EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 5.6.2023
COM(2023) 290 final
BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
über die Anwendung der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 495/77 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1945/2006 des Rates (über den Bereitschaftsdienst), der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 858/2004 des Rates (über besonders beschwerliche Arbeit) und der Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 300/76 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1873/2006 des Rates (über den Schichtdienst), durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen im Jahr 2021
BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
über die Anwendung der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 495/77 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1945/2006 des Rates (über den Bereitschaftsdienst), der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 858/2004 des Rates (über besonders beschwerliche Arbeit) und der Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 300/76 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1873/2006 des Rates (über den Schichtdienst), durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen im Jahr 2021
1.Einleitung
Gemäß den Verordnungen des Rates über den Bereitschaftsdienst (Nr. 495/77) und über besonders beschwerliche Arbeit (Nr. 858/2004) unterbreitet die Kommission dem Rat einen jährlichen Bericht über die Anzahl der Beamten und sonstigen Bediensteten, nach Laufbahngruppen, die die in diesen Verordnungen genannten Vergütungen bzw. Entschädigungen erhalten, sowie über die Höhe der entsprechenden Gesamtausgaben.
Der vorliegende Bericht betrifft das Jahr 2021. Er stützt sich auf die zum Zeitpunkt seiner Erstellung vorliegenden vollständigen Jahresangaben. Er umfasst alle Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen. Zur Vervollständigung enthält dieser Bericht auch die gleiche Art von Informationen über den Einsatz von Schichtarbeit (Verordnung (EWG) Nr. 300/76 des Rates).
2.Vergütung für Bereitschaftsdienst
Rechtsgrundlage für diese Vergütung sind die Artikel 55 und 56b des Statuts und die Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 495/77 des Rates vom 8. März 1977 in der geänderten Fassung.
Die Vergütung wird ausschließlich an Beamte und sonstige Bedienstete gezahlt, die aus Forschungsmitteln besoldet werden und
–in einer Anstalt der Gemeinsamen Forschungsstelle (Joint Research Centre – JCR) oder
–im Rahmen indirekter Maßnahmen dienstlich verwendet werden oder
aus Verwaltungsmitteln besoldet werden und
–zur Bedienung oder Überwachung technischer Anlagen,
–bei einem Sicherheitsdienst,
–bei einer Dienststelle für Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT),
–in einer Abteilung, die Unterstützung für Maßnahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) oder für Regelungen zur Koordinierung in Krisen und Notfällen leistet oder
–bei Regelungen zur Bereitstellung von Hilfsdiensten für die Mitgliedstaaten im Rahmen der Koordinierung in Krisen oder Notfällen rund um die Uhr („MS 24/7“) oder von Diensten mit einem bestätigten Bedarf an Bereitschaftsdiensten für die Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen einer Regelung zur Bereitstellung von Hilfsdiensten für die Mitgliedstaaten dienstlich verwendet werden.
Die Vergütung für Bereitschaftsdienste wird in Punkten ausgedrückt. Die Zahl der Punkte für jede tatsächlich abgeleistete Stunde Bereitschaftsdienst wird wie folgt festgelegt:
–Bereitschaftsdienst zuhause an Werktagen: 2,15 Punkte;
–Bereitschaftsdienst zu Hause am Wochenende und an Feiertagen: 4,3 Punkte;
–Bereitschaftsdienst am Arbeitsplatz an Werktagen: 11 Punkte;
–Bereitschaftsdienst am Arbeitsplatz am Wochenende und an Feiertagen: 22 Punkte.
Jeder Punkt entspricht 0,032 % des Grundgehalts eines Beamten der Besoldungsgruppe 1, Dienstaltersstufe 1 (= 0,98 EUR im Jahr 2021).
Die folgende Aufstellung enthält die Anzahl der gewährten Vergütungen pro Organ/Einrichtung/sonstiger Stelle für das Jahr 2021.
2.1.
