EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 3.5.2023
JOIN(2023) 12 final
GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS
über die Bekämpfung von Korruption
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 3.5.2023
JOIN(2023) 12 final
GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS
über die Bekämpfung von Korruption
1. EINLEITENDE BEMERKUNGEN
Korruption fügt der Gesellschaft und unseren Demokratien, der Wirtschaft und den Menschen enormen Schaden zu. Sie untergräbt die Institutionen, auf die wir uns stützen, und schwächt deren Glaubwürdigkeit und Fähigkeit, öffentliche Ziele umzusetzen und hochwertige öffentliche Dienstleistungen zu erbringen. Korruption ermöglicht organisierte Kriminalität und feindliche ausländische Einflussnahme. Daher ist eine erfolgreiche Verhinderung und Bekämpfung von Korruption von entscheidender Bedeutung – sowohl, um die Werte der EU und die Wirksamkeit ihres Handelns zu schützen, als auch, um die Rechtsstaatlichkeit und das Vertrauen in Regierende und öffentliche Institutionen zu wahren.
Korruption verhindert nachhaltiges Wirtschaftswachstum, lenkt Ressourcen weg von produktiven Ergebnissen, gefährdet die Effizienz öffentlicher Ausgaben und verschärft soziale Ungleichheiten. Sie behindert einen effektiv und reibungslos funktionierenden Binnenmarkt, schafft Unsicherheiten bei geschäftlichen Transaktionen und bremst Investitionen. Naturgemäß ist Korruption schwer zu quantifizieren, aber selbst konservative Schätzungen gehen davon aus, dass sie die Wirtschaft der EU jährlich mindestens 120 Mrd. EUR kostet. 1 Die negativen Auswirkungen von Korruption sind weltweit zu spüren, sie untergraben Bemühungen um eine gute Regierungsführung und Wohlstand ebenso wie die Verwirklichung der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung.
Für Rechtsstaatlichkeit ist ein förderliches Umfeld notwendig. Neben der Achtung der Unabhängigkeit der Justiz, freien und pluralistischen Medien, einem transparenten und leistungsstarken Staatsapparat sowie einer freien und aktiven Zivilgesellschaft ist eine wirksame Antikorruptionspolitik ein wesentlicher Bestandteil eines solchen Umfelds. Um Korruption in Schach zu halten, müssen wir kontinuierlich Prävention leisten, eine Kultur der Integrität pflegen und die aktive Durchsetzung der Rechtsvorschriften zur Korruptionsbekämpfung betreiben, wozu auch eine wirksame Strafverfolgung bei Korruptionsdelikten gehört. Dieser Ansatz findet sich auch im auswärtigen Handeln der EU gegen Korruption wieder, untermauert durch Unterstützung für die Rechtsstaatlichkeit und die öffentliche Finanzverwaltung der Partnerländer.
Viele EU-Mitgliedstaaten werden von weltweiten Korruptionsindizes als am wenigsten korrupte Länder der Welt eingestuft. 2 Dennoch bestehen zahlreiche Probleme, das zeigen auch die Berichte über die Rechtsstaatlichkeit. Eurobarometer-Daten belegen, dass Korruption die Menschen überall in der EU besorgt. 2022 glaubten fast sieben von zehn Europäerinnen und Europäern (68 %), dass Korruption in ihrem Land weitverbreitet sei. Lediglich 31 % erachteten die Bemühungen ihrer Regierung im Kampf gegen Korruption als wirksam. Über die Hälfte aller Unternehmen mit Sitz in der EU (51 %) hielten es zudem für unwahrscheinlich, dass korrupte Personen oder Unternehmen in ihrem Land gefasst bzw. bei Polizei oder Staatsanwaltschaft angezeigt würden. 3
In ihrer Rede zur Lage der Union 2022 forderte Präsidentin von der Leyen ein entschlossenes Vorgehen gegen Korruption. Die EU kann dabei eine wichtige Rolle spielen: Nicht nur durch die Art und Weise, wie sie ihre eigene Arbeit bewerkstelligt, sondern auch durch die konsequente Integration von Antikorruptionsmaßnahmen in die EU-Politik und EU-Programme und indem sie Mitgliedstaaten aktiv hilft, eine wirksame Antikorruptionspolitik und -gesetzgebung einzuführen.
Die Kommission hat heute zwei zielgerichtete Vorschläge zur Stärkung des EU-Rechts in diesem Bereich angenommen. Erstens schlägt die Kommission eine Richtlinie vor, um die EU-Vorschriften in Bezug auf Definitionen von und Strafen für Korruptionsdelikte zu aktualisieren und zu harmonisieren, hohe Standards gegenüber dem gesamten Spektrum von Korruptionsdelikten zu gewährleisten, Korruption besser zu verhindern und die Durchsetzung zu stärken. 4 Zweitens schlägt der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik mit Unterstützung der Kommission vor, das Instrumentarium restriktiver Maßnahmen (Sanktionen) der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP-Sanktionen) durch eine spezielle GASP-Sanktionsregelung zu ergänzen, um Korruption dann und dort zu bekämpfen, wo Korruptionshandlungen die grundlegenden Interessen der Union und die Ziele der GASP nach Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union erheblich beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen. 5 Daher legt der Hohe Vertreter einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates sowie, gemeinsam mit der Kommission, einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates über einen thematischen Rahmen für GASP-Sanktionen gegen Korruption vor, um unsere internen und externen politischen Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung zu ergänzen.
Die Kommission will stärker gegen Korruption vorgehen. Deshalb stellen die heute vorgelegten Vorschläge einen Meilenstein im Kampf gegen Korruption auf nationaler und europäischer Ebene dar. In der vorliegenden Mitteilung wird aufgezeigt, wie diese Bausteine die breiteren Bemühungen um einen umfassenden und systematischen strategischen Ansatz flankieren. Dazu müssen die bereits geleistete Arbeit zusammengeführt und neue Ausrichtungen und Instrumente auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten entwickelt werden. All dies mündet auch in eine klare Festlegung, dass wir uns der Korruption auf globaler Ebene mit ganzer Kraft entgegenstellen. Damit das gelingt, bedarf es einer gemeinsamen, kontinuierlichen Anstrengung auf lokaler, regionaler, nationaler und EU-Ebene, an der sich die öffentliche Hand, die Zivilgesellschaft und der Privatsektor ebenso beteiligen wie internationale Organisationen. Dies führt der Öffentlichkeit die Folgen von Korruption vor Augen – und bestärkt Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, das Problem anzupacken.
2. WAS IST KORRUPTION?
Korruption wird gemeinhin als Missbrauch anvertrauter Macht zur Erlangung privater Vorteile beschrieben. 6 Wenngleich Art und Ausmaß der Korruption je nach Mitgliedstaat gegebenenfalls variieren, kann sich kein Land als korruptionsfrei bezeichnen. Korruption ist ein globales Problem mit erheblichen grenzüberschreitenden Auswirkungen. Deshalb gibt es dazu das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (UNCAC). Dieses korruptionsspezifische Übereinkommen ist das einzige rechtsverbindliche universelle Antikorruptionsinstrument und definiert verschiedene Arten der Korruption, von Kleinkorruption bis zu großen politischen Skandalen. Die EU und alle EU-Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien des Übereinkommens. Auch für den Europarat 7 ist der Kampf gegen Korruption ein wichtiges Thema, zu seinen Instrumenten gehören das Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption und das Zivilrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) arbeitet ebenfalls an Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption. Sie hat rechtsverbindliche Bestimmungen etabliert, um die Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr unter Strafe zu stellen. 8
Die beste Garantie gegen Korruption ist ein politisches und institutionelles System, das auf Integrität, Transparenz und Rechenschaftspflicht im öffentlichen Leben beruht. Auch eine starke Kultur der öffentlichen Dienstleistung und eine gerechte Entlohnung stärken die Widerstandsfähigkeit des öffentlichen Diensts gegen Korruption. Alle Behörden müssen Korruptionsgefahren entgegenwirken. Korruption ist zwar vor allem eine Straftat, und bestimmte Korruptionshandlungen sind im nationalen und internationalen Recht definiert. Doch Korruptionsgefahr kann auch von mangelnder Integrität, Interessenkonflikten oder schwerwiegenden Verstößen gegen Ethikregeln ausgehen. Aus diesem Grund stützen sich wirksame Antikorruptionsansätze häufig auf die Regulierung von Interessenkonflikten, Lobbyarbeit, Drehtüreffekten etc. sowie auf Schritte zu mehr Transparenz, Ethik und Integrität. In puncto Integrität, Transparenz und Unabhängigkeit sollten öffentliche Stellen höchste Standards anstreben – dies ist ein wichtiger Baustein, um Korruption umfassender anzugehen.
Organisierte Kriminalität bedeutet fast immer Korruption. In 60 % aller Fälle organisierter Kriminalität wird Korruption eingesetzt, um den öffentlichen oder privaten Sektor zu infiltrieren. 9 Die EU-Strategie für eine Sicherheitsunion 10 und die EU-Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität 2021–2025 11 berücksichtigten diesen Zusammenhang und verwiesen auf das besondere Korruptionsrisiko in bestimmten Sektoren, etwa Gesundheit, Verkehr, Bauwesen, Abfallwirtschaft, Luft- und Raumfahrt sowie Verteidigung, Landwirtschaft, Lebensmittel, Arbeits- und Sozialschutz. Aus einem kürzlich veröffentlichten Bericht geht hervor, dass die Infiltrierung von Häfen und Logistikketten vor allem durch Korruption erfolgt. Um Drogenhandel und andere Straftaten zu ermöglichen, versuchen kriminelle Netzwerke, an einer Vielzahl von Orten Korruptionsnetze aufzubauen. 12
In einigen dieser Sektoren ist außerdem die Korruption im Privatsektor ein erhebliches Risiko. Weil korrupte Transaktionen zwischen privaten Akteuren die gesamte Lieferkette beeinträchtigen, Märkte verzerren, den Wettbewerb untergraben und die Kosten für Unternehmen erhöhen, wurden die Maßnahmen auch darauf konzentriert. Dies ist Teil eines umfangreichen Regelwerks, von Programmen zur Einhaltung der Rechtsvorschriften und zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht sowie weicherer Instrumente, die auf eine allgemeine Kultur der Ethik und Integrität in Unternehmen abzielen. Sie tragen allesamt zum umfassenderen Antikorruptionsrahmen auf EU-Ebene und weltweit bei. 13
3. ANTIKORRUPTIONSRAHMEN DER EU
Die EU kann bei ihrer Arbeit, durch die Korruption auf allen Ebenen verhindert, aufgedeckt und bekämpft werden soll, auf einer robusten Basis bereits bestehender Maßnahmen aufbauen. Letztere dürften auch als Grundlage für die Entwicklung eines umfassenderen strategischen Ansatzes dienen – mit neuen Arbeitsfeldern und neuen Herangehensweisen, um den Aufgaben in ihrem ganzen Ausmaß gerecht zu werden und mit den sich wandelnden Korruptionsrisiken Schritt zu halten. Ein strategischer Antikorruptionsrahmen bietet die wichtige Möglichkeit, eine politische Vision und politisches Engagement in konkretes Handeln umzusetzen – das bestätigen auch die Berichte zur Rechtsstaatlichkeit. Durch Antikorruptionsstrategien kann sichergestellt werden, dass einzelne legislative oder institutionelle Lücken nicht isoliert angegangen und Antikorruptionsbestimmungen in allen einschlägigen Politikbereichen durchgängig berücksichtigt werden. Deshalb bedarf es einer EU-Strategie zur Korruptionsbekämpfung. Damit sie erfolgreich ist, muss die Strategie auf einem stabilen Fundament aus Konsens und breiter Konsultation, vor allem mit dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten, entwickelt werden. Außerdem sollte sie von konkreten und messbaren Zielen, eindeutig zugewiesenen Haushaltsmitteln und Personalressourcen sowie klar definierten Zuständigkeiten flankiert werden.
