29.9.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 242/413


ENTSCHLIEẞUNG (EU) 2023/1923 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2023

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) für das Haushaltsjahr 2021 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) für das Haushaltsjahr 2021,

gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0132/2023),

A.

in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (nachstehend „die Agentur“) für das Haushaltsjahr 2021 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan (1) zufolge auf 16 114 100 EUR belief, was gegenüber 2020 einem leichten Anstieg um 0,35 % entspricht; in der Erwägung, dass der Haushalt der Agentur hauptsächlich aus dem Unionshaushalt finanziert wird;

B.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung 2021 der Agentur (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) erklärte, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass die Jahresrechnung der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.

stellt fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2021 bei den Mitteln für Verpflichtungen für das laufende Jahr zu einer Haushaltsvollzugsquote von 97,26 % geführt haben, was gegenüber 2020 einem leichten Anstieg um 0,46 % entspricht; bedauert, dass die Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen für das laufende Jahr bei 63,53 % lag und somit gegenüber 2020 leicht um 1,38 % gestiegen ist;

2.

begrüßt jedoch, dass die Agentur alle Maßnahmen, die aufgrund der Bemerkungen des Rechnungshofs im Zusammenhang mit der Ausführung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 ergriffen wurden, abgeschlossen hat;

3.

stellt fest, dass die Agentur über eine vierteljährliche Planung der Mittel für Verpflichtungen und der Mittel für Zahlungen unter Titel 3 des Haushaltsplans für das entsprechende Jahresarbeitsprogramm sowie über eine monatliche Planung sowohl der Mittel für Verpflichtungen als auch der Mittel für Zahlungen während der Ausführungsphase verfügt, die regelmäßig überprüft werden; stellt darüber hinaus fest, dass die Agentur 2021 die Verwaltungsressourcen und das Fachwissen für die Verwaltung aller Vergabeverfahren der Agentur, einschließlich der Planung, der Ausschreibung, der Auftragsvergabe und der Überwachung, zentralisiert hat; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde darüber Bericht zu erstatten, ob die erwarteten Ergebnisse der Harmonisierung und Effizienz erreicht wurden, insbesondere im Hinblick auf die Verwaltung der Mittelübertragungen;

Leistung

4.

begrüßt die Tätigkeiten der Agentur zur Erarbeitung, Sammlung und Bereitstellung zuverlässiger und relevanter Informationen, Analysen und Instrumente im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, die zu den politischen Maßnahmen der Union beitragen, mit denen gesunde und sichere Arbeitsplätze in der gesamten Union gefördert werden sollen;

5.

stellt fest, dass die Agentur bestimmte Maßnahmen als wesentliche Leistungsindikatoren zugrunde legt, um den Mehrwert ihrer Tätigkeiten sowie andere Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Haushaltsführung zu bewerten, wie etwa die Umsetzung des Arbeitsprogramms, die Annullierung von Zahlungsermächtigungen und die Kontaktkapazität von Vermittlern durch Vernetzung; stellt insbesondere fest, dass die Agentur einen wesentlichen Leistungsindikator für die Ausführung der Mittel für Verpflichtungen verwendet; stellt fest, dass die Agentur fast alle ihre Ziele erreicht hat und dass sechs Punkte des Arbeitsprogramms gestrichen wurden, da die Pandemie Auswirkungen auf Reisen und Veranstaltungen hatte;

6.

stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2021 die Ergebnisse der Untersuchung zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz vorgelegt hat, deren Schwerpunkt auf der Telearbeit und der Rolle psychosozialer Risikofaktoren und der Beteiligung der Arbeitnehmer an der Prävention von und dem Umgang mit Erkrankungen des Bewegungsapparats lag und die als Grundlage für die im Oktober 2020 für einen Zeitraum von 24 Monaten eingeleitete Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze — entlasten dich“ diente; nimmt ferner die Tätigkeiten und Untersuchungen der Agentur in den Bereichen Digitalisierung, psychologische Risiken und Gesundheitswesen zur Kenntnis; begrüßt die Beteiligung der Agentur an der Reaktion der Union auf die COVID-19-Krise; nimmt ferner zur Kenntnis, dass im Juni 2021 der strategische Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021–2027 angenommen wurde;

7.

weist des Weiteren auf die Rolle hin, die die Agentur bei der Unterstützung der Arbeit der Organe der Union zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Asbest und durch Karzinogene, Mutagene oder reproduktionstoxische Stoffe am Arbeitsplatz gemäß der Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (2) und zur Überarbeitung der Richtlinie 98/24/EG (3) des Rates spielen kann;

