Brüssel, den 8.2.2023

COM(2023) 61 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Katastrophenresilienzziele der Europäischen Union:

sich gemeinsam für künftige Notfälle rüsten


I.Die Europäische Union in einer sich wandelnden Risikolandschaft: Vorbereitung auf das Unbekannte

Die EU steht vielfältigen, gleichzeitig auftretenden Herausforderungen und Bedrohungen gegenüber, von denen einige noch bis vor sehr kurzer Zeit noch als undenkbar galten. Sie muss diese Herausforderungen antizipieren und ihre Vorsorgemaßnahmen verbessern. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat den Kontinent erschüttert und deutlich gemacht, dass wir in einem zunehmend instabilen globalen Sicherheitskontext die zivile Notfallvorsorge gegen zahlreiche – sowohl vom Menschen verursachte als auch natürliche – Bedrohungen stärken müssen. Das nukleare Risiko, Störungen der Energieversorgung, des Verkehrs und der Nahrungsversorgung, Unterbrechungen medizinischer Behandlungen, Zerstörung von Infrastruktur im Gesundheitswesen wie auch massive Wanderungsbewegungen innerhalb Europas machen deutlich, wie wichtig es ist, wesentliche Dienstleistungen, die die Grundlage unserer Gesellschaft bilden, aufrechtzuerhalten.

Während an unserer Ostgrenze ein Krieg wütet, hat die EU weiterhin mit den Folgen der COVID-19-Pandemie zu kämpfen. Bereits vor dem Auftreten von COVID-19 standen Pandemien in den nationalen Risikobewertungen mehrerer europäischer Länder ganz oben auf der Liste der ermittelten Risiken. Dies hatte jedoch nicht zu spezifischen Notfallplanungs- und Katastrophenvorsorgemaßnahmen geführt, die unsere Bürgerinnen und Bürger besser hätten schützen können. Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse hat die Union ihren Rahmen für Gesundheitssicherheit gestärkt, insbesondere durch die EU-Gesundheitsunion.

Während wir Anstrengungen unternehmen, um diese Krisen zu bewältigen, sind die massiven Auswirkungen des Klimawandels in unserem täglichen Leben immer deutlicher zu spüren und verschärfen die Krisenanfälligkeit Europas weiter. 1 In den letzten 30 Jahren war der in Europa verzeichnete Temperaturanstieg mehr als doppelt so groß wie der globale Durchschnitt - und damit größer als auf jedem anderen Kontinent der Welt. 2 Diese Tendenz zu höheren Temperaturen hat schwerwiegende Folgen. Im Jahr 2022 waren fast zwei Drittel des Gebiets der EU von Dürre betroffen, 3 was zu einer Verringerung der Wasserstände in Flüssen und Wasserspeichern und sinkenden Grundwasserständen geführt und sich auf die Bereiche Gesundheit, Energie, Wasserversorgung, Verkehr und landwirtschaftliche Erzeugung ausgewirkt hat. Hitzewellen stellen eine ernsthafte Gefahr für das Leben und die menschliche Gesundheit dar. Wiederholte, lang anhaltende Dürreperioden führen dazu, dass in der gesamten EU Waldbrände häufiger auftreten, von denen immer mehr Gebiete betroffen sind und deren Intensität zunimmt. Die Waldbrandsaison in der EU war im Jahr 2022 die zweitschlimmste – gegenüber dem Durchschnitt der letzten 15 Jahre ist die verbrannte Fläche um 250 % angestiegen. 4  Auch die verheerenden Überschwemmungen, die im Juli 2021 mehrere europäische Länder heimsuchten, führen uns vor Augen, dass extreme Wetterereignisse Menschenleben fordern, Häuser beschädigen und erhebliche wirtschaftliche Verluste verursachen. Die durch Umweltverschmutzung, Entwaldung und andere menschliche Tätigkeiten verursachte Umweltzerstörung erhöht die Anfälligkeit der Ökosysteme und verstärkt die Auswirkungen des Klimawandels. In mehr als der Hälfte der EU-Mitgliedstaaten gelten Erdbeben als eines der größten Risiken. Extreme Wetterereignisse verschärfen die Erdbebenanfälligkeit der alternden europäischen Infrastruktur, darunter die Verkehrsinfrastruktur, Krankenhäuser, Feuerwachen sowie Energieerzeugungs- und -verteilungsanlagen.

Der Katastrophenschutz 5  ist nach einer Katastrophe ein Rettungsanker für die betroffene Bevölkerung. Im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union (im Folgenden „Unionsverfahren“) 6 hat die EU ihre Notfallbereitschaft auf allen Ebenen erhöht. Wenn die Kapazitäten eines einzelnen Landes durch eine Krise überfordert sind, bildet das Unionsverfahren das operative Rückgrat für die kollektive Reaktion Europas und sorgt für Einsätze sowohl innerhalb der Union (einschließlich der Regionen in äußerster Randlage der EU) als auch außerhalb der Union. Im Zeitraum 2020 bis 2022 wurde das Unionsverfahren über 320 Mal aktiviert 7 , davon über 100 Mal von den Mitgliedstaaten. Das ist fünft Mal so oft wie im Durchschnitt der letzten zehn Jahre.

Im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine wurden im Rahmen des Unionsverfahrens lebensrettende Hilfe mit dem umfangreichsten und komplexesten Katastrophenschutzeinsatz der EU geleistet, der seit dem Bestehen dieses Verfahrens durchgeführt wurde. Der Ukraine und ihren Nachbarländern wurde Hilfe in Form von mehr als 80 000 Tonnen Sachleistungen im Wert von rund 500 Mio. EUR zur Verfügung gestellt.

Lieferung von rescEU-Stromaggregaten an die Ukraine

© Departamentul pentru Situaţii de Urgenţă, 2022

In der Frühphase der COVID-19-Pandemie wurde im Rahmen des Unionsverfahrens die erste strategische rescEU 8 -Reserve an medizinischen Gegenmaßnahmen angelegt, was dazu beitrug, Tausende von Leben in ganz Europa zu retten. Im Rahmen des Unionsverfahrens wurde die Rückführung von mehr als 100 000 EU-Bürgerinnen und -Bürgern, die während der Pandemie im Ausland festsaßen, sowie die Verteilung von 40 Millionen Impfstoffdosen an 49 Länder weltweit im Einklang mit der Impfstrategie der EU erleichtert.

