31.5.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 190/17


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.11088 – LIBERTY GLOBAL / MEDIAHUIS / NRJ GROUP / VLAANDEREN EEN)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2023/C 190/14)

1.   

Am 16. Mai 2023 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Liberty Global Plc („Liberty Global“, Vereinigtes Königreich),

Mediahuis NV („Mediahuis“, Belgien),

NRJ Group SA („NRJ“, Frankreich),

Vlaanderen Eén NV („Vlaanderen Eén“, Belgien).

Liberty Global, Mediahuis und NRJ werden im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über Vlaanderen Eén übernehmen.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Liberty Global ist ein internationaler Anbieter von konvergenten Breitbandinternet-, Video-, Festnetztelefonie- und Mobilfunkdiensten in mehreren Mitgliedstaaten, unter anderem über Telenet in Belgien und Luxemburg. Telenet ist ein Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für Endkunden und Muttergesellschaft des Fernsehsenders Play Media (Programme PLAY4, PLAY5, PLAY6 und PLAY7).

Mediahuis ist ein in Belgien, den Niederlanden, Irland, Luxemburg und Deutschland führender Medienkonzern.

Die NRJ Group ist ein privater Medienkonzern, der vor allem in Frankreich in den Bereichen Verlagswesen, Produktion, Veranstaltungen, Fernsehen und Rundfunk und Medienverkauf tätig ist.

Vlaanderen Eén ist ein kommerzieller Rundfunksender, der Nostalgie Vlaanderen betreibt, einen kommerziellen Rundfunksender in niederländischer Sprache, der durch seinen Zugang zu FM-Frequenzen das gesamte Gebiet der Flämischen Gemeinschaft in Belgien abdecken kann.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.11088 – LIBERTY GLOBAL / MEDIAHUIS / NRJ GROUP / VLAANDEREN EEN

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.