Brüssel, den 6.12.2023

JOIN(2023) 51 final

GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Kein Platz für Hass: ein Europa, das geeint gegen Hass steht


Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören.

Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.

Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union

1.VERSTÄRKT GEGEN HASS VORGEHEN

Die in den EU-Verträgen verankerten Werte sind weder graue Theorie noch fakultativ: Sie sind die wesentlichen Voraussetzungen für unsere demokratischen und pluralistischen Gesellschaften. Sie müssen für jede Person in der EU gelten. Jede Person, jede Gemeinschaft und jeder Glauben verdient gleichen Respekt. Der Zusammenhalt unserer Gesellschaft wird untergraben, wenn der Druck auf bestimmte Gruppen zunimmt.

In den vergangenen Wochen ist es in Europa zu Szenen gekommen, von denen wir gehofft hatten, dass sie sich nie wieder abspielen. Gewaltsame kriminelle Angriffe auf die jüdische Gemeinschaft gemahnen uns auf schockierende Weise daran, dass wir uns niemals mit dem Wiederaufflammen von Hass abfinden dürfen. Es ist nicht hinnehmbar, dass jüdische Gemeinschaften sich nicht sicher fühlen und Menschen ihr tägliches Leben nicht ohne Angst führen können, sei es in der Schule, im Studium oder bei der Arbeit. Es ist nicht hinnehmbar, dass Sicherheitsbedenken teilweise dafür verantwortlich sind, dass die jüdische Bevölkerung in der EU in den letzten Jahren einen Rückgang verzeichnet hat und zahlreiche Menschen sich dafür entscheiden, aus der EU auszuwandern. Die jüdischen Gemeinschaften Europas gehören untrennbar zu unserer Geschichte, unserer Kultur und unserer Gesellschaft, und Antisemitismus ist unvereinbar mit allem, wofür die Europäischen Union steht. Die heutige Situation ist unvereinbar mit den Menschenrechten, unseren Werten und unserer europäischen Lebensweise.

Gleiches gilt für alle Formen von Hass. Wir sind auch Zeugen eines zunehmenden Hasses gegen Muslime, die Einschüchterung, Schikanierung und Diskriminierung ausgesetzt sind. All die verschiedenen Aspekte, die Europa zu einer derart vielfältigen Gesellschaft machen, die ihresgleichen sucht, gebieten Respekt. 1 Dies ist eine wesentliche Grundlage unserer Vielfalt als Europäerinnen und Europäer.

Es gibt eindeutige Hinweise darauf, dass es in den vergangenen Wochen allgemein zu einer Zunahme von Hass gekommen ist. Hass führt zu noch mehr Hass: Er ist eine zerstörerische Kraft nicht nur für bestimmte Gemeinschaften, sondern für uns alle. Hass ist ein Risiko für unsere Gesellschaft und Demokratie. Wir können nicht hinnehmen, dass Menschen wegen ihres Aussehens, ihres Glaubens, der Person, die sie lieben, oder ihrer Herkunft daran gehindert werden, sich in vollem Umfang einzubringen. Die europäische Geschichte zeigt, dass Schweigen und tatenloses Zusehen für die Ausbreitung von Hass förderlich sind. Verharmlosende Sprache befördert ein Gefühl der Straflosigkeit bei Angriffen auf bestimmte Gemeinschaften oder Personen. Desinformation, Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland werden von denjenigen genutzt, die unsere Demokratien untergraben und Konflikte schüren wollen. Dabei werden andere soziale Spannungen wie soziale Ausgrenzung und Armut genutzt, um bestimmte Gruppen zu stigmatisieren. Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ein Grundrecht von hohem Wert, aber gemäß den internationalen Menschenrechtsnormen darf es nicht zur Aufstachelung zu Hass und Gewalt missbraucht werden. Diejenigen, die die rote Linie überschreiten, sollten nicht ungestraft davonkommen.

Unsere Geschichte und unsere gemeinsamen Werte gehen mit der Verantwortung für den Schutz der jüdischen Gemeinschaften in Europa und die geschlossene Solidarität mit ihnen einher – und mit der Pflicht, Hass, Sündenbockkampagnen und Verunglimpfungen von Personen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, ihres Glaubens, ihres Geschlechts oder ihrer Sexualität zu bekämpfen. Die Gewalt und der Hass, die sich in den letzten Wochen sowohl in konkreten Taten als auch in Form von Aufstachelung manifestiert haben, sind nicht hinnehmbar und erfordern eine starke und entschlossene Reaktion.

Diese Mitteilung ist ein an alle Europäerinnen und Europäer gerichteter Aufruf zum Handeln, um dafür zu sorgen, dass Europa ein Ort ist, an dem unsere Grundwerte jeder Person gleichermaßen zugutekommen. Gleichgültigkeit oder Unwissenheit stellen nicht nur eine Bedrohung für die diskriminierten Menschen dar, sondern auch für eine offene und vielfältige Gesellschaft, für die Demokratie und die europäische Lebensweise. Untätigkeit ist keine Alternative. Wir müssen entschlossen und geschlossen handeln.

***

Hass kann in vielerlei Ausprägungen erscheinen: Mobbing, Belästigung, verbale Übergriffe oder Beleidigungen, Desinformation, Drohungen oder Aufrufe zu Gewalt – bis hin zu tatsächlicher Gewalt. Die Verbreitung von Hass in Gesellschaft und Politik erfordert eine umfassende Reaktion.

In den letzten Jahren hat die Kommission gemeinsam mit dem Europäischen Parlament und dem Rat eine Reihe von Rechtsinstrumenten und politischen Initiativen entwickelt, um die in unseren Verträgen und in der Charta der Grundrechte der EU verankerten gemeinsamen Werte und Grundrechte der EU zu fördern und zu schützen.

Der zentrale EU-Rahmen für eine starke gemeinsame Reaktion auf rassistische und fremdenfeindliche Hetze und Hasskriminalität ist der Rahmenbeschluss von 2008 zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit 2 . Dieser strafrechtliche Rahmen soll sicherstellen, dass schwere Formen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in der gesamten EU mit wirksamen, angemessenen und abschreckenden strafrechtlichen Sanktionen geahndet werden. Insbesondere werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, Hetze – die öffentliche Aufstachelung zu Gewalt oder Hass aus Gründen der Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft 3 – unter Strafe zu stellen und rassistische Beweggründe bei der Verurteilung von Straftätern gebührend zu berücksichtigen. Die nationalen Behörden müssen Fälle mutmaßlicher Hasskriminalität oder Hetze untersuchen, strafrechtlich verfolgen und vor Gericht bringen, darunter auch die öffentliche Billigung, Leugnung und grobe Verharmlosung des Holocaust.

Es wurden erhebliche Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass der Rahmenbeschluss vollständig und ordnungsgemäß umgesetzt wird, insbesondere durch die Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren gegen 13 Mitgliedstaaten seit Oktober 2020. Daraufhin haben zehn Mitgliedstaaten Maßnahmen ergriffen. Die anderen Mitgliedstaaten müssen noch weitere Maßnahmen ergreifen, um diese Vorschriften in vollem Umfang wirksam umzusetzen.

Im Dezember 2021 schlug die Kommission vor, die derzeitige in den Verträgen enthaltene Liste der EU-Straftatbestände um Hetze und Hasskriminalität 4 zu erweitern, um die derzeitigen unterschiedlichen und fragmentierten strafrechtlichen Ansätze der Mitgliedstaaten anzugehen und einen einheitlichen Schutz der Opfer in der gesamten EU sicherzustellen. Dies erfordert einen einstimmigen Beschluss des Rates mit Zustimmung des Europäischen Parlaments, der es der Kommission ermöglichen würde, einen Legislativvorschlag zur Stärkung des bestehenden Rechtsrahmens für die EU-weite Bekämpfung von Hetze und Hasskriminalität vorzulegen. Die jüngsten Ereignisse machen deutlich, dass dieser Ratsbeschluss unbedingt rasch angenommen werden muss, um unsere gemeinsamen EU-Werte zu schützen, die durch alle Formen von Hetze und Hasskriminalität untergraben werden, unabhängig davon, gegen welche Personen oder Gruppen sie gerichtet sind.

2.MENSCHEN UND ORTE SCHÜTZEN

„Niemand wird mit dem Hass auf andere Menschen wegen ihrer Hautfarbe, ethnischen Herkunft oder Religion geboren. Hass wird gelernt. Und wenn man Hass lernen kann, kann man auch lernen zu lieben. Denn die Liebe ist ein viel natürlicheres Empfinden im Herzen eines Menschen als ihr Gegenteil.“

Nelson Mandela – Präsident Südafrikas (1994-1999)

Die Strategie für eine Sicherheitsunion 2020-2025 5 hat unterstrichen, wie wichtig es ist, die Sicherheit für alle Menschen in der EU im Einklang mit den Werten und Grundsätzen der EU zu gewährleisten.

Europa verzeichnet heute eine besorgniserregende Zunahme von Hetze und Hasskriminalität. 6 Dies umfasst über bestehende Rassendiskriminierung hinaus sowohl physische Angriffe 7 als auch Angriffe im Internet 8 . Es gibt Hinweise darauf, dass sich Hetze und Feindseligkeiten insbesondere gegen jüdische und muslimische Gemeinschaften richten. 9 Sicherheitsbedenken sowie die wahrgenommene mangelnde Entschlossenheit zur Bekämpfung von Antisemitismus haben eine wichtige Rolle 10 bei früheren Maßnahmen gespielt, die nun verstärkt werden müssen. 

-Vor physischen Bedrohungen schützen

Die Strafverfolgungsbehörden tragen eine besondere Verantwortung dafür, die Maßnahmen anzuführen, mit denen die Gefahren, die Hetze und Hasskriminalität für die persönliche Sicherheit bergen, angegangen werden sollen. Die Hochrangige Gruppe zur Bekämpfung von Hetze und Hasskriminalität 11 unterstützt die Mitgliedstaaten dabei, Schulungen zu entwickeln, Kapazitäten für die Strafverfolgung aufzubauen, die Erfassung von Hassverbrechen und die zugehörige Datenerhebung zu verbessern sowie die Opfer zu ermutigen, Hassverbrechen zu melden. Sie arbeitet mit den EU-Agenturen zusammen, um die Schulung der Polizei zu Hassverbrechen und die Unterstützung der Opfer von Hassverbrechen zu verbessern. 12 In jedem Fall ist es von entscheidender Bedeutung, die gefährdeten Gemeinschaften in die Entwicklung von Sicherheitsstrategien und deren Umsetzung einzubeziehen. 13

Bereits laufende Maßnahmen:

·Die Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL) plant gezielte Veranstaltungen und E-Schulungen, in deren Mittelpunkt insbesondere Antisemitismus, Hass gegen Muslime und allgemeinere Schutzmaßnahmen gegen Rassismus stehen. Ein Treffen mit Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten im April 2024 in Budapest wird sich schwerpunktmäßig der Verbesserung der Koordinierung und der wirksamen Umsetzung der Rechtsvorschriften über Hasskriminalität widmen.

·Europol wird ebenfalls die Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden bei der Nutzung von Cyber-Ermittlungsinstrumenten verstärken, um Straftäter im Internet und an Hasskriminalität beteiligte Netze zu ermitteln.

·Die Strategie für die justizielle Aus- und Fortbildung auf europäischer Ebene für den Zeitraum 2021-2024 14 umfasst gezielte Maßnahmen zur Anwendung der Charta der Grundrechte der EU wie etwa Schulungen im Zusammenhang mit den Maßnahmen der EU gegen Hass.

