisierung ausgewählter Wirtschaftszweige; Erhöhung der Kapazität des Elektrizitätsverteilernetzes; Förderung der Nutzung von nachhaltigem Biomethan und Beschleunigung der Integration erneuerbarer Energiequellen.

Im REPowerEU-Kapitel wird die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung zur Verringerung der Gesamtabhängigkeit von fossilen Brennstoffen unterstützt, indem der Einsatz erneuerbarer Energien beschleunigt wird, unter anderem durch eine weitere Straffung der Genehmigungsverfahren und die Stärkung des inländischen Stromnetzes (länderspezifische Empfehlung 4 im Jahr 2022).

Es wird erwartet, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 verursacht, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

Die Durchführung der Maßnahme zur Erleichterung des Einsatzes erneuerbarer Energiequellen, der Maßnahme zur Verbesserung des Zugangs der Erzeugung erneuerbarer Energie zum Elektrizitätsverteilungsnetz und der Maßnahme zur Steigerung der Erzeugung und Nutzung von nachhaltigem Biomethan dürfte dazu beitragen, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. Die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energiequellen hat eine grenzüberschreitende oder länderübergreifende Dimension, insbesondere im Ostseeraum und in Finnland, da sie zur Sicherung der Energieversorgung in der Union insgesamt beiträgt. Eine geringere Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen wird auch einen europäischen Mehrwert schaffen, da sie die Versorgung anderer Mitgliedstaaten freisetzt, in der derzeitigen Situation der Erdgasversorgungsengpässe und bis andere Mitgliedstaaten ihre Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringern können.

H.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

8.1    Reform: Erleichterung des Einsatzes erneuerbarer Energiequellen

Ziel dieser Reform ist es, den Einsatz erneuerbarer Energiequellen, insbesondere der Windenergie, zu erleichtern. Die Reform umfasst:

·Inkrafttreten der Gesetzesänderungen zur Straffung der Planungs-, Genehmigungs- und Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren für Windenergieprojekte.

·Die Regierung legt auf der Grundlage eines technischen Berichts vorrangige Gebiete für die Entwicklung von Windkraftanlagen fest, in denen vorrangige Entwicklungsbereiche mit einem geschätzten Gesamtpotenzial von 1 000 MW ausgewiesen werden.

·Die lokalen Behörden erhalten Unterstützung bei der Verbesserung der Verwaltungsverfahren, einschließlich der Genehmigungsverfahren, für die Entwicklung der Windenergie.

Die Umsetzung der Reform muss bis zum 31. März 2026 abgeschlossen sein.

8.2.    Investitionen: Programm zur Verbesserung des Zugangs der Erzeugung erneuerbarer Energie zum Elektrizitätsverteilungsnetz

Ziel dieser Investition ist es, die Kapazität des Stromverteilernetzes zu erhöhen. Die mangelnde Kapazität des Stromverteilernetzes schränkt derzeit den Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energiequellen ein. Die Investitionen umfassen Arbeiten am Stromnetz, um die Netzkapazität um 160 MW zu erhöhen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. März 2026 abgeschlossen sein.

8.3.    Investitionen: Steigerung der Produktion und Nutzung von nachhaltigem Biogas und Biomethan

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Nutzung von nachhaltigem Biogas und nachhaltigem Biomethan im Einklang mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) zu fördern und die Integration erneuerbarer Energiequellen zu beschleunigen. Die Investition besteht aus Teilinvestitionen.

Eine Unterinvestition besteht in der Schaffung der notwendigen rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen für die Steigerung der Erzeugung und Nutzung von nachhaltigem Biogas und nachhaltigem Biomethan. Die eine Teilinvestition besteht aus zwei Elementen:

1.Estland gibt eine unabhängige Erhebung in Auftrag, in der die notwendigen regulatorischen, organisatorischen und finanziellen Maßnahmen ermittelt werden, die eingeleitet und durchgeführt werden müssen, um die Erzeugung und Nutzung von nachhaltigem Biogas und nachhaltigem Biomethan zu steigern. Die Erhebung enthält eine Bewertung der historischen und aktuellen Verbrauchsmengen für Erdgas, Biogas und Biomethan sowie einen Fahrplan für die künftige Nachfrage, um das Potenzial der nachhaltigen Biogas- und nachhaltigen Biomethanerzeugung als Ersatz für Erdgas im Laufe der Zeit aufzuzeigen. Der Abschlussbericht über die Erhebung wird auf der Website des Umweltministeriums veröffentlicht.

2.Die Regierung genehmigt einen Aktionsplan für die Erzeugung und den Einsatz von nachhaltigem Biogas und nachhaltigem Biomethan. Der Aktionsplan enthält eine Liste der legislativen Änderungen und Maßnahmen, die zur Steigerung der Erzeugung und des Einsatzes von nachhaltigem Biogas und nachhaltigem Biomethan erforderlich sind.

Teilinvestition 2 besteht in der Errichtung von Produktionsanlagen. Die Unterstützung im Rahmen der Maßnahme soll die Produktionskapazität von nachhaltigem Biomethan um mindestens 4 000 000 m³ erhöhen. Die Aufforderung zur Einreichung von Anträgen auf Finanzhilfen zur Förderung der Nutzung von Biomethan muss das Auswahlkriterium enthalten, dass der Verkehr mit Lastkraftwagen, die Bioabfälle befördern, so gering wie möglich gehalten wird.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

H.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investitionen)

Meilenstein/Ziel

Name

Qualitative Indikatoren (für Meilensteine)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Meilensteine und Ziele

Maßeinheit

Ausgangsbasis

Ziel

Vierteljahr

Jahr

125

8.1 Erleichterung des Einsatzes erneuerbarer Energiequellen

Meilenstein

Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Unterstützung lokaler Behörden

Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

FRAGE 3

2023

Es wird eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht, um lokale Behörden bei der Einstellung von Sachverständigen oder bei der Beschaffung von Dienstleistungen zur Verbesserung der Verwaltungsverfahren für die Entwicklung der Windenergie, einschließlich Genehmigungen, zu unterstützen.

