19.4.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 136/8


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.11067 – HG / EFMS / TRUSTQUAY / VIEWPOINT)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2023/C 136/03)

1.   

Am 11. April 2023 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

HgCapital LLP („Hg“, Vereinigtes Königreich),

EQT Fund Management S.à r.l. („EFMS“, Luxemburg), vollständig im Eigentum und unter der Kontrolle von EQT AB,

Tanqueray Topco Limited („TrustQuay“, Jersey), letztlich kontrolliert von Hg,

Viewpoint Software Holding Pte. Ltd. („Viewpoint“, Singapur), letztlich kontrolliert von EFMS.

Hg und EFMS werden im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über TrustQuay und Viewpoint übernehmen.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Hg investiert in Software- und Dienstleistungsunternehmen, vorwiegend in Europa und den Vereinigten Staaten.

EFMS ist der Verwalter alternativer Investmentfonds von BPEA Private Equity AsiaEQT Mid-Market Growth SCSp („MMG-Fonds“), einem privaten Investmentfonds, der seine Investitionen über verschiedene Branchen hinweg vor allem auf den asiatisch-pazifischen Raum fokussiert.

TrustQuay ist ein Technologieanbieter von Unternehmensverwaltungssoftware für Treuhand-, Unternehmens- und Fondsdienstleister.

Viewpoint ist ein Anbieter von Unternehmensverwaltungssoftware, die der Speicherung und dem Management von Verwaltungsdaten zu juristischen Personen dient. Die Zielgruppe von Viewpoint sind Treuhand-, Unternehmens- und Fondsverwaltungsdienstleister, Offshore-Anwaltskanzleien und weitere Unternehmen.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.11067 – HG / EFMS / TRUSTQUAY / VIEWPOINT

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.