Anzahl der Begünstigten (Beamte/Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete)
Organ, Einrichtung, Stelle
|
AD
|
AST
|
VB
|
Insgesamt
|
|
|
|
FG I
|
FG II
|
FG III
|
FG IV
|
|
Parlament
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
Rat
|
14
|
80
|
3
|
0
|
1
|
0
|
98
|
Kommission
|
136
|
253
|
48
|
11
|
16
|
12
|
476
|
- davon JRC
|
46
|
79
|
18
|
0
|
2
|
7
|
152
|
Gerichtshof
|
11
|
14
|
1
|
0
|
0
|
1
|
27
|
Rechnungshof
|
0
|
3
|
16
|
0
|
0
|
0
|
19
|
EWSA
|
0
|
1
|
0
|
0
|
1
|
0
|
2
|
AdR
|
0
|
3
|
0
|
0
|
1
|
0
|
4
|
EAD
|
14
|
7
|
0
|
0
|
0
|
1
|
22
|
Europ. Bürgerbeauftragte/r
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
EDSB
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
Insgesamt
|
175
|
361
|
68
|
11
|
19
|
14
|
648
|
2.2.
Anzahl der Begünstigten nach Art des Bereitschaftsdienstes
Organ, Einrichtung, Stelle
|
zu Hause
|
zu Hause und am Arbeitsplatz
|
am Arbeitsplatz
|
Insgesamt
|
|
|
|
|
|
Parlament
|
0
|
0
|
0
|
0
|
Rat
|
98
|
0
|
0
|
98
|
Kommission
|
461
|
6
|
9
|
476
|
- davon JRC
|
138
|
6
|
8
|
152
|
Gerichtshof
|
27
|
0
|
0
|
27
|
Rechnungshof
|
19
|
0
|
0
|
19
|
EWSA
|
0
|
2
|
0
|
2
|
AdR
|
0
|
4
|
0
|
4
|
EAD
|
22
|
0
|
0
|
22
|
Europ. Bürgerbeauftragte/r
|
0
|
0
|
0
|
0
|
EDSB
|
0
|
0
|
0
|
0
|
Insgesamt
|
627
|
12
|
9
|
648
|
2.3.Anzahl der Begünstigten nach Tätigkeit
Organ, Einrichtung, Stelle
|
JRC
|
Indirekte Maß-nahme
|
Technische Anlagen
|
Sicher-heit
|
IKT
|
GASP/ESVP
|
MS 24/7
|
Ins-gesamt
|
Parlament
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
Rat
|
0
|
0
|
0
|
28
|
56
|
14
|
0
|
98
|
Kommission
|
152
|
2
|
59
|
108
|
113
|
0
|
42
|
476
|
- davon JRC
|
152
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
152
|
Gerichtshof
|
0
|
0
|
16
|
11
|
0
|
0
|
0
|
27
|
Rechnungs-hof
|
0
|
0
|
0
|
19
|
0
|
0
|
0
|
19
|
EWSA
|
0
|
0
|
0
|
2
|
0
|
0
|
0
|
2
|
AdR
|
0
|
0
|
0
|
4
|
0
|
0
|
0
|
4
|
EAD
|
0
|
0
|
0
|
4
|
7
|
11
|
0
|
22
|
Europ. Bürger-beauftragte/r
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
EDSB
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
Insgesamt
|
152
|
2
|
75
|
176
|
176
|
25
|
42
|
648
|
3.Entschädigung für besonders beschwerliche Arbeit
Rechtsgrundlage für diese Entschädigung sind Artikel 56c des Statuts und die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 858/2004 des Rates vom 29. April 2004 in der geänderten Fassung. Die Entschädigung wird zum Ausgleich der besonderen Arbeitsbedingungen gewährt, die i) mit dem „persönlichen Schutz“ (Tragen besonders unbequemer Spezialkleidung, Teilschutz), ii) mit dem „Arbeitsplatz“ (geschlossene Räume, Räume mit hohem Lärmpegel und gefährliche Bereiche) und iii) mit der „Art der Arbeit“ (z. B. Handhabung gefährlicher Stoffe, Arbeiten mit explosiven Stoffen) zusammenhängen.