126

8.1 Erleichterung des Einsatzes erneuerbarer Energiequellen

Meilenstein

Inkrafttreten der Änderungen der einschlägigen Gesetze zur Straffung der Genehmigungs-, Planungs- und Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren

Inkrafttreten der Änderungen

Q2

2024

Gesetzesänderungen zur Straffung der Genehmigungs-, Planungs- und Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren für Windenergieprojekte treten in Kraft. Dazu gehört, soweit erforderlich, folgende Gesetze zu ändern: das Baugesetzbuch, das Wassergesetz, das Planungsgesetz, das Gesetz über Umweltverträglichkeitsprüfung und Umweltmanagement, das Umweltabgabengesetz und das Forstgesetz.

127

8.1 Erleichterung des Einsatzes erneuerbarer Energiequellen

Meilenstein

Regierungsbeschluss zur Festlegung vorrangiger Entwicklungsbereiche für Windenergie

Regierungsbeschluss angenommen

FRAGE 3

2024

Die Regierung erlässt einen Beschluss zur Festlegung vorrangiger Entwicklungsbereiche im Bereich der Windenergie. Die Regierung erlässt den Beschluss auf der Grundlage eines technischen Berichts, in dem vorrangige Entwicklungsbereiche mit einem geschätzten Gesamtpotenzial von 1 000 MW ermittelt wurden.

128

8.1 Erleichterung des Einsatzes erneuerbarer Energiequellen

Sind gestellt.

Unterstützung der lokalen Gebietskörperschaften

Zahl der unterstützten lokalen Behörden

0

20

FRAGE 1

2025

20 lokale Behörden erhalten auf der Grundlage der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen Unterstützung für die Einstellung von Sachverständigen oder die Beschaffung von Dienstleistungen oder durch die Nutzung zentral beschaffter Dienstleistungen zur Verbesserung der Verwaltungsverfahren für die Entwicklung der Windenergie, einschließlich der Genehmigungsverfahren.

129

8.2 Programm zur Verbesserung des Zugangs der Erzeugung erneuerbarer Energie zum Elektrizitätsverteilungsnetz

Meilenstein

Unterzeichnung der Kofinanzierungsvereinbarung für die Arbeiten im Bereich der Elektrizitätsverteilungsnetze

Unterzeichnete Vereinbarung

FRAGE 1

2024

Unterzeichnung der Kofinanzierungsvereinbarung für die Stromverteilungsnetze zwischen dem Ministerium für Wirtschaft und Kommunikation und Elering AS mit dem Ziel, die Kapazität des Elektrizitätsverteilernetzes um 160 MW zu erhöhen.

130

8.2 Programm zur Verbesserung des Zugangs der Erzeugung erneuerbarer Energie zum Elektrizitätsverteilungsnetz

Sind gestellt.

Fertigstellung des Bauwerks und zusätzliche verfügbare Kapazität von 160 MW

 

Zusätzliche verfügbare Kapazität in MW

0

160

FRAGE 1

2026

Die Arbeiten an den Elektrizitätsverteilernetzen müssen abgeschlossen sein und zu einer Erhöhung der Kapazität des Elektrizitätsverteilernetzes um 160 MW führen.

131

8.3 Steigerung der Produktion und Nutzung von nachhaltigem Biogas und Biomethan

Meilenstein

Aufforderung zur Einreichung von Anträgen auf Finanzhilfen zur Unterstützung der Nutzung von Biomethan

Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen

Q2

2024

Veröffentlichung einer Aufforderung zur Einreichung von Anträgen auf Finanzhilfen zur Förderung der Nutzung von nachhaltigem Biomethan im Einklang mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II). Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen enthält neben den Auswahlkriterien auch die Anforderung, die in der Beschreibung der Investition festgelegt ist.

132

8.3 Steigerung der Produktion und Nutzung von nachhaltigem Biogas und Biomethan

Meilenstein

Unabhängige Erhebung zur Ermittlung der erforderlichen regulatorischen, organisatorischen und finanziellen Maßnahmen

Veröffentlichung des Abschlussberichts über die Erhebung

FRAGE 4

2024

Der Abschlussbericht über die unabhängige Erhebung, in dem die notwendigen regulatorischen, organisatorischen und finanziellen Maßnahmen aufgeführt werden, die eingeleitet und durchgeführt werden müssen, um die Erzeugung und Nutzung von nachhaltigem Biogas und nachhaltigem Biomethan zu steigern, wird auf der Website des Umweltministeriums veröffentlicht. Der Bericht enthält eine Schätzung des Potenzials für nachhaltiges Biogas und nachhaltiges Biomethan als Ersatz für Erdgas im Laufe der Zeit auf der Grundlage einer Analyse des historischen Verbrauchsvolumens und der künftigen Nachfrage.

133

8.3 Steigerung der Produktion und Nutzung von nachhaltigem Biogas und Biomethan

Meilenstein

Entwicklung eines Aktionsplans für die Erzeugung und den Einsatz von Biogas und Biomethan

Genehmigter Plan

Q2

2025

Die Regierung genehmigt den Aktionsplan für die Erzeugung und den Einsatz von nachhaltigem Biogas und nachhaltigem Biomethan. Der Aktionsplan enthält eine Liste der legislativen Änderungen und Maßnahmen, die zur Steigerung der Erzeugung und des Einsatzes von nachhaltigem Biogas und nachhaltigem Biomethan erforderlich sind.

134

8.3 Steigerung der Produktion und Nutzung von nachhaltigem Biogas und Biomethan

Sind gestellt.

Installation neuer Produktionskapazitäten für Biomethan

Erhöhung der installierten Produktionskapazität von nachhaltigem Biomethan in Kubikmetern

0

4 000 000

Q2

2026

Die installierte Kapazität für die Erzeugung nachhaltigen Biomethans erhöht sich im Rahmen der Beihilferegelung um mindestens 4 000 000 m³.