Die kollektive europäische Solidarität wurde über das Unionsverfahren koordiniert, was eine entschlossene Reaktion auf die massiven Waldbrände im Sommer 2022 ermöglichte: Für 38 Einsätze zur Brandbekämpfung wurden Flugzeuge und Hubschrauber mobilisiert, außerdem wurden fast 400 Feuerwehrleute und 100 Fahrzeuge unter der EU-Flagge eingesetzt, um Leben zu retten und zu verhindern, dass die europäischen Wälder abbrennen.

Seit über zwei Jahrzehnten werden zudem die Bemühungen der Mitgliedstaaten um Katastrophenprävention und -vorsorge durch das Unionsverfahren unterstützt und ergänzt. Angesichts der sich wandelnden Risikolandschaft müssen diese Bemühungen verstärkt werden. Wirksame Prävention und Vorsorge müssen auf vorausschauenden Szenarien beruhen, die über das Katastrophenschutzsystem hinausgehen und verschiedene sozioökonomische Sektoren sowie unser kulturelles Erbe einbeziehen. Die Komplexität und Verflechtung der Risiken, mit denen die EU konfrontiert ist, verdeutlichen, wie wichtig es ist, Schwachstellen in kritischen Sektoren zu ermitteln, Gefahren und Bedrohungen zu antizipieren und gemeinsame Maßnahmen zu verstärken, um Katastrophenprävention und -vorsorge zu verbessern.

II.Fünf Ziele für Katastrophenresilienz zur Stärkung der allgemeinen Resilienz der EU

Die Konvergenz zahlreicher, gleichzeitig auftretender Risiken, die über nationale Grenzen hinausgehen, erfordert ein Umdenken auf allen Ebenen. Bei grenzüberschreitenden und europaweiten Bedrohungen, Schwachstellen und Abhängigkeiten stößt die Ermittlung von Katastrophenrisiken und die diesbezügliche Planung auf nationaler Ebene schnell an ihre Grenzen. Auch wenn sektorspezifische Maßnahmen wichtig sind, müssen Prävention und Vorsorge entsprechend angepasst und sektorübergreifend, vielschichtig und europaweit angelegt werden.

 
Wie im Rechtsrahmen zur Einrichtung des Unionsverfahrens 9 vorgesehen, haben die EU und die Mitgliedstaaten daher gemeinsam fünf Ziele für Katastrophenresilienz festgelegt, die sich auf die Bereiche beziehen, in denen der Bedarf, die Resilienz Europas gegenüber Katastrophen und Krisen zu stärken am größten ist. Diese Ziele bilden eine gemeinsame Grundlage und dienen als Unterstützung der Maßnahmen zur Prävention und Vorsorge in Bezug auf Katastrophen mit potenziell grenzüberschreitender Wirkung. Sie werden in einer Empfehlung der Kommission 10 dargelegt, die dieser Mitteilung beigefügt ist. Mit jedem Ziel, für das jeweils spezifische Zielsetzungen festgelegt werden, wird eine gemeinsame Agenda bestimmt, um die kollektive Fähigkeit der EU, den Auswirkungen künftiger Katastrophen zu widerstehen und die Bürgerinnen und Bürger, ihre Lebensgrundlagen und die Umwelt zu schützen, zu stärken.

Die fünf Ziele lauten wie folgt:

1.Antizipieren – Verbesserung der Risikobewertung, Antizipation und Planung des Katastrophenrisikomanagements

2.Vorsorgen – Sensibilisierung der Bevölkerung für Risiken und Vorsorgemaßnahmen

3.Warnen – Verbesserung der Frühwarnung

4.Bewältigen – Stärkung der Bewältigungskapazität im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union

5.Sichern – Sicherstellung eines robusten Katastrophenschutzsystems



Abbildung 1: Mit den Resilienzzielen wird der Zyklus Katastrophenprävention, -vorsorge und ‑bewältigung gestärkt

Sicherstellung eines robusten Katastrophenschutzsystems

Sichern

Stärkung der Bewältigungskapazität im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union

Bewältigen

Verbesserung der Frühwarnung

Warnen

Stärkung des Risikobewusstseins und der Vorsorge in der Bevölkerung

Vorsorgen

Verbesserung der Risikobewertung, Antizipation und Planung des Katastrophenrisikomanagements

Antizipieren

Mit den Zielen für Katastrophenresilienz werden die Bemühungen der EU, Resilienz zu einem neuen Kompass für die EU-Politikgestaltung zu machen, gestärkt. 11 Mit der Agenda der Kommission für die strategische Vorausschau und den Katastrophenresilienzzielen wird dasselbe Anliegen verfolgt, nämlich die Resilienz in den Mittelpunkt der Politikgestaltung der EU zu stellen. Sowohl die Agenda als auch die Katastrophenresilienzziele bieten eine auf Forschung, Szenarien, Trendanalysen und andere Instrumente gestützte Vorausschau, um damit Erkenntnisse für aktuelle Entscheidungen zu liefern und die Resilienz in Europa zu erhöhen. Indem ein vorausschauendes Konzept für das Notfallmanagement in konkrete Maßnahmen umgesetzt wird, werden die Ziele für Katastrophenresilienz so die Umsetzung der Agenda der Kommission für die strategische Vorausschau unterstützen. Zwar liegt hier die Hauptverantwortung bei den Mitgliedstaaten, zur Unterstützung der Resilienzmaßnahmen müssen jedoch alle Entscheidungsebenen und Bevölkerungsgruppen einbezogen werden.

Gesellschaftliche Resilienz erfordert die Zusammenarbeit einer Reihe von Akteuren mit dem Katastrophenschutz. In einigen Fällen, wie z. B. bei Terrorismus, Krieg und anderen vorsätzlichen Bedrohungen, obliegt es den einzelnen Mitgliedstaaten, im Rahmen ihres allgemeinen Notfallmanagementsystems Präventions- und Vorsorgemaßnahmen einzuleiten. Daran sind auch die Sicherheitskräfte und das Militär beteiligt. Die Ziele für Katastrophenresilienz sind zwar auch weiterhin spezifisch auf den Katastrophenschutz ausgerichtet, sie ergänzen und stärken jedoch das Instrumentarium der EU zur Sicherstellung der Resilienz in verschiedenen Bereichen.