Die Entschädigung wird in Punkten für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde ausgedrückt. Die Zahl der Punkte variiert zwischen 2, z. B. für einen durchschnittlichen Lärmpegel von über 85 Dezibel, und 50 für das Tragen eines autonomen Feuerschutzanzuges. Jeder Punkt entspricht 0,032 % des Grundgehalts eines Beamten der Besoldungsgruppe 1, Dienstaltersstufe 1 (= 0,98 EUR im Jahr 2021).
3.1.Anzahl der Begünstigten (Beamte/Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete)
Organ, Einrichtung, Stelle
|
AD
|
AST
|
VB
|
Insgesamt
|
|
|
|
FG I
|
FG II
|
FG III
|
FG IV
|
|
Parlament
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
Rat
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
Kommission
|
19
|
112
|
25
|
0
|
2
|
7
|
165
|
- davon JRC
|
18
|
109
|
15
|
0
|
2
|
7
|
151
|
Gerichtshof
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
Rechnungshof
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
EWSA
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
AdR
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
EAD
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
Europ. Bürgerbeauftragte/r
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
EDSB
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
Insgesamt
|
19
|
112
|
25
|
0
|
2
|
7
|
165
|
4.Vergütung für Schichtdienst
Rechtsgrundlage für diese Vergütung sind Artikel 56a des Statuts und die Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 300/76 des Rates vom 9. Februar 1976 in der geänderten Fassung.
Die Vergütung wird ausschließlich an Beamte und sonstige Bedienstete gezahlt, die aus Forschungsmitteln besoldet werden und
–- in einem Institut der JRC oder
–im Rahmen indirekter Maßnahmen dienstlich verwendet werden oder
aus Verwaltungsmitteln besoldet werden und
–bei einer Dienststelle für Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT),
–bei einem Sicherheitsdienst,
–in einer Telefonzentrale oder einem Informationsdienst, einer Rezeption,
–in einer Abteilung, die Unterstützung für Maßnahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) oder für Regelungen zur Koordinierung in Krisen und Notfällen leistet,
–bei einem Dienst, der Unterstützung im Rahmen der Koordinierung in Krisen und Notfällen leistet, oder
–zur Bedienung oder Überwachung technischer Anlagen dienstlich verwendet werden.
Die folgende Aufstellung enthält die Anzahl der gewährten Vergütungen pro Organ/Einrichtung/sonstiger Stelle für das Jahr 2021.
4.1.Anzahl der Begünstigten (Beamte/Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete)
Organ, Einrichtung, Stelle
|
AD
|
AST
|
VB
|
Insgesamt
|
|
|
|
FG I
|
FG II
|
FG III
|
FG IV
|
|
Parlament
|
2
|
87
|
506
|
9
|
21
|
2
|
627
|
Rat
|
0
|
74
|
0
|
5
|
0
|
0
|
79
|
Kommission
|
0
|
98
|
21
|
8
|
25
|
1
|
153
|
- davon JRC
|
0
|
17
|
10
|
0
|
0
|
0
|
27
|
Gerichtshof
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
Rechnungshof
|
0
|
1
|
16
|
0
|
0
|
0
|
17
|
EWSA
|
0
|
1
|
0
|
0
|
1
|
0
|
2
|
AdR
|
0
|
3
|
0
|
0
|
1
|
0
|
4
|
EAD
|
0
|
31
|
0
|
1
|
0
|
0
|
32
|
Europ. Bürgerbeauftragte/r
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
EDSB
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
Insgesamt
|
2
|
295
|
543
|
23
|
48
|
3
|
914
|
Für die monatliche Vergütung sind vier Sätze vorgesehen (Zahlen von 2021):
–Satz 1: Zweischichten-Dienst, mit Ausnahme der Wochenenden und der Feiertage: 440,26 EUR;
–Satz 2: Zweischichten-Dienst, einschließlich nachts, an Wochenenden und Feiertagen: 664,51 EUR;
–Satz 3: 24-stündiger Schichtdienst, mit Ausnahme der Wochenenden und der Feiertage: 726,56 EUR;
–Satz 4: 24-stündiger Schichtdienst, 7 Tage pro Woche: 990,54 EUR.