Der Austausch von Fachwissen und Erfahrung auf EU-Ebene kann für die Vorbereitung solcher Reformen sehr hilfreich sein. Ein erster Schritt in diesem Prozess ist die Einrichtung eines EU-Netzes zur Korruptionsbekämpfung. Seit 2015 gibt es dazu ein EU-Programm für den Erfahrungsaustausch. Es bietet Antikorruptionsfachleuten aus den Mitgliedstaaten eine Plattform, auf der sie sich inspirieren lassen und von legislativen, institutionellen oder politischen Reformen anderer Mitgliedstaaten lernen können. Durch ein Netzwerk, das EU-weit als Katalysator für die Korruptionsprävention fungiert, soll diese Arbeit in die Breite getragen und vertieft werden. Das Netzwerk wird beauftragt, in verschiedenen Bereichen von gemeinsamem Interesse Best Practices und praktische Anleitungen zu entwickeln. Außerdem hilft es, Daten und Evidenz systematischer zu erfassen. Sie können dann als solide Basis herangezogen werden, um Antikorruptionsmaßnahmen durchzuführen und deren Erfolg zu überwachen. Das Netz baut nicht nur auf Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden und öffentlichen Stellen auf, es bringt alle relevanten Stakeholder, darunter Vertreterinnen und Vertreter aus Praxis, Forschende und Fachleute, sowie Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft und internationaler Organisationen zusammen.
3.1 Korruption als Straftat bekämpfen
Die EU verfügt über strafrechtliche Rechtsvorschriften zur Korruptionsbekämpfung, die jedoch fragmentiert, veraltet und in ihrem Anwendungsbereich begrenzt sind. Das Übereinkommen von 1997 über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte beteiligt sind, 14 und der Rahmenbeschluss von 2003 zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor, 15 die beide aus der Zeit vor dem Vertrag von Lissabon stammen, sind die zentralen strafrechtlichen EU-Rechtsvorschriften zur Korruptionsbekämpfung. Sie werden durch neuere Instrumente ergänzt, etwa die Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der finanziellen Interessen der EU 16 („PIF-Richtlinie“) und die vorgeschlagene Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten 17 .
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Der parallel zu dieser Mitteilung angenommene Richtlinienvorschlag legt Regeln für die Definition von und Strafen für Korruptionsdelikte fest. 18 Er erweitert die Liste der Korruptionsdelikte über klassischere Korruptionstatbestände hinaus um Veruntreuung, unerlaubte Einflussnahme, Amtsmissbrauch sowie Behinderung der Justiz und illegale Bereicherung in Verbindung mit Korruptionsdelikten. Außerdem legt er einheitliche Strafmaße und erschwerende und mildernde Umstände fest. So könnte es als erschwerender Umstand gewertet werden, wenn ein Täter hochrangiger Beamter oder für die Rechtsdurchsetzung zuständig ist. Mildernde Umstände könnten vorliegen, wenn ein Täter andere Täter identifiziert oder dazu beiträgt, sie vor Gericht zu stellen. Als Novum auf EU-Ebene vereint der Vorschlag Korruption im öffentlichen Sektor und Korruption im privaten Sektor in einem Rechtsakt. Außerdem legt er klare Anforderungen für das Monitoring und die Berichterstattung fest, um die Durchsetzung zu erleichtern. Korruptionsbekämpfung beginnt mit Prävention und der Schaffung einer Kultur der Integrität, in der Korruption nicht toleriert wird. Die vorgeschlagene Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, zu handeln und beispielsweise Informations- und Sensibilisierungskampagnen sowie Forschungs- und Bildungsprogramme durchzuführen, und die Zivilgesellschaft und lokale Basisorganisationen zu bestärken, sich in die Korruptionsbekämpfung einzubringen. Außerdem müssen sie sicherstellen, dass wichtige Präventionsinstrumente vorhanden sind – etwa ein offener Zugang zu Informationen von öffentlichem Interesse und wirksame Vorschriften für die Offenlegung von und den Umgang mit Interessenkonflikten im öffentlichen Sektor, für die Offenlegung und Überprüfung von Vermögenswerten öffentlicher Bediensteter und für die Interaktion zwischen privatem und öffentlichem Sektor. Die vorgeschlagene Richtlinie bietet kohärente Vorschriften, um in der EU erfolgreicher gegen Korruption vorzugehen und Maßnahmen auf nationaler und EU-Ebene besser zu koordinieren. Der Vorschlag stärkt außerdem die Durchsetzung. Denn die Berichte zur Rechtsstaatlichkeit haben gezeigt: Effiziente Strafrechtssysteme mit den richtigen Instrumenten für die Korruptionsbekämpfung sind für hohe Standards entscheidend. Die Richtlinie enthält Mindestvorschriften, um das komplexe Netz verwobener Aktivitäten, die in den heutigen Gesellschaften zur Korruption beitragen, zu bekämpfen. Dadurch fördert sie eine wirksame Korruptionsbekämpfung überall in der EU. Sie setzt bei Faktoren wie Kapazität, Spezialisierung und Zugang zu den einschlägigen Ermittlungsinstrumenten an, die für eine wirksame Korruptionsbekämpfung zentral sind, aber auch bei Hindernissen, die einer wirkungsvollen Ermittlung und Strafverfolgung im Wege stehen, etwa aufwendige und undurchsichtige Verfahren zur Aufhebung der Immunität oder übermäßig knappe Verjährungsfristen für Korruptionsdelikte. |
3.2 Antikorruption in die Politikgestaltung der EU einbinden
In der internen und externen Politik der EU kommt der Korruptionsbekämpfung ein zentraler Platz zu. Die Kommission achtet bei ihrer Arbeit stets auf Schutzmaßnahmen gegen Korruption. Sie schließt potenzielle Schlupflöcher, verengt durch Transparenz und Klarheit den Raum, in dem Korruption gedeihen kann, und stellt auf allen Ebenen sicher, dass Organe und Einrichtungen, die für die Umsetzung der EU-Politik zuständig sind, hohe Integritäts- und Unabhängigkeitsstandards erfüllen. Auch die Koordinierung der Hauptakteure in der EU hilft, auf nationaler Ebene und weltweit Maßnahmen zu unterstützen und das Risiko, dass Korruption die EU-Politik beeinträchtigt, so gering wie möglich zu halten. Durchsetzungsmaßnahmen, durch die Korruption aufgedeckt und bestraft wird, sind eine wirksame Abschreckung. Deshalb enthalten die EU-Politik und EU-Programme ein breites Spektrum von Maßnahmen zur Abschreckung und Aufdeckung, aber auch, um die Wirksamkeit der Ermittlung und Sanktionierung im Korruptionsfall zu stärken. Diesen Rahmen wird die vorgeschlagene Richtlinie verstärken.
Eine Kultur der Integrität und Transparenz schaffen
Die beste Garantie gegen Korruption ist ein politisches und institutionelles System, das auf Integrität, Transparenz und Rechenschaftspflicht im öffentlichen Leben beruht. Aus diesem Grund stützen sich wirksame Antikorruptionsansätze häufig auf die Regulierung von Interessenkonflikten, Lobbyarbeit, Drehtüreffekten etc. sowie auf Schritte zu mehr Transparenz, Ethik und Integrität.
Die Erfahrung, auch aus den Berichten über die Rechtsstaatlichkeit, zeigt: Auf nationaler wie auf EU-Ebene basiert eine starke Reaktion auf Korruption auf Systemen zur Vermeidung und Handhabung von Interessenkonflikten, auf der Einführung von Transparenz- und Lobbyregistern und auf der Einrichtung geeigneter Mechanismen zur Offenlegung und Überprüfung von Vermögenswerten und Interessen öffentlicher Bediensteter.
Transparenz ist nicht nur für die politische Rechenschaftspflicht von zentraler Bedeutung, sondern auch für eine verstärkte Integrität. Ein System, in dem Entscheidungen transparent getroffen und umgesetzt werden, ist entscheidend, um Einfallstore für Korruption zu schließen. Korruptionshandlungen werden außerdem erschwert, wenn öffentliche Stellen Finanz- und andere Daten veröffentlichen und Transaktionen digital erfolgen. Starke, klare Ethikrahmen, die Strukturen und Institutionen ein gutes Funktionieren abverlangen, sind mächtige Instrumente. Hinzu kommt eine wichtige internationale Dimension: Im Rahmen der geplanten Initiative „Verteidigung der Demokratie“ 19 will die Kommission Rechtsvorschriften zur Transparenz bei der Vertretung ausländischer Interessen vorlegen. Sie sollen das Risiko der verdeckten Einflussnahme auf demokratische Prozesse auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten begrenzen.
In den vergangenen Jahrzehnten wurden auf diesen Gebieten wichtige Integritäts- und Antikorruptionsstandards entwickelt. Die Arbeit von Organisationen wie der Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO) und der Venedig-Kommission des Europarats, der OECD und dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) erwies sich als sehr nützlich für das Funktionieren wichtiger Institutionen und die Entwicklung starker Antikorruptions- und Integritätsrahmen. Damit Integritätsstrategien und politische Reformen, die auf diesen Standards aufbauen, Erfolg haben, müssen sie jedoch an den jeweiligen Kontext angepasst werden. Die Empfehlungen des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit sollen Mitgliedstaaten helfen, solche Reformen durchzuführen, um Integritätsregeln zu stärken, Interessenkonflikten vorzubeugen, die Transparenz in der Lobbyarbeit zu verbessern, Vorschriften zum „Drehtüreffekt“ zwischen öffentlichen und privaten Funktionen einzuführen und durchzusetzen und über wirksame Systeme für die Offenlegung und Überprüfung von Vermögenswerten und Interessen zu verfügen.
Präventiv gegen Korruptionsrisiken vorgehen
Korruption lebt von der Gelegenheit, wie andere Straftaten auch. Durch die Politikgestaltung der EU, indem Gefahren identifiziert und entsprechende Instrumente zum Gegensteuern geschaffen werden, soll das Korruptionspotenzial reduziert werden. Eine der ersten Aufgaben des neuen EU-Netzes zur Korruptionsbekämpfung dürfte darin bestehen, bis 2024 allgemeine Hochrisikobereiche zu kartieren. Die Kommission wird diese Arbeiten in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten leiten. Sie bilden eine wichtige Komponente für künftige EU-Initiativen zur Korruptionsbekämpfung.
Die Kartierung baut auf Arbeiten auf, die in Bereichen mit offenkundigem Risiko bereits durchgeführt wurden. Ein besonderer Schwerpunkt war die Vergabe öffentlicher Aufträge – ihr Volumen entspricht 14 % des BIP der Mitgliedstaaten. Durch eine umfassende Reform im Jahr 2014 20 wurden die Schutzvorkehrungen gegen Interessenkonflikte verstärkt, und Korruption in der Vergangenheit führt zwingend zum Ausschluss des Bieters. Seit 2018 sind in der EU vollständig elektronische Vergabeverfahren Pflicht. An einer Kultur der Transparenz, in der alle vergebenen Verträge veröffentlicht werden und Mitgliedstaaten verpflichtet sind, Fälle von Korruption im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge in der EU zu melden, wird weiter gearbeitet. Um Einfallstore für Korruption zu schließen, braucht es offenen Wettbewerb in einem transparenten Umfeld mit geschulten Fachkräften.