 
Grundlegende Dienstleistungen wie Energie-, Wasser- und Gesundheitsversorgung, Verkehr 12 und Telekommunikation sind nicht nur entscheidend für das Wohlergehen der Menschen, sondern auch für die Notfallmaßnahmen selbst. Diese Dienstleistungen müssen während und nach einer Katastrophe einsatzfähig bleiben. Daher sollten die Katastrophenschutzbehörden eng in die Bemühungen zur Stärkung der Krisenvorsorge für kritische Infrastrukturen eingebunden werden. 13 Bei den Bemühungen um Vorsorge muss auch die zunehmende Häufigkeit von Cyberangriffen berücksichtigt werden, einschließlich Notfallszenarien, bei denen grundlegende Dienstleistungen durch Cyberangriffe gestört werden.

Die Vorsorge in Bezug auf künftige Pandemien und andere Gesundheitsgefahren wurde in der EU mit der Annahme der europäischen Gesundheitsunion und der Einrichtung der Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA) verbessert. Die Katastrophenresilienzziele werden dazu beitragen, die Ermittlung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren zu verbessern. Dazu gehören Maßnahmen zur Verbesserung der Überwachung und der Frühwarnung sowie die Bevorratung im Bereich medizinischer Gegenmaßnahmen 14 .

Mit Blick auf Handelsbeschränkungen oder andere Krisen, die sich auf den freien Waren-, Dienstleistungs- und Personenverkehr auswirken, wie während der COVID-19-Pandemie der Fall, setzt das vorgeschlagene Notfallinstrument für den Binnenmarkt (Single Market Emergency Instrument, SMEI) 15 einen besonderen Schwerpunkt auf Katastrophenresilienz. Das neue Instrument würde den freien Verkehr und die Verfügbarkeit krisenrelevanter Waren und Dienstleistungen während einer Notlage, die sich auf den Binnenmarkt auswirkt, gewährleisten und somit auch die Einsatzkräfte im Bereich Katastrophenschutz unterstützen.

Investitionen in Resilienz bringen soziale, wirtschaftliche und ökologische Vorteile mit sich, die die Kosten aufwiegen, unabhängig davon, ob und wann eine Katastrophe eintritt. Besonders lohnend sind Investitionen, die Merkmale „intelligenter“ Prävention beinhalten. Hierzu zählen z. B. auf Mehrfachrisiken ausgerichtete Frühwarnsysteme oder naturbasierte Lösungen (Dachbegrünung, Teiche und Feuchtgebiete), die darauf abzielen, Hitzeinseln, Waldbrände oder Überschwemmungen zu verhindern. So retten in Europa beispielsweise Frühwarnsysteme für extreme Hitze Leben und bringen für jeden ausgegebenen Euro einen nachweislichen Nutzen von mehr als 130 EUR. 16 Stärkere Synergien zwischen den Bereichen Klima-, Umwelt- und Katastrophenschutz können für eine bessere Prävention förderlich sein und sowohl der Bevölkerung als auch dem Planeten zugutekommen. Die Ziele für Katastrophenresilienz werden solche Synergien erleichtern und zur Verwirklichung der Ziele des Europäischen Grünen Deals beitragen, insbesondere in den Bereichen Anpassung an den Klimawandel sowie Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt.

Um resilienzfördernde Investitionen zu begünstigen sollten die Mitgliedstaaten die breit angelegte Unterstützung nutzen, die mit EU-Mitteln zur Verfügung gestellt wird, darunter: die Aufbau- und Resilienzfazilität, der Kohäsionsfonds, der Fonds für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, das Programm für die Umwelt- und Klimapolitik (LIFE), das Instrument für technische Unterstützung (TSI) und die EU-Mission zur Anpassung an den Klimawandel. Für die Konzeption „intelligenter“ Investitionen in Präventionsmaßnahmen, die dazu beitragen, Bürgerinnen und Bürger vor Katastrophen zu schützen, sich an den Klimawandel anzupassen, Umweltzerstörung zu vermeiden und den Übergang zu einer grünen Wirtschaft voranzutreiben, steht technische Hilfe im Rahmen des Unionsverfahrens zur Verfügung. Privatpersonen und Unternehmen in der EU können durch klimabedingte Katastrophen Schaden erleiden. Im Rahmen des Dialogs über Klimaresilienz 17 werden Möglichkeiten zur Deckung klimabezogener Risiken, z. B. durch Versicherungen, ermittelt. Darüber hinaus trägt das Klassifizierungssystem der EU für nachhaltige Investitionen (EU-Taxonomie) dazu bei, private Investitionen in Wirtschaftstätigkeiten zu lenken, die zur Anpassung an den Klimawandel beitragen; es wird zudem Kriterien für das Katastrophenrisikomanagement der Notfalldienste enthalten. 
 

Katastrophenresilienz hängt auch von einem wirksamen Krisenmanagement ab. Die EU hat maßgeblich dazu beigetragen, dass die sektor- und grenzübergreifenden Auswirkungen von COVID-19, Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine und anderer großer Krisen und Notfälle angegangen werden. Das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen (ERCC) hat sich zum EU-Zentrum für operatives Krisenmanagement entwickelt. Es arbeitet nun mit verbesserten Antizipations- und Analysekapazitäten, leistet die Koordinierung zwischen den Sektoren und stellt die Verbindung zwischen der Nachfrage und den Hilfsangeboten von Mitgliedstaaten, Drittländern und Akteuren des Privatsektors her. Darüber hinaus arbeitet es in Abstimmung mit der Integrierten Regelung für die politische Reaktion auf Krisen (IPCR) im Rat und bei sicherheitspolitischen und konsularischen Krisen außerhalb der EU auch mit dem Krisenreaktionszentrum des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) zusammen. Zur Bewältigung möglicher künftiger Krisen wird das ERCC seine Rolle als zentraler Knotenpunkt eines Netzwerks, das alle am Krisenmanagement beteiligten Akteure miteinander verbindet, unter Achtung bestehender Zuständigkeiten und im Einklang mit den Empfehlungen der wissenschaftlichen Stellungnahme zur Krisenbewältigung („Scientific Opinion on Crisis Management“) 18 weiter ausbauen.