4.2.Anzahl der Begünstigten pro Satz
Organ, Einrichtung, Stelle
|
Satz 1
|
Satz 2
|
Satz 3
|
Satz 4
|
Insgesamt
|
|
432,05
|
652,12
|
713,01
|
972,07
|
|
Parlament
|
80
|
319
|
0
|
228
|
627
|
Rat
|
23
|
0
|
0
|
56
|
79
|
Kommission
|
14
|
0
|
8
|
131
|
153
|
- davon JRC
|
0
|
0
|
8
|
19
|
27
|
Gerichtshof
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
Rechnungshof
|
0
|
0
|
0
|
17
|
17
|
EWSA
|
2
|
0
|
0
|
0
|
2
|
AdR
|
4
|
0
|
0
|
0
|
4
|
EAD
|
21
|
0
|
0
|
11
|
32
|
Europ. Bürgerbeauftragte/r
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
EDSB
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
Insgesamt
|
144
|
319
|
8
|
443
|
914
|
4.3.
Anzahl der Begünstigten nach Tätigkeit
Organ, Einrichtung, Stelle
|
JRC
|
Krisen-/Notfall- Koord.
|
IKT
|
Sicher-heit
|
Vermitt-lung/
Empfang
|
GASP/
ESVP
|
Tech-nische An-lagen
|
In-direkte Maß-nahme
|
Ins-gesamt
|
Parlament
|
0
|
0
|
0
|
560
|
38
|
0
|
29
|
0
|
627
|
Rat
|
0
|
0
|
0
|
79
|
0
|
0
|
0
|
0
|
79
|
Kommission
|
27
|
22
|
14
|
90
|
0
|
0
|
0
|
0
|
153
|
- davon JRC
|
27
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
27
|
Gerichtshof
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
Rechnungs-hof
|
0
|
0
|
0
|
17
|
0
|
0
|
0
|
0
|
17
|
EWSA
|
0
|
0
|
0
|
2
|
0
|
0
|
0
|
0
|
2
|
AdR
|
0
|
0
|
0
|
4
|
0
|
0
|
0
|
0
|
4
|
EAD
|
0
|
0
|
12
|
9
|
0
|
11
|
0
|
0
|
32
|
Europ. Bürger-beauftragte/r
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
EDSB
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
Insgesamt
|
27
|
22
|
26
|
761
|
38
|
11
|
29
|
0
|
914
|
5.Betroffene Dienststellen und Begründung
Das Europäische Parlament, der Rat, die Kommission, der Gerichtshof, der Rechnungshof sowie die beiden Ausschüsse und der EAD greifen auf den Bereitschaftsdienst und/oder den Schichtdienst zurück und vergüten diese gemäß den geltenden Rechtsvorschriften.
Nur die Kommission vergütet besonders beschwerliche Arbeit. Diese Vergütungen werden für Arbeit innerhalb der JRC, des Amtes für Gebäude, Anlagen und Logistik in Brüssel (OIB) und der Generaldirektion Energie (GD ENER) gezahlt.
Für das Jahr 2021 gaben zwei der zehn Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen an, dass die COVID-19-Gesundheitskrise weiterhin Auswirkungen auf die Anzahl der Begünstigten hatte. Mehr Personal als vor der Krise leistet Telearbeit, einige Gebäude waren weiterhin geschlossen oder nur beschränkt zugänglich, und zeitweise war es schwierig, Ersatz für Personal, das selbst von COVID-19 betroffen war, zu finden. Die spezifischen Auswirkungen werden in den Erklärungen der betroffenen Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen näher ausgeführt.
5.1.Begründung für den Bereitschaftsdienst
Rat: 2021 gewährte der Rat 98 Bediensteten Vergütungen für Bereitschaftsdienste (2020 waren es 97).
