EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 8.11.2023
COM(2023) 719 final
2023/0405(NLE)
Vorschlag für eine
EMPFEHLUNG DES RATES
„Europa in Bewegung“ – Lernmobilität für alle
(Text von Bedeutung für den EWR)
{SWD(2023) 719 final} - {SWD(2023) 720 final}
BEGRÜNDUNG
1.KONTEXT DES VORSCHLAGS
•Gründe und Ziele des Vorschlags
„Ich bin fest entschlossen, den europäischen Bildungsraum bis 2025 zu verwirklichen. Wir müssen Lernhindernisse beseitigen und den Zugang zu hochwertiger Bildung verbessern. Wir müssen den Lernenden den Wechsel von einem Bildungssystem eines Landes zu einem anderen erleichtern. Und wir müssen die Bildungskultur in die Richtung eines lebenslangen Lernens lenken, das uns alle bereichert.“
Präsidentin von der Leyen, Politische Leitlinien
Lernmobilität hat sich als äußerst wertvolle Erfahrung für den Erwerb von Kenntnissen und Kompetenzen erwiesen, die für die persönliche, bildungsbezogene und berufliche Entwicklung, das bürgerschaftliche Engagement und die soziale Inklusion erforderlich sind. Durch das Organisieren von Lernmobilität werden Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung und Anbieter nichtformalen und informellen Lernens zudem maßgeblich dazu veranlasst, die Qualität ihrer Bildungsangebote zu verbessern. Vor dem Hintergrund des ökologischen und des digitalen Wandels, der eine „Revolution im Kompetenzbereich“ erfordert, trägt die Lernmobilität dazu bei, Qualifikationsdefizite zu verringern; darüber hinaus beschleunigt sie die Kompetenzentwicklung und sorgt für ein starkes bürgerschaftliches Engagement und Verständnis für die gemeinsamen Werte in ganz Europa und darüber hinaus.
Im Rahmen dieses Vorschlags bezeichnet Lernmobilität den physischen Ortswechsel einer Person in ein anderes Land als das Land ihres Wohnsitzes mit dem Ziel, dort zu studieren, einer Aus- oder Weiterbildung oder einer nichtformalen oder informellen Lernaktivität nachzugehen. Ihr Spektrum ist somit groß und umfasst alle Arten von Lernmobilität sowie Lernende und Personal in allen Bereichen des lebenslangen Lernens, einschließlich Schulen, Hochschulen, Einrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Erwachsenenbildung, sowie die Lernmobilität junger Menschen, von Jugendarbeiterinnen und ‑arbeitern und von in der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung tätigem Personal sowie Personal im Sportbereich. Ebenfalls abgedeckt sind die Lernmobilität innerhalb der EU und die internationale Lernmobilität, die Menschen sowohl in die EU als auch aus ihr heraus führt.
Die vorgeschlagene Empfehlung stellt einen wichtigen Baustein des Europäischen Bildungsraums dar, in dem das Lernen nicht durch Grenzen behindert wird und alle Menschen die Möglichkeit haben, im Ausland zu lernen oder zu studieren. Durch sie werden die notwendigen Rahmenbedingungen gestärkt, um Lernmobilität für alle zu ermöglichen und mehr Menschen die Gelegenheit zu geben, vom Programm Erasmus+ und anderen grenzüberschreitenden Lernmobilitätsmaßnahmen zu profitieren.
Mit dem vorgeschlagenen EU-Rahmen für die Lernmobilität wird die Empfehlung des Rates „Jugend in Bewegung – die Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken fördern“ aus dem Jahr 2011 aktualisiert, indem ihr Geltungsbereich von jungen Menschen auf Lernende jeden Alters sowie auf Lehrkräfte und Personal ausgeweitet wird. Darüber hinaus geht es in diesem neuen Rahmen für die Lernmobilität um neue Lernmuster, einschließlich die Verbreitung digitaler Instrumente für Lernen und integriertes Lernen, sowie eine nachhaltigere Mobilität.
Diese Aktualisierung wurde in der Mitteilung der Kommission über die Vollendung des Europäischen Bildungsraums bis 2025 angekündigt, um mehr Lernenden und Lehrenden zu ermöglichen, Hindernisse zu überwinden und Mobilitätschancen zu nutzen. In der Mitteilung wurden folgende Hauptziele des aktualisierten Rahmens benannt: Schaffung von Mobilitätschancen für eine weit größere Vielfalt von Teilnehmenden, Förderung der ökologischen und digitalen Mobilität sowie einer ausgewogenen Mobilität. Darüber hinaus wurde in der Mitteilung hervorgehoben, dass die internationale Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, einschließlich der Lernmobilität, wesentlich für die Verwirklichung der geopolitischen Prioritäten der EU und der Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung ist.
Dieser Vorschlag zu Lernmobilität bildet zusammen mit der Empfehlung der Kommission zur Anerkennung der Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen und einem Legislativvorschlag zum EU-Talentpool das Paket, mit dem das Potenzial der Fachkräftemobilität maximal genutzt werden soll, indem für die EU als attraktives Ziel geworben wird, in dem Fachkräfte lernen, studieren und arbeiten können.
Fachkräftepartnerschaften zielen darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen der EU, den Mitgliedstaaten und den Partnerländern zu stärken sowie die internationale Mobilität der Arbeitskräfte und die Talentförderung auf eine für beide Seiten vorteilhafte Weise anzukurbeln. Sie bieten eine stabile, politikorientierte und flexible Struktur, mit der die Zusammenarbeit auch im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, einschließlich der Lernmobilität für Lernende und Personal, wirksam gefördert werden kann. Außerdem werden sie zur stärkeren Sensibilisierung der Öffentlichkeit beitragen und die Lernmobilität aus Drittländern stärken. Zudem werden sie die Bemühungen um den Aufbau wirksamer Qualifikationssysteme in Drittländern unterstützen und gleichzeitig einen Beitrag zur Erwerbsbevölkerung in der EU in den für den ökologischen und den digitalen Wandel vorrangigen Sektoren leisten.
Die Lernmobilität von Studierenden aus Drittländern kann auch dazu beitragen, dass ihre Qualifikationen beim Eintritt in den Arbeitsmarkt der EU schneller anerkannt werden. Sie könnte dabei helfen, die Kluft zwischen den in Drittländern erworbenen Qualifikationen und den europäischen Anforderungen zu überbrücken, indem den Teilnehmenden Microcredential-Zertifikate, Notenabschriften und andere Begleitunterlagen ausgestellt werden, anhand derer die Zeugnisbewerter ihre Qualifikationen rasch und präzise bewerten können. Außerdem gibt sie Aufschluss über die einschlägigen Sprachkompetenzen, die kulturelle Anpassungsfähigkeit und die Berührungspunkte mit europäischen Bildungsstandards, was die weitere Validierung ihrer Lernergebnisse erleichtern kann.
Darüber hinaus kann die Lernmobilität und vor allem ein Austausch, der auch Elemente des Lernens am Arbeitsplatz beinhaltet, die den Teilnehmenden eine Arbeitsmarkterfahrung verschaffen, den Anstoß dazu geben, dass die Betreffenden eine Rückkehr in die EU und eine Arbeitssuche dort in Erwägung ziehen. Anknüpfend an die Empfehlung des Rates von 2017 zur Werdegang-Nachverfolgung ist die Entwicklung von Instrumenten und Methoden für den Austausch vergleichbarer Informationen über das Lernen und die Arbeitsplätze mobiler Absolventinnen und Absolventen (die zum Studieren oder Arbeiten in ein anderes EU-Land ziehen) eine Priorität im Rahmen der Tätigkeiten, die vom Europäischen Netz zur Werdegang-Nachverfolgung übernommen werden, wie beispielsweise die Eurograduate-Befragung 2022.
•Herausforderungen, die mit der vorgeschlagenen Empfehlung angegangen werden sollen
Obwohl im Bereich der Lernmobilität seit der Empfehlung des Rates „Jugend in Bewegung“ aus dem Jahr 2011 viel erreicht wurde, zeigt sich, dass mehr getan werden muss, um allen Menschen und insbesondere Menschen mit geringeren Chancen Möglichkeiten der Lernmobilität zu bieten.
Die Eurobarometer-Umfrage 2022 zu Jugend und Demokratie im Europäischen Jahr der Jugend hat ergeben, dass nur 15 % der Befragten ein Studium, eine Ausbildung oder ein Praktikum in einem anderen EU-Land absolviert haben. In derselben Umfrage wurde auch hervorgehoben, dass sich jungen Menschen zufolge die allgemeine und berufliche Bildung, einschließlich die Freizügigkeit von Studierenden, Auszubildenden und Schülerinnen und Schülern, in den drei wichtigsten Schwerpunktbereichen des Europäischen Jahres der Jugend 2022 verbessert hat. Laut der Eurobarometer-Umfrage 2023 zur Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt mit besonderem Schwerpunkt auf Praktika haben 21 % der jungen Befragten mindestens eines ihrer Praktika in einem anderen EU-Land absolviert; als größte Hindernisse für den Zugang zu grenzüberschreitenden Praktika wurden der Mangel an finanziellen Mitteln und Informationen über einschlägige Möglichkeiten genannt.
Im Jahr 2023 wurde den meisten Bereichen der Empfehlung von 2011 im Mobilitätsanzeiger eine gute Leistung bescheinigt. Allerdings stellte sich die Lage in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich dar. Die systemische Unterstützung für die Teilnahme benachteiligter Lernender an Lernmobilität wurde als Bereich genannt, in dem die meisten Fortschritte erzielt werden müssen.
Die COVID‑19-Pandemie hat die allgemeine und berufliche Bildung und das Lernen am Arbeitsplatz in noch nie dagewesener Weise beeinträchtigt. Sie hat sich sowohl auf die physische Mobilität als auch auf die psychische und physische Gesundheit von Lernenden und Personal in der Bildung negativ ausgewirkt. Darüber hinaus hat die Pandemie erhebliche Ungleichheiten beim Zugang zu Online-Angeboten, einschließlich Bildungsaktivitäten, für Kinder aufgezeigt. Gleichzeitig hat sie zur raschen Entwicklung neuer Lernmobilitätsmuster wie gemischter Mobilität und virtuellem Austausch geführt. Wie aus dem EU-Jugendbericht 2021 hervorgeht, waren die Auswirkungen auf den Jugendarbeitssektor ebenfalls groß und hat die Pandemie den Bedarf an Ressourcen, auch für die digitale Jugendarbeit, erhöht, um die Lernmobilität, die Entwicklung, das Engagement und die Gesundheit junger Menschen unterstützen zu können.
In einschlägigen Forschungsarbeiten, darunter der von der Kommission in Auftrag gegebenen Studie mit dem Titel „Supporting learning mobility: progress, obstacles and way forward“ (Förderung der Lernmobilität: Fortschritte, Hindernisse und weiteres Vorgehen), dem Ergebnis der Aufforderung zur Stellungnahme und der öffentlichen Konsultation wurden die wesentlichen Hindernisse für die Lernmobilität hervorgehoben, die unter anderem in finanziellen und sozialen Zwängen, fehlender Information und Beratung, Sprachbarrieren und Zugangsschwierigkeiten sowie administrativen Hindernissen bestehen. Ein weiteres gravierendes Hindernis für die Mobilität ist die begrenzte automatische Anerkennung von Qualifikationen und im Ausland erzielten Lernergebnissen, da die entsprechenden Anerkennungsverfahren oft langwierig sind und dem Ermessen der einzelnen Einrichtungen überlassen werden und Informationen darüber nicht ohne Weiteres zur Verfügung stehen.
Im Jahr 2022 betonten die europäischen Bürgerinnen und Bürger bei der Konferenz zur Zukunft Europas in ihren Vorschlägen zur künftigen Politik, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten Mobilitätschancen fördern müssen: „Förderung des europäischen Austauschs in verschiedenen Bereichen, sowohl physisch als auch digital, einschließlich Bildungsaustausch, Partnerschaften, Reisen und beruflicher Mobilität (auch für Lehrer und lokale Mandatsträger)“ und „bis 2025 einen integrativen Europäischen Bildungsraum zu schaffen, in dem alle Bürgerinnen und Bürger gleichen Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung und lebenslangem Lernen haben, einschließlich derjenigen in ländlichen und abgelegenen Gebieten“. Gemäß den Empfehlungen sollte ein solcher Austausch in allen Mitgliedstaaten und für alle zugänglich gemacht werden, unabhängig von Alter, Bildungsstand und finanziellen Mitteln. In den Vorschlägen wurde auch gefordert, die bestehenden EU-Mobilitätsprogramme zu stärken und einen vielfältigen Zugang zu ihnen sicherzustellen. In einer der Empfehlungen wurde die EU ausdrücklich aufgefordert, Sportaktivitäten in die Austausch- und Mobilitätsprogramme auf EU-Ebene einzubeziehen.
Im Jahr 2023 gab das Europäische Bürgerforum zur Lernmobilität 21 Empfehlungen dazu ab, wie eine breitere und vielfältigere Teilnahme am Programm Erasmus+ und an anderen Lernmobilitätsmaßnahmen ermöglicht werden kann. Im Zentrum der Empfehlungen standen die gezielte Bereitstellung von Informationen, die Einbeziehung von Personen aller Altersgruppen und jedweder Herkunft, die Bedeutung der Mehrsprachigkeit, die Lernmobilität von Erwerbstätigen sowie andere Aspekte der Lernmobilität, einschließlich die Anerkennung der Rolle von Lehrkräften bei der Organisation von Lernmobilität und eine grünere Lernmobilität.