2.Geschätzte Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans

Die geschätzten Gesamtkosten des geänderten Aufbau- und Resilienzplans einschließlich des REPowerEU-Kapitels Estlands belaufen sich auf 953 330 000 EUR.

Die Gesamtkosten des REPowerEU-Kapitels werden auf 90 040 000 EUR veranschlagt. Insbesondere belaufen sich die geschätzten Gesamtkosten der in Artikel 21c Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2023/435 genannten Maßnahmen auf 0 EUR, während sich die Kosten der anderen Maßnahmen im REPowerEU-Kapitel auf 90 040 000 EUR belaufen.

 

ABSCHNITT 2: FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG

1.Finanziellen Beitrag

Die in Artikel 2 Absatz 2 genannten Tranchen werden wie folgt organisiert:

Erstzahlung (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investitionen)

Meilenstein/Ziel

Name

23

2.1. Ökologischer Wandel von Unternehmen

Meilenstein

Einrichtung einer Taskforce für den ökologischen Wandel zur Umsetzung und Überwachung des ökologischen Wandels

28

2.3. Programme zur Entwicklung umweltfreundlicher Technologien

Meilenstein

Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Planung und Aufstellung des Entwicklungsprogramms

37

2.6. Grüner Fonds

Meilenstein

Unterzeichnung der vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Wirtschaft und Kommunikation und SmartCap

38

2.6. Grüner Fonds

Meilenstein

Annahme des Dokuments zur Anlagepolitik durch SmartCap

44

3.1. Schaffung und Entwicklung eines Exzellenzzentrums für Daten-Governance und offene Daten

Meilenstein

Einrichtung eines Teams für Datenverwaltung im Statistischen Amt, im Ministerium für Wirtschaft und Kommunikation und in der Behörde für das staatliche Informationssystem

70

4.4. Förderung des ökologischen Wandels in der Energiewirtschaft

Meilenstein

Regierungsbeschluss über Investitionen, die erforderlich sind, um die verteidigungsbezogenen Höhenbeschränkungen für Windparks zu lockern

71

4.4. Förderung des ökologischen Wandels in der Energiewirtschaft

Meilenstein

Annahme des Beschlusses der Regierung über die Einleitung des Vorbereitungsprozesses für den Nationalen Entwicklungsplan für den Energiesektor, die Benennung der Verantwortlichen und die Fristen

74

4.5. Programm zur Stärkung des Stromnetzes zur Steigerung der Kapazitäten für die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Anpassung an den Klimawandel (z. B. Schutz vor Stürmen)

Meilenstein

Unterzeichnung des Vertrags über die Kofinanzierung von Netzinvestitionen mit dem Fernleitungsnetzbetreiber

81

5.1. Aufbau einer sicheren, grünen, wettbewerbsfähigen, bedarfsorientierten und nachhaltigen Verkehrs- und Energieinfrastruktur

Meilenstein

Annahme des Entwicklungsplans für Verkehr und Mobilität 2021-2035 durch die Regierung

89

5.4. Bau der Straßenbahnlinie des Alten Hafens Tallinn

Meilenstein

Fertigstellung der Planung des Straßenbahnbauprojekts

106

6.3. Stärkung der medizinischen Grundversorgung

Meilenstein

Inkrafttreten des Regierungserlasses zur Änderung der Liste der Gesundheitsleistungen der estnischen Krankenkasse über den Zugang zu spezialisierter medizinischer Versorgung

107

6.3. Stärkung der medizinischen Grundversorgung

Meilenstein

Inkrafttreten von Änderungen des Regierungserlasses zur Änderung der Liste der Gesundheitsleistungen der estnischen Krankenkasse über die Kosten und Leistungen der Allgemeinmediziner

113

6.6. Bereitstellung von Arbeitsmarktmaßnahmen zur Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit

Meilenstein

Inkrafttreten des Dekrets des Ministers für Gesundheit und Arbeit zur Stärkung der Regelung „Mein erster Arbeitsplatz“

124

Audit und Kontrolle

Meilenstein

Inkrafttreten der Regierungsverordnung über den Rechtsrahmen für die Durchführung und Überwachung des Aufbau- und Resilienzplans Estlands.

Ratenzahlungsbetrag

142 977 720 EUR

Zweite Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investitionen)

Meilenstein/Ziel

Name

1

1.1. Digitaler Wandel in Unternehmen

Meilenstein

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen mit Gewährungskriterien und Vergabebedingungen

11

1.4. Reform der Kompetenzen für den digitalen Wandel von Unternehmen

Meilenstein

Inkrafttreten sekundärer Rechtsvorschriften, in denen die Bedingungen für die Unterstützung der Entwicklung digitaler Kompetenzen festgelegt sind

16

1.5.1. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen auf ausländischen Märkten – Länder- und Regionalstrategien

Meilenstein

Vorbereitung der Entwicklung von Strategien

19

1.5.2. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen auf ausländischen Märkten – innovative Geschäftszentren auf wichtigen Exportmärkten

Meilenstein

Vorbereitende Analyse zur Festlegung des Inhalts und der Standorte von Geschäftszentren

21

1.5.3. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen auf ausländischen Märkten – Globale E-Export-Wirkungsgruppen und virtuelle Phasen

Meilenstein

Einrichtung von Wirkungsgruppen und Auswahl der Reiseziele für globale digitale Missionen

25

2.2. Grüne Kompetenzen zur Unterstützung des ökologischen Wandels von Unternehmen

Meilenstein

Inkrafttreten sekundärer Rechtsvorschriften, in denen die Bedingungen für die Förderung der Entwicklung grüner Kompetenzen festgelegt sind

32

2.4. Modernisierung der Geschäftsmodelle in Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes

Meilenstein

Inkrafttreten des Ministerialerlasses zur Festlegung der Bedingungen für die Zuschussfähigkeit

34

2.5. Einsatz ressourceneffizienter umweltfreundlicher Technologien

Meilenstein

Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen

51

3.4. Programm #Bürokratt (nationale virtuelle Plattform und Ökosystem für Assistenten)

Sind gestellt.