Die Bereitschaftsdienste sollen folgende Bereiche abdecken: i) Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), Gewährleistung von Diensten zum Schutz und zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Funktionierens der Informations- und Kommunikationsnetze, Unterstützung unvorhergesehener Aktivitäten des Europäischen Rates, des Rates und ihrer Vorbereitungsgremien sowie der Abdeckung der dringenden Bedürfnisse des Europäischen Rates, des Rates und des Generalsekretariats im Hinblick auf die Verwaltung von EU-Verschlusssachen sowie Unterstützung der Aktivitäten des Präsidenten und des Generalsekretärs im Rahmen der Außenpolitik; ii) Sicherheitsdienste für eine unmittelbare Reaktion auf alle Arten von Zwischenfällen, die das Personal des Europäischen Rates und des Rates sowie die Aktivitäten des Generalsekretariats betreffen könnten, und für die ununterbrochene Unterstützung (24/7) der im Einsatz befindlichen Sicherheitsbeamten; iii) Dienste für das schnelle Verfassen, Online-Veröffentlichen und Verbreiten unmittelbarer und dringender Erklärungen des rotierenden Ratsvorsitzes und des Präsidenten des Europäischen Rates im Rahmen der GASP/ESVP und Unterstützung der Aktivitäten des Präsidenten des Europäischen Rates und des Generalsekretärs im Rahmen der Außenpolitik.
Der Bereitschaftsdienst wurde 2021 ausschließlich zu Hause geleistet.
Kommission: Im Jahr 2021 zahlte die Kommission Vergütungen für Bereitschaftsdienste an 476 Bedienstete; dies bedeutet einen Anstieg von 13 % im Vergleich zu 2020 (421 Begünstigte). Dieser Anstieg ist hauptsächlich auf 65 zusätzliche Begünstigte in der GD HR zurückzuführen und hier hauptsächlich auf zusätzliche Stellen für den Bereich Personenschutz, um die Einhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften zu gewährleisten.
Beinahe 32 % der Begünstigten (152) sind in einem der Forschungszentren der Kommission beschäftigt. Im Vergleich zum Vorjahr gab es aufgrund des Ersatzes für ausscheidendes Personal sowie der Schaffung einer neuen Dienststelle, um die Rechtsvorschriften des Gastlandes zu erfüllen, vier Begünstigte mehr in der JRC. Die meisten Bereitschaftsdienste der JRC werden zu Hause geleistet. Eine Ausnahme bildet die JRC in Ispra, wo der Bereitschaftsdienst aufgrund der spezifischen Aufgaben am Arbeitsplatz oder zu Hause geleistet wird.
Was die anderen Generaldirektionen der Kommission betrifft, so ist die Zahl der Begünstigten in der GD DIGIT und der GD ECHO aufgrund von Wechsel des Aufgabenbereichs, Ablauf von Verträgen oder Ruhestand leicht um -4 (DIGIT) bzw. -9 Begünstigte (ECHO) zurückgegangen. In den anderen Dienststellen ist die Situation gegenüber 2020 nahezu unverändert.
Gerichtshof: 2021 gewährte der Gerichtshof 27 Bediensteten Vergütungen für von zu Hause aus geleistete Bereitschaftsdienste (2020 waren es 26). Alle Begünstigten waren in der Direktion Gebäude und Sicherheit der Generaldirektion Verwaltung beschäftigt. Die Referate, in denen die Begünstigten arbeiten, sind für die Entwicklungsprojekte des Gerichtshofs sowie für die Verwaltung der Gebäude und die Sicherheit zuständig.
Rechnungshof: Die monatliche Planung des Sicherheitsdienstes umfasste im Jahr 2021 für 19 Bedienstete Bereitschaftsdienst von zu Hause aus (2020 waren es 17). Diese Bediensteten sorgten ununterbrochen und während des gesamten Jahres für die Sicherheit der Gebäude und ihrer Benutzer.
EWSA/AdR: Beim EWSA und beim AdR gibt es einen gemeinsamen Bereitschaftsdienst im Sicherheitsdienst, damit sichergestellt ist, dass das Sicherheitspersonal in der Lage ist, bei Vorfällen, die ein Eingreifen erfordern, jederzeit zu reagieren, wenn die Einrichtung geschlossen ist. 2021 umfasste der Bereitschaftsdienst (zu Hause und am Arbeitsplatz) 2 Bedienstete des EWSA (3 im Jahr 2020) und 4 Bedienstete des AdR (gleich wie im Jahr 2020).