·Schulungsmaterial zur Bekämpfung von Diskriminierung, einschließlich Antisemitismus, ist auf der Europäischen Plattform für Berufsbildung des Europäischen Justizportals verfügbar. Dieses bildet die Grundlage für die nächste Phase der europäischen justiziellen Aus- und Fortbildung.

Diese Maßnahmen sollen durch ein Netz nationaler Kontaktstellen von Strafverfolgungsbehörden, die auf strafrechtliche Ermittlungen zu Hetze und Hasskriminalität spezialisiert sind, gestützt werden, um die Koordinierung mit Maßnahmen auf EU-Ebene, z. B. im Rahmen der Hochrangigen Gruppe zur Bekämpfung von Hetze und Hasskriminalität, die grenzüberschreitende Unterstützung von Ermittlungen und den Austausch bewährter Verfahren und Instrumente zu verbessern. 15

In der EU-Strategie für die Rechte von Opfern 2020-2025 16 wurde hervorgehoben, dass Opfer von Hasskriminalität eigens unterstützt und geschützt werden müssen. Der Strategie zufolge sind bestimmte Gemeinschaften wie Jüdinnen und Juden oder Musliminnen und Muslime unverhältnismäßig stark von Hasskriminalität betroffen. Die Strategie sieht Maßnahmen vor, die die Anzeige von Straftaten 17 , eine bessere Untersuchung von Vorurteilen als Motiv und eine verstärkte Unterstützung der Opfer rassistischer und fremdenfeindlicher Straftaten fördern. Diese Arbeit wird durch EU-Mittel für Opfer von Hasskriminalität sowie durch Sensibilisierungsinitiativen im Rahmen der Programme „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ und „Justiz“ gestützt. Im Juli 2023 nahm die Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung der Opferschutzrichtlinie 18 an. Eine rasche Annahme dieser überarbeiteten Vorschriften würde den Schutz von schutzbedürftigen Opfern wie Opfern von Hasskriminalität stärken und dafür sorgen, dass die besonderen Bedürfnisse dieser Opfer besser ermittelt und eigens auf sie zugeschnittene Unterstützungs- und Schutzmaßnahmen umfassender angewendet werden können.

Eine Reihe gewaltsamer Angriffe in ganz Europa verdeutlicht, dass Gebetsstätten und Gemeinschaftszentren geschützt werden müssen. Obwohl es den nationalen Behörden obliegt, für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger zu sorgen, mussten die meisten jüdischen Gemeinschaften und Organisationen der Zivilgesellschaft erhebliche Mittel aufbringen, um eigene Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Aus diesem Grund hat die Strategie der EU zur Bekämpfung von Antisemitismus 19 der Unterstützung der Mitgliedstaaten und jüdischen Gemeinschaften bei der Stärkung des Schutzes von Gebetsstätten im Rahmen der Bemühungen zum Schutz des öffentlichen Raums Priorität eingeräumt. Die EU hat den Schutz des öffentlichen Raums als Priorität eingestuft und im Rahmen ihrer Agenda für Terrorismusbekämpfung 2020 20 Mittel aus dem Fonds für die innere Sicherheit mobilisiert. Von den zu schützenden öffentlichen Räumen wurde Gebetsstätten besondere Aufmerksamkeit gewidmet.

Seit 2020 werden im Rahmen des Programms „PROTECT“ eine Reihe transnationaler und interreligiöser Projekte unterstützt. Dabei werden Schwachstellenbewertungen in Gebetsstätten sowie Schulungen von Glaubensführern und ihren Gemeinschaften durchgeführt. 21 Diese Erfahrungen wurden 2022 bei der Zuweisung neuer Mittel zur Erweiterung des Programms und zum Schutz von Gebetsstätten und Gemeinschaften aller Glaubensrichtungen berücksichtigt, wobei der Schwerpunkt auf dem Schutz jüdischer Gebets-, Bildungs- und Versammlungsstätten liegt. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit Organisationen wie dem Sicherheits- und Krisenzentrum des Europäischen Jüdischen Kongresses. 22 Die Mittel werden nun im Zuge der bevorstehenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Maßnahmen zum Schutz des öffentlichen Raums weiter aufgestockt, in deren Rahmen Gebetsstätten wie Synagogen und Moscheen, religiöse Schulen und Versammlungsorte religiöser Gemeinschaften zu den wichtigsten Prioritäten gehören. Angesichts der Dringlichkeit wird diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen von 2024 auf 2023 vorgezogen und zweckgebundene Mittel für die Bekämpfung von Antisemitismus umfassen. 23 Darüber hinaus unterstützt die Kommission die Mitgliedstaaten bei der Anpassung ihrer nationalen Maßnahmen, unter anderem durch zusätzliche Mittel aus dem Fonds für die innere Sicherheit, um die unmittelbaren Prioritäten anzugehen. 24

Auf Antrag werden unter Nutzung eines Pools erfahrener EU-Sicherheitsberater 25  Missionen durchgeführt, um die Mitgliedstaaten bei Schwachstellenbewertungen zu unterstützen. Ziel dabei ist, Schwachstellen sowohl in Gebetsstätten und im sonstigen öffentlichen Raum als auch bei kritischer Infrastruktur zu erfassen. 26  Im Jahr 2021 veröffentlichte die Kommission einen Leitfaden für einen besseren Schutz von Gebetsstätten 27 , der bei Schulungen für Ausbildungspersonal in Polen und Schweden zum Schutz von jüdischen Gebetsstätten verwendet wird. Ergänzt wurde er im Jahr 2022 durch das Handbuch „Security by Design“ 28 , das den Behörden Anregungen liefert, Sicherheitsaspekte in die Gestaltung künftiger und die Neugestaltung bestehender öffentlicher Räume einzubeziehen. Die von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte erstellte Datenbank zur Bekämpfung von Hass gegen Muslime sollte genutzt werden, um diese Form des Hasses weiter zu bekämpfen. 29

Die Kommission wird

-    das Programm PROTECT im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit stärken, es mit Finanzmitteln aufstocken und um eine Priorität für den Schutz insbesondere jüdischer Gebetsstätten, religiöser Schulen und Gemeinschaften ergänzen;

-    die bevorstehende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen beschleunigen.

Die Kommission fordert

-    den Rat auf, zu beschließen, die derzeitige in den Verträgen enthaltene Liste der EU-Straftatbestände auf Hetze und Hasskriminalität auszuweiten;

-    das Europäische Parlament und den Rat auf, die überarbeitete Opferschutzrichtlinie rasch anzunehmen.

Die Kommission wird mit CEPOL und Europol zusammenarbeiten und fordert

-    CEPOL auf, spezielle Veranstaltungen und E-Schulungen zu organisieren, die sich insbesondere auf Antirassismus, Antisemitismus und Schutzmaßnahmen gegen antimuslimischen Hass konzentrieren;

-    Europol auf, die Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden bei der Nutzung von Cyber-Ermittlungsinstrumenten zur Ermittlung der an Hetze und Hasskriminalität beteiligten Netze zu verstärken.

–     Vor Gefahren im Internet schützen

Das Online-Umfeld hat sich zu einem zentralen Vektor für unsere Demokratien entwickelt, es ist jedoch auch ein Raum, um illegale Inhalte, Hetze und auf perfide Weise Hass und gewaltbereiten Extremismus zu verbreiten und zu schüren. 30 Die Besorgnis über Antisemitismus im Besonderen und Hetze im Allgemeinen sind eine wichtige treibende Kraft hinter den verstärkten Maßnahmen.

Die EU hat eine Reihe von Gesetzen und Initiativen ausgearbeitet, um den verschiedenen Bedrohungen der digitalen Welt zu begegnen. Im Mittelpunkt des Gesetzes über digitale Dienste 31 steht die Sicherheit der Nutzer. Es enthält neue Verpflichtungen für Online-Plattformen zur Bekämpfung illegaler Inhalte. Diese als sehr große Online-Plattformen oder Suchmaschinen eingestuften Plattformen sind verpflichtet, mit der Verbreitung illegaler Inhalte verbundene systemische Risiken und daraus resultierende negative Auswirkungen auf die Grundrechte, demokratischen Prozesse, den zivilgesellschaftlichen Diskurs und Wahlprozesse, einschließlich der Risiken von Desinformation und für die öffentliche Sicherheit, zu bewerten und zu mindern. Die Kommission hat direkte Aufsichts- und Durchsetzungsbefugnisse gegenüber sehr großen Online-Plattformen und Suchmaschinen. 32 Das Gesetz über digitale Dienste ermöglicht es der Kommission, Plattformen aufzufordern, Daten für den Nachweis bereitzustellen, dass sie ihren Verpflichtungen nachkommen. Die Kommission stand rasch mit den wichtigsten Technologieunternehmen in Kontakt, hob die durch den derzeitigen Konflikt ausgelösten Risiken hervor und übermittelte förmliche Auskunftsersuchen zu den erforderlichen Risikobewertungen und Risikominderungsmaßnahmen. Ein neuer Reaktionsmechanismus für Vorfälle wurde erstmals von den irischen Behörden nach gewaltsamen Zwischenfällen in Dublin am 23. November 2023 aktiviert. 33

Eine der Maßnahmen zur Minderung des Risikos illegaler Inhalte im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste besteht darin, gemeinsam anerkannte Verhaltenskodizes zu befolgen. Verhaltenskodizes sind zentrale Elemente des Durchsetzungsrahmens für das Gesetz über digitale Dienste, um das Risiko im Zusammenhang mit bestimmten Arten illegaler Inhalte abzuschwächen. Seit 2016 arbeitet die Kommission im Rahmen des Verhaltenskodex für die Bekämpfung illegaler Hassreden im Internet mit großen Plattformen zusammen. Eine der wichtigsten Verpflichtungen der am Verhaltenskodex teilnehmenden Plattformen besteht darin, illegale Hetze, die ihnen gemeldet wird, in den überwiegenden Fällen innerhalb von 24 Stunden zu bewerten und illegale Inhalte unverzüglich zu entfernen. Die seit März 2023 laufenden Verhandlungen über einen neuen Verhaltenskodex für die Bekämpfung illegaler Hassreden im Internet werden rasch abgeschlossen, und der neue Kodex wird zu einem formellen Verhaltenskodex im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste. 34 In erster Linie soll die Überarbeitung des Kodex dazu dienen, seine Präventionsfähigkeit zu verbessern und daraus ein Instrument zu machen, das dazu beitragen kann, einer zunehmenden Bedrohung durch Hetze vorzugreifen, bevor sich solche Inhalte viral im Internet verbreiten.

Im Gesetz über digitale Dienste wird insbesondere die Rolle vertrauenswürdiger Hinweisgeber bei der Ermittlung und Kennzeichnung von Hetze im Internet und im Hinblick auf Abhilfemaßnahmen anerkannt. Ein breites Netz vertrauenswürdiger Hinweisgeber ist bereits im Rahmen des Verhaltenskodex für die Bekämpfung illegaler Hetze im Internet aktiv und hat sich als überaus erfolgreich erwiesen. Im derzeitigen Kontext sind vertrauenswürdige Hinweisgeber bei der Ermittlung illegaler antisemitischer und antimuslimischer Hetze im Internet ganz besonders wichtig. Die Kommission wird die Mittel zur Unterstützung des Netzes vertrauenswürdiger Hinweisgeber aufstocken. 35 Dazu gehört ein eigener Aktionsbereich zur Einrichtung und Unterstützung eines Netzes vertrauenswürdiger Hinweisgeber gegen antisemitische Hetze, wie es in der EU-Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus vorgesehen ist. Ein Hackathon wird organisiert, um neue innovative Wege zur Bekämpfung von Antisemitismus im Internet und im digitalen Umfeld zu erarbeiten. Nach dem Gesetz über digitale Dienste müssen Meldungen von vertrauenswürdigen Hinweisgebern vorrangig behandelt werden, und Anbieter von Online-Plattformen müssen unverzüglich darüber entscheiden.