Zugang zu digitalen öffentlichen Diensten über die virtuelle Plattform für Assistenten

54

3.5. Neukonfiguration grundlegender digitaler Dienste und sicherer Übergang zur Cloud-Infrastruktur

Meilenstein

Entwicklung zentral bereitgestellter/gemeinsamer IT-Basisdienste

65

4.2. Förderung der Renovierung von Wohngebäuden

Meilenstein

Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Anträgen auf Zuschüsse zur Renovierung von Wohnwohngebäuden

68

4.3. Förderung der Renovierung kleiner Wohngebäude

Meilenstein

Veröffentlichte Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Renovierungsbeihilfen

90

5.4. Bau der Straßenbahnlinie des Alten Hafens Tallinn

Meilenstein

Vergabe eines Bauauftrags

114

6.6. Bereitstellung von Arbeitsmarktmaßnahmen zur Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit

Meilenstein

Aktionsplan Jugendgarantie

117

6.8. Langzeitpflege

Meilenstein

Inkrafttreten von Änderungen des Sozialfürsorgegesetzes

Ratenzahlungsbetrag

142 977 720 EUR

Dritte Vergütung (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investitionen)

Meilenstein/Ziel

Name

7

1.3. Entwicklung digitaler Frachtbriefe

Sind gestellt.

Entwicklung von eFTI-Plattformen

24

2.1. Ökologischer Wandel von Unternehmen

Meilenstein

Annahme des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft durch die Taskforce für den grünen Wandel

41

2.7. Schaffung von Möglichkeiten für die Einführung von Technologien für grünen Wasserstoff auf der Grundlage erneuerbarer Energien

Meilenstein

Inkrafttreten des Ministerialerlasses zur Festlegung der Bedingungen für die Gewährung der Unterstützung

47

3.2. Entwicklung von Veranstaltungsdiensten und proaktiven digitalen öffentlichen Diensten für Einzelpersonen

Sind gestellt.

Einführung von Diensten für Veranstaltungen im persönlichen Leben und/oder proaktiven Diensten

49

3.3. Entwicklung von Veranstaltungsdiensten und digitalem Zugangstor für Unternehmer

Sind gestellt.

Einführung von IT-Entwicklungen, die zur Einführung der Dienste für Unternehmensveranstaltungen und des Zugangstors beitragen

63

4.1. Förderung der Energieeffizienz

Meilenstein

Abschluss der Kooperationsvereinbarung, in der die Bedingungen für die Zusammenarbeit zwischen der SA Kredex/Enterprise Estonia und den Bezirksentwicklungszentren festgelegt sind

76

4.6. Programm zur Förderung der Energieerzeugung in Industriegebieten

Meilenstein

Veröffentlichung einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte zur Förderung der Energieerzeugung in Industrieanlagen

78

4.7. Pilotprogramm zur Energiespeicherung

Meilenstein

Veröffentlichung einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für ein Pilotprogramm zur Energiespeicherung

82

5.1. Aufbau einer sicheren, grünen, wettbewerbsfähigen, bedarfsorientierten und nachhaltigen Verkehrs- und Energieinfrastruktur

Meilenstein

Annahme des Umsetzungsplans für die Entwicklung eines umweltfreundlichen und nachhaltigen öffentlichen Verkehrs des Plans zur Entwicklung von Verkehr und Mobilität 2021-2035

92

5.5. Investitionen der Gemeinden in Fahrrad- und Fußwege

Meilenstein

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen

95

6.1. Eine umfassende Änderung der Organisation des Gesundheitswesens in Estland

Meilenstein

Annahme des strategischen Rahmens zur Behebung des Arbeitskräftemangels im Gesundheitswesen

96

6.1. Eine umfassende Änderung der Organisation des Gesundheitswesens in Estland

Meilenstein

Inkrafttreten des Dekretsdes Ministers für Gesundheit und Arbeit zur Änderung des Erstattungssystems für Ärzte und Apotheker 

99a

6.2.a Bau von TERVIKUM

Meilenstein

Unterzeichnung des Vertrags über den Bau von TERVIKUM

108

6.3. Stärkung der medizinischen Grundversorgung

Meilenstein

Inkrafttreten von Änderungen des Gesetzes über die Organisation von Gesundheitsdienstleistungen

109

6.4. Erneuerung der Verwaltung der elektronischen Gesundheitsdienste

Meilenstein

Billigung des Governance-Rahmens für elektronische Gesundheitsdienste und seines Umsetzungsfahrplans

116

6.7. Verlängerung der Laufzeit von Leistungen der Arbeitslosenversicherung

Meilenstein

Inkrafttreten der Änderungen des Gesetzes über Leistungen und Leistungen bei Arbeitslosigkeit und des Arbeitslosenversicherungsgesetzes

118

6.8. Langzeitpflege

Meilenstein

Aktionsplan für ein integriertes Pflegemodell

122

6.9. Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles

Meilenstein

Digitales Instrument für das geschlechtsspezifische Lohngefälle

Ratenzahlungsbetrag

142 977 720 EUR

Vierte Vergütung (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investitionen)

Meilenstein/Ziel

Name

2

1.1. Digitaler Wandel in Unternehmen

Sind gestellt.

Gewährung von Finanzhilfen

12

1.4. Reform der Kompetenzen für den digitalen Wandel von Unternehmen

Sind gestellt.

Teilnahme an Schulungsmaßnahmen

17

1.5.1. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen auf ausländischen Märkten – Länder- und Regionalstrategien

Meilenstein

Beschaffung von Studien

29

2.3. Programme zur Entwicklung umweltfreundlicher Technologien

Meilenstein

Einrichtung des Programms zur Entwicklung grüner Technologien

35

2.5. Einsatz ressourceneffizienter umweltfreundlicher Technologien

Sind gestellt.