Korruption gedeiht dort, wo sie nicht identifiziert oder nachgewiesen werden kann. Häufig stehen Korruptionspraktiken mit Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung in Verbindung. Transparenzvorschriften im Steuerrecht helfen, solche Praktiken aufzudecken. Mit Aktualisierungen der Vorschriften über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der direkten Besteuerung 21 und der Mehrwertsteuer 22 soll der Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten intensiviert werden, um Korruption zu identifizieren, bevor förmliche strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden.
Ein besonderes Problem für die Identifizierung von Korruption besteht, wenn Briefkastenfirmen und andere undurchsichtige und komplexe Unternehmenskonstrukte 23 genutzt werden, um Transaktionen und die Identität wirtschaftlicher Eigentümer zu verschleiern. Die EU-Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche wird regelmäßig überarbeitet und erweitert, 24 etwa durch obligatorische Register wirtschaftlicher Eigentümer für Gesellschaften und andere juristische Personen. 25 Diese Register helfen, Interessenkonflikte aufzuzeigen, decken Korruption auf hoher Ebene auf und unterstützen Ermittlungen zu illegalen Geldströmen. Die Richtlinie hat auch einen hohen präventiven Wert, weil sie Verpflichteten aus dem Privatsektor vorschreibt, verstärkte Sorgfaltspflichten zu erfüllen, wenn höhere Risiken identifiziert werden, z. B. in Zusammenhang mit politisch exponierten Personen 26 . Mit dem Vorschlag vom Juli 2021 für ein Geldwäschepaket wird der EU-Rahmen zur Verteidigung der Integrität des Finanzsystems und des Binnenmarkts weiter gestärkt. 27
Initiativen gegen spezifische Gefahren der organisierten Kriminalität helfen ebenfalls, Korruptionsmöglichkeiten einzuschränken. Ein Beispiel dafür ist der illegale Handel mit Kulturgütern: Der EU-Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern 28 vom Dezember 2022 bietet der EU und den Mitgliedstaaten einen umfassenden Rahmen, um die Prävention, die Aufdeckung und das Vorgehen der Strafjustiz gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern voranzubringen.
Korruptionsprävention setzt die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der nach EU-Recht geschaffenen nationalen Einrichtungen voraus, seien es nationale Wettbewerbsbehörden, Kontrollbehörden für das öffentliche Auftragswesen oder Regulierungsbehörden. Dies bringt die EU-Ebene und nationale Ebenen in einer einheitlichen Präventions- und Integritätskultur zusammen. So sieht das Wettbewerbsrecht etwa ein Mindestmaß an Unabhängigkeit für nationale Behörden vor, die die Wettbewerbsregeln der Union durchsetzen. 29 Dazu gehören Vorschriften für Interessenkonflikte und Kündigungsschutz. Nach dem Binnenmarktrecht – es umfasst Vorschriften für nationale Regulierungs- und Sicherheitsbehörden in Bereichen wie elektronische Kommunikation, Medien, Strom, Gas, Lebens- und Futtermittel, dem einheitlichen europäischen Eisenbahnraum und der Eisenbahnsicherheit – müssen Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die betreffenden Behörden funktional unabhängig sind und ihre Befugnisse unparteiisch und transparent ausüben.
Die Identifizierung und Kartierung von Risikobereichen ist für wirksame Antikorruptionsmaßnahmen von entscheidender Bedeutung. Korruptionsaktivitäten weisen je nach Mitgliedstaat unterschiedliche Muster auf, entwickeln sich permanent weiter und passen sich an neue Möglichkeiten an. Kein Sektor oder Tätigkeitsbereich ist vor Korruptionsrisiken gefeit, aber allgemeine Hochrisikobereiche verdienen besondere Aufmerksamkeit. Meist sind dies Bereiche, die erhebliche öffentliche Mittel verwalten oder Zugang zu Genehmigungen bzw. zu kritischen Dienstleistungen haben. Als anfällig gelten etwa das Gesundheitswesen, das Bauwesen oder die Stadtplanung, und plötzliche Aufstockungen öffentlicher Investitionen können zu neuen korruptionsbedingten Risiken führen. Eine permanente Überwachung erfordern auch Gegenden mit hohem Kriminalitätsrisiko – etwa Häfen als zentrale Punkte, an denen Gruppierungen der organisierten Kriminalität dem Drogenhandel nachgehen.
Ein Beispiel dafür, wie neue Handlungsbereiche angegangen werden können, sind die Aufenthalts- und Staatsbürgerschaftsregelungen für Investoren (Regelungen zur Ausstellung „goldener Visa“ und „goldener Pässe“). Die Kommission warnte, dass diese genutzt werden können, um Finanzverbrechen, einschließlich Bestechung und Korruption, zu verschleiern. 30 Staatsbürgerschaftsregelungen für Investoren, bei denen systematisch gegen im Voraus festgelegte Zahlungen oder Investitionen und ohne echte Bindung zum jeweiligen Land die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaats und damit die Unionsbürgerschaft gewährt wird, verstoßen aus Sicht der Kommission gegen EU-Recht. Deshalb hat sie Schritte gegen Mitgliedstaaten eingeleitet, die weiter an solchen Regelungen festhalten. 31 Der Sport ist ein weiteres Beispiel – er wurde in jüngerer Zeit als Hochrisikobereich identifiziert, weil Gruppierungen der organisierten Kriminalität dort mit Korruption und Erpressung versuchen, durch Spielabsprachen Profit zu machen. 32
Korruption aufdecken
Wenngleich interne und externe Kontrollmechanismen und Kontrollbehörden des öffentlichen Sektors – sowie aktive und starke Strafverfolgungsbehörden – optimal positioniert sind, um Anzeichen für korrupte Aktivitäten zu erkennen, kommt auch der Gesellschaft als Ganzes eine zentrale Rolle bei der Aufdeckung von Korruption zu.
Viele prominente Fälle der jüngeren Zeit kamen ans Licht, weil Menschen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Fehlverhalten begegneten, nicht geschwiegen haben. Die Richtlinie über den Schutz von Hinweisgebern von 2019 bestätigt die wichtige Rolle Hinweisgebender für die Wahrung des öffentlichen Interesses. 33 In vielen zentralen Politikbereichen der EU trägt diese Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung bei, darunter öffentliche Auftragsvergabe, Finanzdienstleistungen, Schutz der finanziellen Interessen der EU, Umweltschutz, Verkehrssicherheit, öffentliche Gesundheit und nukleare Sicherheit. Sie legt wirksame Normen fest, mit denen Hinweisgebende, die rechtswidrige Handlungen ans Licht bringen, vor Repressalien geschützt werden. Mitgliedstaaten werden verpflichtet, klare interne und externe Meldekanäle zu etablieren, die die Vertraulichkeit Hinweisgebender im öffentlichen und privaten Sektor wahren, sowie definierte Rückmeldungen und Folgemaßnahmen einzuführen. Die wirksame Umsetzung der Richtlinie über den Schutz von Hinweisgebern ist ein wichtiger Schritt hin zu einer konsequenten Durchsetzung der Antikorruptionsvorschriften. Indem der Schutz auf Personen ausgeweitet wird, die Korruptionsdelikte melden, würde die vorgeschlagene Richtlinie noch einen Schritt weiter gehen. Dies dürfte Menschen bestärken, Korruptionsdelikte zu melden, weil sie keine Repressalien fürchten müssen, und die Wirksamkeit der Ermittlungen zur Korruptionsbekämpfung verbessern.
Journalistinnen und Journalisten kommt bei der Aufdeckung von Korruption eine besonders wichtige Rolle zu. Oft erleben journalistisch tätige Personen und Medienorganisationen jedoch Anfeindungen und Bedrohungen, wenn sie Sachverhalte von öffentlichem Interesse thematisieren und Korruption ans Licht bringen. Die Kommission hat kürzlich Maßnahmen vorgeschlagen, die Journalistinnen und Journalisten besser vor rechtsmissbräuchlichen Klagen 34 schützen und ihre Sicherheit 35 verbessern sollen. Der Vorschlag für ein Europäisches Medienfreiheitsgesetz 36 von 2022 enthält wichtige Bestimmungen, um die Unabhängigkeit der Medien zu stärken. Schutzmaßnahmen gegen politische Einflussnahme auf redaktionelle Entscheidungen in Form von Anforderungen an die Unabhängigkeit, eine angemessene stabile Finanzierung öffentlich-rechtlicher Medienanbieter und Vorschriften über die Transparenz in Bezug auf Medieneigentum und die Zuweisung staatlicher Werbeausgaben sollen es den Medien ermöglichen, ihrer wichtigen gesellschaftlichen Rolle besser gerecht zu werden, auch bei der Kontrollausübung und Aufdeckung von Korruption. Des Weiteren enthält der Vorschlag Maßnahmen zum Schutz der Unabhängigkeit von Redakteurinnen und Redakteuren und zur Offenlegung von Interessenkonflikten.
Der Privatsektor ist ebenfalls ein wichtiger Partner im Kampf gegen Korruption. Unternehmen im Finanzsektor unterliegen Sorgfaltspflichten, die zum Schutz des EU-Finanzsystems beitragen. Damit sie Fälle, in denen Einnahmen aus Korruption gewaschen werden, identifizieren und melden können, brauchen sie Unterstützung. Der EU-Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche soll dem Privatsektor helfen, Risiken besser zu verstehen und die Kapazität für die Aufdeckung und Meldung stärken. Untermauert wird dies durch Informationen der zentralen Meldestellen für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen und Strafverfolgungsbehörden zu Typologien der Korruption, Trends und Risikoindikatoren. Um eine Kultur der Integrität zu fördern, verpflichtet die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen 37 aus dem Jahr 2022 alle Unternehmen, die in ihren Anwendungsbereich fallen, in ihren Lagebericht Informationen über Unternehmensethik und Unternehmenskultur, einschließlich der Bekämpfung von Korruption, aufzunehmen.
Korruption den Garaus machen
Korruptionsfälle zu untersuchen, zu verfolgen und zu ahnden fällt weitgehend in die Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden in den Mitgliedstaaten. Das Monitoring im Rahmen der Berichte über die Rechtsstaatlichkeit zeigt, wo es bei der Ermittlung, Strafverfolgung und gerichtlichen Verurteilung von Korruptionsdelikten hakt. Mit der vorgeschlagenen Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung von Korruption werden konkrete Schwachstellen adressiert. Für den Kampf gegen Korruption braucht es unabhängige und effiziente Justizsysteme, die über ausreichend finanzielle Mittel und eine angemessene Personalausstattung verfügen und digitale Tools voll nutzen können, um die Rechtsvorschriften zur Korruptionsbekämpfung auf der Basis unparteiischer Ermittlung und Strafverfolgung wirksam anzuwenden und durchzusetzen. Wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen sowie die ordnungsgemäße Abschöpfung und Einziehung der Einnahmen aus Korruptionsdelikten tragen zur Glaubwürdigkeit von Justiz und Strafverfolgung bei und wirken abschreckend.
Durch eine intensivere Zusammenarbeit zwischen der EU und den Mitgliedstaaten kann die Gangart gegen Korruption verschärft werden. Harmonisierte Regelungen für Straftaten und Sanktionen, Regeln über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen auf Basis des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung sowie die Arbeit spezialisierter Agenturen und Stellen (Eurojust, Europol, Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) usw.) tragen zur Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung von Korruption bei.
