22.6.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 220/29


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.11104 — HUTCHISON PORTS SOKHNA / GOLDEN CHANCE INVESTMENT ENTERPRISE / CMA TERMINALS / JV)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2023/C 220/09)

1.   

Am 15. Juni 2023 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Hutchison Port Sokhna Limited („HPSL“, Vereinigtes Königreich), kontrolliert von CK Hutchison Holdings Limited („CKHH“, Kaimaninseln),

Golden Chance Investment Enterprise Limited („Golden Chance“, Hongkong), kontrolliert von China COSCO Shipping Corporation Limited („COSCO“, Hongkong),

CMA Terminals SAS („CMAT“, Frankreich), kontrolliert von CMA CGM S.A. („CMA CGM“, Frankreich),

neu gegründetes Unternehmen („JV“, Vereinigtes Königreich).

HPSL, Golden Chance und CMAT werden im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über das JV übernehmen.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen.

2.   

Die Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

HPSL ist ein Betriebsteil von CKHH, einem führenden, weltweit tätigen Unternehmen, das u. a. Containerterminals entwickelt und betreibt und damit verbundene Logistikdienste erbringt. CKHH hat vier Kerngeschäftsfelder: Häfen und damit verbundene Dienste, Einzelhandel, Infrastruktur und Telekommunikation,

Golden Chance ist eine Tochtergesellschaft von COSCO und als Hafenbetreiber tätig. Zu den Tätigkeitsbereichen von COSCO gehören Frachtschifffahrt, Logistik, Schiffsbau und -reparatur, Schiffsmanagementdienste, Schiffstechnik, Terminalbetrieb sowie damit verbundene Finanz- und IT-Dienste,

CMAT ist eine Tochtergesellschaft von CMA CGM, die eine Reihe von Diensten im Zusammenhang mit dem Seeverkehr anbietet, darunter Containerlinien- und Hafenterminaldienste. CMA CGM ist über die hundertprozentige Tochtergesellschaft CEVA Logistics auch im Bereich Speditions- und Auftragslogistik tätig und erbringt über die hundertprozentige Tochtergesellschaft CMA CGM Inland Services (CCIS) eine begrenzte Palette von Nebendienstleistungen für das Lieferkettenmanagement. CMA CGM hat vor Kurzem CMA CGM Air Cargo gegründet und die Erbringung von Luftfrachtdiensten aufgenommen.

3.   

Das JV wird im ägyptischen Hafen Ain Sokhna einen Containerterminal errichten, entwickeln und betreiben.

4.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

5.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.11104 — HUTCHISON PORTS SOKHNA / GOLDEN CHANCE INVESTMENT ENTERPRISE / CMA TERMINALS / JV

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.