Anzahl der Projekte, die im Anschluss an die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen Finanzhilfen erhalten haben

43a

2.8 Förderung von Investitionen in die Versorgungssicherheit

Meilenstein

Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen

55

3.5. Neukonfiguration grundlegender digitaler Dienste und sicherer Übergang zur Cloud-Infrastruktur

Sind gestellt.

Einführung einer nationalen privaten Cloud-Infrastruktur durch Behörden

56

3.5. Neukonfiguration grundlegender digitaler Dienste und sicherer Übergang zur Cloud-Infrastruktur

Meilenstein

Ausweitung der Cloud-Infrastruktur auf die Botschaft

84a

5.2.a Mehrzweck-Arbeitsschiff

Meilenstein

Unterzeichnung des Vertrags über den Bau des Schiffes

86a

5.3.a Bau von Viadukten der Rail Baltic

Meilenstein

Bauaufträge für den Bau von Viadukten der Rail Baltic

96a

6.1 Eine umfassende Änderung der Organisation des Gesundheitswesens in Estland

Meilenstein

Inkrafttreten des Dekrets des Ministers für Gesundheit und Arbeit und der Änderung des Gesetzes über die Organisation des Gesundheitswesens zur Einführung des Erstattungssystems für Krankenschwestern und Krankenpfleger

97

6.1. Eine umfassende Änderung der Organisation des Gesundheitswesens in Estland

Sind gestellt.

Zulassung zur Krankenpflegeausbildung

121

6.9. Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles

Meilenstein

Annahme des Entwicklungsplans für die Wohlfahrtspflege 2023-2030 durch die Regierung

123

6.9. Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles

Meilenstein

Digitales Instrument für das geschlechtsspezifische Lohngefälle

125

8.1 Erleichterung des Einsatzes erneuerbarer Energiequellen

Meilenstein

Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Unterstützung lokaler Behörden

126

8.1 Erleichterung des Einsatzes erneuerbarer Energiequellen

Meilenstein

Inkrafttreten der Änderungen der einschlägigen Gesetze zur Straffung der Genehmigungs-, Planungs- und Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren

129

8.2 Programm zur Verbesserung des Zugangs der Erzeugung erneuerbarer Energie zum Elektrizitätsverteilungsnetz

Meilenstein

Unterzeichnung der Kofinanzierungsvereinbarung für das Elektrizitätsverteilernetz

131

8.3 Steigerung der Produktion und Nutzung von nachhaltigem Biogas und Biomethan

Meilenstein

Aufforderung zur Einreichung von Anträgen auf Finanzhilfen zur Unterstützung der Nutzung von Biomethan

Ratenzahlungsbetrag

142 977 720 EUR

Fünfte Vergütung (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investitionen)

Meilenstein/Ziel

Name

4

1.2. Entwicklung des elektronischen Baus

Meilenstein

Annahme internationaler Normen und bewährter Verfahren für den Einsatz digitaler Technologien im Bauwesen

8

1.3. Entwicklung digitaler Frachtbriefe

Sind gestellt.

Entwicklung der ECMR-Schnittstelle (elektronischer Frachtbrief)

14

1.4. Reform der Kompetenzen für den digitalen Wandel von Unternehmen

Sind gestellt.

Zahl der neuen Weiterbildungs- und Umschulungsmodule

15

1.4. Reform der Kompetenzen für den digitalen Wandel von Unternehmen

Sind gestellt.

Überprüfung der Qualifikationsstandards für IKT-Spezialisten.

26

2.2. Grüne Kompetenzen zur Unterstützung des ökologischen Wandels von Unternehmen

Sind gestellt.

Anzahl der Weiterbildungs- und Umschulungsmodule

39

2.6. Grüner Fonds

Sind gestellt.

Volumen der Investitionen in Risikokapitalfonds oder Beteiligungsinvestitionen in Unternehmen

43b

2.8 Förderung von Investitionen in die Versorgungssicherheit

Sind gestellt.

Anzahl der im Anschluss an die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vergebenen Projekte

57

3.5. Neukonfiguration grundlegender digitaler Dienste und sicherer Übergang zur Cloud-Infrastruktur

Sind gestellt.

Migration kritischer Systeme zur nationalen Cloud-Infrastruktur der Botschaft

58

3.5. Neukonfiguration grundlegender digitaler Dienste und sicherer Übergang zur Cloud-Infrastruktur

Sind gestellt.

Zentrale Sicherheitsprüfung der Informationssysteme der Behörden

59

3.6. Zur Erstellung der strategischen Analyse von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Estland

Meilenstein

Inkrafttreten der Änderung des Gesetzes über die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie anderer für das Zentrum für strategische Analyse erforderlicher Änderungen der Rechtsvorschriften, der Verwaltung und der Verträge

61

3.8. Bau von Breitbandnetzen mit sehr hoher Kapazität

Sind gestellt.

Ausbau des Breitbandnetzes mit sehr hoher Kapazität für neue Standorte

64

4.1. Förderung der Energieeffizienz

Meilenstein

Digitale Instrumente zur Erleichterung des Zugangs zu Informationen über Renovierungen, einschließlich der Visualisierung der Ergebnisse der Renovierung und der Schätzung der Renovierungskosten, sind in Betrieb genommen worden.

66

4.2. Förderung der Renovierung von Wohngebäuden

Sind gestellt.

Wohnungen mit verbesserter Gesamtenergieeffizienz

69

4.3. Förderung der Renovierung kleiner Wohngebäude

Sind gestellt.