Für eine wirksame und evidenzbasierte Reaktion auf Hetze im Internet ist es unabdingbar, ihre Herkunft und Verbreitung nachvollziehen zu können. Die Kommission wird die Finanzierung von Studien über „Ökosysteme“ des Hasses im Internet im Rahmen des Programms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (CERV) vorantreiben, indem der Bekämpfung von Hetze und Hasskriminalität Vorrang eingeräumt wird. Wie in der EU-Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus dargelegt, wird die Kommission auch eine umfassende Datenanalyse durchführen, um besser nachvollziehen zu können, wie sich Antisemitismus im Internet verbreitet, welche Routen er einschlägt und wie er sich ausweitet.

Terroristische Inhalte stehen in engem Zusammenhang mit den schwerwiegendsten Formen von Hetze und gehören zu den offensichtlich gefährlichsten Formen der Online-Inhalte. Die Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte 36 bietet den Mitgliedstaaten einen wirksamen Rechtsrahmen, um dafür Sorge zu tragen, dass terroristische Inhalte innerhalb einer Stunde aus dem Internet entfernt werden. Anbieter von Online-Plattformen müssen handeln, sobald sie von den nationalen Behörden zur Entfernung von Inhalten angewiesen werden. 37 Die Kommission und Europol werden die Mitgliedstaaten und Hosting-Dienste von Online-Plattformen stärker unterstützen, um praktische Hindernisse zu beseitigen und eine wirksame und reibungslose Anwendung der Verordnung sicherzustellen. Zu diesem Zweck fand am 24. November 2023 ein Workshop der zuständigen nationalen Behörden und Hosting-Dienste statt; derzeit werden drei Projekte umgesetzt, um kleine Hosting-Dienste bei der Einhaltung der Vorschriften zu unterstützen. 38

Das EU-Internetforum ist eine von der Kommission geleitete freiwillige Initiative zur Zusammenarbeit mit der Technologieindustrie und anderen einschlägigen Interessenträgern, um hasserfüllten, extremistischen und terroristischen Online-Inhalten entgegenzuwirken. 39 Es bietet den Mitgliedstaaten und Technologieunternehmen Orientierungshilfen zur Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit hetzerischen und illegalen Online-Inhalten, einschließlich Inhalten, die zwar eine Gefahr darstellen, aber nach wie vor durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt sind und deren Entfernung daher nicht einfach angewiesen werden kann. Im Jahr 2023 veröffentlichte das Forum beispielsweise ein Handbuch zu grenzwertigen Inhalten, mit dem Technologieunternehmen bei der Identifizierung solcher Inhalte angeleitet werden. Zu hasserfüllten Inhalten könnten hetzerische und kontroverse Äußerungen zu Gruppen oder Minderheiten gehören, die möglicherweise zu Radikalisierung führen, aber nicht so weit gehen, als dass sie zu rassistischer und fremdenfeindlicher Gewalt oder Hass aufstacheln und folglich in den Mitgliedstaaten nach EU-Recht unter Strafe zu stellen wären. Das Handbuch enthält eine Reihe von Kategorien, darunter legale, gleichwohl gefährliche antisemitische Inhalte, grenzwertige Inhalte im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise, den Angriff gegen LGBTIQ in Bratislava und Inhalte gegen LGBTIQ im Allgemeinen. In der überarbeiteten Fassung wird 2024 in Zusammenarbeit mit der Koordinatorin für die Bekämpfung des Hasses gegen Muslime ein Kapitel über grenzwertige antimuslimische Inhalte eingefügt. Das Forum wird beraten, wie mit grenzwertigen Inhalten zu verfahren ist, und das Bewusstsein für diese Inhalte, die zu Radikalisierung führen könnten, weiter schärfen und Technologieunternehmen bei ihren Bemühungen im Zusammenhang mit der Moderation von Inhalten unterstützen.

Darüber hinaus entwickelte das EU-Internetforum im Jahr 2019 nach dem Terroranschlag in Christchurch (Neuseeland) ein EU-Krisenprotokoll (überarbeitet im Jahr 2023). Dieses Protokoll ist ein freiwilliger Mechanismus zur Koordinierung einer schnellen, gemeinsamen und grenzübergreifenden Reaktion auf die virale Ausbreitung terroristischer und gewaltgeprägter extremistischer Online-Inhalte infolge realer Vorfälle. Das EU-Internetforum und die EU-Meldestelle für Internetinhalte von Europol werden Anfang 2024 eine Planübung organisieren, um die Umsetzung dieses Krisenprotokolls sowie der einschlägigen Verpflichtungen und operativen Verfahren im Rahmen der Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte zu testen und dabei die Auswirkungen der Lage im Nahen Osten auf das Online-Umfeld zu berücksichtigen.

Die EU hat in den letzten Jahren daran gearbeitet und die Mitgliedstaaten dabei unterstützt, Radikalisierung zu bekämpfen, die einen Nährboden für Terrorismus 40 , aber auch für Hetze und Hasskriminalität darstellt. Das EU-Aufklärungsnetzwerk gegen Radikalisierung 41 führt Fachwissen und Erfahrungen im Bereich der Prävention und Bekämpfung von gewaltbereitem Extremismus zusammen. Das Aufklärungsnetzwerk untersucht derzeit, wie das Informations-Ökosystem im Internet in Europa auf die jüngsten Entwicklungen im Nahen Osten reagiert. Die Ergebnisse werden im Dezember 2023 mit den Mitgliedstaaten erörtert, um ihre Bemühungen im Bereich der strategischen Kommunikation zu unterstützen und gegen hasserfüllte Narrative im Internet vorzugehen.

Es wurde festgestellt, dass algorithmische Systeme von Online-Plattformen missbraucht werden, um die Verbreitung illegaler Äußerungen, gewalttätiger extremistischer und terroristischer Inhalte zu verstärken. In der EU sieht das Gesetz über digitale Dienste ausdrücklich vor, dass sehr große Online-Plattformen die Auswirkungen einer algorithmischen Verstärkung auf ihre Systeme bewerten und Maßnahmen ergreifen, um mögliche Risiken negativer Auswirkungen auf demokratische Prozesse, den zivilgesellschaftlichen Diskurs und Wahlprozesse sowie auf die öffentliche Sicherheit zu mindern. Da die Verbreitung von Online-Inhalten nicht an physischen Grenzen Halt macht, ist es von entscheidender Bedeutung, Partner und Interessenträger über die EU hinaus zu sensibilisieren. Diese Aktivitäten bauen auf den Arbeiten des Christchurch-Aufrufs zur algorithmischen Verstärkung auf, und die Kommission organisiert am 7. Dezember 2023 ein Treffen mit dem Christchurch-Aufruf. 42  

Schließlich wird dem Risiko, das Hetze für Kinder darstellt, in der 2022 aktualisierten europäischen Strategie für ein besseres Internet für Kinder 43 und bei der Durchsetzung des Gesetzes über digitale Dienste besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Um gegen frauenfeindlichen Hass im Internet vorzugehen, wird mit dem Vorschlag für eine EU-Richtlinie für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen die Aufstachelung zu Gewalt und Hass im Internet unter Strafe gestellt und die Entfernung solcher Inhalte erleichtert. 44

Die Kommission wird

-vor Februar 2024 mit den Online-Plattformen einen verstärkter Verhaltenskodex für die Bekämpfung illegaler Hassreden im Internet fertigstellen;

-die Netze vertrauenswürdiger Hinweisgeber in sozialen Medien ausweiten, die sich mit den verschiedensten Gründen zur Aufstachelung zu Gewalt und Hass befassen, um die Durchsetzung des Gesetzes über digitale Dienste zu unterstützen und zu antizipieren, einschließlich eines speziell auf Antisemitismus ausgerichteten Netzes vertrauenswürdiger Hinweisgeber;

-ihre Bemühungen intensivieren, um mit dem EU-Internetforum illegale Hetze aufzuspüren und dazu beizutragen, grenzwertige Inhalte zu beseitigen, unter anderem durch die Ermittlung antisemitischer und antimuslimischer Hetze, sowie Reaktionen auf Vorfälle im Rahmen der Strafverfolgung und durch Technologieunternehmen unterstützen;

-mit den Mitgliedstaaten und Hosting-Diensten zusammenarbeiten, um praktische Hindernisse für die Anwendung der Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte zu beseitigen;

-Bemühungen im Bereich der strategischen Kommunikation mit dem Aufklärungsnetzwerk gegen Radikalisierung intensivieren;

-die Zusammenarbeit mit der Initiative des Christchurch-Aufrufs zur algorithmischen Verstärkung im Rahmen einer Sitzung am 7. Dezember intensivieren.

3.DIE GESELLSCHAFT ALS GANZES EINBEZIEHEN

„Wer sich gleichgültig verhält, macht sich schuldiger als der Gewalttäter selbst. Gleichgültigkeit ist die moralische Apathie jener, die sich von anderen abwenden: Dasselbe erleben wir heute mit Rassismus und anderen Gräueln der Welt.“

Liliana Segre, italienische Senatorin auf Lebenszeit, Holocaust-Überlebende

-Durch Bildung, Kultur, Medien und Sport zusammenhalten

Wissen und Sensibilisierung sind der Schlüssel zu gegenseitigem Respekt und Toleranz. Eine fehlende Sensibilisierung ist der Nährboden für zunehmenden Hass. Unkenntnis bietet ein Vakuum und kann durch Desinformation, Extremismus und ausländische Informationsmanipulation ausgenutzt werden. Ein Verständnis der verschiedenen Gemeinschaften und Traditionen stärkt die Widerstandsfähigkeit gegenüber jenen, die Vielfalt und Unterschiede als Gefahr für unser soziales Gefüge darstellen wollen.

Die Kommission hat eine EU-weite Erhebung zu antisemitischen Vorurteilen in der allgemeinen Bevölkerung aller Mitgliedstaaten, darunter auch bei jungen Menschen, eingeleitet. Darüber hinaus wird die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ein Forschungszentrum für modernen Antisemitismus, jüdisches Leben und jüdische Kultur einrichten. Im Rahmen von Horizont Europa werden ferner Forschungsprojekte gefördert, um Hass, seine Ursachen, Folgen und seine Bekämpfung besser zu ergründen; das Instrument für technische Unterstützung bietet den Mitgliedstaaten Unterstützung bei der Gestaltung und Umsetzung von Strategien zur Bekämpfung von Hass. 

Allgemeine Sensibilisierungskampagnen auf EU- oder nationaler Ebene, wie die in der EU-Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus vorgesehene Sensibilisierungskampagne für jüdisches Leben oder die Kampagne „Eyes Open“ 45 2023 zur Sensibilisierung für die Rechte von Opfern, einschließlich Opfern von Hasskriminalität, können Interesse wecken und falsche Behauptungen entlarven.

