EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 12.5.2023
COM(2023) 247 final
BERICHT DER KOMMISSION
Jahresbericht über die Sicherheit von Offshore-Erdöl- und ‑Erdgasaktivitäten in der Europäischen Union für das Jahr 2021
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 12.5.2023
COM(2023) 247 final
BERICHT DER KOMMISSION
Jahresbericht über die Sicherheit von Offshore-Erdöl- und ‑Erdgasaktivitäten in der Europäischen Union für das Jahr 2021
Inhalt
1. EINLEITUNG
2. RECHTSGRUNDLAGE
3. METHODIK UND ANGABEN DER MITGLIEDSTAATEN
4. DER OFFSHORE-SEKTOR FÜR ERDÖL UND ERDGAS IN DER EUROPÄISCHEN UNION
4.1 Anlagen und Förderung
4.2 Offshore-Inspektionen, Untersuchungen, Durchsetzungsmaßnahmen und Regulierungsrahmen
5. VORFÄLLE UND SICHERHEITSBILANZ
6. SCHLUSSFOLGERUNGEN
1. EINLEITUNG
Seit 2016 veröffentlicht die Europäische Kommission einen Jahresbericht über die Sicherheit der Offshore-Erdöl- und ‑Erdgasaktivitäten in der EU.
Rechtsgrundlage für diesen Bericht ist die Richtlinie 2013/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 über die Sicherheit von Offshore-Erdöl- und ‑Erdgasaktivitäten und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG 1 (im Folgenden „Offshore-Sicherheitsrichtlinie“). Mit dieser Rechtsgrundlage soll ein hohes Sicherheitsniveau bei Offshore-Erdöl- und ‑Erdgasaktivitäten erreicht werden, das
I)Arbeitnehmern,
II)der Umwelt,
III)den Plattformen und Ausrüstungen für Offshore-Aktivitäten
IV)sowie Wirtschaftstätigkeiten wie Fischerei und Tourismus zugutekommt.
Die Richtlinie in der von den Mitgliedstaaten umgesetzten Fassung trägt dazu bei:
I)schwere Unfälle und Vorfälle zu vermeiden,
II)die Zahl von Vorfällen zu verringern,
III)eine wirksame Weiterverfolgung von Unfällen und Vorfällen sicherzustellen und die Schwere ihrer Folgen zu verringern.
Wie bereits die bisherigen Berichte dient der vorliegende Jahresbericht:
I)der Bereitstellung von Daten zur Zahl und Art der Anlagen in der EU,
II)der Information über Sicherheitsvorfälle in diesen Anlagen,
III)der Beurteilung der Sicherheitsbilanz der Offshore-Erdöl- und ‑Erdgasaktivitäten.
Der Bericht erfasst nun einen Zeitraum von sechs Jahren. Er dient als Nachweis für die Sicherheitsbilanz der Offshore-Erdöl- und ‑Erdgasaktivitäten in den Mitgliedstaaten.
Diesem Bericht liegen die nationalen Jahresberichte und Angaben zugrunde, die von den Mitgliedstaaten gemäß der Offshore-Sicherheitsrichtlinie vorzulegen sind.
Es werden 171 Offshore-Erdöl- und ‑Erdgasanlagen in der Nordsee und im Atlantik, 164 Anlagen im Mittelmeer, acht Anlagen im Schwarzen Meer und vier in der Ostsee betrieben. Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten führten im Jahr 2021 in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen Sicherheitsinspektionen von 248 Offshore-Anlagen durch. Die Länder meldeten keine schweren Unfälle.
Die Zahl der Vorfälle stieg von 16 im Jahr 2020 auf 26 im Jahr 2021.