Katastrophen können die Annahme außerordentlicher Notfallmaßnahmen erfordern. Auch wenn es sich dabei um ein legitimes Instrument handelt, müssen diese gerechtfertigt, zeitlich begrenzt und verhältnismäßig sein. Die Maßnahmen müssen auf einer soliden Rechtsgrundlage beruhen und Kontrollmechanismen vorsehen, damit die Rechtsstaatlichkeit gewahrt bleibt.

Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen in Brüssel

© Europäische Union, 2018.

III.Die Ziele der Union für Katastrophenresilienz

Ziel 1: Antizipieren – Verbesserung der Risikobewertung, Antizipation und Planung des Katastrophenrisikomanagements

Für gute Entscheidungen werden zuverlässige und rechtzeitige Informationen benötigt. Die im Rahmen des Unionsverfahrens derzeitig vorgesehenen Präventions- und Vorsorgemaßnahmen beruhen auf unionsweiten Annahmen, auf deren Grundlage die Kapazitäten und Investitionen sowohl auf einzelstaatlicher als auch auf europäischer Ebene priorisiert werden. Dies gilt insbesondere für sektorübergreifende und grenzübergreifende Katastrophen und Krisen, die immer häufiger auftreten. Sowohl die Union als auch die Mitgliedstaaten müssen sich ständig über den aktuellen Stand neuer und aufkommender Bedrohungen informieren und deren mögliche Auswirkungen besser verstehen. Ein regionaler Ansatz kann die Antizipation der Risiken und ihrer möglichen grenzübergreifenden Auswirkungen auf einzelstaatlicher und europäischer Ebene ergänzen. Um aus der Bewertung künftiger Risiken Erkenntnisse zu ziehen, die als Grundlage für frühzeitig einzuleitende Maßnahmen dienen können, beabsichtigt die Kommission, hinsichtlich der Entwicklung von Präventivmaßnahmen die unionsweite Fähigkeit zur Entwicklung von Szenarien, die Risikobewertung, die Antizipationsfähigkeit und die Planung des Risikomanagements weiter zu verbessern. 

Leitinitiative: Europaweite Katastrophenszenarien

Die Kommission beabsichtigt, bis Ende 2023 die Entwicklung wichtiger grenz- und sektorübergreifender Szenarien abzuschließen, die auf die 16 wichtigsten Gefährdungen und mögliche Kaskadeneffekte, denen Europa ausgesetzt ist, ausgerichtet sind. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte Abbildung 2. Ziel dieser Initiative ist, Europas kollektive Fähigkeit zu verbessern, künftige Krisen zu antizipieren, Präventionsmaßnahmen zu priorisieren und die Risikomanagementplanung entsprechend anzupassen.

Da die Auswirkungen von Katastrophen großen Ausmaßes über die Staatsgrenzen hinausgehen, sollten die Mitgliedstaaten in vollem Umfang dazu beitragen, dass ihre nationale Szenarienplanung in die europaweiten Katastrophenszenarien und in die entsprechende Katastrophenvorsorge einfließt. Nach 2023 werden die Szenarien bei Bedarf anknüpfend an einen kontinuierlichen Dialog mit den Mitgliedstaaten aktualisiert und erweitert.

Abbildung 2: 16 Gefährdungen, zu denen Katastrophenszenarien entwickelt werden

Ziel 2: Vorsorgen – Sensibilisierung der Bevölkerung für Risiken und Vorsorge

Wenn eine Katastrophe eintritt, müssen die Menschen in dem betroffenen Gebiet wissen, wie sie zu reagieren haben, um ihr eigenes Leben und Hab und Gut sowie das anderer Mitglieder ihrer Gemeinschaft zu schützen. Da die Katastrophenbewältigung zunächst immer auf lokaler Ebene erfolgt, müssen alle Bevölkerungsgruppen angemessen darüber informiert werden, welche Präventions-, Vorsorge- und Bewältigungsmaßnahmen sie treffen können.

Trotz der großen potenziellen Risiken und Auswirkungen von Katastrophen sind sich heute nur rund 60 % der Unionsbevölkerung der Risiken in ihrer Region bewusst, und es sind große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten zu beobachten. 19 Alle Mitglieder einer Gemeinschaft, einschließlich der besonders gefährdeten Personen, sollten aktiv in die Bemühungen zur Vorsorge und Prävention von Katastrophen einbezogen werden. Sie sollten die Behörden unterstützen, Risiken zu ermitteln und wissenschaftliche Erkenntnisse durch ihre alltäglichen Erfahrungen, die sie in den Gebieten, in denen sie leben, erworben haben, ergänzen. Damit alle Bürgerinnen und Bürger aktive Akteure einer resilienten Gesellschaft werden, muss dafür gesorgt werden, dass bei der Förderung des Risikobewusstseins und der Katastrophenvorsorge niemand zurückgelassen wird.

Um unter den Bürgerinnen und Bürgern der EU das Risikobewusstsein zu stärken und ihren Vorsorgestand zu verbessern, unterstützt die Kommission die Mitgliedstaaten dabei, das allgemeine Risikobewusstsein zu erhöhen, den Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen über Katastrophenrisiken in einem zugänglichen Format 20 zu verbessern, mehr Maßnahmen zur Risikoprävention und -vorsorge zu treffen und die Kultur der Risikoprävention in der Bevölkerung der EU zu stärken.

 

Leitinitiative: „preparEU“, ein europaweites Programm zur Bildung von Bewusstsein über Katastrophenresilienz

Die wichtigsten Risiken zu kennen und zu wissen, welche Maßnahmen bei Katastrophen in Gebieten, in denen die Menschen leben oder in die sie reisen, zu ergreifen sind, kann helfen, Leben zu retten. Die Mitgliedstaaten sollten mit Unterstützung der Kommission eine öffentliche Informationskampagne starten, um im alltäglichen Leben der Bürgerinnen und Bürger der EU Bewusstsein für Katastrophenprävention und -vorsorge zu schaffen, indem sie, wie vom Europäischen Parlament 21 angeregt, die bürgerschaftliche Beteiligung im Bereich Katastrophenprävention und -vorsorge sowie von Freiwilligen getragene Initiativen auf diesem Gebiet fördern.