Die Kommission hat wichtige Schritte unternommen, um den Mitgliedstaaten bessere Instrumente an die Hand zu geben, damit sie illegal erworbenes Vermögen, einschließlich Vermögenswerte aus Korruptionsdelikten, einziehen können. 38 Die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungsentscheidungen 39 vereinfacht und beschleunigt EU-weit das Einfrieren und Einziehen illegal erworbener Vermögenswerte. Im Mai 2022 hat die Kommission eine Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten 40 vorgeschlagen. Sie soll sicherstellen, dass Gewinne aus kriminellen Aktivitäten, einschließlich Korruption, wirksam aufgespürt, identifiziert, eingefroren, verwaltet und eingezogen werden können. 41
Zu den weiteren EU-Rechtsvorschriften, die die strafrechtliche Verfolgung von Korruption unterstützen, zählt etwa das kürzlich verabschiedete Paket zu elektronischen Beweismitteln, das der vermehrten Nutzung elektronischer Kommunikationskanäle durch Kriminelle und Strukturen der organisierten Kriminalität Rechnung trägt. Behörden der Mitgliedstaaten können elektronische Beweismittel in Strafsachen künftig direkt bei Diensteanbietern in anderen Mitgliedstaaten anfordern. Korruption zählt zu den Straftaten, für die Europäische Herausgabe- und Sicherungsanordnungen genutzt werden können. Der Europäische Haftbefehl 42 ermöglicht bereits ein zügiges grenzüberschreitendes Übergabeverfahren zwischen Justizbehörden der Mitgliedstaaten zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe, auch in Korruptionsfällen. Die Arbeit der Strafverfolgung, vor allem durch Vermögensabschöpfungsstellen und Korruptionsbekämpfungsbehörden, wird auch durch den Zugang zu Finanz- und Bankdaten und die Möglichkeit, diese zu nutzen, erleichtert. 43
Arbeit der EU gegen Betrug unterstützt Antikorruptionsanstrengungen
Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind gemeinsam für den Schutz der finanziellen Interessen der EU verantwortlich. 44 Maßnahmen gegen Betrug – wenn versucht wird, illegal Geld aus dem EU-Haushalt zu vereinnahmen – dienen sehr oft auch der Bekämpfung von Korruption, bei der die öffentliche Hand für denselben Zweck missbraucht wird.
Die EU-Haushaltsordnung 45 enthält allgemeine Bestimmungen über Betrugsprävention und -aufdeckung, die Regeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge und die Vergabe von Finanzmitteln festlegen, um das Korruptionsrisiko im Zusammenhang mit EU-Mitteln so gering wie möglich zu halten. Dazu gehören auch Regeln zur Vermeidung von Interessenkonflikten. 46 Die aktuelle Betrugsbekämpfungsstrategie 47 der Kommission bietet einen Rahmen für die koordinierte Anwendung der Regeln zum Schutz des EU-Haushalts vor Betrug, Korruption und anderen vorsätzlichen Unregelmäßigkeiten. Für die Ausführung des EU-Haushalts gibt es verschiedene Instrumente, die strenge Kontrollen sicherstellen – speziell angepasst an Finanzierungsprogramme, die in direkter Mittelverwaltung durch die Kommission, in indirekter Mittelverwaltung oder in geteilter Mittelverwaltung mit den Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Mit Tools wie Früherkennungs- und Ausschlusssystemen (EDES) können betrügerische oder unzuverlässige Akteure frühzeitig erkannt und von der Gewährung von EU-Mitteln ausgeschlossen werden. Ein kürzlich vorgelegter Vorschlag zur Überarbeitung der Haushaltsordnung 48 würde auch die Qualität der Daten zu den Empfängern von EU-Mitteln (einschließlich ihrer wirtschaftlichen Eigentümer) verbessern, unter anderem durch die obligatorische Verwendung eines einzigen integrierten IT-Systems für gezielte Datensuche und Risikobewertung, das von der Kommission bereitgestellt wird. Der Vorschlag würde auch das EDES auf neue Ausgabenbereiche 49 ausweiten.
Über strenge Ex-ante-Bewertungen wird gewährleistet, dass Einrichtungen, die EU-Haushaltsmittel durchführen, über wirksame interne Kontrollsysteme verfügen, vor allem gegen Betrug und Korruption. Vorkehrungen gegen Betrug und Korruption sind Kernanforderungen der Kontrollsysteme für EU-Mittel auf nationaler Ebene 50 , und Mitgliedstaaten sind verpflichtet, eventuell mit Korruption in Verbindung stehende Unregelmäßigkeiten zu verhindern, aufzudecken, zu korrigieren und zu melden. Audit-Gremien spielen ebenfalls eine wichtige Rolle: Sie stellen sicher, dass wirksame Systeme vorhanden sind, die korrupte Praktiken aufdecken und verhindern. Der Europäische Rechnungshof und der Interne Auditdienst der Kommission ergänzen programmspezifische Audits und Audits der Mitgliedstaaten, und bei allen von Korruption betroffenen EU-Mitteln kommen Rückforderungsmechanismen zur Anwendung.
Neben der Korruptionsprävention bei EU-Mitteln hat die EU auch eine robuste institutionelle Architektur entwickelt, um Korruption zulasten des EU-Haushalts zu identifizieren und strafrechtlich zu verfolgen. Das OLAF, die EUStA, die Koordinierungsfunktion von Eurojust und die Analysekapazitäten von Europol, die eng mit den nationalen Behörden zusammenarbeiten, sind Teil dieser Architektur. Im Juni 2021 hat die EUStA 51 ihre Arbeit aufgenommen. Sie ist zuständig für die strafrechtliche Untersuchung und Verfolgung sowie die Anklageerhebung in Bezug auf Personen, die als Täter oder Teilnehmer Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union begangen haben einschließlich Korruption, die den EU-Haushalt schädigen kann. In diesem Rahmen führt sie Ermittlungen durch und nimmt vor den zuständigen Gerichten der teilnehmenden Mitgliedstaaten die Aufgaben der Staatsanwaltschaft wahr.
Für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit ist das ordnungsgemäße Funktionieren von Ermittlungs- und Strafverfolgungsinstanzen bei der Verfolgung von Korruptionsdelikten von entscheidender Bedeutung. Die allgemeine Konditionalitätsregelung 52 schützt den EU-Haushalt vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, die den Haushalt beeinträchtigen oder ernsthaft zu beeinträchtigen drohen. Dies schließt systemische Versäumnisse der Mitgliedstaaten bei der Korruptionsbekämpfung ein. Nach dieser Konditionalitätsverordnung kann der Rat auf Vorschlag der Kommission Mittelbindungen oder Zahlungen aussetzen oder andere Maßnahmen ergreifen, wenn Verstöße gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in einem Mitgliedstaat 53 die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung der Union oder den Schutz der finanziellen Interessen der Union hinreichend unmittelbar beeinträchtigen oder ernsthaft zu beeinträchtigen drohen.
4. KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG IN DEN MITGLIEDSTAATEN FÖRDERN
Korruption hat viele Formen und weist in den verschiedenen Mitgliedstaaten unterschiedliche Muster auf – auf nationaler und regionaler Ebene sowie in verschiedenen Sektoren. Zwar sind allgemeine Regeln, Standards und eine gute Praxis notwendig im Kampf gegen Korruption, aber damit die Antworten wirksam sind, müssen sie an die besonderen Herausforderungen, Risiken und Bedürfnisse angepasst werden. Deshalb unterstützt die EU die einzelnen Mitgliedstaaten bei der Korruptionsbekämpfung auf nationaler Ebene mit maßgeschneiderten Initiativen.
EU-Unterstützung für nationale Reformen zur Korruptionsbekämpfung
Im Rahmen des jährlichen Berichts über die Rechtsstaatlichkeit leistet die EU ihren eigenen Beitrag zur Entwicklung und zum Austausch von Best Practices. Seit 2020 beobachtet die Kommission die Entwicklungen in der Korruptionsbekämpfung auf nationaler Ebene als einen für die Rechtsstaatlichkeit zentralen Bereich. Seit 2022 enthalten die Berichte auch Empfehlungen für jedes Land, die den Mitgliedstaaten helfen sollen, laufende oder geplante Reformen voranzubringen, positive Entwicklungen anzustoßen und zu ermitteln, wo Verbesserungen oder Folgemaßnahmen zu jüngsten Änderungen oder Reformen erforderlich sein könnten.
Die Länderbewertungen in den jährlichen Berichten über die Rechtsstaatlichkeit zeigen, wie jeder Mitgliedstaat versucht, Korruption zu verhindern, Gesetze an neue Entwicklungen anzupassen und aus den gesammelten Erfahrungen zu lernen. Ebenso zeigen sie, wie die Länder eine Antikorruptionskultur aufbauen und die Durchsetzung stärken wollen. Über Empfehlungen und ein Follow-up zu jedem Bericht tauscht sich die Kommission auf fachlicher und politischer Ebene mit den Mitgliedstaaten aus und bietet Know-how, um ihnen bei der Bewältigung der identifizierten Herausforderungen und den notwendigen Reformen zu helfen. Dieses Vorgehen liefert auch wertvolle gemeinsame Erkenntnisse und hebt konkrete Themen hervor, die im neuen Netz weiterentwickelt werden können.
Die Korruptionsbekämpfung, die Unabhängigkeit und Effizienz der Justiz und die Qualität und Inklusivität des Rechtsetzungsprozesses sind zudem Teil des Europäischen Semesters. Angesichts ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und direkten Auswirkungen auf das Geschäftsumfeld, Investitionen, Wirtschaftswachstum und Beschäftigung gehen die Bewertungen in den Berichten zum Europäischen Semester auch auf die Herausforderungen ein, die sich einigen Mitgliedstaaten in Verbindung mit Korruption stellen. Konkrete Beispiele sind etwa ein effektiverer Schutz für Hinweisgebende, die Stärkung des Antikorruptionsrahmens durch neue, unabhängige Kontrollinstanzen, strengere Kontrollverfahren, systematische Kontrollen von Vermögenserklärungen, die Einrichtung unabhängiger Wege zur Verfolgung von Korruptionsfällen sowie strengere Regeln für Interessenkonflikte und deren Durchsetzung.
Länderspezifische Empfehlungen aus dem Europäischen Semester haben in mehreren Mitgliedstaaten zu konkreten Reformen und Investitionen geführt, die die Kapazitäten für den Kampf gegen Korruption verbessern sollen. Diese spiegeln sich in bestimmten Meilensteinen in den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen wider. Konkrete Reformzusagen mehrerer Mitgliedstaaten in diesen Plänen sollen sicherstellen, dass Interessenkonflikte, Korruption und Betrug bei der Verwendung öffentlicher Mittel verhindert, aufgedeckt und korrigiert werden.
Auch mithilfe sektorspezifischer Programme will die Kommission die Korruptionsbekämpfung in den Mitgliedstaaten voranbringen. Das Instrument für technische Unterstützung hilft Mitgliedstaaten mit maßgeschneidertem technischem Know-how beim Aufbau von Verwaltungskapazitäten und bei der Gestaltung und Umsetzung von Reformen. Viele von ihnen haben einen Fokus darauf gelegt, ihren Schutzschild gegen Korruption zu verstärken. Die unterstützten Reformen betrafen etwa die Einbettung von Transparenz und Rechenschaftspflicht in nationale Strukturen, technische Hilfe für die Gestaltung und Umsetzung von Ethikleitlinien und von Strategien zur Bekämpfung von Korruption und Betrug sowie die Unterstützung für die Umsetzung von EU-Recht zur Korruptionsbekämpfung.
