11.4.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 126/7


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.11074 – L-GAM / EPIC BPIFRANCE / BIOSE)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2023/C 126/05)

1.   

Am 30. März 2023 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

L-GAM GP II S.à.r.l. („L-GAM“, Luxemburg),

EPIC Bpifrance (Frankreich),

Biose Industrie SAS („Biose“, Frankreich), kontrolliert von Microbiota Anima Group SAS und Cathay Capital Private Equity SAS.

L-GAM und EPIC Bpifrance werden die gemeinsame Kontrolle über die Gesamtheit von Biose im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung übernehmen.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

L-GAM ist eine Anlagegesellschaft mit Sitz in Luxemburg, die langfristige Investitionen in kleine und mittlere Privatunternehmen in Europa tätigt.

EPIC Bpifrance ist eine staatliche französische Industrie- und Handelseinrichtung, die für Rechnung des französischen Staates die Entwicklung und Finanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen fördert, deren Schwerpunkt auf Innovation und Technik liegt.

Biose ist ein Biotechnologieunternehmen, das sich auf den Mikrobiomsektor konzentriert und Dienstleistungen im Bereich der Auftragsentwicklung und -herstellung, hauptsächlich für lebende biotherapeutische Produkte und Probiotika, erbringt.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.11074 – L-GAM / EPIC BPIFRANCE / BIOSE

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.