EAD: 2021 gewährte der EAD 22 Bediensteten Vergütungen für Bereitschaftsdienste (2020 waren es 28). Dieser Rückgang erklärt sich hauptsächlich durch das Ende der Bereitschaftsdienst-Regelung in der Abteilung für strategische Kommunikation und die Ablösung der ehemaligen Generalsekretärin und ihres Teams. Für das Team des neuen Generalsekretärs wurde 2021 kein neues Bereitschaftsdienst-System eingeführt. Es wurde jedoch eine neue Bereitschaftsdienst-Regelung für den Sondergesandten für Raumfahrt und die Weltraum-Task-Force eingeführt, deren Aufgaben unter den Galileo-Mechanismus zur Reaktion auf Bedrohungen fallen.
Die Bereitschaftsdienste decken drei Arbeitsbereiche ab: i) die Sicherheitsdienste zum permanenten Schutz des Personals des EAD, der Besucher, der Gebäude und der materiellen Güter in Brüssel sowie der Verschlusssachen in der Zentrale; ii) die Unterstützung der GASP/ESVP zur permanenten Überwachung (24/7) der Ereignisse weltweit, zur Reaktion auf Krisen, Vorfälle, kritische Ereignisse, besondere Situationen oder Notfälle, zur Unterstützung des Hohen Vertreters und anderer Akteure der EU sowie zur Erleichterung der Abhaltung von Sitzungen der Krisenplattform des EAD außerhalb der normalen Arbeitszeiten und zur Unterstützung der HR-Dienste und des Generalsekretärs in ihren operativen Aufgaben zum Schutz der Sicherheit und der wesentlichen Interessen der Union und ihrer Mitgliedstaaten im Falle einer Bedrohung des oder durch das Galileo-System; iii) den Informations- und Kommunikationsdienst über das Kommunikationszentrum COMCEN, das Verschlusssachen an alle Bediensteten des EAD übermittelt und auch an der operativen Verwaltung des zentralen Cortesy-System-Hub und des Cortesy-Point of Presence für das Generalsekretariat des Rates beteiligt ist, und über die zentrale Registratur für EU-VS, die die Registrierung von C-UE/EU-C and S-UE/EU-S-Dokumenten gewährleistet.
5.2.Begründung für die Entschädigung für besonders beschwerliche Arbeit
Kommission: Wie bereits im Jahr 2020 war die Kommission das einzige Organ, das 2021 von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht hat. Entschädigungen wurden Bediensteten gezahlt, die für den Vervielfältigungsdienst des Amts für Gebäude, Anlagen und Logistik in Brüssel (OIB), die JRC sowie die GD ENER im Rahmen der Inspektionen kerntechnischer Anlagen arbeiten. Im Jahr 2021 erhielten insgesamt 165 Begünstigte die Entschädigung, gegenüber 199 Begünstigten im Jahr 2020). Dieser Rückgang um fast 17 % ist unter anderem auf die COVID-19-Gesundheitskrise zurückzuführen, während der einige Begünstigte keine besonders beschwerlichen Arbeiten übernommen haben und während der es nicht notwendig war, Begünstigte, die in den Ruhestand gegangen sind oder den Dienst verlassen haben, zu ersetzen.
2021 verteilte sich die Gesamtzahl der unter beschwerlichen Bedingungen geleisteten Arbeitsstunden wie folgt:
Ø23 565,25 Stunden (gegenüber 25 282,64 Stunden im Jahr 2020) im Zusammenhang mit persönlichem Schutz (z. B. Tragen besonders unbequemer Schutzkleidung);
Ø39 351,35 Stunden (gegenüber 42 379,07 Stunden im Jahr 2020) im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz (z. B. hoher Lärmpegel, gefährliche Bereiche);
Ø4 819,58 Stunden (gegenüber 5 073,61 Stunden im Jahr 2020) im Zusammenhang mit der Art der Arbeit (z. B. Handhabung korrosiver Stoffe);
Ø148,25 Stunden (0 im Jahr 2020) im Zusammenhang mit der Sicherheit von Personen und des Arbeitsplatzes.