Die EU finanziert auch eine Reihe von Antikorruptionsmaßnahmen aus dem Fonds für die innere Sicherheit. Diese sollen vor allem die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden und zwischen anderen nationalen Behörden verstärken, unter anderem mit wichtigen Stellen wie Europol und einschlägigen internationalen Organisationen. So wurden etwa bei nationalen Korruptionsbekämpfungsbehörden Kapazitäten aufgebaut und Projekte zivilgesellschaftlicher Organisationen unterstützt. Das Betrugsbekämpfungsprogramm der EU bietet Mitgliedstaaten Hilfe im Kampf gegen Betrug, Korruption und sonstige rechtswidrige Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU. Es hilft nationalen Behörden beim Ausbau ihrer Ermittlungskapazitäten und beinhaltet eine Schulungskomponente.
Beispiel: Das „Speak Up Europe“-Projekt soll Europäerinnen und Europäer ermutigen, über Fehlverhalten in öffentlichen, privaten und zivilgesellschaftlichen Organisationen zu sprechen. Es fördert sichere Kanäle für die Meldung von Korruption und bietet technische und rechtliche Unterstützung sowie Hilfe bei der Interessenvertretung. Die Kommission finanziert auch nationale Projekte, beispielsweise ein Programm des österreichischen Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung zur Sensibilisierung im Staat und in der Zivilgesellschaft. In Litauen wurde der Sonderermittlungsdienst 2021 beim Aufbau einer E-Learning-Plattform unterstützt, die professionelles Material zur Schulung von Beamtinnen und Beamten und anderen Personen enthält, die ein korruptionsfreies Umfeld aufbauen wollen.
Unterstützung von Justiz- und Strafverfolgungsbehörden
Die Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden kann einen wichtigen Beitrag zur Untersuchung und Verfolgung von Korruption leisten. Eurojust fördert die justizielle Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Korruptionsbekämpfung. 2021 unterstützte die Agentur Mitgliedstaaten in 326 Korruptionsfällen, richtete 11 gemeinsame Untersuchungsteams ein und hielt 13 fallbezogene Koordinationsbesprechungen ab. In der Strategie der europäischen justiziellen Aus- und Fortbildung 2021–2024 54 zur Aus- und Fortbildung von Angehörigen der Rechtsberufe im Unionsrecht wird besonders auf die Korruptionsbekämpfung eingegangen Das Europäische Netz für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten führte 2023 verschiedene Seminare zur Korruptionsbekämpfung durch. In den ersten sieben Monaten nach Aufnahme ihrer Tätigkeit im Jahr 2021 untersuchte die EUStA 40 Fälle von Korruption zum Nachteil des EU-Haushalts. 2022 waren es bereits 87.
Aufgrund der Verbindung zwischen Korruption und organisierter Kriminalität hilft Europol den Mitgliedstaaten aktiv bei der Bekämpfung von Korruption, indem es strategische Analysen durchführt und strafrechtliche Ermittlungen und kriminalpolizeiliche Einsätze unterstützt. Das Europäische Zentrum für Finanz- und Wirtschaftskriminalität von Europol bietet Europols Partnern und den Mitgliedstaaten operative und analytische Unterstützung bei der Untersuchung von Finanz- und Wirtschaftskriminalität, wie etwa Korruption, und beim Einfrieren und bei der Beschlagnahme von Erträgen aus Straftaten.
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Beispiel: Das Europäische Zentrum für Finanz- und Wirtschaftskriminalität von Europol half der spanischen Guardia Civil und der Policía Nacional bei der Aufdeckung von Korruption bei Polizei und Zoll im Zusammenhang mit Drogenschmuggel in die EU. Dadurch sollte Kokain und Haschisch im Wert von mehreren hundert Millionen Euro nach Europa gelangen. Das Zentrum lieferte verwertbare Daten und analytische Unterstützung sowie direkte operative Hilfe. |
5. DIE EU-ORGANE UND DER KAMPF GEGEN KORRUPTION
Die Glaubwürdigkeit der EU bei der Bekämpfung der Korruption und bei der Unterstützung der Mitgliedstaaten steht und fällt mit der Effektivität und dem Ruf ihrer eigenen Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen. Die EU hat seit den 1990er-Jahren eine Reihe von Regeln und Prozessen eingeführt, die das Korruptionsrisiko unter den eigenen Bediensteten und auf politischer Ebene minimieren sollen. Sie hat daran gearbeitet, einen Katalog von Ethik-, Integritäts- und Transparenzregeln aufzustellen, die Korruption verhindern sollen, und neue Instanzen für die Verfolgung von Fällen einzurichten. Jüngste Vorkommnisse haben jedoch daran erinnert, dass die EU-Organe nicht gegen Korruption gefeit sind, und dass dieser Rahmen nicht nur rigoros und kohärent angewendet, sondern auch laufend aktualisiert werden muss. Für die EU-Organe und die Mitgliedstaaten sollten dieselben Standards gelten, die auf demselben Bekenntnis zur Korruptionsprävention, zu einer Integritätskultur und zur Umsetzung strenger Vorschriften beruhen.
Die EU-Organe verfolgen eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Korruption. Grundlage für die Korruptionsprävention ist ein solider Ethik-, Integritäts- und Transparenzrahmen. Das EU-Beamtenstatut 55 legt die ethischen Verpflichtungen für EU-Bedienstete fest. Es enthält konkrete Regeln, etwa für Interessenkonflikte, Vergünstigungen und Geschenke, Ehrungen und Ehrenzeichen, Nebentätigkeiten und öffentliche Ämter, Aktivitäten von Ehepartnern, Pflichten nach dem Ausscheiden aus dem Dienst, Geheimhaltungspflicht, Meldung möglicher rechtswidriger Handlungen, Whistleblowing und Disziplinarmaßnahmen. Alle Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU sind dafür verantwortlich, den rechtlichen Rahmen auf ihre Bediensteten anzuwenden und für seine Einhaltung zu sorgen. Dazu gehören regelmäßige Aktualisierungen interner Regeln, Sensibilisierungsmaßnahmen, Beratung für die Bediensteten und Sanktionen bei Regelverstößen. Gemäß dem Statut können gegen Bedienstete bei Regelverstößen Disziplinarmaßnahmen verhängt werden, und die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen können beschließen, spezielle interne Dienste für Untersuchungen und Disziplinarangelegenheiten einzurichten. 56 Die Pflichten aus dem Beamtenstatut gelten zusätzlich zu den Pflichten aus der EU-Haushaltsordnung. 57
Um die öffentliche Kontrolle zu ermöglichen und Bürgerinnen und Bürgern sowie anderen Interessengruppen die Möglichkeit zu geben, Lobbyingaktivitäten auf EU-Ebene nachzuverfolgen, verabschiedeten das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission 2021 einen neuen gemeinsamen Rahmen für ihre Zusammenarbeit beim Transparenzregister. 58 Damit wollen sie eine ethische und transparente Interessenvertretung auf EU-Ebene weiter fördern. 59 Der Rahmen besteht aus einem Verhaltenskodex mit ethischen Regeln und Grundsätzen für eingetragene Interessenvertreterinnen und -vertreter, ergänzt durch interne Transparenzmaßnahmen in den Organen für Treffen und andere Interaktionen mit Lobbyistinnen und Lobbyisten.
Für Mitglieder von EU-Organen, d. h. die Mitglieder des Europäischen Parlaments, den Präsidenten des Europäischen Rates, die Mitglieder der Europäischen Kommission, des Gerichtshofs der Europäischen Union, der Europäischen Zentralbank und des Rechnungshofs, legen die EU-Verträge die verschiedenen Rahmen für die einzelnen ethischen Pflichten und Sanktionen bei Verstößen fest. 60 Diese werden normalerweise durch detailliertere Regeln ergänzt, etwa Geschäftsordnungen oder Verhaltenskodexe 61 , die sich in den einzelnen Organen unterscheiden. Diese Ethikrahmen müssen laufend aktualisiert werden, um die Transparenz, Integrität und Rechenschaftspflicht in den EU-Organen stetig zu steigern. Die Kommission wird daher vorschlagen, ein interinstitutionelles Ethikgremium einzurichten, das starke gemeinsame Standards und Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz festlegt.
Eine zentrale Aufgabe des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) besteht darin, administrative Untersuchungen von Betrug, Korruption oder sonstigen rechtswidrigen Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union durchzuführen. Die EU-Organe vereinbarten 1999, das Mandat des OLAF auf alle Fälle von schwerwiegendem Fehlverhalten von EU-Bediensteten oder Mitgliedern der EU-Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen auszuweiten, unabhängig von etwaigen Auswirkungen auf die finanziellen Interessen der EU. Das beinhaltet zum Beispiel ernste Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Ausübung beruflicher Pflichten oder Verstößen gegen den Verhaltenskodex. Andere Organe und Einrichtungen können sich dieser Vereinbarung anschließen, jedoch gibt es bei der praktischen Anwendung einige Probleme, was den Zugang des OLAF zu Informationen oder Räumlichkeiten einiger Organe angeht. Im Rahmen ihrer allgemeinen Befugnisse, Fälle von Missständen bei der Tätigkeit von Unionsorganen zu bearbeiten, hat auch die Europäische Bürgerbeauftragte eine wichtige Aufsichtsfunktion.
Es liegt in der Zuständigkeit der nationalen Gerichte, Fälle im Zusammenhang mit Straftaten wie Korruption und Betrug zu behandeln, die durch Bedienstete oder Mitglieder der Organe begangen werden. Solche Fälle können entweder von nationalen Staatsanwältinnen oder Staatsanwälten vor Gericht gebracht werden oder, falls die finanziellen Interessen der EU berührt werden, von der EUStA. Falls Mitglieder oder Bedienstete in Bezug auf in amtlicher Eigenschaft vorgenommene Handlungen Immunität genießen, muss das betreffende EU-Organ diese Immunität aufheben, falls dies den Interessen der Union nicht zuwiderläuft, und seine Entscheidung unterliegt der Kontrolle des Gerichtshofs der Europäischen Union.
6. EINE GEMEINSAME ANTIKORRUPTIONSKULTUR
Eine gesamtgesellschaftliche Null-Toleranz-Kultur gegenüber Korruption ist ein starker Ausdruck des europäischen Bekenntnisses zu Rechtsstaatlichkeit und hohen Integritätsstandards im öffentlichen Leben. Diese Werte zu fördern stellt eine unverzichtbare Ergänzung der konkreteren Maßnahmen zur Prävention, Aufdeckung und Verfolgung dar. Die Schaffung einer solchen Kultur erfordert Maßnahmen an vielen Fronten: von der Vermittlung von Ethik und Integrität an junge Menschen auf ihrem Bildungsweg bis hin zum Austausch zwischen Akteuren auf nationaler und europäischer Ebene, damit sie die Herausforderungen besser verstehen und entschlossener handeln. Eine enge und regelmäßige Abstimmung mit allen einschlägigen öffentlichen Stellen, multilateralen Organisationen, der Zivilgesellschaft, den Medien und dem Privatsektor ist dabei von größter Bedeutung.
Die Partnerschaft mit dem Privatsektor, der Zivilgesellschaft, Forschung und Wissenschaft, den Medien und den Bürgerinnen und Bürgern kann durch den gesamtgesellschaftlichen Ansatz zu einer Integritätskultur beitragen. Die Kommission wird den Schwerpunkt auf Sensibilisierungskampagnen und Programme für politische Bildung legen und unterstreicht damit die wichtige Rolle der Einzelnen bei der Förderung einer Integritätskultur. Unter anderem sucht sie nach Wegen, wie Programmteilnehmende eine Multiplikatorenrolle übernehmen und Integritätsbotschafterinnen und -botschafter werden können. Die Kommission wird auch vorhandene EU-Finanzierungsmöglichkeiten im Bereich der Korruptionsbekämpfung kartieren, um sie sichtbarer und kohärenter zu machen.
