1.8.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 272/5 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.11215 – PAI PARTNERS / HG / AZETS)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2023/C 272/04)
1.
Am 24. Juli 2023 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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PAI Partners S.à.r.l. (Frankreich), hundertprozentige Tochtergesellschaft der PAI Partners SAS (Frankreich), zusammen „PAI Partners“, |
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HgCapital LLP („Hg“, Vereinigtes Königreich), |
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Azets Topco Limited („Azets“, Jersey), derzeit kontrolliert von Hg. |
PAI Partners und Hg werden die gemeinsame Kontrolle über Azets im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung übernehmen.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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PAI Partners ist eine Gesellschaft zur Verwaltung außerbörslicher Kapitalanlagen. Die von PAI Partners verwalteten Fonds erwerben Mehrheitsbeteiligungen an Unternehmen, die weltweit in den Bereichen Unternehmensdienstleistungen, Lebensmittel und Konsumgüter, allgemeine Industrie und Gesundheitswesen tätig sind. |
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Hg: Investitionen in Software- und Dienstleistungsunternehmen mit Schwerpunkt auf Europa und den Vereinigten Staaten. |
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Azets bietet vor allem für KMU Dienstleistungen in den Bereichen Rechnungslegung, Steuern, Rechnungsprüfung, Beratung, Personalunterstützung und Gehaltsabrechnung an und ist im gesamten EWR tätig. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.11215 – PAI PARTNERS / HG / AZETS
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Postanschrift:
Europäische Kommission |
Generaldirektion Wettbewerb |
Registratur Fusionskontrolle |
1049 Bruxelles/Brussel |
BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).