Die wirksamsten Instrumente für Sensibilisierung und Wissensaufbau sind jene, die in den Alltag integriert sind – wie Medien, allgemeine und berufliche Bildung, Kultur und Sport. Dabei muss stets mit den verschiedenen Gemeinschaften selbst eng zusammengearbeitet werden, was wiederum einen vertieften interkulturellen und interreligiösen Dialog erfordert. Meinungsführer in diesen Bereichen tragen Verantwortung für die Gesellschaft an sich und für ihren Zusammenhalt. Es gibt gute Beispiele im Sport, insbesondere im Fußball, wo einige nationale Verbände und Clubs antisemitische und rassistische Verhaltensweisen und Vorfälle nicht auf sich beruhen lassen. Große Sportveranstaltungen in Europa können Gelegenheiten sein, um das Bewusstsein für Hass zu schärfen und europäische Werte zu fördern, und sollten entsprechend genutzt werden. Einflussreiche Persönlichkeiten aus den Bereichen Kultur, Medien und Sport sollten sich für Vielfalt einsetzen. Wichtige öffentlichkeitswirksame Ereignisse wie die Olympischen Spiele, internationale Meisterschaften oder hochkarätige kulturelle Veranstaltungen sollten in vollem Umfang genutzt werden.

Den Medien kommt eine wichtige Rolle zu, wenn es darum geht, den Bürgerinnen und Bürgern zuverlässige Informationen zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen des Aktionsplans für Demokratie in Europa sind die Bemühungen der EU zum Schutz der Medienfreiheit und zur Bekämpfung von Desinformation zwei Seiten derselben Medaille. Im Rahmen von Medienprogrammen werden Maßnahmen zur Stärkung der Positionierung des professionellen Journalismus sowie Schulungen für Journalisten zur Aufrechterhaltung und Ausarbeitung von Medienstandards und auch zur Aufdeckung aller Formen von Antisemitismus, antimuslimischem Hass und Rassismus im weiteren Sinne und zur Aufdeckung von Vorurteilen und negativen Stereotypen in der Berichterstattung vorangebracht. Maßnahmen zur Stärkung der grundlegenden digitalen Kompetenzen der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere der digitalen Medienkompetenz, sind entscheidend, um öffentliches Bewusstsein und kritisches Denken zu gewährleisten, die Bürgerinnen und Bürger bei der Erkennung und Vermeidung einer Verbreitung von Desinformation zu unterstützen und ein vertrauenswürdiges digitales Umfeld zu fördern, in dem eine pluralistische öffentliche Debatte gedeihen kann.

Das Bildungswesen muss dazu beitragen, das Problembewusstsein von Schülerinnen und Schülern, Studierenden und Lehrkräften zu schärfen und sie zu befähigen, gegen Vorurteile, extremistische Narrative, Verschwörungstheorien, negative Stereotype und Diskriminierung und Hass befördernde Ideologien Stellung zu beziehen. Obgleich jeder Mitgliedstaat für seine Lehrpläne verantwortlich ist, könnte es in diesem Bereich doch sehr hilfreich sein, voneinander zu lernen und Erfahrungen auszutauschen. Verschiedene Initiativen im Rahmen des Europäischen Bildungsraums 46 und des Aktionsplans für digitale Bildung 47 können dazu beitragen, in und durch die allgemeine und die berufliche Bildung gegen Hass vorzugehen. Die Kommission wird an die neuen Schlussfolgerungen des Rates 48  zum Beitrag der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Stärkung der gemeinsamen europäischen Werte und der demokratischen Bürgerschaft anknüpfen 49 und sich Anfang 2024 besonders dem Thema „Kein Platz für Hass“ widmen. Bei der Förderung des Wissens- und Erfahrungsaustauschs sollte ein besonderer Schwerpunkt auf Bildungsressourcen und pädagogischen Ansätzen zum Vorgehen gegen Hass liegen, die auf verschiedene Bildungsebenen und ‑formen ausgerichtet sind. Auch ist es wichtig, persönlichen feindseligen Konfrontationen in Schulen mit Maßnahmen gegen Mobbing und Gewalt an Schulen zu begegnen. 50

Im Rahmen der Programme Erasmus+ 51 und Europäisches Solidaritätskorps 52 bestehen Finanzierungsmöglichkeiten in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Kultur, Jugend und Sport, die auch für diese Themen zur Verfügung stehen. „Inklusion und Vielfalt“ lautet eine Priorität, und beide Programme unterstützen viele Projekte zur Förderung von Inklusion, Vielfalt, interkulturellem Dialog, Bekämpfung von Intoleranz und Rassismus einschließlich Antisemitismus 53 und antimuslimischen Hasses. Diese Priorität wird weiter gestärkt, insbesondere durch zusätzliche Maßnahmen der Durchführungsstellen in den Mitgliedstaaten zur Förderung von Projekten gegen den Hass.

2022 veröffentlichte die Kommission Leitlinien für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte zur Bekämpfung von Desinformation und zur Förderung der digitalen Kompetenz durch allgemeine und berufliche Bildung 54 . Die Leitlinien unterstützen Lehrkräfte dabei, Kinder und Jugendliche zu stärken, die im Internet Hetze erleben oder auf andere Schwierigkeiten stoßen. Bei der Überprüfung des Aktionsplans für digitale Bildung 2024 wird die Kommission prüfen, ob und wie die Leitlinien umgesetzt werden und wie im gesamten Bildungswesen auf dieser Basis weitergearbeitet werden kann. 55  

2023 startete die Kommission in Zusammenarbeit mit der UNESCO und der OSZE ein Projekt zur Bekämpfung des Antisemitismus durch Bildung mit Präsenzschulungen in zwölf Mitgliedstaaten. Dieses Projekt wird 2024-25 auf alle Mitgliedstaaten erweitert und hat zum Ziel, pädagogische Fachkräfte und politische Entscheidungsträger in der EU darin zu schulen, wie im Klassenzimmer gegen den heutigen Antisemitismus vorgegangen werden kann.

Gemeinschaftliches Engagement kann ein sehr wirkungsvoller Weg sein, um neue soziale Kontakte zu knüpfen und andere Menschen besser zu verstehen. 56 Die Kommission unterstützt die Rolle des Sports bei der Förderung einer toleranten und inklusiven Gesellschaft und bei der Abwehr von Gewalt und Rassismus in der Gesellschaft. Die Zusammenarbeit mit dem Europarat beim gemeinsamen Projekt „Bekämpfung von Hetze im Sport“ kann als Grundlage dafür dienen, innovative Konzepte zur Abwehr von Hetze im Sport, einschließlich im Online-Bereich, zu entwickeln. Auch Erasmus+ kann dazu beitragen, Inklusion, Gleichstellung und Diskriminierungsfreiheit durch den Sport zu fördern. Die derzeitige Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und der Union der Europäischen Fußballverbände 57 bietet einen Rahmen für die Förderung von Gleichstellung, Vielfalt und Inklusion sowie die Bekämpfung jeder Art von Diskriminierung und hebt hervor, wie Fußball zur Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus in Europa beitragen kann. 58

Kunst und Kultur spielen auch eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, Toleranz zu fördern und in demokratischen, vielfältigen und offenen Gesellschaften den Dialog aufrechtzuerhalten. Der Bericht der Kommission „Culture and Democracy – the evidence“ 59 (Kultur und Demokratie – Fakten) von 2023 veranschaulicht, wie Kunst und Kultur zu mehr Toleranz bei Bürgerinnen und Bürgern, mehr Empathie für Menschen mit unterschiedlichem Hintergrund, mehr Solidarität und sozialem Zusammenhalt und zu einer Verringerung der Hasskriminalität beitragen können. Er bezieht sich auf eine italienische Studie 60 von 2022, der zufolge ein Anstieg des Kulturkonsums um 1 % mit einer Verringerung der Hasskriminalität um 20 % einherging.

Mit dem Programm Kreatives Europa werden Hindernisse abgebaut und Stereotype in der europäischen Gesellschaft entlarvt; außerdem wird eine Auszeichnung für ein herausragendes jüdisches Kulturerbeprojekt unterstützt, die das jüdische kulturelle Erbe fördern und besser bekannt machen soll.

Auch bei der politischen Bildung können Kunst und Kultur eine wichtige Rolle spielen. Der EU-Arbeitsplan für Kultur 2023-2026 61 verfolgt das Ziel, bereichsübergreifende Synergien von Schulen, Kulturorganisationen, der Zivilgesellschaft und anderen Akteuren zu nutzen, um das Veränderungspotenzial der Kultur für die Stärkung der Demokratie einzusetzen. 62  Die Kommission sammelt derzeit konkrete Beispiele und Erkenntnisse darüber, wie Schulen und Kulturschaffende im Sinne eines bürgerschaftlichen Engagements wirksam zusammenarbeiten können. Die Ergebnisse werden den Interessenträgern und den Mitgliedstaaten mitgeteilt, um sie bei ihren Bemühungen zu unterstützen, Schülerinnen und Schülern eine bessere politische Bildung zuteilwerden zu lassen, sie dazu zu befähigen, extremistische Narrative, Verschwörungstheorien und Diskriminierung und Hass befördernde Ideologien zu erkennen, und sie zu ermutigen, sich dagegen zur Wehr zu setzen. 63

Eine gute Gelegenheit zur Bewusstseinsbildung bieten Gedenktage, die von Medien, Schulen und Hochschulen sowie von politischen Organisationen und anderen Akteuren zum Anlass genommen werden können, zum Nachdenken darüber anzuregen, wie wichtig es ist, gegen Hass vorzugehen. Es sollte verstärkt darauf hingewirkt werden, bestehende Gedenktage wie den Internationalen Holocaust-Gedenktag (27. Januar), den Holocaust-Gedenktag für die Roma (2. August), den Internationalen Tag für die Beseitigung der Rassendiskriminierung (21. März), den Internationalen Tag für die Bekämpfung von Hetze (18. Juni) oder den Internationalen Tag gegen Homophobie, Biphobie, Interphobie und Transphobie (17. Mai) entsprechend wirkungsvoller zu begehen. Je mehr Menschen und unterschiedliche Bevölkerungsgruppen sich dezidiert und sichtbar für derartige Veranstaltungen engagieren, desto eindrücklicher werden die damit verknüpften Botschaften vermittelt. Das Europäische Parlament und der Rat könnten sich um eine breitere Resonanz solcher Gedenkveranstaltungen bemühen.

Im Rahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus wird die Kommission das Gedenken an den Holocaust in Schulen, Hochschulen und Berufsbildungseinrichtungen fördern. Sie baut zudem in Zusammenarbeit mit den lokalen Gemeinschaften ein Netz von Holocaust-Stätten auf.