2. RECHTSGRUNDLAGE
Nach Artikel 25 der Offshore-Sicherheitsrichtlinie muss die Kommission einen Jahresbericht über die Sicherheit und die Umweltauswirkungen der Offshore-Erdöl- und ‑Erdgasaktivitäten veröffentlichen. Dieser Bericht stützt sich auf die einzelnen Jahresberichte, die die Mitgliedstaaten der Kommission vorlegen müssen. Nach Anhang IX Nummer 3 der Richtlinie müssen die Jahresberichte zumindest folgende Informationen enthalten:
a) Zahl, Alter und Standort der Anlagen,
b) Zahl und Art der Inspektionen und Untersuchungen, die zusätzlich zu etwaigen Zwangsmaßnahmen oder Verurteilungen durchgeführt wurden,
c) aufgetretene Vorfälle,
d) alle wesentlichen Änderungen am Offshore-Regulierungsrahmen,
e) Durchführung von Offshore-Erdöl- und ‑Erdgasaktivitäten.
Die für die Mitgliedstaaten geltende Frist für die Veröffentlichung und Übermittlung der geforderten Informationen endet jeweils am 1. Juni des auf den Berichtszeitraum folgenden Jahres (d. h., dass der Stichtag für das Jahr 2021 der 1. Juni 2022 ist).
Die Mitgliedstaaten müssen für die Übermittlung der Informationen die in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1112/2014 der Kommission vom 13. Oktober 2014 2 festgelegten Vorlagen verwenden. Diese Vorlagen ermöglichen es:
I)Betreibern und Eigentümern von Offshore-Erdöl- und ‑Erdgasanlagen, Informationen über Indikatoren für ernste Gefahren auszutauschen,
II)den Mitgliedstaaten, Informationen über Indikatoren für ernste Gefahren zu veröffentlichen.
Ein Leitliniendokument 3 enthält sachdienliche Angaben zu der Durchführungsverordnung sowie Erläuterungen zum praktischen Einsatz der Meldevorlagen.
3. METHODIK UND ANGABEN DER MITGLIEDSTAATEN
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, unter Verwendung der bereitgestellten Vorlagen genau festgelegte Angaben zu den Sicherheitsvorfällen in ihrem Offshore-Erdöl- und -Erdgas-Sektor zu machen. Die Daten müssen Informationen über die in der EU betriebenen Offshore-Erdöl- und ‑Erdgasanlagen wie deren Zahl, Art, Standort und Alter enthalten. Ferner müssen in den Berichten der Mitgliedstaaten Informationen zur Zahl i) der Offshore-Inspektionen, Untersuchungen und ergriffenen Durchsetzungsmaßnahmen, ii) der nach Kategorien aufgeschlüsselten Vorfälle und iii) der Verletzungen enthalten sein.
Für diesen Jahresbericht hat die Kommission auf Informationen zurückgegriffen, die von Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, den Niederlanden, Polen, Rumänien, Spanien und Zypern übermittelt wurden. Weitere Mitgliedstaaten waren entweder nicht im Offshore-Erdöl- und -Erdgas-Sektor aktiv oder übermittelten keine relevanten Informationen.
Alle Mitgliedstaaten mit Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten gaben an, die erforderlichen Daten zu allen Anlagen vorgelegt zu haben.
4. DER OFFSHORE-SEKTOR FÜR ERDÖL UND ERDGAS IN DER EUROPÄISCHEN UNION
4.1 Anlagen und Förderung
Für das Jahr 2021 meldeten die Mitgliedstaaten 347 Anlagen in EU-Gewässern (siehe Tabelle 1):
·Die Mehrzahl der Offshore-Anlagen 4 befindet sich in der Region „Nordsee und Atlantik“.
·Etwa 43 % sind im niederländischen Teil der Nordsee gelegen (in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Niederlande).
·In der Region „Mittelmeer“ ist Italien der aktivste Mitgliedstaat (mit 40 % aller Anlagen in den EU-Gewässern), gefolgt von Kroatien.
·In der Region „Schwarzes Meer“ verfügt Rumänien über eine etablierte Offshore-Erdöl- und -Erdgasindustrie. Bulgarien hat seine Offshore-Explorationsaktivitäten für Kohlenwasserstoffe fortgesetzt, verfügt jedoch nur über eine Anlage und fördert daher eine sehr geringe Menge an Öl und Gas.
·In der Region „Ostsee“ verfügt nur Polen über Offshore-Anlagen.