Das Erasmus+-Programm berücksichtigt das Thema Korruptionsbekämpfung bei der Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa. Die Korruptionsbekämpfung fließt in verschiedene strategische Schwerpunktbereiche ein, wie etwa Bürgerbeteiligung und verantwortungsbewusste Bürgerschaft. Die EU unterstützt beispielsweise den „Erasmus Mundus Joint Master“-Hochschulabschluss in Sportethik und Integrität, und Erasmus+ hat innovative Bildungsansätze in puncto Korruptionsbekämpfung in ungarischen, italienischen und slowenischen Schulen unterstützt. Die Rahmenprogramme für Forschung und Innovation fördern ebenfalls die Forschung und sammeln Evidenz zu neuen Formen der Korruption, um innovative Lösungen für Antikorruptionsbehörden und -fachleute zu entwickeln.
Die Zivilgesellschaft spielt eine wichtige Rolle, nicht nur als „Wächter“, der potenzielle Risiken oder Korruptionsfälle aufdeckt, sondern auch als Katalysator für die Pflege einer Antikorruptionskultur durch Sensibilisierungs-, Bildungs- und Interessenvertretungsarbeit. In vielen Mitgliedstaaten sind zivilgesellschaftliche Organisationen wichtige Partner bei der Umsetzung nationaler Antikorruptionsstrategien. Diese Rolle kann ausgeweitet werden. Beispiele sind die „Integritätspakte“ – ein Werkzeug zur Korruptionsprävention bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Sie basieren auf der Zusage des öffentlichen Auftraggebers und der Bieter, die Best Practice einzuhalten und die Transparenz zu maximieren. Diese Bemühungen werden von einem Dritten überwacht, in der Regel einer zivilgesellschaftlichen Organisation. Integritätspakte sind Teil der EU-Finanzierungsprogramme 2021–2027, und die Mitgliedstaaten werden ermutigt, solche Pakte nach und nach in ihre Programme aufzunehmen.
Damit die Medien ihre Wächterfunktion wahrnehmen können, sind freie und pluralistische Medien und ein Umfeld notwendig, in dem Journalistinnen und Journalisten ohne Anfeindungen oder Einschüchterung arbeiten können. Die Kommission unterstützt Maßnahmen zur Förderung eines freien, diversen und pluralistischen Medienumfelds. Dies beinhaltet die Unterstützung von kollaborativem und grenzüberschreitendem Journalismus, die Überwachung von Risiken für den Medienpluralismus, das Festhalten von Verstößen gegen die Medienfreiheit und die Verteidigung bedrohter Journalistinnen und Journalisten. Seit 2021 finanziert die EU zum Beispiel einen europaweiten Krisenreaktionsmechanismus für Verstöße gegen die Presse- und Medienfreiheit und bietet einen Nothilfefonds für Investigativjournalistinnen und -journalisten und Medienorganisationen an.
7. KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG IN DER EXTERNEN POLITIK DER EU
Für eine verantwortungsvolle Regierungsführung und weltweiten Wohlstand müssen Antikorruptionsmaßnahmen in die externe Politik aufgenommen werden. Ein kohärenter Ansatz für die internen und externen Antikorruptionsstrategien ist für die Glaubwürdigkeit der EU wichtig. In ihrem externen Handeln räumt die EU den Themen Menschenrechte, demokratische Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung Priorität ein. 62 Der Hohe Vertreter schlägt mit Unterstützung der Kommission vor, einen horizontalen GASP-Sanktionsrahmen festzulegen. In ihren Außenbeziehungen unterstützt die EU generell rechtliche und politische Reformen zum Aufbau von Korruptionsbekämpfungsbehörden und ‑aufsichtsinstanzen und zur Stärkung der Zivilgesellschaft, von Hinweisgebenden, Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern und unabhängiger Medien als Wächter gegen Korruption. Hohe Integritätsstandards in den EU-Programmen motivieren Partner dazu, ebenfalls hohe Standards anzulegen. Die Korruptionsbekämpfung ist auch Teil des politischen und sicherheitspolitischen Dialogs mit Drittstaaten und internationalen Organisationen, den der Hohe Vertreter im Namen der Union führt. Die EU fördert die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich und arbeitet mit gleich gesinnten Partnern an höheren Standards. 63
Sanktionen unter der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) zur Korruptionsprävention
Neben der Umsetzung bestehender internationaler Rechtsinstrumente zur Bekämpfung der Korruption findet derzeit eine wichtige Debatte auf EU-Ebene statt. Es geht um GASP-Sanktionen zur Bekämpfung systematischer oder weitverbreiteter Korruption in Nicht-EU-Ländern, wenn diese Korruption die Grundwerte und Interessen der EU ernsthaft beeinträchtigt oder gefährdet, oder wenn Maßnahmen ergriffen werden müssen, um andere GASP-Ziele zu erreichen, etwa die Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Bislang wurde nur eine GASP-Sanktionsregelung aufgestellt, mit der die EU Korruption außerhalb der EU in zwei bestimmten Drittstaaten angehen kann. 64 Ein horizontaler thematischer Rahmen (nicht auf einen speziellen geografischen Kontext beschränkt) zur Bekämpfung von Korruption würde dem Sanktionsinstrumentarium 65 der Union eine zusätzliche Dimension und mehr Flexibilität verleihen. Daher legt der Hohe Vertreter einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates sowie, gemeinsam mit der Kommission, einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates über einen thematischen Rahmen für GASP-Sanktionen gegen Korruption vor, der unsere internen und externen politischen Antikorruptionsmaßnahmen ergänzen soll.
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Der Vorschlag für einen horizontalen GASP-Sanktionsrahmen wird die Fähigkeit der Union zur Bekämpfung schwerer Korruptionshandlungen ergänzen und verbessern. Er gibt ihr ein weiteres Instrument an die Hand, um restriktive Maßnahmen zu verabschieden, wenn diese Handlungen die grundlegenden Interessen der Union und die GASP-Ziele erheblich beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen. Die Bestechlichkeit oder Bestechung öffentlicher Bediensteter oder die Unterschlagung oder Veruntreuung durch öffentliche Bedienstete können schwere Korruptionshandlungen darstellen, vor allem in einem Land, das auf der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke aufgeführt ist, oder einem Land, dessen nationale Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen, die das Finanzsystem der Union erheblich bedrohen. |
Korruptionsbekämpfung als Priorität in der Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik der EU
Im Erweiterungsprozess bestimmen die Angleichung mit bereits bestehender EU-Gesetzgebung, die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit und Antikorruptionsreformen das Tempo für den Beitritt von Kandidatenländern zur EU maßgeblich. Dies sind auch Prioritäten der Östlichen Partnerschaft, unter der Antikorruptionsstrategien unterstützt werden, um hohe Integritäts- und Transparenzstandards in öffentlichen Einrichtungen zu fördern und Korruptionsbekämpfungsbehörden, Ermittlungskapazitäten, Justizreformen und die Zivilgesellschaft zu stärken.
Die regelmäßige Überwachung der Korruptionsbekämpfungs- und damit zusammenhängender Reformen unter dem jährlichen „Erweiterungspaket“ beinhaltet eine detaillierte Bewertung des Sachstands in jedem Kandidaten- und potenziellen Kandidatenland sowie Leitlinien für künftige Reformprioritäten. Die Kommission überprüft den legislativen und institutionellen Rahmen zur Prävention und Bekämpfung von Korruption. Dabei legt sie den Schwerpunkt auf die tatsächliche Bilanz der proaktiven Untersuchungen, Anklagen und Gerichtsurteile (besonders für Korruption auf hoher Ebene). 2022 führte die Kommission außerdem mehrere Peer-Reviews zur Korruptionsbekämpfung, organisierten Kriminalität und Geldwäsche durch. Die jüngsten Analyseberichte über die Ukraine, Moldau und Georgien 66 bewerten die Kapazitäten der Länder, die aus der EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu erfüllen. Die Korruptionsbekämpfung ist eine Priorität dieser Berichte. Ein wichtiger Punkt ist die „Deoligarchisierung“ die den übermäßigen Einfluss von Partikularinteressen auf das wirtschaftliche, politische und öffentliche Leben beseitigen soll.
Positive Schritte waren etwa die neue E-Plattform zur systematischen Erfassung von Daten zu organisierter Kriminalität und Korruption auf hoher Ebene. Die Plattform kann dazu genutzt werden, um den Fortschritt jedes Partnerlandes bei der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit zu bewerten. Die Plattform soll nationale Behörden von Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern in die Lage versetzen, die Datenerhebung systematisch zu betreiben, und ihnen die Aggregation von Daten und die Aufdeckung von Trends ermöglichen, gestützt auf ein Dashboard mit Ergebnisindikatoren, das Trends und Anomalien identifiziert. 67
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Beispiel: Die EU trägt fast 6 Mio. EUR zu einem Projekt der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa bei, bei dem es darum geht, Gerichtsverfahren in Zusammenhang mit schwerer Korruption und organisierter Kriminalität zu überwachen, systemische Probleme zu ermitteln und Empfehlungen zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit im Westbalkan abzugeben. |
Förderung von Antikorruptionsreformen im Rahmen der externen Politik und der Handelsbeziehungen der EU
Der EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie 2020–2024 legt den Fokus sehr stark auf die Rechtsstaatlichkeit und umfasst Antikorruptionsmaßnahmen. Zur Umsetzung werden etwa Politik-, Menschenrechts- und Sektordialoge geführt. Auch Finanzierungen aus dem Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI) – Europa in der Welt tragen dazu bei.
Die EU fördert demokratische Regierungsführung und Rechtsstaatlichkeit über thematische, bilaterale und regionale Programme und Hilfe bei einer besseren Verwaltung der öffentlichen Finanzen. Dabei geht es um die Reformierung der öffentlichen Verwaltung und eine solide Verwaltung der öffentlichen Finanzen, den Kapazitätsaufbau bei Strafverfolgungs- und Justizbehörden, die Festlegung eines robusten Rechtsrahmens gemäß internationalen Standards und die Einrichtung und Stärkung spezialisierter Korruptionsbekämpfungsstellen sowie die Unterstützung der Zivilgesellschaft, der Medien, von Hinweisgebenden und Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern. Auch ein breiterer Rückhalt für die Rechtsstaatlichkeit in wichtigen Institutionen und für ein besseres Geschäfts- und Investitionsklima hilft letztlich gegen Korruption. Politikdialoge spielen eine wichtige Rolle, auch im Zusammenspiel mit der Gestaltung der EU-Finanzierungshilfen. Finanzierungen aus dem EU-Haushalt sind ein wichtiges Werkzeug, um die Transparenz und Rechenschaftslegung auf Länderebene zu verbessern; dabei zählt die Korruption zu den Risiken, die bei diesen Operationen analysiert werden. 68
Es werden Maßnahmen zur Stärkung der Korruptionsbekämpfung in allen Entwicklungsbereichen ergriffen. Neben den oben genannten gezielten Programmen umfasst dies detaillierte operative Leitlinien für EU-Delegationen, die außerhalb traditioneller Governance-Bereiche arbeiten, etwa in Sektoren, die unter die Global-Gateway-Initiative der EU fallen. Grundlagen dafür sind ein breiterer Ansatz von Team Europa für die Korruptionsgefahr, die Zusammenarbeit mit Mitgliedstaaten und internationalen Finanzierungsinstitutionen sowie internationale Standards und Best Practices. Auch eine Reihe globaler thematischer Programme unterstützt die Korruptionsbekämpfung und die Rechtsstaatlichkeit. So lautet eines der Ziele der Initiative „Team Europa Demokratie“ (TED), die 14 Mitgliedstaaten vereint, die Rechtsstaatlichkeit zu stärken, wobei sie den Fokus auf die Rechenschaftslegung setzt. Die EU geht außerdem Partnerschaften mit der Zivilgesellschaft ein, um Korruption zu verhindern und offene Regierungen zu fördern.