Die Kommission wird

-die Veranstaltung von Schulungen für Journalistinnen und Journalisten zur Wahrung der Medienstandards, einschließlich der Erkennung von Hetze und der Aufdeckung von Vorurteilen in der Berichterstattung, unterstützen

-den Schwerpunkt der Programme Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps 2024 auf die Förderung von Inklusion und Vielfalt sowie die Bekämpfung von Diskriminierung und Hass legen

-ein Projekt zum Thema Kultur- und Demokratiestudien und kollegiales Lernen auflegen, das Schulen und Kultureinrichtungen dabei unterstützen soll, die politische Bildung der Schülerinnen und Schüler im Sinne von Toleranz, Vielfalt und Demokratie zu fördern

-das Projekt mit der UNESCO und der OSZE, das dazu anregen soll, mit Bildung gegen Antisemitismus vorzugehen, auf alle Mitgliedstaaten ausdehnen

-Projekte zur Erforschung von Maßnahmen gegen Hasskriminalität und Hetze über das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, Horizont Europa 64 , unterstützen

-das gemeinsame Projekt mit dem Europarat zur Bekämpfung von Hetze im Sport voranbringen

-einen neuen Preis im Rahmen des Programms „Kreatives Europa“ ausloben, der die Erhaltung des jüdischen Kulturerbes zum Gegenstand hat

-im Rahmen der Strategie gegen Antisemitismus verstärkt an Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung, darunter das Netzwerk der Jungen Europa-Botschafter und das Netzwerk der Stätten mit Bezug zum Holocaust, arbeiten und ein neues Forschungszentrum aufbauen sowie die Mittel aufstocken 65

-Die Demokratie vor Hass schützen

Hass in jeder Ausprägung stellt nicht nur eine gezielte Bedrohung einzelner Menschen und Bevölkerungsgruppen dar, sondern untergräbt die Gesellschaft als Ganzes und bedroht die Grundlagen unserer Demokratien. Desinformation, einschließlich der Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland, zielt häufig darauf ab, Polarisierung und Hass zu verstärken. Wie sich in den letzten Wochen gezeigt hat, können Zeiten sozialer und geopolitischer Spannungen dazu missbraucht werden, Desinformation auch mithilfe ausländischer Akteure zu verbreiten. Damit soll ein ausgewogenes Narrativ verdrängt und stattdessen polarisiert und radikalisiert werden, wobei versucht wird, die Bemühungen vieler Menschen in den jüdischen und muslimischen Gemeinschaften wie auch in der Bevölkerung insgesamt, die für Frieden, Respekt und ein friedliches Zusammenleben eintreten, zu untergraben.

Der Schutz der europäischen Demokratien vor den Bedrohungen und gefährlichen Folgen von Desinformation, Informationsmanipulation und Einflussnahme, insbesondere durch ausländische Akteure, ist zur strategischen Priorität der EU geworden. Im Rahmen des Aktionsplans für Demokratie in Europa 66 haben die Kommission und der Hohe Vertreter eine Reihe von Maßnahmen zur Abwehr von Desinformation entwickelt.

Darüber hinaus wurden verschiedene Initiativen ergriffen, um zu erreichen, dass die Anbieter von Online-Plattformen mehr Verantwortung übernehmen. 67 Ein wichtiges Element des Gesetzes über digitale Dienste ist insbesondere die Verpflichtung sehr großer Online-Plattformen, die Risiken der Desinformation zu bewerten und zu begrenzen. Dadurch wird der bewährte und nun gestärkte Verhaltenskodex für den Bereich der Desinformation ergänzt, ein flexibles Instrument, das die Unterzeichner, zu denen alle großen Online-Plattformen zählen, verpflichtet, in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft einschließlich bürgernaher Initiativen und den Behörden schnell auf Risiken zu reagieren. 68  

Die rasche Reaktion wurde durch die Lageerfassung und die strategische Kommunikation infolge von Desinformationen erleichtert, wobei das Netzwerk der Kommission gegen Desinformation und das vom Europäischen Auswärtigen Dienst betreute Schnellwarnsystem, das die Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EU-Organe miteinander sowie, im Zusammenhang mit Wahlen, auch mit dem Europäischen Kooperationsnetz für Wahlen verbindet. Dabei handelt es sich um die aktive Entlarvung von Falschmeldungen (Debunking) und gezielte Kampagnen (die intensiviert werden, um gegen Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland, einschließlich Desinformationen über COVID-19 und die rechtswidrige Aggression Russlands gegen die Ukraine, vorzugehen) sowie eine umfassende und kontinuierliche zielgerichtete Reaktion auf bestimmte Vorfälle. Auch eine stärkere Unterstützung von Faktenprüfern ist sehr wirkungsvoll gegen Desinformationen. Die Kommission und der Hohe Vertreter werden die Maßnahmen gegen Desinformation intensivieren und unabhängige Faktenprüfer unterstützen, die wichtig für die Abwehr von Desinformation sind. Dazu gehört auch die Unterstützung freiwilliger Programmierer aus der Bevölkerung, indem quelloffene Werkzeuge einschließlich KI-Tools zur Verfügung gestellt oder so weiterentwickelt werden, dass sie Hetze und Desinformation wirksamer bekämpfen können.

Um die Aufklärung und die Einhaltung der Vorschriften zu fördern, wird die Kommission die Kontakte zu den Unterzeichnern des Verhaltenskodex intensivieren, und das Netzwerk der Europäischen Beobachtungsstelle für digitale Medien (EDMO) wird die Kapazitäten seiner Faktenprüfer ausbauen. Eine schnelle Inhaltsmoderation ist für eine wirkungsvolle Reaktion ausschlaggebend. Diese Kontakte werden genutzt, um wichtige Interessenträger an die bestehenden Vorschriften zu erinnern und sich stärker für die Bekämpfung von Desinformation einzusetzen. Die Beobachtungsstelle soll als unabhängige Vermittlerin fungieren, die die Zusammenarbeit von Plattformen und vertrauenswürdigen Hinweisgebern und anderen Sachverständigen organisiert. Damit sollen markierte Desinformationsinhalte rasch und wirksam moderiert und entfernt werden (und bisweilen potenziell illegale Inhalte ermittelt werden) können.

Die EU kann auf eine Reihe bereits bestehender Maßnahmen zurückgreifen, einschließlich des Instrumentariums gegen Manipulation von Informationen und Einmischung aus dem Ausland. Mit gezielten Programmen im Bereich Public Diplomacy mit jungen Meinungsführern/Jugendbotschaftern im Nahen Osten und in Nordafrika sollen mehr Menschen erreicht werden. Ein bestehendes Projekt zur Förderung eines Netzwerks arabischer Faktenprüfer wird ausgebaut, um die Faktenprüfungsplattformen und die Software, die den Plattformen bei der Aufdeckung von Einflussnahme aus dem Ausland und Hetze hilft, weiterzuentwickeln.

Die Kommission bereitet derzeit eine Reihe von Initiativen zur Verteidigung der Demokratie vor, mit denen sie auf der Grundlage des Aktionsplans für Demokratie in Europa gemeinsame EU-Standards zur Bewältigung bestimmter Bedrohungen und zur Förderung eines inklusiven bürgerschaftlichen Engagements und der Bürgerbeteiligung in unseren Demokratien schaffen will. Mit einem Legislativvorschlag sollen gemeinsame Transparenz- und Rechenschaftsstandards im Binnenmarkt für Interessenvertretungstätigkeiten, die darauf abzielen, im Auftrag von Drittländern die Entscheidungsprozesse in der EU zu beeinflussen, eingeführt werden. Die Vorschläge werden auch Empfehlungen für inklusive und stabile Wahlen mit Maßnahmen zur Verhinderung irreführender oder hetzerischer Inhalte und zur Förderung eines respektvollen demokratischen Miteinanders mithilfe von bürgerschaftlichem Engagement und Bürgerbeteiligung umfassen.

Unabhängiger Journalismus ist für die Bürgerinnen und Bürger von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, sachkundige Entscheidungen zu treffen und sich gegen Desinformation und Hetze zur Wehr zu setzen. Jedoch nimmt der Druck auf den unabhängigen Journalismus weltweit zu. 69 Die EU setzt sich weiterhin nachdrücklich für den Schutz des unabhängigen Qualitätsjournalismus in der ganzen Welt ein, indem sie unabhängige Medien zuverlässig und mit konkreten Maßnahmen unterstützt. Weltweit laufen eine Reihe von EU-Programmen, bei denen es darum geht, unabhängige Medien zu unterstützen, Kapazitäten aufzubauen, den Schutz von Journalistinnen und Journalisten zu verbessern und ihnen Chancen zur beruflichen Weiterentwicklung zu bieten. In die speziellen Programme innerhalb der EU und weltweit sind in den letzten fünf Jahren insgesamt mehr als 180 Mio. EUR geflossen. Darüber hinaus schützt die EU besonders gefährdete unabhängige Journalistinnen und Journalisten 70 und den lokalen inklusiven demokratischen Raum im digitalen Zeitalter 71 .

Die Kommission wird

-die Unterstützung von Faktenprüfern verstärken, unter anderem indem sie sondiert, wie KI die Aufdeckung von Desinformation unterstützen kann, bei der die Gefahr besteht, dass sie zu Hass aufstachelt;

-ein neues Paket an Vorschlägen zur „Verteidigung der Demokratie“ annehmen, das unter anderem harmonisierte Transparenz- und Rechenschaftsstandards für Interessenvertretungstätigkeiten vorsieht, mit denen im Auftrag von Drittländern die Entscheidungsprozesse in der EU beeinflussten werden sollen.

Die EU wird

–    das Projekt des Netzwerks arabischer Faktenprüfer ausweiten, um die Faktenprüfungsplattformen und die Software, die den Plattformen bei der Aufdeckung von Einflussnahme aus dem Ausland und Hetze hilft, weiterzuentwickeln;

-gezielte Programme im Bereich Public Diplomacy mit jungen Meinungsführern/Jugendbotschaftern im Nahen Osten und in Nordafrika unterstützen, um mehr Menschen zu erreichen und dazu zu bewegen, gegen alle Formen von Hass, einschließlich Antisemitismus, vorzugehen, und um Informationen von außerhalb der EU in den Blick zu nehmen.

4.IN VIELFALT GEEINT GEGEN HASS

„Wenn wir unser Ziel erreichen wollen, dann lasst uns uns selbst ermächtigen mit der Waffe des Wissens und lasst uns uns selbst schützen mit Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit.“

Malala Yousafzai – Nobelpreisträgerin

Gleichheit und Nichtdiskriminierung sind die Grundwerte jeder Demokratie. Sie sind die Grundlage dafür, dass alle Menschen, unabhängig davon, wer sie sind, ohne Angst zusammenleben können. Die EU setzt sich für eine Gesellschaft ein, in der jede Person die gleichen Möglichkeiten zur persönlichen Entfaltung hat und ihre Individualität zum Ausdruck bringen, ihre Gedanken aussprechen, ihren Glauben frei praktizieren und lieben kann, wen sie will. Die Förderung einer solchen Gesellschaft ist ein wirksames Mittel zum Schutz vor Hass.

Einer 2019 von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) durchgeführten Umfrage zufolge nahm die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung, der Geschlechtsidentität, der geschlechtlichen Ausdrucksform oder der Geschlechtsmerkmale in der EU in besorgniserregender Weise zu. Jede zehnte befragte LGBTI-Person (11 %) war in den fünf Jahren vor 2020 körperlichen oder sexuellen Übergriffen ausgesetzt, weil sie eine LGBTI-Person ist. Die befragten trans- (17 %) und intersexuellen Personen (22 %) erlebten häufiger Angriffe. 72 Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt sind in der EU besonders weitverbreitet.  Daten belegen, dass in der EU jede dritte Frau bereits Gewalt gegen Frauen 73 und jede fünfte Frau bereits häusliche Gewalt 74 erlebt hat. Was die Roma betrifft, so wurde im Jahr 2021 im Vergleich zu früheren Ergebnissen aus dem Jahr 2016 eine positive Entwicklung bei der Bekämpfung hassmotivierter Belästigungen und Gewalttaten festgestellt, während jedoch bei der Bekämpfung der Diskriminierung keine wirklichen Verbesserungen verzeichnet wurden. 75

Aus diesem Grund hat die Kommission Gleichstellung und Nichtdiskriminierung in den Mittelpunkt ihrer Agenda gestellt. Die 2020 und 2021 angenommenen Strategien für eine Union der Gleichheit 76 enthalten einen umfassenden Ansatz für die Schaffung der Voraussetzungen dafür, dass jede Person in der Gesellschaft ungeachtet ihres Geschlechts, ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Ausrichtung leben, sich entfalten und Führungspositionen übernehmen kann. Dafür legen die Strategien den Schwerpunkt auf die Bekämpfung von Stereotypen, strukturellem Rassismus und Diskriminierung sowie auf die Behebung eines Mangels an echter Gleichstellung in unserer Gesellschaft durch positive Maßnahmen.

