21.9.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 332/10


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.11257 – ONE ROCK CAPITAL PARTNERS / CONSTANTIA)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2023/C 332/07)

1.   

Am 11. September 2023 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

One Rock Capital Partners LLC („ORC“, USA),

Constantia Flexibles GmbH („Constantia“, Österreich), ausschließlich kontrolliert von Fonds, die von Tochtergesellschaften der Wendel SE verwaltet werden.

ORC wird im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von Constantia übernehmen.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

ORC ist eine Private-Equity-Gesellschaft, deren Schwerpunkt auf Kontrollbeteiligungen in mittelständischen Unternehmen liegt. ORC verwaltet Fonds, die in Portfoliounternehmen aus verschiedenen Bereichen wie Chemikalien und Verfahren, spezialisierte Fertigung und Gesundheitsversorgung, Lebensmittelherstellung und -vertrieb sowie Unternehmens- und Umweltdienstleistungen investieren.

Constantia ist ein weltweit tätiger Hersteller und Anbieter flexibler Verpackungslösungen. Das Produktportfolio des Unternehmens umfasst flexible Verpackungslösungen für Produkte wie Lebensmittel, Milchprodukte, Heimtierfutter, Haushalts- und Körperpflegeprodukte, Arzneimittel und medizinische Produkte sowie Getränke.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.11257 – ONE ROCK CAPITAL PARTNERS / CONSTANTIA

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: mailto:COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)   ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)   ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.