Eine kürzlich veröffentlichte Evaluierung der EU-Unterstützung für Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung in Partnerländern 69 ergab, dass die EU bei der Korruptionsbekämpfung weniger sichtbar und erfolgreich war als bei der Förderung von Rechtsstaatlichkeit. Sie enthielt die Empfehlung, dass die EU bei der Korruptionsbekämpfung eine globale Führungsrolle einnehmen solle. Ein klarer und robuster Antikorruptionsrahmen der EU, der im UNCAC verankert ist, wird als Referenz für Partnerschaften mit Ländern außerhalb der EU dienen.
Auch die Handelspolitik der EU hat die Korruptionsbekämpfung im Blick. Seit 2015 enthalten die Handelsabkommen der EU mit Nicht-EU-Ländern Antikorruptionsbestimmungen. Autonome Handelsinstrumente wie das Allgemeine Präferenzsystem (APS) beinhalten solche Bestimmungen ebenfalls. Unter dem APS kann Entwicklungsländern, die wichtige internationale Übereinkommen wie das UNCAC ratifizieren und wirksam umsetzen, zusätzlicher Marktzugang (APS+) gewährt werden. Der EU-Überwachungsprozess unter den APS-Regeln sieht einen Informationsaustausch, Dialog und Besuche im jeweiligen Land vor, sowie die Veröffentlichung regelmäßiger Fortschrittsberichte.
Antikorruptionsarbeit in multilateralen Foren
Die EU geht bei der Korruptionsbekämpfung mit gutem Beispiel voran. Sie fördert die Achtung der Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit, indem sie den Kampf gegen Korruption auf der globalen Agenda vorantreibt. Um den Mitgliedstaaten zur Seite zu stehen und um ihrer Stimme mehr Gewicht zu verleihen, will sich die EU neben ihrer Rolle als UNCAC-Partei stärker in multilateralen Foren einbringen und dort eine moderierende und koordinierende Funktion übernehmen.
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Die von der Kommission koordinierte Überprüfung der Implementierung des UNCAC durch die EU kommt gut voran. Im Dezember 2020 verabschiedete die Kommission die Mitteilung über die Überprüfung der Europäischen Union im Rahmen des Mechanismus für die Überprüfung der Umsetzung des UNCAC. 70 Darin werden Schritte für die Zusammenarbeit zwischen den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU dargelegt, die ab Juli 2021 am Überprüfungsprozess beteiligt sind. Im September 2022 übermittelte und veröffentlichte die EU ihre Selbstbewertung für den ersten Zyklus des Überprüfungsmechanismus. Die Kommission setzt sich für mehr Transparenz und die Beteiligung der Zivilgesellschaft am Überprüfungsprozess ein und wird den Abschluss der Überprüfung im Rahmen des ersten Zyklus bis 2024 unterstützen. |
Aufbauend auf früheren Maßnahmen der Sekretariate der GRECO, der OECD und des UNODC im Jahr 2021 wird die EU zur internationalen Debatte darüber beitragen, wie Synergien verbessert und die Überprüfungen der Umsetzung von Antikorruptionsmaßnahmen gestrafft werden können. Die Erfahrungen mit der zyklischen Berichterstattung der EU über die Rechtsstaatlichkeit und die laufende EU-Überprüfung im Rahmen des UNCAC werden dazu beitragen, dass eine starke Beteiligung der EU an der bevorstehenden UNCAC-Vertragsstaatenkonferenz im Dezember 2023 gewährleistet ist.
Die EU hat in der GRECO derzeit Beobachterstatus. Dadurch stehen ihr ein wichtiges Expertenforum und eine wertvolle Ergänzung zu ihrem jährlichen Bericht über die Rechtsstaatlichkeit offen. Die GRECO hat sich als äußerst wertvolle Quelle für Know-how und als Reformtreiber erwiesen. Die Kommission wird ihre Zusammenarbeit mit der GRECO intensivieren und dazu einen regelmäßigeren und formelleren Dialog pflegen, etwa indem sie die GRECO zu einer kontinuierlichen Beteiligung am Netz der EU einlädt. Daneben diskutiert die Kommission mit den anderen Organen auch weiterhin die Möglichkeit einer Vollmitgliedschaft der EU in der GRECO.
8. FAZIT: AUSBLICK
Die Europäische Union bekennt sich in ihrer Politik klar zu Integrität, Transparenz und Korruptionsbekämpfung. Der vorliegende Vorschlagskatalog wird die Korruptionsbekämpfung in der EU weiter stärken, weil er die rechtlichen Standards für eine bessere Korruptionsprävention und -bekämpfung anhebt und einen internationalen Sanktionsmechanismus vorsieht. Die Kommission ersucht das Europäische Parlament und den Rat, die vorgeschlagene Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung von Korruption rasch zu prüfen. Die Kommission und der Hohe Vertreter ersuchen den Rat, den Vorschlag für einen neuen GASP-Sanktionsrahmen für Korruption rasch zu prüfen.
Die dieser Mitteilung beigefügten Vorschläge ergänzen die kontinuierlichen Anstrengungen für eine bessere Korruptionsbekämpfung in einer Vielzahl von Bereichen. Diese Anstrengungen umfassen regelmäßige Aktualisierungen des Rahmens zur Integritätsförderung und zum Schutz vor Korruptionsrisiken. In allen einschlägigen horizontalen und sektorspezifischen Rechtsvorschriften wird dabei auf strenge Antikorruptionsregeln geachtet. Für die Kommission hat es weiterhin Priorität sicherzustellen, dass die Korruptionsprävention in allen neuen Strategien und Programmen mitgedacht wird und bestehende Strategien und Programme evaluiert werden. Hilfreich wird hier der neue Arbeitsstrang zur Erfassung korruptionsbedingter Risiken in Hochrisikosektoren sein.
Korruption kann nicht im Alleingang bekämpft werden. Erfolge vor Ort sind nur möglich, wenn ein ständiger Dialog zwischen den Mitgliedstaaten und der EU-Ebene über Reformen und Werkzeuge geführt wird, die der Prävention, Aufdeckung und strafrechtlichen Verfolgung von Korruption dienen. Mit dem Aufbau des EU-Netzes zur Korruptionsbekämpfung verleiht die Kommission der Korruptionsprävention in der EU neuen Schwung.
Der Kampf gegen Korruption kommt der gesamten Gesellschaft zugute. Die einzelnen Bürgerinnen und Bürger sollten sich in diesen Kampf gemeinsam mit Organisationen der Zivilgesellschaft und dem Privatsektor mit voller Kraft einbringen. Die Kommission wird den Schwerpunkt auf Sensibilisierungskampagnen und Programme für politische Bildung legen und vorhandene EU-Finanzierungsmöglichkeiten für Antikorruptionsmaßnahmen kartieren, um sie sichtbarer und kohärenter zu machen und ihre Wirkung zu erhöhen.
Nur wenn die EU die Korruption innerhalb ihrer eigenen Grenzen bekämpft, kann sie auf internationaler Bühne glaubhaft agieren. Sie wird einen Beitrag dazu leisten, dass allgemein besser verstanden wird, warum eine wirksame Förderung von Integrität und Antikorruptionsmaßnahmen für die Sicherheit und den Wohlstand weltweit von so zentraler Bedeutung sind. Dazu sollen die Ausweitung der Sanktionsregelungen und das Engagement in multilateralen Foren wie dem UNCAC und der GRECO dienen. Die EU wird ihren Kampf gegen die Korruption fortsetzen und weiterhin gute Regierungsführung und Rechtsstaatlichkeit fördern – als eine der obersten Prioritäten des Erweiterungsprozesses und der Außenbeziehungen der EU im Allgemeinen.
Die in dieser Mitteilung vorgestellten Arbeitsfelder zeigen, wie wichtig es der EU ist, sich weiter für den Kampf gegen Korruption einzusetzen und einen umfassenden und strategischen Ansatz einschließlich einer EU-Antikorruptionsstrategie zu erarbeiten. Dies ist ein wichtiger Baustein einer EU, die die Erwartungen ihrer Bürgerinnen und Bürgern für eine demokratische Zukunft in Wohlstand erfüllt.
Diese Schätzung geht auf spezialisierte Institutionen und Einrichtungen zurück (internationale Handelskammer, Transparency International, Globaler Pakt der Vereinten Nationen, Weltwirtschaftsforum und Clean Business is Good Business), die den weltweiten Verlust an wirtschaftlichem Wohlstand durch Korruption auf 5 % des BIP veranschlagen. Eine andere Schätzung beziffert die jährlichen Kosten der Korruption in der EU auf 179 Mrd. EUR bis 990 Mrd. EUR (The Cost of Non-Europe in the Area of Corruption, Studie von RAND Europe, 2016).
Zum Beispiel der Korruptionswahrnehmungsindex 2022 von Transparency International: https://www.transparency.org/en/cpi/2022 .
Eurobarometer-Sonderumfrage 523 zur Korruption (2022) und Eurobarometer-Blitzumfrage 507 zu den Einstellungen von Unternehmen zur Korruption in der EU (2022).
Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung von Korruption (COM (2023) 234).
Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik an den Rat für einen Beschluss des Rates über restriktive Maßnahmen gegen schwere Korruptionshandlungen (HR(2023)108) und gemeinsamer Vorschlag für eine Verordnung des Rates über restriktive Maßnahmen gegen schwere Korruptionshandlungen (JOIN(2023)13).
Eine einheitliche rechtliche Definition von Korruption gibt es nicht, weil sie in ganz verschiedenen Formen auftreten kann.
Strafrechtsübereinkommen über Korruption und Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption (SEV 191) sowie Zivilrechtsübereinkommen über Korruption (SEV 191). Die Arbeit des Europarats umfasst außerdem 20 Leitsätze für die Korruptionsbekämpfung (Entschließung Nr. (97) 24) sowie Empfehlungen, etwa zu den Pflichten öffentlicher Bediensteter und zur Parteienfinanzierung.
Übereinkommen der OECD über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr, 1997. Zur Arbeit im Bereich der Korruptionsprävention gehören auch die Grundsätze der OECD für Transparenz und Integrität bei der Lobbyarbeit sowie die Empfehlung der OECD zu Integrität im öffentlichen Leben.
Siehe: https://www.europol.europa.eu/cms/sites/default/files/documents/socta2021_1.pdf .
COM(2020) 605 final.
COM(2021) 170 final.
Gemeinsamer Bericht von Europol und dem Sicherheits-Lenkungsausschuss der Häfen Antwerpen, Hamburg/Bremerhaven und Rotterdam (2023), „Criminal networks in EU ports, Risks and challenges for law enforcement“.
Das UNCAC umfasst den öffentlichen und den privaten Sektor. Weitere internationale Initiativen zu Unternehmensethik gehen vom Weltwirtschaftsforum aus, vom Globalen Pakt der Vereinten Nationen , der Allianz für Integrität , Transparency International, der OECD und der G20.
Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind.
Rahmenbeschluss 2003/568/JI des Rates vom 22. Juli 2003 (ABl. L 192 vom 31.7.2003, S. 54).
Richtlinie (EU) 2017/1371 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2017 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug.
COM(2022) 245 final.
Der Richtlinienvorschlag beruht auf Artikel 82 Absatz 1 Buchstabe d, Artikel 83 Absatz 1 und Artikel 83 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
Richtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU vom 26. Februar 2014 („Konzessionsrichtlinie“, „Klassische Richtlinie“ und „Sektorenrichtlinie“).
Richtlinie 2011/16/EU des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung („DAC“) sowie deren Änderung. Über einen weiteren Vorschlag zur Änderung der DAC („DAC8“ – COM (2022) 707) wird derzeit beraten. Er sieht vor, dass im Rahmen der DAC zwischen Steuerbehörden der Mitgliedstaaten ausgetauschte Steuerinformationen auch für andere Zwecke verwendet werden können, etwa für Zwecke der Bekämpfung von Geldwäsche und Korruption sowie für Zwecke, die unter einen auf Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union gestützten Rechtsakt fallen. Dies erleichtert die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und eine wirksamere Bekämpfung der Korruption.
Durch die Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates vom 7. Oktober 2010 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer wurde Eurofisc eingerichtet, ein Netz der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung des grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrugs, das OLAF und Europol um Informationen ersuchen kann. Wie im Aktionsplan für eine faire und einfache Besteuerung angekündigt, sind weitere Verbesserungen bei der Zusammenarbeit der Steuerbehörden mit den Organen und Einrichtungen der EU geplant.
Am 22. Dezember 2021 schlug die Kommission eine wichtige Initiative vor, um die missbräuchliche Nutzung von Briefkastenfirmen zu unangemessenen Steuerzwecken zu bekämpfen (COM(2021) 565 final).
Richtlinie (EU) 2015/849 vom 20. Mai 2015, geändert durch Richtlinie (EU) 2018/843 vom 30. Mai 2018. Ergänzt wird diese durch die Richtlinie (EU) 2018/1673 vom 23. Oktober 2018 über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche, die Definitionen und Sanktionen für Geldwäschedelikte, einschließlich Korruption als Vortat, harmonisiert.
Die Erhebung von Daten über die wirtschaftlichen Eigentümer für Kontroll- und Prüfungszwecke wurde auch in einer Reihe von Basisrechtsakten (Verordnung zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität, Dachverordnung usw.) verbindlich vorgeschrieben. Sie ist außerdem Teil des Vorschlags für die bevorstehende Überarbeitung der Haushaltsordnung.
Nach den Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche ist eine „politisch exponierte Person“ (PEP) eine Person, die wichtige öffentliche Ämter ausübt oder ausgeübt hat. Da PEPs Positionen bekleiden, die für Korruption/Bestechung und zur Wäsche illegaler Gelder missbraucht werden können, gelten sie als mit einem höheren Risiko verbunden und unterliegen daher zusätzlichen Sorgfaltspflichten.
Das Paket umfasst Vorschläge für eine neue Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche (COM(2021) 423), für eine Verordnung zur Bekämpfung der Geldwäsche (COM(2021) 420), für eine Verordnung zur Errichtung der Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche (COM(2021) 421) und für eine Neufassung der Verordnung von 2015 über Geldtransfers (COM(2021) 422). Das Paket wird derzeit interinstitutionell verhandelt.
COM (2022) 800 final.
Richtlinie (EU) 2019/1 vom 11. Dezember 2018 zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine wirksamere Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften und zur Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts (Artikel 4 „Unabhängigkeit“).
COM(2019) 12 final vom 23. Januar 2019.
Im März 2022 empfahl die Kommission den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der russischen Invasion der Ukraine, unverzüglich zu prüfen, ob erfolgte Einbürgerungen russischer oder belarussischer Staatsangehöriger auf Basis einer Staatsbürgerschaftsregelung für Investoren zurückgenommen werden sollten, weil die betreffende Person EU-Sanktionen unterliegt oder weil sie den Krieg in der Ukraine in beträchtlichem Umfang unterstützt. Ferner empfahl die Kommission den Mitgliedstaaten, unverzüglich Maßnahmen gegen Risiken zu ergreifen, die von Aufenthaltsregelungen für Investoren ausgehen (C(2022) 2028 final vom 28. März 2022).
2019 veröffentlichte die Kommission unter dem Titel „Mapping of corruption in the EU“ eine Studie, die die Zusammenhänge zwischen Doping und Spielabsprachen und Korruption darlegt.
Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden.
COM(2022) 177 final und C/2022/2428 vom 27. April 2022.
C(2021) 6650 vom 16. September 2021.
COM(2022) 457 final.
Richtlinie (EU) 2022/2464 vom 14. Dezember 2022.
COM(2021) 170 final.
Verordnung (EU) 2018/1805 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 über die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen.
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten (COM(2022) 245 final).
Die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten – zusammen mit der vorgeschlagenen Richtlinie über die Einstufung von Verstößen gegen restriktive Maßnahmen als Straftatbestand – wird es ermöglichen, Vermögenswerte von Personen und Organisationen einzuziehen, die aufgrund des russischen Krieges gegen die Ukraine verhängte restriktive Maßnahmen der EU umgehen.
Rahmenbeschluss 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten.
Richtlinie (EU) 2019/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Festlegung von Vorschriften zur Erleichterung der Nutzung von Finanz- und sonstigen Informationen für die Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung bestimmter Straftaten.
Artikel 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046.
Siehe auch Bekanntmachung der Kommission – Leitlinien zur Vermeidung von und zum Umgang mit Interessenkonflikten gemäß der Haushaltsordnung 2021/C 121/01, ABl. C 121 vom 9. April 2021.
COM(2019) 196 final. Als Teil des internen Kontrollrahmens hat die Kommission eine zentrale Betrugsbekämpfungsstrategie (CAFS) sowie maßgeschneiderte Betrugsbekämpfungsstrategien auf Ebene der Dienststellen entwickelt, die für alle Arten der Mittelverwaltung für EU-Programme und -Fonds gelten.
COM(2022) 223 final.
Vor allem geteilte Mittelverwaltung, auf die über 70 % des EU-Haushalts und der Aufbau- und Resilienzfazilität entfallen. Die Kommission hat außerdem eine Reihe Instrumente eingerichtet, um einen möglichen Missbrauch von EU-Geldern zu verhindern, aufzudecken und zu untersuchen (ARACHNE zur Risikobewertung, Berichterstattungssystem für Unregelmäßigkeiten etc.).
Verordnung 2021/1060 und Verordnung 2021/2116.
Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA). 22 Mitgliedstaaten nehmen derzeit an der Verstärkten Zusammenarbeit teil und beteiligen sich an der EUStA.
Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092.
Zu den möglichen Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit gemäß der Verordnung zählen Situationen, in denen nationalen Behörden, die mit der Untersuchung und Verfolgung von Korruptionsfällen befasst sind, nicht ordnungsgemäß funktionieren, in denen nationale Maßnahmen zur Verhinderung und Sanktionierung von Korruption unzureichend sind oder in denen es an einer wirksamen und rechtzeitigen Zusammenarbeit mit dem OLAF oder der EUStA mangelt.
COM(2020) 713 final.
Statut der Beamten der Europäischen Union und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (Verordnung Nr. 31 (EWG)), Nr. 11 (EAG) über das Statut der Beamten und über die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft.
Die Kommission richtete 2002 ihr Untersuchungs- und Disziplinaramt (IDOC) ein, um Ethik und Integrität in der Kommission durchzusetzen. Das Amt untersucht Sachverhalte, die Verstöße gegen das Statut darstellen können, und führt Disziplinarverfahren durch, die bei schweren Verfehlungen von einem Disziplinarrat zu entscheiden sind. Die Sanktionen sind im Statut aufgeführt.
Siehe Abschnitt 3.2.
Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Mai 2021 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über ein verbindliches Transparenzregister.
Die interinstitutionelle Vereinbarung macht die Eintragung von Interessenvertreterinnen und -vertretern in das Transparenzregister zur notwendigen Voraussetzung für die Ausübung bestimmter Arten von Interessenvertretungstätigkeiten. Die Vereinbarung stellt außerdem einen Verhaltenskodex mit ethischen Regeln und Grundsätzen für Interessenvertreterinnen und -vertreter auf, die sich im Transparenzregister eintragen.
Artikel 223 Absatz 2 AEUV; Artikel 15 Absatz 5 und Absatz 6 EUV für den Präsidenten des Europäischen Rates; Artikel 245 AEUV für die Mitglieder der Kommission; Artikel 6 des Protokolls Nr. 3 über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union für die Mitglieder des Gerichtshofs; Artikel 11 des Protokolls Nr. 4 über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank; Artikel 286 AEUV für die Mitglieder des Rechnungshofs.
Für Mitglieder der Kommission klärt der Verhaltenskodex für die Mitglieder der Europäischen Kommission (C(2018)700, ABl. C 65 vom 21.2.2018, S. 7) ihre Pflichten aus den Verträgen, besonders mit Blick auf den Grundsatz der Unabhängigkeit, mögliche Interessenkonflikte und ihre Pflicht, ihre Aufgaben im allgemeinen Interesse der Union wahrzunehmen. Ein unabhängiger Ethikausschuss berät die Kommission in der Frage, ob geplante Tätigkeiten ehemaliger Kommissionsmitglieder nach deren Ausscheiden mit den Verträgen vereinbar sind, sowie in allen ethischen Fragen im Zusammenhang mit dem Kodex. Gemäß Artikel 245 AEUV kann der Gerichtshof im Fall einer Pflichtverletzung auf Antrag des Rates oder der Kommission ein Mitglied seines Amtes entheben oder ihm seine Ruhegehaltsansprüche oder andere an ihrer Stelle gewährte Vergünstigungen aberkennen.
Aus Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union ergibt sich, dass die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und die universelle Gültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu den Grundwerten der EU gehören und Grundprinzipien für das Außenhandeln der EU sind.
Z.B.: das Governance-Netzwerk (GovNet) und das Anti-Corruption Task Team der OECD), Summit for Democracy Cohorts, internationale Finanzierungsinstitutionen und multilaterale Organisationen, EU-Mitgliedstaaten und Team-Europa-Initiativen.
Siehe Beschluss (GASP) 2021/1277 des Rates vom 30. Juli 2021 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libanon und Verordnung (EU) 2021/1275 des Rates vom 30. Juli 2021 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libanon . Siehe auch Beschluss (GASP) 2023/891 des Rates vom 28. April 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Republik Moldau destabilisieren und Verordnung (EU) 2023/888 des Rates vom 28. April 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Republik Moldau destabilisieren.
Die Union hat thematische restriktive Maßnahmen angenommen, um schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße, Terrorismus, die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen sowie Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen, zu bekämpfen (siehe beispielsweise die Weltkarte der EU-Sanktionen unter https://www.sanctionsmap.eu ).
2. Februar 2023, Analyseberichte zur Ukraine, Moldau und Georgien (europa.eu) .
Das Dashboard weist die Ergebnisindikatoren aus und ermöglicht so Ländervergleiche. Die E-Plattform steht der Kommission ab Juni 2023 in der endgültigen Form zur Verfügung.
Bei der Verwendung externer Mittel zählt Korruption zu den Gründen, warum alle Kofinanzierungsvereinbarungen mit Partnerländern ausgesetzt oder gekündigt werden können.
COM(2020) 793 final.