8.

weist auf die herausragende Rolle hin, die der Agentur bei der Umsetzung der in der europäischen Säule sozialer Rechte verankerten Grundsätze und der Verwirklichung der Ziele von Porto zukommt; begrüßt, dass sich die Agentur stark dafür einsetzt, dass alle Arbeitnehmer unabhängig von der Größe des Unternehmens, der Art des Vertrags oder des Beschäftigungsverhältnisses die gleichen Rechte in Bezug auf Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz genießen und dass das Ziel, die Zahl der arbeitsbedingten Todesfälle auf null zu senken, verwirklicht wird;

9.

betont, dass für angemessene personelle und finanzielle Ressourcen gesorgt werden muss, die es der Agentur ermöglichen, ihr Arbeitsprogramm auch weiterhin mit einer sehr hohen Abschlussquote in Bezug auf die Tätigkeiten durchzuführen, insbesondere mit Blick auf die Umsetzung des neuen Strategischen Rahmens der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (2021–2027);

10.

stellt fest, dass die Agentur bei Themen von gemeinsamem Interesse wie der Beschäftigungs- und Sozialpolitik eng mit anderen Agenturen zusammenarbeitet, etwa der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound), der Agentur für Grundrechte, dem Europäischen Zentrum für die Förderung der Berufsbildung und der Gemeinsamen Forschungsstelle, und dass sie die Zusammenarbeit mit der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) formalisiert; stellt fest, dass die Agentur bei der Entwicklung des Barometers zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz mit Eurostat zusammengearbeitet hat; nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass die Agentur die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs bei der Ausarbeitung von Leitlinien für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei Maßnahmen zur Beseitigung von ausgelaufenem Öl und das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen bei der Ausarbeitung eines umfassenden Leitfadens zur Risikobewertung mit Schwerpunkt auf der psychosozialen Belastung von Sachbearbeitern vor Ort unterstützt sowie einen Beitrag zu der Initiative EU4BorderSecurity von Frontex leistet; stellt fest, dass die Agentur die nationalen Kontaktstellen und ihre Netze weiterhin logistisch unterstützt hat;

Personalpolitik

11.

stellt fest, dass am 31. Dezember 2021 97,5 % der im Stellenplan verzeichneten Stellen besetzt waren (wobei von 40 im Rahmen des Haushaltsplans der Union zulässigen Stellen für Bedienstete auf Zeit 39 Stellen besetzt waren); stellt fest, dass die Agentur 2021 außerdem 25 Vertragsbedienstete beschäftigte;

12.

nimmt zur Kenntnis, dass laut dem Bericht über das Geschlechterverhältnis im Jahr 2021 auf der höheren Führungsebene drei Männer (75 %) und eine Frau (25 %), auf der Ebene des Verwaltungsrats 65 Männer (66 %) und 34 Frauen (34 %), auf der Personalebene insgesamt 21 Männer (33 %) und 43 Frauen (67 %) beschäftigt waren; fordert die Agentur auf, das Geschlechterverhältnis auf der Personalebene insgesamt zu verbessern und der Entlastungsbehörde über alle diesbezüglichen Entwicklungen Bericht zu erstatten; fordert die Kommission und den Rat erneut auf, bei der Benennung der Mitglieder für den Verwaltungsrat der Agentur für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu sorgen;

13.

stellt fest, dass die Agentur 64 Mitarbeiter aus 15 Mitgliedstaaten beschäftigte; zeigt sich zutiefst besorgt über die Unterrepräsentation von Mitarbeitern aus den zwölf anderen Mitgliedstaaten; fordert die Agentur mit Nachdruck auf, die geografische Ausgewogenheit in ihren Einstellungsverfahren vordringlich zu berücksichtigen und der Entlastungsbehörde über diesbezügliche Entwicklungen Bericht zu erstatten;

14.

begrüßt, dass 2021 keine Fälle von Belästigung gemeldet wurden und dass sich die Agentur intensiv dafür einsetzt, Strategien zur Bekämpfung von Belästigung zu fördern, regelmäßig Sensibilisierungsveranstaltungen für ihr Personal zu organisieren und eine spezielle Intranetseite zu diesem Thema auf dem neusten Stand zu halten;

Vergabe öffentlicher Aufträge

15.