Ein Schlüsselelement dieser Strategien ist die Verpflichtung der Mitgliedstaaten und der Zivilgesellschaft zur Umsetzung der EU-Ziele auf nationaler Ebene, unter anderem durch nationale Strategien und Aktionspläne im Einklang mit den gemachten Zusagen. Die Hochrangige Gruppe für Nichtdiskriminierung, Gleichstellung und Vielfalt bietet ein wichtiges Forum für den Austausch bewährter Verfahren und setzt sich dafür ein, die Entwicklung und Umsetzung von Strategien und Programmen zur Bekämpfung von Diskriminierung und zur Förderung der Gleichstellung zu verbessern. Auch die EU-Plattform der Chartas der Vielfalt unterstützt Organisationen, die sich freiwillig dazu verpflichten wollen, Vielfalt und Chancengleichheit am Arbeitsplatz durch die Europäischen Chartas der Vielfalt zu fördern.

Die Mobilisierung von EU-Mitteln und die Sicherstellung, dass sie diejenigen erreichen, die sie am dringendsten benötigen, ist für die Förderung der Gleichstellung und die Bekämpfung von Diskriminierung ebenfalls von entscheidender Bedeutung. Daher ist es unabdingbar, dass die Empfänger von EU-Mitteln die Werte der EU achten. 

Die zielübergreifende grundlegende Voraussetzung in Bezug auf die EU-Grundrechtecharta besteht in der Verpflichtung der Mitgliedstaaten, wirksame Mechanismen einzuführen, mit denen sichergestellt wird, dass die Programme und deren Umsetzung mit der Charta im Einklang stehen. 77 Das ist eine Bedingung für die Erstattung der entsprechenden Ausgaben.

Das Früherkennungs- und Ausschlusssystem der Kommission sieht bereits die Möglichkeit vor, dass Stellen, die mit Terrorismusfinanzierung oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten in Verbindung stehen, von der finanziellen Unterstützung durch die EU ausgeschlossen werden. 78 Im Falle einer schwerwiegenden Verletzung vertraglicher Verpflichtungen kann die finanzielle Unterstützung ausgesetzt, gekürzt oder zurückgefordert werden, und bei schwerwiegendem beruflichem Fehlverhalten, auch im Falle einer Verletzung der EU-Werte, können geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Vor allem um das Prinzip zu stärken, dass die von der EU finanzierten Programme den Gleichheitsgrundsatz achten und mit dem EU-Recht im Einklang stehen müssen, hat die Kommission im Rahmen der Überarbeitung der Haushaltsordnung vorgeschlagen, die „Aufstachelung zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt“ als neuen expliziten Ausschlussgrund hinzuzufügen. Die Achtung der EU-Werte wird bereits in der Finanzhilfevereinbarung aufgeführt, die jeder Empfänger von EU-Mitteln unterzeichnen muss, und die Kommission ist dabei, Leitlinien auszuarbeiten, mit denen verdeutlicht werden soll, welche Folgen Verletzungen der EU-Werte für die Empfänger haben können. Die Kommission führt außerdem Pilotprojekte zur Verstärkung der Kontroll- und Überprüfungsverfahren für Haushaltsprogramme in einschlägigen Ausgabenbereichen durch, in denen eine erhöhte Gefahr besteht, dass es zu Missbrauch oder einer Missachtung von EU-Werten kommt.

Ebenso wichtig ist es, dafür zu sorgen, dass intransparente Finanzierungen aus dem Ausland nicht dazu verwendet werden, die EU-Werte zu untergraben. Die EU wird weiterhin gegen aus dem Ausland stammende verdeckte und böswillige Finanzierungen kultureller, ziviler und religiöser Organisationen vorgehen. Transparenz und Rechenschaftspflicht sind der beste Weg, um der Möglichkeit vorzubeugen, dass aus dem Ausland stammende Finanzierungen beabsichtigt oder unbeabsichtigt Ansichten und Verhaltensweisen fördern, die gegen unsere demokratischen Grundsätze oder gegen die Grund- und Menschenrechte verstoßen. 79 Darüber hinaus verfügt die EU nach wie vor über einen soliden Rahmen für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Die Kommission wird

-die Überwachung und Berichterstattung in Bezug auf die Umsetzung der Gleichstellungsstrategien fortsetzen; im Jahr 2024 werden dazu Berichte über die Umsetzung des EU-Aktionsplans gegen Rassismus, der Strategie der EU zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens und der Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen 2020-2025 gehören;

-eine überarbeitete kommentierte Finanzhilfevereinbarung zur Verfügung stellen, um besser darzulegen, welche Folgen eine Nichtachtung der EU-Werte für die Empfänger haben kann.

Die Kommission fordert das Europäische Parlament und den Rat auf,

- die Verhandlungen über die Haushaltsordnung zügig zum Abschluss zu bringen, um den Schutz der Werte und der finanziellen Interessen der Union im Allgemeinen zu verbessern.

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf,

-die in den Schlussfolgerungen des Rates zur Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus 80 eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen, insbesondere die Ausarbeitung nationaler Aktionspläne und/oder Strategien und die Verwendung der von der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken angewandten nicht rechtsverbindlichen Arbeitsdefinitionen von Antisemitismus sowie von Leugnung und Verfälschung des Holocaust.

5.MIT DEN WICHTIGSTEN INTERESSENTRÄGERN ZUSAMMENARBEITEN

„Allein können wir so wenig tun; gemeinsam können wir so viel erreichen.“

Helen Keller – amerikanische Schriftstellerin, die sich für die Rechte von Menschen mit Behinderungen eingesetzt hat

Damit die verschiedenen Initiativen auf EU-Ebene ihr volles Potenzial entfalten können, müssen sich alle Mitgliedstaaten, alle Gemeinschaften und ein möglichst breites Spektrum der Zivilgesellschaft einbringen. Das gilt insbesondere für das langjährige Engagement der EU für Gleichstellung, das sich in spezifischen Initiativen zur Förderung der Gleichberechtigung und zur Erleichterung der Teilhabe von Randgruppen an allen Aspekten der Gesellschaft niederschlägt.

Der Ansatz der Kommission, die EU-Unterstützung durch Koordinatoren für die Bekämpfung von Antisemitismus und die Förderung des jüdischen Lebens und für die Bekämpfung des Hasses gegen Muslime sowie durch den kürzlich benannten Koordinator für die Bekämpfung von Rassismus zu intensivieren, spielt eine wichtige Rolle bei der Stärkung des Engagements der Interessenträger. Hinzu kommt nun noch ein ausdrückliches Mandat für jeden von ihnen. In dem Mandat wird ihre Benennung als Beauftragte sowie ihre Rolle in Bereichen festgelegt, in denen spezifische EU-finanzierte Projekte durchgeführt werden und in denen das Potenzial der EU-Politik zur Bekämpfung von Hass – online und offline – maximiert werden soll. 81  Die Mandate umfassen auch jährliche Berichte über Trends, bewährte Verfahren und politische Erfolge. Eine zentrale Aufgabe wird darin bestehen, enge Beziehungen zu einem breiten Spektrum von Organisationen zu unterhalten, so auch zu bürgernahen Organisationen, die Respekt und Verständnis fördern und die gesellschaftsweite Mobilisierung für die Förderung und Wahrung der Werte und Grundprinzipien der EU unterstützen. 

Die EU-Agenturen und insbesondere die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) leisten einen wichtigen Beitrag zu den Maßnahmen auf EU-Ebene. Die Erhebung und Analyse von Daten, einschließlich zuverlässiger und vergleichbarer Gleichstellungsdaten 82 , sind unerlässlich, um die Aufmerksamkeit für die aktuellen Bedrohungen zu schärfen und sie besser zu verstehen. Eine weitere wichtige Rolle besteht darin, die nationalen Aktionspläne zur Bekämpfung von Antisemitismus und Rassismus, zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma sowie zur Gleichstellung von LGBTIQ-Personen zu unterstützen und zu überwachen. Die Kommission wird prüfen, wie der Beitrag der Agentur für Grundrechte zu den Bemühungen der EU um die Bekämpfung von Hass maximiert werden kann; dies schließt auch die Festlegung einer gemeinsamen Methodik für die Erfassung antisemitischer Vorfälle ein.

Auch Glaubensvereinigungen können als einflussreiche Akteure für und zwischen Gemeinschaften fungieren. Der Dialog nach Artikel 17 zwischen den EU-Organen und Kirchen, religiösen Vereinigungen und weltanschaulichen Gemeinschaften bietet ein bewährtes Forum, um verschiedene Glaubensrichtungen zusammenzubringen. Angesichts der zunehmenden Besorgnis über religiöse Intoleranz ist die Arbeit im Rahmen des Dialogs nach Artikel 17 umso wichtiger, um Möglichkeiten zur Steigerung der Toleranz und zur Förderung der Achtung religiöser und weltanschaulicher Gemeinschaften auszuloten.

Schließlich sind die Sensibilisierung für die Bedeutung der Vielfalt und die Bekämpfung von Hass auch ein Ziel des auswärtigen Handelns der EU. Zu den Programmen in Partnerländern zur Förderung der Gleichstellung, Inklusion und Achtung der Vielfalt, die von der EU unterstützt und von der Zivilgesellschaft in wichtigen Partnerländern durchgeführt werden, gehört das Programm „Europa in der Welt – Menschenrechte und Demokratie“ 83 .

Die Bekämpfung von Hass ist eine globale Angelegenheit, und internationale Zusammenarbeit ist eine Notwendigkeit. In erster Linie sind wir dafür verantwortlich, innerhalb der EU Hass zu bekämpfen und die Menschenrechte zu schützen, aber es besteht auch eine Verantwortung dafür und ein Interesse daran, das auswärtige Handeln der EU in diesem Bereich zu verstärken. Alle Gleichstellungsstrategien der Union und die Strategie der EU zur Bekämpfung von Antisemitismus umfassen gezielte Maßnahmen, mit denen weltweit gegen Hass und Diskriminierung vorgegangen wird. Die EU ist mit einem Sonderbeauftragten für die Förderung von Religions- und Weltanschauungsfreiheit außerhalb der Europäischen Union einer der weltweit aktivsten Akteure auf multilateraler Ebene bei der Förderung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit 84 , z. B. in Bezug auf die Vereinten Nationen und den Europarat. Sie arbeitet auch im Rahmen von Dialogen und Maßnahmen in Partnerländern mit Partnerregierungen, lokalen Interessenträgern, Organisationen der Zivilgesellschaft und religiösen Akteuren zusammen. Die enge Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen für die Förderung der Rechte auf globaler, regionaler und nationaler Ebene 85 sorgt für mehr Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit der EU-Maßnahmen innerhalb und außerhalb der Union. So werden die Kommission und der Hohe Vertreter ihr Engagement und ihre Netzwerke auf allen Ebenen verstärken und dabei die diplomatische Arbeit der EU und konkrete Maßnahmen sowie externe Partnerschaften nutzen. Die Beteiligung der EU an der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken ermöglicht eine engere Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Leugnung des Holocaust und der Verhütung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus.