Die Zahl der Arbeitsstunden ist aufgrund der geringeren Zahl der Begünstigten erheblich gesunken. Auch die COVID-19-Gesundheitskrise, die zu einer größeren Zahl an Telearbeitern führte, erklärt den Rückgang der unter besonders beschwerlichen Bedingungen geleisteten Arbeitsstunden im Vergleich zu 2020.
5.3.Begründung für den Schichtdienst
Europäisches Parlament: 2021 zahlte das Europäische Parlament Vergütungen für Schichtdienst, die Folgendes abdeckten: i) Sicherheitsdienste an den drei Dienstorten Brüssel, Straßburg und Luxemburg; ii) Dienste im Zusammenhang mit dem Empfang, der Sicherheit und der Kontrolle von Besuchern (Parlamentarium, Haus der Europäischen Geschichte und Jean-Monnet-Haus, Sportzentrum) und der Kommunikation über die Vermittlung, die eine Reihe von Diensten in mehreren Sprachen anbietet, z. B. Weiterleitung von ankommenden und ausgehenden Anrufen, Kontaktinformationen (Telefon- und Faxnummern, E-Mail- und Büroadressen), Informationen über Sitzungen und Gebäude des Europäischen Parlaments; iii) Dienste für technische Anlagen zur Überwachung und Koordinierung externer Instandhaltungsdienstleister, insbesondere außerhalb der Bürozeiten, und zur Teilnahme an der Wartung bestimmter Arten vertraulicher Informationen, z. B. der Parlamentspläne.
Bei den Diensten handelt es sich um einen Zweischichten-Dienst (Satz 1), einen Zweischichten-Dienst auch nachts, an Wochenenden und an Feiertagen (Satz 2) sowie einen durchlaufenden Schichtdienst (rund um die Uhr, Satz 4). Die Zahl der Begünstigten stieg im Jahr 2021 erheblich an (627 Personen gegenüber 545 im Jahr 2020). Dieser Anstieg ist auf einen neuen Dienst für technische Anlagen zurückzuführen, der 2021 in Betrieb ging, und auf die neuerliche Öffnung von Gebäuden, die während der COVID-19-Krise geschlossen waren.
Rat: Der Rat verfügt über einen Schichtdienst, der unabdingbar dafür ist, die Kontinuität der Dienste für die Prävention und die Sicherheit der Gebäude und Personen in den beiden Gebäuden des Organs sicherzustellen. Die Zahl der Begünstigten ist nahezu gleich geblieben (79 im Jahr 2021 gegenüber 78 im Jahr 2020).
Kommission: Innerhalb der Kommission haben die JRC (aufgabenbedingt) und die GD HR (Sicherheitsdienst und Prävention) den größten Bedarf an dieser Art von Arbeitsorganisation (27 bzw. 82 Personen im Jahr 2021). Im Vergleich zum Jahr 2020 hat sich die Zahl der Begünstigten sowohl in der JRC als auch der GD HR um eine Person verringert.
Wie im Jahr 2020 wurde in den übrigen Generaldirektionen 2021 von 44 Personen Schichtdienst in folgenden Bereichen geleistet:
–Sicherheit und Prävention: 8 (OIL);
–Informations- und Kommunikationstechnologie: 14 (GD COMM);
–Unterstützung der Mitgliedstaaten: 22 (GD ECHO).
Bei der Kommission kommen die Vergütungssätze 1, 3 und 4 zur Anwendung, wobei Satz 4 (Schichtdienst) vor allem bei den Sicherheitsdiensten anfiel.
Rechnungshof: Der Rechnungshof meldete 2021 als einzigen Schichtdienst einen Dienst, der innerhalb der Dienststelle Personal, Finanzen und Allgemeine Dienste eingerichtet wurde, um die Sicherheit der Gebäude und deren Benutzer zu gewährleisten. Dabei handelt es sich um einen durchlaufenden Schichtdienst rund um die Uhr (Satz 4) mit 17 Begünstigten (wie im Jahr 2020).