Wohnungen mit verbesserter Gesamtenergieeffizienz

72

4.4. Förderung des ökologischen Wandels in der Energiewirtschaft

Meilenstein

Inkrafttreten der einschlägigen primären und/oder abgeleiteten Rechtsvorschriften und Veröffentlichung von Leitlinien zur Verringerung der Hindernisse für die Installation von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie und von Energiespeicheranlagen

80a

4.8 Förderung der Entwicklung von Offshore-Windparks

Meilenstein

Ausgewählte Auftragnehmer für Radar- und Passivradarsystem/-sensoren und Vertragsunterzeichnung

94

6.1. Eine umfassende Änderung der Organisation des Gesundheitswesens in Estland

Meilenstein

Inkrafttreten der Regierungsverordnung über den Fahrplan für den Ausbau des Krankenhausnetzes

119

6.8. Langzeitpflege

Meilenstein

Inkrafttreten des Dekrets des Ministers für Sozialschutz

120

6.8. Langzeitpflege

Meilenstein

Inkrafttreten der Gesetzesänderungen des Unterstützungssystems für Kinder mit hohem Betreuungsbedarf

127

8.1 Erleichterung des Einsatzes erneuerbarer Energiequellen

Meilenstein

Regierungsbeschluss zur Festlegung vorrangiger Entwicklungsbereiche für Windenergie

128

8.1 Erleichterung des Einsatzes erneuerbarer Energiequellen

Sind gestellt.

Unterstützung der lokalen Gebietskörperschaften

132

8.3 Steigerung der Produktion und Nutzung von nachhaltigem Biogas und Biomethan

Meilenstein

Unabhängige Erhebung zur Ermittlung der erforderlichen regulatorischen, organisatorischen und finanziellen Maßnahmen

Ratenzahlungsbetrag

142 977 720 EUR

Sechste Vergütung (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investitionen)

Meilenstein/Ziel

Name

3

1.1. Digitaler Wandel in Unternehmen

Sind gestellt.

Gewährung von Finanzhilfen

5

1.2. Entwicklung des elektronischen Baus

Meilenstein

Verfügbarkeit öffentlicher Dienstleistungen auf der E-Bauplattform

6

1.2. Entwicklung des elektronischen Baus

Sind gestellt.

Abschluss von Entwicklungs- und Prototypprojekten

9

1.3. Entwicklung digitaler Frachtbriefe

Sind gestellt.

Gesamtzahl der abgeschlossenen Projekte

33

2.4. Modernisierung der Geschäftsmodelle in Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes

Sind gestellt.

Anzahl der geförderten Projekte

42

2.7 Schaffung von Möglichkeiten für die Einführung von Technologien für grünen Wasserstoff auf der Grundlage erneuerbarer Energien

Meilenstein

Technologien und Ausrüstung für die Erzeugung von grünem Wasserstoff 

45

3.1. Schaffung und Entwicklung eines Exzellenzzentrums für Daten-Governance und offene Daten

Sind gestellt.

Abschluss von Projekten zur Verbesserung der Datenqualität

46

3.1. Schaffung und Entwicklung eines Exzellenzzentrums für Daten-Governance und offene Daten

Sind gestellt.

Veröffentlichung von Datensätzen auf dem nationalen offenen Datenportal

48

3.2. Entwicklung von Veranstaltungsdiensten und proaktiven digitalen öffentlichen Diensten für Einzelpersonen

Sind gestellt.

Einführung persönlicher Veranstaltungsdienste und proaktiver Dienste

50

3.3. Entwicklung von Veranstaltungsdiensten und digitalem Zugangstor für Unternehmer

Sind gestellt.

Einführung von IT-Entwicklungen, die zur Einführung der Dienste für Unternehmensveranstaltungen und des Zugangstors beitragen

52

3.4. Programm #Bürokratt (nationale virtuelle Plattform und Ökosystem für Assistenten)

Sind gestellt.

Einführung des virtuellen Assistenten Bürokratt in digitalen öffentlichen Dienstumgebungen

53

3.4. Programm #Bürokratt (nationale virtuelle Plattform und Ökosystem für Assistenten)

Sind gestellt.

Zugang zu digitalen öffentlichen Diensten über die virtuelle Plattform für Assistenten

62

3.8. Bau von Breitbandnetzen mit sehr hoher Kapazität

Sind gestellt.

Ausbau des Breitbandnetzes mit sehr hoher Kapazität für neue Standorte

73

4.4. Förderung des ökologischen Wandels in der Energiewirtschaft

Meilenstein

Annahme des Nationalen Entwicklungsplans für den Energiesektor durch die Regierung

91

5.4 Bau der Straßenbahnlinie des Alten Hafens Tallinn

Sind gestellt.

Neue Straßenbahnlinie in Betrieb

93

5.5. Investitionen der Gemeinden in Fahrrad- und Fußwege

Sind gestellt.

Ausbau der Bike- und Fußwegeinfrastruktur

100a

6.2.a Bau von TERVIKUM

Meilenstein

TERVIKUM gebaut

115

6.6. Bereitstellung von Arbeitsmarktmaßnahmen zur Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit

Sind gestellt.

Zahl der jungen Menschen, die am Programm „Mein erster Arbeitsplatz“ teilnehmen

133

8.3 Steigerung der Produktion und Nutzung von nachhaltigem Biogas und Biomethan

Meilenstein

Entwicklung eines Aktionsplans für die Erzeugung und den Einsatz von Biogas und Biomethan

Ratenzahlungsbetrag

142 977 720 EUR

Siebte Beihilfe (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investitionen)

Meilenstein/Ziel

Name

10

1.3. Entwicklung digitaler Frachtbriefe

Meilenstein

Ex-post-Bewertung der Entwicklung und Einführung der digitalen Frachtbriefe

13

1.4. Reform der Kompetenzen für den digitalen Wandel von Unternehmen

Sind gestellt.

Abschluss von Ausbildungsmaßnahmen

18

1.5.1. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen auf ausländischen Märkten – Länder- und Regionalstrategien

Sind gestellt.

Anzahl der länderspezifischen und regionalen Exportstrategien

20

1.5.2. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen auf ausländischen Märkten – innovative Geschäftszentren auf wichtigen Exportmärkten

Sind gestellt.

Zahl der eröffneten Geschäftszentren

22

1.5.3. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen auf ausländischen Märkten – Globale E-Export-Wirkungsgruppen und virtuelle Phasen

Sind gestellt.