Die Lernmobilität hat das Potenzial, den Fachkräftemangel abzubauen, indem die Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden verbessert wird, ihre Querschnittskompetenzen weiterentwickelt werden und Qualifikationsangebot und ‑nachfrage besser aufeinander abgestimmt werden. In ähnlicher Weise kann die Tatsache, ein attraktives Ziel für Lernmobilität zu sein, den Zugang der lokalen Arbeitgeber zu Arbeitskräften verbessern. Derzeit geben drei Viertel (74 %) der KMU in Europa an, dass aktuell für mindestens eine Position in ihrem Unternehmen ein Fachkräftemangel besteht. Darüber hinaus weisen fast vier von fünf Unternehmen in der Umfrage darauf hin, dass sie generell Schwierigkeiten haben, Arbeitskräfte mit den richtigen Qualifikationen zu finden, und mehr als die Hälfte (53 %) der Unternehmen können qualifizierte Arbeitskräfte nur schwer halten.
•Ziele des Vorschlags
Ziel dieses Vorschlags ist es, durch Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der Kommission mehr Möglichkeiten für Lernmobilität für alle zu schaffen. So soll nach und nach erreicht werden, dass Lernmobilität im Europäischen Bildungsraum keine Ausnahme mehr darstellt, sondern zur Regel wird.
Um die Lernmobilität zu fördern und inklusiver zu gestalten, schlägt die Kommission vor, bis 2030 neue Ziele auf EU-Ebene festzulegen und auf sie hinzuarbeiten:
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In der Hochschulbildung sollte der Anteil der Absolventinnen und Absolventen mit Lernerfahrungen im Ausland mindestens 25 % betragen.
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In der beruflichen Aus- und Weiterbildung sollte der Anteil der Lernenden in der Berufsausbildung, die in den Genuss von Lernmobilität im Ausland kommen, mindestens 15 % betragen.
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In der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie bei Jugend- und Sportprogrammen sollten Menschen mit geringeren Chancen mindestens 20 % aller Lernenden ausmachen, die in den Genuss von Lernmobilität im Ausland kommen.
Mit dem Vorschlag sollen auch gezielt Lehrkräfte und Auszubildende durch spezielle politische Rahmenwerke gefördert werden, wie in den Anhängen veranschaulicht wird. Lehrkräfte mit Lernerfahrungen im Ausland sind wichtige Vorbilder für Lernende und maßgeblich für die Förderung der Lernmobilität in Schulen. Für die Lehrkräfte selbst kann Lernmobilität neben den erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten zur Förderung des Austauschs bewährter Verfahren auch erhebliche Vorteile in Bezug auf die kulturellen, kognitiven und persönlichen Lernerfahrungen mit sich bringen. Möglichkeiten für Lernmobilität erhöhen zudem die Attraktivität des Lehrberufs und können dazu beitragen, Lehrkräfte für Schulen zu gewinnen und sie zu halten. Durch die verstärkte Mobilität von Auszubildenden wird es möglich sein, Qualifikationsdefizite zu beseitigen, den ökologischen und den digitalen Wandel zu unterstützen und die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen zu erhöhen. Auszubildende sind mit einer Reihe von spezifischen Hindernissen konfrontiert, wie der Komplexität der rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit ihrem Status, ihrem jungen Alter, der Vielfalt der nationalen Berufsausbildungssysteme und Lehrpläne, die während des Mobilitätsprogramms einzuhalten sind, sowie der Zurückhaltung der Arbeitgeber gegenüber der Lernmobilität aufgrund des Risikos eines Produktivitätsverlusts. Mit der Empfehlung soll ein kohärenter politischer Rahmen geschaffen werden, der Vorschläge für kurzfristige schrittweise Änderungen und Elemente einer umfassenden langfristigen Strategie beinhaltet.
•Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Politikbereich
Der Vorschlag baut auf bestehenden politischen Regelungen auf, die Lernmobilität ermöglichen und unterstützen, und ergänzt diese. Am relevantesten sind dabei folgende:
In der Entschließung des Rates vom 18. Februar 2021 zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030)wurde als eine seiner strategischen Prioritäten die Verwirklichung von lebenslangem Lernen und Mobilität für alle festgelegt. In der Entschließung des Rates vom 16. Mai 2023 zum europäischen Bildungsraum: Blick auf das Jahr 2025 und darüber hinaus wurde hervorgehoben, dass die Ermittlung und Beseitigung der verbleibenden Hindernisse für die Lern- und Lehrmobilität für die vollständige Verwirklichung des Europäischen Bildungsraums von entscheidender Bedeutung ist.
Gemäß dem ersten Grundsatz der europäischen Säule sozialer Rechte hat jede Person das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form, damit sie Kompetenzen bewahren und erwerben kann, die es ihr ermöglichen, vollständig am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und Übergänge auf dem Arbeitsmarkt überall in der Europäischen Union erfolgreich zu bewältigen.
Das Europäische Jahr der Kompetenzen, das am 9. Mai 2023 ins Leben gerufen wurde und bis zum 8. Mai 2024 läuft, hat zum Ziel, Maßnahmen und Investitionen im Bereich Kompetenzen zu fördern, um die Ziele, Wünsche, Erfordernisse und Kompetenzen der Menschen, einschließlich im Rahmen von Mobilität erworbener Kompetenzen, auf Arbeitsmarkterfordernisse und ‑chancen abzustimmen.
In der EU-Jugendstrategie 2019-2027 wurde betont, wie wichtig die Lernmobilität für junge Menschen ist, um Austausch, Zusammenarbeit, kulturelle und bürgerschaftliche Tätigkeiten in einem europäischen Zusammenhang zu erleben. In der Entschließung des Rates zu dem Rahmen für die Festlegung einer Europäischen Jugendarbeitsagendawurde gefordert, die europäische Dimension der Jugendarbeit durch grenzüberschreitenden und transnationalen Austausch, Zusammenarbeit, interkulturelles Lernen und Peer-Learning zu fördern.
In der Empfehlung des Rates vom 20. Dezember 2012 zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens und den europäischen Leitlinien 2023 zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens wurde hervorgehoben, dass die Validierung von Lernergebnissen, die auf nichtformalem und informellem Wege erzielt werden, für die Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit und Lernmobilität eine wichtige Rolle spielen kann, insbesondere bei sozio-ökonomisch benachteiligten oder niedrigqualifizierten Menschen.
Die Empfehlung des Rates vom 10. März 2014 zu einem Qualitätsrahmen für Praktika betrifft Praktika außerhalb der formalen allgemeinen und beruflichen Bildung, einschließlich grenzüberschreitende Praktika. Die Kommission arbeitet derzeit an einer Aktualisierung dieses Rahmens.
Mit der Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2017 über den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen wird unter anderem das übergeordnete Ziel verfolgt, die Mobilität und soziale Integration von Arbeitskräften und Lernenden zu verbessern.
In der Empfehlung des Rates vom 15. März 2018 zu einem Europäischen Rahmen für eine hochwertige und nachhaltige Lehrlingsausbildung wurden 14 Kriterien zur Förderung eines gemeinsamen Verständnisses der nationalen Systeme der Lehrlingsausbildung festgelegt, was ein Schlüsselfaktor für die Stärkung des gegenseitigen Vertrauens und die Erleichterung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden ist. In der Empfehlung wird dazu aufgefordert, die transnationale Mobilität von Auszubildenden – entweder in Bezug auf den Arbeitsplatz oder die Bildungs- oder Ausbildungseinrichtungen – schrittweise als Bestandteil der Lehrlingsausbildungsqualifikationen zu fördern. Die Mobilität von Auszubildenden wird darüber hinaus durch die Europäische Ausbildungsallianz gefördert.
Mit dem Europass-Beschluss vom 18. April 2018 wurde ein europäischer Rahmen zur Förderung der Transparenz und des Verständnisses von Fertigkeiten und Qualifikationen eingerichtet, die im Rahmen des formalen, nichtformalen und informellen Lernens, einschließlich durch Mobilität, erworben wurden. Dabei werden über eine Online-Plattform mit internetgestützten Instrumenten und Informationen Beratungsangebote in Bezug auf transnationales Lernen, Mobilität und die Planung der beruflichen Laufbahn zur Verfügung gestellt.
In der Empfehlung des Rates vom 26. November 2018 zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulqualifikationen und von Qualifikationen der allgemeinen und beruflichen Bildung der Sekundarstufe II sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland wurde betont, wie wichtig es ist, dass europäische Qualifikationen und Lernzeiten im Ausland in der Hochschulbildung und der Sekundarstufe II ohne ein separates Anerkennungsverfahren anerkannt werden. Im Bericht über die Umsetzung und den entsprechenden Schlussfolgerungen des Rates vom 26. Mai 2023 wird betont, dass erhebliche zusätzliche Anstrengungen erforderlich sind, damit die automatische Anerkennung in der EU Wirklichkeit wird.
Die Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2019 zu einem umfassenden Ansatz für das Lehren und Lernen von Sprachen zielte darauf ab, das Erlernen von Sprachen von frühester Kindheit an zu verbessern und ein „Sprachenbewusstsein“ in Schulen und Berufsbildungseinrichtungen zu schaffen, damit mehr junge Menschen zusätzlich zu ihrer Muttersprache mindestens zwei europäische Sprachen beherrschen.
In der Mitteilung der Kommission vom 30. September 2020 über die Vollendung des europäischen Bildungsraums bis 2025 wurde betont, dass die Austauschprogramme der Union und die internationale Zusammenarbeit im Bildungsbereich dazu beigetragen haben, Europa zu einem attraktiven Reiseziel zu machen und Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu stärken.
Mit der Empfehlung des Rates vom 24. November 2020 zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz wurde auf EU-Ebene ein neues Ziel eingeführt, wonach bis 2025 8 % der Lernenden in der Berufsausbildung in den Genuss von Lernmobilität im Ausland kommen sollten. In der Empfehlung wurde die Bedeutung von Mobilitätschancen für Lernende und Personal in der Berufsbildung sowie für Organisationen hervorgehoben und betont, wie wichtig sie sind, um Internationalisierungsstrategien in die Praxis umzusetzen. In der Osnabrücker Erklärung, die von den für berufliche Bildung zuständigen Ministerinnen und Ministern, den europäischen Sozialpartnern und der Kommission gebilligt wurde, wurden die nationalen Behörden aufgefordert, die Mobilität von Teilnehmenden an Berufs- und Erwachsenenbildung einschließlich Auszubildenden zu fördern und zu erleichtern.
Die Agenda für den Westbalkan in den Bereichen Innovation, Forschung, Bildung, Kultur, Jugend und Sport, eine umfassende, langfristige Kooperationsstrategie der EU und des Westbalkans, die auf dem Gipfeltreffen EU-Westbalkan in Brdo am 6. Oktober 2021 auf den Weg gebracht wurde, enthält ein Ziel zur Verbesserung der Lernmobilität.
Die europäische Hochschulstrategie vom 18. Januar 2022 enthält Ziele für die Entwicklung eines europäischen Systems zur Qualitätssicherung und Anerkennung von Abschlüssen, um die automatische Anerkennung von Abschlüssen in ganz Europa zu fördern und die transparente und faire Anerkennung von Abschlüssen aus Drittländern, einschließlich der Abschlüsse von Geflüchteten, durch das Netz der Zentren für die akademische Anerkennung und die EU-Transparenzinstrumente – den Europäischen Qualifikationsrahmen und europäische digitale Zertifikate – zu unterstützen.
In der Empfehlung des Rates vom 5. April 2022 zur Erleichterung einer wirksamen europäischen Hochschulzusammenarbeit wird eine Verbesserung der systemischen und langfristigen transnationalen Zusammenarbeit auf Hochschulebene angestrebt, unter anderem durch die Entwicklung eines gemeinsamen Gütesiegels „Europäischer Hochschulabschluss“ und Instrumente der institutionalisierten Kooperation, z. B. einen möglichen rechtlichen europäischen Status für Allianzen von Hochschuleinrichtungen.
In den Schlussfolgerungen des Rates vom 5. April 2022 zur Förderung der Mobilität von Lehrkräften und Ausbildenden wird gefordert, die Mobilität von Lehrkräften und Ausbildenden zu fördern und auszuweiten, sodass sie zur gängigen Praxis in deren Ausbildung und Laufbahn wird. Die Erasmus+-Lehrkräfteakademien, die im Rahmen des Programms Erasmus+ 2021-2027 unterstützt werden, testen ebenfalls neue Maßnahmen zur Förderung der Mobilität von Lehrkräften und zur Ermöglichung des Voneinander-Lernens von Lehrkräften und ihren Ausbildern durch transnationale Netze und praxisorientierte Gemeinschaften sowie gemeinsame Programme von Ausbildungseinrichtungen für Lehrkräfte.
Die Empfehlung des Rates vom 5. April 2022 über die Mobilität junger Freiwilliger innerhalb der Europäischen Union hat die Verbesserung der grenzüberschreitenden Freiwilligenarbeit durch junge Menschen in der Union zum Ziel. In ihr wird hervorgehoben, wie wichtig die Inklusivität, Qualität, Anerkennung und Nachhaltigkeit grenzüberschreitender Freiwilligenarbeit junger Menschen ist.
•Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
Die auf EU-Ebene unterstützte Lernmobilität steht im Zusammenhang mit anderen relevanten Politikbereichen wie der allgemeinen und beruflichen Bildung, Beschäftigung, Bürgerschaft und demokratischen Teilhabe, sozialen Inklusion, Nichtdiskriminierung, legalen Migration und Integration, dem Sprachenlernen, der Kreativität und Kultur, dem Klimaschutz und der Digitalisierung.