 

Die zu entwickelnden Instrumente könnten Folgendes umfassen:

- Symbole und visuelle Darstellungen von Katastrophenrisiken für Schulen, öffentliche Plätze (einschließlich Verkehrsknotenpunkte) und touristische Hotspots, die sicheres und resilientes Verhalten vermitteln und in allen Mitgliedstaaten, Sprachen und Kulturen sowie von Menschen mit Behinderungen leicht verstanden werden können

- einen „Europäischen Risikoatlas“, um die Bürgerinnen und Bürger der EU auf der Grundlage solider wissenschaftlicher Erkenntnisse über die wichtigsten Risiken aufzuklären 22 und Falschmeldungen und Desinformationen aufzudecken

- einen „Monat der Katastrophenvorsorge“, in dem Aktivitäten auf Unionsebene mit ähnlichen Initiativen der Mitgliedstaaten verknüpft werden, um die Menschen im Privatbereich und im Zusammenhang mit alltäglichen Entscheidungen für Resilienz zu sensibilisieren und risikobewusstes Verhalten zu fördern, Checklisten bekannt zu machen und Übungen zur Katastrophenvorsorge durchzuführen

Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten das Potenzial künstlicher Intelligenz, neuer Technologien, benutzerfreundlicher Anwendungen und erweiterter Realität nutzen, um ein entsprechendes Bewusstsein sowie Vorsorgemaßnahmen und Schulungen zu unterstützen.

 

Ziel 3: Warnen – Verbesserung der Frühwarnung

Die jüngsten Katastrophen haben gezeigt, dass die rechtzeitige Warnung der lokalen Bevölkerung noch immer eine Herausforderung ist. Die Schaffung wirksamer institutioneller Vorkehrungen, die eine rechtzeitige Übermittlung von Warnmeldungen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene sicherstellen, ist von entscheidender Bedeutung. Die Kommission beabsichtigt, die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, die Schwachstellen ihrer nationalen Frühwarnsysteme zu ermitteln und zu beseitigen. Ein rascher Übergang zu einer „auswirkungsorientierten Vorhersage“, einer Art Wettervorhersage, bei der in den Meldungen bereits auf die potenziellen Auswirkungen eines extremen Wetterereignisses hingewiesen wird, würde auch dazu beitragen, dass gefährdete Personen schneller Maßnahmen ergreifen können.

Bei der Formulierung von Warnmeldungen sollten die Mitgliedstaaten die besonderen Bedürfnisse von benachteiligten Bevölkerungsgruppen, Menschen mit Behinderungen und Kindern berücksichtigen. Die Warnmeldungen sollten barrierefrei, klar und umsetzbar sein und, soweit möglich, in mehreren Sprachen bereitgestellt werden, um sicherzustellen, dass sie alle Bevölkerungsgruppen erreichen, auch Touristen, saisonale Einwohner und Migranten. Schließlich wird es angesichts komplexer grenzüberschreitender Katastrophen auch deutlich, dass ein breit angelegtes Frühwarnsystem auf Unionsebene erforderlich ist. Die Kommission beabsichtigt, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten zu prüfen, wie auf nationaler Ebene herausgegebene Frühwarnungen allen Bürgerinnen und Bürgern der Union, einschließlich Reisenden, Touristen und Bewohnern von Gemeinden in Grenzregionen, im gesamten Gebiet der Union besser zugänglich gemacht werden könnten.

Um die Frühwarnsysteme in der EU zu verbessern, beabsichtigt die Kommission, die Vorhersage-, Erkennungs- und Überwachungskapazitäten zu verbessern und die öffentlichen Warnsysteme auszubauen.

Leitinitiative: Verknüpfung von globaler Frühwarnung mit lokalen Maßnahmen in Europa

Das ERCC hat eine Reihe automatisierter Frühwarn- und Erkennungssysteme auf europäischer und globaler Ebene entwickelt, mit denen es Ereignisse innerhalb und außerhalb des Unionsgebiets überwacht. Um Warnungen und Alarme aus diesen Systemen in nutzerorientierte Informationen umzusetzen, anhand derer Notfallmaßnahmen eingeleitet werden können, unterstützt das Unionsverfahren europäische wissenschaftliche Partnerschaften 23 , die rund um die Uhr einen Dienst für eine rasche Abschätzung der Folgen erkannter oder vorhergesagter Ereignisse anbieten.

Um die Mitgliedstaaten bei der raschen Interpretation von Warnungen vor lokalen Ereignissen besser zu unterstützen, wird das ERCC diese Frühwarn- und Analysekapazitäten zu einem spezifischen Programm für staatliche Stellen ausbauen, das einen Dienst für frühzeitige Bewertungen anbietet, der sowohl proaktiv als auch auf Anfrage tätig wird. Das ERCC wird auch ein „Dashboard“ für Mehrfachrisiken entwickeln, das Notfallmanagern ein Lagebild von Europa vermittelt. Um die Lageerfassung und folglich auch die Ergebnisse des ERCC zu verbessern, wird die Interoperabilität mit anderen sektorspezifischen Systemen und zivilen sowie militärischen Stellen gefördert. 24

Damit die Wirksamkeit der europaweite Frühwarnung tatsächlich gewährleistet ist, werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Frühwarnkette zu überprüfen, um sicherzustellen, dass wichtige Informationen zur richtigen Zeit in die katastrophengefährdeten Gebiete gelangen, damit Leben und Sachwerte gerettet und erhalten werden. Auch wenn die Mitgliedstaaten für die Frühwarnung auf ihrem jeweiligen Staatsgebiet zuständig sind, kann im Rahmen des Unionsverfahrens gezielte technische Unterstützung bereitgestellt werden, um Lücken in den nationalen Frühwarnsystemen zu ermitteln und Kapazitäten für eine bessere Verbreitung von Warnmeldungen an die lokale Ebene aufzubauen.

Ziel 4: Bewältigen – Stärkung der Bewältigungskapazitäten im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union

In einer Krisensituation müssen die Notfalldienste der Mitgliedstaaten bereit sein, auf die Bedürfnisse der Bevölkerung zu reagieren. Wenn die Kapazitäten eines Landes überlastet sind, können EU- Notfallressourcen und -teams eingesetzt werden, um kritische Lücken zu schließen und eine weitere Verschlechterung der Lage zu verhindern. Notsituationen treten immer häufiger auf, werden komplexer und haben ein immer größeres Ausmaß. Das wiederum bedeutet, dass die Kommission künftig häufiger EU-Kapazitäten aus der strategischen rescEU-Reserve mobilisieren muss. Daher werden im Rahmen dieses Ziels für Katastrophenresilienz konkrete Zielvorgaben festgelegt, um die Fähigkeit der EU zu stärken, auf Hilfeersuchen im Rahmen des Unionsverfahrens zu reagieren und den Mitgliedstaaten bei der Bewältigung künftiger Notfälle zu helfen. Der Bedarf an EU-Bewältigungskapazitäten wird regelmäßig auf der Grundlage von Berichten über „Kapazitätslücken“ geprüft.