Tabelle 1: Anlagen am 1. Januar 2021: Art der Anlage nach Region und Mitgliedstaat
|
Region |
Land |
Art der Anlage (*) |
|||||
|
FMI |
NUI |
FNP |
FPI |
Gesamt (Region/Land) |
Veränderung gegenüber 2020 |
||
|
Ostsee |
3 |
1 |
0 |
0 |
4 |
-- |
|
|
Polen |
3 |
1 |
0 |
0 |
4 |
-- |
|
|
Schwarzes Meer |
5 |
3 |
0 |
0 |
8 |
-1 |
|
|
Bulgarien |
0 |
1 |
0 |
0 |
1 |
-- |
|
|
Rumänien |
5 |
2 |
0 |
0 |
7 |
-1 |
|
|
Mittelmeer |
16 |
146 |
0 |
2 |
164 |
-1 |
|
|
Kroatien |
2 |
17 |
0 |
0 |
19 |
-1 |
|
|
Griechenland |
1 |
1 |
0 |
0 |
2 |
-- |
|
|
Italien |
12 |
126 |
0 |
2 |
140 |
-- |
|
|
Spanien |
1 |
2 |
0 |
0 |
3 |
-- |
|
|
Nordsee und Atlantik |
55 |
115 |
1 |
0 |
171 |
-14 |
|
|
Dänemark |
7 |
11 |
1 |
0 |
19 |
-11 |
|
|
Deutschland |
1 |
1 |
0 |
0 |
2 |
-- |
|
|
Irland |
2 |
0 |
0 |
0 |
2 |
-- |
|
|
Niederlande |
45 |
103 |
0 |
0 |
148 |
-3 |
|
|
Gesamt (Art der Anlage) |
79 |
265 |
1 |
2 |
347 |
-16 |
|
|
(*) FMI: fixed, manned installation = ortsfeste und bemannte Anlage; FNP: fixed, nonproduction installation = ortsfeste, nicht der Förderung dienende Anlage; FPI: floating production installation = schwimmende Förderanlage; NUI: (normally) unattended installation = (normalerweise) unbemannte Anlage. |
Über die Hälfte der Offshore-Anlagen wurde zwischen den Jahren 1980 und 2000 in Betrieb genommen; im Jahr 2021 wurden keine neuen ortsfesten Anlagen in Betrieb genommen. Seit 2010 ist die Entwicklung neuer Förderanlagen in der Region „Nordsee und Atlantik“ deutlich zurückgegangen.
Rund 81 % des Erdöls und Erdgases der EU (14 710 Kilotonnen Rohöläquivalent) werden in der Region „Nordsee und Atlantik“ gefördert (siehe Tabelle 2). Den größten Beitrag hierzu leisten die Niederlande und Dänemark. Italien und Kroatien sind die größten Förderer in der Region „Mittelmeer“. Eine signifikante Erdöl- und Erdgasförderung in der Region „Schwarzes Meer“ wird derzeit nur von Rumänien betrieben.
Tabelle 2: Offshore-Erdöl- und ‑Erdgasförderung in der EU in Kilotonnen Rohöläquivalent (kt RÖE) im Jahr 2021
|
Region |
Land |
kt RÖE |
Anteil an EU-Gesamtförderung in % |
Veränderung gegenüber 2020 in % |
|
Ostsee |
267 |
1,5 % |
+7,2 % |
|
|
Polen |
267 |
1,5 % |
+7,2 % |
|
|
Schwarzes Meer |
1 051 |
5,8 % |
-10,9 % |
|
|
Bulgarien |
14 |
0,1 % |
-53,9 % |
|
|
Rumänien |
1 037 |
5,7 % |
-9,7 % |
|
|
Mittelmeer |
2159 |
11,9 % |
-22,6 % |
|
|
Kroatien |
185 |
1,0 % |
-23,2 % |
|
|
Griechenland |
63 |
0,3 % |
-35,1 % |
|
|
Italien |
1 902 |
10,5 % |
-21,5 % |
|
|
Spanien |
9 |
0,05 % |
-70 % |
|
|
Nordsee und Atlantik |
14 710 |
80,9 % |
-6,4 % |
|
|
Dänemark |
4 561 |
25,1 % |
-7,4 % |
|
|
Deutschland |
854 |
4,7 % |
-4 % |
|
|
Niederlande |
9 295 |
51,1 % |
-5,4 % |
|
|
Insgesamt |
18 187 |
100 % |
-8,8 % |
Die Förderung nahm in Polen leicht zu, ging aber in allen anderen Mitgliedstaaten zurück, insbesondere in Bulgarien, Griechenland und Kroatien. Im Vergleich zur Förderung in den Mitgliedstaaten im Jahr 2020 war 2021 ein Rückgang der Förderung um 9 % (ca. 1 754 Kilotonnen Rohöläquivalent) zu verzeichnen.