Der Vorschlag trägt nicht nur zur Verwirklichung des Europäischen Bildungsraums bei, sondern unterstützt auch die Umsetzung der Europäischen Kompetenzagenda, mit der das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und ‑nachfrage beseitigt und Weiterbildung und Umschulung gefördert werden sollen, und der EU-Kinderrechtsstrategie, in der das Recht der Kinder anerkannt wird, den bestmöglichen Start ins Leben zu haben und ihr Potenzial voll auszuschöpfen, und fordert mehr Anstrengungen zur Gewährleistung einer inklusiven, segregationsfreien und hochwertigen Bildung. Außerdem unterstützt er den Aktionsplan für digitale Bildung, mit dem das Potenzial digitaler Technologien für das Lernen und Lehren erschlossen werden soll. Gemäß dem ersten Grundsatz der europäischen Säule sozialer Rechte hat jede Person das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form, damit sie Kompetenzen bewahren und erwerben kann, die es ihr ermöglichen, vollständig am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und Übergänge auf dem Arbeitsmarkt überall in der Europäischen Union erfolgreich zu bewältigen. Der Vorschlag steht auch im Einklang mit den politischen Maßnahmen und Initiativen der EU zur Förderung der Mobilität wie der Europäischen Kompetenzagenda und denjenigen zur Förderung der Mehrsprachigkeit und des interkulturellen Dialogs, einschließlich der EU-Strategie für Mehrsprachigkeit. Durch die Förderung der Lernmobilität werden Einzelpersonen dazu angeregt, ihre Sprachkenntnisse, ihr kulturelles Bewusstsein und ihre interkulturellen Kompetenzen weiterzuentwickeln.
Die Lernmobilität wird im Rahmen vieler EU-Programme und ‑Instrumente gefördert, insbesondere durch die Folgenden:
·Das Programm Erasmus+ bietet Lernenden jeden Alters, Personal in der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie Jugendarbeiterinnen und ‑arbeitern länderübergreifende und internationale Lernmobilitätsmöglichkeiten und verschiedene Jugendaktivitäten.
·Das Europäische Solidaritätskorps bietet jungen Menschen Möglichkeiten zur Teilnahme an Freiwilligenarbeit und solidarischen Tätigkeiten in der gesamten EU und darüber hinaus sowie an humanitären Hilfsmaßnahmen in der ganzen Welt.
·Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) und der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) unterstützen die Mitgliedstaaten und Regionen bei ihren Bemühungen, einen gleichberechtigten Zugang zu inklusiven, segregationsfreien Möglichkeiten der allgemeinen und beruflichen Bildung und Kompetenzentwicklung – von der frühkindlichen Bildung bis hin zur tertiären Bildungsebene – sicherzustellen. Durch die Förderung der allgemeinen Bildung, der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Erwachsenenbildung tragen diese Fonds auch dazu bei, die Zugänglichkeit und Inklusion für Menschen mit Behinderungen zu erleichtern, und ermöglichen so Lernmobilität für alle. Die Initiative ALMA (Aim, Learn, Master, Achieve – Anvisieren, Lernen, Meistern, Ankommen) wird aus dem Europäischen Sozialfonds Plus finanziert und zielt darauf ab, benachteiligten jungen Menschen, die weder arbeiten noch eine Schule besuchen oder eine Ausbildung absolvieren (NEET), bei der Integration in die Gesellschaft zu helfen, indem ihnen die Rückkehr in die allgemeine oder berufliche Bildung oder die Beschäftigung erleichtert wird. Dabei können die Teilnehmenden im Rahmen eines umfassenden Projektzyklus aus Schulungen, Coaching und Beratung zwei bis sechs Monate lang in einem anderen Mitgliedstaat Berufserfahrung sammeln.
·Das Programm Interreg beseitigt Grenzhindernisse, auch in Bezug auf die Lernmobilität, und verschafft den nationalen und regionalen Behörden sowie Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung Möglichkeiten, um bei der Kompetenzentwicklung, insbesondere von jungen Menschen, zusammenzuarbeiten.
·Das Instrument für technische Unterstützung stellt den Mitgliedstaaten auf Antrag maßgeschneidertes Fachwissen bereit, um die Lernmobilität zu reformieren und zu verbessern, insbesondere durch Leitinitiativen mit Schwerpunkt auf der Anwerbung von Fachkräften, der Jugendbildung und den Kompetenzen junger Menschen. Darüber hinaus wird mit der Leitinitiative „Austausch zur Zusammenarbeit im Bereich der öffentlichen Verwaltung“ (PACE) die Zusammenarbeit und der grenzüberschreitende Austausch von Beamtinnen und Beamten zwischen den Mitgliedstaaten gefördert, um deren Kompetenzen und Verwaltungskapazitäten, auch im Bildungsbereich, zu stärken.
·Das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt nennt die Lernmobilität zwischen der EU und den Partnerländern als eine der wichtigsten Möglichkeiten zur Beseitigung von Armut, Bekämpfung von Ungleichheiten und Diskriminierung sowie zur Förderung der menschlichen Entwicklung.
·Das Instrument für Heranführungshilfe (IPA III) legt fest, dass im Rahmen der Verordnung Möglichkeiten geschaffen werden sollen, um zur sozioökonomischen Entwicklung der Länder beizutragen, die sich im Beitrittsprozess zur EU befinden, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Jugend liegt.
2.RECHTSGRUNDLAGE, SUBSIDIARITÄT UND VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
•Rechtsgrundlage
Die vorgeschlagene Empfehlung des Rates stützt sich auf die Artikel 165 und 166 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
Nach Artikel 165 Absatz 1 AEUV trägt die Union „zur Entwicklung einer qualitativ hoch stehenden Bildung dadurch bei, dass sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fördert und die Tätigkeit der Mitgliedstaaten unter strikter Beachtung der Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Lehrinhalte und die Gestaltung des Bildungssystems erforderlichenfalls unterstützt und ergänzt“.
Die Tätigkeit der Union nach Artikel 165 Absatz 2 zweiter, dritter, fünfter und sechster Gedankenstrich AEUV hat folgende Ziele:
–Förderung der Mobilität von Lernenden und Lehrenden, auch durch die Förderung der akademischen Anerkennung der Diplome und Studienzeiten
–Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Bildungseinrichtungen
–Förderung des Ausbaus des Jugendaustauschs und des Austauschs sozialpädagogischer Betreuer und verstärkte Beteiligung der Jugendlichen am demokratischen Leben in Europa
–Förderung der Entwicklung der Fernlehre
Gemäß Artikel 165 Absatz 4 zweiter Gedankenstrich AEUV erlässt der Rat auf Vorschlag der Kommission Empfehlungen, um zur Verwirklichung der Ziele dieses Artikels beizutragen.
Gemäß Artikel 166 Absatz 1 AEUV führt die EU eine Politik der beruflichen Bildung, welche die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unter strikter Beachtung der Verantwortung der Mitgliedstaaten für Inhalt und Gestaltung der beruflichen Bildung unterstützt und ergänzt.
Gemäß Artikel 166 Absatz 2 dritter Gedankenstrich AEUV hat die Tätigkeit der Union folgende Ziele:
–„Erleichterung der Aufnahme einer beruflichen Bildung sowie Förderung der Mobilität der Ausbilder und der in beruflicher Bildung befindlichen Personen, insbesondere der Jugendlichen“.
In Artikel 166 Absatz 4 letzter Teil AEUV ist vorgesehen, dass der Rat auf Vorschlag der Kommission Empfehlungen erlässt, um zur Verwirklichung der Ziele dieses Artikels beizutragen.
Die Initiative schlägt keine Ausweitung der Regelungsbefugnisse der EU oder verbindliche Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten vor. Die Mitgliedstaaten entscheiden unter Berücksichtigung ihrer nationalen Gegebenheiten, wie sie diese Empfehlung des Rates umsetzen wollen.
•Subsidiarität (bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit)
Der Vorschlag steht im Einklang mit dem in Artikel 5 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) verankerten Subsidiaritätsprinzip.
Gemäß Artikel 165 Absatz 1 bzw. 166 Absatz 1 AEUV sind die Mitgliedstaaten für die Lehrinhalte und die Gestaltung ihrer Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung verantwortlich. Gleichzeitig zeigt sich, dass sie vor einer Reihe gemeinsamer Probleme stehen, die die Bildungsergebnisse und das Wohlbefinden in der Schule betreffen.
In dieser Empfehlung des Rates wird die Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Lehrinhalte und die Gestaltung ihrer Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie deren kulturelle und sprachliche Vielfalt in vollem Umfang geachtet. Gleichzeitig wird die ergänzende und unterstützende Rolle der EU und der freiwillige Charakter der europäischen Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung widergespiegelt. Im Rahmen des Europäischen Bildungsraums wird die Initiative die Bemühungen der Mitgliedstaaten bei der Entwicklung und Umsetzung von Strategien und Mechanismen unterstützen, die ihren nationalen Systemen und Strukturen entsprechen.
Im Einklang mit Artikel 165 Absatz 4 und Artikel 166 Absatz 4, die eine Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung ausschließen, schlägt die Initiative keine Ausweitung der Regelungsbefugnisse der EU oder verbindliche Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten vor. Der europäische Mehrwert liegt vor allem in der Fähigkeit der EU, politisches Engagement auf nationaler Ebene zu mobilisieren und die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung durch politische Leitlinien, gemeinsame Werkzeuge und Instrumente (Erasmus+, die Aufbau- und Resilienzfazilität, den Europäischen Sozialfonds+, den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, die Programme Digitales Europa und Horizont Europa, das Instrument für technische Unterstützung, den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds) unter vollständiger Beachtung der Grundsätze der Subsidiarität zu unterstützen.
•Verhältnismäßigkeit
Dieser Vorschlag steht mit dem in Artikel 5 Absatz 4 EUV verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Einklang.
Weder Inhalt noch Form der vorgeschlagenen Empfehlung des Rates gehen über das hinaus, was zur Erreichung ihrer Ziele notwendig ist. Die Mitgliedstaaten gehen freiwillige Verpflichtungen ein, und jeder Mitgliedstaat entscheidet selbst, welchen Ansatz er verfolgt.
•Wahl des Instruments
Zur Verwirklichung der in den Artikeln 165 und 166 AEUV beschriebenen Ziele ermöglicht der genannte Vertrag die Annahme von Empfehlungen durch den Rat auf Vorschlag der Kommission.
Eine Empfehlung des Rates ist ein geeignetes Instrument für den Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, in dem die EU lediglich eine unterstützende Zuständigkeit hat; dieses Instrument wurde bereits häufig für EU-Maßnahmen in diesen Bereichen eingesetzt. Dieses Rechtsinstrument signalisiert ein Engagement der Mitgliedstaaten für die in ihm beschriebenen Maßnahmen und stellt die Zusammenarbeit in diesem Bereich auf eine solide politische Basis – unter strikter Beachtung der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die allgemeine und berufliche Bildung.
3.ERGEBNISSE DER EX-POST-BEWERTUNG, DER KONSULTATION DER INTERESSENTRÄGER UND DER FOLGENABSCHÄTZUNG
•Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
Der Mobilitätsanzeiger wurde als Folgemaßnahme zu der Empfehlung des Rates „Jugend in Bewegung“ aus dem Jahr 2011 eingerichtet und liefert einen Rahmen für die Überwachung der Fortschritte der europäischen Länder bei der Förderung der Lernmobilität. Er enthält Indikatoren in den Themenbereichen Hochschulbildung sowie berufliche Erstausbildung und Weiterbildung. Der Vorschlag stützt sich auf qualitative Daten des Mobilitätsanzeigers zur Lernmobilität.
•Konsultationen der Interessenträger und Einholung von Fachwissen
Der Vorschlag stützt sich auf Beiträge, die im Rahmen eines umfassenden Konsultationsverfahrens gesammelt wurden. Dazu gehörten:
–eine zwölfwöchige öffentliche Konsultation zu der neuen Initiative vom 8. Februar bis zum 3. Mai 2023
–ein Europäisches Bürgerforum zur Lernmobilität mit 150 nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern aus allen 27 Mitgliedstaaten an drei Wochenenden im März und April 2023 ein Bürgerbericht mit Empfehlungen, Diskussionen und Beratungen des Bürgerforums zur Lernmobilität ist diesem Vorschlag beigefügt
–eine Reihe von Fokusgruppen mit Lernenden, Personal, einschlägigen Interessenträgern und Sachverständigen in diesem Bereich
–eine Reihe gezielter Konsultationen der Interessenträger, auch bei Großveranstaltungen
–verschiedene Sitzungen der Lenkungsgruppe, Sitzungen von Expertengruppen und Anhörungen mit den Sozialpartnern
Der Vorschlag stützt sich auch auf eine Studie der PPMI Group aus dem Jahr 2023 mit dem Titel „Supporting learning mobility: progress, obstacles and way forward“ (Förderung der Lernmobilität: Fortschritte, Hindernisse und weiteres Vorgehen), die einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen seit der Empfehlung des Rates von 2011 und über Trends bei der Lernmobilität enthält.
•Folgenabschätzung
Angesichts der erwarteten Auswirkungen und aufgrund der Tatsache, dass die Maßnahmen als Ergänzung zu Initiativen der Mitgliedstaaten konzipiert sind und die vorgeschlagenen Aktivitäten freiwillig erfolgen, wurde keine Folgenabschätzung durchgeführt. Der Vorschlag wurde auf der Grundlage bisheriger Studien, der Konsultation der Mitgliedstaaten, gezielter Befragungen und der öffentlichen Konsultation ausgearbeitet.
•Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
Entfällt.
•Grundrechte
Dieser Vorschlag für eine Empfehlung des Rates steht im Einklang mit den in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannten Grundrechten und Grundsätzen; in der Charta wiederum wird die Solidarität als einer der universellen Werte anerkannt, auf die sich die EU gründet. Der Vorschlag trägt insbesondere folgenden Artikeln der Charta umfassend Rechnung:
·Artikel 8 (Recht auf Schutz personenbezogener Daten)
·Artikel 13 (akademische Freiheit)
·Artikel 14 (Recht auf Bildung)
·Artikel 21 (Recht auf Nichtdiskriminierung)
·Artikel 24 (Rechte des Kindes)
·Artikel 26 (Integration von Menschen mit Behinderungen)
Die Maßnahmen werden im Einklang mit dem EU-Recht zum Schutz personenbezogener Daten durchgeführt, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung).