Für die EU-Organe sowie ihre Arbeitsstätten und Bediensteten gelten höchste Standards in Bezug auf die Bekämpfung von Diskriminierung und Hass. Das stellt eine wichtige Priorität der Kommission dar, und der aktualisierte Aktionsplan für Vielfalt und Inklusion 2023-2024 wird im Mittelpunkt der internen Personal-, Ethik- und Kommunikationspolitik stehen.

Die Kommission wird

-den Beauftragten ein ausdrückliches Mandat erteilen, um die Koordinierung zu verbessern, u. a. durch spezifische EU-finanzierte Projekte, und das Potenzial der EU-Politik zur Bekämpfung von Hass – online und offline – zu maximieren;

-am 19. Dezember 2023 eine Sondersitzung zum interreligiösen Dialog nach Artikel 17 abhalten.

6.SCHLUSSFOLGERUNG

„Was das Opfer am meisten verletzt, ist nicht die Grausamkeit des Unterdrückers, sondern das Schweigen des Zuschauers.“

Elie Wiesel – Nobelpreisträger, Holocaust-Überlebender

Die EU ist aus der Entschlossenheit heraus entstanden, sich nach dem Krieg gemeinsam um die Werte zu versammeln, die den Kern einer inklusiven, vielfältigen und demokratischen Gesellschaft bilden. Angesichts zweier Kriege in unserer Nachbarschaft und täglicher Beweise dafür, wie Spaltung zu Hause und in unseren Gemeinschaften Einzug hält, muss Europa seine Entschlossenheit zeigen, diese Werte zu achten und zu fördern.

Anfang 2024 wird die Kommission eine Konferenz gegen Hass mit hochrangigen Teilnehmenden organisieren, die sich für die Bekämpfung von Hass und Diskriminierung einsetzen. Sie wird einen europaweiten Raum des Dialogs und der Versöhnung schaffen, in dem sich die Menschen von Hass und Spaltung abwenden und gemeinsam für unsere europäischen Werte der Gleichheit und der Achtung der Menschenrechte und der Menschenwürde eintreten können. Zu diesem Zweck wird die Kommission auch auf europäischer Ebene Bürgerinnen und Bürger aus der gesamten EU, insbesondere junge Menschen, mit Entscheidungsträgern, Sachverständigen und Mitgliedern der am stärksten betroffenen Gemeinschaften zusammenbringen. Diese europäischen Dialoge zur Versöhnung sollten in Empfehlungen münden, wie Brücken zwischen fragmentierten Gemeinschaften gebaut und das Motto der EU „In Vielfalt geeint“ mit Leben erfüllt werden können. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten dazu anhalten, ähnliche Dialoge auf nationaler Ebene und darüber hinaus zu organisieren.

Hass ist weder in der Europäischen Union noch weltweit hinnehmbar. Politiker und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sowie Bürgerinnen und Bürger aus allen Gesellschaftsschichten sollten bereit sein, aufzustehen und ihre Stimme zu erheben. Wir dürfen keinen Zweifel an unserer Entschlossenheit aufkommen lassen, unsere Werte zu schützen und alles in unserer Macht Stehende zu tun, um sie in die Praxis umzusetzen. Der Schutz derer, die von Hass bedroht sind, ist entscheidend für den Schutz unserer Gesellschaft und unserer Lebensweise. Gemeinsam ist die EU stark und kann diese Entschlossenheit unter Beweis stellen und alle Europäerinnen und Europäer dazu auffordern, gegen Hass vorzugehen und sich für Gleichstellung, Inklusion und Respekt einzusetzen.

(1)

     Am 6. November 2023 gaben die Sonderbeauftragten und Koordinatoren für die Bekämpfung von Antisemitismus eine gemeinsame Erklärung zur Bekämpfung von Antisemitismus ab. Am 29. November 2023 gaben die Koordinatoren, Sonderbeauftragten und Botschafter, die sich mit Hass und Rassismus gegen Muslime befassen, eine internationale Erklärung zur Bekämpfung aller Formen von Hass und insbesondere von Hass gegen Muslime ab.

(2)

   Rahmenbeschluss 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (ABl. L 328 vom 6.12.2008, S. 55).

(3)

   Artikel 1 des Rahmenbeschlusses.

(4)

    Ein inklusiveres und besser schützendes Europa: Erweiterung der Liste der EU-Straftatbestände um Hetze und Hasskriminalität ( COM(2021) 777 final vom 9.12.2021). Diese Initiative ist eines der im Europäischen Aktionsplan für Demokratie (2020) angekündigten Ziele.

(5)

     EU-Strategie für eine Sicherheitsunion ( COM(2020) 605 final vom 24.7.2020).

(6)

   Die Analyse von acht Millionen Online-Mitteilungen im Rahmen des von der EU finanzierten Projekts „European Observatory on Online Hate“ hat gezeigt, dass die Hasstoxizität seit Jahresbeginn 2023 um 30 % gestiegen ist. Sie ist in französischen, russischen, slowakischen und spanischen Online-Mitteilungen noch stärker ausgeprägt (Quelle: https://eooh.eu/ ).

(7)

     Zwar müssen die Behörden noch Statistiken erstellen, doch wurden zahlreiche Beispiele bereits von der Zivilgesellschaft und den Medien angeführt. Organisationen der Zivilgesellschaft in Deutschland verzeichneten einen plötzlichen Anstieg sowohl bei antisemitischen (Quelle: RIAS) als auch bei antimuslimischen (Quelle: CLAIM) Vorfällen. Presseberichten zufolge war ein erheblicher Anstieg antisemitischer Angriffe in Frankreich (Quelle: Le Monde), Österreich (Quelle: euractiv) und den Niederlanden (Quelle: jta.org) zu verzeichnen.

(8)

   Eine Studie spricht von einem 50fachen Anstieg des absoluten Volumens antisemitischer Kommentare zu YouTube-Videos über den israelisch-palästinensischen Konflikt im Laufe des Oktobers. Der Anteil antisemitischer Mitteilungen insgesamt hat sich im selben Zeitraum mehr als verdoppelt (Quelle: isdglobal.org, 31. Oktober 2023). Ähnliche Untersuchungen auf der Plattform X zeigen, dass die Zahl der Posts mit antimuslimischen Schlüsselwörtern während des Wochenendes der Terroranschläge der Hamas um mehr als das Vierfache gegenüber den beiden vorangegangenen Tagen zunahm (Quelle: isdglobal.org, 2. November 2023).

(9)

   In einem von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte im Oktober 2023 veröffentlichten Bericht mit dem Titel „Being Black in the EU“ wird hervorgehoben, dass ein Drittel der Befragten in den fünf Jahren vor der Umfrage rassistische Belästigung erfahren hatte und 4 % der Befragten rassistische Gewalt widerfahren war.

(10)

   Strategie der EU zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens (2021-2030) ( COM(2021) 615 final vom 5.10.2021).

(11)

      https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/policies/justice-and-fundamental-rights/combatting-discrimination/racism-and-xenophobia/combating-hatesccscsc-speech-and-hate-crime_en

(12)

   Die Zusammenarbeit betrifft insbesondere die FRA und die CEPOL sowie das Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE).

(13)

     Seit 2021 hat die Kommission gemeinsam mit dem BDIMR der OSZE und dem Jüdischen Weltkongress sieben Veranstaltungen organisiert, an denen nationale Strafverfolgungsbehörden und jüdische Gemeinschaften teilgenommen haben mit dem Ziel, die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich zu stärken. Die nächste Veranstaltung ist für den 11. Dezember 2023 in Italien geplant.

(14)

   Gewährleistung der EU-weiten Rechtspflege – Eine Strategie für die justizielle Aus- und Fortbildung auf europäischer Ebene für den Zeitraum 2021-2024 ( COM(2020) 713 final vom 2.12.2020).

(15)

   Dieser Vorschlag wird vom spanischen Ratsvorsitz weiterverfolgt.

(16)

     EU-Strategie für die Rechte von Opfern (2020-2025) ( COM(2020)258 final vom 24.6.2020).

(17)

   Die unzureichende Anzeige von Straftaten führt zu fortgesetzter Viktimisierung, Straffreiheit für Täter und einem geringeren Sicherheitsniveau für alle von Hasskriminalität betroffenen Gruppen. In einer FRA-Studie zu Antisemitismus wurde festgestellt, dass 79 % der jüdischen Menschen, die antisemitische Belästigung erfahren haben, die schwerwiegendsten Vorfälle nicht angezeigt haben. FRA-Erhebung „Experiences and perceptions of antisemitism – Second survey on discrimination and hate crime against Jews in the EU“(2018).

(18)

     Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2012/29/EU über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten ( COM(2023) 424 final ). 

(19)

   Strategie der EU zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens (2021-2030) ( COM(2021) 615 final vom 5.10.2021).

(20)

   Eine EU-Agenda für Terrorismusbekämpfung: antizipieren, verhindern, schützen und reagieren ( COM (2020) 795 final vom 9.12.2020).

(21)

   Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das Projekt „PROTECT“ im Jahr 2020 belief sich auf ein Gesamtvolumen von 22,7 Mio. EUR, wovon 14,5 Mio. EUR für Projekte zum Schutz von Gebetsstätten vorgesehen waren. Bei der Aufforderung von 2022 erhielten Projekte zum Schutz von Gebetsstätten 8,3 Mio. EUR von insgesamt 17,8 Mio. EUR. Im Rahmen dieser Aufforderungen wurden elf Projekte zum Schutz von Gebetsstätten ausgewählt. Sechs davon haben jüdische Partner und eines davon – EUCARE – ist vollständig der Verbesserung des Schutzes jüdischer Gemeinschaften gewidmet. Fünf der Projekte haben muslimische Partner in ihren Konsortien.

(22)

   Dieses in diesem Jahr abgeschlossene Projekt, dessen Mittelausstattung sich auf 2,5 Mio. EUR belief, ermöglichte es, 1000 Gebetsstätten in Europa mit Notfall-Tablets auszustatten.

(23)

   Die neue PROTECT-Aufforderung wird bis Ende 2023 veröffentlicht. Die Mittelausstattung beläuft sich auf insgesamt 30 Mio. EUR und umfasst eine Aufstockung um 5 Mio. EUR, um den Bedrohungen zu begegnen, die sich aus dem zunehmenden Antisemitismus ergeben.

(24)

   Zusätzliche Mittel in Höhe von 3 Mio. EUR sind vorgesehen.

(25)

   Die EU-Sicherheitsberater (PSA) sind eine Initiative im Rahmen der Agenda für Terrorismusbekämpfung.

(26)

    Der praktische Leitfaden der Kommission zum Schutz von Gebetsstätten wurde von Treffen flankiert, bei denen der Schutz jüdischer Stätten in Polen (2021) und in Schweden (2022) im Mittelpunkt stand.

(27)

EU-Leitfaden für einen besseren Schutz von Gebetsstätten (europa.eu)  

(28)

https://counterterrorism.ec.europa.eu/book.php

(29)

     Die Datenbank enthält Angaben von nationalen Menschenrechtsstellen zu gegen Muslime gerichteten hassmotivierten Vorfällen wie Gewalt, Eigentumsdelikte, Aufstachelung zu Gewalt oder Hass, sonstige Formen von Hetze, Diskriminierung und Belästigung: https://fra.europa.eu/en/databases/anti-muslim-hatred / 

(30)

     Siehe Bericht der FRA über die Moderation von Online-Inhalten - Current challenges in detecting hate  (nur Englisch abrufbar)

(31)

   Vorschlag für eine Verordnung über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Gesetz über digitale Dienste) und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG ( COM(2020) 825 final vom 15.12.2020).

