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3.2.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 41/21 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.10973 — VODAFONE GROUP / ALTICE LUXEMBOURG / FIBRECO)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2023/C 41/08)
1.
Am 25. Januar 2023 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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Vodafone Group Plc („Vodafone“, Vereinigtes Königreich), |
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Altice Luxembourg S.A. („Altice“, Luxemburg), letztlich kontrolliert von Herrn Patrick Drahi. |
Vodafone und Altice werden ein Gemeinschaftsunternehmen („FibreCo“, Deutschland) gründen und betreiben, an dem sie im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle erwerben.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:|
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Vodafone ist die Holdinggesellschaft einer Gruppe, die in zehn Mitgliedstaaten der Europäischen Union, darunter Deutschland, in erster Linie Mobilfunknetze betreibt und Mobilfunkdienste wie mobile Sprach-, Nachrichten- und Datendienste anbietet. |
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Altice ist eine konvergente multinationale Gruppe, die auf Telekommunikation, Inhalte, Medien, Unterhaltung und Werbung spezialisiert ist und ihre Kunden über Glasfasernetze und mobile Breitbandnetze anbindet. |
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FibreCo wird in Deutschland in folgenden Bereichen tätig sein: i) Ausbau und Betrieb von Glasfaser-Telekommunikationsnetzen (mit Schwerpunkt auf denselben geografischen Gebieten (d. h. hauptsächlich städtischen Gebieten) wie das derzeitige Koaxialkabelnetz von Vodafone) und ii) Angebot eines Vorleistungszugangs zu diesen Glasfasernetzen nach dem Grundsatz des offenen und diskriminierungsfreien Zugangs. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.10973 – VODAFONE GROUP / ALTICE LUXEMBOURG / FIBRECO
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Fax +32 22964301
Postanschrift:
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Europäische Kommission |
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Generaldirektion Wettbewerb |
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Registratur Fusionskontrolle |
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1049 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).