EWSA-AdR: Im EWSA und im AdR gibt es einen gemeinsamen Schichtdienst, der die erforderliche ständige Präsenz im Sicherheitsdienst gewährleistet. Der EWSA hat Vergütungen an 2 Begünstigte (Satz 1, 2020 waren es 3) und der AdR an 4 Begünstigte (Satz 1, gleich wie 2020) gezahlt.
EAD: 2021 zahlte der EAD 32 Vergütungen für Schichtdienst (2020 waren es 30), um den permanenten Schutz des Personals des EAD, der Besucher, der Gebäude und der materiellen Güter in Brüssel sowie die tägliche ununterbrochene (24/7) Überwachung, Evaluierung und Alarmbereitschaft im Falle von bedeutenden politischen Ereignissen oder Situationen sicherzustellen und Kommunikationsdienste für Verschlusssachen für das gesamte Personal des EAD, auch in den Delegationen, und für das Generalsekretariat des Rates bereitzustellen.
Im EAD gibt es Vergütungen mit Satz 1 und Satz 4.
6.
Haushaltsausgaben, aufgeschlüsselt nach Organ/ Einrichtung/sonstiger Stelle und Vergütung bzw. Entschädigung (in EUR)
Organ, Einrichtung, Stelle
|
Schichtdienst
|
Bereitschaftsdienst
|
Besonders beschwerliche Arbeit
|
Insgesamt
|
Parlament
|
5 396 651,55
|
0
|
0
|
5 396 651,55
|
Rat
|
740 853,00
|
325 127,00
|
0
|
1 065 980,00
|
Kommission
|
1 616 936,14
|
1 672 011,34
|
262 111,90
|
3 551 059,38
|
- davon JRC
|
238 986,33
|
647 637,89
|
241 769,76
|
1 128 393,98
|
Gerichtshof
|
0
|
74 965,88
|
0
|
74 965,88
|
Rechnungshof
|
193 189,35
|
21 162,47
|
0
|
214 351,82
|
EWSA
|
10 467,72
|
6 530,84
|
0
|
16 998,56
|
AdR
|
20 084,24
|
12 977,34
|
0
|
33 061,58
|
EAD
|
245 510,75
|
84 550,22
|
0
|
330 060,97 €
|
Europ. Bürgerbeauftragte/r
|
0
|
0
|
0
|
0
|
EDSB
|
0
|
0
|
0
|
0
|
Insgesamt
|
8 223 692,75
|
2 197 325,09
|
262 111,90
|
10 683 129,74
|
Die Ausgaben für die drei Arten von Vergütung bzw. Entschädigung beliefen sich 2021 für alle EU-Organe/Einrichtungen/sonstigen Stellen zusammengenommen auf 10 683 129.74 EUR (gegenüber EUR 10 092 450,72 im Jahr 2020)
Der Anstieg der Ausgaben für Vergütungen für Bereitschaftsdienst ist hauptsächlich auf die Zunahme der Begünstigten innerhalb der Kommission (von 421 auf 476) und im Rat auf die Schaffung neuer Bereitschaftsdienst-Teams in den Kabinetten des Ratspräsidenten und des Generalsekretärs sowie innerhalb von SMART (Dienste für Verschlusssachen) Ende 2020 zurückzuführen, wodurch im Jahr 2021 die neuen Begünstigten erstmals die Vergütung für das gesamte Kalenderjahr erhielten.
Ferner ist der Anstieg der Ausgaben für Vergütungen für Schichtdienst hauptsächlich auf die Zunahme der Begünstigten im Europäischen Parlament (von 545 auf 672) und die Zunahme der Stellen, die 2020 im Personenschutz der Kommission geschaffen wurden, zurückzuführen, wodurch im Jahr 2021 die 2020 eingestellten Begünstigten erstmals die Vergütung für Schichtdienst für das gesamte Kalenderjahr erhielten.