Art und Umfang der Bewältigungskapazitäten werden auf Erkenntnissen und Szenarien beruhen, die im Rahmen von Ziel 1 – Antizipieren erarbeitet wurden und es der EU ermöglichen, einen gemeinsamen Mindestbedarf an Bewältigungskapazitäten festzulegen. Unter Ziel 4 – Bewältigen wird eine erste Reihe konkreter, qualitativer und quantitativer Leistungsziele in Bezug auf die Kapazitäten – einschließlich der Transport- und Logistikkapazitäten – im Rahmen des Unionsverfahrens festgelegt, um auf Katastrophen und Krisen, darunter Überschwemmungen, Such- und Rettungseinsätze, Waldbrände, akute Gesundheitsgefährdungen sowie radiologische und nukleare Ereignisse zu reagieren. Die Mitgliedstaaten wiederum sind aufgefordert, aktuelle Informationen zu ihren nationalen Notfallplänen, in die spezifische Bestimmungen zur Bewältigung festgestellter EU-weiter Risiken aufgenommen werden sollten, zu übermitteln. In diesem Ziel für Katastrophenresilienz werden konkrete Vorgaben gemacht, um die Fähigkeit Europas sicherzustellen, in den folgenden Notfällen auf ein Hilfeersuchen im Rahmen des Unionsverfahrens zu reagieren: Waldbrände, Überschwemmungen, Such- und Rettungseinsätze, chemische, biologische, radiologische und nukleare Gefahren (CBRN) sowie Gesundheitsgefährdungen.

 

Leitinitiative: Aufstockung der strategischen rescEU-Reserve

rescEU ist zu einem Eckpfeiler im Rahmen der Bewältigungsmaßnahmen der EU bei Katastrophen großen Ausmaßes geworden, die die Mitgliedstaaten und ihre direkten Nachbarn überfordern. Die Waldbrände in Europa, die COVID-19-Pandemie und die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine waren Anlass zum raschen Ausbau und zur Mobilisierung der rescEU-Notfallkapazitäten in den Bereichen Brandbekämpfung aus der Luft, medizinische Hilfe, Unterkünfte, Energieversorgung und Gegenmaßnahmen bei CBRN-Notfällen. Die heutigen Krisen zeigen, wie wichtig es ist, diese strategische Reserve zu stärken, um die Sicherheit der EU und ihrer Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten – unter anderem durch politische Maßnahmen der EU, die sich mit der umfassenderen Frage der offenen strategischen Autonomie der EU bei grundlegenden Gütern, die bei der Reaktion auf Notfälle verwendet werden, befassen. Im Rahmen des Unionsverfahrens beabsichtigt die Kommission daher, die rescEU-Reserve gemeinsam mit den Mitgliedstaaten weiter auszubauen und die Gesamtkapazität auf europäischer Ebene regelmäßig zu überprüfen. So haben beispielsweise die Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und andere Krisen gezeigt, dass eine strategische Reserve an medizinischen Kapazitäten nicht nur für den Fall einer Pandemie unerlässlich ist.

Im Einklang mit der Rede der Präsidentin der Kommission zur Lage der Union im Jahr 2022 25 beabsichtigt die Kommission, die rescEU-Flotte zur Waldbrandbekämpfung aus der Luft bis 2023 mit bis zu drei zusätzlichen Hubschraubern und 12 Leichtflugzeugen zu verdoppeln, um die festgestellte Lücke zu schließen. Zusammen mit verstärkten Präventionsmaßnahmen und der Bereitstellung von Feuerwehreinsatzkräften sollte diese Aufstockung dazu beitragen, die nächste Waldbrandsaison in Europa zu bewältigen, auch in den mittleren und nördlichen Gebieten der Union, die jetzt häufiger mit großen Waldbränden konfrontiert sind. Mit der Beschaffung von neun Hubschraubern im Zeitraum von 2023 bis 2026 und zwölf Flugzeugen ab 2026 werden die Kapazitäten für die Brandbekämpfung im Rahmen der ständigen rescEU-Flotte voraussichtlich erheblich erweitert. Auch wenn rescEU ein größeres Sicherheitsnetz bietet, müssen die Mitgliedstaaten weiterhin auf nationaler Ebene in ihre Bewältigungskapazitäten, ausgebildetes Personal und Maßnahmen zur Verhütung von Waldbränden investieren.

Ziel 5: Sichern – Sicherstellung eines robusten Katastrophenschutzsystems

Katastrophenschutzbehörden müssen während und nach einer Katastrophe, wenn die Gesellschaft sie am meisten braucht, einsatzbereit bleiben. Mit diesem Ziel soll sichergestellt werden, dass das ERCC und die Notfallzentren der Katastrophenschutzbehörden in den Mitgliedstaaten jederzeit einsatzbereit bleiben. Hierzu sind müssen unter anderem die regelmäßige Überarbeitung von Betriebskontinuitätsplänen und -verfahren sowie die systematische Ermittlung und Umsetzung der aus den Katastrophen gewonnenen Erkenntnissen gewährleistet werden.

In der derzeitigen Risikolandschaft können die Katastrophenschutzbehörden nicht isoliert arbeiten. Gemeinsam mit zahlreichen im Notfallmanagement tätigen Akteuren, auch mit Betreibern grundlegender Dienstleistungen bauen die Kommission und die Mitgliedstaaten ihre grenzüberschreitende Zusammenarbeit derzeit aus. Um die Betriebskontinuität der Notfallzentren in den Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene sicherzustellen, beabsichtigt die Kommission, die Pläne und Verfahren, die sektorübergreifende und grenzüberschreitende Koordinierung, das Kommunikations- und Informationsmanagement sowie die Umsetzung gewonnener Erkenntnisse zu verbessern. 