stellt fest, dass die Agentur eine Strategie für ihre Aufgaben in den Bereichen Finanzen und Auftragsvergabe umgesetzt hat, die darauf abzielt, die Verwendung der Mittel zu optimieren, Verfahren zu harmonisieren, Aufgaben und Zuständigkeiten besser zu definieren und Effizienzgewinne zu erzielen; stellt ferner fest, dass durch die Umsetzung dieser Strategie das beste Betriebsmodell für Finanzen und Auftragsvergabe der Agentur ermittelt wurde;

16.

entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs mit Besorgnis, dass die Mitglieder des Bewertungsausschusses bei einem offenen Vergabeverfahren, das in Lose unterteilt ist, die Erklärung über das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten erst nach der Zuschlagserteilung unterzeichnet hatten, was eine Schwachstelle im Vergabeverfahren darstellt und den Anforderungen der Artikel 61 und 150 der Haushaltsordnung zuwiderläuft; fordert die Agentur auf, bei künftigen Verfahren die Haushaltsordnung einzuhalten;

Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten

17.

nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur Maßnahmen ergriffen hat, um für Transparenz zu sorgen und Interessenkonflikte zu vermeiden und zu bewältigen, und weiterhin entsprechende Bemühungen unternimmt; stellt fest, dass im Dezember 2021 der Beschluss mit Vorschriften für die Annahme von Geschenken und Bewirtungsleistungen durch das Personal der Agentur angenommen wurde; stellt fest, dass die Mitglieder des Verwaltungsrats aufgefordert sind, zusätzlich zu einer Interessenerklärung eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten abzugeben; begrüßt, dass beide Erklärungen auf der Website der Agentur verfügbar sind; stellt anerkennend fest, dass im Jahr 2021 keine Fälle von Interessenkonflikten gemeldet wurden;

Interne Kontrolle

18.

begrüßt, dass die Agentur eine Strategie der Nichtkonformität anwendet, in der nicht nur Ex-ante-Ausnahmen, sondern auch Ex-post-Veranstaltungen erfasst werden, um bestehende Verfahren zu verbessern und Schwachstellen bei der internen Kontrolle früher aufzudecken; stellt fest, dass die im Jahr 2021 festgestellten Verstöße keine signifikanten Mängel bei den bestehenden Kontrollen erkennen lassen; begrüßt, dass die Agentur 2021 erneut an dem von der Kommission auf den Weg gebrachten Peer-Review-Verfahren zum Risikomanagement in dezentralen Agenturen teilgenommen hat, indem sie sich mit den anderen an der Arbeitsgruppe teilnehmenden Agenturen über Wissen, Methoden und kritische Risiken austauschte;

19.

weist erneut darauf hin, dass der Verwaltungsrat den Rahmen für die interne Kontrolle 2019 angenommen hat und dass dieser auf dem Rahmen für die interne Kontrolle der Kommission beruht; stellt fest, dass die Bewertung des Rahmens für die interne Kontrolle für das Berichtsjahr 2021 ergeben hat, dass der Rahmen zufriedenstellend eingehalten und umgesetzt wurde;

20.

stellt fest, dass das Risikoregister der Agentur mit dem Rahmen für die interne Kontrolle verknüpft ist und dass beide regelmäßig von der höheren Führungsebene überprüft werden; stellt fest, dass vier der im Jahr 2021 überwachten Risiken als mit dem „externen Umfeld“ in Zusammenhang stehend, zwei dieser Risiken als mit dem „internen Umfeld“ in Zusammenhang stehend und keines von ihnen als potenzielle Bedrohung für den Ruf oder die strategische Leistung der Agentur eingestuft wurde;

21.

stellt fest, dass die Agentur 2021 ihre neue Betrugsbekämpfungsstrategie für den Zeitraum 2022–2026 ausgearbeitet und fertiggestellt hat; begrüßt, dass 2021 das Verfahren zur Ermittlung sensibler Stellen und für den Umgang mit diesen Stellen umgesetzt wurde;

Digitalisierung und grüner Wandel

22.

weist auf die Telearbeitsregelung und das Dokumentenverwaltungssystem hin, die in den vergangenen Jahren angenommen wurden, und stellt fest, dass die Agentur eine Reihe neuer interner elektronischer Verfahren eingeführt und weiter umgesetzt hat; nimmt ferner zur Kenntnis, dass verschiedene elektronische Hilfsmittel zum Einsatz kamen und etwa die Anwendung eMeeting und die elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge (elektronische Ausschreibung, elektronische Einreichung der Angebote und Instrument für die Verwaltung der öffentlichen Aufträge) umfassender genutzt sowie die elektronische Signatur und elektronische Arbeitsabläufe eingeführt wurden; begrüßt in diesem Zusammenhang die schrittweise Vereinfachung und Digitalisierung der Verwaltungsbereiche der Agentur;