(32)

     Die Kommission hat kürzlich eine Empfehlung zur Koordinierung der Reaktion auf Vorfälle insbesondere im Zusammenhang mit der Verbreitung illegaler Inhalte angenommen. Darin werden die Mitgliedstaaten ermutigt, auf koordinierte und kohärente Weise auf Vorfälle zu reagieren.

(33)

     Durch Coimisiún na Meán (www.cnam.ie).

(34)

     Dafür muss bis Februar 2024 die Governance gemäß dem Gesetz über digitale Dienste, d. h. das aus Koordinatoren für digitale Dienste in den Mitgliedstaaten und der Kommission bestehende Gremium für digitale Dienste, vollständig eingerichtet sein.

(35)

     Zusätzlich 2,5 Mio. EUR für 2024.

(36)

   Verordnung (EU) 2021/784 zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte (ABl. L 172 vom 17.5.2021, S. 79).

(37)

      Auf der Grundlage der der Kommission vorliegenden Informationen wurden seit Oktober 2023 mindestens 100 Entfernungsanordnungen für terroristische Online-Inhalte im Zusammenhang mit der Lage im Nahen Osten erlassen.

(38)

      ALLIES , FRISCO und TATE .

(39)

      Internetforum der Europäischen Union (EUIF) . 

(40)

   Eine EU-Agenda für Terrorismusbekämpfung: antizipieren, verhindern, schützen und reagieren ( COM(2020) 795 final vom 9.12.2020).

(41)

      Aufklärungsnetzwerk gegen Radikalisierung (RAN) .

(42)

   Der Christchurch-Aufruf ist eine Gemeinschaft von über 130 Regierungen, Online-Diensten und Organisationen der Zivilgesellschaft, die gemeinsam gegen terroristische und gewalttätige extremistische Online-Inhalte vorgehen.

(43)

   Eine digitale Dekade für Kinder und Jugendliche: die neue Europäische Strategie für ein besseres Internet für Kinder (BIK+) ( COM(2012) 196 final vom 11.5.2022).

(44)

     Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ( COM (2022) 105 final vom 8.3.2022).

(45)

      Bleiben Sie in Bezug auf die unterschiedlichen Arten von Straftaten gegen eine Person wachsam. | Opferrechte (europa.eu)  

(46)

   „Vollendung des europäischen Bildungsraums bis 2025“,  COM(2020) 625 final  vom 30.9.2020.

(47)

     Aktionsplan für digitale Bildung 2021-2027 – Neuaufstellung des Bildungswesens für das digitale Zeitalter, COM(2020) 624 final .

(48)

      Schlussfolgerungen des Rates zum Beitrag der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Stärkung der gemeinsamen europäischen Werte und der demokratischen Bürgerschaft , 23. November 2023.

(49)

     Die Arbeitsgruppe zum strategischen Rahmen für den europäischen Bildungsraum für Gleichstellung und Werte in der allgemeinen und beruflichen Bildung hat 2023 die beiden Themenpapiere Tackling different forms of discrimination in and through education (Mit Bildung gegen Diskriminierung unterschiedlichster Ausprägung) und Citizenship education (Politische Bildung) veröffentlicht.

(50)

     Siehe Empfehlung des Rates über Wege zum schulischen Erfolg.

(51)

     Verordnung (EU) 2021/817 (ABl. L 189 vom 28.5.2021, S. 1).

(52)

     Verordnung (EU) 2018/1475 vom 2. Oktober 2018 zur Festlegung des rechtlichen Rahmens des Europäischen Solidaritätskorps.

(53)

     Beispielsweise hat die Kommission über Erasmus+ das Projekt „Football History for Inclusion“ (Fußballgeschichte im Zeichen der Inklusion) finanziert, das vom Europäischen Verband der Geschichtslehrerverbände koordiniert wurde; Partner sind unter anderem die Anne-Frank-Stiftung, das Eintracht Frankfurt Museum und der rumänische Fußballverband. Es ging darum, Lehrkräfte zu unterstützen, die Fälle von Ausgrenzung beobachten und ihren Schülerinnen und Schülern helfen möchten, konstruktive Gespräche über Inklusion zu führen und anhand der Geschichte des Fußballs soziale und staatsbürgerliche Kompetenzen zu entwickeln.

(54)

      Leitlinien für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte zur Bekämpfung von Desinformation und zur Förderung der digitalen Kompetenz durch allgemeine und berufliche Bildung – https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/a224c235-4843-11ed-92ed-01aa75ed71a1/language-de .

(55)

     Wie mithilfe von Qualitätsanforderungen an digitale Bildungsinhalte gegen Hass vorgegangen werden kann, sollte im Anschluss an die kürzlich angenommene Empfehlung des Rates zu den Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche allgemeine und berufliche digitale Bildung vom 23. November 2023 erörtert werden.

(56)

     Diese Erkenntnis war aus der vorbereitenden Maßnahme der EU „Kultur für die Gesundheit“ (2021-2023) zu ziehen.

(57)

      Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission und der Union des Associations Européennes de Football (UEFA) – C(2022) 3721 final .

(58)

     Ein Beispiel hierfür ist das Projekt „Football for UNITY 2.0“, das aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der EU finanziert wird und von der UEFA-Stiftung für Kinder durchgeführt wird. Das Projekt macht sich die Popularität des Fußballs und die Bühne der Europameisterschaft 2024 zunutze, um Diskriminierung zu bekämpfen und die soziale Inklusion von Geflüchteten zu fördern.

(59)

     Culture and Democracy – the evidence. How citizens’ participation in cultural activities enhances civic engagement, democracy and social cohesion. Lessons from international research.

(60)

     Denti, D., Crociata, A., & Faggian, A. (2022). Knocking on Hell’s door: dismantling hate with cultural consumption, in Journal of Cultural Economics, 1-47.

(61)

    Entschließung des Rates zum Arbeitsplan für Kultur 2023-2026 (ABl. C 466 vom 7.12.2022, S. 1).

(62)

   Die mehrjährigen Arbeitspläne für Kultur dienen als Orientierung für die politische Zusammenarbeit im kulturellen Bereich auf EU-Ebene zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission.

(63)

     Dieser Prozess ist im Jahresarbeitsprogramm 2024 für die Durchführung des Programms Kreatives Europa dargelegt: https://culture.ec.europa.eu/de/resources/creative-europe-annual-work-programmes .

(64)

     2024 werden über Horizont Europa Forschungsprojekte zur Bekämpfung von Online- und Offline-Hetze finanziert.

(65)

   Die Kommission hat die 2024 im Rahmen des Aktionsbereichs „Geschichtsbewusstsein“ des CERV verfügbaren Mittel auf 12 Mio. EUR aufgestockt; das gilt auch für Projekte, die sich – unter anderem mittels Digitalisierung von Archiven und Zeugnissen von Holocaust-Überlebenden – dem Gedenken an den Holocaust widmen und der Verzerrung des Holocaust entgegenwirken.

(66)

COM(2020) 790. Eine Überprüfung der Maßnahmen des Aktionsplans ist geplant.

(67)

     Weitere wichtige Initiativen sind der kürzlich vereinbarte Vorschlag zur Transparenz politischer Werbung, mit dem klare Regeln für die Transparenz und das Targeting politischer Werbung eingeführt werden sollen, und der Vorschlag im Rahmen des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes, der für mehr redaktionelle Freiheit und Unabhängigkeit der Mediendiensteanbieter sorgen wird, wenn er angenommen wird.

(68)

     Die bevorstehende Verordnung über politische Werbung wird gemeinsame Transparenzstandards vorsehen, mit deren Hilfe politische Werbung von anderen Inhalten unterschieden werden kann und Botschaften, mit denen politischen Ansichten und Entscheidungen geformt werden sollen, zu erkennen sind. Außerdem wird sie die missbräuchliche Verwendung personenbezogener Daten für Zwecke der politischen Werbung einschränken.

(69)

   Laut dem Bericht über die Freiheit in der Welt von 2023 (von Freedom House) zählt die Medienfreiheit zu den Indikatoren, die sich in den letzten 17 Jahren am stärksten verschlechtert haben. Heute leben 85 % der Menschen in Ländern, in denen die Medienfreiheit in den letzten fünf Jahren eingeschränkt wurde (Quelle: VN).

(70)

   Unter anderem mit dem Mechanismus „ProtectDefenders.eu“.

(71)

   Etwa mithilfe einer Partnerschaft mit Dänemark im Rahmen der Initiative Digitale Demokratie.

(72)

   FRA-Erhebung (2020): „A long way to go for LGBTI equality“, Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (europa.eu) .

(73)

   FRA-Erhebung: „Gewalt gegen Frauen: eine EU-weite Erhebung“  vom 5. März 2014.

(74)

   Diese Zahl basiert auf Verwaltungsdaten und umfasst nur Taten, die den Behörden gemeldet wurden. EIGE, Datenbank für Gender-Statistiken (2019): https://eige.europa.eu/gender-statistics/dgs .

(75)

     FRA-Erhebung (2021): „Roma in 10 European countries“ , Agentur der Europäischen Union für Grundrechte.

(76)

   Strategien für eine Union der Gleichheit: Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025 ( COM(2020) 152 final vom 5.3.2020); Strategischer Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma ( COM(2020) 620 final vom 7.10.2020); Eine Union der Gleichheit: Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen 2020-2025 ( COM(2020) 698   final vom 12.11.2020); Eine Union der Gleichheit: EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025 ( COM(2020) 565 final vom 18.9.2020); Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 ( COM(2021) 101 final vom 3.3.2021). Sie wurden durch die Strategie der EU zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens (2021-2030) ( COM(2021) 615 final vom 5.10.2021) ergänzt.

(77)

   Artikel 15 der Verordnung (EU) 2021/1060 (Dachverordnung).

(78)

     Artikel 135 der Verordnung (EU, Euratom)  2018/1046 (Haushaltsordnung).

(79)

   Vorschlag für eine Neufassung der Haushaltsordnung ( COM(2022) 223 final ).

(80)

    Schlussfolgerungen des Rates zur Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus vom 2.3.2022.

(81)

   An dieser Arbeit wird auch der Koordinator der Kommission für den Dialog zwischen der Europäischen Kommission und Kirchen, religiösen Vereinigungen oder Gemeinschaften sowie weltanschaulichen Gemeinschaften gemäß Artikel 17 AEUV beteiligt sein.

(82)

   Zu diesem Zweck arbeitet die Kommission bei der Koordinierung der Arbeit der Untergruppe „Gleichstellungsdaten“ im Rahmen der Hochrangigen Gruppe für Nichtdiskriminierung, Gleichstellung und Vielfalt mit der Agentur für Grundrechte zusammen.

(83)

   Gemeinsame Mitteilung „EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie 2020-2024“ ( JOIN(2020) 5 final vom 25.3.2020). Eine neue Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Förderung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit wurde kürzlich veröffentlicht: Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und Ausschreibungen (europa.eu) .

(84)

   Siehe auch den Aktionsplan von Rabat über das Verbot des Eintretens für nationalen, rassischen oder religiösen Hass .

(85)

   Beispielsweise der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über Religions- und Weltanschauungsfreiheit, der Menschenrechtskommissar des Europarats und der Sonderbeauftragte des Europarats für antisemitische, antimuslimische und andere Formen von religiöser Intoleranz und Hassverbrechen.