|
6.7.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 239/82 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.11135 — PORR / RIGIPS / SAUBERMACHER / JV)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2023/C 239/07)
1.
Am 28. Juni 2023 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
|
— |
PORR Umwelttechnik GmbH („PORR“, Österreich), gemeinsam kontrolliert von der Strauss-Gruppe und der IGO Industries-Gruppe, |
|
— |
Saint-Gobain Austria GmbH („Rigips“, Österreich), kontrolliert von Compagnie de Saint-Gobain SA, |
|
— |
Saubermacher Bau Recycling und Entsorgung GmbH („Saubermacher“, Österreich), kontrolliert von der Roth Privatstiftung. |
PORR, Rigips und Saubermacher werden im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über das neu zu gründende Gemeinschaftsunternehmen übernehmen.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen (das „JV“, Österreich).
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:|
— |
PORR ist Teil des PORR-Konzerns, der sich als Full-Service-Anbieter in der Bauwirtschaft versteht und innerhalb und außerhalb Europas Bauprojekte realisiert. Der PORR-Konzern ist unter anderem auch im Bereich des technischen Umweltschutzes tätig. |
|
— |
Rigips ist Teil der Saint-Gobain-Gruppe. Der Schwerpunkt des Konzerns liegt weltweit in den Bereichen innovative Werkstoffe, Hochleistungswerke und Bauprodukte. Unter der Marke RIGIPS werden von Saint-Gobain Austria GmbH in Österreich im Bereich Leichtbau Spezial- und Akustikplatten, Pulverprodukte und pastöse Spachtelmassen produziert sowie Profiltechnik, Zubehör und Dämmstoffe vertrieben. |
|
— |
Saubermacher bietet Dienstleistungen im Bereich Bauabfälle für Privatkunden, Gewerbe und aus dem kommunalen Bereich an. Die Saubermacher-Gruppe insgesamt bietet in Österreich und seinen Nachbarländern (sowie Kroatien) eine Reihe von Dienstleistungen entlang der Abfallwertschöpfungskette an, von der Sammlung und Aufbereitung bis hin zur Verwertung und Entsorgung von Abfällen. |
3.
Das voll funktionsfähige JV wird in folgenden Geschäftsbereichen tätig sein: Errichten und Betreiben einer Gipsrecyclinganlage in Stockerau, Österreich.
4.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.
5.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.11135 — PORR / RIGIPS / SAUBERMACHER / JV
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Postanschrift:
|
Europäische Kommission |
|
Generaldirektion Wettbewerb |
|
Registratur Fusionskontrolle |
|
Bruxelles/Brussel |
|
BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).