4.AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT
Für diese Initiative sind keine zusätzlichen Mittel aus dem EU-Haushalt erforderlich.
5.WEITERE ANGABEN
•Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
Zur Unterstützung der Umsetzung wird die Kommission die von den Mitgliedstaaten für 2025-2030 zu erarbeitenden nationalen Aktionspläne überprüfen und 2026 einen zusammenfassenden Bericht erstellen.
Die Kommission wird über die Umsetzung der Empfehlung im Zuge des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus Bericht erstatten.
•Erläuternde Dokumente (bei Richtlinien)
•Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Der Vorschlag bietet einen umfassenden Rahmen für die Stärkung der Voraussetzungen für Lernmobilität, die Bewältigung von Herausforderungen und die Schaffung von Anreizen. Sein Ziel ist es, die Lernmobilität zu einem festen Bestandteil aller Bildungs- und Ausbildungswege zu machen, das Erlernen von Sprachen zu stärken und auf eine automatische EU-interne Anerkennung der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland hinzuarbeiten. Darüber hinaus soll die Lernmobilität inklusiver und zugänglicher gestaltet werden, indem die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit geringeren Chancen Orientierungshilfen, angemessene Finanzmittel und anderweitige Unterstützung zu bieten. Ferner zielt der Vorschlag darauf ab, die Lernmobilität ökologisch nachhaltiger zu machen, dafür digitale Technologien zu nutzen und die Werte der EU zu fördern. Außerdem soll eine verstärkte Zusammenarbeit mit wichtigen Drittländern ermöglicht werden, wie in der Initiative der Fachkräftepartnerschaften vorgesehen, indem für die EU als attraktives Ziel geworben wird, wo Fachkräfte aus Drittländern lernen, eine Ausbildung absolvieren und studieren können, und die faire und transparente Anerkennung von Qualifikationen aus Drittländern sowie von unvollständigen und früher erworbenen Kenntnissen verbessert wird.
In der dazugehörigen Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen werden aktuelle Forschungsarbeiten und die Ergebnisse verschiedener Konsultationen dargestellt, auf die sich die vorgeschlagene Empfehlung stützt.
2023/0405 (NLE)
Vorschlag für eine
EMPFEHLUNG DES RATES
„Europa in Bewegung“ – Lernmobilität für alle
(Text von Bedeutung für den EWR)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 165 und 166,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1)In der Erklärung von Rom vom 25. März 2017 bekannten sich die Staats- und Regierungschefs der EU zu einer Union, „in der junge Menschen die beste Bildung und Ausbildung erhalten und auf dem gesamten Kontinent studieren und arbeiten können“.
(2)Lernmobilität hat sich für Lernende als äußerst wertvoll erwiesen, um die für die persönliche, bildungsbezogene und berufliche Entwicklung erforderlichen Kompetenzenzu erwerben. Grenzüberschreitende Lernerfahrungen verbessern das interkulturelle Verständnis und tragen zur Entwicklung einer gemeinsamen europäischen Identität bei. Durch das Organisieren von ein- und ausgehender Lernmobilität werden Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung und Anbieter nichtformalen und informellen Lernens zudem maßgeblich dazu veranlasst, die Qualität ihrer Bildungsangebote zu verbessern.
(3)Lernmobilität ist wichtig, um zur Bewältigung des Fachkräftemangels in der EU beizutragen und insbesondere den Mangel an für die Verwirklichung des ökologischen und des digitalen Wandels benötigten Fachkräften anzugehen sowie den Übergang der Lernenden auf den Arbeitsmarkt zu bewerkstelligen. Das Lernen am Arbeitsplatz, einschließlich im Ausland verbrachter Lernzeiten, wirkt sich vorteilhaft auf den Kompetenzerwerb und die Beschäftigungsfähigkeit aus. Lernmobilität kann auch die Integration von Drittstaatsangehörigen in den Arbeitsmarkt der EU erleichtern.
(4)Die Bereitstellung von Lernmobilitätsmöglichkeiten für alle ist für die Verwirklichung des Europäischen Bildungsraums von entscheidender Bedeutung. In der Mitteilung der Kommission vom 30. September 2020 über die Vollendung des europäischen Bildungsraums bis 2025 wurde eine Aktualisierung des Rahmens für die Lernmobilität – der Empfehlung des Rates „Jugend in Bewegung – die Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken fördern“ aus dem Jahr 2011 – und die Ausarbeitung eines politischen Rahmens für Auslandsaufenthalte von Lehrkräften angekündigt, damit mehr Lernende und Lehrende Mobilitätschancen nutzen können. Mit der vorliegenden Empfehlung wird die Empfehlung des Rates aus dem Jahr 2011 aktualisiert, um ihre Bestimmungen zu stärken, mehr Möglichkeiten für Lernmobilität – für junge Menschen, Lernende jeden Alters und Personal – zu schaffen und neue Lernmuster, einschließlich integriertes Lernen, anzugehen.
(5)Eine der strategischen Prioritäten in der Entschließung des Rates vom 18. Februar 2021 zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030) bestand in der Verwirklichung von lebenslangem Lernen und Mobilität für alle. In der Entschließung des Rates vom 16. Mai 2023 zum europäischen Bildungsraum: Blick auf das Jahr 2025 und darüber hinaus wurde betont, dass die Ermittlung und Beseitigung der verbleibenden Hindernisse für die Lern- und Lehrmobilität bei gleichzeitiger Förderung einer inklusiven, nachhaltigen und ausgewogenen Mobilität von entscheidender Bedeutung für die vollständige Verwirklichung des Europäischen Bildungsraums ist.
(6)Die vom Europäischen Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) erhobenen Daten zeigen, dass die Länder ihre Anstrengungen verstärken müssen, um ihre durchschnittliche Leistung bei der Bereitstellung umfassender Unterstützung für die Mobilität von Lernenden in der beruflichen Aus- und Weiterbildung, insbesondere von Auszubildenden zu verbessern. Die Analyse der nationalen Umsetzungspläneder Empfehlung des Rates vom 24. November 2020 zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz zeigt, dass nur etwa die Hälfte der Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Verbesserung der Mobilität in der beruflichen Aus- und Weiterbildung priorisiert hat.
(7)Die Überprüfung der Umsetzung der Empfehlung des Rates vom 15. März 2018 zu einem Europäischen Rahmen für eine hochwertige und nachhaltige Lehrlingsausbildung und die Erkenntnisse des Cedefop deuten darauf hin, dass die Mobilität von Auszubildenden nach wie vor unterentwickelt ist und mehr getan werden muss, um ihnen die Teilnahme an Mobilitätsprogrammen zu ermöglichen.
(8)In den Schlussfolgerungen des Rates vom 5. April 2022 zur Förderung der Mobilität von Lehrkräften und Ausbildenden wurde gefordert, die Mobilität zu fördern und auszuweiten, sodass sie zu einem gängigen Merkmal der Weiterbildung und beruflichen Laufbahn der Lehrkräfte und Ausbildenden wird.
(9)Die Überprüfung der Umsetzung der EU-Jugendstrategie zeigt, dass verstärkte Anstrengungen unternommen werden müssen, um allen jungen Menschen und Jugendarbeiterinnen und ‑arbeitern einen wirksamen Zugang zu Mobilitätsmöglichkeiten zu verschaffen. Diese umfassen Freiwilligentätigkeiten im Bereich der Zivilgesellschaft und weitere Arbeiten an wirksamen Systemen für die Validierung von Kompetenzen, die durch nichtformale und informelle Lernmobilität erworben wurden, im Einklang mit der Empfehlung des Rates vom 5. April 2022 über die Mobilität junger Freiwilliger innerhalb der Europäischen Union.
(10)Fehlende Fremdsprachenkenntnisse sind nach wie vor eines der größten Hindernisse für Lernerfahrungen, das Studieren und Arbeiten im Ausland und das vollständige Entdecken Europas in seiner ganzen kulturellen Vielfalt. Gleichzeitig können so manche Kursangebote in einer Fremdsprache Lernende aus einem anderen Land dazu animieren, an einem Lernmobilitätsprogramm teilzunehmen.
(11)In dem Bericht über die Umsetzung der Empfehlung des Rates zur Förderung der automatischen Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen und Ergebnissen von Lernzeiten im Ausland und den entsprechenden Schlussfolgerungen des Rates wurde betont, dass erhebliche zusätzliche Anstrengungen erforderlich sind, damit die automatische Anerkennung in der EU Wirklichkeit wird. Im Bereich der Hochschulbildung wurden erhebliche Verbesserungen erzielt, was das Verständnis des Konzepts der automatischen Anerkennung seitens der nationalen Behörden betrifft. Dennoch halten die nach wie vor bestehende Uneinheitlichkeit und die fehlende Transparenz Studierende maßgeblich von einer Teilnahme an Mobilitätsmaßnahmen ab.
(12)Die Förderung der Lernmobilität mit Drittländern kann die europäischen Bildungssysteme für den Rest der Welt attraktiver machen und Fachkräfte für ihre Bildungseinrichtungen gewinnen. Die internationale Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, einschließlich der Lernmobilität, ist wesentlich für die Verwirklichung der geopolitischen Prioritäten der EU, insbesondere von Global Gateway, und der Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung.
(13)Die Vorteile der Förderung des Zugangs von Menschen mit geringeren Chancen zu Lernmobilität sind besonders wichtig, und das Ziel der Inklusion steht im Mittelpunkt des Programms Erasmus+ 2021-2027. Es ist entscheidend, dass dieses Ziel auf andere Lernmobilitätsmaßnahmen in der gesamten EU ausgeweitet wird.
(14)Bei der Initiative „Europäische Hochschulen“ wird angestrebt, dass 50 % der teilnehmenden Einrichtungen sich an Mobilitätsmaßnahmen beteiligen, wobei die mögliche Entwicklung eines gemeinsamen Gütesiegels „Europäischer Hochschulabschluss“ auch die Einbeziehung von Mobilität in die Lehrpläne erfordert. Mit den aufgestockten Erasmus+-Mitteln für 2021-2027 wird das Ziel der EU unterstützt, mehr Studierende dazu zu bewegen, mindestens einmal im Laufe ihres Studiums an Lernmobilität teilzunehmen. Daher ist es wichtig, das Lernmobilitätsziel von 20 %, das erstmals 2009 im Rahmen des Bologna-Prozesses festgelegt wurde, zu erhöhen. Mit den Instrumenten, die seit damals entwickelt wurden, und den in dieser Empfehlung vorgeschlagenen Maßnahmen werden die notwendigen Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass mindestens 25 % der Hochschulabsolventinnen und ‑absolventen an Lernmobilität teilnehmen.
(15)In den letzten zehn Jahren hat eine Weiterentwicklung der Lernmuster stattgefunden, auch aufgrund der COVID‑19-Pandemie, durch die das virtuelle und integrierte Lernen einen Aufschwung erlebten. Durch die Ausweitung der Lernmobilitätsmöglichkeiten auf Lernende, Lehrkräfte und Personal in allen formalen, nichtformalen und informellen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie den Bereichen Jugend und Sport sind ebenfalls flexible Formen von Lernmobilität entstanden.
(16)Eine ausgewogene Mobilität in der Forschung, insbesondere von Nachwuchsforscherinnen und ‑forschern, sollte weiterhin unterstützt werden, um deren persönliche und berufliche Entwicklung zugunsten der Wettbewerbsfähigkeit des Forschungs- und Innovationssystems in Europa zu verbessern.
(17)Mit dieser Empfehlung soll ein Beitrag zur Vollendung des Europäischen Bildungsraums bis 2025 geleistet werden. Die Vision für Qualität in der Bildung umfasst die Förderung der doppelten Freiheit – Freiheit für Lernende und Lehrende, mobil zu sein, insbesondere für Menschen aus benachteiligten sozialen Verhältnissen und Menschen mit Behinderungen, und Freiheit der Einrichtungen, sich innerhalb Europas und darüber hinaus zusammenzuschließen. Inklusive und gerechte Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sollten den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern, den Grundstein für bürgerschaftliches Engagement legen und die Beschäftigungsfähigkeit verbessern. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, günstige Voraussetzungen für Lernmobilität zu schaffen, Hindernisse zu beseitigen und Anreize einzuführen, die auf die spezifischen Bedürfnisse von Lernenden, Lehrkräften und Personal in verschiedenen Sektoren zugeschnitten sind.
(18)Ferner zielt diese Empfehlung darauf ab, eine engere Zusammenarbeit mit wichtigen Drittländern zu ermöglichen, wie in der Initiative der Fachkräftepartnerschaften vorgesehen, indem für die EU als attraktives Ziel geworben wird, wo Fachkräfte aus Drittländern lernen, eine Ausbildung absolvieren und studieren können.
(19)Ziel dieser Empfehlung ist es, die Synergien und Komplementaritäten in Erinnerung zu rufen, die zwischen den EU-Programmen im Bereich Lernmobilität, wie beispielsweise Erasmus+ und dem Europäischen Solidaritätskorps, und anderen Finanzierungsinstrumenten auf EU-, internationaler, nationaler und regionaler Ebene bestehen, wie Kohäsionsfonds, insbesondere dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Sozialfonds Plus und seiner Initiative ALMA (Aim, Learn, Master, Achieve – Anvisieren, Lernen, Meistern, Ankommen).