Von der Gesamtförderung in der EU, gemessen in Kilotonnen Rohöläquivalent (kt RÖE), entfielen 70 % auf Gas und nur 30 % auf Öl. Mit 3335 kt RÖE war Dänemark der wichtigste Ölerzeuger, gefolgt von Deutschland (843 kt RÖE), Italien (430 kt RÖE) und den Niederlanden (416 kt RÖE).
4.2 Offshore-Inspektionen, Untersuchungen, Durchsetzungsmaßnahmen und Regulierungsrahmen
Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten führten in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen im Jahr 2021 regelmäßige Inspektionen der Offshore-Anlagen durch (siehe Tabelle 3). Im Regelfall stieg mit der Zahl der Anlagen in den Mitgliedstaaten auch die Zahl der Inspektionen.
Im Vergleich zu 2020 haben die Zahl der Inspektionen, die für Inspektionen in Anlagen aufgewendeten Personentage und die Zahl der inspizierten Anlagen zugenommen. Insbesondere verbrachten die Inspektoren deutlich mehr Zeit auf Anlagen als im Jahr 2020.
Tabelle 3: Offshore-Inspektionen nach Region und Mitgliedstaat im Jahr 2021
|
Region |
Land |
Inspektionen |
Personentage auf der Anlage (ohne Reisezeit) |
Anzahl der inspizierten Anlagen |
|
Ostsee |
2 |
12 |
5 |
|
|
Polen |
2 |
12 |
5 |
|
|
Schwarzes Meer |
11 |
54 |
7 |
|
|
Bulgarien |
0 |
0 |
0 |
|
|
Rumänien |
11 |
54 |
7 |
|
|
Mittelmeer |
279 |
420 |
179 |
|
|
Kroatien |
51 |
51 |
9 |
|
|
Zypern |
1 |
3 |
1 |
|
|
Griechenland |
2 |
26 |
2 |
|
|
Italien |
222 |
339 |
164 |
|
|
Spanien |
3 |
1 |
3 |
|
|
Nordsee und Atlantik |
66 |
163 |
57 |
|
|
Dänemark |
20 |
87 |
18 |
|
|
Deutschland |
2 |
4 |
1 |
|
|
Irland |
6 |
42 |
3 |
|
|
Niederlande |
38 |
30 |
35 |
|
|
Insgesamt |
358 |
649 |
248 |
Gemäß Artikel 18 der Offshore-Sicherheitsrichtlinie werden den zuständigen nationalen Behörden bestimmte Rechte und Befugnisse im Zusammenhang mit den Betriebsvorgängen und Anlagen in ihrem Zuständigkeitsbereich gewährt. Dazu zählen das Recht, den Betrieb zu untersagen, und das Recht, Maßnahmen zu verlangen, um die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze des Risikomanagements und einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.
Im Jahr 2021 leitete Kroatien eine Untersuchung eines schweren Unfalls ein. Im Jahr 2020 führten Dänemark und Kroatien jeweils eine Untersuchung durch 5 .
Im Jahr 2021 hat kein Mitgliedstaat Durchsetzungsmaßnahmen ergriffen. Die einzige Durchsetzungsmaßnahme im Jahr 2020 wurde von Dänemark ergriffen.
