7.9.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 317/19


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.11245 – GTCR / WORLDPAY)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2023/C 317/12)

1.   

Am 31. August 2023 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Fonds unter der Verwaltung von GTCR, LLC („GTCR“, USA),

New Boost Holdco, LLC („Worldpay“, USA).

GTCR wird die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von Worldpay im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung übernehmen.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

GTCR ist eine Private-Equity-Gesellschaft, die vor allem in Wachstumsunternehmen in den Bereichen Finanzdienstleistungen und Finanztechnologie, Gesundheitswesen, Technologie, Medien und Telekommunikation sowie Unternehmensdienstleistungen investiert.

Worldpay ist ein weltweit tätiges Zahlungstechnologieunternehmen, das Acquiring-Dienstleistungen und damit verbundene Technologiedienstleistungen für Händler erbringt.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.11245 – GTCR / WORLDPAY

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)   ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)   ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.