(20)Darüber hinaus soll mit dieser Empfehlung durch spezielle politische Rahmenwerke in den Anhängen die Lernmobilität von Lehrkräften und Auszubildenden gefördert werden. Die Schulen haben mit Lehrkräftemangel zu kämpfen, und die Lernmobilität sollte die Attraktivität des Lehrberufs erhöhen. Lehrkräfte mit Auslandserfahrung können zu wichtigen Vorbildern für Lernende werden und zur Förderung der grenzüberschreitenden und internationalen Zusammenarbeit beitragen. In den Schlussfolgerungen des Rates zur Förderung der Mobilität von Lehrkräften und Ausbildenden während ihrer beruflichen Aus- und Weiterbildung werden die positiven Auswirkungen von Lernmobilität im Ausland auf die berufliche Entwicklung von Lehrkräften und die Bildungssysteme hervorgehoben und auch Mobilitätshindernisse benannt. Auch Auszubildende sehen sich mit einer Reihe spezifischer Hindernisse konfrontiert, die mit den Besonderheiten des Lernens am Arbeitsplatz zusammenhängen. Ihre Mobilität sollte dazu beitragen, Qualifikationsdefizite anzugehen, den ökologischen und den digitalen Wandel zu unterstützen und die Beschäftigungsfähigkeit insbesondere junger Menschen zu erhöhen.
STELLT FOLGENDES FEST:
(21)Für die Zwecke dieser Empfehlung wird der Begriff „Lernmobilität“ genauso definiert wie in der Verordnung (EU) 2021/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung des Programms Erasmus+. Er bezeichnet den physischen Ortswechsel einer Person in ein anderes Land als das Land ihres Wohnsitzes mit dem Ziel, dort zu studieren, einer Aus- oder Weiterbildung oder einer nichtformalen oder informellen Lernaktivität nachzugehen. Diese Empfehlung umfasst sowohl die Lernmobilität innerhalb der EU als auch die internationale Lernmobilität, die die Betreffenden in die EU bzw. aus ihr heraus führt.
(22)Die Lernmobilität im Rahmen dieser Empfehlung erstreckt sich auf Lernende und Personal in allen Bereichen des lebenslangen Lernens, einschließlich Schulen, Hochschulen, Einrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Erwachsenenbildung, sowie junge Menschen, Jugendarbeiterinnen und ‑arbeiter und in der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung tätiges Personal sowie Personal im Sportbereich. Sie deckt alle Arten von Lernmobilität ab, einschließlich Kurzzeitmobilität, Gruppenmobilität, gemischte Mobilität, Mobilität zum Erwerb von Leistungspunkten und Mobilität zum Erwerb eines Abschlusses.
(23)Was das Ziel für die Lernmobilität im Bereich Hochschulbildung anbelangt, so zählen zu den einschlägigen Mobilitätsmaßnahmen ein Auslandsaufenthalt von mindestens zwei Monaten, einschließlich zu Praktikums- und Studienzwecken, sowie eine kürzere Mobilität, bei der mindestens drei Leistungspunkte des Europäischen Systems zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS) erzielt werden. Diese können entweder zur Gänze physisch oder gemischt sein und sowohl aus einer virtuellen als auch einer physischen Komponente bestehen. Berechnet wird das Ziel auf Ebene der Absolventinnen und Absolventen, die während ihres Studiums mindestens einmal an einer Lernmobilität teilnehmen.
(24)Um auf die Forderungen zu reagieren, ein ehrgeizigeres Ziel für die Lernmobilität im Ausland für Lernende in der Berufsbildung festzulegen als das derzeitige Ziel von 8 %, wird in dieser Empfehlung vorgeschlagen, das Teilnahmeziel für Lernende in der Berufsbildung, einschließlich Auszubildende, bis 2030 auf 15 % zu erhöhen. Das Ziel für Lernende in der Berufsbildung stützt sich auf den Indikator, der in den Schlussfolgerungen des Rates zu einer Benchmark für Lernmobilität (2011/C372/08) und in der Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz festgelegt wurde. Dieser wird gemessen als Anteil der Lernenden und Auszubildenden, die in berufsbildenden Programmen der Sekundarstufe II und der postsekundären Ebene eingeschrieben sind und während ihres Studiums einen Auslandsaufenthalt absolviert haben. Er umfasst Personen, die an flexiblen Mobilitätsmöglichkeiten wie Erasmus+ teilnehmen (z. B. Kurzzeitmobilität, Gruppenmobilität, gemischte Mobilität, Mobilität im Zusammenhang mit der Teilnahme an Kompetenzwettbewerben).
(25)Gemäß der Verordnung (EU) 2021/817 sind „Menschen mit geringeren Chancen“ Menschen, die aus wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, geografischen oder gesundheitlichen Gründen, aufgrund ihres Migrationshintergrunds, wegen einer Behinderung oder Lernschwierigkeiten oder aus anderen Gründen, einschließlich solcher, die zu einer Diskriminierung im Sinne des Artikels 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union führen könnten, mit Hindernissen konfrontiert sind, wodurch sie keinen effektiven Zugang zu Lernmobilität haben.
(26)Für die Zwecke dieser Empfehlung und im Einklang mit den Umsetzungsleitlinien zur Strategie für Inklusion und Vielfalt – Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps+ zählen zu den Hindernissen für die Lernmobilität Behinderungen, gesundheitliche Probleme, Hindernisse im Zusammenhang mit den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung, kulturelle Unterschiede, soziale Hindernisse, wirtschaftliche Hindernisse, Hindernisse im Zusammenhang mit Diskriminierung und geografische Hindernisse.
WÜRDIGT DIE ABSICHT DER KOMMISSION, AUF BESTEHENDEN INITIATIVEN AUFZUBAUEN, UM DIE UMSETZUNG DIESER EMPFEHLUNG ZU UNTERSTÜTZEN UND DIE FAKTENGRUNDLAGE FÜR DIE LERNMOBILITÄT ZU STÄRKEN DURCH:
(27)die Ausarbeitung von Leitlinien für die Erstellung von Aktionsplänen gemäß Nummer 12 der vorliegenden Empfehlung sowie die Abfassung eines zusammenfassenden Berichts über diese Pläne, um Peer-Learning-Möglichkeiten und den Austausch bewährter Verfahren zu fördern;
(28)weitere Unterstützung der Umsetzung dieser Empfehlung durch Aufbau auf der Zusammenarbeit und den gemeinsam entwickelten Ideen der Expertengruppen im Rahmen der Governance des Europäischen Bildungsraums;
(29)die Förderung und Unterstützung der Beteiligung junger Menschen an der Gestaltung und Umsetzung von Strategien und Programmen für die Lernmobilität auf nationaler, lokaler und europäischer Ebene;
(30)die Weiterentwicklung, Förderung und Unterstützung – im Rahmen der Programme Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps – der Nutzung von EU-Instrumenten, mit denen Lernzeiten im Ausland erleichtert werden, beispielsweise der Initiative für einen europäischen Studierendenausweis, der Online-Sprachunterstützung, der European School Education Platform, des europäischen Jugendportals, der allgemeinen Online-Schulung sowie Youthpass und Europass;
(31)die Weiterentwicklung, Förderung und Unterstützung – im Rahmen des Programms Erasmus+ – der Nutzung von EU-Instrumenten, mit denen die Transparenz und Validierung der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland und von Zertifikaten erleichtert wird, insbesondere von Youthpass und der Europass-Plattform/des Europass Mobilitätsnachweises, unter anderem durch die semantische Interoperabilität über das Europäische Lernmodell und europäische digitale Zertifikate;
(32)die Weiterentwicklung und Förderung der Allianzen Europäischer Hochschulen, unter anderem durch das Programm Erasmus+ und politische Unterstützung, damit diese ihr Potenzial voll ausschöpfen und als Vorbild für den Hochschulsektor dienen können, indem eine nahtlose und in europäische interuniversitäre Campus-Umgebungen eingebettete Mobilität und die Nutzung von Microcredentials gefördert und einem möglichen gemeinsamen Gütesiegel „Europäischer Hochschulabschluss“ der Weg geebnet wird;
(33)die weitere Unterstützung im Rahmen des Programms Erasmus+ durch die Förderung der Zusammenarbeit und des Voneinander-Lernens unter den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Sicherstellung der automatischen Anerkennung von Qualifikationen und Ergebnissen von Lernzeiten im Ausland, die auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung, einschließlich der Ebene des virtuellen und des integrierten Lernens, absolviert wurden;
(34)die weitere Unterstützung der Mitgliedstaaten bei einem umfassenden Ansatz für das Lehren und Lernen von Sprachen, insbesondere durch Peer-Learning-Aktivitäten, die Förderung von Initiativen und Veranstaltungen wie dem Europäischen Tag der Sprachen und die Zusammenarbeit mit Interessenträgern und internationalen Organisationen wie dem Europarat und der OECD bei der Entwicklung innovativer Instrumente für das Lernen von Sprachen;
(35)die Förderung von Synergien und Komplementaritäten zwischen den EU-Programmen im Bereich Lernmobilität, wie beispielsweise Erasmus+ und dem Europäischen Solidaritätskorps, und anderen Finanzierungsinstrumenten auf EU-, internationaler, nationaler und regionaler Ebene, wie den kohäsionspolitischen Fonds, insbesondere den Programmen des Europäischen Sozialfonds Plus und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, um die Wirkung der Maßnahmen zur Förderung von Lernmobilität zu maximieren, unter anderem durch die Unterstützung der Umsetzung von Instrumenten und Strategien zur Steigerung der Beteiligung von Menschen mit geringeren Chancen;
(36)die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Reform und Verbesserung der Lernmobilitätssysteme auf nationaler und länderübergreifender Ebene;
(37)die Erfassung der Tätigkeitsbereiche der bestehenden Finanzierungsinstrumente auf EU-, internationaler, nationaler oder regionaler Ebene, um das Bewusstsein für ihre potenziellen Maßnahmen und bewährten Verfahren zur Förderung der Lernmobilität zu schärfen und einen wirksamen synergetischen Ansatz bei allen einschlägigen Interessenträgern zu fördern;
(38)die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und einschlägigen Interessenträgern bei der weiteren Verbesserung der Qualität und Verfügbarkeit von Daten und die Entwicklung von Methoden für die Datenerhebung und ‑analyse auf EU-Ebene, einschließlich Erhebungen, wie z. B. der europäischen Erhebung zur Werdegang-Nachverfolgung, zur Lernmobilität in allen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung und im Jugendbereich, die auch der Inklusivität und territorialen Vielfalt Rechnung tragen können, unter uneingeschränkter Einhaltung der EU-Datenschutzvorschriften;
(39)die Überarbeitung des Mobilitätsanzeigers in enger Zusammenarbeit mit Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten, um die Umsetzung dieser Empfehlung weiterzuverfolgen und sie auf alle Bereiche der allgemeinen und beruflichen Bildung und den Jugendbereich auszuweiten;
HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ABGEGEBEN UND EMPFIEHLT DEN MITGLIEDSTAATEN
im Einklang mit den Besonderheiten der nationalen Schul-, beruflichen Aus- und Weiterbildungs-, Hochschul- und Erwachsenenbildungssysteme sowie den Bereichen Jugend und Sport
a)die nahtlose Mobilität von Lernenden, Lehrkräften und Personal innerhalb des Europäischen Bildungsraums zu fördern, um die allgemeine Entwicklung ihrer Kompetenzen und insbesondere derjenigen Kompetenzen, die für den ökologischen und den digitalen Wandel von wesentlicher Bedeutung sind, zu unterstützen, Vertrauen in und Verständnis für die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und die Bereiche Jugend und Sport zu schaffen und bürgerschaftliches Engagement zu fördern;
b)auf Lernmobilitätsmaßnahmen hinzuarbeiten, die inklusiv und ökologisch nachhaltig sind, von der Nutzung digitaler Technologien profitieren und gemeinsame Werte der EU fördern;
c)neue, bis 2030 zu erreichende Ziele auf EU-Ebene festzulegen und auf ihre Verwirklichung hinzuarbeiten:
–in der Hochschulbildung sollte der Anteil der Absolventinnen und Absolventen mit Lernerfahrungen im Ausland mindestens 25 % betragen,
–in der beruflichen Aus- und Weiterbildung sollte der Anteil der Lernenden in der Berufsausbildung, die in den Genuss von Lernmobilität im Ausland kommen, mindestens 15 % betragen,
–in der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie bei Jugend- und Sportprogrammen sollten Menschen mit geringeren Chancen mindestens 20 % aller Lernenden ausmachen, die in den Genuss von Lernmobilität im Ausland kommen;
d)eine strukturelle Zusammenarbeit mit Interessenträgern im Bereich Lernmobilität aufzubauen, um diese Empfehlung umzusetzen;
(1)systemische Lernmobilitätsmöglichkeiten zu schaffen, indem sie
a)Lernmobilität im Ausland zur Norm und zu einem festen Bestandteil der Schul-, beruflichen Aus- und Weiterbildungs-, Hochschul- und Erwachsenenbildungs- und ‑weiterbildungssysteme machen, indem die Möglichkeit für Lernaufenthalte im Ausland durch flexible Mobilitätsfenster, Wahlkurse und andere Möglichkeiten in alle Lehrpläne der allgemeinen und beruflichen Bildung integriert wird;