Zahl der von den globalen Wirkungsgruppen durchgeführten Dienstreisen und Zahl der Großveranstaltungen, bei denen Estland in „virtuellen Phasen“ vertreten war

27

2.2. Grüne Kompetenzen zur Unterstützung des ökologischen Wandels von Unternehmen

Sind gestellt.

Personen, die an Weiterbildungs- und Umschulungsprogrammen teilnehmen

30

2.3. Programme zur Entwicklung umweltfreundlicher Technologien

Sind gestellt.

Anzahl der im Rahmen des Programms zur Entwicklung grüner Technologien geförderten Cluster

31

2.3. Programme zur Entwicklung umweltfreundlicher Technologien

Sind gestellt.

Zahl der im Rahmen des Programms zur Entwicklung grüner Technologien geförderten Start-up-Unternehmen, die private Investitionen erhalten haben

36

2.5. Einsatz ressourceneffizienter umweltfreundlicher Technologien

Sind gestellt.

Zahl der abgeschlossenen Projekte

40

2.6. Grüner Fonds

Sind gestellt.

Volumen der Investitionen in Risikokapitalfonds oder Beteiligungsinvestitionen in Unternehmen

43

2.7. Schaffung von Möglichkeiten für die Einführung von Technologien für grünen Wasserstoff auf der Grundlage erneuerbarer Energien

Sind gestellt.

Zuschüsse für auf erneuerbaren Energieträgern basierende grüne Wasserstofftechnologien in Höhe von mindestens 49,49 Mio. EUR

43c

2.8 Förderung von Investitionen in die Versorgungssicherheit

Sind gestellt.

Zahl der abgeschlossenen Projekte

60

3.7. Informationssystem für die strategische Echtzeitanalyse von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Meilenstein

Entwicklung des neuen IKT-Analysesystems in Echtzeit für das Zentrum für strategische Analysen und Übermittlung an die zentrale Meldestelle

67

4.2. Förderung der Renovierung von Wohngebäuden

Sind gestellt.

Geschätzte jährliche Verringerung der Treibhausgasemissionen

69a

4.3 Förderung der Renovierung kleiner Wohngebäude

Sind gestellt.

Wohnungen mit verbesserter Gesamtenergieeffizienz

75

4.5. Programm zur Stärkung des Stromnetzes zur Steigerung der Kapazitäten für die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Anpassung an den Klimawandel (z. B. Schutz vor Stürmen)

Sind gestellt.

Zusätzliche Netzkapazität, die durch Investitionen in das Übertragungsnetz geschaffen wird

77

4.6. Programm zur Förderung der Energieerzeugung in Industriegebieten

Sind gestellt.

Zusätzliche Anschlusskapazität für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen in oder in der Nähe von an das Netz angeschlossenen Industriestandorten

79

4.7. Pilotprogramm zur Energiespeicherung

Sind gestellt.

Zusätzliche Wärmespeicherkapazität infolge der Investitionsförderung

80

4.7. Pilotprogramm zur Energiespeicherung

Sind gestellt.

Zusätzliche Stromspeicherkapazität infolge der Investitionsförderung

80b

4.8 Förderung der Entwicklung von Offshore-Windparks

Meilenstein

Radar- und Passivradarsystem/-sensoren werden in Betrieb genommen

80c

4.8 Förderung der Entwicklung von Offshore-Windparks

Meilenstein

Aufhebung der Höhenbegrenzung für Offshore-Windkraftanlagen im Golf von Riga und auf den estnischen Inseln Hiiumaa, Saaremaa, Vormsi

83

5.1. Aufbau einer sicheren, grünen, wettbewerbsfähigen, bedarfsorientierten und nachhaltigen Verkehrs- und Energieinfrastruktur

Meilenstein

Umsetzung des Entwicklungsplans für Verkehr und Mobilität 2021-2035

85a

5.2.a Mehrzweck-Arbeitsschiff

Meilenstein

Geliefertes Schiff

87a

5.3.a Bau von Viadukten der Rail Baltic

Sind gestellt.

Abgeschlossene Viadukte

98

6.1. Eine umfassende Änderung der Organisation des Gesundheitswesens in Estland

Meilenstein

Inkrafttreten der Ministerialverordnung zur Änderung der Vereinbarung zwischen dem Sozialministerium und der Universität Tartu über den Mangel an Ärzten in bestimmten Fachrichtungen

130

8.2 Programm zur Verbesserung des Zugangs der Erzeugung erneuerbarer Energie zum Elektrizitätsverteilungsnetz

Sind gestellt.

Fertigstellung des Bauwerks und zusätzliche verfügbare Kapazität von 160 MW

134

8.3 Steigerung der Produktion und Nutzung von nachhaltigem Biogas und Biomethan

Sind gestellt.

Installation neuer Produktionskapazitäten für Biomethan

Ratenzahlungsbetrag

95 318 480 EUR

ABSCHNITT 3: ZUSÄTZLICHE REGELUNG

1.Vorkehrungen für die Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans

Die Überwachung und Durchführung des estnischen Aufbau- und Resilienzplans erfolgt nach folgenden Modalitäten:

Das Finanzministerium als federführendes Ministerium und das staatliche gemeinsame Service Center sorgen für die Gesamtkoordinierung, Überwachung und Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans. Das staatliche gemeinsame Servicezentrum nimmt die Aufgaben der Verwaltungsbehörde wahr. Die Abteilung für den Staatshaushalt im Finanzministerium nimmt in Zusammenarbeit mit dem staatlichen gemeinsamen Service Center die Aufgaben im Zusammenhang mit der Überwachung und Bewertung wahr.