5. VORFÄLLE UND SICHERHEITSBILANZ
Betreiber und Eigentümer von Anlagen sowie nationale Behörden müssen einen Unfall oder eine ernste Gefahr (im Folgenden „Ereignis“) melden. Ein einzelnes Ereignis kann jedoch durch eine oder mehrere Kategorien von Vorfällen beschrieben werden. Beispielsweise müssen zwei Kategorien von Vorfällen für dasselbe Ereignis gemeldet werden, wenn es a) zu einer unbeabsichtigten Freisetzung von Erdgas kam, aufgrund derer b) die Evakuierung der Belegschaft erforderlich war.
Im Jahr 2021 meldeten die Mitgliedstaaten 26 Ereignisse 6 gegenüber 15 im Jahr 2020:
-Dänemark – 13 Ereignisse, aber keine schweren Unfälle (8 im Jahr 2020, darunter ein schwerer Unfall),
-Niederlande – 11 Ereignisse, aber keine schweren Unfälle (4 im Jahr 2020),
-Kroatien – 2 Ereignisse, aber keine schweren Unfälle (3 Ereignisse im Jahr 2019).
Schwere Unfälle beinhalten Vorfälle, die zu Todesfällen oder schweren Personenschäden führen könnten (selbst wenn diese letztendlich nicht eintrafen).
Von den Vorfällen im Jahr 2021 fielen 77 % unter die Kategorie der unbeabsichtigten Freisetzungen von Gas und/oder Öl, 11,5 % waren auf Ausfälle sicherheits- und umweltkritischer Elemente und 11,5 % auf den Verlust an struktureller Integrität zurückzuführen. Positiv zu vermerken ist, dass keine Schiffskollisionen oder Hubschrauberunfälle gemeldet wurden und bei keinem der Vorfälle Menschen ums Leben kamen.
Tabelle 4: Vorfälle nach Kategorie (gemäß Anhang IX der Offshore-Sicherheitsrichtlinie) im Jahr 2021
|
Kategorie |
Insgesamt |
Anteil an der Kategorie insgesamt |
Anteil an den Vorfällen insgesamt |
|
|
a) |
Unbeabsichtigte Freisetzungen – insgesamt |
20 |
100 % |
76,92 % |
|
Brände durch entzündetes Öl/Gas |
1 |
5 % |
3,85 % |
|
|
Explosionen durch entzündetes Öl/Gas |
0 |
0 % |
0 % |
|
|
Nicht entzündetes Gas |
6 |
30 % |
23,08 % |
|
|
Nicht entzündetes Öl |
10 |
50 % |
38,46 % |
|
|
Gefahrstoff |
3 |
15 % |
11,54 % |
|
|
b) |
Verlust der Bohrlochkontrolle – insgesamt |
3 |
100 % |
11,54 % |
|
Blowouts |
0 |
0 % |
0 % |
|
|
Bohrlochabsperrventil-Aktivierung |
3 |
100 % |
11,54 % |
|
|
Ausfall einer Bohrlochbarriere |
0 |
0 % |
0 % |
|
|
c) |
Ausfall von sicherheits- und umweltkritischen Elementen |
3 |
100 % |
11,54 % |
|
d) |
Verlust an struktureller Integrität – insgesamt |
0 |
0 % |
0 % |
|
Verlust an struktureller Integrität |
0 |
0 % |
0 % |
|
|
Verlust der Stabilität/Schwimmfähigkeit |
0 |
0 % |
0 % |
|
|
Verlust der Lagestabilität |
0 |
0 % |
0 % |
|
|
e) |
Kollisionen mit Schiffen |
0 |
||
|
f) |
Hubschrauberunfälle |
0 |
||
|
g) |
Unfälle mit Todesfolge(*) |
0 |
||
|
h) |
Unfälle mit jeweils fünf oder mehr Schwerverletzten |
0 |
||
|
i) |
Evakuierung der Mitarbeiter |
0 |
||
|
j) |
Unfälle mit Umweltfolgen |
0 |
||
|
Insgesamt |
26 |
100 % |
||
|
(*) Nur, wenn ein Zusammenhang mit einem schweren Unfall besteht. |
||||
Die Gesamtzahl der Vorfälle in der EU stieg von 16 im Jahr 2020 (ohne das Vereinigte Königreich) auf 26 im Jahr 2021 (siehe unten). Dies entspricht fast dem Stand im Jahr 2018.