b)Anbieter allgemeiner und beruflicher Bildung dabei unterstützen, mehr grenzüberschreitende gemeinsame Aktivitäten zu entwickeln und durchzuführen, einschließlich gemeinsame Programme, die zu gemeinsamen Abschlüssen führen, indem europäische Initiativen bestmöglich genutzt werden, insbesondere Allianzen Europäischer Hochschulen, Zentren der beruflichen Exzellenz, nationale Berufsbildungsteams, Allianzen für Innovation und Erasmus+-Lehrkräfteakademien; auf den Erfahrungen von Allianzen Europäischer Hochschulen aufbauen, die für Studierende eine Mobilitätsquote von 50 % anstreben – bei Nutzung von physischer, virtueller und gemischter Mobilität;
c)die ein- und ausgehende Lernmobilität fördern und als wertvolle und machbare Mobilitätsoption für alle Lernenden und Beschäftigten in nichtformales und informelles Lernen, Jugendarbeit und Freiwilligentätigkeiten integrieren, unter anderem durch Sensibilisierung von und Kontaktaufnahme zu Anbietern nichtformalen und informellen Lernens, lokalen und regionalen Behörden, Jugendzentren und Organisationen der Zivilgesellschaft sowie anderweitige Unterstützung;
d)die Anwendung von Qualitätskriterien für die Vorbereitung, Durchführung und Weiterverfolgung von Lernmobilitätsmaßnahmen unterstützen, unter anderem durch Übernahme von Qualitätsstandards, die im Rahmen des Programms Erasmus+, des Programms des Europäischen Solidaritätskorps und anderer Lernmobilitätsmaßnahmen entwickelt wurden, und durch Konzentration auf die Zugänglichkeit und Inklusivität dieser Maßnahmen;
e)die Zusammenarbeit zwischen den Stellen fördern, die Finanzierungsinstrumente auf EU-, internationaler, nationaler oder regionaler Ebene verwalten und durchführen, damit die Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung der Lernmobilität koordiniert werden, wobei Überschneidungen vermieden werden und die Wirkung der Ressourcen maximiert wird;
(2)das Erlernen von Sprachen zu fördern, indem sie
a)das Erlernen von Sprachen in allen Phasen der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie in den Bereichen Jugend und Sport verbessern, unter anderem durch Bereitstellung eines Teils der Lehrpläne in anderen EU-Sprachen als der/den Landessprache(n), um die Möglichkeiten und Optionen für Lernmobilität zu fördern;
b)den Zugang zu Sprachunterricht und ‑erwerb erleichtern, auch für Erwachsene, um die fremdsprachlichen Kompetenzen der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, damit sie die Lernmobilität, den Europäischen Bildungsraum und Beschäftigungsmöglichkeiten in vollem Umfang nutzen können;
(3)die Teilnahme an Lernmobilitätsmaßnahmen zu fördern, indem sie
a)eine Mobilitätskultur für lebenslanges Lernen in allen Lernphasen von der Schule bis zur Erwachsenenbildung und in allen Lernumgebungen aufbauen, unter anderem durch die Entwicklung vielfältiger Mobilitätsformate und ‑maßnahmen, die Unterstützung von Entsende- und Aufnahmeorganisationen bei der Verfolgung ihrer Internationalisierungsstrategie, die Steigerung der Attraktivität von Bildungseinrichtungen für die Aufnahme mobiler Lernender und die Bestärkung von Alumni-Netzwerken darin, Lernerfahrungen auf lokaler Ebene zu entwickeln und zu fördern;
b)die Zusammenarbeit zwischen regionalen und lokalen Behörden, Anbietern allgemeiner und beruflicher Bildung, Organisationen der Zivilgesellschaft, nichtstaatlichen Organisationen und privaten Einrichtungen fördern, um die ausgehende Lernmobilität, auch für Menschen mit geringeren Chancen, zu stärken und zu unterstützen, und für Personen, die im Rahmen von Lernmobilitätsmaßnahmen ins Land kommen, ein aufgeschlossenes Umfeld schaffen;
c)Behörden und Organisationen, die als entsendende und aufnehmende Stellen Mobilitätsprogramme verwalten, dazu anhalten, den Verwaltungsaufwand für Organisationen und Teilnehmende zu verringern und während des gesamten Antragsverfahrens Orientierungshilfe zu leisten;
d)flexible Formate der Lernmobilität unterstützen, die den Kreis der Teilnehmenden erweitern und als Ausgangsbasis für längere Auslandsaufenthalte dienen können, einschließlich Gruppenmobilität, Kurzzeitmobilität und gemischte Intensivprogramme sowie alle anderen Lernerfahrungen, die zu Microcredentials führen können, im Einklang mit dem europäischen Ansatz für Microcredentials für lebenslanges Lernen und Beschäftigungsfähigkeit;
e)die Arbeit der Beschäftigten, die Lernmobilitätsprojekte und ‑maßnahmen vorbereiten und durchführen, wertschätzen, indem sie zu einem festen und formell anerkannten Bestandteil des Berufs von Beschäftigten in der allgemeinen und beruflichen Bildung und von Jugendarbeiterinnen und ‑arbeitern gemacht wird, insbesondere im Hinblick auf die Arbeitszeitquoten und formalen Anforderungen für den beruflichen Aufstieg, und die Rolle des für Mobilität zuständigen Personals bei der Vorbereitung, Förderung und anschließenden Unterstützung der Mobilität der Lernenden anerkennen;
(4)Informationen über Lernmobilitätsmöglichkeiten bereitzustellen, indem sie
a)Förderer von Lernmobilitätsprojekten – Koordinatoren, Kontaktstellen, Botschafter oder spezielle Informationszentren für Lernmobilität – auf regionaler oder lokaler Ebene einrichten, die ihr Fachwissen mit regionalen und lokalen Anbietern allgemeiner und beruflicher Bildung, Organisationen der Zivilgesellschaft und privaten Einrichtungen austauschen, die Teilnahme an Lernmobilitätsmaßnahmen unterstützen und diese Koordinatoren ermutigen, sich auf nationaler und EU-Ebene zu vernetzen;
b)Lernenden gezielte Informationen über Lernmobilitätsmöglichkeiten während des gesamten lebenslangen Lernprozesses zur Verfügung stellen, einschließlich in Schulen und Jugendzentren, bei Anbietern von beruflicher Aus- und Weiterbildung und Erwachsenenbildung, Trägern von Jugendarbeit und Freiwilligentätigkeiten, Hochschuleinrichtungen und Arbeitgebern, indem auf der Arbeit der Förderer von Lernmobilitätsprojekten aufgebaut wird und Informationen über Lernmobilitätsmöglichkeiten in die Studien- und Berufsberatung integriert werden;
c)für die Vorteile von Lernmobilität im Ausland werben und Ratschläge, Tipps und Betreuungsangebote bereitstellen, insbesondere für Lernende mit geringeren Chancen, unter anderem durch optimale Nutzung der Erasmus+-App;
d)die Aufnahmeorganisationen dabei unterstützen, für eine reibungslose Aufnahme der ankommenden Lernenden zu sorgen, unter anderem durch die Verfügbarkeit von Informationen und einschlägigem Material;
e)eine Verbindung schaffen zwischen der Lernmobilität und Mobilität der Arbeitskräfte, indem Kontakte zwischen den Förderern von Lernmobilitätsprojekten und den Mobilitätsberaterinnen und ‑beratern des Europäischen Netzes der Arbeitsvermittlungen (EURES) hergestellt werden;
f)Informationen über die Lebens- und Arbeitsbedingungen in den Aufnahmeländern bereitstellen, indem die auf dem EURES-Portal verfügbaren Informationen über die Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Mitgliedstaaten und EFTA-Ländern und der spezielle Bereich der EU-Lernecke genutzt werden und diese Informationen auch mit den nationalen Portalen für Lernmobilität verknüpft werden;
(5)die Transparenz und Anerkennung von Lernergebnissen zu fördern, indem sie
a)die automatische Anerkennung der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland, die auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung, einschließlich der Ebene des virtuellen und des integrierten Lernens, absolviert wurden, unterstützen, indem Anbieter allgemeiner und beruflicher Bildung Orientierungshilfen und Schulungen erhalten und für eine einheitliche Entscheidungsfindung in Bezug auf die Anerkennung gesorgt wird;
b)die vollständige automatische Anerkennung von Qualifikationen und Ergebnissen von Lernzeiten im Ausland auf Ebene der Hochschulbildung sicherstellen, durch umfassende Nutzung der verfügbaren Systeme und Instrumente, was auch die Sicherstellung der vollständigen Umsetzung des ECTS im Einklang mit seinem Leitfaden von 2015 – bei dem die Lernergebnisse im Mittelpunkt stehen – mithilfe des externen Qualitätssicherungssystems umfasst;
c)Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung dazu animieren, ihre Entscheidungen über die Anerkennung von Lernergebnissen schriftlich festzuhalten, um die Kohärenz und Transparenz der Entscheidungsfindung im Laufe der Zeit sowie zwischen den verschiedenen Organisationsstrukturen der Einrichtungen zu gewährleisten und sicherzustellen, dass das Konzept und die Definition der automatischen Anerkennung verstanden werden;
d)die vollständige Anerkennung von Kompetenzen unterstützen, die durch Lernmobilität im Rahmen von nichtformalem und informellem Lernen, Jugendarbeit und Freiwilligentätigkeit erworben wurden, indem die Zusammenarbeit bei Validierungsregelungen zwischen den einschlägigen Stellen in allen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung, den Anbietern nichtformalen Lernens und den Organisationen der Zivilgesellschaft gefördert wird, damit die Ergebnisse nichtformalen und informellen Lernens in der formalen Bildung und auf dem Arbeitsmarkt leichter genutzt werden können;
e)Anbieter allgemeiner und beruflicher Bildung und Organisatoren von Lernmobilitätsmaßnahmen für Jugendliche, Jugendarbeit und Freiwilligentätigkeiten bei der systematischen Nutzung der EU-Rahmenwerke und ‑Instrumente unterstützen, beispielsweise der Nutzung von Europass, der mehrsprachigen europäischen Klassifikation von Qualifikationen, Kompetenzen und Berufen, europäischen digitalen Zertifikaten, dem Europäischen Qualifikationsrahmen, dem Europass Mobilitätsnachweis und dem Youthpass und/oder nationalen Rahmenwerken zur Unterstützung der Ermittlung, Dokumentation, Bewertung und gegebenenfalls Zertifizierung von im Rahmen von Lernmobilität entwickelten Kompetenzen;
f)Schritte im Hinblick auf die Ratifizierung des Globalen Übereinkommens der UNESCO über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich einleiten, um die faire und transparente Anerkennung von Qualifikationen aus Drittländern sowie von unvollständigen und früher erworbenen Kenntnissen zu verbessern; Informationen über die Anerkennungsverfahren für Qualifikationen aus Drittländern und die Vergleichbarkeit mit nationalen Qualifikationen veröffentlichen;
g)die politische Zusammenarbeit nutzen, insbesondere den Globalen Dialog des Bologna-Prozesses und die Zusammenarbeit von Anerkennungsbehörden und Qualitätssicherungsstellen, um Kapazitäten in den Hochschuleinrichtungen der Drittländer aufzubauen und Qualitätssicherungsprozesse aufeinander abzustimmen, damit Studierende aus Drittländern im Rahmen ihres Auslandsaufenthalts maximale Lernergebnisse erzielen und der Auslandsaufenthalt im Heimatland uneingeschränkt auf ihren Abschluss angerechnet wird;
(6)den Übergang in den Arbeitsmarkt und die berufliche Mobilität zu unterstützen, indem sie
a)den Übergang von der Lernmobilität zur beruflichen Mobilität erleichtern, indem mobile Lernende und Lehrkräfte, Ausbildende, andere Lehrkräfte und Jugendarbeiterinnen und ‑arbeiter dabei unterstützt werden, bei öffentlichen Arbeitsverwaltungen und EURES Hilfe für Arbeitsuchende zu beantragen;
b)Lernenden, einschließlich jungen Absolventinnen und Absolventen im Rahmen von Erasmus+, dabei helfen, Praktika im Ausland zu absolvieren, um ihre unternehmerischen, innovativen, kreativen und interkulturellen Kompetenzen weiterzuentwickeln;
c)einschlägige Organisationen darin bestärken, Praktikantinnen und Praktikanten aus dem Ausland aufzunehmen, unter anderem durch Investitionen, Sensibilisierungsmaßnahmen und zugängliche Informationen;
(7)die Inklusivität und Zugänglichkeit von Lernmobilität zu verbessern, indem sie
a)für die Lernmobilität Inklusionsziele auf nationaler oder regionaler Ebene definieren, die zur Erreichung des in Buchstabe c festgelegten Inklusionsziels auf EU-Ebene beitragen würden, und gezielte Maßnahmen zur Förderung der Mobilität von Menschen mit geringeren Chancen erarbeiten;
b)sicherstellen, dass Lernmobilität für Menschen mit Behinderungen zugänglich ist, indem Hindernisse beseitigt und entsprechende Bedürfnisse bereits von Beginn der Gestaltung der Lernmaßnahme an berücksichtigt werden;
c)die Unterstützung leisten, die notwendig ist, um Lernmobilität für Menschen mit geringeren Chancen zugänglich zu machen, und Organisationen fördern, die diese Menschen aufnehmen, auch durch Bereitstellung angemessener Finanzmittel auf nationaler oder regionaler Ebene und Förderung von Synergien zwischen verschiedenen EU-, internationalen, nationalen und regionalen Finanzierungsinstrumenten;
d)präzise und zeitnahe Informationen über die verfügbaren Finanzierungsmöglichkeiten für Lernmobilität, den Zeitplan für Zahlungen und andere verfügbare Unterstützung für Lernende bereitstellen;