Die sektoralen Ministerien und Agenturen nehmen die ihnen übertragenen Zuständigkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung des Plans wahr. Ihre Dienststellen unterstützen auch die Überwachung der Fortschritte bei den in ihre Zuständigkeit fallenden Projekten und pflegen eine enge Zusammenarbeit mit dem staatlichen gemeinsamen Servicezentrum und dem Finanzministerium. Zu diesem Zweck wird das bestehende Betriebssystem der Strukturfonds (SFOS) genutzt, um alle Daten im Zusammenhang mit der Durchführung und Überwachung des Plans zu erfassen.

Die Abteilung Finanzkontrolle des Finanzministeriums, die Prüfbehörde, führt regelmäßige Prüfungen der eingerichteten Verwaltungs- und Kontrollsysteme durch. Sie erstellt ferner eine Zusammenfassung der durchgeführten Prüfungen im Zusammenhang mit Zahlungsanträgen. Die Prüfbehörde ist auch für die Koordinierungsstelle für die Betrugsbekämpfung zuständig.

Alle nationalen und externen Quellen werden in sektorspezifischen Programmen zusammengefasst, um eine transparente Überwachung der sektoralen Finanzierung und die Ermittlung von Risiken und die Vermeidung von Doppelfinanzierungen zu ermöglichen.

2.Vorkehrungen für die Gewährung des uneingeschränkten Zugangs der Kommission zu den zugrunde liegenden Daten

Das staatliche gemeinsame Servicezentrum als Verwaltungsbehörde ist für die Einreichung von Zahlungsanträgen bei der Europäischen Kommission und für die Erstellung der Verwaltungserklärung verantwortlich, mit der es bescheinigt, dass die Mittel bestimmungsgemäß verwendet wurden, dass die Informationen vollständig, genau und zuverlässig sind und dass das Kontrollsystem die erforderliche Gewähr bietet. Darüber hinaus wird die Überwachung und Bewertung auch vom Finanzministerium in Zusammenarbeit mit dem staatlichen gemeinsamen Service Center gewährleistet. 

Daten im Zusammenhang mit der Durchführung und Überwachung des Plans werden im bestehenden integrierten Informationssystem, dem Betriebssystem der Strukturfonds (SFOS), gespeichert. Das SFOS wird an die Anforderungen der Verordnung (EU) 2021/241 an die Datenerhebung, Fortschrittsberichte und Zahlungsanträge angepasst, einschließlich zur Erhebung von Indikatoren und anderen Informationen, die erforderlich sind, um das Erreichen der Etappenziele und Zielwerte nachzuweisen und darüber Bericht zu erstatten. Das SFOS wird von allen an der Umsetzung des Plans beteiligten Akteuren genutzt. Die Informationen im SFOS werden laufend über die Fortschritte und Ergebnisse des Plans, einschließlich der festgestellten Mängel und aller ergriffenen Abhilfemaßnahmen, aktualisiert.

Nach Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 übermittelt Estland der Kommission nach Erreichen der einschlägigen vereinbarten Etappenziele und Zielwerte in Abschnitt 2.1 dieses Anhangs einen ordnungsgemäß begründeten Antrag auf Zahlung des Finanzbeitrags. Estland stellt sicher, dass die Kommission auf Anfrage uneingeschränkten Zugang zu den zugrunde liegenden relevanten Daten hat, die die ordnungsgemäße Begründung des Zahlungsantrags stützen, und zwar sowohl für die Bewertung des Zahlungsantrags gemäß Artikel 24 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 als auch für Prüfungs- und Kontrollzwecke.

(1)      Mit Ausnahme von Vorhaben im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur, bei denen Erdgas genutzt wird und die die Bedingungen in Anhang III des Technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(2)      Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Benchmarks für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission fallen.
(3)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht recyclingfähiger gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsaschen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die auf Anlagenebene Nachweise erbracht werden.
(4)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung getrennter Abfälle für das Recycling getrennter Abfälle auf Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die auf Anlagenebene Nachweise erbracht werden.
(5)      Mit Ausnahme von Vorhaben im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur, bei denen Erdgas genutzt wird und die die Bedingungen in Anhang III des Technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(6)      Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Benchmarks für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission fallen.
(7)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht recyclingfähiger gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsaschen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die auf Anlagenebene Nachweise erbracht werden.
(8)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung getrennter Abfälle für das Recycling getrennter Abfälle auf Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die auf Anlagenebene Nachweise erbracht werden.
(9)      Mit Ausnahme von Vorhaben im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur, bei denen Erdgas genutzt wird und die die Bedingungen in Anhang III des Technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(10)      Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Benchmarks für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission fallen.
(11)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht recyclingfähiger gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsaschen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die auf Anlagenebene Nachweise erbracht werden.
(12)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung getrennter Abfälle für das Recycling getrennter Abfälle auf Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die auf Anlagenebene Nachweise erbracht werden.
(13)      Mit Ausnahme von Vorhaben im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur, bei denen Erdgas genutzt wird und die die Bedingungen in Anhang III des Technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(14)      Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Benchmarks für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission fallen.
(15)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht recyclingfähiger gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsaschen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die auf Anlagenebene Nachweise erbracht werden.
(16)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung getrennter Abfälle für das Recycling getrennter Abfälle auf Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die auf Anlagenebene Nachweise erbracht werden.
(17)      Mit Ausnahme von Vorhaben im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur, bei denen Erdgas genutzt wird und die die Bedingungen in Anhang III des Technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(18)      Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Benchmarks für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission fallen.
(19)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht recyclingfähiger gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsaschen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die auf Anlagenebene Nachweise erbracht werden.
(20)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung getrennter Abfälle für das Recycling getrennter Abfälle auf Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die auf Anlagenebene Nachweise erbracht werden.
(21) Mit Ausnahme von Vorhaben im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur, bei denen Erdgas genutzt wird und die die Bedingungen in Anhang III des Technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(22) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Benchmarks für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission fallen.
(23) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht recyclingfähiger gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsaschen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die auf Anlagenebene Nachweise erbracht werden.
(24) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung getrennter Abfälle für das Recycling getrennter Abfälle auf Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die auf Anlagenebene Nachweise erbracht werden.