23.

nimmt den Beitrag der Agentur zu einer Zukunftsstudie zur Kreislaufwirtschaft zur Kenntnis, in der neue und aufkommende Risiken für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Zusammenhang mit dem ökologischen Wandel ermittelt werden, die für politische Entscheidungsträger und Forscher relevant sind;

24.

stellt fest, dass die Agentur im Rahmen einer Dienstleistungsvereinbarung eine Zusammenarbeit mit dem IT-Notfallteam für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU (CERT-EU) aufgenommen hat, um den Cyberschutz für die Agentur sicherzustellen; stellt fest, dass 2021 mehrere Sicherheitsprüfungen eingeleitet wurden, um das Sicherheitsniveau der Anwendungen und Websites der Agentur zu bewerten; stellt fest, dass die Agentur auf agenturübergreifender Ebene damit begonnen hat, die Umsetzung einer gemeinsamen Lösung für die Bereitstellung von Cybersicherheitsdiensten für die kleineren Agenturen der Union zu koordinieren; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über die diesbezüglichen Entwicklungen Bericht zu erstatten;

Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs während der COVID-19-Krise

25.

stellt fest, dass aufgrund der COVID-19-Krise ein erheblicher Teil des Haushalts 2021 für Dienstreisen und Sitzungen nicht in Anspruch genommen und teilweise durch Kredittransaktionen auf andere Titel, Kapitel, Posten und Tätigkeiten übertragen wurde;

26.

begrüßt, dass die Agentur Expertengespräche über die Pandemievorsorge am Arbeitsplatz organisiert hat; stellt fest, dass die Agentur fast alle Tätigkeiten ihres Arbeitsprogramms (96 %) wie geplant durchgeführt und gleichzeitig ungeplante Aufgaben im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise übernommen und ausgeführt hat;

27.

stellt fest, dass die Agentur 2021 neue interne elektronische Verfahren eingeführt und weiter umgesetzt hat, um die seit 2020 geltende Telearbeitsregelung für das Personal zu unterstützen und so die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs zu erleichtern;

28.

stellt fest, dass die Agentur 2021 weiterhin entweder direkt oder über ihr Netz wirksam über die Aspekte der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz informiert und diese gefördert hat, dies aufgrund der Pandemiebeschränkungen jedoch fast ausschließlich online;

Sonstige Bemerkungen

29.

begrüßt die Zusammenarbeit der Agentur mit Eurofound, der ELA und dem Europäischen Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) auf der Führungsebene und den Austausch von Entwürfen der Arbeitsprogramme mit Eurofound, der Europäischen Chemikalienagentur und dem EIGE, wodurch Synergieeffekte in den jeweiligen Arbeitsprogrammen genutzt werden sollen; fordert die Agentur nachdrücklich auf, Synergien und Möglichkeiten zur Ausweitung ihrer Tätigkeiten und Arbeitsvereinbarungen mit anderen Einrichtungen der Union weiter auszuloten; fordert die Agentur nachdrücklich auf, nach Möglichkeiten zu suchen, bei Aufgaben, die sich mit denen anderer Einrichtungen der Union überschneiden, Ressourcen gemeinsam zu nutzen;

30.

fordert die Agentur auf, ihre Bemühungen zu verstärken und den Unionsbürgern und der allgemeinen Öffentlichkeit relevante Informationen über ihre Leistung in klarer und verständlicher Sprache bereitzustellen; fordert die Agentur nachdrücklich auf, durch die bessere Nutzung von Medien und sozialen Medien für mehr Transparenz zu sorgen und ihrer Rechenschaftspflicht gegenüber der Öffentlichkeit Genüge zu tun;

31.

verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 10. Mai 2023 (4) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.

(1)   ABl. C 141 vom 29.3.2022, S. 42.

(2)  Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit (Sechste Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG des Rates (ABl. L 158 vom 30.4.2004, S. 50).

(3)  Richtlinie 98/24/EG des Rates vom 7. April 1998 zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (vierzehnte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. L 131 vom 5.5.1998, S. 11).

(4)  Angenommene Texte, P9_TA(2023)0190.