e)zur vollständigen oder teilweisen Vorauszahlung von Finanzhilfen anregen und die Übertragbarkeit von Finanzhilfen und Darlehen ermöglichen; dazu anregen, diese Finanzhilfen gemäß den nationalen Rechtsvorschriften von Steuern und Sozialabgaben freizustellen, Finanzhilfen, die von Rechtsträgern des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts gewährt werden, in gleicher Weise behandeln, und an Mobilitätsmaßnahmen teilnehmende Personen über die Verfahrensvorschriften in Bezug auf die Einkommensbesteuerung unterrichten;
f)Lernmobilität im Ausland dadurch erleichtern, dass gemeinsam mit den zuständigen nationalen und lokalen Behörden gegen den Mangel an Studierendenwohnungen für mobile Lernende vorgegangen wird;
g)im Einklang mit den Rechtsvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten für einen angemessenen Schutz von Personen sorgen, die an Mobilitätsmaßnahmen teilnehmen, einschließlich Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten, Nachwuchsforscherinnen und ‑forschern und Jugendarbeiterinnen und ‑arbeitern und insbesondere Minderjährigen, was Versicherungen, Arbeitsnormen, Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen, Steuern, soziale Sicherheit, einschließlich Zugang zur Gesundheitsversorgung, anbelangt, und gegebenenfalls die Möglichkeit zur Ansammlung von Rentenansprüchen schaffen;
(8)die ökologische Nachhaltigkeit von Lernmobilität zu verbessern, indem sie
a)das Reisen mit nachhaltigeren Verkehrsmitteln von und zu Zielen für Lernmobilität sowie während des Auslandsaufenthalts gegebenenfalls zu einem festen Bestandteil der Lernerfahrungen im Ausland machen und angemessene Finanzmittel und Orientierungshilfen zu nachhaltigem Reisen bereitstellen;
b)Anbieter allgemeiner und beruflicher Bildung und Organisationen der Zivilgesellschaft, die Lernmobilitätsmaßnahmen anbieten, dabei unterstützen, durch Schulungen, Leitlinien und Austausch bewährter Verfahren nachhaltige Vorgehensweisen in ihren Alltag zu integrieren;
c)Anbieter allgemeiner und beruflicher Bildung bei der Festlegung von Zielen und Überwachungsregelungen auf organisatorischer Ebene helfen, um die Treibhausgasemissionen von Reisen im Rahmen von Lernmobilität zu senken;
(9)digitale Technologien zur Erleichterung von Lernmobilität zu nutzen, indem sie
a)die Entwicklung und Nutzung interoperabler IT-Systeme auf der Grundlage gemeinsamer europäischer Standards für Lernende, Lehrkräfte und Personal unterstützen, unter uneingeschränkter Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften, damit Lernerfahrungen im Ausland verwaltet und registriert werden können und Organisationen, die Informationen über Mobilitätsmöglichkeiten bereitstellen, Mobilitätsmaßnahmen verwalten können, die automatische Anerkennung unterstützt und der Verwaltungsaufwand verringert wird, unter anderem durch umfassende Nutzung der Merkmale des europäischen Studierendenausweises und der Instrumente der Europass-Plattform, unter anderem durch die Digitalisierung von Lernnachweisen mithilfe der Infrastruktur für europäische digitale Zertifikate;
b)zu Initiativen beitragen, mit denen die Mobilität von Forschenden gefördert wird, und einschlägige Informationen und Unterstützungsleistungen bereitstellen, einschließlich EURAXESS und die geplante EFR-Talentplattform;
c)finanzielle und personelle Mittel für die Unterstützung von Anbietern allgemeiner und beruflicher Bildung und Organisationen der Zivilgesellschaft zur Verfügung stellen, damit diese bei Bedarf auf ihrer Ebene digitale Instrumente einrichten und verwenden und/oder bestehende digitale Instrumente zur Ergänzung der physischen Mobilität nutzen können;
d)die Entwicklung hochwertiger Formate mit gemischter und virtueller Mobilität durch die Anpassung bestehender nationaler Rahmenwerke unterstützen, um ergänzende innovative Mobilitätsformate zu ermöglichen, bei denen digitale Technologien zum Einsatz kommen;
(10)die Werte der EU durch Lernmobilität zu fördern, indem sie
a)alle Lernenden, Lehrkräfte und Beschäftigten im Bildungsbereich dazu anregen, während ihres Lernaufenthaltes im Ausland am Leben der Aufnahmegemeinschaften teilzunehmen, auch im Rahmen von Freiwilligentätigkeiten;
b)die Lernerfahrungen im Ausland durch Schulungen in den Bereichen interkulturelles Bewusstsein, bürgerschaftliches Engagement, digitale Kompetenz und Medienkompetenz, Werte und Grundrechte der EU bereichern;
c)ankommenden Lernenden, Lehrkräften und Beschäftigten im Bildungsbereich Informationen zur Verfügung stellen, die für das lokale Umfeld relevant sind, und durch Betreuungspersonal und administrative Unterstützung eine Willkommenskultur etablieren;
d)dafür sorgen, dass mobile Studierende und Beschäftigte im Bildungsbereich größtmögliche akademische Freiheit genießen; Bildungseinrichtungen dazu animieren, unter anderem durch Qualitätssicherung eine Qualitätskultur zu entwickeln, in der die uneingeschränkte Einhaltung der Grundsätze der akademischen Integrität auch während des Auslandsaufenthalts gewährleistet ist;
(11)die EU als Ziel für Lernmobilität zu bewerben, indem sie
a)im Rahmen des Konzepts „Team Europa“ eng zusammenarbeiten, um die Attraktivität der EU als Ziel eines Auslandsaufenthalts zu Lernzwecken zu erhöhen, wobei das bestehende Spektrum nationaler und regionaler Initiativen genutzt wird, beispielsweise das Projekt „Studieren in Europa“ in der Hochschulbildung;
b)die Lernmobilität mit anderen Teilen der Welt erleichtern, insbesondere mit Ländern mit Erweiterungsperspektive, und zwar durch eine engere Zusammenarbeit zwischen ihren für allgemeine und berufliche Bildung zuständigen Behörden und Einrichtungen und den entsprechenden Stellen in der EU; Fachkräftepartnerschaften können einen Rahmen für stärkere Kooperationspartnerschaften mit wichtigen Drittländern im Einklang mit den gemeinsam vereinbarten Zielen bieten; eine Zusammenarbeit dieser Art kann dazu beitragen, dass dank der Lernmobilität indirekt Qualifikationsdefizite in Drittländern und in der EU angegangen werden, indem beispielsweise Qualifikationsdefizite in vom ökologischen und vom digitalen Wandel betroffenen Sektoren geschlossen werden und die Beschäftigungsfähigkeit der Lernenden verbessert wird;
c)sich dafür einsetzen, dass für Drittstaatsangehörige, die für ein Lernangebot in einem Mitgliedstaat ausgewählt werden, in Abhängigkeit von der geplanten Aufenthaltsdauer in der EU rechtzeitig Visa für einen längerfristigen Aufenthalt und Aufenthaltserlaubnisse gemäß der Richtlinie (EU) 2016/801 oder Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 ausgestellt werden;
(12)die Umsetzung dieser Empfehlung zu unterstützen, indem sie
a)mit allen einschlägigen Interessenträgern bis Mai 2025 auf nationaler oder regionaler Ebene Aktionspläne für 2025-2030 ausarbeiten und die Kommission darüber unterrichten, wie diese Empfehlung in den Bereichen Hochschulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Schul- und Erwachsenenbildung, Jugend und Sport, in denen sowohl eingehende als auch ausgehende Lernmobilität stattfindet, umzusetzen ist;
b)bei den in den Erwägungsgründen 27 bis 39 dargestellten geplanten Maßnahmen der Kommission uneingeschränkt mit ihr zusammenarbeiten.
Geschehen zu Brüssel am […]
Im Namen des Rates
Der Präsident /// Die Präsidentin
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 8.11.2023
COM(2023) 719 final
ANHÄNGE
des
Vorschlags für eine Empfehlung des Rates
„Europa in Bewegung“ – Lernmobilität für alle
{SWD(2023) 719 final} - {SWD(2023) 720 final}
ANHANG I
Ein politischer Rahmen für die Mobilität von Lehrkräften
Gemäß der Mitteilung der Kommission von 2020 über die Vollendung des europäischen Bildungsraums bis 2025 wird die Kommission „gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern einen politischen Rahmen für die Erhöhung der Zahl und der Qualität der Auslandsaufenthalte von Lehrkräften in Europa auf der Grundlage ihres tatsächlichen Mobilitätsbedarfs erarbeiten“.
Die Entschließung des Rates zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030) enthält spezifische Maßnahmen, um den prioritären Bereich der Lehrkräfte und Ausbildenden anzugehen. Im Zuge dessen soll auch die Möglichkeit geprüft werden, einen politischen Rahmen für die Mobilität von Lehrkräften zu erarbeiten.
Der Grund für diesen Auftrag liegt darin, dass bei Lehrkräften besondere Herausforderungen bestehen, die auch in der diesem Vorschlag beigefügten Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen untersucht werden.
Dieser Rahmen enthält eine Reihe von Maßnahmen, die es auf schulischer, lokaler, regionaler und systemischer Ebene umzusetzen gilt, um die in den EU-Mitgliedstaaten festgestellten Hindernisse für die Mobilität von Lehrkräften zu beseitigen. Er soll Interessenträgern als Inspirationsquelle dienen, die im Einklang mit ihren jeweiligen Systemen eigene Strategien für die Mobilität von Lehrkräften entwickeln wollen. Darüber hinaus beinhaltet er eine Ergänzung und Erweiterung der Maßnahmen, die in den Schlussfolgerungen des Rates zur Förderung der Mobilität von Lehrkräften und Ausbildenden während ihrer beruflichen Aus- und Weiterbildung ausgeführt werden, und der Aufwertung der Mobilität von Lehrkräften in Schulen und Gemeinschaften. In den Schlussfolgerungen des Rates werden die positiven Auswirkungen von Lernmobilität im Ausland auf die berufliche Entwicklung von Lehrkräften und die Bildungssysteme hervorgehoben und auch Mobilitätshindernisse benannt. In diesem Anhang wird der Tatsache Rechnung getragen, dass diese Hindernisse überwunden werden müssen, um die Mobilität von Lehrkräften sowohl in der Erstausbildung als auch während ihrer beruflichen Weiterbildung zu einem Standardweg zu machen.
Der Grundgedanke dahinter besteht darin, dass die Lernmobilität von Lehrkräften ein wesentlicher Teil ihrer Erstausbildung und beruflichen Weiterbildung sein sollte, da sie die Attraktivität des Lehrberufs erhöhen kann und maßgeblich für die Weiterentwicklung von Schulen und Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung im Hinblick auf den Europäischen Bildungsraum ist.
Die Kommission wird die Mitgliedstaaten bei der Einführung der in diesem Dokument dargelegten notwendigen Vorkehrungen und Maßnahmen insbesondere durch den Austausch bewährter Verfahren und Peer-Learning unterstützen; sie wird auf den bewährten Verfahren aufbauen, die im Rahmen des Programms Erasmus+ entwickelt wurden, wie beispielsweise den Erasmus+-Lehrkräfteakademien, die Lehrkräfte zu Beginn ihrer Laufbahn unterstützen und ihre berufliche Entwicklung stärken sollen.
Die Interessenträger auf schulischer, regionaler, lokaler und systemischer Ebene können die genannten allgemeinen Ziele erreichen durch:
1.Integration von Mobilität in die Erstausbildung und berufliche Weiterbildung von Lehrkräften
a)Erstausbildung
–Einbeziehung einer inklusiven und geschlechtergerechten Mobilität in die Erstausbildung von Lehrkräften als dringend empfohlener Teil ihrer Lehrpläne;
–Anerkennung von Lernmobilität als integraler Bestandteil der Erstausbildung von Lehrkräften, wobei insbesondere Unterrichtsaufträge im Ausland als gleichwertig mit der Ausbildung an einer Bildungs- und Ausbildungseinrichtung im eigenen Land anerkannt werden;
–Reservierung von Zeitfenstern („Mobilitätsfenstern“) im akademischen Jahr der Erstausbildung von Lehrkräften, damit angehende Lehrkräfte leicht Mobilitätszeiten wahrnehmen können, ohne dass ihr Studium beeinträchtigt wird;
–Einführung von Modulen in den Lehrplänen für die Erstausbildung von Lehrkräften, mit denen die für Lernaufenthalte im Ausland notwendigen Kompetenzen erworben werden (z. B. Sprachkenntnisse, interkulturelle Vermittlung, digitale Kompetenzen).
b)Berufliche Weiterbildung
–Offizielles Honorieren von Lehrkräften, die einen Auslandsaufenthalt absolvieren, und Anerkennen der Ergebnisse als legitimer und wertvoller Teil ihrer beruflichen Tätigkeit;
–Ermittlung und Integration von Mobilitätsfenstern im Schuljahr, innerhalb derer die Entsendung und Aufnahme von Lehrkräften und künftigen Lehrkräften angemessen und leicht umsetzbar und bei Bedarf für Vertretung gesorgt ist;
–Abschluss bilateraler Abkommen auf nationaler oder gegebenenfalls regionaler Ebene, um Lösungen herbeizuführen, insbesondere im Hinblick auf die Anerkennung und Vergleichbarkeit erworbener Kompetenzen (z. B. durch einen gemeinsamen Qualitätsrahmen und die Bereitstellung einer einheitlichen Kompetenzterminologie auf europäischer Ebene);
–Unterstützung von Schulen mit angemessenen Ressourcen und flexiblen Verfahren, bei denen für an Mobilitätsmaßnahmen teilnehmende Lehrkräfte eine vorübergehende Vertretung bereitzustellen ist.
2.