 

Leitinitiative: Stresstests für die Notfallzentren in ganz Europa

Die Betriebskontinuität von Notfallzentren wird mit einem europaweiten Katastrophenvorsorge- Stresstest auf der Grundlage eines simulierten Ausfallszenarios geprüft werden, das gleichzeitig mehrere Teilregionen Europas betreffen könnte. Diese Simulation sollte mit den laufenden Stresstests für kritische Infrastrukturen auf EU-Ebene abgestimmt werden. Alle Mitgliedstaaten sollten sich verpflichten, an dem Katastrophenvorsorge- Stresstest teilzunehmen und die daraus resultierenden Empfehlungen zu befolgen. Dieses Pilotprojekt, das erstmals im Laufe des Jahres 2023 geplant werden soll, wird Ergebnisse und Erfahrungen liefern, die dann in künftige Ausgaben einfließen werden.

IV.Die Ziele für Katastrophenresilienz im Kontext globaler Resilienz

Katastrophen machen nicht an den EU-Grenzen halt. Um Katastrophenresilienz zu erreichen, sind auch umfassende Partnerschaften mit Entscheidungs- und Interessenträgern auf globaler Ebene erforderlich. Daher ist eine verstärkte Zusammenarbeit mit wichtigen Partnern, Nachbarländern und anderen Drittländern zum Thema Resilienz unerlässlich. Die Resilienz von Einrichtungen, die kritische Infrastrukturen betreiben, sowie die Fähigkeit, hybriden Bedrohungen und Cyberangriffen zu begegnen, auch durch die Förderung von Synergien mit den sieben Mindestanforderungen der NATO für die zivile Vorsorge 26 , wird dazu beitragen, die europäischen Grundwerte zu erhalten. Darüber hinaus ergänzen die Ziele für Katastrophenresilienz die Verpflichtung, die die EU im Rahmen des Strategischen Kompasses für Sicherheit und Verteidigung 27 eingegangen ist, um die zivil-militärische Zusammenarbeit zur Unterstützung der zivilen Katastrophenhilfe zu verbessern.

Die regionale Zusammenarbeit kann die Ziele für Katastrophenresilienz als EU-Modell“ für grenzüberschreitendes Risikomanagement, Katastrophenvorsorge und gemeinsame Bewältigung in anderen Teilen der Welt fördern. Mit der Ausweitung der Teilnahme am Unionsverfahren auf den westlichen Balkan und die Nachbarschaft sollten die Ziele für Katastrophenresilienz zu einem Bezugspunkt bei der Steuerung des Politikdialogs über Katastrophenrisikomanagement, Anpassung an den Klimawandel und Umweltschutz werden und diesen Dialog voranbringen. Neben finanzieller und technischer Hilfe zur Stärkung der Katastrophenschutzsysteme in den Partnerländern werden die globale Ausweitung von Frühwarnsystemen 28 und die Förderung von Strategien zur finanziellen Absicherung gegen Katastrophenrisiken die Resilienz über die EU hinaus erhöhen.

 

Die Ziele für Katastrophenresilienz können auch die Rolle der EU als zuverlässiger und verantwortungsvoller globaler Akteur stärken. Diese werden zum Erreichen der Prioritäten und Ziele des Sendai-Rahmens für Katastrophenvorsorge 2015–2030 beitragen. Das hochrangige Treffen der Generalversammlung in New York am 18. und 19. Mai 2023 zur Halbzeitüberprüfung des Sendai-Rahmens wird eine Gelegenheit bieten, die Ziele vorzustellen und sie auf globaler Ebene zu fördern. Sie werden auch zur Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung und zur Umsetzung des Übereinkommens von Paris beitragen.

 

V.Ein sich stets weiterentwickelndes Konzept – Schlussfolgerungen und nächste Schritte

Die Katastrophenrisikolandschaft wird sich weiter wandeln, da ihre Komponenten durch menschliche Aktivitäten, globale Trends und vielfältige Erschütterungen beeinflusst und geprägt werden. Daher sollten auch die Ziele für Katastrophenresilienz dynamisch angelegt sein, in regelmäßigen Abständen auf ihre Tauglichkeit geprüft und im Laufe der Zeit weiterentwickelt werden. Diese Ziele erfordern auch ein erhebliches und nachhaltiges Engagement der Mitgliedstaaten, die dafür sorgen müssen, dass sie die notwendigen Investitionen für eine verstärkte Katastrophenprävention und -vorsorge aufbringen. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten die Ziele für Katastrophenresilienz regelmäßig gemeinsam überprüfen und die erzielten Fortschritte bewerten.

Die Arbeit zur Umsetzung der Empfehlungen sollte sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene im Jahr 2023 beginnen. Dazu gehören konkrete Schritte zur Umsetzung der vorgeschlagenen Leitinitiativen, aber auch die Verbreitung der Ziele für Katastrophenresilienz, wobei die wichtigsten Interessenträger in den Mitgliedstaaten angesprochen und wirksame Verbindungen zu Resilienzinitiativen in der EU und weltweit hergestellt werden sollen.

Im Laufe des Jahres 2024 werden die Erkenntnisse, die aus den neuen Katastrophenszenarien und den entsprechenden Leitlinien im Rahmen der bevorstehenden europäischen Klimarisikobewertung 29 gewonnen werden, in eine Empfehlung für die Ziele für Katastrophenresilienz einfließen. Auf Länderebene sollte ein umfassendes Peer-Review-Verfahren zur Überprüfung der Umsetzung der Ziele für Katastrophenresilienz eingeleitet werden. Schließlich werden die Fortschritte bei der Umsetzung der Ziele auch auf dem nächsten Katastrophenschutzforum im Jahr 2024 geprüft.

Im Rahmen ihrer umfassenderen Bemühungen zur Stärkung der Resilienz beabsichtigt die Kommission, den Aufbau von Kapazitäten und den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten in den von den Zielen für Katastrophenresilienz abgedeckten Bereichen zu unterstützen, u. a. durch gegenseitige Evaluierung (Peer Review), finanzielle und technische Hilfe und mit Unterstützung europäischer und internationaler Partner. Das Unions-Wissensnetz für Katastrophenschutz 30 wird eine zentrale Anlaufstelle für Praktiker, Forschende und Akteure der Zivilgesellschaft sein, über das sie Kontakte knüpfen, Wissen austauschen und sich gemeinsam für die Katastrophenresilienzziele einsetzen können.

(1)

Weltorganisation für Meteorologie (WMO), The State of the Climate in Europe report, 2022.