Dieser Anstieg ist in erster Linie auf die zunehmende Zahl unbeabsichtigter Freisetzungen von Öl und Gas zurückzuführen. Die Vorfälle mit Verlust der Bohrlochkontrolle stiegen zwischen 2020 und 2021 von null auf drei an. Es ist positiv zu vermerken, dass im Jahr 2021 kein Vorfall als schwerer Unfall eingestuft wurde, gegenüber zwei Vorfällen im Jahr 2020.
6. SCHLUSSFOLGERUNGEN
Im Jahr 2021 wurden 347 Offshore-Erdöl- und ‑Erdgasanlagen in der EU betrieben. Der Umfang der Erdöl- und Erdgasförderung ging von 19 941 Kilotonnen Rohöläquivalent im Jahr 2020 auf 18 187 Kilotonnen Rohöläquivalent im Jahr 2021 zurück. 76 % der gesamten Offshore-Erdöl- und ‑Erdgasförderung der EU entfielen auf Dänemark und die Niederlande.
Die Kommission hat die Sicherheit von Offshore-Erdöl- und ‑Erdgasaktivitäten in der EU auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten gemäß den Bestimmungen der Durchführungsverordnung zu den Meldepflichten vorgelegten Informationen bewertet. Folglich hängt die Richtigkeit der von der Kommission vorgenommenen Analyse von der Richtigkeit dieser Informationen ab.
Im Jahr 2021 setzten die nationalen Behörden ihre Bemühungen zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus bei Offshore-Erdöl- und ‑Erdgasaktivitäten fort, indem sie 248 Anlagen inspizierten (gegenüber 141 im Jahr 2020). Kein Land meldete eine Durchsetzungsmaßnahme.
Im Jahr 2021 ereigneten sich keine schweren Unfälle, gegenüber zwei schweren Unfällen im Jahr 2020. Die Gesamtzahl der Vorfälle (wie in Tabelle 4 kategorisiert) stieg von 16 im Jahr 2020 auf 26 im Jahr 2021, was hauptsächlich auf einen Anstieg der Vorfälle in den Niederlanden (von 4 auf 11) zurückzuführen ist. Die Mitgliedstaaten meldeten 22 Verletzungen und 4 schwere Verletzungen von Personen.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass dank der obligatorischen Inspektionen und der ergriffenen Abhilfemaßnahmen, die in der Offshore-Sicherheitsrichtlinie vorgeschrieben sind, die Sicherheit der Offshore-Erdöl- und ‑Erdgasaktivitäten durch die Arbeit der Behörden der Mitgliedstaaten erneut gewährleistet worden ist.
Um dieses hohe Sicherheitsniveau aufrechtzuerhalten, arbeitet die Kommission weiterhin eng mit der EU-Gruppe der für Offshore-Erdöl- und ‑Erdgasaktivitäten zuständigen Behörden (EUOAG) zusammen. Die EUOAG fördert bewährte Verfahren für eine sichere Durchführung aller Tätigkeiten und unterstützt die in der Gruppe vertretenen nationalen Behörden.
ABl. L 178 vom 28. Juni 2013, S. 66.
ABl. L 302 vom 22. Oktober 2014, S. 2.
https://euoag.jrc.ec.europa.eu/files/attachments/2015_11_25_implementing_regulation_guidance_document_final.pdf
Bewegliche Offshore-Bohreinheiten sind in den Daten in Abschnitt 4.1 nicht enthalten.
Dänemark führte eine Untersuchung eines schweren Unfalls durch, Kroatien führte eine Untersuchung von Sicherheits- und Umweltbedenken durch.
Die Meldepflicht erstreckt sich nicht auf bestimmte Ereignisse (z. B. solche, die nicht im Zusammenhang mit Betriebsvorgängen stehen).