Verbesserung der Zusammenarbeit auf lokaler Ebene durch Erarbeitung und Umsetzung eines strategischen Ansatzes für die Mobilität von Lehrkräften:
a)Einbeziehung der Mobilität von Lehrkräften in die allgemeine Entwicklung der Schulen
–Unterstützung von politischen Entscheidungsträgern, Schulleitungen, in der Ausbildung von Lehrkräften tätigem Personal und einschlägigen Interessenträgern bei der Darlegung, wie Lernmobilität, einschließlich Mobilität von Lehrkräften, – unabhängig von ihrem pädagogischen Fachwissen und Geschlecht – in die Strategie für die Schulentwicklung integriert werden kann;
–Festlegung von kurz-, mittel- und langfristigen Zielen für die Lernmobilität, die Teil der Gesamtstrategie für die Schulentwicklung werden sollen, auch für die Entsendung und Aufnahme von Lehrkräften (einschließlich Lehrkräften in der Ausbildung und anderem Schulpersonal) und Kooperationsprojekte mit Organisationen im Ausland (einschließlich Online-Zusammenarbeit);
–Verfolgen einer progressiven Strategie zur Umsetzung dieser Ziele, ausgehend von der Nutzung digitaler Instrumente und Plattformen, der bilateralen Zusammenarbeit und der Zusammenarbeit mit grenzübergreifenden Regionen;
–Förderung der Zusammenarbeit zwischen Schulen in demselben Gebiet oder derselben Region, um leichter Vertretungen für an Lernmobilitätsprogrammen teilnehmende Lehrkräfte zu bekommen;
–Nutzung des lokalen Systems der Organisationen aus dem Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, um Partner im Ausland zu finden;
–Aufbau von Netzen teilnehmender Einrichtungen zwischen den Mitgliedstaaten, um ein System für die Mobilität von Lehrkräften zu entwickeln, das auf den Verzeichnissen lokaler, regionaler und nationaler Bildungsbehörden, Schulkonsortien, der eTwinning-Gemeinschaft und anderen bestehenden Netzen basiert;
–Stärkung der Mobilität von Lehrkräften durch Verbesserung ihrer Sprachkenntnisse, Förderung innovativer Methoden für den Sprachunterricht und das Erlernen von Sprachen und Integration der Mehrsprachigkeit in den Unterricht.
b)Zuteilung der erforderlichen Ressourcen
–Zuteilung von speziellem Personal (Mobilitätskoordinatorinnen und ‑koordinatoren) für die Vorbereitung und Durchführung von Mobilitätsprojekten und ‑maßnahmen, einschließlich Betreuung mobiler Lehrkräfte, Unterstützung der aufnehmenden und entsendenden Einrichtungen und Abwicklung von logistischen und administrativen Vorgängen wie Unterbringung, Einkommensbesteuerung und Sozialversicherung auf der geeignetsten Ebene (Schulen, lokale Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen);
–Bündelung der Ressourcen auf der Ebene der lokalen Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen zur Bewältigung des mit der Vorbereitung und Verwaltung von Mobilitätsprojekten verbundenen Verwaltungsaufwands, insbesondere um Schulen mit schlechter Mittelausstattung die Teilnahme an Lernmobilitätsmaßnahmen zu ermöglichen;
–Aufstockung der Kapazitäten von Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen, damit sie von den Mobilitätsmaßnahmen der aktiven und angehenden Lehrkräfte und Ausbildenden profitieren und sie aufnehmen können, unter umfassender Nutzung der Zusammenarbeit mit den Erasmus+-Lehrkräfteakademien;
–Anerkennen und Honorieren der Arbeit des Personals, das Mobilitätsmöglichkeiten vor Ort Wirklichkeit werden lässt;
–Unterstützung von Schulen, die an Mobilitätsprojekten teilnehmen, durch Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen;
–Förderung von Synergien mit anderen lokalen, nationalen und EU-Fonds, insbesondere dem Europäischen Sozialfonds Plus und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, zusätzlich zu Erasmus+.
3.
Werben für die Vorteile von Lernmobilität und Förderung von Lernmobilität durch entsprechende Schulungen
–Sensibilisierung von Entscheidungsträgern auf allen Ebenen des Bildungssystems (insbesondere von Schulleitungen und anderen Führungskräften auf lokaler und regionaler Ebene) für die Vorteile von grenzüberschreitender Lernmobilität für Lehrkräfte sowie für deren Auswirkungen auf die Entwicklung von Organisationen, einschließlich Unterstützung der Schülerschaft beim Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen;
–Bereitstellung von Schulungsangeboten für Schulleitungen (u. a. durch Hospitationen im Ausland) zum Thema Schulentwicklung, unterstützt durch Lernmobilität im Ausland;
–Schaffung von Anreizen und Wertschätzung der Arbeit von Schulleitungen, die ihre Schulen und ihr Personal in Mobilitätsprojekte einbinden;
–Wertschätzung und Förderung der positiven Auswirkungen dieser Erfahrungen auf die Lehrkräfte, die Schülerschaft und die Entwicklung der Schulen sowie die Schulbildung auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene.
ANHANG II
Ein politischer Rahmen für die Mobilität von Auszubildenden
Lehrlingsausbildungen sind seit 2010 ein zentrales Merkmal der europäischen Aus- und Weiterbildungspolitik, die mit dem Kommuniqué von Brügge begann und 2020 mit der Erklärung von Osnabrück und der Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung bekräftigt wurde. Die einschlägigen politischen Prioritäten haben sich seitdem weiterentwickelt und umfassen nun die Verwirklichung der grenzüberschreitenden Lernmobilität auch für Auszubildende. Die Mobilität von Auszubildenden ist mit deutlichen Vorteilen verbunden – für junge Menschen in Bezug auf ihre Ausbildung und Beschäftigungsfähigkeit, für Unternehmen aufgrund des Kompetenzzuwachses ihrer Arbeitskräfte und für die Gesellschaft insgesamt. Fähigkeiten und Kompetenzen, wie sie die grenzüberschreitende Mobilität bieten kann (z. B. interkulturelle Kompetenzen, organisatorische Fähigkeiten, Sprachkenntnisse und andere übertragbare Fähigkeiten oder spezifische Fertigkeiten in einem technischen Bereich, den es in dem entsendenden Unternehmen/der entsendenden Einrichtung nicht gibt), können im Heimatland nicht erworben werden. Dennoch haben Auszubildende aufgrund einer Reihe von besonderen Hindernissen wie der Komplexität der rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem administrativen Status der Auszubildenden, ihrem jungen Alter, verschiedenen nationalen Berufsausbildungssystemen und Lehrplänen sowie dem Risiko eines Produktivitätsverlusts aufseiten der Arbeitgeber nur begrenzten Zugang zu Lernmobilitätserfahrungen. In diesem Anhang wird die Schaffung eines strategischen Rahmens auf nationaler Ebene vorgeschlagen, um die Mobilität von Auszubildenden auf individueller und auf System- und Unternehmensebene zu erleichtern. Er baut auf den Bestimmungen der Empfehlung des Rates zu einem Europäischen Rahmen für eine hochwertige und nachhaltige Lehrlingsausbildung auf.
Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, einen Rahmen zur Förderung der Mobilität von Auszubildenden in der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu schaffen, der auf folgenden Grundsätzen basiert:
1.
Anforderungen auf Systemebene zur Erleichterung der Mobilität von Auszubildenden
a)Einbeziehung der Mobilität von Auszubildenden in eine nationale Internationalisierungsstrategie für die allgemeine und berufliche Bildung und in branchenspezifische (wirtschaftliche) Strategien – dies kann einen schrittweisen Ansatz beinhalten, der auf Kurzzeitmobilität, Mobilität in grenzübergreifenden Regionen oder ausgewählte Branchen ausgerichtet ist oder Kurzzeitprogramme im Bereich kollektive Mobilität oder Rotation fördert;
b)Förderung der Internationalisierung durch Aufbau auf dem Know-how der Zentren der beruflichen Exzellenz, die Referenzanbieter beruflicher Aus- und Weiterbildung in den Mitgliedstaaten miteinander verbinden, zur Zusammenarbeit, auch mit einem breiten Spektrum von Interessenträgern, anregen und bestrebt sind, hochwertige Lehrpläne und Qualifikationen zu entwickeln, bei denen branchenspezifische Qualifikationsanforderungen und gesellschaftliche Herausforderungen im Mittelpunkt stehen. Zentren der beruflichen Exzellenz befassen sich mit einer Reihe von Maßnahmen, unter anderem der Integration der Mobilität von Lernenden in die Lehrpläne und der Verbesserung der Qualität und Möglichkeiten für Lernmobilität im Ausland. Sie fungieren als Triebkräfte für Exzellenz und Innovation und fördern eine proaktive Rolle der beruflichen Aus- und Weiterbildung bei der Entwicklung der regionalen und lokalen Wirtschaft;
c)Zuteilung von speziellem Personal (Botschafterinnen und Botschaftern, Anlaufstellen, Mobilitätskoordinatorinnen und ‑koordinatoren) auf lokaler und nationaler Ebene zur Sensibilisierung für die und Erleichterung der Mobilität von Auszubildenden für die verschiedenen nationalen und regionalen Programme und zur Bereitstellung von Unterstützung für die Vorbereitung und Durchführung von Mobilitätsprojekten und ‑maßnahmen, einschließlich Betreuung von Auszubildenden, Unterstützung der aufnehmenden und entsendenden Einrichtungen und Abwicklung von logistischen und administrativen Vorgängen;
d)Förderung eines Systems für die Mobilität von Auszubildenden unter anderem durch den Aufbau neuer oder die Stärkung bestehender Netze zwischen Arbeitgebern, Anbietern beruflicher Aus- und Weiterbildung, öffentlichen Arbeitsverwaltungen und Sozialpartnern unter Nutzung bestehender Initiativen wie der Europäischen Ausbildungsallianz;
e)Gestaltung der Lehrpläne dahin gehend, dass die Mobilität von Auszubildenden erleichtert wird, ohne den Abschluss ihrer Ausbildung zu gefährden, und dass im Ausland erzielte Lernergebnisse anerkannt werden (z. B. durch Aufnahme eines speziellen Mobilitätsmoduls in die Lehrpläne oder die Einführung von Fernunterricht, wo dies erforderlich und möglich ist);
f)Sicherstellen eines einfachen Zugangs zu Informationen über rechtliche und administrative Anforderungen an die Mobilität von Auszubildenden in Bezug auf die Aufwandsentschädigung und den rechtlichen Status mobiler Auszubildender;
g)Verringerung des Verwaltungsaufwands beim Antragsverfahren und Beschleunigung der Verfahren zur Erlangung von Visa und Aufenthaltstiteln für ankommende Auszubildende aus Drittstaaten – sofern erforderlich – im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/801;
h)Förderung bilateraler Abkommen über die Mobilität von Auszubildenden mit anderen Mitgliedstaaten und Drittländern (oder gegebenenfalls Regionen), um bestehende Hindernisse zu beseitigen und die Anerkennung und Vergleichbarkeit erworbener Kompetenzen zu fördern (z. B. durch einen gemeinsamen Qualitätsrahmen, der auf die spezifischen nationalen Fragen im Zusammenhang mit der Mobilität von Auszubildenden und den Systemen der Lehrlingsausbildung in den beiden Ländern ausgerichtet ist);
i)Einbindung der Sozialpartner in alle Phasen der Konzeption, Umsetzung und Weiterverfolgung von Strategien und Programmen für die Mobilität von Auszubildenden.
2.
Unterstützung für Auszubildende
a)Inklusive Umsetzung der Mobilität durch besondere Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit geringeren Chancen;
b)Ergänzung der Erasmus+-Finanzhilfen durch zusätzliche Mittel zur Deckung der Kosten für die Mobilität von Auszubildenden;
c)Förderung pädagogischer Regelungen und Instrumente zur Unterstützung der Mobilität von Auszubildenden, z. B. durch Fernschulungen, um die Unterschiede in der dualen Struktur aus Lernen und Ausbildung zu überwinden;
d)verstärkte Unterstützung von und Kontaktaufnahme zu Auszubildenden, einschließlich Unterstützung bei der sprachlichen Vorbereitung (Erstellung von speziellem Sprachlernmaterial für bestimmte Berufe in der Sprache der Aufnahmeländer);
e)Entwerfen von Begleitmaßnahmen für ins Ausland gehende Auszubildende, z. B. durch die Entwicklung eines Mentoring-/„Buddy“-Systems für die Vorbereitungsphase, das Anbieten virtueller Mobilität in der Vorbereitungsphase (zur Ergänzung der physischen Mobilität) und während des Auslandsaufenthalts oder die Unterstützung von Auszubildenden bei der Wiedereingliederung in ihr Arbeitsumfeld und der Nutzung ihrer neu erworbenen Kompetenzen nach ihrer Rückkehr;
f)Förderung von Möglichkeiten für Auszubildende an berufsbildenden Schulen, einschließlich Erasmus+-Angeboten und internationaler Mobilitätsprogramme, über ein spezielles Netz von Beraterinnen und Beratern und soziale Medien;
g)Förderung von auf dem EURES-Online-Portal angebotenen Möglichkeiten für Auszubildende, um mobile Lernende beim Übergang in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.
3.
Unterstützung für Unternehmen
a)Schaffung finanzieller Anreize für Arbeitgeber zur Entschädigung für die Zeit des Auslandsaufenthalts ihrer Auszubildenden sowie für Auszubildende, die zu ihrem entsendenden Arbeitgeber zurückkehren (z. B. eine Bonuszahlung nach Abschluss des Programms, ein Lohnzuschuss bei Einstellung nach Abschluss der Ausbildung);
b)gezielte Unterstützung der Arbeitgeber, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen, z. B. durch Förderung des Aufbaus von vorzugsweise branchenbezogenen Vermittlungsnetzen zwischen Aufnahme- und Entsendeländern, um Unternehmen bei organisatorischen Fragen und rechtlichen Anforderungen zu helfen;
c)Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Arbeitsverwaltungen und Arbeitgebern durch die Prüfung von Maßnahmen, die Auszubildenden in vom grünen und vom digitalen Wandel betroffenen Branchen Berufsbildungsmöglichkeiten im Ausland bieten; Unterstützung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Arbeitsverwaltungen und Arbeitgeberverbänden zur Behebung des Fachkräftemangels in grünen und digitalen Berufen mithilfe entsprechender Ausbildungsprogramme; Erwägung grenzüberschreitender regionaler Partnerschaften zwischen öffentlichen Arbeitsverwaltungen als erster Schritt in diese Richtung;
d)Werben für die Möglichkeiten von Erasmus+ und für die Europäische Ausbildungsallianz bei Unternehmen unter Hervorhebung der Vorteile der Aufnahme und Entsendung von Auszubildenden im Rahmen von Mobilitätsprogrammen.