(2)

Europäische Umweltagentur, Global and European temperatures, 2022, https://www.eea.europa.eu/ims/global-and-european-temperatures .

(3)

 JRC, Drought in Europe, August 2022  (https://edo.jrc.ec.europa.eu/documents/news/GDO-EDODroughtNews202208_Europe.pdf) .

(4)

Seit Beginn der satellitengestützten Aufzeichnung von Waldbränden auf EU-Ebene im Jahr 2006.

(5)

Der Katastrophenschutz umfasst Soforthilfe, die in Europa und weltweit unter staatlicher Verantwortung zur Katastrophenvorsorge oder unmittelbar nach einer Katastrophe geleistet wird.

(6)

Am Unionsverfahren beteiligen sich die 27 Mitgliedstaaten und acht Drittländer (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Island, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei). Die Ukraine und die Republik Moldau haben im Jahr 2022 offiziell beantragt, Teilnehmerstaaten des Unionsverfahrens zu werden.

(7)

Die Aktivierung des Verfahrens durch die Ukraine im Jahr 2022 im Zusammenhang mit dem Krieg wurde nur einmal gezählt, umfasste jedoch mehr als 120 aktualisierte Unterstützungsersuchen.

(8)

Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe, rescEU Factsheet (EN),  https://civil-protection-humanitarian-aid.ec.europa.eu/what/civil-protection/resceu_en .

(9)

Artikel 6 Absatz 5 des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU.

(10)

Commission Recommendation on European Union disaster resilience goals, C(2023)400.

(11)

 Um eine umfassende Bewertung der Resilienz der EU und der Mitgliedstaaten zu ermöglichen, hat die Kommission Resilienz-Dashboards entwickelt. Die Indikatoren der Dashboards decken vier Dimensionen ab: Gesellschaft und Wirtschaft, Umwelt, Digitalisierung und Geopolitik. https://ec.europa.eu/info/strategy/strategic-planning/strategic-foresight/2020-strategic-foresight-report/resilience-dashboards_de

(12)

Um in Krisenzeiten die Resilienz des Verkehrs in der Union zu stärken, hat die Kommission die Mitteilung „Ein Notfallplan für den Verkehr“ (COM(2022) 211 final) angenommen. Siehe auch: Action Plan on Military Mobility 2.0: https://defence-industry-space.ec.europa.eu/action-plan-military-mobility-20_en .

(13)

 Im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2022/2557 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die Resilienz kritischer Einrichtungen und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/114/EG des Rates (ABl. L 333 vom 27.12.2022, S. 164), Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 und der Richtlinie (EU) 2018/1972 sowie zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2016/1148 (ABl. L 333 vom 27.12.2022, S. 80), und der Empfehlung des Rates für eine unionsweite koordinierte Vorgehensweise zur Stärkung der Resilienz kritischer Infrastruktur (ABl. C 20 vom 20.1.2023, S. 1).

(14)

Einen Überblick über die Vorsorge der EU für gesundheitliche Notfälle bietet der Bericht State of Health Preparedness Report (europa.eu) .

(15)

COM(2022) 459 final, COM(2022) 461 final und COM(2022) 462 final.

(16)

Die Weltbank, Economics for Disaster Prevention and Preparedness. Investments in Disaster Risk Management in Europe Makes Economic Sense, 2021, https://www.worldbank.org/en/news/feature/2021/06/04/economics-for-disaster-prevention-and-preparedness-in-europe .

(17)

  https://climate.ec.europa.eu/eu-action/adaptation-climate-change/climate-resilience-dialogue_en

(18)

 Scientific Advice Mechanism, Group of Chief Scientific Advisors, Strategic crisis management in the EU: improving EU crisis prevention, preparedness, response and resilience, Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2022, https://data.europa.eu/doi/10.2777/517560 .

(19)

Europäische Union, Special Eurobarometer 511b: EU Civil Protection, 2021, https://europa.eu/eurobarometer/surveys/detail/2264 .

(20)

Die Mitgliedstaaten sollten im Einklang mit den Verpflichtungen der Union und der Mitgliedstaaten im Rahmen des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zugängliche Informationen über Katastrophenrisiken bereitstellen. Beschluss des Rates vom 26. November 2009 über den Abschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Europäische Gemeinschaft (ABl. L 23 vom 27.1.2010, S. 35).

(21)

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. September 2022 zu den Auswirkungen von Dürre, Bränden und anderen extremen Wetterereignissen: verstärkte Bemühungen der EU zur Bekämpfung des Klimawandels (2022/2829(RSP)).

(22)

Unter anderem auf der Grundlage des Atlas zu Dürrerisiken („Drought Risk Atlas“), der 2023 von der Europäischen Dürrebeobachtungsstelle (EDO) veröffentlicht werden soll.

(23)

 Einschließlich der Europäischen Wissenschaftspartnerschaft im Bereich Naturkatastrophen, siehe: https://civil-protection-humanitarian-aid.ec.europa.eu/what/civil-protection/early-warning-and-information-systems_en . 

(24)

Ein Beispiel dafür ist der gemeinsame Informationsraum für den maritimen Bereich (Common Information Sharing Environment – CISE), der sich derzeit in der Entwicklung befindet.

(25)

Europäische Kommission, Rede von Präsidentin von der Leyen zur Lage der Union 2022, https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/speech_22_5493 .

(26)

 Roepke, W-D., Thankey, H., Resilience, the first line of defence, NATO Review, 2019, https://www.nato.int/docu/review/articles/2019/02/27/resilience-the-first-line-of-defence/index.html .

(27)

Ein Strategischer Kompass für Sicherheit und Verteidigung – Für eine Europäische Union, die ihre Bürgerinnen und Bürger, Werte und Interessen schützt und zu Weltfrieden und internationaler Sicherheit beiträgt, angenommen vom Rat (Allgemeine Angelegenheiten) auf seiner Tagung vom 21. März 2022 (7371/22).

(28)

Im Einklang mit den Zielen der Initiative des Generalsekretärs der Vereinten Nationen „Frühwarnung für alle“.

(29)

  https://climate-adapt.eea.europa.eu/en/eu-adaptation-policy/key-eu-actions/climate_risk_assessment

(30)

 European Union, Union Civil Protection Knowledge Network. https://civil-protection-knowledge-network.europa.eu/ .